BERICHT DES VORSTANDES 2020 - AgrarMarkt Austria

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BERICHT DES VORSTANDES 2020 - AgrarMarkt Austria
BERICHT DES
                                      VORSTANDES 2020
© Photo by Paul Gilmore on Unsplash

                                      Zertifiziertes Qualitätsmanagement-System nach ISO 9001
                                         Zertifiziertes Informationssicherheits-Managementsystem nach ISO 27001
                                            Zertifiziertes Umweltanagementsystem nach EMAS und ISO 14001
BERICHT DES VORSTANDES 2020 - AgrarMarkt Austria
INHALT

                         Vorwort des Vorstandes             ... 3
                     Die AMA – ein Kurzportrait        ... 4
                  Organe der AMA                  ... 6
               Organigramm der AMA           ... 9

         BERICHT DES VORSTANDES

           Kontrollinstanzen                         ... 11
           Interne Revision (IR)                     ... 13
           Leistungsentgelt / Verwaltung             ... 16
              Marktmaßnahmen                         ... 17
              Direktzahlungen                        ... 25
              Rinderkennzeichnung                    ... 26
              Klassifizierung und Zurichtung         ... 26
              Ländliche Entwicklung                  ... 27
           Kontrolle der Leistungsentgelte           ... 32
           Markt- und Preisberichterstattung         ... 35
           EDV                                       ... 37
           Recht                                     ... 41
           Personal                                  ... 44
           Finanzen, Debitorenbuch, Stammdaten       ... 48
           Einhebung Agrarmarketingbeiträge          ... 51
           Rechnungswesen                            ... 54
           Management Services Controlling,
           Allgemeine Verwaltung (MSC)               ... 56
           Zentrale Dienste (ZD)                     ... 59
           Agrarmarketing                            ... 62
           Abkürzungsverzeichnis                     ... 65
BERICHT DES VORSTANDES 2020 - AgrarMarkt Austria
VORWORT DES
VORSTANDES

Das Ausnahmejahr 2020 war auch für die AMA ein for-
derndes Jahr. Alle sind in das Jahr 2020 mit vollem Elan
gestartet und wurden im März relativ abrupt abgebremst.
                                                                         DIPL.-ING. GÜNTER         DR. RICHARD
Sehr rasch wurde in der AMA jedoch auf die neue Situ-                           GRIESMAYR          LEUTNER
ation reagiert und auf neue Arbeitsweisen umgestellt.
Ab Mitte März 2020 wurde Homeoffice bzw. ein 50:50-
Modell mit rollierenden Teams angewendet. Ebenso             als auch den Landwirtschaftskammern geliefert. Fast
wurden die Kontakte der Mitarbeiterinnen und Mitarbei-       80 Prozent der befragten Landwirtinnen und Landwirte
ter untereinander im Wesentlichen rasch auf eine virtuel-    sind mit der Arbeit der AMA sehr zufrieden. Das bedeutet
le Basis gestellt. Feste, eingespielte Prozesse und Struk-   neuerlich eine deutliche Steigerung gegenüber der letzten
turen wurden aufgeweicht und sind der Notwendigkeit,         Umfrage aus dem Jahr 2017. Korrekt, kompetent, freund-
neue flexiblere Lösungen zu erarbeiten, gewichen.            lich und sympathisch sind die Attribute mit denen sich
                                                             die AMA am besten beschreiben lässt. Damit nimmt die
Besonderes herausfordernd gestaltete sich der Bereich        AMA im Vergleich mit anderen Branchen oder Institutio-
der Vor-Ort-Kontrollen. Aus Gründen des Gesundheits-         nen eine Spitzenposition ein.
schutzes der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw. der
Antragstellerinnen und Antragsteller wurden die Vor-Ort-     Das erklärte Ziel, die Erhöhung der Digitalisierungsraten
Kontrollen soweit wie möglich unter Vermeidung von           im gesamten Zuständigkeitsbereich der AMA zu erhöhen,
direkten Kontakten durchgeführt. Für die Praxis hat dies     wurde weiterverfolgt. Ein wesentlicher Bestandteil der Di-
bedeutet, dass die Kontrollen nur unter Einhaltung der       gitalisierung ist die elektronische, papierlose Zustellung.
Abstandsregeln und Schutzmaßnahmen durchgeführt              Im Jahr 2020 hat die AMA hierzu ihre Bestrebungen zur
werden konnten.                                              bestmöglich papierlosen, digitalen Zustellung vorange-
                                                             trieben und die vollständige Anbindung des zentralen
Die AMA hat trotz der schwierigen Rahmenbedingun-            „MeinPostkorb“-Moduls des Österreich-weiten Zustell-
gen wie beispielsweise der verlängerten Antragsfrist des     systems, umgesetzt.
Mehrfachantrages-Flächen oder der Übernahme von zu-
sätzlich übertragenen Arbeiten (Abwicklung des Härtefall-    Die schnelle und effiziente Reaktion, insbesondere zu Be-
fonds für die Landwirtschaft und Privatzimmervermieter)      ginn der Corona-Krise, und die sehr guten Ergebnisse der
in diesem Jahr die Arbeiten wieder so unbürokratisch wie     Kundenzufriedenheitsmessung haben gezeigt, dass die
möglich und vor allem zeitgerecht abgewickelt. Die Kern-     AMA sehr gut aufgestellt ist.
aufgabe, die Abwicklung der EU-Ausgleichszahlungen für
alle agrarischen Bereiche, wurde zur Zufriedenheit aller     Der Vorstand bedankt sich an dieser Stelle herzlich für den
Beteiligten erfüllt.                                         Einsatz und Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitar-
                                                             beiter im letzten Jahr. Dank gebührt ebenso dem Bundes-
Eine in Auftrag gegebene repräsentative Kundenbefra-         ministerium für Land­wirtschaft, Regionen und Tourismus,
gung im Jahr 2020 hat Spitzenergebnisse für die Zustim-      den Sozialpartnern sowie allen Partnern aus Wirtschaft
mung zur Arbeit der AMA sowohl bei den Antragstellern        und Verwaltung für die gute Zusammenarbeit.

                                                   Der Vorstand

              Dipl.-Ing. Günter Griesmayr                               Dr. Richard Leutner

                                                                                    AMA   Bericht des Vorstandes für das Jahr 2020   3
BERICHT DES VORSTANDES 2020 - AgrarMarkt Austria
DIE AMA – EIN KURZPORTRAIT

Die AMA ist eine juristische Person des öffentlichen
Rechts. Sie hat ihren Sitz in Wien und ist im gesamten
Bundesgebiet durch Regionalbüros der Vorortkontrolle
vertreten.

Die Aufgaben der AMA, die sich in einen eigenen und ei-      Förderung des Agrarmarketings
nen übertragenen Wirkungsbereich gliedern, sind in § 3
des AMA-Gesetzes 1992 geregelt.                              Abwicklung von Förderungsmaßnahmen:

§ 6 Abs. 1 MOG 2007 bestimmt, dass die AMA nach dem            Abwicklung des Österreichischen Umweltpro-
Beitritt Österreichs zur Europäischen Union die Marktord-      gramms (ÖPUL) zur Förderung einer extensiven
nungs- und Interventionsstelle zur Vollziehung der EU-         und den natürlichen Lebensraum schützenden
Marktordnung ist. Die AMA vollzieht alle landwirtschaftli-     Landwirtschaft
chen Marktordnungen der Europäischen Union.                    Abwicklung der Direktzahlungen im Rahmen der
                                                               gemeinsamen Agrarpolitik
Ihre Tätigkeit als Marktordnungsstelle und Agrarmarketing-     Sonderrichtlinie betreffend die Gewährung von
einrichtung hat die AMA am 01. Juli 1993 aufgenommen.          Zahlungen für naturbedingte Nachteile in Berg-
                                                               gebieten und Zahlungen in anderen Gebieten mit
Dabei hat sich die AMA als ISO-zertifizierte Zahlstelle in     Benachteiligungen
Europa die Aufgabe gestellt, Verwaltungsmanagement             Abwicklung der Förderungsmaßnahme „Ländliche
nach den gleichen Maßstäben wie ein privatwirtschaft-          Entwicklung – Projektförderungen für die Entwick-
lich geführtes Unternehmen zu betreiben.                       lung des ländlichen Raumes“
                                                               Abwicklung der Fördermaßnahmen im Rahmen der
Mit Wirkung ab 01. Juli 1995 hat die AMA zur Förderung         Richtlinie gemäß §1 Abs. 4 Härtefallfondsgesetz
des Agrarmarketings eine Tochtergesellschaft gegrün-           für Einkommensausfälle bei land- und forstwirt-
det, die „Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH“.                schaftlichen Betrieben (LuF) und Privatzimmer-
                                                               vermietern (PZV) Härtefallfonds für die Land- und
                                                               Forstwirtschaft
DIE WICHTIGSTEN AUFGABEN:                                      Abwicklung der Weinmarktordnungsmaßnahmen
                                                               Auszahlende Stelle für den Europäischen Meeres-
  Vollziehung der Marktordnungen, insbesondere                 und Fischereifonds (EMFF)
                                                               Auszahlende Stelle für die Förderung der extensi-
     Erteilung von Ein- und Ausfuhrlizenzen                    ven Teichwirtschaft
     Marktinterventionen etc.                                  Österreichisches Programm für Maßnahmen zur
                                                               Verbesserung der Erzeugung und Vermarktung von
  Zentrale Markt- und Preisberichterstattung                   Honig
                                                               Rinderkennzeichnungs-Verordnung und Rindflei-
  Maßnahmen zur Qualitätssteigerung                            schetikettierung

                                                                               AMA   Bericht des Vorstandes für das Jahr 2020   4
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Das AMA-Gesetz definiert die Organe

                                              VERWALTUNGSRAT
                                          VORSTAND
                                      KONTROLLAUSSCHUSS

       Es regelt das Aufsichtsrecht der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus.

Gemäß seiner Konstruktion entspricht der Verwaltungs-         Fachbeirat für Milch und Milcherzeugnisse
rat einem Aufsichtsrat. Unter anderem ist er zuständig
für die Bestellung des Vorstandes, die Beschlussfassung       Fachbeirat für Vieh und Fleisch
des Finanzplanes und des Jahresabschlusses sowie für
den Abschluss von Kollektivverträgen.                         Fachbeirat für Eier und Geflügel

Nach dem Muster anderer EU-Marktordnungsstellen wur-        Die Zuordnung der Fachbeiräte zu den verschiedenen Or-
den ab 01. Juli 1995 folgende Fachbeiräte in der AMA ein-   ganen der AMA ist in der Geschäftsordnung der AMA und
gerichtet:                                                  in der Geschäftsordnung des AMA-Vorstandes geregelt.

  Fachbeirat für Getreide, Ölsaaten, Zucker und Stärke

  Fachbeirat für Obst, Gemüse und andere pflanzliche
  Erzeugnisse

                                                                                 AMA    Bericht des Vorstandes für das Jahr 2020   5
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ORGANE DER AMA

VERWALTUNGSRAT
(Stand: 31. Dezember 2020)

Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs

Mitglieder                                                                 Ersatzmitglieder

  Präsidentin LAbg. Michaela Langer-Weninger                                 Ing. Lorenz Mayr (Ersatzmitglied ab 15. September 2020)
  (Vorsitzende; Mitglied ab 15. September 2020)                              Mag. Johann Zimmermann
  Dipl.-Ing. Adolf Marksteiner                                               N.N.
  Dipl.-Ing. Karl Bauer (Mitglied ab 01. November 2020)

Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte

Mitglieder                                                                 Ersatzmitglieder

  Dipl.-Ing. Maria Burgstaller (Erste Stellvertreterin der Vorsitzenden)     Mag. Robert Lang
  Mag. Dorothea Herzele                                                      Günter Leutgeb
  Mag. Dr. Philipp Gerhartinger                                              Dipl.-Ing. Iris Strutzmann

Wirtschaftskammer Österreich

Mitglieder                                                                 Ersatzmitglieder

  Dr. Daniela Andratsch (Zweite Stellvertreterin der Vorsitzenden)           Mag. Claudia Janecek
  Mag. Christoph Tamandl, MBA (Mitglied ab 06. August 2020)                  Pia Landsiedl, MA
  Mag. Katharina Koßdorff                                                    Dipl.-Ing. Anka Lorencz

Österreichischer Gewerkschaftsbund

Mitglieder                                                                 Ersatzmitglieder

  Mag. Georg Kovarik (Dritter Stellvertreter der Vorsitzenden)               Ferdinand Kösslbacher
  Helga Fichtinger                                                           Mag. Angela Pfister
  Gerhard Riess                                                              Franz Stürmer

                                                                                            AMA    Bericht des Vorstandes für das Jahr 2020   6
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KONTROLLAUSSCHUSS
(Stand: 31. Dezember 2020)

Landwirtschaftskammern Österreichs

Mitglieder                                                     Ersatzmitglieder

  KAD Ing. Robert Fitzthum (Stellvertreter der Vorsitzenden)     KAD Dipl.-Ing. Stefan Simma (Ersatzmitglied ab 04. Dezember 2020)
  Mag. Erich Angerler (Mitglied ab 01. Oktober 2020)             LKR Andreas Ehrenbrandtner

Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte

Mitglieder                                                     Ersatzmitglieder

  Mag. Christa Schlager (Vorsitzende)                            Mag. Ruth Naderer
  Mag. Josef Bramer                                              Mag. Robert Staudinger

Wirtschaftskammer Österreich

Mitglieder                                                     Ersatzmitglieder

  Mag. Erich Kühnelt                                             Dr. Annemarie Mille
  Dr. Theodor Taurer                                             Mag. Karin Wieselthaler-Wiebogen

Österreichischer Gewerkschaftsbund

Mitglieder                                                     Ersatzmitglieder

  Mag. Bernhard Hirnschrodt (Mitglied ab 05. Oktober 2020)       Anton Hiden
  Kerstin Repolusk, MA                                           Mag. Andreas Laaber (Ersatzmitglied ab 01. Dezember 2020)

                                                                                      AMA    Bericht des Vorstandes für das Jahr 2020   7
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STAATSAUFSICHT
GEMÄSS § 25 AMA-GESETZ 1992

                                   Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus

                                    DIPL.-ING. MARIA PATEK, MBA
                                                    (amtierend bis 29. Jänner 2020)

                            Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus

                                           ELISABETH KÖSTINGER
                                                    (amtierend ab 29. Jänner 2020)

vertreten durch

  MR Dr. Anna Zauner in rechtlichen Angelegenheiten
  Dipl.-Ing. Ernst Unger im Bereich des Finanz-, Personal- und Verwaltungswesens
  MR Erich Ruetz, BA in fachlichen Angelegenheiten

VORSTAND

                                   DIPL.-ING. GÜNTER GRIESMAYR

                           Vorstandsvorsitzender und Vorstand für den Geschäftsbereich II

                                     Anträge, GIS, EDV, GAP-Zahlungen (1. und 2. Säule)

                                           DR. RICHARD LEUTNER

                                             Vorstand für den Geschäftsbereich I

                           Marktordnungen, Marktinformation, Vorortkontrolle, Recht, Finanzen

                                                                                      AMA   Bericht des Vorstandes für das Jahr 2020   8
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ORGANIGRAMM
DER AMA
(Stand: 31. Dezember 2020)

  Datenschutzbeauftragte
      des Vorstandes
                                                                               VO RS TA N D
      Mag. Margareta                                                                                                                                Interne Revision
      STEINRINGER                               GESCHÄFTSBEREICH I                        GESCHÄFTSBEREICH II                                   Mag. Ralph ZEITLBERGER
                                               Marktordnungen, Marktinformation,          Anträge, GIS, EDV, GAP-Zahlungen
  Management Services                           Vorortkontrolle, Recht, Finanzen
                                                                                            Dipl.-Ing. Günter GRIESMAYR                             Zentrale Dienste
  Controlling, Allgemeine                                Dr. Richard LEUTNER                  (Vorstandsvorsitzender)
    Verwaltung (MSC)                                                                                                                            Mag. Hannes KRONAUS

  Helfried STADLBACHER

 ABTEILUNG 1                      ABTEILUNG 2                        ABTEILUNG 3                 ABTEILUNG 4              ABTEILUNG 5                 ABTEILUNG 6
      Recht,                               Vorort-                    Marktordnungen,             Direktzahlungen,           Mehrfachantrag,                 EDV
     Finanzen                             kontrolle                   Marktinformation           Cross Compliance                 GIS
      Franz                         Dipl.-Ing. Ruth                       Christian                 Dipl.-Ing. Eva              Ing. Franz                  Walter
     KAMPER                         FISCHEREDER                            GESSL                     ROSELIEB                     FRIEDL                   PLIESEIS

      Recht             Technische               Regionalbüro              Markt-                      Direkt-                    ÖPUL,                  Anwendungs-
                        Abwicklung,               Wien, NÖ,             information                  zahlungen                     BIO                    entwicklung
  Mag. Claudia
                          Qualität                  Bgld.             Dipl.-Ing. Andrea           Dipl.-Ing. Michael          Dipl.-HLFL-Ing.              Paul
   BRUNNER
                            Mag. Maria            Ing. Stephan           DA SILVA                   JANTSCHGE                   Johannes                HUDSON MBA
                              RATH               AUFERBAUER              TEIXEIRA                                                KNEISSL
     Personal
                                                                                                     Ausgleichs-                                         Infrastruktur
 Mag. Franziskus
                        Regionalbüro             Regionalbüro             Markt-                       zulage                Flächenreferenz,           und Informatik
   SCHNIZER
                          Salzburg                   Linz               maßnahmen                    Christian                     GIS                   Mag. Gerhard
                        Dipl.-Ing. Alois        Dipl.-Ing. Franz          Ing. Alois               GRUBMÜLLER             Dipl.-Ing. Gerhard              DYDUCH
   Finanzen,
                        ROHRMOSER               BAUMGARTNER                LUGER                                          HÖRLESBERGER
  Stammdaten
                                                                                                      Cross                                             Datenerfassung
  Dipl.-Ing. Josef
                        Regionalbüro             Regionalbüro              Markt-                   Compliance                 Prüfungs-                    (DES)
    THENNER
                          Bregenz                 Innsbruck               beihilfen               Dipl.-Ing. Adelheid          disposition                  Josef
                              Franz              Ing. Thomas             Michael                   FEICHTINGER                 Ing. Manfred                WIESER
     Beitrags-
                             MARTIN             UNTERRAINER              MEIXNER                                               RATZINGER
    einhebung
                                                                                                    Rinderkenn-
   Dr. Wolfgang
                        Regionalbüro             Regionalbüro                                        zeichnung,
      MARES
                         Klagenfurt                  Graz                                          Klassifizierung
                             Dipl.-Ing.               Dipl.-Ing.                                      Christoph
   Rechnungs-
                             Christian                 Renate                                         HERBST
     wesen
                             STINGL                    PETER
     Andreas
                                                                                                     LE Projekt-
      HESS
                                                                                                     förderung
                                                                                                   Dipl.-Ing. Ernst
                                                                                                                                                      AMA Organigramm
                                                                                                       HACKL
                                                                                                                                              Freigegeben am: 30.10.2019

                                                                                                                        AMA      Bericht des Vorstandes für das Jahr 2020   9
BERICHT DES VORSTANDES 2020 - AgrarMarkt Austria
BERICHT DES
VORSTANDES 2020

     AMA   Bericht des Vorstandes für das Jahr 2020   10
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                                       KONTROLL-
                                         INSTANZEN
                                                AMA   Bericht des Vorstandes für das Jahr 2020   11
Die AMA unterliegt einer Vielzahl von Prüfungs- bzw. Kon-
trollinstanzen.

Das AMA-Gesetz 1992 und die Geschäftsordnung sehen
einen Kontrollausschuss vor. Der Schwerpunkt der Tätig-
keit des Kontrollausschusses ist die Prüfung der Haus-      Gemäß den Vorgaben der Europäischen Kommission
haltsgebarung (Verwaltungsbereich).                         (EU-Verordnung Nr. 907/2014) existiert in der AMA ein
                                                            „Technischer Prüfdienst“ zur Durchführung von Vor-Ort-
Die Staatsaufsicht (Vertreter der Bundesministerin für      Kontrollen.
Landwirtschaft, Regionen und Tourismus) ist im Verwal-
tungsrat und in den Fachbeiräten vertreten.                 Zusätzlich kontrolliert wird die AMA durch Prüfstellen des
                                                            Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und
Gemäß § 18 Abs. 2 AMA-Gesetz 1992, BGBl. Nr. 376/1992       Tourismus (Abt. EU-Finanzkontrolle und Interne Revision)
(i.d.F. BGBl. Nr. 55/2007), kann der Verwaltungsrat die     sowie durch den Österreichischen Rechnungshof.
Prüfung der Gebarung und des Jahresabschlusses durch
einen Wirtschaftsprüfer vornehmen. Der Rechnungsab-         Seit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union
schluss für das Berichtsjahr wurde von „BF-Consulting,      unterliegt die AMA (als EU-Marktordnungsstelle und
Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung, GesmbH“ ge-          Zahlstelle) auch den Prüfungen der Europäischen Kom-
prüft.                                                      mission – Europäischer Ausrichtungs- und Garantie-
                                                            fonds für die Landwirtschaft (EGFL) und Europäischer
Darüber hinaus hat die AMA die „Interne Revision (IR)“      Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des länd-
als Organ des Vorstandes eingerichtet. Grundlage hier-      lichen Raums (ELER) – und des Europäischen Rech-
für war die Verordnung (EU) Nr. 907/2014 und das AMA-       nungshofes.
Gesetz 1992. Die Interne Revision ist für die Überprüfung
aller Aufgabengebiete und Funktionen in der AMA und         Im Berichtsjahr 2020 wurden zehn externe Prüfungen in
der Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH zuständig.          der AMA durchgeführt. Seit 1995 wurde die AMA 209 Mal
Sie arbeitet nach internationalen Standards.                von externen Stellen geprüft.

                                                                                  AMA   Bericht des Vorstandes für das Jahr 2020   12
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                                        INTERNE
                                       REVISION (IR)
                                                 AMA   Bericht des Vorstandes für das Jahr 2020   13
Die Interne Revision ist von den übrigen Einrichtungen der
Zahlstelle funktional unabhängig. Als Stabstelle ist die IR
ausschließlich dem Vorstand der AMA unterstellt.

Die Interne Revision hat zu überprüfen, ob die von der
AMA geschaffenen Verfahrensabläufe gewährleisten,                Prüfung der Ordnungsmäßigkeit und Sicherheit der
dass die nationalen und Gemeinschaftsvorschriften ein-           Prozesse
gehalten werden, die Buchführung richtig und vollständig
ist und sich auf dem neuesten Stand befindet.                    Bewertung der Internen Revision über die
                                                                 wirtschaftliche und zweckmäßige Verwendung der
Die Interne Revision arbeitet nach den internationalen           Mittel
Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision.
Die Arbeiten werden in Übereinstimmung mit der Berufs-           Überprüfung der Einhaltung der Vorgaben der EU
ethik (Code of Ethics) gemäß der Verordnung (EU) Nr.             hinsichtlich der Informationssicherheit
907/2014 Annex I, Punkt 4, B) iii) durchgeführt.
                                                                 Unabhängige Bewertungen gemäß Verordnung (EU)
Zur Unterstützung der Arbeit nach international aner-            Nr. 907/2014 (Annex 1, Punkt 4, B)
kannten Standards ist die AMA Mitglied der Institute der
Internen Revision in Österreich und Deutschland. Beide         Das wesentliche Ziel der Internen Revision besteht darin,
Organisationen sind auch Mitglied beim Institute of Inter-     durch planmäßige Prüfungen der (bei Bewilligungs- und
nal Auditors (IIA). Das ist die international anerkannte Be-   Auszahlungsverfahren) beteiligten Stellen, die Richtigkeit
rufsvereinigung für Innenrevisoren. Sie ist für die Erstel-    der getätigten Auszahlungen zu bestätigen.
lung und Weiterentwicklung der beruflichen Standards
zuständig.                                                     Die Geschäftsführung, von der IR mit entsprechenden
                                                               Empfehlungen unterstützt, bemüht sich, finanzielle Schä-
Die Aufgaben der Internen Revision sind:                       den für die Europäische Gemeinschaft, die Republik Ös-
                                                               terreich, für die an der Auszahlung beteiligten Bundeslän-
  die Funktionsfähigkeit des internen Kontrollsystems          der oder die AMA zu vermeiden.
  (IKS) zu beurteilen
                                                               Zusätzlich übernimmt die IR durch Beauftragung des
  den Vorstand der AMA in Verfahrensfragen zu                  AMA-Vorstandes Koordinierungsfunktionen. Diese Tätig-
  beraten                                                      keiten nimmt sie in Zusammenhang mit Tätigkeiten be-
                                                               treffend Art. 79 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 wahr.
  Empfehlungen/Entscheidungshilfen für die
  Umsetzung des internen Kontrollsystems zu geben

                                                                                     AMA   Bericht des Vorstandes für das Jahr 2020   14
Die Interne Revision hat 2020 folgende Prüfungen durchgeführt:

 Förderung von Absatz und Verbrauch                 AMA Marketing

 Direktzahlung (Basisprämie / Greening /            Compliance
 Junglandwirteförderung / Kleinerzeugerregelung /
 gekoppelte Stützung)                               LR Niederösterreich

 Meldewesen                                         LR Oberösterreich

 Katasterführende Stellen – Marktordnung Wein       Austria Wirtschaftsservice (AWS)

 Flächen – LPIS / Flächenreferenzsystem             BMDW (Bundesministerium für Digitalisierung
                                                    und Wirtschaft)
 Sicherheitenverwaltung
                                                    LR Tirol
 Ländliche Entwicklung sonstige Maßnahmen
 (Koordination Referat 17)                          NK Ländliche Entwicklung, Sonstige Maßnahmen

 Business Continuity und Vorfallsmanagement         NK Flächen gemäß Mehrfachantrag

 Applikationskontrollen – zentrale                  Sonstige Nachkontrollen Marktordnungen Wein
 Geschäftsanwendungen

 Personalverwaltung

                                                                        AMA   Bericht des Vorstandes für das Jahr 2020   15
LEISTUNGSENTGELT/
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                                       VERWALTUNG
                                               AMA   Bericht des Vorstandes für das Jahr 2020   16
Ein kurzer Überblick über die einzelnen Marktmaßnah-
men jener AMA-Fachabteilungen, welche mit Marktord-
nungsagenden und Direktzahlungen befasst sind.

MARKTMASSNAHMEN                                            teilte Mengen von Lizenzen sowie ausgenutzte und nicht
                                                           verwendete Mengen von Lizenzen.
ÖFFENTLICHE LAGERHALTUNG / INTERVENTION
                                                           Die Meldeschiene online via App wurde von der Euro-
Als Sicherheitsnetz in Fällen starker Marktstörungen       päischen Kommission (EK) weiter forciert. Das elektro-
sieht die gemeinsame Marktordnung Interventionskäufe       nische System AWAI (Agricultural Web Application In-
im Rahmen der öffentlichen Lagerhaltung vor.               terface) wurde weiter ausgebaut. Der Unterpunkt AMIS
                                                           QUOTA (Agricultural Market Information Service Quota)
Für diese Maßnahme geeignete Produkte wie Weichwei-        wurde als ISAMM CM in den Punkt ISAMM (Information
zen, Butter und Magermilchpulver können bis zu einer       System for Agricultural Market Management and Monito-
bestimmten Menge zu einem festgelegten Fixpreis (Re-       ring) implementiert.
ferenz- bzw. Interventionspreis) angekauft und gelagert
werden.                                                    Durch den Brexit ergaben sich einige Anpassungen der
                                                           EU-Verordnungen, insbesondere bei der Aufteilung der
Doch auch über diese Mengen hinaus sowie bei den Pro-      Kontingentmengen wurden kurzfristig vor dem Jahres-
dukten Hartweizen, Gerste, Mais und Rindfleisch sind In-   wechsel die entsprechenden Verordnungen veröffent-
terventionskäufe möglich. Der Preis wird hierbei im Rah-   licht.
men eines Ausschreibungsverfahrens ermittelt.
                                                           Die COVID-19-Situation erschwerte die Planbarkeit für
In Österreich wurde die Intervention zuletzt 2011 einge-   die Wirtschaftsbeteiligten und führte zu Problemen beim
setzt, und zwar bei Gerste.                                Transport der Waren insbesondere beim Schiffstrans-
                                                           port kam es zu Schwierigkeiten bei der Verladung in den
Im Jahr 2020 wurden EU-weit keine Aufkäufe im Rahmen       Häfen.
der öffentlichen Lagerhaltung vorgenommen.
                                                           Mit der Erteilung der Agrarlizenzen für Einfuhren und Aus-
AUSSENHANDEL / LIZENZEN                                    fuhren sowie der Verwaltung der Kontingentregelung ist
                                                           in Österreich die AMA betraut.
Zur Verwaltung des Außenhandels steht den Ländern der
Europäischen Union das Instrument der Lizenzpflicht zur    41 % der 2020 bei der AMA gestellten Lizenzanträge wur-
Verfügung. Die Lizenzen ermöglichen es Wirtschaftsbe-      den mit der Applikation „eLizenzantrag“ beantragt. Die
teiligten, Handelstätigkeiten zwischen der EU und Dritt-   restlichen 59 % der Anträge wurden persönlich, per Post,
ländern durchzuführen.                                     E-Mail oder Fax übermittelt.

Um die Handelstätigkeiten zu überwachen werden die         59 % der Lizenzen wurden von der AMA elektronisch er-
Daten der Lizenzen erhoben und an die EU gemeldet. Ge-     teilt. Diese Daten wurden direkt an die österreichischen
meldet werden die Mengen von gestellten Anträgen, er-      Zollbehörden übermittelt. Das ermöglicht allen Wirt-

                                                                                 AMA   Bericht des Vorstandes für das Jahr 2020   17
schaftsbeteiligten eine rasche, ortsunabhängige Zollab-       Für Importe von Reis zum Tageszollsatz wurden Import-
fertigung. Dabei werden die in Österreich durchgeführten      lizenzen über 4.715 Tonnen erteilt. Ebenso wurden Lizen-
Zollabfertigungen via App „eZoll“ als elektronische Ab-       zen für den Import von Hanfsamen aus Drittländern erteilt.
schreibungen automatisiert an die AMA übermittelt.            Für die Einfuhr von Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ur-
                                                              sprungs wurden Importlizenzen über 300 Hektoliter aus-
Eine Vielzahl von Importzollabfertigungen erfolgt direkt      gestellt.
an den Schiffshäfen bzw. Zollabfertigungsplätzen an-
derer Mitgliedstaaten. Bei diesen Importen ist eine elek-     Im Jahr 2020 wurden für Exporte folgende Lizenzen erteilt:
tronische Abfertigung nicht möglich. 41 % der Lizenzen
wurden in schriftlicher Form erteilt für die Abfertigungen    Sektor              Anteil Lizenzen in % Menge in Tonnen
in anderen EU-Mitgliedstaaten.                                Milch und Milchprodukte             71 %                   158,00
                                                              Reis                                27 %                    71,00
Die rechtlichen Grundlagen für die Außenhandelslizenzen       Getreide                              2%                    50,00
sind die Durchführungsverordnung (EU) 2016/1239 und
die Delegierte Verordnung (EU) 2016/1237 vom 06. No-          PRIVATE LAGERHALTUNG (PLH)
vember 2016. Eine Vielzahl an Regelungen über die Ertei-
lung von Lizenzen für Importkontingente in den Bereichen      Bei der privaten Lagerhaltung werden Marktteilnehmer
Getreide, Zucker, Reis, Obst und Gemüse sowie deren           durch Beihilfen für die Lagerung ihrer Erzeugnisse unter-
Verarbeitungserzeugnisse, Milch und Milchprodukte, Eier,      stützt. Zu den förderfähigen Erzeugnissen zählen Weiß-
Rind, Schwein und Geflügel wurde 2020 durch die Dele-         zucker, Olivenöl, Faserflachs, Butter und Magermilchpul-
gierte Verordnung (EU) 2020/760 und die Durchführungs-        ver sowie Fleisch von Rindern, Schweinen, Ziegen und
verordnung (EU) 2020/761 vereinheitlicht. Die EU-Kom-         Schafen.
mission hat das elektronische System zur Registrierung
und Identifizierung von Lizenzbetreibern (LORI) eingerich-    Wenn der festgestellte durchschnittliche Gemeinschafts-
tet, um die Informationen der Marktteilnehmer entgegen-       marktpreis eines Erzeugnisses unter dem Referenz-
zunehmen, die an der Beantragung von bestimmten Zoll-         schwellenwert liegt und sich voraussichtlich auf diesem
kontingenten für Geflügel und Knoblauch interessiert sind.    Niveau halten wird, kann die Europäische Kommission
Es soll durch dieses Instrument eine missbräuchliche Ver-     beschließen, die private Lagerhaltung zu eröffnen.
wendung der Kontingente verhindert werden.
                                                              Durch die COVID-19-Pandemie und den einhergehen-
Im Jahr 2020 wurden für zollbegünstigte Einfuhren fol-        den Maßnahmen zu deren Bekämpfung wie Einschrän-
gende Lizenzen erteilt:                                       kungen der Bewegungsfreiheit und der weitgehenden
                                                              Schließung des Gast- und Gastronomiegewerbes kam es
Sektor                 Anteil Lizenzen in % Menge in Tonnen   in der EU schnell zu einem Einbruch der Nachfrage nach
Eier und Eieralbumin                  5%           1.041,00   bestimmten Fleisch- und Milchprodukten. Um dem Un-
Geflügel                            34 %            337,00    gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage entge-
Getreide                              1%            290,00    genzuwirken, wurde im Mai des Berichtsjahres von der
Hanf                                37 %            530,00    Europäischen Kommission die private Lagerhaltung für
Obst und Gemüse                     22 %           3.797,00   Rindfleisch, Schaf- und Ziegenfleisch, Butter, Käse und
Reis                                  1%            323,00    Magermilchpulver eröffnet.

                                                                                    AMA   Bericht des Vorstandes für das Jahr 2020   18
Die Abwicklung der PLH durch die AMA fand dabei unter
schwierigen Rahmenbedingungen statt, konnte jedoch
erfolgreich umgesetzt werden. Die notwendigen Vor-Ort-
Kontrollen fanden unter Einhaltung der COVID-19-Bestim-
mungen bei den teilnehmenden Betrieben statt.
                                                             lassenen Menge erreicht. Im EU-Vergleich entspricht dies
Fleisch                                                      einem Anteil von 2,68 % der Gesamtmenge von 43.669
In Österreich wurden im Berichtsjahr 303.560 Tonnen          Tonnen. Im Berichtsjahr wurden hierzulande Beihilfen
Rindfleisch mit einer vertraglichen Lagerzeit von 90 Ta-     von 41.518,59 EUR gewährt.
gen eingelagert. Dies entspricht einer Vertragsmenge von
300 Tonnen, und 15,31 % der gesamten EU-Vertragsmen-         Magermilchpulver
ge von 1.959 Tonnen. Insgesamt wurden hierzulande für        Die private Lagerhaltung von Magermilchpulver wurde in
die private Lagerhaltung von Rindfleisch 302.302,22 EUR      Österreich nicht in Anspruch genommen. Auf EU-Ebene
an Beihilfen ausgezahlt.                                     betrug die Vertragsmenge insgesamt 18.300 Tonnen.

Die private Lagerhaltung von Schaf- und Ziegenfleisch        BEIHILFEN UND SONSTIGE MARKTREGELUNGEN
wurde in Österreich nicht in Anspruch genommen. Auf
EU-Ebene betrug die Vertragsmenge lediglich 15 Tonnen        Zucker
der ursprünglich beantragten 40 Tonnen.                      Mit Ende der Zuckerquotenregelung zum 30. September
                                                             2017 bestehen nunmehr lediglich folgende EU-Bestim-
Butter                                                       mungen:
Im Rahmen der privaten Lagerhaltung von Butter wurde
in Österreich eine Vertragsmenge von 546.900 Tonnen            eine umfassende Regelung für
geschlossen und auch eingelagert, welche bis zum Ende          Branchenvereinbarungen
des Jahres wieder ausgelagert wurde. Auf EU-Ebene ent-
spricht dies einem Anteil von lediglich 0,84 % von insge-      die Anwendung von Marktstörungsklauseln
samt 65.019 Tonnen. Bei einer Vertragslaufzeit zwischen
90 und 180 Tagen wurden dabei im Berichtsjahr Beihilfen        eine Marktinformationsregelung (aufgrund der
von 12.244,29 EUR gewährt.                                     Verordnung (EU) 2017/1185) die im Wesentlichen
                                                               folgende Punkte beinhaltet:
Die Kosten für die notwendigen Laboranalysen zur Fest-
stellung der Qualität der angebotenen Butter beliefen sich        Erhebung der Zucker- und Isoglucoseerzeugung
auf 2.538,23 EUR.                                                 Feststellung der Zucker- und Isoglucosebestände
                                                                  ein Informationssystem für Zucker- und
Käse                                                              Zuckerrübenpreise.
Für Käse wurde in Österreich eine Vertragsmenge von
1.172,259 Tonnen geschlossen und auch eingelagert,           Im Jahr 2020 ist der Zuckerbereich zu den anderen
wobei die Vertragslaufzeit zwischen 60 und 180 Tagen         Marktordnungsprodukten in die Marktinformation ein-
betrug. Dabei wurden 60 % der in Österreich höchstzuge-      geflossen.

                                                                                  AMA   Bericht des Vorstandes für das Jahr 2020   19
ERZEUGERORGANISATIONEN /
OPERATIONELLE PROGRAMME

Im Rahmen der „gemeinsamen Marktorganisation der
Agrarmärkte“ unterstützt die EU den Obst- und Gemüse-
sektor durch marktlenkende Maßnahmen. Sie dienen vier    SCHULPROGRAMM
Hauptzielen:
                                                         Die Europäische Union gewährt eine Unionsbeihilfe,
  1. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und           um die Abgabe ausgewählter landwirtschaftlicher Er-
		 Marktorientierung des Sektors                         zeugnisse an Kinder in schulischen Einrichtungen bzw.
                                                         Kinderbetreuungseinrichtungen und die Durchführung
  2. Verringerung krisenbedingter Einkommens-            flankierender pädagogischer Maßnahmen und Kommu-
		 schwankungen der Obst- und Gemüseerzeuger             nikationsmaßnahmen zu fördern. Zweck dieser Maß-
                                                         nahmen ist es, den rückläufigen Verbrauch von frischem
  3. Erhöhung des Obst- und Gemüsekonsums in             Obst und Gemüse sowie Konsummilch bei Kindern und
		 der EU                                                Jugendlichen zu erhöhen.

  4. Förderung des Einsatzes umweltfreundlicher          Im Rahmen der Produktlieferungen kann jährlich im Zeit-
     Anbau- und Produktionsmethoden                      raum September bis Oktober an maximal fünf aufeinan-
                                                         der folgenden Tagen, im Zuge der Milch-Aktion, Trink-
Im Jahr 2020 wurde eine finanzielle Beihilfe an elf      milch an Kinder abgegeben werden. Begünstigte dieser
anerkannte Erzeugerorganisationen in Höhe von            Aktion sind Kinder, die eine Volksschule bzw. die entspre-
5.255.873,51 EUR gewährt. Zwei im Bereich Gemüse;        chenden Stufen der Sonderschule besuchen. Gefördert
zwei im Bereich Obst; eine im Bereich Obst, Gemüse;      werden 100 % der Netto-Kosten.
eine im Bereich Obst, Gemüse und zur Verarbeitung
bestimmte Erzeugnisse aus Sektor Obst und Gemüse;        Das Schulprogramm wird durch die Delegierte Verord-
eine im Bereich Obst und zur Verarbeitung bestimmte      nung (EU) Nr. 2017/40 und die Durchführungsverordnung
Erzeugnisse aus dem Sektor Obst und eine zur Verar-      (EU) Nr. 2017/39 geregelt.
beitung bestimmter Erzeugnisse im Sektor Obst und
Gemüse.                                                  Zu Beginn jedes Schuljahres werden die Budgetmittel an
                                                         die teilnehmenden Beihilfeempfänger zugewiesen. Dies
Sektor                                   Betrag in EUR   geschieht auf Basis der Verordnung BGBl. II Nr. 219/2017
Gemüse                                   2.185.189,78    im Rahmen eines Zuteilungsverfahrens. Somit ist eine
Obst                                     1.798.183,03    bessere Planbarkeit der Lieferungen gegeben.
Obst, Gemüse                               522.865,06
Obst, Gemüse, Verarbeitung im                            Folgende Maßnahmen wurden in Österreich umgesetzt:
Sektor Obst und Gemüse                     233.917,90
Verarbeitung im Sektor Obst                 24.682,00      Abgabe von frischem Obst und Gemüse, Milch und
Verarbeitung im Sektor Obst und Gemüse     491.035,74      Milchprodukten

                                                                              AMA   Bericht des Vorstandes für das Jahr 2020   20
Flankierende pädagogische Maßnahmen, wie

      Veranstaltung von Verkostungen in der Einrichtung
      Exkursionen zu einem landwirtschaftlichen
      Produktionsbetrieb und Verarbeitungsbetrieb
      Unterrichtsmaterial                                 fenanbaugebieten in Niederösterreich, Oberösterreich
                                                          und der Steiermark durch. Grundlage ihrer Tätigkeit ist
  Sonstige Maßnahmen                                      die Verordnung (EG) Nr. 1850/2006.

      Kommunikationsmaterial zur Bekanntmachung           Hopfenerzeuger                                                 55
      des Schulprogramms                                  Hopfenanbaufläche                                     267,12 ha
      Evaluierung                                         Erntemenge                                       499,9 Tonnen

Zur Einhaltung der geltenden Qualitätsanforderungen der   INFORMATIONS- UND
geförderten Schulmilchprodukte wurden Laboruntersu-       ABSATZFÖRDERUNGSMASSNAHMEN FÜR
chungen durchgeführt.                                     AGRARERZEUGNISSE

Beihilfenzahlung Schulprogramm Jahr 2020 (alle Maß-       Für die Programmeinreichung zu Informations- und Ab-
nahmen):                                                  satzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse im
                                                          Binnenmarkt und in Drittländern gelten folgende Rechts-
Schulobst und -gemüse                                     grundlagen:

Anzahl der              Menge in          Auszahlungs-      Verordnung (EU) Nr. 1144/2014 über Informations-
Beihilfeempfänger       Tonnen          volumen in EUR      und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrar-
196                      996,50            1.921.887,00     erzeugnisse im Binnenmarkt und in Drittländern

Schulmilch                                                  Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2015/1829

Anzahl der              Menge in          Auszahlungs-      Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/1831
Beihilfeempfänger       Tonnen          volumen in EUR
70                      1.476,50            584.269,40    Die „vorschlagenden Organisationen„ (= Begünstigten)
                                                          haben die entsprechenden Informations- und Absatz-
HOPFEN                                                    programme bei der EU-Agentur CHAFEA – Consumers,
                                                          Health, Agriculture and Food Executive Agency (Exeku-
Im Rahmen der Erzeuger-Rahmenbedingungen-Verord-          tivagentur für Verbraucher, Gesundheit, Landwirtschaft
nung, BGBl. II Nr. 326/2015, werden Zertifizierungen in   und Lebensmittel) – über ein Online-Portal einzubringen.
Bezug auf die Qualitätsanforderungen durchgeführt.        Nach Bewertung der eingereichten Programme durch
                                                          die EU-Agentur und dem Beschluss der EU-Kommission,
Die zur Zertifizierung ermächtigten fachkundigen Organe   werden die Mitgliedstaaten über den Auswahlprozess
führen die notwendigen Maßnahmen in den drei Hop-         informiert und sind dann für die Überwachung der Pro-

                                                                               AMA   Bericht des Vorstandes für das Jahr 2020   21
grammdurchführung, die Zahlungen und Kontrollen von          die Erhaltung einer gesunden, flächendeckenden
Einzellandprogrammen verantwortlich.                         Bienenhaltung und Imkereiwirtschaft,

Im Jahr 2020 wurden von der AMA Zahlungen von                die Sicherstellung der unverzichtbaren Bestäubungs-
455.716,32 EUR durchgeführt, insbesondere für Infor-         funktion der Bienen für die landwirtschaftlichen
mations- und Absatzförderungsmaßnahmen in den Be-            Nutzpflanzen und darüber hinaus für das gesamte
reichen der biologischen Lebensmittel und EU-Qualitäts-      Ökosystem,
siegeln.
                                                             die Bekämpfung und Prävention von Bienenkrankhei-
Im bereits angenommenen Arbeitsprogramm 2021 wer-            ten auf Grundlage des Österreichischen Bienenge-
den für die Informations- und Absatzförderungsmaßnah-        sundheitsprogramms 2016,
men insgesamt 182,9 Mio. EUR von der EU-Kommission
bereitgestellt, insbesondere für Kampagnen für die Be-       die Weiterentwicklung und Verbesserung der hohen
kanntmachung der EU-Qualitätsregelungen, EU-Quali-           Produktqualität und Rückstandsfreiheit der Imkerei-
tätsregelung für biologischen Landbau, Nachhaltigkeit        produkte,
der EU-Landwirtschaft und gesundere Ernährung.
                                                             die Weiterentwicklung und Verbesserung der Kennt-
IMKEREI                                                      nisse und Fähigkeiten der Imkerinnen und Imker,
                                                             insbesondere auch der biologischen Bienenhaltung,
Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Ver-
marktungsbedingungen von Bienenzuchterzeugnissen             die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Honigpro-
(gemäß Verordnung (EU) Nr. 1308/2013)                        duktion durch Zucht genetisch leistungsstarker und
                                                             krankheitsresistenter Bienenvölker,
Der Imkereisektor ist nicht nur aufgrund der Produktion
von Honig und anderen Bienenzuchterzeugnissen, son-          die Zusammenarbeit bei Forschungsprogrammen
dern auch durch die Bestäubungstätigkeit der Bienen und      sowie
dem damit verbundenen Beitrag zur Erhaltung des ökolo-
gischen Gleichgewichts ein sehr wichtiger Produktions-       die Beobachtung des Marktes für Imkereiprodukte.
zweig der österreichischen Landwirtschaft.
                                                           Imkereijahr 01.08.2019 – 31.07.2020              Betrag in EUR
Zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungs-         50% EU-Mittel                                        880.298,80
bedingungen von Bienenzuchterzeugnissen in der Eu-         30% Bundesmittel                                     528.176,29
ropäischen Union wurden die Verordnungen (EU) Nr.          20% Landesmittel                                     352.126,91
2015/1366 und Nr. 2015/1368 erlassen. Einen zentralen      Gesamtbudget                                      1.760.602,00
Teil dieser Regelungen stellen die nationalen Programme
Imkereiförderung dar, welche zur Hälfte durch Fördermit-   Mit insgesamt 617 ausbezahlten Anträgen im Imkerei-
tel der EU finanziert werden.                              jahr 2019/20 wurde der finanzielle Budgetrahmen kom-
                                                           plett ausgeschöpft.
Die Ziele des Österreichischen Imkereiprogramms 2020 –
2022 sind

                                                                               AMA    Bericht des Vorstandes für das Jahr 2020   22
NACHHALTIGKEIT BIOKRAFTSTOFFE

Das Austrian Agricultural Certification Scheme – AACS
umfasst die Kontrolle von landwirtschaftlichen Ausgang-
stoffen (Getreide, Ölsaaten und Pflanzenöle), die auf ös-
terreichischen Flächen angebaut und geerntet werden           Zuge dieser Überprüfungen wird bei 3 % der registrierten
und zur Herstellung von nachhaltigen Biokraftstoffen und      Bewirtschafter, welche eine entsprechende Bewirtschaf-
nachhaltigen flüssigen Biobrennstoffen gemäß der Richt-       terbestätigung abgegeben haben, die Einhaltung der An-
linie 2009/28/EG vorgesehen sind.                             forderungen des Artikel 17 (Absätze 3-5 bzw. 6) der Richt-
                                                              linie kontrolliert.
Es gelten folgende Rechtsgrundlagen:
                                                              Im Jahr 2020 wurden bei 342 landwirtschaftlichen Be-
  Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments           trieben solche Kontrollen durchgeführt. Um den Verwal-
  und des Rates vom 23. April 2009                            tungsaufwand zu minimieren, fanden diese Kontrollen im
                                                              Rahmen der jährlichen INVEKOS-Kontrollen statt.
  Durchführungsbeschluss (EU) 2016/708 der
  Kommission vom 11. Mai 2016, BGBl. II Nr. 124/2018,         Neu seit der Ernte 2020 ist das Zertifizierungssystem
  vom 12. Juni 2018 (NLAV)                                    AACSplus, welches von der AMA nach §28b AMA-Gesetz
                                                              1992 angeboten wird.
Um als Unternehmer landwirtschaftliche Ausgangsstoffe
als nachhaltig produziert ausweisen zu können, ist eine       Diese Zertifizierung dient dazu, um auch für Braugerste
Registrierung durch die AMA erforderlich.                     den Nachweis der Nachhaltigkeit führen zu können.

Die AMA überprüft mindestens einmal jährlich die regis-       Im Rahmen des AACSplus-System sind 34 Unternehmen
trierten Unternehmen im Rahmen einer Vor-Ort-Kontrolle        registriert. Es wurden bei allen Unternehmen Registrie-
(ausgenommen sind Unternehmen im Rahmen der Klein-            rungskontrollen Vor-Ort durchgeführt.
mengenregelung).
                                                              MILCH UND MILCHPRODUKTE
Per 31. Dezember 2020 waren 116 Unternehmen im AACS-
System registriert. Im Jahr 2020 wurden bei sechs regist-     Milchmonatsmeldung
rierten Unternehmen reine Registrierungskontrollen durch-     Die Molkereien und Sennereien übermitteln monatlich
geführt, davon waren zwei Neu-Registrierungen. Bei 84         die Daten für den Milchpreis, die Menge der Milchanlie-
Unternehmen wurden Registrierungs- und Überwachungs-          ferung und die Produktionsdaten. 2020 wurden somit
kontrollen durchgeführt. Die Registrierungen der nicht vor-   1.083 monatliche Meldungen an die AMA übermittelt,
Ort-kontrollierten Unternehmen wurden im Rahmen der           wobei über 90 % dieser Meldungen online über das
Kleinmengenregelung verlängert (Verwaltungskontrolle).        Milchmonatsmeldungsprogramm im eAMA durchge-
                                                              führt werden.
Ergänzend dazu werden auch Vor-Ort-Kontrollen bei
Landwirten durchgeführt, welche nachhaltig deklarierte        Direktvermarktungsmeldung
Ausgangsstoffe an einen Erstkäufer geliefert haben. Im        Landwirte, welche im Kalenderjahr 2019 mindestens

                                                                                   AMA   Bericht des Vorstandes für das Jahr 2020   23
25.000 kg Kuhmilch direkt vermarktet haben, mussten
bis Ende März 2020 eine Direktvermarktungsmeldung
für den Zeitraum Jänner bis Dezember 2019 legen. Die
eingesetzte Milchmenge, sowie die daraus hergestellten
Produkte, untergliedert in Konsummilch, Butter, Bergkäse
& Emmentaler, sonstiger Käse inkl. Topfen und sonstige        Eine korrekte Probennahme ist die wesentlichste Voraus-
Milchprodukte (Kakao, Fruchtjoghurt, Naturjoghurt, Sau-       setzung für richtige Ergebnisse. Die in Österreich für die
errahm, Schlagobers) sind dabei anzugeben. 334 Land-          automatische Probenahme in Verwendung stehenden
wirte (= Direktvermarkter mit 25.000 und darüber) haben       rund 320 Milchsammelwägen und deren Überprüfungen
somit eine Direktvermarktungsmenge von 32.724 Ton-            sind in der AMA elektronisch erfasst. Den Labors, Molke-
nen gemeldet.                                                 reien und Frächtern werden dazu Online-Auswertungen
                                                              angeboten.
Qualitätsregelung
Die Qualität der an Erstankäufer mit Sitz in Österreich an-   Im Jahr 2020 betrug der Anteil an Milch ohne Qualitäts-
gelieferten Milch wird in der Erzeuger-Rahmenbedingun-        abzüge 99,29 %. In die S-Klasse – mit den Kriterien von
gen-Verordnung geregelt.                                      höchstens 50.000 Keimen/ml und höchstens 250.000
                                                              Somatischen Zellen/ml – fielen 91,95 % der angelieferten
Die Verantwortung für die Überwachung der Probenahme          Rohmilch.
und der Untersuchung der Milch ist der AMA übertragen.
                                                              FOOD SECURITY
Die Bestimmung der Qualität und der Inhaltsstoffe er-         (NAHRUNGSMITTEL-VERSORGUNGSSICHERHEIT)
folgt in den von der AMA aufgelisteten Labors (siehe un-
ter „Verlautbarung Marktordnungen“ https://www.ama.           Durch die Verschärfung der COVID-19-Situation in Öster-
at/Fachliche-Informationen/Verlautbarungen). Sie dient        reich wurde im Bundesministerium für Landwirtschaft,
als Bemessungsgrundlage für die Bezahlung der ange-           Regionen und Tourismus der Einsatzstab zur „Lebens-
lieferten Milch und für die Einstufung der Milch in Qua-      mittelversorgung“ im März 2020 gegründet. Jener Ein-
litätsklassen. Untersucht werden der Fett- und Eiweiß-        satzstab setzt sich aus Führungskräften des BMLRT
gehalt sowie die Anzahl an Keimen und Somatischen             und der Leitung der Abteilung 3 der Agrarmarkt Austria
Zellen. Außerdem wird abgesichert, dass die Milch nicht       zusammen.
verwässert ist und keine Hemmstoffe enthält. Die Kont-
rolle der Milchuntersuchung in den Labors wird jährlich       Die AMA wurde in den Stab aufgenommen, da sie im
durch die AMA vor Ort vorgenommen. Im Jahr 2020 er-           Falle von Versorgungsstörungen der Lebensmittelver-
folgte diese Überprüfung COVID-19-bedingt auf elektro-        sorgung Österreichs für den Vollzug von Lenkungsmaß-
nischem Weg.                                                  nahmen gemäß Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz
                                                              zuständig ist. Des Weiteren war die Lagebeurteilung der
Durch zehn Mal jährlich von der AMA in Zusammenarbeit         Lebensmittelversorgung Österreichs ohne die Exper-
mit der HBLFA Tirol durchgeführte Ringtests wird das          tise der AMA, welche durch die Datenerhebung der be-
Messniveau zusätzlich überprüft. Zwei Mal pro Jahr fin-       deutenden Lebensmittel produzierenden Unternehmen
den diese Tests unter internationaler Teilnahme statt. Die    (Molkereien, Schlachthöfe, Mühlen, etc.) über Menge-
Abwicklung erfolgt online in Deutsch und Englisch.            numsätze, Lagerbestände, Preise zeitnah informiert ist,

                                                                                   AMA   Bericht des Vorstandes für das Jahr 2020   24
schwer denkbar. Zur Unterstützung der Stabsarbeit im
BMLRT wurde der AMA-Krisenstab „Lebensmittelversor-
gung“ gegründet, welcher durch fachliche Expertise dem
Einsatzstab BMLRT Daten zur Verfügung stellte sowie in
Abstimmung mit dem BMLRT ein Mitglied der Task Force
„Krisenbedarfsdeckung“ des SKKM (staatliches Krisen-         Jahre gewährt werden. Die Zahlung für Junglandwirte
und Katastrophenmanagement) darstellt.                       wurde für den Großteil der Betriebsinhaber im Antrags-
                                                             jahr 2019 zum fünften (und somit letzten) Mal ausbezahlt.
Im Rahmen der Arbeit der angeführten Stäbe für die Le-       Für das Antragsjahr 2020 hatte sich dadurch die Anzahl
bensmittelversorgung wurden 2020 drohenden Engpäs-           der Anspruchsberechtigten reduziert, wodurch die Zah-
se ohne gesetzlich verordneten Lenkungsmaßnahmen             lung für Junglandwirte lediglich um 10 % gekürzt werden
durch ein intensives Krisenmanagement gelöst. Eine frei-     musste (die Reduktion im Antragsjahr 2019 betrug 45 %).
willige Meldeplattform der Lebensmittelbranche sowie
anfangs tägliche und später wöchentliche Lageberichte        Betriebe mit einem Direktzahlungsbetrag von mehr als
waren die Basis für das erfolgreiche Krisenmanagement        2.000 EUR sind im Rahmen der Haushaltsdisziplin um
der Stäbe für die Lebensmittelversorgung.                    2,906192 % gekürzt worden. Die Haushaltsdisziplin dient
                                                             als Krisenreserve für die Europäische Union und wird
                                                             jährlich neu berechnet. Bis dato wurde dieser Betrag von
DIREKTZAHLUNGEN 2020                                         der Europäischen Union noch nie verwendet und konnte
                                                             daher im Folgejahr wieder an die Betriebsinhaber ausbe-
Im Antragsjahr 2020 wurde bereits intensiv am Strate-        zahlt werden.
gieplan betreffend die neue GAP-Periode, die ursprüng-
lich mit 01. Jänner 2021 hätte starten sollen, gearbeitet.   Zahlungen Direktzahlungen 2020 (Stand: 08. April 2021):
Aufgrund umfangreicher Vorbereitungsarbeiten auf na-
tionaler aber auch auf EU-Ebene wurde eine zweijährige       Bundesland                    Auszahlungsvolumen in EUR
Übergangsfrist bis zum Antragsjahr 2022 beschlossen.         Wien                                               1.474.166,33
                                                             Niederösterreich                               250.994.300,74
Die Harmonisierung der Zahlungsansprüche auf einen           Burgenland                                       48.527.605,58
österreichweiten Einheitswert von 203 EUR hat schon im       Oberösterreich                                 143.761.533,39
Antragsjahr 2019 stattgefunden und konnte im Antrags-        Salzburg                                         34.917.957,41
jahr 2020 aufgrund gleichbleibender finanzieller Ober-       Steiermark                                       92.087.103,76
grenze unverändert fortgeführt werden.                       Kärnten                                          48.947.455,44
                                                             Tirol                                            40.434.653,27
Gemäß Artikel 50 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013           Vorarlberg                                       13.923.292,21
kann die Zahlung für Junglandwirte (Top-up) nur für fünf     Gesamt                                        675.068.068,13

                                                                                  AMA   Bericht des Vorstandes für das Jahr 2020   25
RINDERKENNZEICHNUNG

Seit 1998 sind alle Rinder mit zwei Ohrmarken zu kenn-
zeichnen und alle Geburten, Zu- und Abgänge, Verendun-
gen und Schlachtungen an die zentrale Rinderdatenbank
zu melden.                                                 bereits 79 % der rund 380.000 Alm/Weidemeldungen
                                                           RINDER unbürokratisch über das Onlineserviceportal
Ab dem 01. Oktober 2019 geborene Rinder sind mit einer     eAMA gemeldet.
konventionellen und einer elektronischen Ohrmarke zu
kennzeichnen. Durch die Installation geeigneter Lesege-
räte an Fütterungsautomaten, AMS/Melkrobotern, Vieh-       KLASSIFIZIERUNG UND ZURICHTUNG
waagen oder in Tiersammelstellen, Schlachtbetrieben,
etc. kann die Lebensnummer der Rinder ausgelesen und       Im Jahr 2020 wurden 569 Überprüfungen der Zurichtung,
entsprechend den beabsichtigten Verwendungszwecken         der Klassifizierung und der Verwiegung von Schlachtkör-
weiterverarbeitet werden.                                  pern an österreichischen Schlachthöfen durchgeführt.

Der Anteil der „Online-Rinderbauern“ konnte weiter ge-     Die AMA ist auch mit der Ausbildung und laufenden Schu-
steigert werden. Allgemein im Jahr 2020 kam es in Ös-      lung der Klassifizierer betraut. Im Jahr 2020 fanden zwei
terreich zu einem Rückgang der Rinderhalter um 2,4 %.      Rinderklassifizierungskurse und zwei Schweineklassifi-
Insgesamt wurden rund 87 % der Meldungen der Land-         zierungskurse statt.
wirte und nahezu 100 % der Meldungen von Viehhänd-
lern und Schlachtbetrieben über das Online-Serviceportal   Aufgrund der COVID-19-Pandemie wurden die von der
eAMA übermittelt. Somit wurden 2020 mit rund 3,55 Mio.     AMA eingesetzten Bundesqualitäts-Kontrollorgane re-
Meldungen schon rund 91 % aller Meldungen über das         gelmäßig in dafür geeigneten Laboren getestet. Während
Onlineserviceportal eAMA getätigt.                         der Kontrollen in Schlachtbetrieben wurden FFP2 Mas-
                                                           ken getragen.
Der Auftrieb auf Almen und Weiden ist durch den Alm-/
Weidebewirtschafter durch eine Alm-/Weidmeldung RIN-       Die Teilnehmer an den Klassifizierungskursen mussten
DER an die Rinderdatenbank zu melden. Zur Vereinfa-        vor Antritt zum Kurs einen negativen COIVID-19 Test
chung wird der Inhalt dieser Alm/Weidmeldung RINDER        vorlegen und ebenso die strengen Hygienerichtlinien
auch für die Förderabwicklung im Rahmen der Alm/Ge-        einhalten.
meinschaftsweide-Auftriebsliste herangezogen.

Dadurch entfallen zweifache Meldeverpflichtungen für
die Almbewirtschafter. Erfreulicherweise werden auch

                                                                                AMA   Bericht des Vorstandes für das Jahr 2020   26
LÄNDLICHE ENTWICKLUNG                                      Mit Ende des Jahres 2020 sind für die meisten Betriebe
                                                           die ÖPUL-Verpflichtungen ausgelaufen. Mit dem Herbst-
ÖPUL                                                       antrag 2020 konnten die bestehenden Maßnahmen für
                                                           das Jahr 2021 verlängert werden. Für das Antragsjahr
ÖPUL – Österreichisches Programm zur Förderung             2022 ist eine weitere Verlängerung des bestehenden Pro-
einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen      gramms geplant.
Lebensraum schützenden Landwirtschaft
                                                           AUSGLEICHSZULAGE
Basierend auf der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 (Länd-
liche Entwicklung 2014-2020) wurde im Jahr 2020 das        Für das Maßnahmenjahr 2020 wurden 249.572.112,57
ÖPUL auf der Grundlage der nationalen Sonderrichtlinie     EUR ausbezahlt. Grundlage hierfür war die Sonderricht-
durch die AMA abgewickelt.                                 linie betreffend die Gewährung von Zahlungen für na-
                                                           turbedingte Nachteile in Berggebieten und Zahlungen
Das ÖPUL 2015 umfasst folgende vier Bereiche der Länd-     in anderen Gebieten mit Benachteiligungen (BMNT-
lichen Entwicklung 2014-2020:                              LE.1.1.6/0004-II/3/2019). Weiters wurden für die Bundes-
   Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen                         länder Oberösterreich und Vorarlberg TOP UP Zahlungen
   Ökologischer/biologischer Landbau                       in Höhe von 7.711.125,20 EUR ausbezahlt.
   Zahlungen im Rahmen von Natura 2000 und der
   Wasserrahmenrichtlinie                                  Die Umsetzung der Ausgleichszulage (für die Landwirt-
   Tierschutz                                              schaft in Berggebieten und in bestimmten benachteilig-
                                                           ten Gebieten) erfolgt im Rahmen des Österreichischen
Im Antragsjahr 2020 nahmen 90.412 Betriebe am ÖPUL         Programms für die Entwicklung des ländlichen Raumes
2015 teil. Eine Teilzahlung in Höhe von 75 % erfolgte am   (gemäß Verordnung (EU) Nr. 1305/2013).
17. Dezember 2020. Die Restzahlung wurde am 28. April
2021 überwiesen.                                           Um einen langfristig sozial verträglichen Strukturwandel
                                                           zu ermöglichen und das Ausmaß der bewirtschafteten
Zahlungen betreffend ÖPUL 2015 für das Antragsjahr         Flächen im benachteiligten Gebiet soweit wie möglich
2020 (Stand: 28. April 2021):                              aufrecht zu erhalten, sollen die Zahlungen dazu beitra-
                                                           gen, folgende Ziele zu erreichen:
Bundesland                   Auszahlungsvolumen in EUR
Burgenland                                43.826.995,90      Priorität 2: Verbesserung der Lebensfähigkeit von
Kärnten                                   32.618.356,16      landwirtschaftlichen Betrieben. Verbesserung der
Niederösterreich                         153.446.167,69      Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Landwirtschaft
Oberösterreich                            75.227.194,18      in allen Regionen. Förderung innovativer landwirt-
Salzburg                                  34.702.273,40      schaftlicher Techniken und nachhaltiger Waldbewirt-
Steiermark                                51.649.284,00      schaftung.
Tirol                                     37.762.160,98
Vorarlberg                                15.688.042,02         2A) Verbesserung der Wirtschaftsleistung aller
Wien                                       1.237.309,58         landwirtschaftlichen Betriebe. Unterstützung der
Gesamt                                  446.157.783,91          Betriebsumstrukturierung und -modernisierung

                                                                                AMA   Bericht des Vorstandes für das Jahr 2020   27
insbesondere mit Blick auf die Erhöhung der          Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschafts-
        Marktbeteiligung und -orientierung sowie der         fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)).
        landwirtschaftlichen Diversifizierung.
                                                             Für die Umsetzung sind folgende nationale Rechtsgrund-
  Priorität 4: Wiederherstellung, Erhaltung und Verbes-      lagen maßgeblich:
  serung der mit der Land- und Forstwirtschaft verbun-
  denen Ökosysteme.                                          Basierend auf der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 (För-
                                                             derung der ländlichen Entwicklung 2014-2020) wurde
        4A) Wiederherstellung, Erhaltung und                 bei der Europäischen Kommission (EK) das „Programm
        Verbesserung der biologischen Vielfalt, auch in      für die Ländliche Entwicklung 2014-2020“ eingereicht,
        Natura- 2000-Gebieten und in Gebieten, die aus       welches am 12. Dezember 2014 von der EK genehmigt
        naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen     wurde.
        benachteiligt sind, der Landbewirtschaftung
        mit hohem Naturwert sowie des Zustands der           Die nationale Umsetzung erfolgt mit der
        europäischen Landschaften.
        4C) Verhinderung der Bodenerosion und                  Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und
        Verbesserung der Bodenbewirtschaftung.                 Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur
                                                               Umsetzung von Projektmaßnahmen im Rahmen des
Zahlungen Ausgleichszulage im Antragsjahr 2020 (Stand:         Österreichischen Programms für Ländliche Entwick-
28. April 2021):                                               lung 2014-2020 LE-Projektförderungen GZ BMLFUW-
                                                               LE.1.1.1/0171-II/2/2014, welche am 20. Februar 2015
Bundesland                     Auszahlungsvolumen in EUR       vom BMLFUW veröffentlicht wurde.
Burgenland                                    2.407.858,46
Kärnten                                      34.075.622,13   Darüber hinaus können für bestimmte Vorhabensarten
Niederösterreich                             42.307.879,55   folgende nationale Richtlinien zur Anwendung kommen:
Oberösterreich                               32.953.269,53
Salzburg                                     28.509.567,31     „Umweltförderung Inland UFI“
Steiermark                                   50.890.741,31
Tirol                                        46.205.987,98     Richtlinie des BMVIT „Breitband Austria 2020 –
Vorarlberg                                   12.221.186,30     Access“
Wien                                                    0
Österreich                                 249.572.112,57      Richtlinien des BMWFW soweit anwendbar („Leucht-
                                                               turmprojekte“, „Unternehmensgründung am Land“)
LÄNDLICHE ENTWICKLUNG –
PROJEKTFÖRDERUNGEN                                             Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von
                                                               Förderungen aus Bundesmitteln
Auf Grundlage des Österreichischen Programms für die
Entwicklung des ländlichen Raums wurden im Kalender-           Diverse Landesrichtlinien, deren Anwendung durch
jahr 2020 445.305.112,05 EUR ausgezahlt (gemäß Ver-            das Österreichische „Programm für die Entwicklung
ordnung (EU) Nr. 1305/2013 (Förderung der Ländlichen           des ländlichen Raums“ vorgesehen ist

                                                                                 AMA   Bericht des Vorstandes für das Jahr 2020   28
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