Amtsblatt für die Stadt Spremberg
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Amtsblatt 26. Jahrgang Spremberg, 20. Juli 2018 Nummer 9 für die Stadt Spremberg Spremberger Anzeiger Kreisverkehr am 4. Juli offiziell freigegeben Am 26. Juni 2015 begann mit einem feierlichen 1. Spatenstich Die feierliche Freigabe haben Frank Süsser, Referatsleiter im am neuen Busbahnhof der Ausbau der Bundesstraße B 156 in Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Ines Spremberg. Ein über viele Jahre in enger Partnerschaft verfolg- Jesse, Staatssekretärin des Ministeriums für Infrastruktur und tes Konzept zwischen dem Landesbetrieb Straßenwesen Bran- Landesplanung sowie Sprembergs Bürgermeisterin Christine denburg und der Stadt Spremberg wurde damit umgesetzt und Herntier gemeinsam vorgenommen. zu Ende geführt. Kulturell umrahmt wurde die Freigabe durch die Darbietungen Nach intensiver Bauzeit konnte dieses Vorhaben 3 Monate frü- einer Kindergartengruppe aus dem KinderSPIELgarten des her fertig gestellt und am 4. Juli 2018 der endgültigen Nutzung Krankenhauses Spremberg sowie die Möglichkeit von Oldti- übergeben werden. merfahrten für alle Anwesenden.
2 | Spremberg Nr. 9/2018 Liebe Sprembergerinnen, liebe Spremberger, ich gebe zu, ich habe ausschussvorsitzenden steht: „Wir werden alle Hinwei- überlegt, ob ich die Ein- se aufnehmen und im Rahmen der Umweltprüfung wird wohner unserer Ortstei- das auch untersucht werden.“ le extra begrüße, habe Es geht auch darum, für den Industriepark Schwarze mich aber dagegen Pumpe die besten Voraussetzungen für eine positive entschieden. Ich bleibe Entwicklung zu schaffen und die Anbindung spielt da- bei meiner Meinung, die bei eine wichtige Rolle. Sie können mir glauben, aus ich auch in der letzten meiner aktiven Mitarbeit an den Themen zur Struktur- Stadtverordnetenver- entwicklung in der Lausitz weiß ich es mit Sicherheit: sammlung noch einmal Wenn wir mittelfristig keine neuen hochwertigen Indus- bekräftigt habe: Wir triearbeitsplätze schaffen, dann wird es sehr schwierig, sind alle Sprember- wenn nicht sogar unmöglich, den gewohnten Standard ger! Es ist nicht so, wie zu halten. Aber das ist doch nicht gegen die Menschen manch einer immer wieder vermutet, öffentlich äußert gerichtet, warum wird so etwas suggeriert? und meint, dafür auch Beweise zu haben. Ich war in diesem Zusammenhang sehr erstaunt und Die Stadtverwaltung und insbesondere ich als Bürger- auch verärgert, welche Schlussfolgerungen da aus der meisterin treffen keine Entscheidungen gegen unsere Vorlage zum Offenlagebeschluss „Südanbindung In- Ortsteile. Es ist in allen Städten so, das ist einfach der dustriepark Schwarze Pumpe“ gezogen wurden. Genau Charakter einer Stadt, dass es ein Zentrum gibt und das Gegenteil ist der Fall: Die Offenlage des B-Planent- Randbereiche. Das trifft für die Kernstadt zu, auch da wurfes ist ein Mittel, um den Bürgern die Wahrnehmung gibt es Unterschiede zwischen Stadtmitte und Außen- ihrer demokratischen Grundrechte zu sichern und sich bezirken. Genauso verhält es sich mit unseren Orts- durch Beteiligung aktiv in den Planungsprozess einzu- teilen. bringen. Dabei werden natürlich alle Bedenken erfasst, Wie oft wurde kritisch bemängelt, dass die Innenstadt geprüft und in einem Abwägungsprozess sorgfältig ab- gewogen. Daran halten sich die Verwaltung und auch nicht mehr so attraktiv ist. Nun haben wir mit dem die Abgeordneten. Nur die Beteiligung muss vom Bür- Verfügungsfonds endlich ein geeignetes Instrument ger selbst ausgehen und die Möglichkeit wird mit der gefunden, um die Innenstadt aufzuwerten für alle Offenlage der Planungsunterlagen eingeräumt. Spremberger und auch für unsere Gäste. Das nun Ärgern muss man sich auch über die Verwüstungen, die wieder infrage zu stellen mit dem Hinweis, „das wäre in unserem Stadtpark am Brunnen angerichtet wurden. ja nichts für die Ortsteile“, ist nicht zu verstehen. Egal ob es Diebstahl oder die Lust an Zerstörung war, Die Stadtverordneten stellen trotz schwieriger finanzi- das ist eine Sauerei! Der Laga e. V., der Georgenberg- eller Situation die Kulturmittel für die Ortsteile zur Ver- verein, die Mitarbeiter des Betriebshofes und viele eh- fügung. Das ist auch viel Geld. Die Dorfgemeinschafts- renamtliche Helfer tun viel für die Pflege des Stadtpar- einrichtungen werden unterhalten und bei Bedarf, kes. z. B. aktuell in Graustein, neu geplant. In einer Nacht wird dann so viel Schaden angerichtet, da Die Kitas in unseren Ortsteilen stehen den innerstäd- kann man nur wütend und traurig sein. tischen Einrichtungen in nichts nach. Es gibt in der Ich hatte mir vorgenommen, in meiner regelmäßigen Ko- Innenstadt Kitas, die noch saniert werden müssen, lumne im Amtsblatt möglichst positiv über unsere Stadt genauso wie in den Ortsteilen. Es gibt Straßenbau- zu berichten, ohne die Probleme unter den Tisch zu maßnahmen in der Innenstadt und in den Ortsteilen. kehren. Deshalb auch heute: Wir leben in einer schönen Lärm gibt es in der Innenstadt und in einigen Ortstei- Stadt. Ich war zu vielen Festen in den Ortsteilen einge- len. Das Unkraut wächst überall, in der Innenstadt und laden, es gab einige Jubiläen unserer Ortsfeuerwehren, in den Ortsteilen. Unsere fleißigen Mitarbeiter des Be- das 24-Stunden-Schwimmen war wie immer toll, mäch- triebshofes reagieren bei Bedarf schnell und unkom- tig was los in Spremberg. pliziert und helfen auch mal außerhalb und zusätzlich Nun kam eine ganz neue Veranstaltung dazu, die „Weiße zum Grünpflegeplan. Tafel“. In der letzten Stadtverordnetenversammlung wurde Sowohl das Weinfest in der Karl-Marx-Straße ist zu er- auch zum Thema Lärm im Ortsteil Schwarze Pumpe wähnen als auch das Programm auf unserer Freilicht- diskutiert. Dieser Ortsteil wurde, und das war und ist bühne ist toll, für jeden Geschmack ist etwas dabei! dringend erforderlich, durch die Umgehungsstraße, Ich nehme jede Einladung und jeden Termin wahr, den die Nordanbindung und auch durch die Änderung der ich einrichten kann. Tun Sie das auch und Sie werden Beschilderung vom Verkehrslärm entlastetet. sehen, es ist so viel los in der Stadt und in den Ortstei- Seit 4 Jahren arbeiten wir daran, nun auch den Kreis len, man schafft gar nicht alles! zu schließen und die Südanbindung zu bauen. Die Also genießen Sie das Angebot, bleiben Sie kritisch Wirtschaftsförderung, der Zweckverband Industrie- aber auch optimistisch! park Schwarze Pumpe, Verwaltung und Abgeordnete arbeiten Hand in Hand. Und wenn es erforderlich ist, Ich wünsche Ihnen einen tollen Sommer! eine Lärmschutzwand zu bauen, dann wird das auch Ihre Bürgermeisterin geschehen. Das Angebot von Verwaltung und Bau- Christine Herntier
Nr. 9/2018 Spremberg | 3 In dieser Ausgabe lesen Sie A) Amtliche Bekanntmachungen - Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg vom 04.07.2018 Seite 3 - Allgemeinverfügung für Festbesucher, Festteilnehmer, Akteure und Gewerbetreibende während des Heimatfestes 2018 in Spremberg Seite 4 - Bekanntmachung der Bekanntmachungsanordnung der Ergänzungssatzung „Hasenheide“ Seite 7 - Amtliche Bekanntmachung Ergänzungssatzung „Hasenheide“ der Stadt Spremberg Seite 7 - Amtliche Bekanntmachung - Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 104 „Wohnen an der Bergstraße“ Seite 7 - Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 95 „Südanbindung Industriepark Schwarze Pumpe“ Seite 8 - Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 103 „Eigenheimstandort Neudorfer Weg/ Schlesische Straße“ Seite 9 - Amtliche Bekanntmachung - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Spremberg Seite 10 - Amtliche Bekanntmachung - Öffentlichkeitsbeteiligung zur 3. Stufe des Lärmaktionsplanes der Stadt Spremberg Seite 10 B) Inhaltsverzeichnis der Mitteilungen und Informationen Seite 11 IMPRESSUM Amtsblatt für die Stadt Spremberg Spremberger Anzeiger Herausgeber: Die Bürgermeisterin der Stadt Spremberg, Am Markt 1, 03130 Spremberg, Tel.: (03563) 340-0 Verantwortlich für Amtliche Bekanntmachungen sowie Mitteilungen und Informationen: Die Bürgermeisterin der Stadt Spremberg, Am Markt 1, 03130 Spremberg, Tel.: (03563) 340-0 Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, An den Steinenden 10, 04916 Herzberg (Elster), Tel.: (03535) 489-0 Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen: LINUS WITTICH Medien KG, An den Steinenden 10, 04916 Herzberg (Elster), vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzberg Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf und wird unentgeltlich frei Haus an alle Haushalte der Stadt Spremberg verteilt. Außerhalb des Verbreitungsgebietes kann das Amtsblatt zum Jahresabopreis von 41,30 Euro (inklusive MwSt., Porto und Versand) über den Verlag unter der o. g. An- schrift bezogen werden. Einzelexemplare des Amtsblattes können bis zu 3 Monate nach Erscheinen zum Preis von je 2,95 Euro (inklusive MwSt., Porto und Versand) oder als PDF für 1,75 Euro pro Ausgabe oder zum Jahresabopreis von 24,50 Euro über den Verlag unter der o. g. Anschrift bezogen werden. Kopien der Amtsblätter sind bei der Stadt Spremberg, Stadtarchiv, Bürgerhaus, Am Markt 2, 03130 Spremberg, montags, dienstags und donnerstags von 9.00 bis 12.00 Uhr sowie dienstags von 13.00 bis 18.00 Uhr, gegen eine Gebühr i. H. v. 0,50 Euro je DIN-A4-Seite (bei bis zu 50 Seiten) bzw. i. H. v. 0,25 Euro je DlN-A4-Seite (ab der 51. Seite) erhältlich. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur der Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg vom 04.07.2018 Gegenstand G/VI/18/0178 Gegenstand G/VI/18/0246 Schließung und Aufhebung von Teilflächen der kommuna- Bebauungsplan Nr. 104 „Wohnen an der Bergstraße“ - Auf- len Friedhöfe der Stadt Spremberg stellungsbeschluss Im Ergebnis der Diskussion zur 1. Fortschreibung der Fried- Für das Gebiet „Wohnen an der Bergstraße“ in der Gemarkung hofskonzeption der Stadt Spremberg wird eine Teilfläche des Spremberg, Flur 18, Flurstücke 47 und 320 wird ein Bebau- Friedhofes Sellessen aufgehoben und Teilflächen auf den ungsplan Nr. 104 (Anlage 2) gemäß § 13a Abs. 1 Baugesetz- Friedhöfen Cantdorf, Groß Luja, Graustein, Terpe, Trattendorf, buch (BauGB) und § 3 Kommunalverfassung Brandenburg Türkendorf, Schwarze Pumpe Nord, Schönheide, Slamen, Sel- (BbgKVerf) im beschleunigten Verfahren aufgestellt. lessen, Weskow und Waldfriedhof geschlossen. Planungsziel: Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes Die betroffenen Teilflächen der Friedhöfe sind auf Luftbildern (WA) gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) gekennzeichnet, die der Beschlussvorlage als Anlagen beige- Eine Umweltprüfung wird nicht durchgeführt. fügt sind. Gegenstand G/VI/18/0247 Gegenstand G/VI/18/0239 „Richtlinie der Stadt Spremberg zur Mittelvergabe aus Ergänzungssatzung „Hasenheide“ - Abwägungsbeschluss dem Verfügungsfonds in der Einkaufsinnenstadt“ Der Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen (s. Anlage) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg rich- wird gebilligt. tet innerhalb der „Einkaufsinnenstadt“ einen Verfügungsfonds ein und beschließt als Grundlage die „Richtlinie der Stadt Gegenstand G/VI/18/0240 Spremberg zur Mittelvergabe aus dem Verfügungsfonds in der Ergänzungssatzung „Hasenheide“ - Satzungsbeschluss Einkaufsinnenstadt“ (siehe Anlage). Die Ergänzungssatzung „Hasenheide“ in Spremberg wird ge- mäß § 34 Abs. 4 und 6 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung Gegenstand G/VI/18/0248 beschlossen. Aufgabenstellung zum grundhaften Ausbau der Lustgar- Die Begründung wird gebilligt. ten - und Fröbelstraße zur barrierefreien Erschließung des Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Ergänzungssatzung Gesundheitszentrums „Hasenheide“ ortsüblich bekannt zu machen. Zur barrierefreien Erschließung des Gesundheitszentrums wer-
4 | Spremberg Nr. 9/2018 den die Lustgartenstraße von der Einmündung Heinrichstraße Allgemeinverfügung für Festbesucher, bis zur Wendenstraße und die Fröbelstraße von der Einmün- dung Petrigasse bis zur Lustgartenstraße grundhaft und barri- Festteilnehmer, Akteure und erefrei ausgebaut. Gleichzeitig erfolgt die Erneuerung des Re- Gewerbetreibende während gen- und Schmutzwassernetzes und der Straßenbeleuchtung. des Heimatfestes 2018 in Spremberg Die Maßnahme ist Bestandteil des beschlossenen und geneh- migten Umsetzungsplanes 2018 – 2020. Somit wird die Maß- Adressaten: nahme aus Fördermitteln des Programmes „Stadtumbau – Auf- Diese Verfügung richtet sich an alle Personen, die sich während des wertung“ finanziert. Heimatfestes 2018 in der Stadt Spremberg im Festgelände aufhal- ten. Die Anordnung der Punkte 4 und 5 dieser Verfügung richtet Gegenstand G/VI/18/0250 sich an alle Gewerbetreibenden, die während des Heimatfestes Bebauungsplan Nr. 95 „Südanbindung Industriepark 2018 auf Flächen außerhalb geschlossener Räume im Festbereich Schwarze Pumpe“ - Billigungs- und Offenlagebeschluss und in angrenzenden Straßen ein Gaststättengewerbe betreiben. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 95 „Südanbindung In- Die Stadt Spremberg erlässt folgende dustriepark Schwarze Pumpe“ mit der Begründung wird in der Allgemeinverfügung vorliegenden Fassung gebilligt. für Festbesucher, Festteilnehmer, Akteure und Gewerbetrei- Der Entwurf des Bebauungsplanes und seine Begründung sind bende während des Heimatfestes 2018 in Spremberg: nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen 1. Das Heimatfest 2018 findet zu folgenden Hauptveranstal- und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung tungszeiten statt: zu benachrichtigen. Eine Umweltprüfung wird durchgeführt. Der Umweltbericht ist ein gesonderter Teil der Begründung. 10.08.2018 17:00 Uhr bis 24:00 Uhr Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Offenlage ortsüblich 11.08.2018 00:00 Uhr bis 03:00 Uhr bekannt zu machen. 09:00 Uhr bis 24:00 Uhr Gegenstand G/VI/18/0251 12.08.2018 00:00 Uhr bis 03:00 Uhr Änderung der Aufgabenstellung zum Ausbau des Johann- 10:00 Uhr bis 22:00 Uhr Sebastian-Bach-Weges (barrierefreier Ausbau) 2. Die Nachtruhe wird im Veranstaltungsgelände wie folgt Der Johann-Sebastian-Bach-Weg wird zwischen Adolf-Damasch- verkürzt: ke-Platz und Grazer Straße grundhaft und barrierefrei ausgebaut, 10.08.2018 22:00 Uhr bis 24:00 Uhr einschließlich Entwässerung und Straßenbeleuchtung. 11.08.2018 00:00 Uhr bis 04:00 Uhr Gegenstand G/VI/18/0255 22:00 Uhr bis 24:00 Uhr Bezuschussung von Betriebs- und Personalkosten für die 12.08.2018 00:00 Uhr bis 04:00 Uhr Stiftung Sozialpädagogische Institut Berlin „Walter May“ 3. Der Betrieb von Tonwiedergabegeräten im Freien wird inner- zum Betreiben des Mehrgenerationszentrum – Berg- halb des Veranstaltungsgeländes für folgende Zeiten gestattet: schlösschen Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: 10.08.2018 17:00 Uhr bis 24:00 Uhr 1. Die Stiftung Sozialpädagogische Institut Berlin „Walter 11.08.2018 00:00 Uhr bis 02:30 Uhr May“ erhält für die Betreibung des Mehrgenerationszent- 09:00 Uhr bis 24:00 Uhr rums „Bergschlösschen“, für die Jahre 2019 bis 2023 jähr- 12.08.2018 00:00 Uhr bis 02:30 Uhr lich einen Personalkostenzuschuss in Höhe von 158.000 € 10:00 Uhr bis 21:30 Uhr und einen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 52.000 €. 4. Der gewerbsmäßige Ausschank alkoholischer Getränke im 2. Der Personalkostenzuschuss, gemäß Punkt 1 des Be- Freien ist innerhalb des Festgeländes und in unmittelbar schlusses, wird entsprechend der Tarifentwicklung für den angrenzenden Straßen zu folgenden Zeiten untersagt: öffentlichen Dienst im Bereich der Kommunen angepasst. 11.08.2018 03:00 Uhr bis 09:00 Uhr Dies gilt für alle Tarifabschlüsse ab dem Jahr 2020. 12.08.2018 03:00 Uhr bis 10:00 Uhr 3. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Betreibervertrag inhaltlich dahingehend zu überarbeiten. 5. Während der Veranstaltungszeiten ist im Festgelände 4. Die Stiftung hat die Möglichkeit, rechtzeitig vor Ablauf des (räumlicher Geltungsbereich) der gewerbsmäßige Aus- Jahres 2023, bei Bedarf einen erneuten Antrag auf Fortfüh- schank von Getränken in Glasbehältnissen untersagt. Die- rung der Bezuschussung für die Arbeit des Mehrgenerati- ses Verbot gilt nicht für Räumlichkeiten und Freiflächen von onszentrums Bergschlösschens zu stellen. ortsfesten Schank- und Speisewirtschaften, sofern durch Gegenstand G/VI/18/0260 den Betreiber sichergestellt werden kann, dass der Ver- Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für die 8. Ände- zehr dieser Getränke ausschließlich an der Stätte der Leis- rung des Flächennutzungsplans der Stadt Spremberg tung erfolgt oder wenn auf Trinkgläser ein angemessenes Die am 19.07.2017 von der Stadtverordnetenversammlung der Pfandgeld, von mindestens 2,00 €, erhoben wird. Stadt Spremberg beschlossene Aufstellung der 8. Änderung 6. Es ist untersagt, im Festgelände Kleidungsstücke zu des Flächennutzungsplans der Stadt Spremberg wird in An- tragen, die extremistische, verfassungsfeindliche, straf- wendung von § 2 Baugesetzbuch (BauGB) und § 3 Kommunal- rechtlich sanktionierte oder Gewalt verherrlichende Be- verfassung Brandenburg (BbgKVerf) aufgehoben. kundungen beinhalten oder dies zum Ausdruck bringen. Der Beschluss ist nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich Das Gleiche gilt, wenn durch das Tragen dieser Kleidungs- bekannt zu machen. stücke im Zusammenhang mit dem Auftreten Einzelner oder von Gruppierungen Machtdemonstrationen, die aus Gegenstand G/VI/18/0262 Sicht der Allgemeinheit eine bedrohliche Wirkung entfal- Stadtumbau- 1. Änderung Umsetzungsplan 2018 bis 2020 ten können, hervorgerufen oder gefördert werden. Einge- Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: schlossen ist dabei auch ein Verbot für das Tragen von 1. Der Umsetzungsplan wird im Teilprogramm Aufwertung Kleidungsstücken (Kutten), die mit Abzeichen und Emb- um die Maßnahmen Verfügungsfonds (B2- Öffentlichkeits- lemen versehen sind, die auf eine Zugehörigkeit zu Mo- arbeit und B 5 Maßnahmen im öffentlichen Raum) ergänzt. torradgruppierungen, wie Gremium MC, Hells Angels MC, 2. Die Maßnahme B 5 Johann-Sebastian-Bach-Weg wird aus Red Devils MC, Provocateur MC, Rolling Wheels, Bandi- dem Umsetzungsplan 2015 bis 2017 nachrichtlich über- dos MC, Bulldoze e. V., Beast Riders MF und Straigt East nommen. Company versehen sind. Das vorgenannte Verbot bezieht Christine Herntier, Bürgermeisterin sich auf das gesamte Veranstaltungsgelände.
Nr. 9/2018 Spremberg | 5 Darüber hinaus ist es untersagt, im Festgelände durch das Zu Ziffer 4: Auftreten oder das Gesamterscheinungsbild von Perso- Das Heimatfest in Spremberg ist aufgrund seiner langjährigen nen Gewalt zu verherrlichen bzw. dazu aufzurufen, staat- Tradition zu einer überregional bedeutsamen Veranstaltung ge- liche Behörden oder Personen, die im staatlichen Auftrag wachsen und über die Grenzen der Stadt Spremberg hinaus tätig sind bzw. Minderheiten zu verunglimpfen, Intoleranz bekannt und beliebt. Es ist das bedeutendste Volksfest für die zu fördern sowie historische Ereignisse einseitig zu instru- Stadt Spremberg, welches regelmäßig eine Vielzahl von Besu- mentalisieren. Dies gilt auch für Bekundungen mit vorste- chern und Gästen anlockt. Die Veranstaltungen enden in der hend beschriebenem Inhalt, eingeschlossen das Tragen Nacht von Freitag zu Samstag und von Samstag zu Sonntag oder offene Mitführen von dementsprechenden Sachen, um jeweils 03:00 Uhr und am Sonntag um 22:00 Uhr. Aus den Symbolen, Kennzeichen, Codes oder dergleichen. Erfahrungen der vorangegangenen Heimatfeste in Spremberg 7. Es ist untersagt während der Veranstaltungszeiten im ist festzustellen, dass im Anschluss an die Veranstaltungen bei Bereich des Festgeländes unbemannte Luftfahrtsysteme ungehindertem Ausschank die Veranstaltungsbesucher an den (sog. Drohnen) steigen zu lassen. Veranstaltungsorten verbleiben und durch ihr Verhalten (laute 8. Räumlicher Geltungsbereich: Gespräche, Rufe und sonstige Artikulationen) Störungen der Die Anordnungen und Verbote der Ziffern 2 bis 7 dieser Nachtruhe hervorrufen. Gleichzeitig ist festzustellen, dass mit Allgemeinverfügung gelten für alle öffentlichen Straßen zunehmendem Alkoholkonsum auch die Hemmschwelle für ein Wege und Plätze und für die der Allgemeinheit frei zu- aggressives Auftreten gegenüber Unbeteiligten und Sicher- gänglichen Flächen innerhalb der in der Anlage kartiert heitskräften sinkt. Dies führt einerseits zu Gefahren für beson- dargestellten Festbereiche für das Heimatfest 2018 in ders schützenswerte Rechtsgüter und andererseits zu nicht Spremberg. hinnehmbaren Belästigungen für die unmittelbar betroffenen 9. Diese Verfügung gilt befristet vom 10. August 2018 ab Anwohner und verletzt diese in ihren Rechten. Mit geeigneten 12:00 Uhr bis zum Ablauf des 12. August 2018. Maßnahmen ist sicherzustellen, dass die Rechte der Anwoh- 10. Die sofortige Vollziehung dieser Verfügung wird hiermit ner im erforderlichen Maß geschützt werden. Durch ein zeitlich angeordnet. beschränktes Ausschankverbot kann diesem Anliegen gerecht 11. Die Allgemeinverfügung gilt mit der Veröffentlichung im werden, ohne dass dadurch die Qualität des Heimatfestes we- Amtsblatt für die Stadt Spremberg als öffentlich bekannt sentlich beeinträchtigt wird. Durch Einstellung des Ausschank- gegeben. betriebes wird den Gästen eine Motivation zum Verlassen des Festgeländes gegeben. Eine Interessenabwägung zwischen Begründung: den Interessen der Anwohner und den wirtschaftlichen Inter- Zu Ziffern 2 und 3: essen der Anbieter auf dem Heimatfest in der Stadt Spremberg Gemäß § 10 (1) Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG) in führt zu dem Ergebnis, dass die schutzwürdigen Belange der der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juli 1999 (GVBl.I/99, Anwohner und das Sicherheitsbedürfnis in diesem Punkt den [Nr. 17], S.386), zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes wirtschaftlichen Interessen der Anbieter überwiegen. Durch die vom 08. Mai 2018 (GVBl. I/18, [Nr. 8], S.17) sind in der Zeit von zeitliche Dauer der Veranstaltungen und die Möglichkeit bis da- 22 Uhr bis 6 Uhr Betätigungen verboten, welche die Nachtru- hin den Ausschank zu betreiben, wird den Gewerbetreibenden he zu stören geeignet sind. Nach § 11 (2) LImschG ist die Be- bereits die Möglichkeit eingeräumt, über die gesetzlich festge- nutzung von Tongeräten im Freien verboten, soweit hierdurch legte Nachtruhe hinaus, ihre wirtschaftlichen Interessen zu ver- die Nachbarschaft oder Allgemeinheit belästigt werden kann. folgen. Andererseits wird durch den festgesetzten Ausschank- Tongeräte sind alle Geräte, die der Erzeugung oder Wiederga- schluss den betroffenen Anwohnern dann die Möglichkeit einer be von Schall und Schallzeichen dienen, insbesondere Laut- ungestörten Nachtruhe ab diesem Zeitpunkt eingeräumt. Es sprecher, Musikinstrumente und ähnliche Geräte. Gemäß § 21 kann nicht hingenommen werden, dass die Zeit der verblei- LImschG i.V.m. § 10 (3) LImschG bzw. § 11 (4) LImschG ist die benden Nachtruhe durch den Ausschank über das Veranstal- örtliche Ordnungsbehörde berechtigt, bei öffentlichem Interes- tungsende hinaus und den damit zu erwartenden und von den se Ausnahmen von den vorgenannten Verboten zuzulassen. Besuchern ausgehenden Störungen, beeinträchtigt wird. Die Ausnahmen setzen voraus, dass alle Möglichkeiten zu ei- ner verhältnismäßigen Reduzierung der Lärmbelastung genutzt Zu Ziffer 5: werden und dass ein öffentliches Interesse an der Veranstal- Aus der Lebenserfahrung heraus kann eingeschätzt werden, tung besteht. dass bei Volksfesten entleerte Getränkeverpackungen aus Die Durchführung des Heimatfestes in Spremberg liegt im öf- Glas (z.B. kleine Schnapsflaschen, Weinflaschen oder Soft- fentlichen Interesse. Das Heimatfest ist eine traditionelle Ver- drinks) achtlos weggeworfen werden. Aufgrund der Vielzahl der anstaltung in Spremberg, an der der überwiegende Teil der Veranstaltungsbesucher sind sowohl Bewegungsfreiheit und Einwohner sowie ehemalige Einwohner und sehr viele Gäste Sicht auf die Laufwege stark eingeschränkt. Umherliegende außerhalb der Stadtgrenzen regelmäßig teilnehmen. Diese Ver- Glasflaschen können nicht ohne weiteres erkannt werden. Es anstaltung hat für die Stadt Spremberg eine außergewöhnlich besteht hierbei die Gefahr, dass sich Veranstaltungsbesucher hohe Bedeutung und stellt jedes Jahr den Höhepunkt im Ver- an umherliegenden Glasscherben ernsthafte Schnittverletzun- anstaltungskalender der Stadt Spremberg dar. Es wird einge- gen zufügen können. Durch ein Verbot des Ausschankes von schätzt, dass aufgrund der Bedeutung dieser Veranstaltung und Getränken in Glasbehältnissen kann diesen Gefahren entgegen der hohen Identifikation der überwiegenden Zahl der Einwoh- gewirkt werden. Es ist den Gewerbetreibenden auch problem- ner der Stadt mit gerade dieser Veranstaltung das öffentliche los möglich, in Glasbehältnissen angebotene Fertiggetränke Interesse an der Durchführung der Veranstaltung gegenüber in Plastikbehältnisse umzufüllen und dann an die Gäste ab- dem Schutzbedürfnis der im Festbereich lebenden Anwohner zugeben. Wird auf Trinkgläser ein angemessenes Pfandgeld und der Nachbarschaft überwiegt. Der Schutz der benachbar- erhoben, gilt das Ausschankverbot in Glasbehältnissen nicht. ten Anwohner zur Gewährleistung einer störungsfreien Nacht- Es wird dann davon ausgegangen, dass eine Rückgabe der ruhe muss in diesem Fall während des Heimatfestes 2018 ge- Pfandgläser erfolgt und deshalb in diesen genüber dem öffentlichen Interesse an der Durchführung der Fällen keine Gefahr für die Gesundheit der Festbesucher be- Veranstaltung während der festgesetzten Veranstaltungszeiten steht. zurücktreten. Dies ist zumutbar, weil durch die Begrenzung der Die Anordnungen unter Ziffer 4 stützen sich auf § 6 Abs. 2 Veranstaltungszeiten sichergestellt ist, dass die Beeinträchti- und zu Ziffer 5 auf § 6 Abs.1 Brandenburgisches Gaststätten- gungen für die Anwohner so gering wie möglich gehalten wer- gesetz (BbgGastG) vom 02. Oktober 2008 (GVBl. I/08, [Nr.13], den und die Nachtruhe mit Ende der Veranstaltung konsequent S.218), geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 07. Juli 2009 durchgesetzt wird. (GVBl.I/09, [Nr.12], S. 262, 268). Danach kann zu Ziffer 2 aus
6 | Spremberg Nr. 9/2018 besonderem Anlass der gewerbsmäßige Ausschank alkoho- und die Friedlichkeit der Veranstaltung zu untermauern, ist die lischer Getränke vorübergehend für eine bestimmte Zeit und festgesetzte Anordnung durchaus geeignet und erforderlich. für einen bestimmten örtlichen Bereich ganz oder teilweise un- Die Angemessenheit wird durch die zeitliche und räumliche Be- tersagt werden, wenn dies zur Aufrechterhaltung der öffentli- schränkung begründet. chen Sicherheit oder Ordnung erforderlich ist. Das Erfordernis Zu Ziffer 7: ist gegeben, da durch diese konkretisierende Anordnung aus Nach § 1 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ord- Anlass des Heimatfestes 2018 die Einhaltung der bestehenden nungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz – OBG) in der Fas- Rechtsordnung gewährleistet und höherwertige Rechtsgüter, sung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (GVBl. I/96, wie die Unversehrtheit des menschlichen Körpers sicherge- [Nr. 21], S. 266), zuletzt geändert durch Art. 15 des Gesetzes stellt werden sollen. Durch die zuständige Behörde können vom 25. Januar 2016 (GVBl. I/16, [Nr. 5]) hat die örtliche Ord- zum Schutz der Gäste vor Gefahren für Leben oder Gesundheit nungsbehörde die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicher- jederzeit Anordnungen erlassen werden. Die Zuständigkeit der heit oder Ordnung abzuwehren. Die zu schützenden Interessen, örtlichen Ordnungsbehörde ergibt sich dabei aus § 1 Abs. 1 in diesem Fall die Abwehr von Gefahren für die Festteilnehmer Nr. 11 und 12 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkei- und Festbesucher, liegen im Territorium der Stadt Spremberg. ten nach dem Brandenburgischen Gaststättengesetz (Bran- Nach § 4 (1) und § 5 (1) OBG ist die Stadt Spremberg örtlich und denburgische Gaststättengesetzzuständigkeitsverordnung sachlich zuständig. Aufgrund § 13 (1) OBG können die örtlichen – BbgGastGZV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. Ordnungsbehörden Maßnahmen treffen, um eine im einzelnen Oktober 2008 (GVBl. II/08,[Nr. 24], S. 390). Falle bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ord- Zu Ziffer 6: nung abzuwehren. Das Einschreiten durch Verfügung des Ver- Nach § 1 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ord- botes nach Ziffer 7 ist erforderlich, um jede Verletzung von den nungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz – OBG) in der Fas- unter die Begriffe öffentliche Sicherheit oder Ordnung fallenden sung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (GVBl. I/96, Normen, Rechten und Rechtsgütern zu vermeiden. Nach § 14 [Nr. 21], S. 266), zuletzt geändert durch Art. 15 des Gesetzes OBG ist der Behörde bei der Auswahl der anzuordnenden Maß- vom 25. Januar 2016 (GVBl. I/16, [Nr. 5]) hat die örtliche Ord- nahmen Ermessen eingeräumt. Das Verbot der Ziffer 7 zum Ab- nungsbehörde die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicher- stellen der Gefahr stellt das mildeste Mittel des Einschreitens heit oder Ordnung abzuwehren. Die zu schützenden Interessen, dar und ist somit geeignet, erforderlich und angemessen. in diesem Fall die Abwehr von Gefahren für die Festteilnehmer Im Festgelände halten sich während der Veranstaltungszeiten und Festbesucher, liegen im Territorium der Stadt Spremberg. regelmäßig große Menschenmengen auf. Um die Veranstal- Nach § 4 (1) und § 5 (1) OBG ist die Stadt Spremberg örtlich und tungsbesucher im Falle einer Betriebsstörung beim Betrieb sachlich zuständig. Aufgrund § 13 (1) OBG können die örtlichen eines unbemannten Luftfahrtsystems und dem damit einher- Ordnungsbehörden Maßnahmen treffen, um eine im einzelnen gehenden ungesteuerten und unkontrollierbaren Abgang vor Falle bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Verletzungen zu schützen ist die Anordnung erforderlich, ge- Ordnung abzuwehren. Das Einschreiten durch Verfügung des eignet und angemessen. Der Schutz des grundgesetzlich ga- Verbotes nach der Ziffer 6 ist erforderlich, um jede Verletzung rantierten Rechtsgutes der körperlichen Unversehrtheit ist hier von den unter die Begriffe öffentliche Sicherheit oder Ordnung höher zu bewerten, als das Interesse des Einzelnen im Bereich fallenden Normen, Rechten und Rechtsgütern zu vermeiden. des Veranstaltungsgeländes während der Veranstaltungszeiten Nach § 14 OBG ist der Behörde bei der Auswahl der anzuord- unbemannte Luftfahrtsysteme, auch wenn sie aufgrund ihrer nenden Maßnahmen Ermessen eingeräumt. Das Verbot der Bauart und Beschaffenheit nicht dem luftfahrtrechtlichen Er- Ziffer 6 zum Abstellen der Gefahr stellt das mildeste Mittel des laubnisvorbehalt unterliegen, zu betreiben. Einschreitens dar und ist somit geeignet, erforderlich und an- gemessen. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung erfolgte gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Das Heimatfest trägt den Charakter eines toleranten und fried- Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBl. I lichen Volksfestes. Dem trägt das unter Ziffer 6 genannte Ver- S. 686), zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 2 des Gesetzes vom bot Rechnung und bildet die Grundlage möglichen Störungen 08. Oktober 2017 (BGBl. I S. 3546). bereits im Vorfeld entgegenzuwirken, um einen reibungslosen Die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen entfällt, wenn Ablauf der Veranstaltung sicherzustellen. Das Auftreten von die sofortige Vollziehung im öffentlichen Interesse von der Be- Personen oder Personengruppen in den unter Punkt 6 der hörde, die die Allgemeinverfügung erlassen hat, besonders Verfügung aufgeführten Kleidungsstücke ist mit dem Charak- angeordnet ist. Der angeordneten sofortigen Vollziehung liegt ter der Veranstaltung Heimatfest nicht vereinbar und löst bei eine Abwägung des öffentlichen Interesses an der sofortigen vielen friedvoll eingestimmten Festbesuchern Ängste aus. Das Vollziehung dieser Verfügung und dem Aussetzungsinteresse Heimatfest ist mit all seinen Programmpunkten auf Familien als des Adressaten zugrunde. Das Überwiegen des öffentlichen Hauptbesuchergruppe ausgerichtet. Interesses ergibt sich im Wesentlichen schon aus den Grün- Das angeordnete Verbot stellt eine präventive Maßnahme für den, die für die Anordnung selbst maßgeblich sind. Das öffent- einen begrenzten Raum innerhalb der Stadt Spremberg und liche Interesse zur Abwehr von Gefahren für Leib und Leben als eine begrenzte Zeit dar, um die Veranstaltungssicherheit für die Rechtsgut höchsten Ranges sowie der Schutz der bestehen- erwarteten Besucher und Gäste deutlich zu verbessern. Das den Rechtsordnung überwiegt vorliegend gegenüber den wirt- demonstrative Auftreten von Mitgliedern sog. Rockergruppen schaftlich geprägten Interessen der Gewerbetreibenden und ist durchaus geeignet Dritte zu beunruhigen und Auseinander- den Interessen der genannten Minderheiten. Ohne die Anord- setzungen zwischen den in Konkurrenz stehen Gruppierungen nung der sofortigen Vollziehung würden im Falle eines Rechts- auszulösen, wobei unbeteiligte Festbesucher in nicht unerheb- behelfes die getroffenen Festsetzungen ins Leere laufen, was licher Anzahl in Gefahr geraten können. Mit der Festsetzung dazu führen kann, dass die zu schützenden Rechtsgüter nicht wird den vom Verbot betroffenen Gruppierungen die Möglich- hinreichend geschützt werden können. Hier überwiegt das öf- keit genommen, durch auffällige Kennzeichen ihrer Gruppenzu- fentlichen Interesse an einer sicheren und friedvollen Durch- gehörigkeit, gegenseitige Provokationen und Auseinanderset- führung der Veranstaltung, gegenüber dem Interesse Einzel- zungen auszulösen. Es liegen Erkenntnisse vor, dass gerade ner sich in bestimmten Kleidungsstücken zu zeigen, um damit in der Region in und um Spremberg konkurrierende Gruppie- einhergehend eine Machtdemonstration hervorzurufen, die rungen aktiv sind. Ein offensives Aufeinandertreffen dieser im Falle einer Auseinandersetzung zwischen konkurrierenden Gruppierungen während des Heimatfestes kann den friedlichen Gruppierungen, möglicherweise Dritte gefährden kann. Dies Festverlauf erheblich beeinträchtigen und Störungen der öf- sollte durch die Anordnung der sofortigen Vollziehung von vorn fentlichen Sicherheit hervorrufen. Um dem entgegen zu wirken herein ausgeschlossen werden.
Nr. 9/2018 Spremberg | 7 Rechtsbehelfsbelehrung: Vollziehung kann gemäß § 80 Abs. 5 VwGO das Verwaltungsgericht Cottbus, Vom-Stein-Straße 27 in Gegen diese Allgemeinverfü- 03050 Cottbus angerufen und die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung beantragt werden. gung kann innerhalb eines Mo- nats nach Bekanntgabe schrift- Spremberg, den 18.06.2018 lich oder zur Niederschrift bei Christine Herntier, Bürgermeisterin der Bürgermeisterin der Stadt Anlage: Festgebietsabgrenzung Heimatfest 2018 Spremberg, Am Markt 1, 03130 Spremberg Widerspruch ein- gelegt werden. Heimatfest Stadt Spremberg 2018 Hinweis zur Wiederherstellung Veranstaltungsbereiche der aufschiebenden Wirkung: Legende: Die Anordnung der soforti- 1 Rathaus Org.-Büro und Sanitätsdienst gen Vollziehung bewirkt, dass 2 3 Logistikfläche Kleiner Markt Logistikfläche Georgenstr. 3 Widerspruch und Anfech- 1 2 Bühne Marktplatz Bühne Bullwinkel tungsklage gegen die Allge- 3 Freilichtbühne 4 Schaustellerpark Festplatz 5 Schwanenteich Feuerwerk meinverfügung keine aufschie- 6 7 Kinderfest Irische Bühne Badergasse bende Wirkung haben. Das 8 9 Autostraße/ Präsentation MC Spremberg Open Air bedeutet, dass die Allgemein- 10 11 Buntes Markttreiben Cateringstrecke/ Aussteller 10 verfügung auch dann befolgt 12 Kulturschloss werden muss, wenn sie mit Festgebietsgrenze Widerspruch und Klage ange- griffen wird. Die Aussetzung 1 der Vollziehung (§ 80 Abs. 4 Satz 1 VwGO) kann bei der 11 Stadt Spremberg - Die Bürger- meisterin, Am Markt 1 in 03130 Spremberg oder bei der Wi- derspruchsbehörde: Landkreis Spree-Neiße, - Der Landrat -, Heinrich-Heine-Str. 1 in 03149 Forst beantragt werden. Gegen die Anordnung der sofortigen Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung der Bekanntmachungsanordnung Ergänzungssatzung „Hasenheide“ der Stadt Spremberg Anordnung der Bekanntmachung der Ergänzungssatzung „Hasenheide“ Die von der Stadtverordnetenversammlung Spremberg am 04.07.2018 beschlossenen Ergänzungssatzung „Hasenheide“ der Stadt Spremberg als Ersatzbekanntmachung i. S. wird hiermit bekannt gemacht. Die Satzung tritt am Tag der Be- des § 2 Abs. 1 der Verordnung über die öffentliche kanntmachung in Kraft. Jedermann kann die Ergänzungssatzung Bekanntmachung von Satzungen und sonstigen und die Begründung dazu ab dem 23.07.2018 in der Stadtverwal- ortsrechtlichen Vorschriften in den Gemeinden, tung Spremberg, Sachgebiet Stadtplanung, Am Markt 2, Zimmer Ämtern und Landkreisen 1.07, während der öffentlichen Sprechstunden oder nach Termin- (Bekanntmachungsverordnung — BekanntmV) vereinbarung einsehen und über den lnhalt Auskunft verlangen. vom 01.12.2000 (GVBI. II S. 435), zuletzt geändert Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 Baugesetz- durch Artikel 4 Nr. 9 des Gesetzes vom 20.04.2006 buch (BauGB) bezeichneten beachtlichen Verfahrens- und Form- (GVBI. I S. 46) vorschriften und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorganges sind unbeachtlich, wenn sie Die öffentliche Bekanntmachung der Ergänzungssatzung „Ha- nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung schriftlich senheide“ der Stadt Spremberg i. S. des § 2 Abs. 1 BekanntmV gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dabei wird hiermit angeordnet. ist der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, darzulegen Das Satzungsdokument legt die Bebaubarkeit einzelner Grund- (§ 215 Abs. 1 BauGB). Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz stücke gesetzlich verbindlich für Behörden und Bürger fest. 1 und 2 sowie Abs. 4 und § 39 BauGB über die fristgemäße Gel- Jedermann kann die Ergänzungssatzung und die Begründung tendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche fur Eingriffe in dazu ab dem 23.07.2018 in der Stadtverwaltung Spremberg, eine bisher zulässige Nutzung durch diese Satzung und über das Sachgebiet Stadtplanung, Am Markt 2, Zimmer 1.07, während Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. der folgenden Zeiten oder nach Terminvereinbarung einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen: Spremberg, 06.07.2018 Montag 9.00 – 12.00 Uhr Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.30 Uhr Christine Herntier Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr Bürgermeisterin Spremberg, 06.07.2018 Amtliche Bekanntmachung Christine Herntier Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 104 Bürgermeisterin „Wohnen an der Bergstraße“ Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg hat in der Sitzung am 04.07.2018 beschlossen, für das Gebiet „Woh- nen an der Bergstraße“ einen Bebauungsplan Nr. 104 gemäß
8 | Spremberg Nr. 9/2018 § 13a Baugesetzbuch und § 3 Brandenburgische Kommunal- Schutzgüter Pflanzen und Tiere: verfassung aufzustellen. finden sich in (1), (2) und (3) [Stellungnahmen: Landkreis Spree- Der räumliche Geltungsbereich umfasst in der Flur 18 der Ge- Neiße, Landesbetrieb Forst]. markung Spremberg die Flurstücke 47 und 320 (siehe Über- - Es werden Angaben und Aussagen gemacht zu den Bio- sichtsplan). toptypen, zur Waldbetroffenheit, zu Strauch- und Baum- Es wird folgendes Planungsziel angestrebt: pflanzungen, zum Artenschutz, zu Lebensraumpotenzialen • Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) gemäß insbesondere von Reptilienarten (Zauneidechse) und der § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) Avifauna, zu Verbotstatbeständen des § 44 BNatSchG zu • Errichtung von Mehrfamilienhäusern artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahmen und zur „naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung“, zu Monitoring- Eine Umweltprüfung wird nicht durchgeführt. maßnahmen sowie zu grünordnerischen Festsetzungen. Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. Schutzgüter Fläche, Boden und Wasser: Christine Herntier finden sich in (1) und (3) [Stellungnahmen: Landkreis Spree- Bürgermeisterin Neiße, Landesamt für Umwelt, Landesamt f. Bergbau, Geolo- gie und Rohstoffe, Lausitz Energie Bergbau AG, Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH]. - Es werden Angaben und Aussagen gemacht zum ehemaligen Verlauf des oberen Landgrabens, bergrechtlich erteilten Er- laubnisfeld Forst (11-1563), zur Lage in einem der Bergaufsicht stehenden Teilbereich des Abschlussbetriebsplan „Tagebau- felder Spreetal“, zu Bodenarten, zur Bodennutzung, zum Baugrund/Untergrund, zur Bodenver- und -entsiegelung, zur Abfallentsorgung, zu schädlichen Bodenveränderungen, zur Niederschlagswasserversickerung, zur Wasser- und Nähr- stoffspeicherfähigkeit, zur Hydrologie, zum Wasserhaushalt, zum Wasserchemismus, zu Lebensraumverlusten durch Überbauung und zur „naturschutzrechtlichen Eingriffsrege- lung“ sowie zu grünordnerischen Festsetzungen. Schutzgüter Klima und Luft: finden sich in (1) und (3) [Stellungnahmen: Landesamt für Umwelt]. - Es werden Angaben und Aussagen gemacht zu Mikro- und Übersichtsplan B-Plan Nr. 104 „Wohnen an der Bergstraße“ Mesoklima, zu Lufthygiene, zu Frischluftentstehung CO2-Fi- xierung, zu Emissionen und Immissionen, vorhabenbeding- Öffentliche Auslegung des Entwurfs des ten Auswirkungen. Schutzgüter Landschaft und Kulturgüter: Bebauungsplanes Nr. 95 „Südanbindung finden sich in (1) und (3) [Stellungnahmen: Landkreis Spree- Industriepark Schwarze Pumpe“ Neiße, Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und § 3 Kommu- Archäologisches Landesmuseum]. nalverfassung Brandenburg (BbgKVerf) liegen der Plan sowie - Es werden Angaben und Aussagen gemacht zu Bau- und die Begründung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 95 Bodendenkmalen (nicht vorhanden), zu möglichen archäo- einschließlich Umweltbericht und Artenschutzfachbeitrag für logischen Funden und Untersuchungen, zum Landschafts- das Gebiet „Südanbindung Industriepark Schwarze Pumpe“ bild sowie zu landschaftsbildprägenden Elementen und zu (siehe Übersichtsplan) vom 30.07.2018 bis einschließlich entsprechenden Festsetzungen. 31.08.2018 öffentlich aus. Schutzgut Mensch: Der räumliche Geltungsbereich des künftigen Bebauungspla- finden sich in (1) und (3) [Stellungnahmen: Landkreis Spree-Nei- nes grenzt südlich an den Industriepark Schwarze Pumpe an ße, Landesamt für Umwelt, Kampfmittelbeseitigungsdienst]. und verläuft geradlinig bis auf die Dresdener Chaussee zu. - Es werden Angaben und Aussagen gemacht zur Erholungs- Sie können während folgender Zeiten in der Stadtverwaltung und Freizeitfunktion, zu Emissionen und Immissionen, zu Spremberg, Fachbereich Planen und Bauen, Sachgebiet Stadt- Brandschutz/Löschwasserversorgung, zur Abfallentsor- planung, Am Markt 2, Zimmer 1.07, eingesehen werden: gung, zu schädlichen Bodenveränderungen und zur Kampf- Mo. 7.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr mittelbelastung (nicht vorhanden). Diese Unterlagen können im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteili- Di. 7.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr gung eingesehen werden. Mi. 7.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr Stellungnahmen zum Entwurf können während dieser Ausle- Do. 7.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr gungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht wer- Fr. 7.30 bis 12.00 Uhr den. Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Eine Umweltprüfung wurde durchgeführt. Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung liegen folgende um- BauGB unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwal- weltbezogene Unterlagen zur Einsichtnahme vor: tungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, wenn mit ihm nur - Umweltbericht (als gesonderter Teil der Begründung des Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller Bebauungsplanes), im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend ge- - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, macht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. - Stellungnahmen von Fachbehörden und sonstigen Trägern Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung, Umwelt- öffentlicher Belange aus der bisherigen Beteiligung nach bericht und Artenschutzfachbeitrag können gem. § 4a Abs. 4 § 4 Abs. 1 BauGB. BauGB in der Zeit der Auslegung zusätzlich auch im Internet In ihnen werden im Hinblick auf die Auswirkungen der Pla- unter www.stadt-spremberg.de eingesehen werden. nungs- und Entwicklungsabsichten folgende umweltbezoge- ne Informationen zu den in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB genannten Christine Herntier Schutzgütern gegeben: Bürgermeisterin Plan siehe Seite 9 oben
Nr. 9/2018 Spremberg | 9 tungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend ge- macht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung kann gem. § 4a Abs. 4 BauGB in der Zeit der Auslegung zusätzlich auch im Internet unter www.stadt-spremberg.de eingesehen werden. Christine Herntier Bürgermeisterin Übersichtsplan B-Plan Nr. 95 „Südanbindung Industriepark 0 10 20 30 40 m Schwarze Pumpe“ Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 103 „Eigenheimstandort Neudorfer Weg/Schlesische Straße“ Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg hat nach Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen in der Sit- zung am 30.05.2018 beschlossen, für das Gebiet „Eigenheim- standort Neudorfer Weg/Schlesische Straße“ einen Bebau- ungsplan Nr. 103 gemäß § 13b Baugesetzbuch im beschleu- nigten Verfahren aufzustellen. Eine Umweltprüfung wird nicht durchgeführt. Gemäß § 3 Kommunalverfassung Brandenburg (BbgKVerf) und § 13b i.V.m. § 13a und § 13 Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) liegen der Plan und die Begründung des Entwurfes des Bebau- ungsplanes Nr. 103 „Eigenheimstandort Neudorfer Weg/Schle- sische Straße“ (siehe Übersichtsplan) vom 30.07.2018 bis einschließlich 31.08.2018 öffentlich aus. Der räumliche Geltungsbereich des künftigen Bebauungspla- nes umfasst das Gelände der ehemaligen Gärtnerei Jahr und wird im Osten von der Schlesischen Straße sowie im Westen vom Neudorfer Weg begrenzt. Die Unterlagen können während folgender Zeiten in der Stadt- verwaltung Spremberg, Fachbereich Planen und Bauen, Sach- gebiet Stadtplanung, Am Markt 2, Zimmer 1.07, eingesehen werden: Mo. 7.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr Di. 7.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr Mi. 7.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr Do. 7.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr Fr. 7.30 bis 12.00 Uhr Stellungnahmen zum Entwurf können während dieser Ausle- Übersichtsplan gungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht wer- den. Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwal- Bebauungsplan Nr. 103 „Eigenheimstandort Neudorfer Weg/Schlesische Straße“
10 | Spremberg Nr. 9/2018 Amtliche Bekanntmachung Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Spremberg Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg hat Spremberg, 06.07.2018 in der Sitzung am 04.07.2018 beschlossen, den Aufstellungs- beschluss für die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Christine Herntier Stadt Spremberg aufzuheben. Das Planverfahren ist beendet. Bürgermeisterin Amtliche Bekanntmachung Öffentlichkeitsbeteiligung zur 3. Stufe des Lärmaktionsplanes der Stadt Spremberg Die Stadt Spremberg hat gemäß der EU-Umgebungslärm- · Dresdener Straße/Hoyerswerdaer Straße ab Kreuzung Berliner Richtlinie (2002/49/EG vom 25.06.2002) i.V.m. dem Gesetz zur Straße bis zur Einmündung Neudorfer Weg/Kochsdorfer Weg Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämp- · Friedrichstraße ab Kleine Berliner Straße bis zur Wirthstraße fung von Umgebungslärm vom 24.06.2005 einen Lärmakti- · Karl-Marx-Straße bis Kreuzung Schlesische Straße onsplan der Stufe 2 für die Stadt Spremberg aufgestellt (Be- · Geschwister-Scholl-Straße/Kantstraße ab Karl-Marx-Straße schluss G/V/13/0286). Gemäß o. g. Gesetz haben Gemeinden, · Schloßstraße. bei denen die Voraussetzungen des § 47 d des Bundesimmis- Alle interessierten Bürger haben am 28.08.2018 um 16.00 Uhr sionsschutzgesetzes (BImSchG) vorliegen, die Pflicht, bis zum im Beratungsraum, Zimmer 2.03 der Stadtverwaltung Sprem- 18.07.2018/30.09.2018 einen Lärmaktionsplan der Stufe 3 auf- berg, Am Markt 2, die Möglichkeit, sich über diese Planung zu zustellen. informieren. Es wird Ihnen Gelegenheit zur Äußerung und Erör- terung gegeben. Die 3. Stufe der Lärmaktionsplanung für die Stadt Spremberg betrifft insbesondere folgende Straßenabschnitte: Christine Herntier · Berliner Straße Bürgermeisterin Übersichtsplan
Nr. 9/2018 Spremberg | 11 B) Inhaltsverzeichnis der Mitteilungen und Informationen - Sprechstunde des Ortsvorstehers von Lieskau Seite 16 Informationen aus dem Rathaus - Sprechstunde des Ortsvorstehers von Sellessen Seite 16 - Gremiensitzungen der Stadt Spremberg - Sprechstunde des Ortsvorstehers von im Jahr 2018 Seite 11 Schwarze Pumpe Seite 16 - Verkehrseinschränkungen zum Heimatfest - Sprechstunde des Ortsvorstehers von Terpe Seite 16 der Stadt Spremberg Seite 11 - Sprechstunde des Ortsvorstehers von Wadelsdorf Seite 16 - Spendenaufruf zum Spremberger Heimatfest Seite 12 - Sprechstunde des Ortsvorstehers von Weskow Seite 16 - Kindertagesbetreuung in Spremberg Seite 12 - Sprechstunde des Vorsitzenden des Ausschusses - Stellenausschreibung Sachbearbeiter für Bildung, Kultur, Sport und Soziales Seite 16 Stadtplanung (m/w) Seite 14 Bereitschaftsdienste Seite 17 - Stellenausschreibung Juristischer Was - Wann - Wo Seite 17 Sachbearbeiter (m/w) Seite 15 Informationen aus Kirchen und - Sprechstunde bei Bürgermeisterin Glaubensgemeinschaften Seite 24 Christine Herntier Seite 15 Vereine und Verbände haben das Wort Seite 29 - Sprechstunde des Ortsvorstehers von Cantdorf Seite 16 Verschiedenes Seite 38 - Sprechstunde des Ortsvorstehers von Haidemühl Seite 16 Gremiensitzungen der Stadt Spremberg im Jahr 2018 Gremium Ort Beginn Termine 2018 Stadtverordnetenversammlung (SVV) Ratssaal im Bürgerhaus 14.00 Uhr 26.09., 07.11., 05.12. Hauptausschuss (HA) Ratssaal im Bürgerhaus 18.00 Uhr 19.11. Ausschuss Bauen, Ordnung und Sicherheit (ABOS) Ratssaal im Bürgerhaus 18.00 Uhr 15.10., 12.11. Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales (BKSS) Ratssaal im Bürgerhaus 18.00 Uhr 17.10. Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) Ratssaal im Bürgerhaus 18.15 Uhr 09.10. Ortsbeirat Cantdorf Kindertagesstätte 18.00 Uhr 21.11. Ortsbeirat Graustein „Alte Schule“ 19.00 Uhr 05.11. Ortsbeirat Groß Luja Sportlerheim 19.00 Uhr 11.10., 06.12. Ortsbeirat Haidemühl Dorfgemeinschaftshaus 18.00 Uhr 25.09., 20.11. Ortsbeirat Hornow Gemeindezentrum 18.30 Uhr 27.11. Ortsbeirat Lieskau Dorfgemeinschaftshaus 18.00 Uhr 06.11. Ortsbeirat Schönheide Gemeindeversammlungsraum Teichstraße 18.00 Uhr 15.11. Ortsbeirat Sellessen Büro Ortsvorsteher 18.30 Uhr 13.11. Ortsbeirat Schwarze Pumpe Grundschule „Geschwister Scholl“ 18.00 Uhr 08.11. Ortsbeirat Terpe Schwausch - Getränkequelle 19.00 Uhr 14.11. Ortsbeirat Trattendorf Behindertenwerk GmbH 18.00 Uhr 27.09., 22.11. Ortsbeirat Türkendorf Dorfgemeinschaftshaus Türkendorf 19.00 Uhr 24.09., 21.11. Ortsbeirat Wadelsdorf Gemeindebüro Wadelsdorf 18.00 Uhr 20.09., 29.11. Ortsbeirat Weskow Bürgerzentrum „Alte Schule“ 18.00 Uhr 17.09. Feuerwehrgerätehaus 18.00 Uhr 03.12. Verkehrseinschränkungen zum Heimatfest der Stadt Spremberg Der Wochenmarkt wird am Donnerstag, 09.08.2018, auf den Zufahrt zu den Anwohnerparkplätzen und zum CCS-Parkdeck Kleinen Markt verlegt. sind frei. Eine entsprechende Umleitung wird ausgeschildert. Der Kleine Markt wird ab Donnerstag, 09.08.2018, 06.00 Uhr, Weiterhin kommt es am Freitag, 10.08.2018, ab 21.00 Uhr zu bis Montag, 13.08.2018, 18.00 Uhr, gesperrt. kurzfristigen Verkehrseinschränkungen aufgrund des Lampio- Ab Freitag, 10.08.2018, ist die Jüdengasse gesperrt. numzuges: Start Berliner Kreuzung Fahrspur Dresdener Straße Der Marktplatz wird ab Donnerstag, 09.08.2018, 06.00 Uhr, bis (stadteinwärts), Dresdener Straße, Lange Straße, Georgenstra- Montag, 13.08.2018, 18.00 Uhr, gesperrt. ße bis zum Festplatz Georgenstraße. Ab Freitag, 10.08.2018, 06.00 Uhr, sind die Poststraße und die Der Parkplatz Bahnhofstraße/Jägerstraße (an der Geschäfts- Lange Straße voll gesperrt, Lieferverkehr frei. stelle der AOK) ist von Freitag, 10.08.2018, 06.00 Uhr, bis Die Taxistände Am Markt werden in die Bahnhofstraße, neben Sonntag, 12.08.2018, 22.00 Uhr, gesperrt. dem CCS, Fahrtrichtung stadteinwärts verlegt. Die Schloßstraße/Bahnhofstraße werden am Samstag, Ab Freitag, 10.08.2018, 08.00 Uhr, folgen weitere Sperrungen 11.08.2018, in der Zeit von 20.00 Uhr bis 24.00 Uhr voll gesperrt. im Innenstadtbereich: Zeitgleich wird in der Straße Am Schweizergarten eine Haltver- - Sperrung Pfortenstraße ab Einfahrt Georgenstraße und ab botszone eingerichtet. Burgstraße (Zufahrt zum Parkplatz Pfortenstraße ist ge- Der Parkplatz Georgenstraße ist ab Freitag, 10.08.2018, währleistet) 06.00 Uhr, bis Montag, 13.08.2018, 06.00 Uhr, gesperrt. Die Ab Freitag, 10.08.2018, 12.00 Uhr, wird die Georgenstraße ab Schausteller gastieren in diesem Jahr auf dem Festplatz in der Höhe Einfahrt Jägerstraße bis zur Bergstraße voll gesperrt. Die Georgenstraße.
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