Amtsblatt Nr. 10 - Markt Bürgstadt
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43. Jahrgang | 12. 05. 2020 Amtsblatt der VG Erftal mit den Mitgliedsgemeinden Nr. 10 Bürgstadt und Neunkirchen und der Gemeinde Eichenbühl So viel Schönheit für das Auge, für die Seele, das Gemüt. Wonnemonat Mai macht‘s möglich: Mohn und Lilien ... alles blüht. Christine Wolny 1
Amtlicher Teil der Verwaltungsgemeinschaft Erftal mit dem Markt Bürgstadt und der Gemeinde Neunkirchen Standesamtliche Mitteilungen Geburten 16.04. Tilda Stürzl, Tochter von Nadja Christine Gössl und Johannes Georg Stürzl, Neunkirchen, Rauenberger Straße 1 20.04. Selina Krieg, Tochter von Markus und Heidi Krieg, Bürgstadt, Friedenstraße 8 Hausgesuch! Wir (2- bzw. 3-köpfige Familie) suchen ein Haus in Bürgstadt. * * * Falls Sie selbst verkaufen wollen oder Sie wissen evtl. von Objekten GEMEINDE NEUNKIRCHEN – DIEBSTÄHLE in Ihrem Bekanntenkreis oder in Ihrer Nachbarschaft ... Im letzten Amtsblatt haben wir auf die Häufung von Diebstählen in unseren Orts- … dann erreichen Sie uns über folgende Telefonnummern: teilen hingewiesen und darum gebeten, bei evtl. Beobachtungen bzw. Unregel- 0173/3150130 oder 0162/9817894 mäßigkeiten umgehend die Polizei einzuschalten. Willi Nicosia & Michaela Eilbacher Die Polizei teilte zwischenzeitlich mit, dass zwei Männer auf frischer Tat ertappt wurden, als sie sich an einem Auto zu schaffen machten. Bei der Durchsuchung ihrer Anwesen fanden die Beamten Geldbörsen, Taschenlampen, Armbanduhren und diverse Messer. Geschädigte und auch Zeugen werden nun gebeten, sich bei der Polizei in Miltenberg unter Tel. 09371/ 9450 zu melden, um das Diebesgut zuordnen zu können. Unabhängig davon bitten wir, nach wie vor aufmerksam zu sein und verdächtige Beobachtungen zu melden. Neunkirchen, 04. Mai 2020 gez. Seitz, Bürgermeister * * * 2 3
MARKT BÜRGSTADT Verunreinigungen durch Hundekot – Appell an alle Hundehalter Immer wieder kommt es zu Klagen sowohl von Bürgern als auch von Mitarbeitern des gemeindlichen Bauhofes, die sich wegen Verunreinigungen durch Hunde- kot auf Gehwegen, Spielplätzen, öffentlichen Flächen und auch privaten Grund- stücken beschweren. Nach § 3 der Satzung zum Schutz vor Belästigungen und Störungen in kommu- nalen Einrichtungen im Gebiet des Marktes Bürgstadt haben Hundehalter dafür zu sorgen, dass ihr Hund die Straßen, Wege und Anlagen der Gemeinde nicht beschmutzt; dennoch auftretende Verschmutzungen sind unverzüglich zu be- seitigen. Verstöße gegen diese Vorschrift können mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Gemeindeverwaltung bemüht sich seit einigen Jahren, die Verschmutzungen durch Hundekot auf öffentlichen Flächen zu reduzieren. Zu diesem Zweck wurden bereits mehrere sogenannte „Robidog-Stationen“ angeschafft und an verschie- denen Orten im Gemeindegebiet aufgestellt. Bei diesen „Robidog-Stationen“ handelt es sich um Automaten mit Hundekot- Beuteln, die kostenlos von Hundebesitzern zur Beseitigung von Hundehaufen benutzt werden können. Das Ordnungsamt appelliert eindringlich an alle Hundehalter, eventuelle „Hinter- Die nächsten Gemeinderatssitzungen lassenschaften“ zu entfernen und somit für die Reinhaltung aller öffentlichen Flä- chen im Gemeindegebiet Sorge zu tragen. und Außendienststunden Die nächsten Gemeinderatssitzungen finden wie folgt statt: Bürgstadt im Mai 2020 gez. Grün MARKT BÜRGSTADT 1. Bürgermeister Bürgstadt: Dienstag, 26. Mai 2020, um 19.30 Uhr * * * im Bürgerzentrum Mittelmühle Neunkirchen: voraussichtlich Donnerstag, 4. Juni 2020, um 19.30 Uhr im Gemeinschaftshaus Neunkirchen Anträge können bis spätestens eine Woche vor dem Sitzungstermin im Rat- haus abgegeben werden. Die einzelnen Tagesordnungspunkte werden im Tel. (0 93 71) 35 10 oder 22 93 Aushangkasten und für Bürgstadt im Internet unter www.buergstadt.de Fax (0 93 71) 35 49 E-Mail: mail@herbertschmitt.de und für Neunkirchen im Internet unter www.neunkirchen-unterfranken.de Internet: www.herbertschmitt.de veröffentlicht. Hier können auch Kurzprotokolle der vorangegangenen Eichenbühler Straße 83 öffentlichen Sitzungen nachgelesen werden. Nachfolger: André Schmitt 63927 Bürgstadt (neben Autohaus Erftal) 4 5
GEMEINDEBÜCHEREI BÜRGSTADT – Öffnungszeiten FRISCHER FISCH Die Gemeindebücherei Bürgstadt ist ab Dienstag, 12.05.2020 wieder zu den be- aus Bremerhaven! kannten Zeiten geöffnet: DER FISCHMANN KOMMT: c dienstags von 15:00 bis 18:30 Uhr JEDEN MITTWOCH c donnerstags u. freitags von 16:30 bis 18:30 Uhr c samstags von 15:00 bis 17:00 Uhr (NEUE ZEITEN!) Die gesetzlichen Vorgaben müssen unbedingt beachtet werden und werden am in BÜRGSTADT Büchereieingang veröffentlicht, wie z. B. Abstand mind. 1,5 m, Maskenpflicht im Bibliotheksraum, max. Anzahl Kunden im Bibliotheksraum. am ROSENGARTEN von 14.45 - 15.15 Uhr Säumniszuschläge für noch nicht zurückgegebene Medien fallen keine an, die Rückgabefrist wurde von uns automatisch verlängert. in EICHENBÜHL Die ausgeliehenen Medien können dann ab 12.05.2020 zu den Öffnungszeiten zu- am Dorfplatz rückgegeben werden. Bitte bringen Sie diese zurück, auch wenn Sie zurzeit keinen von 15.20 - 15.50 Uhr neuen Lesestoff benötigen. Danke! Fischereihafen-Direktverkauf Ihr Bücherei-Team freut sich auf Ihren Besuch. Fischfeinkost Holzapfel Bremerhaven Tel. 01 51 / 18 53 25 25 * * * l Verkauf und Reparatur l Wohnraum- von Elektrogeräten Lüftungsanlagen l Stark- u. Schwachstrom- l Kundendienst – E-CHECK Installation l EDV- und Telefonanlagen l Photovoltaik- und Solaranlagen l Gebäudetechnik – EIB l Zentrale Staubsaugeranlagen l Elektroheizungen Elektrotechnik Hauck Ralph Hauck Schaftrieb 2 63928 Eichenbühl Telefon (0 93 71) 15 53 Telefax (0 93 71) 20 68 E-Mail: elektro-hauck@t-online.de Beratung • Planung • Ausführung 6 7
Im Verwaltungshaushalt kommt es bei folgenden Positionen zu größeren Veränderungen Bericht über die Gemeinderatssitzung Bürgstadt gegenüber dem Vorjahr: vom 28. April 2020 Einnahmen Ansatz 2019 Ansatz 2020 Vor Eintritt in die Tagesordnung sprach Bürgermeister Grün einige Worte auf- grund der Corona-Krise. • Grundsteuer A + B (zusammen) 677.300 € 668.800 € • Gewerbesteuer 4.000.000 € 2.500.000 € • Anteil an der Einkommensteuer 2.571.700 € 2.601.300 € »Ungewöhnliche Zeiten verlangen nach ungewöhnlichen Maßnahmen – und so • Betriebskostenförderung f. Kindergarten/Kinderkrippe 480.000 € 492.000 € • Holzverkauf 200.000 € 100.000 € ist die heutige letzte Sitzung der Amtsperiode 2014 – 2020 eine besondere und geschichtsträchtige. Noch nie hat eine Gemeinderatssitzung sozusagen „außer Haus“ stattgefunden und Sie können Ihren Enkeln später erzählen „Ich war dabei damals ...“! Weitere wichtige Einnahmen im Verwaltungshaushalt (Ansätze ähnlich dem Vorjahr) sind: Aber lassen Sie mich an dieser Stelle einmal Danke sagen. Danke sagen allen, die Ansatz 2020 die Ausgangsbeschränkung klaglos ertragen und ihre individuellen Bedürfnisse • Gastschulbeiträge 175.000 € geduldig hinten anstellen zum Wohle der Gemeinschaft. Danke gebührt allen, die • Zuschuss f. offene Ganztagsschule 65.400 € • Zuschuss für die Schülerbeförderung 44.300 € sich engagieren in den verschiedenen Organisationen und Initiativen, wie „Hel- • Gebühren f. Kindergarten und Kinderkrippe 210.000 € fen Verbindet“, KJG und Aktion Mainherz, die sich um die Versorgung von Hilfsbe- • Straßenunterhaltungszuschuss 47.500 € • Kanalbenutzungsgebühren 500.000 € dürftigen kümmern, allen die Masken schneidern und weitergeben, allen, die die • Churfrankenvinothek – Verkaufserlöse Speisen u. Getränke 125.000 € tägliche Versorgung mit Lebensmitteln aufrecht erhalten, die an Tankstellen, bei • Konzessionsabgabe Strom 110.000 € der Post und dem Paketdienst für eine einigermaßen funktionierende Infrastruktur • Konzessionsabgabe Wasser 47.000 € • Anteil am Einkommensteuerersatz 192.100 € sorgen, allen, die uns mit Hausmusik erfreuen – eben allen, die sich um ihren • Anteil an der Umsatzsteuer 373.800 € Nächsten kümmern und sorgen. Ich glaube, wir sind in dieser Zeit enger zusammenge- Ausgaben Ansatz 2019 Ansatz 2020 rückt und das ist gut so. • Personalkosten insgesamt 2.937.980 € 2.915.250 € • Umlage an AZV Main-Mud f. Verwaltungs- u. Betriebskost. 184.800 € 192.500 € Nochmals meinen herzlichsten Dank an alle hier im Gremium und draußen in der Ge- • Umlage an AZV Main-Mud f. Zins und Tilgung 47.900 € 55.500 € meinde, die sich engagieren und das Leben in dieser Zeit erträglich machen.« • Kreisumlage (40%) 2.200.900 € 2.466.400 € • Gewerbesteuerumlage (Verringerung des Vervielfältigers) 753.000 € 257.400 € • Umlage an die VG Erftal 617.000 € 763.000 € • Zinsen für Darlehen 59.930 € 49.700 € Hauptberatungspunkt der Gemeinderatssitzung war die Verabschiedung des • Zuführung zum Vermögenshaushalt 1.563.140 € 146.430 € Haushalts 2020. Nach der Haushaltsansprache von Bürgermeister Grün erläuterte Kämmerer und Weitere Hauptausgaben im Verwaltungshaushalt (Ansätze ähnlich dem Vorjahr) sind: Geschäftsstellenleiter Thomas Hofmann anhand des Vorberichtes die wichtigsten Zahlen des Haushaltes 2020. Im Verwaltungshaushalt kommt es bei folgenden Positionen zu größeren Veränderungen Er schließt in den Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab gegenüber dem Vorjahr: Verwaltungshaushalt 9.504.650,- € (2019: 10.996.250 €) Vermögenshaushalt 4.915.100,- € (2019: 5.297.940 €) Einnahmen Ansatz 2019 Ansatz 2020 Gesamthaushalt 14.419.750,- € (2019: 16.294.190 €) • Grundsteuer A + B (zusammen) 677.300 € 668.800 € • Gewerbesteuer 4.000.000 € 2.500.000 € Damit hat sich das Volumen des Verwaltungshaushaltes um 1.491.600 € vermin- • Anteil an der Einkommensteuer 2.571.700 € 2.601.300 € • Betriebskostenförderung f. Kindergarten/Kinderkrippe 480.000 € 492.000 € dert und das Volumen des Vermögenshaushaltes um 382.840 € vermindert. • Holzverkauf 200.000 € 100.000 € 8 9
Weitere wichtige Einnahmen im Verwaltungshaushalt (Ansätze ähnlich dem Vorjahr) sind: Folgende wichtige Ausgaben sind im Vermögenshaushalt geplant: Ansatz 2020 · Rathaus – (Verwaltung) Sanierung Treppenhaus, Dachgeschoss 75.000 € • Gastschulbeiträge 175.000 € · Feuerwehr – Beschaffungen (allgemein) 10.000 € • Zuschuss f. offene Ganztagsschule 65.400 € · Feuerwehr – Beschaffung Atemschutzgeräte 10.000 € • Zuschuss für die Schülerbeförderung 44.300 € · Feuerwehr– Ergänzung Schutzkleidung 6.000 € • Gebühren f. Kindergarten und Kinderkrippe 210.000 € · Feuerwehr – Ertüchtigung Einsatzzentrale 5.000 € • Straßenunterhaltungszuschuss 47.500 € · Schule – Anschaffungen (Digitalbudget) 30.000 € • Kanalbenutzungsgebühren 500.000 € · Schule – Anschaffungen (Digitalpakt) 130.000 € • Churfrankenvinothek – Verkaufserlöse Speisen u. Getränke 125.000 € · Schule – Sanierung 750.000 € • Konzessionsabgabe Strom 110.000 € · Abriss Hütten Mainhölle 12.000 € • Konzessionsabgabe Wasser 47.000 € · Attraktivierung verschiedener Spielplätze 80.000 € • Anteil am Einkommensteuerersatz 192.100 € · Grunderwerb f. Kindergarten-Erweiterung 50.000 € • Anteil an der Umsatzsteuer 373.800 € · Kindergarten/Kinderkrippe Planung Erweiterung / Neubau 90.000 € · Sportgelände – Beschaffung Großflächenmäher 45.000 € Ausgaben Ansatz 2019 Ansatz 2020 · vorgesehener freiwilliger Beckensanierungsbeitrag f. Erftalbad 300.000 € · Schutzhütte am Neuberger 10.000 € • Personalkosten insgesamt 2.937.980 € 2.915.250 € · Städtebauförderung - Kommunales Förderprogramm 25.000 € • Umlage an AZV Main-Mud f. Verwaltungs- u. Betriebskost. 184.800 € 192.500 € · Planung Sanierungsmaßnahme Hauptstraße bis Erfbrücke 20.000 € • Umlage an AZV Main-Mud f. Zins und Tilgung 47.900 € 55.500 € · Sanierung Hohenlindenweg 150.000 € • Kreisumlage (40%) 2.200.900 € 2.466.400 € · Wegeleitsystem im Ortsbereich 70.000 € • Gewerbesteuerumlage (Verringerung des Vervielfältigers) 753.000 € 257.400 € · Ausbau „Höckerlein“ (Straße) 270.000 € • Umlage an die VG Erftal 617.000 € 763.000 € · Ausbau „Am Bildstock“ (Straße) 100.000 € • Zinsen für Darlehen 59.930 € 49.700 € · Rad- u. Fußwegbrücke – Sanierung Belag 35.000 € • Zuführung zum Vermögenshaushalt 1.563.140 € 146.430 € · Straßenbeleuchtung (LED-Umstellung) 125.000 € · Investitionskostenanteil AZV Main-Mud (Schaltschrankanlagen) 100.000 € · Ausbau „Höckerlein“ (Kanal) 260.000 € Weitere Hauptausgaben im Verwaltungshaushalt (Ansätze ähnlich dem Vorjahr) sind: · Ausbau „Am Bildstock“ (Kanal) 60.000 € · Friedhof – Sanierung Sandsteinmauer 10.000 € · Friedhof – Planung u. Erweiterung 50.000 € Ansatz · Konzeptentwicklung Mittelmühle / Zoo-Dietz-Gelände 10.000 € 2020 · Mittelmühle – Klimatisierung 100.000 € · Mittelmühle – Lichtsteuerung 10.000 € • Schule Geb.unterhalt, Heizung, Reinigung, Verbrauchsgebühren, Versich. 115.300 € · Wegesanierung Bainweg 35.000 € • Gastschulbeiträge (Ausgabe) 45.000 € · Grunderwerb (Grundstücke/Gebäude) 1.500.000 € • Betriebskostenförderung an auswärtige Kindertagesstätten 40.000 € · Grunderwerb (f. Umgehungsstraße v. Freistaat) 50.000 € • Kosten der Schülerbeförderung 70.000 € · Tilgung von Darlehen 297.100 € • Straßenunterhalt 100.000 € Summe Ausgaben Vermögenshaushalt 4.915.100 € • Unterhalt Straßenbeleuchtung 35.000 € • Strom f. Straßenbeleuchtung 60.000 € • Kanalunterhalt 160.000 € • Churfrankenvinothek – Kosten f. Einkauf Speisen u. Getränke u. sonstiger 77.000 € Betriebsaufwand 25.000 € Diesen Ausgaben stehen folgende Einnahmen gegenüber: • Feldwegeunterhalt 55.800 € • Mittelmühle (Geb.unterh., Heizung,Reinig.,Verbr.gebühren, Versich. 40.000 € • Wald – Rückungen, Forstpflanzen u. ä. · Zuschuss Digitalbudget für Schule 27.000 € · Zuschuss Digitalpakt für Schule 118.000 € · Straßenausbaubeitragspauschale 70.000 € Diese Zahlen führen dazu, dass in diesem Jahr die Zuführung vom Verwaltungs- zum · Zuschuss f. Umstellung Straßenbeleuchtung auf LED 20.000 € Vermögenshaushalt lediglich 146.430 € beträgt. Die gesetzlich vorgeschriebene · Kanalherstellungsbeiträge 5.000 € Mindestzuführung (Höhe der Tilgungsleistung) beträgt 297.100 €. Die geringe Zuführung an · Investitionspauschale 93.500 € den Vermögenshaushalt resultiert vor allem aus einer deutlichen Verringerung des Ansatzes · Entnahme aus Rücklage (aus Haushaltsjahr 2019) 3.500.000 € bei der Gewerbesteuer im Hinblick auf mögliche zu erwartende Einnahmeausfälle im Zuge · Zuführung vom Verwaltungshaushalt 146.430 € der Corona-Krise. Der im ersten Entwurf vorgesehene Ansatz bei der Gewerbesteuer von Summe Einnahmen Vermögenshaushalt 3.979.930 € 3.500.000 € wurde deshalb bereits um 1.000.000 € reduziert. 10 11
Aus der Jahresrechnung 2019 kann mit einem Sollüberschuss von rd. 3.500.000 € aus leider etwas kürzer gehalten werden: Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben gerechnet werden. Für das Haushaltsjahr 2020 ist eine neue Darlehensaufnahme in Höhe von 935.170 € „Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Gäste, liebe Kolleginnen und Kollegen! erforderlich. Zusätzlich wird eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 2.500.000 € Verabschieden darf und muss ich heute 6 Gemeinderatsmitglieder, die allesamt sich für die Generalsanierung der Grund- und Mittelschule in der Haushaltssatzung vorge- und ihr Wissen und ihr Engagement in den Dienst der Gemeinde, der Allgemeinheit ge- sehen. stellt haben. Sie haben zu einem harmonischen Miteinander im Gemeinderat beigetra- Die planmäßigen Tilgungsleistungen in Höhe von rd. 297.100 € führen am Jahresende gen und die Entscheidungen zum Wohle unserer Heimatgemeinde mitgetragen. Wir 2020 zu einem Schuldenstand von rd. 2.966.290 € (2019: 2.328.220 €). wissen alle nur zu genau, dass es nicht immer leicht ist, alle Bürgerinnen und Bürger mit Das ergibt voraussichtlich folgende Pro-Kopf-Verschuldung (4.242 Einwohner) am Jah- Planungen und Visionen zu erreichen und zwar auch, wenn sie noch so öffentlich dar- resende 2020: gestellt und/oder diskutiert werden. Dennoch müssen irgendwann Entscheidungen - bei ordentlichen Schulden von 699,27 € (Landesdurchschnitt: 573,00 €) für eine Weiterentwicklung getroffen werden und dies ist uns auch, allen Unkenrufen Fazit: Im Haushalt sind einige Investitionen enthalten, bei denen es derzeit fraglich ist, zum Trotz, sehr gut gelungen, obwohl die CSU zum ersten Mal weder den Bürgermeis- ob sie in der geplanten Größenordnung bereits 2020 umgesetzt werden können oder ter gestellt hat noch die Mehrheit im Gemeinderat hatte. Die meisten Entscheidungen wur- zumindest teilweise in 2021 verschoben werden. den zum Wohle der Gemeinde getroffen und man konnte sich des Eindrucks nicht erweh- Konkrete Auswirkungen der Corona-Krise auf den gemeindlichen Haushalt können ren, dass das Sprichwort „Parteipolitik hat in der Kommune nix zu suchen“ auch bei allen derzeit (aber auch in den nächsten Monaten) nicht vorhergesagt werden, zumal sich angekommen war. die Geschäftsergebnisse 2020, insbesondere bei der Gewerbesteuer, noch bis in den Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung sorgten für ein gutes und ge- Haushalt 2022 auswirken werden. deihliches „Betriebsklima“ und haben dafür gesorgt, dass die Gemeindeverwaltung in der Deshalb bleibt wiederum nur der Appell, nach wie vor sorgsam, überlegt und verant- Öffentlichkeit lobende und wohlwollende Anerkennung erfährt.“ wortungsvoll mit den gemeindlichen Haushaltsmitteln umzugehen. Weiter führte Herr Hofmann aus, dass die Gewerbesteuereinnahmen auch unabhängig Anschließend gab Bgm. Grün einen Rückblick über die letzten 6 Jahre und lobte hierbei von der aktuellen Corona-Krise für positive aber auch negative Überraschungen im Lau- nochmals abschließend die Arbeit des Rates und der Verwaltung. fe eines Haushaltsjahres sorgen können. Die für den Haushaltsausgleich notwendige Darlehensaufnahme kann durch Gegenrechnung des Ansatzes beim Grunderwerb Persönlich verabschiedet wurden im Anschluss unter Einhaltung der entsprechenden in Höhe von 1,5 Mio. € relativiert werden. Hier geht der Markt Bürgstadt letztlich in Corona-Verhaltensregeln jedoch mit einer kurzen Laudatio und der Übergabe eines Vorausleistung für die künftig zu verkaufenden Bauplätze im Baugebiet Buschenweg. Dankgeschenkes die Räte Andreas Mai (CSU, 2 Jahre), Andreas Köster (SPD, 6 Jahre), Ralf Gunkelmann (UWG, 12 Jahre), Andreas Theis (CSU, 12 Jahre), Stefan Umscheid (UWG, 24 Dem Zahlenwerk wurde einstimmig vom Gemeinderat Zustimmung erteilt. Jahre) und Gabriele Münch (SPD, 30 Jahre). Bürgermeister Grün dankte allen für ihren Einsatz in den letzten Jahren und wünschte Weiterhin stimmte der Gemeinderat der Beschaffung von vier Atemschutzgeräten ihnen alles Gute! inkl. Zubehör für die Freiwillige Feuerwehr Bürgstadt zu. Der Auftrag zur Lieferung wird der Fa. NEOVIA GmbH in Ludwigsfelde zum Angebotspreis von brutto 8.870,70 € erteilt. * * * Zudem wurde beschlossen, dass der Markt Bürgstadt aufgrund der aktuellen Corona- Krise und dem Betretungsverbot und somit Betreuungsverbot in den gemeindlichen Einrichtungen Kindergarten, Kinderkrippe und Mittagsbetreuung Grundschule auf den Einzug des Elternbeitrags für den Monat April 2020 in Höhe von insgesamt 6.869,00 € verzichtet. Im April erfolgte bereits kein Beitragseinzug. Darüberhinaus wird festgelegt, dass, solange wie die Einrichtungen nicht genutzt werden können, weiter- hin an dieser Verzichtsregelung festgehalten wird bzw. gesetzliche Regelungen umge- setzt werden. Nachdem es sich um die letzte Sitzung in der aktuellen Wahlperiode 2014 – 2020 han- delte, erfolgte abschließend die Verabschiedung ausscheidender Gemeinderatsmit- glieder durch Bürgermeister Thomas Grün. Diese musste aufgrund der Corona-Krise 12 13
Amtlicher Teil der Gemeinde Eichenbühl mit Ortsteilen Standesamtliche Mitteilungen Wir gratulieren recht herzlich! 19.05. Herrn Heinrich Kretschmer, Hauptstraße 28 zum 80. Geburtstag 20.05. Herrn Werner Dumerth, Hauptstraße 63 zum 80. Geburtstag Sterbefälle 14.04. Gerhard Höring, Bürgstadter Straße 13, 69 Jahre 28.04. Ludwig Emil Berberich, Ringstraße 1, GT Windischbuchen, 92 Jahre 30.04. Johanna Rosina Beck, Hauptstraße 148, 92 Jahre * * * RATHAUS EICHENBÜHL – Geänderte Öffnungszeit Am Freitag, den 22.05.2020 ist das Rathaus in Eichenbühl geschlossen. Die Gemeindeverwaltung bittet um Beachtung der geänderten Öffnungszeit. Eichenbühl, 08.05.2020 gez. Günther Winkler Gemeinde Eichenbühl 1. Bürgermeister 14 15
ORTSPLANUNG GUGGENBERG Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Guggenberg 1“ schriftlich oder zur Niederschrift vorgetra- 2. Änderung des Bebauungsplanes „Guggenberg 1“ gen werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Ausweisung einer bebaubaren Fläche auf dem Grundstück Fl.- Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bleiben nach § 3 Abs. 2 Satz 2 Nr. 680, Gemarkung Riedern, BauGB bei der Beschlussfassung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB „Guggenberg 1“ unberücksichtigt. – Öffentliche Auslegung – Eichenbühl, 06.05.2020 Günther Winkler Der Gemeinderat Eichenbühl hat in seiner Sitzung vom 29.04.2020 den Entwurf GEMEINDE EICHENÜHL 1. Bürgermeister zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Guggenberg 1“ mit Begründung und Um- weltbericht gebilligt. Das bisherige Sondergebiet S02 soll im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Guggenberg 1“ entsprechend dem Sondergebiet S01 bebaut werden können. * * * In gleicher Sitzung wurde die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB be- Praxis Dr. med. Martin Geißler schlossen. Der Änderungsbereich umfasst auf der Guggenberger Höhe ausschließlich einen Facharzt für Allgemeinmedizin 63928 Eichenbühl, Julius-Keppner-Str. 16, Tel. 0 93 71 / 40 64 50 Teilbereich des Grundstücks Fl.-Nr. 680 der Gemarkung Riedern und liegt südwest- lich der Gemeindeverbindungsstraße „Ortsstraße“ in der Höhe der Ortsstraßen- anbindung an die Kreisstraße MIL 24. Wir haben Urlaub vom 02.06.20 bis 12.06.20 Vertretung: Der Änderungsbereich wird von folgenden Grundstücken begrenzt: K. D. Brems, Eichenbühl, Tel. 0 93 71 / 39 90 Im Norden: Grundstück Fl.-Nr. 681 An Feiertagen und am Wochenende wenden Sie sich Im Osten: Grundstück Fl.-Nr. 607/3, Fl. Nr. 621/1 an den ärztlichen Bereitschaftsdienst der KV, Tel. 116 117, Im Süden: Grundstück Fl.-Nr. 680 Teilfläche in lebensbedrohlichen Notfällen an Tel. 112. Im Westen: Grundstück Vollmersdorfer Weg Fl.-Nr. 679 Teilfläche Mit der Änderung des Bebauungsplanes wurde das Ing.-Büro Johann und Eck, Bürgstadt, beauftragt. Umweltbezogene Stellungnahmen, die im Rahmen der Be- teiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB bei der Gemeinde eingegangen sind, liegen zum Verfahren vor. Der Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Guggenberg 1“ einschließlich Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 29.04.2020 sowie die einge- gangenen behördlichen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 25. Mai bis 26. Juni 2020 im Rathaus Eichenbühl, Hauptstr. 97, bei Herrn Eckstein, Bauamt, I. Stock zu den allgemeinen Dienststunden aus und können dort eingesehen werden. Darüber hinaus können die Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Eichen- bühl www.eichenbuehl.de unter >Aktuelles< eingesehen werden. 16 17
Ein herzliches Dankeschön allen, die mich zu meinem 80. Geburtstag mit Geschenken, Karten und telefonisch erfreut haben. Besonderen Dank meiner Familie, allen Verwandten, Nachbarn, Freunden und Bekannten. In dieser schweren Zeit habe ich mich sehr darüber gefreut. Eichenbühl, im April 2020 Anneliese Schmitt 18 19
ORTSPLANUNG GUGGENBERG Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bleiben nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplans für Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ortsteile im Bereich die Ortsteile unberücksichtigt. der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Guggenberg 1“ – Errichtung einer Maschinenhalle – im Parallelverfahren Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre – Öffentliche Auslegung – Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Der Gemeinderat Eichenbühl hat in seiner Sitzung am 29.04.2020 den Entwurf für Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, die Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ortsteile mit Begründung im das ebenfalls in der Gemeindeverwaltung ausliegt. Bereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Guggenberg 1“, betreffend das Grundstück Fl.-Nr. 680 – Teilfläche –, Gemarkung Riedern, gebilligt. Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden: Die Änderung des Flächennutzungsplanes sieht vor, neben zwei bestehenden Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfs- Hallen im Sondergebiet 1 in südwestlicher Richtung auf dem Grundstück Fl.-Nr. gesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 680, Gem. Riedern, im danebenliegenden Sondergebiet 2 durch Erweiterung der Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen Baugrenze eine weitere Baufläche zu schaffen, auf der die Errichtung einer Maschi- der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte nenhalle vorgesehen ist. geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB). In gleicher Sitzung wurde die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB be- Eichenbühl, den 06.05.2020 gez. Günther Winkler schlossen. GEMEINDE EICHENBÜHL 1. Bürgermeister Mit der Erarbeitung des Planentwurfes der Flächennutzungsplanänderung für die Ortsteile wurde das Ing.-Büro Johann und Eck, Bürgstadt, beauftragt. Umweltbe- * * * zogene Stellungnahmen, die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB bei der Gemeinde eingegangenen sind, liegen zum Verfahren vor. Sorgen kann man teilen – Telefonseelsorge Untermain Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ortsteile mit Be- = 08 00 / 11 10 111 und = 08 00 / 11 10 222 (kostenfrei) gründung in der Fassung vom 29.04.2020 sowie die eingegangenen behördlichen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 25. Mai bis 26. Juni 2020 im Rathaus Eichenbühl, Hauptstr. 97, bei Herrn Eckstein, Bauamt, I. Stock zu den allgemeinen Dienststunden aus und können dort eingesehen werden. Hierbei besteht die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung. Wünsche, Anre- gungen und Bedenken können schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht wer- den. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Darüber hinaus können die Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Eichen- bühl www.eichenbuehl.de unter >Aktuelles< eingesehen werden. Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf schrift- lich oder zur Niederschrift abgegeben werden. 20 21
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GEMEINDE EICHENBÜHL In seiner Ansprache bedankte sich 1. Bürgermeister Günther Winkler bei allen aus- scheidenden Gemeinderäten für ihre stets engagierte Arbeit für die Gemeinde Verabschiedung der ausscheidenden Gemeinderäte Eichenbühl. Gerade in der heutigen Zeit, betonte er, sei es keine Selbstverständ- Manfred Tolksdorf und Joachim Hennich erhalten die Bürger- lichkeit mehr, sich in seiner Freizeit für die Bürger einzusetzen und sich damit zu- gleich auch der Kritik der Bürger zu stellen. Mit dem Engagement im Gemeinderat medaille in Gold haben sich die Gemeinderäte für die Entwicklung der Gemeinde zum Wohl aller Bür- In der letzten Gemeinderatssitzung der Gemeinderatsperiode 2014 bis 2020 am ger eingesetzt. Hierfür bedankte er sich mit Präsenten bei allen ausscheidenden 29.04.2020 verabschiedete 1. Bürgermeister Günther Winkler sechs ausscheidende Ge- Gemeinderäten. meinderäte. Besonders hob er die Verabschiedung von zwei „alten Hasen und Urgestei- Verabschiedet wurden: nen“ hervor. Den Gemeinderäten Manfred Tolksdorf und Joachim Hennich überreichte er für ihren langjährigen Einsatz im Gemeinderat und für ihre besonderen Verdienste Udo Ackermann Gemeinderat ab 01.05.2008 zum Wohle der Gemeinde Eichenbühl eine besondere Auszeichnung, die Bürgerme- Michael Mozin Gemeinderat ab 01.05.2014 daille in Gold mit Urkunde. Diese Auszeichnung erhalten allein Personen, die sich in Paul Pegoretti Gemeinderat ab 01.05.2014 besonderer Weise um die Gemeinde verdient gemacht haben. Jürgen Grimm Gemeinderat ab 03.07.2019 Manfred Tolksdorf war seit 1986 im Gemeinderat und hier über 33 Jahre aktiv. Bei vielen Baufragen brachte er als Fachplaner seine Kenntnisse aus dem Baubereich mit ein. Oft war er auch ehrenamtlich bei baulichen Angelegenheiten für die Gemeinde mit unterwegs und unterstützte sie. Außerdem übernahm er die Aufgabe als Vertreter im Wasserzweckverband der Erftal-Gruppe und als Vertreter im Rechnungsprüfungs- ausschuss. Joachim Hennich war seit 1996 für 24 Jahre im Gemeinderat tätig. Über 12 Jahre übernahm er in den letzten zwei Perioden das Amt des zweiten Bürgermeisters. Stets war auf ihn im Vertretungsfall Verlass. Für viele Angelegenheit der Ortsteile war er ein gefragter Ansprechpartner. Auch er war als Vertreter im Wasserzweckverband der Erf- tal-Gruppe und im Rechnungsprüfungsausschuss tätig. (Photo: S. Ackermann) Die ausscheidenden Gemeinderäte beim gemeinsamen Foto (von links): Joachim Hennich, Jürgen Grimm, Udo Ackermann, Michael Mozin, Paul Pegoretti, im Vordergrund sitzend Manfred Tolksdorf Den Gemeinderäten Paul Pegoretti, Michael Mozin und Udo Ackermann überreichte 1. Bürgermeister Günther Winkler die Bürgermedaille in Bronze mit Urkunde. Die Bür- germedaille in Bronze erhalten Gemeinderäte, die mindestens eine Gemeinderats- (Photo: S. Ackermann) periode dem Gremium angehören. Nach der Überreichung der Bürgermedaille in Gold und Ehrenurkunde Allen ausscheidenden Gemeinderäten wünschte 1. Bürgermeister Winkler weiterhin (von links): Joachim Hennich und Manfred Tolksdorf Gesundheit und für die Zukunft alles Gute. 24 25
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Amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2020 des Zweckver- Die Haushaltssatzung des Zweckverbandes Kommunale Verkehrsüberwachung im Land- bandes Kommunale Verkehrsüberwachung im Landkreis Miltenberg – KVÜ – kreis Miltenberg für das Haushaltsjahr 2020 mit ihren Anlagen wurde nach rechtsauf- sichtlicher Behandlung mit Schreiben des Landratsamtes Miltenberg vom 28.04.2020, Aktenzeichen 121- 9412.3, ohne Beanstandungen zurückgegeben. Haushaltssatzung des Zweckverbandes Kommunale Verkehrsüberwachung Der Haushaltsplan samt Anlagen kann in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Kom- im Landkreis Miltenberg – KVÜ – für das Haushaltsjahr 2020 munale Verkehrsüberwachung – KVÜ –, Lindenstraße 32, 63785 Obernburg während der allgemeinen Dienststunden in der Zeit vom 29.05.2020 bis 05.06.2020 eingesehen werden. Darüber hinaus wird die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen auf die Dauer ihrer Gültig- Auf Grund des Art. 26 KommZG i.V.m. Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt keit zur Einsicht in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes bereitgehalten. der Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Landkreis Miltenberg – KVÜ – folgende Haushaltssatzung: §1 * * * Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit......................................................1.196.000,00 Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit......................................................... 150.000,00 Euro ab. Sperrmüllbörse Gegenstand Telefon §2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht Polstermöbel, 3- und 2-Sitzer, mit Glastisch geplant. kostenlos abzugeben......................................................................0 93 71 / 67601 §3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. §4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben wird auf 100.000 Euro festgesetzt. §5 Führerscheinausbildung Eine Umlage nach § 21 c der Verbandssatzung wird nicht erhoben. ist Vertrauenssache! §6 Diese Haushaltssatzung tritt zum 01.01.2020 in Kraft. Obernburg, 13.03.2020 0175 / 5 22 68 98 Zweckverband für Kommunale die-fuehrerschein-macher.de Verkehrsüberwachung im Landkreis Miltenberg – KVÜ – Hauptstr. 43, 63927 Bürgstadt Unterricht: Di & Mi 18.30 Uhr gez. Dietmar Fieger, Verbandsvorsitzender 28 29
Bitte beachten: Nähere Informationen zum Übertritt erteilen gerne die Realschulen: Neue Anmeldetermine Realschule Johannes-Hartung-Realschule Main-Limes-Realschule Staatliche Realschule Miltenberg Staatliche Realschule Obernburg Anmeldungen für den Übertritt an eine der vier Realschulen im Landkreis Mil- Nikolaus-Fasel-Straße 12 Dekaneistraße 2 tenberg werden zu folgenden neu festgelegten Zeiten entgegengenommen: 63897 Miltenberg 63785 Obernburg Tel. 09371 95190 Tel. 06022 26430 Montag, 18. Mai 2020 Dienstag, 19. Mai 2020 www.realschule-miltenberg.de www.main-limes-realschule-obernburg.de Mittwoch, 20. Mai 2020 (Donnerstag, 21. Mai 2020 Feiertag) Freitag, 22. Mai 2020 Staatliche Realschule Elsenfeld Theresia-Gerhardinger-Realschule Dammsfeldstraße 18 Richterstraße 4 Zur Anmeldung nach der Jahrgangsstufe 4 sind das Übertrittszeugnis der 63820 Elsenfeld 63916 Amorbach Grundschule, die Geburtsurkunde, ein Nachweis über den Masernschutz; ggf. Tel. 06022 649552 Tel. 09373-2886 www.rse-online.de www.tgrsamorbach.de Bescheinigung über Teilleistungsstörung und Sorgerechtsbeschluss. mitzu- bringen. Fahrschüler benötigen zusätzlich ein aktuelles Passfoto für die Schüler- fahrkarte. * * * Die Anmeldemodalitäten im Einzelnen (z.B. Schulantrag-Online; PDF-Down- Beratungsstellen und Hilfen für Frauen load ausdrucken und ausfüllen) und die Öffnungszeiten können Sie der Home- Für den Landkreis Miltenberg ist das Frauenhaus der AWO in Aschaffenburg An- page der jeweiligen Schule entnehmen. laufstelle für von Gewalt betroffene Frauen. Sie können sich unter Tel. 06021/24455 Mit einem Durchschnitt von 2,66 oder besser in den Fächern Deutsch, Mathema- an die dortigen Mitarbeiterinnen wenden. Diese sind in Notfällen Tag und Nacht tik, Heimat- und Sachunterricht erfolgt der Übertritt ohne Probeunterricht. erreichbar. Für Schülerinnen und Schüler, die ohne entsprechende Empfehlung der Grund- Ebenfalls von Gewalt betroffenen Frauen widmet sich der Verein sefra e.V. Auch schule an eine Realschule übertreten möchten, können dies nach dem bestan- hier können die Mitarbeiterinnen telefonisch unter Tel. 06021/24728 erreicht wer- denen Probeunterricht tun. Er findet am Dienstag, 26.05., Mittwoch, 27.05. und den. Donnerstag, 28.05.2020 an der jeweiligen Realschule statt. Zudem bietet die Gleichstellungsstelle des Landkreises Miltenberg Unterstüt- Bei Schülerinnen und Schülern aus einem anderen Bundesland ersetzen das zung und Beratung für Gewaltopfer an. Unter Tel. 09371/501- 425 oder per E-Mail Halbjahreszeugnis und der Vermerk einer Eignung für Realschule das Übertritts- an gleichstellungsstelle@lra-mil.de können Beratungsgespräche vereinbart wer- zeugnis. den. Selbstverständlich können diese auch telefonisch durchgeführt werden. Die Gespräche finden in einem geschützten Rahmen statt und werden vertraulich Der Übertritt in die Jahrgangsstufe 5 der Realschule kommt ebenfalls für Schüle- behandelt. rinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 5 der Mittelschulen in Betracht, wenn fol- gende Voraussetzung erfüllt ist: * * * c Der Übertritt aus Jahrgangsstufe 5 der Mittelschule ist möglich mit einem Durchschnitt von 2,0 oder besser in den Fächern Mathematik und Deutsch im Kreuzbund Miltenberg Jahreszeugnis. (Selbsthilfe- und Helfergemeinschaft In diesem Fall wird aus Gründen der Planungssicherheit bereits in der Woche vom für Suchtkranke und Angehörige) 18. Mai bis 22. Mai 2020 (s. o.) mit dem Zwischenzeugnis um Voranmeldung ge- Wöchentliche vertrauliche Gesprächskreise: beten. Die endgültige Anmeldung erfolgt in den ersten drei Sommerferientagen Montag 19.00 – 21.00 Uhr Info: 09371/6698658 mit dem Jahreszeugnis. Ein Probeunterricht nach Jahrgangsstufe 5 ist nicht mehr Dienstag 19.30 – 21.30 Uhr Into: 09371/1623 vorgesehen. Donnerstag 19.30 – 21.30 Uhr Info: 09378 /1786 Frauengesprächskreis: Schülerinnen und Schüler aus staatl. genehmigten Mittelschulen (z. B. Waldorf- letzter Dienstag im Monat Info: 09371/1623 oder Montessorischulen) müssen sich dem Probeunterricht unterziehen. 30 31
Lebenshilfe Miltenberg e.V. Unterstützung in der Corona-Krise für Menschen mit Behinde- rungen im häuslichen Bereich Der Familienentlastende Dienst der Lebenshilfe kann für Menschen mit Behinde- rungen unter besonderen Vorsichtsmaßnahmen weiterhin tätig sein. Folgende Hilfen werden angeboten: – Erledigung von Einkäufen und Unterstützung bei Behördengängen und Botengängen – Begleitung bei Spaziergängen in der Natur – Besuch von hilfsbedürftigen Menschen – Begleitung zu Arzt- und Therapiebesuchen Die Helfer sind mit Mund-Nasen-Schutz ausgestattet, auf die Abstandsregeln und Hygiene wird geachtet. Um die Zahl der Sozialkontakte zu reduzieren, vermitteln wir einen Helfer pro Familie. Lebenshilfe Miltenberg e.V. Familienentlastender Dienst, Marienstraße 21, 63820 Elsenfeld Tel. 0151-58152054 oder 0176-44582823 Per E-Mail: offene-hilfen@lebenshilfe-miltenberg.de * * * Meine Gesundheit in guten Händen Kommunale Abfallwirtschaft im Gesundheitszentrum Bürgstadt Früherer Beginn der Müllabfuhr während der Sommermonate in der Zeit vom 02.06. – 12.09.2020 In der Zeit vom 02.06. – 12.09.2020 beginnt die Müllabfuhr im Landkreis Miltenberg bereits um 6.00 Uhr. Wir bitten daher darum, die Abfallbehältnisse, gelben Wertstoffsäcke und ggf. auch Sperrmüll / Altholz / Elektrogroßgeräte rechtzeitig zum Abfuhrbe- ginn um 6.00 Uhr zur Abholung bereitzustellen. APPotheken Sie auch schon? Tel.: 0 93 71 / 94 80 700 Öffnungszeiten: Ab 14.09.2020 beginnt die Müllabfuhr wieder zur gewohnten Zeit. P Kostenlos Parken vor der Apotheke Adler Apotheke | Inh. Johannes WorlicekMontag-Freitag e.K. | Kolpingstraße 28:00 - 19:00 | 63927 Uhr Bürgstadt Tel.: 0 93 71 / 94 80 700 | Fax: 0 93 71 / 94 80 711 | apotheke@adler-apotheke-gz.de Mittwoch Nachmittag geöffnet! Miltenberg, den 27.04.2020 Jens Marco Scherf Samstag 9:0026.08.16 - 13:00 Uhr Adler-Apotheke-CI/CD-Anzeige Amtsblatt-120 x 90-26-08-2016-DRUCK.indd 1 11:59 Landratsamt Miltenberg Landrat Tel.: Tel.:00 93 93 71 71 // 94 94 80 80 700 700 * * * PP Kostenlos KostenlosParken vor vorder Parken derApotheke Apotheke Adler AdlerApotheke Tel.: Tel.:0093 Apotheke| |Inh. 9371 71/ /94 9480 Inh.Johannes 80700 JohannesWorlicek 700| |Fax: Fax:0093 Worliceke.K. 9371 71/ /94 e.K.| |Kolpingstraße 9480 80711 Kolpingstraße22| |63927 63927Bürgstadt Bürgstadt 711| |apotheke@adler-apotheke-gz.de apotheke@adler-apotheke-gz.de Adler-Apotheke-CI/CD-Anzeige Adler-Apotheke-CI/CD-AnzeigeAmtsblatt-120 Amtsblatt-120xx90-26-08-2016-DRUCK.indd 90-26-08-2016-DRUCK.indd 11 26.08.16 26.08.16 11:59 11:59 32 33
Virusinfektionen Virusinfektionen –– Virusinfektionen Virusinfektionen Hygiene Hygiene – – – schützt! Virusinfektionen schützt! Hygiene Hygiene Hygiene Mit einfachen schützt! schützt! schützt! Maßnahmen können Sie helfen, sich selbst Mit einfachen Maßnahmen können Sie helfen, sich selbst undeinfachen Mit andere vor Infektionskrankheiten Maßnahmen zu schützen. können Sie helfen, sich selbst und Mit einfachen andere Mitandere vor Infektionskrankheiten einfachen Maßnahmen Maßnahmen können Siekönnen zu helfen, schützen. Sie sich helfen, selbstsich selbst und vor Infektionskrankheiten zu schützen. und andereund vor Die andere Infektionskrankheiten vorHygienetipps: wichtigsten Infektionskrankheiten zu schützen.zu schützen. Die wichtigsten Hygienetipps: Die wichtigsten Hygienetipps: Die wichtigsten Die wichtigsten Hygienetipps: Niesen oder Hygienetipps: husten Sie in die Armbeuge oder in ein Niesen oder husten Sie in die Armbeuge oder in ein Taschentuch Niesen – und oder husten Sieentsorgen Sie dasoder in die Armbeuge Taschentuch in ein wennAuto Taschentuch – und entsorgen Sie das Taschentuch wenn dann.de Autodann.de anschließend Taschentuch anschließend in einem – und Mülleimer entsorgen Sie dasmit Deckel. Taschentuch Niesen oderNiesen hustenoder anschließend in in Sie in einem husten Mülleimer die Mülleimer einem Armbeuge Sie in die mit mitoder Deckel. Armbeuge in ein oder in ein Deckel. 63928 Eichenbühl Fon 0 93 71 - 60 86 TaschentuchTaschentuch – und entsorgen – undSie entsorgen das Taschentuch Sie das Taschentuch Halten anschließend Sie dieMülleimer anschließend in einem Hände vom in einem Gesicht mit fern Mülleimer Deckel. – vermeiden mit Deckel. Sie es, HaltenSie Halten Sie die die Hände Hände vom vom Gesicht Gesicht fernfern – vermeiden –Nase vermeiden Sie es, Sie es, mit den Händen Mund, Augen oder zu berühren. mitden mit denHänden Händen Mund, Mund, Augen Augen oderoder Nase Nase zu berühren. zu berühren. Service 63928 Eichenbühl | Fon 0 93 71 - 60 86 Halten Sie die Halten HändeSievom die Gesicht Hände vom fernGesicht – vermeiden fern –Sie vermeiden es, Sie es, Halten Sie ausreichend Abstand zu Menschen, die mit den Händen mit den Halten HaltenMund, Sie Sie Händen AugenMund, ausreichend oder Augen Nase Abstand ausreichend zu oder berühren. Nase zu Menschen, Abstand zu diezudie Menschen, berühren. Husten,Schnupfen Husten, Schnupfen oder oder Fieber Fieber haben haben – auch – auch aufgrund aufgrund Husten, Schnupfen oder Fieber haben – auch aufgrund der der andauernden Grippe- und Erkältungswelle. derandauernden andauerndenGrippe- undund Grippe- Erkältungswelle. Erkältungswelle. Halten Sie ausreichend Halten Sie ausreichend Abstand zu Abstand Menschen, zu die Menschen, die Vermeiden Husten, Schnupfen Husten, Vermeiden Sie oder Sie Berührungen Schnupfen Fieber oder haben Berührungen (z. B. (z.Fieber B.– Händeschütteln auchhaben aufgrund oder oder – auch Händeschütteln aufgrund Vermeiden Sie Berührungen (z. B. Händeschütteln oder Umarmungen) Umarmungen) der andauernden – – der andauernden Grippe- – wenn wenn und SieSie andere andere Grippe- Menschen Menschen Erkältungswelle. begrüßen begrüßen und Erkältungswelle. Umarmungen) wenn Sie andere Menschen begrüßen oderverabschieden. oder verabschieden. oder verabschieden. VermeidenWaschen Sie Vermeiden Berührungen Sie Berührungen (z. B.und Händeschütteln (z. B. Händeschütteln oder oder WaschenSie regelmäßig Sie regelmäßig ausreichend und lange ausreichend lange Umarmungen) Umarmungen) – wenn Waschen Sie (mindestens Sie andere – wenn regelmäßig 2020 Sekunden) Menschen Sie und Ihre andere begrüßen Menschen ausreichend Hände lange mit Wasser begrüßen und Seife – (mindestens Sekunden) Ihre Hände mit Wasser und Seife – oder verabschieden. oder verabschieden. (mindestens insbesondere 20 Sekunden) nach dem Ihre Hände Naseputzen, Niesenmit Wasser oder und Seife – Husten. insbesondere nach dem Naseputzen, Niesen oder Husten. insbesondere nach dem Naseputzen, Niesen oder Husten. Waschen Sie Waschen regelmäßig Sie regelmäßig und ausreichend und ausreichend Weitere Informationen zum Schutz vor Infektionskrankheiten sowie lange lange (mindestens(mindestens Weitere aktuelle FAQ 20 Sekunden) Informationen zum zum neuartigen 20Ihre Schutz Sekunden) vor Coronavirus Hände mit IhreWasser Infektionskrankheiten finden Sie auf den Hände und sowie mit Wasser Seife – und Seife – infektionsschutz.de Weitere Informationen aktuelle FAQder Internetseiten zum zum Schutz neuartigen Bundeszentrale vor Infektionskrankheiten Coronavirus Sie auf densowie finden Aufklärung: für gesundheitliche infektionsschutz.de insbesondere insbesondere nach dem Naseputzen, nach dem Naseputzen, Niesen oder Niesen Husten. oderwasHusten. Wissen, was schützt. aktuelle FAQ zum neuartigen Coronavirus Internetseiten der Bundeszentrale www.infektionsschutz.de und www.bzga.de finden Sie auf den für gesundheitliche Aufklärung: infektionsschutz.de Wissen, schützt. Internetseiten der Bundeszentrale www.infektionsschutz.de für gesundheitliche Aufklärung: und www.bzga.de Wissen, was schützt. www.infektionsschutz.de und www.bzga.de 34 35 Weitere Informationen Weitere zumInformationen Schutz vor Infektionskrankheiten zum Schutz vor Infektionskrankheiten sowie sowie
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Flurbereinigung Külsheim (Wald) D Es ist schwer, einen geliebten Menschen zu verlieren. Main-Tauber-Kreis Wir danken allen, die sich in Trauer mit Schlussfeststellung vom 20.04.2020 A uns verbunden fühlten, ihre Anteilnahme auf vielfältige Weise zum Ausdruck brachten und mit uns von ihm Abschied nahmen. Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis – Untere Flurbereinigungsbehörde – erklärt das Flurbereinigungsverfahren Külsheim (Wald) für abgeschlossen. N Einen besonderen Dank: Hierzu wird festgestellt, dass - die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan (und seinen Nachträ- K Herrn Pfarrer Winiarz, Adolf gen) bewirkt ist der kath. Sozialstation Wertheim, - den Beteiligten keine Ansprüche mehr zustehen, die im Flurbereini- seinem Hausarzt Herrn Brems, Söser E gungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen dem Gesangverein Liederquell, - die Kasse der Teilnehmergemeinschaft aufgelöst ist der Fa. Franz Zeller. - die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft abgeschlossen sind. † 26. 2. 2020 Mit der Zustellung der unanfechtbar gewordenen Schlussfeststellung an die Teil- Bruno Söser mit Familie nehmergemeinschaft ist das Flurbereinigungsverfahren beendet. Gleichzeitig er- Umpfenbach, April 2020 Hans Söser mit Familie lischt auch die Teilnehmergemeinschaft. Dieser Beschluss beruht auf § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546). Dieser Beschluss kann auch auf der Internetseite des Landesamts für Geoinforma- tion und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/2749) eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Beschluss können die Beteiligten und der Vorstand innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landratsamt Main-Tauber-Kreis, Sitz: Tauberbischofsheim einlegen. (Hinweis: Anschrift der Flurbereinigungsbehörde Gartenstraße 1 in 97941 Tauber- bischofsheim oder jede andere Stelle des Landratsamts Main-Tauber-Kreis) Tauberbischofsheim, 20.04.2020 gez. Rüger, LVD DS Landratsamt Main-Tauber-Kreis Büro & Lager: Badstudio Neunkirchen: – Vermessungs- und Flurneuordnungsamt – Freudenberg-Rauenberg (zw. Nassig und Miltenberg) z Frankenstr. 29 Eidelsgasse 26 Mo. 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr Gartenstr. 1, 97941 Tauberbischofsheim, Tel. 09341 / 82-5333 Di. - Do. 13.00 - 18.00 Uhr Tel. 0 93 77 - 14 76 Fr. 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr www.vollhardt-weis.de Sa. 9.00 - 13.00 Uhr * * * 36 37
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