Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Schwarzatal" - VG "Schwarzatal"
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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“ Zur Zeit der Herausgabe dieses Exemplars gehören zum Verbreitungsgebiet der Verwaltungsgemeinschaft die Mitgliedsgemeinden Cursdorf, Deesbach, Döschnitz, Katzhütte, Meura, Rohrbach, Schwarzburg, Sitzendorf, Unterweißbach, Stadt Schwarzatal mit den Ortschaften Oberweißbach, Mellenbach-Glasbach und Meuselbach-Schwarzmühle. 02. Jahrgang Freitag, den 17. Januar 2020 Nr. 1 / 3. Woche Schwarzburg 2. Benefizadventsnachmittag zu Gunsten des Kinder- und Jugendhospiz Tambach-Dietharz Lesen Sie mehr dazu auf Seite 14
Amtsblatt VG „Schwarzatal“ -2- Nr. 1/2020 Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“ Postanschrift: Kontaktdaten: Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“ Telefon: 036730/ 3430 Markt 5 Fax: 036730/ 343-330 98744 Schwarzatal E-Mail: poststelle@vg-schwarzatal.de OT Oberweißbach/Thür. Wald Homepage: www.vg-schwarzatal.de Anfahrt: Oberweißbach Sitzendorf Markt 5 Hauptstraße 40 und 34 98744 Schwarzatal 07429 Sitzendorf OT Oberweißbach/Thür. Wald Sprechzeiten der Verwaltung (an beiden Standorten) Dienstag Donnerstag Freitag 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 09:00 bis 12:00 In dringenden Fällen können darüber hinaus Termine mit dem jeweiligen Sachbearbeiter vereinbart werden. Kontaktdaten Wichtig: Bitte beachten Sie die geänderten Telefonummern für den Verwaltungsort Sitzendorf!!! Verwaltungsleitung Anja Schwabe Beauftragte für die Funktion als Gemeinschaftsvorsitzende Sekretariat/Hauptamt Telefon: 036730/ 3430 Fax: 036730/ 343-330 E-Mail: poststelle@vg-schwarzatal.de Verwaltungssitz Oberweißbach Außenstelle Sitzendorf Personalstelle Telefon: 036705/ 67-143 Fax: 036705/ 67-110 E-Mail: persvw@vg-schwarzatal.de Bauamt Telefon: 036705/ 67-155 Telefon: 036730/ 343-314 (Wirtschaftsförderung) Fax: 036705/ 67-110 Fax: 036730/ 343-330 E-Mail: bauamt@vg-schwarzatal.de E-Mail: bauamt-si@vg-schwarzatal.de Liegenschaften/Forsten Telefon: 036705/ 67-157 Telefon: 036730/ 343-327 Fax: 036705/ 67-110 Fax: 036730/ 343-330 E-Mail: liegenschaften@vg-schwarzatal.de E-Mail: liegenschaften-si@vg-schwarzatal.de Ordnungsamt Telefon: 036705/ 67-141 (Kindergärten, Friedhöfe, Feuerwehr) Fax: 036705/ 67-110 E-Mail: ordnungsamt@vg-schwarzatal.de Einwohnermeldeamt Telefon: 036705/ 67-161 Telefon: 036730/ 343-334 Fax: 036705/ 67-110 Fax: 036730/ 343-330 E-Mail: meldeamt@vg-schwarzatal.de E-Mail: meldeamt-si@vg-schwarzatal.de Standesamt Telefon: 036730/ 343-335 Fax: 036730/ 343-330 E-Mail: standesamt@vg-schwarzatal.de Finanzen (Abgaben/Steuern) / Telefon: 036705/ 67-130 Telefon: 036730/ 343-326 Abwicklung der alten VGs Fax: 036705/ 67-110 Fax: 036730/ 343-330 E-Mail: finanzen@vg-schwarzatal.de E-Mail: finanzen-si@vg-schwarzatal.de Nächster Redaktionsschluss Nächster Erscheinungstermin Montag, den 17.02.2020 Freitag, den 28.02.2020 Impressum Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom „Schwarzatal“ Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal, Markt 5, 98744 Schwarzatal, gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschied- OT Oberweißbach licher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43, 98693 Ilmenau, keine Garantie übernehmen. info@wittich-langewiesen.de, www.wittich.de, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. / 20 50 - 21 Verlagsleiter: Mirko Reise Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Verwaltungsgemeinschaft Erscheinungsweise: In der Regel monatlich (laufend nummeriert), kostenlos an die „Schwarzatal“ Haushaltungen im Verbreitungsgebiet der Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“. Verantwortlich für den Anzeigenverkauf: Hartmut Osswald, erreichbar unter Tel.: Dazu gehören die Gemeinden Cursdorf, Deesbach, Döschnitz, Katzhütte, Meura, 0170 / 2216656, E-Mail: hartmut.osswald@t-online.de Rohrbach, Schwarzburg, Sitzendorf, Unterweißbach, Stadt Schwarzatal mit den Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter der Anschrift Ortschaften: Oberweißbach/Thür. Wald, Mellenbach-Glasbach und Meuselbach- des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Schwarzmühle. Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inkl. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Porto und 7% MWst.) beim Verlag bestellen.
Amtsblatt VG „Schwarzatal“ -3- Nr. 1/2020 Verwaltungsgemeinschaft„Schwarzatal“ Amtlicher Teil Öffentliche Bekanntmachung 4. Beschluss zur Genehmigung des öffentlichen Teils der Nie- derschrift der Sitzung der Gemeinschaftsversammlung vom Am Montag, 27. Januar 2020, findet um 18:00 Uhr die 05. Sitzung 16.12.2019 der Gemeinschaftsversammlung 5. Ausgliederung der Wohnungsverwaltung 6. Beratung und Beschlussfassung Bekanntmachungssatzung der Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“ 7. Beratung und Beschlussfassung zur Hauptsatzung mit Tagesordnungspunkten statt. 8. Beschlussfassung zur Verwaltungskostensatzung der Verwal- tungsgemeinschaft „Schwarzatal“ Ort: Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“ 9. Informationen und Anfragen der Beauftragten und der Mitglieder -Standesamt- der Gemeinschaftsversammlung Hauptstraße 40, 07429 Sitzendorf 10. Anfragen der Bürger Nicht öffentlicher Teil Tagesordnung Der Sitzungstermin wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Öffentlicher Teil 1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder der gez. Anja Schwabe Gemeinschaftsversammlung Feststellung der Beschlussfähigkeit Beauftragte für die Funktion als Gemeinschaftsvorsitzende 2. Bekanntgabe und Bestätigung der Tagesordnung - öffentlicher Teil 3. Beschluss zur Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift der Sitzung der Gemeinschaftsversammlung vom 03.09.2019 Stellenausschreibung In der Verwaltungsgemeinschaft Schwarzatal mit Sitz in 98744 Wir bieten Ihnen: Schwarzatal OT Oberweißbach/Thür. Wald ist, vorbehaltlich der - ein interessantes und abwechslungsreiches Aufgabengebiet Genehmigung der Haushaltssatzung 2020, zum nächstmögli- chen Zeitpunkt eine unbefristete Vollzeitstelle als - Bezahlung nach den tariflichen Regelungen des TVöD ent- sprechend der Vorkenntnisse und der Qualifikation sowie Sachbearbeiter (m/w/d) der Wertigkeit der übertragenen Aufgaben im Bereich Ordnungsamt - Mitarbeit in einem engagierten Amtsbereich - Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten zu besetzen. Die Stelle kann nach Vereinbarung auch in Teilzeit besetzt werden. Die Verwaltungsgemeinschaft Schwarzatal im Landkreis Saal- Ihre aussagekräftige schriftliche Bewerbung (mindestens Lebens- feld-Rudolstadt besteht aus 10 Mitgliedsgemeinden mit 8.820 lauf, Zeugnisse) richten Sie bitte bis zum 29.02.2020 an die Einwohnern. Die Mitgliedsgemeinden sind: Cursdorf, Deesbach, Döschnitz, Katzhütte, Meura, Rohrbach, Schwarzburg, Sitzendorf, Unterweißbach und die Landgemeinde Schwarzatal. Verwaltungsgemeinschaft Schwarzatal Gesucht wird eine engagierte, selbständig ziel- und teamorientiert Frau Protze – persönlich – arbeitende Persönlichkeit mit umfassenden Kenntnissen im Kom- Kennwort: „Bewerbung Ordnungsamt“ munal- und Ordnungsrecht. Oberweißbach Zu ihrem Aufgabenbereich gehören insbesondere Markt 5 - Die Bearbeitung der Sachgebiete Sicherheit und Ordnung 98744 Schwarzatal - Verkehrsangelegenheiten - Gaststätten- und Gewerbeangelegenheiten, soweit sie in Nähere Informationen zu unserer Verwaltungsgemeinschaft finden den Zuständigkeitsbereich der Kommune fallen Sie im Internet unter www.vg-schwarzatal.de. Eine Erweiterung der Aufgabenzuordnung und die Übertragung von Aufgaben im Vertretungsfall bleiben vorbehalten. Die im Zusammenhang mit der Bewerbung eventuell entstande- nen Kosten sowie Reisekosten für das Auswahlgespräch können Wir erwarten für diese Tätigkeit: nicht erstattet werden. vorzugsweise eine abgeschlossene Ausbildung im Verwaltungsbe- Die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber wer- reich, wünschenswert ist der Abschluss den nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens unter Ein- - als Verwaltungsfachangestellte/r, des Fortbildungslehrgan- haltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet. ges I bzw. der Laufbahnausbildung für den mittleren nicht- Bei gewünschter Rücksendung der Unterlagen ist der Bewerbung technischen Verwaltungsdienst ein frankierter Rückumschlag beizufügen. - Berufserfahrung im o. g. Aufgabengebiet ist wünschenswert Die Stelle ist für jeden gleichermaßen geeignet, unabhängig vom - gute mündliche und schriftliche Sprachkompetenz Geschlecht. - fundierte Kenntnisse im Kommunal- und Ordnungsrecht Schwerbehinderte werden im Rahmen des Schwerbehindertenge- - sicherer Umgang mit moderner Informations- und Kommu- setzes berücksichtigt. nikationstechnik - einschlägige, gängige Office-Programme der Verwaltung Die Datenschutzhinweise, im Zusammenhang mit dem Bewer- - Fähigkeit zum selbständigen Handeln und effiziente Koordi- bungsverfahren gemäß Art. 13 Abs. 1 DSVGO, können Sie auf der nation der Arbeitsaufgaben Homepage unter Link: https://vg-schwarzatal.de/Impressum/ - Zuverlässigkeit, Sorgfalt, bürgernahes und bürgerfreundli- Veröffentlicht unter: Information zum Datenschutz im Bewerbungs- ches Verhalten verfahren downloaden. - Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung Anja Schwabe - Bereitschaft zur Wahrnehmung von dienstlich begründeten Beauftragte für die Funktion des Gemeinschaftsvorsitzenden Abendterminen - Führerschein der Klasse B
Amtsblatt VG „Schwarzatal“ -4- Nr. 1/2020 Stellenausschreibung In der Verwaltungsgemeinschaft Schwarzatal mit Sitz in 98744 - Fähigkeit zum selbständigen Handeln und effiziente Ko- Schwarzatal OT Oberweißbach/Thür. Wald ist, vorbehaltlich ordination der Arbeitsaufgaben der Genehmigung der Haushaltssatzung 2020, zum nächst- - Zuverlässigkeit, Sorgfalt, bürgernahes und bürgerfreund- möglichen Zeitpunkt eine Vollzeitstelle als liches Verhalten - Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung Sachbearbeiter (m/w/d) - Bereitschaft zur Wahrnehmung von dienstlich begründe- im Bereich Sitzungsdienst ten Abendterminen als Krankenvertretung zu besetzen. Die Stelle kann nach Ver- - Führerschein der Klasse B einbarung auch in Teilzeit besetzt werden. Sie ist vorerst bis zum 31.12.2020 befristet. Wir bieten Ihnen: Die Verwaltungsgemeinschaft Schwarzatal im Landkreis Saal- - ein interessantes und abwechslungsreiches Aufgaben- feld-Rudolstadt besteht aus 10 Mitgliedsgemeinden mit 8.820 gebiet Einwohnern. Die Mitgliedsgemeinden sind: Cursdorf, Deesbach, - Bezahlung nach den tariflichen Regelungen des TVöD Döschnitz, Katzhütte, Meura, Rohrbach, Schwarzburg, Sitzen- entsprechend der Vorkenntnisse und der Qualifikation dorf, Unterweißbach und die Landgemeinde Schwarzatal. sowie der Wertigkeit der übertragenen Aufgaben - Mitarbeit in einem engagierten Amtsbereich Gesucht wird eine engagierte, selbständig ziel- und teamorien- - Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten tiert arbeitende Persönlichkeit mit umfassenden Kenntnissen im Kommunalrecht. Zu ihrem Aufgabenbereich gehören insbesondere, für einen Ihre aussagekräftige schriftliche Bewerbung (mindestens Le- Teil der Mitgliedsgemeinden, benslauf, Zeugnisse) richten Sie bitte bis zum 29.02.2020 an die - Erstellung eines Sitzungsplans für die einzelnen Gremien - Fertigung und Versand der Ladungen bei Beachtung der Verwaltungsgemeinschaft Schwarzatal festgelegten Ladungsfristen Frau Protze – persönlich – - Teilnahme an den Sitzungen und Fertigung der Sitzungs- protokolle, Fertigung von Protokollauszügen Kennwort: „Bewerbung Sitzungsdienst“ - Verteilung von Protokollauszügen an die betreffenden Äm- Oberweißbach ter der Verwaltung, in Einzelfällen sofortige Information von Markt 5 Sachbearbeitern über wichtige Beschlüsse der Gremien 98744 Schwarzatal - Überwachung des Vollzugs der Festlegungen in den Sit- zungen bzw. in den Protokollen (per Rückmeldung) Nähere Informationen zu unserer Verwaltungsgemeinschaft - Anlegung eines Sitzungsbuchs mit der Sammlung aller finden Sie im Internet unter www.vg-schwarzatal.de. Protokolle (etwa einzelne Jahrgänge) - Berechnung und Anweisung des Sitzungsgelds Die im Zusammenhang mit der Bewerbung eventuell entstan- - Korrektur von Protokollen nach Beschluss der Gremien denen Kosten sowie Reisekosten für das Auswahlgespräch bei der Genehmigung der Protokolle können nicht erstattet werden. Die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber - Erteilung von Auskünften aus den Protokollen an Be- werden nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens rechtigte unter Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen - Veröffentlichung von Protokollen aus öffentlichen Sitzun- vernichtet. Bei gewünschter Rücksendung der Unterlagen ist gen im amtlichen Mitteilungsblatt der Bewerbung ein frankierter Rückumschlag beizufügen. Eine Erweiterung der Aufgabenzuordnung und die Übertra- gung von Aufgaben im Vertretungsfall bleiben vorbehalten. Die Stelle ist für jeden gleichermaßen geeignet, unabhängig vom Geschlecht. Wir erwarten für diese Tätigkeit: Schwerbehinderte werden im Rahmen des Schwerbehinder- vorzugsweise eine abgeschlossene Ausbildung im Verwal- tengesetzes berücksichtigt. tungsbereich, wünschenswert ist der Abschluss - als Verwaltungsfachangestellte/r, des Fortbildungslehr- Die Datenschutzhinweise, im Zusammenhang mit dem Bewer- ganges I bzw. der Laufbahnausbildung für den mittleren bungsverfahren gemäß Art. 13 Abs. 1 DSVGO, können Sie auf nichttechnischen Verwaltungsdienst der Homepage unter Link: https://vg-schwarzatal.de/Impres- - Berufserfahrung im o. g. Aufgabengebiet ist wünschens- sum/ wert Veröffentlicht unter: Information zum Datenschutz im Bewer- bungsverfahren downloaden. - gute mündliche und schriftliche Sprachkompetenz - fundierte Kenntnisse im Kommunalrecht Anja Schwabe - sicherer Umgang mit moderner Informations- und Kom- Beauftragte für die Funktion des Gemeinschaftsvorsitzenden munikationstechnik - einschlägige, gängige Office-Pro- gramme der Verwaltung – Kenntnisse in REGISAFE sind wünschenswert Nichtamtlicher Teil Mitteilungen Hinweis des Einwohnermeldeamtes der VG Schwarzatal Das Einwohnermeldeamt der VG Schwarzatal, Standort Oberweißbach, bleiben wie folgt geschlossen. geschlossen vom 10.02.2020 - 14.02.2020 Der Standort Sitzendorf ist geschlossen vom 31.03.2020 - 03.04.2020 06.04. - 09.04. 2020
Amtsblatt VG „Schwarzatal“ -5- Nr. 1/2020 Die Anliegen aus dem Bereich Einwohnermeldeamt übernimmt während der Schließzeiten in Sitzendorf die Servicestelle der VG Veranstaltungen Schwarzatal in Oberweißbach/Thür. Wald. Während der Schließzeit in Oberweißbach ist die Servicestelle in Sommer-Ferien-Abenteuer Sitzendorf zuständig. für Kinder von 6 bis 16 Jahren Öffnungszeiten sind: Das Kinder- und Jugendcamp Naundorf (Mittelsachsen), organi- Dienstag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr siert erlebnisreiche Sommer-Ferien-Abenteuer für Kinder und Jugendliche von 6 - 16 Jahren. Auf dem abwechslungsreichen 13.00 Uhr - 18.00 Uhr Programm stehen u.a. Badespaß, Grillabende, Wasser-Fun- Donnerstag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr Sportfest, Bowling, Disco, Neptunfest, Lagerfeuer, Kinoabend, 13.00 Uhr - 16.00 Uhr Fußball, Besuch eines Erlebnisbades, Tischtennis, Minigolf, ein Freitag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr Ausflug im Reisebus zur Kids Arena Marienberg, Spiel & Spaß und vieles mehr. Die Übernachtung erfolgt in gemütlichen Bun- galows und Blockhütten mit Doppelstockbetten. Die Kinder er- Wir hoffen auf Ihr Verständnis. wartet ein riesiges Freigelände mit vielen Spielmöglichkeiten! Der Teilnehmerbeitrag beträgt 240,00 € pro Kind und Durchgang Anja Schwabe inklusive Übernachtung, Vollverpflegung, Programm, Eintrittsgel- Beauftragte für die Funktion der Gemeinschaftsvorsitzenden der und Rund-um-Betreuung. Geschwister-Rabatte sind möglich. An- und Abreise sind selbst zu organisieren. Liebe Deesbacher Skiliftfreunde, Termine: 19.07. - 25.07.2020 drückt die Daumen, damit Frau Holle endlich die Betten schüttelt. 26.07. - 01.08.2020 Egal ob Ski, Snowboard oder Schlitten, gemeinsam mit Euch 02.08. - 08.08.2020 wollen wir, bei ausreichenden Schneeverhältnissen, auf unserer 09.08. - 15.08.2020 professionell präparierten Piste den Winter genießen. Am Ende 16.08. - 22.08.2020 jedes Skitages wartet unsere gemütliche Eichhörnchenklause auf Euch. Infos & Anmeldungen: Tel. 03731-215689 oder www.ferien-abenteuer.de Unter www.facebook.com/skilift.deesbach, www.thueringer-wald.com und 036705/ 63087 Adresse des Ferienlagers: könnt Ihr immer unsere aktuellen Öffnungszeiten und News Kinder- und Jugendcamp Naundorf, erfahren. Alte Dorfstr. 60, 09627 Bobritzsch-Hilbersdorf Wir freuen uns auf Euren Besuch. Skiliftteam Deesbach Winterferien 2020 eislaufen 11.02. 6€ eishalle ilmenau *********************************** galaxsea 12.02. 6€ freizeitbad jena infos & anmeldung ab 12 jahre *mobile jugendarbeit* transport in kleinbussen dirk.ortloff@jufoe.net begrenzte Kapazität! 0160 - 973 307 16 Gemeinde Deesbach Wohnungsvermietung Gemeinde Döschnitz Beschlüsse des Gemeinderates Die Gemeinde Döschnitz hat eine schöne Drei-Raum-Woh- In der 04. Sitzung des Gemeinderates Deesbach am nung zu vermieten – ca. 80 m² Wohnfläche, inkl. kosten- 20.12.2019 wurden folgende Beschlüsse gefasst: freier PKW-Stellplatz, Kaltmiete 340 € zuzüglich Neben- Öffentlicher Teil kosten. Beschluss Nr. 014-04/2019 vom 20.12.2019 Bei Bedarf kann zusätzlich eine Garage vermietet werden. Beschluss zur Feststellung der Jahresrechnung 2018 der Ge- Nachfrage bei Bürgermeister Klaus Biehl zwecks Besich- meinde Deesbach tigung, Abstimmungsergebnis: JA: 7; Nein: 0; Enthaltungen: 0 Tel. 036730/30483 (ab 17.00 Uhr), 0172/7907471 Beschluss Nr. 015-04/2019 vom 20.12.2019 Beschluss zur Entlastung der Bürgermeisterin für das Haushalts- jahr 2018
Amtsblatt VG „Schwarzatal“ -6- Nr. 1/2020 Abstimmungsergebnis: JA: 6; Nein: 0; Enthaltungen: 1 • 11.07.2020 Beschluss Nr. 016-04/2019 vom 20.12.2019 Familienfest an der Waldbühne Beschluss zur Entlastung des Beigeordneten für das Haushalts- • 04.09. - 06.09.2020 jahr 2018 Abstimmungsergebnis: JA: 6; Nein: 0; Enthaltungen: 1 202. Kirmes Freitag mit Fackelumzug Beschluss Nr. 017-04/2019 vom 20.12.2019 Disco mit DJ Sven Beschluss der Haushaltssatzung 2020 Diashow mit Bildern vom Vorjahr Abstimmungsergebnis: JA: 7; Nein: 0; Enthaltungen: 0 Samstag Kirmesständchen und Beschluss Nr. 018-04/2019 vom 20.12.2019 abends Livemusik mit Wagner & Friends Beschluss zum Finanzplan und dem Investitionsprogramm für Legendärer Schibbi Abba Girls Auftritt die Jahre 2019 bis 2023 • September 2020 ab 08:00 Uhr Abstimmungsergebnis: JA: 7; Nein: 0; Enthaltungen: 0 Landratswahl im Jugendtreff Beschluss Nr. 019-04/2019 vom 20.12.2019 • 10.10.2020 ab 09:00 Uhr Beschluss zur Zweckvereinbarung mit der Verwaltungsgemein- Baumpflanzaktion an der Hettstädt schaft „Schwarzatal“ - Tischvorlage Abstimmungsergebnis: JA: 7; Nein: 0; Enthaltungen: 0 • 15.11.2019 um 09:00 Uhr Beschluss Nr. 020-04/2019 vom 20.12.2019 Andacht zum Volkstrauertag in der Franziskuskapelle Beschluss über den Wartungsvertrag Turmuhr mit Gedenkminute Friedhof Abstimmungsergebnis: JA: 7; Nein: 0; Enthaltungen: 0 • Termin wird noch bekannt gegeben Beschluss Nr. 021-04/2019 vom 20.12.2019 Weihnachtsglühen am Fritzenhof Beschluss außerplanmäßiger Einnahmen • 13.12.2020 ab 14:00 Uhr Abstimmungsergebnis: JA: 7; Nein: 0; Enthaltungen: 0 Seniorenweihnachtsfeier (voraussichtlicher Termin) Beschluss Nr. 022-04/2019 vom 20.12.2019 Beschluss Förderantrag Leader Abstimmungsergebnis: JA: 7; Nein: 0; Enthaltungen: 0 Nicht öffentlicher Teil Gemeinde Döschnitz Beschluss Nr. 023-04/2019 vom 20.12.2019 Beratung und Beschlussfassung Rechtsanwalt Abstimmungsergebnis: JA: 7; Nein: 0; Enthaltungen: 0 Beschluss Nr. 024-04/2019 vom 20.12.2019 Beratung und Beschlussfassung zur Kündigung des bestehen- den Beförsterungsvertrages Abstimmungsergebnis: JA: 7; Nein: 0; Enthaltungen: 0 Mitteilungen Die Beschlüsse des öffentlichen Teils sind im Wortlaut in der Ver- waltungsgemeinschaft „Schwarzatal“, 98744 Stadt Schwarza- tal, Ortschaft Oberweißbach/Thür. Wald, Markt 5 im Sekretariat (Zimmer 2) während der Dienstzeiten einzusehen. Wohnungsvermietung Claudia Böhm Gemeinde Döschnitz Bürgermeisterin Die Gemeinde Döschnitz hat eine schöne Drei-Raum-Woh- nung zu vermieten – ca. 80 m² Wohnfläche, inkl. kosten- freier PKW-Stellplatz, Kaltmiete 340 € zuzüglich Neben- kosten. Bei Bedarf kann zusätzlich eine Garage vermietet werden. Nachfrage bei Bürgermeister Klaus Biehl zwecks Besich- tigung, Veranstaltungen Tel. 036730/30483 (ab 17.00 Uhr), 0172/7907471 Veranstaltungsübersicht 2020 • Jeden Mittwoch ab 14:00 Uhr Kirchliche Nachrichten Seniorentreff im Jugendtreff • Jeden Dienstag und Donnerstag öffnet der Jugendtreff von 14:00 - 18:00 Uhr Kirchengemeinden Döschnitz und Meura mit der Unterstützung der IBKM-Erzieherinnen aus Mellen- bach Gott ist treu. 1Korinther 1,9 • Jeden 3. Mittwoch im Monat ab 14:00 Uhr GOTTESDIENSTE Andacht im Jugendtreff • Bei ausreichenden Schneeverhältnissen, So. 19. Januar 10:00 Uhr Öffnung des Skiliftes Gemeindesaal Meura Info unter 036705/63087 So. 02. Februar 10:00 Uhr • 28.03.2020 Gemeindesaal Döschnitz Deesbach putzt sich • 30.04.2020 So. 09. Februar 10:00 Uhr Maibaumsetzen an der Feuerwehr Gemeindesaal Meura • 21.05.2020 ab 09:00 So. 01. März 10:00 Uhr Andacht in der Franziskuskapelle Gemeindesaal Meura mit anschließenden gemeinsamen Kaffeetrinken • 13.06.2020 ab 14:00 Uhr GEMEINDENACHMITTAG Naturerlebnistag Kräutergarten • „Steilste Straße Deutschlands“ Oberweißbacher Straße fällt Mi. 26. Februar 15:00 Uhr in diesem Jahr leider aus Gemeindesaal Döschnitz
Amtsblatt VG „Schwarzatal“ -7- Nr. 1/2020 WELTGEBETSTAG Fr. 06. März 19:00 Uhr Gemeindesaal Unterweißbach Steh auf und geh! Simbabwe Gottes SEGEN wünscht Ihr Pfarrerehepaar Fröbel Kirchliche Nachrichten www.kirchspiel-doeschnitz.de Ev.-Luth. Kirchgemeinden Katzhütte Gemeinde Katzhütte und Oelze Der Monatsspruch für Januar: Gott ist treu. 1. Korinther 1,9 Gottesdienste und Veranstaltungen im Kirchspiel: - am 3. Sonntag nach Epiphanias, dem 26.01.2020 09.30 Uhr Oberhain Beschlüsse des Gemeinderates 13.30 Uhr Katzhütte In der 04. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde 15.00 Uhr Egelsdorf Katzhütte am 28.11.2019 wurden folgende Beschlüsse - am letzten Sonntag nach Epiphanias, dem 02.02.2020 gefasst: 13.30 Uhr Oelze Öffentlicher Teil 15.00 Uhr Herschdorf Beschluss Nr. 001-04/2019 vom 28.11.2019 - am Sonntag Septuagesimae, dem 09.02.2020 Beschluss außerplanmäßige Ausgaben 2018 Abstimmungsergebnis: JA: 11; Nein: 0; Enthaltungen: 0 09.30 Uhr Allendorf Beschluss Nr. 002-04/2019 vom 28.11.2019 13.30 Uhr Egelsdorf Beschluss Hauptsatzung 15.00 Uhr Katzhütte Abstimmungsergebnis: JA: 11; Nein: 0; Enthaltungen: 0 - am Sonntag Invokavit, dem 01.03.2020 Beschluss Nr. 003-04/2019 vom 28.11.2019 Beschluss Geschäftsordnung 09:30 Uhr Allendorf Abstimmungsergebnis: JA: 11; Nein: 0; Enthaltungen: 0 13:30 Uhr Oelze 15.00 Uhr Oberhain Nicht öffentlicher Teil Beschluss Nr. 004-04/2019 vom 28.11.2019 - am Sonntag Reminiszere, dem 08.03.2020 Beschluss zur Errichtung eines Doppelcarports 13.30 Uhr Katzhütte Abstimmungsergebnis: JA: 11; Nein: 0; Enthaltungen: 0 Veranstaltungen in der Kirchgemeinde und im Kirch- Die Beschlüsse des öffentlichen Teils sind im Wortlaut in der Ver- spiel: waltungsgemeinschaft „Schwarzatal“, 98744 Stadt Schwarza- tal, Ortschaft Oberweißbach/Thür. Wald, Markt 5 im Sekretariat Christenlehre (Kl. 1 - 6): (Zimmer 2) während der Dienstzeiten einzusehen. montags um 15.30 Uhr in Oelze Konfirmandenunterricht: Wilfried Machold dienstags um 17.30 Uhr in Oelze Bürgermeister Kinderfasching: für alle Gruppen gemeinsam ist voraussichtlich am Sonnabend, In der 05. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde dem 25.1. nachmittags im Ev. Gemeindehaus Herschdorf. Katzhütte am 18.12.2019 wurden folgende Beschlüs- Flötengruppe: se gefasst: dienstags um 15 Uhr in Allendorf Kirchenchorproben: Öffentlicher Teil mittwochs um 19.30 Uhr in Oberhain Beschluss Nr. 005-05/2019 vom 18.12.2019 Posaunenchorproben: Beschluss zur Entlastung des Bürgermeisters für das Haushalts- dienstags um 18.30 Uhr in Königsee jahr 2018 gem. § 80 Abs. 3 ThürKO Frauenkreis: Abstimmungsergebnis: JA: 7; Nein: 0; Enthaltungen: 6 in Oelze: jeweils am letzten Donnerstag im Monat um 14.30 Uhr Beschluss Nr. 006-05/2019 vom 18.12.2019 in Katzhütte:jeweils am letzten Donnerstag im Monat um 19.00 Beschluss zur Entlastung des Beigeordneten für das Haushalts- Uhr jahr 2018 gem. § 80 Abs. 3 ThürKO Abstimmungsergebnis: JA: 7; Nein: 0; Enthaltungen: 6 Weitere Veranstaltungen entnehmen Sie bitte den aktuellen Aus- hängen. Außerdem können Sie unsere vierteljährlich herausge- Nicht öffentlicher Teil gebenen „Kirchspielnachrichten“ über das Pfarramt beziehen. Beschluss Nr. 007-05/2019 vom 18.12.2019 Der Bezug ist für Mitglieder unserer Kirchgemeinden kostenlos. Beschluss zum Kauf von 2 Motorsägen Stihl MS 261 für die Feu- erwehr Oelze und die Feuerwehr Katzhütte Zum neuen Jahr, das für mehrere unserer Gemeinden ein Jubi- Abstimmungsergebnis: JA: 13; Nein: 0; Enthaltungen: 0 läumsjahr ist, wünsche ich Ihnen Gottes Segen, Gesundheit und Beschluss Nr. 008-05/2019 vom 18.12.2019 ein gutes Miteinander! Beschluss zum Kauf von einem Satz Reifen für das LF der Feu- erwehr Katzhütte Ihr Pfarrer Frank Fischer Abstimmungsergebnis: JA: 13; Nein: 0; Enthaltungen: 0 Ev.-Luth. Pfarramt Oberhain Oberhain Nr.12, 07426 Königsee, Tel. 036738 / 42627 Die Beschlüsse des öffentlichen Teils sind im Wortlaut in der Ver- waltungsgemeinschaft „Schwarzatal“, 98744 Stadt Schwarza- tal, Ortschaft Oberweißbach/Thür. Wald, Markt 5 im Sekretariat (Zimmer 2) während der Dienstzeiten einzusehen. gez. Wilfried Machold Bürgermeister
Amtsblatt VG „Schwarzatal“ -8- Nr. 1/2020 Gemeinde Meura Hellenische Republik (Griechenland), Irland, Italienische Re- publik, Republik Kroatien, Republik Lettland, Republik Litauen, Großherzogtum Luxemburg, Republik Malta, Königreich der Nie- derlande, Republik Österreich, Republik Polen, Portugiesische Republik, Rumänien, Königreich Schweden, Republik Sloweni- en, Slowakische Republik, Königreich Spanien, Tschechische Republik, Republik Ungarn, Vereinigtes Königreich Großbritanni- en* und Nordirland* sowie Republik Zypern. (*sofern am Tag der Beschlüsse des Gemeinderates Wahl noch Mitglied der EU) In der 04. Sitzung des Gemeinderates Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit am 02.01.2020 wurden folgende Beschlüsse gefasst: oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder sich zum Zeitpunkt der Wahl wegen einer vorsätzlichen Öffentlicher Teil Straftat in Strafhaft oder in Sicherungsverwahrung befindet. Beschluss Nr. 008-04/2020 vom 02.01.2020 Zum Bürgermeister kann außerdem nicht gewählt werden, wer Beschlussfassung zur Auftragsvergabe Forstdienstleistung Holz- nicht die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheit- einschlag Abstimmungsergebnis: JA: 6; Nein: 0; Enthaltungen: 0 liche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgeset- Beschluss Nr. 009-04/2020 vom 02.01.2020 zes und der Landesverfassung eintritt. Darüber hinaus ist zum Beschlussfassung zur Berufung eines Wahlleiters und eines Bürgermeister nicht wählbar, wer im Übrigen die persönliche stellv. Wahlleiters zur Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Meura Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den am 22.3.2020 für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht besitzt. Abstimmungsergebnis: JA: 6; Nein: 0; Enthaltungen: 0 Jeder Bewerber für das Amt des Bürgermeisters hat für die Zu- lassung zur Wahl gegenüber dem Wahlleiter der Gemeinde eine Die Beschlüsse des öffentlichen Teils sind im Wortlaut in der schriftliche Erklärung abzugeben, ob er wissentlich als haupt- Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“, 07429 Sitzendorf im amtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Sekretariat (Zimmer 202) während der Dienstzeiten einzusehen. Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauf- Marina Kasimir tragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat; er muss Beigeordnete ferner erklären, dass er mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte insbesondere beim Landesamt für Verfassungsschutz sowie beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staats- Wahlen am 22.03.2020 sicherheitsdienstes der ehemaligen DDR einverstanden ist und Durch Beschluss des Gemeinderates Meura wurden die/der ihm die Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach Wahlleiter/in sowie dessen Stellvertreter/in zur Bürgermeister- den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht fehlt wahl 2020 berufen. (§ 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG). 1. Wahlleiter/in 1.1 Frau Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters können von Marina Kasimir Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, Wähler- wohnh. Ortsstraße 79 gruppen und Einzelbewerbern eingereicht werden. 98744 Meura Zur Einreichung von Wahlvorschlägen wird hiermit aufgefor- 2. Stellvertretende/r Wahlleiter/in dert. Herr Jede Partei, jede Wählergruppe oder jeder Einzelbewerber kann Dr. Dieter Knüpfer nur einen Wahlvorschlag einreichen, der nur einen Bewerber ent- wohnh. Ortsstraße 6 halten darf und dem eine Erklärung des Bewerbers nach § 24 98744 Meura Abs. 3 Satz 3 ThürKWG beizufügen ist. Der Bewerber darf nur in Die Wahlleiter/innen und ihre Stellvertreter/innen sind auch einem Wahlvorschlag aufgestellt werden; er muss hierzu seine über die VG Schwarzatal OT Oberweißbach Markt 5 in 98744 Zustimmung schriftlich erteilen, sofern er Bewerber im Wahlvor- Schwarzatal und telefonisch über Frau Bartl unter der 036705 schlag einer Partei oder Wählergruppe ist. 67155 erreichbar. Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe muss den Bartl Namen und ggf. die Kurzbezeichnung der Partei oder der Wäh- Verantwortliche Wahlbeauftragte lergruppe als Kennwort tragen; dem Kennwort kann eine weitere der Verwaltungsgemeinschaft Schwarzatal Bezeichnung hinzugefügt werden, wenn das zur deutlichen Un- terscheidung der Wahlvorschläge erforderlich ist. Gemeinsame Wahlvorschläge müssen die Namen sämtlicher daran beteiligter Bekanntmachung Parteien oder Wählergruppen tragen. Die Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen müssen die eigenhändigen Unter- Aufforderung zur Abgabe von Wahlvorschlägen schriften von zehn Wahlberechtigten tragen, die nicht Bewerber für die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters des Wahlvorschlags sind. Jede Person darf nur einen Wahlvor- der Gemeinde Meura schlag unterzeichnen. Bei Mehrfachunterzeichnungen erklärt der 1. Wahlausschuss die Unterzeichnung für ungültig. In der Gemeinde Meura wird am 22. März 2020 ein ehrenamtli- In jedem Wahlvorschlag sind ein Beauftragter und ein Stellvertre- cher Bürgermeister gewählt. ter zu bezeichnen. Der Beauftragte und sein Stellvertreter müs- Zum ehrenamtlichen Bürgermeister ist jeder Wahlberechtigte im sen wahlberechtigt sein. Fehlt eine Bezeichnung, so gilt der erste Sinne der §§ 1 und 2 ThürKWG wählbar, der am Wahltag das Unterzeichner des Wahlvorschlags als Beauftragter, der zweite 21.Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Monaten sei- als sein Stellvertreter. Ist nur ein Beauftragter und nicht auch der nen Aufenthalt in der Gemeinde Meura hat. Der Aufenthalt in der Stellvertreter bezeichnet, dann ist der erste Unterzeichner des Gemeinde Meura wird vermutet, wenn die Person in der Gemein- Wahlvorschlags der Stellvertreter. Soweit im Thüringer Kommu- de Meura gemeldet ist. Bei mehreren Wohnungen ist die Haupt- nalwahlgesetz nichts anderes bestimmt ist, sind nur der Beauf- wohnung im Sinne des Melderechts maßgebend. Personen, die tragte und bei seiner Verhinderung sein Stellvertreter berechtigt, die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Eu- verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und ropäischen Union besitzen, sind unter denselben Bedingungen wahlberechtigt und wählbar wie Deutsche. entgegenzunehmen. Im Zweifelsfall gilt die Erklärung des Be- Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind neben der Bundes- auftragten. Der Beauftragte und sein Stellvertreter können durch republik Deutschland: schriftliche Erklärung der Mehrheit der Unterzeichner des Wahl- Königreich Belgien, Republik Bulgarien, Königreich Dänemark, vorschlags gegenüber dem Wahlleiter der Gemeinde abberufen Republik Estland, Republik Finnland, Französische Republik, und durch andere ersetzt werden.
Amtsblatt VG „Schwarzatal“ -9- Nr. 1/2020 1.2 er gilt insoweit als zuständige Behörde im Sinne des § 156 des Der Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe muss nach Strafgesetzbuches. dem Muster der Anlage 5 zur Thüringer Kommunalwahlordnung 3. enthalten: Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die nicht auf- a) das Kennwort der einreichenden Partei oder Wählergruppe, grund eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags seit der letzten b) Nachnamen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und Anschrift Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag, im des Bewerbers, Kreistag des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt, oder im Gemein- c) die Bezeichnung des Beauftragten und seines Stellvertre- derat der Gemeinde Meura vertreten sind, müssen neben den ters, Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvor- d) die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten unter Angabe schlag jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzlich ihres von viermal so viel Wahlberechtigten unterstützt werden wie Ge- Vor- und Nachnamens, ihres Geburtsdatums und ihrer Anschrift. meinderatsmitglieder zu wählen sind (insgesamt 34 Unterschrif- ten). Dem Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe sind als An- 3.1 lage beizufügen: Eine Partei oder Wählergruppe, die nur als Wahlvorschlagsträ- a) die Erklärungen des Bewerbers nach Anlage 6a zur ThürK- ger eines gemeinsamen Wahlvorschlags im Kreistag oder Ge- WO, dass er seiner Aufnahme als Bewerber in den Wahlvor- meinderat vertreten ist, benötigt bei Einreichung eines eigenen schlag zustimmt, nicht für dieselbe Wahl in einem anderen einzelnen Wahlvorschlags neben den Unterschriften von zehn Wahlvorschlag aufgestellt ist, zur Zusammenarbeit mit dem Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag jeder Partei oder Wäh- Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Si- lergruppe zu tragen hat, zusätzliche Unterstützungsunterschrif- cherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen und des ten von viermal so viel Wahlberechtigten wie Gemeinderatsmit- Einverständnisses mit der Einholung der erforderlichen Aus- glieder zu wählen sind. Ein gemeinsamer Wahlvorschlag bedarf künfte sowie dass ihm die Eignung für eine Berufung in ein keiner zusätzlichen Unterstützungsunterschriften, wenn dessen Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes gelten- Wahlvorschlagsträger seit der letzten Wahl in ihrer Gesamtheit den Bestimmungen nicht fehlt, im Gemeinderat oder im Kreistag aufgrund desselben gemeinsa- b) eine Ausfertigung der Niederschrift nach § 15 Abs. 3 Satz 1 men Wahlvorschlags ununterbrochen vertreten sind oder wenn ThürKWG über die nach § 15 Abs. 1 ThürKWG von der Partei einer der beteiligten Wahlvorschlagsträger mit einem eigenen oder Wählergruppe durchzuführende Versammlung, einzelnen Wahlvorschlag keiner Unterstützungsunterschriften c) Versicherungen an Eides statt des Versammlungsleiters und bedürfte, weil der Wahlvorschlagsträger seit der letzten Wahl un- zwei weiterer Teilnehmer der Versammlung nach § 15 Abs. 3 unterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag, im Kreistag Satz 2 ThürKWG. des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt, in dem die Gemeinde liegt, 1.3 oder im Gemeinderat vertreten ist. Der Wahlvorschlag des Einzelbewerbers muss nach dem Muster 3.2 der Anlagen 7 und 7a zur ThürKWO den Nachnamen des Be- Unterstützungsunterschriften sind stets erforderlich, wenn eine werbers als Kennwort, den Vornamen, das Geburtsdatum, den Partei oder Wählergruppe mit einem geänderten oder neuen Na- Beruf und die Anschrift des Bewerbers sowie unter Angabe des men einen Wahlvorschlag einreicht, es sei denn, dass die Mehr- Vor- und Nachnamens, des Geburtsdatums und der Anschrift die heit der Unterzeichner des Wahlvorschlags (§ 14 Abs. 1 Satz 4 eigenhändigen Unterschriften von mindestens fünfmal so viel ThürKWG) bereits Bewerber oder Unterzeichner des früheren Wahlberechtigten tragen, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen Wahlvorschlags war. sind (insgesamt 30 Unterschriften). Bewirbt sich der bisherige 3.3 Bürgermeister als Einzelbewerber, sind keine Unterstützungsun- Die Wahlberechtigten haben sich zur Leistung von Unterstüt- terschriften erforderlich. zungsunterschriften persönlich nach der Einreichung des Wahl- Dem Wahlvorschlag des Einzelbewerbers ist als Anlage beizu- vorschlags in eine vom Wahlleiter bis zum 17. Februar 2020, 18:00 fügen: Uhr, ausgelegten Liste unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, Die Erklärungen des Bewerbers nach Anlage 6a zur ThürKWO, ihrer Anschrift und ihres Geburtsdatums einzutragen und eine dass er für dieselbe Wahl nicht in einem anderen Wahlvorschlag eigenhändige Unterschrift zu leisten. Die Liste zur Leistung von aufgestellt ist, zur Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Unterstützungsunterschriften wird vom Wahlleiter mit dem Wahl- Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauf- vorschlag verbunden und unverzüglich nach Einreichung des tragten dieser Einrichtungen und des Einverständnisses mit der Wahlvorschlags während der Öffnungszeiten der Gemeindebe- Einholung der erforderlichen Auskünfte sowie dass ihm die Eig- hörde in der Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“, Hauptstraße nung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den für 40 in 07429 Sitzendorf, dienstags in der Zeit von 09:00 - 12:00 Uhr Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht fehlt. und 13:00 - 18:00 Uhr, donnerstags in der Zeit von 09:00 - 12:00 2. Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr, freitags in der Zeit von 09:00 - 12:00 Der von einer Partei oder einer Wählergruppe aufzustellende Be- Uhr ausgelegt. Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie werber muss in einer zu diesem Zweck einberufenen Versamm- wegen Krankheit oder einer körperlichen Beeinträchtigung nicht lung von den wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder den oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage sind, wahlberechtigten Angehörigen der Wählergruppe in geheimer den Eintragungsraum bei der Verwaltungsgemeinschaft aufzusu- Abstimmung gewählt werden. Jeder stimmberechtigte Teilneh- chen, erhalten auf Antrag einen Eintragungsschein. Die Eintra- mer der Versammlung ist vorschlagsberechtigt. Den Bewerbern gung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass die wahl- ist Gelegenheit zu geben, sich und ihre Ziele der Versammlung in berechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung angemessener Zeit vorzustellen. Zur Aufstellung eines gemein- eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson samen Wahlvorschlags ist eine gemeinsame Versammlung aller beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzuneh- beteiligten Wahlvorschlagsträger durchzuführen. Der Bewerber men; die wahlberechtigte Person hat auf dem Eintragungsschein kann auch durch eine Versammlung von Delegierten, die von an Eides statt zu versichern, dass die Voraussetzungen für die den wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder den wahlbe- Erteilung eines Eintragungsscheins vorliegen. rechtigten Angehörigen der Wählergruppe aus der Mitte einer Von der Leistung von Unterstützungsunterschriften ausgeschlos- vorgenannten Mitgliederversammlung zu diesem Zweck gewählt sen sind Bewerber von Wahlvorschlägen für dieselbe Wahl sowie worden sind, in geheimer Abstimmung gewählt werden. Wahlberechtigte, die sich für dieselbe Wahl bereits in eine ande- Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl des Bewer- re Unterstützungsliste eingetragen haben oder einen Wahlvor- bers, Ort und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung so- schlag für dieselbe Wahl unterzeichnet haben. Geleistete Unter- wie die Zahl der Anwesenden ist mit dem Wahlvorschlag einzu- schriften können nicht zurückgenommen werden. reichen. Hierbei haben der Versammlungsleiter und zwei weitere 3.4 Teilnehmer der Versammlung gegenüber dem Wahlleiter der Ge- Trägt der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers noch nicht die meinde an Eides statt zu versichern, dass die Wahl in geheimer erforderliche Zahl an Unterschriften, so wird dieser Wahlvor- Abstimmung erfolgt ist, dass jeder stimmberechtigte Teilnehmer schlag ebenfalls vom Wahlleiter der Gemeinde mit einer Liste zur der Versammlung vorschlagsberechtigt war und den Bewerbern Leistung der noch erforderlichen Unterschriften (Anlage 7a zur Gelegenheit gegeben wurde, sich und ihre Ziele der Versamm- ThürKWO) verbunden und unverzüglich nach Einreichung des lung in angemessener Zeit vorzustellen. Der Wahlleiter ist zur Wahlvorschlages ausgelegt. Die Ausführungen unter 3.3 gelten Abnahme einer solchen Versicherung an Eides statt zuständig; entsprechend.
Amtsblatt VG „Schwarzatal“ - 10 - Nr. 1/2020 4. Wählerverzeichnis eingetragenen Personen haben Wahlberech- Die Wahlvorschläge dürfen frühestens nach der Bekanntma- tigte während der Einsichtsfrist nur dann ein Recht auf Einsicht chung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen in das Wählerverzeichnis, wenn sie Tatsachen glaubhaft ma- eingereicht werden. Sie müssen spätestens am 07. Februar chen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit 2020 bis 18:00 Uhr eingereicht sein. Die Wahlvorschläge sind des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Über- beim Wahlleiter der Gemeinde Meura, Frau Marina Kasimir ein- prüfung nach Nr. 1 Satz 3 besteht nicht hinsichtlich der Daten zureichen. Eingereichte Wahlvorschläge können nur bis zum 07. von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk Februar 2020 bis 18:00 Uhr durch gemeinsame schriftliche Er- nach dem Thüringer Meldegesetz eingetragen ist. klärung des Beauftragten des Wahlvorschlages und der Mehrheit Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren ge- der übrigen Unterzeichner des Wahlvorschlages zurückgenom- führt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. men werden. Die Erklärung von Listenverbindungen muss bis Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis für die be- zum 17. Februar 2020 bis 18:00 Uhr ebenfalls gegenüber des treffende Wahl eingetragen ist oder für diese einen Wahl- Wahlleiters erfolgen. schein hat. 5. 2. Wird nur ein gültiger oder überhaupt kein gültiger Wahlvorschlag Jeder Wahlberichtigte, der das Wählerverzeichnis für unrichtig eingereicht, so wird die Wahl ohne Bindung an einen vorgeschla- oder unvollständig hält, kann innerhalb der Einsichtsfrist (02. genen Bewerber durchgeführt. März 2020 bis 06. März 2020), spätestens am 6. März 2020 (16. 6. Tag vor der Wahl) bis 12:00 Uhr, Die eingereichten Wahlvorschläge werden vom Wahlleiter unver- Name der Gemeinde/Stadt züglich auf Mängel überprüft und die Beauftragten aufgefordert, im Einwohnermeldeamt festgestellte Mängel zu beseitigen. Mängel der Wahlvorschläge der Verwaltungsgemeinschaft Schwarzatal, müssen spätestens bis 17. Februar 2020 bis 18:00 Uhr behoben Hauptstraße 40 07429 Sitzendorf sein. Bis zum gleichen Zeitpunkt sind auch noch Änderungen der Wahlvorschläge insoweit zulässig, als sie infolge Wegfalls Einwendungen erheben. von Bewerbern durch Tod oder nachträglichen Wählbarkeitsver- Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Nieder- lust veranlasst sind; Personen, die in solchen Fällen aufgestellt schrift eingelegt werden. werden sollen (Ersatzbewerber), sind in gleicher Weise wie Be- 3. werber zu wählen. Am 18. Februar 2020 tritt der Wahlausschuss Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, er- zusammen und beschließt, ob die eingereichten Wahlvorschläge halten bis spätestens zum 01. März 2020 (21. Tag vor der Wahl) und Erklärungen zu Listenverbindungen den durch das Thürin- eine Wahlbenachrichtigung. ger Kommunalwahlgesetz und die Thüringer Kommunalwahlord- Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahl- nung gestellten Anforderungen entsprechen und als gültig zuzu- berechtigt zu sein, muss rechtzeitig Einwendungen gegen das lassen sind. Stirbt ein Bewerber oder verliert er die Wählbarkeit Wählerverzeichnis erheben, wenn er nicht Gefahr laufen will, nach der Zulassung des Wahlvorschlages, aber vor der Wahl, so dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. findet die Wahl nicht statt. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis 7. eingetragen werden und die bereits Wahl-schein(e) und Brief- Die im Thüringer Kommunalwahlgesetz oder in der Thüringer wahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenach- Kommunalwahlordnung vorgesehenen Fristen und Termine ver- richtigung. längern oder ändern sich nicht dadurch, dass der letzte Tag der 4. Frist oder ein Termin auf einen Sonnabend, einen Sonntag, ei- Wer einen Wahlschein hat, kann an den oben genannten Wahlen nen gesetzlichen oder staatlich geschützten Feiertag fällt; eine im Wege der Briefwahl teilnehmen. Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand ist ausgeschlossen 4.1 (§ 37 Abs. 2 ThürKWG). Ein Wahlberechtigter, der im Wählerverzeichnis eingetragen 8. ist oder der aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grund in Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in männli- das Wählerverzeichnis nicht aufgenommen worden ist, erhält cher und weiblicher Form. auf Antrag einen Wahlschein von der Verwaltungsgemeinschaft Schwarzatal. Meura, 17.01.2020 4.2 Marina Kasimir Ein Wahlberechtigter, der nicht in das Wählerverzeichnis einge- Wahlleiter der Gemeinde Meura tragen ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Frist Bekanntmachung über das Recht auf zur Erhebung von Einwendungen versäumt hat, b) wenn die Voraussetzungen für seine Eintragung in das Wäh- Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis lerverzeichnis erst nach Ablauf der Frist zur Erhebung von und die Erteilung von Wahlscheinen Einwendungen eingetreten sind oder c) wenn das Wahlrecht aufgrund einer erhobenen Einwendung für die Wahl des Bürgermeisters am 22. März 2020 festgestellt wurde und dies der Gemeindeverwaltung erst in der Gemeinde Meura nach Abschluss des Wählerverzeichnisses bekannt wird. 1. Zugleich mit dem Wahlschein erhält er: Das gemeinsame Wählerverzeichnis zu den oben aufgeführten - einen amtlichen Stimmzettel für jede Wahl, für die er wahl- Wahlen für die Gemeinde - die Stimmbezirke der Gemeinde/ berechtigt ist, Stadt - einen amtlichen Stimmzettelumschlag und Meura - einen amtlichen Wahlbriefumschlag der von der Verwal- kann in der Zeit vom 02. März 2020 bis 06. März 2020 (20. bis 16. tungsgemeinschaft Schwarzatal freigemacht worden ist, Tag vor der Wahl) während der allgemeinen Öffnungszeiten (Di. mit der Anschrift der Gemeinde und auf dem die Nummer 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr, Do. 09:00 - 12:00 Uhr des Stimmbezirkes oder des Wahlscheines angegeben sein und 13:00 - 16:00 Uhr, Fr. 09:00 - 12:00 Uhr) muss sowie das Merkblatt für die Briefwahl. Ort der Einsichtnahme Wahlscheine können von Wahlberechtigten, die in das Wäh- im Einwohnermeldeamt lerverzeichnis eingetragen sind, bis zum 20. März 2020 (2. der Verwaltungsgemeinschaft Schwarzatal, Tag vor der Wahl), 18:00 Uhr, bei der Verwaltungsgemeinschaft Hauptstraße 40 07429 Sitzendorf Schwarzatal schriftlich oder mündlich (nicht telefonisch) bean- von Wahlberechtigten eingesehen werden. Jeder Wahlberechtig- tragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telefax, E-Mail oder ter hat das Recht, an Werktagen vom 02. März 2020 bis 06. März durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als 2020 (Einsichtsfrist) während der vorstehend genannten Öff- gewahrt. nungszeiten der Verwaltungsgemeinschaft Schwarzatal die Rich- Im Falle nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, die ein Auf- tigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerver- suchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren zeichnis eingetragenen Daten zu überprüfen. Zur Überprüfung Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum der Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden.
Amtsblatt VG „Schwarzatal“ - 11 - Nr. 1/2020 Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtig- te können aus den unter Nummer 4.2 Buchstaben a bis c an- gegebenen Gründen Wahlscheine noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, beantragen. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der bean- tragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Kirchliche Nachrichten Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage ei- ner schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antrag- stellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Kirchengemeinden Döschnitz und Meura 5. Gott ist treu. 1Korinther 1,9 Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur im Falle einer plötzlichen Erkrankung zu- GOTTESDIENSTE lässig, wenn die Empfangsberechtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird und die Unterlagen dem Wahlbe- So. 19. Januar 10:00 Uhr rechtigten nicht mehr rechtzeitig durch die Deutsche Post AG Gemeindesaal Meura übersandt oder amtlich überbracht werden können. Die bevoll- mächtigte Person hat der Verwaltungsgemeinschaft Schwarza- So. 02. Februar 10:00 Uhr tal vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern, Gemeindesaal Döschnitz dass sie nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt. Auf Verlan- So. 09. Februar 10:00 Uhr gen hat sie sich auszuweisen. Gemeindesaal Meura Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit den Stimm- zetteln der Kommunalwahlen und dem jeweils dazugehörenden So. 01. März 10:00 Uhr unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der Gemeinde über- Gemeindesaal Meura senden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr ein- geht. GEMEINDENACHMITTAG Ein Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland als Standardbrief ohne besondere Versendungsform unentgeltlich Mi. 26. Februar 15:00 Uhr befördert. Ein Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbriefum- Gemeindesaal Döschnitz schlag angegebenen Stelle abgegeben werden. Nähere Hinweise über die Briefwahl sind dem Merkblatt für die Briefwahl zu entnehmen. WELTGEBETSTAG Ort, Datum Fr. 06. März 19:00 Uhr Schwarzatal, 17.01.2020 Gemeindesaal Unterweißbach Steh auf und geh! Simbabwe Die Gemeindebehörde Verwaltungsgemeinschaft Schwarzatal Gottes SEGEN wünscht Ihr Pfarrerehepaar Fröbel Markt 5, 98744 Schwarzatal www.kirchspiel-doeschnitz.de Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Meura am 22. März 2020 Stadt Schwarzatal Bekanntmachung Öffentliche Sitzung des Wahlausschusses der Gemeinde Meura Die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses der Gemein- Beschlüsse des Stadtrates de Meura findet am: 18.02.2020 In der 05. Sitzung des Stadtrates der Stadt 18:30 Uhr Schwarzatal am 19.12.2019 wurden folgende im Vereinshaus Beschlüsse gefasst: Ortsstraße 2 f, 98744 Meura, Öffentlicher Teil statt. Beschluss Nr. 053-08/2019 vom 19.12.2019 Beschluss über die weitere Zusammenarbeit der Landgemeinde Tagesordnung: Stadt Schwarzatal mit der Verwaltungsgemeinschaft „Schwarza- 1. Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge und Erklä- tal“ rungen zu Listenverbindungen und Beschlussfassung Abstimmungsergebnis: JA: 14; Nein: 1; Enthaltungen: 1 über ihre Zulassung. Beschluss Nr. 054-08/2019 vom 19.12.2019 2. Nochmalige Beschlussfassung über ganz oder teilwei- Beschluss zum Beitritt der Stadt Schwarzatal zur gemeinsamen se für ungültig erklärte Wahlvorschläge oder Listen- Schiedsstelle verbindungen aufgrund von Einwendungen oder von Abstimmungsergebnis: JA: 16; Nein: 0; Enthaltungen: 0 Amts wegen. Beschluss Nr. 055-08/2019 vom 19.12.2019 Beschluss zum öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Errichtung und Die Beauftragten von Wahlvorschlägen werden hiermit ein- Unterhaltung einer gemeinsamen Schiedsstelle zwischen der geladen. Gemeinde Katzhütte und der Stadt Schwarzatal Der Zutritt zur Sitzung ist für jedermann frei. Abstimmungsergebnis: JA: 16; Nein: 0; Enthaltungen: 0 Beschluss Nr. 056-08/2019 vom 19.12.2019 Meura, 17.01.2020 Beschluss zur Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädi- Wahlleiterin gung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehran- Marina Kasimir gehörigen Abstimmungsergebnis: JA: 16; Nein: 0; Enthaltungen: 0 ➤➤➤ Lesen Sie hierzu weiter auf der nächsten Seite ➤➤➤
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