Aktuell 22 04 - Neues aus Wirtschaft, Steuern und Recht - Kurzarbeit: Verlängerung - dhpg

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Aktuell 22 04 - Neues aus Wirtschaft, Steuern und Recht - Kurzarbeit: Verlängerung - dhpg
Neues aus Wirtschaft,
Steuern und Recht

aktuell
04 22
Kurzarbeit: Verlängerung   Detailfragen zur           Gesetzentwurf zur
der erleichternden         Nutzungsdauer digitaler    Anpassung des Zinssatzes
Regelungen beschlossen     Wirtschaftsgüter geklärt   bei der Vollverzinsung
Aktuell 22 04 - Neues aus Wirtschaft, Steuern und Recht - Kurzarbeit: Verlängerung - dhpg
Inhalt

Editorial

Interview

04 Datenschutz und IT-Recht: Was tut sich aktuell im Web?

Top News

06 Neues zur Kurzarbeit
06 Detailfragen zur Nutzungsdauer digitaler Wirtschaftsgüter geklärt
07 Gesetzentwurf zur Anpassung des Zinssatzes bei der Vollverzinsung vorgelegt

Praxistipp

08 Management-Informationssysteme – Reporting ohne Excel

News für Ihr Geschäft

09   Einhaltung von Lohnsummen in Zeiten der Kurzarbeit schwierig
09   Abgeltungsteuer bei Darlehensgewährung an eine vermögensverwaltende Personengesellschaft
10   Was tun, wenn sich GmbH-Gesellschafterlisten im Handelsregister widersprechen?
11   Liquidation: Keine Löschung der GmbH bei laufendem Gerichtsprozess
12   Leistungen von Istversteuerern berechtigen erst bei Zahlung zum Vorsteuerabzug
12   Vorsteuerabzug aus Trikotwerbung
13   (Teil-)Entgeltliche Immobilienübertragung gegen Versorgungsleistung im Privatvermögen

Kurz notiert

15   dhpg intern, Veranstaltungen, Zahlungstermine

Impressum

Herausgeber                        Redaktion                Konzeption, Layout    Eine Haftung für den Inhalt kann
dhpg Dr. Harzem & Partner mbB      Dr. Andreas Rohde        www.2erpack.com       trotz sorgfältiger Bearbeitung
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft    (verantwortlich),        Herstellung           nicht übernommen werden.
Steuerberatungsgesellschaft        Dr. Lutz Engelsing,      Köllen Druck+Verlag   dhpg aktuell erscheint monatlich
Marie-Kahle-Allee 2                Brigitte Schultes        GmbH                  und kann auch als PDF-Datei
53113 Bonn                         info@dhpg.de             53117 Bonn            bezogen werden.

                                                            Fotos                 Stand: 25.3.2022
                                                            Bernd Roselieb        Änderungen vorbehalten.
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Editorial

                                                                              Dr. Andreas Rohde
                                                                              ist Rechtsanwalt und Steuerberater
                                                                              bei der dhpg. Mittelständische Unter­
                                                                              nehmen schätzen seine Expertise
                                                                              und lösungsorientierte Beratung bei
                                                                              gesellschafts- und steuerrechtlichen
                                                                              Fragestellungen in den Fällen von
                                                                              Umstrukturierung, Kauf sowie Verkauf
                                                                              oder Nachfolge.

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

jeder von uns hält sich täglich im Internet auf –         räume ab dem 1.1.2019 zu schaffen. Das Bundesver-
sei es privat oder beruflich. Dass sich hier rechtlich    fassungsgericht hatte den Zinssatz von 6 % pro Jahr
eine Menge verändert hat, nehmen wir als Nutzer           2021 für verfassungswidrig erklärt. Wir stellen Ihnen
von Websites u.a. in Form von immer auffälligeren         den Entwurf auf Seite 7 vor.
Cookiebannern wahr. Aber wissen Sie in der Position
des Websitebetreibers, etwa wenn Sie eine Firmen-         Da die Corona-Pandemie mit ihren wirtschaftlichen
website oder einen Online-Shop besitzen, wirklich         Folgen anhält, hat der Deutsche Bundestag eine
alles, was in Hinblick auf Datenschutz und IT-Recht       Verlängerung der erleichternden Regelungen zum
aktuell zu beachten ist? Falls Sie das Gefühl haben, an   Kurzarbeitergeld beschlossen. Sie sollen nun bis zum
dieser Stelle ein kleines Update zu benötigen, kommt      30.6.2022 gelten. Auch die maximale Bezugsdauer
Ihnen das Interview in dieser Ausgabe sicherlich ge-      wurde angehoben. Die Details finden Sie auf Seite 6.
legen, das genau auf diese Themen eingeht.
                                                          Sollten Sie Fragen zu diesen oder weiteren Themen
In einer unserer Top News geht es dann um die Hard-       rund um unsere Kernbereiche haben, sprechen Sie
ware, genauer gesagt um die „Sofortabschreibung“          uns gerne an. Wir beraten Sie persönlich.
für digitale Wirtschaftsgüter in der Steuer­erklärung
für 2021. Dieses Steuerbonbon hatte das Bundesfi-
nanzministerium bereits vor einer Weile ausgeteilt,
aber es sind letzte Detailfragen offen­geblieben. Ei-
nige hiervon konnten durch ein weiteres Schreiben         Ihr
geklärt werden.

Zudem hat das Bundesfinanzministerium inzwi-
schen einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem es
der Aufforderung des Bundesverfassungsgerichts
nachkommt, Neuregelungen für Verzinsungszeit-             Dr. Andreas Rohde
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Interview

    Datenschutz und IT-Recht:
    Was tut sich aktuell im Web?
    Fast jedes Unternehmen hat eine Website. Unabhängig davon, ob die Website nur als „digitale
    Visitenkarte“ dient oder einen Online-Shop bietet, müssen sich die Betreiber:innen der Website auch im
    Internet an Recht und Gesetz halten. Unsere Expert:innen für Datenschutz und IT-Recht geben einen
    kurzen Überblick über aktuelle Themen und Fragestellungen rund um den sicheren Webauftritt.

    Interview: Dr. Christian Lenz und Kirsten Garling

    Beim Surfen im Internet kommt man um Cookiehinweise              Wortlaut des Gesetzes ergibt. Daher findet sich die Einwilli-
    fast nicht mehr herum. Was ist der Hintergrund und was hat       gung trotzdem auf vielen Websites, insbesondere wenn es
    sich hier geändert?                                              um den Einsatz von Diensten wie Google Analytics geht. Klar-
    Lenz: Die sogenannten Cookiebanner dienen dazu, die Ein-         heit kann hier wohl nur ein EuGH-Urteil schaffen.
    willigung der Websitebesucher:innen einzuholen, wenn auf
    einer Website Cookies oder andere Technologien eingesetzt        Lenz: Etwas mehr Erleichterung haben im Sommer letzten
    werden, die für die Bereitstellung der Websitedienste nicht      Jahres die von der Europäischen Kommission vorgestellten
    technisch erforderlich sind. Technisch erforderlich sind z.B.    neuen Standardvertragsklauseln geschaffen. Diese Klauseln
    Cookies, die den Inhalt des Warenkorbs oder die Login-Da-        der EU sind zwischen dem „Importeur“ und dem „Exporteur“
    ten speichern. Technisch nicht erforderlich sind hingegen        der personenbezogenen Daten abzuschließen. Der „Impor-
    Cookies, die der Analyse der Websitebesucher:innen dienen        teur“ verpflichtet sich hiermit, sich an die Vorgaben der Da-
    oder die durch Drittanbieterdienste wie Youtube oder Google      tenschutz-Grundverordnung zu halten. Ein wesentlicher
    Maps gesetzt werden. Sie dürfen erst gesetzt werden, wenn        Bestandteil der Standardvertragsklauseln ist die Pflicht, ein
    die Nutzer:innen über den Cookiebanner eingewilligt haben.       Transfer Impact Assessment (TIA) durchzuführen. Hiermit
                                                                     untersuchen die Parteien, ob der „Importeur“ aufgrund der in
    Garling: Dass die Cookiebanner in letzter Zeit deutlicher auf-   seinem Land geltenden rechtlichen Vorgaben überhaupt in
    fallen, liegt daran, dass es sowohl eine Gesetzesänderung als    der Lage ist, die Standardvertragsklauseln einzuhalten. Durch
    auch eine neue Stellungnahme der deutschen Aufsichtsbe-          den Cloud Act sind Unternehmen in den USA verpflichtet, Da-
    hörden gegeben hat, die viele Betreiber:innen von Websites       ten an US-Behörden herauszugeben. Nicht-US-Bürger:innen
    dazu gebracht haben, die Cookiehinweise anzupassen. Web-         haben keine rechtliche Möglichkeit, sich gegen eine solche
    sitebesucher:innen müssen tatsächlich die Wahl haben, tech-      behördliche Entscheidung zu wehren. Die Parteien müssen
    nisch nicht erforderliche Cookies zu akzeptieren oder abzu-      daher im Rahmen des TIA ergänzende Schutzmaßnahmen
    lehnen. Diese Wahlmöglichkeit führt in Kombination mit den       beschreiben, die die Daten vor einer solchen Herausgabe
    hierzu bereitgestellten Informationen natürlich dazu, dass die   schützen. Ohne ein solches TIA können die Standardvertrags-
    Cookiebanner deutlicher auffallen, weil man sie nicht einfach    klauseln nicht wirksam abgeschlossen werden. Das Ergebnis
    „wegklicken“ kann.                                               ist daher unbedingt zu dokumentieren.

    Ein Thema, das auch in der Öffentlichkeit immer wieder dis-      Wie verhalten sich die deutschen und europäischen Daten-
    kutiert wird, ist die Übermittlung von Daten in die USA. Gibt    schutzbehörden oder Gerichte zu diesem Thema?
    es zu diesem Thema neue Entwicklungen?                           Lenz: Die deutschen Aufsichtsbehörden haben 2021 eine
    Garling: Die Datenübermittlung in die USA bleibt nach wie        grundsätzliche Untersuchung zur Datenübermittlung in Dritt-
    vor ein sehr großes Thema. Auch eineinhalb Jahre, nachdem        länder durchgeführt und im Rahmen einer länderübergrei-
    der Europäische Gerichtshof das Privacy-Shield-Abkommen          fenden Kontrolle Fragebögen an zahlreiche Unternehmen
    zwischen den USA und der EU aufgehoben hat, ist kein neues       versendet. Diese bezogen sich auf insgesamt fünf Themen
    Abkommen in Sicht. Unternehmen müssen daher eine ande-           mit Bezug zum internationalen Datentransfer: E-Mail-Versand,
    re Grundlage für die Datenübermittlung in die USA als Dritt-     Hosting von Internetseiten, Webtracking, Verwaltung von Be-
    land finden. Die Einwilligung der Nutzer:innen soll nach Auf-    werberdaten und konzerninterner Austausch. Eine Übersicht
    fassung der deutschen und europäischen Aufsichtsbehörden         über die Ergebnisse ist noch nicht bekannt, jedoch haben sich
    nur für Ausnahmefälle und nicht für regelmäßig stattfindende     bereits zahlreiche Einzelmaßnahmen ergeben, die insbeson-
    Übertragungen wirksam sein. Hier kann man aber auch an-          dere in der Untersagung von Verarbeitungsprozessen und
    derer Meinung sein, da sich diese Auffassung nicht aus dem       Datenübermittlungen endeten.

4   dhpg aktuell 04/22
Aktuell 22 04 - Neues aus Wirtschaft, Steuern und Recht - Kurzarbeit: Verlängerung - dhpg
Garling: Da die Google-Dienste auf vielen Websites zum Ein-
satz kommen, sind zwei Entscheidungen besonders interes-
sant, die Sie im Detail in unserem Newsroom lesen können.
Zum einen sprach das Landgericht München einem Kläger
100 € Schadensersatz zu, weil eine von ihm besuchte Websi-
te Google Fonts über die Server von Google in den USA
einsetzte. Auch wenn es sich nur um 100 € handelte, wären
theoretisch alle Besucher:innen der Website berechtigt, einen
solchen Schadensersatz zu fordern. Und der finanzielle Scha-
den für das Unternehmen ist nicht unerheblich. Zum anderen
hat der Datenschützer Max Schrems mit seiner Verbraucher-
schutzorganisation NOYB zahlreiche Beschwerden bei
europäischen Datenschutzbehörden eingereicht, die sich
gegen den Einsatz von Google Analytics bei verschiedenen           Dr. Christian Lenz
Unternehmen richteten. Die französische und die österreichi-       ist Rechtsanwalt bei der dhpg. Der
sche Datenschutzbehörde untersagten den jeweiligen Unter-          Fokus seiner Tätigkeit liegt in der IT-
nehmen den Einsatz von Google Analytics auf ihrer Website.         und datenschutzrechtlichen Beratung
Die niederländische Aufsichtsbehörde zieht womöglich nach.         mittelständischer Unternehmen.
                                                                   Mandanten:inn schätzen insbeson-
Abseits des Datenschutzes: Welche weiteren rechtlichen             dere seine Expertise in der Erstellung
Entwicklungen gibt es für Betreiber:innen von Websites?            komplexer IT-Verträge. Als zertifizier-
Lenz: Eine besonders treibende Kraft bei Gesetzesänderun-          ter Datenschutzbeauftragter (TÜV®)
gen im Internetrecht ist immer der Verbraucherschutz. Wer          ist sein Know-how in vielen Unter-
einen Webshop betreibt, sollte vor allem die Änderungen des        nehmen als externer Datenschutzbe-
Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) beachten, die zum 1.1.2022          auftragter gefragt.
in Kraft getreten sind. So sind etwa der geänderte Mangel­
begriff und die Einführung des neuen Vertragstyps über „digi-
tale Produkte“ mögliche Gründe, die allgemeinen Geschäfts-
bedingungen (AGB) auf der Website anzupassen. Schließen
Unternehmen mit den Kund:innen Dauerschuldverhältnisse
über die Website ab, ist ein Kündigungsbutton einzurichten.
Außerdem treten im Mai 2022 weitere Gesetzesänderungen
in Kraft, die Verbraucherrechte stärken und dazu führen, dass
Händler:innen die Widerrufsbelehrungen anpassen müssen.
Betreiber:innen von Webshops sollten die Gesetzesänderun-
gen daher genau verfolgen und rechtzeitig ihre AGB und an-
dere Rechtstexte prüfen und gegebenenfalls anpassen.

Garling: Interessant ist auch der Digital Services Act (DSA),
den das Europäische Parlament am 20.1.2022 verabschie-
det hat. Zwar soll dieser erst 2023 in Kraft treten, doch regelt
er u.a. ein Thema, das in den letzten Jahren immer wichti-
ger geworden ist, nämlich das Vorgehen gegen Hass- und
Falschnachrichten. Dabei nimmt das Europäische Parlament           Kirsten Garling
die stärkere Regulierung großer Online-Konzerne wie Google         ist Rechtsanwältin bei der dhpg. Der
und Facebook/Meta besonders in den Fokus. So soll der DSA          Fokus ihrer Tätigkeit liegt in der IT-
u.a. dazu führen, dass diese großen Konzerne die Funktions-        und datenschutzrechtlichen Beratung
weise ihrer Algorithmen, nach denen sie entscheiden, welche        mittelständischer Unternehmen. Im
Inhalte den Nutzer:innen angezeigt werden, offenlegen müs-         Schwerpunkt befasst sie sich mit der
sen. Aber selbst wenn die Regelungen besonders für große           Umsetzung der Anforderungen der
Unternehmen strenger sein sollen, können auch kleinere An-         EU-Datenschutz-Grundverordnung
bieter von Social-Media-Plattformen und Online-Marktplätzen        (EU-DSGVO).
von neuen Regelungen betroffen sein, sodass auch diese Un-
ternehmen die Entwicklung beobachten sollten, um rechtzei-
tig Änderungen auf ihrer Website umsetzen zu können.

                                                                                                             5
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Top News                                                            triebsvereinbarung zu schließen. In nicht mitbestimmten Be-
                                                                        trieben muss die Einführung von Kurzarbeit arbeitsvertraglich
    GmbH-Geschäftsführer, Unternehmen, Privat                           vereinbart sein. Diese Vereinbarung muss klar und verständlich
                                                                        sein und den Umfang der Kurzarbeit auch in zeitlicher Hinsicht
    Neues zur Kurzarbeit                                                festlegen. Ist die Anordnung der Kurzarbeit unwirksam, wird
                                                                        aber von der betroffenen Person widerspruchslos hingenom-
    Da die Auswirkungen der Pandemie anhalten, hat                      men, ohne dass die vertragliche volle Arbeit tatsächlich ange-
    der Bundestag beschlossen, die erleichternden                       boten wurde, kann sich die betroffene Person nach einem
    Regelungen zum Kurzarbeitergeld zu verlängern.                      Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt/Oder aus dem Jahr 2021
                                                                        und einem Urteil des Arbeitsgerichts Köln aus dem Jahr 2022
    Was bedeutet das für die betriebliche Praxis?                       später nicht auf die Unwirksamkeit der Anordnung berufen.
    Es reicht weiterhin aus, wenn mindestens 10 % der Be-
    schäftigten von Arbeitsausfall betroffen sind. Sonst muss
    mindestens ein Drittel der Beschäftigten betroffen sein.            GmbH-Geschäftsführer, Unternehmen, Privat
    / Beschäftigte müssen auch weiterhin keine Minusstunden
       aufbauen, bevor Kurzarbeitergeld gezahlt werden kann.            Detailfragen zur
    / Die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes ist für Betriebe auf
       bis zu 28 Monate, längstens bis zum 30.6.2022, verlängert.       Nutzungsdauer digitaler
    / Die Beiträge zur Sozialversicherung während der Kurzarbeit
       werden den Arbeitgebern bis zum 31.12.2021 in voller Höhe        Wirtschafts­güter geklärt
       und in der Zeit vom 1.1.2022 bis zum 30.6.2022 zu 50 % er-
       stattet, wenn die Kurzarbeit mit Qualifizierung verbunden ist.   Wer jetzt seine Steuererklärung 2021 vorbereitet
    / Die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge ist nach Stel-    und digitale Investitionen in Hardware und Software
       lung eines Insolvenzantrags bis zur Entscheidung des Ge-         getätigt hat, kann von einem Steuerbonbon
       richts über diesen Antrag oder bis zur Rücknahme des In-         profitieren und die Ausgaben direkt in voller Höhe
       solvenzantrags grundsätzlich ausgeschlossen, um mögliche         steuerlich geltend machen.
       Doppelzahlungen der Bundesagentur für Arbeit zu vermei-
       den.                                                             Steuerliche Förderung durch kurze Nutzungsdauer
    / Wenn Arbeitnehmer:innen in Kurzarbeit einen Entgeltausfall       Zur weiteren Stimulierung der Wirtschaft und zur Förderung
       von mindestens 50 % haben, wird das Kurzarbeitergeld ab          der Digitalisierung wurde im letzten Jahr eine „Sofortabschrei-
       dem vierten Bezugsmonat – gerechnet ab März 2020 – auf           bung“ für digitale Wirtschaftsgüter beschlossen, die bereits für
      70 % (77 % für Haushalte mit Kindern) angehoben.                  Anschaffungen ab dem 1.1.2021 gilt. Und nicht nur das: Wer in
    / Ab dem siebten Monat Kurzarbeit steigt das Kurzarbeiter-         Vorjahren begünstigte Anschaffungen getätigt hat und hierfür
       geld auf 80 % (87 % für Haushalte mit Kindern) des entfal-       bisher nur eine jährliche Abschreibung geltend machen durfte,
       lenen Nettoentgelts. Diese Regelungen gelten ebenfalls bis       kann im Jahr 2021 den Restbuchwert komplett abschreiben.
      zum 30.6.2022 für alle Beschäftigten, deren Anspruch auf          Hierüber freuten sich nicht nur Unternehmer:innen, sondern
       Kurz­arbeitergeld bis zum 31.3.2021 entstanden ist. Auch Be-     auch Arbeitnehmer:innen, die z.B. ihr Homeoffice digital auf
       schäftigte, die einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld erstmals     Vordermann gebracht haben. Denn vor der Neuregelung
       nach dem 31.3.2021 erworben haben, können bis Juni 2022          nahm das Finanzamt für Computerhardware und handels­
       einen Anspruch auf die erhöhten Leistungssätze haben.            übliche Standardsoftware eine Nutzungsdauer von drei Jah-
    / Einkommen aus Minijobs, die während der Kurzarbeit auf-          ren an. Bei speziell angefertigten Programmen oder ERP-Soft-
       genommen wurden, wird nicht angerechnet.                         ware musste man sogar fünf Jahre bis zur Vollabschreibung
                                                                        warten. Der Gesetzgeber hat den Willen der Politik mit dem
    Gelten diese Grundsätze weiterhin für die Zeitarbeit?               BMF-Schreiben vom 26.2.2021 umgesetzt und bestimmt, dass
    Für die Zeitarbeit war durch Rechtsverordnung die Einführung        für Computerhardware sowie Betriebs- und Anwendersoft-
    von Kurzarbeit auch für Leiharbeitnehmer:innen zugelassen.          ware eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem
    Grundlage ist § 11a Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).           Jahr zugrunde gelegt werden kann. Betroffen sind (Desktop-)
    Danach war diese Ermächtigung, durch Rechtsverordnung               Computer, Notebooks, Desktop-Thin-Clients, Workstations,
    die Zeitarbeit in den Bezug von Kurzarbeitergeld einzubinden,       Small-Scale-Server, Dockingstations, externe Netzteile und
    bis 31.12.2021 befristet. Das Gesetz ist nicht verlängert worden.   Peripheriegeräte. Die begünstigte Software umfasst nicht nur
    Die darauf beruhende Verordnung, zuletzt vom 6.12.2021, hat         Betriebs- und Anwendersoftware, sondern auch individuell ab-
    den Zugang zum Kurzarbeitergeld für Leiharbeitnehmer:innen          gestimmte Anwendungen wie ERP-Software oder Warenwirt-
    bis 31.3.2022 verlängert. Die Leiharbeit ist aber aus dem Ge-       schaftssysteme. Weil einige Fragen offenblieben, wurde das
    setz zur Verlängerung der Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld          Schreiben des Bundesfinanzministeriums überarbeitet.
    bis 30.6.2022 herausgenommen worden. Das bedeutet: Für
    die Zeitarbeit besteht in Bezug auf Leiharbeitnehmer:innen ab       Neues Schreiben des Bundesfinanzministeriums
    April kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld mehr.                      Im aktuellen Schreiben des Bundesfinanzministeriums wurde
                                                                        klargestellt, dass die betroffenen Wirtschaftsgüter auch wei-
    Welche Voraussetzungen bestehen?                                    terhin der linearen Abschreibung unterliegen. Die Möglichkeit,
    Die Einführung von Kurzarbeit bedarf einer rechtlichen Grund-       eine kürzere betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zugrunde
    lage. Ohne Tarifvertrag ist in mitbestimmten Betrieben eine Be-     zu legen, stellt keine besondere Form der Abschreibung,

6   dhpg aktuell 04/22
Aktuell 22 04 - Neues aus Wirtschaft, Steuern und Recht - Kurzarbeit: Verlängerung - dhpg
keine neue Abschreibungsmethode und keine Sofortab-                 zahlungs- und Erstattungszinsen seit 2014 zu hoch ist und
schreibung dar. Die Anwendung der kürzeren Nutzungsdauer            gegen die Verfassung verstößt. Allerdings hat es angeord-
stellt zudem auch kein Wahlrecht im Sinne des § 5 Abs. 1 Ein-       net, dass der Zinssatz für Verzinsungszeiträume bis zum
kommensteuergesetz (EStG) dar. Auch bei einer grundsätzlich         31.12.2018 weiterhin angewandt werden darf. Für Verzin­
anzunehmenden Nutzungsdauer von einem Jahr gilt, dass               sungszeiträume ab dem 1.1.2019 muss der Gesetzgeber für
/ die Abschreibung im Zeitpunkt der Anschaffung oder Her-          alle offenen Fälle eine rückwirkende verfassungsgemäße
  stellung, mithin bei Fertigstellung, beginnt,                     Neuregelung des Zinssatzes für Nachzahlungs- und Erstat-
/ die Wirtschaftsgüter in das nach R 5.4 EStR 2012 zu füh-         tungszinsen treffen. Das Bundesfinanzministerium hat nun
  rende Bestandsverzeichnis aufzunehmen sind,                       einen ersten Gesetzentwurf vorgelegt.
/ der Steuerpflichtige von dieser Annahme auch abwei-
  chen kann,                                                        Zinssatz soll auf 1,8 % p.a. abgesenkt werden
/ die Anwendung anderer Abschreibungsmethoden grund-               Der für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen maßgebende
  sätzlich möglich ist.                                             Zinssatz soll für Verzinsungszeiträume ab dem 1.1.2019 von
                                                                    0,5 % pro Monat auf 0,15 % pro Monat abgesenkt werden.
BMF schafft Klarheit, aber Fragen bleiben                           Das entspricht einem Zinssatz von 1,8 % pro Jahr. Diese
 Die für viele Interessierte wichtigste Frage, ob eine „Sofort-     Änderung bezieht sich ausdrücklich nur auf Nachzahlungs-
 abschreibung“ (auch wenn sie das Bundesfinanzministerium           und Erstattungszinsen. Für andere Verzinsungstatbestände
 nicht mehr so nennen will) oder lediglich eine jahresüber-         wie etwa Stundungs-, Hinterziehungs- und Aussetzungs­
 greifende Abschreibung (z.B. bei Anschaffung im Juli nur für       zinsen bleibt der Zinssatz unverändert bei 6 %.
 sechs Monate) möglich ist, hat das BMF mit einem Wahlrecht
 klar­gestellt. Bereits vor Bekanntgabe des aktuellen BMF-Schrei-   Anpassung künftig alle drei Jahre möglich
 bens ging die herrschende Meinung von einem vollen Be-             Um künftig auf nachhaltige Veränderungen des Zinsumfelds
 triebsausgabenabzug aus, weil bei einer Nutzungsdauer von          reagieren zu können, sieht der Gesetzentwurf – anders als
 lediglich einem Jahr der Charakter des Anlagevermögens in-         bislang – eine Anpassungsklausel vor. Hiernach soll der Zins-
 frage steht. Mit dem zusätzlichen Hinweis auf das Bestands-        satz unter Berücksichtigung der Entwicklung des Basiszins-
 verzeichnis des beweglichen Anlagevermögens dürfte zudem           satzes nach § 247 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) künftig
 geregelt sein, dass die Buchung eines sofortigen Aufwands          alle drei Jahre mit Wirkung für nachfolgende Verzinsungs-
 (z.B. EDV-Kosten anstatt der Abschreibung) ausscheidet. Hier-      zeiträume evaluiert werden. Eine Anpassung des Zinssatzes
 von sind dann auch Anzahlungen betroffen, die erst bei Fertig-     soll indes nur erfolgen, wenn der zum 1. Januar des Jahres
 stellung ergebniswirksam werden. Die Möglichkeit der Abwei-        der Evaluation geltende Basiszinssatz um mehr als einen
 chung von der einjährigen Nutzungsdauer lässt auch andere          Prozentpunkt von dem bei der letzten Festlegung oder An-
„steuerlich motivierte“ Fallgestaltungen zu. Es darf bezweifelt     passung des Zinssatzes nach § 238 Abs. 1a Abgabenordnung
 werden, dass das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland     (AO) geltenden Basiszinssatz abweicht.
 e.V. seine bisherige Auffassung ändert, nach der die einjährige
 Nutzungsdauer für digitale Investitionen für handelsbilanziel-     Bisherige Erlassregelung wird Gesetz
 le Zwecke regelmäßig nicht zulässig ist. Zumindest lässt sich      Wer freiwillige Vorauszahlungen auf seine Steuerlast leis-
 aus den Ausführungen des BMF mit Hinweis auf ein fehlendes         tet, musste bislang einen Erlass der zu hoch festgesetzten
 Wahlrecht im Sinne des § 5 Abs. 1 EStG schließen, dass bei         Zinsen aus sachlichen Billigkeitsgründen beantragen. Diese
 einer steuerlichen Abweichung zum Handelsrecht ein beson-          umständliche Praxis soll nach dem Gesetzentwurf der Ver-
 deres, laufend zu führendes Verzeichnis nicht erforderlich ist.    gangenheit angehören, denn fortan sollen Zinsen gar nicht
                                                                    erst entstehen, soweit der Steuerpflichtige eine freiwillige
                                                                    Leistung erbringt und die Finanzverwaltung diese angenom-
Unternehmen, Privat                                                 men und später angerechnet hat.

Gesetzentwurf zur Anpas-                                            Lediglich punktuelle Anpassung an das
                                                                    Verfassungsrecht
sung des Zinssatzes bei der                                         Der vom Bundesfinanzministerium vorgelegte Gesetz-
                                                                    entwurf setzt die vom BVerfG geforderte verfassungs-
Vollverzinsung vorgelegt                                            gemäße Verzinsung für Nachzahlungs- und Erstattungs-
                                                                    zinsen passgenau um. Die Chance, die Verzinsung im
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat 2021                      Steuerrecht damit insgesamt zu reformieren und an
entschieden, dass der Zinssatz von 6 % pro Jahr                     das veränderte Zinsumfeld anzupassen, wird nicht er-
seit 2014 gegen die Verfassung verstößt, und den                    griffen. Trotz erheblicher verfassungsrechtlicher Beden-
Gesetzgeber aufgefordert, eine Neuregelung zu                       ken bleiben neben den übrigen Verzinsungstatbestän-
schaffen. Das Bundesfinanzministerium hat nun                       den der AO auch der bewertungsrechtliche Zinssatz von
einen Gesetzentwurf vorgelegt.                                      5,5 %, die Abzinsung unverzinslicher Verbindlichkeiten mit
                                                                    5,5 % sowie der Rechnungszinsfuß bei der steuerrechtlichen
Bisheriger Zinssatz seit 2014 verfassungswidrig                     Bewertung von Pensionsrückstellungen mit 6 % unverändert.
Das BVerfG hat mit seinem am 18.8.2021 veröffentlichten             Für die Steuerpflichtigen bleibt damit – wie so oft – nur die
Beschluss entschieden, dass der bisherige Zinssatz von              Hoffnung auf eine Entscheidung des Bundesverfassungs­
0,5 % je vollen Zinsmonat – also 6 % pro Jahr – für Nach-           gerichts.

                                                                                                                                    7
Praxistipp

    Management-Informationssysteme – Reporting ohne Excel
    Unter dem Titel „Modern Finance“ hat die dhpg zu Beginn des Jahres eine Online-Seminarreihe aufgesetzt. Ziel ist es,
    die Eckpfeiler eines modernen Finanzbereichs zu betrachten und Interessierten Handlungsempfehlungen zu geben.
    Der erste Teil beleuchtete die Modernisierung des Reportings mithilfe eines Management-Informationssystems.

    Ein Management-Informationssystem, kurz auch MIS ge-            Schritt 2: Konten zuordnen
    nannt, sammelt automatisiert abteilungsintern, bereichs-        Damit das Auslesen von Bilanz, GuV oder individuellen
    oder spartenübergreifend Daten für alle Themen, die für ein     Berichten tagesaktuell oder periodengerecht gelingt, ist
    Unternehmen relevant sind, und stellt diese dem Manage-         es wichtig, alle Konten diesen Bereichen zuzuordnen.
    ment zur Verfügung. Auf Basis der Daten kann das Manage-        oktant hilft dabei, indem es die Konten, die noch nicht
    ment selbstständig Analysen durchführen und strategische        zugeordnet wurden, oder auch Änderungen dem User
    Entscheidungen treffen. Ein Management-Informationssys-         anzeigt – eine Funktion, die Excel nicht bietet. Dies kann
    tem bietet die Grundlage für ein effizientes Controlling und    jährlich geschehen, sodass das Management spezifische
    unterstützt die Verantwortlichen darin, ein Unternehmen         Gegebenheiten oder Zeitreihen gesondert betrachten
    chancen- und erfolgsorientiert zu führen, aber auch Krisen      kann. Ein weiterer Vorteil gegenüber Excel ist die direkte
    frühzeitig zu erkennen.                                         Analyse der Umsatzerlöse. Ein aufwendiges Zusammen-
                                                                    stellen entfällt.
    Während in großen Unternehmen ein MIS zum Standard ge-
    hört, nutzt der Mittelstand in weiten Teilen immer noch Excel   Schritt 3: Stammdaten und Analyseaufträge anlegen
    zu Controllingzwecken. Excelbasierte Dateien haben auch         Natürlich starten auch wir mit der Eingabe der Basisdaten,
    in Zukunft noch ihre Berechtigung, weil Excel insbesonde-       wie z.B. Unternehmen, Sparten, Geschäftsjahr etc. Bereits
    re für punktuelle Teilauswertungen hilfreich und bekannt ist.   an dieser Stelle erweist es sich als hilfreich, die Auswer-
    Warum sollten sich mittelständische Unternehmen dennoch         tungen zu skizzieren. Ein Brainstorming darüber, nach
    Gedanken über ein Management-Informationssystem ma-             welchen Begriffen ein Unternehmen später filtern möch-
    chen? Hier einige Vorteile:                                     te, ist hilfreich. Ein Management-Informationssystem wie
                                                                    oktant greift auf bereits 40 Standardauswertungen und
    /Automatisches Einlesen tagesaktueller Daten unter-            viele Kennzahlen zurück. So stehen den Verantwortlichen
       schiedlicher Quellen                                         Risikoanalysen, die Aufdeckung von Auffälligkeiten und
    / Import großer Datenmengen und leicht erfassbare, gra-        Prognosen zur Verfügung. Die Anwender:innen können
       fische Verarbeitung                                          zudem unterschiedliche Nutzerrollen vergeben.
    / Frühzeitiges Erkennen von Unregelmäßigkeiten
    / Schnellere und qualitativ bessere Entscheidungsfindung        Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie weitere Fragen zur
    / Webbasierte Anwendung und damit jederzeit und überall        Implementierung eines Management-Informationssys-
       nutzbar                                                      tems haben. Mehr Informationen zu oktant finden Sie
    / Verbesserung der erfolgsorientierten Planung                  auch auf www.oktant.eu.
    / Erhöhen der Compliance-Qualität durch Analysen

    Standardmäßig bieten verschiedene Anbieter, so z.B. Micro-
    soft mit Power BI oder Lucanet, Management-Informations-
    systeme an. Das ein oder andere Unternehmen, so wird es
    uns in den Gesprächen gespiegelt, hat den Weg zur mo-             Modern Finance
    dernen Arbeitsweise jedoch bislang noch nicht gewagt. Der         Folgende Online-Seminare sind als Aufzeichnung
    Respekt vor der Vorbereitung und Übernahme der Daten in           verfügbar:
    ein neues Tool erscheint vielfach zu hoch. Anhand der nach-
    folgenden Punkte und des von der dhpg eingesetzten Tools          / Management-Informationssysteme – Reporting ohne
    „oktant“ auf Basis von Microsoft Power BI möchten wir Ihnen          Excel
    die Schritte skizzieren und zeigen, dass sich der Weg durch-      / Revisionssicher archivieren – papierlos in die Zukunft
    aus lohnt:                                                        / Prozesse standardisieren – effizient arbeiten und Kos-
                                                                        ten sparen
    Schritt 1: Anbinden an das ERP-System                             /Neu! Moderne Daten und Systemarchitektur am
    Die Besonderheit des MIS liegt in der Nutzung von Echt-             4.5.2022 (ausführlich nochmal auf Seite 15)
    zeitdaten und standardisierten Schnittstellen zu allen
    gängigen ERP-Systemen. Eine einfache Harmonisierung               Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie die Inhalte in-
    der Daten erfolgt bei oktant in der Microsoft Cloud im            teressieren oder Sie Einladungen zu unseren On-
    deutschen Rechenzentrum des Unternehmens. Die An-                 line-Seminaren erhalten möchten.
    bindung dauert wenige Stunden.

8   dhpg aktuell 04/22
News für Ihr Geschäft

GmbH-Geschäftsführer, Unternehmen                             Textilreinigung von Hotel- und Gastronomiewäsche, Be-
                                                              förderungsunternehmen, Brauereien). Die erforderliche
Einhaltung von                                                Kausalität zur Corona-Pandemie fehlt jedoch, wenn die
                                                              rechnerisch erforderliche durchschnittliche Lohnsumme
Lohnsummen in Zeiten                                          bereits vor dem Zeitraum vom 1.3.2020 bis 30.6.2022 un-
                                                              terschritten wurde.
der Kurzarbeit schwierig
                                                              Fazit
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben                  Die Billigkeitsregelung schafft für die von der Pandemie
eine Billigkeitsregelung für Unternehmen ein-                 betroffenen Unternehmen Abhilfe von der starren gesetz-
geführt, für die pandemiebedingt die Einhaltung               lichen Regelung der Mindestlohnsumme. Die gesetzliche
ihrer Ausgangslohnsumme nicht möglich ist. Die                Vorschrift unterscheidet nicht, aus welchem Grund die
Billigkeitsregelung verhindert die nachträgliche              Lohnsumme unterschritten wurde, und hätte daher in
Belastung mit Erbschaft- und Schenkungsteuer.                 vielen Fällen eine zusätzliche Steuerbelastung bedeutet.
                                                              Durch die Billigkeitsregelung wird hiervon abgesehen.
Hintergrund
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben eine Bil-
ligkeitsregelung für Unternehmen eingeführt, für die pan-
demiebedingt die Einhaltung ihrer Ausgangslohnsumme           GmbH-Geschäftsführer, Unternehmen
nicht möglich ist. Die Lohnsumme dient der Kontrolle, ob
nach der Übertragung eines Unternehmens im Wege einer         Abgeltungsteuer bei
Schenkung oder eines Erbfalls die Arbeitsplätze des Un-
ternehmens erhalten bleiben. Nur dann möchte der Ge-          Darlehensgewährung an
setzgeber die Übertragung des Unternehmens steuerlich
privilegieren und (zum Teil) von der Erbschaft- und Schen-    eine vermögensverwaltende
kungsteuer freistellen. Bei Abbau von Arbeitsplätzen und
einer damit verbundenen Reduzierung der Lohnsumme             Personengesellschaft
sollen hingegen die erbschaft-/schenkungsteuerlichen
Begünstigungen (anteilig) aberkannt werden. Pandemie-         Ein Näheverhältnis zwischen Darlehensgeber
bedingt haben viele Unternehmen ihre Lohnzahlungen            und Darlehensnehmer, das zum Ausschluss des
zwangsläufig reduzieren und Kurzarbeitergeld in An-           Abgeltungsteuersatzes führen kann, setzt ein
spruch nehmen müssen. Dies führt regelmäßig dazu, dass        Beherrschungsverhältnis voraus. Das gilt auch bei
die notwendigen Lohnsummen nicht eingehalten werden           Darlehensgewährung an eine mittelbar gehaltene
können. Die nun eingeführte Billigkeitsregelung sieht un-     Personengesellschaft. Wann eine solche Beherr-
ter bestimmen Voraussetzungen von der gesetzlich vor-         schung vorliegt, hat der Bundesfinanzhof nun in
gesehenen Versagung der Steuerbegünstigungen ab.              Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung
                                                              klargestellt.
Billigkeitsregelung
Die Anwendung der Billigkeitsregelung setzt eine Kau-         Ausnahme vom Abgeltungsteuersatz bei
salität zwischen dem Unterschreiten der maßgeblichen          nahestehenden Personen
Lohnsumme und der Corona-Pandemie voraus. Eine Kau-           Zinsen aus der Gewährung von Darlehen unterliegen
salität nehmen die Finanzbehörden dann an, wenn:              grundsätzlich dem Abgeltungsteuersatz von 25 % zzgl.
                                                              Solidaritätszuschlag und werden damit regelmäßig güns-
/d ie rechnerisch erforderliche durchschnittliche Lohnsum-   tiger besteuert als Einkünfte, die der tariflichen Einkom-
  me im Zeitraum vom 1.3.2020 bis 30.6.2022 unterschrit-      mensteuer mit dem persönlichen Einkommensteuersatz
  ten wurde,                                                  unterfallen. Um Gestaltungen zur Ausnutzung dieses
/im vorgenannten Zeitraum Kurzarbeitergeld bezogen           Steuersatzgefälles zu verhindern, wird der Abgeltungsteu-
  wurde und                                                   ersatz dann ausgeschlossen, wenn Darlehensnehmer und
/ das Unternehmen einer Branche angehört, die von einer      Darlehensgeber einander nahestehende Personen sind.
  angeordneten Schließung betroffen war.                      Der Bundesfinanzhof hatte nun in einem aktuellen Urteil
                                                              zu entscheiden, wann ein solches Näheverhältnis zu einer
Grundsätzlich müssen diese Voraussetzungen kumula-            Personengesellschaft besteht.
tiv erfüllt sein. In Einzelfällen kann es auch ausreichen,
wenn die Voraussetzungen mit Ausnahme des Bezugs              Auch mittelbare Beteiligung kann Näheverhältnis
des Kurzarbeitergelds erfüllt sind. Die Billigkeitsregelung   begründen
kann darüber hinaus auch angewendet werden, wenn ein          Gegenstand des Bundesfinanzhofurteils war die Dar-
Unternehmen einer Branche angehört, die nur mittelbar         lehensgewährung durch die Kläger (Eheleute) an eine
von den angeordneten Schließungen betroffen war (z.B.         mittelbar über eine Stiftung gehaltene GmbH & Co. KG.

                                                                                                                           9
Vorstand der Stiftung waren die Eheleute sowie eine             GmbH-Geschäftsführer
     fremde dritte Person. Für Vorstandsbeschlüsse war die
     Mehrheit der Stimmen notwendig. Die Eheleute hatten             Was tun, wenn sich
     der GmbH & Co. KG unabhängig voneinander Darlehen
     gewährt und die hieraus resultierenden Zinserträge dem          GmbH-Gesellschafterlisten
     Abgeltungsteuersatz unterworfen. Das Finanzamt erkann-
     te zwischen den Eheleuten und der GmbH & Co. KG ein             im Handelsregister
     Näheverhältnis und versagte die Besteuerung zum Ab­
     geltungsteuersatz.                                              widersprechen?
     Bundesfinanzhof zum Begriff der nahestehenden                   Wer Gesellschafter einer GmbH ist, entscheidet
     Person                                                          sich anhand der im Registerordner des Handels­
     Der Bundesfinanzhof gab den Klägern recht. Zur An-              registers aufgenommenen Gesellschafterliste.
     nahme einer nahestehenden Person bedürfe es eines               Auch wenn die Liste nicht korrekt ist, weil
     beherrschenden Einflusses des Darlehensgebers auf               der Betreffende z.B. längst aus der GmbH
     den Darlehensnehmer (GmbH & Co. KG). Dieser müs-                ausgeschieden ist, gilt er im Rechtsverkehr
     se derart ausgeprägt sein, dass dem Darlehensnehmer             dennoch so lange als Gesellschafter, bis eine
     kein eigener Entscheidungsspielraum verbleibe. Bei Per-         korrigierte Liste im Handels­register hinterlegt ist.
     sonengesellschaften sei dies dann der Fall, wenn der            Das Berliner Kammergericht hatte sich in diesem
     darlehensgewährende Gesellschafter die Mehrheit der             Zusammenhang jüngst mit der Frage zu befassen,
     Stimmrechte habe und hierdurch seinen Willen in der Ge-         welche Gesellschafterliste gilt, wenn mehrere
     sellschafterversammlung durchsetzen könne. Dies gelte           Listen am selben Tag in den Registerordner einer
     gleichermaßen bei einer mittelbaren Beteiligung an der          GmbH aufgenommen werden.
     darlehensnehmenden Personengesellschaft über eine
     Beteiligungs­gesellschaft. Auch eine zwischengeschaltete        Sachverhalt
     Stiftung stehe einer Beherrschung nicht entgegen, wenn          In der eingereichten Gesellschafterliste der betroffenen
     der Gläubiger aufgrund seiner beherrschenden Stellung in        GmbH waren die Gesellschafterin A mit einer 27-prozenti-
     der Stiftung mittelbar in der Lage sei, seinen Willen in der    gen und die CH UG (haftungsbeschränkt) mit einer 73-pro-
     Personengesellschaft durchzusetzen.                             zentigen Beteiligung am Stammkapital ausgewiesen. Der
                                                                     Geschäftsführer der GmbH war zugleich Geschäftsführer
     Keine Beherrschung im Urteilsfall                               und Alleingesellschafter der CH UG (haftungsbeschränkt).
     Eine solche Beherrschung der darlehensnehmenden Per-            Mit Datum vom 2.11.2020 übermittelte ein Notar eine ge-
     sonengesellschaft lag im Urteilsfall jedoch nicht vor. Zwar     änderte Gesellschafterliste zum Handelsregister der GmbH,
     hatte die Stiftung als alleinige Kommanditistin der GmbH &      nach der nur noch die Gesellschafterin A alleinige Anteils-
     Co. KG beherrschenden Einfluss auf den Darlehensneh-            eignerin war. Drei Tage später, am 5.11.2020, reichte der
     mer. Eine Beherrschung der Stiftung durch die Eheleute –        Geschäftsführer der GmbH eine neue Liste beim Handels-
     und zwar jeweils für sich betrachtet – lag jedoch nicht         register ein; diese wies wiederum beide ursprünglichen
     vor, da Vorstandsbeschlüsse nicht ohne die Mitwirkung           Gesellschafter, nämlich die A und die CH UG (haftungs­
     eines anderen Vorstandsmitglieds herbeigeführt werden           beschränkt) als Anteilseigner mit der jeweils ursprünglichen
     konnten. Die Tatsache, dass die Eheleute gemeinsam die          Beteiligungsquote aus. Sie enthielt den Hinweis „Korrektur
     Mehrheit der Stimmrechte innehatten, genügte nicht für          unrichtiger Eintragung“. Beide Gesellschafterlisten wurden
     die Annahme eines beherrschenden Einflusses auf die Stif-       sodann am 11.11.2020 in den Registerordner beim Han-
     tung und damit mittelbar auf die GmbH & Co. KG.                 delsregister der GmbH aufgenommen. Ende Dezember
                                                                     2020 führte die Gesellschafterin A allein eine Gesellschaf-
     Konsequente Fortführung der bisherigen                          terversammlung durch, in deren Verlauf der Geschäftsfüh-
     Rechtsprechung                                                  rer abberufen und eine dritte Person als Liquidator bestellt
     Der Bundesfinanzhof führt seine Rechtsprechung zu               wurde. Der neue „Liquidator“ meldete seine Bestellung zur
     der Frage, wann ein Näheverhältnis vorliegt, konsequent         Eintragung in das Handelsregister an und scheiterte: Man-
     fort. Bei der Darlehensgewährung an eine Personenge-            gels Beteiligung der CH UG (haftungsbeschränkt) an der
     sellschaft kommt es auf den Grad der Beherrschung an.           Beschlussfassung versagte das Registergericht die begehr-
     Im Falle einer mittelbaren Beherrschung muss der Darle-         te Eintragung, denn maßgeblich sei die Gesellschafterliste
     hensgeber den vermittelnden Rechtsträger beherrschen.           vom 5.11.2020, nach der sowohl die A als auch die CH UG
     Der Bundesfinanzhof gibt damit einen klaren Rahmen              (haftungsbeschränkt) Gesellschafter der GmbH seien. Die
     vor, mit dem die Besteuerung zum Abgeltungsteuersatz            hiergegen erhobene Beschwerde hatte keinen Erfolg.
     sicher­gestellt werden kann. Darüber hinaus bestätigt der
     Bundesfinanzhof erneut die Interessendivergenz bei Ehe-         Entscheidung
     gatten. Eine Zusammenrechnung der Anteile und Stimm-            Das Kammergericht entschied, dass bei zwei einander
     rechte findet bei Ehegatten grundsätzlich nicht statt. Das      ­widersprechenden Gesellschafterlisten, die am selben Tag
     Urteil führt in der Praxis zu Rechtssicherheit. Eine Reaktion    in den Registerordner aufgenommen werden, die jüngere
     der Finanzverwaltung bleibt indes abzuwarten.                   Liste als zuletzt aufgenommene Liste anzusehen ist. Die-
                                                                      sem Grundsatz entsprechend wurde die Beschwerde zu-

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rückgewiesen. Die Richter:innen erklärten, dass weder der      die GmbH also beispielsweise noch Verfahrensbeteiligte in
Geschäftsführer abberufen noch eine dritte Person wirk-        einem Prozess sei. Denn im Rahmen der Beendigung eines
sam zum Liquidator bestellt worden sei. Der diesbezügli-       laufenden Gerichtsverfahrens ergeben sich möglicherwei-
che Beschluss war unwirksam, weil die CH UG (haftungs­         se noch Forderungen bzw. Verbindlichkeiten, die bei der
beschränkt) als Gesellschafterin bei der Fassung – entgegen    Abwicklung zu berücksichtigen sind. Beendet ist die Liqui-
der geltenden Gesellschafterliste vom 5.11.2020 – nicht be-    dation einer GmbH erst, wenn folgende Voraussetzungen
teiligt worden war.                                            erfüllt sind:

Konsequenz                                                     / Das Gesellschaftsvermögen ist vollständig verteilt.
Die Entscheidung bestätigt die geltenden Regeln, wie mit       / Die Liquidatoren haben ihre Aufgaben erfüllt.
konkurrierenden Gesellschafterlisten umzugehen ist: Auch       / Das Sperrjahr, das mit dem Aufruf an die Gläubiger der
bei taggleicher Einreichung neuer Listen gilt immer die           Gesellschaft beginnt, ihre offenen Forderungen gegen die
zuletzt in den Registerordner des Handelsregisters auf-           GmbH bei den Liquidatoren anzumelden, ist abgelaufen.
genommene Liste. Das kann insbesondere in Streitfällen
folgenreich sein. Hier kommt der Gesellschafterliste eine      Erst dann kann auch die Löschung der GmbH aus dem
besondere Bedeutung zu, denn sie legt fest, wer in der         Handelsregister und die damit verbundene Vollbeendigung
GmbH die Gesellschafterrechte ausüben darf (z.B. Stimm-        der Gesellschaft erfolgen.
rechtsausübung bei Beschlüssen einer Gesellschafter­
versammlung). Es empfiehlt sich daher, die Gesellschafter-     Erst Verbindlichkeiten beenden, dann löschen
liste bei Veränderungen im Gesellschafterkreis umgehend        In der Praxis ist dringend darauf zu achten, dass im Ab-
zu aktualisieren und turnusmäßig zu prüfen, ob die aktuell     wicklungsstadium einer aufgelösten GmbH neben der Be­
hinterlegte Liste noch die tatsächlichen Verhältnisse wider-   endigung sämtlicher Geschäfte, der Begleichung aller Ver-
spiegelt.                                                      bindlichkeiten und der Verteilung des Restvermögens auch
                                                               sämtliche laufenden Gerichtsprozesse beendet werden.
                                                               Nur dann hat der Antrag auf Löschung der Gesellschaft
                                                               aus dem Handelsregister Erfolg. So verhält es sich auch bei
GmbH-Geschäftsführer                                           noch nicht abgeschlossenen Steuerverfahren; sie stehen
                                                               einer vollständigen Beendigung des Liquidationsverfahrens
Liquidation: Keine Löschung                                    ebenfalls entgegen, außer bei vermögenslosen GmbHs.

der GmbH bei laufendem
Gerichtsprozess
Die Liquidation einer GmbH kann nicht abge-
schlossen werden, wenn diese noch beklagte
Partei in einem rechtshängigen Gerichtsverfahren
ist. Dies entschied das Berliner Kammergericht in
einem kürzlich veröffentlichten Beschluss.

Laufender Prozess verhindert Löschung
Die aufgelöste GmbH befand sich in der Endphase des
Liquidationsverfahrens, das heißt, die Abwicklung der Ge-
sellschaft war bereits nahezu abgeschlossen; sämtliche
Vermögensgegenstände waren veräußert, alle Verbindlich-
keiten beglichen. Die GmbH war lediglich noch Beklag-
te und Widerklägerin in einem beim Berliner Landgericht
rechtshängigen Verfahren. Während des laufenden Pro-
zesses wurde die Löschung der GmbH aus dem Handels­
register wegen Beendigung des Liquidationsverfahrens be-
antragt. Das Registergericht lehnte die Löschung ab mit der
Begründung, dass der anhängige Prozess der Löschung
entgegenstehe und bis zur Beendigung des Rechtsstreits
die Löschung zurückgestellt werden müsse. Dagegen
wandte sich die GmbH.

Voraussetzungen für die Liquidation
Das Kammergericht stellte klar, dass die Löschung einer
GmbH aus dem Handelsregister im Rahmen eines Liqui-
dationsverfahrens dann nicht in Betracht komme, wenn
noch weitere Abwicklungsmaßnahmen erforderlich seien,

                                                                                                                             11
Unternehmen                                                      nehmen im Rahmen der Rechnungsstellung nicht auf die
                                                                      Anwendung der Istversteuerung hinweisen. Dies sieht die
     Leistungen von                                                   MwStSystRL jedoch vor und ist Voraussetzung dafür, dass
                                                                      der Leistungsempfänger überhaupt erkennen kann, in wel-
     Istversteuerern berechtigen                                      chem Voranmeldungszeitraum er die Vorsteuer geltend
                                                                      machen muss. Unternehmen, die es in der Vergangenheit
     erst bei Zahlung zum                                             versäumt haben, bei Leistungsbezug die Vorsteuer geltend
                                                                      zu machen, können gegebenenfalls noch von dem Urteil
     Vorsteuerabzug                                                   profitieren, wenn die Bezahlung in einem späteren, noch
                                                                      änderbaren Zeitraum erfolgte.
     Bisher war klar: Im Regelfall können Unternehmer
     aus Eingangsleistungen den Vorsteuerabzug
     vornehmen, sobald die Leistung ausgeführt wurde
     und ihnen die entsprechende Rechnung vorliegt.                   Unternehmen
     Dies sieht der Europäische Gerichtshof (EuGH)
     anders, sofern der Leistungsbezug von Ist-                       Vorsteuerabzug aus
     versteuerern erfolgt.
                                                                      Trikotwerbung
     Sollversteuerung versus Istversteuerung
     Das Umsatzsteuergesetz (UStG) unterscheidet zwischen             Nicht nur im Profisport finden sich Logos von
     der Soll- und der Istversteuerung. Bei der Sollversteuerung      Unternehmen auf den Trikots der Sportler
     entsteht die Umsatzsteuer mit Ausführung der Leistung, bei       wieder. Gerade kleine Vereine erhalten von
     der Istversteuerung dagegen mit Erhalt des Entgelts. Die         Unternehmen häufig unentgeltlich Trikots, die
     Istversteuerung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen         mit Werbung für das Unternehmen bedruckt
     anwendbar und stellt daher eine Ausnahme zur Sollver-            sind. Das Niedersächsische Finanzgericht hat nun
     steuerung dar.                                                   entscheiden müssen, ob die Anschaffung der
                                                                      Trikots zum Vorsteuer­abzug berechtigt.
     Verstoß gegen die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie?
     Die Klägerin vermietete ein Grundstück, das sie ihrerseits ge-   Kein unternehmerischer Nutzen durch Sponsoring
     mietet hatte. Sowohl die Klägerin als auch ihre Vermieterin      von Jugendmannschaften?
     hatten wirksam auf die Steuerbefreiung der Mietumsätze           Der Kläger betrieb eine Fahrschule. Er erwarb Trikots mit
     verzichtet und machten von der Istversteuerung Gebrauch.         dem Aufdruck „Fahrschule X“. Diese stellte er Vereinen zur
     Der Klägerin lag eine ordnungsgemäße Mietdauerrech-              Verfügung. Nach einer Außenprüfung versagte das Finanz-
     nung vor. Sie hatte die Mieten für die Jahre 2009 bis 2012       amt dem Kläger den Vorsteuerabzug aus der Anschaffung
     aufgrund einer Stundung erst in den Jahren 2013 bis 2016         der Trikots. Es begründete dies mit dem Hinweis, dass die
     beglichen. Entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung          Trikots überwiegend von Jugendmannschaften genutzt
     machte die Klägerin den Vorsteuerabzug im Zeitraum der           wurden, die kaum Publikum anziehen würden. Eine nen-
     Bezahlung geltend und nicht im jeweiligen Mietmonat. Das         nenswerte Werbewirkung sei damit nicht zu erreichen. Das
     Finanzamt setzte daraufhin die Umsatzsteuer neu fest. Es er-     Überlassen der Trikots wäre daher nicht unternehmerisch,
     gab sich eine Nachzahlung, da in den Altjahren der Vorsteu-      sondern ideell veranlasst und berechtige nicht zum Vor-
     erabzug aufgrund von Verjährung nicht mehr möglich war.          steuerabzug.
     Die Klägerin sah hierin einen Verstoß gegen die Mehrwert-
     steuer-Systemrichtlinie (MwStSystRL), wonach das Recht auf       Urteil: Sportler sind selbst Zielgruppe der Werbung
     Vorsteuerabzug aus Leistungen eines Istversteuerers erst im      Das Niedersächsische Finanzgericht gibt dem Kläger recht.
     Zeitpunkt der Bezahlung entstehe. Das Finanzgericht Ham-         Zwar ist es richtig, dass die Jugendmannschaften vor wenig
     burg legte den Fall dem EuGH vor. Zwar stimmte es der Auf-       Publikum spielen, dies ist aber unerheblich, da die jugend-
     fassung des Finanzamts nach nationalem Recht zu, hatte           lichen Sportler:innen selbst zur Zielgruppe der Fahrschu-
     aber Zweifel, ob dies im Einklang mit der MwStSystRL steht.      le gehören. Die Verwendung der Trikots mit dem Werbe-
                                                                      aufdruck stellt daher eine Dienstleistung der Vereine als
     Urteil des Europäischen Gerichtshofs                             Gegenleistung für deren Überlassung dar. Unerheblich ist
     Laut EuGH besteht Kongruenz zwischen der Entstehung              dabei, ob die Vereine eine Versteuerung dieser Leistungen
     des Vorsteuerabzugs beim Leistungsempfänger und der              vorgenommen haben.
     Entstehung der Umsatzsteuer beim Leistenden. Sofern der
     leistende Unternehmer der Istversteuerung unterliegt, kann       Differenzierte Betrachtung notwendig
     der Vorsteuerabzug beim Leistungsempfänger erst im Zeit-         Das Urteil zeigt, dass in solchen Fällen eine differenzierte
     punkt der Bezahlung erfolgen. Die bisherige Auffassung der       Betrachtung notwendig ist, um die Frage der Berechtigung
     Finanzverwaltung ist damit erledigt. Dies ist bedauerlich, da    zum Vorsteuerabzug zu klären. Im vorliegenden Fall war
     sie für die Liquidität der Unternehmen von Vorteil ist. Es       entscheidend, dass die Jugendspieler:innen selbst als po-
     ist nun zu erwarten, dass der Gesetzgeber aktiv wird. Dies       tenzielle Kund:innen des regional tätigen Klägers infrage
     dürfte auch die Rechnungsstellung der Unternehmen mit            kamen. Das Finanzgericht Köln hat dagegen in einem ähn-
     Istversteuerung betreffen. Denn bis dato müssen Unter-           lichen Fall den Vorsteuerabzug mangels Werbewirksamkeit

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versagt. Ausschlaggebend war hier – im Unterschied zum         Nachdem eine Grundpfandgläubigerin der vorgesehenen
obigen Fall –, dass weder die Produkte des sponsernden         Schuldübernahme nicht zustimmte, löste der Vater den of-
Unternehmens für „Otto Normalverbraucher“ gedacht wa-          fenen Darlehensbetrag von 50.544,28 € ab und schloss mit
ren noch das Unternehmen allein auf den lokalen Markt          der Tochter am 22.12.2011 einen geänderten Grundstücks-
fokussiert war.                                                übertragungsvertrag ab, in dem sich diese zum Ersatz des
                                                               Darlehens und zur Erhöhung der monatlichen Rente auf
                                                               2.500 € verpflichtete. In ihrer Einkommensteuererklärung
                                                               für das Jahr 2013 berücksichtigte die Tochter die Renten-
Privat                                                         zahlungen von 30.000 € als Werbungskosten bei ihren Ein-
                                                               künften aus Vermietung und Verpachtung. Das Finanzamt
(Teil-)Entgeltliche                                            berücksichtigte im Einkommensteuerbescheid lediglich
                                                               den sich aus der Besteuerung von Leibrenten ergebenden
Immobilienübertragung                                          Ertragsanteil von 3.900 € jährlich als Werbungskosten.

gegen Versorgungsleistung                                      Finanzgericht sieht keinen wirtschaftlichen Zusam-
                                                               menhang zwischen Leibrente und Vermietung
im Privatvermögen                                              In ihrer Klage vor dem Finanzgericht machte die Tochter
                                                               geltend, die gesetzliche Beschränkung auf den Ertrags­
Private Immobilienübertragungen in vorweg­                     anteil sei verfassungswidrig und verstoße gegen das objek-
genommener Erbfolge erfolgen häufig                            tive Nettoprinzip. Das Finanzgericht wies die Klage mit der
gegen Rentenzahlungen. Ein steuerlicher                        Begründung ab, die Leibrentenzahlungen stünden in gar
Sonderausgabenabzug der Zahlungen beim                         keinem wirtschaftlichen Zusammenhang mit den Einkünf-
Übernehmer wird seit einer ab 2008 geltenden                   ten aus Vermietung und Verpachtung und seien daher nicht
Gesetzesänderung ausgeschlossen. Welche                        als Werbungskosten abziehbar. Ein Grundstücksübergabe­
ertragsteuerlichen Konsequenzen zu beachten                    vertrag unter Vorwegnahme der Erbfolge auf einen Ab-
sind, hat der Bundesfinanzhof klargestellt.                    kömmling gegen Gewährung einer Versorgungsleistung
                                                               sei steuerrechtlich nicht als entgeltliches Veräußerungs-
Früher galt bei vielen familiären Vermögensübergaben ge-       geschäft, sondern als unentgeltliche Übertragung unter
gen wiederkehrende Leistungen (insbesondere vorweg­            Vorbehalt eines Teils der Erträge (vergleichbar einem Nieß-
genommener Erbfolge) ein steuerliches Sonderrecht. Über        brauchsvorbehalt) zu betrachten. In derartigen Fällen stell-
den Sonderausgabenabzug beim Vermögensübernehmer               ten die wiederkehrenden Versorgungsleistungen weder ein
und die Besteuerung als sonstige Einkünfte beim Vermö-         Veräußerungsentgelt des Übergebers noch Anschaffungs-
gensübergeber sollte dem Gedanken Rechnung getra-              kosten des Übernehmers dar, sondern seien spezialgesetz-
gen werden, dass der Übergeber durch die Versorgungs-          lich den Sonderausgaben und wiederkehrenden Bezügen
leistungen, die der Erwerber an ihn zu erbringen hat, de       zugeordnet. An dieser grundsätzlichen Zuordnung ändere
facto von den Erträgen seines Vermögens profitiert. Das        auch der Umstand nichts, dass Versorgungsleistungen im
Sonderrecht ist im Jahr 2008 insoweit eingeschränkt            Zusammenhang mit der Übertragung eines Mietwohn-
worden, als dass es nur noch bei Übertragung von Betrie-       grundstücks seit der Änderung durch das Jahressteuer-
ben, Teilbetrieben, Mitunternehmeranteilen an betrieb-         gesetz 2008 nicht (mehr) zum Sonderausgabenabzug
lich tätigen Mitunternehmerschaften oder (eingeschränkt)       zugelassen seien. Zwar führe der von der Tochter gezahl-
GmbH-Anteilen zur Anwendung gelangt. Bisher hatte der          te Einmalbetrag von 50.544,28 € zu Anschaffungskosten,
Bundesfinanzhof noch keine Grundsatzentscheidung für           die im Wege der Abschreibungen zu berücksichtigenden
jene familiären Übertragungsfälle (insbesondere Grund-         Werbungs­kosten seien aber im Streitjahr geringer als die zu
stücksübertragungen) getroffen, die nicht mehr unter das       Unrecht gewährten Zinsanteile der Rentenzahlungen.
Sonderrecht fallen. Eine höchstrichterliche Entscheidung
wurde jetzt gefällt und die Verwaltungsauffassung bestätigt.   Bundesfinanzhof folgt keiner der beiden
                                                               Auffassungen
Versorgungsleistungen als Werbungskosten?                      Der Bundesfinanzhof ist in der Revision keiner der beiden
Ein Vater übertrug am 5.11.2011 ein zu seinem Privatver-       Auffassungen der Vorinstanz komplett gefolgt. Nach sei-
mögen gehörendes, vermietetes Mehrfamilienhaus notari-         ner Entscheidung ist nur die Übertragung des im Gesetz
ell mit Grundstücksübertragungsvertrag auf seine Tochter.      ausdrücklich genannten „privilegierten“ Vermögens gegen
Die Übertragung erfolgte zivilrechtlich unentgeltlich im       Versorgungsleistungen unentgeltlich. Dagegen liegt bei
Wege der Schenkung. Zugunsten des Vaters war eine nicht        nicht begünstigtem Vermögen ertragsteuerlich eine ent-
wertgesicherte lebenslange Rente von zunächst monatlich        geltliche oder teilentgeltliche Übertragung vor. Bei Übertra-
2.000 € zu erbringen. Die Sicherung erfolgte durch Eintra-     gung eines Vermietungsobjekts des Privatvermögens ge-
gung einer Reallast im Grundbuch. Die Tochter verpflich-       gen Leibrente führen die wiederkehrenden Leistungen des
tete sich, den Vater von der Mithaft aller im Grundbuch        Übernehmers an den Übergeber in Höhe ihres Barwerts zu
eingetragenen dinglichen Belastungen freizustellen und         Anschaffungskosten, die mit den Abschreibungen berück-
über den übertragenen Grundbesitz nur mit Zustimmung           sichtigt werden. In Höhe des Zinsanteils liegen sofort ab-
des Vaters zu verfügen, insbesondere diesen zu verkaufen       ziehbare Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermie-
oder zu belasten.                                              tung und Verpachtung vor. Die Abzugsbeschränkung der

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