Stadteingangstafeln in neuem Glanz - Stadt Renningen

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Stadteingangstafeln in neuem Glanz - Stadt Renningen
Stadtnachrichten
                                  Amtsblatt der Stadt Renningen
                                  mit den Stadtteilen Renningen und Malmsheim

                                     Donnerstag, 1. August 2019 | Woche 31

 Stadteingangstafeln in neuem Glanz

Seit vielen Jahren werden Besucher und Gäste unserer Stadt mit einem HERZLICH WILLKOMMEN auf den
Stadteingangstafeln begrüßt. Die Erdkugel bringt die Aufgeschlossenheit und Weltoffenheit unserer Stadt zum
Ausdruck. Die Stelen bieten zudem Platz für Veranstaltungshinweise.
              Nach einer Überarbeitung erstrahlen die Stadteingangstafeln nun im neuen Glanz.
Renninger Vereine und Organisationen, die Interesse an einer Plakatierung an den Stadteingangsstelen haben,
wenden sich bitte an Sandra Feigl, Abt. Kultur, Freizeit und Sport, Tel. 1606-14 oder
E-Mail: sandra.feigl@renningen.de.

                                Diese Ausgabe erscheint auch online unter www.eblaettle.de
Stadteingangstafeln in neuem Glanz - Stadt Renningen
2   Woche 31 | Donnerstag, 1. August 2019
                                                                                                        StADtnAchRichten
                                                                                                        Renningen

           Augen!blick Veranstaltungen kurz notiert             Stadtverwaltung Renningen
                                                                Hauptstraße 1, 71272 Renningen
                                                                Postfach 1240, 71265 Renningen
Heimatmuseum Malmsheim geöffnet                                 Info-Zentrale 07159 / 924-0
03./04.08.2019, 14:00 – 18:00 Uhr,                              info@renningen.de
Heimatmuseum Malmsheim, Heimatverein Rankbachtal                www.renningen.de
                                                                WhatsApp an 0163/7061149
Patchworkausstellung
03./04.08.2019, 14:00 – 18:00 Uhr,
Heimatmuseum Malmsheim, Heimatverein Rankbachtal                Ansprechpartner
Theater am Abend – Das kalte Herz                               Bürgermeister, Beigeordneter und Fachbereichsleiter
03.08.2019, 20:00 Uhr, Naturtheater am Längenbühl,              Während der ganzen Woche nach telefonischer Verein-
Naturtheater Renningen                                          barung, gerne auch im Rathaus Malmsheim.
Jungtierschau                                                   Herzliche Einladung!
04.08.2019, ab 11:00 Uhr, Vereinsgelände,
Kleintierzuchtverein Renningen                                  Bürgermeister
Backhaus- und Museumshocketse                                   Wolfgang Faißt, Tel. 924-120,
04.08.2019, 11:00 – ca. 19:00 Uhr, Merklinger Straße,           wolfgang.faisst@renningen.de
Heimatverein Rankbachtal und LandFrauen Malmsheim               Erster Beigeordneter
Theater für die Familie – Die Schöne und das Biest              Peter Müller, Tel. 924-118,
04.08.2019, 15:00 Uhr, Renningen am Längenbühl,                 peter.mueller@renningen.de
Naturtheater Renningen                                          Leiter Fachbereich Bürger und Recht
                                                                Marcello Lallo, Tel. 924-127,
                                                                marcello.lallo@renningen.de
                     Den gesamten Veranstaltungskalender der
                     Stadt Renningen und weitere Infos finden   Leiter Fachbereich Planen-Technik-Bauen
                     Sie unter www.renningen.de                 Hartmut Marx, Tel. 924-130,
                                                                hartmut.marx@renningen.de
                                                                Leiterin Fachbereich Finanzen und Zentrale Dienste
                                                                Carmen Lörcher, Tel. 924-114,
Die Stadtverwaltung informiert                                  carmen.loercher@renningen.de

                                                                Öffnungszeiten
Wohnung gesucht für eine Mitarbeiterin                          Bürgerbüro Rathaus Renningen
der Stadtverwaltung Renningen
                                                                Mo.            08.00   –   12.00   Uhr
Wir suchen für eine langjährige                                 Di.            08.00   –   12.00   Uhr u. 13.30 – 17.00 Uhr
Mitarbeiterin der Stadtverwal-                                  Mi.            08.00   –   12.00   Uhr
tung Renningen ab Oktober`19                                    Do.            08.00   –   12.00   Uhr u. 13.30 – 18.00 Uhr
eine 3-Zimmer-Wohnung in                                        Fr.            08.00   –   13.00   Uhr
Renningen und Umgebung.
Kaltmiete bis 800 €                                             Fachabteilungen Rathaus Renningen
EBK, Balkon oder Terrasse                                       mit Außenstelle Abteilung Hoch- und Tiefbau (Furtwiesen 1)
wären wünschenswert.                                            Rathaus Malmsheim (Perouser Straße 1, Tel. 1606-0)
Angebote an:                                                    Mo. – Mi.      08.00 – 11.30 Uhr
Stadtverwaltung Renningen                                       Do.            08.00 – 11.30 Uhr u. 15.30 – 18.00 Uhr
Personal und Organisation                                       Fr.            08.00 – 11.30 Uhr
telefonisch 07159-924-181 oder per
E-Mail: welzer@renningen.de.

Räumlichkeiten gesucht
Die Stadt Renningen möchte
                                                                Wir sind für Sie da!
die Kleinkindbetreuung weiter                                   Das persönliche Gespräch mit den Bürgerinnen und
ausbauen und diversifizieren.                                   Bürgern ist Bürgermeister Wolfgang Faißt und den Mit-
Hierfür suchen wir geeigne-                                     arbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung ein
te Räume in Renningen und                                       wichtiges Anliegen. Denn nur durch Anregungen und
Malmsheim im Erdgeschoss                                        Kritik aus der Bürgerschaft ist eine bürgernahe Politik
mit einer direkten Zugangs-                                     möglich. Daher zögern Sie nicht und sprechen Sie uns
möglichkeit zu einer Außenflä-                                  an!
che. Die Fläche kann zwischen                                   Bürgerinnen und Bürger haben jederzeit die Möglich-
etwa 80 bis 200 Quadratmeter                                    keit, ihr Anliegen vorzutragen und Rat bzw. Hilfe ein-
sein.                                                           zuholen – gerne auch im Rahmen der persönlichen
Benötigt werden die Räumlichkeiten als Spiel-,                  Bürgersprechstunde mit Bürgermeister Wolfgang Faißt.
Aufenthalts-, Ess- und Schlaffläche.                            Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin unter 924-121.
Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung an
daniel.dressen@renningen.de, Tel. 07159/924-126
Stadteingangstafeln in neuem Glanz - Stadt Renningen
StADtnAchRichten
Renningen
                                                                                     Woche 31 | Donnerstag, 1. August 2019   3

 Amtliche Bekanntmachungen

                        1. Änderung der Entgeltregelung der Stadt Renningen
 Stadt Renningen     für die Betreuung von Kindern im Rahmen der Tagespflege
 Kreis Böblingen
                                für Kinder von 3-6 Jahren (TAKKI Plus)
Am 17.07.2019 hat der Gemeinderat folgende 1. Änderung der Entgeltregelung der Stadt Renningen für die Betreuung von
Kindern im Rahmen der Tagespflege für Kinder von 3-6 Jahren (TAKKI Plus) vom 03.07.2017 beschlossen:
§ 1 Änderung der Entgelthöhe
§ 5 Entgelthöhe
Kindergartenjahr 2019/2020
 Kindergarten/          Für das Kind           Für ein Kind              Für ein Kind               Für ein Kind
 TAKKI Plus             aus einer Familie mit aus einer Familie mit zwei aus einer Familie mit drei aus einer Familie mit
 2019/2020              einem Kind*            Kindern* unter 18 Jahren Kindern* unter 18 Jahren vier und mehr Kindern*
                        gültig ab 01.09.19     gültig ab 01.09.19        gültig ab 01.09.19         unter 18 Jahren
                                                                                                    gültig ab 01.09.19
 Entgelt je Stunde der 1,13 €                  0,87 €                    0,58 €                     0,19 €
 wöchentlichen Betreu-
 ungszeit (Sockelbetrag
 für VÖ und GT)
 GT-Zuschlag,           1,75 €                 1,75 €                    1,75 €                     1,75 €
 ab 13.30 Uhr
* Berücksichtigt werden nur Kinder, die im gleichen Haushalt wohnen.
Es gilt die Definition des Familienhaushalts (gemäß Gt-info Nr. 07/2013 vom 20.04.2013).
Renningen, 18.07.2019               Wolfgang Faißt
gez.                                Bürgermeister
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von
auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO
unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt
geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die
Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

                           3. Änderung der Entgeltregelung der Stadt Renningen
Stadt Renningen         für die Betreuung von Kindern im Rahmen der Tagespflege
Kreis Böblingen
                               für Kleinkinder im Landkreis Böblingen (TAKKI)
Am 17.07.2019 hat der Gemeinderat folgende 3. Änderung der Entgeltregelung der Stadt Renningen für die Betreuung von
Kindern im Rahmen der Tagespflege für Kleinkinder im Landkreis Böblingen (TAKKI) vom 27.04.2016 in der Fassung vom
30.05.2016 beschlossen:
§ 1 Änderung der Entgelthöhe
§ 5 der Entgeltregelung wird geändert und erhält folgende neue Fassung
Kindergartenjahr 2019/2020
                         Für das Kind          Für ein Kind                 Für ein Kind                 Für ein Kind
     Kinderkrippe/       aus einer Familie mit aus einer Familie mit zwei   aus einer Familie mit drei   aus einer Familie mit
         TAKKI           einem Kind*           Kindern* unter 18 Jahren     Kindern* unter 18 Jahren     vier und mehr Kindern*
       2019/2020         gültig ab 01.09.19    gültig ab 01.09.19           gültig ab 01.09.19           unter 18 Jahren
                                                                                                         gültig ab 01.09.19
 Entgelt je Stunde der wö- 2,67 €                  1,98 €                 1,35 €                         0,53 €
 chentlichen Betreuungszeit
* Berücksichtigt werden nur Kinder, die im gleichen Haushalt wohnen.
Es gilt die Definition des Familienhaushalts (gemäß Gt-info Nr. 07/2013 vom 20.04.2013).
§ 2 Inkrafttreten
Diese Änderung tritt am 01.09.2019 in Kraft. Die übrigen Bestimmungen der Entgeltregelung der Stadt Renningen für die
Betreuung von Kindern im Rahmen der Tagespflege für Kleinkinder im Landkreis Böblingen (TAKKI) bleiben unverändert.
Renningen, 18.07.2019               Wolfgang Faißt
gez.                                Bürgermeister
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von
auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO
unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt
geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die
Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Stadteingangstafeln in neuem Glanz - Stadt Renningen
4   Woche 31 | Donnerstag, 1. August 2019
                                                                                                       StADtnAchRichten
                                                                                                       Renningen

                                     Benutzungs- und Gebührensatzung
Stadt Renningen                für die Kindertageseinrichtungen/Spielgruppen
Kreis Böblingen
                                             der Stadt Renningen

Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württem-             Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet aufgenommen.
berg i.V. mit den §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengeset-             Kinder, die außerhalb von Renningen ihren Hauptwohnsitz
zes hat der Gemeinderat am 17.07.2019 folgende 3.Satzung            haben, können in Einzelfällen aufgenommen werden.
zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die            Für jedes Kind ist ein Aufnahmeantrag der Personensor-
Kindertageseinrichtungen/Spielgruppen der Stadt Renningen           geberechtigten erforderlich. Voraussetzung für die Auf-
vom 27.04.2015 in der Fassung vom 30.05.2016 beschlos-              nahme in die Kindertageseinrichtung/Spielgruppe ist die
sen:                                                                Vorlage einer Bescheinigung über die ärztliche Untersu-
                                                                    chung gem. § 4 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG).
§ 1 zur Änderung von § 1 Öffentliche Einrichtung                    Kinder mit und ohne Behinderungen werden in gemein-
Die Stadt Renningen betreibt die Kindertageseinrichtungen/          samen Gruppen betreut, wenn auf diese Weise dem in-
Spielgruppen als öffentliche Einrichtungen. Sie dienen der          dividuellen Förderbedarf der Kinder entsprochen werden
Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern im Alter ab            kann und soweit es die organisatorischen, personellen
10 Monaten bis zum Schuleintritt.                                   und sächlichen Gegebenheiten erlauben. Über die Auf-
§ 2 zur Änderung von § 2 Aufgabe                                    nahme eines Kindes entscheidet die Stadt Renningen
Für die Arbeit in den Kindertageseinrichtungen/Spielgruppen         als Trägerin der Kindertageseinrichtungen/Spielgruppen.
sind die jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen und die         Die Eltern/Personensorgeberechtigte/n erhalten rechtzeitig
Bestimmungen dieser Satzung maßgebend.                              vor dem Aufnahmetermin des Kindes in die Kindertages-
Die Einrichtungen haben die Aufgabe, die Erziehung der Kin-         einrichtung/Spielgruppe eine schriftliche Platzzusage. Das
der in der Familie zu ergänzen und zu unterstützen. Durch           Zuteilungsverfahren ist in den Vergaberichtlinien der Stadt
Bildungs- und Erziehungsangebote fördern sie die körper-            Renningen zur Aufnahme von Kindern und zum Verfah-
liche, geistige und seelische Entwicklung des Kindes und            ren der Platzvergabe in den Kindertageseinrichtungen im
damit die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwort-          Stadtgebiet beschrieben. Im Rahmen des Aufnahmege-
lichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.                     sprächs in der Kindertageseinrichtung/Spielgruppe wird
                                                                    mit den Personensorgeberechtigten ein Benutzungsver-
§ 3 zur Änderung von § 3 Kindertageseinrichtungen,                  hältnis vereinbart.
    Betreuungsangebote                                          (2) Aufnahme in die Kinderkrippe
Kindertageseinrichtungen/Kinderbetreuungsangebote im Sinne          a) Für Kinder unter 1 Jahr besteht kein Rechtsanspruch
dieser Satzung sind:                                                    auf Aufnahme in eine Kindertageseinrichtung. Die Auf-
(1) Kinderkrippe                                                        nahme von Kindern unter 1 Jahr in die Kinderkrippe
    Die Kinderkrippe Bildung für Kinder im Alter von 10 Mo-             erfolgt daher unter Anwendung der in § 24 Abs. 1
    naten bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres mit verlän-            Sozialgesetzbuch (SGB) VIII genannten Kriterien. Die
    gerter Öffnungszeit (bis zu 6 Stunden täglich) oder Ganz-           Aufnahme kann zum 01. oder 15. eines Monats erfol-
    tagesbetreuung (durchgehend bis zu 10 Stunden täglich)              gen und ist an Einzeltagen (tageweise Belegung) nicht
    an jeweils 5 Tagen/Woche (Montag bis Freitag) bei einer             möglich.
    maximalen Betreuungszeit von 50 Stunden/Woche.                  b) Für Kinder von 1 bis unter 3 Jahren besteht ein
(2) Spielgruppe                                                         Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer
    Die Spielgruppe ist eine Einrichtung mit einem Betreu-              Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege.
    ungsangebot für Kinder im Alter von 2 Jahren bis zur                Die Aufnahme in die Kinderkrippe kann zum 01. oder
    Vollendung des 3. Lebensjahres bei einer Betreuungszeit             15. eines Monats erfolgen. Eine tagweise Belegung
    von 3 Stunden täglich an 2 Tagen/Woche (Montag und                  und ist an Einzeltagen (tageweise Belegung) ist zum
    Mittwoch oder Dienstag und Donnerstag).                             Wohl des Kindes nicht möglich. Der erste Krippentag
(3) Kindergarten mit geteilter Öffnungszeit (Regelbetreuung)            des Kindes wird zwischen der Einrichtungsleitung und
    Der Kindergarten mit geteilter Öffnungszeit ist eine Ein-           den/der Personensorgeberechtigten im Aufnahmege-
    richtung mit einem Betreuungsangebot für Kinder im Alter            spräch festgelegt.
    von 3 Jahren bis zum Schuleintritt bei einer Betreuungs-    (3) Aufnahme in die Spielgruppe
    zeit von bis zu 5 Stunden am Vormittag und an einem             Bei der Spielgruppe handelt es sich um ein freiwilliges
    oder mehreren Nachmittagen an 5 Tagen/Woche (Montag             Kinderbetreuungsangebot der Stadt Renningen. Es be-
    bis Freitag) bei einer maximalen Betreuungszeit von 30          steht kein Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer
    Stunden/ Woche.                                                 Spielgruppe. Die Aufnahme ist ab Vollendung des 2.
(4) Kindergarten mit verlängerter Öffnungszeit (VÖ)                 Lebensjahres des Kindes möglich. Die Aufnahme erfolgt
    Der Kindergarten mit verlängerter Öffnungszeit ist eine         nach dem Alter (absteigend) der angemeldeten Kinder,
    Einrichtung mit einem Betreuungsangebot für Kinder im           abhängig von den Platzkapazitäten zum 01. oder 15.
    Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt bei einer Be-          eines Monats.
    treuungszeit von durchgehend 6 Stunden täglich an 5         (4) Aufnahme in den Kindergarten
    Tagen/Woche (Montag bis Freitag) bei einer maximalen            Für Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt besteht ein
    Betreuungszeit von 30 Stunden/Woche.                            Rechtsanspruch auf Kindergartenbesuch. Ein Anspruch
(5) Kindergarten mit Ganztagesbetreuung (GT)                        auf eine bestimmte Betreuungszeit oder einen Betreu-
    Der Kindergarten mit Ganztagesbetreuung ist eine Ein-           ungsplatz in einer bestimmten Einrichtung besteht nicht.
    richtung mit einem Betreuungsangebot für Kinder im Alter        Kinder, die bis zum 15. eines Monats das 3. Lebens-
    von 3 Jahren bis zum Schuleintritt bei einer Betreuungs-        jahr vollenden, werden zum 1. dieses Monats in den
    zeit von durchgehend mehr als 6 bis zu 10 Stunden               Kindergarten aufgenommen. Kinder, die vom 16. eines
    täglich an 5 Tagen/Woche (Montag bis Freitag) bei einer         Monats bis zum Monatsende das 3. Lebensjahr vollen-
    maximalen Betreuungszeit von 50 Stunden/Woche.                  den, werden zum 15. dieses Monats in den Kindergar-
                                                                    ten aufgenommen. Der erste Kindergartentag des Kindes
§ 4 zur Änderung von § 4 Benutzerkreis, Grundsätze für die          wird zwischen der Einrichtungsleitung und den Eltern/
    Aufnahme                                                        Sorgeberechtigten im Aufnahmegespräch festgelegt. Eine
(1) In die Kindertageseinrichtungen werden Kinder gemäß             Aufnahme des Kindes nach Vollendung des 3. Lebens-
    den Vergaberichtlinien der Stadt Renningen zur Aufnahme         jahres ist auf Wunsch der Eltern möglich. Die Aufnahme
    von Kindern und zum Verfahren der Platzvergabe in den           in den Kindergarten erfolgt nach den Vergaberichtlinien
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Renningen
                                                                                          Woche 31 | Donnerstag, 1. August 2019   5
   der Stadt Renningen zur Aufnahme von Kindern und zum               (5) Für Kinder, die vom Kindergarten in die Schule ab-
   Verfahren der Platzvergabe in den Kindertageseinrichtun-               gehen, ist eine Kündigung des Benutzungsverhältnis-
   gen im Stadtgebiet. Die Buchung der Ganztagsbetreuung                  ses nicht erforderlich, das Benutzungsverhältnis endet
   an Einzeltagen ist in Verbindung mit der Betreuungsform                zum Ende des Kindergartenjahres (31.08.). Eine Kün-
   „Verlängerte Öffnungszeit“ an den übrigen Wochenta-                    digung des Benutzungsverhältnisses durch die/den
   gen als Dauerbelegung möglich, sofern entsprechende                    Personsorgeberechtigte/n für ein Kind, das in die Schule
   Platzkapazitäten vorhanden sind; die Ganztagesbetreuung                abgeht, ist mit einer Frist von 4 Wochen nur zum 30.04.
   muss in dieser Mischform an mindestens 2 Tagen pro                     des Jahres möglich; bei einem Wechsel in einen Kinder-
   Woche gebucht werden.                                                  garten eines anderen Trägers oder bei Wegzug gilt die
                                                                          allgemeine Kündigungsregelung nach Absatz 2.
§ 5 zur Änderung von § 5 Wechsel der Betreuungszeit,
                                                                      (6) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grunde (außer-
    Wechsel der Kindertageseinrichtung, Beendigung des
                                                                          ordentliche Kündigung) bleibt hiervon unberührt.
    Betreuungsverhältnisses
(1) Ein Wechsel in eine andere Betreuungszeit ist möglich,            § 6 zur Änderung von § 6 Besuch der Kindertageseinrich-
    wenn eine Kindertageseinrichtung/Spielgruppe wahlweise                tung/Spielgruppe, Öffnungszeiten und Ferien
    verschiedene Betreuungszeiten anbietet. Der Wechsel der           (1) Im Interesse des Kindes und der Gruppe soll die Kinder-
    Betreuungszeit ist einmal je Kindergartenjahr (01.09. bis             tageseinrichtung/Spielgruppe regelmäßig besucht werden.
    31.08.) möglich. Die Berücksichtigung von Änderungsanträ-         (2) Die Kindertageseinrichtungen öffnen die Eingangstür/en
    gen erfolgt nach den Vergaberichtlinien der Stadt Renningen           zu den jeweiligen Öffnungszeiten. Wenn die Kinder al-
    zur Aufnahme von Kindern und zum Verfahren der Platzver-              leine den Kindergarten betreten, haben die Eltern darauf
    gabe in den Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet.                  hinzuwirken, dass lange Wartezeiten vor der Einrichtung
    Ein Wechsel zwischen Kindertageseinrichtungen ist in-                 vermieden werden.
    nerhalb der gesamten Kindergartenzeit des Kindes aus-             (3) Kann ein Kind die Kindertageseinrichtung/Spielgruppe
    schließlich einmal möglich, und auch nur wenn zuvor ein               nicht besuchen, ist die Leitung von den Eltern/Sorgebe-
    Beratungsgespräch mit der Fachberatung erfolgte. Die                  rechtigten zu benachrichtigen.
    Berücksichtigung von Wechselwünschen erfolgt nach den             (4) Die Kindertageseinrichtungen sind regelmäßig von Montag
    Vergaberichtlinien der Stadt Renningen zur Aufnahme von               bis Freitag, die Spielgruppen Montag und Mittwoch bzw.
    Kindern und zum Verfahren der Platzvergabe in den Kin-                Dienstag und Donnerstag mit Ausnahme der gesetzli-
    dertageseinrichtungen im Stadtgebiet.                                 chen Feiertage, der Ferien der Kindertageseinrichtung/
    Der Wechsel ist schriftlich zu beantragen. Die Bestätigung            Spielgruppe und der sonstigen Schließungstage (z.B. Be-
    des Wechsels der Betreuungszeit bzw. des Wechsels der                 triebsausflug, pädagogische Tage) geöffnet. Die Ferienzei-
    Kindertageseinrichtung erfolgt durch die Stadt Renningen              ten werden jeweils für ein Kalenderjahr festgesetzt und
    als Träger der Einrichtung.                                           rechtzeitig bekanntgegeben.
(2) Die Personensorgeberechtigte/n können das Benutzungs-             (5) Muss eine Kindertageseinrichtung/Spielgruppe aus besonde-
    verhältnis durch schriftliche Kündigung grundsätzlich mit             rem Anlass (z.B. wegen Erkrankung, dienstlicher Verhinde-
    einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende beenden. Die                  rung, Streik) geschlossen bleiben, werden die Personensor-
    besonderen Regelungen in den Absätzen 4 und 5 gehen                   geberechtigten hiervon umgehend unterrichtet. Der Träger
    dieser allgemeinen Kündigungsregelung vor. Die Kündi-                 der Kindertageseinrichtung/Spielgruppe ist bemüht, eine
    gungsfrist läuft ab dem Tag des Eingangs der Kündigung                über die Dauer von 3 Tagen hinausgehende Schließung der
    bei der Stadt Renningen.                                              Einrichtung oder Gruppe zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn
(3) Die Stadt Renningen als Trägerin der Kindertageseinrich-              die Kindertageseinrichtung/Spielgruppe zur Vermeidung der
    tungen/Spielgruppen kann ein Benutzungsverhältnis durch               Übertragung ansteckender Krankheiten oder im Zuge von
    schriftliche Kündigung mit einer Frist von 4 Wochen zum               Arbeitskampfmaßnahmen geschlossen werden muss.
    Monatsende beenden. Kündigungsgründe können u.a.
    sein:                                                             § 7 zur Änderung von § 7 Benutzungsgebühren (Elternbei-
    • das unentschuldigte Fehlen des Kindes über einen zu-                trag), Verpflegungskosten
      sammenhängenden Zeitraum von mehr als 4 Wochen;                 (1) Für den Besuch der Kindertageseinrichtung/Spielgruppe
    • die Einschätzung der Leitung und der Trägerin, dass                 wird eine monatliche Benutzungsgebühr erhoben. Die Ge-
      das Kind besonderer Hilfe bedarf, die die Kindertages-              bühren werden je Kind und Betreuungsplatz erhoben.
      einrichtung/Spielgruppe trotz erheblicher Bemühungen                Die Höhe der Benutzungsgebühren ergibt sich aus der
      nicht leisten kann;                                                 Anlage zu dieser Satzung, die Bestandteil dieser Satzung
    • die Tatsache, dass das Kind oder die Eltern/Sorgebe-                ist. Bei Betreuungsangeboten mit Verpflegungsleistungen
      rechtigten die Hausordnung nicht einhalten und dadurch              werden neben den Benutzungsgebühren kostendeckend
      den geordneten Betrieb der Kindertageseinrichtung/                  privatrechtliche Verpflegungskosten gesondert erhoben
      Spielgruppe wiederholt in unzumutbarer Weise stören;                und monatlich abgerechnet.
    • die Nichtentrichtung der Gebühr (Elternbeitrag) für 2 Monate;   (2) Gebühren-/Kostenschuldner sind die Personensorgebe-
    • die Tatsache, dass auch nach einem mit dem Träger                   rechtigten. Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner.
      geführten Einigungsgespräch nicht auszuräumende er-             (3) Die Benutzungsgebühr wird jeweils für einen Kalendermonat
      hebliche Auffassungsunterschiede zwischen Eltern/ Sor-              erhoben und monatlich im Voraus im Wege des Abbuchungs-
      geberechtigten und der Leitung der Kindertageseinrich-              verfahrens vom Konto des Gebührenschuldners eingezogen.
      tung/Spielgruppe über das pädagogische Konzept und/             (4) Da die Benutzungsgebühr eine Beteiligung an den ge-
      oder eine dem Kind angemessene Förderung in der                     samten Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen/
      Kindertageseinrichtung/Spielgruppe bestehen.                        Spielgruppen darstellt, ist diese auf zwölf Monate im Jahr
    • die Tatsache, dass das Vertrauensverhältnis zwischen                kalkuliert und deshalb z.B. auch während der Ferien, bei
      dem Personal der Kindertageseinrichtungen und der/                  vorübergehender Schließung oder bei längerem Fehlen
      den Personensorgeberechtigte/n in einem Maße gestört                des Kindes bis zur Beendigung des Betreuungsverhältnis-
      ist, in dem eine Beeinträchtigung der Erziehungs- und               ses voll zu bezahlen.
      Bildungspartnerschaft nicht mehr ausgeschlossen wer-            (5) Tritt ein Kind ab dem 15. eines Monats in die Kinderta-
      den kann.                                                           geseinrichtung/Spielgruppe ein, so ist für diesen Monat
(4) Für Kinder, die aufgrund der Vollendung des 3. Lebens-                die hälftige Monatsgebühr zu entrichten.
    jahres aus der Kinderkrippe oder der Spielgruppe aus-             (6) Tritt ein Kind zum 14. eines Monats aus der Kinderkrip-
    scheiden, ist eine Kündigung des Benutzungsverhältnis-                pe/Spielgruppe aufgrund Vollendung des 3. Lebensjahres
    ses nicht erforderlich. Das Benutzungsverhältnis endet mit            in diesem Monat, so ist für diesen Monat die hälftige
    dem Wechsel in einen Renninger Kindergarten, oder, falls              Monatsgebühr zu entrichten.
    das Kind nicht in einen Renninger Kindergarten wechselt,          (7) Für Kinder, die vom Kindergarten in die Schule abgehen,
    spätestens zum Ende des Monats, in dem das Kind das                   ist die Benutzungsgebühr bis zum Ende des Kindergar-
    3. Lebensjahr vollendet.                                              tenjahres (31.08.) voll zu bezahlen.
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6   Woche 31 | Donnerstag, 1. August 2019
                                                                                                         StADtnAchRichten
                                                                                                         Renningen

(8) In besonders begründeten Einzelfällen kann ein Gebühren-        die Einrichtung/Spielgruppe wieder besucht, kann im Ein-
    nachlass gewährt werden. Dies gilt insbesondere, wenn           vernehmen mit dem Gesundheitsamt die Notwendigkeit
    der Träger der Jugendhilfe gemäß den Bestimmungen               zur Vorlage einer ärztlichen Unbedenklichkeitsbescheini-
    des SGB (Sozialgesetzbuch) VIII eine Bezuschussung,             gung bestehen.
    d.h. die Gewährung von wirtschaftlicher Jugendhilfe, ab-        Bei Erkrankungen nach dem Infektionsschutzgesetz dür-
    gelehnt hat und die Personensorgeberechtigte/n die An-          fen Kinder erst wieder in die Einrichtung gebracht wer-
    spruchsvoraussetzungen für den Renninger Familienpass           den, wenn sie zwei Tage fieber- und durchfallfrei waren.
    erfüllen.                                                       Bei anderen Erkrankungen, die nicht vom Tatbestand des
(9) Kann ein Kind in einem begründeten Einzelfall die Kita          Infektionsschutzgesetzes erfasst werden, darf das Kind
    mindestens an 4 aneinanderhängenden Wochen (20 Ar-              erst wieder in die Einrichtung gebracht werden, wenn es
    beitstage) nicht besuchen, können die Gebühren auf An-          einen Tag gesund zu Hause war.
    trag der Eltern Personensorgeberechtigten für den ge-           Kranke Kinder dürfen nicht in der Einrichtung betreut werden.
    samten Zeitraum der Abwesenheit in Höhe von bis zu 50       (4) Zeigt ein Kind während der Betreuung in einer Einrich-
    % rückerstattet werden.                                         tung kränkliche Symptome wie z.B. eine starke Erkältung
(10)Änderungen der Familiensituation, die eine Auswirkung           (Symptome: Halsschmerzen, starker Husten etc.), Grippe
    auf die Gebührenhöhe haben, sind der Kindergartenver-           (hohes Fieber, starke Halsschmerzen, Schüttelfrost etc.),
    waltung mitzuteilen. Bei verspäteter Meldung werden die         Fieber (ab 38,5°C, Frösteln, Gliederschmerzen, Müdigkeit
    Gebühren rückwirkend längstens für einen Zeitraum von           etc.), Durchfall oder ähnliche Krankheiten, ist die Ein-
    sechs Monaten angepasst.                                        richtung befugt, das Kind durch eine zur Abholung des
                                                                    Kindes befugte Person abholen zu lassen. Änderungen
§ 8 zur Änderung von § 8 Beginn und Beendigung des                  der Notfallkontaktdaten sind unverzüglich gegenüber der
    Benutzungsverhältnisses, Entstehung/Fälligkeit der              Einrichtung mitzuteilen. Nach Information der Personen-
    Gebührenschuld                                                  sorgeberechtigten über die Erkrankung des Kindes haben
(1) Das Benutzungsverhältnis beginnt mit der Aufnahme des           diese innerhalb von einer Stunde die Abholung zu ge-
    Kindes in die Betreuungseinrichtung. Die Aufnahme er-           währleisten.
    folgt auf Antrag der Eltern/Sorgeberechtigten Personen-
    sorgeberechtigten. Die Aufnahme in eine Kindertagesein-     § 10 zur Änderung von § 10 Aufsicht
    richtung kann durch die/den Personensorgeberechtigte/n      (1) Die Aufsichtspflicht über minderjährige Kinder obliegt kraft
    maximal zwei Monate hinter das Datum der geplanten              Gesetzes (§ 1631 BGB) den Personensorgeberechtigten.
    Aufnahme verschoben werden.                                     Für die Dauer des Besuchs einer Kindertageseinrichtung/
(2) Das Benutzungsverhältnis endet durch Abmeldung des              Spielgruppe wird diese Aufsichtspflicht durch das Benut-
    Kindes durch die Personensorgeberechtigten oder durch           zungsverhältnis auf den Träger der Kindertageseinrich-
    Ausschluss des Kindes durch den Träger der Einrichtung          tung/Spielgruppe übertragen.
    oder durch den Wechsel von der Kinderkrippe/ Spielgrup-     (2) Auf dem Weg von und zur Kindertageseinrichtung/Spiel-
    pe in den Kindergarten. Kinder, die in die Schule wech-         gruppe obliegt die Aufsichtspflicht den Personensorge-
    seln, werden zum Ende des Kindergartenjahres (31.08.)           berechtigten. Insbesondere tragen sie dafür Sorge, dass
    von Amts wegen abgemeldet.                                      ihr Kind ordnungsgemäß abgeholt wird. Ob und wann
(3) Die Gebührenschuld entsteht zu Beginn des Veranla-              ein Kind alleine nach Hause gehen darf, ist im Formular
    gungszeitraumes (§ 7 Abs. 3 und 5 bis 7) für den der            „Heimwegregelung“ festgelegt.
    Betreuungsplatz belegt ist. Die Benutzungsgebühren wer-     (3) Die Aufsichtspflicht des Trägers der Kindertageseinrich-
    den bei der erstmaligen Benutzung durch schriftlichen           tung/Spielgruppe beginnt erst mit der Übernahme des
    Gebührenbescheid festgesetzt. Die Festsetzung gilt so           Kindes durch die Betreuungskräfte der Kindertagesein-
    lange weiter, bis ein neuer Bescheid oder Änderungsbe-          richtung/ Spielgruppe und endet mit der Übergabe des
    scheid ergeht.                                                  Kindes in die Obhut der Personensorgeberechtigte/n oder
(4) Die Gebührenschuld wird jeweils zum ersten Werktag des          der von diesen beauftragten Person. Haben die Eltern/
    Veranlagungszeitraumes (§ 7 Abs. 3 und 5 bis 7) fällig.         Sorgeberechtigten erklärt, dass das Kind allein nach Hau-
    Für den Monat des erstmaligen Besuchs der Einrichtung           se gehen darf, endet die Aufsichtspflicht beim Verlassen
    wird die Gebührenschuld 2 Wochen nach Bekanntgabe               der Kindertageseinrichtung/Spielgruppe an der Grund-
    des Gebührenbescheids fällig. Dasselbe gilt für den Fall,       stücksgrenze.
    dass ein neuer Gebührenbescheid oder Änderungsbe-           § 11 zur Änderung von § 11 Unfallversicherung, Haftung
    scheid ergeht.                                              (1) Die Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen,
§ 9 zur Änderung von § 9 Regelung in Krankheitsfällen               sind nach § 2 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
(1) Für Regelungen in Krankheitsfällen, insbesondere bei Wie-       (SGB VII) gesetzlich gegen Unfall versichert, insbesondere
    deraufnahme des Kindes in die Kindertageseinrichtung/           • auf dem direkten Weg von und zur Einrichtung;
    Spielgruppe nach Krankheit, ist das Infektionsschutzge-         • während des Aufenthalts in der Einrichtung;
    setz (IfSG), maßgebend.                                         • während aller Veranstaltungen der Einrichtung außerhalb
(2) Bei Erkältungskrankheiten (wie z.B. Schnupfen, Husten,            des Einrichtungsgeländes (Spaziergänge, Feste, etc.).
    grippaler Infekt, Bronchitits, Nasennebenhöhlenent-zün-     (2) Für die Kinder, die eine Spielgruppe besuchen, besteht
                                                                    eine Unfallversicherung durch die Stadt Renningen.
    dung, Halsschmerzen), Auftreten von Hautausschlägen,
                                                                (3) Alle Unfälle, die auf dem Weg zur und von der Kinderta-
    Halsschmerzen, Erbrechen, Durchfall oder Fieber sind die
                                                                    geseinrichtung/Spielgruppe eintreten, müssen der Leitung
    Kinder zu Hause zu behalten.
                                                                    der Einrichtung/Spielgruppe unverzüglich gemeldet wer-
(3) Bei Erkrankung des Kindes oder einer Person im selben
                                                                    den.
    Haushalt an einer ansteckenden Krankheit gelten die Re-
                                                                (4) Für den Verlust, die Beschädigung und die Verwechslung
    gelungen des Merkblatts „GEMEINSAM VOR INFEKTIO-
                                                                    der Garderobe und anderer persönlicher Gegenstände
    NEN SCHÜTZEN Belehrung für Eltern und sonstige Sor-
                                                                    des Kindes wird keine Haftung übernommen. Es wird
    geberechtigte durch Gemeinschaftseinrichtungen gemäß §
                                                                    empfohlen, die Sachen mit dem Namen des Kindes zu
    34 Abs. 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz“. Deshalb muss          versehen.
    der Leitung der Kindertageseinrichtung/Spielgruppe sofort   (5) Für Schäden, die ein Kind einem Dritten zufügt, haften
    Mitteilung über jede ansteckende Erkrankung oder den            unter Umständen die Eltern/Sorgeberechtigten. Es wird
    Verdacht einer solchen gemacht werden, spätestens an            deshalb empfohlen, sofern nicht vorhanden, eine private
    dem der Erkrankung folgenden Tag.                               Haftpflichtversicherung abzuschließen.
    Der Besuch der Kindertageseinrichtung/Spielgruppe ist
    bei den im Merkblatt benannten Krankheiten sowie bei        § 12 zur Änderung von § 12 Elternbeirat
    bestimmten übertragbaren Augen- und Hautkrankheiten         Die Personensorgeberechtigten werden durch einen jährlich
    im Einvernehmen mit dem Gesundheitsamt ausgeschlos-         zu wählenden Elternbeirat an der Arbeit der Kindertagesein-
    sen. Bevor das Kind nach einer ansteckenden Krankheit       richtung beteiligt (§ 5 Kindertagesbetreuungsgesetz -KiTaG-).
Stadteingangstafeln in neuem Glanz - Stadt Renningen
StADtnAchRichten
Renningen
                                                                                      Woche 31 | Donnerstag, 1. August 2019   7
§ 13 zur Änderung der Anlage
                                                                                                               Für ein Kind
                               Für das Kind              Für ein Kind               Für ein Kind
     Kinderkrippe/                                                                                        aus einer Familie mit
                           aus einer Familie mit   aus einer Familie mit zwei aus einer Familie mit drei
         TAKKI                                                                                           vier und mehr Kindern*
                               einem Kind*         Kindern* unter 18 Jahren Kindern* unter 18 Jahren
       2019/2020                                                                                             unter 18 Jahren
                            gültig ab 01.09.19        gültig ab 01.09.19        gültig ab 01.09.19
                                                                                                            gültig ab 01.09.19
 Entgelt je Stunde der
     wöchentlichen                2,67 €                   1,98 €                     1,35 €                     0,53 €
    Betreuungszeit
* Berücksichtigt werden nur Kinder, die im gleichen Haushalt wohnen.
Es gilt die Definition des Familienhaushalts (gemäß Gt-info Nr. 07/2013 vom 20.04.2013).
Verpflegungskosten werden bei Angeboten mit Verpflegungsleistungen neben den genannten Gebührensätzen kostendeckend
erhoben.

Spielgruppe 2019/2020               Betreuung max. 7 h/ Woche
                                    Gebühr monatlich
                                    gültig ab 01.09.19
Montag/Mittwoch-Gruppe                            53 €
Dienstag/Donnerstag-Gruppe                        53 €

                          Für das Kind          Für ein Kind                 Für ein Kind                 Für ein Kind
     Kindergarten/        aus einer Familie mit aus einer Familie mit zwei   aus einer Familie mit drei   aus einer Familie mit
      TAKKI Plus          einem Kind*           Kindern* unter 18 Jahren     Kindern* unter 18 Jahren     vier und mehr Kindern*
       2019/2020          gültig ab 01.09.19    gültig ab 01.09.19           gültig ab 01.09.19           unter 18 Jahren
                                                                                                          gültig ab 01.09.19
Entgelt je Stunde                 0,91 €                   0,70 €                     0,47 €                       0,16 €
der wöchentlichen
Betreuungszeit (Regel)
Entgelt je Stunde                 1,13 €                   0,87 €                     0,58 €                     0,19 €
der wöchentlichen
Betreuungszeit (Sockel-
betrag für VÖ und GT)
GT-Zuschlag                       1,75 €                   1,75 €                     1,75 €                     1,75 €
* Berücksichtigt werden nur Kinder, die im gleichen Haushalt wohnen.
Es gilt die Definition des Familienhaushalts (gemäß Gt-info Nr. 07/2013 vom 20.04.2013).
Verpflegungskosten werden bei Angeboten mit Verpflegungsleistungen neben den genannten Gebührensätzen kostendeckend
erhoben.
§ 14 Inkrafttreten
Diese Änderung tritt am 01.09.2019 in Kraft. Die übrigen Bestimmungen der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kin-
dertageseinrichtungen/Spielgruppen der Stadt Renningen bleiben unverändert.
Renningen, den 18.07.2019
gez.
Wolfgang Faißt
Bürgermeister

Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder
von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4
GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber
der Stadt geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht,
wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt
worden sind.

 Impressum
 Herausgeber: Stadt Renningen
 für die Stadtteile Renningen und Malmsheim
 Druck und Verlag: NUSSBAUM MedIen GmbH & Co. KG, Merklinger Straße 20, 71263 Weil der Stadt
 Telefon 07033 525-0, Telefax-Nr. 07033 2048, www.nussbaum-medien.de.
 Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen:
 Bürgermeister Wolfgang Faißt, Hauptstraße 1, 71272 Renningen.
 Verantwortlich für „Was sonst noch interessiert“ und den Anzeigenteil:
 Klaus Nussbaum, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt.
 Bezugspreis: halbjährlich € 17,05. Einzelverkaufspreis: € 0,65.
 Anzeigenannahme: wds@nussbaum-medien.de
 Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr.
 Vertrieb (Abonnement und Zustellung):
 G.S. Vertriebs GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-0,
 E-Mail: info@gsvertrieb.de, Internet: www.gsvertrieb.de
Stadteingangstafeln in neuem Glanz - Stadt Renningen
8   Woche 31 | Donnerstag, 1. August 2019
                                                                                                                  StADtnAchRichten
                                                                                                                  Renningen

Stadt Renningen                                                      Fundsachen
Landkreis Böblingen
                                                                     in Malmsheim
                                                                     1 gelbes Einrad, Marke: Giant
      Öffentliche Ausschreibung
                                                                     Bitte melden Sie sich beim Bürgerbüro im Rathaus
               nach VOB                                              Malmsheim, Tel. 1606-11 oder 1606-12
Die Stadt Renningen schreibt auf der Grundlage der
VOB und des Kommunalen Vergabehandbuches folgende
Arbeiten aus:

                                                                                            !                de
                                                                                        Sie
Bauhoferweiterung Furtwiesen 1:                                                                          .
                                                                                                      en
                                                                                     en n n i n
Erd-, Kanal- und Betonarbeiten
                                                                                                  g
Leistungen Grabarbeiten                              ca. 70     m³
                                                                               u c h
            Entwässerungsleitungen                   ca. 120   lfm
                                                                          s            e
                                                                       Wir w w w
            Fundamentbeton                           ca. 50     m³               .r
            Stahlbeton-Bodenplatte flügelgeglättet   ca. 310    m²
Ausführungsbeginn: 01.10.2019
Fertigstellung:       31.10.2019
                                                                      Wir suchen für die Abteilung Hoch- und Tiefbau der Stadt
Auftraggeber:          Stadt Renningen                                Renningen sowie den Zweckverband Renninger Wasser-
                       Hauptstraße 1                                  versorgungsgruppe eine/n
                       71272 Renningen
                       Tel. 07159 / 924-0                                           Ingenieur/in (m,w,d)
                                                                             Fachrichtung Versorgungstechnik /
Objektbetreuung:       Stadt Renningen                                        technische Gebäudeausrüstung /
                       Fachbereich 2
                       Hauptstraße 1                                                   Umwelttechnik
                       71272 Renningen                                            Dipl.-Ing. oder Masterstudiengang
                       Tel. 07159 / 924-136                           Aufgabengebiet bei der Stadt Renningen:
                       michael.kohler@renningen.de                    • Projektsteuerung und Übernahme der Bauherrenfunktion
                                                                        bei städtischen Neu- und Umbauten einschließlich der
Zahlungsbedingungen:                                                    haushaltstechnischen Überwachung und Abrechnung
Nach § 16 VOB/B und den Besonderen und Zusätzlichen                   • Erstellen von Machbarkeitsstudien und Vorplanungen
Vertragsbedingungen.                                                    inkl. Kostenschätzung und Wirtschaftlichkeitskontrolle
Bietergemeinschaften:                                                 • Betreuung und Verwaltung unseres Klärschlamm-
Keine besondere Rechtsform verlangt.                                    Managements
                                                                      • Konzepterstellung und Durchführung von Projekten zur
Nachweise der Eignung:                                                  energietechnischen Sanierung von Gebäuden, Beleuch-
Entsprechend § 8 Abs. 3 Nr. 1 VOB/A                                     tungs- und Heizungsanlagen
Zuschlags- u. Bindefrist: 25.09.2019                                  • Stellen, Unterstützen und Verfolgen von Fördermittelan-
                                                                        trägen im Rahmen der energetischen Sanierung
Anforderung der Verdingungsunterlagen:
Die Angebotsunterlagen (Leistungsverzeichnis und Pläne                Aufgabengebiet beim ZV Renninger Wasserversorgungs-
im Datenformat PDF, einschließlich GAEB-Datei) können                 gruppe:
ab Montag, 05.08.2019 bei der Außenstelle der                         • Technische Betriebsführung
                                                                      • Überwachung und Organisation des Betriebes der Anla-
Stadt Renningen                                                         gen des Zweckverbandes
FB 2 Planen-Technik-Bauen                                             • Teilweise Übernahme der Bereitschaft bei der Überwa-
Abt. Hoch- und Tiefbau                                                  chung der Anlagen zur Trinkwasserförderung, -erzeu-
Furtwiesen 1                                                            gung und -lieferung
71272 Renningen
Tel. 07159 /924-149 Herr Royo                                         Ihr Profil:
                                                                      • Organisations- und Verhandlungsgeschick
mailto:manuel.royo@renningen.de
                                                                      • Ausgeprägtes Kostenbewusstsein
angefordert werden.
                                                                      • praktischen Erfahrungen in den oben genannten Berei-
Angebotsabgabe:                                                         chen sind von Vorteil
Die Angebote sind in Papierform im verschlossenen und                 Die Stelle eignet sich auch für qualifizierte Berufseinstei-
gekennzeichneten Umschlag (Kennzettel ist den Unterla-                ger. Teile des Aufgabengebiets erstrecken sich auf das
gen als PDF beigefügt), einzureichen bei der                          gesamte Stadtgebiet und setzen daher eine entsprechen-
                                                                      de Mobilität voraus.
Stadt Renningen
Erdgeschoss Empfang                                                   Wir bieten Ihnen:
Hauptstraße 1                                                         • eine verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit
71272 Renningen                                                       • Mitarbeit in einem kollegialen und offenen Team
                                                                      • eine unbefristete Vollzeitstelle
Angebotseröffnung:                                                    • Anstellung nach den Bestimmungen des TVöD
Donnerstag, 22.08.2019 um 10.30 Uhr
Rathaus Renningen, Hauptstraße 1, 1. OG Sitzungssaal,                 Nähere Informationen erhalten Sie gerne von Herrn Stadt-
71272 Renningen.                                                      baumeister Marx unter Tel.: 07159/924-131.
Die Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten dürfen bei der                  Bitte senden Sie Ihre Bewerbung bis spätestens 01.09.2019
Angebotseröffnung anwesend sein.                                      an die Stadtverwaltung Renningen – Abteilung Personal
Stelle zur Nachprüfung behaupteter Vergabeverstöße:                   und Organisation, Hauptstr. 1, 71272 Renningen oder per
Landratsamt Böblingen                                                 E-Mail an Bewerbung@Renningen.de.
Stadteingangstafeln in neuem Glanz - Stadt Renningen
StADtnAchRichten
Renningen
                                                                                             Woche 31 | Donnerstag, 1. August 2019   9

                         !                  de                                                   !            de
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                                                                        Die Stadt Renningen ist Träger von 10 Kitas. Wir suchen
                                                                        für mehrere Einrichtungen
                                                                                 Erzieher/innen oder pädagogische
                                                                                 Fachkräfte nach § 7 KitaG (m,w,d)
                                                                                        in Voll- und Teilzeit, unbefristet

Für die Nachbarschaftshilfe der Sozialstation Renningen
suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n

                Mitarbeiter/in (m,w,d)
        für den hauswirtschaftlichen Bereich                            Ihr Profil:
                                                                        • Sie haben eine anerkannte Erzieherausbildung mit Berufs-
              in Teilzeit (9,75 Wochenstunden)                            erfahrung, stehen motiviert vor dem Start ins Berufsleben
                                                                          oder haben eine berufliche Anerkennung nach § 7 KitaG
Wenn der Alltag nicht mehr bewältigt werden kann, unter-
                                                                        • Sie sind engagiert, flexibel und motiviert
stützt und versorgt die Nachbarschaftshilfe pflegebedürfti-             • Sie arbeiten gerne im Team, sind empathisch und über-
ge, kranke und behinderte Menschen in ihrer gewohnten                     nehmen gerne Verantwortung
Umgebung.                                                               • Sie beweisen Einfühlungsvermögen und zeigen einen
                                                                          liebevollen Umgang mit Kindern
Ihr Profil:
• Freude an der Arbeit mit Menschen                                     Wir bieten:
• Teamfähigkeit und Belastbarkeit                                       • eine abwechslungsreiche, eigenverantwortliche Tätigkeit
• zeitliche Flexibilität                                                  mit einem vielseitigen Aufgabenspektrum und Mitarbeit
                                                                          in einem engagierten Team
• Führerschein                                                          • Vergütung in Entgeltgruppe S 8a TVöD bei Erzieher/
Wir bieten Ihnen:                                                         innen & Übernahme von Stufen
• eine vielseitige und abwechslungsreiche Tätigkeit                     • umfangreiche Vor- und Nachbereitungszeit
                                                                        • umfassende Fortbildungsmöglichkeiten
• Mitarbeit in einem kollegialen und offenen Team
• Anstellung und Vergütung nach den Bestimmungen des                    Ihre Aufgaben:
  TVöD                                                                  • Betreuung und Bildung von Kindern
                                                                        • Begleitung der Entwicklung inkl. Portfolio
Nähere Auskünfte erhalten Sie auf der Internetseite der                 • Führen von Entwicklungsgesprächen
Sozialstation unter www.sozialstationrenningen.de oder                  • Aktive Beteiligung bei der Arbeit im Team und mit den Eltern
von Frau Dworak, unserer Einsatzleitung der Nachbar-
                                                                        Weitere Informationen zum Aufgabengebiet erhalten Sie
schaftshilfe, unter Tel. 07159/ 4084-32.
                                                                        gerne von Herrn Daniel Dreßen, Abteilungsleitung Bildung,
Bitte senden Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen                        Familie und Soziales, unter Tel. 07159/924-126.
Unterlagen bis spätestens 25.08.2019 an die Stadtver-
                                                                        Bitte senden Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Un-
waltung Renningen – Abteilung Personal und Organi-                      terlagen an die Stadtverwaltung Renningen – Abteilung
sation, Hauptstr. 1, 71272 Renningen oder per E-Mail                    Personal und Organisation, Hauptstr. 1, 71272 Renningen
an Bewerbung@Renningen.de.                                              oder per E-Mail an Bewerbung@Renningen.de.

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                                        .        Wir suchen für mehrere Kindertageseinrichtungen
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                                                 zum 01.10.2019 mehrere
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                       n                                 Sprachförderkräfte (m,w,d)
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 Die Sprachfördermaßnahme betrifft 3 bis 6-jährige Kinder,             Die Anstellung und Vergütung erfolgt nach den Bestimmun-
 bei denen ein Förderbedarf besteht. Die Förderung wird                gen des TVöD.
 in Gruppen von 4 - 7 Kindern durchgeführt. Praktische
 Erfahrungen in der Sprachbildung und Sprachförderung                  Weitere Informationen erhalten Sie gerne von Gabriele Weg-
 in Kindertageseinrichtungen sind von Vorteil, jedoch nicht            mann aus der Abteilung Bildung, Familie und Soziales, unter
 zwingend erforderlich.                                                Tel. 07159/ 924-142.

 Eine Sprachfördergruppe entspricht einem Stellenumfang                Bitte senden Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Un-
 von 8,35 % bzw. ca. 3,5 Wochenstunden. Insgesamt sind                 terlagen bis spätestens 25.08.2019 an die Stadtverwaltung
 bis zu vier Sprachfördergruppen zu besetzen. Bitte machen             Renningen – Abteilung Personal und Organisation,
 Sie in Ihrer Bewerbung Angaben über Ihren gewünschten                 Hauptstr. 1, 71272 Renningen oder per E-Mail an
 Beschäftigungsumfang.                                                 Bewerbung@Renningen.de.
Stadteingangstafeln in neuem Glanz - Stadt Renningen
10   Woche 31 | Donnerstag, 1. August 2019
                                                                                                    StADtnAchRichten
                                                                                                    Renningen

 Jubilare                                                    Verein für Jugendhilfe

                                                             Jugendsozialarbeit Renningen
Wir gratulieren herzlich                                     Humboldtstr. 8
                                                             Kontaktdaten:
in Renningen am                                              Dorothe Riedl: 0163/ 8383 942
04.08.19 Herrn Edmundo Da Costa Barrocas                     Tim Dietterle: 0163/ 8383915
zum 85. Geburtstag                                           Büro: 07031/ 2181 658
05.08.19 Herrn Cihat Yalcinkaya                              info@jugendsozialarbeit-renningen.de
zum 80. Geburtstag                                           Unsere Angebote in der 32. Kalenderwoche:
05.08.19 Frau Margarete Mayer
zum 80. Geburtstag                                           Während der Sommerferien sind unsere regelmäßigen Treffs
                                                             geschlossen. Gerne könnt ihr trotzdem bei uns im Old
06.08.19 Herrn Erich Gottlob Gottlieb Gohl
                                                             School vorbeischauen, wenn wir da sind, dann machen wir
zum 75. Geburtstag
                                                             für euch auf.
08.08.19 Frau Serafima Leicht                                Wir freuen uns schon darauf, einige von euch bei unseren
zum 90. Geburtstag                                           Angeboten vom Renninger Sommerferienprogramm zu treffen.
in Malmsheim am                                              Montag, 05.08.2019 – Freitag, 09.08.2019
04.08.19 Herrn Günther Schmidt                               Im Rahmen des Renninger Ferienprogramms:
zum 90. Geburtstag                                           Renovierung „Old School“
                                                             Treffpunkt: 10.00 Uhr am Jugendhaus Old School
                                                             Wir wünschen euch schöne Sommerferien!
                                                             Dorothe Riedl, Verena Preuß, Laura Freckmann & Tim Dietterle
 Soziales und Gesundheit                                     Schulsozialarbeit Renningen
                                                             Jahnstr. 9
                                                             Kontaktdaten:
                                                             Verena Preuß: 0163/ 8383 928
                                                             preuss@vfj-bb.de
                                                             Laura Freckmann: 0163/ 8989036
Senioren aktiv                                               freckmann@vfj-bb.de

Seniorenprogramm KW 31
                                 Im August macht der
                                 Seniorentreff Pause, wir    Renninger Agenda
                                 nutzen die freie Zeit zur
                                 Erholung
                                                             Selbsthilfe für Eltern,
                                 Einige Angebote gibt        die ein Kind verloren haben
                                 es auch in den Ferien-      Die Selbsthilfegruppe „Leben ohne Dich“ trifft sich in den
                                 wochen.                     Sommerferien im August, am Montag, 05.08.2019 um 18:30
                                 In den Stadtnachrichten     Uhr auf dem Hardtwaldparkplatz zu einem gemeinsamen
                                 werden sie jeweils veröf-   Spaziergang. Bei Regen fällt der Spaziergang aus.
fentlicht mit dem entsprechenden Programm                    Eltern, die sich mit ebenfalls Betroffenen austauschen möch-
Samstag, 10. August 2019                                     ten, laden wir herzlich ein teilzunehmen. Dabei spielt es keine
                                                             Rolle, wie alt das Kind werden durfte, wann oder auf welche
Wanderung, unterwegs im Schwarzwald
                                                             Weise es um sein Leben kam. Die Teilnahme ist kostenlos.
Dienstag,13. August 2019                                     Für eine erste Kontaktaufnahme: Cornelia Junack, Tel.:
Literaturcafé, 14.30 Uhr, Saal                               0151/15637310 oder www.leben-ohne-dich.de

Weitere Seniorenangebote
Mittagstisch Montag – Freitag 11.30 -12.30 Uhr;
im Haus am Rankbach (Angebot DRK)                            Freiwillige Feuerwehr Renningen
Anmeldung erbeten Tel. 07159/92630
ChorSenior montags vierzehntäglich in den ungeraden Wo-      www.feuerwehr-renningen.de
chen 14.30 -16.00 Uhr im Frohsinn Vereinsheim, Hinter-       Notruf Feuer: 112
riedstr. ohne Anmeldung nicht in den Schulferien (Angebot
Liederkranz)
Tanzen 50 plus Dienstag im DRK Haus, Gottfried-Bauer-        Jugendfeuerwehr Renningen
Str.74 Anmeldung erbeten Tel. 07159/920194, (Angebot DRK)
Caféteriabetrieb Mittwoch, Freitag, Samstag, Sonntag         Abnahme der Jugendflamme Teil 1
14.30 -17.00 Uhr im Haus am Rankbach (Angebot DRK)           Beinahe das gesamte letzte halbe Jahr verbrachte die jün-
                                                             gere der beiden Jugendfeuerwehrgruppen damit, für das
Internetcafé jeden Mittwoch 15.30 -17.00 Uhr in der Me-      Abzeichen der Jugendflamme zu üben. Dabei mussten Kno-
diathek, Jahnstr.11, EG nicht in den Schulferien (Angebot    ten gelernt, der Notruf abgesetzt, Hydranten gefunden sowie
Agenda)                                                      Größen der Strahlrohre und Längen der Schläuche ken-
StADtnAchRichten
Renningen
                                                                                    Woche 31 | Donnerstag, 1. August 2019   11
nengelernt werden. Bei den Knoten spielten vor allem der
Mastwurf, Zimmermannsschlag, Doppelter Ankerstich, Kreuz-         Kinder- und jugendärztlicher
knoten und Rettungsknoten eine Rolle, alles grundlegende
Knoten, die auch im aktiven Dienst benötigt werden.
                                                                  Bereitschaftsdienst
Beim Absetzen des Notrufs, der bei der Leitstelle in Böb-         Notfallpraxis am Klinikum Böblingen,
lingen aufläuft, lernten die Jugendlichen die Wichtigkeit der     Bunsenstr. 120, 71032 Böblingen
Fünf W-Fragen kennen. Dabei wurden mit den Ausbildern             Öffnungszeiten:
und dem Kommandanten zahlreiche Szenarien durchgespielt,          Mo. – Fr.: 19.00 – 22.30 Uhr
die einen Notruf erforderten.
Das Auffinden seines Hydranten spielte beim Bestehen der          Sa., So. und Feiertage: 8.30 – 22.00 Uhr
Jugendflamme ebenfalls eine wichtige Rolle. So lernten die        Zentrale Rufnummer: 0180-6070310
Jugendlichen, dass die rot umrahmten Schilder, die sich oft-
mals an Masten der Straßenbeleuchtung befinden, zum einen
den Standort eines Hydranten, zum anderen aber auch den
                                                                  Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst:
Durchmesser und somit die Wassermenge, die der Hydrant            Bitte unter Tel. 0711-7877722
liefern kann, preisgibt.                                          (Kassenzahnärztl. Vereinigung Stuttgart) erfragen.
Glückwunsch zum Bestehen der Jugendflamme!
                                                                  Notdienst der HNO-Ärzte
                                                                  Zentrale Notfallpraxis an der Uniklinik,
                                                                  72076 Tübingen, Elfriede-Aulhorn-Str. 5
                                                                  Öffnungszeiten:
                                                                  Sa., So. und Feiertag: 8 – 20 Uhr
                                                                  Zentrale Rufnummer: 0180-6070711

                                                                  Augenärztlicher Notfalldienst:
                                                                  Zentrale Rufnummer: 0180-6071122

                                                                  Vergiftungen-Notrufnummer:
                                                                  Tel. 0761-19240

                                                                  Tierärztlicher Notdienst
                                                                  (tel. Anmeldung erwünscht):
                                                                  03.08.2019 Tel.: 07033 – 529816
 Bereitschaftsdienste                                             04.08.2019 Tel.: 07152 – 949733

                                                                  Bereitschaftsdienst der Apotheken
                                                                  (von 08.30 Uhr morgens bis 08.30 Uhr morgens)
 Ärztlicher Bereitschaftsdienst
 an den Wochenenden, Feiertagen und außerhalb der                 Freitag, 02.08.2019:
 Sprechstundenzeiten                                              Apotheke Butz, Mönsheimer Straße 50,
 Kostenlose Rufnummer: 116117                                     71296 Heimsheim, Tel.: 07033 – 469530;
 Onlinesprechstunde von niedergelassenen Haus- und                Engel-Apotheke, Alte Stuttgarter Str. 2,
 Kinderärzten (nur für gesetzlich Versicherte)                    71106 Magstadt, Tel.: 07159 – 949811
 Rufnummer: 0711-96589700 oder docdirekt.de
               Notfallpraxis im Krankenhaus Leonberg,             Samstag, 03.08.2019:
               Rutesheimer Straße 50, 71229 Leonberg
               (www.notfallpraxis-leonberg.de)                    Central-Apotheke international, Leonberger Str. 108,
               Öffnungszeiten:                                    71229 Leonberg, Tel.: 07152 – 43086
               Mo., Di., Do.: 18 – 22 Uhr
               Mi.: 14 – 24 Uhr                                   Sonntag, 04.08.2019:
               Fr.: 16 – 24 Uhr                                   Stadt-Apotheke am Narrenbrunnen, Stuttgarter Str. 17,
               Sa., So., Feiertage: 7 – 22 Uhr                    71263 Weil der Stadt, Tel.: 07033 – 52760

 Sozialstation Renningen:                                         Montag, 05.08.2019:
 Tel. 4084-30                                                     Apotheke Neue Stadtmitte, Brennerstr. 1,
 Informations-, Anlauf- und Vermittlungsstelle für alte, kranke   71229 Leonberg, Tel.: 07152 – 43343
 und pflegebedürftige Menschen (IAV-Stelle): Tel. 4084-34
                                                                  Dienstag, 06.08.2019:
 Hospizgruppe:                                                    Rathaus-Apotheke Rutesheim, Flachter Str. 4,
                                                                  71277 Rutesheim, Tel.: 07152 – 997816
 Tel. 0170 5641372
                                                                  Mittwoch, 07.08.2019:
 Spezialisierte ambulante                                         h&h Apotheke, Marktplatz 9/1, 71229 Leonberg,
 Palliativversorgung (SAPV):                                      Tel.: 07152 – 901900
 Palliativ Care-Team Landkreis Böblingen, In der Au 10,
 71229 Leonberg, Tel. für Aufnahmen: 07152 3304-424,              Donnerstag, 08.08.2019:
 Mo. – Fr. 8.00 – 16.30 Uhr                                       Stadt-Apotheke Renningen, Bahnhofstraße 22,
                                                                  71272 Renningen, Tel.: 07159/18249
12    Woche 31 | Donnerstag, 1. August 2019
                                                                                                          Stadtnachrichten
                                                                                                          renningen

Soziale Einrichtungen und                                          Kreissozialamt Böblingen Tel. 07031/663-1383
                                                                   Orientierungsberatung und praktische Hilfe bei finanziellen
Bereitschaftsdienste                                               und sozialen Schwierigkeiten für Personen ab 18 Jahren
Sozialstation 40 84-30                                             (Lebensunterhalt, Grundsicherung, Hilfe zur Pflege)
Hospizdienst Renningen Telefon 0170 5641372                        AIDS-Beratung im Gesundheitsamt, Parkstraße 4,
                                                                   71034 Böblingen Tel. 07031/663-1777
Ambulanter Kinder- & Jugend-Hospizdienst                           Termine nach tel. Vereinbarung
des Landkreises Böblingen                                          (Termine in der Außenstelle des Gesundheitsamtes Leonberg,
Telefon: 07031/6596400/401                                         Rutesheimer Str. 50/3A, nach Absprache Tel. 07152/939900)
Max-Eyth-Str. 23, 71088 Holzgerlingen,
nähere Informationen: www.hospizdienst-bb.de                       Krebsinformationsdienst
Wir begleiten kostenlos Familien mit schwerstkrankem und           Tel. 0800/4203040 (kostenfrei), www.krebsinformationsdienst.de
sterbendem Kind oder Jugendlichem oder schwerkrankem
und sterbendem Elterteil.                                          THAMAR Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt
                                                                   Stuttgarter Straße 17, 71032 Böblingen, Tel. 07031/222066
Suchthilfezentrum der Diakonie                                     Notruf täglich ab 20.00 u. an Wochenenden rund um die Uhr.
Agnes-Miegel-Str. 5 / 2. Stock, 71229 Leonberg,                    Außenstelle: Rutesheimer Str. 50/1, 71229 Leonberg –
Tel. 07152/901354-0, Fax 07152/901354-16                           Termine über Böblingen
Information, Beratung und Behandlung für Menschen mit
riskantem oder abhängigem Konsum von Alkohol, Drogen,              Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“, Tel. 08000 116 016
Medikamenten und Spielsucht. Information und Beratung für          24-Stunden-Beratungsangebot
Jugendliche und junge Menschen.                                    Weitere Informationen unter www.hilfetelefon.de
Online-Beratung: www.evangelische-beratung.info                    Lebenshilfe Leonberg e.V.
Wir sind Ansprechpartner für Bezugspersonen und Angehörige         für Menschen mit geistiger Behinderung
Öffnungszeiten: Mo. – Fr. 9.00 – 12.00 Uhr,                        Böblinger Str. 19/1, 71229 Leonberg, Tel. 07152/9752200
                Mo., Mi., Do. 13.00 – 17.00 Uhr                    Sprechzeiten Mo. – Fr. 8.00 – 12 Uhr und
Termine nach Vereinbarung.                                         Mo. u. Fr. 14.00 – 17.00 Uhr
Offene Sprechstunde: Donnerstag 16.00 – 18.00 Uhr
Die Beratungen sind kostenlos.                                     INSEL-Initiative selbst bestimmen – vorsorgen Leonberg e.V.
Wir unterliegen der Schweigepflicht und haben Zeugnisver-          Informationen, Beratung zur Patientenverfügung, Vollmacht
weigerungsrecht.                                                   und Betreuung. Tel. 07152/3378610
Landratsamt Böblingen, Jugend- u. Familienberatung,                Hilfe bei Selbsttötungsgefahr u. Lebenskrisen –
Ehe-, Paar- u. Lebensberatung                                      Arbeitskreis Leben Sindelfingen e.V.
Psychologische Beratungsstelle, Rutesheimer Str. 50/1,             www.ak-leben.de, Tel. 07031/3049259
71229 Leonberg
                                                                   Rufnummern der Telefonseelsorgen
Familie am Start – Hilfen von Anfang an                            Telefonseelsorge rund um die Uhr unter den Nummern
Beratung, Begleitung und Unterstützung von Müttern und Vä-         0800 111 0111 (evang.) oder 0800 111 0222 (kath.)
tern ab Beginn der Schwangerschaft bis zum 3. Lebensjahr.          für Menschen mit Problemen jeglicher Art.
Tel. 07152/3378930 (Fax 07152/33789-31) (Mo. – Fr. 8.30 –          Die Beratung ist anonym, die Berater sind zur Verschwiegen-
12.00 Uhr, Mo. – Mi. 13.30 – 16.30 Uhr und Do. 13.30 – 18.00       heit verpflichtet. Es entstehen keine Telefongebühren.
Uhr), www.familie-am-start.de, beratungsstelle-leonberg@lrabb.de
Diakonie, Beratungszentrum Leonberg, Agnes-Miegel-Straße 5         Wichtige Rufnummern
Tel. 07152/3329400, Fax 07152/33294024,
E-Mail: info@diakonie-leonberg.de
                                                                   Notrufe Telefon Polizei                                1 10
Anerkannte Beratungsstelle für Schwangere                          Feuerwehr, Notarzt/Rettungsdienst 1 12 (auch Notruftelefax)
Auskunft – Beratung – Hilfe                                        Polizeirevier Leonberg                        (07152) 60 50
Termine nach Vereinbarung                                          Polizeiposten Renningen                    (07159) 80 45 0
                                                                   EnBW-Bereitschaftsdienst:
Gesundheitsamt Böblingen, Parkstraße 4, 71034 Böblingen            Erdgas-Störungsannahme                   (0800) 362 94 47
Termine nach telefonischer Vereinbarung unter 07031/663-1740       Strom-Störungsannahme                    (0800) 362 94 77
                                                                   Unitymedia                               (0800) 776 60 88
Pro Familia Böblingen, Pfarrgasse 12, 71032 Böblingen              Telekom Kundenservice                       (0800) 3302000
Tel. 07031/678005, Fax 07031/678007                                Wasserversorgung                                   9 24-145
Mo. 9.00 – 13.00 Uhr,
D.i u. Mi. 13.00 – 17.00 Uhr,
Do. 9.00 – 12.00 Uhr
ADHS-Deutschland e.V. Elterngruppe
71272 Renningen, Tel. 07159/920959,
E-Mail: adhs-renningen@t-online.de                                 Bildung und Erziehung
Wir treffen uns jeden ersten Dienstag im Monat (Ferienter-
mine ausgenommen), 20.00 Uhr, in der Begegnungsstätte
Malmsheim
Krisentelefon – ich schaff´es nicht mehr
„Gewaltig überfordert – wenn Pflege an Grenzen stößt“              Mediathek
Mo. – Fr. 16.00 bis 18.00 Uhr, Tel. 07031/663-3000
DKSB Deutscher Kinderschutzbund e.V. Ortsverband Leonberg          Hauptstelle, Jahnstraße 11, Tel. 9480210
71229 Leonberg, Distelfeldstr. 20, Tel. 07152/902961, Not-         Öffnungszeiten: Di, Mi, Do, Sa 11-14 Uhr und
fallnr. 0172 9487091                                               Di, Mi, Fr 15:30-18:30 Uhr
Termin nach tel. Vereinbarung                                      www.renningen.de (Familie & Bildung / Mediathek)
Tages- und Pflegemutter e.V., 71229 Leonberg, Tel. 07152/22490     Zweigstelle Malmsheim, Merklinger Straße 10, Tel. 930515
Sprechzeiten: Mo., Di. u. Do. von 9.00 – 12.00 Uhr, Do. von        Öffnungszeiten: Di, Do 15-18 Uhr
14.00 – 18.00 Uhr od. nach tel. Vereinbarung                       (die Zweigstelle ist in den Schulferien geschlossen)
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