BERICHT DES VORSTANDES 2020 - AgrarMarkt Austria
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
BERICHT DES VORSTANDES 2020 © Photo by Paul Gilmore on Unsplash Zertifiziertes Qualitätsmanagement-System nach ISO 9001 Zertifiziertes Informationssicherheits-Managementsystem nach ISO 27001 Zertifiziertes Umweltanagementsystem nach EMAS und ISO 14001
INHALT Vorwort des Vorstandes ... 3 Die AMA – ein Kurzportrait ... 4 Organe der AMA ... 6 Organigramm der AMA ... 9 BERICHT DES VORSTANDES Kontrollinstanzen ... 11 Interne Revision (IR) ... 13 Leistungsentgelt / Verwaltung ... 16 Marktmaßnahmen ... 17 Direktzahlungen ... 25 Rinderkennzeichnung ... 26 Klassifizierung und Zurichtung ... 26 Ländliche Entwicklung ... 27 Kontrolle der Leistungsentgelte ... 32 Markt- und Preisberichterstattung ... 35 EDV ... 37 Recht ... 41 Personal ... 44 Finanzen, Debitorenbuch, Stammdaten ... 48 Einhebung Agrarmarketingbeiträge ... 51 Rechnungswesen ... 54 Management Services Controlling, Allgemeine Verwaltung (MSC) ... 56 Zentrale Dienste (ZD) ... 59 Agrarmarketing ... 62 Abkürzungsverzeichnis ... 65
VORWORT DES VORSTANDES Das Ausnahmejahr 2020 war auch für die AMA ein for- derndes Jahr. Alle sind in das Jahr 2020 mit vollem Elan gestartet und wurden im März relativ abrupt abgebremst. DIPL.-ING. GÜNTER DR. RICHARD Sehr rasch wurde in der AMA jedoch auf die neue Situ- GRIESMAYR LEUTNER ation reagiert und auf neue Arbeitsweisen umgestellt. Ab Mitte März 2020 wurde Homeoffice bzw. ein 50:50- Modell mit rollierenden Teams angewendet. Ebenso als auch den Landwirtschaftskammern geliefert. Fast wurden die Kontakte der Mitarbeiterinnen und Mitarbei- 80 Prozent der befragten Landwirtinnen und Landwirte ter untereinander im Wesentlichen rasch auf eine virtuel- sind mit der Arbeit der AMA sehr zufrieden. Das bedeutet le Basis gestellt. Feste, eingespielte Prozesse und Struk- neuerlich eine deutliche Steigerung gegenüber der letzten turen wurden aufgeweicht und sind der Notwendigkeit, Umfrage aus dem Jahr 2017. Korrekt, kompetent, freund- neue flexiblere Lösungen zu erarbeiten, gewichen. lich und sympathisch sind die Attribute mit denen sich die AMA am besten beschreiben lässt. Damit nimmt die Besonderes herausfordernd gestaltete sich der Bereich AMA im Vergleich mit anderen Branchen oder Institutio- der Vor-Ort-Kontrollen. Aus Gründen des Gesundheits- nen eine Spitzenposition ein. schutzes der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw. der Antragstellerinnen und Antragsteller wurden die Vor-Ort- Das erklärte Ziel, die Erhöhung der Digitalisierungsraten Kontrollen soweit wie möglich unter Vermeidung von im gesamten Zuständigkeitsbereich der AMA zu erhöhen, direkten Kontakten durchgeführt. Für die Praxis hat dies wurde weiterverfolgt. Ein wesentlicher Bestandteil der Di- bedeutet, dass die Kontrollen nur unter Einhaltung der gitalisierung ist die elektronische, papierlose Zustellung. Abstandsregeln und Schutzmaßnahmen durchgeführt Im Jahr 2020 hat die AMA hierzu ihre Bestrebungen zur werden konnten. bestmöglich papierlosen, digitalen Zustellung vorange- trieben und die vollständige Anbindung des zentralen Die AMA hat trotz der schwierigen Rahmenbedingun- „MeinPostkorb“-Moduls des Österreich-weiten Zustell- gen wie beispielsweise der verlängerten Antragsfrist des systems, umgesetzt. Mehrfachantrages-Flächen oder der Übernahme von zu- sätzlich übertragenen Arbeiten (Abwicklung des Härtefall- Die schnelle und effiziente Reaktion, insbesondere zu Be- fonds für die Landwirtschaft und Privatzimmervermieter) ginn der Corona-Krise, und die sehr guten Ergebnisse der in diesem Jahr die Arbeiten wieder so unbürokratisch wie Kundenzufriedenheitsmessung haben gezeigt, dass die möglich und vor allem zeitgerecht abgewickelt. Die Kern- AMA sehr gut aufgestellt ist. aufgabe, die Abwicklung der EU-Ausgleichszahlungen für alle agrarischen Bereiche, wurde zur Zufriedenheit aller Der Vorstand bedankt sich an dieser Stelle herzlich für den Beteiligten erfüllt. Einsatz und Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitar- beiter im letzten Jahr. Dank gebührt ebenso dem Bundes- Eine in Auftrag gegebene repräsentative Kundenbefra- ministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, gung im Jahr 2020 hat Spitzenergebnisse für die Zustim- den Sozialpartnern sowie allen Partnern aus Wirtschaft mung zur Arbeit der AMA sowohl bei den Antragstellern und Verwaltung für die gute Zusammenarbeit. Der Vorstand Dipl.-Ing. Günter Griesmayr Dr. Richard Leutner AMA Bericht des Vorstandes für das Jahr 2020 3
DIE AMA – EIN KURZPORTRAIT Die AMA ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts. Sie hat ihren Sitz in Wien und ist im gesamten Bundesgebiet durch Regionalbüros der Vorortkontrolle vertreten. Die Aufgaben der AMA, die sich in einen eigenen und ei- Förderung des Agrarmarketings nen übertragenen Wirkungsbereich gliedern, sind in § 3 des AMA-Gesetzes 1992 geregelt. Abwicklung von Förderungsmaßnahmen: § 6 Abs. 1 MOG 2007 bestimmt, dass die AMA nach dem Abwicklung des Österreichischen Umweltpro- Beitritt Österreichs zur Europäischen Union die Marktord- gramms (ÖPUL) zur Förderung einer extensiven nungs- und Interventionsstelle zur Vollziehung der EU- und den natürlichen Lebensraum schützenden Marktordnung ist. Die AMA vollzieht alle landwirtschaftli- Landwirtschaft chen Marktordnungen der Europäischen Union. Abwicklung der Direktzahlungen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik Ihre Tätigkeit als Marktordnungsstelle und Agrarmarketing- Sonderrichtlinie betreffend die Gewährung von einrichtung hat die AMA am 01. Juli 1993 aufgenommen. Zahlungen für naturbedingte Nachteile in Berg- gebieten und Zahlungen in anderen Gebieten mit Dabei hat sich die AMA als ISO-zertifizierte Zahlstelle in Benachteiligungen Europa die Aufgabe gestellt, Verwaltungsmanagement Abwicklung der Förderungsmaßnahme „Ländliche nach den gleichen Maßstäben wie ein privatwirtschaft- Entwicklung – Projektförderungen für die Entwick- lich geführtes Unternehmen zu betreiben. lung des ländlichen Raumes“ Abwicklung der Fördermaßnahmen im Rahmen der Mit Wirkung ab 01. Juli 1995 hat die AMA zur Förderung Richtlinie gemäß §1 Abs. 4 Härtefallfondsgesetz des Agrarmarketings eine Tochtergesellschaft gegrün- für Einkommensausfälle bei land- und forstwirt- det, die „Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH“. schaftlichen Betrieben (LuF) und Privatzimmer- vermietern (PZV) Härtefallfonds für die Land- und Forstwirtschaft DIE WICHTIGSTEN AUFGABEN: Abwicklung der Weinmarktordnungsmaßnahmen Auszahlende Stelle für den Europäischen Meeres- Vollziehung der Marktordnungen, insbesondere und Fischereifonds (EMFF) Auszahlende Stelle für die Förderung der extensi- Erteilung von Ein- und Ausfuhrlizenzen ven Teichwirtschaft Marktinterventionen etc. Österreichisches Programm für Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugung und Vermarktung von Zentrale Markt- und Preisberichterstattung Honig Rinderkennzeichnungs-Verordnung und Rindflei- Maßnahmen zur Qualitätssteigerung schetikettierung AMA Bericht des Vorstandes für das Jahr 2020 4
Das AMA-Gesetz definiert die Organe VERWALTUNGSRAT VORSTAND KONTROLLAUSSCHUSS Es regelt das Aufsichtsrecht der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus. Gemäß seiner Konstruktion entspricht der Verwaltungs- Fachbeirat für Milch und Milcherzeugnisse rat einem Aufsichtsrat. Unter anderem ist er zuständig für die Bestellung des Vorstandes, die Beschlussfassung Fachbeirat für Vieh und Fleisch des Finanzplanes und des Jahresabschlusses sowie für den Abschluss von Kollektivverträgen. Fachbeirat für Eier und Geflügel Nach dem Muster anderer EU-Marktordnungsstellen wur- Die Zuordnung der Fachbeiräte zu den verschiedenen Or- den ab 01. Juli 1995 folgende Fachbeiräte in der AMA ein- ganen der AMA ist in der Geschäftsordnung der AMA und gerichtet: in der Geschäftsordnung des AMA-Vorstandes geregelt. Fachbeirat für Getreide, Ölsaaten, Zucker und Stärke Fachbeirat für Obst, Gemüse und andere pflanzliche Erzeugnisse AMA Bericht des Vorstandes für das Jahr 2020 5
ORGANE DER AMA VERWALTUNGSRAT (Stand: 31. Dezember 2020) Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs Mitglieder Ersatzmitglieder Präsidentin LAbg. Michaela Langer-Weninger Ing. Lorenz Mayr (Ersatzmitglied ab 15. September 2020) (Vorsitzende; Mitglied ab 15. September 2020) Mag. Johann Zimmermann Dipl.-Ing. Adolf Marksteiner N.N. Dipl.-Ing. Karl Bauer (Mitglied ab 01. November 2020) Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte Mitglieder Ersatzmitglieder Dipl.-Ing. Maria Burgstaller (Erste Stellvertreterin der Vorsitzenden) Mag. Robert Lang Mag. Dorothea Herzele Günter Leutgeb Mag. Dr. Philipp Gerhartinger Dipl.-Ing. Iris Strutzmann Wirtschaftskammer Österreich Mitglieder Ersatzmitglieder Dr. Daniela Andratsch (Zweite Stellvertreterin der Vorsitzenden) Mag. Claudia Janecek Mag. Christoph Tamandl, MBA (Mitglied ab 06. August 2020) Pia Landsiedl, MA Mag. Katharina Koßdorff Dipl.-Ing. Anka Lorencz Österreichischer Gewerkschaftsbund Mitglieder Ersatzmitglieder Mag. Georg Kovarik (Dritter Stellvertreter der Vorsitzenden) Ferdinand Kösslbacher Helga Fichtinger Mag. Angela Pfister Gerhard Riess Franz Stürmer AMA Bericht des Vorstandes für das Jahr 2020 6
KONTROLLAUSSCHUSS (Stand: 31. Dezember 2020) Landwirtschaftskammern Österreichs Mitglieder Ersatzmitglieder KAD Ing. Robert Fitzthum (Stellvertreter der Vorsitzenden) KAD Dipl.-Ing. Stefan Simma (Ersatzmitglied ab 04. Dezember 2020) Mag. Erich Angerler (Mitglied ab 01. Oktober 2020) LKR Andreas Ehrenbrandtner Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte Mitglieder Ersatzmitglieder Mag. Christa Schlager (Vorsitzende) Mag. Ruth Naderer Mag. Josef Bramer Mag. Robert Staudinger Wirtschaftskammer Österreich Mitglieder Ersatzmitglieder Mag. Erich Kühnelt Dr. Annemarie Mille Dr. Theodor Taurer Mag. Karin Wieselthaler-Wiebogen Österreichischer Gewerkschaftsbund Mitglieder Ersatzmitglieder Mag. Bernhard Hirnschrodt (Mitglied ab 05. Oktober 2020) Anton Hiden Kerstin Repolusk, MA Mag. Andreas Laaber (Ersatzmitglied ab 01. Dezember 2020) AMA Bericht des Vorstandes für das Jahr 2020 7
STAATSAUFSICHT GEMÄSS § 25 AMA-GESETZ 1992 Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus DIPL.-ING. MARIA PATEK, MBA (amtierend bis 29. Jänner 2020) Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus ELISABETH KÖSTINGER (amtierend ab 29. Jänner 2020) vertreten durch MR Dr. Anna Zauner in rechtlichen Angelegenheiten Dipl.-Ing. Ernst Unger im Bereich des Finanz-, Personal- und Verwaltungswesens MR Erich Ruetz, BA in fachlichen Angelegenheiten VORSTAND DIPL.-ING. GÜNTER GRIESMAYR Vorstandsvorsitzender und Vorstand für den Geschäftsbereich II Anträge, GIS, EDV, GAP-Zahlungen (1. und 2. Säule) DR. RICHARD LEUTNER Vorstand für den Geschäftsbereich I Marktordnungen, Marktinformation, Vorortkontrolle, Recht, Finanzen AMA Bericht des Vorstandes für das Jahr 2020 8
ORGANIGRAMM DER AMA (Stand: 31. Dezember 2020) Datenschutzbeauftragte des Vorstandes VO RS TA N D Mag. Margareta Interne Revision STEINRINGER GESCHÄFTSBEREICH I GESCHÄFTSBEREICH II Mag. Ralph ZEITLBERGER Marktordnungen, Marktinformation, Anträge, GIS, EDV, GAP-Zahlungen Management Services Vorortkontrolle, Recht, Finanzen Dipl.-Ing. Günter GRIESMAYR Zentrale Dienste Controlling, Allgemeine Dr. Richard LEUTNER (Vorstandsvorsitzender) Verwaltung (MSC) Mag. Hannes KRONAUS Helfried STADLBACHER ABTEILUNG 1 ABTEILUNG 2 ABTEILUNG 3 ABTEILUNG 4 ABTEILUNG 5 ABTEILUNG 6 Recht, Vorort- Marktordnungen, Direktzahlungen, Mehrfachantrag, EDV Finanzen kontrolle Marktinformation Cross Compliance GIS Franz Dipl.-Ing. Ruth Christian Dipl.-Ing. Eva Ing. Franz Walter KAMPER FISCHEREDER GESSL ROSELIEB FRIEDL PLIESEIS Recht Technische Regionalbüro Markt- Direkt- ÖPUL, Anwendungs- Abwicklung, Wien, NÖ, information zahlungen BIO entwicklung Mag. Claudia Qualität Bgld. Dipl.-Ing. Andrea Dipl.-Ing. Michael Dipl.-HLFL-Ing. Paul BRUNNER Mag. Maria Ing. Stephan DA SILVA JANTSCHGE Johannes HUDSON MBA RATH AUFERBAUER TEIXEIRA KNEISSL Personal Ausgleichs- Infrastruktur Mag. Franziskus Regionalbüro Regionalbüro Markt- zulage Flächenreferenz, und Informatik SCHNIZER Salzburg Linz maßnahmen Christian GIS Mag. Gerhard Dipl.-Ing. Alois Dipl.-Ing. Franz Ing. Alois GRUBMÜLLER Dipl.-Ing. Gerhard DYDUCH Finanzen, ROHRMOSER BAUMGARTNER LUGER HÖRLESBERGER Stammdaten Cross Datenerfassung Dipl.-Ing. Josef Regionalbüro Regionalbüro Markt- Compliance Prüfungs- (DES) THENNER Bregenz Innsbruck beihilfen Dipl.-Ing. Adelheid disposition Josef Franz Ing. Thomas Michael FEICHTINGER Ing. Manfred WIESER Beitrags- MARTIN UNTERRAINER MEIXNER RATZINGER einhebung Rinderkenn- Dr. Wolfgang Regionalbüro Regionalbüro zeichnung, MARES Klagenfurt Graz Klassifizierung Dipl.-Ing. Dipl.-Ing. Christoph Rechnungs- Christian Renate HERBST wesen STINGL PETER Andreas LE Projekt- HESS förderung Dipl.-Ing. Ernst AMA Organigramm HACKL Freigegeben am: 30.10.2019 AMA Bericht des Vorstandes für das Jahr 2020 9
© Photo by Chris Leipelt on Unsplash KONTROLL- INSTANZEN AMA Bericht des Vorstandes für das Jahr 2020 11
Die AMA unterliegt einer Vielzahl von Prüfungs- bzw. Kon- trollinstanzen. Das AMA-Gesetz 1992 und die Geschäftsordnung sehen einen Kontrollausschuss vor. Der Schwerpunkt der Tätig- keit des Kontrollausschusses ist die Prüfung der Haus- Gemäß den Vorgaben der Europäischen Kommission haltsgebarung (Verwaltungsbereich). (EU-Verordnung Nr. 907/2014) existiert in der AMA ein „Technischer Prüfdienst“ zur Durchführung von Vor-Ort- Die Staatsaufsicht (Vertreter der Bundesministerin für Kontrollen. Landwirtschaft, Regionen und Tourismus) ist im Verwal- tungsrat und in den Fachbeiräten vertreten. Zusätzlich kontrolliert wird die AMA durch Prüfstellen des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Gemäß § 18 Abs. 2 AMA-Gesetz 1992, BGBl. Nr. 376/1992 Tourismus (Abt. EU-Finanzkontrolle und Interne Revision) (i.d.F. BGBl. Nr. 55/2007), kann der Verwaltungsrat die sowie durch den Österreichischen Rechnungshof. Prüfung der Gebarung und des Jahresabschlusses durch einen Wirtschaftsprüfer vornehmen. Der Rechnungsab- Seit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union schluss für das Berichtsjahr wurde von „BF-Consulting, unterliegt die AMA (als EU-Marktordnungsstelle und Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung, GesmbH“ ge- Zahlstelle) auch den Prüfungen der Europäischen Kom- prüft. mission – Europäischer Ausrichtungs- und Garantie- fonds für die Landwirtschaft (EGFL) und Europäischer Darüber hinaus hat die AMA die „Interne Revision (IR)“ Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des länd- als Organ des Vorstandes eingerichtet. Grundlage hier- lichen Raums (ELER) – und des Europäischen Rech- für war die Verordnung (EU) Nr. 907/2014 und das AMA- nungshofes. Gesetz 1992. Die Interne Revision ist für die Überprüfung aller Aufgabengebiete und Funktionen in der AMA und Im Berichtsjahr 2020 wurden zehn externe Prüfungen in der Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH zuständig. der AMA durchgeführt. Seit 1995 wurde die AMA 209 Mal Sie arbeitet nach internationalen Standards. von externen Stellen geprüft. AMA Bericht des Vorstandes für das Jahr 2020 12
© Photo by Tianhao Zhang on Unsplash INTERNE REVISION (IR) AMA Bericht des Vorstandes für das Jahr 2020 13
Die Interne Revision ist von den übrigen Einrichtungen der Zahlstelle funktional unabhängig. Als Stabstelle ist die IR ausschließlich dem Vorstand der AMA unterstellt. Die Interne Revision hat zu überprüfen, ob die von der AMA geschaffenen Verfahrensabläufe gewährleisten, Prüfung der Ordnungsmäßigkeit und Sicherheit der dass die nationalen und Gemeinschaftsvorschriften ein- Prozesse gehalten werden, die Buchführung richtig und vollständig ist und sich auf dem neuesten Stand befindet. Bewertung der Internen Revision über die wirtschaftliche und zweckmäßige Verwendung der Die Interne Revision arbeitet nach den internationalen Mittel Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision. Die Arbeiten werden in Übereinstimmung mit der Berufs- Überprüfung der Einhaltung der Vorgaben der EU ethik (Code of Ethics) gemäß der Verordnung (EU) Nr. hinsichtlich der Informationssicherheit 907/2014 Annex I, Punkt 4, B) iii) durchgeführt. Unabhängige Bewertungen gemäß Verordnung (EU) Zur Unterstützung der Arbeit nach international aner- Nr. 907/2014 (Annex 1, Punkt 4, B) kannten Standards ist die AMA Mitglied der Institute der Internen Revision in Österreich und Deutschland. Beide Das wesentliche Ziel der Internen Revision besteht darin, Organisationen sind auch Mitglied beim Institute of Inter- durch planmäßige Prüfungen der (bei Bewilligungs- und nal Auditors (IIA). Das ist die international anerkannte Be- Auszahlungsverfahren) beteiligten Stellen, die Richtigkeit rufsvereinigung für Innenrevisoren. Sie ist für die Erstel- der getätigten Auszahlungen zu bestätigen. lung und Weiterentwicklung der beruflichen Standards zuständig. Die Geschäftsführung, von der IR mit entsprechenden Empfehlungen unterstützt, bemüht sich, finanzielle Schä- Die Aufgaben der Internen Revision sind: den für die Europäische Gemeinschaft, die Republik Ös- terreich, für die an der Auszahlung beteiligten Bundeslän- die Funktionsfähigkeit des internen Kontrollsystems der oder die AMA zu vermeiden. (IKS) zu beurteilen Zusätzlich übernimmt die IR durch Beauftragung des den Vorstand der AMA in Verfahrensfragen zu AMA-Vorstandes Koordinierungsfunktionen. Diese Tätig- beraten keiten nimmt sie in Zusammenhang mit Tätigkeiten be- treffend Art. 79 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 wahr. Empfehlungen/Entscheidungshilfen für die Umsetzung des internen Kontrollsystems zu geben AMA Bericht des Vorstandes für das Jahr 2020 14
Die Interne Revision hat 2020 folgende Prüfungen durchgeführt: Förderung von Absatz und Verbrauch AMA Marketing Direktzahlung (Basisprämie / Greening / Compliance Junglandwirteförderung / Kleinerzeugerregelung / gekoppelte Stützung) LR Niederösterreich Meldewesen LR Oberösterreich Katasterführende Stellen – Marktordnung Wein Austria Wirtschaftsservice (AWS) Flächen – LPIS / Flächenreferenzsystem BMDW (Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaft) Sicherheitenverwaltung LR Tirol Ländliche Entwicklung sonstige Maßnahmen (Koordination Referat 17) NK Ländliche Entwicklung, Sonstige Maßnahmen Business Continuity und Vorfallsmanagement NK Flächen gemäß Mehrfachantrag Applikationskontrollen – zentrale Sonstige Nachkontrollen Marktordnungen Wein Geschäftsanwendungen Personalverwaltung AMA Bericht des Vorstandes für das Jahr 2020 15
LEISTUNGSENTGELT/ © Photo by T. Q. on Unsplash VERWALTUNG AMA Bericht des Vorstandes für das Jahr 2020 16
Ein kurzer Überblick über die einzelnen Marktmaßnah- men jener AMA-Fachabteilungen, welche mit Marktord- nungsagenden und Direktzahlungen befasst sind. MARKTMASSNAHMEN teilte Mengen von Lizenzen sowie ausgenutzte und nicht verwendete Mengen von Lizenzen. ÖFFENTLICHE LAGERHALTUNG / INTERVENTION Die Meldeschiene online via App wurde von der Euro- Als Sicherheitsnetz in Fällen starker Marktstörungen päischen Kommission (EK) weiter forciert. Das elektro- sieht die gemeinsame Marktordnung Interventionskäufe nische System AWAI (Agricultural Web Application In- im Rahmen der öffentlichen Lagerhaltung vor. terface) wurde weiter ausgebaut. Der Unterpunkt AMIS QUOTA (Agricultural Market Information Service Quota) Für diese Maßnahme geeignete Produkte wie Weichwei- wurde als ISAMM CM in den Punkt ISAMM (Information zen, Butter und Magermilchpulver können bis zu einer System for Agricultural Market Management and Monito- bestimmten Menge zu einem festgelegten Fixpreis (Re- ring) implementiert. ferenz- bzw. Interventionspreis) angekauft und gelagert werden. Durch den Brexit ergaben sich einige Anpassungen der EU-Verordnungen, insbesondere bei der Aufteilung der Doch auch über diese Mengen hinaus sowie bei den Pro- Kontingentmengen wurden kurzfristig vor dem Jahres- dukten Hartweizen, Gerste, Mais und Rindfleisch sind In- wechsel die entsprechenden Verordnungen veröffent- terventionskäufe möglich. Der Preis wird hierbei im Rah- licht. men eines Ausschreibungsverfahrens ermittelt. Die COVID-19-Situation erschwerte die Planbarkeit für In Österreich wurde die Intervention zuletzt 2011 einge- die Wirtschaftsbeteiligten und führte zu Problemen beim setzt, und zwar bei Gerste. Transport der Waren insbesondere beim Schiffstrans- port kam es zu Schwierigkeiten bei der Verladung in den Im Jahr 2020 wurden EU-weit keine Aufkäufe im Rahmen Häfen. der öffentlichen Lagerhaltung vorgenommen. Mit der Erteilung der Agrarlizenzen für Einfuhren und Aus- AUSSENHANDEL / LIZENZEN fuhren sowie der Verwaltung der Kontingentregelung ist in Österreich die AMA betraut. Zur Verwaltung des Außenhandels steht den Ländern der Europäischen Union das Instrument der Lizenzpflicht zur 41 % der 2020 bei der AMA gestellten Lizenzanträge wur- Verfügung. Die Lizenzen ermöglichen es Wirtschaftsbe- den mit der Applikation „eLizenzantrag“ beantragt. Die teiligten, Handelstätigkeiten zwischen der EU und Dritt- restlichen 59 % der Anträge wurden persönlich, per Post, ländern durchzuführen. E-Mail oder Fax übermittelt. Um die Handelstätigkeiten zu überwachen werden die 59 % der Lizenzen wurden von der AMA elektronisch er- Daten der Lizenzen erhoben und an die EU gemeldet. Ge- teilt. Diese Daten wurden direkt an die österreichischen meldet werden die Mengen von gestellten Anträgen, er- Zollbehörden übermittelt. Das ermöglicht allen Wirt- AMA Bericht des Vorstandes für das Jahr 2020 17
schaftsbeteiligten eine rasche, ortsunabhängige Zollab- Für Importe von Reis zum Tageszollsatz wurden Import- fertigung. Dabei werden die in Österreich durchgeführten lizenzen über 4.715 Tonnen erteilt. Ebenso wurden Lizen- Zollabfertigungen via App „eZoll“ als elektronische Ab- zen für den Import von Hanfsamen aus Drittländern erteilt. schreibungen automatisiert an die AMA übermittelt. Für die Einfuhr von Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ur- sprungs wurden Importlizenzen über 300 Hektoliter aus- Eine Vielzahl von Importzollabfertigungen erfolgt direkt gestellt. an den Schiffshäfen bzw. Zollabfertigungsplätzen an- derer Mitgliedstaaten. Bei diesen Importen ist eine elek- Im Jahr 2020 wurden für Exporte folgende Lizenzen erteilt: tronische Abfertigung nicht möglich. 41 % der Lizenzen wurden in schriftlicher Form erteilt für die Abfertigungen Sektor Anteil Lizenzen in % Menge in Tonnen in anderen EU-Mitgliedstaaten. Milch und Milchprodukte 71 % 158,00 Reis 27 % 71,00 Die rechtlichen Grundlagen für die Außenhandelslizenzen Getreide 2% 50,00 sind die Durchführungsverordnung (EU) 2016/1239 und die Delegierte Verordnung (EU) 2016/1237 vom 06. No- PRIVATE LAGERHALTUNG (PLH) vember 2016. Eine Vielzahl an Regelungen über die Ertei- lung von Lizenzen für Importkontingente in den Bereichen Bei der privaten Lagerhaltung werden Marktteilnehmer Getreide, Zucker, Reis, Obst und Gemüse sowie deren durch Beihilfen für die Lagerung ihrer Erzeugnisse unter- Verarbeitungserzeugnisse, Milch und Milchprodukte, Eier, stützt. Zu den förderfähigen Erzeugnissen zählen Weiß- Rind, Schwein und Geflügel wurde 2020 durch die Dele- zucker, Olivenöl, Faserflachs, Butter und Magermilchpul- gierte Verordnung (EU) 2020/760 und die Durchführungs- ver sowie Fleisch von Rindern, Schweinen, Ziegen und verordnung (EU) 2020/761 vereinheitlicht. Die EU-Kom- Schafen. mission hat das elektronische System zur Registrierung und Identifizierung von Lizenzbetreibern (LORI) eingerich- Wenn der festgestellte durchschnittliche Gemeinschafts- tet, um die Informationen der Marktteilnehmer entgegen- marktpreis eines Erzeugnisses unter dem Referenz- zunehmen, die an der Beantragung von bestimmten Zoll- schwellenwert liegt und sich voraussichtlich auf diesem kontingenten für Geflügel und Knoblauch interessiert sind. Niveau halten wird, kann die Europäische Kommission Es soll durch dieses Instrument eine missbräuchliche Ver- beschließen, die private Lagerhaltung zu eröffnen. wendung der Kontingente verhindert werden. Durch die COVID-19-Pandemie und den einhergehen- Im Jahr 2020 wurden für zollbegünstigte Einfuhren fol- den Maßnahmen zu deren Bekämpfung wie Einschrän- gende Lizenzen erteilt: kungen der Bewegungsfreiheit und der weitgehenden Schließung des Gast- und Gastronomiegewerbes kam es Sektor Anteil Lizenzen in % Menge in Tonnen in der EU schnell zu einem Einbruch der Nachfrage nach Eier und Eieralbumin 5% 1.041,00 bestimmten Fleisch- und Milchprodukten. Um dem Un- Geflügel 34 % 337,00 gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage entge- Getreide 1% 290,00 genzuwirken, wurde im Mai des Berichtsjahres von der Hanf 37 % 530,00 Europäischen Kommission die private Lagerhaltung für Obst und Gemüse 22 % 3.797,00 Rindfleisch, Schaf- und Ziegenfleisch, Butter, Käse und Reis 1% 323,00 Magermilchpulver eröffnet. AMA Bericht des Vorstandes für das Jahr 2020 18
Die Abwicklung der PLH durch die AMA fand dabei unter schwierigen Rahmenbedingungen statt, konnte jedoch erfolgreich umgesetzt werden. Die notwendigen Vor-Ort- Kontrollen fanden unter Einhaltung der COVID-19-Bestim- mungen bei den teilnehmenden Betrieben statt. lassenen Menge erreicht. Im EU-Vergleich entspricht dies Fleisch einem Anteil von 2,68 % der Gesamtmenge von 43.669 In Österreich wurden im Berichtsjahr 303.560 Tonnen Tonnen. Im Berichtsjahr wurden hierzulande Beihilfen Rindfleisch mit einer vertraglichen Lagerzeit von 90 Ta- von 41.518,59 EUR gewährt. gen eingelagert. Dies entspricht einer Vertragsmenge von 300 Tonnen, und 15,31 % der gesamten EU-Vertragsmen- Magermilchpulver ge von 1.959 Tonnen. Insgesamt wurden hierzulande für Die private Lagerhaltung von Magermilchpulver wurde in die private Lagerhaltung von Rindfleisch 302.302,22 EUR Österreich nicht in Anspruch genommen. Auf EU-Ebene an Beihilfen ausgezahlt. betrug die Vertragsmenge insgesamt 18.300 Tonnen. Die private Lagerhaltung von Schaf- und Ziegenfleisch BEIHILFEN UND SONSTIGE MARKTREGELUNGEN wurde in Österreich nicht in Anspruch genommen. Auf EU-Ebene betrug die Vertragsmenge lediglich 15 Tonnen Zucker der ursprünglich beantragten 40 Tonnen. Mit Ende der Zuckerquotenregelung zum 30. September 2017 bestehen nunmehr lediglich folgende EU-Bestim- Butter mungen: Im Rahmen der privaten Lagerhaltung von Butter wurde in Österreich eine Vertragsmenge von 546.900 Tonnen eine umfassende Regelung für geschlossen und auch eingelagert, welche bis zum Ende Branchenvereinbarungen des Jahres wieder ausgelagert wurde. Auf EU-Ebene ent- spricht dies einem Anteil von lediglich 0,84 % von insge- die Anwendung von Marktstörungsklauseln samt 65.019 Tonnen. Bei einer Vertragslaufzeit zwischen 90 und 180 Tagen wurden dabei im Berichtsjahr Beihilfen eine Marktinformationsregelung (aufgrund der von 12.244,29 EUR gewährt. Verordnung (EU) 2017/1185) die im Wesentlichen folgende Punkte beinhaltet: Die Kosten für die notwendigen Laboranalysen zur Fest- stellung der Qualität der angebotenen Butter beliefen sich Erhebung der Zucker- und Isoglucoseerzeugung auf 2.538,23 EUR. Feststellung der Zucker- und Isoglucosebestände ein Informationssystem für Zucker- und Käse Zuckerrübenpreise. Für Käse wurde in Österreich eine Vertragsmenge von 1.172,259 Tonnen geschlossen und auch eingelagert, Im Jahr 2020 ist der Zuckerbereich zu den anderen wobei die Vertragslaufzeit zwischen 60 und 180 Tagen Marktordnungsprodukten in die Marktinformation ein- betrug. Dabei wurden 60 % der in Österreich höchstzuge- geflossen. AMA Bericht des Vorstandes für das Jahr 2020 19
ERZEUGERORGANISATIONEN / OPERATIONELLE PROGRAMME Im Rahmen der „gemeinsamen Marktorganisation der Agrarmärkte“ unterstützt die EU den Obst- und Gemüse- sektor durch marktlenkende Maßnahmen. Sie dienen vier SCHULPROGRAMM Hauptzielen: Die Europäische Union gewährt eine Unionsbeihilfe, 1. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und um die Abgabe ausgewählter landwirtschaftlicher Er- Marktorientierung des Sektors zeugnisse an Kinder in schulischen Einrichtungen bzw. Kinderbetreuungseinrichtungen und die Durchführung 2. Verringerung krisenbedingter Einkommens- flankierender pädagogischer Maßnahmen und Kommu- schwankungen der Obst- und Gemüseerzeuger nikationsmaßnahmen zu fördern. Zweck dieser Maß- nahmen ist es, den rückläufigen Verbrauch von frischem 3. Erhöhung des Obst- und Gemüsekonsums in Obst und Gemüse sowie Konsummilch bei Kindern und der EU Jugendlichen zu erhöhen. 4. Förderung des Einsatzes umweltfreundlicher Im Rahmen der Produktlieferungen kann jährlich im Zeit- Anbau- und Produktionsmethoden raum September bis Oktober an maximal fünf aufeinan- der folgenden Tagen, im Zuge der Milch-Aktion, Trink- Im Jahr 2020 wurde eine finanzielle Beihilfe an elf milch an Kinder abgegeben werden. Begünstigte dieser anerkannte Erzeugerorganisationen in Höhe von Aktion sind Kinder, die eine Volksschule bzw. die entspre- 5.255.873,51 EUR gewährt. Zwei im Bereich Gemüse; chenden Stufen der Sonderschule besuchen. Gefördert zwei im Bereich Obst; eine im Bereich Obst, Gemüse; werden 100 % der Netto-Kosten. eine im Bereich Obst, Gemüse und zur Verarbeitung bestimmte Erzeugnisse aus Sektor Obst und Gemüse; Das Schulprogramm wird durch die Delegierte Verord- eine im Bereich Obst und zur Verarbeitung bestimmte nung (EU) Nr. 2017/40 und die Durchführungsverordnung Erzeugnisse aus dem Sektor Obst und eine zur Verar- (EU) Nr. 2017/39 geregelt. beitung bestimmter Erzeugnisse im Sektor Obst und Gemüse. Zu Beginn jedes Schuljahres werden die Budgetmittel an die teilnehmenden Beihilfeempfänger zugewiesen. Dies Sektor Betrag in EUR geschieht auf Basis der Verordnung BGBl. II Nr. 219/2017 Gemüse 2.185.189,78 im Rahmen eines Zuteilungsverfahrens. Somit ist eine Obst 1.798.183,03 bessere Planbarkeit der Lieferungen gegeben. Obst, Gemüse 522.865,06 Obst, Gemüse, Verarbeitung im Folgende Maßnahmen wurden in Österreich umgesetzt: Sektor Obst und Gemüse 233.917,90 Verarbeitung im Sektor Obst 24.682,00 Abgabe von frischem Obst und Gemüse, Milch und Verarbeitung im Sektor Obst und Gemüse 491.035,74 Milchprodukten AMA Bericht des Vorstandes für das Jahr 2020 20
Flankierende pädagogische Maßnahmen, wie Veranstaltung von Verkostungen in der Einrichtung Exkursionen zu einem landwirtschaftlichen Produktionsbetrieb und Verarbeitungsbetrieb Unterrichtsmaterial fenanbaugebieten in Niederösterreich, Oberösterreich und der Steiermark durch. Grundlage ihrer Tätigkeit ist Sonstige Maßnahmen die Verordnung (EG) Nr. 1850/2006. Kommunikationsmaterial zur Bekanntmachung Hopfenerzeuger 55 des Schulprogramms Hopfenanbaufläche 267,12 ha Evaluierung Erntemenge 499,9 Tonnen Zur Einhaltung der geltenden Qualitätsanforderungen der INFORMATIONS- UND geförderten Schulmilchprodukte wurden Laboruntersu- ABSATZFÖRDERUNGSMASSNAHMEN FÜR chungen durchgeführt. AGRARERZEUGNISSE Beihilfenzahlung Schulprogramm Jahr 2020 (alle Maß- Für die Programmeinreichung zu Informations- und Ab- nahmen): satzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse im Binnenmarkt und in Drittländern gelten folgende Rechts- Schulobst und -gemüse grundlagen: Anzahl der Menge in Auszahlungs- Verordnung (EU) Nr. 1144/2014 über Informations- Beihilfeempfänger Tonnen volumen in EUR und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrar- 196 996,50 1.921.887,00 erzeugnisse im Binnenmarkt und in Drittländern Schulmilch Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2015/1829 Anzahl der Menge in Auszahlungs- Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/1831 Beihilfeempfänger Tonnen volumen in EUR 70 1.476,50 584.269,40 Die „vorschlagenden Organisationen„ (= Begünstigten) haben die entsprechenden Informations- und Absatz- HOPFEN programme bei der EU-Agentur CHAFEA – Consumers, Health, Agriculture and Food Executive Agency (Exeku- Im Rahmen der Erzeuger-Rahmenbedingungen-Verord- tivagentur für Verbraucher, Gesundheit, Landwirtschaft nung, BGBl. II Nr. 326/2015, werden Zertifizierungen in und Lebensmittel) – über ein Online-Portal einzubringen. Bezug auf die Qualitätsanforderungen durchgeführt. Nach Bewertung der eingereichten Programme durch die EU-Agentur und dem Beschluss der EU-Kommission, Die zur Zertifizierung ermächtigten fachkundigen Organe werden die Mitgliedstaaten über den Auswahlprozess führen die notwendigen Maßnahmen in den drei Hop- informiert und sind dann für die Überwachung der Pro- AMA Bericht des Vorstandes für das Jahr 2020 21
grammdurchführung, die Zahlungen und Kontrollen von die Erhaltung einer gesunden, flächendeckenden Einzellandprogrammen verantwortlich. Bienenhaltung und Imkereiwirtschaft, Im Jahr 2020 wurden von der AMA Zahlungen von die Sicherstellung der unverzichtbaren Bestäubungs- 455.716,32 EUR durchgeführt, insbesondere für Infor- funktion der Bienen für die landwirtschaftlichen mations- und Absatzförderungsmaßnahmen in den Be- Nutzpflanzen und darüber hinaus für das gesamte reichen der biologischen Lebensmittel und EU-Qualitäts- Ökosystem, siegeln. die Bekämpfung und Prävention von Bienenkrankhei- Im bereits angenommenen Arbeitsprogramm 2021 wer- ten auf Grundlage des Österreichischen Bienenge- den für die Informations- und Absatzförderungsmaßnah- sundheitsprogramms 2016, men insgesamt 182,9 Mio. EUR von der EU-Kommission bereitgestellt, insbesondere für Kampagnen für die Be- die Weiterentwicklung und Verbesserung der hohen kanntmachung der EU-Qualitätsregelungen, EU-Quali- Produktqualität und Rückstandsfreiheit der Imkerei- tätsregelung für biologischen Landbau, Nachhaltigkeit produkte, der EU-Landwirtschaft und gesundere Ernährung. die Weiterentwicklung und Verbesserung der Kennt- IMKEREI nisse und Fähigkeiten der Imkerinnen und Imker, insbesondere auch der biologischen Bienenhaltung, Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Ver- marktungsbedingungen von Bienenzuchterzeugnissen die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Honigpro- (gemäß Verordnung (EU) Nr. 1308/2013) duktion durch Zucht genetisch leistungsstarker und krankheitsresistenter Bienenvölker, Der Imkereisektor ist nicht nur aufgrund der Produktion von Honig und anderen Bienenzuchterzeugnissen, son- die Zusammenarbeit bei Forschungsprogrammen dern auch durch die Bestäubungstätigkeit der Bienen und sowie dem damit verbundenen Beitrag zur Erhaltung des ökolo- gischen Gleichgewichts ein sehr wichtiger Produktions- die Beobachtung des Marktes für Imkereiprodukte. zweig der österreichischen Landwirtschaft. Imkereijahr 01.08.2019 – 31.07.2020 Betrag in EUR Zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungs- 50% EU-Mittel 880.298,80 bedingungen von Bienenzuchterzeugnissen in der Eu- 30% Bundesmittel 528.176,29 ropäischen Union wurden die Verordnungen (EU) Nr. 20% Landesmittel 352.126,91 2015/1366 und Nr. 2015/1368 erlassen. Einen zentralen Gesamtbudget 1.760.602,00 Teil dieser Regelungen stellen die nationalen Programme Imkereiförderung dar, welche zur Hälfte durch Fördermit- Mit insgesamt 617 ausbezahlten Anträgen im Imkerei- tel der EU finanziert werden. jahr 2019/20 wurde der finanzielle Budgetrahmen kom- plett ausgeschöpft. Die Ziele des Österreichischen Imkereiprogramms 2020 – 2022 sind AMA Bericht des Vorstandes für das Jahr 2020 22
NACHHALTIGKEIT BIOKRAFTSTOFFE Das Austrian Agricultural Certification Scheme – AACS umfasst die Kontrolle von landwirtschaftlichen Ausgang- stoffen (Getreide, Ölsaaten und Pflanzenöle), die auf ös- terreichischen Flächen angebaut und geerntet werden Zuge dieser Überprüfungen wird bei 3 % der registrierten und zur Herstellung von nachhaltigen Biokraftstoffen und Bewirtschafter, welche eine entsprechende Bewirtschaf- nachhaltigen flüssigen Biobrennstoffen gemäß der Richt- terbestätigung abgegeben haben, die Einhaltung der An- linie 2009/28/EG vorgesehen sind. forderungen des Artikel 17 (Absätze 3-5 bzw. 6) der Richt- linie kontrolliert. Es gelten folgende Rechtsgrundlagen: Im Jahr 2020 wurden bei 342 landwirtschaftlichen Be- Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments trieben solche Kontrollen durchgeführt. Um den Verwal- und des Rates vom 23. April 2009 tungsaufwand zu minimieren, fanden diese Kontrollen im Rahmen der jährlichen INVEKOS-Kontrollen statt. Durchführungsbeschluss (EU) 2016/708 der Kommission vom 11. Mai 2016, BGBl. II Nr. 124/2018, Neu seit der Ernte 2020 ist das Zertifizierungssystem vom 12. Juni 2018 (NLAV) AACSplus, welches von der AMA nach §28b AMA-Gesetz 1992 angeboten wird. Um als Unternehmer landwirtschaftliche Ausgangsstoffe als nachhaltig produziert ausweisen zu können, ist eine Diese Zertifizierung dient dazu, um auch für Braugerste Registrierung durch die AMA erforderlich. den Nachweis der Nachhaltigkeit führen zu können. Die AMA überprüft mindestens einmal jährlich die regis- Im Rahmen des AACSplus-System sind 34 Unternehmen trierten Unternehmen im Rahmen einer Vor-Ort-Kontrolle registriert. Es wurden bei allen Unternehmen Registrie- (ausgenommen sind Unternehmen im Rahmen der Klein- rungskontrollen Vor-Ort durchgeführt. mengenregelung). MILCH UND MILCHPRODUKTE Per 31. Dezember 2020 waren 116 Unternehmen im AACS- System registriert. Im Jahr 2020 wurden bei sechs regist- Milchmonatsmeldung rierten Unternehmen reine Registrierungskontrollen durch- Die Molkereien und Sennereien übermitteln monatlich geführt, davon waren zwei Neu-Registrierungen. Bei 84 die Daten für den Milchpreis, die Menge der Milchanlie- Unternehmen wurden Registrierungs- und Überwachungs- ferung und die Produktionsdaten. 2020 wurden somit kontrollen durchgeführt. Die Registrierungen der nicht vor- 1.083 monatliche Meldungen an die AMA übermittelt, Ort-kontrollierten Unternehmen wurden im Rahmen der wobei über 90 % dieser Meldungen online über das Kleinmengenregelung verlängert (Verwaltungskontrolle). Milchmonatsmeldungsprogramm im eAMA durchge- führt werden. Ergänzend dazu werden auch Vor-Ort-Kontrollen bei Landwirten durchgeführt, welche nachhaltig deklarierte Direktvermarktungsmeldung Ausgangsstoffe an einen Erstkäufer geliefert haben. Im Landwirte, welche im Kalenderjahr 2019 mindestens AMA Bericht des Vorstandes für das Jahr 2020 23
25.000 kg Kuhmilch direkt vermarktet haben, mussten bis Ende März 2020 eine Direktvermarktungsmeldung für den Zeitraum Jänner bis Dezember 2019 legen. Die eingesetzte Milchmenge, sowie die daraus hergestellten Produkte, untergliedert in Konsummilch, Butter, Bergkäse & Emmentaler, sonstiger Käse inkl. Topfen und sonstige Eine korrekte Probennahme ist die wesentlichste Voraus- Milchprodukte (Kakao, Fruchtjoghurt, Naturjoghurt, Sau- setzung für richtige Ergebnisse. Die in Österreich für die errahm, Schlagobers) sind dabei anzugeben. 334 Land- automatische Probenahme in Verwendung stehenden wirte (= Direktvermarkter mit 25.000 und darüber) haben rund 320 Milchsammelwägen und deren Überprüfungen somit eine Direktvermarktungsmenge von 32.724 Ton- sind in der AMA elektronisch erfasst. Den Labors, Molke- nen gemeldet. reien und Frächtern werden dazu Online-Auswertungen angeboten. Qualitätsregelung Die Qualität der an Erstankäufer mit Sitz in Österreich an- Im Jahr 2020 betrug der Anteil an Milch ohne Qualitäts- gelieferten Milch wird in der Erzeuger-Rahmenbedingun- abzüge 99,29 %. In die S-Klasse – mit den Kriterien von gen-Verordnung geregelt. höchstens 50.000 Keimen/ml und höchstens 250.000 Somatischen Zellen/ml – fielen 91,95 % der angelieferten Die Verantwortung für die Überwachung der Probenahme Rohmilch. und der Untersuchung der Milch ist der AMA übertragen. FOOD SECURITY Die Bestimmung der Qualität und der Inhaltsstoffe er- (NAHRUNGSMITTEL-VERSORGUNGSSICHERHEIT) folgt in den von der AMA aufgelisteten Labors (siehe un- ter „Verlautbarung Marktordnungen“ https://www.ama. Durch die Verschärfung der COVID-19-Situation in Öster- at/Fachliche-Informationen/Verlautbarungen). Sie dient reich wurde im Bundesministerium für Landwirtschaft, als Bemessungsgrundlage für die Bezahlung der ange- Regionen und Tourismus der Einsatzstab zur „Lebens- lieferten Milch und für die Einstufung der Milch in Qua- mittelversorgung“ im März 2020 gegründet. Jener Ein- litätsklassen. Untersucht werden der Fett- und Eiweiß- satzstab setzt sich aus Führungskräften des BMLRT gehalt sowie die Anzahl an Keimen und Somatischen und der Leitung der Abteilung 3 der Agrarmarkt Austria Zellen. Außerdem wird abgesichert, dass die Milch nicht zusammen. verwässert ist und keine Hemmstoffe enthält. Die Kont- rolle der Milchuntersuchung in den Labors wird jährlich Die AMA wurde in den Stab aufgenommen, da sie im durch die AMA vor Ort vorgenommen. Im Jahr 2020 er- Falle von Versorgungsstörungen der Lebensmittelver- folgte diese Überprüfung COVID-19-bedingt auf elektro- sorgung Österreichs für den Vollzug von Lenkungsmaß- nischem Weg. nahmen gemäß Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz zuständig ist. Des Weiteren war die Lagebeurteilung der Durch zehn Mal jährlich von der AMA in Zusammenarbeit Lebensmittelversorgung Österreichs ohne die Exper- mit der HBLFA Tirol durchgeführte Ringtests wird das tise der AMA, welche durch die Datenerhebung der be- Messniveau zusätzlich überprüft. Zwei Mal pro Jahr fin- deutenden Lebensmittel produzierenden Unternehmen den diese Tests unter internationaler Teilnahme statt. Die (Molkereien, Schlachthöfe, Mühlen, etc.) über Menge- Abwicklung erfolgt online in Deutsch und Englisch. numsätze, Lagerbestände, Preise zeitnah informiert ist, AMA Bericht des Vorstandes für das Jahr 2020 24
schwer denkbar. Zur Unterstützung der Stabsarbeit im BMLRT wurde der AMA-Krisenstab „Lebensmittelversor- gung“ gegründet, welcher durch fachliche Expertise dem Einsatzstab BMLRT Daten zur Verfügung stellte sowie in Abstimmung mit dem BMLRT ein Mitglied der Task Force „Krisenbedarfsdeckung“ des SKKM (staatliches Krisen- Jahre gewährt werden. Die Zahlung für Junglandwirte und Katastrophenmanagement) darstellt. wurde für den Großteil der Betriebsinhaber im Antrags- jahr 2019 zum fünften (und somit letzten) Mal ausbezahlt. Im Rahmen der Arbeit der angeführten Stäbe für die Le- Für das Antragsjahr 2020 hatte sich dadurch die Anzahl bensmittelversorgung wurden 2020 drohenden Engpäs- der Anspruchsberechtigten reduziert, wodurch die Zah- se ohne gesetzlich verordneten Lenkungsmaßnahmen lung für Junglandwirte lediglich um 10 % gekürzt werden durch ein intensives Krisenmanagement gelöst. Eine frei- musste (die Reduktion im Antragsjahr 2019 betrug 45 %). willige Meldeplattform der Lebensmittelbranche sowie anfangs tägliche und später wöchentliche Lageberichte Betriebe mit einem Direktzahlungsbetrag von mehr als waren die Basis für das erfolgreiche Krisenmanagement 2.000 EUR sind im Rahmen der Haushaltsdisziplin um der Stäbe für die Lebensmittelversorgung. 2,906192 % gekürzt worden. Die Haushaltsdisziplin dient als Krisenreserve für die Europäische Union und wird jährlich neu berechnet. Bis dato wurde dieser Betrag von DIREKTZAHLUNGEN 2020 der Europäischen Union noch nie verwendet und konnte daher im Folgejahr wieder an die Betriebsinhaber ausbe- Im Antragsjahr 2020 wurde bereits intensiv am Strate- zahlt werden. gieplan betreffend die neue GAP-Periode, die ursprüng- lich mit 01. Jänner 2021 hätte starten sollen, gearbeitet. Zahlungen Direktzahlungen 2020 (Stand: 08. April 2021): Aufgrund umfangreicher Vorbereitungsarbeiten auf na- tionaler aber auch auf EU-Ebene wurde eine zweijährige Bundesland Auszahlungsvolumen in EUR Übergangsfrist bis zum Antragsjahr 2022 beschlossen. Wien 1.474.166,33 Niederösterreich 250.994.300,74 Die Harmonisierung der Zahlungsansprüche auf einen Burgenland 48.527.605,58 österreichweiten Einheitswert von 203 EUR hat schon im Oberösterreich 143.761.533,39 Antragsjahr 2019 stattgefunden und konnte im Antrags- Salzburg 34.917.957,41 jahr 2020 aufgrund gleichbleibender finanzieller Ober- Steiermark 92.087.103,76 grenze unverändert fortgeführt werden. Kärnten 48.947.455,44 Tirol 40.434.653,27 Gemäß Artikel 50 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 Vorarlberg 13.923.292,21 kann die Zahlung für Junglandwirte (Top-up) nur für fünf Gesamt 675.068.068,13 AMA Bericht des Vorstandes für das Jahr 2020 25
RINDERKENNZEICHNUNG Seit 1998 sind alle Rinder mit zwei Ohrmarken zu kenn- zeichnen und alle Geburten, Zu- und Abgänge, Verendun- gen und Schlachtungen an die zentrale Rinderdatenbank zu melden. bereits 79 % der rund 380.000 Alm/Weidemeldungen RINDER unbürokratisch über das Onlineserviceportal Ab dem 01. Oktober 2019 geborene Rinder sind mit einer eAMA gemeldet. konventionellen und einer elektronischen Ohrmarke zu kennzeichnen. Durch die Installation geeigneter Lesege- räte an Fütterungsautomaten, AMS/Melkrobotern, Vieh- KLASSIFIZIERUNG UND ZURICHTUNG waagen oder in Tiersammelstellen, Schlachtbetrieben, etc. kann die Lebensnummer der Rinder ausgelesen und Im Jahr 2020 wurden 569 Überprüfungen der Zurichtung, entsprechend den beabsichtigten Verwendungszwecken der Klassifizierung und der Verwiegung von Schlachtkör- weiterverarbeitet werden. pern an österreichischen Schlachthöfen durchgeführt. Der Anteil der „Online-Rinderbauern“ konnte weiter ge- Die AMA ist auch mit der Ausbildung und laufenden Schu- steigert werden. Allgemein im Jahr 2020 kam es in Ös- lung der Klassifizierer betraut. Im Jahr 2020 fanden zwei terreich zu einem Rückgang der Rinderhalter um 2,4 %. Rinderklassifizierungskurse und zwei Schweineklassifi- Insgesamt wurden rund 87 % der Meldungen der Land- zierungskurse statt. wirte und nahezu 100 % der Meldungen von Viehhänd- lern und Schlachtbetrieben über das Online-Serviceportal Aufgrund der COVID-19-Pandemie wurden die von der eAMA übermittelt. Somit wurden 2020 mit rund 3,55 Mio. AMA eingesetzten Bundesqualitäts-Kontrollorgane re- Meldungen schon rund 91 % aller Meldungen über das gelmäßig in dafür geeigneten Laboren getestet. Während Onlineserviceportal eAMA getätigt. der Kontrollen in Schlachtbetrieben wurden FFP2 Mas- ken getragen. Der Auftrieb auf Almen und Weiden ist durch den Alm-/ Weidebewirtschafter durch eine Alm-/Weidmeldung RIN- Die Teilnehmer an den Klassifizierungskursen mussten DER an die Rinderdatenbank zu melden. Zur Vereinfa- vor Antritt zum Kurs einen negativen COIVID-19 Test chung wird der Inhalt dieser Alm/Weidmeldung RINDER vorlegen und ebenso die strengen Hygienerichtlinien auch für die Förderabwicklung im Rahmen der Alm/Ge- einhalten. meinschaftsweide-Auftriebsliste herangezogen. Dadurch entfallen zweifache Meldeverpflichtungen für die Almbewirtschafter. Erfreulicherweise werden auch AMA Bericht des Vorstandes für das Jahr 2020 26
LÄNDLICHE ENTWICKLUNG Mit Ende des Jahres 2020 sind für die meisten Betriebe die ÖPUL-Verpflichtungen ausgelaufen. Mit dem Herbst- ÖPUL antrag 2020 konnten die bestehenden Maßnahmen für das Jahr 2021 verlängert werden. Für das Antragsjahr ÖPUL – Österreichisches Programm zur Förderung 2022 ist eine weitere Verlängerung des bestehenden Pro- einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen gramms geplant. Lebensraum schützenden Landwirtschaft AUSGLEICHSZULAGE Basierend auf der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 (Länd- liche Entwicklung 2014-2020) wurde im Jahr 2020 das Für das Maßnahmenjahr 2020 wurden 249.572.112,57 ÖPUL auf der Grundlage der nationalen Sonderrichtlinie EUR ausbezahlt. Grundlage hierfür war die Sonderricht- durch die AMA abgewickelt. linie betreffend die Gewährung von Zahlungen für na- turbedingte Nachteile in Berggebieten und Zahlungen Das ÖPUL 2015 umfasst folgende vier Bereiche der Länd- in anderen Gebieten mit Benachteiligungen (BMNT- lichen Entwicklung 2014-2020: LE.1.1.6/0004-II/3/2019). Weiters wurden für die Bundes- Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen länder Oberösterreich und Vorarlberg TOP UP Zahlungen Ökologischer/biologischer Landbau in Höhe von 7.711.125,20 EUR ausbezahlt. Zahlungen im Rahmen von Natura 2000 und der Wasserrahmenrichtlinie Die Umsetzung der Ausgleichszulage (für die Landwirt- Tierschutz schaft in Berggebieten und in bestimmten benachteilig- ten Gebieten) erfolgt im Rahmen des Österreichischen Im Antragsjahr 2020 nahmen 90.412 Betriebe am ÖPUL Programms für die Entwicklung des ländlichen Raumes 2015 teil. Eine Teilzahlung in Höhe von 75 % erfolgte am (gemäß Verordnung (EU) Nr. 1305/2013). 17. Dezember 2020. Die Restzahlung wurde am 28. April 2021 überwiesen. Um einen langfristig sozial verträglichen Strukturwandel zu ermöglichen und das Ausmaß der bewirtschafteten Zahlungen betreffend ÖPUL 2015 für das Antragsjahr Flächen im benachteiligten Gebiet soweit wie möglich 2020 (Stand: 28. April 2021): aufrecht zu erhalten, sollen die Zahlungen dazu beitra- gen, folgende Ziele zu erreichen: Bundesland Auszahlungsvolumen in EUR Burgenland 43.826.995,90 Priorität 2: Verbesserung der Lebensfähigkeit von Kärnten 32.618.356,16 landwirtschaftlichen Betrieben. Verbesserung der Niederösterreich 153.446.167,69 Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Landwirtschaft Oberösterreich 75.227.194,18 in allen Regionen. Förderung innovativer landwirt- Salzburg 34.702.273,40 schaftlicher Techniken und nachhaltiger Waldbewirt- Steiermark 51.649.284,00 schaftung. Tirol 37.762.160,98 Vorarlberg 15.688.042,02 2A) Verbesserung der Wirtschaftsleistung aller Wien 1.237.309,58 landwirtschaftlichen Betriebe. Unterstützung der Gesamt 446.157.783,91 Betriebsumstrukturierung und -modernisierung AMA Bericht des Vorstandes für das Jahr 2020 27
insbesondere mit Blick auf die Erhöhung der Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschafts- Marktbeteiligung und -orientierung sowie der fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)). landwirtschaftlichen Diversifizierung. Für die Umsetzung sind folgende nationale Rechtsgrund- Priorität 4: Wiederherstellung, Erhaltung und Verbes- lagen maßgeblich: serung der mit der Land- und Forstwirtschaft verbun- denen Ökosysteme. Basierend auf der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 (För- derung der ländlichen Entwicklung 2014-2020) wurde 4A) Wiederherstellung, Erhaltung und bei der Europäischen Kommission (EK) das „Programm Verbesserung der biologischen Vielfalt, auch in für die Ländliche Entwicklung 2014-2020“ eingereicht, Natura- 2000-Gebieten und in Gebieten, die aus welches am 12. Dezember 2014 von der EK genehmigt naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen wurde. benachteiligt sind, der Landbewirtschaftung mit hohem Naturwert sowie des Zustands der Die nationale Umsetzung erfolgt mit der europäischen Landschaften. 4C) Verhinderung der Bodenerosion und Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Verbesserung der Bodenbewirtschaftung. Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Umsetzung von Projektmaßnahmen im Rahmen des Zahlungen Ausgleichszulage im Antragsjahr 2020 (Stand: Österreichischen Programms für Ländliche Entwick- 28. April 2021): lung 2014-2020 LE-Projektförderungen GZ BMLFUW- LE.1.1.1/0171-II/2/2014, welche am 20. Februar 2015 Bundesland Auszahlungsvolumen in EUR vom BMLFUW veröffentlicht wurde. Burgenland 2.407.858,46 Kärnten 34.075.622,13 Darüber hinaus können für bestimmte Vorhabensarten Niederösterreich 42.307.879,55 folgende nationale Richtlinien zur Anwendung kommen: Oberösterreich 32.953.269,53 Salzburg 28.509.567,31 „Umweltförderung Inland UFI“ Steiermark 50.890.741,31 Tirol 46.205.987,98 Richtlinie des BMVIT „Breitband Austria 2020 – Vorarlberg 12.221.186,30 Access“ Wien 0 Österreich 249.572.112,57 Richtlinien des BMWFW soweit anwendbar („Leucht- turmprojekte“, „Unternehmensgründung am Land“) LÄNDLICHE ENTWICKLUNG – PROJEKTFÖRDERUNGEN Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln Auf Grundlage des Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums wurden im Kalender- Diverse Landesrichtlinien, deren Anwendung durch jahr 2020 445.305.112,05 EUR ausgezahlt (gemäß Ver- das Österreichische „Programm für die Entwicklung ordnung (EU) Nr. 1305/2013 (Förderung der Ländlichen des ländlichen Raums“ vorgesehen ist AMA Bericht des Vorstandes für das Jahr 2020 28
Sie können auch lesen