CCKmagazin - Reisen Camping Leben - Camping Club Kaiserstuhl

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CCKmagazin - Reisen Camping Leben - Camping Club Kaiserstuhl
CCKmagazin
 CAMPING CLUB KAISERSTUHL E.V.

Reisen
Camping
Leben
                        JANUAR - MÄRZ

                           2021
CCKmagazin - Reisen Camping Leben - Camping Club Kaiserstuhl
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CCKmagazin - Reisen Camping Leben - Camping Club Kaiserstuhl
Inhaltsverzeichnis
Grußwort ......................................................................................................................... Seite 5
Geplante CCK-Termine 1. Quartal 2021 ............................................................. Seite 7
Einladung zur CCK-Jahreshauptversammlung ............................................... Seite 9
Irrungen und Wirrungen + Impressum ........................................................... Seite 13
Abcampen in Guewenheim …............................................................................... Seite 19
Der CCK auf der caravan live-Messe …............................................................. Seite 25
Leonie und Bruno Gampp im ADAC-Magazin …........................................... Seite 27
Geburtstage unserer Mitglieder im 1. Quartal 2021 ….............................. Seite 29
Unsere Jubilare im 1. Quartal 2021.…............................…............................... Seite 31
Staugefahr bei Kiefersfelden................................................................................. Seite 33
Autowäsche im Winter ........................................................................................... Seite 37
Verschneite Schilder …............................................................................................ Seite 43
Winterreifen-Pflicht …............................................................................................. Seite 47
Strafzettel im Ausland ............................................................................................. Seite 53
Winterpause für den Caravan............................................................................... Seite 59
Anhängerführerschein B96 .................................................................................. Seite 61
Zusammenhalten. Mit Abstand. …....................................................................... Seite 64
Strafen bei Geschwindigkeitsüberschreitung …........................................... Seite 67
Wassertank im Wohnmobil .................................................................................. Seite 73
Vorstand Camping Club Kaiserstuhl ................................................................. Seite 79

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CCKmagazin - Reisen Camping Leben - Camping Club Kaiserstuhl
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CCKmagazin - Reisen Camping Leben - Camping Club Kaiserstuhl
Liebe Vereinsmitglieder,
liebe Campingfreunde,

das neue Jahr beginnt, wie das alte aufgehört hat.
Das Corona-Virus hält uns in Atem und sorgt für
immer neue Schlagzeilen.
Auch bei uns hat das Virus nicht angehalten. Viele
unserer Aktionen mussten storniert werden. Unsere Clubabende fanden so gut
wie gar nicht statt.
Das neue Jahr 2021 bringt für uns viele Aktivitäten. Über die geplanten
Veranstaltungen gibt unser CCKtermine-Folder Aufschluss. Dieser liegt dem
Magazin bei. Ob all die Maßnahmen durchgeführt werden können, bleibt
abzuwarten.
Ganz herzlich möchte ich Euch zu unserer Jahreshauptversammlung einladen.
Diese findet am 15. März 2021 unter besonderen Corona-Sicherheitsmaßnah-
men statt. Die offizielle Einladung findet Ihr auf der nächsten Seite.
Es würde mich sehr freuen, wenn ich Euch alle bei guter Gesundheit an einer
unserer geplanten Veranstaltungen und unserer Mitgliederversammlung
begrüßen dürfte.

                                   Ich wünsche Euch im Namen aller
                                   Vorstandskollegen und -kolleginnen
                                   schöne und besinnliche Weihnachten
                                   und für das bevorstehende neue Jahr
                                   alles erdenklich Gute, vor allem
                                   Gesundheit und Freude, Frohsinn und
                                   Erfolg, Liebe und Zufriedenheit, Zuver-
                                   sicht und Glück!
                                   Bleibt gesund.

                                   Euer Ulrich Hertel
P.S.: An dieser Stelle möchte ich mich bei Euch allen sowie bei unseren Sponso-
      ren und Gönnern für die jederzeit vertrauensvolle Zusammenarbeit recht
      herzlich bedanken.

                                                                              5
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Geplante CCK-Termine im 1. Quartal 2021
Genaue Infos erhaltet Ihr ggf. jeweils vor den geplanten Terminen

Januar
11. Januar          20 Uhr Clubabend (noch unsicher)

Februar
01. Februar         20 Uhr Clubabend (noch unsicher)

März
05.-07. März        freizeit messen in Freiburg
15. März            19 Uhr Jahreshauptversammlung des Camping
                    Clubs in der Nimberghalle Nimburg in Teningen-
                    Nimburg, Waidplatzstraße 2

      Bitte beteiligt Euch an den genannten Veranstaltungen

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Dezember 2020

Einladung zur Jahreshauptversammlung 2021
An alle Mitglieder und des Camping Club Kaiserstuhl e.V. im ADAC.

Unsere Satzung schreibt vor, dass nach jedem Kalenderjahr die Mitglieder-
versammlung des ADAC-Orts-Clubs Camping Club Kaiserstuhl e.V. im ADAC
zusammentritt und die wichtigsten Beschlüsse fassen muss.

Gemäß § 8, Abs. 1 und 2 der Satzung werden Sie hiermit zur Mitglieder-
versammlung am

Montag, dem 15. März 2021 - Beginn 19.00 Uhr

in der Nimberghalle Nimburg, Waidplatzstraße 2, 79331 Teningen-Nimburg,
eingeladen.

Folgende Tagespunkte stehen an:

1. Begrüßung
2. Bericht des Vorsitzenden über das abgelaufene Geschäftsjahr
3. Bericht des Tourenwartes
4. Bericht des Kassenwarts
5. Bericht der Rechnungsprüfer
6. Entlastung des Kassenwarts
7. Entlastung des Vorstandes und Wahl des Wahlleiters
8. Wahlen:
  a) 2. Rechnungsprüfer
   e) 3 Delegierte zur ADAC Hauptversammlung
9. Voranschlag für das laufende Geschäftsjahr
10. Anträge
11. Ehrungen
12. Verschiedenes
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Anträge sind schriftlich bis 1. Januar 2021 an den 1. Vorsitzenden des
Camping Club Kaiserstuhl e.V. im ADAC zu richten.
Wahlvorschläge kann jedes Camping Club-Mitglied schriftlich oder münd-
lich abgeben.
Wir würden uns selbstverständlich freuen, wenn viele an der Hauptver-
sammlung teilnehmen und sich an den Diskussionen beteiligen.

Ulrich Hertel                              Manfred Harriehausen
1. Vorsitzender                            Schriftführer

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Eine Reise im Wohnmobil in Corona-Zeiten mit ungeplantem Ziel

Irrungen und Wirrungen
Mitte August brachen wir auf, um den von uns gebuchten Stellplatz auf dem Camping-
platz in Rovinj/Istrien anzusteuern. Geplant war auf dem Weg dorthin ein Zwischen-
stopp in Pettneu am Arlberg ein-
zulegen, um dann über Südtirol
nach Kroatien zu fahren.
Die schlechten Wetterprognosen
machten uns einen Strich durch
die Rechnung. In Tirol sollte es
nass und kalt werden. Also
planten wir am Vorabend um,
zuerst zur Familie nach München
zu fahren, um da abzuwarten.
Nach 2 Nächten machten wir uns
auf in Richtung slowenischer
Grenze, bis zum Faaker See. Dort
gab es, nur wenige Kilometer vor der Grenze, einen Campingplatz. Auffällig war, dass
am Empfang niemand eine Maske trug. Mit einem umgebauten Golf-Caddy wurden wir
über den Platz gekarrt, um uns einen Stellplatz aussuchen zu können. Der Camping-
platz hatte, im Gegensatz zu den beiden benachbarten, noch Stellplätze frei. Zum Glück
nicht in Seenähe, da war es rappelvoll (s. Foto), so waren wir wenigstens weg vom
Trubel.
Die Einkaufsmöglichkeiten im Ort Faak waren sehr begrenzt und die Straße dorthin
war mit dem Rad nur zwischen vielen Autos zu erreichen. So radelten wir mal nach
Villach entlang der Gail auf schlecht ausgeschilderten Radwegen. Mit viel Fragen
erreichten wir doch unser Ziel. (In Österreich wie auch Italien ließ uns GoogleMaps im
Stich, dort gibt’s nix für Radfahrer!!)
Als erstes steuerten wir einen Einkaufsmarkt für Campingartikel an, den wir umge-
hend wieder verließen, da es sehr voll war und niemand Maske trug. Die Österreicher
sahen die Coronasituation ziemlich locker. Auf dem CP, wo es nur ein Waschhaus gab,
drängten sich die Camper eng aneinander vorbei, maskenlos. Der Rezeptionist sagte
auf eine diesbezügliche Anfrage: Wir appellieren an die Vernunft der mündigen Bürger.
Oha!
Nach 3 Tagen wollten wir endlich über die Grenze nach Slowenien Richtung Kroatien.
Da kam die Nachricht, dass Österreich Kroatien zum Risikogebiet eingestuft hatte und
nun die österreichischen Urlauber aus Angst vor Infektion und Quarantäne panikartig
Kroatien verließen und deshalb lange Stunden an den Grenzen bei der Rückkehr war-
ten mussten. Mit diesem Wissen beschlossen wir, auf Kroatien zu verzichten.
So steuerten wir spontan nach Venetien um und landeten wieder mal in Cavallino. Der
Platz war voll, die Strände auch. Das Wetter war gut und außer am Empfang galt Mas-
kenpflicht nur von 18 Uhr bis 8 Uhr auf den Wegen und in den Sanitäranlagen. Diese
Logik blieb uns verborgen.

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Nach 2 Wochen mit viel Sonne, gutem Essen und Veneto-Wein vom Fass und dolce far
niente buchten wir per eMail einen Campingplatz in Südtirol in Kurtatsch. Da der Platz
klein ist, bekamen wir gerade noch einen von zwei freien Plätze. Nachdem wir schon
zwei Stunden auf dem Weg dorthin waren, kam der Anruf, dass man sich geirrt hätte
                                                   und nun doch kein Platz frei sei! Ein
                                                   CP in Leifers hätte noch freie Plätze,
                                                   wir sollten doch dorthin fahren. Da
                                                   staunt der Laie und der Fachmann
                                                   wundert sich.
                                                   So landeten wir in Leifers. Ein guter
                                                   Platz direkt an den Reben. Kaum
                                                   angekommen, war große Aufregung
                                                   auf dem Platz, die Feuerwehr traf ein,
                                                   da ein Wohnwagen brannte (s. Foto),
                                                   wohl ein Kurzschluss. Die betroffenen
                                                   Camper waren unterwegs und bei
                                                   ihrer Rückkehr völlig geschockt!
                                                   Da Bozen nahe lag, fragten wir in der
                                                   Touristeninfo nach dem besten Rad-
                                                   weg dorthin, es gab einen schönen
                                                   entlang der Etsch. Dort angekommen
stellten wir aber fest, dass dieser Radweg seit Tagen wegen Überschwemmung ge-
sperrt war. Also umkehren und durch das Gewerbegebiet, entlang der Hauptstraße bis
in die Innenstadt radeln, alles andere als ein schöner Weg. Der Rückweg war der glei-
che schreckliche Weg. Am nächsten Morgen wollten wir der Dame in der Touri-Info
mitteilen, dass der Radweg gesperrt sei, aber es war Samstag und dieses Büro zu!
Am nächsten Tag stand der Kalterer See auf dem Rad-Programm. Der Etsch-Radweg in
die andere Richtung. Diese Tour war dadurch geprägt, dass an jeder Kreuzung infolge
fehlender Richtungsschilder sich Radfahrer trafen, um sich auszutauschen, welcher
Weg wohl der richtige sei. Es gab dann nach der Überquerung der Etsch Richtung Kal-
tern die Möglichkeit, auf der stark befahrenen Straße zu radeln oder den Weg entlang
der Hügelkette, die aber nach Auskunft eines ortskundigen Fahrers gefährlich und oft
wg. Steinschlag gesperrt sei. Wir entschieden uns für den Steinschlag. Aber alles blieb
gut. Wir kamen oberhalb des Kalterer Sees raus. Kein Zugang zum See, ein völlig über-
füllter Pkw-Parkplatz am Strandbad und in den Rebbergen am Ende des See wieder
null richtungsweisende Schilder. Da wir den Herweg noch im Kopf hatten, fuhren wir
diese 20 km wieder zurück.
Nach fünf Tagen und gutem Wetter zogen wir Richtung Heimat weiter. Der nächste
Zwischenstopp war in Pettneu geplant, Camping Arlberg. Auf Empfehlung beschlossen
wir die Reschenpassroute durchs Vinschgau zu nehmen. Bis zum Arlbergpass ging es
mühsam, aber gut voran. Nach dem Pass, bei Nauders, kam ein Umleitungsschild. Die
direkte 11 km-Strecke bis kurz vor Pfunds war gesperrt. So kurvten wir den steilen
Berg und die enge Serpentinenstraße zwischen LKWs, Reisebussen und Wohnwa-
gengespannen hinunter in die Schweiz, der Gegenverkehr war entsprechend abenteu-
erlich, denn die Stecke ist offiziell für Wohnanhänger „nicht empfohlen“. Entlang des

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Inns ging's durch die Schweiz, vorbei an vielen Großbaustellen wieder nach Österreich,
wo wir doch noch unser Ziel in Pettneu erreichten, auf dem CP jeder Stellplatz sein
eigenes Waschhaus mit Wasch-, Spülbecken, Dusche und Toilette hat (s. Foto). Dafür
gab es aber keinen Laden und kein Restaurant, das gab's alles nur oben im Ort.
Da man am 1. Tag sämtliche
Bergbahnen in St. Anton
kostenlos benutzen konnte,
fuhren wir mit dem Bus dort
hin und bei bestem Wetter
mit insgesamt vier Kabinen-
und Sesselbahnen hinauf in
Höhen über 2.600 m.
Nach diesen ereignisreichen
vier Wochen kehrten wir ge-
sund und um viele Erfahrun-
gen und Erlebnisse reicher
wieder heim.            mhh

Der morgendliche Blick vom Campingplatz in Leifers auf Berg Wilder Mann Bühel (645 m)

                 Impressum
Herausgeber:     Camping Club Kaiserstuhl e.V. im ADAC
1. Vorsitzender: Ulrich Hertel, Gereut 10, 79211 Denzlingen,
                 Telefon 07666-948020
Herstellung:     Manfred Harriehausen (mhh)
                 schriftfuehrer@camping-club-kaiserstuhl.de
Beiträge/Bilder: CCK-Mitglieder, ADAC, Titelfoto: AutoBild/CIVD
Druckerei:       Medienhaus Denzlingen - Telefon 07666/8821-0

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Der Camping Club in Guewenheim,
Elsass: Camping de la Doller

Gelungenes Abcampen
trotz regnerischem
Wetter
Donnerstag, 8. Oktober
Die Wettervorhersage für die
kommenden Tage war nicht
gerade ermutigend und so sind
wir, Gottfried und ich, bei Regen
in Richtung Guewenheim gestartet. Dort angekommen, wurden wir von den Familien
Triebler und Roser begrüßt, die bereits einen Platz gefunden hatten. Anita und Chris-
tian Josef waren gerade dabei, auf leicht feuchtem Untergrund ihren Wohnwagen opti-
mal zu platzieren. Inzwischen hatte es auch aufgehört zu regnen und wir konnten ein
erstes gemütliches Schwätzchen halten.
Im Laufe des Nachmittags trudelten dann die meisten der Teilnehmer ein. Unser Tou-
renwart Gottfried fühlte sich wohl berufen, dank seiner „Satelliten-Finder-App“ mit
dem Handy für jeden Camper einen geeigneten Standort für einen annehmbaren Fern-
sehempfang ausfindig zu machen. Der üppige Baumbestand auf dem Platz machte die
Sache ganz schön schwierig, aber letztendlich war immer wieder eine kleine Baum-
lücke zu finden, so dass sein Einsatz erfolgreich war.
Spontan entschlossen wir uns zu einer kleinen Kaffeetafel, nachdem wir und einige
andere bei Leonie und Bruno Gampp schon ein Gläschen Begrüßungssekt genießen
durften.
So trafen wir uns mit mitgebrachtem Kuchen im Zelt beim Restaurant, wo wir auch von
Francis, dem „Chef“ unserer Campingfreunde aus Guewenheim, herzlich begrüßt wur-
den. Francis organisierte auch einen „Frühstücksbringdienst“ für uns, sodass wir mor-
gens zum Frühstück frisches Baguette und Croissants genießen konnten.

Freitag, 9. Oktober
Heute reisten dann noch die Familien Kopp, König und Domin an und wir waren nun
dreizehn Einheiten und somit komplett.
Für 15 Uhr war eine Kaffeetafel angesagt mit Gottfrieds Programmvorschau für die
nächsten Tage:
Für Samstag war eine kleine Wanderung um den Lac du Michelbach und nachmittags
Boule spielen geplant. Für den Sonntag stand eine Fahrt mit einem historischen
Dampfzug durch das Tal der Doller auf dem Programm.
Pünktlich um 18 Uhr versammelten wir uns alle im Zelt zum Sektempfang, zu dem
Christian Domin, anlässlich seines 70. Geburtstages, eingeladen hatte. Ein kleines
Geburtstagsständchen der Clubmitglieder war natürlich Ehrensache.
Zum Abendessen servierten uns unsere französischen Freunde Pizza und
Flammenkuchen, frisch aus dem Ofen. Es hat allen sehr gut geschmeckt und wir waren
sehr angetan von der herzlichen Gastfreundschaft.

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Samstag, 10. Oktober
In der Nacht begann es wieder zu regnen und der Morgen war sehr kühl. Als wir be-
schlossen heute einen kleinen Wandertag zu machen, schien noch die Sonne. Aber bald
schon kamen dunkle Regenwolken über die Bergkämme gezogen, sodass wir zweifel-
ten, ob unsere Wanderung zum Lac du Michelbach stattfinden konnte.
Wir entschlossen uns dann um 11 Uhr zu starten, mit Regenkleidung und grünen Cam-
pingclub-Schirmen. Der Weg war anfangs etwas aufgeweicht und matschig, wurde
dann aber bald besser und war später recht gut zu gehen. Aber leider fing es wieder zu
regnen an und so marschierte eine grüne CCK-Regenschirmgruppe um den See. An der
Strecke gab es immer wieder schöne Aussichtspunkte, die der Regen nicht trüben
konnte.
Wieder auf dem Campingplatz angekommen, gab es zur Belohnung ein Schnäpschen
von Familie Hunn und Hans Haupt zum Aufwärmen bzw. als „Anti Corona-Medizin“.
Am späten Nachmittag trafen sich dann noch einige Männer zum Boulespiel. Sie muss-
ten leider ohne Zuschauer spielen, da deren Frauen es vorzogen, diese Zeit im warmen
Campingfahrzeug zu verbringen.
Am Abend trafen wir uns im Restaurant des Campingplatzes, wo die Crew um Francis
zum Abendessen eine Grillade vorbereitet hatte. Einen Aperitif, sehr leckerer Kir, wur-
de von unseren französischen Freunden gestiftet.
Das war der richtige Moment unseren französischen Freunden anerkennend „Danke“
zu sagen. Gottfried machte das und übergab das zuvor mit Spenden gefüllte Spar-
schwein an den Chef und die Belegschaft. Nach einem leckeren Essen saßen wir noch
bei einem Gläschen Wein, Bier oder noch besser: Amer-Bier gemütlich beisammen.

Sonntag, 11. Oktober
Den Morgen konnte jeder für sich gestalten, bis um Mittag im Camping-Restaurant eine
Paella serviert wurde.
Die Familien Reimes und Domin konnten so gut gestärkt ihren Heimweg antreten.
Familie Gundlach war bereits nach dem Frühstück abgereist.
Um 14 Uhr sollten wir am Bahnhof in Guewenheim parat stehen, da zu diesem Zeit-
punkt die Ankunft des historischen Dampfzugs Petit Train de la Doller geplant war.
Einige CCKler gingen zu Fuß zum Bahnhof, obwohl es wieder ordentlich regnete. Für
die, die nicht so gut zu Fuß
waren, fungierte Francis mit
seinem Toyota Land Cruiser
als Taxi. Familie Frank kam
mit dem Wohnmobil zum
Treffpunkt, da sie direkt
nach der Zugfahrt nach Hau-
se fuhren.
Pünktlich kam dann der Zug
pfeifend und schnaufend in
den Bahnhof Guewenheim
eingefahren. Das war Eisen-
bahnromantik pur!

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Wasserdampf, Rauch, Zischen und allerlei Gehupe und Getöse gab es gratis. Unser Wa-
gen erinnerte uns an das Bahnfahren in Wildwestfilmen, holpernd und polternd. An
jedem Bahnübergang wurde gehupt, dann wurden an der sonst stillgelegten Bahn-
strecke die Schranken von Hand heruntergekurbelt, wie in alten Zeiten! In Cernay gab
es einen längeren Halt, da die Lok ans andere Ende des Zuges rangieren musste, weil
die Rückfahrt bergauf bevorstand.
In dieser Pause hatten wir eine interessante Führung (in deutscher Sprache) durch das
Bahnbetriebswerk. Da haben aber die technikverliebten Männer gestaunt, welche
Dampfzug-Antiquitäten da geparkt waren und zur Restauration noch anstehen. Sogar
Wagenheber für Lokomotiven konnten wir bestaunen. Eines ist klar: Die Arbeit dort ist
für die nächsten Jahre gesichert!
Sehr beeindruckt war ich davon, dass die Organisation, welche diese historische Eisen-
bahnstrecke betreibt, diese Züge und Gleise selbst restauriert und pflegt und von einer
überwiegend jüngeren Belegschaft getragen wird. Die Dampfzugfahrt war für alle ein
tolles Erlebnis und wir hatten viel Spaß dabei.
Am Abend trafen wir uns wieder zum gemeinsamen Essen im Restaurant auf dem Cam-
pingplatz. Heute standen Fleischschnakä auf dem Speiseplan. Alle waren gespannt, was
uns da wohl aufgetischt wird. Fleischschnakä ist eine elsässische Spezialität, eine Teig-
Hackfleisch-Rolle (eine Schnecke aus Nudelteig, gefüllt mit Hackfleisch, kurz angebra-
ten und dann in Brühe gegart), dazu gab es grünen Salat, ein sehr schmackhaftes
Abendessen, wobei der Nachtisch, ein Eisgugelhupf noch das i-Tüpfelchen auf alles war.

Montag, 12. Oktober
Nach einer kühlen Nacht hieß es am Morgen dann auch schon wieder Abschied neh-
men. Nach dem Frühstück traten dann auch die noch verbliebenen Teilnehmer die
Heimreise an. Es war eine schöne Ausfahrt, auch wenn es der Wettergott absolut nicht
gut mit uns meinte.

Zum Schluss ein großes Dankeschön an die französischen Freunde, vor allem an Fran-
cis, der die ganze Zeit präsent war, der auch ein eingesacktes Wohnmobil aus der Wiese
gezogen hat und der uns allen den Aufenthalt so angenehm gemacht hat. Wir waren
das erste Mal in Guewenheim (Gaiwana) und es hat uns, trotz des herbstlichen Wetters,
gut gefallen. Ein Grund auch „zwischendurch“ mal dort hin zu fahren.       Walli Hunn

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Der Camping Club war wieder auf der Messe dabei
Fleißige Hände und enga-
gierte Club-Mitglieder haben
dafür gesorgt, dass unser
CCK wieder repräsentativ
auf der Messe vertreten war.
Trotz der Pandemie waren
wieder viele CCKler bereit,
in unserem Stand dafür zu
sorgen, dass die vielen Inte-
ressenten mit Informatio-
nen, Campingplatz-Broschü-
ren und Aktuellem zu unse-
ren Caravan-Fahrkursen in
Breisach versorgt wurden.
Und wer dachte, dass dies-
mal relativ wenig Besucher
den Weg in die Messehallen finden, sah sich getäuscht. Da Camping in Coronazeiten
boomt, war auch das Interesse an dieser Messe sehr hoch.
Die Messeleitung hatte ja dafür gesorgt, dass nur eine bestimmte Anzahl an Besuchern
pro Tag zugelassen war und die Tickets nur online geordert werden konnten. Und das
haben die vielen Messebesucher, auch unsere Mitglieder im Vorfeld gemacht. Immerhin
kamen rund 13.000 Besucherinnen und Besucher aufs Messegelände, das waren fast
90% der möglichen Besucher.. Es war ja auch immerhin die erste echte Messe seit dem
Corona-Lockdown. 80 Aussteller zeigten sich zufrieden mit dem Interesse der Besu-
cher. Konsequent wurden Masken getragen und im Umgang auch entsprechender Ab-
stand gewahrt. Die 4 Messetage waren also auch für den Camping-Club ein Erfolg. Wir
haben die Interessenten mit Material versorgen können und danke allen, die zu diesem
Erfolg beigetragen haben.                                                        mhh

                                                                                 25
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29. Januar    Manfred Zipperle
                                      31. Januar    Klaus Niepenberg

                                      Februar
                                      01. Februar   Reinhold Eckerle
                                      03. Februar   Jutta Thürling
                                      05. Februar   Anita Hiß
                                      05. Februar   Anita Josef
                                      06. Februar   Erika Hug
                                      07. Februar   Heide Frank
                                      11. Februar   Martha König
                                      12. Februar   Axel Reinbold
                                      12. Februar   Monika Wolf
                                      12. Februar   Ruth Ziegler
                                      14. Februar   Klara Klammer
                                      16. Februar   Egon Triebler
                                      17. Februar   Arnold Kitzmann
                                      17. Februar   Erika Weber
                                      22. Februar   Iris Kitzmann
 Der Camping Club Kaiserstuhl         23. Februar   Elke Heller
    gratuliert allen seinen           25. Februar   Kurt Link
 Mitgliedern, die im 1. Quartal       28. Februar   Heidi Finkbeiner
 2021 ihren Geburtstag feiern
                                      März
                                      01. März      Christina Bopp
Januar
                                      01. März      Manfred Harriehausen
01. Januar    Karl-Heinz Blank
                                      03. März      Renate Geisert
01. Januar    Joachim Löffler
                                      03. März      Bernhard Hug
02. Januar    Sabine Morgenthaler
                                      03. März      Michaela Kuhn
02. Januar    Hans Hugoschmidt
                                      06. März      Günther Finkbeiner
03. Januar    Brigitte Harriehausen
                                      10. März      Walter Weis
03. Januar    Marie-Therese Krause
                                      14. März      Renate Göggel
05. Januar    Hannelore Feldt
                                      15. März      Brigitte Schmidt
05. Januar    Sabine Schwörer
                                      18. März      Doris Gallep
06. Januar    Dieter Morgenthaler
                                      18. März      Ralf Nutto
09. Januar    Trauderose Haupt
                                      21. März      Anita Kuritka
09. Januar    Marianne Kopp
                                      21. März      Sabine Meyer
09. Januar    Severine Schindler
                                      23. März      Wolfgang Blattmann
13. Januar    Dieter Saam
                                      23. März      Ines Ziegler-Koch
15. Januar    Sybille Ravoux
                                      28. März      Klaus Seitz
18. Januar    Leonie Gampp
                                      28. März      Sabine Hoffmann
18. Januar    Gerhard Hoffmann
                                      31. März      Daniel Meyer
21. Januar    Karl-Heinz Schäfholz
27. Januar    Martina Gundlach
27. Januar    Rüdiger Volk               Alle unsere guten Wünsche
28. Januar    Walter Kölble                    begleiten Euch!
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Unsere Jubilare
            Am 3. Januar feiert unser Mitglied
                Marie-Therese Krause
                   ihren 75. Geburtstag

            Am 5. Januar feiert unser Mitglied
                     Hannelore Feldt
                   ihren 70. Geburtstag

            Am 18. Januar feiert unser Mitglied
                      Leonie Gampp
                   ihren 70. Geburtstag

            Am 3. Februar feiert unser Mitglied
                      Jutta Thürling
                   ihren 70. Geburtstag

           Am 6. Februar feiert unser Mitglied
                       Erika Hug
                  ihren 70. Geburtstag

           Am 23. Februar feiert unser Mitglied
                      Elke Heller
                  ihren 80. Geburtstag

           Am 25. Februar feiert unser Mitglied
                       Kurt Link
                 seinen 85. Geburtstag

Wir alle vom Camping-Club wünschen unseren Jubilaren
        viel Glück, Gesundheit und Zufriedenheit

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Lkw-Blockabfertigung bei Kiefersfelden:
Staugefahr für Urlauber

Lkw-Blockabfertigung bei Kiefersfelden: Nur noch eine Spur für Pkw ∙ © imago images/Overstreet
Urlauber und Pendler, die über die A93 (Inntaldreieck – Kufstein) nach Tirol fah-
ren, müssen sich dauerhaft auf Behinderungen einstellen. Tirol macht die 2017
eingeführten Lkw-Blockabfertigungen zu einer festen Einrichtung.

Die Termine für 2021
   • Donnerstag, 7. Januar (Tag nach Dreikönig)
   • Montag, 8. Februar
   • Montag, 15. Februar
   • Montag, 22. Februar
   • Montag, 1. März
   • Montag, 8. März
   • Montag, 15. März
   • Montag, 10. Mai und Dienstag, 11. Mai
   • Mittwoch, 12. Mai (Tag vor Christi Himmelfahrt)
   • Freitag, 14. Mai (Tag nach Christi Himmelfahrt)
   • Freitag, 21. Mai (Freitag vor Pfingsten)
   • Samstag, 22. Mai (Samstag vor Pfingsten)
   • Dienstag, 25. Mai (Dienstag nach Pfingsten)
   • Mittwoch, 26. Mai und Donnerstag, 27. Mai
   • Montag, 31. Mai
   • Dienstag, 1. Juni
   • Freitag, 4. Juni (Freitag nach Fronleichnam)

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Blockabfertigung:
Was die Behörden bezwecken
Im Rahmen der Blockabfertigung richten die österreichischen Behörden auf der Inntal-
autobahn A12 in Richtung Süden in Höhe der Ausfahrt Kufstein-Nord eine sogenannte
Dosierstelle ein. Diese dürfen pro Stunde maximal 250 Lkw passieren.
Wird diese Grenze erreicht, müssen die Brummis anhalten. Da dann für den übrigen
Verkehr nur noch eine Fahrbahn zur Verfügung steht, sind die Folge beträchtliche
Staus. Diese reichen oft bis auf die A8 (München – Salzburg) zurück.
Mit der Blockabfertigung will Österreich verhindern, dass sich der Lkw-Verkehr auf der
Inntalautobahn A12 und im Raum Innsbruck staut.
Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Lkw-Fahrer wegen eines Feiertags in Österreich
auf deutscher Seite warten und nach dem Auslaufen des Lkw-Fahrverbots nahezu
gleichzeitig losfahren.
Dafür nimmt man Verkehrsbehinderungen in Deutschland in Kauf.
                                                                        (Quelle: ADAC)

                                                                                      35
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ADAC Tipps zur Autowäsche im Winter

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Autowaschen im Winter – lieber öfter oder gar nicht? Wir beantworten die wich-
tigsten Fragen zur winterlichen Wagenwäsche in der Waschanlage:
Wie oft, wann, wo und wie – und was Sie dabei beachten sollten
   • Richtige Autopflege im Winter: Was ist gut und wie oft?
   • Verzichten Sie bei sehr kalten Temperaturen auf die Autowäsche
   • Sparen Sie nicht an der Vorwäsche, sie verhindert Lackkratzer
Es gibt viele Meinungen zur richtigen Fahrzeugpflege im Winter. Die gutgemeinten
Empfehlungen reichen vom Tipp, das Auto im Winter so oft wie möglich durch die
Waschstraße zu schicken, bis zum Rat, in dieser Jahreszeit um jede Waschanlage einen
möglichst großen Bogen zu fahren, um den Lack zu schonen. Und wenn – dann sei
sowieso nur eine liebevolle Handwäsche die einzig erlaubte Alternative. Wer hat also
recht? Wir beantworten die wichtigsten Fragen zur Autowäsche im Winter.

Wie oft soll ich mein Auto im Winter durch die Waschanlage schicken?
Im Prinzip genauso oft wie in den Sommermonaten. Es ist unbestritten, dass ein sau-
beres Auto bei Schmuddelwetter dank seiner glänzenden Lichtreflexionen besser und
vor allem rechtzeitiger gesehen werden kann als das verschmutzte Pendant. Doch seit
der Einführung des hellen Tagfahrlichts für Autos ist dieser Vorteil nicht mehr so ent-
scheidend.

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Waschen Sie also auch im Winter frei nach Ihrem persönlichen Sauberkeitsempfinden:
Dann, wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihrem Fahrzeug eine Wäsche einfach gut tut.
Stimmt es, dass das Auto im Winter durch Streusalzreste extrem belastet ist?
Jein. Die Aussage, dass der winterliche Schmutz – eine aggressive, salzhaltige Lauge –
auf den Lack enorm korrosionsfördernd wirke, also so oft wie möglich entfernt werden
müsse, trifft nur für einen vorgeschädigten Lack mit Kratzern oder Abplatzungen zu.
Einwandfreie Lackoberflächen stecken diese Schmutzangriffe jedoch mühelos weg.
Auch der Unterbau eines Fahrzeugs hat in der Regel keine Korrosionsprobleme: Durch
werkseitige Hohlraumversiegelungen, verbesserten Unterbodenschutz und den Einsatz
verzinkter Bleche ist das eher ein Problem der Vergangenheit.
Wann sollte man im Winter auf keinen Fall in die Waschanlage?
Dann, wenn es extreme Minustemperaturen von unter -10 Grad Celsius hat. Denn so
wie die Haut des Menschen auf extreme Temperaturschwankungen empfindlich rea-
giert, sollte man ähnliche Belastungen auch nicht dem Lack oder den Gummi- und
Kunststoffteilen des Fahrzeugs zumuten.
Vermeiden Sie deshalb den Wärmeschock, wenn das ca. 10 bis 30 Grad warme Wasser
der Waschanlage auf Fahrzeugteile trifft, die kurz vorher noch der Eiseskälte ausge-
setzt waren. Vor allem vorgeschädigte oder nachlackierte Lackoberflächen sind für den
Laien nicht immer gleich sichtbar, leiden aber langfristig unter dem Wärmeschock.
Die Gefahr, dass Türschlösser vereisen oder Gummidichtungen anfrieren, ist bei gemä-
ßigten Temperaturen ebenfalls geringer.
Materialkunde: Der Stoff aus dem die Bürsten sind
Das Material, das heute für die Bürsten der Waschanlagen verwendet wird, heißt Poly-
ethylen (PE). Je nach Art der Anlage kommt der Kunststoff meist in zwei unterschied-
lichen Formen zum Einsatz: Entweder aufgeschäumt als geschlossenporiger Schaum-
stoff oder gewebt als "genageltes" Polyethylen, das wegen der wattierten Faserstruktur
gern auch als "Textil" bezeichnet wird. Ist das Fahrzeug durch eine Vorwäsche von
grobem Schmutz befreit, bleibt der Lack beim Einsatz von Polyethylen-Waschmitteln
einwandfrei.
Was muss ich vor der Einfahrt in die Anlage beachten?
Wie Sie Ihr Auto vorbereiten müssen, steht meist groß angeschrieben am Einfahrtstor.
Nicht immer vermerkt, aber selbstverständlich: Fenster und Schiebedach schließen,
Tankdeckel verriegeln und Scheibenwischer aus – vor allem auch den Regensensor!
Und ganz wichtig: Unbedingt vor der Einfahrt in die Waschanlage alle Reste von Schnee
und Eis entfernen. Denn die ziehen die Bürsten sonst wie Schmirgelpapier über den
Lack – und es gibt böse Kratzer!
Welche Wasch-Programme sind im Winter zu empfehlen?
Auch im Winter gilt: Günstig ist gut – Hauptsache eine maschinelle oder manuelle Vor-
wäsche zum ersten Entfernen grober Schmutzpartikeln (Schmirgeleffekt!) ist Teil des
Waschprogramms. Zusätzliche und teure Super-Programme mit Heißwachs oder Un-
terbodenschutz sind aus fahrzeugtechnischer Sicht nicht notwendig.

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Wichtiger ist die Kontrolle durch den Fachmann: Auf der Hebebühne können vor und
nach der Wintersaison Schäden am Unterbodenschutz erkannt und ausgebessert wer-
den – Rost hat dann keine Chance.

Winter-Zubehör fürs Auto: Tops & Flops
In der kalten Jahreszeit gehören Winter-Gadgets fürs Autos selbstverständlich dazu.
Doch ist wirklich alles nützlich, und erfüllen die beheizbaren Utensilien wirklich ihren
Zweck?

Was wäscht besser: Die Portalanlage an der Tankstelle oder eine Waschstraße?
In Deutschland gibt es rund 1850 Waschstraßen und 14.000 Portalanlagen. Ein ADAC
Waschanlagen-Test hat 2013 ergeben: Prinzipiell sollte man für die Autowäsche eher
die Waschstraße bevorzugen. Das liegt aber nicht an den verwendeten Bürsten-Materi-
alen, denn die sind hier wie dort aus lackschonendem Polyethylen (siehe oben), oft
auch Textil genannt.
Es liegt auch nicht an den chemischen Waschmitteln oder der Waschdauer, die im
Schnitt ähnlich sind. Es ist vor allem die manuelle Vorwäsche, die den Unterschied
macht. Denn vor der Waschstraße steht in der Regel ein Mitarbeiter mit Hochdruck-
lanze bereit, der genau die Problemstellen säubert, die den Bürsten der Portalanlagen
verborgen bleiben.
Eine prinzipiell gute Alternative wäre auch die traditionelle Handwäsche auf einer der
2.400 SB-Waschanlagen: Doch davon lassen im Winter viele lieber die (klammen) Fin-
ger.

Was mache ich, wenn mein Auto in der Waschanlage beschädigt wird?
Wenn in der Waschanlage ein Lackschaden oder Auffahrunfall passiert, stellt sich die
Frage nach der Haftung. Sie können den Schaden unter Umständen vom Waschanlagen-
betreiber ersetzt verlangen.
Tipp: Kontrollieren Sie das Auto gleich nach der Wäsche auf Schäden. Melden Sie Schä-
den sofort beim Anlagenbetreiber und lassen Sie sich eine schriftliche Bestätigung über
die Schäden geben.                                                       (Quelle: ADAC)

                                                                                       41
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Eis und Schnee bedecken nicht nur die Straßen, sondern bisweilen auch Verkehrsschilder.
Wir erklären, ob sie trotzdem gelten und wie man sich richtig verhält

Verschneite Schilder: Das müssen Sie beachten

Gelten verschneite Verkehrsschilder?
Immer wieder führen Autofahrer vor Gericht an, dass sie ein Verkehrsvergehen nur
deshalb begangen hätten, weil sie ein Schild nicht erkennen konnten – sei es durch
angehafteten Schnee oder Verschmutzungen.
Generell gilt für Verkehrszeichen der sogenannte Sichtbarkeitsgrundsatz. Dieser be-
sagt, dass ein Verkehrsschild so aufgestellt sein muss, dass es schon mit einem raschen
und beiläufigen Blick ohne weitere Überlegungen erfasst werden kann. Ein Verkehrs-
zeichen, das so eingeschneit oder verschmutzt ist, dass man die Bedeutung nicht mehr
erkennt, ist unter Umständen nicht mehr beachtbar.
Leicht identifizierbare Schilder bleiben gültig
Wenn die Bedeutung eines Schildes nicht mehr zu erkennen ist, ist das aber kein Frei-
brief für verkehrswidriges Verhalten. Verschneite Verkehrsschilder bleiben gültig,
wenn man deren Bedeutung als Autofahrer anhand der Form eindeutig erkennen kann.
Dazu gehören beispielsweise das charakteristische achteckige Stopp- oder das auf der
Spitze stehende, dreieckige Vorfahrt-achten-Verkehrszeichen.
Im Gegensatz dazu gibt es Schilder, die alleine der Form nach mehrere Bedeutungen
haben können, wenn sie vollständig vom Schnee bedeckt sind. Dazu zählen die drei-
eckigen Gefahren- sowie runden Verbots- oder Beschränkungszeichen, wie zum Bei-
spiel erlaubte Höchstgeschwindigkeiten. Sind diese zugeschneit oder völlig verdreckt,
kann vom Verkehrsteilnehmer nicht erwartet werden, dass er sie befolgt. Ausnahme:
Für Ortskundige gilt dies nicht.
Für Ortskundige gelten strengere Regeln
Ignoriert ein Autofahrer auf dem Weg zu seiner täglichen Arbeitsstätte eine Tempo 30-
Zone und wird geblitzt, dürfte er mit seinem Einspruch scheitern. Der Grund: Von orts-
kundigen Autofahrern, die bestimmte Strecken regelmäßig fahren, kann durchaus er-
wartet werden, dass sie die entsprechenden Regeln kennen.

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Angepasste Fahrweise ist ein Muss
Seine Fahrt unterbrechen, aussteigen und das einge-
schneite Schild freikratzen, muss natürlich niemand,
wenn er auf unbekannter Strecke unterwegs ist. Dann
sollte man sich einfach an die Regeln der Straßenver-
kehrs-Ordnung (StVO) halten – also die allgemeinen
Tempolimits innerorts und außerorts beachten und
mit angepasster Geschwindigkeit fahren. Wird man
dann zum Beispiel mit 50 km/h auf einer 30 km/h-
Strecke geblitzt, kann das ohne Folgen bleiben. Ein
Problem ist allerdings die Beweislast.                Hier ist die Bedeutung des Schildes
                                                         nicht eindeutig zu erkennen.
Verschneite Schilder: Schwierige Beweisführung
Gerät ein Autofahrer beispielsweise in eine Radarfalle, weil das Schild mit dem Tem-
polimit nicht lesbar war, muss er dies glaubhaft machen. Und das ist in der Regel nur
im Nachhinein möglich, zum Beispiel wenn er den Bußgeldbescheid erhalten hat. Beim
Einlegen eines Einspruchs könnte ein Wettergutachten des Deutschen Wetterdienstes
(dies ist in der Regel kostenpflichtig!) hilfreich sein.
Bei mobilen Tempomessungen mit anschließender Anhaltekontrolle ist die Chance
größer ohne Bußgeld davon zu kommen. Der Grund: Hier hat man an Ort und Stelle die
Möglichkeit, glaubhaft zu versichern, dass die Schilder aufgrund der aktuellen Schnee-
verhältnisse unlesbar sind.

Gültigkeit des Parkausweises im eingeschneiten Auto
Wenn eine Politesse einen Anwohnerparkausweis oder die Parkscheibe wegen zuge-
schneiter Scheiben nicht lesen kann, riskiert der Fahrzeugbesitzer kein Knöllchen.
Nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) muss der Fahrer die Lizenz im Fahrzeug so
anbringen oder auslegen, dass sie unter Normalbedingungen von außen gut sichtbar
ist. Am besten hinter der Frontscheibe. Hat er das getan, dann ist er seiner Pflicht
nachgekommen - auch bei Schneefall und selbst wenn unter der dicken Schneedecke
nichts mehr zu erkennen ist.

                                           Nummernschilder müssen lesbar bleiben
                                           Nicht nur verschneite oder verdreckte Ver-
                                           kehrsschilder sind ein Problem im winter-
                                           lichen Straßenverkehr. Was Autofahrer häufig
                                           nicht wissen oder ignorieren: Vor Fahrtan-
                                           tritt, aber auch regelmäßig während der
                                           Fahrt, müssen sie dafür sorgen, dass das Kfz-
                                           Kennzeichen lesbar bleibt, zur Not freikrat-
                                           zen. Wer mit verschneiten Kennzeichen er-
                                           wischt wird, zahlt fünf Euro Bußgeld.
                                                                          (Quelle: ADAC)

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Winterreifenpflicht: Bei Schnee und Eis sicher unterwegs

    Bei einer Fahrt durch verschneite Landschaften sind Winterreifen ein Muss ∙
                                                                © iStock.com/Oleh_Slobodeniu
Wann muss ich Winterreifen aufziehen? Welches Bußgeld droht, wenn ich es
nicht tue? Was gilt für Ganzjahresreifen? Wir beantworten die wichtigsten Fra-
gen zur Winterreifenpflicht in Deutschland.
   • In Deutschland gilt die situative Winterreifenpflicht
   • Motorräder sind davon ausgenommen
   • 1,6 mm Restprofil ist vorgeschrieben, 4 mm sind empfehlenswert

In welchem Zeitraum gilt die Winterreifenpflicht?
Eine generelle Winterreifenpflicht, die an ein bestimmtes Datum anknüpft, gibt es in
Deutschland nicht. Stattdessen herrscht hier eine situative Winterreifenpflicht: Das
heißt, dass bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifen aufgezogen sein müs-
sen: also bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch,
Eis- oder Reifglätte. Die Faustformel von Oktober bis
Ostern (O bis O) ist ein grober Hinweis, hat rechtlich
jedoch keine Relevanz.
Die situative Winterreifenpflicht gilt nur dann als er-
füllt, wenn auf allen Radpositionen(beim Pkw zum
Beispiel alle vier Räder) Winterreifen montiert sind.
Woran erkenne ich einen Winterreifen?
Aktuelle Winterreifen erkennt man am Alpine-Sym- Standard auf Winterreifen: Das Alpi-
bol, einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke(siehe ne-Symbol und die M+S-Kennzeich-
Foto). Zusätzlich gelten bis zum 30. September 2024 nung ∙ © ADAC

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Reifen mit M+S Kennzeichnung als wintertauglich, wenn sie bis zum 31. Dezember
2017 hergestellt worden sind.
Welches Bußgeld droht, wenn ich keine Winterreifen aufgezogen habe?
Der einfache Verstoß wird mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro geahndet. Außer-
dem wird ein Punkt im Fahrerlaubnisregister in Flensburg eingetragen. Werden zusätz-
lich Dritte behindert, erhöht sich das Bußgeld auf 80 Euro.
Neben dem Fahrer haftet auch der Halter, der die Inbetriebnahme ohne die erforder-
liche Bereifung mit dem Alpine-Symbol anordnet oder zulässt: Hier werden 75 Euro
fällig, dazu gibt es ebenfalls einen Punkt in Flensburg.
Gibt es Ausnahmen von der Winterreifenpflicht?
Für folgende Fahrzeuge gilt die Winterreifenpflicht nicht:
    • einspurige Kraftfahrzeuge (zum Beispiel Motorräder)
    • Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft
    • Stapler im Sinne des § 2 Nummer 18 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
    • motorisierte Krankenfahrstühle im Sinne des § 2 Nummer 13 FZV
    • Einsatzfahrzeuge der in § 35 Absatz 1 StVO genannten Organisationen, soweit
       für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine Reifen verfügbar sind, die den Anfor-
       derungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen
    • Spezialfahrzeuge, für die bauartbedingt keine Reifen der Kategorien C1, C2 oder
       C3 verfügbar sind
Diese Fahrzeuge dürfen allerdings nur unter diesen Voraussetzungen mit Sommerrei-
fen fahren:
    • vor jeder Fahrt muss geprüft werden, ob es erforderlich ist, die Fahrt durchzu-
       führen, da das Ziel mit anderen Verkehrsmitteln nicht erreichbar ist
    • während der Fahrt ist ein Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug einzu-
       halten, der in Metern mindestens der Hälfte der Geschwindigkeit in km/h ent-
       spricht ("halber Tacho")
    • es darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, sofern nicht ohnehin eine
       geringere Geschwindigkeit geboten ist
Wieviel Profil müssen Winterreifen mindestens haben?
Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe beträgt auch für Winterreifen 1,6
Millimeter. Der ADAC empfiehlt aus Sicherheitsgründen jedoch mindestens vier Milli-
meter. Auch das Reifenalter spielt eine Rolle. Nach spätestens sechs Jahren ist die
Gummimischung so hart geworden, dass der "Grip" bei tiefen Temperaturen nachlässt.
Reichen Ganzjahresreifen auch im Winter aus?
Ganzjahresreifen sind im rechtlichen Sinn Winterreifen, wenn sie das "Alpine"-Symbol
oder (in der oben genannten Übergangsfrist) die M+S-Kennzeichnung haben. Diese
darf man auch bei winterlichen Straßenverhältnissen fahren. Ist keines der beiden
Kennzeichnungen vorhanden, handelt es sich nicht um einen Ganzjahres- sondern um
einen Sommerreifen.
Was ist, wenn ich mit Sommerreifen im Winter einen Unfall habe?
Kommt es wegen der Benutzung der Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhält-
nissen zu einem Unfall, kann dies zur erheblichen Leistungskürzung der Kaskoversi-

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cherung wegen grober Fahrlässigkeit (§ 81 VVG) führen. Auch in der Haftpflichtver-
sicherung hat die Benutzung von Sommerreifen auf Schnee erhebliche Auswirkungen,
da es hier ebenfalls zu einer Mithaftung des Geschädigten kommen kann.
Müssen auch ausländische Fahrzeuge in Deutschland mit Winterreifen fahren?
Die Vorschrift gilt auch für Kraftfahrzeuge mit ausländischer Zulassung.
Haben Mietwägen auch Winterreifen?
Autovermietungen sind verpflichtet, ein Fahrzeug zur Verfügung zu stellen, das ver-
kehrssicher und fahrbereit ist. Das ist nicht der Fall, wenn sie bei winterlichen Straßen-
verhältnissen ein Fahrzeug mit Sommerreifen vermieten. Häufig verlangen die Auto-
vermieter für Winterreifen allerdings ein zusätzliches Entgelt. Rechtlich gesehen gibt
es regelmäßig aufgrund der Vertragsfreiheit keine Möglichkeit den Vermieter zu ver-
pflichten, die Winterreifenausrüstung kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Darf ich mein Auto mit Sommerreifen im Winter am Straßenrand parken?
Ja. Nur, wenn das Fahrzeug bei winterlichen Straßenverhältnissen auch gefahren wird,
drohen die entsprechenden Sanktionen.
Darf ich Winterreifen auch im Sommer fahren?
Winterreifen dürfen auch im Sommer ohne Einschränkungen einfach weitergefahren
werden. Der Gesetzgeber verbietet es zumindest nicht. Dies ist im Sinne der Sicherheit
aber alles andere als sinnvoll.
Was gilt bei einer Reifenpanne?
Wer nach einer Panne den Autoreifen wechselt und nur einen Sommerreifen dabei hat,
muss keine Strafe befürchten. Mit diesem Notbehelf darf die Fahrt zunächst vorsichtig
fortgesetzt werden; bei nächster Gelegenheit muss aber ein Winterreifen montiert
werden.
Winterreifenpflicht im Ausland: Was muss ich beachten?
In anderen Ländern gelten andere Regeln für die Benutzung von Winterreifen und
Schneeketten. Was in Österreich, der Schweiz, Italien (Südtirol) und weiteren euro-
päischen Ländern vorgeschrieben ist, sollten Sie vor der Reise in das jeweilige Land
abklären.
Empfehlung des ADAC
  • Montieren Sie in der kalten Jahreszeit grundsätzlich Reifen mit dem Kürzel
     "M+S" bzw. dem "Alpine"-Symbol, nicht nur wegen der "situativen Winterreifen-
     verordnung". Vorrangig geht es um Ihre eigene Sicherheit und die der Mitfah-
     renden. Bedenken Sie auch: Die Folgen eines kleinen "Ausrutschers" können ein
     Vielfaches eines Winterreifensatzes kosten.
  • Nur wer bei entsprechenden Wetterverhältnissen grundsätzlich auf sein Auto
     verzichten kann, muss sich auch weiterhin über das Thema keine Gedanken
     machen bzw. keinen zweiten Reifensatz anschaffen. Man sollte sich darüber im
     Klaren sein, dass auch in klassischen winterarmen Regionen das Wetter unver-
     hofft umschlagen kann.
  • Orientieren Sie sich beim Reifenkauf an den ADAC Testergebnissen. Nicht jeder
     Winter- oder Ganzjahresreifen ist gleichermaßen für alle Einsatzbedingungen
     geeignet.                                                        (Quelle: ADAC)

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Strafzettel aus dem Ausland nicht ignorieren

Seit 2010 können Strafzettel aus fast allen EU-Staaten auch hierzulande nachträglich vollstreckt werden ∙
© ADAC/Martin Hangen

Wer einen Strafzettel im Ausland erhält, sollte besser zügig zahlen. Denn mittler-
weile können Strafen aus fast allen EU-Staaten in Deutschland vollstreckt wer-
den. Prüfen Sie vor der Zahlung den Bußgeldbescheid auf Plausibilität.
Sie sind die wohl unbeliebtesten Souvenirs überhaupt: Knöllchen für Verkehrssünden
wie falsches Parken oder zu schnelles Fahren im Urlaubsland. Verkehrsverstöße wer-
den im Ausland teilweise deutlich härter bestraft als hierzulande.
Beispiel gefällig? Wer 20 km/h schneller unterwegs ist als erlaubt, kommt in Deutsch-
land mit bis zu 35 Euro Verwarnungsgeld davon. In Italien werden dafür gleich mal 170
Euro fällig, in Norwegen sogar mindestens 480 Euro.
Ignorieren Sie deshalb auf keinen Fall einen Bußgeldbescheid aus dem Ausland, son-
dern prüfen Sie ihn zunächst genau und zahlen Sie dann gegebenenfalls zügig. Die
Sache einfach auszusitzen, ist keine gute Idee: Seit 2010 können Strafen aus fast allen
EU-Staaten auch hierzulande nachträglich vollstreckt werden.

Strafzettel ab 70 Euro muss gezahlt werden
In Deutschland werden Strafen aus dem EU-Ausland ab einer Grenze von 70 Euro voll-
streckt. Diese Grenze gilt für das Bußgeld plus anfallende Verwaltungskosten.
Ausnahme: In Österreich fällige Bußgelder werden bereits ab einer Grenze in Höhe von
25 Euro plus anfallender Verwaltungskosten fällig.
Eingetrieben werden grundsätzlich nur Geldbeträge. Ein im Ausland fälliges Fahrver-
bot kann ausschließlich im jeweiligen Land durchgesetzt werden. Auch Punkte in
Flensburg gibt es für Verkehrsverstöße im Ausland nicht.

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Bußgelder werden europaweit vollstreckt
Zuständig für nachträgliche Eintreibungen ist das Bundesamt für Justiz. Die ausländi-
schen Behörden übergeben die Angelegenheit an das Bundesamt, das dann aktiv wird,
wenn ein deutscher Autofahrer sein Knöllchen nicht bezahlt hat.
Die EU-Staaten sind übrigens unterschiedlich konsequent, wenn es um die Vollstre-
ckung der Bußgelder geht. Während zum Beispiel die Niederlande Bußgelder in
Deutschland grundsätzlich durch das zuständige Bundesamt für Justiz eintreiben las-
sen, sind andere Länder zurückhaltender.
Gut zu wissen: Bußgelder aus Nicht-EU-Ländern (z.B. Norwegen, Liechtenstein oder
Schweiz) können in Deutschland nicht vollstreckt werden.

Warum es sich lohnt, die Strafzettel zu zahlen
In der Regel lohnt es sich, den Strafzettel zu bezahlen. Denn Reisenden mit offenen
Bußgeldbescheiden aus dem Ausland droht möglicherweise beim nächsten Urlaub im
selben Land eine böse Überraschung. Rechtskräftige Bußen verjähren in Italien zum
Beispiel erst nach fünf Jahren, in Spanien nach vier Jahren. Das Bußgeld kann im Aus-
land etwa dann später vollstreckt werden, wenn Urlauber bei einer Verkehrskontrolle
überprüft werden. Auch bei der Passkontrolle an einem Flughafen des Ziellandes kön-
nen säumige Zahler auffallen.
Wenn Sie die Geldbuße zügig bezahlen, gewähren viele Länder übrigens teilshohe
Rabatte. Je nach Land und Art des Verkehrsverstoßes sind bis zu 50 Prozent Nachlass
möglich. Besonders großzügig zeigen sich Frankreich, Großbritannien, Griechenland,
Italien, Slowenien und Spanien.

Vorsicht vor privaten Inkasso-Firmen bei Strafzetteln im Ausland
Das Geschäft mit dem Eintreiben ausländischer Bußgelder durch Anwälte, Notare oder
private Inkasso-Firmen floriert: 2017 wurden über eine halbe Million Deutsche nach-
träglich zur Kasse gebeten, zumeist mit hohen zusätzlichen Gebühren zugunsten von
Anwälten und Inkasso-Firmen.
"Wer sich im Ausland nicht an die Regeln hält, muss hierfür natürlich die Verantwor-
tung tragen", betont ADAC Jurist Michael Nissen, "aber die Zusatzgebühren sollten ver-
hältnismäßig sein und nicht als lukrative Einnahmequelle für Anwälte oder private
Inkassodienstleister dienen."
Gut zu wissen: Nur Behörden dürfen polizeiliche Geldbußen und -strafen eintreiben.
Zuständig in Deutschland ist hierfür ausschließlich das Bundesamt für Justiz. Ausländi-
sche Kommunen und Behörden müssten hierfür das Bundesamt um Vollstreckungs-
hilfe bitten.

Darauf sollten Sie achten
"Autofahrer dürfen im Ausland nicht mehr für Verstöße zahlen als Einheimische",
fordert ADAC Jurist Michael Nissen. Also: ortsübliche Bußgelder für Falschparker, faire
Zahlungsmodalitäten und bei Inkasso angemessene Bearbeitungsgebühren. Für Streit-

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fälle wünschen sich Nissen wie auch der Deutsche Verkehrsgerichtstag nationale bzw.
EU-weite Schlichtungsstellen.
Fragen Sie in Kroatien lieber zweimal nach, ob Parken wirklich erlaubt ist. Wenn Sie
doch ein Knöllchen bekommen, versuchen Sie unbedingt, es vor Ort zu bezahlen.
Wichtig: alle Belege aufbewahren.
Vermeiden Sie in Italien die Einfahrt in eine "zona traffico limitato", außer Sie haben
z.B. eine Genehmigung ihres Hotels in der Altstadt. Vor der Stadt zu parken ist sicherer.
Tipp: Passen Sie an Mautstationen auf – auch dort kann es teuer werden.
Die Registrierung für die Niedrigemissionszone (LEZ) in London ist kostenlos und soll-
te frühzeitig erfolgen. Denn die Bearbeitung kann bis zu 14 Tage dauern. Angemeldet
werden müssen Dieselfahrzeuge über 1,2 Tonnen, gebührenpflichtig sind nur die mit
schlechter Schadstoffemissionsklasse. Pkw müssen nicht registriert werden. Aber um
Missverständnisse und (unberechtigte) Bußgeldbescheide zu vermeiden, ist es ratsam,
dies auch bei größeren Pkw wie z. B. Renault Kangoo oder VW Caddy zu tun.
Im Zweifelsfall: Hilfe suchen
Bei fehlerhaften Bußgeldbescheiden, Kennzeichenverwechslungen, Zweifeln am Tat-
vorwurf oder Missverständnissen sollten Sie juristische Hilfe in Anspruch nehmen und
– gegebenenfalls mit Hilfe eines Anwalts im Urlaubsland – Einspruch einlegen.
Das betrifft beispielsweise Forderungen für Parkverstöße in Kroatien, die Notare und
Anwälte aus dem kroatischen Pula verschicken. Bei ausstehenden Parkgebühren von
10 bis 40 Euro verlangen sie bis zu 500 Euro an zusätzlichen Gebühren – unter ande-
rem für Rechtsverfolgungskosten. Der EuGH hat kürzlich festgestellt, dass kroatische
Notare hierzu nicht befugt sind. Kroatische Gerichte sehen neuerdings die meisten
Gebühren der Anwälte ebenfalls als überzogen an.                            (Quelle: ADAC)

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Ratgeber: Winterpause
für den Caravan
Bevor Caravanbesitzer ihr Freizeit-
fahrzeug in die Winterpause schi-
cken mit Beginn der kalten Jahres-
zeit eine Zwangspause. Doch bevor
jedoch das Fahrzeug für längere Zeit
abgestellt wird, ist eine gründliche
Außen- und Innenreinigung sinnvoll,
raten die Experten der Gesellschaft
für Technische Überwachung (GTÜ).
Bei dieser Gelegenheit lohnt auch
ein Blick unters Fahrzeug, wo aus
Laub und Erde entstandene
Schmutz-nester Feuchtigkeit binden Vor dem „Winterschlaf“ den Caravan gründlich reinigen.
können und so Fäulnis oder Korro- Foto: Auto-Medienportal.Net/GTÜ
sion begünstigen. Für Tür-, Außen-klappen- und Fensterdichtungen reicht die Behand-
lung mit einem entsprechenden säurefreien Gummipflegemittel, welches das Anfrieren
der Dichtungen verhindert und das Material auf Dauer elastisch hält.
Hartnäckigen Verschmutzungen oder Flecken in Polstern und Teppichen rückt man am
besten mit Spezialpräparaten wie einem hochwertigen Schaumreiniger zu Leibe. Der
integrierte Geruchskiller, den es auch als separates Produkt gibt, entfernt unangeneh-
me Gerüche komplett aus dem Gewebe und überdeckt sie nicht nur, selbst bei ver-
schütteter Milch. Ansonsten reicht es aus, Teppiche und Polster abzusaugen und nach
der Putzaktion locker im Wagen aufzustellen.
Mit einem milden Haushaltsreiniger werden der PVC-Boden und alle glatten Flächen
gewischt. Alle Möbelklappen, Türen und natürlich der Kühlschrank bleiben nach der
Reinigung offen. So kann die Luft zirkulieren. Das ist wichtig, denn in Fahrzeugen, die
über längere Zeit abgestellt werden, kann sich bisweilen ein leicht muffiger Geruch
bilden. Dagegen hilft regelmäßiges Lüften, am besten bei trockenem Wetter alle vier bis
sechs Wochen eine Stunde lang.
Bevor die Temperaturen in den Keller gehen, sollte das gesamte Frischwassersystem
komplett entleert und frostfest gemacht werden. Dazu alle Armaturen öffnen, wobei
darauf zu achten ist, dass die Frischwasserpumpe deaktiviert ist. Wer ganz sicher ge-
hen will, bläst Wasserleitungen, Pumpen und Armaturen mit ölfreier Pressluft durch,
um so auch die letzten Wasserreste zu eliminieren. Vollständig entleert werden muss
auch der Toiletten- und Abwassertank.
Um gegen Reifenstandplatten vorzubeugen, empfiehlt es sich, die Pneus etwas mehr
aufzupumpen und das Fahrzeug alle paar Wochen etwas zu bewegen. Das kann von
Hand geschehen, wenige Zentimeter reichen aus. Bleibt noch, die Gasflaschen zuzudre-
hen und abzuklemmen sowie die Schutzkappen aufzustecken. Am Fahrzeug vorhande-
ne Öffnungen und Rohre sollten abschließend – wo möglich – gegen Insekten und an-
dere Krabbeltiere verschlossen werden.                        (Quelle: ADAC, ampnet/nic)

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