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57. Jahrgang Donnerstag, 09.04.2020 15/20 Mit dem Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Überherrn Überherrn in Bildern Altforweiler Berus Foto: Iris Meister Bisten Felsberg Überherrn Themen in dieser Ausgabe u.a. Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie Tafelaktion von REWE: Gemeinsam Teller füllen Rätsel- und Malspaß für Groß und Klein Wohnstadt
THEMA DER WOCHE aus der Gemeinde Überherrn – Mitteilungen der Bürgermeisterin Copyright Jenifoto / Adobe Stock
Überherrn Seite 3 Woche 15/2020 Ärzte-Dienst von 8:00 - 8:00 Uhr Notruf Bereitschaftsdienstzentrale (BDZ) Polizei............................................................... 110 im Marienhaus Klinikum Saarlouis (ehem. St. Elisabeth Klinik Saarlouis), Kapuzinerstraße 4, 66740 Saarlouis Feuerwehr.........................................................112 Sa. 11.04.- So. 12.04.2020 Telefon: 0180 5663003 Rettungsdienst.................................................112 Kinderärztlicher-Notfalldienst von 8:00 - 8:00 Uhr Bereitschaftsdienstpraxis für Kinder & Jugendliche Polizeirevier Bous.............................06834 9250 im Marienhaus Klinikum Saarlouis (ehem. St. Elisabeth Klinik Saarlouis), Kapuzinerstraße 4, 66740 Saarlouis Es ist dringend notwendig, um die Wartezeit für Sie so gering Polizeiposten Überherrn...........................92520 wie möglich zu halten, vorher anzurufen. Sa. 11.04.- So. 12.04.2020 Telefon: 06831 1257883 Ortsvorsteher Siehe unter den jeweiligen Ortsteilen im Innenteil Ärztlicher Bereitschaftsdienst (inkl. Kinderärzte/Augenärzte/HNO-Ärzte) Freiwillige Feuerwehr Überherrn Sie erreichen den ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassen- Wehrführer: Alois Thilmont Tel. 06837 909525 ärztlichen Vereinigung kostenlos unter der bundesweit einheit- Löschbezirk Altforweiler: Stefan Feiler Tel. 7234008 lichen Rufnummer 116117. Zusätzlich sind unsere Bereit- schaftsdienstpraxen für Sie geöffnet: Von Samstag, 8.00 Uhr, Löschbezirk Berus: Markus Zöllner Tel. 0163 6662352 bis Montag, 8.00 Uhr, an Feiertagen, Rosenmontag sowie an Löschbezirk Felsberg: Jörg Schönberger Tel: 06837 74557 Brückentagen. Löschbezirk Süd: Patrick Hörner Tel. 7230077 Zahnärzte-Dienst Behindertenbeauftragter (nur in dring. Fällen u. n. vorheriger telef. Vereinbarung) Norbert Güthler, Kirchenstraße 55 A Tel. 7248100 Freitag, Dr. Jankowski, SLS/Roden, Tel. 06831/986140 n.guethler@gmx.de ab 18 Uhr Samstag - Sonntag, Dr. Endres, SLS, Tel. 06831/124443 Montag, Gaspary B., Dillingen, Tel. 06831/976516 Schiedspersonen der Gemeinde Überherrn Apotheken-Dienst Fr. 10.04.- Do. 16.04.2020 Altforweiler und Berus: Freitag: Marien-Apotheke, Saarlouis, Walter Grube, Brunnenstr. 55, Tel. 3805 Kaiser-Friedrich-Ring 2, Tel. 06831 - 42895 Felsberg: Helga Jenal, Schulstr. 14 Tel. 06837 708377 Samstag: Ring-Apotheke, Saarlouis, Bisten, Überherrn und Wohnstadt: Französiche Straße 20, Tel. 06831 - 2790 Wilhelm Wagner, Am Wald 15 Tel. 92383 Sonntag: Glocken-Apotheke, Saarlouis, Französiche straße 23, Tel. 06831 - 42121 Revierförster Montag: Antonius-Apotheke, Überherrn-Altforweiler, Auf der Spees 14, Tel. 06836 - 5212 Kontakt Dienstag: St. Oranna-Apotheke, Überherrn, Saar Forst Landesbetrieb Hauptstraße 45, Tel. 06836 - 2995 Forstrevier Überherrn Mittwoch: Pachtener-Apotheke, Dillingen, Revierförster Matthias Krauser Nachtsheimstraße 2, Tel. 06831 - 73309 Zum alten Bergwerk, 66352 Großrosseln Donnerstag: Apotheke im EKC, Bous, Tel. +49 (0)681/9712-881, Mobil: +49(0)1708138324, Saarbrückerstraße 197, Tel. 06834 - 782399 m.krauser@sfl.saarland.de, www.saarforst.de Tierärztlicher Notfalldienst Frauenhaus Saarlouis Tel. 06831 2200 Fr. 10.04.20 TA Döbbeler, VK, Tel. (06898) 8 07 00 Sa. 11.+ So. 12.04.20 TA Koch, Pütt., Tel. (06806) 92 20 00 Hilfe für misshandelte Frauen – Tag und Nacht erreichbar Mo. 13.04.20 Dr. Schygulla, Saarlouis, Tel. (06831) 25 74 Pflegestützpunkt im Kreis Saarlouis Energis Netzgesellschaft mbH und Bereitschaftsdienst Choisy-Ring 9, 66740 Saarlouis Tel. 06831 120630 Störungsnummer Strom Tel. 0681 9069-2611 Störungsnummer Erdgas Tel. 0681 9069-2610 Leitstelle „Älter werden“ KDÜ-Rufbereitschaft Kaiser-Friedrich-Ring 31, 66740 Saarlouis, Tel. 06831 444-239 Wasser und Abwasser: während der Dienstzeiten: Tel. 06836 92194-0 Seniorensicherheitsberater nach Dienstschluss: Tel. 0171 6242474 Frank Steinhauser, Telefonische Sprechstunde am Dienstag und Donnerstag 9:00-12:00 Uhr Tel. 06836 9212470 Service-Telefon Müllabfuhr (Reklamation) Fa. Adam, Merzig Tel. 06835 9551227 Altenpflege- und Betreuungszentrum Überherrn Gemeinde-Bauhof-Rufbereitschaft Tel. 4710100 ABZÜ, Im Brückenhof 1 Tel. 80000 Öffnungszeiten Kompostieranlage: März bis November: jeden Samstag von 9:00-14:00 Uhr Dez. bis Febr.: jeden 1. Samstag im Monat 9:00-14:00 Uhr Schlüsselnotdienst Tel. 0173 3071107 Impressum: berherrner Rundschau mit amtlichem Bekannt- Ü Verantwortlich für den amtlichen und den nichtamtlichen Teil: machungsblatt der Gemeinde Überherrn Anne Yliniva-Hoffmann, Bürgermeisterin, Rathausstraße 101, 66802 Überherrn Verantwortlich für den Anzeigenteil: Herausgeber: Die Bürgermeisterin der Gemeinde Überherrn, MTYPE media GmbH, Untertürkheimer Str. 21a, 66117 Saarbrücken, Rathausstraße 101, 66802 Überherrn Satz, Druck, Vertrieb MTYPE media GmbH, Untertürkheimer Str. 21a Erscheinungsweise: Grundsätzlich jede Woche donnerstags u. Anzeigenannahme: 66117 Saarbrücken, Tel. 0681/58850 Bezugsbedingungen und -möglichkeiten: E-Mail: amtsblatt@mtypemedia.de Kostenlose Zustellung an alle Haushalte in der Gemeinde Überherrn; Für Manuskripte und Fotos übernimmt der Herausgeber keine Haftung. Redaktionsschluss: montags 12.00 Uhr
Überherrn Seite 4 Woche 15/2020 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Überherrn Bekanntmachungen und Informationen Herausgeber: Verantwortlich für den Inhalt: Satz und Druck: Die Bürgermeisterin der Gemeinde Überherrn Anne Yliniva-Hoffmann, Bürgermeisterin, MTYPE media GmbH Rathausstraße 101, 66802 Überherrn Rathausstraße 101, 66802 Überherrn Untertürkheimer Str. 21a, 66117 Saarbrücken Postanschrift: Telefon: 0 68 36/90 9-0 Öffnungszeiten: Standesamt: Gemeinde Überherrn Telefax: 0 68 36/90 9-192 Mo. - Do.: 08.30 – 12.00 Uhr Mo. - Mi.: 08.30 – 12.00 Uhr Postfach 1261 Internet: www.ueberherrn.de 14.00 – 16.00 Uhr Do.: 07.00 – 12.00 Uhr 66800 Überherrn E-Mail: rathaus@ueberherrn.de Fr.: 08.30 – 12.00 Uhr Fr.: 08.30 – 12.00 Uhr (Bitte Hinweis im Internet beachten.) und nach Vereinbarung Aufgrund der aktuellen Situation bitten wir um vorherige Terminvereinbarung. Nummer 15/20 Donnerstag, 09.04.2020 57. Jahrgang Amtliche Bekanntmachungen Verordnung zur Bekämpfung 2. die Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedi- der Corona-Pandemie vom 30. März 2020 zinischer Versorgungsleistungen, insbesondere Arztbesu- Aufgrund des § 32 Satz 1 in Verbindung mit § 28 Absatz 1 che, sonstige medizinische Behandlungen, Blutspenden, Satz 1 und 2 und § 73 Absatz 1a Nummer 24 des Infektions- sowie der Besuch bei Angehörigen helfender Berufe, so- schutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt weit dies medizinisch dringend erforderlich ist, geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. März 2020 3. Versorgungsgänge für die elementaren Grundbedürfnisse (BGBl I S.587) verordnet die Landesregierung: des täglichen Bedarfs, § 1 Grundsatz der Kontaktreduzierung 4. der Besuch bei Partnern einer Lebensgemeinschaft, Alten, Jeder wird angehalten, die physischen und sozialen Kontakte Kranken oder Menschen mit Einschränkungen außerhalb zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen von Einrichtungen und die Wahrnehmung des Umgangs- Haushalts auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo rechts im jeweiligen privaten Bereich, immer möglich ist ein Mindestabstand zu anderen Personen von 5. die Begleitung und Hilfeleistung für unterstützungsbedürf- zwei Metern einzuhalten. Ein nicht in häuslicher Gemeinschaft tige Personen und Minderjährige, insbesondere im Rah- lebender Elternteil sowie die mit diesem in häuslicher Gemein- men einer Nachbarschaftshilfe, schaft lebenden Personen gelten als haushaltsangehörige Per- 6. die Begleitung Sterbender sowie Bestattungen im engsten sonen. Familienkreis, § 2 Einschränkung des Aufenthaltes im öffentlichen Raum 7. Sport und Bewegung im Freien, allerdings mit höchstens (1) Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine oder einer Person oder mit Angehörigen des eigenen Haus- im Kreis der Angehörigen des eigenen Haushalts und mit halts, höchstens einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person 8. die Wahrnehmung dringend erforderlicher Termine bei Be- gestattet; § 1 Satz 3 gilt entsprechend. Zu anderen Perso- hörden, Gerichten, Gerichtsvollziehern, Banken, Rechts- nen ist im öffentlichen Raum wo immer möglich ein Mindest- anwälten und Notaren, Wirtschaftsprüfern und Steuerbe- abstand von zwei Metern einzuhalten. ratern, (2) Versammlungen und Ansammlungen im öffentlichen Raum 9. die Wahrnehmung von dringend erforderlichen Sitzungen sind verboten. Das Selbstorganisationsrecht des Landtages, durch ehrenamtliche Mitglieder von Organen in Anstalten, der Gebietskörperschaften und sonstiger Körperschaften, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie die 10. Handlungen zur Versorgung von Tieren. Tätigkeit der Gerichte bleiben hiervon unberührt. Im Falle einer Kontrolle sind die triftigen Gründe jeweils glaubhaft (3) Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nach Maßgabe des zu machen. Absatzes 1 und nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. § 3 Bestattungen Triftige Gründe sind insbesondere Bestattungen finden nur im engsten Familienkreis statt. Zu die- 1. die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, die Inanspruchnah- sem Personenkreis gehören die Partner einer Lebensgemein- me der Notbetreuung oder die Ablegung von Prüfungen, schaft, die Kinder, die
Überherrn Seite 5 Woche 15/2020 Eltern sowie die Geschwister der oder des Verstorbenen. Unter (7) S onstige Ladenlokale, deren Betreten zur Entgegennahme allen an einer Bestattung teilnehmenden Personen ist, wo mög- einer Dienst- oder Werkleistung erforderlich ist, sind für den lich, ein Mindestabstand nach Maßgabe des § 1 einzuhalten. Publikumsverkehr geschlossen. Die Erbringung der Dienst- Ausnahmegenehmigungen können von der Ortspolizeibehörde leistung oder des Werks außerhalb des Ladenlokals ist ge- erteilt werden, soweit dies im Einzelfall aus infektionsschutz- stattet. rechtlicher Sicht vertretbar ist. (8) Rastanlagen an Bundesautobahnen und gastronomische § 4 Glaubensgemeinschaften Betriebe an Autohöfen sind von der Schließung ausgenom- Verboten sind Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synago- men. Die Betreiber haben Vorsorge zu treffen, dass der gen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften Mindestabstand gemäß § 1 zwischen Personen sowohl in- im Sinne von Gottesdiensten oder ähnlichen religiösen Veran- nerhalb der Betriebsräume als auch auf dem Außengelände staltungen. Der individuelle Besuch von Kirchen, Moscheen, Sy- eingehalten wird. nagogen und Häusern anderer Glaubensgemeinschaften bleibt (9) Die zuständige Ortspolizeibehörde kann auf Antrag Ausnah- erlaubt. Ein Mindestabstand nach Maßgabe des § 1 ist auch hier megenehmigungen für andere als in den Absätzen 5 und einzuhalten. 6 genannten Betriebe erteilen, soweit dies zur Versorgung § 5 Betriebsuntersagungen und Schließung von Einrichtungen der Bevölkerung mit Gegenständen des täglichen Bedarfs (1) Untersagt ist der Betrieb eines Gaststättengewerbes nach erforderlich und im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher dem Saarländischen Gaststättengesetz vom 13. April 2011 Sicht vertretbar ist. Die Ausnahmegenehmigung kann zeit- (Amtsbl. I S. 206), zuletzt geändert durch das Gesetz vom lich befristet werden. 20. Juni 2012 (Amtsbl. I S. 156), und der Betrieb sonstiger § 6 Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen Gastronomiebetriebe jeder Art. Ausgenommen sind die Ab- (1) Das Betreten von Werkstätten für behinderte Menschen und gabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen. weiteren Einrichtungen von Menschen mit Behinderungen, (2) Untersagt ist der Betrieb von Hotels, Beherbergungsbetrie- insbesondere Tagesförderstätten und Tageszentren für Men- ben und Campingplätzen sowie die Zurverfügungstellung schen mit Behinderungen, ist verboten. jeglicher Unterkünfte zu privaten touristischen Zwecken. Ab- (2) Von diesem Betretungsverbot ausgenommen sind Mitarbei- weichend hiervon ist der Betrieb nur zu beruflich veranlass- terinnen und Mitarbeiter der Einrichtungen sowie diejenigen ten erforderlichen Reisen oder bei Vorliegen unabweisbarer Menschen mit Behinderung, die den Besuch der Werkstatt persönlicher Gründe der Reisenden zulässig. als eine tagesstrukturierende Maßnahme benötigen, und (3) Der Betrieb von Einrichtungen, die nicht notwendigen Ver- 1. im stationären Wohnen betreut werden, richtungen des täglichen Lebens dienen, ist verboten. Hierzu 2. bei Erziehungsberechtigten oder ihren Eltern wohnen und zählen insbesondere Sauna- und Badeanstalten, Kinos, The- deren Betreuung sichergestellt ist, oder ater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrich- 3. alleine oder in Wohngruppen wohnen und sich selbst ver- tungen, Messen, Spezialmärkte, Wettbüros und Wettannah- sorgen können oder eine Betreuung erhalten. mestellen, Tagungs- und Veranstaltungsräume, Clubs und Ausnahmen sind auch möglich, wenn eine Werkstatt systemrele- Diskotheken, Shishabars, Spielhallen, Vereinsräume, Bor- vante Aufgaben wahrnimmt. dellbetriebe und andere Prostitutionsstätten, Swingerclubs, § 7 Einrichtungen zur Pflege, Vorsorge- und Sporthallen, Sport- und Spielplätze, Fitnessstudios, Biblio- Rehabilitationseinrichtungen, Krankenhäuser theken, Wellnesszentren, Thermen, Tanzschulen, Zoos, Frei- (1) Das Betreten von Einrichtungen der teilstationären Tages- zeit- und Tierparks, sonstige Vergnügungsstätten, Fort- und und Nachtpflege ist untersagt. Weiterbildungsstätten, Volkshochschulen, Musikschulen, (2) Besuche in Einrichtungen nach § 1a und 1b des Wohn–, Reisebusreisen, sonstige öffentliche und private Bildungs- Betreuungs- und Pflegequalitätsgesetzes vom 6. Mai 2009 einrichtungen im außerschulischen Bereich und Jugendhäu- (Amtsbl. S. 906), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Geset- ser und ähnliche Einrichtungen. zes vom 22. August 2018 (Amtsbl. I S. 674), sind unzulässig. (4) Untersagt ist die Öffnung von Ladengeschäften des Einzel- Ausnahmen für Angehörige sind in Ausnahmefällen zulässig. handels jeder Art, soweit nicht Absatz 5 etwas anderes be- Maximal ist ein registrierter Besucher pro Bewohner und Tag stimmt. für längstens eine Stunde zuzulassen. Dabei sind geeignete (5) Von den Verboten der Absätze 3 und 4 ausgenommen sind Schutzmaßnahmen einzuhalten und eine Hygieneunterwei- 1. Lebensmittelhandel, auch Getränke- und Wochenmärkte, sung ist regelmäßig durchzuführen. Ausnahmen sind für 2. Abhol- und Lieferdienste, medizinisch oder ethisch-sozial angezeigte Besuche, insbe- 3. Garten- und Baumärkte sowie Tierbedarfshandel, sondere bei Palliativpatientinnen und -patienten, oder seel- 4. Banken, sorgerische Besuche zulässig. 5. Apotheken, Drogeriemärkte und Sanitätshäuser, (3) Für den Betrieb von Krankenhäusern, Vorsorge- und Reha- 6. Optiker und Hörgeräteakustiker, bilitationseinrichtungen werden nachstehende Maßnahmen 7. Post und sonstige Annahmestellen des Versandhandels, angeordnet: 8. Tankstellen, 1. Es sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Ein- 9. Reinigungen und Waschsalons, trag von Corona-Viren zu erschweren, Patienten und Per- 10. Zeitungskioske, sonal zu schützen und persönliche Schutzausrüstung ein- 11. Online-Handel. zusparen. Werden Mischsortimente angeboten, dürfen die Sortiments- 2. Es sind Besuchsverbote oder restriktive Einschränkungen teile, deren Verkauf nicht nach Satz 1 gestattet ist, verkauft der Besuche auszusprechen; maximal ist ein registrierter werden, wenn der erlaubte Sortimentsteil im gesamten Wa- Besucher je Bewohner oder Patient pro Tag zuzulassen. renangebot wesentlich überwiegt (Schwerpunktprinzip). Die- Dabei sind geeignete Schutzmaßnahmen einzuhalten und se Betriebe dürfen alle Sortimente vertreiben, die sie ge- eine Hygieneunterweisung regelmäßig durchzuführen. wöhnlich - auch in Form von Aktionsangeboten - verkaufen. Ausgenommen davon sind medizinisch oder ethisch-so- Ist in SB-Warenhäusern eine räumliche Absonderung des zial angezeigte Besuche, insbesondere auf Kinderstatio- nicht nach Satz 1 erlaubten Sortimentsteiles möglich, ist der nen, bei Palliativpatientinnen und -patienten, oder seelsor- Verkauf dieses absonderbaren Warenangebots untersagt. gerische Besuche. Die Handeltreibenden haben Vorsorge zu treffen, dass der 3. Planbare Aufnahmen, auch in Tageskliniken, sind ab so- Mindestabstand gemäß § 1 zwischen Personen sowohl in- fort so zu reduzieren oder auszusetzen, dass zeitnah die nerhalb der Betriebsräume als auch auf dem Außengelände Aufnahmekapazitäten für COVID-19 Patientinnen oder Pa- eingehalten wird. tienten bereitstehen; dies gilt insbesondere für die Kapa- (6) Heilmittelerbringer und Gesundheitsberufe sind von den Be- zitäten in der Intensivmedizin. triebsuntersagungen und Schließungen ausdrücklich ausge- 4. Krankenhäuser mit einer oder mehreren Intensivstationen nommen. Ebenfalls ausgenommen ist der Großhandel. unternehmen alles Notwendige, um ihre Beatmungskapa-
Überherrn Seite 6 Woche 15/2020 zitäten zu erhöhen und die Funktionsfähigkeit der Intensiv- § 10 Schulveranstaltungen und Prüfungsverfahren stationen zu sichern. (1) An allen Schulen im Saarland unabhängig von der Träger- 5. In den geriatrischen Kliniken und Abteilungen sind die Auf- schaft entfallen sämtliche regulären Schulveranstaltungen, nahmen zu reduzieren. Es finden keine Aufnahmen mehr insbesondere der Unterricht sowie die regulären Betreuungs- statt, die aufgrund von Einweisungen durch Vertragsärz- angebote. Den allgemeinbildenden Schulen (Grundschulen, tinnen oder -ärzte erfolgen, es sei denn, eine Kranken- Gemeinschaftsschulen, Gymnasien und Förderschulen Ler- hausbehandlung ist medizinisch dringend geboten. nen, emotionale und soziale Entwicklung, Sprache, Hören 6. Für geriatrische Tageskliniken gilt ein Aufnahmestopp. Die und Sehen) ist gestattet, eine Notbetreuung von Kindern in frei werdenden Ressourcen (Personal, Räume) sind für den Schulen zu etablieren, ohne dass der Zweck der Maß- die stationäre Versorgung einzusetzen. Hierzu haben sich nahme nach Satz 1 in Frage gestellt wird und soweit dies im die Krankenhausträger untereinander auszutauschen. Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist. 7. Kantinen, Cafeterien oder andere der Öffentlichkeit zu- Für die Kinder und Jugendlichen der Förderschulen geistige gängliche Einrichtungen für Patientinnen und Patienten Entwicklung und der Förderschulen Körperliche und Moto- sowie Besucherinnen und Besucher sind geschlossen rische Entwicklung werden individuelle Unterstützungsange- zu halten. Wartebereiche sind entsprechend den Empfeh- bote im häuslichen Bereich geschaffen. lungen des Robert Koch-Institut (RKI) kontaktreduzierend (2) Das Prüfungsverfahren betreffend die zentralen Abschluss- auszugestalten. prüfungen und Übergangsverfahren kann unter Beachtung § 8 Universität und Hochschulen der infektionsschutzrechtlichen Für die Universität des Saarlandes, die Hochschule für Technik Maßgaben und eventueller diesbezüglicher gesonderter Vorga- und Wirtschaft des Saarlandes, die Hochschule der Bildenden ben der jeweiligen Gesundheitsämter durchgeführt werden. Künste Saar und die Hochschule für Musik Saar werden nach- § 11 Kindertageseinrichtungen, Kindergroßtagespflegestellen stehende Maßnahmen angeordnet: und heilpädagogische Tagesstätten 1. Der Studien- und Lehrbetrieb in Präsenzform einschließ- (1) Die nach § 45 des Sozialgesetzbuchs - Achtes Buch - Kin- lich sämtlicher Präsenzprüfungen wird bis zum 4. Mai der- und Jugendhilfe – (SGB VIII) in der Fassung der Be- 2020 ausgesetzt. kanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022), 2. Die Prüferinnen und Prüfer können in dringenden Einzel- zuletzt geändert durch Artikel 36 des Gesetzes vom 12. fällen im Einvernehmen mit den betroffenen Studierenden Dezember 2019 (BGBl. I S. 2652) erlaubnispflichtigen Kin- entscheiden, ob sie mündliche Prüfungen per Videokon- dertageseinrichtungen, die nach § 43 SGB VIII erlaubnis- ferenz durchführen. Hierfür können auch die gängigen pflichtigen Kindergroßtagespflegestellen und Heilpädago- kommerziellen Systeme genutzt werden. gische Tagesstätten bleiben vorläufig geschlossen. Diesen 3. Die Prüfungsämter sind angehalten, die Bearbeitungs- Einrichtungen ist es gestattet, im Sinne einer Notversorgung zeiten laufender Qualifizierungsarbeiten, insbesondere Kinder zu betreuen. Eine gesonderte Betriebserlaubnis ist Hausarbeiten, Bachelor-, Master-, Staatsexamensarbei- insoweit nicht erforderlich. Der Anspruch der Personensor- ten, entsprechend anzupassen. geberechtigten auf die Inanspruchnahme von Betreuungs- 4. An der Hochschule der Bildenden Künste Saar und an angeboten von Kindertageseinrichtungen, Kindergroßta- der Hochschule für Musik Saar können Präsenzprüfun- gespflegestellen oder heilpädagogischen Tagesstätten wird gen unter Einhaltung der Hygieneregeln durchgeführt eingeschränkt. werden, an denen höchstens sechs Personen teilnehmen. (2) Besuche in Einrichtungen nach § 1a und 1b des saarländi- 5. Vorläufig wird über Nummer 1 hinaus der gesamte Hoch- schen Wohn-, Betreuungs- und Pflegequalitätsgesetzes sind schulbetrieb an den vier genannten Einrichtungen vorbe- unzulässig. Für Angehörige können in Einzelfällen Ausnah- haltlich der in den Nummern 6 und 7 geregelten Ausnah- men zugelassen werden. men eingestellt. § 12 Ladenöffnungszeiten 6. Den vier genannten Einrichtungen ist vorläufig gestattet, Ist zur Versorgung der Bevölkerung mit existenziellen Gütern im Sinne eines Notbetriebs entsprechend ihrer Pande- eine Öffnung gestattet, gelten abweichend von den §§ 3, 7 und miepläne die wesentlichen Funktionalitäten in Forschung, 8 des Ladenöffnungsgesetzes vom 15. November 2006 (Amtsbl. Lehre und Verwaltung sicherzustellen. S. 1974), zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. Dezember 2017 7. Auch der Bereich der Forschung ist so zu organisieren, (Amtsbl. I S. 1014), für die in § 5 Absatz 5 genannten Stellen dass vorläufig keine Präsenz an den Standorten der Uni- folgende Öffnungszeiten: versität und der Hochschule für Technik und Wirtschaft 1. an Werktagen von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr, des Saarlandes notwendig ist. Zu den Standorten zählen 2. an Sonn- und Feiertagen von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr. auch Forschungslabore in fremden Räumlichkeiten, wie § 13 Kampfmittelräumdienst insbesondere für die Universität in Gebäuden des Univer- Das planmäßige Sondieren und Freilegen von Kampfmitteln in sitätsklinikums. bewohnten Gebieten in denen in der Folge mit Räumungen von Die Aufrechterhaltung von wichtigen Forschungsinfrastrukturen, mehr als 100 Menschen zu rechnen ist oder die sich im unmit- wie insbesondere die Versuchstierhaltung, und für den Notbe- telbaren Bereich von kritischen Infrastrukturen, Krankenhäusern trieb wichtigen Geräten ist zu gewährleisten. oder Pflegeheimen befinden, ist untersagt. Kritische Forschungstätigkeiten sind soweit möglich weiter um- § 14 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. zusetzen. Hierzu zählen insbesondere Tätigkeiten, die die For- (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 73 Absatz 1a Nummer 24 schung der aktuellen Corona-Pandemie und die klinisch rele- des Infektionsschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder vante Diagnostik betreffen, sowie Tätigkeiten, die langfristig fahrlässig den Ge- oder Verboten der §§ 2 bis 13 dieser nur schwer zu reorganisieren sind, deren Unterbrechung zum Verordnung zuwiderhandelt. Verlust wesentlicher, empfindlicher Daten oder zur erheblichen (2) Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 73 Absatz 2 des In- Beeinträchtigung besonders komplexer wissenschaftlicher und fektionsschutzgesetzes mit einer Geldbuße bis zu fünfund- auch klinischer Studien führen können. zwanzigtausend Euro geahndet werden. § 9 Studentenwerk im Saarland e. V. (3) Eine Strafbarkeit, insbesondere nach den §§ 74, 75 des In- (1) Die Verpflegungsbetriebe des Studentenwerks im Saarland fektionsschutzgesetzes, bleibt unberührt. e. V. an den Standorten der Universität des Saarlandes § 15 Zuständige Behörden in Saarbrücken und Homburg sowie der htw saar an den (1) Zuständig für die Ausführung und Durchsetzung dieser Ver- Standorten Campus Alt-Saarbrücken, Campus Rotenbühl ordnung sind die Ortspolizeibehörden. Zuständige Verwal- und Göttelborn werden vorläufig geschlossen. tungsbehörden für die Verfolgung und Ahndung von Ord- (2) Für Cafeterien und sonstige Verpflegungseinrichtungen an nungswidrigkeiten nach dieser Verordnung sind nach dem den Hochschulen des Saarlandes gelten die für die Gastro- Gesetz über Zuständigkeiten zur Ahndung von Ordnungs- nomie getroffenen Regelungen. widrigkeiten vom 5. Dezember 1973 (Amtsbl. 1974 S. 33),
Überherrn Seite 7 Woche 15/2020 zuletzt geändert durch das Gesetz vom 18. Februar 2004 § 7 Absatz 1 Unbefugtes Betreten von Einrich- 500 bis (Amtsbl. S. 822), die Gemeindeverbände. tungen der teilstationären Tages- 2000 Euro (2) Die Vollzugspolizei leistet Amts- und Vollzugshilfe; die polizei- und Nachtpflege und von Einrich- lichen Gefahrenabwehraufgaben nach dem Saarländischen tungen des ambulant betreuten Polizeigesetz bleiben unberührt und bestehen weiterhin fort. Wohnens § 16 Inkrafttreten § 7 Absatz 2 Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Nr. 1-7 Nichtbefolgen einer oder mehre- Nicht unter Gleichzeitig treten die Allgemeinverfügungen vom 11. März 2020 rer angeordneter Maßnahmen für 800 Euro (Amtsbl. I S. 162), vom 13. März 2020 (Amtsbl. I S. 166), 16. März Krankenhäuser, Vorsorge- und Re- 2020 (Amtsbl. I S. 170 B), 20. März 2020 (Amtsbl. I S. 178) und habilitationseinrichtungen sowie für vom 25. März 2020 (Amtsbl. I S. 194) außer Kraft. stationäre Einrichtungen der Pflege § 17 Außerkrafttreten und der Eingliederungshilfe Diese Rechtsverordnung tritt mit Ablauf des 20. April 2020 außer § 8 Nr. 1-8 Nichtbefolgen einer oder mehrerer Nicht unter Kraft. Davon abweichend treten die Regelungen des § 8 Num- angeordneter Maßnahmen durch 200 Euro mer 5, 6 und 7, des § 9 Absatz 1, und der §§ 10 und 11 mit Hochschulen und Universität Ablauf des 24. April 2020 außer Kraft. § 9 Absatz 1 Betrieb der Verpflegungsbetriebe Nicht unter Saarbrücken, den 30. März 2020 trotz Betriebsuntersagung 1000 Euro Die Regierung des Saarlandes: § 10 Unbefugtes Anbieten von Schulver- Nicht unter Der Ministerpräsident (Hans) anstaltungen 200 Euro Die Ministerin für Wirtschaft, Arbeit Energie und Verkehr § 11 Unbefugtes Betreiben von Kinder- Nicht unter (Rehlinger) tageseinrichtungen 200 Der Minister für Finanzen und Europa Der Minister der Justiz § 13 Das verbotswidrige planmäßige 200 bis (Strobel) Sondieren und Freilegen von 3000 Euro Der Minister für Inneres, Bauen und Sport (Bouillon) Kampfmitteln Die Ministerin für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Zuständig für den Vollzug der Vorschriften sind wie bisher die (Bachmann) Ortspolizeibehörden in den Kommunen. Die Landkreise und der Die Ministerin für Bildung und Kultur (Streichert-Clivot) Regionalverband Saarbrücken werden die entsprechenden Buß- Der Minister für Umwelt und Verbraucherschutz (Jost) geldbescheide erlassen. Minister Bouillon: “Ich kann nur hoffen, dass diese Sanktionen Maßnahmenkatalog bei Verstößen gegen endlich dazu führen, dass sich jede und jeder Einzelne an die Vorschriften hält. Zum Wohl von uns allen!” Corona-Verordnung Online finden Sie den Bußgeldkatalog unter corona.saarland.de/ Mit der heute in Kraft getretenen „Verordnung zur Bekämpfung bussgeldkatalog der Corona-Pandemie im Saarland” können nun zweifelsfrei Verstöße gegen die Bestimmungen dieser Verordnung als Ord- nungswidrigkeiten verfolgt und geahndet werden. Bei einer Zuwi- Sonstige derhandlung kann sogar die Strafverfolgung drohen. “Mit diesem Maßnahmenkatalog treten wir jetzt den Unbelehrba- amtliche Bekanntmachungen ren entgegen, die die Zeichen der Zeit immer noch nicht erkannt haben und mit ihrem Verhalten die Gesundheit von uns allen aufs Spiel setzen”, sagt Innenminister Klaus Bouillon. Der “Corona-Bußgeldkatalog” im Überblick: Herzlichen Glückwunsch Verordnung Verstoß Regelsatz in Euro § 2 Absatz 1 Aufenthalt in der Öffentlichkeit mit Bis zu 200 unserem Jubilar mehr als einer nicht im Haushalt Euro Herrn Gerhard Bedersdorfer, Johannes-Kirschweng-Straße 1, lebenden Person Ortsteil Berus zur Vollendung des 75. Lebensjahres § 2 Absatz 2 Zuwiderhandeln gegen das Verbot 200 bis 400 am 11. April 2020. an Versammlungen und Ansamm- Euro Überherrn, 06. April 2020 lungen in der Öffentlichkeit teilzu- Anne Yliniva-Hoffmann, Bürgermeisterin nehmen Karla Thieser-Aulenbacher, Ortsvorsteherin § 2 Absatz 3 Verlassen der eigenen Wohnung Bis zu 200 ohne triftigen Grund Euro §3 Teilnahme an Bestattungen über Bis zu 200 Nachruf den engsten Familienkreis hinaus Euro Am 02.04.2020 verstarb im Alter von 78 Jahren der §4 Verstoß gegen das Verbot, Zusam- 200 bis Oberlöschmeister menkünfte in Kirchen, Moscheen, 2000 Euro Synagogen und Zusammenkünfte Karl Heinz Bohn anderer Glaubensgemeinschaften im Sinne von Gottesdiensten oder aus Überherrn OT Bisten. ähnlichen religiösen Veranstaltun- Der Verstorbene gehörte seit 1960 der Freiwilligen Feuerwehr gen abzuhalten Überherrn, Löschbezirk Süd an, zuletzt als Mitglied der § 5 Absatz 1 Betrieb von Gaststätten und Hotels 1000 bis Alterswehr. bis 4 Betrieb von sonstigen Einrichtun- 4000 Euro Wir danken ihm für die zum Schutz und Wohl der Allgemein- gen, Öffnung von Ladenlokalen heit geleisteten treuen Dienste und werden ihm ein ehrendes des Einzelhandels trotz Verbots Andenken bewahren. § 5 Absatz 7 Öffnung sonstige Ladenlokale trotz 500 bis Überherrn, 06. April 2020 Verbots für den Publikumsverkehr 2000 Euro § 6 Absatz 1 Unbefugtes Betreten einer Einrich- 500 bis Anne Yliniva-Hoffmann Alois Thilmont Patrick Hörner tung für Menschen mit Behinde- 2000 Euro Bürgermeisterin Wehrführer Löschbezirksführer rung Süd
Überherrn Seite 8 Woche 15/2020 len und jede Woche einen anderen Ortsteil auf die Titelseite der Überherrner Rundschau und auf die Social Media Kanäle der Ge- meinde bringen. Gemeinsam Teller Füllen Um mitzumachen senden Sie uns Ihr „Foto der Woche“ an unsere Facebook-Seite, nennen Sie uns Ihren Namen, beschreiben Sie kurz das gezeigte Motiv und erlauben Sie uns das Bild zu veröf- fentlichen. Mund- und Nasenmasken selbst nähen Für den symbolischen Betrag von 5€ können im REWE in Über- herrn bereits gepackte Tüten erworben werden. Die Tüten verblei- ben im REWE und werden von der Gemeindeverwaltung abgeholt und an Bedürftige in der Gemeinde verteilt. Wir hoffen so, diejeni- gen, die auf die Tafeln angewiesen sind, zu unterstützen. Die Ta- feln/Caritas erhalten im Moment nicht ausreichend Lebensmittel, um die Versorgung aufrecht zu erhalten. Die Tafelaktion von REWE dient daher auch zur Entlastung der Saarlouiser Tafel. Berechtigte wenden sich bitte weiterhin an die Tafel/Caritas in Saarlouis wir werden anschließend informiert und kommen auf Sie zu. Oder Sie wenden sich telefonisch an die Gemeindeverwaltung 06836 - 909 139 oder -111. Machen Sie mit und tuen Sie etwas Gutes. Überherrn in Bildern Ehrenamtliche Helfer*innen in der Gemeinde Überherrn benötigen Das Coronavirus beherrscht derzeit unseren Alltag und hat das Masken für ihre Einsätze. Bereits genähte Masken- oder Materi- gesellschaftliche Leben nahezu lahmgelegt. Täglich gibt es viele alspenden (Baumwollstoff (kochbar) oder Gummibänder) können negative und traurige Berichte aus aller Welt und viele Menschen donnerstags zwischen 8:30 und 12 Uhr im Rathaus abgegeben haben Angst um ihre Gesundheit und die ihrer Liebsten. werden. Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Wir wollen einen Lichtblick setzen und jede Woche einen schönen Moment aus unserer Gemeinde Überherrn zeigen. Der EVS informiert Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen hier mitzu- Entsorgungsverband Saar: machen und Fotos/Schnappschüsse/Malereien von ihren „schö- Parkende Fahrzeuge behindern häufig nen Momenten“ einzureichen. Müllabfuhr Machen Sie mit und setzen Sie ein positives Zeichen, um etwas Aktuell erschweren geparkte Fahrzeuge die Abfallabfuhr an vie- Freude und auch „Ablenkung“ in den Corona-belasteten Alltag len Stellen im Land; nicht selten ist eine Leerung dadurch so- zu bringen. Das Team der Pressestelle der Gemeindeverwaltung gar unmöglich. Leidtragende sind diejenigen, deren Mülltonnen wird nach rein subjektiven Kriterien die schönsten Bilder auswäh- dadurch unerreichbar sind und die Müllwerker, die aufgrund der
Überherrn Seite 9 Woche 15/2020 aktuellen Situation ohnehin alle Reserven aufbringen müssen, um tergeleitet. Terminabsprachen unter der Telefon-Nummer: 06836 die Abfallentsorgung gewährleisten zu können. Wie die Einsatz- 471351, Hans Rudolf Folz, Versichertenberater der Deutschen fahrzeuge der Feuerwehr und Krankenwagen benötigen auch die Rentenversicherung Müllfahrzeuge ausreichend Platz im Straßenbereich, damit die Ab- fuhr des Hausmülls termingerecht und sicher erfolgen kann. Der Entsorgungsverband Saar und die von ihm beauftragten Abfuhr- Der Versichertenberater unternehmen appellieren daher an die Bürgerinnen und Bürger, der Knappschaft Bahn See im Interesse aller die geltenden Parkregelungen zu beachten und Sachverstand vor Ort ausreichend Platz für die Abfallabfuhr vorzusehen. Der Ehrenamtliche Versichertenberater der Deutschen Rentenver- Coronabedingte „Pause“ auch für das Ökomobil sicherung Knappschaft-Bahn-See, Andreas Rausch, berät kos- Auf Basis der Allgemeinverfügungen und um auch die Mitarbei- tenlos in sozialversicherungsrechtlichen Fragen, d.h. der gesetzli- terinnen und Mitarbeiter des ÖkoMobils keinen zusätzlichen An- chen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. steckungsgefahren auszusetzen, finden bis auf Weiteres weder Darüber hinaus werden Anträge aus dem Bereich der gesetzli- Annahmetermine für Sonderabfälle auf den EVS Wertstoff-Zentren chen Rentenversicherung für die KNAPPSCHAFT auf Kranken- (diese sind ohnehin geschlossen) noch auf den Standplätzen in und Pflegeversicherungsleistungen kostenfrei aufgenommen. den Kommunen statt. Andreas Rausch, De Gasperi Ring 4, 66802 Überherrn Der EVS bittet die Bürger*innen, ihre Materialien zuhause zu la- Terminabsprachen können telefonisch unter der Rufnummer gern, bis die Pandemie-Lage eine Wiedereröffnung der EVS Wert- Tel. 06836 7235025 getroffen werden. stoff-Zentren und eine Abnahme ihrer Schadstoffe an den bekann- ten Ökomobil-Standorten wieder zulässt. Die aktuell geltenden Ausgangsbeschränkungen sehen den Be- such von Entsorgungseinrichtungen insgesamt nicht vor. Schulnachrichten Alle EVS-Informationen zur Corona-Thematik gibt es auf einer Ex- tra-Seite unter www.evs.de/Aktuell. Entsorgung von Abfällen aus privaten Haus- halten, in denen sich Corona-infizierte Personen aufhalten 1. Die Entsorgung aller im privaten Haushalt anfallenden Abfälle, die eventuell mit dem Corona Virus (SARS-CoV-2) kontaminiert Liebe Schülerinnen und Schüler, Eltern/Erziehungsberechtigte, sein könnten, soll ausschließlich über den Restabfall (Graue Ton- Freunde und Gönner der ‚Schule am Warndtwald Überherrn’, ne) erfolgen. Diese Abfälle sollen keinen anderen Sammelsyste- wir wünschen allen – auch in dieser schwierigen Zeit – ein men (z. B. Biotonne, Papiercontainer/-tonne oder Gelber Sack) frohes und sonniges Osterfest! zugeführt werden. Papier und Glas können vorübergehend zuhau- In der Hoffnung, dass wir uns – sobald die Lage es zulässt – alle se zwischengelagert und nach Ende der Quarantänezeit über die gesund wiedersehen, für die Schulgemeinschaft der ‚Schule am entsprechenden Depotcontainer entsorgt werden. Warndtwald Überherrn‘. Christian Konrad, Schulleiter 2. Um eine Gefährdung von eventuell weiteren Nutzern derselben Restabfalltonne oder der Müllwerker sicher auszuschließen, dür- fen die Abfälle nicht lose in die Restabfalltonne gegeben werden, sondern sind in stabilen, reißfesten, feuchtigkeitsbeständigen und dichten Behältnissen zu sammeln (z. B. in Folienbeuteln, Plastik- oder Mülltüten). Die Behältnisse sind sicher zu verschließen, z. B. durch Verknoten. Ggf. sind mehrere Beutel ineinander zu verwen- den. 3. Spitze und scharfe Gegenstände müssen in bruch- und durch- stichsicheren Einwegbehältnissen verpackt werden. 4. Säcke oder lose Abfälle dürfen nicht neben die Restabfallgefä- ße gestellt werden, um Gefahren für Dritte auszuschließen (Aus- nahme sind die EVS-Säcke für überschüssigen Abfall, mit deren Erwerb die Abfuhr schon bezahlt wurde). 5. Abfälle, die nicht in die Restabfalltonne passen, müssen sicher verpackt und für andere Personen und Tiere unzugänglich bis zur nächsten Abfuhr aufbewahrt werden. 6. Die Restabfalltonnen dürfen nur soweit gefüllt werden, dass sich der Deckel schließen lässt. Zum Schutze der Müllwerker bit- ten wir das Griffrohr vor der Bereitstellung zu reinigen, um die Ansteckungsgefahr weitestgehend zu minimieren. Durch diese Maßnahmen helfen Sie mit, die Gesundheit der Müllwerker und des Anlagenpersonals zu schützen und damit die Abfallentsor- gung aufrechtzuerhalten. Bei Einhalten dieser Verhaltensregeln ist, durch die Entsorgung der Abfälle in einer Restabfalltonne und die anschließende thermi- sche Behandlung des Restabfalls in der Müllverbrennungsanlage, eine sichere Zerstörung der Erreger gewährleistet. Sprechtag der Deutschen Rentenversicherung Auskunft in Rentenangelegenheiten Der Versichertenberater für DRV Bund und DRV Saarland Hans Rudolf Folz, Felsberger Str. 61, 66802 Altforweiler führt Sprechstunden nach telefonischer Terminabsprache durch. Während der Sprechstunden können Rentenanträge gestellt und Kontenklärungsverfahren eingeleitet werden. Um zu prüfen ob alle Zeiten erfaßt sind, können Versicherungsverläufe beim Versicher- tenberater Hans Rudolf Folz angefordert werden. Ebenso werden rentenrechtliche Fragen und Probleme, die sich rund um die Ren- te und Rehabilitation ergeben, an die Selbstverwaltungsbüros wei-
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Überherrn Seite 12 Woche 15/2020 aufgrund der aktuellen Lage am 10.04.2020 der Osterhase keine Ostereier verstecken. Er hat uns aber versprochen, dass er im Freiwillige Feuerwehr nächsten Jahr mindestens doppelt so viele Eier rund um die Adolf- Collet-Halle verstecken wird. Die Falken wünschen Frohe Ostertage und bleibt gesund HSG 1. Männer Löschbezirks Süd Trotz Corona, Kader für die nächste Spielzeit steht. Hallo Kameraden, Nach der überraschend guten Hinrunde trotz vieler verletzungs- Zur Info: Aufgrund der aktuellen Situation muss das Eieressen an bedingter Rückschläge und dem guten Klima in der Mannschaft, Karfreitag leider ausfallen! Wir, Die Jugendfeuerwehr des Lösch- war es schon im November für den HSG Vorstand klar, mit dem bezirks Süd, wünschen allen Bürgerinnen und Bürgern unserer Trainergespann Christian Jung/Benny Sauder weiterarbeiten zu Gemeinde ein fröhliches Osterfest. Leider mussten wir unsere wollen. Da sich auch beide Trainer eine weitere Zusammenarbeit jährliche „Osterdeko-Aktion, aufgrund der gegebenen Pandemie wünschten, war die Verlängerung der Zusammenarbeit schnell dieses Jahr ausfallen lassen. Wir wünschen allen viel Kraft und unter Dach und Fach. Erste Aufgabe für die Coaches war es nun, Gesundheit in dieser schwierigen Zeit. Eure Jugendfeuerwehr des die Gespräche mit dem aktuellen Kader aufzunehmen, gleichzeitig Löschbezirks Süd aber auch Spieler zu kontaktieren, die gut in das Mannschafts- gefüge passen würden, um so den Kader breiter aufzustellen, zu verstärken und verletzungsbedingte Ausfälle besser auffangen zu Ende des Amtlichen können. Dies musste auch zügig geschehen, da sich das Spieler- karussell in diesem Jahr sehr früh zu drehen begann. Schon im Bekanntmachungsblattes Dezember gaben alle aktuellen Spieler trotz vielfältiger anderer Angebote ihre Zusage, auch in der nächsten Saison die Farben der Gemeinde Überherrn der Falken tragen zu wollen. Darüber freut sich die HSG Gemein- schaft besonders, denn im letzten Jahr ist hier eine tolle Mann- schaft zusammengewachsen, die aufgrund ihres jungen Durch- schnittsalters auch viel Potential für die Zukunft mitbringt. Zudem konnte der Kader auf Schlüsselpositionen gut verstärkt werden, Gesamtgemeinde die Neuzugänge werden wir an dieser Stelle vorstellen. Seien Sie gespannt.... Ostergrüße, Rappelaktion Liebe Mitchristen, Da in der nächsten Zeit kein Pfarrbrief erscheinen kann, wün- schen wir Ihnen auf diesem Wege gesegnete Kar- und Ostertage! Ihr Pastoralteam Elmar Klein, Pfr. Jennifer Harpers und Tanja Theobald, Gemeindereferentinnen Allgemeine Informationen Unsere Glocken werden in diesen schweren Zeiten weiterhin um 19.30 Uhr läuten außer an den Kartagen, dann wird das Läuten natürlich ausgesetzt. In der Osternacht werde ich die Osterkerzen für unsere Kirchen und das Weihwasser segnen. Unsere Kirchen in allen Dörfern werden an Ostersonntag und den Tagen danach geöffnet sein. Wir werden die Osterkerzen in allen Kirchen sowie in St. Bonifa- HSG 1. Männer mit Spielertrainer Christian Jung und Benny Sauder tius auch das Weihwasser in kleinen Fläschchen auf die Kirchen- Infos, Fotos und ausführliche Berichte auf www.hsg2011.de, auf bänke verteilen um den Hygienevorschriften zu entsprechen. (bitte facebook/die Falken HSG Fraulautern/Überherrn oder instagram/ halten Sie Abstand!) Von dort können Sie die Kerzen und das die.falken Weihwasser dann mit nach Hause nehmen. Die Kranken, die wir normalerweise besuchen, werden Palmzwei- Kirchenchor „St. Oranna“ ge und auch einen Ostergruß an ihrer Haustüre vorfinden. Liebe Sängerinnen und Sänger des Kirchenchores „St. Oran- Natürlich werde ich die bestellten Intentionen, für das entspre- na“, lieber Lukas, chende Wochenende, in diesen Gottesdiensten lesen, ebenso ungewollt müssen wir in Chorferien gehen. Das soll aber nicht gedenke ich all der Nöten und Sorgen unserer Pfarreiengemein- heißen, dass wir uns aus den Gedanken gehen. Besondere Situa- schaft. Ich denke an Sie, bleiben Sie gesund! tionen erfordern halt besondere Massnahmen. Ihr Elmar Klein, Pfarrer Im Internet habe ich folgendes gefunden: In Aspang in Niederös- Rappelaktion: Wir rappeln zu Hause! terreich, gibt es einen Wallfahrtsort „ST. CORONA“, Schutzpatro- In diesem Jahr muss die Rappelaktion in einer anderen Form nin der Seuchen. Ihr Gedenktag ist der 24. Februar. Sie lebte im 2. stattfinden. Die Messdiener werden, sofern es möglich ist, an Jahrh. und ist schon mit 16. Jahren mit ihrem Mann in Damaskus, Karfreitag um 15 Uhr und an Karsamstag um 18:30 Uhr vor ihrer den Märtyrertod gestorben. Es gibt einige Gebete zur hl. Corona, Haustür, vom Balkon oder aus dem Fenster heraus rappeln. Auch siehe Internet. Die hl. Corona kann man in dieser Zeit der Ängste die Kommunionkinder sind eingeladen mitzumachen. Wer keine um Hilfe anrufen. Trotz allem, wünsche ich euch ein gesegnetes Rappel hat, kann beispielsweise einen Topf und Löffel zur Rappel Osterfest und bleibt gesund. Und laut einem irischen Segens- umfunktionieren. Wir freuen uns, wenn uns viele Erwachsene un- wunsch möcht ich euch sagen: ... und bis wir uns wieder sehen, terstützen und die Rappelaktion durchführen! In manchen Orten halte Gott euch fest in seinen Hand. Rosemarie Ladwein wird zu weiteren Uhrzeiten gerappelt. Diese finden Sie auf unse- rer Homepage www.pg-ueberherrn.de. Viel Freude bei der Aktion Kirchenchöre der Pfarrei wünscht Jennifer Harpers, Gemeindereferentin „St. Oranna“ Überherrn Liebe Sängerinnen und Sänger, wegen der Corona-Pandemie un- Handball in Überherrn terliegt nicht nur das private, sondern auch das kirchliche Leben HSG Fraulautern/Überherrn zur Zeit starken Einschränkungen. Auch die Feier der Kar- und Wichtige Information für alle Mitglieder der Ostertage ist von der momentanen Krise gezeichnet. Es wird in Falken! diesem Jahr keine öffentliche Kar- und Osterliturgie und damit Trotzdem, dass die Veranstaltung im Freien stattfinden sollte, wird … weiter auf Seite 14
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Überherrn Seite 14 Woche 15/2020 auch keinen mehrstimmigen Chorgesang dazu geben. Pfarrer Klein zelebriert alleine und wir sind alle eingeladen, uns zu den Sprechstunde Ortsvorsteher angekündigten Zeiten im Gebet mit unserem Pfarrer zu verbinden. In den kommenden Wochen bis Ende der Osterferien finden Trotz allem feiert die Kirche Ostern, das größte Fest der Chris- keine Sprechstunden in der Grundschule statt. Telefonisch hel- tenheit. Und wir können sicher sein, egal wie die Umstände gera- fe ich gerne weiter. (Tel.: 4043 ) de sind, daß die geweihte Osterkerze auch im Jahr 2020 für uns leuchten wird! Wir danken unserem Pfarrer für die Mitteilungen Gerhard Hewer - Ortsvorsteher und Hinweise, die er im Amtsblatt und auf der Homepage der Pfar- reiengemeinschaft für uns alle veröffentlicht. Und wir danken auch Ostergrüße, Rappelaktion unserem Chorleiter Lukas für die lieben und aufmunternden Os- tergrüße, die alle Sängerinnen und Sänger unserer drei Kirchen- Liebe Mitchristen, chöre brieflich erhalten haben. Wir wünschen allen Sängerinnen Siehe unter Gesamtgemeinde und Sängern unserer Kirchenchöre und allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern ein frohes Osterfest. Bleibt alle gesund! Die Vorstände Ski- und Wanderverein Altforweiler Die Maiwanderung 2020 muss aus bekanntem Anlass leider ab- Kirchenchöre St. Monika und St. Peter gesagt werden. Die geplante Mitgliederversammlung wird auf ei- Liebe Sängerinnen und Sänger, nen späteren Termin verschoben. Bitte bleibt alle Gesund! Der während unserer erzwungenen Chorpause haben wir erfahren, Vorstand dass unser Sänger und 1. Vorsitzender des Kirchenchores St. Pe- ter, unser lieber Karl Heinz Bohn, verstorben ist. Karl Heinz war ein verlässliches Mitglied unserer Chöre und brachte sich über die sängerische Tätigkeit hinaus mit viel Fingerspitzengefühl, Geduld und großem Verantwortungsbewusstsein in unsere Gemeinschaft Berus ein. Wir hatten die große Hoffnung, dass er sich von den Folgen seiner schweren Krankheit erholen würde. Wir alle sind unendlich traurig über diesen Verlust und werden Karl Heinz sehr vermissen. Ortsvorsteherin Karla Thieser-Aulenbacher, Wir werden ihn in guter Erinnerung behalten und ihn in Gedanken Im Sand 23, Tel. 2187 oft bei uns haben. Leider können wir uns, bedingt durch die aktu- Die Sprechstunde der Ortsvorsteherin Karla Thieser-Aulen- elle Situation, nicht in gewohnter Weise von unserem lieben Sän- bacher findet mittwochs von 11:00 bis 12:00 Uhr im Torhaus ger und Freund verabschieden. Unser tief empfundenes Mitgefühl „Schloss“ statt, Tel. 2731. Die Ortsvorsteherin bitte unter der gilt seiner Frau Christa und seiner ganzen Familie. Tel. Nr. 2187 um vorherige Terminvereinbarung. Volker Mettel, 1. Vorsitzender, Damian Schmitt, Schriftführer Josef Klein, Kirchenchor St. Peter Bisten Die Ortsvorsteherin informiert: Marita Grasmück, Franz Fetik, Chorleiter Schöne Ostern Trotz der schwierigen Zeit wünsche ich euch allen schöne Osterfeiertage. Altforweiler Ostern wird dieses Jahr anders sein als sonst. Man kann nicht in Urlaub fahren, keine großen Ausflüge machen, Freunde und Familie nicht besuchen. Ostern ist, wie andere Feiertage auch, ein Fest, an dem sich die Familie trifft. Daher wird es besonders Ortsvorsteher Gerhard Hewer, Zimmergasse 4, Tel. 4043 schwer sein, all die lieben Menschen, mit denen man sonst Sprechstunden: Mo. v. 17.00–18.00 Uhr u. nach Vereinbarung, zusammen ist, nicht in seiner Nähe zu haben. Grundschule, Spitzwegstraße 7, Tel. 1288 Was wir allerdings haben, ist Zeit. Zeit zum Entschleunigen und zum Nachdenken, Vieles aus einer anderen Perspektive zu se- Der Ortsvorsteher informiert: hen, Fehler, die gemacht wurden, zu erkennen. Zeit auf sich selbst und andere mehr zu achten, anderen zu helfen, für die- OSTERGRUSS jenigen da zu sein, die jetzt auf unsere Hilfe angewiesen sind. Ich wünsche allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern ein frohes Zeit, zusammen zu halten und solidarisch zu sein. In dieser Zeit Osterfest und schöne Feiertage. Lasst Euch nicht unterkrie- gilt es, Menschen, die wir lieben, mehr denn je besonders zu gen und befolgt die Ausgangsbeschränkungen. Denkt posi- schützen. tiv und bleibt gesund. Eben, ein anderes Ostern, eine andere Zeit. Hilfe für Ältere Mitbürger und Risikopatienten Mia hallen Abstand unn bleiwen dahemm. Liebe ältere Forweilerinnen und Forweiler, gehen sie nicht mehr selbst einkaufen. Nutzen Sie unser Angebot für Botengänge Karla Thieser - Aulenbacher Ortsvorsteherin und Einkäufe. Wir haben viele freiwillige Helfer. Rufen Sie uns an, wenn sie Hilfe brauchen. (Tel. 4043) Ostergrüße, Rappelaktion Geben Sie niemand Fremden einen Auftrag zum Einkaufen. Un- Liebe Mitchristen, sere Helfer können sich ausweisen. Wenn Sie bei unserer Hil- Siehe unter Gesamtgemeinde festelle anrufen, können Sie sicher sein, das wir Ihnen jemand schicken, dem Sie vertrauen können. Bei Rückfragen rufen Sie mich gerne an. Gymnastik & Spiel 78 Berus Hallo Mädels! Forweiler Corona-Hilfe für TAFEL-Empfänger Wir wünschen allen ein schönes sonniges Osterfest damit ihr Unsere Corona-Helfer kümmern sich nicht nur um Seniorinnen euch auch mal die Beine vertreten könnt. Aber bitte nur zu zweit. und Senioren, sondern auch um diejenigen, die es auch au- Bleibt gesund und munter, irgendwann ist auch das vorbei! ßerhalb von Corona-Zeiten schwer haben. Gemeinsam mit den Bis zu coronafreien Zeit, Der Vorstand Deiss - Schriftführerin Helfern der TAFEL in Saarlouis bieten wir ab sofort einen Bring- dienst für Berechtigte der Saarlouiser TAFEL an. Wenn Sie be- Kath. Kindergarten rechtigten Anspruch haben, setzen Sie sich bitte telefonisch St. Oranna Berus mit mir in Verbindung. Wir organisieren dann die Abholung und Wir wünschen allen Kindern die Auslieferung von Paketen, die das Team der Saarlouiser TA- und ihren Familien frohe Osterfeiertage. Nous souhaitons FEL vorbereitet. Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an mich: à tous les enfants et à leurs familles de joyeuses fêtes de 06836 40 43. Pâques. Das Team der Kita St. Oranna Berus
Überherrn Seite 15 Woche 15/2020 TTC Berus e.V. Ostergrüße, Rappelaktion Saisonabbruch aufgrund der Corona-Pandemie Liebe Mitchristen, Der Deutsche Tischtennisbund und die 18 Landesverbände ha- Siehe unter Gesamtgemeinde ben beschlossen aufgrund der Corona-Pandemie die Saison 2019 / 2020 mit Termin 13.03.2020 abzubrechen. Dies bedeutet, dass die aktuellen Tabellenstände auch die Endplatzierungen sind. Einen ausführlichen Bericht über das Abschneiden der einzelnen Mannschaften werden wir in der nächsten Überherrner Rund- Felsberg schau veröffentlichen. Wir wünschen allen Mitgliederinnen und Mitgliedern, Fans, Freun- den und Bekannten trotz der vielfältigen Einschränkungen ein Ortsvorsteher, Alois Thilmont, Tel. 06837 909525 FROHES OSTERFEST. Bleibt GESUND . Sprechstunde: Mi. 18-19 Uhr Dorfzentrum Metzer Straße 71, Tel. 06837 7146 Ostergrüße, Rappelaktion Bisten Liebe Mitchristen, Siehe unter Gesamtgemeinde Ortsvorsteher Vinzenz Winter, Mühlenstraße 4a, Tel. 718707 Kath. Kindertagesstätte Sprechstunden: Do. von 17.00–18.00 Uhr, St. Nikolaus Felsberg Rathaus in Bisten, Tel. 909119 Frohe Ostern…Joyeuses Paques In Zeiten wie diesen… in denen kaum noch etwas so ist, wie Der Ortsvorsteher informiert: wir es gewohnt waren… Möchten wir auf diesem Weg allen Kindern, ihren Eltern, ihren Familien, all unseren Freunden Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger, und Bekannten…kurz gesagt eigentlich JEDEM ein schönes die Einschränkung sozialer Kontakte, abgesperrte Grenzen, Osterfest wünschen! geschlossene Schulen und Kitas, abgesagte Veranstaltungen Gerade das bevorstehende Osterfest soll uns daran erinnern, hoff- aller Art stellen uns in dieser Zeit privat und beruflich auf die nungsvoll und zuversichtlich zu sein, auch wenn es derzeit nicht Probe. Umso wichtiger ist es jetzt als Dorfgemeinschaft zusam- leicht fällt! Hoffen wir darauf, dass durch diese Krise ein Umden- menzuhalten. Dank an diejenigen die in der aktuell schweren ken der Menschen stattfindet und dass aus vielem „Ich“ ein großes Zeit ihre Arbeitskraft unter Einsatz ihrer Gesundheit zur Verfü- „Wir“ entstehen kann! In diesem Zusammenhang engagieren wir gung stellen. Respekt allen, die die Beschränkungen einhalten uns derzeit in der „Kinderlosen“ Zeit auf anderen sozialen Ebenen. und meine Bitte an die anderen, dies auch zu tun. Derzeit versuchen wir noch kochfeste Stoffe zu besorgen, die Mein Dank geht aber auch an die vielen Mitbürgerinnen und dank unserer Hauswirtschaftskraft Lisa zu Schutzmasken genäht Mitbürger die unsere älteren Bistener Bürgerinnen und Bürger werden. Einige dieser Masken haben wir schon in unserem Sozi- mit Einkäufen, Erledigungen und sonstigen Nachbarschafts- alraum verteilt, wie beispielsweise den helfen Händen hier in Fels- diensten unterstützen wollen. berg, die bei der Beschaffung und Verteilung von Lebensmitteln Wenn IHR diese Unterstützung benötigt, zum Einkauf oder für für ältere Mitmenschen engagiert sind. Deshalb liebe Lisa, an Dich sonstige Erledigungen könnt IHR mich gerne anrufen. (Tel. ein ganz großes Dankeschön für dein nicht selbstverständliches 06846/718707)) Engagement für uns alle! Was noch übrig bleibt… …ist zu erwäh- Ich wünsche EUCH schöne Ostern und weiterhin gute Ge- nen, dass wir neben allen Tätigkeiten wie Räumen, desinfizieren, sundheit. entsorgen, Büroarbeiten, Portfolio Arbeiten, Vor- und Nachbe- Mit freundlichen Grüßen reitungen…doch das Leben in unserer Einrichtung mit den uns Vinzenz Winter, Ortsvorsteher anvertrauten Familien vermissen!! Deshalb…ganz liebe Grüße an Euch alle!! Bleibt gesund!! „Bis wir uns dann wiedersehen, halte Elisabethenverein Bisten Gott euch fest in seiner Hand…“ Wir wünschen unseren Mitgliedern und ihren Familien in diesen Liebe Grüße von Herz zu Herz … in diesen Zeiten ganz besonders, besonderen Zeiten ein frohes Osterfest. Unser Wunsch: bleiben ihre Kita St. Nikolaus Sie alle gesund! Der Vorstand Sportverein Felsberg e.V. Messdiener St. Peter Bisten Corona-Pause Liebe Pfarrangehörige, Der komplette Trainings- und Spielbetrieb ist vorüber- aufgrund der aktuellen Situation werden wir die- gehend gestoppt. Bleibt gesund!!! ses Jahr nicht kleppernd durch die Straßen und Frohe Ostern am Karsamstag nicht von Haus zu Haus ziehen. Trotz aller Umstände wünscht der SVF allen ein schö- Trotz allem wünschen wir Ihnen und Ihren Fami- nes Osterfest!!! Weitere Informationen im Internet unter www.sv- lien Gesundheit und eine gesegnete Osterzeit. Da dieses Jahr felsberg.de/cms. keine Gottesdienste in den Kirchen stattfinden dürfen, haben wir folgende Gottesdienste, die an den Kar- und Ostertagen im Fern- sehen gesendet werden, ausgesucht. 09.04. Gründonnerstag 19:00 Uhr KTV 20:00 Uhr KTV 10.04. Karfreitag 15:00 Uhr KTV, BibelTV, EWTN 11.04. Osternacht 18:00 Uhr KTV 21:00 Uhr EWTN 22:00 Uhr KTV 12.04. Ostersonntag 09:30 Uhr KTV 10:00 Uhr ARD 10:00 Uhr BibelTV päpstlicher Segen „Urbi et Orbi“ 12:00 Uhr ARD 13.04. Ostermontag 08:00 Uhr KTV 10:00 Uhr EWTN Ihre Messdiener St. Peter Bisten
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