Corona Schnelltestung in Altendorf - Gemeinde Altendorf
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20. Jahrgang Samstag, 27. März 2021 Nummer 11 / 12 Corona Schnelltestung in Altendorf Der Einsatz zahlreicher ehrenamtlicher Helfer macht es möglich, dass sich seit Sonntag, 21. März alle Bürge- rinnen und Bürger der Gemeinde einmal pro Woche in Altendorf kostenlos auf Corona testen lassen können. Hierfür wurde seitens der Gemeinde eine (Teststraße) am Bauhof der Gemeinde, Im Elmen 6, in Altendorf errichtet. Ehrenamtliche die speziell ausgebildet wurden, führen die Testungen wöchentlich in den dafür angebote- nen Testzeiträumen durch. Testzeiträume jeweils: Sonntag, von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr Mittwoch, von 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr Teststraße: Bauhof der Gemeinde Altendorf, Im Elmen 6 Wichtiger Hinweis: Es handelt sich um eine „Teststraße“, die bevorzugt mit dem Auto angefahren werden sollte, da der Schnelltest durch die geöffnete Fensterscheibe des Fahrzeugs durchgeführt wird. Bitte Ausweisdokument mitbringen !!! Wer mithelfen möchte, kann sich unter Telefonnummer 09545 4433-0 oder per E-Mail an poststelle@altendorf-gemeinde.de melden. Weitere Informationen unter: www.altendorf-gemeinde.de Allen Helferinnen und Helfern ein Herzliches Dankesschön !!!
Samstag, 27. März 2021 138 Gemeinde Altendorf Liebe Bürgerinnen und Bürger Dienststunden im Rathaus aus Altendorf und Seußling! Montag 8.00 bis 12.00 Uhr Dienstag 8.00 bis 12.00 Uhr Sie fotografieren gerne in Ihrer Freizeit oder haben Mittwoch 8.00 bis 12.00 Uhr bereits das eine oder andere schöne und ausgefallene Donnerstag Vormittag: geschlossen Motive in und um Altendorf und Seußling gemacht? Termine nach Vereinbarung möglich Nachmittag: 14.00 bis 18.00 Uhr Die Gemeinde Altendorf würde sich über Ihre Bilder freu- Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr en und diese bei passender Gelegenheit im Amtsblatt, auf der Homepage oder in unserer neuen Broschüre (wird ge- Rufnummern rade ausgearbeitet) unter Angabe der Quelle veröffent- Telefon 4433 - 0 Telefax 4433 -15 lichen. e-mail poststelle@altendorf-gemeinde.de Internet www.altendorf-gemeinde.de Ihre Bilder können Sie an poststelle@altendorf-gemeinde.de einsenden. 1. Bürgermeister Karl-Heinz Wagner 4433 - 0 Vielen Dank im Voraus. E-mail: bgm.wagner@altendorf-gemeinde.de Sprechstunden: Ihre Gemeindeverwaltung Altendorf nach telefonischer Vereinbarung Geschäftsleitung, Standesamt, Bürgernet Frau Sabrina Hubert 4433 - 25 E-mail: hubert@altendorf-gemeinde.de Der Abwasserzweckverband Bauangelegenheiten, Bodennutzung, Kämmerei Buttenheim - Altendorf sucht Frau Anja Weinig 4433 - 23 E-mail: weinig@altendorf-gemeinde.de zum nächstmöglichen Zeitpunkt Kassenverwaltung und Friedhofswesen Frau Eva Steinhäußer 4433 - 24 eine Reinigungskraft (m/w/d) E-mail: steinhaeusser@altendorf-gemeinde.de mit 5 Std./Woche auf geringfügiger Basis, Rentenamt, Gewerbeamt, Straßen- & Verkehrsrecht, Öffentliche Sicherheit und Ordnung für die Reinigung des Betriebsgebäudes der Kläranlage in Frau Sandra Weiglein 4433 -12 E-mail: weiglein@altendorf-gemeinde.de Altendorf. Bürger-, Einwohnermelde- und Passamt Die Vergütung erfolgt nach dem TVöD und den üblichen Frau Elke Reinwald 4433 - 22 E-mail: reinwald@altendorf-gemeinde.de Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes. Für Rückfra- Frau Monika Saffer 4433 - 21 gen steht Ihnen die Verwaltung (Telefon 09545 9222-31, E-mail: saffer@altendorf-gemeinde.de Herr Münch) gerne zur Verfügung. Allgemeine Verwaltung, Vereinswesen, Amtliches Mitteilungsblatt Ihre Bewerbung senden Sie bitte schriftlich oder per Mail Frau Christine Heppt 4433 - 26 bis zum 4. April 2021 an den Abwasserzweckverband But- E-mail: heppt@altendorf-gemeinde.de tenheim - Altendorf, Hauptstr. 15, 96155 Buttenheim Bücherei 4433 - 28 oder info@buttenheim.de. Öffnungszeiten: 1. Freitag im Monat von 16.00 bis 18.00 Uhr Schule Altendorf 4433 -18 Kindertagesstätte „Kürbisland“ 443642 - 0 Fundsachen Einkaufskorb E-mail: kindergarten@altendorf-gemeinde.de Friedhofsamt Buttenheim 9222 - 0 Abzuholen im Fundbüro Rathaus Altendorf (Frau Weiglein, Tel. 09545 4433 -12) Abwasserzweckverband Buttenheim 9222 - 0 Kläranlage – Herr Koch / Herr Pühl 1284 Zweckverband zur Wasserversorgung 444 -170 der Eggolsheimer Gruppe Die Gemeinde Altendorf informiert: Geschäftsführung – Herr Batz 444 -171 Buchhaltung, Kasse – Frau Harrer Verbrauchsgebühren, Beiträge – Frau Hutzler 444 -172 444 -173 Erscheinungsweise des Amtsblattes Notruf bei Wasserrohrbrüchen 8203 Die nächste Ausgabe erscheint: Störungsnummern Strom 0941 28003366 Samstag, 10. April 2021 Gas 0941 28003355 Abgabeschluss für Vereinsnachrichten und sonstige Berichte ist Defekte Straßenbeleuchtung Donnerstag, 1. April 2021, Rathaus Altendorf 4433 - 0 um 11.00 Uhr, im Rathaus der Gemeinde Altendorf.
139 Samstag, 27. März 2021 Landratsamt Bamberg - Wasserrecht Die Gemeinde Altendorf informiert: Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet „Haidwiesen“ Abfuhrtermine „Gelber Sack” in einen namenlosen Graben und in den Baggersee Hirschaid („Neubertsee“) durch die Gemeinde Altendorf Mittwoch, 7. April: Die Gemeinde Altendorf plant am nord-östlichen Ortsrand von Altendorf ein neues Baugebiet mit dem Namen „Haidwiesen“ auszuweisen. Zur Erschließung dieses Bauge- Altendorf bietes ist beabsichtigt, die gesammelten Niederschlagswässer in einen namenlosen Gra- und ben und in den Baggersee Hirschaid („Neubertsee“) einzuleiten. Seußling Diese Gewässerbenutzung wurde bisher noch nicht wasserrechtlich behandelt. Da das Vorhaben der wasserrechtlichen Erlaubnis gem. § 9 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. § 8 Abs. 1 WHG bedarf hat die Gemeinde Altendorf beim Landratsamt Bamberg mit Schreiben vom 15. Januar 2021 die Durchführung des wasserrechtlichen Verfahrens für das oben genannte Vorhaben beantragt. Da das Vorhaben der öffentlichen Abwasserbeseitigung dient, beabsichtigt das Landrat- samt Bamberg eine Erlaubnis im Sinne der §§ 15 Abs. 1, 10 Abs. 1 WHG für die Dauer von 20 Jahren zu erteilen. Abfuhrtermin „Papiertonne” Dienstag, 6. April Die beim Landratsamt Bamberg eingereichten Planunterlagen liegen in der Zeit vom Montag, 3. Mai 29. März 2021 bis zum 30. April 2021 während der Dienststunden zur Einsichtnahme Montag, 31. Mai in der Gemeinde Altendorf aus. Auf Grund der aktuellen Situation, in der mit verschiedenen Maßnahmen versucht wird, die Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) einzudämmen, erfolgt die Einsichtnah- Abfuhrtermin „Biotonne” me nur nach vorheriger Terminvereinbarung (Herr Wagner, Tel. 09545 4433-11, E-Mail: Samstag, 10. April poststelle@altendorf-gemeinde.de). Hierzu wird auf den Beschluss vom 27. Mai 2013 Freitag , 23. April (4 BN 28.139) des Bundesverwaltungsgerichts verwiesen. Freitag , 7. Mai Zudem werden die Planunterlagen zeitgleich mit dem Beginn der Planauslegung auch auf die Internetseite des Landkreises Bamberg unter dem Link www.landkreis-bamberg.de/Wasserrecht Abfuhrtermin „Restmülltonne” Donnerstag, 1. April veröffentlicht. Ebenso ist dort der Inhalt dieser Bekanntmachung wiedergegeben. Es Freitag, 16. April wird darauf hingewiesen, dass nur der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen Freitag, 30. April rechtlich verbindlich ist (Art. 27a Abs. 1 Satz 4 BayVwVfG). Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Bam- Wertstoffhof im Landkreis berg, Ludwigstraße 23, Zimmer H 322, oder bei der Gemeinde Altendorf Einwendun- gen gegen den Plan erheben. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen Bamberg: Hirschaid ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (Art. 69 Satz Richtung Autobahn, zwischen Hirschaid 2 BayWG i. V. m. Art. 73 Abs. 4 Sätze 3 und 4 des Bayerischen Verwaltungsverfahrens- und Seigendorf gesetzes – BayVwVfG –). SOMMERZE IT (ab 28. März 2021) Dienstag 15.00 - 18.00 Uhr Im Rechtsbehelfsverfahren gegen eine Entscheidung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 2b des Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz findet Art. 73 Abs. 4 Satz 3 bis 6 BayVwVfG, auch in Fäl- Samstag 9.00 - 15.00 Uhr len seines Abs. 8, keine Anwendung (§7 Abs. 4 und 6 Umwelt-Rechtsbehelfgesetz). Über rechtzeitig erhobene Bedenken und Anregungen findet ein Erörterungstermin statt. Bei Ausbleiben eines Beteiligten an dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzuneh- Anmeldeschluss für die men sind, können Personen, die Bedenken erhoben haben, von dem Erörterungstermin Sperrmüllsammlung durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden. Ferner kann in diesem Fall die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntma- des jeweiligen Quartals chung ersetzt werden. Donnerstag, 8. April – keine Abholung von Sperrmüll an diesem Tag. Auf Grund der seit dem 25. Mai 2018 anwendbaren neuen EU-Datenschutz-Grundver- Sperrmülltelefon: 0951 85-555 ordnung (DSGVO) weisen wir darauf hin, dass im Rahmen der Beteiligung der Öffent-
Samstag, 27. März 2021 140 lichkeit im o. g. Erlaubnisverfahren die erhobenen Einwendun- Die Planung der Deutschen Bahn Netz AG zur Lage der Staats- gen und darin mitgeteilten personenbezogenen Daten aus- straße 2260 (NEU) ist dem Lageplan „Abschnitt Altendorf-Hir- schließlich für das Erlaubnisverfahren vom Landratsamt erho- schaid-Strullendorf – km 47,289 – 48,002“; PFA 21 Altendorf- ben, gespeichert und verarbeitet werden. Die persönlichen Daten Hirschaid-Strullendorf Bestand Str. 5900, km 46,000 – km werden benötigt, um den Umfang der Betroffenheit beurteilen zu 56,165 der DB Netz AG - wie von der DBNetzAG unter 29. März kön-nen. Das Landratsamt kann die Daten an dem Vorhabenträ- 2017 mit Planänderung nach § 73 Abs. 8 VwVfG (ersetzt die 1. ger, seinen mitarbeitenden Büros sowie beurteilenden Fachbe- Auslegung des Planfeststellungsverfahrens) eingereicht - zu ent- hörden zur Auswertung der Stellungnahmen weiterreichen. Inso- nehmen. Dieser Plan ist Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses. weit handelt es sich um eine erforderliche und somit rechtmäßige Verarbeitung auf Grund einer rechtlichen Verpflichtung gem. Eine Darstellung der genannten Flächen als Flächen für den Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. c DSGVO, an der darüber hinaus ein überörtlichen Verkehr und für die überörtlichen Hauptverkehrs- berechtigtes Interesse gem. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DSGVO züge dient der Errichtung der Staatsstraße 2260 (NEU), die im besteht. Die Vorhabensträger, ihre Beauftragten und die Fach- Zuge des Bahnausbaues VDE 8.1 ABS Nürnberg-Ebensfeld der- behörden sind zur Einhaltung der DSGVO verpflichtet. zeit innerörtlich die Bahnstrecke kreuzender Kraftfahrzeugver- kehrs aufnehmen soll. Landratsamt Bamberg Für diese Änderungsplanung zum Flächennutzungsplan gelten gez. neben den Änderungen weiterhin die im Hauptplan aufgeführten Burger verbindlichen Darstellungen in Verbindung mit dieser Änderung. Reg.-Oberinspektorin Mit der Planaufstellung wird das Büro iVS, Kronach, beauftragt. Der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden und Gemeinde Altendorf sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Das Beteiligungsverfahren nach § 4 Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung Abs. 1 BauGB wird parallel durchgeführt. der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Aufgrund der aktuellen Situation (Covid-19) kann es bei der Zugänglichkeit und Einsichtnahme der Planunterlagen zu Ein- 8. Änderung des Flächennutzungsplanes schränkungen kommen. Es wird darauf hingewiesen: Der Gemeinderat von Altendorf hat in seiner Sitzung am 25. Sep- Der so bezeichnete Planentwurf liegt in der Fassung vom 24. tember 2018 beschlossen den wirksamen Flächennutzungsplan September 2020 in der Zeit vom 6. April 2021 bis einschließlich zum 8. Mal zu ändern. 14. Mai 2021 im Rathaus der Gemeinde Altendorf, Bauamt, Jurastr. 1, 96146 Altendorf, während der Dienststunden gemäß § Zur Ausweisung der Staatsstraße 2260 (NEU) im Süden des Ort- 3 Abs. 1 BauGB öffentlich aus. Während der Auslegungszeit steiles Altendorf wird eine Änderung des Flächennutzungsplanes kann jedermann Bedenken oder Anregungen zu dem Planentwurf nach §§ 2,5 und 6 BauGB eingeleitet. schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen. Es handelt sich dabei um die 8. Änderung des wirksamen Außerdem sind alle in Zusammenhang mit dem Bebauungsplan- Flächennutzungsplanes. Verfahren stehenden Unterlagen auf der Homepage der Gemein- de Altendorf unter www.altendorf-gemeinde.de ab Beginn des Der vom Büro iVS, Kronach, erstellte Entwurf mit Begründung Auslegezeitraumes einzusehen. in der Fassung vom 24. September 2020 wurde am 24. Septem- ber 2020 gebilligt. Da bei der Einsichtnahme der Mindestabstand eingehalten wer- den muss, wird jeder Bürger, der die Unterlagen zum Bebauungs- Die Änderungen betreffen den Gemeindeteil Altendorf und be- plan im Rathaus einsehen möchte, gebeten, sich zur Vermeidung finden sich im Süden des Ortes. von Terminüberschneidungen mit anderen Interessenten vorher kurz telefonisch bei der Gemeinde Altendorf (Tel. 09545 4433-0) Die betreffenden Flächen sind im bestehenden Flächennutzungs- anzukündigen. plan als Flächen für die Landwirtschaft und Wasserflächen / Flächen für Abgrabungen dargestellt. Die Auslegung wird weiterhin mit dem Hinweis versehen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt Diese sollen im Zuge des Änderungsverfahrens als Flächen für bleiben und dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsord- den überörtlichen Verkehr und für die überörtlichen Hauptver- nung unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend kehrszüge (bzw. als Staatsstraße) gem. § 5 Abs. 2 Nr. 3 BauGB gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Ausle- dargestellt werden. gung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung umfasst jeweils in Teilbereichen folgende Grundstücke der Gemarkung Datenschutz: Altendorf: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der 921, 920, 919, 961, 973, 975, 976, 977, 978, 979, 983, 982, 981, Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundver- 980, 971, 984, 985, 918, 917, 916, 900 ordnung (DGSVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern
141 Samstag, 27. März 2021 Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhal- Im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB gelten die Vor- ten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere schriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB. Für das Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt "Datenschutz- weitere Verfahren gelten somit die Vorschriften nach § 13 Abs. 2 rechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren", das Nr. 1 BauGB. ebenfalls öffentlich ausliegt. Der Plan erhält den Namen „Bebauungsplan Pfarrwiese“. Gemeinde Altendorf In der Zeit vom 16.11.2020 bis einschließlich 18. Dezember 2020 lag der Bebauungsplan „Pfarrwiese“, Ortsteil Seußling, in der Fassung vom 24. September 2020 gem. § 3 Abs. 2 . BauGB öffentlich aus. Vom 7. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 wur- den gem. § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Karl-Heinz Wagner Nach Beratung, Abwägung und Beschlussfassung über die vor- 1. Bürgermeister gebrachten Anregungen und Bedenken und entsprechend be- schlossener Planänderung billigt der Gemeinderat der Gemeinde Altendorf den vom Büro iVS, Kronach, ausgearbeiteten Planent- Gemeinde Altendorf – Bauleitplanung wurf in der Fassung vom 25. Februar 2021 mit Begründung vom 25. Februar 2021 und beschließt die erneute öffentliche Ausle- Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Altendorf gung nach § 3 Abs. 2 BauGB, sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplans über die Durchführung der Bürgerbeteiligung (§ 4a Abs. 3 BauGB). gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Die so bezeichnete und vorliegende Planfassung vom 25. Febru- für die Aufstellung des Bebauungsplanes ar 2021 ist nach Maßgabe des § 4a Abs. 2 BauGB öffentlich aus- „Pfarrwiese“ zulegen. Um Bauflächen zur weiteren maßvollen Entwicklung der Es sollen Flächen für ein „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) ge- Gemeinde bereitzustellen, beschloss der Gemeinderat am mäß § 4 BauNVO festgesetzt werden. 30.07.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Pfarrwiese“ gem. § 2 Abs. 1 und §§ 8 und 30 Baugesetzbuch (BauGB) im ver- Der Geltungsbereich für das geplante Baugebiet „Pfarrwiese“ einfachten Verfahren nach § 13a BauGB. umfasst folgende Grundstücke bzw. Teilflächen (TF) von Grund- stücken der Gemarkung Seußling: Die Regelungen unter § 13a Abs. 2 Nrn. 2, 3 und 4 BauGB treffen Fl.-Nr. 111, 112, 121/4, 79/2, 79/1 und 81/3 auf den vorliegenden Fall zu bzw. werden in Anspruch genom- men. Das Baugebiet liegt ca. 200 - 250 m südöstlich des Ortszentrums von Seußling und teilt sich in zwei Teile. Die über die Fl.-Nr. 111 Zutritt zur Gemeindeverwaltung nur nach Terminvergabe Aus gegebenem Anlass weist die Gemeinde Altendorf darauf hin, dass der Zutritt zum Rathaus bis auf Weiteres nur nach einer vorherigen telefonischen Terminverein- barung gewährleistet werden kann. Termine werden aktuell nur für dringende und unaufschiebbare Angelegenheiten vergeben. Der Einlass ins Rathaus kann nur mit FFP2-Masken – oder vergleichbaren – erfolgen. Weiterhin ist es erforderlich, dass sich alle Besucher die Hände am Desinfektions- mittel-Spender im Foyer desinfizieren. Es wird weiterhin gebeten, den Termin soweit möglich einzeln wahrzunehmen. Ihre Gemeindeverwaltung Altendorf
Samstag, 27. März 2021 142 erreichbare Fläche auf Fl.-Nr. 81 greift in den bislang ausschließ- Gemeinde Altendorf lich als Grünfläche genutzten Bereich zwischen dem alten (obe- ren) Ortskern und der im Tal verlaufenden neueren Bebauung mit Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Siedlungsstruktur ein. Die geplante Bebauung auf Fl.- Nr. 121/4 Absolutes Halteverbot in einem Teilbereich der schließt eine Lücke zwischen zwei neueren Siedlungsteilen. Brücknerstraße in der Gemeinde Altendorf Mit der Planaufstellung wurde das Büro iVS, Kronach beauf- tragt. Anlage 1 Beschilderungsplan Aufgrund der aktuellen Situation (Covid-19) kann es bei der Zugänglichkeit und Einsichtnahme der Planunterlagen zu Ein- Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 Satz 1 und 45 Abs. 1 und 3 Satz 1 schränkungen kommen. Es wird darauf hingewiesen: StVO i. V. m. Art. 2 Nr. 1 des Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustGVerk) erlässt die Gemeinde Altendorf als Die Planunterlagen zum Bebauungsplan „Pfarrwiese“ liegen in örtlich und sachlich zuständige Straßenverkehrsbehörde folgen- der Fassung vom 25. Februar 2021 in der Zeit vom 6. April 2021 de verkehrsrechtliche bis einschließlich 14. Mai 2021 im Rathaus der Gemeinde Altendorf, Bauamt, Jurastr. 1, 96146 Altendorf, während der Anordnung Dienststunden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. 1.) Brücknerstraße, Altendorf Außerdem sind alle in Zusammenhang mit dem Bebauungsplan- In der Straße „Brücknerstraße“ in Altendorf wird in einem Teil- Verfahren stehenden Unterlagen auf der Homepage der Gemein- bereich das absolute Halteverbot beidseitig angeordnet. Von der de Altendorf unter www.altendorf-gemeinde.de ab Beginn des St 2260 – Jurastraße kommend ist das absolute Halteverbot im Auslegezeitraumes einzusehen. Bereich nach der Einmündung der Brücknerstraße 5 bis zum Übergang in die Bamberger Straße. Von der Bamberger Straße Da bei der Einsichtnahme der Mindestabstand eingehalten wer- kommend ist das absolute Halteverbot im Bereich nach der Ein- den muss, wird jeder Bürger, der die Unterlagen zum Bebauungs- mündung in die Brücknerstraße bis zur Recyclingstation gegenü- plan im Rathaus einsehen möchte, gebeten, sich zur Vermeidung ber der Brücknerstraße 5. Die Aufstellung der VZ 283 und des im von Terminüberschneidungen mit anderen Interessenten vorher Beschilderungsplan genannten Zusatzzeichens erfolgt entspre- kurz telefonisch bei der Gemeinde Altendorf (Tel. 09545 4433-0) chend den Einzeichnungen im beigefügten Beschilderungsplan. anzukündigen. Dieser Beschilderungsplan ist insoweit Bestandteil dieser Anord- nung. Während der Auslegungszeit kann jedermann Bedenken oder Anregungen zu dem Planentwurf schriftlich oder zur Nieder- Gründe: schrift vorbringen. Die Straßenverkehrsordnung findet auf allen dem öffentlichen Die Auslegung wird weiterhin mit dem Hinweis versehen, dass Verkehr tatsächlich zur Verfügung stehenden Verkehrsflächen nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt Anwendung. bleiben können. Die Einrichtung eines absoluten Halteverbotes auf beiden Seiten Datenschutz: des genannten Teilbereiches der Brücknerstraße war notwendig, Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der da dort immer wieder parkende LKWs die Anfahrt zu den anlie- Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundver- genden Firmen behindert bzw. die Durchfahrt nicht mehr mög- ordnung (DGSVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern lich macht. Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhal- ten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Außerdem entstand bereits ein Schaden an den Straßenkanten Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutz- und den nebenliegenden Straßengräben, welcher durch die dort rechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das abgestellten LKWs verursacht wurde. ebenfalls öffentlich ausliegt. Unter Berücksichtigung aller straßenverkehrsrechtlichen Aspek- te wurde die Anordnung eines absoluten Halteverbotes beschlos- Gemeinde Altendorf sen. Die hierfür erforderliche Anordnung wird von der Gemeinde Altendorf als Straßenverkehrsbehörde angeordnet. Der Regelung in § 45 Abs. 9 StVO wurde insoweit entsprochen. Karl-Heinz Wagner Hinweise: 1. Bürgermeister Die Kosten für Beschaffung, Anbringung und Unterhaltung der amtlichen Verkehrszeichen dieser Anordnung sind gemäß § 5 b Abs. 1 StVG von der Gemeinde Altendorf als örtliche Straßen-
143 Samstag, 27. März 2021 verkehrsbehörde und Träger der Straßenbaulast für diejenige Landratsamt Bamberg Straße zu tragen, in deren Verlauf die Verkehrszeichen ange- bracht werden. Geflügelpest bei Wildvogel im Landkreis Bamberg Diese Anordnung wird erst mit der Aufstellung der amtlichen nachgewiesen Verkehrszeichen wirksam. Zuwiderhandlungen gegen angeord- nete Vorschriftszeichen nach § 41 StVO sind Ordnungswidrig- keiten im Sinne des § 24 StVG und werden mit einer Geldbuße Ab sofort gilt eine Aufstallungspflicht für Nutzgeflügel. bis zu zweitausend Euro geahndet. Die Geflügelpest hat den Landkreis Bamberg erreicht. Ein in Stegaurach verendet aufgefundener Graureiher wurde positiv auf das Virus getestet. Deshalb werden ab sofort zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel im gesamten Landkreis sowie der Stadt Bamberg weitergehende Schutzmaßnahmen angeordnet und es gilt eine allgemeine Aufstallungspflicht. Karl-Heinz Wagner Bereits Anfang Februar 2021 hatten Stadt und Landkreis eine 1. Bürgermeister Allgemeinverfügung mit verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen für Haus- und Nutzgeflügel erlassen. Auf Grund des positiven Geflügelpestnachweises im Landkreis Bamberg sowie weiterer Anlage 1: Beschilderungsplan positiv getesteter Wildvögel in den Nachbarlandkreisen ist eine weitere Verschärfung der Schutzmaßnahmen erforderlich. Des- halb wird ab Freitag, 12. März 2021 eine allgemeine Stallpflicht für sämtliches Nutzgeflügel angeordnet. Die Allgemeinverfü- gung wird demnächst sowohl auf der Homepage des Landrat- samtes als auch der Stadt unter folgendem Link veröffentlicht: https://bit.ly/38t9IoF Die Aufstallungpflicht gilt für sämtliches Nutzgeflügel, dazu zählen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten sowie Gänse, die in Gefangenschaft aufgezogen oder gehalten werden. Durch sie soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Haus- und Nutzgeflügel vermieden und so eine Einschleppung der Seuche in die Geflügelhaltungen verhindert werden. Die Anordnung gilt sowohl für private als auch gewerbliche Tierhalter. Was bedeutet Stallpflicht? Stallpflicht bedeutet, dass die Tiere entweder in geschlossen Stäl- len oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge (Kot, Staub ...) gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung gehalten werden. Darüber hinaus sind Halter von Geflügel mit einem Bestand bis einschließlich 100 Stück verpflichtet Aufzeichnung über die Anzahl der pro Werktag verendeten Tiere zu machen. Geflügelhalter mit einem Bestand bis einschließlich 1.000 Tieren müssen ergänzende Auf- zeichnungen über die Gesamtzahl der gelegten Eier pro Bestand und Werktag zu führen. Vermehrte Verendungsfälle im Hausge- flügelbestand sind unverzüglich dem zuständigen Veterinäramt zu melden. Die Amtstierärzte weisen in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hin, dass alle Geflügelhaltungen, auch Hobbyhaltungen, beim jeweils zuständigen Veterinäramt zu melden sind. Zum Geflügel zählen hierbei Hühner, Truthühner, Perlhühner, Reb- hühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten sowie Gänse, die in Gefangenschaft aufgezogen oder gehalten werden. Legende: Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden. Enger Kontakt zu krankem oder veren- detem Geflügel sollte vermieden und tot aufgefundene Wildvö-
Samstag, 27. März 2021 144 gel sollten nicht berührt werden. Werden mehrere Vögel (insbe- 2. Aufzeichnungen über die Anzahl der pro Werktag verendeten sondere Wassergeflügel oder Greifvögel) an einem Ort tot aufge- Tiere zu machen. Halter von Geflügel mit einem Bestand bis funden, wird um eine entsprechende Information des Vete- einschließlich 1.000 Tieren im Landkreis Bamberg haben rinäramtes gebeten. nach § 2 Abs. 2 Geflügelpest-Verordnung ergänzende Auf- zeichnungen über die Gesamtzahl der gelegten Eier pro Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Bestand und Werktag zu führen. Merkblatt für Geflügelhalter und eine Übersicht der aktuell betroffenen Gebiete in Bayern, sind auf der Internetseite des 3. Die sofortige Vollziehung der in den Nummern 1 und 2 des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Tenors getroffenen Regelungen wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 www.lgl.bayern.de unter dem Stichwort „Geflügelpest“ verfüg- Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet. bar. 4. Kosten werden nicht erhoben. Landratsamt Bamberg 5. Die Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer Veröffentli- chung als bekannt gegeben. Staatliches Landratsamt Veterinärwesen Begründung Vollzug tierseuchenrechtlicher Maßnahmen zum I. Schutz vor der Geflügelpest; Mit UMS vom 3. März 2021 wurde vom Bayerischen Staatsmini- Aufstallung von Geflügel und Einhaltung sterium für Umwelt und Verbraucherschutz mitgeteilt, dass sich die HPAI in Europa und Deutschland zunehmend weiter ausbrei- von Biosicherheitsmaßnahmen in einem fest- tet. Die Mehrheit der Geflügelpestfälle bei Wildvögeln und alle gelegten Gebiet zu präventiven Zwecken Ausbrüche der Tierseuche bei Hausgeflügel in Bayern traten erst ab Januar 2021 auf. In Bayern sind über die Landesfläche verteilt - bislang - 29 Fälle von HPAI bei Wildvögeln und fünf Fälle von Das Landratsamt Bamberg erlässt auf Grund von [bei Tenor Nr. HPAI in Hausgeflügelbeständen amtlich festgestellt worden. Im 1: § 13 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest Februar wurde HPAI in einem Hausgeflügelbestand im Land- (Geflügelpest-Verordnung) in der Fassung der Bekanntmachung kreis Bayreuth sowie Anfang März 2021 bei Schwänen im Land- vom 15. Oktober 2018 (BGBl. I S. 1665) i.V.m. § 38 Abs. 11 und kreis Erlangen-Höchstadt nachgewiesen. Am 9. März wurde der § 6 Abs. 1 des Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG) in der Fas- Virusnachweis bei einem verendeten Graureiher im Landkreis sung der Bekanntmachung vom 21. November 2018 (BGBl. I S. Bamberg amtlich festgestellt. Von einem Zusammenhang mit 1938), bei Nr. 2: § 38 Abs. 11 und § 6 Abs. 1 des Tiergesund- dem Zug von Wildvögeln ist auszugehen. heitsgesetzes (TierGesG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2018 (BGBl. I S. 1938) und Art. 3 Abs. 2 des Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsi- Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz (GDVG) vom cherheit kommt in seiner aktuellen Risikobewertung für das Auf- 24. Juli 2003 (GVBl. S. 452, 752, BayRS 2120-1-U/G), das treten von HPAIV in Bayern vom 3. März 2021 zu dem Ergebnis, zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 24. Juli 2020 (GVBl. S. 370) dass insbesondere für Geflügelhaltungen in HPAI-Risikogebie- geändert worden ist folgende ten ein besonders hohes Risiko für den unmittelbaren oder mittel- baren Eintrag von HPAI über Wasservögel besteht. Auch das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) hat in seinen Risikobewertungen Allgemeinverfügung: letztmalig vom 22. Februar 2021, zur Einschleppung sowie des Auftretens von hochgradig hochpathogenem aviären Influenza- 1. Für alle privaten und gewerblichen Tierhalter, die Geflügel im virus in Hausgeflügelbeständen das grundsätzliche Risiko der Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 der Geflügelpest-Verordnung (hier- Einschleppung hochpathogener Influenzaviren über infizierte unter fallen: Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Wildvögel bestätigt. Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse, die in Gefan- genschaft aufgezogen oder gehalten werden) im Gebiet des Aus diesem Grund ist eine Aufstallung anzuordnen, um das Risi- Landkreises Bamberg halten, wird eine Aufstallung des ko einer Einschleppung des Erregers in bayerische Nutz- und Geflügels angeordnet Hausgeflügelbestände weiterhin zu minimieren. 1.1. in geschlossenen Ställen oder 1.2. unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, II. nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Ab- deckung und einer gegen das Eindringen von Wildvö- Das Landratsamt Bamberg ist gemäß Art. 3 Abs. 2 GDVG, sach- geln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss. lich und gemäß Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 Bayer. Verwaltungsverfah- rensgesetz (BayVwVfG) örtlich zuständig. 2. Halter von Geflügel mit einem Bestand bis einschließlich 100 Stück Geflügel im Landkreis Bamberg haben im Bestandregi- Begründung für Nr. 1 ster nach § 2 Abs. 2 Geflügelpest-Verordnung ergänzende Die Anordnung der Aufstallung nach Nr. 1 dieser Allgemeinverfü-
145 Samstag, 27. März 2021 gung stützt sich auf § 13 Abs. 1 der Geflügelpest-Verordnung in nannte Aufstallung ist geeignet, das Risiko derartiger Übertra- Verbindung mit § 38 Abs. 11 und § 6 Abs. 1 Nr. 11a TierGesG. Da- gungswege zu minimieren. nach ordnet die zuständige Behörde auf Grundlage einer Risikobe- wertung nach Maßgabe von § 13 Abs. 2 Geflügelpest-Verordnung Begründung Nr. 2 zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung der Die Anordnung der Erfassung der ergänzenden Angaben im Geflügelpest durch Wildvögel die Aufstallung des Geflügels an. Bestandsregister aller Geflügelhalter in Nr. 2 dieser Allgemein- Durch die amtliche Feststellung des Ausbruches der Geflügelpest verfügung in Ergänzung zu den Maßnahmen in § 2 Abs. 2 Nrn. 3 bei Wildvögeln in einer Vielzahl von Bundesländern sowie in und 4 der Geflügelpest-Verordnung, die generell für Geflügelhal- vielen Landkreisen des Freistaates Bayern ist die Erforderlichkeit tungen erst ab 100 bzw. 1.000 Stück gelten, erfolgen auf der der Aufstallung von Geflügel zur Vermeidung der Einschleppung Grundlage § 38 Abs. 11 und § 6 Abs. 1 Nr. 5 e) des TierGesG. Die oder Verschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel im Sinne Erfassung dieser ergänzenden Angaben ist auch bei kleinen des §13 Abs. 1 der Geflügelpest-Verordnung gegeben. Dies wird Beständen geeignet, ein mögliches Krankheitsgeschehen zeitnah in der aktuellen Einschätzung des Friedrich-Loeffler-Institutes zu erkennen, um die nach § 4 Abs. 1 der Geflügelpest-Verord- (FLI) bzw. des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und nung vom Tierhalter zu veranlassende diagnostische Abklärung Lebensmittelsicherheit (LGL) vom 22. Februar 2021 bestätigt. zeitnah durchzuführen. Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 der Geflügelpest-Verordnung ist der Verdacht oder der Ausbruch auf Geflügelpest in einem Kreis oder Begründung Nr. 3 anliegenden Kreis in die Risikobewertung mit einzubeziehen. Die sofortige Vollziehung der Maßnahmen in den Nummern 1 bis Die demgemäß vorzunehmende Risikobewertung erlaubt nach 5 dieser Allgemeinverfügung wird gemäß § 80 Satz 1 Abs. 2 Nr. der derzeitigen Seuchenlage keine Abgrenzung bestimmter 4 VwGO angeordnet, da es sich bei der aviären Influenza H5N8 Gebiete. Daher hat die Aufstallung landkreisweit zu erfolgen. In um eine hochansteckende und leicht übertragbare Tierseuche dem oben genannten Gutachten des FLI (bzw. LGL) wird das handelt, deren Ausbruch mit hohen wirtschaftlichen Schäden und Risiko des Eintrags von Geflügelpest des Subtyps H5N8 durch weitreichenden Handelsrestriktionen einhergeht. Die Maßnah- Wildvögel in Hausgeflügelbeständen bundesweit als hoch einge- men zum Schutz vor der Verschleppung der Seuche müssen schätzt und neben der konsequenten Durchsetzung von Vorsorge- daher sofort und ohne eine zeitliche Verzögerung greifen. Es maßnahmen (insbesondere der Biosicherheit) empfohlen, Geflü- kann nicht abgewartet werden, bis die Rechtmäßigkeit der amtli- gel risikobasiert aufzustallen. Aufgrund des genannten chen Verfügung zur Prävention der Seucheneinschleppung Gutachtens sowie der festgestellten Ausbrüche der Geflügelpest gerichtlich festgestellt wird. Insofern überwiegt das öffentliche bei Wildvögeln und Hausgeflügel hat die Risikobewertung zu Interesse an der sofortigen Vollziehung ein entgegenstehendes dem Ergebnis geführt, dass es erforderlich ist, Geflügel land- privates Interesse an der aufschiebenden Wirkung eines eventu- kreisweit aufzustallen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist es ellen Widerspruchs. erforderlich, Kontakte zu Wildvögeln in jeglicher Form zu mini- mieren und wenn möglich zu verhindern. Geflügel in Freiland- Begründung Nr. 4 haltungen hat im Vergleich zu ausschließlich im Stall gehaltenem Die Kostenentscheidung in Nr. 7 dieses Bescheides beruht auf Geflügel weitaus größere Möglichkeiten, mit diversen Umwelt- Art. 13 des Ausführungsgesetzes zum Vollzug des Tiergesund- faktoren in Kontakt zu geraten. Die landkreisweite Aufstallung heitsgesetzes (BayAGTierGesG). von Geflügel ist geboten, um ein Übergreifen der Geflügelpest auf Nutzgeflügelbestände zu verhindern und damit die tierische Begründung Nr. 5 Erzeugung (Eier und Geflügelfleisch) von hochwertigen Lebens- Nach Art. 41 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 BayVwVfG gilt ein mitteln nicht zu gefährden. Diese Entscheidung erfolgte nach schriftlicher Verwaltungsakt bei öffentlicher Bekanntmachung Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens. Die Maßnahme ist zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als geeignet, den Zweck, die Verhinderung einer Infektion von bekannt gegeben. In einer Allgemeinverfügung kann nach Art. Hausgeflügel mit H5N8 HPAI zu erreichen. Die Aufstallung ist 41 Abs. 4 Satz 4 BayVwVfG ein hiervon abweichender Tag, erforderlich, da kein anderes, milderes Mittel zur Verfügung jedoch frühestens der auf die Bekanntmachung folgende Tag steht, welches zur Zweckerreichung gleichermaßen geeignet ist. bestimmt werden. Von dieser Vorschrift wird Gebrauch gemacht, Die Anordnung ist auch angemessen, da die wirtschaftlichen sodass diese Allgemeinverfügung einen Tag nach ihrer Bekannt- Nachteile, welche die betroffenen Tierhalter durch die Aufstal- machung im Amtsblatt des Landkreises Bamberg als bekannt lung erleiden, im Vergleich zum gesamtwirtschaftlichen Scha- gegeben gilt. den, der durch einen einzigen Geflügelpestausbruch für die gesamte Geflügel- und Lebensmittelwirtschaft entstehen kann, nachrangig sind. Insofern überwiegt das öffentliche Interesse an Rechtsbehelfsbelehrung der Aufstallung die privaten Interessen der betroffenen Tierhal- ter. Die Übertragung von Influenzaviren bei Geflügel erfolgt vor Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner allem durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder durch Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Kontakt mit Kot und anderweitig viruskontaminierten Materiali- Bayreuth erhoben werden. en wie etwa Einstreu, Gerätschaften, Schuhwerk oder Schutz- Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: kleidung. Unter der Vielzahl von in Betracht kommenden Fakto- ren sind auch Wildvögel als Eintragsquelle zu berücksichtigen. a. Schriftlich oder zur Niederschrift Virushaltige Ausscheidungen von Wildvögeln können jederzeit z. B. Oberflächengewässer, Futtermittel und Einstreu bei im Aus- Die Klage kann schriftlich oder zur Niederschrift des lauf gehaltenen Geflügel mit Influenzaviren, die für das Geflügel Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die pathogen sind, kontaminieren. Die in Nr. 1 der Verfügung ge- Anschrift lautet:
Samstag, 27. März 2021 146 Bayerisches Verwaltungsgericht Bayreuth 3. nern, Wachteln oder Laufvögeln verpflichtet, dies der zustän- digen Behörde vor Beginn der Tätigkeit unter Angabe seines Postfachanschrift: Postfach 11 03 21, 95422 Bayreuth Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurch- Hausanschrift: Friedrichstraße 16, 95444 Bayreuth schnitt voraussichtlich gehaltene Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes bezogen auf die jeweilige Tierart mitzuteilen. b. Elektronisch 4. Ordnungswidrig i.S.d. des § 64 der Geflügelpest-Verordnung, § 46 ViehVerkV und § 32 Abs. 2 Nr. 4 des TierGesG handelt, Die Klage kann bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in wer vorsätzlich oder fahrlässig dieser Allgemeinverfügung Bayreuth auch elektronisch nach Maßgabe der Internetprä- zuwiderhandelt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer senz der Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de) zu Geldbuße bis zu 30.000 Euro geahndet werden. entnehmenden Bedingungen erhoben werden. 5. Es können von der zuständigen Behörde nach § 13 Abs. 3 Geflügelpest-Verordnung Ausnahmen von der in dieser Ver- Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand fügung angeordneten Aufstallungspflicht genehmigt werden, des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten soweit Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und a) eine Aufstallung Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll - wegen der bestehenden Haltungsverhältnisse nicht in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen möglich ist, oder sollen bei schriftlicher Einreichung oder Einreichung zur Nieder- - eine artgerechte Haltung erheblich beeinträchtigt, schrift Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. b) sichergestellt ist, dass der Kontakt zu Wildvögeln auf andere Weise wirksam unterbunden wird, und Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: c) sonstige Belange der Tierseuchenbekämpfung nicht - Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung entgegenstehen. der Verwaltungsgerichtsordnung (AGVwGOÄndG) vom 22. 6. Die labordiagnostischen Abklärungsuntersuchungen zur Juni 2007 (GVBl S. 390) entfällt das Widerspruchsverfahren Früherkennung im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 1 der Geflügel- (Art. 15 Abs. 2 AGVwGO). Es besteht keine Möglichkeit, pest-Verordnung an den Landesuntersuchungs-einrichtungen gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. sind kostenfrei. - Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Landratsamt Bamberg Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bay. Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern. de). Frühjahrs-Problemmüllsammlung - Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwal- tungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensge- des Landkreises Bamberg startet bühr fällig. „Corona-Regeln“ müssen eingehalten werden – FFP2-Masken-Pflicht Bamberg 11. März 2021 Seit Samstag, 20. Februar 2021 hat im Landkreis Bamberg die erste Sammeltour für „gefährliche Abfälle“ begonnen. Wie üb- lich steht ein Sammelfahrzeug des vom Landkreis beauftragten Entsorgungsdienstleisters in verschiedenen Gemeinden zeitwei- se zur Verfügung, um „gefährliche“ Abfälle entgegen zu nehmen, die nicht über die Restmülltonne entsorgt werden dürfen. Das Landratsamt weist ausdrücklich darauf hin, dass die bekann- ten Corona-Sicherheitsregeln eingehalten werden müssen. Auf- grund einer Empfehlung des Bayerischen Umweltministeriums besteht für alle Anlieferer die Verpflichtung zum Tragen einer Hinweise: FFP2-Maske. 1. Auf die Vorgaben gem. § 3 und § 4 Abs. 1 Nr. 1 der Geflügel- Folgende Abfälle können abgegeben werden: pest-Verordnung hinsichtlich der allgemein geltenden Vorga- • Pflanzenschutz und Schädlingsbekämpfungsmittel z. B. Herbi- ben zur Fütterung und Tränkung sowie zur Früherkennung bei zide, Fungizide, Insektizide, Ratten- u. Mäusegift gehäuften Verlusten wird hingewiesen. • Lösemittelhaltige Abfälle z.B. Benzin, Lack, Nitroverdünner, 2. Es wird empfohlen, die tierseuchenrechtlich erforderliche Fleck- und Rostentferner, Pinselreiniger, Kleber, Bremsflüssig- Zulassung von Geflügelhändlern anhand der Vorlage der ent- keit, Spiritus, usw. sprechenden Zulassungsbescheide vor der Bestellung von • Energiesparlampen (jedoch keine Leuchtstoffröhren; diese Geflügel durch den Tierhalter zu überprüfen. Alternativ ist die bitte zum Wertstoffhof!) Liste der für den innergemeinschaftlichen Handel zugelasse- • Holzschutzmittel nen Geflügelbetriebe im Internet abrufbar unter: https:// • Batterien aller Art, z. B. Autobatterien, Akkus, Knopfzellen tsis.fli.de/GlobalTemp/202101280952127737.pdf • Chemikalien z. B. Säuren, Laugen, Salze, Beizen, Chemikalien 3. Nach § 26 Abs. 1 der ViehVerkV sind Halter von Hühner, aus dem Hobbybereich (Fotochemie, Chemielaborkästen, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Truthüh- usw.)
147 Samstag, 27. März 2021 • Haushaltsreiniger und Wasch- bzw. Pflegemittel z. B. Abfluss- Landratsamt Bamberg und WC-Reiniger, Silbertauchbäder, Desinfektionsmittel, Rei- nigungsmittel mit Gefahrensymbol, Autopflegemittel (Rost- Gemeinden bieten seit vergangenen Sonntag umwandler, Entfroster, usw.), nicht vollständig entleerte Schnelltests an Spraydosen • Quecksilberhaltige Abfälle, z. B. alte Thermometer, quecksil- Landrat Johann Kalb dankt den Gemeinden dafür, dass sie berhaltige Schalter ein umfassendes Netz an Schnelltestangeboten aufbauen. • Feuerlöscher • Behälter, Flaschen, Tuben, usw., mit den Gefahrstoffsymbolen Bamberg - Seit vergangenen Sonntag gibt es ein umfassendes „ätzend“, „gesundheitsschädlich“, „reizend“, „leichtentzünd- Netz an dezentralen Corona-Schnelltestangeboten im Landkreis lich“, „giftig“ bzw. „sehr giftig“ Bamberg. „Ich bin sehr dankbar, dass unsere Gemeinden den Bürgern dieses zusätzliche freiwillige Angebot unterbreiten“, so Nicht angenommen werden dagegen u. a. Altöl (Verbrennungs- Landrat Johann Kalb. Natürlich stehen außerdem auch Ärzte, motoren- oder Getriebeöl), Ölfilter, asbesthaltige Abfälle, Altrei- Apotheken und die Schnellteststation in Scheßlitz zur Verfügung. fen und Druckgasflaschen. „Hier wird einmal mehr deutlich: Der Landkreis hält zusam- men“, so Kalb. In der aktuellen Lage sei es äußerst wichtig, Hinweise zur Sammlung „gefährlicher Abfälle“: Infektionen schnell zu erkennen, um Infektionsketten unterbre- • Wasserlösliche Wandfarben (Dispersionsfarben) enthalten chen zu können. keine gefährlichen Stoffe und gehören deshalb nicht zu den „gefährlichen Abfällen“. Eimer mit eingetrockneten Wandfar- In fast allen Gemeinden werden seit dem Wochenende zwei Test- ben oder leere Eimer sind daher von der Annahme ausgeschlos- tage pro Woche angeboten: An Sonntagen wird von 13 bis 16 Uhr sen. Sind Farben noch flüssig, können maximal drei Eimer und mittwochs von 16 bis 19 Uhr getestet. Die Durchführung der abgegeben werden. „Pinselreine“ Kunststoffeimer können über Tests erfolgt fast ausschließlich durch Ehrenamtliche aus den den gelben Sack entsorgt oder am Wertstoffhof abgegeben wer- Gemeinden und von verschiedenen Hilfsorganisationen. den, da es sich um eine Verkaufsverpackung handelt. Ein Aus- waschen der Eimer ist nicht erforderlich! Sind noch flüssige Seit Mitte dieser Woche sind die Öffnungszeiten für PCR- Farbreste vorhanden, sollte man diese vollständig eintrocknen Wunschtestungen und Antigen-Schnelltestungen im ehemaligen lassen. Die getrockneten Farbstücke gehören in die Restmüll- Netto-Markt (Oberend 32) in Scheßlitz erweitert worden. Testun- tonne, Eimer wiederum in den gelben Sack / Wertstoffhof. gen können Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von • Nur „haushaltsübliche Mengen“! Fallen größere Mengen 9.00 bis 13.00 Uhr und Freitag von 9.00 bis 12.30 Uhr durchge- „gefährliche Abfälle“ an, beispielsweise aus Haushaltsauflö- führt werden. Die Tests sind frei wählbar und kostenfrei. sungen oder dem gewerblichen Bereich, nehmen Sie bitte Kon- takt mit der Abfallberatung des Landkreises auf. Die Gemeinnützige Krankenhausgesellschafft des Landkreises • Altöl (Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöl) ist von der Bamberg – GKG – führte die Schulungen der Ehrenamtlichen Annahme ausgeschlossen. Der Handel ist aufgrund des Altöl- durch, die zur Abnahme der Test notwendig sind und steht für gesetzes zur Rücknahme der gekauften Menge verpflichtet. Fragen zum Testablauf beratend zur Seite. Die Schnelltests selbst • Altlacke/-farben (lösemittelhaltig): Dosen und Behälter aus werden vom Freistaat Bayern kostenlos zur Verfügung gestellt. Metall mit vollständig eingetrockneten Farben und Lacken Annahmeschluss an den jeweiligen Testtagen ist jeweils 15 sind Restabfall, da das schädliche Lösungsmittel bereits ver- Minuten vor Ende der Öffnungszeit. Die Bürger werden gebeten, dampft ist. Eine Abgabe bei der Problemabfallsammlung ist für die Anmeldung vor Ort selbst einen Stift mitzubringen. nicht mehr notwendig. Restentleerte metallische Gebinde (z. B. Metalleimer für Dickschichtfarbe, Farbdosen, ...) können als Schrott an den Wertstoffhöfen im Landkreis abgegeben wer- den. • Grundsätzlich sollten „gefährliche Abfälle“ in der Originalver- Gemeinde Altendorf packung abgegeben werden, um die Eingruppierung zu erleich- tern. Die maximale Gebindegröße beträgt 25 Liter. Größere Kiefernholz zu verkaufen Eimer oder Kanister sind, wie in anderen Landkreisen auch, von der Annahme ausgeschlossen. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit sterben derzeit viele Kiefern. Bei Fragen stehen die Mitarbeiter des Fachbereichs Abfallwirt- Die Gemeinde Altendorf verkauft bereits abgeholztes schaft unter den Rufnummern 0951 85-706 bzw. 85-708 sehr Kiefernbrennholz. Menge und Beschaffenheit des Hol- gerne zur Verfügung. zes kann in Seußling unterhalb vom Friedhof eingesehen werden. Samstag, 17. April 2021 Das Brennholz kann zu günstigen Konditionen er- Buttenheim (Hof des Rathauses, Hauptstraße 15) worben werden. 11.45 bis 12.45 Uhr Bei Interesse melden Sie sich bitte, innerhalb der näch- Altendorf (neuer Bauhof, Im Elmen 6) 13.00 bis 13.30 Uhr sten 14 Tage, bei Herrn Först unter bauhof@altendorf- Hirschaid (Leimhüll 33, gemeindlicher Bauhof) gemeinde.de oder in der Verwaltung (Telefon 09545 13.45 bis 15.45 Uhr 4433-26). Foto: Landratsamt Bamberg
Samstag, 27. März 2021 148
149 Samstag, 27. März 2021 Indian Balance I VHS BAMBERG-LAND Beginn: Dienstag, 13. April 18.00 bis 19.00 Uhr Bürgerhaus 6x 1 Stunde Gebühr: 18 Euro Die Außenstelle Altendorf bietet im Semester 1/2021 folgende Indian Balance II Kurse an: Beginn: Dienstag, 13. April 19.15 bis 20.15 Uhr Bürgerhaus 6x 1 Stunde Gebühr: 18 Euro Wirbelsäulengymnastik I - Gruppe 1 Beginn: Montag, 12. April 18.00 bis 19.00 Uhr Gymnastik für Senioren Bürgerhaus 3x 1 Stunde Gebühr: 9 Euro ausgebucht Beginn: Montag, 12. April 10.15 bis 11.15 Uhr ausgebucht Bürgerhaus 6x 1 Stunde Gebühr:18 Euro Wirbelsäulengymnastik II - Gruppe 1 Beginn: Montag,12. April 19.15 bis 20.15 Uhr Mein eigenes Gemälde Bürgerhaus 3x 1 Stunde Gebühr: 9 Euro ausgebucht Workshop Acrylmalerei Beginn: Samstag, 24. April 13.30 bis 17.00 Uhr Wirbelsäulengymnastik I - Gruppe 2 Bürgerhaus Gebühr: 14 Euro, zzgl.ca 20 Euro Beginn: Montag, 19. April 18.00 bis 19.00 Uhr Materialkosten bar vor Ort Bürgerhaus 3x 1 Stunde Gebühr: 9 Euro ausgebucht Erlebe Waldbaden Wirbelsäulengymnastik II - Gruppe 2 Beginn: Samstag, 17. April 9.30 bis 13.00 Uhr Beginn: Montag, 19. April 19.15 bis 20.15 Uhr Gebühr: 14 Euro Bürgerhaus 3x 1 Stunde Gebühr: 9 Euro ausgebucht Treffpunkt: Bahnhof Buttenheim in Altendorf, findet bei jedem Wetter statt.
Samstag, 27. März 2021 150 Dieses intensive Naturerleben schult die äußere und innere Wahr- Online-Kurs: Spanisch-Konversation – ab Niveau A2 nehmung und stärkt das Immunsystem. (741GS1) ab Mittwoch 20. April 2021, 20.15 Uhr, 7x, 30,80 € Kurse unter Vorbehalt der Entwicklungen der Inzidenzwerte. Yuri Natali Tarache Pineros In diesem Online-Konversations-Kurs wird auf Spanisch über Aufgrund der Abstands- und Hygieneregeln müssen die Teilneh- Lektüre, Videos, Musik oder Filme gesprochen. merzahlen reduziert werden. Alle Teilnehmer (aus bisherigen Kursen) müssen sich neu anmelden. Online-Kurs: Experimentelles Malen (813GS1) ab Mittwoch 20. April 2021, 20.15 Uhr, 7x, 30,80 € Telefonische Anmeldungen nimmt Annabel Adler Anne Götz, Am Deichselbach 11, 96146 Altendorf, In diesem Online-Kurs lernen Sie unterschiedliche Maltech- Tel. 09545 441373, entgegen. niken kennen sowie deren Anwendung. Es werden dabei Kun- sttechniken erläutert und mit verschiedenen Materialien aus- probiert. VHS Bamberg-Land Online-Seminar: „Grundkurs Word 2016“ (400GS06) 27. und 29. April 2021, jew. 18.00 bis 21.00 Uhr, 20 € Frühjahrsprogramm erschien Anna-Maria Bär Verschaffen Sie sich mit diesem kompakten Einführungskurs am 22. März einen Überblick über die Möglichkeiten des Programms Präsenzkurse sollen nach den Microsoft Word 2016. Lernen Sie anhand praxis-bezogener Osterferien starten Beispiele, wie man Texte eingibt, markiert, bearbeitet und korrigiert, mit Hilfe von Zeichen-, Absatz- und Seitenfor- Das Programmheft für das Frühjahrs-/Sommersemester 2021 matierung Dokumente gestaltet, speichert und druckt. der VHS Bamberg-Land ist ab 22. März 2021 erhältlich – und zwar an über 200 Auslegestellen im Landkreis und natürlich Online-Seminar: „Grundkurs Excel 2016“ (400GS07) online unter www.vhs-bamberg-land.de. Wenn die Corona- 4. Mai und 6. Mai 2021, jew. 18.00 bis 21.00 Uhr, 20 € Lage es zulässt, werden nach den Osterferien Mitte April Anna-Maria Bär wieder Präsenzkurse mit unserem bewährten Hygienekonzept Machen Sie den Einstieg in das Programm mit diesem kom- und in kleineren Gruppen starten. Anmeldungen hierfür sind pakten Einführungskurs und lernen Sie das Erfassen und ab 22. März auf der Homepage oder bei unseren Außenstellen Bearbeiten von Zahlen, Daten zu formatieren, Grun- im Landkreis möglich. drechenarten und das Arbeiten mit Formeln und Funktionen. Mit Hilfe von leicht nachvollziehbaren Übungen erlernen Sie Online ist der Einstieg jederzeit möglich den effektiven Umgang mit Microsoft Excel. Unser Onlineprogramm läuft jedoch kontinuierlich mit einer Vielzahl an Themen und ist jederzeit buchbar – ein Blick auf Alle Kurse und weitere Infos unter: unsere Homepage lohnt sich immer! Hier eine kleine Aus- www.vhs-bamberg-land.de wahl: Das vhs-Büro ist derzeit telefonisch und Online-Kurs: Bauch und Rücken intensiv (130GS2) per E-Mail zu erreichen: ab Dienstag, 13. April 2021, 19.40 Uhr, 14x, 42 € Tel. 0951 85-760 und info@vhs-bamberg-land.de Desirée Dümmel Online-Kurs: Upcycling: Dekoratives aus Tetrapack (831GS1) ab Mittwoch 14. April 2021, 20.15 Uhr, 6x, 42,25 € Karola Kaindl In diesem Kurs werden einfache dekorative Objekte aus leeren Textrapack-Tüten hergestellt, verziert und bemalt. Abfall wird damit in etwas Neues verwandelt und verschönert das Zuhause. Online-Vortrag: „Lebensprinzip Bewegung“ (400GS05) Malerarbeiten · WDVS · Trockenbau Dienstag, 20. April 2021, 19.30 Uhr, ohne Gebühr Fliesen · Böden aller Art · Fenster und Türen Hubert Karl Bewegung ist immer möglich, egal wie alt man ist oder welche Vorgeschichte jede oder jeder persönlich hat. Am Löhlein 7 · 96155 Buttenheim Lauftherapeut Hubert Karl, der bisher 180.000 km laufend Tel. 09545 3098831 verbrachte und dabei seine Gesundheit nie aus den Augen ver- info@meisterbetrieb-saam.de lor, finishte den Nonstop-Lauf „Spartathlon“ von Athen nach Sparta über 246 km bereits 22 Mal und wird in der Ultralauf- szene „Mr. Spartathlon“ genannt. www.meisterbetrieb-saam.de
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