ANZEIGER - Stadt Ochsenhausen

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ANZEIGER - Stadt Ochsenhausen
Ochsenhauser
                             ANZEIGER
  Nr. 13 / 2020                       Mitteilungsblatt der Stadt Ochsenhausen                                 27. März 2020
                                                                    „Allen Personen, die leichte grippale Symptome aufweisen, emp-
        Vorgezogener                                                fehlen wir, zuhause zu bleiben und sozialen Kontakte auf ein
                                                                    Mindestmaß zu reduzieren. Außerdem sollen auch die Personen im

      Redaktionsschluss                                             Umfeld informiert werden. Auch ihnen wird angeraten, ihre sozi-
                                                                    alen Kontakte deutlich zu reduzieren.“ Sollte sich der Krankheits-
                                                                    verlauf verschlimmern, dann rät Dr. Spannenkrebs sich telefonisch
     Sehr geehrte Autoren,                                          mit dem Hausarzt oder dem hausärztlichen Notdienst unter der
                                                                    Telefonnummer 116117 in Verbindung zu setzen. Hausärzte, die
     aufgrund der Osterfeiertage werden folgende                    nicht selber testen können, melden konkrete Verdachtsfälle beim
     Redaktionsschlüsse vorgezogen:                                 Gesundheitsamt. Die Betroffenen erhalten dann von dort einen
     Veröffentlichung           09.04.2020                          Termin für einen Abstrich.
     Redaktionsschluss          06.04.2020, 11:00 Uhr               Die neusten Entwicklungen und die Änderungen im Testverfahren
                                                                    hat Landrat Dr. Heiko Schmid mit allen Bürgermeisterinnen und
     Wir bitten um Beachtung                                        Bürgermeistern in einer Telefonkonferenz am Montag besprochen.
     und wünschen schöne Osterfeiertage,                            „Eine Telefonkonferenz mit über 40 Teilnehmerinnen und Teilneh-
     Der Verlag
                                                                    mern ist eine echte Herausforderung. Die Rückmeldungen waren
                                                                    sehr positiv. Wir haben uns darauf verständigt, bei Bedarf und
                                                                    auch in regelmäßigen Abständen wieder in Telefonkonferenzen
                                                                    auszutauschen, die nächste steht bereits heute in einer Woche
   Die Sommerzeit beginnt                                           an“, so Landrat Dr. Heiko Schmid“,
                                                                    Im Hinblick auf die noch ausstehenden rund 270 Testergebnisse
                         In der Nacht Samstag, 28. März, auf        teilt er mit, das betroffene Labor habe mittlerweile mitgeteilt,
                         Sonntag, 29. März 2020, beginnt wie-       dass die Proben noch zu verwenden seien. „Diese Klarheit durch
                         der die Sommerzeit.                        das Labor hätte ich mir am Sonntag gewünscht. Wir hätten uns
                                                                    damit viel Ärger und verunsicherte Menschen erspart. Trotzdem
                         Die Uhren werden um 2.00 Uhr um            haben wir bei 20 Personen vorsichtshalber eine Nachtestung vor-
                         eine Stunde vorgestellt auf 3.00 Uhr.      genommen. Auch das ist eine Empfehlung des Labors.“
                         Bitte denken Sie daran!

                                                                     Weitere Termine wegen des Corona-Virus‘
                                                                     abgesagt
 Corona
 RKI ändert Empfehlungen für Testverfahren                          Stadtverwaltung untersagt Maibaum-Aufstellen
                                                                    Die Stadtverwaltung hat angeordnet, dass das traditionelle Auf-
Über das Sozialministerium Baden-Württemberg wurde das Ge-          stellen von Maibäumen in diesem Jahr nicht stattfindet. Hinter-
sundheitsamt informiert, dass das Robert-Koch-Institut (RKI)        grund der Entscheidung ist, dass sich alle Länder darauf verstän-
seine Empfehlungen für die Diagnostik und das Testverfahren         digt hatten, dass vorerst bis zum 19. April keine Versammlungen
auf das Coronavirus angepasst hat. Hintergrund dafür ist, dass      stattfinden dürfen und die sozialen Kontakte auf das absolut Not-
mittlerweile von grundsätzlichen Übertragungsrisiken innerhalb      wendige reduziert werden müssen. Da beim Kranzen des Baum-
Deutschlands auszugehen ist und der Fokus nicht mehr auf die        schmucks viele Personen auf engem Raum zusammenarbeiten,
Rückkehr aus einem Risikogebiet gelegt wird. Hinzu kommen die       hat die Stadt entschieden, dies in diesem Jahr nicht zuzulas-
endlichen Testkapazitäten in den einzelnen Laboren. „Nach den       sen. „Wir sind uns bewusst, dass damit auf ein lieb gewordenes
neusten Empfehlungen des RKI sollen Personen getestet werden,       Stück Tradition verzichtet werden muss, aber wir hoffen auf Ihr
die eine Symptomatik wie beispielsweise Fieber, Verdacht auf eine   Verständnis,“ so Bürgermeister Denzel in einem Brief an die ört-
Lungenentzündung oder Halsschmerzen aufweisen und bei denen         lichen Maibaumgruppen.
der behandelnde Arzt an eine Erkrankung an Covid-19 denkt, weil     Ebenso hat die Verwaltung beschlossen, den jährlichen Georgi-
sich die Symptomatik anderweitig nicht erklären lässt oder weil     markt, der am 27. April stattfinden sollte, abzusagen. „Wir können
ein Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Fall bis maximal 14       derzeit das Risiko der weiteren Verbreitung des Corona-Virus nur
Tage vor Erkrankungsbeginn stattgefunden hat“, sagt Dr. Monika      verhindern, wenn wir alle Kontakte auf das absolut Notwendige
Spannenkrebs, Leiterin des Kreisgesundheitsamtes.                   reduzieren. Mit der frühzeitigen Bekanntgabe wollen wir auch
Unabhängig davon werden auch Risikopatienten wie zum Beispiel       den Marktbeschickern Planungssicherheit bieten,“ erklärt Bür-
ältere Patienten, vorerkrankte Menschen oder Personen, die in der   germeister Denzel die Absage.
Pflege, in einer Arztpraxis oder in einem Krankenhaus arbeiten,     Die aktuellen Fallzahlen in Ochsenhausen sind mit Stand vom
getestet, wenn es im Einzelfall zum Ausschluss einer Infektion      23. März wie folgt: sieben infizierte Personen und 25 Kontakt-
mit dem Coronavirus wichtig ist.                                    personen, die in häuslicher Quarantäne sind.
ANZEIGER - Stadt Ochsenhausen
2                                                                Ochsenhauser Anzeiger · Ausgabe 13 · 27.03.2020

    Wichtige Rufnummern
                                                                            Amtliche
Bereitschaftsdienste
Ärztlicher Bereitschaftsdienst an den Wochenenden und                   Bekanntmachungen
Feiertagen und außerhalb der Sprechstunden: Tel. 116117
(Unter dieser Nummer erreichen Sie auch den zahnärztlichen,
kinderärztlichen und den augenärztlichen Notfalldienst.)
                                                                 Verordnung der Landesregierung über infek-
Montag bis Freitag 9 bis 19 Uhr: docdirekt – Kostenfreie On-     tionsschützende Maßnahmen gegen die Aus-
linesprechstunde von niedergelassenen Haus- und Kinderärzten,    breitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Ver-
nur für gesetzlich Versicherte                                   ordnung - CoronaVO)1
                unter 0711 96589700 oder www.docdirekt.de
                                                                                      vom 17. März 2020
Notruf                                                                       (in der Fassung vom 22. März 2020)
Polizei                                                110
Polizeiposten Ochsenhausen                    07352 202050      Aufgrund von § 32 in Verbindung mit den § 28 Absatz 1 Satz
Feuerwehr/Notarzt/Rettungsdienst                       112      1 und 2 und § 31 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20.
Krankentransporte                              07351 19222      Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 1 des Ge-
                                                                setzes vom 10. Februar 2020 (BGBl. I S. 148) geändert worden
Soziale Dienste, Pflege und Betreuung                           ist, wird verordnet:
Ökumenische Sozialstation Rottum-Rot-Iller 07352 92300
Nachbarschaftshilfe Ochsenhausen              07352 2266
                                                                                              §1
Nachbarschaftshilfe Reinstetten            07352 923017
                                                                Einstellung des Betriebs an Schulen, Kindertageseinrichtungen
Nachbarschaftshilfe Mittelbuch                07352 3446
Unsere Brücke Ochsenhausen                 07351 551220                          und Kindertagespflegestellen
Hospizgruppe Ochsenhausen/Illertal            08395 1066        (1) Bis zum Ablauf des 19. April 2020 sind
                                         oder 07354 7636        1. der Unterrichtsbetrieb sowie die Durchführung außerunter-
Caritas Biberach                            07351 50050             richtlicher und anderer schulischer Veranstaltungen an den
Haushaltshilfe & Familienpflege            07352 923033             öffentlichen Schulen, Schulkindergärten, Grundschulförder-
                                                                    klassen und den Schulen sowie Schulkindergärten in freier
Störungsdienste                                                     Trägerschaft,
Wasserschaden                                 0172   7850436    2. die Nutzung schulischer Gebäude für nichtschulische Zwecke,
Strom                                         0800   3629477
                                                                3. der Betrieb von Kindertageseinrichtungen sowie Kinderta-
Erdgas                                        0800   7750001
                                                                    gespflege und
Telefonanschluss                              0800   3301000
                                                                4. der Betrieb von Betreuungsangeboten der verlässlichen
Fernseh- und Rundfunkanlagen                  0180   3232323
                                                                    Grundschule, flexiblen Nachmittagsbetreuung, Horte sowie
                                                                    Horte an der Schule
                                                                untersagt.

                                                                (2) Die Untersagung nach Absatz 1 gilt nicht für Schulen an nach
    Öffnungszeiten                                              § 28 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes für Baden-Württem-
Rathaus Ochsenhausen                                            berg anerkannten Heimen für Minderjährige, soweit die Schüler
Tel. 07352 92200, E-Mail: stadt@ochsenhausen.de                 ganzjährig das Heim besuchen sowie Sonderpädagogische Bil-
Mo, Mi, Do      8:00 – 12:00 Uhr      14:00 – 16:00 Uhr         dungs- und Beratungszentren mit Internat, die ganzjährig ge-
Di              8:00 – 12:00 Uhr      14:00 – 17:45 Uhr         öffnet sind. Die Untersagung gilt ferner nicht für Schulen der
Fr              8:00 – 12:00 Uhr                                Altenpflege, Altenpflegehilfe, Krankenpflege, Krankenpflegehilfe,
                                                                Kinderkrankenpflege, Entbindungspflege (Hebammen), Notfallsa-
Ortsverwaltung Reinstetten                                      nitäter sowie Schulen zur Ausbildung von Medizinisch-techni-
Tel. 07352 2386 oder 8283,
                                                                schen Assistenten und Pharmazeutisch-technischen Assistenten,
E-Mail: ov-reinstetten@ochsenhausen.de
Mo                                    14:00 – 16:00 Uhr         soweit dort Schüler und Schülerinnen geprüft und unterrichtet
Di                08:00 – 12:00 Uhr                             werden, deren Abschluss bis spätestens 30. Mai 2020 erfolgen
Do                                    14:00 – 17:45 Uhr         soll sowie für die Weiterbildung für Intensivkrankenpfleger. Das
Fr                08:00 – 12:00 Uhr                             Kultusministerium kann Ausnahmen von Absatz 1 für die Son-
                                                                derpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit den För-
Ortsverwaltung Mittelbuch                                       derschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung, Sehen,
Tel. 07352 8283 oder 2386,                                      Hören, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwick-
E-Mail: ov-mittelbuch@ochsenhausen.de                           lung, Schülerinnen und Schüler in längerer Krankenhausbehand-
Mo               08:00 – 12:00 Uhr                              lung sowie die entsprechenden Einrichtungen des frühkindlichen
Di                                   14:00 – 17:45 Uhr
                                                                Bereichs zulassen, sofern dies aufgrund des besonderen Förder-
Do               08:00 – 12:00 Uhr
                                                                und Betreuungsbedarfs erforderlich ist.
Lehrschwimmbecken Herrschaftsbrühl
Mittwoch      18:00 - 20:00 Uhr                                 (3) Das Kultusministerium kann zur Durchführung schulischer
Donnerstag    18:00 - 20:00 Uhr                                 Abschlussprüfungen Ausnahmen von Absatz 1 sowie von § 4
Freitag       18:00 - 20:00 Uhr                                 Absatz 1 Nummer 4 und 5 zulassen. Dasselbe gilt für das Sozial-
Während der Ferien geschlossen.                                 ministerium in Bezug auf Gesundheitsberufeschulen und Schulen
ANZEIGER - Stadt Ochsenhausen
Ausgabe 13 · 27.03.2020 · Ochsenhauser Anzeiger                                                                          3
für Sozialwesen sowie für das Ministerium für Ländlichen Raum          Nummer 4 IfSG), soweit Beschäftigte von ihrem Dienstherrn
und Verbraucherschutz im landwirtschaftlichen Bildungsbereich.         unabkömmlich gestellt werden,
                                                                  4.   Polizei und Feuerwehr (auch Freiwillige) sowie Notfall-/Ret-
(4) Ausgenommen von der Untersagung nach Absatz 1 sind Schü-           tungswesen einschließlich Katastrophenschutz,
lerinnen und Schüler an Grundschulen, an Grundschulstufen von     5.   Rundfunk und Presse,
Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren, Grund-        6.   Beschäftigte der Betreiber bzw. Unternehmen für den ÖPNV
schulförderklassen, Schulkindergärten, und den Klassenstufen 5         und den Schienenpersonenverkehr sowie Beschäftigte der
und 6 der auf der Grundschule aufbauenden Schulen sowie Kin-           lokalen Busunternehmen, sofern sie im Linienverkehr ein-
der in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, sofern          gesetzt werden,
beide Erziehungsberechtigte oder die oder der Alleinerziehende    7.   die Straßenbetriebe und Straßenmeistereien sowie
in Bereichen der kritischen Infrastruktur im Sinne von Absatz     8.   das Bestattungswesen.
6 tätig und nicht abkömmlich sind. Alleinerziehenden gleichge-
stellt sind Erziehungsberechtigte dann, wenn die oder der wei-    (7) Das Kultusministerium kann über die in Absatz 6 genannten
tere Erziehungsberechtigte aus schwerwiegenden Gründen an der     Bereiche hinaus weitere Bereiche der kritischen Infrastruktur
Betreuung gehindert ist; die Entscheidung über die Zulassung      lageangepasst festlegen.
einer solchen Ausnahme trifft unter Anlegung strenger Maßstäbe
die Gemeinde, in der die Einrichtung ihren Sitz hat. Für diese    (8) Schülerinnen und Schüler sowie Kinder, deren bisher besuch-
Kinder wird eine Notbetreuung bereitgestellt, die sich auf den    te Einrichtung einem Betriebsverbot unterliegt und für die nach
Zeitraum des Betriebs im Sinne des Absatz 1 erstreckt, den sie    den Absätzen 1 bis 7 keine Ausnahme vorgesehen ist, dürfen die
ersetzt. Die Notbetreuung findet in der jeweiligen Einrichtung,   betreffenden Einrichtungen nicht betreten. Die Personensorge-
die das Kind bisher besuchte, durch deren Personal in möglichst   berechtigten haben für die Beachtung der Betretungsverbote
kleinen Gruppen statt; Ausnahmen hiervon sind nur bei objekti-    zu sorgen.
ver Unmöglichkeit zulässig. Bei dem gemeinsamen Verzehr von
Speisen bei einer Notbetreuung ist sicherzustellen, dass          (9) Das Kultusministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermäch-
1. die Plätze so angeordnet werden, dass ein Abstand von min-     tigt, durch Rechtsverordnung die Dauer der Untersagung nach
     destens 1,5 Metern zwischen den Tischen und                  Absatz 1 zu verlängern sowie deren Bedingungen festzulegen und
2. Stehplätze so gestaltet sind, dass ein Abstand von mindes-     die Ausgestaltung der Notbetreuung nach den Absätzen 4 und 5
     tens 1,5 Metern zwischen den Personen                        anzupassen. Das Recht der zuständigen Behörden, weitergehen-
gewährleistet ist.                                                de Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz anzuordnen,
Vom Mindestpersonalschlüssel des § 1 der Kindertagesstättenver-   bleibt hiervon unberührt.
ordnung kann in der Notbetreuung abgewichen werden, sofern
die Wahrnehmung der Aufsichtspflicht dennoch uneingeschränkt                                    §2
möglich ist.                                                                                Hochschulen
                                                                  (1) Der Studienbetrieb an den Universitäten, Pädagogischen
(5) Ausgeschlossen von der Notbetreuung gemäß Absatz 4 sind       Hochschulen, Kunst- und Musikhochschulen, Hochschulen für
Kinder,                                                           angewandte Wissenschaften, der DHBW und den Akademien des
1. die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder stan-   Landes wird bis zum 19. April 2020 ausgesetzt; bereits begonn-
    den, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person       ener Studienbetrieb wird bis zu diesem Zeitpunkt unterbrochen.
    noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder                       Online-Angebote sind weiterhin möglich. Über die Nachholung
2. die sich innerhalb der vorausgegangenen 14 Tage in einem       von ausgefallenen Veranstaltungen und Prüfungen entscheidet
    Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert Koch-In-       die Hochschule in eigener Verantwortung. Die Hochschulen sor-
    stitut (RKI) im Zeitpunkt des Aufenthalts als Risikogebiet    gen dafür, dass die Studentinnen und Studenten alle im Som-
    ausgewiesen war; dies gilt auch, wenn das Gebiet innerhalb    mersemester 2020 vorgesehenen Studienleistungen erbringen
    von 14 Tagen nach der Rückkehr neu als Risikogebiet einge-    können und zugleich die Studierbarkeit gewährleistet ist. Men-
    stuft wird, oder                                              sen und Cafeterien bleiben bis zum 19. April 2020 geschlossen.
3. die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Tempe-         Die Landesbibliotheken bleiben bis 19. April 2020 für den Pub-
    ratur aufweisen.                                              likumsverkehr geschlossen. Online-Dienste können für die wis-
                                                                  senschaftliche Nutzung geöffnet bleiben.
(6) Kritische Infrastruktur im Sinne des Absatz 4 sind insbe-
sondere                                                           (2) Das Wissenschaftsministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG
1. die in den §§ 2 bis 8 der BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV)   ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Dauer der Untersagung
    bestimmten Sektoren Energie, Wasser, Ernährung, Informa-      nach Absatz 1 zu verlängern sowie Ausnahmen in begründeten
    tionstechnik und Telekommunikation, Gesundheit, Finanz-       Einzelfällen zuzulassen. Das Recht der zuständigen Behörden,
    und Versicherungswesen, Transport und Verkehr,                weitergehende Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz
2. die gesamte Infrastruktur zur medizinischen und pflegeri-      anzuordnen, bleibt hiervon unberührt.
    schen Versorgung einschließlich der zur Aufrechterhaltung
    dieser Versorgung notwendigen Unterstützungsbereiche,                                      §3
    der Altenpflege und der ambulanten Pflegedienste, auch         Verbot des Aufenthalts im öffentlichen Raum, von Veranstal-
    soweit sie über die Bestimmung des Sektors Gesundheit in                  tungen und sonstigen Ansammlungen
    § 6 BSI-KritisV hinausgeht,                                   (1) Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit ei-
3. Regierung und Verwaltung, Parlament, Justizeinrichtungen,      ner weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis
    Justizvollzugs- und Abschiebungshaftvollzugseinrichtungen     der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet. Zu anderen
    sowie notwendige Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvor-   Personen ist im öffentlichen Raum, wo immer möglich, ein Min-
    sorge (einschließlich der Einrichtungen gemäß § 36 Absatz 1   destabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
4                                                                   Ochsenhauser Anzeiger · Ausgabe 13 · 27.03.2020
(2) Außerhalb des öffentlichen Raums sind Veranstaltungen und       sowie in besonders begründeten Härtefällen aus privaten Grün-
sonstige Ansammlungen von jeweils mehr als fünf Personen vor-       den (z.B. familiärer Todesfall) verboten.
behaltlich des Selbstorganisationsrechts des Landtages und der
Gebietskörperschaften verboten. Die Untersagung nach Satz 1         (2) Es sind nur solche Fahrten gestattet, die bei vernünftiger
gilt insbesondere für                                               Betrachtung geeignet sind, die Arbeitsstelle, den Tätigkeits- oder
1. Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Frei-        Beschäftigungsort, den Wohnsitz oder den Bestimmungs- oder
     zeiteinrichtungen sowie                                        Ausgangsort einer Warenlieferung möglichst schnell und sicher
2. Zusammenkünfte zur Wahrnehmung von Angeboten in Volks-           zu erreichen. Unterbrechungen der Fahrten, insbesondere zu Ein-
     hochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und       kaufs- oder Freizeitzwecken, sind untersagt.
     privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Be-
     reich.                                                         (3) Bei Fahrten zur Arbeitsstelle, zum Tätigkeits- oder Beschäf-
                                                                    tigungsort ist die ausgefüllte und unterschriebene Pendlerbe-
(3) Ausgenommen von dem Verbot nach den Absätzen 1 und 2            scheinigung der Bundespolizei oder der ausgefüllte Berechti-
sind Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen, wenn dies zur       gungsschein des Landes Baden-Württemberg zur Einreise in die
Aufrechterhaltung des Arbeits- und Dienstbetriebs erforderlich      Bundesrepublik Deutschland zum Zwecke der Berufsausübung
ist. Ausgenommen von dem Verbot nach Absatz 2 sind außer-           mitzuführen, bei Fahrten mit einem Kraftfahrzeug ist die Pendler-
dem Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen, wenn deren           bescheinigung oder der Berechtigungsschein gut sichtbar hinter
teilnehmende Personen                                               der Frontscheibe auszulegen.
1. in gerader Linie verwandt sind, wie beispielsweise Eltern,
     Großeltern, Kinder und Enkelkinder oder                                                     §4
2. in häuslicher Gemeinschaft miteinander leben                                      Schließung von Einrichtungen
sowie deren Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner
                                                                    (1) Der Betrieb folgender Einrichtungen wird bis zum 19. April
oder Partnerinnen oder Partner.
                                                                    2020 untersagt:
                                                                    1. Kultureinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Museen,
(4) Ausgenommen von Absatz 1 und 2 sind Veranstaltungen,
                                                                        Theater, Schauspielhäuser, Freilichttheater,
Ansammlungen und Zusammenkünfte, die der Aufrechterhaltung
                                                                    2. Bildungseinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Akade-
der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und
                                                                        mien, Fortbildungseinrichtungen, Volkshochschulen, Musik-
-vorsorge zu dienen bestimmt sind. Dies sind insbesondere solche
                                                                        schulen und Jugendkunstschulen,
der Gerichte, der Staatsanwaltschaften und der Notare sowie an-
                                                                    3. Kinos,
derer Behörden, Stellen oder Einrichtungen, die öffentlich-recht-
                                                                    4. Schwimm- und Hallenbäder, Thermal- und Spaßbäder, Sau-
liche Aufgaben wahrnehmen, die Letztgenannten, wenn sie der
                                                                        nen,
Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder
                                                                    5. alle öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstät-
der Daseinsfür- und -vorsorge dienen.
                                                                        ten, insbesondere Fitnessstudios sowie Tanzschulen, und
                                                                        ähnliche Einrichtungen,
(5) Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen in Kirchen,
                                                                    6. Jugendhäuser,
Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glau-
                                                                    7. öffentliche Bibliotheken,
bensgemeinschaften sind grundsätzlich untersagt. Das Kultus-
                                                                    8. Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen, Spielbanken,
ministerium kann Ausnahmen unter Auflagen zum Infektions-
                                                                        Wettannahmestellen,
schutz zulassen.
                                                                    9. Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen,
                                                                    10. Gaststätten und ähnliche Einrichtungen wie Cafés, Eisdielen,
(6) Die zuständigen Behörden können aus wichtigem Grund un-
                                                                        Bars, Shisha-Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen,
ter Auflagen zum Schutz vor Infektionen Ausnahmen vom Verbot
                                                                    11. Messen, Ausstellungen, Freizeit- und Tierparks und Anbie-
nach den Absätzen 1 und 2 zulassen. Ein wichtiger Grund liegt
                                                                        ter von Freizeitaktivitäten (auch außerhalb geschlossener
insbesondere vor, wenn
                                                                        Räume), Spezialmärkte und ähnliche Einrichtungen,
1. Versammlungen und sonstige Veranstaltungen der Aufrechter-
                                                                    12. alle weiteren Verkaufsstellen des Einzelhandels, die nicht
     haltung der kritischen Infrastruktur im Sinne von § 1 Absatz
                                                                        zu den in Absatz 3 genannten Einrichtungen gehören, ins-
     6 dienen oder
                                                                        besondere Outlet-Center,
2. es sich um gesetzlich vorgeschriebene Veranstaltungen han-
                                                                    13. öffentliche Spiel- und Bolzplätze,
     delt und eine Verlegung des Termins nicht möglich ist.
                                                                    14. Frisöre, Tattoo-/Piercing-Studios, Massagestudios, Kosme-
                                                                        tikstudios, Nagelstudios, Studios für kosmetische Fußpflege
(7) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermäch-
                                                                        sowie Sonnenstudios,
tigt, durch Rechtsverordnung die in den Absätzen 1 und 2 ge-
                                                                    15. Beherbergungsbetriebe, Campingplätze und Wohnmobil-
nannte Grenze der Teilnehmendenzahl zu ändern und hierbei auch
                                                                        stellplätze; eine Beherbergung darf ausnahmsweise zu ge-
unterschiedliche Grenzen für Veranstaltungen in geschlossenen
                                                                        schäftlichen, dienstlichen oder, in besonderen Härtefällen,
Räumen und unter freiem Himmel festzusetzen.
                                                                        zu privaten Zwecken erfolgen und
                                                                    16. Betrieb von Reisebussen im touristischen Verkehr.
                             § 3a
        Reiseverbote bei ausländischen Risikogebieten
                                                                    (2) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermäch-
(1) Fahrten und Reisen aus einem Risikogebiet im Ausland nach       tigt, den Betrieb weiterer Einrichtungen zu untersagen oder den
RKI-Klassifizierung in das Gebiet oder durch das Gebiet des Lan-    Betrieb von der Einhaltung von Auflagen abhängig zu machen.
des Baden-Württemberg sind mit Ausnahme der Fahrten zur Ar-
beitsstelle, zum Tätigkeits- oder Beschäftigungsort, zum Wohnsitz   (3) Von der Untersagung nach Absatz 1 sind ausgenommen:
oder zum Bestimmungs- oder Ausgangsort einer Warenlieferung         1. der Einzelhandel für Lebensmittel und Getränke einschließ-
Ausgabe 13 · 27.03.2020 · Ochsenhauser Anzeiger                                                                          5
       lich Bäckereien, Metzgereien, Hofläden, mit Ausnahme von      Die Einrichtungen können den Zutritt zu Besuchszwecken erlau-
       reinen Wein- und Spirituosenhandlungen,                       ben, wenn geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen
2.     Wochenmärkte,                                                 getroffen werden können.
3.     Abhol- und Lieferdienste einschließlich solche des On-
       line-Handels,                                                 (3) Der Zutritt von externen Personen zu den in Absatz 1 und
4.     Außer-Haus-Verkauf von Gaststätten,                           2 genannten Einrichtungen aus sonstigen, insbesondere beruf-
       4a. Kantinen für Betriebsangehörige oder Angehörige öf-       lichen Gründen ist nur in Ausnahmefällen und mit Zustimmung
       fentlicher Einrichtungen, wobei § 1 Absatz 4 Satz 5 ent-      der Leitung der Einrichtung gestattet. Im Falle der Gewährung
       sprechende Anwendung findet,                                  des Zutritts sind geeignete Vorkehrungen zum Infektionsschutz
5.     Ausgabestellen der Tafeln,                                    zu treffen.
6.     Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Hörgeräteakustiker,
       Optiker und Praxen für die medizinische Fußpflege,            (4) Personen, die in den vorausgegangenen 14 Tagen in Kontakt
7.     Tankstellen,                                                  zu einer infizierten Person standen, und Personen mit Anzeichen
8.     Poststellen, Banken und Sparkassen sowie Servicestellen von   für Atemwegserkrankungen oder mit erhöhter Temperatur ist der
       Telekommunikationsunternehmen,                                Zutritt zu den in Absatz 1 und 2 genannten Einrichtungen un-
9.     Reinigungen und Waschsalons,                                  tersagt. Wenn diese Personen eine Einrichtung zum Zweck der
10.    der Zeitschriften- und Zeitungsverkauf,                       Behandlung oder Aufnahme betreten wollen, ist vorab das Ein-
11.    Raiffeisenmärkte,                                             verständnis der Einrichtung einzuholen. Ausnahmen von Satz 2
12.    Verkaufsstätten für Bau-, Gartenbau- und Tierbedarf und       dürfen nur in Notfällen gemacht werden. Soweit möglich, sind
13.    der Großhandel.                                               auch in diesen Fällen Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen
                                                                     zu ergreifen.
Wenn Mischsortimente angeboten werden, dürfen Sortimentstei-
le, deren Verkauf nicht nach Satz 1 gestattet ist, verkauft wer-     (5) Zur Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung und des
den, wenn der erlaubte Sortimentsteil überwiegt; diese Stellen       Pflegebetriebs können in der Einrichtung tätige Personen, de-
dürfen dann alle Sortimente vertreiben, die sie gewöhnlich auch      nen nach Absatz 4 der Zutritt untersagt wäre, nach Abwägung
verkaufen.                                                           die berufliche Tätigkeit in der Einrichtung unter Beachtung von
Wenn bei einer Stelle der verbotene Teil des Sortiments über-        Schutzmaßnahmen fortsetzen. Die Entscheidung über die Fort-
wiegt, darf der erlaubte Teil allein weiter verkauft werden, wenn    setzung der Tätigkeit und die erforderlichen Schutzmaßnahmen
eine räumliche Abtrennung möglich ist. Die Ausnahme nach Satz        trifft die Einrichtung.
1 gilt nur dann, wenn die Einhaltung der erforderlichen Hygie-
nestandards sichergestellt ist. Die Öffnung ist an allen Sonn- und   (6) Ausnahmen von den Absätzen 1, 2 und 4 können durch die
Feiertagen beschränkt auf den Zeitraum von 12 bis 18 Uhr zuläs-      Einrichtungen für nahestehende Personen im Einzelfall, beispiels-
sig, sofern eine Öffnung der jeweiligen Einrichtungen an Sonn-       weise im Rahmen der Sterbebegleitung oder zur Begleitung ei-
und Feiertagen nicht ohnehin schon nach sonstigen Vorschriften       nes erkrankten Kindes und unter Auflagen zugelassen werden.
zulässig ist. Die Öffnung von Einkaufszentren und Kaufhäusern        In Fällen nach Absatz 4 sind zwingend geeignete Maßnahmen
ist nur für die in Satz 1 genannten Ausnahmen erlaubt. Das Wirt-     zum Schutz vor Infektionen zu ergreifen.
schaftsministerium wird ermächtigt, dazu Auflagen festzulegen.
                                                                     (7) Betreuungs- und Unterstützungsangebote im Vor- und Umfeld
(4) Dienstleister, Handwerker und Werkstätten können in vollem       von Pflege werden, soweit sie als Gruppenangebote durchgeführt
Umfang ihrer Tätigkeit nachgehen, soweit sie nicht in Absatz 1       werden, aufgrund einer erhöhten Ansteckungsgefahr, insbeson-
genannt sind.                                                        dere für die besonders betroffenen vulnerablen Gruppen, einst-
                                                                     weilen eingestellt. Zu den nach Satz 1 eingestellten Angeboten
                                §5                                   zählen insbesondere:
                           (aufgehoben)                              1. Angebote nach § 45c Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Elften
                                                                          Buchs Sozialgesetzbuch (SGB XI) in Verbindung mit § 6 Ab-
                             §6                                           satz 1 der Unterstützungsangebote-Verordnung (UstA-VO)
      Maßnahmen zum Schutz besonders gefährdeter Personen                 wie
                                                                          a) Betreuungsgruppen (für Personen mit überwiegend ko-
(1) Einrichtungen nach § 23 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 3
                                                                              gnitiven Einschränkungen, z.B. demenziell erkrankte
bis 5 IfSG sowie teilstationäre Einrichtungen für Menschen mit
                                                                              pflegebedürftige Menschen) und
Pflege- und Unterstützungsbedarf oder mit Behinderungen ein-
                                                                          b) Angebote zur Unterstützung im Alltag wie Freizeitaus-
schließlich Kurzzeitpflege dürfen grundsätzlich nicht mehr zu
                                                                              fahrten für behinderte und pflegebedürftige Menschen;
Besuchszwecken betreten werden. Hiervon ausgenommen sind
                                                                     2. Initiativen des Ehrenamtes nach § 45c Absatz 1 Satz 1 Num-
1. Fachkrankenhäuser für Psychiatrie mit Ausnahme der Fach-
                                                                          mer 2 SGB XI in Verbindung mit § 7 UstA-VO, soweit sie als
     krankenhäuser für Gerontopsychiatrie,
                                                                          Gruppenveranstaltung angelegt sind, und
2. psychosomatische Fachkrankenhäuser sowie
                                                                     3. Angebote der Selbsthilfe nach § 45d SGB XI in Verbindung
3. kinder- und jugendpsychiatrische Fachkrankenhäuser jeweils
                                                                          mit § 8 UstA-VO.
     einschließlich der zugehörigen Tageskliniken.
                                                                     (8) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermäch-
(2) Stationäre Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Un-
                                                                     tigt, durch Rechtsverordnungen weitere Regelungen zum Schutz
terstützungsbedarf oder mit Behinderungen sowie von einem
                                                                     gefährdeter Personen vor einer Infektion mit SARS-Cov-2 zu
Anbieter verantwortete ambulant betreute Wohngemeinschaften
                                                                     treffen und die Regelungen in diesem Paragraphen zu ändern.
nach dem Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz dürfen grundsätzlich
nicht mehr zu Besuchszwecken betreten werden.
6                                                                Ochsenhauser Anzeiger · Ausgabe 13 · 27.03.2020
(9) Über die Zutrittsverbote nach den Absätzen 1 bis 4, ist durch    2. Bekanntmachung vom 20. März 2020
die Einrichtungen in einer vor Zutritt gut sichtbaren Weise, bei-
spielsweise durch einen auffälligen Aushang an den Zugangstü-       Sitzung des Gemeinderats
ren, zu informieren.                                                Die für Dienstag, 31. März 2020, 18:30 Uhr, angekündigte öffent-
                                                                    liche Sitzung des Gemeinderats findet nicht statt.
                               §7                                   Stadtverwaltung
                        Betretungsverbote                           Andreas Denzel, Bürgermeister
In den in § 1 Absatz 1, § 2 Absatz 1 und § 6 Absatz 1 genann-
ten Einrichtungen gilt, soweit deren Betrieb nicht gänzlich ein-     Friedhofverband Ochsenhausen-Erlenmoos
gestellt wird, ein generelles Betretungsverbot für Personen, die    Standsicherheitsprüfung der Grabmale auf den gemeindli-
sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten im Ausland oder      chen Friedhöfen
besonders betroffenen Regionen im Inland nach RKI-Klassifizie-      Vom 14.04. bis 17.04.2020 werden die Grabmale auf dem Friedhof
rung aufgehalten haben, die Kontakt zu einer infizierten Person     Ochsenhausen auf Ihre Standsicherheit überprüft.
hatten oder die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte
Temperatur zeigen.                                                  Warum bedarf es einer jährlichen Standsicherheitsprüfung?
                                                                    Frost, Regen, Senkungen und Einwirkungen von Wurzelwerk kön-
(2) (aufgehoben)                                                    nen die Standsicherheit von Grabmalen erheblich beeinträchtigen,
                                                                    ohne dass sichtbare Schäden entstehen. Ist ein Grabmal lose,
                              §8                                    kann der Druck einer Hand oder das kurze Festhalten bei Pflanzar-
        Weitere Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz           beiten genügen, um den Stein ins Wanken oder zum Umsturz zu
Das Recht der zuständigen Behörden, weitergehende Maßnah-           bringen. Jährlich ereignen sich bundesweit rund 100 Unfälle,
men zum Schutz vor Infektionen zu erlassen, bleibt von dieser       welche auf lose Grabmale – die zum Teil mehrere hundert Kilo
Verordnung unberührt. Für den Erlass von Maßnahmen nach dem         wiegen – zurückzuführen sind.
Infektionsschutzgesetz ist das Sozialministerium zuständige
oberste Polizeibehörde. Das Sozialministerium übt die Fachauf-      Rechtsgrundlage
sicht für Maßnahmen der nach § 1 Absatz 6 der Verordnung des        Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BHG) müssen
Sozialministeriums über Zuständigkeiten nach dem Infektions-        die Friedhofsträger im Rahmen Ihrer Verkehrssicherungspflicht
schutzgesetz zuständigen Ortspolizeibehörden aus.                   zumindest einmal im Jahr die Standfestigkeit der Grabmale über-
                                                                    prüfen. Die Prüfung hat gemäß der Unfallverhütungsvorschrift
                               §9                                   VSG 4.7 der Gartenbau-Berufsgenossenschaft zu erfolgen.
                          Inkrafttreten
                                                                    Ablauf der Prüfung:
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
                                                                    Bloßes „Rütteln“ am Grabstein reicht nicht aus, um die Forde-
Gleichzeitig tritt die Corona-Verordnung vom 16. März 2020 au-
                                                                    rungen der Unfallverhütungsvorschrift zu erfüllen.
ßer Kraft.
                                                                    Mit der technischen Prüfung wurde ein sachkundiges Unterneh-
                                                                    men beauftragt, um eine rechtssichere Kontrolle für jedes Grab-
                             § 10
                                                                    mal, angepasst an dessen Konstruktion, zu gewährleisten. Die
                        Außerkrafttreten
                                                                    Prüfung der Standfestigkeit dauert pro Grabmal nur wenige Sekun-
(1) Diese Verordnung tritt am 15. Juni 2020 außer Kraft.            den. Die Nutzungsberechtigten beanstandeter Grabmale werden
                                                                    von der Friedhofsverwaltung angeschrieben, um die Befestigung
(2) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermäch-       des Grabmals und Beseitigung der Gefahrenlage zu veranlassen.
tigt, den Termin des Außerkrafttretens zu ändern.                   Sicherheit hat hierbei oberste Priorität.
                                                                    Im Rahmen der Standsicherheitsprüfung beurteilt der Prüfer, ob
Stuttgart, den 17. März 2020                                        von einem Grabmal akute Unfallgefahren ausgehen. Sollte von
                                                                    einem Grabstein eine akute Gefahr ausgehen, dann muss der
Die Regierung des Landes Baden-Württemberg:                         Prüfer den Grabstein sichern. Die Kosten für diese akute Siche-
Kretschmann                                                         rung sind vom Nutzungsberechtigten der Grabstelle zu bezahlen.
Strobl         Sitzmann                                             Ansonsten werden die Nutzungsberechtigen über evtl. Mängel
                                                                    schriftlich benachrichtigt. Die Mängel sind dann innerhalb einer
Dr. Eisenmann Bauer
                                                                    angemessenen Frist zu beheben.
Untersteller   Dr. Hoffmeister-Kraut
Lucha          Hauk
Wolf           Hermann
Erler                                                                                Das Rathaus
__________                                                                            informiert
1
 nichtamtliche konsolidierte Fassung nach Erlass der Zweiten Ver-
ordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung       Notdienst der Apotheken
vom 22. März 2020 (notverkündet gemäß § 4 des Verkündungs-
gesetzes und abrufbar unter https://stm.baden-wuerttemberg.         Freitag, 27.03.2020
de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/landesregierung-be-       Schloss-Apotheke Warthausen
schliesst-massnahmen-gegen-die-ausbreitung-des-coronavirus/)        Tel.: 07351 - 1 77 37, Brauerstr. 3
Ausgabe 13 · 27.03.2020 · Ochsenhauser Anzeiger                                                                         7
Samstag, 28.03.2020                                               Wasser- und Abwassergebühren
Fünf-Linden-Apotheke
Tel.: 07351 - 82 70 77, Fünf Linden 29                           Abschlag für die Monate Januar bis März 2020
                                                                 Am 31.03.2020 wird der 1. Abschlag 2020 für die Wasser- und
Sonntag, 29.03.2020                                              Abwassergebühren zur Zahlung fällig. Die Höhe dieses Abschla-
Kloster-Apotheke Ochsenhausen                                    ges ist aus der Jahresendabrechnung 2019 bzw. einer gesondert
Tel.: 07352 - 9 11 20, Bahnhofstr. 6                             ergangenen Abschlagsmitteilung ersichtlich. Bescheide werden
St. Uta-Apotheke Uttenweiler                                     hierfür keine zugestellt.
Tel.: 07374 - 13 03, Hauptstr. 10                                Wir bitten diejenigen Zahlungspflichtigen, die sich nicht am
                                                                 SEPA-Lastschriftverfahren beteiligen, die fälligen Beträge unter
Montag, 30.03.2020                                               Angabe des Kassenzeichens auf eines der Konten der Stadtkasse
Stadt-Apotheke Biberach                                          zu überweisen.
Tel.: 07351 - 1 50 30, Marktplatz 47                             Sofern der Stadtkasse Ochsenhausen ein SEPA-Lastschriftmandat
                                                                 vorliegt, wird die Rate vom jeweiligen Bankkonto abgebucht.
Dienstag, 31.03.2020
Apotheke Waniek Ummendorf                                         Großprojekt der Öchsle Schmalspurbahn
Tel.: 07351 - 3 48 60, Riedweg 2                                  in Ochsenhausen ist unterbrochen
Mittwoch, 01.04.2020                                             Arbeiten im Lokschuppen wegen Corona-Krise vorläufig einge-
Wieland-Apotheke Biberach                                        stellt
Tel.: 07351 - 26 06, Berliner Platz 1                            Bis vor wenigen Tagen ist in den beiden Lokschuppen in Wart-
                                                                 hausen und Ochsenhausen mit vollem Elan gearbeitet worden.
Donnerstag, 02.04.2020                                           Jetzt musste aufgrund der Corona-Krise die Arbeit vorläufig ein-
Apotheke am Adlerplatz                                           gestellt werden.
Tel.: 07351 - 82 96 82, Biberacher Str. 102                      In Ochsenhausen werden hauptsächlich Arbeiten an Wagen aus-
                                                                 geführt, die Lokomotiven sind alle in Warthausen stationiert. Dort
Freitag, 03.04.2020                                              werden auch die aufwendigen Hauptuntersuchungen mit Erfolg
Apotheke im Ärztehaus Biberach                                   über die Bühne gebracht. Ein Dutzend ehrenamtlicher Helfer ha-
Tel.: 07351 - 1 80 00 18, Zeppelinring 7                         ben in den vergangenen Wochen und Monaten dafür gesorgt, dass
                                                                 die Lokomotive 99 788 „Berta“ bereit für den Saisonbeginn ist.
                                                                 Noch stehen hier aber die notwendigen Restarbeiten aus. Doch
 Altersjubilare                                                  zurück in den Lokschuppen nach Ochsenhausen.
                                                                 Das derzeitige Großprojekt dort ist der original württembergi-
Hildegard Locher, Hattenburg                                     sche Personenwagen Stg 132. Der Wagen Stg 132 wurde 1896
27.03.1940 80. Gebutstag                                         von der Maschinenfabrik Esslingen für das ehemalige „Buchauer
                                                                 Zügle“, von Bad Schussenried nach Bad Buchau, ab 1916 bis
Für das neue Lebensjahr wünschen wir unseren Jubilaren, auch     Riedlingen, gebaut. Der Waggon hat 48 Sitzplätze mit drei Ab-
denjenigen, die nicht genannt werden, alles Gute, besonders      teilen, ursprünglich unterteilt in die zweite Klasse Raucher und
Gesundheit!                                                      Nichtraucher sowie die dritte Klasse.
                                                                 „Das ist eine besondere Herausforderung, der wir uns aber sehr
                                                                 gerne stellen“, sagt Bernhard Günzl, der das Projekt Stg 132
                                                                 mit großem Engagement leitet und die Arbeiten der ehrenamt-
 Besuche der Alters- und Ehejubilare                             lichen Mitarbeiter im Lokschuppen Ochsenhausen koordiniert.
Sehr geehrte Alters- und Ehejubilare,                            Der Aufbau des Wagens wurde in den vergangenen Monaten
aufgrund der Verbreitung des Corona-Virus‘ werden Ihnen Bür-     komplett zerlegt, die Teile dokumentiert und ein Seitenwand-
germeister Andreas Denzel und die Ortsvorsteher Karl Wohnhas     segment als Muster eingelagert. Zudem muss das Fachwerk kom-
und Georg Keller zunächst bis zum 19. April 2020 nicht mehr      plett neu aus Eichenholz gefertigt werden. Das Dach war teil-
persönlich gratulieren. Dies ist notwendig, um Sie zu schützen   weise schon eingebrochen und muss völlig neu gebaut werden.
sowie die Ausbreitung und Ansteckungsgefahr so weit als mög-     Die Spriegel sind in Leimbinder-Bauweise schon fertiggestellt.
lich zu minimieren und zu verlangsamen.
Wir sind sicher, dass Sie Verständnis dafür haben.               Weitere ganz spezielle Arbeiten sind an dem historischen Wagen
Ihre Stadtverwaltung                                             notwendig: Zahlreiche Blechteile wie die Verkleidungen der Büh-
                                                                 nentüren sind durchgerostet und müssen ebenfalls ausgetauscht
                                                                 werden. Verbogene Teile wie Trittbretter und ähnliches mussten
                                                                 gerichtet werden. Der Rahmen wird anschließend entrostet und
 Veranstaltungskalender                                          lackiert. „Ein paar noch gut erhaltene Elemente der Seiten sollen
                                                                 aufgearbeitet und wieder verwendet werden“, freut sich Günzl
In Ochsenhausen und den Teilorten finden aufgrund der von der    und fügt hinzu: „Die Stirnseiten und Zwischenwände können er-
Landesregierung Baden-Württemberg beschlossenen Maßnahmen        halten werden und werden originalgetreu restauriert.“
gegen die Ausbreitung des Corona-Virus‘ bis auf weiteres keine   Wenn die Arbeiten abgeschlossen sind, werden auch wieder acht
Veranstaltungen mehr statt.                                      Sitzplätze im Freien auf den Plattformen zur Verfügung stehen.
Aktuelle Mitteilungen finden Sie auf der Homepage der Stadt      Benny Bechter, Vorsitzender des Öchsle Schmalspurbahn Vereins,
Ochsenhausen unter www.ochsenhausen.de.                          ist schon gespannt auf die Fertigstellung des Wagens. „Wir freuen
                                                                 uns, in naher Zukunft mit dem Wagen 132 ein weiteres württem-
8                                                                   Ochsenhauser Anzeiger · Ausgabe 13 · 27.03.2020
bergisches Originalfahrzeug bei uns in Betrieb nehmen zu kön-       Gewerbevereins. Teilnehmer, deren Bilder veröffentlicht werden,
nen. Bis dahin ist allerdings noch einiges an Arbeit notwendig.“    erhalten als kleines Dankeschön einen Einkaufsgutschein des
Während der Wintermonate wurden in Ochsenhausen außerdem            Gewerbevereins Ochsenhausen.
Arbeiten auch an anderen Wagen erledigt. Am Fahrradwagen            Zusätzlich werden in Zusammenarbeit mit der Kreissparkasse und
wurde etwa die Verbretterung an den Schiebetüren neu gemacht,       dem Gewerbeverein Ochsenhausen die besten Fotos bei einer
der Wagen soll auch noch einen neuen Anstrich bekommen. Im          Ausstellung in der Kreissparkasse vorgestellt und von einer Jury
Speisewagen wurden die Bühnen neu gebaut sowie die Theke            prämiert. Dem Sieger winkt dabei ein Preisgeld von 250 Euro. Die
und Teile der Inneneinrichtung repariert.                           zweiten und dritten Preise betragen 150 und 100 Euro.
Aber auch diese Arbeiten sind jetzt eingestellt worden. Wann es
in Ochsenhausen im Lokschuppen mit den Arbeiten weitergehen          Fundamt Ochsenhausen
wird, kann zum derzeitigen Zeitpunkt niemand genau sagen.
„Wir hoffen natürlich wie alle, dass die Corona-Krise bald vorbei
geht, aber die Gesundheit aller steht im Vordergrund“, sagt Ben-     Fundamt Ochsenhausen
ny Bechter. So ist derzeit natürlich auch noch nicht klar, ob das   Beim Fundamt Ochsenhausen wurde
Öchsle wie geplant am 1. Mai in die neue Saison starten kann.       - eine Drohne
INFO: Weitere Infos unter www.oechsle-bahn.de                       abgegeben.
                                                                    Der Eigentümer kann sich während der üblichen Sprechzeiten
                                                                    telefonisch unter 07352 9220-25 bei der Stadtverwaltung Och-
                                                                    senhausen melden.

                                                                     Ortsverwaltung Reinstetten

                                                                     Standsicherheitsprüfung der Grabmale auf
                                                                     den Friedhöfen Reinstetten und Laubach
                                                                    Vom 14.04. bis 17.04.2020 werden die Grabmale auf den Friedhö-
                                                                    fen Reinstetten und Laubach auf Ihre Standsicherheit überprüft.
                                                                    Warum bedarf es einer jährlichen Standsicherheitsprüfung?
                                                                    Frost, Regen, Senkungen und Einwirkungen von Wurzelwerk kön-
                                                                    nen die Standsicherheit von Grabmalen erheblich beeinträchtigen,
                                                                    ohne dass sichtbare Schäden entstehen. Ist ein Grabmal lose,
                                                                    kann der Druck einer Hand oder das kurze Festhalten bei Pflanzar-
                                                                    beiten genügen, um den Stein ins Wanken oder zum Umsturz zu
                                                                    bringen. Jährlich ereignen sich bundesweit rund 100 Unfälle,
                                                                    welche auf lose Grabmale – die zum Teil mehrere hundert Kilo
                                                                    wiegen – zurückzuführen sind.
                                                                    Rechtsgrundlage
                                                                    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BHG) müssen
                                                                    die Friedhofsträger im Rahmen Ihrer Verkehrssicherungspflicht
                                                                    zumindest einmal im Jahr die Standfestigkeit der Grabmale über-
                                                                    prüfen. Die Prüfung hat gemäß der Unfallverhütungsvorschrift
                                                                    VSG 4.7 der Gartenbau-Berufsgenossenschaft zu erfolgen.

                                                                    Ablauf der Prüfung:
                                                                    Bloßes „Rütteln“ am Grabstein reicht nicht aus, um die Forde-
                                                                    rungen der Unfallverhütungsvorschrift zu erfüllen.
                                                                    Mit der technischen Prüfung wurde ein sachkundiges Unterneh-
 Fotowettbewerb „Ochsenhausen erleben“                              men beauftragt, um eine rechtssichere Kontrolle für jedes Grab-
                                                                    mal, angepasst an dessen Konstruktion, zu gewährleisten. Die
Die besten Fotos werden prämiert                                    Prüfung der Standfestigkeit dauert pro Grabmal nur wenige Sekun-
Für die Bürgerbroschüre „Ochsenhausen erleben 2021“ hat die         den. Die Nutzungsberechtigten beanstandeter Grabmale werden
Stadtverwaltung wieder einen Fotowettbewerb für alle Hobby-         von der Friedhofsverwaltung angeschrieben, um die Befestigung
fotografen ausgelobt. Wer mit einem Foto im neuen Heft dabei        des Grabmals und Beseitigung der Gefahrenlage zu veranlassen.
sein möchte, sollte mit der Kamera in und um Ochsenhausen           Sicherheit hat hierbei oberste Priorität.
auf die Pirsch gehen. Ob Land und Leute, Kultur und Brauch-         Im Rahmen der Standsicherheitsprüfung beurteilt der Prüfer, ob
tum, Architektur oder die heimische Natur: Der fotografischen       von einem Grabmal akute Unfallgefahren ausgehen. Sollte von
Fantasie sind keine Grenzen gesetzt. Einsendeschluss ist der        einem Grabstein eine akute Gefahr ausgehen, dann muss der
30. September 2020. Bis zu diesem Termin müssen die Fotos           Prüfer den Grabstein sichern. Die Kosten für diese akute Siche-
per E-Mail bei der Stadtverwaltung unter der Adresse „welte@        rung sind vom Nutzungsberechtigten der Grabstelle zu bezahlen.
ochsenhausen.de“ eingegangen sein. Mit der Einsendung ertei-        Ansonsten werden die Nutzungsberechtigen über evtl. Mängel
len die Fotografen die Erlaubnis zur Veröffentlichung ihrer Bil-    schriftlich benachrichtigt. Die Mängel sind dann innerhalb einer
der in den städtischen Medien sowie auf der Erlebnisplattform       angemessenen Frist zu beheben.
www.rroxi.de und den dazugehörigen Social-Media-Kanälen des
Ausgabe 13 · 27.03.2020 · Ochsenhauser Anzeiger                                                                          9
Bürgersprechstunde von Ortsvorsteher Georg Keller                   Hintergrundinformationen:
Die Bürgersprechstunde von Ortsvorsteher Georg Keller entfällt      Im Regierungsbezirk Tübingen gibt es 643 bestätigte Fälle mit
aufgrund der Schließung der Ortsverwaltung bis voraussichtlich      Sars-CoV-2, zwei Todesfälle (Stand 21.3.2020, 8:00 Uhr).
19. April 2020.                                                     Das Ministerium für Soziales und Integration, das Ministerium
Sie können Herrn Keller gerne telefonisch unter Telefon 07352       für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau sowie das Ministerium
51431 oder per E-Mail info@kellertechnik.com kontaktieren.          für Kultus, Jugend und Sport geben auf ihren Internetseiten
                                                                    Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Corona und den Fol-
 Regierungspräsidium Tübingen verstärkt                             gen. Das Robert Koch-Institut informiert auf www.rki.de über
                                                                    die Viruserkrankung, die aktuelle Lage, Risikogebiete und wie
 sein Krisenmanagement und richtet                                  man sich davor schützen kann. Konkrete Fragen zu Corona für
 Corona-Arbeitsstab ein                                             Reiserückkehrer, zu Quarantäne oder zu Tests auf das Coronavirus
                                                                    können die Gesundheitsämter der Landratsämter oder das Lan-
Regierungspräsident Klaus Tappeser: „Unser oberstes Ziel
                                                                    desgesundheitsamt Baden-Württemberg beantworten.
ist, die Menschen im Regierungsbezirk vor den Gefahren des
                                                                    Das Regierungspräsidium Tübingen stellt unter www.rp-tuebin-
Virus bestmöglich zu schützen und die Versorgung der Bevöl-
                                                                    gen.de sowie auf dem jeweiligen Facebook und Twitter-Kanal
kerung sicherzustellen.“
                                                                    Informationen für den Regierungsbezirk Tübingen zur Verfügung
Das Regierungspräsidium arbeitet seit Beginn der Ausbreitung
des Coronavirus in Baden-Württemberg eng mit allen zuständi-
gen Behörden und Institutionen zusammen, um die Gesundheit
und die Versorgung der Menschen im Regierungsbezirk sicher-
zustellen. Aufgrund der zunehmenden Dynamik wird ab sofort                        Umwelt aktuell
ein Corona-Arbeitsstab eingerichtet, der Bürgerinnen und Bür-
gern, Behörden und Wirtschaftstreibenden für Fragen werktags
ab kommenden Dienstag unter Telefon 07071/757-0 oder per
E-Mail mit dem Betreff „Corona“ unter poststelle@rpt.bwl.de          Energieagentur
zur Verfügung steht.
„Wir sind übergeordnete Katastrophenschutz-, Gesundheits- und
Schulbehörde und waren bisher vor allem in einer koordinieren-      Energieagentur Biberach und Energieberatung der Verbrau-
den Rolle aktiv. Inzwischen erreichen aber auch uns immer mehr      cherzentrale weiten Telefonberatung aus
Anfragen aus der Bevölkerung und von Unternehmen. Dabei             Aufgrund der aktuellen Lage und um die Ausbreitung des Coro-
geht es unter anderem um gesundheitliche Themen, um Fragen          na-Virus einzudämmen, müssen derzeit persönliche Beratungen
zu den Ausnahmeregelungen für Arbeitszeiten im Einzelhandel,        und Check-Termine ausfallen oder deutlich verschoben werden.
um die Marktüberwachung von Desinfektionsmitteln und per-           Um Verbraucher weiterhin in Energiefragen zu unterstützen, be-
sönlicher Schutzausrüstung, um die Erstaufnahmeeinrichtungen        raten die Energieexperten der Verbraucherzentrale Baden-Würt-
für Geflüchtete oder die Entschädigung von Betrieben nach dem       temberg und der Energieagentur Biberach verstärkt telefonisch
Infektionsschutzgesetz”, so Regierungspräsident Klaus Tappeser.     oder online. Ratsuchende, die bereits einen persönlichen Termin
Um als Ansprechpartner noch besser für die Bevölkerung, Wirt-       vereinbart haben, werden kontaktiert, um Alternativen über an-
schaftstreibende und Behörden zur Verfügung zu stehen, richtet      dere Beratungswege zu finden.
das Regierungspräsidium Tübingen ab sofort einen Corona-Ar-         Die Erreichbarkeit der Telefonberatung wurde ausgebaut: bun-
beitsstab ein. Anfragen werden dort zentral gebündelt und per       desweit unter 0800 - 809 802 400 (kostenlos) und unter 07351
E-Mail oder ab kommenden Dienstag werktags telefonisch beant-       - 37 23 74 zum Ortstarif bei der Energieagentur Biberach. Die
wortet. Das Ziel ist es, die Anliegen und Fragen schnellstmöglich   Online-Energieberatung ist kostenlos und erreichbar unter www.
zu klären. Das Regierungspräsidium bittet aber um Verständnis,      verbraucherzentrale-energieberatung.de.
dass dies in der aktuellen Situation nicht immer sofort möglich     Zusätzlich bietet die Energieberatung der Verbraucherzentrale
ist. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten auf Hochtou-     kostenlose Online-Vorträge an. Die nächsten Termine sind:
ren und Dank der Ausweitung von Telearbeit, dem Arbeiten in         24.03.2020 von 18:00 - 19:00 Uhr:
Schichten und deutlich erhöhten Schutz- und Hygienemaßnah-          Solarwärmeanlagen: Steck die Sonne ein! Solarstrom von
men ist das Regierungspräsidium trotz dem Coronavirus für die       Balkon und Terrasse
Menschen im Regierungsbezirk im Einsatz.                            30.04.2020 von 17:30 - 18:15 Uhr:
„Ich danke allen, die im Moment über ihre Grenzen hinaus die        Aktuelle Fördermittel fürs Haus (insbesondere Heizungstausch,
Grundversorgung und die medizinische Betreuung der Menschen         energetische Sanierung)
durch Flexibilität und kreatives Handeln gewährleisten. Wir sind    Die Anmeldung ist möglich unter
im Regierungsbezirk gut aufgestellt und werden diese Krise be-      www.verbraucherzentrale-energieberatung.de/veranstaltungen/
wältigen. Ich appelliere an die Verantwortlichen in den Landkrei-   Weitere Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-ener-
sen und Kommunen, besonnen und verantwortungsbewusst zu             gieberatung.de. Die Bundesförderung für Energieberatung der
agieren und keine Alleingänge zu praktizieren. Die Landesregie-     Verbraucherzentrale erfolgt durch das Bundesministerium für
rung hat die Lage fest im Blick und wird entschlossen handeln,      Wirtschaft und Energie.
wo immer dies notwendig ist,” so Klaus Tappeser.
Das Regierungspräsidium ruft dazu auf, sich selbst und besonders
ältere Menschen zu schützen. Jeder kann seinen Teil dazu bei-
tragen, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Bürgerinnen
und Bürger werden gebeten, zu Hause zu bleiben und dringend
aufgefordert, keine Versammlungen oder Feierlichkeiten auf öf-
fentlichen Plätzen abzuhalten.
10                                                                   Ochsenhauser Anzeiger · Ausgabe 13 · 27.03.2020
                                                                     Allen Gewählten ein herzliches Vergelt`s Gott für ihre Bereit-
                   Kirchliche                                        schaft sich in der Kirchengemeinde St. Josef einzubringen und
                                                                     viel Freude und Erfolg für ihre neue Aufgabe.
                  Nachrichten                                        Der Wahlausschuss St. Josef Mittelbuch

                                                                     Auszählung der Kirchengemeinderatswahl in Ochsenhausen
 Seelsorgeeinheit St. Benedikt                                       Bis Sonntag, 22. März 2020, konnten die Wahlberechtigen der Kirchen-
 Ochsenhausen-Erlenmoos,                                             gemeinde St. Georg Ochsenhausen-Erlenmoos per Briefwahl wählen.
                                                                     Wegen dem Ausbruch des Corona-Viruses wurde die Auszählung der
 Mittelbuch, Bellamont, Rottum,
                                                                     Wahl verschoben. Sie findet voraussichtlich am 4. April 2020 statt.
 Steinhausen a. d. Rottum                                            Wir bitten um Kenntnisnahme und Verständnis für die Verschie-
                                                                     bung der Wahlauszählung.
                                                                     Max Herold,                            Bruno Gerner,
Gebet in Familie und als Hauskirche                                  Vorsitzender des Wahlausschusses Stv. Vorsitzender des
Liebe Gemeindemitglieder der Seelsorgeeinheit St. Benedikt,                                                 Wahlausschusses
besondere Situationen erfordern besondere Lösungen. Aufgrund
des Ausnahme-zustandes und augenblicklichen Versammlungsver-         Glocken läuten um 19.00 Uhr
bots zur Verlangsamung der Ausbreitung des Corona-Virus, sind        Die Coronakrise belastet uns alle zutiefst. Mit dem Gebetsflyer,
bis 19. April 2020 alle Gottesdienste abgesagt. Nichts desto trotz   welcher mit dem Benediktsboten an alle Haushalte unserer Seel-
lade ich Sie alle persönlich ein zu beten oder sich in Familie und   sorgeeinheit verteilt wurde, laden wir Sie zum persönlichen Gebet
Hausgemeinschaft im kleinen Rahmen zu treffen und gemein-            - miteinander in geistiger Verbundenheit – ein.
sam zu beten oder eine kleine Wort-Gottes-Feier zu gestalten,        Die Flyer können auch noch weiter bestellt werden.
vor allem am Sonntag. Wir werden Ihnen jede Woche die Sonn-          Täglich um 19.00 Uhr werden alle Glocken der Kirchen unserer
tagstexte und Gebetsimpulse zur Verfügung stellen. Auch in der       Seelsorgeeinheit läuten. Sie sollen zum persönlichen Gebet ein-
Homepage sind sie zu finden: www.st-benedikt-ochsenhausen.de         laden und ein stärkendes und verbindendes Zeichen für unsere
Stehen wir auch weiterhin als glaubende Gemeinschaft und pil-        Seelsorgeeinheit in dieser schwierigen Zeit sein.
gerndes Gottesvolk zusammen und bitten wir Gott, dass er uns         In dieser Zeit müssen wir uns in der pastoralen Arbeit auf alter-
Kraft gebe in dieser Not und sie von uns letztlich abwende.          native Formen stützen.
Verbreiten Sie bitte dieses Angebot und Material auch in Ihrem       Daher möchten wir Sie auf folgende Angebote aufmerksam ma-
Umfeld weiter – Danke!                                               chen:
Ihnen allen viel Zuversicht und Gottvertrauen – einen gesegne-       Gottesdienste anschauen und mitverfolgen können Sie auf der
ten Sonntag und eine ebenso gesegnete Woche!                         Homepage unserer Diözese unter www.drs.de. Auch wir überlegen
Ihr                                                                  gerade, ob wir dies auch aus einer unserer Kirchen tun können.
Dekan Sigmund F.J. Schänzle                                          Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gibt es die Web-
                                                                     site www.wir-sind-da.online. Hier gibt es viele Ideen, Aktionen
Ergebnisse der Wahl des Kirchengemeinderats am 22. März              die vom Smartphone, Tablet... aus mitverfolgt werden können.
2020 in Mittelbuch                                                   „Kirche im Kleinen - Kirche als Familie“ Im Rahmen des Fa-
Die Kirchengemeinde St. Joseph Mittelbuch hat mit einer Wahl-        milienforums unserer Seelsorge-Einheit gibt es ab dem 28. März
beteiligung von über 41 Prozent die Mitglieder des neuen Kir-        2020 die Möglichkeit, zuhause Gottesdienst zu feiern. Hierzu
chengemeinderates gewählt.                                           erhalten Sie per E-Mail Materialien zur Verfügung gestellt. Wer
Allen Wählern ein Dankeschön für ihre Unterstützung.                 noch nicht im E-Mail-Verteiler des Familienforums ist, kann sich
Hiermit wird das vom Wahlausschuss festgestellte Ergebnis der        gerne unter Robert.Gerner@drs.de melden.
Kirchengemeinderatswahl bekannt gegeben:                             Wie in den letzten Jahren gibt es auch eine kleine WhatsApp,
1. Die Zahl der Wahlberechtigten:                        714         Telegram-Aktion aufs Handy.
2. Die Zahl der Wähler/-innen:                           294         Besonders in dieser Zeit wollen wir Familien auch diese Form
3. Die Zahl der gültigen Stimmzettel:                    274         anbieten vom 01. April bis Ostern. Einfach folgende Nummer
4. Die Zahl der ungültigen Stimmzettel                   1           abspeichern 0151/52221814 und eine Nachricht senden und
5. Die Zahl der ungültig zurückgewiesenen Wahlbriefe: 19             ihr seid dabei!
6. Die Zahl der gültigen Stimmen:                        2516        Damit Sie zuhause die Liturgien der Sonn- und Ostertage lesend
                                                                     mit feiern können stellen wir Wortgottesdienstfeiern, so wie
Namen der Gewählten mit Stimmenzahl:                                 eine Bußfeier über unsere Homepage www.st-benedikt-ochsen-
    Name                     Stimmen                                 hausen.de. zur Verfügung. Wer die Zeit des ‚Zu-Hause-Bleibens‘
1. Heine, Marlies            254                                     dazu nutzen will sein Glaubenswissen zu vertiefen, findet dort
2. Schiele, Stefanie         228                                     auch ein Kursangebot zu Bibel und Glaubensfragen.
3. Rehm, Sabine              226                                     Alle Texte können Sie auch als Mail oder Post-Brief bestellen:
4. Bogenrieder-Renz, Anita 217                                       telefonisch (s.o.) bzw. PR@Bisch.eu
5. Kekeisen, Daniela         217                                     Seelsorgerliches Gespräch: Dafür steht Ihnen unser Pastoral-
6. Renz, Claudia             213                                     team gerne zur Verfügung. Melden Sie sich hierzu bitte telefo-
7. Kramer, Wolfgang          212                                     nisch oder per E-Mail bei einem unserer Pfarrbüros.
8. Frisch, Andrea            206                                     Wir wünschen Ihnen für die kommende Zeit viel Kraft, Ausdauer
9. Benz, Daniela             199                                     und Geduld. Allen voran aber Gesundheit! Allen Kranken wünschen
10. Ries, Daniel             194                                     wir Gottes Kraft und Beistand!
11. Göppel, Simon            179                                     Zusammenzustehen in Zeiten, in denen man Nähe meiden muss,
12. Mayer, Tanja             162                                     ist eine Herausforderung für uns alle.
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