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57. Jahrgang Donnerstag, 09.04.2020 15/20
Mit dem Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Überherrn
Überherrn in Bildern
Altforweiler
Berus
Foto: Iris Meister
Bisten
Felsberg
Überherrn
Themen in dieser Ausgabe u.a.
Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie
Tafelaktion von REWE: Gemeinsam Teller füllen
Rätsel- und Malspaß für Groß und Klein
WohnstadtTHEMA DER WOCHE
aus der Gemeinde Überherrn – Mitteilungen der Bürgermeisterin
Copyright Jenifoto / Adobe StockÜberherrn Seite 3 Woche 15/2020
Ärzte-Dienst von 8:00 - 8:00 Uhr Notruf
Bereitschaftsdienstzentrale (BDZ) Polizei............................................................... 110
im Marienhaus Klinikum Saarlouis (ehem. St. Elisabeth
Klinik Saarlouis), Kapuzinerstraße 4, 66740 Saarlouis Feuerwehr.........................................................112
Sa. 11.04.- So. 12.04.2020 Telefon: 0180 5663003 Rettungsdienst.................................................112
Kinderärztlicher-Notfalldienst von 8:00 - 8:00 Uhr
Bereitschaftsdienstpraxis für Kinder & Jugendliche Polizeirevier Bous.............................06834 9250
im Marienhaus Klinikum Saarlouis (ehem. St. Elisabeth
Klinik Saarlouis), Kapuzinerstraße 4, 66740 Saarlouis
Es ist dringend notwendig, um die Wartezeit für Sie so gering Polizeiposten Überherrn...........................92520
wie möglich zu halten, vorher anzurufen.
Sa. 11.04.- So. 12.04.2020 Telefon: 06831 1257883 Ortsvorsteher
Siehe unter den jeweiligen Ortsteilen im Innenteil
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
(inkl. Kinderärzte/Augenärzte/HNO-Ärzte) Freiwillige Feuerwehr Überherrn
Sie erreichen den ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassen- Wehrführer: Alois Thilmont Tel. 06837 909525
ärztlichen Vereinigung kostenlos unter der bundesweit einheit- Löschbezirk Altforweiler: Stefan Feiler Tel. 7234008
lichen Rufnummer 116117. Zusätzlich sind unsere Bereit-
schaftsdienstpraxen für Sie geöffnet: Von Samstag, 8.00 Uhr, Löschbezirk Berus: Markus Zöllner Tel. 0163 6662352
bis Montag, 8.00 Uhr, an Feiertagen, Rosenmontag sowie an Löschbezirk Felsberg: Jörg Schönberger Tel: 06837 74557
Brückentagen. Löschbezirk Süd: Patrick Hörner Tel. 7230077
Zahnärzte-Dienst Behindertenbeauftragter
(nur in dring. Fällen u. n. vorheriger telef. Vereinbarung) Norbert Güthler, Kirchenstraße 55 A Tel. 7248100
Freitag, Dr. Jankowski, SLS/Roden, Tel. 06831/986140 n.guethler@gmx.de ab 18 Uhr
Samstag - Sonntag, Dr. Endres, SLS, Tel. 06831/124443
Montag, Gaspary B., Dillingen, Tel. 06831/976516
Schiedspersonen der Gemeinde Überherrn
Apotheken-Dienst Fr. 10.04.- Do. 16.04.2020 Altforweiler und Berus:
Freitag: Marien-Apotheke, Saarlouis, Walter Grube, Brunnenstr. 55, Tel. 3805
Kaiser-Friedrich-Ring 2, Tel. 06831 - 42895 Felsberg: Helga Jenal, Schulstr. 14 Tel. 06837 708377
Samstag: Ring-Apotheke, Saarlouis, Bisten, Überherrn und Wohnstadt:
Französiche Straße 20, Tel. 06831 - 2790 Wilhelm Wagner, Am Wald 15 Tel. 92383
Sonntag: Glocken-Apotheke, Saarlouis,
Französiche straße 23, Tel. 06831 - 42121 Revierförster
Montag: Antonius-Apotheke, Überherrn-Altforweiler,
Auf der Spees 14, Tel. 06836 - 5212 Kontakt
Dienstag: St. Oranna-Apotheke, Überherrn, Saar Forst Landesbetrieb
Hauptstraße 45, Tel. 06836 - 2995 Forstrevier Überherrn
Mittwoch: Pachtener-Apotheke, Dillingen, Revierförster Matthias Krauser
Nachtsheimstraße 2, Tel. 06831 - 73309 Zum alten Bergwerk, 66352 Großrosseln
Donnerstag: Apotheke im EKC, Bous, Tel. +49 (0)681/9712-881, Mobil: +49(0)1708138324,
Saarbrückerstraße 197, Tel. 06834 - 782399 m.krauser@sfl.saarland.de, www.saarforst.de
Tierärztlicher Notfalldienst Frauenhaus Saarlouis Tel. 06831 2200
Fr. 10.04.20 TA Döbbeler, VK, Tel. (06898) 8 07 00
Sa. 11.+ So. 12.04.20 TA Koch, Pütt., Tel. (06806) 92 20 00 Hilfe für misshandelte Frauen – Tag und Nacht erreichbar
Mo. 13.04.20 Dr. Schygulla, Saarlouis, Tel. (06831) 25 74
Pflegestützpunkt im Kreis Saarlouis
Energis Netzgesellschaft mbH und Bereitschaftsdienst Choisy-Ring 9, 66740 Saarlouis Tel. 06831 120630
Störungsnummer Strom Tel. 0681 9069-2611
Störungsnummer Erdgas Tel. 0681 9069-2610 Leitstelle „Älter werden“
KDÜ-Rufbereitschaft Kaiser-Friedrich-Ring 31, 66740 Saarlouis, Tel. 06831 444-239
Wasser und Abwasser:
während der Dienstzeiten: Tel. 06836 92194-0 Seniorensicherheitsberater
nach Dienstschluss: Tel. 0171 6242474 Frank Steinhauser, Telefonische Sprechstunde am
Dienstag und Donnerstag 9:00-12:00 Uhr Tel. 06836 9212470
Service-Telefon Müllabfuhr (Reklamation)
Fa. Adam, Merzig Tel. 06835 9551227 Altenpflege- und Betreuungszentrum Überherrn
Gemeinde-Bauhof-Rufbereitschaft Tel. 4710100 ABZÜ, Im Brückenhof 1 Tel. 80000
Öffnungszeiten Kompostieranlage:
März bis November: jeden Samstag von 9:00-14:00 Uhr
Dez. bis Febr.: jeden 1. Samstag im Monat 9:00-14:00 Uhr Schlüsselnotdienst Tel. 0173 3071107
Impressum: berherrner Rundschau mit amtlichem Bekannt-
Ü Verantwortlich für den amtlichen und den nichtamtlichen Teil:
machungsblatt der Gemeinde Überherrn Anne Yliniva-Hoffmann, Bürgermeisterin, Rathausstraße 101, 66802 Überherrn
Verantwortlich für den Anzeigenteil:
Herausgeber: Die Bürgermeisterin der Gemeinde Überherrn,
MTYPE media GmbH, Untertürkheimer Str. 21a, 66117 Saarbrücken,
Rathausstraße 101, 66802 Überherrn
Satz, Druck, Vertrieb MTYPE media GmbH, Untertürkheimer Str. 21a Erscheinungsweise: Grundsätzlich jede Woche donnerstags
u. Anzeigenannahme: 66117 Saarbrücken, Tel. 0681/58850 Bezugsbedingungen und -möglichkeiten:
E-Mail: amtsblatt@mtypemedia.de Kostenlose Zustellung an alle Haushalte in der Gemeinde Überherrn;
Für Manuskripte und Fotos übernimmt der Herausgeber keine Haftung. Redaktionsschluss: montags 12.00 UhrÜberherrn Seite 4 Woche 15/2020
Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Überherrn
Bekanntmachungen und Informationen
Herausgeber: Verantwortlich für den Inhalt: Satz und Druck:
Die Bürgermeisterin der Gemeinde Überherrn Anne Yliniva-Hoffmann, Bürgermeisterin, MTYPE media GmbH
Rathausstraße 101, 66802 Überherrn Rathausstraße 101, 66802 Überherrn Untertürkheimer Str. 21a, 66117 Saarbrücken
Postanschrift: Telefon: 0 68 36/90 9-0 Öffnungszeiten: Standesamt:
Gemeinde Überherrn Telefax: 0 68 36/90 9-192 Mo. - Do.: 08.30 – 12.00 Uhr Mo. - Mi.: 08.30 – 12.00 Uhr
Postfach 1261 Internet: www.ueberherrn.de 14.00 – 16.00 Uhr Do.: 07.00 – 12.00 Uhr
66800 Überherrn E-Mail: rathaus@ueberherrn.de Fr.: 08.30 – 12.00 Uhr Fr.: 08.30 – 12.00 Uhr
(Bitte Hinweis im Internet beachten.) und nach Vereinbarung
Aufgrund der aktuellen Situation bitten
wir um vorherige Terminvereinbarung.
Nummer 15/20 Donnerstag, 09.04.2020 57. Jahrgang
Amtliche Bekanntmachungen
Verordnung zur Bekämpfung 2. die Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedi-
der Corona-Pandemie vom 30. März 2020 zinischer Versorgungsleistungen, insbesondere Arztbesu-
Aufgrund des § 32 Satz 1 in Verbindung mit § 28 Absatz 1 che, sonstige medizinische Behandlungen, Blutspenden,
Satz 1 und 2 und § 73 Absatz 1a Nummer 24 des Infektions- sowie der Besuch bei Angehörigen helfender Berufe, so-
schutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt weit dies medizinisch dringend erforderlich ist,
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. März 2020 3. Versorgungsgänge für die elementaren Grundbedürfnisse
(BGBl I S.587) verordnet die Landesregierung: des täglichen Bedarfs,
§ 1 Grundsatz der Kontaktreduzierung 4. der Besuch bei Partnern einer Lebensgemeinschaft, Alten,
Jeder wird angehalten, die physischen und sozialen Kontakte Kranken oder Menschen mit Einschränkungen außerhalb
zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen von Einrichtungen und die Wahrnehmung des Umgangs-
Haushalts auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo rechts im jeweiligen privaten Bereich,
immer möglich ist ein Mindestabstand zu anderen Personen von 5. die Begleitung und Hilfeleistung für unterstützungsbedürf-
zwei Metern einzuhalten. Ein nicht in häuslicher Gemeinschaft tige Personen und Minderjährige, insbesondere im Rah-
lebender Elternteil sowie die mit diesem in häuslicher Gemein- men einer Nachbarschaftshilfe,
schaft lebenden Personen gelten als haushaltsangehörige Per- 6. die Begleitung Sterbender sowie Bestattungen im engsten
sonen. Familienkreis,
§ 2 Einschränkung des Aufenthaltes im öffentlichen Raum 7. Sport und Bewegung im Freien, allerdings mit höchstens
(1) Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine oder einer Person oder mit Angehörigen des eigenen Haus-
im Kreis der Angehörigen des eigenen Haushalts und mit halts,
höchstens einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person 8. die Wahrnehmung dringend erforderlicher Termine bei Be-
gestattet; § 1 Satz 3 gilt entsprechend. Zu anderen Perso- hörden, Gerichten, Gerichtsvollziehern, Banken, Rechts-
nen ist im öffentlichen Raum wo immer möglich ein Mindest- anwälten und Notaren, Wirtschaftsprüfern und Steuerbe-
abstand von zwei Metern einzuhalten. ratern,
(2) Versammlungen und Ansammlungen im öffentlichen Raum 9. die Wahrnehmung von dringend erforderlichen Sitzungen
sind verboten. Das Selbstorganisationsrecht des Landtages, durch ehrenamtliche Mitglieder von Organen in Anstalten,
der Gebietskörperschaften und sonstiger Körperschaften, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts,
Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie die 10. Handlungen zur Versorgung von Tieren.
Tätigkeit der Gerichte bleiben hiervon unberührt. Im Falle einer Kontrolle sind die triftigen Gründe jeweils glaubhaft
(3) Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nach Maßgabe des zu machen.
Absatzes 1 und nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. § 3 Bestattungen
Triftige Gründe sind insbesondere Bestattungen finden nur im engsten Familienkreis statt. Zu die-
1. die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, die Inanspruchnah- sem Personenkreis gehören die Partner einer Lebensgemein-
me der Notbetreuung oder die Ablegung von Prüfungen, schaft, die Kinder, dieÜberherrn Seite 5 Woche 15/2020
Eltern sowie die Geschwister der oder des Verstorbenen. Unter (7) S onstige Ladenlokale, deren Betreten zur Entgegennahme
allen an einer Bestattung teilnehmenden Personen ist, wo mög- einer Dienst- oder Werkleistung erforderlich ist, sind für den
lich, ein Mindestabstand nach Maßgabe des § 1 einzuhalten. Publikumsverkehr geschlossen. Die Erbringung der Dienst-
Ausnahmegenehmigungen können von der Ortspolizeibehörde leistung oder des Werks außerhalb des Ladenlokals ist ge-
erteilt werden, soweit dies im Einzelfall aus infektionsschutz- stattet.
rechtlicher Sicht vertretbar ist. (8) Rastanlagen an Bundesautobahnen und gastronomische
§ 4 Glaubensgemeinschaften Betriebe an Autohöfen sind von der Schließung ausgenom-
Verboten sind Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synago- men. Die Betreiber haben Vorsorge zu treffen, dass der
gen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften Mindestabstand gemäß § 1 zwischen Personen sowohl in-
im Sinne von Gottesdiensten oder ähnlichen religiösen Veran- nerhalb der Betriebsräume als auch auf dem Außengelände
staltungen. Der individuelle Besuch von Kirchen, Moscheen, Sy- eingehalten wird.
nagogen und Häusern anderer Glaubensgemeinschaften bleibt (9) Die zuständige Ortspolizeibehörde kann auf Antrag Ausnah-
erlaubt. Ein Mindestabstand nach Maßgabe des § 1 ist auch hier megenehmigungen für andere als in den Absätzen 5 und
einzuhalten. 6 genannten Betriebe erteilen, soweit dies zur Versorgung
§ 5 Betriebsuntersagungen und Schließung von Einrichtungen der Bevölkerung mit Gegenständen des täglichen Bedarfs
(1) Untersagt ist der Betrieb eines Gaststättengewerbes nach erforderlich und im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher
dem Saarländischen Gaststättengesetz vom 13. April 2011 Sicht vertretbar ist. Die Ausnahmegenehmigung kann zeit-
(Amtsbl. I S. 206), zuletzt geändert durch das Gesetz vom lich befristet werden.
20. Juni 2012 (Amtsbl. I S. 156), und der Betrieb sonstiger § 6 Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
Gastronomiebetriebe jeder Art. Ausgenommen sind die Ab- (1) Das Betreten von Werkstätten für behinderte Menschen und
gabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen. weiteren Einrichtungen von Menschen mit Behinderungen,
(2) Untersagt ist der Betrieb von Hotels, Beherbergungsbetrie- insbesondere Tagesförderstätten und Tageszentren für Men-
ben und Campingplätzen sowie die Zurverfügungstellung schen mit Behinderungen, ist verboten.
jeglicher Unterkünfte zu privaten touristischen Zwecken. Ab- (2) Von diesem Betretungsverbot ausgenommen sind Mitarbei-
weichend hiervon ist der Betrieb nur zu beruflich veranlass- terinnen und Mitarbeiter der Einrichtungen sowie diejenigen
ten erforderlichen Reisen oder bei Vorliegen unabweisbarer Menschen mit Behinderung, die den Besuch der Werkstatt
persönlicher Gründe der Reisenden zulässig. als eine tagesstrukturierende Maßnahme benötigen, und
(3) Der Betrieb von Einrichtungen, die nicht notwendigen Ver- 1. im stationären Wohnen betreut werden,
richtungen des täglichen Lebens dienen, ist verboten. Hierzu 2. bei Erziehungsberechtigten oder ihren Eltern wohnen und
zählen insbesondere Sauna- und Badeanstalten, Kinos, The- deren Betreuung sichergestellt ist, oder
ater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrich- 3. alleine oder in Wohngruppen wohnen und sich selbst ver-
tungen, Messen, Spezialmärkte, Wettbüros und Wettannah- sorgen können oder eine Betreuung erhalten.
mestellen, Tagungs- und Veranstaltungsräume, Clubs und Ausnahmen sind auch möglich, wenn eine Werkstatt systemrele-
Diskotheken, Shishabars, Spielhallen, Vereinsräume, Bor- vante Aufgaben wahrnimmt.
dellbetriebe und andere Prostitutionsstätten, Swingerclubs, § 7 Einrichtungen zur Pflege, Vorsorge- und
Sporthallen, Sport- und Spielplätze, Fitnessstudios, Biblio- Rehabilitationseinrichtungen, Krankenhäuser
theken, Wellnesszentren, Thermen, Tanzschulen, Zoos, Frei- (1) Das Betreten von Einrichtungen der teilstationären Tages-
zeit- und Tierparks, sonstige Vergnügungsstätten, Fort- und und Nachtpflege ist untersagt.
Weiterbildungsstätten, Volkshochschulen, Musikschulen, (2) Besuche in Einrichtungen nach § 1a und 1b des Wohn–,
Reisebusreisen, sonstige öffentliche und private Bildungs- Betreuungs- und Pflegequalitätsgesetzes vom 6. Mai 2009
einrichtungen im außerschulischen Bereich und Jugendhäu- (Amtsbl. S. 906), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Geset-
ser und ähnliche Einrichtungen. zes vom 22. August 2018 (Amtsbl. I S. 674), sind unzulässig.
(4) Untersagt ist die Öffnung von Ladengeschäften des Einzel- Ausnahmen für Angehörige sind in Ausnahmefällen zulässig.
handels jeder Art, soweit nicht Absatz 5 etwas anderes be- Maximal ist ein registrierter Besucher pro Bewohner und Tag
stimmt. für längstens eine Stunde zuzulassen. Dabei sind geeignete
(5) Von den Verboten der Absätze 3 und 4 ausgenommen sind Schutzmaßnahmen einzuhalten und eine Hygieneunterwei-
1. Lebensmittelhandel, auch Getränke- und Wochenmärkte, sung ist regelmäßig durchzuführen. Ausnahmen sind für
2. Abhol- und Lieferdienste, medizinisch oder ethisch-sozial angezeigte Besuche, insbe-
3. Garten- und Baumärkte sowie Tierbedarfshandel, sondere bei Palliativpatientinnen und -patienten, oder seel-
4. Banken, sorgerische Besuche zulässig.
5. Apotheken, Drogeriemärkte und Sanitätshäuser, (3) Für den Betrieb von Krankenhäusern, Vorsorge- und Reha-
6. Optiker und Hörgeräteakustiker, bilitationseinrichtungen werden nachstehende Maßnahmen
7. Post und sonstige Annahmestellen des Versandhandels, angeordnet:
8. Tankstellen, 1. Es sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Ein-
9. Reinigungen und Waschsalons, trag von Corona-Viren zu erschweren, Patienten und Per-
10. Zeitungskioske, sonal zu schützen und persönliche Schutzausrüstung ein-
11. Online-Handel. zusparen.
Werden Mischsortimente angeboten, dürfen die Sortiments- 2. Es sind Besuchsverbote oder restriktive Einschränkungen
teile, deren Verkauf nicht nach Satz 1 gestattet ist, verkauft der Besuche auszusprechen; maximal ist ein registrierter
werden, wenn der erlaubte Sortimentsteil im gesamten Wa- Besucher je Bewohner oder Patient pro Tag zuzulassen.
renangebot wesentlich überwiegt (Schwerpunktprinzip). Die- Dabei sind geeignete Schutzmaßnahmen einzuhalten und
se Betriebe dürfen alle Sortimente vertreiben, die sie ge- eine Hygieneunterweisung regelmäßig durchzuführen.
wöhnlich - auch in Form von Aktionsangeboten - verkaufen. Ausgenommen davon sind medizinisch oder ethisch-so-
Ist in SB-Warenhäusern eine räumliche Absonderung des zial angezeigte Besuche, insbesondere auf Kinderstatio-
nicht nach Satz 1 erlaubten Sortimentsteiles möglich, ist der nen, bei Palliativpatientinnen und -patienten, oder seelsor-
Verkauf dieses absonderbaren Warenangebots untersagt. gerische Besuche.
Die Handeltreibenden haben Vorsorge zu treffen, dass der 3. Planbare Aufnahmen, auch in Tageskliniken, sind ab so-
Mindestabstand gemäß § 1 zwischen Personen sowohl in- fort so zu reduzieren oder auszusetzen, dass zeitnah die
nerhalb der Betriebsräume als auch auf dem Außengelände Aufnahmekapazitäten für COVID-19 Patientinnen oder Pa-
eingehalten wird. tienten bereitstehen; dies gilt insbesondere für die Kapa-
(6) Heilmittelerbringer und Gesundheitsberufe sind von den Be- zitäten in der Intensivmedizin.
triebsuntersagungen und Schließungen ausdrücklich ausge- 4. Krankenhäuser mit einer oder mehreren Intensivstationen
nommen. Ebenfalls ausgenommen ist der Großhandel. unternehmen alles Notwendige, um ihre Beatmungskapa-Überherrn Seite 6 Woche 15/2020
zitäten zu erhöhen und die Funktionsfähigkeit der Intensiv- § 10 Schulveranstaltungen und Prüfungsverfahren
stationen zu sichern. (1) An allen Schulen im Saarland unabhängig von der Träger-
5. In den geriatrischen Kliniken und Abteilungen sind die Auf- schaft entfallen sämtliche regulären Schulveranstaltungen,
nahmen zu reduzieren. Es finden keine Aufnahmen mehr insbesondere der Unterricht sowie die regulären Betreuungs-
statt, die aufgrund von Einweisungen durch Vertragsärz- angebote. Den allgemeinbildenden Schulen (Grundschulen,
tinnen oder -ärzte erfolgen, es sei denn, eine Kranken- Gemeinschaftsschulen, Gymnasien und Förderschulen Ler-
hausbehandlung ist medizinisch dringend geboten. nen, emotionale und soziale Entwicklung, Sprache, Hören
6. Für geriatrische Tageskliniken gilt ein Aufnahmestopp. Die und Sehen) ist gestattet, eine Notbetreuung von Kindern in
frei werdenden Ressourcen (Personal, Räume) sind für den Schulen zu etablieren, ohne dass der Zweck der Maß-
die stationäre Versorgung einzusetzen. Hierzu haben sich nahme nach Satz 1 in Frage gestellt wird und soweit dies im
die Krankenhausträger untereinander auszutauschen. Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist.
7. Kantinen, Cafeterien oder andere der Öffentlichkeit zu- Für die Kinder und Jugendlichen der Förderschulen geistige
gängliche Einrichtungen für Patientinnen und Patienten Entwicklung und der Förderschulen Körperliche und Moto-
sowie Besucherinnen und Besucher sind geschlossen rische Entwicklung werden individuelle Unterstützungsange-
zu halten. Wartebereiche sind entsprechend den Empfeh- bote im häuslichen Bereich geschaffen.
lungen des Robert Koch-Institut (RKI) kontaktreduzierend (2) Das Prüfungsverfahren betreffend die zentralen Abschluss-
auszugestalten. prüfungen und Übergangsverfahren kann unter Beachtung
§ 8 Universität und Hochschulen der infektionsschutzrechtlichen
Für die Universität des Saarlandes, die Hochschule für Technik Maßgaben und eventueller diesbezüglicher gesonderter Vorga-
und Wirtschaft des Saarlandes, die Hochschule der Bildenden ben der jeweiligen Gesundheitsämter durchgeführt werden.
Künste Saar und die Hochschule für Musik Saar werden nach- § 11 Kindertageseinrichtungen, Kindergroßtagespflegestellen
stehende Maßnahmen angeordnet: und heilpädagogische Tagesstätten
1. Der Studien- und Lehrbetrieb in Präsenzform einschließ- (1) Die nach § 45 des Sozialgesetzbuchs - Achtes Buch - Kin-
lich sämtlicher Präsenzprüfungen wird bis zum 4. Mai der- und Jugendhilfe – (SGB VIII) in der Fassung der Be-
2020 ausgesetzt. kanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022),
2. Die Prüferinnen und Prüfer können in dringenden Einzel- zuletzt geändert durch Artikel 36 des Gesetzes vom 12.
fällen im Einvernehmen mit den betroffenen Studierenden Dezember 2019 (BGBl. I S. 2652) erlaubnispflichtigen Kin-
entscheiden, ob sie mündliche Prüfungen per Videokon- dertageseinrichtungen, die nach § 43 SGB VIII erlaubnis-
ferenz durchführen. Hierfür können auch die gängigen pflichtigen Kindergroßtagespflegestellen und Heilpädago-
kommerziellen Systeme genutzt werden. gische Tagesstätten bleiben vorläufig geschlossen. Diesen
3. Die Prüfungsämter sind angehalten, die Bearbeitungs- Einrichtungen ist es gestattet, im Sinne einer Notversorgung
zeiten laufender Qualifizierungsarbeiten, insbesondere Kinder zu betreuen. Eine gesonderte Betriebserlaubnis ist
Hausarbeiten, Bachelor-, Master-, Staatsexamensarbei- insoweit nicht erforderlich. Der Anspruch der Personensor-
ten, entsprechend anzupassen. geberechtigten auf die Inanspruchnahme von Betreuungs-
4. An der Hochschule der Bildenden Künste Saar und an angeboten von Kindertageseinrichtungen, Kindergroßta-
der Hochschule für Musik Saar können Präsenzprüfun- gespflegestellen oder heilpädagogischen Tagesstätten wird
gen unter Einhaltung der Hygieneregeln durchgeführt eingeschränkt.
werden, an denen höchstens sechs Personen teilnehmen. (2) Besuche in Einrichtungen nach § 1a und 1b des saarländi-
5. Vorläufig wird über Nummer 1 hinaus der gesamte Hoch- schen Wohn-, Betreuungs- und Pflegequalitätsgesetzes sind
schulbetrieb an den vier genannten Einrichtungen vorbe- unzulässig. Für Angehörige können in Einzelfällen Ausnah-
haltlich der in den Nummern 6 und 7 geregelten Ausnah- men zugelassen werden.
men eingestellt. § 12 Ladenöffnungszeiten
6. Den vier genannten Einrichtungen ist vorläufig gestattet, Ist zur Versorgung der Bevölkerung mit existenziellen Gütern
im Sinne eines Notbetriebs entsprechend ihrer Pande- eine Öffnung gestattet, gelten abweichend von den §§ 3, 7 und
miepläne die wesentlichen Funktionalitäten in Forschung, 8 des Ladenöffnungsgesetzes vom 15. November 2006 (Amtsbl.
Lehre und Verwaltung sicherzustellen. S. 1974), zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. Dezember 2017
7. Auch der Bereich der Forschung ist so zu organisieren, (Amtsbl. I S. 1014), für die in § 5 Absatz 5 genannten Stellen
dass vorläufig keine Präsenz an den Standorten der Uni- folgende Öffnungszeiten:
versität und der Hochschule für Technik und Wirtschaft 1. an Werktagen von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr,
des Saarlandes notwendig ist. Zu den Standorten zählen 2. an Sonn- und Feiertagen von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr.
auch Forschungslabore in fremden Räumlichkeiten, wie § 13 Kampfmittelräumdienst
insbesondere für die Universität in Gebäuden des Univer- Das planmäßige Sondieren und Freilegen von Kampfmitteln in
sitätsklinikums. bewohnten Gebieten in denen in der Folge mit Räumungen von
Die Aufrechterhaltung von wichtigen Forschungsinfrastrukturen, mehr als 100 Menschen zu rechnen ist oder die sich im unmit-
wie insbesondere die Versuchstierhaltung, und für den Notbe- telbaren Bereich von kritischen Infrastrukturen, Krankenhäusern
trieb wichtigen Geräten ist zu gewährleisten. oder Pflegeheimen befinden, ist untersagt.
Kritische Forschungstätigkeiten sind soweit möglich weiter um- § 14 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten.
zusetzen. Hierzu zählen insbesondere Tätigkeiten, die die For- (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 73 Absatz 1a Nummer 24
schung der aktuellen Corona-Pandemie und die klinisch rele- des Infektionsschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder
vante Diagnostik betreffen, sowie Tätigkeiten, die langfristig fahrlässig den Ge- oder Verboten der §§ 2 bis 13 dieser
nur schwer zu reorganisieren sind, deren Unterbrechung zum Verordnung zuwiderhandelt.
Verlust wesentlicher, empfindlicher Daten oder zur erheblichen (2) Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 73 Absatz 2 des In-
Beeinträchtigung besonders komplexer wissenschaftlicher und fektionsschutzgesetzes mit einer Geldbuße bis zu fünfund-
auch klinischer Studien führen können. zwanzigtausend Euro geahndet werden.
§ 9 Studentenwerk im Saarland e. V. (3) Eine Strafbarkeit, insbesondere nach den §§ 74, 75 des In-
(1) Die Verpflegungsbetriebe des Studentenwerks im Saarland fektionsschutzgesetzes, bleibt unberührt.
e. V. an den Standorten der Universität des Saarlandes § 15 Zuständige Behörden
in Saarbrücken und Homburg sowie der htw saar an den (1) Zuständig für die Ausführung und Durchsetzung dieser Ver-
Standorten Campus Alt-Saarbrücken, Campus Rotenbühl ordnung sind die Ortspolizeibehörden. Zuständige Verwal-
und Göttelborn werden vorläufig geschlossen. tungsbehörden für die Verfolgung und Ahndung von Ord-
(2) Für Cafeterien und sonstige Verpflegungseinrichtungen an nungswidrigkeiten nach dieser Verordnung sind nach dem
den Hochschulen des Saarlandes gelten die für die Gastro- Gesetz über Zuständigkeiten zur Ahndung von Ordnungs-
nomie getroffenen Regelungen. widrigkeiten vom 5. Dezember 1973 (Amtsbl. 1974 S. 33),Überherrn Seite 7 Woche 15/2020
zuletzt geändert durch das Gesetz vom 18. Februar 2004 § 7 Absatz 1 Unbefugtes Betreten von Einrich- 500 bis
(Amtsbl. S. 822), die Gemeindeverbände. tungen der teilstationären Tages- 2000 Euro
(2) Die Vollzugspolizei leistet Amts- und Vollzugshilfe; die polizei- und Nachtpflege und von Einrich-
lichen Gefahrenabwehraufgaben nach dem Saarländischen tungen des ambulant betreuten
Polizeigesetz bleiben unberührt und bestehen weiterhin fort. Wohnens
§ 16 Inkrafttreten § 7 Absatz 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Nr. 1-7 Nichtbefolgen einer oder mehre- Nicht unter
Gleichzeitig treten die Allgemeinverfügungen vom 11. März 2020 rer angeordneter Maßnahmen für 800 Euro
(Amtsbl. I S. 162), vom 13. März 2020 (Amtsbl. I S. 166), 16. März Krankenhäuser, Vorsorge- und Re-
2020 (Amtsbl. I S. 170 B), 20. März 2020 (Amtsbl. I S. 178) und habilitationseinrichtungen sowie für
vom 25. März 2020 (Amtsbl. I S. 194) außer Kraft. stationäre Einrichtungen der Pflege
§ 17 Außerkrafttreten und der Eingliederungshilfe
Diese Rechtsverordnung tritt mit Ablauf des 20. April 2020 außer § 8 Nr. 1-8 Nichtbefolgen einer oder mehrerer Nicht unter
Kraft. Davon abweichend treten die Regelungen des § 8 Num- angeordneter Maßnahmen durch 200 Euro
mer 5, 6 und 7, des § 9 Absatz 1, und der §§ 10 und 11 mit Hochschulen und Universität
Ablauf des 24. April 2020 außer Kraft. § 9 Absatz 1 Betrieb der Verpflegungsbetriebe Nicht unter
Saarbrücken, den 30. März 2020 trotz Betriebsuntersagung 1000 Euro
Die Regierung des Saarlandes: § 10 Unbefugtes Anbieten von Schulver- Nicht unter
Der Ministerpräsident (Hans) anstaltungen 200 Euro
Die Ministerin für Wirtschaft, Arbeit Energie und Verkehr § 11 Unbefugtes Betreiben von Kinder- Nicht unter
(Rehlinger) tageseinrichtungen 200
Der Minister für Finanzen und Europa Der Minister der Justiz § 13 Das verbotswidrige planmäßige 200 bis
(Strobel) Sondieren und Freilegen von 3000 Euro
Der Minister für Inneres, Bauen und Sport (Bouillon) Kampfmitteln
Die Ministerin für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Zuständig für den Vollzug der Vorschriften sind wie bisher die
(Bachmann) Ortspolizeibehörden in den Kommunen. Die Landkreise und der
Die Ministerin für Bildung und Kultur (Streichert-Clivot) Regionalverband Saarbrücken werden die entsprechenden Buß-
Der Minister für Umwelt und Verbraucherschutz (Jost) geldbescheide erlassen.
Minister Bouillon: “Ich kann nur hoffen, dass diese Sanktionen
Maßnahmenkatalog bei Verstößen gegen endlich dazu führen, dass sich jede und jeder Einzelne an die
Vorschriften hält. Zum Wohl von uns allen!”
Corona-Verordnung Online finden Sie den Bußgeldkatalog unter corona.saarland.de/
Mit der heute in Kraft getretenen „Verordnung zur Bekämpfung bussgeldkatalog
der Corona-Pandemie im Saarland” können nun zweifelsfrei
Verstöße gegen die Bestimmungen dieser Verordnung als Ord-
nungswidrigkeiten verfolgt und geahndet werden. Bei einer Zuwi- Sonstige
derhandlung kann sogar die Strafverfolgung drohen.
“Mit diesem Maßnahmenkatalog treten wir jetzt den Unbelehrba- amtliche Bekanntmachungen
ren entgegen, die die Zeichen der Zeit immer noch nicht erkannt
haben und mit ihrem Verhalten die Gesundheit von uns allen aufs
Spiel setzen”, sagt Innenminister Klaus Bouillon.
Der “Corona-Bußgeldkatalog” im Überblick: Herzlichen Glückwunsch
Verordnung Verstoß Regelsatz in
Euro
§ 2 Absatz 1 Aufenthalt in der Öffentlichkeit mit Bis zu 200
unserem Jubilar
mehr als einer nicht im Haushalt Euro Herrn Gerhard Bedersdorfer, Johannes-Kirschweng-Straße 1,
lebenden Person Ortsteil Berus zur Vollendung des 75. Lebensjahres
§ 2 Absatz 2 Zuwiderhandeln gegen das Verbot 200 bis 400 am 11. April 2020.
an Versammlungen und Ansamm- Euro
Überherrn, 06. April 2020
lungen in der Öffentlichkeit teilzu- Anne Yliniva-Hoffmann, Bürgermeisterin
nehmen Karla Thieser-Aulenbacher, Ortsvorsteherin
§ 2 Absatz 3 Verlassen der eigenen Wohnung Bis zu 200
ohne triftigen Grund Euro
§3 Teilnahme an Bestattungen über Bis zu 200 Nachruf
den engsten Familienkreis hinaus Euro Am 02.04.2020 verstarb im Alter von 78 Jahren der
§4 Verstoß gegen das Verbot, Zusam- 200 bis Oberlöschmeister
menkünfte in Kirchen, Moscheen, 2000 Euro
Synagogen und Zusammenkünfte Karl Heinz Bohn
anderer Glaubensgemeinschaften
im Sinne von Gottesdiensten oder aus Überherrn OT Bisten.
ähnlichen religiösen Veranstaltun- Der Verstorbene gehörte seit 1960 der Freiwilligen Feuerwehr
gen abzuhalten Überherrn, Löschbezirk Süd an, zuletzt als Mitglied der
§ 5 Absatz 1 Betrieb von Gaststätten und Hotels 1000 bis Alterswehr.
bis 4 Betrieb von sonstigen Einrichtun- 4000 Euro Wir danken ihm für die zum Schutz und Wohl der Allgemein-
gen, Öffnung von Ladenlokalen heit geleisteten treuen Dienste und werden ihm ein ehrendes
des Einzelhandels trotz Verbots Andenken bewahren.
§ 5 Absatz 7 Öffnung sonstige Ladenlokale trotz 500 bis Überherrn, 06. April 2020
Verbots für den Publikumsverkehr 2000 Euro
§ 6 Absatz 1 Unbefugtes Betreten einer Einrich- 500 bis Anne Yliniva-Hoffmann Alois Thilmont Patrick Hörner
tung für Menschen mit Behinde- 2000 Euro Bürgermeisterin Wehrführer Löschbezirksführer
rung SüdÜberherrn Seite 8 Woche 15/2020
len und jede Woche einen anderen Ortsteil auf die Titelseite der
Überherrner Rundschau und auf die Social Media Kanäle der Ge-
meinde bringen.
Gemeinsam Teller Füllen
Um mitzumachen senden Sie uns Ihr „Foto der Woche“ an unsere
Facebook-Seite, nennen Sie uns Ihren Namen, beschreiben Sie
kurz das gezeigte Motiv und erlauben Sie uns das Bild zu veröf-
fentlichen.
Mund- und Nasenmasken selbst nähen
Für den symbolischen Betrag von 5€ können im REWE in Über-
herrn bereits gepackte Tüten erworben werden. Die Tüten verblei-
ben im REWE und werden von der Gemeindeverwaltung abgeholt
und an Bedürftige in der Gemeinde verteilt. Wir hoffen so, diejeni-
gen, die auf die Tafeln angewiesen sind, zu unterstützen. Die Ta-
feln/Caritas erhalten im Moment nicht ausreichend Lebensmittel,
um die Versorgung aufrecht zu erhalten. Die Tafelaktion von REWE
dient daher auch zur Entlastung der Saarlouiser Tafel.
Berechtigte wenden sich bitte weiterhin an die Tafel/Caritas in
Saarlouis wir werden anschließend informiert und kommen auf Sie
zu. Oder Sie wenden sich telefonisch an die Gemeindeverwaltung
06836 - 909 139 oder -111.
Machen Sie mit und tuen Sie etwas Gutes.
Überherrn in Bildern Ehrenamtliche Helfer*innen in der Gemeinde Überherrn benötigen
Das Coronavirus beherrscht derzeit unseren Alltag und hat das Masken für ihre Einsätze. Bereits genähte Masken- oder Materi-
gesellschaftliche Leben nahezu lahmgelegt. Täglich gibt es viele alspenden (Baumwollstoff (kochbar) oder Gummibänder) können
negative und traurige Berichte aus aller Welt und viele Menschen donnerstags zwischen 8:30 und 12 Uhr im Rathaus abgegeben
haben Angst um ihre Gesundheit und die ihrer Liebsten. werden. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Wir wollen einen Lichtblick setzen und jede Woche einen schönen
Moment aus unserer Gemeinde Überherrn zeigen. Der EVS informiert
Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen hier mitzu- Entsorgungsverband Saar:
machen und Fotos/Schnappschüsse/Malereien von ihren „schö- Parkende Fahrzeuge behindern häufig
nen Momenten“ einzureichen. Müllabfuhr
Machen Sie mit und setzen Sie ein positives Zeichen, um etwas Aktuell erschweren geparkte Fahrzeuge die Abfallabfuhr an vie-
Freude und auch „Ablenkung“ in den Corona-belasteten Alltag len Stellen im Land; nicht selten ist eine Leerung dadurch so-
zu bringen. Das Team der Pressestelle der Gemeindeverwaltung gar unmöglich. Leidtragende sind diejenigen, deren Mülltonnen
wird nach rein subjektiven Kriterien die schönsten Bilder auswäh- dadurch unerreichbar sind und die Müllwerker, die aufgrund derÜberherrn Seite 9 Woche 15/2020
aktuellen Situation ohnehin alle Reserven aufbringen müssen, um tergeleitet. Terminabsprachen unter der Telefon-Nummer: 06836
die Abfallentsorgung gewährleisten zu können. Wie die Einsatz- 471351, Hans Rudolf Folz, Versichertenberater der Deutschen
fahrzeuge der Feuerwehr und Krankenwagen benötigen auch die Rentenversicherung
Müllfahrzeuge ausreichend Platz im Straßenbereich, damit die Ab-
fuhr des Hausmülls termingerecht und sicher erfolgen kann. Der
Entsorgungsverband Saar und die von ihm beauftragten Abfuhr-
Der Versichertenberater
unternehmen appellieren daher an die Bürgerinnen und Bürger, der Knappschaft Bahn See
im Interesse aller die geltenden Parkregelungen zu beachten und Sachverstand vor Ort
ausreichend Platz für die Abfallabfuhr vorzusehen. Der Ehrenamtliche Versichertenberater der Deutschen Rentenver-
Coronabedingte „Pause“ auch für das Ökomobil sicherung Knappschaft-Bahn-See, Andreas Rausch, berät kos-
Auf Basis der Allgemeinverfügungen und um auch die Mitarbei- tenlos in sozialversicherungsrechtlichen Fragen, d.h. der gesetzli-
terinnen und Mitarbeiter des ÖkoMobils keinen zusätzlichen An- chen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.
steckungsgefahren auszusetzen, finden bis auf Weiteres weder Darüber hinaus werden Anträge aus dem Bereich der gesetzli-
Annahmetermine für Sonderabfälle auf den EVS Wertstoff-Zentren chen Rentenversicherung für die KNAPPSCHAFT auf Kranken-
(diese sind ohnehin geschlossen) noch auf den Standplätzen in und Pflegeversicherungsleistungen kostenfrei aufgenommen.
den Kommunen statt. Andreas Rausch, De Gasperi Ring 4, 66802 Überherrn
Der EVS bittet die Bürger*innen, ihre Materialien zuhause zu la- Terminabsprachen können telefonisch unter der Rufnummer
gern, bis die Pandemie-Lage eine Wiedereröffnung der EVS Wert- Tel. 06836 7235025 getroffen werden.
stoff-Zentren und eine Abnahme ihrer Schadstoffe an den bekann-
ten Ökomobil-Standorten wieder zulässt.
Die aktuell geltenden Ausgangsbeschränkungen sehen den Be-
such von Entsorgungseinrichtungen insgesamt nicht vor. Schulnachrichten
Alle EVS-Informationen zur Corona-Thematik gibt es auf einer Ex-
tra-Seite unter www.evs.de/Aktuell.
Entsorgung von Abfällen aus privaten Haus-
halten, in denen sich Corona-infizierte
Personen aufhalten
1. Die Entsorgung aller im privaten Haushalt anfallenden Abfälle,
die eventuell mit dem Corona Virus (SARS-CoV-2) kontaminiert Liebe Schülerinnen und Schüler, Eltern/Erziehungsberechtigte,
sein könnten, soll ausschließlich über den Restabfall (Graue Ton- Freunde und Gönner der ‚Schule am Warndtwald Überherrn’,
ne) erfolgen. Diese Abfälle sollen keinen anderen Sammelsyste- wir wünschen allen – auch in dieser schwierigen Zeit – ein
men (z. B. Biotonne, Papiercontainer/-tonne oder Gelber Sack) frohes und sonniges Osterfest!
zugeführt werden. Papier und Glas können vorübergehend zuhau- In der Hoffnung, dass wir uns – sobald die Lage es zulässt – alle
se zwischengelagert und nach Ende der Quarantänezeit über die gesund wiedersehen, für die Schulgemeinschaft der ‚Schule am
entsprechenden Depotcontainer entsorgt werden. Warndtwald Überherrn‘. Christian Konrad, Schulleiter
2. Um eine Gefährdung von eventuell weiteren Nutzern derselben
Restabfalltonne oder der Müllwerker sicher auszuschließen, dür-
fen die Abfälle nicht lose in die Restabfalltonne gegeben werden,
sondern sind in stabilen, reißfesten, feuchtigkeitsbeständigen und
dichten Behältnissen zu sammeln (z. B. in Folienbeuteln, Plastik-
oder Mülltüten). Die Behältnisse sind sicher zu verschließen, z. B.
durch Verknoten. Ggf. sind mehrere Beutel ineinander zu verwen-
den.
3. Spitze und scharfe Gegenstände müssen in bruch- und durch-
stichsicheren Einwegbehältnissen verpackt werden.
4. Säcke oder lose Abfälle dürfen nicht neben die Restabfallgefä-
ße gestellt werden, um Gefahren für Dritte auszuschließen (Aus-
nahme sind die EVS-Säcke für überschüssigen Abfall, mit deren
Erwerb die Abfuhr schon bezahlt wurde).
5. Abfälle, die nicht in die Restabfalltonne passen, müssen sicher
verpackt und für andere Personen und Tiere unzugänglich bis zur
nächsten Abfuhr aufbewahrt werden.
6. Die Restabfalltonnen dürfen nur soweit gefüllt werden, dass
sich der Deckel schließen lässt. Zum Schutze der Müllwerker bit-
ten wir das Griffrohr vor der Bereitstellung zu reinigen, um die
Ansteckungsgefahr weitestgehend zu minimieren. Durch diese
Maßnahmen helfen Sie mit, die Gesundheit der Müllwerker und
des Anlagenpersonals zu schützen und damit die Abfallentsor-
gung aufrechtzuerhalten.
Bei Einhalten dieser Verhaltensregeln ist, durch die Entsorgung
der Abfälle in einer Restabfalltonne und die anschließende thermi-
sche Behandlung des Restabfalls in der Müllverbrennungsanlage,
eine sichere Zerstörung der Erreger gewährleistet.
Sprechtag der Deutschen Rentenversicherung
Auskunft in Rentenangelegenheiten
Der Versichertenberater für DRV Bund und DRV Saarland
Hans Rudolf Folz, Felsberger Str. 61, 66802 Altforweiler
führt Sprechstunden nach telefonischer Terminabsprache durch.
Während der Sprechstunden können Rentenanträge gestellt und
Kontenklärungsverfahren eingeleitet werden. Um zu prüfen ob alle
Zeiten erfaßt sind, können Versicherungsverläufe beim Versicher-
tenberater Hans Rudolf Folz angefordert werden. Ebenso werden
rentenrechtliche Fragen und Probleme, die sich rund um die Ren-
te und Rehabilitation ergeben, an die Selbstverwaltungsbüros wei-Überherrn Seite 10 Woche 15/2020
Überherrn Seite 11 Woche 15/2020
Überherrn Seite 12 Woche 15/2020
aufgrund der aktuellen Lage am 10.04.2020 der Osterhase keine
Ostereier verstecken. Er hat uns aber versprochen, dass er im
Freiwillige Feuerwehr nächsten Jahr mindestens doppelt so viele Eier rund um die Adolf-
Collet-Halle verstecken wird.
Die Falken wünschen Frohe Ostertage und bleibt gesund
HSG 1. Männer
Löschbezirks Süd Trotz Corona, Kader für die nächste Spielzeit steht.
Hallo Kameraden, Nach der überraschend guten Hinrunde trotz vieler verletzungs-
Zur Info: Aufgrund der aktuellen Situation muss das Eieressen an bedingter Rückschläge und dem guten Klima in der Mannschaft,
Karfreitag leider ausfallen! Wir, Die Jugendfeuerwehr des Lösch- war es schon im November für den HSG Vorstand klar, mit dem
bezirks Süd, wünschen allen Bürgerinnen und Bürgern unserer Trainergespann Christian Jung/Benny Sauder weiterarbeiten zu
Gemeinde ein fröhliches Osterfest. Leider mussten wir unsere wollen. Da sich auch beide Trainer eine weitere Zusammenarbeit
jährliche „Osterdeko-Aktion, aufgrund der gegebenen Pandemie wünschten, war die Verlängerung der Zusammenarbeit schnell
dieses Jahr ausfallen lassen. Wir wünschen allen viel Kraft und unter Dach und Fach. Erste Aufgabe für die Coaches war es nun,
Gesundheit in dieser schwierigen Zeit. Eure Jugendfeuerwehr des die Gespräche mit dem aktuellen Kader aufzunehmen, gleichzeitig
Löschbezirks Süd aber auch Spieler zu kontaktieren, die gut in das Mannschafts-
gefüge passen würden, um so den Kader breiter aufzustellen, zu
verstärken und verletzungsbedingte Ausfälle besser auffangen zu
Ende des Amtlichen können. Dies musste auch zügig geschehen, da sich das Spieler-
karussell in diesem Jahr sehr früh zu drehen begann. Schon im
Bekanntmachungsblattes Dezember gaben alle aktuellen Spieler trotz vielfältiger anderer
Angebote ihre Zusage, auch in der nächsten Saison die Farben
der Gemeinde Überherrn der Falken tragen zu wollen. Darüber freut sich die HSG Gemein-
schaft besonders, denn im letzten Jahr ist hier eine tolle Mann-
schaft zusammengewachsen, die aufgrund ihres jungen Durch-
schnittsalters auch viel Potential für die Zukunft mitbringt. Zudem
konnte der Kader auf Schlüsselpositionen gut verstärkt werden,
Gesamtgemeinde die Neuzugänge werden wir an dieser Stelle vorstellen. Seien Sie
gespannt....
Ostergrüße, Rappelaktion
Liebe Mitchristen,
Da in der nächsten Zeit kein Pfarrbrief erscheinen kann, wün-
schen wir Ihnen auf diesem Wege gesegnete Kar- und Ostertage!
Ihr Pastoralteam Elmar Klein, Pfr. Jennifer Harpers und Tanja
Theobald, Gemeindereferentinnen
Allgemeine Informationen
Unsere Glocken werden in diesen schweren Zeiten weiterhin um
19.30 Uhr läuten außer an den Kartagen, dann wird das Läuten
natürlich ausgesetzt. In der Osternacht werde ich die Osterkerzen
für unsere Kirchen und das Weihwasser segnen.
Unsere Kirchen in allen Dörfern werden an Ostersonntag und
den Tagen danach geöffnet sein.
Wir werden die Osterkerzen in allen Kirchen sowie in St. Bonifa- HSG 1. Männer mit Spielertrainer Christian Jung und Benny Sauder
tius auch das Weihwasser in kleinen Fläschchen auf die Kirchen- Infos, Fotos und ausführliche Berichte auf www.hsg2011.de, auf
bänke verteilen um den Hygienevorschriften zu entsprechen. (bitte facebook/die Falken HSG Fraulautern/Überherrn oder instagram/
halten Sie Abstand!) Von dort können Sie die Kerzen und das die.falken
Weihwasser dann mit nach Hause nehmen.
Die Kranken, die wir normalerweise besuchen, werden Palmzwei- Kirchenchor „St. Oranna“
ge und auch einen Ostergruß an ihrer Haustüre vorfinden. Liebe Sängerinnen und Sänger des Kirchenchores „St. Oran-
Natürlich werde ich die bestellten Intentionen, für das entspre- na“, lieber Lukas,
chende Wochenende, in diesen Gottesdiensten lesen, ebenso ungewollt müssen wir in Chorferien gehen. Das soll aber nicht
gedenke ich all der Nöten und Sorgen unserer Pfarreiengemein- heißen, dass wir uns aus den Gedanken gehen. Besondere Situa-
schaft. Ich denke an Sie, bleiben Sie gesund! tionen erfordern halt besondere Massnahmen.
Ihr Elmar Klein, Pfarrer Im Internet habe ich folgendes gefunden: In Aspang in Niederös-
Rappelaktion: Wir rappeln zu Hause! terreich, gibt es einen Wallfahrtsort „ST. CORONA“, Schutzpatro-
In diesem Jahr muss die Rappelaktion in einer anderen Form nin der Seuchen. Ihr Gedenktag ist der 24. Februar. Sie lebte im 2.
stattfinden. Die Messdiener werden, sofern es möglich ist, an Jahrh. und ist schon mit 16. Jahren mit ihrem Mann in Damaskus,
Karfreitag um 15 Uhr und an Karsamstag um 18:30 Uhr vor ihrer den Märtyrertod gestorben. Es gibt einige Gebete zur hl. Corona,
Haustür, vom Balkon oder aus dem Fenster heraus rappeln. Auch siehe Internet. Die hl. Corona kann man in dieser Zeit der Ängste
die Kommunionkinder sind eingeladen mitzumachen. Wer keine um Hilfe anrufen. Trotz allem, wünsche ich euch ein gesegnetes
Rappel hat, kann beispielsweise einen Topf und Löffel zur Rappel Osterfest und bleibt gesund. Und laut einem irischen Segens-
umfunktionieren. Wir freuen uns, wenn uns viele Erwachsene un- wunsch möcht ich euch sagen: ... und bis wir uns wieder sehen,
terstützen und die Rappelaktion durchführen! In manchen Orten halte Gott euch fest in seinen Hand. Rosemarie Ladwein
wird zu weiteren Uhrzeiten gerappelt. Diese finden Sie auf unse-
rer Homepage www.pg-ueberherrn.de. Viel Freude bei der Aktion Kirchenchöre der Pfarrei
wünscht Jennifer Harpers, Gemeindereferentin
„St. Oranna“ Überherrn
Liebe Sängerinnen und Sänger, wegen der Corona-Pandemie un-
Handball in Überherrn terliegt nicht nur das private, sondern auch das kirchliche Leben
HSG Fraulautern/Überherrn zur Zeit starken Einschränkungen. Auch die Feier der Kar- und
Wichtige Information für alle Mitglieder der Ostertage ist von der momentanen Krise gezeichnet. Es wird in
Falken! diesem Jahr keine öffentliche Kar- und Osterliturgie und damit
Trotzdem, dass die Veranstaltung im Freien stattfinden sollte, wird … weiter auf Seite 14Überherrn Seite 13 Woche 15/2020
Überherrn Seite 14 Woche 15/2020
auch keinen mehrstimmigen Chorgesang dazu geben. Pfarrer
Klein zelebriert alleine und wir sind alle eingeladen, uns zu den Sprechstunde Ortsvorsteher
angekündigten Zeiten im Gebet mit unserem Pfarrer zu verbinden. In den kommenden Wochen bis Ende der Osterferien finden
Trotz allem feiert die Kirche Ostern, das größte Fest der Chris- keine Sprechstunden in der Grundschule statt. Telefonisch hel-
tenheit. Und wir können sicher sein, egal wie die Umstände gera- fe ich gerne weiter. (Tel.: 4043 )
de sind, daß die geweihte Osterkerze auch im Jahr 2020 für uns
leuchten wird! Wir danken unserem Pfarrer für die Mitteilungen Gerhard Hewer - Ortsvorsteher
und Hinweise, die er im Amtsblatt und auf der Homepage der Pfar-
reiengemeinschaft für uns alle veröffentlicht. Und wir danken auch Ostergrüße, Rappelaktion
unserem Chorleiter Lukas für die lieben und aufmunternden Os-
tergrüße, die alle Sängerinnen und Sänger unserer drei Kirchen- Liebe Mitchristen,
chöre brieflich erhalten haben. Wir wünschen allen Sängerinnen Siehe unter Gesamtgemeinde
und Sängern unserer Kirchenchöre und allen Mitbürgerinnen und
Mitbürgern ein frohes Osterfest. Bleibt alle gesund! Die Vorstände Ski- und Wanderverein Altforweiler
Die Maiwanderung 2020 muss aus bekanntem Anlass leider ab-
Kirchenchöre St. Monika und St. Peter gesagt werden. Die geplante Mitgliederversammlung wird auf ei-
Liebe Sängerinnen und Sänger, nen späteren Termin verschoben. Bitte bleibt alle Gesund! Der
während unserer erzwungenen Chorpause haben wir erfahren, Vorstand
dass unser Sänger und 1. Vorsitzender des Kirchenchores St. Pe-
ter, unser lieber Karl Heinz Bohn, verstorben ist. Karl Heinz war ein
verlässliches Mitglied unserer Chöre und brachte sich über die
sängerische Tätigkeit hinaus mit viel Fingerspitzengefühl, Geduld
und großem Verantwortungsbewusstsein in unsere Gemeinschaft
Berus
ein. Wir hatten die große Hoffnung, dass er sich von den Folgen
seiner schweren Krankheit erholen würde. Wir alle sind unendlich
traurig über diesen Verlust und werden Karl Heinz sehr vermissen. Ortsvorsteherin Karla Thieser-Aulenbacher,
Wir werden ihn in guter Erinnerung behalten und ihn in Gedanken Im Sand 23, Tel. 2187
oft bei uns haben. Leider können wir uns, bedingt durch die aktu- Die Sprechstunde der Ortsvorsteherin Karla Thieser-Aulen-
elle Situation, nicht in gewohnter Weise von unserem lieben Sän- bacher findet mittwochs von 11:00 bis 12:00 Uhr im Torhaus
ger und Freund verabschieden. Unser tief empfundenes Mitgefühl „Schloss“ statt, Tel. 2731. Die Ortsvorsteherin bitte unter der
gilt seiner Frau Christa und seiner ganzen Familie. Tel. Nr. 2187 um vorherige Terminvereinbarung.
Volker Mettel, 1. Vorsitzender, Damian Schmitt, Schriftführer
Josef Klein, Kirchenchor St. Peter Bisten Die Ortsvorsteherin informiert:
Marita Grasmück, Franz Fetik, Chorleiter
Schöne Ostern
Trotz der schwierigen Zeit wünsche ich euch allen schöne
Osterfeiertage.
Altforweiler Ostern wird dieses Jahr anders sein als sonst. Man kann nicht
in Urlaub fahren, keine großen Ausflüge machen, Freunde und
Familie nicht besuchen. Ostern ist, wie andere Feiertage auch,
ein Fest, an dem sich die Familie trifft. Daher wird es besonders
Ortsvorsteher Gerhard Hewer, Zimmergasse 4, Tel. 4043 schwer sein, all die lieben Menschen, mit denen man sonst
Sprechstunden: Mo. v. 17.00–18.00 Uhr u. nach Vereinbarung, zusammen ist, nicht in seiner Nähe zu haben.
Grundschule, Spitzwegstraße 7, Tel. 1288 Was wir allerdings haben, ist Zeit. Zeit zum Entschleunigen und
zum Nachdenken, Vieles aus einer anderen Perspektive zu se-
Der Ortsvorsteher informiert: hen, Fehler, die gemacht wurden, zu erkennen. Zeit auf sich
selbst und andere mehr zu achten, anderen zu helfen, für die-
OSTERGRUSS jenigen da zu sein, die jetzt auf unsere Hilfe angewiesen sind.
Ich wünsche allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern ein frohes Zeit, zusammen zu halten und solidarisch zu sein. In dieser Zeit
Osterfest und schöne Feiertage. Lasst Euch nicht unterkrie- gilt es, Menschen, die wir lieben, mehr denn je besonders zu
gen und befolgt die Ausgangsbeschränkungen. Denkt posi- schützen.
tiv und bleibt gesund. Eben, ein anderes Ostern, eine andere Zeit.
Hilfe für Ältere Mitbürger und Risikopatienten Mia hallen Abstand unn bleiwen dahemm.
Liebe ältere Forweilerinnen und Forweiler, gehen sie nicht mehr
selbst einkaufen. Nutzen Sie unser Angebot für Botengänge Karla Thieser - Aulenbacher Ortsvorsteherin
und Einkäufe. Wir haben viele freiwillige Helfer. Rufen Sie uns
an, wenn sie Hilfe brauchen. (Tel. 4043) Ostergrüße, Rappelaktion
Geben Sie niemand Fremden einen Auftrag zum Einkaufen. Un- Liebe Mitchristen,
sere Helfer können sich ausweisen. Wenn Sie bei unserer Hil- Siehe unter Gesamtgemeinde
festelle anrufen, können Sie sicher sein, das wir Ihnen jemand
schicken, dem Sie vertrauen können. Bei Rückfragen rufen Sie
mich gerne an. Gymnastik & Spiel 78 Berus
Hallo Mädels!
Forweiler Corona-Hilfe für TAFEL-Empfänger Wir wünschen allen ein schönes sonniges Osterfest damit ihr
Unsere Corona-Helfer kümmern sich nicht nur um Seniorinnen euch auch mal die Beine vertreten könnt. Aber bitte nur zu zweit.
und Senioren, sondern auch um diejenigen, die es auch au- Bleibt gesund und munter, irgendwann ist auch das vorbei!
ßerhalb von Corona-Zeiten schwer haben. Gemeinsam mit den Bis zu coronafreien Zeit, Der Vorstand Deiss - Schriftführerin
Helfern der TAFEL in Saarlouis bieten wir ab sofort einen Bring-
dienst für Berechtigte der Saarlouiser TAFEL an. Wenn Sie be- Kath. Kindergarten
rechtigten Anspruch haben, setzen Sie sich bitte telefonisch St. Oranna Berus
mit mir in Verbindung. Wir organisieren dann die Abholung und Wir wünschen allen Kindern
die Auslieferung von Paketen, die das Team der Saarlouiser TA- und ihren Familien frohe Osterfeiertage. Nous souhaitons
FEL vorbereitet. Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an mich: à tous les enfants et à leurs familles de joyeuses fêtes de
06836 40 43. Pâques. Das Team der Kita St. Oranna BerusÜberherrn Seite 15 Woche 15/2020
TTC Berus e.V. Ostergrüße, Rappelaktion
Saisonabbruch aufgrund der Corona-Pandemie Liebe Mitchristen,
Der Deutsche Tischtennisbund und die 18 Landesverbände ha- Siehe unter Gesamtgemeinde
ben beschlossen aufgrund der Corona-Pandemie die Saison 2019
/ 2020 mit Termin 13.03.2020 abzubrechen. Dies bedeutet, dass
die aktuellen Tabellenstände auch die Endplatzierungen sind.
Einen ausführlichen Bericht über das Abschneiden der einzelnen
Mannschaften werden wir in der nächsten Überherrner Rund- Felsberg
schau veröffentlichen.
Wir wünschen allen Mitgliederinnen und Mitgliedern, Fans, Freun-
den und Bekannten trotz der vielfältigen Einschränkungen ein Ortsvorsteher, Alois Thilmont, Tel. 06837 909525
FROHES OSTERFEST. Bleibt GESUND . Sprechstunde: Mi. 18-19 Uhr
Dorfzentrum Metzer Straße 71, Tel. 06837 7146
Ostergrüße, Rappelaktion
Bisten Liebe Mitchristen,
Siehe unter Gesamtgemeinde
Ortsvorsteher Vinzenz Winter, Mühlenstraße 4a, Tel. 718707 Kath. Kindertagesstätte
Sprechstunden: Do. von 17.00–18.00 Uhr, St. Nikolaus Felsberg
Rathaus in Bisten, Tel. 909119 Frohe Ostern…Joyeuses Paques
In Zeiten wie diesen… in denen kaum noch etwas so ist, wie
Der Ortsvorsteher informiert: wir es gewohnt waren… Möchten wir auf diesem Weg allen
Kindern, ihren Eltern, ihren Familien, all unseren Freunden
Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger, und Bekannten…kurz gesagt eigentlich JEDEM ein schönes
die Einschränkung sozialer Kontakte, abgesperrte Grenzen, Osterfest wünschen!
geschlossene Schulen und Kitas, abgesagte Veranstaltungen Gerade das bevorstehende Osterfest soll uns daran erinnern, hoff-
aller Art stellen uns in dieser Zeit privat und beruflich auf die nungsvoll und zuversichtlich zu sein, auch wenn es derzeit nicht
Probe. Umso wichtiger ist es jetzt als Dorfgemeinschaft zusam- leicht fällt! Hoffen wir darauf, dass durch diese Krise ein Umden-
menzuhalten. Dank an diejenigen die in der aktuell schweren ken der Menschen stattfindet und dass aus vielem „Ich“ ein großes
Zeit ihre Arbeitskraft unter Einsatz ihrer Gesundheit zur Verfü- „Wir“ entstehen kann! In diesem Zusammenhang engagieren wir
gung stellen. Respekt allen, die die Beschränkungen einhalten uns derzeit in der „Kinderlosen“ Zeit auf anderen sozialen Ebenen.
und meine Bitte an die anderen, dies auch zu tun. Derzeit versuchen wir noch kochfeste Stoffe zu besorgen, die
Mein Dank geht aber auch an die vielen Mitbürgerinnen und dank unserer Hauswirtschaftskraft Lisa zu Schutzmasken genäht
Mitbürger die unsere älteren Bistener Bürgerinnen und Bürger werden. Einige dieser Masken haben wir schon in unserem Sozi-
mit Einkäufen, Erledigungen und sonstigen Nachbarschafts- alraum verteilt, wie beispielsweise den helfen Händen hier in Fels-
diensten unterstützen wollen. berg, die bei der Beschaffung und Verteilung von Lebensmitteln
Wenn IHR diese Unterstützung benötigt, zum Einkauf oder für für ältere Mitmenschen engagiert sind. Deshalb liebe Lisa, an Dich
sonstige Erledigungen könnt IHR mich gerne anrufen. (Tel. ein ganz großes Dankeschön für dein nicht selbstverständliches
06846/718707)) Engagement für uns alle! Was noch übrig bleibt… …ist zu erwäh-
Ich wünsche EUCH schöne Ostern und weiterhin gute Ge- nen, dass wir neben allen Tätigkeiten wie Räumen, desinfizieren,
sundheit. entsorgen, Büroarbeiten, Portfolio Arbeiten, Vor- und Nachbe-
Mit freundlichen Grüßen reitungen…doch das Leben in unserer Einrichtung mit den uns
Vinzenz Winter, Ortsvorsteher anvertrauten Familien vermissen!! Deshalb…ganz liebe Grüße an
Euch alle!! Bleibt gesund!! „Bis wir uns dann wiedersehen, halte
Elisabethenverein Bisten Gott euch fest in seiner Hand…“
Wir wünschen unseren Mitgliedern und ihren Familien in diesen Liebe Grüße von Herz zu Herz … in diesen Zeiten ganz besonders,
besonderen Zeiten ein frohes Osterfest. Unser Wunsch: bleiben ihre Kita St. Nikolaus
Sie alle gesund! Der Vorstand
Sportverein Felsberg e.V.
Messdiener St. Peter Bisten Corona-Pause
Liebe Pfarrangehörige, Der komplette Trainings- und Spielbetrieb ist vorüber-
aufgrund der aktuellen Situation werden wir die- gehend gestoppt. Bleibt gesund!!!
ses Jahr nicht kleppernd durch die Straßen und Frohe Ostern
am Karsamstag nicht von Haus zu Haus ziehen. Trotz aller Umstände wünscht der SVF allen ein schö-
Trotz allem wünschen wir Ihnen und Ihren Fami- nes Osterfest!!! Weitere Informationen im Internet unter www.sv-
lien Gesundheit und eine gesegnete Osterzeit. Da dieses Jahr felsberg.de/cms.
keine Gottesdienste in den Kirchen stattfinden dürfen, haben wir
folgende Gottesdienste, die an den Kar- und Ostertagen im Fern-
sehen gesendet werden, ausgesucht.
09.04. Gründonnerstag 19:00 Uhr KTV
20:00 Uhr KTV
10.04. Karfreitag 15:00 Uhr KTV, BibelTV, EWTN
11.04. Osternacht 18:00 Uhr KTV
21:00 Uhr EWTN
22:00 Uhr KTV
12.04. Ostersonntag 09:30 Uhr KTV
10:00 Uhr ARD
10:00 Uhr BibelTV
päpstlicher Segen „Urbi et Orbi“
12:00 Uhr ARD
13.04. Ostermontag 08:00 Uhr KTV
10:00 Uhr EWTN
Ihre Messdiener St. Peter BistenSie können auch lesen