GEMEINDE ANZEIGER Nr. 19 109. Jahrgang 12.5.2021 - Gemeinde Malsch
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GEMEINDE ANZEIGER Nr. 19 • 109. Jahrgang • 12.5.2021 mit Amtsblatt der Gemeinde Malsch Einzelpreis 0,80 € · Bezugspreis monatlich 3,15 € Druck und Verlag: Druckerei Stark GmbH • Benzstraße 24 • 76316 Malsch Telefon 07246 922828 • Telefax 07246 922879 Internet: www.druckerei-stark.de • E-Mail: anzeiger@druckerei-stark.de Umnutzung zu Wohnungen? Mit der Umnutzung des Rimmels- bacher Hofs zu Wohnungen oder Ferienwohnungen befasste sich der Völkersbacher Ortschaftsrat. Die Beratung über eine entspre- chende Bauvoranfrage im Tech- nischen Ausschuss war vertagt worden, da zuerst die Meinung des Ortschaftsrats eingeholt wer- den sollte. Das Gebäude gehört in dritter Generation vier Brüdern, die es eventuell in ein bis drei Jahren verkaufen möchten. Nach Aus- kunft einer der Eigentümer, der namentlich nicht genannt werden möchte, steht der genaue Zeit- punkt bisher noch nicht fest. Um abzuklären, ob auch eine Nut- zung zu Wohnzwecken möglich ist, haben sie eine entsprechende Bauvoranfrage gestellt. Zudem wurde ein Makler eingeschaltet. Grund für die Bauvoranfrage sei es, mehrere Optionen zu haben, etwa, wie wenn man ein Auto kau- fen will und sich über verschiede- ne Angebote informiere. Die Betreiber bewirtschaften das Ausflugslokal seit 14 Jahren und er an, dass die Gastronomie in Völkersbach ohnehin nicht gut haben es auch umgebaut. Ihr Vertrag läuft noch sechs Jahre, bestellt sei, da der Klosterhof erst um 17 Uhr öffnet. danach wollen sie nicht mehr verlängern. Seit dem Corona-Lock- Gegen eine Nutzungsänderung sprach sich auch Arnfried Schmidt down bieten sie Essen zum Mitnehmen an. (Freie Wähler) aus. Obwohl er ebenfalls einräumte, dass man Laut Ortsvorsteher Norbert Koch (Freie Wähler) gibt es bereits hierzu juristisch keine Handhabe habe, erklärte er, dass es wichtig mehrere Interessenten. Darunter einer, der in dem Objekt Seminare sei, den Eigentümern des Rimmelsbacher Hofs die Stimmung im ausrichten will. Obwohl es aus rechtlicher Sicht kaum Möglich- Ort mitzuteilen. So habe er sich bei einigen „Urvölkersbachern“ keiten gibt, die Umnutzung abzulehnen, sprachen sich die Ort- umgehört, die sich gegen die Aufgabe der bekannten Ausflugs- schaftsräte dagegen aus. gaststätte ausgesprochen haben. Dass es schade für Völkersbach wäre, wenn der traditionsreiche Über die Empfehlung des Ortschaftsrats wurde in der jüngsten Gastronomiebetrieb aufgegeben würde, erklärte Albert Ochs Sitzung des Technischen Ausschusses beraten. Dabei betonte (CDU). Dabei betonte er, dass der Rimmelsbacher Hof seit Jahr- der Völkersbacher Ortsvorsteher, dass man mit der Ablehnung zehnten einen guten Ruf habe und bis nach Karlsruhe sowie dar- der Bauvoranfrage ein Zeichen an die Eigentümer habe setzen über hinaus bekannt sei. wollen. Manfred Ochs (Für Völkersbach) stimmte ihm grundsätzlich zu. Dass der Rimmelsbacher Hof einen guten Ruf habe, erklärte auch Allerdings bezweifelte er die Möglichkeit, die Bauvoranfrage erfolg- Bürgermeister Elmar Himmel. Hermann Geiger (CDU) meinte, reich abzulehnen. Da es hierzu juristisch keine Möglichkeit gebe, dass man die Entscheidung des Ortschaftsrats zwar nachvoll- enthielt er sich bei der Abstimmung. ziehen könne, jedoch nichts gegen die Umnutzung einwenden Ähnlich sah dies der Ortsvorsteher, der sich jedoch wie der Rest könne. Mit den Enthaltungen der Freien Wähler wurde der Bau- des Gremiums gegen die Bauvoranfrage aussprach. Dabei beton- voranfrage schließlich in der Sitzung des Technischen Ausschus- te er, dass der Rimmelsbacher Hof ein beliebtes Ausflugsziel sei, ses entgegen der mehrheitlichen Abstimmung des Ortschaftrats das Tagesgäste und Wanderer seit jeher anzieht. Zudem merkte zugestimmt. sf
2 Nummer 19 Mittwoch, 12. Mai 2021 NOTRUF TAF EL (Großtiere) Wasserversorgung Ärzte/Apotheken Pferdeklinik an der Rennbahn Iffezheim, An der Rennbahn 16, Telefon 07229 30350 Wasserversorgung Malsch Mirko Wenz, Büro Telefon 07246 707-4530 Ärztlicher Notdienst Tierärztl. Kliniken sind ständig dienstbereit. Störungsmeldestelle Telefon 07246 941735 - nur in dringenden Fällen - Um tel. Voranmeldung wird gebeten. nach Dienstschluss/bei Rohrbrüchen Ärztlicher Notfalldienst Mo bis Fr von 19 Uhr bis zum Folgetag 8 Rufbereitschaft des Fleischkontrolle Uhr, an Sa und So sowie an den gesetzli- Veterinäramtes Frau Dr. Sucker-Swoboda, Malsch, chen Feiertagen ganztags bis um 8 Uhr des Telefon 07246 6848, führt die Schlachttier- folgenden Tages. Zu erfragen über die Ret- Außerhalb der üblichen Dienstzeiten sowie an und Fleischuntersuchung bei Haus- und tungsleitstelle unter 116117. Wochenenden und Feiertagen ist beim Vete- gewerblichen Schlachtungen durch. rinäramt des Landratsamtes Karlsruhe eine Neue Möglichkeit für hör- und sprachbe- Rufbereitschaft 0163 8365640 eingerichtet. Urlaubs- und krankheitsbedingte hinderte Menschen: Nothilfe-SMS als Vertretung: Ergänzung zum Notfall-FAX Herr Kohnert, Fleischkontrolleur Für Baden-Württ. bei Notfällen: die Polizei Defibrillatoren beim Landratsamt Karlsruhe, per SMS an die 01522 1807110 sowie die Tel. 0163 8365674 Feuerwehr und der Rettungsdienst in Ab- hängigkeit des persönl. Netzbetreibers per Defibrillatoren sind an folgenden Stellen Gasversorgung Malsch- SMS an die 99 0711 50667112 (Telekom + öffentlich zugänglich: Vodafone), 329 0711 50667112 (Telefoni- in Malsch im Vorraum der Sparkasse in der Durmersheim GmbH ca/O2) bzw. E-Plus 1551 0711 50 667112. Adlerstraße 50 Störungsmeldestelle - Gas - Die Notdienstpraxis in Ettlingen, Am Stadt- in Sulzbach im Anwesen Ettlinger Straße 12 Stadtwerke Ettlingen bahnhof 8, ist geöffnet Mo - Fr 19 - 21 Uhr, Telefon 07243 101-888, 07243 338-888 Sa, So + Feiertage 10 - 14 Uhr + 16 - 20 Uhr. im Rathaus Waldprechtsweier (Zugang von der Talstraße her) Zentrale in Ettlingen Tel. 07243 101-02 Anfragen für Sprechstunden und Hausbe- suche unter Tel. 116117 (ohne Vorwahl). Gekennzeichnet sind die Standorte jeweils an EnBW Regionalzentrum Rettungsdienst und Krankentransporte: der Eingangstür durch einen grünen Aufkleber Die Rettungsleitstelle ist jederzeit erreichbar (grüner Blitz in weißem Herz und weißes Kreuz). Nordbaden unter der europaweit einheitlichen Notruf- In Völkersbach hat die Gemeinde der DRK- Zentrale in Ettlingen 07243 180-0 nummer 112. Bereitschaft ein Gerät zur Verfügung gestellt. Die Bereitschaft wird über die normale Not- Störungsmeldestelle - Strom Augenärzte Bereitschaftsdienst (Baden- rufnummer 112 alarmiert. und Straßenbeleuchtung 0800 3629477 Baden, Rastatt, Karlsruhe) Patienten, die außerhalb der Sprechstun- Notfalltelefone für Kinder, denzeiten eine augenärztliche Behandlung Rettungsdienste Jugendliche und Frauen benötigen, können unter der zentralen Ruf- nummer 01805 19292122 den Dienst ha- Deutscher Kinderschutzbund Karlsruhe benden Arzt erreichen: Mo, Di, Do, Fr 19 - Notrufe Telefon 0721 842208 8 Uhr, Mi 13 - 8 Uhr, Sa/So/Feiertag: 8 - 8 Uhr Feuerwehr-Notruf Telefon 112 Polizei-Notruf (Unfälle usw.) Telefon 110 Kinder- und Jugendtelefon (kostenfrei) Kinderärztlicher Notfalldienst: Telefon 0800 1110333 Ambulante Notfallbehandlung von Kindern in der Knielinger Allee 101, im Geb. der Kin- Unfallrettung Frauenhaus Beratung derklinik mit extra Eingang!, Karlsruhe, Mi Der Rettungswagen ist Tag und Nacht über Telefon 0721 849047 13 bis 22 Uhr, Fr 19 bis 22 Uhr sowie Sa/ die Rettungsstelle Telefon 112 zu erreichen. Frauenhaus Karlsruhe So/Feiertag 8 bis 22 Uhr, am Vorabend eines Telefon 0721 567824 Feiertags 19 bis 22 Uhr (ohne Anmeldung). Personenbeförderung/ Frauenhaus SkF Karlsruhe Zahnärztlicher Krankentransporte Telefon 0721 824466 Bereitschaftsdienst Bechler Lars Tel. 07246 5333 Notruf für vergewaltigte und misshandelte mit Rollstuhlfahrdienst Frauen: Telefon 0721 859173 Am Wochenende und an Feiertagen ist der zahnärztliche Notdienst telefonisch unter Rollstuhl-Shuttle KA Tel. 07246 9447477 Beratung und Schutz für Frauen und deren 0621 38000812 erreichbar. An Werktagen, Krankentransporte Tel. 19222 Kinder bei häuslicher Gewalt außerhalb der Sprechzeiten, können Sie sich BaSe Taxi-Ka GmbH Tel. 07246 9433033 Telefon 0721 915022 im Notfall an die Zahnklinik Karlsruhe unter Tel. 0721 9744233 wenden. Polizei Telefonseelsorge Apotheken-Notdienst Polizeiposten Malsch Karlsruhe Tel. 07246 1324 - nur in dringenden Fällen - in ökumenischer Trägerschaft Polizeirevier Ettlingen Donnerstag, 13. Mai 2021: Apotheke am Tel. 07243 3200-312 oder -313 Telefonseelsorge 0800 1110111 Stadtgarten Ettlingen, Thiebauthstraße 6, Fax 07243 3200-350 rund um die Uhr kostenfrei 0800 1110222 Telefon 07243 17411 Samstag, 15. Mai 2021: Amallien-Apotheke Marienhaus Malsch Ettlingen, Richard-Wagner-Straße 6, Notfall-Telefone »Wohnen und Pflege Telefon 07243 91991 - nach Dienstschluss - Sonntag, 16. Mai 2021: Ahorn-Apotheke im Alter« Muggensturm, Hauptstr. 52, Tel. 07222 8919 Amtfeldstraße 19, 76316 Malsch Bauhof - für Notfälle Telefon 07246 708-0 Tierärztlicher Notdienst Telefon 0152 57934236 Internet: www.marienhaus-malsch.de Falls der Haustierarzt nicht erreichbar ist E-Mail: marienhaus.malsch@diakonie-ggmbh.de (Kleintiere) Abwasseranlagen 13.5.2021: Kleintierzentrum Baden-Baden, Abwasserentsorgung/Klärwerk Malsch Hochstraße 16, Telefon 07221 35570 Mirko Wenz - Büro Hilfsdienste und 15.5./16.5.2021: Dr. Hagemann/Schmitt, Telefon 07246 707-4530 Beratungsstellen Schwarzwaldstraße 24, Baden-Baden, nach Dienstschluss/Störungsmeldestelle siehe im Anschluss an den Telefon 07221 64246 Telefon 07246 942263 amtlichen Teil
Nummer 19 Mittwoch, 12. Mai 2021 3 Amtsblatt Nr. 19 Mittwoch, 12.5.2021 Herausgeber: Gemeinde 76316 Malsch • Tel. 0 7246 707-0 • Fax 707-420 E-Mail: elmar.himmel@malsch.de • Internet: www.malsch.de Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister Elmar Himmel oder Vertreter im Amt Verlag: Druckerei Stark GmbH • Benzstraße 24 • 76316 Malsch Coronavirus – Aktuelle Informationen *** Die Corona-Verordnungen des Landes werden immer wieder an die aktuelle Infektionslage angepasst. Hier finden Sie einen Überblick der aktuellen Änderungen: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/alle- meldungen/meldung/pid/aktuelle-aenderungen-der-corona-verordnungen/ 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Karlsruhe fünf mal in Folge unter 150 Beim Einzelhandel ist ab dieser Woche wieder Click&Meet erlaubt Das Landratsamt Karlsruhe hat am Freitag bekannt gemacht, dass ab dieser Woche im Einzelhandel im Landkreis Karlsruhe wieder Click&Meet erlaubt ist. Zuvor hat das Robert-Koch-Institut veröffentlicht, dass die 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis Karlsruhe am Freitag, 7. Mai, am fünften Werktag in Folge unter 150 lag. Für den Einzelhandel in den Städten und Gemeinden des Land- kreises tritt damit die Bundesnotbremse außer Kraft und es ist ab Sonntag wieder Click&Meet erlaubt. Damit ist ab nächster Woche das Einkaufen mit Termin und mit einem negativen Testergebnis, welches nicht älter als 24 Stunden ist, wieder möglich. In der Stadt Karlsruhe lag die 7-Tage-Inzidenz schon vorher unter der 150-er Schwelle, weshalb Click&Meet im Stadtgebiet schon vorher möglich war. Die Regelungen im Einzelnen können auf der Homepage des Landratsamtes unter www.landkreis-karlsruhe.de auf den Coronaseiten unter der Ziffer 2 „Häufig gestellte Fragen und Antworten ans/des Gesundheitsamt/-es – *** Welche Regelungen gelten im Stadt- und Landkreis Karlsruhe?“ abgerufen werden. Nach dem Infektionsschutzgesetz tritt die bundesweite Notbremse außer Kraft, wenn die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 150 liegt. Lockerungen treten dann am übernächsten Tag in Kraft. *** Die aktuelle 7-Tage-Inzidenz erfahren Sie über folgende Internetseite: https://corona.karlsruhe.de/aktuell/ taegliche-lagekarte-jetzt-mit-7-tage-inzidenz Wenn die Infektionszahlen im Land weiter sinken, können bei stabilen Inzidenzen unter 100 in den jeweiligen Stadt- und Landkreisen wieder verschiedene Bereiche stufenweise öffnen. Einen entsprechenden Plan hat das Sozialministerium heute vorgestellt. Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha hat nach einem sehr konstruktiven Treffen mit Vertretern aus Wirtschaft, Gastronomie, Tourismus und Handel am Donnerstag, den 6. Mai baldige Öffnungen für die besonders hart von der Pandemie betroffene Branchen angekündigt, sofern die Inzidenzwerte dies zulassen. Ein entsprechendes Konzept (PDF) sieht in einem dreistufigen Verfahren Öffnungen in verschiedenen Bereichen vor. In der ersten Stufe sollen zum Beispiel die Außengastronomie und Hotels und auch der Einzelhandel wieder geöffnet werden. Weitere Öffnungen können folgen, wenn sich die erste Öffnungsstufe bei stabilen Inzidenzen 14 Tage bewährt hat. Wichtiger Schritt in Richtung Normalität Bereits im Laufe der kommenden Woche soll das Öffnungskonzept in eine Verordnung gegossen werden, so dass auf jeden Fall rechtzeitig vor den Pfingstferien Klarheit besteht, welche Bereiche wann und zu welchen Bedingungen öffnen können. Gerade die Hotel- und Gaststättenbranche hatte darum gebeten, möglichst rasch konkrete Aus- formulierungen für ihren Bereich zu bekommen, damit sie einen gewissen Vorlauf haben, um die Umsetzung der Regelungen vorzubereiten. Vorgesehen ist, dass in Stadt- und Landkreisen mit einer stabil fallenden Inzidenz unter 100 an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen die Öffnungsschritte angehen können. Die Öffnungsstufen sollen durch gezielte Modellprojekte in ausgewählten Bereichen flankiert werden.
4 Nummer 19 Mittwoch, 12. Mai 2021 „Ziel unserer Öffnung mit Augenmaß ist es, bei sinkenden Inzidenzen für weitgehend alle Branchen Perspektiven zu eröffnen, dabei das Pandemiegeschehen im Griff zu behalten und den Erfolg der Impfungen nicht zu gefährden. Daher sieht unser Stufenplan eine kontrollierte und schrittweise Öffnung vor“, so Lucha. „Es ist mir ein großes Anliegen, nach dieser langen Zeit der Schließungen die Rückkehr zur Normalität anzugehen.“ AHA-Regeln und Tests weiter unverzichtbar Die Öffnungen sollen von Schutzmaßnahmen wie tagesaktuellen Negativtestungen, Apps zur Kontaktpersonen- nachverfolgung, begrenzten Besucherzahlen und den gängigen Hygiene- und Abstandsmaßnahmen begleitet werden. Minister Lucha wies außerdem auf die Verantwortung der Unternehmen als Arbeitgeber hin. „Arbeitgeber können einen großen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie leisten mit guten betrieblichen Hygienekonzepten und ver- pflichtenden Testangeboten.“ Parallel zu den Öffnungsschritten sollen in Bereichen, für die bislang keine belastbaren wissenschaftlichen Erkennt- nisse vorliegen, ausgewählte modellhafte Erprobungen möglich gemacht werden. Voraussetzung hier ist eine wis- senschaftliche Begleitung. Die Modellprojekte sollen insbesondere in den Bereichen Tourismus, Bädern, Kinder- und Jugendarbeit und Freizeitparks stattfinden. Kurzfristige Änderung des Impfstoffs beim Termin des Mobilen Impfteams am 16.5.2021 in Malsch Am Montag, dem 10. Mai 2021, spätnachmittags informierte der Erste Landesbeamte Knut Bühler die Gemein- de Malsch, dass der zugesicherte Impfstoff des Herstellers BioNTech für den angesetzten Impftermin kurzfristig vom Land Baden-Württemberg nicht zur Verfügung gestellt wird. Nach Rücksprache mit dem Kreisimpfzentrum wurde mitgeteilt, dass die zugesicherten Impfstoffe dem Stadt- und Landkreis Karlsruhe kurzfristig nicht geliefert wurden. Alternativ steht dem Kreisimpfzentrum der Impfstoff des Herstellers Johnson&Johnson für die Impftermine zur Verfügung. Dieser hat den Vorteil, dass für einen vollständigen Impfschutz nur eine Impfung notwendig ist und bereits zwei Wochen nach erfolgter Impfung viele Corona-Einschränkungen für Geimpfte wegfallen. Wir weisen deutlich darauf hin, dass dies kein Verschulden seitens des Kreisimpfzentrums noch der Gemeinde Malsch ist. Bei den Planungen wurde stets der Impfstoff der Firma BioNTech zugesichert. Wir bitten alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger, die bereits einen Termin haben, sich bis spätestens Freitag, den 14. Mai 2021, mit Frau Heinrich, Frau Mai oder Frau Sims in Verbindung zu setzen. Zeitgleich informiert die Verwaltung alle Betroffenen telefonisch über die Änderung des Impfstoffs, so dass jede Bürgerin und jeder Bürger die Möglichkeit hat dieser Alternative zuzustimmen. Der zugesagte Termin bleibt nach wie vor bestehen!!! Frau Heinrich Tel. 07246 707-107 Frau Mai Tel. 07246 707-215 Frau Sims Tel. 07246 707-214
Nummer 19 Mittwoch, 12. Mai 2021 5 Rathaus NACHRUF Aktuelle Erreichbarkeit des Rathauses Die Gemeinde Malsch trauert um Malsch und der Ortsverwaltungen Frau Andrea Ehinger Mit der Verschärfung der Maßnahmen und der entsprechenden die am 5. Mai 2021 im Alter von 60 Jahren verstorben ist. Anpassung der Corona-Verordnung des Landes hat die Landes- regierung auf die immer noch kritische Entwicklung des Infekti- Frau Ehinger trat am 1. Juli 2008 in den Dienst der Gemeinde onsgeschehens in Baden-Württemberg reagiert. Ziel ist es nach ein und war bis zu ihrem Eintritt in den Ruhestand am 31. Mai wie vor, durch eine weitgehende Reduzierung öffentlicher und pri- 2020 als Raumpflegerin im Kindergarten Sulzbach sowie in vater Kontakte die Ausbreitung des Virus so einzudämmen, dass der Ortsverwaltung Sulzbach tätig. Sie war eine Mitarbeiterin, insbesondere die Aufrechterhaltung unseres Gesundheitssystems die sich durch ihre Zuverlässigkeit und große Einsatzfreude gewährleistet werden kann. hervorhob. Um auch die Funktionsfähigkeit der Verwaltung aufrecht zu erhalten Wir trauern um eine allseits gewissenhafte und fleißige Mit- und um die Kontakte besser steuern zu können, wurden deshalb arbeiterin und danken ihr für ihre treu geleisteten Dienste für das Rathaus Malsch und die Ortsverwaltungen bis auf Weiteres die Gemeinde Malsch. für den allgemeinen Besucherverkehr geschlossen und auf einen Wir werden ihr ein ehrendes Andenken bewahren. „coronabedingten“ Sonderbetrieb umgestellt. Unser tiefes Mitgefühl gilt allen Angehörigen. Selbstverständlich werden die Verwaltungen in diesem Sonder- betrieb nach vorheriger Absprache für dringende persönliche Für die Gemeinde Malsch Für den Personalrat Vorsprachen im Einzelfall Termine vereinbaren. Ein Zugang zu den Dienststellen für die Öffentlichkeit ist deshalb nur nach vor- Elmar Himmel Sabine Adam heriger Anmeldung und in dringenden Fällen möglich. Bürgermeister Vorsitzende Die persönliche Vorsprache im Rathaus muss daher zuvor tele- fonisch während der üblichen Dienstzeiten bei Ihrem oder Ihrer gewünschten Ansprechpartner/in vereinbart werden. Sollten Sie für Ihr Anliegen den oder die konkrete/n Sachbearbeiter/in nicht Friedhofsverwaltung kennen, rufen Sie bitte unter Telefon 07246 7070 an oder nehmen Sie per E-Mail unter info@malsch.de Kontakt mit uns auf. Bei Todesfällen - Festlegung der Bestat- Wir danken für Ihr Verständnis sowie Beachtung und wünschen tungszeit und Auswahl der Grabplätze Ihnen Gesundheit. Ihre Verwaltung Frau Stolz, Telefon 07246 707-108 Termin- Vereinbarungszeiten Sprechzeiten der Friedhofsverwaltung: Gemeindeverwaltung Mo.-Mi. 8.00-12.00 Uhr Montag bis Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr Telefon 7070 Do. 7.30-12.30 Uhr Donnerstag von 15.00 - 18.00 Uhr Do. 15.00-18.00 Uhr Fr. 8.00-12.00 Uhr Freiwillige Feuerwehr Malsch Unsere Glückwünsche Die Gemeinde gratuliert allen genannten und ungenannten Mit- Freiwillige Feuerwehr Malsch bürgerinnen und Mitbürgern zum Geburtstag und wünscht ihnen Glück, Gesundheit und einen frohen Lebensabend. Aktuelles, Informationen und mehr von der Feuerwehr Malsch jederzeit auch im Internet unter www.ff-malsch.de. SULZBACH: 15.5.2021 Frau Paula Zimmer Abteilung Sulzbach zur Vollendung ihres 80. Lebensjahres Abteilungsversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Malsch VÖLKERSBACH: Abteilung Sulzbach am 15.05.2021, 19.30 Uhr in der Freihof- 13.5.2021 Herrn Klaus Jäger halle Sulzbach zur Vollendung seines 80. Lebensjahres Tagesordnung: Hinweis der Gemeinde: 1. Begrüßung durch den Abteilungskommandanten 2. Totenehrung Wir bitten die Gratulanten aufgrund der dynamischen Verbreitung 3. Bericht Abteilungskommandant des Coronavirus in Baden-Württemberg, den direkten Kontakt mit 4. Bericht Schriftführer den Jubilaren zu vermeiden und die Glückwünsche über Telefon, 5. Bericht Jugendwart Brief oder digital zu übermitteln. 6. Bericht Kassenwart 7. Bericht der Kassenprüfer mit Entlastungen 8. Verschiedenes - Änderungen vorbehalten - Bürgermeister Aufgrund der aktuellen Lage wird die Abteilungsversammlung nur mit den aktiven Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden Gratulationsgruß zur Konfirmation 2021 der Abteilung Sulzbach stattfinden, auf Gäste müssen wir leider verzichten. Es gelten die allgemeinen gültigen Corona-Regeln. Wie im Gemeindebrief der Evang. Johannespfarrei Ettlingen ver- öffentlicht, fand der Vorstellungsgottesdienst der Konfirmanden bereits statt. Das feierliche Fest der Konfirmation wird nun am Grundbucheinsichtsstelle Sonntag, dem 16. Mai 2021, stattfinden. Neben dem persönlichen Gratulationsbrief darf auch der Name der Konfirmanden an dieser Stelle - mit Einverständnis der Eltern- Grundbucheinsichtsstelle veröffentlicht werden. Bei der Grundbucheinsichtsstelle im Rathaus Malsch kann die Das Fest der Konfirmation feiern am Ratsschreiberin Frau Elke Gerstner, Zimmer 213, bzw. deren Ver- Sonntag, 16. Mai 2021 treterin Frau Michaela Duft, Zimmer 308, bei berechtigtem Interesse Einsicht in elektronisch geführte Grundbücher der Gemarkungen Annemarie Bullinger Malsch, Sulzbach, Völkersbach und Waldprechtsweier gewähren Paul Dusemund Nicolas Fritz sowie Ausdrucke hieraus (Grundbuchabschriften) erteilen. Ferner Emily Herrmann kann die Ratsschreiberin öffentliche Unterschriftsbeglaubigungen vornehmen. Die Öffnungszeiten der Grundbucheinsichtsstelle Ich wünsche den Konfirmanden bleibende Erinnerungen und viel sind Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr sowie Donnerstag Freude bei der familiären Feier. von 15.00 bis 18.00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung Elmar Himmel, Bürgermeister unter Tel. 07246 707-213 (Frau Gerstner) oder 707-308 (Frau Duft).
6 Nummer 19 Mittwoch, 12. Mai 2021 Finanzverwaltung Haushaltssatzung der Gemeinde Malsch für das Haushaltsjahr 2021 Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 9.3.2021 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen: Der Haushaltsplan wird festgesetzt § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt 1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 37.572.300 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 41.615.800 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1. und 1.2) von - 4.043.500 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 860.000 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 860.000 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe 1.3 und 1.6) von - 3.183.500 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 36.356.000 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 37.324.200 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-Bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von - 968.200 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 8.839.000 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 6.673.000 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 2.166.000 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 1.197.800 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 2.100.000 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 5.897.000 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von - 3.797.000 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von - 2.599.200 § 2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 2.100.000 § 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 2.505.000 § 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 7.500.000 Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt § 5 Steuersätze 1. für die Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 320 v.H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf der Steuermessbeträge 330 v.H. 2. für die Gewerbesteuer auf 370 v.H. der Steuermessbeträge Malsch, den 9. März 2021 – Elmar Himmel, Bürgermeister Beschluss über die Feststellung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Wasser- und Energieversorgung der Gemeinde Malsch für das Jahr 2021 Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der derzeitigen Fassung i.V. mit § 12 des Eigenbetriebsgesetzes hat der Gemeinderat am 9.3.2021 folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2021 beschlossen: 1. Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt mit a) den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je 11.538.600 davon im ERFOLGSPLAN 2.094.800 im VERMÖGENSPLAN 9.443.800 b) dem Gesamtbetrag der vorgesehenen KREDITAUFNAHMEN (Kreditermächtigung) in Höhe von (ohne Umschuldungen) 7.883.500 c) dem Gesamtbetrag der VERPFLICHTUNGSERMÄCHTIGUNGEN in Höhe von 1.980.000 2. Der Höchstbetrag der KASSENKREDITE wird festgesetzt auf 318.000 Ausgefertigt, 76316 Malsch, 9. März 2021 – Elmar Himmel, Bürgermeister Gemäß § 121 Abs. 2 GemO wird die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat am 9.3.2021 beschlossenen Haushaltssatzung mit Haus- haltsplan der Gemeinde Malsch für das Haushaltsjahr 2021 bestätigt. Gleichzeitig wird gemäß §§ 86 Abs. 4 und 87 Abs. 2 GemO – der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen im Rahmen des Haushaltsplans in Höhe von 2.100.000 € sowie – der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen nach der Haushaltssatzung in dessen voraussichtlich Kreditaufnahmen in den Haushaltsjahren 2022 und 2023 vorgesehen sind, in Höhe von 2.505.000 € genehmigt. Die Gesetzmäßigkeit des vom Gemeinderat am 9.3.2021 gefassten Beschlusses über die Feststellung des Wirtschaftsplans für den Eigenbetrieb „Wasser- und Energieversorgung“ für das Wirtschaftsjahr 2021 wird gemäß § 121 Abs. 2 GemO bestätigt. Gleichzeitig wird gemäß §§ 86 Abs. 4 und 87 Abs. 2 GemO i.V.m.§ 12 Abs. 1 EigBG – der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen im Rahmen des Wirtschaftsplans für den Wasser- und Energieversorgungs- betrieb in Höhe von 7.883.500 € sowie – der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen nach dem Wirtschaftsplan für den Wasser- und Energieversorgungsbetrieb, in dessen Höhe voraussichtlich Kreditaufnahmen in den Wirtschaftsjahren 2022 und 2023 vorgesehen sind, in Höhe von 1.980.000 € genehmigt. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 sowie der Wirtschaftsplan den Eigenbetrieb „Wasser- und Energieversorgung“ für das Wirtschaftsjahr 2021 liegen in der Zeit vom 17. Mai 2021 bis einschließlich 26. Mai 2021 im Rathaus Malsch, Zimmer 316 während der üblichen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme aus.
Nummer 19 Mittwoch, 12. Mai 2021 7 Öffentliche und nichtöffentliche Sitzung – Mitwirkung bei der Personalgewinnung (Fertigen von Stellen- ausschreibungen, Bewerber-verwaltung, Organisation von Vor- des Gemeinderates stellungsrunden) Dienstag, den 18.5.2021, um 18.30 Uhr, im Bürgerhaus Malsch – Bewerberauswahl im Bereich Schulen und Kindergärten Tagesordnung - öffentlicher Teil – Führen des Stellenplans 1. Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner – Personalkosten- und Verwaltungskostenberechnungen für den 2. Friedhof Malsch - Entwurf neues Urnengrabfeld Haushalt - Beratung und Beschlussfassung – Ausbildungsleitung 3. Vorstellung der Planung Verbindungskanal Binsenweg – Bindeglied zwischen Personal und Abrechnungsstelle (KVBW) - Beratung und Beschlussfassung – Ansprechpartner für die Mitarbeiter der Gemeinde in steuer- 4. Vergabe Einbauküche Hans-Thoma-Schule und sozialversicherungs-rechtlichen Fragen sowie für externe - Beratung und Beschlussfassung Kunden 5. Bebauungsplan "Ehemaliger Güterbahnhof" - Aufstellungs- – stellvertretende Leitung für die Fachbereichsleitung im Bereich beschluss Personal - Beratung und Beschlussfassung Ihr Profil: 6. Antrag der SPD- Fraktion zur Prüfung der Nutzung von gemein- – eine abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung mit per- deeigenen Garagen und Parkplätzen für PV-Anlagen sonalwirtschaftlichem Schwerpunkt, abgeschlossenes BWL- - Beratung und Beschlussfassung Studium oder vergleichbare Qualifikation 7. Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe für corona- – fundierte Kenntnisse im Arbeits- und Tarifrecht bedingte Beschaffungen und Coronatests – Erfahrungen in der öffentlichen Verwaltung sind von Vorteil - Beratung und Beschlussfassung – sicherer Umgang mit dem PC und den gängigen Office-Pro- 8. Annahme von Spenden grammen - Beratung und Beschlussfassung – gute Kommunikations- und Teamfähigkeit 9. Bekanntgaben und Informationen der Verwaltung – schnelle Auffassungsgabe, Flexibilität im Umgang mit wech- 10. Anfragen der Gemeinderätinnen und Gemeinderäte selnden Aufgabenstellungen und eigenständige Priorisierung Wir bitten die Abstands- und Hygieneregeln zu beachten. – gutes Ausdrucksvermögen in Wort und Schrift – Diskretion, Einsatzbereitschaft und Zuverlässigkeit Stellenausschreibung Unser Angebot: Wir suchen für unsere Kita Villa Feder- – eine Vergütung nach Entgeltgruppe 9c TVöD sowie die üblichen bach zum nächstmöglichen Zeitpunkt Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes einen – ein vielseitiges und interessantes Aufgabengebiet in einem Erzieher (m/w/d) in Vollzeit engagierten und motivierten Team Unsere kommunale Kindertagesstätte Villa Federbach befindet sich in einem neu erstellten Gebäude, in dem auch ein Jugend- Sind Sie interessiert? Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 31. und Familienzentrum eingerichtet ist. Die 6-gruppige Kinderta- Mai 2021 mit Ihren vollständigen Bewerbungsunterlagen bei der gesstätte besteht jeweils aus 4 Kindergartengruppen mit verlän- Gemeinde Malsch, Fachbereich Personal, Bildung und Betreuung, gerten Öffnungszeiten bzw. Ganztagesbetreuung und 2 Krippen- Hauptstraße 71, 76316 Malsch oder per E-Mail (mit max. zwei gruppen mit Kindern im Alter von 1 bis 3 Jahren. Dateianhängen in .pdf-Format) an bewerbung@malsch.de. Hin- weise zum Datenschutz finden Sie auf unserer Homepage www. Es erwartet Sie ein aufgeschlossenes und kooperatives Team. malsch.de. Nähere Informationen erhalten Sie gerne bei Frau Hum- Das Team wünscht sich ein neues Teammitglied, das mel, Leiterin des Fachbereichs Personal, Bildung und Betreuung, – Lust auf die Arbeit in einem „bunten“ Team hat unter Tel. 07246 707-105. Tarifrechtliche Auskünfte erteilt Ihnen – motiviert und verantwortungsbewusst ist auch gerne Frau Lutz, Personalabteilung, unter Tel. 07246 707-202. – eigenständig und mit Einsatzfreude arbeitet. Wir bieten Ihnen: Das Partnerschaftskomitee – eine abwechslungsreiche und interessante Tätigkeit Malsch-Syców informiert – tarifgerechtes Entgelt nach den Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst Seit Jahren arbeiten die Partnerschaftskomitees in Malsch und Syców erfolgreich mit dem Deutsch-Polnischen Jugendwerk Sind Sie interessiert? Dann bewerben Sie sich bis zum 30. Juni (DPJW) zusammen. 2021 mit Ihren vollständigen Bewerbungsunterlagen bei unserer Personalabteilung: Gemeinde Malsch, Personalabteilung, Haupt- Das DPJW wendet sich mit seinen Kooperationsangeboten an straße 71, 76316 Malsch oder per E-Mail (mit max. zwei Dateian- deutsch-polnische Städte-, Gemeinde- und Kreispartnerschaften. hängen in .pdf-Format) an bewerbung@malsch.de. Hinweise zum So heißt es in einem Info-Text des DPJW: „Jugendbegegnungen Datenschutz finden Sie auf unserer Homepage www.malsch.de. sollten ein fester Bestandteil der partnerschaftlichen Zusammen- Nähere Informationen erhalten Sie gerne bei Frau Hummel oder arbeit zwischen ihnen sein, da Jugendbegegnungen kein tou- Frau Lutz, Personalabteilung, unter Tel. 07246 707-205 bzw. -202. ristischer Ausflug, sondern ein wertvoller Beitrag zur Bildung und Stärkung der jungen Menschen in der Region sind. Sie suchen eine neue Herausforderung? Durch die Unterstützung von Austauschprojekten wird den Mit rund 15.000 Einwohnern ist die Ge- Jugendlichen ein attraktives Angebot gemacht und zugleich die meinde Malsch ein begehrter Wohn- und Kommune gestärkt. Daher möchte das DPJW Kommunalpartner- Dienstleistungsstandort in der Wirtschafts- schaften dabei unterstützen, dauerhafte Kontakte zwischen Jugendlichen sowie einen nachhaltigen Fachaustausch zwischen region Karlsruhe. Diesen gilt es gemein- Bildungs-, Sozial- und Kultureinrichtungen zu schaffen, die mit sam mit Ihrer Unterstützung weiter voran- und für Jugendliche arbeiten.“ zutreiben und auszubauen. Als Mitar- beiter im öffentlichen Dienst haben Sie nicht nur einen zukunfts- Die beiden Komitees in Syców und in Malsch stehen in einem sowie krisensicheren Job, sondern Sie tragen jeden Tag aufs Neue regelmäßigen freundschaftlichen Austausch miteinander. In die- zum Funktionieren der Gemeinde bei. sem Austausch wurden die vergangenen trinationalen Projekte - in Zusammenarbeit mit dem Sézanne-Komitee - geplant, organi- Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen siert und durchgeführt: Wie z.B. 2012 beim 1. trinationalen Jugend- Sachbearbeiter (m/w/d) Personal projekt die Sandstein-Sitzgruppe beim Bürgerhaus. in Teilzeit mit wöchentlich 28 Stunden (72%). Auch zur Zeit arbeiten wir wieder an einem trinationalen Jugend- Ihre Aufgaben: projekt, das eigentlich in diesem Sommer stattfinden sollte, Coro- na-bedingt aber auf den Sommer des nächsten Jahres (2022) Das Aufgabengebiet umfasst hauptsächlich die qualifizierte Sach- verlegt werden musste. Diesmal sollen die jungen Leute aus bearbeitung im Bereich Personal mit folgenden Aufgabenschwer- Malsch, Sézanne und Syców nichts erschaffen, sondern sich statt punkten: dessen mit der gemeinsamen Geschichte unserer Länder befas- – Vorbereitung und Umsetzung von Personalmaßnahmen inklusive sen. Nähere Informationen über Anmeldung, Ablauf und Programm Erstellung von Arbeitsverträgen werden von der Gemeinde rechtzeitig veröffentlicht.
8 Nummer 19 Mittwoch, 12. Mai 2021 Gemeinde Malsch – Sozialversicherungsschutz (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- Landkreis Karlsruhe und Pflegeversicherung), – bei einer Vollzeittätigkeit ein Urlaubsanspruch von mindestens Die Stelle des hauptamtlichen 25 Tagen, Bürgermeisters (m/w/d) – Teilnahme an Bildungsseminaren des DRK (25 Bildungstage), der Gemeinde Malsch, Landkreis Karlsruhe (rd. 14.800 Einwohner) – die Begleitung durch pädagogische Mitarbeiter und Mitarbei- ist infolge Ablaufs der Amtszeit des bisherigen Amtsinhabers zum terinnen der DRK-Freiwilligendienste, 1. August 2021 neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. – Anerkennung für Studium oder Ausbildung, Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. – Anrechnung zum Erwerb der Fachhochschulreife, Die Wahl findet am Sonntag, 13. Juni 2021, eine eventuell not- – Anrechnung von Numerus Clausus (NC)-Punkten, Wartezeiten wendig werdende Neuwahl am Sonntag, 27. Juni 2021 statt. für Hochschulen (variiert an den Hochschulen), Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundge- – gesetzlich gesicherten Anspruch auf den Erhalt von Kindergeld setzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der bis 25 Jahre, Europäischen Union (Unionsbürger [m/w/d]), die vor der Zulassung – ein qualifiziertes Zeugnis, der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber (m/w/d) müssen am Wahltag das 25., dürfen aber – jede Menge spannende Erfahrungen und neue Perspektiven, noch nicht das 68. Lebensjahr vollendet haben und müssen die – ein positiver Meilenstein in deinem Lebenslauf. Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demo- Dein Weg zum FSJ: kratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten. Die ersten Pluspunkte sammelst du bereits mit einer ordentlichen, Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 Nr. 1 und 2 und in § 28 Abs. fehlerfreien Bewerbung im klassischen Aufbau: Anschreiben, 2 i.V. m. § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung genannten Personen. Lebenslauf sowie relevante Zeugnisse und Nachweise. Bitte Bewerbungen können bis spätestens 17.5.2021, 18.00 Uhr, schrift- beachte, dass wir ausschließlich Bewerbungen per E-Mail im PDF- lich beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Bürger- Format akzeptieren. Deine Bewerbung sollte dabei in einer ein- meisteramt Malsch, Hauptstraße 71, 76316 Malsch, verschlossen zigen Datei zusammengefasst sein. Die Bewerbungsfrist endet mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl" eingereicht werden. am 31. Mai 2021. Bitte sende deine Bewerbung an bewerbung @malsch.de sowie zusätzlich an das DRK Baden. Infos dazu fin- Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spä- dest du unter: https://drk-baden-freiwilligendienste.de/infos-fuer- testens bis zum Ende der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzu- freiwillige. Nähere Informationen erhältst du auch von uns, Per- reichen: sonalabteilung, Tel.-Nr. 07246 707-202 oder -203. - eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung Hinweise zum Datenschutz finden Sie auf unserer Homepage des Bewerbers (m/w/d) ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung www.malsch.de. auf amtlichem Vordruck; - eine eidesstattliche Versicherung des Bewerbers (m/w/d) auf Stellenausschreibung amtlichem Vordruck, dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 Gemeindeordnung vorliegt; Wir suchen ab sofort für die Mittagsbe- treuung der Hans-Thoma-Schule eine - Unionsbürger (m/w/d) müssen außerdem zu ihrer Bewerbung auf amtlichem Vordruck eine weitere eidesstattliche Versicherung Betreuungskraft (m/w/d) abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmit- im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung mit einer wöchent- gliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbar- lichen Arbeitszeit von 6 Stunden zzgl. Vor- und Nachbereitungs- keit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine zeiten während der Schulzeiten. Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Her- Die Einsatzzeiten sind montags bis donnerstags jeweils von 12.50 kunftsmitgliedstaats über die Wählbarkeit verlangt werden. Fer- Uhr bis 14.20 Uhr. ner kann von Unionsbürgern (m/w/d) verlangt werden, dass sie Das Aufgabengebiet umfasst die Beaufsichtigung und Betreuung einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und der Schüler der Sekundarstufe während der Mittagszeit. ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben. Wenn Sie Im Falle einer Neuwahl beginnt die Frist für die Einreichung neuer Bewerbungen am 14. Juni 2021 und endet am 16. Juni 2021, – Spaß und Erfahrung im Umgang mit Kindern haben 18.00 Uhr. Im Übrigen gelten die Vorschriften für die erste Wahl. – mit Konfliktsituationen angemessen umgehen können Es finden öffentliche Bewerbervorstellungen statt, die den Bewer- – Kreativität, Einfühlungsvermögen und kommunikative Fähigkei- bern (m/w/d) rechtzeitig mitgeteilt werden. ten mitbringen, Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich wieder. dann sind Sie die/der Richtige für uns. Die Vergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag Öffentlicher Mitmachen! Echtes Engagement! Dienst (TVöD). Sind Sie interessiert? Dann bewerben Sie sich bis zum 23. Mai Freiwilliges Soziales Jahr! 2021 mit Ihren vollständigen Bewerbungsunterlagen bei unserer Du bist bald fertig mit der Schule und weißt einfach nicht, wie es Personalabteilung: Gemeinde Malsch, Personalabteilung, Haupt- bei dir weitergehen soll? Dann kann auch dir ein Freiwilligendienst straße 71, 76316 Malsch oder per E-Mail (mit max. zwei Dateian- die nötige Zeit und Unterstützung bieten, deinen Weg zu finden! hängen in .pdf-Format) an bewerbung@malsch.de. Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ist ein 1-jähriges Bildungs- Hinweise zum Datenschutz finden Sie auf unserer Homepage und Orientierungsjahr für Menschen zwischen 16 und 26 Jahren www.malsch.de. und eine Chance, dich für ein Jahr im sozialen Bereich zu enga- Nähere Informationen erhalten Sie gerne bei Frau Laub oder Frau gieren, einen wertvollen Beitrag für die Gesellschaft zu leisten und Lutz, Personalabteilung, unter Tel. 07246 707-203 bzw. -202. dich gleichzeitig weiterzubilden. Sammle wertvolle Erfahrungen für dein Leben und deine berufliche Zukunft. Wir haben ab 1. September 2021 vier freie Plätze im FSJ zu besetzen. Meldewesen Bei den zu besetzenden Plätzen handelt es sich um vielseitige Stellen im pädagogischen Bereich in unseren kommunalen Kin- dertageseinrichtungen KiTa St. Martin, KiTa Villa Federbach, Kin- Abholung von Reisepässen und dergarten Zauberwald und der Hans-Thoma-Schule. Junge Erwachsene zwischen 16 und 26 Jahren haben im Rahmen Personalausweisen des FSJ die Möglichkeit, Wartezeiten sinnvoll zu überbrücken, Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin unter 07246 sich beruflich zu orientieren oder sich auf einen späteren sozialen 707-103. Beruf vorzubereiten. Die Freiwilligen werden vom DRK-LV Badi- Alle bis zum 12.4.2021 beantragten Reisepässe und bis zum sches Rotes Kreuz e.V. als Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres 12.4.2021 beantragten Personalausweise sind eingetroffen und pädagogisch begleitet. können im Einwohnermeldeamt Malsch, Zimmer 103 oder in der Für deine Tätigkeit im Sozialen Jahr erhältst du jeweiligen Ortsverwaltung abgeholt werden. – ein monatliches Taschengeld, Bitte bei der Abholung die alten Ausweise mitbringen.
Nummer 19 Mittwoch, 12. Mai 2021 9 Wahlberechtigte mit Behinderungen können sich bei der Wahlamt Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Wird dem Antrag entsprochen, erhält der/die Betroffene eine Öffentliche Sitzung des Gemeindewahl- Wahlbenachrichtigung, sofern nicht gleichzeitig ein Wahl- schein beantragt wurde. Dies gilt auch für die erst für die etwai- ausschusses ge Neuwahl Wahlberechtigten. Am Montag, 17.5.2021, findet um 18.30 Uhr im Bürgerhaus 1.2 Das Wählerverzeichnis wird an den Werktagen von 24. Mai Malsch, großer Saal, Am Hänfig 9, eine öffentliche Sitzung des 2021 bis 28. Mai 2021 während der allgemeinen Dienstzeiten: Gemeindewahlausschusses statt. Montag - Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr, Donnerstag, 7.30 - 12.30 Gegenstand der Sitzung: Uhr und 15.00 - 18.00 Uhr, Freitag 8.00 - 12.00 Uhr, im Rathaus Malsch, Hauptstr. 71, 76316 Malsch, Wahlamt, Erdgeschoss, 1. Verpflichtung der Mitglieder des Gemeindewahlausschusses. Zimmer Nr. 117, rollstuhlgerecht, für Wahlberechtigte zur Ein- 2. Prüfung der Bewerbungen und Beschlussfassung über die sichtnahme bereitgehalten. Wählbarkeit/Zulassung der Bewerber/innen sowie die Auslo- Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit sung der gleichzeitig eingegangenen und zugelassenen der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Bewerbungen für die Reihenfolge auf dem Stimmzettel. Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit 3. Beschlussfassung über den Ablauf der öffentlichen Bewerber- oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerver- vorstellungen sowie die Auslosung der jeweiligen Reihenfolge zeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tat- der Vorstellung der Kandidaten/innen, getrennt für die vier Ver- sachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit anstaltungen. oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben Zur Sitzung hat jedermann Zutritt. kann. Das Recht auf Einsicht und Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Mel- Wir bitten um die Einhaltung der Maskenpflicht sowie der deregister eine Auskunftssperre gemäß § 51 Absatz 1 bis 4 Abstands- und Hygieneregeln. Bundesmeldegesetz eingetragen ist. gez. Werner Scherer Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses geführt. Die Einsichtnahme ist durch Datensichtgerät möglich. Gemeinde Malsch Landkreis Karlsruhe 1.3 Der Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Einsichtsfrist, spä- Öffentliche Bekanntmachung testens am Freitag, dem 28. Mai 2021 bis 12.00 Uhr beim Bür- germeisteramt Malsch, Hauptstr. 71, 76316 Malsch, Wahlamt, über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erdgeschoss, Zimmer Nr. 117, rollstuhlgerecht, die Berichti- Erteilung von Wahlscheinen für die Bürgermeisterwahl Malsch gung des Wählerverzeichnisses beantragen. Der Antrag kann am 13. Juni 2021 und eine etwa erforderlich werdende Neuwahl schriftlich oder zur Niederschrift gestellt werden. am 27. Juni 2021 1.4 Der Wahlberechtigte kann grundsätzlich nur in dem Wahlraum Bei der Bürgermeisterwahl und der etwa erforderlich werdenden des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er ein- Neuwahl kann nur wählen, wer in das Wählerverzeichnis einge- getragen ist. Der Wahlraum ist in der Wahlbenachrichtigung tragen ist oder einen Wahlschein hat. angegeben. Wer in einem anderen Wahlraum oder durch Brief- 1. Wählerverzeichnis wahl wählen möchte, benötigt dazu einen Wahlschein (siehe 1.1 In das Wählerverzeichnis werden von Amts wegen die für Nr. 2). die Wahl am 13. Juni 2021 Wahlberechtigten eingetragen. 2. Wahlscheine Wahlberechtigte, die erst für die etwaige Neuwahl wahlbe- 2.1 Einen Wahlschein erhält auf Antrag rechtigt sind, werden, wenn sie bei der Aufstellung des Wähl- 2.1.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberech- verzeichnisses bekannt sind, in das Wählerverzeichnis mit tigter, einem Sperrvermerk für die erste Wahl eingetragen; im Übrigen erhalten sie auf Antrag einen Wahlschein (siehe Nr. 2). 2.1.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahl- berechtigter, Wahlberechtigte, die für die erste Wahl in das Wählerverzeich- nis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 23. Mai 2021 a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt eine Wahlbenachrichtigung. hat, rechtzeitig die Eintragung in das Wählerverzeichnis nach § 3 Abs. 2 und 4 KomWO (vgl. 1.1) oder die Berichtigung des Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, Wählerverzeichnisses zu beantragen; dies gilt auch, wenn ein wahlberechtigt zu sein, muss die Berichtigung des Wähler- Unionsbürger nachweist, dass er ohne sein Verschulden ver- verzeichnisses beantragen, wenn er nicht Gefahr laufen will, säumt hat, rechtzeitig die zur Feststellung seines Wahlrechts dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann (siehe Nr. 1.3). verlangten Nachweise nach § 3 Abs. 3 und 4 KomWO vorzu- Wahlberechtigte, die erst für die etwaige Neuwahl wahlberech- legen, tigt sind, erhalten erst eine Wahlbenachrichtigung, sobald ab- b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf sehbar ist, dass eine Neuwahl stattfindet. Sie können nach Nr. 1.3 der Antrags- oder Einsichtsfrist entstanden ist, die Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen. c) wenn sein Wahlrecht im Widerspruchsverfahren festgestellt Personen, die ihr Wahlrecht für Gemeindewahlen durch Weg- worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wäh- zug oder Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde lerverzeichnisses dem Bürgermeisteramt bekannt geworden verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Ver- ist. änderung wieder in die Gemeinde zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, sind mit der Rückkehr wahlbe- 2.2 Für eine etwa erforderlich werdende Neuwahl am 27. Juni rechtigt. Wahlberechtigte, die nach ihrer Rückkehr am Wahltag 2021 erhält ferner einen Wahlschein von Amts wegen, wer für noch nicht mindestens drei Monate in der Gemeinde wohnen die Wahl am 13. Juni 2021 einen Wahlschein nach Nr. 2.1.2 oder ihre Hauptwohnung begründet haben, werden nur auf erhalten hat. Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. 2.3 Wahlscheine können für die Wahl am 13. Juni 2021 bis Freitag, Wahlberechtigte Unionsbürger, die nach § 26 Bundesmelde- 11. Juni 2021, 18.00 Uhr, für eine etwa erforderlich werdende gesetz nicht der Meldepflicht unterliegen und nicht in das Mel- Neuwahl am 27. Juni 2021 bis Freitag 25. Juni 2021, 18.00 deregister eingetragen sind, werden ebenfalls nur auf Antrag Uhr beim Bürgermeisteramt Malsch, Hauptstr. 71, 76316 in das Wählerverzeichnis eingetragen. Dem schriftlichen Malsch, Wahlamt, Erdgeschoss, Zimmer Nr. 117, rollstuhl- Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis hat der Uni- gerecht, schriftlich, mündlich oder elektronisch (nicht aber onsbürger eine Versicherung an Eides statt mit den Erklärungen telefonisch) beantragt werden. nach § 3 Abs. 3 und 4 der Kommunalwahlordnung (KomWO) Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder auf- beizufügen. grund der Anordnung einer Absonderung nach dem Infekti- Vordrucke für diese Anträge und Erklärungen hält das Bür- onsschutzgesetz der Wahlraum nicht oder nur unter nicht germeisteramt Malsch, Hauptstr. 71, 76316 Malsch, Wahl- zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, kann amt, Erdgeschoss, Zimmer Nr. 117, rollstuhlgerecht, bereit. der Wahlschein noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, beantragt Die Anträge auf Eintragung müssen schriftlich gestellt werden werden. Das Gleiche gilt für die Beantragung eines Wahl- und - ggf. samt der genannten eidesstattlichen Versicherung scheins aus einem der unter Nr.2.1.2 genannten Gründen. - spätestens bis zum Sonntag, 23. Mai 2021 beim Bürgermei- Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage steramt Malsch, Hauptstr. 71, 76316 Malsch eingehen. einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu
10 Nummer 19 Mittwoch, 12. Mai 2021 berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann dvvbw.de weitergeleitet, auf der unser technischer Dienstleister sich für die Antragstellung der Hilfe einer anderen Person den Antragsprozess abgebildet hat. bedienen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der bean- Sammeldatei zur Bearbeitung übertragen. Der Wahlschein und tragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag die Briefwahlunterlagen werden Ihnen ab KW 21/2021 per Post vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. zugestellt. Über das Internet können die Briefwahlunterlagen bis 2.4 Wer einen Wahlschein hat, kann entweder in einem beliebigen spätestens Mittwoch, 9. Juni 2021, 12.00 Uhr beantragt werden. Wahlraum der Gemeinde oder durch Briefwahl wählen. Der Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, kön- Wahlschein enthält dazu nähere Hinweise. Mit dem Wahlschein nen Sie auch formlos per E-Mail an sylvia.kuehn@malsch.de Brief- erhält der Wahlberechtigte wahlunterlagen für die o. g. Wahl beantragen. In diesem Fall müs- – einen amtlichen Stimmzettel sen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben. – einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag für die Brief- wahl Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt: Tel. 07246 707-210, sylvia.kuehn@malsch.de, Fax 07246 – einen amtlichen hellroten Wahlbriefumschlag mit der An- 707-429. schrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist. Wann müssen Wahlbriefe abgesandt werden? Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur zulässig, wenn die Empfangsberechti- Für die Wahlergebnisermittlung können nur Wahlbriefe berück- gung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird. Der sichtigt werden, die amWahltag, 13.6.2021, 18.00 Uhr im Rathaus Wahlberechtigte, der seine Briefwahlunterlagen beim Bürger- Malsch vorliegen. Bei Rücksendung der Wahlbriefe per Post, soll- meisteramt selbst in Empfang nimmt, kann an Ort und Stelle ten diese so früh wie möglich abgeschickt werden, damit sie recht- die Briefwahl ausüben. zeitig im Rathaus Malsch eingehen. Ein Wahlberechtigter, der des Lesens oder Schreibens unkun- dig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stim- me gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer Ordnungsamt Malsch anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst Malscher Wochenmarkt getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt (zulässige Assistenz). Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die Auf dem Mühlenplatz findet der Malscher Wochenmarkt freitags unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbe- von 8.00 bis 13.00 Uhr statt. Wir bitten die Anwohner des Markt- stimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberech- geländes ihre Fahrzeuge auf den freitags zwischen 5.00 und 14.00 tigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt Uhr gesperrten Parkplätzen nicht abzustellen. Die Stellflächen der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung werden für den Marktaufbau benötigt, weshalb die widerrechtlich der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfestellung von abgestellten Fahrzeuge abgeschleppt werden. der Wahl einer anderen Person erlangt hat. Unsere Wochenmarktbeschicker bieten ein reichhaltiges An- 2.5 Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem gebot an: Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und ● eine große Auswahl an Obst und Gemüse sowie frische Pflanzen dem Wahlschein so rechtzeitig an den Vorsitzenden des und Blumen Gemeindewahlausschusses absenden, dass er dort späte- ● Pflegeprodukte aus Honig und Propolis, sowie Bonbons mit stens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Honig oder Propolis Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ● reichhaltige Auswahl an Suppen, Soßen, Gewürzen der Fa. Wela ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. ● Oliven aus verschiedenen Ländern, eingelegter Schafskäse, An- tipasti, Öle, getrocknete Früchte, selbstgemachte Brotaufstriche Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. ● versch. Sorten Bienenhonig aus der Region, von eigener Imkerei Malsch, den 12. Mai 2021 Neu auf dem Markt: Bürgermeisteramt ● Bergbauernprodukte aus den Alpen, handwerklich und tradi- tionell, Bergkäse/Ziegenkäse/Schafskäse, Speck & Wurz'n, gez. Werner Scherer, Bürgermeisterstellvertreter Milch, Butter, Yoghurt, Kräuterprodukte und Schüttelbrot, Mar- melade, Ho-Öl und Senf Briefwahlunterlagen für die Bürger- ● feine Toilettseifen, Haarseifen, Putzseifen, handgeschöpft, vege- meisterwahl bequem per Internet tarisch, ohne tierische Fette, ohne Palmöl und ohne Plastik Für die Bürgermeisterwahl 2021 können die Briefwahlunterlagen Kommen und genießen Sie ein Stück Lebensqualität im Kernort schriftlich oder mündlich bei der Gemeindebehörde beantragt von Malsch. werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Bitte beachten Sie bei Ihrem Einkauf die Hinweise über den Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Umgang mit dem Coronavirus. Übermittlung als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung und Anträge per SMS sind nicht zulässig. Sie können auch bequem per Internet die Briefwahl über unsere Fundamt Homepage www.malsch.de beantragen. Beim Aufruf des Wahl- Das Fundbüro ist von Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr scheinlinks erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antrags- besetzt. Unter 07246 707-105 können Sie telefonisch einen Termin daten. Wenn Sie diesen angebotenen Link zum Formular für den vereinbaren. Online-Wahlscheinantrag nutzen, werden Sie auf eine Internetseite der Domain dvvbw.de weitergeleitet, auf der unser technischer Dienstleister den Antragsprozess abgebildet hat. Sozial- und Gesundheitswesen Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung, die Ihnen bis späte- stens 23. Mai 2021 zugeht, müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Sie können sich die Unterlagen nach Hause oder an Sprechstunden der Krankenkassen eine abweichende Versandanschrift senden lassen. Für die auto- matische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Debeka Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Ansprechpartner: Klaus Weiler (Telefon 07242 933321) Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Pflegestützpunkte Landkreis Karlsruhe Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und ein- fach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite Standort Ettlingen der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier Die Pflegestützpunkte Landkreis Karlsruhe stehen für Auskunft bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und mög- und Beratung zu allen Fragen rund um Alter und Pflege zur Ver- licherweise noch eine abweichende Versandadresse. Auch bei fügung - kostenlos, unabhängig und neutral. Die Beratungen fin- dieser Verknüpfung werden Sie auf eine Internetseite der Domain den derzeit telefonisch statt. In Einzelfällen sind auch persönliche
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