Amtsblatt für die Stadt Spremberg

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Amtsblatt für die Stadt Spremberg
Amtsblatt
                                                                                  26. Jahrgang
                                                                                  Spremberg, 20. Juli 2018
                                                                                  Nummer 9

 für die Stadt Spremberg
 Spremberger Anzeiger

                       Kreisverkehr am 4. Juli offiziell freigegeben

Am 26. Juni 2015 begann mit einem feierlichen 1. Spatenstich      Die feierliche Freigabe haben Frank Süsser, Referatsleiter im
am neuen Busbahnhof der Ausbau der Bundesstraße B 156 in          Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Ines
Spremberg. Ein über viele Jahre in enger Partnerschaft verfolg-   Jesse, Staatssekretärin des Ministeriums für Infrastruktur und
tes Konzept zwischen dem Landesbetrieb Straßenwesen Bran-         Landesplanung sowie Sprembergs Bürgermeisterin Christine
denburg und der Stadt Spremberg wurde damit umgesetzt und         Herntier gemeinsam vorgenommen.
zu Ende geführt.                                                  Kulturell umrahmt wurde die Freigabe durch die Darbietungen
Nach intensiver Bauzeit konnte dieses Vorhaben 3 Monate frü-      einer Kindergartengruppe aus dem KinderSPIELgarten des
her fertig gestellt und am 4. Juli 2018 der endgültigen Nutzung   Krankenhauses Spremberg sowie die Möglichkeit von Oldti-
übergeben werden.                                                 merfahrten für alle Anwesenden.
Amtsblatt für die Stadt Spremberg
2   | Spremberg                                                                                                    Nr. 9/2018

         Liebe Sprembergerinnen, liebe Spremberger,
                                      ich gebe zu, ich habe       ausschussvorsitzenden steht: „Wir werden alle Hinwei-
                                      überlegt, ob ich die Ein-   se aufnehmen und im Rahmen der Umweltprüfung wird
                                      wohner unserer Ortstei-     das auch untersucht werden.“
                                      le extra begrüße, habe      Es geht auch darum, für den Industriepark Schwarze
                                      mich aber dagegen           Pumpe die besten Voraussetzungen für eine positive
                                      entschieden. Ich bleibe     Entwicklung zu schaffen und die Anbindung spielt da-
                                      bei meiner Meinung, die     bei eine wichtige Rolle. Sie können mir glauben, aus
                                      ich auch in der letzten     meiner aktiven Mitarbeit an den Themen zur Struktur-
                                      Stadtverordnetenver-        entwicklung in der Lausitz weiß ich es mit Sicherheit:
                                      sammlung noch einmal        Wenn wir mittelfristig keine neuen hochwertigen Indus-
                                      bekräftigt habe: Wir        triearbeitsplätze schaffen, dann wird es sehr schwierig,
                                      sind alle Sprember-         wenn nicht sogar unmöglich, den gewohnten Standard
                                      ger! Es ist nicht so, wie   zu halten. Aber das ist doch nicht gegen die Menschen
    manch einer immer wieder vermutet, öffentlich äußert          gerichtet, warum wird so etwas suggeriert?
    und meint, dafür auch Beweise zu haben.                       Ich war in diesem Zusammenhang sehr erstaunt und
    Die Stadtverwaltung und insbesondere ich als Bürger-          auch verärgert, welche Schlussfolgerungen da aus der
    meisterin treffen keine Entscheidungen gegen unsere           Vorlage zum Offenlagebeschluss „Südanbindung In-
    Ortsteile. Es ist in allen Städten so, das ist einfach der    dustriepark Schwarze Pumpe“ gezogen wurden. Genau
    Charakter einer Stadt, dass es ein Zentrum gibt und           das Gegenteil ist der Fall: Die Offenlage des B-Planent-
    Randbereiche. Das trifft für die Kernstadt zu, auch da        wurfes ist ein Mittel, um den Bürgern die Wahrnehmung
    gibt es Unterschiede zwischen Stadtmitte und Außen-           ihrer demokratischen Grundrechte zu sichern und sich
    bezirken. Genauso verhält es sich mit unseren Orts-           durch Beteiligung aktiv in den Planungsprozess einzu-
    teilen.                                                       bringen. Dabei werden natürlich alle Bedenken erfasst,
    Wie oft wurde kritisch bemängelt, dass die Innenstadt         geprüft und in einem Abwägungsprozess sorgfältig ab-
                                                                  gewogen. Daran halten sich die Verwaltung und auch
    nicht mehr so attraktiv ist. Nun haben wir mit dem
                                                                  die Abgeordneten. Nur die Beteiligung muss vom Bür-
    Verfügungsfonds endlich ein geeignetes Instrument
                                                                  ger selbst ausgehen und die Möglichkeit wird mit der
    gefunden, um die Innenstadt aufzuwerten für alle
                                                                  Offenlage der Planungsunterlagen eingeräumt.
    Spremberger und auch für unsere Gäste. Das nun
                                                                  Ärgern muss man sich auch über die Verwüstungen, die
    wieder infrage zu stellen mit dem Hinweis, „das wäre
                                                                  in unserem Stadtpark am Brunnen angerichtet wurden.
    ja nichts für die Ortsteile“, ist nicht zu verstehen.
                                                                  Egal ob es Diebstahl oder die Lust an Zerstörung war,
    Die Stadtverordneten stellen trotz schwieriger finanzi-
                                                                  das ist eine Sauerei! Der Laga e. V., der Georgenberg-
    eller Situation die Kulturmittel für die Ortsteile zur Ver-
                                                                  verein, die Mitarbeiter des Betriebshofes und viele eh-
    fügung. Das ist auch viel Geld. Die Dorfgemeinschafts-
                                                                  renamtliche Helfer tun viel für die Pflege des Stadtpar-
    einrichtungen werden unterhalten und bei Bedarf,
                                                                  kes.
    z. B. aktuell in Graustein, neu geplant.
                                                                  In einer Nacht wird dann so viel Schaden angerichtet, da
    Die Kitas in unseren Ortsteilen stehen den innerstäd-
                                                                  kann man nur wütend und traurig sein.
    tischen Einrichtungen in nichts nach. Es gibt in der
                                                                  Ich hatte mir vorgenommen, in meiner regelmäßigen Ko-
    Innenstadt Kitas, die noch saniert werden müssen,
                                                                  lumne im Amtsblatt möglichst positiv über unsere Stadt
    genauso wie in den Ortsteilen. Es gibt Straßenbau-
                                                                  zu berichten, ohne die Probleme unter den Tisch zu
    maßnahmen in der Innenstadt und in den Ortsteilen.
                                                                  kehren. Deshalb auch heute: Wir leben in einer schönen
    Lärm gibt es in der Innenstadt und in einigen Ortstei-        Stadt. Ich war zu vielen Festen in den Ortsteilen einge-
    len. Das Unkraut wächst überall, in der Innenstadt und        laden, es gab einige Jubiläen unserer Ortsfeuerwehren,
    in den Ortsteilen. Unsere fleißigen Mitarbeiter des Be-       das 24-Stunden-Schwimmen war wie immer toll, mäch-
    triebshofes reagieren bei Bedarf schnell und unkom-           tig was los in Spremberg.
    pliziert und helfen auch mal außerhalb und zusätzlich         Nun kam eine ganz neue Veranstaltung dazu, die „Weiße
    zum Grünpflegeplan.                                           Tafel“.
    In der letzten Stadtverordnetenversammlung wurde              Sowohl das Weinfest in der Karl-Marx-Straße ist zu er-
    auch zum Thema Lärm im Ortsteil Schwarze Pumpe                wähnen als auch das Programm auf unserer Freilicht-
    diskutiert. Dieser Ortsteil wurde, und das war und ist        bühne ist toll, für jeden Geschmack ist etwas dabei!
    dringend erforderlich, durch die Umgehungsstraße,             Ich nehme jede Einladung und jeden Termin wahr, den
    die Nordanbindung und auch durch die Änderung der             ich einrichten kann. Tun Sie das auch und Sie werden
    Beschilderung vom Verkehrslärm entlastetet.                   sehen, es ist so viel los in der Stadt und in den Ortstei-
    Seit 4 Jahren arbeiten wir daran, nun auch den Kreis          len, man schafft gar nicht alles!
    zu schließen und die Südanbindung zu bauen. Die               Also genießen Sie das Angebot, bleiben Sie kritisch
    Wirtschaftsförderung, der Zweckverband Industrie-             aber auch optimistisch!
    park Schwarze Pumpe, Verwaltung und Abgeordnete
    arbeiten Hand in Hand. Und wenn es erforderlich ist,          Ich wünsche Ihnen einen tollen Sommer!
    eine Lärmschutzwand zu bauen, dann wird das auch              Ihre Bürgermeisterin
    geschehen. Das Angebot von Verwaltung und Bau-                Christine Herntier
Amtsblatt für die Stadt Spremberg
Nr. 9/2018                                                                                                                                              Spremberg |            3

 In dieser Ausgabe lesen Sie

  A) Amtliche Bekanntmachungen
  -  Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg vom 04.07.2018                                                                            Seite 3
  -	Allgemeinverfügung für Festbesucher, Festteilnehmer, Akteure und Gewerbetreibende während des
     Heimatfestes 2018 in Spremberg                                                                                                                           Seite     4
  -  Bekanntmachung der Bekanntmachungsanordnung der Ergänzungssatzung „Hasenheide“                                                                           Seite     7
  -  Amtliche Bekanntmachung Ergänzungssatzung „Hasenheide“ der Stadt Spremberg                                                                               Seite     7
  -  Amtliche Bekanntmachung - Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 104 „Wohnen an der Bergstraße“                                                           Seite     7
  -  Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 95 „Südanbindung Industriepark
     Schwarze Pumpe“                                                                                                                                          Seite 8
  -	Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 103 „Eigenheimstandort Neudorfer Weg/
     Schlesische Straße“                                                                                                                                      Seite 9
  -  Amtliche Bekanntmachung - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses der 8. Änderung des
     Flächennutzungsplanes der Stadt Spremberg                                                                                                                Seite 10
  -  Amtliche Bekanntmachung - Öffentlichkeitsbeteiligung zur 3. Stufe des Lärmaktionsplanes
     der Stadt Spremberg                                                                                                                                      Seite 10
  B) Inhaltsverzeichnis der Mitteilungen und Informationen                                                                                                    Seite 11

 IMPRESSUM Amtsblatt für die Stadt Spremberg
 		Spremberger Anzeiger

 Herausgeber: Die Bürgermeisterin der Stadt Spremberg, Am Markt 1, 03130 Spremberg, Tel.: (03563) 340-0
 Verantwortlich für Amtliche Bekanntmachungen sowie Mitteilungen und Informationen:
 Die Bürgermeisterin der Stadt Spremberg, Am Markt 1, 03130 Spremberg, Tel.: (03563) 340-0
 Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, An den Steinenden 10, 04916 Herzberg (Elster), Tel.: (03535) 489-0
 Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
 Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen: LINUS WITTICH Medien KG, An den Steinenden 10, 04916 Herzberg (Elster),
 vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzberg

 Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf und wird unentgeltlich frei Haus an alle Haushalte der Stadt Spremberg verteilt.
 Außerhalb des Verbreitungsgebietes kann das Amtsblatt zum Jahresabopreis von 41,30 Euro (inklusive MwSt., Porto und Versand) über den Verlag unter der o. g. An-
 schrift bezogen werden. Einzelexemplare des Amtsblattes können bis zu 3 Monate nach Erscheinen zum Preis von je 2,95 Euro (inklusive MwSt., Porto und Versand)
 oder als PDF für 1,75 Euro pro Ausgabe oder zum Jahresabopreis von 24,50 Euro über den Verlag unter der o. g. Anschrift bezogen werden. Kopien der Amtsblätter
 sind bei der Stadt Spremberg, Stadtarchiv, Bürgerhaus, Am Markt 2, 03130 Spremberg, montags, dienstags und donnerstags von 9.00 bis 12.00 Uhr sowie dienstags
 von 13.00 bis 18.00 Uhr, gegen eine Gebühr i. H. v. 0,50 Euro je DIN-A4-Seite (bei bis zu 50 Seiten) bzw. i. H. v. 0,25 Euro je DlN-A4-Seite (ab der 51. Seite) erhältlich.
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     Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg vom 04.07.2018
Gegenstand G/VI/18/0178                                                                 Gegenstand G/VI/18/0246
Schließung und Aufhebung von Teilflächen der kommuna-                                   Bebauungsplan Nr. 104 „Wohnen an der Bergstraße“ - Auf-
len Friedhöfe der Stadt Spremberg                                                       stellungsbeschluss
Im Ergebnis der Diskussion zur 1. Fortschreibung der Fried-                             Für das Gebiet „Wohnen an der Bergstraße“ in der Gemarkung
hofskonzeption der Stadt Spremberg wird eine Teilfläche des                             Spremberg, Flur 18, Flurstücke 47 und 320 wird ein Bebau-
Friedhofes Sellessen aufgehoben und Teilflächen auf den                                 ungsplan Nr. 104 (Anlage 2) gemäß § 13a Abs. 1 Baugesetz-
Friedhöfen Cantdorf, Groß Luja, Graustein, Terpe, Trattendorf,                          buch (BauGB) und § 3 Kommunalverfassung Brandenburg
Türkendorf, Schwarze Pumpe Nord, Schönheide, Slamen, Sel-                               (BbgKVerf) im beschleunigten Verfahren aufgestellt.
lessen, Weskow und Waldfriedhof geschlossen.                                            Planungsziel: Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes
Die betroffenen Teilflächen der Friedhöfe sind auf Luftbildern                          (WA) gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO)
gekennzeichnet, die der Beschlussvorlage als Anlagen beige-                             Eine Umweltprüfung wird nicht durchgeführt.
fügt sind.                                                                              Gegenstand G/VI/18/0247
Gegenstand G/VI/18/0239                                                                 „Richtlinie der Stadt Spremberg zur Mittelvergabe aus
Ergänzungssatzung „Hasenheide“ - Abwägungsbeschluss                                     dem Verfügungsfonds in der Einkaufsinnenstadt“
Der Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen (s. Anlage)                                Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg rich-
wird gebilligt.                                                                         tet innerhalb der „Einkaufsinnenstadt“ einen Verfügungsfonds
                                                                                        ein und beschließt als Grundlage die „Richtlinie der Stadt
Gegenstand G/VI/18/0240
                                                                                        Spremberg zur Mittelvergabe aus dem Verfügungsfonds in der
Ergänzungssatzung „Hasenheide“ - Satzungsbeschluss
                                                                                        Einkaufsinnenstadt“ (siehe Anlage).
Die Ergänzungssatzung „Hasenheide“ in Spremberg wird ge-
mäß § 34 Abs. 4 und 6 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung                                 Gegenstand G/VI/18/0248
beschlossen.                                                                            Aufgabenstellung zum grundhaften Ausbau der Lustgar-
Die Begründung wird gebilligt.                                                          ten - und Fröbelstraße zur barrierefreien Erschließung des
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Ergänzungssatzung                              Gesundheitszentrums
„Hasenheide“ ortsüblich bekannt zu machen.                                              Zur barrierefreien Erschließung des Gesundheitszentrums wer-
Amtsblatt für die Stadt Spremberg
4   | Spremberg                                                                                                            Nr. 9/2018

den die Lustgartenstraße von der Einmündung Heinrichstraße               Allgemeinverfügung für Festbesucher,
bis zur Wendenstraße und die Fröbelstraße von der Einmün-
dung Petrigasse bis zur Lustgartenstraße grundhaft und barri-
                                                                              Festteilnehmer, Akteure und
erefrei ausgebaut. Gleichzeitig erfolgt die Erneuerung des Re-                Gewerbetreibende während
gen- und Schmutzwassernetzes und der Straßenbeleuchtung.                 des Heimatfestes 2018 in Spremberg
Die Maßnahme ist Bestandteil des beschlossenen und geneh-
migten Umsetzungsplanes 2018 – 2020. Somit wird die Maß-            Adressaten:
nahme aus Fördermitteln des Programmes „Stadtumbau – Auf-           Diese Verfügung richtet sich an alle Personen, die sich während des
wertung“ finanziert.                                                Heimatfestes 2018 in der Stadt Spremberg im Festgelände aufhal-
                                                                    ten. Die Anordnung der Punkte 4 und 5 dieser Verfügung richtet
Gegenstand G/VI/18/0250                                             sich an alle Gewerbetreibenden, die während des Heimatfestes
Bebauungsplan Nr. 95 „Südanbindung Industriepark                    2018 auf Flächen außerhalb geschlossener Räume im Festbereich
Schwarze Pumpe“ - Billigungs- und Offenlagebeschluss                und in angrenzenden Straßen ein Gaststättengewerbe betreiben.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 95 „Südanbindung In-            Die Stadt Spremberg erlässt folgende
dustriepark Schwarze Pumpe“ mit der Begründung wird in der          Allgemeinverfügung
vorliegenden Fassung gebilligt.                                     für Festbesucher, Festteilnehmer, Akteure und Gewerbetrei-
Der Entwurf des Bebauungsplanes und seine Begründung sind           bende während des Heimatfestes 2018 in Spremberg:
nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen
                                                                    1. Das Heimatfest 2018 findet zu folgenden Hauptveranstal-
und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung
                                                                         tungszeiten statt:
zu benachrichtigen. Eine Umweltprüfung wird durchgeführt. Der
Umweltbericht ist ein gesonderter Teil der Begründung.              10.08.2018       17:00 Uhr bis 24:00 Uhr
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Offenlage ortsüblich       11.08.2018       00:00 Uhr bis 03:00 Uhr
bekannt zu machen.                                                                   09:00 Uhr bis 24:00 Uhr
Gegenstand G/VI/18/0251                                             12.08.2018       00:00 Uhr bis 03:00 Uhr
Änderung der Aufgabenstellung zum Ausbau des Johann-                                 10:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Sebastian-Bach-Weges (barrierefreier Ausbau)                        2.   Die Nachtruhe wird im Veranstaltungsgelände wie folgt
Der Johann-Sebastian-Bach-Weg wird zwischen Adolf-Damasch-               verkürzt:
ke-Platz und Grazer Straße grundhaft und barrierefrei ausgebaut,    10.08.2018       22:00 Uhr bis 24:00 Uhr
einschließlich Entwässerung und Straßenbeleuchtung.
                                                                    11.08.2018       00:00 Uhr bis 04:00 Uhr
Gegenstand G/VI/18/0255                                                              22:00 Uhr bis 24:00 Uhr
Bezuschussung von Betriebs- und Personalkosten für die              12.08.2018       00:00 Uhr bis 04:00 Uhr
Stiftung Sozialpädagogische Institut Berlin „Walter May“
                                                                    3.   Der Betrieb von Tonwiedergabegeräten im Freien wird inner-
zum Betreiben des Mehrgenerationszentrum – Berg-
                                                                         halb des Veranstaltungsgeländes für folgende Zeiten gestattet:
schlösschen
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:                         10.08.2018       17:00 Uhr bis 24:00 Uhr
1. Die Stiftung Sozialpädagogische Institut Berlin „Walter          11.08.2018       00:00 Uhr bis 02:30 Uhr
     May“ erhält für die Betreibung des Mehrgenerationszent-                         09:00 Uhr bis 24:00 Uhr
     rums „Bergschlösschen“, für die Jahre 2019 bis 2023 jähr-      12.08.2018       00:00 Uhr bis 02:30 Uhr
     lich einen Personalkostenzuschuss in Höhe von 158.000 €                         10:00 Uhr bis 21:30 Uhr
     und einen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 52.000 €.         4.   Der gewerbsmäßige Ausschank alkoholischer Getränke im
2. Der Personalkostenzuschuss, gemäß Punkt 1 des Be-                     Freien ist innerhalb des Festgeländes und in unmittelbar
     schlusses, wird entsprechend der Tarifentwicklung für den           angrenzenden Straßen zu folgenden Zeiten untersagt:
     öffentlichen Dienst im Bereich der Kommunen angepasst.
                                                                    11.08.2018       03:00 Uhr bis 09:00 Uhr
     Dies gilt für alle Tarifabschlüsse ab dem Jahr 2020.
                                                                    12.08.2018       03:00 Uhr bis 10:00 Uhr
3. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Betreibervertrag
     inhaltlich dahingehend zu überarbeiten.                        5.   Während der Veranstaltungszeiten ist im Festgelände
4. Die Stiftung hat die Möglichkeit, rechtzeitig vor Ablauf des          (räumlicher Geltungsbereich) der gewerbsmäßige Aus-
     Jahres 2023, bei Bedarf einen erneuten Antrag auf Fortfüh-          schank von Getränken in Glasbehältnissen untersagt. Die-
     rung der Bezuschussung für die Arbeit des Mehrgenerati-             ses Verbot gilt nicht für Räumlichkeiten und Freiflächen von
     onszentrums Bergschlösschens zu stellen.                            ortsfesten Schank- und Speisewirtschaften, sofern durch
Gegenstand G/VI/18/0260                                                  den Betreiber sichergestellt werden kann, dass der Ver-
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für die 8. Ände-                   zehr dieser Getränke ausschließlich an der Stätte der Leis-
rung des Flächennutzungsplans der Stadt Spremberg                        tung erfolgt oder wenn auf Trinkgläser ein angemessenes
Die am 19.07.2017 von der Stadtverordnetenversammlung der                Pfandgeld, von mindestens 2,00 €, erhoben wird.
Stadt Spremberg beschlossene Aufstellung der 8. Änderung            6.   Es ist untersagt, im Festgelände Kleidungsstücke zu
des Flächennutzungsplans der Stadt Spremberg wird in An-                 tragen, die extremistische, verfassungsfeindliche, straf-
wendung von § 2 Baugesetzbuch (BauGB) und § 3 Kommunal-                  rechtlich sanktionierte oder Gewalt verherrlichende Be-
verfassung Brandenburg (BbgKVerf) aufgehoben.                            kundungen beinhalten oder dies zum Ausdruck bringen.
Der Beschluss ist nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich                Das Gleiche gilt, wenn durch das Tragen dieser Kleidungs-
bekannt zu machen.                                                       stücke im Zusammenhang mit dem Auftreten Einzelner
                                                                         oder von Gruppierungen Machtdemonstrationen, die aus
Gegenstand G/VI/18/0262
                                                                         Sicht der Allgemeinheit eine bedrohliche Wirkung entfal-
Stadtumbau- 1. Änderung Umsetzungsplan 2018 bis 2020
                                                                         ten können, hervorgerufen oder gefördert werden. Einge-
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
                                                                         schlossen ist dabei auch ein Verbot für das Tragen von
1. Der Umsetzungsplan wird im Teilprogramm Aufwertung                    Kleidungsstücken (Kutten), die mit Abzeichen und Emb-
    um die Maßnahmen Verfügungsfonds (B2- Öffentlichkeits-               lemen versehen sind, die auf eine Zugehörigkeit zu Mo-
    arbeit und B 5 Maßnahmen im öffentlichen Raum) ergänzt.              torradgruppierungen, wie Gremium MC, Hells Angels MC,
2. Die Maßnahme B 5 Johann-Sebastian-Bach-Weg wird aus                   Red Devils MC, Provocateur MC, Rolling Wheels, Bandi-
    dem Umsetzungsplan 2015 bis 2017 nachrichtlich über-                 dos MC, Bulldoze e. V., Beast Riders MF und Straigt East
    nommen.                                                              Company versehen sind. Das vorgenannte Verbot bezieht
Christine Herntier, Bürgermeisterin                                      sich auf das gesamte Veranstaltungsgelände.
Amtsblatt für die Stadt Spremberg
Nr. 9/2018                                                                                                          Spremberg |   5

    Darüber hinaus ist es untersagt, im Festgelände durch das       Zu Ziffer 4:
    Auftreten oder das Gesamterscheinungsbild von Perso-            Das Heimatfest in Spremberg ist aufgrund seiner langjährigen
    nen Gewalt zu verherrlichen bzw. dazu aufzurufen, staat-        Tradition zu einer überregional bedeutsamen Veranstaltung ge-
    liche Behörden oder Personen, die im staatlichen Auftrag        wachsen und über die Grenzen der Stadt Spremberg hinaus
    tätig sind bzw. Minderheiten zu verunglimpfen, Intoleranz       bekannt und beliebt. Es ist das bedeutendste Volksfest für die
    zu fördern sowie historische Ereignisse einseitig zu instru-    Stadt Spremberg, welches regelmäßig eine Vielzahl von Besu-
    mentalisieren. Dies gilt auch für Bekundungen mit vorste-       chern und Gästen anlockt. Die Veranstaltungen enden in der
    hend beschriebenem Inhalt, eingeschlossen das Tragen            Nacht von Freitag zu Samstag und von Samstag zu Sonntag
    oder offene Mitführen von dementsprechenden Sachen,             um jeweils 03:00 Uhr und am Sonntag um 22:00 Uhr. Aus den
    Symbolen, Kennzeichen, Codes oder dergleichen.                  Erfahrungen der vorangegangenen Heimatfeste in Spremberg
7.  Es ist untersagt während der Veranstaltungszeiten im            ist festzustellen, dass im Anschluss an die Veranstaltungen bei
    Bereich des Festgeländes unbemannte Luftfahrtsysteme            ungehindertem Ausschank die Veranstaltungsbesucher an den
    (sog. Drohnen) steigen zu lassen.                               Veranstaltungsorten verbleiben und durch ihr Verhalten (laute
8. Räumlicher Geltungsbereich:                                      Gespräche, Rufe und sonstige Artikulationen) Störungen der
    Die Anordnungen und Verbote der Ziffern 2 bis 7 dieser          Nachtruhe hervorrufen. Gleichzeitig ist festzustellen, dass mit
    Allgemeinverfügung gelten für alle öffentlichen Straßen         zunehmendem Alkoholkonsum auch die Hemmschwelle für ein
    Wege und Plätze und für die der Allgemeinheit frei zu-          aggressives Auftreten gegenüber Unbeteiligten und Sicher-
    gänglichen Flächen innerhalb der in der Anlage kartiert         heitskräften sinkt. Dies führt einerseits zu Gefahren für beson-
    dargestellten Festbereiche für das Heimatfest 2018 in           ders schützenswerte Rechtsgüter und andererseits zu nicht
    Spremberg.                                                      hinnehmbaren Belästigungen für die unmittelbar betroffenen
9. Diese Verfügung gilt befristet vom 10. August 2018 ab            Anwohner und verletzt diese in ihren Rechten. Mit geeigneten
    12:00 Uhr bis zum Ablauf des 12. August 2018.                   Maßnahmen ist sicherzustellen, dass die Rechte der Anwoh-
10. Die sofortige Vollziehung dieser Verfügung wird hiermit         ner im erforderlichen Maß geschützt werden. Durch ein zeitlich
    angeordnet.                                                     beschränktes Ausschankverbot kann diesem Anliegen gerecht
11. Die Allgemeinverfügung gilt mit der Veröffentlichung im         werden, ohne dass dadurch die Qualität des Heimatfestes we-
    Amtsblatt für die Stadt Spremberg als öffentlich bekannt        sentlich beeinträchtigt wird. Durch Einstellung des Ausschank-
    gegeben.                                                        betriebes wird den Gästen eine Motivation zum Verlassen des
                                                                    Festgeländes gegeben. Eine Interessenabwägung zwischen
Begründung:                                                         den Interessen der Anwohner und den wirtschaftlichen Inter-
Zu Ziffern 2 und 3:                                                 essen der Anbieter auf dem Heimatfest in der Stadt Spremberg
Gemäß § 10 (1) Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG) in            führt zu dem Ergebnis, dass die schutzwürdigen Belange der
der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juli 1999 (GVBl.I/99,        Anwohner und das Sicherheitsbedürfnis in diesem Punkt den
[Nr. 17], S.386), zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes    wirtschaftlichen Interessen der Anbieter überwiegen. Durch die
vom 08. Mai 2018 (GVBl. I/18, [Nr. 8], S.17) sind in der Zeit von   zeitliche Dauer der Veranstaltungen und die Möglichkeit bis da-
22 Uhr bis 6 Uhr Betätigungen verboten, welche die Nachtru-         hin den Ausschank zu betreiben, wird den Gewerbetreibenden
he zu stören geeignet sind. Nach § 11 (2) LImschG ist die Be-       bereits die Möglichkeit eingeräumt, über die gesetzlich festge-
nutzung von Tongeräten im Freien verboten, soweit hierdurch         legte Nachtruhe hinaus, ihre wirtschaftlichen Interessen zu ver-
die Nachbarschaft oder Allgemeinheit belästigt werden kann.         folgen. Andererseits wird durch den festgesetzten Ausschank-
Tongeräte sind alle Geräte, die der Erzeugung oder Wiederga-        schluss den betroffenen Anwohnern dann die Möglichkeit einer
be von Schall und Schallzeichen dienen, insbesondere Laut-          ungestörten Nachtruhe ab diesem Zeitpunkt eingeräumt. Es
sprecher, Musikinstrumente und ähnliche Geräte. Gemäß § 21          kann nicht hingenommen werden, dass die Zeit der verblei-
LImschG i.V.m. § 10 (3) LImschG bzw. § 11 (4) LImschG ist die       benden Nachtruhe durch den Ausschank über das Veranstal-
örtliche Ordnungsbehörde berechtigt, bei öffentlichem Interes-      tungsende hinaus und den damit zu erwartenden und von den
se Ausnahmen von den vorgenannten Verboten zuzulassen.              Besuchern ausgehenden Störungen, beeinträchtigt wird.
Die Ausnahmen setzen voraus, dass alle Möglichkeiten zu ei-
ner verhältnismäßigen Reduzierung der Lärmbelastung genutzt         Zu Ziffer 5:
werden und dass ein öffentliches Interesse an der Veranstal-        Aus der Lebenserfahrung heraus kann eingeschätzt werden,
tung besteht.                                                       dass bei Volksfesten entleerte Getränkeverpackungen aus
Die Durchführung des Heimatfestes in Spremberg liegt im öf-         Glas (z.B. kleine Schnapsflaschen, Weinflaschen oder Soft-
fentlichen Interesse. Das Heimatfest ist eine traditionelle Ver-    drinks) achtlos weggeworfen werden. Aufgrund der Vielzahl der
anstaltung in Spremberg, an der der überwiegende Teil der           Veranstaltungsbesucher sind sowohl Bewegungsfreiheit und
Einwohner sowie ehemalige Einwohner und sehr viele Gäste            Sicht auf die Laufwege stark eingeschränkt. Umherliegende
außerhalb der Stadtgrenzen regelmäßig teilnehmen. Diese Ver-        Glasflaschen können nicht ohne weiteres erkannt werden. Es
anstaltung hat für die Stadt Spremberg eine außergewöhnlich         besteht hierbei die Gefahr, dass sich Veranstaltungsbesucher
hohe Bedeutung und stellt jedes Jahr den Höhepunkt im Ver-          an umherliegenden Glasscherben ernsthafte Schnittverletzun-
anstaltungskalender der Stadt Spremberg dar. Es wird einge-         gen zufügen können. Durch ein Verbot des Ausschankes von
schätzt, dass aufgrund der Bedeutung dieser Veranstaltung und       Getränken in Glasbehältnissen kann diesen Gefahren entgegen
der hohen Identifikation der überwiegenden Zahl der Einwoh-         gewirkt werden. Es ist den Gewerbetreibenden auch problem-
ner der Stadt mit gerade dieser Veranstaltung das öffentliche       los möglich, in Glasbehältnissen angebotene Fertiggetränke
Interesse an der Durchführung der Veranstaltung gegenüber           in Plastikbehältnisse umzufüllen und dann an die Gäste ab-
dem Schutzbedürfnis der im Festbereich lebenden Anwohner            zugeben. Wird auf Trinkgläser ein angemessenes Pfandgeld
und der Nachbarschaft überwiegt. Der Schutz der benachbar-          erhoben, gilt das Ausschankverbot in Glasbehältnissen nicht.
ten Anwohner zur Gewährleistung einer störungsfreien Nacht-         Es wird dann davon ausgegangen, dass eine Rückgabe der
ruhe muss in diesem Fall während des Heimatfestes 2018 ge-          Pfandgläser erfolgt und deshalb in diesen
genüber dem öffentlichen Interesse an der Durchführung der          Fällen keine Gefahr für die Gesundheit der Festbesucher be-
Veranstaltung während der festgesetzten Veranstaltungszeiten        steht.
zurücktreten. Dies ist zumutbar, weil durch die Begrenzung der      Die Anordnungen unter Ziffer 4 stützen sich auf § 6 Abs. 2
Veranstaltungszeiten sichergestellt ist, dass die Beeinträchti-     und zu Ziffer 5 auf § 6 Abs.1 Brandenburgisches Gaststätten-
gungen für die Anwohner so gering wie möglich gehalten wer-         gesetz (BbgGastG) vom 02. Oktober 2008 (GVBl. I/08, [Nr.13],
den und die Nachtruhe mit Ende der Veranstaltung konsequent         S.218), geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 07. Juli 2009
durchgesetzt wird.                                                  (GVBl.I/09, [Nr.12], S. 262, 268). Danach kann zu Ziffer 2 aus
Amtsblatt für die Stadt Spremberg
6   | Spremberg                                                                                                          Nr. 9/2018

besonderem Anlass der gewerbsmäßige Ausschank alkoho-              und die Friedlichkeit der Veranstaltung zu untermauern, ist die
lischer Getränke vorübergehend für eine bestimmte Zeit und         festgesetzte Anordnung durchaus geeignet und erforderlich.
für einen bestimmten örtlichen Bereich ganz oder teilweise un-     Die Angemessenheit wird durch die zeitliche und räumliche Be-
tersagt werden, wenn dies zur Aufrechterhaltung der öffentli-      schränkung begründet.
chen Sicherheit oder Ordnung erforderlich ist. Das Erfordernis
                                                                   Zu Ziffer 7:
ist gegeben, da durch diese konkretisierende Anordnung aus
                                                                   Nach § 1 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ord-
Anlass des Heimatfestes 2018 die Einhaltung der bestehenden
                                                                   nungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz – OBG) in der Fas-
Rechtsordnung gewährleistet und höherwertige Rechtsgüter,
                                                                   sung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (GVBl. I/96,
wie die Unversehrtheit des menschlichen Körpers sicherge-
                                                                   [Nr. 21], S. 266), zuletzt geändert durch Art. 15 des Gesetzes
stellt werden sollen. Durch die zuständige Behörde können
                                                                   vom 25. Januar 2016 (GVBl. I/16, [Nr. 5]) hat die örtliche Ord-
zum Schutz der Gäste vor Gefahren für Leben oder Gesundheit
                                                                   nungsbehörde die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicher-
jederzeit Anordnungen erlassen werden. Die Zuständigkeit der
                                                                   heit oder Ordnung abzuwehren. Die zu schützenden Interessen,
örtlichen Ordnungsbehörde ergibt sich dabei aus § 1 Abs. 1
                                                                   in diesem Fall die Abwehr von Gefahren für die Festteilnehmer
Nr. 11 und 12 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkei-
                                                                   und Festbesucher, liegen im Territorium der Stadt Spremberg.
ten nach dem Brandenburgischen Gaststättengesetz (Bran-
                                                                   Nach § 4 (1) und § 5 (1) OBG ist die Stadt Spremberg örtlich und
denburgische      Gaststättengesetzzuständigkeitsverordnung
                                                                   sachlich zuständig. Aufgrund § 13 (1) OBG können die örtlichen
– BbgGastGZV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.
                                                                   Ordnungsbehörden Maßnahmen treffen, um eine im einzelnen
Oktober 2008 (GVBl. II/08,[Nr. 24], S. 390).
                                                                   Falle bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ord-
Zu Ziffer 6:                                                       nung abzuwehren. Das Einschreiten durch Verfügung des Ver-
Nach § 1 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ord-          botes nach Ziffer 7 ist erforderlich, um jede Verletzung von den
nungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz – OBG) in der Fas-           unter die Begriffe öffentliche Sicherheit oder Ordnung fallenden
sung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (GVBl. I/96,           Normen, Rechten und Rechtsgütern zu vermeiden. Nach § 14
[Nr. 21], S. 266), zuletzt geändert durch Art. 15 des Gesetzes     OBG ist der Behörde bei der Auswahl der anzuordnenden Maß-
vom 25. Januar 2016 (GVBl. I/16, [Nr. 5]) hat die örtliche Ord-    nahmen Ermessen eingeräumt. Das Verbot der Ziffer 7 zum Ab-
nungsbehörde die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicher-     stellen der Gefahr stellt das mildeste Mittel des Einschreitens
heit oder Ordnung abzuwehren. Die zu schützenden Interessen,       dar und ist somit geeignet, erforderlich und angemessen.
in diesem Fall die Abwehr von Gefahren für die Festteilnehmer
                                                                   Im Festgelände halten sich während der Veranstaltungszeiten
und Festbesucher, liegen im Territorium der Stadt Spremberg.
                                                                   regelmäßig große Menschenmengen auf. Um die Veranstal-
Nach § 4 (1) und § 5 (1) OBG ist die Stadt Spremberg örtlich und
                                                                   tungsbesucher im Falle einer Betriebsstörung beim Betrieb
sachlich zuständig. Aufgrund § 13 (1) OBG können die örtlichen
                                                                   eines unbemannten Luftfahrtsystems und dem damit einher-
Ordnungsbehörden Maßnahmen treffen, um eine im einzelnen
                                                                   gehenden ungesteuerten und unkontrollierbaren Abgang vor
Falle bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder
                                                                   Verletzungen zu schützen ist die Anordnung erforderlich, ge-
Ordnung abzuwehren. Das Einschreiten durch Verfügung des
                                                                   eignet und angemessen. Der Schutz des grundgesetzlich ga-
Verbotes nach der Ziffer 6 ist erforderlich, um jede Verletzung
                                                                   rantierten Rechtsgutes der körperlichen Unversehrtheit ist hier
von den unter die Begriffe öffentliche Sicherheit oder Ordnung
                                                                   höher zu bewerten, als das Interesse des Einzelnen im Bereich
fallenden Normen, Rechten und Rechtsgütern zu vermeiden.
                                                                   des Veranstaltungsgeländes während der Veranstaltungszeiten
Nach § 14 OBG ist der Behörde bei der Auswahl der anzuord-
                                                                   unbemannte Luftfahrtsysteme, auch wenn sie aufgrund ihrer
nenden Maßnahmen Ermessen eingeräumt. Das Verbot der
                                                                   Bauart und Beschaffenheit nicht dem luftfahrtrechtlichen Er-
Ziffer 6 zum Abstellen der Gefahr stellt das mildeste Mittel des
                                                                   laubnisvorbehalt unterliegen, zu betreiben.
Einschreitens dar und ist somit geeignet, erforderlich und an-
gemessen.                                                          Die Anordnung der sofortigen Vollziehung erfolgte gemäß
                                                                   § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der
Das Heimatfest trägt den Charakter eines toleranten und fried-
                                                                   Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBl. I
lichen Volksfestes. Dem trägt das unter Ziffer 6 genannte Ver-
                                                                   S. 686), zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 2 des Gesetzes vom
bot Rechnung und bildet die Grundlage möglichen Störungen
                                                                   08. Oktober 2017 (BGBl. I S. 3546).
bereits im Vorfeld entgegenzuwirken, um einen reibungslosen
                                                                   Die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen entfällt, wenn
Ablauf der Veranstaltung sicherzustellen. Das Auftreten von
                                                                   die sofortige Vollziehung im öffentlichen Interesse von der Be-
Personen oder Personengruppen in den unter Punkt 6 der
                                                                   hörde, die die Allgemeinverfügung erlassen hat, besonders
Verfügung aufgeführten Kleidungsstücke ist mit dem Charak-
                                                                   angeordnet ist. Der angeordneten sofortigen Vollziehung liegt
ter der Veranstaltung Heimatfest nicht vereinbar und löst bei
                                                                   eine Abwägung des öffentlichen Interesses an der sofortigen
vielen friedvoll eingestimmten Festbesuchern Ängste aus. Das
                                                                   Vollziehung dieser Verfügung und dem Aussetzungsinteresse
Heimatfest ist mit all seinen Programmpunkten auf Familien als
                                                                   des Adressaten zugrunde. Das Überwiegen des öffentlichen
Hauptbesuchergruppe ausgerichtet.
                                                                   Interesses ergibt sich im Wesentlichen schon aus den Grün-
Das angeordnete Verbot stellt eine präventive Maßnahme für         den, die für die Anordnung selbst maßgeblich sind. Das öffent-
einen begrenzten Raum innerhalb der Stadt Spremberg und            liche Interesse zur Abwehr von Gefahren für Leib und Leben als
eine begrenzte Zeit dar, um die Veranstaltungssicherheit für die   Rechtsgut höchsten Ranges sowie der Schutz der bestehen-
erwarteten Besucher und Gäste deutlich zu verbessern. Das          den Rechtsordnung überwiegt vorliegend gegenüber den wirt-
demonstrative Auftreten von Mitgliedern sog. Rockergruppen         schaftlich geprägten Interessen der Gewerbetreibenden und
ist durchaus geeignet Dritte zu beunruhigen und Auseinander-       den Interessen der genannten Minderheiten. Ohne die Anord-
setzungen zwischen den in Konkurrenz stehen Gruppierungen          nung der sofortigen Vollziehung würden im Falle eines Rechts-
auszulösen, wobei unbeteiligte Festbesucher in nicht unerheb-      behelfes die getroffenen Festsetzungen ins Leere laufen, was
licher Anzahl in Gefahr geraten können. Mit der Festsetzung        dazu führen kann, dass die zu schützenden Rechtsgüter nicht
wird den vom Verbot betroffenen Gruppierungen die Möglich-         hinreichend geschützt werden können. Hier überwiegt das öf-
keit genommen, durch auffällige Kennzeichen ihrer Gruppenzu-       fentlichen Interesse an einer sicheren und friedvollen Durch-
gehörigkeit, gegenseitige Provokationen und Auseinanderset-        führung der Veranstaltung, gegenüber dem Interesse Einzel-
zungen auszulösen. Es liegen Erkenntnisse vor, dass gerade         ner sich in bestimmten Kleidungsstücken zu zeigen, um damit
in der Region in und um Spremberg konkurrierende Gruppie-          einhergehend eine Machtdemonstration hervorzurufen, die
rungen aktiv sind. Ein offensives Aufeinandertreffen dieser        im Falle einer Auseinandersetzung zwischen konkurrierenden
Gruppierungen während des Heimatfestes kann den friedlichen        Gruppierungen, möglicherweise Dritte gefährden kann. Dies
Festverlauf erheblich beeinträchtigen und Störungen der öf-        sollte durch die Anordnung der sofortigen Vollziehung von vorn
fentlichen Sicherheit hervorrufen. Um dem entgegen zu wirken       herein ausgeschlossen werden.
Amtsblatt für die Stadt Spremberg
Nr. 9/2018                                                                                                              Spremberg |    7

Rechtsbehelfsbelehrung:           Vollziehung kann gemäß § 80 Abs. 5 VwGO das Verwaltungsgericht Cottbus, Vom-Stein-Straße 27 in
Gegen diese Allgemeinverfü-       03050 Cottbus angerufen und die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung beantragt werden.
gung kann innerhalb eines Mo-
nats nach Bekanntgabe schrift-    Spremberg, den 18.06.2018
lich oder zur Niederschrift bei   Christine Herntier, Bürgermeisterin
der Bürgermeisterin der Stadt
                                  Anlage: Festgebietsabgrenzung Heimatfest 2018
Spremberg, Am Markt 1, 03130
Spremberg Widerspruch ein-
gelegt werden.                     Heimatfest Stadt Spremberg 2018

Hinweis zur Wiederherstellung      Veranstaltungsbereiche
der aufschiebenden Wirkung:        Legende:

Die Anordnung der soforti-         1
                                        Rathaus Org.-Büro und
                                        Sanitätsdienst
gen Vollziehung bewirkt, dass      2
                                   3
                                        Logistikfläche Kleiner Markt
                                        Logistikfläche Georgenstr.                   3
Widerspruch     und    Anfech-     1
                                   2
                                        Bühne Marktplatz
                                        Bühne Bullwinkel

tungsklage gegen die Allge-
                                   3    Freilichtbühne
                                   4    Schaustellerpark Festplatz
                                   5    Schwanenteich Feuerwerk
meinverfügung keine aufschie-      6
                                   7
                                        Kinderfest
                                        Irische Bühne Badergasse
bende Wirkung haben. Das           8
                                   9
                                        Autostraße/ Präsentation MC
                                        Spremberg Open Air
bedeutet, dass die Allgemein-      10
                                   11
                                        Buntes Markttreiben
                                        Cateringstrecke/ Aussteller                  10
verfügung auch dann befolgt        12   Kulturschloss

werden muss, wenn sie mit          Festgebietsgrenze

Widerspruch und Klage ange-
griffen wird. Die Aussetzung                                                                  1
der Vollziehung (§ 80 Abs. 4
Satz 1 VwGO) kann bei der                                                      11
Stadt Spremberg - Die Bürger-
meisterin, Am Markt 1 in 03130
Spremberg oder bei der Wi-
derspruchsbehörde: Landkreis
Spree-Neiße, - Der Landrat -,
Heinrich-Heine-Str. 1 in 03149
Forst beantragt werden. Gegen
die Anordnung der sofortigen

              Bekanntmachung                                                     Amtliche Bekanntmachung
       der Bekanntmachungsanordnung                                           Ergänzungssatzung „Hasenheide“
                                                                                    der Stadt Spremberg
          Anordnung der Bekanntmachung
       der Ergänzungssatzung „Hasenheide“                              Die von der Stadtverordnetenversammlung Spremberg am
                                                                       04.07.2018 beschlossenen Ergänzungssatzung „Hasenheide“
der Stadt Spremberg als Ersatzbekanntmachung i. S.
                                                                       wird hiermit bekannt gemacht. Die Satzung tritt am Tag der Be-
 des § 2 Abs. 1 der Verordnung über die öffentliche                    kanntmachung in Kraft. Jedermann kann die Ergänzungssatzung
  Bekanntmachung von Satzungen und sonstigen                           und die Begründung dazu ab dem 23.07.2018 in der Stadtverwal-
  ortsrechtlichen Vorschriften in den Gemeinden,                       tung Spremberg, Sachgebiet Stadtplanung, Am Markt 2, Zimmer
              Ämtern und Landkreisen                                   1.07, während der öffentlichen Sprechstunden oder nach Termin-
   (Bekanntmachungsverordnung — BekanntmV)                             vereinbarung einsehen und über den lnhalt Auskunft verlangen.
  vom 01.12.2000 (GVBI. II S. 435), zuletzt geändert                   Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 Baugesetz-
 durch Artikel 4 Nr. 9 des Gesetzes vom 20.04.2006                     buch (BauGB) bezeichneten beachtlichen Verfahrens- und Form-
                    (GVBI. I S. 46)                                    vorschriften und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen
                                                                       Mängel des Abwägungsvorganges sind unbeachtlich, wenn sie
Die öffentliche Bekanntmachung der Ergänzungssatzung „Ha-              nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung schriftlich
senheide“ der Stadt Spremberg i. S. des § 2 Abs. 1 BekanntmV           gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dabei
wird hiermit angeordnet.                                               ist der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, darzulegen
Das Satzungsdokument legt die Bebaubarkeit einzelner Grund-            (§ 215 Abs. 1 BauGB). Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz
stücke gesetzlich verbindlich für Behörden und Bürger fest.            1 und 2 sowie Abs. 4 und § 39 BauGB über die fristgemäße Gel-
Jedermann kann die Ergänzungssatzung und die Begründung                tendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche fur Eingriffe in
dazu ab dem 23.07.2018 in der Stadtverwaltung Spremberg,
                                                                       eine bisher zulässige Nutzung durch diese Satzung und über das
Sachgebiet Stadtplanung, Am Markt 2, Zimmer 1.07, während
                                                                       Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
der folgenden Zeiten oder nach Terminvereinbarung einsehen
und über den Inhalt Auskunft verlangen:
                                                                       Spremberg, 06.07.2018
Montag          9.00 – 12.00 Uhr
Dienstag        9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.30 Uhr                 Christine Herntier
Donnerstag      9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr                 Bürgermeisterin

Spremberg, 06.07.2018
                                                                               Amtliche Bekanntmachung
Christine Herntier
                                                                       Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 104
Bürgermeisterin                                                               „Wohnen an der Bergstraße“
                                                                       Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg hat in
                                                                       der Sitzung am 04.07.2018 beschlossen, für das Gebiet „Woh-
                                                                       nen an der Bergstraße“ einen Bebauungsplan Nr. 104 gemäß
Amtsblatt für die Stadt Spremberg
8   | Spremberg                                                                                                       Nr. 9/2018

§ 13a Baugesetzbuch und § 3 Brandenburgische Kommunal-         Schutzgüter Pflanzen und Tiere:
verfassung aufzustellen.                                       finden sich in (1), (2) und (3) [Stellungnahmen: Landkreis Spree-
Der räumliche Geltungsbereich umfasst in der Flur 18 der Ge-   Neiße, Landesbetrieb Forst].
markung Spremberg die Flurstücke 47 und 320 (siehe Über-       - Es werden Angaben und Aussagen gemacht zu den Bio-
sichtsplan).                                                       toptypen, zur Waldbetroffenheit, zu Strauch- und Baum-
Es wird folgendes Planungsziel angestrebt:                         pflanzungen, zum Artenschutz, zu Lebensraumpotenzialen
• Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) gemäß             insbesondere von Reptilienarten (Zauneidechse) und der
   § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO)                              Avifauna, zu Verbotstatbeständen des § 44 BNatSchG zu
• Errichtung von Mehrfamilienhäusern                               artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahmen und zur
                                                                   „naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung“, zu Monitoring-
Eine Umweltprüfung wird nicht durchgeführt.                        maßnahmen sowie zu grünordnerischen Festsetzungen.
Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
                                                               Schutzgüter Fläche, Boden und Wasser:
Christine Herntier                                             finden sich in (1) und (3) [Stellungnahmen: Landkreis Spree-
Bürgermeisterin                                                Neiße, Landesamt für Umwelt, Landesamt f. Bergbau, Geolo-
                                                               gie und Rohstoffe, Lausitz Energie Bergbau AG, Lausitzer und
                                                               Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH].
                                                               - Es werden Angaben und Aussagen gemacht zum ehemaligen
                                                                   Verlauf des oberen Landgrabens, bergrechtlich erteilten Er-
                                                                   laubnisfeld Forst (11-1563), zur Lage in einem der Bergaufsicht
                                                                   stehenden Teilbereich des Abschlussbetriebsplan „Tagebau-
                                                                   felder Spreetal“, zu Bodenarten, zur Bodennutzung, zum
                                                                   Baugrund/Untergrund, zur Bodenver- und -entsiegelung, zur
                                                                   Abfallentsorgung, zu schädlichen Bodenveränderungen, zur
                                                                   Niederschlagswasserversickerung, zur Wasser- und Nähr-
                                                                   stoffspeicherfähigkeit, zur Hydrologie, zum Wasserhaushalt,
                                                                   zum Wasserchemismus, zu Lebensraumverlusten durch
                                                                   Überbauung und zur „naturschutzrechtlichen Eingriffsrege-
                                                                   lung“ sowie zu grünordnerischen Festsetzungen.
                                                               Schutzgüter Klima und Luft:
                                                               finden sich in (1) und (3) [Stellungnahmen: Landesamt für Umwelt].
                                                               - Es werden Angaben und Aussagen gemacht zu Mikro- und
Übersichtsplan B-Plan Nr. 104 „Wohnen an der Bergstraße“           Mesoklima, zu Lufthygiene, zu Frischluftentstehung CO2-Fi-
                                                                   xierung, zu Emissionen und Immissionen, vorhabenbeding-
    Öffentliche Auslegung des Entwurfs des                         ten Auswirkungen.
                                                               Schutzgüter Landschaft und Kulturgüter:
    Bebauungsplanes Nr. 95 „Südanbindung                       finden sich in (1) und (3) [Stellungnahmen: Landkreis Spree-
        Industriepark Schwarze Pumpe“                          Neiße, Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und
Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und § 3 Kommu-          Archäologisches Landesmuseum].
nalverfassung Brandenburg (BbgKVerf) liegen der Plan sowie     - Es werden Angaben und Aussagen gemacht zu Bau- und
die Begründung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 95            Bodendenkmalen (nicht vorhanden), zu möglichen archäo-
einschließlich Umweltbericht und Artenschutzfachbeitrag für        logischen Funden und Untersuchungen, zum Landschafts-
das Gebiet „Südanbindung Industriepark Schwarze Pumpe“             bild sowie zu landschaftsbildprägenden Elementen und zu
(siehe Übersichtsplan) vom 30.07.2018 bis einschließlich           entsprechenden Festsetzungen.
31.08.2018 öffentlich aus.                                     Schutzgut Mensch:
Der räumliche Geltungsbereich des künftigen Bebauungspla-      finden sich in (1) und (3) [Stellungnahmen: Landkreis Spree-Nei-
nes grenzt südlich an den Industriepark Schwarze Pumpe an      ße, Landesamt für Umwelt, Kampfmittelbeseitigungsdienst].
und verläuft geradlinig bis auf die Dresdener Chaussee zu.     - Es werden Angaben und Aussagen gemacht zur Erholungs-
Sie können während folgender Zeiten in der Stadtverwaltung         und Freizeitfunktion, zu Emissionen und Immissionen, zu
Spremberg, Fachbereich Planen und Bauen, Sachgebiet Stadt-         Brandschutz/Löschwasserversorgung, zur Abfallentsor-
planung, Am Markt 2, Zimmer 1.07, eingesehen werden:               gung, zu schädlichen Bodenveränderungen und zur Kampf-
Mo.      7.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr                mittelbelastung (nicht vorhanden).
                                                               Diese Unterlagen können im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteili-
Di.      7.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
                                                               gung eingesehen werden.
Mi.      7.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr
                                                               Stellungnahmen zum Entwurf können während dieser Ausle-
Do.      7.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
                                                               gungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht wer-
Fr.      7.30 bis 12.00 Uhr
                                                               den. Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der
Eine Umweltprüfung wurde durchgeführt.                         Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung liegen folgende um-   BauGB unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwal-
weltbezogene Unterlagen zur Einsichtnahme vor:                 tungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, wenn mit ihm nur
- Umweltbericht (als gesonderter Teil der Begründung des       Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller
    Bebauungsplanes),                                          im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend ge-
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag,                          macht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
- Stellungnahmen von Fachbehörden und sonstigen Trägern        Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung, Umwelt-
    öffentlicher Belange aus der bisherigen Beteiligung nach   bericht und Artenschutzfachbeitrag können gem. § 4a Abs. 4
    § 4 Abs. 1 BauGB.                                          BauGB in der Zeit der Auslegung zusätzlich auch im Internet
In ihnen werden im Hinblick auf die Auswirkungen der Pla-      unter www.stadt-spremberg.de eingesehen werden.
nungs- und Entwicklungsabsichten folgende umweltbezoge-
ne Informationen zu den in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB genannten    Christine Herntier
Schutzgütern gegeben:                                          Bürgermeisterin                         Plan siehe Seite 9 oben
Amtsblatt für die Stadt Spremberg
Nr. 9/2018                                                                                                     Spremberg |   9

                                                                 tungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, wenn mit ihm nur
                                                                 Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller
                                                                 im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend ge-
                                                                 macht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
                                                                 Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung kann gem.
                                                                 § 4a Abs. 4 BauGB in der Zeit der Auslegung zusätzlich auch im
                                                                 Internet unter www.stadt-spremberg.de eingesehen werden.
                                                                 Christine Herntier
                                                                 Bürgermeisterin

Übersichtsplan B-Plan Nr. 95 „Südanbindung Industriepark          0   10   20   30   40 m

Schwarze Pumpe“

 Öffentliche Auslegung des Entwurfes des
          Bebauungsplanes Nr. 103
            „Eigenheimstandort
   Neudorfer Weg/Schlesische Straße“
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg hat
nach Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen in der Sit-
zung am 30.05.2018 beschlossen, für das Gebiet „Eigenheim-
standort Neudorfer Weg/Schlesische Straße“ einen Bebau-
ungsplan Nr. 103 gemäß § 13b Baugesetzbuch im beschleu-
nigten Verfahren aufzustellen. Eine Umweltprüfung wird nicht
durchgeführt.
Gemäß § 3 Kommunalverfassung Brandenburg (BbgKVerf) und
§ 13b i.V.m. § 13a und § 13 Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
liegen der Plan und die Begründung des Entwurfes des Bebau-
ungsplanes Nr. 103 „Eigenheimstandort Neudorfer Weg/Schle-
sische Straße“ (siehe Übersichtsplan)
       vom 30.07.2018 bis einschließlich 31.08.2018
öffentlich aus.
Der räumliche Geltungsbereich des künftigen Bebauungspla-
nes umfasst das Gelände der ehemaligen Gärtnerei Jahr und
wird im Osten von der Schlesischen Straße sowie im Westen
vom Neudorfer Weg begrenzt.
Die Unterlagen können während folgender Zeiten in der Stadt-
verwaltung Spremberg, Fachbereich Planen und Bauen, Sach-
gebiet Stadtplanung, Am Markt 2, Zimmer 1.07, eingesehen
werden:
Mo.     7.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr
Di.     7.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi.     7.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr
Do.     7.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Fr.     7.30 bis 12.00 Uhr
Stellungnahmen zum Entwurf können während dieser Ausle-          Übersichtsplan
gungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht wer-
den. Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der
Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6
BauGB unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwal-

         Bebauungsplan Nr. 103 „Eigenheimstandort Neudorfer Weg/Schlesische Straße“
Amtsblatt für die Stadt Spremberg
10 | Spremberg                                                                                                        Nr. 9/2018

                                           Amtliche Bekanntmachung
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Spremberg
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg hat         Spremberg, 06.07.2018
in der Sitzung am 04.07.2018 beschlossen, den Aufstellungs-
beschluss für die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der     Christine Herntier
Stadt Spremberg aufzuheben. Das Planverfahren ist beendet.      Bürgermeisterin

                                           Amtliche Bekanntmachung
              Öffentlichkeitsbeteiligung zur 3. Stufe des Lärmaktionsplanes der Stadt Spremberg
Die Stadt Spremberg hat gemäß der EU-Umgebungslärm-             ·   Dresdener Straße/Hoyerswerdaer Straße ab Kreuzung Berliner
Richtlinie (2002/49/EG vom 25.06.2002) i.V.m. dem Gesetz zur        Straße bis zur Einmündung Neudorfer Weg/Kochsdorfer Weg
Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämp-      ·   Friedrichstraße ab Kleine Berliner Straße bis zur Wirthstraße
fung von Umgebungslärm vom 24.06.2005 einen Lärmakti-           ·   Karl-Marx-Straße bis Kreuzung Schlesische Straße
onsplan der Stufe 2 für die Stadt Spremberg aufgestellt (Be-    ·   Geschwister-Scholl-Straße/Kantstraße ab Karl-Marx-Straße
schluss G/V/13/0286). Gemäß o. g. Gesetz haben Gemeinden,       ·   Schloßstraße.
bei denen die Voraussetzungen des § 47 d des Bundesimmis-       Alle interessierten Bürger haben am 28.08.2018 um 16.00 Uhr
sionsschutzgesetzes (BImSchG) vorliegen, die Pflicht, bis zum   im Beratungsraum, Zimmer 2.03 der Stadtverwaltung Sprem-
18.07.2018/30.09.2018 einen Lärmaktionsplan der Stufe 3 auf-    berg, Am Markt 2, die Möglichkeit, sich über diese Planung zu
zustellen.                                                      informieren. Es wird Ihnen Gelegenheit zur Äußerung und Erör-
                                                                terung gegeben.
Die 3. Stufe der Lärmaktionsplanung für die Stadt Spremberg
betrifft insbesondere folgende Straßenabschnitte:               Christine Herntier
· Berliner Straße                                               Bürgermeisterin

Übersichtsplan
Nr. 9/2018                                                                                                         Spremberg | 11

 B) Inhaltsverzeichnis der Mitteilungen und Informationen         -   Sprechstunde des Ortsvorstehers von Lieskau Seite 16
 Informationen aus dem Rathaus                                    -   Sprechstunde des Ortsvorstehers von Sellessen Seite 16
 - Gremiensitzungen der Stadt Spremberg                           -   Sprechstunde des Ortsvorstehers von
     im Jahr 2018                                 Seite 11            Schwarze Pumpe                                Seite 16
 - Verkehrseinschränkungen zum Heimatfest                         - Sprechstunde des Ortsvorstehers von Terpe       Seite 16
     der Stadt Spremberg                          Seite 11        - Sprechstunde des Ortsvorstehers von Wadelsdorf Seite 16
 - Spendenaufruf zum Spremberger Heimatfest       Seite 12        - Sprechstunde des Ortsvorstehers von Weskow Seite 16
 - Kindertagesbetreuung in Spremberg              Seite 12        - Sprechstunde des Vorsitzenden des Ausschusses
 - Stellenausschreibung Sachbearbeiter                                für Bildung, Kultur, Sport und Soziales       Seite 16
     Stadtplanung (m/w)                           Seite 14        Bereitschaftsdienste                              Seite 17
 - Stellenausschreibung Juristischer                              Was - Wann - Wo                                   Seite 17
     Sachbearbeiter (m/w)                         Seite 15        Informationen aus Kirchen und
 - Sprechstunde bei Bürgermeisterin                               Glaubensgemeinschaften                            Seite 24
     Christine Herntier                           Seite 15        Vereine und Verbände haben das Wort               Seite 29
 - Sprechstunde des Ortsvorstehers von Cantdorf   Seite 16        Verschiedenes                                     Seite 38
 - Sprechstunde des Ortsvorstehers von Haidemühl Seite 16

                           Gremiensitzungen der Stadt Spremberg im Jahr 2018

 Gremium                                              Ort                                            Beginn         Termine 2018
 Stadtverordnetenversammlung (SVV)                    Ratssaal im Bürgerhaus                         14.00 Uhr      26.09., 07.11.,
                                                                                                                    05.12.
 Hauptausschuss (HA)                                  Ratssaal im Bürgerhaus                         18.00 Uhr      19.11.
 Ausschuss Bauen, Ordnung und Sicherheit (ABOS)       Ratssaal im Bürgerhaus                         18.00 Uhr      15.10., 12.11.
 Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales (BKSS)    Ratssaal im Bürgerhaus                         18.00 Uhr      17.10.
 Rechnungsprüfungsausschuss (RPA)                     Ratssaal im Bürgerhaus                         18.15 Uhr      09.10.
 Ortsbeirat Cantdorf                                  Kindertagesstätte                              18.00 Uhr      21.11.
 Ortsbeirat Graustein                                 „Alte Schule“                                  19.00 Uhr      05.11.
 Ortsbeirat Groß Luja                                 Sportlerheim                                   19.00 Uhr      11.10., 06.12.
 Ortsbeirat Haidemühl                                 Dorfgemeinschaftshaus                          18.00 Uhr      25.09., 20.11.
 Ortsbeirat Hornow                                    Gemeindezentrum                                18.30 Uhr      27.11.
 Ortsbeirat Lieskau                                   Dorfgemeinschaftshaus                          18.00 Uhr      06.11.
 Ortsbeirat Schönheide                                Gemeindeversammlungsraum Teichstraße           18.00 Uhr      15.11.
 Ortsbeirat Sellessen                                 Büro Ortsvorsteher                             18.30 Uhr      13.11.
 Ortsbeirat Schwarze Pumpe                            Grundschule „Geschwister Scholl“               18.00 Uhr      08.11.
 Ortsbeirat Terpe                                     Schwausch - Getränkequelle                     19.00 Uhr      14.11.
 Ortsbeirat Trattendorf                               Behindertenwerk GmbH                           18.00 Uhr      27.09., 22.11.
 Ortsbeirat Türkendorf                                Dorfgemeinschaftshaus Türkendorf               19.00 Uhr      24.09., 21.11.
 Ortsbeirat Wadelsdorf                                Gemeindebüro Wadelsdorf                        18.00 Uhr      20.09., 29.11.
 Ortsbeirat Weskow                                    Bürgerzentrum „Alte Schule“                    18.00 Uhr      17.09.
                                                      Feuerwehrgerätehaus                            18.00 Uhr      03.12.

                   Verkehrseinschränkungen zum Heimatfest der Stadt Spremberg
Der Wochenmarkt wird am Donnerstag, 09.08.2018, auf den           Zufahrt zu den Anwohnerparkplätzen und zum CCS-Parkdeck
Kleinen Markt verlegt.                                            sind frei. Eine entsprechende Umleitung wird ausgeschildert.
Der Kleine Markt wird ab Donnerstag, 09.08.2018, 06.00 Uhr,       Weiterhin kommt es am Freitag, 10.08.2018, ab 21.00 Uhr zu
bis Montag, 13.08.2018, 18.00 Uhr, gesperrt.                      kurzfristigen Verkehrseinschränkungen aufgrund des Lampio-
Ab Freitag, 10.08.2018, ist die Jüdengasse gesperrt.              numzuges: Start Berliner Kreuzung Fahrspur Dresdener Straße
Der Marktplatz wird ab Donnerstag, 09.08.2018, 06.00 Uhr, bis     (stadteinwärts), Dresdener Straße, Lange Straße, Georgenstra-
Montag, 13.08.2018, 18.00 Uhr, gesperrt.                          ße bis zum Festplatz Georgenstraße.
Ab Freitag, 10.08.2018, 06.00 Uhr, sind die Poststraße und die    Der Parkplatz Bahnhofstraße/Jägerstraße (an der Geschäfts-
Lange Straße voll gesperrt, Lieferverkehr frei.                   stelle der AOK) ist von Freitag, 10.08.2018, 06.00 Uhr, bis
Die Taxistände Am Markt werden in die Bahnhofstraße, neben        Sonntag, 12.08.2018, 22.00 Uhr, gesperrt.
dem CCS, Fahrtrichtung stadteinwärts verlegt.                     Die Schloßstraße/Bahnhofstraße werden am Samstag,
Ab Freitag, 10.08.2018, 08.00 Uhr, folgen weitere Sperrungen      11.08.2018, in der Zeit von 20.00 Uhr bis 24.00 Uhr voll gesperrt.
im Innenstadtbereich:                                             Zeitgleich wird in der Straße Am Schweizergarten eine Haltver-
- Sperrung Pfortenstraße ab Einfahrt Georgenstraße und ab         botszone eingerichtet.
   Burgstraße (Zufahrt zum Parkplatz Pfortenstraße ist ge-        Der Parkplatz Georgenstraße ist ab Freitag, 10.08.2018,
   währleistet)                                                   06.00 Uhr, bis Montag, 13.08.2018, 06.00 Uhr, gesperrt. Die
Ab Freitag, 10.08.2018, 12.00 Uhr, wird die Georgenstraße ab      Schausteller gastieren in diesem Jahr auf dem Festplatz in der
Höhe Einfahrt Jägerstraße bis zur Bergstraße voll gesperrt. Die   Georgenstraße.
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