GEMEINDE ANZEIGER Nr. 7 109. Jahrgang 18.2.2021 - Gemeinde Malsch

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GEMEINDE ANZEIGER Nr. 7 109. Jahrgang 18.2.2021 - Gemeinde Malsch
GEMEINDE ANZEIGER
Nr. 7       • 109. Jahrgang • 18.2.2021
mit Amtsblatt der Gemeinde Malsch
Einzelpreis 0,80 € · Bezugspreis monatlich 3,15 €
Druck und Verlag:
Druckerei Stark GmbH • Benzstraße 24 • 76316 Malsch
Telefon 07246 922828 • Telefax 07246 922879
Internet: www.druckerei-stark.de • E-Mail: anzeiger@druckerei-stark.de

                VHS-Zentrale bietet Online-Kurse an

„Wir dürfen nicht“, sagt die Leiterin der VHS-Außenstelle Malsch,   für diese zu hoch gewesen wären. So hätte jeder nur für sich
Andrea Heinen, über die derzeitigen Kurse. Angeboten werden         alleine etwas zubereiten dürfen und dies sei nicht der Sinn der
über die Zentrale der Volkshochschule im Landkreis Karlsruhe        Kochseminare.
Online-Veranstaltungen im Gesundheitsbereich wie Yoga oder          Da es nicht sicher ist, ob die Kurse stattfinden, habe die VHS
auch EDV- und Sprachkurse.                                          Karlsruhe Land in diesem Semester kein Programm gedruckt.
Ende September konnten noch Kurse mit Abstandsregelungen            Dies koste richtig Geld, erklärt Heinen.
in kleinen Gruppen angeboten werden. Drei bis vier Wochen           Geplant sind, sobald es die Auflagen zulassen, wieder Yogakurse
später war damit Schluss. Bereits geplant ist das Programm für      für Anfänger und Fortgeschrittene, ein Beckenbodenkurs, Pila-
dieses Semester.                                                    tes-Seminare sowie Veranstaltungen in Wirbelsäulengymnastik.
Eingerichtet hatte sich die VHS zunächst auf einen Start nach       Außerdem sind in Zusammenarbeit mit dem Turnverein Malsch
den Fastnachtsferien am 22. Februar. Denkbar ist nun ein Beginn     wieder die Kurse Gymnastik für jedermann und Fit am Morgen
nach Ostern.                                                        angedacht.
Neben der Erlaubnis wieder Kurse geben zu dürfen, müssten           Fremden Kulturen begegnen die Teilnehmer im Kurs „Folklori-
auch die Veranstaltungsräume wieder freigegeben werden. „So         stisch und meditativ tanzen“, der im Bereich Kultur und Gestalten
schön es ist etwas gemeinsam zu machen, muss zur Zeit Abstand       angeboten wird.
gehalten werden“, zeigt Heinen Verständnis für die Verbote.         In der VHS-Sprachenschule wird Deutsch als Fremdsprache
Kursteilnehmer, die bereits für Veranstaltungen bezahlt haben,      angeboten.
erhalten Gutschriften oder ihr Geld zurück.                         Zudem gibt es bei genügend Interessenten Kurse in Englisch,
Während sich die VHS normalerweise finanziell selbst trägt,         Italienisch, Französisch und Spanisch.
macht sie derzeit ein großes Defizit. Dozenten, die häufig neben-   Für Schüler ab neun Jahren ist wieder der Kurs „Tastaturschreiben
beruflich Kurse anbieten und auf das Geld angewiesen sind,          heute - anders als bisher“ geplant.
seien noch keine abgesprungen.
                                                                    Weitere Infos, auch zu den Online-Kursen, gibt es auf der Home-
Als im Oktober Kurse wieder abgesagt werden mussten, habe           page der Volkshochschule im Landkreis Karlsruhe unter www.
dies viele frustriert, stellt Heinen fest.                          vhs-karlsruhe-land.de. Dabei ist die VHS seit diesem Jahr auch
Gar nicht mehr angeboten habe man Kochkurse, da die Auflagen        bei Facebook und Instagram.                                     sf
GEMEINDE ANZEIGER Nr. 7 109. Jahrgang 18.2.2021 - Gemeinde Malsch
Nummer 7
2      Donnerstag, 18. Februar 2021

                                                     NOTRUF TAF EL

                                                  (Großtiere)                                       Wasserversorgung
       Ärzte/Apotheken                            Pferdeklinik an der Rennbahn Iffezheim,
                                                  An der Rennbahn 16, Telefon 07229 30350           Wasserversorgung Malsch
                                                                                                    Mirko Wenz, Büro Telefon 07246 707-4530
Ärztlicher Notdienst                              Tierärztl. Kliniken sind ständig dienstbereit.
                                                                                                    Störungsmeldestelle Telefon 07246 941735
- nur in dringenden Fällen -                      Um tel. Voranmeldung wird gebeten.                nach Dienstschluss/bei Rohrbrüchen
Ärztlicher Notfalldienst                          Rufbereitschaft des
Mo bis Fr von 19 Uhr bis zum Folgetag 8                                                             Fleischkontrolle
Uhr, an Sa und So sowie an den gesetzli-          Veterinäramtes                                    Frau Dr. Sucker-Swoboda, Malsch,
chen Feiertagen ganztags bis um 8 Uhr des         Außerhalb der üblichen Dienstzeiten sowie an      Telefon 07246 6848, führt die Schlachttier-
folgenden Tages. Zu erfragen über die Ret-        Wochenenden und Feiertagen ist beim Vete-         und Fleischuntersuchung bei Haus- und
tungsleitstelle unter 116117.                     rinäramt des Landratsamtes Karlsruhe eine         gewerblichen Schlachtungen durch.
Neue Möglichkeit für hör- und sprachbe-           Rufbereitschaft 0163 8365640 eingerichtet.        Urlaubs- und krankheitsbedingte
hinderte Menschen: Nothilfe-SMS als                                                                 Vertretung:
Ergänzung zum Notfall-FAX                                                                           Herr Kohnert, Fleischkontrolleur
Für Baden-Württ. bei Notfällen: die Polizei                Defibrillatoren                          beim Landratsamt Karlsruhe,
per SMS an die 01522 1807110 sowie die                                                              Tel. 0163 8365674
Feuerwehr und der Rettungsdienst in Ab-           Defibrillatoren sind an folgenden Stellen
hängigkeit des persönl. Netzbetreibers per        öffentlich zugänglich:                            Gasversorgung Malsch-
SMS an die 99 0711 50667112 (Telekom +            in Malsch im Vorraum der Sparkasse in der         Durmersheim GmbH
Vodafone), 329 0711 50667112 (Telefoni-           Adlerstraße 50
ca/O2) bzw. E-Plus 1551 0711 50 667112.                                                             Störungsmeldestelle - Gas -
                                                  in Sulzbach im Anwesen Ettlinger Straße 12        Stadtwerke Ettlingen
Die Notdienstpraxis in Ettlingen, Am Stadt-       im Rathaus Waldprechtsweier (Zugang von           Telefon 07243 101-888, 07243 338-888
bahnhof 8, ist geöffnet Mo - Fr 19 - 21 Uhr,      der Talstraße her)                                Zentrale in Ettlingen Tel. 07243 101-02
Sa, So + Feiertage 10 - 14 Uhr + 16 - 20 Uhr.
                                                  Gekennzeichnet sind die Standorte jeweils an
Anfragen für Sprechstunden und Hausbe-            der Eingangstür durch einen grünen Aufkleber
suche unter Tel. 116117 (ohne Vorwahl).                                                             EnBW Regionalzentrum
                                                  (grüner Blitz in weißem Herz und weißes Kreuz).
Rettungsdienst und Krankentransporte:             In Völkersbach hat die Gemeinde der DRK-
                                                                                                    Nordbaden
Die Rettungsleitstelle ist jederzeit erreichbar   Bereitschaft ein Gerät zur Verfügung gestellt.    Zentrale in Ettlingen        07243 180-0
unter der europaweit einheitlichen Notruf-        Die Bereitschaft wird über die normale Not-
nummer 112.                                                                                         Störungsmeldestelle - Strom
                                                  rufnummer 112 alarmiert.                          und Straßenbeleuchtung      0800 3629477
Augenärzte Bereitschaftsdienst (Baden-
Baden, Rastatt, Karlsruhe)                                                                          Notfalltelefone für Kinder,
Patienten, die außerhalb der Sprechstun-                 Rettungsdienste
denzeiten eine augenärztliche Behandlung                                                            Jugendliche und Frauen
benötigen, können zu den nachfolgenden            Notrufe                                           Deutscher Kinderschutzbund Karlsruhe
Dienstzeiten unter der zentralen Rufnum-                                                            Telefon 0721 842208
mer 01805 19292122 den Dienst habenden            Feuerwehr-Notruf              Telefon 112
Arzt erreichen: Mo, Di, Do, Fr 19 - 8 Uhr, Mi     Polizei-Notruf (Unfälle usw.) Telefon 110         Kinder- und Jugendtelefon (kostenfrei)
13 - 8 Uhr, Sa/So/Feiertag: 8 - 8 Uhr                                                               Telefon 0800 1110333
Kinderärztlicher Notfalldienst:
                                                  Unfallrettung                                     Frauenhaus Beratung
Ambulante Notfallbehandlung von Kindern           Der Rettungswagen ist Tag und Nacht über          Telefon 0721 849047
in der Knielinger Allee 101, im Geb. der Kin-     die Rettungsstelle Telefon 112 zu erreichen.      Frauenhaus Karlsruhe
derklinik mit extra Eingang!, Karlsruhe, Mi                                                         Telefon 0721 567824
13 bis 22 Uhr, Fr 19 bis 22 Uhr sowie Sa/         Personenbeförderung/                              Frauenhaus SkF Karlsruhe
So/Feiertag 8 bis 22 Uhr, am Vorabend eines       Krankentransporte                                 Telefon 0721 824466
Feiertags 19 bis 22 Uhr (ohne Anmeldung).
                                                  Bechler Lars              Tel. 07246 5333         Notruf für vergewaltigte und misshandelte
                                                  mit Rollstuhlfahrdienst                           Frauen: Telefon 0721 859173
Zahnärztlicher                                    Rollstuhl-Shuttle KA      Tel. 07246 9447477      Beratung und Schutz für Frauen und deren
Bereitschaftsdienst                               Krankentransporte         Tel. 19222              Kinder bei häuslicher Gewalt
Am Wochenende und an Feiertagen ist der           BaSe Taxi-Ka GmbH         Tel. 07246 9433033      Telefon 0721 915022
zahnärztliche Notdienst telefonisch unter
0621 38000812 erreichbar. An Werktagen,           Polizei                                           Telefonseelsorge
außerhalb der Sprechzeiten, können Sie sich                                                         Karlsruhe
im Notfall an die Zahnklinik Karlsruhe unter      Polizeiposten Malsch
Tel. 0721 9744233 wenden.                         Tel. 07246 1324                                   in ökumenischer Trägerschaft
                                                  Polizeirevier Ettlingen                           Telefonseelsorge 0800 1110111
Apotheken-Notdienst                               Tel. 07243 3200-312 oder -313                     rund um die Uhr kostenfrei 0800 1110222
- nur in dringenden Fällen -                      Fax 07243 3200-350
Samstag, 20. Februar 2021:                                                                          Marienhaus Malsch
Erbprinz-Apotheke Ettlingen,                               Notfall-Telefone                         »Wohnen und Pflege
Mühlenstraße 27, Telefon 07243 12133                        - nach Dienstschluss -                  im Alter«
Sonntag, 21. Februar 2021:
Entensee-Apotheke Ettlingen (West),                                                                 Amtfeldstraße 19, 76316 Malsch
Lindenweg 13,                                     Bauhof - für Notfälle                             Telefon 07246 708-0
Telefon 07243 4582                                                                                  Internet: www.marienhaus-malsch.de
                                                  Telefon 0152 57934236                             E-Mail: marienhaus.malsch@diakonie-ggmbh.de
Tierärztlicher Notdienst                          Abwasseranlagen
Falls der Haustierarzt nicht erreichbar ist       Abwasserentsorgung/Klärwerk Malsch                       Hilfsdienste und
Samstag/Sonntag, 20./21.2.2021:                   Mirko Wenz - Büro                                        Beratungsstellen
(Kleintiere)                                      Telefon 07246 707-4530
                                                                                                           siehe im Anschluss an den
Dr. Huemerlehner/Schwinge, Fliederweg 3,          nach Dienstschluss/Störungsmeldestelle                          amtlichen Teil
Rastatt, Telefon 07222 23866                      Telefon 07246 942263
GEMEINDE ANZEIGER Nr. 7 109. Jahrgang 18.2.2021 - Gemeinde Malsch
Nummer 7
                                                                                         Donnerstag, 18. Februar 2021   3

Amtsblatt
Nr. 7 Donnerstag, 18.2.2021

Herausgeber:
Gemeinde 76316 Malsch • Tel. 0 7246 707-0 • Fax 707-420
E-Mail: elmar.himmel@malsch.de • Internet: www.malsch.de
Verantwortlich für den amtlichen Teil:
Bürgermeister Elmar Himmel oder Vertreter im Amt
Verlag:
Druckerei Stark GmbH • Benzstraße 24 • 76316 Malsch

                              Coronavirus – Aktuelle Informationen
Mit Beschluss vom 13. Februar 2021 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschüt-
zende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Ände-
rungen treten am 15. Februar 2021 bzw. 22. Februar 2021 in Kraft.
                                     Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnung
Änderungen zum 15. Februar 2021
– Verlängerung der Verordnung bis 7. März 2021.
– Kitas und Schulen bleiben bis zum 21. Februar 2021 geschlossen.
– Grundschulen sollen ab dem 22. Februar im Wechselunterricht starten. Die Präsenzpflicht bleibt aber weiterhin
  ausgesetzt. Kinder, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, bekommen von der Schule Lernmaterialen für
  den Heimunterricht.
– Kitas und Kinderbetreuung sollen ab dem 22. Februar in den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen starten.
– Weiterführende Schulen bleiben zunächst bis zum 7. März im Fernunterricht.
– Die Notbetreuung bis zur Klassenstufe 7 und für alle Klassenstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und
  Beratungszentren wird weiterhin angeboten.
– Friseurbetriebe, die nach der Handwerksordnung Friseurdienstleistungen erbringen dürfen und entsprechend
  in die Handwerksrolle eingetragen sind, sollen ab 1. März wieder öffnen können, wenn es das Infektionsgeschehen
  zulässt. Voraussetzung ist eine vorherige Anmeldung und Reservierung der Kunden/innen innerhalb eines Zeit-
  fensters. Kunden/innen und Angestellte müssen medizinische Masken oder FFP2-/KN95-/N95-Masken tragen.
– Bei erlaubten körpernahen Dienstleistungen wie medizinischer Fußpflege muss eine medizinische Maske oder
  FFP2-/KN95-/N95-Maske getragen werden.
– Bei Angeboten der beruflichen Bildung im Bereich der gewerblichen Wirtschaft muss eine medizinische Maske oder
  FFP2-/KN95-/N95-Maske getragen werden.
– Im Präsenzbetrieb durchzuführende berufliche Ausbildung nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung,
  wenn im aktuellen Ausbildungsjahr eine Zwischenprüfung oder eine Abschlussprüfung erfolgt, sowie im Prä-
  senzbetrieb durchzuführende Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen sind möglich.
– Personal in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern, das keinen Kontakt zu Bewohner*innen oder Patient*innen

                                                           ***
  hat, ist von der FFP2-/KN95-/N95-Maskenpflicht ausgenommen.
– Regelungen für den Ablauf von Wahlen festgelegt (siehe § 10a).

Bund und Länder haben sich darauf verständigt, den Lockdown weitestgehend bis 7. März zu verlängern.
Der positive Trend bei den Infektionszahlen darf nicht gefährdet werden. Vor allem durch die Ausbreitung
von ansteckenderen Virusvarianten besteht die Gefahr einer dritten Welle.
Die Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin hat sich darauf geeinigt,
dass der Lockdown weitestgehend bis 7. März verlängert wird. Durch die Disziplin der Bürgerinnen und Bürger
ist es gelungen, seit Weihnachten die Infektionszahlen wieder deutlich zu senken. Baden-Württemberg bewegt
sich sogar landesweit wieder auf eine 7-Tage-Inzidenz von 50 zu. „Vor einigen Monaten waren wir eines der Bun-
desländer mit den höchsten Infektionszahlen. Heute sind wir das Land mit der niedrigsten Inzidenz!“, erinnerte
Ministerpräsident Winfried Kretschmann in seinem Statement nach der Ministerpräsidentenkonferenz. „Das ist ein
großer Erfolg. Das sind ermutigende Zahlen. Sie zeigen: Die Maßnahmen wirken. Sie retten Leben. Sie schützen
viele Menschen vor Erkrankungen. Und das ist Ihr Verdienst! Sie nehmen sich zurück, um andere zu schützen.
Sie sind vorsichtig und diszipliniert. Und dafür möchte ich Ihnen von ganzem Herzen danken.“
GEMEINDE ANZEIGER Nr. 7 109. Jahrgang 18.2.2021 - Gemeinde Malsch
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Gleichzeitig bereiten sich aber deutlich ansteckendere Virusvarianten aus. Darunter vor allem die britische Virus-
variante B.1.1.7, die bei gleichen Maßnahmen den effektiven R-Wert um mindestens 0,3 anheben könnte. Baden-
Württemberg sequenziert alle positiven PCR-Tests, um die Ausbreitung der Virusvarianten besser einschätzen
und eindämmen zu können. „Auch in Deutschland und Baden-Württemberg wissen wir: Diese Mutanten sind bereits
da und sie beginnen sich auszubreiten. Wir müssen damit rechnen, dass sie im März die dominante Variante wer-
den. Deshalb müssen wir alles daransetzen, um diese Ausbreitung zu verlangsamen. Und dafür müssen wir den
Abwärtstrend bei den Infektionen fortsetzen“, fasste Kretschmann die derzeitige Ausgangssituation zusammen.
                                Schnelle Öffnungen könnten fatale Folgen haben
Die Ausbreitung des Virustyps in England, Irland und Portugal hat gezeigt, wie schnell die Zahlen nach oben
schießen und dass sie nur mit langen, deutlich schärferen Maßnahmen wieder in den Griff zu bekommen sind.
„Deshalb dürfen wir jetzt nicht nachlassen. Sonst riskieren wir eine dritte Welle, die dann einen erneuten Lockdown
erforderlich machen würde. Mit härteren Maßnahmen, als wir sie heute haben“, mahnte Kretschmann. Daher
müssen auch in den Gebieten, in denen jetzt die Zahlen sinken, weiter Kontakte auf ein absolutes Minimum reduziert
werden. Der Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ bleibt das wesentliche Instrument im Kampf gegen die Pandemie
und rettet täglich Menschenleben.
„Ein ständiges Wechselspiel zwischen Öffnung und Lockdown möchte ich unbedingt vermeiden“, erklärte
Kretschmann. Denn niemandem ist geholfen, wenn durch zu weitgehende oder zu schnelle Öffnungen erneute
umfassende Einschränkungen des öffentlichen Lebens notwendig würden, weil das Infektionsgeschehen sich
wieder beschleunigt.
Daher haben sich der Bund und die Länder heute darauf geeinigt, die geltenden Maßnahmen bis zum 7. März zu
verlängern. Die bisherigen Maßnahmen bleiben weitestgehend in Kraft.
                               Kitas und Grundschulen haben oberste Priorität
Wenn Öffnungen möglich sind, haben die Öffnungen im Betreuungs- und Bildungsbereich oberste Priorität. „Deshalb
sind wir übereingekommen, der Öffnung von Kitas und Grundschulen höchste Priorität zu geben“, so Kretschmann.
„Für weiterführende Schulen mit Ausnahme der Abschlussklassen bleibt es vorerst beim Distanzunterricht.“ Über
das konkrete Vorgehen hat der Ministerpräsident am 11. Februar 2021 in einer Sondersitzung des Landtags infor-
miert.
Der Bundesgesundheitsminister wurde beauftragt, zu prüfen, ob Erzieherinnen und Grundschullehrkräfte früher
als bisher vorgesehen - nämlich in der Kategorie 2 mit hoher Priorität - geimpft werden können.
Vor dem Hintergrund der Bedeutung von Friseuren für die Körperhygiene und der jetzt bereits seit längerem beste-
henden Schließung, sollen diese auch perspektivisch bei entsprechender Infektionslage ab dem 1. März unter
Hygieneauflagen wie medizinische Masken, Steuerung des Zutritts und im Voraus fest vergebenen Terminen wieder
öffnen dürfen.
„Der nächste Öffnungs-Schritt soll bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 erfolgen“, kündigte Kretsch-
mann an. Dann sollten der Einzelhandel mit einer Begrenzung von einem Kunden pro 20 Quadratmetern, Museen
und Galerien sowie die noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe wieder öffnen können.
In Landkreisen, die weiter eine hohe 7-Tage-Inzidenz von über 50 haben, ergreift das Land weiter lokale und
regionale Maßnahmen. Baden-Württemberg setzt dies beispielsweise schon jetzt mit möglichen nächtlichen Aus-
gangsbeschränkungen in Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 50 um.
                                    Perspektive für Lockerungen und Öffnungen
Ihm sei bewusst, dass sich viele Menschen einen genau ausgearbeiteten Fahrplan für Öffnungen wünschten,
sagte Kretschmann. „Ein solcher Plan würde allerdings sehr viel mehr versprechen als er halten kann. Denn es
gibt immer wieder Entwicklungen, die niemand vorhersehen kann. Die aber die Pandemie entscheidend beeinflussen:
So wie jetzt die Mutationen“, so Kretschmann weiter.
Dass es zu Mutationen komme, war jedem klar, aber die hohe Geschwindigkeit, mit der sich derart gefährliche
Varianten entwickeln, habe selbst die Expertinnen und Experten überrascht. „Deshalb glaube ich nicht, dass uns
derzeit detaillierte und langfristige Stufenpläne mehr Planungssicherheit bringen. Entweder wir müssten sie laufend
anpassen - doch dann gäbe es keine Planungssicherheit. Oder wir müssten neue Erkenntnisse ignorieren - das
aber wäre fahrlässig und gefährlich“, sagte Kretschmann. Daher müsse man weiter auf Sicht fahren.
                        Grundsatzbeschlüsse werden jetzt in den Ländern umgesetzt
Diese Ergebnisse werden jetzt, wie nach jedem Treffen von Bund und Ländern, in den Fachressorts geprüft, die

                                                     ***
Details ausgearbeitet und in die Corona-Verordnung integriert. Zudem werden der Landtag, die kommunalen Lan-
desverbände und der Normenkontrollrat einbezogen. Sobald dieses Verfahren abgeschlossen ist, wird die aktua-
lisierte Verordnung verkündet.

Landkreis Karlsruhe erlässt Allgemeinverfügung für nächtliche Ausgangssperre
Infektionslage lässt anderes Handeln nicht zu
Nachdem die landesweite Ausgangssperre vom Verwaltungsgerichtshof aufgehoben wurde, wurden die Gesund-
heitsämter per Landeserlass angewiesen, eine Ausgangsbeschränkung per Allgemeinverfügung zu regeln, wenn
in einem Stadt- oder Landkreis bestimmte Voraussetzungen vorliegen.
Nummer 7
                                                                                            Donnerstag, 18. Februar 2021   5
Diese sind gegeben, wenn der Sieben-Tages-Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000
Einwohner mindestens in den letzten sieben Tagen in Folge überschritten wurde, wenn ein diffuses Infektionsge-
schehen vorliegt und die eine wirksame Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus erheblich gefährdet ist.
„Dies alles trifft im Landkreis Karlsruhe momentan leider noch zu“, erklärt Landrat Dr. Christoph Schnaudigel: Die
7-Tages-Inzidenz liegt mit 67 deutlich über der Landesinzidenz von 55,9 und ist in den letzten Tagen sogar wieder
gestiegen. Die Infektionslage ist auch diffus, weil es mit Ausnahme eines aktuellen COVID-19-Ausbruches in einem
Pflegeheim im Landkreis keine Infektionscluster oder bestimmbare Infektionsquellen gibt, sondern die Quelle bei
jeder vierten Infektion unbekannt ist. Gleichzeitig ist die Zahl der mutierten hoch infektiösen Viren bereits auf 100
Fälle angestiegen. „Deshalb haben wir derzeit gar keine andere Möglichkeit, als eine Allgemeinverfügung für eine
Ausgangsbeschränkung zu erlassen, wie sie das Land fordert. In Kraft treten wird sie bereits mit Beginn des 12.
Februar und bis 7. März gelten. Ähnlich der bisherigen landesweiten Regelung ist der Aufenthalt außerhalb der
Wohnung in den Nachtstunden nur bei bestimmten triftigen Gründen gestattet. Die Sperr-Zeit wird aber verkürzt
und gilt nun von 21.00 Uhr (statt bisher 20.00 Uhr) bis 5.00 Uhr des Folgetags.
„Der Verwaltungsgerichtshof hat die Wirksamkeit von Ausgangsbeschränkungen nicht grundsätzlich in Frage
gestellt, sondern lediglich klargemacht, dass die bisherige landesweite Regelung angesichts der regional unter-
schiedlichen Infektionslage nicht angemessen ist“, betont der Landrat. Er weist auch darauf hin, dass der weitaus
größte Teil der Einschränkungen für die Einwohner unabhängig von der Ausgangssperre weiterhin gilt. Dies gilt
insbesondere für die eigentlichen Kontaktbeschränkungen und das Ansammlungsverbot, die unverändert landesweit
gelten. Gleichwohl sieht er in der nächtlichen Ausgangsbeschränkung eine für jedermann klar verständliche, ergän-
zende Vorgabe, die nicht zuletzt auch Kontrollen erleichtert. Dass Baden-Württemberg bundesweit die niedrigste
Inzidenz aufweist sei sicher auch auf die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen zurückzuführen, die in Baden-
Württemberg als eines von wenigen Bundesländern zum Einsatz kam.
„Wir wollen die Inzidenz unter 50, möglichst unter 35 haben, das ist völlig klar“, unterstreicht Landrat Dr. Christoph
Schnaudigel. Um das zu erreichen sei aber notwendig, die Kontaktbeschränkungen für die Allgemeinheit weiter
aufrecht zu erhalten - insbesondere auch im Hinblick auf den in absehbarer Zeit wieder beginnenden Betrieb in
Schulen und Kindergärten und schrittweise Lockerung der Vorschriften für bestimmte Branchen.

                                                      ***
Sollte dieses Ziel erreicht sein und die 50er-Inzidenz drei Tage in Folge unterschritten werden, ist die Allgemein-
verfügung wieder aufzuheben.

Bis voraussichtlich Ende März werden alle Bewohner in Alten- und Pflegeheimen im Landkreis geimpft sein
Mobile Impfteams künftig auch in Einrichtungen für behinderte Menschen im Einsatz
Seit dem Impfstart haben die Mobilen Impfteams mit Coronaschutzimpfungen in Alten- und Pflegeheimen begonnen.
Dank einer fachlichen Klarstellung seitens des Sozialministeriums vor wenigen Tagen können nun auch etliche
Einrichtungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen in den Einsatzplänen der Mobilen Impfteams
berücksichtigt werden. Die Coronavirus-Impfverordnung sieht die Schutzimpfung mit höchster Priorität unter
anderem für Personen vor, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder
pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden. Welche Einrichtung darunter fällt und welche
nicht, war Schwerpunkt der Diskussion. Menschen mit Behinderungen können älter und pflegebedürftig sein,
weshalb auch Einrichtungen der Eingliederungshilfe in die höchste Impfpriorität fallen können. „Es freut uns, dass
wir nun Klarheit haben und die Mobilen Impfteams auch in diesen Einrichtungen zum Einsatz kommen können“,
so Landrat Dr. Schnaudigel.
Nach wie vor gibt jedoch die Verfügbarkeit von Impfstoff das Impftempo vor, so dass weiterhin der Fokus auf den
besonders gefährdeten Gruppen mit höchster Priorität nach der Corona-Impfverordnung liegt. Das mobile Impfen
beginnt somit in Heimen mit besonders vulnerabler Bewohnerstruktur, also Heimen für Menschen mit Behinderung,
die gepflegt werden müssen. Die Heime wurden bereits alle angeschrieben, damit diese die Impfung vorbereiten
und ihre Impfbereitschaft melden können.
In den Alten- und Pflegeheimen im Landkreis wird bis voraussichtlich Ende Februar der erste Impftermin durchgeführt
sein. Bis Ende März sollen dann alle Bewohner in Alten- und Pflegeheimen des Landkreises vollständig geimpft
sein.
Ende Dezember hatten die ersten mobilen Impfteams der Zentralen Impfzentren die Arbeit aufgenommen, die
Teams bei den Kreisimpfzentren kamen Ende Januar hinzu. Rund 600 Impfungen konnten bisher durch die mobilen
Impfteams der Kreisimpfzentren Bruchsal-Heidelsheim und Sulzfeld in Pflegeheimen durchgeführt werden. Hinzu
kommen über 4.000 Impfungen in Pflegeheimen des Landkreises durch mobile Impfteams der Zentralen Impfzentren
Karlsruhe und Heidelberg.
Der Einsatz sämtlicher mobiler Impfteams, also derjenigen, die am Zentralen Impfzentrum in der Messe Karlsruhe
in Rheinstetten und an den Kreisimpfzentren in der Karlsruher Schwarzwaldhalle, in Bruchsal-Heidelsheim und in
Sulzfeld stationiert sind, wird vom Landratsamt und der Stadt Karlsruhe gemeinsam koordiniert. Ebenso werden
von hier aus sämtliche Impftermine aller Pflegeheime im Stadt- und Landkreis geplant. Im Landkreis sind dies 51
Heime mit rund 4.000 Bewohnern.
Bewohner in 22 Heimen im Landkreis haben bereits die Erst- und Zweitimpfung bekommen, wobei nicht nur
Bewohner, sondern auch Pflegepersonal geimpft wurden.
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Unterstützung bei der Impfterminvergabe und kostenloser Fahrdienst zum Impfzentrum
Liebe Seniorinnen und Senioren,
die Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums legt fest, wer sich zuerst impfen lassen darf. Die Coro-
na-Impfung ist ein freiwilliger Baustein im Schutzkonzept. In Baden-Württemberg wurden im ganzen Land Impfzentren
geschaffen, um möglichst schnell viele Menschen gegen das Coronavirus impfen zu können. Aktuell benötigen
Sie etwas Geduld, da es Lieferschwierigkeiten bei der Impfstoffbeschaffung gibt. Das für uns zuständige Impfzentrum
ist die Neue Messe in Rheinstetten.
Mittelfristig soll die Impfung dann bei den niedergelassenen Arztpraxen stattfinden. Die Terminvereinbarung für
eine Impfung erfolgt ausschließlich telefonisch über die Rufnummer 116 117 oder online über den zentralen Impf-
terminservice www.impfterminservice.de.
Aktuell werden folgende Personen geimpft:
Gruppe 1: Personengruppen mit höchster Priorität
– Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben.
– Personen, die in stationären und teilstationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer
  oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind.
– Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln,
  betreuen oder pflegen, sowie Personen, die im Rahmen der ambulanten Pflege Begutachtungs- oder Prüftätigkeiten
  ausüben.
– Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf
  das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, in Rettungsdiensten,
  als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, in den Impfzentren sowie in Bereichen,
  in denen für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 relevante aerosolgenerierende Tätigkeiten durchgeführt
  werden.
– Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen
  ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus
  SARS-CoV-2 besteht, insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin.
Ab dem 8. Februar 2021 gibt es zahlreiche Verbesserungen bei der Terminvergabe. So können Sie sich, wenn Sie
zur aktuellen Gruppe der Impfberechtigten gehören, etwa über 80-Jährige, auf eine Warteliste setzen lassen, wenn
bei Ihrem Anruf (Rufnummer 116 117) alle Termine schon vergeben sind. Zudem sind Anmeldungen für mehrere
Personen gleichzeitig möglich, etwa für Ehepartner. Die Warteliste ist seit Beginn der Registrierung am 8. Februar
bereits gut beansprucht und auch hier müssen Sie sich entsprechend gedulden, bis Ihnen ein Impftermin angeboten
wird.
Die Impfung selbst ist kostenlos. Die Fahrt zum Impfzentrum muss privat organisiert werden. Für ältere Menschen
und in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen, die nicht selbstständig zu einem der Impfzentren kommen können,
besteht die Möglichkeit einer sogenannten Krankenfahrt. In diesen Fällen sollte grundsätzlich eine ärztliche Ver-
ordnung vorliegen. Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihre Hausärztin/Hausarzt oder Ihre Krankenkasse.
Für alle anderen impfberechtigten Personen, die nicht selbständig ins Impfzentrum gelangen können, bietet die
Gemeinde Malsch in Zusammenarbeit mit dem DRK Malsch sowie dem Seniorenrat Malsch einen kostenlosen
Fahrdienst ins Impfzentrum an.
Ein entsprechender Impftermin muss Ihnen dann schon vorliegen. Bei Interesse am Fahrdienst wenden Sie sich
bitte an Frau Sabrina Heinrich, Rathaus Malsch, Telefon 07246 707-107.
Benötigen Sie Hilfe bei der Impfterminvergabe? Dann wenden Sie sich ebenfalls an Frau Sabrina Heinrich, Rathaus
Malsch, Telefon 07246 707-107 oder an den Seniorenrat Malsch unter folgenden Nummern:
Herr Jochem Bertram               Tel. 07246 913411
Herr Winfried Völker              Tel. 07204 2079955
Frau Hannelore Spohrer            Tel. 07246 5933
Bitte beachten Sie: Das DRK Malsch kann keine Menschen mit einem Rollstuhl befördern, hier müssen Sie selbst
einen Krankentransport organisieren. Weiterhin müssen Sie so mobil sein und eine kleine Wegstrecke ins Impfzentrum
und durch das Impfzentrum selbst bewältigen können. Der Fahrer kann auf Wunsch gerne die zu impfende Person
begleiten.
Für alle weiteren Fragen zu Thema Impfen steht Ihnen Frau Sabrina Heinrich, Rathaus Malsch, Telefon 07246
707-107 gerne zur Verfügung.
Informationen zum Datenschutz und DSGVO Art. 13 finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Malsch unter
www.malsch.de.
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                                                                                                               Donnerstag, 18. Februar 2021      7
                                                                     stalten wollen, herzlich willkommen heißen. Wir würden uns
                          Rathaus                                    freuen, wenn Sie sich unter www.malsch.de/Kinder und
                                                                     Jugendliche/Ferienprogramm das Formular für die Durchfüh-
                                                                     rung einer Veranstaltung herunterladen und uns ausgefüllt
Aktuelle Erreichbarkeit des Rathauses                                zukommen lassen.
Malsch und der Ortsverwaltungen                                      Anmeldeschluss hierfür ist der 8. März 2021.
Mit der Verschärfung der Maßnahmen und der entsprechenden            Ob und wie unter möglicherweise anhaltenden Pandemie-Bedin-
Anpassung der Corona-Verordnung des Landes hat die Landes-           gungen die Veranstaltungen des Ferienprogramms stattfinden
regierung auf die immer noch kritische Entwicklung des Infekti-      können, ergibt sich immer aus der aktuell gültigen Corona-Ver-
onsgeschehens in Baden-Württemberg reagiert. Ziel ist es nach        ordnung für das Land Baden-Württemberg. Wir bitten Sie bei der
wie vor, durch eine weitgehende Reduzierung öffentlicher und pri-    Planung Ihrer Veranstaltung mögliche Abstands- und Hygiene-
vater Kontakte die Ausbreitung des Virus so einzudämmen, dass        vorschriften, daraus resultierende Gruppengrößen sowie den Ein-
insbesondere die Aufrechterhaltung unseres Gesundheitssystems        satz von Risikopersonen zu beachten.
gewährleistet werden kann.                                           Ansprechpartner für das Ferienprogramm sind Sabine Böhnert
Um auch die Funktionsfähigkeit der Verwaltung aufrecht zu erhalten   Tel. 07246 707-117 und Sylvia Kühn, Tel. 07246 707-210, E-Mail:
und um die Kontakte besser steuern zu können, wurden deshalb         ferienprogramm@malsch.de.
das Rathaus Malsch und die Ortsverwaltungen bis auf Weiteres
für den allgemeinen Besucherverkehr geschlossen und auf einen
„coronabedingten“ Sonderbetrieb umgestellt.
Selbstverständlich werden die Verwaltungen in diesem Sonder-
                                                                              Freiwillige Feuerwehr Malsch
betrieb nach vorheriger Absprache für dringende persönliche
Vorsprachen im Einzelfall Termine vereinbaren. Ein Zugang zu
den Dienststellen für die Öffentlichkeit ist deshalb nur nach vor-               Freiwillige Feuerwehr Malsch
heriger Anmeldung und in dringenden Fällen möglich.                              Aktuelles, Informationen und mehr von der Feuerwehr Malsch jederzeit
Die persönliche Vorsprache im Rathaus muss daher zuvor tele-                     auch im Internet unter www.ff-malsch.de.
fonisch während der üblichen Dienstzeiten bei Ihrem oder Ihrer
gewünschten Ansprechpartner/in vereinbart werden. Sollten Sie
für Ihr Anliegen den oder die konkrete/n Sachbearbeiter/in nicht
kennen, rufen Sie bitte unter Telefon 07246 7070 an oder nehmen                       Friedhofsverwaltung
Sie per E-Mail unter info@malsch.de Kontakt mit uns auf.
Wir danken für Ihr Verständnis sowie Beachtung und wünschen
Ihnen Gesundheit.
                                                                     Bei Todesfällen - Festlegung der Bestat-
Ihre Verwaltung                                                      tungszeit und Auswahl der Grabplätze
Termin- Vereinbarungszeiten                                          Frau Stolz, Telefon 07246 707-108
Gemeindeverwaltung       Mo.-Mi.      8.00-12.00 Uhr                 Sprechzeiten der Friedhofsverwaltung:
Telefon 7070             Do.          7.30-12.30 Uhr                 Montag bis Freitag       von 8.00 - 12.00 Uhr
                         Do.         15.00-18.00 Uhr                 Donnerstag               von 15.00 - 18.00 Uhr
                         Fr.          8.00-12.00 Uhr
Während der oben genannten Zeiten sind ohne Terminverein-            Streupflicht auf den Friedhöfen
barung möglich:
                                                                     Die Friedhofsverwaltung weist darauf hin, dass für den Streudienst
1. Briefwahlunterlagen mit Wahlschein für die Landtagswahl           auf den Friedhöfen in Malsch und den Ortsteilen folgende Rege-
   Baden-Württemberg am 14.3.2021 können persönlich bean-            lungen gelten:
   tragt werden
                                                                     Auf dem Friedhof Malsch werden bei Schneefall und Glätte die
2. Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis für die Landtagswahl       Hauptwege geräumt und an Tagen, an denen eine Beerdigung
   Baden-Württemberg vom 22.2.2021 bis 26.2.2021                     oder eine Trauerfeier stattfindet, zusätzlich die Wege von der Lei-
                                                                     chenhalle bis zur Begräbnisstätte.
Unsere Glückwünsche                                                  Nur in besonderen Fällen
Die Gemeinde gratuliert allen genannten und ungenannten Mit-         Auf den Friedhöfen Sulzbach, Völkersbach und Waldprechtsweier
bürgerinnen und Mitbürgern zum Geburtstag und wünscht ihnen          werden bei Schnee und Glätte an Tagen, an denen eine Beerdi-
Glück, Gesundheit und einen frohen Lebensabend.                      gung oder Trauerfeier stattfindet, die Wege von der Leichenhalle
                                                                     bis zur Begräbnisstätte geräumt. An den übrigen Tagen mit Schnee
SULZBACH                                                             und Glätte erfolgt keine Räumung der Friedhofswege.
20.2.2021 Frau Elfriede Dischkewitz                                  Sicherheit geht vor
          zur Vollendung ihres 80. Lebensjahres
                                                                     Darüber hinaus kann kein Winterdienst auf den Friedhöfen
Hinweis der Gemeinde:                                                erfolgen.
Wir bitten die Gratulanten aufgrund der dynamischen Verbreitung      Die mit Rechtsstreitigkeiten befassten Gerichte und die Kommu-
des Coronavirus in Baden-Württemberg, den direkten Kontakt mit       nalversicherungen gehen davon aus, dass in ländlichen Ortschaf-
den Jubilaren zu vermeiden und die Glückwünsche über Telefon,        ten grundsätzlich keine Verpflichtung besteht, auf Friedhofswegen
Brief oder digital zu übermitteln.                                   Streumaßnahmen durchzuführen. Die Friedhofsverwaltung bittet
                                                                     deshalb die Friedhofsbesucher, an Tagen mit Schneefall und Glätte
                                                                     eigenverantwortlich zu prüfen, ob der Besuch des Friedhofs an
35. Malscher Ferienprogramm                                          solchen Tagen mit erhöhter Rutschgefahr aus Sicherheitsgründen
vom 29. Juli bis 12. September 2021                                  nicht verschoben werden sollte.
für Kinder und Jugendliche von 6 bis 16 Jahren
Nachdem das letztjährige Ferienprogramm lei-
der aufgrund der Corona-Pandemie ausge-                                          Grundbucheinsichtsstelle
setzt werden musste, hofft die Gemeinde
Malsch in den diesjährigen Sommerferien wie-
der für Kinder und Jugendliche im Alter von 6                        Grundbucheinsichtsstelle
bis 16 Jahren ein umfangreiches, buntes Pro-                         Bei der Grundbucheinsichtsstelle im Rathaus Malsch kann die
gramm anbieten zu können, das zusammen                               Ratsschreiberin Frau Elke Gerstner, Zimmer 213, bzw. deren Ver-
mit verschiedenen Organisationen, Vereinen,                          treterin Frau Michaela Duft, Zimmer 308, bei berechtigtem Interesse
Verbänden, Kirchen, Firmen und Privatperso-                          Einsicht in elektronisch geführte Grundbücher der Gemarkungen
nen organisiert und durchgeführt wird.                               Malsch, Sulzbach, Völkersbach und Waldprechtsweier gewähren
Vorbehaltlich des weiteren Verlaufs der Pandemie möchten             sowie Ausdrucke hieraus (Grundbuchabschriften) erteilen. Ferner
wir alle Interessierten, auch Neueinsteiger oder Privatperso-        kann die Ratsschreiberin öffentliche Unterschriftsbeglaubigungen
nen, die mit einer Veranstaltung das Ferienprogramm mitge-           vornehmen.
Nummer 7
8     Donnerstag, 18. Februar 2021

Die Öffnungszeiten der Grundbucheinsichtsstelle sind Montag            Bei den zu besetzenden Plätzen handelt es sich um vielseitige
bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr sowie Donnerstag von 15.00          Stellen im pädagogischen Bereich in unseren kommunalen Kin-
bis 18.00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung unter Tel.          dertageseinrichtungen KiTa St. Martin, KiTa Villa Federbach, Kin-
07246 707-213 (Frau Gerstner) oder 707-308 (Frau Duft).                dergarten Zauberwald und der Hans-Thoma-Schule.
                                                                       Junge Erwachsene zwischen 16 und 26 Jahren haben im Rahmen
                                                                       des FSJ die Möglichkeit, Wartezeiten sinnvoll zu überbrücken,
              Haupt- und Personalamt                                   sich beruflich zu orientieren oder sich auf einen späteren sozialen
                                                                       Beruf vorzubereiten. Die Freiwilligen werden vom DRK-LV Badi-
                                                                       sches Rotes Kreuz e.V. als Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres
                                                                       pädagogisch begleitet.
Öffentliche Sitzung des Gemeinderates
                                                                       Für deine Tätigkeit im Sozialen Jahr erhältst du
Dienstag, den 23.2.2021, um 18.30 Uhr, im Bürgerhaus Malsch
                                                                       – ein monatliches Taschengeld,
Tagesordnung - öffentlicher Teil:
                                                                       – Sozialversicherungsschutz (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-
1. Einwohnerfragestunde                                                   und Pflegeversicherung),
2. Normenkontrollantrag gegen den Regionalverband Mittlerer            – bei einer Vollzeittätigkeit ein Urlaubsanspruch von mindestens
    Oberrhein wegen Gültigkeit der Teilfortschreibung des Regio-          25 Tagen,
    nalplanes für Erneuerbare Energien und Vorranggebiete für
    regional bedeutsame Windkraftanlagen                               – Teilnahme an Bildungsseminaren des DRK (25 Bildungstage),
    Erläuterungen des Urteils vom VGH Baden-Württemberg und            – die Begleitung durch pädagogische Mitarbeiter und Mitarbei-
    weiterer Fortgang, (mündlicher Vortrag)                               terinnen der DRK-Freiwilligendienste,
    - Kenntnisnahme                                                    – Anerkennung für Studium oder Ausbildung,
3. Festlegung des Standortes des Hochwasserrückhaltebe-                – Anrechnung zum Erwerb der Fachhochschulreife,
    ckens im Waldprechtstal                                            – Anrechnung von Numerus Clausus (NC)-Punkten, Wartezeiten
    - Beratung und Beschlussfassung                                       für Hochschulen (variiert an den Hochschulen),
4. Industriegebiet IV Abwägung der Öffentlichkeitsbeteiligung          – gesetzlich gesicherten Anspruch auf den Erhalt von Kindergeld
    und Satzungsbeschluss                                                 bis 25 Jahre,
    - Beratung und Beschlussfassung                                    – ein qualifiziertes Zeugnis,
5. Industriegebiet III Abwägung der Öffentlichkeitsbeteiligung         – jede Menge spannende Erfahrungen und neue Perspektiven,
    und Satzungsbeschluss                                              – ein positiver Meilenstein in deinem Lebenslauf.
    - Beratung und Beschlussfassung                                    Dein Weg zum FSJ:
6. B-Plan "Am ehemaligen Bahnübergang" - Aufstellungsbe-               Die ersten Pluspunkte sammelst du bereits mit einer ordentlichen,
    schluss und Veränderungssperre                                     fehlerfreien Bewerbung im klassischen Aufbau: Anschreiben,
    - Beratung und Beschlussfassung                                    Lebenslauf sowie relevante Zeugnisse und Nachweise. Bitte
                                                                       beachte, dass wir ausschließlich Bewerbungen per E-Mail im PDF-
7. Bürgermeisterwahl 2021                                              Format akzeptieren. Deine Bewerbung sollte dabei in einer ein-
    Festlegung des Ausschreibungstextes                                zigen Datei zusammengefasst sein. Die Bewerbungsfrist endet
    - Beratung und Beschlussfassung                                    am 31. Mai 2021. Bitte sende deine Bewerbung an bewerbung
8. Auftragsvergabe für die Beschaffung eines Vorausrüstwagens          @malsch.de sowie zusätzlich an das DRK Baden. Infos dazu fin-
    („VRW“) für die Feuerwehr Malsch nebst zugehöriger Aus-            dest du unter: https://drk-baden-freiwilligendienste.de/infos-fuer-
    stattung nach erfolgter Ausschreibung                              freiwillige. Nähere Informationen erhältst du auch von uns, Per-
    - Beratung und Beschlussfassung                                    sonalabteilung, Tel.-Nr. 07246/707-202 oder -203.
9. Annahme von Spenden
    - Beratung und Beschlussfassung                                    Stellenausschreibung
10. Verkaufsoffene Sonntage 2021 in Malsch                             Wir suchen zum nächstmöglichen Zeit-
    - Kenntnisnahme                                                    punkt einen
11. Bekanntgaben und Informationen der Verwaltung                      Mitarbeiter (m/w/d) für die Abteilung
12. Anfragen der Gemeinderätinnen und Gemeinderäte                     Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Kommunale Notfallpla-
                                                                       nung in Teilzeit mit 23 Wochenstunden
                                                                       Ihre Aufgaben:
                                                                       – Unterstützung der Sachbearbeitung in der Abteilung (Übernah-
                                                                          me der Korrespondenz, Post- und E-Mail-Bearbeitung, Ablage
                                                                          und Aktenführung, usw.)
                                                                       – Unterstützung in der Korrespondenz im Bereich der Ordnungs-
                                                                          widrigkeiten
                                                                       – Übernahme der Tätigkeiten des Fundbüros
                                                                       – allgemeine administrative und projektbezogene Aufgaben
                                                                       – Vertretung im Empfang/Telefonzentrale
                                                                       – weitere Aufgabenübertragungen sind nicht ausgeschlossen
                                                                       Ihr Profil:
                                                                       – eine abgeschlossene Ausbildung in der Bürokommunikation/
                                                                          Büromanagement oder eine vergleichbare Berufsausbildung
Mitmachen! Echtes Engagement!                                          – Erfahrungen in der öffentlichen Verwaltung sind von Vorteil
Freiwilliges Soziales Jahr!                                            – sicherer Umgang mit dem PC und den gängigen Office-Pro-
                                                                          grammen
Du bist bald fertig mit der Schule und weißt einfach nicht, wie es
bei dir weitergehen soll? Dann kann auch dir ein Freiwilligendienst    – gute Kommunikations- und Teamfähigkeit
die nötige Zeit und Unterstützung bieten, deinen Weg zu finden!        – Bürgerfreundlichkeit sowie Diskretion
Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ist ein 1-jähriges Bildungs-        – schnelle Auffassungsgabe, Flexibilität im Umgang mit wech-
und Orientierungsjahr für Menschen zwischen 16 und 26 Jahren              selnden Aufgabenstellungen und eigenständige Priorisierung
und eine Chance, dich für ein Jahr im sozialen Bereich zu enga-        – gutes Ausdrucksvermögen in Wort und Schrift
gieren, einen wertvollen Beitrag für die Gesellschaft zu leisten und
dich gleichzeitig weiterzubilden. Sammle wertvolle Erfahrungen         – Einsatzbereitschaft und Zuverlässigkeit
für dein Leben und deine berufliche Zukunft.                           Unser Angebot:
Wir haben ab 1. September 2021 vier freie Plätze im FSJ zu             – eine Vergütung nach Entgeltgruppe 6 TVöD sowie die üblichen
besetzen.                                                                 Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes
Nummer 7
                                                                                                          Donnerstag, 18. Februar 2021   9
– ein vielseitiges und interessantes Aufgabengebiet in einem
   engagierten und motivierten Team                                                            Meldeamt
Sind Sie interessiert? Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 26.
Februar 2021 mit Ihren vollständigen Bewerbungsunterlagen bei         Abholung von Reisepässen und
der: Gemeinde Malsch, Fachbereich Personal, Bildung und Betreu-
ung, Hauptstraße 71, 76316 Malsch oder per E-Mail (mit max.           Personalausweisen
zwei Dateianhängen in .pdf-Format) an bewerbung@malsch.de.            Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin unter 07246
Nähere Informationen erhalten Sie gerne bei Herrn Tascillo, Abtei-    707-103.
lungsleiter Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Kommunale Not-        Alle bis zum 25.1.2021 beantragten Reisepässe und bis zum
fallplanung, unter der Tel. Nr. 07246 707-120.                        2.2.2021 beantragten Personalausweise sind eingetroffen und
Tarifrechtliche Auskünfte erteilen Frau Laub oder Frau Lutz, Per-     können im Einwohnermeldeamt Malsch, Zimmer 103 oder in der
sonalabteilung, unter der Tel. Nr. 07246 707-203 bzw. -202.           jeweiligen Ortsverwaltung abgeholt werden.
                                                                      Bitte bei der Abholung die alten Ausweise mitbringen.
Stellenausschreibung
Wir suchen zum 1. April 2021 eine                                                               Wahlamt
Betreuungskraft (m/w/d)
für die Verlässliche Grundschule                                      Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl
in Waldprechtsweier
Der Einsatz erfolgt montags bis freitags jeweils von 12.00 Uhr bis
                                                                      Baden-Württemberg bequem per Internet
14.00 Uhr.                                                            Für die Landtagswahl Baden-Württemberg am 14. März 2021 kön-
                                                                      nen die Briefwahlunterlagen schriftlich oder mündlich bei der
Die Betreuung umfasst die Beaufsichtigung und Anleitung der           Gemeindebehörde beantragt werden. Die Schriftform gilt auch
Kinder zur eigenen Kreativität durch Spielen und Basteln.             durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch son-
Wenn Sie                                                              stige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt.
– Spaß und Erfahrung im Umgang mit Kindern haben                      Eine telefonische Antragstellung ist nicht zulässig. Sie können
                                                                      auch bequem per Internet die Briefwahl über unsere Homepage
– mit Konfliktsituationen angemessen umgehen können                   www.malsch.de beantragen.
– Kreativität, Einfühlungsvermögen und kommunikative Fähigkei-        Beim Aufruf des Wahlscheinlinks erhalten Sie ein Erfassungsfor-
  ten mitbringen,                                                     mular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrich-
dann sind Sie die/der Richtige für uns.                               tigung, die Ihnen voraussichtlich in KW 6 oder 7 zugeht, müssen
Wir bieten Ihnen:                                                     Sie in das Antragsformular eintragen. Sie können sich die Unter-
                                                                      lagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift
– eine abwechslungsreiche und interessante Tätigkeit,                 senden lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das
– tarifgerechtes Entgelt nach den Tarifvertrag für den öffentlichen   Internet in eine Sammeldatei zur Bearbeitung übertragen. Sollten
  Dienst.                                                             Ihre Antragsdaten nicht mit unserem digitalen Wählerverzeichnis
Sind Sie interessiert? Dann bewerben Sie sich bis zum 21. Februar     übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahl-
                                                                      schein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend
2021 mit Ihren vollständigen Bewerbungsunterlagen bei unserer         per Post zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benö-
Personalabteilung: Gemeinde Malsch, Personalabteilung, Haupt-         tigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wäh-
straße 71, 76316 Malsch oder per E-Mail (mit max. zwei Dateian-       lernummer. Über das Internet können die Briefwahlunterlagen bis
hängen in .pdf-Format) an bewerbung@malsch.de.                        spätestens Mittwoch, 10. März 2021, 12.00 Uhr, beantragt werden.
Nähere Informationen erhalten Sie bei Frau Laub oder Frau Lutz,       Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, kön-
Personalabteilung, Tel.-Nr. 07246 707-202 bzw. -203.                  nen Sie auch formlos per E-Mail an sylvia.kuehn@malsch.de Brief-
                                                                      wahlunterlagen für die o.g. Wahl beantragen. In diesem Fall müs-
Ehrungsabend                                                          sen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum
                                                                      und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben.
Die Gemeinde Malsch zeichnet seit vielen Jahren Mitbürgerinnen
und Mitbürger in den unterschiedlichsten Bereichen im Rahmen          Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das
eines Ehrungsabends aus.                                              Wahlamt: Tel. 07246 707-210, sylvia.kuehn@malsch.de, Fax 07246
                                                                      707-429.
Leider mussten wir den im März 2020 geplanten Ehrungsabend            Wann müssen Wahlbriefe abgesandt werden?
aufgrund der Corona-Pandemie absagen. Wir hatten gehofft, die-
sen im März 2021 nachholen zu können. Aufgrund des Infekti-           Für die Wahlergebnisermittlung können nur Wahlbriefe berück-
onsgeschehens ist dies jedoch nicht möglich, daher haben wir          sichtigt werden, die am Wahltag, 14.3.2021, 18.00 Uhr, im Rat-
uns dazu entschlossen, den Ehrungsabend 2021 erneut abzu-             haus Malsch vorliegen. Bei Rücksendung der Wahlbriefe per
sagen.                                                                Post sollten diese so früh wie möglich abgeschickt werden, damit
                                                                      sie rechtzeitig im Rathaus Malsch eingehen.
Wir alle müssen mit Geduld hoffen, dass die Rückkehr zu einem
gesellschaftlichen Leben wie vor der Corona-Pandemie im Jahr
2022 wieder möglich ist.                                              Landtagswahl 14. März 2021
                                                                      Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen
Einladung zur Verbandsversammlung                                     Zur Wahl der Abgeordneten des 17. Landtags von Baden-Würt-
                                                                      temberg am 14. März 2021 sind alle Wahlberechtigten zur Stimm-
Sehr geehrte Damen und Herren,                                        abgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder
zur nächsten Verbandsversammlung am Mittwoch, dem 10. März            Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man
2021, um 16.45 Uhr, lade ich Sie herzlich ein. Die Sitzung findet     den Stimmzettel nicht selbst lesen kann?
online statt.                                                         Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Landtagswahl bieten
Tagesordnung:                                                         die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusen-
                                                                      dung von sogenannten Stimmzettelschablonen an. Die Stimm-
TOP Thema ÖFFENTLICH                                                  zettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für
1    Bericht der Revision der Stadt Ettlingen über die unvermutete    das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Scha-
     Kassenprüfung im Jahr 2020                                       blone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht.
2    Schlussbericht der Revision der Stadt Ettlingen über die ört-    Zusammen mit der Schablone wird ebenfalls kostenlos eine Audio-
     liche Prüfung der Jahresrechnung 2018 + 2019                     CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern
                                                                      abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Scha-
3    Beschlussfassung über die Feststellung der Jahresrechnung        blone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollstän-
     2018 + 2019                                                      dig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine ent-
4    Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haus-         sprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
     haltsplan für das Haushaltsjahr 2021                             Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen,
5    Verschiedenes                                                    die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die
                                                                      Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts
Mit freundlichen Grüßen                                               des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Seh-
Johannes Arnold, Verbandsvorsitzender                                 behindertenverbänden an unter Telefon 0761 36122.
Nummer 7
10     Donnerstag, 18. Februar 2021

                 Ordnungsamt Malsch
Malscher Wochenmarkt
Auf dem Mühlenplatz findet der Malscher Wochenmarkt freitags
von 8.00 bis 13.00 Uhr statt. Wir bitten die Anwohner des Markt-
geländes ihre Fahrzeuge auf den freitags zwischen 5.00 und 14.00
Uhr gesperrten Parkplätzen nicht abzustellen. Die Stellflächen
werden für den Marktaufbau benötigt, weshalb die widerrechtlich
abgestellten Fahrzeuge abgeschleppt werden.
Unsere Wochenmarktbeschicker bieten ein reichhaltiges An-
gebot an:
● eine große Auswahl an Obst und Gemüse sowie frische Pflanzen
  und Blumen
● Pflegeprodukte aus Honig und Propolis, sowie Bonbons mit
  Honig oder Propolis
● reichhaltige Auswahl an Suppen, Soßen, Gewürzen der Fa. Wela
● Oliven aus verschiedenen Ländern, eingelegter Schafskäse, An-
  tipasti, Öle, getrocknete Früchte, selbstgemachte Brotaufstriche
● versch. Sorten Bienenhonig aus der Region, von eigener Imkerei
Neu auf dem Markt:
● Bergbauernprodukte aus den Alpen, handwerklich und tradi-
  tionell, Bergkäse/Ziegenkäse/Schafskäse, Speck & Wurz'n,             Mit der Corona-Warn-App können alle mithelfen, Infektionsketten
  Milch, Butter, Yoghurt, Kräuterprodukte und Schüttelbrot, Mar-       schnell zu durchbrechen. Sie macht das Smartphone zum Warn-
  melade, Ho-Öl und Senf                                               system. Die App informiert uns, wenn wir Kontakt mit nachweislich
● feine Toilettseifen, Haarseifen, Putzseifen, handgeschöpft, vege-    Infizierten hatten. Sie schützt uns und unsere Mitmenschen. Und
  tarisch, ohne tierische Fette, ohne Palmöl und ohne Plastik          unsere Privatsphäre. Denn die App kennt weder unseren Namen
Kommen und genießen Sie ein Stück Lebensqualität im Kernort            noch unseren Standort.
von Malsch.                                                            WARUM IST DIE APP SO WICHTIG?
Bitte beachten Sie bei Ihrem Einkauf die Hinweise über den             Überall im öffentlichen Raum begegnen wir anderen Menschen.
Umgang mit dem Coronavirus.                                            Darunter auch Menschen, die mit dem Coronavirus infiziert sein
                                                                       können und das Virus an andere übertragen. Auch ohne, dass
Fundbüro                                                               sich Symptome bemerkbar machen.
                                                                       Nach einem positiven Corona-Test geht es für das Gesundheitsamt
Das Fundbüro ist von Mo bis Fr von 8.00 bis 12.00 Uhr besetzt.         an die Nachverfolgung der Kontakte. Und die verläuft nicht ohne
Unter 07246 707-105 können Sie telefonisch einen Termin ver-           Lücken. Schließlich können Infizierte unmöglich alle Personen
einbaren.                                                              benennen, denen sie im Supermarkt, in der Bahn oder beim Spa-
                                                                       ziergang begegnet sind. Die Corona-Warn-App kann solche Lü-
                                                                       cken schließen. Sie erkennt, wenn sich andere Menschen in unse-
        Sozial- und Gesundheitswesen                                   rer Nähe aufhalten. Und sie benachrichtigt uns, wenn ihr gemeldet
                                                                       worden ist, dass sich einer dieser Menschen nachweislich infiziert
                                                                       hat. Kurz: Sie ergänzt die analoge Erfassung digital und hilft so,
Sprechstunden der Krankenkassen                                        Infektionsketten zu durchbrechen. Sie hilft, die Pandemie unter
Debeka                                                                 Kontrolle zu halten.
Ansprechpartner: Klaus Weiler (Telefon 07242 933321)                   WIE FUNKTIONIERT DIE APP?
                                                                       Die Corona-Warn-App sollte uns auf allen Wegen begleiten. Wann
Pflegestützpunkte Landkreis Karlsruhe                                  immer sich Nutzer/-innen begegnen, tauschen ihre Smartphones
                                                                       über Bluetooth verschlüsselte Zufallscodes aus. Diese geben Auf-
Standort Ettlingen                                                     schluss darüber, mit welchem Abstand und über welche Dauer
Die Pflegestützpunkte Landkreis Karlsruhe stehen für Auskunft          eine Begegnung stattgefunden hat. Die App speichert alle Zufalls-
und Beratung zu allen Fragen rund um Alter und Pflege zur Ver-         codes, die unser Smartphone sammelt, für 14 Tage. Laut Robert
fügung - kostenlos, unabhängig und neutral. Die Beratungen fin-        Koch-Institut umfasst die Inkubationszeit, also die Zeit von der
den derzeit telefonisch statt. In Einzelfällen sind auch persönliche   Ansteckung bis zum Beginn der Erkrankung, von einem bis maxi-
Termine nach telefonischer Voranmeldung unter Einhaltung der           mal 14 Tagen. Deshalb werden die Daten nach Ablauf von 14
gebotenen Hygieneregeln mit Einzelpersonen am Hauptstandort            Tagen automatisch gelöscht.
in Ettlingen oder im Rathaus Malsch (1. und 3. Montagvormittag         Meldet eine betroffene Person über die App freiwillig ihre Infektion,
im Monat) möglich. Die Pflegestützpunkte sind feste Ansprech-          werden ihre eigenen Zufallscodes allen Nutzerinnen und Nutzern
partner in der Versorgung bei beginnender Hilfsbedürftigkeit bis       zur Verfügung gestellt. Auf deren Smartphones prüft die App, ob
hin zu Pflegebedürftigkeit. Die Mitarbeiterinnen leisten Unterstüt-    unter den Kontakten der letzten 14 Tage der Zufallscode eines
zung in der Auswahl und Organisation passender Hilfsangebote           Infizierten ist und kritische Kontakte bestanden haben. Wird sie
sowie deren Finanzierung durch die Beantragung der Leistungen          fündig, benachrichtigt sie die Betroffenen und gibt klare Hand-
von den Kranken- und Pflegekassen.                                     lungsempfehlungen. Die Daten der Benachrichtigten sind zu keiner
Der Pflegestützpunkt Standort Ettlingen ist per Telefon (0721          Zeit einsehbar.
93671240) und E-Mail (pflegestuetzpunkt.ettlingen@landratsamt-         WAS PASSIERT MIT DEN DATEN?
karlsruhe.de) erreichbar. Die Sprechzeiten sind Montag bis Don-
nerstag 9.00 bis 12.00 Uhr, Dienstag 13.30 bis 16.00 Uhr, Don-         Die App ist auf dem eingeschalteten Smartphone aktiv und soll
nerstag 13.30 bis 18.00 Uhr sowie Freitag 9.00 bis 13.00 Uhr.          uns täglich begleiten. Sie wird uns jedoch nie kennenlernen. Sie
                                                                       kennt weder unseren Namen noch unsere Telefonnummer noch
                                                                       unseren Standort. Dadurch verrät sie niemandem, wer oder wo
                                                                       wir sind. Der Datenschutz bleibt über die gesamte Nutzungsdauer
           Kommunale Notfallplanung                                    und bei allen Funktionen gewahrt.
                                                                       Keine Anmeldung: Es braucht weder eine E-Mail-Adresse noch
Corona-Warn-App des Robert-Koch-                                       einen Namen.
Institutes in Zusammenarbeit mit der                                   Keine Rückschlüsse auf persönliche Daten: Bei einer Begeg-
                                                                       nung mit einem anderen Menschen tauschen die Smartphones
Bundesregierung                                                        nur Zufallscodes aus. Diese messen, über welche Dauer und mit
                                                                       welchem Abstand ein Kontakt stattgefunden hat. Sie lassen aber
DIE CORONA-WARN-APP:                                                   keine Rückschlüsse auf konkrete Personen zu. Es erfolgt auch
GEMEINSAM CORONA BEKÄMPFEN                                             keine Standortbestimmung.
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