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Geodäsie und Eidgenössische Vermessungsdirektion                                                 Dezember 2019

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               cadastre
               Fachzeitschrift für das schweizerische Katasterwesen

   swisstopo
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               Der ÖREB-Kataster – eine Erfolgsgeschichte Der Bundesrat setzte per 1. Oktober 2009 die Verordnung
               über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) in Kraft. Mit dem
               gesetzlichen Auftrag und dem Startschuss zur schweizweiten Einführung des ÖREB-Katasters bis Ende 2019
               endete eine mehr als 10 Jahre dauernde Vorbereitung. ► Seite 4
               Empfehlung «Digitale Dokumentation Stockwerkeigentum – Aufteilungsplan» Im Projekt «Digitale
               Dokumentation Stockwerkeigentum (DigDok StWE)» ging es darum, zusammenzustellen, welche Rechte
               ­betreffend Stockwerkeigentum dokumentiert sind und zu erarbeiten, wie sie zukünftig in der amtlichen Ver-
               messung dreidimensional abgebildet werden könnten. Anfang 2020 wird nun eine Empfehlung inklusive
               Datenmodell DM.STWE publiziert. ► Seite 14
               Neuenburg: Patenschaft für Grenzsteine lanciert! Der Kanton Neuenburg hat eine Patenschaftskam-
               pagne für die Restaurierung der Grenzsteine – ein historisches Erbe, das unter den Folgen der Zeit gelitten
               hat – ­lanciert. Die Aktion war ein grosser Erfolg; schon nach einer Woche waren 75 % der Grenzsteine ver-
               geben. ► Seite 22
               BIM im Untergrund? Die digitale Modellierung von urbaner Umgebung steht seit einiger Zeit im Fokus –
               nicht zuletzt durch die Verbreitung der BIM-Methode. Die Haute école du paysage, d’ingénierie et d’archi-
               tecture de Genève (HEPIA) wurde vom Bundesamt für Landestopografie swisstopo und dem Kanton Genf
               beauftragt zu untersuchen, inwieweit die beiden Technologien für eine strukturierte Modellierung der sich
               im Untergrund befindenden Objekte benutzt werden können. ► Seite 26

               Schweizerische Eidgenossenschaft        Bundesamt für Landestopografie swisstopo
               Confédération suisse                    www.swisstopo.ch
               Confederazione Svizzera
               Confederaziun svizra
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cadastre Nº 31, Dezember 2019

                                              Inhalt

                                              Editorial3

                                              Fachbeiträge
                                                 		 Der ÖREB-Kataster – eine Erfolgsgeschichte                                           4–6
                                                 		 ÖREB-Kataster: Stand Einführung bis Ende 2019                                           7
                                                 		 Revision der Verordnung zum ÖREB-Kataster                                               8
Grenzsteine – ein historisches Erbe
                                                 		 Strategie des ÖREB-Katasters für die Jahre 2020 –  2023 und Massnahmenplan              9
                                                 		 Strategie der amtlichen Vermessung für die Jahre 2020 –  2023 und Massnahmenplan       10
                                                 		 DM.flex, das neue Datenmodell der amtlichen Vermessung – Statusbericht 2019        11 – 13
                                                 		 Empfehlung «Digitale Dokumentation Stockwerkeigentum – Aufteilungsplan»            14 – 16
                                                 		 Monitoring des volkswirtschaftlichen Nutzens der Daten der amtlichen
                                                    Vermessung 2018                                                                        17
Impressum «cadastre»
Redaktion:                                       		 Periodische Nachführung 2015 – 2018 in der Stadt Zürich                            18 – 21
Karin Markwalder, Elisabeth Bürki G
                                  ­ yger
und Marc Nicodet                                 		 Neuenburg: Patenschaft für Grenzsteine lanciert!                                   22 – 25
Auflage:
                                                 		 BIM im Untergrund?                                                                 26 – 28
1600 deutsch  /  700 französisch
Erscheint: 3 x jährlich                          		 Neue Satellitensysteme bei swipos                                                  29 – 30
Adresse der Redaktion:
Bundesamt für Landestopografie
swisstopo
                                              Mitteilungen
Geodäsie und Eidgenössische
Vermessungsdirektion                             		 Informationsveranstaltung ÖREB-Kataster 2019: Rückblick                                31
Seftigenstrasse 264
3084 Wabern                                        Neu patentierte Ingenieur-Geometerinnen und -Geometer 2019 –
Telefon 058  464 73 03                             Patentübergabe in feierlichem Rahmen                                                    32
vermessung@swisstopo.ch
www.cadastre.ch                                  		 SwissGeoLab: ein begegnungsreicher Sommer                                              33
                                                 		 Personelles aus dem Bereich «Geodäsie und Eidgenössische Vermessungsdirektion»         33
ISSN 2297-6086
ISSN 2297-6094
                                                 		 Kreisschreiben und Express: jüngste Veröffentlichungen                                 34

                                              Veranstaltungen und Weiterbildung
                                                   Staatsexamen 2020 zur Erlangung des Geometerpatents                                     34
                                                 		 Kolloquien des Bundesamtes für Landestopografie swisstopo 2020                         35
                                                 		 Spirgarten 2020                                                                        35

                                              Legende

                                              ► Amtliche Vermessung
                                              ► ÖREB-Kataster
                                              ► Allgemeine Artikel

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cadastre Nº 31, Dezember 2019

                  Editorial

                  Liebe Leserin, lieber Leser                                und umzusetzen. Sie sind herausfordernd und werden
                                                                             uns sowohl bei der AV wie auch beim ÖREB-Kataster
                  Am 14. August 2019 hat Bundesrätin Viola Amherd,           wesentlich weiterbringen.
                  Vorsteherin des Eidgenössischen Departements für Ver-
                                                                             Die vorliegende Ausgabe von «cadastre» thematisiert
                  teidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS, die Stra-
                                                                             ­sowohl in der AV wie auch beim ÖREB-Kataster das Er-­
                  tegien 2020 –  2023 für die amtliche Vermessung (AV)
                                                                              reichte und beschreibt konkrete Vorhaben wie die digi-
                  wie auch für den Kataster der öffentlich-rechtlichen
                                                                              tale Dokumentation des Stockwerkeigentums, den Start
                  ­Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) genehmigt
                                                                              des ChangeBoards zum DM.flex, die 3D-Daten im Unter-
                   und unterzeichnet. Damit wurden pro Verbundaufgabe
                                                                              grund sowie einen Erfahrungs­bericht zur Periodischen
Christoph Käser    je drei Stossrichtungen zur Umsetzung in den nächsten
                                                                              Nachführung.
                   vier Jahren festgelegt. Vorgängig hat der Bundesrat
                   an seiner Sitzung vom 21. Juni 2019 den Rahmenkredit      Ihnen und Ihren Angehörigen wünsche ich frohe Fest-­
                   2020 –  2023 für die Abgeltungen an die AV und den        tage und beruflich wie privat ein erfülltes neues Jahr.
                   ÖREB-Kataster von insgesamt CHF 59 Mio. beschlossen.
                   Somit ist die Finanzierung von Seiten Bund – vorbehält-   Christoph Käser, dipl. Ing. ETH
                                                                             Leiter Prozess «Amtliche Vermessung und ÖREB-Kataster»
                   lich der Zustimmung durch das Parlament – gesichert.
                                                                             Geodäsie und Eidgenössische Vermessungsdirektion
                                                                             swisstopo
                  Beiden Strategien ist gemeinsam, dass zuerst die ange-
                  fangenen Arbeiten zu vollenden sind, bevor schweiz-
                  weit neue Aufgaben in Angriff genommen werden. Bei
                  der AV soll der AV93-Qualitätsstandard über die ganze
                  Schweiz erreicht werden. Beim ÖREB-Kataster geht es
                  um die Einführung der ersten 17 ÖREB-Themen nach
                  Bundesrecht: flächendeckend, homogen und aktuell
                  über die ganze Schweiz.

                  Mit der 2. Stossrichtung wird die gesamtschweizerische
                  Entwicklung bis Ende 2023 angesprochen. Dabei soll
                  die AV zu einem Kataster mit geometrischem Gebäude-
                  verzeichnis erweitert werden, die an das Grundstück-­
                  informationssystem die eigentümerverbindlichen Geo-
                  referenzdaten inkl. Stockwerkeigentum und abbildbaren
                  Dienstbarkeiten liefert. Der ÖREB-Kataster soll mit zu-
                  sätzlichen ÖREB-Themen nach Bundesrecht sowie den
                  Zusätzen «Neue und laufende Änderungen an ÖREB»
                  und «ÖREB mit rechtlicher Vorwirkung» erweitert wer-
                  den.

                  Ebenfalls gemeinsam ist beiden Strategien die 3. Stoss-
                  richtung, bei der nicht mehr flächendeckend und ge-
                  samtschweizerisch vorgegangen wird, sondern mittels
                  Studien, Analysen und Schwergewichtsprojekten Er-
                  kenntnisse gewonnen und Entscheidgrundlagen erar-
                  beitet werden, die allenfalls in der nächsten Strategie-
                  periode 2024 –  2027 zur breiten Umsetzung kommen
                  sollen.
                  Auf der Basis von Strategie und Massnahmenplan erar-
                  beiten die Kantone bis Ende Jahr ihre kantonalen Um-
                  setzungspläne. Alles zusammen bildet die Grundlage für
                  die entsprechenden Programmvereinbarungen 2020 –
                  2023, die zwischen Bund und Kanton im ersten Quartal
                  2020 abgeschlossen werden sollen. Ich freue mich da-
                  rauf, gemeinsam mit Ihnen diese Strategien anzugehen

                                                                                                                       3
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Fachbeiträge           cadastre Nº 31, Dezember 2019

                   Der ÖREB-Kataster – eine Erfolgsgeschichte

                   Der Bundesrat setzte per 1. Oktober 2009 die Verordnung über den Kataster der öffentlich-
                   rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) in Kraft. Mit dem gesetzlichen Auftrag
                   und dem Startschuss zur schweizweiten Einführung des ÖREB-Katasters bis Ende 2019 endete
                   eine mehr als 10 Jahre dauernde Vorbereitung. Wie es zu diesem Auftrag kam und welche
                   Klippen bei der Umsetzung zu meistern waren, hält dieser Beitrag fest.

                   Der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbe-                        Daten über die öffentlich-rechtlichen Eigentumsbe-
                   schränkungen (ÖREB-Kataster) basiert auf den Arbeiten                       schränkungen neben weiteren raumrelevanten, z. B. be-
                   und Studien verschiedener «Vordenker». Deren Ideen                          hördenverbindlichen, Daten verwaltet werden. Der
                   bzw. Studienergebnisse wurden in den nachfolgend                            Raumkataster sollte zusammen mit dem Grundbuch und
                   kurz dargestellten Dokumenten festgehalten. Es lohnt                        der amtlichen Vermessung die rechtliche Situation des
                   sich auch heute noch, diese Dokumente zu lesen: Sie                         Bodens möglichst umfassend darstellen. Für den Aufbau
                   sind spannend und zeugen von Innovationsgeist und                           eines solchen Raumkatasters sollten folgende fünf
                   Weitsicht. Die Berichte sind zu finden unter:                               Grundsätze beachtet werden:
                   www.cadastre.ch /oereb-public  Reiter «Berichte».                          1. Die Datenherren und die Dateninhalte sind durch
                                                                                                  den Rechtsraum definiert.
                   «Cadastre 2014» – die Vision                                                2. Geodaten sind zu priorisieren, d. h. die Daten über
                   Der Grundstein zum ÖREB-Kataster wurde 1998 im Be-                             die wichtigsten darstellbaren Beschränkungen sollen
                   richt «CADASTRE 2014 – Die Vision eines zukünftigen                            den Inhalt des Raumkatasters bilden. Die Auswahl
                   Katastersystems»1 gelegt. Die Autoren hielten in ihrem                         der Daten für den Raumkataster erfolgt gemäss den
                   Bericht sechs Kernaussagen für ein zukünftiges Katas-                          Bedürfnissen.
                   tersystem fest.                                                             3. Es ist eine gesamtschweizerische Sicht anzustreben.
                                                                                               4. Gemeinsame Minimaldatenmodelle sind anzustre-
                       1. Kernaussage                                                             ben. Diese sollen die Gesetzesbestimmungen einhal-
                        Cadastre 2014 wird die vollständige rechtliche                            ten und auf bestehenden Modellen aufbauen.
                       ­Situation des Bodens zeigen, inklusive der öffentlich-                 5. Es ist auf Bestehendem aufzubauen, indem bewährte
                        rechtlichen Rechte und Einschränkungen!                                   Arbeitsabläufe beibehalten und Synergien genutzt
                                                                                                  werden.
                   Ein zukünftiger Kataster für ein Stück Land wird nicht
                                                                                               Hauptempfehlungen waren die gemeinsame Festlegung
                   nur die Eigentümerin resp. den Eigentümer benennen,
                                                                                               und der Austausch minimaler Datenmodelle, der Aufbau
                   sondern zusätzlich auch die gesamte rechtliche Situa-­
                                                                                               des Raumkatasters auf den heutigen GIS-Fachstellen der
                   tion, die für dieses Stück Land gilt, abbilden. Das um-
                                                                                               Kantone und die Bereitstellung und der Unterhalt eines
                   fasst also Dienstbarkeiten, aber auch öffentlich-recht-­
                                                                                               Portals durch den Bund (Koordination, Geo-Information
                   liche Eigentumsbeschränkungen und behördenverbind-
                                                                                               und Services KOGIS, swisstopo), das die Daten der ver-
                   liche Beschränkungen, die zu beachten sind.
                                                                                               schiedenen Verwaltungen vernetzt.
                   Der Bericht löste weltweit grosse Beachtung aus – er
                                                                                               Zum generellen Vorgehen resp. dem Umgang mit Daten
                   wurde in 27 Sprachen übersetzt – und führte auch in
                                                                                               wurde unter anderem empfohlen:
                   der Schweiz zu entsprechenden Abklärungen.
                                                                                               • Die weitere Ausarbeitung des Raumkatasters muss
                                                                                                 unter Mitsprache aller betroffenen Verwaltungen
                   «Raumkataster aus Sicht der öffentlichen Verwal-
                                                                                                 ­erfolgen. Nur so kann eine weite Akzeptanz und
                   tung» – grundsätzliche Empfehlungen
                                                                                                  schliesslich der Erfolg gewährleistet werden.
                   Die Autoren des Berichts «Raumkataster aus Sicht der
                                                                                               • Alle beteiligten Verwaltungen müssen eine klare Vor-
                   öffentlichen Verwaltung»2 von 2004, machten Empfeh-
                                                                                                  stellung von den Zielen eines Raumkatasters haben.
                   lungen aus der Sicht von fünf Verwaltungen, mit denen
                                                                                               • In erster Priorität müssen der Bauzonenplan und die
                   Interviews geführt worden waren. Der Bericht definierte
                                                                                                  Richtpläne aufgenommen werden. Zudem sollen der
                   den Begriff «Raumkataster» als Einrichtung, in der die
                                                                                                  Plan des Grundbuchs (Parzellen), der Übersichtsplan
                   1
                       Jürg Kaufmann, Daniel Steudler, in Zusammenarbeit mit der Arbeits-         und die Metadaten zur Verfügung stehen.
                       gruppe 1 der FIG-Kommission 7                                           • Damit kein Interpretationsspielraum mehr möglich ist,
                   2
                       Richard Meyer unter Mitarbeit von Ivo Leiss, Ernst Basler+Partner, im
                       Auftrag der Arbeitsgruppe «Geografische Informationssysteme der            müssen wo nötig die Bauzonenpläne auf Parzellenge-
                       Schweizerischen Informatikkonferenz»                                       nauigkeit überarbeitet werden (Revision).

               4
Cadastre - cadastre.ch - The Swiss cadastral ...
Fachbeiträge                   cadastre Nº 31, Dezember 2019

Abbildung: Zusammenspiel   «Die Informationssysteme über raumwirksame                                      cherungssektor, Ingenieure, Juristinnen, Grundbuchver-
ÖREB-Kataster mit dem
                           Rechte und insbesondere der ÖREB-Kataster» –                                    walter und Politikwissenschaftler – war. Aber man liest
Rahmen- und den minima-
len Geodatenmodellen       ­Basis der rechtlichen Grundlagen und der Umset-                                auch, wie unterschiedlich die Meinungen über einen
                           zung                                                                            ÖREB-Katasters ausfielen: Einige Mitglieder der Gruppe
                           Im Sommer 2004 nahm unter der Federführung des                                  bezweifelten, dass sich ein ÖREB-Kataster ohne Vermes-
                            Bundesamtes für Landestopografie swisstopo die Arbeits-                        sungsaufwand überhaupt realisieren lasse. Andere vo-
                            gruppe SIDIS3 ihre Arbeiten auf. Ihr Auftrag war, das bis                      tierten für einen schrittweisen Aufbau mit Priorisierung
                            anhin noch neue und wenig erforschte Problem der Be-                           der Datenebenen. Und die Benutzerseite hätte eine
                            handlung und Veröffentlichung der Information, welche                          ­breitere Palette von ÖREB und auch die Verbindung mit
                            bei der Festlegung der räumlichen Wirkungen, die sich                           anderen raumrelevanten Informationen, zum Beispiel
                            aus dem Vollzug der öffentlich-rechtlichen Erlasse erge-                        ­einem Leitungskataster, gewünscht.
                            ben, zu studieren. Ihr Auftrag umfasste konkret fünf
                                                                                                           Diese Arbeiten und viele weitere Studien führten dazu,
                            Zielsetzungen
                                                                                                           dass 2008 im GeoIG in den Artikeln 16 bis 18 der
                            • Wissenschaftlich: genauere und erschöpfende Defini-
                                                                                                           ­ÖREB-Kataster definiert und rechtlich verankert wurde.
                              tion des Begriffs der öffentlich-rechtlichen Eigentums-
                                                                                                            Die Ausführungsbestimmungen folgten im Herbst 2009
                              beschränkung (ÖREB) (Erarbeitung einer Typologie),
                                                                                                            in den entsprechenden Verordnungen ebenso wie die
                            • Juristisch: Definition der rechtlichen Bedingungen
                                                                                                            Festlegung der 17 ÖREB-Themen sowie des Einführungs-
                              ­bezüglich der Sicherheit und der Auswirkungen der
                                                                                                            termins auf Ende 2019.
                               Abgabe der Informationen.
                            • Technisch: Festlegung der Mittel und Wege, die eine
                               zuverlässige Abgabe der Informationen ermöglichen.                          Umsetzung der Vorarbeiten – 1. Etappe der Einfüh-
                            • Organisatorisch: erschöpfende Definition der Partne-                         rung ÖREB-Kataster
                               rinnen und Partner (auf Bundes-, Kantons- und Ge-                           Im 2010 wurden die Kantone eingeladen, sich für die
                               meindeebene sowie aus der Privatwirtschaft) für eine                        Umsetzung des ÖREB-Katasters in der 1. Etappe zu be-
                               solche Informationsabgabe und des Daten- und Infor-                         werben. Bundesrat Ueli Maurer, damaliger Vorsteher
                               mationsflusses.                                                             des Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz
                            • Finanziell: Ermittlung der Kosten und der wirtschaft-                        und Sport VBS, legte 2011 schliesslich die Kantone Bern,
                               lichen Vorteile einer solchen Abgabe.                                       Genf, Jura, Neuenburg, Nidwalden, Obwalden, Thurgau
                                                                                                           und Zürich als Pilotkantone der 1. Etappe fest. Zeitgleich
                           Die Arbeiten der Arbeitsgruppe SIDIS wurden durch
                                                                                                           erfolgte die Erarbeitung und Festlegung des Rahmen-
                           die gleichzeitig laufende Erarbeitung des GeoIG 4 beein-
                                                                                                           modells zum ÖREB-Kataster. Dieses wurde an einer kon-
                           flusst; ihre Erkenntnisse fanden wiederum Eingang in
                                                                                                           ferenziellen Anhörung vernehmlasst und 2011 in Kraft
                           die Gesetzesentwürfe.
                                                                                                           gesetzt.
                            Der Schlussbericht von SIDIS, «Die Informationssysteme
                                                                                                           Auf Basis der vom Vorsteher des VBS unterzeichneten
                            über raumwirksame Rechte und insbesondere der
                                                                                                           Strategie für den ÖREB-Kataster 2012 –  2015 führten die
                           ­ÖREB-Kataster», ist nach wie vor sehr lesenswert. Es ist
                                                                                                           Pilotkantone den ÖREB-Kataster bis 2015 ganz oder in
                            ersichtlich, wie weitsichtig die heterogen zusammen-­
                                                                                                           Teilgebieten (Kantone Bern und Zürich) ein. Die Ergeb-
                            gesetzte Gruppe – es hatte Vertreterinnen und Vertreter
                                                                                                           nisse der Pilotkantone wurden in verschiedenen Studien
                            aus Bund und Kantonen, aus dem Banken- und Versi-
                                                                                                           analysiert, mit folgenden Schlüssen für die 2. Etappe:
                           3
                                                                                                           • Alle Pilotkantone konnten eine Betriebsorganisation
                               SIDIS: Groupe de travail système d'information sur les droits à incidence
                               spatiale                                                                      und eine technische Lösung aufbauen, die den Bun-
                           4
                               Bundesgesetz über Geoinformation (Geoinformationsgesetz, GeoIG),              desvorgaben entsprachen.
                               SR 510.62

                                                                                                                                              5
Cadastre - cadastre.ch - The Swiss cadastral ...
Fachbeiträge           cadastre Nº 31, Dezember 2019

                   •  Kantonale Rahmenbedingungen wie die Kantonsgrös-            liche Beurteilungen zur Wirtschaftlichkeit: z. B. lässt
                     se, politische Einschränkungen, die Organisation der         sich bereits bei der Berücksichtigung von drei aus-­
                     kantonalen Verwaltung, der Ausbaustand der kanto-            gewählten Zielgruppen (Gemeinden, Notariate, Geo-
                     nalen Geodaten-Infrastruktur und der Zustand der             meterbüros) den Betriebskosten der Pilotkantone ein
                     ­Daten vor der Umsetzung des ÖREB-Katasters hatten           höherer jährlicher Nutzen für diese Zielgruppen ge-
                      die Wahl der Lösungen und die Zielerreichung mit-­          genüberstellen.
                      bestimmt. Empfehlenswert war die grösstmögliche           • Insbesondere ein Quervergleich zwischen Zielgruppen
                      Unabhängigkeit zwischen Geodaten und Rechtsdo-­             aus Kantonen mit und ohne ÖREB-Kataster illustriert,
                      kumenten, damit bei Änderungen nicht auch Anpas-            dass der Kataster bereits Wirkungen entfaltet.
                      sungen auf der jeweils anderen Ebene erforderlich
                                                                                Anfang 2020 werden 20 Kantone ihr ÖREB-Kataster-­
                      wurden.
                                                                                system in Betrieb haben (vgl. Seite 7).
                   • Die Pilotkantone sahen einen klaren Mehrwert durch
                      die fachstellenübergreifenden, schriftlich vereinbarten
                                                                                Fazit: Eine Erfolgsgeschichte
                      Datenlieferungsprozesse sowie der dadurch definier-
                                                                                Wie die Nutzungsstatistiken zeigen und durch die Um-
                      ten und prüfbaren Datenqualität. Zudem wurde durch
                                                                                frage 2017 bestätigt wurde, wird der ÖREB-Kataster
                      den nationalen Zugang und den schweizweit homo-
                                                                                ­benutzt und ist in den professionellen Kreisen bekannt.
                      genen Auszug die einfache Nutzung des ÖREB-Katas-
                                                                                 Viele Notariate legen heute bei einem Landhandel
                      ters durch alle ermöglicht. Als Folge davon wurde die
                                                                                 ­einen ÖREB-Katasterauszug bei, damit die Käuferschaft
                      Rechtslage besser bekannt, was indirekt zu einer Er-
                                                                                  in Kenntnis dieser Informationen ihren Entscheid fällen
                      höhung der Rechtssicherheit führte.
                                                                                  kann.
                   • Die Kosten zur Einführung des ÖREB-Katasters waren
                      angemessen und zumutbar. Einsparungen entstanden          Was den Projektverlauf anbelangt, hat sich herausge-
                      durch eine bessere Organisation der ÖREB-Kataster-        stellt, dass die Einführung des ÖREB-Katasters weniger
                      themen für die öffentliche Verwaltung, durch die ho-      eine technische als eine organisatorische Herausforde-
                      mogeneren und harmonisierten Rechtsanwendungen,           rung war: nämlich an die rechtsgültigen ÖREB-Informa-
                      durch schnellere Entscheidungen und durch die er-         tionen zu kommen und die Veränderungen an diesen
                      höhte Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandor-        in über verschiedene Fachstellen vereinbarten Prozessen
                      tes Schweiz.                                              sichtbar werden zu lassen. In dem Sinn ist der ÖREB-­
                                                                                Kataster eigentlich ein Organisationsprojekt, das zusätz-
                   Mit der Strategie 2016 –  2019 erfolgte der Startschuss
                                                                                lich mehr Ordnung in die durch die verschiedenen Ver-
                   zur flächendeckenden Umsetzung und Einführung des
                                                                                waltungsebenen erlassenen öffentlich-rechtlichen Eigen-
                   ÖREB-Katasters bis Ende 2019.
                                                                                tumsbeschränkungen bringt.

                                                                                Vor 20 Jahren wurde der Gedanke ÖREB-Kataster im Be-
                   Umsetzung 2. Etappe – schweizweite Einführung
                                                                                richt «Cadastre 2014» geboren, vor 10 Jahren wurden
                   In Erfüllung des gesetzlichen Auftrages, Notwendigkeit,
                                                                                die entsprechenden Rechtsgrundlagen in Kraft gesetzt
                   Zweckmässigkeit, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit
                                                                                und heute können wir die Einführung des ÖREB-Katas-
                   des ÖREB-Katasters zu evaluieren, wurde im Winter
                                                                                ters feiern. Ein voller Erfolg, zu dem ich allen Beteiligten,
                   2016 /17 mittels einer breiten Befragung sowohl der Be-
                                                                                insbesondere den in swisstopo mit dem Projekt betrau-
                    völkerung wie auch von 10 Zielgruppen in 13 Kantonen
                                                                                ten drei Fachleuten Christoph Käser (Leitung), Isabelle
                    die Nullmessung durchgeführt. Dabei wurden sowohl
                                                                                Rey und Rolf Zürcher, meinen grossen Dank ausspreche.
                   ­Pilotkantone wie auch Kantone, die den ÖREB-Kataster
                    noch nicht eingeführt hatten, berücksichtigt. Die Evalua-
                                                                                Marc Nicodet, pat. Ing.-Geom.
                    tion 2017 kam zur folgenden Gesamtbewertung:                Geodäsie und Eidgenössische Vermessungsdirektion
                    • Die Notwendigkeit für eine zentrale Zurverfügung-         swisstopo, Wabern
                      stellung von ÖREB-Daten im Geoportal der Kantone          marc.nicodet@swisstopo.ch

                      ist bei den Zielgruppen vorhanden.
                    • Der ÖREB-Kataster ist dort, wo er bereits genutzt
                      werden kann, als zweckmässig zu bezeichnen.
                    • Für den allergrössten Teil der Nutzenden des Katas-
                      ters aus den professionellen Zielgruppen lassen sich
                      Effizienzgewinne erzielen. Eine Gegenüberstellung
                      von Kosten und Einsparungen erlaubt unterschied-­

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Cadastre - cadastre.ch - The Swiss cadastral ...
Fachbeiträge                cadastre Nº 31, Dezember 2019

                           ÖREB-Kataster: Stand Einführung bis
                           Ende 2019

                           Der gesetzliche Auftrag sieht vor, dass der ÖREB-Kataster bis Ende 2019 schweizweit einzu-
                           führen ist. Wie weit sind wir? Mit den Kantonen Aargau, Appenzell Innerrhoden, Glarus und
                           Tessin gingen im 2019 weitere Kantone online.

  www.cadastre.ch /ch:     Im Jahr 2009 beschloss der Bundesrat, gemeinsam mit       Mit den Kantonen Aargau, Appenzell Innerrhoden, Gla-
  Per Mausclick zu den     den Kantonen den Kataster der öffentlich-rechtlichen      rus und Tessin gingen bis Ende 2019 weitere Kantone
  ÖREB-Informationen
                           ­Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) zu entwi-        der 2. Etappe online. Via kantonales Geoportal können
  Übersicht über die
 ­kantonalen ÖREB-Katas-    ckeln und zu finanzieren. In den Jahren 2014 und 2015    Informationen über die öffentlich-rechtlichen Eigen-
  terportale                gingen im Rahmen der 1. Etappe acht Kantone mit ihren    tumsbeschränkungen abgerufen werden:
                            ÖREB-Geoportalen online. Es waren dies Bern, Genf,
                                                                                     • Kanton Aargau: www.cadastre.ch /ag
                            Jura, Neuenburg, Nidwalden, Obwalden, Thurgau und
                                                                                     • Kanton Appenzell Innerrhoden: www.cadastre.ch /ai
                            Zürich. In diesen Kantonen kann seither direkt auf den
                                                                                     • Kanton Glarus: www.cadastre.ch /gl
                            ÖREB-Kataster des Kantons oder Teilen davon zugegrif-
                                                                                     • Kanton Tessin: www.cadastre.ch / ti
                            fen werden. Der Kanton Bern schaltet seit Beginn 2016
                            laufend neue Gemeinden auf. Der Kanton Zürich hat
                                                                                     Anfang 2020 wollen die Kantone Appenzell Ausser-­
                            per Ende Oktober 2019 nun alle Gemeinden aufgeschal-
                                                                                     rhoden, Freiburg, Graubünden, Schaffhausen, Solothurn
                            tet.
                                                                                     und Zug mit ihrem ÖREB-Katasterportal online gehen.
                           Im 2017 sind die ersten Kantone der 2. Etappe mit ihrem
                                                                                     Per 1. Dezember 2019 waren 1388 von 2212 Gemein-
                           ÖREB-Geoportal online gegangen. Es handelte sich da-
                                                                                     den im ÖREB-Kataster aufgeschaltet; dies umfasst 56 %
                           bei um die Kantone Luzern, Schwyz und Wallis. Im 2018
                                                                                     der Fläche und 68 % der Einwohnerinnen und Einwoh-
                           folgten die Kantone Basel-Landschaft und Uri. Bis im
                                                                                     ner der Schweiz.
                           August 2019 gingen auch die Kantone Basel-Stadt und
                           Waadt mit ihrem Portal online.                            Geodäsie und Eidgenössische Vermessungsdirektion
                                                                                     swisstopo, Wabern

                           Legende

                                Verfügbar
                                Einführung geplant 2019
                                Einführung geplant 2020
                                Einführung geplant ab
                                2021

                                                                                                                          Stand: 1. Dezember 2019

                                                                                                                      7
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Fachbeiträge           cadastre Nº 31, Dezember 2019

                   Revision der Verordnung zum ÖREB-Kataster

                   Ab 2020 setzt der Bundesrat Vereinfachungen in der Handhabung des ÖREB-Katasters in Kraft.
                   Es geht unter anderem um eine klarere Unterscheidung zwischen der Grundfunktion des Katas-
                   ters und den Zusatzfunktionen, der Vereinfachung des Katasterauszugs und dem Verzicht auf
                   dessen nachträgliche Beglaubigung, um Bundesbeiträge an die künftige Weiterentwicklung des
                   Katasters durch die Kantone sowie um die nötige Rechtsgrundlage für eine Zusammenarbeit
                   mit dem Fürstentum Liechtenstein.

                   Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. September                     Ein grosser Dank gilt der Arbeitsgruppe für die geleistete
                   2019 die Änderung der ÖREBKV 1 genehmigt und per                          zielführende Arbeit.
                   1. Januar 2020 in Kraft gesetzt. Die Revision der ÖREBKV
                   beinhaltet hauptsächlich folgende Punkte:                                 Christoph Käser, dipl. Ing. ETH
                   • klare Unterscheidung zwischen der Grundfunktion des                     Geodäsie und Eidgenössische Vermessungsdirektion
                                                                                             swisstopo, Wabern
                     Katasters und den verschiedenen Zusatzfunktionen;                       christoph.kaeser@swisstopo.ch
                   • explizite Regelung des unbestrittenen Grundsatzes der                   2345
                     Massgeblichkeit der rechtskräftigen Beschlüsse;
                   • Klärung des Verhältnisses zwischen dem ÖREB-Katas-                           Mitglieder Arbeitsgruppe Revision ÖREBKV
                     ter und dem Grundbuch;                                                       swisstopo
                   • Pflicht zur Darstellung von Zusatzinformationen über                         • Käser Christoph, Leitung
                     rechtliche Vorwirkungen von Fachstellen des Bundes;                          • Rey Isabelle, Protokoll
                                                                                                  • Buogo Alain / Zürcher Rolf
                   • Vereinfachung des Auszugs;
                   • Verzicht auf die Pflicht zur Anbietung eines beglaubig-                      CadastreSuisse 2
                     ten Auszugs;                                                                 • Buttliger Jean-Marc, BS
                   • Rechtsgrundlage für Bundesbeiträge an die Weiter-                            • Niggeler Laurent, GE

                     entwicklung des Katasters;
                                                                                                  GKG3
                   • befristete Weiterführung des Koordinationsgremiums                           • Giezendanner Rolf, ARE
                     für den ÖREB-Kataster;
                   • Aufhebung bzw. Anpassung der Übergangsbestim-                                KKGEO 4
                                                                                                  • Rolli Simon, Leitung Teil BPUK 5
                     mungen;                                                                      • Hösli Thomas / Hinn Stephanie, LU
                   • Schaffung der Rechtsgrundlage für die Zusammen-­
                     arbeit mit dem Fürstentum Liechtenstein.                                     Städteverband
                                                                                                  • Früh Christine, Bern
                   Den Kantonen wird es künftig freistehen, ob sie eine Be-                       • Graeff Bastian, Zürich

                   glaubigung von Auszügen anbieten wollen oder nicht.
                                                                                                  Juristische Begleitung
                                                                                                  • Kettiger Daniel, kettiger.ch - law§solutions
                   Intensiv diskutiert wurde die Pflicht zur Darstellung von
                                                                                                  • Küttel Anita / Pickel Madeleine, swisstopo
                   Zusatzinformationen über die rechtlichen Vorwirkungen                          • Moshe Amir, Basel
                   von laufenden Änderungen, welche von der zuständigen                           • Sutter-Somm Thomas, Universität Basel
                   Fachstelle des Bundes zur Verfügung gestellt werden.
                   Fazit: Das Interesse an einer schweizweit einheitlichen
                   Darstellung und die zu gewinnende Rechtssicherheit
                   rechtfertigen den für die Kantone zusätzlichen Aufwand.
                   Eine entsprechende Pflicht zur Darstellung solcher kan-
                   tonalen oder kommunalen Zusatzinformationen muss
                   jedoch in der jeweiligen kantonalen Gesetzgebung ver-
                   ankert werden.

                                                                                             2
                                                                                                 CadastreSuisse: Konferenz der kantonalen Katasterdienste
                                                                                             3
                                                                                                 GKG: Koordinationsorgan für Geoinformation des Bundes
                                                                                             4
                   1
                       Verordnung über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentums-­       KKGEO: Konferenz der Kantonalen Geoinformationsstellen
                                                                                             5
                       beschränkungen (ÖREBKV), SR 510.622.4                                     BPUK: Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz

               8
Cadastre - cadastre.ch - The Swiss cadastral ...
Fachbeiträge    cadastre Nº 31, Dezember 2019

               Strategie des ÖREB-Katasters für die Jahre
               2020 –  2023 und Massnahmenplan

               Ende 2019 wird der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-­
               Kataster) in nahezu allen Kantonen oder Teilen davon eingeführt sein. Die Strategie des
               ­ÖREB-Katasters für die Jahre 2020 –  2023 ist daher darauf ausgerichtet, alle ÖREB-Themen
                über die ganze Schweiz einzuführen sowie den ÖERB-Kataster nach Bedarf und / oder
                ­punktuell zu erweitern.

               Basis für Strategie und operative Planung auf allen föde-   Kantone, die noch nicht über die Flächendeckung ver-
               ralen Ebenen bildet die Vision für den ÖREB-Kataster.       fügen, haben in erster Linie die 1. Stossrichtung um-­
               Sie dient als Orientierung für gegenwärtige und zukünf-     zusetzen. Für Kantone mit erreichter Flächendeckung
               tige Handlungsoptionen und lautet:                          gelten die Stossrichtungen ab der 2. Stossrichtung als
                                                                           massgebend.

                 Der ÖREB-Kataster                                         Die in der Strategie formulierten Stossrichtungen wur-
                 • trägt dazu bei, die Rechtssicherheit beim Grund-­       den in einzelne, konkrete Massnahmen heruntergebro-
                    eigentum zu erhöhen;                                   chen, ergänzt mit den jeweiligen Verantwortlichkeiten
                 • stellt schweizweit aktuelle und zuverlässige            auf Stufe Bund und Kanton sowie den zeitlichen Vor-­
                   ­öffentlich-rechtliche Grundstückinformationen          gaben.
                    einfach zur Verfügung;
                                                                           Die Strategie des ÖREB-Katasters und der Massnahmen­
                 • ist über einen zentralen Zugang zusammen mit
                                                                           plan stehen allen Leserinnen und Lesern zur Verfügung
                    den Grundbuchinformationen abrufbar;
                                                                           auf: www.cadastre.ch /oereb  Rechtliches & Publika-­
                 • ist bei der Bevölkerung als amtliche Informations-
                                                                           tionen  Weisungen.
                    quelle etabliert;
                 • unterstützt die Digitalisierung in der Verwaltung.
                                                                           Christoph Käser, dipl. Ing. ETH
                                                                           Geodäsie und Eidgenössische Vermessungsdirektion
                                                                           swisstopo, Wabern
                                                                           christoph.kaeser@swisstopo.ch
               Stossrichtungen der Strategie 2020 –  2023
               In der Strategieperiode 2020 –  2023 werden drei strate-
               gische Stossrichtungen unterschieden:

               1. Stossrichtung: Einführung der ÖREB-Themen über
               die ganze Schweiz
               Der ÖREB-Kataster mit den ersten 17 ÖREB-Themen
               nach Bundesrecht ist flächendeckend, homogen und
               ­aktuell in Betrieb.

               2. Stossrichtung: Inhaltliche Erweiterung des
               ÖREB-­Katasters über die ganze Schweiz
               Der ÖREB-Kataster wird erweitert mit zusätzlichen
               ÖREB-Themen nach Bundesrecht sowie den Zusätzen
               «Neue und laufende Änderungen an ÖREB» und
               «ÖREB mit rechtlicher Vorwirkung».

               3. Stossrichtung: Punktuelle Weiterentwicklung des
               ÖREB-Katasters
               Im Hinblick auf die Strategie 2024 –  2027 werden
               Schwergewichtsprojekte und punktuelle Vorarbeiten zur
               Weiterentwicklung des ÖREB-Katasters durchgeführt.
               Im Fokus stehen Abklärungen zur Einführung von weite-
               ren ÖREB-Themen, die Erhöhung der Rechtssicherheit
               und der Umgang mit weiteren Beschränkungen.

                                                                                                                    9
Cadastre - cadastre.ch - The Swiss cadastral ...
Fachbeiträge               cadastre Nº 31, Dezember 2019

Strategie der amtlichen Vermessung für die Jahre
2020 –  2023 und Massnahmenplan

Die Strategie der amtlichen Vermessung (AV) wird für jeweils vier Jahre bestimmt. Die Stossrichtungen für
die Strategieperiode 2020 – 2023 lauten: Erreichen des AV93-Standards über die ganze Schweiz; die Erweiterung
der AV mit dem neuen Datenmodell DM.flex, dem Gebäude­verzeichnis und den abbildbaren Dienstbarkeiten;
die Weiterentwicklung zum Grundstücks­informationssystem inkl. Stockwerkeigentum sowie punktuelle Weiter-­
entwicklungen.

Basis für Strategie und operative Planung          Stossrichtungen der Strategie                     3. Stossrichtung: Punktuelle Weiterentwick-
auf allen föderalen Ebenen bildet die Vision       2020 –  2023                                      lung der ­amtlichen Vermessung
für die amtliche Vermessung. Sie dient als         Für die Strategieperiode 2020 –  2023 wurden      Die amtliche Vermessung darf und will nicht
Orientierung für gegenwärtige und zukünf-          drei Stossrichtungen definiert:                   stehenbleiben. Es gilt, das neue Datenmodell
tige Handlungsoptionen und lautet:                                                                   DM.flex modular weiterzuentwickeln, Auf-
                                                   1. Stossrichtung: Erreichung des ­AV93-
                                                                                                     gaben und Prozesse – gerade in Zusammen-
                                                   Qualitätsstandards über die ­ganze Schweiz
  Die amtliche Vermessung bringt                                                                     hang mit der digitalen Gesellschaft – zu
                                                   Flächendeckende Referenzdaten im Quali-
  ­Geowissen für eine G     ­ esellschaft im                                                         ­optimieren und diese Veränderungen über
                                                   tätsstandard AV93 sind die Voraussetzung
   Wandel                                                                                             die Zeit zu dokumentieren. Das zukünftige
                                                   unter anderem für den Kataster der öffent-
   Die Gesellschaft wandelt sich von einer                                                            modulare Datenmodell sowie die Aufgaben-
                                                   lich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen
   Informations- zu e­ iner Wissensgesell-                                                            und Prozessoptimierung sind konkrete Her-
                                                   (ÖREB-Kataster), für die Erweiterung des
    schaft. Mit eigentümerverbindlichen                                                               ausforderungen unserer Verbundaufgabe.
                                                   Gebäude und- Wohnungsregisters sowie
   ­Georeferenzdaten und beschreibenden                                                               Hingegen sind die Massnahmen zum digita-
                                                   die Einführung des Datenmodells DM.flex.
    Informationen schafft die amtliche Ver-                                                           len Wandel und zur Erweiterung in Richtung
                                                   Die provisorisch numerisierten Vermessungs-
    messung raumbezogenes Wissen. Sie                                                                 3D-Kataster (mit Ausnahme des Stockwerk-
                                                   werke sind abzulösen. Es gilt, geeignete
    stellt es allen zur Verfügung und setzt                                                           eigentums) noch offen formuliert. Deshalb
                                                   Möglichkeiten zur stärkeren Mitfinanzierung
    dabei innovative Lösungen um.                                                                     bieten Schwerpunktprojekte den Kantonen
                                                   durch Bund und Kantone zu suchen und
    Die amtliche Vermessung ist die Stelle                                                            die Möglichkeit, erste Erfahrungen und indi-
                                                   umzusetzen. Zur Steigerung der Datenquali-
    für eigentümerverbindliche Georeferenz-                                                           viduelle Konkretisierungen zu sammeln.
                                                   tät, -aktualität und -verbindlichkeit soll das
    daten und beschreibende Informa­tionen
                                                   gesamtschweizerische Datenmonitoring aus-         Die Strategie der amtlichen Vermessung und
    der Grundstücke der Schweiz. Sie nimmt
                                                   gebaut werden.                                    der Massnahmenplan stehen allen Leserin-
    ihre Rolle als Unterstützerin der Digitali-
                                                                                                     nen und Lesern zur Verfügung auf:
    sierung in unserer Gesellschaft wahr.          2. Stossrichtung: Erweiterung der ­amtlichen      www.cadastre.ch /av  Rechtliches & Publi-
                                                   Vermessung über die ganze Schweiz                 kationen  Weisungen.
                                                   Die Kundenbedürfnisse sowie die techno-­
Die Umsetzung der Strategie ermöglicht der
                                                   logischen Möglichkeiten verändern sich.           Markus Scherrer, pat. Ing. Geom.
AV, ihre Aufgaben während der vierjährigen
                                                   Das modulare Datenmodell DM.flex nimmt            Geodäsie und Eidgenössische Vermessungsdirektion
Strategieperiode zeitgerecht wahrzunehmen.                                                           swisstopo, Wabern
                                                   diese Veränderungen auf und wird unter
Sie trägt damit den veränderten Bedürfnis-                                                           markus.scherrer@swisstopo.ch
                                                   ­Erhaltung der Datenqualität und -integrität
sen und Möglichkeiten Rechnung, indem sie
                                                    eingeführt.
• das vorhandene Entwicklungs- und
                                                    Immer wichtiger wird die Zusammenarbeit
  ­Nutzungspotential ­optimal ausschöpft,
                                                    mit Partnerstellen, insbesondere mit den
• dank Koordination und konstruktiver
                                                    Grundbuchämtern, dem Gebäude- und
  ­Zusammenarbeit ­Doppelspurigkeiten ver-
                                                    Wohnungsregister und dem ÖREB-Kataster.
   meidet und
                                                    Dabei stellen sich Fragen, wie die Daten –
• Synergien mit anderen Stellen, die Geo-
                                                    wo sinnvoll – aktualisiert, harmonisiert, syn-
   daten produzieren, nutzt und weiterhin
                                                    chronisiert und zusammengeführt werden
• ihre Daten durch planmässige Durchfüh-
                                                    können. Auch das Meldewesen gilt es zu
   rung termingerecht und in der benötigten
                                                    optimieren.
   Qualität zur Verfügung stellt.

Die Strategie bildet zusammen mit dem
Massnahmenplan die Basis der «Verbund-
aufgabe AV».

                     10
Fachbeiträge     cadastre Nº 31, Dezember 2019

               DM.flex, das neue Datenmodell der amtlichen
               Vermessung – Statusbericht 2019

               Das vorgesehene neue Datenmodell DM.flex zeichnet sich durch einen modularen Aufbau aus.
               Dies ermöglicht, flexibel auf Änderungen einzugehen unter Beibehaltung der Stärken des bis-
               herigen Datenmodells. Der Praxistest aus dem Kanton Schaffhausen attestiert dem DM.flex
               Praxistauglichkeit. Im Bericht wird aber auch darauf hingewiesen, dass die Modellumstellung
               auf die bestehende Geodateninfrastruktur ausserhalb der amtlichen Vermessung grosse Aus-
               wirkungen haben kann.

               Ausgangslage                                                   Das ChangeBoard hat die Aufgabe, künftige Änderungs-
               Das heutige Datenmodell der amtlichen Vermessung               vorschläge am DM.flex zu erarbeiten, deren Umsetz-­
               DM.01-AV-CH basiert auf den Zielsetzungen aus den              barkeit zu prüfen und entsprechende Entscheidungs-
               Jahren 1981 –1993. Es verfügt über markante Stärken            grundlagen zuhanden der Fachstelle Eidgenössische Ver-
               wie z. B.                                                      messungsdirektion im Bundesamt für Landestopografie
               • eine schweizweit gültige Datenstruktur,                      swisstopo zu erstellen. Es macht auch selber Vorschläge
               • die Schnittstelle amtliche Vermessung,                       und Anträge, welche das Datenmodell betreffen. Für
               • eine lange zeitliche Stabilität.                             jede Änderung sorgt das ChangeBoard für praxistaug-­
                                                                              liche Umsetzungsvorschläge. Diese beinhalten techni-
               Das DM.01-AV-CH ist jedoch nicht geeignet, auf neue
                                                                              sche, fi
                                                                                    ­ nanzielle, organisatorische und terminliche
               Technologien und Bedürfnisse adäquat zu reagieren.
                                                                             ­Aspekte.
               ­Insbesondere ist es nicht möglich,
                • das Datenmodell der amtlichen Vermessung modul-            Das ChangeBoard setzt sich aus Fachleuten der amtli-
                   weise anzupassen. Bei Änderungen des DM.01-AV-CH          chen Vermessung, der Datenmodellierung sowie aus
                   ist jeweils das ganze Modell betroffen.                   Nutzenden, Verwaltenden und Erfassenden der Daten
                • bestimmte Daten «einzubinden». Im DM.01-AV-CH              der amtlichen Vermessung zusammen (vgl. S. 12).
                  müssen Daten, für welche die Nachführungsstelle der
                  amtlichen Vermessung nicht zuständig ist (zum Bei-         Die Arbeiten 2019 des ChangeBoards DM.flex
                  spiel die Fixpunkte der Kategorie 1) im System der         Am 21. Juni 2019 fand die Kickoff-Sitzung des Change-
                  amtlichen Vermessung als Duplikat verwaltet werden.        Boards statt. Es wurde eine Auslegeordnung über die im
                • die Daten inkrementell nachzuführen. Zumindest das         ChangeBoard zurzeit aktuellen Themen erstellt. Es sind
                  Datum der letzten Änderung wäre nötig, was im              dies:
                  DM.01-AV-CH fehlt.                                         •   Position der AV in der BIM-Welt,
                • die Daten klar zu identifizieren. Ausser bei den Liegen-   •   erste Fassung des DM.flex,
                  schaften und Gebäuden sind den Objekten im                 •   Behandeln von Fragen zu Kreisbogen,
                  ­DM.01-AV-CH keine stabilen und eineindeutigen Iden-       •   Stockwerkeigentum,
                   tifikatoren zugeordnet.                                   •   Dienstbarkeiten,
                                                                             •   3D-Objekte und 3D-Bild.
               Das neue Datenmodell der amtlichen Vermessung
                                                                             An seinem zweiten Meeting befasste sich das Change-
               DM.flex
                                                                             Board mit den BIM-Aktivitäten im Bausektor. Die Bedürf-
               Das neue Datenmodell soll für künftige Anforderungen
                                                                             nisse des Bausektors an BIM-Daten und die Positionie-
               gerüstet sein und dennoch die bisherigen Stärken beibe-
                                                                             rung der amtlichen Vermessung innerhalb der BIM-Welt
               halten. Dies kann erreicht werden, indem das künftige
                                                                             wurden diskutiert. Es ist vorgesehen, dass in dieser The-
               Datenmodell modular aufgebaut wird. Dank dieser Mo-
                                                                             matik weiter geforscht wird. Bis Mitte 2020 soll ein kon-
               dularität können Änderungen flexibel, im Sinn von je-
                                                                             kreter Vorschlag über das weitere Vorgehen betreffend
               weils beschränkt auf ein Modul des Datenmodells, erfol-
                                                                             das Zusammenwirken von BIM, amtliche Vermessung,
               gen. Daher auch der Name des neuen Datenmodells:
                                                                             Grundbuch und weiteren schweizweit Interessierten er-
               DM.flex
                                                                             arbeitet werden.

               Expertengremium unterstützt die Umsetzung
               Zur Unterstützung bei der Umsetzung des neuen Daten-
               modells wird ein ständiges Expertengremium, genannt
               ChangeBoard DM.flex, eingesetzt.

                                                                                                               11
Fachbeiträge          cadastre Nº 31, Dezember 2019

                    Zusammensetzung des ChangeBoards DM.flex                                 wird die Struktur des Modells, um das Modell für künf-
                                                                                             tige Änderungen fit zu machen. Des Weiteren werden
                    Vorsitz
                                                                                             einzelne Attribute aus der amtlichen Vermessung «ent-
                    Nicodet Marc, pat. Ing.-Geometer, Leiter Geodäsie und
                                                                                             lassen», zum Beispiel werden die Textpositionen ent-
                    Eidgenössische Vermessungsdirektion, s­ wisstopo
                                                                                             fernt. Neu hinzu kommen nur Attribute, die automa-
                                                                                             tisch generiert werden können, zum Beispiel ein stabiler
                    Geschäftsführung
                                                                                             Identifikator und das Datum der letzten Änderung pro
                    Sinniger Markus, pat. Ing.-Geometer, Geodäsie und
                                                                                             Objekt.
                    ­Eidgenössische Vermessungsdirektion, swisstopo
                                                                                             Die Ideen zu einem modularen Datenmodell der amt-­
                                                                                             lichen Vermessung wurden auf Stufe der Datenmodel-
                    Mitglieder
                                                                                             lierung bereits umgesetzt. Das modulare, neue Daten-
                                                                                   Themen-
                                                 Verbindung zu                               modell der amtlichen Vermessung DM.flex wurde in der
                                                                                   bereich
                     Chevarin Damien                                                         Datenmodellierungssprache INTERLIS 2 beschrieben.
                     Head of BIM Manage-                                                     ­Eingeflossen in diese Arbeit ist auch eine Vielzahl von
                                                 privater Bausektor                3
                     ment
                     Losinger Marazzi SA                                                      Anregungen und Verbesserungsvorschlägen der Vermes-
                                                                                              sungs-Softwarefirmen Autodesk (GEOBOX), Hexagon
                     Dütschler Peter
                     pat. Ing.-Geometer          Ingenieur-Geometer Schweiz                   (a /m / t), Geocom, Adalin (Lisag) und Infogrips.
                                                                                   1/4/5
                     Geschäftsleitung            IGS
                     Dütschler+Partner AG
                                                                                              Auswirkungen
                     Mühlematter Adrian          Verband Schweizerischer
                     Notar                       Grundbuchverwalter VSGV
                                                                                              Trotz der inhaltlich geringfügigen Abweichungen zwi-
                                                                                   3
                     Grundbuchverwalter          Eidgenössisches Amt für Grund-               schen DM.01-AV-CH und DM.flex werden mit dem
                     Oberland                    buch- und Bodenrecht EGBA
                                                                                             ­neuen Datenmodell strukturell grundlegende Änderun-
                     Niggeler Laurent                                                         gen vorgeschlagen. Zum Beispiel werden die Tabellen
                                                 Konferenz der kantonalen Ka-      1/3/4/
                     pat. Ing.-Geometer
                     Kantonsgeometer Genf
                                                 tasterdienste CadastreSuisse      5          für projektierte Elemente entfernt und mit dem Attribut
                                                                                              Status (projektiert, gültig, annulliert) ersetzt. Damit ver-
                     Ritter Mathias
                     Dr. phil. nat.              Konferenz der Kantonalen Geo-                bunden ist, dass neu bei den Liegenschaften die Muta-
                                                                                   2/3
                     Leiter Geschäftsstelle      informationsstellen KKGEO                    tionshierarchie zu verwalten ist. Neu können Folgemuta-
                     KKGEO
                                                                                              tionen korrekt abgebildet und verwaltet werden. Dies
                     Rollier Raphael
                     Master of Science EPFL,
                                                                                              bedingt, dass gelöschte Elemente nicht aus dem Daten-
                     micro engineering
                                                                                   2
                                                                                              satz verschwinden, sondern nur mit dem Status «ge-
                     Leiter Prozess Innovation
                                                                                              löscht» markiert werden. Dies ermöglicht nebenbei eine
                     und Produktmanage-
                     ment, swisstopo                                                          korrekte Historisierung.
                     Schärer Hannes
                     pat. Ing.-Geometer           Konferenz der kantonalen         1/3/4/    Praxistest im Kanton Schaffhausen
                     Kantonsgeometer             ­Katasterdienste CadastreSuisse   5
                     Schaffhausen
                                                                                             Um das Funktionieren dieser grundlegenden Änderun-
                                                                                             gen in der Praxis zu belegen, wurde im Kanton Schaff-
                                                 Fachbereichsleiter Bauinfor-­
                     Schildknecht Lukas                                                      hausen ein Praxistest durchgeführt. Das kantonale Amt
                                                 matik, FHNW Muttenz               2
                     Umweltingenieur
                                                 Forschung und Wirtschaft                    für Geoinformation ist sowohl die Stelle für die Nach-
                    Legende: 1 = Amtliche Vermessung / 2 = Datenmodellierung /
                                                                                             führung der amtlichen Vermessung als auch für die Ver-
                             3 = Nutzende / 4 = Verwaltende / 5 = Datenerfassende            waltung der gesamten Geodaten des Kantons.

                                                                                             Der Praxistest ergab für alle geprüften Punkte ein positi-
                                                                                             ves Resultat. Insbesondere wurde das Funktionieren des
                    Die Entwicklung des DM.flex                                              modularen Ansatzes bestätigt. Fazit aus dem Bericht:
                    Mit dem DM.flex soll es künftig nicht mehr ein einziges                  «Unserer Meinung nach liegt mit der getesteten Version
                    Datenmodell geben, sondern die Daten sollen in mehre-                    von DM.flex grundsätzlich eine praxistaugliche Modell-
                    ren modular zusammengefügten Datenmodellen gehal-                        variante vor.»
                    ten werden.
                                                                                             Der Praxistest zeigt Folgendes auf: Da die Daten der
                    Es ist vorgesehen, dass die Mehrheit der Module über                     amtlichen Vermessung inhaltlich nur marginal angepasst
                    eine möglichst lange Zeit stabil bleiben. Die erste Fas-                 werden müssen, ist der Aufwand, abgesehen von den
                    sung des DM.flex wird inhaltlich im Vergleich zum                        Kosten für das Anpassen der Systemumgebung – be-
                    DM.01-AV-CH nicht wesentlich verändert. Modifiziert                      grenzt auf die Sicht der amtlichen Vermessung – relativ

               12
Fachbeiträge                cadastre Nº 31, Dezember 2019

Abbildung:                 klein. Aber die Auswirkungen auf die bestehende Geo-        Die schweizweite Einführung des DM.flex erfolgt nach
Vergleich DM.01-AV-CH
                           dateninfrastruktur ausserhalb der amtlichen Vermessung      Auswertung der Stellungnahmen, der Inkraftsetzung der
mit DM.flex: Der starre
Rahmen löst sich zuguns-   sind je nach Situation mit grossem Aufwand verbunden.       notwendigen Rechtsgrundlagen – diese werden zur Zeit
ten eines modularen Auf-   Dies obschon darauf geachtet wird, dass die Daten           angepasst – sowie dem Vorliegen der zahlreichen zu
baues auf
                           nach der Umstellung vom DM.01-AV-CH auf DM.flex             ­revidierenden oder neu zu erstellenden Vorschriften.
                           weiterhin strukturiert nach AVS, AVGBS oder MOPublic
                           abgegeben werden können. Zum Beispiel für die neu           Markus Sinniger, pat. Ing.-Geom.
                           nicht mehr vorhandenen Schriftpositionen müssen Soft-       Geodäsie und Eidgenössische Vermessungsdirektion
                                                                                       swisstopo, Wabern
                           ware-Lösungen gefunden werden, ebenso wenn die              markus.sinniger@swisstopo.ch
                           ­Daten bisher nicht nach AVS, AVGBS oder MOPublic
                            strukturiert übernommen wurden.                            Hannes Schärer, pat. Ing.-Geom.
                                                                                       Amt für Geoinformation des Kantons Schaffhausen
                           Im Bericht wird empfohlen:                                  hannes.schaerer@ktsh.ch
                           • Alle heute bekannten Bedürfnisse sollen in die erste
                             Fassung von DM.flex eingearbeitet werden. Insbeson-
                             dere wird empfohlen, Änderungen, die alle Teilmo-
                             delle der AV betreffen, möglichst in der ersten Version
                             umzusetzen.
                           • Kleine Änderungen an Attributlisten etc. sollen auch
                             in Zukunft möglichst vermieden werden.
                           • Die Modularität soll sich wenn immer möglich auf
                             Abschaffung bzw. Ersatz oder Neueinführung ganzer
                             Module auswirken.

                           Weiteres Vorgehen
                           Das Einführungskonzept «DM.01-AV-CH auf DM.flex»
                           wird in den nächsten Monaten von der Projektleitung
                           zu Händen des ChangeBoards erarbeitet. In diesem
                           Konzept werden sowohl technische als auch finanzielle,
                           organisatorische und terminliche Aspekte behandelt
                           werden. Den Empfehlungen im Bericht des Praxistests
                           im Kanton Schaffhausen soll dabei Rechnung getragen
                           werden. Das DM.flex wird zusammen mit dem Einfüh-
                           rungskonzept den Fachleuten vorgestellt und zur Stel-
                           lungnahme unterbereitet.

                                                                                                                                13
Fachbeiträge            cadastre Nº 31, Dezember 2019

                    Empfehlung «Digitale Dokumentation Stock-
                    werkeigentum – Aufteilungsplan»

                    Im Projekt «Digitale Dokumentation Stockwerkeigentum (DigDok StWE)» ging es darum,
                    ­zusammenzustellen, welche Rechte betreffend Stockwerkeigentum dokumentiert sind und
                     zu erarbeiten, wie sie zukünftig in der amtlichen Vermessung dreidimensional abgebildet
                     ­werden könnten. Anfang 2020 wird nun die Empfehlung «Digitale Dokumentation Stock-­
                      werkeigentum – Aufteilungsplan» inklusive Datenmodell DM.STWE publiziert. Thema ist
                      ­die digitale Erstellung des Aufteilungsplans zum Stockwerkeigentum.

                    Eine im 2016 durchgeführte Umfrage zum Stockwerk-                       Die Überlegungen der Arbeitsgruppe wurden von Prof.
                    eigentum – Adressaten waren die kantonalen Vermes-                      Amédéo Wermelinger, Sachen­rechtsspezialist, kritisch
                    sungsaufsichten und Grundbuchverwaltungen – ergab                       hinterfragt. Er bestätigte grundsätzlich deren Aussagen,
                    Handlungsbedarf hinsichtlich Dokumentation des Stock-                   ging in seiner Stellungnahme jedoch noch weiter:
                    werkeigentums. Daraufhin wurde das Projekt «Digitale                    «Will man also die Bedeutung des Aufteilungsplans auf
                    Dokumentation Stockwerkeigentum (DigDok StWE)»                          eine höhere Stufe setzen, dann genügt es… nicht, eine
                    gestartet.                                                              3D-Darstellung einzuführen. Dies würde nur eine tech-
                                                                                            nische Verbesserung auf eine mangelnde Rechts- und
                        Aktuelle Mitglieder der Arbeitsgruppe «DigDok StWE»:
                                                                                            Sachlage aufpfropfen. Deshalb kann… das Projektziel
                        • Åström Boss Helena, swisstopo, Leitung
                                                                                            nur erreicht werden, wenn man sowohl die techni-
                        • Frei Marcel, Amt für Raumentwicklung des Kantons Zürich           schen, als auch die faktischen und rechtlichen Unzu-
                        • Huser Meinrad, Huser Bau- und Immobilienrecht, Zug
                                                                                            länglichkeiten angeht.» 5
                        • Niggeler Laurent, Direction de l'information du territoire des
                          ­Kantons Genf
                        • Risch Anja, Eidgenössisches Amt für Grund­buch- und B
                                                                              ­ odenrecht   Aktuell sind im Parlament zwei Motionen zur Anpassung
                        • Reimann Patrick, Amt für Geoinformation des Kantons
                                                                                            des Stockwerkeigentumrechts hängig. Diese fordern
                          ­Basel-Landschaft
                        • Thoma Carla, Acht Grad Ost AG, Ingenieure und G
                                                                        ­ eometer,          ­unter anderem eine bessere Regelung des Kaufs von
                          Schlieren                                                          Stockwerkeigentum ab Plan und tangieren somit auch
                                                                                             den Aufteilungsplan. Bevor weitere Schritte zu den
                                                                                             rechtlichen Grundlagen unternommen werden, warten
                    Eine Arbeitsgruppe (s. Kasten) analysierte die Rechts-                   das Eidgenössische Amt für Grundbuch und Boden-
                    grundlagen, um die notwendigen rechtlichen Anpassun-                     recht (EGBA) und das Bundesamt für Landestopografie
                    gen auf Bundesstufe für die Dokumentation von Stock-                     swisstopo die politischen Entscheide ab.
                    werkeigentum in der amtlichen Vermessung abzuklären.
                    Sie kam zu folgenden Ergebnissen:
                                                                                                19.3347 Motion Beat Flach: Für ein modernes und praxistaugliches
                    • Inhalt, Form und Anforderungen an die Dokumenta-­                         Stockwerkeigentumsrecht
                      tion (Aufteilungsplan) sind heute unklar.                                 Der Bundesrat wird beauftragt, das Stockwerkeigentumsrecht auf
                                                                                                Lücken und Verbesserungsmöglichkeiten hin zu prüfen und, wo
                    • Regelungen auf Verordnungsstufe genügen, um die
                                                                                                ­nötig, Vorschläge für entsprechende Gesetzesanpassungen vorzu-­
                      digitale Dokumentation einzuführen. Weder ZGB1                             legen. Dabei ist der Fokus auf Bereiche zu legen, die in der Praxis
                      noch GeoIG2 müssen angepasst werden.                                       ­besonders häufig zu Problemen führen.

                    • Damit der Aufteilungsplan neu die erhöhte Beweis-
                                                                                                19.3410 Motion Caroni Andrea: 55 Jahre Stockwerkeigentum –
                      kraft einer öffentlichen Urkunde erhält, sind die Revi-                   Zeit für ein Update
                      sion von VAV 3 und GBV 4 notwendig.                                       Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen Anpassungen des Stock-
                                                                                                werkeigentums (Art. 712 a ff. ZGB) vorzuschlagen, um die Empfehlun-
                    • Um eine schweizweit einheitliche digitale Dokumenta-
                                                                                                gen seines Berichts vom 8. März 2019 zum Postulat 14.3832 umzu-
                      tion zu erreichen, sind zahlreiche neue Regelungen in                     setzen.
                      den Verordnungen notwendig.

                    1
                        Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB), SR 210                       5
                                                                                                Der Bericht zur Umfrage, die Analyse der Rechtsgrundlagen durch die
                    2
                        Bundesgesetz über Geoinformation (Geoinformationsgesetz, GeoIG),        Arbeitsgruppe und die Stellungnahme von Prof. Amédéo Wermelinger
                        SR 510.62                                                               wurden im Juli 2018 den kantonalen Vermessungsaufsichten mit
                    3
                        Verordnung über die amtliche Vermessung (VAV), SR 211.432.2             AV-Express 2018 / 09 kommuniziert. Siehe www.cadastre.ch /av 
                    4
                        Grundbuchverordnung (GBV), SR 211.432.1                                 Rechtliches & Publikationen  AV-Express

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Fachbeiträge                      cadastre Nº 31, Dezember 2019

Abbildung 1: Aufteilungsplan: Titelblatt                          Abbildung 2: Situationsplan Stockwerkeigentum

Abbildung 3: Plan eines Stockwerks                                Abbildung 4: Gebäudeschnitt

                                                                                                                  15
Fachbeiträge         cadastre Nº 31, Dezember 2019

                    Empfehlung «Digitale Dokumentation Stockwerk-               Bestandteile der digitalen Dokumentation des
                    eigentum – Aufteilungsplan»                                 Stockwerkeigentums
                    Anhand der nun erarbeiteten Empfehlung zum digital          Bis anhin fehlten Angaben zu Form, Inhalt und Darstel-
                    erstellten Aufteilungsplan wird aufgezeigt, wie aus tech-   lung des Aufteilungsplans. Dies gibt die neue Empfeh-
                    nischer Sicht eine schweizweit harmonisierte digitale       lung «Digitale Dokumentation Stockwerkeigentum –
                    Dokumentation des Stockwerkeigentums in 3D erfolgen         Aufteilungsplan» nun vor.
                    sollte. Damit wird eine schweizweite Harmonisierung
                                                                                Damit die Anforderungen für den Aufteilungsplan
                    des Inhalts und der Darstellung des Aufteilungsplans an-
                                                                                (Art. 68 GBV) erfüllt und die verlangten Elemente klar,
                    gestrebt.
                                                                                einfach und für die Benutzer gut interpretierbar er-­
                                                                                scheinen, umfasst der Aufteilungsplan:
                      Vision der Arbeitsgruppe zur zukünftigen                  • Titelblatt
                      ­Dokumentation von Stockwerkeigentum                      • Situationsplan Stockwerkeigentum

                      •     vollständig digitaler Prozess                       • Plan der Stockwerke

                      •     einheitlicher CH-Standard                           • Gebäudeschnitte

                      •     hohe Qualität: Genauigkeit, Aktualität              • Beschreibung Zusammensetzung der Stockwerk-­

                      •     in 3D: mit Visualisierung Lesbarkeit erhöhen          einheit.
                      •     neue Nutzungen ermöglichen: Baustatistik,
                           ­Banken und Versicherungen, Immobilienhandel         Helena Åström Boss, pat. Ing.-Geom.
                                                                                Geodäsie und Eidgenössische Vermessungsdirektion
                            etc.                                                swisstopo, Wabern
                      •     E-Government: Baubewilligungsverfahren              helena.astroem@swisstopo.ch
                      •     Synergien nutzen: BIM (Building Information
                          ­Modelling)

                    Die Qualität und Lesbarkeit werden verbessert und erhö-
                    hen somit auch die Rechtssicherheit.

                    Die Empfehlung «Digitale Dokumentation Stockwerk-­
                    eigentum – Aufteilungsplan» beschreibt
                    • die zu dokumentierenden Rechte im Stockwerk-­
                      eigentum,
                    • die Bestandteile des vollständigen Aufteilungsplans,
                    • die Darstellungsvorschriften für den Aufteilungsplan
                      sowie
                    • das zu verwendende Datenmodell.

                    Bereits mit heutigem Recht entscheiden die Kantone,
                    wie die Dokumentation von Stockwerkeigentum zu er-
                    folgen hat. Nur sieben Kantone haben Vorschriften für
                    den Aufteilungsplan erlassen (Stand 2017). Dieser kann
                    auch digital sein, was bereits erste Kantone verlangen –
                    jedoch in unterschiedlicher Form, z.B. Vektor- oder Ras-
                    terdaten.

                    Kantone, welche die Aufteilungspläne zukünftig digital
                    verlangen wollen, können ebenfalls fordern, dass die
                    Empfehlung «Digitale Dokumentation Stockwerkeigen-
                    tum – Aufteilungsplan» eingehalten wird. Dadurch kön-
                    nen sie sichergehen, dass die vektoriell erfassten Daten
                    mit den im Bundesrecht festgelegten Datenmodellen
                    der amtlichen Vermessung und des Grundbuches kom-
                    patibel sind.

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