Anträge Inhaltsverzeichnis - L - Leitantrag L01 Krisenfeste Schulen sind die Pflicht, nicht die Kür! - FDP Baden-Württemberg

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122. Ordentlicher Landesparteitag FDP Baden-Württemberg -
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                                                           Mittwoch, 05. Januar 2022 ab 10 Uhr

Anträge

Inhaltsverzeichnis
L - Leitantrag
L01 Krisenfeste Schulen sind die Pflicht, nicht die Kür!                                   50

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                                                               Mittwoch, 05. Januar 2022 ab 10 Uhr

A - Antrag
A01 Klimabalance wiederherstellen: Mit negativen Emissionen den Forschungs-                     4
      und Wirtschaftsstandort Deutschland stärken!
A02 Beitragsordnung auf Bundesebene anpassen                                                    7

A03 Novellierung der „2-Meter“ Regelung für Fahrradfahrer im Landeswaldgesetz                   8

A04 Corona macht auch vor Kirchen nicht halt                                                   10

A05 Lernerfolg, Datenschutz und Digitale Bildung                                               11

A06 Mein Erbe frei gestalten                                                                   13

A07 Regionalen Schienenpersonenverkehr stärken                                                 14

A08 Digitalisierung an Hochschulen in Baden-Württemberg                                        16

A09 Effiziente Gestaltung von Konzepten für die digitale Bildung sowie                         18
      Erleichterung des Abrufs von Fördergeldern
A10 Stärkung des akademischen Profils der Dualen Hochschule Baden-                             19
      Württemberg (DHBW)
A11   Luftverkehrsstandort Baden-Württemberg stärken                                           22

A12   Leistungsfähiger Ausbau der Gäubahn und Einbindung in den                                23
      KnotenStuttgart endlich umsetzen
A13   Homosexualität und Transgeschlechtlichkeit sind keine Schande,                           27
      Hasskriminalität schon!
A14 Ambulante Gesundheitsversorgung auch auf kommunaler Ebene stärken                          30
      und fairen Wettbewerb fördern
A15   Ernährungsschutzgebiete - Qualitätsoffensive für den Boden                               32

A16 Medizinische Versorgung mit Geburtshilfe im ländlichen Raum sicherstellen                  34

A17   Blühende Landschaften? Auch der Weg ist das Ziel: Das Straßenbegleitgrün                 35

A18 Werkverträge im Niedriglohnsektor                                                          38

A19   Für eine nachhaltige, stabile Landespflegekammer Baden-Württemberg und                   39
      für einen langfristig attraktiven Pflegeberuf
A20 Impfpflicht - als letztes Mittel                                                           41

A21 Home-Office für Grenzgänger                                                                43

A22 Bündelung der E-Mails der Landtagsfraktion und des Landesverbandes                         44

A23 Mehr Cybersecurity wagen.                                                                  45

A24 Mitfahrzentrale für den ländlichen Raum                                                    46

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A25 Sommer-Arbeitslosigkeit für Lehrkräfte beenden                                      48

A26 Sonderumlage der Bundespartei aufheben                                              49

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Antrag A01: Klimabalance wiederherstellen: Mit negativen
Emissionen den Forschungs- und Wirtschaftsstandort
Deutschland stärken!

    Antragsteller*in:                  Kreisverband Ludwigsburg, Dr. Wolf Hirschmann (LB · Nr. 259),
                                       Andrey Belkin (LB · Nr. 258), Anton Bogachev (LB · Nr. 267),
                                       Stefanie Knecht (LB · Nr. 266), Wolfgang Vogt (LB · Nr. 249)
    Status:                            zugelassen
    Sachgebiet:                        A - Antrag

Der Parteitag möge beschließen:

1      Ökologie und Ökonomie gehen für Liberale Hand in Hand. Wo populäre Klimaschützer zu
2      viel Verzicht predigen und zu wenig clevere Lösungen anbieten, fordern wir Freie
3      Demokraten technisch-marktwirtschaftlich getriebenen Umweltschutz ohne Planwirtschaft
4      oder Nullwachstum.
5      Wir wollen den Menschen etwas Besseres bieten, als die Wahl zwischen der
6      konservativen Option, den Wohlstand in der Zukunft durch verantwortungsloses
7      umweltzerstörendes Wirtschaften von heute zu verlieren - oder die grüne Option, zu
8      glauben vermeintlich nur durch Zerstörung der Wirtschaft jetzt die Umwelt später
9      retten zu können.
10     Nur ein liberaler Umweltschutz nimmt die Menschen mit ins Boot, in dem wir alle
11     sitzen. Nur wirtschaftliches Wachstum ermöglicht die technischen Fortschritte, die
12     wir brauchen. Denn eine technologieoffene Forschung und eine marktwirtschaftliche
13     Finanzierung sind der beste Weg, um Innovation zu fördern, die der Umwelt hilft und
14     sich langfristig auszahlt.
15     Der Klimawandel ist die Herausforderung unserer Zeit.
16     Nur ein intaktes Klima gewährleistet weltweit gesellschaftliche Stabilität, auf deren
17     Boden die soziale Marktwirtschaft faire Lebenschancen für alle schafft.
18     Weil wir die Notwendigkeit, den Klimawandel zu stoppen, ernst nehmen, haben wir in
19     unserem Bundestags-Wahlprogramm als einzige Partei ein hartes Limit des jährlichen
20     CO2-Ausstoßes gefordert - und gleichzeitig mit dem Zertifikatehandel als einzige ein
21     unbürokratisches Modell vorgeschlagen, das auf marktwirtschaftliche Anreize setzt, um
22     Umweltverschmutzung unrentabel zu machen.
23     Wie jede chemische Reaktion ist der CO2-Haushalt ein Gleichgewicht aus Ausstoß und
24     Bindung, Entstehen und Vergehen. Während wir darauf zusteuern, das 1,5-Grad-Ziel zu
25     verfehlen, konzentrieren sich populäre Forderungen fast nur auf die Vermeidung von
26     CO2- Ausstoß.
27     Wir haben liberale Lösungen parat, wie existierende Technik klimafreundlich weiter
28     genutzt werden kann ohne dabei z.B. Fahrzeuge zu verschrotten oder Arbeitsplätze zu
29     vernichten – „power to gas“ für ökostromgetriebenes „Nerdgas statt Erdgas“, Care-

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                                                              Mittwoch, 05. Januar 2022 ab 10 Uhr

30   Diesel statt konventionellem oder Bio-Diesel.
31   Negative Emissionen
32   Um die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens zu erreichen, muss neben CO2-
33   Einsparungen, zudem bereits in unserer Atmosphäre vorhandenes CO2 reduziert werden.
34   Der Weltklimarat IPCC fordert deshalb seit Jahren schon, diese andere Seite des
35   Gleichgewichts ebenfalls anzugehen. Mit Besorgnis sehen wir, dass dieser zweite Teil
36   der Strategie weltweit verschlafen wird, und wenn dann wird kritische Technik
37   anderswo entwickelt.
38   Methodik
39   Um langfristig CO2 zu binden, bieten sich Technologien an, die nicht nur die Emission
40   von Treibhausgasen vermeiden, sondern bestehendes CO2 aus der Atmosphäre - oder beim
41   Entstehen direkt an der Quelle der Erzeugung - abfangen und binden.
42   CCS
43   „Carbon Capture and Storage“ (CCS) ist eine Methode, die CO2 an der Quelle ihrer
44   Entstehung auffängt und entweder als Feststoff oder komprimiertes Gas bindet und
45   speichert. So können z.B. die Abgase von Kohlekraftwerken durch einen Wäscher
46   geleitet und die Emission dieser Kraftwerke dadurch massiv gesenkt werden. Damit
47   einher geht auch eine Senkung des Wirkungsgrades dieser Kraftwerke. Im Zuge einer
48   immer restriktiveren Wirkung des EU Emissionszertifikatehandels bleibt diese
49   Technologie gleichwohl eine Option, um bestehende Infrastruktur länger betreiben zu
50   können.
51   DAC
52   „Direct Air Capture“ (DAC) bezeichnet eine Technologie, bei der CO2 auf direktem Wege
53   aus der Luft angesogen und angereichert wird. CO2 kann dann wie schon bei CCS
54   gebunden und gespeichert werden. Alternativ kann das so gewonnene CO2 für die
55   Methanisierung von Luft verwendet werden. Durch die Kombination von DAC und CCS
56   (DACCS) könnten etwa eFuels gewonnen werden, die dann in einem Verbrennungsmotor
57   negative Emissionen erzeugen. Der motorisierte Individualverkehr könnte damit nicht
58   nur emissionsneutral betrieben werden, sondern sogar zu weniger Emissionen führen,
59   als er erzeugt. Aber auch die Gewinnung von Baustoffen die dem Klima helfen statt
60   schaden ist hiermit möglich.
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62   BECCS und PyCCS
63   „Bioenergy with Carbon Capture and Storage“ (BECCS) und „Pyrogenic Carbon Capture and
64   Storage“ (PyCCS) beschreibt Methoden, die sich mit der pyrolytischen Verarbeitung von
65   Biomasse beschäftigen. Auch hier ist es möglich, negative Emissionen durch
66   Abscheidung und Speicherung der Produkte zu erzielen. Zusätzlich ist es möglich, die
67   Produkte von BECCS und PyCCS als Düngemittel für die Landwirtschaft einzusetzen.
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69   Fazit:
70   Um den Übergang in eine „dekarbonisierte Zukunft“ sozial und wirtschaftlich sinnvoll
71   zu begleiten, neuen Technologien eine Chance zu geben und Arbeitsplätze in

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                                                              Mittwoch, 05. Januar 2022 ab 10 Uhr

72   Deutschland zu halten, fordern wir eine Erhöhung der Mittel für:
73     die staatliche Anschubfinanzierung deutscher Carbon Capture Technik via
74     Fraunhofer-Institute und DFG einerseits,
75     die Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Umsetzbarkeit von Carbon Capture
76     Technologien durch staatlich finanzierte Modellprojekte,
77     Förderung oder steuerliche Vergünstigung für privatwirtschaftliche Gründungen
78     von Ingenieurs- und Produktionsfirmen, sofern sie negative Emissionen als ihr
79     wirtschaftliches Hauptziel haben
80   Nur so werden wir erreichen, dass die Technik im zweiten großen Arm des Kampfes gegen
81   den Klimawandel - der Abbau bzw. die Bindung von CO2 - in Deutschland mit entwickelt
82   statt verschlafen wird, und die deutsche Ingenieurskunst und Wirtschaft einerseits
83   ihren Teil an diesem großen Projekt unserer Zeit leisten kann, andererseits der
84   Wirtschaftsstandort Deutschland und die Bundesrepublik auch die Gewinne und
85   Anerkennung erfahren die eines solchen Beitrags würdig sind.

Begründung
erfolgt mündlich

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Antrag A02: Beitragsordnung auf Bundesebene anpassen

    Antragsteller*in:                Liberale Frauen (LIF)
    Status:                          zugelassen
    Sachgebiet:                      A - Antrag

Der Parteitag möge beschließen:

1      § 10 Absatz (6) der Beitragsordnung auf Bundesebene ist folgendermaßen zu ergänzen:
2      Die Sonderumlage reduziert sich auf eine Höhe von 10 Euro je Mitglied und Jahr für
3      diejenigen beitragserhebenden Gliederungen, die zum 31. Dezember des Vorjahres
4      jeweils einen Frauen- und einen Männeranteil in ihrem Vorstand von über 40% der
5      Vorstandsmitglieder nachweisen. Der Nachweis ist für die Erhebung der Sonderumlage im
6      Folgejahr bis zum 31. März eines Jahres gegenüber dem Bundesschatzmeister zu
7      erbringen.
8      Die FDP Baden-Württemberg wird diesen Antrag auf Bundesebene einbringen.

Begründung
Chancen durch Vielfalt – davon sind die Freien Demokraten überzeugt. Die FDP setzt sich dafür
ein, mehr Frauen für die Politik zu gewinnen. Doch leider sind Frauen in der Partei sowohl in der
Mitgliedschaft als auch in Führungsfunktionen stark unterrepräsentiert. Dieser Antrag dient dazu,
über einen finanziellen Anreiz die Untergliederungen zu motivieren, sich aktiv um höhere
Frauenanteile zu kümmern.

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                                                               Mittwoch, 05. Januar 2022 ab 10 Uhr

Antrag A03: Novellierung der „2-Meter“ Regelung für
Fahrradfahrer im Landeswaldgesetz

    Antragsteller*in:                Bezirksverband Ostwürttemberg ((Klaus Bass))
    Status:                          zugelassen
    Sachgebiet:                      A - Antrag

Der Parteitag möge beschließen:

1      Wir Freien Demokraten wollen Baden-Württemberg mit seiner Natur und seinem
2      Freizeitwert für Radfahrer, Wanderer und Spaziergänger gleichermaßen besser
3      erschließen und hierfür eine bürokratische Hürde aus der Vergangenheit abschaffen:
4      Wir setzen uns für eine Novellierung des § 37 Abs. 2 LWaldG BW und eine Streichung
5      der 2-Meter Regelung für Fahrradfahrer nebst den zugehörigen Bußgeldvorschriften § 83
6      Abs. 2 Nr. 1 LWaldG BW ein.
7      Baden-Württemberg verbietet bislang als einziges Bundesland das Befahren von
8      Waldwegen durch Fahrräder, wenn der Waldweg eine Breite von 2-Meter unterschreitet.
9      Wir setzen auf gegenseitige Rücksichtnahme, angepasste Geschwindigkeit und auf die
10     fachkundige Entscheidung in Kreis- und Gemeindeverwaltungen vor Ort statt einer
11     starren Regel, die die Erschließung neuer Strecken und den Ausbau unserer Fahrrad-
12     und Wanderwege behindert.

Begründung
Als Liberale sind wir uns einig, dass Verbotsvorschriften nur dort gelten sollen, wo sie unbedingt
notwendig sind. Eigenverantwortung, gegenseitige Rücksichtnahme und das Prinzip der
Subsidiarität sollen einer landesrechtlichen gesetzlichen Verbotsregelung vorgehen. Das Prinzip
der gegenseitigen Rücksichtnahme ist darüber hinaus ein anerkanntes Grundprinzip der StVO.
Eine belastbare Datenlage dafür, dass die Regelung zur Vermeidung von Unfällen im Vergleich zu
anderen Bundesländern beiträgt, besteht nicht. Vielmehr wurden in anderen Bundesländern
durchweg positive Erfahrungen mit einer Liberalisierung des Mountainbike- und Radsports auch
im Wald gemacht.
Die 2-Meter Regelung ist schon heute schwer nachvollziehbar, weil die tatsächliche Ausmessung
eines Waldweges wegen der besonderen und wechselnden Gegebenheiten im Wald schwer
möglich ist. Eine Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten ist wegen der fehlenden Kennzeichnung
von Radfahrern praktisch heute schon kaum möglich.
Der Mountainbike- und Radsport hat nicht erst durch die Corona-Pandemie an Beliebtheit in der
Bevölkerung gewonnen und stellt zwischenzeitlich auch einen erheblichen Faktor für Baden-
Württemberg als Tourismusregion dar.
Gerade Baden-Württemberg bietet mit den wunderschönen Mittelgebirgen der Schwäbischen Alb
und des Schwarzwaldes aber auch anderswo hervorragende topographische Voraussetzungen für

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                                                            Mittwoch, 05. Januar 2022 ab 10 Uhr

den Mountainbike- und Radsport. Durch eine Novellierung des LWaldG BW besteht eine große
Chance für eine weitere Förderung unserer Region als Urlaubsland, die wir mit nach Kräften
voranbringen wollen.
Hierzu sprechen wir uns für folgende Maßnahmen aus:
- Die 2-Meter Regelung für Fahrradfahrer § 37 Abs. 3 S. 3 LWaldG wird nebst der zugehörigen
Bußgeldvorschrift in § 83 Abs. 2 Nr. 1 LWaldG BW gestrichen.
- Die 2-Meter Regelung wird durch ein gegenseitiges Rücksichtnahmegebot ersetzt.
- Den Kommunen soll es freistehen, für bestimmte Strecken und bestimmten Zeiten begründete
Ausnahmen zu treffen.

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Antrag A04: Corona macht auch vor Kirchen nicht halt

    Antragsteller*in:               Kreisverband Freiburg
    Status:                         zugelassen
    Sachgebiet:                     A - Antrag

Der Parteitag möge beschließen:

1      Mit der am 24.11.2021 in Kraft getretenen Corona-Verordnung des Landes Baden-
2      Württemberg wurde die Alarmstufe II eingeführt, welche aufgrund der pandemischen Lage
3      direkt wirksam wurde. Sie sollte eine Reaktion auf die rasanten Entwicklungen des
4      Infektionsgeschehens darstellen.
5      Auffällig ist jedoch, dass auch in der neuen Fassung religiöse Veranstaltungen eine
6      Bevorzugung erfahren und weiterhin ohne größere Auflagen stattfinden dürfen. Das ist
7      mit Blick auf die sich zuspitzende Gesundheitslage nicht nachvollziehbar.
8      Wir fordern die Landesregierung daher auf, die Corona-Verordnung dahingehend
9      anzupassen, dass Besucher*innen von religiösen Veranstaltungen für eine Teilnahme
10     mindestens einen 3G-Nachweis erbringen müssen.

Begründung
erfolgt mündlich

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Antrag A05: Lernerfolg, Datenschutz und Digitale Bildung

    Antragsteller*in:                 LFA Bildung & Wissenschaft, LFA Digitales
    Status:                           zugelassen
    Sachgebiet:                       A - Antrag

Der Parteitag möge beschließen:

1      Die Freien Demokraten sehen die Digitalisierung als wichtigen Beitrag zu einer
2      zukunftsorientierten Bildung in Schule und Hochschule an
3      1. Bei der Auswahl digitaler Lehr- und Hilfsmittel für den Unterricht muss als
4         wichtiges Kriterium der Lernerfolg und die Lernerfahrung der Schülerinnen und
5         Schüler, Studentinnen und Studenten gelten. Die Technik muss sich dem Menschen
6         unterordnen, um das Ziel der „Besten Bildung“ zu erreichen. Das Ministerium für
7         Kultus und Sport sowie das Ministerium für Wissenschaft und Kunst stehen in der
8         Verantwortung, dies den Lernenden zu ermöglichen.
9      2. Ebenso wie der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit
10        (LfDI) sollen die Ministerien und Hochschulen die eingesetzte Technik kritisch
11        beobachten. Bei erheblichen Datenschutzbedenken sollen die Hersteller und
12        Anbieter digitaler Lehr- und Hilfsmittel zu Nachbesserungen aufgefordert werden.
13        Wenn diese nicht innerhalb einer angemessenen Frist erbracht werden, kann eine
14        Nutzungseinschränkung ausgesprochen werden. Diese muss transparent und für alle
15        Betroffenen nachvollziehbar begründet werden.
16     3. Im Bereich der Hochschulen muss die kleinteilige Regelung der §§32 a,b des
17        Landeshochschulgesetzes weniger restriktiv gestaltet werden. Den Hochschulen des
18        Landes muss die Freiheit eingeräumt werden, nicht nur wie bisher innovative
19        Lehr- und Lernkonzepte, sondern auch innovative Prüfungskonzepte in eigener
20        Verantwortung einzuführen und im tatsächlichen Betrieb zu evaluieren, so wie
21        dies in anderen Bundesländern der Fall ist. Dazu fordern wir die Einführung
22        einer Experimentierklausel in den entsprechenden Vorschriften.
23     4. Für digitale Lehr- und Hilfsmittel gibt es in Deutschland einen gut
24        funktionierenden und vielfältigen Markt. Der Nutzung dieser Angebote gebührt
25        Vorrang vor Eigenentwicklungen des Landes. Wir fordern, dass die zuständigen
26        Ministerien für datenschutzkonforme Lehr- und Hilfsmittel eine entsprechende
27        Whitelist nach Vorgaben des LfDI vorlegen. Diese Whitelist soll einerseits
28        Rechtssicherheit für die Anwender herstellen und andererseits ihren
29        Handlungsspielraum nicht unnötig einschränken. Es muss darüber hinaus ein
30        Verfahren definiert werden, mit dem Unternehmen und Bildungseinrichtungen neue
31        Systeme für die Whitelist vorschlagen können.

Begründung

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122. Ordentlicher Landesparteitag FDP Baden-Württemberg -
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                                                             Mittwoch, 05. Januar 2022 ab 10 Uhr

Zu 1: In der Corona-Krise wurden von Lehrenden und Lernenden eine Vielzahl von digitalen
Werkzeugen eingesetzt. Dabei haben sich vor allem bei den Lehrenden, die bisher nicht auf
digitale Werkzeuge gesetzt haben, viele neue Erfahrungen angesammelt und Best Practices
etabliert. Diese gilt es zu bewahren und weiter zu entwickeln.
Zu 2: Viele in der Praxis gerne verwendeten Systeme genügen nach Auffassung des LfDi den
Anforderungen an einen sinnvollen Datenschutz nicht, hier muss die Aufklärungsarbeit des LfDI
vor Ort unterstützt werden. Andere empfohlene Systeme genügen nach Auffassung der Lehrenden
und Lernenden in Schule und Hochschule nicht den Anforderungen an eine moderne Software.
Funktionalität, Stabilität und Benutzbarkeit (Usability) bleiben hinter dem Notwendigen zurück.
Das Ziel muss daher erstens sein, Datenschutzbedenken bei den Herstellern und Betreibern der
gewünschten Systeme geltend zu machen und diese zu Nachbesserungen zu veranlassen. Gerade
im Bereich der Videoconferencingsysteme ist das bereits richtungsweisend gelungen. Zweitens
müssen mit Unterstützung des Landes stabile, wiederverwendbare und transparente
Konfigurationen für Software geschaffen werden, die ihre Nutzung in der Lehre auch ohne
spezialisierte Fachkenntnisse ermöglichen. Das soll aber nicht dazu führen, dass das Land eigene
Softwareentwicklungen betreibt, sondern bezieht sich nur auf die Konfiguration derselben.
Zu 3: An den Hochschulen des Landes ist die Kompetenz vorhanden, neue und innovative Lehr-
und Lernkonzepte, bei denen ggf. auch die Prüfungen integriert sind, einzuführen und zu testen.
Auch neue Prüfungsformate mithilfe digitaler Unterstützungssysteme gehören zu einer
zukunftsorientierten Lehre. Beides wird durch die unnötig restriktive und im Vergleich mit
anderen Bundesländern stark einschränkende Formulierung der §§32a,b LHG faktisch untersagt.
Dieser Nachteil muss behoben werden.
Zu 4: Der Markt für digitale Lehr-und Hilfsmittel wird nicht durch große Konzerne dominiert. Ganz
im Gegenteil ist auch eine Vielzahl von mittelständischen und kleinen Unternehmen auch in
Baden-Württemberg auf diesem Gebiet aktiv, vom Plattformbetreiber bis zum Inhaltsprovider.
Dieses Angebot muss für die Bildung in Schule und Hochschule ebenso genutzt werden, wie dies
schon für die Aus- und Weiterbildung in Unternehmen geschieht. Auch bei den traditionellen
Lehr- und Hilfsmitteln setzen wir auf den Markt und betreiben keinen landeseigenen
Schulbuchverlag. Unabhängig von den politischen Risiken einer staatlichen Lehrmittelwirtschaft
wäre diese auch ökonomisch nicht tragfähig. Gerade das gescheiterte Projekt ella@BW zeigt, dass
dies auch für digitale Lehr- und Hilfsmittel gilt. Argumente der Einheitlichkeit und des
Datenaustausches zwischen verschiedenen Systemen sind auf Grund der hohen Standardisierung
in diesem Sektor nicht valide.

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122. Ordentlicher Landesparteitag FDP Baden-Württemberg -
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                                                                 Mittwoch, 05. Januar 2022 ab 10 Uhr

Antrag A06: Mein Erbe frei gestalten

    Antragsteller*in:                  Kreisverband Freiburg
    Status:                            zugelassen
    Sachgebiet:                        A - Antrag

Der Parteitag möge beschließen:

1      Die Erbrechtsgarantie des Artikel 14 Absatz 1 GG gibt den Bürger*innen das Recht,
2      frei über ihr Vermögen nach dem Tod zu bestimmen. Gleichzeitig wird Kindern,
3      Ehepartner*innen oder Eltern von Verstorbenen ein sogenannter Pflichtteil
4      zugesprochen, da es „jedoch seit jeher als ungerecht empfunden“ (Petitionsausschuss
5      des dt. Bundestages; Pet 4-18-07-4044-044231) wurde, wenn über Ehepartner*innen,
6      Kinder oder Eltern im Todesfall gar nichts erhalten würden. Zwar sind die
7      Pflichtteilsberechtigten keine offiziellen Erben, haben jedoch einen Anspruch auf
8      eine Geldzahlung in Höhe der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils (§§ 2303 ff.
9      BGB).
10     Diese Regelung entspricht nicht mehr dem modernen Familienbild, wo Menschen
11     unabhängig vom Verwandtschaftsstatus auf vielfältige Weise zusammenleben und
12     Verantwortung füreinander übernehmen. Gleichzeitig mehren sich die Fälle, in denen
13     Personen zu der eigenen Herkunftsfamilie keinen Kontakt mehr pflegen, da die
14     gesellschaftliche Relevanz zunehmend in den Hintergrund rückt.
15     Die FDP Baden-Württemberg fordert daher:
16        Die Abschaffung des Pflichtteils beim Erbe.
17        Eine Neugestaltung des Erbrechts dahingehend, dass jeder frei über sein Vermögen
18        über den Tod hinweg verfügen kann.
19     Sofern keine Regelung durch die Verstorbenen erfolgt ist, soll die bisherige Erbfolge
20     bestehen bleiben.

Begründung
erfolgt mündlich

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                                                                Mittwoch, 05. Januar 2022 ab 10 Uhr

Antrag A07: Regionalen Schienenpersonenverkehr stärken

    Antragsteller*in:                 LFA Verkehr
    Status:                           zugelassen
    Sachgebiet:                       A - Antrag

Der Parteitag möge beschließen:

1      Die Freien Demokraten sprechen sich für eine Stärkung des regionalen
2      Schienenpersonenverkehrs aus. Aufgabenträger ist das Land.
3      Dieses soll:
4         Bei Ausbauvorhaben der Schieneninfrastruktur des Bundes die Interessen des
5         Landes, der Nutzerinnern und Nutzer sowie der Anwohnerinnen und Anwohner wahren.
6         Bei Neubauvorhaben wie beispielsweise der im grün-schwarzen Koalitionsvertrag
7         erwähnten Nahverkehrs-Ergänzungsstation mit Zuläufen aus drei Richtungen vor dem
8         neuen Tiefbahnhof in Stuttgart, darauf achten, dass diese für uns nur dann in
9         Betracht kommen, wenn es jeweils einen zweifelsfreien verkehrlichen Bedarf gibt,
10        die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme nachgewiesen ist, es eine
11        Finanzierungsperspektive gibt sowie der Konsens mit den Beteiligten – im
12        genannten Fall die Landeshauptstadt Stuttgart und der Verband Region Stuttgart –
13        hergestellt ist.
14        Bei der Fahrplangestaltung durch die Nahverkehrsgesellschaft des Landes Baden-
15        Württemberg GmbH (NVBW) sicherstellen, dass vermeintliche Verbesserungen sich
16        nicht als Verschlechterungen herausstellen und dies umgehend zu korrigieren. Ein
17        Beispiel hierfür ist die um Zuge der elektrifizierten Südbahn um 40 Minuten
18        verlängerte Reisezeit zwischen Ulm und Basel aufgrund von Einschränkungen auf
19        der Bodenseegürtelbahn.
20        Bei Modernisierungen wie beispielsweise der Elektrifizierung von Bahnstrecken
21        immer auch die Alternative innovativer Antriebe wie Brennstoffzellen-Züge als
22        Leuchtturm des Einstiegs in die dringend erforderliche Wasserstoff-Wirtschaft
23        mitdenken.
24        Das Vorhaben Digitale Schiene Deutschland mit dem European Train Control System
25        (ETCS), den Digitalen Stellwerken (DSTW) und dem integrierten Leit- und
26        Bediensystems (iLBS) als wichtige Stufen hin zu einem in Echtzeit intelligent
27        und automatisiert gesteuert Bahnverkehr konstruktiv unterstützen und
28        voranbringen.
29        Auf faire Wettbewerbsbedingungen und Transparenz achten. Dies bezieht sich ganz
30        zuvorderst auf die Vorgänge im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren der
31        Abellio Rail-Württemberg und dem Kauf durch die Südwestdeutsche Landesverkehrs-
32        GmbH (SWEG).

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                                            Mittwoch, 05. Januar 2022 ab 10 Uhr

Begründung
Erfolgt mündlich.

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                                                                Mittwoch, 05. Januar 2022 ab 10 Uhr

Antrag A08: Digitalisierung an Hochschulen in Baden-
Württemberg

    Antragsteller*in:                 Kreisverband Rhein-Neckar
    Status:                           zugelassen
    Sachgebiet:                       A - Antrag

Der Parteitag möge beschließen:

1      Unsere Hochschulen müssen in Bezug auf Digitalisierung wieder zur Spitze
2      aufschließen. Um dies zu erreichen, fordert die FDP Baden-Württemberg:
3      1. Erarbeitung einer landesweiten Strategie zur Digitalisierung der Hochschulen
4         unter Einbeziehung aller Stakeholder.
5      2. Investitionen in die digitale Infrastruktur der Hochschulen. Dies betrifft
6         sowohl Hard- als auch Software. Jeder Vorlesungsraum muss so ausgestattet sein,
7         dass von dort digitale Vorlesungen gehalten oder aber empfangen werden können.
8      3. Jede Hochschule benötigt eine „digitale Hausmeisterin“/einen „digitalen
9         Hausmeister“ für die Lehre. Die existierenden Rechenzentren sind bereits
10        ausgelastet und brauchen zusätzliche Ressourcen. Zudem benötigt man Expertinnen
11        und Experten im Bereich digitaler Anwendungen spezifisch für die Lehre.
12     4. Im Rahmen der Freiheit von Forschung und Lehre muss es jedem Lehrenden
13        überlassen sein, zu entscheiden, welche Veranstaltungen in welchem Umfang
14        digital durchgeführt werden. Die Entscheidung für oder gegen digitale Formate
15        ist eine qualitative und kann daher nicht quantifiziert werden.
16     5. Wir begrüßen die Möglichkeit für Studentinnen und Studenten, digitale
17        Lehrangebote anderer Hochschulen im In- und Ausland zu nutzen und ECTS-Credits
18        dafür zu erwerben.

Begründung
Die Landesregierung betrachtet digitale Lehre als eine minderwertige Form der Lehre. In der
aktuellen LHG-Novelle von 2020 kommt das Thema fast nicht vor und wird auf die Rektorate
abgewälzt. Eine landesweite Strategie vermisst man vollkommen. Obschon die Umstellung auf
digitale Lehre während der Corona-Pandemie durch das Engagement der Lehrenden gut
funktioniert hat, führt das MWK für die Zeit nach Corona nun den rechtlich nicht definierten
Begriff der „Präsenzhochschule“ ein. Dahinter verbirgt sich eine fortschrittsfeindliche Politik, die
digitale Lehre einschränken will, weil man in ihr ein Risiko sieht. Aktuelle Pläne sehen vor, eine
Obergrenze von 20% digitaler Lehre einzuführen. Letztlich ist die Entscheidung für oder gegen
digitale Lehre jedoch eine qualitative und keine quantitative. Bestimmte Formate werden sich in
Teilen oder komplett ohne Qualitätsverlust online abbilden lassen, andere gar nicht. Insofern ist
eine Quantifizierung dieser Frage kontraproduktiv.

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                                                            Mittwoch, 05. Januar 2022 ab 10 Uhr

Wir sehen die Digitalisierung von Hochschulen jedoch als Chance. Digitale Module bieten
Studentinnen und Studenten mehr Wahlmöglichkeiten und somit die Individualisierung der
eigenen Lernbiographie. Hierbei ist an Aufzeichnungen zu denken, durch die es dann keiner
Mindestteilnehmerinnen- und teilnehmerzahl für Lehrveranstaltungen bedarf, aber auch an Live-
Veranstaltungen. Solche Angebote bieten die Chance, aus einer Vielzahl von Angeboten im In- und
Ausland zu wählen. Durch digitale Prüfungsleistungen erworbene ECTS-Credits können auf das
Studium angerechnet werden. Der Wettbewerb der Hochschulen um Studentinnen und Studenten
wird die Qualität der Lehre maßgeblich verbessern.
Die individuelle Gestaltung des Studiums stärkt die Eigenverantwortung der Studentinnen und
Studenten und trägt stark zur Persönlichkeitsbildung bei. Insbesondere die engere Verzahnung
von Hochschulen auf internationaler Ebene ist ein Erfordernis unserer globalisierten Welt. So
lernen Studentinnen und Studenten früh andere Kulturen und Denkweisen kennen und erwerben
interkulturelle Kompetenz.

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                                                                Mittwoch, 05. Januar 2022 ab 10 Uhr

Antrag A09: Effiziente Gestaltung von Konzepten für die
digitale Bildung sowie Erleichterung des Abrufs von
Fördergeldern

    Antragsteller*in:                 Kreisverband Rhein-Neckar
    Status:                           zugelassen
    Sachgebiet:                       A - Antrag

Der Parteitag möge beschließen:

1      Die Freien Demokraten sehen die Digitalisierung als wichtigen Beitrag zu einer
2      zukunftsorientierten Bildung in der Schule an.
3      1. Bei der Auswahl digitaler Lehr- und Hilfsmittel für den Schulunterricht muss als
4         wichtiges Kriterium der Lernerfolg und die Lernerfahrung der Schülerinnen und
5         Schüler gelten. Das Ministerium für Kultus und Sport steht in der Verantwortung,
6         dies den Schülerinnen und Schülern zu ermöglichen.
7      2. Das beinhaltet auch die Erstellung von vorgefertigten Konzepten für den Einsatz
8         der digitalen Technik. Dies ist Voraussetzung zum Abruf von Fördergeldern.
9      3. Schulen sollen auch weiterhin eigene Konzepte erstellen können, wenn sie die
10        Möglichkeiten dazu haben.
11     4. Schulen sollen die Möglichkeit erhalten, Hilfe von Verwaltungsfachangestellten
12        beim Ausfüllen der Anträge für Fördergelder in Anspruch zu nehmen.

Begründung
Heute werden die Schulen mit dem Digitalkonzept allein gelassen. Die Fördergelder stehen bereit,
können aber nicht abgerufen werden. Lehrerinnen, Lehrer und Schulleitungen sollten sich auf die
Vermittlung von Wissen und die Anwendung der Konzepte konzentrieren können und nicht auf die
Erstellung von Konzepten und das Ausfüllen von Antragsformularen.

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                                                                Mittwoch, 05. Januar 2022 ab 10 Uhr

Antrag A10: Stärkung des akademischen Profils der Dualen
Hochschule Baden-Württemberg (DHBW)

    Antragsteller*in:                 Kreisverband Rhein-Neckar
    Status:                           zugelassen
    Sachgebiet:                       A - Antrag

Der Parteitag möge beschließen:

1      Zur Stärkung des akademischen Profils der Dualen Hochschule Baden-Württemberg fordert
2      die FDP Baden-Württemberg:
3      Die DHBW muss eine vollwertige Hochschule mit allen damit verbundenen Rechten und
4      Pflichten werden. Dazu gehört:
5      1. Ein klar definierter Forschungsauftrag, der „kooperative Forschung“ durch
6         „angewandte Forschung“ ersetzt und eine identische Mittelausstattung zu den
7         Hochschulen für angewandte Wissenschaft vorsieht. Forschung wird damit zu einer
8         Dienstaufgabe der DHBW-Professorinnen und -Professoren. Dazu werden die
9         Arbeitsbedingungen der DHBW-Professorinnen und –Professoren an die der
10        Professorinnen und Professoren an Hochschulen für angewandte Wissenschaft
11        angepasst.
12     2. Wenn die DHBW eine vollwertige Hochschule sein soll, muss der Abschluss auch zur
13        Promotion führen können. Dies ist eine konsequente Umsetzung des FDP-Grundsatzes
14        „Kein Abschluss ohne Anschluss“. Daher wird eine duale Promotion ermöglicht, bei
15        der DHBW-Professorinnen und –Professoren Dissertationen operativ betreuen und
16        eine Bewertung durch Universitätsprofessorinnen und –professoren erfolgt, so wie
17        dies in anderen Staaten der EU bereits üblich ist. Eine Schaffung von
18        Mittelbaustellen an der DHBW ist nicht damit verbunden.
19     3. Einführung LHG-konformer Verwaltungsstrukturen, die die grundgesetzlich
20        garantierte Freiheit von Forschung und Lehre gewährleisten. Dies würde eine
21        professorale Mehrheit in allen Fragen von Forschung und Lehre bedeuten. Die
22        Zusammenarbeit mit den Firmen ist so zu gestalten, wie es das LHG jetzt bereits
23        bei Forschungsprojekten vorsieht. Dies betrifft den Aufsichtsrat sowie die
24        Forschungs- und Fachkommissionen.
25     4. Das Ministerium führt die DHBW ausschließlich unter kurzfristigen
26        wirtschaftlichen Kriterien. Die Rektorinnen und Rektoren sowie das Präsidium
27        sind in der augenblicklichen Struktur dem Ministerium verpflichtet und nicht den
28        Mitgliedern der Hochschule. In einer LHG-konformen Struktur müssen die
29        Rektorinnen und Rektoren jedoch Exekutivorgane der Gremien der akademischen
30        Selbstverwaltung sein. Daher ist eine Amtszeitbegrenzung von Rektorinnen,
31        Rektoren, Prorektorinnen und Prorektoren sowie Dekaninnen und Dekanen auf
32        maximal zwei konsekutive Amtszeiten im LHG festzulegen.

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                                                               Mittwoch, 05. Januar 2022 ab 10 Uhr

Begründung
1. Grundsätze liberaler Bildungspolitik

  Im Zentrum liberaler Bildungspolitik stehen das Individuum und seine Freiheit, sich zu
  entfalten. Dies setzt eine hohe Qualität von Schulen und Hochschulen voraus. Bildungspolitik
  steht nicht zuletzt auch deshalb im Zentrum liberalen Denkens und Handelns, weil sie über die
  Vergabe von Chancen zur sozialen Mobilität entscheidet. Folglich ist es aus liberaler Sicht
  wichtig, dass Hochschulen einerseits akademische Exzellenz bieten, andererseits aber auch für
  alle attraktiv sind, ohne staatliche Transferkosten zu erhöhen.

  Bildung, insbesondere an Hochschulen, ist kein Mittel zum Zweck, um dem Arbeitsmarkt
  Individuen zuzuführen, die sich ausschließlich an dessen Bedürfnissen orientieren. Bildung ist
  zunächst eine Grundvoraussetzung für jede Demokratie, denn partizipieren kann nur diejenige
  und derjenige, die/der versteht und abgewogen urteilen kann. Wissenschaft hingegen muss
  immer zweckfrei sein, denn in starren Vorgaben kann nie Kreativität entstehen. Dennoch gibt es
  starke Argumente dafür, ohne die Freiheit von Forschung und Lehre aufs Spiel zu setzen,
  Bildungsangebote an Berufsbilder anzupassen.

2. Die DHBW

  Die Duale Hochschule Baden-Württemberg wurde 1974 als Berufsakademie gegründet. Ihr lag
  der Gedanke zu Grunde, dass man das erfolgreiche Modell der dualen Berufsausbildung auch in
  den Hochschulbereich übertragen kann, um so akademische Inhalte mit konkreten
  Berufsbildern zu verbinden. Schnell wurde die Berufsakademie zum Erfolgsmodell. Im Jahr 2009
  wurde die Berufsakademie dann zur Hochschule umgewandelt und unterliegt seitdem dem
  Landeshochschulgesetz (LHG). Somit vergibt die DHBW vollwertige Bachelorabschlüsse, die
  auch zum Masterstudium berechtigen. Somit gewährt dieser Hochschultyp bei hoher
  akademischer Qualität eine sehr hohe Employability der Absolventinnen und Absolventen bei
  einer extrem niedrigen Abbrecherinnen- und Abbrecherquote. Hinzu kommt, dass die DHBW
  wesentlich mehr Studentinnen und Studenten aus Nichtakademikerinnen- und
  Nichtakademikerfamilien hat als jeder andere Hochschultyp.

3. Status Quo

  Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) hat jedoch auch nach der
  Hochschulwerdung zahlreiche Regularien aus Berufsakademiezeiten, die nicht mit dem LHG
  vereinbar sind, nicht außer Kraft gesetzt, weil dies wirtschaftlich für das Land vorteilhaft war. So
  waren z.B. die Verwaltungsstrukturen nicht grundgesetzkonform. Im Wesentlichen möchte man
  eine Bildungseinrichtung betreiben, die den Namen einer Hochschule trägt, wesentliche
  Strukturmerkmale einer solchen aber nicht hat, weil dies teurer wäre. Akademische Qualität
  wird einer kurzfristigen und nicht nachhaltigen wirtschaftlichen Betrachtung untergeordnet.

  Laut LHG hat die DHBW die Aufgabe, kooperative Forschung zu betreiben. Dieser Begriff ist

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                                                            Mittwoch, 05. Januar 2022 ab 10 Uhr

jedoch nicht eindeutig definiert, sodass das MWK daraus ableitet, dass Forschung keine
Dienstaufgabe der DHBW-Professorinnen und -Professoren ist. Als Konsequenz werden so gut
wie keine Ressourcen für Forschung zur Verfügung gestellt. Dies ist der Reputation der
Hochschule abträglich, beeinträchtigt die Qualität von Forschung und Lehre und lässt die DHBW
sowohl für gute Bewerberinnen und Bewerber als auch für gute Studentinnen und Studenten
unattraktiv werden, insbesondere deshalb, weil der Weg zu Master oder Promotion dadurch
immer schwieriger wird. Das Erfolgsmodell DHBW wird totgespart. Dies zeigt sich auch in der
willkürlichen Schlechterstellung von DHBW-Professorinnen und -Professoren (Lehrdeputate,
Deputatsnachlässe für Sonderaufgaben) im Vergleich zu Professorinnen und Professoren an
Hochschulen für angewandte Wissenschaft.

Gerade in der Wirtschaftsfakultät führt dies zur Konsequenz, dass die Zahl der Erstsemester
stagniert bzw. rückläufig ist. Das Ministerium degradiert die DHBW zur Bachelorfabrik, in der
möglichst viele Studentinnen und Studenten zu möglichst geringen Kosten in kurzer Zeit
qualifiziert werden sollen. Damit erhalten gerade Studentinnen und Studenten aus sozial
schwächeren Milieus ein Studium zweiter Klasse. Auch verschlechtert sich damit das
Qualifikationsniveau für den Arbeitsmarkt.

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                                                                Mittwoch, 05. Januar 2022 ab 10 Uhr

Antrag A11: Luftverkehrsstandort Baden-Württemberg
stärken

    Antragsteller*in:                 LFA Verkehr
    Status:                           zugelassen
    Sachgebiet:                       A - Antrag

Der Parteitag möge beschließen:

1      Die Freien Demokraten sprechen sich für eine Stärkung des Luftverkehrsstandorts
2      Baden-Württemberg aus.
3      Die Freien Demokraten stellen fest:
4         Ein generelles Verbot bestimmter Flugreisen kommt nicht in Betracht.
5         Baden-Württemberg verfügt in Gestalt des Landesflughafens Stuttgart, der beiden
6         Verkehrsflughäfen Karlsruhe/Baden-Baden und Friedrichshafen sowie der 18
7         Verkehrslandeplätze über eine Luftverkehrsinfrastruktur, die es zu erhalten und
8         weiterzuentwickeln gilt.
9         Baden-Württemberg ist die Heimat einer Vielzahl von Weltmarktführern und
10        bedeutenden Unternehmen, die häufig fernab des Landesflughafens oder der beiden
11        Verkehrsflughäfen angesiedelt sind. Für diese haben die Verkehrslandeplätze eine
12        große Bedeutung.
13        Die Landesregierung muss im Rahmen des europa- und bundesrechtliche Zulässigen
14        die Investitionen in die Infrastruktur des Luftverkehrs angemessen fördern und
15        den Luftverkehr aktiv unterstützen.
16        In der Debatte um den Klimaschutz führen nicht Verbote zum Ziel, sondern
17        Innovationen. Deshalb muss es der Landesregierung ein ernstes Anliegen sein, so
18        genannte Sustainable Aviation Fuels in die breite Anwendung zu bringen. (SAF –
19        Kraftstoffe, die als reFuels auf Grundlage erneuerbarer Energien erzeugt werden,
20        z. B. synthetische Kraftstoffe oder auch nachhaltige Biokraftstoffe im Sinne der
21        RED II der Europäischen Union).

Begründung
Erfolgt mündlich.

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                                                                Mittwoch, 05. Januar 2022 ab 10 Uhr

Antrag A12: Leistungsfähiger Ausbau der Gäubahn und
Einbindung in den KnotenStuttgart endlich umsetzen

    Antragsteller*in:                 Kreisverband Böblingen
    Status:                           zugelassen
    Sachgebiet:                       A - Antrag

Der Parteitag möge beschließen:

1      Die Freien Demokraten sprechen sich für einen schnellen und umfänglichen Ausbau und
2      eine gute Einbindung der Gäubahn in den Knoten Stuttgart aus.
3      Die Freien Demokraten stellen fest:
4         Die Gäubahn ist als „Magistrale“ zwischen Berlin und Italien eine wichtige Teil-
5         Verkehrsachse Richtung Zürich, Gotthard und Mailand. Sie hat damit eine enorme
6         strategische Bedeutung für das ganze Land. Zur Unterstützung der Ertüchtigung
7         dieser Strecke wurde bereits im Jahr 1996 der Vertrag von Lugano („Vereinbarung
8         zum grenzüberschreitenden Schienenverkehr“, u.a. Fahrtzeitverkürzungen) zwischen
9         Deutschland und der Schweiz geschlossen, der vor kurzem novelliert worden ist.
10        Die Schweiz hat in den letzten Jahren ihren Teil der Strecke umfassend
11        modernisiert. Auf dem deutschen Teil der Strecke ist seit Ende der 1990er Jahre
12        quasi nichts passiert.
13        Ein attraktives Nah- und Fernverkehrsangebot ist unerlässlich, das in Bezug auf
14        Fahrzeiten, Komfort, Services und Zuverlässigkeit konkurrenzfähig ist und neben
15        dem motorisierten Individualverkehr eine Maßnahme zum Klimaschutz bietet. An
16        erster Stelle sind der Bund und sein Eisenbahninfrastrukturunternehmen
17        (Deutschen Bahn Netz AG) für den Bau der Gäubahn verantwortlich. Dieser Ausbau
18        ist seit Jahren im Bundesverkehrswegeplan 2030 verankert, ohne dass es
19        nennenswerte Fortschritte gegeben hätte. Lediglich die Doppelspurinsel zwischen
20        Horb und Neckarhausen rückt in greifbare Nähe.
21        Die Gliederungen der FDP in Baden-Württemberg setzen sich seit Jahren mit einer
22        Vielzahl von Anträgen etc. für einen leistungsfähigen Ausbau der Gäubahn ein.
23        Dabei geht es nicht nur um den Bau der seit Jahren versprochenen und im
24        Bundesverkehrswegeplan verankerten Doppelspurinseln. Es geht auch um die
25        Einhaltung des Vertrags von Lugano. Weitere Projekte wie die Konzeption des
26        neuen langen Gäubahntunnels zum Anschluss an den Landesflughafen Stuttgart, die
27        Ergänzungsstation beim neuen Hauptbahnhof und vor allem die leistungsgerechte
28        Anbindung des Südens des Landes über Singen und Böblingen sind ebenso relevant
29        und diskussionswürdig, wie die völlig unzureichende Mobilfunksituation auf
30        dieser viel zu lange vernachlässigten Eisenbahninfrastruktur.
31

32     Die Gliederungen der FDP in Baden-Württemberg fordern daher:

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                                                             Mittwoch, 05. Januar 2022 ab 10 Uhr

33     eine rasche Planung des Gäubahntunnels.
34   1. Die Planungen für den langen Gäubahntunnel zwischen Vaihingen und Flughafen
35      werden rasch vorangetrieben und die Planungen zum Planfeststellungsabschnitt PFA
36      1.3b eingestellt. Es ist insbesondere zu prüfen, wie lang der Tunnel sein muss
37      und ob eine Verkürzung (etwa Beginn des Tunnels in Oberaichen) möglich ist. Dies
38      würde enorme Einsparungen nach sich ziehen.
39   2. Der vorgestellte neue lange Fildertunnel beschleunigt den Schienenverkehr. Er
40      vermeidet zudem den ansonsten geplanten Mischverkehr zwischen S-Bahnen und
41      übergeordnetem Verkehr. Der weitere große Vorteil ist, dass die im Zuge der
42      Realisierung des PFA 1.3b erfolgende umfängliche Kappung des S-Bahn-Verkehrs
43      zwischen Vaihingen und dem Flughafen sowie den Folgestationen entfällt. Ein
44      neues Notfallkonzept für den S-Bahn-Verkehr ist vorzulegen.
45   3. Sämtliche Beschleunigungsmöglichkeiten sind zu nutzen, um den Zeitpunkt der
46      direkten Unterbrechung der Gäubahn an den neuen Tiefbahnhof zu minimieren. Wir
47      fordern ein Konzept für den mehrjährigen Zeitraum zwischen der Inbetriebnahme
48      des neuen Stuttgarter Hauptbahnhofs und der Inbetriebnahme der Anbindung der
49      Gäubahn über den Filderbereich zum neuen Stuttgarter Hauptbahnhof. Eine
50      jahrelange Unterbrechung der Strecke durch einen Umsteigehalt in Vaihingen macht
51      die Strecke für den ICE/IC-Fernverkehr noch unattraktiver und ist absolut
52      inakzeptabel. Demgegenüber muss die Panoramabahn als Überbrückung für die
53      Bauphase genutzt werden.
54     den Erhalt des ICE-Halts in Böblingen und den Halt Singen Hauptbahnhof.
55   1. Die Anbindung von Böblingen und Singen an den Fernverkehr Stuttgart – Zürich ist
56      unerlässlich. Es ist nicht zielführend die Fernverkehrszüge nicht mehr nach
57      Singen Hbf., sondern über die Singener Kurve bzw. Landesgartenschau Singen und
58      ohne Halt in Böblingen zu führen.
59   2. Der ICE-Halt Böblingen wird der herausragenden wirtschaftlichen Bedeutung sowie
60      des Siedlungsumfangs des Raums Böblingen/Sindelfingen gerecht. Böblingen ist der
61      wirtschaftsstärkste Landkreis in der Region und im Land. In Böblingen gibt es
62      ein tägliches Fahrgastaufkommen von ca. 40.000 Personen. Die Besucher der
63      namhaften Firmen mit Sitz im Landkreis Böblingen brauchen eine attraktive
64     Anbindung.
65   3. Der Halt der Gäubahn im Hauptbahnhof Singen und damit ein direkter Anschluss der
66      Gäubahn an das Fernverkehrsnetz über den Flughafenbahnhof ist dringend
67      erforderlich. Ein Halt Singen Landesgartenschau mit Umstieg ist nicht attraktiv.
68      Die Singener Kurve war in den bisherigen Planungen nur für Güterzüge gedacht.
69      Sie soll nicht für Personenzüge genutzt werden.
70     einen leistungsfähigen Südzulauf (Gäu-Neckar-Bodenseebahn).
71   1. Die Anbindung des Südens von Baden-Württemberg über eine umsteigefreie
72      Verbindung über die Gäubahn muss erfolgen. Über die ICE/IC-Verbindung auf der
73      Gäu-Neckar-Bodenseebahn werden ca. zwei Millionen Einwohner im Süden Baden-
74      Württembergs an die Region Stuttgart angebunden und über den Hbf. Stuttgart an

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                                                                Mittwoch, 05. Januar 2022 ab 10 Uhr

75      das ICE-Netz angebunden.
76    2. Die teilweise Eingleisigkeit des Streckenabschnitts stellt ein großes Problem
77       dar, ist aber historisch bedingt (Demontage des 2. Gleises während der
78       französischen Besatzung). Ein zweigleisiger Ausbau wird u.a. deshalb schwierig,
79       weil sich das Gleis in der Mitte des Damms befindet und es zunächst komplett
80       abgebaut werden müsste. Da dies eine Streckensperrung über viele Jahre nach sich
81       ziehen würde, sind die Pläne durch verschiedene Doppelspurinseln zwischen Horb
82       und Singen die Verspätungsanfälligkeit zu beseitigen und dadurch sowohl
83       Kapazität und Reisegeschwindigkeit der Strecke zu verbessern, weiter zu
84       verfolgen.
85    3. Andererseits soll das Ziel der Zweigleisigkeit nicht aufgegeben werden. Durch
86       temporäre Sperrungen und im Rahmen von Teilstrecken ist ein zweigleisiger Ausbau
87       langfristig möglich. Bei solchen kurzen Streckensperrungen wäre die Belastung
88       der Passagiere überschaubar.
89      den Nachweis der Wirtschaftlichkeit der Ergänzungsstation beim neuen
90      Hauptbahnhof.
91    1. Wir fordern eine genaue Prüfung, ob die Entwicklung des Schienenfern- und -
92       regionalverkehrs mit der jetzt im Bau befindlichen Infrastruktur zu bewältigen
93       ist.
94    2. Eine Ergänzungsstation vor dem neuen Tiefbahnhof in Stuttgart kommt für uns nur
95       in Betracht, wenn es einen verkehrlichen Bedarf gibt, die Wirtschaftlichkeit der
96       Maßnahme nachgewiesen ist, die Finanzierung gesichert ist sowie der Konsens mit
97       der Landeshauptstadt Stuttgart und dem Verband Region Stuttgart hergestellt ist.
98      leistungsfähige Nordzulaufstrecken zum neuen Tiefbahnhof.
99    1. Wir treten für leistungsfähige Zulaufstrecken zum neuen Tiefbahnhof ein. Die
100      verschiedenen Möglichkeiten den Nordzulauf auszubauen sind zu prüfen (P-Option:
101      Anbindung des Cannstatter Tunnels an die Nah- und Ferngleise aus Richtung
102      Feuerbach; T-Spange: Anbindung Panoramabahn in Richtung Feuerbach und Bad
103      Cannstatt in Richtung Feuerbach; Bau eines neuen Tunnels im Nordzulauf auf
104      Stuttgart zwischen Möglingen und Stammheim westlich BAN A81).
105   2. Die Ausbauoptionen sind schnellstmöglich zu nutzen, um wachsende Verkehre
106     aufnehmen zu können und Tangentiallinien zu führen. Nicht jeder Fahrgast hat den
107     Hauptbahnhof als Endziel.
108     die Weiternutzung der Panoramabahn im Stadtgebiet Stuttgart.
109   1. Die Weiternutzung der Panoramabahn soll auch nach der vollständigen
110      Inbetriebnahme von Stuttgart 21 erfolgen. Sie dient insoweit als ergänzende
111      Infrastruktur für den Knoten Stuttgart, als dass es verkehrlich zielführend und
112      städtebaulich vereinbar ist.
113   2. Auch die Panoramabahn leistet einen Beitrag für die leistungsfähige Einbindung
114      der Gäubahn in den Zulauf zum neuen Tiefbahnhof. Es gibt andere Möglichkeiten
115      als sie nur in einen neuen Ergänzungsbahnhof einzubinden. Auch hier ist ein
116      Konsens mit den Beschlusslagen von Stadt und Region unabdingbar.

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                                                              Mittwoch, 05. Januar 2022 ab 10 Uhr

117     funktionierendes WLAN in allen Zügen auf der Gäubahn.
118   1. Eine Verbesserung der Mobilfunksituation auf der gesamten Strecke der Gäubahn
119      ist aus geographischen Gründen vorerst nicht zu erwarten. Eine Beschleunigung
120      des Netzausbaus und damit ein flächendeckender 5G-Ausbau wären dennoch
121      wünschenswert.
122   2. Bis dahin muss eine stabile WLAN-Verbindung in den Zügen und auf allen
123      Zugkilometern den Komfort, Service und die Zuverlässigkeit der Gäubahn-Strecke
124      unterstützen und damit nicht zuletzt der wirtschaftlichen Bedeutung der Region
125      gerecht werden.

Begründung
Erfolgt mündlich.

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                                                                Mittwoch, 05. Januar 2022 ab 10 Uhr

Antrag A13: Homosexualität und Transgeschlechtlichkeit sind
keine Schande, Hasskriminalität schon!

    Antragsteller*in:                 Liberale Schwule und Lesben (LiSL)
    Status:                           zugelassen
    Sachgebiet:                       A - Antrag

Der Parteitag möge beschließen:

1      Auf ihrer 215. Sitzung der Innenministerkonferenz haben sich die 16 Innenminister
2      erstmalig mit Hasskriminalität gegen LSBTI (Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans- und
3      Intergeschlechtliche) befasst. Angesichts der massiv zunehmenden Fallzahlen, hinter
4      denen sich eine noch größere Dunkelziffer verbirgt, und nicht zuletzt wegen des von
5      der damaligen Bundesregierung totgeschwiegenen homofeindlichen Terroranschlags in
6      Dresden war es dafür höchste Zeit. Niemand darf in einem freiheitlich demokratischen
7      Land aufgrund seiner sexuellen oder geschlechtlichen Identität Angst vor gewaltsamen
8      Übergriffen haben müssen.
9      Nachdem die Ampelkoalition im Bund in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt hat, einen
10     Nationalen Aktionsplan für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher
11     Vielfalt angekündigt hat und damit endlich Maßnahmen zur Bekämpfung von
12     Hasskriminalität gegen LSBTI ergreift, wird es auch in Baden-Württemberg Zeit zu
13     handeln.
14     Als liberale Partei sehen wir auch in Baden-Württemberg unsere Verantwortung darin,
15     entschlossen gegen Diskriminierung jeglicher Art einzustehen und uns für die Rechte
16     und den Schutz von LSBTI einzusetzen.
17     Als FDP Baden-Württemberg fordern wir daher:
18        Die öffentliche und schulische Aufklärung über sexuelle und geschlechtliche
19        Vielfalt soll in Baden-Württemberg gestärkt werden. So sollen vor allem
20        flächendeckende Aufklärungsangebote sichergestellt werden und das Thema in der
21        Aus- und Fortbildung von Lehrkräften eine wichtigere Rolle spielen.
22        Die Dunkelziffer LSBTI-feindlicher Hasskriminalität liegt nach Schätzungen bei
23        bis zu über 80 %. Wir fordern daher, Ansprechpartner für homo- und
24        trans*feindliche Hasskriminalität bei den Polizeibehörden und den
25        Staatsanwaltschaften zu schaffen, damit die Anzeigebereitschaft deutlich erhöht
26        wird. Zudem sollen Sicherheitsbehörden und polizeiliche Ermittlungsdienste sowie
27        Richter und Beamte der Justiz im Rahmen von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen
28        landesweit für die Erkennung und Verfolgung homo- und transfeindlicher Gewalt
29        sensibilisiert werden.
30        Informationen und Aufklärung zu homo- und transfeindlicher Kriminalität sollen
31        insbesondere auf den Websites und Social-Media-Auftritten der baden-
32        württembergischen Polizei kommuniziert werden, damit sich Betroffene dort

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                                                              Mittwoch, 05. Januar 2022 ab 10 Uhr

33    zielgerichtet informieren und über ihre Handlungsmöglichkeiten und Rechte
34    erkundigen können.
35    Die Landesregierung soll Untersuchungen in Auftrag geben, um detaillierte und
36    bundesweit einheitliche Daten über Ausmaß, Erscheinungsformen und Hintergründe
37    sowie Erkenntnisse über den Umgang von Polizei- und Justizbehörden mit den
38    Ausprägungen von LSBTI-feindlicher Hasskriminalität zu erlangen. Dem Landtag ist
39    regelmäßig über diese Erkenntnisse zu berichten.
40    Die von der Ampel-Bundesregierung geplante grundgesetzliche Schutz der sexuellen
41    Identität unterstützen wir ausdrücklich und fordern von der Landesregierung eine
42    diesbezügliche Zustimmung.
43    Angesichts des zunehmenden Beratungs- und Selbsthilfebedarfs für LSBTI und deren
44    Umfeld sollen die Angebote im Land flächendeckend ausgebaut und finanziell
45    gestärkt werden.

Begründung
Diskriminierung schadet unserer gesamten Gesellschaft und nicht nur den Betroffenen. Auf der
gesellschaftlichen Ebene verursacht Diskriminierung jedes Jahr Milliarden an Schäden für unserer
Volkswirtschaft, aufgrund der verminderten Leistungsfähigkeit und Ausschöpfung von Ressourcen.
Zudem belegen Studien immer wieder, dass die Suizidrate von queeren Jugendlichen um das
Vierfache höher wie bei Heterosexuellen liegt.
Nach Angaben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) wurden dem
Kalenderjahr 2019 insgesamt 204 Straftaten zum Themenfeld „Geschlecht/Sexuelle Identität“
zugeordnet. Bei den dort registrierten 40 Gewaltdelikten handelte es sich in 35 Fällen um
Körperverletzungen. Im Unterthemenfeld "Sexuelle Orientierung" wurden insgesamt 578 Straftaten
- davon 114 Gewaltdelikte, mit 109 Körperverletzungen registriert.
Im Jahr 2020 wurden insgesamt 782 Straftaten von Hasskriminalität gegen LSBTI-Personen
registriert - darunter 154 Gewalttaten (144 Körperverletzungen). Das ist ein Anstieg von 36 %
gegenüber 2019.
Hasskriminalität umfasst Straftaten, die ebenso in der Allgemeinkriminalität begangen werden
können, jedoch ideologisch motiviert sind. Sie zählt zum Themenfeld der Politisch Motivierten
Kriminalität (PMK). Die PMK-Statistik umfasst jedoch nur, dass sich eine Straftat gegen die sexuelle
Identität oder geschlechtliche Orientierung des Opfers richtet. Ob das Opfer lesbisch, schwul oder
bisexuell, trans* oder intersexuell war, wird nicht weiter aufgeschlüsselt.
Damit Präventionsmaßnahmen sinnvoll ausgestaltet werden können, braucht es genaue
empirische Daten über Ausmaß, Erscheinungsform und Hintergrund sowie Erkenntnisse über den
Umgang von Polizei und Justiz mit Taten der Hasskriminalität. Hierzu besteht in Deutschland
aktuell eine massive Informationslücke, die dringend von den Innenministerien in Bund und
Ländern geschlossen werden muss.
Bundesinnenminister Horst Seehofer, der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Georg Maier,
und der Präsident des Bundeskriminalamts, Holger Münch, präsentierten am 27.05.2020 die
Fallzahlen der (PMK). Die Hasskriminalität gegen LSBTI war jedoch keine Erwähnung wert und

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