Weißenberg aktuell - Stadt Weißenberg

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Weißenberg aktuell - Stadt Weißenberg
Weißenberg
                 Amtsblatt
                 der Stadt Weißenberg
                 Landkreis Bautzen                    aktuell
                 mit den Ortsteilen Belgern, Cortnitz, Drehsa, Grube, Gröditz, Kotitz, Lauske,
                 Maltitz, Nechern, Nostitz, Särka, Spittel, Weicha, Wuischke, Wurschen

Nummer 4                           Jahrgang 29                   Donnerstag, 18. April 2019

           Im Namen der Stadtverwaltung und aller Mitarbeiter
                wünsche ich Ihnen und Ihrer Familie ein

              frohes Osterfest
                                    Ihr Jürgen Arlt
                                    Bürgermeister

                       Unterm Baum im grünen Gras
                         sitzt ein kleiner Osterhas’!
                     Putzt den Bart und spitzt das Ohr,
                     macht ein Männchen, guckt hervor.
                      Springt dann fort mit einem Satz
                       und ein kleiner frecher Spatz
                    schaut jetzt nach, was denn dort sei.
                        Und was ist´s? Ein Osterei!
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Weißenberg                                                   -2-                                                   Nr. 4/2019

                                                                 Beratung zum Haushaltsplan 2019
                                                                 Wie bereits in der Stadtratssitzung vom Januar 2019
                                                                 begonnen, wurde weiter über die Haushaltsplanung 2019
                                                                 beraten. Der Stadtkämmerer, Herr Eßlinger hat hierzu vorge-
Die Stadtverwaltung                                              tragen.
Weißenberg gratuliert in                                         I. Finanzhaushalt – Investitionen 2019
den Monaten April und                                            Im Finanzhaushalt werden sowohl die Zahlungsvorgänge
                                                                 des Ergebnishaushaltes, als auch die Investitionen,
Mai 2019 allen                                                   Tilgungen und sonstigen Veränderungen des Zahlungsmit-
                                                                 telbestandes dargestellt. In der Sitzung vom 11.03.2019
Jubilaren ganz herzlich                                          soll es um die für das Jahr 2019 geplanten und zu finan-
zum Geburtstag und                                               zierenden Investitionen gehen. Die im Vorjahr geplanten,
                                                                 aber noch nicht begonnen Maßnahmen, insbesondere
wünscht alles Gute und viel Lebensfreude!                        die Cannewitzer und die Kotitzer Straße sind mit den Plan-
                                                                 summen annähernd ausfinanziert, d.h. es sind hierfür nur
 Margit Laske          am 20.04.       zum 70. Geburtstag        geringe Mittel einzuplanen.
 Weißenberg                                                      Zunächst ist zu fragen, welche Mittel stehen uns mit welcher
 Hannelore Gawlitta    am 04.05.       zum 70. Geburtstag        Sicherheit zur Verfügung?
 Nechern
 Karin Görlach         am 15.05.        zum 75. Geburtstag       Es sind dies:
 Weißenberg
 Ingeborg Hebel        am 17.05.       zum 85. Geburtstag        1.   die investiven Schlüsselzuweisungen mit 70.308,00 €,
 Weißenberg                                                           der Bescheid liegt in dieser Höhe vor;
                                                                 2.   der Auflösungsbetrag aus dem kommunalen Vorsorge-
                                                                      vermögen mit 50.895,00 €, auch hier liegt der Bescheid
                                                                      vor, die Mittel waren bisher vorzuhalten und können
                                                                      nunmehr verwendet werden;
                                                                 3.   die Pauschale zur Stärkung des ländlichen Raums mit
                                                                      70.000,00 €, auch hier liegt der Bescheid vor, die Mittel
          Die nächste Ausgabe erscheint am                            wurden am 1. Februar ausbezahlt;
              Freitag, dem 17. Mai 2019                          4.   die Investitionspauschale in Höhe von 9.575,00 €;
         Redaktions- und Annahmeschluss ist                      5.   Einzahlungen aus Grundstückserlösen, hier sind
               Freitag, der 10. Mai 2019                              derzeit Verträge mit einem Wertumfang von 57.557,00 €
                                                                      beschlossen; an Einzahlungen werden vorerst 44.657,00 €
        Die übernächste Ausgabe erscheint am                          erwartet;
                                                                 6.   Einzahlungen aus Erschließungsbeiträgen, hier sind
              Freitag, dem 21. Juni 2019
                                                                      vorerst 8.650,00 € aus einem bebauten Grundstück in
         Redaktions- und Annahmeschluss ist                           Wurschen eingeplant;
               Freitag, der 14. Juni 2019                        7.   Tilgung von Darlehen an die AWG, hier sind 3.000 €
                                                                      geplant;
                                                                 8.   Zahlungsmittelsaldo aus laufender Investitionstätig-
                                                                      keit, hier planen wir vorerst keine „übrigen“ Mittel, da
Aus der Arbeit des Stadtrates                                         die Gewerbesteuer 2019 mit mindestens 100 T€ weniger
                                                                      geplant wird. Für die Tilgung müssen aber mindestens
                                                                      93.075 € „übrig“ sein.
In der Sitzung am 11.03.2019 wurden
folgende Themen beraten                                          In Summe sind dies 350.160 €. Verfügt werden kann jedoch
                                                                 nur über Mittel die auch liquiditätsseitig vorhanden sind,
Vorstellung des neuen Standesbeamten
                                                                 d. h. auch einbezahlt wurden. D. h. über Grundstückserlöse
Wie bereits in der letzten Ausgabe unseres Amtsblattes           kann dann verfügt werden, wenn sie eingezahlt wurden.
bekannt gegeben, ist Herr Knäbel seit Anfang März 2019           Dies gilt ebenso für die Erschließungsbeiträge und die
der neue Standesbeamte der Stadtverwaltung Weißen-               Darlehensrückzahlung der AWG. Über die per Bescheid
berg. Nach seinem erfolgreichen Abschluss der Fortbildung        zugesagten Mittel können wir haushaltsrechtlich verfügen.
zum Standesbeamten Ende Februar diesen Jahres ist Herr           In der nachfolgenden Tabelle sind die bisher besprochenen
Knäbel nunmehr seit Anfang März Standesbeamter. In der           und weiteren möglichen Verwendungen aufgelistet:
Stadtratssitzung vom 11.03.2019 stellte sich Herr Knäbel,
den bereits viele durch seine Arbeit im Bürgerbüro, Einwoh-
nermelde- bzw. Gewerbeamt kennen, nochmals persönlich
den Stadträten vor. Er ist 33 Jahre alt und kommt aus Görlitz.
Herr Knäbel hat in Bautzen öffentliches Verwaltungsrecht
studiert und danach im Landratsamt Görlitz gearbeitet, bis
er schließlich im Juli 2018 seine Arbeit in unserer Stadt-
verwaltung begonnen hat. Für die Ausübung seines Amtes
wünschen wir Herrn Knäbel alles Gute!
Weißenberg aktuell - Stadt Weißenberg
Nr. 4/2019                                                    -3-                                                Weißenberg

      Bezeichnung                                        Einzahlungen         Auszahlungen                 Saldo
1     investive Schlüsselzuweisungen                      70.308,00 €
      Eigenmittel Beschaffungen Feuerwehr                                     -12.500,00 €
      Eigenmittel Erschließung Gew.gebiet                                     -38.000,00 €
      Restfinanzierung aus 2018                                                -11.350,00 €
2     kommunales Vorsorgevermögen                        50.895,00 €
      Eigenmittel Hochwasser 2013                                             -50.000,00 €
3     Pauschalförderung 2018 - 2020                      70.000,00 €
      Eigenmittel HLF ...                                                     -35.000,00 €
4     Investitionspauschale                               9.575,00 €
5     Grundstückserlöse                                   57.557,00 €
      Sicherheitsabschlag                                -12.900,00 €
      Vermessungen Kirschberg                                                 -13.815,00 €
      Schlussrate Kauf Bauhof                                                  -8.000,00 €
      Medienerschließung Erweiter. Kirschberg                                 -15.000,00 €
6     Erschließungsbeiträge                              8.650,00 €
7     Darlehensrückzahlung AWG                           3.000,00 €
8     Zahlungsmittelsaldo lfd. Vw.tätigkeit              93.075,00 €
      Tilgungen                                                                -93.075,00 €
      Summen                                             350.160,00 €         -276.740,00 €                 -€

      mögliche Verwendungen:
      Planung Schützenhaus                                                    -10.000,00 €
      Ersatzbeschaffung Bauhof                                                -12.000,00 €
      Eigenanteil Kesselerneuerung Wasserturm                                 -24.000,00 €
      Planung FW Wurschen/Drehsa                                              -13.000,00 €

      Summen gesamt                                      350.160,00 €         -335.740,00 €             14.420,00 €

Damit besteht nach Berücksichtigung aller möglichen               berechnung aber bei 240 T€ und der von der Stadt Weißen-
Verwendungen im Jahr 2019 nur noch ein kleiner Reserve-           berg zu tragende Anteil erhöhte sich damit auf 36 T€.
betrag.                                                           Nun soll der Bau 2019 erfolgen und die Ausschreibung der
                                                                  Baumaßnahme wurde zum 01.03.2019 veröffentlicht. Wir als
II. Finanzierung von Mehrkosten bzw. Kostensteigerungen           Stadt Weißenberg stehen nun in der vertraglichen Pflicht,
Aus den Jahren 2016 – 2018 sind investive Schlüsselzu-            den zugesagten Eigenanteil von 15 % der Gesamtkosten zu
weisungen in Höhe von 136.864,50 € nicht verwendet, die           tragen.
als Eigenanteil für die Maßnahme Kotitzer und Cannewitzer         Im Jahr 2019 ist es beim gegenwärtigen Informations-
Straße eingeplant und zurückgestellt sind. Des Weiteren ist die   stand der Haushaltsplanung nicht möglich, den Betrag von
Pauschalförderung für den ländlichen Raum des Jahres 2018         36 T€ aufzubringen. In Anbetracht der Unsicherheiten beim
in Höhe von 70 T€ noch nicht verwendet. Diese beiden Beträge      laufenden Vorhaben Abwasserbau Nechern ist aber die
und die oben stehenden 14.420 € stellen den Vorfinanzie-          Übernahme einer weiteren Verpflichtung für 2019 und 2020
rungsanteil dar. Er beläuft sich mithin auf 221.284,50 €.         nicht tragbar.
                                                                  Im Rahmen der Haushaltplanung ist die Gegenfinanzierung
Beratung Ingenieurökologische Maßnahme Nostitz (Wall-
                                                                  zu klären, welche durch Maßnahmenstreichungen, Einspa-
anlage)
                                                                  rungen oder Einnahmeerhöhungen erfolgen kann, auch
Die ingenieurökologische Maßnahme in Nostitz dient der
                                                                  eine Ratenzahlung ist zu prüfen.
Vermeidung von Bodenerosion und der Rückhaltung von
Schlamm, welcher bei Starkregen vom großflächigen Acker           In der Sitzung am 25.03.2019 wurden
in den Dorfteich und in einige Wohngrundstücke gespült
                                                                  folgende Themen beraten
werden kann. Ziel der Maßnahme und Fördergegenstand ist
die Verbesserung der Agrarstruktur und die Minderung der          Vorstellung des aktuellen Planungsstandes der B 178n,
Folgen des Baus der B 178 für die Landwirtschaft. Deshalb         Abschnitt 1.1 durch die DEGES
spielen Fragen zur Wirtschaftlichkeit in Hinblick auf den         Am 25.03.2019 hat die Planungsgesellschaft DEGES
Hochwasserschutz der Anlage eine untergeordnete Rolle.            (vertreten durch Frau Fahland und Herrn Schmidt) vor den
Die Planung begann bereits 2009. Die Stadt Weißenberg             Stadträten und knapp 70 Bürgern im Schützenhaus Weißen-
hatte sich 2011 gegenüber der Teilnehmergemeinschaft der          berg den aktuellen Planungsstand der B 178 vorgestellt.
Flurordnung zur B 178 verpflichtet, einen Kostenanteil von        Dabei gab Frau Fahland zunächst einen kurzen Rückblick
15 % bei der Errichtung der Wallanlage zum Hochwasser-            auf den letzten Planungsstand 2018, um im Anschluss die
schutz zu übernehmen. Die Kostenschätzung für den Bau             seither bearbeiteten Neuerung vorzustellen. Neben der
belief sich damals auf etwa 46 T€, was einen Anteil der Stadt     Planungsoptimierung hinsichtlich einer Annäherung an
von knapp 7 T€ bedeutet hätte. Inzwischen liegt die Kosten-       den Stromberg, verschiedenen Möglichkeiten einer Knoten-
Weißenberg aktuell - Stadt Weißenberg
Weißenberg                                                 -4-                                                  Nr. 4/2019

punktgestaltung für die An- und Abfahrten aus Weißen-          Beschluss Nr. 01-03-2019
berg und Buchholz, der Berücksichtigung des langsam            Der Stadtrat der Stadt Weißenberg beschließt die Errich-
fahrenden Verkehrs (Landwirtschaft u. a.) und der Einbezie-    tung und den Betrieb der Ladeinfrastruktur mittels vertrag-
hung des Pendlerparkplatzes sowie der Erreichbarkeit der       licher Vereinbarung zwischen der Stadt Weißenberg und
Straßenmeisterei, mussten in den letzten Monaten auch die      dem regionalen Energieversorger Enso.
Belange von Fußgängern und Radfahrer sowie naturschutz-
                                                               Zuletzt informierte BM Arlt noch über die Fördermittelzusage
relevante Vorgaben (z. B. bei der Entwässerung), aber auch
                                                               in Höhe von 207 T€ zum Straßenbau der Kotitzer Straße in
die Einbeziehung des bereits vorhandenen und sich noch
                                                               Nechern, welche die Stadtverwaltung wenige Stunden zuvor
weiter entwickelnden Gewerbegebietes der Stadt berück-
                                                               erhalten hatte. Damit sind nunmehr alle bisher vorgese-
sichtigt werden.
                                                               henen Finanzmittel für den Bau der Abwasserentsorgung in
Was den Bürgern an diesem Abend am meisten unter den
                                                               Nechern gesichert und die Ausschreibung der Bauarbeiten
Fingernägeln brannte, waren Fragen rund um den Lärm-
                                                               kann nun erfolgen.
schutz, der hoffentlich mit dem Bau der B 178 auch kommen
wird. Leider hat Frau Fahland hier keine guten Neuigkeiten
den Stadträten und Bürgern von Weißenberg überbringen
können.                                                          Einladung zur nächsten Stadtratssitzung
Die Grundlage für eine schalltechnische Beurteilung des          Die nächste Sitzung des Stadtrates findet am 06.05.2019
geplanten Straßenbaus ist § 41 Bundesimmissionsschutz-           um 19:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt.
gesetz (BImSchG). Ebenso sind nach der Verkehrslärm-             Die förmliche Tagesordnung entnehmen Sie bitte der orts-
schutzverordnung Grenzwerte festgelegt, welche für Tages-        üblichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt des Land-
und Nachtzeiten und für unterschiedliche Nutzungsarten           kreises, Ausgabe Bautzen.
von Flächen (Wohngebiet, Krankenhäuser, Schulen etc.)            Die Bürgerschaft ist herzlich dazu eingeladen.
einzuhalten sind. Laut Frau Fahland sind bei den bishe-
rigen Berechnungen nirgendwo die entsprechenden Grenz-
werte überschritten worden, so dass ein Lärmschutz bei         Sonstiges
der Planung derzeit nicht berücksichtigt wird. Die bei der
Versammlung anwesenden Bürger konnten diese Aussagen
in keinster Weise nachvollziehen, da bereits jetzt durch die
Autobahn A4 in manchen Wohngebieten eine starke Lärm-
                                                                   Informationen zum Hexenbrennen 2019
belastung zu verzeichnen ist.
Frau Fahland erklärte, dass das Bauprojekt nur für sich            Am 30. April 2019 werden wieder die Hexenfeuer
betrachtet wird und eine Überschneidung, d. h. eine                lodern und die Hexen sollen den Winter vertreiben.
Verstärkung des Lärms durch die Nähe zu anderen Lärm-              Die offiziellen Hexenhaufen, deren Standorte nach-
quellen nicht berücksichtigt wird. Nach längeren Diskussi-         stehend bekannt gegeben werden, dürfen frühes-
onen zu diesem Thema verspricht die DEGES zumindest, die           tens am 19.04.2019 bestückt werden.
Bedenken und Anregungen der Bürger der Stadt Weißenberg            Sollte es von den jeweiligen Verantwortlichen
bei der weiteren Planung mit vorzutragen und wenn möglich          einzelner Standorte abweichende Terminangaben
auch zu berücksichtigen.                                           für die Bestückung geben, so sind diese Termine
BM Jürgen Arlt bot an dieser Stelle eine Zuarbeit von Daten        maßgeblich. Es ergeht die dringende Bitte der
an, die ohnehin regelmäßig von der Stadt im Rahmen einer           Terminvorgabe Folge zu leisten. Bestücken Sie die
Lärmkartierung erhoben werden müssen. Der Ausgang des              Hexenhaufen bitte nur mit Baumverschnitt und
Problems Lärmschutz bleibt am Ende dieser Stadtratssit-            sehen Sie davon ab Wurzelstöcke und Unrat anzu-
zung allerdings offen. Hier müssen sich Stadt und Bürger           liefern.
weiterhin gemeinsam stark machen, damit doch noch ein              Standorte:
Schallschutz zumindest an den stark betroffenen Gebieten           Weißenberg an der Straße der Einheit, Abzweig
gelingen kann.                                                                    Wuischke
                                                                   Nostitz        Wiese hinter dem Dorfteich, Zufahrt
Aufbau von Lade-Säulen für die Elektromobilität                                   Weg an der Ruine
Die Elektromobilität entwickelt sich langsam und ein Haupt-        Drehsa         Straße am Kirschberg, An der Smokro
problem dabei ist die fehlende Möglichkeit zur Aufladung           Maltitz        Lautitzer Wiesen, an der alten Lager-
der Akkus dieser Fahrzeuge. Bereits seit mehreren Jahren                          halle
verfolgt die Verwaltung diese Entwicklung.                         Wurschen       Wiese zwischen Wurschen und
Der Gedanke, dass eine Lademöglichkeit am Marktplatz                              Belgern, Richtung Schkademühle –
auch eine gewisse Anziehungskraft für Besucher hat, liegt                         Koselstraße
da ja nicht so fern. Nun bietet sich die Gelegenheit, in           Särka          Feldweg Richtung Zschorna, Abzweig
Zusammenarbeit mit unserem regionalen Energieversorger                            Richtung Fa. Bohr
Enso so eine Anlage zu errichten. Mittels vertraglicher            Lauske         ehemaliger LPG-Strohplatz, Richtung
Vereinbarung gestattet die Stadt Weißenberg die Benutzung                         Kohlwesa
                                                                   Niederkotitz An der S 111
des öffentlichen Verkehrsraums zur Errichtung und Betrieb
                                                                   Nechern        zwischen Nechern Ortsausgang und
der Ladeinfrastruktur.
                                                                                  Riegelmühle rechte Seite, ehem.
Zunächst ist eine Einrichtung im Bereich des Marktplatzes
                                                                                  Pumpenstation (Wujanz Berg)
vorgesehen. Spätere Erweiterungen sind auch an anderen
Stellen möglich und sind gesondert zu vereinbaren.
Weißenberg aktuell - Stadt Weißenberg
Nr. 4/2019                                                -5-                                                  Weißenberg

„Lieblingsplätze für alle“

Mit Fördermitteln aus dem Programm „Lieblingsplätze für       Die Stadt Weißenberg erhält hierdurch Fördermittel für
alle“ des Freistaates Sachsen sollen Investitionen ermög-     die Errichtung eines Treppenliftes für einen Barrierefreien
licht werden, die zum Abbau bestehender Barrieren, insbe-     Zugang zum Schützenhaussaal.
sondere im Kultur-, Freizeit-, Bildungs- und Gesundheitsbe-   Somit kann die vorhandene Treppenanlage auch für
reich, aber auch im Gastronomiebereich beitragen.             Menschen mit Gehbehinderung genutzt werden und ermög-
Auch die Stadt Weißenberg hat Anfang des Jahres 2019 im       licht diesen einen Zugang zum dem öffentlichen Veranstal-
Rahmen dieses Förderprogrammes einen Antrag beim Land-        tungshaus Weißenbergs.
ratsamt Bautzen gestellt.
Am Dienstag, dem 09.04.2019 wurden nunmehr für 18 ausge-      Wir freuen uns sehr über die bereit gestellten Zuwendungen,
wählte Projekte offiziell im Landratsamt Bautzen durch den    durch die, neben der bereits im letzten Jahr fertig gestellten
1. Beigeordneten des Landrates, Herrn Udo Witschas, die       behindertengerechten Toilettenanlage, hoffentlich noch
Fördermittelbescheide für insgesamt über 236.800 € über-      mehr Besucher das Schützenhaus für eine Veranstaltung für
geben.                                                        sich entdecken werden.

 Öffentliche Bekanntmachungen
Weißenberg aktuell - Stadt Weißenberg
Weißenberg                                                 -6-                                                   Nr. 4/2019

Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf                        Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wähler-
Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die                       verzeichnis eingetragen werden und die bereits
                                                                     Wahlschein/e und Briefwahlunterlagen beantragt
Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum
                                                                     haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
Europäischen Parlament, die Wahl des Kreistages,                     Die Kommunalwahlen und die Europawahlen finden
die Wahl des Stadtrates Weißenberg, des                              gleichzeitig statt. Wahlberechtigte, die bei den Kommu-
Ortschaftsrates Kotitz/Nostitz und des Ortschaftsrates               nalwahlen und bei der Europawahl durch Briefwahl
                                                                     wählen wollen, müssen jeweils gesonderte Wahlbriefe
Wurschen am 26. Mai 2019                                             absenden.
                                                               4.    Wer einen Wahlschein
1.   Das Wählerverzeichnis für die Stadt Weißenberg kann             – für die Europawahl hat, kann an der Wahl durch
     in der Zeit vom 06.05.2019 bis 10.05.2019 während                   Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum des
     der allgemeinen Öffnungszeiten im Bürgerbüro der                    Landkreises Bautzen
     Stadt Weißenberg (Zimmer 3), August-Bebel-Platz 1,              – für die Kommunalwahl hat, kann an der Wahl durch
     02627 Weißenberg von jedem Wahlberechtigten zur                     Stimmabgabe in dem Wahlraum des für ihn zustän-
     Überprüfung der im Wählerverzeichnis eingetragenen                  digen Wahlgebiets in der Stadt
     personenbezogenen Daten eingesehen werden (§ 8                  oder durch Briefwahl teilnehmen.
     KomWO). Die Einsichtnahme kann sich auch auf die          5.    Einen Wahlschein erhalten auf Antrag
     Eintragung anderer Personen erstrecken, wenn derje-       5.1   die in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlbe-
     nige, der Einsicht nehmen möchte, Tatsachen glaub-              rechtigten.
     haft gemacht hat, aus denen sich die Unrichtigkeit des    5.2   die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragenen
     Wählerverzeichnisses hinsichtlich dieser Personen               Wahlberechtigten,
     ergeben kann. Die Einsichtnahme in Daten anderer                a) wenn sie nachweisen, dass sie ohne ihr
     Personen ist ausgeschlossen, wenn für diese im Melde-               Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in
     register eine Auskunftssperre eingetragen ist.                      das Wählerverzeichnis bei Deutschen nach § 17
     Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten                       Abs. 1 der Europawahlordnung, bei Unionsbür-
     Verfahren geführt.                                                  gern nach § 17 a Abs. 2 der Europawahlordnung
     Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät                     bis zum 05.05.2019 (21. Tag vor der Wahl) oder
     möglich.                                                            die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis
2.   Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvoll-                nach § 21 Abs. 1 der Europawahlordnung bis zum
     ständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum                  10.05.2019 (16. Tag vor der Wahl) versäumt haben,
     16. Tag vor der Wahl, spätestens bis zum 10.05.2019,            b) wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach
     12.00 Uhr bei der Wahlbehörde der Stadt Weißenberg                  Ablauf der Antragsfrist, bei Deutschen nach § 17
     (Zimmer 3), August-Bebel-Platz 1, 02627 Weißenberg                  Abs. 1 der Europawahlordnung, bei Unionsbürgern
     Einspruch einlegen bzw. einen Antrag auf Berichtigung               nach § 17 a Abs. 2 der Europawahlordnung oder der
     des Wählerverzeichnisses stellen.                                   Einspruchsfrist nach § 21 Abs. 1 der Europawahl-
     Der Einspruch/Der Antrag auf Berichtigung kann schrift-             ordnung, entstanden ist,
     lich oder mündlich als Erklärung zur Niederschrift              c) wenn ihr Wahlrecht im Einspruchsverfahren fest-
     eingelegt werden. Soweit die behaupteten Tatsachen                  gestellt worden und die Feststellung erst nach
     nicht offenkundig sind, sind die erforderlichen Beweis-             Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis
     mittel beizubringen.                                                der Gemeindebehörde gelangt ist.
     Für das Einspruchs- bzw. Berichtigungsverfahren gelten    5.3   Wahlscheinanträge können beim Bürgerbüro der Stadt
     die Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes sowie                 Weißenberg (Zimmer 3), August-Bebel-Platz 1, 02627 Wei-
     der Kommunalwahlordnung des Freistaates Sachsen                 ßenberg schriftlich oder mündlich gestellt werden.
     bzw. die Bestimmungen des Europawahlgesetzes und                Die Schriftform gilt auch durch Telefax, Telegramm,
     der Europawahlordnung.                                          Fernschreiben oder E-Mail als gewahrt.
3.   Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis einge-            Der Antrag kann auch elektronisch übermittelt werden,
     tragen sind, erhalten bis spätestens zum 05.05.2019             wenn er dokumentierbar ist.
     (21. Tag vor der Wahl) verbundene Wahlbenachrichti-             Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich der Hilfe
     gung für die Europawahl und die Kommunalwahlen.                 einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss
     Die Benachrichtigungen enthalten auf der Rückseite              das 16. Lebensjahr vollendet haben.
     einen Vordruck für einen gemeinsamen Antrag auf                 Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss
     Erteilung eines Wahlscheins für die Europawahl und              durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nach-
     eines Wahlscheins für die Kommunalwahlen.                       weisen, dass er dazu berechtigt ist.
     In der Wahlbenachrichtigung sind der Wahlbezirk und       5.4   Wahlscheine können beantragt werden:
     der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten             – von in das Wählerverzeichnis eingetragenen wahl-
     zu wählen haben. Barrierefrei zugängliche Wahlräume                 berechtigten Personen bis zum 24.05.2019 (2. Tag
     sind mit einem Rollstuhlpiktogramm gekennzeichnet.                  vor der Wahl), 18.00 Uhr;
     Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber               – von nicht in das Wählerverzeichnis eingetragenen
     glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss einen Antrag                   wahlberechtigten Personen unter den unter Nr. 4.2
     auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen,                  Buchstabe a) bis c) angegebenen Voraussetzungen
     um nicht Gefahr zu laufen, dass das Wahlrecht nicht                 bzw. von Personen, die bei nachgewiesener plötz-
     ausgeübt werden kann.                                               licher Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur
     Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis einge-                unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen
     tragen ist oder einen Wahlschein hat.                               können, bis zum Wahltage, 15.00 Uhr.
Weißenberg aktuell - Stadt Weißenberg
Nr. 4/2019                                                  -7-                                              Weißenberg

     Verlorene und nicht rechtzeitig zugegangene Wahl-                    i.V.m. § 4 des Europawahlgesetzes, § 17 Absatz
     scheine werden nicht ersetzt.                                        1 des Bundeswahlgesetzes und den §§ 14 bis
     Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm                  17b, §§ 20 bis 22 der Europawahlordnung
     der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann                 sowie i.V.m. § 4 des Kommunalwahlgesetzes
     ihm bis zum Tag vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer                   und § 9 der Kommunalwahlordnung.
     Wahlschein erteilt werden.                                      b) Wurde ein Antrag auf Erteilung eines Wahl-
6.   Dem Wahlschein sind beizufügen                                       scheins gestellt, so erfolgt die Verarbeitung
a)   bei der Europawahl:                                                  der in diesem Zusammenhang angegebenen
     – der amtliche Stimmzettel,                                          personenbezogenen Daten zur Bearbeitung
     – der amtliche blaue Stimmzettelumschlag,                            des Antrages auf der Grundlage von Artikel 6
     – der amtliche, mit der vollständigen Anschrift, an                  Absatz 1 Buchstabe c und e der Datenschutz-
          die der Wahlbrief zurückzusenden, ist, versehene                Grundverordnung i.V.m. § 4 des Europawahlge-
          rote Wahlbriefumschlag und                                      setzes, § 17 Absatz 2 des Bundeswahlgesetzes
     – das Merkblatt zur Briefwahl.                                       und den §§ 24 bis 29 der Europawahlordnung
b)   bei den Kommunalwahlen:                                              sowie i.V.m. § 5 Absatz 1 des Kommunalwahl-
     – der/die amtlichen Stimmzettel für die Wahl zum                     gesetzes und den §§ 12 und 13 der Kommunal-
          Kreistag, Stadtrat und/oder Ortschaftsrat (wenn im              wahlordnung.
          Wahlschein angegeben),                                     c) Haben Sie eine Vollmacht für die Beantragung
     – der amtliche gelbe Stimmzettelumschlag,                            eines Wahlscheins und/oder für die Abholung
     – der amtliche, mit der vollständigen Anschrift des                  des Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen
          Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, der                   ausgestellt, so erfolgt die Verarbeitung der von
          Bezeichnung der Ausgabestelle des Wahlscheines,                 Ihnen und dem Bevollmächtigten in diesem
          der Nummer des Wahlscheines, den zustän-                        Zusammenhang angegebenen personenbe-
          digen Wahlbezirk, ggf. Wahlkreis, falls mehrere                 zogenen Daten zur Prüfung der Bevollmächti-
          bestehen, versehene und freigemachte Wahlbrief-                 gung und der Berechtigung des Bevollmäch-
          umschlag sowie                                                  tigten für die Beantragung eines Wahlscheins
     – das Merkblatt zur Briefwahl.                                       bzw. den Empfang des Wahlscheins und
7.   Holt der Wahlberechtigte persönlich den Wahlschein
                                                                          der Briefwahlunterlagen auf der Grundlage
     und die Briefwahlunterlagen ab, so kann er die Brief-
                                                                          von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c und e der
     wahl an Ort und Stelle ausüben. Die Abholung von
                                                                          Datenschutz-Grundverordnung i.V.m. mit
     Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen
                                                                          § 4 des Europawahlgesetzes, § 17 Absatz 2 des
     ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfang-
                                                                          Bundeswahlgesetzes und § 26 Absatz 3 § 27
     nahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen
                                                                          Absatz 5 der Europawahlordnung sowie i.V.m. § 5
     Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte
                                                                          Absatz 1 des Kommunalwahlgesetzes und den
     Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt;
                                                                          § 13 Absatz 2, § 14 Absatz 4 und 6 der Kommu-
     dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme
                                                                          nalwahlordnung.
     der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen         d) Die Gemeinde führt Verzeichnisse über erteilte
     hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.                     Wahlscheine, § 27 Absatz 6 der Europawahl-
     Bei der Briefwahl muss der Wähler die Wahlbriefe mit
                                                                          ordnung, § 14 Absatz 8 der Kommunalwahl-
     den Stimmzetteln in den Stimmzettelumschlägen und
                                                                          ordnung, ein Verzeichnis über für ungültig
     den Wahlscheinen getrennt für die Europawahl und die
                                                                          erklärte Wahlscheine, § 27 Absatz 8 der Euro-
     Kommunalwahlen so rechtzeitig an die angegebene
                                                                          pawahlordnung, § 14 Absatz 11 der Kommunal-
     Stelle absenden, dass die Wahlbriefe für die Europawahl
                                                                          wahlordnung, sowie ein Verzeichnis über die
     und die Kommunalwahlen dort spätestens am Wahltag
                                                                          Bevollmächtigten und die an sie ausgehän-
     bis 18.00 Uhr eingehen. Später eingehende Wahlbriefe
                                                                          digten Wahlscheine, § 14 Absatz 4 Satz 5 der
     werden bei den Wahlen nicht berücksichtigt.
                                                                          Kommunalwahlordnung.
     Nähere Hinweise sind dem Merkblatt zur Briefwahl,            2. Sie sind nicht verpflichtet, die personenbezo-
     das mit den Briefwahlunterlagen übergeben wird, zu              genen Daten bereitzustellen. Eine Bearbeitung des
     entnehmen.                                                      Antrages auf Eintragung in das Wählerverzeichnis,
8.   Informationen zum Datenschutz
                                                                     des Einspruchs gegen das Wählerverzeichnis und
     Diese Bekanntmachung ist zugleich die datenschutz-
                                                                     des Antrages auf Erteilung eines Wahlscheins sowie
     rechtliche Information der Betroffenen im Sinne von
                                                                     die Erteilung bzw. Aushändigung des Wahlscheins
     Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung über die
                                                                     und der Briefwahlunterlagen an einen Bevollmäch-
     für die Berichtigung des
                                                                     tigten ist ohne die Angaben nicht möglich.
     Wählerverzeichnisses und für die Erteilung eines Wahl-
                                                                  3. Verantwortlich für die Verarbeitung der ange-
     scheins verarbeiteten personenbezogenen Daten:
                                                                     gebenen personenbezogenen Daten ist die
     1.
                                                                     Gemeinde. Die Kontaktdaten des behördlichen
     a) Wurde ein Antrag auf Eintragung ins Wählerver-
                                                                     Datenschutzbeauftragten sind:
         zeichnis gestellt oder Einspruch gegen die Richtig-
                                                                     (Postanschrift: Gunnar Heinke, Görlitzer Str. 1b,
         keit oder Vollständigkeit des Wählerverzeichnisses
                                                                     02763 Zittau).
         eingelegt, so erfolgt die Verarbeitung der in diesem
                                                                  4. Im Falle einer Beschwerde gegen die Versagung der
         Zusammenhang         angegebenen      personenbezo-
                                                                     Eintragung ins Wählerverzeichnis, gegen die Ableh-
         genen Daten zur Bearbeitung des Antrages bzw. des
                                                                     nung des Einspruchs gegen das Wählverzeichnis
         Einspruchs auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1
                                                                     oder gegen die Versagung des Wahlscheins ist
         Buchstabe c und e der Datenschutz-Grundverordnung
Weißenberg aktuell - Stadt Weißenberg
Weißenberg                                            -8-                                                  Nr. 4/2019

      Empfänger der personenbezogenen Daten für die                -    Recht auf Berichtigung der Sie betreffenden
      Europawahl der Kreiswahlleiter (Postanschrift:                    unrichtigen personenbezogenen Daten (Artikel
      Landratsamt Bautzen, Frau Peter, Bahnhofstr. 9,                   16 Datenschutz-Grundverordnung)
      02625 Bautzen), für die Kommunalwahlen das                   - Recht auf Löschung personenbezogener Daten
      Landratsamt Bautzen (Postanschrift: Landrat-                      (Artikel 17 Datenschutz-Grundverordnung)
      samt Bautzen, Frau Peter, Bahnhofstr. 9, 02625               - Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
      Bautzen)/oder die Landesdirektion Sachsen                         personenbezogener Daten (Artikel 18 Daten-
      (Standort,     Postanschrift:    Landesdirektion                  schutz-Grundverordnung)
      Sachsen, Dienststelle Dresden, Stauffenbergallee             Einschränkungen ergeben sich aus den wahl-
      2, 01099 Dresden) als zuständige Rechtsaufsichts-            rechtlichen Vorschriften, insbesondere durch die
      behörde. Im Verfahren der Wahlprüfung/Wahlan-                Vorschriften über das Recht auf Einsichtnahme in das
      fechtung können auch die zuständigen Rechtsauf-              Wählerverzeichnis und den Erhalt einer Kopie, § 4
      sichtsbehörden, die Verwaltungsgerichte sowie                des Europawahlgesetzes, § 17 Absatz 1 des Bundes-
      der Sächsische Verfassungsgerichtshof, im Fall               wahlgesetzes i.V.m. § 20 der Europawahlordnung;
      von Wahlstraftaten auch die Strafverfolgungsbe-              § 4 Absatz 2 des Kommunalwahlgesetzes i.V.m. § 8
      hörden und andere Gerichte Empfänger der perso-              Absatz 2 und 3 der Kommunalwahlordnung, durch die
      nenbezogenen Daten sein.                                     Vorschriften über den Einspruch und die Beschwerde
   5. Wählerverzeichnisse, Wahlscheinverzeichnisse,                gegen das Wählerverzeichnis, § 4 des Europawahlge-
      Verzeichnisse der ungültigen Wahlscheine sowie               setzes, § 17 Absatz 1 des Bundeswahlgesetzes i.V.m.
      Verzeichnisse über die Bevollmächtigten und                  §§ 21 und 22 der Europawahlordnung; § 4 Abs. 3 und
      die an sie ausgehändigten Wahlscheine sind                   4 der Kommunalwahlordnung i.V.m. § 9 Absatz 1 der
      nach Ablauf von sechs Monaten seit der Wahl zu               Kommunalwahlwahlordnung und die Löschungs-
      vernichten, soweit nicht gemäß § 83 Absatz 2 der             fristen (siehe Punkt 5).
      Europawahlordnung, § 62 Absatz 2 der Kommunal-          7.   Sind Sie der Ansicht, dass die Verarbeitung der
      wahlordnung                                                  Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht
      - der Bundeswahlleiter mit Rücksicht auf ein                 rechtmäßig erfolgt, können Sie Ihre Beschwerde
          schwebendes Wahlprüfungsverfahren etwas                  an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten
          anderes anordnet,                                        (Postanschrift: Sächsischer Datenschutzbeauf-
      - die Entscheidung über die Gültigkeit der                   tragter, Postfach 12 00 16, 01001 Dresden; E-Mail:
          Kommunalwahl noch angefochten ist oder                   saechsdsb@slt.sachsen.de) richten.
      - sie für die Strafverfolgungsbehörde zur Ermitt-
          lung einer Wahlstraftat von Bedeutung sein      Weißenberg, 02.04.2019
          können.
   6. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen      Arlt, Bürgermeister
      stehen Ihnen folgende Rechte zu:
      - Recht auf Auskunft über Sie betreffende perso-
          nenbezogene Daten (Artikel 15 Datenschutz-
          Grundverordnung)
Weißenberg aktuell - Stadt Weißenberg
Nr. 4/2019                                             -9-                                               Weißenberg

Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrates Weißenberg am
26. Mai 2019
Der Gemeindewahlausschuss hat folgende 2 Wahlvorschläge für das Wahlgebiet Weißenberg zugelassen.

1. Wählervereinigung Weißenberg
lfd. Nr. - Bewerber         Beruf oder Stand              Geburtsjahr     Anschrift (Hauptwohnung)
(Familienname, Vorname)
1. Kemnitz, Laura           Gesundheitskrankenpflegerin   1994            Weißenberg, Bahnhofstr. 6a
2. Kubasch, Norbert         Selbständiger                 1964            Weißenberg, OT Maltitz 47b
3. Rühland, Mike            Berufskraftfahrer             1974            Weißenberg, OT Nechern, Riegelstr. 10a
4. Sterzel, Jens            Geschäftsführer               1970            Weißenberg, OT Grube 68
5. Arndt, Marcel            Straßenwärter                 1982            Weißenberg, OT Kotitz, Lindenstr. 19
6. Richter, Elvira          Versicherungsfachfrau         1970            Weißenberg, Heinrich-Zille-Str. 34
7. Töpfer, Alexander        Bauingenieur                  1975            Weißenberg, Feldkaiser 3
8. Blank, Ronald            Landwirt                      1970            Weißenberg, OT Weicha, Zur Wuischker
                                                                          Mühle 4
9. Jeremias, Maik           Vollzugsbeamter               1981            Weißenberg, Heinrich-Zille-Str. 1c
10. Melchior, Susanne       Rechtsanwältin                1987            Weißenberg, Breitscheidstr. 1
11. Bitterlich, Arnd        Rentner                       1951            Weißenberg, OT Maltitz 50a
12. Krack, Gerd             Gärtner                       1964            Weißenberg, Strombergstr. 4

2. Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
lfd. Nr. - Bewerber         Beruf oder Stand              Geburtsjahr     Anschrift (Hauptwohnung)
(Familienname, Vorname)
1. Retzlaff, Norman         Rechtsanwalt                  1976            Weißenberg, OT Kotitz, Jan-Kilian-Str. 13
2. Grafe, Daniel            Konstrukteur                  1979            Weißenberg, OT Cortnitz 2a
3. Mittasch, Ronald         Metallbaumeister              1975            Weißenberg, OT Wurschen, Fasanenweg 44
4. Piekarek, Norbert        Rentner                       1950            Weißenberg, OT Gröditz, Neue Str. 19
5. Wujanz, Daniel           Selbständiger                 1965            Weißenberg, OT Nechern, Riegelstr. 8
6. Schneider, Thomas        Dipl.- Agraringenieur         1974            Weißenberg, OT Weicha, Hauptstr. 5
7. Temme, Peter             Elektriker                    1970            Weißenberg, OT Nostitz 48
8. Tschipke, Sven           Projektingenieur              1967            Weißenberg, OT Belgern, Cannewitzer Str. 4

Weißenberg, 02.04.2019

Arlt, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Ortschaftsrates
Kotitz/Nostitz am 26. Mai 2019
Der Gemeindewahlausschuss hat folgende 2 Wahlvorschläge für das Wahlgebiet Kotitz/Nostitz zugelassen.
1. Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
lfd. Nr. - Bewerber         Beruf oder Stand              Geburtsjahr     Anschrift
(Familienname, Vorname)                                                   (Hauptwohnung)
1. Pree, Marco              Polizeibeamter                1975            Weißenberg, OT Särka 26
2. Reck, Wolfram            Schmied                       1961            Weißenberg, OT Kotitz,
                                                                          Jan-Kilian-Str. 22
2. Wählervereinigung Kotitz/Nostitz
lfd. Nr. - Bewerber         Beruf oder Stand              Geburtsjahr     Anschrift
(Familienname, Vorname)                                                   (Hauptwohnung)
1. Arndt, Udo               Rentner                       1951            Weißenberg, OT Kotitz, Lindenstr. 19
2. Seibt, Andreas           Elektroinstallateur           1958            Weißenberg, OT Nostitz 45
3. Sterzel, Jens            Geschäftsführer               1970            Weißenberg, OT Grube 68

Weißenberg, 02.04.2019

Arlt, Bürgermeister
Weißenberg aktuell - Stadt Weißenberg
Weißenberg                                                   - 10 -                                               Nr. 4/2019

Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Ortschaftsrates
Wurschen am 26. Mai 2019
Der Gemeindewahlausschuss hat folgenden Wahlvorschlag für das Wahlgebiet Wurschen zugelassen.

1. Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
lfd. Nr. - Bewerber          Beruf oder Stand             Geburtsjahr    Anschrift (Hauptwohnung)
(Familienname, Vorname)
1. Thomas, Katja             Dipl. Wirtschaftsingenieur   1976           Weißenberg, OT Nechern, Blumenweg 2
2. Grams, Bettina            Standesbeamtin               1990           Weißenberg, OT Wurschen, Mühlweg 2
3. Mittasch, Ronald          Metallbaumeister             1975           Weißenberg, OT Wurschen, Fasanenweg 4
4. Tschipke, Gunnar          Dipl. Agraringenieur         1973           Weißenberg, OT Belgern, Am Rundteil 11
5. Tschipke, Sven            Projektingenieur             1967           Weißenberg, OT Belgern, Cunnewitzer Str. 4
Es wurde nur ein Wahlvorschlag zugelassen. Gemäß § 7 Absatz 3 Satz 2 KomWG wird die Ortschaftsratswahl als Mehrheits-
wahl ohne Bindung an Wahlvorschläge durchgeführt. Jede wählbare Person kann gewählt werden.

Weißenberg, 02.04.2019

Arlt, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung einer Offenlegung                      Für Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter in der
über die Änderung von Daten des                                   Geschäftsstelle, Garnisonsplatz 9, 01917 Kamenz während
                                                                  der Öffnungszeiten Dienstag und Donnerstag von 8:30 Uhr
Liegenschaftskatasters
                                                                  bis 18:00 Uhr und telefonisch unter 03591 5251-62001 zur
        nach § 14 Abs.6 Sächsisches Vermessungs-                  Verfügung. Sie haben in unserer Geschäftsstelle auch die
                    und Katastergesetz                            Möglichkeit, die Fortführungsnachweise und die weiteren
                                                                  Unterlagen zu den Änderungen einzusehen.
Das Amt für Bodenordnung, Vermessung und Geoinforma-
tion hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert.               Rechtsbehelfsbelehrung
                                                                  Die Zerlegungen und die Berichtigung fehlerhafter Bestands-
Gemeinde: Stadt Weißenberg                                        daten am Flurstück stellen Verwaltungsakte dar, gegen die
Betroffene Flurstücke                                             die Betroffenen innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
Gemarkung Maltitz (1543): 3/1, 7/1, 9/2, 11/a, 13/b, 26, 37,      Widerspruch einlegen können. Der Widerspruch ist schrift-
38, 39, 40, 52/a, 69, 72, 77, 78/1, 79/2, 88, 98, 99/b, 154/2,    lich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Bautzen mit
154/3, 233/2, 252/a, 255/3, 259, 261, 279/a, 280, 281, 282,       Sitz in Bautzen oder beim Staatsbetrieb Geobasisinforma-
283, 284, 285, 288, 289, 358, 359/1, 359/2, 364/1, 365/1,         tion und Vermessung Sachsen mit Sitz in Dresden einzu-
366/1, 367/3, 381/a, 381/b, 385, 386, 388, 389, 390, 486,         legen.
487, 584/1, 584/h, 584/m, 584/n, 603/a, 604/a, 606
                                                                  Kamenz, den 22.03.2019
Art der Änderung
1. Zerlegung                                                      Karola Richter
2. Berichtigung fehlerhafter Bestandsdaten am Flurstück           Sachgebietsleiterin Liegenschaftskataster
3. Berichtigung der Flächenangabe
4. Veränderung von Gebäudedaten
                                                                  1
                                                                    Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das
5. Veränderung der tatsächlichen Nutzung mit Änderung der         Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches
Wirtschaftsart                                                    Vermessungs- und Katastergesetz - SächsVermKatG) vom
Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegen-         29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 148), zuletzt geändert
schaftskatasters durch Offenlegung bekannt gemacht. Die           durch das Gesetz über das Geoinformationswesen im Frei-
Ermächtigung zur Bekanntgabe auf diesem Wege ergibt sich          staat Sachsen vom 19. Juni 2013 (SächsGVBl. S. 482)
aus § 14 Abs.6 des Sächsischen Vermessungs- und Katas-
tergesetzes – SächsVermKatG¹.                                     Einladung Jagdgenossenschaft Gröditz
Das Amt für Bodenordnung, Vermessung und Geoinforma-              Die Jagdgenossenschaft Gröditz lädt ein zur Jahresver-
tion ist nach § 2 SächsVermKatG für die Führung des Liegen-       sammlung am Donnerstag, 2. Mai, 19.00 Uhr, im Pfarrhaus
schaftskatasters zuständig.                                       Gröditz, An der Neuen Schule 6.
Die Unterlagen liegen ab dem                                      Tagesordnung:
              23.04.2019 bis zum 22.05.2019                       -   Bericht des Vorsitzenden
                                                                  -   Bericht der Kassiererin
in der Geschäftsstelle des Amtes für Bodenordnung,                -   Kassenprüfbericht
Vermessung und Geoinformation des Landratsamtes                   -   Entlastung des Vorstandes
Bautzen                                                           -   Beschluss zum Haushaltplan 2019
zur Einsichtnahme bereit. Nach § 14 Abs.6 Satz 5 Sächs-           -   Beschluss zur Verwendung der Pachteinnahmen
VermKatG gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftska-         -   Informationen durch die Jagdpächter
tasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt
gegeben.                                                          Der Vorstand der Jagdgenossenschaft
Nr. 4/2019                                                  - 11 -                                              Weißenberg

Verbrennung pflanzlicher Abfälle                                 Der Tauschplan enthält Regelungen zu örtlich gebundenen
                                                                 Rechten. Diese sind im Teil 2 des Tauschplanes „Verzeichnis
Die Sächsische Pflanzenabfallverordnung, die unter               der örtlich gebundenen Rechte“ zusammengefasst. Die
bestimmten Voraussetzungen bislang die Verbrennung               darin enthaltenen Rechte werden gemäß § 13 Grundbuch-
pflanzlicher Abfälle in den Monaten April und Oktober            bereinigungsgesetz (GBBerG) i. V. m. § 63 Abs. 2 Land-
ermöglichte, ist am 22. März 2019 außer Kraft getreten           wirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) und § 68 Flurbe-
(Art. 3 Nr. 2 des Gesetzes zur Änderung des Sächsischen          reinigungsgesetz (FlurbG) auf die Abfindungsflurstücke
Abfall-Bodenschutzrechtes). Für pflanzliche Abfälle              übertragen.
und andere Bioabfälle gelten damit ab sofort und ohne            Der Tauschplan wird am 24.04.2019 um 15.00 Uhr
Einschränkungen die Regelungen des europäischen und              in der Stadtverwaltung, Ratssaal
des deutschen Abfallrechtes, einschließlich der Satzungen        den Teilnehmern nach § 55 LwAnpG bekannt gegeben und
der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.                    erläutert und gleichzeitig öffentlich bekannt gemacht.
Zulässige Entsorgungswege für pflanzliche Abfälle und            Zur Einsichtnahme in den Tauschplan werden für die Betei-
Bioabfälle                                                       ligten (Teilnehmer und Rechtsinhaber) folgende Unterlagen
                                                                 ausgelegt:
Die offene Verbrennung von Bioabfällen zum Zwecke der
Beseitigung ist künftig ausgeschlossen bzw. sie bedarf           Teil 1 Textteil
einer Zulassung der zuständigen Abfallbehörde (§ 28              Teil 2 Nachweise und Verzeichnisse
Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz). Grundsätzlich sind                  Namensverzeichnis B
diese Abfälle dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger              Flurbuch (alt)
zu überlassen. Unberührt bleibt aber die Möglichkeit der                Flurbuch (neu)
Besitzer von Bioabfällen aus privaten Haushaltungen, diese              Verzeichnis der örtlich gebundenen Rechte
auf den im Rahmen ihrer privaten Lebensführung genutzten                Verzeichnis der angemeldeten Rechte
Grundstücken zu verwerten.                                              Verzeichnis der Belastungen im Baulastenver-
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sollten geeig-             zeichnis
nete und auch für besondere Aufkommenszeiten (z. B. Früh-               Verzeichnis wasserrechtlicher Entscheidungen
jahr, Herbst, Zeit nach dem Weihnachtsfest) ausreichende                Nachweisungen zu den Ergebnissen der Wertermittlung
Entsorgungsmöglichkeiten anbieten.                               Teil 3 Abfindungen der Teilnehmer (beschränkte Einsicht-
                                                                        nahme)
Brauchtumsfeuer                                                         Eigentümernachweis
Gegenüber diesem abfallrechtlich begründeten Verbren-                   Forderungsnachweis
nungsverbot wird bei Feuern, die im Zusammenhang mit der                Abfindungsnachweis
Pflege von Brauchtum oder Traditionen in unmittelbarem                  Bestandsblatt (alt)
zeitlichen Zusammenhang zum konkreten Ereignistag (z. B.                Bestandsblatt (neu)
zu Sankt Martin) abgebrannt werden, grundsätzlich davon                 Belastungsnachweis
ausgegangen, dass sie nicht zum Zweck der Verbrennung                   Geldausgleiche
von Abfällen erfolgen, wenn dabei verwendete Brennstoffe         Teil 4 Karten
bewusst oder speziell für das Ereignis hergestellt werden.              Gebietskarte
Beispielsweise dadurch, dass naturbelassenes Holz oder                  Bestandskarte (alt)
holziger Baumschnitt von künstlichen Anhaftungen befreit                Abfindungskarte
und für eine raucharme Verbrennung getrocknet werden.            Einsicht in die Unterlagen erhält nur, wer eine Berechtigung
Abfallrecht findet hier insofern keine Anwendung.                hierzu nachweisen kann. In die Einzelnachweise des Teil
Allerdings stellt unter Aspekten der Ordnung und öffent-         3 erhält nur Einsicht, wer ein berechtigtes Interesse nach-
lichen Sicherheit auch das Abbrennen von Brauchtums-             weisen kann (beschränkte Einsichtnahme).
und Traditionsfeuern im öffentlichen Bereich eine abstrakte      Ort der Auslegung:
Gefahr dar. Insofern haben auf der Grundlage des Sächsi-         Stadt Weißenberg, August-Bebel-Platz 1,
schen Polizeigesetzes unter anderem die Gemeinden als            02627 Weißenberg
Ortspolizeibehörden die Möglichkeit, die Zulässigkeit des
Abbrennens offener Feuer in örtlichen Polizeiverordnungen        Zeitraum der Auslegung       25.04.2019 bis 27.05.2019
mit einer Erlaubnispflicht zu regeln.
                                                                 Montag           9.00 – 12.00 Uhr
Öffentliche Bekanntmachung                                       Dienstag         9.00 – 12.00 und 14.00 – 18.00 Uhr
                                                                 Donnerstag       9.00 – 12.00 und 14.00 – 16.00 Uhr
des Landratsamtes Bautzen                                        Freitag          9.00 – 12.00 Uhr
Freiwilliger Landtausch Gröditz (Flächentausch Neue              Rechtsbehelfsbelehrung
Straße) Stadt Weißenberg                                         Gegen den Tauschplan kann innerhalb eines Monats nach
Verfahrenskennzahl 251339                                        seiner Bekanntgabe Widerspruch schriftlich beim Landrat-
Geschäftszeichen: 62.4-780.4312:251339
Weißenberg                      - 12 -                        Nr. 4/2019

Kita- und Schulnachrichten

                 Schülerkonzert
             „Der Traumzauberbaum“
              am 10. Mai 2019 um 18.00 Uhr
                    im Schützenhaus
                     Eintritt: 4,00 €
       Es laden ein : Grundschule und Hort Weißenberg
                          ACHTUNG:
      Karten nur im Vorverkauf über die Klassenlehrerinnen
                        ab dem 29.04.2019
       oder am 06.05. und 09.05. von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
                im Sekretariat der Grundschule
                     KEINE ABENDKASSE!
Nr. 4/2019                                                   - 13 -                                             Weißenberg

Hort Weißenberg                                                   Di., Mi., Do.Die Kinder, die in den Ortsteilen entlang der
                                                                  S 111 wohnen, können MO,DI, MI, DO an den betreffenden
                                                                  Haltestellen an der S 111 aussteigen, wenn es der Wunsch
24. Kidsweek                                                      der Eltern ist. Teilen Sie uns das bitte schriftlich mit!
                                                                  Taschengeld kann mitgegeben werden.
vom 15.07. bis 19.07.2019
Liebe Schüler, liebe Eltern!                                      Bitte die WETTERVORHERSAGEN und THEMEN der Ausflüge
Seit vielen Jahren organisieren wir eine Ferienspielwoche         beachten (Sonnenschutz, Regenkleidung, …)!
für die Schüler der Stadt Weißenberg mit den umliegenden          GASTKINDER SIND ÜBER DIE PRIVATE HAFTPFLICHT BZW
Ortsteilen. Gastkinder sind ebenfalls herzlich willkommen.        DER KRANKEN-/UNFALLVERSICHERUNG DER ELTERN VERSI-
Wie auch in den vergangenen Jahren haben wir wieder ein           CHERT!
interessantes und abwechslungsreiches Programm zusam-             MIT DER ANMELDUNG UND BEZAHLUNG ERKLÄREN SIE SICH
mengestellt, das hoffentlich eure und Ihre Zustimmung             MIT UNSEREN AGB EINVERSTANDEN.
finden wird.                                                      Am Freitag werden die Kinder, die sich in Wurschen sammeln
Mit diesem Artikel möchten wir über die Aktivitäten sowie         mit der Linie 108 um 7.25 Uhr ab Wurschen und nachmit-
den diesjährigen Ablauf informieren. Die „Spielregeln“            tagsum 13.20 Uhr mit der Linie 126 ab Weißenberg/Markt
sind wie in jedem Jahr: Anmelden können sich alle Schüler         fahren.
ab der 1. Klasse des Stadtgebietes Weißenberg und der             Wenn der Busfahrer uns am Kaiserbaum aussteigen lässt, ist
umliegenden Ortsteile. Schüler, die nicht im Hort der Stadt       das dann der kürzeste Weg in die KITA Wurschen. Bitte die
Weißenberg angemeldet sind, müssen eine einmalige                 Busfahrkarte für diese Linienbusfahrten oder das passende
Betreuungspauschale von 10,00 € zusätzlich entrichten.            Geld nicht vergessen!
Diese 10,00 € gelten als Gesamtpreis und werden nicht             Ansprechpartner für evtl. Rückfragen sind Frau Zschoch und
gesplittet, wenn die Schüler nur 1, 2, 3 oder 4 Tage mitma-       Frau Weilandt.
chen.
Für die Kinder rund um Wurschen (Belgern, Nechern, Drehsa         DATUM      INHALT                                  Kosten
…) wird Frau Weilandt in der KITA Wurschen jeden Tag eine         15.07.     Fahrt nach Lauta in die Thermische- 4,00 €
halbe Stunde vor dem eigentlichen Beginn bzw. der Abfahrt                    Abfallbeseitigungsanlage
                                                                             Und das erwartet euch: Führung
und eine halbe Stunde nach Ankunft da sein. Bitte melden
                                                                             durch diese Anlage und „Welchen
Sie Ihr Kind ausschließlich in der Einrichtung an, in der
                                                                             Beitrag kann ich selbst leisten? – aus
auch die Tage starten. Beginnen die Kinder ihren Tag in
                                                                             Alt macht Neu“
Wurschen, bitte bei Frau Weilandt anmelden und bezahlen,
                                                                             Dieser Ausflug geschieht in Zusam-
beginnen die Kinder ihren Tag in Weißenberg, bitte bei Frau
                                                                             menarbeit mit der Naturschutzsta-
Zschoch anmelden und bezahlen. Wir haben eine begrenzte
                                                                             tion Neschwitz und wird vom Abfall-
Aufnahmekapazität, da die Busplätze nicht überschritten
                                                                             wirtschaftsamt Bautzen finanziell
werden dürfen (bestellt sind 2 Reisebusse der Firma Harfart
                                                                             gestützt.
Reisen.) Bei der Anmeldung sind die Abholmodalitäten
                                                                             Essen: Hähnchenschnitzel, Saft,
bekanntzugeben (abholen, alleine nach Hause oder an den
                                                                             Apfel
Haltestellen entlang der S111 aussteigen).
                                                                             Abfahrt:
Die Anmeldungen für die Kidsweek nehmen Frau Zschoch
                                                                             Wur: 8.45 Uhr; Wßb: 9.00 Uhr
in Weißenberg und Frau Weilandt in Wurschen entgegen.
                                                                             Ankunft:
Geben Sie bitte gleich das passende Geld mit. Rückerstat-                    Wur: ca. 15.15 Uhr; Wßb: ca. 15.00 Uhr
tungen erfolgen nur gegen Vorlage eines Krankenscheines.                     (bitte beim Gang zum Kleiderschrank
Aufgrund der Finanzspritze der Stadt Weißenberg in Höhe                      das Thema des Ausfluges beachten)
von 500,00 € reduzieren sich für Jeden die Kosten.                16.07.     Fahrt nach Hinterhermsdorf             25,00 €
                                                                             Und das erwartet euch: Exkursion in
                                                                             der „Waldhusche“, Kahnfahrt an der
                               Auch vom Verein „Wir für
                                                                             Oberen Schleuse, Waldwanderung
                               Kinder“ e. V. werden wir mit
                                                                             Essen: Pommes und Geflügelbrat-
                               500 € unterstützt.
                                                                             wurst, Getränk
                                                                             Abfahrt: Wur: 7.45 Uhr, Wßb: 8.00 Uhr
                                                                             Ankunft: Wur: ca. 17.00 Uhr, Wßb: ca.
Diese Unterstützungen fließen in die geplanten Aktivitäten
                                                                             17.15 Uhr
am Freitag sowie in die Buskosten (DI, MI, DO) ein.
Für eine Mahlzeit incl. eines Getränkes ist an jedem Tag
gesorgt.                                                          17.07.     Waldbühne Jonsdorf und Tobeland       18,00 €
Kosten für die Hortkinder insgesamt 65,00 €                                  Und das erwartet euch: “4 Fäuste für
(incl. 5,00€ für Schlechtwettervariante am Donnerstag)                       ein Halleluja“, Mittagessen im Tobe-
Pauschale für Nichthortis 10,00 € = 75,00 €                                  land (Eissporthalle) und Zeit zum
Die angegebenen Preise verstehen sich incl. Eintritte,                       Toben
Busfahrten (DI, MI, DO) und Essengeld!                                       Essen: Nudeln mit Tomatensoße,
Wir benötigen bis zum 21.06.2019die Rückmeldungen incl.                      Getränk
Geld um eine reibungslose Organisation zu gewährleisten.                     Abfahrt: Wur: 8.00 Uhr, Wßb: 8.15 Uhr
Wir bitten alle Kinder mind. eine viertel Stunde vor Abfahrts-               Ankunft: Wur: ca. 16.00 Uhr, Wßb: ca.
                                                                             16.15 Uhr
zeit in den jeweiligen Einrichtungen zu sein.
Weißenberg                                                - 14 -                                              Nr. 4/2019

18.07.     Obercunnersdorf/Schlechtwetter- 18,00 €
           variante: ein Schwimm- und Erleb-
           nisbad in der OL
           Und das erwartet euch: Badespaß
           Pur
           Sollte die Sonne scheinen, wird die
           Differenz (5,- €) zwischen Obercun-
           nersdorf und der Schwimmhalle
           zurückbezahlt.
           Essen: Pizza, Saft, Obst
           Abfahrt: Wur: 9.00 Uhr, Wßb: 9.15 Uhr
           Ankunft: Wur: ca. 15.30 Uhr, Wßb: ca.
           15.45 Uhr
19.07.     Spiel und Spaß auf dem Schulhof der 0,00 €
           Grundschule in Weißenberg
           Und das erwartet euch ab 9.00 Uhr:
           Hüpfburg, Bastelstraße, Elektroautos,
           Riesen-Legosteine … und Kochecke
           für unser Mittagessen

           Essen: selbst gemachte Hot Dogs
           (Geflügelwiener)
           Abfahrt: Wur: 07.25 Uhr
           Ankunft: Wur: ca. 14.00 Uhr
                                                               An unserer freien Schule werden 5 Schüler mit sonderpäd-
Freie Mittelschule Weißenberg                                  agogischem Förderbedarf lernzieldifferent unterrichtet. So
                                                               lernt auch Hanna Henke, ein Kind mit Down-Syndrom, in der
Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer                  5. Klasse mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung.
zu Gast an der Freien Mittelschule Weißenberg

Am Montag, dem 1. April 2019, empfingen wir einen ganz
besonderen Gast an unserer Schule. Der Ministerpräsident
von Sachsen ließ es sich nicht nehmen, persönlich meiner
Einladung an unsere Schule zu folgen, welche ich im Herbst
letzten Jahres auf der Regionalkonferenz der CDU Sachsen
zum Thema „Inklusion“ in Kamenz ausgesprochen habe.
Ebenso freuten wir uns, dass Herr Schiemann, Landtags-
abgeordneter der CDU, unserer Einladung gefolgt ist. Das
Anliegen des Besuches war es, sich selbst ein Bild über den    Der Ministerpräsident bekam selbst einen Einblick in die
inklusiven Unterricht von Schülern zu machen.                  inklusive Arbeit unserer Lehrer mit diesen Kindern, welche
Nr. 4/2019                                                     - 15 -                                                                    Weißenberg

täglich mit viel Zuwendung und hoher Einsatzbereitschaft
geleistet wird. Er nahm aber auch sehr deutlich unser Unver-
ständnis über die ungleiche Unterstützung/Honorierung
unserer Arbeit von öffentlicher/amtlicher Seite zur Kenntnis.       Informationen zum Hexenbrennen in Weißenberg
In einer sehr konstruktiven, offenen und ehrlichen                  Die Ortsfeuerwehr Weißenberg lädt wieder zum diesjäh-
Gesprächsrunde konnten wir unsere Anliegen und Wünsche              rigen Hexenbrennen am 30. April ein.
bezüglich des Themas „Gleichbehandlung der freien Schulen           Beginn: 17 Uhr auf dem Marktplatz Weißenberg zum
im Vergleich zu staatlichen Schulen“ an die sächsischen             Maibaumstellen mit anschließender musikalischer Mai-
Politiker vortragen. Der Besuch des Ministerpräsidenten an          baumwache ab 19.30 Uhr: Beginn des Fackelumzuges (Start
unserer Schule war für uns alle, ob Schulträgerverein oder          auf dem Marktplatz) zum Hexenhaufen.
Kollegen eine Wertschätzung unserer täglichen Arbeit.               Für das leibliche Wohl ist wie immer gesorgt.
                                                                    Wir freuen uns auf euer Kommen!
M. Ertel, Schulleitung
                                                                    Eure Feuerwehr Weißenberg
5 Jahre Schule ohne Rassismus –
Schule mit Courage                                                  Särka
Am 2. Mai 2014 wurde unsere Freie Mittelschule Weißen-
berg mit dem Titel „Schule ohne Rassismus – Schule mit
Courage“ ausgezeichnet.
In diesem Schuljahr besteht unser SoR-Team aus Schülern
der Klassen 7 und 8, unterstützt von unserer Leiterin Frau
Oehme. Unsere Paten sind Anja Hennersdorf, Rechtsanwältin
und Michael Ankele, Sozialarbeiter und Leiter des Aussteiger-
projekts „ad acta“. In Sachsen gibt es 91 SoR-SmC-Schulen,                         Auch in diesem Jahr findet wieder
und wir sind stolz darauf, nun schon seit 5 Jahren eine davon                       unser Kinder- und Feuerwehrfest
                                                                                             in Särka statt.
zu sein. Daher möchten wir dies am 3. Mai 2019 zum Anlass
nehmen und gemeinsam mit allen Schülern der Schule eine
kreative Arbeit zum Thema Courage anfertigen. Diese werden                           Dazu laden wir Sie jetzt schon
wir im Schulhaus aushängen, so dass sie von allen Schülern,                               recht herzlich ein.
Lehrern, Mitarbeitern und Gästen bewundert werden kann.
Elias und Antonio, Klasse 7                                                                   Freitag, 14.06.2019
S. Oehme
                                                                                                     Bieranstich
Frühjahrs-Parkseminar 2019
Wieder einmal war es so weit, der Verein „Pro Gröditz e. V.“                                 Samstag, 15.06.2019
hatte zum Frühjahrs-Parkseminar 2019 geladen. Die Schüler
des Neigungskurses „Naturwissenschaft und Technik“ der
Freien Mittelschule Weißenberg folgten dieser Einladung                                           Kinderfest
am 03.04.2019. Bei strahlendem Sonnenschein halfen wir,
das Erscheinungsbild des Schlossgeländes zu verschönern.
                                                                                               Tanz in die Nacht
Da wurden Rhododendron-Sträucher gepflanzt, Äste und
Stämme eingesammelt, die Straße gepflegt, Unkraut und
abgestorbene Pflanzen entfernt und noch vieles mehr. Zum
Abschluss trafen wir uns alle im Cafe der Pilgerherberge, um
bei Wiener Würstchen, Brötchen und Saft gemütlich beiei-
nanderzusitzen. Eine kleine Fragerunde an den Schloss-
herren, Herrn Beat von Zenker zu Pommritz, beendete
diesen arbeitsreichen, aber auch sehr schönen Nachmittag.
                                                                               „Weißenberg aktuell“
D. Bartusch, Leiter Neigungskurs „Naturwissenschaft und Technik“               Amtsblatt der Stadt Weißenberg mit den Ortsteilen Belgern, Cortnitz,
                                                                               Drehsa, Grube, Gröditz, Kotitz, Lauske, Maltitz, Nechern, Nostitz,
                                                                               Särka, Spittel, Weicha, Wuischke, Wurschen

                                                                               -    Herausgeber: Stadt Weißenberg, August-Bebel-Platz 1,
                                                                                    02627 Weißenberg, Tel.: 035876 4400
                                                                               -    Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, 04916 Herzberg,
                                                                                    An den Steinenden 10, Telefon: (03535) 489-0
                                                                                    Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedin-
                                                                   IMPRESSUM

                                                                                    gungen.
                                                                               -    Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:
                                                                                    Stadt Weißenberg vertreten durch den Bürgermeister Jürgen Arlt
                                                                                    August-Bebel-Platz 1, 02627 Weißenberg
                                                                               -    Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen:
                                                                                    LINUS WITTICH Medien KG, 04916 Herzberg,
                                                                                    An den Steinenden 10, vertreten durch den Geschäftsführer
                                                                                    ppa. Andreas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzberg

                                                                               Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allge-
                                                                               meinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste.
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