Amtsberger Anzeiger - in der Gemeinde Amtsberg

Die Seite wird erstellt Amalia Stolz
 
WEITER LESEN
Amtsberger Anzeiger - in der Gemeinde Amtsberg
Amtsberger
                                            Anzeiger
                                                 Mitteilungsblatt der Gemeinde Amtsberg
                                  für die Ortschaften Dittersdorf, Weißbach, Schlößchen und Wilischthal

    Jahrgang 2022                           Montag, den 9. Mai 2022                           Ausgabe Mai 2022

C
M
Y
K
           Redaktionsschluss Juni-Ausgabe: 02.06.2022 • Erscheinungstermin Juni-Ausgabe: 13.06.2022
Amtsberger Anzeiger - in der Gemeinde Amtsberg
2 Amtsberger Anzeiger                                                                                                                                 9. Mai 2022

Informationen des                                                                    Informationen des Bürgermeisters
Bürgermeisters . . . . . . . . . . . . . . 2–3
Informationen der                                                                       Sanierung Dittersdorfer Straße
Gemeindeverwaltung . . . . . . . . . 3–5
                                                     Die Sanierung des ersten Abschnittes der Dittersdorfer Straße konnte vergangene Woche abgeschlossen wer-
Im Amtsberger Amtsblatt
wischenzeitlich erfolgte öffent-
                                                     den und liegt damit im Zeitplan.
liche Bekanntmachungen . . . . . 6–9                 An dieser Stelle möchte ich mich bei allen Anwohnern bedanken, die insbesondere an den beiden Tagen des
                                                     Bitumeneinbaus mit viel Verständnis und Rücksicht agiert haben.
Historisches . . . . . . . . . . . . . . . . . 11    Viel Unverständnis muss ich aber für diejenigen äußern, die ohne Rücksicht, während der Säuberung, dem An-
                                                     spritzen und dem Aufbringen des neuen Bitumens unbedingt den gesperrten Abschnitt der Straße befahren
Aus den Kindertagesstätten
                                                     mussten.
und Grundschule . . . . . . . . . . . 12–16
                                                     Wir alle wollen eine neue, intakte Straße, ohne Qualitätsmängel. Dann kann man auch erwarten, dass insbe-
Kirchennachrichten . . . . . . . . . 16–17           sondere an den beiden besagten Tagen und nach besonderem Hinweis der Baufirma die Vollsperrung akzep-
                                                     tiert wird. Sofern Fahrzeuge identifiziert wurden, werden wir dem nachgehen.
Geburtstage . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18

Was sonst noch interessiert . . 18–26                Der 2. Bauabschnitt hat bereits vergangene Woche begonnen und erstreckt sich bis Zufahrt Filialweg. Bis Sei-
                                                     lergasse wird die Decke erneut ca. 5 cm abgefräst, im Teilabschnitt bis Filialweg erfolgt dann der gesamte Bi-
Vereinsnachrichten . . . . . . . . 21–16             tumenaufbau. In dem Bauabschnitt werden andere Arbeiten, wie z.B. Neuverlegung Stromtrasse im Bereich
                                                     Filialweg /Radio Seifert /Grundschule mit erledigt. Als Bauzeit ist bis Mitte Juni 2022 vorgesehen.
                                                     Der 3. Abschnitt ist dann im Wesentlichen für die Sommerferien 2022 vorgesehen.

Öffnungszeiten
der Gemeinde                                                         Kanalbau Porschendorfweg/ Teile Oberer Weg Schlößchen

Poststraße 30:                                       Wie in der gesonderten Mitteilung (in diesem Anzeiger) des Zweckverbandes zu entnehmen, soll ab
                                                     07.06.2022 bis Ende Oktober 2022 die neue Abwasserleitung in den Porschendorfweg und Teile des Oberen
Montag:     09.00 – 12.00 Uhr
                                                     Weges eingebracht werden.
Dienstag: 09.00 – 12.00 Uhr
            14.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen                                                               Gewerbegebiet Chemnitzer Str. West
Donnerstag: 09.00 – 12.00 Uhr
            14.00 – 16.00 Uhr                        Die Kaufverhandlungen sind auf der Zielgeraden, die beteiligten Parteien haben sich in den wesentlichen
Freitag:    09.00 – 12.00 Uhr                        Punkten geeinigt.
                                                     Demnach soll nun neben den beiden Flächen (1,4 ha) für die beiden Bewerber auch die im Flächennutzungs-
Sprechstunde des Bürgermeisters:                     plan ausgewiesene Restfläche (gesamt dann 2,75 ha) Richtung Filialweg mit beplant werden.
in der Gemeindeverwaltung,                           Gleichzeitig kann der Radweg in die Planung einbezogen und somit Baurecht hergestellt werden.
Poststraße 30 oder
nach Vereinbarung
                                                                                Befestigung Vorplatz Feuerwehr Dittersdorf
Tel.-Nr.:
                                                     Der Technische Ausschuss wird kommende Woche den Ausbau des direkten Vorplatzes (300m²) vor den Ga-
der Gemeindeverwaltung Amtsberg                      ragen der FFW Dittersdorf beraten und ggf. beauftragen.
Zentrale:              037209/6790
Fax:                  037209/67917
Sekretariat:          037209/67910                                                        Fußweg Chemnitzer Straße
Ordnungsamt/
Straßenrecht:         037209/67912                   Die Gemeinde bemüht sich derzeit um Angebote für den Anbau des Fußweges an der Chemnitzer Straße zwi-
Meldewesen:           037209/67915                   schen Siedlerstraße und Zufahrt Siedlerheim. Unter Berücksichtigung der derzeitigen Preissituation wollen wir
Pers./Kita:           037209/67914                   die Ausführung zeitnah beauftragen.
Bauamt:               037209/67922
Gemeindekasse/
Steuern:           037209/67930/32
                                                                                      Abriss Fabrik Grießbacher Straße
Liegensch./Beiträge: 037209/67933
                                                     Bei Abnahme des Grundstückes, wurde abseits des ehem. Gebäudes noch eine unterirdische Anlage festge-
                                                     stellt, die nach Prüfung auf Schadstoffe nachträglich beseitigt werden muss. Die bisher beauftragte Firma wird
Friedensrichter                                      dies in den nächsten Wochen vornehmen.
Schiedsstelle Zschopau
Friedensrichter, Herr Maik Grammdorf
Termin nach Vereinbarung                                    Buswartehallen Hauptstraße Niederdorf Weißbach / Weißbacher Straße /
Kontakt über Stadtverwaltung                                                            Grundschule
Zschopau:
Tel.: 03725/287132 bzw. 2070                         Die Bestellung von zwei weiteren Buswartehallen ist ausgelöst, lange Lieferfristen behindern aber die schnelle
                                                     Umsetzung. Im Zuge der Neuaufstellung wird der Unterstand am Netto umgesetzt.
Sprechzeiten der Ortsvorsteher
nach Vereinbarung
                                                                      Neugestaltung Erweiterung Spielgarten Kita Regenbogen
Kontoverbindung:
Erzgebirgssparkasse                                  Die Leaderregion hat uns für die Erweiterung des Spielgartens an der Kita Regenbogen Fördermittel in Aus-
                                                     sicht gestellt. Demnach holen wir derzeit Angebote ein, um zeitnah die Umsetzung in Auftrag zu geben. Mit        C
IBAN: DE04 8705 4000 3216 0000 78                                                                                                                                     M
                                                     dem Erweitern des Bereiches kann auch das vom Förderverein über Sponsoren beschaffte Spielgerät errichtet        Y
BIC: WELADED1STB                                                                                                                                                      K
                                                     werden.
Amtsberger Anzeiger - in der Gemeinde Amtsberg
9. Mai 2022                                                                                                             Amtsberger Anzeiger 3

                  Informationen des Bürgermeisters                                       Informationen der Gemeindeverwaltung

           Heizungsumstellung Sport- und Freizeithalle                          Beratung und Beschluss zum Verkauf Grundstück Teilfläche Flur-
                                                                                stück 44 Gemarkung Weißbach
            Weißbach/ehem. Mittelschule/Kegelbahn
                                                                                Der Gemeinderat Amtsberg beschließt in seiner Sitzung am 25.04.2022
    Im Vorgriff auf einen möglichen Neubau eines Kindergartens und Ver-         den Verkauf einer ca. 400 m² großen Teilfläche des Grundstücks Flur-
    schleiß der alten Anlage, werden wir in den Sommermonaten gemein-           stück 44.
    sam mit eins energie in sachsen GmbH & Co. KG die Heizungsanlage er-
    neuern, derzeitiger Standort ehem. Mittelschule. Die neue Anlage wird       Beratung und Beschluss zur Bestellung Wanderwegewart
    im Keller der Sport- und Freizeithalle installiert und versorgt auf umge-
    kehrten Weg dann die Kegelbahn und die ehem. Mittelschule. Die Anla-        Der Gemeinderat der Gemeinde Amtsberg beschließt in seiner Sitzung
    ge wird so ausgelegt, dass später ein BHKW zugebaut werden kann.            am 25.04.2022 die Ernennung zum Wanderwegewart Herrn Dieter Här-
    Der Neubau der Anlage in der Sport- und Freizeithalle gibt uns für späte-
                                                                                tel für den Ortsteil Dittersdorf zum 01.05.2022.
    re Bauentscheidungen an der Mittelschule mehr Freiheit, eine Heizungs-
                                                                                Der Gemeinderat der Gemeinde Amtsberg beschließt in seiner Sitzung
    unterbrechung oder der Aufbau einer provisorischen Anlage müssen
                                                                                am 25.04.2022 die Ernennung zum Wanderwegewartin Frau Andrea
    dann nicht erfolgen.
                                                                                Hoppe für den Ortsteil Weißbach zum 01.05.2022.
                                                                                Der Gemeinderat der Gemeinde Amtsberg beschließt in seiner Sitzung
                                                                                am 25.04.2022 die Ernennung zum Wanderwegewartin Frau Katja Mül-
                                                                                ler für den Ortsteil Schlößchen /Wilischthal zum 01.05.2022.

                                                                                Krause, Bürgermeister
    Krause
    Bürgermeister

              Informationen der Gemeindeverwaltung                                                      Aushilfe gesucht!
                                                                                  In den Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Amtsberg ist zum
     Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 25.04.2022                            nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als

    Beratung und Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans
    „Wohnbebauung Flurstück 131 der Gemarkung Schlößchen“ - Neu-                                   Küchenaushilfe (m/w/d)
    fassung des Aufstellungsbeschlusses
                                                                                  zu besetzen.
    1. Der Beschluss Nr. 01/09/2021 vom 20.09.2021 wird aufgehoben.
    2. In Amtsberg, OT Schlößchen, soll auf einer Teilfläche des Flurstücks       Das Aufgabengebiet umfasst die Aushilfe in den Küchen der Kin-
       131 ein verbindlicher Bebauungsplan nach § 8 BauGB „Wohnbe-                dertageseinrichtungen in Trägerschaft der Gemeinde Amtsberg.
       bauung Flurstück 131 der Gemarkung Schlößchen“ aufgestellt wer-            Gegenwärtig erfolgt der Einsatz überwiegend in der Kindertages-
       den. Beabsichtigt ist die Entwicklung von ca. 10 Einzel- und Doppel-       stätte „Knirpsenland“, Weißbach.
       häusern auf einer Fläche von ca. 7.400 m2.
    3. Der Bebauungsplan soll nach § 13b BauGB im beschleunigten Ver-             Der Einsatz erfolgt im Rahmen der Urlaubs- und Krankenvertre-
       fahren gemäß 13a BauGB aufgestellt werden. Von einer frühzeitigen          tung. Es handelt sich hierbei um eine geringfügige Beschäftigung.
       Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1
       BauGB wird abgesehen.                                                      Hierzu können Sie sich telefonisch oder schriftlich bis zum
    4. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2                20.05.2022 unter 037209-67914 bei Frau Triller melden:
       Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB von der
       Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezo-              Gemeindeverwaltung Amtsberg
       gener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfas-              Frau Triller
       senden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB abge-             037209-67914
       sehen.                                                                     Poststraße 30
    5. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.                09439 Amtsberg
       Gleichzeitig ist bekannt zu machen, wo sich die Öffentlichkeit über
       die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die Auswirkungen der Pla-
       nung unterrichten und äußern kann.

    Beratung und Beschluss zur Hundesteuersatzung der Gemeinde
    Amtsberg                                                                      Krause
                                                                                  Bürgermeister
    Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 25.04.2022 die Hun-
    desteuersatzung der Gemeinde Amtsberg.

    Bestellung des Ortswehrleiters und des Stellv. Ortswehrleiters der
    Freiwilligen Feuerwehr Schlößchen

    Der Gemeinderat der Gemeinde Amtsberg stimmt in seiner Sitzung am
    25.04.2022 der Bestellung von Herrn Ralf Bauer zum Ortswehrleiter der
    Feuerwehr Schlößchen für die Wahlperiode 2022 bis 2026 zu.
                                                                                         Mehr Informationen unter:
C
M
Y
    Der Gemeinderat der Gemeinde Amtsberg stimmt in seiner Sitzung am
    25.04.2022 der Bestellung von Herrn Pieter Merten zum stellv. Orts-
                                                                                            www.amtsberg.eu
K
    wehrleiter in Schlößchen für die Wahlperiode 2022 bis 2026 zu.
Amtsberger Anzeiger - in der Gemeinde Amtsberg
4 Amtsberger Anzeiger                                                                                                                   9. Mai 2022

                                                  Informationen der Gemeindeverwaltung
Zweckverband „Kommunale Wasser-/Abwasserversorgung Mittleres Erzgebirgsvorland“
Käthe-Kollwitz-Straße 6, 09661 Hainichen

                 Bekanntmachung des Zweckverbandes „Kommunale Wasserver-/Abwasserentsorgung
                  Mittleres Erzgebirgsvorland“ Hainichen, Käthe-Kollwitz-Straße 6, 09661 Hainichen

Sehr geehrte Grundstückseigentümer im OT Schlößchen, Bereich Por-               Fassung angepasst oder neu errichtet werden. Wir weisen aus-
schendorfweg Nr. 1 bis 17 und Oberer Weg Nr. 64 bis 75,                         drücklich darauf hin, dass Rückstausicherungen für fäkalhaltige Ab-
                                                                                wässer in die Grundleitungen eingebaut werden müssen, wenn die-
hiermit möchten wir Sie vorab über die geplante Baumaßnahme im o. g.            se unter der Oberkante der Straßenoberfläche zum nächsten öffent-
Bereich wie folgt informieren:                                                  lichen Schacht Abwasser führen.
                                                                                Lassen Sie sich bitte dazu von Ihrem Handwerksvertragspartner im
1. Die Baumaßnahme befindet sich zurzeit im Vergabeverfahren und                Installateurbereich beraten! Wichtig sind auch Be- und Entlüftungs-
   die Bauausführung soll am 07.06.2022 begonnen und bis voraus-                leitungen, da Schmutz- und Niederschlagswasser gemeinsam ab-
   sichtlich Ende Oktober 2022 fertiggestellt werden.                           geleitet werden.
2. Es wird eine neue Mischwasserkanalanlage mit Hausanschlusska-            8. Diejenigen Grundstückseigentümer, die bereits das Kanalsystem
   nälen (in der Regel einen Anschluss je Grundstück) realisiert. Im Be-        nutzen, erhalten keine veränderte Entgeltberechnung. Grundstücks-
   reich der Hausnummern Oberer Weg 74, 74a und 75 wird eine                    bezogene Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben können grund-
   Schmutzwasserdruckentwässerung jedoch unsererseits vorgese-                  sätzlich dann außer Betrieb genommen werden.
   hen.                                                                     9. Im Zuge der Baumaßnahme wird versucht, die Zugängig- und Zu-
3. Durch das beauftragte Ingenieurbüro Lehmann & Partner erhalten               fahrtsmöglichkeit so gering wie möglich einzuschränken. Es kann je-
   alle Grundstückseigen- tümer noch ein separates Anschreiben zur              doch aufgrund der Bautechnologie zu Einschränkungen von über ei-
   Abfrage bestehender Anlagen und der bereits bekannten Systeme,               ner Woche kommen, dass Sie Ihr Grundstück von einer Seite der
   die von Ihrem Grundstück in Richtung öffentlicher Straßenbereich             Baustelle nur zu Fuß erreichen.
   vorhanden sind.                                                          10. Bitte versuchen Sie daher evtl. Lieferungen von Heizmaterial,
4. Die Gemeinde und der perspektivische Erschließungsträger für das             Schüttgütern und großvolumigen Hausgegenständen noch im Mai
   Flurstück 131 der Gemarkung Schlößchen werden dann im kom-                   2022 zu sichern. Sollte dies nicht möglich sein, stimmen Sie sich bit-
   menden Jahr weitere Erschließungsmaß- nahmen, u. a. auch die                 te mit dem Ingenieurbüro und der unsererseits noch zu benennen-
   Verbesserung der Zuwegung, realisieren. Der Verband wird mit Ab-             den Baufirma ab.
   schluss der Neuverlegung der Abwasseranlagen die bestehenden
   Oberflächen jedoch bis zum Jahresende 2022 wieder herstellen.            Vom ZWA wurde als zuständiger Bauleiter Herr Bohne benannt, Telefon
   Über die geplanten Maßnahmen im Jahr 2023 werden Sie separat             037207/64-174, Handy 0151/12644993 bzw. E-Mail o.bohne@zwa-
   informiert.                                                              mev.de.
5. Der Verband übernimmt auch die Hausanschlusskosten im öffentli-
   chen Bereich für einen bestehenden Anschluss je Grundstück. Soll-        Wir weisen noch darauf hin, dass weitere Baumaßnahmen perspekti-
   ten mehrere Grundstücksanschlüsse vorhanden sein und perspekti-          visch im OT Schlößchen unsererseits notwendig sind.
   visch auch weiter genutzt werden, erhalten Sie entsprechende Ko-
   stenangebote.                                                            Die Außerbetriebnahme Ihrer grundstücksbezogenen Abwasseranlagen
   Für die Grundstücke Oberer Weg, die bisher keinen Abwasseran-            kann jedoch im Gesamtbereich des OT erfolgen, wenn diese Grundstü-
   schluss mittels Freigefällekanal oder Druckleitung an öffentliche Sy-    cke mit uns einen Vertrag zur Vollabschwemmung über Abwasserkanal-
   steme des Verbandes besitzen, sind jedoch Neuanschlusskosten             anlagen unterhalten.
   unsererseits zu erheben. Das heißt, es wird ein Baukostenzu-
   schuss und weitere Hausanschlusskosten unsererseits Ihnen be-            Weiterhin werden wir versuchen, kritische Einzelfälle zu lösen. Dazu bit-
   rechnet. Dazu erhalten Sie ein Vertragsangebot.                          ten wir um Ihre unmittelbaren Hinweise.
6. Evtl. Veränderungen an Ihrer Grundstücksentwässerungsanlage
   sind eigenständig zu sichern.                                            Für die Beachtung der Hinweise bedanken wir uns recht herzlich und
   Für Kunden, die nur einen Schmutzwasserdruckentwässerungsan-             hoffen, dass im gegenseitigen Einvernehmen das Bauvorhaben unfall-
   schluss erhalten, sind auch zwingend getrennte Grundleitungen für        frei abgewickelt wird.
   Schmutz- und Niederschlagswasser vorzusehen.
7. Die Grundstücksentwässerungsanlagen müssen unter Beachtung               ZWA Hainichen                                     Hainichen, 28.04.2022
   der DIN-EN 1986-100 in der jeweils aktualisierten und ergänzenden        Geschäftsleitung

                                                         Unsere Jugend ist kreativ

Dieses Schild konnten wir im Wald Richtung         Gleiches gilt für andere Bereiche in der Ge-
Einsiedel feststellen. Interessant, wie kreativ    meinde. So ist das Befahren des Sportplatzes
unsere Jugend ist, eigen Geschaffenes zu           in Weißbach mit dem Fahrrad nicht erlaubt und
schützen.                                          hinterlässt deutliche Schäden, die nur mit viel
Leider sind uns die Verfasser nicht bekannt.       Mühe wieder beseitigt werden können.
Wir bitten diese aber, die Nutzung als Radstre-    Sofern die Jugend mit der Gemeinde oder
cke mit den Eigentümern abzusprechen. Ein il-      auch den Eigentümern Kontakt aufnehmen
legales Nutzen wird nicht von jedem toleriert.     möchte, stehe ich gern als Vermittler und Un-
Des Weiteren bitten wir im Interesse der Land-     terstützer bereit.                                                                                    C
                                                                                                                                                         M
wirte darum, die angrenzenden Felder und                                                                                                                 Y
                                                                                                                                                         K
Wiesen nicht zu befahren oder zu zerstören.        Krause, Bürgermeister
Amtsberger Anzeiger - in der Gemeinde Amtsberg
9. Mai 2022                                                                                      Amtsberger Anzeiger 5

                                          Informationen der Gemeindeverwaltung

                                           Projektaufruf
                          für Vereine, Kirchengemeinden, Ortschaftsräte
                                    in der Gemeinde Amtsberg
       Die Gemeinde Amtsberg hat eine Spende in Höhe             Der maximale Zuschuss beträgt 5000,- €, der Min-
       von 20.000 € erhalten, die für gemeinnützige und so-      destzuschuss 500,- €.
       ziale Zwecke verwendet werden soll.                       Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar.

       Eine Arbeitsgruppe des Gemeinderates und ab-              Antragsteller:
       schließend der Verwaltungsausschuss haben sich
       auf Eckpunkte der Vergabe der Spende geeinigt. Die        Zuwendungsempfänger können sein:
       Spende soll für Projekte eingesetzt werden, die nicht     - Vereine
       zu den Pflichtaufgaben der Gemeinde gehören.              - Kirchengemeinden, Religionsgemeinschaften (die
                                                                   eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sind)
       Datum des Aufrufes: 02.05.2022                            - die Ortschafträte
       Einreichfrist:      30.06.2022
       Einzureichen bei:   Gemeinde Amtsberg                     die ihren Sitz oder eine Einrichtung in der Gemeinde
                           Poststraße 30                         Amtsberg betreiben.
                           09439 Amtsberg

                                                                 Ausführungszeitraum:
       Inhalt des Aufrufes:

                                                                 Das Projekt soll bis 30.06.2023 abgeschlossen sein.
       Der Aufruf richtet sich an Projekte die gesellschaftli-
       chen bzw. sozialen Zwecken dienen, die örtliche Ge-
                                                                 Einzureichende Unterlagen:
       meinschaft stärken. Es können Baumaßnahmen auf
                                                                 - vollständiger und vom vertretungsberechtigten
       Freiflächen, an und in Gebäuden, als auch Anschaf-
                                                                    unterzeichneter Projektantrag
       fungen für den Ausbau von Freizeit- und Erholungs-
                                                                 - Projektbeschreibung, inkl. Karte oder Plan
       einrichtungen oder Dorfgestaltung gefördert werden.
                                                                 - Vereinsbeschreibung (Vereine), Schwerpunkte ….
       Die Projekte sollen nachhaltig sein und eine Außen-
                                                                 - Kostenaufstellung, -schätzung des Projektes
       wirkung für die Gemeinde oder Ortschaft erzielen.         - Eigentumsnachweis oder Nutzungsvertrag
       Projekte, die auf Kinder und Jugendliche ausgerich-
       tet sind werden bei der Auswahl besonders berück-         Die Auswahl der zu fördernden Projekte trifft der Ge-
       sichtigt.                                                 meinderat bzw. der beauftragte Verwaltungsaus-
       Die Projekte müssen im Gemeindegebiet Amtsberg            schuss.
       umgesetzt werden.                                         Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
       Es werden keine Personalkosten gefördert.
                                                                 Kontakt:
       Höhe der Förderung:
                                                                 Gemeinde Amtsberg
       Für diese Projekte wird ein anteiliger nicht rückzahl-    Poststraße 30
       barer Zuschuss in Höhe von 90% gewährt. Der Ei-           09439 Amtsberg
       genanteil kann durch weitere Spenden gedeckt wer-         Tel.: 037209 6790
C
M
Y
K
       den.                                                      Mail: info@amtsberg.eu
Amtsberger Anzeiger - in der Gemeinde Amtsberg
6 Amtsberger Anzeiger                                                                                                               9. Mai 2022

                   Im Amtsberger Amtsblatt zwischenzeitlich erfolgte öffentliche Bekanntmachungen

                                           Hundesteuersatzung der Gemeinde Amtsberg
Auf Grund § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen          ken. Kann das Alter eines Hundes nicht nachgewiesen werden, ist
(SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018              davon auszugehen, dass er älter als drei Monate ist.
(SächsGVBl. S. 62), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
9. Februar 2022 (SächsGVBl. S. 134), in Verbindung mit § 2 und § 7 Ab-   (2) Abweichend von Absatz 1 unterliegt das Halten von Hunden durch
satz 2 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in der             Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Gemeindegebiet
Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 116),             aufhalten, nicht der Steuer, wenn diese Personen die Tiere bereits
zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 17 des Gesetzes vom 5. April         bei der Ankunft besitzen und in einer anderen Stadt/Gemeinde der
2019 (SächsGVBl. S. 245) und § 10 des Gesetz zum Schutz der Bevöl-           Bundesrepublik Deutschland versteuern.
kerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG) vom 24. August 2000
(SächsGVBl. S. 358), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom                                    §3
11. Mai 2019 (SächsGVBl. S. 358), hat der Gemeinderat der Gemeinde                                  Steuerschuldner
Amtsberg in seiner Sitzung am 25.04.2022 mit der Mehrheit der Stim-
men aller Mitglieder des Gemeinderates die folgende Satzung beschlos-    (1) Steuerschuldner ist der Halter des Hundes.
sen:
                                                                         (2) Halter eines Hundes ist, wer einen Hund in seinem Haushalt oder
                                §1                                           Wirtschaftsbetrieb aufgenommen hat, um ihn seinen Zwecken oder
                          Steuererhebung                                     denen seines Haushalts oder seines Betriebes dienstbar zu machen.
                                                                             Kann der Halter eines Hundes nicht ermittelt werden, so gilt als Hal-
Die Gemeinde erhebt eine Hundesteuer als örtliche Aufwandssteuer             ter, wer den Hund mindestens drei Monate lang gepflegt, unterge-
nach den Vorschriften dieser Satzung.                                        bracht oder auf Probe oder zum Anlernen gehalten hat.

                                §2                                       (3) Alle in einem Haushalt gehaltenen Hunde gelten als von den Haus-
                         Steuertatbestand                                    haltangehörigen gemeinsam gehalten.
                                                                                                                                                     C
                                                                                                                                                     M
(1) Der Besteuerung unterliegt das Halten von mehr als drei Monate al-   (4) Halten mehrere Personen gemeinschaftlich einen oder mehrere             Y
                                                                                                                                                     K
    ten Hunden im Gebiet der Gemeinde zu nicht gewerblichen Zwek-            Hunde, so sind sie Gesamtschuldner der Hundesteuer.
Amtsberger Anzeiger - in der Gemeinde Amtsberg
9. Mai 2022                                                                                                             Amtsberger Anzeiger 7

                       Im Amtsberger Amtsblatt zwischenzeitlich erfolgte öffentliche Bekanntmachungen
    (5) Wird von juristischen Personen ein Hund gehalten, so gelten diese        3. Diensthunden, deren Unterhalt überwiegend aus öffentlichen
        als Halter.                                                                 Mitteln bestritten wird,
                                                                                 4. Hunden von Forstbediensteten, von bestätigten Jagdaufsehern
                                     §4                                             und Mitgliedern von Jagdvereinen, soweit diese Hunde für den
                                   Haftung                                          Forst- oder Jagdschutz erforderlich sind,
                                                                                 5. Hunden, die innerhalb von 12 Monaten vor dem in § 11 Abs. 1
    Ist der Hundehalter nicht zugleich Eigentümer des Hundes, so haftet der         genannten Zeitpunkt die Prüfung für Rettungshunde oder die
    Eigentümer neben dem Steuerschuldner als Gesamtschuldner.                       Wiederholungsprüfung mit Erfolg abgelegt haben und zum
                                                                                    Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen,
                                    §5                                           6. Herdengebrauchshunden in der erforderlichen Anzahl,
     Entstehung der Steuerpflicht, Beginn und Ende der Steuerpflicht             7. Hunden, die zur Bewachung von Gebäuden außerhalb der im
                                                                                    Zusammenhang bebauten Ortsteile gehalten werden, wenn dies
    (1) Die Hundesteuer ist eine Jahressteuer. Die Steuerschuld für ein Ka-         nach Lage der örtlichen Verhältnisse erforderlich ist.
        lenderjahr entsteht am 01. Januar für jeden an diesem Tage im Ge-        8. Hunden, die aus einem Tierheim im Staatsgebiet der Bundesre-
        meindegebiet gehaltenen über drei Monate alten Hund.                        publik Deutschland dauerhaft aufgenommen werden, für die
                                                                                    Dauer von 12 Monaten.
    (2) Wird ein Hund erst nach dem 01. Januar drei Monate alt oder wird
        ein über drei Monate alter Hund erst nach diesem Zeitpunkt gehal-                                     §9
        ten, so entsteht die Steuerschuld und beginnt die Steuerpflicht am                            Steuerermäßigungen
        1. Tag des folgenden Kalendermonats.
                                                                              (1) Die Hundesteuer nach § 6 Abs. 1, 2 ermäßigt sich auf Antrag um die
    (3) Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die         Hälfte für:
        Hundehaltung beendet wird.                                                1. Hunde, die von zugelassenen Unternehmen des Bewachungs-
                                                                                      gewerbes oder von Einzelwächtern bei Ausübung des Wach-
                                   §6                                                 dienstes benötigt werden,
                       Steuermaßstab und Steuersatz                               2. abgerichtete Hunde, die von Artisten und Schaustellern für ihre
                                                                                      Berufsarbeit benötigt werden,
    (1) Die Steuer für das Halten eines Hundes beträgt im Kalenderjahr für        3. Hunde, die innerhalb von 12 Monaten vor dem in § 11 Abs. 1 be-
        den 1. Hund 50,00 Euro.                                                       zeichneten Zeitpunkt die Schutzhundeprüfung III oder die Ret-
                                                                                      tungshundetauglichkeitsprüfung mit Erfolg abgelegt haben.
    (2) Hält ein Hundehalter im Gemeindegebiet mehrere Hunde, so beträgt
        die Steuer im Kalenderjahr für jeden weiteren Hund 80,00 €. Ein
                                                                              (2) Werden die in Abs. 1 aufgeführten Hunde neben anderen Hunden
        nach § 8 steuerfreier Hund bleibt hierbei außer Ansatz.
                                                                                  gehalten, so gelten diese als weiterer Hund.
    (3) Abweichend von Abs. 1 und 2 beträgt die Hundesteuer für das Hal-
                                                                                                              § 10
        ten von gefährlichen Hunden im Sinne von § 7 Abs. 1 dieser Satzung
                                                                                                          Zwingersteuer
        500,00 € je gefährlichen Hund.
                                                                              (1) Die Hundesteuer wird als Zwingersteuer erhoben, wenn:
    (4) Besteht die Steuerpflicht nicht während des gesamten Kalenderjah-
                                                                              1. mindestens zwei zuchttaugliche Hunde der gleichen Rasse zu
        res, so ist der Steuersatz anteilig zu ermitteln.
                                                                                  Zuchtzwecken gehalten werden,
                                                                              2. der Zwinger, die Zuchttiere und die selbst gezogenen Hunde nach-
                                     §7
                             Gefährliche Hunde                                    weislich in ein anerkanntes Zucht- und Stammbuch eingetragen
                                                                                  sind,
    (1) Gefährliche Hunde nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutze der        3. über den Zu- und Abgang ordnungsgemäße Aufzeichnungen ge-
        Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG) sind Hunde, de-            führt werden,
        ren Gefährlichkeit vermutet oder im Einzelnen durch die zuständige    4. aller drei Jahre ein Wurf nachgewiesen wird und bei Rüden die Deck-
        Kreispolizeibehörde festgestellt wird.                                    bescheinigung vorgelegt werden kann.

    (2) Die Gefährlichkeit wird bei nachfolgend genannten Hundegruppen        (2) Die Zwingersteuer beträgt im Kalenderjahr 30,00 €.
        und Kreuzungen untereinander vermutet:
        - American Staffordshire Terrier,                                                                    § 11
        - Bullterrier,                                                            Verfahren bei Steuerbefreiungen und Steuerermäßigungen
        - Pitbull Terrier
        Ausgenommen davon sind Welpen und Junghunde bis zu einem Al-          (1) Für die Gewährung einer Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung
        ter von 6 Monaten sowie Hunde, deren Gefährlichkeit widerlegt wird.       maßgebend sind die Verhältnisse bei Beginn des Kalenderjahres, in
                                                                                  den Fällen des § 5 Abs. 2 diejenigen bei Beginn der Steuerpflicht.
    (3) Die Hundesteuer für gefährliche Hunde nach § 6 Abs. 3 findet keine
        Anwendung für Diensthunde von Bundes- und Landesbehörden,             (2) Eine Steuerermäßigung wird nur auf Antrag und frühestens ab dem
        Hunde im Rettungsdienst oder Katastrophenschutz, Blindenhunde,            Ersten des Monats gewährt, in dem der Antrag gestellt wird. Sie wird
        Herdengebrauchshunde und Jagdhunde, soweit sie im Rahmen ih-              längstens bis zum Ende eines Kalenderjahres gewährt und ist an-
        rer Zweckbestimmung eingesetzt werden.                                    schließend neu zu beantragen. Dies gilt nicht für das Halten von
                                                                                  Hunden, für die eine Steuerbefreiung gewährt wird.
                                    §8
                             Steuerbefreiungen                                (3) Der Steuerschuldner hat die steuervergünstigenden Tatbestände
                                                                                  nachzuweisen.
    Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für das Halten von:
       1. Blindenführhunden,                                                  (4) Die Steuervergünstigung wird versagt, wenn:
C      2. Hunden, die ausschließlich zum Schutz und der Hilfe blinder,            1. die Hunde, für die die Steuervergünstigung in Anspruch genom-
M
Y
K
           tauber oder hilfebedürftiger Personen im Sinne des Schwerbe-               men wird bzw. werden soll, nach Art und Größe für den angege-
           hindertenrechts dienen,                                                    benen Verwendungszweck nicht geeignet sind,
Amtsberger Anzeiger - in der Gemeinde Amtsberg
8 Amtsberger Anzeiger                                                                                                                9. Mai 2022

                   Im Amtsberger Amtsblatt zwischenzeitlich erfolgte öffentliche Bekanntmachungen
   2. der Halter der Hunde in den letzten 5 Jahren wegen Tierquälerei      (5) Hundezüchter, die zur Zwingersteuer nach § 10 herangezogen wer-
      rechtskräftig bestraft wurde,                                            den, erhalten in jedem Fall nur 2 Steuermarken.
   3. in Fällen des § 10, wenn die Unterbringung der Hunde nicht den
      Erfordernissen des Tierschutzes entspricht und/oder keine ord-       (6) Beschädigte/verschlissene Steuermarken werden kostenfrei ge-
      nungsgemäßen Bücher über den Bestand, den Erwerb und die                 tauscht.
      Veräußerung der Hunde geführt werden bzw. wenn solche Bü-
      cher der Gemeinde auf Verlangen nicht vorgelegt werden,              (7) Bei Verlust der Steuermarke wird eine Ersatzmarke ausgegeben.
   4. es sich um gefährliche Hunde im Sinne des § 7 Abs. 1 und 2 die-          Hierfür werden Verwaltungskosten von 5,00 Euro erhoben.
      ser Satzung handelt, Ausnahmen bilden die im § 7 Abs. 3 ge-
      nannten Fälle.                                                                                      § 15
                                                                                                   Ordnungswidrigkeiten
                                § 12
                    Entrichtung der Hundesteuer                            (1) Ordnungswidrig nach § 6 Abs. 2 Ziffer 2 SächsKAG handelt, wer:
                                                                               1. seiner Meldepflicht nach § 13 Abs. 1, 2, oder 3 dieser Satzung
(1) Die Hundesteuer wird durch Bescheid für ein Kalenderjahr festge-              nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt,
    setzt. Dem Steuerschuldner kann ein Bescheid erteilt werden, der           2. der Verpflichtung zur Anbringung der Hundesteuermarke am
    bis auf Widerruf mehrere Jahre gilt.                                          Halsband des Hundes nach § 14 Abs. 3 nicht nachkommt.

(2) Die Steuer ist einen Monat nach Zustellung des Steuerbescheides        (2) Eine Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße gemäß § 6 Abs. 3
    fällig, sofern in diesem nichts anderes bestimmt ist.                      SächsKAG bis zu 10.000,00 € geahndet werden.

(3) Endet die Steuerpflicht während eines Kalenderjahres oder tritt ein                                     § 16
    Ermäßigungstatbestand ein, so wird ein bereits ergangener Steuer-                                   Inkrafttreten
    bescheid geändert. Überzahlte Steuer wird erstattet.
                                                                           (1) Diese Satzung tritt am 01. Mai 2022 in Kraft.
                                § 13
                          Anzeigepflichten                                 (2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung der Hunde-
                                                                               steuer vom 20.04.2004 und die dazu beschlossene Erste Sat-
(1) Wer im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten Hund hält, hat          zung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hunde-
    das innerhalb von zwei Wochen nach dem Beginn des Haltens oder             steuer vom 19.10.2004 und die Zweite Satzung zur Änderung der
    nach dem der Hund das besteuerbare Alter erreicht hat, unter Anga-         Satzung über die Erhebung der Hundesteuer vom 23.02.2010 außer
    be der Rasse und des Alters der Gemeinde anzuzeigen.                       Kraft.

(2) Endet die Hundehaltung, so ist dies der Gemeinde ebenfalls inner-      Amtsberg, den 26.04.2022
    halb von vier Wochen mitzuteilen. Wird diese Frist versäumt, so wird
    die Hundesteuer bis zum Ende des Kalendermonats erhoben, in
    dem die Abmeldung eingeht; es sei denn, das Datum der Beendung
    der Hundehaltung kann in geeigneter Form nachgewiesen werden
    (z.B. Bescheinigung des Tierarztes, Kaufvertrag, Schenkungsver-
    trag)

(3) Entfallen die Voraussetzungen für eine gewährte Steuerbefreiung        Krause
    bzw. Steuerermäßigung, so ist dies der Gemeinde innerhalb von          Bürgermeister
    zwei Wochen anzuzeigen.

(4) Eine Verpflichtung nach Abs. 1 und 2 besteht nicht, wenn feststeht,    Bekanntmachungsvermerk:
    dass die Hundehaltung vor dem Zeitpunkt, an dem die Steuerpflicht
    beginnt, aufgegeben wird.                                              Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschrif-
                                                                           ten zu Stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntma-
(5) Wird ein Hund veräußert oder verschenkt, so kann in der Mitteilung     chung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht,
    nach Abs. 2 der Name und die Anschrift des neuen Hundehalters an-      wenn
    gegeben werden.
                                                                           1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
                                 § 14                                      2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, Genehmigung
                            Steueraufsicht                                    oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind
                                                                           3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen Gesetz-
(1) Für jeden steuerpflichtigen Hund wird im Jahr der Anmeldung eine          widrigkeit widersprochen hat
    Hundesteuermarke ausgegeben.                                           4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
                                                                              a. die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat
(2) Für die von der Hundesteuer befreiten Hunde erfolgt die Ausgabe               oder
    der Hundesteuermarke, sobald die Anzeige erstattet und bestätigt          b. die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber
    wurde.                                                                        der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Ver-
                                                                                  letzung begründen soll, schriftlich gemacht worden ist.
(3) Der Hundehalter muss die von ihm gehaltenen, außerhalb des von
    ihm bewohnten Hauses und des umfriedeten Grundbesitzes laufen-         Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so
    den Hunde mit einer gültigen und sichtbar befestigten Hundesteuer-     kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese
    marke versehen.                                                        Verletzung geltend machen. Sätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden, wenn
                                                                           bei der Bekanntmachung der Satzung auf die Voraussetzungen für die        C
                                                                                                                                                     M
(4) Endet die Hundehaltung, so ist die Steuermarke unverzüglich zu-        Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften       Y
                                                                                                                                                     K
    rückzugeben.                                                           und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist.
Amtsberger Anzeiger - in der Gemeinde Amtsberg
9. Mai 2022                                                                                                          Amtsberger Anzeiger 9

                       Im Amtsberger Amtsblatt zwischenzeitlich erfolgte öffentliche Bekanntmachungen

            Öffentliche Bekanntmachung nach § 2 Abs. 1 BauGB Bebauungsplan „Wohnbebauung Flurstück 131
                                            der Gemarkung Schlößchen“
    Der Gemeinderat der Gemeinde Amtsberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25. April 2022 die Aufstellung eines Bebauungsplans „Wohnbebau-
    ung Flurstück 131 der Gemarkung Schlößchen“ beschlossen.

    Dieser Beschluss wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht.

    Der Bebauungsplan soll gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufge-
    stellt werden.

    Der räumliche Geltungsbereich ist im nachstehenden Kartenausschnitt ersichtlich

    Allgemeines Planungsziel ist die Festsetzung eines Reinen Wohngebie-     teressierte über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentli-
    tes nach § 3 BauNVO mit einer möglichen Bebauung mit Einzel- und         chen Auswirkungen der Planung unterrichten lassen. Gleichzeitig wird
    Doppelhäusern entlang des Porschendorfweges und Mittleren Weges.         Gelegenheit zur Äußerung gegeben.

    Die Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2    Amtsberg, den 26. April 2022
    BauGB in der Zeit vom

    02. Mai 2022 bis einschließlich 13. Mai 2022

    im Bauamt der Gemeindeverwaltung Amtsberg, Poststraße 30 (1.
    Stock, Zimmer 14) zu jedermanns Einsichtnahme aus.

    Während der Sprechzeiten sowie zusätzlich Mittwochs zwischen 09.00       Krause
    Uhr bis 12.00 Uhr oder nach Vereinbarung eines Termins können sich In-   Bürgermeister

C
M
                                   Weitere Informationen unter www.amtsberg.eu
Y
K
Amtsberger Anzeiger - in der Gemeinde Amtsberg
10 Amtsberger Anzeiger                                                                                                               9. Mai 2022

                                                 Informationen der Gemeindeverwaltung

                        Wanderwegewarte
                                                                                         Öffnung Freibad Dittersdorf 2022
Die Gemeinde Amtsberg hat zum 1. Mai 2022 drei weitere Wanderwege-
warte bestellt. Wider Erwarten hatten sich viele Interessenten bei der
Ausschreibung „Wanderwegewarte gesucht“ gemeldet. Alle Bewerber
wurden angehört, diese überzeugten mit neuen Vorschlägen und guten
Ideen. Es freut uns, wenn Bürger in der Gemeinde Gemeinsinn und die
Initiativbereitschaft zeigen. Die Auswahl war deshalb nicht leicht und wir
bedauern sehr, nicht allen Bewerbern das Ehrenamt übertragen zu kön-
nen.

Neben den bereits aktiven Wanderwegewarten für Weißbach – Herrn
Wagner, Bernd und Dittersdorf – Herrn Seifert, Rainer werden nun 3 wei-
ter Wanderwegewarte bestellt. Ordentlich beschilderte Wege, lesbare
Schilder und neue Routen: Um die Wanderwege in Amtsberg kümmern
sich zukünftig insgesamt fünf ehrenamtliche Wanderwegewarte.

                                                                             Das Freibad Dittersdorf öffnet am Mittwoch den 01.06.2022.
                                                                             Sollte wetterbedingt eine frühere Öffnung möglich sein, informie-
                                                                             ren wir rechtzeitig im Newsletter und per Aushang.

                                                                             Öffnungszeiten des Freibades Dittersdorf

                                                                             Außerhalb der Sommerferien:
                                                                             Montag - Freitag:                            13:00 Uhr – 19:30 Uhr
                                                                             Samstag + Sonntag:                           10:30 Uhr – 19:30 Uhr

                                                                             In den Sommerferien:
                                                                             Montag - Sonntag:                          10:30 Uhr – 19:30 Uhr
                                                                             Wir behalten uns das Recht vor, die Öffnungszeiten zu ändern, so-
(v.l. Bernd Wagner, Katja Müller, Dieter Härtel, Andrea Hoppe und Rainer     fern z. B. ungünstiges Wetter den Betrieb des Freibades unwirt-
Seifert)                                                                     schaftlich gestaltet.

Herr Dieter Härtel, Frau Andrea Hoppe und Frau Katja Müller sind die         Eintrittspreise
neuen Gesichter im Kreise der Wanderwegewarte. Sie wurden am Mon-
tag, dem 25.04.2022 im Gemeinderat in dem Ehrenamt bestätigt.                Kinder (Jahrgang 2021 und jünger) – Eintritt frei
                                                                             bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
                                                                             Einzelkarte Kinder                                         1,50 €
                                                                             10er Karte Kinder                                         10,00 €
                                                                             Jahreskarte Kinder                                        22,50 €
                                                                             Spätkarte Kinder ab 18 Uhr                                 1,00 €

                                                                             gegen Vorlage Schüler- oder Studentenausweis
                                                                             gegen Vorlage Schwerbehindertenausweis
                                                                             Einzelkarte Studenten / Schüler                            2,00 €
                                                                             10er Karte Studenten / Schüler                            16,50 €
                                                                             Jahreskarte Studenten / Schüler                           36,00 €
                                                                             Spätkarte Studenten / Schüler ab 18 Uhr                    1,50 €

                                                                             Normaltarif
                                                                             Einzelkarte Erwachsene                                     3,00 €
                                                                             10er Karte Erwachsene                                     25,00 €
                                                                             Jahreskarte Erwachsene                                    50,00 €
                                                                             Spätkarte Erwachsene ab 18 Uhr                             2,50 €

                                                                             2 Erwachsene und bis zu 3 Kinder
                                                                             Einzelkarte Familien                                       7,50 €
                                                                             10er Karte Familien                                       60,00 €
                                                                             Jahreskarte Familien                                     125,00 €
(v.l. Andrea Hoppe¸ Dieter Härtel und Katja Müller)                          Spätkarte Familien ab 18 Uhr                               6,00 €
                                                                                                                                                   C
                                                                                                                                                   M
Meldeamt/Kultur                                                              Gemeinde Amtsberg                                                     Y
                                                                                                                                                   K
Walter
9. Mai 2022                                                                                                   Amtsberger Anzeiger 11

                                                                      Historisches

                                            Zum Wohnhaus Dittersdorfer Straße 139, Dittersdorf.
      Fast gleichzeitig, so wie das Wohn-       Jahren abgerissen. Ihm gehörte da-
      haus Dittersdorfer Straße 80, wurde       mals Haus und Scheune. Der Gasthof
      das Hausgebäude Dittersdorfer Stra-       etablierte sich hier frühestens um
      ße 139 einer Fassadenrenovierung          1830.
      unterzogen.
                                                Die Bezeichnung „Gärtner“ ist etwas
      Für kurze Zeit war das ursprüngliche      verwirrend, bedeutet aber „Kleinst-
      Aussehen, mit Blick auf einem Teil der    bauer mit wenig Land“. Also hat
      alten Fachwerkkonstruktion, offen         nichts mit der heutigen Berufsbe-
      gelegt.                                   zeichnung zu tun. Johann Christoph
                                                Müllers 1/8 Gut, befand sich auf dem
      In der Zeit um 1958, wie auch bei eini-   heutigen Einsiedler Weg 4.
      gen anderen Wohngebäuden im Ort,
      war das Fachwerk am Haus noch             Doch nun weiter zum Haus. Vermut-
      nicht mit einem Bretterverschlag ver-     lich wohnte Traugott Wolf (ff) weiter-
      deckt. Nur die Giebelseiten sind seit     hin in seinem Bauerngut, denn als
      jeher, so auch wie noch heute, ver-       „Nutzer des Hauses“ wird bis 1797
                                                                                          Aufnahme Oktober 2021
      schiefert.                                ein Salomon Neubert angegeben. Im
                                                gleichem Jahr kauft der aus Altenhain
      Erfahren Sie nun mehr über die Ge-        kommende Christoph Friedrich Wag-
      schichte des Hauses oben am Ende          ner Haus und Grundstück für einem
      des Dorfes.                               Preis von 165 Gulden. 1804 erweiter-
                                                te er sein Anwesen um ein Grund-
      Erstmals beginnt die Historie des An-     stück mehr, welches er dem Bauer
      wesens mit einem Eintrag, geschrie-       Johann David Merbeth vom Gut
      ben im „Kaufbuch der Gemeinde Dit-        Nr.16 (heute Dittersdorfer Straße 127,
      tersdorf 1793-1808“, dass der „Be-        ehemals „Kühn-Gut“ am 22.Juni
      güterte“ Traugott Wolff einen Lehn-       1982 abgebrannt.) für 60 Taler ab-
      schein über einem „Fleck auf der Ge-      kaufte.
      meinde“ an Wolffens Wiese, „Ober
      Schaar„ genannt, am 19.September          Sein Schwiegersohn der Korbmacher
      1792 erhalten hat. Das hier besagte       Carl Gotthilf Dostmann übernimmt
      Wohnhaus war bereits erbaut. Dieses       den Besitz 1820 bis ca. 1855. Die
      Grundstück liegt direkt hinter der        Kaufsumme wird mit 300 Taler ange-
      Scheune des Häuslers und Fleisch-         geben. Gleichzeitig kaufte er von der     Aufnahme 1907-10
      hauers Carl Traugott Richters und         Gemeinde ein Stück Gemeindegrund
      oben an des „Gärtners“ Johann Chri-       hinzu. Auch erwarb er 1838 ein weite-
      stoph Müllers Feldern.                    res Grundstück 111/2 Scheffel Wiese
                                                des Bauers vom Gut Nr.12 Carl Hein-
      Dazu ein kleine Erklärung: Traugott       rich Stöckel (heute Dittersdorfer Stra-
      Wolf (ff) war Bauer in Dittersdorf und    ße 111, ehemals Vogelsang) für 60
      zur damaligen Zeit Besitzer des Bau-      Taler. Alle gekauften Grundstücke
      erngutes Nr.14 auf der heutigen Dit-      waren Flächen auf der „Ober-Schaar“
      tersdorfer Straße 117, welches im
      Mai 2012 abgerissen und nicht wie-        Ab ca.1855 geht die Hausstelle mit
      der aufgebaut wurde. Zu diesem            Grundstücke an Friedrich Wilhelm
      Bauerngut gehörten landwirtschaftli-      Richter und ab 1891 bis 1907 an sei-
      che Teilflächen am oberen Ende des        nem Sohn Friedrich Theodor über. Ei-
      Dorfes, rechts entlang der heutigen       ne ausführliche Familiengeschichte
      Straße in Richtung „Dittersdorfer Hö-     der Richters hat Steffen Scholz aus
      he“ und Waldcampingplatz. Der Flur-       Gornsdorf bereits im Juni u. Oktober      Aufnahme 1958
      name „Ober-Schaar“ ist im Flurna-         2015 im Amtsberger Anzeiger veröf-
      mensregister der Gemeinde Ditters-        fentlicht.
      dorf mit benannt und taucht oft na-
      mentlich in unseren Gerichtsbüchern       Wie lange der Gastwirt Oswald Stei-
      bei Guts- u. Grundstücksüberschrei-       nert, denn er ist Folgebesitzer ab
      bungen auf.                               1907 diesen Besitzstand inne hatte,
                                                ist nicht bekannt. Sicher aber ist nach
      „Ober-Schaar“ bedeutet und wird als       Mitteilung von Christian Brunner,
      „….überschüssiges Land, Reststük-         dass seine Großeltern Josef Brunner
      ke zwischen Nachbarfluren, oder           und Herta geb.Wolf das Wohnhaus
      Grenzstücke….“ interpretiert.             und das dazugehörige Grundstück
                                                vom Bauer Richard Wolf und Emma
      Die Scheune des Häuslers und              geb.Lohß, die Eltern von Herta, über-
      Fleischhauers Carl Traugott Richter       nommen haben.
C     stand gegenüber des einstigen
M
Y     „Gasthof Steinert“. Diese wurde vor       Roland Sittel, Zschopau                   Aufnahme Februar 2022
K
12 Amtsberger Anzeiger                                                    9. Mai 2022

                         Aus den Kindertagesstätten und der Grundschule

                                                                                        C
                                                                                        M
                                                                                        Y
                                                                                        K
9. Mai 2022                                                    Amtsberger Anzeiger 13

                  Aus den Kindertagesstätten und der Grundschule

C
M
Y
K
14 Amtsberger Anzeiger                                                    9. Mai 2022

                         Aus den Kindertagesstätten und der Grundschule

                                                                                        C
                                                                                        M
                                                                                        Y
                                                                                        K
9. Mai 2022                                                    Amtsberger Anzeiger 15

                  Aus den Kindertagesstätten und der Grundschule

C
M
Y
K
16 Amtsberger Anzeiger                                                                                                                 9. Mai 2022

    Aus den Kindertagesstätten und der Grundschule                              Aus den Kindertagesstätten und der Grundschule
                      Ausflug nach Dresden                                                  Gemeindeveranstaltungen
                                                                                     der Evangelisch-Methodistischen Kirche
Eigentlich wollten wir am 12.04.22 einen Ausflug ins Hygienemuseum
und den Zoo Dresden machen. Wir sind mit dem Bus an der Turnhalle           Christuskirchen Hauptstraße 31 in 09439 Amtsberg OT Dittersdorf
losgefahren. Die Hinfahrt dauerte 6 Stunden wegen Stau auf der Auto-        Kreuzkapelle Hauptstraße 43b in 09439 Amtsberg OT Weißbach
bahn. Deshalb musste das Museum ausfallen. Wir waren 2 Stunden im
Zoo. Die Zeit hat aber nicht für alle Tiere gereicht. Ich fand toll, dass
meine Klasse sich während dem Stau so gut beschäftigt hat. Im Zoo ha-       Sonntag, 08.05.2022
ben mir am besten die Schlangen und Krokodile gefallen. Die Rückfahrt       09:30 Uhr        Bezirksgottesdienst in Dittersdorf
ging dann schnell und wir waren 18 Uhr wieder in Dittersdorf.
Vielleicht können wir doch noch einmal ins Hygienemuseum fahren.            Mittwoch, 11.05.2022
                                                                            19:30 Uhr        Bibelgespräch in Dittersdorf
Mika Reuter, Klasse 3a
                                                                            Sonntag, 15.05.2022
                                                                            09:30 Uhr        Bezirksgottesdienst in Weißbach

                                                                            Dienstag, 17.05.2022
                                                                            19:00 Uhr         Selbsthilfegruppe „Lichtblick“ in Dittersdorf

                                                                            Freitag, 20.05.2022
                                                                            14:30 – 17:00 Uhr „Lego-Kreativ-Werkstatt“ – Offener Freizeittreff
                                                                                              für Kinder in Dittersdorf

                                                                            Sonntag, 22.05.2022
                                                                            09:30 Uhr        Bezirksgottesdienst in Dittersdorf

                                                                            Donnerstag, 26.05.2022
                                                                            10:00 Uhr        Gottesdienst zu Christi-Himmelfahrt
                                                                                             auf dem Sportplatz in Weißbach

                                                                            Sonntag, 29.05.2022
                                                                            09:30 Uhr        Bezirksgottesdienst mit Videoübertragung zum
                                                                                             Abschluss der Jährlichen Konferenz in Dittersdorf

                                                                            Dienstag, 31.05.2022
                                                                            19:00 Uhr         Selbsthilfegruppe „Lichtblick“ in Dittersdorf

                                                                            Sonntag, 05.06.2022
                                                                            09:30 Uhr        Bezirksgottesdienst zum Pfingstfest in Weißbach

                                                                            Sonntag, 12.06.2022
                                                                            10:00 Uhr        Familiengottesdienst und Sommerfest am/auf dem
                                                                                             Taubenstein in Dittersdorf

                                                                            Gunter Melzer, Telefon: 037209 – 3558 oder 0172 6965000

                                                                                                         Anzeigen

                                                                                  Wir möchten uns hiermit für all die Hilfe,
                                                                                  die uns bisher durch viele Amtsberger mit
                                                                                Sachspenden, Geldspenden und Muskelkraft
                                                                               und auch durch die Mitarbeiter der Gemeinde-
                                                                                verwaltung Amtsberg so unbürokratisch und
                                                                               schnell zuteilwurde, sowie für die Herzlichkeit,
                                                                                    mit der wir in der Gemeinde und der
                                                                                Evangelischen Kirchgemeinde aufgenommen
                                                                                     wurden aufs Herzlichste bedanken.

                                                                               Va
                                                                               Valentin
                                                                                      n,, Elena
                                                                                              a,, Andriii,, Katja und Maxim
                                                                                              aus Mariupol

                                                                                Anzeigentelefon: 037208/876-199                                      C
                                                                                                                                                     M
                                                                                                                                                     Y
                                                                                                                                                     K
9. Mai 2022                                                                                                         Amtsberger Anzeiger 17

                                                                Kirchennachrichten

            Landeskirchliche Gemeinschaft Weißbach                                      Ev.-Luth. Kirchgemeinde Dittersdorf
    Dienstag, 10. Mai 2022      19:30     Bibelstunde                       Montag, den 09. Mai
                                          3Joh 1-15                         19.30 Uhr    Frauentreff im Pfarrhaus
    Freitag, 13. Mai 2022       18:30     Jugendkreis                       Sonntag, den 15. Mai
                                                                            10.00 Uhr    Abendmahlsgottesdienst und Kindergottesdienst
    Samstag, 14. Mai 2022       14:00     Jungschar

    Sonntag, 15. Mai 2022       09:30     Kinderstunde                      Sonntag, den 22. Mai
                                                                            08.30 Uhr    Gottesdienst mit Pfr. Vogel i. R.
    Sonntag, 15. Mai 2022       16:30     Gemeinschaftsstunde
                                                                            Montag, den 23. Mai
    Montag, 16. Mai 2022        19:30     Frauentreff                       19.30 Uhr    Männer für Christus

    Dienstag, 17. Mai 2022      19:30     Gebetskreis                       Donnerstag, den 26. Mai – Christi Himmelfahrt
                                                                            10.00 Uhr    Waldgottesdienst auf dem alten Sportplatz in Weißbach
    Freitag, 20. Mai 2022       18:30     Jugendkreis
                                                                            Sonntag, den 29. Mai
    Dienstag, 24. Mai 2022      19:30     Bibelstunde                       10.00 Uhr    Gottesdienst mit Christina Kaden
                                          Gal 3,1-14                                     und Kindergottesdienst
    Freitag, 27. Mai 2022       18:30     Jugendkreis
                                                                            Pfingstsonntag, den 05. Juni
                                                                            08.30 Uhr    Festgottesdienst mit Pfr. Lämmel i.R.
    Samstag, 28. Mai 2022       14:00     Jungschar
                                                                                         und Kindergottesdienst
    Sonntag, 29. Mai 2022       09:30     Kinderstunde
                                                                            Pfingstmontag, den 06. Juni
    Sonntag, 29. Mai 2022       16:30     Gemeinschaftsstunde               10.00 Uhr   Waldgottesdienst am Gymnasium Einsiedel

    Dienstag, 31. Mai 2022      19:30     Gebetskreis                       Sonntag, den 12. Juni
                                                                            10.00 Uhr    Gottesdienst und Kindergottesdienst
    Freitag, 3. Juni 2022       18:30     Jugendkreis

    Dienstag, 7. Juni 2022      19:30     Bibelstunde
                                          Hld 5,2-16
    n Monatsspruch für den Mai:
    Ich wünsche, daß es dir in allen Dingen gutgehe und du gesund seist,
    so wie es deiner Seele gutgeht.                                3Joh 2

                  Ev.-Luth. Kirchgemeinde Weißbach
    Sonntag, den 08. Mai
    9.30 Uhr     Jubelkonfirmation
    9.30 Uhr     Kinderstunde

    Sonntag, den 15. Mai
    8.30 Uhr     Abendmahlsgottesdienst mit Taufe

    Montag, den 16. Mai
    19.30 Uhr    Frauentreff im Pfarrhaus

    Sonntag, den 22. Mai
    10.00 Uhr    Gottesdienst mit Taufe
    10.00 Uhr    Kindergottesdienst

    Donnerstag, den 26. Mai
    10.00 Uhr    Waldgottesdienst auf dem Alten Sportplatz

    Sonntag, den 29. Mai
    9.30 Uhr     Gottesdienst

    Sonntag, den 5. Juni
    9.30 Uhr     Abendmahlsgottesdienst
    9.30 Uhr     Kindergottesdienst
C
M
Y
K
    Montag, den 6. Juni
    9.30 Uhr     Gottesdienst
18 Amtsberger Anzeiger                                                                                                                            9. Mai 2022

                              Wir gratulieren                                                           Was sonst noch interessiert

              gemeldete Jubiläen bis 12.06.2022

  n Amtsberg OT Dittersdorf
  11.05.1950      72. Geburtstag         Herrn Karl-Heinz Berndt
  20.05.1945      77. Geburtstag         Frau     Gabriele Schönherr                             Am 14. Juni ist Weltblutspendertag:
  25.05.1943      79. Geburtstag         Herrn Helmut Reuther                                  Jeder Tropfen zählt – angespannt ist die
  26.05.1937      85. Geburtstag         Frau     Marianne Sieber
                                                                                             Versorgungssituation oft bei den Blutgruppen
  27.05.1951      71. Geburtstag         Herrn Andreas Lange
                                                                                                     mit negativem Rhesusfaktor
  05.06.1938      84. Geburtstag         Herrn Otto Paul
                                                                                       Blutspenden benötigt – zum Bei-
  n Amtsberg OT Weißbach                                                               spiel für die Behandlung von
                                                                                       schweren Erkrankungen wie Krebs
  10.05.1943      79. Geburtstag         Frau     Christa Weißbach
                                                                                       oder auch zur Versorgung von Un-
  28.05.1943      79. Geburtstag         Frau     Rita Gerlach                         fallopfern. Der 14. Juni - Geburtstag von Karl Landsteiner, dem Entde-
  28.05.1941      81. Geburtstag         Frau     Eva-Marie Schüller                   cker der Blutgruppen - wurde im Jahr 2004 zum Weltblutspendertag
  28.05.1952      70. Geburtstag         Herrn Jürgen Witton                           ausgerufen und soll den Fokus auf die Bedeutung des Blutspendens
                                                                                       und das Engagement der Spenderinnen und Spender richten. Nur ge-
                                                                                       meinsam mit ihnen kann die Versorgung von Patienten langfristig sicher-
  n Amtsberg OT Schlößchen                                                             gestellt werden, denn Blut kann nach wie vor nicht künstlich hergestellt
  11.05.1948      74. Geburtstag         Herrn Sigurd Seyberth                         werden.
                                                                                       Der Blick, den Blutspendeeinrichtungen wie der DRK-Blutspendedienst
  17.05.1943      79. Geburtstag         Herrn Dietmar Werner
                                                                                       Nord-Ost täglich auf die Versorgungssituation mit den teilweise nur we-
                                                                                       nige Tage haltbaren Blutpräparaten werfen, zeigt häufig, dass gerade
  n Amtsberg OT Wilischthal                                                            der Vorrat an Präparaten der Blutgruppen mit negativem Rhesusfaktor
  02.06.1950      72. Geburtstag         Frau     Ingrid Uhlig                         besonders knapp ist. Ein Grund hierfür ist, dass Spenderinnen und
                                                                                       Spender mit negativem Rhesusfaktor in der Bevölkerung seltener ver-
                                                                                       treten sind. 85 % der Bevölkerung sind „rhesus-positiv“, lediglich 15 %
                                                                                       sind „rhesus-negativ“. Träger der Blutgruppe „0 rhesus negativ“ sind
                                                                                       dabei „Universalspender“, denn ihr Blut können Patienten aller anderen
  Wir gratulieren allen Jubilaren ganz herzlich                                        Blutgruppen empfangen.
                                                                                       Erstspender erfahren ihre Blutgruppe wenige Wochen nach ihrer ersten
           und wünschen alles Gute.                                                    Blutspende. Anhand des Blutspendebarometers (unter www.blutspen-
                                                                                       de-nordost.de ) kann man dann feststellen, ob seine Blutspende aktuell
                                                                                       dringend benötigt wird.

                                                                                                                          Der Weltblutspendertag soll auch
                                                                                                                          Menschen für das Thema Blut-
                                   Geburten                                                                               spende sensibilisieren, die bisher
                                                                                                                          noch nicht erreicht wurden. Des-
                                                                                                                          halb läuft noch bis Ende Novem-
  n Amtsberg OT Weißbach                                                                                                  ber 2022 beim DRK-Blutspende-
    21.03.2022  Lia Seidel                                                                                                dienst Nord-Ost eine Kampagne,
                Eltern: Frau Janine Seidel                                                                                die unter dem Motto „Team Le-
                und Herr Benjamin Müller                                                                                  bensretter“ Erstspender und „alte
                                                                                       Hasen“ zum Engagement für Patienten in der eigenen Region zusam-
                                                                                       menführt. Informationen zu dieser Aktion finden sich im digitalen Blut-
                                                                                       spende-Magazin unter www.blutspende.de/magazin

                                                                                       Für alle Spendetermine des DRK-Blutspendedienstes Nord-Ost ist
  Impressum:                                                                           eine Terminreservierung erforderlich. Blutspendetermine Nord-Ost
                                                                                       (blutspende-nordost.de). Bitte beachten Sie ggf. aktuelle Ankündigun-
  Herausgeber: für den amtlichen Teil: Gemeinde Amtsberg, Bürgermeister Sylvio         gen auf der Website des DRK-Blutspendedienstes Nord-Ost unter
  Krause; Telefon: 037209 / 6790, für den nicht amtlichen Teil: Leiter der publizie-
                                                                                       www.blutspende-nordost.de

  renden                                                                               Weitere Informationen zum Thema Blutspende werden unter der kos-
                                                                                       tenlosen Hotline 0800 11 949 11 erteilt.
  Einrichtungen, Vereine, Verbände u.ä. Für Übermittlungs- oder Druckfehler wird
  keine Haftung übernommen.                                                            Auch nach einer Impfung mit den in Deutschland zugelassenen Impf-
                                                                                       stoffen gegen das Corona-Virus ist eine Blutspende am Tag nach der
  Anzeigen: Riedel GmbH & Co. KG – Verlag für Kommunal- und Bürgerzeitungen
                                                                                       Impfung möglich, sofern sich der Geimpfte gesund fühlt.
  Mitteldeutschland, Inh.: Hannes Riedel, 09244 Lichtenau/OT Ottendorf, Gottfried-
  Schenker-Straße 1, Tellefon: 037208/876100.
                                                                                          Die nächste Möglichkeit zur Blutspende besteht:
  Es gilt die Anzeigenpreisliste von 2022.
                                                                                          am Donnerstag, den 09.06.2022
  Gesamtherstellung: Riedel GmbH & Co. KG, 09244 Lichtenau/OT Ottendorf,
                                                                                          von 15:00 bis 19:00 Uhr                                                 C
                                                                                                                                                                  M
  Gottfried-Schenker-Straße 1, Telefon: 037208/876-0, Mail: info@riedel-verlag.de         in der Grundschule Dittersdorf, Dittersdorfer Str. 71.                  Y
                                                                                                                                                                  K
9. Mai 2022                                                                                                            Amtsberger Anzeiger 19

                                                           Was sonst noch interessiert
                                                         Aufruf Kleinprojekteförderung
    Einreichefrist:   31.05.2022, 12.00 Uhr (Posteingang)
    Einzureichen bei: Verein zur Entwicklung der Zwönitztal-Greifensteinregion e.V.
                      Greifensteinstraße 44, 09427 Ehrenfriederdorf

    Antragsteller:                                                            Mindestzuschuss:            1.000 Euro Maximaler
                                                                              Zuschuss:                   10.000 Euro
     Vereine,
     Städte und Gemeinden,                                                   Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar.
     anerkannte Religionsgesellschaften
                                                                              Auswahlverfahren und Umsetzung:
    Förderinhalte: Kleinprojekte
    Maßnahme 3.0 Dorfentwicklung                                              Die Projektauswahl erfolgt durch das Entscheidungsgremium (EG) der
    Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte zur Ver-
                                                                              Zwönitztal-Greifen- steinregion.
    besserung der Lebens- verhältnisse der ländlichen Bevölkerung durch
                                                                              Termin Projektauswahl:      16.06.2022
    •   Gestaltung von dörflichen Plätzen, Freiflächen sowie Ortsrän-
        dern, dies kann beispielsweise beinhalten:                            Umsetzungszeitraum:         17.06.2022 bis 30.10.2022
        − Aufwertung von Grünflächen
        − Revitalisierung von Brachflächen                                    Spätester Abrechnungstermin gegenüber dem Verein zur Entwicklung
        − Anschaffung von Freiraummöblierung und Spielplatzgeräten            der Zwönitztal-Greifensteinregion e.V. ist der 01.11.2022. Die Auszah-
        − Anschaffung von regionaltypischen Gehölzen für Bepflanzungen        lung der Fördermittel erfolgt bis spätestens 31.12.2022.

    •   Schaffung, Erhaltung Verbesserung und Ausbau von Freizeit             Folgende Kleinprojekte und Ausgaben sind nicht förderfähig:
        und Erholungseinrichtungen, dies kann beispielsweise beinhalten:      - Gebrauchte Gegenstände
        − Anschaffung von Vereinseigentum (z.B. für Veranstaltungen)          - Kauf von Tieren
        − Erwerb von Trachten, Musikinstrumenten und Vereinsfahnen            - Bekleidung (Ausnahme: Trachten oder historische Gewänder)
        − Ausstattung von Vereinsräumen mit Tischen, Stühlen, Vitrinen        - Unterhaltung (z.B. Reparaturen, Ersatzbeschaffungen ohne qualita-
        − Gestaltung von Ausstellungen einschließlich des Erwerbs von             tiven Mehrwert) und laufender Betrieb (z.B. Gebäudenebenkosten,
           Ausstellungselementen und technischer Erschließung und Be-             Verbrauchsmaterialien etc.)
           leuchtung                                                          - Personalleistungen
        − Gestaltung und Druck von kostenlosen Präsentationsmateria-
           lien wie Flyer, Poster, Bro- schüren, Ehrenbänder usw.
                                                                              Weitere Informationen zur Kleinprojekteförderung über das Regional-
        − Gestaltung von Homepages und Apps
                                                                              budget entnehmen sie bitte dem ausführlichen Projektaufruf der Zwö-
        − Erwerb von Fachliteratur und historischen Dokumenten
                                                                              nitztal-Greifensteinregion e.V. unter https://www.zwoenitztal-greifen-
        − Erwerb von Multimediatechnik einschließlich Multimediaproduk-
                                                                              steine.de/aufrufe-kleinprojektefoerderung-2022.html.
           tion

    •   Dorfmoderation zur Begleitung von Veränderungsprozessen
        auf örtlicher Ebene, dies kann beispielsweise beinhalten:
        − Tagungen und Schulungen zur Dorfmoderation
        − Honorare für Dozenten
        − Exkursionen
        − Jugendbeteiligungsprojekte

    Maßnahme 8.0 Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen
    Schaffung, Sicherung, Verbesserung und Ausdehnung von Einrichtun-
    gen der Grundversorgung für die ländliche Bevölkerung durch

    •   Investive und nicht investive Maßnahmen für lokale Basis-
        dienstleistungen zur Grundversorgung der ländlichen Bevölke-
        rung; dies kann beispielsweise beinhalten:
        − Kleinere Investitionen und Ausstattungsgegenstände für Kinder-
           tageseinrichtungen und Schulen, Dorfgemeinschafts- oder Bür-
           gerhäuser, kirchliche Gebäude,
        − Anschaffungen zur Barrierereduktion von Grundversorgungsein-
           richtungen (mobile Rampen, Beleuchtung, ergänzende Beschrif-
           tungen usw.)                                                       Auskünfte zum Aufruf erteilt:
                                                                              Verein zur Entwicklung der Zwönitztal-Greifensteinregion e.V.
    Höhe der Förderung:                                                       Regionalmanagement
                                                                              Greifensteinstraße 44
    Für diese Kleinprojekte (max. Investitionssumme 20.000 Euro brutto)       09427 Ehrenfriedersdorf
    wird ein anteiliger nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 80 Prozent   Tel.: 037346-687-11 oder 687-17
    gewährt.                                                                  E-Mail: info@zwoenitztal-greifensteine.de

C
M
Y
K         Anzeigentelefon für gewerbliche Anzeigen Telefon: (037208) 876-200
Sie können auch lesen