GEMEINDE ANZEIGER Nr. 19 109. Jahrgang 12.5.2021 - Gemeinde Malsch

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GEMEINDE ANZEIGER Nr. 19 109. Jahrgang 12.5.2021 - Gemeinde Malsch
GEMEINDE ANZEIGER
Nr. 19          • 109. Jahrgang • 12.5.2021
mit Amtsblatt der Gemeinde Malsch
Einzelpreis 0,80 € · Bezugspreis monatlich 3,15 €
Druck und Verlag:
Druckerei Stark GmbH • Benzstraße 24 • 76316 Malsch
Telefon 07246 922828 • Telefax 07246 922879
Internet: www.druckerei-stark.de • E-Mail: anzeiger@druckerei-stark.de

                             Umnutzung zu Wohnungen?
Mit der Umnutzung des Rimmels-
bacher Hofs zu Wohnungen oder
Ferienwohnungen befasste sich
der Völkersbacher Ortschaftsrat.
Die Beratung über eine entspre-
chende Bauvoranfrage im Tech-
nischen Ausschuss war vertagt
worden, da zuerst die Meinung
des Ortschaftsrats eingeholt wer-
den sollte.
Das Gebäude gehört in dritter
Generation vier Brüdern, die es
eventuell in ein bis drei Jahren
verkaufen möchten. Nach Aus-
kunft einer der Eigentümer, der
namentlich nicht genannt werden
möchte, steht der genaue Zeit-
punkt bisher noch nicht fest.
Um abzuklären, ob auch eine Nut-
zung zu Wohnzwecken möglich
ist, haben sie eine entsprechende
Bauvoranfrage gestellt. Zudem
wurde ein Makler eingeschaltet.
Grund für die Bauvoranfrage sei
es, mehrere Optionen zu haben,
etwa, wie wenn man ein Auto kau-
fen will und sich über verschiede-
ne Angebote informiere.
Die Betreiber bewirtschaften das Ausflugslokal seit 14 Jahren und      er an, dass die Gastronomie in Völkersbach ohnehin nicht gut
haben es auch umgebaut. Ihr Vertrag läuft noch sechs Jahre,            bestellt sei, da der Klosterhof erst um 17 Uhr öffnet.
danach wollen sie nicht mehr verlängern. Seit dem Corona-Lock-         Gegen eine Nutzungsänderung sprach sich auch Arnfried Schmidt
down bieten sie Essen zum Mitnehmen an.                                (Freie Wähler) aus. Obwohl er ebenfalls einräumte, dass man
Laut Ortsvorsteher Norbert Koch (Freie Wähler) gibt es bereits         hierzu juristisch keine Handhabe habe, erklärte er, dass es wichtig
mehrere Interessenten. Darunter einer, der in dem Objekt Seminare      sei, den Eigentümern des Rimmelsbacher Hofs die Stimmung im
ausrichten will. Obwohl es aus rechtlicher Sicht kaum Möglich-         Ort mitzuteilen. So habe er sich bei einigen „Urvölkersbachern“
keiten gibt, die Umnutzung abzulehnen, sprachen sich die Ort-          umgehört, die sich gegen die Aufgabe der bekannten Ausflugs-
schaftsräte dagegen aus.                                               gaststätte ausgesprochen haben.
Dass es schade für Völkersbach wäre, wenn der traditionsreiche         Über die Empfehlung des Ortschaftsrats wurde in der jüngsten
Gastronomiebetrieb aufgegeben würde, erklärte Albert Ochs              Sitzung des Technischen Ausschusses beraten. Dabei betonte
(CDU). Dabei betonte er, dass der Rimmelsbacher Hof seit Jahr-         der Völkersbacher Ortsvorsteher, dass man mit der Ablehnung
zehnten einen guten Ruf habe und bis nach Karlsruhe sowie dar-         der Bauvoranfrage ein Zeichen an die Eigentümer habe setzen
über hinaus bekannt sei.                                               wollen.
Manfred Ochs (Für Völkersbach) stimmte ihm grundsätzlich zu.           Dass der Rimmelsbacher Hof einen guten Ruf habe, erklärte auch
Allerdings bezweifelte er die Möglichkeit, die Bauvoranfrage erfolg-   Bürgermeister Elmar Himmel. Hermann Geiger (CDU) meinte,
reich abzulehnen. Da es hierzu juristisch keine Möglichkeit gebe,      dass man die Entscheidung des Ortschaftsrats zwar nachvoll-
enthielt er sich bei der Abstimmung.                                   ziehen könne, jedoch nichts gegen die Umnutzung einwenden
Ähnlich sah dies der Ortsvorsteher, der sich jedoch wie der Rest       könne. Mit den Enthaltungen der Freien Wähler wurde der Bau-
des Gremiums gegen die Bauvoranfrage aussprach. Dabei beton-           voranfrage schließlich in der Sitzung des Technischen Ausschus-
te er, dass der Rimmelsbacher Hof ein beliebtes Ausflugsziel sei,      ses entgegen der mehrheitlichen Abstimmung des Ortschaftrats
das Tagesgäste und Wanderer seit jeher anzieht. Zudem merkte           zugestimmt.                                                      sf
GEMEINDE ANZEIGER Nr. 19 109. Jahrgang 12.5.2021 - Gemeinde Malsch
2      Nummer 19
       Mittwoch, 12. Mai 2021

                                                     NOTRUF TAF EL

                                                  (Großtiere)                                       Wasserversorgung
       Ärzte/Apotheken                            Pferdeklinik an der Rennbahn Iffezheim,
                                                  An der Rennbahn 16, Telefon 07229 30350           Wasserversorgung Malsch
                                                                                                    Mirko Wenz, Büro Telefon 07246 707-4530
Ärztlicher Notdienst                              Tierärztl. Kliniken sind ständig dienstbereit.
                                                                                                    Störungsmeldestelle Telefon 07246 941735
- nur in dringenden Fällen -                      Um tel. Voranmeldung wird gebeten.                nach Dienstschluss/bei Rohrbrüchen
Ärztlicher Notfalldienst
Mo bis Fr von 19 Uhr bis zum Folgetag 8           Rufbereitschaft des                               Fleischkontrolle
Uhr, an Sa und So sowie an den gesetzli-          Veterinäramtes                                    Frau Dr. Sucker-Swoboda, Malsch,
chen Feiertagen ganztags bis um 8 Uhr des                                                           Telefon 07246 6848, führt die Schlachttier-
folgenden Tages. Zu erfragen über die Ret-        Außerhalb der üblichen Dienstzeiten sowie an      und Fleischuntersuchung bei Haus- und
tungsleitstelle unter 116117.                     Wochenenden und Feiertagen ist beim Vete-         gewerblichen Schlachtungen durch.
                                                  rinäramt des Landratsamtes Karlsruhe eine
Neue Möglichkeit für hör- und sprachbe-
                                                  Rufbereitschaft 0163 8365640 eingerichtet.        Urlaubs- und krankheitsbedingte
hinderte Menschen: Nothilfe-SMS als                                                                 Vertretung:
Ergänzung zum Notfall-FAX                                                                           Herr Kohnert, Fleischkontrolleur
Für Baden-Württ. bei Notfällen: die Polizei                Defibrillatoren                          beim Landratsamt Karlsruhe,
per SMS an die 01522 1807110 sowie die                                                              Tel. 0163 8365674
Feuerwehr und der Rettungsdienst in Ab-
hängigkeit des persönl. Netzbetreibers per        Defibrillatoren sind an folgenden Stellen         Gasversorgung Malsch-
SMS an die 99 0711 50667112 (Telekom +            öffentlich zugänglich:
Vodafone), 329 0711 50667112 (Telefoni-           in Malsch im Vorraum der Sparkasse in der
                                                                                                    Durmersheim GmbH
ca/O2) bzw. E-Plus 1551 0711 50 667112.           Adlerstraße 50                                    Störungsmeldestelle - Gas -
Die Notdienstpraxis in Ettlingen, Am Stadt-       in Sulzbach im Anwesen Ettlinger Straße 12        Stadtwerke Ettlingen
bahnhof 8, ist geöffnet Mo - Fr 19 - 21 Uhr,                                                        Telefon 07243 101-888, 07243 338-888
Sa, So + Feiertage 10 - 14 Uhr + 16 - 20 Uhr.     im Rathaus Waldprechtsweier (Zugang von
                                                  der Talstraße her)                                Zentrale in Ettlingen Tel. 07243 101-02
Anfragen für Sprechstunden und Hausbe-
suche unter Tel. 116117 (ohne Vorwahl).           Gekennzeichnet sind die Standorte jeweils an      EnBW Regionalzentrum
Rettungsdienst und Krankentransporte:             der Eingangstür durch einen grünen Aufkleber
Die Rettungsleitstelle ist jederzeit erreichbar   (grüner Blitz in weißem Herz und weißes Kreuz).   Nordbaden
unter der europaweit einheitlichen Notruf-        In Völkersbach hat die Gemeinde der DRK-          Zentrale in Ettlingen        07243 180-0
nummer 112.                                       Bereitschaft ein Gerät zur Verfügung gestellt.
                                                  Die Bereitschaft wird über die normale Not-       Störungsmeldestelle - Strom
Augenärzte Bereitschaftsdienst (Baden-
                                                  rufnummer 112 alarmiert.                          und Straßenbeleuchtung      0800 3629477
Baden, Rastatt, Karlsruhe)
Patienten, die außerhalb der Sprechstun-                                                            Notfalltelefone für Kinder,
denzeiten eine augenärztliche Behandlung                 Rettungsdienste                            Jugendliche und Frauen
benötigen, können unter der zentralen Ruf-
nummer 01805 19292122 den Dienst ha-                                                                Deutscher Kinderschutzbund Karlsruhe
benden Arzt erreichen: Mo, Di, Do, Fr 19 -        Notrufe
                                                                                                    Telefon 0721 842208
8 Uhr, Mi 13 - 8 Uhr, Sa/So/Feiertag: 8 - 8 Uhr   Feuerwehr-Notruf              Telefon 112
                                                  Polizei-Notruf (Unfälle usw.) Telefon 110         Kinder- und Jugendtelefon (kostenfrei)
Kinderärztlicher Notfalldienst:                                                                     Telefon 0800 1110333
Ambulante Notfallbehandlung von Kindern
in der Knielinger Allee 101, im Geb. der Kin-     Unfallrettung                                     Frauenhaus Beratung
derklinik mit extra Eingang!, Karlsruhe, Mi       Der Rettungswagen ist Tag und Nacht über          Telefon 0721 849047
13 bis 22 Uhr, Fr 19 bis 22 Uhr sowie Sa/         die Rettungsstelle Telefon 112 zu erreichen.      Frauenhaus Karlsruhe
So/Feiertag 8 bis 22 Uhr, am Vorabend eines                                                         Telefon 0721 567824
Feiertags 19 bis 22 Uhr (ohne Anmeldung).         Personenbeförderung/                              Frauenhaus SkF Karlsruhe
Zahnärztlicher                                    Krankentransporte                                 Telefon 0721 824466
Bereitschaftsdienst                               Bechler Lars              Tel. 07246 5333         Notruf für vergewaltigte und misshandelte
                                                  mit Rollstuhlfahrdienst                           Frauen: Telefon 0721 859173
Am Wochenende und an Feiertagen ist der
zahnärztliche Notdienst telefonisch unter
                                                  Rollstuhl-Shuttle KA      Tel. 07246 9447477      Beratung und Schutz für Frauen und deren
0621 38000812 erreichbar. An Werktagen,           Krankentransporte         Tel. 19222              Kinder bei häuslicher Gewalt
außerhalb der Sprechzeiten, können Sie sich       BaSe Taxi-Ka GmbH         Tel. 07246 9433033      Telefon 0721 915022
im Notfall an die Zahnklinik Karlsruhe unter
Tel. 0721 9744233 wenden.                         Polizei                                           Telefonseelsorge
Apotheken-Notdienst                               Polizeiposten Malsch                              Karlsruhe
                                                  Tel. 07246 1324
- nur in dringenden Fällen -                                                                        in ökumenischer Trägerschaft
                                                  Polizeirevier Ettlingen
Donnerstag, 13. Mai 2021: Apotheke am             Tel. 07243 3200-312 oder -313                     Telefonseelsorge 0800 1110111
Stadtgarten Ettlingen, Thiebauthstraße 6,         Fax 07243 3200-350                                rund um die Uhr kostenfrei 0800 1110222
Telefon 07243 17411
Samstag, 15. Mai 2021: Amallien-Apotheke                                                            Marienhaus Malsch
Ettlingen, Richard-Wagner-Straße 6,                        Notfall-Telefone                         »Wohnen und Pflege
Telefon 07243 91991                                         - nach Dienstschluss -
Sonntag, 16. Mai 2021: Ahorn-Apotheke                                                               im Alter«
Muggensturm, Hauptstr. 52, Tel. 07222 8919                                                          Amtfeldstraße 19, 76316 Malsch
                                                  Bauhof - für Notfälle                             Telefon 07246 708-0
Tierärztlicher Notdienst                          Telefon 0152 57934236                             Internet: www.marienhaus-malsch.de
Falls der Haustierarzt nicht erreichbar ist                                                         E-Mail: marienhaus.malsch@diakonie-ggmbh.de
(Kleintiere)                                      Abwasseranlagen
13.5.2021: Kleintierzentrum Baden-Baden,          Abwasserentsorgung/Klärwerk Malsch
Hochstraße 16, Telefon 07221 35570                Mirko Wenz - Büro
                                                                                                           Hilfsdienste und
15.5./16.5.2021: Dr. Hagemann/Schmitt,            Telefon 07246 707-4530                                   Beratungsstellen
Schwarzwaldstraße 24, Baden-Baden,                nach Dienstschluss/Störungsmeldestelle                   siehe im Anschluss an den
Telefon 07221 64246                               Telefon 07246 942263                                            amtlichen Teil
GEMEINDE ANZEIGER Nr. 19 109. Jahrgang 12.5.2021 - Gemeinde Malsch
Nummer 19
                                                                                               Mittwoch, 12. Mai 2021   3

Amtsblatt
Nr. 19 Mittwoch, 12.5.2021

Herausgeber:
Gemeinde 76316 Malsch • Tel. 0 7246 707-0 • Fax 707-420
E-Mail: elmar.himmel@malsch.de • Internet: www.malsch.de
Verantwortlich für den amtlichen Teil:
Bürgermeister Elmar Himmel oder Vertreter im Amt
Verlag:
Druckerei Stark GmbH • Benzstraße 24 • 76316 Malsch

                              Coronavirus – Aktuelle Informationen

                                                           ***
Die Corona-Verordnungen des Landes werden immer wieder an die aktuelle Infektionslage angepasst. Hier
finden Sie einen Überblick der aktuellen Änderungen: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/alle-
meldungen/meldung/pid/aktuelle-aenderungen-der-corona-verordnungen/

7-Tage-Inzidenz im Landkreis Karlsruhe fünf mal in Folge unter 150
Beim Einzelhandel ist ab dieser Woche wieder Click&Meet erlaubt
Das Landratsamt Karlsruhe hat am Freitag bekannt gemacht, dass ab dieser Woche im Einzelhandel im Landkreis
Karlsruhe wieder Click&Meet erlaubt ist.
Zuvor hat das Robert-Koch-Institut veröffentlicht, dass die 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis Karlsruhe am Freitag,
7. Mai, am fünften Werktag in Folge unter 150 lag. Für den Einzelhandel in den Städten und Gemeinden des Land-
kreises tritt damit die Bundesnotbremse außer Kraft und es ist ab Sonntag wieder Click&Meet erlaubt. Damit ist
ab nächster Woche das Einkaufen mit Termin und mit einem negativen Testergebnis, welches nicht älter als 24
Stunden ist, wieder möglich. In der Stadt Karlsruhe lag die 7-Tage-Inzidenz schon vorher unter der 150-er Schwelle,
weshalb Click&Meet im Stadtgebiet schon vorher möglich war.
Die Regelungen im Einzelnen können auf der Homepage des Landratsamtes unter www.landkreis-karlsruhe.de
auf den Coronaseiten unter der Ziffer 2 „Häufig gestellte Fragen und Antworten ans/des Gesundheitsamt/-es –

                                                           ***
Welche Regelungen gelten im Stadt- und Landkreis Karlsruhe?“ abgerufen werden.
Nach dem Infektionsschutzgesetz tritt die bundesweite Notbremse außer Kraft, wenn die Inzidenz an fünf
aufeinanderfolgenden Werktagen unter 150 liegt. Lockerungen treten dann am übernächsten Tag in Kraft.

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Die aktuelle 7-Tage-Inzidenz erfahren Sie über folgende Internetseite: https://corona.karlsruhe.de/aktuell/
taegliche-lagekarte-jetzt-mit-7-tage-inzidenz

Wenn die Infektionszahlen im Land weiter sinken, können bei stabilen Inzidenzen unter 100 in den jeweiligen
Stadt- und Landkreisen wieder verschiedene Bereiche stufenweise öffnen. Einen entsprechenden Plan hat
das Sozialministerium heute vorgestellt.
Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha hat nach einem sehr konstruktiven Treffen mit Vertretern aus Wirtschaft,
Gastronomie, Tourismus und Handel am Donnerstag, den 6. Mai baldige Öffnungen für die besonders hart von
der Pandemie betroffene Branchen angekündigt, sofern die Inzidenzwerte dies zulassen. Ein entsprechendes
Konzept (PDF) sieht in einem dreistufigen Verfahren Öffnungen in verschiedenen Bereichen vor. In der ersten Stufe
sollen zum Beispiel die Außengastronomie und Hotels und auch der Einzelhandel wieder geöffnet werden. Weitere
Öffnungen können folgen, wenn sich die erste Öffnungsstufe bei stabilen Inzidenzen 14 Tage bewährt hat.
Wichtiger Schritt in Richtung Normalität
Bereits im Laufe der kommenden Woche soll das Öffnungskonzept in eine Verordnung gegossen werden, so dass
auf jeden Fall rechtzeitig vor den Pfingstferien Klarheit besteht, welche Bereiche wann und zu welchen Bedingungen
öffnen können. Gerade die Hotel- und Gaststättenbranche hatte darum gebeten, möglichst rasch konkrete Aus-
formulierungen für ihren Bereich zu bekommen, damit sie einen gewissen Vorlauf haben, um die Umsetzung der
Regelungen vorzubereiten. Vorgesehen ist, dass in Stadt- und Landkreisen mit einer stabil fallenden Inzidenz unter
100 an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen die Öffnungsschritte angehen können. Die Öffnungsstufen sollen
durch gezielte Modellprojekte in ausgewählten Bereichen flankiert werden.
GEMEINDE ANZEIGER Nr. 19 109. Jahrgang 12.5.2021 - Gemeinde Malsch
4    Nummer 19
     Mittwoch, 12. Mai 2021

„Ziel unserer Öffnung mit Augenmaß ist es, bei sinkenden Inzidenzen für weitgehend alle Branchen Perspektiven
zu eröffnen, dabei das Pandemiegeschehen im Griff zu behalten und den Erfolg der Impfungen nicht zu gefährden.
Daher sieht unser Stufenplan eine kontrollierte und schrittweise Öffnung vor“, so Lucha. „Es ist mir ein großes
Anliegen, nach dieser langen Zeit der Schließungen die Rückkehr zur Normalität anzugehen.“

AHA-Regeln und Tests weiter unverzichtbar
Die Öffnungen sollen von Schutzmaßnahmen wie tagesaktuellen Negativtestungen, Apps zur Kontaktpersonen-
nachverfolgung, begrenzten Besucherzahlen und den gängigen Hygiene- und Abstandsmaßnahmen begleitet
werden.
Minister Lucha wies außerdem auf die Verantwortung der Unternehmen als Arbeitgeber hin. „Arbeitgeber können
einen großen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie leisten mit guten betrieblichen Hygienekonzepten und ver-
pflichtenden Testangeboten.“
Parallel zu den Öffnungsschritten sollen in Bereichen, für die bislang keine belastbaren wissenschaftlichen Erkennt-
nisse vorliegen, ausgewählte modellhafte Erprobungen möglich gemacht werden. Voraussetzung hier ist eine wis-
senschaftliche Begleitung. Die Modellprojekte sollen insbesondere in den Bereichen Tourismus, Bädern, Kinder-
und Jugendarbeit und Freizeitparks stattfinden.

Kurzfristige Änderung des Impfstoffs beim Termin des Mobilen Impfteams
am 16.5.2021 in Malsch
Am Montag, dem 10. Mai 2021, spätnachmittags informierte der Erste Landesbeamte Knut Bühler die Gemein-
de Malsch, dass der zugesicherte Impfstoff des Herstellers BioNTech für den angesetzten Impftermin kurzfristig
vom Land Baden-Württemberg nicht zur Verfügung gestellt wird. Nach Rücksprache mit dem Kreisimpfzentrum
wurde mitgeteilt, dass die zugesicherten Impfstoffe dem Stadt- und Landkreis Karlsruhe kurzfristig nicht geliefert
wurden.
Alternativ steht dem Kreisimpfzentrum der Impfstoff des Herstellers Johnson&Johnson für die Impftermine zur
Verfügung. Dieser hat den Vorteil, dass für einen vollständigen Impfschutz nur eine Impfung notwendig ist und
bereits zwei Wochen nach erfolgter Impfung viele Corona-Einschränkungen für Geimpfte wegfallen.
Wir weisen deutlich darauf hin, dass dies kein Verschulden seitens des Kreisimpfzentrums noch der Gemeinde
Malsch ist. Bei den Planungen wurde stets der Impfstoff der Firma BioNTech zugesichert. Wir bitten alle betroffenen
Bürgerinnen und Bürger, die bereits einen Termin haben, sich bis spätestens Freitag, den 14. Mai 2021, mit Frau
Heinrich, Frau Mai oder Frau Sims in Verbindung zu setzen. Zeitgleich informiert die Verwaltung alle Betroffenen
telefonisch über die Änderung des Impfstoffs, so dass jede Bürgerin und jeder Bürger die Möglichkeit hat dieser
Alternative zuzustimmen.
Der zugesagte Termin bleibt nach wie vor bestehen!!!
Frau Heinrich                   Tel. 07246 707-107
Frau Mai                        Tel. 07246 707-215
Frau Sims                       Tel. 07246 707-214
GEMEINDE ANZEIGER Nr. 19 109. Jahrgang 12.5.2021 - Gemeinde Malsch
Nummer 19
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                          Rathaus                                      NACHRUF
Aktuelle Erreichbarkeit des Rathauses                                  Die Gemeinde Malsch trauert um
Malsch und der Ortsverwaltungen                                        Frau Andrea Ehinger
Mit der Verschärfung der Maßnahmen und der entsprechenden              die am 5. Mai 2021 im Alter von 60 Jahren verstorben ist.
Anpassung der Corona-Verordnung des Landes hat die Landes-
regierung auf die immer noch kritische Entwicklung des Infekti-        Frau Ehinger trat am 1. Juli 2008 in den Dienst der Gemeinde
onsgeschehens in Baden-Württemberg reagiert. Ziel ist es nach          ein und war bis zu ihrem Eintritt in den Ruhestand am 31. Mai
wie vor, durch eine weitgehende Reduzierung öffentlicher und pri-      2020 als Raumpflegerin im Kindergarten Sulzbach sowie in
vater Kontakte die Ausbreitung des Virus so einzudämmen, dass          der Ortsverwaltung Sulzbach tätig. Sie war eine Mitarbeiterin,
insbesondere die Aufrechterhaltung unseres Gesundheitssystems          die sich durch ihre Zuverlässigkeit und große Einsatzfreude
gewährleistet werden kann.                                             hervorhob.
Um auch die Funktionsfähigkeit der Verwaltung aufrecht zu erhalten     Wir trauern um eine allseits gewissenhafte und fleißige Mit-
und um die Kontakte besser steuern zu können, wurden deshalb           arbeiterin und danken ihr für ihre treu geleisteten Dienste für
das Rathaus Malsch und die Ortsverwaltungen bis auf Weiteres           die Gemeinde Malsch.
für den allgemeinen Besucherverkehr geschlossen und auf einen          Wir werden ihr ein ehrendes Andenken bewahren.
„coronabedingten“ Sonderbetrieb umgestellt.
                                                                       Unser tiefes Mitgefühl gilt allen Angehörigen.
Selbstverständlich werden die Verwaltungen in diesem Sonder-
betrieb nach vorheriger Absprache für dringende persönliche            Für die Gemeinde Malsch               Für den Personalrat
Vorsprachen im Einzelfall Termine vereinbaren. Ein Zugang zu
den Dienststellen für die Öffentlichkeit ist deshalb nur nach vor-     Elmar Himmel                          Sabine Adam
heriger Anmeldung und in dringenden Fällen möglich.                    Bürgermeister                         Vorsitzende
Die persönliche Vorsprache im Rathaus muss daher zuvor tele-
fonisch während der üblichen Dienstzeiten bei Ihrem oder Ihrer
gewünschten Ansprechpartner/in vereinbart werden. Sollten Sie
für Ihr Anliegen den oder die konkrete/n Sachbearbeiter/in nicht                      Friedhofsverwaltung
kennen, rufen Sie bitte unter Telefon 07246 7070 an oder nehmen
Sie per E-Mail unter info@malsch.de Kontakt mit uns auf.             Bei Todesfällen - Festlegung der Bestat-
Wir danken für Ihr Verständnis sowie Beachtung und wünschen          tungszeit und Auswahl der Grabplätze
Ihnen Gesundheit.
Ihre Verwaltung                                                      Frau Stolz, Telefon 07246 707-108
Termin- Vereinbarungszeiten                                          Sprechzeiten der Friedhofsverwaltung:
Gemeindeverwaltung     Mo.-Mi.          8.00-12.00 Uhr               Montag bis Freitag       von 8.00 - 12.00 Uhr
Telefon 7070           Do.              7.30-12.30 Uhr               Donnerstag               von 15.00 - 18.00 Uhr
                       Do.             15.00-18.00 Uhr
                       Fr.              8.00-12.00 Uhr
                                                                              Freiwillige Feuerwehr Malsch
Unsere Glückwünsche
Die Gemeinde gratuliert allen genannten und ungenannten Mit-                     Freiwillige Feuerwehr Malsch
bürgerinnen und Mitbürgern zum Geburtstag und wünscht ihnen
Glück, Gesundheit und einen frohen Lebensabend.                                  Aktuelles, Informationen und mehr von der Feuerwehr Malsch jederzeit
                                                                                 auch im Internet unter www.ff-malsch.de.
SULZBACH:
15.5.2021 Frau Paula Zimmer                                          Abteilung Sulzbach
           zur Vollendung ihres 80. Lebensjahres                     Abteilungsversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Malsch
VÖLKERSBACH:                                                         Abteilung Sulzbach am 15.05.2021, 19.30 Uhr in der Freihof-
13.5.2021 Herrn Klaus Jäger                                          halle Sulzbach
           zur Vollendung seines 80. Lebensjahres                    Tagesordnung:
Hinweis der Gemeinde:                                                1. Begrüßung durch den Abteilungskommandanten
                                                                     2. Totenehrung
Wir bitten die Gratulanten aufgrund der dynamischen Verbreitung      3. Bericht Abteilungskommandant
des Coronavirus in Baden-Württemberg, den direkten Kontakt mit       4. Bericht Schriftführer
den Jubilaren zu vermeiden und die Glückwünsche über Telefon,        5. Bericht Jugendwart
Brief oder digital zu übermitteln.                                   6. Bericht Kassenwart
                                                                     7. Bericht der Kassenprüfer mit Entlastungen
                                                                     8. Verschiedenes - Änderungen vorbehalten -
                     Bürgermeister                                   Aufgrund der aktuellen Lage wird die Abteilungsversammlung nur
                                                                     mit den aktiven Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden
Gratulationsgruß zur Konfirmation 2021                               der Abteilung Sulzbach stattfinden, auf Gäste müssen wir leider
                                                                     verzichten. Es gelten die allgemeinen gültigen Corona-Regeln.
Wie im Gemeindebrief der Evang. Johannespfarrei Ettlingen ver-
öffentlicht, fand der Vorstellungsgottesdienst der Konfirmanden
bereits statt. Das feierliche Fest der Konfirmation wird nun am                  Grundbucheinsichtsstelle
Sonntag, dem 16. Mai 2021, stattfinden.
Neben dem persönlichen Gratulationsbrief darf auch der Name
der Konfirmanden an dieser Stelle - mit Einverständnis der Eltern-   Grundbucheinsichtsstelle
veröffentlicht werden.                                               Bei der Grundbucheinsichtsstelle im Rathaus Malsch kann die
Das Fest der Konfirmation feiern am                                  Ratsschreiberin Frau Elke Gerstner, Zimmer 213, bzw. deren Ver-
Sonntag, 16. Mai 2021                                                treterin Frau Michaela Duft, Zimmer 308, bei berechtigtem Interesse
                                                                     Einsicht in elektronisch geführte Grundbücher der Gemarkungen
Annemarie Bullinger                                                  Malsch, Sulzbach, Völkersbach und Waldprechtsweier gewähren
Paul Dusemund
Nicolas Fritz                                                        sowie Ausdrucke hieraus (Grundbuchabschriften) erteilen. Ferner
Emily Herrmann                                                       kann die Ratsschreiberin öffentliche Unterschriftsbeglaubigungen
                                                                     vornehmen. Die Öffnungszeiten der Grundbucheinsichtsstelle
Ich wünsche den Konfirmanden bleibende Erinnerungen und viel         sind Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr sowie Donnerstag
Freude bei der familiären Feier.                                     von 15.00 bis 18.00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung
Elmar Himmel, Bürgermeister                                          unter Tel. 07246 707-213 (Frau Gerstner) oder 707-308 (Frau Duft).
6     Nummer 19
      Mittwoch, 12. Mai 2021

                                                    Finanzverwaltung

              Haushaltssatzung der Gemeinde Malsch für das Haushaltsjahr 2021
Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 9.3.2021 die folgende Haushaltssatzung
für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen:
Der Haushaltsplan wird festgesetzt         § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
1.      im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen                                                                     EUR
1.1     Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von                                                                   37.572.300
1.2     Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von                                                              41.615.800
1.3     Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1. und 1.2) von                                           - 4.043.500
1.4     Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von                                                                  860.000
1.5     Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von                                                                   0
1.6     Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von                                                       860.000
1.7     Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe 1.3 und 1.6) von                                                       - 3.183.500
2.      im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1     Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von                                        36.356.000
2.2     Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von                                        37.324.200
2.3     Zahlungsmittelüberschuss/-Bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von                          - 968.200
2.4     Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von                                                   8.839.000
2.5     Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von                                                   6.673.000
2.6     Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von    2.166.000
2.7     Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von                              1.197.800
2.8     Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von                                                  2.100.000
2.9     Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von                                                  5.897.000
2.10    Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von - 3.797.000
2.11    Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands Saldo des Finanzhaushalts
        (Saldo aus 2.7 und 2.10) von                                                                                - 2.599.200
                                                      § 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf                                                                             2.100.000
                                                § 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre
mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen),
wird festgesetzt auf                                                                                                  2.505.000
                                                         § 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf                                                               7.500.000
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt             § 5 Steuersätze
1. für die Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf                                                320 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf der Steuermessbeträge                                                       330 v.H.
2. für die Gewerbesteuer auf                                                                                           370 v.H.
   der Steuermessbeträge
Malsch, den 9. März 2021 – Elmar Himmel, Bürgermeister

Beschluss über die Feststellung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes
Wasser- und Energieversorgung der Gemeinde Malsch für das Jahr 2021
Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der derzeitigen Fassung i.V. mit § 12 des Eigenbetriebsgesetzes
hat der Gemeinderat am 9.3.2021 folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2021 beschlossen:
1. Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt mit
a) den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je                                                                        11.538.600
    davon im ERFOLGSPLAN                                                                                             2.094.800
    im VERMÖGENSPLAN                                                                                                 9.443.800
b) dem Gesamtbetrag der vorgesehenen KREDITAUFNAHMEN (Kreditermächtigung)
    in Höhe von (ohne Umschuldungen)                                                                                 7.883.500
c) dem Gesamtbetrag der VERPFLICHTUNGSERMÄCHTIGUNGEN in Höhe von                                                     1.980.000
2. Der Höchstbetrag der KASSENKREDITE wird festgesetzt auf                                                             318.000
Ausgefertigt, 76316 Malsch, 9. März 2021 – Elmar Himmel, Bürgermeister
Gemäß § 121 Abs. 2 GemO wird die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat am 9.3.2021 beschlossenen Haushaltssatzung mit Haus-
haltsplan der Gemeinde Malsch für das Haushaltsjahr 2021 bestätigt. Gleichzeitig wird gemäß §§ 86 Abs. 4 und 87 Abs. 2 GemO
– der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen im Rahmen des Haushaltsplans in Höhe von 2.100.000 € sowie
– der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen nach der Haushaltssatzung in dessen voraussichtlich Kreditaufnahmen in
  den Haushaltsjahren 2022 und 2023 vorgesehen sind, in Höhe von 2.505.000 €
  genehmigt.
Die Gesetzmäßigkeit des vom Gemeinderat am 9.3.2021 gefassten Beschlusses über die Feststellung des Wirtschaftsplans für den
Eigenbetrieb „Wasser- und Energieversorgung“ für das Wirtschaftsjahr 2021 wird gemäß § 121 Abs. 2 GemO bestätigt. Gleichzeitig
wird gemäß §§ 86 Abs. 4 und 87 Abs. 2 GemO i.V.m.§ 12 Abs. 1 EigBG
– der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen im Rahmen des Wirtschaftsplans für den Wasser- und Energieversorgungs-
  betrieb in Höhe von 7.883.500 € sowie
– der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen nach dem Wirtschaftsplan für den Wasser- und Energieversorgungsbetrieb,
  in dessen Höhe voraussichtlich Kreditaufnahmen in den Wirtschaftsjahren 2022 und 2023 vorgesehen sind, in Höhe von 1.980.000 €
  genehmigt.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 sowie der Wirtschaftsplan den Eigenbetrieb „Wasser- und
Energieversorgung“ für das Wirtschaftsjahr 2021 liegen in der Zeit vom 17. Mai 2021 bis einschließlich 26. Mai 2021 im Rathaus
Malsch, Zimmer 316 während der üblichen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme aus.
Nummer 19
                                                                                                                Mittwoch, 12. Mai 2021   7
Öffentliche und nichtöffentliche Sitzung                              – Mitwirkung bei der Personalgewinnung (Fertigen von Stellen-
                                                                        ausschreibungen, Bewerber-verwaltung, Organisation von Vor-
des Gemeinderates                                                       stellungsrunden)
Dienstag, den 18.5.2021, um 18.30 Uhr, im Bürgerhaus Malsch           – Bewerberauswahl im Bereich Schulen und Kindergärten
Tagesordnung - öffentlicher Teil                                      – Führen des Stellenplans
1. Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner                       – Personalkosten- und Verwaltungskostenberechnungen für den
2. Friedhof Malsch - Entwurf neues Urnengrabfeld                        Haushalt
    - Beratung und Beschlussfassung                                   – Ausbildungsleitung
3. Vorstellung der Planung Verbindungskanal Binsenweg                 – Bindeglied zwischen Personal und Abrechnungsstelle (KVBW)
    - Beratung und Beschlussfassung                                   – Ansprechpartner für die Mitarbeiter der Gemeinde in steuer-
4. Vergabe Einbauküche Hans-Thoma-Schule                                und sozialversicherungs-rechtlichen Fragen sowie für externe
    - Beratung und Beschlussfassung                                     Kunden
5. Bebauungsplan "Ehemaliger Güterbahnhof" - Aufstellungs-            – stellvertretende Leitung für die Fachbereichsleitung im Bereich
    beschluss                                                           Personal
    - Beratung und Beschlussfassung                                   Ihr Profil:
6. Antrag der SPD- Fraktion zur Prüfung der Nutzung von gemein-       – eine abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung mit per-
    deeigenen Garagen und Parkplätzen für PV-Anlagen                    sonalwirtschaftlichem Schwerpunkt, abgeschlossenes BWL-
    - Beratung und Beschlussfassung                                     Studium oder vergleichbare Qualifikation
7. Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe für corona-              – fundierte Kenntnisse im Arbeits- und Tarifrecht
    bedingte Beschaffungen und Coronatests                            – Erfahrungen in der öffentlichen Verwaltung sind von Vorteil
    - Beratung und Beschlussfassung
                                                                      – sicherer Umgang mit dem PC und den gängigen Office-Pro-
8. Annahme von Spenden                                                  grammen
    - Beratung und Beschlussfassung
                                                                      – gute Kommunikations- und Teamfähigkeit
9. Bekanntgaben und Informationen der Verwaltung
                                                                      – schnelle Auffassungsgabe, Flexibilität im Umgang mit wech-
10. Anfragen der Gemeinderätinnen und Gemeinderäte                      selnden Aufgabenstellungen und eigenständige Priorisierung
Wir bitten die Abstands- und Hygieneregeln zu beachten.               – gutes Ausdrucksvermögen in Wort und Schrift
                                                                      – Diskretion, Einsatzbereitschaft und Zuverlässigkeit
Stellenausschreibung                                                  Unser Angebot:
Wir suchen für unsere Kita Villa Feder-                               – eine Vergütung nach Entgeltgruppe 9c TVöD sowie die üblichen
bach zum nächstmöglichen Zeitpunkt                                      Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes
einen
                                                                      – ein vielseitiges und interessantes Aufgabengebiet in einem
Erzieher (m/w/d) in Vollzeit                                            engagierten und motivierten Team
Unsere kommunale Kindertagesstätte Villa Federbach befindet
sich in einem neu erstellten Gebäude, in dem auch ein Jugend-         Sind Sie interessiert? Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 31.
und Familienzentrum eingerichtet ist. Die 6-gruppige Kinderta-        Mai 2021 mit Ihren vollständigen Bewerbungsunterlagen bei der
gesstätte besteht jeweils aus 4 Kindergartengruppen mit verlän-       Gemeinde Malsch, Fachbereich Personal, Bildung und Betreuung,
gerten Öffnungszeiten bzw. Ganztagesbetreuung und 2 Krippen-          Hauptstraße 71, 76316 Malsch oder per E-Mail (mit max. zwei
gruppen mit Kindern im Alter von 1 bis 3 Jahren.                      Dateianhängen in .pdf-Format) an bewerbung@malsch.de. Hin-
                                                                      weise zum Datenschutz finden Sie auf unserer Homepage www.
Es erwartet Sie ein aufgeschlossenes und kooperatives Team.           malsch.de. Nähere Informationen erhalten Sie gerne bei Frau Hum-
Das Team wünscht sich ein neues Teammitglied, das                     mel, Leiterin des Fachbereichs Personal, Bildung und Betreuung,
– Lust auf die Arbeit in einem „bunten“ Team hat                      unter Tel. 07246 707-105. Tarifrechtliche Auskünfte erteilt Ihnen
– motiviert und verantwortungsbewusst ist                             auch gerne Frau Lutz, Personalabteilung, unter Tel. 07246 707-202.
– eigenständig und mit Einsatzfreude arbeitet.
Wir bieten Ihnen:                                                     Das Partnerschaftskomitee
– eine abwechslungsreiche und interessante Tätigkeit                  Malsch-Syców informiert
– tarifgerechtes Entgelt nach den Tarifvertrag für den Öffentlichen
   Dienst                                                             Seit Jahren arbeiten die Partnerschaftskomitees in Malsch und
                                                                      Syców erfolgreich mit dem Deutsch-Polnischen Jugendwerk
Sind Sie interessiert? Dann bewerben Sie sich bis zum 30. Juni        (DPJW) zusammen.
2021 mit Ihren vollständigen Bewerbungsunterlagen bei unserer
Personalabteilung: Gemeinde Malsch, Personalabteilung, Haupt-         Das DPJW wendet sich mit seinen Kooperationsangeboten an
straße 71, 76316 Malsch oder per E-Mail (mit max. zwei Dateian-       deutsch-polnische Städte-, Gemeinde- und Kreispartnerschaften.
hängen in .pdf-Format) an bewerbung@malsch.de. Hinweise zum           So heißt es in einem Info-Text des DPJW: „Jugendbegegnungen
Datenschutz finden Sie auf unserer Homepage www.malsch.de.            sollten ein fester Bestandteil der partnerschaftlichen Zusammen-
Nähere Informationen erhalten Sie gerne bei Frau Hummel oder          arbeit zwischen ihnen sein, da Jugendbegegnungen kein tou-
Frau Lutz, Personalabteilung, unter Tel. 07246 707-205 bzw. -202.     ristischer Ausflug, sondern ein wertvoller Beitrag zur Bildung
                                                                      und Stärkung der jungen Menschen in der Region sind.
Sie suchen eine neue Herausforderung?                                 Durch die Unterstützung von Austauschprojekten wird den
Mit rund 15.000 Einwohnern ist die Ge-                                Jugendlichen ein attraktives Angebot gemacht und zugleich die
meinde Malsch ein begehrter Wohn- und                                 Kommune gestärkt. Daher möchte das DPJW Kommunalpartner-
Dienstleistungsstandort in der Wirtschafts-                           schaften dabei unterstützen, dauerhafte Kontakte zwischen
                                                                      Jugendlichen sowie einen nachhaltigen Fachaustausch zwischen
region Karlsruhe. Diesen gilt es gemein-                              Bildungs-, Sozial- und Kultureinrichtungen zu schaffen, die mit
sam mit Ihrer Unterstützung weiter voran-                             und für Jugendliche arbeiten.“
zutreiben und auszubauen. Als Mitar-
beiter im öffentlichen Dienst haben Sie nicht nur einen zukunfts-     Die beiden Komitees in Syców und in Malsch stehen in einem
sowie krisensicheren Job, sondern Sie tragen jeden Tag aufs Neue      regelmäßigen freundschaftlichen Austausch miteinander. In die-
zum Funktionieren der Gemeinde bei.                                   sem Austausch wurden die vergangenen trinationalen Projekte -
                                                                      in Zusammenarbeit mit dem Sézanne-Komitee - geplant, organi-
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen                        siert und durchgeführt: Wie z.B. 2012 beim 1. trinationalen Jugend-
Sachbearbeiter (m/w/d) Personal                                       projekt die Sandstein-Sitzgruppe beim Bürgerhaus.
in Teilzeit mit wöchentlich 28 Stunden (72%).                         Auch zur Zeit arbeiten wir wieder an einem trinationalen Jugend-
Ihre Aufgaben:                                                        projekt, das eigentlich in diesem Sommer stattfinden sollte, Coro-
                                                                      na-bedingt aber auf den Sommer des nächsten Jahres (2022)
Das Aufgabengebiet umfasst hauptsächlich die qualifizierte Sach-      verlegt werden musste. Diesmal sollen die jungen Leute aus
bearbeitung im Bereich Personal mit folgenden Aufgabenschwer-         Malsch, Sézanne und Syców nichts erschaffen, sondern sich statt
punkten:                                                              dessen mit der gemeinsamen Geschichte unserer Länder befas-
– Vorbereitung und Umsetzung von Personalmaßnahmen inklusive          sen. Nähere Informationen über Anmeldung, Ablauf und Programm
   Erstellung von Arbeitsverträgen                                    werden von der Gemeinde rechtzeitig veröffentlicht.
8     Nummer 19
      Mittwoch, 12. Mai 2021

Gemeinde Malsch                                                        – Sozialversicherungsschutz (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-
Landkreis Karlsruhe                                                       und Pflegeversicherung),
                                                                       – bei einer Vollzeittätigkeit ein Urlaubsanspruch von mindestens
Die Stelle des hauptamtlichen                                             25 Tagen,
Bürgermeisters (m/w/d)                                                 – Teilnahme an Bildungsseminaren des DRK (25 Bildungstage),
der Gemeinde Malsch, Landkreis Karlsruhe (rd. 14.800 Einwohner)        – die Begleitung durch pädagogische Mitarbeiter und Mitarbei-
ist infolge Ablaufs der Amtszeit des bisherigen Amtsinhabers zum          terinnen der DRK-Freiwilligendienste,
1. August 2021 neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre.          – Anerkennung für Studium oder Ausbildung,
Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.         – Anrechnung zum Erwerb der Fachhochschulreife,
Die Wahl findet am Sonntag, 13. Juni 2021, eine eventuell not-         – Anrechnung von Numerus Clausus (NC)-Punkten, Wartezeiten
wendig werdende Neuwahl am Sonntag, 27. Juni 2021 statt.                  für Hochschulen (variiert an den Hochschulen),
Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundge-            – gesetzlich gesicherten Anspruch auf den Erhalt von Kindergeld
setzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der             bis 25 Jahre,
Europäischen Union (Unionsbürger [m/w/d]), die vor der Zulassung       – ein qualifiziertes Zeugnis,
der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen.
Die Bewerber (m/w/d) müssen am Wahltag das 25., dürfen aber            – jede Menge spannende Erfahrungen und neue Perspektiven,
noch nicht das 68. Lebensjahr vollendet haben und müssen die           – ein positiver Meilenstein in deinem Lebenslauf.
Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demo-    Dein Weg zum FSJ:
kratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.           Die ersten Pluspunkte sammelst du bereits mit einer ordentlichen,
Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 Nr. 1 und 2 und in § 28 Abs.     fehlerfreien Bewerbung im klassischen Aufbau: Anschreiben,
2 i.V. m. § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung genannten Personen.          Lebenslauf sowie relevante Zeugnisse und Nachweise. Bitte
Bewerbungen können bis spätestens 17.5.2021, 18.00 Uhr, schrift-       beachte, dass wir ausschließlich Bewerbungen per E-Mail im PDF-
lich beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Bürger-            Format akzeptieren. Deine Bewerbung sollte dabei in einer ein-
meisteramt Malsch, Hauptstraße 71, 76316 Malsch, verschlossen          zigen Datei zusammengefasst sein. Die Bewerbungsfrist endet
mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl" eingereicht werden.             am 31. Mai 2021. Bitte sende deine Bewerbung an bewerbung
                                                                       @malsch.de sowie zusätzlich an das DRK Baden. Infos dazu fin-
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spä-            dest du unter: https://drk-baden-freiwilligendienste.de/infos-fuer-
testens bis zum Ende der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzu-        freiwillige. Nähere Informationen erhältst du auch von uns, Per-
reichen:                                                               sonalabteilung, Tel.-Nr. 07246 707-202 oder -203.
- eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung              Hinweise zum Datenschutz finden Sie auf unserer Homepage
  des Bewerbers (m/w/d) ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung         www.malsch.de.
  auf amtlichem Vordruck;
- eine eidesstattliche Versicherung des Bewerbers (m/w/d) auf          Stellenausschreibung
  amtlichem Vordruck, dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit
  nach § 46 Abs. 2 Gemeindeordnung vorliegt;                           Wir suchen ab sofort für die Mittagsbe-
                                                                       treuung der Hans-Thoma-Schule eine
- Unionsbürger (m/w/d) müssen außerdem zu ihrer Bewerbung
  auf amtlichem Vordruck eine weitere eidesstattliche Versicherung     Betreuungskraft (m/w/d)
  abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmit-        im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung mit einer wöchent-
  gliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbar-      lichen Arbeitszeit von 6 Stunden zzgl. Vor- und Nachbereitungs-
  keit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine          zeiten während der Schulzeiten.
  Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Her-            Die Einsatzzeiten sind montags bis donnerstags jeweils von 12.50
  kunftsmitgliedstaats über die Wählbarkeit verlangt werden. Fer-      Uhr bis 14.20 Uhr.
  ner kann von Unionsbürgern (m/w/d) verlangt werden, dass sie         Das Aufgabengebiet umfasst die Beaufsichtigung und Betreuung
  einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und         der Schüler der Sekundarstufe während der Mittagszeit.
  ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben.
                                                                       Wenn Sie
Im Falle einer Neuwahl beginnt die Frist für die Einreichung neuer
Bewerbungen am 14. Juni 2021 und endet am 16. Juni 2021,               – Spaß und Erfahrung im Umgang mit Kindern haben
18.00 Uhr. Im Übrigen gelten die Vorschriften für die erste Wahl.      – mit Konfliktsituationen angemessen umgehen können
Es finden öffentliche Bewerbervorstellungen statt, die den Bewer-      – Kreativität, Einfühlungsvermögen und kommunikative Fähigkei-
bern (m/w/d) rechtzeitig mitgeteilt werden.                               ten mitbringen,
Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich wieder.                     dann sind Sie die/der Richtige für uns.
                                                                       Die Vergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag Öffentlicher
Mitmachen! Echtes Engagement!                                          Dienst (TVöD).
                                                                       Sind Sie interessiert? Dann bewerben Sie sich bis zum 23. Mai
Freiwilliges Soziales Jahr!                                            2021 mit Ihren vollständigen Bewerbungsunterlagen bei unserer
Du bist bald fertig mit der Schule und weißt einfach nicht, wie es     Personalabteilung: Gemeinde Malsch, Personalabteilung, Haupt-
bei dir weitergehen soll? Dann kann auch dir ein Freiwilligendienst    straße 71, 76316 Malsch oder per E-Mail (mit max. zwei Dateian-
die nötige Zeit und Unterstützung bieten, deinen Weg zu finden!        hängen in .pdf-Format) an bewerbung@malsch.de.
Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ist ein 1-jähriges Bildungs-        Hinweise zum Datenschutz finden Sie auf unserer Homepage
und Orientierungsjahr für Menschen zwischen 16 und 26 Jahren           www.malsch.de.
und eine Chance, dich für ein Jahr im sozialen Bereich zu enga-        Nähere Informationen erhalten Sie gerne bei Frau Laub oder Frau
gieren, einen wertvollen Beitrag für die Gesellschaft zu leisten und   Lutz, Personalabteilung, unter Tel. 07246 707-203 bzw. -202.
dich gleichzeitig weiterzubilden. Sammle wertvolle Erfahrungen
für dein Leben und deine berufliche Zukunft.
Wir haben ab 1. September 2021 vier freie Plätze im FSJ zu
besetzen.
                                                                                              Meldewesen
Bei den zu besetzenden Plätzen handelt es sich um vielseitige
Stellen im pädagogischen Bereich in unseren kommunalen Kin-
dertageseinrichtungen KiTa St. Martin, KiTa Villa Federbach, Kin-      Abholung von Reisepässen und
dergarten Zauberwald und der Hans-Thoma-Schule.
Junge Erwachsene zwischen 16 und 26 Jahren haben im Rahmen
                                                                       Personalausweisen
des FSJ die Möglichkeit, Wartezeiten sinnvoll zu überbrücken,          Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin unter 07246
sich beruflich zu orientieren oder sich auf einen späteren sozialen    707-103.
Beruf vorzubereiten. Die Freiwilligen werden vom DRK-LV Badi-          Alle bis zum 12.4.2021 beantragten Reisepässe und bis zum
sches Rotes Kreuz e.V. als Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres     12.4.2021 beantragten Personalausweise sind eingetroffen und
pädagogisch begleitet.                                                 können im Einwohnermeldeamt Malsch, Zimmer 103 oder in der
Für deine Tätigkeit im Sozialen Jahr erhältst du                       jeweiligen Ortsverwaltung abgeholt werden.
– ein monatliches Taschengeld,                                         Bitte bei der Abholung die alten Ausweise mitbringen.
Nummer 19
                                                                                                                    Mittwoch, 12. Mai 2021   9
                                                                             Wahlberechtigte mit Behinderungen können sich bei der
                           Wahlamt                                           Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
                                                                             Wird dem Antrag entsprochen, erhält der/die Betroffene eine
Öffentliche Sitzung des Gemeindewahl-                                        Wahlbenachrichtigung, sofern nicht gleichzeitig ein Wahl-
                                                                             schein beantragt wurde. Dies gilt auch für die erst für die etwai-
ausschusses                                                                  ge Neuwahl Wahlberechtigten.
Am Montag, 17.5.2021, findet um 18.30 Uhr im Bürgerhaus                  1.2 Das Wählerverzeichnis wird an den Werktagen von 24. Mai
Malsch, großer Saal, Am Hänfig 9, eine öffentliche Sitzung des               2021 bis 28. Mai 2021 während der allgemeinen Dienstzeiten:
Gemeindewahlausschusses statt.                                               Montag - Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr, Donnerstag, 7.30 - 12.30
Gegenstand der Sitzung:                                                      Uhr und 15.00 - 18.00 Uhr, Freitag 8.00 - 12.00 Uhr, im Rathaus
                                                                             Malsch, Hauptstr. 71, 76316 Malsch, Wahlamt, Erdgeschoss,
1. Verpflichtung der Mitglieder des Gemeindewahlausschusses.                 Zimmer Nr. 117, rollstuhlgerecht, für Wahlberechtigte zur Ein-
2. Prüfung der Bewerbungen und Beschlussfassung über die                     sichtnahme bereitgehalten.
   Wählbarkeit/Zulassung der Bewerber/innen sowie die Auslo-                 Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit
   sung der gleichzeitig eingegangenen und zugelassenen                      der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen
   Bewerbungen für die Reihenfolge auf dem Stimmzettel.                      Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit
3. Beschlussfassung über den Ablauf der öffentlichen Bewerber-               oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerver-
   vorstellungen sowie die Auslosung der jeweiligen Reihenfolge              zeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tat-
   der Vorstellung der Kandidaten/innen, getrennt für die vier Ver-          sachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit
   anstaltungen.                                                             oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben
Zur Sitzung hat jedermann Zutritt.                                           kann. Das Recht auf Einsicht und Überprüfung besteht nicht
                                                                             hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Mel-
Wir bitten um die Einhaltung der Maskenpflicht sowie der
                                                                             deregister eine Auskunftssperre gemäß § 51 Absatz 1 bis 4
Abstands- und Hygieneregeln.
                                                                             Bundesmeldegesetz eingetragen ist.
gez. Werner Scherer
                                                                             Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren
Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses
                                                                             geführt. Die Einsichtnahme ist durch Datensichtgerät möglich.
Gemeinde Malsch                               Landkreis Karlsruhe        1.3 Der Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für unrichtig
                                                                             oder unvollständig hält, kann während der Einsichtsfrist, spä-
Öffentliche Bekanntmachung                                                   testens am Freitag, dem 28. Mai 2021 bis 12.00 Uhr beim Bür-
                                                                             germeisteramt Malsch, Hauptstr. 71, 76316 Malsch, Wahlamt,
über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die                 Erdgeschoss, Zimmer Nr. 117, rollstuhlgerecht, die Berichti-
Erteilung von Wahlscheinen für die Bürgermeisterwahl Malsch                  gung des Wählerverzeichnisses beantragen. Der Antrag kann
am 13. Juni 2021 und eine etwa erforderlich werdende Neuwahl                 schriftlich oder zur Niederschrift gestellt werden.
am 27. Juni 2021
                                                                         1.4 Der Wahlberechtigte kann grundsätzlich nur in dem Wahlraum
Bei der Bürgermeisterwahl und der etwa erforderlich werdenden                des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er ein-
Neuwahl kann nur wählen, wer in das Wählerverzeichnis einge-                 getragen ist. Der Wahlraum ist in der Wahlbenachrichtigung
tragen ist oder einen Wahlschein hat.                                        angegeben. Wer in einem anderen Wahlraum oder durch Brief-
1. Wählerverzeichnis                                                         wahl wählen möchte, benötigt dazu einen Wahlschein (siehe
1.1 In das Wählerverzeichnis werden von Amts wegen die für                   Nr. 2).
    die Wahl am 13. Juni 2021 Wahlberechtigten eingetragen.              2. Wahlscheine
    Wahlberechtigte, die erst für die etwaige Neuwahl wahlbe-            2.1 Einen Wahlschein erhält auf Antrag
    rechtigt sind, werden, wenn sie bei der Aufstellung des Wähl-        2.1.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberech-
    verzeichnisses bekannt sind, in das Wählerverzeichnis mit                tigter,
    einem Sperrvermerk für die erste Wahl eingetragen; im Übrigen
    erhalten sie auf Antrag einen Wahlschein (siehe Nr. 2).              2.1.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahl-
                                                                             berechtigter,
    Wahlberechtigte, die für die erste Wahl in das Wählerverzeich-
    nis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 23. Mai 2021           a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt
    eine Wahlbenachrichtigung.                                               hat, rechtzeitig die Eintragung in das Wählerverzeichnis nach
                                                                             § 3 Abs. 2 und 4 KomWO (vgl. 1.1) oder die Berichtigung des
    Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt,                Wählerverzeichnisses zu beantragen; dies gilt auch, wenn ein
    wahlberechtigt zu sein, muss die Berichtigung des Wähler-                Unionsbürger nachweist, dass er ohne sein Verschulden ver-
    verzeichnisses beantragen, wenn er nicht Gefahr laufen will,             säumt hat, rechtzeitig die zur Feststellung seines Wahlrechts
    dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann (siehe Nr. 1.3).               verlangten Nachweise nach § 3 Abs. 3 und 4 KomWO vorzu-
    Wahlberechtigte, die erst für die etwaige Neuwahl wahlberech-            legen,
    tigt sind, erhalten erst eine Wahlbenachrichtigung, sobald ab-       b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf
    sehbar ist, dass eine Neuwahl stattfindet. Sie können nach Nr. 1.3       der Antrags- oder Einsichtsfrist entstanden ist,
    die Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen.
                                                                         c) wenn sein Wahlrecht im Widerspruchsverfahren festgestellt
    Personen, die ihr Wahlrecht für Gemeindewahlen durch Weg-                worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wäh-
    zug oder Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde                     lerverzeichnisses dem Bürgermeisteramt bekannt geworden
    verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Ver-           ist.
    änderung wieder in die Gemeinde zuziehen oder dort ihre
    Hauptwohnung begründen, sind mit der Rückkehr wahlbe-                2.2 Für eine etwa erforderlich werdende Neuwahl am 27. Juni
    rechtigt. Wahlberechtigte, die nach ihrer Rückkehr am Wahltag            2021 erhält ferner einen Wahlschein von Amts wegen, wer für
    noch nicht mindestens drei Monate in der Gemeinde wohnen                 die Wahl am 13. Juni 2021 einen Wahlschein nach Nr. 2.1.2
    oder ihre Hauptwohnung begründet haben, werden nur auf                   erhalten hat.
    Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen.                         2.3 Wahlscheine können für die Wahl am 13. Juni 2021 bis Freitag,
    Wahlberechtigte Unionsbürger, die nach § 26 Bundesmelde-                 11. Juni 2021, 18.00 Uhr, für eine etwa erforderlich werdende
    gesetz nicht der Meldepflicht unterliegen und nicht in das Mel-          Neuwahl am 27. Juni 2021 bis Freitag 25. Juni 2021, 18.00
    deregister eingetragen sind, werden ebenfalls nur auf Antrag             Uhr beim Bürgermeisteramt Malsch, Hauptstr. 71, 76316
    in das Wählerverzeichnis eingetragen. Dem schriftlichen                  Malsch, Wahlamt, Erdgeschoss, Zimmer Nr. 117, rollstuhl-
    Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis hat der Uni-              gerecht, schriftlich, mündlich oder elektronisch (nicht aber
    onsbürger eine Versicherung an Eides statt mit den Erklärungen           telefonisch) beantragt werden.
    nach § 3 Abs. 3 und 4 der Kommunalwahlordnung (KomWO)                    Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder auf-
    beizufügen.                                                              grund der Anordnung einer Absonderung nach dem Infekti-
    Vordrucke für diese Anträge und Erklärungen hält das Bür-                onsschutzgesetz der Wahlraum nicht oder nur unter nicht
    germeisteramt Malsch, Hauptstr. 71, 76316 Malsch, Wahl-                  zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, kann
    amt, Erdgeschoss, Zimmer Nr. 117, rollstuhlgerecht, bereit.              der Wahlschein noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, beantragt
    Die Anträge auf Eintragung müssen schriftlich gestellt werden            werden. Das Gleiche gilt für die Beantragung eines Wahl-
    und - ggf. samt der genannten eidesstattlichen Versicherung              scheins aus einem der unter Nr.2.1.2 genannten Gründen.
    - spätestens bis zum Sonntag, 23. Mai 2021 beim Bürgermei-               Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage
    steramt Malsch, Hauptstr. 71, 76316 Malsch eingehen.                     einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu
10      Nummer 19
        Mittwoch, 12. Mai 2021

    berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann        dvvbw.de weitergeleitet, auf der unser technischer Dienstleister
    sich für die Antragstellung der Hilfe einer anderen Person         den Antragsprozess abgebildet hat.
    bedienen.                                                          Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine
    Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der bean-      Sammeldatei zur Bearbeitung übertragen. Der Wahlschein und
    tragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag       die Briefwahlunterlagen werden Ihnen ab KW 21/2021 per Post
    vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.      zugestellt. Über das Internet können die Briefwahlunterlagen bis
2.4 Wer einen Wahlschein hat, kann entweder in einem beliebigen        spätestens Mittwoch, 9. Juni 2021, 12.00 Uhr beantragt werden.
    Wahlraum der Gemeinde oder durch Briefwahl wählen. Der             Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, kön-
    Wahlschein enthält dazu nähere Hinweise. Mit dem Wahlschein        nen Sie auch formlos per E-Mail an sylvia.kuehn@malsch.de Brief-
    erhält der Wahlberechtigte                                         wahlunterlagen für die o. g. Wahl beantragen. In diesem Fall müs-
    – einen amtlichen Stimmzettel                                      sen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum
                                                                       und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben.
    – einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag für die Brief-
        wahl                                                           Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das
                                                                       Wahlamt: Tel. 07246 707-210, sylvia.kuehn@malsch.de, Fax 07246
    – einen amtlichen hellroten Wahlbriefumschlag mit der An-          707-429.
        schrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist.
                                                                       Wann müssen Wahlbriefe abgesandt werden?
    Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für
    einen anderen ist nur zulässig, wenn die Empfangsberechti-         Für die Wahlergebnisermittlung können nur Wahlbriefe berück-
    gung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird. Der           sichtigt werden, die amWahltag, 13.6.2021, 18.00 Uhr im Rathaus
    Wahlberechtigte, der seine Briefwahlunterlagen beim Bürger-        Malsch vorliegen. Bei Rücksendung der Wahlbriefe per Post, soll-
    meisteramt selbst in Empfang nimmt, kann an Ort und Stelle         ten diese so früh wie möglich abgeschickt werden, damit sie recht-
    die Briefwahl ausüben.                                             zeitig im Rathaus Malsch eingehen.
    Ein Wahlberechtigter, der des Lesens oder Schreibens unkun-
    dig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stim-
    me gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer                        Ordnungsamt Malsch
    anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16.
    Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische
    Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst           Malscher Wochenmarkt
    getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt
    (zulässige Assistenz). Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die      Auf dem Mühlenplatz findet der Malscher Wochenmarkt freitags
    unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbe-        von 8.00 bis 13.00 Uhr statt. Wir bitten die Anwohner des Markt-
    stimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberech-           geländes ihre Fahrzeuge auf den freitags zwischen 5.00 und 14.00
    tigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt     Uhr gesperrten Parkplätzen nicht abzustellen. Die Stellflächen
    der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung     werden für den Marktaufbau benötigt, weshalb die widerrechtlich
    der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfestellung von     abgestellten Fahrzeuge abgeschleppt werden.
    der Wahl einer anderen Person erlangt hat.                         Unsere Wochenmarktbeschicker bieten ein reichhaltiges An-
2.5 Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem            gebot an:
    Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und            ● eine große Auswahl an Obst und Gemüse sowie frische Pflanzen
    dem Wahlschein so rechtzeitig an den Vorsitzenden des                und Blumen
    Gemeindewahlausschusses absenden, dass er dort späte-              ● Pflegeprodukte aus Honig und Propolis, sowie Bonbons mit
    stens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht.                              Honig oder Propolis
    Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland        ● reichhaltige Auswahl an Suppen, Soßen, Gewürzen der Fa. Wela
    ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der
    Deutschen Post AG unentgeltlich befördert.                         ● Oliven aus verschiedenen Ländern, eingelegter Schafskäse, An-
                                                                         tipasti, Öle, getrocknete Früchte, selbstgemachte Brotaufstriche
    Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle
    abgegeben werden.                                                  ● versch. Sorten Bienenhonig aus der Region, von eigener Imkerei
Malsch, den 12. Mai 2021                                               Neu auf dem Markt:
Bürgermeisteramt                                                       ● Bergbauernprodukte aus den Alpen, handwerklich und tradi-
                                                                         tionell, Bergkäse/Ziegenkäse/Schafskäse, Speck & Wurz'n,
gez. Werner Scherer, Bürgermeisterstellvertreter                         Milch, Butter, Yoghurt, Kräuterprodukte und Schüttelbrot, Mar-
                                                                         melade, Ho-Öl und Senf
Briefwahlunterlagen für die Bürger-                                    ● feine Toilettseifen, Haarseifen, Putzseifen, handgeschöpft, vege-
meisterwahl bequem per Internet                                          tarisch, ohne tierische Fette, ohne Palmöl und ohne Plastik
Für die Bürgermeisterwahl 2021 können die Briefwahlunterlagen          Kommen und genießen Sie ein Stück Lebensqualität im Kernort
schriftlich oder mündlich bei der Gemeindebehörde beantragt            von Malsch.
werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben,      Bitte beachten Sie bei Ihrem Einkauf die Hinweise über den
Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische      Umgang mit dem Coronavirus.
Übermittlung als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung und
Anträge per SMS sind nicht zulässig.
Sie können auch bequem per Internet die Briefwahl über unsere          Fundamt
Homepage www.malsch.de beantragen. Beim Aufruf des Wahl-               Das Fundbüro ist von Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr
scheinlinks erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antrags-      besetzt. Unter 07246 707-105 können Sie telefonisch einen Termin
daten. Wenn Sie diesen angebotenen Link zum Formular für den           vereinbaren.
Online-Wahlscheinantrag nutzen, werden Sie auf eine Internetseite
der Domain dvvbw.de weitergeleitet, auf der unser technischer
Dienstleister den Antragsprozess abgebildet hat.
                                                                               Sozial- und Gesundheitswesen
Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung, die Ihnen bis späte-
stens 23. Mai 2021 zugeht, müssen Sie in das Antragsformular
eintragen. Sie können sich die Unterlagen nach Hause oder an           Sprechstunden der Krankenkassen
eine abweichende Versandanschrift senden lassen. Für die auto-
matische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die           Debeka
Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre              Ansprechpartner: Klaus Weiler (Telefon 07242 933321)
Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis
übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.                Pflegestützpunkte Landkreis Karlsruhe
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und ein-
fach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite           Standort Ettlingen
der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier         Die Pflegestützpunkte Landkreis Karlsruhe stehen für Auskunft
bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und mög-        und Beratung zu allen Fragen rund um Alter und Pflege zur Ver-
licherweise noch eine abweichende Versandadresse. Auch bei             fügung - kostenlos, unabhängig und neutral. Die Beratungen fin-
dieser Verknüpfung werden Sie auf eine Internetseite der Domain        den derzeit telefonisch statt. In Einzelfällen sind auch persönliche
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