Aktuelles Ortsgeschehen - Gemeinde ...

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Aktuelles Ortsgeschehen - Gemeinde ...
Amtsblatt der Gemeinde Hartmannsdorf                                                                          Nummer 287
                                                  Aktuelles Ortsgeschehen
                                                                              auch fleißig gelernt wird. Danach nahm Frau Müller jedes Kind in
  45 Jahre Schalmeienzunft                                                    die Schule auf und die heiß ersehnten Zuckertüten wurden von den
                                                                              Klassenlehrern überreicht.
                                                                              Wir möchten uns an dieser Stelle ganz herzlich bei all denen be-
                                                                              danken, die uns geholfen haben, diesen Tag zu etwas ganz Beson-
                                                                              derem für unsere Schulanfänger zu machen.
                                                                                                          Grundschule Hartmannsdorf
                                                                                                                                       Klasse 1b

Bürgermeister Uwe Weinert überreichte dem 1. Zunftmeister René Müller im
Beisein von (v.l.) Landrat Matthias Damm, dem Abgeordneten des Europäischen
Parlaments Dr. Peter Jahr und dem Sächsischen Staatsminister für Umwelt und
Landwirtschaft Thomas Schmidt einen Scheck in Höhe von 7.000 Euro.

 Schulaufnahmefeier 2018
 in Hartmannsdorf

                                                                               VORANKÜNDIGUNG
                                                                              Krimineller Abend in Hartmannsdorf
                                                                              Am 10.10.2018 gastiert der im Jahre 1961
                                                                              im Vogtland geborene Autor Bert Walther
                                                                              mit seinem Kriminalroman „Bildhaft“ in
                                                                              der Gemeindebibliothek Hartmannsdorf.
                                                                              Das Buch erschien erst 2018 und erfreut
                                                                              sich bereits großer Beliebtheit in der
                                                               Klasse 1a      Bibliothek.
Für 41 kleine Hartmannsdorfer war der 11. August 2018 ein bedeu-              Aus dem Inhalt:
tender Tag, denn heute wurden sie Schulkinder. Für die Klasse 1a              Was geschah vor über 40 Jahren in einem
ging es schon am Morgen bei wundervollem Sonnenschein los: Sie                Steinbruch im Vogtland? Mord, Selbst-
trafen sich mit ihrem neuen Klassenlehrer in der Grundschule                  mord oder ein Unglück? Zwei Fragen,
Hartmannsdorf, um dort ihr Klassenzimmer zu bewundern und                     doch die Antworten lassen bis heute auf
bereits die ersten Schulbücher in den Ranzen zu packen. Am Vor-               sich warten. Aber aktuelle Verbrechen
mittag versammelten sich auch die Kinder der 1b im neuen, liebe-              zwingen die Ermittler, sich in die Vergangenheit zu begeben, eine
voll gestalteten Klassenzimmer. Nachdem die Schulanfänger ihre                Roma-Familie in Ungarn zu besuchen und ein Kinderheim in
neue Wirkungsstätte beschnuppert hatten, ging es Richtung                     Rumänien. Für alle Beteiligte ist es höchste Zeit, sich einem Klas-
Bürgersaal, wo Schulleiterin Frau Müller, die Eltern sowie die                sentreffen zu widmen, das einen Blick in die Abgründe mensch-
Zuckertüten warteten. Traditionsgemäß fuhren die Jungen und                   licher Niedertracht erlaubt, gepaart mit unstillbaren Rachege-
Mädchen mit Pferdekutschen und von den Hartmannsdorfer                        lüsten. Der Kontrast zwischen menschlicher Wärme und un-
Schalmeien beglei-tet zu ihrer Schulaufnahmefeier.                            menschlicher Kälte könnte nicht größer sein.
Aufgeregt waren nicht nur die Schulanfänger, sondern auch die                 Handlungsorte:
Kinder der „neuen“ zweiten Klasse, die ihre Nachfolger mit einem              Vogtland, Dresden, Leipzig, Nürnberg, Paszab, Cluj-Napoca
tollen Programm in der Schule willkommen heißen wollten. Nach                 Gemeindebibliothek Hartmannsdorf
monatelangen Proben waren sie bestens darauf vorbereitet. Eine                10.10.2018 – 19:00 Uhr (Einlass: ab 18:30 Uhr), Eintritt: 5,- €
freche Pippi Langstrumpf führte durch das Programm und lernte,                Reservierungen erwünscht unter: 03722 / 40 96 68 oder
dass in der Schule nicht nur Unsinn und Spaß gemacht, sondern                 info@bibliothek-hartmannsdorf.de

                                                            Ausgabe 20. September 2018
Aktuelles Ortsgeschehen - Gemeinde ...
Der Bürgermeister informiert

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
nach der redaktionellen Sommerpause erhalten Sie den Gemein-
deboten mit vielen neuen Informationen.

Damit unsere Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrer der
Grundschule weiterhin die besten Bedingungen vorfinden, wurden
die Sommerferien wieder genutzt, um Instandhaltungs- und Reno-
vierungsarbeiten durchzuführen. Das Treppenhaus und die Flure
erhielten einen neuen Farbanstrich. Das Lehrerzimmer ist brand-
schutztechnisch modernisiert worden.

                                                                  Auch im Gebäude des Schulhortes sind in den Schulferien neue
                                                                  moderne Gruppenzimmer und sanitäre Einrichtungen für unsere
                                                                  Vorschulkinder entstanden.

Um die Schulspeisung zu optimieren, wurden durch den Umbau
von zwei Räumen weitere Plätze geschaffen und eine zweite
Essensausgabe eingerichtet. Circa 55.000 Euro wurden insgesamt
für diese Sanierungsarbeiten aus dem Gemeindehaushalt aus-
gegeben.

Seite 2                                           Ausgabe 20. September 2018
Aktuelles Ortsgeschehen - Gemeinde ...
Unsere geplanten Straßenbauarbeiten sind abgeschlossen, der
Gartenweg erhielt einen neuen Straßenbelag.
Der Wendehammer im „Kirchfeld“ ist erneuert. Um bei Starkregen
die Wassermengen besser ableiten zu können, wurden zwei zusätz-
liche Straßeneinläufe in diesem Bereich eingebaut.
Der grundhafte Ausbau der Limbacher Straße bis Einmündung
Weststraße wurde fristgerecht fertig gestellt.

                                                                   Am 07. August besuchte der französische Schriftsteller Laurent
                                                                   Guillet unsere Gemeinde. Er war zu Fuß von der Bretagne bis nach
                                                                   Most, ca. 2000 km, unterwegs.
                                                                   Auf diesem Weg besuchte er die ehemaligen Strafgefangenen-
                                                                   lager, in welchen der französische Kriegsgefangene Joseph San-
                                                                   terre während des Zweiten Weltkrieges interniert war.

Die Sanierung der Bachmauer im Bereich der Unteren Ufergasse
geht zügig voran. Die Fertigstellung, einschließlich des angren-
zenden Weges, ist in der zweiten Oktoberwoche geplant.

                                                                   Das nunmehr 7. Radsportevent, welches am 12. August im Ge-
                                                                   werbegebiet stattfand, zog erneut zahlreiche Besucher an. Es
                                                                   wurden wieder spannende Rennen gefahren.
                                                                   Mein Dank gilt den Vereinsmitgliedern für die sehr gute Organi-
                                                                   sation und den Sponsoren für die großzügige Unterstützung dieser
                                                                   Veranstaltung. Mehr dazu lesen Sie auf den Seiten 20 und 21.

                                                                   Der lang anhaltende und sehr warme Sommer hat für einen
                                                                   Besucherandrang in unserem „Aquapark“ geführt, circa 17.000
                                                                   Besucher wurden gezählt. Besonders erfreulich dabei ist, dass
                                                                   viele Hartmannsdorfer Einwohner seit Jahren erstmals wieder im
                                                                   Bad waren und sich sehr positiv über die Arbeit der Mitglieder des
                                                                   Vereins, insbesondere auch über die hervorragende Wasserquali-
                                                                   tät, geäußert haben.Dem kann ich mich nur anschließen, die beiden
                                                                   Bademeister haben Hervorragendes geleistet.

                                                                   Ein besonderer Höhepunkt für unsere Schulanfänger war sicher die
                                                                   Einschulungsfeier am 11. August. 41 Kinder wurden eingeschult.
                                                                   Das sehr gute Programm gestalteten die Schüler der nunmehr
                                                                   zweiten Klasse unter Anleitung der Lehrer.
                                                                   Ich wünsche unseren Abc-Schützen viel Spaß in der Schule und
                                                                   große Erfolge beim Lernen.

                                                                   Die Schalmeienzunft Hartmannsdorf feierte ihr 45-jähriges Be-
Der an mich herangetragene Wunsch von Eltern, welche im            stehen am ersten und zweiten September. Die gute Vorbereitung
Bereich der Bahnhofstraße und Schulstraße wohnen, wurde um-        hat sich wieder bewährt, zahlreiche Gäste und Besucher waren
gesetzt.                                                           zum Jubiläum gekommen, unter anderem der Sächsische Staats-
Zwei Spielgeräte für Kinder bis zu 5 Jahren sind an der Ecke       minister für Umwelt und Landwirtschaft, Herr Thomas Schmidt,
Schulstraße/Bahnhofstraße aufgestellt worden und werden bereits    der Abgeordnete des Europäischen Parlaments, Herr Dr. Peter Jahr
rege genutzt. Eltern haben diese Geräte empfohlen.                 und unser Landrat, Herr Matthias Damm.

                                                   Ausgabe 20. September 2018                                                 Seite 3
Aktuelles Ortsgeschehen - Gemeinde ...
Beschlüsse des Gemeinderates
                                                                             vom 26.07.2018
                                                                 Beschluss Nr. 32/18
                                                                 Der Gemeinderat beschließt in seiner öffentlichen Sitzung die
                                                                 Rückabwicklung des Kaufvertrages UR Nr. 556/2013 vom
                                                                 17.06.2013 der Notarin Anke Hofmann in Chemnitz, mit der
                                                                 Dr. Uwe Beckert Umwelttechnik, Ringstraße 9 in 09241 Mühlau
                                                                 zum ursprünglichen Verkaufspreis von 36.000,00 €. Die Kosten
                                                                 der Rückabwicklung und ihres Vollzuges trägt die Gemeinde
                                                                 Hartmannsdorf.
                                                                 Abstimmungsergebnis:
                                                                 von 16 Gemeinderäten 10 anwesend + Bürgermeister
                                                                 Ja -Stimmen: 11      Nein-Stimmen: -        Enthaltungen: -
                                                                 Gemäß § 20 SächsGemO waren keine Gemeinderäte von der
                                                                 Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

                                                                             Beschlüsse des Gemeinderates
                                                                             vom 23.08.2018
                                                                 Beschluss Nr. 33/18
                                                                 Der Gemeinderat beschließt in seiner öffentlichen Sitzung die
                                                                 Anberaumung einer Einwohnerversammlung am 12.11.2018, um
                                                                 19.00 Uhr, im Bürgersaal, Leipziger Straße 13 in 09232
                                                                 Hartmannsdorf.
                                                                 Abstimmungsergebnis:
                                                                 von 16 Gemeinderäten 14 anwesend + Bürgermeister
                                                                 Ja -Stimmen: 15      Nein-Stimmen: -        Enthaltungen: -
                                                                 Gemäß § 20 SächsGemO waren keine Gemeinderäte von der
                                                                 Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

                                                                 Beschluss Nr. 34/18
                                                                 Der Gemeinderat beschließt in seiner öffentlichen Sitzung die
                                                                 Verleihung des Ehrenbürgerrechts (Auszeichnung als Ehren-
                                                                 bürger) an Herrn Dr.-Ing. E. h. Gunnar Grosse. Der Bürgermeister
                                                                 wird beauftragt, die Verleihung des Ehrenbürgerrechts in einer
                                                                 feierlichen Form durch Überreichen einer Urkunde zu organi-
                                                                 sieren.
                                                                 Abstimmungsergebnis:
                                                                 von 16 Gemeinderäten 14 anwesend + Bürgermeister
                                                                 Ja -Stimmen: 14        Nein-Stimmen: -         Enthaltungen: 1
                                                                 Gemäß § 20 SächsGemO waren keine Gemeinderäte von der
                                                                 Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Alle Besucher wurden von den musikalischen Darbietungen                      Beschlüsse des Bau- und Umweltaus-
hervorragend unterhalten. Unserer Schalmeienzunft weiterhin                  schusses vom 02.08.2018
alles Gute und viel Erfolg!       Ihr Bürgermeister
                                                                 Beschluss Nr. 40/18
                                                                 Der Bau- und Umweltausschuss beschließt in seiner öffentlichen
                                                                 Sitzung den Bauantrag Errichtung eines Carports als Anbau an
                                                                 Zweifamilienhaus, Poststraße 8, Flurstück-Nr. 230 Gemarkung
           Bekanntmachung über                                   Hartmannsdorf.
           öffentliche Sitzungen                                 Abstimmungsergebnis:
                                                                 von 8 Mitgliedern Bauausschuss 8 anwesend + Bürgermeister
Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet statt:
                                                                 Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0           Enthaltungen: 0
                  am 25.10.2018, 18.30 Uhr                       Gemäß § 20 SächsGemO war kein Gemeinderat von der Beratung
                  im Rathaus, Ratssaal.                          und Abstimmung ausgeschlossen.
Im Monat September findet keine Gemeinderatssitzung statt.
Die weitere Tagesordnung wird gemäß Bekanntmachungssatzung       Beschluss Nr. 41/18
der Gemeinde Hartmannsdorf durch Anschlag an den Verkün-         Der Bau- und Umweltausschuss beschließt in seiner öffentlichen
dungstafeln ortsüblich bekannt gemacht.                          Sitzung das Einvernehmen zum Bauantrag: Errichtung von
                                                                 Balkonanlagen am vorhandenen Mehrfamilienhaus, Geschwister-
Die Einladungen zu den Bau- und Finanzausschusssitzungen         Scholl-Straße 6, Flurstück 647/1, Gemarkung Hartmannsdorf.
werden im Bedarfsfall öffentlich bekannt gemacht.                Abstimmungsergebnis:
In den Monaten August und September fanden keine Sitzungen des   von 8 Mitgliedern Bauausschuss 8 anwesend + Bürgermeister
Wirtschafts- und Finanzausschusses statt.                        Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0            Enthaltungen: 0

Seite 4                                           Ausgabe 20. September 2018
Aktuelles Ortsgeschehen - Gemeinde ...
Gemäß § 20 SächsGemO war kein Gemeinderat von der Beratung
und Abstimmung ausgeschlossen.                                             Rufnummern des Gemeindeamtes
Beschluss Nr. 42/18
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt in seiner öffentlichen   Gemeindeverwaltung
Sitzung das Einvernehmen zum Bauantrag: Neubau Lagerhalle 9,     Untere Hauptstraße 111
Bahnhofstraße 36b, Flurstück-Nr. 436/4, Gemarkung Hartmanns-     09232 Hartmannsdorf
dorf. Abstimmungsergebnis:                                       Tel: 0 37 22/4 02 30
von 8 Mitgliedern Bauausschuss 8 anwesend + Bürgermeister        Fax: 0 37 22/9 23 33
Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0            Enthaltungen: 0         e-mail: info@gemeinde-hartmannsdorf.de
Gemäß § 20 SächsGemO war kein Gemeinderat von der Beratung
und Abstimmung ausgeschlossen.                                                                      Zimmer Telefon
                                                                 Bürgermeister                      11        4 02 30
Beschluss Nr. 43/18                                              Sekretariat / Gemeindebote         11        40 23 11
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt in seiner öffentlichen
Sitzung die Vergabe der Planungsleistung (LPH 4-6) Trag-         Hauptamt
werksplanung für den Neubau einer 2-Feld-Sporthalle mit Mehr-    Amtsleiter                         10        40 23 27
zwecknutzung in Hartmannsdorf an die Bauconzept Planungs-        Ausweis-,Pass-                     03        40 23 18
gesellschaft mbH aus Lichtenstein/Sachsen zu Kosten i.H.v.       und Meldebehörde
86.561,42 € brutto.                                              Öffentliche Sicherheit             04        40 23 22
Abstimmungsergebnis:                                             und Ordnung
von 8 Mitgliedern Bauausschuss 8 anwesend + Bürgermeister
                                                                 Standesamt / Soziales              08        40 23 17
Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0           Enthaltungen: 0
Gemäß § 20 SächsGemO war kein Gemeinderat von der Beratung       Gewerbe / Gaststättenrecht         02        40 23 28
und Abstimmung ausgeschlossen.                                   Amt für Finanz- und Bauwesen
                                                                 Amtsleiterin                       14        40 23 20
Beschluss Nr. 44/18
                                                                 Kassenverwalterin /                15        40 23 13
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt in seiner öffentlichen
                                                                 Liegenschaften
Sitzung die Vergabe der Planungsleistung (LPH 3-8) Freianlagen
für den Neubau einer 2-Feld-Sporthalle mit Mehrzwecknutzung in   Gemeindekasse / Steuern            01        40 23 21
Hartmannsdorf an die Rehwaldt Landschaftsarchitekten aus         Bauverwaltung                      07        40 23 14
Dresden zu Kosten i.H.v. 83.040,01 € brutto.                     Gemeindebibliothek/                          40 96 68
Abstimmungsergebnis:                                             Carl-Kirchhof-Str. 27                        Fax 40 96 79
von 8 Mitgliedern Bauausschuss 8 anwesend + Bürgermeister        Vorschule / Schulstr. 1 a                    9 55 51
Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0             Enthaltungen: 0
                                                                 Hort / Friedrichstr. 8 a                     40 83 19
Gemäß § 20 SächsGemO war kein Gemeinderat von der Beratung
und Abstimmung ausgeschlossen.                                   Grundschule                                  9 34 36
                                                                                                              Fax: 40 29 725
Beschluss Nr. 45/18                                              Oberschule                                   40 61 799
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt in seiner öffentlichen                                                Fax: 40 61 801
Sitzung die Vergabe „Beschaffung von persönlicher Schutz-
kleidung für die Angehörigen der FFW Hartmannsdorf“ an die                 Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung
Firma BTL Brandschutz Technik GmbH Leipzig, Druckereistraße
11, 04159 Leipzig auf Grundlage des Hauptangebotes mit einer               und Bibliothek
Auftragssumme in Höhe von 41.066,90 € (inkl. Umsatzsteuer) zu    Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung:
vergeben. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungs-
eingang wird ein Skonto von 2 % gewährt.                         Montag           9.00 - 12.00 Uhr
Abstimmungsergebnis:                                             Dienstag         9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
von 8 Mitgliedern Bauausschuss 8 anwesend + Bürgermeister        Mittwoch         geschlossen
Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0            Enthaltungen: 0         Donnerstag       9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Gemäß § 20 SächsGemO war kein Gemeinderat von der Beratung       Freitag          9.00 - 11.00 Uhr
und Abstimmung ausgeschlossen.
                                                                 Die Ausweis-, Pass- und Meldebehörde ist zusätzlich jeden
                                                                 4. Samstag im Monat von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr geöffnet.
           Beschlüsse des Bau- und Umweltaus-
                                                                 Wir bitten um Beachtung, dass samstags keine EC-Karten-
           schusses vom 06.09.2018                               zahlung möglich ist.
Beschluss Nr. 46/18
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt in seiner öffentlichen   Öffnungszeiten Gemeindebibliothek:
Sitzung das Einvernehmen zum Bauantrag: Neubau Lagerhalle 8,     Montag           09.00 - 12.00 Uhr
Bahnhofstraße 36b, 36 a, Flurstück-Nr. 436/4 und 436/3,          Dienstag         09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Gemarkung Hartmannsdorf.                                         Donnerstag       09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Abstimmungsergebnis:
von 8 Mitgliedern Bauausschuss 8 anwesend + Bürgermeister        Liebe Leserinnen und Leser,
Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0           Enthaltungen: 0          die Gemeindebibliothek Hartmannsdorf bleibt von Montag,
Gemäß § 20 SächsGemO war kein Gemeinderat von der Beratung       dem 15.10.2018 bis einschließlich Freitag, dem 19.10.2018
und Abstimmung ausgeschlossen.                                   wegen Urlaub geschlossen.

                                                  Ausgabe 20. September 2018                                                Seite 5
Aktuelles Ortsgeschehen - Gemeinde ...
1.3. Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen, Miete
           Allgemeine Rufnummern                                     1.3.1. Aufwendungen für alle Einrichtungen gesamt je Monat
                                                                                                      Aufwendungen in €
Bereitschaftsdienste Telefonnummern
                                                                     Abschreibungen                      47.963,00
Wasser                      (0 37 63) 40 54 05
                                                                     Zinsen                                      0
Abwasser                    (0 37 24) 66 93 17                       Miete                               56.161,00
Elt                         (0800) 2 30 50 70                        Gesamt                             104.124,00
Gas                         (03 71) 45 14 44
                                                                     1.3.2. Aufwendungen je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt)
Firma Fehr KG               (03724) 130 10
                                                                                         Krippe 9 h    Kindergarten 9 h    Hort 6 h
HAWO-Bau                    (01 72) 7 92 45 07                                           in €          in €                in €
Ärztl. Bereitschaftsdienst 116117 (19 - 7 Uhr) bundesweite Rufnr.    Gesamtaufwen-
                                                                     dungen je Platz
Telefonseelsorge:           0800-1110111 oder 0800-1110222
                                                                     und Monat            42,28         20,52               15,20
Hilfetelefon                08000 116 016 „Gewalt gegen Frauen“

In eigener Sache                                                                Informationen
Reklamationen bei der Zustellung des „Hartmannsdorfer Gemein-
deboten“ bitten wir an die Firma City-Post Mittweida GmbH &
Co. KG, Tel. 03727/96978-0 o. Fax: 03727/96978-10 zu richten.        Abschlussparty des Buchsommers
Die fehlenden Exemplare werden durch diese Firma nachgeliefert.      in der Gemeindebibliothek

Amtsblatt online
Der „Hartmannsdorfer Gemeindebote“ kann auch im Internet ge-
lesen werden. Die pdf-Datei „Hartmannsdorfer Gemeindebote
online“ ist abrufbar unter:
http://www.gemeinde-hartmannsdorf.de.

 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
       Bekanntmachung nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG
      der Gemeinde Hartmannsdorf für das Jahr 2017
                    1. Kindertageseinrichtungen
1.1. Erforderliche Personal- und Sachkosten je Platz und
Monat (Jahresdurchschnitt)
                      Krippe 9 h   Kindergarten 9 h    Hort 6 h
                      in €         in €                in €
erforderliche
Personalkosten        472,76       229,43              192,30       Am 15.08.2018 waren alle erfolgreichen Absolventen des Buch-
                                                                    sommers 2018 in die Gemeindebibliothek zu einer Party eingela-
erforderliche
                                                                    den. Ziel war es gewesen mindestens drei Bücher in den Sommer-
Sachkosten            232,88       113,02               52,70
                                                                    ferien zu lesen. Knapp dreißig Kinder hatten sich zu dieser Aktion
erforderliche                                                       angemeldet. Viele schafften ein bis zwei Bücher, aber schon
Personal-und                                                        weniger drei und mehr. Es warteten einige Überraschungen auf die
Sachkosten            705,64       342,44              244,99       fleißigen Leseratten. So wurde die Veranstaltung von Eric eröffnet,
Geringeren Betreuungszeiten entsprechen jeweils anteilige           der mit Gitarre ein Lied der englischen Band Oasis zum Besten gab.
Personal- und Sachkosten (z.B. 6 h-Betreuung im Kindergarten =      Danach folgte die feierliche Übergabe der Zertifikate.
2/3 der erforderlichen Personal- und Sachkosten für 9 h).           Weiter ging es mit dem Zauberer und Gedankenleser Thomas
                                                                    Majka. Dieser wusste mit seinen Tricks und dem ein oder anderen
1.2. Deckung der Personal- und Sachkosten je Platz und Monat        flotten Spruch zu überzeugen. Herr Weinert, der ebenfalls an die-
(Jahresdurchschnitt)                                                sem Nachmittag zu Besuch in der Bibliothek war, half bei der
                                                                    Ziehung der Gewinner. Drei der Absolventen konnten mit etwas
                      Krippe 9 h   Kindergarten 9 h    Hort 6 h     Glück bei einer Auslosung noch zusätzlich Büchergutscheine
                      in €         in €                in €         gewinnen, um die entfachte Leselust auch weiter fördern zu kön-
Landeszuschuss        177,78       177,78              118,52       nen. Bei Musik und Pizza klang die Party gemütlich aus.
Elternbeitrag                                                       Da die bundesweite Leseaktion auch in der Gemeindebibliothek
(ungekürzt)           140,61        84,36               50,10       Hartmannsdorf gut angenommen wurde und auf positives Echo
                                                                    stieß, steht einer Teilnahme im Jahr 2019 voraussichtlich nichts im
Gemeinde (inkl.                                                     Wege. Ich möchte mich bei allen Lesern und der Gemeinde
Eigenanteil freier
Träger, Ergänzungs-
                                                                    Hartmannsdorf, die diesen Buchsommer überhaupt erst möglich
pauschale Bund*)      387,25        80,30               76,37       gemacht hat, recht herzlich bedanken.
                                                                          Mit besten Grüßen aus der Bibliothek – M. Ranalli

Seite 6                                               Ausgabe 20. September 2018
Aktuelles Ortsgeschehen - Gemeinde ...
Bürgermeister besucht traditionsreiches                                       Es kommen überwiegend einheimische Materialien zum Einsatz,
                                                                               die innerhalb Deutschlands und Europas bezogen werden. Die
 Familienunternehmen                                                           Nachfrage nach heimischen Material ist allgemein sehr groß.
Ein Zeichen gegen das Vergessen                                                Regelmäßig werden Steine aus sächsischem Sandstein, Rochlitzer
In unserer schnelllebigen Zeit sind Gräber wichtiger denn je. Orte,            Porphyr, Theumaer Schiefer und Mittweidaer Granit gefertigt.
die ein Innehalten ermöglichen und Raum für Erinnerungen lassen.               Auch Mutter Anita ist noch im Familienbetrieb Ansprechpartnerin
Wer immer nach vorn schaut, braucht auch den Blick zurück.                     und Unterstützung hinsichtlich Buchhaltung und Kundenpräsenz.
Gepflegte Gräber sind nicht nur ein Symbol der Wertschätzung für
die Menschen, die uns nahe waren, sondern auch ein bewusstes                   Ohnehin hat die individuelle Kundenberatung oberste Priorität.
Zeichen gegen das Vergessen - Ruhepol und Anker für uns Hinter-                „Es ist ein sehr sensibles Thema, mit dem wir umgehen. Die
bliebene.                                                                      Angehörigen der Verstorbenen vertrauen mir die Gestaltung des
Schon Kinderbilder zeigen Stefanie Horn in burschikoser Latzhose               Grabzeichens an. Es ist selbstverständlich, dass wir uns für die
am Betonmischer stehen oder in spielerischer Form mit Steinen                  Beratung viel Zeit nehmen, das geführte Leben des Verstorbenen
hantieren. „Schon als Kind stand für mich fest - ich werde Stein-              hinterfragen und den Stein so individuell wie möglich gestalten,
metz und ich übernehme den Betrieb.“                                           damit dieser vom Leben erzählt.“
Nach der Ausbildung in Rheinland – Pfalz folgten viele lehrreiche              Ihre Kreativität – gepaart mit Fachwissen und praktischen
Jahre in Aachen. Dort wächst der Wunsch nach Selbständigkeit und               Erfahrungen – wurde 2013 im Rahmen des Gestaltungswett-
Rückkehr in die Heimat. Nach einem Jahr Meisterschule in                       bewerb-Grabzeichen vom Landesinnungsverband Steinmetz- und
Freiburg im Breisgau kehrt sie 2010 in den elterlichen Betrieb                 Steinbildhauerhandwerk Baden-Württemberg mit Bronze ausge-
zurück.                                                                        zeichnet. Auch an Landesgartenschauen nimmt Stefanie Horn
                                                                               regelmäßig teil. Für die Landesgartenschau 2019 in Frankenberg
                                                                               laufen schon die Vorbereitungen.
                                                                               Trotz aller Kreativität sieht sich Stefanie Horn weniger als
                                                                               Künstlerin, sondern eher als: „Handwerkerin, die ihren Beruf
                                                                               gerne ausübt!“

Stefanie Horn bei der Herstellung eines Grabzeichens
Das Familienunternehmen, welches 1933 vom Großvater Karl
Horn auf der Bahnhofstraße 24 gegründet wurde, Vater Joachim
von 1975 bis 2012 weiterführte und 1999 in das Gewerbegebiet an
der Burgstädter Straße umsiedelte, liegt seit dem 1. Januar 2013 in
den kompetenten Händen von Stefanie Horn.                                      Dabei wird sie nicht nur von ihren Eltern, sondern auch von zwei
Den Geschäftsbetrieb hat Vater Joachim seiner Tochter voller Stolz             Steinmetzen und seit 01.08.2018 von einem Auszubildenden im
übergeben, wie er selbst sagt: „Der Altmeister muss den jungen                 Steinmetzhandwerk unterstützt. Der junge Mann ist der erste
Leuten freie Bahn lassen.“                                                     Lehrling für den Betrieb unter ihrer Leitung.
An diesen Grundsatz hält er sich, ist, wenn seine Hilfe gebraucht
wird, selbstverständlich vor Ort oder wählt auf gemeinsamen
Reisen mit seiner Tochter die Steine für die Weiterverarbeitung aus.
Schwerpunkt des Steinmetzbetriebes liegt ausschließlich im                      7. Kinder- und Jugendstammtisch
Grabmalbereich, jedoch werden auch kleinere Baumaßnahmen                       Am Freitag, dem 14. August 2018 fand wieder ein Stammtisch für
von privaten Auftraggebern übernommen.                                         Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 18 Jahren im
                                                                               „Aquapark Hartmannsdorf“ statt.
                                                                               Bereits zum siebenten Mal konnte Bürgermeister Uwe Weinert
                                                                               interessierte Teenager begrüßen. Weiterhin waren die Streetworker
                                                                               Kerstin und Mario vom Jugendhaus Rußdorf anwesend. In dem
                                                                               reichlich halbstündigen Gespräch wurden einerseits Probleme,
                                                                               Sorgen und Anregungen der jungen Leute im Ort zur Sprache
                                                                               gebracht. Andererseits zeigte der Bürgermeister aus seiner Sicht
                                                                               auf, welche Erwartungen er und die Gemeindeverwaltung an den
                                                                               Hartmannsdorfer Nachwuchs haben.
                                                                               Die rege Diskussion ließ erkennen, dass die Altersgruppe mit den
                                                                               Freizeitangeboten im Ort sehr zufrieden ist. Genannt wurden die
                                                                               zahlreichen Angebote der Vereine, wie zum Beispiel Angelverein,
                                                                               DRK, HSV05, Schalmeienzunft oder TSV1862 und nicht zuletzt
                                                                               die Angebote der Jugendfeuerwehr. Gleichzeitig konnte man
Bürgermeister Uwe Weinert informierte sich über die verwendeten Materialien,   heraushören, dass nach wie vor ein neutraler Treffpunkt für Gleich-
die von der Fa. Horn aus Deutschland und Europa bezogen werden.                altrige und Gleichgesinnte fehlt. Hierzu bemerkte Uwe Weinert,

                                                             Ausgabe 20. September 2018                                                    Seite 7
Aktuelles Ortsgeschehen - Gemeinde ...
dass beim Bau der neuen Zweifelderturnhalle eine Räumlichkeit,      Landesbeauftragten zu den Möglichkeiten strafrechtlicher, beruf-
ähnlich eines Jugendklubs, mit angedacht sei.                       licher und verwaltungsrechtlicher Rehabilitierung.
Ein weiterer „Kritikpunkt“, dem sich der Bürgermeister sofort       Ziel der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze ist es, den Opfern
annahm, war der Fahrradparcours auf dem Spielplatz am Aqua-         einen Weg zu eröffnen, die rechtsstaatswidrige Verurteilung aus
park. Er wird sich diesbezüglich mit den Planern nochmals in        dem Strafregister zu entfernen, sich vom Makel persönlicher
Verbindung setzen. Dem Wunsch der Teenager nach einer größe-        Diskriminierung zu befreien, fortwirkendes Unrecht aufzuheben
ren Rutsche im Freizeit- und Erholungsbad kann er z. B. aus Grün-   und soziale Ausgleichleistungen in Anspruch zu nehmen.
den des Bestandschutzes leider nicht nachkommen. Plausibel          Darüber hinaus informiert Manfred Buchta über die 2007 be-
erklärte der Bürgermeister die Zusammenhänge, so dass die Ju-       schlossene SED-Opferpension - eine monatliche Zuwendung in
gendlichen dafür Verständnis zeigten. Für das Kinderplansch-        Höhe von 300 € für diejenigen, die in der DDR aus politischen
becken stellte er im Jahr 2019 ein massives Sonnensegel in          Gründen mindestens 180 Tage in Haft waren.
Aussicht.                                                           Außerdem besteht die Möglichkeit Akteneinsichtsanträge entge-
Bezüglich der Sicherheit im Ort waren sich die Jugendlichen         genzunehmen und an die zuständigen Außenstellen des Bundes-
weitgehend einig. So sind die „Brennpunkte“ Busbahnhof und          beauftragten für die Stasi-Unterlagen weiterzuleiten.
Nettomarkt aufgelöst und in "Hartmannsdorf kann man sich sicher     Zu jeder Zeit kann beim Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der
und wohl fühlen", so ein Stammtischteilnehmer wörtlich.             SED-Diktatur in Dresden telefonisch ein Beratungstermin verein-
                                                                    bart werden (0351 493 3700).
                                                                    Pressekontakt:
                                                                    Maximilian Heidrich, M.A.
                                                                    Sachbearbeiter beim Landesbeauftragten
                                                                    Unterer Kreuzweg 1 | 01097 Dresden
                                                                    Tel.: +49 (0)351 493 3705 | Fax: +49 (0)351 451031 3709
                                                                    Mail to: maximilian.heidrich@slt.sachsen.de
                                                                    www.landtag.sachsen.de

                                                                     VMS - Verkehrsverbund
                                                                     Mittelsachsen informiert
                                                                    Tarifanpassung am 1. August 2018 im VMS-Gebiet
                                                                    Übergangsregelungen für Fahrscheine zum „alten“ Tarif
Zum Abschluss der Diskussion teilte der Bürgermeister mit, dass     Chemnitz Ab 1. August 2018 gelten im Verkehrsverbund Mittel-
der Gemeinderat beschlossen hat, ein Jugendparlament zuzu-          sachsen (VMS) neue Tarife. Neben einzelnen preislichen Anpas-
lassen. Davon verspricht sich der Bürgermeister ein zügigeres       sungen wird es auch kleine Änderungen in der Gültigkeit einiger
Erkennen und Klären von Problemen im Ort sowie einen engeren        Tarifangebote geben.
Kontakt zwischen Gemeindevertretung, Eltern und Kindern.            Die Preise für die Einzelfahrt zum Normaltarif und die ermäßigte
Am Ende der Veranstaltung wurde resümiert, dass auch der            Einzelfahrt für die Preisstufe 1 und den Kleinen Stadtverkehr
mittlerweile 7. Kinder- und Jugendstammtisch von konstruktiven      bleiben gleich. Auch wird es keine preisliche Änderung bei der
Gesprächen geprägt war. Zukünftig wäre wieder eine zahlreichere     Tageskarte für eine Person zum Normaltarif in allen fünf Preis-
Beteiligung von jungen Hartmannsdorfern wünschenswert, denn         stufen (1 - 3 Tarifzone/n, Verbundraum und Kleiner Stadtverkehr)
es geht hierbei um EURE Zukunft.                                    geben. Nicht zuletzt bleiben auch die Kosten für das Senioren-
                                                                    ticket von monatlich 49 Euro und für die Schülerverbundkarte
            SÄCHSISCHER LANDESBEAUF-                                von 44 Euro pro Monat unverändert.
            TRAGTER ZUR AUFARBEITUNG                                Für das SchülerFerienTicket, das ab 1. August 2018 unter dem
            DER SED-DIKTATUR informiert:                            neuen Namen „Ferienticket VMS + VVV“ verkauft wird, fällt die
                                                                    Bedingung des Schüler-/Azubi-Status weg. Genutzt werden kann
Bürgersprechstunde zur Rehabilitierung von SED-Unrecht in           das Ticket also ab dem Tarifwechsel grundsätzlich durch alle
Hartmannsdorf                                                       Personen bis zum 21. Geburtstag.
Der Sächsische Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-          Maßgeblich ist das Alter am 1. Ferientag. Das Ticket bleibt
Diktatur, Lutz Rathenow, führt im Zuge seiner überregionalen        weiterhin personengebunden und kann nur durch den Inhaber,
Beratungsinitiative zu Fragen der Rehabilitierung von SED-          dessen Name auf dem Ticket eingetragen wird, genutzt werden.
Unrecht auch eine Sprechstunde in Hartmannsdorf durch. Bei der      Preislich wird das Ferienticket um einen Euro von 18 auf 19 Euro
Beratung können neben Fragen zu Möglichkeiten der Wieder-           steigen.
gutmachung von politisch motiviertem Unrecht auch laufende Re-      Die Mindestvertragslaufzeit für das Jobticket verkürzt sich von 12
habilitierungsverfahren besprochen werden. Fragen zu politisch      Monaten auf vier Monate. Die Arbeitnehmer sind also in der
motivierten Benachteiligungen oder ungeklärten Schicksalen in       Nutzung der rabattierten Abo-Monatskarte, die durch den Arbeit-
der DDR können ebenfalls erörtert werden, da auch die Lösung        geber bezuschusst wird, künftig flexibler unterwegs.
lebensgeschichtlicher Fragestellungen durch den neuen gesetz-       Die Gültigkeitsdauer der Einzelfahrt für den Kleinen Stadtver-
lichen Auftrag in den Fokus der Arbeit des Sächsischen Landes-      kehr beträgt ab 1. August 45 statt 60 Minuten.
beauftragten gerückt ist.                                           Es erfolgen kleine räumliche Anpassungen in den Tarifzonen 15
                                                                    (Werdau) und 16 (Zwickau).
Die Bürgersprechstunde in Hartmannsdorf findet am 30.
                                                                    Außerdem gibt es ab 1. August 2018 einheitliche Beförderungs-
Oktober 2018 von 09:00 bis 12:30 Uhr sowie von 13:00 bis 17:00
                                                                    bedingungen für alle sächsischen Verkehrsverbünde (MDV, VMS,
im Bürgersaal der Gemeinde (Leipziger Straße 13) statt.
                                                                    VVO, VVV und ZVON).
Telefonische Rücksprachen sind während der Sprechzeit möglich
                                                                    Übergangsregelungen:
(0175 86 28 016).
                                                                    Die Nutzung von Einzelfahrten und Tageskarten, die bis zum 31.
Manfred Buchta, der seit fast zwei Jahrzehnten profilierte Bera-    Juli 2018 im Vorverkauf gelöst wurden, ist bis zum 31. August
tungen zum SED-Unrecht durchführt, berät im Auftrag des             2018 möglich. Wochen- und Monatskarten sind bis zum 31. Juli

Seite 8                                             Ausgabe 20. September 2018
Aktuelles Ortsgeschehen - Gemeinde ...
2018 zu entwerten. Die Abschnitte von 4-Fahrten-Karten zum                    ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
„alten“ Tarif können noch bis zum 31. Oktober 2018 entwertet                   Datenerhebung des Bundesamtes für das
und genutzt werden. Alle preislich gleichbleibenden Tickets sind                 Personalmanagement der Bundeswehr
weiter gültig. Die Nutzung ist somit auch nach Ablauf der           Gemäß § 58 Abs. 1 Soldatengesetz übermitteln die Meldebehörden
Übergangszeiträume noch möglich. Die Abrechnung von Abo-            dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Monatskarten erfolgt monatsgenau zum jeweils aktuell gültigen       zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial jährlich
Tarif.                                                              bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher
                                                                    Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:
                                                                             1. Familienname,
Rund 42 000 Schüler starten mit Bus & Bahn ins neue                          2. Vornamen,
Schuljahr - Großteil der Schüler im VMS erhielt gestern                      3. gegenwärtige Anschrift.
Schülerverbundkarte in der Schule                                   Die Betroffenen haben nach § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz i.V.m.
Chemnitz/VMS Mehr als 38 000 Schüler im Verbundgebiet haben         § 58c Absatz 1 Satz 2 Soldatengesetz das Recht, der Datenüber-
in den letzten Wochen vom Zweckverband Verkehrsverbund              mittlung zu widersprechen. Der Widerspruch ist schriftlich oder
Mittelsachsen (ZVMS) den Bescheid bekommen, dass sie (wieder)       mündlich (nicht fernmündlich) zur Niederschrift bis Ende
ihre Schülerverbundkarte (SVK) für Bus & Bahn erhalten.             Februar 2019 bei der
Etwa 4 000 Schüler haben einen Bescheid für die Beförderung im               Gemeinde Hartmannsdorf
Freigestellten Schülerverkehr (FSV) erhalten. Rund 43 500 neue               Gemeindeverwaltung
und laufende Anträge wurden in den letzten Wochen bearbeitet.                Ausweis-, Pass- und Meldebehörde
Der Großteil der Schüler hat die Schülerverbundkarte wieder am               Untere Hauptstraße 111
ersten Tag in der Schule erhalten, einige haben oder werden das              09232 Hartmannsdorf
Ticket per Post nach Hause geschickt bekommen.                      einzureichen.
Bei den Schülern, die noch keine Schülerverbundkarte erhalten
haben, ist es möglich, dass die Eltern den jährlich anfallenden               ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Eigenanteil noch nicht überwiesen haben.                              über Widerspruchsrechte nach dem Bundesmeldegesetz
Diese Eltern bitten wir, noch offene Eigenanteile schnellstmög-                               (BMG)
lich zu überweisen, denn nur wenn der Zahlungseingang               1. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Par-
verbucht ist, kann die Schülerverbundkarte beim zustän-                teien, Wählergruppen u. a. Trägern von Wahlvorschlägen
digen Verkehrsunternehmen bestellt werden. Bis dahin müssen            Gemäß § 50 Absatz 1 BMG darf die Meldebehörde Parteien,
Eltern und Schüler ab der zweiten Schulwoche selbst für die            Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen
Beförderung sorgen bzw. die Tickets selbst kaufen. Wohin und wie       im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf
viel gezahlt werden muss, ist dem Bescheid des ZVMS zu                 staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder
entnehmen.                                                             Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft erteilen über
Allgemeines zur Schülerverbundkarte:                                   den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige
Die SVK ist ein im gesamten Verkehrsverbund Mittelsachsen              Anschriften sowie, sofern die Person verstorben ist, diese
gültiger Fahrschein für Schüler an allgemeinbildenden Schulen          Tatsache (Einfache Melderegisterauskunft).
und Auszubildende, die eine Berufsschule besuchen. Der Wert der
Schülerverbundkarte liegt bei 44,00 EUR pro Monat. Sie ist als      2. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus
Angebot des VMS-Fahrscheinsortiments 12 Monate lang gültig.            Anlass von Alters- oder Ehejubiläen
In Abhängigkeit von bestimmten Voraussetzungen, zum Beispiel           Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus
der besuchten Schule oder der jeweiligen Schulweglänge wird die        dem Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von
SVK als „Schuljahreskarte“ für einen jährlichen Eigenanteil durch      Einwohnern, darf die Meldebehörde Auskunft erteilen über
den ZVMS ausgegeben. Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten            den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, die Anschrift
müssen dafür vor dem Schuljahresbeginn einen Antrag beim               sowie das Datum und die Art des Jubiläums. Altersjubiläen
ZVMS stellen. Je nachdem, ob alle Bedingungen erfüllt sind, wird       sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und
durch den ZVMS ein Bescheid über die Übernahme der Schüler-            ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag;
beförderungskosten ausgestellt und der Schüler/die Schülerin           Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.
erhält die Karte, die vom ersten bis zum letzten Schultag eines
Schuljahres gültig ist. Diese Schüler nutzen während der Sommer-    3. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an
ferien das Ferienticket für VMS und VVV oder das in ganz               Adressbuchverlage Adressbuchverlagen darf zu allen
Sachsen gültige FerienTicket Sachsen.                                  Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben,
Infos zur Schülerbeförderung sind unter schueler.vms.de und            Auskunft erteilt werden über deren Familiennamen,
telefonisch unter 0371 40008-77 erhältlich.                            Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften. Die
                                                                       übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von
                                                                       Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform)
  Aus den Ämtern                                                       verwendet werden.
H a u p t a m t / Ausweis-, Pass- und Meldebehörde
                                                                    4. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine
Bitte überprüfen Sie das Ablaufdatum Ihrer Dokumente!                  öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft
Für eine Neuausstellung von Pässen oder Personalausweisen sind         Die Meldebehörde übermittelt die in § 42 Bundesmeldegesetz
folgende Unterlagen vorzulegen:                                        (BMG) aufgeführten Daten der Mitglieder einer öffentlich-
• alte Dokumente                                                       rechtlichen Religionsgesellschaft an die betreffenden Reli-
• Geburtsurkunde oder Stammbuch                                        gionsgesellschaften. Die Datenübermittlung umfasst auch die
  (nur zum Vergleich der Angaben)                                      Familienangehörigen (Ehegatten, minderjährige Kinder, und
                                                                       die Eltern von minderjährigen Kindern), die nicht derselben
• 1 Passfoto je Antrag                                                 oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft
  (für Reisepass/Personalausweis biometrietauglich!)                   angehören.

                                                    Ausgabe 20. September 2018                                              Seite 9
Aktuelles Ortsgeschehen - Gemeinde ...
Jeder Betroffene hat das Recht, nach § 50 Absatz 5 der in Nummer      - Klebstoffe, Quecksilber-Thermometer,
1 bis 3 genannten Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen.          - Öle, Feuerlöscher und Behältnisse mit unbekannten Inhalten.
Nach § 42 Absatz 3 Satz 2 BMG hat jeder Betroffene das Recht, der     Asbest, Teerpappen, Eternit und Gasflaschen werden am Schad-
in Nummer 4 genannten Datenübermittlung zu widersprechen. Der         stoffmobil nicht angenommen. Diese Abfälle können im
Widerspruch gegen diese Datenübermittlung verhindert nicht die        Zwischenlager für Sonderabfall in Freiberg, Schachtweg 6,
Übermittlung von Daten, die für Zwecke des Steuererhe-                kostenpflichtig abgegeben werden. Bei der Anlieferung von
bungsrechts benötigt werden. Anträge auf die Eintragung einer         Asbest ist vorher ein kostenfrier Sack (Big-Bag) abzuholen.
Übermittlungssperre sind schriftlich oder mündlich (nicht             Sie sind nicht sicher, ob Ihr Abfall angenommen wird? Rufen Sie
fernmündlich) zur Niederschrift an die                                uns einfach an - Abfallberatung der EKM unter 03731 2625 - 41
         Gemeindeverwaltung Hartmannsdorf                             und - 42.
         Ausweis-, Pass- und Meldebehörde
         Untere Hauptstraße 111                                               Die Sächsische Jugendstiftung informiert
         09232 Hartmannsdorf
zu richten. Eine Begründung ist nicht erforderlich.                   Sächsische Jugendliche brechen wieder alle Rekorde!
                                                                      14. Aktionstag „genialsozial-Deine Arbeit gegen Armut“
H a u p t a m t / Öffentliche Sicherheit und Ordnung                  „Ich finde den Aktionstag total wichtig, weil mir da immer bewusst
                                                                      wird, dass ich anderen helfen kann. Außerdem finde ich es cool,
Einhaltung der Ruhezeiten                                             dabei gleich in verschiedene Berufsfelder reinschauen zu können.“
Wir bitten um die Einhaltung der folgenden Ruhezeiten:                (Hanna 17, Leipzig)
Die Nachtzeit umfasst die Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr. In        So, wie Hanna, engagierten sich zum Aktionstag rund 34.200
dieser Zeit sind alle Handlungen zu unterlassen, die geeignet sind,   Schülerinnen und Schüler aus 281 sächsischen Bildungsein-
die Nachtruhe mehr als nach den Umständen unvermeidbar zu             richtungen für die Aktion „genialsozial“ und erarbeiteten die
stören. Gemäß § 5 Abs. 2 der Polizeiverordnung der Gemeinde           beeindruckende Summe von ca. 700.000 Euro.
Hartmannsdorf kann die Ortspolizeibehörde im Einzelfall               „Überall in Sachsen haben junge Menschen, Lehrkräfte, Eltern und
Ausnahmen zulassen.                                                   zahlreiche ArbeitgeberInnen zusammengearbeitet und somit einen
Haus- und Gartenarbeiten, die die Ruhe anderer unzumutbar             wichtigen Teil zum Ganzen beigetragen. Hand in Hand und in
stören, dürfen an Sonn- und Feiertagen und werktags in der Zeit       gegenseitiger Verantwortung haben sie sich für eine gerechtere
von 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr und samstags von 12:00 Uhr bis            Welt stark gemacht – Wir glauben, darin liegt die Kraft, Berge zu
14:00 Uhr nicht durchgeführt werden.                                  versetzen.“, sagt Jana Sehmisch, Programmleiterin „genialsozial“.
Haben Sie Fragen? Gern stehen wir Ihnen unter der Rufnummer           Die erarbeiteten Gelder unterstützen Initiativen in Sachsen und
03722/4023-22 oder persönlich innerhalb der Öffnungszeiten im         weltweit. Vier Projekte der Entwicklungszusammenarbeit wurden
Zimmer 4 in der Gemeindeverwaltung zur Verfügung.                     im Januar von der „genialsozial-SchülerInnen-Jury“ ausgewählt
                                                                      und für eine Förderung empfohlen. (ausführliche Beschreibung
  Andere Behörden informieren                                         der Projekte unter: www.genialsozial.de)
                                                                      Mit 30% des Geldes initiieren und unterstützen die beteiligten
                  IHK Chemnitz informiert                             Schulen soziale Projekte in der Region oder in der eigenen Schule.
Sprechtag der IHK Chemnitz Regionalkammer Mittelsachsen               Die „genialsozial-lokal-Projekte“ sollen Not, Armut und Be-
für Unternehmer und Existenzgründer – kostenfrei                      nachteiligung im direkten Umfeld entgegenwirken.
Rathaus 2 · Rochlitzer Straße 3 · 09648 Mittweida                     Die Vorhaben bewegen sich dabei von einer „klassischen“ Spende
Termine: dienstags in geraden Kalenderwochen 9:00 bis 16:00 Uhr       für soziale Initiativen bis hin zu selbst entwickelten Projektideen,
Ihr Ansprechpartner:                                                  wie Nachhilfe für jüngere SchülerInnen, Benefizkonzerte mit
Christopher Runne                                                     regionalen Schulbands oder Zuschüsse bei Klassenfahrten für
Tel.: 03731/79865-5300                                                benachteiligte Kinder. Den Ideen sind hier keine Grenzen gesetzt,
e-mail: christopher.runne@chemnitz.ihk.de                             solange sie einen sozialen Zweck unterstützen.
Web: www.chemnitz.ihk24.de                                            Sie kennen Initiativen, Vereine oder Projekte, die gegen Not,
Terminvereinbarungen sind vorteilhaft!                                Armut und Benachteiligung in Sachsen aktiv sind und unterstützt
                                                                      werden sollten. Dann melden Sie sich bei uns.
                 EKM Entsorgungsdienste                               Im Schuljahr 2018/2019 findet „genialsozial – Deine Arbeit gegen
           Kreis Mittelsachsen GmbH informiert                        Armut“ am 02. Juli 2019 statt.
                                                                      Der Aktionstag ermutigt junge Menschen, sich aktiv an gesell-
Problemstoffe werden eingesammelt                                     schaftlichen Themen zu beteiligen und gibt ihnen die Möglichkeit,
Das Problemstoffmobil ist in der Herbsttour vom 11.09. - 28.09. im    lokal und global Verantwortung zu übernehmen. „genialsozial“ ist
Raum Mittweida unterwegs.                                             ein Programm der Sächsischen Jugendstiftung mit inhaltlicher
Die genauen Standplätze und -zeiten sind im Abfallkalender 2018       Unterstützung durch das Entwicklungspolitische Netzwerk
und auf der Internetseite der EKM www.ekm-mittelsachsen.de            Sachsen e.V.; der Ostdeutsche Sparkassenverband und die Spar-
veröffentlicht.                                                       kasse Oberlausitz-Niederschlesien sind Hauptsponsoren. Mini-
Bitte geben Sie die Problemstoffe persönlich beim Personal ab.        sterpräsident Michael Kretschmer ist Schirmherr dieser größten
Unbeaufsichtigt abgestellte Abfälle stellen eine Gefahr für           sächsischen Jugendsolidaritätsaktion.
Menschen, Tiere und Umwelt dar. Am Problemstoffmobil werden           Weitere Informationen unter www.genialsozial.de
Mengen bis 30 Liter bzw. Kilogramm kostenfrei angenommen.
Problemstoffe sind z.B.:                                              Pressekontakt:
- Öl-, Nitro-, Alkydharzlacke und -farben,                            Jana Sehmisch
- Haushalts- und Fotochemikalien,                                     Programmleiterin „genialsozial – Deine Arbeit gegen Armut“
- Abbeiz- und Holzschutzmittel,                                       Sächsische Jugendstiftung
- Düngemittel,                                                        Weißeritzstraße 3, 01067 Dresden
- Fleckentferner, Löse-, Desinfektionsmittel,                         Tel.: 0351-323719012, Fax: 0351-32371909
- Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel,                    Mail: info@genialsozial.de
- Spraydosen mit Restinhalten,

Seite 10                                              Ausgabe 20. September 2018
Der Landkreis Zwickau informiert                                346/1, 346/2, 347, 348, 349, 349a, 350, 351, 352, 353, 354/1,
LANDKREIS ZWICKAU - LANDRATSAMT                                               355/1, 356/1, 358/2, 360, 361, 362, 363, 364, 365, 366, 367, 368,
AMT FÜR LÄNDLICHE ENTWICKLUNG                                                 369, 370, 371, 372, 373, 374, 375, 380, 381 und 382
UND VERMESSUNG
Az.: 1470, 1472 - A - 780.4125/240261                                         von der Gemarkung Mittelfrohna die Flurstücke
Glauchau, den 21.06.2018                                                      1/6, 1/9, 1/13, 1/18, 1/19, 2/41, 3/8, 3/11, 3/12, 3/13, 5/4, 5/5, 6, 7,
                                                                              7a, 8/1, 8/2, 10, 10a, 12, 14/1, 19/6, 19/7, 19/9, 19/10, 20, 20a, 21/1,
FLURBEREINIGUNGSBESCHLUSS                                                     21/2, 21/5, 21/6, 21/7, 21a, 31/1, 33b, 39, 40/2, 40/3, 40/4, 40/5,
                                                                              41/1, 46, 47a, 51, 52/1, 52/2, 52a, 52b, 53, 54a, 55, 56, 59/4, 59/6,
Flurbereinigung         Niederfrohna-West                                     59/7, 59/8, 59/9, 59/10, 60, 60a, 61, 64/3, 67/1, 68, 72/2, 72/3, 72/5,
Gemeinde:               Niederfrohna                                          72/6, 76, 193/73, 193/76, 194, 195, 196, 197, 198, 199, 201, 202/1,
                        Stadt Limbach-Oberfrohna                              203/1, 203/2, 204, 205, 206, 207, 208/2, 208/5, 209, 210, 211, 212,
Gemarkung:              Niederfrohna, Mittelfrohna                            213, 214, 215, 216, 217/1 und 218
                        Kaufungen, Oberfrohna
Landkreis:              Zwickau                                               von der Gemarkung Kaufungen die Flurstücke
                                                                              432/6, 432/7, 432/8, 432/9, 432/10 432/11, 432/12, 432/13, 434/4,
Anlage:                 1 Gebietskarte vom 21.06.2018                         434/5, 434/6, 434/7, 434/8, 434/9, 662/4, 662/5, 662/6, 662/7 und
                                                                              662/8
I       Entscheidender Teil
                                                                              und von der Gemarkung Oberfrohna das Flurstück 350
1.      Die Flurbereinigung Niederfrohna-West wird nach §§
        1, 4 und 37 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)                           2.     Teilnehmer
        angeordnet.                                                           Die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grund-
                                                                              stücke sowie die den Eigentümern gleichstehenden Erbbaube-
Die Anordnung gilt für das vom Landratsamt Zwickau, Amt für                   rechtigten und die Eigentümer von im Verfahrensgebiet
Ländliche Entwicklung und Vermessung, festgestellte Verfah-                   befindlichem selbständigen Gebäude- und Anlageneigentum sind
rensgebiet. Das Flurbereinigungsgebiet ist in der als Anlage 1                Teilnehmer am Verfahren (§ 10 Nr. 1 FlurbG). Die Teilnehmer
beigefügten Gebietskarte dargestellt. Die Gebietskarte ist nicht              bilden die Teilnehmergemeinschaft. Die Teilnehmergemeinschaft
Bestandteil des Flurbereinigungsbeschlusses. Die Fläche des                   entsteht mit dem Flurbereinigungsbeschluss und ist eine
Verfahrensgebietes insgesamt beträgt ca. 443,5 ha.                            Körperschaft des öffentlichen Rechts (§ 16 FlurbG), die den
                                                                              Namen
Zum Verfahrensgebiet gehören                                                         Teilnehmergemeinschaft Niederfrohna-West
von der Gemarkung Niederfrohna die Flurstücke                                 führt und ihren Sitz beim Landratsamt Zwickau, Amt für Ländliche
1, 2/2, 2/3, 2/5, 2/6, 2/7, 3, 4, 5, 6/2, 6/3, 6/4, 6/5, 7, 8/1, 8/3, 11/4,   Entwicklung und Vermessung, in Glauchau hat. Sie steht unter der
11/6, 11/7, 11/8, 11/9, 11/12, 11/13, 12, 13/3, 13/4, 14, 15/2, 15/4,         Aufsicht des Amtes für Ländliche Entwicklung und Vermessung
21/4, 106/2, 106/3, 106/4, 106/5, 106/6, 107, 109, 109a, 110, 111,            des Landratsamtes Zwickau.
113/2, 113/3, 113/4, 114, 115, 116, 117, 121/1, 121/2, 121a, 121b,
122/1, 122/2, 123, 124, 125/1, 125/2, 126, 127, 128, 128a, 129,               3.    Nebenbeteiligte
130, 131, 132/1, 132/2, 132a, 133/2, 133/4, 133/5, 133/6, 134/2,              Nebenbeteiligte sind u. a.:
134/3, 135, 136, 137, 138, 140/3, 140/4, 140/5, 140/6, 142/2,                 - die Gemeinde Niederfrohna und die Stadt Limbach-
142/3, 143/1, 143/4, 143/6, 143/7, 144, 145, 146, 148, 148a, 149/1,              Oberfrohna,
149a, 150/1, 151/1, 152/1, 152/2, 152/3, 153, 154, 155/2, 155/4,              - Inhaber von Rechten an Grundstücken,
155/5, 155/6, 155/7, 155/8, 155/9, 155/10, 155a, 156/2, 156/4,                - Eigentümer von nicht zum Verfahrensgebiet gehörenden
156/5, 157, 158/1, 159/1, 160, 161/3, 165/2, 168, 169, 176, 177/5,               Grundstücken, die zur Errichtung fester Grenzzeichen an der
239/2, 239/3, 240/1, 240/2, 240/3, 242/1, 242/2, 243/1, 243/2,                   Grenze des Verfahrensgebietes mitzuwirken haben.
243/3, 243/4, 244, 245, 246/1, 246/2, 247/1, 247/2, 250/2, 250/3,
250/4, 250/5, 250/6, 250/7, 251, 252, 253, 254, 255, 256, 257, 258,           4.      Anordnung der sofortigen Vollziehung
259/5, 259/6, 259/7, 259/8, 259/9, 259/10, 259/11, 259/12, 260/2,             Gemäß § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung
260/3, 260/4, 261/3, 261/4, 261/5, 261/6, 261/7, 261/8, 262/2,                (VwGO) wird hiermit die sofortige Vollziehung des Flurbereini-
262/3, 262/4, 262/5, 263/3, 263/4, 263/5, 263/6, 263/7, 263/8,                gungsbeschlusses angeordnet. Dies hat zur Folge, dass Wider-
263/9, 263/10, 264/3, 264/4, 264/5, 264/6, 264/7, 264/8, 264/9,               spruch und Anfechtungsklage keine aufschiebende Wirkung
264/10, 264/11, 264/12, 264/13, 264/14, 265/3, 265/4, 265/5,                  entfalten.
265/6, 265/7, 266, 267, 268/1, 268/2, 268/3, 268/4, 269, 270/1,
270/2, 270/3, 270/4, 270/5, 270/6, 270/7, 270/8, 270/9, 271/1,                Rechtsbehelfsbelehrung
271/2, 271/3, 272, 273/1, 273/2, 273/3, 273/4, 274/1, 274/2, 274/3,           Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach seiner
274/5, 274/6, 274/7, 274/8, 274/9, 274b, 275, 275a, 276/1, 276/2,             Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt
276/3, 276/4, 277/2, 277/3, 277/4, 277/5, 277/6, 277/7, 277/8,                Zwickau, Robert-Müller-Str. 4-8 in 08056 Zwickau oder einer
278/1, 278/2, 278/3, 279, 280, 281, 282, 283, 284, 285, 286, 287,             anderen der aufgeführten Dienststellen des Landkreises Zwickau
288, 289, 290, 291, 292, 293, 294, 294a, 296, 297, 298, 299, 300,             Widerspruch erhoben werden.
301, 302, 303, 304, 306, 307/1, 307/2, 307/3, 308/1, 308/2, 308/3,
308/4, 308/5, 308/6, 309/1, 309/2, 309/3, 309/4, 309/5, 310/1,                Die Frist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekannt-
310/2, 310/3, 317/1, 317/2, 317/3, 320/1, 320/2, 320/3, 320a,                 machung.
321/3, 321/8, 321/9, 321/10, 321/11, 322/1, 322/2, 323, 324/1,
324/2, 325/4, 325/5, 326/1, 326/2, 327/1, 327/2, 327/4, 328/2,                Dienststellen des Landkreises Zwickau
328/4, 328/5, 328/6, 328/7, 328/8, 329, 330, 331, 332, 333, 334,              08371 Glauchau, Chemnitzer Straße 29
335/1, 336, 337/1, 337/2, 337a, 338/1, 338/2, 338/3, 338/4, 338/5,            08371 Glauchau, Gerhart-Hauptmann-Weg 2
339, 340/1, 340/2, 340/3, 341, 342/1, 342/2, 343/1, 343/2, 345,               08371 Glauchau, Heinrich-Heine-Straße 7

                                                            Ausgabe 20. September 2018                                                       Seite 11
08371 Glauchau, Scherbergplatz 4                                          Vermessung des Landratsamtes Zwickau nur Änderungen
09337 Hohenstein-Ernstthal, Dr.-Wilhelm-Külz-Platz 5                      vorgenommen werden, die zum ordnungsgemäßen
09212 Limbach-Oberfrohna, Jägerstraße 2a                                  Wirtschaftsbetrieb gehören (§ 34 Abs. 1 Nr. 1 FlurbG)
08412 Werdau, Königswalder Straße 18                                   b Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hang-
08412 Werdau, Zum Sternplatz 7                                            terrassen, Kies-, Sand- oder Lehmgruben und ähnliche
08056 Zwickau, Robert-Müller-Straße 4 - 8                                 Anlagen dürfen nur mit Zustimmung des Amtes für
08056 Zwickau, Werdauer Straße 62                                         Ländliche Entwicklung und Vermessung des Landrats-
08066 Zwickau, Stauffenbergstraße 2                                       amtes Zwickau errichtet, hergestellt, wesentlich verändert
                                                                          oder beseitigt werden (§ 34 Abs. 1 Nr. 2 FlurbG).
II.   Hinweise zum Flurbereinigungsbeschluss                       Sind entgegen den Bestimmungen nach a) und b) Änderungen
                                                                   vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so
1.     Bekanntmachung des Anordnungsbeschlusses                    können diese im Verfahren unberücksichtigt bleiben. Das Amt für
Der entscheidende Teil dieses Beschlusses und die Hinweise zum     Ländliche Entwicklung und Vermessung des Landratsamtes
Flurbereinigungsbeschluss werden in den Flurbereinigungs-          Zwickau kann den früheren Zustand auf Kosten des betreffenden
gemeinden Gemeinde Niederfrohna und Stadt Limbach-Ober-            Beteiligten wieder herstellen lassen, wenn dies der Flurbereini-
frohna sowie in den angrenzenden Gemeinden Hartmannsdorf,          gung dienlich ist (§ 34 Abs. 2 FlurbG).
Mühlau, Callenberg, Jückelberg, Stadt Penig, Stadt Chemnitz und        c Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke, Hopfenstöcke,
Stadt Waldenburg öffentlich bekannt gemacht.                              einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze dürfen nur
                                                                          in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange,
Eine Ausfertigung des entscheidenden Teils dieses Beschlusses,            insbesondere des Naturschutzes und der Landschafts-
der Hinweise zum Flurbereinigungsbeschluss, der Begründung                pflege, nicht beeinträchtigt werden, mit Zustimmung des
und der Gebietskarte liegen in den Verwaltungen der Gemeinde              Amtes für Ländliche Entwicklung und Vermessung des
Niederfrohna und der Stadt Limbach-Oberfrohna zwei Wochen                 Landratsamtes Zwickau beseitigt werden (§ 34 Abs. 1 Nr. 3
lang nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung zu den           FlurbG).
Geschäftszeiten zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.         Bei Verstößen gegen diese Vorschrift muss das Amt für Ländliche
                                                                   Entwicklung und Vermessung des Landratsamtes Zwickau
2.       Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte             Ersatzpflanzungen auf Kosten des Veranlassers vornehmen lassen
Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur     (§ 34 Abs. 3 FlurbG).
Beteiligung an der Flurbereinigung berechtigen, sind innerhalb
von drei Monaten nach dem Zeitpunkt dieser öffentlichen            4.2    Von der Bekanntgabe dieses Beschlusses bis zur
Bekanntmachung beim Amt für Ländliche Entwicklung und              Ausführungsanordnung bedürfen Holzeinschläge in Wald-
Vermessung des Landratsamtes Zwickau anzumelden (§ 14 Abs. 1       grundstücken, die den Rahmen einer ordnungsgemäßen Be-
S. 2, 3 FlurbG).                                                   wirtschaftung übersteigen, der Zustimmung des Amtes für
                                                                   Ländliche Entwicklung und Vermessung des Landratsamtes
Werden Rechte erst nach Ablauf der Frist angemeldet oder           Zwickau. Diese wird nur im Einvernehmen mit der
nachgewiesen, so kann das Amt für Ländliche Entwicklung und        Forstaufsichtsbehörde erteilt (§ 85 Nr. 5 FlurbG).
Vermessung des Landratsamtes Zwickau die bisherigen
Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen (§ 14 Abs. 2         Sind Holzeinschläge ohne Zustimmung vorgenommen worden,
FlurbG).                                                           kann das Amt für Ländliche Entwicklung und Vermessung des
                                                                   Landratsamtes Zwickau anordnen, dass die abgeholzte oder
Inhaber von o. g. Rechten müssen die Wirkung eines vor der         verlichtete Fläche nach den Weisungen der Forstaufsichtsbehörde
Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten     wieder ordnungsgemäß in Bestand gebracht wird (§ 85 Nr. 6
lassen, wie Beteiligte, denen gegenüber die Frist durch            FlurbG).
Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden
ist (§ 14 Abs. 3 FlurbG).                                          4.3    Zuwiderhandlungen gegen die nach 4.1 b) und c) sowie 4.2
                                                                   getroffenen Anordnungen sind ordnungswidrig (§ 154 Abs. 1
3.     Aufforderung zur Grundbuchberichtigung                      FlurbG). Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu
Die Angaben über Rechtsverhältnisse an den Grundstücken im         fünftausend Euro geahndet werden (§ 17 des Gesetzes zur
Verfahrensgebiet ermittelt das Amt für Ländliche Entwicklung und   Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes und zur Bestimmung
Vermessung des Landratsamtes Zwickau aus dem Grundbuch. Um         von Zuständigkeiten nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz
Nachteile zu vermeiden, wird dringend empfohlen, die               – AGFlurbG). Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Gesetzes
Eintragungen im Grundbuch zu überprüfen und erforderliche          über Ordnungswidrigkeiten (OWiG).
Berichtigungen zu beantragen. Dazu genügt es in der Regel, den
Grundbuchämtern die entsprechenden Urkunden wie Erbschein,         III.   Begründung zum Flurbereinigungsbeschluss
Erbvertrag, Testament, Zuschlagsbeschluss oder Enteignungsbe-
schluss vorzulegen.                                                ...

Grundbucheinsicht und Auskünfte sind gebührenfrei. Für die         gez.: Stark
Berichtigung des Grundbuchs sind in bestimmten Fällen              Amtsleiterin                              DS
gebührenrechtliche Vergünstigungen vorgesehen.
                                                                   Hinweis zur Auslegung:
4.    Zeitweilige Einschränkungen des Eigentums                    Das Amtsblatt der Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna
4.1   Von der Bekanntgabe dieses Beschlusses bis zur Unan-         erscheint am 13.09.2018. Anschließend liegt der Flurbereini-
fechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes gelten folgende            gungsbeschluss mit Begründung und Gebietskarte zwei Wochen
Einschränkungen:                                                   lang nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung zur
    a In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne               Einsichtnahme für die Beteiligten in Limbach-Oberfrohna
      Zustimmung des Amtes für Ländliche Entwicklung und           während der Geschäftszeiten aus.

Seite 12                                           Ausgabe 20. September 2018
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