Situation der Flüchtlinge in Villingen-Schwenningen

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Situation der Flüchtlinge in Villingen-Schwenningen
AMT FÜR FAMILIE, JUGEND UND SOZIALES
ABTEILUNG JUGENDARBEIT UND BÜRGERSCHAFTLICHES ENGAGEMENT

                                             Situation der Flüchtlinge
                                            in Villingen-Schwenningen
                                                                         Anlage zur DS 343
Situation der Flüchtlinge in Villingen-Schwenningen
Impressum
Vorlage zur Situation der Flüchtlinge in Villingen-Schwenningen
Anlage zur Drucksache Nr. 343 des Verwaltungs- und Kulturausschusses

Herausgeber:
Stadt Villingen-Schwenningen
Amt für Familie, Jugend und Soziales
Abteilung Jugendarbeit und Bürgerschaftliches Engagement
Integrationsförderung
Justinus-Kerner-Str. 7
78048 Villingen-Schwenningen

Verfasserinnen:
Annette Hug-Kalisch und Konstanze Messner unter Mitwirkung zahlreicher Institutionen

Abteilung Jugendarbeit und Bürgerschaftliches Engagement
Tel. 07721/82-2151 und -2153
Fax 07721/82-2187
E-Mail: jbe@villingen-schwenningen.de
Internet: http://www.villingen-schwenningen.de/gesellschaft/integrationsfoerderung.html

Mai 2015

Alle Rechte vorbehalten.
Vervielfältigung, auch auszugsweise, nur mit Quellenangabe gestattet und mit der Bitte um ein Belegexemplar.
Für gewerbliche Zwecke ist es grundsätzlich nicht gestattet diese Veröffentlichung oder Teile daraus zu vervielfältigen, auf
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Situation der Flüchtlinge in Villingen-Schwenningen
I.      Vorwort von Oberbürgermeister Dr. Rupert Kubon
     Weltweit machen sich täglich 30.000 Menschen auf den Weg, ihre
     Heimat zu verlassen – aus Bürgerkriegsgebieten, vor totalitären Re-
     gierungen, aus Armutsregionen. Die Flüchtlingsströme sind zur Zeit
     größer als nach dem Zweiten Weltkrieg. An der italienischen Südküste
     kommen von Libyen aus täglich 500 Menschen über den gefährlichen
     Seeweg an. Viele weitere sterben auf See. Die Bilder riesiger Flücht-
     lingslager an den Außengrenzen Europas kennen wir aus den Medien,
     ebenso wie die Bilder der Bootsflüchtlinge des Mittelmeeres.

     Ein Teil dieser Flüchtlinge kommt hier bei uns an – im Schwarzwald-
     Baar-Kreis, in Villingen-Schwenningen. Die meisten von ihnen, ob Al-
     leinreisende oder Familien, sie haben zum Teil eine monatelange oder
     gar jahrelange Odyssee hinter sich, wurden verfolgt oder gefoltert.

     Flüchtlinge haben meist nichts als die Kleidung, die sie gerade tragen. Häufig besteht ihr ganzes
     Hab und Gut aus einem kleinen Rucksack. Die meisten Flüchtlinge haben hier in Deutschland und
     insbesondere in Villingen-Schwenningen keine Sozialkontakte. Sie sind traumatisiert durch die
     Erfahrungen, die sie im Herkunftsland gemacht haben und weisen zum Teil Kriegsverletzungen auf
     oder andere Erkrankungen, die unmittelbar aus den politischen Zuständen hervorgegangen sind.
     Erschwerend kommt hinzu, dass sie kaum deutsch sprechen oder verstehen und wir im Kontakt
     mit ihnen häufig zwingend auf den Einsatz eines Dolmetschers angewiesen sind. Das Ankommen
     in Deutschland gleicht einem 'Kulturschock' und allein die Zurechtfindung in einer komplett ande-
     ren Gesellschaft ist schon schwierig genug. Das bedeutet für beide Seiten eine große Herausfor-
     derung.

     Doch wie schaffen wir es, diese Herausforderung zu bewältigen, wenn wir es in erster Linie mit
     Menschen zu tun haben, die nicht nur unsere Sprache und Kultur lernen müssen zu verstehen,
     sondern die zu allererst einen Platz brauchen, an dem sie zur Ruhe kommen können, an dem sie
     ohne tägliche Überlebensangst leben können, die Menschen an ihrer Seite brauchen, die sie be-
     gleiten und ihnen helfen, sich hier bei uns zurecht zu finden?

     Die steigenden Flüchtlingszahlen der letzten Monate bringt uns die Welt vor die Haustür. Über sie-
     ben Millionen 'Fremde' begegnen uns heute in Deutschland. Leider sind die Flüchtlinge nicht im-
     mer willkommen: Mit der steigenden Zahl der Asylbewerber, Kontingentflüchtlinge und EU-Bürger
     steigt auf der einen Seite die Skepsis in der Bevölkerung und manchem Einheimischen sind sie ein
     Dorn im Auge. Glücklicherweise gibt es aber demgegenüber eine große Zahl an Menschen, die
     sich auf die Begegnungen mit Menschen aus anderen Kulturen freuen und sich um Menschen aus
     dem Ausland kümmern. Sie haben keine Berührungsängste und machen bewusst den ersten
     Schritt auf Flüchtlinge zu, die im Wohnheim um die Ecke untergebracht sind. Sie engagieren sich
     oft ehrenamtlich als Flüchtlingshelfer, Deutschlehrer und Paten in einer Gemeinschaftsunterkunft
     und begleiten die ersten Schritte in der neuen Heimat.

     Gleichzeitig wissen viele von Ihnen, welche Chancen die Menschen, die zu uns kommen, auch für
     unser Gemeinwesen mit sich bringen. Denn überall dort, wo sich Kulturen begegnen, wo Men-
     schen mit unterschiedlichen Biographien zusammenkommen, kann Neues entstehen. Nicht zufällig
     entstanden schon immer große prosperierende Städte am Schnittpunkt von Handelswegen, dort
     wo sich die unterschiedlichsten Menschen begegnet sind.

     Zudem wissen wir um die Herausforderungen des demografischen Wandels. Wir wissen, dass sich
     die gesellschaftliche Struktur in den nächsten Jahren wesentlich verändern wird. Wir wissen vom
     Fachkräftemangel. Wir wissen, dass wir auf Zuwanderung angewiesen sind und dass wir lernen
     müssen, die Potentiale der Zuwanderer besser zu nutzen.

     Integration kann nur dann gelingen, wenn möglichst viele Menschen sich das Ziel setzen, aufei-
     nander zuzugehen, sich füreinander einzusetzen und an einem Strang zu ziehen. Genau dies tun
                                                                                                      1
Situation der Flüchtlinge in Villingen-Schwenningen
bereits zahlreiche Personen, Vereine, Einrichtungen und weitere Akteure in Villingen-
Schwenningen, indem sie sich auf unterschiedlichste Art und Weise in den Bereichen Migration,
Integration und Asyl engagieren.

Die Vorlage zur Situation von Flüchtlingen in Villingen-Schwenningen gibt einen Überblick zum
aktuellen Stand und zu derzeitigen Fragestellungen in unserer Stadt. Nach einer Kurzübersicht
über die "Stationen eines Asylbewerbers" geht es um aktuelle Daten und Entwicklungen im Aus-
länder- und Flüchtlingsbereich. Im Anschluss werden bestehende Regelangebote sowie Projekte
und Beteiligungsmöglichkeiten für Flüchtlinge vorgestellt. Nach ein paar 'Blitzlichtern' geht es im
letzten Abschnitt um notwendige Handlungsbedarfe für Flüchtlinge aus Sicht der Stadtverwaltung.

Die Mitarbeiterinnen der Integrationsförderung haben zur Erstellung dieser umfangreichen Vorlage
Kontakt mit zahlreichen Kooperationspartnern aufgenommen, um die gesamte Angebotspalette
darzustellen. Sicher wird den ein oder anderen die Vielfalt überraschen. Sie sind zur weitergehen-
den Nutzung eingeladen.

Ich möchte mich bei allen an dieser Vorlage beteiligten institutionellen und ehrenamtlichen Mitar-
beiterinnen und Mitarbeitern ganz herzlich für die intensive Zusammenarbeit bedanken. Wir haben
uns um Vollständigkeit bemüht, bitten aber um Nachsicht, wenn uns der ein oder andere Aspekt
dennoch entgangen sein sollte.

Die Vorlage zeigt in aller Deutlichkeit, dass es sich bei der Integration von Menschen mit Migrati-
onshintergrund um eine Querschnittsaufgabe handelt, die jeden betrifft. Diese zu bewältigen erfor-
dert auch in der Zukunft gegenseitige Absprachen, enge Kooperationen und Gespräche auf Au-
genhöhe.

Dr. Rupert Kubon
Oberbürgermeister

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Situation der Flüchtlinge in Villingen-Schwenningen
Inhaltsverzeichnis

I.      Vorwort von Oberbürgermeister Dr. Rupert Kubon .............................................................1
II. "Stationen eines Asylbewerbers" – Kurzdarstellung des Ministeriums für Integration
Baden-Württemberg vom 19.03.2015 ...........................................................................................6
III. Aktuelle Daten und Entwicklungen im Ausländer- und Flüchtlingsbereich .....................10
IV. Leistungen für Flüchtlinge im Stadtgebiet Villingen-Schwenningen ...............................14
     IV.1 Leistungen des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis ...................................................14
     IV.2 Leistungen des Bürgeramtes der Stadt Villingen-Schwenningen, Abteilung Ausländerwesen
      ..................................................................................................................................................17
     IV.3 Betreuung in den Gemeinschaftsunterkünften durch das DRK-Kreisverband Villingen-
     Schwenningen e.V. ....................................................................................................................22
     IV.4 Migrationsberatung als Kooperation des Diakonischen Werks im Schwarzwald-Baar-Kreis
     mit dem Caritasverband für den Schwarzwald-Baar-Kreis e. V. .................................................23
     IV.5 Leistungen der Agentur für Arbeit Rottweil – Villingen-Schwenningen und des JobCenters25
        IV.5.1 Leistungen der Agentur für Arbeit Rottweil – Villingen-Schwenningen..........................25
        IV.5.2 Leistungen des Jobcenters Schwarzwald-Baar-Kreis an Flüchtlinge ............................26
        IV.5.3 Leistungen der Familienkasse an Flüchtlinge ...............................................................27
     IV.6 Leistungen und Angebote zum Spracherwerb ....................................................................27
        IV.6.1 Sprachkurse für Ausländer mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung ............................27
        IV.6.2 Integrationskurse an der Volkshochschule Villingen-Schwenningen, dem Treffpunkt
        Lernen, dem Vatter Bildungszentrum Tuttlingen (Standort Villingen-Schwenningen) und dem
        Inlingua Villingen – Aurora Sprachcenter GmbH ....................................................................27
        IV.6.2.1 Koordinierungsgespräch der Integrationskursträger in Villingen-Schwenningen ........30
        IV.6.2 Weitere Sprachkurse und Sprachcafés ........................................................................32
     IV.7 Vorbereitungsklassen (VKL) und Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf (VAB) für Kinder und
     Jugendliche im Schul- und Berufsschulalter...............................................................................33
        IV.7.1 Vorbereitungsklassen (VKL) .........................................................................................33
        IV.7.2 Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf (VAB) mit Schwerpunkt 'Erwerb von
        Deutschkenntnissen' (interner Sprachgebrauch VAB O, VAB A) ............................................33
     IV.8 Unbegleitet minderjährige Flüchtlinge (UMF) als Mündel in der Abteilung
     Sozialleistungsrecht, Beistandschaften, Vormundschaften (FJS-SBV) ......................................35
     IV.9 Berührungspunkte mit Flüchtlingsfamilien im Sozialpädagogischen Dienst im Amt für
     Familie, Jugend und Soziales (FJS-SD).....................................................................................36
     IV.10 Vermittlung von Flüchtlingskindern in die Kindertageseinrichtungen der Stadt Villingen-
     Schwenningen (FJS-KTE) .........................................................................................................36
     IV.11 Soziale Vergünstigungen für Flüchtlinge ...........................................................................36
        IV.11.1 Bildungs- und Teilhabepaket ......................................................................................36
        IV.11.2 Sozialpass der Stadt Villingen-Schwenningen............................................................37
        IV.11.3 Sonstige soziale Vergünstigungen .............................................................................37
V.      Projektangebote und Beteiligungsmöglichkeiten für Flüchtlinge ....................................38
     V.1 Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber bei der Stadt Villingen-Schwenningen ....................38

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Situation der Flüchtlinge in Villingen-Schwenningen
V.2 Interkulturelle Elternmentoren der Integrationsförderung der Stadt Villingen-Schwenningen in
   Kooperation mit dem Bildungsbüro des Schwarzwald-Baar-Kreises und dem Ministerium für
   Integration Baden-Württemberg .................................................................................................38
   V.3 Jugend- und Familienzentrum 'Spektrum' im Stadtbezirk-Schwenningen ............................39
      V.3.1 ProKids-Treff im Familienzentrum Schwenningen .........................................................39
      V.3.2 Hausaufgabenbetreuung von Erhard Bürk & Co. im ProKids-Treff ................................40
   V.4 Muttersprachlicher Unterricht der Konsulate in den Schulen in Villingen-Schwenningen .....40
   V.5 Angebote der Stadtbibliothek (SBS-BIB)..............................................................................42
   V.6 Angebote des Amtes für Kultur (K) ......................................................................................42
      V.6.1 Projekt 'Fremde Stadt – neue Heimat' der Städtischen Galerie (K-GAL) .......................42
      V.6.2 Netzwerk der Kulturen ...................................................................................................43
   V.7 Integration von Flüchtlingen in die Sportvereine der Stadt Villingen-Schwenningen (SBS) ..43
   V.8 Integrationsprojekt von Boxing VS e.V. in Zusammenarbeit mit dem Boxverband Baden-
   Württemberg (BVBW) e.V. .........................................................................................................44
   V.9 Netzwerk Migration/Integration im Schwarzwald-Baar-Kreis ................................................45
   V.10 WelcomeCenter Gewinnerregion .......................................................................................45
   V.11 Projekt 'a.i.d.' der Stiftung Lernen-Fördern-Arbeiten/Pro Job gGmbH ................................46
   V.12 Refugio Villingen-Schwenningen – Kontaktstelle für traumatisierte Flüchtlinge e. V...........47
   V.13 Koordinierungsstellen für Ehrenamtliche in den Gemeinschaftsunterkünften .....................47
   V.14 Arbeitskreis Asyl Schwenningen ........................................................................................47
   V.15 Arbeitskreis 'Engagement Erbsenlachen' ...........................................................................48
   V.16 Arbeitskreis Pro Asyl e. V. .................................................................................................49
   V.17 'Heimat ist – hier!' ..............................................................................................................49
VI. Blitzlichter/Rückmeldungen der von uns angefragten Personen aus Institutionen,
Trägern und Vereinen .................................................................................................................51
VII. Notwendige Handlungsbedarfe zur Unterstützung der Flüchtlinge aus Sicht der
Stadtverwaltung ..........................................................................................................................54
   VII.1 Anschlussunterbringung von Flüchtlingen – Planungen des Amtes für Stadtentwicklung der
   Stadt Villingen-Schwenningen (STE) .........................................................................................54
   VII.2 Einrichtung eines institutionsübergreifenden ehrenamtlichen Sprachmittlerdienstes ..........55
   VII.3 Sprachkurse für Asylbewerber/Jugendliche .......................................................................58
   VII.4 Förderung von Flüchtlingen durch die Bürgerstiftung Villingen-Schwenningen ..................59
   VII.5 Vergünstigungen zur Nutzung von Freizeitangeboten........................................................60
   VII.6 Patenschaftsprogramme ....................................................................................................60
   VII.7 Möglichkeiten für Sportvereine zur Öffnung von Vereinsaktivitäten für Flüchtlinge ............61
   VII.8 Fortschreibung des Integrationskonzeptes der Stadt Villingen-Schwenningen...................61
   VII.9 Interkulturelle Elternmentoren im Schwarzwald-Baar-Kreis – ein Erfolgsmodell.................62
   VII.10 Unterbringung von Flüchtlingskindern in städtischen Kindertageseinrichtungen – Klärung
   der Transportfrage .....................................................................................................................62
VIII. Anlagen .................................................................................................................................64

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Situation der Flüchtlinge in Villingen-Schwenningen
Abkürzungsverzeichnis

a.i.d.                  Projekt 'a.i.d. – ankommen. integrieren. dazugehören.' der Stiftung
                        Lernen-Fördern-Arbeiten/Pro Job gGmbH
A1, B1, B2 usw.         Sprachniveaus des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens
                        für Sprachen
ACK                     Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen
AsylbLG                 Asylbewerberleistungsgesetz
AsylVfG                 Asylverfahrensgesetz
AufenthG                Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration
                        von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz)
AZR                     Ausländerzentralregister
BAMF                    Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
BEA                     Bedarfserstaufnahmestelle
BGBl.                   Bundesgesetzblatt
BVBW e. V.              Boxverband Baden-Württemberg e. V.
DRK                     Deutsches Rotes Kreuz
ESF                     Europäischer Sozialfonds
EU                      Europäische Union
EU/EWR-Staaten          Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und Staaten, die den Euro-
                        päischen Wirtschaftsraum umfassen
EWG                     Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
FJS-KTE                 Amt für Familie, Jugend und Soziales, Abteilung Kindertageseinrich-
                        tungen
FJS-SBV                 Amt für Familie, Jugend und Soziales, Abteilung Sozialleistungsrecht,
                        Beistandschaften, Vormundschaften
FJS-SD                  Amt für Familie, Jugend und Soziales, Abteilung Sozialpädagogischer
                        Dienst/Wirtschaftliche Jugendhilfe
FlüAG                   Gesetz über die Aufnahme von Flüchtlingen (Flüchtlingsaufnahmege-
                        setz)
GKV                     gesetzliche Krankenversicherung
GU                      Gemeinschaftsunterkunft
K                       Amt für Kultur
KSA/LRA                 Kreissozialamt/Landratsamt
LEA                     Landeserstaufnahmestelle
m/w                     männlich/weiblich
MBE/JMD                 Migrationsberatung für Erwachsene/Jugendmigrationsdienst
MFH                     Mehrfamilienhäuser
qm                      Quadratmeter
RH                      Reihenhäuser
SBS-BIB                 Amt für Schule, Bildung und Sport, Abteilung Bibliothek
SGB II                  Zweites Buch Sozialgesetzbuch
SGB XII                 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch
STE                     Amt für Stadtentwicklung
TN                      Teilnehmerinnen und Teilnehmer
UMF                     unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
VAB                     Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf
VAB A                   VAB Aufbau (interne Bezeichnung)
VAB O                   VAB ohne Deutschkenntnisse (interne Bezeichnung)
VerwG                   Verwaltungsgericht
vgl.                    vergleiche
vhs                     Volkshochschule
VKL                     Vorbereitungsklasse
VwV Integration         Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Integration Baden-
                        Württemberg über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung
                        der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration
ZAV                     Zentrale Arbeitsvermittlung Duisburg
                                                                                             5
Situation der Flüchtlinge in Villingen-Schwenningen
II.   "Stationen eines Asylbewerbers" – Kurzdarstellung des Ministeriums für Integration Ba-
      den-Württemberg vom 19.03.20151
  Ein Einstieg in rechtliche Rahmenbedingungen wäre an dieser Stelle eigentlich notwendig, würde
  aber zu weit führen. Grundlage für die Arbeit der Ausländerbehörden bei Stadt und Landkreis, dem
  DRK, der Migrationsberatungsstellen MBE/JMD und der Agentur für Arbeit sind u.a.
      - das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), das am 01.11.1993 in Kraft getreten ist mit
          der Änderung zum 01.03.20152
      - das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung von asylsuchenden und geduldeten Aus-
          ländern vom 23.12.20143
      - das Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im
          Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG), in Kraft getreten am 01.01.2005
      - das Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (Freizügigkeitsgesetz/EU
          - FreizügG/EU), in Kraft getreten am 01.01.2005
      - das Asylverfahrensgesetz (AsylVfG), in Kraft getreten am 01.07.1992
      - sowie das Gesetz über die Aufnahme von Flüchtlingen (Flüchtlingsaufnahmegesetz -
          FlüAG)4 des Landes Baden-Württemberg, gültig seit 01.04.2014
  jeweils mit den dazu gehörigen Verordnungen.
  Um einen groben und praktikablen Überblick über die aktuelle Gesetzeslage zu erhalten, hat das
  Ministerium für Integration am 19.03.2015 eine Kurzpräsentation veröffentlicht:

  1
    Link des Ministeriums für Integration Baden-Württemberg vom 16.04.2015: http://www.integrationsministerium-
  bw.de/pb/site/pbs-bw-new/get/documents/mfi/MFI/Abteilung2/Referat22/2015/Verfahren_Fluechtlinge_BW.pdf
  2
    Asylbewerberleistungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. August 1997 (BGBl. I S. 2022), das zuletzt
  durch Artikel 3 des Gesetzes vom 23. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2439) geändert worden ist. Wichtigste Änderungen:
  Übergang von eingeschränkten Leistungen des AsylbLG einschl. Gesundheitsleistungen zu Sozialleistungen einschl.
  gesetzlicher Krankenversicherung nach 15 Monaten statt bisher 48 Monaten; Vorrang von Geldleistungen gegenüber
  Sachleistungen.
  3
    Das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung von asylsuchenden und geduldeten Ausländern beinhaltet Änderun-
  gen des Aufenthaltsgesetzes, des Asylverfahrensgesetzes und des Asylbewerberleistungsgesetzes. Wichtigste Ände-
  rungen: räumliche Beschränkung (Residenzpflicht) erlischt nach drei Monaten; Wohnsitzauflage bei Bezug von Sozial-
  leistungen; Vorrang von Geldleistungen gegenüber Sachleistungen, Ausnahmen möglich.
  4
    Die wichtigsten Inhalte des FlüAG: Regelung der Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Ausländerinnen und
  Ausländern; Ausführung des AsylbLG; Gemeinden, die Personen in der Anschlussunterbringung aufnehmen, erhalten
  einmalig 135 Euro pro Person von der unteren Aufnahmebehörde (Landkreis); Zuteilungsquoten an die Landkreise;
  Mindeststandards während der vorläufigen Unterbringung (z. B. pro Person 7 qm statt bisher 4,5 qm).
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Situation der Flüchtlinge in Villingen-Schwenningen
7
8
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III.     Aktuelle Daten und Entwicklungen im Ausländer- und Flüchtlingsbereich5
   Der Ausländeranteil in der Stadt Villingen-Schwenningen beträgt im Februar 2015 rd. 15,7 %. Hier
   leben 13.035 Menschen mit einem ausländischen Pass. Seit Januar 2013 (11.746) ist dies ein An-
   stieg um 10%. Während der letzten Jahre hat die Anzahl der ausländischen Bevölkerung stetig
   zugenommen. Mit 12.933 ausländischen Staatsangehörigen wurde im Januar 2015 der höchste
   Stand seit dem Städtezusammenschluss im Jahre 1972 erreicht. Damit wurde der bis dahin höchs-
   te Stand zum Stichtag 31.12.1993 (12.382) übertroffen. Zum 31.03.2015 hat sich die Anzahl der in
   Villingen-Schwenningen lebenden Ausländer auf 13.149 Personen erhöht.

   Der Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund insgesamt (27.980) beträgt in Villingen-
   Schwenningen am 31.12.2014 36,3% und ist damit um knapp zehn Prozent höher als im Land
   Baden-Württemberg (25,2%). Im Stadtbezirk Villingen haben 36,4% der Menschen einen Migrati-
   onshintergrund, im Stadtbezirk Schwenningen 43,9% und in den Ortschaften durchschnittlich
   15,0% der Einwohner.6

       Quelle: Ausländerzentralregister (AZR)

   5
     Hinweis: Als Stichtag wurde, soweit möglich, der 28.02. der Jahre 2013, 2014 und 2015 gewählt. Sofern dies nicht
   möglich war, wurde als Stichtag der 31.12.2014 gewählt. Da sich zu den Stichtagen 31.03.2015 und 30.04.2015 keine
   gravierenden Veränderungen ergaben, wurde auf eine umfangreiche Aktualisierung des Datenteils verzichtet.
   6
     Auszug 'Einwohner nach Stadtteilen und Migrationshintergrund zum Stand 31.12.2014 am Ort der Hauptwohnung',
   Stadt Villingen-Schwenningen, Amt für Stadtentwicklung, Statistikstelle, April 2015
                                                                                                                        10
Im Februar 2015 leben Menschen aus 138 Staaten in Villingen-Schwenningen. Wie international
die Baden-Württemberg-Stadt ist, zeigt folgende Übersicht der 'Top 35 – Staaten'. Die restlichen
946 Menschen teilen sich die Zugehörigkeit zu 103 weiteren Staaten und wären somit in einer
Übersicht nicht darstellbar.

 Quelle: AZR

Zu den stärksten Gruppen gehören aktuell Menschen mit
   - Italienischem Pass (2.055)
   - Türkischem Pass (1.758)
   - Kroatischem Pass (1.362)

                                                                                                   11
Die folgende Tabelle zeigt die 35 am stärksten vertretenen Nationen jeweils zum Stichtag im Feb-
ruar 2013, im Februar 2014 und im Februar 2015. Grau hervorgehoben sind die Herkunftsländer
der Europäischen Union (EU).

GESAMTÜBERSICHT(Februar 2013) GESAMTÜBERSICHT (Februar 2014) GESAMTÜBERSICHT (Februar 2015)
nach Staatsangehörigkeiten Gesamt nach Staatsangehörigkeiten Gesamt nach Staatsangehörigkeiten Gesamt
Italien                           1.892 Italien                           1.990 Italien                           2.055
Türkei                            1.823 Türkei                            1.769 Türkei                            1.758
Kroatien                          1303 Kroatien                           1.321 Kroatien                          1.362
Serbien                             749 Serbien                             750 Rumänien                           870
Griechenland                        643 Griechenland                        704 Serbien                            802
Rumänien                            502 Rumänien                            595 Griechenland                       742
Kosovo                              353 Polen                               396 Polen                              469
Russische Föderation                346 Kosovo                              381 Kosovo                             417
Bosnien und Herzegowina             345 Russische Föderation                359 Russische Föderation               354
Polen                               336 Bosnien und Herzegowina             338 Syrien, Arabische Republik         344
Frankreich                          285 Frankreich                          302 Bosnien und Herzegowina            336
Spanien                             172 Ungarn                              215 Frankreich                         269
Ungarn                              170 Spanien                             178 Ungarn                             239
Mazedonien                          160 Bulgarien                           168 Spanien                            222
Österreich                          146 Syrien, Arabische Republik          165 Bulgarien                          173
Kasachstan                          128 Mazedonien                          157 Österreich                         162
Syrien, Arabische Republik          126 Österreich                          149 Mazedonien                         159
Bulgarien                           125 Kasachstan                          126 Kasachstan                         129
China                               119 China                               111 China                              126
Ukraine                             115 Ukraine                             102 Pakistan                           107
Slowenien                            91 Indien                               94 Ukraine                            102
Indien                               91 Slowenien                            93 Slowenien                           90
Sri Lanka                            82 Irak                                 79 Indien                              82
Irak                                 79 Portugal                             73 Sri Lanka                           81
Schweiz                              72 Sri Lanka                            72 Irak                                79
Großbritannien mit Nordirland        70 Pakistan                             69 Portugal                            77
Thailand                             70 Schweiz                              66 Schweiz                             72
Portugal                             60 Thailand                             65 Thailand                            68
Pakistan                             51 Großbritannien mit Nordirland        53 Eritrea                             56
Vereinigte Staaten von Amerika       48 Vereinigte Staaten von Amerika       47 Lettland                            50
Slowakische Republik                 46 Niederlande                          45 Vietnam                             50
Vietnam                              45 Montenegro                           43 Großbritannien mit Nordirland       49
Montenegro                           42 Iran, Islamische Republik            39 Vereinigte Staaten von Amerika      47
Brasilien                            42 Lettland                             38 Gambia                              46
Niederlande                          39 Vietnam                              38 Kamerun                             45
GESAMT                           10.766                                  11.190                                  12.089
davon EU-Bürger                   5880                                    6320                                    6829
Quelle: AZR

Signifikante Anstiege seit Februar 2013 sind u. a. aus folgenden Ländern der EU zu be-
obachten:
   - Griechenland plus 15,4%
   - Rumänien plus 73,3%
   - Polen plus 39,6%
   - Spanien plus 29,1%

Anstiege außerhalb der EU:
   - Kosovo plus 18,1%
   - Syrien, Arabische Republik plus 173%
   - Pakistan plus 109,8%
   - Eritrea plus 5.500% (Anstieg von einer Person Februar 2013 zu 56 Personen Februar
      2015)

                                                                                                                    12
-   Gambia plus 666,7% (Anstieg von sechs Personen Februar 2013 zu 46 Personen Februar
       2015)
   -   Kamerun plus 25% (Anstieg von 36 Personen Februar 2013 zu 45 Personen Februar 2015)

Durch den Beitritt Kroatiens in die Europäische Union am 01.07.2013 leben erstmals mehr EU-
Bürger in Villingen-Schwenningen, als Nicht-EU-Staatsangehörige. Der Zuzug von EU-Bürgern ist
seit Februar 2013 rund 16% angestiegen. Der Zuzug von Bürgern außerhalb der EU stieg um
7,7% an, nimmt aber aktuell wieder stetig zu.

  Quelle: AZR

Sondereinrichtung Bedarfserstaufnahmestelle (BEA) des Regierungspräsidiums Freiburg in
der Kirnacher Straße
Bedarfserstaufnahmestellen werden benötigt, wenn alle vorhanden Landeserstaufnahmestellen
(LEA) belegt sind und eine zusätzliche Ausnahme erforderlich ist. Um diese Spitzen in der Flücht-
lingsaufnahme abzufangen, wurde in Villingen-Schwenningen über Fastnacht 2015 kurzfristig eine
BEA eingerichtet.

Nach Auskunft des Regierungspräsidiums Freiburg läuft die Belegung der Bedarfserstaufnahme-
stelle (BEA) in Villingen-Schwenningen bis Ende April 2015 abschließend aus. Insgesamt konnten
von Februar bis Ende April 2015 600 Flüchtlinge in der BEA aufgenommen werden, die über eine
Aufnahmekapazität in dieser Höhe verfügt. Mitte April waren noch 80 Flüchtlinge in der BEA im
Stadtbezirk Villingen untergebracht.

                                                                                              13
IV.     Leistungen für Flüchtlinge im Stadtgebiet Villingen-Schwenningen
  IV.1 Leistungen des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis7
  Der Schwarzwald-Baar-Kreis bekommt von den Landeserstaufnahmestellen (LEAs) in Karlsruhe,
  Meßstetten, Ellwangen, Mannheim und Freiburg Flüchtlinge zugewiesen. Innerhalb eines Zeit-
  raums von einigen Wochen bis zu drei Monaten finden in den LEAs die Ersterfassungen, Gesund-
  heitsuntersuchungen und die ersten Schritte des Asylverfahrens statt. Anschließend werden die
  Flüchtlinge auf die Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg zur vorläufigen Unterbringung
  verteilt.

  Das Landratsamt ist für die Verwaltung und den Betrieb der Gemeinschaftsunterkünfte im
  Schwarzwald-Baar-Kreis zuständig sowie für die Bearbeitung und Auszahlung von Leistungen
  nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.8

  Im Durchschnitt wird derzeit mit 80 neuen Flüchtlingen pro Monat gerechnet, Tendenz steigend.
  Um die Flüchtlinge auch in Zukunft angemessen unterbringen zu können, müssten bei dem derzei-
  tigen Zugang weitere Gemeinschaftsunterkünfte im Landkreis geschaffen werden.

  Die Gemeinschaftsunterkunft (GU) in der Obereschacher Straße im Stadtbezirk Villingen war von
  1991 bis Dezember 2012 die einzige Unterkunft für Flüchtlinge mit einer Aufnahmekapazität von
  etwas über 100 Plätzen. Seither wurden weitere Gemeinschaftsunterkünfte in den Stadtbezirken
  und im Kirnachtal bei Unterkirnach eingerichtet.

  Die GUs im Stadtgebiet Villingen-Schwenningen haben folgende Kapazitäten und Belegungsmög-
  lichkeiten:
   - Alleenstraße 13 (eröffnet Juni 2014) hat 90 Plätze. Die GU wurde in der 'ersten Welle' Früh-
       jahr 2014 vorrangig mit Familien belegt. Seit dem Jahreswechsel gibt es eine Tendenz zur Be-
       legung mit Einzelpersonen ohne Kinder. Aktuell sind noch 12 Kinder in der GU untergebracht.
       Wohnheim mit Gemeinschafts-WC, -Dusche, -Küche auf einem Stockwerk.
   - Erbsenlachen 14-24 (eröffnet Oktober 2014) hat 225 Plätze. Es handelt sich um jeweils eige-
       ne Wohneinheiten mit Dusche/WC und Küche. Belegung erfolgt vorrangig mit Familien. Im
       Februar 2015 sind dort 70 Kinder und Jugendliche untergebracht (52 Kinder 6-18 Jahre, 18
       Kinder bis 6 Jahre).
   - Kirnachtal 5 (eröffnet seit August 2013) hat 86 Plätze. Belegung ausschließlich mit Erwach-
       senen. Appartements für 4-5 Personen mit Dusche/WC im Appartement, pro Stock eine Ge-
       meinschaftsküche, insgesamt drei Stockwerke.
   - Obereschacher Straße 11 hat 104 Plätze. Belegung ausschließlich mit Erwachsenen, in Ein-
       zelfällen aktuell mit Kindern. Wohnheim mit Gemeinschafts-WC, -Dusche, -Küche auf einem
       Stockwerk, insgesamt fünf Stockwerke.
   - Villinger Straße 62 (eröffnet August 2014) hat 25 Plätze. Belegung ausschließlich mit Er-
       wachsenen. Wohnheim mit Gemeinschafts-WC, -Dusche, -Küche auf einem Stockwerk.

      Insgesamt gibt es in der Stadt Villingen-Schwenningen aktuell 550 verfügbare Plätze in Gemein-
      schaftsunterkünften, die vom Schwarzwald-Baar-Kreis betrieben werden. Es handelt sich voll-
      ständig um Unterbringungsmöglichkeiten, die die ab 01.01.2016 vom Land Baden-Württemberg
      erforderlichen sieben Quadratmeter pro Person erfüllen.9

  7
    Anlage: Ansprechpartner in der Liste 'Gemeinschaftsunterkünfte in Villingen-Schwenningen'
  8
    Kontingentflüchtlinge haben gleich einen gesicherten befristeten Aufenthaltsstatus und erhalten somit Leistungen nach
  dem SGB II bzw. SGB XII.
  9
    Gesetz über die Aufnahme von Flüchtlingen (Flüchtlingsaufnahmegesetz - FlüAG) vom 19. Dezember 2013 (Link vom
  15.04.2015: http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=Fl%C3%BCAG+BW&max=true&aiz=true). Die
  baden-württembergischen Stadt- und Landkreise müssen die Wohn- und Schlaffläche pro Flüchtling ausweiten. Das
  Land erhöht die Mindestanforderung von 4,5 Quadratmetern pro Asylbewerber zum 1. Januar 2016 auf sieben Quadrat-
  meter.
                                                                                                                       14
Quelle: Belegungsliste KSA/LRA

                                 15
Die Anzahl der Personen, die sich mit einer Aufenthaltsgestattung in Villingen-Schwenningen auf-
halten (301 Personen), und die Anzahl der Personen, die in den Gemeinschaftsunterkünften un-
tergebracht sind oder erwartet werden, sind nicht identisch.

Hintergrund ist, dass Asylbewerber erst dann eine Aufenthaltsgestattung erhalten, wenn das Bun-
desamt für Migration und Flüchtlinge die Asylbewerber im Ausländerzentralregister erfasst hat.
Aufgrund der stetig wachsenden Zahl von Asylbewerbern in Baden-Württemberg werden Asylbe-
werber nach Villingen-Schwenningen zugewiesen, bevor die Erfassung im Ausländerzentralregis-
ter erfolgt ist. So ist der Anteil der in Villingen-Schwenningen aufhältigen bzw. zu erwartenden
Asylbewerber höher als der Anteil der Inhaber einer Aufenthaltsgestattung. Zum Stichtag
28.02.2015 lebten ca. 138 Asylbewerber in Villingen-Schwenningen, die nicht im Besitz einer Auf-
enthaltsgestattung waren.

Darüber hinaus sind (insbesondere in Erbsenlachen 14-24) syrische Flüchtlinge untergebracht, die
im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind.

Am 01.07.2015 wird voraussichtlich eine weitere GU in der Schubertstraße 29 eröffnet mit einer
Kapazität von weiteren 100 Plätzen. Es handelt sich auch hier um ein Wohnheim mit Gemein-
schafts-WC, -Dusche, -Küche auf einem Stockwerk.

Frühestens ab Ende Juni 2015 wird eine GU in der Freiburger Straße 28-36 eröffnet mit einer Ka-
pazität von ca. 150 Personen. Es handelt sich wie im Erbsenlachen um jeweils eigene Wohnein-
heiten mit Dusche/WC und Küche. Es stehen an fünf Eingängen jeweils sechs Wohnungen, insge-
samt also 30 Wohnungen, zur Verfügung.

Für die GUs Alleenstraße, Erbsenlachen, Kirnachtal und Obereschacher Straße stehen 2,5 Voll-
zeitstellen für die Heimleitung und 3,0 Vollzeitstellen für Hausmeister zur Verfügung. Für die GUs
Villinger Straße, Schubertstraße und Freiburger Straße muss der zusätzliche Personalbedarf noch
abschließend kalkuliert werden.

             In Gemeinschaftsunterkünften untergebrachte Personen m/w,
                                  Stand 28.02.2015

       400
       350
       300
       250
       200
       150
       100
        50
         0
                      männlich                  weiblich

Quelle: Belegungsliste KSA/LRA

Zum Stichtag 28.02.2015 waren 471 Personen (371 männlich und 100 weiblich) in den Gemein-
schaftsunterkünften der Stadt Villingen-Schwenningen untergebracht.

Folgende Darstellung zeigt annäherungsweise die Anzahl der Personen, die aus den Gemein-
schaftsunterkünften in die sog. Anschlussunterbringung, also in eigene Wohnungen in Villingen-
Schwenningen und im Schwarzwald-Baar-Kreis ziehen.
                                                                                                 16
Quelle: Regierungspräsidium Karlsruhe, MigVIS

2014 wurden in St. Georgen mehrere Wohnblöcke bezugsfertig, so dass damit der große Anstieg
von Zuzügen in den Landkreis erklärbar ist.

Ansprechpartner: Eberhard Weckenmann, Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis, Sozialamt,
07721/913-7234, E-Mail: e.weckenmann@lrasbk.de

IV.2 Leistungen des Bürgeramtes der Stadt Villingen-Schwenningen, Abteilung Ausländer-
wesen10
Wesentliche Aufgaben der Abteilung Ausländerwesen sind die Überwachung der Regelungen für
die Einreise, den Aufenthalt und die Beendigung des Aufenthalts für Ausländer, das Arbeitsge-
nehmigungsverfahren, die Zustimmung zu Visumsverfahren, Prüfung und Ausstellung von Ver-
pflichtungserklärungen, sowie die Überwachung von Integrationsmaßnahmen und die Überwa-
chung von Asylverfahren.

Aufgaben und Dienstleistungen:
 Führung und Aktualisierung der Liste der Ausländervereine
 Ausstellung und Verlängerung von deutschen Ausweisersatzpapieren
 Berechtigungen und Verpflichtungen zu Integrationskursen
 Beteiligung am Visumsverfahren
 Erteilung einer Niederlassungserlaubnis
 Erteilung und Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis
 Erteilung und Verlängerung von Arbeitsgenehmigungen an Nicht-EU-Staatsangehörige
 Prüfung und Ausstellung von Verpflichtungserklärungen
 Überwachung des Asylverfahrens
 Überwachung der Freizügigkeit von EU-Staatsbürgern
 Überwachung der Passpflicht und Übertrag von Aufenthaltstitel
 Verlängerung eines Visums

10
  Link der Internetseite der Stadt Villingen-Schwenningen am 16.04.2015: http://www.villingen-
schwenningen.de/verwaltung/aemter-und-einrichtungen/aemter-details/department/buergeramt-auslaenderwesen.html
                                                                                                            17
Quelle: AZR

 Exkurs: Übersicht der Aufenthaltstitel und andere 'Aufenthaltspapiere'
 Der Aufenthaltsstatus ist aus dem Pass oder den 'Aufenthaltspapieren' ersichtlich. Im Pass ist die Aufenthaltser-
 laubnis auf eine der hinteren Seiten geklebt. Zunehmend kann statt eines Passes auch der neu eingeführte elekt-
 ronische Aufenthaltstitel als Chipkarte vorgelegt werden.

 Übersicht über verschiedene Aufenthaltspapiere:
    -    Duldung: Die Duldung ist kein Aufenthaltstitel, sondern stellt lediglich eine Aussetzung der Abschiebung
         (z.B. wegen des fehlenden Passes, kein gesicherter Lebensunterhalt, Straftaten, illegale (Wieder-) Einrei-
         se) dar. Die Duldung wird oft über Jahre hinaus immer wieder verlängert, sie kann also ein Dauerzustand
         sein.
    -    Aufenthaltsgestattung: Für Asylsuchende für die Dauer des Asylverfahrens.
    -    Aufenthaltserlaubnis: Die Aufenthaltserlaubnis erlaubt den Aufenthalt für einen bestimmten Zweck und
         für eine bestimmte Zeit. Es gibt verschiedene Arten von Aufenthaltserlaubnissen. In der Aufenthaltser-
         laubnis ist immer der Paragraph des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) genannt, so dass man den Grund für
         den Aufenthalt erkennen kann.
    -    Fiktionsbescheinigung: Nachweis, dass ein Antrag auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltsti-
         tels gestellt wurde und bearbeitet wird. Oft gilt dann die alte Aufenthaltserlaubnis fort.
    -    Niederlassungserlaubnis: Räumlich und zeitlich unbeschränktes Aufenthaltsrecht.
    -    Freizügigkeitsbescheinigung/EU: Diese rein deklaratorische Bescheinigung des Freizügigkeitsrechts
         von Unionsbürgern wird seit Januar 2013 nicht mehr ausgestellt.
    -    Aufenthaltskarte: Eine Aufenthaltskarte erhalten Personen aus Drittstaaten (Nicht EU/EWR-Staaten) als
         Familienangehörige von EU/EWR-Staatsangehörigen.

 Aufenthaltserlaubnisse werden immer nur befristet erteilt. Erst die Niederlassungserlaubnis gilt unbefristet. Die
 Befristung, also die zum Teil nur kurze Gültigkeitsdauer der Aufenthaltserlaubnisse, bedeutet jedoch nicht automa-
 tisch, dass die Verlängerung der Erlaubnis bei Ablauf der Gültigkeit in Frage steht. Es sind meistens „Ketten“-
 Aufenthaltserlaubnisse, die später zu längerfristigen Aufenthaltserlaubnissen werden und zur unbefristeten Nieder-
 lassungserlaubnis führen können.

 Aus: Flüchtlinge – Kundinnen und Kunden der Arbeitsagenturen und JobCenter. Ein Leitfaden zu Arbeitsmarktzu-
 gang und –förderung, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Stand: Februar 2014

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Zum Anfang des Jahres 2014 konnte in der Stadt Donaueschingen der 'Sternensaal' als Asylbe-
werberunterkunft bezogen werden. Somit sind eine Reihe von Asylbewerbern von Villingen-
Schwenningen nach Donaueschingen umverteilt worden. Waren im Januar 2014 noch 204 Asyl-
bewerber in Villingen-Schwenningen gemeldet, ging die Anzahl im Monat Februar 2014 auf 175
Personen und im Monat März 2014 auf 152 Personen zurück. Ab März 2014 stieg die Zahl der
Asylsuchenden im Stadtgebiet durch neue Zuweisungen der Landeserstaufnahmestelle von 157
Personen (April 2014) auf 166 Personen (Mai 2014) und dann auf 236 Personen (Juni 2014) an.

Außerdem wurde zum Mitte des Jahres 2014 das Gebäude Kirnachtal 5 der Gemarkung Villingen-
Schwenningen zugwiesen.

Quelle: AZR

Die Anzahl der Personen, die sich in einem Asylverfahren befinden und daher mit einer Aufent-
haltsgestattung in Villingen-Schwenningen leben, nimmt kontinuierlich zu. Zwar schwanken die
Fallzahlen innerhalb einzelner Monate. Ursächlich hierfür ist aber die Ermittlung der Fallzahlen
zum jeweiligen Monatsende. So finden Umverteilungen innerhalb des Schwarzwald-Baar-Kreises
statt, oder aber es kann (z. B. aufgrund einer Flüchtlingsanerkennung) ein Aufenthaltsrecht erteilt
werden. In diesen Fällen nimmt die Anzahl der Asylbewerber ab. Gleichzeitig werden von der Lan-
desaufnahmestelle neue Asylbewerber in den Schwarzwald Baar-Kreis (und damit auch nach Vil-
lingen-Schwenningen) zugewiesen mit der Folge, dass die Asylbewerberzahlen ansteigen. Im Ge-
samtergebnis sind aber die Asylbewerberzahlen steigend.

Demgegenüber stagniert die Anzahl der Personen, die im Besitz einer Duldung sind. Ursache hier-
für ist, dass sich die wachsende Zahl von Asylbewerbern noch nicht auf die Anzahl der Duldungs-
inhaber niederschlägt. Es ist jedoch zu erwarten, dass Asylanträge (insbesondere von Asylbewer-
bern aus den Balkanstaaten) ablehnend beschieden werden. Diese Personen werden nach
rechtskräftigem Abschluss des Asylverfahrens bis zu einer möglichen Ausreise aus dem Bundes-
gebiet eine Duldung erhalten, so dass mittelfristig auch von einer wachsenden Zahl von Duldungs-
inhabern ausgegangen werden muss.

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Quelle: AZR

Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 AufenthG erfolgt dann, wenn das Bun-
desamt für Migration und Flüchtlinge die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt hat. Ab dem 2. Halbjahr
2014 nimmt die Zahl dieser erteilten Aufenthaltserlaubnisse zu.

 § 25 Abs. 2 AufenthG:
 Einem Ausländer ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlin-
 ge die Flüchtlingseigenschaft im Sinne des § 3 Absatz 1 des Asylverfahrensgesetzes oder subsidiären
 Schutz im Sinne des § 4 Absatz 1 des Asylverfahrensgesetzes zuerkannt hat.
 Bedeutung:
 Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 AufenthG sind somit entweder als Flüchtling im Sinne
 des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559, 560) an-
 erkannt, oder ihnen droht im Herkunftsland ein ernsthafter Schaden (z.B. die Verhängung oder Vollstre-
 ckung der Todesstrafe, Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung, eine
 ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson infolge willkürlicher
 Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts).
 Diese Voraussetzungen stellt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Rahmen eines anhängigen
 Asylverfahrens fest. Werden die Gründe im Rahmen des Asylverfahrens rechtskräftig festgestellt, wird in
 Folge dessen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 AufenthG erteilt.

Besitzt der Ausländer seit 3 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 AufenthG, wird ihm
ein unbefristetes Aufenthaltsrecht im Rahmen einer Niederlassungserlaubnis nach § 26 Abs. 3
AufenthG erteilt. Diese Fallzahlen sind derzeit stabil. Ein Anstieg ist zu erwarten, wenn Personen
die aktuell erteilten Aufenthaltserlaubnisse nach § 25 Abs. 2 AufenthG über 3 Jahre besitzen.

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§ 26 Abs. 3 AufenthG:
 Einem Ausländer, der seit drei Jahren eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 Satz 1 erste Alternative
 AufenthG besitzt, ist eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn das Bundesamt für Migration und
 Flüchtlinge mitgeteilt hat, dass die Voraussetzungen für den Widerruf oder die Rücknahme nicht vorliegen.
 Bedeutung:
 Nur wer als Flüchtling im Sinne des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge
 (BGBl. 1953 II S. 559, 560) anerkannt ist, kann eine Niederlassungserlaubnis (unbefristet) erhalten, sofern
 das Bundesamt die Anerkennung nicht widerruft oder zurück nimmt. D. h., dass in jedem Fall einer Flücht-
 lingsanerkennung und des Besitzes einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 AufenthG durch die Aus-
 länderbehörde beim Bundesamt angefragt werden muss, ob der Flüchtlingsstatus auch weiterhin besteht.
 Ist dies der Fall, wird ein unbefristetes Aufenthaltsrecht erteilt.
 Subsidär Schutzberechtigte erhalten diese Niederlassungserlaubnis nicht! Für sie gilt (wie für alle übrigen
 humanitären Aufenthaltstitel) die allgemeine Rechtsgrundlage des § 26 Abs. 4 AufenthG, wonach eine Nie-
 derlassungserlaubnis nach 7 Jahren Besitz der Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann.

Nach § 23 Abs. 2 AufenthG kann sowohl eine befristete Aufenthaltserlaubnis, als auch eine unbe-
fristete Niederlassungserlaubnis erteilt werden. Grundlage dieser Aufenthaltstitel ist immer ein Er-
lass des Bundesministeriums des Innern oder der obersten Landesbehörde. So konnte aufgrund
der bestehenden Erlasslage einer Vielzahl syrischer Flüchtlinge nach deren Einreise in die Bun-
desrepublik Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 2 AufenthG erteilt werden.

Ein kurzer Rückgang dieses Personenkreises ist im Januar 2015 zu verzeichnen. Zu diesem Zeit-
punkt wurden einige Kontingentflüchtlinge in den Schwarzwald-Baar-Kreis verteilt. Seit Februar
nimmt der Personenkreis wieder zu. Zum 31.03.2015 sind 88 Personen im Besitz einer Aufent-
haltserlaubnis nach § 23 Abs. 2 AufenthG.

 § 23 Abs. 2 AufenthG – Aufenthaltserlaubnis:
 § 23 Abs. 2 AufenthG – Niederlassungserlaubnis:
 Das Bundesministerium des Innern kann zur Wahrung besonders gelagerter politischer Interessen der Bun-
 desrepublik Deutschland im Benehmen mit den obersten Landesbehörden anordnen, dass das Bundesamt
 für Migration und Flüchtlinge Ausländern aus bestimmten Staaten oder in sonstiger Weise bestimmten Aus-
 ländergruppen eine Aufnahmezusage erteilt. (…) Den betroffenen Ausländern ist entsprechend der Auf-
 nahmezusage eine Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis zu erteilen.
 Bedeutung:
 Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 2 AufenthG sind überwiegend syrische Staatsangehörige
 nach Grundlage einer Anordnung des Bundesministeriums des Innern (z. B. die Anordnung zur vorüberge-
 henden Aufnahme von Schutzbedürftigen aus Syrien und Anrainerstaaten Syriens sowie Ägypten und Liby-
 en vom 18. Juli 2014, Az.: 4-13-SYR/14).
 Inhaber einer Niederlassungserlaubnis nach § 23 Abs. 2 AufenthG sind meist sogenannte jüdische Konting-
 entflüchtlinge nach der Anordnung des Innenministeriums über die Aufnahme jüdischer Zuwanderer und
 ihrer Familienangehörigen aus der ehemaligen Sowjetunion - mit Ausnahme der baltischen Staaten - vom
 10. Februar 2006; Az.: 4-13-GUS/6.
 Der überwiegende Teil der Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis sind "syrische Kontingentflüchtlinge". Dem-
 gegenüber ist die Zahl der Niederlassungserlaubnisse nach § 23 Abs. 2 AufenthG nahezu unverändert, da
 hier der überwiegende Teil ein Aufenthaltsrecht als "jüdische Kontingentflüchtlinge" haben. Änderungen
 ergeben sich im Prinzip nur durch Wegzug oder Tod.

Ansprechpartner: Luigi Osimani, Stadt Villingen-Schwenningen, Bürgeramt, Abteilungsleitung Aus-
länderwesen, 07721/82-1407, E-Mail: luigi.osimani@villingen-schwenningen.de

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IV.3 Betreuung in den Gemeinschaftsunterkünften durch das DRK-Kreisverband Villingen-
Schwenningen e.V.11
                                 Vor dem Hintergrund der schwierigen und sozialen Situation von
                                 Flüchtlingen und Asylbewerbern liegt der Schwerpunkt der DRK-
                                 Flüchtlingshilfe auf der Beratung und Betreuung. Hier wird Hilfe-
                                 stellung im Umgang mit Behörden und bei der Durchsetzung von
                                 Rechten geboten und Informationen zum Asylverfahren oder zu
                                 ausländerrechtlichen Fragestellungen vermittelt. Aber auch ganz
alltägliche Probleme von Flüchtlingen sind Gegenstand der Beratung wie beispielsweise der
Schulbesuch der Kinder, Anlaufstellen im Gesundheitswesen oder Fragen zum Arbeitsmarkt.
Flüchtlinge, die durch Verfolgung und Folter traumatisiert sind, werden an psychosoziale Bera-
tungsstellen vermittelt. 12

Für die Beratung der asylsuchenden Flüchtlinge, die in den Schwarzwald-Baar-Kreis zugewiesen
werden, hat der Landkreis das DRK beauftragt. Die Asylberatung des DRK zeigt sich verantwort-
lich für alle Flüchtlinge, die sich in der GU befinden und für jene in der Anschlussunterbringung, die
sich noch im Asylverfahren befinden oder geduldet sind.

Die sozialpädagogische Betreuung in den Gemeinschaftsunterkünften in Villingen-Schwenningen
übernehmen sozialpädagogische Fachkräfte, die beim DRK Kreisverband Villingen-Schwenningen
beschäftigt sind. Aktuell liegt der Personalstellenanteil bei 360 % für die Gemeinschaftsunterkünfte
im Stadtgebiet mit steigender Tendenz, entsprechend der neu hinzukommenden Unterkünfte.

Aufgaben und Angebote des Sozialdienstes
   - Regelmäßige Sprechstunden
   - Beratung in statusrechtlichen Angelegenheiten
   - Unterstützung bei Behördenkontakten
   - Ausfüllhilfen
   - Orientierungshilfe in Schul-, Arbeits- und Wohnungsfragen
   - Lebensorientierte Beratung
   - Kooperation mit anderen sozialen Diensten
   - Vermittlung zwischen den Heimbewohnern
   - Pädagogische Maßnahmen
   - Koordinierung und Begleitung ehrenamtlicher Kräfte
   - Unterstützung bei der Suche nach Arbeit
   - Durchführung von Maßnahmen im Gesundheits- und Präventivbereich

In den Gemeinschaftsunterkünften in der Obereschacher Straße 11 und Kirnachtal 5 wird eine
kleine Fahrradwerkstatt angeboten, in der gebrauchte Fahrräder abgegeben und an Asylbewerber
weitergegeben werden können. Bei Bedarf werden die Fahrräder aufgefrischt, repariert oder neu
zusammengebaut. Die Betreuung und Anleitung erfolgt über Ehrenamtliche.

Ansprechpartnerin: Dorothee Stoffers, DRK-Kreisverband Villingen-Schwenningen e.V., Benedikti-
nerring 9, 78050 Villingen-Schwenningen, 07721/898824, E-Mail: dorothee.stoffers@drk-vs.de

11
   Link der Internsetseite des Deutschen Roten Kreuzes Kreisverband Villingen-Schwenningen e. V. am 16.04.2015:
http://drkvs.drkcms.de/startseite/subnav/soziale-dienste/migrationsdienst.html)
12
   Anlage: Ansprechpartner in der Liste 'Gemeinschaftsunterkünfte in Villingen-Schwenningen'
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IV.4 Migrationsberatung als Kooperation des Diakonischen Werks im Schwarzwald-Baar-
Kreis mit dem Caritasverband für den Schwarzwald-Baar-Kreis e. V.13
Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE)
Die Migrationserstberatung richtet sich an neu zugewanderte, erwachsene MigrantInnen ab 28
Jahren und Kinder im Alter bis 12 Jahren. Die Migrationsberatung begleitet die ersten Schritte in
der neuen Heimat.

Jugendmigrationsdienst (JMD)
Der Jugendmigrationsdienst bietet Beratung und Begleitung für (neuzugewanderte) Jugendliche
und junge Erwachsene mit Migrationshintergrund im Alter von 12 bis 27 Jahren. Der Jugendmigra-
tionsdienst versteht sich als Hilfe und Unterstützung während des Integrationsprozesses in
Deutschland.

Flüchtlinge, die noch im Asylverfahren sind, werden durch die Flüchtlingsberatung des Deutschen
Roten Kreuzes in den jeweiligen Unterkünften beraten.

Das Beratungsangebot des JMD/ der MBE richtet sich an Migranten mit einem gesicherten Auf-
enthaltstitel und Bleibeperspektive (d.h. EU-Bürger, Drittstaatler sowie Flüchtlinge mit Aufenthalts-
erlaubnis). Die Beratung ist kostenfrei und erfolgt unabhängig von Herkunft, Religion, Geschlecht
oder sozialem Status. Die Berater/innen unterliegen der Schweigepflicht. Das Migrationsbera-
tungsangebot ist eine Kooperation des Diakonischen Werks im Schwarzwald-Baar-Kreises und
des Caritasverbands für den Schwarzwald-Baar-Kreis e.V. Die Verbände teilen sich die Beratung
je nach Wohnort in Schwenningen und nördlichen Landkreis (Diakonie) sowie Villingen und südli-
chen Landkreis (Caritas) auf.

Die Ansprechpartnerinnen für Villingen und den südlichen Schwarzwald-Baar-Kreis sind:
Brigitte Neumann-Ibrahim (MBE), Olga Schulz (MBE) und Kerstin Ebner (JMD), für Schwenningen
und das nördliche Kreisgebiet Ella Friedrich (MBE) und Natascha Wöhrle (JMD).

Kurzbeschreibung der Aufgaben des JMD/der MBE:
a) Helfen/Beraten/Begleiten (Beratung oder bei Bedarf Casemanagement):
    - bei der Antragsstellung und Anmeldung für einen Integrationskurs
    - bei der Anerkennung von Schul- und Berufsabschlüssen
    - bei Schul- und Kindergartenfragen
    - bei Formalitäten und Behördenangelegenheiten
    - bei speziellen Fragen durch die Vermittlung an Fachdienste
    - bei der Kontaktaufnahme zu Vereinen und/oder Gruppenangeboten
b) Initiierung von integrativen Projekten für Kinder, Jugendliche und/oder Erwachsene mit und
ohne Migrationshintergrund14
c) Netzwerk- und Sozialraumarbeit in VS sowie in den verschiedenen Städten und Gemeinden
des Schwarzwald-Baar-Kreises

13
   Link der Internetseite des Diakonischen Werkes im Schwarzwald-Baar-Kreis: http://www.diakonie-
sbk.de/Migrationsberatung.12.0.html
14
   13 Projekte der Migrationsberatung kurz vorgestellt:
PIT - Partizipation und Integration durch Theater (JMD/ Diakonie): Ein Theaterprojekt für und mit jungen Menschen
mit Migrationshintergrund. Aufführung im Rahmen des Ökumenischen Kirchentags am 27. Juni 2015 auf dem Latschari-
Platz in Villingen (Link der Internetseite des Diakonischen Werkes im Schwarzwald-Baar-Kreis am 16.04.2015:
http://www.diakonie-sbk.de/Projekt-PIT-Partizipation-und-Integration-d.203.0.html)
Sprachcafé - der integrative Kaffeeklatsch: Das Sprachcafé stellt ein Angebot dar, durch das im Besonderen arbeits-
lose Migrantinnen, die motiviert sind ihre Deutschkenntnisse zu verbessern und Netzwerke untereinander zu knüpfen, in
ihrem Integrationsprozess unterstützt werden sollen. Eingeladen sind auch Frauen, die sich ehrenamtlich für Migrantin-
nen engagieren und sie bei der Integration unterstützen möchten. (Link der Internetseite des Diakonischen Werkes im
Schwarzwald-Baar-Kreis am 16.04.2015: http://www.diakonie-sbk.de/Sprachcafe-der-interkulturelle-
Kaffeeklatsc.155.0.html)
Integratives Theaterprojekt „Märchentruhe“ (MBE/ Caritas): ein Mal pro Woche findet für Kinder mit Migrationshinter-
grund an der Golden-Bühl-Schule ein integratives Theaterprojekt statt. Aktuell wird ein Theaterstück in englischer Spra-
che geprobt. (Stand April 2015)
                                                                                                                      23
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