Coronavirus erfordert besondere Maßnahmen zum Bevölkerungsschutz - Gemeinde Weissach

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Coronavirus erfordert besondere Maßnahmen zum Bevölkerungsschutz - Gemeinde Weissach
Ausgabe
12/2020

                     Mittwoch,
                     18. März 2020

  Coronavirus erfordert besondere Maßnahmen
  zum Bevölkerungsschutz
  Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,                                   Krisenstab ist rund um die Uhr in Bereitschaft
  genau vor einer Woche hat die Weltgesundheitsorganisation             Der im Zuge des Coronavirus schon früh im Rathaus gebildete Kri-
  (WHO) die Ausbreitung des Coronavirus offiziell als Pandemie          senstab steht rund um die Uhr in Bereitschaft und nimmt täglich
                                                                        - auch am Wochenende - eine Lageeinschätzung vor, um ggf. kurz-
  eingestuft. Innerhalb nur weniger Tage hat sich die Risikolage in
                                                                        fristig reagieren zu können. In der Infobox haben wir die bereits ge-
  Baden-Württemberg mit einer erschreckenden Dynamik stark
                                                                        troffenen Maßnahmen für Sie übersichtlich zusammengefasst.
  verändert. Seit gestern sind bis zum Ende der Osterferien alle
  Kindergärten und Schulen geschlossen und zahlreiche öfffent-          Aufgrund der aktuellen Entwicklungen habe ich in Abstimmung
  liche Einrichtungen ebenfalls. Weitere Einschränkungen durch          mit unserem Krisenstab am Wochenende umfangreiche Maßnah-
                                                                        men beschlossen, die geeignet sind, die Ausbreitung des Corona-
  Bund und Land sind in den kommenden Tagen und Wochen zu
                                                                        virus zu verlangsamen und einzudämmen.
  erwarten.
                                                                                                                        Fortsetzung auf Seite 2
  In unserer Gemeinde gibt es inzwischen den ersten bestätigten
  Fall einer Infektion mit dem Coronavirus. Der Coronavirus stellt
  für die meisten Menschen - vor allem für Kinder, Jugendliche und               Telefon-Hotline beim Landratsamt Böblingen
  Erwachsene - eine relativ geringe Gesundheitsgefährdung dar.
  Trotzdem greifen ab sofort umfangreiche Maßnahmen, die vor             Für alle Fragen zum Coronavirus hat das Landratsamt Böblin-
  allem den gefährdeten Risikogruppen aber auch der Bevölkerung          gen eine Hotline für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger ein-
  als Schutz dienen sollen. So erlässt die Gemeinde am heutigen Tag      gerichtet. Sie erreichen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  eine Allgemeinverfügung, die weitreichende Einschränkungen für         täglich (auch am Wochenende) zwischen 8:00 und 20:00 Uhr
  das öffentliche Leben mit sich bringen wird, zur Eindämmung des        telefonisch unter (07031) 663-3500.
  Infektionsrisikos jedoch erforderlich ist. So sind u.a. ab Donners-    Aktuelle und weitergehende Informationen finden Sie auch auf
  tag alle Veranstaltungen und Versammlungen untersagt. Außer-           der Homepage des Sozialministeriums unter www.sozialminis-
  dem jegliche örtlich zusammenhängenden Treffen von mehr als 10         terium.baden-wuerttemberg.de oder des Landesgesundheits-
  Personen. Dafür bitten wir um Verständnis und die erforderliche        amts unter www.gesundheitsamt-bw.de.
  Besonnenheit.
Coronavirus erfordert besondere Maßnahmen zum Bevölkerungsschutz - Gemeinde Weissach
I. AMTLICHER TEIL

Diese dienen dem Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger und                   Bibliothek in der Zehntscheuer geschlossen
vor allem unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Dienstbetrieb im Rathaus eingeschränkt                               Die Bibliothek in der Zehntscheuer muss aufgrund der er-
Seit Montag ist der Zutritt für unsere Kunden im Rathaus nur         lassenen Verordnung unverzüglich für den Publikumsver-
                                                                     kehr geschlossen werden.
noch nach telefonischer Voranmeldung unter der Rufnum-
mer (07044) 9363-0 möglich. Die Zugänge zum Rathaus blei-            Eine Ausleihe ist per Telefon und E-Mail möglich. Die Abholung
ben vorläufig geschlossen. Ich bitte Sie ausdrücklich darum,         erfolgt an der Eingangstüre der Bibliothek.
persönliche Vorsprachen in den kommenden Wochen auf das              Für die zurzeit ausgeliehenen Medien werden keine Mahn-
absolut Notwendigste zu beschränken und Ihre Angelegenhei-           gebühren anfallen. Die Rückgabe der ausgeliehenen Medien
ten nach Möglichkeit via E-Mail, Telefon oder Fax zu erledigen.      ist über die Rückgabebox möglich.
Telefonisch sind wir während der bekannten Geschäftszeiten
erreichbar. Unser aktuelles Telefonverzeichnis finden Sie auf
unserer Homepage unter der Rubrik „Rathaus & Service -> Ver-
waltung“.
                                                                             Notbetreuung für KiTas und Schule eingerichtet
Alle Ämter im Rathaus wurden bereits am Montag auf einen
sog. „Zwei-Schicht-Betrieb“ umgestellt und sind nur noch in
                                                                     Wie die Landesregierung am vergangenen Freitag bekanntge-
wechselnder Mitarbeiterbesetzung besetzt. Dies tun wir zur
                                                                     geben hat, sind sämtliche Kindertagesstätten, Kinderpflege-
Vorsorge und zur Aufrechterhaltung wesentlicher Verwal-
                                                                     einrichtungen, Schulen sowie die kommunale Schulkindbe-
tungsfunktionen für den Fall, dass eine Infektion erfolgt oder
                                                                     treuung seit Dienstag, 17.03.2020, bis zum Ende der Osterferien
eine Quarantäne durch das Gesundheitsamt angeordnet wird.            geschlossen. Für Kinder, bei denen beide Elternteile in Berei-
Einige Mitarbeiter sind ab sofort im Home Office tätig und nur       chen arbeiten, die zur Aufrechterhaltung der medizinischen
noch tageweise vor Ort, wenn die Situation es erfordert. Für alle    Versorgung, der kritischen Infrastruktur oder der öffentlichen
Tätigkeiten, die als kritisch für die Aufrechterhaltung von Ver-     Ordnung unverzichtbar sind, oder Alleinerziehende, die in die-
sorgung, Sicherheit und Ordnung anzusehen sind (bspw. Feuer-         sen Berufen arbeiten, richten die Gemeinde Weissach sowie die
wehr, Wasserversorgnung, Ordnungsdienst etc.) habe ich klare         örtlichen Schulen eine Notfallbetreuung ein.
Maßnahmen getroffen, um zu verhindern, dass das Personal             Betroffene Eltern wenden sich bitte direkt an das Rathaus
sich gleichzeitig infizieren könnte oder in Quarantäne geschickt     unter 07044 9363-0.
werden müsste.

                                                                    Zusammen und mit Solidarität die Krise meistern
                                                                    In der aktuellen Krise muss die Verwaltung viele Entscheidun-
                                                                    gen in sehr kurzer Zeit treffen, bei denen wir stets eine Abwä-
                                                                    gung zwischen dem Risiko und dem Nutzen einer Maßnahme
                                                                    vornehmen. In der Verwaltungsspitze sind wir darauf gut vor-
                                                                    bereitet, arbeiten mit großem Einsatz Hand in Hand und sind
                                                                    auch in Stresssituationen dazu in der Lage, die notwendigen
                                                                    Entscheidungen mit Augenmaß treffen. Ich hoffe, ich konnte Ih-
                                                                    ren Informationsbedarf für den Moment mit dieser Ausgabe des
                                                                    Mitteilungsblatts befriedigen. Selbstverständlich halten wir Sie
 Töpfer am Telefon                                                  tagesaktuell auch über unsere Homepage auf dem Laufenden.
                                                                    In diesen bewegten Zeiten gilt es, unseren Zusammenhalt und
                 Corona und die Folgen
                                                                    unsere Solidarität zueinander zu stärken. In den letzten Tagen
                                                                    habe ich von vielen Seiten eine große Unterstützung und eine
                                                                    große Bereitschaft zu helfen wahrgenommen, weshalb ich fest
                                                                    davon überzeugt bin, dass wir diese schwierige Zeit gemeinsam
 Mit Beginn der letzten Woche haben wir eine sehr dynamische        auch überstehen werden. Ich bitte Sie um Vertrauen in unser
 Entwicklung bei der Ausbreitung des Coronavirus erlebt, das uns    Handeln und Unterstützung bei den anstehenden Aufgaben.
 aktuell vor enorme Herausforderungen stellt und uns viel           Derzeit besteht keinerlei Grund zur Panik oder Anlass zu über-
 abverlangt. Viele haben nach den nun getroffenen Maßnahmen         stürzten Aktionen - dieser Hinweis ist mir besonders wichtig!
 Angst um ihre Existenz, den Arbeitsplatz oder ihre Familie.
 Selbständige, Einzelhändler, Gastronomen, ältere Menschen,         Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund!
 Eltern und allen, die Fragen haben oder Unterstützung
 brauchen, möchte ich versuchen zu helfen. Melden Sie sich
 deshalb gerne telefonisch bei mir.

 Wann:     Donnerstag, 19.03.2020 von 16 bis 19 Uhr
 Wie:      ganz unkompliziert anrufen unter (07044) 9363-100        Daniel Töpfer
                                                                    Bürgermeister

                                                                                                                              Woche 12
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Coronavirus erfordert besondere Maßnahmen zum Bevölkerungsschutz - Gemeinde Weissach
I. AMTLICHER TEIL

 Amtliche Nachrichten

                            Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen
                          gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung - CoronaVO)
                                                       Vom 16. März 2020

Auf Grund von § 32 in Verbindung mit den §§ 28 Absatz 1 Satz 1        Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, so-
und 2 und 31 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli         fern beide Erziehungsberechtigte oder die oder der Al-
2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes      leinerziehende in Bereichen der kritischen Infrastruktur
vom 10. Februar 2020 (BGBl. I S. 148) geändert worden ist, wird       im Sinne von Absatz 6 tätig und nicht abkömmlich sind.
verordnet:                                                            Alleinerziehenden gleichgestellt sind Erziehungsberech-
                                                                      tigte dann, wenn die oder der weitere Erziehungsberech-
                                §1
                                                                      tigte aus zwingenden Gründen, zum Beispiel wegen einer
     Einstellung des Betriebs an Schulen, Kindertages-                schweren Erkrankung, an der Betreuung gehindert ist. Für
        einrichtungen und Kindertagespflegestellen                    diese Kinder wird eine Notbetreuung bereitgestellt, die
(1) Bis zum Ablauf des 19. April 2020 sind                            sich auf den Zeitraum des Betriebs im Sinne des Absatz
                                                                      1 erstreckt, den sie ersetzt. Die Notbetreuung findet in
    1. der Unterrichtsbetrieb sowie die Durchführung außer-
                                                                      der jeweiligen Einrichtung, die das Kind bisher besuchte,
       unterrichtlicher und anderer schulischer Veranstal-
                                                                      durch deren Personal in möglichst kleinen Gruppen statt;
       tungen an den öffentlichen Schulen, Schulkindergär-
                                                                      Ausnahmen hiervon sind nur bei objektiver Unmöglichkeit
       ten, Grundschulförderklassen und den Schulen sowie
                                                                      zulässig. Vom Mindestpersonalschlüssel des § 1 KiTaVO
       Schulkindergärten in freier Trägerschaft,
                                                                      kann in der Notbetreuung abgewichen werden, sofern die
    2. die Nutzung schulischer Gebäude für nichtschulische            Wahrnehmung der Aufsichtspflicht dennoch uneinge-
       Zwecke,                                                        schränkt möglich ist.
    3. der Betrieb von Kindertageseinrichtungen sowie erlaub-
                                                                   (5) Ausgeschlossen von der Notbetreuung gemäß Absatz 4
       nispflichtiger Kindertagespflege und
                                                                       sind Kinder,
    4. der Betrieb von Betreuungsangeboten der verlässlichen
                                                                      1. die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder
       Grundschule, flexiblen Nachmittagsbetreuung, Horte
                                                                         standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten
       sowie Horte an der Schule
                                                                         Person noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder
untersagt.
                                                                      2. die sich innerhalb der vorausgegangenen 14 Tage in ei-
(2) Die Untersagung nach Absatz 1 gilt nicht für Schulen am              nem Gebiet aufgehalten`haben, das durch das Robert-
    Heim an nach § 28 LKHG anerkannten Heimen für Minder-                Koch-Institut (RKI) im Zeitpunkt des Aufenthalts als
    jährige soweit die Schüler ganzjährig das Heim besuchen              Risikogebiet ausgewiesen war; dies gilt auch, wenn das
    sowie Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszen-                 Gebiet innerhalb von 14 Tagen nach der Rückkehr neu
    tren mit Internat, die ganzjährig geöffnet sind. Die Unter-          als Risikogebiet eingestuft wird, oder
    sagung gilt ferner nicht für Altenpflege-, Krankenpfle-           3. mit Symptomen eines Atemwegsinfekts oder erhöhter
    ge- und Kinderkrankenpflegeschulen sowie Schulen zur                 Temperatur.
    Ausbildung von medizinisch-technischen Assistenten und
    pharmazeutisch-technischen Assistenten, soweit dort            (6) Kritische Infrastruktur im Sinne des Absatz 4 sind insbe-
    Schüler und Schülerinnen geprüft und unterrichtet werden,          sondere
    deren Abschluss bis spätestens 30. Mai 2020 erfolgen soll.        1. die in den §§ 2 bis 8 der BSI-Kritisverordnung (BSI-Kri-
    Das Kultusministerium kann Ausnahmen von Absatz 1 für                tisV) bestimmten Sektoren Energie, Wasser, Ernährung,
    die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren               Informationstechnik und Telekommunikation, Gesund-
    mit den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Ent-              heit, Finanz- und Versicherungswesen, Transport und
    wicklung, Sehen, Hören, geistige Entwicklung, körperliche            Verkehr,
    und motorische Entwicklung, Schülerinnen und Schüler in           2. die gesamte Infrastruktur zur medizinischen und pfle-
    längerer Krankenhausbehandlung sowie die entsprechen-                gerischen Versorgung einschließlich der zur Aufrecht-
    den Einrichtungen des frühkindlichen Bereichs zulassen,              erhaltung dieser Versorgung notwendigen Unterstüt-
    sofern dies aufgrund des besonderen Förder- und Betreu-              zungsbereiche, der Altenpflege und der ambulanten
    ungsbedarfs erforderlich ist.                                        Pflegedienste, auch soweit sie über die Bestimmung des
(3) Das Kultusministerium kann zur Durchführung schulischer              Sektors Gesundheit in § 6 BSI-KritisV hinausgeht,
    Abschlussprüfungen Ausnahmen von Absatz 1 zulassen.               3. Regierung und Verwaltung, Parlament, Justizeinrich-
                                                                         tungen sowie notwendige Einrichtungen der öffentli-
(4) Ausgenommen von der Untersagung nach Absatz 1 sind
                                                                         chen Daseinsvorsorge, soweit Beschäftigte von ihrem
    Schülerinnen und Schüler an Grundschulen, an Grund-
                                                                         Dienstherrn unabkömmlich gestellt werden,
    schulstufen von Sonderpädagogischen Bildungs- und
    Beratungszentren, Grundschulförderklassen, Schul-                 4. Notfall-/Rettungswesen einschließlich Katastrophen-
    kindergärten, und den Klassenstufen 5 und 6 der auf                  schutz und
    der Grundschule aufbauenden Schulen sowie Kinder in               5. Rundfunk und Presse.

Woche 12
Mittwoch, 18. März 2020                                                                                                     3
Coronavirus erfordert besondere Maßnahmen zum Bevölkerungsschutz - Gemeinde Weissach
I. AMTLICHER TEIL

(7) Das Kultusministerium kann über die in Absatz 6 genannten        (4) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermäch-
    Bereiche hinaus weitere Bereiche der kritischen Infrastruk-          tigt, durch Rechtsverordnung die in Absatz 1 genannte
    tur lageangepasst festlegen.                                         Grenze der Teilnehmendenzahl zu ändern und hierbei auch
                                                                         unterschiedliche Grenzen für Veranstaltungen in geschlos-
(8) Schülerinnen und Schüler sowie Kinder, deren bisher be-
                                                                         senen Räumen und unter freiem Himmel festzusetzen.
    suchte Einrichtung einem Betriebsverbot unterliegt und für
    die nach den Absätzen 1 bis 7 keine Ausnahme vorgesehen                                         §4
    ist, dürfen die betreffenden Einrichtungen nicht betreten.                       Schließung von Einrichtungen
    Die Personensorgeberechtigten haben für die Beachtung
                                                                     (1) Der Betrieb folgender Einrichtungen wird untersagt:
    der Betretungsverbote zu sorgen.
                                                                        1. Kultureinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Museen,
(9) Das Kultusministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermäch-              Theater, Schauspielhäuser, Freilichttheater,
    tigt, durch Rechtsverordnung die Dauer der Untersagung
                                                                        2. Bildungseinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Akade-
    nach Absatz 1 zu verlängern sowie deren Bedingungen fest-
                                                                           mien und Fortbildungseinrichtungen, Volkhochschulen,
    zulegen und die Ausgestaltung der Notbetreuung nach den
    Absätzen 4 und 5 anzupassen. Das Recht der zuständigen              3. Kinos,
    Behörden, weitergehende Maßnahmen nach dem Infekti-                 4. Schwimm- und Hallenbäder, Thermalbäder, Saunen,
    onsschutzgesetz anzuordnen, bleibt hiervon unberührt.               5. Fitnessstudios und sonstige Sportstätten in geschlos-
                               §2                                          senen Räumen,
                         Hochschulen                                    6. Volkshochschulen und Jugendhäuser,
(1) Der Studienbetrieb an den Universitäten, Pädagogischen              7. öffentliche Bibliotheken,
    Hochschulen, Kunst- und Musikhochschulen, Hochschulen               8. Vergnügungsstätten sowie
    für angewandte Wissenschaften, der DHBW und den Akade-              9. Prostitutionsstätten.
    mien des Landes wird bis zum 19. April 2020 ausgesetzt; be-
    reits begonnener Studienbetrieb wird bis zu diesem Zeitpunkt     (2) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt,
    unterbrochen. Über die Nachholung von ausgefallenen Ver-             den Betrieb weiterer Einrichtungen zu untersagen oder den
    anstaltungen und Prüfungen entscheidet die Hochschule in             Betrieb von der Einhaltung von Auflagen abhängig zu machen.
    eigener Verantwortung. Die Hochschulen sorgen dafür, dass                                       §5
    die Studentinnen und Studenten alle im Sommersemester
                                                                             Einschränkung des Betriebs von Gaststätten
    2020 vorgesehenen Studienleistungen erbringen können und
    zugleich die Studierbarkeit gewährleistet ist. Mensen und Ca-    (1) Der Betrieb von Gaststätten wird grundsätzlich untersagt.
    feterien bleiben bis zum 19. April 2020 geschlossen.             (2) Vom Verbot nach Absatz 1 ausgenommen sind Speisegast-
(2) Das Wissenschaftsministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG             stätten, wenn sichergestellt ist, dass
    ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Dauer der Unter-             1. die Plätze für die Gäste so angeordnet werden, dass ein
    sagung nach Absatz 1 zu verlängern sowie Ausnahmen in                  Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Ti-
    begründeten Einzelfällen zuzulassen. Das Recht der zustän-             schen gewährleistet ist,
    digen Behörden, weitergehende Maßnahmen nach dem In-
                                                                        2. Stehplätze so gestaltet sind, dass ein Abstand von min-
    fektionsschutzgesetz anzuordnen, bleibt hiervon unberührt.
                                                                           destens 1,5 Metern zwischen den Gästen gewährleistet
                               §3                                          ist und
Verbot von Versammlungen und sonstigen Veranstaltungen                  3. in geeigneter Weise sichergestellt wird, dass im Falle von
(1) Versammlungen und sonstige Veranstaltungen mit über                    Infektionen für einen Zeitraum von jeweils einem Monat
    100 Teilnehmenden sind untersagt.                                      mögliche Kontaktpersonen nachverfolgbar bleiben.

(2) Die zuständigen Behörden können aus wichtigem Grund              (3) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermäch-
    unter Auflagen zum Schutz vor Infektionen Ausnahmen                  tigt, den Betrieb von Gaststätten weitergehend zu untersa-
    zulassen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn           gen oder den Betrieb von der Einhaltung weiterer Auflagen
                                                                         abhängig zu machen.
   1. Versammlungen und sonstige Veranstaltungen der
      Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur im Sin-                                        §6
      ne von § 1 Absatz 6 dienen oder
                                                                      Maßnahmen zum Schutz besonders gefährdeter Personen
   2. es sich um gesetzlich vorgeschriebene Veranstaltungen
                                                                     (1) Einrichtungen nach § 23 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 3
      handelt und eine Verlegung des Termins nicht möglich
                                                                         bis 5 IfSG sowie teilstationäre Einrichtungen für Menschen
      ist.
                                                                         mit Pflege- und Unterstützungsbedarf oder mit Behinde-
(3) Die zuständigen Behörden können Veranstaltungen mit einer            rungen einschließlich Kurzzeitpflege dürfen grundsätzlich
    geringeren als der in Absatz 1 genannten Teilnehmendenzahl           nicht mehr zu Besuchszwecken betreten werden. Hiervon
    untersagen, sofern dies auf Basis einer Risikoabwägung an-           ausgenommen sind
    hand der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts in ihrer            1. Fachkrankenhäuser für Psychiatrie mit Ausnahme der
    jeweils geltenden Fassung unter Berücksichtigung des jewei-            Fachkrankenhäuser für Gerontopsychiatrie,
    ligen lokalen Infektionsgeschehens erforderlich ist. Das Recht
                                                                        2. psychosomatische Fachkrankenhäuser sowie
    der zuständigen Behörden, im Wege der Allgemeinverfügung
    weitergehende Regelungen zum Verbot von Veranstaltungen             3. kinder- und jugendpsychiatrische Fachkrankenhäuser
    zu treffen, bleibt von dieser Verordnung unberührt.              jeweils einschließlich der zugehörigen Tageskliniken.

                                                                                                                               Woche 12
   4                                                                                                            Mittwoch, 18. März 2020
Coronavirus erfordert besondere Maßnahmen zum Bevölkerungsschutz - Gemeinde Weissach
I. AMTLICHER TEIL

(2) Stationäre Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und         (7) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermäch-
    Unterstützungsbedarf oder mit Behinderungen sowie von             tigt, durch Rechtsverordnungen weitere Regelungen zum
    einem Anbieter verantwortete ambulant betreute Wohn-              Schutz gefährdeter Personen vor einer Infektion mit SARS-
    gemeinschaften für nach dem Wohn-, Teilhabe- und Pfle-            Cov-2 zu treffen und die Regelungen in diesem Paragra-
    gegesetz dürfen grundsätzlich nicht mehr zu Besuchs-              phen zu ändern.
    zwecken betreten werden. Die Einrichtungen können den         (8) Über die Zutrittsverbote nach den Absätzen 1 bis 4, ist durch
    Zutritt zu Besuchszwecken erlauben, wenn geeignete                die Einrichtungen in einer vor Zutritt gut sichtbaren Weise,
    Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen getroffen werden             beispielsweise durch einen auffälligen Aushang an den Zu-
    können.                                                           gangstüren, zu informieren.
(3) Der Zutritt von externen Personen zu den in Absatz 1 und 2
                                                                                          §7
    genannten Einrichtungen aus sonstigen, insbesondere be-
                                                                    Weitere Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz
    ruflichen Gründen ist nur in Ausnahmefällen und mit Zu-
    stimmung der Leitung der Einrichtung gestattet. Im Falle      Das Recht der zuständigen Behörden, weitergehende Maßnah-
    der Gewährung des Zutritts sind geeignete Vorkehrungen        men zum Schutz vor Infektionen zu erlassen, bleibt von dieser
    zum Infektionsschutz zu treffen.                              Verordnung unberührt. Für den Erlass von Maßnahmen nach
                                                                  dem Infektionsschutzgesetz ist das Sozialministerium zustän-
(4) Personen, die in den vorausgegangenen 14 Tagen in Kon-        dige oberste Polizeibehörde. Das Sozialministerium übt die
    takt zu einer infizierten Person standen, und Personen mit    Fachaufsicht für Maßnahmen der nach § 1 Absatz 6 der Verord-
    Anzeichen für Atemwegserkrankungen oder mit erhöhter          nung des Sozialministeriums über Zuständigkeiten nach dem
    Temperatur ist der Zutritt zu den in Absatz 1 und 2 genann-   Infektionsschutzgesetz zuständigen Ortspolizeibehörden aus.
    ten Einrichtungen untersagt. Wenn diese Personen eine
    Einrichtung zum Zweck der Behandlung oder Aufnahme                                          §8
    betreten wollen, ist vorab das Einverständnis der Einrich-                             Inkrafttreten
    tung einzuholen. Hiervon darf nur in Notfällen abgewichen     Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
    werden. Soweit möglich, sind auch in diesen Fällen Maß-
    nahmen zum Schutz vor Infektionen zu ergreifen.                                           §9
                                                                                        Außerkrafttreten
(5) Zur Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung und
                                                                  (1) Diese Verordnung tritt am 15. Juni 2020 außer Kraft.
    des Pflegebetriebs können in der Einrichtung tätige Perso-
    nen, denen nach Absatz 5 der Zutritt untersagt wäre, nach     (2) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermäch-
    Abwägung die berufliche Tätigkeit in der Einrichtung unter        tigt, den Termin des Außerkrafttretens zu ändern.
    Beachtung von Schutzmaßnahmen fortsetzen. Die Ent-
    scheidung über die Fortsetzung der Tätigkeit und die erfor-   Stuttgart, den 16. März 2020
    derlichen Schutzmaßnahmen trifft die Einrichtung.             Die Regierung des Landes Baden-Württemberg:
(6) Ausnahmen von den Absätzen 1, 2 und 4 können durch die                         Kretschmann
    Einrichtungen für nahestehende Personen im Einzelfall, bei-      Strobl                         Sitzmann
    spielsweise im Rahmen der Sterbebegleitung oder zur Beglei-      Dr. Eisenmann                  Untersteller
    tung eines erkrankten Kindes und unter Auflagen zugelas-         Dr. Hoffmeister-Kraut          Lucha
    sen werden. In Fällen nach Absatz 4 sind zwingend geeignete      Hauk                           Wolf
    Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen zu ergreifen.               Hermann

         Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus                          Aktuelle Handlungsempfehlungen

                                                                   • Grundsätzlich: Je weniger Kontakt zu anderen, desto besser
 Bis auf Weiteres geschlossen sind:
                                                                   • Bitte beachten Sie zu Ihrem Schutz die Hygieneempfeh-
 • Schulen, Kindertagesstätten (Notbetrieb), Musikschule,            lungen (bspw. regelmäßiges Händewaschen, Husten und
   Heimatmuseum und Bibliothek                                       Niesen in die Armbeuge, auf Händeschütteln verzichten
 • Jugendhaus „Rectory“, Sporthallen und Sportplätze,                und 1 bis 2 Meter Abstand zu Mitmenschen halten)
   Vergnügungsstätten und alle Spielplätze                         • soweit wie möglich vermeiden: Reisen, Veranstaltungen
                                                                     jeder Art und ÖPNV-Nutzung
 • Pflegeheime empfangen keine Besucher
                                                                   • im Krankheitsfall: Arzt und Arbeitgeber telefonisch
 • das Rathaus empfängt Publikumsverkehr nur nach                    kontaktieren. Außerhalb der regulären Sprechzeiten
   vorheriger telefonischer Anmeldung                                sind die Notfallpraxen unter der bundesweiten Ruf-
 • Gaststätten sind nur eingeschränkt geöffnet                       nummer 116 117 erreichbar
 • Zusammenkünfte in Vereinen sowie in Kirchen sind fürs           • älteren und kranken Menschen aus der Nachbarschaft
   Erste verboten                                                    Hilfe für Einkäufe und Erledigungen anbieten
                                                                   • keine Panikkäufe: Kaufen Sie nicht mehr, als Sie wirklich
                                                                     brauchen, damit alle ausreichend versorgt sind

Woche 12
Mittwoch, 18. März 2020                                                                                                       5
Coronavirus erfordert besondere Maßnahmen zum Bevölkerungsschutz - Gemeinde Weissach
I. AMTLICHER TEIL

         Allgemeinverfügung der Gemeinde Weissach über die Untersagung von Veranstaltungen und von Versammlungen
Die Gemeinde Weissach erlässt gemäß § 28 Abs. 1 S. 1 und 2, § 16       breitung von Krankheitserregern begünstigen. Gemäß
Abs.1 Infektionsschutzgesetz (IfSG), § 35 Satz 2 des Landesver-        § 2 Nr. 1 IfSG sind Krankheitserreger im Sinne des Infek-
waltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) und §§ 49 ff. des Polizei-         tionsschutzgesetzes vermehrungsfähige Agens (Virus,
gesetzes Baden-Württemberg (PolG) in der jeweils geltenden             Bakterium, Pilz, Parasit) oder ein sonstiges biologisches
Fassung nachstehende Allgemeinverfügung:                               transmissibles Agens, das bei Menschen eine Infekti-
1. Die Durchführung aller Veranstaltungen und Versamm-                 on oder übertragbare Krankheit verursachen kann. Bei
   lungen wird hiermit untersagt. Außerdem jegliche örtlich            SARS-CoV-2 handelt es sich um einen Krankheitserreger
   zusammenhängende Treffen und sonstige (private oder                 im Sinne des § 2 Nr. 1 IfSG.
   öffentliche) Ansammlungen von Menschen, die privat or-              Durch den vorherrschenden Übertragungsweg von SARS-
   ganisiert wurden und mehr als 10 Personen umfassen,                 CoV-2, z. B. durch Husten, Niesen oder den Kontakt mit
   unabhängig davon ob sie unter freiem Himmel oder in ge-             mild erkrankten oder asymptomatisch infizierten Perso-
   schlossenen Räumen stattfinden.                                     nen kann es zu einer Übertragung des Virus von Mensch
2. Ausnahmen von den Regelungen dieser Allgemeinverfü-                 zu Mensch kommen. Um eben diese Verbreitung des
   gung kann die Ortspolizeibehörde erteilen.                          Krankheitserregers soweit als möglich zu verlangsamen
                                                                       und so vulnerable Personengruppen nach Möglichkeit vor
3. Für die Nichtbefolgung dieser Allgemeinverfügung wird die
                                                                       einer Infektion bzw. um das örtliche Gesundheitssystem
   Vollstreckung mittels der Anwendung von unmittelbarem
                                                                       vor einer Überlastung zu schützen, ist die Entstehung von
   Zwang angedroht.
                                                                       Infektionsketten durch Untersagung der Durchführung
4. Diese Allgemeinverfügung gilt gemäß § 41 Abs. 4 Satz 4              von Veranstaltungen aller Art wirksam einzuschränken.
   Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) am Tag                   Dies besonders vor dem Hintergrund, dass während einer
   nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekanntgege-               14-tägigen Inkubationszeit nicht auszuschließen ist, dass
   ben. Sie tritt zum 15. Juni 2020 außer Kraft.                       Personen mit leichter bis keiner Symptomatik an Veran-
Begründung:                                                            staltungen bzw. am Betrieb der oben genannten Einrich-
I.   Die Gemeinde Weissach ist gemäß § 28 Absatz 1 Satz 2              tungen teilnehmen bzw. Gastronomiebetriebe besuchen
     des IfSG in Verbindung mit § 1 Absatz 6 der Verordnung            und so ein Gesundheitsrisiko eröffnen. Diese Personen
     des Sozialministeriums über Zuständigkeiten nach dem              gelten als ansteckungs- bzw. krankheitsverdächtig im
     Infektionsschutzgesetz (IfSGZustV BW) und § 35 Satz 2             Sinne des IfSG.
     des Landesverwaltungsverfahrengesetzes (LVwVfG) für               Ziel der Allgemeinverfügung ist es, die Übertragungs-
     Schutzmaßnahmen zur Verbreitung übertragbarer Krank-              wege von SARS-CoV-2 zu unterbrechen und das Risiko
     heiten zuständig.                                                 einzudämmen, ohne die Grundversorgung lahm zu legen.
II. Zu Ziffer 1:                                                       Nach Einschätzung der Ortspolizeibehörde können an-
                                                                       dere als die ergriffenen Maßnahmen mögliche Infekti-
     Die o. g. Anordnungen finden ihre Rechtsgrundlage in § 3
                                                                       onsketten bei Veranstaltungen, beim Betrieb der oben
     Abs.3 der Verordnung der Landesregierung über infekti-
                                                                       genannten Einrichtungen oder von Gastronomiebetrie-
     onsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des
                                                                       ben nicht wirksam verhindern. Ferner ist auch die Un-
     Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – Corona.VO) und
                                                                       möglichkeit der Nachverfolgbarkeit von Infektionsket-
     § 28 Abs. 1 IfSG. Nach § 3 Abs.3 Corona-VO können die zu-
                                                                       ten und eine sprunghafte Zunahme von Infektionen in
     ständigen Behörden Veranstaltungen mit einer geringe-
                                                                       die Abwägung einzubeziehen. Die Untersagung von Ver-
     ren Teilnehmeranzahl als 100 untersagen, sofern dies auf
                                                                       anstaltungen und Versammlungen ist aus diesem Grund
     Basis einer Risikoabwägung anhand der Empfehlungen
                                                                       erforderlich. Mildere Maßnahmen sind nicht ersichtlich.
     des Robert-Koch-Instituts unter Berücksichtigung des
                                                                       Insbesondere ist es nicht ausreichend, Veranstaltungen
     jeweiligen lokalen Infektionsgeschehens erforderlich ist.
                                                                       unter Anordnung von Auflagen stattfinden zu lassen,
     Darüber hinaus ermächtigt der § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG die
                                                                       weil die Risiken durch begleitende Maßnahmen, wie bei-
     zuständige Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen,
                                                                       spielsweise Handdesinfektion, nur unzureichend mini-
     insbesondere die in den §§ 29 bis 31 genannten zu treffen,
                                                                       miert werden können.
     wenn Krankheitsverdächtige oder Ansteckungsverdäch-
     tige festgestellt werden, soweit und solange es zur Ver-          Die Untersagung von Veranstaltungen und Versammlungen
     hinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten               ist auch verhältnismäßig im engeren Sinne. Den wirtschaft-
     erforderlich ist.                                                 lichen Einbußen stehen erhebliche gesundheitliche Gefah-
                                                                       ren bei der unkontrollierten und nicht mehr nachvollzieh-
     Nach § 28 Abs. 1 Satz 2 IfSG kann unter den Vorausset-
                                                                       baren weiteren Verbreitung des neuartigen Coronavirus
     zungen des Satzes 1 die zuständige Behörde insbesondere
                                                                       gegenüber. Dem Schutz von Leib, Leben und Gesundheit des
     Veranstaltungen oder sonstige Ansammlungen von Men-
                                                                       Einzelnen sowie dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung
     schen beschränken oder verbieten und Badeanstalten
                                                                       als Rechtsgüter von verfassungsmäßigem Rang ist unbe-
     oder in § 33 genannte Gemeinschaftseinrichtungen oder
                                                                       dingter Vorzug einzuräumen.
     Teile davon schließen; sie kann auch Personen verpflich-
     ten, den Ort, an dem sie sich befinden, nicht zu verlassen    Zu Ziffer 2:
     oder von ihr bestimmte Orte nicht zu betreten, bis die not-   Eine Ausnahme von vorgenannten Regelungen kann nur aus
     wendigen Schutzmaßnahmen durchgeführt worden sind.            wichtigem Grund erfolgen. Ein wichtiger Grund liegt insbeson-
     Ausgehend von der Gesetzesbegründung sind hiervon alle        dere vor, wenn eine Ansteckungsgefahr mit hoher Wahrschein-
     Zusammenkünfte von Menschen erfasst, die eine Ver-            lichkeit ausgeschlossen werden kann.

                                                                                                                           Woche 12
     6                                                                                                      Mittwoch, 18. März 2020
Coronavirus erfordert besondere Maßnahmen zum Bevölkerungsschutz - Gemeinde Weissach
I. AMTLICHER TEIL

Zu Ziffer 3:                                                         Wirkung. Die Verfügung gilt bis zum 15. Juni 2020. Im Sinne des
Gesetzliche Grundlagen für den Einsatz von Zwangsmitteln             Gefahrenabwehrrechts wird die Allgemeinverfügung aufgeho-
sind das Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz (LVwVG) so-           ben, sobald die Gefahr neuer Infektionsketten für das neuarti-
wie die §§ 49 ff. Polizeigesetz für Baden-Württemberg (PolG).        ge Coronavirus (SARS-CoV-2) nicht mehr besteht. Eine weitere
Grundlage für die Anordnung von unmittelbarem Zwang ist §            Verzögerung der Anordnungen ist aus Gründen des Gesund-
49 II PolG i.V.m. §§ 50 ff. PolG. Der unmittelbare Zwang darf nur    heitsschutzes nicht vertretbar.
angewendet werden, wenn andere Zwangsmittel nicht zum Ziel
                                                                     Rechtsbehelfsbelehrung:
führen oder untunlich sind. Dies ist vorliegend der Fall. Zweck
der Untersagung von Veranstaltungen und Versammlungen ist            Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Mo-
es, die in der Begründung zu Ziffer 1 beschriebenen Gefahren der     nats nach der öffentlichen Bekanntgabe Widerspruch erhoben
Übertragung von SARS-CoV-2 zu vermeiden. Vor diesem Hin-             werden. Der Widerspruch ist bei der Gemeinde Weissach, Rat-
tergrund muss ein Zwangsmittel angedroht werden, das zum             hausplatz 1, 71287 Weissach einzulegen.
sofortigen Erfolg führt. Durch ein anderes Zwangsmittel kann         Hinweis:
nicht wirksam verhindert werden, die Übertragung von SARS-
                                                                     Eine Zuwiderhandlung gegen eine Anordnung nach § 28 Abs. 1
CoV-2 zu vermeiden und die Bevölkerung wirksam zu schützen.
                                                                     Satz 2 IfSG kann gemäß § 75 Abs. 1 N 1 IfSG mit Freiheitsstrafe bis
Insofern ist die Anwendung des unmittelbaren Zwanges auch
                                                                     zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.
verhältnismäßig.
Sofortige Vollziehung :                                              Weissach, 18.03.2020
Die sofortige Vollziehung der Tenorziffern 1 bis 3 gilt kraft Ge-
setzes nach § 28 Abs. 3 i. V. m. § 16 Abs. 8 IfSG. Der Widerspruch   Daniel Töpfer
gegen die Allgemeinverfügung hat somit keine aufschiebende           Bürgermeister

                                                                     Mitarbeiter gesucht!
                                                                                                Sommercamp 2020

                                                                                                                         Bildnachweis: Designed by Jcomp - Freepik.com

                                                                      Was Du mitbringst:
                                                                         Spaß und Freude am Umgang mit Kindern und Jugendlichen sowie
                                                                          Lust darauf, selbst Verantwortung zu übernehmen
                                                                         ein Mindestalter von 16 Jahren
                                                                         Zeit in den Sommerferien vom 31.07. bis 15.08.2020
                                                                         idealerweise Erfahrung im Umgang mit Kindern und Jugendlichen
                                                                          (eine pädagogische Ausbildung ist von Vorteil, aber nicht notwendig)

                                                                      Was wir bieten:
                                                                         eine Aufwandsentschädigung i.H.v. 250 €
                                                                         Komplette Verpflegung (Frühstück, Mittagessen & Snacks)
                                                                         eine Praktikumsbescheinigung
                                                                         Beteiligung bei der Vorplanung und Vorbereitung des Sommercamps

                                                                          Wir freuen uns auf Deine Bewerbung bis spätestens 20.03.2020.
                                                                      Kontakt bei weiteren Fragen: Domenica Walter (0160 70 37 449) oder E-Mail
                                                                      an: jugendreferat@weissach.de

Woche 12
Mittwoch, 18. März 2020                                                                                                                                        7
Coronavirus erfordert besondere Maßnahmen zum Bevölkerungsschutz - Gemeinde Weissach
I. AMTLICHER TEIL

Sachgebiet Ordnung

Verlängerung der halbseitigen Sperrung in der Flachter Straße (K 1018)
Die für die Herstellung einer neuen Stromversorgungsleitung der Net-
ze BW erforderliche halbseitige Sperrung in der Flachter Straße (K 1018)
von Hausnummer 35 bis 41 wird bis zum 25.03.2020 verlängert. Durch
die schlechten Witterungsbedingungen kam es zu Verzögerungen im
Bauablauf.
Zur Vermeidung einer Vollsperrung wird die Bushaltebucht weiterhin als
Fahrbahn ausgewiesen. Der Fußgängerverkehr ist einseitig auf der ge-
genüberliegenden Seite des Baufeldes möglich. Die Erreichbarkeit der
betroffenen Grundstücke entlang des Baufelds wird durch die Baufirma
sichergestellt. Wir bitten um Beachtung und Verständnis.
Für Rückfragen und Hinweise steht Ihnen Frau Pfaffeneder gerne zur
Verfügung. Sie erreichen Sie unter Tel. (07044) 9363-200 oder per E-Mail
an pfaffeneder@weissach.de.

Neues aus dem Rathaus

Verabschiedung des ersten doppischen Haushalts für das Jahr 2020
In seiner letzten Sitzung am 16.03.2020 hat der Gemeinde- angestrebt werden müsse: „Das bedeutet nichts anderes, als
rat die finanziellen Rahmenbedingungen der Gemeinde für dass die Gemeinde für ihre stetige Aufgabenerfüllung Erträge
das Jahr 2020 einstimmig beschlossen. Gleichzeitig handelt und Aufwendungen zwingend in Einklang bringen muss, um
es sich dabei um den ersten Haushalt in doppischer Form, die nachfolgende Generationen nicht über Gebühr mit vorange-
der kaufmännischen Buchführung sehr nahe kommt. Dies be- gangenen Entscheidungen zu belasten“. In der Doppik findet
deutet einen Abschied von der jahrzehntelangen kameralen eine sogenannte Vollvermögensrechnung statt, was bedeutet,
Buchführung der Gemeinden hin zu einem komplett verän- dass alle Abschreibungen zu erwirtschaften sind. Bereits seit
derten strukturellen Aufbau. Hierzu mussten alle bisherigen Jahren hat die Verwaltung darauf hingewiesen, dass sich daher
Haushaltsstellen in das neue System übergeleitet werden. mit Umstieg auf die Doppik das Gesamtergebnis aufgrund des
Eine Vergleichbarkeit mit den Ansätzen und Rechnungser- hohen und teuren Infrastrukturvermögens in beiden Teilorten
gebnisse der Vorjahre ist daher im ersten Jahr der „Doppik“ und die in den Vorjahren gelegten hohen Ausstattungsstan-
nicht gegeben.                                                dards verschlechtern wird. Diese Einschätzung hat sich nun
Bürgermeister Daniel Töpfer ist stolz auf das Engagement bestätigt.
des Rathaus-Teams                                             Maßnahmen zur Entlastung des Gemeindehaushalts
Bürgermeister Daniel Töpfer weist in seiner Haushaltsrede auf
                                                                   Somit sind sowohl Maßnahmen zur Verbesserung der Erträ-
den großen Aufwand für die Kämmerei hin, der für die Umstel-
                                                                   ge sowie zur Verringerung von Aufwendungen unumgänglich.
lung auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht, kurz: NKHR,
                                                                   Gefreut habe sich der Bürgermeister daher über die Anträge
notwendig war. Die Ressourcen der Mitarbeiter wurden hierfür
                                                                   der Fraktion der Freien Wähler und der Bürgerliste, erstmals
über einen langen Zeitraum gebunden. „Ein großer und herzli-
                                                                   auch die Hebesätze der Grund- und Gewerbesteuer anzuhe-
cher Dank gilt meinem Team auf dem Rathaus, das mit einem
                                                                   ben. Nachdem die Hebesätze der Grundsteuer A und B sowie
unglaublich starken Engagement alles dafür tut, unsere Ge-
                                                                   der Hebesatz der Gewerbesteuer alle seit Jahren deutlich unter
meinde zukunftsfähig aufzustellen und durch so manche Klip-
pen zu manövrieren.“                                               dem Durchschnittsniveaus des Landkreises Böblingen liegen,
                                                                   erfolgt auf der Ertragsseite eine Erhöhung der Hebesätze zum
Die Planansätze des insgesamt 535 Seiten umfassenden Zah-
                                                                   01.01.2021.
lenwerks wurden nach der Einbringung in den Gemeinderat am
20.01.2020 in der Klausurtagung des Gemeinderates am 07.02.        Im Rahmen der Haushaltsklausur hat die Verwaltung ebenfalls
und 08.02.2020 vorberaten. Aufgrund des hohen vorhande-            eine globale Minderausgabe vorgeschlagen und zur Reduzie-
nen Defizites von - 6.030.600 € im Gesamtergebnishaushalt          rung der Aufwendungen alle Budgets um ca. 10 % gekürzt. Mit
wurden in der Klausurtagung erste Maßnahmen zur Verbes-            diesen ersten Maßnahmen leisten alle Geschäftsbereiche der
serung intensiv diskutiert. Ein künftiger Ausgleich ist dringend   Gemeinde, Einwohner und Gewerbetreibende einen spürbaren
anzustreben, da alle laufenden Aufwendungen durch laufen-          Beitrag, um die Erträge und Aufwendungen in Einklang zu brin-
de Erträge zu erwirtschaften sind. Sofern dies nicht erreicht      gen. Die sich seit der Einbringung des Entwurfs ergebenen und
wird, lebt die Gemeinde von ihrer Substanz und eine interge-       im Verlauf der Klausurtagung definierten Reduzierungen füh-
nerative Gerechtigkeit ist nicht gegeben. Bürgermeister Töpfer     ren zu einem reduzierten Defizit im Gesamtergebnishaushalt
macht deutlich, dass auch die intergenerative Gerechtigkeit        von ca. 850.000 €.

                                                                                                                           Woche 12
  8                                                                                                         Mittwoch, 18. März 2020
Coronavirus erfordert besondere Maßnahmen zum Bevölkerungsschutz - Gemeinde Weissach
I. AMTLICHER TEIL

„Wir müssen uns als Gemeinde dringend auf die wesentlichen    bei Ersatzbeschaffungen etc.) Themenfelder der Diskussion
Aufgaben reduzieren“                                          sein, die sich an den finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde
Bürgermeister Daniel Töpfer ruft zum Umdenken auf. Um         zwingend orientieren müssen. Auch freiwillige Aufgaben gilt
die stetige Aufgabenerfüllung der Gemeinde dauerhaft zu       es zu reduzieren.
gewährleisten, sind daher zwingend weitere, teilweise ein-    Der nun verabschiedete Haushaltsplan wird festgesetzt im
schneidende, Maßnahmen erforderlich. Dabei werden die         Ergebnishaushalt mit 23.293.400 € ordentlichen Erträgen und
Priorisierung von Maßnahmen sowie die Festlegung von          28.466.850 € ordentlichen Aufwendungen. Damit beträgt das
Standards (Bau- und Ausstattungsstandards, Standards          veranschlagte Gesamtergebnis -5.173.450 €.

Anteil der Erträge am Gesamtergebnishaushalt 2020: 23.293.400 €
   1,31 Mio €             0,51Mio €     0,63Mio €                      Steuern und ähnliche Abgaben
                                                      0,31 Mio €
                                                                       Zuweisungen u. Zuwendungen, Umlagen
 2,78 Mio €
                                                                       Aufgelöste Investitionszuwendungen und
 0,17 Mio €                                                            –beiträge
                                           14,77 Mio €
                                                                       Entgelte für öffentliche Leistungen und
                                                                       Einrichtungen
                                                                       Sonstige privatrechtliche
                                                                       Leistungsentgelte
 2,81 Mio €                                                            Kostenerstattungen und Kostenumlagen

                                                                       Zinsen und ähnliche Erträge

Anteil der Aufwendungen am Gesamtergebnishaushalt 2020: 28.466.850 €
                           1,99 Mio €                                       Personalaufwendungen

                                           8,67 Mio €                       Sach- u. Dienstleistungen
                   8,71 Mio €

                                          5,78 Mio €                        Abschreibungen
                           3,31 Mio €
                                                                            Transferaufwendungen

                                                                            Sonstige ordentl. Aufwendungen

Um die Gemeinde für die Zukunft gut aufzustellen, stehen in diesem und in den folgenden Jahren neben der Gemeindeentwick-
lungsplanung zur Neugestaltung der Ortsmitte Weissach, die in der Tabelle aufgeführten größeren Projekte an. Mit Schaffung
einer Stelle eines Klimamanagers wird sich die Gemeinde darüber hinaus verstärkt den An-und Herausforderungen des Themen-
bereichs „Klimaneutralität“ zuwenden.

Woche 12
Mittwoch, 18. März 2020                                                                                               9
Coronavirus erfordert besondere Maßnahmen zum Bevölkerungsschutz - Gemeinde Weissach
I. AMTLICHER TEIL
Übersicht über größere Investitionsauszahlungen (ab 250 T€) bis 2023
                                                                    Plan               Mittelfristige Finanzplanung
                                                                    2020             2021           2022         2023
                                                                     €                €                €           €
 Erschließung Kirchbergstraße                                       1.200.000                 0                0                0
 Erschließung Neuenbühl III                                          320.000        3.770.000          340.000                  0
 Neubau Flüchtlingsunterbringung Weissach                           1.800.000                 0                0                0
 Sanierungskonzept Strudelbachverdohlung                             150.000          150.000                  0                0
 Generalsanierung Friedhof- /Brunnenstraße                           400.000          780.000                  0                0
 Neubau Feldweg Tränke                                               110.000                  0                0                0
 Treppenanlage Eichen- /Bahnhofstraße                                 60.000          440.000                  0                0
 Generalsanierung Holzhackschnitzelanlage                            765.000                  0                0                0
 Schlussrechnung OD Flacht + Plätze                                  570.000                  0                0                0
 Kanalbauarbeiten RW-Kanal und 3 RÜBs (Fahrnet)                      500.000        2.000.000        2.000.000        1.500.000
 1. Bauabschnitt Erweiterung Kläranlage,
                                                                     952.000                  0                0                0
 Mechanische Reinigung, Schlammbehandlung
 2. Bauabschnitt Erweiterung Kläranlage,
                                                                     437.000        3.052.000        1.610.000                  0
 Schlammfaulung
 Sanierungskonzept Strudelbachverdohlung                             150.000          150.000                  0                0

Liquidität der Gemeinde ist abhängig von möglichen Gewer-           sen, was zu keinem Zeitpunkt kalkulierbar wäre, führt dies
besteuerrückzahlungen                                               zu dramatischen Folgen, denn zu diesem Zeitpunkt wäre die
Die Finanzierung der Maßnahmen ist durch die bislang gute           Gemeinde „pleite“. Die wirtschaftlichen Einbrüche durch die
finanzielle Ausstattung der bisherigen Allgemeinen Rücklage         Corona-Krise werden sicherlich auch die Gesamtsituation der
gesichert. Jedoch steht die Liquidität der Gemeinde stets un-       Gemeinde Weissach negativ beeinflussen.
ter dem Vorbehalt, dass die Gemeinde keine hohen Gewerbe-           Die Anstrengungen haben sich gelohnt, weitere Aufgaben
steuerrückzahlungen und Verzinsungen zu leisten hat. Eine           stehen an
Rückerstattung von Gewerbesteuer kann die Gemeinde für bis
                                                                    „Wir haben in den letzten Jahren gute Arbeit für unsere Ge-
zu zehn zurückliegende Jahre treffen. Solche Änderungen sind
                                                                    meinde geleistet.“, lobt Bürgermeister Daniel Töpfer. „Wir ha-
nicht kalkulierbar und können zu dramatischen Auswirkungen
                                                                    ben Defizite definiert und sind sie konsequent angegangen.
führen. Daher haben wir stets zu berücksichtigen, dass wir „auf
                                                                    Vieles ist bereits auf den Weg gebracht worden: Zahlreiche
Pump“ von noch nicht endgültig festgesetzten Gewerbesteu-
                                                                    Satzungen wurden überarbeitet, Gebühren und Entgelte an-
erabrechnungen leben.
                                                                    gemessen angehoben, freiwillige Leistungen verringert oder
Die Kenner werden beim Blättern im Zahlenwerk schnell fest-         eingestellt.“ Viele Aufgaben stehen weiterhin an. Die Anstren-
stellen, dass wir auch weiterhin bei den Planungen zu den Ge-       gungen und Erfolge sind nicht sofort in allen Bereichen sicht-
werbesteuereinnahmen sehr vorsichtig und zurückhaltend              bar, werden sich aber einstellen. Es wird auch im Jahr 2020
schätzen. Die Planansätze bewegen sich weiterhin im Bereich         Aufgabe der Verwaltung und des Gemeinderates sein, für die
von 3,5 Mio. Euro. Die Planbarkeit für Weissach ist weiterhin       kommenden Haushaltsjahre nicht nur die Wirtschaftlichkeit
sehr schwierig, da lediglich die Gewerbesteuereinnahmen der         zu steigern, sondern vor allem auch Aufgabenkritik der Ge-
klein- und mittelständischen Unternehmen der Gemeinde ver-          meindeleistung sowie Ausschöpfung von Einnahmenpoten-
lässlich sind – allerdings auch nur rund 1,5 Mio. Euro betragen.    zialen zu üben, um die ungesunde Höhe der Defizite zu ver-
Seit der Haushaltsklausurtagung Anfang Februar hat sich die         ringern. Das ist eine anspruchsvolle, aber keine unmögliche
Prognose innerhalb eines einzigen Tages deutlich verschlech-        Forderung. Denn es werden sicherlich weiterhin unliebsame
tert. Vergangene Woche hat uns ein Bescheid des Finanzamtes         Entscheidungen zu treffen sein, die ganz sicher keine Begeis-
in Stuttgart erreicht, mit dem wir nun rund 4 Mio. Euro Gewerbe-    terungsstürme auslösen.
steuer sowie nahezu 2 Mio. Zinsen darauf zurückzahlen müssen.
                                                                    Haushaltsplan wird in wenigen Wochen rechtskräftig
Die Zinsen schmerzen dabei besonders stark, denn sie belasten
den kommunalen Haushalt in voller Höhe und beruhen auf einer        Die Haushaltssatzung 2020 und der Haushaltsplan 2020 werden
Gewerbesteuereinnahme der Gemeinde aus dem Jahr 2009, die           nun dem Landratsamt Böblingen als Rechtsaufsichtsbehör-
bis heute steuerrechtlich nicht final festgestellt wurde. Da alle   de zur Genehmigung vorgelegt. Nach erfolgter Genehmigung
Jahre seit dem Jahr 2009 noch offen und damit nicht abgeschlos-     schließt sich die öffentliche Bekanntmachung der Haushalts-
sen sind, können uns täglich böse Überraschungen bevorstehen.       satzung sowie eine siebentägige Auslegung des Haushaltspla-
                                                                    nes an. Danach wird er rechtskräftig und alle Planansätze kön-
Sollte die Gemeinde im hypothetischen Fall auch nur 10 %
                                                                    nen bewirtschaftet werden.
der eingenommenen Gewerbesteuern zurückzahlen müs-

                                                                                                                            Woche 12
  10                                                                                                         Mittwoch, 18. März 2020
I. AMTLICHER TEIL

                                                                     nen Entscheidungen zu belasten. Dieser Vorgabe werden wir im
                                                                     Jahr 2020 und, wenn wir nichts ändern, auch in den kommenden
                                                                     Jahren nicht gerecht.
                                                                     Was können und was müssen wir also tun? Im Rahmen unserer
                                                                     Haushaltsklausurtagung mit dem Gemeinderat Ende Februar
                                                                     hat die Verwaltung verschiedene Maßnahmen zur Haushalts-
                                   Daniel Töpfer                     konsolidierung vorgeschlagen, die wir intensiv diskutiert und
                                   Bürgermeister                     am Ende mit großem Einvernehmen auch beschlossen haben.
                                                                     Die Maximen für das laufende und zukünftige Haushaltsjah-
Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte,
                                                                     re sind genau dieselben, die ich seit meinem Amtsantritt in der
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
                                                                     Gemeinde Weissach im Jahr 2014 predige, auch wenn mir be-
meine sehr geehrten Damen und Herren,
                                                                     wusst ist, dass es viele nicht hören und leider auch einige be-
nachdem wir in den vergangenen vier Jahren die kommunalen
                                                                     harrlich nicht verstehen wollen: Wir müssen uns als Gemeinde
Haushaltsmittel mit zwei Doppelhaushalten bewirtschaftet ha-
                                                                     dringend auf die wesentlichen Aufgaben reduzieren, denn wir
ben, biegen wir mit dem Beschluss über den Haushaltsplan für das
                                                                     stemmen immer noch einen Strauß an freiwilligen Aufgaben,
Jahr 2020 am heutigen Abend wieder in den Modus einer Einjahres-
                                                                     die jedoch zu allererst reduziert werden müssen, wenn wir den
planung ein. Dies hat den Hintergrund, dass wir zum 01.01.2020 die
                                                                     Rotstift an den Haushalt anlegen. Auch unsere Ausgaben müs-
kommunale Doppik eingeführt haben und uns damit nun von der
                                                                     sen wir kontinuierlich senken und unsere Einnahmen konse-
jahrzehntelangen kameralen Welt verabschieden.
                                                                     quent erhöhen, die in einigen Bereichen nach wie vor, teilweise
Das Neue Kommunale Haushaltsrecht, kurz NKHR, ist eine               seit über einem Jahrzehnt, unterdurchschnittlich sind. Und am
Begrifflichkeit, die Dank guter Vorbereitung und intensiver          Ende entscheiden natürlich die festgelegten Standards über
Befassung in unserem Gremium mittlerweile schon geläufig             die Folgekosten, zu denen ich unmissverständlich feststellen
ist. Mit dem ersten doppischen Haushalt müssen wir uns auch          möchte, dass wir uns den bisherigen Standard dauerhaft nicht
von gewohnten Kenngrößen wie bspw. dem Verwaltungs- oder             mehr leisten können, wenn wir nicht eines Tages dafür Kredite
Vermögenshaushalt trennen. Auch die sog. „Rücklage“, die je-         aufnehmen wollen.
des Jahr von großem Interesse ist, wird es künftig nicht mehr
                                                                     Deshalb haben wir dem Gemeinderat im Rahmen der Haus-
geben. Stattdessen finden Ergebnis- und Finanzhaushalt sowie
                                                                     haltsklausurtagung vorgeschlagen, dem Haushalt flächen-
die sog. „liquiden Mittel“ Eingang in unseren Sprachgebrauch.
                                                                     deckend über alle Budgets eine Sparrunde zu verordnen und
Das hatte zur Folge, dass wir alle alten Haushaltsstellen in die     die Ausgabeansätze, die von der Gemeinde gesteuert werden
neuen Sachkonten überleiten mussten. Leider hat dies auch            können, um 10 % zu kürzen. Dies werden wir im Alltag und im
zur Folge, dass die jeweiligen Planansätze nicht mehr mit den        Gemeindeleben spüren und es bedeutet Einschnitte, die meiner
Rechnungsergebnissen der Vorjahre vergleichbar sind. Sie se-         persönlichen Auffassung nach jedoch unter Berücksichtigung
hen es auch am vorliegenden Zahlenwerk, das mit insgesamt            des gewohnt hohen örtlichen Standards vertretbar sind. Da-
535 Seiten doch umfangreich angewachsen ist. Dabei möch-             durch erreichen wir eine Ergebnisverbesserung von rund einer
te ich Ihnen nicht verschweigen, dass die Umstellung auf das         halben Millionen Euro. Ebenso haben wir bei den Personalaus-
NKHR für die gesamte Verwaltung einen großen Kraftakt be-            gaben aus den Erfahrungen der Vorjahre heraus eine globale
deutet und über einen langen Zeitraum viele Ressourcen fest          Minderaufwendung mit einem Umfang von rund 600.000 €
gebunden hat.                                                        geplant, sodass wir in 2020 bei knapp 8,7 Mio. Euro Personal-
Nun aber zu den wichtigen Zahlen der nächsten beiden Jahre:          ausgaben landen. In 2019 lagen die Personalausgaben bei rund
Wir verabschieden heute für das Haushaltsjahr 2020 ein or-           8,8 Mio. Euro, sodass schnell deutlich wird, dass wir im Jahr
dentliches Ergebnis, das mir Schweißperlen auf die Stirn treibt:     2020 weitere Einsparungen vornehmen, da alleine die tarifli-
Wir rechnen mit einem Defizit am Jahresende i.H.v. 5,173 Mio. €.     chen Steigerungen mehr als 100.000 € betragen. Damit setzen
Davon entfallen alleine rund 3,3 Mio. € auf Abschreibungen, so-      wir den im Jahr 2015 eingeschlagenen Kurs konsequent fort, mit
dass schnell deutlich wird, dass wir es im Jahr 2020 nicht schaf-    dem wir seither erfolgreich Jahr für Jahr die Personalausgaben
fen werden, die laufenden Aufwendungen mit den laufenden             erfolgreich reduziert haben.
Erträgen zu erwirtschaften. Das Fazit ist deshalb glasklar: Die      Dies führt zwar zu einer leicht verbesserten Situation, im Er-
Gemeinde lebt dadurch von der Substanz!                              gebnis jedoch noch nicht dazu, einen ausgeglichenen Gesamt-
In der Verwaltung haben wir und insbesondere unsere Kämme-           ergebnishaushalt zu erzielen. Deshalb haben wir uns über die
rin die deutliche Verschlechterung des Gesamtergebnisses mit         Anträge der Fraktion der Freien Wähler und der Bürgerliste
Umstellung auf die Doppik schon seit Jahren prophezeit, nun          gefreut, erstmals auch die Hebesätze der Grund- und Gewer-
ist es Realität. Ursächlich dafür ist das in hohem Umfang vor-       besteuer anzuheben. Mit dem nachfolgenden Tagesordnungs-
handene und überwiegend sehr teure Infrastrukturvermögen             punkt widmen wir uns diesem Thema ausführlich und ich kann
der Gemeinde in beiden Ortsteilen, sowie die in den Vorjahren        vorausschicken, dass wir beide Steuerarten mit jeweils sehr
gelegten hohen, teilweise sehr hohen, Standards.                     großer Mehrheit zur Beschlussfassung empfohlen haben.
Mit der Umstellung auf die Doppik hat eine weitere Begriff-          Bei positiver Beschlussfassung gleichen wir uns beim Hebesatz für
lichkeit Einzug in das kommunale Sprachrepertoire gefunden,          die Grundsteuer, bei der wir im Landkreis Böblingen aktuell das
das mir persönlich sehr am Herzen liegt: ich meine die interge-      Schlusslicht sind, dem Durchschnittssatz an. Seit 14 Jahren ist die
nerative Gerechtigkeit. Das bedeutet nichts anderes, als dass        Grundsteuer in Weissach und Flacht unverändert niedrig, sodass
die Gemeinde für ihre stetige Aufgabenerfüllung Erträge und          wir im Gemeinderat die nun vorgesehene Erhöhung um 100 Punkte
Aufwendungen zwingend in Einklang bringen muss, um nach-             für angemessen und vertretbar erachten. Auch der Gewerbesteu-
folgende Generationen nicht über Gebühr mit vorangegange-            erhebesatz soll um 30 Prozentpunkte angehoben werden.

Woche 12
Mittwoch, 18. März 2020                                                                                                           11
I. AMTLICHER TEIL

Die Kenner werden beim Blättern im Zahlenwerk schnell fest-          • nach den zahlreichen Bauaktivitäten in den Jahren 2015 bis
stellen, dass wir auch weiterhin bei den Planungen zu den Ge-          2019 werden wir in diesem Jahr nur wenig gänzlich neue Bau-
werbesteuereinnahmen sehr vorsichtig und zurückhaltend                 projekte angehen. Exemplarisch sei die Sanierung der Fried-
schätzen. Die Planansätze bewegen sich weiterhin im Bereich            hof- und Brunnenstraße für rund 1,2 Mio. € genannt oder
von 3,5 Mio. Euro. Die Planbarkeit für Weissach ist weiterhin          die Gestaltung der „Neuen Ortsmitte Weissach“, für die Pla-
sehr schwierig, da lediglich die Gewerbesteuereinnahmen der            nungskosten im Umfang von rund 460.000 € anfallen werden
klein- und mittelständischen Unternehmen der Gemeinde ver-           • zahlreiche Altlasten müssen wir nun auch im Bereich des
lässlich sind – allerdings auch nur rund 1,5 Mio. Euro betragen.       Tiefbaus in Ordnung bringen, bei denen über lange Jahre
Seit der Haushaltsklausurtagung Anfang Februar hat sich die            hinweg leider nur wenig geschehen ist. So arbeiten wir die
Prognose innerhalb eines einzigen Tages deutlich verschlech-           Eigenkontrollverordnung im Umfang von 600.000 € auf und
tert. Vergangene Woche hat uns ein Bescheid des Finanzamtes            erstellen ein dringend benötigtes Konzept für die Sanierung
in Stuttgart erreicht, mit dem wir nun rund 4 Mio. Euro Gewerbe-       der Strudelbachverdohlung für rund 300.000 €
steuer sowie nahezu 2 Mio. Zinsen darauf zurückzahlen müssen.
                                                                     Meine sehr verehrten Damen und Herren,
Die Zinsen schmerzen dabei besonders stark, denn sie belasten
den kommunalen Haushalt in voller Höhe und beruhen auf einer         wir haben in den letzten Jahren gute Arbeit für unsere Gemein-
Gewerbesteuereinnahme der Gemeinde aus dem Jahr 2009, die            de geleistet. Wir haben Defizite definiert und sind sie konse-
bis heute steuerrechtlich nicht final festgestellt wurde.            quent angegangen. Vieles ist bereits auf den Weg gebracht
                                                                     worden: Zahlreiche Satzungen wurden überarbeitet, Gebühren
Und damit bin ich – wieder einmal – beim kritischsten Thema
                                                                     und Entgelte angemessen angehoben, freiwillige Leistungen
der Kommunalfinanzen: Auch wenn unsere Bürgerschaft da-
                                                                     verringert oder eingestellt.
von ausgeht, dass die Gemeinde aufgrund der bislang guten
finanziellen Ausstattung eine beachtliche Rücklage bilden            Viele Aufgaben liegen weiterhin vor uns. Die Anstrengungen
konnte, kann diese schon morgen Makulatur sein. Denn diese           und Erfolge sind nicht sofort in allen Bereichen sichtbar, wer-
Aussage beruht auf der Basis, dass von den bislang erhaltenen        den sich aber einstellen. Um Verständnis möchte ich frühzeitig
Gewerbesteuereinnahmen keine Rückzahlungen mehr erfol-               bitten, dass einige Projekte aufgrund der sich dieser Tage sehr
gen. Da allerdings alle Jahre seit dem Jahr 2009 noch offen und      dynamisch entwickelnden Lage zum Coronavirus hinten ange-
damit nicht abgeschlossen sind, können uns täglich böse Über-        stellt oder verschoben werden müssen. Die kommenden Tage
raschungen bevorstehen. Eines der betroffenen Jahre war das          und Wochen werden uns stark fordern und den Rathausbetrieb
Rekordjahr 2010, in dem die Gemeinde über 220 Mio. Euro Ge-          streckenweise vollständig lahm legen, um die grundlegenden
werbesteuern eingenommen hat. Auch die Folgejahre bis 2014           Verwaltungsfunktionen aufrecht erhalten zu können.
waren von hohen Summen geprägt.                                      Den mit dem gesamten Gemeinderat eingeschlagenen Weg und
Sollte die Gemeinde im hypothetischen Fall auch nur 10 % der         das hohe Maß an Transparenz in unserem Handeln und mit un-
                                                                     seren Entscheidungen werde ich auch in diesem Jahr kraftvoll
eingenommenen Gewerbesteuern zurückzahlen müssen, was
                                                                     weitergehen. Ein großer und herzlicher Dank gilt meinem Team
zu keinem Zeitpunkt kalkulierbar wäre, führt dies zu drama-
                                                                     auf dem Rathaus, die mit einem unglaublich starken Engage-
tischen Folgen, denn zu diesem Zeitpunkt wäre die Gemeinde
                                                                     ment alles dafür zu tun, unsere Gemeinde zukunftsfähig auf-
„pleite“. Die Frage der Haushaltskonsolidierung stellt sich dann
                                                                     zustellen und durch so manche Klippen zu manövrieren.
nicht mehr, ab diesem Zeitpunkt wären sehr starke Einschrän-
kungen eine unmittelbare Konsequenz. Daher leben wir „auf            Es wird auch im Jahr 2020 Aufgabe der Verwaltung und des Ge-
Pump“ von noch nicht endgültig festgesetzten Gewerbesteu-            meinderates sein, für die kommenden Haushaltsjahre nicht
erabrechnungen, die noch bis zu zehn Jahre zurückgerechnet           nur die Wirtschaftlichkeit zu steigern, sondern vor allem auch
werden können. Die Wahrscheinlichkeit für Rückzahlungen              Aufgabenkritik der Gemeindeleistung sowie Ausschöpfung von
schätzen wir dabei als nicht unwahrscheinlich ein.                   Einnahmenpotenzialen zu üben, um die ungesunde Höhe der
                                                                     Defizite zu verringern. Das ist eine anspruchsvolle, aber keine
Die bislang gute konjunkturelle Lage in der Bundesrepublik sehen
                                                                     unmögliche Forderung, auch wenn dabei weiterhin unliebsame
wir aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus derzeit eher kri-
                                                                     Entscheidungen zu treffen sein werden, die ganz sicher keine
tisch. Auf Basis der übermittelten Zahlen der Steuerprognose zum
                                                                     Begeisterungsstürme auslösen. Als Hauptorgan ist es jedoch
Zeitpunkt der Einbringung des Haushaltes ist mit einer gleichblei-
                                                                     unsere originäre Steuerungsfunktion und Verantwortung ge-
benden Zuweisung aus dem Finanzausgleich beim Gemeindeanteil
                                                                     genüber der gesamten Gemeinde, zusätzliche bzw. neu hin-
an der Einkommensteuer mit 6,2 Mio. € und einer leichten Steige-
                                                                     zukommende Projekte nicht ohne Deckungsvorschlag zu be-
rung von 0,4 Mio. € beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer zu
                                                                     schließen und Diskussionen zur Priorisierung von Maßnahmen
rechen. Die Prognose liegt gesamt bei 9,8 Mio € und ist zwischen-
                                                                     zu führen.
zeitlich ein wesentlicher Finanzierungsanteil für die Kommune.
Ausgabeseitig stehen in den kommenden Jahren wieder einige           Meine sehr verehrten Damen und Herren,
neue Projekte und vor allem der Abschluss laufender Projekte an:     die Verwaltung hat über Monate hinweg intensiv am heute zu
• die Erweiterung Kläranlage ist bereits im Bau und der 2. Bau-      beschließenden Haushalt gearbeitet. Ich danke stellvertretend
  abschnitt wird realisiert. Im Zeitfenster bis zum Jahr 2022        unserer Kämmerin, Frau Richter, für alle, die an der Vorberei-
  werden wir über 6 Mio. € in unsere Kläranlage investieren          tung und Aufstellung mitgewirkt haben.
• die Erschließung des Neubaugebiets „Kirchbergstraße“ in            Der Gemeinderat hat den Haushalt in seiner Klausurtagung An-
  Flacht wird mit 1,2 Mio. € zu Buche schlagen und im April          fang Februar intensiv beraten. Ich bin überzeugt davon, dass
  abgeschlossen sein. Parallel planen wir bereits die Erschlie-      wir als Ergebnis einen realistischen, umsetzbaren und aussage-
  ßung des Gewerbegebiets „Neuenbühl III“ in Flacht mit Ge-          kräftigen ersten doppischen Haushalt als Grundlage vorlegen.
  samtkosten bis zum Jahr 2022 i.H.v. rund 4,5 Mio. €                Herzlichen Dank!

                                                                                                                              Woche 12
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