Amtliches Mitteilungsblatt - Gemeinde Geiselbach

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Amtliches Mitteilungsblatt
Nr. 3                     4. März 2021               Erscheint alle 4 Wochen

   Feuerwehr Geiselbach unterstützt Kindergärten bei Corona-Schnelltests

Am 22.02. haben die Kindergärten Geiselbach und Omersbach wieder einen einge-
schränkten Regelbetrieb aufgenommen.

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Zum Schutz des Personals und der Kinder führt die Gemeinde als Trägerin der Kin-
dergärten regelmäßige Corona-Schnelltests beim Personal durch.
Die Testkits wurden vom Landkreis Aschaffenburg zur Verfügung gestellt. Durch-
geführt werden die Testreihen von Feuerwehrfrauen und -männern der Feuerwehr
Geiselbach.
Die Mitarbeiter/innen der Feuerwehr wurden durch die Kreisbrandinspektion ge-
schult, um die Tests durchführen zu können.
Im Rahmen der ersten Testreihe am Kindergarten Geiselbach wurden die Mitarbei-
terinnen und Mitarbeiter des Kindergartens erfreulicherweise alle negativ getestet.
Danke den freiwilligen Feuerwehrfrauen und –männern für den ehrenamtlichen
Einsatz!

         Dezentrale Schnelltestangebote im Landkreis Aschaffenburg
Auf Initiative von Landrat Dr. Alexander Legler bietet der Landkreis Aschaffen-
burg seit Donnerstag, den 25. Februar zusätzlich dezentrale Schnelltestmöglich-
keiten an. An Dienstagen und Donnerstagen sind zunächst von 17:00 Uhr bis
20:00 Uhr an folgenden Orten kostenfrei Schnelltests für jedermann möglich:
    •   Mittelschule Hösbach
    •   Mittelschule Schöllkrippen
    •   Realschule Bessenbach
    •   Realschule Großostheim
    •   Wilhelm Emmanuel von Ketteler Grundschule Kleinostheim
    •   Karl-Amberg-Mittelschule Alzenau
Eine vorherige Anmeldung ist zwingend erforderlich und unter den gleichen Kon-
taktdaten wie für die Anmeldung bei der gemeinsamen Teststrecke von Stadt und
Landkreis Aschaffenburg möglich:
    • unter der Telefonnummer 06021/394-889 sowie
    • per Mail an terminvergabe-gesundheitsamt@Lra-ab.bayern.de
Das Angebot der gemeinsamen Teststrecke am Aschaffenburger Volksfestplatz
bleibt dabei weiterhin bestehen und wird lediglich um die Option ergänzt, neben
den PCR-Tests auch Schnelltests durchzuführen.
Künftig ist bei der Anmeldung per Mail also mitanzugeben, ob ein PCR-Test oder
ein Schnelltest gewünscht ist. Sollte ein Schnelltest gewünscht sein, ist anzugeben,
an welchem der sieben oben genannten Örtlichkeiten der Test durchgeführt wer-
den soll. Bei der telefonischen Anmeldung werden dieselben Fragen im Gespräch
geklärt werden.
An der gemeinsamen Teststrecke auf dem Aschaffenburger Volksfestplatz werden
Schnelltests erst ab Montag, den 1. März möglich sein, dafür allerdings zu ausge-
weiteten Öffnungszeiten:
Montag:            08:00 – 17:00
Dienstag:          08:00 – 16:00
Mittwoch           08:00 – 16:00
Donnerstag:        08:00 – 18:00
Freitag:           08:00 – 16:00
Samstag:           09:00 – 13:00

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Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst

Die Praxis Konrad ist vom 12.04. bis 18.04.2021 wegen Urlaub geschlossen. Ver-
tretung übernehmen die Ärzte in Schöllkrippen (Schreiber, Dr. Roth/Dr. Hoff-
mann, Dr. Jäger) und Krombach (Dr. Hartmann).
Der ärztliche Bereitschaftsdienst findet nicht mehr in den Praxen der niedergelas-
senen Ärzte statt, sondern an zentralen Bereitschaftspraxen.
Eine Anmeldung in einer der Bereitschaftspraxen ist nicht nötig.

Die Öffnungszeiten der Bereitschaftspraxen sind:
Bereitschaftspraxis am Klinikum Aschaffenburg:
Samstag, Sonntag und Feiertag: 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Mittwoch und Freitag: 13:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag: 18:00 Uhr bis 22:00 Uhr

Bereitschaftspraxis der Main-Kinzig-Klinik Gelnhausen:
Samstag, Sonntag und Feiertag: 7.00 Uhr bis 7.00 Uhr
Mittwoch und Freitag: 14.00 Uhr bis 7.00 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag: 19.00 Uhr bis 7.00 Uhr

Bereitschaftspraxis an der Helios Klinik in Erlenbach:
Samstag, Sonntag und Feiertag: 9:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Mittwoch und Freitag: 16:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag: 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr

Bereitschaftspraxis am Klinikum Main-Spessart in Lohr:
Samstag, Sonntag und Feiertag: 9:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Mittwoch und Freitag: 16:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag: 18:00 Uhr bis 22:00 Uhr

Weiterhin gibt es einen Hausbesuchsdienst für Patienten, die aus medizinischen
Gründen nicht in der Lage sind, eine der Bereitschaftspraxen aufzusuchen. Der Kas-
senärztliche Bereitschaftsdienst darf nicht mit dem Notarzt (Blaulicht) verwechselt
werden, der für lebensbedrohende Zustände da ist (Rufnummer 112).
Der Kassenärztliche Bereitschaftsdienst ist erreichbar unter der Rufnummer 116 117.
Unter dieser Rufnummer erreichen sie den Hausbesuchsdienst und bekommen In-
formationen, an wen und wohin sie sich wenden sollen.

                         Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Telefon 116 117
Ein Service der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns
Rettungsleitstelle: Telefon 112
Bei akut lebensbedrohlichen Erkrankungen oder Verletzungen
Zahnärztlicher Notdienst: Telefon: 06021 80700
www.notdienst-zahn.de

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Apothekendienst
04.03.2021
Johannes-Apotheke, Johannesberg, Kettelerstr. 4
Taubengarten-Apotheke, Gelnhausen-Haitz, Am Bocksborn 4
05.03.2021
St.-Josef-Apotheke, Aschaffenburg, Dämmer Tor 6
Apotheke Petri, Gelnhausen-Meerholz, Hanauer Landstr. 19
06.03.2021
Kaiser-Ruprecht-Apotheke, Alzenau, Mühlweg 38
Barbarossa-Apotheke, Gelnhausen, Schmidtgasse 8
07.03.2021
Kreuz-Apotheke, Schöllkrippen, Aschaffenburger Str. 11
Falken-Apotheke, Gründau-Rothenbergen, Industriestr. 5
08.03.2021
Markt-Apotheke, Mömbris, Im Markthof 5
Löwen-Apotheke, Gründau-Lieblos, Leipziger Str. 28
09.03.2021
Burg-Apotheke, Alzenau, Hanauer Str. 13 ½
Marien-Apotheke, Freigericht-Somborn, Rathausstr. 4
10.03.2021
Adler-Apotheke, Aschaffenburg, Burchardtstr. 9
Apotheke am Ring, Langenselbold, Ringstr. 33-39
11.03.2021
Apotheke am Schlosspark, Alzenau-Wasserlos, Bezirksstr. 30
Spessart-Apotheke, Freigericht-Somborn, Karlstr. 3
12.03.2021
Spessart-Apotheke, Goldbach, Sachsenhausen 1
Coleman-Apotheke, Gelnhausen, Freigerichter Str. 2
13.03.2021
Rathaus-Apotheke, Kahl, Hanauer Landstr. 5
Flora Apotheke, Gelnhausen, Weißkirchenweg 11
14.03.2021
Löwen-Apotheke, Niedersteinbach, Alzenauer Str. 3c
Laurentius-Apotheke, Hasselroth-Niedermittlau, Hanauer Landstr. 37
15.03.2021
Kapellen-Apotheke, Mömbris, Hauptstr. 2 a
Ronneburg-Apotheke, Langenselbold, Steinweg 11
16.03.2021
Franken-Apotheke, Goldbach, Aschaffenburger Str. 148
Markus-Apotheke, Freigericht-Altenmittlau, Hauptstr. 117
17.03.2021
Frohsinn-Apotheke, Aschaffenburg, Frohsinnstr. 13
Sonnen-Apotheke, Freigericht-Somborn, Rathausstr. 17
18.03.2021
Mühlen-Apotheke, Glattbach, Hauptstr. 56
Hasel-Apotheke, Hasselroth-Neuenhaßlau, Kinzigstr. 5
19.03.2021
Löwen-Apotheke, Aschaffenburg, Geschwister-Scholl-Platz 6
Wildhaus-Apotheke, Linsengericht-Altenhaßlau, Odenwaldstr. 2

                                      4
20.03.2021
Lukas-Apotheke, Aschaffenburg, Schweinheimer Str. 87
Ronneburg-Apotheke, Langenselbold, Steinweg 11
21.03.2021
Liebig-Apotheke, Kahl, Hanauer Landstr. 19
Triangulum-Apotheke, Gelnhausen, Hailerer Str. 16
22.03.2021
Engel-Apotheke, Aschaffenburg, Lamprechtstr. 1
Taubengarten-Apotheke, Gelnhausen-Haitz, Am Bocksborn 4
23.03.2021
Hauckwald-Apotheke, Alzenau, In den Mühlgärten 61
Apotheke Petri, Gelnhausen-Meerholz, Hanauer Landstr. 19
24.03.2021
Linden-Apotheke, Schöllkrippen, Holzgasse 1
Barbarossa-Apotheke, Gelnhausen, Schmidtgasse 8
25.03.2021
St.-Nikolaus-Apotheke, Goldbach, Aschaffenburger Str. 76
Falken-Apotheke, Gründau-Rothenbergen, Industriestr. 5
26.03.2021
Apotheke am Schlößchen, Alzenau-Michelbach, Schloßstr. 26
Löwen-Apotheke, Gründau-Lieblos, Leipziger Str. 28
27.03.2021
Johannes-Apotheke, Johannesberg, Kettelerstr. 4
Marien-Apotheke, Freigericht-Somborn, Rathausstr. 4
28.03.2021
St.-Josef-Apotheke, Aschaffenburg, Dämmer Tor 6
Apotheke am Ring, Langenselbold, Ringstr. 33-39
29.03.2021
Kaiser-Ruprecht-Apotheke, Alzenau, Mühlweg 38
Spessart-Apotheke, Freigericht-Somborn, Karlstr. 3
30.03.2021
Kreuz-Apotheke, Schöllkrippen, Aschaffenburger Str. 11
Coleman-Apotheke, Gelnhausen, Freigerichter Str. 2
31.03.2021
Markt-Apotheke, Mömbris, Im Markthof 5
Flora Apotheke, Gelnhausen, Weißkirchenweg 11
01.04.2021
Burg-Apotheke, Alzenau, Hanauer Str. 13 ½
Laurentius-Apotheke, Hasselroth-Niedermittlau, Hanauer Landstr. 37
02.04.2021
Adler-Apotheke, Aschaffenburg, Burchardtstr. 9
Ronneburg-Apotheke, Langenselbold, Steinweg 11
03.04.2021
Apotheke am Schlosspark, Alzenau-Wasserlos, Bezirksstr. 30
Markus-Apotheke, Freigericht-Altenmittlau, Hauptstr. 117
04.04.2021
Spessart-Apotheke, Goldbach, Sachsenhausen 1
Sonnen-Apotheke, Freigericht-Somborn, Rathausstr. 17
05.04.2021
Rathaus-Apotheke, Kahl, Hanauer Landstr. 5
Hasel-Apotheke, Hasselroth-Neuenhaßlau, Kinzigstr. 5

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Apotheken-Notdienst: Wähl’ die 22833

Wer nachts oder an Sonn- und Feiertagen eine dienstbereite Notdienst-Apotheke
in seiner Umgebung sucht, kann eine bundesweit einheitliche Rufnummer wäh-
len. Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) stellt mit der
22833 eine zentrale Rufnummer zur Verfügung, die den Notdienst-Service der
21.500 Apotheken in Deutschland verbessert.

Der Weg zum Medikament
Der Apotheken-Notdienstfinder ist für maximal 69 ct/Minute oder SMS bundes-
weit erreichbar:
    -   per Anruf von jedem Mobiltelefon ohne Vorwahl,
    -   per SMS mit „apo“ an die 22833 von jedem Mobiltelefon,
    -   per Anruf der 0800 00 22 8 33 aus dem deutschen Festnetz (kostenlos),
    -   unter www.22833.mobi per Mobiltelefon zur Notdienst-Apotheke surfen
        oder zu Hause unter www.aponet.de auf kostenlose Suche gehen.
Dabei ist nur die Angabe von Postleitzahl oder Ort nötig. Jede Nacht sind bundes-
weit etwa 2.000 Apotheken im Dienst. Dann nehmen mehr als 20.000 Kunden den
Notdienst in Anspruch.

  Nachruf
  Ottilie Binsack mit 95 Jahren verstorben
  Lebenslustig, mit dem Herz am rechten Fleck, so wird
  Ottilie Binsack den Geiselbachern und Geiselbacherinnen
  in Erinnerung bleiben.
  Am 7.2. ist Ottilie Binsack im Alter von 95 Jahren verstorben.
  Ottilie Binsack war in vielfältiger Weise ehrenamtlich engagiert, sei es im Rah-
  men von Krankenbesuchsdiensten im Klinikum, als Lektorin oder zuletzt als
  Seniorenbeauftragte der Gemeinde Geiselbach.
  Unvergessen bleiben auch ihre Auftritte in der Bütt,
  wo sie mit selbst geschriebenen Büttenreden ihr
  Publikum begeisterte.
  Für ihr großartiges ehrenamtliches Engagement wurde
  Ottilie Binsack mit der St. Bruno-Medaille der Diözese
  Würzburg (2004), dem Ehrenzeichen des Bayerischen
  Ministerpräsidenten (2006) und der Ehrennadel in
  Gold der Gemeinde Geiselbach (2018) ausgezeichnet.
  Die Gemeinde Geiselbach hat eine engagierte
  Mitbürgerin verloren.
  Wir werden Ottilie Binsack
  ein ehrendes Andenken bewahren.
  Marianne Krohnen
  1. Bürgermeisterin                                                       Foto: privat

                                           6
Gemeinde Geiselbach gratuliert Adolf Fleckenstein zum 80. Geburtstag;
                    30 Jahre ehrenamtlich engagiert

Am 17.02.2021 wurde Adolf Fleckenstein, ein Omersba-
cher „Urgestein“ 80 Jahre alt. Bürgermeisterin Marianne
Krohnen überbrachte dem Jubilar die Glückwünsche der
Gemeinde Geiselbach.
Über einen Zeitraum von 30 Jahren war Adolf Fleckenstein
in verschiedenen Funktionen ehrenamtlich für seine Mit-
bürgerinnen und Mitbürger engagiert, zunächst ab 1966 als
stellvertretender Feuerwehrkommandant, ab 1978 bis 1992
als Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Omersbach.
Daneben war er auch noch von 1984 bis 1992 Vorsitzender
des Feuerwehrvereins.
Auch kommunalpolitisch war Adolf Fleckensein engagiert. Zunächst von 1966 bis
1972 im Gemeinderat Omersbach, ab 1974 bis 1996 im Geiselbacher Gemeinderat.
In dieser Zeit hat Adolf Fleckenstein drei Gebietsreformen miterlebt: die Fusion
von Omersbach und Geiselbach zum 01.01.1972, die Eingliederung der Gemeinde
Geiselbach in die VG Schöllkrippen 1978 und schließlich den Austritt aus der VG
Schöllkrippen zum 01.01.1994 zur Wiedererlangung der Selbständigkeit der Ge-
meinde Geiselbach und dem Ortsteil Omersbach.                             Foto: privat

                 Rechenschaftsbericht der Bürgermeisterin 2020;
                              Bürgerbeteiligung

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger
Die Corona-Pandemie schränkt das öffentliche Leben weiterhin ein.
Es ist uns gelungen, den sog. 7-Tage-Inzidenzwert im Landkreis Aschaffenburg auf
unter 50 Fälle zu senken. Das ist der Disziplin unserer Mitbürgerinnen und Mitbür-
ger zu verdanken. Herzlichen Dank hierfür.
Die Tatsache, dass die Erkrankungsfälle weiterhin auf einem recht hohen Niveau
verharren und die Inzidenz gleichzeitig wieder leicht ansteigt, mahnt uns allerdings
weiterhin zur Vorsicht.
Die Bürgerversammlung 2020 musste wegen der Corona-Pandemie abgesagt wer-
den. Das Ziel der Gemeinde war eigentlich, dass wir die Bürgerversammlung bis
zum 31.03.2021 nachholen. Die aktuellen Corona-Zahlen lassen dies aber weiterhin
nicht zu. Die Gemeinde hält es nicht für angemessen, eine Präsenzveranstaltung
unter Beteiligung von vielen Menschen durchzuführen, wenn gleichzeitig das sons-
tige öffentliche Leben, wie Vereinsaktivitäten, Gaststätten oder der Einzelhandel
geschlossen bleiben müssen.
Auch die Bayerische Staatsregierung und der Bayerische Gemeindetag mahnen,
solche Präsenzveranstaltungen auf ein unbedingt erforderliches Mindestmaß zu
reduzieren.
Die Gemeindeverwaltung hat sich daher dazu entschieden, dass auf eine Bürger-
versammlung als Präsenzveranstaltung verzichtet wird. Den Rechenschaftsbericht

                                          7
der Bürgermeisterin zum Jahr 2020 finden Sie nachstehend abgedruckt. Sie finden
den Rechenschaftsbericht auch auf der Homepage der Gemeinde.
Wenn Sie Fragen, Anregungen oder Anträge zum Rechenschaftsbericht haben kön-
nen diese schriftlich oder per E-Mail (umfrage@geiselbach.bayern.de) an die Ge-
meindeverwaltung gerichtet werden.
Bitte machen sie hiervon rege Gebrauch. Eingehende Mitteilungen werden wir im
Rahmen von einer der nächsten Gemeinderatssitzungen behandeln und auch im
Mitteilungsblatt hiervon berichten.

1. Kommunalwahlen
Im April 2020 fanden in Bayern die Kommunalwahlen statt.
Neben der CSU/Freie Bürger und der SPD, die bereits im letzten Gemeinderat ver-
treten waren, trat erstmals das Bürgerforum Geiselbach zur Gemeinderatswahl an.
Insgesamt waren 1.695 Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt, wovon 1.125 eine
Stimme abgegeben haben. Das entspricht einer Wahlbeteiligung von 66,37 %. Auf
die CSU sind neun Sitze im Gemeinderat entfallen, auf das Bürgerforum fünf Sitze.
Die SPD ist nicht mehr im Gemeinderat vertreten.
Im Gemeinderat gibt es sechs neue Gemeinderatsmitglieder. Acht Gemeinderats-
mitglieder wurden in ihrem Amt bestätigt.
Bei der Bürgermeisterwahl wurde ich ebenfalls mit 69,71 % der Stimmen gegen Henry
Sapper von der SPD im Amt bestätigt. Herzlichen Dank hierfür.
Mein besonderer Dank gilt aber den vielen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern, die
uns zum Teil bis tief in die Nacht bei der Auszählung der Stimmen unterstützt haben.
Am 26. September 2021 finden die Bundestagswahlen statt. Auch für diese Wahl
werden wieder Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt. Wenn sie Interesse an die-
sem wichtigen und auch sehr interessanten Ehrenamt haben, dürfen Sie sich gerne
jetzt schon bei der Gemeindeverwaltung als Wahlhelfer/in melden.

2. Bevölkerungsentwicklung:
Abgesehen von geringfügigen Schwankungen zu den unterschiedlichen Stichtagen
bewegt sich die Einwohnerzahl in Geiselbach schon seit einigen Jahren in einem
sehr konstanten Bereich. Bei der letzten Erhebung zum 01.01.2021 waren 2082 Per-
sonen in Geiselbach mit Hauptwohnsitz gemeldet.
Weitere 150 Personen halten in Geiselbach einen Nebenwohnsitz, so dass insgesamt
2.232 Personen in Geiselbach gemeldet sind.
1.604 wohnen in Geiselbach, 628 in Omersbach. Es gibt 1.129 Männer und 1103 Frauen.
113 Mitbürgerinnen und Mitbürger haben eine ausländische Staatsangehörigkeit,
das entspricht einem Anteil von rd. 5 %. Die ausländischen Mitbürger kommen aus
32 unterschiedlichen Nationen, wobei die Rumänen und Syrer mit jeweils 17 Perso-
nen die größte Gruppe bilden, gefolgt von den Polen mit 15 Personen.
Es gab 2020 in Geiselbach 27 Geburten. So viele Kinder sind seit 2001 in Geiselbach
nicht mehr geboren worden.
15 Mitbürgerinnen und Mitbürger sind 2020 verstorben. Es gab sechs Eheschlie-
ßungen und vier Scheidungen.
Die Bevölkerungsentwicklung einer Gemeinde wird zum einen durch Geburten
bzw. Sterbefälle und durch Zu- und Wegzüge bestimmt.

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Die Gemeindeverwaltung trägt sich bereits seit einige Jahren mit dem Gedanken
die Motive für einen Wegzug aus Geiselbach oder einen Zuzug nach Geiselbach
zu untersuchen.
Dies ist in der Vergangenheit jedoch an den personellen Kapazitäten gescheitert.
Seit Anfang des Jahres 2020 ist eine Praktikantin bei der Gemeinde Geiselbach be-
schäftigt, die nunmehr mit der Durchführung einer „Wanderungsmotivuntersu-
chung“ beauftragt wurde.
Dies ist gleichzeitig eine Projektarbeit, die die Praktikantin für die Schule erstel-
len muss.
Hierzu wurden zunächst die Veränderungslisten der Jahre 2017 bis 1. Halbjahr 2020
ausgewertet. Die Auswertung soll im noch für das 2. Halbjahr 2020 ergänzt werden.
Im betrachteten Zeitraum sind 404 Personen zugezogen, 402 weggezogen, so dass
sich hinsichtlich des Wanderungssaldos praktisch keine Veränderung ergeben hat.
Die zu- bzw. weggezogenen Bürger/innen oder Familien haben einen Fragebogen
erhalten, in dem sie nach den Gründen hierfür befragt wurden. Mit ersten Ergeb-
nissen der Befragung ist im Sommer zu rechnen.

3. Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen
Der Schuldenstand der Gemeinde Geiselbach lag zum Ende des Jahres 2020 des Jah-
res bei 1,48 Mio. Euro. Das sind rund 400.000,-- € mehr als zu Anfang des Jahres.
Die Pro-Kopf-Verschuldung liegt damit bei 727,-- €/Einwohner
Was die Steuereinnahmen des Jahres 2020 angeht, machte der weltweite Corona-
verursachte Konjunktureinbruch auch vor der Gemeinde Geiselbach nicht Halt.
Während die Gewerbesteuereinnahmen mit rd. 480.000,-- € sogar noch etwas über
den Schätzungen liegen, kam es bei der wichtigen Einkommensteuerbeteiligung
zu einem massiven Einbruch. Die Einnahmeeinbußen im Jahr 2020 liegen bei 18 %,
das sind immerhin rd. 250.000,-- €.
Erfreulicherweise konnten diese Mindereinnahmen durch Mehreinnahmen an an-
derer Stelle ausgeglichen werden. Außerdem gab es Einsparungen bei den Ausga-
ben, so dass zum Ende des Jahres 2020 noch ein, wenn auch geringer, Überschuss
in Höhe von knapp 62.500,-- € erzielt wurde.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung im Februar die Haushaltssatzung und den
Haushaltsplan für das Jahr 2021 einstimmig beschlossen. Haushaltssatzung und
Haushaltsplan werden nunmehr dem Landratsamt Aschaffenburg zur Genehmi-
gung vorgelegt.
Der Haushaltsplanentwurf 2021 schließt im Verwaltungshaushalt in Einnahmen
und Ausgaben mit 4.116.427,-- € ab, das sind rd. 177.500-- € mehr als im Vorjahr.
Wesentliche Einnahmeposten des Verwaltungshaushaltes sind die Einkommen-
steuerbeteiligung mit 1,278 Mio. Euro, die Realsteuereinnahmen (Grund- und Ge-
werbesteuer) mit 689.000,-- Euro und die Schlüsselzuweisungen mit 529.100 Euro
Sonstige Steuerzuweisungen summieren sich auf etwa 224.000,-- €. Die vorstehen-
den Positionen machen rd. 66 % der Einnahmen des Verwaltungshaushaltes aus.
Die Einnahmeansätze bei der Gewerbesteuer wurden auf 500.000,-- € angesetzt. Dies
entspricht in etwa 80 % des derzeitigen Anordnungssolls. Der Ansatz für die Ein-
kommensteuerbeteiligung entspricht der Meldung des statistischen Landesamtes.

                                         9
Beide Ansätze sind mit einer entsprechenden Vorsicht zu genießen, da derzeit noch
nicht vollständig überschaubar ist, welche wirtschaftlichen Folgen die Corona-Pan-
demie noch haben wird.
Insoweit ist es wichtig feststellen zu können, dass der Haushaltsentwurf mit einem
Überschuss von rd. 276.500,-- €, der der allgemeinen Rücklage zugeführt wird, noch
gewisse Reserven enthält, mit denen Schwankungen bei den Steuereinnahmen aus-
geglichen werden könnten.
Die Zuführung zum Vermögenshaushalt liegt bei 400.925,-- €. Abzüglich der Min-
destzuführung in Höhe von 291.500,-- € ergibt sich damit eine freie Finanzspanne
von knapp 109.500 €.
Der Vermögenshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 1.246.755 € ab,
darunter Tilgungsausgaben in Höhe von 491.500,-- € und Zuführungen zu Rück-
lagen in Höhe von 381.415,-- €.
Die reinen Investitionsausgaben liegen damit bei 373.840,-- € und damit sehr deut-
lich unter den Ansätzen des Vorjahres.
Der größte Teil der dieser Investitionsausgaben entfällt mit 220.410,-- € auf die Feu-
erwehren, hier ist insbesondere der Grunderwerb für den neuen Feuerwehrstand-
ort (165.000,-- €) zu nennen.
Für den Umbau des Rathauses sind 50.000,-- € eingeplant, für die Neugestaltung
des Spielplatzes in den sauren Wiesen 40.000,-- €.
Die übrigen Ausgaben des Vermögenshaushaltes verteilen sich auf regelmäßige
jährliche Ansätze, wie. z.B. Ansätze für den allgemeinen Grunderwerb, Kanalbau-
maßnahmen etc.
Der im Finanzplan des Jahres 2020 für das Jahr 2021 vorgesehene Ansatz für die Er-
tüchtigung der Kläranlage Omersbach wurde ins Jahr 2022 verschoben. Es ist nicht
damit zu rechnen, dass noch in diesem Jahr mit der Maßnahme begonnen werden
kann, weil noch keine abschließende Einigung mit den Genehmigungsbehörden
hinsichtlich der Ausführung erzielt werden konnte
Neben den Ansätzen des Jahres 2021 wurden noch Haushaltsausgabereste aus Vor-
jahren in Höhe von fast 2,626 Mio. Euro übernommen.
Die Haushaltseinnahmereste aus den Vorjahren belaufen sich auf 1,846 Mio. €. Die
größten Einzelposten sind hier der Zuschuss des Freistaates Bayern für den Kinder-
garten in Höhe von 1 Mio. Euro und 450.000,-- € für eine Darlehnsermächtigung
aus dem Jahr 2020, die nicht in Anspruch genommen wurde.
Insgesamt ist festzustellen, dass der Vermögenshaushalt des Jahres 2021 als ein Plan
des „Innehaltens“ zu betrachten ist.
Dies ist natürlich der Corona-Pandemie geschuldet, die zu großen Unsicherheiten
führt, nicht nur was die Gewerbe- und Einkommensteuereinnahmen angeht.
Auch was die zeitnahe Zahlung der Zuschüsse für den Kindergarten angeht, gibt
es gewisse Unsicherheiten, weil natürlich auch der Freistaat mit geringeren Einnah-
men auskommen muss und darüber hinaus auch noch beträchtliche Mittel für die
Bekämpfung der Auswirkungen der Corona-Pandemie gebunden sind.

4. Schulen, Kindergärten
Den Schulverband Krombach/Geiselbach besuchen im Schuljahr 2020/2021 123

                                         10
Kinder, das sind zwölf mehr als im Vorjahr. Aus Krombach kommen 70 Kinder,
aus Geiselbach sind es 51 Kinder. 2 Kinder kommen aus einer Nachbargemeinde.
Nachdem die Gemeinde Krombach seit einigen Jahren mehr Schüler im Schulver-
band stellt als die Gemeinde Geiselbach, sind der Verbandsvorsitz und die Verwal-
tung des Schulverbandes seit Mai 2020 an die Gemeinde Krombach bzw. die Ver-
waltungsgemeinschaft Schöllkrippen übergegangen.
Die Schüler ab der fünften Klasse besuchen die Mittelschule in Schöllkrippen. Zu-
letzt waren dies 40 Schüler aus Geiselbach wofür eine Umlage an den Schulverband
in Höhe von rund 58.000 € fällig wurde.
Den Kindergarten Geiselbach besuchen 80 Kinder, davon 46 in den beiden Regel-
gruppen, 26 in der Hortgruppe. Seit dem 01.01.2021 wird am Kindergarten Geisel-
bach auch eine Krippengruppe angeboten. Die besuchen derzeit 8 Kinder. Im Laufe
des Frühjahrs werden weitere drei Kinder dazu kommen. Bislang gab es nur am
Kindergarten Omersbach eine Gruppe für die unter 3-jährigen Kinder. Wegen der
großen Nachfrage musste am Geiselbach Kindergarten eine zweite Gruppe einge-
richtet werden.
Der Kindergartenneubau ist mittlerweile fertig gestellt, so dass dieser am 15. Feb-
ruar endlich bezogen werden konnte.
Der Fertigstellungstermin für den Neubau musste bereits mehrfach verschoben
werden. Auch hier machte sich bei fast allen Gewerken die Corona-Pandemie be-
merkbar, die dazu führte, dass benötigte Teile nicht oder nicht rechtzeitig geliefert
werden konnten.
Die Gesamt-Baukosten für die Maßnahme belaufen sich auf rund 3,1 Mio. Euro,
wobei rd. 2,2 Mio. auf den Neubau, 900.000,-- € auf die Sanierung des Bestandes
entfallen. Der Freistaat Bayern gewährt Zuschüsse in Höhe von 1,633 Mio. Euro.
Den Omersbacher Kindergarten besuchen aktuell 30 Kinder, wobei 9 Kinder die
Krippengruppe, 21 Kinder die Regelgruppe besuchen. Drei weitere Kinder werden
bis zum Mai in der Regelgruppe dazu kommen.

5. Bau- und Wohnungswesen, Verkehr
5.1. Waldneuordnung Omersbach
Das Waldneuordnungsverfahren Omersbach hat im letzten Jahr leider keine großen
Fortschritte gemacht. Eine vom Amt für ländliche Entwicklung geplante Eigentü-
merversammlung konnte Corona-bedingt nicht stattfinden.
Einen aktuellen Sachstandsbericht des Amtes für ländliche Entwicklung zum Wald-
neuordnungsverfahren finden sie ebenfalls in diesem Mitteilungsblatt.

5.2. Bauleitplanung
5.2.1. Neuaufstellung Flächennutzungsplan
Der neue Flächennutzungsplan ist im Dezember 2020 nach knapp 20-monatiger
Verfahrensdauer in Kraft getreten. Dieser Flächennutzungsplan wird für die nächs-
ten Jahre die Grundlage für die bauliche Entwicklung in Geiselbach darstellen.
5.2.2. Bebauungsplan Gewerbegebiet Am Omersbacher Weg
Ebenfalls im Dezember wurde der Bebauungsplan „Gewerbegebiet „Am Omers-
bacher Weg“ in Kraft gesetzt. Der Umgriff des Bebauungsplanes umfasst derzeit

                                         11
die Fläche, auf der der Netto-Markt entstehen soll. Für den Markt wurde im De-
zember ein Bauantrag eingereicht, der dem Landratsamt Aschaffenburg zur Ent-
scheidung vorliegt.
Gegen die Ausweisung der Gewerbeflächen im Bereich des Kreisels war durch das
Bürgerforum Geiselbach ein Bürgerentscheid angestrengt worden. Der Bürgerent-
scheid fand am 13.09.2020 statt.
Fast 78 % der wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger haben beim Bürgerent-
scheid Ihre Stimme abgegeben. Diese haben sich mit über 61 % für ein Gewebege-
biet ausgesprochen.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung im Dezember dementsprechend auch den
Aufstellungsbeschluss für die Erweiterung des Gewerbegebietes und für die Auf-
stellung eines Bebauungsplanes für ein neues Feuerwehrgerätehaus gefasst.
Die Erschließungsplanung (Straße/Kanal/Wasser) für das Gewerbegebiet ist be-
reits in vollem Gange. Es ist davon auszugehen, dass im späten Frühjahr mit den
Erschließungsarbeiten begonnen werden kann.

5.2.3. Straßenzustandskataster
Zu Beginn des letzten Jahres hat die Bayerische Staatsregierung beschlossen, dass
keine Straßenausbaubeiträge mehr erhoben werden dürfen.
Straßenausbaubeiträge stellten ein wichtiges Finanzierungselement bei der Gene-
ralsanierung von Straßen und Wegen dar. Im Regelfall wurden 50 – 60 % der Stra-
ßenausbaukosten über Beiträge auf die Anlieger umgelegt.
Zwar zahlt der Freistaat Bayern den Gemeinden einen Ersatz für die weggefalle-
nen Straßenausbaubeiträge. Die Ersatzleistungen erreichen aber bei weitem nicht
die Höhe der Straßenausbaubeiträge.
Mit dem Straßenzustandskataster soll eine Prioritätenliste der erforderlichen Aus-
baumaßnahmen erarbeitet werden. In einem ersten Schritt wird der Zustand aller
Straßenbestandteile (Fahrbahn, Entwässerungseinrichtungen, Gehwege, Beleuch-
tung) erfasst.
Aber nicht nur die sichtbaren Teile fließen in die Bewertung ein. Ebenso wird der
Zustand der Kanäle, Wasserleitungen und sonstigen in der Straße befindlichen Lei-
tungen berücksichtigt.
Das kann dazu führen, dass eine ggf. noch optisch bessere Straße in der Priorität
nach vorne rückt, weil z.B. der Kanal dringend sanierungsbedürftig ist.
Auf der Basis dieser Daten wird dann eine Sanierungsreihenfolge mit einem defi-
nierten Zeitplan festgelegt.

6. Feuerwehren
6.1. Mehrzweckfahrzeug Feuerwehr Geiselbach und Mannschaftstransportwa-
gen Feuerwehr Omersbach
Über die Beschaffung des Mehrzweckfahrzeuges für die Feuerwehr Geiselbach
wurde bereits im Rahmen der Bürgerversammlung 2019 berichtet. Kurz nach der
Bürgerversammlung wurde auch der neue Mannschaftstransportwagen für die
Feuerwehr Omersbach ausgeliefert. Dieses Fahrzeug kostete rund 47.000,-- €, wo-
bei hier ein Anteil von rund 29.000,-- vom Freistaat Bayern und dem Feuerwehr-
beschaffungsverband übernommen wurde. Der Anteil der Gemeinde liegt damit
bei rund 18.000,-- €.

                                       12
6.2. Ehemalige Wohngebäude „Am Rainchen 4“
In Geiselbach wurde das sog. „Gemeindehaus am Rainchen 4“ im Auftrag der Ge-
meinde Geiselbach von der Fa. Erdbau Nees abgerissen.
Das Haus wurde Mitte der 50'er Jahre durch die Gemeinde Geiselbach gebaut, um
Sozialwohnungen zu schaffen. Insgesamt gab es in dem Gebäude fünf Wohnungen.
Wegen erheblicher technischer Mängel, insbesondere hinsichtlich des Brandschut-
zes war das Gebäude schon seit einigen Jahren nicht mehr vermietet. Zuletzt wur-
den nur noch einzelne Räume durch die Freiwillige Feuerwehr Geiselbach als La-
gerraum genutzt.
Im vergangenen Jahr kam es dann im Gebäude zu einem Wasserschaden, der - be-
dingt durch die nur sporadische Nutzung - erst sehr spät bemerkt wurde. Die Folge
waren vollkommen durchnässte Wände und Decken und eine ausgeprägte Schim-
melbildung im gesamten Gebäude.
Da eine Sanierung vollkommen unwirtschaftlich gewesen wäre, wurde das Gebäu-
de abgerissen.
Auch die im Gebäude integrierte Garage, in der das Mehrzweckfahrzeug der Gemein-
de Geiselbach untergebracht ist, wird in den nächsten Wochen noch entfernt werden.
Als Ersatz sind zwei Stahlhallen geplant, in denen künftig die beiden Fahrzeuge
der Feuerwehr Geiselbach untergebracht werden sollen. Der Gemeinderat hat in
seiner Sitzung im Februar den entsprechenden Bauantrag auf den Weg gebracht.
Die Stahlhallen haben auch den Vorteil, dass sie später an anderer Stelle, z.B. dem
gemeindlichen Bauhof weiterverwendet werden können.
In der hinteren, beheizten Maschinenhalle sollen künftig die Einsatzkleidung und
die Gerätschaften der Feuerwehr Geiselbach untergebracht werden.
Es wurde so eine tragbare Lösung gefunden, bis das geplante Feuerwehrhaus am
Kreisel bezogen werden kann.

6.3. Neues Feuerwehrgerätehaus Geiselbach
Mit dem Aufstellungsbeschluss für das Plangebiet „Gemeinbedarfsfläche Am
Omersbacher Weg“ hat der Gemeinderat die Basis für den Bau eines neuen Feuer-
wehrhauses für die Feuerwehr Geiselbach in der Nähe des Kreisels an der Spessart-
straße geschaffen. Wir werden das Jahr 2021 nutzen, um das Bauleitplanverfahren
durchzuführen. Wir wollen das Jahr aber auch nutzen, um in Zusammenarbeit mit
den Feuerwehrfrauen und –männern konkrete Entwürfe für das neue Feuerwehr-
haus zu erarbeiten.
Diese Entwürfe müssen dann mit den Zuschussbehörden abgestimmt werden.

6.4. Feuerwehrbedarfsplan
Im Zusammenhang mit der Planung eines neuen Feuerwehrgerätehauses hat der
Gemeinderat in seiner Februarsitzung auch den Auftrag für einen sog. Feuerwehr-
bedarfsplan vergeben.
„Wieviel Feuerwehr braucht eine Gemeinde“, das ist die Frage, die über den Feuer-
wehrbedarfsplan beantwortet werden soll.
Die Aufstellung einer Feuerwehr ist Pflichtaufgabe der Gemeinde in den Grenzen
ihrer Leistungsfähigkeit. Ziel der Feuerwehrbedarfsplanung ist die mittel- und lang-
fristige Sicherstellung der Einsatzfähigkeit der Feuerwehr bei knapper werdenden
Ressourcen (personell und finanziell). Dazu müssen die Risiko- und Gefahrenpo-

                                         13
tenziale erkannt und Maßnahmen zu ihrer Beherrschung veranlasst werden. Gege-
benenfalls sind die getroffenen Maßnahmen durch überörtliche Planung und Zu-
sammenarbeit auf mehrere Schultern zu verteilen.
Der Feuerwehrbedarfsplan beschreibt den Ist-Zustand der Feuerwehren und legt fest,
welche Maßnahmen noch erforderlich sind, um die definierten Schutzziele erreichen.

7. Sonstiges
7.1. Breitbandversorgung
Die Fa. EGN hat die Kabelverlegearbeiten für das Glasfasernetz Anfang des Jahres
2020 abgeschlossen. Leider sind die Arbeiten nicht immer zur Zufriedenheit der Bau-
verwaltung ausgeführt worden. Fast ein Jahr nach Abschluss der Arbeiten gibt es
immer noch einzelne Stellen, die nachgearbeitet werden müssen, bzw. sind bereits
Folgeschäden aufgetreten, die von Deutsche Glasfaser zu beheben sind.
Mittlerweile hat die Fa. Deutsche glasfaser auch einen termin für die Herstellung
der sog. Nachanschlüss mitgeteilt. Die Hausbegehungen haben in den meisten fäl-
len bereits stattgefunden. Mit dem Bau der Anschlüsse ist lt. Auskunft von Dt. Glas-
faser im April/Mai zu rechnen.

7.2. Kommunale Allianz
Die kommunale Allianz Kahlgrund/Spessart wird weitergeführt. Das Amt für länd-
liche Entwicklung hat die Förderung des Projektes für weitere 10 Jahre zugesagt.
Bereits im Jahr 2019 hatten sich Vertreter der beteiligten Gemeinden an der Schule
für Dorfentwicklung in Klosterlangheim getroffen, um die Arbeitsschwerpunkte
für die kommenden Jahre festzulegen.
Die sollten eigentlich von den neu gewählten Gemeinderatsmitgliedern im Sommer
in einer gemeinsamen Sitzung aller Mitgliedsgemeinden die Agenda für die nächs-
ten Jahre beschließen. Das war wegen der Pandemie leider nicht möglich. Zumin-
dest konnte die kommunale Allianz das Konzept im Dezember im Rahmen einer
Online-Konferenz vorstellen.

7.3. Integrales Konzept zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement
Hinter diesem doch sehr gestelzten Begriff verbirgt sich eine Planung, ob und wie die
Gemeinde die Ortslagen von Geiselbach und Omersbach künftig besser vor Über-
flutungen schützen kann. Das Maihochwasser 2017 und Sturm Bernd im August
2019 haben gezeigt, dass die Wetterextreme auch in unseren Bereichen zunehmen.
Die mit den Unwettern einhergehenden Überflutungen kamen allerdings nicht von
den Gewässern Geiselbach und Omersbach, sondern wurden zum ganz überwie-
genden Teil durch sog. „wild abfließendes Wasser“ von Hängen oder wasserfüh-
renden Gräben verursacht.
Der Freistaat Bayern hat deshalb seinen Gemeinden die Erstellung eines „Integralen
Konzeptes zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement“ angeboten. Die Kosten
für ein solches Konzept werden vom Freistaat zu 80 % übernommen. Der Gemein-
derat hat beschlossen, dieses Angebot, übrigens als zumindest derzeit einzige im
Landkreis Aschaffenburg, anzunehmen. Mit der Erstellung des Konzeptes wurde
das Planungsbüro Unger aus Darmstadt beauftragt.
Das Büro hat zunächst einmal auf der Basis von digitalen Geländemodellen ermit-
telt, wo die Gefahr von wild abfließendem Wasser allein aufgrund der Topographie
am höchsten ist.

                                        14
Hieraus wurde ein Hochwasserabfluss-Modell erstellt.
Diese Arbeiten sind abgeschlossen. Der nächste Schritt wäre eigentlich gewesen,
den Bürgerinnen und Bürgern die Ergebnisse im Rahmen eines Workshops vorzu-
stellen und zu diskutieren.
Weil dies wegen der Corona-Pandemie nicht möglich war, wurden die Pläne auf der
Homepage der Gemeinde Geiselbach eingestellt und die Bürgerinnen und Bürger
gleichzeitig gebeten, mitzuteilen, ob an weiteren Stellen Starkregenabflüsse beob-
achtet wurden. Die Gemeindeverwaltung hat in den letzten Tagen zahlreiche Hin-
weise, z. Teil mit Bildern und Videos erhalten, die nunmehr zur Ergänzung der Un-
terlagen an das Planungsbüro weitergeleitet werden.

7.4. Dt. – französische Partnerschaft
Der Partnerschaftsbesuch unserer französischen Freunde aus Bavent musste im
Jahr 2020 leider entfallen. Es steht auch zu befürchten, dass wir uns in diesem Jahr
nicht mit unserer Partnergemeinde treffen können. Dennoch stehen wir im engen
Kontakt mit unserer Partnergemeinde.
Es gibt viele sehr enge Freundschaften zwischen Familien aus Bavent und Geisel-
bach, die den regelmäßigen Austausch pflegen. Und auch die Gemeinde und der
Partnerschaftsbeauftragte Burkard Kraus stehen in regelmäßigem Kontakt mit der
Partnergemeinde.
Auch wenn wir uns nicht persönlich sehen können, so bleibt die Freundschaft doch
bestehen.

                      Informationen zum aktuellen Stand
                 des Waldneuordnungsverfahrens Omersbach 3

Rückblick
Die Planung des Wege- und Gewässernetzes im Verfahrensgebiet des Omersba-
cher Waldes stellte durch das hängige Gelände, die Kessellage und schützenswer-
te Landschaftselemente eine Herausforderung dar. Nicht nur die Wegetrassen im
Wald, sondern auch die notwendigen Anbindungen an das öffentliche Verkehrsnetz
mussten festgelegt werden. Die Erstellung des Wegenetzentwurfs erfolgte durch den
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft unter Einbeziehung der Träger öffentlicher
Belange (z.B. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Karlstadt).
Die durch das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Unterfranken erstellte Land-
schaftsplanung bestimmt die Ausgleichsmaßnahmen für den geplanten Wegebau.
Weiterhin liefert sie die Grundlagen für die Umweltprüfungen, welche für die plan-
rechtliche Behandlung der Waldflurbereinigung Omersbach 3 erforderlich sind und
benennt die freiwilligen Naturschutzmaßnahmen. Bei mehreren Terminen wurde
die Landschaftsplanung mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.
Auf der Grundlage der bisherigen Planungen und Abstimmungsgespräche hat der
Vorstand die Wegenetz- und die Landschaftsplanung in der Vorstandssitzung am
28.01.2020 beschlossen.

Aktueller Stand und Fortgang des Verfahrens
Zurzeit erstellt der Verband für Ländliche Entwicklung (VLE) Unterfranken den
detaillierten Bauentwurf des geplanten Wege- und Gewässernetzes (Plan nach §

                                         15
41 FlurbG). In der Folge wird der Plan durch den Vorstand der TG in einer (wenn
pandemiebedingt möglich) öffentlichen Vorstandssitzung aufgestellt. Nach Auf-
stellung des Plans wird dieser mit den Trägern öffentlicher Belange in einem An-
hörungstermin erörtert und dem ALE Unterfranken zur Genehmigung vorgelegt.
Im Anschluss an die Genehmigung des Plans nach § 41 FlurbG wird die Wertermitt-
lung durchgeführt. Diese erfolgt getrennt nach Bodenwert und Holzbestandswert
mit fachlicher Unterstützung von externen forstwirtschaftlichen Sachverständigen.
Mit Beginn der Wertermittlung bis zur Einweisung in die neuen Grundstücke (Neu-
verteilung) darf der Holzbestand nicht mehr verändert werden. Vom Stichtag des
Beginns der Wertermittlung gilt somit „Säge in Ruh‘“ (Holzeinschlagspause). Aus-
genommen sind das Fällen von Fichtenkäferholz und der Einschlag für Zwecke von
Verkehrssicherungsmaßnahmen. In diesen Fällen ist das ALE von den Holzentnah-
men vorab zu informieren.
An die Waldbesitzer wird der dringende Appell gerichtet, dafür Sorge zu tragen,
das Sturmholz bis zum Beginn der Wertermittlung aufzuarbeiten und aus dem
Bestand zu entfernen. Dies wird die Neuverteilung der Waldgrundstücke erheb-
lich erleichtern. Weitere Hinweise zum Umgang mit dem Sturmholz finden Sie
auf der Homepage der Gemeinde Geiselbach unter www.geiselbach.de im Be-
reich Bauen, Wohnen, Wirtschaft / Waldflurbereinigung Omersbach.
Der Beginn der Wertermittlung wird rechtzeitig öffentlich bekannt gegeben.
Nach der Wertermittlung kann mit der Umsetzung der gemeinschaftlichen und öf-
fentlichen Anlagen (Wegebau) begonnen werden.

         Steuerkreis der LAG Spessart beschließt über Kleinprojekte
9 Einzelmaßnahmen werden im Rahmen des LEADER-Projektes „Unterstützung
Bürgerengagement II“ unterstützt
Im Rahmen des Förderaufrufes zum LEADER-Projekt „Unterstützung Bürgeren-
gagement II“ waren bis zum 01.02.2021 Vereine und Organisationen aus dem Ge-
biet der LAG Spessart aufgerufen, sich um einen Fördertopf von 20.000 € mit ihren
geplanten Maßnahmen und Aktionen zu bewerben. Dabei standen für die Vereine
und ihre Projektideen maximal 2.500 € zur Verfügung. Aus den 16 eingegangenen
Anfragen musste der Steuerkreis dann anhand von objektiven und transparenten
Auswahlkriterien entscheiden, welche dieser Einzelmaßnahmen und Aktionen mehr
zum Erreichen der Handlungsziele der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) der
LAG Spessart beitragen. Die 20.000 € werden nach dem Stand des Rankings und
der Entscheidungskriterien auf folgende neun Einzelmaßnahmen/Aktionen verteilt:
- Sanierung und Wiederaufbau der Grundmauern der Burganlage Walburg
  (Verein für Heimatpflege Waldaschaff)
- Ausbildung ehrenamtlicher DWV-Wanderführer*innen (Spessartbund)
- Gesichte(n) sichtbar machen (Kulturlandschaft Kahlgrund e.V.)
- Wanderunterstand (Wanderverein Schollbrunn e.V.)
- Sitzgruppe Spielplatz an der Mainstraße (Vereinsring Rothenfels)
- Errichtung eines Erdgeschichts- und Klimalehrpfads
  (BUND Naturschutz Ortsgruppe Gemünden)
- Abendgesänge (Pastoraler Raum Gemünden)
- Training für das Leben retten (Bergwacht Frammersbach)
- Straßenfasenacht in Rieneck (IG Brauchtum und Kultur Rieneck)

                                      16
Alle Unterlagen und genaueren Informationen zu den Projekten sowie zu LEADER
und der LAG Spessart sind auf der Homepage der LAG Spessart unter www.lag-
spessart.de aufrufbar.

      Landkreis Aschaffenburg: AB in die Natur: Vorgarten-Wettbewerb
                 Von grau zu grün, naturnah und wertvoll

Mit dem Vorgarten-Wettbewerb möchte der Landkreis Aschaffenburg Anreize in der
Bevölkerung schaffen, versiegelte Vorgartenflächen zu entsiegeln, zu begrünen und
dementsprechend ökologisch wertvoller zu gestalten. Hiermit soll aktiv ein wichti-
ger Beitrag zum regionalen Klima-, Umwelt und Artenschutz geleistet werden, der
uns allen enorm wichtig sein sollte.
WER: Teilnehmen dürfen alle Privatpersonen sowie kleine und mittlere Unterneh-
men (KMU), die eine versiegelte Vorgartenfläche im Landkreis Aschaffenburg be-
sitzen oder mieten.
WIE: Gestalten Sie Ihre versiegelte Vorgartenfläche zu einem entsiegelten, begrünten
und naturnahen Vorgarten um. Füllen Sie den Bewerbungsbogen aus und reichen
Sie diesen samt aussagekräftiger Fotos für den Vorher-Nachher-Vergleich Ihres Vor-
gartens bis spätestens 01.09.2021 im Landratsamt Aschaffenburg ein.
WANN: Wettbewerbszeitraum: 01.03.2021 bis 01.09.2021
TIPP: Falls die Umgestaltung Ihres Vorgartens bereits im Jahr 2020 stattgefunden
hat und Sie dies durch Fotos nachvollziehbar belegen können, dann sind auch Sie
teilnahmeberechtigt.
WAS GIBT’S ZU GEWINNEN? Privatgärten und KMU jeweils:
1. Preis: 1.000 Euro, 2. Preis: 750 Euro, 3. Preis: 500 Euro

Anmeldung und weitere Informationen:
www.regionale-identitaet-ab.de | AB in die Natur
Der Vorgarten-Wettbewerb ist Teil des Förderprojekts der „Regionalen Identität“,
das durch das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat gefördert wird.

         Warnung der Bevölkerung - Sirenenprobealarm am 25.03.2021
Zur Überprüfung der Funktionsfähigkeit und zur Information der Bevölkerung
wird am Donnerstag, den 25. März 2021, um 11.00 Uhr, eine Probealarmierung
durchgeführt.
Hierfür werden alle verfügbaren Sirenen mit dem Signal „Warnung der Bevölke-
rung“, einem einminütigen Heulton, ausgelöst. Die Bedeutung dieses Signals lautet
„Rundfunkgeräte einschalten, auf Durchsage achten“.
Die Rundfunkanstalten werden zu diesem Zeitpunkt auf den Probealarm hinwei-
sen und Verhaltensregeln senden.
Im Internet ist es möglich, Warnungen und Verhaltensregeln für die Bevölkerung
des Landkreises abzurufen. Auf der Homepage des Landratsamtes Aschaffenburg
www.landkreis-aschaffenburg.de wird umfassend über das Alarmsignal im Kata-
strophenfall informiert.

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Grundschule Geiselbach
            ÖFFNUNGSZEITEN                                 Schulstraße 6
                                                           Tel. 06024/630050
                                                           www.vs-krombach-geiselbach.de
              Öffnungszeiten
         der Gemeindeverwaltung
                                                              Öffnungszeiten der Postagentur
Montag - Freitag               08.30 - 12.00 Uhr
Montag                         14.00 - 17.00 Uhr           Clip & Clutch GmbH
Donnerstag                     14.00 - 18.00 Uhr           Waldstraße 15, 63826 Geiselbach
Telefon: 06024/63593-0                                     Montag: 		       10.00 - 17.00 Uhr
Fax: 06024/63593-18                                        Dienstag:        10.00 - 17.00 Uhr
E-mail: poststelle@geiselbach.bayern.de                    Mittwoch:        10.00 - 17.00 Uhr
www.geiselbach.de                                          Donnerstag:      10.00 - 17.00 Uhr
                                                           Freitag: 		      10.00 - 14.00 Uhr
Für die Besucher und Mitarbeiter/innen                     Samstag:         10.00 - 13.00 Uhr
des Rathauses gilt eine Mundschutz-
pflicht (einfache Mund-Nasen-Bede-
ckung). Außerdem ist ein Mindestab-
stand von 1,50 m einzuhalten.                                   Öffnungszeiten der Banken
In den Büros darf sich jeweils nur ein
Besucher aufhalten.                                        VR-Bank eG
Alle Einrichtungen werden regelmäßig                       Service- und Beratungszentrum
desinfiziert, um eine maximale Sicherheit                  Schöllkrippen
für Besucher und Personal zu gewähr-                       Marktplatz 3, 63825 Schöllkrippen
leisten.                                                   Telefon: 06023/5055-0
                                                           Fax: 06023/505549
Die Gemeinde Geiselbach bittet nur
wirklich dringend erforderliche Behör-                     Montag: 8:30-12:00 und 14:00-16:30
dengänge zu erledigen.                                     Dienstag: 8:30-12:00 und 14:00-16:30
                                                           Mittwoch: 8:30-12:00
                                                           Donnerstag: 8:30-12:00 und 14:00-18:00
                                                           Freitag: 8:30-12:00 und 14:00-16:30
       Bürgermeister-Amtsstunden
                                                           Sparkasse
Montag, Mittwoch,                                          Sparkasse – Beratungscenter
Freitag .............................. 8.30 - 11.00 Uhr    Schöllkrippen
Donnerstag ................... 17.00 - 18.00 Uhr           Laudenbacher Str. 3, 63825 Schöllkrippen
                                                           Tel. 06021/3975610
                                                           Öffnungszeiten:
    Kindergärten und Grundschule                           Montag:  09:00-12:00 Uhr, 14:00-17:00 Uhr
                                                           Dienstag: 09:00-12:00 Uhr, 14:00-17:00 Uhr
Kindergarten Geiselbach                                    Mittwoch: 09:00-12:00 Uhr
Am Wickengarten 11                                         Donnerstag:09:00-12:00 Uhr, 14:00-18:00
Tel. 06024/1261                                            Uhr
www.kitas-geiselbach.de                                    Freitag: 09:00-12:00 Uhr, 14:00-17:00 Uhr

Kindergarten Omersbach                                     Beratungszeiten:
Am Hirtenberg 4 A                                          Montag – Freitag: 08:00-20:00 Uhr
Tel. 06024/3416
www.kitas-geiselbach.de

                                                      18
Öffnungszeiten                        Aus dem Rathaus
    der Pfarrbücherei Geiselbach

Aufgrund der aktuellen Corona-Beschrän-         ALLGEMEINE INFORMATIONEN
kungen müssen Büchereien geschlos-
sen bleiben.
Email-Kontaktaufnahme unter bueche-                       Redaktionsschluss
rei-geiselbach@web.de.
                                            Redaktionsschluss für das nächste
                                            Mitteilungsblatt ist am Montag, den
                                            29.03.2021, 11.00 Uhr.
  Stromversorgung Bayernwerk AG
Erreichbarkeit bei Stromstörungen
Störungsnummer: 0941/28003366                           Mitteilungsblatt
Verlinkung auf www.bayernwerk.de                   der Gemeinde Geiselbach

                                            Herausgeber: Gemeinde Geiselbach
  Neue Anschrift des Gasversorgers          Anzeigensatz + Druck: Heimatbote-Dru-
                                            ckerei, Peter Ostheimer, Schöllkrippen
Die Energieversorgung Main-Spessart         Auflage: 800 Stück
GmbH (früher: Gasversorgung Main-           Anzeigenannahme: Frau Amberg/Frau
Spessart GmbH) hat die Betriebsstätte in    Behl
Schöllkrippen aufgegeben.                   Telefon: 06024/63593-0
Die neue Anschrift lautet:                  Fax: 06024/63593-18
Energieversorgung Main-Spessart GmbH        E-mail: poststelle@geiselbach.bayern.de
Boschweg 9
63741 Aschaffenburg
Telefon 06021/38672-40                                  Anzeigenpreise
Fax 06021/38672-57                                  für das Mitteilungsblatt
Notruf 0800/624 6773
                                            1/8 Seite           11,00 Euro
                                            1/4 Seite		         18,50 Euro
  Störungen am Wasserleitungsnetz           1/3 Seite		         29,00 Euro
     in der Gemeinde Geiselbach             1/2 Seite		         36,50 Euro
    und dem Ortsteil Omersbach              3/4 Seite		         51,00 Euro
                                              1 Seite           58,00 Euro
Der Zweckverband Fernwasserversor-
gung Spessartgruppe in Alzenau-Hör-
stein, Gerichtsplatzstraße 100, teilt mit,
dass bei Störungen am Wasserleitungs-        Gemeinderatssitzung
netz in der Gemeinde Geiselbach und Die nächste Gemeinderatssitzung findet
dem Ortsteil Omersbach der Bereit- am Freitag, den 19.03.2021 um 20.00 Uhr
schaftsdienst unter der Telefonnummer statt.
06023/97100 zu erreichen ist.
Der Bereitschaftsdienst bezieht sich nur
auf Anlagenteile bis zum Wasserzähler.                Sitzung des
Für Störungen in der Hausinstallation ist Bau- und Landwirtschaftsausschusses
der Zweckverband Fernwasserversor-
gung Spessartgruppe nicht zuständig.      Am Mittwoch, den 10.03.2021 um 17.30

                                           19
Uhr findet eine Sitzung des Bau- und matjahrbücher „Unser Kahlgrund“ aus
Landwirtschaftsausschusses statt. Treff- früheren Jahren.
punkt ist am Kindergarten in Geiselbach.
                                          Es handelt sich um Restbestände der fol-
                                          genden Jahrgänge: 1997, 2001, 2004, 2006,
                                          2009, 2010, 2011
    Broschüre „Die Bürgermeister          Der Kaufpreis liegt bei 5,50 Euro/Stück.
   der Gemeinden Geiselbach und
        Omersbach 1818 – 1984“            Zum Teil sind nur noch einzelne Exemp-
                                          lare vorhanden. Der Verkauf erfolgt des-
Die Broschüre „Die Bürgermeister der halb nur solange der Vorrat reicht.
Gemeinden Geiselbach und Omersbach
1818 – 1984“ ist ab sofort im Rathaus der
Gemeinde Geiselbach gegen eine Schutz-           Bildband „Alte Ansichten
gebühr von 2,00 Euro/Stück erhältlich.       von Geiselbach und Omersbach“

                                          Die Gemeinde Geiselbach hat den Bild-
       Broschüre „Rothshütte“             band „Alte Ansichten von Geiselbach und
                                          Omersbach“ veröffentlicht. Auf 108 Seiten
Im Rathaus ist die Broschüre „Rothshütte“ mit über 120, teils farbigen Abbildungen
gegen eine Schutzgebühr von 1,-- Euro/ wird die gesellschaftliche und bauliche
Stück zu erwerben.                        Entwicklung der Gemeinde in den letz-
                                          ten Jahrzehnten dargestellt.
                                             Der Bildband ist zum Preis von 15,24 Euro
          Wanderführer                       bei der Gemeindeverwaltung erhältlich.
 „Kahlgrund entdecken & genießen“

Der neue Wanderführer „Kahlgrund ent-
decken & genießen“ ist ab sofort im Rat-        Kahlgrünner Wörderbuch
haus Geiselbach zum Preis von 12,80
Euro erhältlich.                         Die zweite neue und vollständig über-
                                         arbeitete Auflage des Kahlgrünner Wör-
                                         derbuches ist im Rathaus der Gemeinde
                                         Geiselbach zum Preis von 6,-- Euro/Stück
       Bildband „Bildstöcke und          zu erwerben.
         ausgewählte Flur- und
   Kulturdenkmäler im ehemaligen
          Landkreis Alzenau“             Führungen und Wanderungen entlang
                                          der Europäischen Kulturwanderwege
Im Rathaus Geiselbach ist der Bildband
„Bildstöcke und ausgewählte Flur- und Der Natur- und Landschaftsführer Hart-
Kulturdenkmäler im ehemaligen Land- mut Dankert aus Rodenbach bietet Füh-
kreis Alzenau“ zum Preis von 24,50 Euro rungen und Wanderungen entlang der
erhältlich.                              Europäischen Kulturwanderwege
                                         - „Birkenhainer Straße Route 1 – Im Krom-
                                         bacher Landgericht“
Heimatjahrbücher „Unser Kahlgrund“ - „Birkenhainer Straße Route 2 - Frei-
                                         gericht“
Verkauf von Restbeständen früherer - „Birkenhainer Straße Route 3 – Geisel-
Jahre                                    bach/Huckelheim“
Die Gemeinde Geiselbach verkauft Hei- für Gruppen an.

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Bei Interesse an Führungen wenden Sie
sich bitte an                                         ABFALLWIRTSCHAFT
Hartmut Dankert
Spessartstr. 30, 63517 Rodenbach
Tel. 06184-50733                                           Abfuhrtermine
e-mail: spessarttour@aol.com
                                             Restmülltonne: Mi 17.03., Di 30.03.
                                             Biotonne: Mi 10.03., Mi 24.03.
        STANDESAMTLICHE                      Papiertonne: Di 16.03.
          NACHRICHTEN                        Gelber Sack: Mo 08.03.

W I R G R A T U L I E R E N:
am 04.03.2021 Frau Lydia Nees, Horba-                    Öffnungszeiten
cher Str. 11 zum 90. Geburtstag                  des gemeindlichen Recyclinghofes
am 09.03.2021 Herrn Karl-Heinz Dedio,
Spessartstr. 5 zum 80. Geburtstag            jeden Freitag ................ 14.00 - 16.00 Uhr
am 10.03.2021 Herrn Gotthard Eichhorn,       jeden Samstag ............. 08.00 - 14.00 Uhr
Im Unterdorf 21 zum 80. Geburtstag
am 18.03.2021 Herrn Günter Raderkopp,        Am Recyclinghof können folgende
Am Steinbruch 1 zum 75. Geburtstag           Wertstoffe angeliefert werden:
                                             - Altfenster
Zur Geburt:                                  - gebrauchte Hörgeräte
                                             - Altholz
Am 09.01.2021 Lukas Raphael Fabian
                                             - Kabelreste
Jung, Eltern: Clarissa Jung und Bastian
                                             - Altmetall
Metaxas, Am Borngraben 10
                                             - Naturkork
Am 16.01.2021 Elias Nico Sollorz, Eltern:
                                             - Aluminium
Michelle Sollorz und Kai Hein, Birken-
                                             - Pu-Schaum-Dosen
hainer Str. 3
                                             - Straßenkehricht
Am 13.02.2021 Jan Trageser, Eltern: Su-
                                             - Speisefette
sanne und Dominik Trageser, Am Trieb 3
                                             - Blei
                                             - Styropor
Verstorben ist:
                                             - gebrauchte Brillen
Am 07.02.2021 Ottilie Binsack, Weiß-         - CD’s
teichstr. 25                                 - Tintenpatronen
                                             - Tonerkartuschen
Sollte eine Veröffentlichung der Geburts-    - Elektro- und Elektronikgeräte außer
tage, Hochzeiten oder Geburten im ge-          TV-Geräte und PC-Bildschirme
meindlichen Mitteilungsblatt nicht ge-       - Bauschutt in Kleinmengen
wünscht werden, wird gebeten, sich recht-      (ca. 0,25 m3)
zeitig mit der Gemeindeverwaltung, Frau
Behl, Frau Amberg, Tel. (06024) 63593-0 Am neuen Geiselbacher Recyclinghof im
in Verbindung zu setzen.                  Gewerbegebiet Birkenhainer Straße, Am
                                          Sportplatz können auch nichtholzige Gar-
                                          ten- und Grünabfälle angeliefert werden.
                                          Die Annahme ist kostenfrei.

                                             Holzige Gartenabfälle werden ebenfalls
                                             weiterhin am Recyclinghof entgegenge-
                                             nommen.

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Wurzelstöcke zählen nicht zu den hol-         Die Mitarbeiter sind an Abfuhrtagen in
zigen Gartenabfällen. Diese können am         der Zeit von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr un-
Recyclinghof nicht angenommen werden,         ter der Telefonnummer 0800/2477677
da diese durch den Hacker nicht verar-        erreichbar. Eine Kontaktaufnahme per
beitet werden können. Wurzelstöcke kön-       Email unter kommunal-haibach@remon-
nen ausschließlich am Kompostwerk der         dis.de ist ebenfalls möglich.
GBAB, Obernburger Straße, Aschaffen-
burg angeliefert werden. Die Anlieferung
ist kostenpflichtig.
                                                          Abfallwirtschaft
                                              15.03.2021 - Zahlungstermin für Müll-
    Erdaushubdeponie Geiselbach               gebühren!
                                              Die Müllgebührenstelle des Landrat-
Geänderte Bedingungen für die Anlie-
                                              samtes Aschaffenburg weist darauf hin,
ferung von Erdaushub
                                              dass zum 15.03.2021 die Restforderun-
Ab sofort muss vor der Anlieferung von
                                              gen aus der Endabrechnung 2020 und
Erdaushub eine sog. „Verantwortliche Er-
                                              die erste Rate der Vorauszahlungen für
klärung“ durch den Anlieferer ausgefüllt
                                              2021 der Abfallentsorgungsgebühren fäl-
und der Gemeinde Geiselbach vorgelegt
                                              lig werden.
werden. Die Anlieferung darf erst erfol-
gen, wenn die schriftliche Annahmeer-         Die fälligen Beträge wurden in den Be-
klärung der Gemeinde vorliegt.                scheiden ausgewiesen, die bereits im
                                              Januar versandt wurden.
Die „Verantwortliche Erklärung“ muss
daher mindestens drei Tage vor dem ge-        Werden die Müllgebühren nicht rechtzei-
planten Anlieferungstermin bei der Ge-        tig eingezahlt, sind zusätzlich zu den Ge-
meinde Geiselbach vorliegen. Sollte dies      bühren noch Mahngebühren und Säum-
nicht der Fall sein, muss eine Anlieferung    niszuschläge fällig.
abgelehnt werden.
                                              Wurde bereits Einzugsermächtigung
Den entsprechenden Vordruck erhalten          oder SEPA-Lastschriftmandat erteilt,
Sie bei der Gemeinde Geiselbach. Er kann      werden die Beträge zu diesem Termin
auch auf der Homepage der Gemeinde            automatisch abgebucht.
Geiselbach heruntergeladen werden.
                                              Eigentümerwechsel
                                              Eigentümerwechsel der angeschlossenen
                                              Grundstücke müssen der Müllgebühren-
            MÜLLABFUHR                        stelle unverzüglich schriftlich mitgeteilt
                                              werden, da bis zum Eingang dieser Mittei-
                                              lung der alte und der neue Grundstücks-
      Servicehotline Müllabfuhr               eigentümer als Gesamtschuldner für die
Seit November 2020 hat das Unternehmen        Abfallentsorgungs-gebühren haften. Aus
REMONDIS die Leerung der Rest- und            datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt
Biomülltonnen im Landkreis Aschaffen-         keine automatische Weiterleitung an die
burg sowie den Mülltonnenänderungs-           Müllgebührenstelle vom Grundbuchamt,
dienst vom bisherigen Dienstleister VE-       Notar oder der Gemeinde. Der Wechsel
OLIA übernommen.                              kann nur jeweils zum 1. eines Monats er-
                                              folgen, so dass der gewünschte Termin
Im Auftrag des Landkreises hat die Fa.        gleich mit angegeben werden soll.
Remondis eine Servicehotline eingerich-
tet, an die sich die Bürger bei Fragen und    Änderungen
Reklamationen wenden können.                  Änderungen, z.B. der Bankverbindung,

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