Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Schwarzatal" - VG "Schwarzatal"

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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Schwarzatal" - VG "Schwarzatal"
Amtsblatt        der Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“
     Zur Zeit der Herausgabe dieses Exemplars gehören zum Verbreitungsgebiet der Verwaltungsgemeinschaft die Mitgliedsgemeinden Cursdorf,
        Deesbach, Döschnitz, Katzhütte, Meura, Rohrbach, Schwarzburg, Sitzendorf, Unterweißbach, Stadt Schwarzatal mit den Ortschaften
                                      Oberweißbach, Mellenbach-Glasbach und Meuselbach-Schwarzmühle.

02. Jahrgang                                          Freitag, den 17. Januar 2020                                            Nr. 1 / 3. Woche

                                   Schwarzburg
                   2. Benefizadventsnachmittag zu Gunsten des
                   Kinder- und Jugendhospiz Tambach-Dietharz

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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Schwarzatal" - VG "Schwarzatal"
Amtsblatt VG „Schwarzatal“                                                         -2-                                                                     Nr. 1/2020
                                               Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“
Postanschrift:                                                                                 Kontaktdaten:
Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“                                                          Telefon: 036730/ 3430
Markt 5                                                                                        Fax: 036730/ 343-330
98744 Schwarzatal                                                                              E-Mail: poststelle@vg-schwarzatal.de
OT Oberweißbach/Thür. Wald                                                                     Homepage: www.vg-schwarzatal.de

Anfahrt:                      Oberweißbach                                                     Sitzendorf
                              Markt 5                                                          Hauptstraße 40 und 34
                              98744 Schwarzatal                                                07429 Sitzendorf
                              OT Oberweißbach/Thür. Wald

Sprechzeiten der Verwaltung (an beiden Standorten)
                     Dienstag                                                 Donnerstag                                                Freitag
        09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00                       09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00                               09:00 bis 12:00

In dringenden Fällen können darüber hinaus Termine mit dem jeweiligen Sachbearbeiter vereinbart werden.

Kontaktdaten
Wichtig: Bitte beachten Sie die geänderten Telefonummern für den Verwaltungsort Sitzendorf!!!

Verwaltungsleitung                                  Anja Schwabe
                                                    Beauftragte für die Funktion als Gemeinschaftsvorsitzende
Sekretariat/Hauptamt                                Telefon: 036730/ 3430
                                                    Fax: 036730/ 343-330
                                                    E-Mail: poststelle@vg-schwarzatal.de

                                                    Verwaltungssitz Oberweißbach                               Außenstelle Sitzendorf
Personalstelle                                      Telefon: 036705/ 67-143
                                                    Fax: 036705/ 67-110
                                                    E-Mail: persvw@vg-schwarzatal.de
Bauamt                                              Telefon: 036705/ 67-155                                    Telefon: 036730/ 343-314
(Wirtschaftsförderung)                              Fax: 036705/ 67-110                                        Fax: 036730/ 343-330
                                                    E-Mail: bauamt@vg-schwarzatal.de                           E-Mail: bauamt-si@vg-schwarzatal.de
Liegenschaften/Forsten                              Telefon: 036705/ 67-157                                    Telefon: 036730/ 343-327
                                                    Fax: 036705/ 67-110                                        Fax: 036730/ 343-330
                                                    E-Mail: liegenschaften@vg-schwarzatal.de                   E-Mail: liegenschaften-si@vg-schwarzatal.de
Ordnungsamt                                         Telefon: 036705/ 67-141
(Kindergärten, Friedhöfe, Feuerwehr)                Fax: 036705/ 67-110
                                                    E-Mail: ordnungsamt@vg-schwarzatal.de
Einwohnermeldeamt                                   Telefon: 036705/ 67-161                                    Telefon: 036730/ 343-334
                                                    Fax: 036705/ 67-110                                        Fax: 036730/ 343-330
                                                    E-Mail: meldeamt@vg-schwarzatal.de                         E-Mail: meldeamt-si@vg-schwarzatal.de
Standesamt                                          Telefon: 036730/ 343-335
                                                    Fax: 036730/ 343-330
                                                    E-Mail: standesamt@vg-schwarzatal.de
Finanzen (Abgaben/Steuern) /                        Telefon: 036705/ 67-130                                    Telefon: 036730/ 343-326
Abwicklung der alten VGs                            Fax: 036705/ 67-110                                        Fax: 036730/ 343-330
                                                    E-Mail: finanzen@vg-schwarzatal.de                         E-Mail: finanzen-si@vg-schwarzatal.de

          Nächster Redaktionsschluss                                                            Nächster Erscheinungstermin
                Montag, den 17.02.2020                                                                 Freitag, den 28.02.2020

            Impressum
 Amtsblatt der Verwaltungs­gemeinschaft                                                Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und
                                                                                       zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom
 „Schwarzatal“                                                                         Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben
 Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal, Markt 5, 98744 Schwarzatal,        gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschied-
 OT Oberweißbach                                                                       licher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe
 Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43, 98693 Ilmenau,           keine Garantie übernehmen.
 info@wittich-langewiesen.de, www.wittich.de, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77    Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.
 / 20 50 - 21                                                                          Verlagsleiter: Mirko Reise
 Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Verwaltungsgemeinschaft     Erscheinungsweise: In der Regel monatlich (laufend nummeriert), kostenlos an die
 „Schwarzatal“                                                                         Haushaltungen im Verbreitungsgebiet der Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“.
 Verantwortlich für den Anzeigenverkauf: Hartmut Osswald, erreichbar unter Tel.:       Dazu gehören die Gemeinden Cursdorf, Deesbach, Döschnitz, Katzhütte, Meura,
 0170 / 2216656, E-Mail: hartmut.osswald@t-online.de                                   Rohrbach, Schwarzburg, Sitzendorf, Unterweißbach, Stadt Schwarzatal mit den
 Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter der Anschrift   Ortschaften: Oberweißbach/Thür. Wald, Mellenbach-Glasbach und Meuselbach-
 des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr.     Schwarzmühle. Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inkl.
 Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden.        Porto und 7% MWst.) beim Verlag bestellen.
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Schwarzatal" - VG "Schwarzatal"
Amtsblatt VG „Schwarzatal“                                          -3-                                                         Nr. 1/2020

Verwaltungsgemeinschaft„Schwarzatal“
                                                         Amtlicher Teil

            Öffentliche Bekanntmachung                                  4. Beschluss zur Genehmigung des öffentlichen Teils der Nie-
                                                                            derschrift der Sitzung der Gemeinschaftsversammlung vom
Am Montag, 27. Januar 2020, findet um 18:00 Uhr die 05. Sitzung             16.12.2019
    der Gemeinschaftsversammlung                                        5. Ausgliederung der Wohnungsverwaltung
                                                                        6. Beratung und Beschlussfassung Bekanntmachungssatzung
    der Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“
                                                                        7. Beratung und Beschlussfassung zur Hauptsatzung
mit Tagesordnungspunkten statt.                                         8. Beschlussfassung zur Verwaltungskostensatzung der Verwal-
                                                                            tungsgemeinschaft „Schwarzatal“
Ort:   Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“                            9. Informationen und Anfragen der Beauftragten und der Mitglieder
       -Standesamt-                                                         der Gemeinschaftsversammlung
       Hauptstraße 40, 07429 Sitzendorf                                 10. Anfragen der Bürger
                                                                            Nicht öffentlicher Teil
Tagesordnung
                                                                        Der Sitzungstermin wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
   Öffentlicher Teil
1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder der           gez. Anja Schwabe
   Gemeinschaftsversammlung Feststellung der Beschlussfähigkeit         Beauftragte für die Funktion als Gemeinschaftsvorsitzende
2. Bekanntgabe und Bestätigung der Tagesordnung - öffentlicher Teil
3. Beschluss zur Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift
   der Sitzung der Gemeinschaftsversammlung vom 03.09.2019

  Stellenausschreibung
  In der Verwaltungsgemeinschaft Schwarzatal mit Sitz in 98744          Wir bieten Ihnen:
  Schwarzatal OT Oberweißbach/Thür. Wald ist, vorbehaltlich der         -   ein interessantes und abwechslungsreiches Aufgabengebiet
  Genehmigung der Haushaltssatzung 2020, zum nächstmögli-
  chen Zeitpunkt eine unbefristete Vollzeitstelle als                   -   Bezahlung nach den tariflichen Regelungen des TVöD ent-
                                                                            sprechend der Vorkenntnisse und der Qualifikation sowie
                      Sachbearbeiter (m/w/d)                                der Wertigkeit der übertragenen Aufgaben
                     im Bereich Ordnungsamt                             -   Mitarbeit in einem engagierten Amtsbereich
                                                                        -   Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  zu besetzen. Die Stelle kann nach Vereinbarung auch in Teilzeit
  besetzt werden.
  Die Verwaltungsgemeinschaft Schwarzatal im Landkreis Saal-            Ihre aussagekräftige schriftliche Bewerbung (mindestens Lebens-
  feld-Rudolstadt besteht aus 10 Mitgliedsgemeinden mit 8.820           lauf, Zeugnisse) richten Sie bitte bis zum 29.02.2020 an die
  Einwohnern. Die Mitgliedsgemeinden sind: Cursdorf, Deesbach,
  Döschnitz, Katzhütte, Meura, Rohrbach, Schwarzburg, Sitzendorf,
  Unterweißbach und die Landgemeinde Schwarzatal.                           Verwaltungsgemeinschaft Schwarzatal
  Gesucht wird eine engagierte, selbständig ziel- und teamorientiert        Frau Protze – persönlich –
  arbeitende Persönlichkeit mit umfassenden Kenntnissen im Kom-             Kennwort: „Bewerbung Ordnungsamt“
  munal- und Ordnungsrecht.
                                                                            Oberweißbach
  Zu ihrem Aufgabenbereich gehören insbesondere                             Markt 5
  - Die Bearbeitung der Sachgebiete Sicherheit und Ordnung                  98744 Schwarzatal
  - Verkehrsangelegenheiten
  - Gaststätten- und Gewerbeangelegenheiten, soweit sie in              Nähere Informationen zu unserer Verwaltungsgemeinschaft finden
      den Zuständigkeitsbereich der Kommune fallen                      Sie im Internet unter www.vg-schwarzatal.de.
  Eine Erweiterung der Aufgabenzuordnung und die Übertragung
  von Aufgaben im Vertretungsfall bleiben vorbehalten.                  Die im Zusammenhang mit der Bewerbung eventuell entstande-
                                                                        nen Kosten sowie Reisekosten für das Auswahlgespräch können
  Wir erwarten für diese Tätigkeit:                                     nicht erstattet werden.
  vorzugsweise eine abgeschlossene Ausbildung im Verwaltungsbe-         Die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber wer-
  reich, wünschenswert ist der Abschluss                                den nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens unter Ein-
  - als Verwaltungsfachangestellte/r, des Fortbildungslehrgan-          haltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet.
      ges I bzw. der Laufbahnausbildung für den mittleren nicht-        Bei gewünschter Rücksendung der Unterlagen ist der Bewerbung
      technischen Verwaltungsdienst                                     ein frankierter Rückumschlag beizufügen.
  - Berufserfahrung im o. g. Aufgabengebiet ist wünschenswert           Die Stelle ist für jeden gleichermaßen geeignet, unabhängig vom
  - gute mündliche und schriftliche Sprachkompetenz                     Geschlecht.
  - fundierte Kenntnisse im Kommunal- und Ordnungsrecht                 Schwerbehinderte werden im Rahmen des Schwerbehindertenge-
  - sicherer Umgang mit moderner Informations- und Kommu-               setzes berücksichtigt.
      nikationstechnik - einschlägige, gängige Office-Programme
      der Verwaltung                                                    Die Datenschutzhinweise, im Zusammenhang mit dem Bewer-
  - Fähigkeit zum selbständigen Handeln und effiziente Koordi-          bungsverfahren gemäß Art. 13 Abs. 1 DSVGO, können Sie auf der
      nation der Arbeitsaufgaben                                        Homepage unter Link: https://vg-schwarzatal.de/Impressum/
  - Zuverlässigkeit, Sorgfalt, bürgernahes und bürgerfreundli-          Veröffentlicht unter: Information zum Datenschutz im Bewerbungs-
      ches Verhalten                                                    verfahren downloaden.
  - Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung
                                                                        Anja Schwabe
  - Bereitschaft zur Wahrnehmung von dienstlich begründeten             Beauftragte für die Funktion des Gemeinschaftsvorsitzenden
      Abendterminen
  - Führerschein der Klasse B
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Schwarzatal" - VG "Schwarzatal"
Amtsblatt VG „Schwarzatal“                                        -4-                                                      Nr. 1/2020

 Stellenausschreibung
 In der Verwaltungsgemeinschaft Schwarzatal mit Sitz in 98744         -   Fähigkeit zum selbständigen Handeln und effiziente Ko-
 Schwarzatal OT Oberweißbach/Thür. Wald ist, vorbehaltlich                ordination der Arbeitsaufgaben
 der Genehmigung der Haushaltssatzung 2020, zum nächst-               -   Zuverlässigkeit, Sorgfalt, bürgernahes und bürgerfreund-
 möglichen Zeitpunkt eine Vollzeitstelle als                              liches Verhalten
                                                                      -   Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung
                    Sachbearbeiter (m/w/d)                            -   Bereitschaft zur Wahrnehmung von dienstlich begründe-
                  im Bereich Sitzungsdienst                               ten Abendterminen
 als Krankenvertretung zu besetzen. Die Stelle kann nach Ver-         -   Führerschein der Klasse B
 einbarung auch in Teilzeit besetzt werden. Sie ist vorerst bis
 zum 31.12.2020 befristet.                                            Wir bieten Ihnen:
 Die Verwaltungsgemeinschaft Schwarzatal im Landkreis Saal-           - ein interessantes und abwechslungsreiches Aufgaben-
 feld-Rudolstadt besteht aus 10 Mitgliedsgemeinden mit 8.820             gebiet
 Einwohnern. Die Mitgliedsgemeinden sind: Cursdorf, Deesbach,         - Bezahlung nach den tariflichen Regelungen des TVöD
 Döschnitz, Katzhütte, Meura, Rohrbach, Schwarzburg, Sitzen-             entsprechend der Vorkenntnisse und der Qualifikation
 dorf, Unterweißbach und die Landgemeinde Schwarzatal.                   sowie der Wertigkeit der übertragenen Aufgaben
                                                                      - Mitarbeit in einem engagierten Amtsbereich
 Gesucht wird eine engagierte, selbständig ziel- und teamorien-       - Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
 tiert arbeitende Persönlichkeit mit umfassenden Kenntnissen
 im Kommunalrecht.
 Zu ihrem Aufgabenbereich gehören insbesondere, für einen             Ihre aussagekräftige schriftliche Bewerbung (mindestens Le-
 Teil der Mitgliedsgemeinden,                                         benslauf, Zeugnisse) richten Sie bitte bis zum 29.02.2020 an
                                                                      die
 - Erstellung eines Sitzungsplans für die einzelnen Gremien
 - Fertigung und Versand der Ladungen bei Beachtung der
                                                                          Verwaltungsgemeinschaft Schwarzatal
      festgelegten Ladungsfristen
                                                                          Frau Protze – persönlich –
 - Teilnahme an den Sitzungen und Fertigung der Sitzungs-
      protokolle, Fertigung von Protokollauszügen                         Kennwort: „Bewerbung Sitzungsdienst“
 - Verteilung von Protokollauszügen an die betreffenden Äm-               Oberweißbach
      ter der Verwaltung, in Einzelfällen sofortige Information von       Markt 5
      Sachbearbeitern über wichtige Beschlüsse der Gremien                98744 Schwarzatal
 - Überwachung des Vollzugs der Festlegungen in den Sit-
      zungen bzw. in den Protokollen (per Rückmeldung)                Nähere Informationen zu unserer Verwaltungsgemeinschaft
 - Anlegung eines Sitzungsbuchs mit der Sammlung aller                finden Sie im Internet unter www.vg-schwarzatal.de.
      Protokolle (etwa einzelne Jahrgänge)
 - Berechnung und Anweisung des Sitzungsgelds                         Die im Zusammenhang mit der Bewerbung eventuell entstan-
 - Korrektur von Protokollen nach Beschluss der Gremien               denen Kosten sowie Reisekosten für das Auswahlgespräch
      bei der Genehmigung der Protokolle                              können nicht erstattet werden.
                                                                      Die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber
 - Erteilung von Auskünften aus den Protokollen an Be-
                                                                      werden nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens
      rechtigte
                                                                      unter Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen
 - Veröffentlichung von Protokollen aus öffentlichen Sitzun-          vernichtet. Bei gewünschter Rücksendung der Unterlagen ist
      gen im amtlichen Mitteilungsblatt                               der Bewerbung ein frankierter Rückumschlag beizufügen.
 Eine Erweiterung der Aufgabenzuordnung und die Übertra-
 gung von Aufgaben im Vertretungsfall bleiben vorbehalten.            Die Stelle ist für jeden gleichermaßen geeignet, unabhängig
                                                                      vom Geschlecht.
 Wir erwarten für diese Tätigkeit:                                    Schwerbehinderte werden im Rahmen des Schwerbehinder-
 vorzugsweise eine abgeschlossene Ausbildung im Verwal-               tengesetzes berücksichtigt.
 tungsbereich, wünschenswert ist der Abschluss
 - als Verwaltungsfachangestellte/r, des Fortbildungslehr-            Die Datenschutzhinweise, im Zusammenhang mit dem Bewer-
    ganges I bzw. der Laufbahnausbildung für den mittleren            bungsverfahren gemäß Art. 13 Abs. 1 DSVGO, können Sie auf
    nichttechnischen Verwaltungsdienst                                der Homepage unter Link: https://vg-schwarzatal.de/Impres-
 - Berufserfahrung im o. g. Aufgabengebiet ist wünschens-             sum/
    wert                                                              Veröffentlicht unter: Information zum Datenschutz im Bewer-
                                                                      bungsverfahren downloaden.
 - gute mündliche und schriftliche Sprachkompetenz
 - fundierte Kenntnisse im Kommunalrecht                              Anja Schwabe
 - sicherer Umgang mit moderner Informations- und Kom-                Beauftragte für die Funktion des Gemeinschaftsvorsitzenden
    munikationstechnik - einschlägige, gängige Office-Pro-
    gramme der Verwaltung – Kenntnisse in REGISAFE sind
    wünschenswert

                                                   Nichtamtlicher Teil

                                                         Mitteilungen

Hinweis des Einwohnermeldeamtes der VG Schwarzatal
Das Einwohnermeldeamt der VG Schwarzatal, Standort Oberweißbach, bleiben wie folgt geschlossen.

                      geschlossen vom
                   10.02.2020 - 14.02.2020                                      Der Standort Sitzendorf ist geschlossen vom
                   31.03.2020 - 03.04.2020                                                 06.04. - 09.04. 2020
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Schwarzatal" - VG "Schwarzatal"
Amtsblatt VG „Schwarzatal“                                      -5-                                                      Nr. 1/2020
Die Anliegen aus dem Bereich Einwohnermeldeamt übernimmt
während der Schließzeiten in Sitzendorf die Servicestelle der VG                      Veranstaltungen
Schwarzatal in Oberweißbach/Thür. Wald.

Während der Schließzeit in Oberweißbach ist die Servicestelle in    Sommer-Ferien-Abenteuer
Sitzendorf zuständig.
                                                                    für Kinder von 6 bis 16 Jahren
Öffnungszeiten sind:                                                Das Kinder- und Jugendcamp Naundorf (Mittelsachsen), organi-
Dienstag                09.00 Uhr - 12.00 Uhr                       siert erlebnisreiche Sommer-Ferien-Abenteuer für Kinder und
                                                                    Jugendliche von 6 - 16 Jahren. Auf dem abwechslungsreichen
                        13.00 Uhr - 18.00 Uhr
                                                                    Programm stehen u.a. Badespaß, Grillabende, Wasser-Fun-
Donnerstag              09.00 Uhr - 12.00 Uhr                       Sportfest, Bowling, Disco, Neptunfest, Lagerfeuer, Kinoabend,
                        13.00 Uhr - 16.00 Uhr                       Fußball, Besuch eines Erlebnisbades, Tischtennis, Minigolf, ein
Freitag                 09.00 Uhr - 12.00 Uhr                       Ausflug im Reisebus zur Kids Arena Marienberg, Spiel & Spaß
                                                                    und vieles mehr. Die Übernachtung erfolgt in gemütlichen Bun-
                                                                    galows und Blockhütten mit Doppelstockbetten. Die Kinder er-
Wir hoffen auf Ihr Verständnis.                                     wartet ein riesiges Freigelände mit vielen Spielmöglichkeiten!
                                                                    Der Teilnehmerbeitrag beträgt 240,00 € pro Kind und Durchgang
Anja Schwabe                                                        inklusive Übernachtung, Vollverpflegung, Programm, Eintrittsgel-
Beauftragte für die Funktion der Gemeinschaftsvorsitzenden          der und Rund-um-Betreuung. Geschwister-Rabatte sind möglich.
                                                                    An- und Abreise sind selbst zu organisieren.

Liebe Deesbacher Skiliftfreunde,                                    Termine:
                                                                    19.07. - 25.07.2020
drückt die Daumen, damit Frau Holle endlich die Betten schüttelt.   26.07. - 01.08.2020
Egal ob Ski, Snowboard oder Schlitten, gemeinsam mit Euch           02.08. - 08.08.2020
wollen wir, bei ausreichenden Schneeverhältnissen, auf unserer      09.08. - 15.08.2020
professionell präparierten Piste den Winter genießen. Am Ende       16.08. - 22.08.2020
jedes Skitages wartet unsere gemütliche Eichhörnchenklause
auf Euch.                                                           Infos & Anmeldungen:
                                                                    Tel. 03731-215689 oder www.ferien-abenteuer.de
           Unter www.facebook.com/skilift.deesbach,
         www.thueringer-wald.com und 036705/ 63087                  Adresse des Ferienlagers:
  könnt Ihr immer unsere aktuellen Öffnungszeiten und News          Kinder- und Jugendcamp Naundorf,
                           erfahren.                                Alte Dorfstr. 60, 09627 Bobritzsch-Hilbersdorf
               Wir freuen uns auf Euren Besuch.

                      Skiliftteam Deesbach                                                Winterferien 2020

                                                                      eislaufen 11.02. 6€
                                                                                                            eishalle ilmenau

                                                                      ***********************************
                                                                      galaxsea 12.02. 6€                    freizeitbad jena

                                                                                                                infos & anmeldung

                                                                      ab 12 jahre                    *mobile jugendarbeit*
                                                                      transport in kleinbussen         dirk.ortloff@jufoe.net
                                                                      begrenzte Kapazität!                 0160 - 973 307 16

                                                                    Gemeinde Deesbach

  Wohnungsvermietung
  Gemeinde Döschnitz                                                Beschlüsse des Gemeinderates
  Die Gemeinde Döschnitz hat eine schöne Drei-Raum-Woh-             In der 04. Sitzung des Gemeinderates Deesbach am
  nung zu vermieten – ca. 80 m² Wohnfläche, inkl. kosten-           20.12.2019 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
  freier PKW-Stellplatz, Kaltmiete 340 € zuzüglich Neben-
                                                                    Öffentlicher Teil
  kosten.
                                                                    Beschluss Nr. 014-04/2019 vom 20.12.2019
  Bei Bedarf kann zusätzlich eine Garage vermietet werden.
                                                                    Beschluss zur Feststellung der Jahresrechnung 2018 der Ge-
  Nachfrage bei Bürgermeister Klaus Biehl zwecks Besich-            meinde Deesbach
  tigung,                                                           Abstimmungsergebnis: JA: 7; Nein: 0; Enthaltungen: 0
  Tel. 036730/30483 (ab 17.00 Uhr), 0172/7907471                    Beschluss Nr. 015-04/2019 vom 20.12.2019
                                                                    Beschluss zur Entlastung der Bürgermeisterin für das Haushalts-
                                                                    jahr 2018
Amtsblatt VG „Schwarzatal“                                       -6-                                                     Nr. 1/2020
Abstimmungsergebnis: JA: 6; Nein: 0; Enthaltungen: 1                 •    11.07.2020
Beschluss Nr. 016-04/2019 vom 20.12.2019                                  Familienfest an der Waldbühne
Beschluss zur Entlastung des Beigeordneten für das Haushalts-
                                                                     •    04.09. - 06.09.2020
jahr 2018
Abstimmungsergebnis: JA: 6; Nein: 0; Enthaltungen: 1                      202. Kirmes Freitag mit Fackelumzug
Beschluss Nr. 017-04/2019 vom 20.12.2019                                  Disco mit DJ Sven
Beschluss der Haushaltssatzung 2020                                       Diashow mit Bildern vom Vorjahr
Abstimmungsergebnis: JA: 7; Nein: 0; Enthaltungen: 0                      Samstag Kirmesständchen und
Beschluss Nr. 018-04/2019 vom 20.12.2019                                  abends Livemusik mit Wagner & Friends
Beschluss zum Finanzplan und dem Investitionsprogramm für                 Legendärer Schibbi Abba Girls Auftritt
die Jahre 2019 bis 2023                                              •    September 2020 ab 08:00 Uhr
Abstimmungsergebnis: JA: 7; Nein: 0; Enthaltungen: 0                      Landratswahl im Jugendtreff
Beschluss Nr. 019-04/2019 vom 20.12.2019
                                                                     •    10.10.2020 ab 09:00 Uhr
Beschluss zur Zweckvereinbarung mit der Verwaltungsgemein-
                                                                          Baumpflanzaktion an der Hettstädt
schaft „Schwarzatal“ - Tischvorlage
Abstimmungsergebnis: JA: 7; Nein: 0; Enthaltungen: 0                 •    15.11.2019 um 09:00 Uhr
Beschluss Nr. 020-04/2019 vom 20.12.2019                                  Andacht zum Volkstrauertag in der Franziskuskapelle
Beschluss über den Wartungsvertrag Turmuhr                                mit Gedenkminute Friedhof
Abstimmungsergebnis: JA: 7; Nein: 0; Enthaltungen: 0                 •    Termin wird noch bekannt gegeben
Beschluss Nr. 021-04/2019 vom 20.12.2019                                  Weihnachtsglühen am Fritzenhof
Beschluss außerplanmäßiger Einnahmen                                 •    13.12.2020 ab 14:00 Uhr
Abstimmungsergebnis: JA: 7; Nein: 0; Enthaltungen: 0                      Seniorenweihnachtsfeier (voraussichtlicher Termin)
Beschluss Nr. 022-04/2019 vom 20.12.2019
Beschluss Förderantrag Leader
Abstimmungsergebnis: JA: 7; Nein: 0; Enthaltungen: 0

Nicht öffentlicher Teil
                                                                     Gemeinde Döschnitz
Beschluss Nr. 023-04/2019 vom 20.12.2019
Beratung und Beschlussfassung Rechtsanwalt
Abstimmungsergebnis: JA: 7; Nein: 0; Enthaltungen: 0
Beschluss Nr. 024-04/2019 vom 20.12.2019
Beratung und Beschlussfassung zur Kündigung des bestehen-
den Beförsterungsvertrages
Abstimmungsergebnis: JA: 7; Nein: 0; Enthaltungen: 0
                                                                                           Mitteilungen
Die Beschlüsse des öffentlichen Teils sind im Wortlaut in der Ver-
waltungsgemeinschaft „Schwarzatal“, 98744 Stadt Schwarza-
tal, Ortschaft Oberweißbach/Thür. Wald, Markt 5 im Sekretariat
(Zimmer 2) während der Dienstzeiten einzusehen.                          Wohnungsvermietung
Claudia Böhm
                                                                         Gemeinde Döschnitz
Bürgermeisterin                                                          Die Gemeinde Döschnitz hat eine schöne Drei-Raum-Woh-
                                                                         nung zu vermieten – ca. 80 m² Wohnfläche, inkl. kosten-
                                                                         freier PKW-Stellplatz, Kaltmiete 340 € zuzüglich Neben-
                                                                         kosten.
                                                                         Bei Bedarf kann zusätzlich eine Garage vermietet werden.

                                                                         Nachfrage bei Bürgermeister Klaus Biehl zwecks Besich-
                                                                         tigung,
                  Veranstaltungen                                        Tel. 036730/30483 (ab 17.00 Uhr), 0172/7907471

Veranstaltungsübersicht 2020
•   Jeden Mittwoch ab 14:00 Uhr                                                   Kirchliche Nachrichten
    Seniorentreff im Jugendtreff
•   Jeden Dienstag und Donnerstag
    öffnet der Jugendtreff von 14:00 - 18:00 Uhr                     Kirchengemeinden Döschnitz und Meura
    mit der Unterstützung der IBKM-Erzieherinnen aus Mellen-
    bach                                                             Gott ist treu. 1Korinther 1,9
•   Jeden 3. Mittwoch im Monat ab 14:00 Uhr
                                                                     GOTTESDIENSTE
    Andacht im Jugendtreff
•   Bei ausreichenden Schneeverhältnissen,                           So. 19. Januar                                       10:00 Uhr
    Öffnung des Skiliftes                                            Gemeindesaal Meura
    Info unter 036705/63087                                          So. 02. Februar                                      10:00 Uhr
•   28.03.2020
                                                                     Gemeindesaal Döschnitz
    Deesbach putzt sich
•   30.04.2020                                                       So. 09. Februar                                      10:00 Uhr
    Maibaumsetzen an der Feuerwehr                                   Gemeindesaal Meura
•   21.05.2020 ab 09:00                                              So. 01. März                                         10:00 Uhr
    Andacht in der Franziskuskapelle                                 Gemeindesaal Meura
    mit anschließenden gemeinsamen Kaffeetrinken
•   13.06.2020 ab 14:00 Uhr                                          GEMEINDENACHMITTAG
    Naturerlebnistag Kräutergarten
•   „Steilste Straße Deutschlands“ Oberweißbacher Straße fällt       Mi. 26. Februar                                      15:00 Uhr
    in diesem Jahr leider aus                                        Gemeindesaal Döschnitz
Amtsblatt VG „Schwarzatal“                                       -7-                                                     Nr. 1/2020
WELTGEBETSTAG
Fr. 06. März                                           19:00 Uhr
Gemeindesaal Unterweißbach
Steh auf und geh! Simbabwe

Gottes SEGEN wünscht Ihr Pfarrerehepaar Fröbel                                   Kirchliche Nachrichten
www.kirchspiel-doeschnitz.de

                                                                     Ev.-Luth. Kirchgemeinden Katzhütte
Gemeinde Katzhütte                                                   und Oelze
                                                                     Der Monatsspruch für Januar:
                                                                     Gott ist treu.                                1. Korinther 1,9

                                                                     Gottesdienste und Veranstaltungen im Kirchspiel:
                                                                     -   am 3. Sonntag nach Epiphanias, dem 26.01.2020
                                                                         09.30 Uhr Oberhain
Beschlüsse des Gemeinderates
                                                                         13.30 Uhr Katzhütte
In der 04. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde                        15.00 Uhr Egelsdorf
Katzhütte am 28.11.2019 wurden folgende Beschlüsse                   -   am letzten Sonntag nach Epiphanias, dem 02.02.2020
gefasst:                                                                 13.30 Uhr Oelze
Öffentlicher Teil                                                        15.00 Uhr Herschdorf
Beschluss Nr. 001-04/2019 vom 28.11.2019                             -   am Sonntag Septuagesimae, dem 09.02.2020
Beschluss außerplanmäßige Ausgaben 2018
Abstimmungsergebnis: JA: 11; Nein: 0; Enthaltungen: 0                    09.30 Uhr Allendorf
Beschluss Nr. 002-04/2019 vom 28.11.2019                                 13.30 Uhr Egelsdorf
Beschluss Hauptsatzung                                                   15.00 Uhr Katzhütte
Abstimmungsergebnis: JA: 11; Nein: 0; Enthaltungen: 0
                                                                     -   am Sonntag Invokavit, dem 01.03.2020
Beschluss Nr. 003-04/2019 vom 28.11.2019
Beschluss Geschäftsordnung                                               09:30 Uhr Allendorf
Abstimmungsergebnis: JA: 11; Nein: 0; Enthaltungen: 0                    13:30 Uhr Oelze
                                                                         15.00 Uhr Oberhain
Nicht öffentlicher Teil
Beschluss Nr. 004-04/2019 vom 28.11.2019                             -   am Sonntag Reminiszere, dem 08.03.2020
Beschluss zur Errichtung eines Doppelcarports                            13.30 Uhr Katzhütte
Abstimmungsergebnis: JA: 11; Nein: 0; Enthaltungen: 0
                                                                     Veranstaltungen in der Kirchgemeinde und im Kirch-
Die Beschlüsse des öffentlichen Teils sind im Wortlaut in der Ver-   spiel:
waltungsgemeinschaft „Schwarzatal“, 98744 Stadt Schwarza-
tal, Ortschaft Oberweißbach/Thür. Wald, Markt 5 im Sekretariat       Christenlehre (Kl. 1 - 6):
(Zimmer 2) während der Dienstzeiten einzusehen.                      montags um 15.30 Uhr in Oelze
                                                                     Konfirmandenunterricht:
Wilfried Machold                                                     dienstags um 17.30 Uhr in Oelze
Bürgermeister                                                        Kinderfasching:
                                                                     für alle Gruppen gemeinsam ist voraussichtlich am Sonnabend,
In der 05. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde                    dem 25.1. nachmittags im Ev. Gemeindehaus Herschdorf.
Katzhütte am 18.12.2019 wurden folgende Beschlüs-                    Flötengruppe:
se gefasst:                                                          dienstags um 15 Uhr in Allendorf
                                                                     Kirchenchorproben:
Öffentlicher Teil                                                    mittwochs um 19.30 Uhr in Oberhain
Beschluss Nr. 005-05/2019 vom 18.12.2019                             Posaunenchorproben:
Beschluss zur Entlastung des Bürgermeisters für das Haushalts-       dienstags um 18.30 Uhr in Königsee
jahr 2018 gem. § 80 Abs. 3 ThürKO                                    Frauenkreis:
Abstimmungsergebnis: JA: 7; Nein: 0; Enthaltungen: 6                 in Oelze: jeweils am letzten Donnerstag im Monat um 14.30 Uhr
Beschluss Nr. 006-05/2019 vom 18.12.2019                             in Katzhütte:jeweils am letzten Donnerstag im Monat um 19.00
Beschluss zur Entlastung des Beigeordneten für das Haushalts-        Uhr
jahr 2018 gem. § 80 Abs. 3 ThürKO
Abstimmungsergebnis: JA: 7; Nein: 0; Enthaltungen: 6                 Weitere Veranstaltungen entnehmen Sie bitte den aktuellen Aus-
                                                                     hängen. Außerdem können Sie unsere vierteljährlich herausge-
Nicht öffentlicher Teil                                              gebenen „Kirchspielnachrichten“ über das Pfarramt beziehen.
Beschluss Nr. 007-05/2019 vom 18.12.2019                             Der Bezug ist für Mitglieder unserer Kirchgemeinden kostenlos.
Beschluss zum Kauf von 2 Motorsägen Stihl MS 261 für die Feu-
erwehr Oelze und die Feuerwehr Katzhütte                             Zum neuen Jahr, das für mehrere unserer Gemeinden ein Jubi-
Abstimmungsergebnis: JA: 13; Nein: 0; Enthaltungen: 0                läumsjahr ist, wünsche ich Ihnen Gottes Segen, Gesundheit und
Beschluss Nr. 008-05/2019 vom 18.12.2019                             ein gutes Miteinander!
Beschluss zum Kauf von einem Satz Reifen für das LF der Feu-
erwehr Katzhütte                                                     Ihr Pfarrer Frank Fischer
Abstimmungsergebnis: JA: 13; Nein: 0; Enthaltungen: 0                Ev.-Luth. Pfarramt Oberhain
                                                                     Oberhain Nr.12, 07426 Königsee, Tel. 036738 / 42627
Die Beschlüsse des öffentlichen Teils sind im Wortlaut in der Ver-
waltungsgemeinschaft „Schwarzatal“, 98744 Stadt Schwarza-
tal, Ortschaft Oberweißbach/Thür. Wald, Markt 5 im Sekretariat
(Zimmer 2) während der Dienstzeiten einzusehen.

gez. Wilfried Machold
Bürgermeister
Amtsblatt VG „Schwarzatal“                                    -8-                                                         Nr. 1/2020

Gemeinde Meura                                                    Hellenische Republik (Griechenland), Irland, Italienische Re-
                                                                  publik, Republik Kroatien, Republik Lettland, Republik Litauen,
                                                                  Großherzogtum Luxemburg, Republik Malta, Königreich der Nie-
                                                                  derlande, Republik Österreich, Republik Polen, Portugiesische
                                                                  Republik, Rumänien, Königreich Schweden, Republik Sloweni-
                                                                  en, Slowakische Republik, Königreich Spanien, Tschechische
                                                                  Republik, Republik Ungarn, Vereinigtes Königreich Großbritanni-
                                                                  en* und Nordirland* sowie Republik Zypern. (*sofern am Tag der
Beschlüsse des Gemeinderates
                                                                  Wahl noch Mitglied der EU)
In der 04. Sitzung des Gemeinderates                              Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit
am 02.01.2020 wurden folgende Beschlüsse gefasst:                 oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt
                                                                  oder sich zum Zeitpunkt der Wahl wegen einer vorsätzlichen
Öffentlicher Teil                                                 Straftat in Strafhaft oder in Sicherungsverwahrung befindet.
Beschluss Nr. 008-04/2020 vom 02.01.2020                          Zum Bürgermeister kann außerdem nicht gewählt werden, wer
Beschlussfassung zur Auftragsvergabe Forstdienstleistung Holz-
                                                                  nicht die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheit-
einschlag
Abstimmungsergebnis: JA: 6; Nein: 0; Enthaltungen: 0              liche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgeset-
Beschluss Nr. 009-04/2020 vom 02.01.2020                          zes und der Landesverfassung eintritt. Darüber hinaus ist zum
Beschlussfassung zur Berufung eines Wahlleiters und eines         Bürgermeister nicht wählbar, wer im Übrigen die persönliche
stellv. Wahlleiters zur Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Meura   Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den
am 22.3.2020                                                      für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht besitzt.
Abstimmungsergebnis: JA: 6; Nein: 0; Enthaltungen: 0              Jeder Bewerber für das Amt des Bürgermeisters hat für die Zu-
                                                                  lassung zur Wahl gegenüber dem Wahlleiter der Gemeinde eine
Die Beschlüsse des öffentlichen Teils sind im Wortlaut in der     schriftliche Erklärung abzugeben, ob er wissentlich als haupt-
Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“, 07429 Sitzendorf im        amtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für
Sekretariat (Zimmer 202) während der Dienstzeiten einzusehen.
                                                                  Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauf-
Marina Kasimir                                                    tragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat; er muss
Beigeordnete                                                      ferner erklären, dass er mit der Einholung der erforderlichen
                                                                  Auskünfte insbesondere beim Landesamt für Verfassungsschutz
                                                                  sowie beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staats-
Wahlen am 22.03.2020                                              sicherheitsdienstes der ehemaligen DDR einverstanden ist und
Durch Beschluss des Gemeinderates Meura wurden die/der            ihm die Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach
Wahlleiter/in sowie dessen Stellvertreter/in zur Bürgermeister-   den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht fehlt
wahl 2020 berufen.                                                (§ 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG).
1. Wahlleiter/in                                                  1.1
   Frau                                                           Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters können von
   Marina Kasimir                                                 Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, Wähler-
   wohnh. Ortsstraße 79                                           gruppen und Einzelbewerbern eingereicht werden.
   98744 Meura                                                    Zur Einreichung von Wahlvorschlägen wird hiermit aufgefor-
2. Stellvertretende/r Wahlleiter/in                               dert.
   Herr                                                           Jede Partei, jede Wählergruppe oder jeder Einzelbewerber kann
   Dr. Dieter Knüpfer                                             nur einen Wahlvorschlag einreichen, der nur einen Bewerber ent-
   wohnh. Ortsstraße 6                                            halten darf und dem eine Erklärung des Bewerbers nach § 24
   98744 Meura                                                    Abs. 3 Satz 3 ThürKWG beizufügen ist. Der Bewerber darf nur in
Die Wahlleiter/innen und ihre Stellvertreter/innen sind auch      einem Wahlvorschlag aufgestellt werden; er muss hierzu seine
über die VG Schwarzatal OT Oberweißbach Markt 5 in 98744          Zustimmung schriftlich erteilen, sofern er Bewerber im Wahlvor-
Schwarzatal und telefonisch über Frau Bartl unter der 036705      schlag einer Partei oder Wählergruppe ist.
67155 erreichbar.
                                                                  Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe muss den
Bartl                                                             Namen und ggf. die Kurzbezeichnung der Partei oder der Wäh-
Verantwortliche Wahlbeauftragte                                   lergruppe als Kennwort tragen; dem Kennwort kann eine weitere
der Verwaltungsgemeinschaft Schwarzatal                           Bezeichnung hinzugefügt werden, wenn das zur deutlichen Un-
                                                                  terscheidung der Wahlvorschläge erforderlich ist. Gemeinsame
                                                                  Wahlvorschläge müssen die Namen sämtlicher daran beteiligter
Bekanntmachung                                                    Parteien oder Wählergruppen tragen. Die Wahlvorschläge von
                                                                  Parteien und Wählergruppen müssen die eigenhändigen Unter-
    Aufforderung zur Abgabe von Wahlvorschlägen                   schriften von zehn Wahlberechtigten tragen, die nicht Bewerber
   für die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters                 des Wahlvorschlags sind. Jede Person darf nur einen Wahlvor-
                 der Gemeinde Meura                               schlag unterzeichnen. Bei Mehrfachunterzeichnungen erklärt der
1.                                                                Wahlausschuss die Unterzeichnung für ungültig.
In der Gemeinde Meura wird am 22. März 2020 ein ehrenamtli-       In jedem Wahlvorschlag sind ein Beauftragter und ein Stellvertre-
cher Bürgermeister gewählt.                                       ter zu bezeichnen. Der Beauftragte und sein Stellvertreter müs-
Zum ehrenamtlichen Bürgermeister ist jeder Wahlberechtigte im     sen wahlberechtigt sein. Fehlt eine Bezeichnung, so gilt der erste
Sinne der §§ 1 und 2 ThürKWG wählbar, der am Wahltag das          Unterzeichner des Wahlvorschlags als Beauftragter, der zweite
21.Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Monaten sei-    als sein Stellvertreter. Ist nur ein Beauftragter und nicht auch der
nen Aufenthalt in der Gemeinde Meura hat. Der Aufenthalt in der   Stellvertreter bezeichnet, dann ist der erste Unterzeichner des
Gemeinde Meura wird vermutet, wenn die Person in der Gemein-      Wahlvorschlags der Stellvertreter. Soweit im Thüringer Kommu-
de Meura gemeldet ist. Bei mehreren Wohnungen ist die Haupt-      nalwahlgesetz nichts anderes bestimmt ist, sind nur der Beauf-
wohnung im Sinne des Melderechts maßgebend. Personen, die         tragte und bei seiner Verhinderung sein Stellvertreter berechtigt,
die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Eu-
                                                                  verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und
ropäischen Union besitzen, sind unter denselben Bedingungen
wahlberechtigt und wählbar wie Deutsche.                          entgegenzunehmen. Im Zweifelsfall gilt die Erklärung des Be-
Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind neben der Bundes-     auftragten. Der Beauftragte und sein Stellvertreter können durch
republik Deutschland:                                             schriftliche Erklärung der Mehrheit der Unterzeichner des Wahl-
Königreich Belgien, Republik Bulgarien, Königreich Dänemark,      vorschlags gegenüber dem Wahlleiter der Gemeinde abberufen
Republik Estland, Republik Finnland, Französische Republik,       und durch andere ersetzt werden.
Amtsblatt VG „Schwarzatal“                                     -9-                                                         Nr. 1/2020
1.2                                                                er gilt insoweit als zuständige Behörde im Sinne des § 156 des
Der Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe muss nach           Strafgesetzbuches.
dem Muster der Anlage 5 zur Thüringer Kommunalwahlordnung          3.
enthalten:                                                         Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die nicht auf-
a) das Kennwort der einreichenden Partei oder Wählergruppe,        grund eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags seit der letzten
b) Nachnamen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und Anschrift          Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag, im
     des Bewerbers,                                                Kreistag des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt, oder im Gemein-
c) die Bezeichnung des Beauftragten und seines Stellvertre-        derat der Gemeinde Meura vertreten sind, müssen neben den
     ters,                                                         Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvor-
d) die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten unter Angabe       schlag jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzlich
     ihres                                                         von viermal so viel Wahlberechtigten unterstützt werden wie Ge-
Vor- und Nachnamens, ihres Geburtsdatums und ihrer Anschrift.      meinderatsmitglieder zu wählen sind (insgesamt 34 Unterschrif-
                                                                   ten).
Dem Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe sind als An-        3.1
lage beizufügen:                                                   Eine Partei oder Wählergruppe, die nur als Wahlvorschlagsträ-
a) die Erklärungen des Bewerbers nach Anlage 6a zur ThürK-         ger eines gemeinsamen Wahlvorschlags im Kreistag oder Ge-
     WO, dass er seiner Aufnahme als Bewerber in den Wahlvor-      meinderat vertreten ist, benötigt bei Einreichung eines eigenen
     schlag zustimmt, nicht für dieselbe Wahl in einem anderen     einzelnen Wahlvorschlags neben den Unterschriften von zehn
     Wahlvorschlag aufgestellt ist, zur Zusammenarbeit mit dem     Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag jeder Partei oder Wäh-
     Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Si-   lergruppe zu tragen hat, zusätzliche Unterstützungsunterschrif-
     cherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen und des       ten von viermal so viel Wahlberechtigten wie Gemeinderatsmit-
     Einverständnisses mit der Einholung der erforderlichen Aus-   glieder zu wählen sind. Ein gemeinsamer Wahlvorschlag bedarf
     künfte sowie dass ihm die Eignung für eine Berufung in ein    keiner zusätzlichen Unterstützungsunterschriften, wenn dessen
     Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes gelten-      Wahlvorschlagsträger seit der letzten Wahl in ihrer Gesamtheit
     den Bestimmungen nicht fehlt,                                 im Gemeinderat oder im Kreistag aufgrund desselben gemeinsa-
b) eine Ausfertigung der Niederschrift nach § 15 Abs. 3 Satz 1     men Wahlvorschlags ununterbrochen vertreten sind oder wenn
     ThürKWG über die nach § 15 Abs. 1 ThürKWG von der Partei      einer der beteiligten Wahlvorschlagsträger mit einem eigenen
     oder Wählergruppe durchzuführende Versammlung,                einzelnen Wahlvorschlag keiner Unterstützungsunterschriften
c) Versicherungen an Eides statt des Versammlungsleiters und       bedürfte, weil der Wahlvorschlagsträger seit der letzten Wahl un-
     zwei weiterer Teilnehmer der Versammlung nach § 15 Abs. 3     unterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag, im Kreistag
     Satz 2 ThürKWG.                                               des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt, in dem die Gemeinde liegt,
1.3                                                                oder im Gemeinderat vertreten ist.
Der Wahlvorschlag des Einzelbewerbers muss nach dem Muster         3.2
der Anlagen 7 und 7a zur ThürKWO den Nachnamen des Be-             Unterstützungsunterschriften sind stets erforderlich, wenn eine
werbers als Kennwort, den Vornamen, das Geburtsdatum, den          Partei oder Wählergruppe mit einem geänderten oder neuen Na-
Beruf und die Anschrift des Bewerbers sowie unter Angabe des       men einen Wahlvorschlag einreicht, es sei denn, dass die Mehr-
Vor- und Nachnamens, des Geburtsdatums und der Anschrift die       heit der Unterzeichner des Wahlvorschlags (§ 14 Abs. 1 Satz 4
eigenhändigen Unterschriften von mindestens fünfmal so viel        ThürKWG) bereits Bewerber oder Unterzeichner des früheren
Wahlberechtigten tragen, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen      Wahlvorschlags war.
sind (insgesamt 30 Unterschriften). Bewirbt sich der bisherige     3.3
Bürgermeister als Einzelbewerber, sind keine Unterstützungsun-     Die Wahlberechtigten haben sich zur Leistung von Unterstüt-
terschriften erforderlich.                                         zungsunterschriften persönlich nach der Einreichung des Wahl-
Dem Wahlvorschlag des Einzelbewerbers ist als Anlage beizu-        vorschlags in eine vom Wahlleiter bis zum 17. Februar 2020, 18:00
fügen:                                                             Uhr, ausgelegten Liste unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens,
Die Erklärungen des Bewerbers nach Anlage 6a zur ThürKWO,          ihrer Anschrift und ihres Geburtsdatums einzutragen und eine
dass er für dieselbe Wahl nicht in einem anderen Wahlvorschlag     eigenhändige Unterschrift zu leisten. Die Liste zur Leistung von
aufgestellt ist, zur Zusammenarbeit mit dem Ministerium für        Unterstützungsunterschriften wird vom Wahlleiter mit dem Wahl-
Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauf-     vorschlag verbunden und unverzüglich nach Einreichung des
tragten dieser Einrichtungen und des Einverständnisses mit der     Wahlvorschlags während der Öffnungszeiten der Gemeindebe-
Einholung der erforderlichen Auskünfte sowie dass ihm die Eig-     hörde in der Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“, Hauptstraße
nung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den für       40 in 07429 Sitzendorf, dienstags in der Zeit von 09:00 - 12:00 Uhr
Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht fehlt.              und 13:00 - 18:00 Uhr, donnerstags in der Zeit von 09:00 - 12:00
2.                                                                 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr, freitags in der Zeit von 09:00 - 12:00
Der von einer Partei oder einer Wählergruppe aufzustellende Be-    Uhr ausgelegt. Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie
werber muss in einer zu diesem Zweck einberufenen Versamm-         wegen Krankheit oder einer körperlichen Beeinträchtigung nicht
lung von den wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder den      oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage sind,
wahlberechtigten Angehörigen der Wählergruppe in geheimer          den Eintragungsraum bei der Verwaltungsgemeinschaft aufzusu-
Abstimmung gewählt werden. Jeder stimmberechtigte Teilneh-         chen, erhalten auf Antrag einen Eintragungsschein. Die Eintra-
mer der Versammlung ist vorschlagsberechtigt. Den Bewerbern        gung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass die wahl-
ist Gelegenheit zu geben, sich und ihre Ziele der Versammlung in   berechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung
angemessener Zeit vorzustellen. Zur Aufstellung eines gemein-      eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson
samen Wahlvorschlags ist eine gemeinsame Versammlung aller         beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzuneh-
beteiligten Wahlvorschlagsträger durchzuführen. Der Bewerber       men; die wahlberechtigte Person hat auf dem Eintragungsschein
kann auch durch eine Versammlung von Delegierten, die von          an Eides statt zu versichern, dass die Voraussetzungen für die
den wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder den wahlbe-       Erteilung eines Eintragungsscheins vorliegen.
rechtigten Angehörigen der Wählergruppe aus der Mitte einer        Von der Leistung von Unterstützungsunterschriften ausgeschlos-
vorgenannten Mitgliederversammlung zu diesem Zweck gewählt         sen sind Bewerber von Wahlvorschlägen für dieselbe Wahl sowie
worden sind, in geheimer Abstimmung gewählt werden.                Wahlberechtigte, die sich für dieselbe Wahl bereits in eine ande-
Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl des Bewer-       re Unterstützungsliste eingetragen haben oder einen Wahlvor-
bers, Ort und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung so-     schlag für dieselbe Wahl unterzeichnet haben. Geleistete Unter-
wie die Zahl der Anwesenden ist mit dem Wahlvorschlag einzu-       schriften können nicht zurückgenommen werden.
reichen. Hierbei haben der Versammlungsleiter und zwei weitere     3.4
Teilnehmer der Versammlung gegenüber dem Wahlleiter der Ge-        Trägt der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers noch nicht die
meinde an Eides statt zu versichern, dass die Wahl in geheimer     erforderliche Zahl an Unterschriften, so wird dieser Wahlvor-
Abstimmung erfolgt ist, dass jeder stimmberechtigte Teilnehmer     schlag ebenfalls vom Wahlleiter der Gemeinde mit einer Liste zur
der Versammlung vorschlagsberechtigt war und den Bewerbern         Leistung der noch erforderlichen Unterschriften (Anlage 7a zur
Gelegenheit gegeben wurde, sich und ihre Ziele der Versamm-        ThürKWO) verbunden und unverzüglich nach Einreichung des
lung in angemessener Zeit vorzustellen. Der Wahlleiter ist zur     Wahlvorschlages ausgelegt. Die Ausführungen unter 3.3 gelten
Abnahme einer solchen Versicherung an Eides statt zuständig;       entsprechend.
Amtsblatt VG „Schwarzatal“                                      - 10 -                                                      Nr. 1/2020
4.                                                                   Wählerverzeichnis eingetragenen Personen haben Wahlberech-
Die Wahlvorschläge dürfen frühestens nach der Bekanntma-             tigte während der Einsichtsfrist nur dann ein Recht auf Einsicht
chung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen           in das Wählerverzeichnis, wenn sie Tatsachen glaubhaft ma-
eingereicht werden. Sie müssen spätestens am 07. Februar             chen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit
2020 bis 18:00 Uhr eingereicht sein. Die Wahlvorschläge sind         des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Über-
beim Wahlleiter der Gemeinde Meura, Frau Marina Kasimir ein-         prüfung nach Nr. 1 Satz 3 besteht nicht hinsichtlich der Daten
zureichen. Eingereichte Wahlvorschläge können nur bis zum 07.        von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk
Februar 2020 bis 18:00 Uhr durch gemeinsame schriftliche Er-         nach dem Thüringer Meldegesetz eingetragen ist.
klärung des Beauftragten des Wahlvorschlages und der Mehrheit        Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren ge-
der übrigen Unterzeichner des Wahlvorschlages zurückgenom-           führt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.
men werden. Die Erklärung von Listenverbindungen muss bis            Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis für die be-
zum 17. Februar 2020 bis 18:00 Uhr ebenfalls gegenüber des           treffende Wahl eingetragen ist oder für diese einen Wahl-
Wahlleiters erfolgen.                                                schein hat.
5.                                                                   2.
Wird nur ein gültiger oder überhaupt kein gültiger Wahlvorschlag     Jeder Wahlberichtigte, der das Wählerverzeichnis für unrichtig
eingereicht, so wird die Wahl ohne Bindung an einen vorgeschla-      oder unvollständig hält, kann innerhalb der Einsichtsfrist (02.
genen Bewerber durchgeführt.                                         März 2020 bis 06. März 2020), spätestens am 6. März 2020 (16.
6.                                                                   Tag vor der Wahl) bis 12:00 Uhr,
Die eingereichten Wahlvorschläge werden vom Wahlleiter unver-             Name der Gemeinde/Stadt
züglich auf Mängel überprüft und die Beauftragten aufgefordert,
                                                                          im Einwohnermeldeamt
festgestellte Mängel zu beseitigen. Mängel der Wahlvorschläge
                                                                          der Verwaltungsgemeinschaft Schwarzatal,
müssen spätestens bis 17. Februar 2020 bis 18:00 Uhr behoben
                                                                          Hauptstraße 40 07429 Sitzendorf
sein. Bis zum gleichen Zeitpunkt sind auch noch Änderungen
der Wahlvorschläge insoweit zulässig, als sie infolge Wegfalls       Einwendungen erheben.
von Bewerbern durch Tod oder nachträglichen Wählbarkeitsver-         Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Nieder-
lust veranlasst sind; Personen, die in solchen Fällen aufgestellt    schrift eingelegt werden.
werden sollen (Ersatzbewerber), sind in gleicher Weise wie Be-       3.
werber zu wählen. Am 18. Februar 2020 tritt der Wahlausschuss        Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, er-
zusammen und beschließt, ob die eingereichten Wahlvorschläge         halten bis spätestens zum 01. März 2020 (21. Tag vor der Wahl)
und Erklärungen zu Listenverbindungen den durch das Thürin-          eine Wahlbenachrichtigung.
ger Kommunalwahlgesetz und die Thüringer Kommunalwahlord-            Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahl-
nung gestellten Anforderungen entsprechen und als gültig zuzu-       berechtigt zu sein, muss rechtzeitig Einwendungen gegen das
lassen sind. Stirbt ein Bewerber oder verliert er die Wählbarkeit    Wählerverzeichnis erheben, wenn er nicht Gefahr laufen will,
nach der Zulassung des Wahlvorschlages, aber vor der Wahl, so        dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
findet die Wahl nicht statt.                                         Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis
7.                                                                   eingetragen werden und die bereits Wahl-schein(e) und Brief-
Die im Thüringer Kommunalwahlgesetz oder in der Thüringer            wahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenach-
Kommunalwahlordnung vorgesehenen Fristen und Termine ver-            richtigung.
längern oder ändern sich nicht dadurch, dass der letzte Tag der      4.
Frist oder ein Termin auf einen Sonnabend, einen Sonntag, ei-        Wer einen Wahlschein hat, kann an den oben genannten Wahlen
nen gesetzlichen oder staatlich geschützten Feiertag fällt; eine     im Wege der Briefwahl teilnehmen.
Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand ist ausgeschlossen          4.1
(§ 37 Abs. 2 ThürKWG).                                               Ein Wahlberechtigter, der im Wählerverzeichnis eingetragen
8.                                                                   ist oder der aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grund in
Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in männli-         das Wählerverzeichnis nicht aufgenommen worden ist, erhält
cher und weiblicher Form.                                            auf Antrag einen Wahlschein von der Verwaltungsgemeinschaft
                                                                     Schwarzatal.
Meura, 17.01.2020                                                    4.2
Marina Kasimir                                                       Ein Wahlberechtigter, der nicht in das Wählerverzeichnis einge-
Wahlleiter der Gemeinde Meura                                        tragen ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein
                                                                     a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Frist
    Bekanntmachung über das Recht auf                                     zur Erhebung von Einwendungen versäumt hat,
                                                                     b) wenn die Voraussetzungen für seine Eintragung in das Wäh-
   Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis                                 lerverzeichnis erst nach Ablauf der Frist zur Erhebung von
     und die Erteilung von Wahlscheinen                                   Einwendungen eingetreten sind oder
                                                                     c) wenn das Wahlrecht aufgrund einer erhobenen Einwendung
  für die Wahl des Bürgermeisters am 22. März 2020                        festgestellt wurde und dies der Gemeindeverwaltung erst
                in der Gemeinde Meura                                     nach Abschluss des Wählerverzeichnisses bekannt wird.
1.                                                                   Zugleich mit dem Wahlschein erhält er:
Das gemeinsame Wählerverzeichnis zu den oben aufgeführten            - einen amtlichen Stimmzettel für jede Wahl, für die er wahl-
Wahlen für die Gemeinde - die Stimmbezirke der Gemeinde/                  berechtigt ist,
Stadt                                                                - einen amtlichen Stimmzettelumschlag und
                              Meura                                  - einen amtlichen Wahlbriefumschlag der von der Verwal-
kann in der Zeit vom 02. März 2020 bis 06. März 2020 (20. bis 16.         tungsgemeinschaft Schwarzatal freigemacht worden ist,
Tag vor der Wahl) während der allgemeinen Öffnungszeiten (Di.             mit der Anschrift der Gemeinde und auf dem die Nummer
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr, Do. 09:00 - 12:00 Uhr            des Stimmbezirkes oder des Wahlscheines angegeben sein
und 13:00 - 16:00 Uhr, Fr. 09:00 - 12:00 Uhr)                             muss sowie das Merkblatt für die Briefwahl.
     Ort der Einsichtnahme                                           Wahlscheine können von Wahlberechtigten, die in das Wäh-
     im Einwohnermeldeamt                                            lerverzeichnis eingetragen sind, bis zum 20. März 2020 (2.
     der Verwaltungsgemeinschaft Schwarzatal,                        Tag vor der Wahl), 18:00 Uhr, bei der Verwaltungsgemeinschaft
     Hauptstraße 40 07429 Sitzendorf                                 Schwarzatal schriftlich oder mündlich (nicht telefonisch) bean-
von Wahlberechtigten eingesehen werden. Jeder Wahlberechtig-         tragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telefax, E-Mail oder
ter hat das Recht, an Werktagen vom 02. März 2020 bis 06. März       durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als
2020 (Einsichtsfrist) während der vorstehend genannten Öff-          gewahrt.
nungszeiten der Verwaltungsgemeinschaft Schwarzatal die Rich-        Im Falle nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, die ein Auf-
tigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerver-      suchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren
zeichnis eingetragenen Daten zu überprüfen. Zur Überprüfung          Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum
der Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im        Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden.
Amtsblatt VG „Schwarzatal“                                       - 11 -                                                   Nr. 1/2020
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtig-
te können aus den unter Nummer 4.2 Buchstaben a bis c an-
gegebenen Gründen Wahlscheine noch bis zum Wahltag, 15:00
Uhr, beantragen.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der bean-
tragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag
vor der Wahl, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.                       Kirchliche Nachrichten
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage ei-
ner schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt
ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antrag-
stellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.                     Kirchengemeinden Döschnitz und Meura
5.                                                                    Gott ist treu.                                 1Korinther 1,9
Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für
einen anderen ist nur im Falle einer plötzlichen Erkrankung zu-       GOTTESDIENSTE
lässig, wenn die Empfangsberechtigung durch eine schriftliche
Vollmacht nachgewiesen wird und die Unterlagen dem Wahlbe-            So. 19. Januar                                       10:00 Uhr
rechtigten nicht mehr rechtzeitig durch die Deutsche Post AG          Gemeindesaal Meura
übersandt oder amtlich überbracht werden können. Die bevoll-
mächtigte Person hat der Verwaltungsgemeinschaft Schwarza-            So. 02. Februar                                      10:00 Uhr
tal vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern,        Gemeindesaal Döschnitz
dass sie nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt. Auf Verlan-    So. 09. Februar                                      10:00 Uhr
gen hat sie sich auszuweisen.
                                                                      Gemeindesaal Meura
Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit den Stimm-
zetteln der Kommunalwahlen und dem jeweils dazugehörenden             So. 01. März                                         10:00 Uhr
unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der Gemeinde über-         Gemeindesaal Meura
senden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr ein-
geht.                                                                 GEMEINDENACHMITTAG
Ein Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland als
Standardbrief ohne besondere Versendungsform unentgeltlich            Mi. 26. Februar                                      15:00 Uhr
befördert. Ein Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbriefum-       Gemeindesaal Döschnitz
schlag angegebenen Stelle abgegeben werden.
Nähere Hinweise über die Briefwahl sind dem Merkblatt für die
Briefwahl zu entnehmen.                                               WELTGEBETSTAG

Ort, Datum                                                            Fr. 06. März                                         19:00 Uhr
Schwarzatal, 17.01.2020                                               Gemeindesaal Unterweißbach
                                                                      Steh auf und geh! Simbabwe
Die Gemeindebehörde
Verwaltungsgemeinschaft Schwarzatal                                   Gottes SEGEN wünscht Ihr Pfarrerehepaar Fröbel
Markt 5, 98744 Schwarzatal                                            www.kirchspiel-doeschnitz.de

      Bürgermeisterwahl in der Gemeinde
           Meura am 22. März 2020                                     Stadt Schwarzatal
                      Bekanntmachung
         Öffentliche Sitzung des Wahlausschusses
                    der Gemeinde Meura

  Die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses der Gemein-             Beschlüsse des Stadtrates
  de Meura findet am:
            18.02.2020                                                In der 05. Sitzung des Stadtrates der Stadt
            18:30 Uhr                                                 Schwarzatal am 19.12.2019 wurden folgende
            im Vereinshaus                                            Beschlüsse gefasst:
            Ortsstraße 2 f, 98744 Meura,                              Öffentlicher Teil
  statt.                                                              Beschluss Nr. 053-08/2019 vom 19.12.2019
                                                                      Beschluss über die weitere Zusammenarbeit der Landgemeinde
  Tagesordnung:                                                       Stadt Schwarzatal mit der Verwaltungsgemeinschaft „Schwarza-
  1. Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge und Erklä-              tal“
     rungen zu Listenverbindungen und Beschlussfassung                Abstimmungsergebnis: JA: 14; Nein: 1; Enthaltungen: 1
     über ihre Zulassung.                                             Beschluss Nr. 054-08/2019 vom 19.12.2019
  2. Nochmalige Beschlussfassung über ganz oder teilwei-              Beschluss zum Beitritt der Stadt Schwarzatal zur gemeinsamen
     se für ungültig erklärte Wahlvorschläge oder Listen-             Schiedsstelle
     verbindungen aufgrund von Einwendungen oder von                  Abstimmungsergebnis: JA: 16; Nein: 0; Enthaltungen: 0
     Amts wegen.                                                      Beschluss Nr. 055-08/2019 vom 19.12.2019
                                                                      Beschluss zum öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Errichtung und
  Die Beauftragten von Wahlvorschlägen werden hiermit ein-            Unterhaltung einer gemeinsamen Schiedsstelle zwischen der
  geladen.                                                            Gemeinde Katzhütte und der Stadt Schwarzatal
  Der Zutritt zur Sitzung ist für jedermann frei.                     Abstimmungsergebnis: JA: 16; Nein: 0; Enthaltungen: 0
                                                                      Beschluss Nr. 056-08/2019 vom 19.12.2019
  Meura, 17.01.2020                                                   Beschluss zur Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädi-
  Wahlleiterin                                                        gung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehran-
  Marina Kasimir                                                      gehörigen
                                                                      Abstimmungsergebnis: JA: 16; Nein: 0; Enthaltungen: 0

                                                                          ➤➤➤ Lesen Sie hierzu weiter auf der nächsten Seite ➤➤➤
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