Anträge Inhaltsverzeichnis - L - Leitantrag L01 Krisenfeste Schulen sind die Pflicht, nicht die Kür! - FDP Baden-Württemberg
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122. Ordentlicher Landesparteitag FDP Baden-Württemberg - Landesparteitag Mittwoch, 05. Januar 2022 ab 10 Uhr Anträge Inhaltsverzeichnis L - Leitantrag L01 Krisenfeste Schulen sind die Pflicht, nicht die Kür! 50 1 / 56
122. Ordentlicher Landesparteitag FDP Baden-Württemberg - Landesparteitag Mittwoch, 05. Januar 2022 ab 10 Uhr A - Antrag A01 Klimabalance wiederherstellen: Mit negativen Emissionen den Forschungs- 4 und Wirtschaftsstandort Deutschland stärken! A02 Beitragsordnung auf Bundesebene anpassen 7 A03 Novellierung der „2-Meter“ Regelung für Fahrradfahrer im Landeswaldgesetz 8 A04 Corona macht auch vor Kirchen nicht halt 10 A05 Lernerfolg, Datenschutz und Digitale Bildung 11 A06 Mein Erbe frei gestalten 13 A07 Regionalen Schienenpersonenverkehr stärken 14 A08 Digitalisierung an Hochschulen in Baden-Württemberg 16 A09 Effiziente Gestaltung von Konzepten für die digitale Bildung sowie 18 Erleichterung des Abrufs von Fördergeldern A10 Stärkung des akademischen Profils der Dualen Hochschule Baden- 19 Württemberg (DHBW) A11 Luftverkehrsstandort Baden-Württemberg stärken 22 A12 Leistungsfähiger Ausbau der Gäubahn und Einbindung in den 23 KnotenStuttgart endlich umsetzen A13 Homosexualität und Transgeschlechtlichkeit sind keine Schande, 27 Hasskriminalität schon! A14 Ambulante Gesundheitsversorgung auch auf kommunaler Ebene stärken 30 und fairen Wettbewerb fördern A15 Ernährungsschutzgebiete - Qualitätsoffensive für den Boden 32 A16 Medizinische Versorgung mit Geburtshilfe im ländlichen Raum sicherstellen 34 A17 Blühende Landschaften? Auch der Weg ist das Ziel: Das Straßenbegleitgrün 35 A18 Werkverträge im Niedriglohnsektor 38 A19 Für eine nachhaltige, stabile Landespflegekammer Baden-Württemberg und 39 für einen langfristig attraktiven Pflegeberuf A20 Impfpflicht - als letztes Mittel 41 A21 Home-Office für Grenzgänger 43 A22 Bündelung der E-Mails der Landtagsfraktion und des Landesverbandes 44 A23 Mehr Cybersecurity wagen. 45 A24 Mitfahrzentrale für den ländlichen Raum 46 2 / 56
122. Ordentlicher Landesparteitag FDP Baden-Württemberg - Landesparteitag Mittwoch, 05. Januar 2022 ab 10 Uhr A25 Sommer-Arbeitslosigkeit für Lehrkräfte beenden 48 A26 Sonderumlage der Bundespartei aufheben 49 3 / 56
122. Ordentlicher Landesparteitag FDP Baden-Württemberg - Landesparteitag Mittwoch, 05. Januar 2022 ab 10 Uhr Antrag A01: Klimabalance wiederherstellen: Mit negativen Emissionen den Forschungs- und Wirtschaftsstandort Deutschland stärken! Antragsteller*in: Kreisverband Ludwigsburg, Dr. Wolf Hirschmann (LB · Nr. 259), Andrey Belkin (LB · Nr. 258), Anton Bogachev (LB · Nr. 267), Stefanie Knecht (LB · Nr. 266), Wolfgang Vogt (LB · Nr. 249) Status: zugelassen Sachgebiet: A - Antrag Der Parteitag möge beschließen: 1 Ökologie und Ökonomie gehen für Liberale Hand in Hand. Wo populäre Klimaschützer zu 2 viel Verzicht predigen und zu wenig clevere Lösungen anbieten, fordern wir Freie 3 Demokraten technisch-marktwirtschaftlich getriebenen Umweltschutz ohne Planwirtschaft 4 oder Nullwachstum. 5 Wir wollen den Menschen etwas Besseres bieten, als die Wahl zwischen der 6 konservativen Option, den Wohlstand in der Zukunft durch verantwortungsloses 7 umweltzerstörendes Wirtschaften von heute zu verlieren - oder die grüne Option, zu 8 glauben vermeintlich nur durch Zerstörung der Wirtschaft jetzt die Umwelt später 9 retten zu können. 10 Nur ein liberaler Umweltschutz nimmt die Menschen mit ins Boot, in dem wir alle 11 sitzen. Nur wirtschaftliches Wachstum ermöglicht die technischen Fortschritte, die 12 wir brauchen. Denn eine technologieoffene Forschung und eine marktwirtschaftliche 13 Finanzierung sind der beste Weg, um Innovation zu fördern, die der Umwelt hilft und 14 sich langfristig auszahlt. 15 Der Klimawandel ist die Herausforderung unserer Zeit. 16 Nur ein intaktes Klima gewährleistet weltweit gesellschaftliche Stabilität, auf deren 17 Boden die soziale Marktwirtschaft faire Lebenschancen für alle schafft. 18 Weil wir die Notwendigkeit, den Klimawandel zu stoppen, ernst nehmen, haben wir in 19 unserem Bundestags-Wahlprogramm als einzige Partei ein hartes Limit des jährlichen 20 CO2-Ausstoßes gefordert - und gleichzeitig mit dem Zertifikatehandel als einzige ein 21 unbürokratisches Modell vorgeschlagen, das auf marktwirtschaftliche Anreize setzt, um 22 Umweltverschmutzung unrentabel zu machen. 23 Wie jede chemische Reaktion ist der CO2-Haushalt ein Gleichgewicht aus Ausstoß und 24 Bindung, Entstehen und Vergehen. Während wir darauf zusteuern, das 1,5-Grad-Ziel zu 25 verfehlen, konzentrieren sich populäre Forderungen fast nur auf die Vermeidung von 26 CO2- Ausstoß. 27 Wir haben liberale Lösungen parat, wie existierende Technik klimafreundlich weiter 28 genutzt werden kann ohne dabei z.B. Fahrzeuge zu verschrotten oder Arbeitsplätze zu 29 vernichten – „power to gas“ für ökostromgetriebenes „Nerdgas statt Erdgas“, Care- 4 / 56
122. Ordentlicher Landesparteitag FDP Baden-Württemberg - Landesparteitag Mittwoch, 05. Januar 2022 ab 10 Uhr 30 Diesel statt konventionellem oder Bio-Diesel. 31 Negative Emissionen 32 Um die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens zu erreichen, muss neben CO2- 33 Einsparungen, zudem bereits in unserer Atmosphäre vorhandenes CO2 reduziert werden. 34 Der Weltklimarat IPCC fordert deshalb seit Jahren schon, diese andere Seite des 35 Gleichgewichts ebenfalls anzugehen. Mit Besorgnis sehen wir, dass dieser zweite Teil 36 der Strategie weltweit verschlafen wird, und wenn dann wird kritische Technik 37 anderswo entwickelt. 38 Methodik 39 Um langfristig CO2 zu binden, bieten sich Technologien an, die nicht nur die Emission 40 von Treibhausgasen vermeiden, sondern bestehendes CO2 aus der Atmosphäre - oder beim 41 Entstehen direkt an der Quelle der Erzeugung - abfangen und binden. 42 CCS 43 „Carbon Capture and Storage“ (CCS) ist eine Methode, die CO2 an der Quelle ihrer 44 Entstehung auffängt und entweder als Feststoff oder komprimiertes Gas bindet und 45 speichert. So können z.B. die Abgase von Kohlekraftwerken durch einen Wäscher 46 geleitet und die Emission dieser Kraftwerke dadurch massiv gesenkt werden. Damit 47 einher geht auch eine Senkung des Wirkungsgrades dieser Kraftwerke. Im Zuge einer 48 immer restriktiveren Wirkung des EU Emissionszertifikatehandels bleibt diese 49 Technologie gleichwohl eine Option, um bestehende Infrastruktur länger betreiben zu 50 können. 51 DAC 52 „Direct Air Capture“ (DAC) bezeichnet eine Technologie, bei der CO2 auf direktem Wege 53 aus der Luft angesogen und angereichert wird. CO2 kann dann wie schon bei CCS 54 gebunden und gespeichert werden. Alternativ kann das so gewonnene CO2 für die 55 Methanisierung von Luft verwendet werden. Durch die Kombination von DAC und CCS 56 (DACCS) könnten etwa eFuels gewonnen werden, die dann in einem Verbrennungsmotor 57 negative Emissionen erzeugen. Der motorisierte Individualverkehr könnte damit nicht 58 nur emissionsneutral betrieben werden, sondern sogar zu weniger Emissionen führen, 59 als er erzeugt. Aber auch die Gewinnung von Baustoffen die dem Klima helfen statt 60 schaden ist hiermit möglich. 61 62 BECCS und PyCCS 63 „Bioenergy with Carbon Capture and Storage“ (BECCS) und „Pyrogenic Carbon Capture and 64 Storage“ (PyCCS) beschreibt Methoden, die sich mit der pyrolytischen Verarbeitung von 65 Biomasse beschäftigen. Auch hier ist es möglich, negative Emissionen durch 66 Abscheidung und Speicherung der Produkte zu erzielen. Zusätzlich ist es möglich, die 67 Produkte von BECCS und PyCCS als Düngemittel für die Landwirtschaft einzusetzen. 68 69 Fazit: 70 Um den Übergang in eine „dekarbonisierte Zukunft“ sozial und wirtschaftlich sinnvoll 71 zu begleiten, neuen Technologien eine Chance zu geben und Arbeitsplätze in 5 / 56
122. Ordentlicher Landesparteitag FDP Baden-Württemberg - Landesparteitag Mittwoch, 05. Januar 2022 ab 10 Uhr 72 Deutschland zu halten, fordern wir eine Erhöhung der Mittel für: 73 die staatliche Anschubfinanzierung deutscher Carbon Capture Technik via 74 Fraunhofer-Institute und DFG einerseits, 75 die Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Umsetzbarkeit von Carbon Capture 76 Technologien durch staatlich finanzierte Modellprojekte, 77 Förderung oder steuerliche Vergünstigung für privatwirtschaftliche Gründungen 78 von Ingenieurs- und Produktionsfirmen, sofern sie negative Emissionen als ihr 79 wirtschaftliches Hauptziel haben 80 Nur so werden wir erreichen, dass die Technik im zweiten großen Arm des Kampfes gegen 81 den Klimawandel - der Abbau bzw. die Bindung von CO2 - in Deutschland mit entwickelt 82 statt verschlafen wird, und die deutsche Ingenieurskunst und Wirtschaft einerseits 83 ihren Teil an diesem großen Projekt unserer Zeit leisten kann, andererseits der 84 Wirtschaftsstandort Deutschland und die Bundesrepublik auch die Gewinne und 85 Anerkennung erfahren die eines solchen Beitrags würdig sind. Begründung erfolgt mündlich 6 / 56
122. Ordentlicher Landesparteitag FDP Baden-Württemberg - Landesparteitag Mittwoch, 05. Januar 2022 ab 10 Uhr Antrag A02: Beitragsordnung auf Bundesebene anpassen Antragsteller*in: Liberale Frauen (LIF) Status: zugelassen Sachgebiet: A - Antrag Der Parteitag möge beschließen: 1 § 10 Absatz (6) der Beitragsordnung auf Bundesebene ist folgendermaßen zu ergänzen: 2 Die Sonderumlage reduziert sich auf eine Höhe von 10 Euro je Mitglied und Jahr für 3 diejenigen beitragserhebenden Gliederungen, die zum 31. Dezember des Vorjahres 4 jeweils einen Frauen- und einen Männeranteil in ihrem Vorstand von über 40% der 5 Vorstandsmitglieder nachweisen. Der Nachweis ist für die Erhebung der Sonderumlage im 6 Folgejahr bis zum 31. März eines Jahres gegenüber dem Bundesschatzmeister zu 7 erbringen. 8 Die FDP Baden-Württemberg wird diesen Antrag auf Bundesebene einbringen. Begründung Chancen durch Vielfalt – davon sind die Freien Demokraten überzeugt. Die FDP setzt sich dafür ein, mehr Frauen für die Politik zu gewinnen. Doch leider sind Frauen in der Partei sowohl in der Mitgliedschaft als auch in Führungsfunktionen stark unterrepräsentiert. Dieser Antrag dient dazu, über einen finanziellen Anreiz die Untergliederungen zu motivieren, sich aktiv um höhere Frauenanteile zu kümmern. 7 / 56
122. Ordentlicher Landesparteitag FDP Baden-Württemberg - Landesparteitag Mittwoch, 05. Januar 2022 ab 10 Uhr Antrag A03: Novellierung der „2-Meter“ Regelung für Fahrradfahrer im Landeswaldgesetz Antragsteller*in: Bezirksverband Ostwürttemberg ((Klaus Bass)) Status: zugelassen Sachgebiet: A - Antrag Der Parteitag möge beschließen: 1 Wir Freien Demokraten wollen Baden-Württemberg mit seiner Natur und seinem 2 Freizeitwert für Radfahrer, Wanderer und Spaziergänger gleichermaßen besser 3 erschließen und hierfür eine bürokratische Hürde aus der Vergangenheit abschaffen: 4 Wir setzen uns für eine Novellierung des § 37 Abs. 2 LWaldG BW und eine Streichung 5 der 2-Meter Regelung für Fahrradfahrer nebst den zugehörigen Bußgeldvorschriften § 83 6 Abs. 2 Nr. 1 LWaldG BW ein. 7 Baden-Württemberg verbietet bislang als einziges Bundesland das Befahren von 8 Waldwegen durch Fahrräder, wenn der Waldweg eine Breite von 2-Meter unterschreitet. 9 Wir setzen auf gegenseitige Rücksichtnahme, angepasste Geschwindigkeit und auf die 10 fachkundige Entscheidung in Kreis- und Gemeindeverwaltungen vor Ort statt einer 11 starren Regel, die die Erschließung neuer Strecken und den Ausbau unserer Fahrrad- 12 und Wanderwege behindert. Begründung Als Liberale sind wir uns einig, dass Verbotsvorschriften nur dort gelten sollen, wo sie unbedingt notwendig sind. Eigenverantwortung, gegenseitige Rücksichtnahme und das Prinzip der Subsidiarität sollen einer landesrechtlichen gesetzlichen Verbotsregelung vorgehen. Das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme ist darüber hinaus ein anerkanntes Grundprinzip der StVO. Eine belastbare Datenlage dafür, dass die Regelung zur Vermeidung von Unfällen im Vergleich zu anderen Bundesländern beiträgt, besteht nicht. Vielmehr wurden in anderen Bundesländern durchweg positive Erfahrungen mit einer Liberalisierung des Mountainbike- und Radsports auch im Wald gemacht. Die 2-Meter Regelung ist schon heute schwer nachvollziehbar, weil die tatsächliche Ausmessung eines Waldweges wegen der besonderen und wechselnden Gegebenheiten im Wald schwer möglich ist. Eine Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten ist wegen der fehlenden Kennzeichnung von Radfahrern praktisch heute schon kaum möglich. Der Mountainbike- und Radsport hat nicht erst durch die Corona-Pandemie an Beliebtheit in der Bevölkerung gewonnen und stellt zwischenzeitlich auch einen erheblichen Faktor für Baden- Württemberg als Tourismusregion dar. Gerade Baden-Württemberg bietet mit den wunderschönen Mittelgebirgen der Schwäbischen Alb und des Schwarzwaldes aber auch anderswo hervorragende topographische Voraussetzungen für 8 / 56
122. Ordentlicher Landesparteitag FDP Baden-Württemberg - Landesparteitag Mittwoch, 05. Januar 2022 ab 10 Uhr den Mountainbike- und Radsport. Durch eine Novellierung des LWaldG BW besteht eine große Chance für eine weitere Förderung unserer Region als Urlaubsland, die wir mit nach Kräften voranbringen wollen. Hierzu sprechen wir uns für folgende Maßnahmen aus: - Die 2-Meter Regelung für Fahrradfahrer § 37 Abs. 3 S. 3 LWaldG wird nebst der zugehörigen Bußgeldvorschrift in § 83 Abs. 2 Nr. 1 LWaldG BW gestrichen. - Die 2-Meter Regelung wird durch ein gegenseitiges Rücksichtnahmegebot ersetzt. - Den Kommunen soll es freistehen, für bestimmte Strecken und bestimmten Zeiten begründete Ausnahmen zu treffen. 9 / 56
122. Ordentlicher Landesparteitag FDP Baden-Württemberg - Landesparteitag Mittwoch, 05. Januar 2022 ab 10 Uhr Antrag A04: Corona macht auch vor Kirchen nicht halt Antragsteller*in: Kreisverband Freiburg Status: zugelassen Sachgebiet: A - Antrag Der Parteitag möge beschließen: 1 Mit der am 24.11.2021 in Kraft getretenen Corona-Verordnung des Landes Baden- 2 Württemberg wurde die Alarmstufe II eingeführt, welche aufgrund der pandemischen Lage 3 direkt wirksam wurde. Sie sollte eine Reaktion auf die rasanten Entwicklungen des 4 Infektionsgeschehens darstellen. 5 Auffällig ist jedoch, dass auch in der neuen Fassung religiöse Veranstaltungen eine 6 Bevorzugung erfahren und weiterhin ohne größere Auflagen stattfinden dürfen. Das ist 7 mit Blick auf die sich zuspitzende Gesundheitslage nicht nachvollziehbar. 8 Wir fordern die Landesregierung daher auf, die Corona-Verordnung dahingehend 9 anzupassen, dass Besucher*innen von religiösen Veranstaltungen für eine Teilnahme 10 mindestens einen 3G-Nachweis erbringen müssen. Begründung erfolgt mündlich 10 / 56
122. Ordentlicher Landesparteitag FDP Baden-Württemberg - Landesparteitag Mittwoch, 05. Januar 2022 ab 10 Uhr Antrag A05: Lernerfolg, Datenschutz und Digitale Bildung Antragsteller*in: LFA Bildung & Wissenschaft, LFA Digitales Status: zugelassen Sachgebiet: A - Antrag Der Parteitag möge beschließen: 1 Die Freien Demokraten sehen die Digitalisierung als wichtigen Beitrag zu einer 2 zukunftsorientierten Bildung in Schule und Hochschule an 3 1. Bei der Auswahl digitaler Lehr- und Hilfsmittel für den Unterricht muss als 4 wichtiges Kriterium der Lernerfolg und die Lernerfahrung der Schülerinnen und 5 Schüler, Studentinnen und Studenten gelten. Die Technik muss sich dem Menschen 6 unterordnen, um das Ziel der „Besten Bildung“ zu erreichen. Das Ministerium für 7 Kultus und Sport sowie das Ministerium für Wissenschaft und Kunst stehen in der 8 Verantwortung, dies den Lernenden zu ermöglichen. 9 2. Ebenso wie der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit 10 (LfDI) sollen die Ministerien und Hochschulen die eingesetzte Technik kritisch 11 beobachten. Bei erheblichen Datenschutzbedenken sollen die Hersteller und 12 Anbieter digitaler Lehr- und Hilfsmittel zu Nachbesserungen aufgefordert werden. 13 Wenn diese nicht innerhalb einer angemessenen Frist erbracht werden, kann eine 14 Nutzungseinschränkung ausgesprochen werden. Diese muss transparent und für alle 15 Betroffenen nachvollziehbar begründet werden. 16 3. Im Bereich der Hochschulen muss die kleinteilige Regelung der §§32 a,b des 17 Landeshochschulgesetzes weniger restriktiv gestaltet werden. Den Hochschulen des 18 Landes muss die Freiheit eingeräumt werden, nicht nur wie bisher innovative 19 Lehr- und Lernkonzepte, sondern auch innovative Prüfungskonzepte in eigener 20 Verantwortung einzuführen und im tatsächlichen Betrieb zu evaluieren, so wie 21 dies in anderen Bundesländern der Fall ist. Dazu fordern wir die Einführung 22 einer Experimentierklausel in den entsprechenden Vorschriften. 23 4. Für digitale Lehr- und Hilfsmittel gibt es in Deutschland einen gut 24 funktionierenden und vielfältigen Markt. Der Nutzung dieser Angebote gebührt 25 Vorrang vor Eigenentwicklungen des Landes. Wir fordern, dass die zuständigen 26 Ministerien für datenschutzkonforme Lehr- und Hilfsmittel eine entsprechende 27 Whitelist nach Vorgaben des LfDI vorlegen. Diese Whitelist soll einerseits 28 Rechtssicherheit für die Anwender herstellen und andererseits ihren 29 Handlungsspielraum nicht unnötig einschränken. Es muss darüber hinaus ein 30 Verfahren definiert werden, mit dem Unternehmen und Bildungseinrichtungen neue 31 Systeme für die Whitelist vorschlagen können. Begründung 11 / 56
122. Ordentlicher Landesparteitag FDP Baden-Württemberg - Landesparteitag Mittwoch, 05. Januar 2022 ab 10 Uhr Zu 1: In der Corona-Krise wurden von Lehrenden und Lernenden eine Vielzahl von digitalen Werkzeugen eingesetzt. Dabei haben sich vor allem bei den Lehrenden, die bisher nicht auf digitale Werkzeuge gesetzt haben, viele neue Erfahrungen angesammelt und Best Practices etabliert. Diese gilt es zu bewahren und weiter zu entwickeln. Zu 2: Viele in der Praxis gerne verwendeten Systeme genügen nach Auffassung des LfDi den Anforderungen an einen sinnvollen Datenschutz nicht, hier muss die Aufklärungsarbeit des LfDI vor Ort unterstützt werden. Andere empfohlene Systeme genügen nach Auffassung der Lehrenden und Lernenden in Schule und Hochschule nicht den Anforderungen an eine moderne Software. Funktionalität, Stabilität und Benutzbarkeit (Usability) bleiben hinter dem Notwendigen zurück. Das Ziel muss daher erstens sein, Datenschutzbedenken bei den Herstellern und Betreibern der gewünschten Systeme geltend zu machen und diese zu Nachbesserungen zu veranlassen. Gerade im Bereich der Videoconferencingsysteme ist das bereits richtungsweisend gelungen. Zweitens müssen mit Unterstützung des Landes stabile, wiederverwendbare und transparente Konfigurationen für Software geschaffen werden, die ihre Nutzung in der Lehre auch ohne spezialisierte Fachkenntnisse ermöglichen. Das soll aber nicht dazu führen, dass das Land eigene Softwareentwicklungen betreibt, sondern bezieht sich nur auf die Konfiguration derselben. Zu 3: An den Hochschulen des Landes ist die Kompetenz vorhanden, neue und innovative Lehr- und Lernkonzepte, bei denen ggf. auch die Prüfungen integriert sind, einzuführen und zu testen. Auch neue Prüfungsformate mithilfe digitaler Unterstützungssysteme gehören zu einer zukunftsorientierten Lehre. Beides wird durch die unnötig restriktive und im Vergleich mit anderen Bundesländern stark einschränkende Formulierung der §§32a,b LHG faktisch untersagt. Dieser Nachteil muss behoben werden. Zu 4: Der Markt für digitale Lehr-und Hilfsmittel wird nicht durch große Konzerne dominiert. Ganz im Gegenteil ist auch eine Vielzahl von mittelständischen und kleinen Unternehmen auch in Baden-Württemberg auf diesem Gebiet aktiv, vom Plattformbetreiber bis zum Inhaltsprovider. Dieses Angebot muss für die Bildung in Schule und Hochschule ebenso genutzt werden, wie dies schon für die Aus- und Weiterbildung in Unternehmen geschieht. Auch bei den traditionellen Lehr- und Hilfsmitteln setzen wir auf den Markt und betreiben keinen landeseigenen Schulbuchverlag. Unabhängig von den politischen Risiken einer staatlichen Lehrmittelwirtschaft wäre diese auch ökonomisch nicht tragfähig. Gerade das gescheiterte Projekt ella@BW zeigt, dass dies auch für digitale Lehr- und Hilfsmittel gilt. Argumente der Einheitlichkeit und des Datenaustausches zwischen verschiedenen Systemen sind auf Grund der hohen Standardisierung in diesem Sektor nicht valide. 12 / 56
122. Ordentlicher Landesparteitag FDP Baden-Württemberg - Landesparteitag Mittwoch, 05. Januar 2022 ab 10 Uhr Antrag A06: Mein Erbe frei gestalten Antragsteller*in: Kreisverband Freiburg Status: zugelassen Sachgebiet: A - Antrag Der Parteitag möge beschließen: 1 Die Erbrechtsgarantie des Artikel 14 Absatz 1 GG gibt den Bürger*innen das Recht, 2 frei über ihr Vermögen nach dem Tod zu bestimmen. Gleichzeitig wird Kindern, 3 Ehepartner*innen oder Eltern von Verstorbenen ein sogenannter Pflichtteil 4 zugesprochen, da es „jedoch seit jeher als ungerecht empfunden“ (Petitionsausschuss 5 des dt. Bundestages; Pet 4-18-07-4044-044231) wurde, wenn über Ehepartner*innen, 6 Kinder oder Eltern im Todesfall gar nichts erhalten würden. Zwar sind die 7 Pflichtteilsberechtigten keine offiziellen Erben, haben jedoch einen Anspruch auf 8 eine Geldzahlung in Höhe der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils (§§ 2303 ff. 9 BGB). 10 Diese Regelung entspricht nicht mehr dem modernen Familienbild, wo Menschen 11 unabhängig vom Verwandtschaftsstatus auf vielfältige Weise zusammenleben und 12 Verantwortung füreinander übernehmen. Gleichzeitig mehren sich die Fälle, in denen 13 Personen zu der eigenen Herkunftsfamilie keinen Kontakt mehr pflegen, da die 14 gesellschaftliche Relevanz zunehmend in den Hintergrund rückt. 15 Die FDP Baden-Württemberg fordert daher: 16 Die Abschaffung des Pflichtteils beim Erbe. 17 Eine Neugestaltung des Erbrechts dahingehend, dass jeder frei über sein Vermögen 18 über den Tod hinweg verfügen kann. 19 Sofern keine Regelung durch die Verstorbenen erfolgt ist, soll die bisherige Erbfolge 20 bestehen bleiben. Begründung erfolgt mündlich 13 / 56
122. Ordentlicher Landesparteitag FDP Baden-Württemberg - Landesparteitag Mittwoch, 05. Januar 2022 ab 10 Uhr Antrag A07: Regionalen Schienenpersonenverkehr stärken Antragsteller*in: LFA Verkehr Status: zugelassen Sachgebiet: A - Antrag Der Parteitag möge beschließen: 1 Die Freien Demokraten sprechen sich für eine Stärkung des regionalen 2 Schienenpersonenverkehrs aus. Aufgabenträger ist das Land. 3 Dieses soll: 4 Bei Ausbauvorhaben der Schieneninfrastruktur des Bundes die Interessen des 5 Landes, der Nutzerinnern und Nutzer sowie der Anwohnerinnen und Anwohner wahren. 6 Bei Neubauvorhaben wie beispielsweise der im grün-schwarzen Koalitionsvertrag 7 erwähnten Nahverkehrs-Ergänzungsstation mit Zuläufen aus drei Richtungen vor dem 8 neuen Tiefbahnhof in Stuttgart, darauf achten, dass diese für uns nur dann in 9 Betracht kommen, wenn es jeweils einen zweifelsfreien verkehrlichen Bedarf gibt, 10 die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme nachgewiesen ist, es eine 11 Finanzierungsperspektive gibt sowie der Konsens mit den Beteiligten – im 12 genannten Fall die Landeshauptstadt Stuttgart und der Verband Region Stuttgart – 13 hergestellt ist. 14 Bei der Fahrplangestaltung durch die Nahverkehrsgesellschaft des Landes Baden- 15 Württemberg GmbH (NVBW) sicherstellen, dass vermeintliche Verbesserungen sich 16 nicht als Verschlechterungen herausstellen und dies umgehend zu korrigieren. Ein 17 Beispiel hierfür ist die um Zuge der elektrifizierten Südbahn um 40 Minuten 18 verlängerte Reisezeit zwischen Ulm und Basel aufgrund von Einschränkungen auf 19 der Bodenseegürtelbahn. 20 Bei Modernisierungen wie beispielsweise der Elektrifizierung von Bahnstrecken 21 immer auch die Alternative innovativer Antriebe wie Brennstoffzellen-Züge als 22 Leuchtturm des Einstiegs in die dringend erforderliche Wasserstoff-Wirtschaft 23 mitdenken. 24 Das Vorhaben Digitale Schiene Deutschland mit dem European Train Control System 25 (ETCS), den Digitalen Stellwerken (DSTW) und dem integrierten Leit- und 26 Bediensystems (iLBS) als wichtige Stufen hin zu einem in Echtzeit intelligent 27 und automatisiert gesteuert Bahnverkehr konstruktiv unterstützen und 28 voranbringen. 29 Auf faire Wettbewerbsbedingungen und Transparenz achten. Dies bezieht sich ganz 30 zuvorderst auf die Vorgänge im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren der 31 Abellio Rail-Württemberg und dem Kauf durch die Südwestdeutsche Landesverkehrs- 32 GmbH (SWEG). 14 / 56
122. Ordentlicher Landesparteitag FDP Baden-Württemberg - Landesparteitag Mittwoch, 05. Januar 2022 ab 10 Uhr Begründung Erfolgt mündlich. 15 / 56
122. Ordentlicher Landesparteitag FDP Baden-Württemberg - Landesparteitag Mittwoch, 05. Januar 2022 ab 10 Uhr Antrag A08: Digitalisierung an Hochschulen in Baden- Württemberg Antragsteller*in: Kreisverband Rhein-Neckar Status: zugelassen Sachgebiet: A - Antrag Der Parteitag möge beschließen: 1 Unsere Hochschulen müssen in Bezug auf Digitalisierung wieder zur Spitze 2 aufschließen. Um dies zu erreichen, fordert die FDP Baden-Württemberg: 3 1. Erarbeitung einer landesweiten Strategie zur Digitalisierung der Hochschulen 4 unter Einbeziehung aller Stakeholder. 5 2. Investitionen in die digitale Infrastruktur der Hochschulen. Dies betrifft 6 sowohl Hard- als auch Software. Jeder Vorlesungsraum muss so ausgestattet sein, 7 dass von dort digitale Vorlesungen gehalten oder aber empfangen werden können. 8 3. Jede Hochschule benötigt eine „digitale Hausmeisterin“/einen „digitalen 9 Hausmeister“ für die Lehre. Die existierenden Rechenzentren sind bereits 10 ausgelastet und brauchen zusätzliche Ressourcen. Zudem benötigt man Expertinnen 11 und Experten im Bereich digitaler Anwendungen spezifisch für die Lehre. 12 4. Im Rahmen der Freiheit von Forschung und Lehre muss es jedem Lehrenden 13 überlassen sein, zu entscheiden, welche Veranstaltungen in welchem Umfang 14 digital durchgeführt werden. Die Entscheidung für oder gegen digitale Formate 15 ist eine qualitative und kann daher nicht quantifiziert werden. 16 5. Wir begrüßen die Möglichkeit für Studentinnen und Studenten, digitale 17 Lehrangebote anderer Hochschulen im In- und Ausland zu nutzen und ECTS-Credits 18 dafür zu erwerben. Begründung Die Landesregierung betrachtet digitale Lehre als eine minderwertige Form der Lehre. In der aktuellen LHG-Novelle von 2020 kommt das Thema fast nicht vor und wird auf die Rektorate abgewälzt. Eine landesweite Strategie vermisst man vollkommen. Obschon die Umstellung auf digitale Lehre während der Corona-Pandemie durch das Engagement der Lehrenden gut funktioniert hat, führt das MWK für die Zeit nach Corona nun den rechtlich nicht definierten Begriff der „Präsenzhochschule“ ein. Dahinter verbirgt sich eine fortschrittsfeindliche Politik, die digitale Lehre einschränken will, weil man in ihr ein Risiko sieht. Aktuelle Pläne sehen vor, eine Obergrenze von 20% digitaler Lehre einzuführen. Letztlich ist die Entscheidung für oder gegen digitale Lehre jedoch eine qualitative und keine quantitative. Bestimmte Formate werden sich in Teilen oder komplett ohne Qualitätsverlust online abbilden lassen, andere gar nicht. Insofern ist eine Quantifizierung dieser Frage kontraproduktiv. 16 / 56
122. Ordentlicher Landesparteitag FDP Baden-Württemberg - Landesparteitag Mittwoch, 05. Januar 2022 ab 10 Uhr Wir sehen die Digitalisierung von Hochschulen jedoch als Chance. Digitale Module bieten Studentinnen und Studenten mehr Wahlmöglichkeiten und somit die Individualisierung der eigenen Lernbiographie. Hierbei ist an Aufzeichnungen zu denken, durch die es dann keiner Mindestteilnehmerinnen- und teilnehmerzahl für Lehrveranstaltungen bedarf, aber auch an Live- Veranstaltungen. Solche Angebote bieten die Chance, aus einer Vielzahl von Angeboten im In- und Ausland zu wählen. Durch digitale Prüfungsleistungen erworbene ECTS-Credits können auf das Studium angerechnet werden. Der Wettbewerb der Hochschulen um Studentinnen und Studenten wird die Qualität der Lehre maßgeblich verbessern. Die individuelle Gestaltung des Studiums stärkt die Eigenverantwortung der Studentinnen und Studenten und trägt stark zur Persönlichkeitsbildung bei. Insbesondere die engere Verzahnung von Hochschulen auf internationaler Ebene ist ein Erfordernis unserer globalisierten Welt. So lernen Studentinnen und Studenten früh andere Kulturen und Denkweisen kennen und erwerben interkulturelle Kompetenz. 17 / 56
122. Ordentlicher Landesparteitag FDP Baden-Württemberg - Landesparteitag Mittwoch, 05. Januar 2022 ab 10 Uhr Antrag A09: Effiziente Gestaltung von Konzepten für die digitale Bildung sowie Erleichterung des Abrufs von Fördergeldern Antragsteller*in: Kreisverband Rhein-Neckar Status: zugelassen Sachgebiet: A - Antrag Der Parteitag möge beschließen: 1 Die Freien Demokraten sehen die Digitalisierung als wichtigen Beitrag zu einer 2 zukunftsorientierten Bildung in der Schule an. 3 1. Bei der Auswahl digitaler Lehr- und Hilfsmittel für den Schulunterricht muss als 4 wichtiges Kriterium der Lernerfolg und die Lernerfahrung der Schülerinnen und 5 Schüler gelten. Das Ministerium für Kultus und Sport steht in der Verantwortung, 6 dies den Schülerinnen und Schülern zu ermöglichen. 7 2. Das beinhaltet auch die Erstellung von vorgefertigten Konzepten für den Einsatz 8 der digitalen Technik. Dies ist Voraussetzung zum Abruf von Fördergeldern. 9 3. Schulen sollen auch weiterhin eigene Konzepte erstellen können, wenn sie die 10 Möglichkeiten dazu haben. 11 4. Schulen sollen die Möglichkeit erhalten, Hilfe von Verwaltungsfachangestellten 12 beim Ausfüllen der Anträge für Fördergelder in Anspruch zu nehmen. Begründung Heute werden die Schulen mit dem Digitalkonzept allein gelassen. Die Fördergelder stehen bereit, können aber nicht abgerufen werden. Lehrerinnen, Lehrer und Schulleitungen sollten sich auf die Vermittlung von Wissen und die Anwendung der Konzepte konzentrieren können und nicht auf die Erstellung von Konzepten und das Ausfüllen von Antragsformularen. 18 / 56
122. Ordentlicher Landesparteitag FDP Baden-Württemberg - Landesparteitag Mittwoch, 05. Januar 2022 ab 10 Uhr Antrag A10: Stärkung des akademischen Profils der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) Antragsteller*in: Kreisverband Rhein-Neckar Status: zugelassen Sachgebiet: A - Antrag Der Parteitag möge beschließen: 1 Zur Stärkung des akademischen Profils der Dualen Hochschule Baden-Württemberg fordert 2 die FDP Baden-Württemberg: 3 Die DHBW muss eine vollwertige Hochschule mit allen damit verbundenen Rechten und 4 Pflichten werden. Dazu gehört: 5 1. Ein klar definierter Forschungsauftrag, der „kooperative Forschung“ durch 6 „angewandte Forschung“ ersetzt und eine identische Mittelausstattung zu den 7 Hochschulen für angewandte Wissenschaft vorsieht. Forschung wird damit zu einer 8 Dienstaufgabe der DHBW-Professorinnen und -Professoren. Dazu werden die 9 Arbeitsbedingungen der DHBW-Professorinnen und –Professoren an die der 10 Professorinnen und Professoren an Hochschulen für angewandte Wissenschaft 11 angepasst. 12 2. Wenn die DHBW eine vollwertige Hochschule sein soll, muss der Abschluss auch zur 13 Promotion führen können. Dies ist eine konsequente Umsetzung des FDP-Grundsatzes 14 „Kein Abschluss ohne Anschluss“. Daher wird eine duale Promotion ermöglicht, bei 15 der DHBW-Professorinnen und –Professoren Dissertationen operativ betreuen und 16 eine Bewertung durch Universitätsprofessorinnen und –professoren erfolgt, so wie 17 dies in anderen Staaten der EU bereits üblich ist. Eine Schaffung von 18 Mittelbaustellen an der DHBW ist nicht damit verbunden. 19 3. Einführung LHG-konformer Verwaltungsstrukturen, die die grundgesetzlich 20 garantierte Freiheit von Forschung und Lehre gewährleisten. Dies würde eine 21 professorale Mehrheit in allen Fragen von Forschung und Lehre bedeuten. Die 22 Zusammenarbeit mit den Firmen ist so zu gestalten, wie es das LHG jetzt bereits 23 bei Forschungsprojekten vorsieht. Dies betrifft den Aufsichtsrat sowie die 24 Forschungs- und Fachkommissionen. 25 4. Das Ministerium führt die DHBW ausschließlich unter kurzfristigen 26 wirtschaftlichen Kriterien. Die Rektorinnen und Rektoren sowie das Präsidium 27 sind in der augenblicklichen Struktur dem Ministerium verpflichtet und nicht den 28 Mitgliedern der Hochschule. In einer LHG-konformen Struktur müssen die 29 Rektorinnen und Rektoren jedoch Exekutivorgane der Gremien der akademischen 30 Selbstverwaltung sein. Daher ist eine Amtszeitbegrenzung von Rektorinnen, 31 Rektoren, Prorektorinnen und Prorektoren sowie Dekaninnen und Dekanen auf 32 maximal zwei konsekutive Amtszeiten im LHG festzulegen. 19 / 56
122. Ordentlicher Landesparteitag FDP Baden-Württemberg - Landesparteitag Mittwoch, 05. Januar 2022 ab 10 Uhr Begründung 1. Grundsätze liberaler Bildungspolitik Im Zentrum liberaler Bildungspolitik stehen das Individuum und seine Freiheit, sich zu entfalten. Dies setzt eine hohe Qualität von Schulen und Hochschulen voraus. Bildungspolitik steht nicht zuletzt auch deshalb im Zentrum liberalen Denkens und Handelns, weil sie über die Vergabe von Chancen zur sozialen Mobilität entscheidet. Folglich ist es aus liberaler Sicht wichtig, dass Hochschulen einerseits akademische Exzellenz bieten, andererseits aber auch für alle attraktiv sind, ohne staatliche Transferkosten zu erhöhen. Bildung, insbesondere an Hochschulen, ist kein Mittel zum Zweck, um dem Arbeitsmarkt Individuen zuzuführen, die sich ausschließlich an dessen Bedürfnissen orientieren. Bildung ist zunächst eine Grundvoraussetzung für jede Demokratie, denn partizipieren kann nur diejenige und derjenige, die/der versteht und abgewogen urteilen kann. Wissenschaft hingegen muss immer zweckfrei sein, denn in starren Vorgaben kann nie Kreativität entstehen. Dennoch gibt es starke Argumente dafür, ohne die Freiheit von Forschung und Lehre aufs Spiel zu setzen, Bildungsangebote an Berufsbilder anzupassen. 2. Die DHBW Die Duale Hochschule Baden-Württemberg wurde 1974 als Berufsakademie gegründet. Ihr lag der Gedanke zu Grunde, dass man das erfolgreiche Modell der dualen Berufsausbildung auch in den Hochschulbereich übertragen kann, um so akademische Inhalte mit konkreten Berufsbildern zu verbinden. Schnell wurde die Berufsakademie zum Erfolgsmodell. Im Jahr 2009 wurde die Berufsakademie dann zur Hochschule umgewandelt und unterliegt seitdem dem Landeshochschulgesetz (LHG). Somit vergibt die DHBW vollwertige Bachelorabschlüsse, die auch zum Masterstudium berechtigen. Somit gewährt dieser Hochschultyp bei hoher akademischer Qualität eine sehr hohe Employability der Absolventinnen und Absolventen bei einer extrem niedrigen Abbrecherinnen- und Abbrecherquote. Hinzu kommt, dass die DHBW wesentlich mehr Studentinnen und Studenten aus Nichtakademikerinnen- und Nichtakademikerfamilien hat als jeder andere Hochschultyp. 3. Status Quo Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) hat jedoch auch nach der Hochschulwerdung zahlreiche Regularien aus Berufsakademiezeiten, die nicht mit dem LHG vereinbar sind, nicht außer Kraft gesetzt, weil dies wirtschaftlich für das Land vorteilhaft war. So waren z.B. die Verwaltungsstrukturen nicht grundgesetzkonform. Im Wesentlichen möchte man eine Bildungseinrichtung betreiben, die den Namen einer Hochschule trägt, wesentliche Strukturmerkmale einer solchen aber nicht hat, weil dies teurer wäre. Akademische Qualität wird einer kurzfristigen und nicht nachhaltigen wirtschaftlichen Betrachtung untergeordnet. Laut LHG hat die DHBW die Aufgabe, kooperative Forschung zu betreiben. Dieser Begriff ist 20 / 56
122. Ordentlicher Landesparteitag FDP Baden-Württemberg - Landesparteitag Mittwoch, 05. Januar 2022 ab 10 Uhr jedoch nicht eindeutig definiert, sodass das MWK daraus ableitet, dass Forschung keine Dienstaufgabe der DHBW-Professorinnen und -Professoren ist. Als Konsequenz werden so gut wie keine Ressourcen für Forschung zur Verfügung gestellt. Dies ist der Reputation der Hochschule abträglich, beeinträchtigt die Qualität von Forschung und Lehre und lässt die DHBW sowohl für gute Bewerberinnen und Bewerber als auch für gute Studentinnen und Studenten unattraktiv werden, insbesondere deshalb, weil der Weg zu Master oder Promotion dadurch immer schwieriger wird. Das Erfolgsmodell DHBW wird totgespart. Dies zeigt sich auch in der willkürlichen Schlechterstellung von DHBW-Professorinnen und -Professoren (Lehrdeputate, Deputatsnachlässe für Sonderaufgaben) im Vergleich zu Professorinnen und Professoren an Hochschulen für angewandte Wissenschaft. Gerade in der Wirtschaftsfakultät führt dies zur Konsequenz, dass die Zahl der Erstsemester stagniert bzw. rückläufig ist. Das Ministerium degradiert die DHBW zur Bachelorfabrik, in der möglichst viele Studentinnen und Studenten zu möglichst geringen Kosten in kurzer Zeit qualifiziert werden sollen. Damit erhalten gerade Studentinnen und Studenten aus sozial schwächeren Milieus ein Studium zweiter Klasse. Auch verschlechtert sich damit das Qualifikationsniveau für den Arbeitsmarkt. 21 / 56
122. Ordentlicher Landesparteitag FDP Baden-Württemberg - Landesparteitag Mittwoch, 05. Januar 2022 ab 10 Uhr Antrag A11: Luftverkehrsstandort Baden-Württemberg stärken Antragsteller*in: LFA Verkehr Status: zugelassen Sachgebiet: A - Antrag Der Parteitag möge beschließen: 1 Die Freien Demokraten sprechen sich für eine Stärkung des Luftverkehrsstandorts 2 Baden-Württemberg aus. 3 Die Freien Demokraten stellen fest: 4 Ein generelles Verbot bestimmter Flugreisen kommt nicht in Betracht. 5 Baden-Württemberg verfügt in Gestalt des Landesflughafens Stuttgart, der beiden 6 Verkehrsflughäfen Karlsruhe/Baden-Baden und Friedrichshafen sowie der 18 7 Verkehrslandeplätze über eine Luftverkehrsinfrastruktur, die es zu erhalten und 8 weiterzuentwickeln gilt. 9 Baden-Württemberg ist die Heimat einer Vielzahl von Weltmarktführern und 10 bedeutenden Unternehmen, die häufig fernab des Landesflughafens oder der beiden 11 Verkehrsflughäfen angesiedelt sind. Für diese haben die Verkehrslandeplätze eine 12 große Bedeutung. 13 Die Landesregierung muss im Rahmen des europa- und bundesrechtliche Zulässigen 14 die Investitionen in die Infrastruktur des Luftverkehrs angemessen fördern und 15 den Luftverkehr aktiv unterstützen. 16 In der Debatte um den Klimaschutz führen nicht Verbote zum Ziel, sondern 17 Innovationen. Deshalb muss es der Landesregierung ein ernstes Anliegen sein, so 18 genannte Sustainable Aviation Fuels in die breite Anwendung zu bringen. (SAF – 19 Kraftstoffe, die als reFuels auf Grundlage erneuerbarer Energien erzeugt werden, 20 z. B. synthetische Kraftstoffe oder auch nachhaltige Biokraftstoffe im Sinne der 21 RED II der Europäischen Union). Begründung Erfolgt mündlich. 22 / 56
122. Ordentlicher Landesparteitag FDP Baden-Württemberg - Landesparteitag Mittwoch, 05. Januar 2022 ab 10 Uhr Antrag A12: Leistungsfähiger Ausbau der Gäubahn und Einbindung in den KnotenStuttgart endlich umsetzen Antragsteller*in: Kreisverband Böblingen Status: zugelassen Sachgebiet: A - Antrag Der Parteitag möge beschließen: 1 Die Freien Demokraten sprechen sich für einen schnellen und umfänglichen Ausbau und 2 eine gute Einbindung der Gäubahn in den Knoten Stuttgart aus. 3 Die Freien Demokraten stellen fest: 4 Die Gäubahn ist als „Magistrale“ zwischen Berlin und Italien eine wichtige Teil- 5 Verkehrsachse Richtung Zürich, Gotthard und Mailand. Sie hat damit eine enorme 6 strategische Bedeutung für das ganze Land. Zur Unterstützung der Ertüchtigung 7 dieser Strecke wurde bereits im Jahr 1996 der Vertrag von Lugano („Vereinbarung 8 zum grenzüberschreitenden Schienenverkehr“, u.a. Fahrtzeitverkürzungen) zwischen 9 Deutschland und der Schweiz geschlossen, der vor kurzem novelliert worden ist. 10 Die Schweiz hat in den letzten Jahren ihren Teil der Strecke umfassend 11 modernisiert. Auf dem deutschen Teil der Strecke ist seit Ende der 1990er Jahre 12 quasi nichts passiert. 13 Ein attraktives Nah- und Fernverkehrsangebot ist unerlässlich, das in Bezug auf 14 Fahrzeiten, Komfort, Services und Zuverlässigkeit konkurrenzfähig ist und neben 15 dem motorisierten Individualverkehr eine Maßnahme zum Klimaschutz bietet. An 16 erster Stelle sind der Bund und sein Eisenbahninfrastrukturunternehmen 17 (Deutschen Bahn Netz AG) für den Bau der Gäubahn verantwortlich. Dieser Ausbau 18 ist seit Jahren im Bundesverkehrswegeplan 2030 verankert, ohne dass es 19 nennenswerte Fortschritte gegeben hätte. Lediglich die Doppelspurinsel zwischen 20 Horb und Neckarhausen rückt in greifbare Nähe. 21 Die Gliederungen der FDP in Baden-Württemberg setzen sich seit Jahren mit einer 22 Vielzahl von Anträgen etc. für einen leistungsfähigen Ausbau der Gäubahn ein. 23 Dabei geht es nicht nur um den Bau der seit Jahren versprochenen und im 24 Bundesverkehrswegeplan verankerten Doppelspurinseln. Es geht auch um die 25 Einhaltung des Vertrags von Lugano. Weitere Projekte wie die Konzeption des 26 neuen langen Gäubahntunnels zum Anschluss an den Landesflughafen Stuttgart, die 27 Ergänzungsstation beim neuen Hauptbahnhof und vor allem die leistungsgerechte 28 Anbindung des Südens des Landes über Singen und Böblingen sind ebenso relevant 29 und diskussionswürdig, wie die völlig unzureichende Mobilfunksituation auf 30 dieser viel zu lange vernachlässigten Eisenbahninfrastruktur. 31 32 Die Gliederungen der FDP in Baden-Württemberg fordern daher: 23 / 56
122. Ordentlicher Landesparteitag FDP Baden-Württemberg - Landesparteitag Mittwoch, 05. Januar 2022 ab 10 Uhr 33 eine rasche Planung des Gäubahntunnels. 34 1. Die Planungen für den langen Gäubahntunnel zwischen Vaihingen und Flughafen 35 werden rasch vorangetrieben und die Planungen zum Planfeststellungsabschnitt PFA 36 1.3b eingestellt. Es ist insbesondere zu prüfen, wie lang der Tunnel sein muss 37 und ob eine Verkürzung (etwa Beginn des Tunnels in Oberaichen) möglich ist. Dies 38 würde enorme Einsparungen nach sich ziehen. 39 2. Der vorgestellte neue lange Fildertunnel beschleunigt den Schienenverkehr. Er 40 vermeidet zudem den ansonsten geplanten Mischverkehr zwischen S-Bahnen und 41 übergeordnetem Verkehr. Der weitere große Vorteil ist, dass die im Zuge der 42 Realisierung des PFA 1.3b erfolgende umfängliche Kappung des S-Bahn-Verkehrs 43 zwischen Vaihingen und dem Flughafen sowie den Folgestationen entfällt. Ein 44 neues Notfallkonzept für den S-Bahn-Verkehr ist vorzulegen. 45 3. Sämtliche Beschleunigungsmöglichkeiten sind zu nutzen, um den Zeitpunkt der 46 direkten Unterbrechung der Gäubahn an den neuen Tiefbahnhof zu minimieren. Wir 47 fordern ein Konzept für den mehrjährigen Zeitraum zwischen der Inbetriebnahme 48 des neuen Stuttgarter Hauptbahnhofs und der Inbetriebnahme der Anbindung der 49 Gäubahn über den Filderbereich zum neuen Stuttgarter Hauptbahnhof. Eine 50 jahrelange Unterbrechung der Strecke durch einen Umsteigehalt in Vaihingen macht 51 die Strecke für den ICE/IC-Fernverkehr noch unattraktiver und ist absolut 52 inakzeptabel. Demgegenüber muss die Panoramabahn als Überbrückung für die 53 Bauphase genutzt werden. 54 den Erhalt des ICE-Halts in Böblingen und den Halt Singen Hauptbahnhof. 55 1. Die Anbindung von Böblingen und Singen an den Fernverkehr Stuttgart – Zürich ist 56 unerlässlich. Es ist nicht zielführend die Fernverkehrszüge nicht mehr nach 57 Singen Hbf., sondern über die Singener Kurve bzw. Landesgartenschau Singen und 58 ohne Halt in Böblingen zu führen. 59 2. Der ICE-Halt Böblingen wird der herausragenden wirtschaftlichen Bedeutung sowie 60 des Siedlungsumfangs des Raums Böblingen/Sindelfingen gerecht. Böblingen ist der 61 wirtschaftsstärkste Landkreis in der Region und im Land. In Böblingen gibt es 62 ein tägliches Fahrgastaufkommen von ca. 40.000 Personen. Die Besucher der 63 namhaften Firmen mit Sitz im Landkreis Böblingen brauchen eine attraktive 64 Anbindung. 65 3. Der Halt der Gäubahn im Hauptbahnhof Singen und damit ein direkter Anschluss der 66 Gäubahn an das Fernverkehrsnetz über den Flughafenbahnhof ist dringend 67 erforderlich. Ein Halt Singen Landesgartenschau mit Umstieg ist nicht attraktiv. 68 Die Singener Kurve war in den bisherigen Planungen nur für Güterzüge gedacht. 69 Sie soll nicht für Personenzüge genutzt werden. 70 einen leistungsfähigen Südzulauf (Gäu-Neckar-Bodenseebahn). 71 1. Die Anbindung des Südens von Baden-Württemberg über eine umsteigefreie 72 Verbindung über die Gäubahn muss erfolgen. Über die ICE/IC-Verbindung auf der 73 Gäu-Neckar-Bodenseebahn werden ca. zwei Millionen Einwohner im Süden Baden- 74 Württembergs an die Region Stuttgart angebunden und über den Hbf. Stuttgart an 24 / 56
122. Ordentlicher Landesparteitag FDP Baden-Württemberg - Landesparteitag Mittwoch, 05. Januar 2022 ab 10 Uhr 75 das ICE-Netz angebunden. 76 2. Die teilweise Eingleisigkeit des Streckenabschnitts stellt ein großes Problem 77 dar, ist aber historisch bedingt (Demontage des 2. Gleises während der 78 französischen Besatzung). Ein zweigleisiger Ausbau wird u.a. deshalb schwierig, 79 weil sich das Gleis in der Mitte des Damms befindet und es zunächst komplett 80 abgebaut werden müsste. Da dies eine Streckensperrung über viele Jahre nach sich 81 ziehen würde, sind die Pläne durch verschiedene Doppelspurinseln zwischen Horb 82 und Singen die Verspätungsanfälligkeit zu beseitigen und dadurch sowohl 83 Kapazität und Reisegeschwindigkeit der Strecke zu verbessern, weiter zu 84 verfolgen. 85 3. Andererseits soll das Ziel der Zweigleisigkeit nicht aufgegeben werden. Durch 86 temporäre Sperrungen und im Rahmen von Teilstrecken ist ein zweigleisiger Ausbau 87 langfristig möglich. Bei solchen kurzen Streckensperrungen wäre die Belastung 88 der Passagiere überschaubar. 89 den Nachweis der Wirtschaftlichkeit der Ergänzungsstation beim neuen 90 Hauptbahnhof. 91 1. Wir fordern eine genaue Prüfung, ob die Entwicklung des Schienenfern- und - 92 regionalverkehrs mit der jetzt im Bau befindlichen Infrastruktur zu bewältigen 93 ist. 94 2. Eine Ergänzungsstation vor dem neuen Tiefbahnhof in Stuttgart kommt für uns nur 95 in Betracht, wenn es einen verkehrlichen Bedarf gibt, die Wirtschaftlichkeit der 96 Maßnahme nachgewiesen ist, die Finanzierung gesichert ist sowie der Konsens mit 97 der Landeshauptstadt Stuttgart und dem Verband Region Stuttgart hergestellt ist. 98 leistungsfähige Nordzulaufstrecken zum neuen Tiefbahnhof. 99 1. Wir treten für leistungsfähige Zulaufstrecken zum neuen Tiefbahnhof ein. Die 100 verschiedenen Möglichkeiten den Nordzulauf auszubauen sind zu prüfen (P-Option: 101 Anbindung des Cannstatter Tunnels an die Nah- und Ferngleise aus Richtung 102 Feuerbach; T-Spange: Anbindung Panoramabahn in Richtung Feuerbach und Bad 103 Cannstatt in Richtung Feuerbach; Bau eines neuen Tunnels im Nordzulauf auf 104 Stuttgart zwischen Möglingen und Stammheim westlich BAN A81). 105 2. Die Ausbauoptionen sind schnellstmöglich zu nutzen, um wachsende Verkehre 106 aufnehmen zu können und Tangentiallinien zu führen. Nicht jeder Fahrgast hat den 107 Hauptbahnhof als Endziel. 108 die Weiternutzung der Panoramabahn im Stadtgebiet Stuttgart. 109 1. Die Weiternutzung der Panoramabahn soll auch nach der vollständigen 110 Inbetriebnahme von Stuttgart 21 erfolgen. Sie dient insoweit als ergänzende 111 Infrastruktur für den Knoten Stuttgart, als dass es verkehrlich zielführend und 112 städtebaulich vereinbar ist. 113 2. Auch die Panoramabahn leistet einen Beitrag für die leistungsfähige Einbindung 114 der Gäubahn in den Zulauf zum neuen Tiefbahnhof. Es gibt andere Möglichkeiten 115 als sie nur in einen neuen Ergänzungsbahnhof einzubinden. Auch hier ist ein 116 Konsens mit den Beschlusslagen von Stadt und Region unabdingbar. 25 / 56
122. Ordentlicher Landesparteitag FDP Baden-Württemberg - Landesparteitag Mittwoch, 05. Januar 2022 ab 10 Uhr 117 funktionierendes WLAN in allen Zügen auf der Gäubahn. 118 1. Eine Verbesserung der Mobilfunksituation auf der gesamten Strecke der Gäubahn 119 ist aus geographischen Gründen vorerst nicht zu erwarten. Eine Beschleunigung 120 des Netzausbaus und damit ein flächendeckender 5G-Ausbau wären dennoch 121 wünschenswert. 122 2. Bis dahin muss eine stabile WLAN-Verbindung in den Zügen und auf allen 123 Zugkilometern den Komfort, Service und die Zuverlässigkeit der Gäubahn-Strecke 124 unterstützen und damit nicht zuletzt der wirtschaftlichen Bedeutung der Region 125 gerecht werden. Begründung Erfolgt mündlich. 26 / 56
122. Ordentlicher Landesparteitag FDP Baden-Württemberg - Landesparteitag Mittwoch, 05. Januar 2022 ab 10 Uhr Antrag A13: Homosexualität und Transgeschlechtlichkeit sind keine Schande, Hasskriminalität schon! Antragsteller*in: Liberale Schwule und Lesben (LiSL) Status: zugelassen Sachgebiet: A - Antrag Der Parteitag möge beschließen: 1 Auf ihrer 215. Sitzung der Innenministerkonferenz haben sich die 16 Innenminister 2 erstmalig mit Hasskriminalität gegen LSBTI (Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans- und 3 Intergeschlechtliche) befasst. Angesichts der massiv zunehmenden Fallzahlen, hinter 4 denen sich eine noch größere Dunkelziffer verbirgt, und nicht zuletzt wegen des von 5 der damaligen Bundesregierung totgeschwiegenen homofeindlichen Terroranschlags in 6 Dresden war es dafür höchste Zeit. Niemand darf in einem freiheitlich demokratischen 7 Land aufgrund seiner sexuellen oder geschlechtlichen Identität Angst vor gewaltsamen 8 Übergriffen haben müssen. 9 Nachdem die Ampelkoalition im Bund in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt hat, einen 10 Nationalen Aktionsplan für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher 11 Vielfalt angekündigt hat und damit endlich Maßnahmen zur Bekämpfung von 12 Hasskriminalität gegen LSBTI ergreift, wird es auch in Baden-Württemberg Zeit zu 13 handeln. 14 Als liberale Partei sehen wir auch in Baden-Württemberg unsere Verantwortung darin, 15 entschlossen gegen Diskriminierung jeglicher Art einzustehen und uns für die Rechte 16 und den Schutz von LSBTI einzusetzen. 17 Als FDP Baden-Württemberg fordern wir daher: 18 Die öffentliche und schulische Aufklärung über sexuelle und geschlechtliche 19 Vielfalt soll in Baden-Württemberg gestärkt werden. So sollen vor allem 20 flächendeckende Aufklärungsangebote sichergestellt werden und das Thema in der 21 Aus- und Fortbildung von Lehrkräften eine wichtigere Rolle spielen. 22 Die Dunkelziffer LSBTI-feindlicher Hasskriminalität liegt nach Schätzungen bei 23 bis zu über 80 %. Wir fordern daher, Ansprechpartner für homo- und 24 trans*feindliche Hasskriminalität bei den Polizeibehörden und den 25 Staatsanwaltschaften zu schaffen, damit die Anzeigebereitschaft deutlich erhöht 26 wird. Zudem sollen Sicherheitsbehörden und polizeiliche Ermittlungsdienste sowie 27 Richter und Beamte der Justiz im Rahmen von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen 28 landesweit für die Erkennung und Verfolgung homo- und transfeindlicher Gewalt 29 sensibilisiert werden. 30 Informationen und Aufklärung zu homo- und transfeindlicher Kriminalität sollen 31 insbesondere auf den Websites und Social-Media-Auftritten der baden- 32 württembergischen Polizei kommuniziert werden, damit sich Betroffene dort 27 / 56
122. Ordentlicher Landesparteitag FDP Baden-Württemberg - Landesparteitag Mittwoch, 05. Januar 2022 ab 10 Uhr 33 zielgerichtet informieren und über ihre Handlungsmöglichkeiten und Rechte 34 erkundigen können. 35 Die Landesregierung soll Untersuchungen in Auftrag geben, um detaillierte und 36 bundesweit einheitliche Daten über Ausmaß, Erscheinungsformen und Hintergründe 37 sowie Erkenntnisse über den Umgang von Polizei- und Justizbehörden mit den 38 Ausprägungen von LSBTI-feindlicher Hasskriminalität zu erlangen. Dem Landtag ist 39 regelmäßig über diese Erkenntnisse zu berichten. 40 Die von der Ampel-Bundesregierung geplante grundgesetzliche Schutz der sexuellen 41 Identität unterstützen wir ausdrücklich und fordern von der Landesregierung eine 42 diesbezügliche Zustimmung. 43 Angesichts des zunehmenden Beratungs- und Selbsthilfebedarfs für LSBTI und deren 44 Umfeld sollen die Angebote im Land flächendeckend ausgebaut und finanziell 45 gestärkt werden. Begründung Diskriminierung schadet unserer gesamten Gesellschaft und nicht nur den Betroffenen. Auf der gesellschaftlichen Ebene verursacht Diskriminierung jedes Jahr Milliarden an Schäden für unserer Volkswirtschaft, aufgrund der verminderten Leistungsfähigkeit und Ausschöpfung von Ressourcen. Zudem belegen Studien immer wieder, dass die Suizidrate von queeren Jugendlichen um das Vierfache höher wie bei Heterosexuellen liegt. Nach Angaben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) wurden dem Kalenderjahr 2019 insgesamt 204 Straftaten zum Themenfeld „Geschlecht/Sexuelle Identität“ zugeordnet. Bei den dort registrierten 40 Gewaltdelikten handelte es sich in 35 Fällen um Körperverletzungen. Im Unterthemenfeld "Sexuelle Orientierung" wurden insgesamt 578 Straftaten - davon 114 Gewaltdelikte, mit 109 Körperverletzungen registriert. Im Jahr 2020 wurden insgesamt 782 Straftaten von Hasskriminalität gegen LSBTI-Personen registriert - darunter 154 Gewalttaten (144 Körperverletzungen). Das ist ein Anstieg von 36 % gegenüber 2019. Hasskriminalität umfasst Straftaten, die ebenso in der Allgemeinkriminalität begangen werden können, jedoch ideologisch motiviert sind. Sie zählt zum Themenfeld der Politisch Motivierten Kriminalität (PMK). Die PMK-Statistik umfasst jedoch nur, dass sich eine Straftat gegen die sexuelle Identität oder geschlechtliche Orientierung des Opfers richtet. Ob das Opfer lesbisch, schwul oder bisexuell, trans* oder intersexuell war, wird nicht weiter aufgeschlüsselt. Damit Präventionsmaßnahmen sinnvoll ausgestaltet werden können, braucht es genaue empirische Daten über Ausmaß, Erscheinungsform und Hintergrund sowie Erkenntnisse über den Umgang von Polizei und Justiz mit Taten der Hasskriminalität. Hierzu besteht in Deutschland aktuell eine massive Informationslücke, die dringend von den Innenministerien in Bund und Ländern geschlossen werden muss. Bundesinnenminister Horst Seehofer, der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Georg Maier, und der Präsident des Bundeskriminalamts, Holger Münch, präsentierten am 27.05.2020 die Fallzahlen der (PMK). Die Hasskriminalität gegen LSBTI war jedoch keine Erwähnung wert und 28 / 56
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