MITTEILUNGSBLATT - Gemeinde Stegaurach

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MITTEILUNGSBLATT - Gemeinde Stegaurach
MITTEILUNGSBLATT
 GEMEINDE STEGAURACH | LANDKREIS BAMBERG
 Schloßplatz 1 | 96135 Stegaurach | www.stegaurach.de | verwaltung@stegaurach.de | Tel.: 0951-99 222-0
 Öffnungszeiten: Mo. – Fr.: 8.00 – 12.00 Uhr, Do.: 14.00 – 18.00 Uhr

                                                     Januar 2019                                        Nr. 01/2019

                            Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
           ich wünsche Ihnen und Ihren Familien für das neue Jahr
                 alles Gute, Glück, Gesundheit und Frieden.
                                          Ihr Erster Bürgermeister
                                                Thilo Wagner

Bei uns in der Gemeinde               Seite 18                        Senioren                         Seite 26
Kirchliche Nachrichten                Seite 23                        Vereine                          Seite 30
MITTEILUNGSBLATT - Gemeinde Stegaurach
2     Infotafel

                                                                 Infotafel

    Notrufnummern                                                       Kliniken in der Stadt Bamberg
                                                                        Klinikum am Bruderwald                           0951 503-0
    Feuer-Notruf                                            112        Klinik Dr. Schellerer                       0951 503 - 44100
    Polizei-Notruf                                          110        Klinikum am Michaelsberg                         0951 503-0
    Unfall-Rettungsdienst-Notruf                            112        Geburtshaus Bamberg                             0951 303637
    Polizei Bamberg-Land                          0951 9129 310
    Ärztlicher Notfallruf                               116 117
    Giftnotruf                                        030 19240        Bürgersprechstunde im Rathaus
    Giftzentrale Nürnberg                          0911 3982451        Am 03.01.2019 findet im Rathaus (ohne Voranmel-
                                                                        dung) die Bürgersprechstunde mit dem ersten Bür-
    Wichtige Telefonnummern                                             germeister Thilo Wager von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr
                                                                        statt.
    Ärztliche Bereitschaftspraxis            09546 88888
    Telefonseelsorge (kostenlos)           0800 1110-111               Bücherei Stegaurach                      Tel.: 0951 50989620
    Kinder- und Jugendtelefon (kostenlos)  0800 1110-222
    Familienpflegewerk Bamberg               0951 502691               Öffnungszeiten:
                                                                           Mo                                       13.30 – 15.30 Uhr
                                                                           Di                                       07.45 – 12.45 Uhr
    Deutscher Kinderschutzbund
                                                                        			                                         15.00 – 17.30 Uhr
    Kreisverband Bamberg e.V.                 0951 28192
                                                                           Mi                                       10.00 – 11.30 Uhr
    Frauenhaus Bamberg – Hilfe und                                         Do                                       17.00 – 20.00 Uhr
    Beratung für Frauen und Kinder            0951 58280
    Psychosoz. Beratungs- u. Behandlungs-                               An allen gesetzlichen Feiertagen in Bayern geschlossen.
    stellen für Suchtkranke u. deren                                    Während der bayerischen Schulferien am Dienstag-
    Angehörige                             0951 29957-40               vormittag geschlossen.
    Katholische Beratungsstellen für                                    Info auf www.buecherei-stegaurach.de
    Schwangerschaftsfragen                 0951 29957-50
    Notruf bei sexualisierter Gewalt        0951 9868730
                                                                        Müllabfuhr im Januar 2019
    Telefonseelsorge Bamberg               0800 1110-111
    Bayerisches Rotes Kreuz (BRK)                                       Die Abholung der Restmüll-, Papier- und Biotonne
    Kreisverband Bamberg                   0951 981 89-0               sowie Gelber Sack erfolgt in den einzelnen Gemeinde-
                                                                        teilen an den nachfolgend aufgeführten Tagen:
                                                                        Restmülltonne       Do. 10.01.2019 / Do. 24.01.2019
    Kliniken                                                            Papiertonne         Mi. 09.01.2019
    Einrichtungen im Landkreis Bamberg                                  Biotonne	Fr. 04.01.2019 / Do. 17.01.2019
    Juraklinik Scheßlitz                   09542 779-0                                     Do. 31.01.2019
                                                                        Gelber Sack         Di. 08.01.2019
    Steigerwaldklinik Burgebrach            09546 88-0
    Seniotel Pflegedienst Scheßlitz gGmbH  09542 779-0                 Anmeldeschluss für die
    Klinik am Eichelberg Burgebrach       09546 88-510                 nächste Sperrmüllsammlung: 30.01.2019

     Wertstoffhof Waizendorf Kaifeck
     Waizendorf-Kaifeck
     96135 Stegaurach-Waizendorf                          Sommerzeit:        Mi 14.00 - 18.00 Uhr, Sa 09.00 - 14.00 Uhr
     Tel.: 0951 / 85-706 oder -708                        Winterzeit:        Mi 14.00 - 17.00 Uhr, Sa 10.00 - 13.00 Uhr

                                           Impressum Mitteilungsblatt
                                      – Amtsblatt der Gemeinde Stegaurach –
            Erscheinungsweise: Einmal im Monat                          Verantwortlich für Anzeigen und Druck:
                – Änderungen vorbehalten –                              Daniel Palasti, Aktiv Druck & Verlag GmbH
                                                                        Tel. 0 95 22/94 35-64, E-Mail: palasti@aktiv-druck.de
    Nächste Ausgabe:               Freitag            01.02.2019
    Redaktionsschluss:             Montag             21.01.2019        Anzeigenannahme:
                                                                        Daniel Palasti, Tel. 0 95 22 / 94 35-64
    Beiträge für das gemeindliche Mitteilungsblatt bitte an folgende    stegaurach@aktiv-druck.de
    E-Mail-Adresse schicken: amtsblatt@stegaurach.de
                                                                        Namentlich gezeichnete Artikel geben die Meinung des
    Herausgeber:        Parteiverkehr:                                  Verfassers wieder. Kürzungen der eingesandten Manuskripte
    Gemeinde Stegaurach Mo. – Mi. / Fr.  8.00 – 12.00 Uhr              bleiben der Redaktion vorbehalten.
    Schlossplatz 1      Do.              8.00 – 12.00 Uhr
    96135 Stegaurach	                  14.00 – 18.00 Uhr               Bildnachweis: Fotolia
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Informationen durch den Bürgermeister                                                                                                    3

                                        Informationen durch den Bürgermeister

    Neujahrsempfang 2019 der Gemeinde Stegaurach
    Zum traditionellen Neujahrsempfang der Gemeinde Stegaurach sind alle Bürgerinnen und Bürger
    herzlich eingeladen. Diese erste, offizielle Veranstaltung im neuen Jahr soll den Menschen unseres
    Ortes Gelegenheit bieten, sich in entspannter Atmosphäre zu begegnen, um die guten Wünsche
    für das neue Jahr auszutauschen und gemeinsam ins Gespräch zu kommen.
    Ort:      Aurachtalhalle, Stegaurach
    Termin: Donnerstag, den 10.01.2019
    Uhrzeit: 19.00 Uhr

    Ich freue mich auf Ihren Besuch!

    Thilo Wagner
    Erster Bürgermeister

                                                                          Besuch vom Nikolaus in der Kita Don
 EISERNE HOCHZEIT
                                                                          Bosco
 bei Familie Frank
                                                                          Am Nikolaustag schlüpfte erster Bürgermeister Thilo Wagner in eine
 Die Eheleute Irma und Ernst feierten am 20.11.2018 ihre Eiserne          besondere Rolle und überraschte die Kinder des Kindergarten Don
 Hochzeit in Mühlendorf.                                                  Bosco als Nikolaus.
 Zu diesem besonderen, 65-jährigen Hochzeitsjubiläum gratulierten         Voller Spannung wurde er von allen erwartet.
 ihre beiden Kinder, zwei Enkel, drei Urenkel, viele Verwandte,           Zur Begrüßung sangen die Kindergartenkinder ein Nikolauslied und
 Freunde und Nachbarn. Auch von offizieller Seite gratulierte             trugen ein Gedicht vor. Da es im Kindergarten nur brave Kinder gibt,
 Stegaurachs Erster Bürgermeister Thilo Wagner und der stellver-          bekam natürlich jedes Kind einen gefüllten Socken vom Nikolaus.
 tretende Landrat Johann Pfister.                                         Zum Abschluss wurde der Nikolaus traditionell mit dem Lied „Lasst
 Das erste Treffen der beiden fand auf der Kirchweih in Wildensorg        uns froh und munter sein“ verabschiedet.
 statt, als Irma von ihrem Ernst zum Tanzen aufgefordert wurde,           Gleich darauf besuchte er noch die Krippenkinder und übergab ihnen
 sie allerdings noch nicht in den Tanzsaal durfte, weil sie erst 15       ebenfalls ein Nikolausgeschenk.
 Jahre alt war. Drei Jahre später fand dann die Hochzeit statt und
 seit diesem Zeitpunkt wohnen sie in Mühlendorf. Ernst arbeitete
 als KFZ-Mechaniker bei den Stadtwerken und seine Frau Irma
 kümmerte sich um die Familie und arbeitete in der Gärtnerei ihrer
 Eltern.
 Beide sind noch sehr rüstig und gehen bei jedem Wetter spa-
 zieren.

 Von links: stellv. Landrat Johann Pfister, Irma und Ernst Frank,
 1. Bürgermeister Thilo Wagner
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4                                                                                                     Informationen durch den Bürgermeister

                                                                        Schülerlotsen wurden ausgezeichnet
                                                                        Es ist mittlerweile zu einer schönen Tradition geworden, dass der
                                                                        Landkreis Bamberg in der Vorweihnachtszeit Schulweghelfer aus-
                                                                        zeichnet. Dieses Jahr folgten insgesamt 18 Schülerlotsen, 12 Schul-
                                                                        buslosten und 14 erwachsene Schulweghelfer der Hans-Schüller
                                                                        Grund- und Mittelschule Hallstadt und der Grund- und Mittelschule
                                                                        Altenburgblick Stegaurach der Einladung ins Landratsamt Bamberg.
                                                                        Stellvertretend für alle 173 Schülerlotsen, 151 Schulweghelfer und
                                                                        178 Schulbuslotsen im Kreisgebiet dankte ihnen stellv. Landrat Jo-
                                                                        hann Pfister sowie erster Bürgermeister Thilo Wagner. Zum Dank
                                                                        wurde eine Urkunde und eine kleine Anerkennung überreicht.
                                                                        Im Jahr 2018 kam es im gesamten Landkreis Bamberg lediglich zu
                                                                        einem Schulwegunfall mit einem Leichtverletzten. Dass die Statistik
                                                                        so geringe Zahlen ausweise, sei zu einem großen Teil auf die Tätig-
    Neues                                                               keit der Schülerlotsen zurückzuführen.

    BürgerMOBIL ist unterwegs
    Von der Gemeinde Stegaurach wurde ein neuer Mercedes Benz
    „Vito“ angeschafft und wird künftig als BürgerMobil im Gemein-
    degebiet unterwegs sein.
    Das Fahrzeug hat extra einen behindertengerechten Ein-
    und Ausstieg.

    Unser BürgerMOBIL ist für Sie im Gemeindegebiet unterwegs,

                           DIENSTAG,
                     13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
                         DONNERSTAG,
                     09.00 Uhr bis 13.00 Uhr
    Wenn Sie mitfahren wollen, melden Sie Ihren Fahrtwunsch spä-
    testens einen Tag vorher in der Gemeindeverwaltung bei Frau
    Wächtler unter der Tel. Nr. 0951 / 99 222-40 oder 0951 / 99 222-0
    an.

    Das neue Fahrzeug der Gemeinde Stegaurach wird künftig zu-
    dem zur Schülerbeförderung eingesetzt.

                                                                        Fotos (Quelle: Rudolf Mader)

                                                                        An dieser Stelle bedanken wir uns auch beim 3. Bürgermeister W. Waß-
                                                                        mann, der sich um die Schülerlotsen kümmert. Herzlichen Dank.
Fundbüro
Folgende Gegenstände wurden im Fundbüro
abgegeben und können während der Öff-                                   Richtigstellung zur Veröffentlichung
nungszeiten im Bürgeramt abgeholt werden:                               Mitteilungsblatt Dezember 2018
25.10.2018      2 Schlüssel, gefunden in der Auracher Straße                             Im Bericht „In Stegaurach ist das neue Kinderhaus
ca. 25.10.2018	silbernes Fahrrad, gefunden an der Bushaltestel-                         an der Schule eröffnet worden“, ist uns leider ein
                le in Mutzershof                                                         Fehler unterlaufen.
29.10.2018      Schlüssel mit Anhänger, gefunden im Amselweg                             Richtig muss es heißen:
16.11.2018	kleiner Schlüssel (evtl. Briefkastenschlüssel,                               S. Kellenbeck ist Einrichtungsleiterin der Kita
                Fahrradschlüssel, etc.)                                                  Don Bosco und Frau N. Köhl ist Gruppenleiterin im
Bürgeramt Stegaurach, Schloßplatz 1, Tel. 0951/99222-31 bzw. -32                         Kinderhaus.
E-Mail: verwaltung@stegaurach.de
                                                                                         Bild: Stefanie Kellenbeck
MITTEILUNGSBLATT - Gemeinde Stegaurach
Informationen durch den Bürgermeister / Landratsamt                                                                                                          5

Ein schönes Stück Tradition
Jeden zweiten Donnerstag im Monat laden Frau Waßmann und Frau
                                                                                                    Landratsamt
Scharf die Seniorinnen und Senioren der Gemeinde Stegaurach zum
„Gemütlichen Donnerstag“ ein. Ein schönes Stück Tradition seit vie-   Pressemitteilung des Fach­bereichs
len Jahren.
                                                                      Abfallwirtschaft:
In diesem Monat fuhr der Bus nach Büchelberg. In sehr gemütli-
cher und weihnachtlicher Atmosphäre fand dort die Adventsfeier        Thema: Landkreis verschickt
statt. Bei Kaffee, Glühwein und Stollen begrüßte Thilo Wagner, der
ebenfalls der Einladung
                                                                      Abfall­kalender – Änderung der
gefolgt war, alle Anwe-                                               Abfuhrtage/-zeiten beachten!
senden herzlich.                                                      In den letzten Tagen wurden über 72.000 Abfallkalender an sämtliche
Die Organisatoren ga­‑                                                Haushalte im Landkreis Bamberg verteilt. Darin sind wie gewohnt die
ben sich bei der Gestal-                                              Abfuhrtermine für das Jahr 2019 sowie alle weiteren Informa­tionen
tung des Nachmittags                                                  rund um das Thema „Abfallwirtschaft im Landkreis Bamberg“ ent-
sehr viel Mühe. Auf dem                                               halten.
Programm standen Weih-                                                Sofern weitere Exemplare des Abfallkalenders 2019 benötigt werden,
nachtsgeschichten und                                                 sind diese im Landratsamt Bamberg erhältlich. Ab Mitte der Kalender-
Gedichte, vorgetragen von                                             woche 51/2018 können die Ersatzexemplare auch bei den Gemein-
Frau Scharf und Frau                                                  deverwaltungen bezogen werden. Zusätzliche Abholpläne stehen auf
Waßmann.                                                              der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-bamberg.de/
Der Nikolaus und sein                                                 abfallwirtschaft zum Download oder Ausdruck bereit.
Helfer schauten vorbei
und kurzerhand ver-
                                                                      Neue Abfuhrtage der Restmüll-, Bio- und Papier­
zauberten die „Au­   rach-                                            behälter ab 2019
Lerchen“ mit weihnacht-                                               Ab Januar 2019 ändern sich in vielen Landkreisgemeinden die Ab-
lichen Liedern alle in be-                                            fuhrtage der Restmüll-, Bio- und Papierbehälter. Dies liegt einerseits
sinnliche Stimmung.                                                   daran, dass der Entsorgungspartner im Bereich der Papiertonnen-
Ein leckeres Essen sorgt                                              leerung wechselt und andererseits die Firma Eichhorn von ihrem
für einen gelungenen                                                  vertraglichen Recht Gebrauch macht, Optimierungen am Tourenplan
Ausklang des Tages.                                                   der Restmüll- und Biotonnenleerung vorzunehmen.
                                                                      Sämtliche reguläre Abfuhrtermine sind in den Abfallkalendern abge-
                                                                      druckt. Verschiebungen aufgrund von Feiertagen wurden dabei wie
                                                                      gewohnt bereits berücksichtigt.
                                                                      Wichtig für alle: Abfallbehälter und gelbe Säcke müssen am Tag der
                                                                      Leerung ab 6:00 Uhr bereit stehen, unabhängig davon, ob sich der
                                                                      Abfuhrtag ändert oder nicht!
                                                                      Neuer Altpapierentsorger
                                                                      Aufgrund der Ergebnisse einer europaweiten Ausschreibung werden
                                                                      die grünen Altpapierbehälter im Landkreis Bamberg ab Januar 2019
                                                                      von der Firma Georg Simon GmbH (Stockheim) geleert.
                                                                      Kostenloser Erinnerungsservice – Keine Abfuhrtermine
                                                                      mehr verpassen!
                                                                      Über die eigens eingerichtete Plattform www.abfalltermine-bamberg.
                                                                      de bietet der Landkreis die Möglichkeit an, sich kostenfrei für einen
                                                                      E-Mail-Erinnerungsservice zu registrieren. Außerdem können sich
                                                                      interessierte Kunden gemeindebezogen ihre Abfalltermine als digita-
                                                                      len Kalender herunterladen, sowie PDF-Nachdrucke der Abholpläne
                                                                      generieren.
                                                                      Zusätzlich wird auf dem Portal zur bereits bewährten, unentgeltlichen
                                                                      Android-App auch eine kostenfreie App für iOS-Endgeräte ange­
                                                                      boten.

                                                                      Bei Fragen zur Abfallwirtschaft steht die Abfallberatung des Land-
                                                                      kreises unter folgenden Telefonnummern gerne zur Verfügung:
                                                                      0951/85-706 oder 85-708

                                                                          Qualität und Zuverlässigkeit sind unsere Stärken!
                                                                          NEUE HAUSTÜREN 2019
                                                                                         2018 Attraktiv · Solide · Sicher · Preiswert
                                                                                                                            www.ritzkowski-bauelemente.de
                                                                                                                             Fenster und Haustüren
                                                                                                                             Insektenschutz
                                                                                                                             Rollläden für Neu- u. Altbau
                                                                                                                             Markisen, Terrassendächer,
                                                                                                                              Verglasungen
                                                                                                                             Innentüren
                                                                                                                             Alle Montageleistungen
                                                                                                                             Wartung und
                                                                                                                              Reparaturen
                                                                                               Aluminium-Haustür-Modelle

                                                                          Ritzkowski
                                                                               Bauelemente
                                                                                           ®                               Stefan Ritzkowski
                                                                                                                           96175 Pettstadt

                                                                          Ausstellung: Ohmstraße 13 - Geöffnet nach Terminvereinbarung!
                                                                          Tel.: 09502 / 921140 · Fax: 09502 / 921141 · Mobil 01 71 / 9 90 18 06
MITTEILUNGSBLATT - Gemeinde Stegaurach
6                                                                                                                Amtliche Bekanntmachungen

                                               Amtliche Bekanntmachungen

Bericht über die öffentliche Sitzung                                     Das Büro PLANWERK in Nürnberg wurde im Rahmen der Erstellung
                                                                         eines Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) für die Gemein-
des Gemeinderates Stegaurach im                                          de Stegaurach mit der Analyse der Bevölkerungsentwicklung beauf-
Sitzungssaal des Verwaltungsgebäudes                                     tragt, um anschließend den Bedarf an Kindertageseinrichtungen zu
                                                                         ermitteln.
in Stegaurach vom 13.11.2018                                             Herr SCHRAMM vom Büro PLANWERK stellt dem Gemeinderat die
(Nr. 2018/GR/014)                                                        Ergebnisse zur demographischen Situation der Gemeinde in Hinblick
                                                                         auf den Kinderanteil der Bevölkerung, die Analyse der bestehenden
Anmerkung: Diese Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr und vorbe-         Einrichtungen zur Kindertagesbetreuung in der Gemeinde, die Ergeb-
haltlich der nachträglichen Genehmigung und Änderung des Sit-            nisse der Elternbefragung und den daraus ersichtlichen Bedarf für
zungsprotokolls durch den Gemeinderat in einer der nächsten              Krippenkinder, Kindergartenkinder, Hortkinder und Ferienbetreuung vor.
Sitzungen.                                                               Die Nachfrage nach Kinderkrippenplätzen sei groß und laut Statistik
                                                                         wird der Bedarf auch stetig steigen. Ebenso muss für ausreichend
2. Bürgermeister FRICKE begrüßt alle anwesenden Mitglieder des           Kindergartenplätze gesorgt werden.
Gemeinderates und die Zuhörer.
                                                                         Der Gemeinderat Stegaurach nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Vor Eintritt in die Tagesordnung fragt 2. Bürgermeister FRICKE, ob
Einwendungen gegen die Tagesordnung bestehen. Nachdem keine              Die Bürgermeister und die Verwaltung werden beauftragt, alle weite-
Einwände erhoben werden, wird mit der Tagesordnung begonnen.             ren Schritte der Bedarfsplanung mit der Kindergartenaufsicht am
                                                                         Landratsamt Bamberg abzusprechen und das Bedarfsfeststellungs-
TOP 01     Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung           verfahren einzuleiten.
           vom 23.10.2018 (Nr. 2018/GR/013)
                                                                         TOP 05     Antrag der Verwaltung auf Änderung der Geschäfts-
Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 23.10.2018 (Nr.              ordnung wegen Verlegung der Sitzungstermine des
2018/GR/013) wurde im Ratsinformationssystem veröffentlicht.                        Bauausschusses
GR’in MUSIG beanstandet in der Niederschrift vom 23.10.2018 zu
TOP 02 D die Formulierung des Beschlusses. Es besteht Einver-            In § 23 Absatz 3 der Geschäftsordnung der Gemeinde Stegaurach
ständnis, dass das Protokoll dementsprechend berichtigt wird.            (GeschO2014) ist geregelt, dass die Bauausschusssitzungen turnus-
Im ersten Satz wird „empfiehlt dem Gemeinderat“ gestrichen und           gemäß am ersten Montag jeden Monats, im Bedarfsfall zusätzlich
durch „beschließt“ ersetzt.                                              auch am dritten Montag abgehalten werden.
Nachdem keine weiteren Einwendungen vorliegen, wird die Nieder-
schrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 23.10.2018 (Nr. 2018/       Im Zusammenhang mit der vor Kurzem beschlossenen Erhöhung des
GR/013) mit der vorstehenden Berichtigung genehmigt.                     Verfügungsrahmens von Bürgermeister und Bauausschuss wurde
                                                                         von der Bauverwaltung angeregt, dass die Bauausschusssitzungen
TOP 02     Vorstellung Wettbewerbsverfahren für die „Stegaura-           zukünftig turnusgemäß am vierten Montag jeden Monats, im Bedarfs-
           cher Mitte“ (Vortrag Ing.-büro WITTMANN, VALIER &             fall zusätzlich auch am zweiten Montag abgehalten werden sollen.
           Partner)                                                      Nach Meinung der Bauverwaltung könnte durch die Umstellung der
                                                                         Sitzungstermine evtl. flexibler agiert und ein unkomplizierteres und
Für die Neugestaltung der Stegauracher Ortsmitte empfiehlt die Re-       schnelleres Vorankommen bei der Beauftragung der Firmen und folg-
gierung von Oberfranken im Zuge der Städtebauförderung und der           lich bei der Realisierung der Bauvorhaben gewährleistet werden.
Erstellung des ISEKs einen Architektenwettbewerb durchzuführen.
Dieser soll einen Ideenteil mit der Neugestaltung des Schlossplatzes
                                                                         Die Geschäftsordnung müsste dementsprechend geändert werden.
und der Sanierung und Umnutzung des jetzigen Rathauses sowie ei-
nen Realisierungsteil (Rathausneubau, Gestaltung der barocken Gar-       Der Gemeinderat wird gebeten, einen entsprechenden Beschluss zu
tenanlage, Errichtung einer Parkpalette) beinhalten.                     fassen.
Das mit der Erstellung des Integrierten städtebaulichen Entwick-
lungskonzeptes (ISEK) beauftragte Büro WITTMANN, VALIER und              Der Gemeinderat Stegaurach beschließt, dass die Bauausschusssit-
Partner informiert über Ablauf, Umfang und Kosten des Wettbe-            zungen zukünftig turnusgemäß am vierten Montag jeden Monats, im
werbsverfahrens und stellt dessen Vorteile vor.                          Bedarfsfall zusätzlich auch am zweiten Montag abgehalten werden
                                                                         sollen. § 23 Absatz 3 der Geschäftsordnung der Gemeinde Stegau-
Der Gemeinderat Stegaurach nimmt die Ausführungen zur Kenntnis           rach (GeschO2014) ist entsprechend zu ändern. Der Wortlaut der
und beschließt, die Thematik in den Fraktionen vorzuberaten und in       beiliegenden Änderungssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses
einer der nächsten GR-Sitzungen eine Entscheidung über die Durch-        (Wortlaut der Satzung siehe Bekanntmachung in diesem Amtsblatt)
führung eines Architektenwettbewerbs zu treffen.
                                                                         TOP 06     Informationen des Bürgermeisters
TOP 03     Umplanung „Hartlandener Straße“ im Zuge der Städte-
           bauförderung                                                  2. Bürgermeister FRICKE informiert über folgende Angelegenheiten:
           hier: Freigabe des Vorentwurfes für die Verkehrsplanung
                                                                         6.1	Barrierefreier Um- bzw. Neubau der ÖPNV-Bushalte-
Das Büro WITTMANN, VALIER und Partner wurde im Zuge der Erstel-               stelle in Hartlanden
lung des ISEKs mit der Überplanung der „Hartlandener Straße“ (Ver-            hier: Zuwendungsbescheid und weiteres Vorgehen
kehrsplanung) als vertiefte Untersuchung beauftragt. Frau WERTH-
MANN stellt einen ersten Vorentwurf vor und stellt diesen zur Diskus-    Der Freistaat Bayern hat mit Bescheid vom 15.10.2018 nach dem
sion.                                                                    Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (BayGVFG) für
Auf Anregung aus den Reihen des Gemeinderates soll die Ausführung        den Umbau der ÖPNV-Bushaltestelle in Hartlanden einen Zuschuss
des Gehwegbereiches an der Bushaltestelle beim Kirchplatz mit
                                                                         in Höhe von 50% der zuwendungsfähigen Kosten von 45.685,85, d.s.
„Kasseler Bord“ in die Planung mit aufgenommen werden.
                                                                         22.842,93 EUR bewilligt. Der Bewilligungszeitraum endet am
Der Gemeinderat Stegaurach billigt den Vorentwurf des Büros WITT-        31.12.2019.
MANN, VALIER und Partner und gibt diesen zur weiteren Ausarbei-          Von Seiten der Verwaltung wird nunmehr eine Ausschreibung der
tung frei. Im Zuge der Ausarbeitung wird die Ausführung des              notwendigen Arbeiten durchgeführt, damit mit den Bauarbeiten im
Gehwegbereiches an der Bushaltestelle beim Kirchplatz mit „Kasse-        Frühjahr /Sommer 2019 begonnen werden kann.
ler Bord“ berücksichtigt.
                                                                         6.2	Aktuelle Schülerzahlen der Grund- und Mittelschule
TOP 04     Vollzug des Bayer. Kinderbildungs- und betreuungs-                 Altenburgblick Stegaurach
           gesetzes (BayKiBiG)
           hier: Örtliche Bedarfsplanung nach Art. 7 BayKiBiG            Die Entwicklung der Schülerzahlen der Grund- und Mittelschule Al-
           und Beschlussfassung über die Bedarfsfeststellung             tenburgblick Stegaurach ist weiterhin konstant stabil. Es konnten
           und die Bedarfsnotwendigkeit der Plätze in den Kin-           auch heuer wieder 3 Eingangsklassen gebildet werden. Die Schüler
           dertageseinrichtungen (Vortrag Büro PLANWERK)                 verteilen sich im laufenden Schuljahr 2018/19 auf folgende Klassen:
MITTEILUNGSBLATT - Gemeinde Stegaurach
Amtliche Bekanntmachungen                                                                                                                7

Klasse         Lehrkraft                          Schülerzahl           schen den Baumscheiben schon immer zum Parken genutzt wurden
1a             Frau Elke SIEGEMUND-LINZ           18                    und werden. Es lagen Beschwerden von Rollstuhlfahrern und Müttern
1b             Frau Christine REIßIG              21                    mit Kinderwagen vor, die wegen parkenden Fahrzeugen die Straße
1c             Frau Melanie GABER                 20                    benutzen mussten.
2a             Frau Regina LUFT                   20                    2. Bgm. FRICKE sichert eine nochmalige Prüfung durch die Verwal-
2b             Frau Diana NICOL                   23                    tung zu. Die Thematik soll im Umwelt- und Verkehrsausschuss noch-
2c             Frau Kerstin BERLET                20                    mals beraten und diskutiert werden.
3a             Frau Katharina BECHER              23
3b             Frau Waltraud DREMEL               19                    7.2	Überprüfung einer Eiche im Gemeindewald oberhalb
4a             Frau Annette LÖHLEIN               19                         des Waizendorfer Kellers
4b             Frau Ingrid NÜRNBERGER             21
4c             Herr Adam ROTTMANN                 19                    GR DÜRBECK bittet um Prüfung einer Eiche oberhalb des Waizen-
5              Frau Birgit HEINLEIN               20                    dorfer Kellers. Die Eiche sei morsch und es liege evtl. eine Gefähr-
6              Frau Brigitte LASSMANN             16                    dung vor.
8              Herr Markus DEUSEL                 17                    2. Bgm. FRICKE nimmt dies zur Kenntnis und gibt die Informationen
                                                                        an den Bauhof zur Überprüfung weiter.
6.3	Einweihung/Eröffnung des neuen Kinderhauses in
     Stegaurach am 23.11.2018                                           7.3	Weihnachtsmarkt der Landfrauen beim Gasthaus
                                                                             „Windfelder am See“
Die feierliche Eröffnung des neuen Kinderhauses in Stegaurach findet
jetzt am Freitag, den 23.11.2018 um 17.00 Uhr statt, verbunden mit      GR’in SCHEER lädt alle Gemeinderäte recht herzlich zum Weih-
einem Tag der offenen Tür von 15.00 Uhr – 18.00 Uhr. Das Team rund      nachtsmarkt der Landfrauen am Samstag, 1. und Sonntag, 2. Dezem-
um die offene Ganztagsschule und Kinderkrippe werden den Eröff-         ber 2018 von 14.00 bis 18.00 Uhr in den Garten des Landgasthofes
nungstag kunterbunt gestalten. Es gibt Kinderprogramm in den Räu-       „Windfelder am See“ ein. Die Eröffnung findet am Samstag um 14.30
men und stündlich werden Führungen durch das Haus angeboten.            Uhr statt.
Auch der Elternbeirat der Schule macht mit und versorgt die Gäste
mit Kaffee und Kuchen. Alle Gemeinderatsmitglieder sind hierzu herz-    7.4	Gütesiegel „Bibliotheken – Partner der Schulen“ für
lich eingeladen.                                                             die Bücherei Stegaurach

6.4        Landkreisprojekt „Mobilitätsangebot Mitfahrbänke“            GR’in MÜHLHOFF-KEMPGEN informiert, dass die Bücherei Stegau-
                                                                        rach mit dem Gütesiegel „Bibliotheken – Partner der Schulen“ für
Um das in der letzten Gemeinderatssitzung genehmigte Projekt „Mit-      besondere Leistungen bei der Unterstützung der bayerischen Schu-
fahrbänke“ ideal umzusetzen, sollten nicht wie geplant 2 Bänke, son-    len im Bereich Leseförderung und Bibliotheksarbeit ausgezeichnet
dern 3 Bänke erworben werden. So können „Hinfahrbänke“ in               wurde.
Waizendorf und Höfen platziert werden, während in der Ortsmitte
Stegaurach die dritte „Rückfahrbank“ für „Heimfahrer“ nach Waizen-      7.5	Geländeeinbruch wegen Unterspülung neben der Au-
dorf und Höfen bereitstehen würde.                                           rach im Bereich einer Brücke am Schweigelsee
Der Gemeinderat spricht sich deshalb einstimmig für die Anschaffung
                                                                        GR HÖPFNER bittet um Prüfung eines Geländeeinbruchs bzw. einer
von nunmehr 3 „Mitfahrbänken“ aus, um das Projekt ideal umsetzen
                                                                        Unterspülung neben der Aurach im Bereich einer Brücke am Schwei-
zu können und zu testen.
                                                                        gelsee.
                                                                        2. Bgm. FRICKE nimmt dies zur Kenntnis und gibt die Informationen
6.5        Versetzung Hundekotbeutelspender in Höfen
                                                                        an den Bauhof zur Überprüfung weiter.
Der vorhandene Hundekotbeutelspender in Höfen am Spielplatz soll
                                                                        7.6	Antrag auf Ausweisung eines Grundstückes für Hun-
zum Gehweg in Richtung „Kühruhweg“ versetzt werden, da dort grö-
                                                                             debesitzer
ßerer Nachfragebedarf besteht. Der Bauhof wird mit der Ausführung
beauftragt.
                                                                        GR METZNER stellt einen Antrag auf Ausweisung eines Grundstü-
                                                                        ckes für Hundebesitzer. Ihm sei des Öfteren zugetragen worden, dass
6.6	Informationsabend „Vorstellung Restausbau Steiger-                 es schön wäre ein geeignetes Grundstück bzw. einen ausgewiesenen
     waldstraße in Kreuzschuh“                                          Bereich speziell für Hundebesitzer anzubieten, auf dem man Hunde
                                                                        frei herumlaufen lassen kann.
Nachdem die Dorferneuerung im Ortskern Kreuzschuh weitestge-            2. Bgm. FRICKE wird dies zur Prüfung an die Verwaltung weitergeben.
hend abgeschlossen ist, möchte die Gemeinde Stegaurach nun den
Rest der „Steigerwaldstraße“ bis zur Ortsgrenze ausbauen. Die ersten
Planungen des Ingenieurbüros liegen vor und werden den Eigentü-
mern/Anliegern in einer Anliegerversammlung am Montag, 26.11.2018       Bericht über die öffentliche Sitzung
um 19.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Mühlendorf (Feuerwehr-            des Gemeinderates Stegaurach im
raum) vorgestellt. Alle Gemeinderäte sind hierzu herzlich eingeladen.
                                                                        Sitzungssaal des Verwaltungsgebäudes
6.7        Umwelt- und Verkehrsausschuss                                in Stegaurach vom 27.11.2018
Der geplante Sitzungstermin des Umwelt- und Verkehrsausschusses         (Nr. 2018/GR/015)
am 21.11.2018 entfällt.                                                 Anmerkung: Diese Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr und vorbe-
                                                                        haltlich der nachträglichen Genehmigung und Änderung des Sit-
TOP 07     Verschiedenes, Wünsche, Anfragen                             zungsprotokolls durch den Gemeinderat in einer der nächsten
                                                                        Sitzungen.
Es werden aus den Reihen des Gemeinderates folgende Wünsche
oder Anfragen vorgebracht:                                              1. Bürgermeister WAGNER begrüßt alle anwesenden Mitglieder des
                                                                        Gemeinderates und die Zuhörer.
7.1	Parksituation im „Lerchenweg“; Anzeige im Mittei-
     lungsblatt 11/2018                                                 Vor Eintritt in die Tagesordnung fragt 1. Bürgermeister WAGNER, ob
                                                                        Einwendungen gegen die Tagesordnung bestehen. Nachdem keine
GR’in MUSIG berichtet, dass der im letzten Amtsblatt veröffentlichte    Einwände erhoben werden, wird mit der Tagesordnung begonnen.
Hinweis zum Parken im Bereich „Schwalbenweg“, „Lerchenweg“,
„Am Kreuzweiher“ u. a. für Diskussionen gesorgt hat.                    TOP 01     Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung
3. Bgm. WAßMANN erklärt, dass es keine neue Parkregelung dort                      vom 13.11.2018 (Nr. 2018/GR/014)
gibt, sondern das Parken am Gehweg durch die Straßenverkehrsord-
nung grundsätzlich verboten ist, wenn dies nicht durch Verkehrszei-     Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 13.11.2018 (Nr.
chen erlaubt ist. Die Anwohner sollten durch diesen Hinweis im          2018/GR/014) wurde im Ratsinformationssystem veröffentlicht.
Amtsblatt nur auf ihr falsches Verhalten aufmerksam gemacht wer-        Nachdem keine Einwendungen erhoben wurden, gilt diese in der ver-
den. Der Gemeinde ist bekannt, dass dort die Zwischenräume zwi-         öffentlichten Fassung als genehmigt.
MITTEILUNGSBLATT - Gemeinde Stegaurach
8                                                                                                                Amtliche Bekanntmachungen

TOP 02     Offene Ganztagsschule Stegaurach                            Herr Dipl.-Ing (FH) Peter BITTEL vom Ingenieurbüro WOLF trägt vor,
           hier: Sachstandsbericht (durch iSo e.V)                     dass man aufgrund des desolaten Zustands der Straße (Asphaltober-
                                                                       fläche gekennzeichnet von Rissen, Verdrückungen, Frostaufbrüche
Seit dem Schuljahr 2016/2017 hat die Grund- und Mittelschule Alten-    und Unebenheiten durch unzureichenden Oberbau, fehlende Rand-
burgblick Stegauarch in Absprache mit dem Schulaufwandsträger          einfassungen, keine bzw. nur unzureichende Entwässerungseinrich-
Gemeinde Stegaurach die „Offene Ganztagsschule“ eingeführt. Die        tungen und unzähligen Fahrbahnunebenheiten durch Reparaturstellen)
„Offene Ganztagsschule“ ist ein freiwilliges schulisches Angebot der   von einer Gefährdung der Sicherheit des Verkehrs reden müsse. Da
ganztägigen Förderung und Betreuung von Schülerinnen und Schü-         der Unterbau nicht ausreichend tragfähig und der Oberbau nicht
lern. Der Unterricht an einer „Offenen Ganztagsschule“ findet wie      frostsicher sei, ist ein Vollausbau des Straßenabschnittes erforderlich.
gewohnt überwiegend am Vormittag im Klassenverband statt. Die          Er präsentiert die erste Entwurfsplanung zum oberen Bereich der
„Offene Ganztagsschule“ ist eine schulische Veranstaltung ebenso       „Steigerwaldstraße“, welche auch beim Anliegertreffen am 25.11.2018
wie der Klassenunterricht am Vormittag und bietet an mindestens 4      mit den Bürgern diskutiert worden ist. Die Straße soll eine durchgän-
der 5 Wochentage am Nachmittag ein verlässliches Bildungs- und         gige Gesamtbreite von ca. 5,00 m erhalten, wovon ca. 0,50 m eine
Betreuungsangebot. Die Eltern haben die Möglichkeit, ihre Kinder       einseitige Oberflächenentwässerungsrinne beanspruchen wird und
auch nur für bestimmte Tage anzumelden. Um die Planbarkeit zu er-      die Restbreite die Fahrbahn bzw. gegenseitige Fahrbahnabgrenzung
leichtern, muss die Anmeldung verbindlich für ein ganzes Schuljahr     bildet. Es ist eine ansprechende Straßenraumgestaltung und Materi-
folgen.                                                                alwahl analog dem Dorferneuerungsausbau vorgesehen.
Zum Betreuungs- und Förderangebot gehören u.a. Mittagsverpfle-         Für den Bereich der nur 3,50 - 4,00 m breiten Engstelle im unteren
gung, Hausaufgabenbetreuung und Freizeitangebote mit sportlichen,      Bereich wurden 3 Varianten ausgearbeitet (Var. 1: Westliche Verbreite-
musischen und gestalterischen Aktivitäten.                             rung, Var. 2: Östliche Verbreiterung und Var. 3: Beibehaltung der
Der Verein iSo e.V. wurde von der Gemeinde Stegaurach für die päd-     Engstelle) und zur Diskussion gestellt, da für die Var. 1 + 2 Eingriffe in
agogische Betreuung am Nachmittag ausgewählt. Frau Simone              Privateigentum und Grunderwerb erforderlich sind, während bei Var.
KÜFFNER und Herr Michael GERSTNER berichten dem Gemeinderat            3 nur eine Verziehung der Fahrbahnbreite auf ca. 15 m Länge von
über das vergangene Schuljahr und über die aktuelle Situation. Dem-    5,00 m auf 4,00 m erfolgen würde.
nach besuchen heuer 116 Grundschüler und 12 Mittelschüler in 6
Kurzgruppen (bis 14:00 Uhr) und 3 Langgruppen (bis 16:00 Uhr) die      1. Bürgermeister WAGNER berichtet, dass sich beim Anliegertreffen
OGTS und es werden im Schnitt täglich 70 warme Mittagessen aus-        am 25.11.2018 die Mehrheit für eine Beibehaltung der Engstelle (Var.
gegeben.                                                               3) ausgesprochen hat. Außerdem wurde eine „geschwindigkeitsredu-
                                                                       zierende bauliche Maßnahme“ (in Form einer Querungshilfe oder
Während der Ferien liegen immer zwischen 10 und 20 Meldungen für       versetzter Pflanzbeete o.ä.) am Ortseingang vorgeschlagen. Die süd-
Ferienbetreuung vor.                                                   liche Einmündung der Ortsstraße „Am Hasensteig“ in die „Steiger-
                                                                       waldstraße“ soll möglichst höhengleich ausgeführt werden.
Im März 2018 wurde eine Elternumfrage zu den Themen „Mitarbei-
ter“, „Wünsche, Ideen und Fragen“, „allgemeine Stimmung“, „Räu-        Der Gemeinderat Stegaurach beschließt, dem vorliegenden Vorent-
me“, „Essensangebot“ (seit Mitte Januar), „Hausaufgabenzeit“,          wurf grundsätzlich zuzustimmen. Die Engstelle im südlichen Straßen-
„Freizeitangebote“ und „Gesamteindruck“ durchgeführt und im Okto-      abschnitt soll entsprechend Variante 3 beibehalten werden. Am
ber 2 Elternabende abgehalten, bei denen die vorgenannten Themen       Ortseingang von Mühlendorf kommend sollen geschwindigkeitsredu-
ebenfalls diskutiert wurden.                                           zierende bauliche Maßnahmen vorgesehen werden. Vor dem Stra-
                                                                       ßenausbau sind die vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen
Darüber hinaus gibt es regelmäßige Absprachen und Auswertungs-         (Kanalisation und Wasserversorgung) zu ertüchtigen bzw. zu sanie-
treffen mit Schulleitung und Elternbeirat.                             ren. Im gesamten auszubauenden Bereich ist vorab der FTTH-Breit-
                                                                       bandausbau auszuführen. Die Planungen für den Ausbau des
Der Vortrag dient dem Gemeinderat zur Kenntnis.                        „Sonnenweges“ sind gesondert zu erstellen und mit den dortigen
                                                                       Grundstückseigentümern abzusprechen. Das Ing.-büro WOLF wird
TOP 03     Vorstellung der Außenanlagenneugestaltung der KiTa          beauftragt, möglichst zeitnah eine Detailplanung und Kostenkalkula-
           „St. Marien“ (durch das Planungsbüro der Kirchenstif-       tion für den Straßenausbau vorzulegen.
           tung)
                                                                       TOP 05      ISEK-Architekten-Wettbewerbsverfahren für die Steg-
Nach der Fertigstellung des Ersatzneubaus Kindergarten „St. Mari-                  auracher Mitte“
en“, müssen jetzt noch die Außenanlagen neu erstellt werden. Die                   hier: Entscheidung über die Durchführung
Kirchenverwaltung Stegaurach hat diese Maßnahme bereits Ende
des Jahres 2017 angekündigt, die Ausführung hat sich jedoch bis        In der Sitzung vom 13.11.2018 referierte das Büro WITTMANN, VA-
jetzt verzögert.                                                       LIER und Partner, welches mit der Erstellung des ISEKs beauftragt ist,
                                                                       über ein mögliches Wettbewerbsverfahren (Architektenwettbewerb)
Herr ZIEGLER von der Kirchenverwaltung. Herr KRAWIELITZKI vom          zur Gestaltung einer neuen „Stegauracher Mitte“.
beauftragten Planungsbüro GEO GROUP Ingenieurservice erläutern         Es wurden der Ablauf des Verfahrens, die Vorteile, sowie die voraus-
die Maßnahme und stellen dem Gemeinderat die konkrete Planung          sichtlichen Kosten des Verfahrens erläutert, wobei Letztere zu 60%
der Außenanlagen vor.                                                  von der Städtebauförderung getragen werden. Durch den Wett­
                                                                       bewerb, der einen Realisierung- und einen Ideenteil enthalten soll,
Die kalkulierten Kosten von ca. 160.000,00 EUR werden je zur Hälfte    würde die Gemeinde Stegaurach verschiedene Vorschläge für die
von der Katholischen Kirchenstiftung (einschl. Zuschuss des Erzbi-     Umsetzung der zukünftigen Projekte, eingebettet in ein Gesamtkon-
schöflichen Ordinariats) und der Gemeinde Stegaurach (einschl. Zu-     zept, erhalten. Nun ist es Aufgabe des Gemeinderates zu entschei-
schuss des Freistaates Bayern) getragen.                               den, ob grundsätzlich ein Wettbewerb für die „Stegauracher Mitte“
                                                                       durchgeführt werden soll. Die Festlegung der Inhalte des Wettbe-
Die Baumaßnahmen sollen bis zum Beginn des neuen Kindergarten-         werbsverfahrens ist nicht Bestandteil des Beschlusses und wird zu
jahres 2019/2020 fertiggestellt sein.                                  einem späteren Zeitpunkt diskutiert.

Die notwendigen Haushaltsmittel für die Sanierung der Außenanlagen     Da der entstehende Auftragswert für die Architektenleistung zur Rea-
wurden von der Gemeinde Stegaurach bereits im Haushalt 2018 be-        lisierung der Bauvorhaben oberhalb des EU-Schwellenwertes liegt,
reitgestellt und werden auf 2019 übertragen.                           ist es verpflichtend für die Auftragsvergabe ein VgV-Verfahren durch-
                                                                       zuführen. Der Wettbewerb ist in dieses einzubetten, sodass folglich
Der Gemeinderat Stegaurach beschließt, der vorgelegten Planung         ein „VgV-Verfahren mit integriertem Wettbewerb“ zur Ausführung
zuzustimmen. Die Verwaltung wird beauftragt für die Maßnahme bei       kommen wird.
der Regierung von Oberfranken einen Antrag auf Förderung nach Art.     Für die Betreuung und Durchführung dieses komplexen Verfahrens ist
10 FAG zu stellen.                                                     die Beauftragung eines darauf spezialisierten Büros erforderlich. Bei
                                                                       positivem Beschlussergebnis würde die Verwaltung folglich Angebote
TOP 04     Vorstellung des ersten Planungsentwurfs für den Aus-        für die beschriebene Leistung einholen.
           bau der Oberen „Steigerwaldstraße“ und dem „Son-
           nenweg“ in Kreuzschuh                                       Der Gemeinderat Stegaurach beschließt, für die Gestaltung der
           hier: Vorstellung des Entwurfs (durch das Ing. Büro         „Stegauracher Mitte“ ein „VgV-Verfahren mit integriertem Wettbe-
           WOLF, Bamberg)                                              werb“ durchzuführen. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderli-
MITTEILUNGSBLATT - Gemeinde Stegaurach
Amtliche Bekanntmachungen                                                                                                                  9

chen Schritte einzuleiten und Angebote für die Betreuungsleistungen       Der Gemeinderat Stegaurach beschließt, künftigt im umgewandelten
des Verfahrens einzuholen. Über die Inhalte des Wettbewerbs wird          identitätswahrenden Verein „Steigerwald Tourismus e.V.“ als Mitglied
gesondert entschieden.                                                    zu fungieren sowie der Satzung, der Beitragsordnung und dem Ver-
                                                                          einsprotokoll zuzustimmen.
TOP 06     Änderung der Geschäftsordnung wegen elektroni-
           scher Ladung per Ratsinformationssystem (RIS)                  TOP 08     1. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezoge-
                                                                                     nen Bebauungsplans „Gewerbegebiet Treppendorf“
§ 25 der Geschäftsordnung der Gemeinde Stegaurach (GeschO2014)                       (Bebauungs- und Grünordnungsplan) des Marktes
regelt die Form und Frist für Einladungen des Gemeinderates (und                     Burgebrach
seiner Ausschüsse).                                                                  hier: Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonsti-
                                                                                     gen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
Die Gemeinde Stegaurach hat im Herbst 2015 ein Elektronisches
Ratsinformationssystem (RIS) eingeführt. Die Bayerische Gemein-           Mit Schreiben (Email) vom 30.10.2018 teilt das Ing.-büro HÖHNEN &
deordnung (GO) bzw. die darauf basierende Muster-Geschäftsord-            Partner, Bamberg, im Auftrag des Marktes Burgebrach der Gemeinde
nung des Bayerischen Gemeindetages lassen die Abwicklung des              Stegaurach mit, dass der Rat des Marktes Burgebrach in seiner Sit-
Geschäftsganges des Gemeinderates und seiner Ausschüsse über              zung am 16.10.2018 beschlossen hat, den vorhabenbezogenen Be-
ein solches System via Internet, E-Mail, SMS, usw. zwar grundsätz-        bauungsplan „Gewerbegebiet Treppendorf“ zu ändern und zu
lich zu, enthalten jedoch (noch) keine näheren Vorgaben, wie dies         ergänzen. Weiterhin wurde beschlossen die frühzeitige Beteiligung
künftig genau zu erfolgen hat, um den rechtlichen Vorgaben zu genü-       der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
gen.                                                                      Abs. 1 BauGB durchzuführen.
                                                                          Die Aufstellung / Änderung des Bebauungs- und Grünordnungspla-
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) München hat sich           nes erfolgt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB mit der hierfür
mit Entscheidung vom 20.06.2018 erstmals mit der Zulässigkeit einer       notwendigen 15. Änderung des Flächennutzungs- und Landschafts-
Sitzungsladung per Ratsinformationssystem (RIS) im Detail befasst         planes.
und entsprechende Leitsätze zur Nutzung eines RIS formuliert. Der         Städtebauliches Ziel der vorliegenden Planänderung ist die planungs-
BayVGH hat entschieden, dass auch dieses Verfahren im Einklang mit        rechtliche Sicherung von Erweiterungsflächen für ein ortsansässiges
den, in der Gemeindeordnung zwingend vorgeschriebenen, Anforde-           Unternehmen. Konkret benötigt die Fa. THOMANN GmbH dringend
rungen steht.                                                             Flächen zum Ausbau ihrer Verwaltung.
Gleichzeitig entwickelt der 4. Senat des BayVGH seine bisherige
Rechtsprechung zur Möglichkeit einer Heilung fehlerhafter Ladungen        Es wird um Mitteilung gebeten, ob und inwieweit Belange der Ge-
fort.                                                                     meinde Stegaurach durch die 1. Änderung und Erweiterung des vor-
                                                                          habenbezogenen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Treppendorf“
Der BayVGH hat in seiner vorgenannten Entscheidung folgende Leit-         berührt werden. Die Stellungnahme sollte bis einschließlich
sätze formuliert:                                                         07.12.2018 beim Markt Burgebrach eingehen.
1.	Die Gemeindeordnung lässt es zu, an die mit einer elektronischen
    Ladung einverstandenen Ratsmitglieder eine unverschlüsselte           Der Gemeinderat Stegaurach nimmt die vorliegende 1. Änderung und
                                                                          Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Gewerbege-
    E-Mail zu versenden, in der lediglich Zeit und Ort der Sitzung mit-
                                                                          biet Treppendorf“ zur Kenntnis und beschließt, dass er gegen die
    geteilt werden, während die zugehörige Tagesordnung nur über
                                                                          beabsichtigte Änderung keine Einwände hat.
    einen in der Mail enthaltenen Link im gemeindlichen Ratsinforma-
    tionssystem eingesehen werden kann.
                                                                          TOP 09     2. Änderung und Erweiterung vorhabenbezogener Be-
2.	Eine fehlerhafte Ladung zu einer Gemeinderatssitzung führt nicht
                                                                                     bauungsplan „Gewerbegebiet Treppendorf III“ des
    zur Unwirksamkeit der darin gefassten Beschlüsse, wenn der von
                                                                                     Marktes Burgebrach
    dem Ladungsmangel Betroffene der Sitzung ferngeblieben ist und
                                                                                     hier: Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonsti-
    dafür bereits im Voraus gegenüber dem Sitzungsleiter persönliche
                                                                                     gen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1
    Entschuldigungsgründe angeführt hat.
                                                                                     BauGB
Der BayVGH wies allerdings auch darauf hin, dass das aktuelle Ge-         Mit Schreiben (Email) vom 30.10.2018 teilt das Ing.-büro HÖHNEN &
schäftsordnungsmuster des Bayerischen Gemeindetags das vorge-             Partner, Bamberg, im Auftrag des Marktes Burgebrach der Gemeinde
nannte Verfahren der Ladung nicht korrekt abdeckt. Nachdem die            Stegaurach mit, dass der Rat des Marktes Burgebrach in seiner Sit-
bisher bestehenden Rechtsunsicherheiten in Bezug auf die Ord-             zung am 16.10.2018 beschlossen hat, die Aufstellung des Bebau-
nungsgemäßheit einer Ladung per Ratsinformationssystem (und/oder          ungs- und Grünordnungsplanes mit der Bezeichnung 2. Änderung
zusätzlicher Papierform) endlich grundsätzlich beseitigt sind, besteht    und Erweiterung vorhabenbezogener Bebauungsplan „Gewerbege-
für alle Kommunen, die ein Ratsinformationssystem nutzen, jetzt die       biet Treppendorf III“ zu ändern und zu ergänzen. Weiterhin wurde
Möglichkeit, bei der Ladung auf ein rein elektronisches Verfahren um-     beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen
zustellen, soweit sich die Ratsmitglieder mit der elektronischen Kom-     Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
munikation einverstanden erklärt haben.                                   Die Aufstellung / Änderung des Bebauungs- und Grünordnungspla-
In diesem Fall sind allerdings zwingend – soweit noch nicht gesche-       nes erfolgt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB mit der hierfür
hen – die entsprechenden Formulierungen in § 25 Absätze 1 bis 3 der       notwendigen 15. Änderung des Flächennutzungs- und Landschafts-
Geschäftsordnung anzupassen. Der Gemeinderat wird daher gebe-             planes. Im Geltungsbereich der vorliegenden Planänderung und -er-
ten, einen entsprechenden Beschluss zu fassen.                            weiterung soll ein Gewerbegebiet gemäß § 8 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1
                                                                          – 2 BAUNVO festgesetzt werden.
Der Gemeinderat Stegaurach beschließt, die Absätze 1 bis 3 des § 25       Städtebauliches Ziel der vorliegenden Planänderung ist die planungs-
der Geschäftsordnung der Gemeinde Stegaurach (GeschO2014) ent-            rechtliche Sicherung von Erweiterungsflächen für ein ortsansässiges
sprechend zu ändern. Der Wortlaut der beiliegenden Änderungssat-          Unternehmen. Konkret benötigt die Fa. THOMANN GmbH dringend
zung ist Bestandteil dieses Beschlusses (siehe Bekanntmachung der         Flächen zum Ausbau ihres Service-Centers.
Satzung in diesem Amtsblatt).
                                                                          Es wird um Mitteilung gebeten, ob und in wie weit Belange der Ge-
TOP 07     Mitgliedschaft im „Tourismusverband Steigerwald“               meinde Stegaurach durch die 1. Änderung und Erweiterung des vor-
           hier: Bestätigung als Mitglied für den umgewandelten           habenbezogenen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Treppendorf“
           identitätswahrenden Verein „Steigerwald Tourismus              berührt werden. Die Stellungnahme sollte bis einschließlich
           e.V.“                                                          07.12.2018 beim Markt Burgebrach eingehen.

Die Gemeinde Stegaurach ist seit geraumer Zeit bereits Mitglied des       Der Gemeinderat Stegaurach nimmt die vorliegende 2. Änderung und
„Tourismusverbandes Steigerwald“. Dieser war bisher ein nichteinge-       Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Gewerbege-
tragener Verein und wird nun umgewandelt in einen sog. identitäts-        biet Treppendorf III“ zur Kenntnis und beschließt, dass er gegen die
wahrenden Verein „Steigerwald Tourismus e.V.“.                            beabsichtigte Änderung und Erweiterung keine Einwände erhebt.

Mit Schreiben vom 15.11.2018 des Landratsamtes Neustadt a.d.              TOP 10     15. Änderung des Flächennutzungs- und Landschafts-
Aisch-Bad Windsheim wird die Gemeinde Stegaurach gebeten, die                        planes des Marktes Burgebrach
Mitgliedschaft im neuen Verein zu bestätigen und der Satzung, der                    hier: Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonsti-
Beitragsordnung und dem Vereinsprotokoll zuzustimmen.                                gen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
MITTEILUNGSBLATT - Gemeinde Stegaurach
10                                                                                                               Amtliche Bekanntmachungen

Mit Schreiben (Email) vom 30.10.2018 teilt das Ing.-büro HÖHNEN &        12.2       Seismische Untersuchungen im Gemeindebereich
Partner, Bamberg, im Auftrag des Marktes Burgebrach der Gemeinde
Stegaurach mit, dass der Rat des Marktes Burgebrach in seiner Sit-       GR METZNER berichtet, dass er vor wenigen Tagen wegen ihm unbe-
zung am 16.10.2018 beschlossen hat, den Flächennutzungs- und             kannter Untersuchungen auf einigen seiner Grundstücke angespro-
Landschaftsplan zu ändern. Weiterhin wurde beschlossen, die früh-        chen worden sei.
zeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher       1. Bürgermeister entgegnet, dass sich der Gemeinderat bereits in
Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.                            seiner Sitzung am 31.07.2018 (TOP 6.3) mit dem Thema befasst hat
                                                                         und der Nutzung seiner Grundstücke zugestimmt hat. Am 26.11.2018
Die 15. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes er-          ist im Fränkischen Tag ein ausführlicher Zeitungsbericht über die
folgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB mit der Aufstel-       großflächigen seismischen Untersuchungen veröffentlich worden.
lung der Bebauungs- und Grünordnungspläne mit den Bezeichnungen
1. Änderung und Erweiterung vorhabenbezogener Bebauungsplan              12.3       Vandalismusschäden im Gemeindebereich
„Gewerbegebiet Treppendorf“ und 2. Änderung und Erweiterung vor-
habenbezogener Bebauungsplan „Gewerbegebiet Treppendorf III“.            GR METZNER berichtet, dass er gleich zwei Mal von Vandalismus im
                                                                         Gemeindereich durch Jugendliche betroffen gewesen sei. Zum einen
Städtebauliches Ziel der vorliegenden Planänderung ist die planungs-     wurde an einem bei Gasthaus WINDFELDER am See abgestellten
rechtliche Sicherung von Erweiterungsflächen für ein ortsansässiges      Bagger eine Scheibe eingeschlagen, zum anderen wurde eine Wand
Unternehmen. Konkret benötigt die Fa. THOMANN GmbH dringend              des Gebäudes des WINDFELDER-Kellers mutwillig stark beschädigt.
Flächen zum Ausbau ihrer Verwaltung und ihres Service-Centers.           1. Bürgermeister entgegnet, dass es sich um Schäden auf Privat-
                                                                         grund handelt und hier durch den Geschädigten die Polizei zu ver-
                                                                         ständigen sei. Er werde jedoch außerdem die JAM-Verantwortlichen
Es wird um Mitteilung gebeten, ob und in wie weit Belange der Ge-
                                                                         auf die Vorfälle hinweisen.
meinde Stegaurach durch die 1. Änderung und Erweiterung des vor-
habenbezogenen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Treppendorf“
                                                                         12.4	Anbringung von Mülleimern im Bereich „Michaelsber-
berührt werden. Die Stellungnahme sollte bis einschließlich
                                                                                    ger Weg“ in Stegaurach
07.12.2018 beim Markt Burgebrach eingehen.                               GR OPPAWSKY berichtet von Beschwerden über zunehmenden Müll
                                                                         und Hundekot im Bereich des öffentlichen Feld- und Waldweges „Mi-
Der Gemeinderat Stegaurach nimmt die vorliegende 15. Änderung            chaelsberger Weg“ in Stegaurach und empfiehlt die Anbringung von
des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes des Marktes Burge-            Mülleimern in diesem Bereich.
brach zur Kenntnis und erhebt keine Bedenken gegen die beabsich-         1. Bürgermeister entgegnet, dass es nicht Aufgabe der Gemeinde sei,
tigte Planänderung.                                                      den Müll von Spaziergängern und Hundebesitzern im Außenbereich
                                                                         oder am Ortsrand zu entsorgen. Der Müll sei vielmehr von den Betrof-
TOP 11     Informationen des Bürgermeisters                              fenen mit nach Hause zu nehmen und zu entsorgen.

1. Bürgermeister WAGNER informiert über folgende Angelegenheiten:

10.1       Versetzung Briefkasten im Ortsteil Waizendorf
                                                                         Bericht über die öffentliche Sitzung
                                                                         des Bauausschusses Stegaurach im
Die Deutsche Post AG hat am 21.11.2018 den Briefkasten in Waizen-
dorf an der Kirche abgebaut und wie besprochen vor dem Anwesen
                                                                         Besprechungszimmer des Verwaltungs-
„Frensdorfer Straße 9“ aufgestellt.                                      gebäudes in Stegaurach vom 03.12.2018
                                                                         (Nr. 2018/BA/011)
10.2 Vereinszuschüsse
	   hier: Antrag des Schützenvereins „Hubertus“ 1956                    Anmerkung: Diese Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr und vorbe-
     Stegaurach e. V. auf Zuschuss für die Erneuerung der                haltlich der nachträglichen Genehmigung und Änderung des Sit-
     Heizungsanlage im Schützenhaus                                      zungsprotokolls durch den Bauausschuss in einer der nächsten
                                                                         Sitzungen.
Mit Schreiben vom 21.11.2018 beantragt der Schützenverein „Huber-
tus“ einen Zuschuss zur beabsichtigten Erneuerung der Heizungsan-        1. Bürgermeister WAGNER begrüßt alle anwesenden Mitglieder des
lage im Schützenhaus in Stegaurach, da eine erneute Instandsetzung       Bauausschusses und die Zuhörer.
unwirtschaftlich wäre und die vorhandene Heizung auch den aktuel-
len Energieklassen nicht mehr entspricht.                                Vor Eintritt in die Tagesordnung fragt 1. Bürgermeister WAGNER, ob
                                                                         Einwendungen gegen die Tagesordnung bestehen. Nachdem keine
Dem Schützenverein „Hubertus“ 1956 Stegaurach wurde zur Erneue-          Einwände erhoben werden, wird mit der Tagesordnung begonnen.
rung der Heizungsanlage im Schützenhaus in Stegaurach gemäß § 3
Ziffer 6.1 der gemeindlichen Richtlinien der Gemeinde Stegaurach für     TOP 01     Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung
die Vereinsförderung vom 31.12.2014 ein Zuschuss in Höhe von 10 %                   vom 05.11.2018 (Nr. 2018/BA/010)
der nachgewiesenen Kosten (i.H.v. 6.998,03 EUR = 699,80 EUR) in
                                                                         Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 05.11.2018 (Nr.
Aussicht gestellt.
                                                                         2018/BA/010) wurde im Ratsinformationssystem veröffentlicht.
Aufgrund der geringen Höhe des Zuschusses kann die Zuschussge-
                                                                         Nachdem keine Einwendungen erhoben werden, gilt das Protokoll in
währung entspr. § 13 Abs. 2 Ziff. 2 der Geschäftsordnung für den
                                                                         seiner vorliegenden Form als genehmigt.
Gemeinderat Stegaurach vom 06.05.2014 (GeschO2014) durch 1.
Bürgermeister WAGNER verfügt werden.                                     TOP 02     Bauantrag zur Errichtung eines Doppelhauses mit
Die Auszahlung erfolgt erst nach Vorlage der Handwerker-Schluss-                    Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 332/7 Gmkg.
rechnung.                                                                           Stegaurach – Stegaurach, Rabensteinweg 8 –
TOP 12     Verschiedenes, Wünsche, Anfragen                              Das geplante Bauvorhaben befindet sich im rechtsverbindlichen Be-
                                                                         bauungsplan „Westgebiet“ und stimmt mit den Festsetzungen des
Es werden aus den Reihen des Gemeinderates folgende Wünsche              Bebauungsplanes teilweise nicht überein.
oder Anfragen vorgebracht:
                                                                         Die Antragsteller planen die Errichtung eines Doppelhauses mit je 140
12.1 Ratsinformationssystem (RIS)                                        qm Wohnfläche und Carports. Für die Genehmigung benötigen die
	   hier: Verlinkung/Beifügung des zu genehmigenden                     Antragsteller Befreiungen hinsichtlich einer Baugrenzenüberschrei-
     letzten Protokolls                                                  tung des Wohnhauses und der Carports, der Hausart (Doppel- anstatt
                                                                         Einzelhaus), sowie der Dachart.
GR’in MUSIG schlägt vor, im RIS bei der Tagesordnung der nächsten
Sitzung das zu genehmigende Protokoll der letzten Sitzung zu verlinken   In der Bauausschusssitzung am 03.09.2018 (TOP 16) wurde bereits
oder als Anlage beizufügen, so dass man dieses schneller öffnen kann.    eine formlose Anfrage diesbezüglich behandelt und das Einverneh-
                                                                         men inklusive der Befreiungen in Aussicht gestellt. Wie in der formlo-
1. Bürgermeister WAGNER sagt zu, dass er versuchen werde, den            sen Anfrage festgehalten, darf pro Doppelhaushälfte nur eine
Vorschlag umzusetzen, sofern dies programmtechnisch möglich ist.         Wohneinheit errichtet werden. Die Stellplätze sind nach der gemeind-
Amtliche Bekanntmachungen                                                                                                                  11

lichen Stellplatzsatzung herzustellen. Die Höhe des Gebäudes ist vor       werden, wie das Vorhaben an dieser Stelle doch noch genehmigt
Ort mit der Gemeinde abzusprechen. Die Ableitung von Oberflächen-          werden kann.
wasser sollte bereits auf dem Baugrundstück im Trennsystem herge-
stellt werden. Der Einbau einer Zisterne zum Abfangen von                  In dem Gespräch mit den Bauherren wurde die Möglichkeit in Be-
Oberflächenwasser wäre wünschenswert.                                      tracht gezogen, die Seitenwand, die direkt an der Straßenbegren-
                                                                           zungslinie verläuft, um ca. 25 cm in das eigene Grundstück zu
Aus Sicht der Bauverwaltung kann dem Vorhaben das Einvernehmen             verlegen. Die Tür mit Ausgang zur Straße „Seeleite“ muss geschlos-
erteilt und die Befreiungen ausgesprochen werden. Die Nachbarbe-           sen werden. Die in den Bau einbezogene Gartenmauer wird wieder
teiligung ist über die Gemeinde Stegaurach erfolgt.                        freigelegt und dient wie in der Vergangenheit als Abstandshalter an
                                                                           der Straße. Die Gartenhütte würde dann hinter der Gartenmauer liegen.
Der Bauausschuss Stegaurach beschließt, dem vorliegenden Bau-
vorhaben das Einvernehmen zu erteilen und die notwendigen Befrei-          Aus Sicht der Bauverwaltung ist dies ein geänderter Vorschlag, dem
ungen auszusprechen. Die Höhenlage des Hauses ist vor Ort mit der          zugestimmt werden kann, da das Gebäude nun ca. 25 cm von der
Gemeinde abzusprechen. Die Verrohrung für anfallendes Oberflä-             Straßenbegrenzungslinie abrückt. Die Unterschriften der Nachbarn
chenwasser ist auf den jeweiligen Grundstücken bereits im Trennsys-        wurden für die geänderte Planung nicht eingeholt.
tem herzustellen.
                                                                           Der Bauausschuss Stegaurach beschließt, der vorliegenden und ge-
TOP 03     Tekturantrag zum genehmigten Bauvorhaben „Neu-                  änderten isolierten Befreiung das Einvernehmen zu erteilen.
           bau eines 5-Familienhauses mit Stellplätzen“ auf dem
           Grundstück Fl.Nr. 610/137 Gmkg. Stegaurach –                    TOP 05     Formlose Anfrage zur Errichtung eines Mehrfamilien-
           Stegaurach, Georg-Achziger-Ring 21 – *WIEDERBE-                            hauses mit Stellplätzen auf den Grundstücken Fl.Nrn.
           HANDLUNG*                                                                  385/1, 385/2 und 385/3 Gmkg. Höfen – Waizendorf,
                                                                                      Kirchberg 14, 14 a, 14 b –
Der Tekturantrag bezieht sich auf das bereits errichtete 5-Familien-
wohnhaus (Anwesen „Georg-Achziger-Ring 21“). Der Antragsteller             Das antragstellende Unternehmen hat nach der Bauausschusssit-
hat mit Datum vom 21.05.2014 die Genehmigung für die Errichtung            zung, bei dem die Erteilung des Einvernehmens für die Errichtung ei-
des Wohnhauses erhalten, ist jedoch bei der Ausführung in zahlrei-         nes 7-Familienwohnhauses auf den o.g. Grundstücken nicht in
chen Punkten davon abgewichen. Die größten Abweichungen sind               Aussicht gestellt wurde, ein Gespräch mit dem 1. Bürgermeister
die Ausführung diverser Kellerräume, die Abgrabungen, sowie die            WAGNER und der Bauverwaltung geführt, um zu klären, welche Art
Errichtung der notwendigen Stellplätze und der Zufahrt für die An-         von Bebauung dem Grundstück zugeführt werden könnte.
wohner. Aus Sicht des Landratsamtes Bamberg besteht somit keine
genehmigte Planung aus dem Jahr 2014 und es ist ein Tekturantrag           Der planbevollmächtigte Architekt hat eine neue Variante mit nunmehr
über die Gemeinde einzureichen.                                            6 Wohneinheiten ausgearbeitet und bittet den Bauausschuss um
                                                                           Stellungnahme. Anstatt einem versetzen Pultdach wurde nun ein fla-
Aufgrund verschiedener Gespräche mit dem Landratsamt Bamberg,              cheres Satteldach geplant, um das Gebäude niedriger in Erscheinung
dem 1. Bürgermeister WAGNER, der Bauverwaltung und dem Bau-                treten zu lassen. Fünf der Wohnungen liegen unter 100 qm, eine Woh-
herrn wurden die Pläne dahingehend geändert, dass die Stellplätze          nung liegt mit 130 qm etwas höher. Dementsprechend werden nach
erreichbar sind. Des Weiteren ist nach Aussage des Landratsamtes           der gemeindlichen Stellplatzsatzung 13 Stellplätze auf dem Grund-
für die Berechnung der Stellplätze die alte Stellplatzsatzung und nicht    stück nachgewiesen.
die neue Änderung maßgebend. Dementsprechend sind 8 Stellplätze
ausreichend. Zudem stellen die Abgrabungen am Gebäude nach An-             Aus Sicht der Bauverwaltung ist die neu eingereichte Planung homo-
sicht der unteren Bauaufsichtsbehörde keine Unzulässigkeit dar, da         gener und fügt sich besser in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
fast an allen Gebäuden im Bebauungsplangebiet Abgrabungen des              Die ursprünglich geplanten Doppelhäuser waren mit E+I+D deutlich
Untergeschosses vorgenommen wurden.                                        höher, als das jetzt geplante Gebäude. Dies ist auch an dem bereits
                                                                           errichteten Einfamilienhaus an der östlichen Grundstücksgrenze zu
Aus Sicht der Bauverwaltung ist die Nutzung der Stellplätze und der        erkennen.
dazugehörigen Zufahrt mit der geänderten Planung möglich. Es ist
lediglich die Befreiung für die zweite Zufahrt auszusprechen, da diese     Die Mitglieder des Bauausschusses sehen auch die vorliegende Pla-
in der Ursprungsplanung nicht mitberücksichtigt wurde. Mit den fest-       nung eher skeptisch, da Mehrfamilienhäuser in der Größe nicht in der
gestellten Abgrabungen der benachbarten Häuser können die Abgra-           näheren Umgebung zu finden sind. Um sich ein Bild des Grundstücks
bungen auf dem betreffenden Grundstück nicht mehr als Einzelfall           zu machen, wurde vom Bauausschuss die Durchführung eines Ort-
betrachtet werden. Die beiden Kellerräume werden den jeweiligen            stermins vorgeschlagen. Dieser soll vor der ersten Sitzung im Januar
Erdgeschosswohnungen zugeordnet. Ein Mehrbedarf an Stellplätzen            abgehalten werden. Der Planer sollte beauftragt werden, die Grund-
kommt nicht zustande, da für die Mehrungen im Keller die übrigen           fläche des Gebäudes abzustecken und die Höhe der Gebäude kennt-
Wohneinheiten verkleinert wurden. Dem Tekturantrag aus dem Jahr            lich zu machen.
2016 kann dementsprechend zum Abschluss gebracht und aus Sicht
der Bauverwaltung zugestimmt werden.                                       Der Bauausschuss Stegaurach beschließt, die formlose Anfrage zur
                                                                           Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 6 WE bis zur nächsten Sit-
Der Bauausschuss Stegaurach beschließt, dem vorliegenden Tektur-           zung im Januar zurückzustellen und einen Ortstermin durchzuführen.
antrag das Einvernehmen zu erteilen und spricht nachträglich die           Der Planer wird beauftragt, die Grundfläche des Gebäudes abzuste-
Befreiung für die zweite Zufahrt aus. Die notwendigen Stellplätze          cken und die Höhe kenntlich zu machen.
sind, wie in der jetzigen Tektur beantragt, zeitnah herzustellen. Weite-
re mögliche Wohneinheiten, speziell im Keller, werden nicht zugelas-       TOP 06     Formlose Anfrage zur Errichtung eines Einfamilien-
sen. Der Lichtgraben auf der Südseite ist zu reduzieren und vor                       hauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 17/2 Gmkg. Stegau-
Absturz vorbeigehender Personen bei Benutzung des Weges zu si-                        rach – Stegaurach, Seegasse 3 –
chern.
                                                                           Die formlose Anfrage auf dem o.g. Grundstück befindet sich im
TOP 04     Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung von zwei          rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Seegasse“ und stimmt mit meh-
           Nebengebäuden auf den Grundstücken 241/2 und                    reren Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht überein.
           239/16 Gmkg. Hartlanden – Hartlanden, Seeleite 4 –
           *WIEDERBEHANDLUNG*                                              Die Antragsteller wollen auf einer Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr.
                                                                           17/2 ein Einfamilienhaus mit der Höhenlage E+II in Flachdachbauwei-
Das Bauvorhaben befindet sich im rechtsverbindlichen Bebauungs-            se errichten. Für die Errichtung des Wohnhauses benötigen die An-
plan „Dellerhofer Berg“ und stimmt mit den Festsetzungen des Be-           tragsteller Befreiungen hinsichtlich der Baugrenze, der Höhenlage
bauungsplanes bezüglich der Baugrenzen nicht überein.                      und der Dachart- bzw. Neigung. Eine Befreiung der Geschossflä-
                                                                           chenzahl (GFZ) wurde nicht abgefragt, ist aber aus Sicht der Bauver-
Der Antragsteller hat in der Bauausschusssitzung am 05.11.2018 ei-         waltung ebenso denkbar, wie die Grundflächenzahl (GRZ).
nen Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung der beiden Nebenge-
bäude eingereicht. Diese wurde aufgrund der mangelnden                     Aus Sicht der Bauverwaltung ist die Errichtung eines Wohnhauses an
Verkehrssicherheit und der Nichtkonformität mit dem Bebauungsplan          dieser Stelle unter Berücksichtigung der gemeindlichen Stellplatzsat-
„Dellerhofer Berg“ abgelehnt. Mit dem Bauwerber sollten vor Durch-         zung zwar denkbar, jedoch ist es zweifelhaft, ob sich das Gebäude
führung des Rückbaus über die Bauverwaltung Gespräche geführt              mit einem Flachdach am Ortsrand städtebaulich in das Bebauungs-
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