GEMEINDE ANZEIGER Nr. 7 109. Jahrgang 18.2.2021 - Gemeinde Malsch
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GEMEINDE ANZEIGER Nr. 7 • 109. Jahrgang • 18.2.2021 mit Amtsblatt der Gemeinde Malsch Einzelpreis 0,80 € · Bezugspreis monatlich 3,15 € Druck und Verlag: Druckerei Stark GmbH • Benzstraße 24 • 76316 Malsch Telefon 07246 922828 • Telefax 07246 922879 Internet: www.druckerei-stark.de • E-Mail: anzeiger@druckerei-stark.de VHS-Zentrale bietet Online-Kurse an „Wir dürfen nicht“, sagt die Leiterin der VHS-Außenstelle Malsch, für diese zu hoch gewesen wären. So hätte jeder nur für sich Andrea Heinen, über die derzeitigen Kurse. Angeboten werden alleine etwas zubereiten dürfen und dies sei nicht der Sinn der über die Zentrale der Volkshochschule im Landkreis Karlsruhe Kochseminare. Online-Veranstaltungen im Gesundheitsbereich wie Yoga oder Da es nicht sicher ist, ob die Kurse stattfinden, habe die VHS auch EDV- und Sprachkurse. Karlsruhe Land in diesem Semester kein Programm gedruckt. Ende September konnten noch Kurse mit Abstandsregelungen Dies koste richtig Geld, erklärt Heinen. in kleinen Gruppen angeboten werden. Drei bis vier Wochen Geplant sind, sobald es die Auflagen zulassen, wieder Yogakurse später war damit Schluss. Bereits geplant ist das Programm für für Anfänger und Fortgeschrittene, ein Beckenbodenkurs, Pila- dieses Semester. tes-Seminare sowie Veranstaltungen in Wirbelsäulengymnastik. Eingerichtet hatte sich die VHS zunächst auf einen Start nach Außerdem sind in Zusammenarbeit mit dem Turnverein Malsch den Fastnachtsferien am 22. Februar. Denkbar ist nun ein Beginn wieder die Kurse Gymnastik für jedermann und Fit am Morgen nach Ostern. angedacht. Neben der Erlaubnis wieder Kurse geben zu dürfen, müssten Fremden Kulturen begegnen die Teilnehmer im Kurs „Folklori- auch die Veranstaltungsräume wieder freigegeben werden. „So stisch und meditativ tanzen“, der im Bereich Kultur und Gestalten schön es ist etwas gemeinsam zu machen, muss zur Zeit Abstand angeboten wird. gehalten werden“, zeigt Heinen Verständnis für die Verbote. In der VHS-Sprachenschule wird Deutsch als Fremdsprache Kursteilnehmer, die bereits für Veranstaltungen bezahlt haben, angeboten. erhalten Gutschriften oder ihr Geld zurück. Zudem gibt es bei genügend Interessenten Kurse in Englisch, Während sich die VHS normalerweise finanziell selbst trägt, Italienisch, Französisch und Spanisch. macht sie derzeit ein großes Defizit. Dozenten, die häufig neben- Für Schüler ab neun Jahren ist wieder der Kurs „Tastaturschreiben beruflich Kurse anbieten und auf das Geld angewiesen sind, heute - anders als bisher“ geplant. seien noch keine abgesprungen. Weitere Infos, auch zu den Online-Kursen, gibt es auf der Home- Als im Oktober Kurse wieder abgesagt werden mussten, habe page der Volkshochschule im Landkreis Karlsruhe unter www. dies viele frustriert, stellt Heinen fest. vhs-karlsruhe-land.de. Dabei ist die VHS seit diesem Jahr auch Gar nicht mehr angeboten habe man Kochkurse, da die Auflagen bei Facebook und Instagram. sf
Nummer 7 2 Donnerstag, 18. Februar 2021 NOTRUF TAF EL (Großtiere) Wasserversorgung Ärzte/Apotheken Pferdeklinik an der Rennbahn Iffezheim, An der Rennbahn 16, Telefon 07229 30350 Wasserversorgung Malsch Mirko Wenz, Büro Telefon 07246 707-4530 Ärztlicher Notdienst Tierärztl. Kliniken sind ständig dienstbereit. Störungsmeldestelle Telefon 07246 941735 - nur in dringenden Fällen - Um tel. Voranmeldung wird gebeten. nach Dienstschluss/bei Rohrbrüchen Ärztlicher Notfalldienst Rufbereitschaft des Mo bis Fr von 19 Uhr bis zum Folgetag 8 Fleischkontrolle Uhr, an Sa und So sowie an den gesetzli- Veterinäramtes Frau Dr. Sucker-Swoboda, Malsch, chen Feiertagen ganztags bis um 8 Uhr des Außerhalb der üblichen Dienstzeiten sowie an Telefon 07246 6848, führt die Schlachttier- folgenden Tages. Zu erfragen über die Ret- Wochenenden und Feiertagen ist beim Vete- und Fleischuntersuchung bei Haus- und tungsleitstelle unter 116117. rinäramt des Landratsamtes Karlsruhe eine gewerblichen Schlachtungen durch. Neue Möglichkeit für hör- und sprachbe- Rufbereitschaft 0163 8365640 eingerichtet. Urlaubs- und krankheitsbedingte hinderte Menschen: Nothilfe-SMS als Vertretung: Ergänzung zum Notfall-FAX Herr Kohnert, Fleischkontrolleur Für Baden-Württ. bei Notfällen: die Polizei Defibrillatoren beim Landratsamt Karlsruhe, per SMS an die 01522 1807110 sowie die Tel. 0163 8365674 Feuerwehr und der Rettungsdienst in Ab- Defibrillatoren sind an folgenden Stellen hängigkeit des persönl. Netzbetreibers per öffentlich zugänglich: Gasversorgung Malsch- SMS an die 99 0711 50667112 (Telekom + in Malsch im Vorraum der Sparkasse in der Durmersheim GmbH Vodafone), 329 0711 50667112 (Telefoni- Adlerstraße 50 ca/O2) bzw. E-Plus 1551 0711 50 667112. Störungsmeldestelle - Gas - in Sulzbach im Anwesen Ettlinger Straße 12 Stadtwerke Ettlingen Die Notdienstpraxis in Ettlingen, Am Stadt- im Rathaus Waldprechtsweier (Zugang von Telefon 07243 101-888, 07243 338-888 bahnhof 8, ist geöffnet Mo - Fr 19 - 21 Uhr, der Talstraße her) Zentrale in Ettlingen Tel. 07243 101-02 Sa, So + Feiertage 10 - 14 Uhr + 16 - 20 Uhr. Gekennzeichnet sind die Standorte jeweils an Anfragen für Sprechstunden und Hausbe- der Eingangstür durch einen grünen Aufkleber suche unter Tel. 116117 (ohne Vorwahl). EnBW Regionalzentrum (grüner Blitz in weißem Herz und weißes Kreuz). Rettungsdienst und Krankentransporte: In Völkersbach hat die Gemeinde der DRK- Nordbaden Die Rettungsleitstelle ist jederzeit erreichbar Bereitschaft ein Gerät zur Verfügung gestellt. Zentrale in Ettlingen 07243 180-0 unter der europaweit einheitlichen Notruf- Die Bereitschaft wird über die normale Not- nummer 112. Störungsmeldestelle - Strom rufnummer 112 alarmiert. und Straßenbeleuchtung 0800 3629477 Augenärzte Bereitschaftsdienst (Baden- Baden, Rastatt, Karlsruhe) Notfalltelefone für Kinder, Patienten, die außerhalb der Sprechstun- Rettungsdienste denzeiten eine augenärztliche Behandlung Jugendliche und Frauen benötigen, können zu den nachfolgenden Notrufe Deutscher Kinderschutzbund Karlsruhe Dienstzeiten unter der zentralen Rufnum- Telefon 0721 842208 mer 01805 19292122 den Dienst habenden Feuerwehr-Notruf Telefon 112 Arzt erreichen: Mo, Di, Do, Fr 19 - 8 Uhr, Mi Polizei-Notruf (Unfälle usw.) Telefon 110 Kinder- und Jugendtelefon (kostenfrei) 13 - 8 Uhr, Sa/So/Feiertag: 8 - 8 Uhr Telefon 0800 1110333 Kinderärztlicher Notfalldienst: Unfallrettung Frauenhaus Beratung Ambulante Notfallbehandlung von Kindern Der Rettungswagen ist Tag und Nacht über Telefon 0721 849047 in der Knielinger Allee 101, im Geb. der Kin- die Rettungsstelle Telefon 112 zu erreichen. Frauenhaus Karlsruhe derklinik mit extra Eingang!, Karlsruhe, Mi Telefon 0721 567824 13 bis 22 Uhr, Fr 19 bis 22 Uhr sowie Sa/ Personenbeförderung/ Frauenhaus SkF Karlsruhe So/Feiertag 8 bis 22 Uhr, am Vorabend eines Krankentransporte Telefon 0721 824466 Feiertags 19 bis 22 Uhr (ohne Anmeldung). Bechler Lars Tel. 07246 5333 Notruf für vergewaltigte und misshandelte mit Rollstuhlfahrdienst Frauen: Telefon 0721 859173 Zahnärztlicher Rollstuhl-Shuttle KA Tel. 07246 9447477 Beratung und Schutz für Frauen und deren Bereitschaftsdienst Krankentransporte Tel. 19222 Kinder bei häuslicher Gewalt Am Wochenende und an Feiertagen ist der BaSe Taxi-Ka GmbH Tel. 07246 9433033 Telefon 0721 915022 zahnärztliche Notdienst telefonisch unter 0621 38000812 erreichbar. An Werktagen, Polizei Telefonseelsorge außerhalb der Sprechzeiten, können Sie sich Karlsruhe im Notfall an die Zahnklinik Karlsruhe unter Polizeiposten Malsch Tel. 0721 9744233 wenden. Tel. 07246 1324 in ökumenischer Trägerschaft Polizeirevier Ettlingen Telefonseelsorge 0800 1110111 Apotheken-Notdienst Tel. 07243 3200-312 oder -313 rund um die Uhr kostenfrei 0800 1110222 - nur in dringenden Fällen - Fax 07243 3200-350 Samstag, 20. Februar 2021: Marienhaus Malsch Erbprinz-Apotheke Ettlingen, Notfall-Telefone »Wohnen und Pflege Mühlenstraße 27, Telefon 07243 12133 - nach Dienstschluss - im Alter« Sonntag, 21. Februar 2021: Entensee-Apotheke Ettlingen (West), Amtfeldstraße 19, 76316 Malsch Lindenweg 13, Bauhof - für Notfälle Telefon 07246 708-0 Telefon 07243 4582 Internet: www.marienhaus-malsch.de Telefon 0152 57934236 E-Mail: marienhaus.malsch@diakonie-ggmbh.de Tierärztlicher Notdienst Abwasseranlagen Falls der Haustierarzt nicht erreichbar ist Abwasserentsorgung/Klärwerk Malsch Hilfsdienste und Samstag/Sonntag, 20./21.2.2021: Mirko Wenz - Büro Beratungsstellen (Kleintiere) Telefon 07246 707-4530 siehe im Anschluss an den Dr. Huemerlehner/Schwinge, Fliederweg 3, nach Dienstschluss/Störungsmeldestelle amtlichen Teil Rastatt, Telefon 07222 23866 Telefon 07246 942263
Nummer 7 Donnerstag, 18. Februar 2021 3 Amtsblatt Nr. 7 Donnerstag, 18.2.2021 Herausgeber: Gemeinde 76316 Malsch • Tel. 0 7246 707-0 • Fax 707-420 E-Mail: elmar.himmel@malsch.de • Internet: www.malsch.de Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister Elmar Himmel oder Vertreter im Amt Verlag: Druckerei Stark GmbH • Benzstraße 24 • 76316 Malsch Coronavirus – Aktuelle Informationen Mit Beschluss vom 13. Februar 2021 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschüt- zende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Ände- rungen treten am 15. Februar 2021 bzw. 22. Februar 2021 in Kraft. Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnung Änderungen zum 15. Februar 2021 – Verlängerung der Verordnung bis 7. März 2021. – Kitas und Schulen bleiben bis zum 21. Februar 2021 geschlossen. – Grundschulen sollen ab dem 22. Februar im Wechselunterricht starten. Die Präsenzpflicht bleibt aber weiterhin ausgesetzt. Kinder, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, bekommen von der Schule Lernmaterialen für den Heimunterricht. – Kitas und Kinderbetreuung sollen ab dem 22. Februar in den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen starten. – Weiterführende Schulen bleiben zunächst bis zum 7. März im Fernunterricht. – Die Notbetreuung bis zur Klassenstufe 7 und für alle Klassenstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren wird weiterhin angeboten. – Friseurbetriebe, die nach der Handwerksordnung Friseurdienstleistungen erbringen dürfen und entsprechend in die Handwerksrolle eingetragen sind, sollen ab 1. März wieder öffnen können, wenn es das Infektionsgeschehen zulässt. Voraussetzung ist eine vorherige Anmeldung und Reservierung der Kunden/innen innerhalb eines Zeit- fensters. Kunden/innen und Angestellte müssen medizinische Masken oder FFP2-/KN95-/N95-Masken tragen. – Bei erlaubten körpernahen Dienstleistungen wie medizinischer Fußpflege muss eine medizinische Maske oder FFP2-/KN95-/N95-Maske getragen werden. – Bei Angeboten der beruflichen Bildung im Bereich der gewerblichen Wirtschaft muss eine medizinische Maske oder FFP2-/KN95-/N95-Maske getragen werden. – Im Präsenzbetrieb durchzuführende berufliche Ausbildung nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung, wenn im aktuellen Ausbildungsjahr eine Zwischenprüfung oder eine Abschlussprüfung erfolgt, sowie im Prä- senzbetrieb durchzuführende Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen sind möglich. – Personal in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern, das keinen Kontakt zu Bewohner*innen oder Patient*innen *** hat, ist von der FFP2-/KN95-/N95-Maskenpflicht ausgenommen. – Regelungen für den Ablauf von Wahlen festgelegt (siehe § 10a). Bund und Länder haben sich darauf verständigt, den Lockdown weitestgehend bis 7. März zu verlängern. Der positive Trend bei den Infektionszahlen darf nicht gefährdet werden. Vor allem durch die Ausbreitung von ansteckenderen Virusvarianten besteht die Gefahr einer dritten Welle. Die Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin hat sich darauf geeinigt, dass der Lockdown weitestgehend bis 7. März verlängert wird. Durch die Disziplin der Bürgerinnen und Bürger ist es gelungen, seit Weihnachten die Infektionszahlen wieder deutlich zu senken. Baden-Württemberg bewegt sich sogar landesweit wieder auf eine 7-Tage-Inzidenz von 50 zu. „Vor einigen Monaten waren wir eines der Bun- desländer mit den höchsten Infektionszahlen. Heute sind wir das Land mit der niedrigsten Inzidenz!“, erinnerte Ministerpräsident Winfried Kretschmann in seinem Statement nach der Ministerpräsidentenkonferenz. „Das ist ein großer Erfolg. Das sind ermutigende Zahlen. Sie zeigen: Die Maßnahmen wirken. Sie retten Leben. Sie schützen viele Menschen vor Erkrankungen. Und das ist Ihr Verdienst! Sie nehmen sich zurück, um andere zu schützen. Sie sind vorsichtig und diszipliniert. Und dafür möchte ich Ihnen von ganzem Herzen danken.“
Nummer 7 4 Donnerstag, 18. Februar 2021 Gleichzeitig bereiten sich aber deutlich ansteckendere Virusvarianten aus. Darunter vor allem die britische Virus- variante B.1.1.7, die bei gleichen Maßnahmen den effektiven R-Wert um mindestens 0,3 anheben könnte. Baden- Württemberg sequenziert alle positiven PCR-Tests, um die Ausbreitung der Virusvarianten besser einschätzen und eindämmen zu können. „Auch in Deutschland und Baden-Württemberg wissen wir: Diese Mutanten sind bereits da und sie beginnen sich auszubreiten. Wir müssen damit rechnen, dass sie im März die dominante Variante wer- den. Deshalb müssen wir alles daransetzen, um diese Ausbreitung zu verlangsamen. Und dafür müssen wir den Abwärtstrend bei den Infektionen fortsetzen“, fasste Kretschmann die derzeitige Ausgangssituation zusammen. Schnelle Öffnungen könnten fatale Folgen haben Die Ausbreitung des Virustyps in England, Irland und Portugal hat gezeigt, wie schnell die Zahlen nach oben schießen und dass sie nur mit langen, deutlich schärferen Maßnahmen wieder in den Griff zu bekommen sind. „Deshalb dürfen wir jetzt nicht nachlassen. Sonst riskieren wir eine dritte Welle, die dann einen erneuten Lockdown erforderlich machen würde. Mit härteren Maßnahmen, als wir sie heute haben“, mahnte Kretschmann. Daher müssen auch in den Gebieten, in denen jetzt die Zahlen sinken, weiter Kontakte auf ein absolutes Minimum reduziert werden. Der Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ bleibt das wesentliche Instrument im Kampf gegen die Pandemie und rettet täglich Menschenleben. „Ein ständiges Wechselspiel zwischen Öffnung und Lockdown möchte ich unbedingt vermeiden“, erklärte Kretschmann. Denn niemandem ist geholfen, wenn durch zu weitgehende oder zu schnelle Öffnungen erneute umfassende Einschränkungen des öffentlichen Lebens notwendig würden, weil das Infektionsgeschehen sich wieder beschleunigt. Daher haben sich der Bund und die Länder heute darauf geeinigt, die geltenden Maßnahmen bis zum 7. März zu verlängern. Die bisherigen Maßnahmen bleiben weitestgehend in Kraft. Kitas und Grundschulen haben oberste Priorität Wenn Öffnungen möglich sind, haben die Öffnungen im Betreuungs- und Bildungsbereich oberste Priorität. „Deshalb sind wir übereingekommen, der Öffnung von Kitas und Grundschulen höchste Priorität zu geben“, so Kretschmann. „Für weiterführende Schulen mit Ausnahme der Abschlussklassen bleibt es vorerst beim Distanzunterricht.“ Über das konkrete Vorgehen hat der Ministerpräsident am 11. Februar 2021 in einer Sondersitzung des Landtags infor- miert. Der Bundesgesundheitsminister wurde beauftragt, zu prüfen, ob Erzieherinnen und Grundschullehrkräfte früher als bisher vorgesehen - nämlich in der Kategorie 2 mit hoher Priorität - geimpft werden können. Vor dem Hintergrund der Bedeutung von Friseuren für die Körperhygiene und der jetzt bereits seit längerem beste- henden Schließung, sollen diese auch perspektivisch bei entsprechender Infektionslage ab dem 1. März unter Hygieneauflagen wie medizinische Masken, Steuerung des Zutritts und im Voraus fest vergebenen Terminen wieder öffnen dürfen. „Der nächste Öffnungs-Schritt soll bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 erfolgen“, kündigte Kretsch- mann an. Dann sollten der Einzelhandel mit einer Begrenzung von einem Kunden pro 20 Quadratmetern, Museen und Galerien sowie die noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe wieder öffnen können. In Landkreisen, die weiter eine hohe 7-Tage-Inzidenz von über 50 haben, ergreift das Land weiter lokale und regionale Maßnahmen. Baden-Württemberg setzt dies beispielsweise schon jetzt mit möglichen nächtlichen Aus- gangsbeschränkungen in Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 50 um. Perspektive für Lockerungen und Öffnungen Ihm sei bewusst, dass sich viele Menschen einen genau ausgearbeiteten Fahrplan für Öffnungen wünschten, sagte Kretschmann. „Ein solcher Plan würde allerdings sehr viel mehr versprechen als er halten kann. Denn es gibt immer wieder Entwicklungen, die niemand vorhersehen kann. Die aber die Pandemie entscheidend beeinflussen: So wie jetzt die Mutationen“, so Kretschmann weiter. Dass es zu Mutationen komme, war jedem klar, aber die hohe Geschwindigkeit, mit der sich derart gefährliche Varianten entwickeln, habe selbst die Expertinnen und Experten überrascht. „Deshalb glaube ich nicht, dass uns derzeit detaillierte und langfristige Stufenpläne mehr Planungssicherheit bringen. Entweder wir müssten sie laufend anpassen - doch dann gäbe es keine Planungssicherheit. Oder wir müssten neue Erkenntnisse ignorieren - das aber wäre fahrlässig und gefährlich“, sagte Kretschmann. Daher müsse man weiter auf Sicht fahren. Grundsatzbeschlüsse werden jetzt in den Ländern umgesetzt Diese Ergebnisse werden jetzt, wie nach jedem Treffen von Bund und Ländern, in den Fachressorts geprüft, die *** Details ausgearbeitet und in die Corona-Verordnung integriert. Zudem werden der Landtag, die kommunalen Lan- desverbände und der Normenkontrollrat einbezogen. Sobald dieses Verfahren abgeschlossen ist, wird die aktua- lisierte Verordnung verkündet. Landkreis Karlsruhe erlässt Allgemeinverfügung für nächtliche Ausgangssperre Infektionslage lässt anderes Handeln nicht zu Nachdem die landesweite Ausgangssperre vom Verwaltungsgerichtshof aufgehoben wurde, wurden die Gesund- heitsämter per Landeserlass angewiesen, eine Ausgangsbeschränkung per Allgemeinverfügung zu regeln, wenn in einem Stadt- oder Landkreis bestimmte Voraussetzungen vorliegen.
Nummer 7 Donnerstag, 18. Februar 2021 5 Diese sind gegeben, wenn der Sieben-Tages-Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner mindestens in den letzten sieben Tagen in Folge überschritten wurde, wenn ein diffuses Infektionsge- schehen vorliegt und die eine wirksame Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus erheblich gefährdet ist. „Dies alles trifft im Landkreis Karlsruhe momentan leider noch zu“, erklärt Landrat Dr. Christoph Schnaudigel: Die 7-Tages-Inzidenz liegt mit 67 deutlich über der Landesinzidenz von 55,9 und ist in den letzten Tagen sogar wieder gestiegen. Die Infektionslage ist auch diffus, weil es mit Ausnahme eines aktuellen COVID-19-Ausbruches in einem Pflegeheim im Landkreis keine Infektionscluster oder bestimmbare Infektionsquellen gibt, sondern die Quelle bei jeder vierten Infektion unbekannt ist. Gleichzeitig ist die Zahl der mutierten hoch infektiösen Viren bereits auf 100 Fälle angestiegen. „Deshalb haben wir derzeit gar keine andere Möglichkeit, als eine Allgemeinverfügung für eine Ausgangsbeschränkung zu erlassen, wie sie das Land fordert. In Kraft treten wird sie bereits mit Beginn des 12. Februar und bis 7. März gelten. Ähnlich der bisherigen landesweiten Regelung ist der Aufenthalt außerhalb der Wohnung in den Nachtstunden nur bei bestimmten triftigen Gründen gestattet. Die Sperr-Zeit wird aber verkürzt und gilt nun von 21.00 Uhr (statt bisher 20.00 Uhr) bis 5.00 Uhr des Folgetags. „Der Verwaltungsgerichtshof hat die Wirksamkeit von Ausgangsbeschränkungen nicht grundsätzlich in Frage gestellt, sondern lediglich klargemacht, dass die bisherige landesweite Regelung angesichts der regional unter- schiedlichen Infektionslage nicht angemessen ist“, betont der Landrat. Er weist auch darauf hin, dass der weitaus größte Teil der Einschränkungen für die Einwohner unabhängig von der Ausgangssperre weiterhin gilt. Dies gilt insbesondere für die eigentlichen Kontaktbeschränkungen und das Ansammlungsverbot, die unverändert landesweit gelten. Gleichwohl sieht er in der nächtlichen Ausgangsbeschränkung eine für jedermann klar verständliche, ergän- zende Vorgabe, die nicht zuletzt auch Kontrollen erleichtert. Dass Baden-Württemberg bundesweit die niedrigste Inzidenz aufweist sei sicher auch auf die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen zurückzuführen, die in Baden- Württemberg als eines von wenigen Bundesländern zum Einsatz kam. „Wir wollen die Inzidenz unter 50, möglichst unter 35 haben, das ist völlig klar“, unterstreicht Landrat Dr. Christoph Schnaudigel. Um das zu erreichen sei aber notwendig, die Kontaktbeschränkungen für die Allgemeinheit weiter aufrecht zu erhalten - insbesondere auch im Hinblick auf den in absehbarer Zeit wieder beginnenden Betrieb in Schulen und Kindergärten und schrittweise Lockerung der Vorschriften für bestimmte Branchen. *** Sollte dieses Ziel erreicht sein und die 50er-Inzidenz drei Tage in Folge unterschritten werden, ist die Allgemein- verfügung wieder aufzuheben. Bis voraussichtlich Ende März werden alle Bewohner in Alten- und Pflegeheimen im Landkreis geimpft sein Mobile Impfteams künftig auch in Einrichtungen für behinderte Menschen im Einsatz Seit dem Impfstart haben die Mobilen Impfteams mit Coronaschutzimpfungen in Alten- und Pflegeheimen begonnen. Dank einer fachlichen Klarstellung seitens des Sozialministeriums vor wenigen Tagen können nun auch etliche Einrichtungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen in den Einsatzplänen der Mobilen Impfteams berücksichtigt werden. Die Coronavirus-Impfverordnung sieht die Schutzimpfung mit höchster Priorität unter anderem für Personen vor, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden. Welche Einrichtung darunter fällt und welche nicht, war Schwerpunkt der Diskussion. Menschen mit Behinderungen können älter und pflegebedürftig sein, weshalb auch Einrichtungen der Eingliederungshilfe in die höchste Impfpriorität fallen können. „Es freut uns, dass wir nun Klarheit haben und die Mobilen Impfteams auch in diesen Einrichtungen zum Einsatz kommen können“, so Landrat Dr. Schnaudigel. Nach wie vor gibt jedoch die Verfügbarkeit von Impfstoff das Impftempo vor, so dass weiterhin der Fokus auf den besonders gefährdeten Gruppen mit höchster Priorität nach der Corona-Impfverordnung liegt. Das mobile Impfen beginnt somit in Heimen mit besonders vulnerabler Bewohnerstruktur, also Heimen für Menschen mit Behinderung, die gepflegt werden müssen. Die Heime wurden bereits alle angeschrieben, damit diese die Impfung vorbereiten und ihre Impfbereitschaft melden können. In den Alten- und Pflegeheimen im Landkreis wird bis voraussichtlich Ende Februar der erste Impftermin durchgeführt sein. Bis Ende März sollen dann alle Bewohner in Alten- und Pflegeheimen des Landkreises vollständig geimpft sein. Ende Dezember hatten die ersten mobilen Impfteams der Zentralen Impfzentren die Arbeit aufgenommen, die Teams bei den Kreisimpfzentren kamen Ende Januar hinzu. Rund 600 Impfungen konnten bisher durch die mobilen Impfteams der Kreisimpfzentren Bruchsal-Heidelsheim und Sulzfeld in Pflegeheimen durchgeführt werden. Hinzu kommen über 4.000 Impfungen in Pflegeheimen des Landkreises durch mobile Impfteams der Zentralen Impfzentren Karlsruhe und Heidelberg. Der Einsatz sämtlicher mobiler Impfteams, also derjenigen, die am Zentralen Impfzentrum in der Messe Karlsruhe in Rheinstetten und an den Kreisimpfzentren in der Karlsruher Schwarzwaldhalle, in Bruchsal-Heidelsheim und in Sulzfeld stationiert sind, wird vom Landratsamt und der Stadt Karlsruhe gemeinsam koordiniert. Ebenso werden von hier aus sämtliche Impftermine aller Pflegeheime im Stadt- und Landkreis geplant. Im Landkreis sind dies 51 Heime mit rund 4.000 Bewohnern. Bewohner in 22 Heimen im Landkreis haben bereits die Erst- und Zweitimpfung bekommen, wobei nicht nur Bewohner, sondern auch Pflegepersonal geimpft wurden.
Nummer 7 6 Donnerstag, 18. Februar 2021 Unterstützung bei der Impfterminvergabe und kostenloser Fahrdienst zum Impfzentrum Liebe Seniorinnen und Senioren, die Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums legt fest, wer sich zuerst impfen lassen darf. Die Coro- na-Impfung ist ein freiwilliger Baustein im Schutzkonzept. In Baden-Württemberg wurden im ganzen Land Impfzentren geschaffen, um möglichst schnell viele Menschen gegen das Coronavirus impfen zu können. Aktuell benötigen Sie etwas Geduld, da es Lieferschwierigkeiten bei der Impfstoffbeschaffung gibt. Das für uns zuständige Impfzentrum ist die Neue Messe in Rheinstetten. Mittelfristig soll die Impfung dann bei den niedergelassenen Arztpraxen stattfinden. Die Terminvereinbarung für eine Impfung erfolgt ausschließlich telefonisch über die Rufnummer 116 117 oder online über den zentralen Impf- terminservice www.impfterminservice.de. Aktuell werden folgende Personen geimpft: Gruppe 1: Personengruppen mit höchster Priorität – Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben. – Personen, die in stationären und teilstationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind. – Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen, sowie Personen, die im Rahmen der ambulanten Pflege Begutachtungs- oder Prüftätigkeiten ausüben. – Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, in Rettungsdiensten, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, in den Impfzentren sowie in Bereichen, in denen für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 relevante aerosolgenerierende Tätigkeiten durchgeführt werden. – Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin. Ab dem 8. Februar 2021 gibt es zahlreiche Verbesserungen bei der Terminvergabe. So können Sie sich, wenn Sie zur aktuellen Gruppe der Impfberechtigten gehören, etwa über 80-Jährige, auf eine Warteliste setzen lassen, wenn bei Ihrem Anruf (Rufnummer 116 117) alle Termine schon vergeben sind. Zudem sind Anmeldungen für mehrere Personen gleichzeitig möglich, etwa für Ehepartner. Die Warteliste ist seit Beginn der Registrierung am 8. Februar bereits gut beansprucht und auch hier müssen Sie sich entsprechend gedulden, bis Ihnen ein Impftermin angeboten wird. Die Impfung selbst ist kostenlos. Die Fahrt zum Impfzentrum muss privat organisiert werden. Für ältere Menschen und in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen, die nicht selbstständig zu einem der Impfzentren kommen können, besteht die Möglichkeit einer sogenannten Krankenfahrt. In diesen Fällen sollte grundsätzlich eine ärztliche Ver- ordnung vorliegen. Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihre Hausärztin/Hausarzt oder Ihre Krankenkasse. Für alle anderen impfberechtigten Personen, die nicht selbständig ins Impfzentrum gelangen können, bietet die Gemeinde Malsch in Zusammenarbeit mit dem DRK Malsch sowie dem Seniorenrat Malsch einen kostenlosen Fahrdienst ins Impfzentrum an. Ein entsprechender Impftermin muss Ihnen dann schon vorliegen. Bei Interesse am Fahrdienst wenden Sie sich bitte an Frau Sabrina Heinrich, Rathaus Malsch, Telefon 07246 707-107. Benötigen Sie Hilfe bei der Impfterminvergabe? Dann wenden Sie sich ebenfalls an Frau Sabrina Heinrich, Rathaus Malsch, Telefon 07246 707-107 oder an den Seniorenrat Malsch unter folgenden Nummern: Herr Jochem Bertram Tel. 07246 913411 Herr Winfried Völker Tel. 07204 2079955 Frau Hannelore Spohrer Tel. 07246 5933 Bitte beachten Sie: Das DRK Malsch kann keine Menschen mit einem Rollstuhl befördern, hier müssen Sie selbst einen Krankentransport organisieren. Weiterhin müssen Sie so mobil sein und eine kleine Wegstrecke ins Impfzentrum und durch das Impfzentrum selbst bewältigen können. Der Fahrer kann auf Wunsch gerne die zu impfende Person begleiten. Für alle weiteren Fragen zu Thema Impfen steht Ihnen Frau Sabrina Heinrich, Rathaus Malsch, Telefon 07246 707-107 gerne zur Verfügung. Informationen zum Datenschutz und DSGVO Art. 13 finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Malsch unter www.malsch.de.
Nummer 7 Donnerstag, 18. Februar 2021 7 stalten wollen, herzlich willkommen heißen. Wir würden uns Rathaus freuen, wenn Sie sich unter www.malsch.de/Kinder und Jugendliche/Ferienprogramm das Formular für die Durchfüh- rung einer Veranstaltung herunterladen und uns ausgefüllt Aktuelle Erreichbarkeit des Rathauses zukommen lassen. Malsch und der Ortsverwaltungen Anmeldeschluss hierfür ist der 8. März 2021. Mit der Verschärfung der Maßnahmen und der entsprechenden Ob und wie unter möglicherweise anhaltenden Pandemie-Bedin- Anpassung der Corona-Verordnung des Landes hat die Landes- gungen die Veranstaltungen des Ferienprogramms stattfinden regierung auf die immer noch kritische Entwicklung des Infekti- können, ergibt sich immer aus der aktuell gültigen Corona-Ver- onsgeschehens in Baden-Württemberg reagiert. Ziel ist es nach ordnung für das Land Baden-Württemberg. Wir bitten Sie bei der wie vor, durch eine weitgehende Reduzierung öffentlicher und pri- Planung Ihrer Veranstaltung mögliche Abstands- und Hygiene- vater Kontakte die Ausbreitung des Virus so einzudämmen, dass vorschriften, daraus resultierende Gruppengrößen sowie den Ein- insbesondere die Aufrechterhaltung unseres Gesundheitssystems satz von Risikopersonen zu beachten. gewährleistet werden kann. Ansprechpartner für das Ferienprogramm sind Sabine Böhnert Um auch die Funktionsfähigkeit der Verwaltung aufrecht zu erhalten Tel. 07246 707-117 und Sylvia Kühn, Tel. 07246 707-210, E-Mail: und um die Kontakte besser steuern zu können, wurden deshalb ferienprogramm@malsch.de. das Rathaus Malsch und die Ortsverwaltungen bis auf Weiteres für den allgemeinen Besucherverkehr geschlossen und auf einen „coronabedingten“ Sonderbetrieb umgestellt. Selbstverständlich werden die Verwaltungen in diesem Sonder- Freiwillige Feuerwehr Malsch betrieb nach vorheriger Absprache für dringende persönliche Vorsprachen im Einzelfall Termine vereinbaren. Ein Zugang zu den Dienststellen für die Öffentlichkeit ist deshalb nur nach vor- Freiwillige Feuerwehr Malsch heriger Anmeldung und in dringenden Fällen möglich. Aktuelles, Informationen und mehr von der Feuerwehr Malsch jederzeit Die persönliche Vorsprache im Rathaus muss daher zuvor tele- auch im Internet unter www.ff-malsch.de. fonisch während der üblichen Dienstzeiten bei Ihrem oder Ihrer gewünschten Ansprechpartner/in vereinbart werden. Sollten Sie für Ihr Anliegen den oder die konkrete/n Sachbearbeiter/in nicht kennen, rufen Sie bitte unter Telefon 07246 7070 an oder nehmen Friedhofsverwaltung Sie per E-Mail unter info@malsch.de Kontakt mit uns auf. Wir danken für Ihr Verständnis sowie Beachtung und wünschen Ihnen Gesundheit. Bei Todesfällen - Festlegung der Bestat- Ihre Verwaltung tungszeit und Auswahl der Grabplätze Termin- Vereinbarungszeiten Frau Stolz, Telefon 07246 707-108 Gemeindeverwaltung Mo.-Mi. 8.00-12.00 Uhr Sprechzeiten der Friedhofsverwaltung: Telefon 7070 Do. 7.30-12.30 Uhr Montag bis Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr Do. 15.00-18.00 Uhr Donnerstag von 15.00 - 18.00 Uhr Fr. 8.00-12.00 Uhr Während der oben genannten Zeiten sind ohne Terminverein- Streupflicht auf den Friedhöfen barung möglich: Die Friedhofsverwaltung weist darauf hin, dass für den Streudienst 1. Briefwahlunterlagen mit Wahlschein für die Landtagswahl auf den Friedhöfen in Malsch und den Ortsteilen folgende Rege- Baden-Württemberg am 14.3.2021 können persönlich bean- lungen gelten: tragt werden Auf dem Friedhof Malsch werden bei Schneefall und Glätte die 2. Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis für die Landtagswahl Hauptwege geräumt und an Tagen, an denen eine Beerdigung Baden-Württemberg vom 22.2.2021 bis 26.2.2021 oder eine Trauerfeier stattfindet, zusätzlich die Wege von der Lei- chenhalle bis zur Begräbnisstätte. Unsere Glückwünsche Nur in besonderen Fällen Die Gemeinde gratuliert allen genannten und ungenannten Mit- Auf den Friedhöfen Sulzbach, Völkersbach und Waldprechtsweier bürgerinnen und Mitbürgern zum Geburtstag und wünscht ihnen werden bei Schnee und Glätte an Tagen, an denen eine Beerdi- Glück, Gesundheit und einen frohen Lebensabend. gung oder Trauerfeier stattfindet, die Wege von der Leichenhalle bis zur Begräbnisstätte geräumt. An den übrigen Tagen mit Schnee SULZBACH und Glätte erfolgt keine Räumung der Friedhofswege. 20.2.2021 Frau Elfriede Dischkewitz Sicherheit geht vor zur Vollendung ihres 80. Lebensjahres Darüber hinaus kann kein Winterdienst auf den Friedhöfen Hinweis der Gemeinde: erfolgen. Wir bitten die Gratulanten aufgrund der dynamischen Verbreitung Die mit Rechtsstreitigkeiten befassten Gerichte und die Kommu- des Coronavirus in Baden-Württemberg, den direkten Kontakt mit nalversicherungen gehen davon aus, dass in ländlichen Ortschaf- den Jubilaren zu vermeiden und die Glückwünsche über Telefon, ten grundsätzlich keine Verpflichtung besteht, auf Friedhofswegen Brief oder digital zu übermitteln. Streumaßnahmen durchzuführen. Die Friedhofsverwaltung bittet deshalb die Friedhofsbesucher, an Tagen mit Schneefall und Glätte eigenverantwortlich zu prüfen, ob der Besuch des Friedhofs an 35. Malscher Ferienprogramm solchen Tagen mit erhöhter Rutschgefahr aus Sicherheitsgründen vom 29. Juli bis 12. September 2021 nicht verschoben werden sollte. für Kinder und Jugendliche von 6 bis 16 Jahren Nachdem das letztjährige Ferienprogramm lei- der aufgrund der Corona-Pandemie ausge- Grundbucheinsichtsstelle setzt werden musste, hofft die Gemeinde Malsch in den diesjährigen Sommerferien wie- der für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 Grundbucheinsichtsstelle bis 16 Jahren ein umfangreiches, buntes Pro- Bei der Grundbucheinsichtsstelle im Rathaus Malsch kann die gramm anbieten zu können, das zusammen Ratsschreiberin Frau Elke Gerstner, Zimmer 213, bzw. deren Ver- mit verschiedenen Organisationen, Vereinen, treterin Frau Michaela Duft, Zimmer 308, bei berechtigtem Interesse Verbänden, Kirchen, Firmen und Privatperso- Einsicht in elektronisch geführte Grundbücher der Gemarkungen nen organisiert und durchgeführt wird. Malsch, Sulzbach, Völkersbach und Waldprechtsweier gewähren Vorbehaltlich des weiteren Verlaufs der Pandemie möchten sowie Ausdrucke hieraus (Grundbuchabschriften) erteilen. Ferner wir alle Interessierten, auch Neueinsteiger oder Privatperso- kann die Ratsschreiberin öffentliche Unterschriftsbeglaubigungen nen, die mit einer Veranstaltung das Ferienprogramm mitge- vornehmen.
Nummer 7 8 Donnerstag, 18. Februar 2021 Die Öffnungszeiten der Grundbucheinsichtsstelle sind Montag Bei den zu besetzenden Plätzen handelt es sich um vielseitige bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr sowie Donnerstag von 15.00 Stellen im pädagogischen Bereich in unseren kommunalen Kin- bis 18.00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung unter Tel. dertageseinrichtungen KiTa St. Martin, KiTa Villa Federbach, Kin- 07246 707-213 (Frau Gerstner) oder 707-308 (Frau Duft). dergarten Zauberwald und der Hans-Thoma-Schule. Junge Erwachsene zwischen 16 und 26 Jahren haben im Rahmen des FSJ die Möglichkeit, Wartezeiten sinnvoll zu überbrücken, Haupt- und Personalamt sich beruflich zu orientieren oder sich auf einen späteren sozialen Beruf vorzubereiten. Die Freiwilligen werden vom DRK-LV Badi- sches Rotes Kreuz e.V. als Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres pädagogisch begleitet. Öffentliche Sitzung des Gemeinderates Für deine Tätigkeit im Sozialen Jahr erhältst du Dienstag, den 23.2.2021, um 18.30 Uhr, im Bürgerhaus Malsch – ein monatliches Taschengeld, Tagesordnung - öffentlicher Teil: – Sozialversicherungsschutz (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- 1. Einwohnerfragestunde und Pflegeversicherung), 2. Normenkontrollantrag gegen den Regionalverband Mittlerer – bei einer Vollzeittätigkeit ein Urlaubsanspruch von mindestens Oberrhein wegen Gültigkeit der Teilfortschreibung des Regio- 25 Tagen, nalplanes für Erneuerbare Energien und Vorranggebiete für regional bedeutsame Windkraftanlagen – Teilnahme an Bildungsseminaren des DRK (25 Bildungstage), Erläuterungen des Urteils vom VGH Baden-Württemberg und – die Begleitung durch pädagogische Mitarbeiter und Mitarbei- weiterer Fortgang, (mündlicher Vortrag) terinnen der DRK-Freiwilligendienste, - Kenntnisnahme – Anerkennung für Studium oder Ausbildung, 3. Festlegung des Standortes des Hochwasserrückhaltebe- – Anrechnung zum Erwerb der Fachhochschulreife, ckens im Waldprechtstal – Anrechnung von Numerus Clausus (NC)-Punkten, Wartezeiten - Beratung und Beschlussfassung für Hochschulen (variiert an den Hochschulen), 4. Industriegebiet IV Abwägung der Öffentlichkeitsbeteiligung – gesetzlich gesicherten Anspruch auf den Erhalt von Kindergeld und Satzungsbeschluss bis 25 Jahre, - Beratung und Beschlussfassung – ein qualifiziertes Zeugnis, 5. Industriegebiet III Abwägung der Öffentlichkeitsbeteiligung – jede Menge spannende Erfahrungen und neue Perspektiven, und Satzungsbeschluss – ein positiver Meilenstein in deinem Lebenslauf. - Beratung und Beschlussfassung Dein Weg zum FSJ: 6. B-Plan "Am ehemaligen Bahnübergang" - Aufstellungsbe- Die ersten Pluspunkte sammelst du bereits mit einer ordentlichen, schluss und Veränderungssperre fehlerfreien Bewerbung im klassischen Aufbau: Anschreiben, - Beratung und Beschlussfassung Lebenslauf sowie relevante Zeugnisse und Nachweise. Bitte beachte, dass wir ausschließlich Bewerbungen per E-Mail im PDF- 7. Bürgermeisterwahl 2021 Format akzeptieren. Deine Bewerbung sollte dabei in einer ein- Festlegung des Ausschreibungstextes zigen Datei zusammengefasst sein. Die Bewerbungsfrist endet - Beratung und Beschlussfassung am 31. Mai 2021. Bitte sende deine Bewerbung an bewerbung 8. Auftragsvergabe für die Beschaffung eines Vorausrüstwagens @malsch.de sowie zusätzlich an das DRK Baden. Infos dazu fin- („VRW“) für die Feuerwehr Malsch nebst zugehöriger Aus- dest du unter: https://drk-baden-freiwilligendienste.de/infos-fuer- stattung nach erfolgter Ausschreibung freiwillige. Nähere Informationen erhältst du auch von uns, Per- - Beratung und Beschlussfassung sonalabteilung, Tel.-Nr. 07246/707-202 oder -203. 9. Annahme von Spenden - Beratung und Beschlussfassung Stellenausschreibung 10. Verkaufsoffene Sonntage 2021 in Malsch Wir suchen zum nächstmöglichen Zeit- - Kenntnisnahme punkt einen 11. Bekanntgaben und Informationen der Verwaltung Mitarbeiter (m/w/d) für die Abteilung 12. Anfragen der Gemeinderätinnen und Gemeinderäte Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Kommunale Notfallpla- nung in Teilzeit mit 23 Wochenstunden Ihre Aufgaben: – Unterstützung der Sachbearbeitung in der Abteilung (Übernah- me der Korrespondenz, Post- und E-Mail-Bearbeitung, Ablage und Aktenführung, usw.) – Unterstützung in der Korrespondenz im Bereich der Ordnungs- widrigkeiten – Übernahme der Tätigkeiten des Fundbüros – allgemeine administrative und projektbezogene Aufgaben – Vertretung im Empfang/Telefonzentrale – weitere Aufgabenübertragungen sind nicht ausgeschlossen Ihr Profil: – eine abgeschlossene Ausbildung in der Bürokommunikation/ Büromanagement oder eine vergleichbare Berufsausbildung Mitmachen! Echtes Engagement! – Erfahrungen in der öffentlichen Verwaltung sind von Vorteil Freiwilliges Soziales Jahr! – sicherer Umgang mit dem PC und den gängigen Office-Pro- grammen Du bist bald fertig mit der Schule und weißt einfach nicht, wie es bei dir weitergehen soll? Dann kann auch dir ein Freiwilligendienst – gute Kommunikations- und Teamfähigkeit die nötige Zeit und Unterstützung bieten, deinen Weg zu finden! – Bürgerfreundlichkeit sowie Diskretion Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ist ein 1-jähriges Bildungs- – schnelle Auffassungsgabe, Flexibilität im Umgang mit wech- und Orientierungsjahr für Menschen zwischen 16 und 26 Jahren selnden Aufgabenstellungen und eigenständige Priorisierung und eine Chance, dich für ein Jahr im sozialen Bereich zu enga- – gutes Ausdrucksvermögen in Wort und Schrift gieren, einen wertvollen Beitrag für die Gesellschaft zu leisten und dich gleichzeitig weiterzubilden. Sammle wertvolle Erfahrungen – Einsatzbereitschaft und Zuverlässigkeit für dein Leben und deine berufliche Zukunft. Unser Angebot: Wir haben ab 1. September 2021 vier freie Plätze im FSJ zu – eine Vergütung nach Entgeltgruppe 6 TVöD sowie die üblichen besetzen. Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes
Nummer 7 Donnerstag, 18. Februar 2021 9 – ein vielseitiges und interessantes Aufgabengebiet in einem engagierten und motivierten Team Meldeamt Sind Sie interessiert? Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 26. Februar 2021 mit Ihren vollständigen Bewerbungsunterlagen bei Abholung von Reisepässen und der: Gemeinde Malsch, Fachbereich Personal, Bildung und Betreu- ung, Hauptstraße 71, 76316 Malsch oder per E-Mail (mit max. Personalausweisen zwei Dateianhängen in .pdf-Format) an bewerbung@malsch.de. Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin unter 07246 Nähere Informationen erhalten Sie gerne bei Herrn Tascillo, Abtei- 707-103. lungsleiter Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Kommunale Not- Alle bis zum 25.1.2021 beantragten Reisepässe und bis zum fallplanung, unter der Tel. Nr. 07246 707-120. 2.2.2021 beantragten Personalausweise sind eingetroffen und Tarifrechtliche Auskünfte erteilen Frau Laub oder Frau Lutz, Per- können im Einwohnermeldeamt Malsch, Zimmer 103 oder in der sonalabteilung, unter der Tel. Nr. 07246 707-203 bzw. -202. jeweiligen Ortsverwaltung abgeholt werden. Bitte bei der Abholung die alten Ausweise mitbringen. Stellenausschreibung Wir suchen zum 1. April 2021 eine Wahlamt Betreuungskraft (m/w/d) für die Verlässliche Grundschule Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl in Waldprechtsweier Der Einsatz erfolgt montags bis freitags jeweils von 12.00 Uhr bis Baden-Württemberg bequem per Internet 14.00 Uhr. Für die Landtagswahl Baden-Württemberg am 14. März 2021 kön- nen die Briefwahlunterlagen schriftlich oder mündlich bei der Die Betreuung umfasst die Beaufsichtigung und Anleitung der Gemeindebehörde beantragt werden. Die Schriftform gilt auch Kinder zur eigenen Kreativität durch Spielen und Basteln. durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch son- Wenn Sie stige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. – Spaß und Erfahrung im Umgang mit Kindern haben Eine telefonische Antragstellung ist nicht zulässig. Sie können auch bequem per Internet die Briefwahl über unsere Homepage – mit Konfliktsituationen angemessen umgehen können www.malsch.de beantragen. – Kreativität, Einfühlungsvermögen und kommunikative Fähigkei- Beim Aufruf des Wahlscheinlinks erhalten Sie ein Erfassungsfor- ten mitbringen, mular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrich- dann sind Sie die/der Richtige für uns. tigung, die Ihnen voraussichtlich in KW 6 oder 7 zugeht, müssen Wir bieten Ihnen: Sie in das Antragsformular eintragen. Sie können sich die Unter- lagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift – eine abwechslungsreiche und interessante Tätigkeit, senden lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das – tarifgerechtes Entgelt nach den Tarifvertrag für den öffentlichen Internet in eine Sammeldatei zur Bearbeitung übertragen. Sollten Dienst. Ihre Antragsdaten nicht mit unserem digitalen Wählerverzeichnis Sind Sie interessiert? Dann bewerben Sie sich bis zum 21. Februar übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahl- schein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend 2021 mit Ihren vollständigen Bewerbungsunterlagen bei unserer per Post zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benö- Personalabteilung: Gemeinde Malsch, Personalabteilung, Haupt- tigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wäh- straße 71, 76316 Malsch oder per E-Mail (mit max. zwei Dateian- lernummer. Über das Internet können die Briefwahlunterlagen bis hängen in .pdf-Format) an bewerbung@malsch.de. spätestens Mittwoch, 10. März 2021, 12.00 Uhr, beantragt werden. Nähere Informationen erhalten Sie bei Frau Laub oder Frau Lutz, Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, kön- Personalabteilung, Tel.-Nr. 07246 707-202 bzw. -203. nen Sie auch formlos per E-Mail an sylvia.kuehn@malsch.de Brief- wahlunterlagen für die o.g. Wahl beantragen. In diesem Fall müs- Ehrungsabend sen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben. Die Gemeinde Malsch zeichnet seit vielen Jahren Mitbürgerinnen und Mitbürger in den unterschiedlichsten Bereichen im Rahmen Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das eines Ehrungsabends aus. Wahlamt: Tel. 07246 707-210, sylvia.kuehn@malsch.de, Fax 07246 707-429. Leider mussten wir den im März 2020 geplanten Ehrungsabend Wann müssen Wahlbriefe abgesandt werden? aufgrund der Corona-Pandemie absagen. Wir hatten gehofft, die- sen im März 2021 nachholen zu können. Aufgrund des Infekti- Für die Wahlergebnisermittlung können nur Wahlbriefe berück- onsgeschehens ist dies jedoch nicht möglich, daher haben wir sichtigt werden, die am Wahltag, 14.3.2021, 18.00 Uhr, im Rat- uns dazu entschlossen, den Ehrungsabend 2021 erneut abzu- haus Malsch vorliegen. Bei Rücksendung der Wahlbriefe per sagen. Post sollten diese so früh wie möglich abgeschickt werden, damit sie rechtzeitig im Rathaus Malsch eingehen. Wir alle müssen mit Geduld hoffen, dass die Rückkehr zu einem gesellschaftlichen Leben wie vor der Corona-Pandemie im Jahr 2022 wieder möglich ist. Landtagswahl 14. März 2021 Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen Einladung zur Verbandsversammlung Zur Wahl der Abgeordneten des 17. Landtags von Baden-Würt- temberg am 14. März 2021 sind alle Wahlberechtigten zur Stimm- Sehr geehrte Damen und Herren, abgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder zur nächsten Verbandsversammlung am Mittwoch, dem 10. März Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man 2021, um 16.45 Uhr, lade ich Sie herzlich ein. Die Sitzung findet den Stimmzettel nicht selbst lesen kann? online statt. Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Landtagswahl bieten Tagesordnung: die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusen- dung von sogenannten Stimmzettelschablonen an. Die Stimm- TOP Thema ÖFFENTLICH zettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für 1 Bericht der Revision der Stadt Ettlingen über die unvermutete das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Scha- Kassenprüfung im Jahr 2020 blone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. 2 Schlussbericht der Revision der Stadt Ettlingen über die ört- Zusammen mit der Schablone wird ebenfalls kostenlos eine Audio- liche Prüfung der Jahresrechnung 2018 + 2019 CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Scha- 3 Beschlussfassung über die Feststellung der Jahresrechnung blone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollstän- 2018 + 2019 dig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine ent- 4 Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haus- sprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist. haltsplan für das Haushaltsjahr 2021 Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, 5 Verschiedenes die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts Mit freundlichen Grüßen des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Seh- Johannes Arnold, Verbandsvorsitzender behindertenverbänden an unter Telefon 0761 36122.
Nummer 7 10 Donnerstag, 18. Februar 2021 Ordnungsamt Malsch Malscher Wochenmarkt Auf dem Mühlenplatz findet der Malscher Wochenmarkt freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr statt. Wir bitten die Anwohner des Markt- geländes ihre Fahrzeuge auf den freitags zwischen 5.00 und 14.00 Uhr gesperrten Parkplätzen nicht abzustellen. Die Stellflächen werden für den Marktaufbau benötigt, weshalb die widerrechtlich abgestellten Fahrzeuge abgeschleppt werden. Unsere Wochenmarktbeschicker bieten ein reichhaltiges An- gebot an: ● eine große Auswahl an Obst und Gemüse sowie frische Pflanzen und Blumen ● Pflegeprodukte aus Honig und Propolis, sowie Bonbons mit Honig oder Propolis ● reichhaltige Auswahl an Suppen, Soßen, Gewürzen der Fa. Wela ● Oliven aus verschiedenen Ländern, eingelegter Schafskäse, An- tipasti, Öle, getrocknete Früchte, selbstgemachte Brotaufstriche ● versch. Sorten Bienenhonig aus der Region, von eigener Imkerei Neu auf dem Markt: ● Bergbauernprodukte aus den Alpen, handwerklich und tradi- tionell, Bergkäse/Ziegenkäse/Schafskäse, Speck & Wurz'n, Mit der Corona-Warn-App können alle mithelfen, Infektionsketten Milch, Butter, Yoghurt, Kräuterprodukte und Schüttelbrot, Mar- schnell zu durchbrechen. Sie macht das Smartphone zum Warn- melade, Ho-Öl und Senf system. Die App informiert uns, wenn wir Kontakt mit nachweislich ● feine Toilettseifen, Haarseifen, Putzseifen, handgeschöpft, vege- Infizierten hatten. Sie schützt uns und unsere Mitmenschen. Und tarisch, ohne tierische Fette, ohne Palmöl und ohne Plastik unsere Privatsphäre. Denn die App kennt weder unseren Namen Kommen und genießen Sie ein Stück Lebensqualität im Kernort noch unseren Standort. von Malsch. WARUM IST DIE APP SO WICHTIG? Bitte beachten Sie bei Ihrem Einkauf die Hinweise über den Überall im öffentlichen Raum begegnen wir anderen Menschen. Umgang mit dem Coronavirus. Darunter auch Menschen, die mit dem Coronavirus infiziert sein können und das Virus an andere übertragen. Auch ohne, dass Fundbüro sich Symptome bemerkbar machen. Nach einem positiven Corona-Test geht es für das Gesundheitsamt Das Fundbüro ist von Mo bis Fr von 8.00 bis 12.00 Uhr besetzt. an die Nachverfolgung der Kontakte. Und die verläuft nicht ohne Unter 07246 707-105 können Sie telefonisch einen Termin ver- Lücken. Schließlich können Infizierte unmöglich alle Personen einbaren. benennen, denen sie im Supermarkt, in der Bahn oder beim Spa- ziergang begegnet sind. Die Corona-Warn-App kann solche Lü- cken schließen. Sie erkennt, wenn sich andere Menschen in unse- Sozial- und Gesundheitswesen rer Nähe aufhalten. Und sie benachrichtigt uns, wenn ihr gemeldet worden ist, dass sich einer dieser Menschen nachweislich infiziert hat. Kurz: Sie ergänzt die analoge Erfassung digital und hilft so, Sprechstunden der Krankenkassen Infektionsketten zu durchbrechen. Sie hilft, die Pandemie unter Debeka Kontrolle zu halten. Ansprechpartner: Klaus Weiler (Telefon 07242 933321) WIE FUNKTIONIERT DIE APP? Die Corona-Warn-App sollte uns auf allen Wegen begleiten. Wann Pflegestützpunkte Landkreis Karlsruhe immer sich Nutzer/-innen begegnen, tauschen ihre Smartphones über Bluetooth verschlüsselte Zufallscodes aus. Diese geben Auf- Standort Ettlingen schluss darüber, mit welchem Abstand und über welche Dauer Die Pflegestützpunkte Landkreis Karlsruhe stehen für Auskunft eine Begegnung stattgefunden hat. Die App speichert alle Zufalls- und Beratung zu allen Fragen rund um Alter und Pflege zur Ver- codes, die unser Smartphone sammelt, für 14 Tage. Laut Robert fügung - kostenlos, unabhängig und neutral. Die Beratungen fin- Koch-Institut umfasst die Inkubationszeit, also die Zeit von der den derzeit telefonisch statt. In Einzelfällen sind auch persönliche Ansteckung bis zum Beginn der Erkrankung, von einem bis maxi- Termine nach telefonischer Voranmeldung unter Einhaltung der mal 14 Tagen. Deshalb werden die Daten nach Ablauf von 14 gebotenen Hygieneregeln mit Einzelpersonen am Hauptstandort Tagen automatisch gelöscht. in Ettlingen oder im Rathaus Malsch (1. und 3. Montagvormittag Meldet eine betroffene Person über die App freiwillig ihre Infektion, im Monat) möglich. Die Pflegestützpunkte sind feste Ansprech- werden ihre eigenen Zufallscodes allen Nutzerinnen und Nutzern partner in der Versorgung bei beginnender Hilfsbedürftigkeit bis zur Verfügung gestellt. Auf deren Smartphones prüft die App, ob hin zu Pflegebedürftigkeit. Die Mitarbeiterinnen leisten Unterstüt- unter den Kontakten der letzten 14 Tage der Zufallscode eines zung in der Auswahl und Organisation passender Hilfsangebote Infizierten ist und kritische Kontakte bestanden haben. Wird sie sowie deren Finanzierung durch die Beantragung der Leistungen fündig, benachrichtigt sie die Betroffenen und gibt klare Hand- von den Kranken- und Pflegekassen. lungsempfehlungen. Die Daten der Benachrichtigten sind zu keiner Der Pflegestützpunkt Standort Ettlingen ist per Telefon (0721 Zeit einsehbar. 93671240) und E-Mail (pflegestuetzpunkt.ettlingen@landratsamt- WAS PASSIERT MIT DEN DATEN? karlsruhe.de) erreichbar. Die Sprechzeiten sind Montag bis Don- nerstag 9.00 bis 12.00 Uhr, Dienstag 13.30 bis 16.00 Uhr, Don- Die App ist auf dem eingeschalteten Smartphone aktiv und soll nerstag 13.30 bis 18.00 Uhr sowie Freitag 9.00 bis 13.00 Uhr. uns täglich begleiten. Sie wird uns jedoch nie kennenlernen. Sie kennt weder unseren Namen noch unsere Telefonnummer noch unseren Standort. Dadurch verrät sie niemandem, wer oder wo wir sind. Der Datenschutz bleibt über die gesamte Nutzungsdauer Kommunale Notfallplanung und bei allen Funktionen gewahrt. Keine Anmeldung: Es braucht weder eine E-Mail-Adresse noch Corona-Warn-App des Robert-Koch- einen Namen. Institutes in Zusammenarbeit mit der Keine Rückschlüsse auf persönliche Daten: Bei einer Begeg- nung mit einem anderen Menschen tauschen die Smartphones Bundesregierung nur Zufallscodes aus. Diese messen, über welche Dauer und mit welchem Abstand ein Kontakt stattgefunden hat. Sie lassen aber DIE CORONA-WARN-APP: keine Rückschlüsse auf konkrete Personen zu. Es erfolgt auch GEMEINSAM CORONA BEKÄMPFEN keine Standortbestimmung.
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