Stadteingangstafeln in neuem Glanz - Stadt Renningen
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Stadtnachrichten Amtsblatt der Stadt Renningen mit den Stadtteilen Renningen und Malmsheim Donnerstag, 1. August 2019 | Woche 31 Stadteingangstafeln in neuem Glanz Seit vielen Jahren werden Besucher und Gäste unserer Stadt mit einem HERZLICH WILLKOMMEN auf den Stadteingangstafeln begrüßt. Die Erdkugel bringt die Aufgeschlossenheit und Weltoffenheit unserer Stadt zum Ausdruck. Die Stelen bieten zudem Platz für Veranstaltungshinweise. Nach einer Überarbeitung erstrahlen die Stadteingangstafeln nun im neuen Glanz. Renninger Vereine und Organisationen, die Interesse an einer Plakatierung an den Stadteingangsstelen haben, wenden sich bitte an Sandra Feigl, Abt. Kultur, Freizeit und Sport, Tel. 1606-14 oder E-Mail: sandra.feigl@renningen.de. Diese Ausgabe erscheint auch online unter www.eblaettle.de
2 Woche 31 | Donnerstag, 1. August 2019 StADtnAchRichten Renningen Augen!blick Veranstaltungen kurz notiert Stadtverwaltung Renningen Hauptstraße 1, 71272 Renningen Postfach 1240, 71265 Renningen Heimatmuseum Malmsheim geöffnet Info-Zentrale 07159 / 924-0 03./04.08.2019, 14:00 – 18:00 Uhr, info@renningen.de Heimatmuseum Malmsheim, Heimatverein Rankbachtal www.renningen.de WhatsApp an 0163/7061149 Patchworkausstellung 03./04.08.2019, 14:00 – 18:00 Uhr, Heimatmuseum Malmsheim, Heimatverein Rankbachtal Ansprechpartner Theater am Abend – Das kalte Herz Bürgermeister, Beigeordneter und Fachbereichsleiter 03.08.2019, 20:00 Uhr, Naturtheater am Längenbühl, Während der ganzen Woche nach telefonischer Verein- Naturtheater Renningen barung, gerne auch im Rathaus Malmsheim. Jungtierschau Herzliche Einladung! 04.08.2019, ab 11:00 Uhr, Vereinsgelände, Kleintierzuchtverein Renningen Bürgermeister Backhaus- und Museumshocketse Wolfgang Faißt, Tel. 924-120, 04.08.2019, 11:00 – ca. 19:00 Uhr, Merklinger Straße, wolfgang.faisst@renningen.de Heimatverein Rankbachtal und LandFrauen Malmsheim Erster Beigeordneter Theater für die Familie – Die Schöne und das Biest Peter Müller, Tel. 924-118, 04.08.2019, 15:00 Uhr, Renningen am Längenbühl, peter.mueller@renningen.de Naturtheater Renningen Leiter Fachbereich Bürger und Recht Marcello Lallo, Tel. 924-127, marcello.lallo@renningen.de Den gesamten Veranstaltungskalender der Stadt Renningen und weitere Infos finden Leiter Fachbereich Planen-Technik-Bauen Sie unter www.renningen.de Hartmut Marx, Tel. 924-130, hartmut.marx@renningen.de Leiterin Fachbereich Finanzen und Zentrale Dienste Carmen Lörcher, Tel. 924-114, Die Stadtverwaltung informiert carmen.loercher@renningen.de Öffnungszeiten Wohnung gesucht für eine Mitarbeiterin Bürgerbüro Rathaus Renningen der Stadtverwaltung Renningen Mo. 08.00 – 12.00 Uhr Wir suchen für eine langjährige Di. 08.00 – 12.00 Uhr u. 13.30 – 17.00 Uhr Mitarbeiterin der Stadtverwal- Mi. 08.00 – 12.00 Uhr tung Renningen ab Oktober`19 Do. 08.00 – 12.00 Uhr u. 13.30 – 18.00 Uhr eine 3-Zimmer-Wohnung in Fr. 08.00 – 13.00 Uhr Renningen und Umgebung. Kaltmiete bis 800 € Fachabteilungen Rathaus Renningen EBK, Balkon oder Terrasse mit Außenstelle Abteilung Hoch- und Tiefbau (Furtwiesen 1) wären wünschenswert. Rathaus Malmsheim (Perouser Straße 1, Tel. 1606-0) Angebote an: Mo. – Mi. 08.00 – 11.30 Uhr Stadtverwaltung Renningen Do. 08.00 – 11.30 Uhr u. 15.30 – 18.00 Uhr Personal und Organisation Fr. 08.00 – 11.30 Uhr telefonisch 07159-924-181 oder per E-Mail: welzer@renningen.de. Räumlichkeiten gesucht Die Stadt Renningen möchte Wir sind für Sie da! die Kleinkindbetreuung weiter Das persönliche Gespräch mit den Bürgerinnen und ausbauen und diversifizieren. Bürgern ist Bürgermeister Wolfgang Faißt und den Mit- Hierfür suchen wir geeigne- arbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung ein te Räume in Renningen und wichtiges Anliegen. Denn nur durch Anregungen und Malmsheim im Erdgeschoss Kritik aus der Bürgerschaft ist eine bürgernahe Politik mit einer direkten Zugangs- möglich. Daher zögern Sie nicht und sprechen Sie uns möglichkeit zu einer Außenflä- an! che. Die Fläche kann zwischen Bürgerinnen und Bürger haben jederzeit die Möglich- etwa 80 bis 200 Quadratmeter keit, ihr Anliegen vorzutragen und Rat bzw. Hilfe ein- sein. zuholen – gerne auch im Rahmen der persönlichen Benötigt werden die Räumlichkeiten als Spiel-, Bürgersprechstunde mit Bürgermeister Wolfgang Faißt. Aufenthalts-, Ess- und Schlaffläche. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin unter 924-121. Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung an daniel.dressen@renningen.de, Tel. 07159/924-126
StADtnAchRichten Renningen Woche 31 | Donnerstag, 1. August 2019 3 Amtliche Bekanntmachungen 1. Änderung der Entgeltregelung der Stadt Renningen Stadt Renningen für die Betreuung von Kindern im Rahmen der Tagespflege Kreis Böblingen für Kinder von 3-6 Jahren (TAKKI Plus) Am 17.07.2019 hat der Gemeinderat folgende 1. Änderung der Entgeltregelung der Stadt Renningen für die Betreuung von Kindern im Rahmen der Tagespflege für Kinder von 3-6 Jahren (TAKKI Plus) vom 03.07.2017 beschlossen: § 1 Änderung der Entgelthöhe § 5 Entgelthöhe Kindergartenjahr 2019/2020 Kindergarten/ Für das Kind Für ein Kind Für ein Kind Für ein Kind TAKKI Plus aus einer Familie mit aus einer Familie mit zwei aus einer Familie mit drei aus einer Familie mit 2019/2020 einem Kind* Kindern* unter 18 Jahren Kindern* unter 18 Jahren vier und mehr Kindern* gültig ab 01.09.19 gültig ab 01.09.19 gültig ab 01.09.19 unter 18 Jahren gültig ab 01.09.19 Entgelt je Stunde der 1,13 € 0,87 € 0,58 € 0,19 € wöchentlichen Betreu- ungszeit (Sockelbetrag für VÖ und GT) GT-Zuschlag, 1,75 € 1,75 € 1,75 € 1,75 € ab 13.30 Uhr * Berücksichtigt werden nur Kinder, die im gleichen Haushalt wohnen. Es gilt die Definition des Familienhaushalts (gemäß Gt-info Nr. 07/2013 vom 20.04.2013). Renningen, 18.07.2019 Wolfgang Faißt gez. Bürgermeister Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. 3. Änderung der Entgeltregelung der Stadt Renningen Stadt Renningen für die Betreuung von Kindern im Rahmen der Tagespflege Kreis Böblingen für Kleinkinder im Landkreis Böblingen (TAKKI) Am 17.07.2019 hat der Gemeinderat folgende 3. Änderung der Entgeltregelung der Stadt Renningen für die Betreuung von Kindern im Rahmen der Tagespflege für Kleinkinder im Landkreis Böblingen (TAKKI) vom 27.04.2016 in der Fassung vom 30.05.2016 beschlossen: § 1 Änderung der Entgelthöhe § 5 der Entgeltregelung wird geändert und erhält folgende neue Fassung Kindergartenjahr 2019/2020 Für das Kind Für ein Kind Für ein Kind Für ein Kind Kinderkrippe/ aus einer Familie mit aus einer Familie mit zwei aus einer Familie mit drei aus einer Familie mit TAKKI einem Kind* Kindern* unter 18 Jahren Kindern* unter 18 Jahren vier und mehr Kindern* 2019/2020 gültig ab 01.09.19 gültig ab 01.09.19 gültig ab 01.09.19 unter 18 Jahren gültig ab 01.09.19 Entgelt je Stunde der wö- 2,67 € 1,98 € 1,35 € 0,53 € chentlichen Betreuungszeit * Berücksichtigt werden nur Kinder, die im gleichen Haushalt wohnen. Es gilt die Definition des Familienhaushalts (gemäß Gt-info Nr. 07/2013 vom 20.04.2013). § 2 Inkrafttreten Diese Änderung tritt am 01.09.2019 in Kraft. Die übrigen Bestimmungen der Entgeltregelung der Stadt Renningen für die Betreuung von Kindern im Rahmen der Tagespflege für Kleinkinder im Landkreis Böblingen (TAKKI) bleiben unverändert. Renningen, 18.07.2019 Wolfgang Faißt gez. Bürgermeister Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
4 Woche 31 | Donnerstag, 1. August 2019 StADtnAchRichten Renningen Benutzungs- und Gebührensatzung Stadt Renningen für die Kindertageseinrichtungen/Spielgruppen Kreis Böblingen der Stadt Renningen Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württem- Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet aufgenommen. berg i.V. mit den §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengeset- Kinder, die außerhalb von Renningen ihren Hauptwohnsitz zes hat der Gemeinderat am 17.07.2019 folgende 3.Satzung haben, können in Einzelfällen aufgenommen werden. zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Für jedes Kind ist ein Aufnahmeantrag der Personensor- Kindertageseinrichtungen/Spielgruppen der Stadt Renningen geberechtigten erforderlich. Voraussetzung für die Auf- vom 27.04.2015 in der Fassung vom 30.05.2016 beschlos- nahme in die Kindertageseinrichtung/Spielgruppe ist die sen: Vorlage einer Bescheinigung über die ärztliche Untersu- chung gem. § 4 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG). § 1 zur Änderung von § 1 Öffentliche Einrichtung Kinder mit und ohne Behinderungen werden in gemein- Die Stadt Renningen betreibt die Kindertageseinrichtungen/ samen Gruppen betreut, wenn auf diese Weise dem in- Spielgruppen als öffentliche Einrichtungen. Sie dienen der dividuellen Förderbedarf der Kinder entsprochen werden Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern im Alter ab kann und soweit es die organisatorischen, personellen 10 Monaten bis zum Schuleintritt. und sächlichen Gegebenheiten erlauben. Über die Auf- § 2 zur Änderung von § 2 Aufgabe nahme eines Kindes entscheidet die Stadt Renningen Für die Arbeit in den Kindertageseinrichtungen/Spielgruppen als Trägerin der Kindertageseinrichtungen/Spielgruppen. sind die jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen und die Die Eltern/Personensorgeberechtigte/n erhalten rechtzeitig Bestimmungen dieser Satzung maßgebend. vor dem Aufnahmetermin des Kindes in die Kindertages- Die Einrichtungen haben die Aufgabe, die Erziehung der Kin- einrichtung/Spielgruppe eine schriftliche Platzzusage. Das der in der Familie zu ergänzen und zu unterstützen. Durch Zuteilungsverfahren ist in den Vergaberichtlinien der Stadt Bildungs- und Erziehungsangebote fördern sie die körper- Renningen zur Aufnahme von Kindern und zum Verfah- liche, geistige und seelische Entwicklung des Kindes und ren der Platzvergabe in den Kindertageseinrichtungen im damit die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwort- Stadtgebiet beschrieben. Im Rahmen des Aufnahmege- lichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. sprächs in der Kindertageseinrichtung/Spielgruppe wird mit den Personensorgeberechtigten ein Benutzungsver- § 3 zur Änderung von § 3 Kindertageseinrichtungen, hältnis vereinbart. Betreuungsangebote (2) Aufnahme in die Kinderkrippe Kindertageseinrichtungen/Kinderbetreuungsangebote im Sinne a) Für Kinder unter 1 Jahr besteht kein Rechtsanspruch dieser Satzung sind: auf Aufnahme in eine Kindertageseinrichtung. Die Auf- (1) Kinderkrippe nahme von Kindern unter 1 Jahr in die Kinderkrippe Die Kinderkrippe Bildung für Kinder im Alter von 10 Mo- erfolgt daher unter Anwendung der in § 24 Abs. 1 naten bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres mit verlän- Sozialgesetzbuch (SGB) VIII genannten Kriterien. Die gerter Öffnungszeit (bis zu 6 Stunden täglich) oder Ganz- Aufnahme kann zum 01. oder 15. eines Monats erfol- tagesbetreuung (durchgehend bis zu 10 Stunden täglich) gen und ist an Einzeltagen (tageweise Belegung) nicht an jeweils 5 Tagen/Woche (Montag bis Freitag) bei einer möglich. maximalen Betreuungszeit von 50 Stunden/Woche. b) Für Kinder von 1 bis unter 3 Jahren besteht ein (2) Spielgruppe Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Die Spielgruppe ist eine Einrichtung mit einem Betreu- Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. ungsangebot für Kinder im Alter von 2 Jahren bis zur Die Aufnahme in die Kinderkrippe kann zum 01. oder Vollendung des 3. Lebensjahres bei einer Betreuungszeit 15. eines Monats erfolgen. Eine tagweise Belegung von 3 Stunden täglich an 2 Tagen/Woche (Montag und und ist an Einzeltagen (tageweise Belegung) ist zum Mittwoch oder Dienstag und Donnerstag). Wohl des Kindes nicht möglich. Der erste Krippentag (3) Kindergarten mit geteilter Öffnungszeit (Regelbetreuung) des Kindes wird zwischen der Einrichtungsleitung und Der Kindergarten mit geteilter Öffnungszeit ist eine Ein- den/der Personensorgeberechtigten im Aufnahmege- richtung mit einem Betreuungsangebot für Kinder im Alter spräch festgelegt. von 3 Jahren bis zum Schuleintritt bei einer Betreuungs- (3) Aufnahme in die Spielgruppe zeit von bis zu 5 Stunden am Vormittag und an einem Bei der Spielgruppe handelt es sich um ein freiwilliges oder mehreren Nachmittagen an 5 Tagen/Woche (Montag Kinderbetreuungsangebot der Stadt Renningen. Es be- bis Freitag) bei einer maximalen Betreuungszeit von 30 steht kein Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Stunden/ Woche. Spielgruppe. Die Aufnahme ist ab Vollendung des 2. (4) Kindergarten mit verlängerter Öffnungszeit (VÖ) Lebensjahres des Kindes möglich. Die Aufnahme erfolgt Der Kindergarten mit verlängerter Öffnungszeit ist eine nach dem Alter (absteigend) der angemeldeten Kinder, Einrichtung mit einem Betreuungsangebot für Kinder im abhängig von den Platzkapazitäten zum 01. oder 15. Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt bei einer Be- eines Monats. treuungszeit von durchgehend 6 Stunden täglich an 5 (4) Aufnahme in den Kindergarten Tagen/Woche (Montag bis Freitag) bei einer maximalen Für Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt besteht ein Betreuungszeit von 30 Stunden/Woche. Rechtsanspruch auf Kindergartenbesuch. Ein Anspruch (5) Kindergarten mit Ganztagesbetreuung (GT) auf eine bestimmte Betreuungszeit oder einen Betreu- Der Kindergarten mit Ganztagesbetreuung ist eine Ein- ungsplatz in einer bestimmten Einrichtung besteht nicht. richtung mit einem Betreuungsangebot für Kinder im Alter Kinder, die bis zum 15. eines Monats das 3. Lebens- von 3 Jahren bis zum Schuleintritt bei einer Betreuungs- jahr vollenden, werden zum 1. dieses Monats in den zeit von durchgehend mehr als 6 bis zu 10 Stunden Kindergarten aufgenommen. Kinder, die vom 16. eines täglich an 5 Tagen/Woche (Montag bis Freitag) bei einer Monats bis zum Monatsende das 3. Lebensjahr vollen- maximalen Betreuungszeit von 50 Stunden/Woche. den, werden zum 15. dieses Monats in den Kindergar- ten aufgenommen. Der erste Kindergartentag des Kindes § 4 zur Änderung von § 4 Benutzerkreis, Grundsätze für die wird zwischen der Einrichtungsleitung und den Eltern/ Aufnahme Sorgeberechtigten im Aufnahmegespräch festgelegt. Eine (1) In die Kindertageseinrichtungen werden Kinder gemäß Aufnahme des Kindes nach Vollendung des 3. Lebens- den Vergaberichtlinien der Stadt Renningen zur Aufnahme jahres ist auf Wunsch der Eltern möglich. Die Aufnahme von Kindern und zum Verfahren der Platzvergabe in den in den Kindergarten erfolgt nach den Vergaberichtlinien
StADtnAchRichten Renningen Woche 31 | Donnerstag, 1. August 2019 5 der Stadt Renningen zur Aufnahme von Kindern und zum (5) Für Kinder, die vom Kindergarten in die Schule ab- Verfahren der Platzvergabe in den Kindertageseinrichtun- gehen, ist eine Kündigung des Benutzungsverhältnis- gen im Stadtgebiet. Die Buchung der Ganztagsbetreuung ses nicht erforderlich, das Benutzungsverhältnis endet an Einzeltagen ist in Verbindung mit der Betreuungsform zum Ende des Kindergartenjahres (31.08.). Eine Kün- „Verlängerte Öffnungszeit“ an den übrigen Wochenta- digung des Benutzungsverhältnisses durch die/den gen als Dauerbelegung möglich, sofern entsprechende Personsorgeberechtigte/n für ein Kind, das in die Schule Platzkapazitäten vorhanden sind; die Ganztagesbetreuung abgeht, ist mit einer Frist von 4 Wochen nur zum 30.04. muss in dieser Mischform an mindestens 2 Tagen pro des Jahres möglich; bei einem Wechsel in einen Kinder- Woche gebucht werden. garten eines anderen Trägers oder bei Wegzug gilt die allgemeine Kündigungsregelung nach Absatz 2. § 5 zur Änderung von § 5 Wechsel der Betreuungszeit, (6) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grunde (außer- Wechsel der Kindertageseinrichtung, Beendigung des ordentliche Kündigung) bleibt hiervon unberührt. Betreuungsverhältnisses (1) Ein Wechsel in eine andere Betreuungszeit ist möglich, § 6 zur Änderung von § 6 Besuch der Kindertageseinrich- wenn eine Kindertageseinrichtung/Spielgruppe wahlweise tung/Spielgruppe, Öffnungszeiten und Ferien verschiedene Betreuungszeiten anbietet. Der Wechsel der (1) Im Interesse des Kindes und der Gruppe soll die Kinder- Betreuungszeit ist einmal je Kindergartenjahr (01.09. bis tageseinrichtung/Spielgruppe regelmäßig besucht werden. 31.08.) möglich. Die Berücksichtigung von Änderungsanträ- (2) Die Kindertageseinrichtungen öffnen die Eingangstür/en gen erfolgt nach den Vergaberichtlinien der Stadt Renningen zu den jeweiligen Öffnungszeiten. Wenn die Kinder al- zur Aufnahme von Kindern und zum Verfahren der Platzver- leine den Kindergarten betreten, haben die Eltern darauf gabe in den Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet. hinzuwirken, dass lange Wartezeiten vor der Einrichtung Ein Wechsel zwischen Kindertageseinrichtungen ist in- vermieden werden. nerhalb der gesamten Kindergartenzeit des Kindes aus- (3) Kann ein Kind die Kindertageseinrichtung/Spielgruppe schließlich einmal möglich, und auch nur wenn zuvor ein nicht besuchen, ist die Leitung von den Eltern/Sorgebe- Beratungsgespräch mit der Fachberatung erfolgte. Die rechtigten zu benachrichtigen. Berücksichtigung von Wechselwünschen erfolgt nach den (4) Die Kindertageseinrichtungen sind regelmäßig von Montag Vergaberichtlinien der Stadt Renningen zur Aufnahme von bis Freitag, die Spielgruppen Montag und Mittwoch bzw. Kindern und zum Verfahren der Platzvergabe in den Kin- Dienstag und Donnerstag mit Ausnahme der gesetzli- dertageseinrichtungen im Stadtgebiet. chen Feiertage, der Ferien der Kindertageseinrichtung/ Der Wechsel ist schriftlich zu beantragen. Die Bestätigung Spielgruppe und der sonstigen Schließungstage (z.B. Be- des Wechsels der Betreuungszeit bzw. des Wechsels der triebsausflug, pädagogische Tage) geöffnet. Die Ferienzei- Kindertageseinrichtung erfolgt durch die Stadt Renningen ten werden jeweils für ein Kalenderjahr festgesetzt und als Träger der Einrichtung. rechtzeitig bekanntgegeben. (2) Die Personensorgeberechtigte/n können das Benutzungs- (5) Muss eine Kindertageseinrichtung/Spielgruppe aus besonde- verhältnis durch schriftliche Kündigung grundsätzlich mit rem Anlass (z.B. wegen Erkrankung, dienstlicher Verhinde- einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende beenden. Die rung, Streik) geschlossen bleiben, werden die Personensor- besonderen Regelungen in den Absätzen 4 und 5 gehen geberechtigten hiervon umgehend unterrichtet. Der Träger dieser allgemeinen Kündigungsregelung vor. Die Kündi- der Kindertageseinrichtung/Spielgruppe ist bemüht, eine gungsfrist läuft ab dem Tag des Eingangs der Kündigung über die Dauer von 3 Tagen hinausgehende Schließung der bei der Stadt Renningen. Einrichtung oder Gruppe zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn (3) Die Stadt Renningen als Trägerin der Kindertageseinrich- die Kindertageseinrichtung/Spielgruppe zur Vermeidung der tungen/Spielgruppen kann ein Benutzungsverhältnis durch Übertragung ansteckender Krankheiten oder im Zuge von schriftliche Kündigung mit einer Frist von 4 Wochen zum Arbeitskampfmaßnahmen geschlossen werden muss. Monatsende beenden. Kündigungsgründe können u.a. sein: § 7 zur Änderung von § 7 Benutzungsgebühren (Elternbei- • das unentschuldigte Fehlen des Kindes über einen zu- trag), Verpflegungskosten sammenhängenden Zeitraum von mehr als 4 Wochen; (1) Für den Besuch der Kindertageseinrichtung/Spielgruppe • die Einschätzung der Leitung und der Trägerin, dass wird eine monatliche Benutzungsgebühr erhoben. Die Ge- das Kind besonderer Hilfe bedarf, die die Kindertages- bühren werden je Kind und Betreuungsplatz erhoben. einrichtung/Spielgruppe trotz erheblicher Bemühungen Die Höhe der Benutzungsgebühren ergibt sich aus der nicht leisten kann; Anlage zu dieser Satzung, die Bestandteil dieser Satzung • die Tatsache, dass das Kind oder die Eltern/Sorgebe- ist. Bei Betreuungsangeboten mit Verpflegungsleistungen rechtigten die Hausordnung nicht einhalten und dadurch werden neben den Benutzungsgebühren kostendeckend den geordneten Betrieb der Kindertageseinrichtung/ privatrechtliche Verpflegungskosten gesondert erhoben Spielgruppe wiederholt in unzumutbarer Weise stören; und monatlich abgerechnet. • die Nichtentrichtung der Gebühr (Elternbeitrag) für 2 Monate; (2) Gebühren-/Kostenschuldner sind die Personensorgebe- • die Tatsache, dass auch nach einem mit dem Träger rechtigten. Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner. geführten Einigungsgespräch nicht auszuräumende er- (3) Die Benutzungsgebühr wird jeweils für einen Kalendermonat hebliche Auffassungsunterschiede zwischen Eltern/ Sor- erhoben und monatlich im Voraus im Wege des Abbuchungs- geberechtigten und der Leitung der Kindertageseinrich- verfahrens vom Konto des Gebührenschuldners eingezogen. tung/Spielgruppe über das pädagogische Konzept und/ (4) Da die Benutzungsgebühr eine Beteiligung an den ge- oder eine dem Kind angemessene Förderung in der samten Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen/ Kindertageseinrichtung/Spielgruppe bestehen. Spielgruppen darstellt, ist diese auf zwölf Monate im Jahr • die Tatsache, dass das Vertrauensverhältnis zwischen kalkuliert und deshalb z.B. auch während der Ferien, bei dem Personal der Kindertageseinrichtungen und der/ vorübergehender Schließung oder bei längerem Fehlen den Personensorgeberechtigte/n in einem Maße gestört des Kindes bis zur Beendigung des Betreuungsverhältnis- ist, in dem eine Beeinträchtigung der Erziehungs- und ses voll zu bezahlen. Bildungspartnerschaft nicht mehr ausgeschlossen wer- (5) Tritt ein Kind ab dem 15. eines Monats in die Kinderta- den kann. geseinrichtung/Spielgruppe ein, so ist für diesen Monat (4) Für Kinder, die aufgrund der Vollendung des 3. Lebens- die hälftige Monatsgebühr zu entrichten. jahres aus der Kinderkrippe oder der Spielgruppe aus- (6) Tritt ein Kind zum 14. eines Monats aus der Kinderkrip- scheiden, ist eine Kündigung des Benutzungsverhältnis- pe/Spielgruppe aufgrund Vollendung des 3. Lebensjahres ses nicht erforderlich. Das Benutzungsverhältnis endet mit in diesem Monat, so ist für diesen Monat die hälftige dem Wechsel in einen Renninger Kindergarten, oder, falls Monatsgebühr zu entrichten. das Kind nicht in einen Renninger Kindergarten wechselt, (7) Für Kinder, die vom Kindergarten in die Schule abgehen, spätestens zum Ende des Monats, in dem das Kind das ist die Benutzungsgebühr bis zum Ende des Kindergar- 3. Lebensjahr vollendet. tenjahres (31.08.) voll zu bezahlen.
6 Woche 31 | Donnerstag, 1. August 2019 StADtnAchRichten Renningen (8) In besonders begründeten Einzelfällen kann ein Gebühren- die Einrichtung/Spielgruppe wieder besucht, kann im Ein- nachlass gewährt werden. Dies gilt insbesondere, wenn vernehmen mit dem Gesundheitsamt die Notwendigkeit der Träger der Jugendhilfe gemäß den Bestimmungen zur Vorlage einer ärztlichen Unbedenklichkeitsbescheini- des SGB (Sozialgesetzbuch) VIII eine Bezuschussung, gung bestehen. d.h. die Gewährung von wirtschaftlicher Jugendhilfe, ab- Bei Erkrankungen nach dem Infektionsschutzgesetz dür- gelehnt hat und die Personensorgeberechtigte/n die An- fen Kinder erst wieder in die Einrichtung gebracht wer- spruchsvoraussetzungen für den Renninger Familienpass den, wenn sie zwei Tage fieber- und durchfallfrei waren. erfüllen. Bei anderen Erkrankungen, die nicht vom Tatbestand des (9) Kann ein Kind in einem begründeten Einzelfall die Kita Infektionsschutzgesetzes erfasst werden, darf das Kind mindestens an 4 aneinanderhängenden Wochen (20 Ar- erst wieder in die Einrichtung gebracht werden, wenn es beitstage) nicht besuchen, können die Gebühren auf An- einen Tag gesund zu Hause war. trag der Eltern Personensorgeberechtigten für den ge- Kranke Kinder dürfen nicht in der Einrichtung betreut werden. samten Zeitraum der Abwesenheit in Höhe von bis zu 50 (4) Zeigt ein Kind während der Betreuung in einer Einrich- % rückerstattet werden. tung kränkliche Symptome wie z.B. eine starke Erkältung (10)Änderungen der Familiensituation, die eine Auswirkung (Symptome: Halsschmerzen, starker Husten etc.), Grippe auf die Gebührenhöhe haben, sind der Kindergartenver- (hohes Fieber, starke Halsschmerzen, Schüttelfrost etc.), waltung mitzuteilen. Bei verspäteter Meldung werden die Fieber (ab 38,5°C, Frösteln, Gliederschmerzen, Müdigkeit Gebühren rückwirkend längstens für einen Zeitraum von etc.), Durchfall oder ähnliche Krankheiten, ist die Ein- sechs Monaten angepasst. richtung befugt, das Kind durch eine zur Abholung des Kindes befugte Person abholen zu lassen. Änderungen § 8 zur Änderung von § 8 Beginn und Beendigung des der Notfallkontaktdaten sind unverzüglich gegenüber der Benutzungsverhältnisses, Entstehung/Fälligkeit der Einrichtung mitzuteilen. Nach Information der Personen- Gebührenschuld sorgeberechtigten über die Erkrankung des Kindes haben (1) Das Benutzungsverhältnis beginnt mit der Aufnahme des diese innerhalb von einer Stunde die Abholung zu ge- Kindes in die Betreuungseinrichtung. Die Aufnahme er- währleisten. folgt auf Antrag der Eltern/Sorgeberechtigten Personen- sorgeberechtigten. Die Aufnahme in eine Kindertagesein- § 10 zur Änderung von § 10 Aufsicht richtung kann durch die/den Personensorgeberechtigte/n (1) Die Aufsichtspflicht über minderjährige Kinder obliegt kraft maximal zwei Monate hinter das Datum der geplanten Gesetzes (§ 1631 BGB) den Personensorgeberechtigten. Aufnahme verschoben werden. Für die Dauer des Besuchs einer Kindertageseinrichtung/ (2) Das Benutzungsverhältnis endet durch Abmeldung des Spielgruppe wird diese Aufsichtspflicht durch das Benut- Kindes durch die Personensorgeberechtigten oder durch zungsverhältnis auf den Träger der Kindertageseinrich- Ausschluss des Kindes durch den Träger der Einrichtung tung/Spielgruppe übertragen. oder durch den Wechsel von der Kinderkrippe/ Spielgrup- (2) Auf dem Weg von und zur Kindertageseinrichtung/Spiel- pe in den Kindergarten. Kinder, die in die Schule wech- gruppe obliegt die Aufsichtspflicht den Personensorge- seln, werden zum Ende des Kindergartenjahres (31.08.) berechtigten. Insbesondere tragen sie dafür Sorge, dass von Amts wegen abgemeldet. ihr Kind ordnungsgemäß abgeholt wird. Ob und wann (3) Die Gebührenschuld entsteht zu Beginn des Veranla- ein Kind alleine nach Hause gehen darf, ist im Formular gungszeitraumes (§ 7 Abs. 3 und 5 bis 7) für den der „Heimwegregelung“ festgelegt. Betreuungsplatz belegt ist. Die Benutzungsgebühren wer- (3) Die Aufsichtspflicht des Trägers der Kindertageseinrich- den bei der erstmaligen Benutzung durch schriftlichen tung/Spielgruppe beginnt erst mit der Übernahme des Gebührenbescheid festgesetzt. Die Festsetzung gilt so Kindes durch die Betreuungskräfte der Kindertagesein- lange weiter, bis ein neuer Bescheid oder Änderungsbe- richtung/ Spielgruppe und endet mit der Übergabe des scheid ergeht. Kindes in die Obhut der Personensorgeberechtigte/n oder (4) Die Gebührenschuld wird jeweils zum ersten Werktag des der von diesen beauftragten Person. Haben die Eltern/ Veranlagungszeitraumes (§ 7 Abs. 3 und 5 bis 7) fällig. Sorgeberechtigten erklärt, dass das Kind allein nach Hau- Für den Monat des erstmaligen Besuchs der Einrichtung se gehen darf, endet die Aufsichtspflicht beim Verlassen wird die Gebührenschuld 2 Wochen nach Bekanntgabe der Kindertageseinrichtung/Spielgruppe an der Grund- des Gebührenbescheids fällig. Dasselbe gilt für den Fall, stücksgrenze. dass ein neuer Gebührenbescheid oder Änderungsbe- § 11 zur Änderung von § 11 Unfallversicherung, Haftung scheid ergeht. (1) Die Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, § 9 zur Änderung von § 9 Regelung in Krankheitsfällen sind nach § 2 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (1) Für Regelungen in Krankheitsfällen, insbesondere bei Wie- (SGB VII) gesetzlich gegen Unfall versichert, insbesondere deraufnahme des Kindes in die Kindertageseinrichtung/ • auf dem direkten Weg von und zur Einrichtung; Spielgruppe nach Krankheit, ist das Infektionsschutzge- • während des Aufenthalts in der Einrichtung; setz (IfSG), maßgebend. • während aller Veranstaltungen der Einrichtung außerhalb (2) Bei Erkältungskrankheiten (wie z.B. Schnupfen, Husten, des Einrichtungsgeländes (Spaziergänge, Feste, etc.). grippaler Infekt, Bronchitits, Nasennebenhöhlenent-zün- (2) Für die Kinder, die eine Spielgruppe besuchen, besteht eine Unfallversicherung durch die Stadt Renningen. dung, Halsschmerzen), Auftreten von Hautausschlägen, (3) Alle Unfälle, die auf dem Weg zur und von der Kinderta- Halsschmerzen, Erbrechen, Durchfall oder Fieber sind die geseinrichtung/Spielgruppe eintreten, müssen der Leitung Kinder zu Hause zu behalten. der Einrichtung/Spielgruppe unverzüglich gemeldet wer- (3) Bei Erkrankung des Kindes oder einer Person im selben den. Haushalt an einer ansteckenden Krankheit gelten die Re- (4) Für den Verlust, die Beschädigung und die Verwechslung gelungen des Merkblatts „GEMEINSAM VOR INFEKTIO- der Garderobe und anderer persönlicher Gegenstände NEN SCHÜTZEN Belehrung für Eltern und sonstige Sor- des Kindes wird keine Haftung übernommen. Es wird geberechtigte durch Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § empfohlen, die Sachen mit dem Namen des Kindes zu 34 Abs. 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz“. Deshalb muss versehen. der Leitung der Kindertageseinrichtung/Spielgruppe sofort (5) Für Schäden, die ein Kind einem Dritten zufügt, haften Mitteilung über jede ansteckende Erkrankung oder den unter Umständen die Eltern/Sorgeberechtigten. Es wird Verdacht einer solchen gemacht werden, spätestens an deshalb empfohlen, sofern nicht vorhanden, eine private dem der Erkrankung folgenden Tag. Haftpflichtversicherung abzuschließen. Der Besuch der Kindertageseinrichtung/Spielgruppe ist bei den im Merkblatt benannten Krankheiten sowie bei § 12 zur Änderung von § 12 Elternbeirat bestimmten übertragbaren Augen- und Hautkrankheiten Die Personensorgeberechtigten werden durch einen jährlich im Einvernehmen mit dem Gesundheitsamt ausgeschlos- zu wählenden Elternbeirat an der Arbeit der Kindertagesein- sen. Bevor das Kind nach einer ansteckenden Krankheit richtung beteiligt (§ 5 Kindertagesbetreuungsgesetz -KiTaG-).
StADtnAchRichten Renningen Woche 31 | Donnerstag, 1. August 2019 7 § 13 zur Änderung der Anlage Für ein Kind Für das Kind Für ein Kind Für ein Kind Kinderkrippe/ aus einer Familie mit aus einer Familie mit aus einer Familie mit zwei aus einer Familie mit drei TAKKI vier und mehr Kindern* einem Kind* Kindern* unter 18 Jahren Kindern* unter 18 Jahren 2019/2020 unter 18 Jahren gültig ab 01.09.19 gültig ab 01.09.19 gültig ab 01.09.19 gültig ab 01.09.19 Entgelt je Stunde der wöchentlichen 2,67 € 1,98 € 1,35 € 0,53 € Betreuungszeit * Berücksichtigt werden nur Kinder, die im gleichen Haushalt wohnen. Es gilt die Definition des Familienhaushalts (gemäß Gt-info Nr. 07/2013 vom 20.04.2013). Verpflegungskosten werden bei Angeboten mit Verpflegungsleistungen neben den genannten Gebührensätzen kostendeckend erhoben. Spielgruppe 2019/2020 Betreuung max. 7 h/ Woche Gebühr monatlich gültig ab 01.09.19 Montag/Mittwoch-Gruppe 53 € Dienstag/Donnerstag-Gruppe 53 € Für das Kind Für ein Kind Für ein Kind Für ein Kind Kindergarten/ aus einer Familie mit aus einer Familie mit zwei aus einer Familie mit drei aus einer Familie mit TAKKI Plus einem Kind* Kindern* unter 18 Jahren Kindern* unter 18 Jahren vier und mehr Kindern* 2019/2020 gültig ab 01.09.19 gültig ab 01.09.19 gültig ab 01.09.19 unter 18 Jahren gültig ab 01.09.19 Entgelt je Stunde 0,91 € 0,70 € 0,47 € 0,16 € der wöchentlichen Betreuungszeit (Regel) Entgelt je Stunde 1,13 € 0,87 € 0,58 € 0,19 € der wöchentlichen Betreuungszeit (Sockel- betrag für VÖ und GT) GT-Zuschlag 1,75 € 1,75 € 1,75 € 1,75 € * Berücksichtigt werden nur Kinder, die im gleichen Haushalt wohnen. Es gilt die Definition des Familienhaushalts (gemäß Gt-info Nr. 07/2013 vom 20.04.2013). Verpflegungskosten werden bei Angeboten mit Verpflegungsleistungen neben den genannten Gebührensätzen kostendeckend erhoben. § 14 Inkrafttreten Diese Änderung tritt am 01.09.2019 in Kraft. Die übrigen Bestimmungen der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kin- dertageseinrichtungen/Spielgruppen der Stadt Renningen bleiben unverändert. Renningen, den 18.07.2019 gez. Wolfgang Faißt Bürgermeister Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Impressum Herausgeber: Stadt Renningen für die Stadtteile Renningen und Malmsheim Druck und Verlag: NUSSBAUM MedIen GmbH & Co. KG, Merklinger Straße 20, 71263 Weil der Stadt Telefon 07033 525-0, Telefax-Nr. 07033 2048, www.nussbaum-medien.de. Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister Wolfgang Faißt, Hauptstraße 1, 71272 Renningen. Verantwortlich für „Was sonst noch interessiert“ und den Anzeigenteil: Klaus Nussbaum, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt. Bezugspreis: halbjährlich € 17,05. Einzelverkaufspreis: € 0,65. Anzeigenannahme: wds@nussbaum-medien.de Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr. Vertrieb (Abonnement und Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-0, E-Mail: info@gsvertrieb.de, Internet: www.gsvertrieb.de
8 Woche 31 | Donnerstag, 1. August 2019 StADtnAchRichten Renningen Stadt Renningen Fundsachen Landkreis Böblingen in Malmsheim 1 gelbes Einrad, Marke: Giant Öffentliche Ausschreibung Bitte melden Sie sich beim Bürgerbüro im Rathaus nach VOB Malmsheim, Tel. 1606-11 oder 1606-12 Die Stadt Renningen schreibt auf der Grundlage der VOB und des Kommunalen Vergabehandbuches folgende Arbeiten aus: ! de Sie Bauhoferweiterung Furtwiesen 1: . en en n n i n Erd-, Kanal- und Betonarbeiten g Leistungen Grabarbeiten ca. 70 m³ u c h Entwässerungsleitungen ca. 120 lfm s e Wir w w w Fundamentbeton ca. 50 m³ .r Stahlbeton-Bodenplatte flügelgeglättet ca. 310 m² Ausführungsbeginn: 01.10.2019 Fertigstellung: 31.10.2019 Wir suchen für die Abteilung Hoch- und Tiefbau der Stadt Auftraggeber: Stadt Renningen Renningen sowie den Zweckverband Renninger Wasser- Hauptstraße 1 versorgungsgruppe eine/n 71272 Renningen Tel. 07159 / 924-0 Ingenieur/in (m,w,d) Fachrichtung Versorgungstechnik / Objektbetreuung: Stadt Renningen technische Gebäudeausrüstung / Fachbereich 2 Hauptstraße 1 Umwelttechnik 71272 Renningen Dipl.-Ing. oder Masterstudiengang Tel. 07159 / 924-136 Aufgabengebiet bei der Stadt Renningen: michael.kohler@renningen.de • Projektsteuerung und Übernahme der Bauherrenfunktion bei städtischen Neu- und Umbauten einschließlich der Zahlungsbedingungen: haushaltstechnischen Überwachung und Abrechnung Nach § 16 VOB/B und den Besonderen und Zusätzlichen • Erstellen von Machbarkeitsstudien und Vorplanungen Vertragsbedingungen. inkl. Kostenschätzung und Wirtschaftlichkeitskontrolle Bietergemeinschaften: • Betreuung und Verwaltung unseres Klärschlamm- Keine besondere Rechtsform verlangt. Managements • Konzepterstellung und Durchführung von Projekten zur Nachweise der Eignung: energietechnischen Sanierung von Gebäuden, Beleuch- Entsprechend § 8 Abs. 3 Nr. 1 VOB/A tungs- und Heizungsanlagen Zuschlags- u. Bindefrist: 25.09.2019 • Stellen, Unterstützen und Verfolgen von Fördermittelan- trägen im Rahmen der energetischen Sanierung Anforderung der Verdingungsunterlagen: Die Angebotsunterlagen (Leistungsverzeichnis und Pläne Aufgabengebiet beim ZV Renninger Wasserversorgungs- im Datenformat PDF, einschließlich GAEB-Datei) können gruppe: ab Montag, 05.08.2019 bei der Außenstelle der • Technische Betriebsführung • Überwachung und Organisation des Betriebes der Anla- Stadt Renningen gen des Zweckverbandes FB 2 Planen-Technik-Bauen • Teilweise Übernahme der Bereitschaft bei der Überwa- Abt. Hoch- und Tiefbau chung der Anlagen zur Trinkwasserförderung, -erzeu- Furtwiesen 1 gung und -lieferung 71272 Renningen Tel. 07159 /924-149 Herr Royo Ihr Profil: • Organisations- und Verhandlungsgeschick mailto:manuel.royo@renningen.de • Ausgeprägtes Kostenbewusstsein angefordert werden. • praktischen Erfahrungen in den oben genannten Berei- Angebotsabgabe: chen sind von Vorteil Die Angebote sind in Papierform im verschlossenen und Die Stelle eignet sich auch für qualifizierte Berufseinstei- gekennzeichneten Umschlag (Kennzettel ist den Unterla- ger. Teile des Aufgabengebiets erstrecken sich auf das gen als PDF beigefügt), einzureichen bei der gesamte Stadtgebiet und setzen daher eine entsprechen- de Mobilität voraus. Stadt Renningen Erdgeschoss Empfang Wir bieten Ihnen: Hauptstraße 1 • eine verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit 71272 Renningen • Mitarbeit in einem kollegialen und offenen Team • eine unbefristete Vollzeitstelle Angebotseröffnung: • Anstellung nach den Bestimmungen des TVöD Donnerstag, 22.08.2019 um 10.30 Uhr Rathaus Renningen, Hauptstraße 1, 1. OG Sitzungssaal, Nähere Informationen erhalten Sie gerne von Herrn Stadt- 71272 Renningen. baumeister Marx unter Tel.: 07159/924-131. Die Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten dürfen bei der Bitte senden Sie Ihre Bewerbung bis spätestens 01.09.2019 Angebotseröffnung anwesend sein. an die Stadtverwaltung Renningen – Abteilung Personal Stelle zur Nachprüfung behaupteter Vergabeverstöße: und Organisation, Hauptstr. 1, 71272 Renningen oder per Landratsamt Böblingen E-Mail an Bewerbung@Renningen.de.
StADtnAchRichten Renningen Woche 31 | Donnerstag, 1. August 2019 9 ! de ! de Sie Sie . . en en c h en n n i n g c h en n n i n g su re su re Wir ww w. Wir ww w. Die Stadt Renningen ist Träger von 10 Kitas. Wir suchen für mehrere Einrichtungen Erzieher/innen oder pädagogische Fachkräfte nach § 7 KitaG (m,w,d) in Voll- und Teilzeit, unbefristet Für die Nachbarschaftshilfe der Sozialstation Renningen suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Mitarbeiter/in (m,w,d) für den hauswirtschaftlichen Bereich Ihr Profil: • Sie haben eine anerkannte Erzieherausbildung mit Berufs- in Teilzeit (9,75 Wochenstunden) erfahrung, stehen motiviert vor dem Start ins Berufsleben oder haben eine berufliche Anerkennung nach § 7 KitaG Wenn der Alltag nicht mehr bewältigt werden kann, unter- • Sie sind engagiert, flexibel und motiviert stützt und versorgt die Nachbarschaftshilfe pflegebedürfti- • Sie arbeiten gerne im Team, sind empathisch und über- ge, kranke und behinderte Menschen in ihrer gewohnten nehmen gerne Verantwortung Umgebung. • Sie beweisen Einfühlungsvermögen und zeigen einen liebevollen Umgang mit Kindern Ihr Profil: • Freude an der Arbeit mit Menschen Wir bieten: • Teamfähigkeit und Belastbarkeit • eine abwechslungsreiche, eigenverantwortliche Tätigkeit • zeitliche Flexibilität mit einem vielseitigen Aufgabenspektrum und Mitarbeit in einem engagierten Team • Führerschein • Vergütung in Entgeltgruppe S 8a TVöD bei Erzieher/ Wir bieten Ihnen: innen & Übernahme von Stufen • eine vielseitige und abwechslungsreiche Tätigkeit • umfangreiche Vor- und Nachbereitungszeit • umfassende Fortbildungsmöglichkeiten • Mitarbeit in einem kollegialen und offenen Team • Anstellung und Vergütung nach den Bestimmungen des Ihre Aufgaben: TVöD • Betreuung und Bildung von Kindern • Begleitung der Entwicklung inkl. Portfolio Nähere Auskünfte erhalten Sie auf der Internetseite der • Führen von Entwicklungsgesprächen Sozialstation unter www.sozialstationrenningen.de oder • Aktive Beteiligung bei der Arbeit im Team und mit den Eltern von Frau Dworak, unserer Einsatzleitung der Nachbar- Weitere Informationen zum Aufgabengebiet erhalten Sie schaftshilfe, unter Tel. 07159/ 4084-32. gerne von Herrn Daniel Dreßen, Abteilungsleitung Bildung, Bitte senden Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Familie und Soziales, unter Tel. 07159/924-126. Unterlagen bis spätestens 25.08.2019 an die Stadtver- Bitte senden Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Un- waltung Renningen – Abteilung Personal und Organi- terlagen an die Stadtverwaltung Renningen – Abteilung sation, Hauptstr. 1, 71272 Renningen oder per E-Mail Personal und Organisation, Hauptstr. 1, 71272 Renningen an Bewerbung@Renningen.de. oder per E-Mail an Bewerbung@Renningen.de. ! de Sie . Wir suchen für mehrere Kindertageseinrichtungen en hen ng zum 01.10.2019 mehrere c ni r su n Sprachförderkräfte (m,w,d) .re Wi w ww in Teilzeit, befristet Die Sprachfördermaßnahme betrifft 3 bis 6-jährige Kinder, Die Anstellung und Vergütung erfolgt nach den Bestimmun- bei denen ein Förderbedarf besteht. Die Förderung wird gen des TVöD. in Gruppen von 4 - 7 Kindern durchgeführt. Praktische Erfahrungen in der Sprachbildung und Sprachförderung Weitere Informationen erhalten Sie gerne von Gabriele Weg- in Kindertageseinrichtungen sind von Vorteil, jedoch nicht mann aus der Abteilung Bildung, Familie und Soziales, unter zwingend erforderlich. Tel. 07159/ 924-142. Eine Sprachfördergruppe entspricht einem Stellenumfang Bitte senden Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Un- von 8,35 % bzw. ca. 3,5 Wochenstunden. Insgesamt sind terlagen bis spätestens 25.08.2019 an die Stadtverwaltung bis zu vier Sprachfördergruppen zu besetzen. Bitte machen Renningen – Abteilung Personal und Organisation, Sie in Ihrer Bewerbung Angaben über Ihren gewünschten Hauptstr. 1, 71272 Renningen oder per E-Mail an Beschäftigungsumfang. Bewerbung@Renningen.de.
10 Woche 31 | Donnerstag, 1. August 2019 StADtnAchRichten Renningen Jubilare Verein für Jugendhilfe Jugendsozialarbeit Renningen Wir gratulieren herzlich Humboldtstr. 8 Kontaktdaten: in Renningen am Dorothe Riedl: 0163/ 8383 942 04.08.19 Herrn Edmundo Da Costa Barrocas Tim Dietterle: 0163/ 8383915 zum 85. Geburtstag Büro: 07031/ 2181 658 05.08.19 Herrn Cihat Yalcinkaya info@jugendsozialarbeit-renningen.de zum 80. Geburtstag Unsere Angebote in der 32. Kalenderwoche: 05.08.19 Frau Margarete Mayer zum 80. Geburtstag Während der Sommerferien sind unsere regelmäßigen Treffs geschlossen. Gerne könnt ihr trotzdem bei uns im Old 06.08.19 Herrn Erich Gottlob Gottlieb Gohl School vorbeischauen, wenn wir da sind, dann machen wir zum 75. Geburtstag für euch auf. 08.08.19 Frau Serafima Leicht Wir freuen uns schon darauf, einige von euch bei unseren zum 90. Geburtstag Angeboten vom Renninger Sommerferienprogramm zu treffen. in Malmsheim am Montag, 05.08.2019 – Freitag, 09.08.2019 04.08.19 Herrn Günther Schmidt Im Rahmen des Renninger Ferienprogramms: zum 90. Geburtstag Renovierung „Old School“ Treffpunkt: 10.00 Uhr am Jugendhaus Old School Wir wünschen euch schöne Sommerferien! Dorothe Riedl, Verena Preuß, Laura Freckmann & Tim Dietterle Soziales und Gesundheit Schulsozialarbeit Renningen Jahnstr. 9 Kontaktdaten: Verena Preuß: 0163/ 8383 928 preuss@vfj-bb.de Laura Freckmann: 0163/ 8989036 Senioren aktiv freckmann@vfj-bb.de Seniorenprogramm KW 31 Im August macht der Seniorentreff Pause, wir Renninger Agenda nutzen die freie Zeit zur Erholung Selbsthilfe für Eltern, Einige Angebote gibt die ein Kind verloren haben es auch in den Ferien- Die Selbsthilfegruppe „Leben ohne Dich“ trifft sich in den wochen. Sommerferien im August, am Montag, 05.08.2019 um 18:30 In den Stadtnachrichten Uhr auf dem Hardtwaldparkplatz zu einem gemeinsamen werden sie jeweils veröf- Spaziergang. Bei Regen fällt der Spaziergang aus. fentlicht mit dem entsprechenden Programm Eltern, die sich mit ebenfalls Betroffenen austauschen möch- Samstag, 10. August 2019 ten, laden wir herzlich ein teilzunehmen. Dabei spielt es keine Rolle, wie alt das Kind werden durfte, wann oder auf welche Wanderung, unterwegs im Schwarzwald Weise es um sein Leben kam. Die Teilnahme ist kostenlos. Dienstag,13. August 2019 Für eine erste Kontaktaufnahme: Cornelia Junack, Tel.: Literaturcafé, 14.30 Uhr, Saal 0151/15637310 oder www.leben-ohne-dich.de Weitere Seniorenangebote Mittagstisch Montag – Freitag 11.30 -12.30 Uhr; im Haus am Rankbach (Angebot DRK) Freiwillige Feuerwehr Renningen Anmeldung erbeten Tel. 07159/92630 ChorSenior montags vierzehntäglich in den ungeraden Wo- www.feuerwehr-renningen.de chen 14.30 -16.00 Uhr im Frohsinn Vereinsheim, Hinter- Notruf Feuer: 112 riedstr. ohne Anmeldung nicht in den Schulferien (Angebot Liederkranz) Tanzen 50 plus Dienstag im DRK Haus, Gottfried-Bauer- Jugendfeuerwehr Renningen Str.74 Anmeldung erbeten Tel. 07159/920194, (Angebot DRK) Caféteriabetrieb Mittwoch, Freitag, Samstag, Sonntag Abnahme der Jugendflamme Teil 1 14.30 -17.00 Uhr im Haus am Rankbach (Angebot DRK) Beinahe das gesamte letzte halbe Jahr verbrachte die jün- gere der beiden Jugendfeuerwehrgruppen damit, für das Internetcafé jeden Mittwoch 15.30 -17.00 Uhr in der Me- Abzeichen der Jugendflamme zu üben. Dabei mussten Kno- diathek, Jahnstr.11, EG nicht in den Schulferien (Angebot ten gelernt, der Notruf abgesetzt, Hydranten gefunden sowie Agenda) Größen der Strahlrohre und Längen der Schläuche ken-
StADtnAchRichten Renningen Woche 31 | Donnerstag, 1. August 2019 11 nengelernt werden. Bei den Knoten spielten vor allem der Mastwurf, Zimmermannsschlag, Doppelter Ankerstich, Kreuz- Kinder- und jugendärztlicher knoten und Rettungsknoten eine Rolle, alles grundlegende Knoten, die auch im aktiven Dienst benötigt werden. Bereitschaftsdienst Beim Absetzen des Notrufs, der bei der Leitstelle in Böb- Notfallpraxis am Klinikum Böblingen, lingen aufläuft, lernten die Jugendlichen die Wichtigkeit der Bunsenstr. 120, 71032 Böblingen Fünf W-Fragen kennen. Dabei wurden mit den Ausbildern Öffnungszeiten: und dem Kommandanten zahlreiche Szenarien durchgespielt, Mo. – Fr.: 19.00 – 22.30 Uhr die einen Notruf erforderten. Das Auffinden seines Hydranten spielte beim Bestehen der Sa., So. und Feiertage: 8.30 – 22.00 Uhr Jugendflamme ebenfalls eine wichtige Rolle. So lernten die Zentrale Rufnummer: 0180-6070310 Jugendlichen, dass die rot umrahmten Schilder, die sich oft- mals an Masten der Straßenbeleuchtung befinden, zum einen den Standort eines Hydranten, zum anderen aber auch den Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst: Durchmesser und somit die Wassermenge, die der Hydrant Bitte unter Tel. 0711-7877722 liefern kann, preisgibt. (Kassenzahnärztl. Vereinigung Stuttgart) erfragen. Glückwunsch zum Bestehen der Jugendflamme! Notdienst der HNO-Ärzte Zentrale Notfallpraxis an der Uniklinik, 72076 Tübingen, Elfriede-Aulhorn-Str. 5 Öffnungszeiten: Sa., So. und Feiertag: 8 – 20 Uhr Zentrale Rufnummer: 0180-6070711 Augenärztlicher Notfalldienst: Zentrale Rufnummer: 0180-6071122 Vergiftungen-Notrufnummer: Tel. 0761-19240 Tierärztlicher Notdienst (tel. Anmeldung erwünscht): 03.08.2019 Tel.: 07033 – 529816 Bereitschaftsdienste 04.08.2019 Tel.: 07152 – 949733 Bereitschaftsdienst der Apotheken (von 08.30 Uhr morgens bis 08.30 Uhr morgens) Ärztlicher Bereitschaftsdienst an den Wochenenden, Feiertagen und außerhalb der Freitag, 02.08.2019: Sprechstundenzeiten Apotheke Butz, Mönsheimer Straße 50, Kostenlose Rufnummer: 116117 71296 Heimsheim, Tel.: 07033 – 469530; Onlinesprechstunde von niedergelassenen Haus- und Engel-Apotheke, Alte Stuttgarter Str. 2, Kinderärzten (nur für gesetzlich Versicherte) 71106 Magstadt, Tel.: 07159 – 949811 Rufnummer: 0711-96589700 oder docdirekt.de Notfallpraxis im Krankenhaus Leonberg, Samstag, 03.08.2019: Rutesheimer Straße 50, 71229 Leonberg (www.notfallpraxis-leonberg.de) Central-Apotheke international, Leonberger Str. 108, Öffnungszeiten: 71229 Leonberg, Tel.: 07152 – 43086 Mo., Di., Do.: 18 – 22 Uhr Mi.: 14 – 24 Uhr Sonntag, 04.08.2019: Fr.: 16 – 24 Uhr Stadt-Apotheke am Narrenbrunnen, Stuttgarter Str. 17, Sa., So., Feiertage: 7 – 22 Uhr 71263 Weil der Stadt, Tel.: 07033 – 52760 Sozialstation Renningen: Montag, 05.08.2019: Tel. 4084-30 Apotheke Neue Stadtmitte, Brennerstr. 1, Informations-, Anlauf- und Vermittlungsstelle für alte, kranke 71229 Leonberg, Tel.: 07152 – 43343 und pflegebedürftige Menschen (IAV-Stelle): Tel. 4084-34 Dienstag, 06.08.2019: Hospizgruppe: Rathaus-Apotheke Rutesheim, Flachter Str. 4, 71277 Rutesheim, Tel.: 07152 – 997816 Tel. 0170 5641372 Mittwoch, 07.08.2019: Spezialisierte ambulante h&h Apotheke, Marktplatz 9/1, 71229 Leonberg, Palliativversorgung (SAPV): Tel.: 07152 – 901900 Palliativ Care-Team Landkreis Böblingen, In der Au 10, 71229 Leonberg, Tel. für Aufnahmen: 07152 3304-424, Donnerstag, 08.08.2019: Mo. – Fr. 8.00 – 16.30 Uhr Stadt-Apotheke Renningen, Bahnhofstraße 22, 71272 Renningen, Tel.: 07159/18249
12 Woche 31 | Donnerstag, 1. August 2019 Stadtnachrichten renningen Soziale Einrichtungen und Kreissozialamt Böblingen Tel. 07031/663-1383 Orientierungsberatung und praktische Hilfe bei finanziellen Bereitschaftsdienste und sozialen Schwierigkeiten für Personen ab 18 Jahren Sozialstation 40 84-30 (Lebensunterhalt, Grundsicherung, Hilfe zur Pflege) Hospizdienst Renningen Telefon 0170 5641372 AIDS-Beratung im Gesundheitsamt, Parkstraße 4, 71034 Böblingen Tel. 07031/663-1777 Ambulanter Kinder- & Jugend-Hospizdienst Termine nach tel. Vereinbarung des Landkreises Böblingen (Termine in der Außenstelle des Gesundheitsamtes Leonberg, Telefon: 07031/6596400/401 Rutesheimer Str. 50/3A, nach Absprache Tel. 07152/939900) Max-Eyth-Str. 23, 71088 Holzgerlingen, nähere Informationen: www.hospizdienst-bb.de Krebsinformationsdienst Wir begleiten kostenlos Familien mit schwerstkrankem und Tel. 0800/4203040 (kostenfrei), www.krebsinformationsdienst.de sterbendem Kind oder Jugendlichem oder schwerkrankem und sterbendem Elterteil. THAMAR Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt Stuttgarter Straße 17, 71032 Böblingen, Tel. 07031/222066 Suchthilfezentrum der Diakonie Notruf täglich ab 20.00 u. an Wochenenden rund um die Uhr. Agnes-Miegel-Str. 5 / 2. Stock, 71229 Leonberg, Außenstelle: Rutesheimer Str. 50/1, 71229 Leonberg – Tel. 07152/901354-0, Fax 07152/901354-16 Termine über Böblingen Information, Beratung und Behandlung für Menschen mit riskantem oder abhängigem Konsum von Alkohol, Drogen, Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“, Tel. 08000 116 016 Medikamenten und Spielsucht. Information und Beratung für 24-Stunden-Beratungsangebot Jugendliche und junge Menschen. Weitere Informationen unter www.hilfetelefon.de Online-Beratung: www.evangelische-beratung.info Lebenshilfe Leonberg e.V. Wir sind Ansprechpartner für Bezugspersonen und Angehörige für Menschen mit geistiger Behinderung Öffnungszeiten: Mo. – Fr. 9.00 – 12.00 Uhr, Böblinger Str. 19/1, 71229 Leonberg, Tel. 07152/9752200 Mo., Mi., Do. 13.00 – 17.00 Uhr Sprechzeiten Mo. – Fr. 8.00 – 12 Uhr und Termine nach Vereinbarung. Mo. u. Fr. 14.00 – 17.00 Uhr Offene Sprechstunde: Donnerstag 16.00 – 18.00 Uhr Die Beratungen sind kostenlos. INSEL-Initiative selbst bestimmen – vorsorgen Leonberg e.V. Wir unterliegen der Schweigepflicht und haben Zeugnisver- Informationen, Beratung zur Patientenverfügung, Vollmacht weigerungsrecht. und Betreuung. Tel. 07152/3378610 Landratsamt Böblingen, Jugend- u. Familienberatung, Hilfe bei Selbsttötungsgefahr u. Lebenskrisen – Ehe-, Paar- u. Lebensberatung Arbeitskreis Leben Sindelfingen e.V. Psychologische Beratungsstelle, Rutesheimer Str. 50/1, www.ak-leben.de, Tel. 07031/3049259 71229 Leonberg Rufnummern der Telefonseelsorgen Familie am Start – Hilfen von Anfang an Telefonseelsorge rund um die Uhr unter den Nummern Beratung, Begleitung und Unterstützung von Müttern und Vä- 0800 111 0111 (evang.) oder 0800 111 0222 (kath.) tern ab Beginn der Schwangerschaft bis zum 3. Lebensjahr. für Menschen mit Problemen jeglicher Art. Tel. 07152/3378930 (Fax 07152/33789-31) (Mo. – Fr. 8.30 – Die Beratung ist anonym, die Berater sind zur Verschwiegen- 12.00 Uhr, Mo. – Mi. 13.30 – 16.30 Uhr und Do. 13.30 – 18.00 heit verpflichtet. Es entstehen keine Telefongebühren. Uhr), www.familie-am-start.de, beratungsstelle-leonberg@lrabb.de Diakonie, Beratungszentrum Leonberg, Agnes-Miegel-Straße 5 Wichtige Rufnummern Tel. 07152/3329400, Fax 07152/33294024, E-Mail: info@diakonie-leonberg.de Notrufe Telefon Polizei 1 10 Anerkannte Beratungsstelle für Schwangere Feuerwehr, Notarzt/Rettungsdienst 1 12 (auch Notruftelefax) Auskunft – Beratung – Hilfe Polizeirevier Leonberg (07152) 60 50 Termine nach Vereinbarung Polizeiposten Renningen (07159) 80 45 0 EnBW-Bereitschaftsdienst: Gesundheitsamt Böblingen, Parkstraße 4, 71034 Böblingen Erdgas-Störungsannahme (0800) 362 94 47 Termine nach telefonischer Vereinbarung unter 07031/663-1740 Strom-Störungsannahme (0800) 362 94 77 Unitymedia (0800) 776 60 88 Pro Familia Böblingen, Pfarrgasse 12, 71032 Böblingen Telekom Kundenservice (0800) 3302000 Tel. 07031/678005, Fax 07031/678007 Wasserversorgung 9 24-145 Mo. 9.00 – 13.00 Uhr, D.i u. Mi. 13.00 – 17.00 Uhr, Do. 9.00 – 12.00 Uhr ADHS-Deutschland e.V. Elterngruppe 71272 Renningen, Tel. 07159/920959, E-Mail: adhs-renningen@t-online.de Bildung und Erziehung Wir treffen uns jeden ersten Dienstag im Monat (Ferienter- mine ausgenommen), 20.00 Uhr, in der Begegnungsstätte Malmsheim Krisentelefon – ich schaff´es nicht mehr „Gewaltig überfordert – wenn Pflege an Grenzen stößt“ Mediathek Mo. – Fr. 16.00 bis 18.00 Uhr, Tel. 07031/663-3000 DKSB Deutscher Kinderschutzbund e.V. Ortsverband Leonberg Hauptstelle, Jahnstraße 11, Tel. 9480210 71229 Leonberg, Distelfeldstr. 20, Tel. 07152/902961, Not- Öffnungszeiten: Di, Mi, Do, Sa 11-14 Uhr und fallnr. 0172 9487091 Di, Mi, Fr 15:30-18:30 Uhr Termin nach tel. Vereinbarung www.renningen.de (Familie & Bildung / Mediathek) Tages- und Pflegemutter e.V., 71229 Leonberg, Tel. 07152/22490 Zweigstelle Malmsheim, Merklinger Straße 10, Tel. 930515 Sprechzeiten: Mo., Di. u. Do. von 9.00 – 12.00 Uhr, Do. von Öffnungszeiten: Di, Do 15-18 Uhr 14.00 – 18.00 Uhr od. nach tel. Vereinbarung (die Zweigstelle ist in den Schulferien geschlossen)
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