Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport - BRAVORS
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Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 31. Jahrgang Potsdam, den 14. Juli 2022 Nummer 26 Inhaltsverzeichnis I. Amtlicher Teil Bildung Seite Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg zur Förderung von Lokalen Koordinierungsstellen an Oberstufenzentren im Land Brandenburg zur Optimierung des Über- ganges von der Schule in den Beruf in der EU-Förderperiode 2021-2027 „Türöffner: Zukunft Beruf 2022“ vom 13. Juli 2022 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 310
310 Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport – Nr. 26 vom 14. Juli 2022 I. Amtlicher Teil und personalen Kompetenzen sowie die Ausbildungsfä- higkeit von Auszubildenden in der Berufsschule und der Schülerinnen und Schüler in der Berufsfachschule am OSZ zu verbessern. Zudem sind sie darauf gerichtet, die Bildung Informationsmöglichkeiten zu regionalen Angeboten am Übergang Schule-Beruf insbesondere für Jugendliche und für Betriebe auszubauen sowie die Vernetzung regi- Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und onaler Bildungs- und Beratungsangebote zu verstärken. Sport des Landes Brandenburg zur Förderung von Lokalen Koordinierungsstellen an Oberstufen 1.4 Bei der Förderung von Vorhaben mit Mitteln aus den Eu- zentren im Land Brandenburg zur Optimierung ropäischen Strukturfonds sind die bereichsübergreifen- des Überganges von der Schule in den Beruf in der den Grundsätze nach Artikel 9 der Verordnung (EU) EU-Förderperiode 2021-2027 2021/1060 zu berücksichtigen. „Türöffner: Zukunft Beruf 2022“ Der Grundsatz der Gleichstellung der Geschlechter ist einzuhalten. Dabei ist das Gender-Mainstreaming-Prin- vom 13. Juli 2022 zip anzuwenden, wonach die durchgängige Berücksichti- Gz.: 34-51507 gung der Geschlechtergleichstellung und die Einbezie- hung der Geschlechterperspektive während der gesamten Vorbereitung, Durchführung, Begleitung und Evaluie- 1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen rung der Maßnahme sowie der Berichterstattung darüber berücksichtigt und gefördert werden. Insbesondere soll 1.1 Das Land Brandenburg gewährt nach Maßgabe dieser bei den Projekten zur Beruflichen Orientierung gemäß Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung Ziff. 6.1.1 c) ein gezielter geschlechtersensibler Ansatz (LHO) und der dazu ergangenen Verwaltungsvorschrif- Berücksichtigung finden, um Geschlechterstereotype bei ten (VV) sowie des Programms des Landes Brandenburg der Berufswahl abzubauen. für den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) in der Förderperiode 2021-2027, einschließlich Die vorgesehenen gleichstellungsfördernden Aktionen sind im Förderantrag darzustellen und die erzielten - der Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Ergebnisse sind in der Berichterstattung zu dokumen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit ge- tieren. meinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen 1.5 Der Grundsatz der Nichtdiskriminierung aus Gründen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion einen gerechten Übergang und den Europäischen oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit oder der sexuellen Ausrichtung ist während der Vorberei- Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den tung, Durchführung, Begleitung und Evaluierung von Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds Maßnahmen und der Berichterstattung darüber einzuhal- für die innere Sicherheit und das Instrument für ten. Bei OSZ-Projekten nach Nr. 6.1.1 b) können inter- finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und kulturelle Kompetenzen u. a. zur Nichtdiskriminierung Visumpolitik (ABl. L 231 vom 30.6.2021 S. 159), vermittelt werden. Die Zugänglichkeit für Menschen mit - der Verordnung (EU) 2021/1057 des Europäischen Behinderungen wird bei der gesamten Vorbereitung und Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 zur Ein- Durchführung der Maßnahme berücksichtigt. richtung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1296/2013 Die vorgesehenen Aktionen sind im Förderantrag darzu- (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 21) in den jeweils gel- stellen und die erzielten Ergebnisse sind in der Berichter- tenden Fassungen Zuwendungen für Lokale Koordi- stattung zu dokumentieren. nierungsstellen (LOK) am Lernort Oberstufenzentrum (OSZ) zur Optimierung des Überganges von der Schu- 1.6 Der Grundsatz einer nachhaltigen Entwicklung, die den le in den Beruf. Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwick- lung, dem Übereinkommen von Paris und dem Grund- 1.2 Auf die Gewährung der Zuwendung besteht kein Rechts- satz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ anspruch. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde Rechnung trägt, ist Bestandteil des ESF+-Programms. auf Grund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen Der vorgesehene Beitrag einer Maßnahme zur nachhalti- der verfügbaren Haushaltsermächtigungen. gen Entwicklung ist im Förderantrag darzustellen und die erzielten Ergebnisse sind in der Berichterstattung zu do- 1.3 Ziel der Förderung ist, die berufliche Integration von Ju- kumentieren. Bei OSZ-Projekten nach Nr. 6.1.1 b) kann gendlichen am Übergang Schule - Beruf durch auf den der Umgang mit dem ökologischen Wandel im Fokus Lernort OSZ bezogene Maßnahmen zu unterstützen. stehen, um die Kompetenzen der Zielgruppe diesbezüg- Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die sozialen lich zu entwickeln und zu stärken.
Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport – Nr. 26 vom 14. Juli 2022 311 2 Gegenstand der Förderung von Räumlichkeiten im jeweiligen OSZ für die zu fördern- de LOK während des Maßnahmezeitraumes vorzulegen. Gefördert werden: 2.1 Lokale Koordinierungsstellen (LOK) Gefördert wird je eine LOK in den Landkreisen und 5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung kreisfreien Städten im Land Brandenburg an einem OSZ. Die LOK kann an weiteren Standorten tätig sein. 5.1 Zuwendungsart: Projektförderung Die Aufgaben der LOK werden in zwei Arbeitspaketen 5.2 Finanzierungsart: Vollfinanzierung umgesetzt. Eine Verknüpfung beider Arbeitspakete im Sinne eines zielgerichteten und erfolgreichen Über- 5.3 Form der Zuwendung: Zuweisung/Zuschuss gangsmanagements ist anzustreben. 5.4 Bemessungsgrundlage: 2.1.1 Das Arbeitspaket I richtet sich an Auszubildende im Die förderfähigen Gesamtausgaben umfassen die direk- schulischen Teil der Ausbildung sowie Schülerinnen und ten und die indirekten Ausgaben der Zuwendungsemp- Schüler der Berufsfachschule. Es werden bedarfsorien- fangenden zur Projektdurchführung: tiert OSZ-Projekte durchgeführt, die einen Beitrag zur Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen leisten bzw. die 5.4.1 Bei Förderungen nach Nummer 2.1 Ausbildungsfähigkeit von Jugendlichen stärken. Aufga- be der LOK ist die Vorbereitung, Organisation, Beauftra- a) die direkten Personalausgaben bis maximal analog gung der Durchführung und Nachbereitung der von Drit- Entgeltgruppe 13 TV-L in Höhe von bis zu 127.900 € ten durchzuführenden OSZ-Projekte. je Kalenderjahr, b) die Ausgaben für die Durchführung der OSZ-Projek- 2.1.2 Das Arbeitspaket II richtet sich an die Zielgruppen Ju- te durch Dritte in Höhe von bis zu 40.250 € je Kalen- gendliche und deren Eltern, Lehrkräfte am OSZ und den derjahr, allgemeinbildenden Schulen sowie an Betriebe. Die c) die indirekten Ausgaben der Zuwendungsempfan- LOK sollen auf regionaler Ebene die Informationen über genden, bemessen über eine Pauschale nach Artikel bestehende Angebote am Übergang Schule-Beruf ver- 54 Buchstabe b) der Verordnung (EU) 2021/1060 in bessern und als Lotse zu passenden Beratungs- und Un- Höhe von 14 Prozent der förderfähigen direkten Per- terstützungsangeboten fungieren. Sie sind Ansprechpart- sonalausgaben nach Buchstabe a). ner für Auszubildende und Ausbildungsbetriebe bei Pro- blemen in der Ausbildung. Betriebe werden bei der Aus- 5.4.2 bei Förderungen nach Nummer 2.2 beträgt die Zuwendung bildung leistungsschwächerer Jugendlicher unterstützt. maximal 77.952 € je Kalenderjahr. Gefördert werden: 2.2 Projekt zur Unterstützung der LOK a) die direkten Personalausgaben bis maximal analog Gefördert wird ein Projekt zur Sicherstellung von ein- Entgeltgruppe 13 TV-L, heitlichen Qualitätsstandards der Arbeit der LOK und der b) die restlichen Ausgaben der Zuwendungsempfangen- Vernetzung der LOK. den, bemessen über eine Pauschale nach Artikel 56 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2021/1060 in Höhe von 16 % der förderfähigen direkten Personalausgaben 3 Zuwendungsempfangende nach Buchstabe a). 3.1 Zuwendungsempfangende für die Förderung nach Num- 5.5 Für die Förderungen nach Nummer 2.1 ist eine einmalige mer 2.1. können die Brandenburger Landkreise und Antragstellung pro Landkreis bzw. kreisfreier Stadt mög- kreisfreien Städte sein. lich. Eine Bewilligung erfolgt zunächst für bis zu 3 Schul- jahre und kann bei festgestelltem Bedarf des für Bildung 3.2 Zuwendungsempfangende die Förderung nach Num zuständigen Ministeriums verlängert werden. Unter dem mer 2.2 können juristische Personen des privaten und des Vorbehalt verfügbarer Fördermittel können zudem noch öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesell- nicht nach dieser Richtlinie geförderte Landkreise und schaften sein, die ihren Sitz, eine Betriebsstätte oder Nie- kreisfreie Städte zum Beginn des Jahres 2025 eine Förde- derlassung im Land Brandenburg haben oder spätestens rung ab dem Schuljahr 2025/2026 beantragen. acht Wochen nach Bewilligung ihren Sitz, eine Betriebs- stätte bzw. eine Niederlassung im Land Brandenburg ein- Für die Antragsstellung ist Nummer 7.1 dieser Richtlinie richten. zu beachten. 5.6 Eine Erhöhung der in 5.4.1 Buchstabe a) und 5.4.1 Buch- 4 Zuwendungsvoraussetzungen stabe b) genannten Obergrenzen ist in begründeten Aus- nahmefällen auf Antrag und mit Zustimmung des für 4.1 Für Förderungen nach Nummer 2.1 ist eine Erklärung der Bildung zuständigen Ministeriums unter dem Vorbehalt Antragstellenden über die unentgeltliche Bereitstellung verfügbarer Fördermittel möglich.
312 Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport – Nr. 26 vom 14. Juli 2022 5.7 Die Förderung nach Nummer 2.2 erfolgt einmalig für BFS-G und BFS-G-Plus ist das Thema Berufsorien- eine bzw. einen Zuwendungsempfangenden bis zum tierung zu berücksichtigen. Das schließt Informatio- Ende des Schuljahres 2024/2025. nen über die Vielfalt möglicher Ausbildungsberufe mit dem Fokus auf Nachwuchsfachkräftebedarf und 5.8 Die Zuwendung wird aus Mitteln des ESF+ und des Lan- Sensibilisierung für die Vielfalt der Möglichkeiten des Brandenburg finanziert. auch in jeweils geschlechtsuntypischen Berufen und Tätigkeitsfeldern ein. Die OSZ-Projekte für diese Zielgruppe sollen u.a. systematisch die Eingangs- 6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen und Ausgangsphase dieser Bildungsgänge begleiten. Zu den Projekten gehören auch z.B. die Organisation 6.1. Für die Förderung nach Nummer 2.1 gelten folgende Be- von Veranstaltungen mit der Agentur für Arbeit oder stimmungen für die einzelnen Arbeitspakete: Jugendberufsagentur zur Unterbringung der Schüle- rinnen und Schüler ohne Ausbildungsplatz. 6.1.1 Die LOK haben im Rahmen von Arbeitspaket I nach Nummer 2.1.1 folgende Maßgaben zu beachten: d) Jede LOK lässt mindestens drei OSZ-Projekte im Schuljahr durchführen. Bildungsgangübergreifende a) Zur Vorbereitung der OSZ-Projekte sind durch die OSZ-Projekte sind zulässig. LOK die Bedarfe bei den Auszubildenden bzw. bei den Schülerinnen und Schülern der Berufsfachschule e) OSZ-Projekte werden nur gefördert, wenn sich min- am OSZ unter Berücksichtigung der nachfolgend bei destens vier Teilnehmende angemeldet haben. Je b) genannten Kompetenzen zu analysieren. Hierbei LOK und Schuljahr sollen durchschnittlich mindes- ist mit den relevanten Schulakteuren, wie beispiels- tens 90 Schülerinnen und Schüler an den OSZ-Pro- weise Lehrkräften, Schulsozialarbeitern und Sozial- jekten teilgenommen haben. pädagogen zu kooperieren. f) Werden die Vorgaben gemäß Buchstaben d) und/oder b) Bei den OSZ-Projekten ist ein methodisch breit gefä- e) nicht erreicht, kann die Förderung anteilig redu- cherter Ansatz zu nutzen. Dabei sollen folgende ziert werden, wenn die betreffenden Zuwendungs- Kompetenzen der Jugendlichen im Fokus stehen: empfangenden keine hinreichenden Gründe darle- gen. - Persönliche Kompetenzen (z. B. Motivation, Leistungsbereitschaft, Selbstbild-Fremdbild, g) Mit der Durchführung der OSZ-Projekte sind Dritte Selbsteinschätzung, Selbstsicherheit, Werthal- zu beauftragen. tung, Suchtprävention, Gesundheitsförderung); - Soziale Kompetenzen (z. B. Kommunikations-, 6.1.2 Die LOK haben im Rahmen von Arbeitspaket II nach Empathie-, Team- und Konfliktfähigkeit); Nummer 2.1.2 folgende Aufgaben: - Methodische Kompetenzen (z. B. Problemlö- sung, Arbeitsorganisation, Lerntechniken, Ein- a) Bereitstellung von Informationen über vorhandene ordnung und Bewertung von Wissen, auch in Beratungs- und Unterstützungsangebote für die Ak- Bezug auf das Distanzlernen); teure am Übergang Schule-Beruf sowie Jugendliche - Kompetenzen zum Umgang mit dem digitalen und deren Eltern, Schulen und Betriebe; und ökologischen Wandel (z.B. Bewusster Um- gang mit sozialen Medien, kollaborative Zusam- b) Unterstützung von Auszubildenden und Betrieben bei menarbeit im virtuellen Raum, nachhaltiges Han- Ausbildungsproblemen durch die Bereitstellung von deln unter Berücksichtigung von ökonomischen Informationen und Arbeitshilfen sowie die Vermitt- und ökologischen Aspekten) lung zu konkreten Ansprechpartnern und Beratungs- - Interkulturelle Kompetenzen (Verständnis und und Unterstützungsangeboten (Lotsenfunktion); Toleranz im Umgang mit anderen Kulturen so- wie Demokratieerziehung einschließlich Werte- c) Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit der vermittlung zur Gleichstellung von Frauen und örtlich zuständigen Agentur für Arbeit (Die Min- Männern und Nichtdiskriminierung im Hinblick destinhalte der Kooperationsvereinbarung werden auf das Geschlecht, die ethnische Herkunft, Reli- mit den Antragsunterlagen unter www.ilb.de veröf- gion oder Weltanschauung, eine Behinderung, fentlicht.); das Alter oder die sexuelle Ausrichtung). d) Zusammenarbeit mit mindestens einer weiterführen- Zu dem Ansatz der OSZ-Projekte gehört auch, Ju- den allgemeinbildenden Schule im ersten Bewilli- gendliche in die Lage zu versetzen, ihre Bedarfe zu gungszeitraum in dem Landkreis bzw. der kreisfreien definieren, um entsprechende Unterstützungsange- Stadt, in der die Maßnahme durchgeführt wird (z.B. bote rechtzeitig nutzen zu können. Kooperation in Bezug auf Berufliche Orientierung, Schülerbetriebspraktikum, Netzwerkarbeit, Fach- c) Bei den OSZ-Projekten für berufsschulpflichtige austausch), wobei die schulischen Strukturen im Be- Schülerinnen und Schüler in den Bildungsgängen reich der Beruflichen Orientierung (z.B. BO-Tan-
Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport – Nr. 26 vom 14. Juli 2022 313 dems, bestehend aus BO-Koordinatoren bzw. Koor- - Auswertung der durch die LOK im Zuge der Aufga- dinatorinnen der Schulen und Berufsberater bzw. benerfüllung erzielten Wirkungen Berufsberaterinnen der Agenturen für Arbeit) zu be- - Aufbereitung von Best-Practice Projekten. rücksichtigen sind; 6.3 Als Schuljahr gilt der Zeitraum vom 1. August bis zum e) Erstellen von Übersichten über Betriebe, die Schü- 31. Juli des Folgejahres. lerpraktika anbieten; 6.4 Die Zuwendungsempfangenden sind verpflichtet, dem f) Sensibilisierung für das Thema „Ausbildungsabbrü- für Bildung zuständigen Ministeriums des Landes Bran- che“ durch geeignete Formate; denburg und der Bewilligungsbehörde auch außerhalb der Verwendungsnachweisprüfung Auskünfte zu ertei- g) Vernetzung und regelmäßiger Austausch mit regiona- len, die für die Beurteilung des Erfolgs der Förderung len Akteuren im Bereich Übergang Schule-Beruf, z. B. erforderlich sind. - Agentur für Arbeit; Die Zuwendungsempfangenden nach Nummer 2.1 sind - Jobcenter; darüber hinaus verpflichtet, jährlich zum Stichtag 31.07. - Jugendämter beziehungsweise Trägerinnen und einen Sachbericht mit den in Nummer 7.5.1 geforderten Träger der Jugendhilfe sowie weitere relevante Angaben bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. Organisationseinheiten in den Kommunen; - Jugendberufsagenturen bzw. Zusammenschlüsse Die Zuwendungsempfangenden nach Nummer 2.2 sind der unter den ersten drei Anstrichen genannten darüber hinaus verpflichtet, jährlich zum Stichtag 31.07. Akteure; einen Sachbericht mit den in Nummer 7.5.2 geforderten - regionale Arbeitskreise SCHULEWIRTSCHAFT; Angaben bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. - Kammern; - „Servicestellen Verbundausbildung“ der Richtli- 6.5 Pflichten zur Transparenz und Kommunikation nie „Programm zur qualifizierten Ausbildung im Verbundsystem" (PAV); Gemäß den Artikel 49 und 50 der Verordnung (EU) - KAUSA-Landesstelle Brandenburg; 2021/1060 sind die Begünstigten einer Förderung aus - Zuwendungsempfangende der Richtlinie „Praxis- dem ESF+ verpflichtet, bei allen Kommunikations- und nahe Berufsorientierung (PraxisBO)“; Sichtbarkeitsmaßnahmen auf die Unterstützung aus dem - Projektstelle Potenzialanalyse Brandenburg, ESF+ hinzuweisen, während der Durchführung der Maß- - bundesfinanziertes Projekt VerA; nahmen die Öffentlichkeit (insbesondere im Internet, ge- - weitere regional- und zielgruppenspezifische genüber den Medien und durch Plakatierung im Objekt) Einrichtungen, z. B. Jugendmigrationsdienste; über die Unterstützung aus dem ESF+ zu informieren - Wirtschaftsverbände, Wirtschaftsförderungen; und die Teilnehmenden der geförderten Maßnahmen über - Sozialpartnerinnen und -partner; die Finanzierung durch den ESF+ zu unterrichten. Dabei - Fachkräftesicherungsnetzwerke; ist auf die Förderung des Landes Brandenburg aus Mit- teln des ESF+ so hinzuweisen, dass die fördernde Rolle h) Teilnahme an Veranstaltungen des „Projektes zur des Landes Brandenburg und der Europäischen Union für Unterstützung der Lokalen Koordinierungsstellen“ die Aktivitäten nach dieser Richtlinie zum Ausdruck ge- nach Nummer 2.2 dieser Richtlinie. bracht wird. Das „Merkblatt Transparenz und Kommuni- kation in der Förderperiode 2021-2027“ mit detaillierten Die in den Regionen bereits etablierten Formate der Angaben zu den Vorgaben sowie Arbeitshilfen und Un- Zusammenarbeit sollen berücksichtigt und unter- terstützungsangeboten sind auf der Website https://esf. stützt, jedoch keine parallelen Strukturen aufgebaut brandenburg.de veröffentlicht. Das Merkblatt ist für die werden. Die regionalen Spezifika sind zu beachten. Zuwendungsempfangenden verbindlich. 6.2 Das Projekt zur Unterstützung der Lokalen Koordinie- Die Begünstigten stellen der Europäischen Union auf Er- rungsstellen nach Nummer 2.2 hat folgende Aufgaben zu suchen das Kommunikations- und Sichtbarkeitsmaterial erfüllen: zur Verfügung und erteilen der Union eine unentgeltliche, nichtausschließliche und unwiderrufliche Lizenz zur Nut- - Durchführung von mindestens einer Veranstaltung zung solchen Materials und jedweder damit zusammen- für alle LOK pro Schuljahr, orientiert an deren Auf- hängender bereits bestehender Rechte gemäß Anhang IX gabenpaketen, der Verordnung (EU) 2021/1060, sofern dies nicht erheb- - Unterstützung bei der Anwendung vermittelter Qua- liche Zusatzkosten oder Verwaltungsaufwand verursacht. litätsstandards - Erstellung von Profilen zu den LOK mit deren jewei- 6.6 Liste der Vorhaben liger Ausstattung und den Aktivitäten in Bezug auf die beiden Arbeitspakete; Gemäß Artikel 49 Absatz 3 Satz 3 der Verordnung (EU) - Jährliche Regionalgespräche mit den einzelnen LOK; 2021/1060 ist eine Liste der Vorhaben, wie in dem nach- Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit der LOK; folgenden Zitat dargestellt, zu führen.
314 Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport – Nr. 26 vom 14. Juli 2022 „Die Liste enthält folgende Daten: Die Zuwendungsempfangenden sind verpflichtet, die ge- nannten sowie ggf. weitere programmrelevante Daten zu a) bei juristischen Personen Name des Begünstigten; erheben und der Bewilligungsbehörde zu vorgegebenen bei einer öffentlichen Auftragsvergabe Name des Zeitpunkten zu übermitteln. Bei der Erhebung und Verar- Auftragnehmers; beitung personenbezogener Daten müssen die daten- b) bei natürlichen Personen Vor- und Nachname des Be- schutzrechtlichen Bestimmungen der Verordnung (EU) günstigten; 2016/679 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und c) […]; des Brandenburgischen Datenschutzgesetz (BbgDSG) d) Bezeichnung des Vorhabens; sowie die Regelungen des § 65 Brandenburgisches e) Zweck und erwartete oder tatsächliche Errungen- Schulgesetz (BbgSchulG), der Verordnung über den schaften des Vorhabens; Schutz personenbezogener Daten in Schulen, Schulbe- f) Datum des Beginns des Vorhabens; hörden sowie nachgeordneten Einrichtungen des für g) voraussichtliches oder tatsächliches Datum des Ab- Schule zuständigen Ministeriums im Land Brandenburg schlusses des Vorhabens; (Datenschutzverordnung Schulwesen - DSV) und für die h) Gesamtkosten des Vorhabens; Jugendhilfeleistung der Schutz der Sozialdaten gemäß § i) betroffener Fonds; 61 ff SGB VIII beachtet werden. j) betroffenes spezifisches Ziel; k) Kofinanzierungssatz der Union; Die Zuwendungsempfangenden sind zudem verpflichtet, l) Standortindikator oder Geolokalisierung für das Vor- mit den für das Monitoring und die Evaluierung der För- haben und das betroffene Land; derungen beauftragten Stellen zusammenzuarbeiten. m) bei Vorhaben ohne festen Standort oder Vorhaben mit Weitere Hinweise zu den Pflichten der Zuwendungsemp- mehreren Standorten den Standort des Begünstigten, fangenden hinsichtlich Monitoring und Evaluation der wenn der Begünstigte eine juristische Person ist, Förderung stellt die ILB im Webportal zur Verfügung. bzw. die Region auf NUTS-2-Ebene, wenn der Be- günstigte eine natürliche Person ist; Fehlende Daten können für die Zuwendungsempfangen- n) Art der Intervention für das Vorhaben gemäß Artikel den Zahlungsaussetzungen bis hin zur Aufhebung der 73 Absatz 2 Buchstabe g.“ Bewilligung zur Folge haben. Die Begünstigten einer Förderung aus dem ESF+ erklä- ren sich bei Annahme der Finanzierung damit einverstan- 7 Verfahren den, dass sie in die zu veröffentlichende Liste der Vorha- ben aufgenommen werden. 7.1 Antragsverfahren 6.7 Zur Antragsbearbeitung, zur fortlaufenden Beurteilung Anträge auf Förderung einschließlich der erforderlichen der Entwicklung der Förderung, zur begleitenden und ab- Anlagen sind zu einem bestimmten Stichtag über das In- schließenden Erfolgskontrolle sowie zur Begleitung, Be- ternetportal der Bewilligungsbehörde ILB zu stellen (sie- wertung, Finanzverwaltung und Überprüfung/Prüfung he Online-Antragsverfahren unter www.ilb.de). Hier der Förderung gemäß bestehender und vorbehaltlich noch wird auch der jeweilige Stichtag für die Einreichung der zu erlassender EU-Bestimmungen für den Strukturfonds- Anträge bekannt gegeben. förderzeitraum 2021-2027 erfasst und speichert die In- vestitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) statistische Den Anträgen sind beizufügen: Daten, einschließlich Angaben zu den teilnehmenden Per- sonen und Zuwendungsempfangenden, in elektronischer • für Maßnahmen nach Nummer 2.1 Form und fordert hierfür die entsprechenden Erklärungen ein Konzept gemäß der Anlage 1 zu dieser Richtlinie, von den Teilnehmenden ab. Das betrifft insbesondere In- welches mit der Schulleitung des OSZ abgestimmt formationen zu den Antragstellenden und Zuwendungs- ist. Diesem Konzept sind die erforderlichen Unterla- empfangenden (wirtschaftlichen Eigentümerinnen bzw. gen laut Anlage beizufügen. Eigentümern), den beantragten und geförderten Maßnah- • für die Maßnahme nach Nummer 2.2 men sowie den geförderten Personen (Teilnehmende). ein Konzept gemäß der Anlage 2 zu dieser Richtlinie. Mit dem Antrag erklären sich die Antragstellenden damit 7.2 Bewilligungsverfahren einverstanden, die notwendigen Daten für die Projektbe- Über die Gewährung der Zuwendung entscheidet die In- gleitung, Projektbewertung und Evaluierung, Projektfi- vestitionsbank des Landes Brandenburg (Bewilligungs- nanzverwaltung sowie Überprüfung und Prüfung zu er- behörde) unter Berücksichtigung eines fachlichen Vo- heben, zu speichern und an die beauftragten Stellen wei- tums des für Bildung zuständigen Ministeriums des Lan- terzuleiten. Die Erfüllung der Berichtspflichten sowie des Brandenburg. Die Grundlage für die Bewilligung Erhebung und Verarbeitung der Daten ist wesentliche bilden der Antrag und die dazu einzureichenden Anlagen. Fördervoraussetzung und notwendig für den Abruf von Maßgeblich für die Beurteilung der Zuwendungsfähig- Fördermitteln des Landes Brandenburg bei der Europäi- keit des Vorhabens ist die Sach- und Rechtslage zum schen Kommission und deren Auszahlung an die Förder- Zeitpunkt der Entscheidung über die Bewilligung der mittelempfangenden. Förderung.
Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport – Nr. 26 vom 14. Juli 2022 315 7.3 Beibringung von Unterlagen 7.6 Zu beachtende Vorschriften Bei einer Förderung nach Nummer 2.1. ist nach Erhalt des Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendungsbescheides, spätestens jedoch mit der zwei- Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der ten Mittelanforderung, von den Zuwendungsempfangen- Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Auf- den eine Kooperationsvereinbarung zwischen der LOK hebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforde- und der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit vorzulegen. rung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu § 44 LHO und die ANBest-EU, in der jeweils geltenden Fas- 7.4 Mittelanforderungs- und Auszahlungsverfahren sung soweit nicht in dieser Richtlinie beziehungsweise im Zuwendungsbescheid Abweichungen zugelassen Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Mittelan- worden sind. forderung gemäß Nummer 1.4 der Allgemeinen Neben- bestimmungen (ANBest-EU) in der geltenden Fassung Über die LHO hinaus gelten die Regelungen der EU für im Vorschussprinzip. den Strukturfondsförderzeitraum 2021-2027 (EU-Ver- ordnungen, die dazugehörenden delegierten Rechtsakte Die Anforderung der Mittel erfolgt online über das Inter- und Durchführungsbestimmungen) in der zum Zeitpunkt netportal der ILB. Für die Anforderung bewilligter Zu- der Entscheidung jeweils geltenden Fassung. Daraus er- wendungen ist das dort bereitgestellte Formular „Mit- geben sich Besonderheiten, insbesondere hinsichtlich der telanforderung" zu verwenden. Auszahlung, des Abrechnungsverfahrens, der Aufbewah- rungsfristen und der Prüfrechte, die im Zuwendungsbe- 7.5 Verwendungsnachweisverfahren scheid den Zuwendungsempfangenden im Einzelnen mitgeteilt werden. 7.5.1 Es ist ein Verwendungsnachweis nach Nummer 6 ff. der ANBest-EU einzureichen. Die Einreichung erfolgt on- Die Bewilligungsbehörde ist berechtigt, Bücher, Belege line über das Internetportal der ILB. und sonstige Geschäftsunterlagen anzufordern sowie die Verwendung der Zuwendung durch örtliche Erhebungen Der Sachbericht zum Verwendungsnachweis muss bei zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen. Die Förderungen nach Nummer 2.1 zusätzlich folgende An- Zuwendungsempfangenden haben die erforderlichen gaben enthalten: Unterlagen bereitzuhalten und die notwendigen Aus- künfte zu erteilen. - Qualitative und quantitative Aussagen zu den durch- geführten OSZ-Projekten; Der Landesrechnungshof ist gemäß §§ 88 Absatz 1 und - Einschätzungen zur Wirkung der OSZ-Projekte bei 91 LHO zur Prüfung berechtigt. Des Weiteren sind der den Schülerinnen und Schülern bzw. Auszubilden- Europäische Rechnungshof, die Europäische Kommissi- den; bei den Schülerinnen und Schülern in den Bil- on, die für den ESF+ in Brandenburg zuständige Verwal- dungsgängen BFS-G und BFS-G-Plus, insbesondere tungs-, Bescheinigungs- und Prüfbehörde sowie deren im Hinblick auf die Entwicklung der Berufswahl- beauftragte Dritte berechtigt, bei den Zuwendungsemp- kompetenz und deren Verbleib nach Verlassen des fangenden bzw., wenn Mittel an Dritte weitergeleitet Bildungsganges; wurden, auch bei diesen zu prüfen. Die Zuwendungs- - Qualitative Aussagen zu Kooperationen und Netz- empfangenden sind verpflichtet, diesen Stellen im Rah- werkarbeit sowie deren Entwicklung; men der Überprüfung Einblick in die Geschäftsunterla- - Qualitative Aussagen zur Umsetzung der bereichs- gen und Zugang zu den Geschäftsräumen zu gewähren übergreifenden Grundsätze (vgl. Nummer 1.4 bis 1.6 und alle in Zusammenhang mit der Verwendung der Zu- dieser Richtlinie); wendung stehenden Auskünfte zu erteilen. - Aussagen zu den Veränderungen gegenüber der im Konzept dargelegten regionalen Ausgangssituation 7.7 Subventionserhebliche Tatsachen am Übergang Schule - Beruf. Gemäß dem Brandenburgischen Subventionsgesetz vom 7.5.2 Der Sachbericht zum Verwendungsnachweis muss bei 11. November 1996 (GVBI. I S. 306) gelten für Leistun- Förderungen nach Nummer 2.2 zusätzlich folgende An- gen nach Landesrecht, die Subventionen im Sinne des § gaben enthalten: 264 des Strafgesetzbuches (StGB) sind, die §§ 2 bis 6 des Gesetzes gegen missbräuchliche Inanspruchnahme von - Qualitative Angaben zu der jährlichen Veranstaltung Subventionen vom 29. Juli 1976 (BGBI. I S. 2034). und den Regionalgesprächen mit den LOK - Qualitative Angaben zur Unterstützung der Öffent- Die Bewilligungsbehörde hat gegenüber den Antragstel- lichkeitsarbeit der LOK; lenden in geeigneter Weise deutlich zu machen, dass es - Darstellung der Profile der LOK sich bei den Zuwendungen in der gewerblichen Wirt- - Darstellung der mit den LOK erzielten Wirkungen; schaft um Subventionen im Sinne von § 264 StGB han- - Darstellung von Best-Practice-Projekten delt. Die subventionserheblichen Tatsachen im Sinne des - Qualitative Aussagen zur Umsetzung der bereichs- § 264 StGB werden den Zuwendungsempfangenden im übergreifenden Grundsätze (vgl. Nummer 1.5 bis 1.7 Rahmen des Antrags- und Bewilligungsverfahrens als und 6.4 dieser Richtlinie). subventionserheblich bezeichnet.
316 Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport – Nr. 26 vom 14. Juli 2022 8 Geltungsdauer und Inkrafttreten - Beschreibung der organisatorischen bzw. strukturellen Einbindung der LOK am OSZ und des ZWE Diese Förderrichtlinie tritt am Tag nach der Veröffentli- - grobe Darstellung der geplanten Arbeitsweise im Hin- chung im Amtsblatt für Brandenburg in Kraft und mit blick auf beide Arbeitspakete (Nummern 2.1. und 6.1), Ablauf des 31. Juli 2028 außer Kraft. einschließlich o der Vorbereitung, Organisation und Durchführung Potsdam, 13. Juli 2022 von OSZ-Projekten (u. a. Bedarfsermittlung), o der aktuellen und geplanten Zusammenarbeit mit den regionalen Akteuren am Übergang Schule-Be- Die Ministerin für ruf (Nummer 6.1.2 Buchstabe f). Bildung, Jugend und Sport o der geplanten Zusammenarbeit innerhalb des OSZ (Schulleitung, Lehrkräfte, Schulsozialarbeit etc.). Britta Ernst Sofern vorhanden, ist eine Abgrenzung zwischen den Aufgaben der LOK und der Schulsozialarbeit dazustellen. 3. Angaben zur Verankerung der bereichsübergreifenden Grundsätze Anlage 1 Der vorgesehene Beitrag bzw. die vorgesehenen Aktionen Zu Nummer 7.1 der Richtlinie des Ministeriums für Bildung, zu folgenden Punkten sind darzustellen: Jugend und Sport des Landes Brandenburg zur Förderung von Lokalen Koordinierungsstellen an Oberstufenzentren im Land - Gleichstellung der Geschlechter, insbesondere bei der Brandenburg zur Optimierung des Überganges von der Schule Durchführung von OSZ-Projekten sind Ideen zur Sen- in den Beruf in der EU-Förderperiode 2021-2027 („Türöffner: sibilisierung für geschlechtsuntypische Berufe und Tä- Zukunft Beruf 2022“) tigkeiten darzulegen (Nummer 1.4 und 6.1.1 c) - Nichtdiskriminierung, einschließlich der Beachtung der Anforderungen an einzureichende Konzepte, Bewertungs Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen kriterien und Gewichtung bei der fachlichen Bewertung (Nummer 1.5), - Nachhaltige Entwicklung, insbesondere in Bezug auf Nummer 6.1.1 b), wenn bei der Konzepterstellung be- I. Anforderungen an einzureichende Konzepte kannt. (Nummer 1.6). Bei der Konzepterstellung ist das OSZ (Schulleitung), bei dem 4 Öffentlichkeitsarbeit die LOK implementiert ist, einzubeziehen. Das Konzept soll 15 Seiten (ohne Anlagen) nicht überschreiten und ist nach folgen- - Strategischer Ansatz der Öffentlichkeitsarbeit, der Gliederung einzureichen: - Instrumente der Öffentlichkeitsarbeit. 1. Angaben zum vorgesehenen Personal 5 Arbeits- und Finanzierungsplanung sowie Projektcont rolling - Angaben zu einschlägigen formalen Qualifikationen und beruflichen Erfahrungen des vorgesehenen Perso- - Darstellung des Zeitplans, nals bzw. Entwurf der Stellenausschreibung mit Anfor- - Projektcontrolling inkl. entsprechender Aktivitäten zur derungsprofil, Sicherung der inhaltlichen, organisatorischen und fi- - geplante wöchentliche Arbeitszeit des Personals, Ein- nanziellen Steuerung, gruppierung (maximal analog Entgeltgruppe 13 TV-L). - Beschreibung der räumlichen, technischen und kom- munikativen Infrastruktur des Antragstellers zur Pro- 2. LOK am OSZ - Strategie und Inhalt jektumsetzung. - Beschreibung der regionalen Ausgangssituation im Be- Die Darlegung der Finanzplanung erfolgt im Rahmen der reich Übergang Schule-Beruf, Antragstellung. II. Bewertungskriterien und Gewichtung bei der fachlichen Bewertung Nr. Kriterium Maximal zu Gewichtung Maximale vergebende in Prozent Punktzahl nach Punkte Gewichtung 1 Angaben zum vorgesehenen Personal 30 20 6 2 Implementierung der LOK am OSZ - Strategie und Inhalt 30 45 13,5
Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport – Nr. 26 vom 14. Juli 2022 317 Nr. Kriterium Maximal zu Gewichtung Maximale vergebende in Prozent Punktzahl nach Punkte Gewichtung 3 Angaben zur Verankerung 30 10 3 der bereichsübergreifenden Grundsätze 4 Öffentlichkeitsarbeit 30 15 4,5 5 Arbeits- und Finanzierungsplanung sowie Projektcontrolling 30 10 3 Gesamt 150 100 30 Die fachliche Bewertung erfolgt entlang der Gliederung des und Referenzen zu vergleichbaren Projekten Konzepts. Die Kriterien 1 bis 5 werden einzeln bewertet. Es - organisatorische Verankerung des Projektes beim An- sind gemäß der im Folgenden benannten Einteilung maximal tragsteller/Träger (insbesondere bisherige Erfahrungen 30 Punkte je Kriterium zu vergeben: mit ESF-Projekten). Sehr gut (30 - 25 Punkte) 1.2 Angaben zu spezifischen Erfahrungen und Kompeten Gut (24 - 20 Punkte) zen Befriedigend (19 - 15 Punkte) Ausreichend (14 - 10 Punkte) - Zusammenarbeit mit relevanten Akteuren am Übergang Mangelhaft (9 - 5 Punkte) Schule-Beruf, Ungenügend (unter 5 Punkte) - Verankerung in der Region bzw. im Land Brandenburg. Die Kriterien gehen entsprechend der ihnen zugemessenen Re- 1.3 Angaben zum vorgesehenen Personal levanz mit unterschiedlichem Gewicht in die Gesamtbewertung ein. Dazu werden die für ein Konzept vergebenen Punkte je - Darstellung der Aufgaben im Projekt, Kriterium mit dem jeweiligen, in Prozent ausgedrückten Ge- - Angaben zu einschlägigen formalen Qualifikationen wicht multipliziert. Ein Konzept kann so mit maximal 30 Punk- und beruflichen Erfahrungen des vorgesehenen Perso- ten bewertet werden. nals bzw. Entwurf der Stellenausschreibung mit Anfor- derungsprofil, geplante wöchentliche Arbeitszeit des Für eine Förderung kommen nur Konzepte in Betracht, die Personals und Eingruppierung (maximal analog Ent- nach der Gewichtung insgesamt mindestens 18 Punkte (60 Pro- geltgruppe 13 TV-L) zent der möglichen Punkte) erreichen und bei denen die Krite- rien Nr. 1 und Nr. 2 mindestens mit befriedigend bewertet wur- 2 Begleitung und Unterstützung der LOK (Nummer 6.2) den. - Darstellung der geplanten Maßnahmen im Rahmen der Aufgaben nach Nr. 6.2 der Richtlinie Anlage 2 3. Verankerung der bereichsübergreifenden Grundsätze Zu Nummer 7.1 der Richtlinie des Ministeriums für Bildung, (Nummer 1.4 bis 1.6) Jugend und Sport des Landes Brandenburg zur Förderung von Lokalen Koordinierungsstellen an Oberstufenzentren im Land - Gleichstellung der Geschlechter, Brandenburg zur Optimierung des Überganges von der Schule - Nichtdiskriminierung, einschließlich der Beachtung der in den Beruf in der EU-Förderperiode 2021-2027 („Türöffner: Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen, Zukunft Beruf 2022“) - Nachhaltige Entwicklung. 4. Arbeits- und Finanzierungsplanung sowie Projektcont I. Anforderungen an einzureichende Konzepte rolling Das Konzept soll 15 Seiten (ohne Anlagen) nicht überschreiten - Darstellung des Zeit- und Aktivitätenplans, und ist nach folgender Gliederung einzureichen: - Projektcontrolling inkl. entsprechender Aktivitäten zur Sicherung der inhaltlichen, organisatorischen und fi- 1 Erfahrungen und Kompetenzen sowie Befähigung des nanziellen Steuerung, Trägers und des Projektpersonals - Beschreibung der räumlichen, technischen und kom- munikativen Infrastruktur des Antragstellers zur Pro- 1.1 Aussagen zum Antragsteller jektumsetzung. - Selbstdarstellung, Die Darlegung der Finanzplanung erfolgt im Rahmen der - Darstellung der Befähigung zur Projektdurchführung Antragstellung.
318 Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport – Nr. 26 vom 14. Juli 2022 II. Bewertungskriterien und Gewichtung bei der fachlichen Bewertung Nr. Kriterium Maximal zu Gewichtung Maximale vergebende in Prozent Punktzahl nach Punkte Gewichtung 1 Erfahrungen und Kompetenzen 30 30 9 sowie Befähigung des Trägers und Projektpersonals 2 Begleitung und Unterstützung der LOK 30 50 15 3 Verankerung der bereichsübergreifenden Grundsätze 30 10 3 4 Arbeits- und Finanzierungsplanung sowie Projektcontrolling 30 10 3 Gesamt 120 100 30 Die fachliche Bewertung erfolgt entlang der Gliederung des Konzepts. Die Kriterien 1 bis 4 werden einzeln bewertet. Es sind gemäß der im Folgenden benannten Einteilung maximal 30 Punkte je Kriterium zu vergeben: Sehr gut (30 - 25 Punkte) Gut (24 - 20 Punkte) Befriedigend (19 - 15 Punkte) Ausreichend (14 - 10 Punkte) Mangelhaft (9 - 5 Punkte) Ungenügend (unter 5 Punkte) Die Kriterien gehen entsprechend der ihnen zugemessenen Re- levanz mit unterschiedlichem Gewicht in die Gesamtbewertung ein. Dazu werden die für ein Konzept vergebenen Punkte je Kriterium mit dem jeweiligen, in Prozent ausgedrückten Ge- wicht multipliziert. Ein Konzept kann so mit maximal 30 Punk- ten bewertet werden. Für eine Förderung kommen nur Konzepte in Betracht, die nach der Gewichtung insgesamt mindestens 18 Punkte (60 Pro- zent der möglichen Punkte) erreichen und bei denen das Krite- rium Nr. 2. mindestens mit befriedigend bewertet wurde.
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