MITTEILUNGSBLATT - Gemeinde Winterbach
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MITTEILUNGSBLATT JAHRGANG 57 | 9. DEZEMBER 2021 | NR. 49 STERNSINGERAKTION SternsingerInnen gesucht! Trotz dieser besonderen Zeiten kann die Aktion Dreikönigssingen, natürlich unter Einhaltung der Hygiene und Abstandsvorschriften, stattfinden. Bist auch du mit dabei? Dann melde dich an – für Winterbach per Mail an Helena Ewersmeyer (sternsinger.winterbach@web.de) und für Weiler an Johannes Früh (sternsinger.weiler@web.de). Besuchen Sie uns auf unserer Website www.winterbach.de
(ohne Gewähr) Notfallnummern (gebührenfrei) Pflegestützpunkt Rems-Murr-Kreis Kostenlose Beratung rund um das Thema „Pflege“ Remstalwerk Wasserwerk: (0800) 7233990 Karlstraße 3, 73614 Schorndorf, Telefon: 07151 501-1657 /58 z.B. Wasserrohrbruch (Erreichbarkeit: 24 Stunden/Tag, 7 Tage/Woche). Demenzfachberatung des Rems-Murr-Kreises Remstalwerk Stromnetz und Straßenbeleuchtung: (0800) 1135000 Alter Postplatz 10, Waiblingen, Telefon: 07151 5011180 z.B. Stromausfall oder bei großflächigem Ausfall der Straßenbeleuchtung (Erreichbarkeit 24 Stunden/Tag, 7 Tage/Woche). AWO Sozialstation Rems-Murr gGmbH Telefon: 07181 929493 Remstalwerk Defekte Straßenbeleuchtung: (0800) 0542542 z.B. bei Ausfall einzelner Leuchten (Erreichbarkeit: Nur zu unseren Öffnungszeiten). Betreuungsgruppe für Demenzkranke Cafe „Vergissmeinnicht“ EnBW AG Gasstörungen: (0800) 3629447 Jeden Montag im Ev. Gemeindehaus jeweils von 14.30 – 17.30 Uhr Auskunft/Anmeldung Telefon: 82213 oder 0176 16067743 Deutsches Rotes Kreuz Telefon: 07181 75358. Notfall-Nachsorge-Dienst, Telefon: 19222 Diakoniestation Schorndorf und Umgebung Notfallpraxis Schorndorf, Schlichtener Strasse 105 Kontakt: für Winterbach Telefon: 07151 71405 Montag bis Donnerstag 18 bis 7 Uhr und Freitag 18 bis Montag 7 Uhr Freier Pflegedienst Winterbach e.V. Ärztliche Notfallpraxis Winnenden Weiherstr. 8, 73650 Winterbach, Telefon: 07181 4808928 Im Gesundheitszentrum beim Rems-Murr Klinikum Hospizstiftung Rems-Murr-Kreis e.V. Am Jakobsweg 2 · 71364 Winnenden Begleitung Schwerstkranker, Sterbender und ihrer Angehörigen Montag, Dienstag und Donnerstag von 18 bis 7 Uhr am Folgetag, Spinnerei 44, 71522 Backnang, Telefon: 07191 344194-0 Mittwoch von 14 bis Donnerstag 7 Uhr, Freitag ab 14 bis Montag 7 Uhr www.hospiz-remsmurr.de und feiertags durchgehend bis 7 Uhr am nächsten Werktag Katholische Sozialstation Schorndorf Ärztliche Notfallpraxis Winnenden einschließlich Mittwochs von 14 bis 17 Uhr gynäkologischem und chirurgisch-orthopädischem Fachdienst. – Demenzgruppe im Gemeindesaal in Weiler Telefon: 07181 61570 Zentrale Rufnummer: 07195/9797900 Kinder- und Jugendhospizdienst Pusteblume Um telefonische Voranmeldung wird gebeten Begleitungen von Kindern und Jugendlichen bei Krankheit, www.notfallpraxis-winnenden.de Tod und Trauer, Telefon: 07191 344194-0 Schlaganfall-Notruf: Bei einem Schlaganfall rufen Sie bitte umgehend die Rettungsleitstelle an unter der Telefonnummer 112. Kranken- und Seniorenpflege (KSP) Schlichtener Straße 105, 73614 Schorndorf, Telefon: 07181 929984 Tierrettung/Tierambulanz: 24h-Notruf 0177 3590902 Nachbarschaftshilfe Winterbach e.V. www.tierrettung-esslingen.de Einsatzleitung Telefon: 07181 47 69 760, Zahnärztlicher Notfalldienst: 0711 7877744 Telefon: 07181 96 95 130, Mobil geschäftlich 0176/433 48 68 4, www.nachbarschaftshilfe-winterbach.de Der Notfalldienst an Wochenenden und Feiertagen wird zentral über Kinder- und Jugendhospizdienst Sternentraum Anrufbeantworter bekannt gegeben. Telefon: 07191 3732432, www.kinderhospizdienst.net Notfalldienst der Kinder-/Jugendärzte: Tel 116117 (kostenlos) Hilfetelefon – Gewalt gegen Frauen Der Kinder- und Jugendärztliche Notfalldienst findet werktags 18.00 Telefon: 08000 116016 bis 8.00 Uhr, an Wochenenden Freitag ab 18.00 Uhr bis Montag 8.00 Frauenhaus – Verein zur Hilfe für Frauen und Kinder e.V. Uhr, an Feiertagen von 8.00 bis 8.00 Uhr am darauffolgenden Werktag Telefon: 07181 61614 in den Ambulanzräumen der neuen Kinderklinik im Rems-Murr- Klinikum in Winnenden statt (71364 Winnenden, Am Jakobsweg 1). HNO-Ärztlicher Gebietsdienst außerhalb der Sprechstunden, am Samstag, am Sonntag und an den Feiertagen: Mitteilungsblatt der Gemeinde Winterbach – Impressum Klinik für HNO-Heilkunde, Kopf- und Halschirurgie Herausgeber: Gemeinde Winterbach Marienhospital Stuttgart, Böheimstraße 37, 70199 Stuttgart Verantwortlich für Der Bürgermeister oder den amtlichen Teil: sein Stellvertreter im Amt Eine telefonische Anmeldung ist nicht notwendig. Für lebensbedroh- Redaktion: Bürgermeisteramt Winterbach, liche Notfälle muss die Rufnummer 112 benutzt werden. Marktplatz 2, 73650 Winterbach, Tel. (0 71 81) 70 06-0, Fax -1009, Augenärztlicher Notfalldienst RMK: Tel 116117 (kostenlos) mitteilungsblatt@winterbach.de, www.winterbach.de Apotheken-Notdienst Verantwortlich für WÜRTH VERLAGS KG, Herstellung, Anzeigen, Schorndorfer Str. 67, 73635 Rudersberg, 09. Dez. GeLo-Apotheke, Lorch, Kastell-Apotheke, Welzheim Beilagen und Vertrieb: Tel. (0 71 83) 30 24 35-0, Fax -99, und Römer-Apotheke Mache, Kernen-Rommelshausen anzeigen@wuerthverlag.de, www.wuerthverlag.de 10. Dez. Daimler-Apotheke, Schorndorf, Apotheke im Schelmen- Redaktionsschluss: i.d.R. Di. 8.00 Uhr Anzeigenschluss: i.d.R. Di. 12.00 Uhr holz, Winnenden-Schelmenholz und Remspark-Apo- Erscheinungsweise: i.d.R. wöchentlich, donnerstags theke, Waiblingen Auflage: 1.900 11. Dez. Apotheke Urbach, Urbach, Apotheke am Torturm, Win- Bezugspreis: 29,00 € jährlich nenden und Apotheke Stetten, Kernen-Stetten Rathaus Winterbach 12. Dez. Apotheke am Ottilienberg, Schorndorf, Sonnen-Apo- theke, Waiblingen und Stifts-Apotheke, Weinstadt-Beu- Telefon: 07181 7006-0, Telefax: 07181 7006-1009 E-Mail: gemeinde@winterbach.de telsbach Internet: http://www.winterbach.de 13. Dez. Apotheke am Kirchplatz, Welzheim, Salier-Apotheke, Aktuelle Öffnungszeiten Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro Winterbach, Apotheke Berglen, Berglen-Oppelsbohm Montag: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr – nur mit Terminvereinbarung und Burg-Apotheke, Waiblingen-Hohenacker Dienstag: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr 14. Dez. Hubertus-Apotheke, Schorndorf-Haubersbronn, Stifts- Mittwoch: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr Apotheke, Weinstadt-Beutelsbach Donnerstag: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr 15. Dez. Künkelin-Apotheke, Schorndorf und Brunnen-Apo- Freitag: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr theke, Leutenbach 2
wurden immer wieder weitere Winterbacher Kommunikationska- näle so genutzt, dass es bei nasskaltem Wetter zwar eine Warte- schlange gab, diese aber jederzeit übersichtlich blieb und keine allzu langen Wartezeiten im Kauf genommen werden mussten. Zu fortgeschrittener Zeit mussten dann allerdings einige Spätan- kömmlinge ohne Impfung den Heimweg antreten. Erreichbarkeit des Die Impfaktion am Sonntag wurde von der Winterbacher Verwal- tung mit dem Landkreis koordiniert und die Impftermine mit Voran- Winterbacher Rathauses meldung über die Homepage des Rems-Murr-Kreises vergeben. Ins- Bitte vereinbaren Sie nach Möglichkeit vorab einen Termin gesamt 218 Menschen holten sich dabei ihre Spritze von den mit Ihrem Ansprechpartner, da die Mitarbeiter nicht im- Impfteams des Robert-Bosch-Krankenhauses ab. Mit 53 Winterba- mer vor Ort arbeiten. cher EinwohnerInnen lag die Winterbacher-Quote am Sonntag mit 24% niedriger als am Samstag. Das war aber auch zu erwarten auf- Die telefonische Erreichbarkeit des Rathauses ist bis auf grund des Voranmeldeverfahrens über das Landratsamt. Mit diesen Weiteres zu folgenden Zeiten gegeben: beiden erfolgreichen Impfaktionen konnte auch ein Beitrag zur ak- Montag, Dienstag, Donnerstag: 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 tuellen Entlastung der Winterbacher Arztpraxen erreicht werden. - 15.30 Uhr Obwohl inzwischen die überwiegende Mehrheit eine Booster-Imp- fung verabreicht bekommt, so muss man doch auch dankbar sein all Mittwoch: 8.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 18.00 Uhr sowie jenen, die sich eine Erstimpfung abgeholt haben. Am Samstag wa- Freitag: 8.30 - 12.00 Uhr. ren das immerhin 22 Personen oder umgerechnet 7%. Um Einlass zu erhalten, klingeln Sie bitte am Rathausein- Vielen Dank an alle Helfer aus dem Gemeinderat, dem DRK Win- gang unter Beachtung der entsprechenden Hinweise. terbach und dem Rathausteam, die diese Aktion unterstützt haben! Maskengebot und 3G-Regelung im Rathaus: Wie bereits im Gemeindeblatt letzte Woche angekündigt, wird es am 19.12.2021 eine weitere Impfaktion in der Winterbacher Ball- Alle BesucherInnen haben in den Räumlichkeiten des Rat- spielhalle geben. Die Termine werden bei dieser Aktion über die hauses eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung zu tra- Seite des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis vergeben. Auf dieser gen. Der Zutritt ist nur unter dieser Voraussetzung gestattet. Seite werden ständig weitere Termine eingestellt, bitte nutzen Sie Von der Verpflichtung ausgenommen sind Kinder bis zum die Möglichkeiten und nehmen Sie auch diese Impfangebote an, vollendeten sechsten Lebensjahr. schützen Sie sich damit selbst und auch andere, vielen Dank! BesucherInnen des Rathauses dürfen bis auf Weiteres nur unter Einhaltung der 3G-Regel das Rathaus betreten. Dieser Nachweis wird bei Empfang an der Rathaustür kontrolliert. So bleiben die BesucherInnen und auch wir bestmöglich ge- schützt. Gerne können Sie uns über unsere Zentrale (Tel. 07181 7006-0, E-Mail: Gemeinde@winterbach.de) kontaktieren. Insbesondere zum Schutz unserer älteren EinwohnerInnen werden auch weiterhin keine Besuche bei runden Geburts- tagen oder sonstigen Jubiläen durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter mehr durchgeführt. Mehr als 500 Corona Schutzimpfun- gen am Wochenende in Winterbach Mit zwei konzentrierten Impfaktionen am vergangenen Wochen- ende in der Ballspielhalle in Winterbach, konnte 521 Menschen eine Corona Schutzimpfung ermöglicht werden. Auf Initiative von Gemeinderat Bernd Koppitz fand die Impfaktion am Samstag statt, durchgeführt vom Impfteam Lenz aus Pliezhau- sen. Die Termine wurden ohne Voranmeldung vergeben. Über 300 Impfwillige hatten nach über sechs Stunden eine Erst-, Zweit- oder Booster-Impfung bekommen. Auch Bürgermeister Sven Müller ließ sich dabei die Auffrischungsimpfung verpassen und nutzte die Gelegenheit, um sich vor Ort bei den Helfern zu bedanken. Beson- ders erfreulich, dass durch die gezielte Information, unter anderem über das Winterbacher Gemeindeblatt, Winterbacher Ärzte und die Apotheke, die Impfaktion besonders vielen Winterbacher Ein- wohnerInnen zugute kam. Am Samstagabend waren unter den 303 Geimpften 201 (!) Winterbacher EinwohnerInnen und damit 66% aller Geimpften. Und noch während der laufenden Aktion 3
Stand: 6. Dezember 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de Corona-Regeln ab 4. Dezember 2021 In Baden-Württemberg richten sich die Corona-Maßnahmen nach einem vierstufigen System, das sich an den Hospitalisierungen orientiert: » Basisstufe: Hospitalisierunginzidenz unter 1,5 und nicht mehr als 249 Intensivbetten mit COVID-19-Patient*innen belegt. » Warnstufe: Ab Hospitalisierunginzidenz von 1,5 oder ab 250 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten (AIB). » Alarmstufe: Ab Hospitalisierunginzidenz von 3,0 oder ab 390 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten. » Alarmstufe II: Ab Hospitalisierunginzidenz von 6,0 oder ab 450 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten. Die Warnstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 1,5 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 250 erreicht oder überschreitet. Für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen gelten in einigen Bereichen bei 3G eine PCR-Testpflicht sowie Kontaktbeschränkungen von 1 Haushalt + 5 weitere Personen (siehe Ausnahmen). Die Alarmstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 3,0 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 390 erreicht oder überschreitet. Für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen gelten in einigen Bereichen ein Teilnahme- und Zutrittsverbot (2G) sowie Kontaktbeschränkungen von 1 Haushalt + 1 weitere Person (siehe Ausnahmen). Die Alarmstufe II wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 6,0 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 450 erreicht oder überschreitet. In der Alarmstufe II gilt in vielen Einrichtungen 2G+. Das bedeutet, dass geimpfte und und genesene Personen, deren Impfung oder Positiv-Nachweis älter als 6 Monate ist, einen negativen Schnell- oder PCR-Test vorlegen müssen. Geboosterte Personen und solche, deren Auffrischungsimpfung und Genesung weni- ger als 6 Monate her ist, sind von der zusätzlichen Testpflicht ausgenommen. Im Einzelhandel, der nicht der Grundversorgung dient, gilt 2G. Für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen gelten Kontaktbeschränkungen von 1 Haushalt + 1 weitere Person (siehe Ausnahmen). Auf bestimmten öffentlichen Plätzen gilt ein Alkohol- und Böllerverbot. Wenn ein Test-, Genesenen- oder Impfnachweis erforderlich ist, sind die Veranstalter*innen/Betreiber*innen/Dienstleister*innen/Anbieter*innen Inhaltsverzeichnis der Übersicht: 2: Maskenpflicht, 3G, 2G und 2G+ 3: Weihnachtsmärkte | Private Treffen 4: Öffentliche Veranstaltungen | Öffentlicher Verkehr 5: Kultureinrichtungen | Religiöse Veranstaltungen | Beherbergung 6: Messen, Ausstellungen, Kongresse | Gastronomie, Vergnügungsstätten, Mensen, Cafeterien 7: Freizeiteinrichtungen | Körpernahe Dienstleistungen 8: Touristische Verkehre | Sport in Sportanlagen und Sportstätten 9: Sportveranstaltungen | Einzelhandel 10: Außerschuliche Bildung | Berufliche Fortbildung Stand: 27. November 2021 11: Clubs, Diskotheken | Prostitutionsstätten Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de Stand: 6. Dezember 2021 2 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de Medizinische Maskenpflicht 3G, PCR-Testpflicht und 2G 2G+ Medizinische Gilt Maskenpflicht grundsätzlich in öffentlich zugänglichen 3G, 3G:PCR-Testpflicht und 2G geimpfte oder Zutritt nur für getestete, 2G+Zutritt für geimpfte oder genesene Personen Gilt grundsätzlich geschlossen in öffentlich Räumen, zugänglichen am Arbeitsplatz und 3G: Zutritt nur genesene für getestete, geimpfte oder Personen Zutritt nur für mitgeimpfte oder negativem genesene Schnell- oderPersonen PCR-Test. ingeschlossen Räumen, Betriebsstätten, wenn am Arbeitsplatz der Abstand und genesene 3G+PCR: Personen Zutritt nur3G+PCR: Zutritt nur für für PCR-getestete, nur mit negativem Schnell- oder PCR-Test, falls die in Betriebsstätten, nicht wenn der eingehalten werden Abstand kann, im PCR-getestete, geimpfte oder geimpfte oder genesene genesene Personen Impfung oder Infektion länger als 6 Monate nichtund Nah- eingehalten werden Fernverkehr kann, im und auf Personen 2G: Zutritt nur für geimpfte oder 2G: Zutritt nur für geimpfte oder 2G zurückliegt. 2G+ Nah- und Fernverkehr und auf genesene Personen Weihnachtsmärkten. Weihnachtsmärkten. genesene Personen 2G 2G+ Ausnahmen: Ausnahmen: Ausnahmen: Ausnahmen: Ausnahmen: Ausnahmen: » Kinder» Kinder bis einschließlich bis einschließlich 5 Jahre.5 Jahre. » Kinder bis einschließlich » Kinder bis einschließlich 5 Jahre.° 5 Jahre.° » Kinder bis » Genesene/geimpfte einschließlich Personen, die ihre5 Jahre.° » Personen, die aus gesundheitlichen » Personen, die aus gesundheitlichen » Kinder bis einschließlich 7 » Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch Jahre, » Auffrischimpfung Kinder(„Booster“) bis erhalten einschließlich 7haben. Jahre, Gründen Gründen keine Maske keine Maske tragen tragen könnenkönnen die nochsind.° nicht eingeschult nicht eingeschult sind.° die noch nicht eingeschult sind.° » Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisie- (ärztliche (ärztliche NachweisNachweis notwendig). notwendig). » Grundschüler*innen, Schüler*innen rung (letzte»erforderliche Grundschüler*innen, Schüler*innen » Grundschüler*innen, Schüler*innen Einzelimpfung liegt max. 6 » In geschlossenen » In geschlossenen Räumen Räumen bei bei privaten eines sonderpädagogischen eines sonderpädagogischen Bildungs- Bildungs- / Monate zurück).eines sonderpädagogischen Bildungs- privaten Treffen, Treffen, privaten Feiern,privaten Feiern, in in der Gastronomie, und Beratungszentrums, Beratungszentrums, einer auf der einer auf der Grund und Beratungszentrums, einer auf der » Genesene, deren Infektion max. 6 Monate zurück- der Gastronomie, Kantinen, Kantinen, während Mensen und Cafeterien Mensen Grundschule schule aufbauenden aufbauenden Schule oder Schule Grundschule aufbauenden Schule liegt (Nachweis erforderlich). und Cafeterien des Essens während und Trinkens des Sport und beim Essens oder einer einer beruflichen beruflichen Schule Schule – gilt nur für – gilt oder einer beruflichen Schule – gilt und Trinkens und beim Sport treiben. treiben. nur für Schüler*innen bisSchüler*innen einschließlichbis17 Jahre.° » Kinder bis einschließlich 7 Jahre, diebis nur für Schüler*innen noch nicht einschließlich 17 Jahre.° eingeschult sind.° einschließlich 17 Jahre.° » Im Freien » Im Freien nurwenn nur dann, dann,der wenn der Mindestab » Personen bis einschließlich 17 Jahre, die Mindestabstand stand von 1,5 Metern zuvon 1,5 Metern anderen zu Personen » Personen nicht mehr zur Schulebisgehen.°° einschließlich 17 » Grundschüler*innen, » Personen Schüler*innen eines17 bis einschließlich sonder dauerhaftanderen Personen eingehalten werdendauerhaft kann (gilt nicht Jahre, die nicht mehr zur Schule pädagogischen Bildungs- Jahre, /Beratungszentrums die nicht mehr zur Schule » Personen, die sich aus medizinischen einer auf der gehen.°° Grundschule aufbauenden Schule eingehalten werden kann (gilt nicht auf Weihnachtsmärkten). gehen.°° Gründen nicht impfen lassen können oder einer beruflichen Schule – gilt nur für auf Weihnachtsmärkten). » Personen, die sich aus medizinischen » Personen, die sich aus medizinischen » Beim 2G-Optionsmodell in der Basisstufe. (ärztlicher Nachweis notwendig).°° Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre.° » Beim 2G-Optionsmodell in der Gründen nicht impfen lassen können Gründen nicht impfen lassen können » Personen, für die es keine allgemeine Basisstufe. Bitte beachten Sie: Die Maskenpflicht an (ärztlicher Nachweis notwendig).°° » Personen bis (ärztlicher einschließlich 17 Jahre, Nachweis die nicht mehr notwendig).°° Impfempfehlung der Ständigen zur Schule gehen.°° Schulen ist über die Corona-Verordnung Schu- » Personen, Impfkommission für die (STIKO) es keine allgemeine gibt.°° » Personen, für die es keine allgemeine Bitte beachten Sie: Die Maskenpflicht an le geregelt. Impfempfehlung der Ständigen » Personen, dieImpfempfehlung sich aus medizinischen Gründe nicht der Ständigen Schulen ist über die Corona-Verordnung Schule » Schwangere und Stillende, da es für Impfkommission (STIKO) gibt.°° impfen lassen können (ärztlicher Impfkommission Nachweis (STIKO) notwen- gibt.°° geregelt. diese Gruppen erst seit dem 10. September dig).°° 2021 eine» Schwangere Impfempfehlung und Stillende, der STIKOda es für gibt » Schwangere und Stillende, da es für diese (gilt nur bis Gruppen erst 10. Dezember seit dem 10. » Personen, fürdiese 2021).°° die esGruppen keine allgemeine erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO September gibt.°° 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (gilt» Schwangere Impfempfehlung und Stillende, da esderfür STIKO diesegibt (gilt Gruppen nur noch bis 10. Dezember 2021).°° erst seit demnur 10. noch bis 10.2021 September Dezember eine 2021).°° Impfempfehlung der STIKO gibt (gilt nur bis °Gilt nicht für Saunen, Clubs und Diskotheken 10. Dezember 2021).°° °Gilt nicht für Saunen, Clubs und Diskotheken °°Negativer Antigen-Test erforderlich °°Negativer Antigen-Test erforderlich °Gilt nicht für Saunen, Clubs und Diskotheken °°Negativer Antigen-Test erforderlich 4
Stand: 6. Dezember 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 3 Stufenplan 3G 2G 2G+ Hygienekonzept Datenverarbeitung Maskenpflicht Nachweislich geimpft, Nachweislich geimpft Nachweislich geimpft getestet oder genesen oder genesen oder genesen und getestet Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmstufe II 3G 3G 2G nicht erlaubt Weihnachtsmärkte, Volks- und Stadtfeste max. 50 % der üblichen Besucherzahl erlaubt. 1 Haushalt plus 5 1 Haushalt plus 1 1 Haushalt plus 1 Ohne weitere weitere Personen weitere Person weitere Person Regelungen oder Beschränkung der Geimpfte und Genesene, Geimpfte und Genesene, Geimpfte und Genesene, Private Zusammen- Personen bis einschl. 17 Jahre Personen bis einschl. 17 Jahre Personen bis einschl. 17 Jahre Personenanzahl künfte und private sowie Personen, die sich aus sowie Personen, die sich aus sowie Personen, die sich aus Veranstaltungen medizinischen Gründen nicht medizinischen Gründen nicht medizinischen Gründen nicht (wie Geburtstage, Hoch- impfen lassen können, zählen impfen lassen können, zählen impfen lassen können, zählen zeitsfeiern etc.) nicht dazu. nicht dazu. nicht dazu. Paare, die nicht zusammen Paare, die nicht zusammen Stand: 6. Dezember Paare, 2021 die nicht zusammen leben, zählen als einMehr Informationen, Haushalt. Inzidenzen leben, zählen als einund FAQ auf Baden-Württemberg.de Haushalt. 4 leben, zählen als ein Haushalt. Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmstufe II In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen 3G 3G Öffentliche Veranstaltungen mit PCR-Test (wie Theater, Oper, Konzert, Stadtfest, Informations- 2G Stand: 27. November 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 2G+ 2 veranstaltungen, Stadt- Medizinischeführungen, Maskenpflicht Sport- Im Freien bei >5.000 3G, PCR-Testpflicht und 2G 2G+ veranstaltungen, Betriebs- Personen oder bei Nicht- Maximal 50 % Auslastung Im Freien und in Gilt grundsätzlich in öffentlich zugänglichen einhaltung 3G: des Zutritt nur für getestete, Mindest- Im geimpfte Freien oder Zutritt aber für geimpfte nicht oder genesene mehr als PersonenRäumen geschlossenen und Vereinsfeiern sowie genesene Personen geschlossen Räumen, am Arbeitsplatz und abstands nur mit 25.000 negativem Schnell- Besucher*innen. oder PCR-Test. maximal 50 % der Veranstaltungen der 3G+PCR: Zutritt nur für PCR-getestete, in Betriebsstätten, wenn der Abstand Kapazität, aber nicht Breitenkultur) nicht eingehalten werden kann, im geimpfte oder genesene Personen mehr als 750 Besucher*in- Nah- und Fernverkehr und auf 2G: Zutritt nur für geimpfte oder 3G 3G 2G nen. 2G+ Weihnachtsmärkten. genesene Personen Ausnahmen: Ausnahmen: Ausnahmen: » Kinder bis einschließlich 5 Jahre. » Kinder bis einschließlich 5 Jahre.° » Kinder bis einschließlich 5 Jahre.° » Personen, die aus gesundheitlichen » Kinder bis einschließlich 7 Jahre, » Kinder bis einschließlich 7 Jahre, Gründen keine Maske tragen können die noch nicht eingeschult sind.° die noch nicht eingeschult sind.° (ärztliche Nachweis notwendig). » Grundschüler*innen, Schüler*innen » Grundschüler*innen, Schüler*innen » In geschlossenen Räumen bei eines sonderpädagogischen Bildungs- eines sonderpädagogischen Bildungs- privaten Treffen, privaten Feiern, in Öffentliche Verkehrsmittel und Beratungszentrums, einer auf der 3G und Beratungszentrums, einer auf der Stand: 6. Dezember 2021 5 der Gastronomie, Kantinen, Mensen Grundschule aufbauendenMehrSchule Grundschule Informationen, Inzidenzen aufbauenden und FAQ auf Schule Baden-Württemberg.de und Cafeterien während des Essens oder einer beruflichen Schule – gilt oder einer beruflichen Schule – gilt und Trinkens und beim Sport treiben. nur für Schüler*innen bis nur für Schüler*innen bis Lebensbereich » Im Freien nur dann, wenn der Basisstufe einschließlich 17Warnstufe Jahre.° einschließlich 17 Jahre.° Alarmstufe Alarmstufe II Mindestabstand von 1,5 Metern zu » Personen bis einschließlich 17 » Personen bis einschließlich 17 anderen Personen dauerhaft In geschlossenen Räumen Jahre, die nicht mehr zur Schule In geschlossenen Räumen Jahre, die nicht mehr zur Schule eingehalten werden kann (gilt nicht gehen.°° gehen.°° auf Weihnachtsmärkten). » Personen, die sich aus medizinischen » Personen, die sich aus medizinischen » Beim 2G-Optionsmodell in der Kultureinrichtungen 3G 3G Gründen nicht impfen lassen können Gründen nicht impfen lassen können Basisstufe. (ärztlicher Nachweis notwendig).°° (ärztlicher Nachweis notwendig).°° (wie Galerien, Museen, mitesPCR-Test Bibliotheken°, Bitte beachten Sie: Die Maskenpflicht an Archive°, Gedenkstätten) » Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen 2G Impfempfehlung der Ständigen 2G+ » Personen, für die es keine allgemeine Schulen ist über die Corona-Verordnung Schule ImpfkommissionIm (STIKO) Impfkommission (STIKO) gibt.°° geregelt. °Abholung bestellter Im Freien Freiengibt.°° Ausnahme: Landes- und Stillende, da es für » Schwangere Medien unbeschränkt ohne weitere» Schwangere und Stillende, da es für bibliotheken dieseund Gruppen erst seit dem 10. möglich Regelungen diese Gruppen erst seit dem 10. 3G September 2021 eine Archive mit PCR-Test 2021 eine September Impfempfehlung der STIKO gibt (gilt Impfempfehlung der STIKO gibt (gilt nur noch bis 10. Dezember 2021).°° nur noch bis 10. Dezember 2021).°° °Gilt nicht für Saunen, Clubs und Diskotheken °Gilt nicht für Saunen, Clubs und Diskotheken °°Negativer Antigen-Test erforderlich °°Negativer Antigen-Test erforderlich Mindestabstand von 1,5 Metern muss eingehalten werden. Religiöse Veranstaltungen 5
(wie Galerien, Museen, mit PCR-Test Bibliotheken°, Archive°, Gedenkstätten) 2G 2G+ °Abholung bestellter Im Freien Im Freien Medien unbeschränkt Ausnahme: Landes- ohne weitere bibliotheken und Stand: 6. Dezember 2021 möglich Regelungen 3G Mehr Informationen, Inzidenzen Archive und FAQ auf Baden-Württemberg.de mit PCR-Test 5 Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmstufe II In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen Mindestabstand von 1,5 Metern muss Kultureinrichtungen Religiöse Veranstaltungen 3G 3G eingehalten werden. (wie Galerien, Museen, mit PCR-Test Bibliotheken°, Archive°, Gedenkstätten) 2G 2G+ °Abholung bestellter Im Freien Im Freien Medien unbeschränkt Ausnahme: Landes- ohne weitere möglich 3G Regelungen 3G 3G 2G bibliotheken und 2G Archive mit PCR-Test Beherbergung Erneuter Test Erneuter Test Ausnahmen für Ausnahmen Stand: 6. Dezember für 2021 alle 3 Tage alle 3 TageMehr Informationen, geschäftliche Inzidenzen undund geschäftliche und FAQ auf Baden-Württemberg.de 6 dienstliche Reisen und dienstliche Reisen und Härtefälle. Härtefälle. Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmstufe II Mindestabstand von 1,5 Metern muss In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen eingehalten werden. Religiöse Veranstaltungen 3G 3G Messen, Ausstellungen, nur PCR-Test 2G 2G+ Kongresse 3G Im Freien 3G Im Freien 2G 2G ohne weitere Beherbergung Regelungen Erneuter Test 3G Erneuter Test Ausnahmen für Ausnahmen für alle 3 Tage alle 3 Tage geschäftliche und geschäftliche und dienstliche Reisen und dienstliche Reisen und Härtefälle. Härtefälle. In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen Stand: 27. November 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 2 Medizinische Maskenpflicht 3G 3G 3G, PCR-Testpflicht und 2G 2G 2G+ Gilt (Hotel-)Gastronomie, grundsätzlich in öffentlich zugänglichen 3G: Zutritt nur für getestete, geimpfte oder Zutritt für geimpfte oder genesene Personen Vergnügungsstätten geschlossen Räumen, am Arbeitsplatz und genesene Personen nur PCR-Test nur mit negativem Schnell- oder PCR-Test. in Betriebsstätten, sowie wenn der Abstand 3G+PCR: Zutritt nur für PCR-getestete, nicht eingehalten werden kann, im Mensen und Cafeterien geimpfte oder genesene Personen 2G+ Nah- und Fernverkehr und auf (Regelung gilt nur für Im Freien2G: Zutritt nur für geimpfte oder Im Freien 2G Im Freien 2G+ Weihnachtsmärkten. genesene Personen externe Personen) ohne weitere Ausnahmen: Regelungen Ausnahmen: 3G 3G Ausnahmen: Stand: 6. Dezember 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 7 » Kinder bis einschließlich 5 Jahre. » Kinder bis einschließlich 5 Jahre.° » Kinder bis einschließlich 5 Jahre.° nur PCR-Test » Personen, die aus gesundheitlichen Lebensbereich Basisstufe » Kinder bis einschließlich 7 Jahre, Warnstufe » Kinder bis einschließlich Alarmstufe 7 Jahre, Alarmstufe II Gründen keine Maske tragen können die noch nicht eingeschult sind.° die noch nicht eingeschult sind.° (ärztliche Nachweis notwendig). » Grundschüler*innen, Schüler*innen » Grundschüler*innen, Schüler*innen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen » In geschlossenen Räumen bei eines sonderpädagogischen Bildungs- eines sonderpädagogischen Bildungs- privaten Treffen, privaten Feiern, in und Beratungszentrums, einer auf der und Beratungszentrums, einer auf der der Gastronomie, Kantinen, Mensen und Cafeterien während des Essens 3G 3G Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule – gilt Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule – gilt und Trinkens und beim Sport treiben. nur für Schüler*innen bis nur für Schüler*innen bis Freizeiteinrichtungen nur PCR-Test einschließlich 17 Jahre.° einschließlich 17 Jahre.° » Im Freien nur dann, wenn der » Personen bis einschließlich 17 » Personen bis einschließlich 17 (wieMindestabstand Freizeitparks, von 1,5 Metern zu anderenThermen, (Spaß-)Bäder, Personen dauerhaft Jahre, die nicht mehr zur Schule 2G 2G+ Jahre, die nicht mehr zur Schule eingehalten Solarien, Zoos,werden kann (gilt nicht gehen.°° gehen.°° auf Weihnachtsmärkten). Ski-Lifte,Indoor-Spielplätze, » Personen, die sich aus medizinischen » Personen, die sich aus medizinischen Fitnessstudios, Saunen etc.) Im Freien Im Freien » Beim 2G-Optionsmodell in der Gründen nicht impfen lassen können Gründen nicht impfen lassen können Basisstufe. ohne weitere (ärztlicher Nachweis notwendig).°° (ärztlicher Nachweis notwendig).°° Bitte beachten Sie: Die Maskenpflicht an Regelungen 3G » Personen, für die es keine allgemeine » Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfempfehlung der Ständigen Schulen ist über die Corona-Verordnung Schule Impfkommission (STIKO) gibt.°° Impfkommission (STIKO) gibt.°° geregelt. » Schwangere und Stillende, da es für » Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (gilt Impfempfehlung der STIKO gibt (gilt nur noch bis 10. Dezember 2021).°° nur noch bis 10. Dezember 2021).°° Körpernahe °Gilt nicht für Saunen, Clubs und Diskotheken °Gilt nicht für Saunen, Clubs und Diskotheken Dienstleistungen °°Negativer Antigen-Test erforderlich °°Negativer Antigen-Test erforderlich (ausgenommen 3G 3G 2G 2G+ medizinisch notwendige Behandlungen) Ausnahmen für Friseur- Ausnahmen für Friseur- betriebe und Barber- betriebe und Barber- 6 shops. Hier gilt 3G mit shops. Hier gilt 3G mit PCR-Test PCR-Test
(wie Freizeitparks, (Spaß-)Bäder, Thermen, 2G 2G+ Solarien, Zoos, Ski-Lifte,Indoor-Spielplätze, Fitnessstudios, Saunen etc.) Im Freien Im Freien ohne weitere Stand: 6. Dezember 2021 7 Regelungen 3G Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmstufe II In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen 3G 3G Körpernahe Dienstleistungen Freizeiteinrichtungen nur PCR-Test (ausgenommen (wie Freizeitparks, 3G 3G 2G 2G 2G+ 2G+ medizinisch notwendige (Spaß-)Bäder, Thermen, Behandlungen) Solarien, Zoos, Ski-Lifte,Indoor-Spielplätze, Ausnahmen für Friseur- Stand: 6. Dezember Ausnahmen Friseur- für2021 8 Fitnessstudios, Saunen etc.) Im Freien Im FreienMehr Informationen, Inzidenzen betriebe und FAQ auf Baden-Württemberg.de und Barber- betriebe und Barber- ohne weitere shops. Hier gilt 3G mit shops. Hier gilt 3G mit PCR-Test PCR-Test Lebensbereich Basisstufe Regelungen 3G Warnstufe Alarmstufe Alarmstufe II In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen 3G 3G Touristische Verkehre nur PCR-Test (wie Schifffahrten, Skilifte, Körpernahe Seilbahnen, Busreisen etc.) Dienstleistungen 2G 2G+ Im Freien Im Freien (ausgenommen 3G ohne weitere 3G 2G 2G+ medizinisch notwendige Behandlungen) Regelungen 3G Ausnahmen für Friseur- Ausnahmen für Friseur- betriebe und Barber- betriebe und Barber- shops. Hier gilt 3G mit shops. Hier gilt 3G mit PCR-Test PCR-Test In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen 3G 3G 2G 2G+ Stand: 27. November 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 2 Sport in Sportstätten und Medizinische Maskenpflicht Sportanlagen 3G, PCR-Testpflicht und 2G 2G+ nur PCR-Test Gilt grundsätzlich in öffentlich zugänglichen 3G: Zutritt nur für getestete, geimpfte oder Zutritt für geimpfte oder genesene Personen geschlossen Räumen, am Arbeitsplatz und genesene Personen nur mit negativem Schnell- oder PCR-Test. in Betriebsstätten, wenn der Abstand Im Freien3G+PCR: Zutritt nur Im für PCR-getestete, Freien Im Freien Im Freien nicht eingehalten werden kann, im geimpfte oder genesene Personen keine Maskenpflicht wäh- Nah- und Fernverkehr und auf ohne weitere 2G: Zutritt nur für geimpfte oder 2G 2G+ rend der Sportausübung Weihnachtsmärkten. Regelungengenesene Personen 3G 3G 2G keine Datenverarbeitung Ausnahmen: auf frei zugänglichen Ausnahmen: Ausnahmen: nur PCR-Test° Anlagen » Kinder bis einschließlich 5 Jahre. » Kinder bis einschließlich 5 Jahre.° » Kinder bis einschließlich 5 Jahre.° » Personen, die aus gesundheitlichen » Kinder bis einschließlich 7 Jahre, » Kinder bis einschließlich 7 Jahre, Gründen keine Maske tragen können die noch nicht eingeschult sind.° die noch nicht eingeschult sind.° (ärztliche Nachweis notwendig). Stand: 6. Dezember 2021 » Grundschüler*innen, °Geregelt durch die Corona-Verordnung Schüler*innen » Sport (§5 Grundschüler*innen, Absatz 2 Satz 9 Schüler*innen 2) Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de » In geschlossenen Räumen bei eines sonderpädagogischen Bildungs- eines sonderpädagogischen Bildungs- privaten Treffen, privaten Feiern, in und Beratungszentrums, einer auf der und Beratungszentrums, einer auf der Lebensbereich der Gastronomie, Kantinen, Mensen Basisstufe Warnstufe Grundschule aufbauenden Schule AlarmstufeGrundschule aufbauenden Alarmstufe II Schule und Cafeterien während des Essens oder einer beruflichen Schule – gilt oder einer beruflichen Schule – gilt und Trinkens und beimInSport geschlossenen treiben. Räumen nurIn geschlossenen für Schüler*innenRäumen bis nur für Schüler*innen bis » Im Freien nur dann, wenn der generell einschließlich 17 Jahre.° einschließlich 17 Jahre.° und im Freien zu bei >5.000 » Personen bis einschließlich 17 Mindestabstand von 1,5 anderen Personen dauerhaft Metern 3G Personen oder bei Nicht- Jahre, die nicht mehr zur Schule » Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule eingehalten werden kann Sportveranstaltungen (gilt nichtdes Mindest- gehen.°° einhaltung gehen.°° auf Weihnachtsmärkten). abstands mit PCR-Test » » im Profi- und Amateursport wie »Ligaspiele, Beim 2G-Optionsmodell Tuniere, in der Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können 2G 2G+ Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können Basisstufe.etc. (ärztlicherIm Freien notwendig).°° Nachweis (ärztlicher Nachweis notwendig).°° Wettkämpfe 3G » Personen, für die es keine allgemeine » Personen, für die es keine allgemeine Bitte beachten Sie: Die Maskenpflicht an Im Freien und in Schulen ist über die Corona-Verordnung Schule 3G Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt.°° Impfempfehlung der Ständigen Maximal 50 % Auslastung geschlossenen Räumen Impfkommission (STIKO) gibt.°° geregelt. aber nicht mehr als maximal 50 % der » Schwangere und Stillende, da es25.000 für » Schwangere und Besucher*innen. Stillende, Kapazität, da nicht aber es für diese Gruppen erst seit dem 10. diese Gruppen erstals mehr seit dem 750 10. Zuschau- September 2021 eine September 2021 eine er*innen. Impfempfehlung der STIKO gibt (gilt Impfempfehlung der STIKO gibt (gilt nur noch bis 10. Dezember 2021).°° nur noch bis 10. Dezember 2021).°° 3G 2G °Gilt nicht für Saunen, Clubs und Diskotheken °Gilt nicht für Saunen, Clubs und Diskotheken Einzelhandel °°Negativer Antigen-Test erforderlich °°Negativer Antigen-Test erforderlich Ohne weitere Regelungen (auch Flohmärkte) Ausgenommen Grundver- Ausgenommen Grundver- sorgung sowie Abhol- und sorgung sowie Abhol- und Lieferangebote Lieferangebote 7 Zum Einzelhandel, der der Grundversorgung dient, zählen: Apotheken, Ausgabestellen der Tafeln, Babyfachmärkte, Bäckereien, Banken und Sparkassen, Baumärkte, Baumschulen, Blumenfachgeschäfte, Drogerien, Futtermittelmärkte,
wie Ligaspiele, Tuniere, Im Freien Wettkämpfe etc. 3G Im Freien und in 3G Maximal 50 % Auslastung Stand: geschlossenen Räumen 6. Dezember 2021 aberInzidenzen Mehr Informationen, nicht mehr undals maximal 50 % der FAQ auf Baden-Württemberg.de 9 25.000 Besucher*innen. Kapazität, aber nicht mehr als 750 Zuschau- Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmstufe er*innen. II In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen generell und im Freien bei >5.000 3G 2G Personen oder bei Nicht- 3G Einzelhandel Mindest- einhaltung desOhne Sportveranstaltungen weitere Regelungen (auch Flohmärkte) abstands mit PCR-Test Ausgenommen Grundver- Ausgenommen Grundver- im Profi- und Amateursport wie Ligaspiele, Tuniere, 2G sorgung sowie Abhol- und Lieferangebote 2G+ sorgung sowie Abhol- und Im Freien Lieferangebote Wettkämpfe etc. 3G Im Freien und in Zum Einzelhandel, der der Grundversorgung dient, zählen: 3G Maximal 50 % Auslastung Stand: geschlossenen 6. Dezember 2021 Räumen 10 Mehr Informationen, Apotheken, Ausgabestellen der Tafeln, Babyfachmärkte, Bäckereien, Banken und Sparkassen, Baumärkte, Inzidenzen aber Baumschulen, undals nicht mehr FAQ auf Blumenfachgeschäfte, Baden-Württemberg.de maximal Drogerien, 50 % der Futtermittelmärkte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Getränkemärkte, Hofläden, Hörgeräteakustiker*innen, Konditoreien, Lebensmittelhandel (Supermärkte) einschließlich der Direktvermarktung (Hofläden), 25.000 Besucher*innen. Kapazität, aber nicht Metzgereien, mobile Verkaufsstände für landwirtschaftliche Produkte und Erzeugnisse, Optiker*innen, Orthopädieschuhtechniker*innen, Poststellen und Paketdienste, Reform- mehr häuser, Raiffeisenmärkte, Reise- und Kundenzentren zum Fahrkartenverkauf im öffentlichen Personenverkehr, Reinigungen, Sanitätshäuser, Stellen des als 750und Zeitschriften- Zuschau- Zeitungs- Lebensbereich verkaufs, Basisstufe Supermärkte, Tankstellen, Tierbedarfsmärkte, Warnstufe Verkaufsstellen für Weihnachtsbäume, Alarmstufe Waschsalons sowie Wochenmärkte. Alarmstufe er*innen. II In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen 3G 2G Einzelhandel 3G 3G Ohne weitere Regelungen (auch Flohmärkte) Ausgenommen Grundver- Ausgenommen Grundver- Außerschulische Bildung nur PCR-Test sorgung sowie Abhol- und sorgung sowie Abhol- und (wie VHS-Kurse, Musik-, Lieferangebote Lieferangebote Kunst- und Jugendkunst- 2G 2G+ schulen) Im Freien Im Freien Zum Einzelhandel, der der Grundversorgung dient, ohne zählen: weitere Regelungen 3G Apotheken, Ausgabestellen der Tafeln, Babyfachmärkte, Bäckereien, Banken und Sparkassen, Baumärkte, Baumschulen, Blumenfachgeschäfte, Drogerien, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Getränkemärkte, Hofläden, Hörgeräteakustiker*innen, Konditoreien, Lebensmittelhandel (Supermärkte) einschließlich der Direktvermarktung (Hofläden), Metzgereien, mobile Verkaufsstände für landwirtschaftliche Produkte und Erzeugnisse, Optiker*innen, Orthopädieschuhtechniker*innen, Poststellen und Paketdienste, Reform- häuser, Raiffeisenmärkte, Reise- und Kundenzentren zum Fahrkartenverkauf im öffentlichen Personenverkehr, Reinigungen, Sanitätshäuser, Stellen des Zeitschriften- und Zeitungs- verkaufs, Supermärkte, Tankstellen, Tierbedarfsmärkte, Verkaufsstellen für Weihnachtsbäume, Waschsalons sowie Wochenmärkte. Bildung (wie berufliche ohne weitere 3G Stand: 6. Dezember 2021 11 Ausbildung, Fahr-, Flug- und Regelungen Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de Bootsschulen, Sprach- und Stand: 6. Dezember 2021 Integrationskurse) bei mehrtägigen Veranstaltungen Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 11 erneuter Test alle 3 Tage Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmstufe II Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmstufe II In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen 3G 3G Stand: 27. November 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 2 Diskotheken, Clubs und nur PCR-Test Medizinische Maskenpflicht 3G, PCR-Testpflicht und 2G 2G+ clubähnliche Diskotheken, ClubsLokale und nur PCR-Test nicht erlaubt 2G 2G Gilt grundsätzlich in öffentlich zugänglichen 3G: Zutritt nur für getestete, geimpfte oder Zutritt für geimpfte oder genesene Personen clubähnliche geschlossen Räumen, Lokale am Arbeitsplatz und genesene Personen nur mit negativem Schnell- oder PCR-Test. nicht erlaubt (Ausnahmen für in Betriebsstätten, wenn der Abstand (Ausnahmen impffähige für nicht 3G+PCR: Zutritt nur für PCR-getestete, nicht und geimpfte oderIm Personen Freien 2G 2G nicht eingehalten werden kann, im genesene Personen impffähige und Personen Schüler*innen Nah- und Fernverkehr auf gelten Imnur undnicht) 2G: Zutritt Freien wie für geimpfte oder öffentliche 2G 2G+ Schüler*innen gelten nicht) Weihnachtsmärkten. genesene Personen wie öffentliche Veranstaltungen Veranstaltungen Ausnahmen: Ausnahmen: Ausnahmen: » Kinder bis einschließlich 5 Jahre. » Kinder bis einschließlich 5 Jahre.° » Kinder bis einschließlich 5 Jahre.° » Personen, die aus gesundheitlichen » Kinder bis einschließlich 7 Jahre, » Kinder bis einschließlich 7 Jahre, Gründen keine Maske tragen können die noch nicht eingeschult sind.° die noch nicht eingeschult sind.° (ärztliche Nachweis notwendig). » Grundschüler*innen, Schüler*innen » Grundschüler*innen, Schüler*innen » In geschlossenen Räumen bei eines sonderpädagogischen Bildungs- eines sonderpädagogischen Bildungs- privaten Treffen, privaten Feiern, in und Beratungszentrums, einer auf der und Beratungszentrums, einer auf der der Gastronomie, Kantinen, Mensen Grundschule aufbauenden Schule Grundschule aufbauenden Schule 3G3G 3G 3G und Cafeterien während des Essens oder einer beruflichen Schule – gilt oder einer beruflichen Schule – gilt und Trinkens und beim Sport treiben. Prostitutionsstätten nur für Schüler*innen bis 2G nur für Schüler*innen bis 2G 2G+ 2G+ » Im FreienProstitutionsstätten nur dann, wenn der einschließlich 17 Jahre.° einschließlich 17 Jahre.° Mindestabstand von 1,5 Metern zu » Personen bis einschließlich 17 nur PCR-Test» Personen bis einschließlich 17 anderen Personen dauerhaft Jahre, die nicht mehr zur Schule nur PCR-Test Jahre, die nicht mehr zur Schule eingehalten werden kann (gilt nicht gehen.°° gehen.°° auf Weihnachtsmärkten). » Personen, die sich aus medizinischen » Personen, die sich aus medizinischen » Beim 2G-Optionsmodell in der Gründen nicht impfen lassen können Gründen nicht impfen lassen können Grundsätzlich gilt: Basisstufe. (ärztlicher Nachweis notwendig).°° (ärztlicher Nachweis notwendig).°° Grundsätzlich gilt: Bitte beachten Sie: Die Maskenpflicht an » Personen, für die es keine allgemeine » Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfempfehlung der Ständigen Schulen ist über die Corona-Verordnung Schule Impfkommission (STIKO) gibt.°° Impfkommission (STIKO) gibt.°° geregelt. » Schwangere und Stillende, da es für » Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine September 2021 eine Abstand halten Impfempfehlung Hygieneregeln der STIKO gibt Medizinische Impfempfehlung (gilt der STIKO gibt (gilt Corona-Warn-App Regelmäßig nurbeachten Maske tragen nur noch bis 10. benutzen noch bis 10. Dezember 2021).°° Dezember 2021).°° lüften Abstand halten Hygieneregeln Medizinische Corona-Warn-App Regelmäßig beachten °Gilt nicht für Saunen, Clubs und Diskotheken Maske °Gilt nichttragen benutzen für Saunen, Clubs und Diskotheken lüften °°Negativer Antigen-Test erforderlich °°Negativer Antigen-Test erforderlich 8
Verlegung des Wochenmarktes Der Heiligabend, 24. Dezember 2021, fällt dieses Jahr auf einen Freitag. Der Winterbacher Wochenmarkt wird daher auf den Donnerstag, 23. Dezember 2021, vorverlegt. Er findet zur ge- Die Gemeinde Winterbach sucht zum nächst- wohnten Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt. möglichen Zeitpunkt für das Team des Kinderhauses Lerchenstraße eine/n Erzieher/in / Fachkraft Winterdienst – gegenseitige nach §7 KiTaG (m/w/d) Rücksichtnahme Dass der Bauhof den Winterdienst an den Ortsstraßen macht, für das Kinderhaus Lerchenstraße. Es handelt sich um eine unbefristete weiß fast jeder. Wer weiß aber schon, was das für die Mitarbeiter 100 %-Stelle im Elementarbereich. Die Arbeitszeit verteilt sich auch auf wirklich bedeutet? Frühes Aufstehen, starke Schneefälle, einge- die Nachmittage. schränkte Sicht und stundenlanges, hochkonzentriertes Arbeiten. Das Kinderhaus betreut Kinder im Alter von 1 bis 6 Jahren in verschiedenen Die Bauhofmitarbeiter der Gemeinde Winterbach bemühen sich Gruppenformen einschließlich Mittagessen. Eltern haben die Möglichkeit innerhalb eines zeitlichen Rahmens von Mo – Fr von 7 bis 17 Uhr �exible sehr, den Winterdienst zur Zufriedenheit aller Bürgerinnen und Zeiten zu buchen. Bürger durchzuführen. Die größte Schwierigkeit besteht für sie darin, dass parkende Das erwartet Sie: Fahrzeuge auf Fahrbahnen und Gehwegen die Räumfahrzeuge • Sie gestalten gemeinsam mit den Kolleginnen die gruppeninternen behindern und teilweise die Räumung der Straße unmöglich ma- und gruppenübergreifenden Abläufe mit den Kindern, chen, weil das Räumfahrzeug schlichtweg an den Fahrzeugen • Sie begleiten und fördern einfühlsam, herzlich und verständnisvoll die Ihnen anvertrauten Kinder in ihrer Entwicklung, nicht vorbeikommt. • Sie wirken bei der Weiterentwicklung und Umsetzung des Unsere Bitte an Sie, stellen Sie in der Winterzeit Ihre Fahrzeuge, pädagogischen Konzeptes mit, wenn es Ihnen möglich ist, nicht auf die Fahrbahn, sondern auf Ihr • Sie tauschen sich fachlich im Team aus und entwickeln Angebote für die Kinder, Grundstück oder auf öffentlichen Parkplätzen ab. ACHTUNG: Ein • Sie unterstützen und beraten die Eltern im Rahmen der Räumfahrzeug mit Schneepflug braucht mindestens eine Durch- Erziehungspartnerschaft. fahrtsbreite von 3 Meter. Der Pflug der Schneeräumfahrzeuge ist teilweise sogar bis zu 3,50 m breit. Nur wenn ein ungehindertes Das sind Ihre Stärken: Vorbeikommen des Schneepflugs möglich ist, kann die Straße • Sie haben eine staatlich anerkannte Erzieherausbildung oder einen auch tatsächlich geräumt werden. vergleichbaren Berufsabschluss als Fachkraft nach §7 KiTaG, • Sie verfügen über gute fachliche und pädagogische Kompetenzen In der Vergangenheit kam es im Ortsteil Manolzweiler aufgrund • Sie haben Erfahrung im Ganztagesbetrieb, der engen Straßenverhältnisse vermehrt zu massiven Problemen. • Sie vertreten die Grundsätze einer Pädagogik, die den Fokus auf In der Straße „Länge Gärten“ haben wir daher für die Winterzeit die individuelle Entwicklung des Kindes setzt, ein Absolutes Halteverbot ausgeschildert, um sicherstellen zu • Ihre Haltung ist geprägt von Respekt und Wertschätzung gegenüber können, dass der Winterdienst durchgeführt werden kann. der Individualität der jungen Menschen und ihrer Familien, • Sie arbeiten gerne im Team, sind empathisch und übernehmen Der Bauhof führt den Winterdienst nach einem entsprechenden gerne Verantwortung, Einsatzplan durch. Hier haben Straßen mit hoher Verkehrsbedeu- • Sie sind engagiert und motiviert und stehen neuen Herausforderungen tung und gefährliche Straßen Vorrang. Wir bitten um Ihr Verständ- aufgeschlossen gegenüber. nis, dass nicht im gesamten Gemeindegebiet zur gleichen Zeit ge- Das bieten wir Ihnen: räumt und gestreut werden kann. • ein angenehmes Arbeitsklima in einem sympathischen und Generell sind das Halten und Parken an engen Straßen unzulässig. motivierten Team Laut gängiger Rechtsprechung muss beim Parken eine Mindest- • die Möglichkeit zur internen und externen Fort- und Weiterbildung, fahrbahnbreite von über 3,00 m verbleiben. Im Umkehrschluss • eine Vergütung nach dem Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungs- dienst im TVöD; je nach Quali�zierung bis zu Entgeltgruppe S 8a. darf in solchen Straßen nur geparkt werden, wenn diese Breite weiterhin gewährleistet ist. Sonst besteht auch ohne eine zusätzli- che Beschilderung ein Halteverbot. Diese Mindestfahrbahnbreite dient nicht nur dem Schneepflug und dem Winterdienst, sondern vor allem den Rettungsfahrzeugen der Feuerwehr und dem Kran- Haben wir Ihr Interesse geweckt? kenwagen. Auch das Müllfahrzeug benötigt die Mindestfahrbahn- Dann freuen wir uns über Ihre Online-Bewerbung bis spätestens 19.12.2021 breite. über unser Online-Bewerbungsportal unter www.winterbach.de/stellenan- Die Gemeindeverwaltung wird aus den genannten Gründen die gebote. Auskünfte zur Stelle erhalten Sie gerne von der zuständigen Leiterin betroffenen Straßen verstärkt kontrollieren und ggf. Verwarnun- des Sachgebiets Bildung und Erziehung, gen mit Verwarngeld aussprechen. Sehr enge Straßen sind bei- Frau Leitlein | 07181 7006-1108 | k.leitlein@winterbach.de. spielsweise der Gimpel-, Liszt- und Regerweg, die Hirschgasse oder www.stelleninserate.de die Wendemöglichkeiten im Eichenweg und in der Schillerstraße. Wir bitten Sie, auch in Ihrem eigenen Interesse, auch in allen anderen Straßen darauf zu achten, dass die Mindestfahrbahn- www.winterbach.de breite von 3,00 m stets gewährleistet bleibt. 9
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