MITTEILUNGSBLATT - Gemeinde Stegaurach
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
MITTEILUNGSBLATT GEMEINDE STEGAURACH | LANDKREIS BAMBERG Schloßplatz 1 | 96135 Stegaurach | www.stegaurach.de | verwaltung@stegaurach.de | Tel.: 0951-99 222-0 Öffnungszeiten: Mo. – Fr.: 8.00 – 12.00 Uhr, Do.: 14.00 – 18.00 Uhr Januar 2019 Nr. 01/2019 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, ich wünsche Ihnen und Ihren Familien für das neue Jahr alles Gute, Glück, Gesundheit und Frieden. Ihr Erster Bürgermeister Thilo Wagner Bei uns in der Gemeinde Seite 18 Senioren Seite 26 Kirchliche Nachrichten Seite 23 Vereine Seite 30
2 Infotafel Infotafel Notrufnummern Kliniken in der Stadt Bamberg Klinikum am Bruderwald 0951 503-0 Feuer-Notruf 112 Klinik Dr. Schellerer 0951 503 - 44100 Polizei-Notruf 110 Klinikum am Michaelsberg 0951 503-0 Unfall-Rettungsdienst-Notruf 112 Geburtshaus Bamberg 0951 303637 Polizei Bamberg-Land 0951 9129 310 Ärztlicher Notfallruf 116 117 Giftnotruf 030 19240 Bürgersprechstunde im Rathaus Giftzentrale Nürnberg 0911 3982451 Am 03.01.2019 findet im Rathaus (ohne Voranmel- dung) die Bürgersprechstunde mit dem ersten Bür- Wichtige Telefonnummern germeister Thilo Wager von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr statt. Ärztliche Bereitschaftspraxis 09546 88888 Telefonseelsorge (kostenlos) 0800 1110-111 Bücherei Stegaurach Tel.: 0951 50989620 Kinder- und Jugendtelefon (kostenlos) 0800 1110-222 Familienpflegewerk Bamberg 0951 502691 Öffnungszeiten: Mo 13.30 – 15.30 Uhr Di 07.45 – 12.45 Uhr Deutscher Kinderschutzbund 15.00 – 17.30 Uhr Kreisverband Bamberg e.V. 0951 28192 Mi 10.00 – 11.30 Uhr Frauenhaus Bamberg – Hilfe und Do 17.00 – 20.00 Uhr Beratung für Frauen und Kinder 0951 58280 Psychosoz. Beratungs- u. Behandlungs- An allen gesetzlichen Feiertagen in Bayern geschlossen. stellen für Suchtkranke u. deren Während der bayerischen Schulferien am Dienstag- Angehörige 0951 29957-40 vormittag geschlossen. Katholische Beratungsstellen für Info auf www.buecherei-stegaurach.de Schwangerschaftsfragen 0951 29957-50 Notruf bei sexualisierter Gewalt 0951 9868730 Müllabfuhr im Januar 2019 Telefonseelsorge Bamberg 0800 1110-111 Bayerisches Rotes Kreuz (BRK) Die Abholung der Restmüll-, Papier- und Biotonne Kreisverband Bamberg 0951 981 89-0 sowie Gelber Sack erfolgt in den einzelnen Gemeinde- teilen an den nachfolgend aufgeführten Tagen: Restmülltonne Do. 10.01.2019 / Do. 24.01.2019 Kliniken Papiertonne Mi. 09.01.2019 Einrichtungen im Landkreis Bamberg Biotonne Fr. 04.01.2019 / Do. 17.01.2019 Juraklinik Scheßlitz 09542 779-0 Do. 31.01.2019 Gelber Sack Di. 08.01.2019 Steigerwaldklinik Burgebrach 09546 88-0 Seniotel Pflegedienst Scheßlitz gGmbH 09542 779-0 Anmeldeschluss für die Klinik am Eichelberg Burgebrach 09546 88-510 nächste Sperrmüllsammlung: 30.01.2019 Wertstoffhof Waizendorf Kaifeck Waizendorf-Kaifeck 96135 Stegaurach-Waizendorf Sommerzeit: Mi 14.00 - 18.00 Uhr, Sa 09.00 - 14.00 Uhr Tel.: 0951 / 85-706 oder -708 Winterzeit: Mi 14.00 - 17.00 Uhr, Sa 10.00 - 13.00 Uhr Impressum Mitteilungsblatt – Amtsblatt der Gemeinde Stegaurach – Erscheinungsweise: Einmal im Monat Verantwortlich für Anzeigen und Druck: – Änderungen vorbehalten – Daniel Palasti, Aktiv Druck & Verlag GmbH Tel. 0 95 22/94 35-64, E-Mail: palasti@aktiv-druck.de Nächste Ausgabe: Freitag 01.02.2019 Redaktionsschluss: Montag 21.01.2019 Anzeigenannahme: Daniel Palasti, Tel. 0 95 22 / 94 35-64 Beiträge für das gemeindliche Mitteilungsblatt bitte an folgende stegaurach@aktiv-druck.de E-Mail-Adresse schicken: amtsblatt@stegaurach.de Namentlich gezeichnete Artikel geben die Meinung des Herausgeber: Parteiverkehr: Verfassers wieder. Kürzungen der eingesandten Manuskripte Gemeinde Stegaurach Mo. – Mi. / Fr. 8.00 – 12.00 Uhr bleiben der Redaktion vorbehalten. Schlossplatz 1 Do. 8.00 – 12.00 Uhr 96135 Stegaurach 14.00 – 18.00 Uhr Bildnachweis: Fotolia
Informationen durch den Bürgermeister 3 Informationen durch den Bürgermeister Neujahrsempfang 2019 der Gemeinde Stegaurach Zum traditionellen Neujahrsempfang der Gemeinde Stegaurach sind alle Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen. Diese erste, offizielle Veranstaltung im neuen Jahr soll den Menschen unseres Ortes Gelegenheit bieten, sich in entspannter Atmosphäre zu begegnen, um die guten Wünsche für das neue Jahr auszutauschen und gemeinsam ins Gespräch zu kommen. Ort: Aurachtalhalle, Stegaurach Termin: Donnerstag, den 10.01.2019 Uhrzeit: 19.00 Uhr Ich freue mich auf Ihren Besuch! Thilo Wagner Erster Bürgermeister Besuch vom Nikolaus in der Kita Don EISERNE HOCHZEIT Bosco bei Familie Frank Am Nikolaustag schlüpfte erster Bürgermeister Thilo Wagner in eine Die Eheleute Irma und Ernst feierten am 20.11.2018 ihre Eiserne besondere Rolle und überraschte die Kinder des Kindergarten Don Hochzeit in Mühlendorf. Bosco als Nikolaus. Zu diesem besonderen, 65-jährigen Hochzeitsjubiläum gratulierten Voller Spannung wurde er von allen erwartet. ihre beiden Kinder, zwei Enkel, drei Urenkel, viele Verwandte, Zur Begrüßung sangen die Kindergartenkinder ein Nikolauslied und Freunde und Nachbarn. Auch von offizieller Seite gratulierte trugen ein Gedicht vor. Da es im Kindergarten nur brave Kinder gibt, Stegaurachs Erster Bürgermeister Thilo Wagner und der stellver- bekam natürlich jedes Kind einen gefüllten Socken vom Nikolaus. tretende Landrat Johann Pfister. Zum Abschluss wurde der Nikolaus traditionell mit dem Lied „Lasst Das erste Treffen der beiden fand auf der Kirchweih in Wildensorg uns froh und munter sein“ verabschiedet. statt, als Irma von ihrem Ernst zum Tanzen aufgefordert wurde, Gleich darauf besuchte er noch die Krippenkinder und übergab ihnen sie allerdings noch nicht in den Tanzsaal durfte, weil sie erst 15 ebenfalls ein Nikolausgeschenk. Jahre alt war. Drei Jahre später fand dann die Hochzeit statt und seit diesem Zeitpunkt wohnen sie in Mühlendorf. Ernst arbeitete als KFZ-Mechaniker bei den Stadtwerken und seine Frau Irma kümmerte sich um die Familie und arbeitete in der Gärtnerei ihrer Eltern. Beide sind noch sehr rüstig und gehen bei jedem Wetter spa- zieren. Von links: stellv. Landrat Johann Pfister, Irma und Ernst Frank, 1. Bürgermeister Thilo Wagner
4 Informationen durch den Bürgermeister Schülerlotsen wurden ausgezeichnet Es ist mittlerweile zu einer schönen Tradition geworden, dass der Landkreis Bamberg in der Vorweihnachtszeit Schulweghelfer aus- zeichnet. Dieses Jahr folgten insgesamt 18 Schülerlotsen, 12 Schul- buslosten und 14 erwachsene Schulweghelfer der Hans-Schüller Grund- und Mittelschule Hallstadt und der Grund- und Mittelschule Altenburgblick Stegaurach der Einladung ins Landratsamt Bamberg. Stellvertretend für alle 173 Schülerlotsen, 151 Schulweghelfer und 178 Schulbuslotsen im Kreisgebiet dankte ihnen stellv. Landrat Jo- hann Pfister sowie erster Bürgermeister Thilo Wagner. Zum Dank wurde eine Urkunde und eine kleine Anerkennung überreicht. Im Jahr 2018 kam es im gesamten Landkreis Bamberg lediglich zu einem Schulwegunfall mit einem Leichtverletzten. Dass die Statistik so geringe Zahlen ausweise, sei zu einem großen Teil auf die Tätig- Neues keit der Schülerlotsen zurückzuführen. BürgerMOBIL ist unterwegs Von der Gemeinde Stegaurach wurde ein neuer Mercedes Benz „Vito“ angeschafft und wird künftig als BürgerMobil im Gemein- degebiet unterwegs sein. Das Fahrzeug hat extra einen behindertengerechten Ein- und Ausstieg. Unser BürgerMOBIL ist für Sie im Gemeindegebiet unterwegs, DIENSTAG, 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr DONNERSTAG, 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr Wenn Sie mitfahren wollen, melden Sie Ihren Fahrtwunsch spä- testens einen Tag vorher in der Gemeindeverwaltung bei Frau Wächtler unter der Tel. Nr. 0951 / 99 222-40 oder 0951 / 99 222-0 an. Das neue Fahrzeug der Gemeinde Stegaurach wird künftig zu- dem zur Schülerbeförderung eingesetzt. Fotos (Quelle: Rudolf Mader) An dieser Stelle bedanken wir uns auch beim 3. Bürgermeister W. Waß- mann, der sich um die Schülerlotsen kümmert. Herzlichen Dank. Fundbüro Folgende Gegenstände wurden im Fundbüro abgegeben und können während der Öff- Richtigstellung zur Veröffentlichung nungszeiten im Bürgeramt abgeholt werden: Mitteilungsblatt Dezember 2018 25.10.2018 2 Schlüssel, gefunden in der Auracher Straße Im Bericht „In Stegaurach ist das neue Kinderhaus ca. 25.10.2018 silbernes Fahrrad, gefunden an der Bushaltestel- an der Schule eröffnet worden“, ist uns leider ein le in Mutzershof Fehler unterlaufen. 29.10.2018 Schlüssel mit Anhänger, gefunden im Amselweg Richtig muss es heißen: 16.11.2018 kleiner Schlüssel (evtl. Briefkastenschlüssel, S. Kellenbeck ist Einrichtungsleiterin der Kita Fahrradschlüssel, etc.) Don Bosco und Frau N. Köhl ist Gruppenleiterin im Bürgeramt Stegaurach, Schloßplatz 1, Tel. 0951/99222-31 bzw. -32 Kinderhaus. E-Mail: verwaltung@stegaurach.de Bild: Stefanie Kellenbeck
Informationen durch den Bürgermeister / Landratsamt 5 Ein schönes Stück Tradition Jeden zweiten Donnerstag im Monat laden Frau Waßmann und Frau Landratsamt Scharf die Seniorinnen und Senioren der Gemeinde Stegaurach zum „Gemütlichen Donnerstag“ ein. Ein schönes Stück Tradition seit vie- Pressemitteilung des Fachbereichs len Jahren. Abfallwirtschaft: In diesem Monat fuhr der Bus nach Büchelberg. In sehr gemütli- cher und weihnachtlicher Atmosphäre fand dort die Adventsfeier Thema: Landkreis verschickt statt. Bei Kaffee, Glühwein und Stollen begrüßte Thilo Wagner, der ebenfalls der Einladung Abfallkalender – Änderung der gefolgt war, alle Anwe- Abfuhrtage/-zeiten beachten! senden herzlich. In den letzten Tagen wurden über 72.000 Abfallkalender an sämtliche Die Organisatoren ga‑ Haushalte im Landkreis Bamberg verteilt. Darin sind wie gewohnt die ben sich bei der Gestal- Abfuhrtermine für das Jahr 2019 sowie alle weiteren Informationen tung des Nachmittags rund um das Thema „Abfallwirtschaft im Landkreis Bamberg“ ent- sehr viel Mühe. Auf dem halten. Programm standen Weih- Sofern weitere Exemplare des Abfallkalenders 2019 benötigt werden, nachtsgeschichten und sind diese im Landratsamt Bamberg erhältlich. Ab Mitte der Kalender- Gedichte, vorgetragen von woche 51/2018 können die Ersatzexemplare auch bei den Gemein- Frau Scharf und Frau deverwaltungen bezogen werden. Zusätzliche Abholpläne stehen auf Waßmann. der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-bamberg.de/ Der Nikolaus und sein abfallwirtschaft zum Download oder Ausdruck bereit. Helfer schauten vorbei und kurzerhand ver- Neue Abfuhrtage der Restmüll-, Bio- und Papier zauberten die „Au rach- behälter ab 2019 Lerchen“ mit weihnacht- Ab Januar 2019 ändern sich in vielen Landkreisgemeinden die Ab- lichen Liedern alle in be- fuhrtage der Restmüll-, Bio- und Papierbehälter. Dies liegt einerseits sinnliche Stimmung. daran, dass der Entsorgungspartner im Bereich der Papiertonnen- Ein leckeres Essen sorgt leerung wechselt und andererseits die Firma Eichhorn von ihrem für einen gelungenen vertraglichen Recht Gebrauch macht, Optimierungen am Tourenplan Ausklang des Tages. der Restmüll- und Biotonnenleerung vorzunehmen. Sämtliche reguläre Abfuhrtermine sind in den Abfallkalendern abge- druckt. Verschiebungen aufgrund von Feiertagen wurden dabei wie gewohnt bereits berücksichtigt. Wichtig für alle: Abfallbehälter und gelbe Säcke müssen am Tag der Leerung ab 6:00 Uhr bereit stehen, unabhängig davon, ob sich der Abfuhrtag ändert oder nicht! Neuer Altpapierentsorger Aufgrund der Ergebnisse einer europaweiten Ausschreibung werden die grünen Altpapierbehälter im Landkreis Bamberg ab Januar 2019 von der Firma Georg Simon GmbH (Stockheim) geleert. Kostenloser Erinnerungsservice – Keine Abfuhrtermine mehr verpassen! Über die eigens eingerichtete Plattform www.abfalltermine-bamberg. de bietet der Landkreis die Möglichkeit an, sich kostenfrei für einen E-Mail-Erinnerungsservice zu registrieren. Außerdem können sich interessierte Kunden gemeindebezogen ihre Abfalltermine als digita- len Kalender herunterladen, sowie PDF-Nachdrucke der Abholpläne generieren. Zusätzlich wird auf dem Portal zur bereits bewährten, unentgeltlichen Android-App auch eine kostenfreie App für iOS-Endgeräte ange boten. Bei Fragen zur Abfallwirtschaft steht die Abfallberatung des Land- kreises unter folgenden Telefonnummern gerne zur Verfügung: 0951/85-706 oder 85-708 Qualität und Zuverlässigkeit sind unsere Stärken! NEUE HAUSTÜREN 2019 2018 Attraktiv · Solide · Sicher · Preiswert www.ritzkowski-bauelemente.de Fenster und Haustüren Insektenschutz Rollläden für Neu- u. Altbau Markisen, Terrassendächer, Verglasungen Innentüren Alle Montageleistungen Wartung und Reparaturen Aluminium-Haustür-Modelle Ritzkowski Bauelemente ® Stefan Ritzkowski 96175 Pettstadt Ausstellung: Ohmstraße 13 - Geöffnet nach Terminvereinbarung! Tel.: 09502 / 921140 · Fax: 09502 / 921141 · Mobil 01 71 / 9 90 18 06
6 Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen Bericht über die öffentliche Sitzung Das Büro PLANWERK in Nürnberg wurde im Rahmen der Erstellung eines Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) für die Gemein- des Gemeinderates Stegaurach im de Stegaurach mit der Analyse der Bevölkerungsentwicklung beauf- Sitzungssaal des Verwaltungsgebäudes tragt, um anschließend den Bedarf an Kindertageseinrichtungen zu ermitteln. in Stegaurach vom 13.11.2018 Herr SCHRAMM vom Büro PLANWERK stellt dem Gemeinderat die (Nr. 2018/GR/014) Ergebnisse zur demographischen Situation der Gemeinde in Hinblick auf den Kinderanteil der Bevölkerung, die Analyse der bestehenden Anmerkung: Diese Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr und vorbe- Einrichtungen zur Kindertagesbetreuung in der Gemeinde, die Ergeb- haltlich der nachträglichen Genehmigung und Änderung des Sit- nisse der Elternbefragung und den daraus ersichtlichen Bedarf für zungsprotokolls durch den Gemeinderat in einer der nächsten Krippenkinder, Kindergartenkinder, Hortkinder und Ferienbetreuung vor. Sitzungen. Die Nachfrage nach Kinderkrippenplätzen sei groß und laut Statistik wird der Bedarf auch stetig steigen. Ebenso muss für ausreichend 2. Bürgermeister FRICKE begrüßt alle anwesenden Mitglieder des Kindergartenplätze gesorgt werden. Gemeinderates und die Zuhörer. Der Gemeinderat Stegaurach nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Vor Eintritt in die Tagesordnung fragt 2. Bürgermeister FRICKE, ob Einwendungen gegen die Tagesordnung bestehen. Nachdem keine Die Bürgermeister und die Verwaltung werden beauftragt, alle weite- Einwände erhoben werden, wird mit der Tagesordnung begonnen. ren Schritte der Bedarfsplanung mit der Kindergartenaufsicht am Landratsamt Bamberg abzusprechen und das Bedarfsfeststellungs- TOP 01 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung verfahren einzuleiten. vom 23.10.2018 (Nr. 2018/GR/013) TOP 05 Antrag der Verwaltung auf Änderung der Geschäfts- Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 23.10.2018 (Nr. ordnung wegen Verlegung der Sitzungstermine des 2018/GR/013) wurde im Ratsinformationssystem veröffentlicht. Bauausschusses GR’in MUSIG beanstandet in der Niederschrift vom 23.10.2018 zu TOP 02 D die Formulierung des Beschlusses. Es besteht Einver- In § 23 Absatz 3 der Geschäftsordnung der Gemeinde Stegaurach ständnis, dass das Protokoll dementsprechend berichtigt wird. (GeschO2014) ist geregelt, dass die Bauausschusssitzungen turnus- Im ersten Satz wird „empfiehlt dem Gemeinderat“ gestrichen und gemäß am ersten Montag jeden Monats, im Bedarfsfall zusätzlich durch „beschließt“ ersetzt. auch am dritten Montag abgehalten werden. Nachdem keine weiteren Einwendungen vorliegen, wird die Nieder- schrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 23.10.2018 (Nr. 2018/ Im Zusammenhang mit der vor Kurzem beschlossenen Erhöhung des GR/013) mit der vorstehenden Berichtigung genehmigt. Verfügungsrahmens von Bürgermeister und Bauausschuss wurde von der Bauverwaltung angeregt, dass die Bauausschusssitzungen TOP 02 Vorstellung Wettbewerbsverfahren für die „Stegaura- zukünftig turnusgemäß am vierten Montag jeden Monats, im Bedarfs- cher Mitte“ (Vortrag Ing.-büro WITTMANN, VALIER & fall zusätzlich auch am zweiten Montag abgehalten werden sollen. Partner) Nach Meinung der Bauverwaltung könnte durch die Umstellung der Sitzungstermine evtl. flexibler agiert und ein unkomplizierteres und Für die Neugestaltung der Stegauracher Ortsmitte empfiehlt die Re- schnelleres Vorankommen bei der Beauftragung der Firmen und folg- gierung von Oberfranken im Zuge der Städtebauförderung und der lich bei der Realisierung der Bauvorhaben gewährleistet werden. Erstellung des ISEKs einen Architektenwettbewerb durchzuführen. Dieser soll einen Ideenteil mit der Neugestaltung des Schlossplatzes Die Geschäftsordnung müsste dementsprechend geändert werden. und der Sanierung und Umnutzung des jetzigen Rathauses sowie ei- nen Realisierungsteil (Rathausneubau, Gestaltung der barocken Gar- Der Gemeinderat wird gebeten, einen entsprechenden Beschluss zu tenanlage, Errichtung einer Parkpalette) beinhalten. fassen. Das mit der Erstellung des Integrierten städtebaulichen Entwick- lungskonzeptes (ISEK) beauftragte Büro WITTMANN, VALIER und Der Gemeinderat Stegaurach beschließt, dass die Bauausschusssit- Partner informiert über Ablauf, Umfang und Kosten des Wettbe- zungen zukünftig turnusgemäß am vierten Montag jeden Monats, im werbsverfahrens und stellt dessen Vorteile vor. Bedarfsfall zusätzlich auch am zweiten Montag abgehalten werden sollen. § 23 Absatz 3 der Geschäftsordnung der Gemeinde Stegau- Der Gemeinderat Stegaurach nimmt die Ausführungen zur Kenntnis rach (GeschO2014) ist entsprechend zu ändern. Der Wortlaut der und beschließt, die Thematik in den Fraktionen vorzuberaten und in beiliegenden Änderungssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses einer der nächsten GR-Sitzungen eine Entscheidung über die Durch- (Wortlaut der Satzung siehe Bekanntmachung in diesem Amtsblatt) führung eines Architektenwettbewerbs zu treffen. TOP 06 Informationen des Bürgermeisters TOP 03 Umplanung „Hartlandener Straße“ im Zuge der Städte- bauförderung 2. Bürgermeister FRICKE informiert über folgende Angelegenheiten: hier: Freigabe des Vorentwurfes für die Verkehrsplanung 6.1 Barrierefreier Um- bzw. Neubau der ÖPNV-Bushalte- Das Büro WITTMANN, VALIER und Partner wurde im Zuge der Erstel- stelle in Hartlanden lung des ISEKs mit der Überplanung der „Hartlandener Straße“ (Ver- hier: Zuwendungsbescheid und weiteres Vorgehen kehrsplanung) als vertiefte Untersuchung beauftragt. Frau WERTH- MANN stellt einen ersten Vorentwurf vor und stellt diesen zur Diskus- Der Freistaat Bayern hat mit Bescheid vom 15.10.2018 nach dem sion. Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (BayGVFG) für Auf Anregung aus den Reihen des Gemeinderates soll die Ausführung den Umbau der ÖPNV-Bushaltestelle in Hartlanden einen Zuschuss des Gehwegbereiches an der Bushaltestelle beim Kirchplatz mit in Höhe von 50% der zuwendungsfähigen Kosten von 45.685,85, d.s. „Kasseler Bord“ in die Planung mit aufgenommen werden. 22.842,93 EUR bewilligt. Der Bewilligungszeitraum endet am Der Gemeinderat Stegaurach billigt den Vorentwurf des Büros WITT- 31.12.2019. MANN, VALIER und Partner und gibt diesen zur weiteren Ausarbei- Von Seiten der Verwaltung wird nunmehr eine Ausschreibung der tung frei. Im Zuge der Ausarbeitung wird die Ausführung des notwendigen Arbeiten durchgeführt, damit mit den Bauarbeiten im Gehwegbereiches an der Bushaltestelle beim Kirchplatz mit „Kasse- Frühjahr /Sommer 2019 begonnen werden kann. ler Bord“ berücksichtigt. 6.2 Aktuelle Schülerzahlen der Grund- und Mittelschule TOP 04 Vollzug des Bayer. Kinderbildungs- und betreuungs- Altenburgblick Stegaurach gesetzes (BayKiBiG) hier: Örtliche Bedarfsplanung nach Art. 7 BayKiBiG Die Entwicklung der Schülerzahlen der Grund- und Mittelschule Al- und Beschlussfassung über die Bedarfsfeststellung tenburgblick Stegaurach ist weiterhin konstant stabil. Es konnten und die Bedarfsnotwendigkeit der Plätze in den Kin- auch heuer wieder 3 Eingangsklassen gebildet werden. Die Schüler dertageseinrichtungen (Vortrag Büro PLANWERK) verteilen sich im laufenden Schuljahr 2018/19 auf folgende Klassen:
Amtliche Bekanntmachungen 7 Klasse Lehrkraft Schülerzahl schen den Baumscheiben schon immer zum Parken genutzt wurden 1a Frau Elke SIEGEMUND-LINZ 18 und werden. Es lagen Beschwerden von Rollstuhlfahrern und Müttern 1b Frau Christine REIßIG 21 mit Kinderwagen vor, die wegen parkenden Fahrzeugen die Straße 1c Frau Melanie GABER 20 benutzen mussten. 2a Frau Regina LUFT 20 2. Bgm. FRICKE sichert eine nochmalige Prüfung durch die Verwal- 2b Frau Diana NICOL 23 tung zu. Die Thematik soll im Umwelt- und Verkehrsausschuss noch- 2c Frau Kerstin BERLET 20 mals beraten und diskutiert werden. 3a Frau Katharina BECHER 23 3b Frau Waltraud DREMEL 19 7.2 Überprüfung einer Eiche im Gemeindewald oberhalb 4a Frau Annette LÖHLEIN 19 des Waizendorfer Kellers 4b Frau Ingrid NÜRNBERGER 21 4c Herr Adam ROTTMANN 19 GR DÜRBECK bittet um Prüfung einer Eiche oberhalb des Waizen- 5 Frau Birgit HEINLEIN 20 dorfer Kellers. Die Eiche sei morsch und es liege evtl. eine Gefähr- 6 Frau Brigitte LASSMANN 16 dung vor. 8 Herr Markus DEUSEL 17 2. Bgm. FRICKE nimmt dies zur Kenntnis und gibt die Informationen an den Bauhof zur Überprüfung weiter. 6.3 Einweihung/Eröffnung des neuen Kinderhauses in Stegaurach am 23.11.2018 7.3 Weihnachtsmarkt der Landfrauen beim Gasthaus „Windfelder am See“ Die feierliche Eröffnung des neuen Kinderhauses in Stegaurach findet jetzt am Freitag, den 23.11.2018 um 17.00 Uhr statt, verbunden mit GR’in SCHEER lädt alle Gemeinderäte recht herzlich zum Weih- einem Tag der offenen Tür von 15.00 Uhr – 18.00 Uhr. Das Team rund nachtsmarkt der Landfrauen am Samstag, 1. und Sonntag, 2. Dezem- um die offene Ganztagsschule und Kinderkrippe werden den Eröff- ber 2018 von 14.00 bis 18.00 Uhr in den Garten des Landgasthofes nungstag kunterbunt gestalten. Es gibt Kinderprogramm in den Räu- „Windfelder am See“ ein. Die Eröffnung findet am Samstag um 14.30 men und stündlich werden Führungen durch das Haus angeboten. Uhr statt. Auch der Elternbeirat der Schule macht mit und versorgt die Gäste mit Kaffee und Kuchen. Alle Gemeinderatsmitglieder sind hierzu herz- 7.4 Gütesiegel „Bibliotheken – Partner der Schulen“ für lich eingeladen. die Bücherei Stegaurach 6.4 Landkreisprojekt „Mobilitätsangebot Mitfahrbänke“ GR’in MÜHLHOFF-KEMPGEN informiert, dass die Bücherei Stegau- rach mit dem Gütesiegel „Bibliotheken – Partner der Schulen“ für Um das in der letzten Gemeinderatssitzung genehmigte Projekt „Mit- besondere Leistungen bei der Unterstützung der bayerischen Schu- fahrbänke“ ideal umzusetzen, sollten nicht wie geplant 2 Bänke, son- len im Bereich Leseförderung und Bibliotheksarbeit ausgezeichnet dern 3 Bänke erworben werden. So können „Hinfahrbänke“ in wurde. Waizendorf und Höfen platziert werden, während in der Ortsmitte Stegaurach die dritte „Rückfahrbank“ für „Heimfahrer“ nach Waizen- 7.5 Geländeeinbruch wegen Unterspülung neben der Au- dorf und Höfen bereitstehen würde. rach im Bereich einer Brücke am Schweigelsee Der Gemeinderat spricht sich deshalb einstimmig für die Anschaffung GR HÖPFNER bittet um Prüfung eines Geländeeinbruchs bzw. einer von nunmehr 3 „Mitfahrbänken“ aus, um das Projekt ideal umsetzen Unterspülung neben der Aurach im Bereich einer Brücke am Schwei- zu können und zu testen. gelsee. 2. Bgm. FRICKE nimmt dies zur Kenntnis und gibt die Informationen 6.5 Versetzung Hundekotbeutelspender in Höfen an den Bauhof zur Überprüfung weiter. Der vorhandene Hundekotbeutelspender in Höfen am Spielplatz soll 7.6 Antrag auf Ausweisung eines Grundstückes für Hun- zum Gehweg in Richtung „Kühruhweg“ versetzt werden, da dort grö- debesitzer ßerer Nachfragebedarf besteht. Der Bauhof wird mit der Ausführung beauftragt. GR METZNER stellt einen Antrag auf Ausweisung eines Grundstü- ckes für Hundebesitzer. Ihm sei des Öfteren zugetragen worden, dass 6.6 Informationsabend „Vorstellung Restausbau Steiger- es schön wäre ein geeignetes Grundstück bzw. einen ausgewiesenen waldstraße in Kreuzschuh“ Bereich speziell für Hundebesitzer anzubieten, auf dem man Hunde frei herumlaufen lassen kann. Nachdem die Dorferneuerung im Ortskern Kreuzschuh weitestge- 2. Bgm. FRICKE wird dies zur Prüfung an die Verwaltung weitergeben. hend abgeschlossen ist, möchte die Gemeinde Stegaurach nun den Rest der „Steigerwaldstraße“ bis zur Ortsgrenze ausbauen. Die ersten Planungen des Ingenieurbüros liegen vor und werden den Eigentü- mern/Anliegern in einer Anliegerversammlung am Montag, 26.11.2018 Bericht über die öffentliche Sitzung um 19.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Mühlendorf (Feuerwehr- des Gemeinderates Stegaurach im raum) vorgestellt. Alle Gemeinderäte sind hierzu herzlich eingeladen. Sitzungssaal des Verwaltungsgebäudes 6.7 Umwelt- und Verkehrsausschuss in Stegaurach vom 27.11.2018 Der geplante Sitzungstermin des Umwelt- und Verkehrsausschusses (Nr. 2018/GR/015) am 21.11.2018 entfällt. Anmerkung: Diese Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr und vorbe- haltlich der nachträglichen Genehmigung und Änderung des Sit- TOP 07 Verschiedenes, Wünsche, Anfragen zungsprotokolls durch den Gemeinderat in einer der nächsten Sitzungen. Es werden aus den Reihen des Gemeinderates folgende Wünsche oder Anfragen vorgebracht: 1. Bürgermeister WAGNER begrüßt alle anwesenden Mitglieder des Gemeinderates und die Zuhörer. 7.1 Parksituation im „Lerchenweg“; Anzeige im Mittei- lungsblatt 11/2018 Vor Eintritt in die Tagesordnung fragt 1. Bürgermeister WAGNER, ob Einwendungen gegen die Tagesordnung bestehen. Nachdem keine GR’in MUSIG berichtet, dass der im letzten Amtsblatt veröffentlichte Einwände erhoben werden, wird mit der Tagesordnung begonnen. Hinweis zum Parken im Bereich „Schwalbenweg“, „Lerchenweg“, „Am Kreuzweiher“ u. a. für Diskussionen gesorgt hat. TOP 01 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung 3. Bgm. WAßMANN erklärt, dass es keine neue Parkregelung dort vom 13.11.2018 (Nr. 2018/GR/014) gibt, sondern das Parken am Gehweg durch die Straßenverkehrsord- nung grundsätzlich verboten ist, wenn dies nicht durch Verkehrszei- Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 13.11.2018 (Nr. chen erlaubt ist. Die Anwohner sollten durch diesen Hinweis im 2018/GR/014) wurde im Ratsinformationssystem veröffentlicht. Amtsblatt nur auf ihr falsches Verhalten aufmerksam gemacht wer- Nachdem keine Einwendungen erhoben wurden, gilt diese in der ver- den. Der Gemeinde ist bekannt, dass dort die Zwischenräume zwi- öffentlichten Fassung als genehmigt.
8 Amtliche Bekanntmachungen TOP 02 Offene Ganztagsschule Stegaurach Herr Dipl.-Ing (FH) Peter BITTEL vom Ingenieurbüro WOLF trägt vor, hier: Sachstandsbericht (durch iSo e.V) dass man aufgrund des desolaten Zustands der Straße (Asphaltober- fläche gekennzeichnet von Rissen, Verdrückungen, Frostaufbrüche Seit dem Schuljahr 2016/2017 hat die Grund- und Mittelschule Alten- und Unebenheiten durch unzureichenden Oberbau, fehlende Rand- burgblick Stegauarch in Absprache mit dem Schulaufwandsträger einfassungen, keine bzw. nur unzureichende Entwässerungseinrich- Gemeinde Stegaurach die „Offene Ganztagsschule“ eingeführt. Die tungen und unzähligen Fahrbahnunebenheiten durch Reparaturstellen) „Offene Ganztagsschule“ ist ein freiwilliges schulisches Angebot der von einer Gefährdung der Sicherheit des Verkehrs reden müsse. Da ganztägigen Förderung und Betreuung von Schülerinnen und Schü- der Unterbau nicht ausreichend tragfähig und der Oberbau nicht lern. Der Unterricht an einer „Offenen Ganztagsschule“ findet wie frostsicher sei, ist ein Vollausbau des Straßenabschnittes erforderlich. gewohnt überwiegend am Vormittag im Klassenverband statt. Die Er präsentiert die erste Entwurfsplanung zum oberen Bereich der „Offene Ganztagsschule“ ist eine schulische Veranstaltung ebenso „Steigerwaldstraße“, welche auch beim Anliegertreffen am 25.11.2018 wie der Klassenunterricht am Vormittag und bietet an mindestens 4 mit den Bürgern diskutiert worden ist. Die Straße soll eine durchgän- der 5 Wochentage am Nachmittag ein verlässliches Bildungs- und gige Gesamtbreite von ca. 5,00 m erhalten, wovon ca. 0,50 m eine Betreuungsangebot. Die Eltern haben die Möglichkeit, ihre Kinder einseitige Oberflächenentwässerungsrinne beanspruchen wird und auch nur für bestimmte Tage anzumelden. Um die Planbarkeit zu er- die Restbreite die Fahrbahn bzw. gegenseitige Fahrbahnabgrenzung leichtern, muss die Anmeldung verbindlich für ein ganzes Schuljahr bildet. Es ist eine ansprechende Straßenraumgestaltung und Materi- folgen. alwahl analog dem Dorferneuerungsausbau vorgesehen. Zum Betreuungs- und Förderangebot gehören u.a. Mittagsverpfle- Für den Bereich der nur 3,50 - 4,00 m breiten Engstelle im unteren gung, Hausaufgabenbetreuung und Freizeitangebote mit sportlichen, Bereich wurden 3 Varianten ausgearbeitet (Var. 1: Westliche Verbreite- musischen und gestalterischen Aktivitäten. rung, Var. 2: Östliche Verbreiterung und Var. 3: Beibehaltung der Der Verein iSo e.V. wurde von der Gemeinde Stegaurach für die päd- Engstelle) und zur Diskussion gestellt, da für die Var. 1 + 2 Eingriffe in agogische Betreuung am Nachmittag ausgewählt. Frau Simone Privateigentum und Grunderwerb erforderlich sind, während bei Var. KÜFFNER und Herr Michael GERSTNER berichten dem Gemeinderat 3 nur eine Verziehung der Fahrbahnbreite auf ca. 15 m Länge von über das vergangene Schuljahr und über die aktuelle Situation. Dem- 5,00 m auf 4,00 m erfolgen würde. nach besuchen heuer 116 Grundschüler und 12 Mittelschüler in 6 Kurzgruppen (bis 14:00 Uhr) und 3 Langgruppen (bis 16:00 Uhr) die 1. Bürgermeister WAGNER berichtet, dass sich beim Anliegertreffen OGTS und es werden im Schnitt täglich 70 warme Mittagessen aus- am 25.11.2018 die Mehrheit für eine Beibehaltung der Engstelle (Var. gegeben. 3) ausgesprochen hat. Außerdem wurde eine „geschwindigkeitsredu- zierende bauliche Maßnahme“ (in Form einer Querungshilfe oder Während der Ferien liegen immer zwischen 10 und 20 Meldungen für versetzter Pflanzbeete o.ä.) am Ortseingang vorgeschlagen. Die süd- Ferienbetreuung vor. liche Einmündung der Ortsstraße „Am Hasensteig“ in die „Steiger- waldstraße“ soll möglichst höhengleich ausgeführt werden. Im März 2018 wurde eine Elternumfrage zu den Themen „Mitarbei- ter“, „Wünsche, Ideen und Fragen“, „allgemeine Stimmung“, „Räu- Der Gemeinderat Stegaurach beschließt, dem vorliegenden Vorent- me“, „Essensangebot“ (seit Mitte Januar), „Hausaufgabenzeit“, wurf grundsätzlich zuzustimmen. Die Engstelle im südlichen Straßen- „Freizeitangebote“ und „Gesamteindruck“ durchgeführt und im Okto- abschnitt soll entsprechend Variante 3 beibehalten werden. Am ber 2 Elternabende abgehalten, bei denen die vorgenannten Themen Ortseingang von Mühlendorf kommend sollen geschwindigkeitsredu- ebenfalls diskutiert wurden. zierende bauliche Maßnahmen vorgesehen werden. Vor dem Stra- ßenausbau sind die vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen Darüber hinaus gibt es regelmäßige Absprachen und Auswertungs- (Kanalisation und Wasserversorgung) zu ertüchtigen bzw. zu sanie- treffen mit Schulleitung und Elternbeirat. ren. Im gesamten auszubauenden Bereich ist vorab der FTTH-Breit- bandausbau auszuführen. Die Planungen für den Ausbau des Der Vortrag dient dem Gemeinderat zur Kenntnis. „Sonnenweges“ sind gesondert zu erstellen und mit den dortigen Grundstückseigentümern abzusprechen. Das Ing.-büro WOLF wird TOP 03 Vorstellung der Außenanlagenneugestaltung der KiTa beauftragt, möglichst zeitnah eine Detailplanung und Kostenkalkula- „St. Marien“ (durch das Planungsbüro der Kirchenstif- tion für den Straßenausbau vorzulegen. tung) TOP 05 ISEK-Architekten-Wettbewerbsverfahren für die Steg- Nach der Fertigstellung des Ersatzneubaus Kindergarten „St. Mari- auracher Mitte“ en“, müssen jetzt noch die Außenanlagen neu erstellt werden. Die hier: Entscheidung über die Durchführung Kirchenverwaltung Stegaurach hat diese Maßnahme bereits Ende des Jahres 2017 angekündigt, die Ausführung hat sich jedoch bis In der Sitzung vom 13.11.2018 referierte das Büro WITTMANN, VA- jetzt verzögert. LIER und Partner, welches mit der Erstellung des ISEKs beauftragt ist, über ein mögliches Wettbewerbsverfahren (Architektenwettbewerb) Herr ZIEGLER von der Kirchenverwaltung. Herr KRAWIELITZKI vom zur Gestaltung einer neuen „Stegauracher Mitte“. beauftragten Planungsbüro GEO GROUP Ingenieurservice erläutern Es wurden der Ablauf des Verfahrens, die Vorteile, sowie die voraus- die Maßnahme und stellen dem Gemeinderat die konkrete Planung sichtlichen Kosten des Verfahrens erläutert, wobei Letztere zu 60% der Außenanlagen vor. von der Städtebauförderung getragen werden. Durch den Wett bewerb, der einen Realisierung- und einen Ideenteil enthalten soll, Die kalkulierten Kosten von ca. 160.000,00 EUR werden je zur Hälfte würde die Gemeinde Stegaurach verschiedene Vorschläge für die von der Katholischen Kirchenstiftung (einschl. Zuschuss des Erzbi- Umsetzung der zukünftigen Projekte, eingebettet in ein Gesamtkon- schöflichen Ordinariats) und der Gemeinde Stegaurach (einschl. Zu- zept, erhalten. Nun ist es Aufgabe des Gemeinderates zu entschei- schuss des Freistaates Bayern) getragen. den, ob grundsätzlich ein Wettbewerb für die „Stegauracher Mitte“ durchgeführt werden soll. Die Festlegung der Inhalte des Wettbe- Die Baumaßnahmen sollen bis zum Beginn des neuen Kindergarten- werbsverfahrens ist nicht Bestandteil des Beschlusses und wird zu jahres 2019/2020 fertiggestellt sein. einem späteren Zeitpunkt diskutiert. Die notwendigen Haushaltsmittel für die Sanierung der Außenanlagen Da der entstehende Auftragswert für die Architektenleistung zur Rea- wurden von der Gemeinde Stegaurach bereits im Haushalt 2018 be- lisierung der Bauvorhaben oberhalb des EU-Schwellenwertes liegt, reitgestellt und werden auf 2019 übertragen. ist es verpflichtend für die Auftragsvergabe ein VgV-Verfahren durch- zuführen. Der Wettbewerb ist in dieses einzubetten, sodass folglich Der Gemeinderat Stegaurach beschließt, der vorgelegten Planung ein „VgV-Verfahren mit integriertem Wettbewerb“ zur Ausführung zuzustimmen. Die Verwaltung wird beauftragt für die Maßnahme bei kommen wird. der Regierung von Oberfranken einen Antrag auf Förderung nach Art. Für die Betreuung und Durchführung dieses komplexen Verfahrens ist 10 FAG zu stellen. die Beauftragung eines darauf spezialisierten Büros erforderlich. Bei positivem Beschlussergebnis würde die Verwaltung folglich Angebote TOP 04 Vorstellung des ersten Planungsentwurfs für den Aus- für die beschriebene Leistung einholen. bau der Oberen „Steigerwaldstraße“ und dem „Son- nenweg“ in Kreuzschuh Der Gemeinderat Stegaurach beschließt, für die Gestaltung der hier: Vorstellung des Entwurfs (durch das Ing. Büro „Stegauracher Mitte“ ein „VgV-Verfahren mit integriertem Wettbe- WOLF, Bamberg) werb“ durchzuführen. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderli-
Amtliche Bekanntmachungen 9 chen Schritte einzuleiten und Angebote für die Betreuungsleistungen Der Gemeinderat Stegaurach beschließt, künftigt im umgewandelten des Verfahrens einzuholen. Über die Inhalte des Wettbewerbs wird identitätswahrenden Verein „Steigerwald Tourismus e.V.“ als Mitglied gesondert entschieden. zu fungieren sowie der Satzung, der Beitragsordnung und dem Ver- einsprotokoll zuzustimmen. TOP 06 Änderung der Geschäftsordnung wegen elektroni- scher Ladung per Ratsinformationssystem (RIS) TOP 08 1. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezoge- nen Bebauungsplans „Gewerbegebiet Treppendorf“ § 25 der Geschäftsordnung der Gemeinde Stegaurach (GeschO2014) (Bebauungs- und Grünordnungsplan) des Marktes regelt die Form und Frist für Einladungen des Gemeinderates (und Burgebrach seiner Ausschüsse). hier: Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonsti- gen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB Die Gemeinde Stegaurach hat im Herbst 2015 ein Elektronisches Ratsinformationssystem (RIS) eingeführt. Die Bayerische Gemein- Mit Schreiben (Email) vom 30.10.2018 teilt das Ing.-büro HÖHNEN & deordnung (GO) bzw. die darauf basierende Muster-Geschäftsord- Partner, Bamberg, im Auftrag des Marktes Burgebrach der Gemeinde nung des Bayerischen Gemeindetages lassen die Abwicklung des Stegaurach mit, dass der Rat des Marktes Burgebrach in seiner Sit- Geschäftsganges des Gemeinderates und seiner Ausschüsse über zung am 16.10.2018 beschlossen hat, den vorhabenbezogenen Be- ein solches System via Internet, E-Mail, SMS, usw. zwar grundsätz- bauungsplan „Gewerbegebiet Treppendorf“ zu ändern und zu lich zu, enthalten jedoch (noch) keine näheren Vorgaben, wie dies ergänzen. Weiterhin wurde beschlossen die frühzeitige Beteiligung künftig genau zu erfolgen hat, um den rechtlichen Vorgaben zu genü- der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 gen. Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Aufstellung / Änderung des Bebauungs- und Grünordnungspla- Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) München hat sich nes erfolgt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB mit der hierfür mit Entscheidung vom 20.06.2018 erstmals mit der Zulässigkeit einer notwendigen 15. Änderung des Flächennutzungs- und Landschafts- Sitzungsladung per Ratsinformationssystem (RIS) im Detail befasst planes. und entsprechende Leitsätze zur Nutzung eines RIS formuliert. Der Städtebauliches Ziel der vorliegenden Planänderung ist die planungs- BayVGH hat entschieden, dass auch dieses Verfahren im Einklang mit rechtliche Sicherung von Erweiterungsflächen für ein ortsansässiges den, in der Gemeindeordnung zwingend vorgeschriebenen, Anforde- Unternehmen. Konkret benötigt die Fa. THOMANN GmbH dringend rungen steht. Flächen zum Ausbau ihrer Verwaltung. Gleichzeitig entwickelt der 4. Senat des BayVGH seine bisherige Rechtsprechung zur Möglichkeit einer Heilung fehlerhafter Ladungen Es wird um Mitteilung gebeten, ob und inwieweit Belange der Ge- fort. meinde Stegaurach durch die 1. Änderung und Erweiterung des vor- habenbezogenen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Treppendorf“ Der BayVGH hat in seiner vorgenannten Entscheidung folgende Leit- berührt werden. Die Stellungnahme sollte bis einschließlich sätze formuliert: 07.12.2018 beim Markt Burgebrach eingehen. 1. Die Gemeindeordnung lässt es zu, an die mit einer elektronischen Ladung einverstandenen Ratsmitglieder eine unverschlüsselte Der Gemeinderat Stegaurach nimmt die vorliegende 1. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Gewerbege- E-Mail zu versenden, in der lediglich Zeit und Ort der Sitzung mit- biet Treppendorf“ zur Kenntnis und beschließt, dass er gegen die geteilt werden, während die zugehörige Tagesordnung nur über beabsichtigte Änderung keine Einwände hat. einen in der Mail enthaltenen Link im gemeindlichen Ratsinforma- tionssystem eingesehen werden kann. TOP 09 2. Änderung und Erweiterung vorhabenbezogener Be- 2. Eine fehlerhafte Ladung zu einer Gemeinderatssitzung führt nicht bauungsplan „Gewerbegebiet Treppendorf III“ des zur Unwirksamkeit der darin gefassten Beschlüsse, wenn der von Marktes Burgebrach dem Ladungsmangel Betroffene der Sitzung ferngeblieben ist und hier: Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonsti- dafür bereits im Voraus gegenüber dem Sitzungsleiter persönliche gen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Entschuldigungsgründe angeführt hat. BauGB Der BayVGH wies allerdings auch darauf hin, dass das aktuelle Ge- Mit Schreiben (Email) vom 30.10.2018 teilt das Ing.-büro HÖHNEN & schäftsordnungsmuster des Bayerischen Gemeindetags das vorge- Partner, Bamberg, im Auftrag des Marktes Burgebrach der Gemeinde nannte Verfahren der Ladung nicht korrekt abdeckt. Nachdem die Stegaurach mit, dass der Rat des Marktes Burgebrach in seiner Sit- bisher bestehenden Rechtsunsicherheiten in Bezug auf die Ord- zung am 16.10.2018 beschlossen hat, die Aufstellung des Bebau- nungsgemäßheit einer Ladung per Ratsinformationssystem (und/oder ungs- und Grünordnungsplanes mit der Bezeichnung 2. Änderung zusätzlicher Papierform) endlich grundsätzlich beseitigt sind, besteht und Erweiterung vorhabenbezogener Bebauungsplan „Gewerbege- für alle Kommunen, die ein Ratsinformationssystem nutzen, jetzt die biet Treppendorf III“ zu ändern und zu ergänzen. Weiterhin wurde Möglichkeit, bei der Ladung auf ein rein elektronisches Verfahren um- beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen zustellen, soweit sich die Ratsmitglieder mit der elektronischen Kom- Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. munikation einverstanden erklärt haben. Die Aufstellung / Änderung des Bebauungs- und Grünordnungspla- In diesem Fall sind allerdings zwingend – soweit noch nicht gesche- nes erfolgt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB mit der hierfür hen – die entsprechenden Formulierungen in § 25 Absätze 1 bis 3 der notwendigen 15. Änderung des Flächennutzungs- und Landschafts- Geschäftsordnung anzupassen. Der Gemeinderat wird daher gebe- planes. Im Geltungsbereich der vorliegenden Planänderung und -er- ten, einen entsprechenden Beschluss zu fassen. weiterung soll ein Gewerbegebiet gemäß § 8 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 – 2 BAUNVO festgesetzt werden. Der Gemeinderat Stegaurach beschließt, die Absätze 1 bis 3 des § 25 Städtebauliches Ziel der vorliegenden Planänderung ist die planungs- der Geschäftsordnung der Gemeinde Stegaurach (GeschO2014) ent- rechtliche Sicherung von Erweiterungsflächen für ein ortsansässiges sprechend zu ändern. Der Wortlaut der beiliegenden Änderungssat- Unternehmen. Konkret benötigt die Fa. THOMANN GmbH dringend zung ist Bestandteil dieses Beschlusses (siehe Bekanntmachung der Flächen zum Ausbau ihres Service-Centers. Satzung in diesem Amtsblatt). Es wird um Mitteilung gebeten, ob und in wie weit Belange der Ge- TOP 07 Mitgliedschaft im „Tourismusverband Steigerwald“ meinde Stegaurach durch die 1. Änderung und Erweiterung des vor- hier: Bestätigung als Mitglied für den umgewandelten habenbezogenen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Treppendorf“ identitätswahrenden Verein „Steigerwald Tourismus berührt werden. Die Stellungnahme sollte bis einschließlich e.V.“ 07.12.2018 beim Markt Burgebrach eingehen. Die Gemeinde Stegaurach ist seit geraumer Zeit bereits Mitglied des Der Gemeinderat Stegaurach nimmt die vorliegende 2. Änderung und „Tourismusverbandes Steigerwald“. Dieser war bisher ein nichteinge- Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Gewerbege- tragener Verein und wird nun umgewandelt in einen sog. identitäts- biet Treppendorf III“ zur Kenntnis und beschließt, dass er gegen die wahrenden Verein „Steigerwald Tourismus e.V.“. beabsichtigte Änderung und Erweiterung keine Einwände erhebt. Mit Schreiben vom 15.11.2018 des Landratsamtes Neustadt a.d. TOP 10 15. Änderung des Flächennutzungs- und Landschafts- Aisch-Bad Windsheim wird die Gemeinde Stegaurach gebeten, die planes des Marktes Burgebrach Mitgliedschaft im neuen Verein zu bestätigen und der Satzung, der hier: Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonsti- Beitragsordnung und dem Vereinsprotokoll zuzustimmen. gen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
10 Amtliche Bekanntmachungen Mit Schreiben (Email) vom 30.10.2018 teilt das Ing.-büro HÖHNEN & 12.2 Seismische Untersuchungen im Gemeindebereich Partner, Bamberg, im Auftrag des Marktes Burgebrach der Gemeinde Stegaurach mit, dass der Rat des Marktes Burgebrach in seiner Sit- GR METZNER berichtet, dass er vor wenigen Tagen wegen ihm unbe- zung am 16.10.2018 beschlossen hat, den Flächennutzungs- und kannter Untersuchungen auf einigen seiner Grundstücke angespro- Landschaftsplan zu ändern. Weiterhin wurde beschlossen, die früh- chen worden sei. zeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher 1. Bürgermeister entgegnet, dass sich der Gemeinderat bereits in Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. seiner Sitzung am 31.07.2018 (TOP 6.3) mit dem Thema befasst hat und der Nutzung seiner Grundstücke zugestimmt hat. Am 26.11.2018 Die 15. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes er- ist im Fränkischen Tag ein ausführlicher Zeitungsbericht über die folgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB mit der Aufstel- großflächigen seismischen Untersuchungen veröffentlich worden. lung der Bebauungs- und Grünordnungspläne mit den Bezeichnungen 1. Änderung und Erweiterung vorhabenbezogener Bebauungsplan 12.3 Vandalismusschäden im Gemeindebereich „Gewerbegebiet Treppendorf“ und 2. Änderung und Erweiterung vor- habenbezogener Bebauungsplan „Gewerbegebiet Treppendorf III“. GR METZNER berichtet, dass er gleich zwei Mal von Vandalismus im Gemeindereich durch Jugendliche betroffen gewesen sei. Zum einen Städtebauliches Ziel der vorliegenden Planänderung ist die planungs- wurde an einem bei Gasthaus WINDFELDER am See abgestellten rechtliche Sicherung von Erweiterungsflächen für ein ortsansässiges Bagger eine Scheibe eingeschlagen, zum anderen wurde eine Wand Unternehmen. Konkret benötigt die Fa. THOMANN GmbH dringend des Gebäudes des WINDFELDER-Kellers mutwillig stark beschädigt. Flächen zum Ausbau ihrer Verwaltung und ihres Service-Centers. 1. Bürgermeister entgegnet, dass es sich um Schäden auf Privat- grund handelt und hier durch den Geschädigten die Polizei zu ver- ständigen sei. Er werde jedoch außerdem die JAM-Verantwortlichen Es wird um Mitteilung gebeten, ob und in wie weit Belange der Ge- auf die Vorfälle hinweisen. meinde Stegaurach durch die 1. Änderung und Erweiterung des vor- habenbezogenen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Treppendorf“ 12.4 Anbringung von Mülleimern im Bereich „Michaelsber- berührt werden. Die Stellungnahme sollte bis einschließlich ger Weg“ in Stegaurach 07.12.2018 beim Markt Burgebrach eingehen. GR OPPAWSKY berichtet von Beschwerden über zunehmenden Müll und Hundekot im Bereich des öffentlichen Feld- und Waldweges „Mi- Der Gemeinderat Stegaurach nimmt die vorliegende 15. Änderung chaelsberger Weg“ in Stegaurach und empfiehlt die Anbringung von des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes des Marktes Burge- Mülleimern in diesem Bereich. brach zur Kenntnis und erhebt keine Bedenken gegen die beabsich- 1. Bürgermeister entgegnet, dass es nicht Aufgabe der Gemeinde sei, tigte Planänderung. den Müll von Spaziergängern und Hundebesitzern im Außenbereich oder am Ortsrand zu entsorgen. Der Müll sei vielmehr von den Betrof- TOP 11 Informationen des Bürgermeisters fenen mit nach Hause zu nehmen und zu entsorgen. 1. Bürgermeister WAGNER informiert über folgende Angelegenheiten: 10.1 Versetzung Briefkasten im Ortsteil Waizendorf Bericht über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses Stegaurach im Die Deutsche Post AG hat am 21.11.2018 den Briefkasten in Waizen- dorf an der Kirche abgebaut und wie besprochen vor dem Anwesen Besprechungszimmer des Verwaltungs- „Frensdorfer Straße 9“ aufgestellt. gebäudes in Stegaurach vom 03.12.2018 (Nr. 2018/BA/011) 10.2 Vereinszuschüsse hier: Antrag des Schützenvereins „Hubertus“ 1956 Anmerkung: Diese Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr und vorbe- Stegaurach e. V. auf Zuschuss für die Erneuerung der haltlich der nachträglichen Genehmigung und Änderung des Sit- Heizungsanlage im Schützenhaus zungsprotokolls durch den Bauausschuss in einer der nächsten Sitzungen. Mit Schreiben vom 21.11.2018 beantragt der Schützenverein „Huber- tus“ einen Zuschuss zur beabsichtigten Erneuerung der Heizungsan- 1. Bürgermeister WAGNER begrüßt alle anwesenden Mitglieder des lage im Schützenhaus in Stegaurach, da eine erneute Instandsetzung Bauausschusses und die Zuhörer. unwirtschaftlich wäre und die vorhandene Heizung auch den aktuel- len Energieklassen nicht mehr entspricht. Vor Eintritt in die Tagesordnung fragt 1. Bürgermeister WAGNER, ob Einwendungen gegen die Tagesordnung bestehen. Nachdem keine Dem Schützenverein „Hubertus“ 1956 Stegaurach wurde zur Erneue- Einwände erhoben werden, wird mit der Tagesordnung begonnen. rung der Heizungsanlage im Schützenhaus in Stegaurach gemäß § 3 Ziffer 6.1 der gemeindlichen Richtlinien der Gemeinde Stegaurach für TOP 01 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung die Vereinsförderung vom 31.12.2014 ein Zuschuss in Höhe von 10 % vom 05.11.2018 (Nr. 2018/BA/010) der nachgewiesenen Kosten (i.H.v. 6.998,03 EUR = 699,80 EUR) in Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 05.11.2018 (Nr. Aussicht gestellt. 2018/BA/010) wurde im Ratsinformationssystem veröffentlicht. Aufgrund der geringen Höhe des Zuschusses kann die Zuschussge- Nachdem keine Einwendungen erhoben werden, gilt das Protokoll in währung entspr. § 13 Abs. 2 Ziff. 2 der Geschäftsordnung für den seiner vorliegenden Form als genehmigt. Gemeinderat Stegaurach vom 06.05.2014 (GeschO2014) durch 1. Bürgermeister WAGNER verfügt werden. TOP 02 Bauantrag zur Errichtung eines Doppelhauses mit Die Auszahlung erfolgt erst nach Vorlage der Handwerker-Schluss- Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 332/7 Gmkg. rechnung. Stegaurach – Stegaurach, Rabensteinweg 8 – TOP 12 Verschiedenes, Wünsche, Anfragen Das geplante Bauvorhaben befindet sich im rechtsverbindlichen Be- bauungsplan „Westgebiet“ und stimmt mit den Festsetzungen des Es werden aus den Reihen des Gemeinderates folgende Wünsche Bebauungsplanes teilweise nicht überein. oder Anfragen vorgebracht: Die Antragsteller planen die Errichtung eines Doppelhauses mit je 140 12.1 Ratsinformationssystem (RIS) qm Wohnfläche und Carports. Für die Genehmigung benötigen die hier: Verlinkung/Beifügung des zu genehmigenden Antragsteller Befreiungen hinsichtlich einer Baugrenzenüberschrei- letzten Protokolls tung des Wohnhauses und der Carports, der Hausart (Doppel- anstatt Einzelhaus), sowie der Dachart. GR’in MUSIG schlägt vor, im RIS bei der Tagesordnung der nächsten Sitzung das zu genehmigende Protokoll der letzten Sitzung zu verlinken In der Bauausschusssitzung am 03.09.2018 (TOP 16) wurde bereits oder als Anlage beizufügen, so dass man dieses schneller öffnen kann. eine formlose Anfrage diesbezüglich behandelt und das Einverneh- men inklusive der Befreiungen in Aussicht gestellt. Wie in der formlo- 1. Bürgermeister WAGNER sagt zu, dass er versuchen werde, den sen Anfrage festgehalten, darf pro Doppelhaushälfte nur eine Vorschlag umzusetzen, sofern dies programmtechnisch möglich ist. Wohneinheit errichtet werden. Die Stellplätze sind nach der gemeind-
Amtliche Bekanntmachungen 11 lichen Stellplatzsatzung herzustellen. Die Höhe des Gebäudes ist vor werden, wie das Vorhaben an dieser Stelle doch noch genehmigt Ort mit der Gemeinde abzusprechen. Die Ableitung von Oberflächen- werden kann. wasser sollte bereits auf dem Baugrundstück im Trennsystem herge- stellt werden. Der Einbau einer Zisterne zum Abfangen von In dem Gespräch mit den Bauherren wurde die Möglichkeit in Be- Oberflächenwasser wäre wünschenswert. tracht gezogen, die Seitenwand, die direkt an der Straßenbegren- zungslinie verläuft, um ca. 25 cm in das eigene Grundstück zu Aus Sicht der Bauverwaltung kann dem Vorhaben das Einvernehmen verlegen. Die Tür mit Ausgang zur Straße „Seeleite“ muss geschlos- erteilt und die Befreiungen ausgesprochen werden. Die Nachbarbe- sen werden. Die in den Bau einbezogene Gartenmauer wird wieder teiligung ist über die Gemeinde Stegaurach erfolgt. freigelegt und dient wie in der Vergangenheit als Abstandshalter an der Straße. Die Gartenhütte würde dann hinter der Gartenmauer liegen. Der Bauausschuss Stegaurach beschließt, dem vorliegenden Bau- vorhaben das Einvernehmen zu erteilen und die notwendigen Befrei- Aus Sicht der Bauverwaltung ist dies ein geänderter Vorschlag, dem ungen auszusprechen. Die Höhenlage des Hauses ist vor Ort mit der zugestimmt werden kann, da das Gebäude nun ca. 25 cm von der Gemeinde abzusprechen. Die Verrohrung für anfallendes Oberflä- Straßenbegrenzungslinie abrückt. Die Unterschriften der Nachbarn chenwasser ist auf den jeweiligen Grundstücken bereits im Trennsys- wurden für die geänderte Planung nicht eingeholt. tem herzustellen. Der Bauausschuss Stegaurach beschließt, der vorliegenden und ge- TOP 03 Tekturantrag zum genehmigten Bauvorhaben „Neu- änderten isolierten Befreiung das Einvernehmen zu erteilen. bau eines 5-Familienhauses mit Stellplätzen“ auf dem Grundstück Fl.Nr. 610/137 Gmkg. Stegaurach – TOP 05 Formlose Anfrage zur Errichtung eines Mehrfamilien- Stegaurach, Georg-Achziger-Ring 21 – *WIEDERBE- hauses mit Stellplätzen auf den Grundstücken Fl.Nrn. HANDLUNG* 385/1, 385/2 und 385/3 Gmkg. Höfen – Waizendorf, Kirchberg 14, 14 a, 14 b – Der Tekturantrag bezieht sich auf das bereits errichtete 5-Familien- wohnhaus (Anwesen „Georg-Achziger-Ring 21“). Der Antragsteller Das antragstellende Unternehmen hat nach der Bauausschusssit- hat mit Datum vom 21.05.2014 die Genehmigung für die Errichtung zung, bei dem die Erteilung des Einvernehmens für die Errichtung ei- des Wohnhauses erhalten, ist jedoch bei der Ausführung in zahlrei- nes 7-Familienwohnhauses auf den o.g. Grundstücken nicht in chen Punkten davon abgewichen. Die größten Abweichungen sind Aussicht gestellt wurde, ein Gespräch mit dem 1. Bürgermeister die Ausführung diverser Kellerräume, die Abgrabungen, sowie die WAGNER und der Bauverwaltung geführt, um zu klären, welche Art Errichtung der notwendigen Stellplätze und der Zufahrt für die An- von Bebauung dem Grundstück zugeführt werden könnte. wohner. Aus Sicht des Landratsamtes Bamberg besteht somit keine genehmigte Planung aus dem Jahr 2014 und es ist ein Tekturantrag Der planbevollmächtigte Architekt hat eine neue Variante mit nunmehr über die Gemeinde einzureichen. 6 Wohneinheiten ausgearbeitet und bittet den Bauausschuss um Stellungnahme. Anstatt einem versetzen Pultdach wurde nun ein fla- Aufgrund verschiedener Gespräche mit dem Landratsamt Bamberg, cheres Satteldach geplant, um das Gebäude niedriger in Erscheinung dem 1. Bürgermeister WAGNER, der Bauverwaltung und dem Bau- treten zu lassen. Fünf der Wohnungen liegen unter 100 qm, eine Woh- herrn wurden die Pläne dahingehend geändert, dass die Stellplätze nung liegt mit 130 qm etwas höher. Dementsprechend werden nach erreichbar sind. Des Weiteren ist nach Aussage des Landratsamtes der gemeindlichen Stellplatzsatzung 13 Stellplätze auf dem Grund- für die Berechnung der Stellplätze die alte Stellplatzsatzung und nicht stück nachgewiesen. die neue Änderung maßgebend. Dementsprechend sind 8 Stellplätze ausreichend. Zudem stellen die Abgrabungen am Gebäude nach An- Aus Sicht der Bauverwaltung ist die neu eingereichte Planung homo- sicht der unteren Bauaufsichtsbehörde keine Unzulässigkeit dar, da gener und fügt sich besser in die Eigenart der näheren Umgebung ein. fast an allen Gebäuden im Bebauungsplangebiet Abgrabungen des Die ursprünglich geplanten Doppelhäuser waren mit E+I+D deutlich Untergeschosses vorgenommen wurden. höher, als das jetzt geplante Gebäude. Dies ist auch an dem bereits errichteten Einfamilienhaus an der östlichen Grundstücksgrenze zu Aus Sicht der Bauverwaltung ist die Nutzung der Stellplätze und der erkennen. dazugehörigen Zufahrt mit der geänderten Planung möglich. Es ist lediglich die Befreiung für die zweite Zufahrt auszusprechen, da diese Die Mitglieder des Bauausschusses sehen auch die vorliegende Pla- in der Ursprungsplanung nicht mitberücksichtigt wurde. Mit den fest- nung eher skeptisch, da Mehrfamilienhäuser in der Größe nicht in der gestellten Abgrabungen der benachbarten Häuser können die Abgra- näheren Umgebung zu finden sind. Um sich ein Bild des Grundstücks bungen auf dem betreffenden Grundstück nicht mehr als Einzelfall zu machen, wurde vom Bauausschuss die Durchführung eines Ort- betrachtet werden. Die beiden Kellerräume werden den jeweiligen stermins vorgeschlagen. Dieser soll vor der ersten Sitzung im Januar Erdgeschosswohnungen zugeordnet. Ein Mehrbedarf an Stellplätzen abgehalten werden. Der Planer sollte beauftragt werden, die Grund- kommt nicht zustande, da für die Mehrungen im Keller die übrigen fläche des Gebäudes abzustecken und die Höhe der Gebäude kennt- Wohneinheiten verkleinert wurden. Dem Tekturantrag aus dem Jahr lich zu machen. 2016 kann dementsprechend zum Abschluss gebracht und aus Sicht der Bauverwaltung zugestimmt werden. Der Bauausschuss Stegaurach beschließt, die formlose Anfrage zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 6 WE bis zur nächsten Sit- Der Bauausschuss Stegaurach beschließt, dem vorliegenden Tektur- zung im Januar zurückzustellen und einen Ortstermin durchzuführen. antrag das Einvernehmen zu erteilen und spricht nachträglich die Der Planer wird beauftragt, die Grundfläche des Gebäudes abzuste- Befreiung für die zweite Zufahrt aus. Die notwendigen Stellplätze cken und die Höhe kenntlich zu machen. sind, wie in der jetzigen Tektur beantragt, zeitnah herzustellen. Weite- re mögliche Wohneinheiten, speziell im Keller, werden nicht zugelas- TOP 06 Formlose Anfrage zur Errichtung eines Einfamilien- sen. Der Lichtgraben auf der Südseite ist zu reduzieren und vor hauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 17/2 Gmkg. Stegau- Absturz vorbeigehender Personen bei Benutzung des Weges zu si- rach – Stegaurach, Seegasse 3 – chern. Die formlose Anfrage auf dem o.g. Grundstück befindet sich im TOP 04 Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung von zwei rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Seegasse“ und stimmt mit meh- Nebengebäuden auf den Grundstücken 241/2 und reren Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht überein. 239/16 Gmkg. Hartlanden – Hartlanden, Seeleite 4 – *WIEDERBEHANDLUNG* Die Antragsteller wollen auf einer Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 17/2 ein Einfamilienhaus mit der Höhenlage E+II in Flachdachbauwei- Das Bauvorhaben befindet sich im rechtsverbindlichen Bebauungs- se errichten. Für die Errichtung des Wohnhauses benötigen die An- plan „Dellerhofer Berg“ und stimmt mit den Festsetzungen des Be- tragsteller Befreiungen hinsichtlich der Baugrenze, der Höhenlage bauungsplanes bezüglich der Baugrenzen nicht überein. und der Dachart- bzw. Neigung. Eine Befreiung der Geschossflä- chenzahl (GFZ) wurde nicht abgefragt, ist aber aus Sicht der Bauver- Der Antragsteller hat in der Bauausschusssitzung am 05.11.2018 ei- waltung ebenso denkbar, wie die Grundflächenzahl (GRZ). nen Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung der beiden Nebenge- bäude eingereicht. Diese wurde aufgrund der mangelnden Aus Sicht der Bauverwaltung ist die Errichtung eines Wohnhauses an Verkehrssicherheit und der Nichtkonformität mit dem Bebauungsplan dieser Stelle unter Berücksichtigung der gemeindlichen Stellplatzsat- „Dellerhofer Berg“ abgelehnt. Mit dem Bauwerber sollten vor Durch- zung zwar denkbar, jedoch ist es zweifelhaft, ob sich das Gebäude führung des Rückbaus über die Bauverwaltung Gespräche geführt mit einem Flachdach am Ortsrand städtebaulich in das Bebauungs-
Sie können auch lesen