Amtsbote - Stadt Zerbst/Anhalt
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Amtsbote PA sämtl. HH Zerbst/Anhalt Amtsblatt der Stadt Zerbst/Anhalt und ihrer Ortsteile www.stadt-zerbst.de Jahrgang 16 · Nummer 8 · 16. April 2021 Die Zerbster Schlossgeister kommen ... Noch ist das Zerbster Schloss dann mit den beiden foto- jahreszeitlich bedingt für Besu- grafieren lassen. Ein Kinder- cher nicht zugänglich. Ab Ende Schlossquiz ermöglicht ein April hofft der Förderverein kurzweiliges Erkunden des Schloss Zerbst e. V., trotz der Schlosses. Pandemie wieder die Schloss- Das zweite Jahr in Folge rech- türen zu öffnen. net der Verein mit starken Ein- „Herzlich willkommen sind schränkungen bei Veranstal- auch Kinder“, betont Jana tungen und Besichtigungen. Reifarth vom Vereinsvorstand. Allein durch die pandemiebe- Der Verein bietet nach Anmel- dingten Abstandsregeln ist die dung auch Angebote spezi- Besucheranzahl bei beglei- ell für Familien und Kinder-/ teten Rundgängen und Füh- Schulgruppen an. rungen begrenzt. Es bleiben Seit 2017 befinden sich drei Einnahmen aus, insbesondere „Aktivitäten-Inseln“, in den Eintrittsgelder und auch Spen- weitläufigen Räumlichkeiten – den von Besuchern. „Trotzdem Tisch-Stuhl-Kombinationen, möchten wir unser Schloss- an denen Kinder zum Beispiel geister-Projekt in diesem Jahr eine Schlossansicht puzzeln umsetzen, um Familien mit können Kindern im Kita- und Grund- „Der Vereinsvorstand möchte schulalter ein regionales Kul- gern das Schloss mit seiner turangebot bieten zu können. Geschichte für Kinder weiter Dankenswerterweise haben nachhaltig erlebbar machen. einige Sponsoren gezielt die- Nun spukt im wahrsten Sinne ses Projekt für junge Schloss- des Wortes ein neues Pro- besucher unterstützt“, so das jekt in unseren Köpfen. Ein Vorstandsmitglied. Schlossgeister-Geschwister- Schon vor der offiziellen paar ist ins Schloss gezogen“, Schlossöffnung (be-)geis- sagt Jana Reifarth. tert das Geschwisterpaar ab Die beiden wuseln seit eini- 23. April in der Schaufenster- ger Zeit durch das Schloss galerie im Kunstfenster auf der und wurden belauscht ... Breite 12. Simone Runge, die Daraus ist eine interessante seit einigen Jahren Mitglied Geschichte entstanden, die des Fördervereins ist, hat die von der in Zerbst geborenen beiden Geister in zahlreiche Künstlerin Simone Runge liebevoll mit Zeichnungen illustriert Tuschezeichnungen „eingefangen“ (Foto). wurde. Ein mehrseitiges Erzählheft zum Ausmalen ist am Ent- Passanten können sie dort entdecken und ab Mai das Mal- und stehen. Eine Staffage wird gebaut, die zwei fürstlich gekleidete Leseheft im Schloss erwerben. Frau Runge lebt, malt und zeich- Kinder abbilden und die beiden Geister, deren Namen noch net in Halle an der Saale und hat schon mehrmals in Zerbst/ nicht verraten werden. Junge Besucher können sich ab Mai Anhalt ihre Werke ausgestellt. Auch in dieser Ausgabe: - Anmeldung zum Impftermin in der Zerbster Stadthalle Seite 12 - Offizieller Baustart im Friedrich-Ludwig-Jahn-Stadion Seite 14 - Neue mobile Endgeräte für städtische Grundschulen Seite 14
2 16. April 2021 Amtsbote, Zerbst/Anhalt Für alle Notfälle Corona-Hotline des Landkreises Anhalt-Bitterfeld Dienstbereit (Mo. - Fr. von 8 - 20 Uhr; Sa. + So. von 9 - 15 Uhr) Einsatzleitstelle des Landkreises Telefon: 03496 601234 in Bitterfeld 03493 513-150 E-Mail: buergertelefon@anhalt-bitterfeld.de Impftermine können an der Hotline nicht vergeben werden. Notrufe Feuerwehr/Rettungsdienst 112 Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst Polizei 110 für den Raum Zerbst/Anhalt Wichtige Rufnummern Dienstzeiten Revierkommissariat Montag von 19:00 Uhr, Dienstag von 19:00 Uhr, Mittwoch von 14:00 Uhr, Donners- Zerbst/Anhalt 03923 7160 tag von 19:00 Uhr, Freitag von 14:00 Uhr, Samstag von 7:00 Uhr, Samstag, Sonntag und Feiertag von 7:00 bis 19:00 und 19:00 bis 7:00 Uhr. Wasser Der kassenärztliche Bereitschaftsdienst gilt nur außerhalb der Sprechzeiten der Heidewasser GmbH 039207 95090 Hausarztpraxis. Bitte wenden Sie sich während der Sprechzeiten an Ihren Hausarzt bzw. dessen Abwasser Vertretung. Abwasser- und Zentrale Bereitschaftsdienst-Rufnummer Tel. 116117 Wasserzweckverband In lebensbedrohlichen Fällen Elbe-Fläming 03923 610444 ärztliche Hilfe über Notruf Tel. 112 Auskünfte über Notdienst Strom Einsatzleitstelle Bitterfeld Tel. 03493 513150 Nur Stadtgebiet Zerbst/Anhalt, Stromversorgung 03923 73750 Ortsteile Zerbst/Anhalt: über AVACON direkt 0800 0282266 Apotheken-Bereitschaftsdienst vom 16.04. - 29.04.2021 Gas Redaktionsschluss am 06.04.2021 Gasstadtwerke Zerbst GmbH Erdgas Mittelsachsen GmbH Freitag, 16.04.2021 Donnerstag, 29.04.2021 Schönebeck 03923 2464 Katharina Apotheke Zerbst/Anhalt Jever Apotheke Zerbst/Anhalt Tierarztpraxen Samstag, 17.04.2021 Rats- und Stadtapotheke 16.04.2021 - 29.04.2021 Jever Apotheke Zerbst/Anhalt Alte Brücke 37 TAP Prange 03923 4387 39261 Zerbst/Anhalt Sonntag, 18.04.2021 Tel. 03923 2462 Raben Apotheke Zerbst/Anhalt Raben-Apotheke Zerbst Montag, 19.04.2021 Markt 25 Zahnärztlicher Rats- und Stadtapotheke Zerbst/Anhalt 39261 Zerbst/Anhalt Bereitschaftsdienst Dienstag, 20.04.2021 Tel. 03923 3481 Zerbst/Anhalt Drei Linden Apotheke Loburg Jever Apotheke Sprechzeiten 9.00 – 11.00 Uhr in der Fritz-Brandt-Str. 6 Mittwoch, 21.04.2021 Praxis, danach telefonisch 39261 Zerbst/Anhalt Neue Apotheke Zerbst/Anhalt Tel. 03923 487070 17.04.2021/18.04.2021 Donnerstag, 22.04.2021 Katharina-Apotheke Dr. B. Lux Katharina Apotheke Zerbst/Anhalt Breite 21 Praxis Zerbst, Alte Brücke 10 Freitag, 23.04.2021 39261 Zerbst/Anhalt Tel. 03923 3626 Jever Apotheke Zerbst/Anhalt Tel. 03923 73740 24.04.2021/25.04.2021 Neue Apotheke ZÄ K. Meilchen Samstag, 24.04.2021 Raben Apotheke Zerbst/Anhalt Dessauer Str. 41/43 Praxis Loburg, Möckernitzer Damm 9 39261 Zerbst/Anhalt Tel. 039245 910277 Tel. 03923 3406 Sonntag, 25.04.2021 Rats- und Stadtapotheke Zerbst/Anhalt Drei Linden Apotheke Montag, 26.04.2021 Markt 4 Drei Linden Apotheke Loburg 39279 Loburg Tel. 039245 91465 Lege das Ruder erst aus der Hand, Dienstag, 27.04.2021 wenn das Boot an Land ist. Neue Apotheke Zerbst/Anhalt Gabunisches Sprichwort Mittwoch, 28.04.2021 Katharina Apotheke Zerbst/Anhalt
Zerbst/Anhalt, Amtsbote 16. April 2021 3 6 Bericht des Bürgermeisters über die Ausführung gefasster Beschlüsse und Aussprache sowie aktuelle Informationen 7 Abwägung der Stellungnahmen zum Vorentwurf der Auf- hebung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Kaserne/Dobritzer Tagesordnung Straße“ BV/0298/2021 8 Beschluss über den Entwurf und die Auslegung zur Auf- • 24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses hebung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Kaserne/Dobritzer • am Montag, dem 19.04.2021 um 17:00 Uhr Straße“ BV/0299/2021 • Rathaus, Schloßfreiheit 12, Ratssaal 9 Abwägung zum 2. Entwurf zur 5. Änderung des Flächennut- Öffentlicher Teil zungsplanes (FNP) der Stadt Zerbst/Anhalt und zur 2. Ände- 1 Begrüßung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der La- rung des FNP der Ortschaft Straguth BV/0309/2021 dung und der Beschlussfähigkeit 10 Abwägung zum 2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 34 der 2 Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Stadt Zerbst/Anhalt „Flugplatz Zerbst/Anhalt“ BV/0310/2021 Tagesordnung 11 Beschluss über den 3. Entwurf der 5. Änderung des Flä- 3 Einwohnerfragestunde chennutzungsplanes der Stadt Zerbst/Anhalt und 2. Ände- 4 Genehmigung der Niederschrift der 23. Sitzung des Haupt- rung des Flächennutzungsplanes der Ortschaft Straguth und Finanzausschusses am 22.03.2021 BV/0306/2021 5 Sportförderung - Betriebskostenzuschuss 2021 für den 12 Beschluss über den 3. Entwurf und die öffentliche Ausle- SKV Rot Weiß Zerbst 1999 e. V. BV/0281/2021 gung des Bebauungsplanes Nr. 34 „Flugplatz Zerbst/An- 6 Sportförderung - Betriebskostenzuschuss 2021 für den halt“ BV/0311/2021 Turnverein „Gut Heil“ Zerbst e. V. BV/0282/2021 13 Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Ver- 7 Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Ver- waltungsgebührensatzung) BV/0313/2021 waltungsgebührensatzung) BV/0313/2021 14 Anfragen, Anträge und Anregungen 8 Bewilligung einer überplanmäßigen Auszahlung Umbau Barrierefreie Grundschule Astrid Lindgren Zerbst/Anhalt Nichtöffentlicher Teil BV/0315/2021 15 Bericht des Bürgermeisters über die Ausführung gefasster 9 Mitteilungen Beschlüsse und Aussprache sowie aktuelle Informationen 10 Anfragen, Anträge und Anregungen 16 Grundstücksangelegenheit BV/0312/2021 17 Berichterstattung zu den Beteiligungen der Stadt Zerbst/ Nichtöffentlicher Teil 11 Berichterstattung zu den Beteiligungen der Stadt Zerbst/ Anhalt zum Stichtag des 31.12.2020 IV/0014/2021 Anhalt zum Stichtag des 31.12.2020 IV/0014/2021 18 Analyse zu wirtschaftlichen Betätigungen der Stadt Zerbst/ 12 Antrag auf Erlass von Säumniszuschlägen BV/0314/2021 Anhalt 13 Vergabe von Bauleistungen nach VOB BV/0316/2021 19 Anfragen, Anträge und Anregungen 14 Steuerangelegenheit BV/0319/2021 20 Schließung der Sitzung 15 Auftragsvergabe Aufforstung BV/0321/2021 16 Vergabe von Bauleistungen nach VOB BV/0323/2021 Wilfried Bustro 17 Vergabe Breitbandnetzausbau Stadt Zerbst/Anhalt, Vorsitzender des Stadtrats Jütichauer Straße BV/0324/2021 18 Vergabe Breitbandnetzausbau Stadt Zerbst/Anhalt, Jütrichauer Straße-Beraterleistungen BV/0325/2021 19 Vergabe Breitbandnetzausbau Ortsteil Jütrichau BV/0326/2021 20 Vergabe Breitbandnetzausbau Ortsteil Jütrichau-Berater- leistungen BV/0327/2021 21 Vergabe von Bauleistungen nach VOB BV/0328/2021 Tagesordnung 22 Mitteilungen 23 Anfragen, Anträge und Anregungen • 11. Sitzung des Ortschaftsrates Bornum 24 Schließung der Sitzung • am Montag, dem 19.04.2021, um 19:00 Uhr • im Feuerwehrgerätehaus Garitz Andreas Dittmann Bürgermeister Öffentlicher Teil und Vorsitzender des Ausschusses 1 Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemä- ßen Ladung und der Beschlussfähigkeit Tagesordnung 2 Änderungsanträge zur Tagesordnung, Bestätigung der Ta- gesordnung • 19. Sitzung des Stadtrates 3 Einwohnerfragestunde • am Mittwoch, dem 28.04.2021 um 17:00 Uhr 4 Bestätigung der Niederschrift der Sitzung vom 22.09.2020 • Stadthalle, Katharina-Saal 5 Bericht des Ortsbürgermeisters und Bekanntgabe von ge- Öffentlicher Teil fassten Beschlüssen 1 Begrüßung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der La- 6 Anfragen, Anregungen und Mitteilungen dung und der Beschlussfähigkeit 2 Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Nichtöffentlicher Teil Tagesordnung 7 Grundstücksangelegenheiten 3 Einwohnerfragestunde 8 Anfragen, Anregungen und Mitteilungen 4 Genehmigung der Niederschrift der 18. Sitzung des Stadt- 9 Schließung der Sitzung rates am 31.03.2021 5 Bekanntgabe der in der nicht öffentlichen Sitzung des Mario Rudolf Stadtrates am 31.03.2021 gefassten Beschlüsse Ortsbürgermeister
4 16. April 2021 Amtsbote, Zerbst/Anhalt Tagesordnung Los 03 Förderanlagen KG 460 Bauingenieurbüro Götz, Dessauer Straße 45, 39261 Zerbst/Anhalt • 12. Sitzung des Ortschaftsrates Nedlitz Los 04.1 Starkstromanlagen KG440 • am Montag, dem 26.04.2021, um 19:00 Uhr IPK, Fasanenstr.1a, 39114 Magdeburg • Waldgaststätte Eckernkamp, Am Eckernkamp 2 a, Los 04.2 Schwachstromanlagen KG 450 39264 Zerbst/Anhalt IPK, Fasanenstr.1a, 39114 Magdeburg Los 05 KG 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen Öffentlicher Teil IBS – Ingenieurbüro Schröder, 39261 Zerbst/Anhalt 1 Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemä- Los 05 KG 420 Wärmeversorgungsanlagen ßen Ladung und der Beschlussfähigkeit IBS – Ingenieurbüro Schröder, 39261 Zerbst/Anhalt 2 Änderungsanträge zur Tagesordnung, Bestätigung der Ta- Los 05 KG 430 Lufttechnische Anlagen gesordnung IBS – Ingenieurbüro Schröder, 39261 Zerbst/Anhalt 3 Einwohnerfragestunde 4 Bestätigung der Niederschrift der Sitzung vom 22.03.2021 Vergabe der Planungsleistungen 5 Bericht des Ortsbürgermeisters und Bekanntgabe von ge- der Leistungsphasen 1 bis 3 der HOAI fassten Beschlüssen für die Entwicklung des ehe. Frauenklosters in Zerbst/An- 6 Anfragen, Anregungen und Mitteilungen halt Ingenieurbüro Feldmann, Käsperstraße 12d, 39261 Zerbst/Anhalt Nichtöffentlicher Teil 7 Grundstücksangelegenheiten Vergabe nach VOL/A 8 Anfragen, Anregungen und Mitteilungen für die Lieferung eines Tanklöschfahrzeuges (Allrad) 9 Schließung der Sitzung FA-KA Zerbst GmbH Fahrzeug- und Karosseriewerk GmbH, Ahornweg 1, 39261 Zerbst/Anhalt Mario Buge Ortsbürgermeister Vergabe von Planungsleistungen für den Umbau und die Sanierung zur barrierefreien Schule- Tagesordnung GS Dobritz der Stadt Zerbst/Anhalt • 4. Sitzung des Ortschaftsrates Buhlendorf Los 01 Objektplanung • am Dienstag, dem 27.04.2021, um 19:00 Uhr Ingenieurbüro Feldmann, Käsperstraße 12d, 39261 Zerbst/Anhalt • im Gemeindebüro Buhlendorf, Dorfplatz 6, Los 02 Planung technische Ausrüstung 39264 Zerbst/Anhalt KG 410 – Sanitäranlage, 420 – Heizungsanlage Ingenieurbüro Feldmann, Käsperstraße 12d, 39261 Zerbst/Anhalt, Öffentlicher Teil Los 03 Planung technische Ausrüstung 1 Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemä- KG 440 Starkstromanlage, 450 Schwachstromanlage ßen Ladung und der Beschlussfähigkeit Ingenieurbüro Feldmann, Käsperstraße 12d, 39261 Zerbst/Anhalt, 2 Änderungsanträge zur Tagesordnung, Bestätigung der Ta- gesordnung Auftragserteilung zur Umsetzung des Druck- und Kopier- 3 Einwohnerfragestunde konzeptes 4 Bestätigung der Niederschrift der Sitzung vom 23.03.2021 Kommunale IT-Union Magdeburg eG (KITU) auf der Grundlage 5 Bericht des Ortsbürgermeisters und Bekanntgabe von ge- des Rahmenvertrages mit der Firma TOSHIBA über die Laufzeit fassten Beschlüssen von 60 Monaten 6 Anfragen, Anregungen und Mitteilungen Vergabe des Breitbandnetzausbaus des Ortsteiles Polenzko Nichtöffentlicher Teil wittenberg-net GmbH, Lucas-Cranach-Str. 22, 06886 Luther- 7 Vergabeangelegenheit Spielgerät BV/0318/2021 stadt Wittenberg 8 Grundstücksangelegenheiten 9 Anfragen, Anregungen und Mitteilungen Vergabe der Beraterleistungen für den Breitbandnetzaus- 10 Schließung der Sitzung bau OT Polenzko GRK Potsdam GbR, Helmholtzstraße 13, 14467 Potsdam Michael Dolezal Ortsbürgermeister Zerbst/Anhalt, 23.03.2021 Andreas Dittmann Bürgermeister Vergabe von Leistungen Vergabe von Leistungen In der 18. Sitzung des Stadtrates am 31.03.2021 wurde folgende In der 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Vergabe beschlossen: 22.03.2021 wurden folgende Vergaben beschlossen: Auftragsvergabe Vergabe der Planungsleistungen für die Zuwegung Burgan- Vergabe von Planungsleistungen lage Lindau zum Ausbau des Dachgeschosses für den Hort der Grund- an das Ingenieurbüro Wasser und Umwelt aus Zerbst/Anhalt schule „An der Stadtmauer“ in Zerbst/Anhalt Los 01 Objektplanung Zerbst/Anhalt, 31.03.2021 Bauingenieurbüro Götz, Dessauer Straße 45, 39261 Zerbst/Anhalt Los 02 Tragwerksplanung Dittmann Bauingenieurbüro Götz, Dessauer Straße 45, 39261 Zerbst/Anhalt Bürgermeister
Zerbst/Anhalt, Amtsbote 16. April 2021 5 Geschäftsordnung zurückzugeben oder datenschutzkonform zu vernichten bzw. zu löschen. für den Stadtrat und seine Ausschüsse (2) Die Mitglieder des Stadtrates, die über die technischen Vo- Der Stadtrat der Stadt Zerbst/Anhalt hat gemäß § 59 Kom- raussetzungen zum Versenden und Empfangen elektronischer munalverfassungsgesetz Sachsen- Anhalt (KVG LSA) vom Post verfügen, können dem Bürgermeister schriftlich eine elek- 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), zuletzt geändert durch Ge- tronische Adresse mitteilen, an die Einladungen im Sinne des setz vom 19.03.2021 (GVBl. LSA S. 100) in seiner Sitzung am § 53 KVG LSA und von der Anträge und Anfragen im Sinne des 31.03.2021 folgende Geschäftsordnung für den Stadtrat und § 43 Abs. 3 KVG LSA versandt werden. seine Ausschüsse beschlossen: (2 a) Die Stadt Zerbst/Anhalt betreibt als Grundlage für die di- gitale Ratsarbeit ein internetbasiertes elektronisches Ratsinfor- I. Abschnitt mationssystem. An der digitalen Ratsarbeit nimmt jedes Mit- Sitzungen des Stadtrates glied des Stadtrates durch verbindliche schriftliche Erklärung gegenüber dem Bürgermeister teil. Diese Erklärung gilt für die §1 gesamte laufende Wahlperiode des Stadtrates. Das Nähere re- Einberufung, Einladung, Teilnahme, Sitzungsordnung gelt die Richtlinie über die digitale Ratsarbeit in der Anlage zur (1) Im Einvernehmen mit dem Bürgermeister erfolgt durch den Geschäftsordnung. Stadtratsvorsitzenden die Festlegung der Tagesordnung und die (3) Die Nutzung elektronischer Medien während der Sitzung darf Einberufung der Sitzung unter Angabe von Ort und Zeitpunkt nur erfolgen, soweit durch sie eine aktive Sitzungsteilnahme des Zusammentritts schriftlich oder elektronisch. Der Einladung nicht gefährdet und der Sitzungsverlauf nicht gestört wird. Für ist die Tagesordnung beizufügen. die Fertigung von Ton- und Bildaufnahmen durch Mitglieder des Sie muss über die anstehenden Beratungspunkte hinreichend Stadtrates gilt § 4 Abs. 4 entsprechend. Aufschluss geben. Soweit diese nach der Geschäftsordnung im §3 nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln sind, sind sie in Änderung der Tagesordnung der Tagesordnung entsprechend zu kennzeichnen. Mitglieder des Gemeinderates, die an der digitalen Ratsarbeit (1) Änderungen der Tagesordnung sind nur im Tagesordnungs- gemäß § 2 Abs. 2 a teilnehmen, erhalten ihre Sitzungsunterlagen punkt „Feststellung der Tagesordnung“ möglich. regelmäßig in digitaler Form. Sie werden per E- Mail an die für (2) Die Absetzung von Angelegenheiten von der Tagesordnung sie hinterlegte Adresse spätestens bis zum Tag vor dem Beginn oder die Änderung der Reihenfolge der Tagesordnungspunkte der Mindest- Ladungsfrist nach Abs. 3 informiert, dass die Einla- kann mit Mehrheit der anwesenden Stadträte entschieden wer- dung sowie die dazugehörigen Unterlagen im Ratsinformations- den. system bereitgestellt wurden. Damit gelten die Einladung und §4 die Unterlagen als zugegangen. (2) Sollen Satzungen, Verordnungen, Tarife und Verträge behan- Öffentlichkeit der Sitzungen delt werden, sollen diese als Entwürfe vollständig oder, soweit (1) Jedermann hat das Recht, an öffentlichen Sitzungen des dies wegen des Umfangs nicht möglich ist, auszugsweise der Stadtrates und seiner Ausschüsse teilzunehmen. Einladung beigefügt werden. (2) Zuhörer sind nicht berechtigt, in Sitzungen das Wort zu er- (3) Die Einladung hat so rechtzeitig wie möglich zu erfolgen, min- greifen oder sich selbst an den Verhandlungen zu beteiligen. destens jedoch unter Einhaltung einer Frist von einer Woche. (3) An den öffentlichen Sitzungen können Vertreter der Presse, Dies gilt nicht, wenn eine Sitzung des Stadtrates vor Erschöp- des Rundfunks und ähnlicher Medien teilnehmen. Ihnen sind be- fung der Tagesordnung vertagt werden muss. In diesem Fall sondere Sitze zuzuweisen. kann die Sitzung zur Erledigung der restlichen Tagesordnung (4) Ton- und Bildübertragungen sowie Ton- und Bildaufzeich- an einem der nächsten Tage fortgesetzt werden. Eine erneute nungen öffentlicher Sitzungen durch Presse, Rundfunk und ähn- schriftliche Ladung sowie die Einhaltung einer Frist sind nicht liche Medien sind zulässig, wenn sie den Sitzungsverlauf nicht erforderlich. beeinträchtigen. Sie sind dem Vorsitzenden vorher anzuzeigen. Die in der Sitzung nicht anwesenden Stadträte sind von dem Dieser ist berechtigt, Auflagen, die der Aufrechterhaltung der neuen Termin unverzüglich zu unterrichten. Ordnung in der Sitzung dienen, zu erteilen. (4) In dringenden Angelegenheiten, die keinen Aufschub dulden (Notfall) kann der Stadtrat vom Vorsitzenden ohne Frist, formlos §5 und nur unter Angabe der Verhandlungsgegenstände einberufen Ausschluss der Öffentlichkeit werden. Ein Notfall ist gegeben, wenn die Beratung und Ent- (1) Durch Beschluss des Stadtrates ist im Rahmen des § 52 Abs. scheidung über die Angelegenheit nicht bis zur nächsten Sit- 2 KVG LSA über den Ausschluss der Öffentlichkeit von der Sit- zung aufgeschoben werden kann, ohne dass nicht zu beseiti- zung oder von einzelnen Tagesordnungspunkten zu entscheiden. gende Nachteile eintreten. Soweit das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Ein- (5) Wer nicht oder nicht rechtzeitig an den Sitzungen teilnehmen zelner dies erfordern, werden insbesondere in nicht öffentlicher kann, soll dies dem Vorsitzenden des Stadtrates vor der Sitzung Sitzung behandelt: anzeigen. Auch wer eine Sitzung vorzeitig verlassen will, hat den - Grundstücksangelegenheiten sowie die Ausübung des Vor- Vorsitzenden zu unterrichten. kaufsrechts, (6) Die Sitzordnung im Stadtrat erfolgt entsprechend der Zu- - Kreditgewährung und Kreditaufnahme sowie vergleichbare gehörigkeit zu den Fraktionen, welche der Bürgermeister nach Rechtsgeschäfte, jeder Stadtratswahl im Einvernehmen mit dem Stadtrat regelt. - Angelegenheiten der Rechnungsprüfung, soweit nicht durch Innerhalb der Fraktionen wird diese selbst bestimmt. Gesetz besondere Regelungen getroffen sind, - Vergabeentscheidungen, §2 - Planungsvorhaben vor Offenlegung, Umgang mit Dokumenten und elektronischen Medien - Personalangelegenheiten, (1) Der Verschwiegenheitspflicht nach § 32 Abs. 2 KVG LSA un- - Rechtsstreitigkeiten, terfallende schriftliche und elektronische Dokumente, insbeson- - Angelegenheiten des übertragenen Wirkungskreises, deren dere Sitzungsunterlagen, sind so aufzubewahren, dass sie dem nicht öffentliche Behandlung im Einzelfall von der Fachauf- unbefugten Zugriff Dritter entzogen sind. Im Umgang mit sol- sichtsbehörde verfügt ist. chen Dokumenten sind die Geheimhaltungsinteressen und der (2) Tagesordnungspunkte für nicht öffentliche Sitzungen sind so Datenschutz zu beachten. Werden diese Dokumente für die Tä- bekanntzumachen, dass der Zweck der Nichtöffentlichkeit nicht tigkeit als Mitglied des Stadtrates nicht mehr benötigt, sind sie gefährdet wird.
6 16. April 2021 Amtsbote, Zerbst/Anhalt (3) Beschlüsse, die in nicht öffentlicher Sitzung gefasst wur- nach der persönlichen Vorstellung zu formulieren und kann fort- den, sind öffentlich bekanntzugeben. Dies ist in der Regel in der folgend begründet werden. nächsten öffentlichen Sitzung. Ausnahmsweise darf auch ein in Zugelassen werden nur Fragen von allgemeinem Interesse, die nicht öffentlicher Sitzung gefasster Beschluss „geheim“ bleiben, in die Zuständigkeit der Stadt fallen und frei von Beleidigungen, wenn es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interesse Einzel- übler Nachrede, Verleumdungen, Volksverhetzung und öffentli- ner erfordert. cher Aufforderung zu Straftaten sind. Fragen zu Beratungsge- genständen gemäß der Tagesordnung sind zulässig. §6 (5) Die Beantwortung der Fragen erfolgt in der Regel mündlich Sitzungsverlauf/Sitzungsleitung durch den Bürgermeister, einer von ihm beauftragten Person (1) Die Sitzungen des Stadtrates sind grundsätzlich in folgender oder dem Vorsitzenden des Stadtrates bzw. des jeweiligen Aus- Reihenfolge durchzuführen: schusses. Eine Aussprache findet nicht statt. Ist die Beantwor- a) Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen tung der Frage in der Sitzung nicht möglich, erhält der Einwoh- Einberufung und der Beschlussfähigkeit, ner eine schriftliche Antwort, die innerhalb von vier Wochen zu b) Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der erteilen ist. Die Beantwortung der Fragen ist den Mitgliedern Tagesordnung, des Stadtrates mit dem Bericht des Bürgermeisters schriftlich c) Einwohnerfragestunde, zu übergeben. d) Genehmigung der Niederschrift(en) der letzten Sitzung(en) §9 des Stadtrates, e) Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung Anregungen und Beschwerden der Einwohner des Stadtrates gefassten Beschlüsse, Die Einwohner der Stadt haben das Recht, sich mit Anregun- f) Bericht des Bürgermeisters über die Ausführung gefasster gen und Beschwerden an den Stadtrat zu wenden. Antragsteller Beschlüsse des öffentlichen Teils und Aussprache sowie ak- sollen über die Stellungnahme des Stadtrates möglichst inner- tuelle Informationen, halb von sechs Wochen unterrichtet werden. Ansonsten ist ein g) Abwicklung der weiteren Tagesordnungspunkte des öffentli- Zwischenbescheid durch den Bürgermeister zu erteilen. (Art. 19 chen Teils, LVerf LSA). h) Anfragen, Anträge und Anregungen, i) Abwicklung der Tagesordnungspunkte des nicht öffentlichen § 10 Teils, Anfragen j) Bericht des Bürgermeisters über die Ausführung gefasster (1) Jeder Stadtrat ist berechtigt, Anfragen vor oder in der Sitzung Beschlüsse des nicht öffentlichen Teils und Aussprache so- des Stadtrates einzubringen; diese können mündlich gestellt wie aktuelle Informationen, oder schriftlich eingereicht werden. k) Anfragen, Anträge und Anregungen (2) Kann eine Anfrage nicht sofort beantwortet werden, so ist da- l) Schließung der Sitzung rauf spätestens innerhalb von vier Wochen schriftlich Bescheid (2) Die einzelnen Punkte der Tagesordnung kommen in der dort zu erteilen. festgelegten Reihenfolge zur Beratung und/oder Abstimmung. (3) Ein Zehntel, mindestens jedoch zwei der ehrenamtlichen Mit- (3) Der Stadtratsvorsitzende hat die Sitzungen unparteiisch zu glieder des Stadtrates oder einer Fraktion kann in allen Angele- leiten. Er ruft die einzelnen Verhandlungsgegenstände auf und genheiten der Stadt und ihrer Verwaltung verlangen, dass der stellt sie zur Beratung und Beschlussfassung. Will er zu einem Bürgermeister den Stadtrat unterrichtet. Verhandlungsgegenstand als Mitglied des Stadtrates sprechen, Auf Antrag der in Satz 1 bezeichneten Mehrheiten ist dem Stadt- so muss er den Vorsitz für die Dauer seiner Redezeit über diesen rat oder einem von ihm bestellten Ausschuss Akteneinsicht zu Gegenstand abgeben. gewähren. Die Antragsteller müssen in dem Ausschuss vertre- (4) Sind der Vorsitzende und seine Vertreter verhindert, so be- ten sein. nennt der Stadtrat unter Vorsitz des ältesten anwesenden und Der Stadtrat kann beschließen, dass ihm hierüber berichtet hierzu bereiten Mitgliedes des Stadtrates eine entsprechende wird. Der Bericht ist schriftlich vorzulegen. Zur Beschleunigung Vertretung aus seiner Mitte und zwar für die Dauer der Verhinde- des Verfahrens kann der Bericht auf Beschluss des Stadtrates rung, bzw. längstens für die Dauer der Sitzung. mündlich erteilt werden. §7 § 11 Beschlussfähigkeit Beratung der Sitzungsgegenstände und Redeordnung Der Stadtrat ist nur nach ordnungsgemäßer Einberufung be- (1) Der Vorsitzende eröffnet die Beratung zu dem jeweiligen Ta- schlussfähig. Er ist auch beschlussfähig, wenn trotz nicht ord- gesordnungspunkt. Der Bürgermeister oder sein Vertreter erläu- nungsgemäßer Einberufung alle stimmberechtigten Vertreter tert und begründet einleitend den Beratungsgegenstand. des Stadtrates anwesend sind und keiner eine Verletzung der Ergänzend kann sich der Vortrag eines Sachverständigen an- Vorschriften rügt. schließen. Diese haben bei nicht öffentlichen Sitzungen den Sitzungsraum zu verlassen, bevor in der entsprechenden An- §8 gelegenheit beraten wird. Die Beratung des jeweiligen Tages- Einwohnerfragestunde ordnungspunktes erfolgt nach Wortmeldung durch Erheben der (1) Der Stadtrat sowie seine Ausschüsse führen im Rahmen Hand bzw. beider Hände für Anträge zur Geschäftsordnung. ordentlicher öffentlicher Sitzungen eine Einwohnerfragestunde (2) Die Mitglieder des Stadtrates, die wegen persönlicher Betei- durch. ligung gemäß § 33 KVG LSA von der Beratung und Abstimmung (2) Der Vorsitzende des Stadtrates bzw. Vorsitzende des Aus- ausgeschlossen sein könnten, haben dies dem Vorsitzenden schusses legt in der Einladung zur Sitzung den Beginn der Fra- des Stadtrates vor Beginn der Beratung des entsprechenden gestunde fest. Tagesordnungspunktes unaufgefordert mitzuteilen und den Sit- (3) Der Vorsitzende stellt den Beginn und das Ende der Frage- zungsraum zu verlassen. Bei öffentlicher Sitzung kann sich das stunde fest. Mitglied in dem für Zuhörer bestimmten Teil des Sitzungsraumes Findet sich zu Beginn der Fragestunde kein Einwohner ein, kann aufhalten. sie geschlossen werden. Die Fragestunde soll auf höchstens 30 (3) Ein Mitglied des Stadtrates darf in der Sitzung nur dann spre- Minuten, jede einzelne Frage einschließlich Begründungen auf chen, wenn ihm der Vorsitzende das Wort erteilt. Das Wort kann höchstens 10 Minuten begrenzt sein. wiederholt erteilt werden. (4) Jeder Einwohner ist nach Angabe seines Namens und seiner Der Vorsitzende des Stadtrates erteilt das Wort möglichst in der Anschrift berechtigt, Fragen zu stellen. Die Frage ist unmittelbar Reihenfolge der Wortmeldungen. Der Bürgermeister hat das
Zerbst/Anhalt, Amtsbote 16. April 2021 7 Recht, im Stadtrat zu allen Angelegenheiten zu sprechen. Bei § 14 Wortmeldungen zur „Geschäftsordnung“ ist das Wort außer der Abstimmungen Reihe sofort zu erteilen, bei einer Redezeit von 3 Minuten. (1) Nach Schluss der Beratung oder nach Annahme des Antra- (4) Die Redner nutzen grundsätzlich die im Sitzungssaal aufge- ges auf „Schluss der Beratung“ lässt der Vorsitzende des Stadt- stellten Mikrofone bzw. sprechen vom Rednerpult. Die Anrede rates abstimmen. ist an den Stadtrat, nicht an die Zuhörer zu richten. Die Redner (2) Über jeden Antrag oder Beschlussvorschlag ist gesondert haben sich an den zur Beratung stehenden Antrag zu halten und abzustimmen. nicht vom Thema abzuweichen. Die Redezeit eines Mitgliedes (3) Stehen mehrere Anträge zur Abstimmung, so wird über sie in oder der Mitglieder des Stadtrates kann vom Stadtrat festgelegt der nachstehenden Reihenfolge abgestimmt: werden. Die Redezeit beträgt für jeden Redner 5 Minuten. Bei a) Anträge zur Geschäftsordnung, der Hauptaussprache über den Haushaltsplan erhält ein Spre- b) Anträge von Ausschüssen; über sie ist vor allen anderen An- cher jeder Fraktion eine Redezeit von 10 Minuten. trägen zum gleichen Sitzungsgegenstand abzustimmen, (5) Persönliche Erklärungen sind nach Schluss der Aussprache, c) weitergehende Anträge; als weitergehend sind solche Anträ- jedoch vor der Abstimmung gestattet. Sie dürfen nur Bemerkun- ge anzusehen, die einen größeren Aufwand erfordern oder gen in eigener Sache enthalten bei einer Redezeit von 3 Minuten. eine stärker belastende Maßnahme zum Gegenstand haben, (6) Der Vorsitzende des Stadtrates und der Antragsteller haben d) früher gestellte Anträge vor später gestellten, sofern der spä- das Recht zur Schlussäußerung mit einer Redezeit von 3 Minu- tere Antrag nicht unter die Buchstaben a) bis c) fällt. ten. Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird vom Vorsit- In Zweifelsfällen entscheidet der Vorsitzende des Stadtrates. Bei zenden des Stadtrates geschlossen. Widerspruch entscheidet der Stadtrat durch einfache Stimmen- mehrheit. § 12 (4) Nach Schluss der Beratung über die gestellten Anträge ist Sachanträge die Abstimmung über den geänderten Beschlussvorschlag ab- (1) Änderungs- und Zusatzanträge können bis zur Abstimmung schließend vorzunehmen. gestellt werden. Sie sind schriftlich oder elektronisch beim Vor- (5) Vor jeder Abstimmung hat der Vorsitzende des Stadtrates die sitzenden des Stadtrates einzureichen oder zur Niederschrift Frage, über die abgestimmt werden soll, so zu formulieren, dass zu diktieren. Außerhalb der Sitzung können Anträge auch beim sie mit „JA“ oder „NEIN“ beantwortet werden kann. Bürgermeister eingereicht werden. Anträge, die in die Tagesord- (6) Es wird durch Handzeichen offen abgestimmt. nung einer Sitzung aufgenommen werden sollen, müssen 9 Ar- Mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder kann eine nament- beitstage vor dem Sitzungstag vorliegen. liche Abstimmung verlangt werden. Jedes Mitglied des Stadtra- Über die eingegangenen Anträge zur Tagesordnung entscheidet tes kann verlangen, dass in der Niederschrift vermerkt wird, wie der Vorsitzende des Stadtrates im Einvernehmen mit dem Bür- er abgestimmt hat. germeister. (7) Die Stimmen sind durch den Vorsitzenden des Stadtrates (2) Der Vorsitzende kann im Einvernehmen mit dem Antragstel- oder einen von ihm Beauftragten zu zählen. Das Abstimmungs- ler einen Verhandlungsgegenstand für die Tagesordnung eines ergebnis ist unmittelbar nach der Abstimmung durch den Vor- Ausschusses vorsehen. sitzenden bekanntzugeben. Er hat festzustellen, ob der Antrag (3) Der Bürgermeister berichtet regelmäßig – spätestens alle 3 angenommen oder abgelehnt ist. Bei Stimmengleichheit ist der Monate – über den Stand der Bearbeitung und die Umsetzung Antrag abgelehnt. von Anträgen aus den Reihen des Stadtrates. (8) Wird das Ergebnis von einem Stadtrat angezweifelt, so ist die Abstimmung zu wiederholen und das Ergebnis mit der Zahl der § 13 Gegenstimmen und Stimmenthaltungen festzuhalten. Geschäftsordnungsanträge (9) Über Gegenstände einfacher Art kann außerhalb einer Stadt- ratssitzung im Wege der Offenlegung oder im schriftlichen Ver- (1) Folgende Anträge können jederzeit gestellt werden: fahren beschlossen werden. Ein hierbei gestellter Antrag ist a) Schluss der Aussprache, angenommen, wenn kein stimmberechtigtes Mitglied innerhalb b) Schluss der Redezeit, einer Woche nach Bekanntgabe widerspricht. c) Verweisung an einen Ausschuss oder den Bürgermeister, d) Absetzung einer Angelegenheit von der Tagesordnung oder § 15 Vertagung, Wahlen e) Festsetzung sowie Verlängerung und Verkürzung der Rede- (1) Wahlen werden nur in den gesetzlich ausdrücklich genannten zeit, Fällen durchgeführt. f) Unterbrechung, Vertagung oder Beendigung der Sitzung, (2) Zur Vorberatung, Durchführung sowie zur Ergebnisermittlung g) Ausschluss oder Wiederherstellung der Öffentlichkeit, von Wahlen werden aus der Mitte des Stadtrates zwei Personen h) Zurückziehen von Anträgen, bestimmt. Es kann offen gewählt werden, wenn kein Mitglied i) Anhörung von Personen, insbesondere von Sachverständi- des Stadtrates widerspricht. gen. (3) Wahlen werden mit Stimmzetteln vorgenommen. Für die j) Feststellung des Mitwirkungsverbotes eines Mitglieds des Stimmzettel sind äußerlich gleiche Zettel zu verwenden. Die Stadtrates, Stimmzettel sind zu falten. Die Stimmzettel sind so vorzube- k) Feststellung der Beschlussfähigkeit des Stadtrates im Ver- reiten, dass jeder Kandidat durch ein Kreuz kenntlich gemacht lauf der Sitzung, werden kann. Die farbliche Markierung soll einheitlich sein, um l) Antrag auf namentliche Abstimmung. Rückschlüsse auf die stimmabgebende Person zu vermeiden. (2) Über Geschäftsordnungsanträge entscheidet der Stadtrat (4) Gewählt ist derjenige, für den die Mehrheit der anwesenden vor der Beschlussfassung zum Verhandlungsgegenstand. stimmberechtigten Mitglieder des Stadtrates gestimmt hat. Der (3) Meldet sich ein Stadtrat zur Geschäftsordnung durch Auf- Vorsitzende des Stadtrates gibt das Wahlergebnis bekannt. heben beider Hände, so muss ihm das Wort außerhalb der Rei- (5) Ist ein zweiter Wahlgang erforderlich, ist die Person gewählt, he erteilt werden. Es darf dadurch kein Sprecher unterbrochen für die die meisten Stimmen abgegeben worden sind. werden. (6) Bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Vorsitzenden Bemerkungen zur Geschäftsordnung dürfen nicht länger als des Stadtrates zu ziehende Los. 3 Minuten dauern. Sie dürfen sich mit der Sache selbst nicht (7) Ungültig sind Stimmen, sofern der Stimmzettel befassen, sondern nur den Geschäftsordnungsantrag begrün- a) nicht als amtlich erkennbar ist, den. b) leer ist,
8 16. April 2021 Amtsbote, Zerbst/Anhalt c) den Willen des Stimmberechtigten nicht zweifelsfrei erken- unter Angabe der Bedenken und gegebenenfalls über die Än- nen lässt, derung der Niederschrift abgestimmt. Wird durch das Ergebnis d) einen Zusatz, Vorbehalte oder weitere Beschriftungen enthält, der Abstimmung den Bedenken nicht entsprochen, so ist das e) mehr als eine Stimme für einen Bewerber enthält. Mitglied des Stadtrates berechtigt, die Aufnahme einer entspre- chenden Klärung in die Niederschrift zu verlangen. § 16 (4) Dem Protokollführer ist es gestattet, Tonbandaufzeichnungen Unterbrechung, Übertragung und Vertagung zu fertigen, diese sind nach Fertigstellung, Unterzeichnung und (1) Der Vorsitzende des Stadtrates kann die Sitzung unterbre- Genehmigung der Niederschrift zu löschen. chen. Er hat die Sitzung zu unterbrechen, wenn auf Antrag eines (5) Der Öffentlichkeit ist die Einsichtnahme in die Niederschrift Mitgliedes des Stadtrates ein entsprechender Beschluss von des öffentlichen Teils gestattet. Bei Bedarf sind Fotokopien aus der Mehrheit der anwesenden Stadtratsmitglieder gefasst wird. der Niederschrift des öffentlichen Teils, gegen Kostenerstattung, Die Unterbrechung soll nicht länger als 15 Minuten dauern. zu erstellen. (2) Der Stadtrat kann a) Tagesordnungspunkte zur nochmaligen Beratung und Ent- § 19 scheidung an den mit der Vorbereitung befassten Ausschuss Änderung und Aufhebung der Beschlüsse des zurückverweisen, Stadtrates b) die Beratung über einzelne Punkte der Tagesordnung verta- (1) Die Aufhebung oder Änderung eines Beschlusses des Stadt- gen rates kann von einem Drittel der gesetzlichen Anzahl der Mit- c) die Tagesordnungspunkte zur erneuten Vorbereitung an den Bürgermeister zurückverweisen oder glieder oder vom Bürgermeister beantragt werden. Der Stadtrat d) die Tagesordnungspunkte durch eine Entscheidung in der entscheidet hierüber frühestens in der nächsten Sitzung durch Sache abschließen. erneute Beschlussfassung. (3) Über entsprechende Anträge ist sofort abzustimmen. (2) Wird ein solcher Antrag durch Beschluss des Stadtrates ab- (4) Jeder Antragsteller kann bei demselben Punkt der Tages- gelehnt, so kann ein entsprechender Antrag nicht vor Ablauf von ordnung nur einen Verweisungs-, einen Vertagungs- und einen 6 Monaten erneut gestellt werden. Schlussantrag stellen. (3) Ein Aufhebungsantrag ist unzulässig, soweit in Ausführung (5) Nach 22:00 Uhr werden keine weiteren Tagesordnungspunk- des Beschlusses des Stadtrates bereits Rechte Dritter entstan- te aufgerufen. den sind und diese Rechte auch für die Zukunft nicht mehr ohne Der in der Beratung befindliche Tagesordnungspunkt wird ab- vertretbaren Aufwand aufgelöst werden können. schließend behandelt. Danach ist die Sitzung zu schließen. § 20 Die restlichen Punkte sind in der nächstfolgenden Sitzung des Stadtrates an vorderer Stelle abzuwickeln. Ordnung in den Sitzungen (1) Wer gegen die Ordnung verstößt, die Würde der Versamm- § 17 lung verletzt oder sich ungebührlich oder beleidigend äußert, Protokollführer wird vom Vorsitzenden des Stadtrates zur Ordnung gerufen. Hat Der Bürgermeister bestellt im Rahmen seines Organisations- ein Redner in derselben Sitzung einen wiederholten Ordnungs- rechts nach § 66 Abs. 1 KVG LSA die Protokollführer der Stadt- ruf erhalten, so kann ihm der Vorsitzende das Wort entziehen, ratssitzungen und der Ausschüsse. sofern er ihn bei dem vorhergehenden Ordnungsruf darauf auf- merksam gemacht hat. § 18 (2) Der Vorsitzende des Stadtrates kann einen Redner, der vom Sitzungsniederschrift Gegenstand der Beratung abkommt, zur Sache verweisen. Auf (1) Über jede Sitzung des Stadtrates ist eine Niederschrift zu diese Verpflichtung kann jedes Mitglied des Stadtrates den Vor- fertigen, die vom Vorsitzenden und vom Protokollführer zu un- sitzenden durch Zuruf hinweisen. terschreiben ist. Die Niederschrift muss mindestens enthalten: (3) Redet jemand, dem das Wort nicht erteilt wurde, so muss ihm a) Beginn und Ende der Sitzung sowie etwaige Sitzungsunter- das Wort entzogen werden. brechungen, (4) Der Vorsitzende des Stadtrates kann einen Redner, der eine b) Namen der anwesenden und fehlenden Mitglieder des Stadt- festgesetzte Redezeit überschreitet, das Wort entziehen, wenn rates, er ihn bereits auf den Ablauf der Redezeit hingewiesen hat. c) Vermerke darüber, welche Stadträte verspätet erschienen (5) Einem Redner, dem das Wort gemäß Absatz 4 entzogen wur- sind oder die Sitzung vorzeitig oder wegen Befangenheit vo- de, darf es in derselben Sitzung zu demselben Punkt nicht wie- rübergehend verlassen haben, wobei ersichtlich sein muss, der erteilt werden. an welchen Abstimmungen oder Wahlen die Betroffenen (6) Stadträte, die zur Ordnung gerufen werden oder gegen die nicht teilgenommen haben, ein Sitzungsausschluss verhängt wird, können binnen einer d) Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, Woche einen schriftlich zu begründenden Einspruch erheben. e) Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung, Der Einspruch ist auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung f) den Wortlaut der Anträge und Beschlüsse zu setzen. g) Ergebnisse der Abstimmungen und Wahlen, h) Eingaben und Anfragen, § 21 i) die Angabe, ob die Beratung über die einzelnen Tagesord- Ordnungsmaßnahmen gegenüber Zuhörern nungspunkte öffentlich oder nicht öffentlich stattgefunden hat, (1) Der Ordnungsgewalt und dem Hausrecht des Vorsitzenden j) Genehmigung der Sitzungsniederschrift(en) der vorausge- des Stadtrates unterliegen alle Personen, die sich während einer gangenen Sitzung(en) Sitzung des Stadtrates im Sitzungssaal aufhalten. k) sonstige wesentliche Inhalte der Sitzung (insbesondere der (2) Entsteht während einer Sitzung des Stadtrates unter den Zu- Einwohnerfragestunde, Ordnungsmaßnahmen). hörern störende Unruhe, so kann der Vorsitzende des Stadtrates (2) Die Niederschrift ist allen Mitgliedern des Stadtrates inner- nach vorheriger Ankündigung den für die Zuhörer bestimmten halb von 14 Tagen schriftlich zuzusenden oder elektronisch zu- Teil des Sitzungssaals räumen lassen, wenn die störende Unru- zuleiten. he auf andere Weise nicht zu beseitigen ist. (3) Erhebt ein Stadtrat gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit (3) Hat der Vorsitzende des Stadtrates zu einer Sitzung vorsorg- der Niederschrift Bedenken, so wird – falls die Bedenken nicht lich Polizeischutz angefordert, so teilt er das zu Beginn der Sit- sofort ausgeräumt werden können – in der nächsten Sitzung zung dem Stadtrat unter Angabe der Gründe mit.
Zerbst/Anhalt, Amtsbote 16. April 2021 9 II. Abschnitt die §§ 5, 6, 11 bis 14, 16, 18, 20 und 21 soweit nachfolgend Fraktionen nichts Abweichendes geregelt ist. (3) Zu Beginn der Sitzung stellt der Vorsitzende die Anwesen- § 22 heit und Beschlussfähigkeit fest, indem er die stimmberechtig- Fraktionen ten Mitglieder namentlich aufruft. Ist das aufgerufene Mitglied der Videokonferenz zugeschaltet, so meldet es sich durch eine (1) Die Mitgliedschaft in einer Fraktion schließt die Mitgliedschaft kurze akustische Bestätigung zurück. Der Protokollführer trägt in einer zweiten Fraktion aus. die teilnehmenden stimmberechtigten Mitglieder in eine Anwe- (2) Fraktionen haben ihre Bildung, Bezeichnung sowie ihre Zu- senheitsliste ein. sammensetzung schriftlich anzuzeigen. Dabei ist auch mitzutei- (4) Vor jeder Abstimmung stellt der Vorsitzende die Beschluss- len, wer Vorsitzender der Fraktion und dessen Stellvertreter ist. fähigkeit sowie die Funktionsfähigkeit des Videokonferenzsys- (3) Der Zusammenschluss von Mandatsträgern zu einer Fraktion tems fest. Abstimmungen erfolgen grundsätzlich namentlich. wird mit schriftlicher Mitteilung an den Vorsitzenden des Stadt- Elektronisch kann nur abgestimmt werden, sofern gewährleistet rates wirksam. Veränderungen sind dem Vorsitzenden unver- ist, dass das Abstimmungsergebnis ohne Zeitverzug so darge- züglich mitzuteilen. stellt wird, dass das Stimmverhalten jedes stimmberechtigten III. Abschnitt Mitgliedes für alle Mitglieder sowie die Zuschauer erkennbar ist. Verfahren in den Ausschüssen (5) Im Rahmen der Bekanntmachung von Ort und Zeit der Video- konferenzsitzung ist darauf hinzuweisen, dass anstelle der Ein- § 23 wohnerfragestunde die Möglichkeit besteht, Fragen schriftlich Verfahren in den Ausschüssen oder elektronisch beim Vorsitzenden einzureichen. Im Rahmen der Videokonferenzsitzung verliest der Vorsitzende die bei ihm (1) Soweit durch Gesetz nichts Abweichendes bestimmt ist, fin- eingegangenen Anfragen. Für das weitere Verfahren findet § 8 den für die Ausschüsse des Stadtrates die Bestimmungen die- Absätze 2 bis 5 entsprechend Anwendung. ser Geschäftsordnung entsprechend Anwendung. (6) Im Falle einer festgestellten Notsituation i. S. v. § 56a Abs. 1 (2) In jeder Ausschusssitzung sind die Tagesordnungspunkte Satz 1 KVG LSA kann anstelle einer Präsenzsitzung oder einer a) Mitteilungen, Videokonferenzsitzung die Beschlussfassung über Verhand- b) Anfragen, lungsgegenstände im Wege eines schriftlichen oder elektroni- c) Anregungen vorzusehen. schen Verfahrens nach Maßgabe von § 56a Abs. 3 KVG LSA (3) Die Sitzungsniederschrift ist allen Mitgliedern des Stadtrates durchgeführt werden. Über die Einleitung dieses Verfahrens zuzuleiten. entscheidet der Vorsitzende im Einvernehmen mit dem Bürger- (4) Die Mitglieder des Stadtrates, die dem Ausschuss nicht meister. Das Einverständnis zu dem schriftlichen oder elektroni- angehören, aber einen Antrag gestellt haben, über den in der schen Verfahren wird im Zuge der Beschlussfassung durch eine Ausschusssitzung beraten oder beschlossen wird, erhalten frist- gesonderte Abstimmung ermittelt. gerecht eine Einladung zu dieser Sitzung sowie die den Antrag betreffende Sitzungsvorlage. VI. Abschnitt (5) Berührt eine Angelegenheit das Arbeitsgebiet mehrerer Aus- Schlussvorschriften, Inkrafttreten schüsse, so können diese zu gemeinsamen Sitzungen zusam- mentreten. § 26 (6) Die Ausschüsse können beschließen, zu einzelnen Punkten Auslegung der Geschäftsordnung ihrer Tagesordnung in den Sitzungen Sachverständige und Ein- wohner zu hören. Sie können an nicht öffentlichen Sitzungen Bei Zweifeln über Auslegung und Anwendung der Geschäfts- nur zu dem Tagesordnungspunkt teilnehmen, zu dem sie gehört ordnung entscheidet der Vorsitzende des Stadtrates. werden sollen und haben den Sitzungsraum zu verlassen, bevor Erhebt sich gegen seine Entscheidung Widerspruch, so ent- in der entsprechenden Angelegenheit beraten wird. scheidet der Stadtrat mit Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Stadtrates. Bei Stimmengleichheit ist der Widerspruch zu- IV. Abschnitt rückzuweisen. Unterrichtung der Öffentlichkeit und Presse § 27 § 24 Abweichungen von der Geschäftsordnung Unterrichtung der Öffentlichkeit und Presse Von den Vorschriften dieser Geschäftsordnung kann nur im Ein- (1) Die Öffentlichkeit und die Presse sind über die Tagesordnung zelfall und nur dann abgewichen werden, wenn gesetzliche Be- der Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse sowie über stimmungen nicht entgegenstehen und kein Mitglied des Stadt- den wesentlichen Inhalt der von ihnen gefassten Beschlüsse so- rates widerspricht. wie der Beschlüsse der Ausschüsse zu unterrichten. (2) Für die Unterrichtung ist der Bürgermeister zuständig. § 28 Sprachliche Gleichstellung V. Abschnitt Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Geschäfts- Verfahren in außergewöhnlichen Notsituationen ordnung werden verallgemeinernd verwendet und beziehen sich auf alle Geschlechter. § 25 Durchführung von Videokonferenzen und § 29 Abstimmungen in außergewöhnlichen Notsituationen Inkrafttreten/Außerkrafttreten (1) Im Falle einer festgestellten Notsituation i. S. v. § 56a Abs. 1 Die Geschäftsordnung tritt mit Beschlussfassung des Stadtrates Satz 1 KVG LSA entscheidet der Vorsitzende im Einvernehmen am 31.03.2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Geschäftsordnung mit dem Bürgermeister, ob die Sitzung in Form einer Videokon- vom 03.07.2019 außer Kraft. ferenz durchgeführt wird und beruft den Stadtrat unter Mittei- lung der Tagesordnung sowie Angabe von Zeit und Zugang zum Zerbst/Anhalt, 31.03.2021 virtuellen Sitzungsraum ein. § 1 Abs. 2, Absätze 3 und 4 sowie §§ 2 und 3 gelten entsprechend. Wilfried Bustro (2) Für den Ablauf einer Videokonferenzsitzung gelten die in die- Vorsitzender des Stadtrates ser Geschäftsordnung festgelegten Grundsätze, insbesondere Im Original unterzeichnet
10 16. April 2021 Amtsbote, Zerbst/Anhalt Entgeltordnung für das Tierheim Stadt Anlage zu § 1 Abs. 2 der Entgeltordnung Entgeltverzeichnis des Tierheims der Stadt Zerbst/Anhalt Zerbst/Anhalt Auf der Grundlage des § 45 Abs. 2 Ziffer 6 des Kommunalver- 1. Entgelte bei der Abgabe von Tieren an das Tierheim fassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom Hunde (mit Transponder, geimpft, ohne Dau- 100,00 EUR 17. Juni 2014 (GVBI LSA S. 288) und der §§ 2, 5 des Kommunal- ermedikamente) abgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KAG LSA) in der Hund ohne Transponder + 10,00 EUR Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1996 (GVBl. Hund zusätzlich impfen + 60,00 EUR LSA S. 405), in der jeweils geltenden Fassung, hat der Stadt- Hund Verhaltensauffällig (bissvorfall, als Ge- + 50,00 EUR rat der Stadt Zerbst/Anhalt in seiner Sitzung am 31.03.2021 die fährlich vorliegende Entgeltordnung für die Entgelte der Benutzung und eingestufter Hund) Hund mit Dauer Medika- + 30,00 EUR Leistungen des Tierheims der Stadt Zerbst/Anhalt für Dritte be- mente (z. B. Forthyron) schlossen: Katzen (mit Transponder, geimpft, kastriert, 80,00 EUR §1 ohne Allgemeines Dauermedikamente) Katze ohne Transponder + 10,00 EUR (1) Die Stadt Zerbst/Anhalt unterhält, vorerst auf unbestimmte Katze zusätzlich impfen + 40,00 EUR Zeit, ein Tierheim in der Biaser Straße 62, 39261 Zerbst/Anhalt Katze kastrieren + 80,00 EUR als öffentliche Einrichtung. Katze mit Dauer Medikamenten (z. B. Insulin) + 30,00 EUR (2) Für die tatsächliche Inanspruchnahme einer Leistung des Tierheimes werden gemäß der Anlage, die Bestandteil dieser Kleintiere (z.B. Meerschweinchen, Kanin- 30,00 EUR Entgeltordnung ist, Entgelte erhoben. chen, Frettchen u.a.) Vögel (z.B. Kleinvögel, Sittiche, Papageien) 20,00 EUR §2 Sonstige Tiere (z.B. Großtiere, Exoten, Fi- nach Auf- Aufgaben und Zweck des städtischen Tierheims sche) wand Zweck des Tierheimes ist die Aufnahme von Hunden, Kat- Bedarf das Tier einer tierärztlichen Behandlung, sind die Kosten zen, Vögeln, Klein- und sonstigen Tieren aus dem Gebiet der zusätzlich zum Entgelt zu erheben. Stadt Zerbst/Anhalt, soweit für diese Tiere eine artgemäße und räumliche Unterbringung sowie eine sachkundige Betreuung 2. Entgelte für die Unterbringung von Tieren - Tagessatz und Pflege gewährleistet ist. Dieser Zweck wird außerdem Hunde 10,00 EUR verwirklicht insbesondere durch die Aufnahme von Fundtieren Katzen 8,00 EUR und aufgefundener Wildtiere, durch Rückgabe von Fundtieren, Kleintiere (z.B. Meerschweinchen, Kaninchen, Frettchen u.a.) die Vermittlung von Tieren sowie die tierärztliche Behandlung 6,00 EUR dieser Tiere. Vögel (z.B. Kleinvögel, Sittiche, Papageien) 4,00 EUR §3 Sonstige Tiere (z.B. Großtiere, Exoten, Fische) nach Aufwand Entgeltschuldner 3. Entgelte für die Rückgabe von Fundtieren (1) Entgeltschuldner ist der Eigentümer des Tieres. Neben ihm Bei der Rückgabe von Tieren an den Besitzer bzw. Halter ist ein schulden das Entgelt der Besitzer oder Halter des Tieres und Pauschalbetrag von 10,00 EUR zu erheben. Der Pauschalbetrag derjenige, der sonst eine Leistung des Tierheimes in Anspruch beinhaltet Kosten für die Aufnahme, eine Stallung, Benachrichti- nimmt. gung des Besitzers, Telefonkosten u. ä. (2) Mehrere Entgeltpflichtige haften als Gesamtschuldner. Zusätzlich zu diesem Entgelt sind die Tagessätze für die Unter- (3) Fundtiere und Tiere, die die Stadt Zerbst/Anhalt durch Über- bringung und soweit erforderlich war, die Kosten einer tierärztli- lassen annimmt, werden kostenfrei übernommen. Nach Fest- stellung des Tierhalters des Fundtieres wird nachträglich ein chen Behandlung zu erheben. Entgelt nach Maßgabe des Entgelttarifes erhoben. Soweit die Zuführung der Tiere durch das Ordnungsamt oder dem Bau-und Wirtschaftshof der Stadt Zerbst/Anhalt erfolgte, §4 entsteht hierfür ein gesonderter Kostenbescheid. Entstehung und Fälligkeit der Entgelte 4. Entgelte für die Vermittlung von Tieren (1) Die Entgeltpflicht entsteht mit der Inanspruchnahme der öf- Hunde fentlichen Einrichtung und wird mit der Übergabe bzw. dem Zu- Welpen / Hunde bis 7 Jahre 200,00 EUR gang der Rechnung fällig. (2) Die Vornahme der entgeltpflichtigen Leistung wird in der Re- Hunde (Althunde) ab 8 Jahre 150,00 EUR gel von der Zahlung eines angemessenen Vorschusses abhän- gig gemacht. Übersteigt der Vorschuss das endgültige Entgelt, Katzen (unabhängig vom Alter oder Geschlecht) so ist der Vorschuss anteilig zu erstatten. unkastriert 80,00 EUR Kastriert 100,00 EUR §5 In-Kraft-Treten, Außerkraftsetzung Benutzungs- und Gebührensatzung (1) Diese Entgeltordnung tritt am Tag nach der öffentlichen Be- der Obdachlosenunterkünfte der Stadt kanntmachung in Kraft. Zerbst/Anhalt (2) Diese Entgeltordnung tritt ein Jahr nach Betriebsbeginn des Tierheimes der Stadt Zerbst/Anhalt außer Kraft. Aufgrund der §§ 8 Abs. 1, 11 Abs. 2 und 45 Abs. 2 Nr. 1 Kommu- nalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) Zerbst/Anhalt, den 31.03.2021 vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA 288), in der jeweils geltenden Fassung und der §§ 1, 2 und 5 Kommunalabgabengesetz des Andreas Dittmann Stadt Zerbst/Anhalt Landes Sachsen-Anhalt (KAG LSA) in der Fassung der Bekannt- Bürgermeister Dienstsiegel machung vom 13. Dezember 1996 (GVBl. LSA S. 405), in der jeweils geltenden Fassung, hat der Stadtrat in seiner Sitzung am Im Original unterzeichnet und gesiegelt. 31.03.2021 folgende Satzung erlassen.
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