Corona Schnelltestung in Altendorf - Gemeinde Altendorf

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Corona Schnelltestung in Altendorf - Gemeinde Altendorf
20. Jahrgang                                Samstag, 27. März 2021                              Nummer 11 / 12

          Corona Schnelltestung in Altendorf

 Der Einsatz zahlreicher ehrenamtlicher Helfer macht es möglich, dass sich seit Sonntag, 21. März alle Bürge-
 rinnen und Bürger der Gemeinde einmal pro Woche in Altendorf kostenlos auf Corona testen lassen können.
 Hierfür wurde seitens der Gemeinde eine (Teststraße) am Bauhof der Gemeinde, Im Elmen 6, in Altendorf
 errichtet.
 Ehrenamtliche die speziell ausgebildet wurden, führen die Testungen wöchentlich in den dafür angebote-
 nen Testzeiträumen durch.

 Testzeiträume jeweils:        Sonntag, von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
                               Mittwoch, von 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr
 Teststraße:                   Bauhof der Gemeinde Altendorf, Im Elmen 6
 Wichtiger Hinweis:            Es handelt sich um eine „Teststraße“, die bevorzugt mit dem Auto
                               angefahren werden sollte, da der Schnelltest durch
                               die geöffnete Fensterscheibe des Fahrzeugs durchgeführt wird.
                               Bitte Ausweisdokument mitbringen !!!
 Wer mithelfen möchte, kann sich unter Telefonnummer 09545 4433-0 oder per E-Mail an
 poststelle@altendorf-gemeinde.de melden.
 Weitere Informationen unter: www.altendorf-gemeinde.de

        Allen Helferinnen und Helfern ein Herzliches Dankesschön !!!
Corona Schnelltestung in Altendorf - Gemeinde Altendorf
Samstag, 27. März 2021                                                                                                                        138

   Gemeinde Altendorf                                            Liebe Bürgerinnen und Bürger
   Dienststunden im Rathaus
                                                                 aus Altendorf und Seußling!
   Montag                    8.00 bis 12.00 Uhr
   Dienstag                  8.00 bis 12.00 Uhr
                                                                 Sie fotografieren gerne in Ihrer Freizeit oder haben
   Mittwoch                  8.00 bis 12.00 Uhr                  bereits das eine oder andere schöne und ausgefallene
   Donnerstag                Vormittag: geschlossen              Motive in und um Altendorf und Seußling gemacht?
                             Termine nach Vereinbarung möglich
                             Nachmittag: 14.00 bis 18.00 Uhr     Die Gemeinde Altendorf würde sich über Ihre Bilder freu-
   Freitag                   8.00 bis 12.00 Uhr                  en und diese bei passender Gelegenheit im Amtsblatt, auf
                                                                 der Homepage oder in unserer neuen Broschüre (wird ge-
   Rufnummern                                                    rade ausgearbeitet) unter Angabe der Quelle veröffent-
   Telefon                   4433 - 0
   Telefax                   4433 -15
                                                                 lichen.
   e-mail                    poststelle@altendorf-gemeinde.de
   Internet                  www.altendorf-gemeinde.de
                                                                 Ihre Bilder können Sie an
                                                                 poststelle@altendorf-gemeinde.de einsenden.
   1. Bürgermeister
   Karl-Heinz Wagner                        4433 - 0
                                                                 Vielen Dank im Voraus.
   E-mail: bgm.wagner@altendorf-gemeinde.de
   Sprechstunden:
                                                                 Ihre Gemeindeverwaltung Altendorf
   nach telefonischer Vereinbarung
   Geschäftsleitung, Standesamt, Bürgernet
   Frau Sabrina Hubert                           4433 - 25
   E-mail: hubert@altendorf-gemeinde.de
                                                                 Der Abwasserzweckverband
   Bauangelegenheiten, Bodennutzung, Kämmerei
                                                                 Buttenheim - Altendorf sucht
   Frau Anja Weinig                      4433 - 23
   E-mail: weinig@altendorf-gemeinde.de                          zum nächstmöglichen Zeitpunkt
   Kassenverwaltung und Friedhofswesen
   Frau Eva Steinhäußer                        4433 - 24                   eine Reinigungskraft (m/w/d)
   E-mail: steinhaeusser@altendorf-gemeinde.de
                                                                            mit 5 Std./Woche auf geringfügiger Basis,
   Rentenamt, Gewerbeamt, Straßen- & Verkehrsrecht,
   Öffentliche Sicherheit und Ordnung
                                                                 für die Reinigung des Betriebsgebäudes der Kläranlage in
   Frau Sandra Weiglein                    4433 -12
   E-mail: weiglein@altendorf-gemeinde.de                        Altendorf.
   Bürger-, Einwohnermelde- und Passamt
                                                                 Die Vergütung erfolgt nach dem TVöD und den üblichen
   Frau Elke Reinwald                            4433 - 22
   E-mail: reinwald@altendorf-gemeinde.de                        Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes. Für Rückfra-
   Frau Monika Saffer                            4433 - 21       gen steht Ihnen die Verwaltung (Telefon 09545 9222-31,
   E-mail: saffer@altendorf-gemeinde.de                          Herr Münch) gerne zur Verfügung.
   Allgemeine Verwaltung, Vereinswesen,
   Amtliches Mitteilungsblatt                                    Ihre Bewerbung senden Sie bitte schriftlich oder per Mail
   Frau Christine Heppt                          4433 - 26       bis zum 4. April 2021 an den Abwasserzweckverband But-
   E-mail: heppt@altendorf-gemeinde.de
                                                                 tenheim - Altendorf, Hauptstr. 15, 96155 Buttenheim
   Bücherei                                      4433 - 28       oder info@buttenheim.de.
   Öffnungszeiten:
   1. Freitag im Monat von 16.00 bis 18.00 Uhr
   Schule Altendorf                              4433 -18
   Kindertagesstätte „Kürbisland“             443642 - 0

                                                                 Fundsachen
                                                                                                                 Einkaufskorb
   E-mail: kindergarten@altendorf-gemeinde.de
   Friedhofsamt Buttenheim                       9222 - 0                                             Abzuholen im Fundbüro Rathaus Altendorf
                                                                                                        (Frau Weiglein, Tel. 09545 4433 -12)
   Abwasserzweckverband Buttenheim               9222 - 0
   Kläranlage – Herr Koch / Herr Pühl            1284
   Zweckverband zur Wasserversorgung             444 -170
   der Eggolsheimer Gruppe                                       Die Gemeinde Altendorf informiert:
   Geschäftsführung – Herr Batz                  444 -171
   Buchhaltung, Kasse – Frau Harrer
   Verbrauchsgebühren, Beiträge – Frau Hutzler
                                                 444 -172
                                                 444 -173
                                                                 Erscheinungsweise des Amtsblattes
   Notruf bei Wasserrohrbrüchen                  8203
                                                                 Die nächste Ausgabe erscheint:

   Störungsnummern
   Strom                                         0941 28003366
                                                                 Samstag, 10. April 2021
   Gas                                           0941 28003355               Abgabeschluss für Vereinsnachrichten und sonstige Berichte ist
   Defekte Straßenbeleuchtung                                                Donnerstag, 1. April 2021,
   Rathaus Altendorf                             4433 - 0                    um 11.00 Uhr, im Rathaus der Gemeinde Altendorf.
Corona Schnelltestung in Altendorf - Gemeinde Altendorf
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                                                                                          Landratsamt Bamberg - Wasserrecht
                  Die Gemeinde Altendorf informiert:
                                                                                          Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet „Haidwiesen“
                  Abfuhrtermine „Gelber Sack”                                             in einen namenlosen Graben und in den Baggersee Hirschaid
                                                                                        („Neubertsee“) durch die Gemeinde Altendorf
     
         
                  
                        
                              
                                          
                                      Mittwoch,
                                               7. April:                             

                                                                                          Die Gemeinde Altendorf plant am nord-östlichen Ortsrand von Altendorf ein neues
                                                                                          Baugebiet mit dem Namen „Haidwiesen“ auszuweisen. Zur Erschließung dieses Bauge-
                                                    Altendorf                             bietes ist beabsichtigt, die gesammelten Niederschlagswässer in einen namenlosen Gra-
                                                       und                                ben und in den Baggersee Hirschaid („Neubertsee“) einzuleiten.
                                                    Seußling
                                                                                          Diese Gewässerbenutzung wurde bisher noch nicht wasserrechtlich behandelt. Da das
                                                                                                             
                                                                                    Vorhaben
                                                                                                   der wasserrechtlichen Erlaubnis gem. § 9 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. § 8 Abs. 1 WHG
                                                                                          bedarf hat die Gemeinde Altendorf beim Landratsamt Bamberg mit Schreiben vom 15.
                                                                                          Januar 2021 die Durchführung des wasserrechtlichen Verfahrens für das oben genannte
                                                                                          Vorhaben beantragt.

                                                                                          Da das Vorhaben der öffentlichen Abwasserbeseitigung dient, beabsichtigt das Landrat-
                                                                                          samt Bamberg eine Erlaubnis im Sinne der §§ 15 Abs. 1, 10 Abs. 1 WHG für die Dauer
                                                                                          von 20
                                                                                                Jahren zu
                                                                                                            erteilen.
                                                                                                                                     
                  Abfuhrtermin „Papiertonne”                                    
                                                                                                                          
                                                                                                                                                            

                  Dienstag, 6. April                                                      Die beim Landratsamt Bamberg eingereichten Planunterlagen liegen in der Zeit vom
                  Montag, 3. Mai                                                          29. März 2021 bis zum 30. April 2021 während der Dienststunden zur Einsichtnahme
                  Montag, 31. Mai                                                         in der Gemeinde Altendorf aus.

                                                                                          Auf Grund der aktuellen Situation, in der mit verschiedenen Maßnahmen versucht wird,
                                                                                          die Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) einzudämmen, erfolgt die Einsichtnah-
                  Abfuhrtermin „Biotonne”                                                 me nur nach vorheriger Terminvereinbarung (Herr Wagner, Tel. 09545 4433-11, E-Mail:
                  Samstag, 10. April                                                      poststelle@altendorf-gemeinde.de). Hierzu wird auf den Beschluss vom 27. Mai 2013
                  Freitag , 23. April                                                     (4 BN 28.139) des Bundesverwaltungsgerichts verwiesen.
                  Freitag , 7. Mai
                                                                                          Zudem werden die Planunterlagen zeitgleich mit dem Beginn der Planauslegung auch
                                                                                          auf die Internetseite des Landkreises Bamberg unter dem Link

                                                                                                                 www.landkreis-bamberg.de/Wasserrecht
                  Abfuhrtermin „Restmülltonne”
                  Donnerstag, 1. April                                                    veröffentlicht. Ebenso ist dort der Inhalt dieser Bekanntmachung wiedergegeben. Es
                  Freitag, 16. April                                                      wird darauf hingewiesen, dass nur der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen
                  Freitag, 30. April                                                      rechtlich verbindlich ist (Art. 27a Abs. 1 Satz 4 BayVwVfG).

                                                                                          Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach
                                                                                          Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Bam-
                  Wertstoffhof im Landkreis                                               berg, Ludwigstraße 23, Zimmer H 322, oder bei der Gemeinde Altendorf Einwendun-
                                                                                          gen gegen den Plan erheben. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen
                  Bamberg: Hirschaid                                                      ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (Art. 69 Satz
                  Richtung Autobahn, zwischen Hirschaid                                   2 BayWG i. V. m. Art. 73 Abs. 4 Sätze 3 und 4 des Bayerischen Verwaltungsverfahrens-
                  und Seigendorf                                                          gesetzes – BayVwVfG –).
                  SOMMERZE IT (ab 28. März 2021)
                    Dienstag   15.00 - 18.00 Uhr                                          Im Rechtsbehelfsverfahren gegen eine Entscheidung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 2b des
                    Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr                                          Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz findet Art. 73 Abs. 4 Satz 3 bis 6 BayVwVfG, auch in Fäl-
                    Samstag     9.00 - 15.00 Uhr                                          len seines Abs. 8, keine Anwendung (§7 Abs. 4 und 6 Umwelt-Rechtsbehelfgesetz).

                                                                                          Über rechtzeitig erhobene Bedenken und Anregungen findet ein Erörterungstermin
                                                                                          statt. Bei Ausbleiben eines Beteiligten an dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn
                                                                                          verhandelt werden. Wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzuneh-
                  Anmeldeschluss für die                                                  men sind, können Personen, die Bedenken erhoben haben, von dem Erörterungstermin
                  Sperrmüllsammlung                                                       durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden. Ferner kann in diesem Fall
                                                                                          die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntma-
                  des jeweiligen Quartals                                                 chung ersetzt werden.
                  Donnerstag, 8. April – keine Abholung
                  von Sperrmüll an diesem Tag.                                            Auf Grund der seit dem 25. Mai 2018 anwendbaren neuen EU-Datenschutz-Grundver-
                  Sperrmülltelefon: 0951 85-555                                           ordnung (DSGVO) weisen wir darauf hin, dass im Rahmen der Beteiligung der Öffent-
Corona Schnelltestung in Altendorf - Gemeinde Altendorf
Samstag, 27. März 2021                                                                                                         140

lichkeit im o. g. Erlaubnisverfahren die erhobenen Einwendun-      Die Planung der Deutschen Bahn Netz AG zur Lage der Staats-
gen und darin mitgeteilten personenbezogenen Daten aus-            straße 2260 (NEU) ist dem Lageplan „Abschnitt Altendorf-Hir-
schließlich für das Erlaubnisverfahren vom Landratsamt erho-       schaid-Strullendorf – km 47,289 – 48,002“; PFA 21 Altendorf-
ben, gespeichert und verarbeitet werden. Die persönlichen Daten    Hirschaid-Strullendorf Bestand Str. 5900, km 46,000 – km
werden benötigt, um den Umfang der Betroffenheit beurteilen zu     56,165 der DB Netz AG - wie von der DBNetzAG unter 29. März
kön-nen. Das Landratsamt kann die Daten an dem Vorhabenträ-        2017 mit Planänderung nach § 73 Abs. 8 VwVfG (ersetzt die 1.
ger, seinen mitarbeitenden Büros sowie beurteilenden Fachbe-       Auslegung des Planfeststellungsverfahrens) eingereicht - zu ent-
hörden zur Auswertung der Stellungnahmen weiterreichen. Inso-      nehmen. Dieser Plan ist Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses.
weit handelt es sich um eine erforderliche und somit rechtmäßige
Verarbeitung auf Grund einer rechtlichen Verpflichtung gem.        Eine Darstellung der genannten Flächen als Flächen für den
Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. c DSGVO, an der darüber hinaus ein    überörtlichen Verkehr und für die überörtlichen Hauptverkehrs-
berechtigtes Interesse gem. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DSGVO        züge dient der Errichtung der Staatsstraße 2260 (NEU), die im
besteht. Die Vorhabensträger, ihre Beauftragten und die Fach-      Zuge des Bahnausbaues VDE 8.1 ABS Nürnberg-Ebensfeld der-
behörden sind zur Einhaltung der DSGVO verpflichtet.               zeit innerörtlich die Bahnstrecke kreuzender Kraftfahrzeugver-
                                                                   kehrs aufnehmen soll.
Landratsamt Bamberg
                                                                   Für diese Änderungsplanung zum Flächennutzungsplan gelten
gez.                                                               neben den Änderungen weiterhin die im Hauptplan aufgeführten
Burger                                                             verbindlichen Darstellungen in Verbindung mit dieser Änderung.
Reg.-Oberinspektorin                                               Mit der Planaufstellung wird das Büro iVS, Kronach, beauftragt.

                                                                   Der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden und
Gemeinde Altendorf                                                 sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur
                                                                   Stellungnahme gegeben. Das Beteiligungsverfahren nach § 4
Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung                    Abs. 1 BauGB wird parallel durchgeführt.
der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB                          Aufgrund der aktuellen Situation (Covid-19) kann es bei der
                                                                   Zugänglichkeit und Einsichtnahme der Planunterlagen zu Ein-
8. Änderung des Flächennutzungsplanes                              schränkungen kommen. Es wird darauf hingewiesen:

Der Gemeinderat von Altendorf hat in seiner Sitzung am 25. Sep-    Der so bezeichnete Planentwurf liegt in der Fassung vom 24.
tember 2018 beschlossen den wirksamen Flächennutzungsplan          September 2020 in der Zeit vom 6. April 2021 bis einschließlich
zum 8. Mal zu ändern.                                              14. Mai 2021 im Rathaus der Gemeinde Altendorf, Bauamt,
                                                                   Jurastr. 1, 96146 Altendorf, während der Dienststunden gemäß §
Zur Ausweisung der Staatsstraße 2260 (NEU) im Süden des Ort-       3 Abs. 1 BauGB öffentlich aus. Während der Auslegungszeit
steiles Altendorf wird eine Änderung des Flächennutzungsplanes     kann jedermann Bedenken oder Anregungen zu dem Planentwurf
nach §§ 2,5 und 6 BauGB eingeleitet.                               schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen.

Es handelt sich dabei um die 8. Änderung des wirksamen             Außerdem sind alle in Zusammenhang mit dem Bebauungsplan-
Flächennutzungsplanes.                                             Verfahren stehenden Unterlagen auf der Homepage der Gemein-
                                                                   de Altendorf unter www.altendorf-gemeinde.de ab Beginn des
Der vom Büro iVS, Kronach, erstellte Entwurf mit Begründung        Auslegezeitraumes einzusehen.
in der Fassung vom 24. September 2020 wurde am 24. Septem-
ber 2020 gebilligt.                                                Da bei der Einsichtnahme der Mindestabstand eingehalten wer-
                                                                   den muss, wird jeder Bürger, der die Unterlagen zum Bebauungs-
Die Änderungen betreffen den Gemeindeteil Altendorf und be-        plan im Rathaus einsehen möchte, gebeten, sich zur Vermeidung
finden sich im Süden des Ortes.                                    von Terminüberschneidungen mit anderen Interessenten vorher
                                                                   kurz telefonisch bei der Gemeinde Altendorf (Tel. 09545 4433-0)
Die betreffenden Flächen sind im bestehenden Flächennutzungs-      anzukündigen.
plan als Flächen für die Landwirtschaft und Wasserflächen /
Flächen für Abgrabungen dargestellt.                               Die Auslegung wird weiterhin mit dem Hinweis versehen, dass
                                                                   nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt
Diese sollen im Zuge des Änderungsverfahrens als Flächen für       bleiben und dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsord-
den überörtlichen Verkehr und für die überörtlichen Hauptver-      nung unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend
kehrszüge (bzw. als Staatsstraße) gem. § 5 Abs. 2 Nr. 3 BauGB      gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Ausle-
dargestellt werden.                                                gung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten
                                                                   geltend gemacht werden können.
Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung umfasst
jeweils in Teilbereichen folgende Grundstücke der Gemarkung        Datenschutz:
Altendorf:                                                         Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der
921, 920, 919, 961, 973, 975, 976, 977, 978, 979, 983, 982, 981,   Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundver-
980, 971, 984, 985, 918, 917, 916, 900                             ordnung (DGSVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern
Corona Schnelltestung in Altendorf - Gemeinde Altendorf
141                                                                                                        Samstag, 27. März 2021

Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhal-       Im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB gelten die Vor-
ten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere   schriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB. Für das
Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt "Datenschutz-     weitere Verfahren gelten somit die Vorschriften nach § 13 Abs. 2
rechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren", das    Nr. 1 BauGB.
ebenfalls öffentlich ausliegt.
                                                                  Der Plan erhält den Namen „Bebauungsplan Pfarrwiese“.

Gemeinde Altendorf                                                In der Zeit vom 16.11.2020 bis einschließlich 18. Dezember 2020
                                                                  lag der Bebauungsplan „Pfarrwiese“, Ortsteil Seußling, in der
                                                                  Fassung vom 24. September 2020 gem. § 3 Abs. 2 . BauGB
                                                                  öffentlich aus. Vom 7. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 wur-
                                                                  den gem. § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und sonstigen Träger
                                                                  öffentlicher Belange beteiligt.

Karl-Heinz Wagner                                                 Nach Beratung, Abwägung und Beschlussfassung über die vor-
1. Bürgermeister                                                  gebrachten Anregungen und Bedenken und entsprechend be-
                                                                  schlossener Planänderung billigt der Gemeinderat der Gemeinde
                                                                  Altendorf den vom Büro iVS, Kronach, ausgearbeiteten Planent-
Gemeinde Altendorf – Bauleitplanung                               wurf in der Fassung vom 25. Februar 2021 mit Begründung vom
                                                                  25. Februar 2021 und beschließt die erneute öffentliche Ausle-
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Altendorf                    gung nach § 3 Abs. 2 BauGB, sowie die Beteiligung der Träger
                                                                  öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplans
über die Durchführung der Bürgerbeteiligung                       (§ 4a Abs. 3 BauGB).
gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
                                                                  Die so bezeichnete und vorliegende Planfassung vom 25. Febru-
für die Aufstellung des Bebauungsplanes                           ar 2021 ist nach Maßgabe des § 4a Abs. 2 BauGB öffentlich aus-
„Pfarrwiese“                                                      zulegen.

Um Bauflächen zur weiteren maßvollen Entwicklung der              Es sollen Flächen für ein „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) ge-
Gemeinde bereitzustellen, beschloss der Gemeinderat am            mäß § 4 BauNVO festgesetzt werden.
30.07.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Pfarrwiese“
gem. § 2 Abs. 1 und §§ 8 und 30 Baugesetzbuch (BauGB) im ver-     Der Geltungsbereich für das geplante Baugebiet „Pfarrwiese“
einfachten Verfahren nach § 13a BauGB.                            umfasst folgende Grundstücke bzw. Teilflächen (TF) von Grund-
                                                                  stücken der Gemarkung Seußling:
Die Regelungen unter § 13a Abs. 2 Nrn. 2, 3 und 4 BauGB treffen   Fl.-Nr. 111, 112, 121/4, 79/2, 79/1 und 81/3
auf den vorliegenden Fall zu bzw. werden in Anspruch genom-
men.                                                              Das Baugebiet liegt ca. 200 - 250 m südöstlich des Ortszentrums
                                                                  von Seußling und teilt sich in zwei Teile. Die über die Fl.-Nr. 111

      Zutritt zur Gemeindeverwaltung
      nur nach Terminvergabe
      Aus gegebenem Anlass weist die Gemeinde Altendorf darauf hin, dass der Zutritt zum
      Rathaus bis auf Weiteres nur nach einer vorherigen telefonischen Terminverein-
      barung gewährleistet werden kann. Termine werden aktuell nur für dringende und
      unaufschiebbare Angelegenheiten vergeben.
      Der Einlass ins Rathaus kann nur mit FFP2-Masken – oder vergleichbaren – erfolgen.
      Weiterhin ist es erforderlich, dass sich alle Besucher die Hände am Desinfektions-
      mittel-Spender im Foyer desinfizieren.
      Es wird weiterhin gebeten, den Termin soweit möglich einzeln wahrzunehmen.

      Ihre Gemeindeverwaltung Altendorf
Corona Schnelltestung in Altendorf - Gemeinde Altendorf
Samstag, 27. März 2021                                                                                                            142

erreichbare Fläche auf Fl.-Nr. 81 greift in den bislang ausschließ-   Gemeinde Altendorf
lich als Grünfläche genutzten Bereich zwischen dem alten (obe-
ren) Ortskern und der im Tal verlaufenden neueren Bebauung mit        Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO);
Siedlungsstruktur ein. Die geplante Bebauung auf Fl.- Nr. 121/4       Absolutes Halteverbot in einem Teilbereich der
schließt eine Lücke zwischen zwei neueren Siedlungsteilen.
                                                                      Brücknerstraße in der Gemeinde Altendorf
Mit der Planaufstellung wurde das Büro iVS, Kronach beauf-
tragt.                                                                Anlage
                                                                      1 Beschilderungsplan
Aufgrund der aktuellen Situation (Covid-19) kann es bei der
Zugänglichkeit und Einsichtnahme der Planunterlagen zu Ein-           Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 Satz 1 und 45 Abs. 1 und 3 Satz 1
schränkungen kommen. Es wird darauf hingewiesen:                      StVO i. V. m. Art. 2 Nr. 1 des Gesetzes über Zuständigkeiten im
                                                                      Verkehrswesen (ZustGVerk) erlässt die Gemeinde Altendorf als
Die Planunterlagen zum Bebauungsplan „Pfarrwiese“ liegen in           örtlich und sachlich zuständige Straßenverkehrsbehörde folgen-
der Fassung vom 25. Februar 2021 in der Zeit vom 6. April 2021        de verkehrsrechtliche
bis einschließlich 14. Mai 2021 im Rathaus der Gemeinde
Altendorf, Bauamt, Jurastr. 1, 96146 Altendorf, während der                                    Anordnung
Dienststunden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus.
                                                                      1.) Brücknerstraße, Altendorf
Außerdem sind alle in Zusammenhang mit dem Bebauungsplan-             In der Straße „Brücknerstraße“ in Altendorf wird in einem Teil-
Verfahren stehenden Unterlagen auf der Homepage der Gemein-           bereich das absolute Halteverbot beidseitig angeordnet. Von der
de Altendorf unter www.altendorf-gemeinde.de ab Beginn des            St 2260 – Jurastraße kommend ist das absolute Halteverbot im
Auslegezeitraumes einzusehen.                                         Bereich nach der Einmündung der Brücknerstraße 5 bis zum
                                                                      Übergang in die Bamberger Straße. Von der Bamberger Straße
Da bei der Einsichtnahme der Mindestabstand eingehalten wer-          kommend ist das absolute Halteverbot im Bereich nach der Ein-
den muss, wird jeder Bürger, der die Unterlagen zum Bebauungs-        mündung in die Brücknerstraße bis zur Recyclingstation gegenü-
plan im Rathaus einsehen möchte, gebeten, sich zur Vermeidung         ber der Brücknerstraße 5. Die Aufstellung der VZ 283 und des im
von Terminüberschneidungen mit anderen Interessenten vorher           Beschilderungsplan genannten Zusatzzeichens erfolgt entspre-
kurz telefonisch bei der Gemeinde Altendorf (Tel. 09545 4433-0)       chend den Einzeichnungen im beigefügten Beschilderungsplan.
anzukündigen.                                                         Dieser Beschilderungsplan ist insoweit Bestandteil dieser Anord-
                                                                      nung.
Während der Auslegungszeit kann jedermann Bedenken oder
Anregungen zu dem Planentwurf schriftlich oder zur Nieder-                                       Gründe:
schrift vorbringen.
                                                                      Die Straßenverkehrsordnung findet auf allen dem öffentlichen
Die Auslegung wird weiterhin mit dem Hinweis versehen, dass           Verkehr tatsächlich zur Verfügung stehenden Verkehrsflächen
nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt         Anwendung.
bleiben können.
                                                                      Die Einrichtung eines absoluten Halteverbotes auf beiden Seiten
Datenschutz:                                                          des genannten Teilbereiches der Brücknerstraße war notwendig,
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der              da dort immer wieder parkende LKWs die Anfahrt zu den anlie-
Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundver-         genden Firmen behindert bzw. die Durchfahrt nicht mehr mög-
ordnung (DGSVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern             lich macht.
Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhal-
ten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere       Außerdem entstand bereits ein Schaden an den Straßenkanten
Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutz-         und den nebenliegenden Straßengräben, welcher durch die dort
rechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das        abgestellten LKWs verursacht wurde.
ebenfalls öffentlich ausliegt.
                                                                      Unter Berücksichtigung aller straßenverkehrsrechtlichen Aspek-
                                                                      te wurde die Anordnung eines absoluten Halteverbotes beschlos-
Gemeinde Altendorf                                                    sen.

                                                                      Die hierfür erforderliche Anordnung wird von der Gemeinde
                                                                      Altendorf als Straßenverkehrsbehörde angeordnet. Der Regelung
                                                                      in § 45 Abs. 9 StVO wurde insoweit entsprochen.

Karl-Heinz Wagner                                                                               Hinweise:
1. Bürgermeister
                                                                      Die Kosten für Beschaffung, Anbringung und Unterhaltung der
                                                                      amtlichen Verkehrszeichen dieser Anordnung sind gemäß § 5 b
                                                                      Abs. 1 StVG von der Gemeinde Altendorf als örtliche Straßen-
Corona Schnelltestung in Altendorf - Gemeinde Altendorf
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verkehrsbehörde und Träger der Straßenbaulast für diejenige    Landratsamt Bamberg
Straße zu tragen, in deren Verlauf die Verkehrszeichen ange-
bracht werden.                                                 Geflügelpest bei Wildvogel im Landkreis Bamberg
Diese Anordnung wird erst mit der Aufstellung der amtlichen    nachgewiesen
Verkehrszeichen wirksam. Zuwiderhandlungen gegen angeord-
nete Vorschriftszeichen nach § 41 StVO sind Ordnungswidrig-
keiten im Sinne des § 24 StVG und werden mit einer Geldbuße    Ab sofort gilt eine Aufstallungspflicht für Nutzgeflügel.
bis zu zweitausend Euro geahndet.
                                                               Die Geflügelpest hat den Landkreis Bamberg erreicht. Ein in
                                                               Stegaurach verendet aufgefundener Graureiher wurde positiv auf
                                                               das Virus getestet. Deshalb werden ab sofort zum Schutz von
                                                               Haus- und Nutzgeflügel im gesamten Landkreis sowie der Stadt
                                                               Bamberg weitergehende Schutzmaßnahmen angeordnet und es
                                                               gilt eine allgemeine Aufstallungspflicht.

Karl-Heinz Wagner                                              Bereits Anfang Februar 2021 hatten Stadt und Landkreis eine
1. Bürgermeister                                               Allgemeinverfügung mit verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen
                                                               für Haus- und Nutzgeflügel erlassen. Auf Grund des positiven
                                                               Geflügelpestnachweises im Landkreis Bamberg sowie weiterer
Anlage 1: Beschilderungsplan                                   positiv getesteter Wildvögel in den Nachbarlandkreisen ist eine
                                                               weitere Verschärfung der Schutzmaßnahmen erforderlich. Des-
                                                               halb wird ab Freitag, 12. März 2021 eine allgemeine Stallpflicht
                                                               für sämtliches Nutzgeflügel angeordnet. Die Allgemeinverfü-
                                                               gung wird demnächst sowohl auf der Homepage des Landrat-
                                                               samtes als auch der Stadt unter folgendem Link veröffentlicht:
                                                               https://bit.ly/38t9IoF

                                                               Die Aufstallungpflicht gilt für sämtliches Nutzgeflügel, dazu
                                                               zählen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane,
                                                               Laufvögel, Wachteln, Enten sowie Gänse, die in Gefangenschaft
                                                               aufgezogen oder gehalten werden. Durch sie soll der Kontakt
                                                               zwischen Wildvögeln und Haus- und Nutzgeflügel vermieden
                                                               und so eine Einschleppung der Seuche in die Geflügelhaltungen
                                                               verhindert werden. Die Anordnung gilt sowohl für private als
                                                               auch gewerbliche Tierhalter.

                                                               Was bedeutet Stallpflicht?
                                                               Stallpflicht bedeutet, dass die Tiere entweder in geschlossen Stäl-
                                                               len oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden,
                                                               nach oben gegen Einträge (Kot, Staub ...) gesicherten dichten
                                                               Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln
                                                               gesicherten Seitenbegrenzung gehalten werden. Darüber hinaus
                                                               sind Halter von Geflügel mit einem Bestand bis einschließlich
                                                               100 Stück verpflichtet Aufzeichnung über die Anzahl der pro
                                                               Werktag verendeten Tiere zu machen. Geflügelhalter mit einem
                                                               Bestand bis einschließlich 1.000 Tieren müssen ergänzende Auf-
                                                               zeichnungen über die Gesamtzahl der gelegten Eier pro Bestand
                                                               und Werktag zu führen. Vermehrte Verendungsfälle im Hausge-
                                                               flügelbestand sind unverzüglich dem zuständigen Veterinäramt
                                                               zu melden.

                                                               Die Amtstierärzte weisen in diesem Zusammenhang noch einmal
                                                               darauf hin, dass alle Geflügelhaltungen, auch Hobbyhaltungen,
                                                               beim jeweils zuständigen Veterinäramt zu melden sind. Zum
                                                               Geflügel zählen hierbei Hühner, Truthühner, Perlhühner, Reb-
                                                               hühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten sowie Gänse, die in
                                                               Gefangenschaft aufgezogen oder gehalten werden.
Legende:
                                                               Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte
                                                               Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang
                                                               nicht bekannt geworden. Enger Kontakt zu krankem oder veren-
                                                               detem Geflügel sollte vermieden und tot aufgefundene Wildvö-
Corona Schnelltestung in Altendorf - Gemeinde Altendorf
Samstag, 27. März 2021                                                                                                           144

gel sollten nicht berührt werden. Werden mehrere Vögel (insbe-      2. Aufzeichnungen über die Anzahl der pro Werktag verendeten
sondere Wassergeflügel oder Greifvögel) an einem Ort tot aufge-        Tiere zu machen. Halter von Geflügel mit einem Bestand bis
funden, wird um eine entsprechende Information des Vete-               einschließlich 1.000 Tieren im Landkreis Bamberg haben
rinäramtes gebeten.                                                    nach § 2 Abs. 2 Geflügelpest-Verordnung ergänzende Auf-
                                                                       zeichnungen über die Gesamtzahl der gelegten Eier pro
Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie ein            Bestand und Werktag zu führen.
Merkblatt für Geflügelhalter und eine Übersicht der aktuell
betroffenen Gebiete in Bayern, sind auf der Internetseite des       3. Die sofortige Vollziehung der in den Nummern 1 und 2 des
Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit                  Tenors getroffenen Regelungen wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4
www.lgl.bayern.de unter dem Stichwort „Geflügelpest“ verfüg-           Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet.
bar.
                                                                    4. Kosten werden nicht erhoben.

Landratsamt Bamberg                                                 5. Die Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer Veröffentli-
                                                                       chung als bekannt gegeben.
Staatliches Landratsamt
Veterinärwesen
                                                                                             Begründung

Vollzug tierseuchenrechtlicher Maßnahmen zum                                                       I.

Schutz vor der Geflügelpest;                                        Mit UMS vom 3. März 2021 wurde vom Bayerischen Staatsmini-
Aufstallung von Geflügel und Einhaltung                             sterium für Umwelt und Verbraucherschutz mitgeteilt, dass sich
                                                                    die HPAI in Europa und Deutschland zunehmend weiter ausbrei-
von Biosicherheitsmaßnahmen in einem fest-                          tet. Die Mehrheit der Geflügelpestfälle bei Wildvögeln und alle
gelegten Gebiet zu präventiven Zwecken                              Ausbrüche der Tierseuche bei Hausgeflügel in Bayern traten erst
                                                                    ab Januar 2021 auf. In Bayern sind über die Landesfläche verteilt
                                                                    - bislang - 29 Fälle von HPAI bei Wildvögeln und fünf Fälle von
Das Landratsamt Bamberg erlässt auf Grund von [bei Tenor Nr.        HPAI in Hausgeflügelbeständen amtlich festgestellt worden. Im
1: § 13 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest            Februar wurde HPAI in einem Hausgeflügelbestand im Land-
(Geflügelpest-Verordnung) in der Fassung der Bekanntmachung         kreis Bayreuth sowie Anfang März 2021 bei Schwänen im Land-
vom 15. Oktober 2018 (BGBl. I S. 1665) i.V.m. § 38 Abs. 11 und      kreis Erlangen-Höchstadt nachgewiesen. Am 9. März wurde der
§ 6 Abs. 1 des Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG) in der Fas-       Virusnachweis bei einem verendeten Graureiher im Landkreis
sung der Bekanntmachung vom 21. November 2018 (BGBl. I S.           Bamberg amtlich festgestellt. Von einem Zusammenhang mit
1938), bei Nr. 2: § 38 Abs. 11 und § 6 Abs. 1 des Tiergesund-       dem Zug von Wildvögeln ist auszugehen.
heitsgesetzes (TierGesG) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 21. November 2018 (BGBl. I S. 1938) und Art. 3 Abs. 2 des       Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsi-
Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz (GDVG) vom           cherheit kommt in seiner aktuellen Risikobewertung für das Auf-
24. Juli 2003 (GVBl. S. 452, 752, BayRS 2120-1-U/G), das            treten von HPAIV in Bayern vom 3. März 2021 zu dem Ergebnis,
zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 24. Juli 2020 (GVBl. S. 370)     dass insbesondere für Geflügelhaltungen in HPAI-Risikogebie-
geändert worden ist folgende                                        ten ein besonders hohes Risiko für den unmittelbaren oder mittel-
                                                                    baren Eintrag von HPAI über Wasservögel besteht. Auch das
                                                                    Friedrich-Löffler-Institut (FLI) hat in seinen Risikobewertungen
                      Allgemeinverfügung:                           letztmalig vom 22. Februar 2021, zur Einschleppung sowie des
                                                                    Auftretens von hochgradig hochpathogenem aviären Influenza-
1. Für alle privaten und gewerblichen Tierhalter, die Geflügel im   virus in Hausgeflügelbeständen das grundsätzliche Risiko der
   Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 der Geflügelpest-Verordnung (hier-    Einschleppung hochpathogener Influenzaviren über infizierte
   unter fallen: Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner,         Wildvögel bestätigt.
   Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse, die in Gefan-
   genschaft aufgezogen oder gehalten werden) im Gebiet des         Aus diesem Grund ist eine Aufstallung anzuordnen, um das Risi-
   Landkreises Bamberg halten, wird eine Aufstallung des            ko einer Einschleppung des Erregers in bayerische Nutz- und
   Geflügels angeordnet                                             Hausgeflügelbestände weiterhin zu minimieren.

     1.1. in geschlossenen Ställen oder
     1.2. unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden,                                    II.
          nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Ab-
          deckung und einer gegen das Eindringen von Wildvö-        Das Landratsamt Bamberg ist gemäß Art. 3 Abs. 2 GDVG, sach-
          geln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss.          lich und gemäß Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 Bayer. Verwaltungsverfah-
                                                                    rensgesetz (BayVwVfG) örtlich zuständig.
2. Halter von Geflügel mit einem Bestand bis einschließlich 100
   Stück Geflügel im Landkreis Bamberg haben im Bestandregi-        Begründung für Nr. 1
   ster nach § 2 Abs. 2 Geflügelpest-Verordnung ergänzende          Die Anordnung der Aufstallung nach Nr. 1 dieser Allgemeinverfü-
Corona Schnelltestung in Altendorf - Gemeinde Altendorf
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gung stützt sich auf § 13 Abs. 1 der Geflügelpest-Verordnung in      nannte Aufstallung ist geeignet, das Risiko derartiger Übertra-
Verbindung mit § 38 Abs. 11 und § 6 Abs. 1 Nr. 11a TierGesG. Da-     gungswege zu minimieren.
nach ordnet die zuständige Behörde auf Grundlage einer Risikobe-
wertung nach Maßgabe von § 13 Abs. 2 Geflügelpest-Verordnung         Begründung Nr. 2
zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung der              Die Anordnung der Erfassung der ergänzenden Angaben im
Geflügelpest durch Wildvögel die Aufstallung des Geflügels an.       Bestandsregister aller Geflügelhalter in Nr. 2 dieser Allgemein-
Durch die amtliche Feststellung des Ausbruches der Geflügelpest      verfügung in Ergänzung zu den Maßnahmen in § 2 Abs. 2 Nrn. 3
bei Wildvögeln in einer Vielzahl von Bundesländern sowie in          und 4 der Geflügelpest-Verordnung, die generell für Geflügelhal-
vielen Landkreisen des Freistaates Bayern ist die Erforderlichkeit   tungen erst ab 100 bzw. 1.000 Stück gelten, erfolgen auf der
der Aufstallung von Geflügel zur Vermeidung der Einschleppung        Grundlage § 38 Abs. 11 und § 6 Abs. 1 Nr. 5 e) des TierGesG. Die
oder Verschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel im Sinne         Erfassung dieser ergänzenden Angaben ist auch bei kleinen
des §13 Abs. 1 der Geflügelpest-Verordnung gegeben. Dies wird        Beständen geeignet, ein mögliches Krankheitsgeschehen zeitnah
in der aktuellen Einschätzung des Friedrich-Loeffler-Institutes      zu erkennen, um die nach § 4 Abs. 1 der Geflügelpest-Verord-
(FLI) bzw. des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und            nung vom Tierhalter zu veranlassende diagnostische Abklärung
Lebensmittelsicherheit (LGL) vom 22. Februar 2021 bestätigt.         zeitnah durchzuführen.
Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 der Geflügelpest-Verordnung ist der
Verdacht oder der Ausbruch auf Geflügelpest in einem Kreis oder      Begründung Nr. 3
anliegenden Kreis in die Risikobewertung mit einzubeziehen.          Die sofortige Vollziehung der Maßnahmen in den Nummern 1 bis
Die demgemäß vorzunehmende Risikobewertung erlaubt nach              5 dieser Allgemeinverfügung wird gemäß § 80 Satz 1 Abs. 2 Nr.
der derzeitigen Seuchenlage keine Abgrenzung bestimmter              4 VwGO angeordnet, da es sich bei der aviären Influenza H5N8
Gebiete. Daher hat die Aufstallung landkreisweit zu erfolgen. In     um eine hochansteckende und leicht übertragbare Tierseuche
dem oben genannten Gutachten des FLI (bzw. LGL) wird das             handelt, deren Ausbruch mit hohen wirtschaftlichen Schäden und
Risiko des Eintrags von Geflügelpest des Subtyps H5N8 durch          weitreichenden Handelsrestriktionen einhergeht. Die Maßnah-
Wildvögel in Hausgeflügelbeständen bundesweit als hoch einge-        men zum Schutz vor der Verschleppung der Seuche müssen
schätzt und neben der konsequenten Durchsetzung von Vorsorge-        daher sofort und ohne eine zeitliche Verzögerung greifen. Es
maßnahmen (insbesondere der Biosicherheit) empfohlen, Geflü-         kann nicht abgewartet werden, bis die Rechtmäßigkeit der amtli-
gel risikobasiert aufzustallen. Aufgrund des genannten               chen Verfügung zur Prävention der Seucheneinschleppung
Gutachtens sowie der festgestellten Ausbrüche der Geflügelpest       gerichtlich festgestellt wird. Insofern überwiegt das öffentliche
bei Wildvögeln und Hausgeflügel hat die Risikobewertung zu           Interesse an der sofortigen Vollziehung ein entgegenstehendes
dem Ergebnis geführt, dass es erforderlich ist, Geflügel land-       privates Interesse an der aufschiebenden Wirkung eines eventu-
kreisweit aufzustallen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist es           ellen Widerspruchs.
erforderlich, Kontakte zu Wildvögeln in jeglicher Form zu mini-
mieren und wenn möglich zu verhindern. Geflügel in Freiland-         Begründung Nr. 4
haltungen hat im Vergleich zu ausschließlich im Stall gehaltenem     Die Kostenentscheidung in Nr. 7 dieses Bescheides beruht auf
Geflügel weitaus größere Möglichkeiten, mit diversen Umwelt-         Art. 13 des Ausführungsgesetzes zum Vollzug des Tiergesund-
faktoren in Kontakt zu geraten. Die landkreisweite Aufstallung       heitsgesetzes (BayAGTierGesG).
von Geflügel ist geboten, um ein Übergreifen der Geflügelpest
auf Nutzgeflügelbestände zu verhindern und damit die tierische       Begründung Nr. 5
Erzeugung (Eier und Geflügelfleisch) von hochwertigen Lebens-        Nach Art. 41 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 BayVwVfG gilt ein
mitteln nicht zu gefährden. Diese Entscheidung erfolgte nach         schriftlicher Verwaltungsakt bei öffentlicher Bekanntmachung
Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens. Die Maßnahme ist              zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als
geeignet, den Zweck, die Verhinderung einer Infektion von            bekannt gegeben. In einer Allgemeinverfügung kann nach Art.
Hausgeflügel mit H5N8 HPAI zu erreichen. Die Aufstallung ist         41 Abs. 4 Satz 4 BayVwVfG ein hiervon abweichender Tag,
erforderlich, da kein anderes, milderes Mittel zur Verfügung         jedoch frühestens der auf die Bekanntmachung folgende Tag
steht, welches zur Zweckerreichung gleichermaßen geeignet ist.       bestimmt werden. Von dieser Vorschrift wird Gebrauch gemacht,
Die Anordnung ist auch angemessen, da die wirtschaftlichen           sodass diese Allgemeinverfügung einen Tag nach ihrer Bekannt-
Nachteile, welche die betroffenen Tierhalter durch die Aufstal-      machung im Amtsblatt des Landkreises Bamberg als bekannt
lung erleiden, im Vergleich zum gesamtwirtschaftlichen Scha-         gegeben gilt.
den, der durch einen einzigen Geflügelpestausbruch für die
gesamte Geflügel- und Lebensmittelwirtschaft entstehen kann,
nachrangig sind. Insofern überwiegt das öffentliche Interesse an                         Rechtsbehelfsbelehrung
der Aufstallung die privaten Interessen der betroffenen Tierhal-
ter. Die Übertragung von Influenzaviren bei Geflügel erfolgt vor     Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner
allem durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder durch       Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in
Kontakt mit Kot und anderweitig viruskontaminierten Materiali-       Bayreuth erhoben werden.
en wie etwa Einstreu, Gerätschaften, Schuhwerk oder Schutz-          Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
kleidung. Unter der Vielzahl von in Betracht kommenden Fakto-
ren sind auch Wildvögel als Eintragsquelle zu berücksichtigen.       a. Schriftlich oder zur Niederschrift
Virushaltige Ausscheidungen von Wildvögeln können jederzeit
z. B. Oberflächengewässer, Futtermittel und Einstreu bei im Aus-       Die Klage kann schriftlich oder zur Niederschrift des
lauf gehaltenen Geflügel mit Influenzaviren, die für das Geflügel      Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die
pathogen sind, kontaminieren. Die in Nr. 1 der Verfügung ge-           Anschrift lautet:
Corona Schnelltestung in Altendorf - Gemeinde Altendorf
Samstag, 27. März 2021                                                                                                             146

          Bayerisches Verwaltungsgericht Bayreuth                    3. nern, Wachteln oder Laufvögeln verpflichtet, dies der zustän-
                                                                        digen Behörde vor Beginn der Tätigkeit unter Angabe seines
    Postfachanschrift: Postfach 11 03 21, 95422 Bayreuth                Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurch-
     Hausanschrift: Friedrichstraße 16, 95444 Bayreuth                  schnitt voraussichtlich gehaltene Tiere, ihrer Nutzungsart und
                                                                        ihres Standortes bezogen auf die jeweilige Tierart mitzuteilen.
b. Elektronisch                                                      4. Ordnungswidrig i.S.d. des § 64 der Geflügelpest-Verordnung,
                                                                        § 46 ViehVerkV und § 32 Abs. 2 Nr. 4 des TierGesG handelt,
   Die Klage kann bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in             wer vorsätzlich oder fahrlässig dieser Allgemeinverfügung
   Bayreuth auch elektronisch nach Maßgabe der Internetprä-             zuwiderhandelt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer
   senz der Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de) zu           Geldbuße bis zu 30.000 Euro geahndet werden.
   entnehmenden Bedingungen erhoben werden.                          5. Es können von der zuständigen Behörde nach § 13 Abs. 3
                                                                        Geflügelpest-Verordnung Ausnahmen von der in dieser Ver-
Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand             fügung angeordneten Aufstallungspflicht genehmigt werden,
des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten                 soweit
Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und              a) eine Aufstallung
Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll                - wegen der bestehenden Haltungsverhältnisse nicht
in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen             möglich ist, oder
sollen bei schriftlicher Einreichung oder Einreichung zur Nieder-            - eine artgerechte Haltung erheblich beeinträchtigt,
schrift Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.         b) sichergestellt ist, dass der Kontakt zu Wildvögeln
                                                                              auf andere Weise wirksam unterbunden wird, und
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:                                      c) sonstige Belange der Tierseuchenbekämpfung nicht
- Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung                  entgegenstehen.
  der Verwaltungsgerichtsordnung (AGVwGOÄndG) vom 22.                6. Die labordiagnostischen Abklärungsuntersuchungen zur
  Juni 2007 (GVBl S. 390) entfällt das Widerspruchsverfahren            Früherkennung im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 1 der Geflügel-
  (Art. 15 Abs. 2 AGVwGO). Es besteht keine Möglichkeit,                pest-Verordnung an den Landesuntersuchungs-einrichtungen
  gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen.                         sind kostenfrei.
- Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist
  nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!
  Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von              Landratsamt Bamberg
  Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der
  Bay. Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern. de).              Frühjahrs-Problemmüllsammlung
- Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwal-
  tungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensge-
                                                                     des Landkreises Bamberg startet
  bühr fällig.                                                       „Corona-Regeln“ müssen eingehalten
                                                                     werden – FFP2-Masken-Pflicht

Bamberg 11. März 2021                                                Seit Samstag, 20. Februar 2021 hat im Landkreis Bamberg die
                                                                     erste Sammeltour für „gefährliche Abfälle“ begonnen. Wie üb-
                                                                     lich steht ein Sammelfahrzeug des vom Landkreis beauftragten
                                                                     Entsorgungsdienstleisters in verschiedenen Gemeinden zeitwei-
                                                                     se zur Verfügung, um „gefährliche“ Abfälle entgegen zu nehmen,
                                                                     die nicht über die Restmülltonne entsorgt werden dürfen.

                                                                     Das Landratsamt weist ausdrücklich darauf hin, dass die bekann-
                                                                     ten Corona-Sicherheitsregeln eingehalten werden müssen. Auf-
                                                                     grund einer Empfehlung des Bayerischen Umweltministeriums
                                                                     besteht für alle Anlieferer die Verpflichtung zum Tragen einer
                           Hinweise:                                 FFP2-Maske.

1. Auf die Vorgaben gem. § 3 und § 4 Abs. 1 Nr. 1 der Geflügel-      Folgende Abfälle können abgegeben werden:
   pest-Verordnung hinsichtlich der allgemein geltenden Vorga-       • Pflanzenschutz und Schädlingsbekämpfungsmittel z. B. Herbi-
   ben zur Fütterung und Tränkung sowie zur Früherkennung bei          zide, Fungizide, Insektizide, Ratten- u. Mäusegift
   gehäuften Verlusten wird hingewiesen.                             • Lösemittelhaltige Abfälle z.B. Benzin, Lack, Nitroverdünner,
2. Es wird empfohlen, die tierseuchenrechtlich erforderliche           Fleck- und Rostentferner, Pinselreiniger, Kleber, Bremsflüssig-
   Zulassung von Geflügelhändlern anhand der Vorlage der ent-          keit, Spiritus, usw.
   sprechenden Zulassungsbescheide vor der Bestellung von            • Energiesparlampen (jedoch keine Leuchtstoffröhren; diese
   Geflügel durch den Tierhalter zu überprüfen. Alternativ ist die     bitte zum Wertstoffhof!)
   Liste der für den innergemeinschaftlichen Handel zugelasse-       • Holzschutzmittel
   nen Geflügelbetriebe im Internet abrufbar unter: https://         • Batterien aller Art, z. B. Autobatterien, Akkus, Knopfzellen
   tsis.fli.de/GlobalTemp/202101280952127737.pdf                     • Chemikalien z. B. Säuren, Laugen, Salze, Beizen, Chemikalien
3. Nach § 26 Abs. 1 der ViehVerkV sind Halter von Hühner,              aus dem Hobbybereich (Fotochemie, Chemielaborkästen,
   Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Truthüh-           usw.)
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• Haushaltsreiniger und Wasch- bzw. Pflegemittel z. B. Abfluss-       Landratsamt Bamberg
  und WC-Reiniger, Silbertauchbäder, Desinfektionsmittel, Rei-
  nigungsmittel mit Gefahrensymbol, Autopflegemittel (Rost-           Gemeinden bieten seit vergangenen Sonntag
  umwandler, Entfroster, usw.), nicht vollständig entleerte           Schnelltests an
  Spraydosen
• Quecksilberhaltige Abfälle, z. B. alte Thermometer, quecksil-       Landrat Johann Kalb dankt den Gemeinden dafür, dass sie
  berhaltige Schalter                                                 ein umfassendes Netz an Schnelltestangeboten aufbauen.
• Feuerlöscher
• Behälter, Flaschen, Tuben, usw., mit den Gefahrstoffsymbolen        Bamberg - Seit vergangenen Sonntag gibt es ein umfassendes
  „ätzend“, „gesundheitsschädlich“, „reizend“, „leichtentzünd-        Netz an dezentralen Corona-Schnelltestangeboten im Landkreis
  lich“, „giftig“ bzw. „sehr giftig“                                  Bamberg. „Ich bin sehr dankbar, dass unsere Gemeinden den
                                                                      Bürgern dieses zusätzliche freiwillige Angebot unterbreiten“, so
Nicht angenommen werden dagegen u. a. Altöl (Verbrennungs-            Landrat Johann Kalb. Natürlich stehen außerdem auch Ärzte,
motoren- oder Getriebeöl), Ölfilter, asbesthaltige Abfälle, Altrei-   Apotheken und die Schnellteststation in Scheßlitz zur Verfügung.
fen und Druckgasflaschen.                                             „Hier wird einmal mehr deutlich: Der Landkreis hält zusam-
                                                                      men“, so Kalb. In der aktuellen Lage sei es äußerst wichtig,
Hinweise zur Sammlung „gefährlicher Abfälle“:                         Infektionen schnell zu erkennen, um Infektionsketten unterbre-
• Wasserlösliche Wandfarben (Dispersionsfarben) enthalten             chen zu können.
  keine gefährlichen Stoffe und gehören deshalb nicht zu den
  „gefährlichen Abfällen“. Eimer mit eingetrockneten Wandfar-         In fast allen Gemeinden werden seit dem Wochenende zwei Test-
  ben oder leere Eimer sind daher von der Annahme ausgeschlos-        tage pro Woche angeboten: An Sonntagen wird von 13 bis 16 Uhr
  sen. Sind Farben noch flüssig, können maximal drei Eimer            und mittwochs von 16 bis 19 Uhr getestet. Die Durchführung der
  abgegeben werden. „Pinselreine“ Kunststoffeimer können über         Tests erfolgt fast ausschließlich durch Ehrenamtliche aus den
  den gelben Sack entsorgt oder am Wertstoffhof abgegeben wer-        Gemeinden und von verschiedenen Hilfsorganisationen.
  den, da es sich um eine Verkaufsverpackung handelt. Ein Aus-
  waschen der Eimer ist nicht erforderlich! Sind noch flüssige        Seit Mitte dieser Woche sind die Öffnungszeiten für PCR-
  Farbreste vorhanden, sollte man diese vollständig eintrocknen       Wunschtestungen und Antigen-Schnelltestungen im ehemaligen
  lassen. Die getrockneten Farbstücke gehören in die Restmüll-        Netto-Markt (Oberend 32) in Scheßlitz erweitert worden. Testun-
  tonne, Eimer wiederum in den gelben Sack / Wertstoffhof.            gen können Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von
• Nur „haushaltsübliche Mengen“! Fallen größere Mengen                9.00 bis 13.00 Uhr und Freitag von 9.00 bis 12.30 Uhr durchge-
  „gefährliche Abfälle“ an, beispielsweise aus Haushaltsauflö-        führt werden. Die Tests sind frei wählbar und kostenfrei.
  sungen oder dem gewerblichen Bereich, nehmen Sie bitte Kon-
  takt mit der Abfallberatung des Landkreises auf.                    Die Gemeinnützige Krankenhausgesellschafft des Landkreises
• Altöl (Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöl) ist von der            Bamberg – GKG – führte die Schulungen der Ehrenamtlichen
  Annahme ausgeschlossen. Der Handel ist aufgrund des Altöl-          durch, die zur Abnahme der Test notwendig sind und steht für
  gesetzes zur Rücknahme der gekauften Menge verpflichtet.            Fragen zum Testablauf beratend zur Seite. Die Schnelltests selbst
• Altlacke/-farben (lösemittelhaltig): Dosen und Behälter aus         werden vom Freistaat Bayern kostenlos zur Verfügung gestellt.
  Metall mit vollständig eingetrockneten Farben und Lacken            Annahmeschluss an den jeweiligen Testtagen ist jeweils 15
  sind Restabfall, da das schädliche Lösungsmittel bereits ver-       Minuten vor Ende der Öffnungszeit. Die Bürger werden gebeten,
  dampft ist. Eine Abgabe bei der Problemabfallsammlung ist           für die Anmeldung vor Ort selbst einen Stift mitzubringen.
  nicht mehr notwendig. Restentleerte metallische Gebinde (z. B.
  Metalleimer für Dickschichtfarbe, Farbdosen, ...) können als
  Schrott an den Wertstoffhöfen im Landkreis abgegeben wer-
  den.
• Grundsätzlich sollten „gefährliche Abfälle“ in der Originalver-         Gemeinde Altendorf
  packung abgegeben werden, um die Eingruppierung zu erleich-
  tern. Die maximale Gebindegröße beträgt 25 Liter. Größere               Kiefernholz zu verkaufen
  Eimer oder Kanister sind, wie in anderen Landkreisen auch,
  von der Annahme ausgeschlossen.                                         Aufgrund der anhaltenden Trockenheit sterben derzeit
                                                                          viele Kiefern.
Bei Fragen stehen die Mitarbeiter des Fachbereichs Abfallwirt-
                                                                          Die Gemeinde Altendorf verkauft bereits abgeholztes
schaft unter den Rufnummern 0951 85-706 bzw. 85-708 sehr
                                                                          Kiefernbrennholz. Menge und Beschaffenheit des Hol-
gerne zur Verfügung.
                                                                          zes kann in Seußling unterhalb vom Friedhof eingesehen
                                                                          werden.
Samstag, 17. April 2021                                                   Das Brennholz kann zu günstigen Konditionen er-
Buttenheim (Hof des Rathauses, Hauptstraße 15)                            worben werden.
                                         11.45 bis 12.45 Uhr              Bei Interesse melden Sie sich bitte, innerhalb der näch-
Altendorf (neuer Bauhof, Im Elmen 6)     13.00 bis 13.30 Uhr              sten 14 Tage, bei Herrn Först unter bauhof@altendorf-
Hirschaid (Leimhüll 33, gemeindlicher Bauhof)                             gemeinde.de oder in der Verwaltung (Telefon 09545
                                         13.45 bis 15.45 Uhr              4433-26).
Foto: Landratsamt Bamberg
Samstag, 27. März 2021   148
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                                                               Indian Balance I
      VHS BAMBERG-LAND                                         Beginn: Dienstag, 13. April   18.00 bis 19.00 Uhr
                                                               Bürgerhaus 6x 1 Stunde           Gebühr: 18 Euro

Die Außenstelle Altendorf bietet im Semester 1/2021 folgende   Indian Balance II
Kurse an:                                                      Beginn: Dienstag, 13. April   19.15 bis 20.15 Uhr
                                                               Bürgerhaus 6x 1 Stunde            Gebühr: 18 Euro
Wirbelsäulengymnastik I - Gruppe 1
Beginn: Montag, 12. April 18.00 bis 19.00 Uhr                  Gymnastik für Senioren
Bürgerhaus 3x 1 Stunde        Gebühr: 9 Euro     ausgebucht    Beginn: Montag, 12. April     10.15 bis 11.15 Uhr ausgebucht
                                                               Bürgerhaus 6x 1 Stunde             Gebühr:18 Euro
Wirbelsäulengymnastik II - Gruppe 1
Beginn: Montag,12. April 19.15 bis 20.15 Uhr                   Mein eigenes Gemälde
Bürgerhaus 3x 1 Stunde       Gebühr: 9 Euro      ausgebucht    Workshop Acrylmalerei
                                                               Beginn: Samstag, 24. April 13.30 bis 17.00 Uhr
Wirbelsäulengymnastik I - Gruppe 2                             Bürgerhaus Gebühr: 14 Euro, zzgl.ca 20 Euro
Beginn: Montag, 19. April 18.00 bis 19.00 Uhr                                        Materialkosten bar vor Ort
Bürgerhaus   3x 1 Stunde      Gebühr: 9 Euro     ausgebucht
                                                               Erlebe Waldbaden
Wirbelsäulengymnastik II - Gruppe 2                            Beginn: Samstag, 17. April     9.30 bis 13.00 Uhr
Beginn: Montag, 19. April 19.15 bis 20.15 Uhr                  Gebühr: 14 Euro
Bürgerhaus 3x 1 Stunde        Gebühr: 9 Euro     ausgebucht    Treffpunkt: Bahnhof Buttenheim in Altendorf,
                                                                           findet bei jedem Wetter statt.
Samstag, 27. März 2021                                                                                                     150

Dieses intensive Naturerleben schult die äußere und innere Wahr-   Online-Kurs: Spanisch-Konversation – ab Niveau A2
nehmung und stärkt das Immunsystem.                                (741GS1)
                                                                   ab Mittwoch 20. April 2021, 20.15 Uhr, 7x, 30,80 €
Kurse unter Vorbehalt der Entwicklungen der Inzidenzwerte.         Yuri Natali Tarache Pineros
                                                                   In diesem Online-Konversations-Kurs wird auf Spanisch über
Aufgrund der Abstands- und Hygieneregeln müssen die Teilneh-       Lektüre, Videos, Musik oder Filme gesprochen.
merzahlen reduziert werden. Alle Teilnehmer (aus bisherigen
Kursen) müssen sich neu anmelden.                                  Online-Kurs: Experimentelles Malen (813GS1)
                                                                   ab Mittwoch 20. April 2021, 20.15 Uhr, 7x, 30,80 €
Telefonische Anmeldungen nimmt                                     Annabel Adler
Anne Götz, Am Deichselbach 11, 96146 Altendorf,                    In diesem Online-Kurs lernen Sie unterschiedliche Maltech-
Tel. 09545 441373, entgegen.                                       niken kennen sowie deren Anwendung. Es werden dabei Kun-
                                                                   sttechniken erläutert und mit verschiedenen Materialien aus-
                                                                   probiert.

VHS Bamberg-Land                                                   Online-Seminar: „Grundkurs Word 2016“ (400GS06)
                                                                   27. und 29. April 2021, jew. 18.00 bis 21.00 Uhr, 20 €
Frühjahrsprogramm erschien                                         Anna-Maria Bär
                                                                   Verschaffen Sie sich mit diesem kompakten Einführungskurs
am 22. März                                                        einen Überblick über die Möglichkeiten des Programms
Präsenzkurse sollen nach den                                       Microsoft Word 2016. Lernen Sie anhand praxis-bezogener
Osterferien starten                                                Beispiele, wie man Texte eingibt, markiert, bearbeitet und
                                                                   korrigiert, mit Hilfe von Zeichen-, Absatz- und Seitenfor-
Das Programmheft für das Frühjahrs-/Sommersemester 2021            matierung Dokumente gestaltet, speichert und druckt.
der VHS Bamberg-Land ist ab 22. März 2021 erhältlich – und
zwar an über 200 Auslegestellen im Landkreis und natürlich         Online-Seminar: „Grundkurs Excel 2016“ (400GS07)
online unter www.vhs-bamberg-land.de. Wenn die Corona-             4. Mai und 6. Mai 2021, jew. 18.00 bis 21.00 Uhr, 20 €
Lage es zulässt, werden nach den Osterferien Mitte April           Anna-Maria Bär
wieder Präsenzkurse mit unserem bewährten Hygienekonzept           Machen Sie den Einstieg in das Programm mit diesem kom-
und in kleineren Gruppen starten. Anmeldungen hierfür sind         pakten Einführungskurs und lernen Sie das Erfassen und
ab 22. März auf der Homepage oder bei unseren Außenstellen         Bearbeiten von Zahlen, Daten zu formatieren, Grun-
im Landkreis möglich.                                              drechenarten und das Arbeiten mit Formeln und Funktionen.
                                                                   Mit Hilfe von leicht nachvollziehbaren Übungen erlernen Sie
Online ist der Einstieg jederzeit möglich                          den effektiven Umgang mit Microsoft Excel.
Unser Onlineprogramm läuft jedoch kontinuierlich mit einer
Vielzahl an Themen und ist jederzeit buchbar – ein Blick auf       Alle Kurse und weitere Infos unter:
unsere Homepage lohnt sich immer! Hier eine kleine Aus-            www.vhs-bamberg-land.de
wahl:
                                                                   Das vhs-Büro ist derzeit telefonisch und
Online-Kurs: Bauch und Rücken intensiv (130GS2)                    per E-Mail zu erreichen:
ab Dienstag, 13. April 2021, 19.40 Uhr, 14x, 42 €                  Tel. 0951 85-760 und info@vhs-bamberg-land.de
Desirée Dümmel

Online-Kurs: Upcycling: Dekoratives aus Tetrapack
(831GS1)
ab Mittwoch 14. April 2021, 20.15 Uhr, 6x, 42,25 €
Karola Kaindl
In diesem Kurs werden einfache dekorative Objekte aus
leeren Textrapack-Tüten hergestellt, verziert und bemalt.
Abfall wird damit in etwas Neues verwandelt und verschönert
das Zuhause.

Online-Vortrag: „Lebensprinzip Bewegung“ (400GS05)                         Malerarbeiten · WDVS · Trockenbau
Dienstag, 20. April 2021, 19.30 Uhr, ohne Gebühr                      Fliesen · Böden aller Art · Fenster und Türen
Hubert Karl
Bewegung ist immer möglich, egal wie alt man ist oder
welche Vorgeschichte jede oder jeder persönlich hat.                          Am Löhlein 7 · 96155 Buttenheim
Lauftherapeut Hubert Karl, der bisher 180.000 km laufend                             Tel. 09545 3098831
verbrachte und dabei seine Gesundheit nie aus den Augen ver-
                                                                                info@meisterbetrieb-saam.de
lor, finishte den Nonstop-Lauf „Spartathlon“ von Athen nach
Sparta über 246 km bereits 22 Mal und wird in der Ultralauf-
szene „Mr. Spartathlon“ genannt.                                            www.meisterbetrieb-saam.de
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