Amtsblatt Uhlstädt-Kirchhaseler Anzeiger - Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel
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Amtsblatt Heimat- und Bürgerzeitung der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel Uhlstädt-Kirchhaseler Anzeiger Jahrgang 26 Freitag, den 21. Dezember 2018 Nr. 12 Frohe Weihnachten Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien besinnliche Weihnachtsfeiertage sowie einen guten Start Foto: Elena Schweitzer - Fotolia ins neue Jahr. Ihr Bürgermeister Toni Hübler
Uhlstädt -2- Nr. 12/2018 Informationen der Verwaltung Achtung! Vorübergehend geänderte Sprechzeiten des Kontaktbereichsbeamten der Polizei: Gemeindeverwaltung Uhlstädt-Kirchhasel dienstags ������������������������������������������� von 15.00 bis 17.00 Uhr Tel.:������������� 036742/670795 (nur während der Sprechzeiten) OT Uhlstädt Jenaische Str. 90 Notrufe/Bereitschaftsdienste: 07407 Uhlstädt-Kirchhasel Allgemeiner Notruf/Polizei �����������������������������������������������������110 Öffnungszeiten der Verwaltung einschließlich Stan- Feuerwehr/Rettungsdienst ����������������������������������������������������112 desamt Polizeiinspektion Rudolstadt����������������������������������� 03672/453-0 Rettungsleitstelle Saalfeld�������������������������������������� 03671/990-0 Montag 08.00 - 12.00 Uhr (ärztlicher Notfalldienst, Anmeldung von Krankentransporten, Dienstag 08.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr Auskunft über Arzt- und Apothekenbereitschaft, Mittwoch geschlossen Bereitschaftsdienste bei Störungen Donnerstag 08.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr - Gas, Wasser, Elektro usw.) Freitag 08.00 - 13.00 Uhr Notruf bei Vergiftungen������������������������������������������� 0361/730730 Thüringer Energienetze Telefonisch sind wir wie folgt zu erreichen: Zentrale Störungsstelle Erfurt��������������������������� 0361/7390-7390 bei Störungen der Erdgasversorgung �������������������0800/6861177 Bürgermeister, Herr Hübler ��������������������������������� 036742/67062 Bereitschaft ZWA Thüringer Holzland������������������ 036601/57849 Sekretariat, Frau Bohne ���������������������������������������036742/67060 Bereitschaft ZWA Saalfeld-Rudolstadt - Trinkwasser ���������������������������������������������������������0173/3791307 Haupt- und Ordnungsverwaltung: - Abwasser ������������������������������������������������������������0173/3791303 Leiterin, Frau Heyder-Freiny��������������������������������� 036742/67070 SB Haupt- und Ordnungsverwaltung, Frau Herschmann������������������������������������������������� 036742/67061 Besuchen Sie uns auch im Internet unter SB Haupt- und Personalverwaltung, Herr Mathejczyk���������������������������������������������������� 036742/67063 www.uhlstaedt-kirchhasel.de Einwohnermeldeamt, Frau Ohme������������������������� 036742/67072 und bei Facebook SB Jugend, Soziales, Kultur und Sport, Frau Schröder������������������������������������������������������� 036742/67065 Standesamt, Frau Streipert���������������������������������� 036742/67067 Redaktionsschluss im Januar 2019 Datenschutzbeauftragte, Frau Streipert �������������� 036742/67067 Die nächste Ausgabe des „Uhlstädt-Kirchhaseler Anzeigers“ Finanzverwaltung: 2019 erscheint Kämmerin, Frau Krause���������������������������������������� 036742/67071 am Freitag, d. 01.02.2019 Steuern, Abgaben, Liegenschaften, Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge in digitaler Frau Seiferth��������������������������������������������������������� 036742/67069 Form (Word-Format) Kassenleiterin/Vollstreckungsstelle, Frau Mohr���� 036742/67064 Montag, d. 21.01.2019 SB Kasse, Frau Eismann�������������������������������������� 036742/67073 Dieser Termin ist bindend. Zu spät eingehende Manuskripte Bauverwaltung: können in der nächstmöglichen Ausgabe berücksichtigt wer- Leiterin Bauhof/SB, Frau Pohl���������������������������� 036742/670793 den. Sollte eine Terminankündigung wegen Fristablaufes ge- SB, Frau Meißner����������������������������������������������� 036742/670791 genstandslos geworden sein, unterbleibt die Veröffentlichung SB, Frau Fichtelmann����������������������������������������� 036742/670790 ohne Benachrichtigung des Einsenders. Telefonisch können Berichte nicht entgegengenommen werden. unsere Fax-Nummern: Sekretariat/Jugend- und Soziales/ Einwohnermeldeamt��������������������������������������������� 036742/62278 Standesamt/Finanzen/Haupt- und Ordnungsamt� 036742/67088 Touristinformation������������������������������������������������� 036742/63536 Bauverwaltung������������������������������������������������������ 036742/67088 Informationen aus der Gemeinde Weitere Einrichtungen in der Gemeinde Bibliothek������������������������������������������������������������ 036742/149990 Touristinformation������������������������������������������������� 036742/63534 2. Entwurf des Regionalplanes Ostthüringen Sport- und Vereinszentrum/Sportverein��������������� 036742/67662 soll veröffentlicht werden Feuerwehr Uhlstädt���������������������������������������������� 036742/67751 Ortsbrandmeister Nico Freitag ���������������������������0152/04546359 Am 30.11.2018 war es soweit. Die regionale Planungsgemein- Freibad Großkochberg������������������������������������������ 036743/22527 schaft Ostthüringen hat in seiner Sitzung einen Abwägungsbe- Kindergarten „Am Sperlingsberg“ schluss zu den vorgebrachten Einwendungen vollzogen und die Großkochberg������������������������������������������������������� 036743/20429 Freigabe zur Auslegung des überarbeiteten Entwurfes des Re- Feuerwehrgerätehaus Großkochberg������������������� 036743/20044 gionalplanes „sächlicher Teilplan Windenergie“ erteilt. Die darin Jugendförderverein Saalfeld-Rudolstadt e.V., enthaltenen Windvorranggebiete sollen in der Anzahl und Fläche Bahnhofstraße 4, 07318 Saalfeld��������������������� 03671/527010-7 deutlich verkleinert wurden sein. Frau Herzinger ����������������������������������������������������0160/97330719 Der Entwurf des Regionalplanes Ostthüringen wird voraussicht- lich ab 04.03.2018 öffentlich ausliegen. Der genaue Zeitraum der Sprechzeiten der Ortsteilbürgermeister: Auslegung und die Auslegungsorte werden noch im Amtsblatt des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt veröffentlicht. in Heilingen: Vorab soll Mitte Januar der Entwurf und der Abwägungsbe- Herr Papperitz, im Gemeindebüro Heilingen 48 schluss bereits über das Internet-Portal der regionalen Pla- Termine nach Vereinbarung nungsgemeinschaft unter: Tel.: 036742/60125 http://www.regionalplanung.thueringen.de/rpg/ost/regionalplan/ In Großkochberg: fortschr/entwurf/ Herr Hercher, nach Vereinbarung einsehbar sein.
Uhlstädt -3- Nr. 12/2018 Straßenverschmutzung da das alte Fahrzeug aufgrund technischer Defekte aussortiert werden muss. durch Kiestransporte Bereits im Jahr 2007 wurde eine Entwurfsplanung beauftragt und Seit dem Sommer 2018 wird in Unterhasel auf der Kolkwitzer ein erster Fördermittelantrag zur Sanierung der Straße Kolkwitz- Seite Kies abgebaut. Zur Aufbereitung fährt die Fa. SBW-Star- Naundorf gestellt. Leider konnten in den Jahren 2008 bis 2011 kenberger Baustoffwerke den Rohkies über die Kreisstraße von keine Fördermittel akquiriert werden. Jetzt soll ein neuer Anlauf Kolkwitz nach Unterhasel. Hierbei kam es verstärkt zu Straßen- gestartet werden. Die Fördermittel sind beantragt und die Eigen- verschmutzungen. Auf Forderung der Gemeinde hat die Firma mittel für diese Maßnahme im Haushalt eingestellt. Auch das die Straßenreinigung mittels Kehrmaschine übernommen. Bei freiwillige Landtauschverfahren ist in vollem Gange, so dass die ungünstigen Wetterbedingungen wurde festgestellt, dass der Gemeinde dann Grundstücksbesitzer der Straße ist. begleitende Einsatz von Straßenkehrmaschinen alleine nicht ausreichend ist. Daher wurden durch die Gemeinde zusätzliche Toni Hübler Reinigungsmaßnahmen verlangt. Mit Schreiben vom 10.12.2018 Bürgermeister sagte die Fa. SBW zu, bis zum Ende des Jahres 2018 keine Roh- kiestransporte mehr durchzuführen. Zukünftige Kiestransporte sollen nur bei trockener Witterung erfolgen. Zudem sagt die Fa. SBW zu, die Kiestransporte permanent von einer Kehrmaschine und einem Hochdrucksprühwagen begleiten zu lassen, so dass auftretende Verschmutzungen unverzüglich beseitigt werden. Amtliche Bekanntmachungen Gemeinde geht mit beschlossenen Haushalt ins neue Jahr Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 06.12.2018 ein- stimmig den Haushaltsplan für 2019 beschlossen, so dass die Verwaltung nach der noch ausstehenden rechtsaufsichtlichen Beschlüsse des Gemeinderates Würdigung durch die Kommunalaufsicht bereits ab Januar 2019 danach arbeiten kann. Gleichzeitig wurde auch ein Haushaltssi- Beschluss-Nr.: 380/2018 cherungskonzept und der Finanzplan sowie das Investitionspro- Genehmigung der Niederschrift gramm für die Folgejahre beschlossen. Der Gemeinderat der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel genehmigt Aufgrund der gestiegenen Kosten insbesondere im Personal- die Niederschrift der 32. öffentlichen Gemeinderatssitzung am bereich - durch relativ hohe Tarifabschlüsse - , der gestiegenen 30.10.2018. Kreis- und Schulumlage, zurückgehender Schlüsselzuweisun- Beschluss-Nr.: 381/2018 gen sowie der hohen Tilgungslasten von Krediten aus den 1990- Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Uhlstädt-Kirch- iger Jahren wird sich die Gemeinde auch weiterhin in der Haus- hasel haltskonsolidierung befinden. Der Gemeinderat der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel erklärt sich Die zukünftige Finanzplanung wird trotz steigender Steuerein- mit den Grundaussagen des Haushaltssicherungskonzeptes nahmen maßgeblich von der Landespolitik beeinflusst werden. einverstanden und erhebt dieses als das der Aufsichtsbehörde Die Schlüsselmasse des kommunalen Finanzausgleichs soll vorzulegende Haushaltsicherungskonzept für die Gemeinde Uhl- zwar aufgestockt werden, aber durch die Änderung der Haupt- städt-Kirchhasel für die Jahre 2019 - 2021. ansatzstaffel im kommunalen Finanzausgleich stehen den klei- neren Städten und Kommunen weniger Mittel zur Verfügung, so Beschluss-Nr.: 382/2018 dass im Wesentlichen die größeren Städte die Früchte davon tra- Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2019 nebst Anlagen gen. Die Aufstockung der Schlüsselmasse und somit der finan- Der Gemeinderat der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel beschließt ziellen Mindestausstattung der Kommunen ist auch zwingend den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2019 der Gemein- erforderlich, um wenigstens die unvermeidbaren Kostensteige- de Uhlstädt-Kirchhasel nebst Anlagen. rungen teilweise aufzufangen. Trotz der Sparzwänge der Haushaltskonsolidierung ist es gelun- Beschluss-Nr.: 383/2018 gen einen ausgeglichenen Haushalt mit einem umfangreichen Finanzplan und Investitionsprogramm 2019 - 2022 Investitionsprogramm zu verabschieden. Der Gemeinderat der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel beschließt Unter der Voraussetzung, dass die beantragten und bereits seit gemäß § 62 ThürKO i.V.m. § 24 ThürGemHV den Finanzplan und langem zugesicherten Fördermittel endlich bewilligt werden, soll das Investitionsprogramm der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel für der Anbau an den Kindergarten Uhlstädt zur Schaffung von 15 den Zeitraum 2019 – 2022. weiteren Plätzen und der Umbau des Kindergarten Zeutsch er- folgen. Bei beiden Vorhaben ist die Gemeinde mit der Erstellung Beschluss-Nr.: 384/2018 der Genehmigungs- und Ausführungsplanung bereits in Vorleis- Aufstellung einer Einbeziehungssatzung „An der Schule“ tung gegangen. im OT Neusitz Über das Förderprogramm der Dorferneuerung sind 2 weite- Der Gemeinderat der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel beschließt re Ersatzneubauten von Brücken über den Schadebach im OT die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung „An der Schule“ Naundorf geplant. Die dazu erforderlichen Fördermittel werden nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB in der Gemarkung Neusitz, in Kürze beantragt. Flur 6 für die Flurstücke 120, 121/1, 121/2 sowie 152/8 (gemäß Für die Pflichtaufgabe „Brand- und Katastrophenschutz“ wurden Anlage) mit dem Ziel, die genannten Grundstücke in den im Zu- ebenso umfangreiche Mittel bereitgestellt. Der bereits begonne- sammenhang bebauten Ortsteil einzubeziehen. ne Ersatzneubau des Feuerwehrgerätehauses für den Feuer- Der Aufstellungsbeschluss wird entsprechend § 2 Abs. 1 Satz 2 wehrstützpunkt Engerda soll fortgeführt werden. Nachdem im BauGB ortsüblich bekanntgemacht. Jahr 2018 die Genehmigungs- und Ausführungsplanung erfolgt ist, konnte am 20.11.2018 der Auftrag für den Erd- und Rohbau sowie am 10.12.2018 für den Stahlbau erfolgen. Zur Kostenop- timierung werden sich die Kameraden des Feuerwehrstützpunkt Engerda am Innenausbau und bei dem Anlegen der Außenanla- gen beteiligen. Als nächstes Projekt soll ein Anbau einer Feuer- wehrfahrzeughalle an das Dorfgemeinschaftshaus Kirchhasel in Angriff genommen werden. In 2019 wird es erstmal darum ge- hen die Baugenehmigung zu erlagen und die planerischen Vo- raussetzungen für den Anbau zu schaffen. Auch hier haben die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Ihre tatkräftige Unterstüt- zung zugesagt. Auch eine Ersatzbeschaffung für ein Feuerwehr- fahrzeug der Löschgruppe Neusitz steht auf dem Programm,
Uhlstädt -4- Nr. 12/2018 Beschluss-Nr.: 385/2018 durch Gesetz vom 24. April 2017 (GVBl. S. 91, 95), hat der Ge- Genehmigung der Niederschrift meinderat der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel in seiner Sitzung Der Gemeinderat der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel genehmigt am 20.02.2018 folgende Satzung über die Benutzung der ge- die Niederschrift der 32. nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung meindlichen Unterkünfte für Obdachlose (Obdachlosenunter- am 30.10.2018. kunftssatzung) beschlossen: Beschlüsse des Bauausschusses §1 Anwendungsbereich Beschluss-Nr.: 456/2018 (1) Obdachlosenunterkünfte sind die zur Unterbringung von Ob- Genehmigung der Niederschrift dachlosen von der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel bestimmten Der Bau-, Vergabe- und Wirtschaftsausschuss bestätigt die Gebäude, Wohnungen und Räume; nachstehend - Unterkünfte Niederschrift der 48. öffentlichen Bauausschusssitzung am - genannt. 20.11.2018. Solange die Unterkünfte als Obdachlosenunterkunft genutzt Beschluss-Nr.: 457/2018 werden, sind sie eine öffentliche Einrichtung. Gemeindliches Einvernehmen (2) Die Unterkünfte dienen der Aufnahme und in der Regel der Der Bau-, Vergabe- und Wirtschaftsausschuss der Gemeinde vorübergehenden Unterbringung von Personen, die obdachlos Uhlstädt-Kirchhasel erteilt das gemeindliche Einvernehmen für sind oder sich in einer außergewöhnlichen Wohnungsnotlage be- das beantragte Vorhaben (Vorbescheid): „Nutzungsänderung: finden und die erkennbar nicht fähig sind, sich selbst eine geord- Umwandlung der stationären Pflege in eine ambulante, nicht nete Unterkunft zu beschaffen oder eine Wohnung zu erhalten; selbstorganisierte Wohnform nach ThürWTG“ in der Gemarkung nachstehend - Benutzer - genannt. Weißen, Flur 0, Flurstücke 4/7 und 9/4. (3) Die Obdachlosenunterkünfte werden von der Gemeinde Uhl- städt-Kirchhasel als zuständige Ordnungsbehörde verwaltet. Die Beschluss-Nr.: 458/2018 Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel übt das Hausrecht aus. Gemeindliches Einvernehmen Der Bau-, Vergabe- und Wirtschaftsausschuss der Gemeinde §2 Uhlstädt-Kirchhasel erteilt das gemeindliche Einvernehmen für Benutzungsverhältnis das beantragte Vorhaben: „Anbau an Einfamilienhaus“ in der Ge- (1) Das Benutzungsverhältnis ist öffentlich-rechtlich ausgestaltet. markung Catharinau, Flur 0, Flurstück 95/9. (2) Ein Rechtsanspruch auf Unterbringung in einer bestimmten Unterkunft oder auf Zuweisung von Räumen bestimmter Art und Beschluss-Nr.: 459/2018 Größe besteht nicht. Bei dringendem Bedarf sind Umsetzungen Gemeindliches Einvernehmen möglich. Der Bau-, Vergabe- und Wirtschaftsausschuss der Gemeinde (3) Verlegungen von Personen innerhalb der Unterkunft gelten Uhlstädt-Kirchhasel erteilt das gemeindliche Einvernehmen für als innerbetriebliche Maßnahme der Leitung der Einrichtung. das beantragte Vorhaben: „Anbau zur Wohnraumgewinnung im Erdgeschoss, teilweise Aufstockung im Dachgeschoss und Er- §3 richtung PKW-Carport“ in der Gemarkung Niederkrossen, Flur Beginn und Ende der Nutzung 1, Flurstück 91/4. (1) Das Benutzungsverhältnis beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Benutzer die ihm zugewiesene Unterkunft bezieht. Beschluss-Nr.: 460/2018 (2) Das Benutzungsverhältnis endet mit Ablauf oder Widerruf der Vergabe von Stahlbauleistungen zum Ersatzneubau Feuer- Zuweisung oder dem Auszug des Benutzers. Soweit die Unter- wehrgerätehaus im OT Engerda kunft über den in der Zuweisung angegebenen Zeitpunkt hinaus Auf der Grundlage des Ergebnisses der öffentlichen Ausschrei- benutzt wird, endet das Benutzungsverhältnis mit der Räumung bung vom 29.11.2018 erteilt der Bau-, Vergabe- und Wirtschafts- der Unterkunft. ausschuss der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel der Firma (3) Benutzer von Unterkünften sind verpflichtet, ihre Unterkunft TEHA Querfurt GmbH zu verlassen, wenn ihnen die Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel Eislebener Straße 4 eine angemessene Wohnung vermittelt oder nachweist. Ange- messen ist eine Wohnung, die nach Größe, Ausstattung und Mie- 06288 Querfurt te zumutbar ist. den Auftrag zur Ausführung der Stahlbauleistungen für die Bau- maßnahme „Ersatzneubau Feuerwehrgerätehaus Engerda“. §4 Benutzung der zugewiesenen Unterkunft und Hausrecht Beschluss-Nr.: 461/2018 (1) Die als Unterkunft zugewiesenen Räume dürfen nur von den Beschluss zur Vergabe Rasentraktor für Sportplatz Nieder- eingewiesenen Personen und nur zu Wohnzwecken benutzt wer- krossen den. Auf der Grundlage des Ergebnisses der beschränkten Aus- (2) Der Benutzer der Unterkunft ist verpflichtet, schreibung vom 04.12.2018 bestätigt der Bau-, Vergabe- und Wirtschaftsausschuss der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel einen - die ihm zugewiesenen Räume samt dem überlassenen Zu- Liefervertrag für einen Rasentraktor mit Anhänger und Schnee- behör pfleglich zu behandeln, räumschild mit der der Firma - im Rahmen der durch ihre bestimmungsgemäße Verwen- dung bedingten Abnutzung instand zu halten, Leo Maschinencenter GmbH - Schäden am Äußeren oder Inneren der zugewiesenen Räu- Alt Saale 28 me der Gemeinde unverzüglich mitzuteilen und 07407 Uhlstädt-Kirchhasel - die zugewiesenen Räume nach Beendigung des Benut- gemäß Angebot „Gartenland GL 22-106H“ abzuschließen. zungsverhältnisses in dem Zustand herauszugeben, in dem sie bei Beginn übernommen wurden. Beschluss-Nr.: 462/2018 (3) Veränderungen an der zugewiesenen Unterkunft, wie Um-, Genehmigung der Niederschrift Der Bau-, Vergabe- und Wirtschaftsausschuss bestätigt die Nie- An- und Einbauten, an den haustechnischen Installationen und derschrift der 48. nichtöffentlichen Bauausschusssitzung am am überlassenen Zubehör dürfen nur mit schriftlicher Zustim- 20.11.2018. mung der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel vorgenommen werden. (4) Der Benutzer bedarf ferner der schriftlichen Zustimmung der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel, wenn er Öffentliche Bekanntmachung - ein Tier in der Unterkunft halten will; der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- - in der Unterkunft oder auf dem Grundstück außerhalb vorge- sehener Park- und Einstellplätze ein Kraftfahrzeug abstellen unterkünften in der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel will. (Obdachlosenunterkunftssatzung) (5) Die Zustimmung wird grundsätzlich nur dann erteilt, wenn Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 2 Nr. 1 der Thüringer der Benutzer erklärt, daß er die Haftung für alle Schäden, die Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekannt- durch die besonderen Benutzungen nach Abs. 2 und 3 verur- machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert sacht werden können, ohne Rücksicht auf eigenes Verschulden,
Uhlstädt -5- Nr. 12/2018 übernimmt und die Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel insofern von (3) Für Schäden, die sich die Benutzer und Besucher einer Schadensersatzansprüchen Dritter freistellt. Unterkunft gegenseitig zufügen, haftet die Gemeinde Uhlstädt- (6) Die Zustimmung kann befristet und mit Auflagen, die insbe- Kirchhasel nicht. sondere die Zweckbestimmung der Unterkunft, die Grundsätze ihrer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung, die Interessen der §9 Haus- und Wohngemeinschaft sowie der Nachbarschaft berück- Personenmehrheit als Benutzer sichtigen, erteilt werden. (1) Wurde das Benutzungsverhältnis für mehrere Personen, die (7) Die Zustimmung kann entschädigungslos widerrufen werden, als Familie in eine Unterkunft gemeinsam eingewiesen wurden, wenn der Benutzer die Auflagen nicht einhält. begründet, so haften diese für alle Verpflichtungen aus diesem (8) Hat der Benutzer widerrechtlich bauliche oder sonstige Ver- als Gesamtschuldner. änderungen vorgenommen, so hat er diese unverzüglich zu be- (2) Erklärungen, deren Wirkungen eine solche Personenmehr- seitigen. Andernfalls kann die Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel auf heit berühren, müssen von oder gegenüber allen Benutzern ab- Kosten des Benutzers diese selbst beseitigen und den früheren gegeben werden. Zustand wiederherstellen lassen (Ersatzvornahme). (3) Jeder Benutzer muss Tatsachen in der Person oder in dem (9) Die Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel kann darüber hinaus die Verhalten eines Haushaltsangehörigen oder eines Dritten, der erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um in den Unterkünften ei- sich mit seinem Willen in der Unterkunft aufhält, die das Benut- nen ordnungsgemäßen Ablauf zu gewährleisten. zungsverhältnis berühren oder einen Ersatzanspruch begrün- (10) Die Beauftragten der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel sind den, für und gegen sich gelten lassen. berechtigt, die Unterkünfte in angemessenen Abständen und nach rechtzeitiger Ankündigung werktags in der Zeit von 06.00 § 10 Uhr bis 22.00 Uhr zu betreten. Bei Gefahr im Verzug kann die Benutzungskosten Unterkunft ohne Ankündigung jederzeit betreten werden. Für die Benutzung der in Unterkünften in Anspruch genomme- nen Räume werden Kosten (Benutzungsgebühren und Ausla- §5 gen) aufgrund einer gesonderten Kostensatzung erhoben. Instandhaltung der Unterkünfte (1) Der Benutzer ist verpflichtet, für eine ordnungsgemäße Rei- § 11 nigung, ausreichende Lüftung und Heizung der überlassenen Verwaltungszwang Unterkunft zu sorgen. Räumt ein Benutzer seine Unterkunft nicht, obwohl gegen ihn (2) Zeigt sich ein wesentlicher Mangel der Unterkunft oder wird eine bestandskräftige oder vorläufig vollstreckbare Umsetzungs-/ eine Vorkehrung zum Schutze dieser oder des Grundstücks ge- Räumungsverfügung vorliegt, so kann die Umsetzung/Räumung gen eine nicht vorhersehbare Gefahr erforderlich, so hat der Be- nach Maßgabe des Thüringer Verwaltungszustellungs- und Voll- nutzer dies der Gemeinde unverzüglich mitzuteilen. streckungsgesetzes vollzogen werden. (3) Der Benutzer haftet für Schäden, die durch schuldhafte Ver- letzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht ent- § 12 stehen. Er haftet insbesondere dann, wenn er technische An- Inkrafttreten lagen und andere Einrichtungen unsachgemäß behandelt, die Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntma- überlassene Unterkunft unzureichend lüftet, heizt oder gegen chung in Kraft. Frost schützt. Insoweit haftet der Benutzer auch für das Verschul- den von Haushaltsangehörigen und Dritten, die sich mit seinem ausgefertigt Willen in der Unterkunft aufhalten. Schäden und Verunreinigun- Uhlstädt-Kirchhasel, den 02.05.2018 gen, für die der Benutzer haftet, kann die Gemeinde Uhlstädt- Kirchhasel auf Kosten des Benutzers beheben und beseitigen Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel lassen (Ersatzvornahme). gez. Hübler (Siegel) (4) Die Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel wird die in § 1 genannten Bürgermeister Unterkünfte und Hausgrundstücke in einem ordnungsgemäßen Zu- stand erhalten. Der Benutzer ist nicht berechtigt, auftretende Män- gel auf Kosten der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel zu beseitigen. Öffentliche Bekanntmachung §6 der Kostensatzung zur Satzung Hausordnungen über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften (1) Die Benutzer sind zur Wahrung des Hausfriedens und zur in der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet. (Obdachlosenunterkunfts-Kostensatzung) (2) Sie haben die von der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel erlas- senen Hausordnungen und die Anweisungen des Betreuungs- Aufgrund des § 19 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung personals der Unterkunft zu beachten. (ThürKO -) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501 in der Fas- sung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. §7 S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. Rückgabe der Unterkunft S. 74), der §§ 1, 2, 10 und 12 des Thüringer Kommunalabga- (1) Bei Beendigung des Benutzungsverhältnisses hat der Benut- bengesetzes (ThürKAG) vom 07. August 1991 (GVBl. Seite 285, zer die Unterkunft vollständig geräumt und sauber zurückzuge- 329), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Juni 2017 (GVBl. ben. Alle Schlüssel, auch etwaige vom Benutzer auf eigene Kos- S. 150) und des § 10 der Obdachlosenunterkunftssatzung der ten nachgefertigte, sind der Gemeinde bzw. ihren Beauftragten Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel vom 02.05.2018 hat der Gemein- zu übergeben. Der Benutzer haftet für alle Schäden, die der Ge- derat der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel in seiner Sitzung am meinde Uhlstädt-Kirchhasel oder einem Benutzungsnachfolger 30.10.2018 folgende Satzung über die Benutzung von Obdachlo- aus der Verletzung dieser Pflicht entstehen. senunterkünften in der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel (Obdach- (2) Der Benutzer hat bei Auszug aus der Unterkunft alle einge- losenunterkunfts-Kostensatzung) beschlosssen: brachten Gegenstände zu entfernen und den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, §1 kann die Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel auf seine Kosten die Kostenpflicht Unterkunft räumen und Gegenstände von Wert sicherstellen, (1) Die Verwaltung erhebt Kosten (Benutzungsgebühren und verwahren und nach § 24 Ordnungsbehördengesetz verwerten. Auslagen) für die Nutzung von Obdachlosenunterkünften. Diese Kosten werden für den Betrieb der den öffentlichen Einrichtun- §8 gen entstehenden Aufwendungen verwendet. Haftung und Haftungsausschluss (2) Kostenpflichtig sind diejenigen Personen, die eine Unterkunft (1) Die Benutzer haften für die von ihnen verursachten Schäden für Obdachlose benutzen. im Rahmen des § 5 Abs. 3. (2) Die Gemeinde Uhlsltädt-Kirchhasel haftet gegenüber den Be- §2 nutzern und Besuchern der Unterkunft nur für Schäden, die ihre Kostenmaßstab und Kostenhöhe Organe und ihre Bediensteten vorsätzlich oder grob fahrlässig (1) Für die folgende Unterkunft sind Benutzungsgebühren vom verursacht haben. Kostenpflichtigen zu zahlen.
Uhlstädt -6- Nr. 12/2018 a) Jenaische Str. 90a, 07407 Uhlstädt-Kirchhasel für einen Ka- §1 lendermonat Änderungen - Benutzungsgebühr pro m² Bodenfläche § 5 Abs. 2 S. 4 wird wie folgt geändert: der genutzten Räume 5,00 € - Als Auslagen werden vierteljährlich die tatsächlich entstan- „Soweit es zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde nach § 3 denen Kosten für Heizung, Strom, Kalt- und Warmwasser- erforderlich ist, kann auf Antrag des Feuerwehrangehörigen die verbrauch berechnet. Es werden monatliche Vorauszahlun- Ausübung des Feuerwehrdienstes in der Einsatzabteilung bis gen in Höhe von 1,50 €/m² erhoben. zur Vollendung des 67. Lebensjahres durch den Bürgermeister (2) Für Wohnungen und Räume, die von der Verwaltung zum zugelassen werden, soweit die erforderliche geistige und kör- Zweck der Obdachlosenunterbringung angemietet werden, sind perliche Einsatzfähigkeit in diesem Fall jährlich durch ärztliches die von den Vermietern geforderten Mieten und Nebenkosten als Attest nachgewiesen wird (§ 13 Abs. 1 ThürBKG).“ Auslagen vom Kostenpflichtigen zu zahlen. Für die Mieten sind die ortsüblichen Vergleichsmieten als Obergrenze anzusetzen. §2 (3) Bemessungsgrundlage für die unter Abs. 1 genannte Einrich- In-Kraft-Treten tung ist die auf volle Quadratmeter nach unten abgerundete zur Die 2. Änderungssatzung tritt einen Tag nach ihrer Bekanntma- Nutzung zugewiesene Wohnfläche. chung in Kraft. (4) Die Gebühr für die tageweise Unterbringung von Nichtsess- haften in der unter Abs. 1 genannten Einrichtung beträgt pro Ausgefertigt Übernachtung 8,00 €. Mit dieser Gebühr sind sämtliche Kosten Uhlstädt-Kirchhasel, den 12.12.2018 inkl. Nebenkosten und Reinigung abgegolten. (5) Bei der Errechnung der Kosten nach Kalendertagen wird für Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel jeden Tag der Benutzung 1/30 des monatlichen Kostensatzes zu- gez. Hübler (Siegel) grunde gelegt. Bürgermeister §3 Beginn und Ende der Kostenpflicht (1) Die Kostenpflicht beginnt mit dem Einzug in die Obdachlo- Festsetzung der Grundsteuer senunterkunft. Sie endet mit dem Tag der Räumung, d. h. dem für das Kalenderjahr 2019 Tag der ordnungsgemäßen Übergabe der benutzten Räumlich- keiten sowie der dem Benutzer überlassenen Gegenstände an Die Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel setzt hiermit die Grundsteu- einen zur Über-nahme befugten Mitarbeiter der Behörde. erhebesätze für das Kalenderjahr 2019 wie folgt fest: (2) Eine vorübergehende, aus persönlichen Gründen bedingte, Nichtnutzung der Unterkunft entbindet den Benutzer nicht von Grundsteuer A (land- und forstw. Vermögen) 270 v.H. der Verpflichtung, die Kosten entsprechend Absatz 1 vollständig Grundsteuer B (Grundstücke) 390 v.H. zu entrichten. Gegenüber dem Kalenderjahr 2018 ist damit keine Änderung §4 eingetreten, so dass auf die Erteilung von Grundsteuerbeschei- Festsetzung und Fälligkeit der Kosten den für das Kalenderjahr 2019 verzichtet wird. (1) Die Kosten werden im Kostenbescheid festgesetzt. Sie sind als Monatsbetrag zu entrichten und werden erstmals zwei Wo- Diese Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung betrifft chen nach Bekanntgabe des Kostenbescheides zur Zahlung fäl- alle Grundsteuerpflichtigen, die im Kalenderjahr 2019 die glei- lig, danach zum ersten eines jeden Monats. che Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben. Für sie Die Benutzungsgebühr bei kurzfristigem Aufenthalt ist täglich wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2019 gemäß § 27 fällig. Als kurzfristig gilt ein Auftenthalt mit bis zu sieben Über- Abs. 3 Grundsteuergesetz durch diese öffentliche Bekanntma- nachtungen. chung, mit dem zuletzt für das Kalenderjahr 2011 durch Grund- (2) Zahlungsrückstände werden im Verwaltungszwangsverfahren steuerbescheid veranlagten Betrag, festgesetzt. Die Steuerfest- beigetrieben. setzung hat mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die Rechtswirksamkeit eines schriftlichen Steuerbescheides. Soweit §5 Änderungen in den Besteuerungsgrundlagen oder durch Eigen- Inkrafttreten tumswechsel eintreten, wird hierüber ein entsprechender neuer Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntma- Grundsteuerbescheid erteilt. chung in Kraft. Zahlungsaufforderung: ausgefertigt Die Steuerpflichtigen, die keine Ermächtigung (SEPA-Basislast- Uhlstädt-Kirchhasel, den 12.12.2018 schriftmandat) zur Abbuchung der Grundsteuer erteilt haben, Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel werden gebeten, die Grundsteuer 2019 – wie im zuletzt ergange- gez. Hübler (Siegel) nen Bescheid festgesetzt – auf ein Konto der Gemeindekasse zu Bürgermeister überweisen. Die Fälligkeiten sind der 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2019. Zu spät überwiesene Zahlungen werden mit Mahn- gebühren und Säumniszuschlägen belastet. Öffentliche Bekanntmachung Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Allgemeinverfügung kann binnen eines Monats der 2. Änderung zur Neufassung der Satzung nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wi- der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel derspruch ist schriftlich bei der Gemeinde Uhlstädt- Kirchhasel, über die Freiwillige Feuerwehr OT Uhlstädt, Jenaische Straße 90, 07407 Uhlstädt-Kirchhasel Aufgrund des § 19 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) einzulegen. Die Frist für die Einlegung des Widerspruchs beginnt in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 mit dem Ablauf des auf den Tag der Bekanntmachung dieser All- (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom gemeinverfügung folgenden Tages. 10. April 2018 (GVBl. S. 74), des § 14 Abs. 1 des Thüringer Ge- setzes über den Brandschutz, der Allgemeinen Hilfe und den Ka- Bitte beachten Sie: tastrophenschutz (ThürBKG) vom 07. Januar 1992 (GVBl. S. 23) Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs wird die Wirksamkeit in der Fassung der Neubekanntmachung vom 05. Februar 2008 des Bescheides nicht gehemmt und ändert nichts an der fristge- (GVBl. S. 22), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom rechten Zahlungspflicht (§ 80Abs.2 Nr.1 VwGO) 29. Juni 2018 (GVBl. S. 317) hat der Gemeinderat der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel in seiner Sitzung am 30.10.2018 folgende 2. Hübler Änderungssatzung zur Feuerwehrsatzung beschlossen. Bürgermeister
Uhlstädt -7- Nr. 12/2018 1. Der Endmastbetrieb gemäß der Schweine-Salmonellen-Ver- Amtliche Bekanntmachungen ordnung oder jede seiner Betriebsabteilungen ist im Ergeb- anderer Institutionen nis der Untersuchungen gemäß dieser Verordnung für den Zeitraum 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 in die Kate- gorie I eingestuft worden. 2. Der Betrieb mit 20 oder mehr gemeldeten Sauen oder der Thüringer Tierseuchenkasse spezialisierte Ferkelaufzuchtbetrieb gilt gemäß dem „Pro- gramm zur Salmonellenüberwachung in Schweinebeständen Anstalt des öffentlichen Rechts in Thüringen“ als „Salmonellen überwacht“ und ist auf der Basis einer für den Bestand repräsentativen Stichprobe in Satzung der Thüringer Tierseuchenkasse Kategorie I eingestuft. über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen Die Einstufung nach Nr. 1 oder die Bescheinigung gemäß Anlage für das Jahr 2019 2 des in Nr. 2 genannten Programms ist der Tierseuchenkasse Aufgrund des § 8 Abs. 1, § 12 Satz 1 Nr. 1, § 17 Abs.1 Satz 3 durch den Tierhalter bis zum 28. Februar 2019 schriftlich vor- und 4 und Abs. 2 sowie § 18 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 und zulegen. Fällt ein Betrieb unter Nr. 1 und 2 (gemischter Betrieb) Abs. 4 des Thüringer Tiergesundheitsgesetzes (ThürTierGesG) gilt der ermäßigte Beitragssatz, soweit jeweils das Vorliegen der in der Fassung vom 30. März 2010 (GVBl. S. 89), zuletzt geän- Voraussetzungen nach Nr. 1 und 2 entsprechend den Bestim- dert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Oktober 2013 (GVBl. mungen dieses Absatzes nachgewiesen wird. S. 299), hat der Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse am 20. §2 September 2018 folgende Satzung beschlossen: (1) Für die Berechnung der Beiträge für Pferde, Esel, Maultiere, §1 Maulesel, Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Bienenvölker und (1) Zur Erhebung der Tierseuchenkassenbeiträge für das Jahr Geflügel ist entscheidend, wie viele Tiere oder Bienenvölker bei 2019 werden die Beitragssätze für die einzelnen Tierarten wie der gemäß § 18 Abs. 1 ThürTierGesG durchgeführten amtlichen Erhebung am Stichtag 3. Januar 2019 vorhanden waren. folgt festgesetzt: (2) Die Tierhalter haben unter Verwendung des amtlichen Erhe- 1. Pferde, Esel, Maultiere und je Tier 4,20 Euro bungsvordruckes (Meldebogen) spätestens zwei Wochen nach Maulesel dem Stichtag ihren Namen sowie die Anschrift mitzuteilen und 2. Rinder einschließlich Bisons, Wisente die Art und die Zahl der bei ihnen am Stichtag vorhandenen und Wasserbüffel Tiere und Bienenvölker oder die Aufgabe der Tierhaltung (auch 2.1 Rinder bis 24 Monate je Tier 6,00 Euro vorübergehend) anzugeben. Für jede Tierhaltung, die nach der 2.2 Rinder über 24 Monate je Tier 6,50 Euro Viehverkehrsverordnung registrierpflichtig ist und eine entspre- 3. Schafe und Ziegen chende Registriernummer hat, ist ein eigener Meldebogen aus- 3.1 Schafe bis 9 Monate je Tier 0,10 Euro zufüllen 3.2 Schafe über 9 bis 18 Monate je Tier 1,00 Euro (3) Wird ein Tierbestand nach dem Stichtag neu gegründet 3.3 Schafe über 18 Monate je Tier 1,00 Euro oder werden Tiere einer am Stichtag nicht vorhandenen Tierart in einem Bestand neu aufgenommen, sind diese unverzüglich 3.4 Ziegen bis 9 Monate je Tier 2,30 Euro der Tierseuchenkasse schriftlich nachzumelden. Dies gilt auch, 3.5 Ziegen über 9 Monate bis 18 Monate je Tier 2,30 Euro wenn sich bei einer gehaltenen Tierart nach dem Stichtag die 3.6 Ziegen über 18 Monate je Tier 2,30 Euro Zahl der Tiere (mit Ausnahme der im Bestand nachgeborenen 4. Schweine Tiere) um mehr als zehn v. H. oder um mehr als 20 Tiere, bei 4.1 Zuchtsauen nach erster Belegung Geflügel um mehr als 1.000 Tiere, erhöht. Für die nachzumel- 4.1.1 weniger als 20 Sauen je Tier 1,20 Euro denden Tiere erhebt die Tierseuchenkasse Beiträge nach § 1. 4.1.2 20 und mehr Sauen je Tier 1,60 Euro (4) Keine zusätzlichen Beiträge werden erhoben, wenn ein ge- 4.2 Ferkel bis 30 kg je Tier 0,60 Euro meldeter Tierbestand im Rahmen der Erbfolge oder Rechts- 4.3 sonstige Zucht- und Mastschweine über 30 kg nachfolge insgesamt auf einen neuen Tierhalter übergeht und 4.3.1 weniger als 50 Schweine je Tier 0,90 Euro in denselben Stallungen weitergeführt wird. Für Tiere, die nur vorübergehend saisonal in Thüringen gehalten werden, kann 4.3.2 50 und mehr Schweine je Tier 1,20 Euro auf schriftlichen Antrag des Tierhalters von einer Beitragsveran- Absatz 4 bleibt unberührt. lagung abgesehen werden, wenn der Tierhalter für diese Tiere 5. Bienenvölker je Volk 1,00 Euro seiner Melde- und Beitragsverpflichtung zu einer anderen Tier- 6. Geflügel seuchenkasse im Geltungsbereich des Tiergesundheitsgesetzes 6.1 Legehennen über 18 Wochen und je Tier 0,07 Euro für das Jahr 2019 nachgekommen ist. Der Antragsteller hat die Hähne Voraussetzungen für die Befreiung nachzuweisen. Die Melde- 6.2 Junghennen bis 18 Wochen je Tier 0,03 Euro verpflichtung für die Tiere nach Satz 2 gegenüber der Thüringer einschließlich Küken Tierseuchenkasse bleibt davon unberührt. Im Fall einer Befrei- 6.3 Mastgeflügel (Broiler) je Tier 0,03 Euro ung nach Satz 2 besteht für die betreffenden Tiere und deren einschl. Küken Nachzucht grundsätzlich kein Anspruch auf Gewährung von Beihilfen der Thüringer Tierseuchenkasse. Im Einzelfall kann die 6.4 Enten, Gänse und Truthühner je Tier 0,20 Euro Tierseuchenkasse hiervon eine Ausnahme zulassen. einschließlich Küken (5) Tierhalter, die bis zum 28. Februar 2019 keinen amtlichen Er- 7. Tierbestände von = vier v. H. der hebungsvordruck (Meldebogen) erhalten haben, sind verpflich- Viehhändlern umgesetzten Tie- tet, ihren meldepflichtigen Tierbestand bis zum 31. März 2019 re des Vorjahres der Tierseuchenkasse schriftlich anzuzeigen. (nach § 2 Abs. 7) (6) Hat ein Tierhalter der Tierseuchenkasse seine der Melde- 8. Der Mindestbeitrag beträgt 6,00 Euro pflicht unterliegenden Tiere für das Beitragsjahr innerhalb der je- für jeden beitragspflichtigen weils maßgeblichen Fristen nach den Absätzen 2, 3 oder 5 nicht Tierhalter insgesamt oder nicht vollständig gemeldet, kann die Tierseuchenkasse auf Für Fische, Gehegewild und Hummeln werden für 2019 keine der Grundlage des § 35 ThürTierGesG die amtlich anderweitig Beiträge erhoben. ermittelten Daten zu diesen Tieren zum Zwecke der Beitragser- (2) Als Tierbestand im Sinne dieser Satzung sind alle Tiere einer hebung nutzen. Art anzusehen, die räumlich zusammengehalten oder gemein- (7) Viehhändler haben die Zahl der im Vorjahr umgesetzten Pfer- sam versorgt werden. de, Esel, Maultiere, Maulesel, Rinder, Schweine, Schafe und des (3) Dem Bund oder einem Land gehörende Tiere und Schlacht- umgesetzten Geflügels bis zum 1. Februar 2019 anzugeben. Für vieh, das Viehhöfen oder Schlachtstätten zugeführt wurde, un- die Beitragsberechnung ist die Zahl vier v. H. der im Vorjahr um- terliegen nicht der Beitragspflicht. gesetzten Tiere maßgebend. (4) Der Beitragssatz nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 4.1.2, 4.2 und 4.3.2 Absatz 2 gilt entsprechend. Viehhändler im Sinne der Beitrags- wird je Tier um 25 v. H. ermäßigt, wenn: satzung sind natürliche oder juristische Personen, die
Uhlstädt -8- Nr. 12/2018 1. mit Tieren nach Satz 1 gewerbsmäßig Handel treiben und Tagesordnung: 2. Tierhändlerställe unterhalten oder falls dies nicht zutrifft, 1. Begrüßung durch den Jagdvorsteher diese Tiere nach Erwerb im Eigenbesitz haben. 2. Kassenbericht 3. Entlastung Jagdvorstand und des Kassenführers §3 4. erwendung nicht ausgezahlter Reinertrag Die Beiträge werden gemäß § 7 Abs. 3 ThürTierGesG durch die 5. Auswertung des Jagdjahres 2018 durch den Jagdpächter Tierseuchenkasse von den Tierhaltern erhoben. Die Beiträge Herrn Sandy Hanisch nach § 2 Abs. 1 werden am 31. März 2019 fällig, die Beiträge Ende der Versammlung nach § 2 Abs. 3, 5 und 7 zwei Wochen nach Zugang des Bei- tragsbescheides. Eine anteilige Rückerstattung von Beiträgen bei Minderung des Bestandes erfolgt nicht. Wildbrettessen in der Gaststätte „Landhotel Edelhof“ in Kolkwitz §4 Am Freitag, den 01. März 2019 um 19.00 Uhr sind alle Jagd- (1) Für Tierbesitzer, die schuldhaft genossen, deren Ehegattin oder Ehegatten bzw. Lebenspartner 1. bei den vorgeschriebenen Erhebungen nach § 2 einen Tier- zum Wildbrettessen eingeladen. bestand nicht oder verspätet angeben, eine zu geringe Tier- Für die Vorbereitung des Wildbrettessens ist es erforderlich die zahl angeben oder sonstige fehlerhafte Angaben machen genaue Anzahl der teilnehmenden Jagdgenossen zu erfahren. oder Es ist unbedingt bis zum 01.02.2019 die Teilnahme, bei ei- 2. ihre Beitragspflicht nicht erfüllen, insbesondere die Beiträge nem Mitglied des Jagdvorstandes, anzumelden. nicht rechtzeitig oder nicht vollständig bezahlen, entfällt gemäß § 18 Abs. 3 und 4 TierGesG der Anspruch auf Vorstand Entschädigung und Erstattung der Kosten nach § 16 Abs. 4 Satz der Jagdgenossenschaft Catharinau 2 TierGesG. Entsprechendes gilt für die Leistungen der Tierseu- chenkasse nach § 20 und § 21 ThürTierGesG. § 18 Abs. 1 und 2 ZWA Saalfeld-Rudolstadt TierGesG bleibt unberührt. (2) Eine Inanspruchnahme von Leistungen der Tierseuchenkas- Veränderung der Wasserqualität se kann erst erfolgen, wenn der Tierhalter die der Tierseuchen- kasse im Zusammenhang mit der jährlichen amtlichen Erhebung Sehr geehrte Kunden, nach § 18 Abs. 1 und 2 ThürTierGesG oder der Beitragserhebung im Januar 2019 verändert sich ihre Trinkwasserqualität. Nach nach § 17 Abs. 1 ThürTierGesG gegebenenfalls aus Vorjahren dem Wasch- und Reinigungsmittelgesetz gelten ab dem genann- geschuldeten rückständigen Beträge (Mahngebühren, Auslagen, ten Zeitpunkt folgende Werte: Säumniszuschläge) beglichen hat. (3) Die Tierseuchenkasse kann von Absatz 1 Satz 2 in Bezug Bisherige Versorgung Versorgung ab Januar 2019 auf Schadensfälle und damit verbundene Beihilfeanträge, die vor Härtebe- 3 Härtebereich 1 der nach § 2 Abs. 2, 5 oder 7 maßgeblichen Meldefrist oder vor reich dem nach § 3 maßgeblichen Fälligkeitsdatum gestellt wurden, absehen, wenn der Melde- oder Beitragspflicht im Veranlagungs- Gesamthär- 28,1 °dH, 5,01 Gesamthärte 4,8 °dH, 2,3 zeitraum noch entsprochen wird. te mmol/l mmol/l pH-Wert 7,79 pH-Wert 8,30 §5 Nitrat 2,10 mg/l Nitrat 4,20 mg/l Diese Satzung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. Die vom Verwal- Magnesium 35,10 mg/l Magnesium 3,69 mg/l tungsrat der Thüringer Tierseuchenkasse am 20. September Calcium 143,00 mg/l Calcium 28,20 mg/l 2018 beschlossene Satzung der Thüringer Tierseuchenkasse Natrium 30,40 mg/l Natrium 14,70 mg/l über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen für das Jahr 2019 wurde in vorstehender Fassung mit Schreiben des Thürin- Diese Veränderungen betreffen folgende Gebiete: ger Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie und vom 1. Oktober 2018 gemäß § 8 Abs. 2 und § 12 Kirchhasel Satz 2 i. V. m. § 12 Satz 1 Nr. 1 ThürTierGesG genehmigt. - Oberhasel - Unterhasel Die Satzung wird hiermit ausgefertigt. - Kolkwitz - Naundorf Jena, 15. Oktober 2018 - Catharinau Dr. Karsten Donat - Gewerbegebiet Alt Saale Geschäftsführer der Thüringer Tierseuchenkasse Sollten Sie Fragen zur Trinkwasserqualität haben, wenden Sie Sich bitte an den Zweckverband unter 03671/5796 - 0. gez. Stausberg Geschäftsleiter Sonstige Informationen Aus der Gemeinde Jagdgenossenschaft Catharinau Bibliothek Uhlstädt Einladung zur Versammlung der Jagdgenossen Serienmörder der DDR - Berichte/Bilder/Dokumente der Jagdgenossenschaft Catharinau Ganz herzlich laden wir zu unserer nächsten Veranstaltung am Hiermit laden wir alle Eigentümer von Grundflächen, die zum Freitag, den 25.01.2019, 19.00 Uhr in die Gaststätte (Saal) „Zum Gemeinschaftsjagdbezirk Catharinau gehören und auf denen die goldenen Roß“ in Uhlstädt ein. Hans Thiers Kriminalrat a.D. und Jagd ausgeübt werden darf, recht herzlich zur nichtöffentlichen Verleger Michael Kirchschlager sprechen und lesen über Serien- Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft am morde in der DDR. Einlass ab 18.00 Uhr. Es besteht Gelegenheit zum Abendes- Freitag, den 01. Februar 2019 um 18.30 Uhr sen. in die Gaststätte „Die kleine Kneipe“ in Catharinau Abendkasse: 8 € (2 € fließen als Spende in die Bibliothek) ein. Lassen Sie sich dieses Abenteuer nicht entgehen!
Uhlstädt -9- Nr. 12/2018 Anstehender Termin am 07.01. Frau Judith Gottschalk zum 90. Geburtstag 08.03.2019 (nicht: 01.!) um 19.00 Uhr im Saal des Gasthauses Kirchhasel „Zum Goldenen Roß“ in Uhlstädt, Diashow „Historische An- am 07.01. Herrn Bernd Röller zum 70. Geburtstag sichten“ mit Bernd Wiesel Kirchhasel am 08.01. Herrn Wolfgang Scholz zum 70. Geburtstag Leseempfehlungen Weißen Das Gutshaus - Stürmische Zeiten von Anne Jacobs (Die am 09.01. Frau Johanna Lemser zum 85. Geburtstag Gutshaus-Saga, Band 2) Partschefeld Seit Jahrhunderten in Familienhand, verloren und wiedergefun- am 09.01. Herrn Klaus Eichfeld zum 80. Geburtstag den – ein Gutshaus, eine Familie und ein dramatisches Schicksal Schloßkulm … deutsche Geschichte, Weiterleben nach dem Ende des zwei- am 09.01. Herrn Manfred Emkow zum 75. Geburtstag ten Weltkrieges … Auf Gut Dranitz läuten die Hochzeitsglocken. Uhlstädt Franziska und Walter sind endlich wieder vereint. Alles könnte so am 09.01. Herrn Lothar Langhammer zum 70. Geburtstag schön sein, wären da nicht die Kinder. Etzelbach Illegale Kriege von Daniele Ganser Mit der Gründung der UNO gilt ein weltweites Kriegsverbot. Nur am 10.01. Herrn Erich Jahn zum 80. Geburtstag in zwei Ausnahmen sind kriegerische Maßnahmen zugelassen Oberkrossen (Selbstverteidigung oder Mandat des UNO-Sicherheitsrats). Die am 10.01. Herrn Gerhard Dünkel zum 70. Geburtstag Realität ist jedoch eine ganz andere. Dieses Buch beschreibt, wie Teichweiden in Vergangenheit und Gegenwart illegale Kriege geführt werden. am 13.01. Frau Johanna Rosenkranz zum 85. Geburtstag Es zeigt, wie die Regeln der UNO und vor allem das Kriegsverbot Uhlstädt gezielt sabotiert wurden und welch unrühmliche Rolle hierbei die am 14.01. Frau Charlotte Czerwonka zum 92. Geburtstag Länder der NATO spielen. Es ist ein Buch von beklemmender Etzelbach Aktualität, das Dr. phil. Daniele Ganser, Schweizer Historiker und Friedensforscher, da geschrieben hat. am 17.01. Frau Margott Heinel zum 80. Geburtstag Das war doch meine Lieblingsjeans von Laura Sinikka Wil- Großkochberg helm am 17.01. Herrn Hans Höltke zum 70. Geburtstag … die nun als Rugbyball, Teppich, Schlüsselband oder Klappta- Niederkrossen sche neue Aufgaben erfüllt. Auch abgelegte T-Shirts und Pullis am 20.01. Frau Annelies Krause zum 75. Geburtstag erhalten eine zweite Chance - sie lassen sich in coole Boarder- Uhlstädt mützen oder einen Kapuzenschal verwandeln. Mehr als 60 at- am 20.01. Frau Hannelore Pohl zum 70. Geburtstag traktive und funktionale Objekte zum Einrichten, Ordnen, Sam- Großkochberg meln, Schenken, Schmücken, Anziehen und Rausgehen vor. Sie werden aus Jeans, aber auch aus anderen gebrauchten oder ge- am 21.01. Herrn Reinhard Keßler zum 70. Geburtstag fundenen Materialien wie Kleidungsstücken, Segeltuch, Steinen Heilingen oder Holz gefertigt und sind genäht, geklebt, bedruckt, gebohrt, am 21.01. Frau Renate Meinhardt zum 70. Geburtstag genagelt oder gesägt. Etzelbach Die Wichtelkinder von Elsa Beskow am 22.01. Frau Ilse Hiepe zum 85. Geburtstag Tief im Wald leben unter den Wurzeln einer alten Pinie die Wich- Rödelwitz telkinder mit ihren Eltern. Sie spielen mit ihren Freunden, den am 23.01. Herrn Dieter Wötzel zum 70. Geburtstag Eichhörnchen, der Fledermaus, den Fröschen, Schnecken und Uhlstädt Salamandern. Aber auch andere Tiere gibt es im Wald, wie die am 24.01. Frau Ingeborg Zimara zum 85. Geburtstag Schlange, vor der der Vater die vier Kinder beschützt. Und dann sind da noch die Trolle und Elfen, denen die Kinder beim nächt- Engerda lichen Reigen zuschauen. Durch alle Jahreszeiten wird das Le- am 24.01. Herrn Heinz Köhler zum 75. Geburtstag ben der Wichtelkinder dargestellt, vom Pflücken der Vorräte im Rückersdorf Sommer bis zum Holz sammeln und Schlitten fahren im Winter. am 27.01. Frau Waltraud Scherf-Patze zum 80. Geburtstag Ab 3 Jahre Neusitz am 27.01. Frau Ingeborg Jahn zum 75. Geburtstag Anette Siegert Etzelbach Im Internet: http://www.uhlstaedt-kirchhasel.de/info/bibliothek/. am 29.01. Frau Aline Jahn zum 80. Geburtstag Öffnungszeiten der Bibliothek: Uhlstädt Dienstag 15.00 bis 18.00 Uhr, Donnerstag 10.00 bis 12.00 Uhr, am 29.01. Frau Lissa Seifert zum 80. Geburtstag erster Samstag im Monat (der kein Feiertag ist) 10.00 bis 12.00 Kirchhasel Uhr. am 29.01. Herrn Peter Eck zum 75. Geburtstag Kontakt: Anette Siegert (Telefon 0178 56 37 417; bibliothek. Partschefeld uhlstaedt@mail.de ) oder einfach zu den Öffnungszeiten einen am 29.01. Herrn Joachim Beyer zum 70. Geburtstag Ehrenamtlichen ansprechen. Großkochberg am 29.01. Herrn Hans-Joachim Bierling zum 70. Geburtstag Uhlstädt Wir gratulieren am 29.01. Herrn Reinhardt Reichel zum 70. Geburtstag Beutelsdorf am 29.01. Frau Heidrun Kahlfeld zum 70. Geburtstag Die Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel Dorndorf gratuliert recht herzlich am 31.01. Frau Gisela Göring zum 90. Geburtstag Zeutsch am 05.01. Herrn Heinz Heyder zum 92. Geburtstag Großkochberg am 05.01. Frau Brigitte Herrmann zum 75. Geburtstag Partschefeld am 06.01. Herrn Heinz-Peter Kornatz zum 70. Geburtstag Oberkrossen am 07.01. Frau Irma Ponzer zum 94. Geburtstag Etzelbach
Uhlstädt - 10 - Nr. 12/2018 hasel-Neusitz und Kirchengemeinden Langenschade, die bereits Bildung im Jugendclub zu Gast war, um die Kinder kennen zu lernen. An dieser Stelle sei der Kirchenältesten Frau Margit Jäcksch herz- lichst gedankt für die gute Zusammenarbeit und ihre verlässli- Staatliche Regelschule Neusitz che Unterstützung im gesamten Jahresverlauf. Die Kinder und Jugendlichen achten und mögen sie sehr. Darum vertrauen sie Projekttag zur Berufs-Bewerbung in Neusitz auch darauf, dass ihr eingeübtes Krippenspiel wieder gelingt und alle Besucher der Kirche am Heiligen Abend glücklich nach Hau- Es ist seit einigen Jahren zur guten Tradition geworden, dass sich se gehen, um in der Familie Weihnachten zu feiern. die 9. Klassen an einem Tag im November mit den Bewerbungs- unterlagen und Modalitäten für Praktika und Beruf beschäftigen. Projektarbeit Voraussetzung dafür ist die mehrwöchige Arbeit in den Fächern Deutsch, Medienkunde und WRT, wo die Auswahl des Betriebes Am 8. Dezember war es so weit, die Jugendgruppe des Verei- oder Einrichtung, Berufsinhalte, der Lebenslauf und das Bewer- nes Natur und Umwelt Saalleiten reiste mit fünf Mitgliedern, bungsschreiben auf der Tagesordnung stehen. drei Gästen aus der Klasse Handwerk (Regelschule Neusitz) Dazu luden die Fachlehrer der Regelschule auch in diesem Jahr und zwei Mobilen Jugendarbeitern (Kooperationspartner) nach kompetente Vertreter aus der Wirtschaft ein, die den Schülern Weimar, um ihre Werte - Projektergebnisse vorstellen. Den Einblicke in die Praxis gaben. Der Geschäftsführer der Eilers- Jugendlichen war es auch wichtig, ihre Erfahrungen aus den Ge- Werke Uwe Schmidt, selbst in zwei Prüfungsausschüssen der sprächen mit Handwerkern anderen Jugendlichen zu vermitteln. IHK tätig, übte mit den Schülern Vorstellungsgespräche und Ben- Besonders interessant war, wie über den Wert Handwerkereh- jamin Tänzer von der Siemens Health AG in Rudolstadt sprach re diskutiert wurde. In diesem Jahr war eine Gruppe aus dem an praktischen Beispielen über die Onlinebewerbungen. Kinder- und Jugendheim Uhlstädt mit zu Gast. Das war sehr er- Frau Dost von der Volksbank in Rudolstadt referierte allgemein freulich, denn bei Mitmachaktionen an der Spechtschmiede ist zu Bewerbungen und Frau Sylvia Franz vom SBZ Saalfeld- die Jugendhilfeeinrichtung langjähriger Kooperationspartner. Die Rudolstadt informierte die Neuntklässler über weiterführende Mitarbeiter (Projektförderer) des Landesjugendring Thüringen Schulmöglichkeiten an den Berufsschulen. e.V. änderten für dieses Jahr den Ablauf und alle beteiligten Ju- Frau Stephanie Mohr von der Debeka-Versicherung gab den gendgruppen aus den verschiedensten Regionen von Thüringen 15-jährigen Schülern wichtige Tipps zum Auftreten bei Bewer- bauten Präsentations- und Mitmachstände auf. So gelang ein intensiver Austausch der Jugendlichen untereinander. Wer nach- bungsgesprächen. weisen konnte, dass er an allen Ständen aktiv war, bekam sogar Tatkräftige Unterstützung erhielten die Schüler auch von Frau noch eine Powerbank als Preis überreicht. Unsere Gruppe hatte Werner als berufsbegleitende Unterstützerin an der Schule und die Schnitzbänke mit 80 Rohlingen zum Herstellen von Holz- natürlich von ihren angestammten Fachlehrern. schindeln und das Werterad im Gepäck. Allen Akteuren konn- Es ist überaus erfreulich, dass schon mehr als die Hälfte der ins- te zudem am Handwerk-und-Werte-Stand ein Quizz für Jugend- gesamt 56 Schüler konkrete Absprachen mit ihren zukünftigen liche von den Handwerkskammern Thüringen überreicht werden. Praktikumsbetrieben für den April nächsten Jahres geführt und davon auch einige schon die Zusage in der Tasche haben. Somit war dieser Tag, der durch eine intensive und konzentrier- te Arbeit am Thema Berufsorientierung und Berufswahl geprägt war, ein weiterer Schritt in der Vorbereitung auf ein Leben und Arbeiten nach der Schule. Förster Pressereferent Jens gibt im Interview der Gruppe an, dass die Mitarbeit im Projekt seinen Berufswunsch zum Tischler ausgeprägt hat. Jugendclubnachrichten Jugendclubnachrichten und Infos der Mobilen Jugendarbeit des Jugendfördervereins – jufö Jugendclubnachrichten Im JC Etzelbach geht es schon sehr weihnachtlich zu, denn es finden dort wieder Proben zum Krippenspiel am Heiligen Abend in der Kirche statt. Insgesamt sind in diesem Jahr 12 Kin- der aus dem Ortsteil beteiligt, von denen gleich drei musikalisch Mitglieder vom Vorstand des Landesjugendring Thüringen e.V. eingebunden sind mit Orgel, Flöte und Gitarre. Darüber freut sich überreichen Eric ein Bild mit Gruppenfoto vom Workshop auf auch die neue Pastorin des Kirchengemeindeverbandes Kirch- der Feuerkuppe und die Teilnehmer-Urkunden.
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