Markt Helmstadt Mitteilungsblatt - Wird bald Ostern sein
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Mitteilungsblatt
Markt Helmstadt
Freitag, 5. April 2019 Nummer 4
sein ...
Ostern
ird bald
W
Foto: Armin MartinInformationen des Marktes Helmstadt
Wir gratulieren unseren Jubilaren Rufen Sie den Bürgerbus
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die persönliche Gratulation des Bürgermeisters erfolgt ab
dem 80. Geburtstag alle 5 Jahre. Rufbus
Montags
in der Zeit von
9:00 – 12:00 Uhr
und von
14.00 bis 15.00 Uhr !!
Fahrten in andere Mitgliedsgemeinden der VGem möglich.
Bitte vergessen Sie nicht:
Melden Sie Ihren Fahrtenwunsch mindestens 15 Minuten vor
dem gewünschten Abfahrtstermin an dem zu vereinbarenden
Haltepunkt an unter
Hinweis:
Sofern Sie eine Gratulation durch den Bürgermeister nicht
wünschen, bitten wir Sie, dies vorher der VGem Helmstadt Telefon-Nummer (09369) 90 79 47
mitzuteilen. Die Gebühr je einfacher Fahrt beträgt 0,50 €.
Abfallentsorgung Impressum
Das Mitteilungsblatt des Marktes Helmstadt erscheint monatlich
jeweils am 1. Freitag und wird kostenlos an alle erreichbaren
Restmüll: 4. und 17.(!) April
Haushalte des Verbreitungsgebietes verteilt.
Bioabfall: 11. und 26.(!) April
Herausgeber: MaGeTA-Verlag, Maria Geyer (v.i.S.d.P.)
Gelber Sack: 13.(!) und 29. April Mittlerer Dallenbergweg 19, 97082 Würzburg
Blaue Papiertonne: 12. April im Auftrag des Marktes Helmstadt
Verantwortlich für den gemeindlichen Teil ist der 1. Bürgermeister
Veröffentlichungen der Vereine liegen in deren eigener Verantwortung
Grafik, Layout und Anzeigenbetreuung: Iris Mende,
Wertstoffhof Aalbachtal Uettingen, Tel. 0176 577 209 40, E-Mail: anzeigen@mageta-verlag.de
Mittlere Stämmig 7 – auch Elektroschrott Private Kleinanzeigen, Dank- und Familienanzeigen:
Öffnungszeiten: VGem Helmstadt, Frau Sporn, Tel. 09369 9079-13,
E-Mail: marianne.sporn@vgem-helmstadt.bayern.de
Mittwoch von 14:00 bis 18:00 Uhr
Internet: www.vghelmstadt-mageta.de/anzeigenannahme
Freitag von 09:00 bis 18:00 Uhr
Zu veröffentlichende Artikel: schicken Sie bitte per Post
Samstag von 09:00 bis 14:00 Uhr
(nicht per Fax!) oder per E-Mail als Word-Datei, bzw. Text-Datei
(ohne jegliche Formatierung) an die VGem Helmstadt,
Wertstoffhof Kiesäcker Waldbüttelbrunn Im Kies 8, 97264 Helmstadt, z.Hd. Frau Sporn, Tel. 09369 9079-13,
E-Mail: marianne.sporn@vgem-helmstadt.bayern.de
Öffnungszeiten: Die Redaktion behält sich Kürzungen vor.
Dienstag von 09:00 bis 18:00 Uhr
Belegexemplare der aktuellen Ausgabe können in der Verwaltungs-
Mittwoch von 07:00 bis 12:00 Uhr gemeinschaft Helmstadt abgeholt werden. Auf Wunsch werden
Donnerstag von 09:00 bis 18:00 Uhr Belegexemplare gegen Gebühr von 3,- Euro zugesandt.
Freitag von 09:00 bis 18:00 Uhr Alle Informationen, Mediadaten und Erscheinungstermine unter
Samstag von 09:00 bis 14:00 Uhr www.mageta-verlag.de
Grüngutsammelstelle Helmstadt
Das nächste Gemeindeblatt erscheint
am Freitag den 3. Mai 2019.
Öffnungszeiten:
Samstags von 9.00 bis 12.00 Uhr Redaktionsschluss: Mittwoch, 17. April 2019
2 Mitteilungsblatt Markt Helmstadt April 2019Informationen des Marktes Helmstadt
meinden beschlossen. In seiner Sitzung am 15.12.2014 hat der
Gemeindliche Marktgemeinderat der Vereinsgründung unter TOP 9 der öf-
fentlichen Sitzung zugestimmt.
Bekanntmachungen Seit April 2018 arbeitet Frau Julia Gerstberger als Allianzma-
nagerin der Allianz Waldsassengau und hat seither zusammen
mit der Lenkungsgruppe wichtige gemeindeübergreifende
Sprechstunde Projekte bearbeitet und auf den Weg gebracht.
des Bürgermeisters im Rathaus Helmstadt: Die immer weiter zunehmenden Anforderungen in vielfältigen
Donnerstags von 16:00 bis 19:00 Uhr, Tel. 09369 9079-79 Bereichen wie beispielsweise Datenschutz, Informationssi-
cherheit, Wasser, Abwasser usw. sind für einzelne Gemeinden
und auch Verwaltungen nicht mehr zu bewältigen.
Kinder- und Jugendsprechstunde des Bürgermeisters
Für die Zusammenarbeit in Gemeindeallianzen gibt es deshalb
Nach dem Motto „Jeder ist ein Teil der Gemeinde – jeder kann derzeit keine Alternative.
mitarbeiten und mitgestalten“ können Kinder und Jugendliche
mit dem Bürgermeister wieder über ihre Vorstellungen und Unter anderem wird aktuell an den Themen und Projekten ge-
Ideen sprechen. arbeitet:
am Donnerstag, 25. April, von 15.00 – 16.00 Uhr - Informationssicherheitskonzept und gemeinsamer ISB,
- Strategie Baulandaktivierung als „Pilotprojekt“,
Bauhof: 09369 3341 oder 0151 18047311 - Hausärzte im Bereich westlicher Landkreis Würzburg,
- allianzweiter Veranstaltungskalender
Frau Gerstberger stellt sich persönlich vor und gibt als Allianz-
Fundsachen managerin anhand einer Präsentation dem Gremium einen
Überblick zur Entstehung, zum organisatorischen Hintergrund
und zu den Zielen und Projekten der Allianz Waldsassengau
Folgende Fundsachen wurden abgegeben:
und beantwortet Fragen aus dem Gremium.
• Samsung-Handy,
Fundort: Astrid-Lindgren-Grundschule - Pausenhof
Aktuelles aus der Gemeinde erfahren Sie unter: Ökomodellregion Waldsassengau;
www.helmstadt-ufr.de Sachstandsbericht des Ökomodellregionmanagers
Schauen Sie doch mal rein! Jochen Diener zu den Projekten der Ökomodellregion
Am Montag, 18.05.2015 wurde Vertretern der Allianz Waldsas-
Öffnungszeiten der VGem Helmstadt sengau im Würzburger Westen im Bayerischen Staatsministe-
rium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in München
Im Kies 8, 97264 Helmstadt in einem feierlichen Festakt durch Staatsminister Brunner die
Urkunde zur Anerkennung als Staatlich anerkannte Ökomo-
09369 9079-0 (Vermittlung) dellregion überreicht.
(Kernzeit)
Montag – Freitag: 8:30 bis 12:00 Uhr Am 01.01.2016 wurde Hr. Jochen Diener als Manager für die
Montag – Mittwoch: 13:30 bis 15:30 Uhr Ökomodellregion Waldsassengau eigestellt.
Donnerstag: 13:30 bis 18:00 Uhr Mit Schreiben vom 26.04.2017 teilte das Bayerische Staatsmi-
nisterium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit, dass
Besuchen Sie uns im Internet unter:
dem Antrag der Ökomodellregion Waldsassengau entspro-
www.vgem-helmstadt.de
chen wird und das Projekt um drei Jahre bis Ende 2020 verlän-
Auch dort stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. gert wird.
Ihre Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt Seit der Gründung der Ökomodellregion wurden viele inter-
essante und wichtige Projekte auf den Weg gebracht, um die
Ökologie unserer Region zu schützen, die ökologische Land-
Aus dem Gemeinderat wirtschaft zu fördern und der Bevölkerung außer der Ökolo-
gie und der ökologischen Landwirtschaft ein breites Spektrum
unserer Heimat näher zu bringen. Information zu diesem The-
menkomplex ist eine wichtige Voraussetzung zum Verständ-
nis für den Bereich Landwirtschaft und Umwelt und für einen
achtsamen Umgang mit der Natur und unserer Heimat.
Sitzung vom 25. Februar 2019
Der Manager der Ökomodellregion Waldsassengau, Hr. Jochen
Diener gibt anhand einer Präsentation einen Sachstandsbe-
Allianz Waldsassengau;
richt zu den Zielen und Aufgaben der Ökomodellregion und
Sachstandsbericht der Allianzmanagerin
einen Ausblick auf die im Jahr 2019 geplanten Vorhaben. Ins-
Fr. Julia Gerstberger zu den Projekten der Gemeindeallianz
besondere lädt er die Mitglieder des Marktgemeinderates zu
Am 20.11.2014 wurde die Gründung des Vereins Allianz Wald- den Aktionen und Informationsveranstaltungen der Ökomo-
sassengau im Würzburger Westen von den 13 beteiligten Ge- dellregion ein.
Mitteilungsblatt Markt Helmstadt April 2019 3Informationen des Marktes Helmstadt
Gemeindlicher Naturschutz; Generalsanierung Schulturnhalle und Umnutzung
Umweltbeauftragter des Marktes Helmstadt: Schwimmhalle zu gemeindl. Mehrzweckräumen;
Vorstellung und Grundsatzbeschluss hier: Festlegungen zu Gestaltung und Farbgebung der
Mehrzweckräume - Ebene 2
In der Sitzung vom 05.11.2018 hat Hr. Klaus Gottschlich aus
Hettstadt das Projekt „Runder Tisch“ vorgestellt, das er als Zur Fortführung der Innenausbauarbeiten im Rahmen der Um-
Umweltbeauftragter der Gemeinde Hettstadt dort organi- nutzung der früheren Schwimmhalle zu gemeindlichen Mehr-
siert und leitet. Ziel des „Runden Tisches“ ist es, alle Akteure, zweckräumen sind verschiedene Festlegungen zur Gestaltung
die mit Natur und Umwelt im Ortsbereich, Flur und Wald der und Farbgebung dieses Bereichs zu treffen. Hierzu stellt ein
Gemeinde zu tun haben und in Verbindung stehen an einen Vertreter des beauftragten Arch.Büros Gruber Hettiger Haus
Tisch zu bringen und gemeinsam und freiwillig Möglichkei- verschiedene Materialmuster und Gestaltungsvarianten vor.
ten zu suchen die Natur zu schützen, dieser den notwendi-
Im Einzelnen handelt es sich dabei um die Bodenbeläge der
gen Raum zu geben, was langfristig allen Beteiligten Vorteile
Veranstaltungsräume, die Farb- und Gestaltungsvarianten für
bringt.
die Ebene 2 (Veranstaltungsbereich) und die Wandgestaltung
Wichtige Projekte in Hettstadt waren beispielsweise eine ge- des Foyers. Zur Festlegung der Bodenbeläge der Veranstal-
meinsam mit den Landwirten erarbeitete gemarkungsweite tungsräume werden mehrere Muster vorgestellt.
Vernetzung von Blühstreifen, das Anlegen von Blühwiesen Für den Veranstaltungsbereich auf Ebene 2 sind Festlegungen
für Insekten, Anlage und Pflege von Streuobstflächen, die zur Farbe der Türzargen und Türblätter, der Rundstützen, der
Herausnahme einer Waldinsel aus der Bewirtschaftung und mobilen Trennwände sowie zur Ausführung und Farbgebung
vieles mehr. des Ausgabebereichs der Cateringküche zu treffen.
Weitere Beteiligte am Runden Tisch sind außer den Land-
Der Marktgemeinderat nimmt die Informationen zur Kenntnis;
wirten die Jäger, Imker, die Gemeinde, der Bauhof, das Amt
über die zu treffenden Entscheidungen wird nachfolgend einzeln
für Landwirtschaft, die Forstverwaltung, die Forstbetriebsge-
abgestimmt.
meinschaft, die Ökomodellregion, der Bund Naturschutz, das
Amt für Ländliche Entwicklung und weitere.
Nach der Veröffentlichung des Sitzungsprotokolls im Ge-
meindemitteilungsblatt hat sich Hr. Holger Linke beim Markt Festlegung der Bodenbeläge der Mehrzweckräume
Helmstadt gemeldet und sein Interesse bekundet, das Eh-
renamt des Umweltbeauftragten für den Markt Helmstadt Eine Grundvoraussetzung für die Vorauswahl der Bodenbeläge
zu übernehmen und ein Netzwerk aller beteiligten Akteure der Mehrzweckräume war die Punktelastizität, d.h. der Boden-
aufzubauen in der Hoffnung, dass sich sowohl für die Natur belag soll für sportliche Nutzung geeignet sein. Andererseits
als auch für die Beteiligten gute und nützliche Projekte ent- sollen auf dem Belag keine Druckstellen durch Tische, Stühle
wickeln. etc. verbleiben.
Ein geeignetes Produkt konnte vom Architekturbüro ermittelt
Zusammen mit dem von den Gartenbauvereinen angestreb-
werden, es handelt sich um einen in drei Schichten aufgebau-
ten Projekt „DorfGrünGestalten“ und den vom Markt Helm-
ten PVC-Belag mit einer unteren stoßdämpfenden Schicht,
stadt angestrebten bzw. schon auf den Weg gebrachten Pro-
einer mittleren Gewebeschicht und der PVC-Nutzoberfläche.
jekten „Gewässerentwicklungsplan“ und „Ökopunktekonto“
Eine Vorauswahl aus den zur Verfügung stehenden Farb- und
können sich hier vorteilhafte Synergien ergeben.
Mustervarianten wurde bereits getroffen. Vorgelegt zur Ent-
Möglichst breit aufgestellt soll das gesamte Projekt sowohl scheidung werden drei verschiedene Optiken. Alle drei sind in
die bebauten Ortsbereiche als auch die Gemarkungen mit unterschiedlichen Grautönen gehalten, ein Belag mit Holzpar-
Feldflur, Wald, Gewässern, Hecken usw. mit seiner Flora und kettoptik, zwei in sogenannter Betonoptik, eine dunklere und
Fauna erhalten, pflegen, schützen und weiterentwickeln. eine hellere Variante.
Die Variante in Holzoptik kommt für den Marktgemeinderat
Hr. Holger Linke stellt sich in der Sitzung dem Gremium per- nicht in Frage, von den beiden Varianten in der sog. Betonoptik
sönlich vor und erläutert seine Gedanken und Ideen die er geht die Tendenz im Gremium zur helleren Variante mit der
mit dem Amt eines Umweltbeauftragten für den Markt Helm- Bezeichnung „Concrete Light Grey“.
stadt verbindet und die er gerne in Zusammenarbeit mit allen
Beteiligten auf den Weg bringen und umsetzen möchte.
Der Marktgemeinderat beschließt, die Bodenbeläge in den Mehr-
Hierzu wird er als Umweltbeauftragter in regelmäßigen Ab- zweckräumen in der Variante „Concrete Light Grey“ auszuführen.
ständen Kontakt mit dem Marktgemeinderat aufnehmen und
über seine Arbeit berichten.
Als ersten und wichtigen Termin, nennt er die Auftaktveran- Festlegung der Farb- und Gestaltungsvarianten
staltung zum Projekt „Dorf Grün Gestalten“ bzw. „Dorf Bunt der Mehrzweckräume
Gestalten“ am 14.03.2019 im Haus Frohsinn. Im Rahmen Für die Farb- und Gestaltungsvarianten der Mehrzweckräume
dieser Veranstaltung der Gartenbauvereine Helmstadt und stehen für die Türblätter, die Zargen, die Umrahmung bzw.
Holzkirchhausen wird er sich der Öffentlichkeit als Umwelt- den Rolladenkasten an der Cateringausgabe, die Rundstützen
beauftragter des Marktes Helmstadt vorstellen und lädt alle und die Trennwände verschiedene Farbkombinationen aus ei-
Anwesenden herzlich zur Teilnahme ein. nem Gelbton, einem Grauton, einem Weißton und einer Holz-
optik in unterschiedlichen Kombinationen zur Auswahl. Nach
Der Marktgemeinderat beschließt, Hrn. Holger Linke zum Umwelt- Diskussion im Gremium wird die mehrheitlich befürwortete
beauftragten des Marktes Helmstadt zu ernennen. Farbkombination zur Abstimmung gestellt.
4 Mitteilungsblatt Markt Helmstadt April 2019Informationen des Marktes Helmstadt
Der Marktgemeinderat beschließt, die Türen der Mehrzweckräume Generalsanierung Schulturnhalle und Umnutzung
in Holzoptik, die Türzargen und den Rolladenkasten der Catering- Schwimmhalle zu gemeindlichen Mehrzweckräumen;
ausgabe in grau, sowie die mobilen Trennwände und die Säulen in Planung der Eröffnungs- und Einweihungsfeier
weiß auszuführen.
Der Vorsitzende informiert, dass die Sanierungs- und Umbau-
arbeiten im Gebäude gehen zügig voran gehen. Die Fertigstel-
lung wird sich gegenüber der ursprünglichen Planung etwas
verzögern. Es kann aber mit einer Fertigstellung vor dem Be-
Festlegung der Gestaltung des Ausgabebereichs
ginn der Sommerferien gerechnet werden.
der Catering-Küche
Um der Inbetriebnahme der Schulturnhalle und der Übergabe
Für die vorgestellte Umrahmung bzw. den Kastenaufbau um
der Gemeinderäume an die Bürgerschaft einen gebührenden
die Durchreiche der Catering-Küche wird festgestellt, dass eine
feierlichen Rahmen zu geben, ist derzeit die Planung für eine
solche für die Unterbringung des Rolladens erforderlich ist.
Eröffnungs- und Einweihungsfeier im Gange.
Hierzu wird eine Rahmenkonstruktion im Farbton der Türzar-
gen befürwortet, deren Tiefe sich von oben nach unten ver- Als vorgesehene Termine werden derzeit Sonntag, 15.09.2019
jüngt und die so schmal und flach als bautechnisch möglich und Sonntag 22.09.2019 nach dem Gottesdienst (ca. 11.00
gehalten wird. Als unterer Teil der Durchreiche soll eine durch- Uhr) mit allen Beteiligten abgestimmt, wobei sich abzeichnet,
gehende Arbeitsplatte mit einem Abtropfwulst an der Saalseite dass der 22.09. als der geeignetere Termin erscheint.
angebracht werden.
Angedacht ist eine Eröffnungsfeier mit kirchlicher Segnung,
Grußworten, Blasmusik und Beteiligung von Schulklassen. Im
Der Marktgemeinderat beschließt, den Rahmen der Durchreiche,
Rahmen eines „Tages der offenen Tür“ könnte die Öffentlichkeit
die den Rolladenkasten bildet, so schmal und flach als bautech-
die neuen Räume besichtigen. Aus Sicht des Marktgemeinde-
nisch möglich und sich von oben nach unten verjüngend auszufüh-
rates könnten bei diesem Anlass kleine Speisen und Getränke
ren. Den unteren Teil bildet eine durchgehende Arbeitsplatte mit
kostenlos angeboten werden und das entsprechende Catering
einem saalseitigen Abtropfwulst.
durch einen Dienstleister aus der neuen Küche erfolgen.
Für die gemeindlichen Mehrzweckräume als Bürgerzentrum
wäre es wünschenswert und zweckdienlich, diesen einen ein-
deutigen Namen zur Unterscheidung gegenüber der an den
Festlegung der Wandgestaltung des Foyers
Schulverband vermieteten Schulturnhalle zu geben. Im Rah-
Das Foyer wird, wie die Veranstaltungsräume, mit einer schall- men der Klausur des Marktgemeinderates wurde hierzu der
schluckenden Decke ausgestattet. An einer Wand des Foyers Name „Hans-Böhm-Halle“ vorgeschlagen. Der Marktgemein-
soll eine Lochplatte in Holzoptik angebracht werden, auf der derat befürwortet diesen Vorschlag und regt an, zusätzlich
ein Schriftzug „Hans-Böhm-Halle“ angebracht wird. Diese Plat- zum dem bereits beschlossenen Wandelement mit Schriftzug
te dient gleichzeitig als schalldämmendes und gestalterisches in der Halle auch außen am Gebäude zwei entsprechende Hin-
Element. weistafeln mit Schriftzug anzubringen.
Vorgestellt werden drei Varianten in Holzoptik und eine gläser- Weiter ist vor der Inbetriebnahme noch zu erarbeiten, wie und
ne Variante mit einem Motiv und der Geschichte des Namens- zu welchem Mietpreis die unterschiedlichen Gemeinderäume
gebers Hans Böhm. den Vereinen zur Verfügung gestellt werden können und wie
diese Miete ggf. im Vereinsförderungskonzept berücksichtigt
Die Diskussion ergibt, dass die in der Präsentation vorgestell-
werden kann.
te Variante 1 einer Lochplatte in Holzoptik mit umlaufendem
LED Band und dem Schriftzug „Hans-Böhm-Halle“ die meiste
Der Marktgemeinderat beschließt, den Bereich der gemeindlichen
Zustimmung findet.
Mehrzweckräume „Hans-Böhm-Halle“ zu benennen und entspre-
chende Schriftzüge anzubringen.
Der Marktgemeinderat beschließt, dass an der Wand des Foyers
eine Lochplatte in Holzoptik angebracht werden soll, auf der der
Schriftzug „Hans-Böhm-Halle“ entsprechend der vorgestellten Vari-
ante 1 angebracht wird.
Einrichtung eines Waldkindergartens,
hier: baurechtliche Genehmigung
Im Hinblick auf die Vorbereitungen für die Einrichtung einer
Vorauswahl des Bodenbelags der Schulturnhalle Waldgruppe des Kindergartens Helmstadt wird auf die bisheri-
gen Behandlungen im Marktgemeinderat verwiesen.
Von Planerseite, Bürgermeister, Schulleitung und Schulhaus-
meister wurden aus einer Vorauswahl von Bodenbelägen für Derzeit werden die Antragsunterlagen für die erforderliche
die Schulturnhalle zwei Varianten eines gemusterten bzw. ge- baurechtliche Genehmigung dieses Vorhabens erarbeitet.
sprenkelten Blautons ausgewählt. Hintergrund der Auswahl
Die entsprechenden Planungsinhalte wurden bereits mehr-
sind Kriterien wie Sicherheitsanforderung an die Optik einer
fach im Marktgemeinderat vorgestellt; die Antragsunterlagen
Sporthalle, Schmutzunempfindlichkeit usw. Es wurde verein-
befinden sich derzeit kurz vor der Fertigstellung und sollen
bart, dass diese Vorauswahl dem Marktgemeinderat zur Be-
anschließend baldmöglichst beim Landratsamt eingereicht
urteilung vorgelegt wird; die endgültige Entscheidung soll im
werden, damit die Genehmigung rechtzeitig zum angestrebten
Anschluss daran durch die Schulleitung in Absprache mit dem
Eröffnungstermin der Waldgruppe vorliegt.
Schulhausmeister getroffen werden.
Hierzu soll in diesem Schritt das auch für eigene Vorhaben
Der Marktgemeinderat ist mit dieser Vorgehensweise einverstan- baurechtlich erforderliche gemeindliche Einvernehmen gem.
den und spricht sich für die Variante „Copacabana“ aus. § 36 BauGB erteilt werden, damit die Antragsunterlagen bald-
Mitteilungsblatt Markt Helmstadt April 2019 5Informationen des Marktes Helmstadt
möglichst zur Genehmigung beim Landratsamt eingereicht migungsfähigkeit eines Vorhabens; hierzu sind im Antrag auf
werden können. Bauvorbescheid konkrete Fragen zu stellen, über die entschie-
den werden soll. Im Falle eines positiven Vorbescheids bedeu-
Dem steht seitens des Marktgemeinderats nichts entgegen,
tet dies den Anspruch des Antragstellers auf Genehmigung ei-
bezüglich der Zuwegung im Waldbereich wird übereinstim-
nes späteren Bauantrags für ein Vorhaben, welches inhaltlich
mend festgestellt, dass diese nicht mit Schotter, sondern nur
dem Bauvorbescheid entspricht.
mit Rindenmulch befestigt werden soll, um nicht zur Befah-
rung mit PKW zu verleiten. Die im vorliegenden Antrag gestellten Fragen beziehen sich
auf die Zulässigkeit von Abweichungen. Die Abweichungen be-
Der Marktgemeinderat beschließt, dem Bauvorhaben das formal treffen zum einen die Überschreitung der Baugrenze und zum
erforderliche gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zu er- anderen die Überschreitung der im Bebauungsplan „Am Roth“
teilen, sodass die Bauantragsunterlagen in der vorgestellten Fas- festgesetzten Kniestockhöhe.
sung baldmöglichst beim Landratsamt eingereicht werden können.
Die Baugrenzüberschreitung entsteht, da das Grundstück
Fl.Nr. 4458/8 in seiner möglichen, bebaubaren Fläche stark
eingeschränkt ist; auf dem Grundstück wurden Parkplätze in
einer Fläche von 466 m² für den angrenzenden Supermarkt
Neubau eines Feuerwehrhauses auf Fl.Nr. 4417 und 4418,
errichtet, weiterhin verläuft die Fernwasserleitung durch das
Südliche Hochstatt, Helmstadt;
Grundstück, welche in ihrer Verlegrichtung einen Mindest-
hier: baurechtliche Genehmigung abstand von 6 m vorgibt. Durch diese Vorgaben ergibt sich
Zur Schaffung der bauleitplanerischen Grundlage für das ge- in nordöstlicher Richtung eine geringe Überschreitung der
plante neue Feuerwehrhaus Helmstadt läuft derzeit die öffent- Baugrenze von 8,70 m². Die Überschreitung betrifft nicht den
liche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belan- Schutzbereich der Fernwasserleitung.
ge im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens „1. Änderung Nur durch eine Überschreitung der Kniestockhöhe kann das
und Erweiterung des Bebauungsplans Südliche Hochstatt“. Dachgeschoss des geplanten Apotheken- und Ärztehauses
Parallel zur Vorbereitung dieses Bebauungsplanverfahrens sinnvoll und wirtschaftlich genutzt werden. Hierfür ist eine
wurde bereits der Bauantrag für dieses neue Feuerwehrhaus Abweichung vom im Bebauungsplan „Am Roth“ festgesetzten
erarbeitet, dessen Genehmigung nun auf der Basis des § 33 Kniestock von 0,30 m notwendig; der geplante Kniestock hat
BauGB (Vorhaben während der Aufstellung eines Bebauungs- eine Höhe von 1,25 m, somit ergibt sich eine Überschreitung
plans) eingeholt werden soll. von 0,95 m. Die Gebäudehöhe am höchsten Geländepunkt
beträgt 6,84 m und liegt somit unter der im Bebauungsplan
Die entsprechenden Planungsinhalte wurden bereits mehr- festgesetzten maximalen Höhe von 7 m.
fach im Marktgemeinderat vorgestellt; derzeit befinden sich
die umfangreichen Antragsunterlagen kurz vor der Fertigstel- Eine weitere Überschreitung der Kniestockhöhe entsteht am
lung und sollen anschließend baldmöglichst beim Landratsamt geplanten Zwerchhausgiebel; das Zwerchhaus dient der Er-
eingereicht werden. schließung des Gebäudes mit einem Treppenhaus und einem
Aufzug. Hieraus ergibt sich eine Kniestockhöhe von 2,84 m und
Hierzu soll jetzt das baurechtlich erforderliche gemeindliche somit eine Überschreitung von 2,54 m.
Einvernehmen gem. § 36 BauGB erteilt werden, damit die
Bauantragsunterlagen baldmöglichst zur Genehmigung beim Im Ergebnis sind keine Gesichtspunkte erkennbar, die der Er-
Landratsamt eingereicht werden können. Eine Vorstellung der teilung des gemeindlichen Einvernehmens entgegenstehen.
eingereichten endgültigen Fassung wird zu gegebener Zeit
nachgeholt. Der Marktgemeinderat beschließt, der Bauvoranfrage einschließ-
lich der erforderlichen Befreiungen bezüglich der Baugrenze und
Dieser Vorgehensweise steht seitens des Marktgemeinderats der Kniestockhöhe das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36
nichts entgegen, ergänzend wird angeregt, zu überprüfen, ob BauGB zu erteilen.
aus optischen und aus Naturschutzgründen eine Dachbegrü-
nung verwirklicht werden kann.
Der Marktgemeinderat beschließt, dem Bauvorhaben das formal
erforderliche gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zu er- Bauantrag: Anbau eines Balkons
teilen, sodass die Bauantragsunterlagen baldmöglichst beim Land- auf Fl.Nr. 3688, Sudetenstraße 30, Helmstadt
ratsamt eingereicht werden können. Mit Unterlagen vom 24.01.2019, eingegangen am 13.02.2019,
wird die baurechtliche Genehmigung für das o.g. Vorhaben be-
antragt.
Geplant ist der Anbau eines Balkons am bestehenden Wohn-
haus auf Fl.Nr. 3688, Sudetenstraße 30 von Helmstadt.
Bauvoranfrage: Neubau eines Apotheken- und Ärztehauses
Das Grundstück ist dem unbeplanten Innenbereich gem. § 34
auf Fl.Nr. 4458/8, Würzburger Straße 35 b, Helmstadt
BauGB zuzuordnen, in dem Vorhaben zulässig sind, die sich
Mit Unterlagen vom 18.02.2019 wird ein Bauvorbescheid für nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und
das Vorhaben „Neubau eines Apotheken- und Ärztehauses“ der überbauten Grundstücksfläche in die Umgebungsbebau-
auf dem Baugrundstück Fl.Nr. 4458/8, Würzburger Straße 35 b, ung einfügen. Dies ist im vorliegenden Fall erfüllt.
im Bebauungsplanbereich „Am Roth“ von Helmstadt bean-
Die Antragsunterlagen einschließlich der Nachbarunterschrif-
tragt.
ten sind vollständig; es sind keine Gesichtspunkte erkennbar,
Ein solches Bauvorverfahren dient der Klärung bestimmter die der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens entgegen-
Fragestellungen im Hinblick auf die grundsätzliche Geneh- stehen.
6 Mitteilungsblatt Markt Helmstadt April 2019Informationen des Marktes Helmstadt
Der Marktgemeinderat beschließt, dem Bauantrag das gemeindli- Der Marktgemeinderat beschließt, auch im Jahr 2019 die Instandset-
che Einvernehmen gem. § 36 BauGB zu erteilen. Die Entscheidung zungsarbeiten an den leicht und schwer beschädigten Denkmalen
bezüglich der Abweichung von den Abstandsflächen obliegt dem fortzusetzen und einen entsprechenden Haushaltsansatz von ins-
Landratsamt im weiteren Genehmigungsverfahren. gesamt 25.000,00 € bereitzustellen.
Bauleitplanung benachbarter Kommunen; Vereinsförderung des Marktes Helmstadt;
FNP-Änderung Stadt Wertheim zur Teiländerung des Auszahlungsjahr 2019
Bebauungsplans „Almosenberg“ für den Bereich „McDonalds“
Die Meldungen der Vereine über die Mitgliederzahlen aus dem
Auf die Behandlung des Sachverhalts unter TOP 4 der öffentli- Jahr 2018 mit Stand zum 31.12.2018 sind fristgerecht und voll-
chen Marktgemeinderatssitzung vom 10.12.2018 wird verwie- ständig eingegangen. Bedingt durch die Generalsanierung der
sen. Dort wurde im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung (§ 4 Schulturnhalle gab es in diesem Zeitraum keine Belegstunden
Abs. 1 BauGB) an der o.g. FNP-Änderung der Stadt Wertheim die in der Berechnung zu berücksichtigen wären.
keine Bedenken bzw. Einwendungen vorzutragen.
Der Marktgemeinderat hat über die Höhe der Gesamtförder-
Nun hat die Stadt Wertheim im Rahmen der Beteiligung der summe für das Auszahlungsjahr 2019 zu entscheiden und
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB mit Schrei- ggf. über Umverteilungen von Fördergeldern, die sich nach
ben vom 30.01.2019 nochmals Gelegenheit zur Stellungnahme Beibehaltung des letztjährigen Aufteilungsschlüssels durch
gegeben. den baubedingten Wegfall der Belegstunden ergeben haben.
Die Zuteilung hat sich durch aktuelle Änderungen bei den Mit-
Die Einsicht in die auf der Internetseite der Stadt Wertheim ein-
gliederzahlen aller Vereine und aus oben genanntem Grund
gestellten Verfahrensunterlagen hat ergeben, dass sich durch
Belegungsstunden leicht verändert, der Verteilungsschlüssel
die vorherige frühzeitige Beteiligung keine relevanten Ände-
wurde in der Tabelle gegenüber dem letzten Auszahlungsjahr
rungen am Verfahrensinhalt ergeben haben.
nicht nachjustiert, da die Änderungen für die einzelnen Verei-
Somit besteht weiterhin keine Veranlassung zu Bedenken bzw. ne nicht erheblich ins Gewicht fallen.
Einwendungen im laufenden Verfahren.
Der Kostenersatz für die Schulturnhallenmiete hat sich von
3070,- € (2016) auf 2495,- € (2017) auf derzeit 0 € (2018) ver-
Der Gemeinderat beschließt, bezugnehmend auf die Beschlussfas-
ringert, was den über Säule 1 und 2 zu verteilenden Betrag
sung vom 10.12.2018 weiterhin keine Bedenken bzw. Einwendun-
erhöht.
gen vorzutragen.
Beschluss der Fördersumme für das Förderjahr 2019
Sanierung beschädigter Denkmale in Helmstadt Für das Auszahlungsjahr 2019 ist die Höhe der Fördersumme
und Holzkirchhausen im Rahmen des Denkmalschutzes für die Vereinsförderung zu beschließen.
Um den Erhalt der zahlreichen Denkmale in Helmstadt und Die Höhe der jährlichen Fördersumme betrug seit Einführung
Holzkirchhausen in Gang zu bringen, wurde in der Marktge- des Vereinsförderungsprogramms in dieser Form im Jahr 2014
meinderatssitzung vom 17.10.2016 beschlossen, dass ab dem jeweils 45.000 €.
Jahr 2017 jährliche Instandsetzungsarbeiten an leicht beschä-
Vorgeschlagen wird auch für das Auszahlungsjahr 2019 ein Be-
digten Denkmalen im Umfang von ca. 5.000,00 € erfolgen sol-
trag von 45.000 €.
len und für stärker beschädigte Denkmale ein Haushaltsansatz
von 20.000,00 € vorgesehen werden soll. Die Instandsetzungs-
Der Marktgemeinderat beschließt, die Höhe der Auszahlungssum-
arbeiten wurden im Jahr 2018 fortgeführt; dementsprechend
me im Vereinsförderungsprogramm für das Auszahlungsjahr 2019
soll auch im Jahr 2019 ein entsprechender Haushaltsansatz
auf insgesamt 45.000,00 € festzulegen.
bereitgestellt werden.
Die Instandsetzungsarbeiten an den leicht beschädigten Denk-
malen sollen weiter nach Listenreihenfolge abgearbeitet wer-
den, die in Summe insgesamt wieder einen Kostenumfang von
Aufteilung der Fördergelder
ca. 5.000,00 € ergeben soll. Wenn möglich sollen die Arbeiten
auf Stundenbasis erfolgen und eine Dokumentation der aus- Durch Änderungen der Mitgliederzahlen der Vereine und
geführten Arbeiten und des Zustandes der bearbeiteten Denk- durch den baumaßnahmenbedingten Wegfall der Belegstun-
male erstellt werden. den in der Schulturnhalle ergaben sich für das Auszahlungs-
jahr 2019 bei Anwendung des Verteilungsschlüssels aus dem
Für die Instandsetzungsarbeiten an den schwer beschädig-
Auszahlungsjahr 2016 und 2017 unwesentliche Änderungen
ten Denkmalen müssen zunächst in Absprache mit der Firma
der Fördersummen bei den einzelnen Vereinen.
Fleck, Tauberbischofsheim schwer beschädigte Denkmale für
das Jahr 2019 festgelegt werden. Diese sollen den Haushalts- Da es sich nur um relativ geringfügige Änderungen handelt,
ansatz von 20.000,00 € nicht übersteigen. Sobald entsprechen- wird vorgeschlagen den Verteilungsschlüssel gegenüber dem
de Angebote der Firma Fleck, Tauberbischofsheim vorliegen, letzten Förderjahr nicht abzuändern.
wird im Marktgemeinderat über die Auftragserteilung ent-
schieden. Nach entsprechender Beschlussfassung würden die Der Marktgemeinderat beschließt, den Verteilungsschlüssel der
denkmalschutzrechtlichen Anträge und Förderanträge einge- Fördertabelle für das Auszahlungsjahr 2019 so zu belassen wie im
reicht werden. Auszahlungsjahr 2018.
Mitteilungsblatt Markt Helmstadt April 2019 7Informationen des Marktes Helmstadt
Vereinsförderung; Schreiben des VdK Ortsverbandes Dabei hat sich ergeben, dass die Aufstellung zusätzlicher
Helmstadt-Uettingen Leuchten aufgrund der schwierigen örtlichen Situation (stei-
les Gelände, beengte Platzverhältnisse, Heckenbewuchs) sehr
Mit Schreiben vom 25.05.2018 teilt der VdK Ortsverband Helm-
aufwändig wäre; es wurde deshalb eine Erhöhung der beiden
stadt-Uettingen seine Auffassung mit, vom Vereinsförderungs-
vorhandenen Leuchten einschließlich Einbau leistungsstärke-
programm des Marktes Helmstadt nicht angemessen berück-
rer Leuchtmittel vereinbart.
sichtigt zu werden.
Hierzu hat das Bayernwerk mit Datum vom 27.02.2019 ein ent-
Der Marktgemeinderat wird gebeten über die Anfrage des VdK
sprechendes Angebot vorgelegt, das Bruttogesamtkosten von
zu entscheiden.
3.808,18 € ausweist.
Der Marktgemeinderat stellt fest, dass sich bezüglich der Ge-
währung von Vereinsfördermitteln an den VdK OV Helmstadt- Der Marktgemeinderat beschließt, das Bayernwerk gemäß des-
Uettingen keine Änderungen bezüglich der Grundlagen der in sen Angebot vom 27.02.2019 mit einem Bruttogesamtbetrag von
der Sitzung vom 24.11.2014 beschlossenen Vereinsförderung 3.808,18 € mit der Verbesserung der Ausleuchtung der Oberholz-
(Regelwerk und Anhang) ergeben haben und der pauschale treppe zu beauftragen.
Förderbetrag weiterhin gewährt wird.
Bauantrag (Genehmigungsfreistellung): Neubau einer
Weitere Tagesordnungspunkte wurden aus zeitlichen Gründen Terrassenüberdachung am bestehenden Wohnhaus auf
zurückgestellt und werden in der nächsten Sitzung des Markt- Fl.Nr. 377, Blumenstraße 11, Holzkirchhausen
gemeinderates behandelt.
Mit Unterlagen vom 25.01.2019, eingegangen am 31.01.2019,
wird die Behandlung des o. g. Vorhabens im Geltungsbereich
des Bebauungsplans „Am Ölgartengraben“ von Holzkirchhau-
sen im Rahmen der Genehmigungsfreistellung gem. Art. 58
BayBO beantragt.
Sitzung vom 18. März 2019
Geplant ist der Neubau einer Terrassenüberdachung am be-
stehenden Wohnhaus auf dem Baugrundstück Fl.Nr. 377, Blu-
Erneuerung von Kanal- und Wasserleitungen menstraße 11 von Holzkirchhausen. Das Vorhaben entspricht
mit Straßenbau in Holzkirchhausen; laut Angaben des Antragstellers den Festsetzungen des Be-
hier: Baugrundgutachten bauungsplans „Am Ölgartengraben“; Abweichungen sind aus
den Antragsunterlagen nicht ersichtlich.
In der Marktgemeinderatssitzung vom 04.02.2019 wurde die
Vorgehensweise für die anstehende Erneuerung von Kanal- Da das Vorhaben die Festsetzung des Bebauungsplans einhält,
und Wasserleitungen in Holzkirchhausen festgelegt. Dabei kann der Bauantrag gem. Art. 58 BayBO (Genehmigungsfrei-
wurde u.a. beschlossen, zur Klärung evtl. Schadstoffbelastun- stellung) behandelt werden. Gemäß der vom Marktgemeinde-
gen des bei der Maßnahme anfallenden Straßenaushubma- rat in der Sitzung vom 27.05.2002 festgelegten Vorgehenswei-
terials eine Baugrunduntersuchung durchzuführen. Da der se wird der Bauantrag mit einer entsprechenden Mitteilung an
Zeitrahmen durch die Förderfähigkeit der Maßnahme im Rah- den Bauherrn zurückgegeben und an das Landratsamt weiter-
men der RzWas sehr eng ist, wurden vom beauftragten Ing. geleitet.
Büro Köhl umgehend Angebote für die Erstellung eines Bau-
grundgutachtens eingeholt.
Die eingegangenen Angebote wurden vom Büro umgehend
ausgewertet und dem Markt Helmstadt mit Schreiben vom Nachkalkulation der Abwassergebühren
28.02.2019 vorgelegt. Zur Vermeidung von Zeitverlusten wur- für das Haushaltsjahr 2018; hier: Bekanntgabe
de das Büro PeTerra, das das nach Auswertung wirtschaft-
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 22.02.2016 die
lichste Angebot mit einem geprüften Bruttogesamtbetrag von
Abwassergebühren für die Abrechnungszeiträume 01.07.2016
5.509,05 € vorgelegt hatte, bereits direkt beauftragt.
– 30.06.2019 (3 Jahre) festgesetzt.
Hierzu wird um nachträgliche Beschlussfassung gebeten.
Für jedes Haushaltsjahr ist eine entsprechende Nachkalkulati-
on durchzuführen. Sich hieraus ergebende Überschüsse bzw.
Der Marktgemeinderat beschließt die nachträgliche formale Auf-
Defizite sind den Sonderrücklagen –Schmutzwasser- und –Nie-
tragsvergabe für die Baugrunduntersuchungen für die genannten
derschlagswasser- getrennt zuzuführen bzw. zu entnehmen.
Tiefbaumaßnahmen an das Büro PeTerra, Kitzingen, gemäß dessen
Angebot vom 15.02.2019 mit einem geprüften Bruttogesamtbetrag Die am Ende des Bemessungszeitraums 2016 – 2018 aufgetre-
von 5.509,05 €. tene Kostenüberdeckung im Bereich Schmutzwasser in Höhe
von 91.043,81 € und die Kostenüberdeckung im Bereich Nie-
derschlagswasser in Höhe von 19.550,47 € sind gemäß Art.
8 KAG im nächsten Kalkulationszeitraum auszugleichen und
Straßenbeleuchtung; werden sich gebührenmindernd auswirken.
Verbesserung der Ausleuchtung der Oberholztreppe
Nachdem aus der Bevölkerung schon mehrfach eine unzurei-
Nachkalkulation der Wasserverbrauchsgebühren für das
chende Ausleuchtung im Bereich der Oberholztreppe mitgeteilt
Haushaltsjahr 2018; hier: Bekanntgabe
worden war, wurde in einem Ortstermin mit dem Bayernwerk
geprüft, inwieweit sich hier eine Verbesserung herstellen lässt. Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 22.02.2016 die
8 Mitteilungsblatt Markt Helmstadt April 2019Informationen des Marktes Helmstadt
Wasserverbrauchsgebühren für die Abrechnungszeiträume Kalkulation der Wasserverbrauchsgebühren
01.07.2016 – 30.06.2019 (3 Jahre) festgesetzt. für die Abrechnungszeiträume 01.07.2019 - 30.06.2022
Für jedes Haushaltsjahr ist eine entsprechende Nachkalkulati- Gemäß Art. 8 Abs. 6 KAG können bei der Gebührenbemessung
on durchzuführen. Sich hieraus ergebende Überschüsse bzw. die Kosten für einen mehrjährigen Zeitraum berücksichtigt
Defizite sind der Sonderrücklage Wasserversorgung zuzufüh- werden, der jedoch höchstens 4 Jahre umfassen darf. Kosten-
ren bzw. zu entnehmen. überdeckungen, die sich am Ende des Bemessungszeitraums
ergeben, sind innerhalb des folgenden Bemessungszeitraums
Die am Ende des Bemessungszeitraums 2016 – 2018 aufgetre-
auszugleichen, Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeit-
tene Kostenüberdeckung in Höhe von 59.203,50 € ist gemäß
raum ausgeglichen werden.
Art. 8 KAG im nächsten Kalkulationszeitraum auszugleichen
und wird sich gebührenmindernd auswirken. Die Kalkulation umfasst wieder einen Kalkulationszeitraum
von 3 Jahren.
Die Sonderrücklage weist zum Beginn des Kalkulationszeit-
raums einen positiven Bestand von 59.212,11 € aus.
Kalkulation der Abwassergebühren für die Abrechnungs-
Die Kalkulation zeigt auf, dass trotz gestiegener Gesamtkos-
zeiträume 01.07.2019 - 30.06.2022
ten insbesondere beim Wassereinkauf (Preiserhöhung zum
Gemäß Art. 8 Abs. 6 KAG können bei der Gebührenbemes- 01.01.2019 von 1,05 €/m³ auf 1,20 €/m³) eine Gebührensen-
sung die Kosten für einen mehrjährigen Zeitraum berücksich- kung möglich ist. Grund hierfür ist der vorhandene Überschuss
tigt werden, der jedoch höchstens vier Jahre umfassen darf. des vorangegangenen Kalkulationszeitraums, der zwingend in
Kostenüberdeckungen, die sich am Ende des Bemessungszeit- diesem Bemessungszeitraum auszugleichen ist.
raums ergeben, sind innerhalb des folgenden Bemessungs-
Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Wasserver-
zeitraums auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen in die-
brauchsgebühr von derzeit 2,50 €/m³ auf 2,20 €/m³ zu senken.
sem Zeitraum ausgeglichen werden.
Die Gebührensätze für die Grundgebühr bleiben unverändert.
Die Kalkulation umfasst wieder einen Kalkulationszeitraum
Abschließend sei noch erwähnt, dass die bevorstehenden
von 3 Jahren.
Investitionen für die Auswechslung von Wasserleitungen im
Die Bestände der Sonderrücklagen gliedern sich zum Beginn Ortsteil Holzkirchhausen (Bauabschnitt 07) erst den nächsten
des Kalkulationszeitraums wie folgt: Kalkulationszeitraum gebührentechnisch belasten.
Schmutzwasser positiv 91.098,79 €
Der Marktgemeinderat beschließt, die Verbrauchsgebühr für Trink-
Niederschlagswasser positiv 19.548,14 € wasser für die Abrechnungszeiträume 01.07.2019 – 20.06.2022 auf
2,20 €/m³ festzusetzen.
Schmutzwassergebühr: Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern
mit Dauerdurchfluss:
Die Kalkulation zeigt auf, dass eine moderate Gebührenerhö- bis 4 m³/h 40,00 €/Jahr (wie bisher)
hung von 3,70 €/m³ auf 3,80 €/m³ notwendig ist um volle Kos- bis 10 m³/h 60,00 €/Jahr (wie bisher)
tendeckung zu erzielen. Folgende Gründe sind hierfür verant- bis 16 m³/h 80,00 €/Jahr (wie bisher)
wortlich: über 16 m³/h 100,00 €/Jahr (wie bisher)
- Anstieg der Personalkosten
- Höhere Unterhaltskosten ins. Kläranlage
- Höhere Kosten für die Entsorgung von Klärschlamm (fast
Beratung und Beschlussfassung über den Erlass der
verdoppelt)
Satzung über das Setzen und Entfernen von Grenzsteinen
Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Schmutzwasser- durch Feldgeschworene
gebühr von 3,70 €/m³ auf 3,80 €/m³ zu erhöhen.
Bei der Thematik Feldgeschworene handelt es sich um eine An-
gelegenheit des übertragenen Wirkungskreises. Die Gemeinde
darf demnach hierüber nur dann eine gemeindliche Satzung
erlassen, wenn hierfür eine spezielle Ermächtigungsgrundlage
Niederschlagswassergebühr: in einem Fachgesetz zu finden ist.
Die vorhandene positive Sonderrücklage in Höhe von 19.548,14 € Gemäß Art. 12 Abs. 3 des Abmarkungsgesetzes kann durch ge-
reicht aus, um die gestiegenen Gesamtkosten auszugleichen. meindliche Satzung bestimmt werden, dass bei von Behörden
geleiteten Abmarkungen das Setzen und Entfernen von Grenz-
Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Niederschlags- steinen den Feldgeschworenen vorbehalten ist. Der Markt
wassergebühr in Höhe von derzeit 0,65 €/m² beizubehalten. Helmstadt hat hiervon mit seiner Satzung über das Setzen
Abschließend sei noch erwähnt, dass die bevorstehenden In- und Entfernen von Grenzsteinen durch Feldgeschworene vom
vestitionen für die Sanierung von Abwasserleitungen im Orts- 10.04.1985 Gebrauch gemacht.
teil Holzkirchhausen (Bauabschnitt 07) erst den nächsten Kal- Der Inhalt des § 1 der Satzung regelt die Zahl, die örtliche Glie-
kulationszeitraum gebührentechnisch belasten. derung und die Zuständigkeit. Eine Ermächtigungsgrundlage
dies über Satzung zu regeln, liegt nicht vor. Zudem ist eine Re-
Der Marktgemeinderat beschließt, die Abwassergebühren für die Ab- gelung in der Satzung auch nicht notwendig, da bereits Art. 11
rechnungszeiträume 01.07.2019 – 30.06.2022 wie folgt festzusetzen. Abs. 1 des Abmarkungsgesetzes dies beinhaltet. Eine Bestim-
Schmutzwassergebühr 3,80 €/m³ mung von Zahl, örtlicher Gliederung und Zuständigkeit wird
Niederschlagswassergebühr 0,65 €/m² durch Gemeinderatsbeschluss in TOP 9 gefasst.
Mitteilungsblatt Markt Helmstadt April 2019 9Informationen des Marktes Helmstadt
Auch § 3 der Satzung ist nicht durch die Ermächtigungsgrundla- plätze für Gartenbesitzer oder Nutzer der Glascontainer frei
ge nach Art. 12 Abs. 3 Abmarkungsgesetz abgedeckt. Regelun- bleiben.
gen zum Ausscheiden aus dem aktiven Dienst sind außerdem
Über den Abschluss einer Vereinbarung und eine jährliche Nut-
bereits über Art. 11 Abs. 5 Satz 2 des Abmarkungsgesetztes in
zungsgebühr statt einer Spende sollte nachgedacht werden.
Verbindung mit der Gemeindeordnung und der Feldgeschwo-
renenbekanntmachung geregelt. Der Vorsitzende beantragt vor der Abstimmung über einen
Änderungsantrag gem. § 24 Abs. 5 Ziffer 2 der Geschäftsord-
Für die §§ 1 und 3 der Satzung vom 10.04.1985 liegt demnach
nung (Verlegung in den nicht öffentlichen Teil der Sitzung) zu
keine Ermächtigungsgrundlage vor. Somit sind diese Regelun-
beschließen, da es sich nach seiner Auffassung um eine ver-
gen nichtig und zu streichen. Zur Anpassung an die geltende
tragliche Angelegenheit handelt.
Rechtslage sollte der Erlass einer neuen Satzung vorgenom-
men werden. Ein Entwurf der überarbeiteten Satzung wurde
jedem Mitglied des Marktgemeinderates mit der Sitzungsla-
dung elektronisch übermittelt.
Änderungsantrag gem. § 24 Abs. 5 Ziffer 2 der Geschäfts-
Der Marktgemeinderat beschließt die Satzung über das Setzen und
ordnung
Entfernen von Grenzsteinen durch Feldgeschworene zu erlassen.
Die Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Der Vorsitzende beantragt die Abstimmung über den Tages-
Gleichzeitig tritt die Satzung über das Setzen und Entfernen von ordnungspunkt 10 im nicht öffentlichen Teil der Sitzung vor-
Grenzsteinen durch Feldgeschworene vom 10. April 1985 außer zunehmen.
Kraft.
Der Marktgemeinderat beschließt, die Verlegung der Sachbehand-
lung des Tagesordnungspunktes 10 in den nichtöffentlichen Teil der
Sitzung.
Vollzug des Gesetzes über die Abmarkung der Grundstücke
(AbmG); Bestimmung der Zahl, der örtlichen Gliederung
und Zuständigkeit von Feldgeschworenen
Für jede Gemeinde sind vier bis sieben Feldgeschworene zu
bestellen; bei Bedarf kann die Zahl angemessen erhöht wer- Generalsanierung Schulturnhalle und Umnutzung
den. Aktuell sind für die Gemarkung Helmstadt sieben und für Schwimmhalle zu gemeindlichen Mehrzweckräumen;
die Gemarkung Holzkirchhausen vier Feldgeschworene be- Planung der Eröffnungs- und Einweihungsfeier
stellt. In Gemeinden, die aus mehreren Gemeindeteilen beste-
In der Marktgemeinderatssitzung vom 25.02.2019 wurde die
hen, können die Feldgeschworenen nach einzelnen Gemein-
Planung für eine Eröffnungs- und Einweihungsfeier für die sa-
deteilen oder Gruppen von solchen getrennt bestellt werden.
nierte Schulturnhalle und die gemeindeeigenen Mehrzweck-
Die Feldgeschworenen verschiedener Gemeindeteile können
räume besprochen.
gesonderte Kollegien bilden. Der Gemeinderat bestimmt im
Benehmen mit den Feldgeschworenen ihre Zahl sowie ihre Weiter wurde der Beschluss gefasst, die gemeindlichen Räu-
örtliche Gliederung me zur eindeutigen Unterscheidung zur Schulturnhalle „Hans-
Böhm-Halle“ zu benennen.
Hinsichtlich der Anzahl der für den Markt Helmstadt zu be-
stellenden Feldgeschworenen und deren örtliche Gliederung Bezüglich des Angebotes von Getränken und Speisen an die
konnten keine schriftlichen Belege in den Archivbeständen Gäste der Einweihungsfeier wird der Vorschlag gemacht, die
gefunden werden. Daher ist es erforderlich, die örtliche Glie- Versorgung einem örtlichen Caterer zu übertragen und für
derung und Zuständigkeit sowie die Anzahl der Feldgeschwo- jede Speise und jedes Getränk einen Euro als Preis für die Gäs-
renen zu beschließen. te festzulegen. Der so eingenommene Erlös könnte beispiels-
weise den Ersthelfern der Feuerwehr zugutekommen oder die
Der Marktgemeinderat beschließt, im Benehmen mit den Feldge- Anschaffung eines Defibrillators z. B. für die Hans-Böhm-Halle
schworenen die bisherige Gliederung nach den Gemarkungsgren- (mit)finanzieren.
zen von Helmstadt und Holzkirchhausen und die Anzahl der Feldge-
Weiter ist vor der Inbetriebnahme noch zu erarbeiten, wie und
schworenen von sieben für Helmstadt und vier für Holzkirchhausen
zu welchem Mietpreis die unterschiedlichen Gemeinderäume
beizubehalten.
den Vereinen zur Verfügung gestellt werden können und wie
diese Miete ggf. im Vereinsförderungskonzept berücksichtigt
werden kann. Dazu wurde ein eigener TOP erstellt.
Parkplätze auf Fl.Nr. 2974 Am Ochsengraben; Als vorgesehene Termine werden derzeit Sonntag, 15.09.2019
Anfrage des Sanier- und Renovierbetriebes Späte und Sonntag, 22.09.2019 nach dem Gottesdienst (ca. 11.00
Uhr) mit allen Beteiligten abgestimmt, wobei sich zeigt, dass
Mit Schreiben vom 25.02.2019 bittet der Inhaber des Sanier-
der 22.09. als der geeignetere Termin erscheint.
und Renovierbetriebes Späte, Hr. Brian Späte darum, an den
Werktagen Montag bis Freitag tagsüber die öffentlichen Park- Sobald der Termin in Abstimmung mit den Beteiligten fest-
plätze auf Fl.Nr. 2974 Am Ochsengraben als Parkflächen für die steht, wird dieser dem Gremium bekannt gegeben.
Mitarbeiter seines Betriebes nutzen zu dürfen.
Der Marktgemeinderat beschließt, für jede Speise/jedes Getränk ei-
Er macht das Angebot, dem Kindergarten oder der Feuerwehr
nen Euro als Preis für die Gäste festzulegen und den somit erzielten
eine Spende zu machen.
Erlös den Ersthelfern der Freiweilligen Feuerwehr zugutekommen
Denkbar wäre die Überlassung von mehreren Parkplätzen für zu lassen oder einen Defibrillator z. B. für die Hans-Böhm-Halle an-
den angefragten Zweck, sofern mindestens zwei bis drei Park- zuschaffen.
10 Mitteilungsblatt Markt Helmstadt April 2019Informationen des Marktes Helmstadt
Neuerlass der Geschäftsordnung - Rechtliche Würdigung
die Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Marktgemeinderats
des Änderungsantrages (Tagesordnungspunkt 8.1 MGR-
jedoch der Auffassung sind, dass die Angelegenheit beschlussreif
Sitzung vom 04.02.2018)
ist und es keiner weiteren Unterlagen mehr bedarf, wie ist dann zu
Der Marktgemeinderat des Marktes Helmstadt hat in seiner verfahren?
öffentlichen Sitzung am 04.02.2019 auf Antrag von Herrn
Kann dann ein Beschluss gefasst werden oder muss die Angele-
Marktgemeinderat Bernhard Haber unter Tagesordnungs-
genheit auf die nächste (Markt-)Gemeinderatssitzung verschoben
punkt 8.1 beschlossen, von der Mustergeschäftsordnung des
werden?
Bayerischen Gemeindetages abzuweichen und den § 20 Abs.
3 der Geschäftsordnung des Marktes Helmstadt wie folgt zu
Der Marktgemeinderat wird um Beratung gebeten.
ergänzen:
„Sofern der Tagesordnung keine Beschlussvorlagen oder wei-
tere Unterlagen beigefügt sein sollten, sind diese beizufügen, Aus Sicht der VGem-Verwaltung sollte der in der öffentlichen
wenn mindestens ein Drittel des Marktgemeinderates dies ver- Sitzung des Marktgemeinderates unter Tagesordnungspunkt
langt.“ 8.1 gefasste Beschluss (Änderungsantrag gem. § 24 Abs. 5 Zif-
fer 2 GeschO) aufgehoben und die Geschäftsordnung noch-
Unter dem Tagesordnungspunkt 8.2 der o. g. öffentlichen Sit-
mals formal, wie ursprünglich unter Tagesordnungspunkt 8
zung wurde der Neuerlass der Geschäftsordnung mehrheitlich
der o. g. Sitzung vorgeschlagen, beschlossen werden.
mit der vorgenannten Änderung beschlossen.
Der Marktgemeinderat sieht die grundsätzliche Ergänzung
Zu der vorstehenden Ergänzung ist folgendes festzustellen:
des § 20 Abs. 3 GeschO durch die Kommunalaufsicht und die
Gemäß Art. 46 Abs. 2 Satz 1 GO ist es Aufgabe des ersten VGem-Verwaltung bestätigt und sieht somit keine Bedenken in
Bürgermeisters, die Beratungsgegenstände (für die Gemein- seinem Beschluss des Tagesordnungspunktes 8.1 der öffentli-
deratssitzungen) vorzubereiten. Daraus folgt, dass der erste chen Sitzung vom 04.02.2019.
Bürgermeister in eigener Zuständigkeit darüber entscheidet,
Um Bedenken und Unklarheiten zu beseitigen, soll folgender
ob und ggf. welche Unterlagen zusammen mit der Einladung
Satz ergänzt werden: „Die Beratung und die Beschlussfassung
zur nächsten Gemeinderatssitzung versandt werden sollen.
ist dann auf eine der nächsten Marktgemeinderatssitzungen
Allerdings ergibt sich aus dieser Verpflichtung auch, dass den
zu verschieben.“
Marktgemeinderatsmitgliedern so viele Informationen gege-
ben werden müssen, dass sie über die Tagesordnungspunkte
Der Marktgemeinderat beschließt: Im § 20 Abs. 3 der Geschäftsord-
gemäß ihrer Verantwortung abstimmen können. Daher wurde
nung ist nach dem Satz: „Sofern der Tagesordnung keine Beschluss-
in § 20 Abs. 3 Geschäftsordnung (GeschO) des Marktes Helm-
vorlagen oder weitere Unterlagen beigefügt sein sollten, sind diese
stadt i. d. F. vom 06.05.2014 bereits festgelegt, dass der Tages-
beizufügen, wenn mindestens ein Drittel des Marktgemeinderates
ordnung weitere Unterlagen, insbesondere Beschlussvorlagen,
dies verlangt.“ nun noch der Satz: „Die Beratung und die Beschluss-
beigefügt werden sollen, wenn und soweit das sachdienlich ist
fassung ist dann auf eine der nächsten Marktgemeinderatssitzun-
und Gesichtspunkte der Vertraulichkeit nicht entgegenstehen.
gen zu verschieben.“ anzufügen.
Weitere Unterlagen können schriftlich oder elektronisch im Ra-
tsinformationssystem im Sinne von Abs. 1 Satz 2 zur Verfügung
gestellt werden.
Die Geschäftsordnung des Marktes Helmstadt entspricht dem Kläranlage Helmstadt;
aktuellen Geschäftsordnungsmuster des Bayer. Gemeindetags zukünftige Klärschlammentsorgung
(veröffentlicht in: BayGT 2014, 103/124) und erfüllt insoweit Im Rahmen eines Treffens der Betreiber von kommunalen
die gesetzlichen Anforderungen. Darüber hinaus können den Kläranlagen erläuterte Prof. Schraml, Geschäftsleiter des Kom-
einzelnen (Markt-)Gemeinderatsmitgliedern in der Geschäfts- munalunternehmens des Landkreises Würzburg, den aktuel-
ordnung über die Bestimmungen der GO hinausgehende In- len Sachstand bezüglich der Organisation einer koordinierten
formationsrecht eingeräumt werden, soweit dadurch nicht in Klärschlammentsorgung im Landkreis Würzburg.
die gesetzlichen Befugnisse des ersten Bürgermeisters einge-
griffen wird und höherrangige gesetzliche Regelungen, z. B. Es wird allgemein festgestellt, dass die Klärschlammentsor-
des Datenschutzes, beachtet werden (Prandl/Zimmermann/ gung beinahe für jeden Kläranlagenbetreiber Probleme berei-
Büchner/Pahlke, Kommunalrecht in Bayern, Stand: August tet und die Kosten in den letzten Monaten deutlich gestiegen
2018, Ziff. 10.30, Erl. 5.2.1 zu Art. 30 GO; Widtmann/Grasser/ sind.
Glaser, Bayerische Gemeindeordnung, Stand: Mai 2018, Rn. 7 Das Kommunalunternehmen kann den Gemeinden die Mög-
zu Art. 30 GO). Es ist daher grundsätzlich zulässig, dass in der lichkeit bieten, im Rahmen einer Markterkundung die sich bie-
Geschäftsordnung, abweichend von dem Satzungsmuster des tenden Entsorgungsmöglichkeiten auszuloten.
Bayer. Gemeindetags, weitergehende Informationsrechte für
einzelne Gemeinderatsmitglieder gewährt werden. Zur Vorbereitung dieser Markterkundung werden sich Gemein-
devertreter und Vertreter des KU zeitnah zusammensetzen.
Eine Ergänzung des § 20 Abs. 3 GeschO ist daher grundsätz-
lich möglich. Allerdings sieht die Kommunalaufsicht und die
VGem-Verwaltung in der am 04.02.2019 beschlossenen –von
der Mustergeschäftsordnung des Bay. Gemeindetages abwei-
Südlink Kabeltrasse; Informationsveranstaltung vom
chenden- Änderung das folgende Vollzugsproblem:
21.02.2019 und Infomarktveranstaltung am 02.04.2019
Wenn ein Drittel der Mitglieder des Marktgemeinderats beantra- Im Rahmen eines Kommunalen Infoabends informierte Tennet
gen, dass vor einer Entscheidung zu einem bestimmten Tagesord- und Transnet WB über den aktuellen Sachstand der Planungen
nungspunkt erst noch weitere Unterlagen vorgelegt werden sollen, für die Stromautobahn Südlink.
Mitteilungsblatt Markt Helmstadt April 2019 11Sie können auch lesen