Weißenberg aktuell - Stadt Weißenberg
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Weißenberg Amtsblatt der Stadt Weißenberg Landkreis Bautzen aktuell mit den Ortsteilen Belgern, Cortnitz, Drehsa, Grube, Gröditz, Kotitz, Lauske, Maltitz, Nechern, Nostitz, Särka, Spittel, Weicha, Wuischke, Wurschen Nummer 4 Jahrgang 29 Donnerstag, 18. April 2019 Im Namen der Stadtverwaltung und aller Mitarbeiter wünsche ich Ihnen und Ihrer Familie ein frohes Osterfest Ihr Jürgen Arlt Bürgermeister Unterm Baum im grünen Gras sitzt ein kleiner Osterhas’! Putzt den Bart und spitzt das Ohr, macht ein Männchen, guckt hervor. Springt dann fort mit einem Satz und ein kleiner frecher Spatz schaut jetzt nach, was denn dort sei. Und was ist´s? Ein Osterei!
Weißenberg -2- Nr. 4/2019 Beratung zum Haushaltsplan 2019 Wie bereits in der Stadtratssitzung vom Januar 2019 begonnen, wurde weiter über die Haushaltsplanung 2019 beraten. Der Stadtkämmerer, Herr Eßlinger hat hierzu vorge- Die Stadtverwaltung tragen. Weißenberg gratuliert in I. Finanzhaushalt – Investitionen 2019 den Monaten April und Im Finanzhaushalt werden sowohl die Zahlungsvorgänge des Ergebnishaushaltes, als auch die Investitionen, Mai 2019 allen Tilgungen und sonstigen Veränderungen des Zahlungsmit- telbestandes dargestellt. In der Sitzung vom 11.03.2019 Jubilaren ganz herzlich soll es um die für das Jahr 2019 geplanten und zu finan- zum Geburtstag und zierenden Investitionen gehen. Die im Vorjahr geplanten, aber noch nicht begonnen Maßnahmen, insbesondere wünscht alles Gute und viel Lebensfreude! die Cannewitzer und die Kotitzer Straße sind mit den Plan- summen annähernd ausfinanziert, d.h. es sind hierfür nur Margit Laske am 20.04. zum 70. Geburtstag geringe Mittel einzuplanen. Weißenberg Zunächst ist zu fragen, welche Mittel stehen uns mit welcher Hannelore Gawlitta am 04.05. zum 70. Geburtstag Sicherheit zur Verfügung? Nechern Karin Görlach am 15.05. zum 75. Geburtstag Es sind dies: Weißenberg Ingeborg Hebel am 17.05. zum 85. Geburtstag 1. die investiven Schlüsselzuweisungen mit 70.308,00 €, Weißenberg der Bescheid liegt in dieser Höhe vor; 2. der Auflösungsbetrag aus dem kommunalen Vorsorge- vermögen mit 50.895,00 €, auch hier liegt der Bescheid vor, die Mittel waren bisher vorzuhalten und können nunmehr verwendet werden; 3. die Pauschale zur Stärkung des ländlichen Raums mit 70.000,00 €, auch hier liegt der Bescheid vor, die Mittel Die nächste Ausgabe erscheint am wurden am 1. Februar ausbezahlt; Freitag, dem 17. Mai 2019 4. die Investitionspauschale in Höhe von 9.575,00 €; Redaktions- und Annahmeschluss ist 5. Einzahlungen aus Grundstückserlösen, hier sind Freitag, der 10. Mai 2019 derzeit Verträge mit einem Wertumfang von 57.557,00 € beschlossen; an Einzahlungen werden vorerst 44.657,00 € Die übernächste Ausgabe erscheint am erwartet; 6. Einzahlungen aus Erschließungsbeiträgen, hier sind Freitag, dem 21. Juni 2019 vorerst 8.650,00 € aus einem bebauten Grundstück in Redaktions- und Annahmeschluss ist Wurschen eingeplant; Freitag, der 14. Juni 2019 7. Tilgung von Darlehen an die AWG, hier sind 3.000 € geplant; 8. Zahlungsmittelsaldo aus laufender Investitionstätig- keit, hier planen wir vorerst keine „übrigen“ Mittel, da Aus der Arbeit des Stadtrates die Gewerbesteuer 2019 mit mindestens 100 T€ weniger geplant wird. Für die Tilgung müssen aber mindestens 93.075 € „übrig“ sein. In der Sitzung am 11.03.2019 wurden folgende Themen beraten In Summe sind dies 350.160 €. Verfügt werden kann jedoch nur über Mittel die auch liquiditätsseitig vorhanden sind, Vorstellung des neuen Standesbeamten d. h. auch einbezahlt wurden. D. h. über Grundstückserlöse Wie bereits in der letzten Ausgabe unseres Amtsblattes kann dann verfügt werden, wenn sie eingezahlt wurden. bekannt gegeben, ist Herr Knäbel seit Anfang März 2019 Dies gilt ebenso für die Erschließungsbeiträge und die der neue Standesbeamte der Stadtverwaltung Weißen- Darlehensrückzahlung der AWG. Über die per Bescheid berg. Nach seinem erfolgreichen Abschluss der Fortbildung zugesagten Mittel können wir haushaltsrechtlich verfügen. zum Standesbeamten Ende Februar diesen Jahres ist Herr In der nachfolgenden Tabelle sind die bisher besprochenen Knäbel nunmehr seit Anfang März Standesbeamter. In der und weiteren möglichen Verwendungen aufgelistet: Stadtratssitzung vom 11.03.2019 stellte sich Herr Knäbel, den bereits viele durch seine Arbeit im Bürgerbüro, Einwoh- nermelde- bzw. Gewerbeamt kennen, nochmals persönlich den Stadträten vor. Er ist 33 Jahre alt und kommt aus Görlitz. Herr Knäbel hat in Bautzen öffentliches Verwaltungsrecht studiert und danach im Landratsamt Görlitz gearbeitet, bis er schließlich im Juli 2018 seine Arbeit in unserer Stadt- verwaltung begonnen hat. Für die Ausübung seines Amtes wünschen wir Herrn Knäbel alles Gute!
Nr. 4/2019 -3- Weißenberg Bezeichnung Einzahlungen Auszahlungen Saldo 1 investive Schlüsselzuweisungen 70.308,00 € Eigenmittel Beschaffungen Feuerwehr -12.500,00 € Eigenmittel Erschließung Gew.gebiet -38.000,00 € Restfinanzierung aus 2018 -11.350,00 € 2 kommunales Vorsorgevermögen 50.895,00 € Eigenmittel Hochwasser 2013 -50.000,00 € 3 Pauschalförderung 2018 - 2020 70.000,00 € Eigenmittel HLF ... -35.000,00 € 4 Investitionspauschale 9.575,00 € 5 Grundstückserlöse 57.557,00 € Sicherheitsabschlag -12.900,00 € Vermessungen Kirschberg -13.815,00 € Schlussrate Kauf Bauhof -8.000,00 € Medienerschließung Erweiter. Kirschberg -15.000,00 € 6 Erschließungsbeiträge 8.650,00 € 7 Darlehensrückzahlung AWG 3.000,00 € 8 Zahlungsmittelsaldo lfd. Vw.tätigkeit 93.075,00 € Tilgungen -93.075,00 € Summen 350.160,00 € -276.740,00 € -€ mögliche Verwendungen: Planung Schützenhaus -10.000,00 € Ersatzbeschaffung Bauhof -12.000,00 € Eigenanteil Kesselerneuerung Wasserturm -24.000,00 € Planung FW Wurschen/Drehsa -13.000,00 € Summen gesamt 350.160,00 € -335.740,00 € 14.420,00 € Damit besteht nach Berücksichtigung aller möglichen berechnung aber bei 240 T€ und der von der Stadt Weißen- Verwendungen im Jahr 2019 nur noch ein kleiner Reserve- berg zu tragende Anteil erhöhte sich damit auf 36 T€. betrag. Nun soll der Bau 2019 erfolgen und die Ausschreibung der Baumaßnahme wurde zum 01.03.2019 veröffentlicht. Wir als II. Finanzierung von Mehrkosten bzw. Kostensteigerungen Stadt Weißenberg stehen nun in der vertraglichen Pflicht, Aus den Jahren 2016 – 2018 sind investive Schlüsselzu- den zugesagten Eigenanteil von 15 % der Gesamtkosten zu weisungen in Höhe von 136.864,50 € nicht verwendet, die tragen. als Eigenanteil für die Maßnahme Kotitzer und Cannewitzer Im Jahr 2019 ist es beim gegenwärtigen Informations- Straße eingeplant und zurückgestellt sind. Des Weiteren ist die stand der Haushaltsplanung nicht möglich, den Betrag von Pauschalförderung für den ländlichen Raum des Jahres 2018 36 T€ aufzubringen. In Anbetracht der Unsicherheiten beim in Höhe von 70 T€ noch nicht verwendet. Diese beiden Beträge laufenden Vorhaben Abwasserbau Nechern ist aber die und die oben stehenden 14.420 € stellen den Vorfinanzie- Übernahme einer weiteren Verpflichtung für 2019 und 2020 rungsanteil dar. Er beläuft sich mithin auf 221.284,50 €. nicht tragbar. Im Rahmen der Haushaltplanung ist die Gegenfinanzierung Beratung Ingenieurökologische Maßnahme Nostitz (Wall- zu klären, welche durch Maßnahmenstreichungen, Einspa- anlage) rungen oder Einnahmeerhöhungen erfolgen kann, auch Die ingenieurökologische Maßnahme in Nostitz dient der eine Ratenzahlung ist zu prüfen. Vermeidung von Bodenerosion und der Rückhaltung von Schlamm, welcher bei Starkregen vom großflächigen Acker In der Sitzung am 25.03.2019 wurden in den Dorfteich und in einige Wohngrundstücke gespült folgende Themen beraten werden kann. Ziel der Maßnahme und Fördergegenstand ist die Verbesserung der Agrarstruktur und die Minderung der Vorstellung des aktuellen Planungsstandes der B 178n, Folgen des Baus der B 178 für die Landwirtschaft. Deshalb Abschnitt 1.1 durch die DEGES spielen Fragen zur Wirtschaftlichkeit in Hinblick auf den Am 25.03.2019 hat die Planungsgesellschaft DEGES Hochwasserschutz der Anlage eine untergeordnete Rolle. (vertreten durch Frau Fahland und Herrn Schmidt) vor den Die Planung begann bereits 2009. Die Stadt Weißenberg Stadträten und knapp 70 Bürgern im Schützenhaus Weißen- hatte sich 2011 gegenüber der Teilnehmergemeinschaft der berg den aktuellen Planungsstand der B 178 vorgestellt. Flurordnung zur B 178 verpflichtet, einen Kostenanteil von Dabei gab Frau Fahland zunächst einen kurzen Rückblick 15 % bei der Errichtung der Wallanlage zum Hochwasser- auf den letzten Planungsstand 2018, um im Anschluss die schutz zu übernehmen. Die Kostenschätzung für den Bau seither bearbeiteten Neuerung vorzustellen. Neben der belief sich damals auf etwa 46 T€, was einen Anteil der Stadt Planungsoptimierung hinsichtlich einer Annäherung an von knapp 7 T€ bedeutet hätte. Inzwischen liegt die Kosten- den Stromberg, verschiedenen Möglichkeiten einer Knoten-
Weißenberg -4- Nr. 4/2019 punktgestaltung für die An- und Abfahrten aus Weißen- Beschluss Nr. 01-03-2019 berg und Buchholz, der Berücksichtigung des langsam Der Stadtrat der Stadt Weißenberg beschließt die Errich- fahrenden Verkehrs (Landwirtschaft u. a.) und der Einbezie- tung und den Betrieb der Ladeinfrastruktur mittels vertrag- hung des Pendlerparkplatzes sowie der Erreichbarkeit der licher Vereinbarung zwischen der Stadt Weißenberg und Straßenmeisterei, mussten in den letzten Monaten auch die dem regionalen Energieversorger Enso. Belange von Fußgängern und Radfahrer sowie naturschutz- Zuletzt informierte BM Arlt noch über die Fördermittelzusage relevante Vorgaben (z. B. bei der Entwässerung), aber auch in Höhe von 207 T€ zum Straßenbau der Kotitzer Straße in die Einbeziehung des bereits vorhandenen und sich noch Nechern, welche die Stadtverwaltung wenige Stunden zuvor weiter entwickelnden Gewerbegebietes der Stadt berück- erhalten hatte. Damit sind nunmehr alle bisher vorgese- sichtigt werden. henen Finanzmittel für den Bau der Abwasserentsorgung in Was den Bürgern an diesem Abend am meisten unter den Nechern gesichert und die Ausschreibung der Bauarbeiten Fingernägeln brannte, waren Fragen rund um den Lärm- kann nun erfolgen. schutz, der hoffentlich mit dem Bau der B 178 auch kommen wird. Leider hat Frau Fahland hier keine guten Neuigkeiten den Stadträten und Bürgern von Weißenberg überbringen können. Einladung zur nächsten Stadtratssitzung Die Grundlage für eine schalltechnische Beurteilung des Die nächste Sitzung des Stadtrates findet am 06.05.2019 geplanten Straßenbaus ist § 41 Bundesimmissionsschutz- um 19:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. gesetz (BImSchG). Ebenso sind nach der Verkehrslärm- Die förmliche Tagesordnung entnehmen Sie bitte der orts- schutzverordnung Grenzwerte festgelegt, welche für Tages- üblichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt des Land- und Nachtzeiten und für unterschiedliche Nutzungsarten kreises, Ausgabe Bautzen. von Flächen (Wohngebiet, Krankenhäuser, Schulen etc.) Die Bürgerschaft ist herzlich dazu eingeladen. einzuhalten sind. Laut Frau Fahland sind bei den bishe- rigen Berechnungen nirgendwo die entsprechenden Grenz- werte überschritten worden, so dass ein Lärmschutz bei Sonstiges der Planung derzeit nicht berücksichtigt wird. Die bei der Versammlung anwesenden Bürger konnten diese Aussagen in keinster Weise nachvollziehen, da bereits jetzt durch die Autobahn A4 in manchen Wohngebieten eine starke Lärm- Informationen zum Hexenbrennen 2019 belastung zu verzeichnen ist. Frau Fahland erklärte, dass das Bauprojekt nur für sich Am 30. April 2019 werden wieder die Hexenfeuer betrachtet wird und eine Überschneidung, d. h. eine lodern und die Hexen sollen den Winter vertreiben. Verstärkung des Lärms durch die Nähe zu anderen Lärm- Die offiziellen Hexenhaufen, deren Standorte nach- quellen nicht berücksichtigt wird. Nach längeren Diskussi- stehend bekannt gegeben werden, dürfen frühes- onen zu diesem Thema verspricht die DEGES zumindest, die tens am 19.04.2019 bestückt werden. Bedenken und Anregungen der Bürger der Stadt Weißenberg Sollte es von den jeweiligen Verantwortlichen bei der weiteren Planung mit vorzutragen und wenn möglich einzelner Standorte abweichende Terminangaben auch zu berücksichtigen. für die Bestückung geben, so sind diese Termine BM Jürgen Arlt bot an dieser Stelle eine Zuarbeit von Daten maßgeblich. Es ergeht die dringende Bitte der an, die ohnehin regelmäßig von der Stadt im Rahmen einer Terminvorgabe Folge zu leisten. Bestücken Sie die Lärmkartierung erhoben werden müssen. Der Ausgang des Hexenhaufen bitte nur mit Baumverschnitt und Problems Lärmschutz bleibt am Ende dieser Stadtratssit- sehen Sie davon ab Wurzelstöcke und Unrat anzu- zung allerdings offen. Hier müssen sich Stadt und Bürger liefern. weiterhin gemeinsam stark machen, damit doch noch ein Standorte: Schallschutz zumindest an den stark betroffenen Gebieten Weißenberg an der Straße der Einheit, Abzweig gelingen kann. Wuischke Nostitz Wiese hinter dem Dorfteich, Zufahrt Aufbau von Lade-Säulen für die Elektromobilität Weg an der Ruine Die Elektromobilität entwickelt sich langsam und ein Haupt- Drehsa Straße am Kirschberg, An der Smokro problem dabei ist die fehlende Möglichkeit zur Aufladung Maltitz Lautitzer Wiesen, an der alten Lager- der Akkus dieser Fahrzeuge. Bereits seit mehreren Jahren halle verfolgt die Verwaltung diese Entwicklung. Wurschen Wiese zwischen Wurschen und Der Gedanke, dass eine Lademöglichkeit am Marktplatz Belgern, Richtung Schkademühle – auch eine gewisse Anziehungskraft für Besucher hat, liegt Koselstraße da ja nicht so fern. Nun bietet sich die Gelegenheit, in Särka Feldweg Richtung Zschorna, Abzweig Zusammenarbeit mit unserem regionalen Energieversorger Richtung Fa. Bohr Enso so eine Anlage zu errichten. Mittels vertraglicher Lauske ehemaliger LPG-Strohplatz, Richtung Vereinbarung gestattet die Stadt Weißenberg die Benutzung Kohlwesa Niederkotitz An der S 111 des öffentlichen Verkehrsraums zur Errichtung und Betrieb Nechern zwischen Nechern Ortsausgang und der Ladeinfrastruktur. Riegelmühle rechte Seite, ehem. Zunächst ist eine Einrichtung im Bereich des Marktplatzes Pumpenstation (Wujanz Berg) vorgesehen. Spätere Erweiterungen sind auch an anderen Stellen möglich und sind gesondert zu vereinbaren.
Nr. 4/2019 -5- Weißenberg „Lieblingsplätze für alle“ Mit Fördermitteln aus dem Programm „Lieblingsplätze für Die Stadt Weißenberg erhält hierdurch Fördermittel für alle“ des Freistaates Sachsen sollen Investitionen ermög- die Errichtung eines Treppenliftes für einen Barrierefreien licht werden, die zum Abbau bestehender Barrieren, insbe- Zugang zum Schützenhaussaal. sondere im Kultur-, Freizeit-, Bildungs- und Gesundheitsbe- Somit kann die vorhandene Treppenanlage auch für reich, aber auch im Gastronomiebereich beitragen. Menschen mit Gehbehinderung genutzt werden und ermög- Auch die Stadt Weißenberg hat Anfang des Jahres 2019 im licht diesen einen Zugang zum dem öffentlichen Veranstal- Rahmen dieses Förderprogrammes einen Antrag beim Land- tungshaus Weißenbergs. ratsamt Bautzen gestellt. Am Dienstag, dem 09.04.2019 wurden nunmehr für 18 ausge- Wir freuen uns sehr über die bereit gestellten Zuwendungen, wählte Projekte offiziell im Landratsamt Bautzen durch den durch die, neben der bereits im letzten Jahr fertig gestellten 1. Beigeordneten des Landrates, Herrn Udo Witschas, die behindertengerechten Toilettenanlage, hoffentlich noch Fördermittelbescheide für insgesamt über 236.800 € über- mehr Besucher das Schützenhaus für eine Veranstaltung für geben. sich entdecken werden. Öffentliche Bekanntmachungen
Weißenberg -6- Nr. 4/2019 Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wähler- Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die verzeichnis eingetragen werden und die bereits Wahlschein/e und Briefwahlunterlagen beantragt Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. Europäischen Parlament, die Wahl des Kreistages, Die Kommunalwahlen und die Europawahlen finden die Wahl des Stadtrates Weißenberg, des gleichzeitig statt. Wahlberechtigte, die bei den Kommu- Ortschaftsrates Kotitz/Nostitz und des Ortschaftsrates nalwahlen und bei der Europawahl durch Briefwahl wählen wollen, müssen jeweils gesonderte Wahlbriefe Wurschen am 26. Mai 2019 absenden. 4. Wer einen Wahlschein 1. Das Wählerverzeichnis für die Stadt Weißenberg kann – für die Europawahl hat, kann an der Wahl durch in der Zeit vom 06.05.2019 bis 10.05.2019 während Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum des der allgemeinen Öffnungszeiten im Bürgerbüro der Landkreises Bautzen Stadt Weißenberg (Zimmer 3), August-Bebel-Platz 1, – für die Kommunalwahl hat, kann an der Wahl durch 02627 Weißenberg von jedem Wahlberechtigten zur Stimmabgabe in dem Wahlraum des für ihn zustän- Überprüfung der im Wählerverzeichnis eingetragenen digen Wahlgebiets in der Stadt personenbezogenen Daten eingesehen werden (§ 8 oder durch Briefwahl teilnehmen. KomWO). Die Einsichtnahme kann sich auch auf die 5. Einen Wahlschein erhalten auf Antrag Eintragung anderer Personen erstrecken, wenn derje- 5.1 die in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlbe- nige, der Einsicht nehmen möchte, Tatsachen glaub- rechtigten. haft gemacht hat, aus denen sich die Unrichtigkeit des 5.2 die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wählerverzeichnisses hinsichtlich dieser Personen Wahlberechtigten, ergeben kann. Die Einsichtnahme in Daten anderer a) wenn sie nachweisen, dass sie ohne ihr Personen ist ausgeschlossen, wenn für diese im Melde- Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in register eine Auskunftssperre eingetragen ist. das Wählerverzeichnis bei Deutschen nach § 17 Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Abs. 1 der Europawahlordnung, bei Unionsbür- Verfahren geführt. gern nach § 17 a Abs. 2 der Europawahlordnung Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät bis zum 05.05.2019 (21. Tag vor der Wahl) oder möglich. die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvoll- nach § 21 Abs. 1 der Europawahlordnung bis zum ständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 10.05.2019 (16. Tag vor der Wahl) versäumt haben, 16. Tag vor der Wahl, spätestens bis zum 10.05.2019, b) wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach 12.00 Uhr bei der Wahlbehörde der Stadt Weißenberg Ablauf der Antragsfrist, bei Deutschen nach § 17 (Zimmer 3), August-Bebel-Platz 1, 02627 Weißenberg Abs. 1 der Europawahlordnung, bei Unionsbürgern Einspruch einlegen bzw. einen Antrag auf Berichtigung nach § 17 a Abs. 2 der Europawahlordnung oder der des Wählerverzeichnisses stellen. Einspruchsfrist nach § 21 Abs. 1 der Europawahl- Der Einspruch/Der Antrag auf Berichtigung kann schrift- ordnung, entstanden ist, lich oder mündlich als Erklärung zur Niederschrift c) wenn ihr Wahlrecht im Einspruchsverfahren fest- eingelegt werden. Soweit die behaupteten Tatsachen gestellt worden und die Feststellung erst nach nicht offenkundig sind, sind die erforderlichen Beweis- Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis mittel beizubringen. der Gemeindebehörde gelangt ist. Für das Einspruchs- bzw. Berichtigungsverfahren gelten 5.3 Wahlscheinanträge können beim Bürgerbüro der Stadt die Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes sowie Weißenberg (Zimmer 3), August-Bebel-Platz 1, 02627 Wei- der Kommunalwahlordnung des Freistaates Sachsen ßenberg schriftlich oder mündlich gestellt werden. bzw. die Bestimmungen des Europawahlgesetzes und Die Schriftform gilt auch durch Telefax, Telegramm, der Europawahlordnung. Fernschreiben oder E-Mail als gewahrt. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis einge- Der Antrag kann auch elektronisch übermittelt werden, tragen sind, erhalten bis spätestens zum 05.05.2019 wenn er dokumentierbar ist. (21. Tag vor der Wahl) verbundene Wahlbenachrichti- Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich der Hilfe gung für die Europawahl und die Kommunalwahlen. einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss Die Benachrichtigungen enthalten auf der Rückseite das 16. Lebensjahr vollendet haben. einen Vordruck für einen gemeinsamen Antrag auf Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss Erteilung eines Wahlscheins für die Europawahl und durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nach- eines Wahlscheins für die Kommunalwahlen. weisen, dass er dazu berechtigt ist. In der Wahlbenachrichtigung sind der Wahlbezirk und 5.4 Wahlscheine können beantragt werden: der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten – von in das Wählerverzeichnis eingetragenen wahl- zu wählen haben. Barrierefrei zugängliche Wahlräume berechtigten Personen bis zum 24.05.2019 (2. Tag sind mit einem Rollstuhlpiktogramm gekennzeichnet. vor der Wahl), 18.00 Uhr; Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber – von nicht in das Wählerverzeichnis eingetragenen glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss einen Antrag wahlberechtigten Personen unter den unter Nr. 4.2 auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen, Buchstabe a) bis c) angegebenen Voraussetzungen um nicht Gefahr zu laufen, dass das Wahlrecht nicht bzw. von Personen, die bei nachgewiesener plötz- ausgeübt werden kann. licher Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis einge- unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen tragen ist oder einen Wahlschein hat. können, bis zum Wahltage, 15.00 Uhr.
Nr. 4/2019 -7- Weißenberg Verlorene und nicht rechtzeitig zugegangene Wahl- i.V.m. § 4 des Europawahlgesetzes, § 17 Absatz scheine werden nicht ersetzt. 1 des Bundeswahlgesetzes und den §§ 14 bis Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm 17b, §§ 20 bis 22 der Europawahlordnung der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann sowie i.V.m. § 4 des Kommunalwahlgesetzes ihm bis zum Tag vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer und § 9 der Kommunalwahlordnung. Wahlschein erteilt werden. b) Wurde ein Antrag auf Erteilung eines Wahl- 6. Dem Wahlschein sind beizufügen scheins gestellt, so erfolgt die Verarbeitung a) bei der Europawahl: der in diesem Zusammenhang angegebenen – der amtliche Stimmzettel, personenbezogenen Daten zur Bearbeitung – der amtliche blaue Stimmzettelumschlag, des Antrages auf der Grundlage von Artikel 6 – der amtliche, mit der vollständigen Anschrift, an Absatz 1 Buchstabe c und e der Datenschutz- die der Wahlbrief zurückzusenden, ist, versehene Grundverordnung i.V.m. § 4 des Europawahlge- rote Wahlbriefumschlag und setzes, § 17 Absatz 2 des Bundeswahlgesetzes – das Merkblatt zur Briefwahl. und den §§ 24 bis 29 der Europawahlordnung b) bei den Kommunalwahlen: sowie i.V.m. § 5 Absatz 1 des Kommunalwahl- – der/die amtlichen Stimmzettel für die Wahl zum gesetzes und den §§ 12 und 13 der Kommunal- Kreistag, Stadtrat und/oder Ortschaftsrat (wenn im wahlordnung. Wahlschein angegeben), c) Haben Sie eine Vollmacht für die Beantragung – der amtliche gelbe Stimmzettelumschlag, eines Wahlscheins und/oder für die Abholung – der amtliche, mit der vollständigen Anschrift des des Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, der ausgestellt, so erfolgt die Verarbeitung der von Bezeichnung der Ausgabestelle des Wahlscheines, Ihnen und dem Bevollmächtigten in diesem der Nummer des Wahlscheines, den zustän- Zusammenhang angegebenen personenbe- digen Wahlbezirk, ggf. Wahlkreis, falls mehrere zogenen Daten zur Prüfung der Bevollmächti- bestehen, versehene und freigemachte Wahlbrief- gung und der Berechtigung des Bevollmäch- umschlag sowie tigten für die Beantragung eines Wahlscheins – das Merkblatt zur Briefwahl. bzw. den Empfang des Wahlscheins und 7. Holt der Wahlberechtigte persönlich den Wahlschein der Briefwahlunterlagen auf der Grundlage und die Briefwahlunterlagen ab, so kann er die Brief- von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c und e der wahl an Ort und Stelle ausüben. Die Abholung von Datenschutz-Grundverordnung i.V.m. mit Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen § 4 des Europawahlgesetzes, § 17 Absatz 2 des ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfang- Bundeswahlgesetzes und § 26 Absatz 3 § 27 nahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Absatz 5 der Europawahlordnung sowie i.V.m. § 5 Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Absatz 1 des Kommunalwahlgesetzes und den Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; § 13 Absatz 2, § 14 Absatz 4 und 6 der Kommu- dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme nalwahlordnung. der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen d) Die Gemeinde führt Verzeichnisse über erteilte hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Wahlscheine, § 27 Absatz 6 der Europawahl- Bei der Briefwahl muss der Wähler die Wahlbriefe mit ordnung, § 14 Absatz 8 der Kommunalwahl- den Stimmzetteln in den Stimmzettelumschlägen und ordnung, ein Verzeichnis über für ungültig den Wahlscheinen getrennt für die Europawahl und die erklärte Wahlscheine, § 27 Absatz 8 der Euro- Kommunalwahlen so rechtzeitig an die angegebene pawahlordnung, § 14 Absatz 11 der Kommunal- Stelle absenden, dass die Wahlbriefe für die Europawahl wahlordnung, sowie ein Verzeichnis über die und die Kommunalwahlen dort spätestens am Wahltag Bevollmächtigten und die an sie ausgehän- bis 18.00 Uhr eingehen. Später eingehende Wahlbriefe digten Wahlscheine, § 14 Absatz 4 Satz 5 der werden bei den Wahlen nicht berücksichtigt. Kommunalwahlordnung. Nähere Hinweise sind dem Merkblatt zur Briefwahl, 2. Sie sind nicht verpflichtet, die personenbezo- das mit den Briefwahlunterlagen übergeben wird, zu genen Daten bereitzustellen. Eine Bearbeitung des entnehmen. Antrages auf Eintragung in das Wählerverzeichnis, 8. Informationen zum Datenschutz des Einspruchs gegen das Wählerverzeichnis und Diese Bekanntmachung ist zugleich die datenschutz- des Antrages auf Erteilung eines Wahlscheins sowie rechtliche Information der Betroffenen im Sinne von die Erteilung bzw. Aushändigung des Wahlscheins Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung über die und der Briefwahlunterlagen an einen Bevollmäch- für die Berichtigung des tigten ist ohne die Angaben nicht möglich. Wählerverzeichnisses und für die Erteilung eines Wahl- 3. Verantwortlich für die Verarbeitung der ange- scheins verarbeiteten personenbezogenen Daten: gebenen personenbezogenen Daten ist die 1. Gemeinde. Die Kontaktdaten des behördlichen a) Wurde ein Antrag auf Eintragung ins Wählerver- Datenschutzbeauftragten sind: zeichnis gestellt oder Einspruch gegen die Richtig- (Postanschrift: Gunnar Heinke, Görlitzer Str. 1b, keit oder Vollständigkeit des Wählerverzeichnisses 02763 Zittau). eingelegt, so erfolgt die Verarbeitung der in diesem 4. Im Falle einer Beschwerde gegen die Versagung der Zusammenhang angegebenen personenbezo- Eintragung ins Wählerverzeichnis, gegen die Ableh- genen Daten zur Bearbeitung des Antrages bzw. des nung des Einspruchs gegen das Wählverzeichnis Einspruchs auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 oder gegen die Versagung des Wahlscheins ist Buchstabe c und e der Datenschutz-Grundverordnung
Weißenberg -8- Nr. 4/2019 Empfänger der personenbezogenen Daten für die - Recht auf Berichtigung der Sie betreffenden Europawahl der Kreiswahlleiter (Postanschrift: unrichtigen personenbezogenen Daten (Artikel Landratsamt Bautzen, Frau Peter, Bahnhofstr. 9, 16 Datenschutz-Grundverordnung) 02625 Bautzen), für die Kommunalwahlen das - Recht auf Löschung personenbezogener Daten Landratsamt Bautzen (Postanschrift: Landrat- (Artikel 17 Datenschutz-Grundverordnung) samt Bautzen, Frau Peter, Bahnhofstr. 9, 02625 - Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Bautzen)/oder die Landesdirektion Sachsen personenbezogener Daten (Artikel 18 Daten- (Standort, Postanschrift: Landesdirektion schutz-Grundverordnung) Sachsen, Dienststelle Dresden, Stauffenbergallee Einschränkungen ergeben sich aus den wahl- 2, 01099 Dresden) als zuständige Rechtsaufsichts- rechtlichen Vorschriften, insbesondere durch die behörde. Im Verfahren der Wahlprüfung/Wahlan- Vorschriften über das Recht auf Einsichtnahme in das fechtung können auch die zuständigen Rechtsauf- Wählerverzeichnis und den Erhalt einer Kopie, § 4 sichtsbehörden, die Verwaltungsgerichte sowie des Europawahlgesetzes, § 17 Absatz 1 des Bundes- der Sächsische Verfassungsgerichtshof, im Fall wahlgesetzes i.V.m. § 20 der Europawahlordnung; von Wahlstraftaten auch die Strafverfolgungsbe- § 4 Absatz 2 des Kommunalwahlgesetzes i.V.m. § 8 hörden und andere Gerichte Empfänger der perso- Absatz 2 und 3 der Kommunalwahlordnung, durch die nenbezogenen Daten sein. Vorschriften über den Einspruch und die Beschwerde 5. Wählerverzeichnisse, Wahlscheinverzeichnisse, gegen das Wählerverzeichnis, § 4 des Europawahlge- Verzeichnisse der ungültigen Wahlscheine sowie setzes, § 17 Absatz 1 des Bundeswahlgesetzes i.V.m. Verzeichnisse über die Bevollmächtigten und §§ 21 und 22 der Europawahlordnung; § 4 Abs. 3 und die an sie ausgehändigten Wahlscheine sind 4 der Kommunalwahlordnung i.V.m. § 9 Absatz 1 der nach Ablauf von sechs Monaten seit der Wahl zu Kommunalwahlwahlordnung und die Löschungs- vernichten, soweit nicht gemäß § 83 Absatz 2 der fristen (siehe Punkt 5). Europawahlordnung, § 62 Absatz 2 der Kommunal- 7. Sind Sie der Ansicht, dass die Verarbeitung der wahlordnung Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht - der Bundeswahlleiter mit Rücksicht auf ein rechtmäßig erfolgt, können Sie Ihre Beschwerde schwebendes Wahlprüfungsverfahren etwas an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten anderes anordnet, (Postanschrift: Sächsischer Datenschutzbeauf- - die Entscheidung über die Gültigkeit der tragter, Postfach 12 00 16, 01001 Dresden; E-Mail: Kommunalwahl noch angefochten ist oder saechsdsb@slt.sachsen.de) richten. - sie für die Strafverfolgungsbehörde zur Ermitt- lung einer Wahlstraftat von Bedeutung sein Weißenberg, 02.04.2019 können. 6. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Arlt, Bürgermeister stehen Ihnen folgende Rechte zu: - Recht auf Auskunft über Sie betreffende perso- nenbezogene Daten (Artikel 15 Datenschutz- Grundverordnung)
Nr. 4/2019 -9- Weißenberg Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrates Weißenberg am 26. Mai 2019 Der Gemeindewahlausschuss hat folgende 2 Wahlvorschläge für das Wahlgebiet Weißenberg zugelassen. 1. Wählervereinigung Weißenberg lfd. Nr. - Bewerber Beruf oder Stand Geburtsjahr Anschrift (Hauptwohnung) (Familienname, Vorname) 1. Kemnitz, Laura Gesundheitskrankenpflegerin 1994 Weißenberg, Bahnhofstr. 6a 2. Kubasch, Norbert Selbständiger 1964 Weißenberg, OT Maltitz 47b 3. Rühland, Mike Berufskraftfahrer 1974 Weißenberg, OT Nechern, Riegelstr. 10a 4. Sterzel, Jens Geschäftsführer 1970 Weißenberg, OT Grube 68 5. Arndt, Marcel Straßenwärter 1982 Weißenberg, OT Kotitz, Lindenstr. 19 6. Richter, Elvira Versicherungsfachfrau 1970 Weißenberg, Heinrich-Zille-Str. 34 7. Töpfer, Alexander Bauingenieur 1975 Weißenberg, Feldkaiser 3 8. Blank, Ronald Landwirt 1970 Weißenberg, OT Weicha, Zur Wuischker Mühle 4 9. Jeremias, Maik Vollzugsbeamter 1981 Weißenberg, Heinrich-Zille-Str. 1c 10. Melchior, Susanne Rechtsanwältin 1987 Weißenberg, Breitscheidstr. 1 11. Bitterlich, Arnd Rentner 1951 Weißenberg, OT Maltitz 50a 12. Krack, Gerd Gärtner 1964 Weißenberg, Strombergstr. 4 2. Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) lfd. Nr. - Bewerber Beruf oder Stand Geburtsjahr Anschrift (Hauptwohnung) (Familienname, Vorname) 1. Retzlaff, Norman Rechtsanwalt 1976 Weißenberg, OT Kotitz, Jan-Kilian-Str. 13 2. Grafe, Daniel Konstrukteur 1979 Weißenberg, OT Cortnitz 2a 3. Mittasch, Ronald Metallbaumeister 1975 Weißenberg, OT Wurschen, Fasanenweg 44 4. Piekarek, Norbert Rentner 1950 Weißenberg, OT Gröditz, Neue Str. 19 5. Wujanz, Daniel Selbständiger 1965 Weißenberg, OT Nechern, Riegelstr. 8 6. Schneider, Thomas Dipl.- Agraringenieur 1974 Weißenberg, OT Weicha, Hauptstr. 5 7. Temme, Peter Elektriker 1970 Weißenberg, OT Nostitz 48 8. Tschipke, Sven Projektingenieur 1967 Weißenberg, OT Belgern, Cannewitzer Str. 4 Weißenberg, 02.04.2019 Arlt, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Ortschaftsrates Kotitz/Nostitz am 26. Mai 2019 Der Gemeindewahlausschuss hat folgende 2 Wahlvorschläge für das Wahlgebiet Kotitz/Nostitz zugelassen. 1. Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) lfd. Nr. - Bewerber Beruf oder Stand Geburtsjahr Anschrift (Familienname, Vorname) (Hauptwohnung) 1. Pree, Marco Polizeibeamter 1975 Weißenberg, OT Särka 26 2. Reck, Wolfram Schmied 1961 Weißenberg, OT Kotitz, Jan-Kilian-Str. 22 2. Wählervereinigung Kotitz/Nostitz lfd. Nr. - Bewerber Beruf oder Stand Geburtsjahr Anschrift (Familienname, Vorname) (Hauptwohnung) 1. Arndt, Udo Rentner 1951 Weißenberg, OT Kotitz, Lindenstr. 19 2. Seibt, Andreas Elektroinstallateur 1958 Weißenberg, OT Nostitz 45 3. Sterzel, Jens Geschäftsführer 1970 Weißenberg, OT Grube 68 Weißenberg, 02.04.2019 Arlt, Bürgermeister
Weißenberg - 10 - Nr. 4/2019 Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Ortschaftsrates Wurschen am 26. Mai 2019 Der Gemeindewahlausschuss hat folgenden Wahlvorschlag für das Wahlgebiet Wurschen zugelassen. 1. Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) lfd. Nr. - Bewerber Beruf oder Stand Geburtsjahr Anschrift (Hauptwohnung) (Familienname, Vorname) 1. Thomas, Katja Dipl. Wirtschaftsingenieur 1976 Weißenberg, OT Nechern, Blumenweg 2 2. Grams, Bettina Standesbeamtin 1990 Weißenberg, OT Wurschen, Mühlweg 2 3. Mittasch, Ronald Metallbaumeister 1975 Weißenberg, OT Wurschen, Fasanenweg 4 4. Tschipke, Gunnar Dipl. Agraringenieur 1973 Weißenberg, OT Belgern, Am Rundteil 11 5. Tschipke, Sven Projektingenieur 1967 Weißenberg, OT Belgern, Cunnewitzer Str. 4 Es wurde nur ein Wahlvorschlag zugelassen. Gemäß § 7 Absatz 3 Satz 2 KomWG wird die Ortschaftsratswahl als Mehrheits- wahl ohne Bindung an Wahlvorschläge durchgeführt. Jede wählbare Person kann gewählt werden. Weißenberg, 02.04.2019 Arlt, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung einer Offenlegung Für Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter in der über die Änderung von Daten des Geschäftsstelle, Garnisonsplatz 9, 01917 Kamenz während der Öffnungszeiten Dienstag und Donnerstag von 8:30 Uhr Liegenschaftskatasters bis 18:00 Uhr und telefonisch unter 03591 5251-62001 zur nach § 14 Abs.6 Sächsisches Vermessungs- Verfügung. Sie haben in unserer Geschäftsstelle auch die und Katastergesetz Möglichkeit, die Fortführungsnachweise und die weiteren Unterlagen zu den Änderungen einzusehen. Das Amt für Bodenordnung, Vermessung und Geoinforma- tion hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert. Rechtsbehelfsbelehrung Die Zerlegungen und die Berichtigung fehlerhafter Bestands- Gemeinde: Stadt Weißenberg daten am Flurstück stellen Verwaltungsakte dar, gegen die Betroffene Flurstücke die Betroffenen innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Gemarkung Maltitz (1543): 3/1, 7/1, 9/2, 11/a, 13/b, 26, 37, Widerspruch einlegen können. Der Widerspruch ist schrift- 38, 39, 40, 52/a, 69, 72, 77, 78/1, 79/2, 88, 98, 99/b, 154/2, lich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Bautzen mit 154/3, 233/2, 252/a, 255/3, 259, 261, 279/a, 280, 281, 282, Sitz in Bautzen oder beim Staatsbetrieb Geobasisinforma- 283, 284, 285, 288, 289, 358, 359/1, 359/2, 364/1, 365/1, tion und Vermessung Sachsen mit Sitz in Dresden einzu- 366/1, 367/3, 381/a, 381/b, 385, 386, 388, 389, 390, 486, legen. 487, 584/1, 584/h, 584/m, 584/n, 603/a, 604/a, 606 Kamenz, den 22.03.2019 Art der Änderung 1. Zerlegung Karola Richter 2. Berichtigung fehlerhafter Bestandsdaten am Flurstück Sachgebietsleiterin Liegenschaftskataster 3. Berichtigung der Flächenangabe 4. Veränderung von Gebäudedaten 1 Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das 5. Veränderung der tatsächlichen Nutzung mit Änderung der Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Wirtschaftsart Vermessungs- und Katastergesetz - SächsVermKatG) vom Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegen- 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 148), zuletzt geändert schaftskatasters durch Offenlegung bekannt gemacht. Die durch das Gesetz über das Geoinformationswesen im Frei- Ermächtigung zur Bekanntgabe auf diesem Wege ergibt sich staat Sachsen vom 19. Juni 2013 (SächsGVBl. S. 482) aus § 14 Abs.6 des Sächsischen Vermessungs- und Katas- tergesetzes – SächsVermKatG¹. Einladung Jagdgenossenschaft Gröditz Das Amt für Bodenordnung, Vermessung und Geoinforma- Die Jagdgenossenschaft Gröditz lädt ein zur Jahresver- tion ist nach § 2 SächsVermKatG für die Führung des Liegen- sammlung am Donnerstag, 2. Mai, 19.00 Uhr, im Pfarrhaus schaftskatasters zuständig. Gröditz, An der Neuen Schule 6. Die Unterlagen liegen ab dem Tagesordnung: 23.04.2019 bis zum 22.05.2019 - Bericht des Vorsitzenden - Bericht der Kassiererin in der Geschäftsstelle des Amtes für Bodenordnung, - Kassenprüfbericht Vermessung und Geoinformation des Landratsamtes - Entlastung des Vorstandes Bautzen - Beschluss zum Haushaltplan 2019 zur Einsichtnahme bereit. Nach § 14 Abs.6 Satz 5 Sächs- - Beschluss zur Verwendung der Pachteinnahmen VermKatG gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftska- - Informationen durch die Jagdpächter tasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben. Der Vorstand der Jagdgenossenschaft
Nr. 4/2019 - 11 - Weißenberg Verbrennung pflanzlicher Abfälle Der Tauschplan enthält Regelungen zu örtlich gebundenen Rechten. Diese sind im Teil 2 des Tauschplanes „Verzeichnis Die Sächsische Pflanzenabfallverordnung, die unter der örtlich gebundenen Rechte“ zusammengefasst. Die bestimmten Voraussetzungen bislang die Verbrennung darin enthaltenen Rechte werden gemäß § 13 Grundbuch- pflanzlicher Abfälle in den Monaten April und Oktober bereinigungsgesetz (GBBerG) i. V. m. § 63 Abs. 2 Land- ermöglichte, ist am 22. März 2019 außer Kraft getreten wirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) und § 68 Flurbe- (Art. 3 Nr. 2 des Gesetzes zur Änderung des Sächsischen reinigungsgesetz (FlurbG) auf die Abfindungsflurstücke Abfall-Bodenschutzrechtes). Für pflanzliche Abfälle übertragen. und andere Bioabfälle gelten damit ab sofort und ohne Der Tauschplan wird am 24.04.2019 um 15.00 Uhr Einschränkungen die Regelungen des europäischen und in der Stadtverwaltung, Ratssaal des deutschen Abfallrechtes, einschließlich der Satzungen den Teilnehmern nach § 55 LwAnpG bekannt gegeben und der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. erläutert und gleichzeitig öffentlich bekannt gemacht. Zulässige Entsorgungswege für pflanzliche Abfälle und Zur Einsichtnahme in den Tauschplan werden für die Betei- Bioabfälle ligten (Teilnehmer und Rechtsinhaber) folgende Unterlagen ausgelegt: Die offene Verbrennung von Bioabfällen zum Zwecke der Beseitigung ist künftig ausgeschlossen bzw. sie bedarf Teil 1 Textteil einer Zulassung der zuständigen Abfallbehörde (§ 28 Teil 2 Nachweise und Verzeichnisse Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz). Grundsätzlich sind Namensverzeichnis B diese Abfälle dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Flurbuch (alt) zu überlassen. Unberührt bleibt aber die Möglichkeit der Flurbuch (neu) Besitzer von Bioabfällen aus privaten Haushaltungen, diese Verzeichnis der örtlich gebundenen Rechte auf den im Rahmen ihrer privaten Lebensführung genutzten Verzeichnis der angemeldeten Rechte Grundstücken zu verwerten. Verzeichnis der Belastungen im Baulastenver- Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sollten geeig- zeichnis nete und auch für besondere Aufkommenszeiten (z. B. Früh- Verzeichnis wasserrechtlicher Entscheidungen jahr, Herbst, Zeit nach dem Weihnachtsfest) ausreichende Nachweisungen zu den Ergebnissen der Wertermittlung Entsorgungsmöglichkeiten anbieten. Teil 3 Abfindungen der Teilnehmer (beschränkte Einsicht- nahme) Brauchtumsfeuer Eigentümernachweis Gegenüber diesem abfallrechtlich begründeten Verbren- Forderungsnachweis nungsverbot wird bei Feuern, die im Zusammenhang mit der Abfindungsnachweis Pflege von Brauchtum oder Traditionen in unmittelbarem Bestandsblatt (alt) zeitlichen Zusammenhang zum konkreten Ereignistag (z. B. Bestandsblatt (neu) zu Sankt Martin) abgebrannt werden, grundsätzlich davon Belastungsnachweis ausgegangen, dass sie nicht zum Zweck der Verbrennung Geldausgleiche von Abfällen erfolgen, wenn dabei verwendete Brennstoffe Teil 4 Karten bewusst oder speziell für das Ereignis hergestellt werden. Gebietskarte Beispielsweise dadurch, dass naturbelassenes Holz oder Bestandskarte (alt) holziger Baumschnitt von künstlichen Anhaftungen befreit Abfindungskarte und für eine raucharme Verbrennung getrocknet werden. Einsicht in die Unterlagen erhält nur, wer eine Berechtigung Abfallrecht findet hier insofern keine Anwendung. hierzu nachweisen kann. In die Einzelnachweise des Teil Allerdings stellt unter Aspekten der Ordnung und öffent- 3 erhält nur Einsicht, wer ein berechtigtes Interesse nach- lichen Sicherheit auch das Abbrennen von Brauchtums- weisen kann (beschränkte Einsichtnahme). und Traditionsfeuern im öffentlichen Bereich eine abstrakte Ort der Auslegung: Gefahr dar. Insofern haben auf der Grundlage des Sächsi- Stadt Weißenberg, August-Bebel-Platz 1, schen Polizeigesetzes unter anderem die Gemeinden als 02627 Weißenberg Ortspolizeibehörden die Möglichkeit, die Zulässigkeit des Abbrennens offener Feuer in örtlichen Polizeiverordnungen Zeitraum der Auslegung 25.04.2019 bis 27.05.2019 mit einer Erlaubnispflicht zu regeln. Montag 9.00 – 12.00 Uhr Öffentliche Bekanntmachung Dienstag 9.00 – 12.00 und 14.00 – 18.00 Uhr Donnerstag 9.00 – 12.00 und 14.00 – 16.00 Uhr des Landratsamtes Bautzen Freitag 9.00 – 12.00 Uhr Freiwilliger Landtausch Gröditz (Flächentausch Neue Rechtsbehelfsbelehrung Straße) Stadt Weißenberg Gegen den Tauschplan kann innerhalb eines Monats nach Verfahrenskennzahl 251339 seiner Bekanntgabe Widerspruch schriftlich beim Landrat- Geschäftszeichen: 62.4-780.4312:251339
Weißenberg - 12 - Nr. 4/2019 Kita- und Schulnachrichten Schülerkonzert „Der Traumzauberbaum“ am 10. Mai 2019 um 18.00 Uhr im Schützenhaus Eintritt: 4,00 € Es laden ein : Grundschule und Hort Weißenberg ACHTUNG: Karten nur im Vorverkauf über die Klassenlehrerinnen ab dem 29.04.2019 oder am 06.05. und 09.05. von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr im Sekretariat der Grundschule KEINE ABENDKASSE!
Nr. 4/2019 - 13 - Weißenberg Hort Weißenberg Di., Mi., Do.Die Kinder, die in den Ortsteilen entlang der S 111 wohnen, können MO,DI, MI, DO an den betreffenden Haltestellen an der S 111 aussteigen, wenn es der Wunsch 24. Kidsweek der Eltern ist. Teilen Sie uns das bitte schriftlich mit! Taschengeld kann mitgegeben werden. vom 15.07. bis 19.07.2019 Liebe Schüler, liebe Eltern! Bitte die WETTERVORHERSAGEN und THEMEN der Ausflüge Seit vielen Jahren organisieren wir eine Ferienspielwoche beachten (Sonnenschutz, Regenkleidung, …)! für die Schüler der Stadt Weißenberg mit den umliegenden GASTKINDER SIND ÜBER DIE PRIVATE HAFTPFLICHT BZW Ortsteilen. Gastkinder sind ebenfalls herzlich willkommen. DER KRANKEN-/UNFALLVERSICHERUNG DER ELTERN VERSI- Wie auch in den vergangenen Jahren haben wir wieder ein CHERT! interessantes und abwechslungsreiches Programm zusam- MIT DER ANMELDUNG UND BEZAHLUNG ERKLÄREN SIE SICH mengestellt, das hoffentlich eure und Ihre Zustimmung MIT UNSEREN AGB EINVERSTANDEN. finden wird. Am Freitag werden die Kinder, die sich in Wurschen sammeln Mit diesem Artikel möchten wir über die Aktivitäten sowie mit der Linie 108 um 7.25 Uhr ab Wurschen und nachmit- den diesjährigen Ablauf informieren. Die „Spielregeln“ tagsum 13.20 Uhr mit der Linie 126 ab Weißenberg/Markt sind wie in jedem Jahr: Anmelden können sich alle Schüler fahren. ab der 1. Klasse des Stadtgebietes Weißenberg und der Wenn der Busfahrer uns am Kaiserbaum aussteigen lässt, ist umliegenden Ortsteile. Schüler, die nicht im Hort der Stadt das dann der kürzeste Weg in die KITA Wurschen. Bitte die Weißenberg angemeldet sind, müssen eine einmalige Busfahrkarte für diese Linienbusfahrten oder das passende Betreuungspauschale von 10,00 € zusätzlich entrichten. Geld nicht vergessen! Diese 10,00 € gelten als Gesamtpreis und werden nicht Ansprechpartner für evtl. Rückfragen sind Frau Zschoch und gesplittet, wenn die Schüler nur 1, 2, 3 oder 4 Tage mitma- Frau Weilandt. chen. Für die Kinder rund um Wurschen (Belgern, Nechern, Drehsa DATUM INHALT Kosten …) wird Frau Weilandt in der KITA Wurschen jeden Tag eine 15.07. Fahrt nach Lauta in die Thermische- 4,00 € halbe Stunde vor dem eigentlichen Beginn bzw. der Abfahrt Abfallbeseitigungsanlage Und das erwartet euch: Führung und eine halbe Stunde nach Ankunft da sein. Bitte melden durch diese Anlage und „Welchen Sie Ihr Kind ausschließlich in der Einrichtung an, in der Beitrag kann ich selbst leisten? – aus auch die Tage starten. Beginnen die Kinder ihren Tag in Alt macht Neu“ Wurschen, bitte bei Frau Weilandt anmelden und bezahlen, Dieser Ausflug geschieht in Zusam- beginnen die Kinder ihren Tag in Weißenberg, bitte bei Frau menarbeit mit der Naturschutzsta- Zschoch anmelden und bezahlen. Wir haben eine begrenzte tion Neschwitz und wird vom Abfall- Aufnahmekapazität, da die Busplätze nicht überschritten wirtschaftsamt Bautzen finanziell werden dürfen (bestellt sind 2 Reisebusse der Firma Harfart gestützt. Reisen.) Bei der Anmeldung sind die Abholmodalitäten Essen: Hähnchenschnitzel, Saft, bekanntzugeben (abholen, alleine nach Hause oder an den Apfel Haltestellen entlang der S111 aussteigen). Abfahrt: Die Anmeldungen für die Kidsweek nehmen Frau Zschoch Wur: 8.45 Uhr; Wßb: 9.00 Uhr in Weißenberg und Frau Weilandt in Wurschen entgegen. Ankunft: Geben Sie bitte gleich das passende Geld mit. Rückerstat- Wur: ca. 15.15 Uhr; Wßb: ca. 15.00 Uhr tungen erfolgen nur gegen Vorlage eines Krankenscheines. (bitte beim Gang zum Kleiderschrank Aufgrund der Finanzspritze der Stadt Weißenberg in Höhe das Thema des Ausfluges beachten) von 500,00 € reduzieren sich für Jeden die Kosten. 16.07. Fahrt nach Hinterhermsdorf 25,00 € Und das erwartet euch: Exkursion in der „Waldhusche“, Kahnfahrt an der Auch vom Verein „Wir für Oberen Schleuse, Waldwanderung Kinder“ e. V. werden wir mit Essen: Pommes und Geflügelbrat- 500 € unterstützt. wurst, Getränk Abfahrt: Wur: 7.45 Uhr, Wßb: 8.00 Uhr Ankunft: Wur: ca. 17.00 Uhr, Wßb: ca. Diese Unterstützungen fließen in die geplanten Aktivitäten 17.15 Uhr am Freitag sowie in die Buskosten (DI, MI, DO) ein. Für eine Mahlzeit incl. eines Getränkes ist an jedem Tag gesorgt. 17.07. Waldbühne Jonsdorf und Tobeland 18,00 € Kosten für die Hortkinder insgesamt 65,00 € Und das erwartet euch: “4 Fäuste für (incl. 5,00€ für Schlechtwettervariante am Donnerstag) ein Halleluja“, Mittagessen im Tobe- Pauschale für Nichthortis 10,00 € = 75,00 € land (Eissporthalle) und Zeit zum Die angegebenen Preise verstehen sich incl. Eintritte, Toben Busfahrten (DI, MI, DO) und Essengeld! Essen: Nudeln mit Tomatensoße, Wir benötigen bis zum 21.06.2019die Rückmeldungen incl. Getränk Geld um eine reibungslose Organisation zu gewährleisten. Abfahrt: Wur: 8.00 Uhr, Wßb: 8.15 Uhr Wir bitten alle Kinder mind. eine viertel Stunde vor Abfahrts- Ankunft: Wur: ca. 16.00 Uhr, Wßb: ca. 16.15 Uhr zeit in den jeweiligen Einrichtungen zu sein.
Weißenberg - 14 - Nr. 4/2019 18.07. Obercunnersdorf/Schlechtwetter- 18,00 € variante: ein Schwimm- und Erleb- nisbad in der OL Und das erwartet euch: Badespaß Pur Sollte die Sonne scheinen, wird die Differenz (5,- €) zwischen Obercun- nersdorf und der Schwimmhalle zurückbezahlt. Essen: Pizza, Saft, Obst Abfahrt: Wur: 9.00 Uhr, Wßb: 9.15 Uhr Ankunft: Wur: ca. 15.30 Uhr, Wßb: ca. 15.45 Uhr 19.07. Spiel und Spaß auf dem Schulhof der 0,00 € Grundschule in Weißenberg Und das erwartet euch ab 9.00 Uhr: Hüpfburg, Bastelstraße, Elektroautos, Riesen-Legosteine … und Kochecke für unser Mittagessen Essen: selbst gemachte Hot Dogs (Geflügelwiener) Abfahrt: Wur: 07.25 Uhr Ankunft: Wur: ca. 14.00 Uhr An unserer freien Schule werden 5 Schüler mit sonderpäd- Freie Mittelschule Weißenberg agogischem Förderbedarf lernzieldifferent unterrichtet. So lernt auch Hanna Henke, ein Kind mit Down-Syndrom, in der Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer 5. Klasse mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. zu Gast an der Freien Mittelschule Weißenberg Am Montag, dem 1. April 2019, empfingen wir einen ganz besonderen Gast an unserer Schule. Der Ministerpräsident von Sachsen ließ es sich nicht nehmen, persönlich meiner Einladung an unsere Schule zu folgen, welche ich im Herbst letzten Jahres auf der Regionalkonferenz der CDU Sachsen zum Thema „Inklusion“ in Kamenz ausgesprochen habe. Ebenso freuten wir uns, dass Herr Schiemann, Landtags- abgeordneter der CDU, unserer Einladung gefolgt ist. Das Anliegen des Besuches war es, sich selbst ein Bild über den Der Ministerpräsident bekam selbst einen Einblick in die inklusiven Unterricht von Schülern zu machen. inklusive Arbeit unserer Lehrer mit diesen Kindern, welche
Nr. 4/2019 - 15 - Weißenberg täglich mit viel Zuwendung und hoher Einsatzbereitschaft geleistet wird. Er nahm aber auch sehr deutlich unser Unver- ständnis über die ungleiche Unterstützung/Honorierung unserer Arbeit von öffentlicher/amtlicher Seite zur Kenntnis. Informationen zum Hexenbrennen in Weißenberg In einer sehr konstruktiven, offenen und ehrlichen Die Ortsfeuerwehr Weißenberg lädt wieder zum diesjäh- Gesprächsrunde konnten wir unsere Anliegen und Wünsche rigen Hexenbrennen am 30. April ein. bezüglich des Themas „Gleichbehandlung der freien Schulen Beginn: 17 Uhr auf dem Marktplatz Weißenberg zum im Vergleich zu staatlichen Schulen“ an die sächsischen Maibaumstellen mit anschließender musikalischer Mai- Politiker vortragen. Der Besuch des Ministerpräsidenten an baumwache ab 19.30 Uhr: Beginn des Fackelumzuges (Start unserer Schule war für uns alle, ob Schulträgerverein oder auf dem Marktplatz) zum Hexenhaufen. Kollegen eine Wertschätzung unserer täglichen Arbeit. Für das leibliche Wohl ist wie immer gesorgt. Wir freuen uns auf euer Kommen! M. Ertel, Schulleitung Eure Feuerwehr Weißenberg 5 Jahre Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage Särka Am 2. Mai 2014 wurde unsere Freie Mittelschule Weißen- berg mit dem Titel „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ ausgezeichnet. In diesem Schuljahr besteht unser SoR-Team aus Schülern der Klassen 7 und 8, unterstützt von unserer Leiterin Frau Oehme. Unsere Paten sind Anja Hennersdorf, Rechtsanwältin und Michael Ankele, Sozialarbeiter und Leiter des Aussteiger- projekts „ad acta“. In Sachsen gibt es 91 SoR-SmC-Schulen, Auch in diesem Jahr findet wieder und wir sind stolz darauf, nun schon seit 5 Jahren eine davon unser Kinder- und Feuerwehrfest in Särka statt. zu sein. Daher möchten wir dies am 3. Mai 2019 zum Anlass nehmen und gemeinsam mit allen Schülern der Schule eine kreative Arbeit zum Thema Courage anfertigen. Diese werden Dazu laden wir Sie jetzt schon wir im Schulhaus aushängen, so dass sie von allen Schülern, recht herzlich ein. Lehrern, Mitarbeitern und Gästen bewundert werden kann. Elias und Antonio, Klasse 7 Freitag, 14.06.2019 S. Oehme Bieranstich Frühjahrs-Parkseminar 2019 Wieder einmal war es so weit, der Verein „Pro Gröditz e. V.“ Samstag, 15.06.2019 hatte zum Frühjahrs-Parkseminar 2019 geladen. Die Schüler des Neigungskurses „Naturwissenschaft und Technik“ der Freien Mittelschule Weißenberg folgten dieser Einladung Kinderfest am 03.04.2019. Bei strahlendem Sonnenschein halfen wir, das Erscheinungsbild des Schlossgeländes zu verschönern. Tanz in die Nacht Da wurden Rhododendron-Sträucher gepflanzt, Äste und Stämme eingesammelt, die Straße gepflegt, Unkraut und abgestorbene Pflanzen entfernt und noch vieles mehr. Zum Abschluss trafen wir uns alle im Cafe der Pilgerherberge, um bei Wiener Würstchen, Brötchen und Saft gemütlich beiei- nanderzusitzen. Eine kleine Fragerunde an den Schloss- herren, Herrn Beat von Zenker zu Pommritz, beendete diesen arbeitsreichen, aber auch sehr schönen Nachmittag. „Weißenberg aktuell“ D. Bartusch, Leiter Neigungskurs „Naturwissenschaft und Technik“ Amtsblatt der Stadt Weißenberg mit den Ortsteilen Belgern, Cortnitz, Drehsa, Grube, Gröditz, Kotitz, Lauske, Maltitz, Nechern, Nostitz, Särka, Spittel, Weicha, Wuischke, Wurschen - Herausgeber: Stadt Weißenberg, August-Bebel-Platz 1, 02627 Weißenberg, Tel.: 035876 4400 - Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: (03535) 489-0 Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedin- IMPRESSUM gungen. - Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Stadt Weißenberg vertreten durch den Bürgermeister Jürgen Arlt August-Bebel-Platz 1, 02627 Weißenberg - Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen: LINUS WITTICH Medien KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzberg Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allge- meinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste.
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