Neue Chor Adventssingen mit dem Posaunenchor - Gemeinde Altdorf
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52. Jahrgang/Nummer 50 www.altdorf-bb.de Samstag, 12. Dezember 2009 Der Neue Chor lädt herzlich ein zum Adventssingen mit dem Posaunenchor und dem Schulchor am 3. Advent um 17 Uhr auf dem Rathausplatz. Bereits ab 16 Uhr bieten wir Glühwein, alkoholfreien Punsch und leckeres Gebäck. Liederkranz Altdorf 1845 e.V.
Seite 2 Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf 12. Dezember 2009 NOTDIENSTE Ärzte Zahnärztlicher Notdienst Von Samstag 8.00 bis Montag 8.00 Uhr bitte tel. Anmeldung. Der zahnärztliche Notfalldienst ist zu erfragen unter der Sondersprechstunden ohne Anmeldung jeweils von 10.00 bis Telefonnummer (07 11) 7 87 77 22. 11.00 Uhr und von 16.00 bis 17.00 Uhr. Kinderärztlicher Notdienst Samstag, 12. Dezember 2009 Jetzt täglich ab 19.30 Uhr und am Wochenende von Samstag, 9.00 Uhr, Dr. med. Dobler Holzgerlingen, Tübinger Str. 37, bis Montag, 6.00 Uhr, in der Kinderklinik des Kreiskrankenhauses Telefon (0 70 31) 60 50 55 Böblingen, Bunsenstraße 120, ohne telefonische Voranmeldung. Sonntag, 13. Dezember 2009 Drs. Ott/Lowatscheff Schönaich, Holzgerlinger Straße 3, Nachbarschaftshilfe Altdorf Telefon (0 70 31) 65 10 70 Rita Kröll, Telefon 60 22 25 Elke Rupp, Telefon 60 94 16, Mobil (01 72) 1 02 38 20 Tierärzte Diakonie-Sozialstation Schönbuchlichtung Groß- und Kleintiere Telefon (0 70 31) 60 73 03 Samstag/Sonntag, 12./13. Dezember 2009 Dr. Seifert Jettingen, Wiesenstraße 1, IAV-Beratungstelle Telefon (0 74 52) 7 81 66 für hilfebedürftige und Ältere Menschen und ihre Angehörigen Notdienst für Hunde, Katzen und Heimtiere (tel. Anmeldung unbe- und Gesprächskreis für pflegende Angehörige, Telefon (0 70 31) 60 24 86 dingt erforderlich!) Hospizgruppe Holzgerlingen, Altdorf, Hildrizhausen Kleintiere (Schwerkranke begleiten, Sterbenden nahe sein, Angehörige unter- stützen), Einsatzleitung Telefon (0 70 34) 65 53 87, 01 77/7 33 96 62 Samstag/Sonntag, 12./13. Dezember 2009 TA Nützel Böblingen, Keilbergstraße 29, Telefon (0 70 31) 28 90 00 Trauergruppe (Hilfe für Trauernde) Werktags ab 22.00 Uhr & Freitag Telefon (0 70 31) 60 24 86 oder 0 70 31/60 62 24 Hasenberg-Klinik, Stuttgart, Hasenbergstr. 80, Telefon (07 11) 63 73 80 Betreuungsgruppe für Demenzkranke Telefon (0 70 31) 60 24 86 Apotheken Informations- und Beratungstelefon Samstag, 12. Dezember 2009 24-Stunden-Dienst häusliche Gewalt Alamannen-Apotheke Holzgerlingen, Tübinger Straße 11, Telefon (0 70 31) 6 63 13 31 Telefon (0 70 31) 68 99 30 Apotheke im Forum Sifi-Hinterweil, Nikolaus-Lenau-Platz 21, MOBILE-Management von Beruf und Familie Telefon (0 70 31) 38 30 55 Telefon (0 70 31) 6 63 19 28 Sonntag, 13. Dezember 2009 24-Stunden-Dienst Pinguin-Apotheke Sifi-Maichingen, Berliner Str. 24, Thamar – Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt Telefon (0 70 31) 76 52 22 Stuttgarter Straße 17, 71032 Böblingen Brunnen-Apotheke Steinenbronn, Stuttgarter Str. 14, Bürozeiten Mo., Di., Do.: 10.00 bis 13.00 Uhr, Mi.: 13.00 bis 16.00 Uhr Telefon (0 71 57) 2 26 74 Notrufzeiten: nachts, 20.00 bis 7.00 Uhr, Sa., So., Feiertage durchgehend Telefon (0 70 31) 22 20 66, Telefax (0 70 31) 22 20 63, www.thamar.de Montag, 14. Dezember 2009 24-Stunden-Dienst Fortuna-Apotheke Dettenhausen, Störrenstr. 35, Notrufnummer Wasserversorgung Telefon (0 71 57) 6 10 15 Bürgerhaus-Apotheke Sifi-Maichingen, Sindelfinger Straße 31, Telefon (0 70 31) 38 11 13 Ammertal-Schönbuch- gruppe Wasserversorgung 0 70 31 / 7 42 40-0 Dienstag, 15. Dezember 2009 24-Stunden-Dienst Apotheke 42 Böblingen, Poststr. 42, Pro Familia Böblingen Telefon (0 70 31) 20 43 60 Anerkannte Beratungsstelle für Schwangeren- und Schwangerschafts- konfliktberatung, Partnerschafts- und Sexualberatung, Empfängnisver- Mittwoch, 16. Dezember 2009 24-Stunden-Dienst hütung und Kinderwunsch: Pfarrgasse 12, 71032 Böblingen, Telefon Apotheke an der Stuttgarter Straße Böblingen, Stuttgarter Str. 17, (0 70 31) 67 80 05, Telefax (0 70 31) 67 80 07. Telefon (0 70 31) 22 70 11 Montags, 8.00 bis 13.00 Uhr, dienstags und mittwochs, 13.00 bis 18.00 Uhr, donnerstags, 8.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag, 17. Dezember 2009 24-Stunden-Dienst Apotheke an der Schwabstraße Böblingen, Schwabstraße 21, Die Sprechstunden der Frauenbeauftragten Telefon (0 70 31) 22 40 85 für Bürgerinnen und Bürger: Freitag, 18. Dezember 2009 24-Stunden-Dienst Landratsamt Böblingen, Zimmer 361, 3. Stock, Neubau, Donnerstag Apotheke Hulb Böblingen, Otto-Lilienthal-Str. 24 im real, von 16.00 bis 18.00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung. Telefon (0 70 31) 46 93 17 Krisentelefon – ich schaff’ es nicht mehr Die Notdienstbereitschaft beginnt am angegebenen Tag um „Gewaltig überfordert – wenn Pflege an ihre Grenzen stößt“ 8.30 Uhr und endet um 20.00 Uhr, bzw. um 8.30 Uhr am fol- Montag bis Donnerstag von 16.00 bis 18.00 Uhr genden Tag (24 h). 0 70 31/663 3000
12. Dezember 2009 Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf Seite 3 Vorankündigung Freitag, 5. Februar 2010 20:00 Uhr Festhalle Altdorf +A capella+Comedy+Parodie+Vokalspott+ Füenf Uäh ... al !-To s W ur ei hna ch t sg es ch en k ge ei Eintritt: 15 € gn et Schüler/Studenten 10€* ... Vorverkauf: Apotheke im Dorf, Metzgerei Böhringer, Bürgerbüro Altdorf, Buchhandlung Buch Plus Holzgerlingen Aus Stuttgart kommen nicht nur dicke Karossen, sondern auch die A-cappella-Boliden “Füenf". A cappella lässt an den kleinen grünen Kaktus o.ä. denken, doch es geht auch ganz anders. Die 5 singenden Smarties parodieren, persiflieren, schlüpfen in diverse Rollen. Sie steuern durch die Musik vom Urschrei "Uäh!", wie sich ihre neue "Acapollapep-Tour" wortverdreherisch nennt, bis zum Pop, von der Gregorianik ("Sexbomb") bis zum Rap: Vokalspott im S-Klasse-Format. *15 € im Vorverkauf, 5 € wird an der Abendkasse erstattet
Seite 4 Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf 12. Dezember 2009 Termine der Woche Abfalltermine Dienstag, 15. Dezember 2009 Abfuhr der Komposttonne Abschließend brachte der Vorsitzende seine Hoffnung zum Aus- Aus dem Gemeinderat druck, dass dieses positive Beispiel der Blutspenderinnen und Blutspendern viele Menschen anspricht und animiert, zum Blut- spenden zu gehen. Sitzung vom 08. Dezember 2009 TOP 1 – Ehrung der Mehrfach-Blutspender TOP 2 – Betriebsplanung und Forsthaushalt für das Jahr 2010 Der Vorsitzende begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt die Zu Beginn der Gemeinderatssitzung dankte Bürgermeister Erwin Forstfachleute Christian Kirch und Manfred Demattio. Auch in Heller mehreren Mitbürgerinnen und Mitbürgern für ihre vielfache diesem Jahr brachten die beiden gute Nachrichten mit in die Bereitschaft Blut zu spenden. „Es ist mir stets eine große Freude Sitzung: „Altdorf verdient mit seinem Gemeindewald auch 2009 zu sehen, wie viele Menschen in jedem Jahr Blut spenden und wieder Geld!“ freute sich Herr Kirch in seinen einleitenden Worten. damit auf ganz unspektakuläre Art und Weise Hilfe leisten, die Mit einem vorläufige Betriebsergebnis von rund 22.000 Euro kann durch nichts anderes ersetzt werden kann,“ betonte der Schultes die Gemeinde erneut in Folge mit einem positiven Kassenergebnis zu Beginn seiner kurzen Rede anlässlich der Ehrung der Mehr- aufwarten. Und das obwohl im Jahr 2009 mit der in erheblichem fachblutspender. Sodann führte der Vorsitzende aus: „Diese Hilfe, Umfang durchgeführten Jungbestandspflege in den Wald investiert die Ärzte instand setzt, Leben zu retten, vollzieht sich im Stillen. wurde. Der Spender weiß nicht, wem damit geholfen werden kann. Er weiß aber, dass mit seiner Blutspende einem Menschen geholfen Sodann brachte Herr Kirch in Erinnerung, dass für das Jahr 2009 wird, dessen Schicksaal ansonsten vielleicht besiegelt wäre.“ ein Einschlag von 1.200 Festmetern geplant war. Tatsächlich ge- schlagen wurden 1.100 Festmeter Holz. Diese Abweichung vom Bürgermeister Erwin Heller brachte seine Freude darüber zum Plan hängt vor allem mit dem Preisverfall zu Beginn des Jahres zu- Ausdruck, dass „viele Menschen in regelmäßigen Abständen diesen sammen. Denn nachdem am Markt die Holzpreise stark nachge- Dienst am Nächsten erbringen. Die große Zahl derer, die 10, 25 geben haben, wurde der Einschlag zunächst gestoppt und erst oder gar 50 Mal Blut gespendet haben macht deutlich, dass die wieder im Herbst – nachdem die Preise wieder deutlich angezogen Verantwortung für die Mitmenschen in einem Maß ausgeprägt haben – fortgesetzt. Als gute und erfreuliche Maßnahme bewer- ist, wie es manche nicht mehr für möglich gehalten haben.“ tete Christian Kirch die auf 28,8 ha im Jahre 2009 durchgeführte Bürgermeister Erwin Heller dankte allen ehrenamtlichen Helferinnen Jungbestandpflege. Diese wurde in erheblichem Umfang betrieben, und Helfern des DRK-Ortsvereins sowie den Ärzten, die regelmäßig da hierfür stattliche Landeszuschüsse gewährt wurden. bei den Blutspendeterminen mitwirken und ohne die diese nicht Bei der Prognose für 2010 gab sich Christian Kirch nicht so op- durchgeführt werden könnten. timistisch. „Voraussichtlich werden wir alles in allem mit einem Sodann brachte er seine Freude darüber zum Ausdruck, dass in Defizit von rund 2.000 Euro abschließen.“ Er brachte aber auf- diesem Jahr in Altdorf 4 Blutspenderinnen und Blutspender für grund der Erfahrungen aus den Vorjahren seine Hoffnung auf 10-maliges Blutspenden, 1 Blutspenderin für 25-maliges Blutspenden eine „schwarze Null im Ergebnis“ zum Ausdruck. und 2 Blutspender für 50-maliges Blutspenden ausgezeichnet Für das Jahr 2010 plant das Forstamt einen Holzeinschlag von 1.050 werden können. Festmetern. An entsprechenden Holzerlösen werden 48.000 Euro Im einzelnen erhielten die Blutspenderehrennadel in Gold für erwartet. Die Holzfällung- und Aufarbeitung selbst verursacht im 10-maliges Blutspenden: Heike Ceglarz, Matthias Elsässer, Gegenzug Kosten in Höhe von voraussichtlich 23.100 Euro. Es Helmut Wendel und Matthias Wisch. sollen vor allem Fichten und Tannen sowie Kiefern eingeschlagen und verkauft werden. Die Blutspenderehrennadel in Gold mit goldenem Lorbeerkranz und eingravierter Spendenzahl 25 erhielt Frau Ute Egeler. Revierförster Manfred Demattio erläuterte ausführlich die im kommenden Jahr vorgesehenen Maßnahmen im Gemeindewald. Für 50-maliges Blutspenden erhielten die beiden Spendenkönige Neben dem Holzeinschlag sollen auch Kulturen gepflanzt werden. Claus Dietrich und Ernst Renner die Blutspenderehrennadel in Gold Hierfür stehen Geldmittel in Höhe von 7.200 Euro bereit. Das mit goldenem Lorbeerkranz und eingravierter Spendenzahl 50. Land bezuschusst diese Maßnahme mit voraussichtlich 5.000 Euro. Es sollen insgesamt 1.200 Bäume auf einer Fläche von 1,5 ha ge- pflanzt werden. Zudem ist vorgesehen, auf einer Fläche von wei- teren rund 16 ha Jungbestandspflege durchzuführen. Die Kosten hierfür werden mit 11.000 Euro beziffert. Für die Instandhaltung der Feldwege und Wassergräben sollen 5.000 Euro bereitgestellt werden. Herr Kirch erläuterte abschließend, dass im Vermögenshaushalt 2010 insgesamt 5.000 Euro für den Ausbau eines weiteren Ab- schnittes des Viehtriebweges veranschlagt werden sollten. Hierbei handelt es sich um eine Erschließung zur besseren Holzabfuhr, wobei zu einem späteren Zeitpunkt ein Ausbau des Weges als Rundweg zur Egartenhauallee erfolgen könnte. Bürgermeister Erwin Heller bedankte sich bei den beiden Fort- fachleuten für die umsichtige Bewirtschaftung des Gemeinde- waldes. Hinsichtlich des geplanten Wegebaus betonte er, dass dies noch Zukunftsmusik sei und evtl. zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden könnte – etwa um Synergieeffekte mit anderen Von links nach rechts, Claus Dietrich, Ute Egeler, Bürgermeister Tiefbaumaßnahmen zu nutzen. In seinen Ausführungen ging der Erwin Heller Foto: Volker Winkler Schultes auf die deutlich angestiegenen Preise für das Schicht-
12. Dezember 2009 Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf Seite 5 holz ein. Er informierte, dass die Schichtholzpreise im Jahr 2010 Hinweis: den tatsächlichen Aufwand abbilden und hier mittlerweile kosten- Die Satzung über die Änderung der Satzung über die förmliche deckend neu kalkuliert werden musste. Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortsmitte II“ ist im Anschluss In seiner ausführlichen Diskussion gingen einige Gemeinderäte an den Bericht aus dem Gemeinderat abgedruckt. auf den vorgesehenen Wegebau ein und baten, hierfür Zuschuss- möglichkeiten zu prüfen. Zudem war es einigen Gemeinderäten TOP 4 – Gebührenhaushalte 2009 ein Anliegen, dass im Gemeindewald beim Nachpflanzen von Kalkulation der Wasserversorgungsgebühren Bäumen auf ein ausgeglichenes Verhältnis der Baumarten geachtet Kalkulation der Abwasserbeseitigungsgebühren wird und insbesondere auch Fichtenbestände als rasch nutzbare Der Vorsitzende kündigte in der Einführung zur Beratung des Kulturen angelegt werden. Weiter war es einigen Gemeinderäten Tagesordnungspunkt eine gute und eine schlechte Nachricht wichtig, dass versuchsweise bei einigen frisch angepflanzten an. Während im Bezug auf die Wasserversorgungsgebühr eine Jungbäumen ein Schutz gegen Wildverbiss angebracht wird. leichte Absenkung der Gebühr um 6 Cent zur Entlastung der Herr Kirch verwies auf die durchgeführte Inventur und das Forst- Einwohnerinnen und Einwohner erreicht werden kann, kommt einrichtungswerk, das die Anteile der jeweiligen Baumarten im die Gemeinde bei der Abwassergebühr um eine Erhöhung von Altdorfer Gemeindewald definiert und vom Gemeinderat so ver- 23 Cent nicht umhin. Kämmerer Sven Fischer erläuterte einge- abschiedet wurde. Er sicherte zu, bei der Nachpflanzung jun- hend die Hintergründe dieses Sachverhaltes. Gemäß den ein- ger Bäume gemäß diesen Vorgaben zu verfahren. Hinsichtlich schlägigen Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes ist die Schutzvorkehrungen gegen Wildverbiss sicherte er zu dies pro- Gemeinde nämlich verpflichtet in einem mittelfristigen Zeitraum beweise durchzuführen und über die Erfahrungen zu berichten. von 5 Jahren eine durchschnittlich 100%-ige Kostendeckung im Wasser- und Abwasserbereich zu erzielen. Daher muss die Ko- Nach eingehender Diskussion stimmte der Gemeinderat stendeckung in diesen Bereichen regelmäßig hinterfragt werden dem Nutzungs- und Kulturplan für das Forstwirtschaftsjahr und gegebenenfalls müssen die Gebührensätze neu angepasst 2010 zu. Er beschloss, die darin veranschlagten Einnahmen werden. und Ausgaben in den Haushaltsplan 2010 zu übernehmen. Im Bezug auf die Wasserversorgung erwirtschaftete die Gemeinde einen Überschuss. Dieser ist darin begründet, dass die Gemeinde TOP 3 – Sanierungsmaßnahme „Ortsmitte“ über die Jahre ein gutes Wasserversorgungsnetz aufgebaut hat. Abänderung der Abgrenzung des Sanierungsgebiets Dadurch fielen deutlich weniger Unterhaltungskosten für Reparaturen „Ortsmitte II“ und Änderung der Sanierungssatzung in den vergangenen Jahren an. Gleichzeitig konnte durch das Bürgermeister Erwin Heller erinnerte daran, dass der Gemeinderat gute Netz die Menge des Verlustwassers erheblich gesenkt werden. am 29.04.2003 die Satzung über die förmliche Festlegung des Im Hinblick auf das Kostendeckungsgebot und die aus den Vor- Sanierungsgebietes „Ortsmitte II“ in Altdorf beschlossen hatte. Mit jahren vorhandenen Überschüsse von ca. 73.600 Euro ist eine Beschluss vom 26.07.2005 wurde das Sanierungsgebiet in seiner Gebührensenkung möglich. Ausdehnung abgeändert. Der Bereich der Festhalle, der Grund- und Hauptschule und des Feuerwehrgebäudes sowie die Bachstraße 2 Im Bereich der Abwasserbeseitigung wurde in den vergangenen wurden in das Sanierungsgebiet mit aufgenommen. Jahren immer wieder investiert. Diese Investitionen erfolgten mit dem Ziel, durch frühzeitige Reparaturen größere Schäden zu ver- Der Vorsitzende schlug dem Gemeinderat vor, das Sanierungsgebiet hindern und so eine gewisse Nachhaltigkeit zu schaffen. Aber nun nochmals auszuweiten. Durch die förmliche Aufnahme in das auch durch neue Rechtsvorschriften und deren Einhaltung hat Sanierungsgebiet könnte die Gemeinde für die dort anstehenden der Aufgaben- und damit Ausgabenumfang stetig zugenommen. Tiefbaumaßnahmen in den Genuss von Landeszuschüssen aus Durch diese anhaltende Kostenbelastung kam es in den ver- dem Sanierungsprogramm gelangen. Konkret sollen die bisher gangenen Jahren zu einer Unterdeckung der Kosten, die im Saldo außerhalb des Sanierungsgebietes gelegenen Flächen der Jahre bei rund 122.300 Euro liegt. Diese Unterdeckung beruht – Maurener Straße ab bestehender Sanierungsgebietsgrenze bis im wesentlich auf folgenden Faktoren: zum Ortsende (FlSt. Nr. 1851 und 2219 teilweise) und einen • 2006 kam es zu einem Störfall in der Kläranlage, wodurch Klär- Teilbereich Rappenweg inkl. der Einmündung Drosselweg (FlSt. schlamm teuer von der Anlage abgefahren und entsorgt wer- 1838 teilweise) und den musste. – einen Teil des Flurstücks Nr. 1450 inklusive der angrenzenden • In den vergangenen Jahren ist durch Modernisierungen in der Flächen der Bühlstraße und der Schulstraße Kläranlage die Betriebskostenumlage stetig gestiegen. in das Sanierungsgebiet aufgenommen werden, um städtebauliche • Die für das Haushaltsjahr 2008 erhoffte Kostendeckung ist Missstände zu beseitigen. nicht erzielt worden, was unter anderem auf die Sanierung der Laienstraße zurückzuführen ist. Im Jahr 2007 und 2008 wurde Im Bereich der Maurener Straße/Rappenweg ist eine Straßenum- eine Kanalhaltung und der Regenüberlauf in der Laienstraße mit gestaltung im Zusammenhang mit Erneuerungsarbeiten an der Kosten von 220.000 Euro saniert. Diese vermögenswirksame Kanalisation und Wasserversorgung geplant. Dadurch soll eine Sanierung erhöhte die kalkulatorische Kosten in diesem Bereich. wirksame Verbesserung der Wohnqualität erreicht werden. Deshalb • In den vergangenen 3 Jahren wurden Mittel von ca. 65.000 Euro wurde auch bereits ein Aufstockungsantrag gestellt. Die gestalterische zur technischen Instandhaltung der bestehenden RÜBs aufge- Aufwertung der Maurener Straße wird somit auf die komplette wendet. Straße und einen Teil des Rappenweges ausgedehnt. • In den letzten Jahren ist ein sehr hoher Rückgang der Verbrauchs- Zudem weist der an den Kindergarten Bühlstraße angrenzende menge beim Wasser festzustellen, was sich ebenfalls auf die Teil des Flurstücks Nr. 1450 städtebauliche Missstände auf, die Abwassermenge auswirkt. D.h. die relativ hohen Fixkosten beseitigt werden müssen. Der Platz wird als Parkplatz genutzt, müssen auf die immer geringer werdenden Verbrauchsmengen ist aber ohne Gestaltung. Auf dem Teilflurstück Nr. 1450 sollen verteilt werden. öffentliche Stellplätze angelegt werden. Durch die angrenzende In seiner Diskussion brachte der Gemeinderat zum Ausdruck, das er Festhalle und das zukünftige „Alte Schulhaus“ wird der Stellplatzbe- sich insgesamt eine größtmögliche Gebührenstabilität wünscht. darf im Ortskern und angrenzenden Bereichen steigen. Der Bedarf Allerdings liegt die Gemeinde Altdorf im Vergleich mit anderen wird durch eine Stellplatzbedarfsanalyse nachgewiesen. Gemeinden im Landkreis Böblingen gut im Gebührengesamtschnitt. Ohne weitere Diskussion beschloss der Gemeinderat die Vor diesem Hintergrund beschloss der Gemeinderat nach kurzer Änderung der Sanierungssatzung. Zudem wurde die Verwal- Diskussion einstimmig den in den vergangenen Jahren ent- tung beauftragt, die Satzung ortsüblich bekannt zu machen standenen Überschuss bei der Wasserversorgung durch eine und dem Grundbuchamt die rechtsverbindliche Sanierungs- Gebührensenkung auszugleichen. Die Wasserversorgungs- satzung mitzuteilen sowie hierbei die von der Sanierungssat- gebühr wird von 2,05 Euro pro m³ auf 1,99 Euro pro m³ gesenkt. zung betroffenen Grundstücke einzeln aufzuführen. Zudem wurde beschlossen die in den vergangenen Jahren
Seite 6 Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf 12. Dezember 2009 entstandene Unterdeckung im Abwasserbereich durch eine Ohne Diskussion nahm der Gemeinderat einstimmig die Ko- Gebührenerhöhung zu kompensieren. Dazu wird die Abwasserge- stenfeststellung dieser Maßnahme zur Kenntnis. bühr von 2,45 Euro pro m³ auf 2,68 Euro pro m³ angehoben. TOP 5 – Satzungen zur Änderung der Satzung über den An- TOP 8 – Tiefbaumaßnahme Maurener Straße/Rappenweg schluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Erneuerung von Kanalisation und Wasserversorgung Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungs- mit Straßenbau sowie Neubau eines Regenwasserkanals satzung) und der Satzung über die öffentliche Abwasserbe- Vergabe der Tiefbauingenieurleistungen seitigung (Abwassersatzung) Der Vorsitzende führte aus, dass die Gemeinde beabsichtigt, die Aufgrund der Preisänderungen müssen die den Gebühren zu- Abwasser- und Wasserleitungen der Gemeinde auch im Hinblick grundeliegenden Satzungen geändert werden. Daher hat der auf eine langfristige Gebührenstabilität stets in gutem Zustand Gemeinderat ohne weiteren Sachvortrag und Diskussion die Än- zu halten. Dazu wird auf eine stetige Leitungssanierung wie auch derung der beiden Satzungen beschlossen. auf sinnvolle Gesamtsanierungsmaßnahmen geachtet. Bei Stra- Hinweis: ßenzügen die sowohl eine schlechte Fahrbahndecke als auch Die Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an marode Leitungen aufweisen ist eine Komplettsanierung langfri- die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung stig die günstigste Lösung. Langfristig stehen in Altdorf folgende der Grundstücke mit Wasser sowie die Satzung zur Änderung der Komplettsanierungsmaßnahmen an: Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung sind im An- schluss an den Bericht aus dem Gemeinderat abgedruckt. 1. Maurener Straße und westlicher Rappenweg TOP 6 – Überprüfung der Hebesätze für die Realsteuern 2. nördliche Schulstraße Bürgermeister Erwin Heller berichtete, dass sich aufgrund der 3. Riedwiesenweg stark rückläufigen Steuereinnahmen im Zuge der Aufstellung 4. Pfarrgartenstraße des Haushalts 2010 die Frage stellt, ob die Realsteuerhebesätze 5. südliche Laienstraße angehoben werden müssen. Denn nach den einschlägigen Vor- schriften der Gemeindeordnung Baden-Württemberg hat die Ge- 6. Gartenstraße meinde die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Einnahmen Sodann ging Bürgermeister Erwin Heller eingehend auf das Projekt soweit vertretbar und geboten aus Entgelten für ihre Leistungen, „Maurener Straße/Rappenweg ein. Er bewertete den Gesamtzu- im übrigen aus Steuern zu beschaffen, soweit die sonstigen Ein- stand der Maurener Straße sowie des westlichen Rappenweges nahmen nicht ausreichen. Sie hat dabei auf die wirtschaftlichen als schlecht. Zudem weist der Kanal in der Maurener Straße Kräfte ihrer Abgabepflichtigen Rücksicht zu nehmen. zahlreiche Schadstellen auf. In Teilen sollte der Kanal zusätzlich Derzeit sind die Realsteuerhebesätze per Satzung wie folgt fest- aufdimensioniert werden. Auch am Kanal im Rappenweg sind gelegt: einige Schadstellen vorhanden. Zudem sind die vorhandenen a) Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) 330 % Wasserleitungen in diesem Bereich bereits sehr alt. Als weiteren b) Grundsteuer B (übrige Grundstücke) 340 % Gesichtspunkt, der für eine rasche Sanierung in diesem Bereich c) Gewerbesteuer 350 % spricht, führte er die Tatsache an, dass in der Maurener Stra- Diese Sätze wurden so im Jahr 2005 beschlossen und gelten ße derzeit kein Regenwasserkanal vorhanden ist. Am Ortsende seither. Der Vorsitzende führte aus, dass unsere Hebesätze im der Maurener Straße fließt aus westlicher Richtung ein Dauer- kreisweiten Vergleich eher im oberen Bereich liegen. Die Hebe- läufer, der stetig Wasser führt. Dieses Wasser gelangt derzeit sätze bei den Realsteuern sind jedoch auch immer ein Kriterium am Ortseingang Maurener Straße in die örtliche Kanalisation. bei der Beantragung von Mitteln aus dem Ausgleichstock. Im Dieses Fremdwasser könnte im Zuge einer Komplettmaßnahme Hinblick darauf wäre ein höherer Hebesatz daher begünstigend. durch den Neubau eines Regenwasserkanals abgeleitet und in Die Einnahmesituation der Gemeinde würde sich beispielsweise den bestehenden Regenwasserkanal in der Holzgerlinger Straße durch eine Erhöhung bei der Grundsteuer B um 20 Punkte um geführt werden. Dadurch würde unsere Ortskanalisation und die rund 33.600 Euro/Jahr verbessern. Vor dem Hintergrund der wirt- Kläranlage von erheblichem Fremdwasser entlastet. „Vor diesem schaftlichen Gesamtsituation empfahl der Schultes jedoch zunächst Hintergrund drängt sich eine Komplettsanierung geradezu auf“ von einer Anhebung der Realsteuerhebesätze abzusehen und im bewertete Bürgermeister Erwin Heller den Sachverhalt. Sodann kommenden Haushaltsjahr die weitere Entwicklung der Einnah- informierte er über mögliche Zuschüsse, welche die Gemeinde menseite genau zu beobachten. Sollte sich die Haushaltssituation wie Altdorf für diese Tiefbaumaßnahme erhalten könnte. So zum Bei- befürchtet weiter verschlechtern, werde die Gemeinde jedoch nicht spiel könnte der Straßenbau und unter bestimmten Vorausset- umhinkommen, die Hebesätze zumindest bei der Grundsteuer B zungen evtl. auch die Kanal- und Wasserleitungserneuerung aus um ca. 20 Punkte zu erhöhen. dem Landessanierungsprogramm gefördert werden. In seiner Diskussion zeigte sich der Gemeinderat glücklich darüber, dass man zumindest vorläufig eine Erhöhung der Realsteuern Auch aus Mitteln des Ausgleichstocks kann grundsätzlich der vermeiden kann. Einige Gemeinderatsmitglieder sprachen sich Neubau von Regenwasserkanälen und der Straßenbau gefördert dafür aus, nach Möglichkeit auch für das Jahr 2011 keine Erhöhung werden. Ein Antrag auf Ausgleichstockmittel muss von der Ver- der Hebesätze vorzunehmen. Sodann beschloss das Gremium waltung bis zum 31. Januar 2010 gestellt werden. Voraussetzung einstimmig, die Realsteuerhebesätze zum Jahr 2010 nicht zu um Zuschussanträge stellen zu können ist jedoch eine Entwurfs- erhöhen. Sie sollen allerdings rechtzeitig vor dem Jahr 2011 planung mit detaillierter Kostenberechnung. wieder überprüft werden. Der Schultes berichtet, dass die Verwaltung hierfür das Büro Ma- TOP 7 – Tiefbaumaßnahme in der Laienstraße yer Ingenieure GmbH, Böblingen, das derzeit unseren Allgemeinen Sanierung von Kanalisation und Wasserversorgung Kanalisationsplan neu berechnet, um ein Angebot gebeten hat. mit Straßenneubau sowie Regenüberlauf RÜ 142 Das nun vorliegende Honorarangebot auf Grundlage der HOAI ba- Kostenfeststellung siert auf dem Vertrag für die im Jahr 2007 durchgeführte Komplett- Bürgermeister Erwin Heller erinnerte daran, dass in den Jahren maßnahme „Laienstraße“. Da der Bauumfang größer ist, hat das 2007 und 2008 die Laienstraße komplett neu saniert wurde. Die Sanie- Büro die örtliche Bauüberwachung um 0,2 Prozent günstiger an- rung umfasste die Kanalisation, die Wasserversorgung, den Stra- geboten als in der Laienstraße. Zudem gewährt das Büro einen ßenbau und den Regenüberlauf RÜ 142. Er berichtete, dass die Abschlag in Höhe von 5%. Vor diesem Hintergrund empfahl Bür- Maßnahme zwischenzeitlich vollständig abgeschlossen und ab- germeister Erwin Heller, die Ingenieurleistungen für die Genehmi- gerechnet ist. Dabei liegt die Kostenfeststellung erfreulicherwei- gungsplanung an das Büro Mayer Ingenieure GmbH, Böblingen, se mit einer Gesamtsumme von 432.277,78 Euro um 10.873,34 zu vergeben. Für diese Leistungen ergibt sich zunächst ein Ho- Euro unter der Kostenschätzung von 443.151,12 Euro. norar von netto ca. 44.300,-- Euro zuzüglich Nebenkosten.
12. Dezember 2009 Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf Seite 7 In der kurzen Diskussion wurde nochmals verdeutlicht, dass weitere Allerdings appelliert die Gemeinde nachdrücklich, dass die Pflege Honorar aus den tatsächlichen Baukosten berechnet wird. Sodann der Streuobstwiesen insbesondere auch für jüngere Familien at- beschloss der Gemeinderat einstimmig, die Tiefbauingenieur- traktiv bleiben muss, um ihren Erhalt langfristig sicherzustellen. leistungen für die Tiefbaumaßnahme in der Maurener Straße/ Darin wird in der geplanten Verordnung langfristig ein Konflikt Rappenweg auf Basis der HOAI vom 11.08.2009 an das Büro befürchtet. Daher wird die Verordnung über das Landschafts- Mayer Ingenieure GmbH, Böblingen zu vergeben. Die Beauf- schutzgebiet „Altdorf“ weiterhin kritisch gesehen. tragung erfolgte dabei zunächst nur für die Entwurfs- und Konkret beantragt die Gemeinde folgende Änderungen an Genehmigungsplanung. der Verordnung vorzunehmen: TOP 9 – Geplante Verordnung 1. Die landwirtschaftlichen Flächen ohne Streuobstbestand der über das Landschaftsschutzgebiet „Altdorf“; Gewanne „Hasenäcker“, „Birken“, „Langmesser“ sowie die Stellungnahme der Gemeinde Altdorf im Zuge der öffentlichen östliche Fläche des Gewanns „Innerer Stöckach“ sollen aus den Auslegung Geltungsbereich des Landschaftsschutzgebiets „Altdorf“ heraus- Nachdem der Vorsitzende diesen Tagesordnungspunkt aufgerufen genommen werden. hatte, erklärten sich insgesamt 7 Gemeinderatsmitglieder für befangen 2. Bei § 5 Abs. 2 Ziffer 3 sollen die „unterirdischen Leitungen“ und nahmen im Zuhörerteil des Ratsaales platz. Eine Beschluss- gestrichen werden. fähigkeit des Gremiums war dadurch aber nach wie vor gegeben 3. Bei § 5 Abs. 2 Ziffer 8 soll der Begriff „Veränderung“ gestrichen und so setzte der Vorsitzende die Sitzung fort. Zunächst erläu- werden. terte Hauptamtleiter Roland Narr die konkreten Änderungen, die 4. Bei § 6 Ziffer 3 soll der zweite Halbsatz gestrichen werden. das Landratsamt seit dem letzten vorliegenden Entwurf an der Der Gemeinderat vertritt die Auffassung, dass man Pflege und Verordnung des geplanten Landschaftsschutzgebietes „Altdorf“ Erhalt der Streuobstwiesen nicht durch weitere Restriktionen er- vorgenommen hat. So wurden beispielsweise die Hofstellen der reichen kann. Vielmehr regt er an, die Attraktivität zum Bewirt- Haupterwerbslandwirte aus dem Schutzgebiet herausgenommen. schaften der Streuobstwiesen durch gezielte Fördermaßnahmen Dadurch reduziert sich die Größe des Landschaftsschutzgebietes (Zuschüsse für zu pflanzende Bäume, kostenlose Baumschnitt- von ursprünglichen rund 153 ha auf 144 ha. Zudem wurden ei- kurse oder laufende Zuschüsse zur Bewirtschaftung), wie es früher nige Passagen der Verordnung geringfügig überarbeitet. Die Än- der Fall war, zu steigern. derungen beziehen sich vor allem darauf, dass Regelungen zum Vogelschutzgebiet mit aufgenommen wurden. Außerdem wurden verschiedene Punkte modifiziert, um die landwirtschaftliche Nut- TOP 10 – Renovierung der St. Blasius Kirche zung zu erleichtern. U.a. ist nun auch der Grünlandumbruch im sowie Sanierung der Orgel Bereich potentieller Ackerstandorte weiterhin möglich. Zuschuss der Gemeinde an die Ev. Kirchengemeinde Sodann betonte Bürgermeister Erwin Heller „wir alle wollen unsere Der Vorsitzende führte aus, dass die Evangelische Kirchengemein- Landschaft, unsere Natur erhalten und schützen. Wir profitieren de derzeit die St. Blasius Kirche renoviert. Aus der ursprünglich alle von der schönen Streuobst-Landschaft. Unsere Vorfahren lediglich geplanten Orgelrenovierung wurde eine Komplettsa- haben diese gepflanzt und geschaffen. Diese Streuobstwiesen nierung des 1498 erbauten Chorraumes, da sich im Mauerwerk wurden bis heute durch die Pflege unserer Landwirte und zahl- Risse und Verschiebungen gebildet haben. Die Baukosten be- reicher Privatbesitzer erhalten. Und diese Streuobstwiesen wollen laufen sich auf insgesamt rund 93.000 Euro. Hinzu kommen ca. wir auch für unsere Nachfahren erhalten.“ Der Schultes vertrat 45.000,-- Euro für die Orgelsanierung. Somit wird die Evange- die Auffassung: „wir müssen auch in Zukunft Menschen haben lische Kirchengemeinde rund 138.000,-- Euro für die beiden und finden, die unsere Streuobstwiesen pflegen. Und da wirken Maßnahmen aufwenden müssen. Die Kirchengemeinde versucht allzu viele Restriktionen eher kontraproduktiv. Wir brauchen die die Kosten durch viele Eigenleistungen möglichst gering zu halten Landwirte, die die Wiesen mähen und wir brauchen auch künftig und mittels vielfältiger Aktionen und Spendensammlungen Gelder Menschen, die in ihrer Freizeit die Streuobstwiesen gerne pfle- zu gewinnen. gen.“ Er betonte, dass die Bewirtschaftung dieser Streuobst- Aufgrund der Tatsache, dass die bürgerliche Gemeinde in viel- wiesen ohnehin sowohl für Privatleute als auch für die Landwirte fältigen Beziehungen zur Ev. Kirchengemeinde steht und auch eine mühevolle Arbeit ist, die im Vergleich zum Aufwand nur einen ein erhebliches Interesse am Erhalt der Kirche hat, schlug Bür- recht geringen Ertrag bringt. Daher warnte er nachdrücklich davor, germeister Erwin Heller vor, diese Renovierungsmaßnahmen mit die Bewirtschaftung dieser Wiesen mit zusätzlichen Knebeln zu einem Zuschuss in Höhe von 5.000 EUR zu unterstützen. versehen, die ein Umtreiben der Flächen noch uninteressanter gestaltet. Sofern sich die Landwirtschaft aus der Pflege in diesem Sodann beschloss der Gemeinderat, der Evangelischen Kir- Bereich zurückzieht sei der Bestand der Streuobstwiesen in Gefahr. chengemeinde Altdorf einen Zuschuss in Höhe von 5.000 EUR für die Renovierung der Orgel in der St. Blasius Kirche Das Gremium diskutierte die geplante Landschaftsschutzverord- zu gewähren. nung kontrovers. Zwei Mitglieder des Gemeinderates bewerteten die Verordnung durchweg als positiv und sahen für begründete Fälle keine Probleme auch zukünftig Maßnahmen im Landschafts- TOP 11 – Bausachen schutzgebiet umzusetzen. Die übrigen Mitglieder des Gemeinde- Anbau mit Flachdach an das bestehende Wohnhaus, rates brachten zum Ausdruck, dass die seitens der Verwaltung Rosenstraße 14 vorgeschlagene Stellungnahme richtig sei und die Knackpunkte Der Gemeinderat hat sein gemeindliches Einvernehmen zur Bau- umfasst. Zudem wurde die Auffassung vertreten, das für den Er- voranfrage Anbau mit Flachdach an das bestehende Wohnhaus, halt der Streuobstwiesen das Motto „nicht nur fordern – sondern Rosenstraße 14 mit 7 Ja Stimmen, 4 Nein Stimmen und 2 Ent- fördern“ gelten sollte. haltungen versagt. Nach seiner eingehenden Diskussion beschloss der Gemein- derat schließlich bei 2 Gegenstimmen folgende Stellungnahme TOP 12 – Annahme von Spenden abzugeben: gem. § 78 IV GemO im Jahr 2009 Die Gemeinde Altdorf nimmt zur Kenntnis, dass das Landratsamt Bürgermeister Erwin Heller erinnerte daran, dass der Gemeinde- Böblingen den Entwurf der Verordnung über das Landschafts- rat nach den Vorschriften der Gemeindeordnung Baden-Württ- schutzgebiet „Altdorf“ modifiziert hat. Dabei begrüßt die Gemeinde emberg über die Annahme von Spenden für die Gemeinde zu insbesondere, dass die landwirtschaftlichen Hofstellen „Auf Rot“ entscheiden hat: Zudem muss ein jährlicher Bericht über die sowie im „Inneren Stöckach“ aus dem Geltungsbereich des Land- Spenden gefertigt und dieser der Rechtsaufsicht vorgelegt wer- schaftsschutzgebietes „Altdorf“ herausgenommen wurden und den. Ohne Diskussion beschloss der Gemeinderat einstimmig verschiedene Erleichterungen insbesondere im Rahmen einer ord- jeweils einzeln die Annahme von Spenden in Höhe von ins- nungsgemäßen landwirtschaftlichen Nutzung ermöglicht wurden. gesamt 4.400 Euro.
Seite 8 Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf 12. Dezember 2009 gekommen ist, ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Amtliche Bekanntmachungen Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn a) die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt Satzung über die Änderung der worden sind, Satzung über die förmliche Festlegung b) der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen des Sanierungsgebietes „Ortsmitte II“ Gesetzwidrigkeiten widersprochen hat, oder wenn innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehör- Aufgrund von §142 Abs. 1 und 3 Baugesetzbuch de den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung von (BauGB) und § 4 Abs. 1 der – Gemeindeordnung Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Gemein- für Baden-Württemberg (GemO), jeweils in der de unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung Gemeinde Altdorf zuletzt geänderten Fassung, hat der Gemein- begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. derat der Gemeinde Altdorf in seiner Sitzung am 8. Dezember 1804 1802 1700/8 1700/9 2009 folgende Satzung zur zweiten Änderung der Satzung über 1805/1 1805/2 1700/6 1806 1671/2 1807 Frankenstraße 1808 Römerstraße 1818/1 1678/2 1809 1803 1810 1700/3 1700/4 1811 1700/11 1700/5 Gar ! 1701/1 1812 24 ! 1702/11 die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortsmitte II“ ! 1813 1702/91702/10 Whs 73 59 1814 Whs 1702/5 1702/6 1701/2 Keltenstraße 1950/6 1815 ! ! Whs 1816 55 Whs 1701/3 1678/1 Stall Gar 1939/1 1701/10 ! Gar ! 1817 53 Whs 1950/2 1702/3 1937/3 Whs 1950/1 1702/12 1701/4 53/1 1950/3 beschlossen: 1701/11 Gar 34 1950/7 Gar 1950/8 1702/2 Gar 1701/9 Whs ! Gar ! Alemannenstraße Whs 46 44 Whs 38 1939/2 36 Gar 49 47 Schr 71 Whs Whs Whs Whs Whs 1701/5 10 Whs ! Whs 36/1 51 1950/5 1702/7 1702/8 1701/8 ! Weg Gar 40 1702/13 1939/436/2 1939/536/3 1939/636/4 Whs 1939 Whs 19371937/1 1950/4 Whs 1621 1939/3 1936/3 17 15 Whs 31 g Gar 69 1937/4 ! 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Whs Whs Schr Gar Gewhs Schu Wh 1617/1 17 Whs 1 Gar1616/3 Whs Whs 12 1863/1 10 Stall 1853/2 1854 Whs Whs 1616/2 19 Whs e 10 1870/1 51/7 Whs GarGar 1870/2 51/6 43 1840/5 Gewhs 3 5 Whs Whs 17 enstraß 1870/3 51/5 Whs 1858/2 1838/5 1621/4 Whs 15 Ros Gar Gar ! ! 1851 1870/4 51/4 1871/1 41 Schr Schr 9 Whs Gar 13 1 Gar Whs Whs Whs 1615/2 1615/3 11 51/3 Flächen der Bühlstraße und der Schulstraße erweitert. 1870/5 8 1867/1 Gar Gar 4 Wkst 1840/3 1616/1 34 36 51/2 1870/6 1616 GarGar 10 Whs ! ! Whs 1852/6 31/1 1838/4 Whs Whs Whs 51/1 1870/7 1872/1 Gar 25 Birkenstraße 2 13 45 Schu 23 Whs 35 Rosenstraße 32 Whs 39 Whs 1838/7 31/2 Gar 30 Whs Whs Whs Whs 7 26 28 1597/1 ! ! 1873 Whs 1840 Schu 8 Gar Whs Whs 1597/2 1871/2 1872 Gar 6 10 12 24 1869/1 Gar Whs Whs Gar Whs 22 Whs 1599 1872/2 14 Whs 84 47 Schu 3 Gar 2 Whs Gar 18 20 Badeg 11 Schr Schu Gar Whs Whs Gar 1600 Whs Gar Schu 1839/5 Whs Gar Whs Gar 37 1876 WGhs L 27 16 Gar Nelkenstraße Whs Whs 21 Fhfg 1838/3 Gar 1601 Stall 31 34 1602 11/1 Whs 1851/5 Schu 1871/3 Gar Gar 1874 1603 Stall Stall Stall Whs Whs ße GarGar Schr 1840/6 s 1614/1 8 1872/3 1603/1 Schu tra WGh 49 Schu 1871 1614 rS 1613/1 1604 Stall Stall Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücks- 7/1 1604/1 Whs 35 11 Gar 1866/2 Whs ge Whs Gar Gar Gar 1605/1 Stall Stall Stall 1851/1 1840/2 1839/4 Schu lin Gar er Btrg 1614/2 Stall Stall Maurener Gar 1876/2 1614/4 1871/4 1872/4 29 1839/3 zg 1613/2 Hol Weg Schu 1870 19 1851/2 Whs Gar Gar 1875 Whs Whs Gar 1615 Schu 21 1614/5 Ust hs Gar 16 32 4504 Straße 30 W 13 1840/1 1605/2 27 7 Whs r Schr Ga Whs 1612 teile innerhalb des im beiliegenden Lageplan der Wüstenrot Haus- Whs 33 13 Gar s 70 Whs 31 Gar Whs u Wh 16 Whs Stall Schr Sch 25 28 1611/1 4502 Gar Whs 17 Whs Schr Sch r 1613 1611 1886 1877 84 s 1885 Wh 4486 23 u 3 Sch 1610/2 44 Gar Whs 1884 15 4505 88448 und Städtebau GmbH vom Dezember 2009 abgegrenzten Gel- Whs 79/1 4501 1882 Gar 1610/1 Furtweg 7 1851/3 26 Ne Whs 1609 lke 4500 1610 ns 4485 1 WGhs 1478 r tra Furtweg /3 20 Ga 1477/1 14 72 ße 1851/4 26/1 14 s 22 r 4499 74 r /1 tungsbereichs. Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung und als Wh Ga 1477/2 Wkst Ga 73 18 16 5 1471 r14 /2 s r 4498 12 /116 s Ga 73 /3 Wh Ga r 70 Wh 14 1476/2 r Ga s 73 /2 r Se 16 Ga 14 1477/3GaGar Wh 4497 eg 16 10 146 /10 rtw 1468/11 s r s ew 8 17 Fu 14 68/8 14 Wh 91 Wh Ga r Wh s 14 1476/1 146 s eg s 1468/15 s 1472/2 Ga Wh 68 68 Wh 8/12 Wh 24 18 19 s 15 1479/1 /9 Btrg 6 8/14 13 90 22 /7 s 1471/2 16 /4 Wh Ga r 68 1468/13 s 75 20 Wh 1668/1 14 Wh 14 s 4496 44 84 /5 /6 1472/1 1479/3 14 st Wh 18 L 11 21 r 68 90 Ga Ga r Anlage 1 beigefügt. r 1882/1 84 91 r 85 16 Ga 14 /5 Ga Ga /1 68 1471/1 r 1475/3 1479/4 h 44 3 20 14 Ga s 4495 ort 76 Sp ar 22 1468/2 1475/1 Wh s Tg 1468/3 Wh 9 94 4 hs hr s s WG l Sc Wh 1475/2 1480/2 44 Wh ße Wh Stal r 1480/1 s 1481/1 26 tra s Ga r 1479/2 s 59 rS Ga Wh r ll g 1470/2 Wh 65 weg Ga 3 Ga 71/3 Lag s 98 ge hs Sta W 71 10 s Wh r 117/2 3 24 nd lin W Wh 71/2 1482/1 iela 4507 er 123 122 121 120119118 99 ür r 1470/1 19 s 4493 125124 zg m 71/1 Wh W 4507/1 Ga 65/1 Sch hr Hol Sc s r 83 70 65/2 8 1468/1 r Wh 22 14 117/1 W r 68 u Ga r s 4507/2 100 a 6 s WhsGa Sch s 17 83 66 Ga Wh 2 Wh e 4492 4507/3 5 /1 94 20 §2– hu 4 s Wh s r aß 8 Sc Sc s Wh r Ga 1481/2 str Gar 66/1 Ga s 4507/4 Ring hu Wh Wh r Wh r 15 rGa 1486/3 11 hr r Ga 45 lstra 162 hr Sc Ga Ga 4491 08 4507/5 ße tra Kra 161 86 Sc 1482/2 18 ße 2 1469/2 rs 14 67 76/1 hille 1468 s 45 1486/2 9 utgarte Whs s Wh 1/1 g hs Sc 164 163 Btr W hr Wh 96 56 7 rg all Sc 1469/1 Bt 66/2St 1485 s Wh nwe Whs Veränderung der bisherigen Gebietsabgrenzung 51 hu Sc r 1484 54 g 162/1 1 Ga s 74 t 2/ ar 4506 Wh 95/1 r r St Ga Wks Tg 12 u 7 Ga s hr- 14 Sch Wh Sc Whs 4513 49 s 170/1 6 hs Wh W 170/4 4512/7 r 37 95 Sch s 44 60/1 /1 Wh s Tgar Sch Gh 7/1 88 W s Wh 4509 11 14 Ga 4512/6 2 33 1467 1483 eu 11 r W 12 69 Sch 4523 ne 170 6 hs 75 s des Sanierungsgebietes 170/2 r 60/2 Sc Wh nw s 4512/5 60/12 Whs hr Wh 47 84 4 eg 170/3 hu r 11 Sc 177/4 1466/1 4512/4 14 hs 10 8 Ga r W r173/2 L Ga Sch 78/4 31 60/6 1487 Whs W 34 Kanzleihof 60/3 s 45 hs Sc Wh 77 4512/3 4524 hs W Wh /11 s Ga hu s 172 2 3 hu W 13 Wh r Sc hs 60/13 Wks 060 78/5 32 r 17 Obe Ga 77 hu 16 Sc hr /1 4512/2 60/4 Bt 36 3/3 t /1 60 60/9 60/7 Sc 15 9 78/8 16 rg W re 1466 4510/6 hs /116 hr s Ga Stra W 1 Sc 27 Wh Sc Wh s 1487/2 4512/1 60/8 hs hr r 4510/5 Mit in Kraft treten der heutigen Änderungssatzung wird die Satzung W s 78 172/11 g Sch /2 s Wh 14 Wh 6 hs 4525 ße Lag Whs Wh Sc h 30 8 4512 u hu 78/6 ort W s 16Whs 172/10 173 60/14 Sp 4510/4 hs Wh 55 60/5 s /3 W 10 28 s Tgar st WG 30 15/1 78/7 Wh 15 16 hs Wk 17 11 hs r /2 172/6 7/ Ga 54 4510/3 /4 172/9 r r 78/2 Sc 6 53 Bt 9 Ga 23 rg Ga 49/15 hu W 18 hs 60 172/3 s hs 18 17 W Whs 4526 /1 Wh St s 56 54/1 4510/2 s /1 all 78/3 7 10 8 ße W hu Wh Wh ra Fwg Sc Sc GarGar 189/1 200 ür Sc Sc St der Gemeinde Altdorf über die förmliche Festlegung des Sanierungsge- hr- 12 2/ m 4510/1 1 hu 5 49 51 hu hu 7 17 er 12 15 St 26 hs le W Sc lstra us 21 le hs W 19 Whs ha 3 194 W hs 6 4511 172/7 4/ äß 195/2 54 49/14 St 18 Whs hs W 24 r riz 28 /1 Sch W 49 ße 17 all 4510 ng Ga 7/5 Hild 11 hs 3111/1 g W 49 r /2 20 Ga 9 s hs pe Lag Sc 55 eu 195/1 79 3108 14 r 17 Sc hr hs up Ga ne r 49/10 M hr 4598/2 172/4 Wh Ga Sc 47 19 W t Kna nw üh 192 hu W 22 hs Wh 20/1 Us 13 4484/2 8 5 lstra 24 s 19 hs eg 3 7 49/12 6 hs r Gar W 4 Gar W Ga 174/2 s Sc 4484/1 2 16 ll Wh 196 Whs ße hu 49/21 Sta 197 49/9 Bühlstraße bietes „Ortsmitte II“, beschlossen durch den Gemeinderat am 29. hs Whs 3108 W 80 Whs Whs 174/5 49/11 26 Gar 22 24 3108/1 20 22 Gar 4598/1 ! 4599/1 ll Sta Whs Ga 20 4598 1 Whs 193 3 15 s s 4599 r ! ! Wh Sc s Wh s 16 18 Gar Whs r hs Ga s W hr Wh9 Gar Whs hs W 2 Wh ! 18 Wh 4 23 4536/1 ! ! W irtg 197/1 25 17 hr Whs 4597 /1 4536/3 4536/2 Sc Whs ! hr 14 174/1 Sc Wh s Wh s 49/19 4550/1 4536/4 Gar /1 Gar /2 4595 r W Whs s 18 Schr 4549/1 49 Sch eh irtg 185 49/4 Gd lstraße 4549 Gar /3 12 /18 April 2003, ortsüblich bekannt gemacht am 24. Mai 2003, geändert 24 80/1 Stall 37 35 184 Büh 4534/8 Gar /4 4596 a 49/17 7 Whs ! Kig Gar /5 W 188 187 irtg Gar 174/4 ar 27 13 Whs Gar /6 Gar 10 4534/9 ! ! ! ! rtg Tg s 185/1 W hs 49/7 s Whs 1450 /7 459 49/3 Wi Wh Wh 8 4548 Gar 4593 33 183 Whs s Whs 4534 Whs 32 Wh rtg s 26 4534/10 10 14 g Wi 174 Wh 5 Whs irt 49/5 30 28 48 Schr W 198/1 hu Whs 9 s Whs Whs 23 s 10 Sc 39/13 Wh 27 4592 29/1 r ! ! 29 Wh 24 Whs W Sch Whs 31 4593/1 irtg Whs mit Beschluss des Gemeinderats vom 26. Julli 2005, ortsüblich 183/1 27/1 ! Whs W Gar 47 4534/14 21 175/2 hs r /12 /13 12 202/1 rtg 4547 Schillerstraß Wi Sch 19 Gar 4534/11 18 182 39/12 4551 Schulstra Schr Whs 8 24 7 4550 6 r 27/2 1451 18 s Ga Whs 21 Wh 199 22 W 18 Gar 4545 W irtg Whs 31 Ga hs 0 Whs 4591 19 6 Schr Gar 4543 25 175 ße 203/3 Gar r irtg Schu ße W hs tra 4544 e W 20 181 ns Gar39/15 4589 5 ze Whs Whs bekannt gemacht am 30. Juli 2005, bezüglich der Abgrenzung des Stüt 39/11 6/2 Gar39/16 4546 26 Whs Gar 13 6 6/1 Gar39/17 4552/2 7 4588/3 15 Whs Whs 46 Whs t s 19 17 177/1 Us Gar Whs Whs Whs Whs 4 3 r Wh G s 209 31/1 Würm Wirtg Bachstraße Ga 39/14 4600 ar Wh Gar 4588/2 4588/1 4 te Hauffstraße Gar ns 8 Whs tra 203/1 Gar 29 Gar 39/1039/9 39/8 Gar r 178/1 ße Ga 28 Gar 4552/1 Gar 12 Gd /7/6/5 28 4552/4 Gar 22 hs Whs Whs 203 202 4 Schr eh W Schr 1452 1 15/1 15 Whs s 12 Whs Whs 4571 1454 Schr 2 8/3 45 4570 Sanierungsgebietes zum zweiten Mal geändert. Wirtg 203/2 208 209/1 Schr 31/2 8 8/1 8/2 Whs Whs 4572 4587 9 177/3 Whs 4569 27 Whs Whs r 206 39 Whs Whs Whs 6 3272/1 Schr 4552 Gar Ga 209/2 Whs WGhs r 45/1 Ga r 30 aße 2/3 4575/1 Gar W19 204 201 30/1 9 5 455 uffstr hs 39/1 39/239/3 39/4 Sch Gar hu hs Whs 16 3228 W 9 Im Gäßle Schr Ha 3 Sc all Schu 3230 24 17 5 9 St 455 23 W hs 205 Wh s 43 Rathaus t 4575 Whs 3229 178/3 r 211/1 s 30/2 32 Wks 4568 3227/2 Ga Wh 4584/8 30 178/2 hr Whs Whs Sc 14 s 3 Gar 3 2 Wh tz 145 W 38/4 42 irtg 210 4555 4575/2 4573 hs 3227/1 11 chpla 4 4584 W 4554 WG hs Wirtg 21 Kir 2 7 s 44 9 hs W 3272 s u 4585Gar 1 Wh 26 s Whs hs Wh Sch 7 Sta W Wh 4575/3 4567 4584 Sc Whs 34/1 s ll 212 Gar r /6 /5 hu r Wh Silcherstraß Ga 3 Stall 9 Whs 1/1 12 §3– 7 Ga 213 Whs Whs 29 hs hr W 3271 r Sc 34 Whs ehs 4579 458 Ga Schu Gd 4556 28 36 Whs 10 hr 211 214 4577 4579/5 Sc 7 1460 4557 35 4566 4 Ga r hr Wh e r u Sch Sc s St 5 s 5 Wh 12 4579/6 all Sch Wh ße Gar 4558 23 aus 33 Kirche 38/5 nstra 10 4584 1 3270 Rath rte W 219 218 13 ga Whs 1455 4565 4578 4579/7 hs 1461 Verfahren 3267/1 u Wh arr 3 s Sch s 37Pf Whs 31 s 4564 3 Wh 3269/1 hr Wh 4560 Gar Sc r Gar rGa 4559 Schulstraß 1 s s Schu 3265/2 220 Wh 222 Sc Wh Ga Gar 4563 4580 3269 3268/1 217 hu 3 u 1459 Gar W2 Sch 1455/6 s hs Whs 4562/1 6 hr Whs Sc Wh St 38/3 33 Gar 32 all Sc 34 e 68 h 1 / Sämtliche Rechtswirkungen der bestehenden Sanierungssatzung Gemeinde Altdorf $ vom 24. Mai 2003 / 30. Juli 2005 gelten auch für die in § 1 dargestellte Sanierungsgebiet "Ortsmitte ll" Dezember 2009 Erweiterungsfläche. 2. Änderung der Gebietsabgrenzung Ohne Maßstab Maßstab: 1 : 2.500 Abgrenzung bestehendes Sanierungsgebiet §4– !!! Änderung Gebietsabgrenzung XXX wegfallende Begrenzung Inkrafttreten Die Satzung wird gemäß § 143 Abs. 1 Satz 4 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich. Ausgefertigt: Altdorf, den 9. Dezember 2009 Satzung zur Änderung der Satzung über den Erwin Heller Anschluss an die öffentliche Wasserversor- Bürgermeister gungsanlage und die Versorgung der Grund- Hinweise: stücke mit Wasser (Wasserversorgungs- 1. Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB satzung) bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel vom 8. Dezember 2009 in der Abwägung sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB Gemeinde Altdorf Auf Grund der §§ 4 und 11 der Gemeinde- unbeachtlich, wenn die Verletzung der o.g. Verfahrens- und Landkreis Böblingen ordnung für Baden-Württemberg sowie der Formvorschriften nicht schriftlich innerhalb von zwei Jahren §§ 2, 9, 10 und 10a des Kommunalabgabengesetzes für Baden- seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend Württemberg jeweils in der zuletzt geänderten Fassung, hat der gemacht worden ist. Bei der Geltendmachung ist der Sach- Gemeinderat am 8. Dezember 2009 folgende Änderungssatzung verhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, beschlossen: darzulegen. 2. Nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg §1 (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581, ber. S 698) § 37 Absatz 2 der Wasserversorgungssatzung erhält folgende zuletzt geändert durch das Gesetz vom 04.05.2009 (GBl. S. 185) Fassung: gilt die Satzung, sofern sie unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund „Die Verbrauchsgebühr nach dem gemessenen Verbrauch (§ 39) der Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen zustande beträgt je cbm 1,99 Euro.“
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