Aktuelles Ortsgeschehen - Gemeinde ...
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Amtsblatt der Gemeinde Hartmannsdorf Nummer 287 Aktuelles Ortsgeschehen auch fleißig gelernt wird. Danach nahm Frau Müller jedes Kind in 45 Jahre Schalmeienzunft die Schule auf und die heiß ersehnten Zuckertüten wurden von den Klassenlehrern überreicht. Wir möchten uns an dieser Stelle ganz herzlich bei all denen be- danken, die uns geholfen haben, diesen Tag zu etwas ganz Beson- derem für unsere Schulanfänger zu machen. Grundschule Hartmannsdorf Klasse 1b Bürgermeister Uwe Weinert überreichte dem 1. Zunftmeister René Müller im Beisein von (v.l.) Landrat Matthias Damm, dem Abgeordneten des Europäischen Parlaments Dr. Peter Jahr und dem Sächsischen Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft Thomas Schmidt einen Scheck in Höhe von 7.000 Euro. Schulaufnahmefeier 2018 in Hartmannsdorf VORANKÜNDIGUNG Krimineller Abend in Hartmannsdorf Am 10.10.2018 gastiert der im Jahre 1961 im Vogtland geborene Autor Bert Walther mit seinem Kriminalroman „Bildhaft“ in der Gemeindebibliothek Hartmannsdorf. Das Buch erschien erst 2018 und erfreut sich bereits großer Beliebtheit in der Klasse 1a Bibliothek. Für 41 kleine Hartmannsdorfer war der 11. August 2018 ein bedeu- Aus dem Inhalt: tender Tag, denn heute wurden sie Schulkinder. Für die Klasse 1a Was geschah vor über 40 Jahren in einem ging es schon am Morgen bei wundervollem Sonnenschein los: Sie Steinbruch im Vogtland? Mord, Selbst- trafen sich mit ihrem neuen Klassenlehrer in der Grundschule mord oder ein Unglück? Zwei Fragen, Hartmannsdorf, um dort ihr Klassenzimmer zu bewundern und doch die Antworten lassen bis heute auf bereits die ersten Schulbücher in den Ranzen zu packen. Am Vor- sich warten. Aber aktuelle Verbrechen mittag versammelten sich auch die Kinder der 1b im neuen, liebe- zwingen die Ermittler, sich in die Vergangenheit zu begeben, eine voll gestalteten Klassenzimmer. Nachdem die Schulanfänger ihre Roma-Familie in Ungarn zu besuchen und ein Kinderheim in neue Wirkungsstätte beschnuppert hatten, ging es Richtung Rumänien. Für alle Beteiligte ist es höchste Zeit, sich einem Klas- Bürgersaal, wo Schulleiterin Frau Müller, die Eltern sowie die sentreffen zu widmen, das einen Blick in die Abgründe mensch- Zuckertüten warteten. Traditionsgemäß fuhren die Jungen und licher Niedertracht erlaubt, gepaart mit unstillbaren Rachege- Mädchen mit Pferdekutschen und von den Hartmannsdorfer lüsten. Der Kontrast zwischen menschlicher Wärme und un- Schalmeien beglei-tet zu ihrer Schulaufnahmefeier. menschlicher Kälte könnte nicht größer sein. Aufgeregt waren nicht nur die Schulanfänger, sondern auch die Handlungsorte: Kinder der „neuen“ zweiten Klasse, die ihre Nachfolger mit einem Vogtland, Dresden, Leipzig, Nürnberg, Paszab, Cluj-Napoca tollen Programm in der Schule willkommen heißen wollten. Nach Gemeindebibliothek Hartmannsdorf monatelangen Proben waren sie bestens darauf vorbereitet. Eine 10.10.2018 – 19:00 Uhr (Einlass: ab 18:30 Uhr), Eintritt: 5,- € freche Pippi Langstrumpf führte durch das Programm und lernte, Reservierungen erwünscht unter: 03722 / 40 96 68 oder dass in der Schule nicht nur Unsinn und Spaß gemacht, sondern info@bibliothek-hartmannsdorf.de Ausgabe 20. September 2018
Der Bürgermeister informiert Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, nach der redaktionellen Sommerpause erhalten Sie den Gemein- deboten mit vielen neuen Informationen. Damit unsere Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrer der Grundschule weiterhin die besten Bedingungen vorfinden, wurden die Sommerferien wieder genutzt, um Instandhaltungs- und Reno- vierungsarbeiten durchzuführen. Das Treppenhaus und die Flure erhielten einen neuen Farbanstrich. Das Lehrerzimmer ist brand- schutztechnisch modernisiert worden. Auch im Gebäude des Schulhortes sind in den Schulferien neue moderne Gruppenzimmer und sanitäre Einrichtungen für unsere Vorschulkinder entstanden. Um die Schulspeisung zu optimieren, wurden durch den Umbau von zwei Räumen weitere Plätze geschaffen und eine zweite Essensausgabe eingerichtet. Circa 55.000 Euro wurden insgesamt für diese Sanierungsarbeiten aus dem Gemeindehaushalt aus- gegeben. Seite 2 Ausgabe 20. September 2018
Unsere geplanten Straßenbauarbeiten sind abgeschlossen, der Gartenweg erhielt einen neuen Straßenbelag. Der Wendehammer im „Kirchfeld“ ist erneuert. Um bei Starkregen die Wassermengen besser ableiten zu können, wurden zwei zusätz- liche Straßeneinläufe in diesem Bereich eingebaut. Der grundhafte Ausbau der Limbacher Straße bis Einmündung Weststraße wurde fristgerecht fertig gestellt. Am 07. August besuchte der französische Schriftsteller Laurent Guillet unsere Gemeinde. Er war zu Fuß von der Bretagne bis nach Most, ca. 2000 km, unterwegs. Auf diesem Weg besuchte er die ehemaligen Strafgefangenen- lager, in welchen der französische Kriegsgefangene Joseph San- terre während des Zweiten Weltkrieges interniert war. Die Sanierung der Bachmauer im Bereich der Unteren Ufergasse geht zügig voran. Die Fertigstellung, einschließlich des angren- zenden Weges, ist in der zweiten Oktoberwoche geplant. Das nunmehr 7. Radsportevent, welches am 12. August im Ge- werbegebiet stattfand, zog erneut zahlreiche Besucher an. Es wurden wieder spannende Rennen gefahren. Mein Dank gilt den Vereinsmitgliedern für die sehr gute Organi- sation und den Sponsoren für die großzügige Unterstützung dieser Veranstaltung. Mehr dazu lesen Sie auf den Seiten 20 und 21. Der lang anhaltende und sehr warme Sommer hat für einen Besucherandrang in unserem „Aquapark“ geführt, circa 17.000 Besucher wurden gezählt. Besonders erfreulich dabei ist, dass viele Hartmannsdorfer Einwohner seit Jahren erstmals wieder im Bad waren und sich sehr positiv über die Arbeit der Mitglieder des Vereins, insbesondere auch über die hervorragende Wasserquali- tät, geäußert haben.Dem kann ich mich nur anschließen, die beiden Bademeister haben Hervorragendes geleistet. Ein besonderer Höhepunkt für unsere Schulanfänger war sicher die Einschulungsfeier am 11. August. 41 Kinder wurden eingeschult. Das sehr gute Programm gestalteten die Schüler der nunmehr zweiten Klasse unter Anleitung der Lehrer. Ich wünsche unseren Abc-Schützen viel Spaß in der Schule und große Erfolge beim Lernen. Die Schalmeienzunft Hartmannsdorf feierte ihr 45-jähriges Be- Der an mich herangetragene Wunsch von Eltern, welche im stehen am ersten und zweiten September. Die gute Vorbereitung Bereich der Bahnhofstraße und Schulstraße wohnen, wurde um- hat sich wieder bewährt, zahlreiche Gäste und Besucher waren gesetzt. zum Jubiläum gekommen, unter anderem der Sächsische Staats- Zwei Spielgeräte für Kinder bis zu 5 Jahren sind an der Ecke minister für Umwelt und Landwirtschaft, Herr Thomas Schmidt, Schulstraße/Bahnhofstraße aufgestellt worden und werden bereits der Abgeordnete des Europäischen Parlaments, Herr Dr. Peter Jahr rege genutzt. Eltern haben diese Geräte empfohlen. und unser Landrat, Herr Matthias Damm. Ausgabe 20. September 2018 Seite 3
Beschlüsse des Gemeinderates vom 26.07.2018 Beschluss Nr. 32/18 Der Gemeinderat beschließt in seiner öffentlichen Sitzung die Rückabwicklung des Kaufvertrages UR Nr. 556/2013 vom 17.06.2013 der Notarin Anke Hofmann in Chemnitz, mit der Dr. Uwe Beckert Umwelttechnik, Ringstraße 9 in 09241 Mühlau zum ursprünglichen Verkaufspreis von 36.000,00 €. Die Kosten der Rückabwicklung und ihres Vollzuges trägt die Gemeinde Hartmannsdorf. Abstimmungsergebnis: von 16 Gemeinderäten 10 anwesend + Bürgermeister Ja -Stimmen: 11 Nein-Stimmen: - Enthaltungen: - Gemäß § 20 SächsGemO waren keine Gemeinderäte von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Beschlüsse des Gemeinderates vom 23.08.2018 Beschluss Nr. 33/18 Der Gemeinderat beschließt in seiner öffentlichen Sitzung die Anberaumung einer Einwohnerversammlung am 12.11.2018, um 19.00 Uhr, im Bürgersaal, Leipziger Straße 13 in 09232 Hartmannsdorf. Abstimmungsergebnis: von 16 Gemeinderäten 14 anwesend + Bürgermeister Ja -Stimmen: 15 Nein-Stimmen: - Enthaltungen: - Gemäß § 20 SächsGemO waren keine Gemeinderäte von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Beschluss Nr. 34/18 Der Gemeinderat beschließt in seiner öffentlichen Sitzung die Verleihung des Ehrenbürgerrechts (Auszeichnung als Ehren- bürger) an Herrn Dr.-Ing. E. h. Gunnar Grosse. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Verleihung des Ehrenbürgerrechts in einer feierlichen Form durch Überreichen einer Urkunde zu organi- sieren. Abstimmungsergebnis: von 16 Gemeinderäten 14 anwesend + Bürgermeister Ja -Stimmen: 14 Nein-Stimmen: - Enthaltungen: 1 Gemäß § 20 SächsGemO waren keine Gemeinderäte von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Alle Besucher wurden von den musikalischen Darbietungen Beschlüsse des Bau- und Umweltaus- hervorragend unterhalten. Unserer Schalmeienzunft weiterhin schusses vom 02.08.2018 alles Gute und viel Erfolg! Ihr Bürgermeister Beschluss Nr. 40/18 Der Bau- und Umweltausschuss beschließt in seiner öffentlichen Sitzung den Bauantrag Errichtung eines Carports als Anbau an Zweifamilienhaus, Poststraße 8, Flurstück-Nr. 230 Gemarkung Bekanntmachung über Hartmannsdorf. öffentliche Sitzungen Abstimmungsergebnis: von 8 Mitgliedern Bauausschuss 8 anwesend + Bürgermeister Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet statt: Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 am 25.10.2018, 18.30 Uhr Gemäß § 20 SächsGemO war kein Gemeinderat von der Beratung im Rathaus, Ratssaal. und Abstimmung ausgeschlossen. Im Monat September findet keine Gemeinderatssitzung statt. Die weitere Tagesordnung wird gemäß Bekanntmachungssatzung Beschluss Nr. 41/18 der Gemeinde Hartmannsdorf durch Anschlag an den Verkün- Der Bau- und Umweltausschuss beschließt in seiner öffentlichen dungstafeln ortsüblich bekannt gemacht. Sitzung das Einvernehmen zum Bauantrag: Errichtung von Balkonanlagen am vorhandenen Mehrfamilienhaus, Geschwister- Die Einladungen zu den Bau- und Finanzausschusssitzungen Scholl-Straße 6, Flurstück 647/1, Gemarkung Hartmannsdorf. werden im Bedarfsfall öffentlich bekannt gemacht. Abstimmungsergebnis: In den Monaten August und September fanden keine Sitzungen des von 8 Mitgliedern Bauausschuss 8 anwesend + Bürgermeister Wirtschafts- und Finanzausschusses statt. Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 Seite 4 Ausgabe 20. September 2018
Gemäß § 20 SächsGemO war kein Gemeinderat von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Rufnummern des Gemeindeamtes Beschluss Nr. 42/18 Der Bau- und Umweltausschuss beschließt in seiner öffentlichen Gemeindeverwaltung Sitzung das Einvernehmen zum Bauantrag: Neubau Lagerhalle 9, Untere Hauptstraße 111 Bahnhofstraße 36b, Flurstück-Nr. 436/4, Gemarkung Hartmanns- 09232 Hartmannsdorf dorf. Abstimmungsergebnis: Tel: 0 37 22/4 02 30 von 8 Mitgliedern Bauausschuss 8 anwesend + Bürgermeister Fax: 0 37 22/9 23 33 Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 e-mail: info@gemeinde-hartmannsdorf.de Gemäß § 20 SächsGemO war kein Gemeinderat von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Zimmer Telefon Bürgermeister 11 4 02 30 Beschluss Nr. 43/18 Sekretariat / Gemeindebote 11 40 23 11 Der Bau- und Umweltausschuss beschließt in seiner öffentlichen Sitzung die Vergabe der Planungsleistung (LPH 4-6) Trag- Hauptamt werksplanung für den Neubau einer 2-Feld-Sporthalle mit Mehr- Amtsleiter 10 40 23 27 zwecknutzung in Hartmannsdorf an die Bauconzept Planungs- Ausweis-,Pass- 03 40 23 18 gesellschaft mbH aus Lichtenstein/Sachsen zu Kosten i.H.v. und Meldebehörde 86.561,42 € brutto. Öffentliche Sicherheit 04 40 23 22 Abstimmungsergebnis: und Ordnung von 8 Mitgliedern Bauausschuss 8 anwesend + Bürgermeister Standesamt / Soziales 08 40 23 17 Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 Gemäß § 20 SächsGemO war kein Gemeinderat von der Beratung Gewerbe / Gaststättenrecht 02 40 23 28 und Abstimmung ausgeschlossen. Amt für Finanz- und Bauwesen Amtsleiterin 14 40 23 20 Beschluss Nr. 44/18 Kassenverwalterin / 15 40 23 13 Der Bau- und Umweltausschuss beschließt in seiner öffentlichen Liegenschaften Sitzung die Vergabe der Planungsleistung (LPH 3-8) Freianlagen für den Neubau einer 2-Feld-Sporthalle mit Mehrzwecknutzung in Gemeindekasse / Steuern 01 40 23 21 Hartmannsdorf an die Rehwaldt Landschaftsarchitekten aus Bauverwaltung 07 40 23 14 Dresden zu Kosten i.H.v. 83.040,01 € brutto. Gemeindebibliothek/ 40 96 68 Abstimmungsergebnis: Carl-Kirchhof-Str. 27 Fax 40 96 79 von 8 Mitgliedern Bauausschuss 8 anwesend + Bürgermeister Vorschule / Schulstr. 1 a 9 55 51 Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 Hort / Friedrichstr. 8 a 40 83 19 Gemäß § 20 SächsGemO war kein Gemeinderat von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Grundschule 9 34 36 Fax: 40 29 725 Beschluss Nr. 45/18 Oberschule 40 61 799 Der Bau- und Umweltausschuss beschließt in seiner öffentlichen Fax: 40 61 801 Sitzung die Vergabe „Beschaffung von persönlicher Schutz- kleidung für die Angehörigen der FFW Hartmannsdorf“ an die Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung Firma BTL Brandschutz Technik GmbH Leipzig, Druckereistraße 11, 04159 Leipzig auf Grundlage des Hauptangebotes mit einer und Bibliothek Auftragssumme in Höhe von 41.066,90 € (inkl. Umsatzsteuer) zu Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung: vergeben. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungs- eingang wird ein Skonto von 2 % gewährt. Montag 9.00 - 12.00 Uhr Abstimmungsergebnis: Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr von 8 Mitgliedern Bauausschuss 8 anwesend + Bürgermeister Mittwoch geschlossen Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Gemäß § 20 SächsGemO war kein Gemeinderat von der Beratung Freitag 9.00 - 11.00 Uhr und Abstimmung ausgeschlossen. Die Ausweis-, Pass- und Meldebehörde ist zusätzlich jeden 4. Samstag im Monat von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr geöffnet. Beschlüsse des Bau- und Umweltaus- Wir bitten um Beachtung, dass samstags keine EC-Karten- schusses vom 06.09.2018 zahlung möglich ist. Beschluss Nr. 46/18 Der Bau- und Umweltausschuss beschließt in seiner öffentlichen Öffnungszeiten Gemeindebibliothek: Sitzung das Einvernehmen zum Bauantrag: Neubau Lagerhalle 8, Montag 09.00 - 12.00 Uhr Bahnhofstraße 36b, 36 a, Flurstück-Nr. 436/4 und 436/3, Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr Gemarkung Hartmannsdorf. Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr Abstimmungsergebnis: von 8 Mitgliedern Bauausschuss 8 anwesend + Bürgermeister Liebe Leserinnen und Leser, Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 die Gemeindebibliothek Hartmannsdorf bleibt von Montag, Gemäß § 20 SächsGemO war kein Gemeinderat von der Beratung dem 15.10.2018 bis einschließlich Freitag, dem 19.10.2018 und Abstimmung ausgeschlossen. wegen Urlaub geschlossen. Ausgabe 20. September 2018 Seite 5
1.3. Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen, Miete Allgemeine Rufnummern 1.3.1. Aufwendungen für alle Einrichtungen gesamt je Monat Aufwendungen in € Bereitschaftsdienste Telefonnummern Abschreibungen 47.963,00 Wasser (0 37 63) 40 54 05 Zinsen 0 Abwasser (0 37 24) 66 93 17 Miete 56.161,00 Elt (0800) 2 30 50 70 Gesamt 104.124,00 Gas (03 71) 45 14 44 1.3.2. Aufwendungen je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt) Firma Fehr KG (03724) 130 10 Krippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 h HAWO-Bau (01 72) 7 92 45 07 in € in € in € Ärztl. Bereitschaftsdienst 116117 (19 - 7 Uhr) bundesweite Rufnr. Gesamtaufwen- dungen je Platz Telefonseelsorge: 0800-1110111 oder 0800-1110222 und Monat 42,28 20,52 15,20 Hilfetelefon 08000 116 016 „Gewalt gegen Frauen“ In eigener Sache Informationen Reklamationen bei der Zustellung des „Hartmannsdorfer Gemein- deboten“ bitten wir an die Firma City-Post Mittweida GmbH & Co. KG, Tel. 03727/96978-0 o. Fax: 03727/96978-10 zu richten. Abschlussparty des Buchsommers Die fehlenden Exemplare werden durch diese Firma nachgeliefert. in der Gemeindebibliothek Amtsblatt online Der „Hartmannsdorfer Gemeindebote“ kann auch im Internet ge- lesen werden. Die pdf-Datei „Hartmannsdorfer Gemeindebote online“ ist abrufbar unter: http://www.gemeinde-hartmannsdorf.de. ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Bekanntmachung nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG der Gemeinde Hartmannsdorf für das Jahr 2017 1. Kindertageseinrichtungen 1.1. Erforderliche Personal- und Sachkosten je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt) Krippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 h in € in € in € erforderliche Personalkosten 472,76 229,43 192,30 Am 15.08.2018 waren alle erfolgreichen Absolventen des Buch- sommers 2018 in die Gemeindebibliothek zu einer Party eingela- erforderliche den. Ziel war es gewesen mindestens drei Bücher in den Sommer- Sachkosten 232,88 113,02 52,70 ferien zu lesen. Knapp dreißig Kinder hatten sich zu dieser Aktion erforderliche angemeldet. Viele schafften ein bis zwei Bücher, aber schon Personal-und weniger drei und mehr. Es warteten einige Überraschungen auf die Sachkosten 705,64 342,44 244,99 fleißigen Leseratten. So wurde die Veranstaltung von Eric eröffnet, Geringeren Betreuungszeiten entsprechen jeweils anteilige der mit Gitarre ein Lied der englischen Band Oasis zum Besten gab. Personal- und Sachkosten (z.B. 6 h-Betreuung im Kindergarten = Danach folgte die feierliche Übergabe der Zertifikate. 2/3 der erforderlichen Personal- und Sachkosten für 9 h). Weiter ging es mit dem Zauberer und Gedankenleser Thomas Majka. Dieser wusste mit seinen Tricks und dem ein oder anderen 1.2. Deckung der Personal- und Sachkosten je Platz und Monat flotten Spruch zu überzeugen. Herr Weinert, der ebenfalls an die- (Jahresdurchschnitt) sem Nachmittag zu Besuch in der Bibliothek war, half bei der Ziehung der Gewinner. Drei der Absolventen konnten mit etwas Krippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 h Glück bei einer Auslosung noch zusätzlich Büchergutscheine in € in € in € gewinnen, um die entfachte Leselust auch weiter fördern zu kön- Landeszuschuss 177,78 177,78 118,52 nen. Bei Musik und Pizza klang die Party gemütlich aus. Elternbeitrag Da die bundesweite Leseaktion auch in der Gemeindebibliothek (ungekürzt) 140,61 84,36 50,10 Hartmannsdorf gut angenommen wurde und auf positives Echo stieß, steht einer Teilnahme im Jahr 2019 voraussichtlich nichts im Gemeinde (inkl. Wege. Ich möchte mich bei allen Lesern und der Gemeinde Eigenanteil freier Träger, Ergänzungs- Hartmannsdorf, die diesen Buchsommer überhaupt erst möglich pauschale Bund*) 387,25 80,30 76,37 gemacht hat, recht herzlich bedanken. Mit besten Grüßen aus der Bibliothek – M. Ranalli Seite 6 Ausgabe 20. September 2018
Bürgermeister besucht traditionsreiches Es kommen überwiegend einheimische Materialien zum Einsatz, die innerhalb Deutschlands und Europas bezogen werden. Die Familienunternehmen Nachfrage nach heimischen Material ist allgemein sehr groß. Ein Zeichen gegen das Vergessen Regelmäßig werden Steine aus sächsischem Sandstein, Rochlitzer In unserer schnelllebigen Zeit sind Gräber wichtiger denn je. Orte, Porphyr, Theumaer Schiefer und Mittweidaer Granit gefertigt. die ein Innehalten ermöglichen und Raum für Erinnerungen lassen. Auch Mutter Anita ist noch im Familienbetrieb Ansprechpartnerin Wer immer nach vorn schaut, braucht auch den Blick zurück. und Unterstützung hinsichtlich Buchhaltung und Kundenpräsenz. Gepflegte Gräber sind nicht nur ein Symbol der Wertschätzung für die Menschen, die uns nahe waren, sondern auch ein bewusstes Ohnehin hat die individuelle Kundenberatung oberste Priorität. Zeichen gegen das Vergessen - Ruhepol und Anker für uns Hinter- „Es ist ein sehr sensibles Thema, mit dem wir umgehen. Die bliebene. Angehörigen der Verstorbenen vertrauen mir die Gestaltung des Schon Kinderbilder zeigen Stefanie Horn in burschikoser Latzhose Grabzeichens an. Es ist selbstverständlich, dass wir uns für die am Betonmischer stehen oder in spielerischer Form mit Steinen Beratung viel Zeit nehmen, das geführte Leben des Verstorbenen hantieren. „Schon als Kind stand für mich fest - ich werde Stein- hinterfragen und den Stein so individuell wie möglich gestalten, metz und ich übernehme den Betrieb.“ damit dieser vom Leben erzählt.“ Nach der Ausbildung in Rheinland – Pfalz folgten viele lehrreiche Ihre Kreativität – gepaart mit Fachwissen und praktischen Jahre in Aachen. Dort wächst der Wunsch nach Selbständigkeit und Erfahrungen – wurde 2013 im Rahmen des Gestaltungswett- Rückkehr in die Heimat. Nach einem Jahr Meisterschule in bewerb-Grabzeichen vom Landesinnungsverband Steinmetz- und Freiburg im Breisgau kehrt sie 2010 in den elterlichen Betrieb Steinbildhauerhandwerk Baden-Württemberg mit Bronze ausge- zurück. zeichnet. Auch an Landesgartenschauen nimmt Stefanie Horn regelmäßig teil. Für die Landesgartenschau 2019 in Frankenberg laufen schon die Vorbereitungen. Trotz aller Kreativität sieht sich Stefanie Horn weniger als Künstlerin, sondern eher als: „Handwerkerin, die ihren Beruf gerne ausübt!“ Stefanie Horn bei der Herstellung eines Grabzeichens Das Familienunternehmen, welches 1933 vom Großvater Karl Horn auf der Bahnhofstraße 24 gegründet wurde, Vater Joachim von 1975 bis 2012 weiterführte und 1999 in das Gewerbegebiet an der Burgstädter Straße umsiedelte, liegt seit dem 1. Januar 2013 in den kompetenten Händen von Stefanie Horn. Dabei wird sie nicht nur von ihren Eltern, sondern auch von zwei Den Geschäftsbetrieb hat Vater Joachim seiner Tochter voller Stolz Steinmetzen und seit 01.08.2018 von einem Auszubildenden im übergeben, wie er selbst sagt: „Der Altmeister muss den jungen Steinmetzhandwerk unterstützt. Der junge Mann ist der erste Leuten freie Bahn lassen.“ Lehrling für den Betrieb unter ihrer Leitung. An diesen Grundsatz hält er sich, ist, wenn seine Hilfe gebraucht wird, selbstverständlich vor Ort oder wählt auf gemeinsamen Reisen mit seiner Tochter die Steine für die Weiterverarbeitung aus. Schwerpunkt des Steinmetzbetriebes liegt ausschließlich im 7. Kinder- und Jugendstammtisch Grabmalbereich, jedoch werden auch kleinere Baumaßnahmen Am Freitag, dem 14. August 2018 fand wieder ein Stammtisch für von privaten Auftraggebern übernommen. Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 18 Jahren im „Aquapark Hartmannsdorf“ statt. Bereits zum siebenten Mal konnte Bürgermeister Uwe Weinert interessierte Teenager begrüßen. Weiterhin waren die Streetworker Kerstin und Mario vom Jugendhaus Rußdorf anwesend. In dem reichlich halbstündigen Gespräch wurden einerseits Probleme, Sorgen und Anregungen der jungen Leute im Ort zur Sprache gebracht. Andererseits zeigte der Bürgermeister aus seiner Sicht auf, welche Erwartungen er und die Gemeindeverwaltung an den Hartmannsdorfer Nachwuchs haben. Die rege Diskussion ließ erkennen, dass die Altersgruppe mit den Freizeitangeboten im Ort sehr zufrieden ist. Genannt wurden die zahlreichen Angebote der Vereine, wie zum Beispiel Angelverein, DRK, HSV05, Schalmeienzunft oder TSV1862 und nicht zuletzt die Angebote der Jugendfeuerwehr. Gleichzeitig konnte man Bürgermeister Uwe Weinert informierte sich über die verwendeten Materialien, heraushören, dass nach wie vor ein neutraler Treffpunkt für Gleich- die von der Fa. Horn aus Deutschland und Europa bezogen werden. altrige und Gleichgesinnte fehlt. Hierzu bemerkte Uwe Weinert, Ausgabe 20. September 2018 Seite 7
dass beim Bau der neuen Zweifelderturnhalle eine Räumlichkeit, Landesbeauftragten zu den Möglichkeiten strafrechtlicher, beruf- ähnlich eines Jugendklubs, mit angedacht sei. licher und verwaltungsrechtlicher Rehabilitierung. Ein weiterer „Kritikpunkt“, dem sich der Bürgermeister sofort Ziel der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze ist es, den Opfern annahm, war der Fahrradparcours auf dem Spielplatz am Aqua- einen Weg zu eröffnen, die rechtsstaatswidrige Verurteilung aus park. Er wird sich diesbezüglich mit den Planern nochmals in dem Strafregister zu entfernen, sich vom Makel persönlicher Verbindung setzen. Dem Wunsch der Teenager nach einer größe- Diskriminierung zu befreien, fortwirkendes Unrecht aufzuheben ren Rutsche im Freizeit- und Erholungsbad kann er z. B. aus Grün- und soziale Ausgleichleistungen in Anspruch zu nehmen. den des Bestandschutzes leider nicht nachkommen. Plausibel Darüber hinaus informiert Manfred Buchta über die 2007 be- erklärte der Bürgermeister die Zusammenhänge, so dass die Ju- schlossene SED-Opferpension - eine monatliche Zuwendung in gendlichen dafür Verständnis zeigten. Für das Kinderplansch- Höhe von 300 € für diejenigen, die in der DDR aus politischen becken stellte er im Jahr 2019 ein massives Sonnensegel in Gründen mindestens 180 Tage in Haft waren. Aussicht. Außerdem besteht die Möglichkeit Akteneinsichtsanträge entge- Bezüglich der Sicherheit im Ort waren sich die Jugendlichen genzunehmen und an die zuständigen Außenstellen des Bundes- weitgehend einig. So sind die „Brennpunkte“ Busbahnhof und beauftragten für die Stasi-Unterlagen weiterzuleiten. Nettomarkt aufgelöst und in "Hartmannsdorf kann man sich sicher Zu jeder Zeit kann beim Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der und wohl fühlen", so ein Stammtischteilnehmer wörtlich. SED-Diktatur in Dresden telefonisch ein Beratungstermin verein- bart werden (0351 493 3700). Pressekontakt: Maximilian Heidrich, M.A. Sachbearbeiter beim Landesbeauftragten Unterer Kreuzweg 1 | 01097 Dresden Tel.: +49 (0)351 493 3705 | Fax: +49 (0)351 451031 3709 Mail to: maximilian.heidrich@slt.sachsen.de www.landtag.sachsen.de VMS - Verkehrsverbund Mittelsachsen informiert Tarifanpassung am 1. August 2018 im VMS-Gebiet Übergangsregelungen für Fahrscheine zum „alten“ Tarif Zum Abschluss der Diskussion teilte der Bürgermeister mit, dass Chemnitz Ab 1. August 2018 gelten im Verkehrsverbund Mittel- der Gemeinderat beschlossen hat, ein Jugendparlament zuzu- sachsen (VMS) neue Tarife. Neben einzelnen preislichen Anpas- lassen. Davon verspricht sich der Bürgermeister ein zügigeres sungen wird es auch kleine Änderungen in der Gültigkeit einiger Erkennen und Klären von Problemen im Ort sowie einen engeren Tarifangebote geben. Kontakt zwischen Gemeindevertretung, Eltern und Kindern. Die Preise für die Einzelfahrt zum Normaltarif und die ermäßigte Am Ende der Veranstaltung wurde resümiert, dass auch der Einzelfahrt für die Preisstufe 1 und den Kleinen Stadtverkehr mittlerweile 7. Kinder- und Jugendstammtisch von konstruktiven bleiben gleich. Auch wird es keine preisliche Änderung bei der Gesprächen geprägt war. Zukünftig wäre wieder eine zahlreichere Tageskarte für eine Person zum Normaltarif in allen fünf Preis- Beteiligung von jungen Hartmannsdorfern wünschenswert, denn stufen (1 - 3 Tarifzone/n, Verbundraum und Kleiner Stadtverkehr) es geht hierbei um EURE Zukunft. geben. Nicht zuletzt bleiben auch die Kosten für das Senioren- ticket von monatlich 49 Euro und für die Schülerverbundkarte SÄCHSISCHER LANDESBEAUF- von 44 Euro pro Monat unverändert. TRAGTER ZUR AUFARBEITUNG Für das SchülerFerienTicket, das ab 1. August 2018 unter dem DER SED-DIKTATUR informiert: neuen Namen „Ferienticket VMS + VVV“ verkauft wird, fällt die Bedingung des Schüler-/Azubi-Status weg. Genutzt werden kann Bürgersprechstunde zur Rehabilitierung von SED-Unrecht in das Ticket also ab dem Tarifwechsel grundsätzlich durch alle Hartmannsdorf Personen bis zum 21. Geburtstag. Der Sächsische Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED- Maßgeblich ist das Alter am 1. Ferientag. Das Ticket bleibt Diktatur, Lutz Rathenow, führt im Zuge seiner überregionalen weiterhin personengebunden und kann nur durch den Inhaber, Beratungsinitiative zu Fragen der Rehabilitierung von SED- dessen Name auf dem Ticket eingetragen wird, genutzt werden. Unrecht auch eine Sprechstunde in Hartmannsdorf durch. Bei der Preislich wird das Ferienticket um einen Euro von 18 auf 19 Euro Beratung können neben Fragen zu Möglichkeiten der Wieder- steigen. gutmachung von politisch motiviertem Unrecht auch laufende Re- Die Mindestvertragslaufzeit für das Jobticket verkürzt sich von 12 habilitierungsverfahren besprochen werden. Fragen zu politisch Monaten auf vier Monate. Die Arbeitnehmer sind also in der motivierten Benachteiligungen oder ungeklärten Schicksalen in Nutzung der rabattierten Abo-Monatskarte, die durch den Arbeit- der DDR können ebenfalls erörtert werden, da auch die Lösung geber bezuschusst wird, künftig flexibler unterwegs. lebensgeschichtlicher Fragestellungen durch den neuen gesetz- Die Gültigkeitsdauer der Einzelfahrt für den Kleinen Stadtver- lichen Auftrag in den Fokus der Arbeit des Sächsischen Landes- kehr beträgt ab 1. August 45 statt 60 Minuten. beauftragten gerückt ist. Es erfolgen kleine räumliche Anpassungen in den Tarifzonen 15 (Werdau) und 16 (Zwickau). Die Bürgersprechstunde in Hartmannsdorf findet am 30. Außerdem gibt es ab 1. August 2018 einheitliche Beförderungs- Oktober 2018 von 09:00 bis 12:30 Uhr sowie von 13:00 bis 17:00 bedingungen für alle sächsischen Verkehrsverbünde (MDV, VMS, im Bürgersaal der Gemeinde (Leipziger Straße 13) statt. VVO, VVV und ZVON). Telefonische Rücksprachen sind während der Sprechzeit möglich Übergangsregelungen: (0175 86 28 016). Die Nutzung von Einzelfahrten und Tageskarten, die bis zum 31. Manfred Buchta, der seit fast zwei Jahrzehnten profilierte Bera- Juli 2018 im Vorverkauf gelöst wurden, ist bis zum 31. August tungen zum SED-Unrecht durchführt, berät im Auftrag des 2018 möglich. Wochen- und Monatskarten sind bis zum 31. Juli Seite 8 Ausgabe 20. September 2018
2018 zu entwerten. Die Abschnitte von 4-Fahrten-Karten zum ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG „alten“ Tarif können noch bis zum 31. Oktober 2018 entwertet Datenerhebung des Bundesamtes für das und genutzt werden. Alle preislich gleichbleibenden Tickets sind Personalmanagement der Bundeswehr weiter gültig. Die Nutzung ist somit auch nach Ablauf der Gemäß § 58 Abs. 1 Soldatengesetz übermitteln die Meldebehörden Übergangszeiträume noch möglich. Die Abrechnung von Abo- dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Monatskarten erfolgt monatsgenau zum jeweils aktuell gültigen zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial jährlich Tarif. bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden: 1. Familienname, Rund 42 000 Schüler starten mit Bus & Bahn ins neue 2. Vornamen, Schuljahr - Großteil der Schüler im VMS erhielt gestern 3. gegenwärtige Anschrift. Schülerverbundkarte in der Schule Die Betroffenen haben nach § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz i.V.m. Chemnitz/VMS Mehr als 38 000 Schüler im Verbundgebiet haben § 58c Absatz 1 Satz 2 Soldatengesetz das Recht, der Datenüber- in den letzten Wochen vom Zweckverband Verkehrsverbund mittlung zu widersprechen. Der Widerspruch ist schriftlich oder Mittelsachsen (ZVMS) den Bescheid bekommen, dass sie (wieder) mündlich (nicht fernmündlich) zur Niederschrift bis Ende ihre Schülerverbundkarte (SVK) für Bus & Bahn erhalten. Februar 2019 bei der Etwa 4 000 Schüler haben einen Bescheid für die Beförderung im Gemeinde Hartmannsdorf Freigestellten Schülerverkehr (FSV) erhalten. Rund 43 500 neue Gemeindeverwaltung und laufende Anträge wurden in den letzten Wochen bearbeitet. Ausweis-, Pass- und Meldebehörde Der Großteil der Schüler hat die Schülerverbundkarte wieder am Untere Hauptstraße 111 ersten Tag in der Schule erhalten, einige haben oder werden das 09232 Hartmannsdorf Ticket per Post nach Hause geschickt bekommen. einzureichen. Bei den Schülern, die noch keine Schülerverbundkarte erhalten haben, ist es möglich, dass die Eltern den jährlich anfallenden ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Eigenanteil noch nicht überwiesen haben. über Widerspruchsrechte nach dem Bundesmeldegesetz Diese Eltern bitten wir, noch offene Eigenanteile schnellstmög- (BMG) lich zu überweisen, denn nur wenn der Zahlungseingang 1. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Par- verbucht ist, kann die Schülerverbundkarte beim zustän- teien, Wählergruppen u. a. Trägern von Wahlvorschlägen digen Verkehrsunternehmen bestellt werden. Bis dahin müssen Gemäß § 50 Absatz 1 BMG darf die Meldebehörde Parteien, Eltern und Schüler ab der zweiten Schulwoche selbst für die Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen Beförderung sorgen bzw. die Tickets selbst kaufen. Wohin und wie im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf viel gezahlt werden muss, ist dem Bescheid des ZVMS zu staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder entnehmen. Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft erteilen über Allgemeines zur Schülerverbundkarte: den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Die SVK ist ein im gesamten Verkehrsverbund Mittelsachsen Anschriften sowie, sofern die Person verstorben ist, diese gültiger Fahrschein für Schüler an allgemeinbildenden Schulen Tatsache (Einfache Melderegisterauskunft). und Auszubildende, die eine Berufsschule besuchen. Der Wert der Schülerverbundkarte liegt bei 44,00 EUR pro Monat. Sie ist als 2. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Angebot des VMS-Fahrscheinsortiments 12 Monate lang gültig. Anlass von Alters- oder Ehejubiläen In Abhängigkeit von bestimmten Voraussetzungen, zum Beispiel Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus der besuchten Schule oder der jeweiligen Schulweglänge wird die dem Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von SVK als „Schuljahreskarte“ für einen jährlichen Eigenanteil durch Einwohnern, darf die Meldebehörde Auskunft erteilen über den ZVMS ausgegeben. Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, die Anschrift müssen dafür vor dem Schuljahresbeginn einen Antrag beim sowie das Datum und die Art des Jubiläums. Altersjubiläen ZVMS stellen. Je nachdem, ob alle Bedingungen erfüllt sind, wird sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und durch den ZVMS ein Bescheid über die Übernahme der Schüler- ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; beförderungskosten ausgestellt und der Schüler/die Schülerin Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum. erhält die Karte, die vom ersten bis zum letzten Schultag eines Schuljahres gültig ist. Diese Schüler nutzen während der Sommer- 3. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an ferien das Ferienticket für VMS und VVV oder das in ganz Adressbuchverlage Adressbuchverlagen darf zu allen Sachsen gültige FerienTicket Sachsen. Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Infos zur Schülerbeförderung sind unter schueler.vms.de und Auskunft erteilt werden über deren Familiennamen, telefonisch unter 0371 40008-77 erhältlich. Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften. Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) Aus den Ämtern verwendet werden. H a u p t a m t / Ausweis-, Pass- und Meldebehörde 4. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine Bitte überprüfen Sie das Ablaufdatum Ihrer Dokumente! öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft Für eine Neuausstellung von Pässen oder Personalausweisen sind Die Meldebehörde übermittelt die in § 42 Bundesmeldegesetz folgende Unterlagen vorzulegen: (BMG) aufgeführten Daten der Mitglieder einer öffentlich- • alte Dokumente rechtlichen Religionsgesellschaft an die betreffenden Reli- • Geburtsurkunde oder Stammbuch gionsgesellschaften. Die Datenübermittlung umfasst auch die (nur zum Vergleich der Angaben) Familienangehörigen (Ehegatten, minderjährige Kinder, und die Eltern von minderjährigen Kindern), die nicht derselben • 1 Passfoto je Antrag oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft (für Reisepass/Personalausweis biometrietauglich!) angehören. Ausgabe 20. September 2018 Seite 9
Jeder Betroffene hat das Recht, nach § 50 Absatz 5 der in Nummer - Klebstoffe, Quecksilber-Thermometer, 1 bis 3 genannten Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen. - Öle, Feuerlöscher und Behältnisse mit unbekannten Inhalten. Nach § 42 Absatz 3 Satz 2 BMG hat jeder Betroffene das Recht, der Asbest, Teerpappen, Eternit und Gasflaschen werden am Schad- in Nummer 4 genannten Datenübermittlung zu widersprechen. Der stoffmobil nicht angenommen. Diese Abfälle können im Widerspruch gegen diese Datenübermittlung verhindert nicht die Zwischenlager für Sonderabfall in Freiberg, Schachtweg 6, Übermittlung von Daten, die für Zwecke des Steuererhe- kostenpflichtig abgegeben werden. Bei der Anlieferung von bungsrechts benötigt werden. Anträge auf die Eintragung einer Asbest ist vorher ein kostenfrier Sack (Big-Bag) abzuholen. Übermittlungssperre sind schriftlich oder mündlich (nicht Sie sind nicht sicher, ob Ihr Abfall angenommen wird? Rufen Sie fernmündlich) zur Niederschrift an die uns einfach an - Abfallberatung der EKM unter 03731 2625 - 41 Gemeindeverwaltung Hartmannsdorf und - 42. Ausweis-, Pass- und Meldebehörde Untere Hauptstraße 111 Die Sächsische Jugendstiftung informiert 09232 Hartmannsdorf zu richten. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Sächsische Jugendliche brechen wieder alle Rekorde! 14. Aktionstag „genialsozial-Deine Arbeit gegen Armut“ H a u p t a m t / Öffentliche Sicherheit und Ordnung „Ich finde den Aktionstag total wichtig, weil mir da immer bewusst wird, dass ich anderen helfen kann. Außerdem finde ich es cool, Einhaltung der Ruhezeiten dabei gleich in verschiedene Berufsfelder reinschauen zu können.“ Wir bitten um die Einhaltung der folgenden Ruhezeiten: (Hanna 17, Leipzig) Die Nachtzeit umfasst die Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr. In So, wie Hanna, engagierten sich zum Aktionstag rund 34.200 dieser Zeit sind alle Handlungen zu unterlassen, die geeignet sind, Schülerinnen und Schüler aus 281 sächsischen Bildungsein- die Nachtruhe mehr als nach den Umständen unvermeidbar zu richtungen für die Aktion „genialsozial“ und erarbeiteten die stören. Gemäß § 5 Abs. 2 der Polizeiverordnung der Gemeinde beeindruckende Summe von ca. 700.000 Euro. Hartmannsdorf kann die Ortspolizeibehörde im Einzelfall „Überall in Sachsen haben junge Menschen, Lehrkräfte, Eltern und Ausnahmen zulassen. zahlreiche ArbeitgeberInnen zusammengearbeitet und somit einen Haus- und Gartenarbeiten, die die Ruhe anderer unzumutbar wichtigen Teil zum Ganzen beigetragen. Hand in Hand und in stören, dürfen an Sonn- und Feiertagen und werktags in der Zeit gegenseitiger Verantwortung haben sie sich für eine gerechtere von 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr und samstags von 12:00 Uhr bis Welt stark gemacht – Wir glauben, darin liegt die Kraft, Berge zu 14:00 Uhr nicht durchgeführt werden. versetzen.“, sagt Jana Sehmisch, Programmleiterin „genialsozial“. Haben Sie Fragen? Gern stehen wir Ihnen unter der Rufnummer Die erarbeiteten Gelder unterstützen Initiativen in Sachsen und 03722/4023-22 oder persönlich innerhalb der Öffnungszeiten im weltweit. Vier Projekte der Entwicklungszusammenarbeit wurden Zimmer 4 in der Gemeindeverwaltung zur Verfügung. im Januar von der „genialsozial-SchülerInnen-Jury“ ausgewählt und für eine Förderung empfohlen. (ausführliche Beschreibung Andere Behörden informieren der Projekte unter: www.genialsozial.de) Mit 30% des Geldes initiieren und unterstützen die beteiligten IHK Chemnitz informiert Schulen soziale Projekte in der Region oder in der eigenen Schule. Sprechtag der IHK Chemnitz Regionalkammer Mittelsachsen Die „genialsozial-lokal-Projekte“ sollen Not, Armut und Be- für Unternehmer und Existenzgründer – kostenfrei nachteiligung im direkten Umfeld entgegenwirken. Rathaus 2 · Rochlitzer Straße 3 · 09648 Mittweida Die Vorhaben bewegen sich dabei von einer „klassischen“ Spende Termine: dienstags in geraden Kalenderwochen 9:00 bis 16:00 Uhr für soziale Initiativen bis hin zu selbst entwickelten Projektideen, Ihr Ansprechpartner: wie Nachhilfe für jüngere SchülerInnen, Benefizkonzerte mit Christopher Runne regionalen Schulbands oder Zuschüsse bei Klassenfahrten für Tel.: 03731/79865-5300 benachteiligte Kinder. Den Ideen sind hier keine Grenzen gesetzt, e-mail: christopher.runne@chemnitz.ihk.de solange sie einen sozialen Zweck unterstützen. Web: www.chemnitz.ihk24.de Sie kennen Initiativen, Vereine oder Projekte, die gegen Not, Terminvereinbarungen sind vorteilhaft! Armut und Benachteiligung in Sachsen aktiv sind und unterstützt werden sollten. Dann melden Sie sich bei uns. EKM Entsorgungsdienste Im Schuljahr 2018/2019 findet „genialsozial – Deine Arbeit gegen Kreis Mittelsachsen GmbH informiert Armut“ am 02. Juli 2019 statt. Der Aktionstag ermutigt junge Menschen, sich aktiv an gesell- Problemstoffe werden eingesammelt schaftlichen Themen zu beteiligen und gibt ihnen die Möglichkeit, Das Problemstoffmobil ist in der Herbsttour vom 11.09. - 28.09. im lokal und global Verantwortung zu übernehmen. „genialsozial“ ist Raum Mittweida unterwegs. ein Programm der Sächsischen Jugendstiftung mit inhaltlicher Die genauen Standplätze und -zeiten sind im Abfallkalender 2018 Unterstützung durch das Entwicklungspolitische Netzwerk und auf der Internetseite der EKM www.ekm-mittelsachsen.de Sachsen e.V.; der Ostdeutsche Sparkassenverband und die Spar- veröffentlicht. kasse Oberlausitz-Niederschlesien sind Hauptsponsoren. Mini- Bitte geben Sie die Problemstoffe persönlich beim Personal ab. sterpräsident Michael Kretschmer ist Schirmherr dieser größten Unbeaufsichtigt abgestellte Abfälle stellen eine Gefahr für sächsischen Jugendsolidaritätsaktion. Menschen, Tiere und Umwelt dar. Am Problemstoffmobil werden Weitere Informationen unter www.genialsozial.de Mengen bis 30 Liter bzw. Kilogramm kostenfrei angenommen. Problemstoffe sind z.B.: Pressekontakt: - Öl-, Nitro-, Alkydharzlacke und -farben, Jana Sehmisch - Haushalts- und Fotochemikalien, Programmleiterin „genialsozial – Deine Arbeit gegen Armut“ - Abbeiz- und Holzschutzmittel, Sächsische Jugendstiftung - Düngemittel, Weißeritzstraße 3, 01067 Dresden - Fleckentferner, Löse-, Desinfektionsmittel, Tel.: 0351-323719012, Fax: 0351-32371909 - Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Mail: info@genialsozial.de - Spraydosen mit Restinhalten, Seite 10 Ausgabe 20. September 2018
Der Landkreis Zwickau informiert 346/1, 346/2, 347, 348, 349, 349a, 350, 351, 352, 353, 354/1, LANDKREIS ZWICKAU - LANDRATSAMT 355/1, 356/1, 358/2, 360, 361, 362, 363, 364, 365, 366, 367, 368, AMT FÜR LÄNDLICHE ENTWICKLUNG 369, 370, 371, 372, 373, 374, 375, 380, 381 und 382 UND VERMESSUNG Az.: 1470, 1472 - A - 780.4125/240261 von der Gemarkung Mittelfrohna die Flurstücke Glauchau, den 21.06.2018 1/6, 1/9, 1/13, 1/18, 1/19, 2/41, 3/8, 3/11, 3/12, 3/13, 5/4, 5/5, 6, 7, 7a, 8/1, 8/2, 10, 10a, 12, 14/1, 19/6, 19/7, 19/9, 19/10, 20, 20a, 21/1, FLURBEREINIGUNGSBESCHLUSS 21/2, 21/5, 21/6, 21/7, 21a, 31/1, 33b, 39, 40/2, 40/3, 40/4, 40/5, 41/1, 46, 47a, 51, 52/1, 52/2, 52a, 52b, 53, 54a, 55, 56, 59/4, 59/6, Flurbereinigung Niederfrohna-West 59/7, 59/8, 59/9, 59/10, 60, 60a, 61, 64/3, 67/1, 68, 72/2, 72/3, 72/5, Gemeinde: Niederfrohna 72/6, 76, 193/73, 193/76, 194, 195, 196, 197, 198, 199, 201, 202/1, Stadt Limbach-Oberfrohna 203/1, 203/2, 204, 205, 206, 207, 208/2, 208/5, 209, 210, 211, 212, Gemarkung: Niederfrohna, Mittelfrohna 213, 214, 215, 216, 217/1 und 218 Kaufungen, Oberfrohna Landkreis: Zwickau von der Gemarkung Kaufungen die Flurstücke 432/6, 432/7, 432/8, 432/9, 432/10 432/11, 432/12, 432/13, 434/4, Anlage: 1 Gebietskarte vom 21.06.2018 434/5, 434/6, 434/7, 434/8, 434/9, 662/4, 662/5, 662/6, 662/7 und 662/8 I Entscheidender Teil und von der Gemarkung Oberfrohna das Flurstück 350 1. Die Flurbereinigung Niederfrohna-West wird nach §§ 1, 4 und 37 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) 2. Teilnehmer angeordnet. Die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grund- stücke sowie die den Eigentümern gleichstehenden Erbbaube- Die Anordnung gilt für das vom Landratsamt Zwickau, Amt für rechtigten und die Eigentümer von im Verfahrensgebiet Ländliche Entwicklung und Vermessung, festgestellte Verfah- befindlichem selbständigen Gebäude- und Anlageneigentum sind rensgebiet. Das Flurbereinigungsgebiet ist in der als Anlage 1 Teilnehmer am Verfahren (§ 10 Nr. 1 FlurbG). Die Teilnehmer beigefügten Gebietskarte dargestellt. Die Gebietskarte ist nicht bilden die Teilnehmergemeinschaft. Die Teilnehmergemeinschaft Bestandteil des Flurbereinigungsbeschlusses. Die Fläche des entsteht mit dem Flurbereinigungsbeschluss und ist eine Verfahrensgebietes insgesamt beträgt ca. 443,5 ha. Körperschaft des öffentlichen Rechts (§ 16 FlurbG), die den Namen Zum Verfahrensgebiet gehören Teilnehmergemeinschaft Niederfrohna-West von der Gemarkung Niederfrohna die Flurstücke führt und ihren Sitz beim Landratsamt Zwickau, Amt für Ländliche 1, 2/2, 2/3, 2/5, 2/6, 2/7, 3, 4, 5, 6/2, 6/3, 6/4, 6/5, 7, 8/1, 8/3, 11/4, Entwicklung und Vermessung, in Glauchau hat. Sie steht unter der 11/6, 11/7, 11/8, 11/9, 11/12, 11/13, 12, 13/3, 13/4, 14, 15/2, 15/4, Aufsicht des Amtes für Ländliche Entwicklung und Vermessung 21/4, 106/2, 106/3, 106/4, 106/5, 106/6, 107, 109, 109a, 110, 111, des Landratsamtes Zwickau. 113/2, 113/3, 113/4, 114, 115, 116, 117, 121/1, 121/2, 121a, 121b, 122/1, 122/2, 123, 124, 125/1, 125/2, 126, 127, 128, 128a, 129, 3. Nebenbeteiligte 130, 131, 132/1, 132/2, 132a, 133/2, 133/4, 133/5, 133/6, 134/2, Nebenbeteiligte sind u. a.: 134/3, 135, 136, 137, 138, 140/3, 140/4, 140/5, 140/6, 142/2, - die Gemeinde Niederfrohna und die Stadt Limbach- 142/3, 143/1, 143/4, 143/6, 143/7, 144, 145, 146, 148, 148a, 149/1, Oberfrohna, 149a, 150/1, 151/1, 152/1, 152/2, 152/3, 153, 154, 155/2, 155/4, - Inhaber von Rechten an Grundstücken, 155/5, 155/6, 155/7, 155/8, 155/9, 155/10, 155a, 156/2, 156/4, - Eigentümer von nicht zum Verfahrensgebiet gehörenden 156/5, 157, 158/1, 159/1, 160, 161/3, 165/2, 168, 169, 176, 177/5, Grundstücken, die zur Errichtung fester Grenzzeichen an der 239/2, 239/3, 240/1, 240/2, 240/3, 242/1, 242/2, 243/1, 243/2, Grenze des Verfahrensgebietes mitzuwirken haben. 243/3, 243/4, 244, 245, 246/1, 246/2, 247/1, 247/2, 250/2, 250/3, 250/4, 250/5, 250/6, 250/7, 251, 252, 253, 254, 255, 256, 257, 258, 4. Anordnung der sofortigen Vollziehung 259/5, 259/6, 259/7, 259/8, 259/9, 259/10, 259/11, 259/12, 260/2, Gemäß § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung 260/3, 260/4, 261/3, 261/4, 261/5, 261/6, 261/7, 261/8, 262/2, (VwGO) wird hiermit die sofortige Vollziehung des Flurbereini- 262/3, 262/4, 262/5, 263/3, 263/4, 263/5, 263/6, 263/7, 263/8, gungsbeschlusses angeordnet. Dies hat zur Folge, dass Wider- 263/9, 263/10, 264/3, 264/4, 264/5, 264/6, 264/7, 264/8, 264/9, spruch und Anfechtungsklage keine aufschiebende Wirkung 264/10, 264/11, 264/12, 264/13, 264/14, 265/3, 265/4, 265/5, entfalten. 265/6, 265/7, 266, 267, 268/1, 268/2, 268/3, 268/4, 269, 270/1, 270/2, 270/3, 270/4, 270/5, 270/6, 270/7, 270/8, 270/9, 271/1, Rechtsbehelfsbelehrung 271/2, 271/3, 272, 273/1, 273/2, 273/3, 273/4, 274/1, 274/2, 274/3, Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach seiner 274/5, 274/6, 274/7, 274/8, 274/9, 274b, 275, 275a, 276/1, 276/2, Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt 276/3, 276/4, 277/2, 277/3, 277/4, 277/5, 277/6, 277/7, 277/8, Zwickau, Robert-Müller-Str. 4-8 in 08056 Zwickau oder einer 278/1, 278/2, 278/3, 279, 280, 281, 282, 283, 284, 285, 286, 287, anderen der aufgeführten Dienststellen des Landkreises Zwickau 288, 289, 290, 291, 292, 293, 294, 294a, 296, 297, 298, 299, 300, Widerspruch erhoben werden. 301, 302, 303, 304, 306, 307/1, 307/2, 307/3, 308/1, 308/2, 308/3, 308/4, 308/5, 308/6, 309/1, 309/2, 309/3, 309/4, 309/5, 310/1, Die Frist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekannt- 310/2, 310/3, 317/1, 317/2, 317/3, 320/1, 320/2, 320/3, 320a, machung. 321/3, 321/8, 321/9, 321/10, 321/11, 322/1, 322/2, 323, 324/1, 324/2, 325/4, 325/5, 326/1, 326/2, 327/1, 327/2, 327/4, 328/2, Dienststellen des Landkreises Zwickau 328/4, 328/5, 328/6, 328/7, 328/8, 329, 330, 331, 332, 333, 334, 08371 Glauchau, Chemnitzer Straße 29 335/1, 336, 337/1, 337/2, 337a, 338/1, 338/2, 338/3, 338/4, 338/5, 08371 Glauchau, Gerhart-Hauptmann-Weg 2 339, 340/1, 340/2, 340/3, 341, 342/1, 342/2, 343/1, 343/2, 345, 08371 Glauchau, Heinrich-Heine-Straße 7 Ausgabe 20. September 2018 Seite 11
08371 Glauchau, Scherbergplatz 4 Vermessung des Landratsamtes Zwickau nur Änderungen 09337 Hohenstein-Ernstthal, Dr.-Wilhelm-Külz-Platz 5 vorgenommen werden, die zum ordnungsgemäßen 09212 Limbach-Oberfrohna, Jägerstraße 2a Wirtschaftsbetrieb gehören (§ 34 Abs. 1 Nr. 1 FlurbG) 08412 Werdau, Königswalder Straße 18 b Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hang- 08412 Werdau, Zum Sternplatz 7 terrassen, Kies-, Sand- oder Lehmgruben und ähnliche 08056 Zwickau, Robert-Müller-Straße 4 - 8 Anlagen dürfen nur mit Zustimmung des Amtes für 08056 Zwickau, Werdauer Straße 62 Ländliche Entwicklung und Vermessung des Landrats- 08066 Zwickau, Stauffenbergstraße 2 amtes Zwickau errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden (§ 34 Abs. 1 Nr. 2 FlurbG). II. Hinweise zum Flurbereinigungsbeschluss Sind entgegen den Bestimmungen nach a) und b) Änderungen vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so 1. Bekanntmachung des Anordnungsbeschlusses können diese im Verfahren unberücksichtigt bleiben. Das Amt für Der entscheidende Teil dieses Beschlusses und die Hinweise zum Ländliche Entwicklung und Vermessung des Landratsamtes Flurbereinigungsbeschluss werden in den Flurbereinigungs- Zwickau kann den früheren Zustand auf Kosten des betreffenden gemeinden Gemeinde Niederfrohna und Stadt Limbach-Ober- Beteiligten wieder herstellen lassen, wenn dies der Flurbereini- frohna sowie in den angrenzenden Gemeinden Hartmannsdorf, gung dienlich ist (§ 34 Abs. 2 FlurbG). Mühlau, Callenberg, Jückelberg, Stadt Penig, Stadt Chemnitz und c Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke, Hopfenstöcke, Stadt Waldenburg öffentlich bekannt gemacht. einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange, Eine Ausfertigung des entscheidenden Teils dieses Beschlusses, insbesondere des Naturschutzes und der Landschafts- der Hinweise zum Flurbereinigungsbeschluss, der Begründung pflege, nicht beeinträchtigt werden, mit Zustimmung des und der Gebietskarte liegen in den Verwaltungen der Gemeinde Amtes für Ländliche Entwicklung und Vermessung des Niederfrohna und der Stadt Limbach-Oberfrohna zwei Wochen Landratsamtes Zwickau beseitigt werden (§ 34 Abs. 1 Nr. 3 lang nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung zu den FlurbG). Geschäftszeiten zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Bei Verstößen gegen diese Vorschrift muss das Amt für Ländliche Entwicklung und Vermessung des Landratsamtes Zwickau 2. Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte Ersatzpflanzungen auf Kosten des Veranlassers vornehmen lassen Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur (§ 34 Abs. 3 FlurbG). Beteiligung an der Flurbereinigung berechtigen, sind innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt dieser öffentlichen 4.2 Von der Bekanntgabe dieses Beschlusses bis zur Bekanntmachung beim Amt für Ländliche Entwicklung und Ausführungsanordnung bedürfen Holzeinschläge in Wald- Vermessung des Landratsamtes Zwickau anzumelden (§ 14 Abs. 1 grundstücken, die den Rahmen einer ordnungsgemäßen Be- S. 2, 3 FlurbG). wirtschaftung übersteigen, der Zustimmung des Amtes für Ländliche Entwicklung und Vermessung des Landratsamtes Werden Rechte erst nach Ablauf der Frist angemeldet oder Zwickau. Diese wird nur im Einvernehmen mit der nachgewiesen, so kann das Amt für Ländliche Entwicklung und Forstaufsichtsbehörde erteilt (§ 85 Nr. 5 FlurbG). Vermessung des Landratsamtes Zwickau die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen (§ 14 Abs. 2 Sind Holzeinschläge ohne Zustimmung vorgenommen worden, FlurbG). kann das Amt für Ländliche Entwicklung und Vermessung des Landratsamtes Zwickau anordnen, dass die abgeholzte oder Inhaber von o. g. Rechten müssen die Wirkung eines vor der verlichtete Fläche nach den Weisungen der Forstaufsichtsbehörde Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten wieder ordnungsgemäß in Bestand gebracht wird (§ 85 Nr. 6 lassen, wie Beteiligte, denen gegenüber die Frist durch FlurbG). Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist (§ 14 Abs. 3 FlurbG). 4.3 Zuwiderhandlungen gegen die nach 4.1 b) und c) sowie 4.2 getroffenen Anordnungen sind ordnungswidrig (§ 154 Abs. 1 3. Aufforderung zur Grundbuchberichtigung FlurbG). Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu Die Angaben über Rechtsverhältnisse an den Grundstücken im fünftausend Euro geahndet werden (§ 17 des Gesetzes zur Verfahrensgebiet ermittelt das Amt für Ländliche Entwicklung und Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes und zur Bestimmung Vermessung des Landratsamtes Zwickau aus dem Grundbuch. Um von Zuständigkeiten nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz Nachteile zu vermeiden, wird dringend empfohlen, die – AGFlurbG). Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Gesetzes Eintragungen im Grundbuch zu überprüfen und erforderliche über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). Berichtigungen zu beantragen. Dazu genügt es in der Regel, den Grundbuchämtern die entsprechenden Urkunden wie Erbschein, III. Begründung zum Flurbereinigungsbeschluss Erbvertrag, Testament, Zuschlagsbeschluss oder Enteignungsbe- schluss vorzulegen. ... Grundbucheinsicht und Auskünfte sind gebührenfrei. Für die gez.: Stark Berichtigung des Grundbuchs sind in bestimmten Fällen Amtsleiterin DS gebührenrechtliche Vergünstigungen vorgesehen. Hinweis zur Auslegung: 4. Zeitweilige Einschränkungen des Eigentums Das Amtsblatt der Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna 4.1 Von der Bekanntgabe dieses Beschlusses bis zur Unan- erscheint am 13.09.2018. Anschließend liegt der Flurbereini- fechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes gelten folgende gungsbeschluss mit Begründung und Gebietskarte zwei Wochen Einschränkungen: lang nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung zur a In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Einsichtnahme für die Beteiligten in Limbach-Oberfrohna Zustimmung des Amtes für Ländliche Entwicklung und während der Geschäftszeiten aus. Seite 12 Ausgabe 20. September 2018
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