Markt Helmstadt Mitteilungsblatt - Wird bald Ostern sein
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Mitteilungsblatt Markt Helmstadt Freitag, 5. April 2019 Nummer 4 sein ... Ostern ird bald W Foto: Armin Martin
Informationen des Marktes Helmstadt Wir gratulieren unseren Jubilaren Rufen Sie den Bürgerbus Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, die persönliche Gratulation des Bürgermeisters erfolgt ab dem 80. Geburtstag alle 5 Jahre. Rufbus Montags in der Zeit von 9:00 – 12:00 Uhr und von 14.00 bis 15.00 Uhr !! Fahrten in andere Mitgliedsgemeinden der VGem möglich. Bitte vergessen Sie nicht: Melden Sie Ihren Fahrtenwunsch mindestens 15 Minuten vor dem gewünschten Abfahrtstermin an dem zu vereinbarenden Haltepunkt an unter Hinweis: Sofern Sie eine Gratulation durch den Bürgermeister nicht wünschen, bitten wir Sie, dies vorher der VGem Helmstadt Telefon-Nummer (09369) 90 79 47 mitzuteilen. Die Gebühr je einfacher Fahrt beträgt 0,50 €. Abfallentsorgung Impressum Das Mitteilungsblatt des Marktes Helmstadt erscheint monatlich jeweils am 1. Freitag und wird kostenlos an alle erreichbaren Restmüll: 4. und 17.(!) April Haushalte des Verbreitungsgebietes verteilt. Bioabfall: 11. und 26.(!) April Herausgeber: MaGeTA-Verlag, Maria Geyer (v.i.S.d.P.) Gelber Sack: 13.(!) und 29. April Mittlerer Dallenbergweg 19, 97082 Würzburg Blaue Papiertonne: 12. April im Auftrag des Marktes Helmstadt Verantwortlich für den gemeindlichen Teil ist der 1. Bürgermeister Veröffentlichungen der Vereine liegen in deren eigener Verantwortung Grafik, Layout und Anzeigenbetreuung: Iris Mende, Wertstoffhof Aalbachtal Uettingen, Tel. 0176 577 209 40, E-Mail: anzeigen@mageta-verlag.de Mittlere Stämmig 7 – auch Elektroschrott Private Kleinanzeigen, Dank- und Familienanzeigen: Öffnungszeiten: VGem Helmstadt, Frau Sporn, Tel. 09369 9079-13, E-Mail: marianne.sporn@vgem-helmstadt.bayern.de Mittwoch von 14:00 bis 18:00 Uhr Internet: www.vghelmstadt-mageta.de/anzeigenannahme Freitag von 09:00 bis 18:00 Uhr Zu veröffentlichende Artikel: schicken Sie bitte per Post Samstag von 09:00 bis 14:00 Uhr (nicht per Fax!) oder per E-Mail als Word-Datei, bzw. Text-Datei (ohne jegliche Formatierung) an die VGem Helmstadt, Wertstoffhof Kiesäcker Waldbüttelbrunn Im Kies 8, 97264 Helmstadt, z.Hd. Frau Sporn, Tel. 09369 9079-13, E-Mail: marianne.sporn@vgem-helmstadt.bayern.de Öffnungszeiten: Die Redaktion behält sich Kürzungen vor. Dienstag von 09:00 bis 18:00 Uhr Belegexemplare der aktuellen Ausgabe können in der Verwaltungs- Mittwoch von 07:00 bis 12:00 Uhr gemeinschaft Helmstadt abgeholt werden. Auf Wunsch werden Donnerstag von 09:00 bis 18:00 Uhr Belegexemplare gegen Gebühr von 3,- Euro zugesandt. Freitag von 09:00 bis 18:00 Uhr Alle Informationen, Mediadaten und Erscheinungstermine unter Samstag von 09:00 bis 14:00 Uhr www.mageta-verlag.de Grüngutsammelstelle Helmstadt Das nächste Gemeindeblatt erscheint am Freitag den 3. Mai 2019. Öffnungszeiten: Samstags von 9.00 bis 12.00 Uhr Redaktionsschluss: Mittwoch, 17. April 2019 2 Mitteilungsblatt Markt Helmstadt April 2019
Informationen des Marktes Helmstadt meinden beschlossen. In seiner Sitzung am 15.12.2014 hat der Gemeindliche Marktgemeinderat der Vereinsgründung unter TOP 9 der öf- fentlichen Sitzung zugestimmt. Bekanntmachungen Seit April 2018 arbeitet Frau Julia Gerstberger als Allianzma- nagerin der Allianz Waldsassengau und hat seither zusammen mit der Lenkungsgruppe wichtige gemeindeübergreifende Sprechstunde Projekte bearbeitet und auf den Weg gebracht. des Bürgermeisters im Rathaus Helmstadt: Die immer weiter zunehmenden Anforderungen in vielfältigen Donnerstags von 16:00 bis 19:00 Uhr, Tel. 09369 9079-79 Bereichen wie beispielsweise Datenschutz, Informationssi- cherheit, Wasser, Abwasser usw. sind für einzelne Gemeinden und auch Verwaltungen nicht mehr zu bewältigen. Kinder- und Jugendsprechstunde des Bürgermeisters Für die Zusammenarbeit in Gemeindeallianzen gibt es deshalb Nach dem Motto „Jeder ist ein Teil der Gemeinde – jeder kann derzeit keine Alternative. mitarbeiten und mitgestalten“ können Kinder und Jugendliche mit dem Bürgermeister wieder über ihre Vorstellungen und Unter anderem wird aktuell an den Themen und Projekten ge- Ideen sprechen. arbeitet: am Donnerstag, 25. April, von 15.00 – 16.00 Uhr - Informationssicherheitskonzept und gemeinsamer ISB, - Strategie Baulandaktivierung als „Pilotprojekt“, Bauhof: 09369 3341 oder 0151 18047311 - Hausärzte im Bereich westlicher Landkreis Würzburg, - allianzweiter Veranstaltungskalender Frau Gerstberger stellt sich persönlich vor und gibt als Allianz- Fundsachen managerin anhand einer Präsentation dem Gremium einen Überblick zur Entstehung, zum organisatorischen Hintergrund und zu den Zielen und Projekten der Allianz Waldsassengau Folgende Fundsachen wurden abgegeben: und beantwortet Fragen aus dem Gremium. • Samsung-Handy, Fundort: Astrid-Lindgren-Grundschule - Pausenhof Aktuelles aus der Gemeinde erfahren Sie unter: Ökomodellregion Waldsassengau; www.helmstadt-ufr.de Sachstandsbericht des Ökomodellregionmanagers Schauen Sie doch mal rein! Jochen Diener zu den Projekten der Ökomodellregion Am Montag, 18.05.2015 wurde Vertretern der Allianz Waldsas- Öffnungszeiten der VGem Helmstadt sengau im Würzburger Westen im Bayerischen Staatsministe- rium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in München Im Kies 8, 97264 Helmstadt in einem feierlichen Festakt durch Staatsminister Brunner die Urkunde zur Anerkennung als Staatlich anerkannte Ökomo- 09369 9079-0 (Vermittlung) dellregion überreicht. (Kernzeit) Montag – Freitag: 8:30 bis 12:00 Uhr Am 01.01.2016 wurde Hr. Jochen Diener als Manager für die Montag – Mittwoch: 13:30 bis 15:30 Uhr Ökomodellregion Waldsassengau eigestellt. Donnerstag: 13:30 bis 18:00 Uhr Mit Schreiben vom 26.04.2017 teilte das Bayerische Staatsmi- nisterium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit, dass Besuchen Sie uns im Internet unter: dem Antrag der Ökomodellregion Waldsassengau entspro- www.vgem-helmstadt.de chen wird und das Projekt um drei Jahre bis Ende 2020 verlän- Auch dort stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. gert wird. Ihre Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt Seit der Gründung der Ökomodellregion wurden viele inter- essante und wichtige Projekte auf den Weg gebracht, um die Ökologie unserer Region zu schützen, die ökologische Land- Aus dem Gemeinderat wirtschaft zu fördern und der Bevölkerung außer der Ökolo- gie und der ökologischen Landwirtschaft ein breites Spektrum unserer Heimat näher zu bringen. Information zu diesem The- menkomplex ist eine wichtige Voraussetzung zum Verständ- nis für den Bereich Landwirtschaft und Umwelt und für einen achtsamen Umgang mit der Natur und unserer Heimat. Sitzung vom 25. Februar 2019 Der Manager der Ökomodellregion Waldsassengau, Hr. Jochen Diener gibt anhand einer Präsentation einen Sachstandsbe- Allianz Waldsassengau; richt zu den Zielen und Aufgaben der Ökomodellregion und Sachstandsbericht der Allianzmanagerin einen Ausblick auf die im Jahr 2019 geplanten Vorhaben. Ins- Fr. Julia Gerstberger zu den Projekten der Gemeindeallianz besondere lädt er die Mitglieder des Marktgemeinderates zu Am 20.11.2014 wurde die Gründung des Vereins Allianz Wald- den Aktionen und Informationsveranstaltungen der Ökomo- sassengau im Würzburger Westen von den 13 beteiligten Ge- dellregion ein. Mitteilungsblatt Markt Helmstadt April 2019 3
Informationen des Marktes Helmstadt Gemeindlicher Naturschutz; Generalsanierung Schulturnhalle und Umnutzung Umweltbeauftragter des Marktes Helmstadt: Schwimmhalle zu gemeindl. Mehrzweckräumen; Vorstellung und Grundsatzbeschluss hier: Festlegungen zu Gestaltung und Farbgebung der Mehrzweckräume - Ebene 2 In der Sitzung vom 05.11.2018 hat Hr. Klaus Gottschlich aus Hettstadt das Projekt „Runder Tisch“ vorgestellt, das er als Zur Fortführung der Innenausbauarbeiten im Rahmen der Um- Umweltbeauftragter der Gemeinde Hettstadt dort organi- nutzung der früheren Schwimmhalle zu gemeindlichen Mehr- siert und leitet. Ziel des „Runden Tisches“ ist es, alle Akteure, zweckräumen sind verschiedene Festlegungen zur Gestaltung die mit Natur und Umwelt im Ortsbereich, Flur und Wald der und Farbgebung dieses Bereichs zu treffen. Hierzu stellt ein Gemeinde zu tun haben und in Verbindung stehen an einen Vertreter des beauftragten Arch.Büros Gruber Hettiger Haus Tisch zu bringen und gemeinsam und freiwillig Möglichkei- verschiedene Materialmuster und Gestaltungsvarianten vor. ten zu suchen die Natur zu schützen, dieser den notwendi- Im Einzelnen handelt es sich dabei um die Bodenbeläge der gen Raum zu geben, was langfristig allen Beteiligten Vorteile Veranstaltungsräume, die Farb- und Gestaltungsvarianten für bringt. die Ebene 2 (Veranstaltungsbereich) und die Wandgestaltung Wichtige Projekte in Hettstadt waren beispielsweise eine ge- des Foyers. Zur Festlegung der Bodenbeläge der Veranstal- meinsam mit den Landwirten erarbeitete gemarkungsweite tungsräume werden mehrere Muster vorgestellt. Vernetzung von Blühstreifen, das Anlegen von Blühwiesen Für den Veranstaltungsbereich auf Ebene 2 sind Festlegungen für Insekten, Anlage und Pflege von Streuobstflächen, die zur Farbe der Türzargen und Türblätter, der Rundstützen, der Herausnahme einer Waldinsel aus der Bewirtschaftung und mobilen Trennwände sowie zur Ausführung und Farbgebung vieles mehr. des Ausgabebereichs der Cateringküche zu treffen. Weitere Beteiligte am Runden Tisch sind außer den Land- Der Marktgemeinderat nimmt die Informationen zur Kenntnis; wirten die Jäger, Imker, die Gemeinde, der Bauhof, das Amt über die zu treffenden Entscheidungen wird nachfolgend einzeln für Landwirtschaft, die Forstverwaltung, die Forstbetriebsge- abgestimmt. meinschaft, die Ökomodellregion, der Bund Naturschutz, das Amt für Ländliche Entwicklung und weitere. Nach der Veröffentlichung des Sitzungsprotokolls im Ge- meindemitteilungsblatt hat sich Hr. Holger Linke beim Markt Festlegung der Bodenbeläge der Mehrzweckräume Helmstadt gemeldet und sein Interesse bekundet, das Eh- renamt des Umweltbeauftragten für den Markt Helmstadt Eine Grundvoraussetzung für die Vorauswahl der Bodenbeläge zu übernehmen und ein Netzwerk aller beteiligten Akteure der Mehrzweckräume war die Punktelastizität, d.h. der Boden- aufzubauen in der Hoffnung, dass sich sowohl für die Natur belag soll für sportliche Nutzung geeignet sein. Andererseits als auch für die Beteiligten gute und nützliche Projekte ent- sollen auf dem Belag keine Druckstellen durch Tische, Stühle wickeln. etc. verbleiben. Ein geeignetes Produkt konnte vom Architekturbüro ermittelt Zusammen mit dem von den Gartenbauvereinen angestreb- werden, es handelt sich um einen in drei Schichten aufgebau- ten Projekt „DorfGrünGestalten“ und den vom Markt Helm- ten PVC-Belag mit einer unteren stoßdämpfenden Schicht, stadt angestrebten bzw. schon auf den Weg gebrachten Pro- einer mittleren Gewebeschicht und der PVC-Nutzoberfläche. jekten „Gewässerentwicklungsplan“ und „Ökopunktekonto“ Eine Vorauswahl aus den zur Verfügung stehenden Farb- und können sich hier vorteilhafte Synergien ergeben. Mustervarianten wurde bereits getroffen. Vorgelegt zur Ent- Möglichst breit aufgestellt soll das gesamte Projekt sowohl scheidung werden drei verschiedene Optiken. Alle drei sind in die bebauten Ortsbereiche als auch die Gemarkungen mit unterschiedlichen Grautönen gehalten, ein Belag mit Holzpar- Feldflur, Wald, Gewässern, Hecken usw. mit seiner Flora und kettoptik, zwei in sogenannter Betonoptik, eine dunklere und Fauna erhalten, pflegen, schützen und weiterentwickeln. eine hellere Variante. Die Variante in Holzoptik kommt für den Marktgemeinderat Hr. Holger Linke stellt sich in der Sitzung dem Gremium per- nicht in Frage, von den beiden Varianten in der sog. Betonoptik sönlich vor und erläutert seine Gedanken und Ideen die er geht die Tendenz im Gremium zur helleren Variante mit der mit dem Amt eines Umweltbeauftragten für den Markt Helm- Bezeichnung „Concrete Light Grey“. stadt verbindet und die er gerne in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten auf den Weg bringen und umsetzen möchte. Der Marktgemeinderat beschließt, die Bodenbeläge in den Mehr- Hierzu wird er als Umweltbeauftragter in regelmäßigen Ab- zweckräumen in der Variante „Concrete Light Grey“ auszuführen. ständen Kontakt mit dem Marktgemeinderat aufnehmen und über seine Arbeit berichten. Als ersten und wichtigen Termin, nennt er die Auftaktveran- Festlegung der Farb- und Gestaltungsvarianten staltung zum Projekt „Dorf Grün Gestalten“ bzw. „Dorf Bunt der Mehrzweckräume Gestalten“ am 14.03.2019 im Haus Frohsinn. Im Rahmen Für die Farb- und Gestaltungsvarianten der Mehrzweckräume dieser Veranstaltung der Gartenbauvereine Helmstadt und stehen für die Türblätter, die Zargen, die Umrahmung bzw. Holzkirchhausen wird er sich der Öffentlichkeit als Umwelt- den Rolladenkasten an der Cateringausgabe, die Rundstützen beauftragter des Marktes Helmstadt vorstellen und lädt alle und die Trennwände verschiedene Farbkombinationen aus ei- Anwesenden herzlich zur Teilnahme ein. nem Gelbton, einem Grauton, einem Weißton und einer Holz- optik in unterschiedlichen Kombinationen zur Auswahl. Nach Der Marktgemeinderat beschließt, Hrn. Holger Linke zum Umwelt- Diskussion im Gremium wird die mehrheitlich befürwortete beauftragten des Marktes Helmstadt zu ernennen. Farbkombination zur Abstimmung gestellt. 4 Mitteilungsblatt Markt Helmstadt April 2019
Informationen des Marktes Helmstadt Der Marktgemeinderat beschließt, die Türen der Mehrzweckräume Generalsanierung Schulturnhalle und Umnutzung in Holzoptik, die Türzargen und den Rolladenkasten der Catering- Schwimmhalle zu gemeindlichen Mehrzweckräumen; ausgabe in grau, sowie die mobilen Trennwände und die Säulen in Planung der Eröffnungs- und Einweihungsfeier weiß auszuführen. Der Vorsitzende informiert, dass die Sanierungs- und Umbau- arbeiten im Gebäude gehen zügig voran gehen. Die Fertigstel- lung wird sich gegenüber der ursprünglichen Planung etwas verzögern. Es kann aber mit einer Fertigstellung vor dem Be- Festlegung der Gestaltung des Ausgabebereichs ginn der Sommerferien gerechnet werden. der Catering-Küche Um der Inbetriebnahme der Schulturnhalle und der Übergabe Für die vorgestellte Umrahmung bzw. den Kastenaufbau um der Gemeinderäume an die Bürgerschaft einen gebührenden die Durchreiche der Catering-Küche wird festgestellt, dass eine feierlichen Rahmen zu geben, ist derzeit die Planung für eine solche für die Unterbringung des Rolladens erforderlich ist. Eröffnungs- und Einweihungsfeier im Gange. Hierzu wird eine Rahmenkonstruktion im Farbton der Türzar- gen befürwortet, deren Tiefe sich von oben nach unten ver- Als vorgesehene Termine werden derzeit Sonntag, 15.09.2019 jüngt und die so schmal und flach als bautechnisch möglich und Sonntag 22.09.2019 nach dem Gottesdienst (ca. 11.00 gehalten wird. Als unterer Teil der Durchreiche soll eine durch- Uhr) mit allen Beteiligten abgestimmt, wobei sich abzeichnet, gehende Arbeitsplatte mit einem Abtropfwulst an der Saalseite dass der 22.09. als der geeignetere Termin erscheint. angebracht werden. Angedacht ist eine Eröffnungsfeier mit kirchlicher Segnung, Grußworten, Blasmusik und Beteiligung von Schulklassen. Im Der Marktgemeinderat beschließt, den Rahmen der Durchreiche, Rahmen eines „Tages der offenen Tür“ könnte die Öffentlichkeit die den Rolladenkasten bildet, so schmal und flach als bautech- die neuen Räume besichtigen. Aus Sicht des Marktgemeinde- nisch möglich und sich von oben nach unten verjüngend auszufüh- rates könnten bei diesem Anlass kleine Speisen und Getränke ren. Den unteren Teil bildet eine durchgehende Arbeitsplatte mit kostenlos angeboten werden und das entsprechende Catering einem saalseitigen Abtropfwulst. durch einen Dienstleister aus der neuen Küche erfolgen. Für die gemeindlichen Mehrzweckräume als Bürgerzentrum wäre es wünschenswert und zweckdienlich, diesen einen ein- deutigen Namen zur Unterscheidung gegenüber der an den Festlegung der Wandgestaltung des Foyers Schulverband vermieteten Schulturnhalle zu geben. Im Rah- Das Foyer wird, wie die Veranstaltungsräume, mit einer schall- men der Klausur des Marktgemeinderates wurde hierzu der schluckenden Decke ausgestattet. An einer Wand des Foyers Name „Hans-Böhm-Halle“ vorgeschlagen. Der Marktgemein- soll eine Lochplatte in Holzoptik angebracht werden, auf der derat befürwortet diesen Vorschlag und regt an, zusätzlich ein Schriftzug „Hans-Böhm-Halle“ angebracht wird. Diese Plat- zum dem bereits beschlossenen Wandelement mit Schriftzug te dient gleichzeitig als schalldämmendes und gestalterisches in der Halle auch außen am Gebäude zwei entsprechende Hin- Element. weistafeln mit Schriftzug anzubringen. Vorgestellt werden drei Varianten in Holzoptik und eine gläser- Weiter ist vor der Inbetriebnahme noch zu erarbeiten, wie und ne Variante mit einem Motiv und der Geschichte des Namens- zu welchem Mietpreis die unterschiedlichen Gemeinderäume gebers Hans Böhm. den Vereinen zur Verfügung gestellt werden können und wie diese Miete ggf. im Vereinsförderungskonzept berücksichtigt Die Diskussion ergibt, dass die in der Präsentation vorgestell- werden kann. te Variante 1 einer Lochplatte in Holzoptik mit umlaufendem LED Band und dem Schriftzug „Hans-Böhm-Halle“ die meiste Der Marktgemeinderat beschließt, den Bereich der gemeindlichen Zustimmung findet. Mehrzweckräume „Hans-Böhm-Halle“ zu benennen und entspre- chende Schriftzüge anzubringen. Der Marktgemeinderat beschließt, dass an der Wand des Foyers eine Lochplatte in Holzoptik angebracht werden soll, auf der der Schriftzug „Hans-Böhm-Halle“ entsprechend der vorgestellten Vari- ante 1 angebracht wird. Einrichtung eines Waldkindergartens, hier: baurechtliche Genehmigung Im Hinblick auf die Vorbereitungen für die Einrichtung einer Vorauswahl des Bodenbelags der Schulturnhalle Waldgruppe des Kindergartens Helmstadt wird auf die bisheri- gen Behandlungen im Marktgemeinderat verwiesen. Von Planerseite, Bürgermeister, Schulleitung und Schulhaus- meister wurden aus einer Vorauswahl von Bodenbelägen für Derzeit werden die Antragsunterlagen für die erforderliche die Schulturnhalle zwei Varianten eines gemusterten bzw. ge- baurechtliche Genehmigung dieses Vorhabens erarbeitet. sprenkelten Blautons ausgewählt. Hintergrund der Auswahl Die entsprechenden Planungsinhalte wurden bereits mehr- sind Kriterien wie Sicherheitsanforderung an die Optik einer fach im Marktgemeinderat vorgestellt; die Antragsunterlagen Sporthalle, Schmutzunempfindlichkeit usw. Es wurde verein- befinden sich derzeit kurz vor der Fertigstellung und sollen bart, dass diese Vorauswahl dem Marktgemeinderat zur Be- anschließend baldmöglichst beim Landratsamt eingereicht urteilung vorgelegt wird; die endgültige Entscheidung soll im werden, damit die Genehmigung rechtzeitig zum angestrebten Anschluss daran durch die Schulleitung in Absprache mit dem Eröffnungstermin der Waldgruppe vorliegt. Schulhausmeister getroffen werden. Hierzu soll in diesem Schritt das auch für eigene Vorhaben Der Marktgemeinderat ist mit dieser Vorgehensweise einverstan- baurechtlich erforderliche gemeindliche Einvernehmen gem. den und spricht sich für die Variante „Copacabana“ aus. § 36 BauGB erteilt werden, damit die Antragsunterlagen bald- Mitteilungsblatt Markt Helmstadt April 2019 5
Informationen des Marktes Helmstadt möglichst zur Genehmigung beim Landratsamt eingereicht migungsfähigkeit eines Vorhabens; hierzu sind im Antrag auf werden können. Bauvorbescheid konkrete Fragen zu stellen, über die entschie- den werden soll. Im Falle eines positiven Vorbescheids bedeu- Dem steht seitens des Marktgemeinderats nichts entgegen, tet dies den Anspruch des Antragstellers auf Genehmigung ei- bezüglich der Zuwegung im Waldbereich wird übereinstim- nes späteren Bauantrags für ein Vorhaben, welches inhaltlich mend festgestellt, dass diese nicht mit Schotter, sondern nur dem Bauvorbescheid entspricht. mit Rindenmulch befestigt werden soll, um nicht zur Befah- rung mit PKW zu verleiten. Die im vorliegenden Antrag gestellten Fragen beziehen sich auf die Zulässigkeit von Abweichungen. Die Abweichungen be- Der Marktgemeinderat beschließt, dem Bauvorhaben das formal treffen zum einen die Überschreitung der Baugrenze und zum erforderliche gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zu er- anderen die Überschreitung der im Bebauungsplan „Am Roth“ teilen, sodass die Bauantragsunterlagen in der vorgestellten Fas- festgesetzten Kniestockhöhe. sung baldmöglichst beim Landratsamt eingereicht werden können. Die Baugrenzüberschreitung entsteht, da das Grundstück Fl.Nr. 4458/8 in seiner möglichen, bebaubaren Fläche stark eingeschränkt ist; auf dem Grundstück wurden Parkplätze in einer Fläche von 466 m² für den angrenzenden Supermarkt Neubau eines Feuerwehrhauses auf Fl.Nr. 4417 und 4418, errichtet, weiterhin verläuft die Fernwasserleitung durch das Südliche Hochstatt, Helmstadt; Grundstück, welche in ihrer Verlegrichtung einen Mindest- hier: baurechtliche Genehmigung abstand von 6 m vorgibt. Durch diese Vorgaben ergibt sich Zur Schaffung der bauleitplanerischen Grundlage für das ge- in nordöstlicher Richtung eine geringe Überschreitung der plante neue Feuerwehrhaus Helmstadt läuft derzeit die öffent- Baugrenze von 8,70 m². Die Überschreitung betrifft nicht den liche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belan- Schutzbereich der Fernwasserleitung. ge im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens „1. Änderung Nur durch eine Überschreitung der Kniestockhöhe kann das und Erweiterung des Bebauungsplans Südliche Hochstatt“. Dachgeschoss des geplanten Apotheken- und Ärztehauses Parallel zur Vorbereitung dieses Bebauungsplanverfahrens sinnvoll und wirtschaftlich genutzt werden. Hierfür ist eine wurde bereits der Bauantrag für dieses neue Feuerwehrhaus Abweichung vom im Bebauungsplan „Am Roth“ festgesetzten erarbeitet, dessen Genehmigung nun auf der Basis des § 33 Kniestock von 0,30 m notwendig; der geplante Kniestock hat BauGB (Vorhaben während der Aufstellung eines Bebauungs- eine Höhe von 1,25 m, somit ergibt sich eine Überschreitung plans) eingeholt werden soll. von 0,95 m. Die Gebäudehöhe am höchsten Geländepunkt beträgt 6,84 m und liegt somit unter der im Bebauungsplan Die entsprechenden Planungsinhalte wurden bereits mehr- festgesetzten maximalen Höhe von 7 m. fach im Marktgemeinderat vorgestellt; derzeit befinden sich die umfangreichen Antragsunterlagen kurz vor der Fertigstel- Eine weitere Überschreitung der Kniestockhöhe entsteht am lung und sollen anschließend baldmöglichst beim Landratsamt geplanten Zwerchhausgiebel; das Zwerchhaus dient der Er- eingereicht werden. schließung des Gebäudes mit einem Treppenhaus und einem Aufzug. Hieraus ergibt sich eine Kniestockhöhe von 2,84 m und Hierzu soll jetzt das baurechtlich erforderliche gemeindliche somit eine Überschreitung von 2,54 m. Einvernehmen gem. § 36 BauGB erteilt werden, damit die Bauantragsunterlagen baldmöglichst zur Genehmigung beim Im Ergebnis sind keine Gesichtspunkte erkennbar, die der Er- Landratsamt eingereicht werden können. Eine Vorstellung der teilung des gemeindlichen Einvernehmens entgegenstehen. eingereichten endgültigen Fassung wird zu gegebener Zeit nachgeholt. Der Marktgemeinderat beschließt, der Bauvoranfrage einschließ- lich der erforderlichen Befreiungen bezüglich der Baugrenze und Dieser Vorgehensweise steht seitens des Marktgemeinderats der Kniestockhöhe das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 nichts entgegen, ergänzend wird angeregt, zu überprüfen, ob BauGB zu erteilen. aus optischen und aus Naturschutzgründen eine Dachbegrü- nung verwirklicht werden kann. Der Marktgemeinderat beschließt, dem Bauvorhaben das formal erforderliche gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zu er- Bauantrag: Anbau eines Balkons teilen, sodass die Bauantragsunterlagen baldmöglichst beim Land- auf Fl.Nr. 3688, Sudetenstraße 30, Helmstadt ratsamt eingereicht werden können. Mit Unterlagen vom 24.01.2019, eingegangen am 13.02.2019, wird die baurechtliche Genehmigung für das o.g. Vorhaben be- antragt. Geplant ist der Anbau eines Balkons am bestehenden Wohn- haus auf Fl.Nr. 3688, Sudetenstraße 30 von Helmstadt. Bauvoranfrage: Neubau eines Apotheken- und Ärztehauses Das Grundstück ist dem unbeplanten Innenbereich gem. § 34 auf Fl.Nr. 4458/8, Würzburger Straße 35 b, Helmstadt BauGB zuzuordnen, in dem Vorhaben zulässig sind, die sich Mit Unterlagen vom 18.02.2019 wird ein Bauvorbescheid für nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und das Vorhaben „Neubau eines Apotheken- und Ärztehauses“ der überbauten Grundstücksfläche in die Umgebungsbebau- auf dem Baugrundstück Fl.Nr. 4458/8, Würzburger Straße 35 b, ung einfügen. Dies ist im vorliegenden Fall erfüllt. im Bebauungsplanbereich „Am Roth“ von Helmstadt bean- Die Antragsunterlagen einschließlich der Nachbarunterschrif- tragt. ten sind vollständig; es sind keine Gesichtspunkte erkennbar, Ein solches Bauvorverfahren dient der Klärung bestimmter die der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens entgegen- Fragestellungen im Hinblick auf die grundsätzliche Geneh- stehen. 6 Mitteilungsblatt Markt Helmstadt April 2019
Informationen des Marktes Helmstadt Der Marktgemeinderat beschließt, dem Bauantrag das gemeindli- Der Marktgemeinderat beschließt, auch im Jahr 2019 die Instandset- che Einvernehmen gem. § 36 BauGB zu erteilen. Die Entscheidung zungsarbeiten an den leicht und schwer beschädigten Denkmalen bezüglich der Abweichung von den Abstandsflächen obliegt dem fortzusetzen und einen entsprechenden Haushaltsansatz von ins- Landratsamt im weiteren Genehmigungsverfahren. gesamt 25.000,00 € bereitzustellen. Bauleitplanung benachbarter Kommunen; Vereinsförderung des Marktes Helmstadt; FNP-Änderung Stadt Wertheim zur Teiländerung des Auszahlungsjahr 2019 Bebauungsplans „Almosenberg“ für den Bereich „McDonalds“ Die Meldungen der Vereine über die Mitgliederzahlen aus dem Auf die Behandlung des Sachverhalts unter TOP 4 der öffentli- Jahr 2018 mit Stand zum 31.12.2018 sind fristgerecht und voll- chen Marktgemeinderatssitzung vom 10.12.2018 wird verwie- ständig eingegangen. Bedingt durch die Generalsanierung der sen. Dort wurde im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung (§ 4 Schulturnhalle gab es in diesem Zeitraum keine Belegstunden Abs. 1 BauGB) an der o.g. FNP-Änderung der Stadt Wertheim die in der Berechnung zu berücksichtigen wären. keine Bedenken bzw. Einwendungen vorzutragen. Der Marktgemeinderat hat über die Höhe der Gesamtförder- Nun hat die Stadt Wertheim im Rahmen der Beteiligung der summe für das Auszahlungsjahr 2019 zu entscheiden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB mit Schrei- ggf. über Umverteilungen von Fördergeldern, die sich nach ben vom 30.01.2019 nochmals Gelegenheit zur Stellungnahme Beibehaltung des letztjährigen Aufteilungsschlüssels durch gegeben. den baubedingten Wegfall der Belegstunden ergeben haben. Die Zuteilung hat sich durch aktuelle Änderungen bei den Mit- Die Einsicht in die auf der Internetseite der Stadt Wertheim ein- gliederzahlen aller Vereine und aus oben genanntem Grund gestellten Verfahrensunterlagen hat ergeben, dass sich durch Belegungsstunden leicht verändert, der Verteilungsschlüssel die vorherige frühzeitige Beteiligung keine relevanten Ände- wurde in der Tabelle gegenüber dem letzten Auszahlungsjahr rungen am Verfahrensinhalt ergeben haben. nicht nachjustiert, da die Änderungen für die einzelnen Verei- Somit besteht weiterhin keine Veranlassung zu Bedenken bzw. ne nicht erheblich ins Gewicht fallen. Einwendungen im laufenden Verfahren. Der Kostenersatz für die Schulturnhallenmiete hat sich von 3070,- € (2016) auf 2495,- € (2017) auf derzeit 0 € (2018) ver- Der Gemeinderat beschließt, bezugnehmend auf die Beschlussfas- ringert, was den über Säule 1 und 2 zu verteilenden Betrag sung vom 10.12.2018 weiterhin keine Bedenken bzw. Einwendun- erhöht. gen vorzutragen. Beschluss der Fördersumme für das Förderjahr 2019 Sanierung beschädigter Denkmale in Helmstadt Für das Auszahlungsjahr 2019 ist die Höhe der Fördersumme und Holzkirchhausen im Rahmen des Denkmalschutzes für die Vereinsförderung zu beschließen. Um den Erhalt der zahlreichen Denkmale in Helmstadt und Die Höhe der jährlichen Fördersumme betrug seit Einführung Holzkirchhausen in Gang zu bringen, wurde in der Marktge- des Vereinsförderungsprogramms in dieser Form im Jahr 2014 meinderatssitzung vom 17.10.2016 beschlossen, dass ab dem jeweils 45.000 €. Jahr 2017 jährliche Instandsetzungsarbeiten an leicht beschä- Vorgeschlagen wird auch für das Auszahlungsjahr 2019 ein Be- digten Denkmalen im Umfang von ca. 5.000,00 € erfolgen sol- trag von 45.000 €. len und für stärker beschädigte Denkmale ein Haushaltsansatz von 20.000,00 € vorgesehen werden soll. Die Instandsetzungs- Der Marktgemeinderat beschließt, die Höhe der Auszahlungssum- arbeiten wurden im Jahr 2018 fortgeführt; dementsprechend me im Vereinsförderungsprogramm für das Auszahlungsjahr 2019 soll auch im Jahr 2019 ein entsprechender Haushaltsansatz auf insgesamt 45.000,00 € festzulegen. bereitgestellt werden. Die Instandsetzungsarbeiten an den leicht beschädigten Denk- malen sollen weiter nach Listenreihenfolge abgearbeitet wer- den, die in Summe insgesamt wieder einen Kostenumfang von Aufteilung der Fördergelder ca. 5.000,00 € ergeben soll. Wenn möglich sollen die Arbeiten auf Stundenbasis erfolgen und eine Dokumentation der aus- Durch Änderungen der Mitgliederzahlen der Vereine und geführten Arbeiten und des Zustandes der bearbeiteten Denk- durch den baumaßnahmenbedingten Wegfall der Belegstun- male erstellt werden. den in der Schulturnhalle ergaben sich für das Auszahlungs- jahr 2019 bei Anwendung des Verteilungsschlüssels aus dem Für die Instandsetzungsarbeiten an den schwer beschädig- Auszahlungsjahr 2016 und 2017 unwesentliche Änderungen ten Denkmalen müssen zunächst in Absprache mit der Firma der Fördersummen bei den einzelnen Vereinen. Fleck, Tauberbischofsheim schwer beschädigte Denkmale für das Jahr 2019 festgelegt werden. Diese sollen den Haushalts- Da es sich nur um relativ geringfügige Änderungen handelt, ansatz von 20.000,00 € nicht übersteigen. Sobald entsprechen- wird vorgeschlagen den Verteilungsschlüssel gegenüber dem de Angebote der Firma Fleck, Tauberbischofsheim vorliegen, letzten Förderjahr nicht abzuändern. wird im Marktgemeinderat über die Auftragserteilung ent- schieden. Nach entsprechender Beschlussfassung würden die Der Marktgemeinderat beschließt, den Verteilungsschlüssel der denkmalschutzrechtlichen Anträge und Förderanträge einge- Fördertabelle für das Auszahlungsjahr 2019 so zu belassen wie im reicht werden. Auszahlungsjahr 2018. Mitteilungsblatt Markt Helmstadt April 2019 7
Informationen des Marktes Helmstadt Vereinsförderung; Schreiben des VdK Ortsverbandes Dabei hat sich ergeben, dass die Aufstellung zusätzlicher Helmstadt-Uettingen Leuchten aufgrund der schwierigen örtlichen Situation (stei- les Gelände, beengte Platzverhältnisse, Heckenbewuchs) sehr Mit Schreiben vom 25.05.2018 teilt der VdK Ortsverband Helm- aufwändig wäre; es wurde deshalb eine Erhöhung der beiden stadt-Uettingen seine Auffassung mit, vom Vereinsförderungs- vorhandenen Leuchten einschließlich Einbau leistungsstärke- programm des Marktes Helmstadt nicht angemessen berück- rer Leuchtmittel vereinbart. sichtigt zu werden. Hierzu hat das Bayernwerk mit Datum vom 27.02.2019 ein ent- Der Marktgemeinderat wird gebeten über die Anfrage des VdK sprechendes Angebot vorgelegt, das Bruttogesamtkosten von zu entscheiden. 3.808,18 € ausweist. Der Marktgemeinderat stellt fest, dass sich bezüglich der Ge- währung von Vereinsfördermitteln an den VdK OV Helmstadt- Der Marktgemeinderat beschließt, das Bayernwerk gemäß des- Uettingen keine Änderungen bezüglich der Grundlagen der in sen Angebot vom 27.02.2019 mit einem Bruttogesamtbetrag von der Sitzung vom 24.11.2014 beschlossenen Vereinsförderung 3.808,18 € mit der Verbesserung der Ausleuchtung der Oberholz- (Regelwerk und Anhang) ergeben haben und der pauschale treppe zu beauftragen. Förderbetrag weiterhin gewährt wird. Bauantrag (Genehmigungsfreistellung): Neubau einer Weitere Tagesordnungspunkte wurden aus zeitlichen Gründen Terrassenüberdachung am bestehenden Wohnhaus auf zurückgestellt und werden in der nächsten Sitzung des Markt- Fl.Nr. 377, Blumenstraße 11, Holzkirchhausen gemeinderates behandelt. Mit Unterlagen vom 25.01.2019, eingegangen am 31.01.2019, wird die Behandlung des o. g. Vorhabens im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Am Ölgartengraben“ von Holzkirchhau- sen im Rahmen der Genehmigungsfreistellung gem. Art. 58 BayBO beantragt. Sitzung vom 18. März 2019 Geplant ist der Neubau einer Terrassenüberdachung am be- stehenden Wohnhaus auf dem Baugrundstück Fl.Nr. 377, Blu- Erneuerung von Kanal- und Wasserleitungen menstraße 11 von Holzkirchhausen. Das Vorhaben entspricht mit Straßenbau in Holzkirchhausen; laut Angaben des Antragstellers den Festsetzungen des Be- hier: Baugrundgutachten bauungsplans „Am Ölgartengraben“; Abweichungen sind aus den Antragsunterlagen nicht ersichtlich. In der Marktgemeinderatssitzung vom 04.02.2019 wurde die Vorgehensweise für die anstehende Erneuerung von Kanal- Da das Vorhaben die Festsetzung des Bebauungsplans einhält, und Wasserleitungen in Holzkirchhausen festgelegt. Dabei kann der Bauantrag gem. Art. 58 BayBO (Genehmigungsfrei- wurde u.a. beschlossen, zur Klärung evtl. Schadstoffbelastun- stellung) behandelt werden. Gemäß der vom Marktgemeinde- gen des bei der Maßnahme anfallenden Straßenaushubma- rat in der Sitzung vom 27.05.2002 festgelegten Vorgehenswei- terials eine Baugrunduntersuchung durchzuführen. Da der se wird der Bauantrag mit einer entsprechenden Mitteilung an Zeitrahmen durch die Förderfähigkeit der Maßnahme im Rah- den Bauherrn zurückgegeben und an das Landratsamt weiter- men der RzWas sehr eng ist, wurden vom beauftragten Ing. geleitet. Büro Köhl umgehend Angebote für die Erstellung eines Bau- grundgutachtens eingeholt. Die eingegangenen Angebote wurden vom Büro umgehend ausgewertet und dem Markt Helmstadt mit Schreiben vom Nachkalkulation der Abwassergebühren 28.02.2019 vorgelegt. Zur Vermeidung von Zeitverlusten wur- für das Haushaltsjahr 2018; hier: Bekanntgabe de das Büro PeTerra, das das nach Auswertung wirtschaft- Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 22.02.2016 die lichste Angebot mit einem geprüften Bruttogesamtbetrag von Abwassergebühren für die Abrechnungszeiträume 01.07.2016 5.509,05 € vorgelegt hatte, bereits direkt beauftragt. – 30.06.2019 (3 Jahre) festgesetzt. Hierzu wird um nachträgliche Beschlussfassung gebeten. Für jedes Haushaltsjahr ist eine entsprechende Nachkalkulati- on durchzuführen. Sich hieraus ergebende Überschüsse bzw. Der Marktgemeinderat beschließt die nachträgliche formale Auf- Defizite sind den Sonderrücklagen –Schmutzwasser- und –Nie- tragsvergabe für die Baugrunduntersuchungen für die genannten derschlagswasser- getrennt zuzuführen bzw. zu entnehmen. Tiefbaumaßnahmen an das Büro PeTerra, Kitzingen, gemäß dessen Angebot vom 15.02.2019 mit einem geprüften Bruttogesamtbetrag Die am Ende des Bemessungszeitraums 2016 – 2018 aufgetre- von 5.509,05 €. tene Kostenüberdeckung im Bereich Schmutzwasser in Höhe von 91.043,81 € und die Kostenüberdeckung im Bereich Nie- derschlagswasser in Höhe von 19.550,47 € sind gemäß Art. 8 KAG im nächsten Kalkulationszeitraum auszugleichen und Straßenbeleuchtung; werden sich gebührenmindernd auswirken. Verbesserung der Ausleuchtung der Oberholztreppe Nachdem aus der Bevölkerung schon mehrfach eine unzurei- Nachkalkulation der Wasserverbrauchsgebühren für das chende Ausleuchtung im Bereich der Oberholztreppe mitgeteilt Haushaltsjahr 2018; hier: Bekanntgabe worden war, wurde in einem Ortstermin mit dem Bayernwerk geprüft, inwieweit sich hier eine Verbesserung herstellen lässt. Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 22.02.2016 die 8 Mitteilungsblatt Markt Helmstadt April 2019
Informationen des Marktes Helmstadt Wasserverbrauchsgebühren für die Abrechnungszeiträume Kalkulation der Wasserverbrauchsgebühren 01.07.2016 – 30.06.2019 (3 Jahre) festgesetzt. für die Abrechnungszeiträume 01.07.2019 - 30.06.2022 Für jedes Haushaltsjahr ist eine entsprechende Nachkalkulati- Gemäß Art. 8 Abs. 6 KAG können bei der Gebührenbemessung on durchzuführen. Sich hieraus ergebende Überschüsse bzw. die Kosten für einen mehrjährigen Zeitraum berücksichtigt Defizite sind der Sonderrücklage Wasserversorgung zuzufüh- werden, der jedoch höchstens 4 Jahre umfassen darf. Kosten- ren bzw. zu entnehmen. überdeckungen, die sich am Ende des Bemessungszeitraums ergeben, sind innerhalb des folgenden Bemessungszeitraums Die am Ende des Bemessungszeitraums 2016 – 2018 aufgetre- auszugleichen, Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeit- tene Kostenüberdeckung in Höhe von 59.203,50 € ist gemäß raum ausgeglichen werden. Art. 8 KAG im nächsten Kalkulationszeitraum auszugleichen und wird sich gebührenmindernd auswirken. Die Kalkulation umfasst wieder einen Kalkulationszeitraum von 3 Jahren. Die Sonderrücklage weist zum Beginn des Kalkulationszeit- raums einen positiven Bestand von 59.212,11 € aus. Kalkulation der Abwassergebühren für die Abrechnungs- Die Kalkulation zeigt auf, dass trotz gestiegener Gesamtkos- zeiträume 01.07.2019 - 30.06.2022 ten insbesondere beim Wassereinkauf (Preiserhöhung zum Gemäß Art. 8 Abs. 6 KAG können bei der Gebührenbemes- 01.01.2019 von 1,05 €/m³ auf 1,20 €/m³) eine Gebührensen- sung die Kosten für einen mehrjährigen Zeitraum berücksich- kung möglich ist. Grund hierfür ist der vorhandene Überschuss tigt werden, der jedoch höchstens vier Jahre umfassen darf. des vorangegangenen Kalkulationszeitraums, der zwingend in Kostenüberdeckungen, die sich am Ende des Bemessungszeit- diesem Bemessungszeitraum auszugleichen ist. raums ergeben, sind innerhalb des folgenden Bemessungs- Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Wasserver- zeitraums auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen in die- brauchsgebühr von derzeit 2,50 €/m³ auf 2,20 €/m³ zu senken. sem Zeitraum ausgeglichen werden. Die Gebührensätze für die Grundgebühr bleiben unverändert. Die Kalkulation umfasst wieder einen Kalkulationszeitraum Abschließend sei noch erwähnt, dass die bevorstehenden von 3 Jahren. Investitionen für die Auswechslung von Wasserleitungen im Die Bestände der Sonderrücklagen gliedern sich zum Beginn Ortsteil Holzkirchhausen (Bauabschnitt 07) erst den nächsten des Kalkulationszeitraums wie folgt: Kalkulationszeitraum gebührentechnisch belasten. Schmutzwasser positiv 91.098,79 € Der Marktgemeinderat beschließt, die Verbrauchsgebühr für Trink- Niederschlagswasser positiv 19.548,14 € wasser für die Abrechnungszeiträume 01.07.2019 – 20.06.2022 auf 2,20 €/m³ festzusetzen. Schmutzwassergebühr: Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss: Die Kalkulation zeigt auf, dass eine moderate Gebührenerhö- bis 4 m³/h 40,00 €/Jahr (wie bisher) hung von 3,70 €/m³ auf 3,80 €/m³ notwendig ist um volle Kos- bis 10 m³/h 60,00 €/Jahr (wie bisher) tendeckung zu erzielen. Folgende Gründe sind hierfür verant- bis 16 m³/h 80,00 €/Jahr (wie bisher) wortlich: über 16 m³/h 100,00 €/Jahr (wie bisher) - Anstieg der Personalkosten - Höhere Unterhaltskosten ins. Kläranlage - Höhere Kosten für die Entsorgung von Klärschlamm (fast Beratung und Beschlussfassung über den Erlass der verdoppelt) Satzung über das Setzen und Entfernen von Grenzsteinen Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Schmutzwasser- durch Feldgeschworene gebühr von 3,70 €/m³ auf 3,80 €/m³ zu erhöhen. Bei der Thematik Feldgeschworene handelt es sich um eine An- gelegenheit des übertragenen Wirkungskreises. Die Gemeinde darf demnach hierüber nur dann eine gemeindliche Satzung erlassen, wenn hierfür eine spezielle Ermächtigungsgrundlage Niederschlagswassergebühr: in einem Fachgesetz zu finden ist. Die vorhandene positive Sonderrücklage in Höhe von 19.548,14 € Gemäß Art. 12 Abs. 3 des Abmarkungsgesetzes kann durch ge- reicht aus, um die gestiegenen Gesamtkosten auszugleichen. meindliche Satzung bestimmt werden, dass bei von Behörden geleiteten Abmarkungen das Setzen und Entfernen von Grenz- Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Niederschlags- steinen den Feldgeschworenen vorbehalten ist. Der Markt wassergebühr in Höhe von derzeit 0,65 €/m² beizubehalten. Helmstadt hat hiervon mit seiner Satzung über das Setzen Abschließend sei noch erwähnt, dass die bevorstehenden In- und Entfernen von Grenzsteinen durch Feldgeschworene vom vestitionen für die Sanierung von Abwasserleitungen im Orts- 10.04.1985 Gebrauch gemacht. teil Holzkirchhausen (Bauabschnitt 07) erst den nächsten Kal- Der Inhalt des § 1 der Satzung regelt die Zahl, die örtliche Glie- kulationszeitraum gebührentechnisch belasten. derung und die Zuständigkeit. Eine Ermächtigungsgrundlage dies über Satzung zu regeln, liegt nicht vor. Zudem ist eine Re- Der Marktgemeinderat beschließt, die Abwassergebühren für die Ab- gelung in der Satzung auch nicht notwendig, da bereits Art. 11 rechnungszeiträume 01.07.2019 – 30.06.2022 wie folgt festzusetzen. Abs. 1 des Abmarkungsgesetzes dies beinhaltet. Eine Bestim- Schmutzwassergebühr 3,80 €/m³ mung von Zahl, örtlicher Gliederung und Zuständigkeit wird Niederschlagswassergebühr 0,65 €/m² durch Gemeinderatsbeschluss in TOP 9 gefasst. Mitteilungsblatt Markt Helmstadt April 2019 9
Informationen des Marktes Helmstadt Auch § 3 der Satzung ist nicht durch die Ermächtigungsgrundla- plätze für Gartenbesitzer oder Nutzer der Glascontainer frei ge nach Art. 12 Abs. 3 Abmarkungsgesetz abgedeckt. Regelun- bleiben. gen zum Ausscheiden aus dem aktiven Dienst sind außerdem Über den Abschluss einer Vereinbarung und eine jährliche Nut- bereits über Art. 11 Abs. 5 Satz 2 des Abmarkungsgesetztes in zungsgebühr statt einer Spende sollte nachgedacht werden. Verbindung mit der Gemeindeordnung und der Feldgeschwo- renenbekanntmachung geregelt. Der Vorsitzende beantragt vor der Abstimmung über einen Änderungsantrag gem. § 24 Abs. 5 Ziffer 2 der Geschäftsord- Für die §§ 1 und 3 der Satzung vom 10.04.1985 liegt demnach nung (Verlegung in den nicht öffentlichen Teil der Sitzung) zu keine Ermächtigungsgrundlage vor. Somit sind diese Regelun- beschließen, da es sich nach seiner Auffassung um eine ver- gen nichtig und zu streichen. Zur Anpassung an die geltende tragliche Angelegenheit handelt. Rechtslage sollte der Erlass einer neuen Satzung vorgenom- men werden. Ein Entwurf der überarbeiteten Satzung wurde jedem Mitglied des Marktgemeinderates mit der Sitzungsla- dung elektronisch übermittelt. Änderungsantrag gem. § 24 Abs. 5 Ziffer 2 der Geschäfts- Der Marktgemeinderat beschließt die Satzung über das Setzen und ordnung Entfernen von Grenzsteinen durch Feldgeschworene zu erlassen. Die Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Der Vorsitzende beantragt die Abstimmung über den Tages- Gleichzeitig tritt die Satzung über das Setzen und Entfernen von ordnungspunkt 10 im nicht öffentlichen Teil der Sitzung vor- Grenzsteinen durch Feldgeschworene vom 10. April 1985 außer zunehmen. Kraft. Der Marktgemeinderat beschließt, die Verlegung der Sachbehand- lung des Tagesordnungspunktes 10 in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung. Vollzug des Gesetzes über die Abmarkung der Grundstücke (AbmG); Bestimmung der Zahl, der örtlichen Gliederung und Zuständigkeit von Feldgeschworenen Für jede Gemeinde sind vier bis sieben Feldgeschworene zu bestellen; bei Bedarf kann die Zahl angemessen erhöht wer- Generalsanierung Schulturnhalle und Umnutzung den. Aktuell sind für die Gemarkung Helmstadt sieben und für Schwimmhalle zu gemeindlichen Mehrzweckräumen; die Gemarkung Holzkirchhausen vier Feldgeschworene be- Planung der Eröffnungs- und Einweihungsfeier stellt. In Gemeinden, die aus mehreren Gemeindeteilen beste- In der Marktgemeinderatssitzung vom 25.02.2019 wurde die hen, können die Feldgeschworenen nach einzelnen Gemein- Planung für eine Eröffnungs- und Einweihungsfeier für die sa- deteilen oder Gruppen von solchen getrennt bestellt werden. nierte Schulturnhalle und die gemeindeeigenen Mehrzweck- Die Feldgeschworenen verschiedener Gemeindeteile können räume besprochen. gesonderte Kollegien bilden. Der Gemeinderat bestimmt im Benehmen mit den Feldgeschworenen ihre Zahl sowie ihre Weiter wurde der Beschluss gefasst, die gemeindlichen Räu- örtliche Gliederung me zur eindeutigen Unterscheidung zur Schulturnhalle „Hans- Böhm-Halle“ zu benennen. Hinsichtlich der Anzahl der für den Markt Helmstadt zu be- stellenden Feldgeschworenen und deren örtliche Gliederung Bezüglich des Angebotes von Getränken und Speisen an die konnten keine schriftlichen Belege in den Archivbeständen Gäste der Einweihungsfeier wird der Vorschlag gemacht, die gefunden werden. Daher ist es erforderlich, die örtliche Glie- Versorgung einem örtlichen Caterer zu übertragen und für derung und Zuständigkeit sowie die Anzahl der Feldgeschwo- jede Speise und jedes Getränk einen Euro als Preis für die Gäs- renen zu beschließen. te festzulegen. Der so eingenommene Erlös könnte beispiels- weise den Ersthelfern der Feuerwehr zugutekommen oder die Der Marktgemeinderat beschließt, im Benehmen mit den Feldge- Anschaffung eines Defibrillators z. B. für die Hans-Böhm-Halle schworenen die bisherige Gliederung nach den Gemarkungsgren- (mit)finanzieren. zen von Helmstadt und Holzkirchhausen und die Anzahl der Feldge- Weiter ist vor der Inbetriebnahme noch zu erarbeiten, wie und schworenen von sieben für Helmstadt und vier für Holzkirchhausen zu welchem Mietpreis die unterschiedlichen Gemeinderäume beizubehalten. den Vereinen zur Verfügung gestellt werden können und wie diese Miete ggf. im Vereinsförderungskonzept berücksichtigt werden kann. Dazu wurde ein eigener TOP erstellt. Parkplätze auf Fl.Nr. 2974 Am Ochsengraben; Als vorgesehene Termine werden derzeit Sonntag, 15.09.2019 Anfrage des Sanier- und Renovierbetriebes Späte und Sonntag, 22.09.2019 nach dem Gottesdienst (ca. 11.00 Uhr) mit allen Beteiligten abgestimmt, wobei sich zeigt, dass Mit Schreiben vom 25.02.2019 bittet der Inhaber des Sanier- der 22.09. als der geeignetere Termin erscheint. und Renovierbetriebes Späte, Hr. Brian Späte darum, an den Werktagen Montag bis Freitag tagsüber die öffentlichen Park- Sobald der Termin in Abstimmung mit den Beteiligten fest- plätze auf Fl.Nr. 2974 Am Ochsengraben als Parkflächen für die steht, wird dieser dem Gremium bekannt gegeben. Mitarbeiter seines Betriebes nutzen zu dürfen. Der Marktgemeinderat beschließt, für jede Speise/jedes Getränk ei- Er macht das Angebot, dem Kindergarten oder der Feuerwehr nen Euro als Preis für die Gäste festzulegen und den somit erzielten eine Spende zu machen. Erlös den Ersthelfern der Freiweilligen Feuerwehr zugutekommen Denkbar wäre die Überlassung von mehreren Parkplätzen für zu lassen oder einen Defibrillator z. B. für die Hans-Böhm-Halle an- den angefragten Zweck, sofern mindestens zwei bis drei Park- zuschaffen. 10 Mitteilungsblatt Markt Helmstadt April 2019
Informationen des Marktes Helmstadt Neuerlass der Geschäftsordnung - Rechtliche Würdigung die Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Marktgemeinderats des Änderungsantrages (Tagesordnungspunkt 8.1 MGR- jedoch der Auffassung sind, dass die Angelegenheit beschlussreif Sitzung vom 04.02.2018) ist und es keiner weiteren Unterlagen mehr bedarf, wie ist dann zu Der Marktgemeinderat des Marktes Helmstadt hat in seiner verfahren? öffentlichen Sitzung am 04.02.2019 auf Antrag von Herrn Kann dann ein Beschluss gefasst werden oder muss die Angele- Marktgemeinderat Bernhard Haber unter Tagesordnungs- genheit auf die nächste (Markt-)Gemeinderatssitzung verschoben punkt 8.1 beschlossen, von der Mustergeschäftsordnung des werden? Bayerischen Gemeindetages abzuweichen und den § 20 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Marktes Helmstadt wie folgt zu Der Marktgemeinderat wird um Beratung gebeten. ergänzen: „Sofern der Tagesordnung keine Beschlussvorlagen oder wei- tere Unterlagen beigefügt sein sollten, sind diese beizufügen, Aus Sicht der VGem-Verwaltung sollte der in der öffentlichen wenn mindestens ein Drittel des Marktgemeinderates dies ver- Sitzung des Marktgemeinderates unter Tagesordnungspunkt langt.“ 8.1 gefasste Beschluss (Änderungsantrag gem. § 24 Abs. 5 Zif- fer 2 GeschO) aufgehoben und die Geschäftsordnung noch- Unter dem Tagesordnungspunkt 8.2 der o. g. öffentlichen Sit- mals formal, wie ursprünglich unter Tagesordnungspunkt 8 zung wurde der Neuerlass der Geschäftsordnung mehrheitlich der o. g. Sitzung vorgeschlagen, beschlossen werden. mit der vorgenannten Änderung beschlossen. Der Marktgemeinderat sieht die grundsätzliche Ergänzung Zu der vorstehenden Ergänzung ist folgendes festzustellen: des § 20 Abs. 3 GeschO durch die Kommunalaufsicht und die Gemäß Art. 46 Abs. 2 Satz 1 GO ist es Aufgabe des ersten VGem-Verwaltung bestätigt und sieht somit keine Bedenken in Bürgermeisters, die Beratungsgegenstände (für die Gemein- seinem Beschluss des Tagesordnungspunktes 8.1 der öffentli- deratssitzungen) vorzubereiten. Daraus folgt, dass der erste chen Sitzung vom 04.02.2019. Bürgermeister in eigener Zuständigkeit darüber entscheidet, Um Bedenken und Unklarheiten zu beseitigen, soll folgender ob und ggf. welche Unterlagen zusammen mit der Einladung Satz ergänzt werden: „Die Beratung und die Beschlussfassung zur nächsten Gemeinderatssitzung versandt werden sollen. ist dann auf eine der nächsten Marktgemeinderatssitzungen Allerdings ergibt sich aus dieser Verpflichtung auch, dass den zu verschieben.“ Marktgemeinderatsmitgliedern so viele Informationen gege- ben werden müssen, dass sie über die Tagesordnungspunkte Der Marktgemeinderat beschließt: Im § 20 Abs. 3 der Geschäftsord- gemäß ihrer Verantwortung abstimmen können. Daher wurde nung ist nach dem Satz: „Sofern der Tagesordnung keine Beschluss- in § 20 Abs. 3 Geschäftsordnung (GeschO) des Marktes Helm- vorlagen oder weitere Unterlagen beigefügt sein sollten, sind diese stadt i. d. F. vom 06.05.2014 bereits festgelegt, dass der Tages- beizufügen, wenn mindestens ein Drittel des Marktgemeinderates ordnung weitere Unterlagen, insbesondere Beschlussvorlagen, dies verlangt.“ nun noch der Satz: „Die Beratung und die Beschluss- beigefügt werden sollen, wenn und soweit das sachdienlich ist fassung ist dann auf eine der nächsten Marktgemeinderatssitzun- und Gesichtspunkte der Vertraulichkeit nicht entgegenstehen. gen zu verschieben.“ anzufügen. Weitere Unterlagen können schriftlich oder elektronisch im Ra- tsinformationssystem im Sinne von Abs. 1 Satz 2 zur Verfügung gestellt werden. Die Geschäftsordnung des Marktes Helmstadt entspricht dem Kläranlage Helmstadt; aktuellen Geschäftsordnungsmuster des Bayer. Gemeindetags zukünftige Klärschlammentsorgung (veröffentlicht in: BayGT 2014, 103/124) und erfüllt insoweit Im Rahmen eines Treffens der Betreiber von kommunalen die gesetzlichen Anforderungen. Darüber hinaus können den Kläranlagen erläuterte Prof. Schraml, Geschäftsleiter des Kom- einzelnen (Markt-)Gemeinderatsmitgliedern in der Geschäfts- munalunternehmens des Landkreises Würzburg, den aktuel- ordnung über die Bestimmungen der GO hinausgehende In- len Sachstand bezüglich der Organisation einer koordinierten formationsrecht eingeräumt werden, soweit dadurch nicht in Klärschlammentsorgung im Landkreis Würzburg. die gesetzlichen Befugnisse des ersten Bürgermeisters einge- griffen wird und höherrangige gesetzliche Regelungen, z. B. Es wird allgemein festgestellt, dass die Klärschlammentsor- des Datenschutzes, beachtet werden (Prandl/Zimmermann/ gung beinahe für jeden Kläranlagenbetreiber Probleme berei- Büchner/Pahlke, Kommunalrecht in Bayern, Stand: August tet und die Kosten in den letzten Monaten deutlich gestiegen 2018, Ziff. 10.30, Erl. 5.2.1 zu Art. 30 GO; Widtmann/Grasser/ sind. Glaser, Bayerische Gemeindeordnung, Stand: Mai 2018, Rn. 7 Das Kommunalunternehmen kann den Gemeinden die Mög- zu Art. 30 GO). Es ist daher grundsätzlich zulässig, dass in der lichkeit bieten, im Rahmen einer Markterkundung die sich bie- Geschäftsordnung, abweichend von dem Satzungsmuster des tenden Entsorgungsmöglichkeiten auszuloten. Bayer. Gemeindetags, weitergehende Informationsrechte für einzelne Gemeinderatsmitglieder gewährt werden. Zur Vorbereitung dieser Markterkundung werden sich Gemein- devertreter und Vertreter des KU zeitnah zusammensetzen. Eine Ergänzung des § 20 Abs. 3 GeschO ist daher grundsätz- lich möglich. Allerdings sieht die Kommunalaufsicht und die VGem-Verwaltung in der am 04.02.2019 beschlossenen –von der Mustergeschäftsordnung des Bay. Gemeindetages abwei- Südlink Kabeltrasse; Informationsveranstaltung vom chenden- Änderung das folgende Vollzugsproblem: 21.02.2019 und Infomarktveranstaltung am 02.04.2019 Wenn ein Drittel der Mitglieder des Marktgemeinderats beantra- Im Rahmen eines Kommunalen Infoabends informierte Tennet gen, dass vor einer Entscheidung zu einem bestimmten Tagesord- und Transnet WB über den aktuellen Sachstand der Planungen nungspunkt erst noch weitere Unterlagen vorgelegt werden sollen, für die Stromautobahn Südlink. Mitteilungsblatt Markt Helmstadt April 2019 11
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