Cannabis-Möglichkeiten und Grenzen in der Therapie Vortrag: 02.03.2020 - Dr. Laukenmann, MHBA, leitende Oberärztin - Keine Interessenskonflikte
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Cannabis- Möglichkeiten und Grenzen in der Therapie Vortrag: 02.03.2020 Dr. Laukenmann, MHBA, leitende Oberärztin - Keine Interessenskonflikte
Geschichte Im Papyrus Ebers (1500 v. Chr.), einer der ältesten medizinwissenschaftlichen Textsammlungen, wird Hanf bereits als Medizin beschrieben. Li Shizhen (1518-1593) Hanf bei diversen Indikationsgebieten Im 17. und 18. Jahrhundert war es in der USA erlaubt und letztlich gewünscht, Hanf anzupflanzen
Neuere Geschichte Jahr 1937 Verbot von Hanf in USA 1947 US-Hanfgegner wird in die UN-Drogen- Kommission berufen 1961 UNO: Einheitsabkommen über BTM 1963 Strukturaufklärung CBD+ THC 1990 Entdeckung der CB1-Rezeptoren im Ratten- Hirn 1992 Nachweis des endogenen Cannabinoids Arachidonoylethanolamid = Anandamid 1995 Nachweis von 2-Arachidonylglycerol
Sorten Cannabis indica geringerer Wachstumshöhe und breiteren Blättern „Körper-High“ Entspannung, Stressreduzierung und Gefühl von Ruhe und Gelassenheit Cannabis sativa höheres Wachstum und schmalere Blätter „Kopf-High“ Stimulierend, energetisierend Unterschiedliche Terpenzusammensetzung Unterschiedliche Zusammensetzung an ätherischen Ölen
Inhaltsstoffe (–)-trans- Isomer des Δ9-THC (wird auch Dronabinol genannt) cannabis-typischen berauschenden Wirkungen Cannabidiol (CBD) – zweithäufigste Cannabinoid in Faserhanf CBD verursacht keine cannabis-typischen psychoaktiven Wirkungen 120 Cannabinoide sind heute bereits nachgewiesen zusätzlich Nicht-Cannabinoiden, z.B. über 120 verschiedene Terpene und 21 Flavonoide mit verschiedenen pharmakologischen Eigenschaften. Es gibt Hinweise, dass Cannabinoide wie Cannabinol (CBN), Cannabidiol (CBD) und andere die Wirkung von Δ9-THC modifizieren.
Wechselwirkungen Cytochrom-P450-System (CYP 3A4) verstoffwechselt. THC wird über 5 Tage zu 65% im Stuhl und zu 20% im Urin ausgeschieden, 15% werden vor allem im Fettgewebe gespeichert. mit allen Substanzen möglich, die über diesen Weg abgebaut werden. Z.B. Acetylsalicylsäure, Diclofenac, Cortikosteroiden und Betablockern. Daneben ist eine Verstärkung der Wirkung zentral sedativer Substanzen oder Muskelrelaxantien möglich.
Mögliche Indikationen THC Quelle: Cannabissorten in Deutschland und ihre Inhaltsstoffe, Dr. med. Franjo Grotenhermen und Markus Göttsche Übelkeit und Erbrechen: chemotherapieinduziert, Schwangerschaftserbrechen, Übelkeit im Rahmen der Migräne. Appetitlosigkeit und Abmagerung: HIV/Aids, fortgeschrittene Krebserkrankung, Hepatitis C. Spastik, Muskelkrämpfe (Spasmen), Muskelverhärtung: Multiple Sklerose, Querschnittslähmung, Spastik nach Schlaganfall, Spannungskopfschmerz, Bandscheibenprobleme und Verspannungen der Rückenmuskulatur Bewegungsstörungen Chronischer Schmerz (diverse Indikationen) Allergien: Asthma, Hausstauballergie, Heuschnupfen. Juckreiz: starker Juckreiz bei Lebererkrankungen, Neurodermitis. Entzündungen: Asthma, Arthritis, Colitis ulcerosa, Morbus Crohn (eine chronische Darmentzündung), Neurodermitis, Morbus Bechterew, Psoriasis (Schuppenflechte).
Mögliche Indikationen THC Quelle: Cannabissorten in Deutschland und ihre Inhaltsstoffe, Dr. med. Franjo Grotenhermen und Markus Göttsche Psychische Erkrankungen: Depressionen, Angststörungen, bipolare Störungen (manisch- depressive Störung), posttraumatische Stressstörung, Hyperaktivität, ADS (Aufmerksamkeitsdefizit-Syndrom) bzw. ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit- /Hyperaktivitätssyndrom), Impotenz, Alkoholismus, Opiatabhängigkeit, Schlafmittelabhängigkeit, Schlaflosigkeit, Autismus, verwirrtes Verhalten bei der Alzheimer-Krankheit. Überproduktion von Magensäure: Magenschleimhautentzündung. Erhöhter Augeninnendruck: Glaukom (Grüner Star). Hören: Tinnitus (Ohrgeräusche). Weitung der Bronchien: Asthma, Luftnot bei anderen Erkrankungen der Atemwege. Epilepsie Singultus (Schluckauf) Förderung der Wehentätigkeit bei der Geburt Überproduktion von Schweiß: Hyperhidrosis Krebshemmung: Krebserkrankungen Hauterkrankungen: Neurodermitis, Psoriasis (Schuppenflechte), Akne inversa Reizdarm
Mögliche Indikationen CBD Quelle: Cannabissorten in Deutschland und ihre Inhaltsstoffe, Dr. med. Franjo Grotenhermen und Markus Göttsche Epilepsie: insbesondere bestimmte Formen der Epilepsie (Dravet-Syndrom und Lennox-Gastaut-Syndrom Angststörungen Depressionen Schizophrene Psychosen Entzündungen und entzündlich bedingte Schmerzen
Mögliche Indikationen CBD Quelle: Cannabissorten in Deutschland und ihre Inhaltsstoffe, Dr. med. Franjo Grotenhermen und Markus Göttsche Bewegungsstörungen: Dystonie, Dyskinesie Abhängigkeit von THC, Nikotin und Opiaten Übelkeit und Erbrechen Hemmung des Appetits Daneben gibt es Hinweise auf weitere mögliche Einsatzgebiete, wie z. B. auch bei Kindern und Erwachsenen mit Autismus. (Nur Fallberichte und Grundlagenforschung!!! –keine generelle Empfehlung Krebs (supportiv)
Aktuelle Gesetzeslage- SGB V Quelle: www.gesetze im internet.de § 31 SGB V: Arznei- und Verbandmittel, Verordnungsermächtigung (6) Versicherte mit einer schwerwiegenden Erkrankung haben Anspruch auf Versorgung mit Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten in standardisierter Qualität und auf Versorgung mit Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon, wenn 1. a) eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung nicht zur Verfügung steht oder b) im Einzelfall nach der begründeten Einschätzung der behandelnden Vertragsärztin oder des behandelnden Vertragsarztes unter Abwägung der zu erwartenden Nebenwirkungen und unter Berücksichtigung des Krankheitszustandes der oder des Versicherten nicht zur Anwendung kommen kann, 2. eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome besteht.
GKV-Entscheidungsfristen Quelle: Bundesärztekammer Über den Antrag muss die Krankenkasse spätestens nach drei Wochen ab Antragseingang entschieden haben. Die Leistung bedarf bei der ersten Verordnung für eine Versicherte oder einen Versicherten der nur in begründeten Ausnahmefällen abzulehnenden Genehmigung der Krankenkasse, die vor Beginn der Leistung zu erteilen ist. Verordnet die Vertragsärztin oder der Vertragsarzt die Leistung nach Satz 1 im Rahmen der Versorgung nach § 37b, ist über den Antrag auf Genehmigung nach Satz 2 abweichend von § 13 Absatz 3a Satz 1 innerhalb von drei Tagen nach Antragseingang zu entscheiden. In Fällen, in denen die Krankenkasse eine gutachterliche Stellungnahme, z. B. des MDK, für erforderlich hält, verlängert sich diese Frist auf bis zu fünf Wochen nach Antragseingang. Diese Fristen ergeben sich aus § 13 Abs. 3a SGB V: „(3a) Die Krankenkasse hat über einen Antrag auf Leistungen zügig, spätestens biszum Ablauf von drei Wochen nach Antragseingang oder in Fällen, in denen eine gutachtliche Stellungnahme, insbesondere des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (Medizinischer Dienst), eingeholt wird, innerhalb von fünfWochen nach Antragseingang zu entscheiden […].
BTMG- Betäubungsmittelgesetz Quelle: www.gesetze im internet.de Diskrepanz zu SGB V!!!!!! § 13: „Die Anwendung ist insbesondere dann nicht begründet, wenn der beabsichtigte Zweck auf andere Weise erreicht werden kann.“ Präzise: Ein Betäubungsmittel (auch Cannabis) darf erst dann angewendet werden, wenn der therapeutische Zweck nicht (mehr) mit anderen Mitteln erreicht werden kann. Cannabis DARF juristisch nicht erste Wahl sein
BfArM Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte wird mit einer bis zum 31. März 2022 laufenden nicht interventionellen Begleiterhebung zum Einsatz der Arzneimittel nach Satz 1 beauftragt. Die Vertragsärztin oder der Vertragsarzt, die oder der die Leistung nach Satz 1 verordnet, übermittelt die für die Begleiterhebung erforderlichen Daten dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in anonymisierter Form; über diese Übermittlung ist die oder der Versicherte vor Verordnung der Leistung von der Vertragsärztin oder dem Vertragsarzt zu informieren. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte darf die nach Satz 5 übermittelten Daten nur in anonymisierter Form und nur zum Zweck der wissenschaftlichen Begleiterhebung verarbeiten und nutzen.
Mitführen von BTM Dokumentation Cannabisausweis Bescheinigung für das Mitführen…
Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (8/2019) 1. nach einer stationären Therapie müssen die Kassen wie bei der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) innerhalb von drei Tagen entscheiden. 2. „Leistungen, die auf der Grundlage einer Verordnung einer Vertragsärztin oder eines Vertragsarztes zu erbringen sind, bei denen allein die Dosierung eines Arzneimittels nach Satz 1 angepasst wird oder die einen Wechsel zu anderen getrockneten Blüten oder zu anderen Extrakten in standardisierter Qualität anordnen, bedürfen keiner erneuten Genehmigung nach Satz 2.„
Kostenerstattung- GKV GOP Bewertung Leistung 01460 28 Punkte / 2,95 Euro Aufklärung über Begleiterhebung / Aushändigung des Infoblattes 01461 92 Punkte / 9,70 Euro Datenerfassung und Datenübermittlung im Rahmen der Begleiterhebung 01626 143 Punkte / 15,06 Euro Ärztliche Stellungnahme für die Krankenkasse bei der Beantragung einer Genehmigung zur Verordnung von Cannabis
Welche Sorte verschreiben?
Deutscher Arzneimittel-Codex/Neues Rezeptur-Formularium (DAC/NRF) Beispiele: Cannabisblüten zur Inhalation nach Verdampfung (NRF 22.12.) Ölige Dronabinol-Tropfen 25 mg/ml (NRF 22.8.) Ölige Cannabidiol-Lösung 50 mg/ml (NRF 22.10.)
Wie nimmt man Cannabis ein? Rauchen Backen Verdampfen (ca. 400-500€ für Vaporisator/Feinwaage) Als Tee oder Butter Tropfen Tabletten …..
So sieht es anderswo aus… Cannabis legalisiert in einigen Ländern Opioid-Krise in den USA Diskussion um „Einstiegsdroge“
Risiko Verordnung Naturprodukt Es ist nicht zu garantieren, dass 1g Cannabisblüten den gleichen Gehalt an Wirkstoffen hat, wie ein anderes Gramm Cannabisblüten der gleichen Sorte
Mgl. Lösung Synthetisch hergestellte Cannabis-Produkte Sativex (THC:CBD, 1 Stoß 2,7 mg THC/2,5 mg CBD ) Nabilon (Canemes®, Cannabinomimetikum) Dominierende Wirkung von THC und CBD. Aber: andere Cannabinoide beeinflussen den Gesamteffekt.
Aufklärung- Medizinal-Cannabis Aufklärungspflicht beim verschreibenden Arzt!!
Cannabis und Verkehrstüchtigkeit Quelle: Gesetze im internet Urin-Drogentest auf THC ab ca. 50ng/ml positiv(!!) (Abbot Urinschnelltest ab 150ng/ml)- kann auch bei CBD-Anwendung wegen Verunreinigungen vorkommen CAVE: kein einheitliches Vorgehen der Vollzugsbehörden!! CAVE: MPU Bundesgerichtshof (BGH) 14.02.2017 - Az. 4 StR 422/15- ab Grenzwert von 1,0 ng/ml THC im Blut „ein objektiv und subjektiv sorgfaltswidriges Verhalten im Sinne des § 24a Abs. 2 und 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG)“ „Ausnahmsweise stellt das Verhalten des Betroffenen keine Ordnungswidrigkeit dar, wenn die festgestellte Substanz, wie beispielsweise Cannabis, ausschließlich durch die bestimmungsgemäße Einnahme eines Arzneimittels in das Blut gelangt ist und die Einnahme für einen konkreten Krankheitsfall ärztlich verordnet wurde (§ 24 Abs. 2 Satz 3 StVG). Ein aufgrund ärztlicher Verschreibung erlaubter Konsum von Cannabis lässt aber unter bestimmten Umständen die Anwendung strafrechtlicher Vorschriften nicht entfallen.“ ( Quelle: wissenschaftlicher Dienst Bundestag, 5/2019) Auch wenn die Voraussetzungen des § 24a Abs. 2 Satz 3 StVG vorliegen, kann eine strafrechtliche Verfolgung im Falle einer nachgewiesenen Fahrunsicherheit bzw. Fahruntüchtigkeit in Betracht kommen. Strafbar macht sich beispielsweise, wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, vgl. § 316 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.11.1998 (BGBl. I S. 3322), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.03.2019 (BGBl. I S. 350); abrufbar unter: https://www.gesetze-im- internet.de/stgb/BJNR001270871.html (( Quelle: wissenschaftlicher Dienst Bundestag, 5/2019)
Cannabis und Verkehrstüchtigkeit Quelle: Gesetze im internet „§ 31 StVZO (1) Wer ein Fahrzeug oder einen Zug miteinander verbundener Fahrzeuge führt, muss zur selbstständigen Leitung geeignet sein.“ „§ 315c StGB: (1) Wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder infolge geistiger oder körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen…. wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Körperliche Mängel gem. Anlage 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) sind z.B. : Mangelhaftes Sehvermögen Bewegungsbehinderungen Herz- und Gefäßerkrankungen (Z.n. Herzinfarkt, nicht einstellbarer Bluthochdruck, u. a.) Diabetes mellitus mit hypoglykämischen Ereignissen Krankheiten des Nervensystems (Parkinson, Epilepsie, Multiple Sklerose, Z.n. Schlaganfall, u. a.) Psychische Störungen (Psychosen, Demenz, Schizophrenie, u. a.) Alkohol Betäubungsmittel (CANNABIS, andere Opiate,…) Arzneimittel Nierenerkrankungen
Kosten Blüten „zwischen 300 und 2.200 Euro“ (Jahreskosten von 3600-26.400 €) Niederlande: Jahreskosten: je nach Verbrauch
Welche Dosierung? Beispiel Dronabinol, 2,5%ige ölige Lösung 1Tropfen entspricht 0,74mg Beginn mit 2x3 gtt 4,44mg/Tag Dosierung mit dem behandelnden Arzt zu besprechen
Studien DRONABINOL -Add-on-Medikation bei Patienten mit Opiattherapie Narang et al., Efficacy of Dronabinol as an Adjuvant Treatment for Chronic Pain Patients on Opioid Therapy. J Pain 2008; 9(3):254-264 Cichewicz DA. Synergistic interactions between cannabinoids and opioid analgesics. Life Sci 2004 (74) 1317-1324
Cannabinomimetika z.B. Nabilon (Mögliche) Apoptose in Thymozyten C. Lombard, M. Nagarkatti, P. Nagarkatti: CB2 cannabinoid receptor agonist, JWH-015, triggers apoptosis in immune cells: potential role for CB2-selective ligands as immunosuppressive agents. In: Clinical immunology (Orlando, Fla.). Band 122, Nummer 3, März 2007, S. 259–270, doi:10.1016/j.clim.2006.11.002. PMID 17185040. PMC 1864948 (mögliche) entzündungs- und krebshemmende Eigenschaften in Tieren C. Blázquez, M. L. Casanova, A. Planas, T. Gómez Del Pulgar, C. Villanueva, M. J. Fernández-Aceñero, J. Aragonés, J. W. Huffman, J. L. Jorcano, M. Guzmán: Inhibition of tumor angiogenesis by cannabinoids. official publication of the Federation of American Societies for Experimental Biology. Band 17, Nummer 3, März 2003, S. 529–531, doi:10.1096/fj.02-0795fje. PMID 12514108
Cannabidiol (CBD) CBD-Produkte stehen in Deutschland vermehrt im Focus der Überwachungsämter. Novel-Food/ Nahrungsergänzung Epidiolex (USA) einstweilige Verfügungsverfahren
CBD-Öl Hersteller klassifizieren CBD-Öle anders Risiko: Verbot in Deutschland und der EU EU-Verordnung
Cannabis- Zusammenfassung Sichere Indikationen: chemotherapieinduziertes Erbrechen, chronischer Schmerz Viele mögliche Indikationen Versuch wert Kein „norm“ales Medikament Gutes Nebenwirkungsprofil In der öffentlichen Meinung zwiespältig beurteilt Juristisch heikel Kostenintensiv Regress möglich
Cannabis- sicher kein Wundermittel
Vielen Dank für Ihr Kommen und Ihre Aufmerksamkeit!
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