CCKmagazin - Reisen Camping Leben - Camping Club Kaiserstuhl
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Inhaltsverzeichnis Grußwort ......................................................................................................................... Seite 5 Geplante CCK-Termine 1. Quartal 2021 ............................................................. Seite 7 Einladung zur CCK-Jahreshauptversammlung ............................................... Seite 9 Irrungen und Wirrungen + Impressum ........................................................... Seite 13 Abcampen in Guewenheim …............................................................................... Seite 19 Der CCK auf der caravan live-Messe …............................................................. Seite 25 Leonie und Bruno Gampp im ADAC-Magazin …........................................... Seite 27 Geburtstage unserer Mitglieder im 1. Quartal 2021 ….............................. Seite 29 Unsere Jubilare im 1. Quartal 2021.…............................…............................... Seite 31 Staugefahr bei Kiefersfelden................................................................................. Seite 33 Autowäsche im Winter ........................................................................................... Seite 37 Verschneite Schilder …............................................................................................ Seite 43 Winterreifen-Pflicht …............................................................................................. Seite 47 Strafzettel im Ausland ............................................................................................. Seite 53 Winterpause für den Caravan............................................................................... Seite 59 Anhängerführerschein B96 .................................................................................. Seite 61 Zusammenhalten. Mit Abstand. …....................................................................... Seite 64 Strafen bei Geschwindigkeitsüberschreitung …........................................... Seite 67 Wassertank im Wohnmobil .................................................................................. Seite 73 Vorstand Camping Club Kaiserstuhl ................................................................. Seite 79 3
Liebe Vereinsmitglieder, liebe Campingfreunde, das neue Jahr beginnt, wie das alte aufgehört hat. Das Corona-Virus hält uns in Atem und sorgt für immer neue Schlagzeilen. Auch bei uns hat das Virus nicht angehalten. Viele unserer Aktionen mussten storniert werden. Unsere Clubabende fanden so gut wie gar nicht statt. Das neue Jahr 2021 bringt für uns viele Aktivitäten. Über die geplanten Veranstaltungen gibt unser CCKtermine-Folder Aufschluss. Dieser liegt dem Magazin bei. Ob all die Maßnahmen durchgeführt werden können, bleibt abzuwarten. Ganz herzlich möchte ich Euch zu unserer Jahreshauptversammlung einladen. Diese findet am 15. März 2021 unter besonderen Corona-Sicherheitsmaßnah- men statt. Die offizielle Einladung findet Ihr auf der nächsten Seite. Es würde mich sehr freuen, wenn ich Euch alle bei guter Gesundheit an einer unserer geplanten Veranstaltungen und unserer Mitgliederversammlung begrüßen dürfte. Ich wünsche Euch im Namen aller Vorstandskollegen und -kolleginnen schöne und besinnliche Weihnachten und für das bevorstehende neue Jahr alles erdenklich Gute, vor allem Gesundheit und Freude, Frohsinn und Erfolg, Liebe und Zufriedenheit, Zuver- sicht und Glück! Bleibt gesund. Euer Ulrich Hertel P.S.: An dieser Stelle möchte ich mich bei Euch allen sowie bei unseren Sponso- ren und Gönnern für die jederzeit vertrauensvolle Zusammenarbeit recht herzlich bedanken. 5
Geplante CCK-Termine im 1. Quartal 2021 Genaue Infos erhaltet Ihr ggf. jeweils vor den geplanten Terminen Januar 11. Januar 20 Uhr Clubabend (noch unsicher) Februar 01. Februar 20 Uhr Clubabend (noch unsicher) März 05.-07. März freizeit messen in Freiburg 15. März 19 Uhr Jahreshauptversammlung des Camping Clubs in der Nimberghalle Nimburg in Teningen- Nimburg, Waidplatzstraße 2 Bitte beteiligt Euch an den genannten Veranstaltungen 7
Dezember 2020 Einladung zur Jahreshauptversammlung 2021 An alle Mitglieder und des Camping Club Kaiserstuhl e.V. im ADAC. Unsere Satzung schreibt vor, dass nach jedem Kalenderjahr die Mitglieder- versammlung des ADAC-Orts-Clubs Camping Club Kaiserstuhl e.V. im ADAC zusammentritt und die wichtigsten Beschlüsse fassen muss. Gemäß § 8, Abs. 1 und 2 der Satzung werden Sie hiermit zur Mitglieder- versammlung am Montag, dem 15. März 2021 - Beginn 19.00 Uhr in der Nimberghalle Nimburg, Waidplatzstraße 2, 79331 Teningen-Nimburg, eingeladen. Folgende Tagespunkte stehen an: 1. Begrüßung 2. Bericht des Vorsitzenden über das abgelaufene Geschäftsjahr 3. Bericht des Tourenwartes 4. Bericht des Kassenwarts 5. Bericht der Rechnungsprüfer 6. Entlastung des Kassenwarts 7. Entlastung des Vorstandes und Wahl des Wahlleiters 8. Wahlen: a) 2. Rechnungsprüfer e) 3 Delegierte zur ADAC Hauptversammlung 9. Voranschlag für das laufende Geschäftsjahr 10. Anträge 11. Ehrungen 12. Verschiedenes 9
Anträge sind schriftlich bis 1. Januar 2021 an den 1. Vorsitzenden des Camping Club Kaiserstuhl e.V. im ADAC zu richten. Wahlvorschläge kann jedes Camping Club-Mitglied schriftlich oder münd- lich abgeben. Wir würden uns selbstverständlich freuen, wenn viele an der Hauptver- sammlung teilnehmen und sich an den Diskussionen beteiligen. Ulrich Hertel Manfred Harriehausen 1. Vorsitzender Schriftführer 11
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Eine Reise im Wohnmobil in Corona-Zeiten mit ungeplantem Ziel Irrungen und Wirrungen Mitte August brachen wir auf, um den von uns gebuchten Stellplatz auf dem Camping- platz in Rovinj/Istrien anzusteuern. Geplant war auf dem Weg dorthin ein Zwischen- stopp in Pettneu am Arlberg ein- zulegen, um dann über Südtirol nach Kroatien zu fahren. Die schlechten Wetterprognosen machten uns einen Strich durch die Rechnung. In Tirol sollte es nass und kalt werden. Also planten wir am Vorabend um, zuerst zur Familie nach München zu fahren, um da abzuwarten. Nach 2 Nächten machten wir uns auf in Richtung slowenischer Grenze, bis zum Faaker See. Dort gab es, nur wenige Kilometer vor der Grenze, einen Campingplatz. Auffällig war, dass am Empfang niemand eine Maske trug. Mit einem umgebauten Golf-Caddy wurden wir über den Platz gekarrt, um uns einen Stellplatz aussuchen zu können. Der Camping- platz hatte, im Gegensatz zu den beiden benachbarten, noch Stellplätze frei. Zum Glück nicht in Seenähe, da war es rappelvoll (s. Foto), so waren wir wenigstens weg vom Trubel. Die Einkaufsmöglichkeiten im Ort Faak waren sehr begrenzt und die Straße dorthin war mit dem Rad nur zwischen vielen Autos zu erreichen. So radelten wir mal nach Villach entlang der Gail auf schlecht ausgeschilderten Radwegen. Mit viel Fragen erreichten wir doch unser Ziel. (In Österreich wie auch Italien ließ uns GoogleMaps im Stich, dort gibt’s nix für Radfahrer!!) Als erstes steuerten wir einen Einkaufsmarkt für Campingartikel an, den wir umge- hend wieder verließen, da es sehr voll war und niemand Maske trug. Die Österreicher sahen die Coronasituation ziemlich locker. Auf dem CP, wo es nur ein Waschhaus gab, drängten sich die Camper eng aneinander vorbei, maskenlos. Der Rezeptionist sagte auf eine diesbezügliche Anfrage: Wir appellieren an die Vernunft der mündigen Bürger. Oha! Nach 3 Tagen wollten wir endlich über die Grenze nach Slowenien Richtung Kroatien. Da kam die Nachricht, dass Österreich Kroatien zum Risikogebiet eingestuft hatte und nun die österreichischen Urlauber aus Angst vor Infektion und Quarantäne panikartig Kroatien verließen und deshalb lange Stunden an den Grenzen bei der Rückkehr war- ten mussten. Mit diesem Wissen beschlossen wir, auf Kroatien zu verzichten. So steuerten wir spontan nach Venetien um und landeten wieder mal in Cavallino. Der Platz war voll, die Strände auch. Das Wetter war gut und außer am Empfang galt Mas- kenpflicht nur von 18 Uhr bis 8 Uhr auf den Wegen und in den Sanitäranlagen. Diese Logik blieb uns verborgen. 13
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Nach 2 Wochen mit viel Sonne, gutem Essen und Veneto-Wein vom Fass und dolce far niente buchten wir per eMail einen Campingplatz in Südtirol in Kurtatsch. Da der Platz klein ist, bekamen wir gerade noch einen von zwei freien Plätze. Nachdem wir schon zwei Stunden auf dem Weg dorthin waren, kam der Anruf, dass man sich geirrt hätte und nun doch kein Platz frei sei! Ein CP in Leifers hätte noch freie Plätze, wir sollten doch dorthin fahren. Da staunt der Laie und der Fachmann wundert sich. So landeten wir in Leifers. Ein guter Platz direkt an den Reben. Kaum angekommen, war große Aufregung auf dem Platz, die Feuerwehr traf ein, da ein Wohnwagen brannte (s. Foto), wohl ein Kurzschluss. Die betroffenen Camper waren unterwegs und bei ihrer Rückkehr völlig geschockt! Da Bozen nahe lag, fragten wir in der Touristeninfo nach dem besten Rad- weg dorthin, es gab einen schönen entlang der Etsch. Dort angekommen stellten wir aber fest, dass dieser Radweg seit Tagen wegen Überschwemmung ge- sperrt war. Also umkehren und durch das Gewerbegebiet, entlang der Hauptstraße bis in die Innenstadt radeln, alles andere als ein schöner Weg. Der Rückweg war der glei- che schreckliche Weg. Am nächsten Morgen wollten wir der Dame in der Touri-Info mitteilen, dass der Radweg gesperrt sei, aber es war Samstag und dieses Büro zu! Am nächsten Tag stand der Kalterer See auf dem Rad-Programm. Der Etsch-Radweg in die andere Richtung. Diese Tour war dadurch geprägt, dass an jeder Kreuzung infolge fehlender Richtungsschilder sich Radfahrer trafen, um sich auszutauschen, welcher Weg wohl der richtige sei. Es gab dann nach der Überquerung der Etsch Richtung Kal- tern die Möglichkeit, auf der stark befahrenen Straße zu radeln oder den Weg entlang der Hügelkette, die aber nach Auskunft eines ortskundigen Fahrers gefährlich und oft wg. Steinschlag gesperrt sei. Wir entschieden uns für den Steinschlag. Aber alles blieb gut. Wir kamen oberhalb des Kalterer Sees raus. Kein Zugang zum See, ein völlig über- füllter Pkw-Parkplatz am Strandbad und in den Rebbergen am Ende des See wieder null richtungsweisende Schilder. Da wir den Herweg noch im Kopf hatten, fuhren wir diese 20 km wieder zurück. Nach fünf Tagen und gutem Wetter zogen wir Richtung Heimat weiter. Der nächste Zwischenstopp war in Pettneu geplant, Camping Arlberg. Auf Empfehlung beschlossen wir die Reschenpassroute durchs Vinschgau zu nehmen. Bis zum Arlbergpass ging es mühsam, aber gut voran. Nach dem Pass, bei Nauders, kam ein Umleitungsschild. Die direkte 11 km-Strecke bis kurz vor Pfunds war gesperrt. So kurvten wir den steilen Berg und die enge Serpentinenstraße zwischen LKWs, Reisebussen und Wohnwa- gengespannen hinunter in die Schweiz, der Gegenverkehr war entsprechend abenteu- erlich, denn die Stecke ist offiziell für Wohnanhänger „nicht empfohlen“. Entlang des 15
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Inns ging's durch die Schweiz, vorbei an vielen Großbaustellen wieder nach Österreich, wo wir doch noch unser Ziel in Pettneu erreichten, auf dem CP jeder Stellplatz sein eigenes Waschhaus mit Wasch-, Spülbecken, Dusche und Toilette hat (s. Foto). Dafür gab es aber keinen Laden und kein Restaurant, das gab's alles nur oben im Ort. Da man am 1. Tag sämtliche Bergbahnen in St. Anton kostenlos benutzen konnte, fuhren wir mit dem Bus dort hin und bei bestem Wetter mit insgesamt vier Kabinen- und Sesselbahnen hinauf in Höhen über 2.600 m. Nach diesen ereignisreichen vier Wochen kehrten wir ge- sund und um viele Erfahrun- gen und Erlebnisse reicher wieder heim. mhh Der morgendliche Blick vom Campingplatz in Leifers auf Berg Wilder Mann Bühel (645 m) Impressum Herausgeber: Camping Club Kaiserstuhl e.V. im ADAC 1. Vorsitzender: Ulrich Hertel, Gereut 10, 79211 Denzlingen, Telefon 07666-948020 Herstellung: Manfred Harriehausen (mhh) schriftfuehrer@camping-club-kaiserstuhl.de Beiträge/Bilder: CCK-Mitglieder, ADAC, Titelfoto: AutoBild/CIVD Druckerei: Medienhaus Denzlingen - Telefon 07666/8821-0 17
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Der Camping Club in Guewenheim, Elsass: Camping de la Doller Gelungenes Abcampen trotz regnerischem Wetter Donnerstag, 8. Oktober Die Wettervorhersage für die kommenden Tage war nicht gerade ermutigend und so sind wir, Gottfried und ich, bei Regen in Richtung Guewenheim gestartet. Dort angekommen, wurden wir von den Familien Triebler und Roser begrüßt, die bereits einen Platz gefunden hatten. Anita und Chris- tian Josef waren gerade dabei, auf leicht feuchtem Untergrund ihren Wohnwagen opti- mal zu platzieren. Inzwischen hatte es auch aufgehört zu regnen und wir konnten ein erstes gemütliches Schwätzchen halten. Im Laufe des Nachmittags trudelten dann die meisten der Teilnehmer ein. Unser Tou- renwart Gottfried fühlte sich wohl berufen, dank seiner „Satelliten-Finder-App“ mit dem Handy für jeden Camper einen geeigneten Standort für einen annehmbaren Fern- sehempfang ausfindig zu machen. Der üppige Baumbestand auf dem Platz machte die Sache ganz schön schwierig, aber letztendlich war immer wieder eine kleine Baum- lücke zu finden, so dass sein Einsatz erfolgreich war. Spontan entschlossen wir uns zu einer kleinen Kaffeetafel, nachdem wir und einige andere bei Leonie und Bruno Gampp schon ein Gläschen Begrüßungssekt genießen durften. So trafen wir uns mit mitgebrachtem Kuchen im Zelt beim Restaurant, wo wir auch von Francis, dem „Chef“ unserer Campingfreunde aus Guewenheim, herzlich begrüßt wur- den. Francis organisierte auch einen „Frühstücksbringdienst“ für uns, sodass wir mor- gens zum Frühstück frisches Baguette und Croissants genießen konnten. Freitag, 9. Oktober Heute reisten dann noch die Familien Kopp, König und Domin an und wir waren nun dreizehn Einheiten und somit komplett. Für 15 Uhr war eine Kaffeetafel angesagt mit Gottfrieds Programmvorschau für die nächsten Tage: Für Samstag war eine kleine Wanderung um den Lac du Michelbach und nachmittags Boule spielen geplant. Für den Sonntag stand eine Fahrt mit einem historischen Dampfzug durch das Tal der Doller auf dem Programm. Pünktlich um 18 Uhr versammelten wir uns alle im Zelt zum Sektempfang, zu dem Christian Domin, anlässlich seines 70. Geburtstages, eingeladen hatte. Ein kleines Geburtstagsständchen der Clubmitglieder war natürlich Ehrensache. Zum Abendessen servierten uns unsere französischen Freunde Pizza und Flammenkuchen, frisch aus dem Ofen. Es hat allen sehr gut geschmeckt und wir waren sehr angetan von der herzlichen Gastfreundschaft. 19
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Samstag, 10. Oktober In der Nacht begann es wieder zu regnen und der Morgen war sehr kühl. Als wir be- schlossen heute einen kleinen Wandertag zu machen, schien noch die Sonne. Aber bald schon kamen dunkle Regenwolken über die Bergkämme gezogen, sodass wir zweifel- ten, ob unsere Wanderung zum Lac du Michelbach stattfinden konnte. Wir entschlossen uns dann um 11 Uhr zu starten, mit Regenkleidung und grünen Cam- pingclub-Schirmen. Der Weg war anfangs etwas aufgeweicht und matschig, wurde dann aber bald besser und war später recht gut zu gehen. Aber leider fing es wieder zu regnen an und so marschierte eine grüne CCK-Regenschirmgruppe um den See. An der Strecke gab es immer wieder schöne Aussichtspunkte, die der Regen nicht trüben konnte. Wieder auf dem Campingplatz angekommen, gab es zur Belohnung ein Schnäpschen von Familie Hunn und Hans Haupt zum Aufwärmen bzw. als „Anti Corona-Medizin“. Am späten Nachmittag trafen sich dann noch einige Männer zum Boulespiel. Sie muss- ten leider ohne Zuschauer spielen, da deren Frauen es vorzogen, diese Zeit im warmen Campingfahrzeug zu verbringen. Am Abend trafen wir uns im Restaurant des Campingplatzes, wo die Crew um Francis zum Abendessen eine Grillade vorbereitet hatte. Einen Aperitif, sehr leckerer Kir, wur- de von unseren französischen Freunden gestiftet. Das war der richtige Moment unseren französischen Freunden anerkennend „Danke“ zu sagen. Gottfried machte das und übergab das zuvor mit Spenden gefüllte Spar- schwein an den Chef und die Belegschaft. Nach einem leckeren Essen saßen wir noch bei einem Gläschen Wein, Bier oder noch besser: Amer-Bier gemütlich beisammen. Sonntag, 11. Oktober Den Morgen konnte jeder für sich gestalten, bis um Mittag im Camping-Restaurant eine Paella serviert wurde. Die Familien Reimes und Domin konnten so gut gestärkt ihren Heimweg antreten. Familie Gundlach war bereits nach dem Frühstück abgereist. Um 14 Uhr sollten wir am Bahnhof in Guewenheim parat stehen, da zu diesem Zeit- punkt die Ankunft des historischen Dampfzugs Petit Train de la Doller geplant war. Einige CCKler gingen zu Fuß zum Bahnhof, obwohl es wieder ordentlich regnete. Für die, die nicht so gut zu Fuß waren, fungierte Francis mit seinem Toyota Land Cruiser als Taxi. Familie Frank kam mit dem Wohnmobil zum Treffpunkt, da sie direkt nach der Zugfahrt nach Hau- se fuhren. Pünktlich kam dann der Zug pfeifend und schnaufend in den Bahnhof Guewenheim eingefahren. Das war Eisen- bahnromantik pur! 21
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Wasserdampf, Rauch, Zischen und allerlei Gehupe und Getöse gab es gratis. Unser Wa- gen erinnerte uns an das Bahnfahren in Wildwestfilmen, holpernd und polternd. An jedem Bahnübergang wurde gehupt, dann wurden an der sonst stillgelegten Bahn- strecke die Schranken von Hand heruntergekurbelt, wie in alten Zeiten! In Cernay gab es einen längeren Halt, da die Lok ans andere Ende des Zuges rangieren musste, weil die Rückfahrt bergauf bevorstand. In dieser Pause hatten wir eine interessante Führung (in deutscher Sprache) durch das Bahnbetriebswerk. Da haben aber die technikverliebten Männer gestaunt, welche Dampfzug-Antiquitäten da geparkt waren und zur Restauration noch anstehen. Sogar Wagenheber für Lokomotiven konnten wir bestaunen. Eines ist klar: Die Arbeit dort ist für die nächsten Jahre gesichert! Sehr beeindruckt war ich davon, dass die Organisation, welche diese historische Eisen- bahnstrecke betreibt, diese Züge und Gleise selbst restauriert und pflegt und von einer überwiegend jüngeren Belegschaft getragen wird. Die Dampfzugfahrt war für alle ein tolles Erlebnis und wir hatten viel Spaß dabei. Am Abend trafen wir uns wieder zum gemeinsamen Essen im Restaurant auf dem Cam- pingplatz. Heute standen Fleischschnakä auf dem Speiseplan. Alle waren gespannt, was uns da wohl aufgetischt wird. Fleischschnakä ist eine elsässische Spezialität, eine Teig- Hackfleisch-Rolle (eine Schnecke aus Nudelteig, gefüllt mit Hackfleisch, kurz angebra- ten und dann in Brühe gegart), dazu gab es grünen Salat, ein sehr schmackhaftes Abendessen, wobei der Nachtisch, ein Eisgugelhupf noch das i-Tüpfelchen auf alles war. Montag, 12. Oktober Nach einer kühlen Nacht hieß es am Morgen dann auch schon wieder Abschied neh- men. Nach dem Frühstück traten dann auch die noch verbliebenen Teilnehmer die Heimreise an. Es war eine schöne Ausfahrt, auch wenn es der Wettergott absolut nicht gut mit uns meinte. Zum Schluss ein großes Dankeschön an die französischen Freunde, vor allem an Fran- cis, der die ganze Zeit präsent war, der auch ein eingesacktes Wohnmobil aus der Wiese gezogen hat und der uns allen den Aufenthalt so angenehm gemacht hat. Wir waren das erste Mal in Guewenheim (Gaiwana) und es hat uns, trotz des herbstlichen Wetters, gut gefallen. Ein Grund auch „zwischendurch“ mal dort hin zu fahren. Walli Hunn 23
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Der Camping Club war wieder auf der Messe dabei Fleißige Hände und enga- gierte Club-Mitglieder haben dafür gesorgt, dass unser CCK wieder repräsentativ auf der Messe vertreten war. Trotz der Pandemie waren wieder viele CCKler bereit, in unserem Stand dafür zu sorgen, dass die vielen Inte- ressenten mit Informatio- nen, Campingplatz-Broschü- ren und Aktuellem zu unse- ren Caravan-Fahrkursen in Breisach versorgt wurden. Und wer dachte, dass dies- mal relativ wenig Besucher den Weg in die Messehallen finden, sah sich getäuscht. Da Camping in Coronazeiten boomt, war auch das Interesse an dieser Messe sehr hoch. Die Messeleitung hatte ja dafür gesorgt, dass nur eine bestimmte Anzahl an Besuchern pro Tag zugelassen war und die Tickets nur online geordert werden konnten. Und das haben die vielen Messebesucher, auch unsere Mitglieder im Vorfeld gemacht. Immerhin kamen rund 13.000 Besucherinnen und Besucher aufs Messegelände, das waren fast 90% der möglichen Besucher.. Es war ja auch immerhin die erste echte Messe seit dem Corona-Lockdown. 80 Aussteller zeigten sich zufrieden mit dem Interesse der Besu- cher. Konsequent wurden Masken getragen und im Umgang auch entsprechender Ab- stand gewahrt. Die 4 Messetage waren also auch für den Camping-Club ein Erfolg. Wir haben die Interessenten mit Material versorgen können und danke allen, die zu diesem Erfolg beigetragen haben. mhh 25
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29. Januar Manfred Zipperle 31. Januar Klaus Niepenberg Februar 01. Februar Reinhold Eckerle 03. Februar Jutta Thürling 05. Februar Anita Hiß 05. Februar Anita Josef 06. Februar Erika Hug 07. Februar Heide Frank 11. Februar Martha König 12. Februar Axel Reinbold 12. Februar Monika Wolf 12. Februar Ruth Ziegler 14. Februar Klara Klammer 16. Februar Egon Triebler 17. Februar Arnold Kitzmann 17. Februar Erika Weber 22. Februar Iris Kitzmann Der Camping Club Kaiserstuhl 23. Februar Elke Heller gratuliert allen seinen 25. Februar Kurt Link Mitgliedern, die im 1. Quartal 28. Februar Heidi Finkbeiner 2021 ihren Geburtstag feiern März 01. März Christina Bopp Januar 01. März Manfred Harriehausen 01. Januar Karl-Heinz Blank 03. März Renate Geisert 01. Januar Joachim Löffler 03. März Bernhard Hug 02. Januar Sabine Morgenthaler 03. März Michaela Kuhn 02. Januar Hans Hugoschmidt 06. März Günther Finkbeiner 03. Januar Brigitte Harriehausen 10. März Walter Weis 03. Januar Marie-Therese Krause 14. März Renate Göggel 05. Januar Hannelore Feldt 15. März Brigitte Schmidt 05. Januar Sabine Schwörer 18. März Doris Gallep 06. Januar Dieter Morgenthaler 18. März Ralf Nutto 09. Januar Trauderose Haupt 21. März Anita Kuritka 09. Januar Marianne Kopp 21. März Sabine Meyer 09. Januar Severine Schindler 23. März Wolfgang Blattmann 13. Januar Dieter Saam 23. März Ines Ziegler-Koch 15. Januar Sybille Ravoux 28. März Klaus Seitz 18. Januar Leonie Gampp 28. März Sabine Hoffmann 18. Januar Gerhard Hoffmann 31. März Daniel Meyer 21. Januar Karl-Heinz Schäfholz 27. Januar Martina Gundlach 27. Januar Rüdiger Volk Alle unsere guten Wünsche 28. Januar Walter Kölble begleiten Euch! 29
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Unsere Jubilare Am 3. Januar feiert unser Mitglied Marie-Therese Krause ihren 75. Geburtstag Am 5. Januar feiert unser Mitglied Hannelore Feldt ihren 70. Geburtstag Am 18. Januar feiert unser Mitglied Leonie Gampp ihren 70. Geburtstag Am 3. Februar feiert unser Mitglied Jutta Thürling ihren 70. Geburtstag Am 6. Februar feiert unser Mitglied Erika Hug ihren 70. Geburtstag Am 23. Februar feiert unser Mitglied Elke Heller ihren 80. Geburtstag Am 25. Februar feiert unser Mitglied Kurt Link seinen 85. Geburtstag Wir alle vom Camping-Club wünschen unseren Jubilaren viel Glück, Gesundheit und Zufriedenheit 31
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Lkw-Blockabfertigung bei Kiefersfelden: Staugefahr für Urlauber Lkw-Blockabfertigung bei Kiefersfelden: Nur noch eine Spur für Pkw ∙ © imago images/Overstreet Urlauber und Pendler, die über die A93 (Inntaldreieck – Kufstein) nach Tirol fah- ren, müssen sich dauerhaft auf Behinderungen einstellen. Tirol macht die 2017 eingeführten Lkw-Blockabfertigungen zu einer festen Einrichtung. Die Termine für 2021 • Donnerstag, 7. Januar (Tag nach Dreikönig) • Montag, 8. Februar • Montag, 15. Februar • Montag, 22. Februar • Montag, 1. März • Montag, 8. März • Montag, 15. März • Montag, 10. Mai und Dienstag, 11. Mai • Mittwoch, 12. Mai (Tag vor Christi Himmelfahrt) • Freitag, 14. Mai (Tag nach Christi Himmelfahrt) • Freitag, 21. Mai (Freitag vor Pfingsten) • Samstag, 22. Mai (Samstag vor Pfingsten) • Dienstag, 25. Mai (Dienstag nach Pfingsten) • Mittwoch, 26. Mai und Donnerstag, 27. Mai • Montag, 31. Mai • Dienstag, 1. Juni • Freitag, 4. Juni (Freitag nach Fronleichnam) 33
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Blockabfertigung: Was die Behörden bezwecken Im Rahmen der Blockabfertigung richten die österreichischen Behörden auf der Inntal- autobahn A12 in Richtung Süden in Höhe der Ausfahrt Kufstein-Nord eine sogenannte Dosierstelle ein. Diese dürfen pro Stunde maximal 250 Lkw passieren. Wird diese Grenze erreicht, müssen die Brummis anhalten. Da dann für den übrigen Verkehr nur noch eine Fahrbahn zur Verfügung steht, sind die Folge beträchtliche Staus. Diese reichen oft bis auf die A8 (München – Salzburg) zurück. Mit der Blockabfertigung will Österreich verhindern, dass sich der Lkw-Verkehr auf der Inntalautobahn A12 und im Raum Innsbruck staut. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Lkw-Fahrer wegen eines Feiertags in Österreich auf deutscher Seite warten und nach dem Auslaufen des Lkw-Fahrverbots nahezu gleichzeitig losfahren. Dafür nimmt man Verkehrsbehinderungen in Deutschland in Kauf. (Quelle: ADAC) 35
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ADAC Tipps zur Autowäsche im Winter © Fotolia/Ben La Fee Autowaschen im Winter – lieber öfter oder gar nicht? Wir beantworten die wich- tigsten Fragen zur winterlichen Wagenwäsche in der Waschanlage: Wie oft, wann, wo und wie – und was Sie dabei beachten sollten • Richtige Autopflege im Winter: Was ist gut und wie oft? • Verzichten Sie bei sehr kalten Temperaturen auf die Autowäsche • Sparen Sie nicht an der Vorwäsche, sie verhindert Lackkratzer Es gibt viele Meinungen zur richtigen Fahrzeugpflege im Winter. Die gutgemeinten Empfehlungen reichen vom Tipp, das Auto im Winter so oft wie möglich durch die Waschstraße zu schicken, bis zum Rat, in dieser Jahreszeit um jede Waschanlage einen möglichst großen Bogen zu fahren, um den Lack zu schonen. Und wenn – dann sei sowieso nur eine liebevolle Handwäsche die einzig erlaubte Alternative. Wer hat also recht? Wir beantworten die wichtigsten Fragen zur Autowäsche im Winter. Wie oft soll ich mein Auto im Winter durch die Waschanlage schicken? Im Prinzip genauso oft wie in den Sommermonaten. Es ist unbestritten, dass ein sau- beres Auto bei Schmuddelwetter dank seiner glänzenden Lichtreflexionen besser und vor allem rechtzeitiger gesehen werden kann als das verschmutzte Pendant. Doch seit der Einführung des hellen Tagfahrlichts für Autos ist dieser Vorteil nicht mehr so ent- scheidend. 37
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Waschen Sie also auch im Winter frei nach Ihrem persönlichen Sauberkeitsempfinden: Dann, wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihrem Fahrzeug eine Wäsche einfach gut tut. Stimmt es, dass das Auto im Winter durch Streusalzreste extrem belastet ist? Jein. Die Aussage, dass der winterliche Schmutz – eine aggressive, salzhaltige Lauge – auf den Lack enorm korrosionsfördernd wirke, also so oft wie möglich entfernt werden müsse, trifft nur für einen vorgeschädigten Lack mit Kratzern oder Abplatzungen zu. Einwandfreie Lackoberflächen stecken diese Schmutzangriffe jedoch mühelos weg. Auch der Unterbau eines Fahrzeugs hat in der Regel keine Korrosionsprobleme: Durch werkseitige Hohlraumversiegelungen, verbesserten Unterbodenschutz und den Einsatz verzinkter Bleche ist das eher ein Problem der Vergangenheit. Wann sollte man im Winter auf keinen Fall in die Waschanlage? Dann, wenn es extreme Minustemperaturen von unter -10 Grad Celsius hat. Denn so wie die Haut des Menschen auf extreme Temperaturschwankungen empfindlich rea- giert, sollte man ähnliche Belastungen auch nicht dem Lack oder den Gummi- und Kunststoffteilen des Fahrzeugs zumuten. Vermeiden Sie deshalb den Wärmeschock, wenn das ca. 10 bis 30 Grad warme Wasser der Waschanlage auf Fahrzeugteile trifft, die kurz vorher noch der Eiseskälte ausge- setzt waren. Vor allem vorgeschädigte oder nachlackierte Lackoberflächen sind für den Laien nicht immer gleich sichtbar, leiden aber langfristig unter dem Wärmeschock. Die Gefahr, dass Türschlösser vereisen oder Gummidichtungen anfrieren, ist bei gemä- ßigten Temperaturen ebenfalls geringer. Materialkunde: Der Stoff aus dem die Bürsten sind Das Material, das heute für die Bürsten der Waschanlagen verwendet wird, heißt Poly- ethylen (PE). Je nach Art der Anlage kommt der Kunststoff meist in zwei unterschied- lichen Formen zum Einsatz: Entweder aufgeschäumt als geschlossenporiger Schaum- stoff oder gewebt als "genageltes" Polyethylen, das wegen der wattierten Faserstruktur gern auch als "Textil" bezeichnet wird. Ist das Fahrzeug durch eine Vorwäsche von grobem Schmutz befreit, bleibt der Lack beim Einsatz von Polyethylen-Waschmitteln einwandfrei. Was muss ich vor der Einfahrt in die Anlage beachten? Wie Sie Ihr Auto vorbereiten müssen, steht meist groß angeschrieben am Einfahrtstor. Nicht immer vermerkt, aber selbstverständlich: Fenster und Schiebedach schließen, Tankdeckel verriegeln und Scheibenwischer aus – vor allem auch den Regensensor! Und ganz wichtig: Unbedingt vor der Einfahrt in die Waschanlage alle Reste von Schnee und Eis entfernen. Denn die ziehen die Bürsten sonst wie Schmirgelpapier über den Lack – und es gibt böse Kratzer! Welche Wasch-Programme sind im Winter zu empfehlen? Auch im Winter gilt: Günstig ist gut – Hauptsache eine maschinelle oder manuelle Vor- wäsche zum ersten Entfernen grober Schmutzpartikeln (Schmirgeleffekt!) ist Teil des Waschprogramms. Zusätzliche und teure Super-Programme mit Heißwachs oder Un- terbodenschutz sind aus fahrzeugtechnischer Sicht nicht notwendig. 39
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Wichtiger ist die Kontrolle durch den Fachmann: Auf der Hebebühne können vor und nach der Wintersaison Schäden am Unterbodenschutz erkannt und ausgebessert wer- den – Rost hat dann keine Chance. Winter-Zubehör fürs Auto: Tops & Flops In der kalten Jahreszeit gehören Winter-Gadgets fürs Autos selbstverständlich dazu. Doch ist wirklich alles nützlich, und erfüllen die beheizbaren Utensilien wirklich ihren Zweck? Was wäscht besser: Die Portalanlage an der Tankstelle oder eine Waschstraße? In Deutschland gibt es rund 1850 Waschstraßen und 14.000 Portalanlagen. Ein ADAC Waschanlagen-Test hat 2013 ergeben: Prinzipiell sollte man für die Autowäsche eher die Waschstraße bevorzugen. Das liegt aber nicht an den verwendeten Bürsten-Materi- alen, denn die sind hier wie dort aus lackschonendem Polyethylen (siehe oben), oft auch Textil genannt. Es liegt auch nicht an den chemischen Waschmitteln oder der Waschdauer, die im Schnitt ähnlich sind. Es ist vor allem die manuelle Vorwäsche, die den Unterschied macht. Denn vor der Waschstraße steht in der Regel ein Mitarbeiter mit Hochdruck- lanze bereit, der genau die Problemstellen säubert, die den Bürsten der Portalanlagen verborgen bleiben. Eine prinzipiell gute Alternative wäre auch die traditionelle Handwäsche auf einer der 2.400 SB-Waschanlagen: Doch davon lassen im Winter viele lieber die (klammen) Fin- ger. Was mache ich, wenn mein Auto in der Waschanlage beschädigt wird? Wenn in der Waschanlage ein Lackschaden oder Auffahrunfall passiert, stellt sich die Frage nach der Haftung. Sie können den Schaden unter Umständen vom Waschanlagen- betreiber ersetzt verlangen. Tipp: Kontrollieren Sie das Auto gleich nach der Wäsche auf Schäden. Melden Sie Schä- den sofort beim Anlagenbetreiber und lassen Sie sich eine schriftliche Bestätigung über die Schäden geben. (Quelle: ADAC) 41
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Eis und Schnee bedecken nicht nur die Straßen, sondern bisweilen auch Verkehrsschilder. Wir erklären, ob sie trotzdem gelten und wie man sich richtig verhält Verschneite Schilder: Das müssen Sie beachten Gelten verschneite Verkehrsschilder? Immer wieder führen Autofahrer vor Gericht an, dass sie ein Verkehrsvergehen nur deshalb begangen hätten, weil sie ein Schild nicht erkennen konnten – sei es durch angehafteten Schnee oder Verschmutzungen. Generell gilt für Verkehrszeichen der sogenannte Sichtbarkeitsgrundsatz. Dieser be- sagt, dass ein Verkehrsschild so aufgestellt sein muss, dass es schon mit einem raschen und beiläufigen Blick ohne weitere Überlegungen erfasst werden kann. Ein Verkehrs- zeichen, das so eingeschneit oder verschmutzt ist, dass man die Bedeutung nicht mehr erkennt, ist unter Umständen nicht mehr beachtbar. Leicht identifizierbare Schilder bleiben gültig Wenn die Bedeutung eines Schildes nicht mehr zu erkennen ist, ist das aber kein Frei- brief für verkehrswidriges Verhalten. Verschneite Verkehrsschilder bleiben gültig, wenn man deren Bedeutung als Autofahrer anhand der Form eindeutig erkennen kann. Dazu gehören beispielsweise das charakteristische achteckige Stopp- oder das auf der Spitze stehende, dreieckige Vorfahrt-achten-Verkehrszeichen. Im Gegensatz dazu gibt es Schilder, die alleine der Form nach mehrere Bedeutungen haben können, wenn sie vollständig vom Schnee bedeckt sind. Dazu zählen die drei- eckigen Gefahren- sowie runden Verbots- oder Beschränkungszeichen, wie zum Bei- spiel erlaubte Höchstgeschwindigkeiten. Sind diese zugeschneit oder völlig verdreckt, kann vom Verkehrsteilnehmer nicht erwartet werden, dass er sie befolgt. Ausnahme: Für Ortskundige gilt dies nicht. Für Ortskundige gelten strengere Regeln Ignoriert ein Autofahrer auf dem Weg zu seiner täglichen Arbeitsstätte eine Tempo 30- Zone und wird geblitzt, dürfte er mit seinem Einspruch scheitern. Der Grund: Von orts- kundigen Autofahrern, die bestimmte Strecken regelmäßig fahren, kann durchaus er- wartet werden, dass sie die entsprechenden Regeln kennen. 43
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Angepasste Fahrweise ist ein Muss Seine Fahrt unterbrechen, aussteigen und das einge- schneite Schild freikratzen, muss natürlich niemand, wenn er auf unbekannter Strecke unterwegs ist. Dann sollte man sich einfach an die Regeln der Straßenver- kehrs-Ordnung (StVO) halten – also die allgemeinen Tempolimits innerorts und außerorts beachten und mit angepasster Geschwindigkeit fahren. Wird man dann zum Beispiel mit 50 km/h auf einer 30 km/h- Strecke geblitzt, kann das ohne Folgen bleiben. Ein Problem ist allerdings die Beweislast. Hier ist die Bedeutung des Schildes nicht eindeutig zu erkennen. Verschneite Schilder: Schwierige Beweisführung Gerät ein Autofahrer beispielsweise in eine Radarfalle, weil das Schild mit dem Tem- polimit nicht lesbar war, muss er dies glaubhaft machen. Und das ist in der Regel nur im Nachhinein möglich, zum Beispiel wenn er den Bußgeldbescheid erhalten hat. Beim Einlegen eines Einspruchs könnte ein Wettergutachten des Deutschen Wetterdienstes (dies ist in der Regel kostenpflichtig!) hilfreich sein. Bei mobilen Tempomessungen mit anschließender Anhaltekontrolle ist die Chance größer ohne Bußgeld davon zu kommen. Der Grund: Hier hat man an Ort und Stelle die Möglichkeit, glaubhaft zu versichern, dass die Schilder aufgrund der aktuellen Schnee- verhältnisse unlesbar sind. Gültigkeit des Parkausweises im eingeschneiten Auto Wenn eine Politesse einen Anwohnerparkausweis oder die Parkscheibe wegen zuge- schneiter Scheiben nicht lesen kann, riskiert der Fahrzeugbesitzer kein Knöllchen. Nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) muss der Fahrer die Lizenz im Fahrzeug so anbringen oder auslegen, dass sie unter Normalbedingungen von außen gut sichtbar ist. Am besten hinter der Frontscheibe. Hat er das getan, dann ist er seiner Pflicht nachgekommen - auch bei Schneefall und selbst wenn unter der dicken Schneedecke nichts mehr zu erkennen ist. Nummernschilder müssen lesbar bleiben Nicht nur verschneite oder verdreckte Ver- kehrsschilder sind ein Problem im winter- lichen Straßenverkehr. Was Autofahrer häufig nicht wissen oder ignorieren: Vor Fahrtan- tritt, aber auch regelmäßig während der Fahrt, müssen sie dafür sorgen, dass das Kfz- Kennzeichen lesbar bleibt, zur Not freikrat- zen. Wer mit verschneiten Kennzeichen er- wischt wird, zahlt fünf Euro Bußgeld. (Quelle: ADAC) 45
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Winterreifenpflicht: Bei Schnee und Eis sicher unterwegs Bei einer Fahrt durch verschneite Landschaften sind Winterreifen ein Muss ∙ © iStock.com/Oleh_Slobodeniu Wann muss ich Winterreifen aufziehen? Welches Bußgeld droht, wenn ich es nicht tue? Was gilt für Ganzjahresreifen? Wir beantworten die wichtigsten Fra- gen zur Winterreifenpflicht in Deutschland. • In Deutschland gilt die situative Winterreifenpflicht • Motorräder sind davon ausgenommen • 1,6 mm Restprofil ist vorgeschrieben, 4 mm sind empfehlenswert In welchem Zeitraum gilt die Winterreifenpflicht? Eine generelle Winterreifenpflicht, die an ein bestimmtes Datum anknüpft, gibt es in Deutschland nicht. Stattdessen herrscht hier eine situative Winterreifenpflicht: Das heißt, dass bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifen aufgezogen sein müs- sen: also bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte. Die Faustformel von Oktober bis Ostern (O bis O) ist ein grober Hinweis, hat rechtlich jedoch keine Relevanz. Die situative Winterreifenpflicht gilt nur dann als er- füllt, wenn auf allen Radpositionen(beim Pkw zum Beispiel alle vier Räder) Winterreifen montiert sind. Woran erkenne ich einen Winterreifen? Aktuelle Winterreifen erkennt man am Alpine-Sym- Standard auf Winterreifen: Das Alpi- bol, einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke(siehe ne-Symbol und die M+S-Kennzeich- Foto). Zusätzlich gelten bis zum 30. September 2024 nung ∙ © ADAC 47
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Reifen mit M+S Kennzeichnung als wintertauglich, wenn sie bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt worden sind. Welches Bußgeld droht, wenn ich keine Winterreifen aufgezogen habe? Der einfache Verstoß wird mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro geahndet. Außer- dem wird ein Punkt im Fahrerlaubnisregister in Flensburg eingetragen. Werden zusätz- lich Dritte behindert, erhöht sich das Bußgeld auf 80 Euro. Neben dem Fahrer haftet auch der Halter, der die Inbetriebnahme ohne die erforder- liche Bereifung mit dem Alpine-Symbol anordnet oder zulässt: Hier werden 75 Euro fällig, dazu gibt es ebenfalls einen Punkt in Flensburg. Gibt es Ausnahmen von der Winterreifenpflicht? Für folgende Fahrzeuge gilt die Winterreifenpflicht nicht: • einspurige Kraftfahrzeuge (zum Beispiel Motorräder) • Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft • Stapler im Sinne des § 2 Nummer 18 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) • motorisierte Krankenfahrstühle im Sinne des § 2 Nummer 13 FZV • Einsatzfahrzeuge der in § 35 Absatz 1 StVO genannten Organisationen, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine Reifen verfügbar sind, die den Anfor- derungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen • Spezialfahrzeuge, für die bauartbedingt keine Reifen der Kategorien C1, C2 oder C3 verfügbar sind Diese Fahrzeuge dürfen allerdings nur unter diesen Voraussetzungen mit Sommerrei- fen fahren: • vor jeder Fahrt muss geprüft werden, ob es erforderlich ist, die Fahrt durchzu- führen, da das Ziel mit anderen Verkehrsmitteln nicht erreichbar ist • während der Fahrt ist ein Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug einzu- halten, der in Metern mindestens der Hälfte der Geschwindigkeit in km/h ent- spricht ("halber Tacho") • es darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, sofern nicht ohnehin eine geringere Geschwindigkeit geboten ist Wieviel Profil müssen Winterreifen mindestens haben? Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe beträgt auch für Winterreifen 1,6 Millimeter. Der ADAC empfiehlt aus Sicherheitsgründen jedoch mindestens vier Milli- meter. Auch das Reifenalter spielt eine Rolle. Nach spätestens sechs Jahren ist die Gummimischung so hart geworden, dass der "Grip" bei tiefen Temperaturen nachlässt. Reichen Ganzjahresreifen auch im Winter aus? Ganzjahresreifen sind im rechtlichen Sinn Winterreifen, wenn sie das "Alpine"-Symbol oder (in der oben genannten Übergangsfrist) die M+S-Kennzeichnung haben. Diese darf man auch bei winterlichen Straßenverhältnissen fahren. Ist keines der beiden Kennzeichnungen vorhanden, handelt es sich nicht um einen Ganzjahres- sondern um einen Sommerreifen. Was ist, wenn ich mit Sommerreifen im Winter einen Unfall habe? Kommt es wegen der Benutzung der Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhält- nissen zu einem Unfall, kann dies zur erheblichen Leistungskürzung der Kaskoversi- 49
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cherung wegen grober Fahrlässigkeit (§ 81 VVG) führen. Auch in der Haftpflichtver- sicherung hat die Benutzung von Sommerreifen auf Schnee erhebliche Auswirkungen, da es hier ebenfalls zu einer Mithaftung des Geschädigten kommen kann. Müssen auch ausländische Fahrzeuge in Deutschland mit Winterreifen fahren? Die Vorschrift gilt auch für Kraftfahrzeuge mit ausländischer Zulassung. Haben Mietwägen auch Winterreifen? Autovermietungen sind verpflichtet, ein Fahrzeug zur Verfügung zu stellen, das ver- kehrssicher und fahrbereit ist. Das ist nicht der Fall, wenn sie bei winterlichen Straßen- verhältnissen ein Fahrzeug mit Sommerreifen vermieten. Häufig verlangen die Auto- vermieter für Winterreifen allerdings ein zusätzliches Entgelt. Rechtlich gesehen gibt es regelmäßig aufgrund der Vertragsfreiheit keine Möglichkeit den Vermieter zu ver- pflichten, die Winterreifenausrüstung kostenlos zur Verfügung zu stellen. Darf ich mein Auto mit Sommerreifen im Winter am Straßenrand parken? Ja. Nur, wenn das Fahrzeug bei winterlichen Straßenverhältnissen auch gefahren wird, drohen die entsprechenden Sanktionen. Darf ich Winterreifen auch im Sommer fahren? Winterreifen dürfen auch im Sommer ohne Einschränkungen einfach weitergefahren werden. Der Gesetzgeber verbietet es zumindest nicht. Dies ist im Sinne der Sicherheit aber alles andere als sinnvoll. Was gilt bei einer Reifenpanne? Wer nach einer Panne den Autoreifen wechselt und nur einen Sommerreifen dabei hat, muss keine Strafe befürchten. Mit diesem Notbehelf darf die Fahrt zunächst vorsichtig fortgesetzt werden; bei nächster Gelegenheit muss aber ein Winterreifen montiert werden. Winterreifenpflicht im Ausland: Was muss ich beachten? In anderen Ländern gelten andere Regeln für die Benutzung von Winterreifen und Schneeketten. Was in Österreich, der Schweiz, Italien (Südtirol) und weiteren euro- päischen Ländern vorgeschrieben ist, sollten Sie vor der Reise in das jeweilige Land abklären. Empfehlung des ADAC • Montieren Sie in der kalten Jahreszeit grundsätzlich Reifen mit dem Kürzel "M+S" bzw. dem "Alpine"-Symbol, nicht nur wegen der "situativen Winterreifen- verordnung". Vorrangig geht es um Ihre eigene Sicherheit und die der Mitfah- renden. Bedenken Sie auch: Die Folgen eines kleinen "Ausrutschers" können ein Vielfaches eines Winterreifensatzes kosten. • Nur wer bei entsprechenden Wetterverhältnissen grundsätzlich auf sein Auto verzichten kann, muss sich auch weiterhin über das Thema keine Gedanken machen bzw. keinen zweiten Reifensatz anschaffen. Man sollte sich darüber im Klaren sein, dass auch in klassischen winterarmen Regionen das Wetter unver- hofft umschlagen kann. • Orientieren Sie sich beim Reifenkauf an den ADAC Testergebnissen. Nicht jeder Winter- oder Ganzjahresreifen ist gleichermaßen für alle Einsatzbedingungen geeignet. (Quelle: ADAC) 51
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Strafzettel aus dem Ausland nicht ignorieren Seit 2010 können Strafzettel aus fast allen EU-Staaten auch hierzulande nachträglich vollstreckt werden ∙ © ADAC/Martin Hangen Wer einen Strafzettel im Ausland erhält, sollte besser zügig zahlen. Denn mittler- weile können Strafen aus fast allen EU-Staaten in Deutschland vollstreckt wer- den. Prüfen Sie vor der Zahlung den Bußgeldbescheid auf Plausibilität. Sie sind die wohl unbeliebtesten Souvenirs überhaupt: Knöllchen für Verkehrssünden wie falsches Parken oder zu schnelles Fahren im Urlaubsland. Verkehrsverstöße wer- den im Ausland teilweise deutlich härter bestraft als hierzulande. Beispiel gefällig? Wer 20 km/h schneller unterwegs ist als erlaubt, kommt in Deutsch- land mit bis zu 35 Euro Verwarnungsgeld davon. In Italien werden dafür gleich mal 170 Euro fällig, in Norwegen sogar mindestens 480 Euro. Ignorieren Sie deshalb auf keinen Fall einen Bußgeldbescheid aus dem Ausland, son- dern prüfen Sie ihn zunächst genau und zahlen Sie dann gegebenenfalls zügig. Die Sache einfach auszusitzen, ist keine gute Idee: Seit 2010 können Strafen aus fast allen EU-Staaten auch hierzulande nachträglich vollstreckt werden. Strafzettel ab 70 Euro muss gezahlt werden In Deutschland werden Strafen aus dem EU-Ausland ab einer Grenze von 70 Euro voll- streckt. Diese Grenze gilt für das Bußgeld plus anfallende Verwaltungskosten. Ausnahme: In Österreich fällige Bußgelder werden bereits ab einer Grenze in Höhe von 25 Euro plus anfallender Verwaltungskosten fällig. Eingetrieben werden grundsätzlich nur Geldbeträge. Ein im Ausland fälliges Fahrver- bot kann ausschließlich im jeweiligen Land durchgesetzt werden. Auch Punkte in Flensburg gibt es für Verkehrsverstöße im Ausland nicht. 53
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Bußgelder werden europaweit vollstreckt Zuständig für nachträgliche Eintreibungen ist das Bundesamt für Justiz. Die ausländi- schen Behörden übergeben die Angelegenheit an das Bundesamt, das dann aktiv wird, wenn ein deutscher Autofahrer sein Knöllchen nicht bezahlt hat. Die EU-Staaten sind übrigens unterschiedlich konsequent, wenn es um die Vollstre- ckung der Bußgelder geht. Während zum Beispiel die Niederlande Bußgelder in Deutschland grundsätzlich durch das zuständige Bundesamt für Justiz eintreiben las- sen, sind andere Länder zurückhaltender. Gut zu wissen: Bußgelder aus Nicht-EU-Ländern (z.B. Norwegen, Liechtenstein oder Schweiz) können in Deutschland nicht vollstreckt werden. Warum es sich lohnt, die Strafzettel zu zahlen In der Regel lohnt es sich, den Strafzettel zu bezahlen. Denn Reisenden mit offenen Bußgeldbescheiden aus dem Ausland droht möglicherweise beim nächsten Urlaub im selben Land eine böse Überraschung. Rechtskräftige Bußen verjähren in Italien zum Beispiel erst nach fünf Jahren, in Spanien nach vier Jahren. Das Bußgeld kann im Aus- land etwa dann später vollstreckt werden, wenn Urlauber bei einer Verkehrskontrolle überprüft werden. Auch bei der Passkontrolle an einem Flughafen des Ziellandes kön- nen säumige Zahler auffallen. Wenn Sie die Geldbuße zügig bezahlen, gewähren viele Länder übrigens teilshohe Rabatte. Je nach Land und Art des Verkehrsverstoßes sind bis zu 50 Prozent Nachlass möglich. Besonders großzügig zeigen sich Frankreich, Großbritannien, Griechenland, Italien, Slowenien und Spanien. Vorsicht vor privaten Inkasso-Firmen bei Strafzetteln im Ausland Das Geschäft mit dem Eintreiben ausländischer Bußgelder durch Anwälte, Notare oder private Inkasso-Firmen floriert: 2017 wurden über eine halbe Million Deutsche nach- träglich zur Kasse gebeten, zumeist mit hohen zusätzlichen Gebühren zugunsten von Anwälten und Inkasso-Firmen. "Wer sich im Ausland nicht an die Regeln hält, muss hierfür natürlich die Verantwor- tung tragen", betont ADAC Jurist Michael Nissen, "aber die Zusatzgebühren sollten ver- hältnismäßig sein und nicht als lukrative Einnahmequelle für Anwälte oder private Inkassodienstleister dienen." Gut zu wissen: Nur Behörden dürfen polizeiliche Geldbußen und -strafen eintreiben. Zuständig in Deutschland ist hierfür ausschließlich das Bundesamt für Justiz. Ausländi- sche Kommunen und Behörden müssten hierfür das Bundesamt um Vollstreckungs- hilfe bitten. Darauf sollten Sie achten "Autofahrer dürfen im Ausland nicht mehr für Verstöße zahlen als Einheimische", fordert ADAC Jurist Michael Nissen. Also: ortsübliche Bußgelder für Falschparker, faire Zahlungsmodalitäten und bei Inkasso angemessene Bearbeitungsgebühren. Für Streit- 55
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fälle wünschen sich Nissen wie auch der Deutsche Verkehrsgerichtstag nationale bzw. EU-weite Schlichtungsstellen. Fragen Sie in Kroatien lieber zweimal nach, ob Parken wirklich erlaubt ist. Wenn Sie doch ein Knöllchen bekommen, versuchen Sie unbedingt, es vor Ort zu bezahlen. Wichtig: alle Belege aufbewahren. Vermeiden Sie in Italien die Einfahrt in eine "zona traffico limitato", außer Sie haben z.B. eine Genehmigung ihres Hotels in der Altstadt. Vor der Stadt zu parken ist sicherer. Tipp: Passen Sie an Mautstationen auf – auch dort kann es teuer werden. Die Registrierung für die Niedrigemissionszone (LEZ) in London ist kostenlos und soll- te frühzeitig erfolgen. Denn die Bearbeitung kann bis zu 14 Tage dauern. Angemeldet werden müssen Dieselfahrzeuge über 1,2 Tonnen, gebührenpflichtig sind nur die mit schlechter Schadstoffemissionsklasse. Pkw müssen nicht registriert werden. Aber um Missverständnisse und (unberechtigte) Bußgeldbescheide zu vermeiden, ist es ratsam, dies auch bei größeren Pkw wie z. B. Renault Kangoo oder VW Caddy zu tun. Im Zweifelsfall: Hilfe suchen Bei fehlerhaften Bußgeldbescheiden, Kennzeichenverwechslungen, Zweifeln am Tat- vorwurf oder Missverständnissen sollten Sie juristische Hilfe in Anspruch nehmen und – gegebenenfalls mit Hilfe eines Anwalts im Urlaubsland – Einspruch einlegen. Das betrifft beispielsweise Forderungen für Parkverstöße in Kroatien, die Notare und Anwälte aus dem kroatischen Pula verschicken. Bei ausstehenden Parkgebühren von 10 bis 40 Euro verlangen sie bis zu 500 Euro an zusätzlichen Gebühren – unter ande- rem für Rechtsverfolgungskosten. Der EuGH hat kürzlich festgestellt, dass kroatische Notare hierzu nicht befugt sind. Kroatische Gerichte sehen neuerdings die meisten Gebühren der Anwälte ebenfalls als überzogen an. (Quelle: ADAC) 57
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Ratgeber: Winterpause für den Caravan Bevor Caravanbesitzer ihr Freizeit- fahrzeug in die Winterpause schi- cken mit Beginn der kalten Jahres- zeit eine Zwangspause. Doch bevor jedoch das Fahrzeug für längere Zeit abgestellt wird, ist eine gründliche Außen- und Innenreinigung sinnvoll, raten die Experten der Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ). Bei dieser Gelegenheit lohnt auch ein Blick unters Fahrzeug, wo aus Laub und Erde entstandene Schmutz-nester Feuchtigkeit binden Vor dem „Winterschlaf“ den Caravan gründlich reinigen. können und so Fäulnis oder Korro- Foto: Auto-Medienportal.Net/GTÜ sion begünstigen. Für Tür-, Außen-klappen- und Fensterdichtungen reicht die Behand- lung mit einem entsprechenden säurefreien Gummipflegemittel, welches das Anfrieren der Dichtungen verhindert und das Material auf Dauer elastisch hält. Hartnäckigen Verschmutzungen oder Flecken in Polstern und Teppichen rückt man am besten mit Spezialpräparaten wie einem hochwertigen Schaumreiniger zu Leibe. Der integrierte Geruchskiller, den es auch als separates Produkt gibt, entfernt unangeneh- me Gerüche komplett aus dem Gewebe und überdeckt sie nicht nur, selbst bei ver- schütteter Milch. Ansonsten reicht es aus, Teppiche und Polster abzusaugen und nach der Putzaktion locker im Wagen aufzustellen. Mit einem milden Haushaltsreiniger werden der PVC-Boden und alle glatten Flächen gewischt. Alle Möbelklappen, Türen und natürlich der Kühlschrank bleiben nach der Reinigung offen. So kann die Luft zirkulieren. Das ist wichtig, denn in Fahrzeugen, die über längere Zeit abgestellt werden, kann sich bisweilen ein leicht muffiger Geruch bilden. Dagegen hilft regelmäßiges Lüften, am besten bei trockenem Wetter alle vier bis sechs Wochen eine Stunde lang. Bevor die Temperaturen in den Keller gehen, sollte das gesamte Frischwassersystem komplett entleert und frostfest gemacht werden. Dazu alle Armaturen öffnen, wobei darauf zu achten ist, dass die Frischwasserpumpe deaktiviert ist. Wer ganz sicher ge- hen will, bläst Wasserleitungen, Pumpen und Armaturen mit ölfreier Pressluft durch, um so auch die letzten Wasserreste zu eliminieren. Vollständig entleert werden muss auch der Toiletten- und Abwassertank. Um gegen Reifenstandplatten vorzubeugen, empfiehlt es sich, die Pneus etwas mehr aufzupumpen und das Fahrzeug alle paar Wochen etwas zu bewegen. Das kann von Hand geschehen, wenige Zentimeter reichen aus. Bleibt noch, die Gasflaschen zuzudre- hen und abzuklemmen sowie die Schutzkappen aufzustecken. Am Fahrzeug vorhande- ne Öffnungen und Rohre sollten abschließend – wo möglich – gegen Insekten und an- dere Krabbeltiere verschlossen werden. (Quelle: ADAC, ampnet/nic) 59
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