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Geodäsie und Eidgenössische Vermessungsdirektion                                                Dezember 2017

                                                                                                               Nº
                                                                                                                    25

               cadastre
               Fachzeitschrift für das schweizerische Katasterwesen

               Wertzuwachs und Werterhalt: Die amtliche
               Vermessung dient unserem Wohlstand.

   swisstopo
wissen wohin

               ÖREB-Server (pyramid_oereb) Der ÖREB-Server ist ein hoch konfigurierbarer und generischer Prozessor,
               der aus den bereitgestellten Geobasisdaten und Rechtsvorschriften der öffentlich-rechtlichen Eigentums-­
               beschränkungen (ÖREB) einen DATA-Extract erzeugt. Er wurde als «Pyramid Plugin» entwickelt und ist als
                       4

               Open-Source-Software frei verfügbar. ► Seite 8
               Stockwerkeigentum: Alles, was Recht ist! Gemäss Artikel 667 ZGB erstreckt sich das Eigentum an
               Grund und Boden nach oben in den Luftraum und nach unten in das Erdreich, soweit für die Ausübung des
               Eigentums ein Interesse besteht. Im Projekt «Digitale Dokumentation Stockwerkeigentum (DigDok StWE)»
               wird erarbeitet, welche Rechte heute betreffend Stockwerkeigentum dokumentiert und wie sie zukünftig in
               der amtlichen Vermessung abgebildet werden können. ► Seite 16
               Open Government Data – Der Kanton Zürich geht online Das Geografische Informationssystem des
               Kantons Zürich verwaltet eine riesige Menge von raumbezogenen Daten, welche die kantonale Verwaltung
               zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben in hoher Qualität erfasst und verarbeitet. Ab Anfang 2018 werden
               diese Geodaten nun unter Open Government Data veröffentlicht. ► Seite 14
               Standards für den Datenaustausch im Objektwesen Ein reibungsloser Datenaustausch ist eine Grund-
               voraussetzung für ein funktionierendes E-Government. Der Verein eCH hat eine Reihe von Standards publi-
               ziert. ► Seite 12

               Schweizerische Eidgenossenschaft        Bundesamt für Landestopografie swisstopo
               Confédération suisse                    www.swisstopo.ch
               Confederazione Svizzera
               Confederaziun svizra
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cadastre Nº 25, Dezember 2017

                                                           Inhalt

Wertzuwachs und Werterhalt: Die amtliche
                                                           Editorial3
Vermessung dient unserem Wohlstand.

                                                           Fachbeiträge
                                                           ►    «Basel tickt anders» – auch in Sachen Publikationsorgan im Rahmen
                                                                der Einführung des ÖREB-Katasters                                                4 –  7

                                                           ►    ÖREB-Server (pyramid_oereb)                                                    8 – 10
Die neue Informationsbroschüre der amtli-
                                                           ►    Monitoring des volkswirtschaftlichen Nutzens der Daten der
      4                                                5

chen Vermessung der Schweiz: Wert und
Nutzen in Bild und Botschaft.
                                                                amtlichen Vermessung 2016                                                          11

                                                           ►    Standards für den Datenaustausch im Objektwesen                               12 – 13

                                                           ►    Open Government Data – Der Kanton Zürich geht online                          14 – 15

                                                           ►    Stockwerkeigentum: Alles, was Recht ist!                                      16 – 21

Impressum cadastre
                                                           ►    Think Tank «Dimension cadastre»: Ein aussergewöhnliches Abenteuer
Redaktion:                                                      geht zu Ende                                                                  22  – 23
Karin Markwalder, Elisabeth Bürki G
                                  ­ yger
und Marc Nicodet                                           ►    SwissGeoLab – ein erstes Jahr voller Begegnungen mit der Schweizer Jugend!    24 – 25
Auflage:
1600 deutsch  /  700 französisch
Erscheint: 3 x jährlich                                    Mitteilungen
Adresse der Redaktion:                                     ►    Neu festgeschrieben: die Fortbildung der im Geometerregister eingetragenen
Bundesamt für Landestopografie
                                                                Ingenieur-Geometerinnen und Ingenieur-Geometer                                     26
swisstopo
Geodäsie und Eidgenössische
Vermessungsdirektion
                                                           ►    Neu patentierte Ingenieur-Geometerinnen und -Geometer 2017 –
Seftigenstrasse 264                                             Patentübergabe in feierlichem Rahmen                                               27
3084 Wabern
Telefon 058  464 73 03                                     ►    Informationsbroschüre «Die amtliche Vermessung der Schweiz: eine Basis für
infovd@swisstopo.ch                                             Sicherheit und Wohlstand.»                                                         28
www.cadastre.ch
                                                           ►    Empfehlung für die Anwendung geometrischer Transformationsmethoden in
                                                                der amtlichen Vermessung                                                           29
ISSN 2297-6086
ISSN 2297-6094                                             ►    Informationsveranstaltung ÖREB-Kataster 2017: Rückblick                       30 – 31

                                                           ►    Neue Steuergruppe BIM – Geodaten                                                   32

                                                           ►    Kreisschreiben und Express: jüngste Veröffentlichungen                             32

                                                           Veranstaltungen und Weiterbildung
                                                           ►    Staatsexamen 2018 zur Erlangung des Geometerpatents                                33

                                                           ►    Kolloquien des Bundesamtes für Landestopografie swisstopo 2018                     33

                                                           ►    Spirgarten 2018                                                                    34

                                                           ►    Seminar «Öffentliches Recht und Verwaltungsrecht»                                  34

                                                           ►    GEOSummit: Nationale Messe und Kongress der GEO-Welt                               35

                                                           Legende

                                                           ► Amtliche Vermessung
                                                           ► ÖREB-Kataster
                                                           ► Allgemeine Artikel

                                           2
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cadastre Nº 25, Dezember 2017

Editorial

                        Liebe Leserin, lieber Leser,                       schen Bund und Kantonen», ist derzeit in Vernehmlassung bei den
                                                                           Kantonen. Trotzdem muss unser Führungssystem uns zum Beispiel
                        Seit einiger Zeit zeigen sich in diversen Re-­     ermöglichen, noch reaktionsfähiger zu werden. Wir müssen schnel-
                        gionen Europas – Katalonien, Lombardei,            ler auf die Marktbedürfnisse reagieren können, als wir es heute tun.
                        ­Venetien, Schottland, um nur jene mit der         Und, in Übereinstimmung mit der Aussage des kanadischen Bot-
                         grössten Medienpräsenz zu nennen – Unab-          schafters: Wir sollten die zahlreichen Erfahrungen aus den Kantonen
                         hängigkeitsgelüste und Versuche, sich vom         und die vielfältigen Kompetenzen, die in engem Kontakt zum Markt
                         Zentralstaat zu emanzipieren.                     entwickelt wurden, besser nutzen.
                              Auch in der Schweiz wird unser Grundprin-     Die globalen Phänomene, die derzeit unsere Gesellschaft und Welt-
zip – unser berühmter Föderalismus – immer wieder analysiert                wirtschaft durchschütteln, wie die digitale Revolution, der durch
und hinterfragt. Ende Oktober fand in Montreux die 5. Nationale             GAFA (Akronym der Webgiganten Google, Apple, Facebook und
­Föderalismuskonferenz mit über vierhundert Vertreterinnen und              Amazon) verkörperte Übertritt ins digitale Zeitalter, die Uberisierung,
 ­Vertretern aus Politik, Bildung und Wirtschaft statt. Beleuchtet          die Entstehung von Big Data, die Neugestaltung vieler Prozesse
  ­wurde die zentrale Fragestellung «Wird die Schweiz in 50 Jahren          durch die Blockchain-Technologie oder auch die Implementierung
   ­immer noch föderalistisch sein?». Die Konferenzteilnehmenden            von BIM (Buidling Information Modelling), treffen auch uns mit
    ­befassten sich zwei Tage lang mit historischen Wendepunkten und       ­voller Wucht; wir müssen angemessene Antworten darauf finden.
     aktuellen Be­wegungen, welche die Entwicklung des Föderalismus         Entsprechende Denkansätze werden übrigens auch vom Think Tank
     beeinflussen, diskutierten über die Zukunft des historischen Drei-     «Dimension Cadastre» in seiner jüngsten Publikation «Die vorge-
     stufenmodells, über den Einfluss der globalen Herausforderungen        zeichneten Wege der Digitalisierung» dargelegt. Die Publikation ist
     auf die föde­ralistischen Strukturen sowie über die Bedeutung          diesem «cadastre» beigelegt.
     des Föderalismus für die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit der
                                                                           Keiner der jetzigen Partner im schweizerischen Katasterwesen kann
     Schweiz. Sie kamen schliesslich zu folgendem Ergebnis, das als «Er-
                                                                           sich den anstehenden Aufgaben allein stellen. Genau deshalb er-­
     klärung von Montreux» festgehalten wurde: «Der Föderalismus:
                                                                           geben die Aussagen von Bundesrätin Sommaruga vollkommen Sinn:
     die Stärke der Schweiz».
                                                                           Gespräche und verstärkte Zusammenarbeit sind unabdingbar, um
Die grosse Mehrheit der Teilnehmenden betonte die äusserst posi-­          all diese Herausforderungen zu bewältigen. Gerade um den Dialog
tiven Aspekte des Föderalismus. Von den vielen Aussagen politischer        mit den Kantonen aufzunehmen, wurden diese vom Bundesamt
Vertreter sind vor allem zwei besonders erwähnenswert. Für Ehren-          für Landestopografie swisstopo Ende September zu einem «Geoin-
gast Stéphane Dion, derzeitiger Botschafter von Kanada (eines der          formationstag» eingeladen. Dabei wurde die Notwendigkeit, die
grössten föderalistischen Länder der Welt) in Berlin und Sonderge-         amtliche Vermessung durch verbesserte Zusammenarbeit und Ver-
sandter für die Europäische Union, ist der Föderalismus «ein zutiefst      meidung von Doppelspurigkeiten zu stärken, weitgehend aner-
humanes System, das es ermöglicht, gemeinsames Handeln und un-             kannt. All dies muss Teil einer gross angelegten, strategischen Vision
terschiedlichste Erfahrungen miteinander zu verbinden»; und Bun-           werden, die auf dem Service public-Gedanken basiert. Denn be-
desrätin Simonetta Sommaruga betonte, dass es ohne Debatte kei-            stimmte Geodaten sind tatsächlich von übergeordnetem öffentli-
nen Föderalismus geben kann.                                               chen Interesse und müssen weiterhin in der Verantwortung des
Während zweier Tage wurde also dem Föderalismus «der Puls ge-              Staates bleiben. Ausserdem sollten die Behörden auf allen Ebenen
fühlt» – und es zeigte sich, dass er quicklebendig ist. Aber auch,         (Bund, Kantone, Städte und Gemeinden) zusammen mit Fachleuten
dass er sich weiterentwickeln, anpassen und sich ständig hinterfra-        an dieser Entwicklung beteiligt sein, um in den Augen von Politik
gen muss, um dem Zahn der Zeit, internationalem Druck und glo-             und Öffentlichkeit an Legitimität zu gewinnen.
balen Herausforderungen standzuhalten.                                     Die ersten Diskussionsgrundlagen für eine Umsetzung einer neuen
Doch was hat das mit unserer Tätigkeit zu tun? Nun, das schweize-          Form der Zusammenarbeit sind nun gelegt, dieses Thema wird im
rische Katasterwesen illustriert die föderalistische Struktur auf per-     nächsten Jahr prioritär angegangen. Es ist eine spannende Heraus-
fekte Weise. Doch obwohl wir seit über 100 Jahren so funktionie-           forderung; ich bin überzeugt, dass es uns gemeinsam durch einen
ren, müssen auch wir unsere Handlungsweise im institutionellen             konstruktiven und intensiven Dialog gelingen wird, ein optimales
Rahmen überdenken, damit wir uns besser an die gesellschaftliche           Führungssystem zu finden.
Entwicklung anpassen und darauf reagieren können.
                                                                           Nun wünsche ich Ihnen allen und Ihren Familien und Angehörigen
Die Funktionsweise der beiden Verbundaufgaben zwischen Kanto-              frohe Weihnachten und ein gutes und glückliches Neues Jahr!
nen und Bund – die amtliche Vermessung und der Kataster der
­öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen – wird im jüngsten         Marc Nicodet, pat. Ing.-Geom.
 Bericht der Eidgenössischen Finanzverwaltung nicht in Frage ge-           Leiter Bereich «Geodäsie und Eidgenössische Vermessungsdirektion»

 stellt. Dieser, als Antwort auf die Motion «Aufgabentrennung zwi-

                                                                                                                                    3
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Fachbeiträge           cadastre Nº 25, Dezember 2017

                   «Basel tickt anders» – auch in Sachen
                   Publikationsorgan im Rahmen der Einführung
                   des ÖREB-Katasters

                   Im Rahmen des Schwergewichtsprojekts «Publikationsorgan» wurde das Zusammenspiel des
                   Katasters der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) mit dem Publi-
                   kationsorgan in rechtlicher Hinsicht – sowohl die kantonale wie die Bundesgesetzgebung be-
                   treffend – geprüft. Die daraufhin entwickelte «Basler Lösung» wird nachfolgend vorgestellt.

                    Einleitung                                                                      Lancierung des Schwergewichtsprojekts zum
                    In der Verordnung des Bundes über den Kataster der                             ­Publikationsorgan
                   ­öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen                                  Zur Vertiefung der vorstehend beschriebenen und wei-
                    ­(ÖREBKV) ist in Artikel 16 vorgesehen, dass die Kantone                        terer rechtlicher Fragestellungen im Zusammenhang mit
                     vorsehen können, dass dem Kataster für einzelne öf-                            dem ÖREB-Kataster als Publikationsorgan wurde auf
                     fentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen die Funk-                          ­Anregung des Grundbuch- und Vermessungsamts des
                     tion als amtliches Publikationsorgan zukommt.1 Diese                            Kantons Basel-Stadt (GVA) durch das Bundesamt für
                    Gesetzesbestimmung war nun wiederum unter anderem                                Landestopografie swisstopo im August 2016 das Schwer-
                    Anlass dafür, dass im Schrifttum zum Geoinformations-                            gewichtsprojekt SGP17-BS in Auftrag gegeben. Das
                    recht von Teilen der Lehre die Ansicht vertreten wird,                           GVA, namentlich Herr Dr. Amir Moshe, Grundbuchver-
                    dass der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentums-                          walter und Leiter Recht des GVA, und Herr Prof. Dr. Tho-
                    beschränkungen (ÖREB-Kataster) lediglich dann seine                              mas Sutter-Somm, Ordinarius für Zivilrecht und Zivil-­
                    volle Wirkung entfalten könne, wenn dem Eintrag der                              prozessrecht an der Universität Basel, sollten im Rahmen
                    öffentlichen-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen                                 des genannten Schwergewichtsprojekts das Zusammen-
                    im ÖREB-Kataster im Sinne des absoluten Eintragungs-                             spiel des ÖREB-Katasters mit dem bestehenden Publika-
                     prinzips des Grundbuchs (Art. 972 Abs. 1 ZGB) eine kon-                         tionsorgan, dem Kantonsblatt, und den Einfluss des
                     stitutive Wirkung und mithin rechtsbegründende Wir-                             ÖREB-Katasters als Publikationsorgan auf die kantonale
                     kung zukäme.2 Folgte man nun diesem Teil der Lehre,                             Fachgesetzgebung analysieren. Allfällige Widersprüche
                     so bestünde ein offensichtlicher Widerspruch zu der Vor-                        zum Bundesrecht, insbesondere zu Artikel 680 Absatz 1
                     schrift von Artikel 680 ZGB, die da besagt, dass öffent-                        ZGB, sollten aufgezeigt und Lösungsansätze erarbeitet
                     lich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen ohne Eintra-                            werden.
                     gung im Grundbuch bestehen3, mit der Folge, dass dem
                                                                                                   Der Projektverlauf des Schwergewichtsprojekts zum
                    Eintrag in das Grundbuch in Anlehnung an das relative
                                                                                                   ­Publikationsorgan gestaltete sich wie folgt:
                     Eintragungsprinzip bloss aber immerhin (vgl. Art. 656
                                                                                                    • Einleitung des Projekts mit Projektbeschrieb am
                     Abs. 2 ZGB) deklaratorische Wirkung zukommt. Vor dem
                                                                                                       18. August 2016 unter dem Titel «Rechtliche Abklä-
                     Hintergrund der in der Lehre postulierten Prämisse, dass
                                                                                                       rung zum ÖREB-Kataster als Publikationsorgan»
                     der ÖREB-Kataster zum Grundbuch komplementär sei 4
                                                                                                    • Kick-off-Sitzung am 16. September 2016 mit den
                    oder vice versa sowie dass die öffentlich-rechtliche Eigen-
                                                                                                       ­Teilnehmern S. Rolli, Prof. Dr. Th. Sutter-Somm,
                    tumsbeschränkungen unbestritten gesetzliche Eigen-
                                                                                                        Dr. A. Moshe, Ch. Käser und D. Kettiger, an welcher
                    tumsbeschränkungen im Sinne von Artikel 680 Absatz 1
                                                                                                        ­namentlich Vorgehen, Meilensteine und Finanzie-
                    ZGB sind, muss letztere Vorschrift unweigerlich auch für
                                                                                                       rungsfragen besprochen worden sind
                    den ÖREB-Kataster zur Anwendung gelangen.
                                                                                                    • Erste Informationsveranstaltung in Olten am 8. No-
                   1
                       Vgl. den Wortlaut von Art. 16 ÖREBKV: «Die Kantone können vorschrei-              vember 2016, an welcher Dr. A. Moshe einen Vortrag
                       ben, dass dem Kataster für bestimmte öffentlich-rechtliche Eigentums-             mit dem Titel «Eine juristische Aussenansicht, ins-­
                       beschränkungen die Funktion als amtliches Publikationsorgan zukommt.»
                   2
                                                                                                         besondere i. S. ÖREB-Kataster als Publikationsorgan»
                       So etwa Huser, Publikation von Eigentumsbeschränkungen – neue Re-
                       geln, in: Baurecht (4 /  2010), S. 169 ff., S. 175; in diesem Sinne auch
                                                                                                      ­gehalten hat
                       Steinauer, Droit de la construction et systèmes d’information du terri-      • Erstellung eines Factsheets 5 durch Dr. A. Moshe, das
                       toire, in: Gauchs Welt, FS für Peter Gauch, 2004, S. 917 ff., S. 927;             die wichtigsten Thesen und Fragestellungen zusam-
                       HUSER, Baubeschränkungen im Grundbuch, in: Baurecht 2016, S. 197
                       ff., S. 205; a. M. Jeannerat / Moor, PraxKomm. RPG: Nutzungsplanung,              menfasste und erste Lösungsansätze skizzierte
                       Art. 14 RPG N 84.                                                            • Erstes Review des Schwergewichtsprojekts am
                   3
                       Statt vieler Rey/Strebel, BS-Komm., Art. 680 ZGB N 2; Schmid /  Hürliann-         20. März 2017
                       Kaup, Sachenrecht, Rz. 688; Von Fischer Lehmann, HandKomm. ZGB,
                       Art. 680 ZGB N 2 f.
                   4                                                                               5
                       Vgl. etwa Arnet, KurzKomm. ZGB, Art. 962 ZGB N 4; Schmid-Tschirren,             Factsheet i. S. ÖREB-Kataster, insbesondere Publikationsorgan vom
                       Neuerungen im Immobiliarsachenrecht, in: AJP/ PJA 2012, S. 1503 ff.,            7. März 2017, abrufbar unter www.gva.bs.ch /geoinformation.html 
                       S. 1509; vgl. auch Art. 16 Abs. 1 GeoIG.                                        ÖREB-Kataster  Dokumente.

               4
Cadastre - cadastre.ch - The ...
Fachbeiträge                cadastre Nº 25, Dezember 2017

                                                                                                         Entwurf

                                                                        Kantons-  /Amtsblatt                                ÖREB-Katasterportal

                                                                                                                                                      P     H
                                                                                                                             Geometrie und
                                   Öffentliche Auflage                      Publikation                   Verweis
                                                                                                                            Rechtsvorschriften
Basler Lösungsmodell
schematisch

                                                                                                                                                      P     H
                                   Festsetzung /                                                                             Geometrie und
                                                                            Publikation                   Verweis
                                   Genehmigung                                                                              Rechtsvorschriften

                               P     Projektiert                                                                                                      R     H
                                                                                                                             Geometrie und
                               R     Rechtskräftig                                             Rekursfrist
                                                                                                                            Rechtsvorschriften
                               H     Historisiert

                       • Informationsveranstaltung in Bern am 27. April 2017                            zum Kantonsblatt oder vice versa verwendet. Die prak-
                         mit einem Referat von Dr. A. Moshe zum Thema                                   tische Umsetzung richtet sich dabei nach folgender
                         ­«Juristische Aspekte betreffend ÖREB-Kataster, ins-­                         ­Kaskade:
                          besondere Publikationsorgan»6                                                 • In einem ersten Schritt werden die die öffentlich-­
                       • Zweites Review des Schwergewichtsprojekts am                                      rechtlichen Eigentumsbeschränkungen begründenden
                          31. Mai 2017                                                                     Rechtsvorschriften vor Eintritt der Rechtskraft bzw.
                       • Einreichung des Schlussberichts von Herrn Dr. Amir                                ­deren Vollstreckbarkeit mit einem Verweis auf den
                          Moshe am 28. Juli 2017 7 an swisstopo als Auftrag-­                               ÖREB-Kataster im digitalen Kantonsblatt publiziert.
                          geber und Genehmigung des Schlussberichts durch                               • Parallel dazu erfolgt der Eintrag der Geometrie der
                          die swisstopo in Person von Herrn Ch. Käser und                                   ­öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkung mit den
                          ­Abschluss des Projekts am 4. August 2017.                                         korrelierenden, bereits vorliegenden Rechtsvorschrif-
                                                                                                             ten und gesetzlichen Grundlagen im ÖREB-Kataster-
                       Basler Lösungsmodell zum Publikationsorgan                                            portal mit dem Vermerk, dass es sich dabei um einen
                       Der als Ergebnis des Schwergewichtsprojektes SGP17-BS                                 noch nicht definitiven Eintrag handelt. Die Fachämter
                       ausgearbeitete Lösungsansatz, welcher in seinen Grund-                                sind dabei frei zu entscheiden, ob sie nach der Publi-
                       zügen bereits in dem von Herrn Dr. Amir Moshe am                                      kation im Kantonsblatt bzw. vor dem noch nicht defi-
                       7. März 2017 erstellten Factsheet aufgezeigt worden war,                              nitiven Eintrag im ÖREB-Kataster die jeweiligen Geo-
                       wurde von der Projektleitung ÖREB-Kataster Basel-Stadt                                metrien und  /oder Rechtsvorschriften nochmals vom
                       sowie im Anschluss an das 1. Review vom 20. März 2017                                 ÖREB-Katasterportal entfernen oder diese bis zum
                       von den Herren Christoph Käser, Daniel Kettiger und                                   ­Eintritt der Rechtskraft als provisorischen Eintrag im
                       Prof. Dr. Thomas Sutter-Somm als sehr guter und prakti-                                ÖREB-Kataster belassen wollen.
                       kabler Lösungsweg befunden.                                                      • Sobald die öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschrän-
                                                                                                              kungen in Kraft getreten bzw. vollstreckbar sind, wer-
                        Der Kanton Basel-Stadt verzichtet darauf, den ÖREB-Ka-
                                                                                                              den diese in einem zweiten Schritt von der zuständi-
                        taster als (zusätzliches) Publikationsorgan zu verwenden.
                                                                                                              gen Fachstelle im ÖREB-Kataster auf definitiv gesetzt.
                        Vielmehr werden die die öffentlich-rechtlichen Eigen-
                                                                                                        • Sämtliche Dokumente (Rechtsvorschriften und gesetz-
                        tumsbeschränkungen begründenden Rechtsvorschriften
                                                                                                           liche Grundlagen) und publizierte Geometrien werden
                        wie bis anhin im Publikationsorgan, dem Kantonsblatt
                                                                                                           historisiert und sind somit jederzeit öffentlich einseh-
                        des Kantons Basel-Stadt, publiziert. Ab dem 1. Januar
                                                                                                           bar.
                        2019 wird das Kantonsblatt des Kantons Basel-Stadt
                       ­digital betrieben8 und nicht mehr wie bislang in analo-                        Die Grafik dient der Veranschaulichung des obenge-
                        ger Form. Der ÖREB-Kataster wird dabei als Hilfsmittel                         nannten Lösungsmodells des Kantons Basel-Stadt.

                       6
                            	Vgl. Präsentation «Juristische Aspekte betreffend ÖREB-Kataster, insbe-
                             sondere Publikationsorgan» vom 27. April 2017, abrufbar unter:
                             www.gva.bs.ch/geoinformation.html  ÖREB-Kataster  Präsentationen.
                       7
                            Vgl. Schlussbericht zum Schwergewichtsprojekt i. S. ÖREB-Kataster Nr.
                            SGP17-BS (Publikationsorgan) vom 28. Juli 2017, abrufbar unter:
                            www.gva.bs.ch/geoinformation.html  ÖREB-Kataster  Dokumente
                       8
                             Vgl. Regierungsratsbeschluss Nr. P160479 vom 24. Januar 2017 zum
                            P­ ublikationsgesetz des Kantons Basel-Stadt.

                                                                                                                                            5
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Fachbeiträge            cadastre Nº 25, Dezember 2017

                   Vorteile des «Basler Lösungsmodells»                                    als reine Informationsplattform einerseits und dem
                   Im folgenden Kapitel sollen die mannigfachen Vorteile                   rechtsbegründenden Publikationsorgan in Gestalt des
                   des «Basler Lösungsmodells» betreffend die Anwen-                       Kantonsblatts andererseits stattfindet. Diese Unter-­
                   dung des Publikationsorgans im Rahmen der Einführung                    scheidung wiederum hat Auswirkung auf zahlreiche
                   des ÖREB-Katasters skizziert werden:                                    rechtliche G­ egebenheiten wie etwa betreffend die
                                                                                           rechtliche Wirkung des ÖREB-Kataster, die zur Anwen-
                   a) Bundesrechtskonformität und marginale Anpas-                         dung gelangenden Haftungsnormen – während für
                   sung bestehender Fachgesetzgebung                                       die Katasterführung im engeren Sinn die bundesrecht-­
                   Ein wichtiger Vorteil des «Basler Lösungsmodells» in der                liche Haftungsnorm von Artikel 18 GeoIG zur Anwen-
                   Verwendung des ÖREB-Katasters als ergänzendes Hilfs-                    dung gelangt, finden für alle übrigen Handlungen
                   mittel zum Kantonsblatt oder vice versa besteht insbe-                  ­betreffend der ÖREB-Kataster die Staatshaftung des
                   sondere darin, dass dieser Lösungsansatz bundesrechts-                   Kantons Basel-Stadt Anwendung – und die massge-­
                   konform ist und im Einklang mit Artikel 680 Absatz 1                     benden gesetz­lichen Rechtsvorschriften.
                   ZGB steht.
                                                                                           e) Verwendung nur eines Publikationsorgans
                   Ferner dürfte ein weiterer gewichtiger Vorteil sein, dass
                                                                                           Der Bund sieht eine Lösungsvariante vor, bei welcher
                   durch die Basler Lösung – im Unterschied zur Lösung
                                                                                           für den ÖREB-Kataster zwei Rollen vorgesehen sind.
                   des Bundes – nur eine marginale Anpassung der Fach-
                                                                                           ­Einerseits soll der ÖREB-Kataster als Informationssystem
                   gesetzgebung notwendig ist. Bei der Umsetzung der
                                                                                            verwendet werden, in welchem die rechtskräftigen Da-
                   bundesrechtlichen Lösung, bei welcher dem ÖREB-Kata-
                                                                                            ten einer öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkung
                   ster dingliche Wirkung zukommt, müssten hingegen
                                                                                            publiziert werden. Andererseits soll der ÖREB-Kataster
                   viele Fachgesetze und -verordnungen angepasst wer-
                                                                                            als Publikationsorgan für gewisse öffentlich-rechtliche
                   den.
                                                                                            Eigentumsbeschränkungen fungieren können. Dies wür-
                                                                                            de bedeuten, dass es zwei Publikationsorgane, eines
                   b) Reiner Informationscharakter des
                                                                                            für die öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen
                   ÖREB-Katasters
                                                                                            (ÖREB-Kataster) und eines für alles andere zu Publizie-
                   Wie bereits in der Botschaft zum GeoIG 9 statuiert,
                                                                                            rende (Kantonsblatt) geben würde. Eine solche Konstel-
                    kommt dem eigentlichen ÖREB-Kataster reiner Informa-
                                                                                            lation entspricht nicht der nötigen Rechtssicherheit und
                    tionscharakter zu, ohne Rechtswirkungen für die in
                                                                                            Benutzerfreundlichkeit, welche mit Einführung des
                   ­diesem geführten öffentlich-rechtlichen Eigentumsbe-
                                                                                            ÖREB-Katasters erreicht werden sollten. Um dies zu ge-
                   schränkungen zu begründen.10
                                                                                            währleisten, bräuchte es beispielsweise einen Disclaimer
                                                                                            im herkömmlichen Publikationsorgan, welcher auf den
                   c) Gleichbehandlung sämtlicher öffentlich-recht-­
                                                                                            ÖREB-Kataster verweist. Da im Kanton Basel-Stadt auf
                   licher Eigentumsbeschränkungen
                                                                                            die Verwendung verschiedener Publikationsorgane
                   Nach dem hier postulierten Lösungsansatz kommt sämt-
                                                                                            ­verzichtet wird, werden Abgrenzungsschwierigkeiten
                   lichen öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen
                                                                                             vermieden und die Benutzerfreundlichkeit, die nötige
                   einheitlich, sei es, dass sie im Grundbuch eingetragen
                                                                                             Rechtssicherheit sowie die Transparenz weiterhin ge-
                   sind, sei es, dass sie im ÖREB-Kataster geführt werden,
                                                                                             währleistet.
                   eine rein deklaratorische und mithin nicht rechtsbegrün-
                   dende Wirkung zu, sodass im Unterschied zu Teilen der
                   Lehre eine heterogene Behandlung der öffentlich-recht-                  Exkurs: Die zwei unterschiedlichen Funktionen
                   lichen Eigentumsbeschränkungen (deklaratorische im                      des ÖREB-Katasters
                   Grundbuch und konstitutive im ÖREB-Kataster) gerade                     In der Botschaft zum GeoIG, den rubrizierten gesetzli-
                   vermieden werden kann.                                                  chen Vorschriften und der gängigen Literatur ist ohne
                                                                                           jegliche Differenzierung gängig von dem ÖREB-Kataster
                   d) Führung nur eines (Informations-)Katasters                           die Rede. So wird denn wie bereits erwähnt in Arti-­
                   Ein weiterer gewichtiger Vorteil des «Basler Lösungs-                   kel 16 ÖREBKV bloss und nichts aussagend festgehalten,
                   modells» dürfte sein, dass bei diesem konsequent eine                    dass die Kantone für bestimmte öffentlich-rechtliche
                   Trennung zwischen dem eigentlichen ÖREB-Kataster                        ­Eigentumsbeschränkungen vorschreiben können, dass
                                                                                            dem Kataster die Funktion eines Publikationsorgans zu-
                   9
                                                                                            kommt. Im Verlaufe des Schwergewichtsprojekts zum
                        Bundesgesetz über Geoinformation (Geoinformationsgesetz, GeoIG),
                        SR 510.62                                                           Publikationsorgan hat sich alsdann herausgestellt, dass
                   10
                        Vgl. Botschaft zum GeoIG, BBl 2006, S. 7856                         es nicht bloss einen ÖREB-Kataster gibt, sondern deren

               6
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Fachbeiträge        cadastre Nº 25, Dezember 2017

               zwei bzw. dieser zwei unterschiedliche Funktionen mit        Schlussbemerkungen
               unterschiedlicher Wirkung innehat.                           Die Notwendigkeit, Zweckmässigkeit, Wirtschaftlichkeit
                                                                            und Wirksamkeit des ÖREB-Katasters ist aus konzeptio-
                Wie bereits an anderem Ort erwähnt und in der Bot-
                                                                            nellen Überlegungen sowie nicht zuletzt in Anlehnung
                schaft zum GeoIG festgehalten11, ist der ÖREB-Kataster
                                                                            an die Erfahrungsberichte der Pilotkantone zweifellos zu
                eine betreffend öffentlich-rechtliche Eigentumsbe-
                                                                            bejahen.12 Betreffend die Wirksamkeit und die Funktion
                schränkungen zum Grundbuch komplementäre Infor-
                                                                            des ÖREB-Katasters muss – wie bereits eingehend im
                mationsplattform. Wenn nun ein Teil der Lehre die
                                                                            Rahmen des Schwergewichtsprojekts SGP17 des Kan-
                ­Ansicht vertritt, dass dem ÖREB-Kataster in der Funktion
                                                                            tons Basel erörtert – stringent zwischen dem eigentlichen
                 als Publikationsorgan – im Unterschied zum Grund-­
                                                                            obligatorischen ÖREB-Kataster in Gestalt einer Informa-
                 buch – rechtsbegründende Wirkung zukäme, so wird
                                                                            tionsplattform und dem fakultativen ÖREB-Kataster in
                 gerade verkannt, dass nicht etwa der eigentliche ÖREB-
                                                                            Gestalt eines rechtsbegründeten Publikationsorgans dif-
                 Kataster Rechtswirkung generiert, sondern das flankie-
                                                                            ferenziert werden, da diese Unterscheidung wiederum
                 rende Publikationsorgan wiederum in Gestalt des
                                                                            massgebende Auswirkung auf die zwei unterschiedli-
               ­ÖREB-Katasters.
                                                                            chen Funktionalitäten des ÖREB-Katasters hat sowie auf
               Aufgrund des Gesagten gilt es, mithin strikt den ÖREB-       die Anwendbarkeit der Artikel 17 GeoIG13 (Fiktion der
               Kataster als eigentliche Informationsplattform einer-­       Kenntnis des Inhalt des ÖREB-Katasters) und Artikel 18
               seits und den ÖREB-Kataster als rechtsbegründendes           GeoIG (Haftung), die beide nur auf den ÖREB-Kataster
               ­Publikationsorgan andererseits auseinander zu halten.       in seiner Funktion als Informationsinstrument Anwen-
                Den Gesetzesredaktoren und der rubrizierten Literatur       dung finden. Der Bund bzw. swisstopo hat auf diese
                ist diese notwendige und wichtige Differenzierung           ­Erkenntnisse aus dem Schwergewichtsprojekts SGP17
                ­gerade noch nicht geglückt. Vollzieht man nun konse-        des Kantons Basel reagiert und veranlasst, dass diese
               quent diese Trennung von Informationsplattform und            ­gewichtige Unterscheidung in der aktuell in Revision be-
               Publikationsorgan, so steht die bundesrechtliche Lö-           findlichen ÖREBKV neu zum Ausdruck kommt.
               sung (swisstopo) denn auch nicht im Widerspruch zur
               Vorschrift Artikel 680 Absatz 1 ZGB, da die die öffent-      Amir Moshe, Dr. iur.
               lich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen begründen-          Grundbuch- und Vermessungsamt des Kantons Basel-Stadt
                                                                            amir.moshe@bs.ch
               den Rechtsvorschriften im Rahmen des ÖREB-Katasters
               als Publikationsorgan rechtskräftig werden, um dann
               eine logische Sekunde später in den ÖREB-Kataster als
               Informationssystem transferiert zu werden.

               Bei der Lösung des Bundes (swisstopo), der sich gemäss
               der Review-Sitzung vom 31. Mai 2017 auch andere
               ­Kantone wie der Kanton Genf bedienen werden, scheint
                es fraglich, ob diese doch gewichtige Trennung von
                ­Informationssystem und Publikationsorgan in der Praxis
                 konsequent und klar vollzogen werden kann. Gelingt
                 diese Unterscheidung nicht oder nur unvollständig, so
                 hätte dies wiederum insbesondere betreffend die Haf-
                 tung einschlägige Konsequenzen, da für die Kataster-
                 führung im engeren Sinn die bundesrechtliche Haftungs-
                 norm von Artikel 18 GeoIG zur Anwendung gelangt,
                 hingegen für alle übrigen Handlungen – wie auch alle
                 rechtlichen Handlungen betreffend das Publikations-­
                 organ – betreffend der ÖREB-Kataster die kantonale
                 Staatshaftung Anwendung findet.

                                                                            12
                                                                                 Vgl. Schwenkel /  Knubel / Schwegler / Rieder, ÖREB-Kataster: Ergebnisse
                                                                                 der Evaluation 2016  / 2017, in: «cadastre» (24  /  2017), S. 8 f.
                                                                            13
                                                                                 Dieses Prinzip entspricht der Vorschrift von Art. 970 Abs. 4 ZGB, welche
                                                                                 die Fiktion der Kenntnis des Grundbucheintrags regelt; vgl. statt vieler
               11
                    Vgl. Botschaft zum GeoIG, BBl 2006, S. 7856.                 Schmid /  Hürlimann-Kaup, Sachenrecht, Rz. 459 f.

                                                                                                                             7
Cadastre - cadastre.ch - The ...
Fachbeiträge           cadastre Nº 25, Dezember 2017

                   ÖREB-Server (pyramid_oereb)

                   Der ÖREB-Server ist ein hoch konfigurierbarer und generischer Prozessor, der aus den bereit-
                   gestellten Geobasisdaten und Rechtsvorschriften der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbe-
                   schränkungen (ÖREB) einen DATA-Extract erzeugt. Er kann Daten aus verschiedenen Quellen
                   entgegennehmen und gemäss den Bundesvorgaben aufarbeiten. Der ÖREB-Server wurde
                   als «Pyramid Plugin» entwickelt und ist als Open-Source-Software frei verfügbar.

                   Einleitung                                                        Was bietet der ÖREB-Server?
                   Im Kanton Basel-Landschaft wird der Kataster der öf-              Der ÖREB-Server (pyramid_oereb) ist in der Lage:
                   fentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-               • Aufrufe der vom Bund vorgegebenen Webdienste4
                   Kataster) in der bestehenden kantonalen Geodatenin-                 GetEGRID, GetCapabilities, GetVersions und
                   frastruktur implementiert. Die Systemumgebung basiert               GetExtractByld zu beantworten;
                   weitestgehend auf Open-Source-Komponenten wie                     • Daten aus verschiedenen Quellen entgegenzunehmen
                   u. a. PostGIS, GeoMapFish, Mapserver und Pyramid. Die               (Datenbanken, Dateien in verschiedenen Formaten,
                   Geobasisdaten der ÖREB-Themen, deren Zuständigkeit                  Webservices);
                   gemäss Artikel 8 Absatz 1 GeoIG1 beim Kanton und den              • die entgegengenommenen Daten zu verschneiden
                   Gemeinden liegt, werden in kantonalen Geodatenmo-                   und gemäss Rahmenmodell aufzubereiten;
                   dellen in einer zentralen PostGIS-Datenbank verwaltet             • JSON- und XML-Extracts gemäss der entsprechenden
                   und über Darstellungsdienste (GeoView BL, GeoWMS                    Bundesvorgabe5 auszuliefern.
                   BL) und einen Download-Dienst (GeoShop BL) zugäng-
                                                                                     Er wird mit einer Standardkonfiguration ausgeliefert,
                   lich gemacht. Für die Verwaltung der Rechtsvorschriften
                                                                                     die an die eigenen Bedürfnisse angepasst werden kann.
                   wird OEREBlex2 von Sitrox eingesetzt.
                                                                                     Der ÖREB-Server wird als Open-Source-Software unter
                   Was für die Umsetzung des ÖREB-Katasters noch fehlte,
                                                                                     der «BSD 2-Clause License»6 bereitgestellt.
                   war eine allgemein nutzbare, generische Open-Source-
                   Komponente, die sich um die Anbindung der Daten,
                                                                                     Schnittstellen
                   ­deren Aufarbeitung gemäss Rahmenmodell und die wei-
                                                                                     Die grundlegenden Schnittstellen des ÖREB-Servers sind
                   sungskonforme Ausgabe als DATA-Extract kümmert.
                                                                                     in Abbildung 1 dargestellt.
                   Für die nachgelagerte Ausgabe des DATA-Extracts als               Die Schnittstellen, die der ÖREB-Server zur Verfügung
                   PDF-Auszug oder für die Darstellung als dynamischer               stellt, spiegeln die in den Bundesvorgaben festgelegten
                   Auszug stehen mittlerweile verschiedene Softwarekom-              Webservices wieder. Besonders interessant sind diese,
                   ponenten zur Verfügung, welche im Rahmen früherer                 um zum Beispiel eine grafische Benutzeroberfläche wie
                   Schwergewichtsprojekte3 entwickelt wurden.                        den Smart Client an den Server «anzuschliessen».

                   Nach Konsultation der GeoMapFish-Usergruppe wurde                 Eine spezielle Schnittstelle ermöglicht die Verknüpfung
                   entschieden, unter der Leitung des Kantons BL durch               eines «Print-Service» mit dem ÖREB-Server. So wird
                   die Kantone BL und NE mit Unterstützung der Firma                 es möglich, dass der ÖREB-Server bei der Anfrage eines
                   Camptocamp einen hoch konfigurierbaren und gene-­                 Auszugs mit dem Format-Parameter «PDF» nach der
                   rischen ÖREB-Server zu entwickeln, der die erwähnte               Aufbereitung des DATA-Extracts über einen eingebauten
                   ­Lücke in der Verarbeitungskette schliesst. Die Kantone           Proxy den externen Print-Service anspricht, welcher den
                    Basel-Stadt, Jura, Schwyz, Tessin und Zug bekundeten             generierten statischen Auszug an den ÖREB-Server
                    grosses Interesse am Projekt und sicherten eine finan-           ­zurückschickt. Die Auslieferung des PDF-Auszugs wird
                    zielle Beteiligung zu. Das Vorhaben wurde zudem als               dann wiederum vom ÖREB-Server übernommen.
                    Schwergewichtsprojekt beim Bundesamt für Landesto-
                    pografie swisstopo eingereicht und am 23. März 2017              4
                                                                                         Weisung «ÖREB-Kataster – ÖREB-Webservice (Aufruf eines Auszugs)»
                    genehmigt.                                                           vom 1. Oktober 2016
                                                                                     5
                                                                                         Weisung «ÖREB-Kataster – DATA-Extract» vom 1. Oktober 2016
                                                                                     6
                                                                                         Software unter BSD-Lizenz darf frei verwendet werden. Es ist erlaubt,
                                                                                         sie zu kopieren, zu verändern und zu verbreiten. Einzige Bedingung ist,
                                                                                         dass der Copyright-Vermerk des ursprünglichen Programms nicht ent-
                   1
                       Bundesgesetz über Geoinformation (GeoIG), SR 510.62               fernt werden darf. Somit eignet sich unter einer BSD-Lizenz stehende
                   2
                       Schwergewichtsprojekt SGP7 des Kantons Thurgau                    Software auch als Vorlage für kommerzielle (teilproprietäre) Produkte.
                   3
                       SGP15 – XML2PDF (NW / OW), SGP11 – Smart-Auszug (Kanton BE)       (Definition gemäss Wikipedia)

               8
Cadastre - cadastre.ch - The ...
Fachbeiträge                             cadastre Nº 25, Dezember 2017

                                                                                                                                                                                                                                                                                              Data Access - Elemente austauschbar
                                                                                                                                                                             Renderer
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                                                                                                                                                                                                                                                                                      YAML
                                                                                                             GetCapabilities
                   z.B.: Smart-Client           GetExtractById

                                                                                                                                 Aufbereitung
                                                                                                                                                                                                                                          Processor
                                                                                            XML   JSON

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                                                                                                                                       (spricht Source an)
                                                                                        GetVersions
                                                                                                                                                                                                                                 Exclusion       Real

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                                                                                                                                                                                Reader                 Reader         Reader
                                                                                                                                                                                                                                  Reader        Reader
                                                                          Angebot von Diensten
                                         ÖREB-Server
                                           (pyramid_oereb)                      Anbindung von
                                                                                Diensten/Daten                                                                                                                                   Exclusion       Real

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                                                                                                                                                                                Address               Municipality    Glossary                                                    PLR
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                       PDF                                                                                                                                                      Source                 Source         Source                                                     Source
                                                                                                                                                                                                                                  Source        Source
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                                                                                                                                                                                                                                                                           PLR       PLR
                                                                                                                                                                                                                                 Exclusion       Real                     Models    Models
                                                                                     z.B.: GeoAdmin                                                                             Address               Municipality    Glossary                                            Topic 1   Topic 2
                                                                                                                                                                                                                                 of Liability   Estate
                                                                                       API Search                                                                                Model                  Model          Model                                               PLR       PLR
          z.B.: Mapfish-Print,                                                                                                                                                                                                     Model        Model                     Models
                                                                                                                                                                                                                                                                          Topic 3
                                                                                                                                                                                                                                                                                    Models
                                                                                                                                                                                                                                                                                    Topic X

               XML2PDF                                                                                        A
                                                                                                              B
                                                                                                              C
                                                                                                         Legende

                                                                         §

                                                                                                                                                                                                                                                                                                      aber durch Script erzeugbar
                             KGDI
                                                                                                   z.B.: pyconizer

                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Nicht Inhalt des Servers,
                                                                                                                                  Standard DB
                                                                                                                                                                                                                                                                           PLR       PLR
                                                                                                                                                                                                                                 Exclusion       Real                     Schema    Schema
                                                                                                                                                                               Address                Municipality    Glossary                                            Topic 1   Topic 2
                                                                                                                                                                                                                                 of Liability   Estate
                                                                                                                                                                                Table                   Table          Table                                               PLR       PLR
                                                                    z.B.: OEREBlex                                                                                                                                                  Table       Table                     Schema
                                                                                                                                                                                                                                                                          Topic 3
                                                                                                                                                                                                                                                                                    Schema
                                                                                                                                                                                                                                                                                    Topic X

© Clemens Rudert

Abbildung 1 links: Die                  Eine weitere Schnittstelle erlaubt es, die Rechtsdoku-                                                                                             ÖREB-Themen mit dem angefragten Grundstück und
grundlegenden Schnitt-
                                        mente direkt aus OEREBlex zu beziehen.                                                                                                             übernimmt die Aussortierung von nicht relevanten Tref-
stellen des ÖREB-Servers
                                                                                                                                                                                           fern. Dabei handelt es sich um beim Verschnitt entstan-
Abbildung 2 rechts:                     Systemarchitektur                                                                                                                                  dene Kleinstflächen und kurze Linienstücke, die unter
Schema der Systemarchi-
tektur
                                        Der ÖREB-Server wurde unter der Maxime entwickelt,                                                                                                 dem festgelegten Grenzwert liegen. Dieser kann in den
                                        möglichst in verschiedenen Systemumgebungen einsetz-                                                                                               allgemeinen Projektkonfigurationen definiert werden.
                                        bar zu sein. Daraus ergab sich die in Abbildung 2 sche-
                                        matisch dargestellte Architektur.                                                                                                                  Readers
                                                                                                                                                                                           Die Reader dienen als Abstraktionsschicht zu den Sour-
                                        Für jeden der vier Webservices (GetVersions, GetCapabi-
                                                                                                                                                                                           ces. Sie bedienen die jeweiligen festen Schnittstellen-
                                        lities, GetEGRID und GetExtractById) wird mit Linien in
                                                                                                                                                                                           funktionen der Sources. Sie sind damit die Übergangs-
                                        zugehöriger Farbe dargestellt, woher die Informationen
                                                                                                                                                                                           schicht zum Datenlayer.
                                        für die Aufbereitung einer Antwort bezogen werden.
                                        In einer groben Annäherung kann man sagen, dass sich
                                                                                                                                                                                           Sources
                                        die Applikationsschichten im roten Bereich (Core) mit
                                                                                                                                                                                           Eine Source ist immer eine speziell auf eine Datengrund-
                                        der Bereitstellung der festen Bundesvorgaben befassen,
                                                                                                                                                                                           lage abgestimmte Komponente. Am Beispiel aus Ab-­
                                        während der grüne Bereich die auf die unterschiedlichen
                                                                                                                                                                                           bildung 2 ist also die «Address-Source» an ein «Model»
                                        Systemumgebungen anpassbaren «Datenlayer» um-
                                                                                                                                                                                           geknüpft, um seine Daten aus einer Datenbank zu lesen.
                                        fasst.
                                                                                                                                                                                           Denkbar wäre hier aber auch eine Source, welche d  ­ irekt
                                        • Die Komponenten im rot dargestellten Kernbereich
                                                                                                                                                                                           eine im Fileverzeichnis abgelegte Datei im CSV-Format 7
                                           sind mehrheitlich konfigurierbar. Diese Konfigurations-
                                                                                                                                                                                           liest.
                                           möglichkeiten beschränken sich jedoch auf allgemeine
                                           Einstellungen (Beispiele dazu finden sich im Abschnitt
                                                                                                                                                                                           Renderer
                                           «Konfiguration und Erweiterbarkeit»).
                                                                                                                                                                                           Hat der Prozessor alle Daten gesammelt und aufberei-
                                        • Die Elemente im grünen Bereich sind komplett konfi-
                                                                                                                                                                                           tet, liefert er diese an den Webdienst zurück. Jedem
                                           gurier- und auch austauschbar. Um einzelne Kompo-
                                                                                                                                                                                           Webdienst sind Renderer zugeordnet. Diese sorgen da-
                                           nenten (Sources, Models) durch eigene auszutauschen,
                                                                                                                                                                                           für, dass der zum jetzigen Zeitpunkt noch «formatlose»
                                           sind Programmierkenntnisse in Python erforderlich.
                                                                                                                                                                                           ÖREB-Extract in das vom Client angefragte Format kon-
                                        Die Standard-Datenbank ist nicht Inhalt des ÖREB-Ser-                                                                                              vertiert wird.
                                        vers, kann aber durch ein mitgeliefertes Skript erzeugt
                                        werden.                                                                                                                                            Konfiguration und Erweiterbarkeit
                                                                                                                                                                                           Der ÖREB-Server ist über eine YAML-Konfigurations-­
                                        Prozessor                                                                                                                                          datei hoch konfigurierbar. Neben allgemeinen Einstel-
                                        Als zentrale Komponente schnürt der Prozessor alle In-                                                                                             lungen (Projektionssystem, Proxykonfigurationen etc.)
                                        formationen aus den konfigurierten Datenquellen zu-
                                        sammen. Er errechnet den Verschnitt aller konfigurierten                                                                                           7
                                                                                                                                                                                               CSV steht für «Comma Separated Values»

                                                                                                                                                                                                                                                 9
Cadastre - cadastre.ch - The ...
Fachbeiträge          cadastre Nº 25, Dezember 2017

                    werden in dieser Datei für jedes ÖREB-Thema diverse           Installation
                    Parameter (Datenbankverbindung, Toleranz für Flächen-         • Ausführliche Anleitungen zur Installation und Konfi-
                    verschnitt, Sprache etc.) konfiguriert. Diese Konfigura-­       guration des ÖREB-Servers:
                    tionen ermöglichen eine optimale Einpassung in die              https: //camptocamp.github.io /pyramid_oereb /doc  /
                    kantonale I­nfrastruktur. So lässt sich beispielsweise auch     installation.html
                    steuern, welche Datenbankverbindung oder welches
                                                                                  • Der Source-Code ist
                    «Model» verwendet werden soll, um die Liegenschaften
                                                                                    º auf GitHub öffentlich zugänglich:
                    abzurufen.
                                                                                  		 https: //github.com /camptocamp /pyramid_oereb /
                    Müssen zusätzliche (kantonale) ÖREB-Themen durch
                                                                                      releases
                    den ÖREB-Server verarbeitet werden, stehen mehrere
                                                                                    º oder als Python Package auf dem Python Package
                    Konfigurationsmöglichkeiten zur Auswahl. Im einfachs-
                                                                                      Index (PyPI) publiziert:
                    ten Fall – bei Verwendung der Standard-Datenbank-
                                                                                  		 https: //pypi.python.org /pypi /pyramid_oereb
                    struktur – kann mit einem mitgelieferten Skript das ent-
                    sprechende «Model» erzeugt werden. Danach ist das
                                                                                  Betriebsorganisation
                    zusätzliche ÖREB-Thema noch in der Konfigurationsda-
                                                                                  Das abgeschlossene Projekt wurde am 21. August 2017
                    tei einzutragen. Falls das einzufügende «Model» sehr
                                                                                  an die Firma Camptocamp übergeben, welche fortan für
                    stark von der Standard-Datenbankstruktur abweicht, be-
                                                                                  die Wartung, Weiterentwicklung und den Support ver-
                    steht die Möglichkeit, eine eigene Source zu schreiben
                                                                                  antwortlich ist.
                    und diese in der YAML-Datei einzubinden. Zum Schrei-
                                                                                  Es wurde vereinbart, dass neue Major Releases mit neuen
                    ben einer Source sind Programmierkenntnisse in Python
                                                                                  Features halbjährlich und Minor Releases (vorwiegend
                    erforderlich.
                                                                                  Bugfixing) monatlich veröffentlicht werden.
                    In der Standardkonfiguration werden die Rechtsdoku-
                                                                                  Ein «Project Steering Committee (PSC)» sorgt dafür,
                    mente aus der zugrundeliegenden Datenbank gelesen.
                                                                                  dass der ÖREB-Server langfristig gemäss den vorgegebe-
                    Um die Rechtsdokumente direkt aus OEREBlex beziehen
                                                                                  nen Rahmenbedingungen weiterentwickelt wird und
                    zu können, wird die im Funktionsumfang enthaltene
                                                                                  die technischen Komponenten aktuell bleiben. Das PSC
                    «OEREBlexSource» konfiguriert.
                                                                                  besteht aus Mitgliedern der Kantone BL, NE und ZG
                    Die Gebäudeadressen werden in der Standardkonfigu-            ­sowie Vertretern von Camptocamp.
                    ration ebenfalls aus der zugrundeliegenden Datenbank
                                                                                   Als weiteres Unterstützungsgefäss wurde eine Usergrup-
                    gelesen. Will man aber die Adressen nicht immer in der
                                                                                   pe gebildet. Mitglieder sind zu Beginn Vertreter der
                    Standard-Datenbank nachführen, so besteht die Mög-
                                                                                  ­sieben am Projekt beteiligten Kantone. An deren Treffen
                    lichkeit, über die Source «AddressGeoAdminSource»
                                                                                   werden u. a. die halbjährigen Releases vorgestellt und
                    den Adressdienst des Geoportals des Bundes zu verwen-
                                                                                   die Finanzierung der Weiterentwicklungen geregelt.
                    den.

                    Zurzeit müssen die ÖREB-Themen des Bundes in die              Fazit
                    Standard-Datenbank importiert werden. Die Bereitstel-         Mit dem ÖREB-Server liegt nun eine weitere frei verfüg-
                    lung einer Source, um den Feature Service für die Bun-        bare Komponente für die Umsetzung des ÖREB-Katas-
                    desdaten einzubinden, ist geplant.                            ters vor, welche die vorgelagerten Prozesse für den dy-
                                                                                  namischen und statischen Auszug abwickelt und diesen
                    Grundsätzlich lassen sich auf dem «Datenlayer» nahe­­­
                                                                                  den benötigten Input liefert.
                    zu alle Elemente konfigurieren und erweitern. Dies
                    macht den ÖREB-Server für den Einsatz in verschiedens-        Der ÖREB-Server ist so gebaut, dass er sehr flexibel ist
                    ten Infrastrukturen einsetzbar.                               und nach Belieben angepasst und erweitert werden
                                                                                  kann. Somit kann er problemlos auch in andere System-
                    Technologie                                                   umgebungen eingebunden werden.
                    Der ÖREB-Server wurde auf Python-Basis als Pyramid
                    Plugin entwickelt. Dabei wurde auf die Kompatibilität         Ruth Albrecht, dipl. Geographin
                    sowohl zu Python 2.7 als auch zu Python 3.5+ geachtet.        Jean-Marc Buttliger, dipl. Ing. FH
                                                                                  Clemens Rudert, dipl. Ing. FH
                                                                                  Amt für Geoinformation Kanton Basel-Landschaft, Liestal
                                                                                  support.gis@bl.ch

               10
Fachbeiträge                cadastre Nº 25, Dezember 2017

Monitoring des volkswirtschaftlichen Nutzens der
Daten der amtlichen Vermessung 2016

Die Ergebnisse des Monitorings des volkswirtschaftlichen Nutzens der Daten der amtlichen Vermessung (AV) 2016
liegen vor. Es wurde zum zehnten Mal durchgeführt.

 Am Monitoring 2016 haben alle Kantone                    Nachführungsaktivitäten in der AV
                                                                                                                                                     Die wichtigsten Kennzahlen für 2016
 ­sowie das Fürstentum Liechtenstein teilge-              Die Zahl der Grenz- und Gebäudemutatio-                                                    (in Klammern der Vergleich mit 2015)
 nommen. Im Folgenden die wichtigsten                     nen hat 2016 ebenfalls leicht abgenommen.
                                                                                                                                                     Umfang der amtlichen Vermessung
­Ergebnisse.                                              Es wurden insgesamt 54 911 Mutationen                                                      Anzahl Liegenschaften:   4  027 838 (0.0 %)
                                                          (–  4.0 %) durchgeführt, davon 14 644 Grenz-                                               Anzahl Gebäude:           3 063 357 (+1.1%)

Umfang der AV                                             mutationen (–  9.3 %) und 40 267 Gebäude-                                                  Personal
                                                                                                                                                     in Nachführung der AV
Die Gesamtzahl der Liegenschaften liegt Ende              mutationen (–1.9 %).
                                                                                                                                                     tätige Personen:                  2960 (– 2.4 %)
2016 bei 4 027 838, was praktisch der Zahl                Die Einnahmen aus den Nachführungsaktivi-
                                                                                                                                                     Nachführungsaktivitäten
von 2015 entspricht. Drei Kantone (FR, GR,                täten sind um 1.8 % auf CHF 97.9 Millionen                                                 Anzahl Grenzmutationen:          14 644   (–   9.3 %)
SO) melden einen Rückgang von 0.7 – 1.8 %                 zurückgegangen, was einem durchschnittli-                                                  Anzahl Gebäudemutationen:        40 267   (–  1.9 %)
gegenüber dem Vorjahr, während praktisch                  chen Preis pro Mutation von CHF 1784 ent-                                                  Umsatz (in CHF):              97.9 Mio.   (–  1.8 %)
                                                                                                                                                     Umsatz pro Mutation (in CHF):     1784    (+2.4 %)
alle anderen Kantone eine Zu­nahme von                    spricht (Vorjahr: CHF 1738).
                                                                                                                                                     Benutzung der Daten
ca. 0.2 – 0.6 % verzeichnen. Über die ganze                                                                                                          Gebühreneinnahmen (in CHF):    5.1 Mio. (–  23 %)
                                                                         Anzahl Grenzmutationen

Schweiz gesehen, sind von dieser Gesamtzahl                50 000
                                                                         Anzahl Gebäudemutationen
                                                                                                                                                     Anzahl Datenbezüge:            158 699 (–  2.6 %)
96.8 % aller Liegenschaften in die AV aufge-               45 000                                                                                    Datenbezüge analog:               27  %
                                                           40 000                                                                                    Datenbezüge digital:              73  %
nommen worden (Vorjahr: 96.5 %). Dabei                     35 000

­haben nun 17 Kantone die 100%ige Flächen-                 30 000
                                                           25 000

deckung erreicht, aus weiteren sechs Kanto-                20 000                                                                                  zügen verschiebt sich damit weiter in Rich-
 nen werden über 98 % gemeldet, während
                                                           15 000
                                                           10 000
                                                                                                                                                   tung digital: 27/  73 % (Vorjahr 32 / 68 %).
 bei den letzten drei Kantonen der Vollständig-              5000
                                                                   0
                                                                        2007    2008    2009    2010    2011    2012   2013   2014   2015   2016   Daniel Steudler, pat. Ing.-Geom.
 keitsgrad für Liegenschaften noch zwischen                                                                                                        Geodäsie und Eidgenössische Vermessungsdirektion
 84 – 91 % liegt (Vorjahr zwischen 86 – 89 %).                                                                                                     swisstopo, Wabern
                                                                                                                                                   daniel.steudler@swisstopo.ch
 Die Anzahl der in die AV aufgenommenen                   Benutzung der Daten
 Gebäude ist weiter leicht gestiegen auf                  Der Trend          zu weniger
                                                                     Total Gebühreneinnahmen (in Mio.Gebühreneinnahmen
                                                                                                     Fr)

 3 063 357; hier basieren die Angaben von                      14.0
                                                          hat sich 2016 weiter fortgesetzt. Die Ein-
 noch zwei Kantonen auf Schätzungen.                           12.0
                                                          nahmen bleiben mit insgesamt CHF 5.1 Mil-
                                                               10.0
                                                          lionen (– 23 %) deutlich unter denjenigen
 Anzahl der in der Nachführung der AV                           8.0 Anzahl Grenzmutationen
                                                          vom Vorjahr.
                                                                    Anzahl Gebäudemutationen

­tätigen Personen                                         Der
                                                                6.0
                                                           50 000
                                                                   Bezug      von Daten hat 2016 erstmals seit
                                                           45 000
 Der Personalbestand hat weiter leicht abge-              Beginn
                                                                4.0
                                                           40 000
                                                                       dieser Statistik abgenommen
 nommen und liegt Ende 2016 bei 2960 Per-
                                                           35 000
                                                                2.0
                                                          (158
                                                           30 000 699, –       2.6 %). Der Bezug von analogen
 sonen (– 2.4 %). Die prozentuale Verteilung                    0.0
                                                           25 000
                                                          Daten      hat      stark     abgenommen (42 987,
                                                                    2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
                                                           20 000
 dieser in der Nachführung der AV tätigen                 –17  
                                                           15 000
                                                                  %) abgenommen, während der Bezug
 ­Personen nach Amtsstufe und Berufsgattung                10 000

                                                          von
                                                            5000 digitalen Daten immer noch zunimmt,

  ist in den folgenden beiden Abbildungen er-                   0
                                                          wobei2007sich    2008die2009Zunahme
                                                                                         2010 2011 2012  zu verlangsamen
                                                                                                            2013 2014 2015 2016

  sichtlich.                                              scheint (115 712, +1.4 %). Das Verhältnis
          7.0 %
                  6.2 %                                   zwischen analogen und digitalen Datenbe-
                                      12.3 %
                             16.2 %
                                                                        Total Gebühreneinnahmen (in Mio. Fr)
                                        13.6 %              14.0
                           18.0 %
                                                            12.0
      86.8 %
                                    39.9 %
                                                            10.0

                                                             8.0

  kantonale Verwaltungen    patentierte  / r Ingenieur-
                                                             6.0
  andere öffentliche        Geometer  / in
  Stellen                   Ingenieur  / in                  4.0

  Privatbüros               Geomatiker  / in resp.           2.0
                            Geomatiktechniker  / in
                                                             0.0
                            Lernende                                   2007    2008    2009    2010    2011    2012    2013   2014   2015   2016

                            administratives Personal

                                                                                                                                                                             11
Fachbeiträge            cadastre Nº 25, Dezember 2017

                    Standards für den Datenaustausch
                    im Objektwesen

                    Ein reibungsloser Datenaustausch ist eine Grundvoraussetzung für ein funktionierendes
                    E-Government. Der Verein eCH hat eine Reihe von Standards für den Datenaustausch im
                    Objektwesen publiziert.

                    Damit ein Prozess durchgängig über Verwaltungsgrenzen
                                                                                              Mit den Standards eCH-0129 und eCH-0131 wurden
                    hinweg funktioniert, braucht es eine Zusammenarbeit.
                                                                                              Praxistests durchgespielt und die Tauglichkeit nach-
                    Und damit die Systeme von verschiedenen Verwaltungs-
                                                                                              gewiesen. Damit ist eine Alternative zur «Schnitt-
                    einheiten in einem durchgängigen Prozess miteinander
                                                                                              stelle für den Datenaustausch zwischen der amtlichen
                    zusammenarbeiten können, braucht es eine hohe Stan-
                                                                                              Vermessung und dem Grundbuch (AVGBS)» gege-
                    dardisierung. Diese beiden Komponenten sind in einem
                                                                                              ben. Gemäss Artikel 12 Absatz 2 TGBV 2 sind an Stelle
                    föderal aufgebauten Staat wie der Schweiz unerlässlich
                                                                                              der AVGBS gleichwertige Übertragungsalternativen
                    für die digitale Verwaltung. Für beide wurden die Struk-
                                                                                              zulässig. Die eCH-Standards erfüllen diese Vorausset-
                    turen geschaffen: Für die organisatorische Ebene, also
                                                                                              zung. Aufgrund der breit abgestützten Erarbeitung
                    die Zusammenarbeit, schafft E-Government Schweiz mit
                                                                                              können die eCH-Meldungen nicht nur vom Grund-
                    der Beteiligung von Bund, Kantonen und Gemeinden
                                                                                              buch, sondern auch von allen anderen interessierten
                    den Rahmen. Für die Standardisierung gibt es den Verein
                                                                                              Partnern genutzt werden.
                    eCH. E-Government Schweiz hat die Erarbeitung ent-
                    sprechender Standards durch den Verein eCH als eines
                    seiner strategischen Ziele für die Periode 2017 – 2019                Die folgende Grafik soll symbolisch und nicht abschlies-
                    festgelegt.                                                           send einerseits die verschiedenen Datenbanken als
                                                                                          ­«stehende Fässer», welche teilweise redundante Inhalte
                    Die eCH-Fachgruppe Objektwesen hat nun eine erste
                                                                                           führen müssen, und andererseits mit den «rollenden
                    Serie von Standards erarbeitet, welche Mitte 2017
                                                                                           Fässchen» den Datenaustausch kreuz und quer zwischen
                    ­formell freigegeben wurden. Einige weitere Standards
                                                                                           den Datenbanken darstellen.
                     sind noch in Erarbeitung.

                        Freigegebene eCH-Standards aus dem Bereich Objektwesen:
                        – eCH-0127 Glossar Objektwesen                                                                     GWR
                        – eCH-0129 Datenstandard Objektwesen
                        – eCH-0131 Meldungen der amtlichen Vermessung an Dritte                      Vermessung                            Gebäude-
                        – eCH-0132 Objektwesen – Domäne Versicherung                                                                      versicherung
                        – eCH-0133 Objektwesen – Domäne Steuern
                        – eCH-0134 Grundbuchmeldungen an Dritte
                        – eCH-0178 Datenstandard notarielle Grundbuchbelege
                        Diese liegen in Deutsch und Französisch vor und sind kostenlos
                        abrufbar auf www.ech.ch.                                               Grundbuch                                            Bau-
                                                                                                                                                 verwaltung
                        In Bearbeitung sind zurzeit:
                        – eCH-0206 Mutationsmeldungen aus dem GWR1 an Dritte
                        – eCH-0211 Baugesuch
                        – eCH-0216 Nachführung GWR durch Bauverwaltungen
                                                                                                                Steuern           Schätzungen
                        Zurückgestellt ist vorläufig die Überarbeitung von:
                        – eCH-0130 Objektwesen – Domäne Bauwesen

                    Mit diesen Standards kann die historisch gewachsene
                    Flut proprietärer Schnittstellen der verschiedenen Part-              Eine zentrale Forderung bei der vorgesehenen Einfüh-
                    ner auf eine einheitliche Basis gestellt werden. Die                  rung des neuen Datenmodells für die amtliche Vermes-
                    ­Standards erlauben einerseits die weitgehende Automa-                sung (DM.flex) war und ist es, dass die Kundenbedürf-
                    tisierung von Meldungen an Fremdsysteme, ausgelöst                    nisse (so weit noch verlangt) weiterhin erfüllt werden
                    durch «Ereignisse», wie beispielsweise den «Vollzug                   können. Das ist auch mit den eCH-Standards gewähr-
                     ­einer Grenzmutation im Grundbuch». Andererseits er-                 leistet. Voraussetzung ist natürlich, dass keine relevante
                    lauben sie mittels «base deliveries» den periodischen                 inhaltliche Reduktion bei der amtlichen Vermessung2
                    Abgleich der verschiedenen Datenbanken. 1                             ­vorgenommen wird. Dasselbe gilt sinngemäss für alle

                    1                                                                     2
                        GWR steht für das Gebäude- und Wohnungsregister des Bundesamtes       Technische Verordnung des EJPD und des VBS über das Grundbuch
                        für Statistik.                                                        (TGBV), SR 211.432.11

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Fachbeiträge     cadastre Nº 25, Dezember 2017

               Partner im Objektdatenaustausch: Es kann nur geliefert
               werden, was vorhanden ist. Es ist aber grundsätzlich
               ­alles, was vorhanden ist, den Dritten verfügbar zu ma-
               chen, soweit dies mit dem Datenschutz vereinbar ist.
                                                                           eCH entwickelt Standards im Bereich E-Government
               Bei der vorgesehenen Flexibilisierung der amtlichen Ver-
                                                                           für eine effiziente digitale Zusammenarbeit zwischen
               messung dürfte eine allenfalls notwendige Anpassung
                                                                           Behörden, Unternehmen und Privaten. eCH baut auf
               der eCH-Schnittstellen einfacher sein, als bei der AVGBS,
                                                                           die Zusammenarbeit privater und öffentlicher Partner.
               weil dazu keine Verordnungsänderung notwendig ist.
                                                                           Fachgruppen stellen sicher, dass die Standards mit
               Allerdings arbeitet auch eCH nach exakt vorgegebenen
                                                                           hoher Qualität und frei von Einzelinteressen entwi-
               Genehmigungsprozessen und damit verbundenen Fris-
                                                                           ckelt werden. Christian Dettwiler ist Leiter der Fach-
               ten für die einzelnen Prozessschritte.
                                                                           gruppe «Objektwesen».
               Allen Schnittstellen ist gemeinsam, dass immer mindes-
               tens zwei Partner davon betroffen sind. Das gilt für die    eCH Verein für E-Government Standards
               eCH-Standards umso mehr, als damit eine breite An-          Geschäftsstelle:
               wendung vorgesehen wird, im Gegensatz zu den bishe-         Mainaustrasse 30
               rigen bilateralen Schnittstellen. Um diese Herausforde-     Postfach
               rung zu meistern, dürfte es notwendig sein, pro Kanton      8034 Zürich
               ein Einführungskonzept zu erarbeiten und die Realisie-
                                                                           Telefon: 044 388 74 64
               rung danach als Projekt in einem relativ kurzen Zeitrah-
                                                                           E-Mail: info@ech.ch
               men abzuwickeln.
                                                                           Web: www.ech.ch

               Christian Dettwiler, pat. Ing.-Geom.
               Leiter eCH-Fachgruppe Objektwesen
               christian.dettwiler@tg.ch

                                                                                                           13
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