Brunnen neben der Kirche in Penkun - Jahrgang 16 - Amt Löcknitz-Penkun
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Jahrgang 16 14. Dezember 2021 Nr. 12 Brunnen neben der Kirche in Penkun Postwurfsendung sämtliche Haushalte Foto von Sandra Nägel (2021)
Amtsblatt Löcknitz-Penkun -2- Nr. 12/2021 Autohaus Mochow Das Jahr neig� sich dem Ende zu. Wir wollen dies zum Anlass nehmen, uns f�r das entgegengebrachte Ver��auen zu bedanken und wünschen all unseren Kunden und Geschäſtsfreunden f�r das neue Jahr Gesundheit, Glück und Zufriedenheit. Pasewalker Str. 25 a 17321 Löcknitz Tel.: (039754) 20 839 Wir wünschen unseren Mandanten und Geschäftsfreunden frohe Weihnachten und ein glückliches, erfolgreiches sowie Unseren verehrten Kunden gesundes neues Jahr. ein frohes Weihnachtsfest verbunden NEU mit den besten Wünschen Stettiner Straße 45 17309 Pasewalk Friedrichstraße 31 17358 Torgelow für ein glückliches und Tel. 03973 2078-0 www.listax.de erfolgreiches neues Jahr. All meinen Kunden ein besinnliches Weihnachtsfest im Kreise ihrer Familie und ein gesundes neues Jahr. Vielen Dank für Ihr Vertrauen. Apotheker André Buchholz, e.K. Chausseestraße 80e • 17321 Löcknitz Ihre Andrea Buchholz Tel. 039754 20309 • Fax 039754 21901 randow-apotheke-loecknitz@t-online.de KOSMETIKSTUDIO www.randow-apotheke-loecknitz.de NATURSCHÖN 17321 Löcknitz Chausseestraße 14a Tel.: 039754/23790
Nr. 12/2021 -3- Amtsblatt Löcknitz-Penkun Allen unseren Kunden und Geschäftspartnern wünschen wir ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr. Chausseestraße 86a 17321 Löcknitz Fröhliche Weihnachten und ein gesundes neues Jahr wünscht allen Mitgliedern, Mietern und Geschäftspartnern der Aufsichtsrat und Vorstand der Wohnungsbaugenossenschaft Löcknitz eG Zum Wasserturm 13 · 17321 Löcknitz Telefon 039754/51440 oder 0171/4253110
Amtsblatt Löcknitz-Penkun -4- Nr. 12/2021 Wir wünschen Euch in diesem Jahr eine Weihnachtszeit, wie sie früher war. Kein Hetzen zur Bescherung hin, kein Schenken ohne Herz und Sinn. Wir wünschen Euch ein kleines Stück von warmer Menschlichkeit zurück. Wir wünschen Euch in diesem Jahr eine Weihnachtszeit, wie als Kind sie war. Es war einmal, schon lang ist‘s her, da war so wenig so viel mehr. Verfasser unbekannt Liebe Bürgerinnen und Bürger, in ein paar Tagen feiern wir das Weihnachtsfest und kurz darauf beginnt das neue Jahr. Aus diesem Anlass möchte ich die Möglichkeit nutzen, mich ganz herzlich bei Ihnen für Ihre Arbeit, die Sie im Interesse der gemeindlichen Ent- wicklung geleistet haben, zu bedanken. Das, vor allem vor dem Hintergrund, zu wissen, dass die Unterstützung vieler Vorhaben, vieler Ideen, vieler Wünsche nicht einfacher war – eher komplizierter. Die Corona-Pandemie, auf die wir so nicht vorbereitet waren, hat uns in der Mitte der Gesellschaft tief getroffen. Erst im letzten Jahr mit der sogenannten „ersten Welle“. Aber auch jetzt steht uns mit der bereits „vierten Welle“ eine ganz schwierige Zeit bevor. Der Corona-Virus, auch in der neuen Variante „Omikron“, beherrscht unser tägliches Leben. Was geht noch? 2G, 3G oder vielleicht 2G Plus, es ist zurzeit schwierig, noch den aktuellen Stand bei den Verordnungen mitzubekommen. Die Wirtschaft, der Handel, die Vereine, die Kirchen, die Familie und jeder ganz persönlich steht vor Herausforderungen, die wir so nicht erwarten konnten. Das Treffen mit Freunden und Verwandten zum Weihnachtsfest und zum Jahreswechsel ist auch in diesem Jahr nur eingeschränkt möglich und bei Familienbesuchen ist immer die Sorge dabei, jemanden anzu- stecken oder selbst angesteckt zu werden. Und doch halten Sie sich an die Regeln. Nur durch Ihr Verständnis und Ihr Mitwirken kann es uns gelingen, die An- steckungsgefahr zu senken, um unser Gesundheitswesen nicht zu überlasten und zu gewährleisten, dass jeder Infizierte die bestmögliche Versorgung erhalten kann. Es geht um Menschenleben! Es geht um uns! Helfen Sie auch weiter durch Ihr Verhalten mit, diese nicht einfache Zeit so gut wie möglich zu überstehen! Schützen Sie sich und Ihre Angehörigen! Im gesamten Amtsbereich ist auch im Jahr 2021 wieder spürbar Großes geleistet worden. Trotz Pandemie wurden viele Projekte erfolgreich angegangen und umgesetzt. Es gab aber in diesem Jahr auch viele Rückschläge. Die Kinder und Jugendlichen konnten nicht wie gewohnt in der Schule lernen. Es gab erhebliche Einschränkungen. Die Jugendweihen im Amtsbereich mussten mehrfach verschoben werden, Klassenfahrten und Abschlussfeiern fielen teilweise aus. Man kann behaupten, unseren Kindern und Jugend- lichen ging ein ganzes Jahr ihrer Jugend verloren. Aber auch alle anderen Bürgerinnen und Bürger mussten erhebliche Veränderungen im täglichen Leben aber auch im Beruf ertragen. Ich denke hier nur an Homeoffice, Videokonferenzen und Telefonkonferenzen, die sicher viele von uns in den vergangenen Monaten kennenlernen durften. Der Umgang mit dem Internet und den sozialen Medien ist allgegenwärtig.
Nr. 12/2021 -5- Amtsblatt Löcknitz-Penkun In diesem Zuge ist sicher vielen der Ausbau des schnellen Internets nicht verborgen geblieben. Im südlichen Amtsbereich ist er schon weit fortgeschritten. Im Großen und Ganzen geht es trotz erheblicher Fortschritte im geförderten Ausbau zu langsam. Hier muss die Ausbaugeschwindigkeit deutlich erhöht werden. In diesem Jahr kam aber auch ein weiterer Umstand dazu den wir so nicht kann- ten. Die Flüchtlingswelle aus Iran, Irak und anderen Ländern, aufgestaut in Bela- rus, hat auch unseren Amtsbereich im Spätsommer getroffen. Flüchtlinge zogen durch die Dörfer und hinterließen verunsicherte Bürger aber auch Müllhalden in den Gemarkungen. Die Situation ist aktuell aufgrund der starken Präsenz der polnischen Grenzpolizei an der Grenze zu Belarus ruhig. Die Beseitigung der Müllhalden ist nach anfänglichen Schwierigkeiten im Griff. Ich hoffe, dass dieses, aus meiner Sicht gesamtstaatliche Problem, auf Bundes- und Europaebene gelöst werden kann. Das Jahr 2021 hatte für jeden von Ihnen ganz sicher seine guten aber auch schlechten Tage. Dafür ist jetzt die Zeit zu rekapitulieren. Ich danke Ihnen für Ihr Vertrauen, für ganz viel ehrenamtliche Arbeit im gesamten Amtsbereich, in der Nachbarschaft, in Vereinen, Kirchen und Verbänden sowie überall da, wo Sie sich einbringen, ob beruflich oder privat. Danken möchte ich den Mitgliedern des Amtsausschusses, den Kommunalvertretungen des Amtes Löcknitz-Penkun sowie den sachkundigen Bürgern in den Ausschüssen für die hervorragende und konstruktive Zusammenarbeit. Ich freue mich auf eine weitere gute Zusammenarbeit. Herzlicher Dank gilt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Amtsverwaltung des Amtes Löcknitz-Penkun, ohne Sie wäre unsere ehrenamtliche Arbeit unmöglich. Mein ganz persönlicher Dank gilt allen Kameradinnen und Kameraden in den Freiwilligen Feuerwehren und den Rettungsdiensten. Sie leisten eine besondere Aufgabe zum Wohle der Allgemeinheit. Lassen Sie uns die bevorstehenden Weihnachtsfeiertage und den Jahreswechsel nutzen, um wieder zur Ruhe zu kommen und um inne zu halten. Nehmen wir ein wenig aus unserer Alltagsgeschwindigkeit heraus und erfreuen wir uns an dem wertvollsten Geschenk, das wir auch in diesem Jahr erhielten und das man nirgendwo kaufen kann – den Frieden. Ich wünsche Ihnen im Kreise Ihrer Familien, Ihrer Angehörigen und Freunden frohe, glückliche und besinnliche Feiertage. Kommen Sie gut in das neue Jahr 2022. Auch dafür viel Gesundheit, Schaffenskraft und Erfolg. Bleiben Sie gesund! Stefan Müller Amtsvorsteher
AmtsblAtt löcknitz-Penkun -6- Nr. 12/2021 Liebe Boocker Bürgerinnen und Bürger, Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, wieder einmal ist ein Jahr mit vielen Höhen und Tiefen fast zu Ende. Weihnachten, das Fest der Liebe und der Jahreswechsel stehen vor Weihnachten ist für die meisten Menschen in dieser Welt das wich- der Tür. Wir schauen auf das Jahr zurück und hoffen auf ein gutes tigste und schönste Fest des Jahres, um mit ihrer Familie, den Freun- und, in diesen Zeiten kann man sagen, besseres Jahr 2022! den und Nachbarn Zeit zusammen bei leckerem Essen und Kerzen- schein zu verbringen. Wenn wir in diesen Tagen den Blick durch unsere schöne Gemeinde Für einige unter uns werden es aber andere Weihnachten sein. Von schweifen lassen, stellen wir fest, es ist etwas in Bewegung. Viele dem einen zum anderen Tag hat sich durch Krankheit, Verlust oder Bauprojekte von privaten Familien befinden sich in ihrer Umsetzung. eine schmerzliche Nachricht Ihr Leben verändert. Einige Plätze Die Gemeinde wächst und verjüngt sich dadurch. Darüber freuen werden leer bleiben, weil geliebte Menschen von uns gegangen sind. wir uns sehr und heißen die jungen und neuen Boocker Mitbürger- Oft ganz plötzlich, völlig unerwartet, viel zu früh oder weil sie den innen und Mitbürger in unserem Ort herzlich willkommen! Das ist Kampf gegen eine tödliche Krankheit verloren haben. Ansporn und Motivation zugleich, Beständiges beizubehalten, aber Ich wünsche Ihnen, dass Ihnen die Weihnachtzeit Kraft und Hoffnung auch Neuem gegenüber aufgeschlossen zu sein. bei Kerzenschein gibt, um über gemeinsame und fröhliche Erinne- rungen sowie Fotos und Geschichten Ihrer verlorenen Mitmenschen Auch konnten wir in diesem Jahr wieder zwei Großveranstaltungen zu erzählen, die auf eine dankbare Lebenszeit zurückblicken dürften sowie einige kleinere Höhepunkte durchführen, die das gesellschaft- – so sind sie uns nahe –. Die Lebensuhr dreht sich weiter und immer liche Miteinander in den Vordergrund gestellt haben. Das ist gerade mehr erkennen wir die Dinge, die wirklich wichtig sind: Gesundheit, in diesen Zeiten unheimlich wichtig! Allen Organisatoren, Helfern Zufriedenheit und ein Leben in Frieden. und Unterstützern sei dafür nochmals herzlich gedankt! Mein besonderer Dank gilt unseren Bürgerinnen und Bürgern für ihr Ich möchte die Gelegenheit nutzen, mich auch bei allen ehrenamtlich Engagement unsere Stadt mit ihren Ortsteilen lebens- und vor allem engagierten Bürgerinnen und Bürgern zu bedanken, sei es in der liebenswert zu gestalten und ihre Zeit und Arbeitskraft in den Dienst Freiwilligen Feuerwehr, im Sportverein, in der Dörpschaft – jedem, der Allgemeinheit zu stellen. Ein herzliches Dankeschön gilt unseren Vereinen, den Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehren, Mit- der in seiner Freizeit dem Allgemeinwohl dient! Jeder einzelne von arbeitern unseres Bauhofes und des Roten Kreuzes, den Sekretärinnen Ihnen trägt dazu bei. unserer Schulen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unseres Ein besonderer Dank gilt es auch den Gemeindearbeitern und Bun- Eigenbetriebes „Abendsonne“ und der Wohnungsgesellschaft Penkun desfreiwilligendienstleistenden sowie Ein-Euro-Jobbern auszuspre- für die gute und engagierte Arbeit, für das Mitdenken, Mitwirken und chen, die oft vieles über das Normalmaß hinaus geleistet haben! Mitarbeiten. Lassen Sie uns hoffnungsvoll und mit viel Zuversicht in das neue Möge uns die Weihnachtszeit für das kommende Jahr mit Zuversicht, Jahr gehen! Hoffnung, Gesundheit und einem Lächeln für unsere Mitmenschen erfüllen. Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien, auch im Namen der Ich wünsche Ihnen von Herzen erholsame und besinnliche Weihnach- Gemeindevertretung, ein besinnliches und frohes Weihnachtsfest ten, einen guten Jahreswechsel und ein friedliches, sowie einen guten Start in das Neue Jahr 2022! Bleiben Sie gesund! gesundes neues Jahr 2022. Antje Zibell Gunnar Mißling Bürgermeisterin Stadt Penkun Bürgermeister Gemeinde Boock
Nr. 12/2021 -7- AmtsblAtt löcknitz-Penkun Liebe Bürgerinnen und Bürger aus Battinsthal, Hohenholz, Immer ein Lichtlein mehr Krackow, Kyritz, Lebehn und Schuckmannshöhe, Immer ein Lichtlein mehr Im Kranz, den wir gewunden, ich wünsche Ihnen im Kreise Ihrer Familien, Ihrer Angehörigen Dass er leuchtet uns so sehr und Freunde auch im Namen der Gemeinvertretung eine Durch die dunklen Stunden. frohe, glückliche und besinnliche Weihnachtszeit. Zwei und drei und dann vier! Kommen Sie gut in das neue Jahr. Rund um den Kranz welch ein Schimmer, Auch dafür viel Gesundheit, Und so leuchten auch wir, Schaffenskraft und Erfolg. Und so leuchtet das Zimmer. Gerd Sauder Und so leuchtet die Welt Bürgermeister der Gemeinde Krackow Langsam der Weihnacht entgegen, Und der in Händen sie hält, MATTHIAS CLAUDIUS, DEUTSCHER DICHTER, 1740–1815 Weiss um den Segen! Der Fortschritt geschieht heutzutage so schnell, dass während irgendjemand eine bestimmte Sache für ganz und gar undurchführbar erklärt, er von jemand anderen unterbrochen wird, der sie schon längst realisiert hat. ALBERT EINSTEIN Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Blankensee, ich wünsche Ihnen und Ihren Familien, auch im Namen der Gemeindevertretung, ein friedliches und glückliches Weihnachtsfest im Kreise Ihrer Liebsten sowie viel Gesundheit und Glück für das Jahr 2022. Stefan Müller Bürgermeister der Gemeinde Blankensee Rufen Sie mich zu jeder Zeit an! FAHRSERVICE • Fahrten aller Art • Roll- und Tragestuhl Olaf Marquardt Ich wünsche all meinen Kunden ein schönes Weihnachtsfest und für das neue Jahr alles Gute! Tel. 039754/52 60 90 Mobil 0151/20668161 17322 Boock Rothenklempenower Str. 1 TAXI TOLLA • Krankenfahrten • Taxifahrten Försterweg 26 17321 Löcknitz Tel. 039754-22007 oder 0171-3851381 Ich wünsche all meinen Kunden, Bekannten und Wir wünschen Geschäftspartnern ein besinnliches allen ein frohes Fest Weihnachtsfest und ein gesundes und ein gesundes neues Jahr. neues Jahr!
Amtsblatt Löcknitz-Penkun -8- Nr. 12/2021 - gutbürgerliche Speisen - Buffets - Familienfeiern Wir danken für Ihre Treue und wünschen unseren Kunden ein schönes Wir wünschen allen Gästen ein frohes Weihnachtsfest und für und besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr! das kommende Jahr 2022 viel Glück, Tel: 039744518888, 01753456769 • Schloßstr. 4 · 17321 Rothenklempenow Gesundheit und Erfolg. Andrea Henke Bäckerei · Konditorei Chausseestraße 80, 17321 Löcknitz Café Rieck & Sohn GbR Tel. 039754/515577 Chausseestr. 72, 17321 Löcknitz, Tel.: 039754/20635, Fax: 51439 Wir wünschen all unseren Kunden ein besinnliches Weihnachtsfest im Kreise Ihrer Familie und ein gesundes neues Jahr! Danke für Ihr Vertauen. Öffnungszeiten: Mo-Fr 09.00 - 18.00 Uhr , Sa 09.00 - 12.00 Uhr Die besten Wünsche für ein fröhliches Weihnachtsfest und ein glückliches und erfolgreiches neues Jahr, verbunden mit einem herzlichen Dank für das bisher erwiesene Vertrauen! • Fenster/Türen • Innenausbau • Restauration Jörg Brüssow Tischlermeister Lange Str. 27 · 17328 Penkun · Fu.: 0170-28 59 675 · Tel.: 039751-61952 o. 60280 Löcknitz sagt Danke mit herzlichen Advents- und Weihnachtsgrüßen. Wir wünschen unseren Kunden und Geschäftsfreunden fröhliche und besinnliche Feiertage sowie ein zufriedenes und gesundes neues Jahr. W ir wünschen Ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest Bis demnächst in und Gesundheit auch für‘s meiner Kfz-Werkstatt neue Jahr! Wir danken auf Thomas Krüger, diesem Wege all unseren Kfz-Meisterbetrieb Patienten für das in uns Prenzlauer Straße 3c, 17321 Löcknitz Tel.: 039754/20496 gesetzte Vertrauen.
Nr. 12/2021 -9- Amtsblatt Löcknitz-Penkun Inhaltsverzeichnis Amtliches - EUTB – Beratungsstelle 28 - Telefonverzeichnis Amt Löcknitz-Penkun 10 - Übergabe Mannschaftstransportfahrzeug für die - Stellenausschreibung 10 Freiwillige Feuerwehr Boock 29 - Information der Kasse des Amtes Löcknitz-Penkun 10 - Halloween und Martinamarkt in Neu-Grambow 29 - Öffentliche Bekanntmachung zum Jahresabschluss 2019 - Die MitMachzentrale Vorpommern-Greifswald stellt sich vor 30 für die Gemeinde Bergholz 10 - Begegnungszentrum mia in Löcknitz: - Öffentliche Bekanntmachung zum Jahresabschluss 2018 Erhellende Klänge; Im Reisenden Circuszelt 31 für die Gemeinde Grambow 11 Interkulturelle Woche 2021 32 - Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des - Danke Uecker-Randow 32 externen Notfallplanes f. den Betriebsbereich der NAWARO - Club der deutsch-französischen Freundschaft 33 BioEnergie Park „Klar See“ GmbH, Standort Krackow 12 - Ein riesengroßer Dank vom Sportschützenverein Löcnitz 36 - Zweitwohnungssteuersatzung – Satzung über die - Landesmeistertitel und Bronze, 4 neue Danträger 36 Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde - Zu Gast im Heimatverein 37 Nadrensee 13 - Kita „Randow-Spatzen“ in Löcknitz: - Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss sowie öffentliche Gemeinsam sind wir STARK; Razem jrśtesmy SILNI 38 Auslegung für die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Herbstzeit – Lampionzeit; Halloween; für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Ich geh mit meiner Laterne … 39 Schmargerower Weg der Gemeinde Ramin 15 Kurztrip der Randow-Spatzen nach Afrika 40 - Öffentliche Bekanntmachung zum Jahresabschluss 2018 Ein wertvolles Papierstück 40 für die Gemeinde Ramin 16 - Begegnungszentrum mia Löcknitz: - Freiwilliger Landtausch „Blankensee-Ramin“ Landkreis Herbstlicher Workshop für Kinder; Laternenschein und Vorpommern Greifswald 17 eine Geschichte vom Teilen 41 - Öffentliche Bekanntmachung zum Jahresabschluss 2016 - Ein Mehrgenerationensportplatz in Grambow 44 für den Zweckverband „Klar See“ Penkun 18 - Liebe Gemeindemitglieder 44 - Öffentliche Bekanntmachung zum Jahresabschluss 2017 - Spielplatz an die Kinder der Gemeinde Boock übergeben 44 für den Zweckverband „Klar See“ Penkun 19 - Schießwarnung 01/2022 45 - Abfuhrtermine – Januar/Februar 2022 20 - Weihnachtstraditionen – Gans schön lecker! 45 Sonstiges - Wir gratulieren den Jubilaren – Januar & Februar 2022 23 Die nächste Ausgabe - Eine Weihnachtsfeier im Jahre 1534 24 - Weihnachtszeit 2021 26 Amtsblatt Löcknitz-Penkun - Sonderimpfaktion im Bürgerhaus „Alte Schule“ Löcknitz 26 - Volkssolidarität Uecker-Randow unterstützt durch erscheint am Dienstag, den 15.02.2022. zusätzliche Testzentren 26 Redaktionsschluss: - Termine Gottesdienste 27 01.02.2022 um 12.00 Uhr - 100 Jahre Freiwillige Feuerwehr Boock und 60 Jahre Boocker Sportverein im Jahr 2022 28 Anzeigenschluss für Werbeanzeigen: - Blutspendetermine 2022 28 2. Februar 2022 - Volkstrauertag 2021 28 Impressum Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Löcknitz-Penkun Herausgeber: Herstellungsleitung: Amt Löcknitz-Penkun, Chausseestraße 30, 17321 Löcknitz V. i. S. d. P.: Schibri-Verlag, Milow 60, 17337 Uckerland, Internet: www.loecknitz-online.de Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg (Um.) E-Mail: amt@loecknitz-online.de Redaktion: Martina Goth, E-Mail: goth@schibri.de Bezugsmöglichkeiten: Anzeigen: gewerbl.: Nicole Helms, E-Mail: helms@schibri.de - Amt Löcknitz-Penkun, Chausseestraße 30, 17321 Löcknitz, privat: Martina Goth, E-Mail: goth@schibri.de Tel.: 039754/50-0 Tel.: 039753/22757 - Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg (Um.), Tel.: Für den Inhalt von Anzeigen und gelieferte Druckdaten sind alleinig 039753/22757 die Inserenten verantwortlich. Es gelten die „Allgemeinen Geschäfts- Bezugsbedingungen: bedingungen“ des Verlages sowie dessen Anzeigenpreise. Namentlich - Das amtliche Mitteilungsblatt erscheint zehnmal jährlich in zwölf gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung des Verfassers wieder Ausgaben (Auflage: 5.300 Exemplare) und wird kostenlos an die und müssen nicht unbedingt mit der Meinung des Herausgebers über- erreichbaren Haushalte verteilt. einstimmen. Einige Bilder und/oder Fotos in dieser Ausgabe sind das - Abonnenten erhalten das Amtsblatt gegen Erstattung der Portoko- urheberrechtlichgeschützte Eigentum von 123RF Linited, Fotolia oder sten autorisierten Lieferanten, die gemäß der Lizenzbedingungen genutzt - Ein kostenloser Download des Amtsblattes ist über das Amt Löck- werden. Diese Bilder und/oder Fotos dürfen nicht ohne Erlaubnis von nitz-Penkun unter www.loecknitz-online.de möglich. 123RF Limited oder Foltolia kopiert oder heruntergeladen werden. Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Druck/Endverarbeitung: Herr Futh, Tel.: 039754/50128 LINUS WITTICH Medien KG, Röbeler Straße 9, 17209 Sietow Für unverlangt eingesandte Manuskripte besteht keine Verpflichtung © Schibri-Verlag der Veröffentlichung. Der Herausgeber und die Redaktion behalten Das Werk und seine Teile sind urheberrechtlich geschützt. Die Ver- sich vor, Beiträge zu kürzen und redaktionell zu bearbeiten. Die Ver- vielfältigung (auch Auszüge) bedarf der schriftlichen Genehmigung antwortung für den Inhalt der Beiträge liegt bei den Autoren. des Verlages.
Amtsblatt Löcknitz-Penkun - 10 - Nr. 12/2021 Öffentliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachungen – Anfang– Telefonverzeichnis Amt Löcknitz-Penkun Name Aufgabe Telefonnummer Zimmer Leitender Verwaltungsbeamter Herr D. Futh Leitender Verwaltungsbeamter 039754/50-126 28 Frau F. Bose Sekretariat, Amtsblatt 039754/50-128 28 Frau S. Juhl Lohn/Gehalt 039754/50-127 29 Frau K. Benning Personal, Lehrausbildung, Wahlen, Bundesfreiwilligendienst 039754/50-139 20 Frau K. Ramscheck Poststelle, Zentrale, Archiv 039754-500 10 Haupt- und Ordnungsamt Frau A. Timm Leiterin Haupt- und Ordnungsamt, Stellv. LVB 039754/50-113 13 Herr R. Linse Ordnung u. Sicherheit/Stellv. OAL/Kultur 039754/50-114 19 Herr E. Schinke Ordnung u. Sicherheit, ruhender Verkehr 039754/50-205 19 Frau S. Radant Kindertagesstätten/Schulen 039754/50-111 12 Frau H. Schmidt Einwohnermeldeamt 039754/50-107 17 Frau P. Schröder-Sanow Friedhofswesen/Abfallwirtschaft/Feuerwehr 039754/50-204 12 Frau T. Lüdtke Standesamt 039754/50-118 18 Frau E. Köhler Wohngeld/Rundfunkgebührenbefreiung 039754/50-201 16 Frau B. Ziesemer Gewerbe 039754/50-109 11 Herr G. Carnitz Einwohnermeldeamt 039754/50-117 17 Kämmerei Frau K. Rambow Leiterin Kämmerei 039754/50-125 30 Frau J. Melech Mitarbeiterin Planung, Stellv. Kämmerin 039754/50-131 31 Frau I. Albrecht Kassenleiterin 039754/50-134 34 Frau V. Liskow Mitarbeiterin Kasse 039754/50-136 34 Frau J. Neumann Vollstreckung 039754-50-137 33 Frau G. Nimz Steuern 039754/50-119 36 Frau S. Sadurska Steuern 039754/50-119 36 Frau E. Hoffmann Steuern 039754/50-132 32 Frau A. Wendtland Bilanzbuchhaltung 039754/50-133 35 Herr B. Lewerenz Systemadministration, Datenschutz 039754/50-141 38 Frau V. Röwer Anlagenbuchhaltung 039754/50-135 14 Frau A. Mülling Bilanzbuchhaltung 039754/50-130 35 Frau L. Swierczek Finanzbuchhaltung 039754/50-206 14 Bauamt Herr K. Stahl Leiter Bauamt 039754/50-156 24 Frau G. Scherzandt Wirtschaftsförderung, stellv. Bauamtsleiterin 039754/50-155 21 Frau V. Schulz Bauverwaltung, Beitragserhebung, Bauanträge, Zweckverband 039754/50-150 22 Frau D. Wagner Bauleitplanung, Wahlen 039754/50-138 26 Frau N. Henning Liegenschaften, Pachtverträge, Hausnummernvergabe 039754/50-120 26 Herr P. Kühl Gebäudemanagement,Wohnungen, Versicherungen 039754/50-121 25 Frau D. Straßburg Mitarbeiterin Bauamt, Breitbandausbau 039754/50-154 23 Herr J. Mißling Vergabestelle 039754/50-152 22 Fax: Amt Löcknitz-Penkun: 039754/50-200 Internet: www.loecknitz-online.de E-Mail: amt@loecknitz-online.de
Nr. 12/2021 - 11 - Amtsblatt Löcknitz-Penkun In der Gemeinde Rossow ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die unbefristete Stelle als Gemeindearbeiter (m/w/d) in Vollzeit zu besetzen. Jetzt informieren und bis zum 11.Januar 2021 bewerben! www.amt-loecknitz-penkun.de (> aktuelles > Stellenausschreibung) Tuleya Bürgermeister Informationen der Kasse des Amtes Löcknitz-Penkun Vom 27.12.2021 bis zum 30.12.2021 sind in der Kasse des Amtes Löcknitz-Penkun keine Bareinzahlungen bzw. Barauszahlungen möglich. Albrecht, Kassenleiterin Gemeinde Bergholz Öffentliche Bekanntmachung zum Jahresabschlusses 2019 für die Gemeinde Bergholz Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungs- Die Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung er- prüfungsamt haben den Jahresabschluss der Gemeinde folgte am 17.11.2021. Bergholz zum 31. Dezember 2019 gemäß § 3a KPG ge- Beschluss Nr. 04-2021-377 prüft. Das Rechnungsprüfungsamt und der Rechnungs- Die Gemeindevertretung Bergholz beschließt gemäß § 60 prüfungsausschuss haben das Ergebnis in ihren Prüfungs- Abs. 5 Satz 1 KV M-V, den vom Rechnungsprüfungsaus- berichten und ihren abschließenden Prüfungsvermerken schuss und vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahres- zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestäti- abschluss der Gemeinde Bergholz zum 31. Dezember gungsvermerk erteilt. 2019 i. d. F. vom 12.08.2021 festzustellen. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Bean- standungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Beschluss Nr. 04-2021-378 Feststellung durch die Gemeindevertretung entgegenste- Die Gemeindevertretung Bergholz beschließt gemäß § 60 hen könnten. Abs. 5 Satz 2 KV M-V, dem Bürgermeister für das Haus- haltsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. Das Vermögen zum 31. Dezember 2019 beträgt 1.547.340,49 € Der Jahresabschluss 2019 der Gemeinde Bergholz wird Die Eigenkapitalquote beträgt hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 41,41 % liegt mit seinen Anlagen zur Einsichtnahme vom Zeitpunkt (unter Berücksichtigung der Sonderposten) der Bekanntmachung an für sieben Werktage in der Amts- Die Gemeinde ist zum Bilanzstichtag nicht überschuldet. verwaltung Löcknitz-Penkun, Chausseestraße 30, Kämme- rei, zu den Öffnungszeiten öffentlich aus. Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung 2019 beträgt 293.000,00 € Bergholz, den 18.11.2021 Die Einhaltung wurde im Haushaltsjahr 2098 beachtet. Das Jahresergebnis 2019 beträgt 53.792,92 € Die Finanzrechnung weist für 2019 U. Kersten einen Saldo aus von 205.682,33 € Bürgermeister Die Investitionsauszahlungen betragen in 2019 0,00 € Hinweis gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg- Die Investitionskredite betragen Vorpommern (KV M/V): Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der KV zum Bilanzstichtag 147.793,81 € M/V enthalten oder aufgrund der KV M/V erlassen worden sind, kann Der Haushaltsausgleich gemäß § 16 GemHVO-Doppik ist nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf insgesamt nicht gegeben. die Regelungen dieses Absatzes hingewiesen worden ist. Ein Haushaltssicherungskonzept wurde fortgeschrieben. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tat- sache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber dem Amt geltend am 16.11.2021 beschlossen, der Gemeindevertretung die gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Berg- Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend von Satz 1 stets holz zum 31. Dezember 2019 zu empfehlen. geltend gemacht werden.
Amtsblatt Löcknitz-Penkun - 12 - Nr. 12/2021 Gemeinde Grambow Öffentliche Bekanntmachung zum Jahresabschlusses 2018 für die Gemeinde Grambow Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungs- Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Gram- prüfungsamt haben den Jahresabschluss der Gemeinde bow zum 31. Dezember 2018 zu empfehlen. Grambow zum 31. Dezember 2018 gemäß § 3a KPG ge- Die Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung prüft. Das Rechnungsprüfungsamt und der Rechnungs- Grambow erfolgte am 26.10.2021. prüfungsausschuss haben das Ergebnis in ihren Prüfungs- Beschluss Nr. 09-2021-496 berichten und ihren abschließenden Prüfungsvermerken Die Gemeindevertretung Grambow beschließt gemäß §60 zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestäti- Abs. 5 Satz 1 KV M-V, den vom Rechnungsprüfungsaus- gungsvermerk erteilt. schuss und vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahres- Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Bean- abschluss der Gemeinde Grambow zum 31. Dezember standungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der 2018 i. d. F. vom 11.06.2021 festzustellen. Feststellung durch die Gemeindevertretung entgegenste- Beschluss Nr. 09-2021-505 hen könnten. Die Gemeindevertretung Grambow beschließt, dem Bür- Das Vermögen beträgt germeister für das Haushaltsjahr 2018 die Entlastung zu zum 31. Dezember 2018 4.734.928,35 € erteilen. Die Eigenkapitalquote beträgt Der Jahresabschluss 2018 der Gemeinde Grambow wird zum 31.12.2018 97,86 % hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss (unter Berücksichtigung der Sonderposten) liegt mit seinen Anlagen zur Einsichtnahme vom Zeitpunkt Die Gemeinde ist zum Bilanzstichtag nicht überschuldet. der Bekanntmachung an für sieben Werktage in der Amts- Der Höchstbetrag der Kredite verwaltung Löcknitz-Penkun, Chausseestraße 30, Kämme- zur Liquiditätssicherung 2018 beträgt 31.000,00 € rei, zu den Öffnungszeiten öffentlich aus. Die Einhaltung wurde im Haushaltsjahr 2018 beachtet. Grambow, den 10.11.2021 Das Jahresergebnis 2018 beträgt -49.503,09 € Die Finanzrechnung 2018 weist einen Saldo aus von -30.757,15 € Ehmke Die Investitionsauszahlungen Bürgermeister betragen in 2018 95.874,04 € Die Investitionskredite Hinweis gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg- betragen zum Bilanzstichtag 83.151,24 € Vorpommern (KV M/V): Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der KV Die Gemeinde verfügt zum Bilanzstichtag M/V enthalten oder aufgrund der KV M/V erlassen worden sind, kann über liquide Mittel von 61.360,99 € nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf Von einem Haushaltsausgleich gemäß § 16 GemHVO kann die Regelungen dieses Absatzes hingewiesen worden ist. insgesamt nicht ausgegangen werden. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist Die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tat- wurde von der Gemeindevertretung beschlossen. sache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber dem Amt geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend von Satz 1 stets am 08.09.2021 beschlossen, der Gemeindevertretung die geltend gemacht werden. Gemeinde Krackow Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des externen Notfallplanes für den Betriebsbereich der NAWARO BioEnergie Park „Klarsee“ GmbH, Standort Krackow „Klarsee“ GmbH, Standort Krackow, ein externer Notfall- plan erstellt. Dieser ist gemäß § 13 Abs. 5 LKatSG M-V zur Anhörung der Öffentlichkeit für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher öffentlich bekannt zu machen mit dem Hinweis, dass Anregungen während der Auslegungsfrist Bekanntmachung des Landrates des Landkreises Vor- vorgebracht werden können. pommern-Greifswald als untere Katastrophenschutzbehör- Die geheimhaltungsbedürftigen Teile des externen Notfall- de gemäß § 13 des Gesetzes über den Katastrophenschutz planes einschließlich der namentlichen Angaben nach § 13 in Mecklenburg-Vorpommern (Landeskatastrophenschutz- Abs. 4 Nr. 1 LKatSG M-V sind dem Plan entnommen. gesetz – LKatSG M-V). Durch die untere Katastrophenschutzbehörde des Land- Die Auslegung zur Anhörung erfolgt in der Zeit vom kreises VorpommernGreifswald wurde gemäß § 13 LKatSG 01.01.2022 bis 31.01.2022 während der öffentlichen M-V für den Betriebsbereich der NAWARO BioEnergie Park Sprechzeiten in folgenden Behörden:
Nr. 12/2021 - 13 - Amtsblatt Löcknitz-Penkun Amt Löcknitz-Penkun Es wird dringend empfohlen, sich telefonisch oder per E- Ordnungsamt Mail anzumelden, sofern Interesse an der Einsichtnahme Zimmer 12 besteht. Wenden Sie sich hierzu an die genannten Aus- Chausseestraße 30 legungsstellen. 17321 Löcknitz Innerhalb der Auslegungsfrist und bis zu zwei Wochen Tel.: 039754 50204 nach Ablauf der Auslegungszeit kann jede Person schrift- E-Mail: PSchroeder-Sanow@loecknitz-online.de lich oder zur Niederschrift bei den genannten Auslegungs- stellen Bedenken oder Anregungen vorbringen. Landkreis Vorpommern-Greifswald Ordnungsamt Pasewalk, 07.12.2021 Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz Haus 3, Zimmer 101 Im Auftrag An der Kürassierkaserne 9 17309 Pasewalk Werner Hackbarth Amtsbleiter Tel.: 03834 8760 2840 E-Mail: Brandschutzdienststelle@kreis-vg.de Bekanntmachungsvermerk: Bekannt gemacht durch Veröffentlichung auf der Homepage http://www.kreis-vg.de am 01.12.2021 und im Wir weisen darauf hin, dass es aufgrund der Corona-Lage amtlichen Bekanntmachungsblatt des Amtes Löcknitz-Penkun am zu geänderten Öffnungszeiten kommen kann. 14.12.2021 (Ausgabe Dezember 2021) Gemeinde Nadrensee Zweitwohnungssteuersatzung – Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Nadrensee Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land (3) Nutzen mehrere Personen, die nicht zu einer Familie Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der gehören, gemeinschaftlich eine Wohnung, so gilt als Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V 2011, S. Zweitwohnung der auf diejenigen Personen entfallen- 777) und der §§ 1 bis 3 und 17 des Kommunalabgaben- de Wohnungsanteil, denen die Wohnung als Neben- gesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) in der wohnung im Sinne des Meldegesetzes dient. Für die Fassung der Bekanntmachung vom 12.04.2005 (GVOBl. Berechnung des Wohnungsanteils ist die Fläche der M-V, S. 146), zuletzt geändert durch Gesetz vom gemeinschaftlich genutzten Räume den an der Ge- 14.07.2016 (GVOBl. M-V, S. 584) wird nach Beschluss- meinschaft beteiligten Personen zu gleichen Teilen fassung der Gemeinde Nadrensee vom 12.10.2021 und zuzurechnen. Dem Anteil an der Fläche der gemein- Anzeige beim Landrat des Landkreises Vorpommern- schaftlich genutzten Räume ist die Fläche der von Greifswald in 17489 Greifswald, als Untere Rechtsaufsicht- dem Nutzungsberechtigten allein genutzten Räume behörde folgende Satzung erlassen: hinzuzufügen. § 1 – Steuergegenstand § 3 – Steuerpflicht Das Innehaben einer Zweitwohnung im Gebiet der Ge- (1) Steuerpflichtig ist die Inhaberin oder der Inhaber meinde Nadrensee unterliegt der Zweitwohnungssteuer. der Wohnung, deren oder dessen melderechtlichen Nicht der Zweitwohnungssteuer unterliegt das Innehaben Verhältnisse die Beurteilung der Wohnung als Zweit- einer aus beruflichen Gründen gehaltene Wohnung eines wohnung bewirken. Als Inhaberin oder Inhaber einer nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten, dessen Zweitwohnung gilt die Person, der die Verfügungs- eheliche Wohnung sich in einer anderen Gemeinde be- befugnis über die Wohnung als Eigentümerin oder findet. Eigentümer, Mieterin oder Mieter oder als sonstige § 2 – Begriff der Zweitwohnung dauernutzungsberechtigte Person zusteht. Dies gilt auch bei unentgeltlicher Nutzung. (1) Zweitwohnung im Sinne dieser Satzung ist jede Woh- (2) Sind mehrere Personen gemeinschaftlich Inhaberinnen nung, die eine Einwohnerin oder ein Einwohner als oder Inhaber einer Zweitwohnung, so sind sie Gesamt- Nebenwohnung neben ihrer oder seiner Hauptwoh- schuldner gemäß § 44 der Abgabenordnung. nung für den eigenen persönlichen Lebensbedarf oder (3) Steuerpflichtig im Sinne dieser Satzung sind nicht den persönlichen Bedarf der Familienmitglieder in der Feriengäste als Mieterinnen und/oder Mieter von Gemeinde Nadrensee inne hat. Eine Wohnung verliert Ferienhäuser, Wohnungen oder Zimmern. Soweit die die Eigenschaft ihrer Zweitwohnung nicht dadurch, Nutzung unter einem Monat liegt. dass ihre Inhaberin und/oder ihr Inhaber sie zeitweilig zu anderen als den vorgenannten Zwecken nutzt. § 4 – Entstehung und Ende der Steuerpflicht (2) Wohnung im Sinne dieser Satzung ist jeder umschlos- sene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen bestimmt (1) Die Zweitwohnungssteuer ist eine Jahresaufwands- ist und zu dem eine Küche oder Kochnische sowie steuer. Steuerjahr ist das Kalenderjahr. eine Toilette gehört. Wohnwagen sind nur dann als (2) Die Steuerpflicht entsteht am 1. Januar des jeweiligen Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur ge- Kalenderjahres, frühestens jedoch mit Inkrafttreten legentlich fortbewegt werden. dieser Satzung. Ist eine Wohnung erst nach dem 1.
Amtsblatt Löcknitz-Penkun - 14 - Nr. 12/2021 Januar des jeweiligen Kalenderjahres als Zweitwoh- 162 der Abgabenordnung aufgrund einer Schätzung nung zu beurteilen, so entsteht die Steuerpflicht am festgesetzt werden. Darüber hinaus können Verspä- ersten Tag des darauffolgenden Kalendermonats. tungszinsenzuschläge nach § 152 der Abgabenord- (3) Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, nung erhoben werden. in dem die steuerpflichtige Wohnung aufgegeben wird. (3) Die Entrichtung der Zweitwohnungssteuer erfolgt in vier Teilbeträgen, zum 15.02., 15.05, 15.08 und § 5 – Steuerbemessungsgrundlage 15.11. im Erhebungsjahr. Beginnt die Steuerpflicht erst im Laufe des Kalenderjahres, wird die anteilige (1) Die Steuer bemisst sich nach dem aufgrund des Nut- Steuer für den Rest des Kalenderjahres festgesetzt. zungsvertrages im Besteuerungszeitraum geschulde- Diese sowie für die Vergangenheit nachzuzahlenden ten Entgelt ohne Betriebs- oder sonstige Nebenkosten, Steuerbeträge werden innerhalb eines Monats nach bei Mietverträgen nach der Jahresnettokaltmiete. Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig. (2) Ist die Wohnung eigengenutzt oder unterhalb des ortsüblichen Nutzungsentgeltes überlassen, so ist § 9 – Ordnungswidrigkeiten Bemessungsgrundlage die ortsübliche Jahresnetto- kaltmiete, die für Wohnungen oder Wohnungsanteile (1) Ordnungswidrig handelt, wer als steuerpflichtige gleicher oder ähnlicher Art, Beschaffenheit, Größe, Person oder bei Wahrnehmung der Angelegenheit Ausstattung und Lage regelmäßig gezahlt wird. Als einer Steuerpflichtigen oder eines Steuerpflichtigen ortsübliche Jahreskaltmiete gilt jene Miethöhe, welche leichtfertig sich für vergleichbare Wohnungen in der Gemeinde 1. über steuerrechtlich erhebliche Tatsachen unrich- Nadrensee oder am Markt herausgebildet hat. tige oder unvollständige Angaben macht oder (3) Die maßgebliche Wohnfläche ist nach den §§ 42 bis 44 2. die Gemeinde Nadrensee pflichtwidrig über steuer- der Zweiten Berechnungsverordnung in der Fassung rechtlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt der Bekanntmachung vom 12. Oktober 1990 (BGBl. I und dadurch Steuern verkürzt oder nicht gerecht- S. 2178), zuletzt geändert durch die Vierte Verordnung fertigte Steuervorteile für sich oder einen anderen zur Änderung wohnungsrechtlicher Vorschriften vom erlangt. Die Strafbestimmungen bei Vorsatz gemäß 13. Juli 1992 (BGBl. I, S. 1250), zu ermitteln. § 16 des Kommunalabgabegesetzes Mecklenburg- Vorpommern bleiben unberührt. § 6 – Steuersatz (2) Ordnungswidrig handelt auch, wer vorsätzlich oder leichtfertig Die Steuer beträgt im Kalenderjahr 10 % der Bemessungs- 1. Belege ausstellt, die in tatsächlicher Hinsicht un- grundlage. richtig sind, oder § 7 – Steuererklärung 2. der Erklärungspflicht über Innehaben einer Zweit- wohnung sowie alle der Besteuerung zugrunde (1) Das Innehaben einer Zweitwohnung sowie alle der liegenden Tatsachen nicht nachkommt. Besteuerung zugrunde liegenden Tatsachen sind der Zuwiderhandlungen gegen § 7 sind Ordnungswidrig- Gemeinde Nadrensee auf amtlich vorgeschriebenem keiten nach § 17 des Kommunalabgabegesetzes. Vordruck spätestens bis zum 15. Kalendertag nach (3) Gemäß § 17 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes Beginn der Steuerpflicht zu erklären. Eine Steuererklä- Mecklenburg-Vorpommern kann eine Ordnungswidrig- rungspflicht besteht nicht, soweit keine Abweichungen keit nach Abs. 1 mit einer Geldbuße bis zu 10.000 €, zu bereits abgegebenen Erklärungen vorliegen. die Ordnungswidrigkeit nach Abs. 2 mit einer Geld- (2) Unbeschadet der sich aus Abs. 1 ergebenden Ver- buße bis zu 5.000 € geahndet werden. pflichtung kann die Gemeinde Nadrensee jede Person zur Abgabe einer Steuererklärung auffordern, die mit § 10 – In-Kraft-Treten Nebenwohnung gemeldet ist oder ohne gemeldet zu sein, eine meldepflichtige Wohnung innehat. Ist die Diese Satzung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Nebenwohnung keine Zweitwohnung im Sinne von § 2, haben deren Inhaberin und/oder dessen Inhaber dies Nadrensee, den 13.10.2021 nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu erklären und die hierfür maßgeblichen Umstände anzugeben (Negativerklärung). Voß (3) Die Angaben der und/oder des Erklärungspflichtigen Bürgermeisterin sind durch geeignete Unterlagen, insbesondere durch Mietvertrag oder Mietänderungsvertrag, nachzuweisen. Hinweis gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg- Vorpommern (KVM-V): § 8 – Besteuerungsverfahren und Fälligkeit der Steuerschuld Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der KV M-V enthalten oder aufgrund der KV M-V erlassen worden sind, kann (1) Die Zweitwohnungssteuer wird durch Bescheid für nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht den jeweiligen Besteuerungszeitraum festgesetzt. mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf Der Bescheid wird geändert, wenn die Anzeige einer die Regelungen dieses Absatzes hingewiesen worden ist. Änderung von Besteuerungsgrundlagen oder die Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift oder der Tat- Anzeige des Endes der Steuerpflicht eine niedrigere sache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber dem Amt geltend Steuerfestsetzung erforderlich macht. gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder (2) Gibt die nach § 7 verpflichtete Person eine Erklärung Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend von Satz 1 stets nicht oder nicht rechtzeitig ab, kann die Steuer nach § geltend gemacht werden.
Nr. 12/2021 - 15 - Amtsblatt Löcknitz-Penkun Gemeinde Ramin Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses für die Klarstellungs- u. Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Schmagerower Weg der Gemeinde Ramin sowie Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Schmagerower Weg der Gemeinde Ramin nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ramin hat in öffent die Flurstücke bzw. Teilbereiche der Flurstücke 86, 87/2, licher Sitzung am 16.11.2021 den Beschluss über die 88, 87/1, 89, 91, 83, 82, 80, 79, 92, 75, 74, 73 und 71 der Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für Flur 102 der Gemarkung Ramin und ist in folgendem Karte- den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Schmagerower nausschnitt dargestellt: Weg gefasst. Der Geltungsbereich erstreckt sich auf die Flurstücke bzw. Teilflächen der Flurstücke 4, 5, 7, 8, 10, 11, 12, 13/2, 13/3, 13/4, 14, 15, 17, 18, 19, 21/1 und 22 der Flur 105 und auf Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt montags 8:00 Uhr–12:00 Uhr 13:00 Uhr–15:30 Uhr gemacht. dienstags 8:00 Uhr–12:00 Uhr 13:00 Uhr–18:00 Uhr mittwochs 8:00 Uhr–12:00 Uhr Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am donnerstags 8:00 Uhr–12:00 Uhr 13:00 Uhr–15:00 Uhr 16.11.2021 gebilligte und zur Auslegung bestimmte En- freitags 8:00 Uhr–12:00 Uhr twurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Schmagerower Weg oder nach Vereinbarung (E-Mail: dwagner@loecknitz-on- der Gemeinde Ramin und der Entwurf der Begründung line.de; Telefonnummer: 039754/50138) zu jedermanns dazu liegen vom 23.12.2021 bis 28.01.2022 im Amt Einsicht öffentlich aus. Im Hinblick auf das jeweils aktuelle Löcknitz-Penkun, Bauamt Zimmer 26, Chausseestraße 30 Infektionsgeschehen wird auf die vorherige Terminverein- in 17321 Löcknitz barung zur Einsichtnahme hingewiesen.
Amtsblatt Löcknitz-Penkun - 16 - Nr. 12/2021 Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die auszulegenden Unterlagen auf der Internetseite des Amtes Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist. Löcknitz-Penkun unter www.amt-loecknitz-penkun.de Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der eingestellt und über das Bau- und Planungsportal Meck- Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Daten- lenburg-Vorpommern zugänglich. schutzgrundverordnung (DSGVO). Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellung- Ramin, den 23.11.2021 nahme hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Klarstellungssatzung mit Einbeziehung unberück- Retzlaff sichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung zum Jahresabschlusses 2018 für die Gemeinde Ramin Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungs- Die Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung prüfungsamt haben den Jahresabschluss der Gemeinde Ramin erfolgte am 16.11.2021. Ramin zum 31. Dezember 2018 gemäß § 3a KPG geprüft. Beschluss Nr. 12-2021-392 Das Rechnungsprüfungsamt und der Rechnungsprüfungs- Die Gemeindevertretung Ramin beschließt gemäß §60 Abs. ausschuss haben das Ergebnis in ihren Prüfungsberichten 5 Satz 1 KV M-V, den vom Rechnungsprüfungsausschuss und ihren abschließenden Prüfungsvermerken zusammen- und vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresab- gefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsver- schluss der Gemeinde Ramin zum 31. Dezember 2018 merk erteilt. i. d. F. vom 30.04.2021 festzustellen. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Bean- standungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Beschluss Nr. 12-2021-393 Feststellung durch die Gemeindevertretung entgegenste- Die Gemeindevertretung Ramin beschließt, dem Bürger- hen könnten. meister für das Haushaltsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. Das Vermögen beträgt Der Jahresabschluss 2017 der Gemeinde Ramin wird hier- zum 31. Dezember 2018 3.611.488,67 € mit öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss liegt Die Eigenkapitalquote beträgt mit seinen Anlagen zur Einsichtnahme vom Zeitpunkt der zum 31.12.2018 97,57 % Bekanntmachung an für sieben Werktage in der Amtsver- (unter Berücksichtigung der Sonderposten) waltung Löcknitz-Penkun, Chausseestraße 30, Kämmerei, zu den Öffnungszeiten öffentlich aus. Das Jahresergebnis 2018 beträgt 0,00 € Die Finanzrechnung 2018 weist Ramin, den 22.11.2021 einen Saldo aus von 5.011,21 € Die Investitionsauszahlungen betragen in 2018 8.471,61 € Die Investitionskredite haben durch Retzlaff planmäßige Tilgung abgenommen und Bürgermeister betragen zum Bilanzstichtag 67.116,15 € Die liquiden Mittel betragen zum Bilanzstichtag 107.936,00 € Hinweis gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg- Vorpommern (KV M/V): Der Haushaltsausgleich gemäß § 16 GemHVO-Doppik ist Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der KV insgesamt nicht gegeben. M/V enthalten oder aufgrund der KV M/V erlassen worden sind, kann Ein Haushaltssicherungskonzept wurde von der Gemeinde- nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf vertretung beschlossen. die Regelungen dieses Absatzes hingewiesen worden ist. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tat- am 08.09.2021 beschlossen, der Gemeindevertretung die sache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber dem Amt geltend Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Ramin gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder zum 31. Dezember 2018 in der Fassung vom 30.04.2021 Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend von Satz 1 stets zu empfehlen. geltend gemacht werden.
Nr. 12/2021 - 17 - Amtsblatt Löcknitz-Penkun Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern Anordnungsbeschluss mit der Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte Freiwilliger Landtausch „Blankensee-Ramin“ Landkreis Vorpommern-Greifswald Aktenzeichen: 5433.2-V-012-295
Amtsblatt Löcknitz-Penkun - 18 - Nr. 12/2021 I II. Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte § 14 Abs. 1 bis 3 FlurbG a) Anordnungsbeschluss Mit diesem Beschluss wird der Freiwillige Landtausch Inhaber von Rechten, die nicht aus dem Grundbuch er- „Blankensee-Ramin“, Gemeinden Blankensee, Ramin, sichtlich sind, die aber zur Beteiligung am Freiwilligen Löcknitz und Rothenklempenow, Landkreis Vorpom- Landtauschverfahren berechtigen, werden aufgefordert, mern-Greifswald nach § 103c Abs. 2 Flurbereinigungs- diese Rechte innerhalb von drei Monaten – gerechnet vom gesetz (FlurbG) angeordnet. ersten Tage dieser Bekanntmachung – bei der Flurberei- nigungsbehörde -Staatliches Amt für Landwirtschaft und Dem Freiwilligen Landtausch unterliegen nachfolgen- Umwelt Vorpommern- (Hausanschrift: Badenstraße 18, de Flurstücke: 18439 Stralsund; Postanschrift: Postfach 2541, 18412 Landkreis: Vorpommern-Greifswald Stralsund) anzumelden. Gemeinde Gemarkung Flur Flurstück Diese Rechte sind auf Verlangen der Flurbereinigungs- Blankensee Blankensee 1 84/1, 84/2 (alt: 84),86 behörde innerhalb einer von dieser zu setzenden Frist Ramin Ramin 103 61, 63, 64 nachzuweisen. Werden Rechte erst nach Ablauf der vor- Löcknitz Löcknitz 1 158, 159, 162, 163 bezeichneten Fristen angemeldet oder nachgewiesen, so Rothen- Mewegen 4 44/1, 44/2 kann die Flurbereinigungsbehörde die bisherigen Ver- klepenow handlungen und Festsetzungen gelten lassen. Das Verfahrensgebiet umfasst nach dem Liegen- Der Inhaber eines vorstehend bezeichneten Rechts muss schaftskataster 97.532 m 2. Die dem Freiwilligen die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Frist- Landtausch unterliegenden Flurstücke sind in der ablaufs ebenso gegen sich gelten lassen wieder Beteilig- mit diesem Beschluss verbundenen Übersichtskarte te, dem gegenüber die Frist durch Bekanntgabe des (S. 17) durch farbige Markierung gekennzeichnet. Die Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist. genaue Abgrenzung, nach Flurstücken kann im Be- darfsfall auch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft Rechtsbehelfsbelehrung: und Umwelt Vorpommern (Hausanschritt: Badenstr.18, Gegen diesen Beschluss zur Anordnung eines Freiwilligen 18439 Stralsund) nach vorheriger Terminabsprache Landtausches kann innerhalb eines Monats nach Bekannt- eingesehen werden. gabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Sitz Stralsund oder dessen b) Gründe Außenstelle, Sitz Ueckermünde erhoben werden. Der Freiwillige Landtausch dient überwiegend der Verbesserung der Forststruktur, dabei Stralsund, den 20.10.2021 - der Zusammenlegung der Flurstücke zu großen Wirtschaftsflächen Ausgefertigt: - der Verbesserung ungünstiger Grundstücksformen Stralsund, den 22.10.2021 - der Verkürzung der Entfernung vom land- und Im Auftrag Im Auftrag forstwirtschaftlichen Betrieb zu den zu bewirtschaf- tenden Flächen. Die Tauschpartner haben die Durchführung des Freiwilligen Landtausches beantragt und glaubhaft gez. Garbers Klatt gemacht, dass er sich zeitnah verwirklichen lässt. Er Abteilungsleiter wird hiermit nach §§ 103a ff. FlurbG angeordnet. Integrierte ländliche Entwicklung Zweckverband „Klar See“ Penkun Öffentliche Bekanntmachung zum Jahresabschluss 2016 für den Zweckverband „Klar See“ Penkun Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungs- Die Bilanzsumme beträgt 10.227.085,88 € prüfungsamt haben den Jahresabschluss des Zweckver- Die Eigenkapitalquote beträgt bandes „Klar See“ zum 31. Dezember 2016 gemäß § 3a zum 31.Dezember 2016 99,30 % KPG geprüft. Das Rechnungsprüfungsamt und der Rech- (unter Berücksichtigung der Sonderposten) nungsprüfungsausschuss haben das Ergebnis in ihren Das Jahresergebnis 2016 beträgt 96.122,33 € Prüfungsberichten und ihren abschließenden Prüfungsver- Die Finanzrechnung 2016 weist merken zusammengefasst und einen uneingeschränkten einen Saldo aus von 39.635,56 € Bestätigungsvermerk erteilt. Der Zahlungsmittelbestand zum Bilanzstichtag beträgt 1.018.827,82 € Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Bean- Die Investitionsauszahlungen betragen 59.754,80 € standungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung durch die Zweckverbandsversammlung ent- Von einem Haushaltsausgleich gemäß § 16 GemHVO kann gegenstehen könnten. insgesamt ausgegangen werden.
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