Brunnen neben der Kirche in Penkun - Jahrgang 16 - Amt Löcknitz-Penkun

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Brunnen neben der Kirche in Penkun - Jahrgang 16 - Amt Löcknitz-Penkun
Jahrgang 16   14. Dezember 2021               Nr. 12

                                                                        Brunnen
                                                                        neben der Kirche
                                                                              in Penkun
Postwurfsendung sämtliche Haushalte

                                                                                       Foto von Sandra Nägel (2021)
Brunnen neben der Kirche in Penkun - Jahrgang 16 - Amt Löcknitz-Penkun
Amtsblatt Löcknitz-Penkun                     -2-                                                    Nr. 12/2021

                                                Autohaus Mochow
                                                Das Jahr neig� sich dem Ende zu. Wir wollen dies zum Anlass nehmen,
                                                uns f�r das entgegengebrachte Ver��auen zu bedanken und wünschen
                                                all unseren Kunden und Geschäſtsfreunden f�r das neue Jahr
                                                Gesundheit, Glück und Zufriedenheit.

                                                                                             Pasewalker Str. 25 a
                                                                                                   17321 Löcknitz
                                                                                            Tel.: (039754) 20 839

                                                        Wir wünschen unseren Mandanten und
                                                       Geschäftsfreunden frohe Weihnachten und
                                                          ein glückliches, erfolgreiches sowie
             Unseren verehrten Kunden                             gesundes neues Jahr.
        ein frohes Weihnachtsfest verbunden                                                             NEU

              mit den besten Wünschen                                        Stettiner Straße 45
                                                                             17309 Pasewalk
                                                                                                   Friedrichstraße 31
                                                                                                   17358 Torgelow
                für ein glückliches und                                      Tel. 03973 2078-0     www.listax.de

               erfolgreiches neues Jahr.
                                                                                      All meinen Kunden ein
                                                                                besinnliches Weihnachtsfest
                                                                                     im Kreise ihrer Familie
                                                                               und ein gesundes neues Jahr.
                                                                             Vielen Dank für Ihr Vertrauen.
 Apotheker André Buchholz, e.K.
 Chausseestraße 80e • 17321 Löcknitz                                                       Ihre Andrea Buchholz
 Tel. 039754 20309 • Fax 039754 21901
 randow-apotheke-loecknitz@t-online.de                                                  KOSMETIKSTUDIO
 www.randow-apotheke-loecknitz.de
                                                                                           NATURSCHÖN
                                                                                                    17321 Löcknitz
                                                                                               Chausseestraße 14a
                                                                                                Tel.: 039754/23790
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Nr. 12/2021   -3-                         Amtsblatt Löcknitz-Penkun

                      Allen unseren Kunden und Geschäftspartnern
                       wünschen wir ein frohes und besinnliches
                             Weihnachtsfest
                            und ein gesundes neues Jahr.

                                              Chausseestraße 86a
                                              17321 Löcknitz

                           Fröhliche Weihnachten
                              und ein gesundes
                    neues Jahr wünscht allen Mitgliedern,
                     Mietern und Geschäftspartnern der
                            Aufsichtsrat und Vorstand der
                        Wohnungsbaugenossenschaft Löcknitz eG

                                 Zum Wasserturm 13 · 17321 Löcknitz
                            Telefon 039754/51440 oder 0171/4253110
Brunnen neben der Kirche in Penkun - Jahrgang 16 - Amt Löcknitz-Penkun
Amtsblatt Löcknitz-Penkun                                     -4-                                                 Nr. 12/2021

                                                                                Wir wünschen Euch in diesem Jahr
                                                                              eine Weihnachtszeit, wie sie früher war.
                                                                                 Kein Hetzen zur Bescherung hin,
                                                                                kein Schenken ohne Herz und Sinn.
                                                                               Wir wünschen Euch ein kleines Stück
                                                                               von warmer Menschlichkeit zurück.
                                                                                Wir wünschen Euch in diesem Jahr
                                                                             eine Weihnachtszeit, wie als Kind sie war.
                                                                                 Es war einmal, schon lang ist‘s her,
                                                                                    da war so wenig so viel mehr.
                                                                                        Verfasser unbekannt

    Liebe Bürgerinnen und Bürger,

    in ein paar Tagen feiern wir das Weihnachtsfest und kurz darauf beginnt das neue Jahr. Aus diesem Anlass möchte
    ich die Möglichkeit nutzen, mich ganz herzlich bei Ihnen für Ihre Arbeit, die Sie im Interesse der gemeindlichen Ent-
    wicklung geleistet haben, zu bedanken. Das, vor allem vor dem Hintergrund, zu wissen, dass die Unterstützung vieler
    Vorhaben, vieler Ideen, vieler Wünsche nicht einfacher war – eher komplizierter.
    Die Corona-Pandemie, auf die wir so nicht vorbereitet waren, hat uns in der Mitte der Gesellschaft tief getroffen.
    Erst im letzten Jahr mit der sogenannten „ersten Welle“. Aber auch jetzt steht uns mit der bereits „vierten Welle“ eine
    ganz schwierige Zeit bevor.
    Der Corona-Virus, auch in der neuen Variante „Omikron“, beherrscht unser tägliches Leben. Was geht noch? 2G, 3G
    oder vielleicht 2G Plus, es ist zurzeit schwierig, noch den aktuellen Stand bei den Verordnungen mitzubekommen. Die
    Wirtschaft, der Handel, die Vereine, die Kirchen, die Familie und jeder ganz persönlich steht vor Herausforderungen, die
    wir so nicht erwarten konnten. Das Treffen mit Freunden und Verwandten zum Weihnachtsfest und zum Jahreswechsel
    ist auch in diesem Jahr nur eingeschränkt möglich und bei Familienbesuchen ist immer die Sorge dabei, jemanden anzu-
    stecken oder selbst angesteckt zu werden.
    Und doch halten Sie sich an die Regeln. Nur durch Ihr Verständnis und Ihr Mitwirken kann es uns gelingen, die An-
    steckungsgefahr zu senken, um unser Gesundheitswesen nicht zu überlasten und zu gewährleisten, dass jeder Infizierte die
    bestmögliche Versorgung erhalten kann.
    Es geht um Menschenleben! Es geht um uns! Helfen Sie auch weiter durch Ihr Verhalten mit, diese nicht einfache Zeit so
    gut wie möglich zu überstehen! Schützen Sie sich und Ihre Angehörigen!
    Im gesamten Amtsbereich ist auch im Jahr 2021 wieder spürbar Großes geleistet worden. Trotz Pandemie wurden
    viele Projekte erfolgreich angegangen und umgesetzt.

    Es gab aber in diesem Jahr auch viele Rückschläge. Die Kinder und Jugendlichen konnten nicht wie gewohnt in der
    Schule lernen. Es gab erhebliche Einschränkungen. Die Jugendweihen im Amtsbereich mussten mehrfach verschoben
    werden, Klassenfahrten und Abschlussfeiern fielen teilweise aus. Man kann behaupten, unseren Kindern und Jugend-
    lichen ging ein ganzes Jahr ihrer Jugend verloren.

    Aber auch alle anderen Bürgerinnen und Bürger mussten erhebliche Veränderungen im täglichen Leben aber auch im
    Beruf ertragen. Ich denke hier nur an Homeoffice, Videokonferenzen und Telefonkonferenzen, die sicher viele von
    uns in den vergangenen Monaten kennenlernen durften. Der Umgang mit dem Internet und den sozialen Medien ist
    allgegenwärtig.
Brunnen neben der Kirche in Penkun - Jahrgang 16 - Amt Löcknitz-Penkun
Nr. 12/2021                                                   -5-                               Amtsblatt Löcknitz-Penkun

    In diesem Zuge ist sicher vielen der Ausbau des schnellen Internets nicht verborgen
    geblieben. Im südlichen Amtsbereich ist er schon weit fortgeschritten. Im Großen
    und Ganzen geht es trotz erheblicher Fortschritte im geförderten Ausbau zu langsam.
    Hier muss die Ausbaugeschwindigkeit deutlich erhöht werden.

    In diesem Jahr kam aber auch ein weiterer Umstand dazu den wir so nicht kann-
    ten. Die Flüchtlingswelle aus Iran, Irak und anderen Ländern, aufgestaut in Bela-
    rus, hat auch unseren Amtsbereich im Spätsommer getroffen. Flüchtlinge zogen durch
    die Dörfer und hinterließen verunsicherte Bürger aber auch Müllhalden in den
    Gemarkungen. Die Situation ist aktuell aufgrund der starken Präsenz der polnischen
    Grenzpolizei an der Grenze zu Belarus ruhig. Die Beseitigung der Müllhalden ist
    nach anfänglichen Schwierigkeiten im Griff. Ich hoffe, dass dieses, aus meiner Sicht
    gesamtstaatliche Problem, auf Bundes- und Europaebene gelöst werden kann.

    Das Jahr 2021 hatte für jeden von Ihnen ganz sicher seine guten aber auch schlechten Tage. Dafür ist jetzt die Zeit zu
    rekapitulieren.
    Ich danke Ihnen für Ihr Vertrauen, für ganz viel ehrenamtliche Arbeit im gesamten Amtsbereich, in der Nachbarschaft, in
    Vereinen, Kirchen und Verbänden sowie überall da, wo Sie sich einbringen, ob beruflich oder privat.

    Danken möchte ich den Mitgliedern des Amtsausschusses, den Kommunalvertretungen des Amtes Löcknitz-Penkun sowie
    den sachkundigen Bürgern in den Ausschüssen für die hervorragende und konstruktive Zusammenarbeit. Ich freue mich
    auf eine weitere gute Zusammenarbeit.

    Herzlicher Dank gilt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Amtsverwaltung des Amtes Löcknitz-Penkun,
    ohne Sie wäre unsere ehrenamtliche Arbeit unmöglich.

    Mein ganz persönlicher Dank gilt allen Kameradinnen und Kameraden in den Freiwilligen Feuerwehren
    und den Rettungsdiensten. Sie leisten eine besondere Aufgabe zum Wohle der Allgemeinheit.

    Lassen Sie uns die bevorstehenden Weihnachtsfeiertage
    und den Jahreswechsel nutzen, um wieder zur Ruhe
    zu kommen und um inne zu halten.
    Nehmen wir ein wenig aus unserer Alltagsgeschwindigkeit heraus
    und erfreuen wir uns an dem wertvollsten Geschenk,
    das wir auch in diesem Jahr erhielten und
    das man nirgendwo kaufen kann – den Frieden.

    Ich wünsche Ihnen im Kreise Ihrer Familien, Ihrer Angehörigen
    und Freunden frohe, glückliche und besinnliche Feiertage.

    Kommen Sie gut in das neue Jahr 2022.
    Auch dafür viel Gesundheit, Schaffenskraft und Erfolg.
    Bleiben Sie gesund!

    Stefan Müller
    Amtsvorsteher
Brunnen neben der Kirche in Penkun - Jahrgang 16 - Amt Löcknitz-Penkun
AmtsblAtt löcknitz-Penkun                                                -6-                                                        Nr. 12/2021

                                                                               Liebe Boocker Bürgerinnen und Bürger,
 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
 wieder einmal ist ein Jahr mit vielen Höhen und Tiefen fast zu Ende.          Weihnachten, das Fest der Liebe und der Jahreswechsel stehen vor
 Weihnachten ist für die meisten Menschen in dieser Welt das wich-             der Tür. Wir schauen auf das Jahr zurück und hoffen auf ein gutes
 tigste und schönste Fest des Jahres, um mit ihrer Familie, den Freun-         und, in diesen Zeiten kann man sagen, besseres Jahr 2022!
 den und Nachbarn Zeit zusammen bei leckerem Essen und Kerzen-
 schein zu verbringen.                                                         Wenn wir in diesen Tagen den Blick durch unsere schöne Gemeinde
 Für einige unter uns werden es aber andere Weihnachten sein. Von              schweifen lassen, stellen wir fest, es ist etwas in Bewegung. Viele
 dem einen zum anderen Tag hat sich durch Krankheit, Verlust oder              Bauprojekte von privaten Familien befinden sich in ihrer Umsetzung.
 eine schmerzliche Nachricht Ihr Leben verändert. Einige Plätze                Die Gemeinde wächst und verjüngt sich dadurch. Darüber freuen
 werden leer bleiben, weil geliebte Menschen von uns gegangen sind.            wir uns sehr und heißen die jungen und neuen Boocker Mitbürger-
 Oft ganz plötzlich, völlig unerwartet, viel zu früh oder weil sie den         innen und Mitbürger in unserem Ort herzlich willkommen! Das ist
 Kampf gegen eine tödliche Krankheit verloren haben.                           Ansporn und Motivation zugleich, Beständiges beizubehalten, aber
 Ich wünsche Ihnen, dass Ihnen die Weihnachtzeit Kraft und Hoffnung            auch Neuem gegenüber aufgeschlossen zu sein.
 bei Kerzenschein gibt, um über gemeinsame und fröhliche Erinne-
 rungen sowie Fotos und Geschichten Ihrer verlorenen Mitmenschen               Auch konnten wir in diesem Jahr wieder zwei Großveranstaltungen
 zu erzählen, die auf eine dankbare Lebenszeit zurückblicken dürften           sowie einige kleinere Höhepunkte durchführen, die das gesellschaft-
 – so sind sie uns nahe –. Die Lebensuhr dreht sich weiter und immer           liche Miteinander in den Vordergrund gestellt haben. Das ist gerade
 mehr erkennen wir die Dinge, die wirklich wichtig sind: Gesundheit,           in diesen Zeiten unheimlich wichtig! Allen Organisatoren, Helfern
 Zufriedenheit und ein Leben in Frieden.                                       und Unterstützern sei dafür nochmals herzlich gedankt!
 Mein besonderer Dank gilt unseren Bürgerinnen und Bürgern für ihr
                                                                               Ich möchte die Gelegenheit nutzen, mich auch bei allen ehrenamtlich
 Engagement unsere Stadt mit ihren Ortsteilen lebens- und vor allem
                                                                               engagierten Bürgerinnen und Bürgern zu bedanken, sei es in der
 liebenswert zu gestalten und ihre Zeit und Arbeitskraft in den Dienst
                                                                               Freiwilligen Feuerwehr, im Sportverein, in der Dörpschaft – jedem,
 der Allgemeinheit zu stellen. Ein herzliches Dankeschön gilt unseren
 Vereinen, den Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehren, Mit-                der in seiner Freizeit dem Allgemeinwohl dient! Jeder einzelne von
 arbeitern unseres Bauhofes und des Roten Kreuzes, den Sekretärinnen           Ihnen trägt dazu bei.
 unserer Schulen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unseres
                                                                               Ein besonderer Dank gilt es auch den Gemeindearbeitern und Bun-
 Eigenbetriebes „Abendsonne“ und der Wohnungsgesellschaft Penkun
                                                                               desfreiwilligendienstleistenden sowie Ein-Euro-Jobbern auszuspre-
 für die gute und engagierte Arbeit, für das Mitdenken, Mitwirken und
                                                                               chen, die oft vieles über das Normalmaß hinaus geleistet haben!
 Mitarbeiten.
                                                                               Lassen Sie uns hoffnungsvoll und mit viel Zuversicht in das neue
 Möge uns die Weihnachtszeit für das kommende Jahr mit Zuversicht,
                                                                               Jahr gehen!
 Hoffnung, Gesundheit und einem Lächeln für unsere Mitmenschen
 erfüllen.                                                                     Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien, auch im Namen der
 Ich wünsche Ihnen von Herzen erholsame und besinnliche Weihnach-              Gemeindevertretung, ein besinnliches und frohes Weihnachtsfest
 ten, einen guten Jahreswechsel und ein friedliches,                           sowie einen guten Start in das Neue Jahr 2022! Bleiben Sie gesund!
 gesundes neues Jahr 2022.
 Antje Zibell                                                                  Gunnar Mißling
 Bürgermeisterin Stadt Penkun                                                  Bürgermeister
                                                                               Gemeinde Boock
Brunnen neben der Kirche in Penkun - Jahrgang 16 - Amt Löcknitz-Penkun
Nr. 12/2021                                                           -7-                                         AmtsblAtt löcknitz-Penkun

                               Liebe Bürgerinnen und Bürger aus Battinsthal, Hohenholz,                     Immer ein Lichtlein mehr
                                         Krackow, Kyritz, Lebehn und Schuckmannshöhe,                       Immer ein Lichtlein mehr
                                                                                                            Im Kranz, den wir gewunden,
                            ich wünsche Ihnen im Kreise Ihrer Familien, Ihrer Angehörigen
                                                                                                            Dass er leuchtet uns so sehr
                                   und Freunde auch im Namen der Gemeinvertretung eine                      Durch die dunklen Stunden.
                                         frohe, glückliche und besinnliche Weihnachtszeit.
                                                                                                            Zwei und drei und dann vier!
                                                         Kommen Sie gut in das neue Jahr.                   Rund um den Kranz welch ein Schimmer,
                                                              Auch dafür viel Gesundheit,                   Und so leuchten auch wir,
                                                                Schaffenskraft und Erfolg.                  Und so leuchtet das Zimmer.

                                                                              Gerd Sauder                   Und so leuchtet die Welt
                                                       Bürgermeister der Gemeinde Krackow                   Langsam der Weihnacht entgegen,
                                                                                                            Und der in Händen sie hält,
                                                          MATTHIAS CLAUDIUS, DEUTSCHER DICHTER, 1740–1815   Weiss um den Segen!

   Der Fortschritt geschieht heutzutage so schnell, dass während irgendjemand
          eine bestimmte Sache für ganz und gar undurchführbar erklärt,
   er von jemand anderen unterbrochen wird, der sie schon längst realisiert hat.
                                        ALBERT EINSTEIN

              Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Blankensee,
 ich wünsche Ihnen und Ihren Familien, auch im Namen der Gemeindevertretung,
       ein friedliches und glückliches Weihnachtsfest im Kreise Ihrer Liebsten
                 sowie viel Gesundheit und Glück für das Jahr 2022.
                                  Stefan Müller
                      Bürgermeister der Gemeinde Blankensee

                                  Rufen Sie mich zu jeder Zeit an!
 FAHRSERVICE                                    • Fahrten aller Art
                                            • Roll- und Tragestuhl

 Olaf Marquardt
 Ich wünsche all meinen Kunden
 ein schönes Weihnachtsfest
 und für das neue Jahr
 alles Gute!

 Tel. 039754/52 60 90
 Mobil 0151/20668161
 17322 Boock
 Rothenklempenower Str. 1

                                                                             TAXI TOLLA
                                                                                                                                • Krankenfahrten
                                                                                                                                     • Taxifahrten
                                                                              Försterweg 26
                                                                              17321 Löcknitz
                                                                              Tel. 039754-22007
                                                                              oder 0171-3851381
                   Ich wünsche all meinen
                   Kunden, Bekannten und                                      Wir wünschen
                   Geschäftspartnern ein besinnliches                         allen ein frohes Fest
                   Weihnachtsfest und ein gesundes
                                                                              und ein gesundes
                   neues Jahr.
                                                                              neues Jahr!
Brunnen neben der Kirche in Penkun - Jahrgang 16 - Amt Löcknitz-Penkun
Amtsblatt Löcknitz-Penkun                                           -8-                                                                          Nr. 12/2021

                                                                            - gutbürgerliche Speisen - Buffets
                                                                                     - Familienfeiern
                    Wir danken für Ihre Treue und
               wünschen unseren Kunden ein schönes                    Wir wünschen allen Gästen ein frohes
                             Weihnachtsfest und für                    und besinnliches Weihnachtsfest und
                                                                      einen guten Rutsch ins neue Jahr!
                                    das kommende
                            Jahr 2022 viel Glück,                     Tel: 039744518888, 01753456769 • Schloßstr. 4 · 17321 Rothenklempenow

                           Gesundheit und Erfolg.

                                                                                                                    Andrea Henke
                     Bäckerei · Konditorei                                                                 Chausseestraße 80, 17321 Löcknitz
                    Café Rieck & Sohn GbR                                                                        Tel. 039754/515577
  Chausseestr. 72, 17321 Löcknitz, Tel.: 039754/20635, Fax: 51439                        Wir wünschen all unseren
                                                                                 Kunden ein besinnliches Weihnachtsfest im
                                                                                Kreise Ihrer Familie und ein gesundes neues
                                                                                       Jahr! Danke für Ihr Vertauen.
                                                                                           Öffnungszeiten:
                                                                            Mo-Fr 09.00 - 18.00 Uhr , Sa 09.00 - 12.00 Uhr

                                                                      Die besten Wünsche für ein fröhliches Weihnachtsfest und ein glückliches
                                                                         und erfolgreiches neues Jahr, verbunden mit einem herzlichen Dank
                                                                                         für das bisher erwiesene Vertrauen!

                                                                             • Fenster/Türen • Innenausbau • Restauration
                                                                                                Jörg Brüssow Tischlermeister
                                                                           Lange Str. 27 · 17328 Penkun · Fu.: 0170-28 59 675 · Tel.: 039751-61952 o. 60280

                    Löcknitz                                                                                     
                                                                                                                      
                                                                                                                   
sagt Danke mit herzlichen Advents-
und Weihnachtsgrüßen.
Wir wünschen unseren Kunden und Geschäftsfreunden fröhliche und
besinnliche Feiertage sowie ein zufriedenes
und gesundes neues Jahr.                                                                          W       ir wünschen Ihnen ein
                                                                                                     besinnliches Weihnachtsfest
Bis demnächst in                                                                    und Gesundheit auch für‘s
meiner Kfz-Werkstatt                                                               neue Jahr! Wir danken auf
                                                                       
Thomas Krüger,                                                                                diesem Wege all unseren
Kfz-Meisterbetrieb                                                                Patienten für das in uns
                                                                         
Prenzlauer Straße 3c, 17321 Löcknitz
Tel.: 039754/20496
                                                                          ­                gesetzte Vertrauen.
Brunnen neben der Kirche in Penkun - Jahrgang 16 - Amt Löcknitz-Penkun
Nr. 12/2021                                                                 -9-                                 Amtsblatt Löcknitz-Penkun

                                                           Inhaltsverzeichnis
Amtliches                                                                    -    EUTB – Beratungsstelle                                            28
-     Telefonverzeichnis Amt Löcknitz-Penkun                          10     -    Übergabe Mannschaftstransportfahrzeug für die
-     Stellenausschreibung                                            10          Freiwillige Feuerwehr Boock                                       29
-     Information der Kasse des Amtes Löcknitz-Penkun                 10     -    Halloween und Martinamarkt in Neu-Grambow                         29
-     Öffentliche Bekanntmachung zum Jahresabschluss 2019                    -    Die MitMachzentrale Vorpommern-Greifswald stellt sich vor         30
      für die Gemeinde Bergholz                                       10     -    Begegnungszentrum mia in Löcknitz:
-     Öffentliche Bekanntmachung zum Jahresabschluss 2018                         Erhellende Klänge; Im Reisenden Circuszelt                        31
      für die Gemeinde Grambow                                        11          Interkulturelle Woche 2021                                        32
-     Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des                      -    Danke Uecker-Randow                                               32
      externen Notfallplanes f. den Betriebsbereich der NAWARO               -    Club der deutsch-französischen Freundschaft                       33
      BioEnergie Park „Klar See“ GmbH, Standort Krackow               12     -    Ein riesengroßer Dank vom Sportschützenverein Löcnitz             36
-     Zweitwohnungssteuersatzung – Satzung über die                          -    Landesmeistertitel und Bronze, 4 neue Danträger                   36
      Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde                     -    Zu Gast im Heimatverein                                           37
      Nadrensee                                                       13     -    Kita „Randow-Spatzen“ in Löcknitz:
-     Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss sowie öffentliche                      Gemeinsam sind wir STARK; Razem jrśtesmy SILNI                    38
      Auslegung für die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung                      Herbstzeit – Lampionzeit; Halloween;
      für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil                                   Ich geh mit meiner Laterne …                                      39
      Schmargerower Weg der Gemeinde Ramin                            15          Kurztrip der Randow-Spatzen nach Afrika                           40
-     Öffentliche Bekanntmachung zum Jahresabschluss 2018                         Ein wertvolles Papierstück                                        40
      für die Gemeinde Ramin                                          16     -    Begegnungszentrum mia Löcknitz:
-     Freiwilliger Landtausch „Blankensee-Ramin“ Landkreis                        Herbstlicher Workshop für Kinder; Laternenschein und
      Vorpommern Greifswald                                           17          eine Geschichte vom Teilen                                        41
-     Öffentliche Bekanntmachung zum Jahresabschluss 2016                    -    Ein Mehrgenerationensportplatz in Grambow                         44
      für den Zweckverband „Klar See“ Penkun                          18     -    Liebe Gemeindemitglieder                                          44
-     Öffentliche Bekanntmachung zum Jahresabschluss 2017                    -    Spielplatz an die Kinder der Gemeinde Boock übergeben             44
      für den Zweckverband „Klar See“ Penkun                          19     -    Schießwarnung 01/2022                                             45
-     Abfuhrtermine – Januar/Februar 2022                             20     -    Weihnachtstraditionen – Gans schön lecker!                        45

Sonstiges
-     Wir gratulieren den Jubilaren – Januar & Februar 2022           23                           Die nächste Ausgabe
-     Eine Weihnachtsfeier im Jahre 1534                              24
-     Weihnachtszeit 2021                                             26               Amtsblatt Löcknitz-Penkun
-     Sonderimpfaktion im Bürgerhaus „Alte Schule“ Löcknitz           26
-     Volkssolidarität Uecker-Randow unterstützt durch                                      erscheint am Dienstag, den 15.02.2022.
      zusätzliche Testzentren                                         26                               Redaktionsschluss:
-     Termine Gottesdienste                                           27                            01.02.2022 um 12.00 Uhr
-     100 Jahre Freiwillige Feuerwehr Boock und 60 Jahre
      Boocker Sportverein im Jahr 2022                                28                       Anzeigenschluss für Werbeanzeigen:
-     Blutspendetermine 2022                                          28                                2. Februar 2022
-     Volkstrauertag 2021                                             28

                                                                  Impressum
                                         Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Löcknitz-Penkun

    Herausgeber:                                                             Herstellungsleitung:
    Amt Löcknitz-Penkun, Chausseestraße 30, 17321 Löcknitz                   V. i. S. d. P.: Schibri-Verlag, Milow 60, 17337 Uckerland,
    Internet: www.loecknitz-online.de                                        Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg (Um.)
    E-Mail: amt@loecknitz-online.de                                          Redaktion:      Martina Goth, E-Mail: goth@schibri.de
    Bezugsmöglichkeiten:                                                     Anzeigen:       gewerbl.: Nicole Helms, E-Mail: helms@schibri.de
    - Amt Löcknitz-Penkun, Chausseestraße 30, 17321 Löcknitz,                                privat:   Martina Goth, E-Mail: goth@schibri.de
      Tel.: 039754/50-0                                                                      Tel.: 039753/22757
    - Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg (Um.), Tel.:              Für den Inhalt von Anzeigen und gelieferte Druckdaten sind alleinig
      039753/22757                                                           die Inserenten verantwortlich. Es gelten die „Allgemeinen Geschäfts-
    Bezugsbedingungen:                                                       bedingungen“ des Verlages sowie dessen Anzeigenpreise. Namentlich
    - Das amtliche Mitteilungsblatt erscheint zehnmal jährlich in zwölf      gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung des Verfassers wieder
      Ausgaben (Auflage: 5.300 Exemplare) und wird kostenlos an die          und müssen nicht unbedingt mit der Meinung des Herausgebers über-
      erreichbaren Haushalte verteilt.                                       einstimmen. Einige Bilder und/oder Fotos in dieser Ausgabe sind das
    - Abonnenten erhalten das Amtsblatt gegen Erstattung der Portoko-        urheberrechtlichgeschützte Eigentum von 123RF Linited, Fotolia oder
      sten                                                                   autorisierten Lieferanten, die gemäß der Lizenzbedingungen genutzt
    - Ein kostenloser Download des Amtsblattes ist über das Amt Löck-        werden. Diese Bilder und/oder Fotos dürfen nicht ohne Erlaubnis von
      nitz-Penkun unter www.loecknitz-online.de möglich.                     123RF Limited oder Foltolia kopiert oder heruntergeladen werden.
    Verantwortlich für den redaktionellen Teil:                              Druck/Endverarbeitung:
    Herr Futh, Tel.: 039754/50128                                            LINUS WITTICH Medien KG, Röbeler Straße 9, 17209 Sietow
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Brunnen neben der Kirche in Penkun - Jahrgang 16 - Amt Löcknitz-Penkun
Amtsblatt Löcknitz-Penkun                                      - 10 -                                              Nr. 12/2021

                               Öffentliche Bekanntmachungen
                                               Öffentliche Bekanntmachungen – Anfang–

                                   Telefonverzeichnis Amt Löcknitz-Penkun

Name                     Aufgabe                                                                    Telefonnummer         Zimmer
Leitender Verwaltungsbeamter
Herr D. Futh             Leitender Verwaltungsbeamter                                               039754/50-126           28
Frau F. Bose             Sekretariat, Amtsblatt                                                     039754/50-128           28
Frau S. Juhl             Lohn/Gehalt                                                                039754/50-127           29
Frau K. Benning          Personal, Lehrausbildung, Wahlen, Bundesfreiwilligendienst                 039754/50-139           20
Frau K. Ramscheck        Poststelle, Zentrale, Archiv                                               039754-500              10
Haupt- und Ordnungsamt
Frau A. Timm             Leiterin Haupt- und Ordnungsamt, Stellv. LVB                               039754/50-113           13
Herr R. Linse            Ordnung u. Sicherheit/Stellv. OAL/Kultur                                   039754/50-114           19
Herr E. Schinke          Ordnung u. Sicherheit, ruhender Verkehr                                    039754/50-205           19
Frau S. Radant           Kindertagesstätten/Schulen                                                 039754/50-111           12
Frau H. Schmidt          Einwohnermeldeamt                                                          039754/50-107           17
Frau P. Schröder-Sanow   Friedhofswesen/Abfallwirtschaft/Feuerwehr                                  039754/50-204           12
Frau T. Lüdtke           Standesamt                                                                 039754/50-118           18
Frau E. Köhler           Wohngeld/Rundfunkgebührenbefreiung                                         039754/50-201           16
Frau B. Ziesemer         Gewerbe                                                                    039754/50-109           11
Herr G. Carnitz          Einwohnermeldeamt                                                          039754/50-117           17
Kämmerei
Frau K. Rambow           Leiterin Kämmerei                                                          039754/50-125           30
Frau J. Melech           Mitarbeiterin Planung, Stellv. Kämmerin                                    039754/50-131           31
Frau I. Albrecht         Kassenleiterin                                                             039754/50-134           34
Frau V. Liskow           Mitarbeiterin Kasse                                                        039754/50-136           34
Frau J. Neumann          Vollstreckung                                                              039754-50-137           33
Frau G. Nimz             Steuern                                                                    039754/50-119           36
Frau S. Sadurska         Steuern                                                                    039754/50-119           36
Frau E. Hoffmann         Steuern                                                                    039754/50-132           32
Frau A. Wendtland        Bilanzbuchhaltung                                                          039754/50-133           35
Herr B. Lewerenz         Systemadministration, Datenschutz                                          039754/50-141           38
Frau V. Röwer            Anlagenbuchhaltung                                                         039754/50-135           14
Frau A. Mülling          Bilanzbuchhaltung                                                          039754/50-130           35
Frau L. Swierczek        Finanzbuchhaltung                                                          039754/50-206           14
Bauamt
Herr K. Stahl            Leiter Bauamt                                                              039754/50-156           24
Frau G. Scherzandt       Wirtschaftsförderung, stellv. Bauamtsleiterin                              039754/50-155           21
Frau V. Schulz           Bauverwaltung, Beitragserhebung, Bauanträge, Zweckverband                  039754/50-150           22
Frau D. Wagner           Bauleitplanung, Wahlen                                                     039754/50-138           26
Frau N. Henning          Liegenschaften, Pachtverträge, Hausnummernvergabe                          039754/50-120           26
Herr P. Kühl             Gebäudemanagement,Wohnungen, Versicherungen                                039754/50-121           25
Frau D. Straßburg        Mitarbeiterin Bauamt, Breitbandausbau                                      039754/50-154           23
Herr J. Mißling          Vergabestelle                                                              039754/50-152           22
Fax: Amt Löcknitz-Penkun: 039754/50-200        Internet: www.loecknitz-online.de        E-Mail: amt@loecknitz-online.de
Nr. 12/2021                                             - 11 -                                 Amtsblatt Löcknitz-Penkun

                         In der Gemeinde Rossow ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt
                                          die unbefristete Stelle als

                                         Gemeindearbeiter (m/w/d)
                                              in Vollzeit zu besetzen.

                            Jetzt informieren und bis zum 11.Januar 2021 bewerben!
                        www.amt-loecknitz-penkun.de (> aktuelles > Stellenausschreibung)

                                                      Tuleya
                                                   Bürgermeister

                        Informationen der Kasse des Amtes Löcknitz-Penkun
                Vom 27.12.2021 bis zum 30.12.2021 sind in der Kasse des Amtes Löcknitz-Penkun
                            keine Bareinzahlungen bzw. Barauszahlungen möglich.
                                              Albrecht, Kassenleiterin

                                             Gemeinde Bergholz
                   Öffentliche Bekanntmachung zum Jahresabschlusses 2019 für die Gemeinde Bergholz

Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungs-           Die Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung er-
prüfungsamt haben den Jahresabschluss der Gemeinde          folgte am 17.11.2021.
Bergholz zum 31. Dezember 2019 gemäß § 3a KPG ge-
                                                            Beschluss Nr. 04-2021-377
prüft. Das Rechnungsprüfungsamt und der Rechnungs-
                                                            Die Gemeindevertretung Bergholz beschließt gemäß § 60
prüfungsausschuss haben das Ergebnis in ihren Prüfungs-
                                                            Abs. 5 Satz 1 KV M-V, den vom Rechnungsprüfungsaus-
berichten und ihren abschließenden Prüfungsvermerken
                                                            schuss und vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahres-
zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestäti-
                                                            abschluss der Gemeinde Bergholz zum 31. Dezember
gungsvermerk erteilt.
                                                            2019 i. d. F. vom 12.08.2021 festzustellen.
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Bean-
standungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der    Beschluss Nr. 04-2021-378
Feststellung durch die Gemeindevertretung entgegenste-      Die Gemeindevertretung Bergholz beschließt gemäß § 60
hen könnten.                                                Abs. 5 Satz 2 KV M-V, dem Bürgermeister für das Haus-
                                                            haltsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.
Das Vermögen zum 31. Dezember 2019
beträgt                                  1.547.340,49 €     Der Jahresabschluss 2019 der Gemeinde Bergholz wird
Die Eigenkapitalquote beträgt                               hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss
zum 31. Dezember 2019                          41,41 %      liegt mit seinen Anlagen zur Einsichtnahme vom Zeitpunkt
(unter Berücksichtigung der Sonderposten)                   der Bekanntmachung an für sieben Werktage in der Amts-
Die Gemeinde ist zum Bilanzstichtag nicht überschuldet.     verwaltung Löcknitz-Penkun, Chausseestraße 30, Kämme-
                                                            rei, zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.
Der Höchstbetrag der Kredite
zur Liquiditätssicherung 2019 beträgt     293.000,00 €      Bergholz, den 18.11.2021
Die Einhaltung wurde im Haushaltsjahr 2098 beachtet.
Das Jahresergebnis 2019 beträgt             53.792,92 €
Die Finanzrechnung weist für 2019                           U. Kersten
einen Saldo aus von                        205.682,33 €     Bürgermeister
Die Investitionsauszahlungen
betragen in 2019                                  0,00 €    Hinweis gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-
Die Investitionskredite betragen                            Vorpommern (KV M/V):
                                                            Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der KV
zum Bilanzstichtag                         147.793,81 €     M/V enthalten oder aufgrund der KV M/V erlassen worden sind, kann
Der Haushaltsausgleich gemäß § 16 GemHVO-Doppik ist         nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht
                                                            mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf
insgesamt nicht gegeben.
                                                            die Regelungen dieses Absatzes hingewiesen worden ist.
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde fortgeschrieben.       Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung        schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tat-
                                                            sache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber dem Amt geltend
am 16.11.2021 beschlossen, der Gemeindevertretung die       gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder
Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Berg-       Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend von Satz 1 stets
holz zum 31. Dezember 2019 zu empfehlen.                    geltend gemacht werden.
Amtsblatt Löcknitz-Penkun                                  - 12 -                                                   Nr. 12/2021

                                               Gemeinde Grambow
                   Öffentliche Bekanntmachung zum Jahresabschlusses 2018 für die Gemeinde Grambow

Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungs-             Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Gram-
prüfungsamt haben den Jahresabschluss der Gemeinde            bow zum 31. Dezember 2018 zu empfehlen.
Grambow zum 31. Dezember 2018 gemäß § 3a KPG ge-              Die Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung
prüft. Das Rechnungsprüfungsamt und der Rechnungs-            Grambow erfolgte am 26.10.2021.
prüfungsausschuss haben das Ergebnis in ihren Prüfungs-
                                                              Beschluss Nr. 09-2021-496
berichten und ihren abschließenden Prüfungsvermerken
                                                              Die Gemeindevertretung Grambow beschließt gemäß §60
zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestäti-
                                                              Abs. 5 Satz 1 KV M-V, den vom Rechnungsprüfungsaus-
gungsvermerk erteilt.
                                                              schuss und vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahres-
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Bean-         abschluss der Gemeinde Grambow zum 31. Dezember
standungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der      2018 i. d. F. vom 11.06.2021 festzustellen.
Feststellung durch die Gemeindevertretung entgegenste-
                                                              Beschluss Nr. 09-2021-505
hen könnten.
                                                              Die Gemeindevertretung Grambow beschließt, dem Bür-
Das Vermögen beträgt                                          germeister für das Haushaltsjahr 2018 die Entlastung zu
zum 31. Dezember 2018                    4.734.928,35 €       erteilen.
Die Eigenkapitalquote beträgt
                                                              Der Jahresabschluss 2018 der Gemeinde Grambow wird
zum 31.12.2018                                 97,86 %
                                                              hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss
(unter Berücksichtigung der Sonderposten)
                                                              liegt mit seinen Anlagen zur Einsichtnahme vom Zeitpunkt
Die Gemeinde ist zum Bilanzstichtag nicht überschuldet.
                                                              der Bekanntmachung an für sieben Werktage in der Amts-
Der Höchstbetrag der Kredite                                  verwaltung Löcknitz-Penkun, Chausseestraße 30, Kämme-
zur Liquiditätssicherung 2018 beträgt      31.000,00 €        rei, zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.
Die Einhaltung wurde im Haushaltsjahr 2018 beachtet.
                                                              Grambow, den 10.11.2021
Das Jahresergebnis 2018 beträgt              -49.503,09 €
Die Finanzrechnung 2018
weist einen Saldo aus von                    -30.757,15 €
                                                              Ehmke
Die Investitionsauszahlungen
                                                              Bürgermeister
betragen in 2018                              95.874,04 €
Die Investitionskredite                                       Hinweis gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-
betragen zum Bilanzstichtag                   83.151,24 €     Vorpommern (KV M/V):
                                                              Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der KV
Die Gemeinde verfügt zum Bilanzstichtag                       M/V enthalten oder aufgrund der KV M/V erlassen worden sind, kann
über liquide Mittel von                       61.360,99 €     nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht
                                                              mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf
Von einem Haushaltsausgleich gemäß § 16 GemHVO kann
                                                              die Regelungen dieses Absatzes hingewiesen worden ist.
insgesamt nicht ausgegangen werden.                           Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist
Die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes           schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tat-
wurde von der Gemeindevertretung beschlossen.                 sache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber dem Amt geltend
                                                              gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung          Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend von Satz 1 stets
am 08.09.2021 beschlossen, der Gemeindevertretung die         geltend gemacht werden.

                                               Gemeinde Krackow
           Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des externen Notfallplanes für den Betriebsbereich der
                            NAWARO BioEnergie Park „Klarsee“ GmbH, Standort Krackow

                                                              „Klarsee“ GmbH, Standort Krackow, ein externer Notfall-
                                                              plan erstellt.
                                                              Dieser ist gemäß § 13 Abs. 5 LKatSG M-V zur Anhörung
                                                              der Öffentlichkeit für die Dauer eines Monats öffentlich
                                                              auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens
                                                              eine Woche vorher öffentlich bekannt zu machen mit dem
                                                              Hinweis, dass Anregungen während der Auslegungsfrist
Bekanntmachung des Landrates des Landkreises Vor-
                                                              vorgebracht werden können.
pommern-Greifswald als untere Katastrophenschutzbehör-
                                                              Die geheimhaltungsbedürftigen Teile des externen Notfall-
de gemäß § 13 des Gesetzes über den Katastrophenschutz
                                                              planes einschließlich der namentlichen Angaben nach § 13
in Mecklenburg-Vorpommern (Landeskatastrophenschutz-
                                                              Abs. 4 Nr. 1 LKatSG M-V sind dem Plan entnommen.
gesetz – LKatSG M-V).
Durch die untere Katastrophenschutzbehörde des Land-          Die Auslegung zur Anhörung erfolgt in der Zeit vom
kreises VorpommernGreifswald wurde gemäß § 13 LKatSG          01.01.2022 bis 31.01.2022 während der öffentlichen
M-V für den Betriebsbereich der NAWARO BioEnergie Park        Sprechzeiten in folgenden Behörden:
Nr. 12/2021                                               - 13 -                             Amtsblatt Löcknitz-Penkun
                 Amt Löcknitz-Penkun                          Es wird dringend empfohlen, sich telefonisch oder per E-
                    Ordnungsamt                               Mail anzumelden, sofern Interesse an der Einsichtnahme
                      Zimmer 12                               besteht. Wenden Sie sich hierzu an die genannten Aus-
                  Chausseestraße 30                           legungsstellen.
                   17321 Löcknitz
                                                              Innerhalb der Auslegungsfrist und bis zu zwei Wochen
                   Tel.: 039754 50204                         nach Ablauf der Auslegungszeit kann jede Person schrift-
     E-Mail: PSchroeder-Sanow@loecknitz-online.de             lich oder zur Niederschrift bei den genannten Auslegungs-
                                                              stellen Bedenken oder Anregungen vorbringen.
         Landkreis Vorpommern-Greifswald
                    Ordnungsamt                               Pasewalk, 07.12.2021
      Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz
                 Haus 3, Zimmer 101                           Im Auftrag
             An der Kürassierkaserne 9
                  17309 Pasewalk                              Werner Hackbarth
                                                              Amtsbleiter
                 Tel.: 03834 8760 2840
      E-Mail: Brandschutzdienststelle@kreis-vg.de
                                                              Bekanntmachungsvermerk: Bekannt gemacht durch Veröffentlichung
                                                              auf der Homepage http://www.kreis-vg.de am 01.12.2021 und im
Wir weisen darauf hin, dass es aufgrund der Corona-Lage       amtlichen Bekanntmachungsblatt des Amtes Löcknitz-Penkun am
zu geänderten Öffnungszeiten kommen kann.                     14.12.2021 (Ausgabe Dezember 2021)

                                               Gemeinde Nadrensee
      Zweitwohnungssteuersatzung – Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Nadrensee

Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land          (3) Nutzen mehrere Personen, die nicht zu einer Familie
Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der                gehören, gemeinschaftlich eine Wohnung, so gilt als
Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V 2011, S.                Zweitwohnung der auf diejenigen Personen entfallen-
777) und der §§ 1 bis 3 und 17 des Kommunalabgaben-               de Wohnungsanteil, denen die Wohnung als Neben-
gesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) in der                  wohnung im Sinne des Meldegesetzes dient. Für die
Fassung der Bekanntmachung vom 12.04.2005 (GVOBl.                 Berechnung des Wohnungsanteils ist die Fläche der
M-V, S. 146), zuletzt geändert durch Gesetz vom                   gemeinschaftlich genutzten Räume den an der Ge-
14.07.2016 (GVOBl. M-V, S. 584) wird nach Beschluss-              meinschaft beteiligten Personen zu gleichen Teilen
fassung der Gemeinde Nadrensee vom 12.10.2021 und                 zuzurechnen. Dem Anteil an der Fläche der gemein-
Anzeige beim Landrat des Landkreises Vorpommern-                  schaftlich genutzten Räume ist die Fläche der von
Greifswald in 17489 Greifswald, als Untere Rechtsaufsicht-        dem Nutzungsberechtigten allein genutzten Räume
behörde folgende Satzung erlassen:                                hinzuzufügen.
                  § 1 – Steuergegenstand
                                                                                    § 3 – Steuerpflicht
Das Innehaben einer Zweitwohnung im Gebiet der Ge-
                                                              (1) Steuerpflichtig ist die Inhaberin oder der Inhaber
meinde Nadrensee unterliegt der Zweitwohnungssteuer.
                                                                  der Wohnung, deren oder dessen melderechtlichen
Nicht der Zweitwohnungssteuer unterliegt das Innehaben
                                                                  Verhältnisse die Beurteilung der Wohnung als Zweit-
einer aus beruflichen Gründen gehaltene Wohnung eines
                                                                  wohnung bewirken. Als Inhaberin oder Inhaber einer
nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten, dessen
                                                                  Zweitwohnung gilt die Person, der die Verfügungs-
eheliche Wohnung sich in einer anderen Gemeinde be-
                                                                  befugnis über die Wohnung als Eigentümerin oder
findet.
                                                                  Eigentümer, Mieterin oder Mieter oder als sonstige
              § 2 – Begriff der Zweitwohnung                      dauernutzungsberechtigte Person zusteht. Dies gilt
                                                                  auch bei unentgeltlicher Nutzung.
(1) Zweitwohnung im Sinne dieser Satzung ist jede Woh-
                                                              (2) Sind mehrere Personen gemeinschaftlich Inhaberinnen
    nung, die eine Einwohnerin oder ein Einwohner als
                                                                  oder Inhaber einer Zweitwohnung, so sind sie Gesamt-
    Nebenwohnung neben ihrer oder seiner Hauptwoh-
                                                                  schuldner gemäß § 44 der Abgabenordnung.
    nung für den eigenen persönlichen Lebensbedarf oder
                                                              (3) Steuerpflichtig im Sinne dieser Satzung sind nicht
    den persönlichen Bedarf der Familienmitglieder in der
                                                                  Feriengäste als Mieterinnen und/oder Mieter von
    Gemeinde Nadrensee inne hat. Eine Wohnung verliert
                                                                  Ferienhäuser, Wohnungen oder Zimmern. Soweit die
    die Eigenschaft ihrer Zweitwohnung nicht dadurch,
                                                                  Nutzung unter einem Monat liegt.
    dass ihre Inhaberin und/oder ihr Inhaber sie zeitweilig
    zu anderen als den vorgenannten Zwecken nutzt.
                                                                       § 4 – Entstehung und Ende der Steuerpflicht
(2) Wohnung im Sinne dieser Satzung ist jeder umschlos-
    sene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen bestimmt          (1) Die Zweitwohnungssteuer ist eine Jahresaufwands-
    ist und zu dem eine Küche oder Kochnische sowie               steuer. Steuerjahr ist das Kalenderjahr.
    eine Toilette gehört. Wohnwagen sind nur dann als         (2) Die Steuerpflicht entsteht am 1. Januar des jeweiligen
    Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur ge-              Kalenderjahres, frühestens jedoch mit Inkrafttreten
    legentlich fortbewegt werden.                                 dieser Satzung. Ist eine Wohnung erst nach dem 1.
Amtsblatt Löcknitz-Penkun                                      - 14 -                                                   Nr. 12/2021
    Januar des jeweiligen Kalenderjahres als Zweitwoh-                162 der Abgabenordnung aufgrund einer Schätzung
    nung zu beurteilen, so entsteht die Steuerpflicht am              festgesetzt werden. Darüber hinaus können Verspä-
    ersten Tag des darauffolgenden Kalendermonats.                    tungszinsenzuschläge nach § 152 der Abgabenord-
(3) Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats,            nung erhoben werden.
    in dem die steuerpflichtige Wohnung aufgegeben wird.          (3) Die Entrichtung der Zweitwohnungssteuer erfolgt
                                                                      in vier Teilbeträgen, zum 15.02., 15.05, 15.08 und
             § 5 – Steuerbemessungsgrundlage                          15.11. im Erhebungsjahr. Beginnt die Steuerpflicht
                                                                      erst im Laufe des Kalenderjahres, wird die anteilige
(1) Die Steuer bemisst sich nach dem aufgrund des Nut-
                                                                      Steuer für den Rest des Kalenderjahres festgesetzt.
    zungsvertrages im Besteuerungszeitraum geschulde-
                                                                      Diese sowie für die Vergangenheit nachzuzahlenden
    ten Entgelt ohne Betriebs- oder sonstige Nebenkosten,
                                                                      Steuerbeträge werden innerhalb eines Monats nach
    bei Mietverträgen nach der Jahresnettokaltmiete.
                                                                      Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig.
(2) Ist die Wohnung eigengenutzt oder unterhalb des
    ortsüblichen Nutzungsentgeltes überlassen, so ist
                                                                                     § 9 – Ordnungswidrigkeiten
    Bemessungsgrundlage die ortsübliche Jahresnetto-
    kaltmiete, die für Wohnungen oder Wohnungsanteile             (1) Ordnungswidrig handelt, wer als steuerpflichtige
    gleicher oder ähnlicher Art, Beschaffenheit, Größe,               Person oder bei Wahrnehmung der Angelegenheit
    Ausstattung und Lage regelmäßig gezahlt wird. Als                 einer Steuerpflichtigen oder eines Steuerpflichtigen
    ortsübliche Jahreskaltmiete gilt jene Miethöhe, welche            leichtfertig
    sich für vergleichbare Wohnungen in der Gemeinde                  1. über steuerrechtlich erhebliche Tatsachen unrich-
    Nadrensee oder am Markt herausgebildet hat.                           tige oder unvollständige Angaben macht oder
(3) Die maßgebliche Wohnfläche ist nach den §§ 42 bis 44              2. die Gemeinde Nadrensee pflichtwidrig über steuer-
    der Zweiten Berechnungsverordnung in der Fassung                      rechtlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt
    der Bekanntmachung vom 12. Oktober 1990 (BGBl. I                      und dadurch Steuern verkürzt oder nicht gerecht-
    S. 2178), zuletzt geändert durch die Vierte Verordnung                fertigte Steuervorteile für sich oder einen anderen
    zur Änderung wohnungsrechtlicher Vorschriften vom                     erlangt. Die Strafbestimmungen bei Vorsatz gemäß
    13. Juli 1992 (BGBl. I, S. 1250), zu ermitteln.                       § 16 des Kommunalabgabegesetzes Mecklenburg-
                                                                          Vorpommern bleiben unberührt.
                      § 6 – Steuersatz                            (2) Ordnungswidrig handelt auch, wer vorsätzlich oder
                                                                      leichtfertig
Die Steuer beträgt im Kalenderjahr 10 % der Bemessungs-
                                                                      1. Belege ausstellt, die in tatsächlicher Hinsicht un-
grundlage.
                                                                          richtig sind, oder
                    § 7 – Steuererklärung                             2. der Erklärungspflicht über Innehaben einer Zweit-
                                                                          wohnung sowie alle der Besteuerung zugrunde
(1) Das Innehaben einer Zweitwohnung sowie alle der
                                                                          liegenden Tatsachen nicht nachkommt.
    Besteuerung zugrunde liegenden Tatsachen sind der
                                                                      Zuwiderhandlungen gegen § 7 sind Ordnungswidrig-
    Gemeinde Nadrensee auf amtlich vorgeschriebenem
                                                                      keiten nach § 17 des Kommunalabgabegesetzes.
    Vordruck spätestens bis zum 15. Kalendertag nach
                                                                  (3) Gemäß § 17 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes
    Beginn der Steuerpflicht zu erklären. Eine Steuererklä-
                                                                      Mecklenburg-Vorpommern kann eine Ordnungswidrig-
    rungspflicht besteht nicht, soweit keine Abweichungen
                                                                      keit nach Abs. 1 mit einer Geldbuße bis zu 10.000 €,
    zu bereits abgegebenen Erklärungen vorliegen.
                                                                      die Ordnungswidrigkeit nach Abs. 2 mit einer Geld-
(2) Unbeschadet der sich aus Abs. 1 ergebenden Ver-
                                                                      buße bis zu 5.000 € geahndet werden.
    pflichtung kann die Gemeinde Nadrensee jede Person
    zur Abgabe einer Steuererklärung auffordern, die mit
                                                                                         § 10 – In-Kraft-Treten
    Nebenwohnung gemeldet ist oder ohne gemeldet zu
    sein, eine meldepflichtige Wohnung  innehat. Ist die          Diese Satzung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
    Nebenwohnung keine Zweitwohnung im Sinne von § 2,
    haben deren Inhaberin und/oder dessen Inhaber dies            Nadrensee, den 13.10.2021
    nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu erklären
    und die hierfür maßgeblichen Umstände anzugeben
    (Negativerklärung).
                                                                  Voß
(3) Die Angaben der und/oder des Erklärungspflichtigen
                                                                  Bürgermeisterin
    sind durch geeignete Unterlagen, insbesondere durch
    Mietvertrag oder Mietänderungsvertrag, nachzuweisen.          Hinweis gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-
                                                                  Vorpommern (KVM-V):
 § 8 – Besteuerungsverfahren und Fälligkeit der Steuerschuld      Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der KV
                                                                  M-V enthalten oder aufgrund der KV M-V erlassen worden sind, kann
(1) Die Zweitwohnungssteuer wird durch Bescheid für               nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht
    den jeweiligen Besteuerungszeitraum festgesetzt.              mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf
    Der Bescheid wird geändert, wenn die Anzeige einer            die Regelungen dieses Absatzes hingewiesen worden ist.
    Änderung von Besteuerungsgrundlagen oder die                  Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist
                                                                  schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift oder der Tat-
    Anzeige des Endes der Steuerpflicht eine niedrigere           sache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber dem Amt geltend
    Steuerfestsetzung erforderlich macht.                         gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder
(2) Gibt die nach § 7 verpflichtete Person eine Erklärung         Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend von Satz 1 stets
    nicht oder nicht rechtzeitig ab, kann die Steuer nach §       geltend gemacht werden.
Nr. 12/2021                                                  - 15 -                            Amtsblatt Löcknitz-Penkun

                                                   Gemeinde Ramin

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses für die Klarstellungs- u. Ergänzungssatz­ung
  für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Schmagerower Weg der Gemeinde Ramin
                                       sowie
    Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Klarstellungs- und
  Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Schmagerower Weg
              der Gemeinde Ramin nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ramin hat in öffent­         die Flurstücke bzw. Teilbereiche der Flurstücke 86, 87/2,
licher Sitzung am 16.11.2021 den Beschluss über die              88, 87/1, 89, 91, 83, 82, 80, 79, 92, 75, 74, 73 und 71 der
Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für         Flur 102 der Gemarkung Ramin und ist in folgendem Karte-
den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Schmagerower               nausschnitt dargestellt:
Weg gefasst.
Der Geltungsbereich erstreckt sich auf die Flurstücke bzw.
Teilflächen der Flurstücke 4, 5, 7, 8, 10, 11, 12, 13/2, 13/3,
13/4, 14, 15, 17, 18, 19, 21/1 und 22 der Flur 105 und auf

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt        montags         8:00 Uhr–12:00 Uhr      13:00 Uhr–15:30 Uhr
gemacht.                                                         dienstags       8:00 Uhr–12:00 Uhr      13:00 Uhr–18:00 Uhr
                                                                 mittwochs       8:00 Uhr–12:00 Uhr
Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am
                                                                 donnerstags     8:00 Uhr–12:00 Uhr      13:00 Uhr–15:00 Uhr
16.11.2021 gebilligte und zur Auslegung bestimmte En-
                                                                 freitags        8:00 Uhr–12:00 Uhr
twurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den
im Zusammenhang bebauten Ortsteil Schmagerower Weg               oder nach Vereinbarung (E-Mail: dwagner@loecknitz-on-
der Gemeinde Ramin und der Entwurf der Begründung                line.de; Telefonnummer: 039754/50138) zu jedermanns
dazu liegen vom 23.12.2021 bis 28.01.2022 im Amt                 Einsicht öffentlich aus. Im Hinblick auf das jeweils aktuelle
Löcknitz-Penkun, Bauamt Zimmer 26, Chausseestraße 30             Infektionsgeschehen wird auf die vorherige Terminverein-
in 17321 Löcknitz                                                barung zur Einsichtnahme hingewiesen.
Amtsblatt Löcknitz-Penkun                                 - 16 -                                                    Nr. 12/2021
Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die       und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die
auszulegenden Unterlagen auf der Internetseite des Amtes      Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.
Löcknitz-Penkun unter www.amt-loecknitz-penkun.de
                                                              Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der
eingestellt und über das Bau- und Planungsportal Meck-
                                                              Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Daten-
lenburg-Vorpommern zugänglich.
                                                              schutzgrundverordnung (DSGVO).
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung
Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellung-    Ramin, den 23.11.2021
nahme hierzu schriftlich oder während der Dienststunden
zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene
Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über
die Klarstellungssatzung mit Einbeziehung unberück-           Retzlaff
sichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte   Bürgermeister

     Öffentliche Bekanntmachung zum Jahresabschlusses 2018 für die Gemeinde Ramin
Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungs-             Die Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung
prüfungsamt haben den Jahresabschluss der Gemeinde            Ramin erfolgte am 16.11.2021.
Ramin zum 31. Dezember 2018 gemäß § 3a KPG geprüft.
                                                              Beschluss Nr. 12-2021-392
Das Rechnungsprüfungsamt und der Rechnungsprüfungs-
                                                              Die Gemeindevertretung Ramin beschließt gemäß §60 Abs.
ausschuss haben das Ergebnis in ihren Prüfungsberichten
                                                              5 Satz 1 KV M-V, den vom Rechnungsprüfungsausschuss
und ihren abschließenden Prüfungsvermerken zusammen-
                                                              und vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresab-
gefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsver-
                                                              schluss der Gemeinde Ramin zum 31. Dezember 2018
merk erteilt.
                                                              i. d. F. vom 30.04.2021 festzustellen.
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Bean-
standungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der      Beschluss Nr. 12-2021-393
Feststellung durch die Gemeindevertretung entgegenste-        Die Gemeindevertretung Ramin beschließt, dem Bürger-
hen könnten.                                                  meister für das Haushaltsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
Das Vermögen beträgt                                          Der Jahresabschluss 2017 der Gemeinde Ramin wird hier-
zum 31. Dezember 2018                   3.611.488,67 €        mit öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss liegt
Die Eigenkapitalquote beträgt                                 mit seinen Anlagen zur Einsichtnahme vom Zeitpunkt der
zum 31.12.2018                                97,57 %         Bekanntmachung an für sieben Werktage in der Amtsver-
(unter Berücksichtigung der Sonderposten)                     waltung Löcknitz-Penkun, Chausseestraße 30, Kämmerei,
                                                              zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.
Das Jahresergebnis 2018 beträgt                     0,00 €
Die Finanzrechnung 2018 weist                                 Ramin, den 22.11.2021
einen Saldo aus von                            5.011,21 €
Die Investitionsauszahlungen
betragen in 2018                               8.471,61 €
Die Investitionskredite haben durch
                                                              Retzlaff
planmäßige Tilgung abgenommen und
                                                              Bürgermeister
betragen zum Bilanzstichtag                   67.116,15 €
Die liquiden Mittel betragen
zum Bilanzstichtag                           107.936,00 €     Hinweis gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-
                                                              Vorpommern (KV M/V):
Der Haushaltsausgleich gemäß § 16 GemHVO-Doppik ist           Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der KV
insgesamt nicht gegeben.                                      M/V enthalten oder aufgrund der KV M/V erlassen worden sind, kann
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde von der Gemeinde-        nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht
                                                              mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf
vertretung beschlossen.                                       die Regelungen dieses Absatzes hingewiesen worden ist.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung          Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist
                                                              schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tat-
am 08.09.2021 beschlossen, der Gemeindevertretung die         sache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber dem Amt geltend
Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Ramin         gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder
zum 31. Dezember 2018 in der Fassung vom 30.04.2021           Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend von Satz 1 stets
zu empfehlen.                                                 geltend gemacht werden.
Nr. 12/2021                                          - 17 -                          Amtsblatt Löcknitz-Penkun

                 Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
                   Anordnungsbeschluss mit der Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte

              Freiwilliger Landtausch „Blankensee-Ramin“ Landkreis Vorpommern-Greifswald
                                       Aktenzeichen: 5433.2-V-012-295
Amtsblatt Löcknitz-Penkun                                          - 18 -                                           Nr. 12/2021
                              I                                             II. Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte
                                                                                           § 14 Abs. 1 bis 3 FlurbG
a)   Anordnungsbeschluss
     Mit diesem Beschluss wird der Freiwillige Landtausch             Inhaber von Rechten, die nicht aus dem Grundbuch er-
     „Blankensee-Ramin“, Gemeinden Blankensee, Ramin,                 sichtlich sind, die aber zur Beteiligung am Freiwilligen
     Löcknitz und Rothenklempenow, Landkreis Vorpom-                  Landtauschverfahren berechtigen, werden aufgefordert,
     mern-Greifswald nach § 103c Abs. 2 Flurbereinigungs-             diese Rechte innerhalb von drei Monaten – gerechnet vom
     gesetz (FlurbG) angeordnet.                                      ersten Tage dieser Bekanntmachung – bei der Flurberei-
                                                                      nigungsbehörde -Staatliches Amt für Landwirtschaft und
     Dem Freiwilligen Landtausch unterliegen nachfolgen-
                                                                      Umwelt Vorpommern- (Hausanschrift: Badenstraße 18,
     de Flurstücke:
                                                                      18439 Stralsund; Postanschrift: Postfach 2541, 18412
      Landkreis: Vorpommern-Greifswald                                Stralsund) anzumelden.
      Gemeinde     Gemarkung      Flur   Flurstück
                                                                      Diese Rechte sind auf Verlangen der Flurbereinigungs-
      Blankensee   Blankensee     1      84/1, 84/2 (alt: 84),86      behörde innerhalb einer von dieser zu setzenden Frist
      Ramin        Ramin          103    61, 63, 64                   nachzuweisen. Werden Rechte erst nach Ablauf der vor-
      Löcknitz     Löcknitz       1      158, 159, 162, 163           bezeichneten Fristen angemeldet oder nachgewiesen, so
      Rothen-      Mewegen        4      44/1, 44/2                   kann die Flurbereinigungsbehörde die bisherigen Ver-
      klepenow                                                        handlungen und Festsetzungen gelten lassen.

     Das Verfahrensgebiet umfasst nach dem Liegen-                    Der Inhaber eines vorstehend bezeichneten Rechts muss
     schaftskataster 97.532 m 2. Die dem Freiwilligen                 die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Frist-
     Landtausch unterliegenden Flurstücke sind in der                 ablaufs ebenso gegen sich gelten lassen wieder Beteilig-
     mit diesem Beschluss verbundenen Übersichtskarte                 te, dem gegenüber die Frist durch Bekanntgabe des
     (S. 17) durch farbige Markierung gekennzeichnet. Die             Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist.
     genaue Abgrenzung, nach Flurstücken kann im Be-
     darfsfall auch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft           Rechtsbehelfsbelehrung:
     und Umwelt Vorpommern (Hausanschritt: Badenstr.18,               Gegen diesen Beschluss zur Anordnung eines Freiwilligen
     18439 Stralsund) nach vorheriger Terminabsprache                 Landtausches kann innerhalb eines Monats nach Bekannt-
     eingesehen werden.                                               gabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft
                                                                      und Umwelt Vorpommern, Sitz Stralsund oder dessen
b)   Gründe                                                           Außenstelle, Sitz Ueckermünde erhoben werden.
     Der Freiwillige Landtausch dient überwiegend der
     Verbesserung der Forststruktur, dabei                            Stralsund, den 20.10.2021
     - der Zusammenlegung der Flurstücke zu großen
        Wirtschaftsflächen                                                     Ausgefertigt:
     - der Verbesserung ungünstiger Grundstücksformen                                                 Stralsund, den 22.10.2021
     - der Verkürzung der Entfernung vom land- und                    Im Auftrag                                       Im Auftrag
        forstwirtschaftlichen Betrieb zu den zu bewirtschaf-
        tenden Flächen.
     Die Tauschpartner haben die Durchführung des
     Freiwilligen Landtausches beantragt und glaubhaft                gez. Garbers		                                            Klatt
     gemacht, dass er sich zeitnah verwirklichen lässt. Er            Abteilungsleiter
     wird hiermit nach §§ 103a ff. FlurbG angeordnet.                 Integrierte ländliche Entwicklung

                                         Zweckverband „Klar See“ Penkun

                       Öffentliche Bekanntmachung zum Jahresabschluss 2016
                               für den Zweckverband „Klar See“ Penkun
Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungs-                     Die Bilanzsumme beträgt                10.227.085,88 €
prüfungsamt haben den Jahresabschluss des Zweckver-                   Die Eigenkapitalquote beträgt
bandes „Klar See“ zum 31. Dezember 2016 gemäß § 3a                    zum 31.Dezember 2016                          99,30 %
KPG geprüft. Das Rechnungsprüfungsamt und der Rech-                   (unter Berücksichtigung der Sonderposten)
nungsprüfungsausschuss haben das Ergebnis in ihren
                                                                      Das Jahresergebnis 2016 beträgt                96.122,33 €
Prüfungsberichten und ihren abschließenden Prüfungsver-
                                                                      Die Finanzrechnung 2016 weist
merken zusammengefasst und einen uneingeschränkten
                                                                      einen Saldo aus von                            39.635,56 €
Bestätigungsvermerk erteilt.
                                                                      Der Zahlungsmittelbestand zum
                                                                      Bilanzstichtag beträgt                      1.018.827,82 €
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Bean-
                                                                      Die Investitionsauszahlungen betragen          59.754,80 €
standungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der
Feststellung durch die Zweckverbandsversammlung ent-                  Von einem Haushaltsausgleich gemäß § 16 GemHVO kann
gegenstehen könnten.                                                  insgesamt ausgegangen werden.
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