Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport - BRAVORS

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Amtsblatt
des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport

         31. Jahrgang                                                   Potsdam, den 14. Juli 2022                                                                   Nummer 26

                                                                           Inhaltsverzeichnis
I. Amtlicher Teil

                                                                                             Bildung

                                                                                                                                                                                                 Seite

Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg zur Förderung von
Lokalen Koordinierungsstellen an Oberstufenzentren im Land Brandenburg zur Optimierung des Über-
ganges von der Schule in den Beruf in der EU-Förderperiode 2021-2027 „Türöffner: Zukunft Beruf 2022“
vom 13. Juli 2022 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     310
310                                   Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport – Nr. 26 vom 14. Juli 2022

I. Amtlicher Teil                                                                    und personalen Kompetenzen sowie die Ausbildungsfä-
                                                                                     higkeit von Auszubildenden in der Berufsschule und der
                                                                                     Schülerinnen und Schüler in der Berufsfachschule am
                                                                                     OSZ zu verbessern. Zudem sind sie darauf gerichtet, die
                          Bildung                                                    Informationsmöglichkeiten zu regionalen Angeboten am
                                                                                     Übergang Schule-Beruf insbesondere für Jugendliche
                                                                                     und für Betriebe auszubauen sowie die Vernetzung regi-
Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und                                  onaler Bildungs- und Beratungsangebote zu verstärken.
 Sport des Landes Brandenburg zur Förderung von
   Lokalen Koordinierungsstellen an Oberstufen­                               1.4    Bei der Förderung von Vorhaben mit Mitteln aus den Eu-
  zentren im Land Brandenburg zur Optimierung                                        ropäischen Strukturfonds sind die bereichsübergreifen-
 des Überganges von der Schule in den Beruf in der                                   den Grundsätze nach Artikel 9 der Verordnung (EU)
            EU-Förderperiode 2021-2027                                               2021/1060 zu berücksichtigen.

           „Türöffner: Zukunft Beruf 2022“                                           Der Grundsatz der Gleichstellung der Geschlechter ist
                                                                                     einzuhalten. Dabei ist das Gender-Mainstreaming-Prin-
                     vom 13. Juli 2022                                               zip anzuwenden, wonach die durchgängige Berücksichti-
                       Gz.: 34-51507                                                 gung der Geschlechtergleichstellung und die Einbezie-
                                                                                     hung der Geschlechterperspektive während der gesamten
                                                                                     Vorbereitung, Durchführung, Begleitung und Evaluie-
1     Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen                                              rung der Maßnahme sowie der Berichterstattung darüber
                                                                                     berücksichtigt und gefördert werden. Insbesondere soll
1.1   Das Land Brandenburg gewährt nach Maßgabe dieser                               bei den Projekten zur Beruflichen Orientierung gemäß
      Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung                        Ziff. 6.1.1 c) ein gezielter geschlechtersensibler Ansatz
      (LHO) und der dazu ergangenen Verwaltungsvorschrif-                            Berücksichtigung finden, um Geschlechterstereotype bei
      ten (VV) sowie des Programms des Landes Brandenburg                            der Berufswahl abzubauen.
      für den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) in der
      Förderperiode 2021-2027, einschließlich                                        Die vorgesehenen gleichstellungsfördernden Aktionen
                                                                                     sind im Förderantrag darzustellen und die erzielten
      -   der Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen                             Ergebnisse sind in der Berichterstattung zu dokumen­
          Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit ge-                         tieren.
          meinsamen Bestimmungen für den Europäischen
          Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen                   1.5    Der Grundsatz der Nichtdiskriminierung aus Gründen
          Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für                        des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion
          einen gerechten Übergang und den Europäischen                              oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters
          Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit                          oder der sexuellen Ausrichtung ist während der Vorberei-
          Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den                          tung, Durchführung, Begleitung und Evaluierung von
          Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds                        Maßnahmen und der Berichterstattung darüber einzuhal-
          für die innere Sicherheit und das Instrument für                           ten. Bei OSZ-Projekten nach Nr. 6.1.1 b) können inter-
          finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und                           kulturelle Kompetenzen u. a. zur Nichtdiskriminierung
          Visumpolitik (ABl. L 231 vom 30.6.2021 S. 159),                            vermittelt werden. Die Zugänglichkeit für Menschen mit
      -   der Verordnung (EU) 2021/1057 des Europäischen                             Behinderungen wird bei der gesamten Vorbereitung und
          Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 zur Ein-                        Durchführung der Maßnahme berücksichtigt.
          richtung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+)
          und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1296/2013                        Die vorgesehenen Aktionen sind im Förderantrag darzu-
          (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 21) in den jeweils gel-                      stellen und die erzielten Ergebnisse sind in der Berichter-
          tenden Fassungen Zuwendungen für Lokale Koordi-                            stattung zu dokumentieren.
          nierungsstellen (LOK) am Lernort Oberstufenzentrum
          (OSZ) zur Optimierung des Überganges von der Schu-                  1.6    Der Grundsatz einer nachhaltigen Entwicklung, die den
          le in den Beruf.                                                           Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwick-
                                                                                     lung, dem Übereinkommen von Paris und dem Grund-
1.2   Auf die Gewährung der Zuwendung besteht kein Rechts-                           satz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“
      anspruch. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde                         Rechnung trägt, ist Bestandteil des ESF+-Programms.
      auf Grund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen                             Der vorgesehene Beitrag einer Maßnahme zur nachhalti-
      der verfügbaren Haushaltsermächtigungen.                                       gen Entwicklung ist im Förderantrag darzustellen und die
                                                                                     erzielten Ergebnisse sind in der Berichterstattung zu do-
1.3   Ziel der Förderung ist, die berufliche Integration von Ju-                     kumentieren. Bei OSZ-Projekten nach Nr. 6.1.1 b) kann
      gendlichen am Übergang Schule - Beruf durch auf den                            der Umgang mit dem ökologischen Wandel im Fokus
      Lernort OSZ bezogene Maßnahmen zu unterstützen.                                stehen, um die Kompetenzen der Zielgruppe diesbezüg-
      Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die sozialen                            lich zu entwickeln und zu stärken.
Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport – Nr. 26 vom 14. Juli 2022                        311

2     Gegenstand der Förderung                                                          von Räumlichkeiten im jeweiligen OSZ für die zu fördern-
                                                                                        de LOK während des Maßnahmezeitraumes vorzulegen.
      Gefördert werden:
2.1   Lokale Koordinierungsstellen (LOK)
      Gefördert wird je eine LOK in den Landkreisen und                         5       Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
      kreisfreien Städten im Land Brandenburg an einem OSZ.
      Die LOK kann an weiteren Standorten tätig sein.                           5.1     Zuwendungsart:                   Projektförderung

      Die Aufgaben der LOK werden in zwei Arbeitspaketen                        5.2     Finanzierungsart:                Vollfinanzierung
      umgesetzt. Eine Verknüpfung beider Arbeitspakete im
      Sinne eines zielgerichteten und erfolgreichen Über-                       5.3     Form der Zuwendung:              Zuweisung/Zuschuss
      gangsmanagements ist anzustreben.
                                                                                5.4     Bemessungsgrundlage:
2.1.1 Das Arbeitspaket I richtet sich an Auszubildende im                               Die förderfähigen Gesamtausgaben umfassen die direk-
      schulischen Teil der Ausbildung sowie Schülerinnen und                            ten und die indirekten Ausgaben der Zuwendungsemp-
      Schüler der Berufsfachschule. Es werden bedarfsorien-                             fangenden zur Projektdurchführung:
      tiert OSZ-Projekte durchgeführt, die einen Beitrag zur
      Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen leisten bzw. die                      5.4.1 Bei Förderungen nach Nummer 2.1
      Ausbildungsfähigkeit von Jugendlichen stärken. Aufga-
      be der LOK ist die Vorbereitung, Organisation, Beauftra-                          a) die direkten Personalausgaben bis maximal analog
      gung der Durchführung und Nachbereitung der von Drit-                                Entgeltgruppe 13 TV-L in Höhe von bis zu 127.900 €
      ten durchzuführenden OSZ-Projekte.                                                   je Kalenderjahr,
                                                                                        b) die Ausgaben für die Durchführung der OSZ-Projek-
2.1.2 Das Arbeitspaket II richtet sich an die Zielgruppen Ju-                              te durch Dritte in Höhe von bis zu 40.250 € je Kalen-
      gendliche und deren Eltern, Lehrkräfte am OSZ und den                                derjahr,
      allgemeinbildenden Schulen sowie an Betriebe. Die                                 c) die indirekten Ausgaben der Zuwendungsempfan-
      LOK sollen auf regionaler Ebene die Informationen über                               genden, bemessen über eine Pauschale nach Artikel
      bestehende Angebote am Übergang Schule-Beruf ver-                                    54 Buchstabe b) der Verordnung (EU) 2021/1060 in
      bessern und als Lotse zu passenden Beratungs- und Un-                                Höhe von 14 Prozent der förderfähigen direkten Per-
      terstützungsangeboten fungieren. Sie sind Ansprechpart-                              sonalausgaben nach Buchstabe a).
      ner für Auszubildende und Ausbildungsbetriebe bei Pro-
      blemen in der Ausbildung. Betriebe werden bei der Aus-                    5.4.2 bei Förderungen nach Nummer 2.2 beträgt die Zuwendung
      bildung leistungsschwächerer Jugendlicher unterstützt.                          maximal 77.952 € je Kalenderjahr. Gefördert werden:

2.2   Projekt zur Unterstützung der LOK                                                 a) die direkten Personalausgaben bis maximal analog
      Gefördert wird ein Projekt zur Sicherstellung von ein-                               Entgeltgruppe 13 TV-L,
      heitlichen Qualitätsstandards der Arbeit der LOK und der                          b) die restlichen Ausgaben der Zuwendungsempfangen-
      Vernetzung der LOK.                                                                  den, bemessen über eine Pauschale nach Artikel 56
                                                                                           Abs. 1 der Verordnung (EU) 2021/1060 in Höhe von
                                                                                           16 % der förderfähigen direkten Personalausgaben
3     Zuwendungsempfangende                                                                nach Buchstabe a).

3.1   Zuwendungsempfangende für die Förderung nach Num-                         5.5     Für die Förderungen nach Nummer 2.1 ist eine einmalige
      mer 2.1. können die Brandenburger Landkreise und                                  Antragstellung pro Landkreis bzw. kreisfreier Stadt mög-
      kreisfreien Städte sein.                                                          lich. Eine Bewilligung erfolgt zunächst für bis zu 3 Schul-
                                                                                        jahre und kann bei festgestelltem Bedarf des für Bildung
3.2   Zuwendungsempfangende die Förderung nach Num­                                     zuständigen Ministeriums verlängert werden. Unter dem
      mer 2.2 können juristische Personen des privaten und des                          Vorbehalt verfügbarer Fördermittel können zudem noch
      öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesell-                            nicht nach dieser Richtlinie geförderte Landkreise und
      schaften sein, die ihren Sitz, eine Betriebsstätte oder Nie-                      kreisfreie Städte zum Beginn des Jahres 2025 eine Förde-
      derlassung im Land Brandenburg haben oder spätestens                              rung ab dem Schuljahr 2025/2026 beantragen.
      acht Wochen nach Bewilligung ihren Sitz, eine Betriebs-
      stätte bzw. eine Niederlassung im Land Brandenburg ein-                           Für die Antragsstellung ist Nummer 7.1 dieser Richtlinie
      richten.                                                                          zu beachten.

                                                                                5.6     Eine Erhöhung der in 5.4.1 Buchstabe a) und 5.4.1 Buch-
4     Zuwendungsvoraussetzungen                                                         stabe b) genannten Obergrenzen ist in begründeten Aus-
                                                                                        nahmefällen auf Antrag und mit Zustimmung des für
4.1   Für Förderungen nach Nummer 2.1 ist eine Erklärung der                            Bildung zuständigen Ministeriums unter dem Vorbehalt
      Antragstellenden über die unentgeltliche Bereitstellung                           verfügbarer Fördermittel möglich.
312                                   Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport – Nr. 26 vom 14. Juli 2022

5.7    Die Förderung nach Nummer 2.2 erfolgt einmalig für                                 BFS-G und BFS-G-Plus ist das Thema Berufsorien-
       eine bzw. einen Zuwendungsempfangenden bis zum                                     tierung zu berücksichtigen. Das schließt Informatio-
       Ende des Schuljahres 2024/2025.                                                    nen über die Vielfalt möglicher Ausbildungsberufe
                                                                                          mit dem Fokus auf Nachwuchsfachkräftebedarf und
5.8    Die Zuwendung wird aus Mitteln des ESF+ und des Lan-                               Sensibilisierung für die Vielfalt der Möglichkeiten
       des Brandenburg finanziert.                                                        auch in jeweils geschlechtsuntypischen Berufen und
                                                                                          Tätigkeitsfeldern ein. Die OSZ-Projekte für diese
                                                                                          Zielgruppe sollen u.a. systematisch die Eingangs-
6      Sonstige Zuwendungsbestimmungen                                                    und Ausgangsphase dieser Bildungsgänge begleiten.
                                                                                          Zu den Projekten gehören auch z.B. die Organisation
6.1.   Für die Förderung nach Nummer 2.1 gelten folgende Be-                              von Veranstaltungen mit der Agentur für Arbeit oder
       stimmungen für die einzelnen Arbeitspakete:                                        Jugendberufsagentur zur Unterbringung der Schüle-
                                                                                          rinnen und Schüler ohne Ausbildungsplatz.
6.1.1 Die LOK haben im Rahmen von Arbeitspaket I nach
      Nummer 2.1.1 folgende Maßgaben zu beachten:                                    d)    Jede LOK lässt mindestens drei OSZ-Projekte im
                                                                                          Schuljahr durchführen. Bildungsgangübergreifende
       a) Zur Vorbereitung der OSZ-Projekte sind durch die                                OSZ-Projekte sind zulässig.
          LOK die Bedarfe bei den Auszubildenden bzw. bei
          den Schülerinnen und Schülern der Berufsfachschule                         e) OSZ-Projekte werden nur gefördert, wenn sich min-
          am OSZ unter Berücksichtigung der nachfolgend bei                             destens vier Teilnehmende angemeldet haben. Je
          b) genannten Kompetenzen zu analysieren. Hierbei                              LOK und Schuljahr sollen durchschnittlich mindes-
          ist mit den relevanten Schulakteuren, wie beispiels-                          tens 90 Schülerinnen und Schüler an den OSZ-Pro-
          weise Lehrkräften, Schulsozialarbeitern und Sozial-                           jekten teilgenommen haben.
          pädagogen zu kooperieren.
                                                                                     f) Werden die Vorgaben gemäß Buchstaben d) und/oder
       b) Bei den OSZ-Projekten ist ein methodisch breit gefä-                          e) nicht erreicht, kann die Förderung anteilig redu-
          cherter Ansatz zu nutzen. Dabei sollen folgende                               ziert werden, wenn die betreffenden Zuwendungs-
          Kompetenzen der Jugendlichen im Fokus stehen:                                 empfangenden keine hinreichenden Gründe darle-
                                                                                        gen.
          -   Persönliche Kompetenzen (z. B. Motivation,
              Leistungsbereitschaft,      Selbstbild-Fremdbild,                      g) Mit der Durchführung der OSZ-Projekte sind Dritte
              Selbsteinschätzung, Selbstsicherheit, Werthal-                            zu beauftragen.
              tung, Suchtprävention, Gesundheitsförderung);
          -   Soziale Kompetenzen (z. B. Kommunikations-,                     6.1.2 Die LOK haben im Rahmen von Arbeitspaket II nach
              Empathie-, Team- und Konfliktfähigkeit);                              Nummer 2.1.2 folgende Aufgaben:
          -   Methodische Kompetenzen (z. B. Problemlö-
              sung, Arbeitsorganisation, Lerntechniken, Ein-                         a) Bereitstellung von Informationen über vorhandene
              ordnung und Bewertung von Wissen, auch in                                 Beratungs- und Unterstützungsangebote für die Ak-
              Bezug auf das Distanzlernen);                                             teure am Übergang Schule-Beruf sowie Jugendliche
          -   Kompetenzen zum Umgang mit dem digitalen                                  und deren Eltern, Schulen und Betriebe;
              und ökologischen Wandel (z.B. Bewusster Um-
              gang mit sozialen Medien, kollaborative Zusam-                         b) Unterstützung von Auszubildenden und Betrieben bei
              menarbeit im virtuellen Raum, nachhaltiges Han-                           Ausbildungsproblemen durch die Bereitstellung von
              deln unter Berücksichtigung von ökonomischen                              Informationen und Arbeitshilfen sowie die Vermitt-
              und ökologischen Aspekten)                                                lung zu konkreten Ansprechpartnern und Beratungs-
          -   Interkulturelle Kompetenzen (Verständnis und                              und Unterstützungsangeboten (Lotsenfunktion);
              Toleranz im Umgang mit anderen Kulturen so-
              wie Demokratieerziehung einschließlich Werte-                          c) Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit der
              vermittlung zur Gleichstellung von Frauen und                             örtlich zuständigen Agentur für Arbeit (Die Min-
              Männern und Nichtdiskriminierung im Hinblick                              destinhalte der Kooperationsvereinbarung werden
              auf das Geschlecht, die ethnische Herkunft, Reli-                         mit den Antragsunterlagen unter www.ilb.de veröf-
              gion oder Weltanschauung, eine Behinderung,                               fentlicht.);
              das Alter oder die sexuelle Ausrichtung).
                                                                                     d) Zusammenarbeit mit mindestens einer weiterführen-
          Zu dem Ansatz der OSZ-Projekte gehört auch, Ju-                               den allgemeinbildenden Schule im ersten Bewilli-
          gendliche in die Lage zu versetzen, ihre Bedarfe zu                           gungszeitraum in dem Landkreis bzw. der kreisfreien
          definieren, um entsprechende Unterstützungsange-                              Stadt, in der die Maßnahme durchgeführt wird (z.B.
          bote rechtzeitig nutzen zu können.                                            Kooperation in Bezug auf Berufliche Orientierung,
                                                                                        Schülerbetriebspraktikum, Netzwerkarbeit, Fach-
       c) Bei den OSZ-Projekten für berufsschulpflichtige                               austausch), wobei die schulischen Strukturen im Be-
          Schülerinnen und Schüler in den Bildungsgängen                                reich der Beruflichen Orientierung (z.B. BO-Tan-
Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport – Nr. 26 vom 14. Juli 2022                      313

          dems, bestehend aus BO-Koordinatoren bzw. Koor-                              -   Auswertung der durch die LOK im Zuge der Aufga-
          dinatorinnen der Schulen und Berufsberater bzw.                                  benerfüllung erzielten Wirkungen
          Berufsberaterinnen der Agenturen für Arbeit) zu be-                          -   Aufbereitung von Best-Practice Projekten.
          rücksichtigen sind;
                                                                               6.3     Als Schuljahr gilt der Zeitraum vom 1. August bis zum
      e) Erstellen von Übersichten über Betriebe, die Schü-                            31. Juli des Folgejahres.
         lerpraktika anbieten;
                                                                               6.4     Die Zuwendungsempfangenden sind verpflichtet, dem
      f) Sensibilisierung für das Thema „Ausbildungsabbrü-                             für Bildung zuständigen Ministeriums des Landes Bran-
         che“ durch geeignete Formate;                                                 denburg und der Bewilligungsbehörde auch außerhalb
                                                                                       der Verwendungsnachweisprüfung Auskünfte zu ertei-
      g) Vernetzung und regelmäßiger Austausch mit regiona-                            len, die für die Beurteilung des Erfolgs der Förderung
         len Akteuren im Bereich Übergang Schule-Beruf, z. B.                          erforderlich sind.

          -   Agentur für Arbeit;                                                      Die Zuwendungsempfangenden nach Nummer 2.1 sind
          -   Jobcenter;                                                               darüber hinaus verpflichtet, jährlich zum Stichtag 31.07.
          -   Jugendämter beziehungsweise Trägerinnen und                              einen Sachbericht mit den in Nummer 7.5.1 geforderten
              Träger der Jugendhilfe sowie weitere relevante                           Angaben bei der Bewilligungsbehörde einzureichen.
              Organisationseinheiten in den Kommunen;
          -   Jugendberufsagenturen bzw. Zusammenschlüsse                              Die Zuwendungsempfangenden nach Nummer 2.2 sind
              der unter den ersten drei Anstrichen genannten                           darüber hinaus verpflichtet, jährlich zum Stichtag 31.07.
              Akteure;                                                                 einen Sachbericht mit den in Nummer 7.5.2 geforderten
          -   regionale Arbeitskreise SCHULEWIRTSCHAFT;                                Angaben bei der Bewilligungsbehörde einzureichen.
          -   Kammern;
          -   „Servicestellen Verbundausbildung“ der Richtli-                  6.5     Pflichten zur Transparenz und Kommunikation
              nie „Programm zur qualifizierten Ausbildung im
              Verbundsystem" (PAV);                                                    Gemäß den Artikel 49 und 50 der Verordnung (EU)
          -   KAUSA-Landesstelle Brandenburg;                                          2021/1060 sind die Begünstigten einer Förderung aus
          -   Zuwendungsempfangende der Richtlinie „Praxis-                            dem ESF+ verpflichtet, bei allen Kommunikations- und
              nahe Berufsorientierung (PraxisBO)“;                                     Sichtbarkeitsmaßnahmen auf die Unterstützung aus dem
          -   Projektstelle Potenzialanalyse Brandenburg,                              ESF+ hinzuweisen, während der Durchführung der Maß-
          -   bundesfinanziertes Projekt VerA;                                         nahmen die Öffentlichkeit (insbesondere im Internet, ge-
          -   weitere regional- und zielgruppenspezifische                             genüber den Medien und durch Plakatierung im Objekt)
              Einrichtungen, z. B. Jugendmigrationsdienste;                            über die Unterstützung aus dem ESF+ zu informieren
          -   Wirtschaftsverbände, Wirtschaftsförderungen;                             und die Teilnehmenden der geförderten Maßnahmen über
          -   Sozialpartnerinnen und -partner;                                         die Finanzierung durch den ESF+ zu unterrichten. Dabei
          -   Fachkräftesicherungsnetzwerke;                                           ist auf die Förderung des Landes Brandenburg aus Mit-
                                                                                       teln des ESF+ so hinzuweisen, dass die fördernde Rolle
      h) Teilnahme an Veranstaltungen des „Projektes zur                               des Landes Brandenburg und der Europäischen Union für
         Unterstützung der Lokalen Koordinierungsstellen“                              die Aktivitäten nach dieser Richtlinie zum Ausdruck ge-
         nach Nummer 2.2 dieser Richtlinie.                                            bracht wird. Das „Merkblatt Transparenz und Kommuni-
                                                                                       kation in der Förderperiode 2021-2027“ mit detaillierten
          Die in den Regionen bereits etablierten Formate der                          Angaben zu den Vorgaben sowie Arbeitshilfen und Un-
          Zusammenarbeit sollen berücksichtigt und unter-                              terstützungsangeboten sind auf der Website https://esf.
          stützt, jedoch keine parallelen Strukturen aufgebaut                         brandenburg.de veröffentlicht. Das Merkblatt ist für die
          werden. Die regionalen Spezifika sind zu beachten.                           Zuwendungsempfangenden verbindlich.

6.2   Das Projekt zur Unterstützung der Lokalen Koordinie-                             Die Begünstigten stellen der Europäischen Union auf Er-
      rungsstellen nach Nummer 2.2 hat folgende Aufgaben zu                            suchen das Kommunikations- und Sichtbarkeitsmaterial
      erfüllen:                                                                        zur Verfügung und erteilen der Union eine unentgeltliche,
                                                                                       nichtausschließliche und unwiderrufliche Lizenz zur Nut-
      -   Durchführung von mindestens einer Veranstaltung                              zung solchen Materials und jedweder damit zusammen-
          für alle LOK pro Schuljahr, orientiert an deren Auf-                         hängender bereits bestehender Rechte gemäß Anhang IX
          gabenpaketen,                                                                der Verordnung (EU) 2021/1060, sofern dies nicht erheb-
      -   Unterstützung bei der Anwendung vermittelter Qua-                            liche Zusatzkosten oder Verwaltungsaufwand verursacht.
          litätsstandards
      -   Erstellung von Profilen zu den LOK mit deren jewei-                  6.6     Liste der Vorhaben
          liger Ausstattung und den Aktivitäten in Bezug auf
          die beiden Arbeitspakete;                                                    Gemäß Artikel 49 Absatz 3 Satz 3 der Verordnung (EU)
      -   Jährliche Regionalgespräche mit den einzelnen LOK;                           2021/1060 ist eine Liste der Vorhaben, wie in dem nach-
          Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit der LOK;                             folgenden Zitat dargestellt, zu führen.
314                                   Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport – Nr. 26 vom 14. Juli 2022

„Die Liste enthält folgende Daten:                                                   Die Zuwendungsempfangenden sind verpflichtet, die ge-
                                                                                     nannten sowie ggf. weitere programmrelevante Daten zu
      a) bei juristischen Personen Name des Begünstigten;                            erheben und der Bewilligungsbehörde zu vorgegebenen
         bei einer öffentlichen Auftragsvergabe Name des                             Zeitpunkten zu übermitteln. Bei der Erhebung und Verar-
         Auftragnehmers;                                                             beitung personenbezogener Daten müssen die daten-
      b) bei natürlichen Personen Vor- und Nachname des Be-                          schutzrechtlichen Bestimmungen der Verordnung (EU)
         günstigten;                                                                 2016/679 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und
      c) […];                                                                        des Brandenburgischen Datenschutzgesetz (BbgDSG)
      d) Bezeichnung des Vorhabens;                                                  sowie die Regelungen des § 65 Brandenburgisches
      e) Zweck und erwartete oder tatsächliche Errungen-                             Schulgesetz (BbgSchulG), der Verordnung über den
         schaften des Vorhabens;                                                     Schutz personenbezogener Daten in Schulen, Schulbe-
      f) Datum des Beginns des Vorhabens;                                            hörden sowie nachgeordneten Einrichtungen des für
      g) voraussichtliches oder tatsächliches Datum des Ab-                          Schule zuständigen Ministeriums im Land Brandenburg
         schlusses des Vorhabens;                                                    (Datenschutzverordnung Schulwesen - DSV) und für die
      h) Gesamtkosten des Vorhabens;                                                 Jugendhilfeleistung der Schutz der Sozialdaten gemäß §
      i) betroffener Fonds;                                                          61 ff SGB VIII beachtet werden.
      j) betroffenes spezifisches Ziel;
      k) Kofinanzierungssatz der Union;                                              Die Zuwendungsempfangenden sind zudem verpflichtet,
      l) Standortindikator oder Geolokalisierung für das Vor-                        mit den für das Monitoring und die Evaluierung der För-
         haben und das betroffene Land;                                              derungen beauftragten Stellen zusammenzuarbeiten.
      m) bei Vorhaben ohne festen Standort oder Vorhaben mit                         Weitere Hinweise zu den Pflichten der Zuwendungsemp-
         mehreren Standorten den Standort des Begünstigten,                          fangenden hinsichtlich Monitoring und Evaluation der
         wenn der Begünstigte eine juristische Person ist,                           Förderung stellt die ILB im Webportal zur Verfügung.
         bzw. die Region auf NUTS-2-Ebene, wenn der Be-
         günstigte eine natürliche Person ist;                                       Fehlende Daten können für die Zuwendungsempfangen-
      n) Art der Intervention für das Vorhaben gemäß Artikel                         den Zahlungsaussetzungen bis hin zur Aufhebung der
         73 Absatz 2 Buchstabe g.“                                                   Bewilligung zur Folge haben.

      Die Begünstigten einer Förderung aus dem ESF+ erklä-
      ren sich bei Annahme der Finanzierung damit einverstan-                 7      Verfahren
      den, dass sie in die zu veröffentlichende Liste der Vorha-
      ben aufgenommen werden.                                                 7.1    Antragsverfahren

6.7   Zur Antragsbearbeitung, zur fortlaufenden Beurteilung                          Anträge auf Förderung einschließlich der erforderlichen
      der Entwicklung der Förderung, zur begleitenden und ab-                        Anlagen sind zu einem bestimmten Stichtag über das In-
      schließenden Erfolgskontrolle sowie zur Begleitung, Be-                        ternetportal der Bewilligungsbehörde ILB zu stellen (sie-
      wertung, Finanzverwaltung und Überprüfung/Prüfung                              he Online-Antragsverfahren unter www.ilb.de). Hier
      der Förderung gemäß bestehender und vorbehaltlich noch                         wird auch der jeweilige Stichtag für die Einreichung der
      zu erlassender EU-Bestimmungen für den Strukturfonds-                          Anträge bekannt gegeben.
      förderzeitraum 2021-2027 erfasst und speichert die In-
      vestitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) statistische                       Den Anträgen sind beizufügen:
      Daten, einschließlich Angaben zu den teilnehmenden Per-
      sonen und Zuwendungsempfangenden, in elektronischer                            •    für Maßnahmen nach Nummer 2.1
      Form und fordert hierfür die entsprechenden Erklärungen                             ein Konzept gemäß der Anlage 1 zu dieser Richtlinie,
      von den Teilnehmenden ab. Das betrifft insbesondere In-                             welches mit der Schulleitung des OSZ abgestimmt
      formationen zu den Antragstellenden und Zuwendungs-                                 ist. Diesem Konzept sind die erforderlichen Unterla-
      empfangenden (wirtschaftlichen Eigentümerinnen bzw.                                 gen laut Anlage beizufügen.
      Eigentümern), den beantragten und geförderten Maßnah-                          •    für die Maßnahme nach Nummer 2.2
      men sowie den geförderten Personen (Teilnehmende).                                  ein Konzept gemäß der Anlage 2 zu dieser Richtlinie.

      Mit dem Antrag erklären sich die Antragstellenden damit                 7.2    Bewilligungsverfahren
      einverstanden, die notwendigen Daten für die Projektbe-                        Über die Gewährung der Zuwendung entscheidet die In-
      gleitung, Projektbewertung und Evaluierung, Projektfi-                         vestitionsbank des Landes Brandenburg (Bewilligungs-
      nanzverwaltung sowie Überprüfung und Prüfung zu er-                            behörde) unter Berücksichtigung eines fachlichen Vo-
      heben, zu speichern und an die beauftragten Stellen wei-                       tums des für Bildung zuständigen Ministeriums des Lan-
      terzuleiten. Die Erfüllung der Berichtspflichten sowie                         des Brandenburg. Die Grundlage für die Bewilligung
      Erhebung und Verarbeitung der Daten ist wesentliche                            bilden der Antrag und die dazu einzureichenden Anlagen.
      Fördervoraussetzung und notwendig für den Abruf von                            Maßgeblich für die Beurteilung der Zuwendungsfähig-
      Fördermitteln des Landes Brandenburg bei der Europäi-                          keit des Vorhabens ist die Sach- und Rechtslage zum
      schen Kommission und deren Auszahlung an die Förder-                           Zeitpunkt der Entscheidung über die Bewilligung der
      mittelempfangenden.                                                            Förderung.
Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport – Nr. 26 vom 14. Juli 2022                      315

7.3   Beibringung von Unterlagen                                                7.6     Zu beachtende Vorschriften

      Bei einer Förderung nach Nummer 2.1. ist nach Erhalt des                          Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der
      Zuwendungsbescheides, spätestens jedoch mit der zwei-                             Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der
      ten Mittelanforderung, von den Zuwendungsempfangen-                               Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Auf-
      den eine Kooperationsvereinbarung zwischen der LOK                                hebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforde-
      und der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit vorzulegen.                        rung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu § 44
                                                                                        LHO und die ANBest-EU, in der jeweils geltenden Fas-
7.4   Mittelanforderungs- und Auszahlungsverfahren                                      sung soweit nicht in dieser Richtlinie beziehungsweise
                                                                                        im Zuwendungsbescheid Abweichungen zugelassen
      Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Mittelan-                               worden sind.
      forderung gemäß Nummer 1.4 der Allgemeinen Neben-
      bestimmungen (ANBest-EU) in der geltenden Fassung                                 Über die LHO hinaus gelten die Regelungen der EU für
      im Vorschussprinzip.                                                              den Strukturfondsförderzeitraum 2021-2027 (EU-Ver-
                                                                                        ordnungen, die dazugehörenden delegierten Rechtsakte
      Die Anforderung der Mittel erfolgt online über das Inter-                         und Durchführungsbestimmungen) in der zum Zeitpunkt
      netportal der ILB. Für die Anforderung bewilligter Zu-                            der Entscheidung jeweils geltenden Fassung. Daraus er-
      wendungen ist das dort bereitgestellte Formular „Mit-                             geben sich Besonderheiten, insbesondere hinsichtlich der
      telanforderung" zu verwenden.                                                     Auszahlung, des Abrechnungsverfahrens, der Aufbewah-
                                                                                        rungsfristen und der Prüfrechte, die im Zuwendungsbe-
7.5   Verwendungsnachweisverfahren                                                      scheid den Zuwendungsempfangenden im Einzelnen
                                                                                        mitgeteilt werden.
7.5.1 Es ist ein Verwendungsnachweis nach Nummer 6 ff. der
      ANBest-EU einzureichen. Die Einreichung erfolgt on-                               Die Bewilligungsbehörde ist berechtigt, Bücher, Belege
      line über das Internetportal der ILB.                                             und sonstige Geschäftsunterlagen anzufordern sowie die
                                                                                        Verwendung der Zuwendung durch örtliche Erhebungen
      Der Sachbericht zum Verwendungsnachweis muss bei                                  zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen. Die
      Förderungen nach Nummer 2.1 zusätzlich folgende An-                               Zuwendungsempfangenden haben die erforderlichen
      gaben enthalten:                                                                  Unterlagen bereitzuhalten und die notwendigen Aus-
                                                                                        künfte zu erteilen.
      -   Qualitative und quantitative Aussagen zu den durch-
          geführten OSZ-Projekten;                                                      Der Landesrechnungshof ist gemäß §§ 88 Absatz 1 und
      -   Einschätzungen zur Wirkung der OSZ-Projekte bei                               91 LHO zur Prüfung berechtigt. Des Weiteren sind der
          den Schülerinnen und Schülern bzw. Auszubilden-                               Europäische Rechnungshof, die Europäische Kommissi-
          den; bei den Schülerinnen und Schülern in den Bil-                            on, die für den ESF+ in Brandenburg zuständige Verwal-
          dungsgängen BFS-G und BFS-G-Plus, insbesondere                                tungs-, Bescheinigungs- und Prüfbehörde sowie deren
          im Hinblick auf die Entwicklung der Berufswahl-                               beauftragte Dritte berechtigt, bei den Zuwendungsemp-
          kompetenz und deren Verbleib nach Verlassen des                               fangenden bzw., wenn Mittel an Dritte weitergeleitet
          Bildungsganges;                                                               wurden, auch bei diesen zu prüfen. Die Zuwendungs-
      -   Qualitative Aussagen zu Kooperationen und Netz-                               empfangenden sind verpflichtet, diesen Stellen im Rah-
          werkarbeit sowie deren Entwicklung;                                           men der Überprüfung Einblick in die Geschäftsunterla-
      -   Qualitative Aussagen zur Umsetzung der bereichs-                              gen und Zugang zu den Geschäftsräumen zu gewähren
          übergreifenden Grundsätze (vgl. Nummer 1.4 bis 1.6                            und alle in Zusammenhang mit der Verwendung der Zu-
          dieser Richtlinie);                                                           wendung stehenden Auskünfte zu erteilen.
      -   Aussagen zu den Veränderungen gegenüber der im
          Konzept dargelegten regionalen Ausgangssituation                      7.7     Subventionserhebliche Tatsachen
          am Übergang Schule - Beruf.
                                                                                        Gemäß dem Brandenburgischen Subventionsgesetz vom
7.5.2 Der Sachbericht zum Verwendungsnachweis muss bei                                  11. November 1996 (GVBI. I S. 306) gelten für Leistun-
      Förderungen nach Nummer 2.2 zusätzlich folgende An-                               gen nach Landesrecht, die Subventionen im Sinne des §
      gaben enthalten:                                                                  264 des Strafgesetzbuches (StGB) sind, die §§ 2 bis 6 des
                                                                                        Gesetzes gegen missbräuchliche Inanspruchnahme von
      -   Qualitative Angaben zu der jährlichen Veranstaltung                           Subventionen vom 29. Juli 1976 (BGBI. I S. 2034).
          und den Regionalgesprächen mit den LOK
      -   Qualitative Angaben zur Unterstützung der Öffent-                             Die Bewilligungsbehörde hat gegenüber den Antragstel-
          lichkeitsarbeit der LOK;                                                      lenden in geeigneter Weise deutlich zu machen, dass es
      -   Darstellung der Profile der LOK                                               sich bei den Zuwendungen in der gewerblichen Wirt-
      -   Darstellung der mit den LOK erzielten Wirkungen;                              schaft um Subventionen im Sinne von § 264 StGB han-
      -   Darstellung von Best-Practice-Projekten                                       delt. Die subventionserheblichen Tatsachen im Sinne des
      -   Qualitative Aussagen zur Umsetzung der bereichs-                              § 264 StGB werden den Zuwendungsempfangenden im
          übergreifenden Grundsätze (vgl. Nummer 1.5 bis 1.7                            Rahmen des Antrags- und Bewilligungsverfahrens als
          und 6.4 dieser Richtlinie).                                                   subventionserheblich bezeichnet.
316                                        Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport – Nr. 26 vom 14. Juli 2022

8        Geltungsdauer und Inkrafttreten                                                -   Beschreibung der organisatorischen bzw. strukturellen
                                                                                            Einbindung der LOK am OSZ und des ZWE
         Diese Förderrichtlinie tritt am Tag nach der Veröffentli-                      -   grobe Darstellung der geplanten Arbeitsweise im Hin-
         chung im Amtsblatt für Brandenburg in Kraft und mit                                blick auf beide Arbeitspakete (Nummern 2.1. und 6.1),
         Ablauf des 31. Juli 2028 außer Kraft.                                              einschließlich
                                                                                            o der Vorbereitung, Organisation und Durchführung
Potsdam, 13. Juli 2022                                                                          von OSZ-Projekten (u. a. Bedarfsermittlung),
                                                                                            o der aktuellen und geplanten Zusammenarbeit mit
                                                                                                den regionalen Akteuren am Übergang Schule-Be-
                        Die Ministerin für                                                      ruf (Nummer 6.1.2 Buchstabe f).
                    Bildung, Jugend und Sport                                               o der geplanten Zusammenarbeit innerhalb des OSZ
                                                                                                (Schulleitung, Lehrkräfte, Schulsozialarbeit etc.).
                            Britta Ernst                                                        Sofern vorhanden, ist eine Abgrenzung zwischen
                                                                                                den Aufgaben der LOK und der Schulsozialarbeit
                                                                                                dazustellen.

                                                                                   3. Angaben zur Verankerung der bereichsübergreifenden
                                                                                      Grundsätze
                                                             Anlage 1
                                                                                        Der vorgesehene Beitrag bzw. die vorgesehenen Aktionen
Zu Nummer 7.1 der Richtlinie des Ministeriums für Bildung,                              zu folgenden Punkten sind darzustellen:
Jugend und Sport des Landes Brandenburg zur Förderung von
Lokalen Koordinierungsstellen an Oberstufenzentren im Land                              -   Gleichstellung der Geschlechter, insbesondere bei der
Brandenburg zur Optimierung des Überganges von der Schule                                   Durchführung von OSZ-Projekten sind Ideen zur Sen-
in den Beruf in der EU-Förderperiode 2021-2027 („Türöffner:                                 sibilisierung für geschlechtsuntypische Berufe und Tä-
Zukunft Beruf 2022“)                                                                        tigkeiten darzulegen (Nummer 1.4 und 6.1.1 c)
                                                                                        -   Nichtdiskriminierung, einschließlich der Beachtung der
Anforderungen an einzureichende Konzepte, Bewertungs­                                       Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen
kriterien und Gewichtung bei der fachlichen Bewertung                                       (Nummer 1.5),
                                                                                        -   Nachhaltige Entwicklung, insbesondere in Bezug auf
                                                                                            Nummer 6.1.1 b), wenn bei der Konzepterstellung be-
I. Anforderungen an einzureichende Konzepte                                                 kannt. (Nummer 1.6).

Bei der Konzepterstellung ist das OSZ (Schulleitung), bei dem                      4    Öffentlichkeitsarbeit
die LOK implementiert ist, einzubeziehen. Das Konzept soll 15
Seiten (ohne Anlagen) nicht überschreiten und ist nach folgen-                          -   Strategischer Ansatz der Öffentlichkeitsarbeit,
der Gliederung einzureichen:                                                            -   Instrumente der Öffentlichkeitsarbeit.

1. Angaben zum vorgesehenen Personal                                               5    Arbeits- und Finanzierungsplanung sowie Projektcont­
                                                                                        rolling
     -    Angaben zu einschlägigen formalen Qualifikationen
          und beruflichen Erfahrungen des vorgesehenen Perso-                           -   Darstellung des Zeitplans,
          nals bzw. Entwurf der Stellenausschreibung mit Anfor-                         -   Projektcontrolling inkl. entsprechender Aktivitäten zur
          derungsprofil,                                                                    Sicherung der inhaltlichen, organisatorischen und fi-
     -    geplante wöchentliche Arbeitszeit des Personals, Ein-                             nanziellen Steuerung,
          gruppierung (maximal analog Entgeltgruppe 13 TV-L).                           -   Beschreibung der räumlichen, technischen und kom-
                                                                                            munikativen Infrastruktur des Antragstellers zur Pro-
2. LOK am OSZ - Strategie und Inhalt                                                        jektumsetzung.

     -    Beschreibung der regionalen Ausgangssituation im Be-                          Die Darlegung der Finanzplanung erfolgt im Rahmen der
          reich Übergang Schule-Beruf,                                                  Antragstellung.

II. Bewertungskriterien und Gewichtung bei der fachlichen Bewertung

 Nr.      Kriterium                                                                    Maximal zu              Gewichtung        Maximale
                                                                                       vergebende              in Prozent        Punktzahl nach
                                                                                       Punkte                                    Gewichtung
 1        Angaben zum vorgesehenen Personal                                                     30                       20              6
 2        Implementierung der LOK am OSZ - Strategie und Inhalt                                 30                       45            13,5
Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport – Nr. 26 vom 14. Juli 2022                      317

 Nr.     Kriterium                                                                  Maximal zu               Gewichtung        Maximale
                                                                                    vergebende               in Prozent        Punktzahl nach
                                                                                    Punkte                                     Gewichtung
 3       Angaben zur Verankerung                                                             30                          10           3
         der bereichsübergreifenden Grundsätze
 4       Öffentlichkeitsarbeit                                                               30                          15          4,5
 5       Arbeits- und Finanzierungsplanung sowie Projektcontrolling                          30                          10           3
         Gesamt                                                                             150                          100         30

Die fachliche Bewertung erfolgt entlang der Gliederung des                                und Referenzen zu vergleichbaren Projekten
Konzepts. Die Kriterien 1 bis 5 werden einzeln bewertet. Es                          -    organisatorische Verankerung des Projektes beim An-
sind gemäß der im Folgenden benannten Einteilung maximal                                  tragsteller/Träger (insbesondere bisherige Erfahrungen
30 Punkte je Kriterium zu vergeben:                                                       mit ESF-Projekten).

Sehr gut (30 - 25 Punkte)                                                       1.2 Angaben zu spezifischen Erfahrungen und Kompeten­
Gut (24 - 20 Punkte)                                                                zen
Befriedigend (19 - 15 Punkte)
Ausreichend (14 - 10 Punkte)                                                         -    Zusammenarbeit mit relevanten Akteuren am Übergang
Mangelhaft (9 - 5 Punkte)                                                                 Schule-Beruf,
Ungenügend (unter 5 Punkte)                                                          -    Verankerung in der Region bzw. im Land Brandenburg.

Die Kriterien gehen entsprechend der ihnen zugemessenen Re-                     1.3 Angaben zum vorgesehenen Personal
levanz mit unterschiedlichem Gewicht in die Gesamtbewertung
ein. Dazu werden die für ein Konzept vergebenen Punkte je                            -    Darstellung der Aufgaben im Projekt,
Kriterium mit dem jeweiligen, in Prozent ausgedrückten Ge-                           -    Angaben zu einschlägigen formalen Qualifikationen
wicht multipliziert. Ein Konzept kann so mit maximal 30 Punk-                             und beruflichen Erfahrungen des vorgesehenen Perso-
ten bewertet werden.                                                                      nals bzw. Entwurf der Stellenausschreibung mit Anfor-
                                                                                          derungsprofil, geplante wöchentliche Arbeitszeit des
Für eine Förderung kommen nur Konzepte in Betracht, die                                   Personals und Eingruppierung (maximal analog Ent-
nach der Gewichtung insgesamt mindestens 18 Punkte (60 Pro-                               geltgruppe 13 TV-L)
zent der möglichen Punkte) erreichen und bei denen die Krite-
rien Nr. 1 und Nr. 2 mindestens mit befriedigend bewertet wur-                  2    Begleitung und Unterstützung der LOK (Nummer 6.2)
den.
                                                                                     -    Darstellung der geplanten Maßnahmen im Rahmen der
                                                                                          Aufgaben nach Nr. 6.2 der Richtlinie
                                                          Anlage 2
                                                                                3. Verankerung der bereichsübergreifenden Grundsätze
Zu Nummer 7.1 der Richtlinie des Ministeriums für Bildung,                         (Nummer 1.4 bis 1.6)
Jugend und Sport des Landes Brandenburg zur Förderung von
Lokalen Koordinierungsstellen an Oberstufenzentren im Land                           -    Gleichstellung der Geschlechter,
Brandenburg zur Optimierung des Überganges von der Schule                            -    Nichtdiskriminierung, einschließlich der Beachtung der
in den Beruf in der EU-Förderperiode 2021-2027 („Türöffner:                               Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen,
Zukunft Beruf 2022“)                                                                 -    Nachhaltige Entwicklung.

                                                                                4. Arbeits- und Finanzierungsplanung sowie Projektcont­
I. Anforderungen an einzureichende Konzepte                                        rolling

Das Konzept soll 15 Seiten (ohne Anlagen) nicht überschreiten                        -    Darstellung des Zeit- und Aktivitätenplans,
und ist nach folgender Gliederung einzureichen:                                      -    Projektcontrolling inkl. entsprechender Aktivitäten zur
                                                                                          Sicherung der inhaltlichen, organisatorischen und fi-
1    Erfahrungen und Kompetenzen sowie Befähigung des                                     nanziellen Steuerung,
     Trägers und des Projektpersonals                                                -    Beschreibung der räumlichen, technischen und kom-
                                                                                          munikativen Infrastruktur des Antragstellers zur Pro-
1.1 Aussagen zum Antragsteller                                                            jektumsetzung.

     -   Selbstdarstellung,                                                          Die Darlegung der Finanzplanung erfolgt im Rahmen der
     -   Darstellung der Befähigung zur Projektdurchführung                          Antragstellung.
318                                  Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport – Nr. 26 vom 14. Juli 2022

II. Bewertungskriterien und Gewichtung bei der fachlichen Bewertung

 Nr.   Kriterium                                                                Maximal zu               Gewichtung        Maximale
                                                                                vergebende               in Prozent        Punktzahl nach
                                                                                Punkte                                     Gewichtung
 1     Erfahrungen und Kompetenzen                                                        30                       30             9
       sowie Befähigung des Trägers und Projektpersonals
 2     Begleitung und Unterstützung der LOK                                               30                       50            15
 3     Verankerung der bereichsübergreifenden Grundsätze                                  30                       10             3
 4     Arbeits- und Finanzierungsplanung sowie Projektcontrolling                         30                       10             3
       Gesamt                                                                            120                      100            30

Die fachliche Bewertung erfolgt entlang der Gliederung des
Konzepts. Die Kriterien 1 bis 4 werden einzeln bewertet. Es
sind gemäß der im Folgenden benannten Einteilung maximal
30 Punkte je Kriterium zu vergeben:

Sehr gut (30 - 25 Punkte)
Gut (24 - 20 Punkte)
Befriedigend (19 - 15 Punkte)
Ausreichend (14 - 10 Punkte)
Mangelhaft (9 - 5 Punkte)
Ungenügend (unter 5 Punkte)

Die Kriterien gehen entsprechend der ihnen zugemessenen Re-
levanz mit unterschiedlichem Gewicht in die Gesamtbewertung
ein. Dazu werden die für ein Konzept vergebenen Punkte je
Kriterium mit dem jeweiligen, in Prozent ausgedrückten Ge-
wicht multipliziert. Ein Konzept kann so mit maximal 30 Punk-
ten bewertet werden.

Für eine Förderung kommen nur Konzepte in Betracht, die
nach der Gewichtung insgesamt mindestens 18 Punkte (60 Pro-
zent der möglichen Punkte) erreichen und bei denen das Krite-
rium Nr. 2. mindestens mit befriedigend bewertet wurde.
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