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57. Jahrgang                        Donnerstag, 09.04.2020                                   15/20

                             Mit dem Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Überherrn

                                                       Überherrn in Bildern
       Altforweiler

             Berus

                                                                                               Foto: Iris Meister
             Bisten

          Felsberg

         Überherrn

                      Themen in dieser Ausgabe u.a.
                      Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie
                      Tafelaktion von REWE: Gemeinsam Teller füllen
                      Rätsel- und Malspaß für Groß und Klein
        Wohnstadt
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THEMA DER WOCHE
                                   aus der Gemeinde Überherrn – Mitteilungen der Bürgermeisterin
Copyright Jenifoto / Adobe Stock
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Überherrn                                                             Seite 3                                                      Woche 15/2020

 Ärzte-Dienst von 8:00 - 8:00 Uhr                                        Notruf
 Bereitschaftsdienstzentrale (BDZ)                                       Polizei............................................................... 110
 im Marienhaus Klinikum Saarlouis (ehem. St. Elisabeth
 Klinik Saarlouis), Kapuzinerstraße 4, 66740 Saarlouis                   Feuerwehr.........................................................112
 Sa. 11.04.- So. 12.04.2020 Telefon: 0180 5663003                        Rettungsdienst.................................................112
 Kinderärztlicher-Notfalldienst von 8:00 - 8:00 Uhr
 Bereitschaftsdienstpraxis für Kinder & Jugendliche                      Polizeirevier Bous.............................06834 9250
 im Marienhaus Klinikum Saarlouis (ehem. St. Elisabeth
 Klinik Saarlouis), Kapuzinerstraße 4, 66740 Saarlouis
 Es ist dringend notwendig, um die Wartezeit für Sie so gering           Polizeiposten Überherrn...........................92520
 wie möglich zu halten, vorher anzurufen.
 Sa. 11.04.- So. 12.04.2020 Telefon: 06831 1257883                       Ortsvorsteher
                                                                         Siehe unter den jeweiligen Ortsteilen im Innenteil
 Ärztlicher Bereitschaftsdienst
 (inkl. Kinderärzte/Augenärzte/HNO-Ärzte)                                Freiwillige Feuerwehr Überherrn
 Sie erreichen den ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassen-            Wehrführer:  Alois Thilmont                         Tel. 06837 909525
 ärztlichen Vereinigung kostenlos unter der bundesweit einheit-          Löschbezirk Altforweiler: Stefan Feiler                   Tel. 7234008
 lichen Rufnummer 116117. Zusätzlich sind unsere Bereit-
 schaftsdienstpraxen für Sie geöffnet: Von Samstag, 8.00 Uhr,            Löschbezirk Berus: Markus Zöllner                   Tel. 0163 6662352
 bis Montag, 8.00 Uhr, an Feiertagen, Rosenmontag sowie an               Löschbezirk Felsberg: Jörg Schönberger               Tel: 06837 74557
 Brückentagen.                                                           Löschbezirk Süd: Patrick Hörner                           Tel. 7230077

 Zahnärzte-Dienst                                                        Behindertenbeauftragter
 (nur in dring. Fällen u. n. vorheriger telef. Vereinbarung)             Norbert Güthler, Kirchenstraße 55 A                       Tel. 7248100
 Freitag, Dr. Jankowski, SLS/Roden, Tel. 06831/986140                    n.guethler@gmx.de                                            ab 18 Uhr
 Samstag - Sonntag, Dr. Endres, SLS, Tel. 06831/124443
 Montag, Gaspary B., Dillingen, Tel. 06831/976516
                                                                         Schiedspersonen der Gemeinde Überherrn
 Apotheken-Dienst Fr. 10.04.- Do. 16.04.2020                             Altforweiler und Berus:
 Freitag:    Marien-Apotheke, Saarlouis,                                 Walter Grube, Brunnenstr. 55,                                Tel. 3805
             Kaiser-Friedrich-Ring 2, Tel. 06831 - 42895                 Felsberg: Helga Jenal, Schulstr. 14                 Tel. 06837 708377
 Samstag:    Ring-Apotheke, Saarlouis,                                   Bisten, Überherrn und Wohnstadt:
             Französiche Straße 20, Tel. 06831 - 2790                    Wilhelm Wagner, Am Wald 15                                   Tel. 92383
 Sonntag:    Glocken-Apotheke, Saarlouis,
             Französiche straße 23, Tel. 06831 - 42121                   Revierförster
 Montag:     Antonius-Apotheke, Überherrn-Altforweiler,
             Auf der Spees 14, Tel. 06836 - 5212                         Kontakt
 Dienstag:   St. Oranna-Apotheke, Überherrn,                             Saar Forst Landesbetrieb
             Hauptstraße 45, Tel. 06836 - 2995                           Forstrevier Überherrn
 Mittwoch:   Pachtener-Apotheke, Dillingen,                              Revierförster Matthias Krauser
             Nachtsheimstraße 2, Tel. 06831 - 73309                      Zum alten Bergwerk, 66352 Großrosseln
 Donnerstag: Apotheke im EKC, Bous,                                      Tel. +49 (0)681/9712-881, Mobil: +49(0)1708138324,
             Saarbrückerstraße 197, Tel. 06834 - 782399                  m.krauser@sfl.saarland.de, www.saarforst.de
 Tierärztlicher Notfalldienst                                            Frauenhaus Saarlouis                         Tel. 06831 2200
 Fr. 10.04.20 TA Döbbeler, VK, Tel. (06898) 8 07 00
 Sa. 11.+ So. 12.04.20 TA Koch, Pütt., Tel. (06806) 92 20 00             Hilfe für misshandelte Frauen – Tag und Nacht erreichbar
 Mo. 13.04.20 Dr. Schygulla, Saarlouis, Tel. (06831) 25 74
                                                                         Pflegestützpunkt im Kreis Saarlouis
 Energis Netzgesellschaft mbH und Bereitschaftsdienst        Choisy-Ring 9, 66740 Saarlouis             Tel. 06831 120630
 Störungsnummer Strom                  Tel. 0681 9069-2611
 Störungsnummer Erdgas                 Tel. 0681 9069-2610 Leitstelle „Älter werden“
 KDÜ-Rufbereitschaft                                         Kaiser-Friedrich-Ring 31, 66740 Saarlouis, Tel. 06831 444-239
 Wasser und Abwasser:
 während der Dienstzeiten:               Tel. 06836 92194-0 Seniorensicherheitsberater
 nach Dienstschluss:                      Tel. 0171 6242474 Frank Steinhauser, Telefonische Sprechstunde am
                                                             Dienstag und Donnerstag 9:00-12:00 Uhr Tel. 06836 9212470
 Service-Telefon Müllabfuhr (Reklamation)
 Fa. Adam, Merzig                      Tel.  06835 9551227 Altenpflege- und Betreuungszentrum Überherrn
 Gemeinde-Bauhof-Rufbereitschaft                Tel. 4710100 ABZÜ, Im Brückenhof 1                               Tel. 80000
 Öffnungszeiten Kompostieranlage:
 März bis November:        jeden Samstag von 9:00-14:00 Uhr
 Dez. bis Febr.:  jeden 1. Samstag im Monat 9:00-14:00 Uhr Schlüsselnotdienst                            Tel. 0173 3071107
Impressum:             berherrner Rundschau mit amtlichem Bekannt-
                      Ü                                                  Verantwortlich für den amtlichen und den nichtamtlichen Teil:
                      machungsblatt der Gemeinde Überherrn               Anne Yliniva-Hoffmann, Bürgermeisterin, Rathausstraße 101, 66802 Überherrn
                                                                         Verantwortlich für den Anzeigenteil:
Herausgeber:          Die Bürgermeisterin der Gemeinde Überherrn,
                                                                         MTYPE media GmbH, Untertürkheimer Str. 21a, 66117 Saarbrücken,
                      Rathausstraße 101, 66802 Überherrn
Satz, Druck, Vertrieb MTYPE media GmbH, Untertürkheimer Str. 21a         Erscheinungsweise: Grundsätzlich jede Woche donnerstags
u. Anzeigenannahme: 66117 Saarbrücken, Tel. 0681/58850                   Bezugsbedingungen und -möglichkeiten:
                      E-Mail: amtsblatt@mtypemedia.de                    Kostenlose Zustellung an alle Haushalte in der Gemeinde Überherrn;
Für Manuskripte und Fotos übernimmt der Herausgeber keine Haftung.       Redaktionsschluss: montags 12.00 Uhr
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Überherrn                                                          Seite 4                                                    Woche 15/2020

               Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Überherrn
                        Bekanntmachungen und Informationen
 Herausgeber:                                           Verantwortlich für den Inhalt:               Satz und Druck:
 Die Bürgermeisterin der Gemeinde Überherrn             Anne Yliniva-Hoffmann, Bürgermeisterin,      MTYPE media GmbH
 Rathausstraße 101, 66802 Überherrn                     Rathausstraße 101, 66802 Überherrn           Untertürkheimer Str. 21a, 66117 Saarbrücken

 Postanschrift:            Telefon: 0 68 36/90 9-0                     Öffnungszeiten:                 Standesamt:
 Gemeinde Überherrn        Telefax: 0 68 36/90 9-192                   Mo. - Do.: 08.30 – 12.00 Uhr    Mo. - Mi.: 08.30 – 12.00 Uhr
 Postfach 1261             Internet: www.ueberherrn.de                            14.00 – 16.00 Uhr    Do.:       07.00 – 12.00 Uhr
 66800 Überherrn           E-Mail: rathaus@ueberherrn.de               Fr.:       08.30 – 12.00 Uhr    Fr.:       08.30 – 12.00 Uhr
                           (Bitte Hinweis im Internet beachten.)                                       und nach Vereinbarung
                                                                       Aufgrund der aktuellen Situation bitten
                                                                       wir um vorherige Terminvereinbarung.
Nummer 15/20                                             Donnerstag, 09.04.2020                                                  57. Jahrgang

                                              Amtliche Bekanntmachungen
Verordnung zur Bekämpfung                                                     2. die Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedi-
der Corona-Pandemie vom 30. März 2020                                             zinischer Versorgungsleistungen, insbesondere Arztbesu-
Aufgrund des § 32 Satz 1 in Verbindung mit § 28 Absatz 1                          che, sonstige medizinische Behandlungen, Blutspenden,
Satz 1 und 2 und § 73 Absatz 1a Nummer 24 des Infektions-                         sowie der Besuch bei Angehörigen helfender Berufe, so-
schutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt                       weit dies medizinisch dringend erforderlich ist,
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. März 2020                       3. Versorgungsgänge für die elementaren Grundbedürfnisse
(BGBl I S.587) verordnet die Landesregierung:                                     des täglichen Bedarfs,
§ 1 Grundsatz der Kontaktreduzierung                                          4. der Besuch bei Partnern einer Lebensgemeinschaft, Alten,
Jeder wird angehalten, die physischen und sozialen Kontakte                       Kranken oder Menschen mit Einschränkungen außerhalb
zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen                         von Einrichtungen und die Wahrnehmung des Umgangs-
Haushalts auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo                       rechts im jeweiligen privaten Bereich,
immer möglich ist ein Mindestabstand zu anderen Personen von                  5. die Begleitung und Hilfeleistung für unterstützungsbedürf-
zwei Metern einzuhalten. Ein nicht in häuslicher Gemeinschaft                     tige Personen und Minderjährige, insbesondere im Rah-
lebender Elternteil sowie die mit diesem in häuslicher Gemein-                    men einer Nachbarschaftshilfe,
schaft lebenden Personen gelten als haushaltsangehörige Per-                  6. die Begleitung Sterbender sowie Bestattungen im engsten
sonen.                                                                            Familienkreis,
§ 2 Einschränkung des Aufenthaltes im öffentlichen Raum                       7. Sport und Bewegung im Freien, allerdings mit höchstens
(1) Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine oder                    einer Person oder mit Angehörigen des eigenen Haus-
     im Kreis der Angehörigen des eigenen Haushalts und mit                      halts,
     höchstens einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person               8. die Wahrnehmung dringend erforderlicher Termine bei Be-
     gestattet; § 1 Satz 3 gilt entsprechend. Zu anderen Perso-                   hörden, Gerichten, Gerichtsvollziehern, Banken, Rechts-
     nen ist im öffentlichen Raum wo immer möglich ein Mindest-                   anwälten und Notaren, Wirtschaftsprüfern und Steuerbe-
     abstand von zwei Metern einzuhalten.                                         ratern,
(2) Versammlungen und Ansammlungen im öffentlichen Raum                      9. die Wahrnehmung von dringend erforderlichen Sitzungen
     sind verboten. Das Selbstorganisationsrecht des Landtages,                   durch ehrenamtliche Mitglieder von Organen in Anstalten,
     der Gebietskörperschaften und sonstiger Körperschaften,                      Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts,
     Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie die               10. Handlungen zur Versorgung von Tieren.
     Tätigkeit der Gerichte bleiben hiervon unberührt.                    Im Falle einer Kontrolle sind die triftigen Gründe jeweils glaubhaft
(3) Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nach Maßgabe des               zu machen.
     Absatzes 1 und nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt.           § 3 Bestattungen
     Triftige Gründe sind insbesondere                                    Bestattungen finden nur im engsten Familienkreis statt. Zu die-
     1. die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, die Inanspruchnah-         sem Personenkreis gehören die Partner einer Lebensgemein-
        me der Notbetreuung oder die Ablegung von Prüfungen,              schaft, die Kinder, die
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Überherrn                                                         Seite 5                                                 Woche 15/2020
Eltern sowie die Geschwister der oder des Verstorbenen. Unter          (7) S onstige Ladenlokale, deren Betreten zur Entgegennahme
allen an einer Bestattung teilnehmenden Personen ist, wo mög-               einer Dienst- oder Werkleistung erforderlich ist, sind für den
lich, ein Mindestabstand nach Maßgabe des § 1 einzuhalten.                  Publikumsverkehr geschlossen. Die Erbringung der Dienst-
Ausnahmegenehmigungen können von der Ortspolizeibehörde                     leistung oder des Werks außerhalb des Ladenlokals ist ge-
erteilt werden, soweit dies im Einzelfall aus infektionsschutz-             stattet.
rechtlicher Sicht vertretbar ist.                                      (8) Rastanlagen an Bundesautobahnen und gastronomische
§ 4 Glaubensgemeinschaften                                                  Betriebe an Autohöfen sind von der Schließung ausgenom-
Verboten sind Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synago-                  men. Die Betreiber haben Vorsorge zu treffen, dass der
gen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften                   Mindestabstand gemäß § 1 zwischen Personen sowohl in-
im Sinne von Gottesdiensten oder ähnlichen religiösen Veran-                nerhalb der Betriebsräume als auch auf dem Außengelände
staltungen. Der individuelle Besuch von Kirchen, Moscheen, Sy-              eingehalten wird.
nagogen und Häusern anderer Glaubensgemeinschaften bleibt              (9) Die zuständige Ortspolizeibehörde kann auf Antrag Ausnah-
erlaubt. Ein Mindestabstand nach Maßgabe des § 1 ist auch hier              megenehmigungen für andere als in den Absätzen 5 und
einzuhalten.                                                                6 genannten Betriebe erteilen, soweit dies zur Versorgung
§ 5 Betriebsuntersagungen und Schließung von Einrichtungen                  der Bevölkerung mit Gegenständen des täglichen Bedarfs
(1) Untersagt ist der Betrieb eines Gaststättengewerbes nach               erforderlich und im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher
      dem Saarländischen Gaststättengesetz vom 13. April 2011               Sicht vertretbar ist. Die Ausnahmegenehmigung kann zeit-
      (Amtsbl. I S. 206), zuletzt geändert durch das Gesetz vom             lich befristet werden.
      20. Juni 2012 (Amtsbl. I S. 156), und der Betrieb sonstiger      § 6 Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
      Gastronomiebetriebe jeder Art. Ausgenommen sind die Ab-          (1) Das Betreten von Werkstätten für behinderte Menschen und
      gabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen.                       weiteren Einrichtungen von Menschen mit Behinderungen,
(2) Untersagt ist der Betrieb von Hotels, Beherbergungsbetrie-             insbesondere Tagesförderstätten und Tageszentren für Men-
      ben und Campingplätzen sowie die Zurverfügungstellung                 schen mit Behinderungen, ist verboten.
      jeglicher Unterkünfte zu privaten touristischen Zwecken. Ab-     (2) Von diesem Betretungsverbot ausgenommen sind Mitarbei-
      weichend hiervon ist der Betrieb nur zu beruflich veranlass-          terinnen und Mitarbeiter der Einrichtungen sowie diejenigen
      ten erforderlichen Reisen oder bei Vorliegen unabweisbarer            Menschen mit Behinderung, die den Besuch der Werkstatt
      persönlicher Gründe der Reisenden zulässig.                           als eine tagesstrukturierende Maßnahme benötigen, und
(3) Der Betrieb von Einrichtungen, die nicht notwendigen Ver-              1. im stationären Wohnen betreut werden,
      richtungen des täglichen Lebens dienen, ist verboten. Hierzu          2. bei Erziehungsberechtigten oder ihren Eltern wohnen und
      zählen insbesondere Sauna- und Badeanstalten, Kinos, The-                 deren Betreuung sichergestellt ist, oder
      ater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrich-              3. alleine oder in Wohngruppen wohnen und sich selbst ver-
      tungen, Messen, Spezialmärkte, Wettbüros und Wettannah-                   sorgen können oder eine Betreuung erhalten.
      mestellen, Tagungs- und Veranstaltungsräume, Clubs und           Ausnahmen sind auch möglich, wenn eine Werkstatt systemrele-
      Diskotheken, Shishabars, Spielhallen, Vereinsräume, Bor-         vante Aufgaben wahrnimmt.
      dellbetriebe und andere Prostitutionsstätten, Swingerclubs,      § 7 Einrichtungen zur Pflege, Vorsorge- und
      Sporthallen, Sport- und Spielplätze, Fitnessstudios, Biblio-     Rehabilitationseinrichtungen, Krankenhäuser
      theken, Wellnesszentren, Thermen, Tanzschulen, Zoos, Frei-       (1) Das Betreten von Einrichtungen der teilstationären Tages-
      zeit- und Tierparks, sonstige Vergnügungsstätten, Fort- und           und Nachtpflege ist untersagt.
      Weiterbildungsstätten, Volkshochschulen, Musikschulen,           (2) Besuche in Einrichtungen nach § 1a und 1b des Wohn–,
      Reisebusreisen, sonstige öffentliche und private Bildungs-           Betreuungs- und Pflegequalitätsgesetzes vom 6. Mai 2009
      einrichtungen im außerschulischen Bereich und Jugendhäu-             (Amtsbl. S. 906), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Geset-
      ser und ähnliche Einrichtungen.                                      zes vom 22. August 2018 (Amtsbl. I S. 674), sind unzulässig.
(4) Untersagt ist die Öffnung von Ladengeschäften des Einzel-             Ausnahmen für Angehörige sind in Ausnahmefällen zulässig.
      handels jeder Art, soweit nicht Absatz 5 etwas anderes be-            Maximal ist ein registrierter Besucher pro Bewohner und Tag
      stimmt.                                                              für längstens eine Stunde zuzulassen. Dabei sind geeignete
(5) Von den Verboten der Absätze 3 und 4 ausgenommen sind                  Schutzmaßnahmen einzuhalten und eine Hygieneunterwei-
      1. Lebensmittelhandel, auch Getränke- und Wochenmärkte,              sung ist regelmäßig durchzuführen. Ausnahmen sind für
      2. Abhol- und Lieferdienste,                                          medizinisch oder ethisch-sozial angezeigte Besuche, insbe-
      3. Garten- und Baumärkte sowie Tierbedarfshandel,                     sondere bei Palliativpatientinnen und -patienten, oder seel-
      4. Banken,                                                            sorgerische Besuche zulässig.
      5. Apotheken, Drogeriemärkte und Sanitätshäuser,                 (3) Für den Betrieb von Krankenhäusern, Vorsorge- und Reha-
      6. Optiker und Hörgeräteakustiker,                                    bilitationseinrichtungen werden nachstehende Maßnahmen
      7. Post und sonstige Annahmestellen des Versandhandels,               angeordnet:
      8. Tankstellen,                                                       1. Es sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Ein-
      9. Reinigungen und Waschsalons,                                           trag von Corona-Viren zu erschweren, Patienten und Per-
      10. Zeitungskioske,                                                      sonal zu schützen und persönliche Schutzausrüstung ein-
      11. Online-Handel.                                                       zusparen.
     Werden Mischsortimente angeboten, dürfen die Sortiments-              2. Es sind Besuchsverbote oder restriktive Einschränkungen
      teile, deren Verkauf nicht nach Satz 1 gestattet ist, verkauft            der Besuche auszusprechen; maximal ist ein registrierter
      werden, wenn der erlaubte Sortimentsteil im gesamten Wa-                  Besucher je Bewohner oder Patient pro Tag zuzulassen.
      renangebot wesentlich überwiegt (Schwerpunktprinzip). Die-                Dabei sind geeignete Schutzmaßnahmen einzuhalten und
      se Betriebe dürfen alle Sortimente vertreiben, die sie ge-                eine Hygieneunterweisung regelmäßig durchzuführen.
      wöhnlich - auch in Form von Aktionsangeboten - verkaufen.                 Ausgenommen davon sind medizinisch oder ethisch-so-
      Ist in SB-Warenhäusern eine räumliche Absonderung des                     zial angezeigte Besuche, insbesondere auf Kinderstatio-
      nicht nach Satz 1 erlaubten Sortimentsteiles möglich, ist der             nen, bei Palliativpatientinnen und -patienten, oder seelsor-
      Verkauf dieses absonderbaren Warenangebots untersagt.                     gerische Besuche.
      Die Handeltreibenden haben Vorsorge zu treffen, dass der             3. Planbare Aufnahmen, auch in Tageskliniken, sind ab so-
      Mindestabstand gemäß § 1 zwischen Personen sowohl in-                     fort so zu reduzieren oder auszusetzen, dass zeitnah die
      nerhalb der Betriebsräume als auch auf dem Außengelände                   Aufnahmekapazitäten für COVID-19 Patientinnen oder Pa-
     eingehalten wird.                                                          tienten bereitstehen; dies gilt insbesondere für die Kapa-
(6) Heilmittelerbringer und Gesundheitsberufe sind von den Be-                 zitäten in der Intensivmedizin.
     triebsuntersagungen und Schließungen ausdrücklich ausge-              4. Krankenhäuser mit einer oder mehreren Intensivstationen
     nommen. Ebenfalls ausgenommen ist der Großhandel.                          unternehmen alles Notwendige, um ihre Beatmungskapa-
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Überherrn                                                         Seite 6                                                 Woche 15/2020
         zitäten zu erhöhen und die Funktionsfähigkeit der Intensiv-   § 10 Schulveranstaltungen und Prüfungsverfahren
         stationen zu sichern.                                         (1) An allen Schulen im Saarland unabhängig von der Träger-
     5. In den geriatrischen Kliniken und Abteilungen sind die Auf-        schaft entfallen sämtliche regulären Schulveranstaltungen,
         nahmen zu reduzieren. Es finden keine Aufnahmen mehr               insbesondere der Unterricht sowie die regulären Betreuungs-
         statt, die aufgrund von Einweisungen durch Vertragsärz-            angebote. Den allgemeinbildenden Schulen (Grundschulen,
         tinnen oder -ärzte erfolgen, es sei denn, eine Kranken-            Gemeinschaftsschulen, Gymnasien und Förderschulen Ler-
         hausbehandlung ist medizinisch dringend geboten.                   nen, emotionale und soziale Entwicklung, Sprache, Hören
     6. Für geriatrische Tageskliniken gilt ein Aufnahmestopp. Die         und Sehen) ist gestattet, eine Notbetreuung von Kindern in
         frei werdenden Ressourcen (Personal, Räume) sind für               den Schulen zu etablieren, ohne dass der Zweck der Maß-
         die stationäre Versorgung einzusetzen. Hierzu haben sich           nahme nach Satz 1 in Frage gestellt wird und soweit dies im
         die Krankenhausträger untereinander auszutauschen.                 Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist.
     7. Kantinen, Cafeterien oder andere der Öffentlichkeit zu-            Für die Kinder und Jugendlichen der Förderschulen geistige
         gängliche Einrichtungen für Patientinnen und Patienten             Entwicklung und der Förderschulen Körperliche und Moto-
         sowie Besucherinnen und Besucher sind geschlossen                  rische Entwicklung werden individuelle Unterstützungsange-
         zu halten. Wartebereiche sind entsprechend den Empfeh-             bote im häuslichen Bereich geschaffen.
         lungen des Robert Koch-Institut (RKI) kontaktreduzierend      (2) Das Prüfungsverfahren betreffend die zentralen Abschluss-
         auszugestalten.                                                    prüfungen und Übergangsverfahren kann unter Beachtung
§ 8 Universität und Hochschulen                                             der infektionsschutzrechtlichen
Für die Universität des Saarlandes, die Hochschule für Technik         Maßgaben und eventueller diesbezüglicher gesonderter Vorga-
und Wirtschaft des Saarlandes, die Hochschule der Bildenden            ben der jeweiligen Gesundheitsämter durchgeführt werden.
Künste Saar und die Hochschule für Musik Saar werden nach-             § 11 Kindertageseinrichtungen, Kindergroßtagespflegestellen
stehende Maßnahmen angeordnet:                                         und heilpädagogische Tagesstätten
     1. Der Studien- und Lehrbetrieb in Präsenzform einschließ-       (1) Die nach § 45 des Sozialgesetzbuchs - Achtes Buch - Kin-
         lich sämtlicher Präsenzprüfungen wird bis zum 4. Mai               der- und Jugendhilfe – (SGB VIII) in der Fassung der Be-
         2020 ausgesetzt.                                                   kanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022),
     2. Die Prüferinnen und Prüfer können in dringenden Einzel-            zuletzt geändert durch Artikel 36 des Gesetzes vom 12.
         fällen im Einvernehmen mit den betroffenen Studierenden            Dezember 2019 (BGBl. I S. 2652) erlaubnispflichtigen Kin-
         entscheiden, ob sie mündliche Prüfungen per Videokon-              dertageseinrichtungen, die nach § 43 SGB VIII erlaubnis-
         ferenz durchführen. Hierfür können auch die gängigen               pflichtigen Kindergroßtagespflegestellen und Heilpädago-
         kommerziellen Systeme genutzt werden.                              gische Tagesstätten bleiben vorläufig geschlossen. Diesen
     3. Die Prüfungsämter sind angehalten, die Bearbeitungs-               Einrichtungen ist es gestattet, im Sinne einer Notversorgung
         zeiten laufender Qualifizierungsarbeiten, insbesondere             Kinder zu betreuen. Eine gesonderte Betriebserlaubnis ist
         Hausarbeiten, Bachelor-, Master-, Staatsexamensarbei-              insoweit nicht erforderlich. Der Anspruch der Personensor-
         ten, entsprechend anzupassen.                                      geberechtigten auf die Inanspruchnahme von Betreuungs-
     4. An der Hochschule der Bildenden Künste Saar und an                 angeboten von Kindertageseinrichtungen, Kindergroßta-
         der Hochschule für Musik Saar können Präsenzprüfun-                gespflegestellen oder heilpädagogischen Tagesstätten wird
         gen unter Einhaltung der Hygieneregeln durchgeführt                eingeschränkt.
         werden, an denen höchstens sechs Personen teilnehmen.         (2) Besuche in Einrichtungen nach § 1a und 1b des saarländi-
     5. Vorläufig wird über Nummer 1 hinaus der gesamte Hoch-              schen Wohn-, Betreuungs- und Pflegequalitätsgesetzes sind
         schulbetrieb an den vier genannten Einrichtungen vorbe-            unzulässig. Für Angehörige können in Einzelfällen Ausnah-
         haltlich der in den Nummern 6 und 7 geregelten Ausnah-             men zugelassen werden.
         men eingestellt.                                              § 12 Ladenöffnungszeiten
     6. Den vier genannten Einrichtungen ist vorläufig gestattet,     Ist zur Versorgung der Bevölkerung mit existenziellen Gütern
         im Sinne eines Notbetriebs entsprechend ihrer Pande-          eine Öffnung gestattet, gelten abweichend von den §§ 3, 7 und
         miepläne die wesentlichen Funktionalitäten in Forschung,      8 des Ladenöffnungsgesetzes vom 15. November 2006 (Amtsbl.
         Lehre und Verwaltung sicherzustellen.                         S. 1974), zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. Dezember 2017
     7. Auch der Bereich der Forschung ist so zu organisieren,        (Amtsbl. I S. 1014), für die in § 5 Absatz 5 genannten Stellen
        dass vorläufig keine Präsenz an den Standorten der Uni-        folgende Öffnungszeiten:
        versität und der Hochschule für Technik und Wirtschaft         1. an Werktagen von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr,
        des Saarlandes notwendig ist. Zu den Standorten zählen         2. an Sonn- und Feiertagen von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr.
        auch Forschungslabore in fremden Räumlichkeiten, wie           § 13 Kampfmittelräumdienst
        insbesondere für die Universität in Gebäuden des Univer-       Das planmäßige Sondieren und Freilegen von Kampfmitteln in
        sitätsklinikums.                                               bewohnten Gebieten in denen in der Folge mit Räumungen von
Die Aufrechterhaltung von wichtigen Forschungsinfrastrukturen,         mehr als 100 Menschen zu rechnen ist oder die sich im unmit-
wie insbesondere die Versuchstierhaltung, und für den Notbe-           telbaren Bereich von kritischen Infrastrukturen, Krankenhäusern
trieb wichtigen Geräten ist zu gewährleisten.                          oder Pflegeheimen befinden, ist untersagt.
Kritische Forschungstätigkeiten sind soweit möglich weiter um-         § 14 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten.
zusetzen. Hierzu zählen insbesondere Tätigkeiten, die die For-         (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 73 Absatz 1a Nummer 24
schung der aktuellen Corona-Pandemie und die klinisch rele-                 des Infektionsschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder
vante Diagnostik betreffen, sowie Tätigkeiten, die langfristig              fahrlässig den Ge- oder Verboten der §§ 2 bis 13 dieser
nur schwer zu reorganisieren sind, deren Unterbrechung zum                  Verordnung zuwiderhandelt.
Verlust wesentlicher, empfindlicher Daten oder zur erheblichen         (2) Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 73 Absatz 2 des In-
Beeinträchtigung besonders komplexer wissenschaftlicher und                 fektionsschutzgesetzes mit einer Geldbuße bis zu fünfund-
auch klinischer Studien führen können.                                      zwanzigtausend Euro geahndet werden.
§ 9 Studentenwerk im Saarland e. V.                                    (3) Eine Strafbarkeit, insbesondere nach den §§ 74, 75 des In-
(1) Die Verpflegungsbetriebe des Studentenwerks im Saarland                fektionsschutzgesetzes, bleibt unberührt.
     e. V. an den Standorten der Universität des Saarlandes            § 15 Zuständige Behörden
     in Saarbrücken und Homburg sowie der htw saar an den              (1) Zuständig für die Ausführung und Durchsetzung dieser Ver-
     Standorten Campus Alt-Saarbrücken, Campus Rotenbühl                    ordnung sind die Ortspolizeibehörden. Zuständige Verwal-
     und Göttelborn werden vorläufig geschlossen.                           tungsbehörden für die Verfolgung und Ahndung von Ord-
(2) Für Cafeterien und sonstige Verpflegungseinrichtungen an               nungswidrigkeiten nach dieser Verordnung sind nach dem
     den Hochschulen des Saarlandes gelten die für die Gastro-              Gesetz über Zuständigkeiten zur Ahndung von Ordnungs-
     nomie getroffenen Regelungen.                                          widrigkeiten vom 5. Dezember 1973 (Amtsbl. 1974 S. 33),
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     zuletzt geändert durch das Gesetz vom 18. Februar 2004               § 7 Absatz 1 Unbefugtes Betreten von Einrich-        500 bis
     (Amtsbl. S. 822), die Gemeindeverbände.                                           tungen der teilstationären Tages-       2000 Euro
(2) Die Vollzugspolizei leistet Amts- und Vollzugshilfe; die polizei-                 und Nachtpflege und von Einrich-
     lichen Gefahrenabwehraufgaben nach dem Saarländischen                             tungen des ambulant betreuten
    Polizeigesetz bleiben unberührt und bestehen weiterhin fort.                       Wohnens
§ 16 Inkrafttreten                                                        § 7 Absatz 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.               Nr. 1-7      Nichtbefolgen einer oder mehre-         Nicht unter
Gleichzeitig treten die Allgemeinverfügungen vom 11. März 2020                         rer angeordneter Maßnahmen für          800  Euro
(Amtsbl. I S. 162), vom 13. März 2020 (Amtsbl. I S. 166), 16. März                     Krankenhäuser, Vorsorge- und Re-
2020 (Amtsbl. I S. 170 B), 20. März 2020 (Amtsbl. I S. 178) und                        habilitationseinrichtungen sowie für
vom 25. März 2020 (Amtsbl. I S. 194) außer Kraft.                                      stationäre Einrichtungen der Pflege
§ 17 Außerkrafttreten                                                                  und der Eingliederungshilfe
Diese Rechtsverordnung tritt mit Ablauf des 20. April 2020 außer          § 8 Nr. 1-8  Nichtbefolgen einer oder mehrerer       Nicht unter
Kraft. Davon abweichend treten die Regelungen des § 8 Num-                             angeordneter Maßnahmen durch            200 Euro
mer 5, 6 und 7, des § 9 Absatz 1, und der §§ 10 und 11 mit                             Hochschulen und Universität
Ablauf des 24. April 2020 außer Kraft.                                    § 9 Absatz 1 Betrieb der Verpflegungsbetriebe        Nicht unter
Saarbrücken, den 30. März 2020                                                         trotz Betriebsuntersagung               1000  Euro
Die Regierung des Saarlandes:                                             § 10         Unbefugtes Anbieten von Schulver-       Nicht unter
Der Ministerpräsident (Hans)                                                           anstaltungen                            200  Euro
Die Ministerin für Wirtschaft, Arbeit Energie und Verkehr                 § 11         Unbefugtes Betreiben von Kinder-        Nicht unter
(Rehlinger)                                                                            tageseinrichtungen                      200
Der Minister für Finanzen und Europa Der Minister der Justiz              § 13         Das verbotswidrige planmäßige           200 bis
(Strobel)                                                                              Sondieren und Freilegen von             3000 Euro
Der Minister für Inneres, Bauen und Sport (Bouillon)                                   Kampfmitteln
Die Ministerin für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie              Zuständig für den Vollzug der Vorschriften sind wie bisher die
(Bachmann)                                                               Ortspolizeibehörden in den Kommunen. Die Landkreise und der
Die Ministerin für Bildung und Kultur (Streichert-Clivot)                Regionalverband Saarbrücken werden die entsprechenden Buß-
Der Minister für Umwelt und Verbraucherschutz (Jost)                     geldbescheide erlassen.
                                                                         Minister Bouillon: “Ich kann nur hoffen, dass diese Sanktionen
Maßnahmenkatalog bei Verstößen gegen                                     endlich dazu führen, dass sich jede und jeder Einzelne an die
                                                                         Vorschriften hält. Zum Wohl von uns allen!”
Corona-Verordnung                                                        Online finden Sie den Bußgeldkatalog unter corona.saarland.de/
Mit der heute in Kraft getretenen „Verordnung zur Bekämpfung             bussgeldkatalog
der Corona-Pandemie im Saarland” können nun zweifelsfrei
Verstöße gegen die Bestimmungen dieser Verordnung als Ord-
nungswidrigkeiten verfolgt und geahndet werden. Bei einer Zuwi-                              Sonstige
derhandlung kann sogar die Strafverfolgung drohen.
“Mit diesem Maßnahmenkatalog treten wir jetzt den Unbelehrba-                      amtliche Bekanntmachungen
ren entgegen, die die Zeichen der Zeit immer noch nicht erkannt
haben und mit ihrem Verhalten die Gesundheit von uns allen aufs
Spiel setzen”, sagt Innenminister Klaus Bouillon.
Der “Corona-Bußgeldkatalog” im Überblick:                                 Herzlichen Glückwunsch
 Verordnung Verstoß                                  Regelsatz in
                                                     Euro
 § 2 Absatz 1 Aufenthalt in der Öffentlichkeit mit Bis zu 200
                                                                          unserem Jubilar
                mehr als einer nicht im Haushalt     Euro                     Herrn Gerhard Bedersdorfer, Johannes-Kirschweng-Straße 1,
                lebenden Person                                               Ortsteil Berus zur Vollendung des 75. Lebensjahres
 § 2 Absatz 2 Zuwiderhandeln gegen das Verbot 200 bis 400                     am 11. April 2020.
                an Versammlungen und Ansamm- Euro
                                                                              Überherrn, 06. April 2020
                lungen in der Öffentlichkeit teilzu-                          Anne Yliniva-Hoffmann, Bürgermeisterin
                nehmen                                                        Karla Thieser-Aulenbacher, Ortsvorsteherin
 § 2 Absatz 3 Verlassen der eigenen Wohnung          Bis zu 200
                ohne triftigen Grund                 Euro
 §3             Teilnahme an Bestattungen über       Bis zu 200                                       Nachruf
                den engsten Familienkreis hinaus Euro                         Am 02.04.2020 verstarb im Alter von 78 Jahren der
 §4             Verstoß gegen das Verbot, Zusam- 200 bis                      Oberlöschmeister
                menkünfte in Kirchen, Moscheen, 2000 Euro
                Synagogen und Zusammenkünfte                                                Karl Heinz Bohn
                anderer Glaubensgemeinschaften
                im Sinne von Gottesdiensten oder                              aus Überherrn OT Bisten.
                ähnlichen religiösen Veranstaltun-                            Der Verstorbene gehörte seit 1960 der Freiwilligen Feuerwehr
                gen abzuhalten                                                Überherrn, Löschbezirk Süd an, zuletzt als Mitglied der
 § 5 Absatz 1 Betrieb von Gaststätten und Hotels 1000 bis                     Alterswehr.
 bis 4          Betrieb von sonstigen Einrichtun- 4000 Euro                   Wir danken ihm für die zum Schutz und Wohl der Allgemein-
                gen, Öffnung von  Ladenlokalen                                heit geleisteten treuen Dienste und werden ihm ein ehrendes
                des Einzelhandels trotz Verbots                               Andenken bewahren.
 § 5 Absatz 7 Öffnung sonstige Ladenlokale trotz 500 bis                      Überherrn, 06. April 2020
                Verbots für den Publikumsverkehr 2000 Euro
 § 6 Absatz 1 Unbefugtes Betreten einer Einrich- 500 bis                      Anne Yliniva-Hoffmann    Alois Thilmont   Patrick Hörner
                tung für Menschen mit Behinde-       2000 Euro                Bürgermeisterin          Wehrführer       Löschbezirksführer
                rung                                                                                                    Süd
Überherrn in Bildern - MTYPE media
Überherrn                                                        Seite 8                                              Woche 15/2020
                                                                      len und jede Woche einen anderen Ortsteil auf die Titelseite der
                                                                      Überherrner Rundschau und auf die Social Media Kanäle der Ge-
                                                                      meinde bringen.

Gemeinsam Teller Füllen

                                                                      Um mitzumachen senden Sie uns Ihr „Foto der Woche“ an unsere
                                                                      Facebook-Seite, nennen Sie uns Ihren Namen, beschreiben Sie
                                                                      kurz das gezeigte Motiv und erlauben Sie uns das Bild zu veröf-
                                                                      fentlichen.

                                                                      Mund- und Nasenmasken selbst nähen

Für den symbolischen Betrag von 5€ können im REWE in Über-
herrn bereits gepackte Tüten erworben werden. Die Tüten verblei-
ben im REWE und werden von der Gemeindeverwaltung abgeholt
und an Bedürftige in der Gemeinde verteilt. Wir hoffen so, diejeni-
gen, die auf die Tafeln angewiesen sind, zu unterstützen. Die Ta-
feln/Caritas erhalten im Moment nicht ausreichend Lebensmittel,
um die Versorgung aufrecht zu erhalten. Die Tafelaktion von REWE
dient daher auch zur Entlastung der Saarlouiser Tafel.
Berechtigte wenden sich bitte weiterhin an die Tafel/Caritas in
Saarlouis wir werden anschließend informiert und kommen auf Sie
zu. Oder Sie wenden sich telefonisch an die Gemeindeverwaltung
06836 - 909 139 oder -111.
Machen Sie mit und tuen Sie etwas Gutes.

Überherrn in Bildern                                                  Ehrenamtliche Helfer*innen in der Gemeinde Überherrn benötigen
Das Coronavirus beherrscht derzeit unseren Alltag und hat das         Masken für ihre Einsätze. Bereits genähte Masken- oder Materi-
gesellschaftliche Leben nahezu lahmgelegt. Täglich gibt es viele      alspenden (Baumwollstoff (kochbar) oder Gummibänder) können
negative und traurige Berichte aus aller Welt und viele Menschen      donnerstags zwischen 8:30 und 12 Uhr im Rathaus abgegeben
haben Angst um ihre Gesundheit und die ihrer Liebsten.                werden. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Wir wollen einen Lichtblick setzen und jede Woche einen schönen
Moment aus unserer Gemeinde Überherrn zeigen.                         Der EVS informiert
Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen hier mitzu-      Entsorgungsverband Saar:
machen und Fotos/Schnappschüsse/Malereien von ihren „schö-            Parkende Fahrzeuge behindern häufig
nen Momenten“ einzureichen.                                           Müllabfuhr
Machen Sie mit und setzen Sie ein positives Zeichen, um etwas         Aktuell erschweren geparkte Fahrzeuge die Abfallabfuhr an vie-
Freude und auch „Ablenkung“   in den Corona-belasteten Alltag         len Stellen im Land; nicht selten ist eine Leerung dadurch so-
zu bringen. Das Team der Pressestelle der Gemeindeverwaltung          gar unmöglich. Leidtragende sind diejenigen, deren Mülltonnen
wird nach rein subjektiven Kriterien die schönsten Bilder auswäh-     dadurch unerreichbar sind und die Müllwerker, die aufgrund der
Überherrn                                                        Seite 9                                                Woche 15/2020
aktuellen Situation ohnehin alle Reserven aufbringen müssen, um       tergeleitet. Terminabsprachen unter der Telefon-Nummer: 06836
die Abfallentsorgung gewährleisten zu können. Wie die Einsatz-        471351, Hans Rudolf Folz, Versichertenberater der Deutschen
fahrzeuge der Feuerwehr und Krankenwagen benötigen auch die           Rentenversicherung
Müllfahrzeuge ausreichend Platz im Straßenbereich, damit die Ab-
fuhr des Hausmülls termingerecht und sicher erfolgen kann. Der
Entsorgungsverband Saar und die von ihm beauftragten Abfuhr-
                                                                      Der Versichertenberater
unternehmen appellieren daher an die Bürgerinnen und Bürger,          der Knappschaft Bahn See
im Interesse aller die geltenden Parkregelungen zu beachten und       Sachverstand vor Ort
ausreichend Platz für die Abfallabfuhr vorzusehen.                    Der Ehrenamtliche Versichertenberater der Deutschen Rentenver-
Coronabedingte „Pause“ auch für das Ökomobil                          sicherung Knappschaft-Bahn-See, Andreas Rausch, berät kos-
Auf Basis der Allgemeinverfügungen und um auch die Mitarbei-          tenlos in sozialversicherungsrechtlichen Fragen, d.h. der gesetzli-
terinnen und Mitarbeiter des ÖkoMobils keinen zusätzlichen An-        chen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.
steckungsgefahren auszusetzen, finden bis auf Weiteres weder          Darüber hinaus werden Anträge aus dem Bereich der gesetzli-
Annahmetermine für Sonderabfälle auf den EVS Wertstoff-Zentren        chen Rentenversicherung für die KNAPPSCHAFT auf Kranken-
(diese sind ohnehin geschlossen) noch auf den Standplätzen in         und Pflegeversicherungsleistungen kostenfrei aufgenommen.
den Kommunen statt.                                                   Andreas Rausch, De Gasperi Ring 4, 66802 Überherrn
Der EVS bittet die Bürger*innen, ihre Materialien zuhause zu la-      Terminabsprachen können telefonisch unter der Rufnummer
gern, bis die Pandemie-Lage eine Wiedereröffnung der EVS Wert-        Tel. 06836 7235025 getroffen werden.
stoff-Zentren und eine Abnahme ihrer Schadstoffe an den bekann-
ten Ökomobil-Standorten wieder zulässt.
Die aktuell geltenden Ausgangsbeschränkungen sehen den Be-
such von Entsorgungseinrichtungen insgesamt nicht vor.                                 Schulnachrichten
Alle EVS-Informationen zur Corona-Thematik gibt es auf einer Ex-
tra-Seite unter www.evs.de/Aktuell.

Entsorgung von Abfällen aus privaten Haus-
halten, in denen sich Corona-infizierte
Personen aufhalten
1. Die Entsorgung aller im privaten Haushalt anfallenden Abfälle,
die eventuell mit dem Corona Virus (SARS-CoV-2) kontaminiert          Liebe Schülerinnen und Schüler, Eltern/Erziehungsberechtigte,
sein könnten, soll ausschließlich über den Restabfall (Graue Ton-     Freunde und Gönner der ‚Schule am Warndtwald Überherrn’,
ne) erfolgen. Diese Abfälle sollen keinen anderen Sammelsyste-        wir wünschen allen – auch in dieser schwierigen Zeit – ein
men (z. B. Biotonne, Papiercontainer/-tonne oder Gelber Sack)         frohes und sonniges Osterfest!
zugeführt werden. Papier und Glas können vorübergehend zuhau-         In der Hoffnung, dass wir uns – sobald die Lage es zulässt – alle
se zwischengelagert und nach Ende der Quarantänezeit über die         gesund wiedersehen, für die Schulgemeinschaft der ‚Schule am
entsprechenden Depotcontainer entsorgt werden.                        Warndtwald Überherrn‘. Christian Konrad, Schulleiter
2. Um eine Gefährdung von eventuell weiteren Nutzern derselben
Restabfalltonne oder der Müllwerker sicher auszuschließen, dür-
fen die Abfälle nicht lose in die Restabfalltonne gegeben werden,
sondern sind in stabilen, reißfesten, feuchtigkeitsbeständigen und
dichten Behältnissen zu sammeln (z. B. in Folienbeuteln, Plastik-
oder Mülltüten). Die Behältnisse sind sicher zu verschließen, z. B.
durch Verknoten. Ggf. sind mehrere Beutel ineinander zu verwen-
den.
3. Spitze und scharfe Gegenstände müssen in bruch- und durch-
stichsicheren Einwegbehältnissen verpackt werden.
4. Säcke oder lose Abfälle dürfen nicht neben die Restabfallgefä-
ße gestellt werden, um Gefahren für Dritte auszuschließen (Aus-
nahme sind die EVS-Säcke für überschüssigen Abfall, mit deren
Erwerb die Abfuhr schon bezahlt wurde).
5. Abfälle, die nicht in die Restabfalltonne passen, müssen sicher
verpackt und für andere Personen und Tiere unzugänglich bis zur
nächsten Abfuhr aufbewahrt werden.
6. Die Restabfalltonnen dürfen nur soweit gefüllt werden, dass
sich der Deckel schließen lässt. Zum Schutze der Müllwerker bit-
ten wir das Griffrohr vor der Bereitstellung zu reinigen, um die
Ansteckungsgefahr weitestgehend zu minimieren. Durch diese
Maßnahmen helfen Sie mit, die Gesundheit der Müllwerker und
des Anlagenpersonals zu schützen und damit die Abfallentsor-
gung aufrechtzuerhalten.
Bei Einhalten dieser Verhaltensregeln ist, durch die Entsorgung
der Abfälle in einer Restabfalltonne und die anschließende thermi-
sche Behandlung des Restabfalls in der Müllverbrennungsanlage,
eine sichere Zerstörung der Erreger gewährleistet.

Sprechtag der Deutschen Rentenversicherung
Auskunft in Rentenangelegenheiten
Der Versichertenberater für DRV Bund und DRV Saarland
Hans Rudolf Folz, Felsberger Str. 61, 66802 Altforweiler
führt Sprechstunden nach telefonischer Terminabsprache durch.
Während der Sprechstunden können Rentenanträge gestellt und
Kontenklärungsverfahren eingeleitet werden. Um zu prüfen ob alle
Zeiten erfaßt sind, können Versicherungsverläufe beim Versicher-
tenberater Hans Rudolf Folz angefordert werden. Ebenso werden
rentenrechtliche Fragen und Probleme, die sich rund um die Ren-
te und Rehabilitation ergeben, an die Selbstverwaltungsbüros wei-
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Überherrn                                                        Seite 12                                                Woche 15/2020
                                                                       aufgrund der aktuellen Lage am 10.04.2020 der Osterhase keine
                                                                       Ostereier verstecken. Er hat uns aber versprochen, dass er im
                      Freiwillige Feuerwehr                            nächsten Jahr mindestens doppelt so viele Eier rund um die Adolf-
                                                                       Collet-Halle verstecken wird.
                                                                       Die Falken wünschen Frohe Ostertage und bleibt gesund
                                                                       HSG 1. Männer
Löschbezirks Süd                                                       Trotz Corona, Kader für die nächste Spielzeit steht.
Hallo Kameraden,                                                       Nach der überraschend guten Hinrunde trotz vieler verletzungs-
Zur Info: Aufgrund der aktuellen Situation muss das Eieressen an       bedingter Rückschläge und dem guten Klima in der Mannschaft,
Karfreitag leider ausfallen! Wir, Die Jugendfeuerwehr des Lösch-       war es schon im November für den HSG Vorstand klar, mit dem
bezirks Süd, wünschen allen Bürgerinnen und Bürgern unserer            Trainergespann Christian Jung/Benny Sauder weiterarbeiten zu
Gemeinde ein fröhliches Osterfest. Leider mussten wir unsere           wollen. Da sich auch beide Trainer eine weitere Zusammenarbeit
jährliche „Osterdeko-Aktion, aufgrund der gegebenen Pandemie           wünschten, war die Verlängerung der Zusammenarbeit schnell
dieses Jahr ausfallen lassen. Wir wünschen allen viel Kraft und        unter Dach und Fach. Erste Aufgabe für die Coaches war es nun,
Gesundheit in dieser schwierigen Zeit. Eure Jugendfeuerwehr des        die Gespräche mit dem aktuellen Kader aufzunehmen, gleichzeitig
Löschbezirks Süd                                                       aber auch Spieler zu kontaktieren, die gut in das Mannschafts-
                                                                       gefüge passen würden, um so den Kader breiter aufzustellen, zu
                                                                       verstärken und verletzungsbedingte Ausfälle besser auffangen zu
            Ende des Amtlichen                                         können. Dies musste auch zügig geschehen, da sich das Spieler-
                                                                       karussell in diesem Jahr sehr früh zu drehen begann. Schon im
          Bekanntmachungsblattes                                       Dezember gaben alle aktuellen Spieler trotz vielfältiger anderer
                                                                       Angebote ihre Zusage, auch in der nächsten Saison die Farben
          der Gemeinde Überherrn                                       der Falken tragen zu wollen. Darüber freut sich die HSG Gemein-
                                                                       schaft besonders, denn im letzten Jahr ist hier eine tolle Mann-
                                                                       schaft zusammengewachsen, die aufgrund ihres jungen Durch-
                                                                       schnittsalters auch viel Potential für die Zukunft mitbringt. Zudem
                                                                       konnte der Kader auf Schlüsselpositionen gut verstärkt werden,
                        Gesamtgemeinde                                 die Neuzugänge werden wir an dieser Stelle vorstellen. Seien Sie
                                                                       gespannt....

Ostergrüße, Rappelaktion
Liebe Mitchristen,
Da in der nächsten Zeit kein Pfarrbrief erscheinen kann, wün-
schen wir Ihnen auf diesem Wege gesegnete Kar- und Ostertage!
Ihr Pastoralteam Elmar Klein, Pfr. Jennifer Harpers und Tanja
Theobald, Gemeindereferentinnen
Allgemeine Informationen
Unsere Glocken werden in diesen schweren Zeiten weiterhin um
19.30 Uhr läuten außer an den Kartagen, dann wird das Läuten
natürlich ausgesetzt. In der Osternacht werde ich die Osterkerzen
für unsere Kirchen und das Weihwasser segnen.
Unsere Kirchen in allen Dörfern werden an Ostersonntag und
den Tagen danach geöffnet sein.
Wir werden die Osterkerzen in allen Kirchen sowie in St. Bonifa-       HSG 1. Männer mit Spielertrainer Christian Jung und Benny Sauder
tius auch das Weihwasser in kleinen Fläschchen auf die Kirchen-        Infos, Fotos und ausführliche Berichte auf www.hsg2011.de, auf
bänke verteilen um den Hygienevorschriften zu entsprechen. (bitte      facebook/die Falken HSG Fraulautern/Überherrn oder instagram/
halten Sie Abstand!) Von dort können Sie die Kerzen und das            die.falken
Weihwasser dann mit nach Hause nehmen.
Die Kranken, die wir normalerweise besuchen, werden Palmzwei-          Kirchenchor „St. Oranna“
ge und auch einen Ostergruß an ihrer Haustüre vorfinden.               Liebe Sängerinnen und Sänger des Kirchenchores „St. Oran-
Natürlich werde ich die bestellten Intentionen, für das entspre-       na“, lieber Lukas,
chende Wochenende, in diesen Gottesdiensten lesen, ebenso              ungewollt müssen wir in Chorferien gehen. Das soll aber nicht
gedenke ich all der Nöten und Sorgen unserer Pfarreiengemein-          heißen, dass wir uns aus den Gedanken gehen. Besondere Situa-
schaft. Ich denke an Sie, bleiben Sie gesund!                          tionen erfordern halt besondere Massnahmen.
Ihr Elmar Klein, Pfarrer                                               Im Internet habe ich folgendes gefunden: In Aspang in Niederös-
Rappelaktion: Wir rappeln zu Hause!                                    terreich, gibt es einen Wallfahrtsort „ST. CORONA“, Schutzpatro-
In diesem Jahr muss die Rappelaktion in einer anderen Form             nin der Seuchen. Ihr Gedenktag ist der 24. Februar. Sie lebte im 2.
stattfinden. Die Messdiener werden, sofern es möglich ist, an          Jahrh. und ist schon mit 16. Jahren mit ihrem Mann in Damaskus,
Karfreitag um 15 Uhr und an Karsamstag um 18:30 Uhr vor ihrer          den Märtyrertod gestorben. Es gibt einige Gebete zur hl. Corona,
Haustür, vom Balkon oder aus dem Fenster heraus rappeln. Auch          siehe Internet. Die hl. Corona kann man in dieser Zeit der Ängste
die Kommunionkinder sind eingeladen mitzumachen. Wer keine             um Hilfe anrufen. Trotz allem, wünsche ich euch ein gesegnetes
Rappel hat, kann beispielsweise einen Topf und Löffel zur Rappel       Osterfest und bleibt gesund. Und laut einem irischen Segens-
umfunktionieren. Wir freuen uns, wenn uns viele Erwachsene un-         wunsch möcht ich euch sagen: ... und bis wir uns wieder sehen,
terstützen und die Rappelaktion durchführen! In manchen Orten          halte Gott euch fest in seinen Hand. Rosemarie Ladwein
wird zu weiteren Uhrzeiten gerappelt. Diese finden Sie auf unse-
rer Homepage www.pg-ueberherrn.de. Viel Freude bei der Aktion          Kirchenchöre der Pfarrei
wünscht Jennifer Harpers, Gemeindereferentin
                                                                       „St. Oranna“ Überherrn
                                                                       Liebe Sängerinnen und Sänger, wegen der Corona-Pandemie un-
Handball in Überherrn                                                 terliegt nicht nur das private, sondern auch das kirchliche Leben
HSG Fraulautern/Überherrn                                              zur Zeit starken Einschränkungen. Auch die Feier der Kar- und
Wichtige Information für alle Mitglieder der                           Ostertage  ist von der momentanen Krise gezeichnet. Es wird in
Falken!                                                                diesem Jahr keine öffentliche Kar- und Osterliturgie und damit
Trotzdem, dass die Veranstaltung im Freien stattfinden sollte, wird                                                    … weiter auf Seite 14
Überherrn   Seite 13   Woche 15/2020
Überherrn                                                                                           Seite 14                                                 Woche 15/2020
auch keinen mehrstimmigen Chorgesang dazu geben. Pfarrer
Klein zelebriert alleine und wir sind alle eingeladen, uns zu den                                           Sprechstunde Ortsvorsteher
angekündigten Zeiten im Gebet mit unserem Pfarrer zu verbinden.                                             In den kommenden Wochen bis Ende der Osterferien finden
Trotz allem feiert die Kirche Ostern, das größte Fest der Chris-                                            keine Sprechstunden in der Grundschule statt. Telefonisch hel-
tenheit. Und wir können sicher sein, egal wie die Umstände gera-                                            fe ich gerne weiter. (Tel.: 4043 )
de sind, daß die geweihte Osterkerze auch im Jahr 2020 für uns
leuchten wird! Wir danken unserem Pfarrer für die Mitteilungen                                              Gerhard Hewer -  Ortsvorsteher
und Hinweise, die er im Amtsblatt und auf der Homepage der Pfar-
reiengemeinschaft für uns alle veröffentlicht. Und wir danken auch                                         Ostergrüße, Rappelaktion
unserem Chorleiter Lukas für die lieben und aufmunternden Os-
tergrüße, die alle Sängerinnen und Sänger unserer drei Kirchen-                                            Liebe Mitchristen,
chöre brieflich erhalten haben. Wir wünschen allen Sängerinnen                                             Siehe unter Gesamtgemeinde
und Sängern unserer Kirchenchöre  und allen Mitbürgerinnen und
Mitbürgern ein frohes Osterfest.  Bleibt alle gesund! Die Vorstände                                        Ski- und Wanderverein Altforweiler
                                                                                                           Die Maiwanderung 2020 muss aus bekanntem Anlass leider ab-
Kirchenchöre St. Monika und St. Peter                                                                      gesagt werden. Die geplante Mitgliederversammlung wird auf ei-
Liebe Sängerinnen und Sänger,                                                                              nen späteren Termin verschoben. Bitte bleibt alle Gesund! Der
während unserer erzwungenen Chorpause haben wir erfahren,                                                  Vorstand
dass unser Sänger und 1. Vorsitzender des Kirchenchores St. Pe-
ter, unser lieber Karl Heinz Bohn, verstorben ist. Karl Heinz war ein
verlässliches Mitglied unserer Chöre und brachte sich über die
sängerische Tätigkeit hinaus mit viel Fingerspitzengefühl, Geduld
und großem Verantwortungsbewusstsein in unsere Gemeinschaft
                                                                                                                                           Berus
ein. Wir hatten die große Hoffnung, dass er sich von den Folgen
seiner schweren Krankheit erholen würde. Wir alle sind unendlich
traurig über diesen Verlust und werden Karl Heinz sehr vermissen.                                           Ortsvorsteherin Karla Thieser-Aulenbacher,
Wir werden ihn in guter Erinnerung behalten und ihn in Gedanken                                             Im Sand 23, Tel. 2187
oft bei uns haben. Leider können wir uns, bedingt durch die aktu-                                           Die Sprechstunde der Ortsvorsteherin Karla Thieser-Aulen-
elle Situation, nicht in gewohnter Weise von unserem lieben Sän-                                            bacher findet mittwochs von 11:00 bis 12:00 Uhr im Torhaus
ger und Freund verabschieden. Unser tief empfundenes Mitgefühl                                              „Schloss“ statt, Tel. 2731. Die Ortsvorsteherin bitte unter der
gilt seiner Frau Christa und seiner ganzen Familie.                                                         Tel. Nr. 2187 um vorherige Terminvereinbarung.
Volker Mettel, 1. Vorsitzender, Damian Schmitt, Schriftführer
Josef Klein, Kirchenchor St. Peter Bisten                                                                   Die Ortsvorsteherin informiert:
Marita Grasmück, Franz Fetik, Chorleiter
                                                                                                            Schöne Ostern
                                                                                                            Trotz der schwierigen Zeit wünsche ich euch allen schöne
                                                                                                            Osterfeiertage.
                                            Altforweiler                                                    Ostern wird dieses Jahr anders sein als sonst. Man kann nicht
                                                                                                            in Urlaub fahren, keine großen Ausflüge machen, Freunde und
                                                                                                            Familie nicht besuchen. Ostern ist, wie andere Feiertage auch,
                                                                                                            ein Fest, an dem sich die Familie trifft. Daher wird es besonders
  Ortsvorsteher Gerhard Hewer, Zimmergasse 4, Tel. 4043                                                     schwer sein, all die lieben Menschen, mit denen man sonst
  Sprechstunden: Mo. v. 17.00–18.00 Uhr u. nach Vereinbarung,                                               zusammen ist, nicht in seiner Nähe zu haben.
  Grundschule, Spitzwegstraße 7, Tel. 1288                                                                  Was wir allerdings haben, ist Zeit. Zeit zum Entschleunigen und
                                                                                                            zum Nachdenken, Vieles aus einer anderen Perspektive zu se-
  Der Ortsvorsteher informiert:                                                                             hen, Fehler, die gemacht wurden, zu erkennen. Zeit auf sich
                                                                                                            selbst und andere mehr zu achten, anderen zu helfen, für die-
  OSTERGRUSS                                                                                                jenigen da zu sein, die jetzt auf unsere Hilfe angewiesen sind.
  Ich wünsche allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern ein frohes                                                Zeit, zusammen zu halten und solidarisch zu sein. In dieser Zeit
  Osterfest und schöne Feiertage. Lasst Euch nicht unterkrie-                                               gilt es, Menschen, die wir lieben, mehr denn je besonders zu
  gen und befolgt die Ausgangsbeschränkungen. Denkt posi-                                                   schützen.
  tiv und bleibt gesund.                                                                                    Eben, ein anderes Ostern, eine andere Zeit.

  Hilfe für Ältere Mitbürger und Risikopatienten                                                            Mia hallen Abstand unn bleiwen dahemm.
  Liebe ältere Forweilerinnen und Forweiler, gehen sie nicht mehr
  selbst einkaufen. Nutzen Sie unser Angebot für Botengänge                                                 Karla Thieser - Aulenbacher Ortsvorsteherin
  und Einkäufe. Wir haben viele freiwillige Helfer. Rufen Sie uns
  an, wenn sie Hilfe brauchen. (Tel. 4043)                                                                 Ostergrüße, Rappelaktion
  Geben Sie niemand Fremden einen Auftrag zum Einkaufen. Un-                                               Liebe Mitchristen,
  sere Helfer können sich ausweisen. Wenn Sie bei unserer Hil-                                             Siehe unter Gesamtgemeinde
  festelle anrufen, können Sie sicher sein, das wir Ihnen jemand
  schicken, dem Sie vertrauen können. Bei Rückfragen rufen Sie
  mich gerne an.                                                                                           Gymnastik & Spiel 78 Berus
                                                                                                           Hallo Mädels!
  Forweiler Corona-Hilfe für TAFEL-Empfänger                                                               Wir wünschen allen ein schönes sonniges Osterfest damit ihr
  Unsere Corona-Helfer kümmern sich nicht nur um Seniorinnen                                               euch auch mal die Beine vertreten könnt. Aber bitte nur zu zweit.
  und Senioren, sondern auch um diejenigen, die es auch au-                                                Bleibt gesund und munter, irgendwann ist auch das vorbei!
  ßerhalb von Corona-Zeiten schwer haben. Gemeinsam mit den                                                Bis zu coronafreien Zeit, Der Vorstand Deiss - Schriftführerin
  Helfern der TAFEL in Saarlouis bieten wir ab sofort einen Bring-
  dienst für Berechtigte der Saarlouiser TAFEL an. Wenn Sie be-                                            Kath. Kindergarten
  rechtigten Anspruch haben, setzen Sie sich bitte telefonisch                                             St. Oranna Berus
  mit mir in Verbindung. Wir organisieren dann die Abholung und                                            Wir wünschen allen Kindern
  die Auslieferung von Paketen, die das Team der Saarlouiser TA-                                           und ihren Familien frohe Osterfeiertage. Nous souhaitons
  FEL vorbereitet. Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an mich:                                           à tous les enfants et à leurs familles de joyeuses fêtes de
  06836 40 43.                                                                                             Pâques. Das Team der Kita St. Oranna Berus
Überherrn                                                        Seite 15                                                Woche 15/2020

TTC Berus e.V.                                                         Ostergrüße, Rappelaktion
Saisonabbruch aufgrund der Corona-Pandemie                             Liebe Mitchristen,
Der Deutsche Tischtennisbund und die 18 Landesverbände ha-             Siehe unter Gesamtgemeinde
ben beschlossen aufgrund der Corona-Pandemie die Saison 2019
/ 2020 mit Termin 13.03.2020 abzubrechen. Dies bedeutet, dass
die aktuellen Tabellenstände auch die Endplatzierungen sind.
Einen ausführlichen Bericht über das Abschneiden der einzelnen
Mannschaften werden wir in der nächsten Überherrner Rund-                                            Felsberg
schau veröffentlichen.
Wir wünschen allen Mitgliederinnen und Mitgliedern, Fans, Freun-
den und Bekannten trotz der vielfältigen Einschränkungen ein            Ortsvorsteher, Alois Thilmont, Tel. 06837 909525
FROHES OSTERFEST. Bleibt GESUND .                                       Sprechstunde: Mi. 18-19 Uhr
                                                                        Dorfzentrum Metzer Straße 71, Tel. 06837 7146

                                                                       Ostergrüße, Rappelaktion
                               Bisten                                  Liebe Mitchristen,
                                                                       Siehe unter Gesamtgemeinde

 Ortsvorsteher Vinzenz Winter, Mühlenstraße 4a, Tel. 718707            Kath. Kindertagesstätte
 Sprechstunden: Do. von 17.00–18.00 Uhr,                               St. Nikolaus Felsberg
 Rathaus in Bisten, Tel. 909119                                        Frohe Ostern…Joyeuses Paques
                                                                       In Zeiten wie diesen… in denen kaum noch etwas so ist, wie
 Der Ortsvorsteher informiert:                                         wir es gewohnt waren… Möchten wir auf diesem Weg allen
                                                                       Kindern, ihren Eltern, ihren Familien, all unseren Freunden
 Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,                                und Bekannten…kurz gesagt eigentlich JEDEM ein schönes
 die Einschränkung sozialer Kontakte, abgesperrte Grenzen,             Osterfest wünschen!
 geschlossene Schulen und Kitas, abgesagte Veranstaltungen             Gerade das bevorstehende Osterfest soll uns daran erinnern, hoff-
 aller Art stellen uns in dieser Zeit privat und beruflich auf die     nungsvoll und zuversichtlich zu sein, auch wenn es derzeit nicht
 Probe. Umso wichtiger ist es jetzt als Dorfgemeinschaft zusam-        leicht fällt! Hoffen wir darauf, dass durch diese Krise ein Umden-
 menzuhalten. Dank an diejenigen die in der aktuell schweren           ken der Menschen stattfindet und dass aus vielem „Ich“ ein großes
 Zeit ihre Arbeitskraft unter Einsatz ihrer Gesundheit zur Verfü-      „Wir“ entstehen kann! In diesem Zusammenhang engagieren wir
 gung stellen. Respekt allen, die die Beschränkungen einhalten         uns derzeit in der „Kinderlosen“ Zeit auf anderen sozialen Ebenen.
 und meine Bitte an die anderen, dies auch zu tun.                     Derzeit versuchen wir noch kochfeste Stoffe zu besorgen, die
 Mein Dank geht aber auch an die vielen Mitbürgerinnen und             dank unserer Hauswirtschaftskraft Lisa zu Schutzmasken genäht
 Mitbürger die unsere älteren Bistener Bürgerinnen und Bürger          werden. Einige dieser Masken haben wir schon in unserem Sozi-
 mit Einkäufen, Erledigungen und sonstigen Nachbarschafts-             alraum verteilt, wie beispielsweise den helfen Händen hier in Fels-
 diensten unterstützen wollen.                                         berg, die bei der Beschaffung und Verteilung von Lebensmitteln
 Wenn IHR diese Unterstützung benötigt, zum Einkauf oder für           für ältere Mitmenschen engagiert sind. Deshalb liebe Lisa, an Dich
 sonstige Erledigungen könnt IHR mich gerne anrufen. (Tel.             ein ganz großes Dankeschön für dein nicht selbstverständliches
 06846/718707))                                                        Engagement für uns alle! Was noch übrig bleibt… …ist zu erwäh-
 Ich wünsche EUCH schöne Ostern und weiterhin gute Ge-                 nen, dass wir neben allen Tätigkeiten wie Räumen, desinfizieren,
 sundheit.                                                             entsorgen, Büroarbeiten, Portfolio Arbeiten, Vor- und Nachbe-
 Mit freundlichen Grüßen                                               reitungen…doch das Leben in unserer Einrichtung mit den uns
 Vinzenz Winter, Ortsvorsteher                                         anvertrauten Familien vermissen!! Deshalb…ganz liebe Grüße an
                                                                       Euch alle!! Bleibt gesund!! „Bis wir uns dann wiedersehen, halte
Elisabethenverein Bisten                                               Gott euch fest in seiner Hand…“
Wir wünschen unseren Mitgliedern und ihren Familien in diesen          Liebe Grüße von Herz zu Herz … in diesen Zeiten ganz besonders,
besonderen Zeiten ein frohes Osterfest. Unser Wunsch: bleiben          ihre Kita St. Nikolaus
Sie alle gesund! Der Vorstand
                                                                       Sportverein Felsberg e.V.
Messdiener St. Peter Bisten                                           Corona-Pause
Liebe Pfarrangehörige,                                                 Der komplette Trainings- und Spielbetrieb ist vorüber-
aufgrund der aktuellen Situation werden wir die-                       gehend gestoppt. Bleibt gesund!!!
ses Jahr nicht kleppernd durch die Straßen und                         Frohe Ostern
am Karsamstag nicht von Haus zu Haus ziehen.                           Trotz aller Umstände wünscht der SVF allen ein schö-
Trotz allem wünschen wir Ihnen und Ihren Fami-                         nes Osterfest!!! Weitere Informationen im Internet unter www.sv-
lien Gesundheit und eine gesegnete Osterzeit. Da dieses Jahr           felsberg.de/cms.
keine Gottesdienste in den Kirchen stattfinden dürfen, haben wir
folgende Gottesdienste, die an den Kar- und Ostertagen im Fern-
sehen gesendet werden, ausgesucht.
09.04. Gründonnerstag 19:00 Uhr              KTV
                           20:00 Uhr         KTV
10.04. Karfreitag          15:00 Uhr         KTV, BibelTV, EWTN
11.04. Osternacht          18:00 Uhr         KTV
                           21:00 Uhr         EWTN
                           22:00 Uhr         KTV
12.04. Ostersonntag        09:30 Uhr         KTV
                           10:00 Uhr         ARD
                           10:00 Uhr         BibelTV
          päpstlicher Segen „Urbi et Orbi“
                           12:00 Uhr         ARD
13.04. Ostermontag         08:00 Uhr         KTV
                           10:00 Uhr         EWTN
Ihre Messdiener St. Peter Bisten
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