ANZEIGER - Stadt Ochsenhausen
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Ochsenhauser ANZEIGER Nr. 13 / 2020 Mitteilungsblatt der Stadt Ochsenhausen 27. März 2020 „Allen Personen, die leichte grippale Symptome aufweisen, emp- Vorgezogener fehlen wir, zuhause zu bleiben und sozialen Kontakte auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Außerdem sollen auch die Personen im Redaktionsschluss Umfeld informiert werden. Auch ihnen wird angeraten, ihre sozi- alen Kontakte deutlich zu reduzieren.“ Sollte sich der Krankheits- verlauf verschlimmern, dann rät Dr. Spannenkrebs sich telefonisch Sehr geehrte Autoren, mit dem Hausarzt oder dem hausärztlichen Notdienst unter der Telefonnummer 116117 in Verbindung zu setzen. Hausärzte, die aufgrund der Osterfeiertage werden folgende nicht selber testen können, melden konkrete Verdachtsfälle beim Redaktionsschlüsse vorgezogen: Gesundheitsamt. Die Betroffenen erhalten dann von dort einen Veröffentlichung 09.04.2020 Termin für einen Abstrich. Redaktionsschluss 06.04.2020, 11:00 Uhr Die neusten Entwicklungen und die Änderungen im Testverfahren hat Landrat Dr. Heiko Schmid mit allen Bürgermeisterinnen und Wir bitten um Beachtung Bürgermeistern in einer Telefonkonferenz am Montag besprochen. und wünschen schöne Osterfeiertage, „Eine Telefonkonferenz mit über 40 Teilnehmerinnen und Teilneh- Der Verlag mern ist eine echte Herausforderung. Die Rückmeldungen waren sehr positiv. Wir haben uns darauf verständigt, bei Bedarf und auch in regelmäßigen Abständen wieder in Telefonkonferenzen auszutauschen, die nächste steht bereits heute in einer Woche Die Sommerzeit beginnt an“, so Landrat Dr. Heiko Schmid“, Im Hinblick auf die noch ausstehenden rund 270 Testergebnisse In der Nacht Samstag, 28. März, auf teilt er mit, das betroffene Labor habe mittlerweile mitgeteilt, Sonntag, 29. März 2020, beginnt wie- dass die Proben noch zu verwenden seien. „Diese Klarheit durch der die Sommerzeit. das Labor hätte ich mir am Sonntag gewünscht. Wir hätten uns damit viel Ärger und verunsicherte Menschen erspart. Trotzdem Die Uhren werden um 2.00 Uhr um haben wir bei 20 Personen vorsichtshalber eine Nachtestung vor- eine Stunde vorgestellt auf 3.00 Uhr. genommen. Auch das ist eine Empfehlung des Labors.“ Bitte denken Sie daran! Weitere Termine wegen des Corona-Virus‘ abgesagt Corona RKI ändert Empfehlungen für Testverfahren Stadtverwaltung untersagt Maibaum-Aufstellen Die Stadtverwaltung hat angeordnet, dass das traditionelle Auf- Über das Sozialministerium Baden-Württemberg wurde das Ge- stellen von Maibäumen in diesem Jahr nicht stattfindet. Hinter- sundheitsamt informiert, dass das Robert-Koch-Institut (RKI) grund der Entscheidung ist, dass sich alle Länder darauf verstän- seine Empfehlungen für die Diagnostik und das Testverfahren digt hatten, dass vorerst bis zum 19. April keine Versammlungen auf das Coronavirus angepasst hat. Hintergrund dafür ist, dass stattfinden dürfen und die sozialen Kontakte auf das absolut Not- mittlerweile von grundsätzlichen Übertragungsrisiken innerhalb wendige reduziert werden müssen. Da beim Kranzen des Baum- Deutschlands auszugehen ist und der Fokus nicht mehr auf die schmucks viele Personen auf engem Raum zusammenarbeiten, Rückkehr aus einem Risikogebiet gelegt wird. Hinzu kommen die hat die Stadt entschieden, dies in diesem Jahr nicht zuzulas- endlichen Testkapazitäten in den einzelnen Laboren. „Nach den sen. „Wir sind uns bewusst, dass damit auf ein lieb gewordenes neusten Empfehlungen des RKI sollen Personen getestet werden, Stück Tradition verzichtet werden muss, aber wir hoffen auf Ihr die eine Symptomatik wie beispielsweise Fieber, Verdacht auf eine Verständnis,“ so Bürgermeister Denzel in einem Brief an die ört- Lungenentzündung oder Halsschmerzen aufweisen und bei denen lichen Maibaumgruppen. der behandelnde Arzt an eine Erkrankung an Covid-19 denkt, weil Ebenso hat die Verwaltung beschlossen, den jährlichen Georgi- sich die Symptomatik anderweitig nicht erklären lässt oder weil markt, der am 27. April stattfinden sollte, abzusagen. „Wir können ein Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Fall bis maximal 14 derzeit das Risiko der weiteren Verbreitung des Corona-Virus nur Tage vor Erkrankungsbeginn stattgefunden hat“, sagt Dr. Monika verhindern, wenn wir alle Kontakte auf das absolut Notwendige Spannenkrebs, Leiterin des Kreisgesundheitsamtes. reduzieren. Mit der frühzeitigen Bekanntgabe wollen wir auch Unabhängig davon werden auch Risikopatienten wie zum Beispiel den Marktbeschickern Planungssicherheit bieten,“ erklärt Bür- ältere Patienten, vorerkrankte Menschen oder Personen, die in der germeister Denzel die Absage. Pflege, in einer Arztpraxis oder in einem Krankenhaus arbeiten, Die aktuellen Fallzahlen in Ochsenhausen sind mit Stand vom getestet, wenn es im Einzelfall zum Ausschluss einer Infektion 23. März wie folgt: sieben infizierte Personen und 25 Kontakt- mit dem Coronavirus wichtig ist. personen, die in häuslicher Quarantäne sind.
2 Ochsenhauser Anzeiger · Ausgabe 13 · 27.03.2020 Wichtige Rufnummern Amtliche Bereitschaftsdienste Ärztlicher Bereitschaftsdienst an den Wochenenden und Bekanntmachungen Feiertagen und außerhalb der Sprechstunden: Tel. 116117 (Unter dieser Nummer erreichen Sie auch den zahnärztlichen, kinderärztlichen und den augenärztlichen Notfalldienst.) Verordnung der Landesregierung über infek- Montag bis Freitag 9 bis 19 Uhr: docdirekt – Kostenfreie On- tionsschützende Maßnahmen gegen die Aus- linesprechstunde von niedergelassenen Haus- und Kinderärzten, breitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Ver- nur für gesetzlich Versicherte ordnung - CoronaVO)1 unter 0711 96589700 oder www.docdirekt.de vom 17. März 2020 Notruf (in der Fassung vom 22. März 2020) Polizei 110 Polizeiposten Ochsenhausen 07352 202050 Aufgrund von § 32 in Verbindung mit den § 28 Absatz 1 Satz Feuerwehr/Notarzt/Rettungsdienst 112 1 und 2 und § 31 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Krankentransporte 07351 19222 Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 1 des Ge- setzes vom 10. Februar 2020 (BGBl. I S. 148) geändert worden Soziale Dienste, Pflege und Betreuung ist, wird verordnet: Ökumenische Sozialstation Rottum-Rot-Iller 07352 92300 Nachbarschaftshilfe Ochsenhausen 07352 2266 §1 Nachbarschaftshilfe Reinstetten 07352 923017 Einstellung des Betriebs an Schulen, Kindertageseinrichtungen Nachbarschaftshilfe Mittelbuch 07352 3446 Unsere Brücke Ochsenhausen 07351 551220 und Kindertagespflegestellen Hospizgruppe Ochsenhausen/Illertal 08395 1066 (1) Bis zum Ablauf des 19. April 2020 sind oder 07354 7636 1. der Unterrichtsbetrieb sowie die Durchführung außerunter- Caritas Biberach 07351 50050 richtlicher und anderer schulischer Veranstaltungen an den Haushaltshilfe & Familienpflege 07352 923033 öffentlichen Schulen, Schulkindergärten, Grundschulförder- klassen und den Schulen sowie Schulkindergärten in freier Störungsdienste Trägerschaft, Wasserschaden 0172 7850436 2. die Nutzung schulischer Gebäude für nichtschulische Zwecke, Strom 0800 3629477 3. der Betrieb von Kindertageseinrichtungen sowie Kinderta- Erdgas 0800 7750001 gespflege und Telefonanschluss 0800 3301000 4. der Betrieb von Betreuungsangeboten der verlässlichen Fernseh- und Rundfunkanlagen 0180 3232323 Grundschule, flexiblen Nachmittagsbetreuung, Horte sowie Horte an der Schule untersagt. (2) Die Untersagung nach Absatz 1 gilt nicht für Schulen an nach Öffnungszeiten § 28 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes für Baden-Württem- Rathaus Ochsenhausen berg anerkannten Heimen für Minderjährige, soweit die Schüler Tel. 07352 92200, E-Mail: stadt@ochsenhausen.de ganzjährig das Heim besuchen sowie Sonderpädagogische Bil- Mo, Mi, Do 8:00 – 12:00 Uhr 14:00 – 16:00 Uhr dungs- und Beratungszentren mit Internat, die ganzjährig ge- Di 8:00 – 12:00 Uhr 14:00 – 17:45 Uhr öffnet sind. Die Untersagung gilt ferner nicht für Schulen der Fr 8:00 – 12:00 Uhr Altenpflege, Altenpflegehilfe, Krankenpflege, Krankenpflegehilfe, Kinderkrankenpflege, Entbindungspflege (Hebammen), Notfallsa- Ortsverwaltung Reinstetten nitäter sowie Schulen zur Ausbildung von Medizinisch-techni- Tel. 07352 2386 oder 8283, schen Assistenten und Pharmazeutisch-technischen Assistenten, E-Mail: ov-reinstetten@ochsenhausen.de Mo 14:00 – 16:00 Uhr soweit dort Schüler und Schülerinnen geprüft und unterrichtet Di 08:00 – 12:00 Uhr werden, deren Abschluss bis spätestens 30. Mai 2020 erfolgen Do 14:00 – 17:45 Uhr soll sowie für die Weiterbildung für Intensivkrankenpfleger. Das Fr 08:00 – 12:00 Uhr Kultusministerium kann Ausnahmen von Absatz 1 für die Son- derpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit den För- Ortsverwaltung Mittelbuch derschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung, Sehen, Tel. 07352 8283 oder 2386, Hören, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwick- E-Mail: ov-mittelbuch@ochsenhausen.de lung, Schülerinnen und Schüler in längerer Krankenhausbehand- Mo 08:00 – 12:00 Uhr lung sowie die entsprechenden Einrichtungen des frühkindlichen Di 14:00 – 17:45 Uhr Bereichs zulassen, sofern dies aufgrund des besonderen Förder- Do 08:00 – 12:00 Uhr und Betreuungsbedarfs erforderlich ist. Lehrschwimmbecken Herrschaftsbrühl Mittwoch 18:00 - 20:00 Uhr (3) Das Kultusministerium kann zur Durchführung schulischer Donnerstag 18:00 - 20:00 Uhr Abschlussprüfungen Ausnahmen von Absatz 1 sowie von § 4 Freitag 18:00 - 20:00 Uhr Absatz 1 Nummer 4 und 5 zulassen. Dasselbe gilt für das Sozial- Während der Ferien geschlossen. ministerium in Bezug auf Gesundheitsberufeschulen und Schulen
Ausgabe 13 · 27.03.2020 · Ochsenhauser Anzeiger 3 für Sozialwesen sowie für das Ministerium für Ländlichen Raum Nummer 4 IfSG), soweit Beschäftigte von ihrem Dienstherrn und Verbraucherschutz im landwirtschaftlichen Bildungsbereich. unabkömmlich gestellt werden, 4. Polizei und Feuerwehr (auch Freiwillige) sowie Notfall-/Ret- (4) Ausgenommen von der Untersagung nach Absatz 1 sind Schü- tungswesen einschließlich Katastrophenschutz, lerinnen und Schüler an Grundschulen, an Grundschulstufen von 5. Rundfunk und Presse, Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren, Grund- 6. Beschäftigte der Betreiber bzw. Unternehmen für den ÖPNV schulförderklassen, Schulkindergärten, und den Klassenstufen 5 und den Schienenpersonenverkehr sowie Beschäftigte der und 6 der auf der Grundschule aufbauenden Schulen sowie Kin- lokalen Busunternehmen, sofern sie im Linienverkehr ein- der in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, sofern gesetzt werden, beide Erziehungsberechtigte oder die oder der Alleinerziehende 7. die Straßenbetriebe und Straßenmeistereien sowie in Bereichen der kritischen Infrastruktur im Sinne von Absatz 8. das Bestattungswesen. 6 tätig und nicht abkömmlich sind. Alleinerziehenden gleichge- stellt sind Erziehungsberechtigte dann, wenn die oder der wei- (7) Das Kultusministerium kann über die in Absatz 6 genannten tere Erziehungsberechtigte aus schwerwiegenden Gründen an der Bereiche hinaus weitere Bereiche der kritischen Infrastruktur Betreuung gehindert ist; die Entscheidung über die Zulassung lageangepasst festlegen. einer solchen Ausnahme trifft unter Anlegung strenger Maßstäbe die Gemeinde, in der die Einrichtung ihren Sitz hat. Für diese (8) Schülerinnen und Schüler sowie Kinder, deren bisher besuch- Kinder wird eine Notbetreuung bereitgestellt, die sich auf den te Einrichtung einem Betriebsverbot unterliegt und für die nach Zeitraum des Betriebs im Sinne des Absatz 1 erstreckt, den sie den Absätzen 1 bis 7 keine Ausnahme vorgesehen ist, dürfen die ersetzt. Die Notbetreuung findet in der jeweiligen Einrichtung, betreffenden Einrichtungen nicht betreten. Die Personensorge- die das Kind bisher besuchte, durch deren Personal in möglichst berechtigten haben für die Beachtung der Betretungsverbote kleinen Gruppen statt; Ausnahmen hiervon sind nur bei objekti- zu sorgen. ver Unmöglichkeit zulässig. Bei dem gemeinsamen Verzehr von Speisen bei einer Notbetreuung ist sicherzustellen, dass (9) Das Kultusministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermäch- 1. die Plätze so angeordnet werden, dass ein Abstand von min- tigt, durch Rechtsverordnung die Dauer der Untersagung nach destens 1,5 Metern zwischen den Tischen und Absatz 1 zu verlängern sowie deren Bedingungen festzulegen und 2. Stehplätze so gestaltet sind, dass ein Abstand von mindes- die Ausgestaltung der Notbetreuung nach den Absätzen 4 und 5 tens 1,5 Metern zwischen den Personen anzupassen. Das Recht der zuständigen Behörden, weitergehen- gewährleistet ist. de Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz anzuordnen, Vom Mindestpersonalschlüssel des § 1 der Kindertagesstättenver- bleibt hiervon unberührt. ordnung kann in der Notbetreuung abgewichen werden, sofern die Wahrnehmung der Aufsichtspflicht dennoch uneingeschränkt §2 möglich ist. Hochschulen (1) Der Studienbetrieb an den Universitäten, Pädagogischen (5) Ausgeschlossen von der Notbetreuung gemäß Absatz 4 sind Hochschulen, Kunst- und Musikhochschulen, Hochschulen für Kinder, angewandte Wissenschaften, der DHBW und den Akademien des 1. die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder stan- Landes wird bis zum 19. April 2020 ausgesetzt; bereits begonn- den, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person ener Studienbetrieb wird bis zu diesem Zeitpunkt unterbrochen. noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder Online-Angebote sind weiterhin möglich. Über die Nachholung 2. die sich innerhalb der vorausgegangenen 14 Tage in einem von ausgefallenen Veranstaltungen und Prüfungen entscheidet Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert Koch-In- die Hochschule in eigener Verantwortung. Die Hochschulen sor- stitut (RKI) im Zeitpunkt des Aufenthalts als Risikogebiet gen dafür, dass die Studentinnen und Studenten alle im Som- ausgewiesen war; dies gilt auch, wenn das Gebiet innerhalb mersemester 2020 vorgesehenen Studienleistungen erbringen von 14 Tagen nach der Rückkehr neu als Risikogebiet einge- können und zugleich die Studierbarkeit gewährleistet ist. Men- stuft wird, oder sen und Cafeterien bleiben bis zum 19. April 2020 geschlossen. 3. die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Tempe- Die Landesbibliotheken bleiben bis 19. April 2020 für den Pub- ratur aufweisen. likumsverkehr geschlossen. Online-Dienste können für die wis- senschaftliche Nutzung geöffnet bleiben. (6) Kritische Infrastruktur im Sinne des Absatz 4 sind insbe- sondere (2) Das Wissenschaftsministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG 1. die in den §§ 2 bis 8 der BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV) ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Dauer der Untersagung bestimmten Sektoren Energie, Wasser, Ernährung, Informa- nach Absatz 1 zu verlängern sowie Ausnahmen in begründeten tionstechnik und Telekommunikation, Gesundheit, Finanz- Einzelfällen zuzulassen. Das Recht der zuständigen Behörden, und Versicherungswesen, Transport und Verkehr, weitergehende Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz 2. die gesamte Infrastruktur zur medizinischen und pflegeri- anzuordnen, bleibt hiervon unberührt. schen Versorgung einschließlich der zur Aufrechterhaltung dieser Versorgung notwendigen Unterstützungsbereiche, §3 der Altenpflege und der ambulanten Pflegedienste, auch Verbot des Aufenthalts im öffentlichen Raum, von Veranstal- soweit sie über die Bestimmung des Sektors Gesundheit in tungen und sonstigen Ansammlungen § 6 BSI-KritisV hinausgeht, (1) Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit ei- 3. Regierung und Verwaltung, Parlament, Justizeinrichtungen, ner weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis Justizvollzugs- und Abschiebungshaftvollzugseinrichtungen der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet. Zu anderen sowie notwendige Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvor- Personen ist im öffentlichen Raum, wo immer möglich, ein Min- sorge (einschließlich der Einrichtungen gemäß § 36 Absatz 1 destabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
4 Ochsenhauser Anzeiger · Ausgabe 13 · 27.03.2020 (2) Außerhalb des öffentlichen Raums sind Veranstaltungen und sowie in besonders begründeten Härtefällen aus privaten Grün- sonstige Ansammlungen von jeweils mehr als fünf Personen vor- den (z.B. familiärer Todesfall) verboten. behaltlich des Selbstorganisationsrechts des Landtages und der Gebietskörperschaften verboten. Die Untersagung nach Satz 1 (2) Es sind nur solche Fahrten gestattet, die bei vernünftiger gilt insbesondere für Betrachtung geeignet sind, die Arbeitsstelle, den Tätigkeits- oder 1. Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Frei- Beschäftigungsort, den Wohnsitz oder den Bestimmungs- oder zeiteinrichtungen sowie Ausgangsort einer Warenlieferung möglichst schnell und sicher 2. Zusammenkünfte zur Wahrnehmung von Angeboten in Volks- zu erreichen. Unterbrechungen der Fahrten, insbesondere zu Ein- hochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und kaufs- oder Freizeitzwecken, sind untersagt. privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Be- reich. (3) Bei Fahrten zur Arbeitsstelle, zum Tätigkeits- oder Beschäf- tigungsort ist die ausgefüllte und unterschriebene Pendlerbe- (3) Ausgenommen von dem Verbot nach den Absätzen 1 und 2 scheinigung der Bundespolizei oder der ausgefüllte Berechti- sind Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen, wenn dies zur gungsschein des Landes Baden-Württemberg zur Einreise in die Aufrechterhaltung des Arbeits- und Dienstbetriebs erforderlich Bundesrepublik Deutschland zum Zwecke der Berufsausübung ist. Ausgenommen von dem Verbot nach Absatz 2 sind außer- mitzuführen, bei Fahrten mit einem Kraftfahrzeug ist die Pendler- dem Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen, wenn deren bescheinigung oder der Berechtigungsschein gut sichtbar hinter teilnehmende Personen der Frontscheibe auszulegen. 1. in gerader Linie verwandt sind, wie beispielsweise Eltern, Großeltern, Kinder und Enkelkinder oder §4 2. in häuslicher Gemeinschaft miteinander leben Schließung von Einrichtungen sowie deren Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner (1) Der Betrieb folgender Einrichtungen wird bis zum 19. April oder Partnerinnen oder Partner. 2020 untersagt: 1. Kultureinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Museen, (4) Ausgenommen von Absatz 1 und 2 sind Veranstaltungen, Theater, Schauspielhäuser, Freilichttheater, Ansammlungen und Zusammenkünfte, die der Aufrechterhaltung 2. Bildungseinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Akade- der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und mien, Fortbildungseinrichtungen, Volkshochschulen, Musik- -vorsorge zu dienen bestimmt sind. Dies sind insbesondere solche schulen und Jugendkunstschulen, der Gerichte, der Staatsanwaltschaften und der Notare sowie an- 3. Kinos, derer Behörden, Stellen oder Einrichtungen, die öffentlich-recht- 4. Schwimm- und Hallenbäder, Thermal- und Spaßbäder, Sau- liche Aufgaben wahrnehmen, die Letztgenannten, wenn sie der nen, Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder 5. alle öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstät- der Daseinsfür- und -vorsorge dienen. ten, insbesondere Fitnessstudios sowie Tanzschulen, und ähnliche Einrichtungen, (5) Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen in Kirchen, 6. Jugendhäuser, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glau- 7. öffentliche Bibliotheken, bensgemeinschaften sind grundsätzlich untersagt. Das Kultus- 8. Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen, Spielbanken, ministerium kann Ausnahmen unter Auflagen zum Infektions- Wettannahmestellen, schutz zulassen. 9. Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen, 10. Gaststätten und ähnliche Einrichtungen wie Cafés, Eisdielen, (6) Die zuständigen Behörden können aus wichtigem Grund un- Bars, Shisha-Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen, ter Auflagen zum Schutz vor Infektionen Ausnahmen vom Verbot 11. Messen, Ausstellungen, Freizeit- und Tierparks und Anbie- nach den Absätzen 1 und 2 zulassen. Ein wichtiger Grund liegt ter von Freizeitaktivitäten (auch außerhalb geschlossener insbesondere vor, wenn Räume), Spezialmärkte und ähnliche Einrichtungen, 1. Versammlungen und sonstige Veranstaltungen der Aufrechter- 12. alle weiteren Verkaufsstellen des Einzelhandels, die nicht haltung der kritischen Infrastruktur im Sinne von § 1 Absatz zu den in Absatz 3 genannten Einrichtungen gehören, ins- 6 dienen oder besondere Outlet-Center, 2. es sich um gesetzlich vorgeschriebene Veranstaltungen han- 13. öffentliche Spiel- und Bolzplätze, delt und eine Verlegung des Termins nicht möglich ist. 14. Frisöre, Tattoo-/Piercing-Studios, Massagestudios, Kosme- tikstudios, Nagelstudios, Studios für kosmetische Fußpflege (7) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermäch- sowie Sonnenstudios, tigt, durch Rechtsverordnung die in den Absätzen 1 und 2 ge- 15. Beherbergungsbetriebe, Campingplätze und Wohnmobil- nannte Grenze der Teilnehmendenzahl zu ändern und hierbei auch stellplätze; eine Beherbergung darf ausnahmsweise zu ge- unterschiedliche Grenzen für Veranstaltungen in geschlossenen schäftlichen, dienstlichen oder, in besonderen Härtefällen, Räumen und unter freiem Himmel festzusetzen. zu privaten Zwecken erfolgen und 16. Betrieb von Reisebussen im touristischen Verkehr. § 3a Reiseverbote bei ausländischen Risikogebieten (2) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermäch- (1) Fahrten und Reisen aus einem Risikogebiet im Ausland nach tigt, den Betrieb weiterer Einrichtungen zu untersagen oder den RKI-Klassifizierung in das Gebiet oder durch das Gebiet des Lan- Betrieb von der Einhaltung von Auflagen abhängig zu machen. des Baden-Württemberg sind mit Ausnahme der Fahrten zur Ar- beitsstelle, zum Tätigkeits- oder Beschäftigungsort, zum Wohnsitz (3) Von der Untersagung nach Absatz 1 sind ausgenommen: oder zum Bestimmungs- oder Ausgangsort einer Warenlieferung 1. der Einzelhandel für Lebensmittel und Getränke einschließ-
Ausgabe 13 · 27.03.2020 · Ochsenhauser Anzeiger 5 lich Bäckereien, Metzgereien, Hofläden, mit Ausnahme von Die Einrichtungen können den Zutritt zu Besuchszwecken erlau- reinen Wein- und Spirituosenhandlungen, ben, wenn geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen 2. Wochenmärkte, getroffen werden können. 3. Abhol- und Lieferdienste einschließlich solche des On- line-Handels, (3) Der Zutritt von externen Personen zu den in Absatz 1 und 4. Außer-Haus-Verkauf von Gaststätten, 2 genannten Einrichtungen aus sonstigen, insbesondere beruf- 4a. Kantinen für Betriebsangehörige oder Angehörige öf- lichen Gründen ist nur in Ausnahmefällen und mit Zustimmung fentlicher Einrichtungen, wobei § 1 Absatz 4 Satz 5 ent- der Leitung der Einrichtung gestattet. Im Falle der Gewährung sprechende Anwendung findet, des Zutritts sind geeignete Vorkehrungen zum Infektionsschutz 5. Ausgabestellen der Tafeln, zu treffen. 6. Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Hörgeräteakustiker, Optiker und Praxen für die medizinische Fußpflege, (4) Personen, die in den vorausgegangenen 14 Tagen in Kontakt 7. Tankstellen, zu einer infizierten Person standen, und Personen mit Anzeichen 8. Poststellen, Banken und Sparkassen sowie Servicestellen von für Atemwegserkrankungen oder mit erhöhter Temperatur ist der Telekommunikationsunternehmen, Zutritt zu den in Absatz 1 und 2 genannten Einrichtungen un- 9. Reinigungen und Waschsalons, tersagt. Wenn diese Personen eine Einrichtung zum Zweck der 10. der Zeitschriften- und Zeitungsverkauf, Behandlung oder Aufnahme betreten wollen, ist vorab das Ein- 11. Raiffeisenmärkte, verständnis der Einrichtung einzuholen. Ausnahmen von Satz 2 12. Verkaufsstätten für Bau-, Gartenbau- und Tierbedarf und dürfen nur in Notfällen gemacht werden. Soweit möglich, sind 13. der Großhandel. auch in diesen Fällen Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen zu ergreifen. Wenn Mischsortimente angeboten werden, dürfen Sortimentstei- le, deren Verkauf nicht nach Satz 1 gestattet ist, verkauft wer- (5) Zur Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung und des den, wenn der erlaubte Sortimentsteil überwiegt; diese Stellen Pflegebetriebs können in der Einrichtung tätige Personen, de- dürfen dann alle Sortimente vertreiben, die sie gewöhnlich auch nen nach Absatz 4 der Zutritt untersagt wäre, nach Abwägung verkaufen. die berufliche Tätigkeit in der Einrichtung unter Beachtung von Wenn bei einer Stelle der verbotene Teil des Sortiments über- Schutzmaßnahmen fortsetzen. Die Entscheidung über die Fort- wiegt, darf der erlaubte Teil allein weiter verkauft werden, wenn setzung der Tätigkeit und die erforderlichen Schutzmaßnahmen eine räumliche Abtrennung möglich ist. Die Ausnahme nach Satz trifft die Einrichtung. 1 gilt nur dann, wenn die Einhaltung der erforderlichen Hygie- nestandards sichergestellt ist. Die Öffnung ist an allen Sonn- und (6) Ausnahmen von den Absätzen 1, 2 und 4 können durch die Feiertagen beschränkt auf den Zeitraum von 12 bis 18 Uhr zuläs- Einrichtungen für nahestehende Personen im Einzelfall, beispiels- sig, sofern eine Öffnung der jeweiligen Einrichtungen an Sonn- weise im Rahmen der Sterbebegleitung oder zur Begleitung ei- und Feiertagen nicht ohnehin schon nach sonstigen Vorschriften nes erkrankten Kindes und unter Auflagen zugelassen werden. zulässig ist. Die Öffnung von Einkaufszentren und Kaufhäusern In Fällen nach Absatz 4 sind zwingend geeignete Maßnahmen ist nur für die in Satz 1 genannten Ausnahmen erlaubt. Das Wirt- zum Schutz vor Infektionen zu ergreifen. schaftsministerium wird ermächtigt, dazu Auflagen festzulegen. (7) Betreuungs- und Unterstützungsangebote im Vor- und Umfeld (4) Dienstleister, Handwerker und Werkstätten können in vollem von Pflege werden, soweit sie als Gruppenangebote durchgeführt Umfang ihrer Tätigkeit nachgehen, soweit sie nicht in Absatz 1 werden, aufgrund einer erhöhten Ansteckungsgefahr, insbeson- genannt sind. dere für die besonders betroffenen vulnerablen Gruppen, einst- weilen eingestellt. Zu den nach Satz 1 eingestellten Angeboten §5 zählen insbesondere: (aufgehoben) 1. Angebote nach § 45c Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Elften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB XI) in Verbindung mit § 6 Ab- §6 satz 1 der Unterstützungsangebote-Verordnung (UstA-VO) Maßnahmen zum Schutz besonders gefährdeter Personen wie a) Betreuungsgruppen (für Personen mit überwiegend ko- (1) Einrichtungen nach § 23 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 3 gnitiven Einschränkungen, z.B. demenziell erkrankte bis 5 IfSG sowie teilstationäre Einrichtungen für Menschen mit pflegebedürftige Menschen) und Pflege- und Unterstützungsbedarf oder mit Behinderungen ein- b) Angebote zur Unterstützung im Alltag wie Freizeitaus- schließlich Kurzzeitpflege dürfen grundsätzlich nicht mehr zu fahrten für behinderte und pflegebedürftige Menschen; Besuchszwecken betreten werden. Hiervon ausgenommen sind 2. Initiativen des Ehrenamtes nach § 45c Absatz 1 Satz 1 Num- 1. Fachkrankenhäuser für Psychiatrie mit Ausnahme der Fach- mer 2 SGB XI in Verbindung mit § 7 UstA-VO, soweit sie als krankenhäuser für Gerontopsychiatrie, Gruppenveranstaltung angelegt sind, und 2. psychosomatische Fachkrankenhäuser sowie 3. Angebote der Selbsthilfe nach § 45d SGB XI in Verbindung 3. kinder- und jugendpsychiatrische Fachkrankenhäuser jeweils mit § 8 UstA-VO. einschließlich der zugehörigen Tageskliniken. (8) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermäch- (2) Stationäre Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Un- tigt, durch Rechtsverordnungen weitere Regelungen zum Schutz terstützungsbedarf oder mit Behinderungen sowie von einem gefährdeter Personen vor einer Infektion mit SARS-Cov-2 zu Anbieter verantwortete ambulant betreute Wohngemeinschaften treffen und die Regelungen in diesem Paragraphen zu ändern. nach dem Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz dürfen grundsätzlich nicht mehr zu Besuchszwecken betreten werden.
6 Ochsenhauser Anzeiger · Ausgabe 13 · 27.03.2020 (9) Über die Zutrittsverbote nach den Absätzen 1 bis 4, ist durch 2. Bekanntmachung vom 20. März 2020 die Einrichtungen in einer vor Zutritt gut sichtbaren Weise, bei- spielsweise durch einen auffälligen Aushang an den Zugangstü- Sitzung des Gemeinderats ren, zu informieren. Die für Dienstag, 31. März 2020, 18:30 Uhr, angekündigte öffent- liche Sitzung des Gemeinderats findet nicht statt. §7 Stadtverwaltung Betretungsverbote Andreas Denzel, Bürgermeister In den in § 1 Absatz 1, § 2 Absatz 1 und § 6 Absatz 1 genann- ten Einrichtungen gilt, soweit deren Betrieb nicht gänzlich ein- Friedhofverband Ochsenhausen-Erlenmoos gestellt wird, ein generelles Betretungsverbot für Personen, die Standsicherheitsprüfung der Grabmale auf den gemeindli- sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten im Ausland oder chen Friedhöfen besonders betroffenen Regionen im Inland nach RKI-Klassifizie- Vom 14.04. bis 17.04.2020 werden die Grabmale auf dem Friedhof rung aufgehalten haben, die Kontakt zu einer infizierten Person Ochsenhausen auf Ihre Standsicherheit überprüft. hatten oder die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur zeigen. Warum bedarf es einer jährlichen Standsicherheitsprüfung? Frost, Regen, Senkungen und Einwirkungen von Wurzelwerk kön- (2) (aufgehoben) nen die Standsicherheit von Grabmalen erheblich beeinträchtigen, ohne dass sichtbare Schäden entstehen. Ist ein Grabmal lose, §8 kann der Druck einer Hand oder das kurze Festhalten bei Pflanzar- Weitere Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz beiten genügen, um den Stein ins Wanken oder zum Umsturz zu Das Recht der zuständigen Behörden, weitergehende Maßnah- bringen. Jährlich ereignen sich bundesweit rund 100 Unfälle, men zum Schutz vor Infektionen zu erlassen, bleibt von dieser welche auf lose Grabmale – die zum Teil mehrere hundert Kilo Verordnung unberührt. Für den Erlass von Maßnahmen nach dem wiegen – zurückzuführen sind. Infektionsschutzgesetz ist das Sozialministerium zuständige oberste Polizeibehörde. Das Sozialministerium übt die Fachauf- Rechtsgrundlage sicht für Maßnahmen der nach § 1 Absatz 6 der Verordnung des Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BHG) müssen Sozialministeriums über Zuständigkeiten nach dem Infektions- die Friedhofsträger im Rahmen Ihrer Verkehrssicherungspflicht schutzgesetz zuständigen Ortspolizeibehörden aus. zumindest einmal im Jahr die Standfestigkeit der Grabmale über- prüfen. Die Prüfung hat gemäß der Unfallverhütungsvorschrift §9 VSG 4.7 der Gartenbau-Berufsgenossenschaft zu erfolgen. Inkrafttreten Ablauf der Prüfung: Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Bloßes „Rütteln“ am Grabstein reicht nicht aus, um die Forde- Gleichzeitig tritt die Corona-Verordnung vom 16. März 2020 au- rungen der Unfallverhütungsvorschrift zu erfüllen. ßer Kraft. Mit der technischen Prüfung wurde ein sachkundiges Unterneh- men beauftragt, um eine rechtssichere Kontrolle für jedes Grab- § 10 mal, angepasst an dessen Konstruktion, zu gewährleisten. Die Außerkrafttreten Prüfung der Standfestigkeit dauert pro Grabmal nur wenige Sekun- (1) Diese Verordnung tritt am 15. Juni 2020 außer Kraft. den. Die Nutzungsberechtigten beanstandeter Grabmale werden von der Friedhofsverwaltung angeschrieben, um die Befestigung (2) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermäch- des Grabmals und Beseitigung der Gefahrenlage zu veranlassen. tigt, den Termin des Außerkrafttretens zu ändern. Sicherheit hat hierbei oberste Priorität. Im Rahmen der Standsicherheitsprüfung beurteilt der Prüfer, ob Stuttgart, den 17. März 2020 von einem Grabmal akute Unfallgefahren ausgehen. Sollte von einem Grabstein eine akute Gefahr ausgehen, dann muss der Die Regierung des Landes Baden-Württemberg: Prüfer den Grabstein sichern. Die Kosten für diese akute Siche- Kretschmann rung sind vom Nutzungsberechtigten der Grabstelle zu bezahlen. Strobl Sitzmann Ansonsten werden die Nutzungsberechtigen über evtl. Mängel schriftlich benachrichtigt. Die Mängel sind dann innerhalb einer Dr. Eisenmann Bauer angemessenen Frist zu beheben. Untersteller Dr. Hoffmeister-Kraut Lucha Hauk Wolf Hermann Erler Das Rathaus __________ informiert 1 nichtamtliche konsolidierte Fassung nach Erlass der Zweiten Ver- ordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung Notdienst der Apotheken vom 22. März 2020 (notverkündet gemäß § 4 des Verkündungs- gesetzes und abrufbar unter https://stm.baden-wuerttemberg. Freitag, 27.03.2020 de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/landesregierung-be- Schloss-Apotheke Warthausen schliesst-massnahmen-gegen-die-ausbreitung-des-coronavirus/) Tel.: 07351 - 1 77 37, Brauerstr. 3
Ausgabe 13 · 27.03.2020 · Ochsenhauser Anzeiger 7 Samstag, 28.03.2020 Wasser- und Abwassergebühren Fünf-Linden-Apotheke Tel.: 07351 - 82 70 77, Fünf Linden 29 Abschlag für die Monate Januar bis März 2020 Am 31.03.2020 wird der 1. Abschlag 2020 für die Wasser- und Sonntag, 29.03.2020 Abwassergebühren zur Zahlung fällig. Die Höhe dieses Abschla- Kloster-Apotheke Ochsenhausen ges ist aus der Jahresendabrechnung 2019 bzw. einer gesondert Tel.: 07352 - 9 11 20, Bahnhofstr. 6 ergangenen Abschlagsmitteilung ersichtlich. Bescheide werden St. Uta-Apotheke Uttenweiler hierfür keine zugestellt. Tel.: 07374 - 13 03, Hauptstr. 10 Wir bitten diejenigen Zahlungspflichtigen, die sich nicht am SEPA-Lastschriftverfahren beteiligen, die fälligen Beträge unter Montag, 30.03.2020 Angabe des Kassenzeichens auf eines der Konten der Stadtkasse Stadt-Apotheke Biberach zu überweisen. Tel.: 07351 - 1 50 30, Marktplatz 47 Sofern der Stadtkasse Ochsenhausen ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, wird die Rate vom jeweiligen Bankkonto abgebucht. Dienstag, 31.03.2020 Apotheke Waniek Ummendorf Großprojekt der Öchsle Schmalspurbahn Tel.: 07351 - 3 48 60, Riedweg 2 in Ochsenhausen ist unterbrochen Mittwoch, 01.04.2020 Arbeiten im Lokschuppen wegen Corona-Krise vorläufig einge- Wieland-Apotheke Biberach stellt Tel.: 07351 - 26 06, Berliner Platz 1 Bis vor wenigen Tagen ist in den beiden Lokschuppen in Wart- hausen und Ochsenhausen mit vollem Elan gearbeitet worden. Donnerstag, 02.04.2020 Jetzt musste aufgrund der Corona-Krise die Arbeit vorläufig ein- Apotheke am Adlerplatz gestellt werden. Tel.: 07351 - 82 96 82, Biberacher Str. 102 In Ochsenhausen werden hauptsächlich Arbeiten an Wagen aus- geführt, die Lokomotiven sind alle in Warthausen stationiert. Dort Freitag, 03.04.2020 werden auch die aufwendigen Hauptuntersuchungen mit Erfolg Apotheke im Ärztehaus Biberach über die Bühne gebracht. Ein Dutzend ehrenamtlicher Helfer ha- Tel.: 07351 - 1 80 00 18, Zeppelinring 7 ben in den vergangenen Wochen und Monaten dafür gesorgt, dass die Lokomotive 99 788 „Berta“ bereit für den Saisonbeginn ist. Noch stehen hier aber die notwendigen Restarbeiten aus. Doch Altersjubilare zurück in den Lokschuppen nach Ochsenhausen. Das derzeitige Großprojekt dort ist der original württembergi- Hildegard Locher, Hattenburg sche Personenwagen Stg 132. Der Wagen Stg 132 wurde 1896 27.03.1940 80. Gebutstag von der Maschinenfabrik Esslingen für das ehemalige „Buchauer Zügle“, von Bad Schussenried nach Bad Buchau, ab 1916 bis Für das neue Lebensjahr wünschen wir unseren Jubilaren, auch Riedlingen, gebaut. Der Waggon hat 48 Sitzplätze mit drei Ab- denjenigen, die nicht genannt werden, alles Gute, besonders teilen, ursprünglich unterteilt in die zweite Klasse Raucher und Gesundheit! Nichtraucher sowie die dritte Klasse. „Das ist eine besondere Herausforderung, der wir uns aber sehr gerne stellen“, sagt Bernhard Günzl, der das Projekt Stg 132 mit großem Engagement leitet und die Arbeiten der ehrenamt- Besuche der Alters- und Ehejubilare lichen Mitarbeiter im Lokschuppen Ochsenhausen koordiniert. Sehr geehrte Alters- und Ehejubilare, Der Aufbau des Wagens wurde in den vergangenen Monaten aufgrund der Verbreitung des Corona-Virus‘ werden Ihnen Bür- komplett zerlegt, die Teile dokumentiert und ein Seitenwand- germeister Andreas Denzel und die Ortsvorsteher Karl Wohnhas segment als Muster eingelagert. Zudem muss das Fachwerk kom- und Georg Keller zunächst bis zum 19. April 2020 nicht mehr plett neu aus Eichenholz gefertigt werden. Das Dach war teil- persönlich gratulieren. Dies ist notwendig, um Sie zu schützen weise schon eingebrochen und muss völlig neu gebaut werden. sowie die Ausbreitung und Ansteckungsgefahr so weit als mög- Die Spriegel sind in Leimbinder-Bauweise schon fertiggestellt. lich zu minimieren und zu verlangsamen. Wir sind sicher, dass Sie Verständnis dafür haben. Weitere ganz spezielle Arbeiten sind an dem historischen Wagen Ihre Stadtverwaltung notwendig: Zahlreiche Blechteile wie die Verkleidungen der Büh- nentüren sind durchgerostet und müssen ebenfalls ausgetauscht werden. Verbogene Teile wie Trittbretter und ähnliches mussten gerichtet werden. Der Rahmen wird anschließend entrostet und Veranstaltungskalender lackiert. „Ein paar noch gut erhaltene Elemente der Seiten sollen aufgearbeitet und wieder verwendet werden“, freut sich Günzl In Ochsenhausen und den Teilorten finden aufgrund der von der und fügt hinzu: „Die Stirnseiten und Zwischenwände können er- Landesregierung Baden-Württemberg beschlossenen Maßnahmen halten werden und werden originalgetreu restauriert.“ gegen die Ausbreitung des Corona-Virus‘ bis auf weiteres keine Wenn die Arbeiten abgeschlossen sind, werden auch wieder acht Veranstaltungen mehr statt. Sitzplätze im Freien auf den Plattformen zur Verfügung stehen. Aktuelle Mitteilungen finden Sie auf der Homepage der Stadt Benny Bechter, Vorsitzender des Öchsle Schmalspurbahn Vereins, Ochsenhausen unter www.ochsenhausen.de. ist schon gespannt auf die Fertigstellung des Wagens. „Wir freuen uns, in naher Zukunft mit dem Wagen 132 ein weiteres württem-
8 Ochsenhauser Anzeiger · Ausgabe 13 · 27.03.2020 bergisches Originalfahrzeug bei uns in Betrieb nehmen zu kön- Gewerbevereins. Teilnehmer, deren Bilder veröffentlicht werden, nen. Bis dahin ist allerdings noch einiges an Arbeit notwendig.“ erhalten als kleines Dankeschön einen Einkaufsgutschein des Während der Wintermonate wurden in Ochsenhausen außerdem Gewerbevereins Ochsenhausen. Arbeiten auch an anderen Wagen erledigt. Am Fahrradwagen Zusätzlich werden in Zusammenarbeit mit der Kreissparkasse und wurde etwa die Verbretterung an den Schiebetüren neu gemacht, dem Gewerbeverein Ochsenhausen die besten Fotos bei einer der Wagen soll auch noch einen neuen Anstrich bekommen. Im Ausstellung in der Kreissparkasse vorgestellt und von einer Jury Speisewagen wurden die Bühnen neu gebaut sowie die Theke prämiert. Dem Sieger winkt dabei ein Preisgeld von 250 Euro. Die und Teile der Inneneinrichtung repariert. zweiten und dritten Preise betragen 150 und 100 Euro. Aber auch diese Arbeiten sind jetzt eingestellt worden. Wann es in Ochsenhausen im Lokschuppen mit den Arbeiten weitergehen Fundamt Ochsenhausen wird, kann zum derzeitigen Zeitpunkt niemand genau sagen. „Wir hoffen natürlich wie alle, dass die Corona-Krise bald vorbei geht, aber die Gesundheit aller steht im Vordergrund“, sagt Ben- Fundamt Ochsenhausen ny Bechter. So ist derzeit natürlich auch noch nicht klar, ob das Beim Fundamt Ochsenhausen wurde Öchsle wie geplant am 1. Mai in die neue Saison starten kann. - eine Drohne INFO: Weitere Infos unter www.oechsle-bahn.de abgegeben. Der Eigentümer kann sich während der üblichen Sprechzeiten telefonisch unter 07352 9220-25 bei der Stadtverwaltung Och- senhausen melden. Ortsverwaltung Reinstetten Standsicherheitsprüfung der Grabmale auf den Friedhöfen Reinstetten und Laubach Vom 14.04. bis 17.04.2020 werden die Grabmale auf den Friedhö- fen Reinstetten und Laubach auf Ihre Standsicherheit überprüft. Warum bedarf es einer jährlichen Standsicherheitsprüfung? Frost, Regen, Senkungen und Einwirkungen von Wurzelwerk kön- nen die Standsicherheit von Grabmalen erheblich beeinträchtigen, ohne dass sichtbare Schäden entstehen. Ist ein Grabmal lose, kann der Druck einer Hand oder das kurze Festhalten bei Pflanzar- beiten genügen, um den Stein ins Wanken oder zum Umsturz zu bringen. Jährlich ereignen sich bundesweit rund 100 Unfälle, welche auf lose Grabmale – die zum Teil mehrere hundert Kilo wiegen – zurückzuführen sind. Rechtsgrundlage Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BHG) müssen die Friedhofsträger im Rahmen Ihrer Verkehrssicherungspflicht zumindest einmal im Jahr die Standfestigkeit der Grabmale über- prüfen. Die Prüfung hat gemäß der Unfallverhütungsvorschrift VSG 4.7 der Gartenbau-Berufsgenossenschaft zu erfolgen. Ablauf der Prüfung: Bloßes „Rütteln“ am Grabstein reicht nicht aus, um die Forde- rungen der Unfallverhütungsvorschrift zu erfüllen. Mit der technischen Prüfung wurde ein sachkundiges Unterneh- Fotowettbewerb „Ochsenhausen erleben“ men beauftragt, um eine rechtssichere Kontrolle für jedes Grab- mal, angepasst an dessen Konstruktion, zu gewährleisten. Die Die besten Fotos werden prämiert Prüfung der Standfestigkeit dauert pro Grabmal nur wenige Sekun- Für die Bürgerbroschüre „Ochsenhausen erleben 2021“ hat die den. Die Nutzungsberechtigten beanstandeter Grabmale werden Stadtverwaltung wieder einen Fotowettbewerb für alle Hobby- von der Friedhofsverwaltung angeschrieben, um die Befestigung fotografen ausgelobt. Wer mit einem Foto im neuen Heft dabei des Grabmals und Beseitigung der Gefahrenlage zu veranlassen. sein möchte, sollte mit der Kamera in und um Ochsenhausen Sicherheit hat hierbei oberste Priorität. auf die Pirsch gehen. Ob Land und Leute, Kultur und Brauch- Im Rahmen der Standsicherheitsprüfung beurteilt der Prüfer, ob tum, Architektur oder die heimische Natur: Der fotografischen von einem Grabmal akute Unfallgefahren ausgehen. Sollte von Fantasie sind keine Grenzen gesetzt. Einsendeschluss ist der einem Grabstein eine akute Gefahr ausgehen, dann muss der 30. September 2020. Bis zu diesem Termin müssen die Fotos Prüfer den Grabstein sichern. Die Kosten für diese akute Siche- per E-Mail bei der Stadtverwaltung unter der Adresse „welte@ rung sind vom Nutzungsberechtigten der Grabstelle zu bezahlen. ochsenhausen.de“ eingegangen sein. Mit der Einsendung ertei- Ansonsten werden die Nutzungsberechtigen über evtl. Mängel len die Fotografen die Erlaubnis zur Veröffentlichung ihrer Bil- schriftlich benachrichtigt. Die Mängel sind dann innerhalb einer der in den städtischen Medien sowie auf der Erlebnisplattform angemessenen Frist zu beheben. www.rroxi.de und den dazugehörigen Social-Media-Kanälen des
Ausgabe 13 · 27.03.2020 · Ochsenhauser Anzeiger 9 Bürgersprechstunde von Ortsvorsteher Georg Keller Hintergrundinformationen: Die Bürgersprechstunde von Ortsvorsteher Georg Keller entfällt Im Regierungsbezirk Tübingen gibt es 643 bestätigte Fälle mit aufgrund der Schließung der Ortsverwaltung bis voraussichtlich Sars-CoV-2, zwei Todesfälle (Stand 21.3.2020, 8:00 Uhr). 19. April 2020. Das Ministerium für Soziales und Integration, das Ministerium Sie können Herrn Keller gerne telefonisch unter Telefon 07352 für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau sowie das Ministerium 51431 oder per E-Mail info@kellertechnik.com kontaktieren. für Kultus, Jugend und Sport geben auf ihren Internetseiten Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Corona und den Fol- Regierungspräsidium Tübingen verstärkt gen. Das Robert Koch-Institut informiert auf www.rki.de über die Viruserkrankung, die aktuelle Lage, Risikogebiete und wie sein Krisenmanagement und richtet man sich davor schützen kann. Konkrete Fragen zu Corona für Corona-Arbeitsstab ein Reiserückkehrer, zu Quarantäne oder zu Tests auf das Coronavirus können die Gesundheitsämter der Landratsämter oder das Lan- Regierungspräsident Klaus Tappeser: „Unser oberstes Ziel desgesundheitsamt Baden-Württemberg beantworten. ist, die Menschen im Regierungsbezirk vor den Gefahren des Das Regierungspräsidium Tübingen stellt unter www.rp-tuebin- Virus bestmöglich zu schützen und die Versorgung der Bevöl- gen.de sowie auf dem jeweiligen Facebook und Twitter-Kanal kerung sicherzustellen.“ Informationen für den Regierungsbezirk Tübingen zur Verfügung Das Regierungspräsidium arbeitet seit Beginn der Ausbreitung des Coronavirus in Baden-Württemberg eng mit allen zuständi- gen Behörden und Institutionen zusammen, um die Gesundheit und die Versorgung der Menschen im Regierungsbezirk sicher- zustellen. Aufgrund der zunehmenden Dynamik wird ab sofort Umwelt aktuell ein Corona-Arbeitsstab eingerichtet, der Bürgerinnen und Bür- gern, Behörden und Wirtschaftstreibenden für Fragen werktags ab kommenden Dienstag unter Telefon 07071/757-0 oder per E-Mail mit dem Betreff „Corona“ unter poststelle@rpt.bwl.de Energieagentur zur Verfügung steht. „Wir sind übergeordnete Katastrophenschutz-, Gesundheits- und Schulbehörde und waren bisher vor allem in einer koordinieren- Energieagentur Biberach und Energieberatung der Verbrau- den Rolle aktiv. Inzwischen erreichen aber auch uns immer mehr cherzentrale weiten Telefonberatung aus Anfragen aus der Bevölkerung und von Unternehmen. Dabei Aufgrund der aktuellen Lage und um die Ausbreitung des Coro- geht es unter anderem um gesundheitliche Themen, um Fragen na-Virus einzudämmen, müssen derzeit persönliche Beratungen zu den Ausnahmeregelungen für Arbeitszeiten im Einzelhandel, und Check-Termine ausfallen oder deutlich verschoben werden. um die Marktüberwachung von Desinfektionsmitteln und per- Um Verbraucher weiterhin in Energiefragen zu unterstützen, be- sönlicher Schutzausrüstung, um die Erstaufnahmeeinrichtungen raten die Energieexperten der Verbraucherzentrale Baden-Würt- für Geflüchtete oder die Entschädigung von Betrieben nach dem temberg und der Energieagentur Biberach verstärkt telefonisch Infektionsschutzgesetz”, so Regierungspräsident Klaus Tappeser. oder online. Ratsuchende, die bereits einen persönlichen Termin Um als Ansprechpartner noch besser für die Bevölkerung, Wirt- vereinbart haben, werden kontaktiert, um Alternativen über an- schaftstreibende und Behörden zur Verfügung zu stehen, richtet dere Beratungswege zu finden. das Regierungspräsidium Tübingen ab sofort einen Corona-Ar- Die Erreichbarkeit der Telefonberatung wurde ausgebaut: bun- beitsstab ein. Anfragen werden dort zentral gebündelt und per desweit unter 0800 - 809 802 400 (kostenlos) und unter 07351 E-Mail oder ab kommenden Dienstag werktags telefonisch beant- - 37 23 74 zum Ortstarif bei der Energieagentur Biberach. Die wortet. Das Ziel ist es, die Anliegen und Fragen schnellstmöglich Online-Energieberatung ist kostenlos und erreichbar unter www. zu klären. Das Regierungspräsidium bittet aber um Verständnis, verbraucherzentrale-energieberatung.de. dass dies in der aktuellen Situation nicht immer sofort möglich Zusätzlich bietet die Energieberatung der Verbraucherzentrale ist. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten auf Hochtou- kostenlose Online-Vorträge an. Die nächsten Termine sind: ren und Dank der Ausweitung von Telearbeit, dem Arbeiten in 24.03.2020 von 18:00 - 19:00 Uhr: Schichten und deutlich erhöhten Schutz- und Hygienemaßnah- Solarwärmeanlagen: Steck die Sonne ein! Solarstrom von men ist das Regierungspräsidium trotz dem Coronavirus für die Balkon und Terrasse Menschen im Regierungsbezirk im Einsatz. 30.04.2020 von 17:30 - 18:15 Uhr: „Ich danke allen, die im Moment über ihre Grenzen hinaus die Aktuelle Fördermittel fürs Haus (insbesondere Heizungstausch, Grundversorgung und die medizinische Betreuung der Menschen energetische Sanierung) durch Flexibilität und kreatives Handeln gewährleisten. Wir sind Die Anmeldung ist möglich unter im Regierungsbezirk gut aufgestellt und werden diese Krise be- www.verbraucherzentrale-energieberatung.de/veranstaltungen/ wältigen. Ich appelliere an die Verantwortlichen in den Landkrei- Weitere Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-ener- sen und Kommunen, besonnen und verantwortungsbewusst zu gieberatung.de. Die Bundesförderung für Energieberatung der agieren und keine Alleingänge zu praktizieren. Die Landesregie- Verbraucherzentrale erfolgt durch das Bundesministerium für rung hat die Lage fest im Blick und wird entschlossen handeln, Wirtschaft und Energie. wo immer dies notwendig ist,” so Klaus Tappeser. Das Regierungspräsidium ruft dazu auf, sich selbst und besonders ältere Menschen zu schützen. Jeder kann seinen Teil dazu bei- tragen, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, zu Hause zu bleiben und dringend aufgefordert, keine Versammlungen oder Feierlichkeiten auf öf- fentlichen Plätzen abzuhalten.
10 Ochsenhauser Anzeiger · Ausgabe 13 · 27.03.2020 Allen Gewählten ein herzliches Vergelt`s Gott für ihre Bereit- Kirchliche schaft sich in der Kirchengemeinde St. Josef einzubringen und viel Freude und Erfolg für ihre neue Aufgabe. Nachrichten Der Wahlausschuss St. Josef Mittelbuch Auszählung der Kirchengemeinderatswahl in Ochsenhausen Seelsorgeeinheit St. Benedikt Bis Sonntag, 22. März 2020, konnten die Wahlberechtigen der Kirchen- Ochsenhausen-Erlenmoos, gemeinde St. Georg Ochsenhausen-Erlenmoos per Briefwahl wählen. Wegen dem Ausbruch des Corona-Viruses wurde die Auszählung der Mittelbuch, Bellamont, Rottum, Wahl verschoben. Sie findet voraussichtlich am 4. April 2020 statt. Steinhausen a. d. Rottum Wir bitten um Kenntnisnahme und Verständnis für die Verschie- bung der Wahlauszählung. Max Herold, Bruno Gerner, Gebet in Familie und als Hauskirche Vorsitzender des Wahlausschusses Stv. Vorsitzender des Liebe Gemeindemitglieder der Seelsorgeeinheit St. Benedikt, Wahlausschusses besondere Situationen erfordern besondere Lösungen. Aufgrund des Ausnahme-zustandes und augenblicklichen Versammlungsver- Glocken läuten um 19.00 Uhr bots zur Verlangsamung der Ausbreitung des Corona-Virus, sind Die Coronakrise belastet uns alle zutiefst. Mit dem Gebetsflyer, bis 19. April 2020 alle Gottesdienste abgesagt. Nichts desto trotz welcher mit dem Benediktsboten an alle Haushalte unserer Seel- lade ich Sie alle persönlich ein zu beten oder sich in Familie und sorgeeinheit verteilt wurde, laden wir Sie zum persönlichen Gebet Hausgemeinschaft im kleinen Rahmen zu treffen und gemein- - miteinander in geistiger Verbundenheit – ein. sam zu beten oder eine kleine Wort-Gottes-Feier zu gestalten, Die Flyer können auch noch weiter bestellt werden. vor allem am Sonntag. Wir werden Ihnen jede Woche die Sonn- Täglich um 19.00 Uhr werden alle Glocken der Kirchen unserer tagstexte und Gebetsimpulse zur Verfügung stellen. Auch in der Seelsorgeeinheit läuten. Sie sollen zum persönlichen Gebet ein- Homepage sind sie zu finden: www.st-benedikt-ochsenhausen.de laden und ein stärkendes und verbindendes Zeichen für unsere Stehen wir auch weiterhin als glaubende Gemeinschaft und pil- Seelsorgeeinheit in dieser schwierigen Zeit sein. gerndes Gottesvolk zusammen und bitten wir Gott, dass er uns In dieser Zeit müssen wir uns in der pastoralen Arbeit auf alter- Kraft gebe in dieser Not und sie von uns letztlich abwende. native Formen stützen. Verbreiten Sie bitte dieses Angebot und Material auch in Ihrem Daher möchten wir Sie auf folgende Angebote aufmerksam ma- Umfeld weiter – Danke! chen: Ihnen allen viel Zuversicht und Gottvertrauen – einen gesegne- Gottesdienste anschauen und mitverfolgen können Sie auf der ten Sonntag und eine ebenso gesegnete Woche! Homepage unserer Diözese unter www.drs.de. Auch wir überlegen Ihr gerade, ob wir dies auch aus einer unserer Kirchen tun können. Dekan Sigmund F.J. Schänzle Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gibt es die Web- site www.wir-sind-da.online. Hier gibt es viele Ideen, Aktionen Ergebnisse der Wahl des Kirchengemeinderats am 22. März die vom Smartphone, Tablet... aus mitverfolgt werden können. 2020 in Mittelbuch „Kirche im Kleinen - Kirche als Familie“ Im Rahmen des Fa- Die Kirchengemeinde St. Joseph Mittelbuch hat mit einer Wahl- milienforums unserer Seelsorge-Einheit gibt es ab dem 28. März beteiligung von über 41 Prozent die Mitglieder des neuen Kir- 2020 die Möglichkeit, zuhause Gottesdienst zu feiern. Hierzu chengemeinderates gewählt. erhalten Sie per E-Mail Materialien zur Verfügung gestellt. Wer Allen Wählern ein Dankeschön für ihre Unterstützung. noch nicht im E-Mail-Verteiler des Familienforums ist, kann sich Hiermit wird das vom Wahlausschuss festgestellte Ergebnis der gerne unter Robert.Gerner@drs.de melden. Kirchengemeinderatswahl bekannt gegeben: Wie in den letzten Jahren gibt es auch eine kleine WhatsApp, 1. Die Zahl der Wahlberechtigten: 714 Telegram-Aktion aufs Handy. 2. Die Zahl der Wähler/-innen: 294 Besonders in dieser Zeit wollen wir Familien auch diese Form 3. Die Zahl der gültigen Stimmzettel: 274 anbieten vom 01. April bis Ostern. Einfach folgende Nummer 4. Die Zahl der ungültigen Stimmzettel 1 abspeichern 0151/52221814 und eine Nachricht senden und 5. Die Zahl der ungültig zurückgewiesenen Wahlbriefe: 19 ihr seid dabei! 6. Die Zahl der gültigen Stimmen: 2516 Damit Sie zuhause die Liturgien der Sonn- und Ostertage lesend mit feiern können stellen wir Wortgottesdienstfeiern, so wie Namen der Gewählten mit Stimmenzahl: eine Bußfeier über unsere Homepage www.st-benedikt-ochsen- Name Stimmen hausen.de. zur Verfügung. Wer die Zeit des ‚Zu-Hause-Bleibens‘ 1. Heine, Marlies 254 dazu nutzen will sein Glaubenswissen zu vertiefen, findet dort 2. Schiele, Stefanie 228 auch ein Kursangebot zu Bibel und Glaubensfragen. 3. Rehm, Sabine 226 Alle Texte können Sie auch als Mail oder Post-Brief bestellen: 4. Bogenrieder-Renz, Anita 217 telefonisch (s.o.) bzw. PR@Bisch.eu 5. Kekeisen, Daniela 217 Seelsorgerliches Gespräch: Dafür steht Ihnen unser Pastoral- 6. Renz, Claudia 213 team gerne zur Verfügung. Melden Sie sich hierzu bitte telefo- 7. Kramer, Wolfgang 212 nisch oder per E-Mail bei einem unserer Pfarrbüros. 8. Frisch, Andrea 206 Wir wünschen Ihnen für die kommende Zeit viel Kraft, Ausdauer 9. Benz, Daniela 199 und Geduld. Allen voran aber Gesundheit! Allen Kranken wünschen 10. Ries, Daniel 194 wir Gottes Kraft und Beistand! 11. Göppel, Simon 179 Zusammenzustehen in Zeiten, in denen man Nähe meiden muss, 12. Mayer, Tanja 162 ist eine Herausforderung für uns alle.
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