Amtsbote - Stadt Zerbst/Anhalt

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Amtsbote - Stadt Zerbst/Anhalt
Amtsbote
PA sämtl. HH

                                                      Zerbst/Anhalt
                                                      Amtsblatt der Stadt Zerbst/Anhalt und ihrer Ortsteile
                                                      www.stadt-zerbst.de
                                                      Jahrgang 16 · Nummer 8 · 16. April 2021

                                      Die Zerbster Schlossgeister kommen ...
               Noch ist das Zerbster Schloss                                                                     dann mit den beiden foto-
               jahreszeitlich bedingt für Besu-                                                                  grafieren lassen. Ein Kinder-
               cher nicht zugänglich. Ab Ende                                                                    Schlossquiz ermöglicht ein
               April hofft der Förderverein                                                                      kurzweiliges Erkunden des
               Schloss Zerbst e. V., trotz der                                                                   Schlosses.
               Pandemie wieder die Schloss-                                                                      Das zweite Jahr in Folge rech-
               türen zu öffnen.                                                                                  net der Verein mit starken Ein-
               „Herzlich willkommen sind                                                                         schränkungen bei Veranstal-
               auch Kinder“, betont Jana                                                                         tungen und Besichtigungen.
               Reifarth vom Vereinsvorstand.                                                                     Allein durch die pandemiebe-
               Der Verein bietet nach Anmel-                                                                     dingten Abstandsregeln ist die
               dung auch Angebote spezi-                                                                         Besucheranzahl bei beglei-
               ell für Familien und Kinder-/                                                                     teten Rundgängen und Füh-
               Schulgruppen an.                                                                                  rungen begrenzt. Es bleiben
               Seit 2017 befinden sich drei                                                                      Einnahmen aus, insbesondere
               „Aktivitäten-Inseln“, in den                                                                      Eintrittsgelder und auch Spen-
               weitläufigen Räumlichkeiten –                                                                     den von Besuchern. „Trotzdem
               Tisch-Stuhl-Kombinationen,                                                                        möchten wir unser Schloss-
               an denen Kinder zum Beispiel                                                                      geister-Projekt in diesem Jahr
               eine Schlossansicht puzzeln                                                                       umsetzen, um Familien mit
               können                                                                                            Kindern im Kita- und Grund-
               „Der Vereinsvorstand möchte                                                                       schulalter ein regionales Kul-
               gern das Schloss mit seiner                                                                       turangebot bieten zu können.
               Geschichte für Kinder weiter                                                                      Dankenswerterweise       haben
               nachhaltig erlebbar machen.                                                                       einige Sponsoren gezielt die-
               Nun spukt im wahrsten Sinne                                                                       ses Projekt für junge Schloss-
               des Wortes ein neues Pro-                                                                         besucher unterstützt“, so das
               jekt in unseren Köpfen. Ein                                                                       Vorstandsmitglied.
               Schlossgeister-Geschwister-                                                                       Schon vor der offiziellen
               paar ist ins Schloss gezogen“,                                                                    Schlossöffnung        (be-)geis-
               sagt Jana Reifarth.                                                                               tert das Geschwisterpaar ab
               Die beiden wuseln seit eini-                                                                      23. April in der Schaufenster-
               ger Zeit durch das Schloss                                                                        galerie im Kunstfenster auf der
               und wurden belauscht ...                                                                          Breite 12. Simone Runge, die
               Daraus ist eine interessante                                                                      seit einigen Jahren Mitglied
               Geschichte entstanden, die                                                                        des Fördervereins ist, hat die
               von der in Zerbst geborenen                                                                       beiden Geister in zahlreiche
               Künstlerin Simone Runge liebevoll mit Zeichnungen illustriert      Tuschezeichnungen „eingefangen“ (Foto).
               wurde. Ein mehrseitiges Erzählheft zum Ausmalen ist am Ent-        Passanten können sie dort entdecken und ab Mai das Mal- und
               stehen. Eine Staffage wird gebaut, die zwei fürstlich gekleidete   Leseheft im Schloss erwerben. Frau Runge lebt, malt und zeich-
               Kinder abbilden und die beiden Geister, deren Namen noch           net in Halle an der Saale und hat schon mehrmals in Zerbst/
               nicht verraten werden. Junge Besucher können sich ab Mai           Anhalt ihre Werke ausgestellt.

                 Auch in dieser Ausgabe:
                 - Anmeldung zum Impftermin in der Zerbster Stadthalle                                                               Seite 12
                 - Offizieller Baustart im Friedrich-Ludwig-Jahn-Stadion                                                             Seite 14
                 - Neue mobile Endgeräte für städtische Grundschulen                                                                 Seite 14
Amtsbote - Stadt Zerbst/Anhalt
2                                                        16. April 2021                                Amtsbote, Zerbst/Anhalt

    Für alle Notfälle                       Corona-Hotline des Landkreises Anhalt-Bitterfeld
    Dienstbereit                            (Mo. - Fr. von 8 - 20 Uhr; Sa. + So. von 9 - 15 Uhr)
    Einsatzleitstelle des Landkreises                                                                   Telefon: 03496 601234
    in Bitterfeld           03493 513-150   E-Mail: buergertelefon@anhalt-bitterfeld.de
                                            Impftermine können an der Hotline nicht vergeben werden.
    Notrufe
    Feuerwehr/Rettungsdienst         112    Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst
    Polizei                          110
                                            für den Raum Zerbst/Anhalt
    Wichtige Rufnummern                     Dienstzeiten
    Revierkommissariat                      Montag von 19:00 Uhr, Dienstag von 19:00 Uhr, Mittwoch von 14:00 Uhr, Donners-
    Zerbst/Anhalt             03923 7160    tag von 19:00 Uhr, Freitag von 14:00 Uhr, Samstag von 7:00 Uhr, Samstag, Sonntag
                                            und Feiertag von 7:00 bis 19:00 und 19:00 bis 7:00 Uhr.
    Wasser                                  Der kassenärztliche Bereitschaftsdienst gilt nur außerhalb der Sprechzeiten der
    Heidewasser GmbH       039207 95090     Hausarztpraxis.
                                            Bitte wenden Sie sich während der Sprechzeiten an Ihren Hausarzt bzw. dessen
    Abwasser                                Vertretung.
    Abwasser- und                           Zentrale Bereitschaftsdienst-Rufnummer                                 Tel. 116117
    Wasserzweckverband                      In lebensbedrohlichen Fällen
    Elbe-Fläming       03923 610444         ärztliche Hilfe über Notruf                                                Tel. 112
                                            Auskünfte über Notdienst
    Strom                                   Einsatzleitstelle Bitterfeld                                    Tel. 03493 513150
    Nur Stadtgebiet Zerbst/Anhalt,
    Stromversorgung           03923 73750
    Ortsteile Zerbst/Anhalt:
    über AVACON direkt       0800 0282266
                                            Apotheken-Bereitschaftsdienst vom 16.04. - 29.04.2021
    Gas                                     Redaktionsschluss am 06.04.2021
    Gasstadtwerke Zerbst GmbH
    Erdgas Mittelsachsen GmbH               Freitag, 16.04.2021                        Donnerstag, 29.04.2021
    Schönebeck             03923 2464       Katharina Apotheke Zerbst/Anhalt           Jever Apotheke Zerbst/Anhalt

    Tierarztpraxen                          Samstag, 17.04.2021                        Rats- und Stadtapotheke
    16.04.2021 - 29.04.2021                 Jever Apotheke Zerbst/Anhalt               Alte Brücke 37
    TAP Prange              03923 4387                                                 39261 Zerbst/Anhalt
                                            Sonntag, 18.04.2021                        Tel. 03923 2462
                                            Raben Apotheke Zerbst/Anhalt
                                                                                       Raben-Apotheke Zerbst
                                            Montag, 19.04.2021                         Markt 25
    Zahnärztlicher                          Rats- und Stadtapotheke Zerbst/Anhalt      39261 Zerbst/Anhalt
    Bereitschaftsdienst                     Dienstag, 20.04.2021
                                                                                       Tel. 03923 3481
    Zerbst/Anhalt                           Drei Linden Apotheke Loburg                Jever Apotheke
    Sprechzeiten 9.00 – 11.00 Uhr in der                                               Fritz-Brandt-Str. 6
                                            Mittwoch, 21.04.2021
    Praxis, danach telefonisch                                                         39261 Zerbst/Anhalt
                                            Neue Apotheke Zerbst/Anhalt
                                                                                       Tel. 03923 487070
    17.04.2021/18.04.2021                   Donnerstag, 22.04.2021
                                                                                       Katharina-Apotheke
    Dr. B. Lux                              Katharina Apotheke Zerbst/Anhalt
                                                                                       Breite 21
    Praxis Zerbst, Alte Brücke 10
                                            Freitag, 23.04.2021                        39261 Zerbst/Anhalt
    Tel. 03923 3626
                                            Jever Apotheke Zerbst/Anhalt               Tel. 03923 73740
    24.04.2021/25.04.2021                                                              Neue Apotheke
    ZÄ K. Meilchen                          Samstag, 24.04.2021
                                            Raben Apotheke Zerbst/Anhalt               Dessauer Str. 41/43
    Praxis Loburg, Möckernitzer Damm 9                                                 39261 Zerbst/Anhalt
    Tel. 039245 910277                                                                 Tel. 03923 3406
                                            Sonntag, 25.04.2021
                                            Rats- und Stadtapotheke Zerbst/Anhalt
                                                                                       Drei Linden Apotheke
                                            Montag, 26.04.2021                         Markt 4
                                            Drei Linden Apotheke Loburg                39279 Loburg
                                                                                       Tel. 039245 91465
     Lege das Ruder erst aus der Hand,      Dienstag, 27.04.2021
        wenn das Boot an Land ist.          Neue Apotheke Zerbst/Anhalt

          Gabunisches Sprichwort            Mittwoch, 28.04.2021
                                            Katharina Apotheke Zerbst/Anhalt
Amtsbote - Stadt Zerbst/Anhalt
Zerbst/Anhalt, Amtsbote                                      16. April 2021                                                      3

                                                                    6	Bericht des Bürgermeisters über die Ausführung gefasster
                                                                        Beschlüsse und Aussprache sowie aktuelle Informationen
                                                                    7	Abwägung der Stellungnahmen zum Vorentwurf der Auf-
                                                                        hebung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Kaserne/Dobritzer
Tagesordnung                                                            Straße“                                       BV/0298/2021
                                                                    8	Beschluss über den Entwurf und die Auslegung zur Auf-
•   24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
                                                                        hebung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Kaserne/Dobritzer
•   am Montag, dem 19.04.2021 um 17:00 Uhr
                                                                        Straße“                                       BV/0299/2021
•   Rathaus, Schloßfreiheit 12, Ratssaal
                                                                    9	Abwägung zum 2. Entwurf zur 5. Änderung des Flächennut-
Öffentlicher Teil                                                       zungsplanes (FNP) der Stadt Zerbst/Anhalt und zur 2. Ände-
1	 Begrüßung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der La-               rung des FNP der Ortschaft Straguth           BV/0309/2021
    dung und der Beschlussfähigkeit                                 10	Abwägung zum 2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 34 der
2	Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der               Stadt Zerbst/Anhalt „Flugplatz Zerbst/Anhalt“ BV/0310/2021
    Tagesordnung                                                    11	Beschluss über den 3. Entwurf der 5. Änderung des Flä-
3 Einwohnerfragestunde                                                  chennutzungsplanes der Stadt Zerbst/Anhalt und 2. Ände-
4	Genehmigung der Niederschrift der 23. Sitzung des Haupt-             rung des Flächennutzungsplanes der Ortschaft Straguth
    und Finanzausschusses am 22.03.2021                                                                               BV/0306/2021
5	 Sportförderung - Betriebskostenzuschuss 2021 für den            12	Beschluss über den 3. Entwurf und die öffentliche Ausle-
    SKV Rot Weiß Zerbst 1999 e. V.           BV/0281/2021              gung des Bebauungsplanes Nr. 34 „Flugplatz Zerbst/An-
6	 Sportförderung - Betriebskostenzuschuss 2021 für den                halt“                                         BV/0311/2021
    Turnverein „Gut Heil“ Zerbst e. V.       BV/0282/2021          13	Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Ver-
7	Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Ver-              waltungsgebührensatzung)                      BV/0313/2021
    waltungsgebührensatzung)                 BV/0313/2021          14 Anfragen, Anträge und Anregungen
8	 Bewilligung einer überplanmäßigen Auszahlung Umbau
    Barrierefreie Grundschule Astrid Lindgren Zerbst/Anhalt         Nichtöffentlicher Teil
    BV/0315/2021                                                   15	Bericht des Bürgermeisters über die Ausführung gefasster
9 Mitteilungen                                                          Beschlüsse und Aussprache sowie aktuelle Informationen
10 Anfragen, Anträge und Anregungen                                 16 Grundstücksangelegenheit                   BV/0312/2021
                                                                    17	Berichterstattung zu den Beteiligungen der Stadt Zerbst/
Nichtöffentlicher Teil
11	Berichterstattung zu den Beteiligungen der Stadt Zerbst/            Anhalt zum Stichtag des 31.12.2020          IV/0014/2021
    Anhalt zum Stichtag des 31.12.2020              IV/0014/2021   18	Analyse zu wirtschaftlichen Betätigungen der Stadt Zerbst/
12 Antrag auf Erlass von Säumniszuschlägen  BV/0314/2021               Anhalt
13 Vergabe von Bauleistungen nach VOB              BV/0316/2021    19 Anfragen, Anträge und Anregungen
14 Steuerangelegenheit                             BV/0319/2021    20 Schließung der Sitzung
15 Auftragsvergabe Aufforstung                     BV/0321/2021
16 Vergabe von Bauleistungen nach VOB              BV/0323/2021    Wilfried Bustro
17	Vergabe Breitbandnetzausbau Stadt Zerbst/Anhalt,                Vorsitzender des Stadtrats
    Jütichauer Straße                              BV/0324/2021
18	Vergabe Breitbandnetzausbau Stadt Zerbst/Anhalt,
    Jütrichauer Straße-Beraterleistungen           BV/0325/2021
19	Vergabe Breitbandnetzausbau Ortsteil Jütrichau BV/0326/2021
20	Vergabe Breitbandnetzausbau Ortsteil Jütrichau-Berater-
    leistungen                                     BV/0327/2021
21 Vergabe von Bauleistungen nach VOB              BV/0328/2021    Tagesordnung
22 Mitteilungen
23 Anfragen, Anträge und Anregungen                                 •   11. Sitzung des Ortschaftsrates Bornum
24 Schließung der Sitzung                                           •   am Montag, dem 19.04.2021, um 19:00 Uhr
                                                                    •   im Feuerwehrgerätehaus Garitz
Andreas Dittmann
Bürgermeister                                                       Öffentlicher Teil
und Vorsitzender des Ausschusses                                    1	Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemä-
                                                                        ßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
Tagesordnung                                                        2	Änderungsanträge zur Tagesordnung, Bestätigung der Ta-
                                                                        gesordnung
•   19. Sitzung des Stadtrates
                                                                    3 Einwohnerfragestunde
•   am Mittwoch, dem 28.04.2021 um 17:00 Uhr
                                                                    4 Bestätigung der Niederschrift der Sitzung vom 22.09.2020
•   Stadthalle, Katharina-Saal
                                                                    5	Bericht des Ortsbürgermeisters und Bekanntgabe von ge-
Öffentlicher Teil                                                       fassten Beschlüssen
1	 Begrüßung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der La-           6 Anfragen, Anregungen und Mitteilungen
    dung und der Beschlussfähigkeit
2	Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der           Nichtöffentlicher Teil
    Tagesordnung                                                    7 Grundstücksangelegenheiten
3 Einwohnerfragestunde                                              8 Anfragen, Anregungen und Mitteilungen
4	Genehmigung der Niederschrift der 18. Sitzung des Stadt-         9 Schließung der Sitzung
    rates am 31.03.2021
5	 Bekanntgabe der in der nicht öffentlichen Sitzung des           Mario Rudolf
    Stadtrates am 31.03.2021 gefassten Beschlüsse                   Ortsbürgermeister
Amtsbote - Stadt Zerbst/Anhalt
4                                                         16. April 2021                              Amtsbote, Zerbst/Anhalt

Tagesordnung                                                     Los 03 Förderanlagen KG 460
                                                                 Bauingenieurbüro Götz, Dessauer Straße 45, 39261 Zerbst/Anhalt
•   12. Sitzung des Ortschaftsrates Nedlitz                      Los 04.1 Starkstromanlagen KG440
•   am Montag, dem 26.04.2021, um 19:00 Uhr                      IPK, Fasanenstr.1a, 39114 Magdeburg
•   Waldgaststätte Eckernkamp, Am Eckernkamp 2 a,                Los 04.2 Schwachstromanlagen KG 450
    39264 Zerbst/Anhalt                                          IPK, Fasanenstr.1a, 39114 Magdeburg
                                                                 Los 05 KG 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen
Öffentlicher Teil                                                IBS – Ingenieurbüro Schröder, 39261 Zerbst/Anhalt
1	Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemä-       Los 05 KG 420 Wärmeversorgungsanlagen
    ßen Ladung und der Beschlussfähigkeit                        IBS – Ingenieurbüro Schröder, 39261 Zerbst/Anhalt
2	Änderungsanträge zur Tagesordnung, Bestätigung der Ta-        Los 05 KG 430 Lufttechnische Anlagen
    gesordnung                                                   IBS – Ingenieurbüro Schröder, 39261 Zerbst/Anhalt
3 Einwohnerfragestunde
4 Bestätigung der Niederschrift der Sitzung vom 22.03.2021       Vergabe der Planungsleistungen
5	Bericht des Ortsbürgermeisters und Bekanntgabe von ge-        der Leistungsphasen 1 bis 3 der HOAI
    fassten Beschlüssen                                          für die Entwicklung des ehe. Frauenklosters in Zerbst/An-
6 Anfragen, Anregungen und Mitteilungen                          halt
                                                                 Ingenieurbüro Feldmann, Käsperstraße 12d, 39261 Zerbst/Anhalt
Nichtöffentlicher Teil
7 Grundstücksangelegenheiten                                     Vergabe nach VOL/A
8 Anfragen, Anregungen und Mitteilungen                          für die Lieferung eines Tanklöschfahrzeuges (Allrad)
9 Schließung der Sitzung                                         FA-KA Zerbst GmbH Fahrzeug- und Karosseriewerk GmbH,
                                                                 Ahornweg 1, 39261 Zerbst/Anhalt
Mario Buge
Ortsbürgermeister                                                Vergabe von Planungsleistungen
                                                                 für den Umbau und die Sanierung zur barrierefreien Schule-
Tagesordnung                                                     GS Dobritz der Stadt Zerbst/Anhalt
•   4. Sitzung des Ortschaftsrates Buhlendorf                    Los 01 Objektplanung
•   am Dienstag, dem 27.04.2021, um 19:00 Uhr                    Ingenieurbüro Feldmann, Käsperstraße 12d, 39261 Zerbst/Anhalt
•   im Gemeindebüro Buhlendorf, Dorfplatz 6,                     Los 02 Planung technische Ausrüstung
    39264 Zerbst/Anhalt                                          KG 410 – Sanitäranlage, 420 – Heizungsanlage
                                                                 Ingenieurbüro Feldmann, Käsperstraße 12d, 39261 Zerbst/Anhalt,
Öffentlicher Teil                                                Los 03 Planung technische Ausrüstung
1	Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemä-       KG 440 Starkstromanlage, 450 Schwachstromanlage
    ßen Ladung und der Beschlussfähigkeit                        Ingenieurbüro Feldmann, Käsperstraße 12d, 39261 Zerbst/Anhalt,
2	Änderungsanträge zur Tagesordnung, Bestätigung der Ta-
    gesordnung                                                   Auftragserteilung zur Umsetzung des Druck- und Kopier-
3 Einwohnerfragestunde                                           konzeptes
4 Bestätigung der Niederschrift der Sitzung vom 23.03.2021       Kommunale IT-Union Magdeburg eG (KITU) auf der Grundlage
5	Bericht des Ortsbürgermeisters und Bekanntgabe von ge-        des Rahmenvertrages mit der Firma TOSHIBA über die Laufzeit
    fassten Beschlüssen                                          von 60 Monaten
6 Anfragen, Anregungen und Mitteilungen
                                                                 Vergabe des Breitbandnetzausbaus des Ortsteiles Polenzko
Nichtöffentlicher Teil                                           wittenberg-net GmbH, Lucas-Cranach-Str. 22, 06886 Luther-
7 Vergabeangelegenheit Spielgerät             BV/0318/2021      stadt Wittenberg
8 Grundstücksangelegenheiten
9 Anfragen, Anregungen und Mitteilungen                          Vergabe der Beraterleistungen für den Breitbandnetzaus-
10 Schließung der Sitzung                                        bau OT Polenzko
                                                                 GRK Potsdam GbR, Helmholtzstraße 13, 14467 Potsdam
Michael Dolezal
Ortsbürgermeister                                                Zerbst/Anhalt, 23.03.2021

                                                                 Andreas Dittmann
                                                                 Bürgermeister

                                                                 Vergabe von Leistungen
Vergabe von Leistungen                                           In der 18. Sitzung des Stadtrates am 31.03.2021 wurde folgende
In der 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am           Vergabe beschlossen:
22.03.2021 wurden folgende Vergaben beschlossen:                 Auftragsvergabe
                                                                 Vergabe der Planungsleistungen für die Zuwegung Burgan-
Vergabe von Planungsleistungen                                   lage Lindau
zum Ausbau des Dachgeschosses für den Hort der Grund-            an das Ingenieurbüro Wasser und Umwelt aus Zerbst/Anhalt
schule „An der Stadtmauer“ in Zerbst/Anhalt
Los 01 Objektplanung                                             Zerbst/Anhalt, 31.03.2021
Bauingenieurbüro Götz, Dessauer Straße 45, 39261 Zerbst/Anhalt
Los 02 Tragwerksplanung                                          Dittmann
Bauingenieurbüro Götz, Dessauer Straße 45, 39261 Zerbst/Anhalt   Bürgermeister
Amtsbote - Stadt Zerbst/Anhalt
Zerbst/Anhalt, Amtsbote                                      16. April 2021                                                          5

Geschäftsordnung                                                     zurückzugeben oder datenschutzkonform zu vernichten bzw. zu
                                                                     löschen.
für den Stadtrat und seine Ausschüsse                                (2) Die Mitglieder des Stadtrates, die über die technischen Vo-
Der Stadtrat der Stadt Zerbst/Anhalt hat gemäß § 59 Kom-             raussetzungen zum Versenden und Empfangen elektronischer
munalverfassungsgesetz Sachsen- Anhalt (KVG LSA) vom                 Post verfügen, können dem Bürgermeister schriftlich eine elek-
17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), zuletzt geändert durch Ge-            tronische Adresse mitteilen, an die Einladungen im Sinne des
setz vom 19.03.2021 (GVBl. LSA S. 100) in seiner Sitzung am          § 53 KVG LSA und von der Anträge und Anfragen im Sinne des
31.03.2021 folgende Geschäftsordnung für den Stadtrat und            § 43 Abs. 3 KVG LSA versandt werden.
seine Ausschüsse beschlossen:                                        (2 a) Die Stadt Zerbst/Anhalt betreibt als Grundlage für die di-
                                                                     gitale Ratsarbeit ein internetbasiertes elektronisches Ratsinfor-
I. Abschnitt                                                         mationssystem. An der digitalen Ratsarbeit nimmt jedes Mit-
Sitzungen des Stadtrates                                             glied des Stadtrates durch verbindliche schriftliche Erklärung
                                                                     gegenüber dem Bürgermeister teil. Diese Erklärung gilt für die
§1                                                                   gesamte laufende Wahlperiode des Stadtrates. Das Nähere re-
Einberufung, Einladung, Teilnahme, Sitzungsordnung                   gelt die Richtlinie über die digitale Ratsarbeit in der Anlage zur
(1) Im Einvernehmen mit dem Bürgermeister erfolgt durch den          Geschäftsordnung.
Stadtratsvorsitzenden die Festlegung der Tagesordnung und die        (3) Die Nutzung elektronischer Medien während der Sitzung darf
Einberufung der Sitzung unter Angabe von Ort und Zeitpunkt           nur erfolgen, soweit durch sie eine aktive Sitzungsteilnahme
des Zusammentritts schriftlich oder elektronisch. Der Einladung      nicht gefährdet und der Sitzungsverlauf nicht gestört wird. Für
ist die Tagesordnung beizufügen.                                     die Fertigung von Ton- und Bildaufnahmen durch Mitglieder des
Sie muss über die anstehenden Beratungspunkte hinreichend            Stadtrates gilt § 4 Abs. 4 entsprechend.
Aufschluss geben. Soweit diese nach der Geschäftsordnung im          §3
nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln sind, sind sie in
                                                                     Änderung der Tagesordnung
der Tagesordnung entsprechend zu kennzeichnen.
Mitglieder des Gemeinderates, die an der digitalen Ratsarbeit        (1) Änderungen der Tagesordnung sind nur im Tagesordnungs-
gemäß § 2 Abs. 2 a teilnehmen, erhalten ihre Sitzungsunterlagen      punkt „Feststellung der Tagesordnung“ möglich.
regelmäßig in digitaler Form. Sie werden per E- Mail an die für      (2) Die Absetzung von Angelegenheiten von der Tagesordnung
sie hinterlegte Adresse spätestens bis zum Tag vor dem Beginn        oder die Änderung der Reihenfolge der Tagesordnungspunkte
der Mindest- Ladungsfrist nach Abs. 3 informiert, dass die Einla-    kann mit Mehrheit der anwesenden Stadträte entschieden wer-
dung sowie die dazugehörigen Unterlagen im Ratsinformations-         den.
system bereitgestellt wurden. Damit gelten die Einladung und
                                                                     §4
die Unterlagen als zugegangen.
(2) Sollen Satzungen, Verordnungen, Tarife und Verträge behan-
                                                                     Öffentlichkeit der Sitzungen
delt werden, sollen diese als Entwürfe vollständig oder, soweit      (1) Jedermann hat das Recht, an öffentlichen Sitzungen des
dies wegen des Umfangs nicht möglich ist, auszugsweise der           Stadtrates und seiner Ausschüsse teilzunehmen.
Einladung beigefügt werden.                                          (2) Zuhörer sind nicht berechtigt, in Sitzungen das Wort zu er-
(3) Die Einladung hat so rechtzeitig wie möglich zu erfolgen, min-   greifen oder sich selbst an den Verhandlungen zu beteiligen.
destens jedoch unter Einhaltung einer Frist von einer Woche.         (3) An den öffentlichen Sitzungen können Vertreter der Presse,
Dies gilt nicht, wenn eine Sitzung des Stadtrates vor Erschöp-       des Rundfunks und ähnlicher Medien teilnehmen. Ihnen sind be-
fung der Tagesordnung vertagt werden muss. In diesem Fall            sondere Sitze zuzuweisen.
kann die Sitzung zur Erledigung der restlichen Tagesordnung          (4) Ton- und Bildübertragungen sowie Ton- und Bildaufzeich-
an einem der nächsten Tage fortgesetzt werden. Eine erneute          nungen öffentlicher Sitzungen durch Presse, Rundfunk und ähn-
schriftliche Ladung sowie die Einhaltung einer Frist sind nicht      liche Medien sind zulässig, wenn sie den Sitzungsverlauf nicht
erforderlich.                                                        beeinträchtigen. Sie sind dem Vorsitzenden vorher anzuzeigen.
Die in der Sitzung nicht anwesenden Stadträte sind von dem           Dieser ist berechtigt, Auflagen, die der Aufrechterhaltung der
neuen Termin unverzüglich zu unterrichten.                           Ordnung in der Sitzung dienen, zu erteilen.
(4) In dringenden Angelegenheiten, die keinen Aufschub dulden
(Notfall) kann der Stadtrat vom Vorsitzenden ohne Frist, formlos     §5
und nur unter Angabe der Verhandlungsgegenstände einberufen          Ausschluss der Öffentlichkeit
werden. Ein Notfall ist gegeben, wenn die Beratung und Ent-          (1) Durch Beschluss des Stadtrates ist im Rahmen des § 52 Abs.
scheidung über die Angelegenheit nicht bis zur nächsten Sit-         2 KVG LSA über den Ausschluss der Öffentlichkeit von der Sit-
zung aufgeschoben werden kann, ohne dass nicht zu beseiti-           zung oder von einzelnen Tagesordnungspunkten zu entscheiden.
gende Nachteile eintreten.                                           Soweit das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Ein-
(5) Wer nicht oder nicht rechtzeitig an den Sitzungen teilnehmen     zelner dies erfordern, werden insbesondere in nicht öffentlicher
kann, soll dies dem Vorsitzenden des Stadtrates vor der Sitzung      Sitzung behandelt:
anzeigen. Auch wer eine Sitzung vorzeitig verlassen will, hat den    -	Grundstücksangelegenheiten sowie die Ausübung des Vor-
Vorsitzenden zu unterrichten.                                           kaufsrechts,
(6) Die Sitzordnung im Stadtrat erfolgt entsprechend der Zu-         -	Kreditgewährung und Kreditaufnahme sowie vergleichbare
gehörigkeit zu den Fraktionen, welche der Bürgermeister nach            Rechtsgeschäfte,
jeder Stadtratswahl im Einvernehmen mit dem Stadtrat regelt.         -	Angelegenheiten der Rechnungsprüfung, soweit nicht durch
Innerhalb der Fraktionen wird diese selbst bestimmt.                    Gesetz besondere Regelungen getroffen sind,
                                                                     - Vergabeentscheidungen,
§2
                                                                     - Planungsvorhaben vor Offenlegung,
Umgang mit Dokumenten und elektronischen Medien                      - Personalangelegenheiten,
(1) Der Verschwiegenheitspflicht nach § 32 Abs. 2 KVG LSA un-        - Rechtsstreitigkeiten,
terfallende schriftliche und elektronische Dokumente, insbeson-      - Angelegenheiten des übertragenen Wirkungskreises, deren
dere Sitzungsunterlagen, sind so aufzubewahren, dass sie dem         nicht öffentliche Behandlung im Einzelfall von der Fachauf-
unbefugten Zugriff Dritter entzogen sind. Im Umgang mit sol-         sichtsbehörde verfügt ist.
chen Dokumenten sind die Geheimhaltungsinteressen und der            (2) Tagesordnungspunkte für nicht öffentliche Sitzungen sind so
Datenschutz zu beachten. Werden diese Dokumente für die Tä-          bekanntzumachen, dass der Zweck der Nichtöffentlichkeit nicht
tigkeit als Mitglied des Stadtrates nicht mehr benötigt, sind sie    gefährdet wird.
Amtsbote - Stadt Zerbst/Anhalt
6                                                            16. April 2021                                  Amtsbote, Zerbst/Anhalt

(3) Beschlüsse, die in nicht öffentlicher Sitzung gefasst wur-       nach der persönlichen Vorstellung zu formulieren und kann fort-
den, sind öffentlich bekanntzugeben. Dies ist in der Regel in der    folgend begründet werden.
nächsten öffentlichen Sitzung. Ausnahmsweise darf auch ein in        Zugelassen werden nur Fragen von allgemeinem Interesse, die
nicht öffentlicher Sitzung gefasster Beschluss „geheim“ bleiben,     in die Zuständigkeit der Stadt fallen und frei von Beleidigungen,
wenn es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interesse Einzel-      übler Nachrede, Verleumdungen, Volksverhetzung und öffentli-
ner erfordert.                                                       cher Aufforderung zu Straftaten sind. Fragen zu Beratungsge-
                                                                     genständen gemäß der Tagesordnung sind zulässig.
§6                                                                   (5) Die Beantwortung der Fragen erfolgt in der Regel mündlich
Sitzungsverlauf/Sitzungsleitung                                      durch den Bürgermeister, einer von ihm beauftragten Person
(1) Die Sitzungen des Stadtrates sind grundsätzlich in folgender     oder dem Vorsitzenden des Stadtrates bzw. des jeweiligen Aus-
Reihenfolge durchzuführen:                                           schusses. Eine Aussprache findet nicht statt. Ist die Beantwor-
a)	Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen          tung der Frage in der Sitzung nicht möglich, erhält der Einwoh-
    Einberufung und der Beschlussfähigkeit,                          ner eine schriftliche Antwort, die innerhalb von vier Wochen zu
b)	Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der           erteilen ist. Die Beantwortung der Fragen ist den Mitgliedern
    Tagesordnung,                                                    des Stadtrates mit dem Bericht des Bürgermeisters schriftlich
c) Einwohnerfragestunde,                                             zu übergeben.
d)	Genehmigung der Niederschrift(en) der letzten Sitzung(en)
                                                                     §9
    des Stadtrates,
e)	Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung   Anregungen und Beschwerden der Einwohner
    des Stadtrates gefassten Beschlüsse,                             Die Einwohner der Stadt haben das Recht, sich mit Anregun-
f)	Bericht des Bürgermeisters über die Ausführung gefasster         gen und Beschwerden an den Stadtrat zu wenden. Antragsteller
    Beschlüsse des öffentlichen Teils und Aussprache sowie ak-       sollen über die Stellungnahme des Stadtrates möglichst inner-
    tuelle Informationen,                                            halb von sechs Wochen unterrichtet werden. Ansonsten ist ein
g)	Abwicklung der weiteren Tagesordnungspunkte des öffentli-        Zwischenbescheid durch den Bürgermeister zu erteilen. (Art. 19
    chen Teils,                                                      LVerf LSA).
h) Anfragen, Anträge und Anregungen,
i)	Abwicklung der Tagesordnungspunkte des nicht öffentlichen        § 10
    Teils,                                                           Anfragen
j)	Bericht des Bürgermeisters über die Ausführung gefasster         (1) Jeder Stadtrat ist berechtigt, Anfragen vor oder in der Sitzung
    Beschlüsse des nicht öffentlichen Teils und Aussprache so-       des Stadtrates einzubringen; diese können mündlich gestellt
    wie aktuelle Informationen,                                      oder schriftlich eingereicht werden.
k) Anfragen, Anträge und Anregungen                                  (2) Kann eine Anfrage nicht sofort beantwortet werden, so ist da-
l) Schließung der Sitzung                                            rauf spätestens innerhalb von vier Wochen schriftlich Bescheid
(2) Die einzelnen Punkte der Tagesordnung kommen in der dort         zu erteilen.
festgelegten Reihenfolge zur Beratung und/oder Abstimmung.           (3) Ein Zehntel, mindestens jedoch zwei der ehrenamtlichen Mit-
(3) Der Stadtratsvorsitzende hat die Sitzungen unparteiisch zu       glieder des Stadtrates oder einer Fraktion kann in allen Angele-
leiten. Er ruft die einzelnen Verhandlungsgegenstände auf und        genheiten der Stadt und ihrer Verwaltung verlangen, dass der
stellt sie zur Beratung und Beschlussfassung. Will er zu einem       Bürgermeister den Stadtrat unterrichtet.
Verhandlungsgegenstand als Mitglied des Stadtrates sprechen,         Auf Antrag der in Satz 1 bezeichneten Mehrheiten ist dem Stadt-
so muss er den Vorsitz für die Dauer seiner Redezeit über diesen     rat oder einem von ihm bestellten Ausschuss Akteneinsicht zu
Gegenstand abgeben.                                                  gewähren. Die Antragsteller müssen in dem Ausschuss vertre-
(4) Sind der Vorsitzende und seine Vertreter verhindert, so be-      ten sein.
nennt der Stadtrat unter Vorsitz des ältesten anwesenden und         Der Stadtrat kann beschließen, dass ihm hierüber berichtet
hierzu bereiten Mitgliedes des Stadtrates eine entsprechende         wird. Der Bericht ist schriftlich vorzulegen. Zur Beschleunigung
Vertretung aus seiner Mitte und zwar für die Dauer der Verhinde-     des Verfahrens kann der Bericht auf Beschluss des Stadtrates
rung, bzw. längstens für die Dauer der Sitzung.                      mündlich erteilt werden.
§7                                                                   § 11
Beschlussfähigkeit                                                   Beratung der Sitzungsgegenstände und Redeordnung
Der Stadtrat ist nur nach ordnungsgemäßer Einberufung be-            (1) Der Vorsitzende eröffnet die Beratung zu dem jeweiligen Ta-
schlussfähig. Er ist auch beschlussfähig, wenn trotz nicht ord-      gesordnungspunkt. Der Bürgermeister oder sein Vertreter erläu-
nungsgemäßer Einberufung alle stimmberechtigten Vertreter            tert und begründet einleitend den Beratungsgegenstand.
des Stadtrates anwesend sind und keiner eine Verletzung der          Ergänzend kann sich der Vortrag eines Sachverständigen an-
Vorschriften rügt.                                                   schließen. Diese haben bei nicht öffentlichen Sitzungen den
                                                                     Sitzungsraum zu verlassen, bevor in der entsprechenden An-
§8
                                                                     gelegenheit beraten wird. Die Beratung des jeweiligen Tages-
Einwohnerfragestunde                                                 ordnungspunktes erfolgt nach Wortmeldung durch Erheben der
(1) Der Stadtrat sowie seine Ausschüsse führen im Rahmen             Hand bzw. beider Hände für Anträge zur Geschäftsordnung.
ordentlicher öffentlicher Sitzungen eine Einwohnerfragestunde        (2) Die Mitglieder des Stadtrates, die wegen persönlicher Betei-
durch.                                                               ligung gemäß § 33 KVG LSA von der Beratung und Abstimmung
(2) Der Vorsitzende des Stadtrates bzw. Vorsitzende des Aus-         ausgeschlossen sein könnten, haben dies dem Vorsitzenden
schusses legt in der Einladung zur Sitzung den Beginn der Fra-       des Stadtrates vor Beginn der Beratung des entsprechenden
gestunde fest.                                                       Tagesordnungspunktes unaufgefordert mitzuteilen und den Sit-
(3) Der Vorsitzende stellt den Beginn und das Ende der Frage-        zungsraum zu verlassen. Bei öffentlicher Sitzung kann sich das
stunde fest.                                                         Mitglied in dem für Zuhörer bestimmten Teil des Sitzungsraumes
Findet sich zu Beginn der Fragestunde kein Einwohner ein, kann       aufhalten.
sie geschlossen werden. Die Fragestunde soll auf höchstens 30        (3) Ein Mitglied des Stadtrates darf in der Sitzung nur dann spre-
Minuten, jede einzelne Frage einschließlich Begründungen auf         chen, wenn ihm der Vorsitzende das Wort erteilt. Das Wort kann
höchstens 10 Minuten begrenzt sein.                                  wiederholt erteilt werden.
(4) Jeder Einwohner ist nach Angabe seines Namens und seiner         Der Vorsitzende des Stadtrates erteilt das Wort möglichst in der
Anschrift berechtigt, Fragen zu stellen. Die Frage ist unmittelbar   Reihenfolge der Wortmeldungen. Der Bürgermeister hat das
Amtsbote - Stadt Zerbst/Anhalt
Zerbst/Anhalt, Amtsbote                                      16. April 2021                                                          7

Recht, im Stadtrat zu allen Angelegenheiten zu sprechen. Bei        § 14
Wortmeldungen zur „Geschäftsordnung“ ist das Wort außer der         Abstimmungen
Reihe sofort zu erteilen, bei einer Redezeit von 3 Minuten.
                                                                    (1) Nach Schluss der Beratung oder nach Annahme des Antra-
(4) Die Redner nutzen grundsätzlich die im Sitzungssaal aufge-
                                                                    ges auf „Schluss der Beratung“ lässt der Vorsitzende des Stadt-
stellten Mikrofone bzw. sprechen vom Rednerpult. Die Anrede
                                                                    rates abstimmen.
ist an den Stadtrat, nicht an die Zuhörer zu richten. Die Redner
                                                                    (2) Über jeden Antrag oder Beschlussvorschlag ist gesondert
haben sich an den zur Beratung stehenden Antrag zu halten und
                                                                    abzustimmen.
nicht vom Thema abzuweichen. Die Redezeit eines Mitgliedes          (3) Stehen mehrere Anträge zur Abstimmung, so wird über sie in
oder der Mitglieder des Stadtrates kann vom Stadtrat festgelegt     der nachstehenden Reihenfolge abgestimmt:
werden. Die Redezeit beträgt für jeden Redner 5 Minuten. Bei        a) Anträge zur Geschäftsordnung,
der Hauptaussprache über den Haushaltsplan erhält ein Spre-         b)	Anträge von Ausschüssen; über sie ist vor allen anderen An-
cher jeder Fraktion eine Redezeit von 10 Minuten.                       trägen zum gleichen Sitzungsgegenstand abzustimmen,
(5) Persönliche Erklärungen sind nach Schluss der Aussprache,       c)	weitergehende Anträge; als weitergehend sind solche Anträ-
jedoch vor der Abstimmung gestattet. Sie dürfen nur Bemerkun-           ge anzusehen, die einen größeren Aufwand erfordern oder
gen in eigener Sache enthalten bei einer Redezeit von 3 Minuten.        eine stärker belastende Maßnahme zum Gegenstand haben,
(6) Der Vorsitzende des Stadtrates und der Antragsteller haben      d)	früher gestellte Anträge vor später gestellten, sofern der spä-
das Recht zur Schlussäußerung mit einer Redezeit von 3 Minu-            tere Antrag nicht unter die Buchstaben a) bis c) fällt.
ten. Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird vom Vorsit-         In Zweifelsfällen entscheidet der Vorsitzende des Stadtrates. Bei
zenden des Stadtrates geschlossen.                                  Widerspruch entscheidet der Stadtrat durch einfache Stimmen-
                                                                    mehrheit.
§ 12
                                                                    (4) Nach Schluss der Beratung über die gestellten Anträge ist
Sachanträge                                                         die Abstimmung über den geänderten Beschlussvorschlag ab-
(1) Änderungs- und Zusatzanträge können bis zur Abstimmung          schließend vorzunehmen.
gestellt werden. Sie sind schriftlich oder elektronisch beim Vor-   (5) Vor jeder Abstimmung hat der Vorsitzende des Stadtrates die
sitzenden des Stadtrates einzureichen oder zur Niederschrift        Frage, über die abgestimmt werden soll, so zu formulieren, dass
zu diktieren. Außerhalb der Sitzung können Anträge auch beim        sie mit „JA“ oder „NEIN“ beantwortet werden kann.
Bürgermeister eingereicht werden. Anträge, die in die Tagesord-     (6) Es wird durch Handzeichen offen abgestimmt.
nung einer Sitzung aufgenommen werden sollen, müssen 9 Ar-          Mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder kann eine nament-
beitstage vor dem Sitzungstag vorliegen.                            liche Abstimmung verlangt werden. Jedes Mitglied des Stadtra-
Über die eingegangenen Anträge zur Tagesordnung entscheidet         tes kann verlangen, dass in der Niederschrift vermerkt wird, wie
der Vorsitzende des Stadtrates im Einvernehmen mit dem Bür-         er abgestimmt hat.
germeister.                                                         (7) Die Stimmen sind durch den Vorsitzenden des Stadtrates
(2) Der Vorsitzende kann im Einvernehmen mit dem Antragstel-        oder einen von ihm Beauftragten zu zählen. Das Abstimmungs-
ler einen Verhandlungsgegenstand für die Tagesordnung eines         ergebnis ist unmittelbar nach der Abstimmung durch den Vor-
Ausschusses vorsehen.                                               sitzenden bekanntzugeben. Er hat festzustellen, ob der Antrag
(3) Der Bürgermeister berichtet regelmäßig – spätestens alle 3      angenommen oder abgelehnt ist. Bei Stimmengleichheit ist der
Monate – über den Stand der Bearbeitung und die Umsetzung           Antrag abgelehnt.
von Anträgen aus den Reihen des Stadtrates.                         (8) Wird das Ergebnis von einem Stadtrat angezweifelt, so ist die
                                                                    Abstimmung zu wiederholen und das Ergebnis mit der Zahl der
§ 13                                                                Gegenstimmen und Stimmenthaltungen festzuhalten.
Geschäftsordnungsanträge                                            (9) Über Gegenstände einfacher Art kann außerhalb einer Stadt-
                                                                    ratssitzung im Wege der Offenlegung oder im schriftlichen Ver-
(1) Folgende Anträge können jederzeit gestellt werden:
                                                                    fahren beschlossen werden. Ein hierbei gestellter Antrag ist
a) Schluss der Aussprache,
                                                                    angenommen, wenn kein stimmberechtigtes Mitglied innerhalb
b) Schluss der Redezeit,
                                                                    einer Woche nach Bekanntgabe widerspricht.
c) Verweisung an einen Ausschuss oder den Bürgermeister,
d)	Absetzung einer Angelegenheit von der Tagesordnung oder         § 15
    Vertagung,                                                      Wahlen
e)	Festsetzung sowie Verlängerung und Verkürzung der Rede-
                                                                    (1) Wahlen werden nur in den gesetzlich ausdrücklich genannten
    zeit,
                                                                    Fällen durchgeführt.
f) Unterbrechung, Vertagung oder Beendigung der Sitzung,
                                                                    (2) Zur Vorberatung, Durchführung sowie zur Ergebnisermittlung
g) Ausschluss oder Wiederherstellung der Öffentlichkeit,            von Wahlen werden aus der Mitte des Stadtrates zwei Personen
h) Zurückziehen von Anträgen,                                       bestimmt. Es kann offen gewählt werden, wenn kein Mitglied
i)	Anhörung von Personen, insbesondere von Sachverständi-          des Stadtrates widerspricht.
    gen.                                                            (3) Wahlen werden mit Stimmzetteln vorgenommen. Für die
j)	Feststellung des Mitwirkungsverbotes eines Mitglieds des        Stimmzettel sind äußerlich gleiche Zettel zu verwenden. Die
    Stadtrates,                                                     Stimmzettel sind zu falten. Die Stimmzettel sind so vorzube-
k)	Feststellung der Beschlussfähigkeit des Stadtrates im Ver-      reiten, dass jeder Kandidat durch ein Kreuz kenntlich gemacht
    lauf der Sitzung,                                               werden kann. Die farbliche Markierung soll einheitlich sein, um
l) Antrag auf namentliche Abstimmung.                               Rückschlüsse auf die stimmabgebende Person zu vermeiden.
(2) Über Geschäftsordnungsanträge entscheidet der Stadtrat          (4) Gewählt ist derjenige, für den die Mehrheit der anwesenden
vor der Beschlussfassung zum Verhandlungsgegenstand.                stimmberechtigten Mitglieder des Stadtrates gestimmt hat. Der
(3) Meldet sich ein Stadtrat zur Geschäftsordnung durch Auf-        Vorsitzende des Stadtrates gibt das Wahlergebnis bekannt.
heben beider Hände, so muss ihm das Wort außerhalb der Rei-         (5) Ist ein zweiter Wahlgang erforderlich, ist die Person gewählt,
he erteilt werden. Es darf dadurch kein Sprecher unterbrochen       für die die meisten Stimmen abgegeben worden sind.
werden.                                                             (6) Bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Vorsitzenden
Bemerkungen zur Geschäftsordnung dürfen nicht länger als            des Stadtrates zu ziehende Los.
3 Minuten dauern. Sie dürfen sich mit der Sache selbst nicht        (7) Ungültig sind Stimmen, sofern der Stimmzettel
befassen, sondern nur den Geschäftsordnungsantrag begrün-           a) nicht als amtlich erkennbar ist,
den.                                                                b) leer ist,
Amtsbote - Stadt Zerbst/Anhalt
8                                                            16. April 2021                                 Amtsbote, Zerbst/Anhalt

c)	den Willen des Stimmberechtigten nicht zweifelsfrei erken-       unter Angabe der Bedenken und gegebenenfalls über die Än-
    nen lässt,                                                       derung der Niederschrift abgestimmt. Wird durch das Ergebnis
d) einen Zusatz, Vorbehalte oder weitere Beschriftungen enthält,     der Abstimmung den Bedenken nicht entsprochen, so ist das
e) mehr als eine Stimme für einen Bewerber enthält.                  Mitglied des Stadtrates berechtigt, die Aufnahme einer entspre-
                                                                     chenden Klärung in die Niederschrift zu verlangen.
§ 16
                                                                     (4) Dem Protokollführer ist es gestattet, Tonbandaufzeichnungen
Unterbrechung, Übertragung und Vertagung                             zu fertigen, diese sind nach Fertigstellung, Unterzeichnung und
(1) Der Vorsitzende des Stadtrates kann die Sitzung unterbre-        Genehmigung der Niederschrift zu löschen.
chen. Er hat die Sitzung zu unterbrechen, wenn auf Antrag eines      (5) Der Öffentlichkeit ist die Einsichtnahme in die Niederschrift
Mitgliedes des Stadtrates ein entsprechender Beschluss von           des öffentlichen Teils gestattet. Bei Bedarf sind Fotokopien aus
der Mehrheit der anwesenden Stadtratsmitglieder gefasst wird.        der Niederschrift des öffentlichen Teils, gegen Kostenerstattung,
Die Unterbrechung soll nicht länger als 15 Minuten dauern.           zu erstellen.
(2) Der Stadtrat kann
a)	Tagesordnungspunkte zur nochmaligen Beratung und Ent-            § 19
    scheidung an den mit der Vorbereitung befassten Ausschuss        Änderung und Aufhebung der Beschlüsse des
    zurückverweisen,                                                 Stadtrates
b)	die Beratung über einzelne Punkte der Tagesordnung verta-
                                                                     (1) Die Aufhebung oder Änderung eines Beschlusses des Stadt-
    gen
                                                                     rates kann von einem Drittel der gesetzlichen Anzahl der Mit-
c)	die Tagesordnungspunkte zur erneuten Vorbereitung an den
    Bürgermeister zurückverweisen oder                               glieder oder vom Bürgermeister beantragt werden. Der Stadtrat
d)	die Tagesordnungspunkte durch eine Entscheidung in der           entscheidet hierüber frühestens in der nächsten Sitzung durch
    Sache abschließen.                                               erneute Beschlussfassung.
(3) Über entsprechende Anträge ist sofort abzustimmen.               (2) Wird ein solcher Antrag durch Beschluss des Stadtrates ab-
(4) Jeder Antragsteller kann bei demselben Punkt der Tages-          gelehnt, so kann ein entsprechender Antrag nicht vor Ablauf von
ordnung nur einen Verweisungs-, einen Vertagungs- und einen          6 Monaten erneut gestellt werden.
Schlussantrag stellen.                                               (3) Ein Aufhebungsantrag ist unzulässig, soweit in Ausführung
(5) Nach 22:00 Uhr werden keine weiteren Tagesordnungspunk-          des Beschlusses des Stadtrates bereits Rechte Dritter entstan-
te aufgerufen.                                                       den sind und diese Rechte auch für die Zukunft nicht mehr ohne
Der in der Beratung befindliche Tagesordnungspunkt wird ab-          vertretbaren Aufwand aufgelöst werden können.
schließend behandelt. Danach ist die Sitzung zu schließen.
                                                                     § 20
Die restlichen Punkte sind in der nächstfolgenden Sitzung des
Stadtrates an vorderer Stelle abzuwickeln.                           Ordnung in den Sitzungen
                                                                     (1) Wer gegen die Ordnung verstößt, die Würde der Versamm-
§ 17
                                                                     lung verletzt oder sich ungebührlich oder beleidigend äußert,
Protokollführer                                                      wird vom Vorsitzenden des Stadtrates zur Ordnung gerufen. Hat
Der Bürgermeister bestellt im Rahmen seines Organisations-           ein Redner in derselben Sitzung einen wiederholten Ordnungs-
rechts nach § 66 Abs. 1 KVG LSA die Protokollführer der Stadt-       ruf erhalten, so kann ihm der Vorsitzende das Wort entziehen,
ratssitzungen und der Ausschüsse.                                    sofern er ihn bei dem vorhergehenden Ordnungsruf darauf auf-
                                                                     merksam gemacht hat.
§ 18
                                                                     (2) Der Vorsitzende des Stadtrates kann einen Redner, der vom
Sitzungsniederschrift                                                Gegenstand der Beratung abkommt, zur Sache verweisen. Auf
(1) Über jede Sitzung des Stadtrates ist eine Niederschrift zu       diese Verpflichtung kann jedes Mitglied des Stadtrates den Vor-
fertigen, die vom Vorsitzenden und vom Protokollführer zu un-        sitzenden durch Zuruf hinweisen.
terschreiben ist. Die Niederschrift muss mindestens enthalten:       (3) Redet jemand, dem das Wort nicht erteilt wurde, so muss ihm
a)	Beginn und Ende der Sitzung sowie etwaige Sitzungsunter-         das Wort entzogen werden.
    brechungen,                                                      (4) Der Vorsitzende des Stadtrates kann einen Redner, der eine
b)	Namen der anwesenden und fehlenden Mitglieder des Stadt-         festgesetzte Redezeit überschreitet, das Wort entziehen, wenn
    rates,                                                           er ihn bereits auf den Ablauf der Redezeit hingewiesen hat.
c)	Vermerke darüber, welche Stadträte verspätet erschienen          (5) Einem Redner, dem das Wort gemäß Absatz 4 entzogen wur-
    sind oder die Sitzung vorzeitig oder wegen Befangenheit vo-      de, darf es in derselben Sitzung zu demselben Punkt nicht wie-
    rübergehend verlassen haben, wobei ersichtlich sein muss,        der erteilt werden.
    an welchen Abstimmungen oder Wahlen die Betroffenen              (6) Stadträte, die zur Ordnung gerufen werden oder gegen die
    nicht teilgenommen haben,                                        ein Sitzungsausschluss verhängt wird, können binnen einer
d) Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung,
                                                                     Woche einen schriftlich zu begründenden Einspruch erheben.
e) Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung,
                                                                     Der Einspruch ist auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung
f) den Wortlaut der Anträge und Beschlüsse
                                                                     zu setzen.
g) Ergebnisse der Abstimmungen und Wahlen,
h) Eingaben und Anfragen,                                            § 21
i)	die Angabe, ob die Beratung über die einzelnen Tagesord-         Ordnungsmaßnahmen gegenüber Zuhörern
    nungspunkte öffentlich oder nicht öffentlich stattgefunden
    hat,                                                             (1) Der Ordnungsgewalt und dem Hausrecht des Vorsitzenden
j)	Genehmigung der Sitzungsniederschrift(en) der vorausge-          des Stadtrates unterliegen alle Personen, die sich während einer
    gangenen Sitzung(en)                                             Sitzung des Stadtrates im Sitzungssaal aufhalten.
k)	sonstige wesentliche Inhalte der Sitzung (insbesondere der       (2) Entsteht während einer Sitzung des Stadtrates unter den Zu-
    Einwohnerfragestunde, Ordnungsmaßnahmen).                        hörern störende Unruhe, so kann der Vorsitzende des Stadtrates
(2) Die Niederschrift ist allen Mitgliedern des Stadtrates inner-    nach vorheriger Ankündigung den für die Zuhörer bestimmten
halb von 14 Tagen schriftlich zuzusenden oder elektronisch zu-       Teil des Sitzungssaals räumen lassen, wenn die störende Unru-
zuleiten.                                                            he auf andere Weise nicht zu beseitigen ist.
(3) Erhebt ein Stadtrat gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit   (3) Hat der Vorsitzende des Stadtrates zu einer Sitzung vorsorg-
der Niederschrift Bedenken, so wird – falls die Bedenken nicht       lich Polizeischutz angefordert, so teilt er das zu Beginn der Sit-
sofort ausgeräumt werden können – in der nächsten Sitzung            zung dem Stadtrat unter Angabe der Gründe mit.
Amtsbote - Stadt Zerbst/Anhalt
Zerbst/Anhalt, Amtsbote                                        16. April 2021                                                            9

II. Abschnitt                                                          die §§ 5, 6, 11 bis 14, 16, 18, 20 und 21 soweit nachfolgend
Fraktionen                                                             nichts Abweichendes geregelt ist.
                                                                       (3) Zu Beginn der Sitzung stellt der Vorsitzende die Anwesen-
§ 22                                                                   heit und Beschlussfähigkeit fest, indem er die stimmberechtig-
Fraktionen                                                             ten Mitglieder namentlich aufruft. Ist das aufgerufene Mitglied
                                                                       der Videokonferenz zugeschaltet, so meldet es sich durch eine
(1) Die Mitgliedschaft in einer Fraktion schließt die Mitgliedschaft   kurze akustische Bestätigung zurück. Der Protokollführer trägt
in einer zweiten Fraktion aus.                                         die teilnehmenden stimmberechtigten Mitglieder in eine Anwe-
(2) Fraktionen haben ihre Bildung, Bezeichnung sowie ihre Zu-          senheitsliste ein.
sammensetzung schriftlich anzuzeigen. Dabei ist auch mitzutei-
                                                                       (4) Vor jeder Abstimmung stellt der Vorsitzende die Beschluss-
len, wer Vorsitzender der Fraktion und dessen Stellvertreter ist.
                                                                       fähigkeit sowie die Funktionsfähigkeit des Videokonferenzsys-
(3) Der Zusammenschluss von Mandatsträgern zu einer Fraktion
                                                                       tems fest. Abstimmungen erfolgen grundsätzlich namentlich.
wird mit schriftlicher Mitteilung an den Vorsitzenden des Stadt-
                                                                       Elektronisch kann nur abgestimmt werden, sofern gewährleistet
rates wirksam. Veränderungen sind dem Vorsitzenden unver-
                                                                       ist, dass das Abstimmungsergebnis ohne Zeitverzug so darge-
züglich mitzuteilen.
                                                                       stellt wird, dass das Stimmverhalten jedes stimmberechtigten
III. Abschnitt                                                         Mitgliedes für alle Mitglieder sowie die Zuschauer erkennbar ist.
Verfahren in den Ausschüssen                                           (5) Im Rahmen der Bekanntmachung von Ort und Zeit der Video-
                                                                       konferenzsitzung ist darauf hinzuweisen, dass anstelle der Ein-
§ 23                                                                   wohnerfragestunde die Möglichkeit besteht, Fragen schriftlich
Verfahren in den Ausschüssen                                           oder elektronisch beim Vorsitzenden einzureichen. Im Rahmen
                                                                       der Videokonferenzsitzung verliest der Vorsitzende die bei ihm
(1) Soweit durch Gesetz nichts Abweichendes bestimmt ist, fin-         eingegangenen Anfragen. Für das weitere Verfahren findet § 8
den für die Ausschüsse des Stadtrates die Bestimmungen die-            Absätze 2 bis 5 entsprechend Anwendung.
ser Geschäftsordnung entsprechend Anwendung.                           (6) Im Falle einer festgestellten Notsituation i. S. v. § 56a Abs. 1
(2) In jeder Ausschusssitzung sind die Tagesordnungspunkte             Satz 1 KVG LSA kann anstelle einer Präsenzsitzung oder einer
a) Mitteilungen,                                                       Videokonferenzsitzung die Beschlussfassung über Verhand-
b) Anfragen,                                                           lungsgegenstände im Wege eines schriftlichen oder elektroni-
c) Anregungen vorzusehen.
                                                                       schen Verfahrens nach Maßgabe von § 56a Abs. 3 KVG LSA
(3) Die Sitzungsniederschrift ist allen Mitgliedern des Stadtrates
                                                                       durchgeführt werden. Über die Einleitung dieses Verfahrens
zuzuleiten.
                                                                       entscheidet der Vorsitzende im Einvernehmen mit dem Bürger-
(4) Die Mitglieder des Stadtrates, die dem Ausschuss nicht
                                                                       meister. Das Einverständnis zu dem schriftlichen oder elektroni-
angehören, aber einen Antrag gestellt haben, über den in der
                                                                       schen Verfahren wird im Zuge der Beschlussfassung durch eine
Ausschusssitzung beraten oder beschlossen wird, erhalten frist-
                                                                       gesonderte Abstimmung ermittelt.
gerecht eine Einladung zu dieser Sitzung sowie die den Antrag
betreffende Sitzungsvorlage.                                           VI. Abschnitt
(5) Berührt eine Angelegenheit das Arbeitsgebiet mehrerer Aus-         Schlussvorschriften, Inkrafttreten
schüsse, so können diese zu gemeinsamen Sitzungen zusam-
mentreten.                                                             § 26
(6) Die Ausschüsse können beschließen, zu einzelnen Punkten
                                                                       Auslegung der Geschäftsordnung
ihrer Tagesordnung in den Sitzungen Sachverständige und Ein-
wohner zu hören. Sie können an nicht öffentlichen Sitzungen            Bei Zweifeln über Auslegung und Anwendung der Geschäfts-
nur zu dem Tagesordnungspunkt teilnehmen, zu dem sie gehört            ordnung entscheidet der Vorsitzende des Stadtrates.
werden sollen und haben den Sitzungsraum zu verlassen, bevor           Erhebt sich gegen seine Entscheidung Widerspruch, so ent-
in der entsprechenden Angelegenheit beraten wird.                      scheidet der Stadtrat mit Mehrheit der anwesenden Mitglieder
                                                                       des Stadtrates. Bei Stimmengleichheit ist der Widerspruch zu-
IV. Abschnitt                                                          rückzuweisen.
Unterrichtung der Öffentlichkeit und Presse
                                                                       § 27
§ 24                                                                   Abweichungen von der Geschäftsordnung
Unterrichtung der Öffentlichkeit und Presse                            Von den Vorschriften dieser Geschäftsordnung kann nur im Ein-
(1) Die Öffentlichkeit und die Presse sind über die Tagesordnung       zelfall und nur dann abgewichen werden, wenn gesetzliche Be-
der Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse sowie über          stimmungen nicht entgegenstehen und kein Mitglied des Stadt-
den wesentlichen Inhalt der von ihnen gefassten Beschlüsse so-         rates widerspricht.
wie der Beschlüsse der Ausschüsse zu unterrichten.
(2) Für die Unterrichtung ist der Bürgermeister zuständig.
                                                                       § 28
                                                                       Sprachliche Gleichstellung
V. Abschnitt
                                                                       Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Geschäfts-
Verfahren in außergewöhnlichen Notsituationen                          ordnung werden verallgemeinernd verwendet und beziehen sich
                                                                       auf alle Geschlechter.
§ 25
Durchführung von Videokonferenzen und                                  § 29
Abstimmungen in außergewöhnlichen Notsituationen                       Inkrafttreten/Außerkrafttreten
(1) Im Falle einer festgestellten Notsituation i. S. v. § 56a Abs. 1   Die Geschäftsordnung tritt mit Beschlussfassung des Stadtrates
Satz 1 KVG LSA entscheidet der Vorsitzende im Einvernehmen             am 31.03.2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Geschäftsordnung
mit dem Bürgermeister, ob die Sitzung in Form einer Videokon-          vom 03.07.2019 außer Kraft.
ferenz durchgeführt wird und beruft den Stadtrat unter Mittei-
lung der Tagesordnung sowie Angabe von Zeit und Zugang zum             Zerbst/Anhalt, 31.03.2021
virtuellen Sitzungsraum ein. § 1 Abs. 2, Absätze 3 und 4 sowie
§§ 2 und 3 gelten entsprechend.                                        Wilfried Bustro
(2) Für den Ablauf einer Videokonferenzsitzung gelten die in die-      Vorsitzender des Stadtrates
ser Geschäftsordnung festgelegten Grundsätze, insbesondere             Im Original unterzeichnet
Amtsbote - Stadt Zerbst/Anhalt
10                                                         16. April 2021                                 Amtsbote, Zerbst/Anhalt

Entgeltordnung für das Tierheim Stadt                              Anlage zu § 1 Abs. 2 der Entgeltordnung
                                                                   Entgeltverzeichnis des Tierheims der Stadt Zerbst/Anhalt
Zerbst/Anhalt
Auf der Grundlage des § 45 Abs. 2 Ziffer 6 des Kommunalver-        1. Entgelte bei der Abgabe von Tieren an das Tierheim
fassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom           Hunde (mit Transponder, geimpft, ohne Dau-       100,00 EUR
17. Juni 2014 (GVBI LSA S. 288) und der §§ 2, 5 des Kommunal-      ermedikamente)
abgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KAG LSA) in der         Hund ohne Transponder                          + 10,00 EUR
Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1996 (GVBl.            Hund zusätzlich impfen                         + 60,00 EUR
LSA S. 405), in der jeweils geltenden Fassung, hat der Stadt-      Hund Verhaltensauffällig (bissvorfall, als Ge- + 50,00 EUR
rat der Stadt Zerbst/Anhalt in seiner Sitzung am 31.03.2021 die    fährlich
vorliegende Entgeltordnung für die Entgelte der Benutzung und      eingestufter Hund) Hund mit Dauer Medika- + 30,00 EUR
Leistungen des Tierheims der Stadt Zerbst/Anhalt für Dritte be-    mente (z. B. Forthyron)
schlossen:
                                                                   Katzen (mit Transponder, geimpft, kastriert,           80,00 EUR
§1                                                                 ohne
Allgemeines                                                        Dauermedikamente) Katze ohne Transponder          +    10,00 EUR
(1) Die Stadt Zerbst/Anhalt unterhält, vorerst auf unbestimmte     Katze zusätzlich impfen                           +    40,00 EUR
Zeit, ein Tierheim in der Biaser Straße 62, 39261 Zerbst/Anhalt    Katze kastrieren                                  +    80,00 EUR
als öffentliche Einrichtung.                                       Katze mit Dauer Medikamenten (z. B. Insulin)      +    30,00 EUR
(2) Für die tatsächliche Inanspruchnahme einer Leistung des
Tierheimes werden gemäß der Anlage, die Bestandteil dieser         Kleintiere (z.B. Meerschweinchen, Kanin-               30,00 EUR
Entgeltordnung ist, Entgelte erhoben.                              chen, Frettchen u.a.)
                                                                   Vögel (z.B. Kleinvögel, Sittiche, Papageien)           20,00 EUR
§2                                                                 Sonstige Tiere (z.B. Großtiere, Exoten, Fi-            nach Auf-
Aufgaben und Zweck des städtischen Tierheims                       sche)                                                       wand
Zweck des Tierheimes ist die Aufnahme von Hunden, Kat-
                                                                   Bedarf das Tier einer tierärztlichen Behandlung, sind die Kosten
zen, Vögeln, Klein- und sonstigen Tieren aus dem Gebiet der
                                                                   zusätzlich zum Entgelt zu erheben.
Stadt Zerbst/Anhalt, soweit für diese Tiere eine artgemäße und
räumliche Unterbringung sowie eine sachkundige Betreuung
                                                                   2. Entgelte für die Unterbringung von Tieren - Tagessatz
und Pflege gewährleistet ist. Dieser Zweck wird außerdem
                                                                   Hunde                                               10,00 EUR
verwirklicht insbesondere durch die Aufnahme von Fundtieren
                                                                   Katzen                                                8,00 EUR
und aufgefundener Wildtiere, durch Rückgabe von Fundtieren,
                                                                   Kleintiere (z.B. Meerschweinchen, Kaninchen, Frettchen u.a.) 
die Vermittlung von Tieren sowie die tierärztliche Behandlung
                                                                   6,00 EUR
dieser Tiere.
                                                                   Vögel (z.B. Kleinvögel, Sittiche, Papageien)          4,00 EUR
§3                                                                 Sonstige Tiere (z.B. Großtiere, Exoten, Fische)  nach Aufwand
Entgeltschuldner
                                                                   3. Entgelte für die Rückgabe von Fundtieren
(1) Entgeltschuldner ist der Eigentümer des Tieres. Neben ihm
                                                                   Bei der Rückgabe von Tieren an den Besitzer bzw. Halter ist ein
schulden das Entgelt der Besitzer oder Halter des Tieres und
                                                                   Pauschalbetrag von 10,00 EUR zu erheben. Der Pauschalbetrag
derjenige, der sonst eine Leistung des Tierheimes in Anspruch
                                                                   beinhaltet Kosten für die Aufnahme, eine Stallung, Benachrichti-
nimmt.
                                                                   gung des Besitzers, Telefonkosten u. ä.
(2) Mehrere Entgeltpflichtige haften als Gesamtschuldner.
                                                                   Zusätzlich zu diesem Entgelt sind die Tagessätze für die Unter-
(3) Fundtiere und Tiere, die die Stadt Zerbst/Anhalt durch Über-
                                                                   bringung und soweit erforderlich war, die Kosten einer tierärztli-
lassen annimmt, werden kostenfrei übernommen. Nach Fest-
stellung des Tierhalters des Fundtieres wird nachträglich ein      chen Behandlung zu erheben.
Entgelt nach Maßgabe des Entgelttarifes erhoben.                   Soweit die Zuführung der Tiere durch das Ordnungsamt oder
                                                                   dem Bau-und Wirtschaftshof der Stadt Zerbst/Anhalt erfolgte,
§4                                                                 entsteht hierfür ein gesonderter Kostenbescheid.
Entstehung und Fälligkeit der Entgelte
                                                                   4. Entgelte für die Vermittlung von Tieren
(1) Die Entgeltpflicht entsteht mit der Inanspruchnahme der öf-
                                                                   Hunde
fentlichen Einrichtung und wird mit der Übergabe bzw. dem Zu-
                                                                   Welpen / Hunde bis 7 Jahre                           200,00 EUR
gang der Rechnung fällig.
(2) Die Vornahme der entgeltpflichtigen Leistung wird in der Re-   Hunde (Althunde) ab 8 Jahre                          150,00 EUR
gel von der Zahlung eines angemessenen Vorschusses abhän-
gig gemacht. Übersteigt der Vorschuss das endgültige Entgelt,      Katzen (unabhängig vom Alter oder Geschlecht)
so ist der Vorschuss anteilig zu erstatten.                        unkastriert                                   80,00 EUR
                                                                   Kastriert                                    100,00 EUR
§5
In-Kraft-Treten, Außerkraftsetzung                                 Benutzungs- und Gebührensatzung
(1) Diese Entgeltordnung tritt am Tag nach der öffentlichen Be-    der Obdachlosenunterkünfte der Stadt
kanntmachung in Kraft.                                             Zerbst/Anhalt
(2) Diese Entgeltordnung tritt ein Jahr nach Betriebsbeginn des
Tierheimes der Stadt Zerbst/Anhalt außer Kraft.                    Aufgrund der §§ 8 Abs. 1, 11 Abs. 2 und 45 Abs. 2 Nr. 1 Kommu-
                                                                   nalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA)
Zerbst/Anhalt, den 31.03.2021                                      vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA 288), in der jeweils geltenden
                                                                   Fassung und der §§ 1, 2 und 5 Kommunalabgabengesetz des
Andreas Dittmann           Stadt Zerbst/Anhalt                     Landes Sachsen-Anhalt (KAG LSA) in der Fassung der Bekannt-
Bürgermeister		            Dienstsiegel                            machung vom 13. Dezember 1996 (GVBl. LSA S. 405), in der
                                                                   jeweils geltenden Fassung, hat der Stadtrat in seiner Sitzung am
Im Original unterzeichnet und gesiegelt.                           31.03.2021 folgende Satzung erlassen.
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