FA13A Umwelt und Anlagenrecht - Programm zur Feinstaubreduktion Steiermark 2008 Evaluierungsbericht und Maß-nahmenübersicht in Vorbereitung des ...

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FA13A
Umwelt und Anlagenrecht

                          Programm zur
                          Feinstaubreduktion
                          Steiermark 2008
                          Evaluierungsbericht und Maß-
                          nahmenübersicht in Vorbereitung
                          des § 9a IG-L Programmes

FACHABTEILUNG 13A
AMT DER STEIERMÄRKISCHEN LANDESREGIERUNG
                                                                             FACHABTEILUNG 13A

Programm zur Feinstaubreduktion Steiermark 2008
Evaluierungsbericht und Maßnahmenübersicht
in Vorbereitung des § 9a IG-L Programmes

Gemäß Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. Jänner 2009.

Medieninhaber:
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
FA 13A Umwelt- und Anlagenrecht
8010 Graz, Landhausgasse 7, Tel. 0316/877-3109;
Fax: 0316/877-3490
© Oktober 2008

Für den Inhalt verantwortlich:
Dr. Maria Stangl, FA 13A
8010 Graz, Landhausgasse 7, Tel. 0316/877-3109;
Fax: 0316/877-3490
E-Mail: maria.stangl@stmk.gv.at

Dr. Gerhard Semmelrock, FA 17C
8010 Graz, Landhausgasse 7, Tel. 0316/877-4166;
Fax: 0316/877-4569
E-Mail: gerhard.semmelrock@stmk.gv.at

Wissenschaftliche Begleitung, Prozessbegleitung
und Berichtskoordination:
JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH
Institut für Nachhaltige Techniken und Systeme
8010 Graz, Elisabethstraße 16-18
Tel. 0316/876-2411
Univ.-Prof. DI Dr. Hans Schnitzer
Dr. Gudrun Lettmayer
E-Mail: gudrun.lettmayer@joanneum.at

Gesamtleitung:
Dr. Maria Stangl

                                                  i
Programm zur Feinstaubreduktion Steiermark 2008

INHALTSVERZEICHNIS

EINLEITUNG UND ZIELSETZUNG ......................................................................................................... 1
RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN ............................................................................................. 2
FEINSTAUBBELASTUNG IN DER STEIERMARK ............................................................................... 3
METHODISCHES VORGEHEN ................................................................................................................ 6
MASSNAHMENÜBERBLICK AUS SICHT DER ARBEITSGRUPPENLEITER/INNEN ................... 8
     ARBEITSGRUPPE MOTORENTECHNIK ............................................................................................................. 8
     ARBEITSGRUPPE WINTERDIENST .................................................................................................................... 9
     ARBEITSGRUPPE INDUSTRIE UND GEWERBE ............................................................................................10
     ARBEITSGRUPPE LANDWIRTSCHAFT ............................................................................................................ 11
     ARBEITSGRUPPE HAUSBRAND UND ENERGIE ..........................................................................................12
     ARBEITSGRUPPE VERKEHR .............................................................................................................................13
     ARBEITSGRUPPE RECHT ...................................................................................................................................15

MASSNAHMEN .......................................................................................................................................19
     A) MAßNAHMEN GEMÄß ABSCHNITT 4 IG-L ............................................................................................19
     B) UMGESETZTE BZW. IN UMSETZUNG BEGRIFFENE MAßNAHMEN IN BUNDES-,
     LANDES- BZW. GEMEINDEKOMPETENZ ......................................................................................................30

ZUSAMMENFASSUNG UND AUSBLICK ..........................................................................................60
ANNEXE .....................................................................................................................................................................62
     ANNEX 1: TABELLE: MAßNAHMEN DES STEIRISCHEN FEINSTAUBPROGRAMMS 2004:
     STAND LT. EVALUIERUNG 2008 .....................................................................................................................63
     ANNEX 2: TABELLE MAßNAHMENEMPFEHLUNGEN ................................................................................76
     ANNEX 3: DIE ARBEITSGRUPPEN ..................................................................................................................87

                                                                          ii
Programm zur Feinstaubreduktion Steiermark 2008

EINLEITUNG UND ZIELSETZUNG

Am 11. Oktober 2004 beschloss die Steiermärkische Landesregierung das Programm zur Feinstaubreduk-
tion in der Steiermark. In Erfüllung der EU Rahmenrichtlinie 1996/62/EG war der Auftrag zur Erstellung
dieses Programms von der Steiermärkische Landesregierung im Dezember 2003 beschlossen worden. Das
Programm wurde im Zeitraum Februar – Juli 2004 durch eine interdisziplinäre Projektgruppe, bestehend
aus VertreterInnen der Fachabteilungen des Landes und der Stadt Graz sowie VertreterInnen weiterer
Gemeinden, unter Gesamtkoordination des Leiters der FA 13A erarbeitet.

Das Programm erhob und bewertete Reduktionsmöglichkeiten, die geeignet sind, die Feinstaubkonzen-
trationen in den Sanierungsgebieten der Steiermark deutlich und auf Dauer zu senken. 62 Maßnahmen
aus den Bereichen Verkehr, Landwirtschaft, Hausbrand und Energieversorgung, Gewerbe und Industrie,
Winterdienst und Motorentechnik wurden erarbeitet und bezüglich des erwarteten Einsparungspoten-
zials, Kosten, Verursachern, Umsetzungszeitraum, möglichen Problembereichen und Zuständigkeiten
analysiert. Gemäß Regierungsbeschluss von Oktober 2004 ist dieses Programm regelmäßig (im 2-Jahres-
Abstand) unter Federführung der FA 13A und der Koordination durch die FA 17C zu evaluieren.

Unter Beachtung der Grundsätze gemäß § 9b IG-L wird nun ein überarbeitetes Programm erstellt, in dem
jene Maßnahmen festgelegt werden, die zu ergreifen sind, um die Emissionen, die zur Überschreitung
des Immissionsgrenzwertes für Feinstaub (PM10) geführt haben, im Hinblick auf die Einhaltung dieses
Grenzwertes zu reduzieren. Ziel dieses § 9a IG-L-Programmes 2009 ist es auch, das im Jahr 2004 erstell-
te und im Herbst 2006 erstmals evaluierte „Steirische Feinstaubprogramm“ im Rahmen einer zweiten
Evaluierung neu zu strukturieren und in das hier vorliegende § 9a IG-L-Programm 2009 vollständig zu
integrieren. Somit soll es für die Steiermark zukünftig nur mehr ein einziges Programm für die Feinstaub-
problematik geben, das gemäß dem IG-L alle drei Jahre evaluiert werden wird.

Dr. Maria Stangl, FA 13A
Dr. Gerhard Semmelrock, FA 17C

                                                       Seite 1
Programm zur Feinstaubreduktion Steiermark 2008

RECHTLICHE                                             österreichisches Recht erfolgte bislang noch nicht.
                                                       Die Umsetzung der Luftreinhaltevorgaben der EU
RAHMENBEDINGUNGEN                                      erfolgt im Immissionsschutzgesetz Luft (IG-L). Es
                                                       ist also die entscheidende gesetzliche Grundlage
Die rechtliche Basis der Luftreinhaltung auf der       für die Beurteilung von Luftschadstoffen in Ös-
Ebene der Europäischen Union bildet die soge-          terreich, das in seiner ursprünglichen Fassung aus
nannte Rahmenrichtlinie über die Beurteilung und       dem Jahr 1997 stammt (BGBl. I Nr. 115/1997). Im
Kontrolle der Luftqualität. Für einzelne Schadstoffe   Jahr 2001 wurde das Gesetz umfassend novel-
sind Regelungen (z.B. Grenzwerte, Messvorschrif-       liert (BGBl. I Nr. 62/2001) und damit in Österreich
ten,…) in den „Tochterrichtlinien“ niedergeschrie-     Grenzwerte für PM10 festgelegt. Die bisher letzte
ben. Bisher sind folgende Richtlinien beschlossen      Anpassung erfolgte mit BGBl. I Nr.70/2007.
worden:
 Rahmen-      1996/62/EG    Richtlinie des Rates       Die wesentlichen Ziele dieses Gesetzes sind:
 richtlinie                 über die Beurteilung       ££-der dauerhafte Schutz der Gesundheit des
                            und Kontrolle der              Menschen, des Tier- und Pflanzenbestands, so-
                            Luftqualität                   wie der Kultur- und Sachgüter vor schädlichen
 1. Tochter- 1999/30/EG     Richtlinie des Rates           Luftschadstoffen
 richtlinie                 über Grenzwerte            ££-der Schutz des Menschen vor unzumutbar be-
                            für Schwefeldioxid,
                                                          lästigenden Luftschadstoffen
                            Stickstoffdioxid
                            und Stickstoffoxide,       ££-die vorsorgliche Verringerung der Immission
                            Partikel und Blei in          von Luftschadstoffen
                            der Luft
                                                       ££-die Bewahrung und Verbesserung der Luftqua-
 2. Tochter- 2000/69/EG     Richtlinie des Euro-          lität, auch wenn aktuell keine Grenz- und Ziel-
 richtlinie                 päischen Parlamentes          wertüberschreitungen registriert werden
                            und des Rates über
                            Grenzwerte von Ben-        ££Zur Erreichung dieser Ziele wird eine bundes-
                            zol und Kohlenmono-          weit einheitliche Überwachung der Schad-
                            xid in der Luft              stoffbelastung der Luft durchgeführt. Die Be-
 3. Tochter- 2002/3/EG      Richtlinie des Euro-         wertung der Schadstoffbelastung erfolgt
 richtlinie                 päischen Parlamentes       ££-durch Immissionsgrenzwerte, deren Einhaltung
                            und des Rates über            bei Bedarf durch die Erstellung von Maßnah-
                            den Ozongehalt der            menplänen mittelfristig sicherzustellen ist,
                            Luft
                                                       ££-durch Alarmwerte, bei deren Überschreitung
 4. Tocher-   2004/107/EG Richtlinie des Euro-
 richtlinie               päischen Parlamentes
                                                          Sofortmaßnahmen zu setzen sind und
                          und des Rates über            ££-durch Zielwerte, deren Erreichen langfristig
                          Arsen, Kadmium,                  anzustreben ist
                          Quecksilber, Nickel
                                                       Wenn in einem Gebiet Grenzwertüberschreitungen
                          und polyzyklische aro-
                                                       festgestellt werden, nachdem also die Situation
                          matische Kohlenwas-
                                                       hinsichtlich der Emissionen, der Immissionsbelas-
                          serstoffe in der Luft
                                                       tungen und der meteorologischen Bedingungen in
                                                       einer sogenannten Statuserhebung analysiert wor-
Am 21. Mai 2008 wurde die Richtlinie über Luft-
                                                       den ist, sind Maßnahmen zur Emissionsreduktion
qualität und saubere Luft für Europa, 2008/50/EG,
                                                       und damit zur Verminderung der Immissionsbelas-
veröffentlicht. Diese Richtlinie fasst unter anderem
                                                       tung zu ergreifen. Genau dies ist, wie einleitend
die Luftreinhalterahmenrichtlinie und die 1. bis 3.
                                                       bereits beschrieben, die Aufgabe dieses Feinstaub-
Tochterrichtlinie zusammen. Eine Umsetzung in
                                                       programms (§ 9a IG-L-Programms).

                                          Seite 2
Programm zur Feinstaubreduktion Steiermark 2008

FEINSTAUBBELASTUNG IN                                  Schwachwindsituationen, die aufgrund der da-
                                                       mit verbundenen stabilen Schichtung und der
DER STEIERMARK                                         schwachen Durchlüftung zu einer entsprechend
                                                       schlechten Verdünnung und einem sehr langsamen
Auch wenn genaue Daten aus den 70er und 80er           Abtransport der emittierten Schadstoffe führt.
Jahren nicht vorhanden sind, ist auch für den          Ausschlaggebend dafür ist die Abschirmung durch
Großraum Graz und die Steiermark wie für alle eu-      die Alpen im Nordwesten gegen die in Mitteleu-
ropäischen Regionen mit längeren Messreihen da-        ropa so häufigen Strömungen aus dem West bis
von auszugehen, dass die Schweb- bzw. Feinstaub-       Nordsektor.
belastung seit den 70er Jahren generell rückläufig
ist. Dies wird auch durch die Daten des steirischen    Zudem ist das Grazer Feld auch noch offen gegen
Luftmessnetzes seit Beginn der Luftgütemessun-         großräumige Transporte von belasteten Luftmas-
gen Ende der 80er Jahre bestätigt, die einen suk-      sen aus Nordost bis Südost, die temporär zu einer
zessiven Rückgang der Konzentrationen zeigen.          hohen regionalen Grundbelastung führen.
Mit der Bewertung von PM10 als Luftschadstoff          Im Gegensatz zur längerfristigen Betrachtung ist
wurden neue Grenzwerte für diesen Schadstoff           für den kurzen Zeitraum der Feinstaubmessungen
festgelegt, die wesentlich strenger waren, als jene,   seit 2001 ein einheitlicher Trend der Belastungen
die davor die Konzentration von Schwebstaub            noch nicht signifikant erkennbar, zu stark werden
(TSP) begrenzten. Die Folge war, dass in Laufe der     die Immissionen von den jeweiligen meteorolo-
Zeit für viele Bereiche der Steiermark festgestellt    gischen Verhältnissen geprägt. Auch temporäre
werden musste, dass die Vorgaben hinsichtlich der      lokale Einflüsse (z.B. Bautätigkeiten) können hier
PM10-Belastung häufig nicht eingehalten werden         fallweise zu „Ausreißern“ (z.B. Straßenbahnbau
konnten.                                               Graz Ost 2006) führen.

Während der Jahresmittelgrenzwert von 40 µg/
m³ meist nur im Zentrum sowie im südlichen Ge-
biet des Ballungsraums Graz überschritten wurde,
konnten die Vorgaben bezüglich des Tagesmittel-
grenzwertes (der Grenzwert von 50 µg/m³ darf
aktuell nicht häufiger als 30mal pro Kalenderjahr
überschritten werden) in vielen steirischen Ge-
meinden nicht eingehalten werden. Dies führte
dazu, dass steiermarkweit 333 Gemeinden in vier
Sanierungsgebieten als belastet ausgewiesen wer-
den mussten (LGBl. Nr. 131/2006).

Den besonders hohen Belastungen im Großraum
Graz – hier wurde auch der 1,5-fache Grenzwert
(75 µg/m³) öfter als 30mal überschritten – wurde
dadurch Rechnung getragen, dass das Gebiet der
Stadt Graz sowie von 8 im Süden angrenzenden
Umlandgemeinden in der IG-L - Maßnahmenver-
ordnung-PM10 als besonders belastetes Sanie-
rungsgebiet „Großraum Graz“ ausgewiesen wurde.
Das Grazer Becken leidet wie auch andere inner-
und randalpine Becken am Südostausläufer der
Ostalpen vor allem in den Wintermonaten un-
ter einer hohen Anfälligkeit für Inversions- und

                                                        Seite 3
Programm zur Feinstaubreduktion Steiermark 2008

                                     PM10-Jahresmittelwerte Grazer Stationen 2001 - 2007
                                                                                                                                              zung, welcher Teil der Staubimmissionen lokal
                      60

                                                                                                             2001             2002
                                                                                                                                              verursacht wird bzw. als regionale Grundbelastung
                      50
                                                                                                             2003
                                                                                                             2005
                                                                                                             2007
                                                                                                                              2004
                                                                                                                              2006
                                                                                                                              Grenzwert
                                                                                                                                              (natürlicher Hintergrund, verfrachtete anthropo-
                                                                                                                                              gene Emissionen) anzusehen ist.
                      40

                                                                                                                                              Neben einem klaren Jahresgang der Staubkonzen-
µg/m³

                      30

                                                                                                                                              trationen spiegelt der kurzfristige Verlauf die Ab-
                                                                                                                                              hängigkeit von den Witterungsverhältnissen wider.
                      20

                      10                                                                                                                      Bei feuchter, austauschreicher Witterung sinken
                       0
                                                                                                                                              die Immissionen im Vergleich zu den Verhältnissen
                            Graz-Don Bosco      Graz-Mitte          Graz-Süd              Graz-Ost           Graz-Nord        Graz-Platte
                                                                                                                                              bei stabil-trockenem Wetter rasch und deutlich
                                                                                                                                              ab.
                                               Tage mit Überschreitung des Grenzwertes

                      180
                                                         Grazer Stationen 2001 - 2007
                                                                                                                                              Insgesamt ergibt die Analyse der steiermarkweit
                                                                                                                                              gesammelten Immissionsdaten sowie die Bestim-
                                                                                                             2001    2002    2003      2004
                      160                                                                                    2005    2006    2007

                      140
                                                                                                                                              mung der Herkunft der Partikel auf Grund ihrer
                      120
                                                                                                                                              chemischen Zusammensetzung (AQUELLA-Projekt)
Überschreitungstage

                      100
                                                                                                                                              folgendes Bild:
                      80

                      60
                                                                                                                                               ££-Die Belastungen weisen eine große regionale
                      40
                                                                                                                                                  Homogenität auf, die sich bei entsprechender
                      20                                                                                                                          Witterung auf das gesamte Land erstrecken
                       0
                            Graz-DonBosco    Graz-Süd        Graz-Mitte        Graz-Ost          Graz-Nord       Graz-West          Platte
                                                                                                                                                  kann.
                                                                                                                                              ££-Belastungsperioden zeigen eine sehr dominan-
Die Verursacherstruktur von Staubemissionen ist                                                                                                  te Rolle der Witterung, also der immissions-
sehr komplex und unterliegt großen räumlichen                                                                                                    klimatischen Ausbreitungsbedingungen. Hohe
und zeitlichen Schwankungen. Stäube werden so-                                                                                                   Feinstaubkonzentrationen treten bei antizyk-
wohl von den Haushalten durch die Verbrennung                                                                                                    lonalen Wetterlagen und damit verbundenen
fester Brennstoffe als auch von Industrie- und Ge-                                                                                               stabilen (also ungünstigen) Ausbreitungsbe-
werbebetrieben freigesetzt. Besonders in größeren                                                                                                dingungen auf.
Ballungsgebieten bzw. an verkehrsnahen Standor-                                                                                               ££-Daraus ergibt sich ein klarer Jahresgang der
ten muss aber sicher auch vom Verkehr als wesent-                                                                                                Belastung mit Maxima im Winter- und Mini-
lichem Verursacher ausgegangen werden.                                                                                                           ma im Sommerhalbjahr. Dazu kommen Emissi-
                                                                                                                                                 onsquellen, die vor allem in der kalten Jahres-
Stäube werden auf unterschiedlichste Weise emit-                                                                                                 zeit aktiv sind (Hausbrand, Aufwirbelung von
tiert:                                                                                                                                           Streumitteln aus dem Winterdienst)
 ££-als direkte Emissionen aus Verbrennungsvor-                                                                                               ££-Trotz dieses signifikanten Jahresganges können
    gängen (z.B. Ruß, Aschebestandteile)                                                                                                         aufgrund des niedrigen Grenzwertes aber auch
££-als diffuse Emissionen (mechanischer Abrieb,                                                                                                  Phasen mit großräumigen Grenzwert-Über-
   Aufwirbelung)                                                                                                                                 schreitungen im Sommer auftreten.
££-ein wesentlicher Anteil der Staubimmissio-                                                                                                  ££-Die Konzentrationen weisen einen deutlichen
   nen stammt aus der chemischen Umwand-                                                                                                          Wochengang auf, der als Indiz für einen Ein-
   lung von Gasen (NO2, SO2, Ammoniak) in se-                                                                                                     fluss des motorisierten Straßenverkehrs anzu-
   kundäre Partikel (Nitrat, Sulfat, Ammonium).                                                                                                   sehen ist.
                                                                                                                                              Auch wenn es zeitlich starke Schwankungen der
Das Problem ist dabei vor allem die Quantifizierung                                                                                           chemischen Zusammensetzung gibt, die auf un-
der beiden letzteren Punkte sowie die Abschät-                                                                                                terschiedliche Hauptverursacher hinweisen, so er-

                                                                                                                         Seite 4
Programm zur Feinstaubreduktion Steiermark 2008

gibt sich bei zusammenfassender Betrachtung der
Ergebnisse folgendes Bild: Hauptverantwortlich
für hohe PM10-Immissionskonzentrationen sind
zweifellos die Emissionen aus dem Verkehr, wobei
hier die nicht motorbedingten Emissionen, also die
Wiederaufwirbelung, einen wichtigen Stellenwert
einnehmen. sowie der lange Zeit unterschätzte
Hausbrand.

Aus diesem Grund ist nachvollziehbar, dass das
Hauptaugenmerk der die Emissionen reduzieren-
den Maßnahmen auf diesen beiden Verursacher-
gruppen liegt. Weiters ist ausdrücklich festzuhal-
ten, dass dauernd wirksame Maßnahmen, die zur
Senkung des Jahresmittelwertes beitragen, auch
einen guten Effekt auf die Verminderung der Tage
mit Grenzwertüberschreitungen haben.

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Programm zur Feinstaubreduktion Steiermark 2008

METHODISCHES VORGEHEN                                fügungstellung ihrer fachlichen Expertise für die
                                                     Aufgaben der Maßnahmenbewertung (Evaluie-
                                                     rung), Maßnahmen-Reorientierung und Maßnah-
Die inhaltlichen Schwerpunkte der Arbeiten zur Er-
                                                     menfindung.
stellung des Feinstaubprogramms 2008 lagen
  a) bei der Evaluierung der 2004 beschlossenen
                                                     Die wissenschaftliche Begleitung und externe
  und 2006 zwischen evaluierten Maßnahmen
                                                     Prozesskoordination wurde von JOANNEUM RE-
 b) bei der Reorientierung/ Ergänzung und Fokus-     SEARCH übernommen.
 sierung der Maßnahmen infolge neuer Rahmen-
 bedingungen, insbesondere auch hinsichtlich des     b) Kommunikation
 § 9a IG-L
  c) der zusammenfassenden und mit früheren          Die Verantwortung für die Durchführung der erfor-
  Darstellungen, aber auch den Anforderungen des     derlichen Schritte innerhalb der Arbeitsgruppen lag
  § 9a IG-L vergleichbaren Dokumentation der Er-     bei den jeweiligen AG-LeiterInnen. Mit Ausnahme
  gebnisse.                                          der AG-Sitzungen erfolgte die Kommunikation der
Methodisch wurden folgende Strukturen und Ab-        AG Mitglieder primär mit dem/der AG-Leiter/in. Es
läufe zur Erfüllung dieser Arbeiten eingesetzt:      bestanden wechselseitige direkte und möglichst
                                                     transparente Kommunikationsflüsse zwischen den
                                                     AG-LeiterInnen, der externen Prozesskoordination
a) Akteure und Rollen
                                                     und dem Auftraggeber.
Wie bereits bei der Erstellung des Feinstaubpro-
gramms 2004 wurde seitens des Landes Steiermark      Die Erstellung und Steuerung des Ablaufkonzeptes
eine Projektgruppe Feinstaub eingesetzt. Die Pro-    der Evaluierung und der Ergänzung/ Fokussierung
jektgruppe Feinstaub vereinte über 70 fachlich und   der Maßnahmen, die Organisation und Moderation
administrativ zuständige Personen aus Stadt Graz,    der Arbeitsgruppen und Projektgruppensitzungen,
Land Steiermark, Umlandgemeinden von Graz und        die Koordination zwischen den Arbeitsgruppen
Forschungseinrichtungen. Die Leitung der Projekt-    sowie die Protokollierung und Zusammenfassung
gruppe Feinstaub übernahm wie bereits 2004 die       der Ergebnisse übernahm in enger Kooperation mit
FA 13A (Umwelt- und Anlagenrecht) in Koopera-        FA 13A und FA 17C JOANNEUM RESEARCH. Durch
tion mit der FA 17C (Technische Umweltkontrol-       diese umfassende Prozessbegleitung sollte ein
le). Aus dieser Projektgruppe Feinstaub formierten   möglichst effizientes, zielgerichtetes und kreatives
sich ExpertInnen in Arbeitsgruppen (AGs) zu den      Arbeiten gesichert werden.
thematischen Bereichen Verkehr, Landwirtschaft,
Hausbrand und Energieversorgung, Gewerbe und         Die Kommunikation erfolgte multilateral über
Industrie, Winterdienst und Motorentechnik. Dabei    Email, Arbeitsgruppensitzungen und Projektgrup-
wurden großteils jene Arbeitsgruppen wieder ein-     pentreffen sowie bilateral über Telefon und Email.
gesetzt, die bereits 2004 die Maßnahmen erarbei-     Als Ergänzung wurde vom externen Prozesskoor-
tet hatten. Die inhaltlich verantwortliche Leitung   dinator eine Intranetplattform, zugänglich für alle
der Arbeitsgruppen oblag den bestellten Arbeits-     Projektgruppenmitglieder über Passwort, einge-
gruppenleiterInnen, also weitgehend denselben        richtet, die sämtliche relevanten Dokumente ver-
Personen, die schon 2004 nominiert wurden.           fügbar machte.
Neu etabliert wurde die Arbeitsgruppe „Rechtliche
Umsetzung“ unter der Leitung der FA 13A.
Im Laufe der Arbeit wurden in den meisten Ar-
beitsgruppen zusätzliche ExpertInnen hereingeholt
oder punktuell zugezogen.

Die Rolle der Arbeitsgruppen war die der Zurver-

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Programm zur Feinstaubreduktion Steiermark 2008

c) Zeitlicher Ablauf des Arbeitsprozesses                   Bus)
                                                         ££-Formulierung neuer, noch weiterzuentwickeln-
 Datum       Aktivitäten        Meilenstein
                                                            der Ideen für künftige Maßnahmen
 7.2.2008    Start Program-     1. Projektgruppen-
                                                        Punktuell wurden fachexterne Perspektiven in die
             merstellung        treffen
                                                        Diskussion hereingeholt, so durch die Einladung
 Februar- Evaluierung           Arbeitsgruppensit-      einzelner ExpertInnen aus themenrelevanten Res-
 Juni 2008 Maßnahmen            zungen                  sorts des Landes/der Stadt bzw. durch das Einbrin-
                                Evaluierungser-         gen ergänzender Ideen aus der Nutzung der Ender-
                                gebnisse
                                                        gebnisse der Planungswerkstatt Graz.
 Mai-Juni    Reorientierung,    Arbeitsgruppensit-
 2008        Ergänzung Maß-     zungen                  Im 2. Treffen der Projektgruppe mit Workshopcha-
             nahmen             Maßnahmendefi-
                                                        rakter wurden durch die Arbeitsgruppenvertrete-
                                nition neu
                                                        rInnen die Ergebnisse der Maßnahmenevaluierung
                                2. Projektgruppen-
                                                        im Licht eventueller neuer Rahmenbedingungen
                                treffen 16.5.2008
                                                        diskutiert und Maßnahmenbündel sowie neue, er-
 Juni/Juli   Redaktion Erst-    Ergebnisbericht         gänzende Maßnahmen benannt. Wie bereits bei
 2008        bericht            (Erstfassung Juli       der Erarbeitung des Maßnahmenpaketes 2004
                                2008)
                                                        sollten dabei im Sinn des Auftrages Maßnahmen
 Laufend – Detailerarbeitung Finalfassung Fein-         angedacht werden, die über das bestehende Kor-
 Dezember Maßnahmen §9b staubbericht zur                sett des Immissionsschutzgesetzes – Luft (IG-L)
 2008      IG-L              Vorlage                    hinausgehen.

Ziel des ersten Arbeitsschrittes, der Evaluierung war   In einem dritten Schritt wurden einerseits die
es, die Umsetzung der 2004 beschlossenen Maß-           Ergebnisse der Schritte 1 und 2 mit Stichtag
nahmen qualitativ und wenn möglich quantitativ          30.6.2008 zusammengefasst und dokumentiert
bis zum Stichtag 30.4.2008 weiterzuverfolgen.           (vorliegender Bericht, orientiert an mit FA 13A ab-
Mittels eigens entwickelter Erhebungsbögen wur-         gestimmten Erfordernissen der Darstellung lt. § 9a
de auf Ebene der Arbeitsgruppen die Entwicklung         IG-L und der Kompatibilität mit der Zwischeneva-
aller 62 Maßnahmen bewertet, wobei die Hauptbe-         luierung 2006).
urteilung durch die Umsetzungsverantwortlichen
selbst erfolgte. Wesentliche Aspekte der Beurtei-
                                                        Gleichzeitig konstituierten sich zu einzelnen Maß-
lung waren der Umsetzungsgrad, die Effizienz der
                                                        nahmen mit besonderer Bedeutung (z.B. Umwelt-
Maßnahmen (Kosten-Nutzen Gegenüberstellung),
                                                        zonen) bzw. IG-L-Maßnahmentauglichkeit (wie
Feinstaub reduzierende Wirkung, positive und ne-
                                                        VBA) spezielle Arbeitsgruppen zur weiteren Detai-
gative Begleiteffekte der Maßnahmen, erfolgte
                                                        lausarbeitung.
Maßnahmenänderungen sowie mit der Maßnahme
verbundene rechtliche Fragestellungen.

In einem zweiten Schritt wurden im Rahmen ei-
ner Maßnahmenerweiterung und -fokussierung,
aufbauend auf den Evaluierungsergebnissen, in
den einzelnen Arbeitsgruppen eine Anpassung, Fo-
kussierung oder auch Ergänzung des bestehenden
Maßnahmenpaketes überlegt. Diese Optimierung            * Legistische Rahmenbedingungen, neue fachliche Erkennt-
war aufgrund tws. aktueller geänderter Rahmen-
                                                        nisse, technologische Rahmenbedingungen
bedingungen sinnvoll und resultierte in der:
 ££-Zusammenfassung bestehender Einzelmaßnah-
    men zu Maßnahmenbündeln (z.B. Stadt-Land-

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Programm zur Feinstaubreduktion Steiermark 2008

MASSNAHMENÜBERBLICK                                 Großraum Graz sowie auf allen Überlandstraßen in
                                                    den steirischen Sanierungsgebieten. Im besonders
AUS SICHT DER ARBEITS-                              belasteten Sanierungsgebiet „Großraum Graz“ wa-
                                                    ren zusätzlich Fahrverbote im Falle von länger an-
GRUPPENLEITER/INNEN                                 dauernden hoch belasteten Situationen geplant.

Arbeitsgruppe Motorentechnik                        Die dauernde Umsetzung scheiterte hier an recht-
                                                    lichen Problemen. Nach Auffassung des Unabhän-
Im Rahmen der im Jahr 2004 gegründeten „Pro-        gigen Verwaltungssenates waren diese Verkehrs-
jektgruppe Feinstaub“ wurde eine Arbeitsgruppe      beschränkungen nicht „gehörig kundgemacht“,
Motorentechnik mit Fragestellungen zu den direk-    worauf Strafbescheide aufgehoben wurden. Da
ten Emissionen von Kraftfahrzeugen (Vermeidung      eine Kennzeichnung der STVO weder umsetzbar
und Verminderung von Motoremissionen) befasst.      noch sinnvoll war, wurden die Verkehrsmaßnah-
                                                    men im Jahr 2007 aufgehoben.
Im „Programm zur Feinstaubreduktion in der Stei-
ermark 2004“ finden sich diese Maßnahmen unter      Da aber Geschwindigkeitsbeschränkungen zu je-
den Punkten 18 bis 24.                              nen Maßnahmen zählen, die – ohne die Rechte des
                                                    Einzelnen wesentlich einzuschränken – ein sehr
Eine Maßnahmengruppe befasst sich mit der Nach-     gutes Kosten/Nutzen-Verhältnis aufweisen, ist für
rüstung von in Betrieb befindlichen Fahrzeugen,     den nächsten Winter geplant, auf den betroffenen
aber auch von Maschinen mit Partikelfiltern. Da-    Autobahnabschnitten eine immissionsgesteuerte
mit sollten Einsparungen von Partikelemissionen,    Verkehrsbeeinflussungsanlage (VBA) aufzubauen,
die durch den Fortschritt beim Stand der Technik    um mindestens den gleich hohen Maßnahmenef-
(Verschärfung von Emissionsgrenzwerten für Neu-     fekt erzielen zu können.
fahrzeuge und neue Maschinen und Geräte) erst
zu einem späteren Zeitpunkt auftreten würden,       Als künftige Maßnahme wird die Einführung von
bereits jetzt wirksam werden.                       Umweltzonen diskutiert. Dabei sollen für bestimm-
                                                    te Bereiche Fahrverbote für hoch emittierende
Die Nachrüstung von PKW wurde durch geeigne-        Fahrzeuge erlassen werden. Die Kriterien für eine
te Förderungsmaßnahmen und durch Androhung          Einfahrtserlaubnis werden sukzessive strenger.
von Fahrverboten im Großraum Graz sehr gut an-
genommen. Auch der Fuhrpark der Busse der GVB       Im Bereich der Motorentechnik zeigte sich also,
wurde praktisch vollständig mit Abgasreinigungs-    dass an sich effektive Maßnahmen häufig an der
systemen ausgestattet. Bei Überlandbussen blieb     rechtlichen Umsetzbarkeit scheiterten. Hier wird
jedoch die Rate der nachgerüsteten Fahrzeuge        es also nötig sein, sichere gesetzliche Rahmenbe-
gering.                                             dingungen zu schaffen. Bei Nachrüstungen in der
                                                    bestehenden Flotte oder bei Umweltzonen handelt
Europarechtliche Probleme traten bei der Umset-     es sich um das Vorziehen von sonst erst später
zung der Partikelfilterpflicht für Maschinen und    auftretenden Emissionseinsparungen. Hier gilt es
Geräte auf. Für eine vergleichbare Regelung wur-    also, die Maßnahmen rasch umzusetzen, damit
de in Tirol von der EU-Kommission wegen Wett-       diese eine möglichst hohe Wirksamkeit erreichen
bewerbsverzerrung eine Klage vor dem EUGH in        können.
Aussicht gestellt, worauf die steirische Regelung
zurückgenommen worden ist.                          Arbeitsgruppenleitung:
                                                    DI Dr. Thomas Pongratz, FA 17C
Die zweite Maßnahmengruppe befasst sich mit
Verkehrsbeschränkungen. Vorgesehen waren Ge-
schwindigkeitsbeschränkungen auf Autobahnen im

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Programm zur Feinstaubreduktion Steiermark 2008

Arbeitsgruppe Winterdienst
Die Arbeitsgruppe Winterdienst beschäftigt sich
mit den Maßnahmen „differenzierter Winter-
dienst“, „Salzstreuung auf Bergstraßen“, „Streuung
auf Geh- und Radwegen“ sowie „verstärkte Stra-
ßenwäsche“.

Es kann davon ausgegangen werden, dass die Ge-
samtumweltbelastung durch die Änderung des
Winterdienstes reduziert wird, einerseits durch
Reduzierung der gefahrenen Kilometer durch we-
niger Beladungsvorgänge, wodurch sich eine Ver-
ringerung der Abgasemissionen und geringerer
Treibstoffverbrauch ergibt und andererseits durch
minimierten Kehr-maschineneinsatz bei der Früh-
jahrsreinigung.

3 von 4 Maßnahmen erweisen sich als äußerst ef-
fektiv, wurden sowohl bei der Bevölkerung als auch
von der Politik sehr gut aufgenommen.

Die Maßnahme „differenzierter Winterdienst“ ist
im Grazer Raum zu 65 % umgesetzt und soll, so-
fern finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, bis
2010 abgeschlossen sein.

Die Maßnahme „Streuung auf Geh- und Radwe-
gen“ ist landesweit zu 100 % umgesetzt, die Maß-
nahme „Salzstreuung auf Bergstraßen“ ist auf
Landesebene zu 98 % umgesetzt, im Grazer Stadt-
gebiet hängt dies mit der schrittweisen Einführung
des differenzierten Winterdienstes zusammen und
soll bis 2010 abgeschlossen sein.

Bei der Maßnahme „Verstärkte Straßenwäsche“
zeigte sich, dass es unter-schiedliche Ergebnisse
von diversen Studien und Versuchen gibt und ist
diese Maßnahme an besonderen PM10-Tagen mit
tiefen Temperaturen nicht anwendbar.

Arbeitsgruppenleitung:
Dr. Gerhard Egger / Ing. Günther Volkmer, Wirt-
schaftsbetriebe der Stadt Graz

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Programm zur Feinstaubreduktion Steiermark 2008

Arbeitsgruppe Industrie und Gewerbe                      soweit gegeben, als Vertreter der Länder ihre Vor-
                                                         schläge als Mitglieder von sich mit dieser Thematik
Im „Programm zur Feinstaubreduktion in der Stei-         beschäftigenden Arbeitsgruppen einbringen kön-
ermark“ sind für den Bereich „Industrie und Ge-          nen; darüber hinaus ist den Ländern in weiterer
werbe“ hinsichtlich Feinstaubreduktion sechs             Folge im Rahmen der Begutachtungsverfahren zu
Maßnahmenpunkte vorgesehen, die im überwie-              den vom Bund angestrebten Gesetzes- und Verord-
genden Maße legistische Maßnahmen umfassen.              nungs- (Änderungs-)entwürfen die Möglichkeit zur
Wie bereits im ersten Evaluierungsbericht zur            Abgabe einer abschließenden Stellungnahme zu
Feinstaubreduktion in der Steiermark aus dem Jah-        den geplanten Novellierungsvorhaben eingeräumt.
re 2006 dargelegt wurde, befasst sich die Arbeits-       Wie schon bisher wird sich das Land Steiermark
gruppe „Industrie und Gewerbe“ mit Materienge-           auch künftig aktiv an den „Novellierungsprozes-
setzen (Gewerbeordnung, Mineralrohstoffgesetz            sen“ beteiligen.
und Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen) so-
wie auf deren Basis erlassenen Verordnungen, die         Als ebenfalls sehr effiziente Maßnahme ist die
in Gesetzgebung und Vollziehung in die Zustän-           Umsetzung emissionsmindernder Maßnahmen auf
digkeit des Bundes fallen. Novellierungen dieser         Baustellen anzusehen. Dieser Maßnahmenpunkt
Bundesgesetze und Verordnungen können daher              war ursprünglich in der Arbeitsgruppe „diffuse
ausschließlich vom Bundesgesetzgeber bzw. Bun-           Emissionen“ angesiedelt, wurde aber aus systema-
desminister (für VO) in Angriff genommen werden.         tischen Überlegungen in den Bereich der Arbeits-
                                                         gruppe Industrie und Gewerbe als Maßnahme 29
Diesbezüglich ist/sind der/die Bundesminister, ins-      eingegliedert.
besondere im Hinblick auf die Herabsetzung von
Emissionsgrenzwerten in diversen Emissionsgrenz-         Arbeitsgruppenleitung:
werte-Verordnungen, tätig geworden und wurde             Mag. Andrea Kerschbaumer, FA 13A
seit dem ersten Evaluierungsbericht die Verordnung
über die Begrenzung der Emission von Luft verun-
reinigenden Stoffen aus Anlagen zur Erzeugung
von Eisen und Stahl, BGBl. II Nr. 290/2007 sowie
die Verordnung über die Verbrennung von Abfäl-
len – AVV, BGBl. II Nr. 389/2002 i. d. F. BGBl. II Nr.
296/2007 novelliert. Die Verordnung über die Be-
grenzung der Emission von Luft verunreinigenden
Stoffen aus Anlagen zur Zementerzeugung 2007,
BGBl. II Nr. 60/2007 und die Verordnung über die
Begrenzung der Emission von Luft verunreinigen-
den Stoffen aus Anlagen zur Erzeugung von Nicht-
eisenmetallen und Refrektärmetallen – NER – V,
BGBl. II Nr. 86/2008 wurden neu erlassen.

Die in den genannten Verordnungen bereits erfolg-
te Herabsetzung von Emissions-grenzwerten ist als
effizienteste Maßnahme im Bereich „Industrie und
Gewerbe“ zu qualifizieren; die Novellierung der
Feuerungsanlagenverordnung sowie der Luftrein-
halteverordnung für Kesselanlagen steht unmittel-
bar vor dem Abschluss.

Eine Mitwirkung der Länder bei der Novellierung
von Emissionsgrenzwerte – Verordnungen ist in-

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Programm zur Feinstaubreduktion Steiermark 2008

Arbeitsgruppe Landwirtschaft                           der Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft
                                                       konnten in den vergangenen Evaluierungszeiträu-
Der Beitrag zur Belastung von Feinstaub ist in der     men des Programms bereits zufrieden stellende
Landwirtschaft vorwiegend durch die so genann-         Umsetzungsschritte erreicht werden.
ten Sekundärpartikel gegeben. Zur Bildung dieser
Sekundärpartikel tragen Ammoniakemissionen bei.        Einige Maßnahmen wie etwa der emissionsmin-
Die Landwirtschaft ist mit 95 % Hauptverursacher       dernde Stallneu- und –umbau sind aufgrund von
dieser Emissionen. Laut Umweltbundesamt ist al-        Trends wie z.B. offene Stallbauweise in der Rinder-
lerdings seit 1990 ein stark rückläufiger Trend zu     haltung neu zu bewerten.
beobachten. Neben dem Beitrag zur Feinstaubbil-
dung ist die Geruchsbelastung durch Ammoniake-         Die Maßnahme Förderung der bodennahen Gül-
missionen ein weiterer wichtiger Grund, eine Re-       leausbringung sowie das Aktionsprogramm werden
duktion herbeizuführen.                                derzeit in einem Projekt für das Untere Murtal und
                                                       das Leibnitzer Feld spezifiziert.
Im Rahmen der Erstellung des Programms zur
Feinstaubreduktion in der Steiermark wurden von        In beinahe allen Umsetzungsmaßnahmen ist nach
der Arbeitsgruppe „Landwirtschaft“ folgende fünf       wie vor ein Forschungsbedarf gegeben.
Maßnahmen definiert:
 ££-Emissionsmindernder Stallneu- und –umbau           Eine konkrete Angabe des Reduktionspotenzials
££-Stickstoff (N) reduzierte Fütterung von Schwei-     kann aufgrund von fehlenden wissenschaftlichen
   nen                                                 Erkenntnissen nur schwer bis gar nicht gemacht
                                                       werden.
££-Abdeckung von Güllelagern bei Neubau und
   Umbau
                                                       Die zweite Evaluierung der dem Bereich Landwirt-
££-Förderung der bodennahen Gülleausbringung           schaft zugeordneten Maßnahmen 38-42 kann als
 ££-Aktionsprogramm 2003 (2006 und nunmehr             positive Weiterentwicklung zur Vermeidung von
                                                       Feinstaub und Geruchsbelastung gesehen werden.
    2008)
Die vorliegende Evaluierung des Programms zur          Arbeitsgruppenleitung:
Feinstaubreduktion wurde unter der Mitarbeit von       DI Anita Mogg, FA 10A
HR Dipl.-Ing. Josef Pusterhofer – FA 10B, Dipl.-Ing.
Reinhold Stern – FA 10A, Mag. Dr. Dietmar Öttl –
FA 17C, Mag. Dr. Lena Muttonen – FA 13A, Dipl.-
Ing. agr. Wolfgang Schleicher - HBLFA Gumpen-
stein, Dipl.-Ing. Walter Breininger und Dr. Heinrich
Holzner - Kammer für Land- und Forstwirtschaft,
und unter Begleitung durch das JOANNEUM RE-
SEARCH, Dr. Peter Trinkaus, durchgeführt.

Alle Maßnahmen sind in Umsetzung, wobei die
Maßnahme „Stickstoff reduzierte Fütterung“ als
abgeschlossen beurteilt werden kann.

Im Wesentlichen ist bei allen Handlungen als
wichtigste Voraussetzung für eine erfolgreiche
Umsetzung eine effiziente und gezielte Bera-
tung gekoppelt mit Förderungsprogrammen und
Wirtschaftlichkeit zu nennen. Mit Unterstützung

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Programm zur Feinstaubreduktion Steiermark 2008

Arbeitsgruppe Hausbrand und Energie                  Bedarfszuweisungen und die Auswertung der wie-
                                                     derkehrenden Prüfungen von Feuerungs-anlagen.
Bei den 2008 zur Evaluierung anstehenden Maß-
nahmen handelt es sich ausnahmslos um dieselben      Die Bewertung für die begonnenen bzw. umge-
Maßnahmen, die bereits 2006 einer Evaluierung        setzten Maßnahmen war überwiegend positiv. Als
unterzogen worden sind.                              effizienteste Maßnahme werden für den Betrach-
                                                     tungszeitraum die Förderungs-maßnahmen einge-
Nur eine Maßnahme konnte 2008 als weitgehend         stuft, die eine nachhaltige Reduktion der Immissi-
abgeschlossen bewertet werden: Die Umstellung        onsbelastung v. A. im Raum Graz bewirken wird.
öffentlicher Gebäude im Wirkungsbereich des
Landes und der Stadt Graz auf Fernwärme oder         Aufgrund des Fehlens geeigneter Studien können
sonstige emissionsarme Energieträger ist in über-    die durch die evaluierten Maßnahmen tatsächlich
wiegendem Ausmaß bereits erfolgt und lässt in der    erzielten Feinstaubminderungen zu einem erhebli-
Zukunft kaum noch Reduktionseffekte erwarten.        chen Teil nicht quantifiziert werden.

Im Bereich der Förderungsmaßnahmen wurden            Zusammenfassend muss festgestellt werden, dass
schwerpunktmäßig zwei Maßnahmen durchge-             im Betrachtungszeitraum nur im Bereich der För-
führt bzw. laufen noch weiter:                       derungen der überwiegende Teil umgesetzt werden
                                                     konnte. Eingeschränkt gilt das auch für die Ge-
££-Die eine betrifft eine gemeinsame Aktion vom      setzgebung im Bereich Feuerungsanlagen. Für die
   Land Steiermark und einigen Energieversorgen      nächste Zukunft darf aus den heuer in Kraft ge-
   (v. A. der steirischen Gas-Wärme und der Ener-    tretenen Änderungen im Bau- und Feuerungsanla-
   gie Graz) zur Direktförderung von Umstellun-      gengesetz ein Impuls in Richtung Einsparung von
   gen von Heizungsanlagen auf Fernwärme so-         Energie und damit auch Verringerung von Emissi-
   wie – falls Fernwärme nicht vorhanden – auf       onen erwartet werden, wobei hier von der öffent-
   Erdgas in Feinstaubsanierungsgebieten; diese      lichen Hand Begleitmaßnahmen gesetzt werden
   Aktion wird im kommenden Jahr fortgeführt.        sollten. Darüber hinaus dürfte das neue Gesetz
                                                     über die Förderung von Fernwärme und Fernkäl-
 ££-Die zweite Förderungsschiene betrifft eine ge-
                                                     teleitungen die Chance eröffnen, dass der Ausbau
    meinsame Aktion des Landes Steiermark mit
                                                     von Fernwärmenetzen etwas zügiger vorangeht
    der Stadt Graz, zur Direktförderung von Um-
                                                     als bisher: Auch hier wären Begleitmaßnahmen
    stellungen von Festbrennstoffheizungen auf
                                                     (z.B. Abstimmung der Fernwärmeausbaupläne mit
    Fernwärme: Besonderheit dabei ist, dass die
                                                     einem Wärme-kataster) sinnvoll. Schlussendlich
    Förderhöhe von sozialen Kriterien abhängig
                                                     sind auch die bereits im April d. J. in Kraft getrete-
    gemacht wurde.
                                                     nen Förderungsbedingungen des steirischen Um-
Sieben Maßnahmen wurden bis dato noch nicht          weltlandesfonds zu erwähnen, die äußerst strenge
oder nur zu einem geringen Teil begonnen: Dazu       Emissionsgrenzwerte für Pellets- und Scheitholz-
zählen einerseits legistische Maßnahmen im Be-       feuerungen beinhalten.
reich der Raumordnung sowie zur Verschärfung
von Emissions-grenzwerten für neue und die Still-    Arbeitsgruppenleitung:
legung alter Feuerungsanlagen, sowie die Einrich-    DI Wolfgang Jilek / Wolfgang Kleindienst, FA 17A
tung einer Non-Profit-Contracting Gesellschaft
durch die öffentliche Hand; weiters wurden einige
Begleitmaßnahmen noch nicht in Angriff genom-
men, darunter die Schaffung von Qualitätskrite-
rien für Anbote (Heizungs-Komplettsanierungen,
Solaranlagen und wärmetechnische Gebäudesa-
nierungen), emissionsrelevante Vorschriften bei

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Programm zur Feinstaubreduktion Steiermark 2008

Arbeitsgruppe Verkehr                                biet „Großraum Graz“ bei hoher Feinstaubbelas-
                                                     tung.
Bei den 2008 zur Evaluierung anstehenden Maß-
nahmen handelt es sich um dieselben 25 bzw. 26       Als besonders erfreuliche Maßnahmen der 8 in Um-
Maßnahmen, die bereits 2006 einer Evaluierung        setzung befindlichen Maßnahmen sollen die seit
unterzogen worden sind.                              Dezember 2007 auf Schiene befindliche S-Bahn
                                                     Steiermark, die Attraktivierung des Radfahrnetzes
8 dieser Maßnahmen wurden von der Arbeitsgrup-       und die Verlängerung der Straßenbahnlinien 4, 5
pe Motorentechnik evaluiert.                         und 6 im Stadtgebiet von Graz samt Errichtung der
                                                     Nahverkehrsknoten Puntigam und Don Bosco bei-
Hierbei handelt es sich um Maßnahmen wie das         spielhaft hervorgehoben werden.
Nachrüsten von Partikelsystemen für unterschied-
lichste Diesel-Kraftwagen, die Novellierung der      So sind im Dezember 2007 Teile der Steirertakt-
NOVA-Förderung neu zugelassener Diesel-PKW –         Ausbaustufe-„Optimierung“ unter dem Projekttitel
übrigens die einzige Verkehrsmaßnahme im allei-      „S-Bahn Steiermark“ gestartet worden. Über 70
nigen Zuständigkeitsbereich des Bundes - die Ein-    neue Zugsverbindungen ermöglichen nun ganztä-
führung von verkehrsberuhigten Tempo 30-Zonen        gige Stundentakte von Betriebsbeginn ab ca. 4 Uhr
sowie die Einführung von Geschwindigkeitsbe-         bis rund 24 Uhr, Verdichtungen in der Frühspitze
schränkungen auf Autobahnen im Großraum Graz.        zwischen 6:00 und 8:30 Uhr auf bis zu viertelstünd-
Bei den restlichen 18, seitens der Arbeitsgruppe     liche Intervalle stadteinwärts sowie Halbstunden-
Verkehr zu evaluierenden Maßnahmen, handelt          takte zwischen 13 und 20 Uhr stadtauswärts.
es sich im Wesentlichen um ÖV- bzw. im weite-
ren Sinne ÖV- begleitende bzw. ÖV- ergänzende        Sechs Maßnahmen wurden bis dato noch nicht be-
Maßnahmen.                                           gonnen, sind jedoch zum Teil durch andere Maß-
                                                     nahmen überkompensiert worden (z.B. „S-Bahn
Im Konkreten reichen diese Maßnahmen von             Steiermark“ statt Shuttle-Zug zwischen Graz und
Marketing und tariflichen Maßnahmen über An-         Lieboch). Weiters erfolgt die Planung der Stadt-
gebotserweiterungen bei Bus und Bahn samt ÖV-        grenzen überschreitenden Busverkehre zukünftig
Beschleunigungs- und Bevorrangungsprogrammen         analog zur „S-Bahn Steiermark“ zusammengeführt
bis hin zur erfolgreichen Umsetzung der Straßen-     unter dem Arbeitstitel „StadtLandBus“.
bahnverlängerungen in Graz, der Errichtung zu-
sätzlicher P & R-Plätze, der Attraktivierung des     Unterm Strich konnte im Betrachtungszeitraum
Radfahrnetzes und der Ausdehnung der Parkraum-       sehr viel umgesetzt werden. Die Resonanz wurde
bewirtschaftung in der Stadt Graz.                   überwiegend positiv bewertet.

2 dieser 18 Maßnahmen wurden nicht evaluiert,        Als effizienteste Maßnahme werden die Marke-
da sie bereits bei der Evaluierung 2006 als abge-    tingmaßnahmen eingestuft, die am nachhaltigs-
schlossen (Steirertakt Attraktivierung) bzw. als     ten eine Bewusstseins- und Verhaltensänderung
nicht durchführbar (Neuregelung des Fahrtkosten-     bewirken.
zuschusses innerhalb des Amtes der Steiermärki-
schen Landesregierung) bewertet worden sind.         Aufgrund des Fehlens geeigneter Studien können
                                                     die durch die evaluierten ÖV-Maßnahmen tat-
2 weitere Maßnahmen wurden 2008 als abge-            sächlich erzielten Feinstaubminderungen nicht
schlossen bewertet: Die Ausdehnung der Park-         quantifiziert werden.
raumbewirtschaftung in Graz, sowie die prinzipiell
umgesetzte, jedoch aus klimatologischen Gründen      Zusammenfassend kann jedoch auch heuer wieder
nie schlagend gewordenen Fahrverbote laut IGL für    fest gestellt werden, dass die zur Aufrechterhaltung
Dieselkraftfahrzeuge ohne DPF im Sanierungsge-       und Ausweitung des bestehenden ÖV-Angebots in-

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Programm zur Feinstaubreduktion Steiermark 2008

klusive Infrastruktur und begleitende Maßnahmen
investierten (Landes-)Mittel zur Reduzierung des
motorisierten Individualverkehrs beitragen und
somit ein wesentlicher Beitrag zur Reinhaltung
unserer Umwelt und Minimierung der Feinstaub-
belastung sind.

Arbeitsgruppenleitung:
DI Werner Reiterlehner / DI Gernot Aigner, FA 18A

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Programm zur Feinstaubreduktion Steiermark 2008

Arbeitsgruppe Recht                                      96/2007, aufrechterhalten werden konnte.
                                                         Nach wie vor gültig sind folgende Maßnahmen:
Gemäß § 9a Abs. 6 des Immissionsschutzgesetzes-
Luft (IG-L), BGBl. I Nr. 115/1997 i. d. F. BGBl. I Nr.   ££-Festlegung von vier Sanierungsgebieten [um-
70/2007, wird das vom Landeshauptmann von                   fassend 333 (Katastral-)Gemeinden]
Steiermark am 6. November 2006 erlassene § 9a
                                                          ££-Verbot von Brauchtumsfeuern im Sanierungs-
IG-L-Programm binnen der gesetzlichen Frist in
                                                             gebiet „Großraum Graz“ sowie Einschränkung
Bezug auf seine Wirksamkeit zur Erreichung der
                                                             derselben auf zwei Tage im Jahr in den anderen
Ziele des IG-L evaluiert sowie überarbeitet.
                                                             drei Sanierungsgebieten.
Das § 9a IG-L-Programm 2009 nimmt Bedacht                In ihrer ursprünglichen Form nicht mehr verordnet
auf nationale Programme gemäß dem Emissions-             sind folgende Maßnahmen:
höchstmengengesetz–Luft, der Pläne und Pro-
gramme des Ozongesetzes sowie der Österreichi-           Maßnahmen für den Verkehr
schen Klimastrategie. Basis ist nach wie vor die
Statuserhebung 2006 für das Land Steiermark vom          ££-Statische   Geschwindigkeitsbeschränkungen
13. April 2006 sowie die im Begutachtungsverfah-            (Tempo 100 km/h) auf hoch frequentierten Au-
ren dazu ergangenen Stellungnahmen.                         tobahnabschnitten der A 2 sowie der A 9 in den
                                                            Wintermonaten (15. Dezember bis 14. März)
Unter Beachtung der Grundsätze gemäß § 9b IG-L           ££-Statische   Geschwindigkeitsbeschränkungen
wird nun ein überarbeitetes Programm erstellt, in           (Tempo 80 km/h) auf den sonstigen Freiland-
dem jene Maßnahmen festgelegt werden, die zu                straßen in den Sanierungsgebieten vom 15.
ergreifen sind, um die Emissionen, die zur Über-            Dezember bis 14. März
schreitung des Immissionsgrenzwertes für Fein-           ££-ganzjähriges Fahrverbot für emissionsträchtige
staub (PM10) geführt haben, im Hinblick auf die             alte Schwerfahrzeuge
Einhaltung dieses Grenzwertes zu reduzieren. Ziel
dieses § 9a IG-L-Programm 2009 ist es auch, das          ££-Fahrverbote für PKW mit Dieselmotoren ohne
im Jahr 2004 erstellte und im Jahr 2006 erstmals            Partikelfiltersystem an hoch belasteten Tagen
evaluierte „Steirische Feinstaubprogramm“ im                im Sanierungsgebiet „Großraum Graz“ in den
Rahmen seiner zweiten Evaluierung neu zu struk-             Wintermonaten (15. Dezember bis 14. März)
turieren und in das hier vorliegende § 9a IG-L-Pro-
                                                         Begründung:
gramm 2009 vollständig zu integrieren. Somit soll
es für die Steiermark zukünftig nur mehr ein ein-        Alle Maßnahmen für den Verkehr wurden gemäß
ziges Programm für die Feinstaubproblematik ge-          § 14 Abs. 6 IG-L kundgemacht. Diese Bestimmung
ben. Für den Fall, dass auch Programme für andere        des IG-L nimmt ausdrücklich auf die Kundma-
Luftschadstoffe gemäß den Anlagen zum IG-L zu            chungsform des § 44 Abs. 3 StVO 1960 Bezug, der
erstellen sein werden, soll im Sinne des § 9a Abs. 4     seitens des Landeshauptmanns von Steiermark für
IG-L ein integriertes Programm für alle betroffenen      die Kundmachung der Verkehrsmaßnahmen heran-
Schadstoffe Geltung erlangen.                            gezogen wurde.

Festzuhalten ist, dass das § 9a IG-L-Programm            Laut den Erläuterungen des IG-L ist eine flexible
2006 insbesondere durch die                              Handhabung der Kundmachungsform vom Bun-
                                                         desgesetzgeber ausdrücklich gewollt. Die vom
IG-L Maßnahmenverordnung 2006, LGBl. Nr.                 Landeshauptmann für die Steiermark gewählte
131/2006, umgesetzt wurde. Bei der Umsetzung             Art der Kundmachung war daher nach Ansicht
ergaben sich jedoch zahlreiche Probleme, weshalb         aller befassten Bundes- und Landesstellen (BKA-
nur mehr ein Teil der Maßnahmen im Rahmen                Verfassungsdienst, Verfassungsdienst des Lan-
der IG-L-Maßnahmenverordnung 2008, LGBl. Nr.             des, Verkehrs-rechtsabteilung, Umweltabteilung)
                                                         gesetzes-konform und wurde auch durch ein ex-

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Programm zur Feinstaubreduktion Steiermark 2008

ternes Gutachten von Herrn Univ.-Prof. DDr. Heinz     tungsbedingungen und nicht auf straßenverkehrs-
Mayer vollinhaltlich und ausdrücklich bestätigt.      zeichentaugliche Straßenstreckenverläufe abstellt.

Der Unabhängige Verwaltungssenat für die Steier-      Allein für die in den vier Sanierungsgebieten be-
mark (UVS Steiermark) befand jedoch alle vorge-       troffenen Freilandstraßen hätte eine Kundmachung
brachten Argumente für nicht stichhaltig und ent-     mit konstitutiv wirkenden Straßenverkehrszeichen
schied unter Berufung auf Art. 89 Abs. 1 B-VG mit     bedeutet, dass ca. 40.000 bis 50.000 Verkehrsschil-
Bescheid vom 09. März 2007 (präsentiert am 12.        der nebst Zusatztafeln aufgestellt hätten werden
März 2007), dass die Tempolimits auf Autobahnen       müssen.
„nicht gehörig kundgemacht“ worden wären. Eine
ähnliche Feststellung traf der UVS Steiermark auch    Auf Grund dieser Entscheidungen des UVS Steier-
betreffend die sonstigen Freilandstraßen (Tempo       mark war das Land Steiermark gezwungen, auch
80 km/h) mit Bescheid vom 24. Juli 2007, öffent-      die Sondermaßnahme bei hoher Belastung im Sa-
lich vorgestellt am 26. Juli 2007. Auf Grund dieser   nierungsgebiet „Großraum Graz“ sowie das für alle
Bescheide hätte immer gemäß § 44 Abs. 1 StVO          Sanierungsgebiete angeordnete Fahrverbot für alte
1960 kundgemacht werden müssen, da der UVS            emissionsträchtige Schwerfahrzeuge mit Verord-
Steiermark laut Bescheidbegründung ausschließ-        nungen vom 28. Juni 2007 bzw. 10. Oktober 2007
lich auf das Kriterium der „Verkehrszeichenmög-       (1. und 2. IG-L-Maßnahmenverordnung – Novelle)
lichkeit“ abstellt. Dort, wo Straßenstrecken das      ufzuheben, da sehr hohe Gefahr bestand, dass der
Sanierungsgebiet durchschneiden und eine konsti-      UVS für die Steiermark auch diese Verkehrsmaß-
tutive Kennzeichnung mit Straßenverkehrszeichen       nahmen, insbesondere die Maßnahme betreffend
auch de facto unmöglich ist, wurde empfohlen,         Fahrverbote für Personenkraftwagen mit Diesel-
dass diese Straßenstrecken der Anknüpfungspunkt       motoren ohne Partikelreinigungssystem an sehr
sein sollten, in ein Sanierungsgebiet aufgenommen     hoch belasteten Tagen im Sanierungsgebiet „Groß-
zu werden oder diese Strecken davon auszuneh-         raum Graz“ (§§ 8 und 9) als „nicht gehörig kundge-
men.                                                  macht“ bewerten würde.

In diesem Lichte sei auf das Erkenntnis des Ver-      Abgesehen davon, dass ein Abstellen auf die „Ver-
fassungsgerichtes vom Juni 2008 hingewiesen, aus      kehrszeichenmöglichkeit“ bei Fahrverboten im Sa-
dem hervorgeht, dass die Kundmachung nach § 44        nierungsgebiet „Großraum Graz“ zu einem nicht
Abs. 3 StVO i.V.m. § 14 Abs. 6 IG-L sehr wohl ge-     überschaubaren Schilderwald geführt und auf
hörig ist.                                            Grund der temporären Geltung (selbst bei Anbrin-
                                                      gung von Klapptafeln) einen immensen Verwal-
Damit hat das für Gesetzesprüfungen zuständige        tungsaufwand nach sich gezogen hätte, der de
Höchstgericht in Österreich, nämlich der VfGH, das    facto nicht zu bewältigen gewesen wäre, wäre die
bestätigt, was die Landesvertreter/innen in ihrer     Aufrechterhaltung dieser Maßnahme durch konsti-
Stellungnahme im Frühjahr 2007 gegenüber dem          tutive Kundmachung auch im Widerspruch zu den
UVS rechtlich ins Treffen geführt hat.                Grundsätzen des IG-L (§ 9b im Zusammenhang mit
                                                      § 14 Abs. 1 IG-L) gestanden, wonach dem Verhält-
Es ist daher besonders zu bedauern, dass bislang      nismäßigkeitsprinzip zu entsprechen ist. Danach
das Instrument der Amtsbeschwerde im IG-L nach        müssten jedenfalls vor Erlassung von Fahrverboten
wie vor nicht zur Verfügung steht.                    gelindere Instrumente, insbesondere Geschwindig-
                                                      keitsbeschränkungen, zur Anwendung gebracht
Eine Ausweisung der IG-L-Sanierungsgebiete nach       werden. Dafür hätten landesweit, wie oben darge-
den Kriterien der „Verkehrszeichenmöglichkeit“ er-    stellt, jedoch rund 40.000 bis 50.000 Verkehrsschil-
scheint jedoch als nicht gesetzeskonform im Sinne     der nebst Zusatztafeln aufgestellt werden müssen.
des IG-L, da dieses auf die in der Statuserhebung     Damit wäre allerdings der verbundene Aufwand
festgestellte Schadstoffbelastung nebst Ausbrei-      außer Verhältnis zu dem mit der Anordnung an-

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Programm zur Feinstaubreduktion Steiermark 2008

gestrebten Erfolg gestanden, was zur Konsequenz      Maßnahmen für Anlagen – Maschinen, Gerä-
gehabt hätte, dass dem Verhältnismäßigkeitsgebot     te und mobile technische Einrichtungen
des § 9b Z 4 IG-L nicht mehr entsprochen hätte
werden können.                                       Partikelfilterpflicht für bestimmte Maschinen und
                                                     Geräte (insbesondere Baumaschinen)
Da insbesondere die Maßnahme der Geschwindig-
keitsbeschränkung (Tempo 100 km/h auf den be-        Begründung:
troffenen Autobahnabschnitten der A 2 sowie A 9)
                                                     Eine weitere Problematik ergab sich für die Be-
aus Sicht der Luftreinhaltung in den drei Monaten,
                                                     stimmung des § 4 IG-L-Maßnahmenverordnung
in denen diese Maßnahme wirksam war (vom 15.
                                                     2006 – Partikelfilterpflicht für Geräte, Maschi-
Dezember 2006 bis 14. März 2007) äußerst posi-
                                                     nen und Anlagen (insbesondere Baumaschinen),
tive Umwelteffekte sowie auch wünschenswerte
                                                     welche mit 01. Jänner 2008 in Kraft treten hätte
Sekundärauswirkungen (Verkehrssicherheit, Lärm-
                                                     sollte. Diese Anordnung wurde nach dem Vorbild
reduktion) hatte, soll diese Maßnahme (siehe Teil
                                                     der IG-L-Verordnungen des Landes Tirol auch in
A dieses Programms) in geänderter Form (Kund-
                                                     der Steiermark analog vorgenommen. Das Land
machung durch immissionsabhängige flexible Ver-
                                                     Tirol leitete bezüglich dieser Maßnahme im De-
kehrsbeeinflussungssysteme) spätestens im Winter
                                                     zember 2006 ein Notifikationsverfahren bei den
2008/2009 unter Erfüllung der Kriterien des § 1
                                                     Stellen der Europäischen Union ein. Im Sommer
der VBA-Verordnung – IG-L, BGBl. II Nr. 302/2007,
                                                     2007 erfolgte die Stellungnahme der Europäischen
wieder angeordnet werden.
                                                     Kommission. Danach ist die Vorschreibung von
                                                     Partikelfiltersystemen für Baumaschinen und Ge-
In diesem Zusammenhang sei auf das Erkenntnis        räte mit Selbstzündungsmotoren gemäß Artikel 8
des Verfassungsgerichtes vom Juni 2008 hingewie-     Abs. 1 und Artikel 9 Abs. 1 der Richtlinie 97/68/EG
sen, aus dem hervorgeht, dass die Kundmachung        als ungerechtfertigtes Hemmnis für den Zugang zu
nach § 44 Abs. 3 StVO i.V.m. § 14 Abs. 6 IG-L sehr   Motoren mit Typengenehmigungen aus anderen
wohl gehörig ist.                                    Mitgliedstaaten anzusehen, weshalb festgestellt
                                                     wurde, dass derartige Regelungen richtlinienwidrig
Damit hat das für Gesetzesprüfungen zuständige       wären und daher mit Vertragsverletzungsverfahren
Höchstgericht in Österreich, nämlich der VfGH, das   seitens der EU gerechnet werden müsste, falls eine
bestätigt, was die Landesvertreter/innen in ihrer    solche Anordnung dennoch innerstaatlich normiert
Stellungnahme im Frühjahr 2007 gegenüber dem         werden sollte.
UVS rechtlich ins Treffen geführt hat.
                                                     Nachdem auch das Land Steiermark nach dem
Es ist daher besonders zu bedauern, dass bislang     Muster Tirol seine Regelung des § 4 IG-L-Maßnah-
das Instrument der Amtsbeschwerde im IG-L nach       menVO, LGBl. Nr. 131/2006, getroffen hatte, er-
wie vor nicht zur Verfügung steht.                   schien es notwendig, auch diese Bestimmung aus
                                                     dem Rechtsbestand herauszunehmen.
In fachlicher Hinsicht wurde das § 9a-IG-L-Pro-
gramm 2006 sowie insbesondere die IG-L-Maß-          Arbeitsgruppenleitung:
nahmenverordnung 2006, LGBl. Nr. 131/2006, von       Mag. Brigitte M. Scherbler, FA 13A
der Technischen Universität Graz im Jahr 2007
evaluiert (Rexeis M./Hausberger St./Hinterhofer
M/Sturm P.: Evaluierung von Feinstaub-Maßnah-
men in steirischen Sanierungsgebieten im Winter
2006/07, TUG - Institut für Verbrennungskraftma-
schinen und Thermodynamik im Auftrag des Amtes
der Steiermärkischen Landesregierung, 2007).

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