Neue Chor Adventssingen mit dem Posaunenchor - Gemeinde Altdorf
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52. Jahrgang/Nummer 50 www.altdorf-bb.de Samstag, 12. Dezember 2009
Der
Neue Chor
lädt herzlich ein zum
Adventssingen
mit dem Posaunenchor
und dem Schulchor
am 3. Advent um 17 Uhr
auf dem Rathausplatz.
Bereits ab 16 Uhr bieten wir
Glühwein, alkoholfreien Punsch
und leckeres Gebäck.
Liederkranz Altdorf 1845 e.V.Seite 2 Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf 12. Dezember 2009
NOTDIENSTE
Ärzte Zahnärztlicher Notdienst
Von Samstag 8.00 bis Montag 8.00 Uhr bitte tel. Anmeldung. Der zahnärztliche Notfalldienst ist zu erfragen unter der
Sondersprechstunden ohne Anmeldung jeweils von 10.00 bis Telefonnummer (07 11) 7 87 77 22.
11.00 Uhr und von 16.00 bis 17.00 Uhr.
Kinderärztlicher Notdienst
Samstag, 12. Dezember 2009 Jetzt täglich ab 19.30 Uhr und am Wochenende von Samstag, 9.00 Uhr,
Dr. med. Dobler Holzgerlingen, Tübinger Str. 37, bis Montag, 6.00 Uhr, in der Kinderklinik des Kreiskrankenhauses
Telefon (0 70 31) 60 50 55 Böblingen, Bunsenstraße 120, ohne telefonische Voranmeldung.
Sonntag, 13. Dezember 2009
Drs. Ott/Lowatscheff Schönaich, Holzgerlinger Straße 3, Nachbarschaftshilfe Altdorf
Telefon (0 70 31) 65 10 70 Rita Kröll, Telefon 60 22 25
Elke Rupp, Telefon 60 94 16, Mobil (01 72) 1 02 38 20
Tierärzte Diakonie-Sozialstation Schönbuchlichtung
Groß- und Kleintiere Telefon (0 70 31) 60 73 03
Samstag/Sonntag, 12./13. Dezember 2009
Dr. Seifert Jettingen, Wiesenstraße 1, IAV-Beratungstelle
Telefon (0 74 52) 7 81 66 für hilfebedürftige und Ältere Menschen und ihre Angehörigen
Notdienst für Hunde, Katzen und Heimtiere (tel. Anmeldung unbe- und Gesprächskreis für pflegende Angehörige, Telefon (0 70 31) 60 24 86
dingt erforderlich!)
Hospizgruppe Holzgerlingen, Altdorf, Hildrizhausen
Kleintiere (Schwerkranke begleiten, Sterbenden nahe sein, Angehörige unter-
stützen), Einsatzleitung Telefon (0 70 34) 65 53 87, 01 77/7 33 96 62
Samstag/Sonntag, 12./13. Dezember 2009
TA Nützel Böblingen, Keilbergstraße 29,
Telefon (0 70 31) 28 90 00 Trauergruppe (Hilfe für Trauernde)
Werktags ab 22.00 Uhr & Freitag Telefon (0 70 31) 60 24 86 oder 0 70 31/60 62 24
Hasenberg-Klinik, Stuttgart, Hasenbergstr. 80,
Telefon (07 11) 63 73 80 Betreuungsgruppe für Demenzkranke
Telefon (0 70 31) 60 24 86
Apotheken Informations- und Beratungstelefon
Samstag, 12. Dezember 2009 24-Stunden-Dienst häusliche Gewalt
Alamannen-Apotheke Holzgerlingen, Tübinger Straße 11, Telefon (0 70 31) 6 63 13 31
Telefon (0 70 31) 68 99 30
Apotheke im Forum Sifi-Hinterweil, Nikolaus-Lenau-Platz 21, MOBILE-Management von Beruf und Familie
Telefon (0 70 31) 38 30 55 Telefon (0 70 31) 6 63 19 28
Sonntag, 13. Dezember 2009 24-Stunden-Dienst
Pinguin-Apotheke Sifi-Maichingen, Berliner Str. 24, Thamar – Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt
Telefon (0 70 31) 76 52 22 Stuttgarter Straße 17, 71032 Böblingen
Brunnen-Apotheke Steinenbronn, Stuttgarter Str. 14, Bürozeiten Mo., Di., Do.: 10.00 bis 13.00 Uhr, Mi.: 13.00 bis 16.00 Uhr
Telefon (0 71 57) 2 26 74 Notrufzeiten: nachts, 20.00 bis 7.00 Uhr, Sa., So., Feiertage durchgehend
Telefon (0 70 31) 22 20 66, Telefax (0 70 31) 22 20 63, www.thamar.de
Montag, 14. Dezember 2009 24-Stunden-Dienst
Fortuna-Apotheke Dettenhausen, Störrenstr. 35, Notrufnummer Wasserversorgung
Telefon (0 71 57) 6 10 15
Bürgerhaus-Apotheke Sifi-Maichingen, Sindelfinger Straße 31,
Telefon (0 70 31) 38 11 13
Ammertal-Schönbuch-
gruppe
Wasserversorgung
0 70 31 / 7 42 40-0
Dienstag, 15. Dezember 2009 24-Stunden-Dienst
Apotheke 42 Böblingen, Poststr. 42, Pro Familia Böblingen
Telefon (0 70 31) 20 43 60 Anerkannte Beratungsstelle für Schwangeren- und Schwangerschafts-
konfliktberatung, Partnerschafts- und Sexualberatung, Empfängnisver-
Mittwoch, 16. Dezember 2009 24-Stunden-Dienst hütung und Kinderwunsch: Pfarrgasse 12, 71032 Böblingen, Telefon
Apotheke an der Stuttgarter Straße Böblingen, Stuttgarter Str. 17, (0 70 31) 67 80 05, Telefax (0 70 31) 67 80 07.
Telefon (0 70 31) 22 70 11 Montags, 8.00 bis 13.00 Uhr, dienstags und mittwochs, 13.00 bis 18.00
Uhr, donnerstags, 8.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag, 17. Dezember 2009 24-Stunden-Dienst
Apotheke an der Schwabstraße Böblingen, Schwabstraße 21, Die Sprechstunden der Frauenbeauftragten
Telefon (0 70 31) 22 40 85 für Bürgerinnen und Bürger:
Freitag, 18. Dezember 2009 24-Stunden-Dienst Landratsamt Böblingen, Zimmer 361, 3. Stock, Neubau, Donnerstag
Apotheke Hulb Böblingen, Otto-Lilienthal-Str. 24 im real, von 16.00 bis 18.00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung.
Telefon (0 70 31) 46 93 17
Krisentelefon – ich schaff’ es nicht mehr
Die Notdienstbereitschaft beginnt am angegebenen Tag um „Gewaltig überfordert – wenn Pflege an ihre Grenzen stößt“
8.30 Uhr und endet um 20.00 Uhr, bzw. um 8.30 Uhr am fol- Montag bis Donnerstag von 16.00 bis 18.00 Uhr
genden Tag (24 h). 0 70 31/663 300012. Dezember 2009 Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf Seite 3
Vorankündigung
Freitag, 5. Februar 2010
20:00 Uhr Festhalle Altdorf
+A capella+Comedy+Parodie+Vokalspott+
Füenf
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ch
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Eintritt: 15 € gn
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Schüler/Studenten 10€* ...
Vorverkauf: Apotheke im Dorf, Metzgerei Böhringer,
Bürgerbüro Altdorf, Buchhandlung Buch Plus Holzgerlingen
Aus Stuttgart kommen nicht nur dicke Karossen, sondern auch die A-cappella-Boliden “Füenf".
A cappella lässt an den kleinen grünen Kaktus o.ä. denken, doch es geht auch ganz anders. Die 5
singenden Smarties parodieren, persiflieren, schlüpfen in diverse Rollen. Sie steuern durch die
Musik vom Urschrei "Uäh!", wie sich ihre neue "Acapollapep-Tour" wortverdreherisch nennt, bis
zum Pop, von der Gregorianik ("Sexbomb") bis zum Rap: Vokalspott im S-Klasse-Format.
*15 € im Vorverkauf, 5 € wird an der Abendkasse erstattetSeite 4 Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf 12. Dezember 2009
Termine der Woche
Abfalltermine
Dienstag, 15. Dezember 2009 Abfuhr der Komposttonne
Abschließend brachte der Vorsitzende seine Hoffnung zum Aus-
Aus dem Gemeinderat druck, dass dieses positive Beispiel der Blutspenderinnen und
Blutspendern viele Menschen anspricht und animiert, zum Blut-
spenden zu gehen.
Sitzung vom 08. Dezember 2009
TOP 1 – Ehrung der Mehrfach-Blutspender TOP 2 – Betriebsplanung und Forsthaushalt für das Jahr 2010
Der Vorsitzende begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt die
Zu Beginn der Gemeinderatssitzung dankte Bürgermeister Erwin
Forstfachleute Christian Kirch und Manfred Demattio. Auch in
Heller mehreren Mitbürgerinnen und Mitbürgern für ihre vielfache
diesem Jahr brachten die beiden gute Nachrichten mit in die
Bereitschaft Blut zu spenden. „Es ist mir stets eine große Freude
Sitzung: „Altdorf verdient mit seinem Gemeindewald auch 2009
zu sehen, wie viele Menschen in jedem Jahr Blut spenden und
wieder Geld!“ freute sich Herr Kirch in seinen einleitenden Worten.
damit auf ganz unspektakuläre Art und Weise Hilfe leisten, die
Mit einem vorläufige Betriebsergebnis von rund 22.000 Euro kann
durch nichts anderes ersetzt werden kann,“ betonte der Schultes
die Gemeinde erneut in Folge mit einem positiven Kassenergebnis
zu Beginn seiner kurzen Rede anlässlich der Ehrung der Mehr-
aufwarten. Und das obwohl im Jahr 2009 mit der in erheblichem
fachblutspender. Sodann führte der Vorsitzende aus: „Diese Hilfe,
Umfang durchgeführten Jungbestandspflege in den Wald investiert
die Ärzte instand setzt, Leben zu retten, vollzieht sich im Stillen.
wurde.
Der Spender weiß nicht, wem damit geholfen werden kann. Er
weiß aber, dass mit seiner Blutspende einem Menschen geholfen Sodann brachte Herr Kirch in Erinnerung, dass für das Jahr 2009
wird, dessen Schicksaal ansonsten vielleicht besiegelt wäre.“ ein Einschlag von 1.200 Festmetern geplant war. Tatsächlich ge-
schlagen wurden 1.100 Festmeter Holz. Diese Abweichung vom
Bürgermeister Erwin Heller brachte seine Freude darüber zum
Plan hängt vor allem mit dem Preisverfall zu Beginn des Jahres zu-
Ausdruck, dass „viele Menschen in regelmäßigen Abständen diesen
sammen. Denn nachdem am Markt die Holzpreise stark nachge-
Dienst am Nächsten erbringen. Die große Zahl derer, die 10, 25
geben haben, wurde der Einschlag zunächst gestoppt und erst
oder gar 50 Mal Blut gespendet haben macht deutlich, dass die
wieder im Herbst – nachdem die Preise wieder deutlich angezogen
Verantwortung für die Mitmenschen in einem Maß ausgeprägt
haben – fortgesetzt. Als gute und erfreuliche Maßnahme bewer-
ist, wie es manche nicht mehr für möglich gehalten haben.“
tete Christian Kirch die auf 28,8 ha im Jahre 2009 durchgeführte
Bürgermeister Erwin Heller dankte allen ehrenamtlichen Helferinnen Jungbestandpflege. Diese wurde in erheblichem Umfang betrieben,
und Helfern des DRK-Ortsvereins sowie den Ärzten, die regelmäßig da hierfür stattliche Landeszuschüsse gewährt wurden.
bei den Blutspendeterminen mitwirken und ohne die diese nicht
Bei der Prognose für 2010 gab sich Christian Kirch nicht so op-
durchgeführt werden könnten.
timistisch. „Voraussichtlich werden wir alles in allem mit einem
Sodann brachte er seine Freude darüber zum Ausdruck, dass in Defizit von rund 2.000 Euro abschließen.“ Er brachte aber auf-
diesem Jahr in Altdorf 4 Blutspenderinnen und Blutspender für grund der Erfahrungen aus den Vorjahren seine Hoffnung auf
10-maliges Blutspenden, 1 Blutspenderin für 25-maliges Blutspenden eine „schwarze Null im Ergebnis“ zum Ausdruck.
und 2 Blutspender für 50-maliges Blutspenden ausgezeichnet Für das Jahr 2010 plant das Forstamt einen Holzeinschlag von 1.050
werden können. Festmetern. An entsprechenden Holzerlösen werden 48.000 Euro
Im einzelnen erhielten die Blutspenderehrennadel in Gold für erwartet. Die Holzfällung- und Aufarbeitung selbst verursacht im
10-maliges Blutspenden: Heike Ceglarz, Matthias Elsässer, Gegenzug Kosten in Höhe von voraussichtlich 23.100 Euro. Es
Helmut Wendel und Matthias Wisch. sollen vor allem Fichten und Tannen sowie Kiefern eingeschlagen
und verkauft werden.
Die Blutspenderehrennadel in Gold mit goldenem Lorbeerkranz
und eingravierter Spendenzahl 25 erhielt Frau Ute Egeler. Revierförster Manfred Demattio erläuterte ausführlich die im
kommenden Jahr vorgesehenen Maßnahmen im Gemeindewald.
Für 50-maliges Blutspenden erhielten die beiden Spendenkönige Neben dem Holzeinschlag sollen auch Kulturen gepflanzt werden.
Claus Dietrich und Ernst Renner die Blutspenderehrennadel in Gold Hierfür stehen Geldmittel in Höhe von 7.200 Euro bereit. Das
mit goldenem Lorbeerkranz und eingravierter Spendenzahl 50. Land bezuschusst diese Maßnahme mit voraussichtlich 5.000 Euro.
Es sollen insgesamt 1.200 Bäume auf einer Fläche von 1,5 ha ge-
pflanzt werden. Zudem ist vorgesehen, auf einer Fläche von wei-
teren rund 16 ha Jungbestandspflege durchzuführen. Die Kosten
hierfür werden mit 11.000 Euro beziffert. Für die Instandhaltung
der Feldwege und Wassergräben sollen 5.000 Euro bereitgestellt
werden.
Herr Kirch erläuterte abschließend, dass im Vermögenshaushalt
2010 insgesamt 5.000 Euro für den Ausbau eines weiteren Ab-
schnittes des Viehtriebweges veranschlagt werden sollten. Hierbei
handelt es sich um eine Erschließung zur besseren Holzabfuhr,
wobei zu einem späteren Zeitpunkt ein Ausbau des Weges als
Rundweg zur Egartenhauallee erfolgen könnte.
Bürgermeister Erwin Heller bedankte sich bei den beiden Fort-
fachleuten für die umsichtige Bewirtschaftung des Gemeinde-
waldes. Hinsichtlich des geplanten Wegebaus betonte er, dass
dies noch Zukunftsmusik sei und evtl. zu einem späteren Zeitpunkt
realisiert werden könnte – etwa um Synergieeffekte mit anderen
Von links nach rechts, Claus Dietrich, Ute Egeler, Bürgermeister Tiefbaumaßnahmen zu nutzen. In seinen Ausführungen ging der
Erwin Heller Foto: Volker Winkler Schultes auf die deutlich angestiegenen Preise für das Schicht-12. Dezember 2009 Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf Seite 5
holz ein. Er informierte, dass die Schichtholzpreise im Jahr 2010 Hinweis:
den tatsächlichen Aufwand abbilden und hier mittlerweile kosten- Die Satzung über die Änderung der Satzung über die förmliche
deckend neu kalkuliert werden musste. Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortsmitte II“ ist im Anschluss
In seiner ausführlichen Diskussion gingen einige Gemeinderäte an den Bericht aus dem Gemeinderat abgedruckt.
auf den vorgesehenen Wegebau ein und baten, hierfür Zuschuss-
möglichkeiten zu prüfen. Zudem war es einigen Gemeinderäten TOP 4 – Gebührenhaushalte 2009
ein Anliegen, dass im Gemeindewald beim Nachpflanzen von Kalkulation der Wasserversorgungsgebühren
Bäumen auf ein ausgeglichenes Verhältnis der Baumarten geachtet Kalkulation der Abwasserbeseitigungsgebühren
wird und insbesondere auch Fichtenbestände als rasch nutzbare Der Vorsitzende kündigte in der Einführung zur Beratung des
Kulturen angelegt werden. Weiter war es einigen Gemeinderäten Tagesordnungspunkt eine gute und eine schlechte Nachricht
wichtig, dass versuchsweise bei einigen frisch angepflanzten an. Während im Bezug auf die Wasserversorgungsgebühr eine
Jungbäumen ein Schutz gegen Wildverbiss angebracht wird. leichte Absenkung der Gebühr um 6 Cent zur Entlastung der
Herr Kirch verwies auf die durchgeführte Inventur und das Forst- Einwohnerinnen und Einwohner erreicht werden kann, kommt
einrichtungswerk, das die Anteile der jeweiligen Baumarten im die Gemeinde bei der Abwassergebühr um eine Erhöhung von
Altdorfer Gemeindewald definiert und vom Gemeinderat so ver- 23 Cent nicht umhin. Kämmerer Sven Fischer erläuterte einge-
abschiedet wurde. Er sicherte zu, bei der Nachpflanzung jun- hend die Hintergründe dieses Sachverhaltes. Gemäß den ein-
ger Bäume gemäß diesen Vorgaben zu verfahren. Hinsichtlich schlägigen Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes ist die
Schutzvorkehrungen gegen Wildverbiss sicherte er zu dies pro- Gemeinde nämlich verpflichtet in einem mittelfristigen Zeitraum
beweise durchzuführen und über die Erfahrungen zu berichten. von 5 Jahren eine durchschnittlich 100%-ige Kostendeckung im
Wasser- und Abwasserbereich zu erzielen. Daher muss die Ko-
Nach eingehender Diskussion stimmte der Gemeinderat stendeckung in diesen Bereichen regelmäßig hinterfragt werden
dem Nutzungs- und Kulturplan für das Forstwirtschaftsjahr und gegebenenfalls müssen die Gebührensätze neu angepasst
2010 zu. Er beschloss, die darin veranschlagten Einnahmen werden.
und Ausgaben in den Haushaltsplan 2010 zu übernehmen.
Im Bezug auf die Wasserversorgung erwirtschaftete die Gemeinde
einen Überschuss. Dieser ist darin begründet, dass die Gemeinde
TOP 3 – Sanierungsmaßnahme „Ortsmitte“ über die Jahre ein gutes Wasserversorgungsnetz aufgebaut hat.
Abänderung der Abgrenzung des Sanierungsgebiets Dadurch fielen deutlich weniger Unterhaltungskosten für Reparaturen
„Ortsmitte II“ und Änderung der Sanierungssatzung in den vergangenen Jahren an. Gleichzeitig konnte durch das
Bürgermeister Erwin Heller erinnerte daran, dass der Gemeinderat gute Netz die Menge des Verlustwassers erheblich gesenkt werden.
am 29.04.2003 die Satzung über die förmliche Festlegung des Im Hinblick auf das Kostendeckungsgebot und die aus den Vor-
Sanierungsgebietes „Ortsmitte II“ in Altdorf beschlossen hatte. Mit jahren vorhandenen Überschüsse von ca. 73.600 Euro ist eine
Beschluss vom 26.07.2005 wurde das Sanierungsgebiet in seiner Gebührensenkung möglich.
Ausdehnung abgeändert. Der Bereich der Festhalle, der Grund- und
Hauptschule und des Feuerwehrgebäudes sowie die Bachstraße 2 Im Bereich der Abwasserbeseitigung wurde in den vergangenen
wurden in das Sanierungsgebiet mit aufgenommen. Jahren immer wieder investiert. Diese Investitionen erfolgten mit
dem Ziel, durch frühzeitige Reparaturen größere Schäden zu ver-
Der Vorsitzende schlug dem Gemeinderat vor, das Sanierungsgebiet
hindern und so eine gewisse Nachhaltigkeit zu schaffen. Aber
nun nochmals auszuweiten. Durch die förmliche Aufnahme in das
auch durch neue Rechtsvorschriften und deren Einhaltung hat
Sanierungsgebiet könnte die Gemeinde für die dort anstehenden
der Aufgaben- und damit Ausgabenumfang stetig zugenommen.
Tiefbaumaßnahmen in den Genuss von Landeszuschüssen aus
Durch diese anhaltende Kostenbelastung kam es in den ver-
dem Sanierungsprogramm gelangen. Konkret sollen die bisher
gangenen Jahren zu einer Unterdeckung der Kosten, die im Saldo
außerhalb des Sanierungsgebietes gelegenen Flächen
der Jahre bei rund 122.300 Euro liegt. Diese Unterdeckung beruht
– Maurener Straße ab bestehender Sanierungsgebietsgrenze bis im wesentlich auf folgenden Faktoren:
zum Ortsende (FlSt. Nr. 1851 und 2219 teilweise) und einen • 2006 kam es zu einem Störfall in der Kläranlage, wodurch Klär-
Teilbereich Rappenweg inkl. der Einmündung Drosselweg (FlSt. schlamm teuer von der Anlage abgefahren und entsorgt wer-
1838 teilweise) und den musste.
– einen Teil des Flurstücks Nr. 1450 inklusive der angrenzenden • In den vergangenen Jahren ist durch Modernisierungen in der
Flächen der Bühlstraße und der Schulstraße Kläranlage die Betriebskostenumlage stetig gestiegen.
in das Sanierungsgebiet aufgenommen werden, um städtebauliche • Die für das Haushaltsjahr 2008 erhoffte Kostendeckung ist
Missstände zu beseitigen. nicht erzielt worden, was unter anderem auf die Sanierung der
Laienstraße zurückzuführen ist. Im Jahr 2007 und 2008 wurde
Im Bereich der Maurener Straße/Rappenweg ist eine Straßenum-
eine Kanalhaltung und der Regenüberlauf in der Laienstraße mit
gestaltung im Zusammenhang mit Erneuerungsarbeiten an der
Kosten von 220.000 Euro saniert. Diese vermögenswirksame
Kanalisation und Wasserversorgung geplant. Dadurch soll eine
Sanierung erhöhte die kalkulatorische Kosten in diesem Bereich.
wirksame Verbesserung der Wohnqualität erreicht werden. Deshalb
• In den vergangenen 3 Jahren wurden Mittel von ca. 65.000 Euro
wurde auch bereits ein Aufstockungsantrag gestellt. Die gestalterische
zur technischen Instandhaltung der bestehenden RÜBs aufge-
Aufwertung der Maurener Straße wird somit auf die komplette
wendet.
Straße und einen Teil des Rappenweges ausgedehnt.
• In den letzten Jahren ist ein sehr hoher Rückgang der Verbrauchs-
Zudem weist der an den Kindergarten Bühlstraße angrenzende menge beim Wasser festzustellen, was sich ebenfalls auf die
Teil des Flurstücks Nr. 1450 städtebauliche Missstände auf, die Abwassermenge auswirkt. D.h. die relativ hohen Fixkosten
beseitigt werden müssen. Der Platz wird als Parkplatz genutzt, müssen auf die immer geringer werdenden Verbrauchsmengen
ist aber ohne Gestaltung. Auf dem Teilflurstück Nr. 1450 sollen verteilt werden.
öffentliche Stellplätze angelegt werden. Durch die angrenzende In seiner Diskussion brachte der Gemeinderat zum Ausdruck, das er
Festhalle und das zukünftige „Alte Schulhaus“ wird der Stellplatzbe- sich insgesamt eine größtmögliche Gebührenstabilität wünscht.
darf im Ortskern und angrenzenden Bereichen steigen. Der Bedarf Allerdings liegt die Gemeinde Altdorf im Vergleich mit anderen
wird durch eine Stellplatzbedarfsanalyse nachgewiesen. Gemeinden im Landkreis Böblingen gut im Gebührengesamtschnitt.
Ohne weitere Diskussion beschloss der Gemeinderat die Vor diesem Hintergrund beschloss der Gemeinderat nach kurzer
Änderung der Sanierungssatzung. Zudem wurde die Verwal- Diskussion einstimmig den in den vergangenen Jahren ent-
tung beauftragt, die Satzung ortsüblich bekannt zu machen standenen Überschuss bei der Wasserversorgung durch eine
und dem Grundbuchamt die rechtsverbindliche Sanierungs- Gebührensenkung auszugleichen. Die Wasserversorgungs-
satzung mitzuteilen sowie hierbei die von der Sanierungssat- gebühr wird von 2,05 Euro pro m³ auf 1,99 Euro pro m³ gesenkt.
zung betroffenen Grundstücke einzeln aufzuführen. Zudem wurde beschlossen die in den vergangenen JahrenSeite 6 Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf 12. Dezember 2009
entstandene Unterdeckung im Abwasserbereich durch eine Ohne Diskussion nahm der Gemeinderat einstimmig die Ko-
Gebührenerhöhung zu kompensieren. Dazu wird die Abwasserge- stenfeststellung dieser Maßnahme zur Kenntnis.
bühr von 2,45 Euro pro m³ auf 2,68 Euro pro m³ angehoben.
TOP 5 – Satzungen zur Änderung der Satzung über den An- TOP 8 – Tiefbaumaßnahme Maurener Straße/Rappenweg
schluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Erneuerung von Kanalisation und Wasserversorgung
Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungs- mit Straßenbau sowie Neubau eines Regenwasserkanals
satzung) und der Satzung über die öffentliche Abwasserbe- Vergabe der Tiefbauingenieurleistungen
seitigung (Abwassersatzung) Der Vorsitzende führte aus, dass die Gemeinde beabsichtigt, die
Aufgrund der Preisänderungen müssen die den Gebühren zu- Abwasser- und Wasserleitungen der Gemeinde auch im Hinblick
grundeliegenden Satzungen geändert werden. Daher hat der auf eine langfristige Gebührenstabilität stets in gutem Zustand
Gemeinderat ohne weiteren Sachvortrag und Diskussion die Än- zu halten. Dazu wird auf eine stetige Leitungssanierung wie auch
derung der beiden Satzungen beschlossen. auf sinnvolle Gesamtsanierungsmaßnahmen geachtet. Bei Stra-
Hinweis: ßenzügen die sowohl eine schlechte Fahrbahndecke als auch
Die Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an marode Leitungen aufweisen ist eine Komplettsanierung langfri-
die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung stig die günstigste Lösung. Langfristig stehen in Altdorf folgende
der Grundstücke mit Wasser sowie die Satzung zur Änderung der Komplettsanierungsmaßnahmen an:
Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung sind im An-
schluss an den Bericht aus dem Gemeinderat abgedruckt. 1. Maurener Straße und westlicher Rappenweg
TOP 6 – Überprüfung der Hebesätze für die Realsteuern 2. nördliche Schulstraße
Bürgermeister Erwin Heller berichtete, dass sich aufgrund der 3. Riedwiesenweg
stark rückläufigen Steuereinnahmen im Zuge der Aufstellung 4. Pfarrgartenstraße
des Haushalts 2010 die Frage stellt, ob die Realsteuerhebesätze 5. südliche Laienstraße
angehoben werden müssen. Denn nach den einschlägigen Vor-
schriften der Gemeindeordnung Baden-Württemberg hat die Ge- 6. Gartenstraße
meinde die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Einnahmen
Sodann ging Bürgermeister Erwin Heller eingehend auf das Projekt
soweit vertretbar und geboten aus Entgelten für ihre Leistungen,
„Maurener Straße/Rappenweg ein. Er bewertete den Gesamtzu-
im übrigen aus Steuern zu beschaffen, soweit die sonstigen Ein-
stand der Maurener Straße sowie des westlichen Rappenweges
nahmen nicht ausreichen. Sie hat dabei auf die wirtschaftlichen
als schlecht. Zudem weist der Kanal in der Maurener Straße
Kräfte ihrer Abgabepflichtigen Rücksicht zu nehmen.
zahlreiche Schadstellen auf. In Teilen sollte der Kanal zusätzlich
Derzeit sind die Realsteuerhebesätze per Satzung wie folgt fest- aufdimensioniert werden. Auch am Kanal im Rappenweg sind
gelegt: einige Schadstellen vorhanden. Zudem sind die vorhandenen
a) Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) 330 % Wasserleitungen in diesem Bereich bereits sehr alt. Als weiteren
b) Grundsteuer B (übrige Grundstücke) 340 % Gesichtspunkt, der für eine rasche Sanierung in diesem Bereich
c) Gewerbesteuer 350 % spricht, führte er die Tatsache an, dass in der Maurener Stra-
Diese Sätze wurden so im Jahr 2005 beschlossen und gelten ße derzeit kein Regenwasserkanal vorhanden ist. Am Ortsende
seither. Der Vorsitzende führte aus, dass unsere Hebesätze im der Maurener Straße fließt aus westlicher Richtung ein Dauer-
kreisweiten Vergleich eher im oberen Bereich liegen. Die Hebe- läufer, der stetig Wasser führt. Dieses Wasser gelangt derzeit
sätze bei den Realsteuern sind jedoch auch immer ein Kriterium am Ortseingang Maurener Straße in die örtliche Kanalisation.
bei der Beantragung von Mitteln aus dem Ausgleichstock. Im Dieses Fremdwasser könnte im Zuge einer Komplettmaßnahme
Hinblick darauf wäre ein höherer Hebesatz daher begünstigend. durch den Neubau eines Regenwasserkanals abgeleitet und in
Die Einnahmesituation der Gemeinde würde sich beispielsweise den bestehenden Regenwasserkanal in der Holzgerlinger Straße
durch eine Erhöhung bei der Grundsteuer B um 20 Punkte um geführt werden. Dadurch würde unsere Ortskanalisation und die
rund 33.600 Euro/Jahr verbessern. Vor dem Hintergrund der wirt- Kläranlage von erheblichem Fremdwasser entlastet. „Vor diesem
schaftlichen Gesamtsituation empfahl der Schultes jedoch zunächst Hintergrund drängt sich eine Komplettsanierung geradezu auf“
von einer Anhebung der Realsteuerhebesätze abzusehen und im bewertete Bürgermeister Erwin Heller den Sachverhalt. Sodann
kommenden Haushaltsjahr die weitere Entwicklung der Einnah- informierte er über mögliche Zuschüsse, welche die Gemeinde
menseite genau zu beobachten. Sollte sich die Haushaltssituation wie Altdorf für diese Tiefbaumaßnahme erhalten könnte. So zum Bei-
befürchtet weiter verschlechtern, werde die Gemeinde jedoch nicht spiel könnte der Straßenbau und unter bestimmten Vorausset-
umhinkommen, die Hebesätze zumindest bei der Grundsteuer B zungen evtl. auch die Kanal- und Wasserleitungserneuerung aus
um ca. 20 Punkte zu erhöhen. dem Landessanierungsprogramm gefördert werden.
In seiner Diskussion zeigte sich der Gemeinderat glücklich darüber,
dass man zumindest vorläufig eine Erhöhung der Realsteuern Auch aus Mitteln des Ausgleichstocks kann grundsätzlich der
vermeiden kann. Einige Gemeinderatsmitglieder sprachen sich Neubau von Regenwasserkanälen und der Straßenbau gefördert
dafür aus, nach Möglichkeit auch für das Jahr 2011 keine Erhöhung werden. Ein Antrag auf Ausgleichstockmittel muss von der Ver-
der Hebesätze vorzunehmen. Sodann beschloss das Gremium waltung bis zum 31. Januar 2010 gestellt werden. Voraussetzung
einstimmig, die Realsteuerhebesätze zum Jahr 2010 nicht zu um Zuschussanträge stellen zu können ist jedoch eine Entwurfs-
erhöhen. Sie sollen allerdings rechtzeitig vor dem Jahr 2011 planung mit detaillierter Kostenberechnung.
wieder überprüft werden.
Der Schultes berichtet, dass die Verwaltung hierfür das Büro Ma-
TOP 7 – Tiefbaumaßnahme in der Laienstraße yer Ingenieure GmbH, Böblingen, das derzeit unseren Allgemeinen
Sanierung von Kanalisation und Wasserversorgung Kanalisationsplan neu berechnet, um ein Angebot gebeten hat.
mit Straßenneubau sowie Regenüberlauf RÜ 142 Das nun vorliegende Honorarangebot auf Grundlage der HOAI ba-
Kostenfeststellung siert auf dem Vertrag für die im Jahr 2007 durchgeführte Komplett-
Bürgermeister Erwin Heller erinnerte daran, dass in den Jahren maßnahme „Laienstraße“. Da der Bauumfang größer ist, hat das
2007 und 2008 die Laienstraße komplett neu saniert wurde. Die Sanie- Büro die örtliche Bauüberwachung um 0,2 Prozent günstiger an-
rung umfasste die Kanalisation, die Wasserversorgung, den Stra- geboten als in der Laienstraße. Zudem gewährt das Büro einen
ßenbau und den Regenüberlauf RÜ 142. Er berichtete, dass die Abschlag in Höhe von 5%. Vor diesem Hintergrund empfahl Bür-
Maßnahme zwischenzeitlich vollständig abgeschlossen und ab- germeister Erwin Heller, die Ingenieurleistungen für die Genehmi-
gerechnet ist. Dabei liegt die Kostenfeststellung erfreulicherwei- gungsplanung an das Büro Mayer Ingenieure GmbH, Böblingen,
se mit einer Gesamtsumme von 432.277,78 Euro um 10.873,34 zu vergeben. Für diese Leistungen ergibt sich zunächst ein Ho-
Euro unter der Kostenschätzung von 443.151,12 Euro. norar von netto ca. 44.300,-- Euro zuzüglich Nebenkosten.12. Dezember 2009 Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf Seite 7
In der kurzen Diskussion wurde nochmals verdeutlicht, dass weitere Allerdings appelliert die Gemeinde nachdrücklich, dass die Pflege
Honorar aus den tatsächlichen Baukosten berechnet wird. Sodann der Streuobstwiesen insbesondere auch für jüngere Familien at-
beschloss der Gemeinderat einstimmig, die Tiefbauingenieur- traktiv bleiben muss, um ihren Erhalt langfristig sicherzustellen.
leistungen für die Tiefbaumaßnahme in der Maurener Straße/ Darin wird in der geplanten Verordnung langfristig ein Konflikt
Rappenweg auf Basis der HOAI vom 11.08.2009 an das Büro befürchtet. Daher wird die Verordnung über das Landschafts-
Mayer Ingenieure GmbH, Böblingen zu vergeben. Die Beauf- schutzgebiet „Altdorf“ weiterhin kritisch gesehen.
tragung erfolgte dabei zunächst nur für die Entwurfs- und
Konkret beantragt die Gemeinde folgende Änderungen an
Genehmigungsplanung.
der Verordnung vorzunehmen:
TOP 9 – Geplante Verordnung 1. Die landwirtschaftlichen Flächen ohne Streuobstbestand der
über das Landschaftsschutzgebiet „Altdorf“; Gewanne „Hasenäcker“, „Birken“, „Langmesser“ sowie die
Stellungnahme der Gemeinde Altdorf im Zuge der öffentlichen östliche Fläche des Gewanns „Innerer Stöckach“ sollen aus den
Auslegung Geltungsbereich des Landschaftsschutzgebiets „Altdorf“ heraus-
Nachdem der Vorsitzende diesen Tagesordnungspunkt aufgerufen genommen werden.
hatte, erklärten sich insgesamt 7 Gemeinderatsmitglieder für befangen 2. Bei § 5 Abs. 2 Ziffer 3 sollen die „unterirdischen Leitungen“
und nahmen im Zuhörerteil des Ratsaales platz. Eine Beschluss- gestrichen werden.
fähigkeit des Gremiums war dadurch aber nach wie vor gegeben 3. Bei § 5 Abs. 2 Ziffer 8 soll der Begriff „Veränderung“ gestrichen
und so setzte der Vorsitzende die Sitzung fort. Zunächst erläu- werden.
terte Hauptamtleiter Roland Narr die konkreten Änderungen, die 4. Bei § 6 Ziffer 3 soll der zweite Halbsatz gestrichen werden.
das Landratsamt seit dem letzten vorliegenden Entwurf an der Der Gemeinderat vertritt die Auffassung, dass man Pflege und
Verordnung des geplanten Landschaftsschutzgebietes „Altdorf“ Erhalt der Streuobstwiesen nicht durch weitere Restriktionen er-
vorgenommen hat. So wurden beispielsweise die Hofstellen der reichen kann. Vielmehr regt er an, die Attraktivität zum Bewirt-
Haupterwerbslandwirte aus dem Schutzgebiet herausgenommen. schaften der Streuobstwiesen durch gezielte Fördermaßnahmen
Dadurch reduziert sich die Größe des Landschaftsschutzgebietes (Zuschüsse für zu pflanzende Bäume, kostenlose Baumschnitt-
von ursprünglichen rund 153 ha auf 144 ha. Zudem wurden ei- kurse oder laufende Zuschüsse zur Bewirtschaftung), wie es früher
nige Passagen der Verordnung geringfügig überarbeitet. Die Än- der Fall war, zu steigern.
derungen beziehen sich vor allem darauf, dass Regelungen zum
Vogelschutzgebiet mit aufgenommen wurden. Außerdem wurden
verschiedene Punkte modifiziert, um die landwirtschaftliche Nut- TOP 10 – Renovierung der St. Blasius Kirche
zung zu erleichtern. U.a. ist nun auch der Grünlandumbruch im sowie Sanierung der Orgel
Bereich potentieller Ackerstandorte weiterhin möglich. Zuschuss der Gemeinde an die Ev. Kirchengemeinde
Sodann betonte Bürgermeister Erwin Heller „wir alle wollen unsere Der Vorsitzende führte aus, dass die Evangelische Kirchengemein-
Landschaft, unsere Natur erhalten und schützen. Wir profitieren de derzeit die St. Blasius Kirche renoviert. Aus der ursprünglich
alle von der schönen Streuobst-Landschaft. Unsere Vorfahren lediglich geplanten Orgelrenovierung wurde eine Komplettsa-
haben diese gepflanzt und geschaffen. Diese Streuobstwiesen nierung des 1498 erbauten Chorraumes, da sich im Mauerwerk
wurden bis heute durch die Pflege unserer Landwirte und zahl- Risse und Verschiebungen gebildet haben. Die Baukosten be-
reicher Privatbesitzer erhalten. Und diese Streuobstwiesen wollen laufen sich auf insgesamt rund 93.000 Euro. Hinzu kommen ca.
wir auch für unsere Nachfahren erhalten.“ Der Schultes vertrat 45.000,-- Euro für die Orgelsanierung. Somit wird die Evange-
die Auffassung: „wir müssen auch in Zukunft Menschen haben lische Kirchengemeinde rund 138.000,-- Euro für die beiden
und finden, die unsere Streuobstwiesen pflegen. Und da wirken Maßnahmen aufwenden müssen. Die Kirchengemeinde versucht
allzu viele Restriktionen eher kontraproduktiv. Wir brauchen die die Kosten durch viele Eigenleistungen möglichst gering zu halten
Landwirte, die die Wiesen mähen und wir brauchen auch künftig und mittels vielfältiger Aktionen und Spendensammlungen Gelder
Menschen, die in ihrer Freizeit die Streuobstwiesen gerne pfle- zu gewinnen.
gen.“ Er betonte, dass die Bewirtschaftung dieser Streuobst- Aufgrund der Tatsache, dass die bürgerliche Gemeinde in viel-
wiesen ohnehin sowohl für Privatleute als auch für die Landwirte fältigen Beziehungen zur Ev. Kirchengemeinde steht und auch
eine mühevolle Arbeit ist, die im Vergleich zum Aufwand nur einen ein erhebliches Interesse am Erhalt der Kirche hat, schlug Bür-
recht geringen Ertrag bringt. Daher warnte er nachdrücklich davor, germeister Erwin Heller vor, diese Renovierungsmaßnahmen mit
die Bewirtschaftung dieser Wiesen mit zusätzlichen Knebeln zu einem Zuschuss in Höhe von 5.000 EUR zu unterstützen.
versehen, die ein Umtreiben der Flächen noch uninteressanter
gestaltet. Sofern sich die Landwirtschaft aus der Pflege in diesem Sodann beschloss der Gemeinderat, der Evangelischen Kir-
Bereich zurückzieht sei der Bestand der Streuobstwiesen in Gefahr. chengemeinde Altdorf einen Zuschuss in Höhe von 5.000
EUR für die Renovierung der Orgel in der St. Blasius Kirche
Das Gremium diskutierte die geplante Landschaftsschutzverord-
zu gewähren.
nung kontrovers. Zwei Mitglieder des Gemeinderates bewerteten
die Verordnung durchweg als positiv und sahen für begründete Fälle
keine Probleme auch zukünftig Maßnahmen im Landschafts- TOP 11 – Bausachen
schutzgebiet umzusetzen. Die übrigen Mitglieder des Gemeinde- Anbau mit Flachdach an das bestehende Wohnhaus,
rates brachten zum Ausdruck, dass die seitens der Verwaltung Rosenstraße 14
vorgeschlagene Stellungnahme richtig sei und die Knackpunkte Der Gemeinderat hat sein gemeindliches Einvernehmen zur Bau-
umfasst. Zudem wurde die Auffassung vertreten, das für den Er- voranfrage Anbau mit Flachdach an das bestehende Wohnhaus,
halt der Streuobstwiesen das Motto „nicht nur fordern – sondern Rosenstraße 14 mit 7 Ja Stimmen, 4 Nein Stimmen und 2 Ent-
fördern“ gelten sollte. haltungen versagt.
Nach seiner eingehenden Diskussion beschloss der Gemein-
derat schließlich bei 2 Gegenstimmen folgende Stellungnahme TOP 12 – Annahme von Spenden
abzugeben: gem. § 78 IV GemO im Jahr 2009
Die Gemeinde Altdorf nimmt zur Kenntnis, dass das Landratsamt Bürgermeister Erwin Heller erinnerte daran, dass der Gemeinde-
Böblingen den Entwurf der Verordnung über das Landschafts- rat nach den Vorschriften der Gemeindeordnung Baden-Württ-
schutzgebiet „Altdorf“ modifiziert hat. Dabei begrüßt die Gemeinde emberg über die Annahme von Spenden für die Gemeinde zu
insbesondere, dass die landwirtschaftlichen Hofstellen „Auf Rot“ entscheiden hat: Zudem muss ein jährlicher Bericht über die
sowie im „Inneren Stöckach“ aus dem Geltungsbereich des Land- Spenden gefertigt und dieser der Rechtsaufsicht vorgelegt wer-
schaftsschutzgebietes „Altdorf“ herausgenommen wurden und den. Ohne Diskussion beschloss der Gemeinderat einstimmig
verschiedene Erleichterungen insbesondere im Rahmen einer ord- jeweils einzeln die Annahme von Spenden in Höhe von ins-
nungsgemäßen landwirtschaftlichen Nutzung ermöglicht wurden. gesamt 4.400 Euro.Seite 8 Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf 12. Dezember 2009
gekommen ist, ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von
Amtliche Bekanntmachungen Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
a) die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die
Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt
Satzung über die Änderung der worden sind,
Satzung über die förmliche Festlegung b) der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen
des Sanierungsgebietes „Ortsmitte II“ Gesetzwidrigkeiten widersprochen hat, oder wenn innerhalb
eines Jahres seit der Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehör-
Aufgrund von §142 Abs. 1 und 3 Baugesetzbuch de den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung von
(BauGB) und § 4 Abs. 1 der – Gemeindeordnung Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Gemein-
für Baden-Württemberg (GemO), jeweils in der de unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung
Gemeinde Altdorf
zuletzt geänderten Fassung, hat der Gemein- begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
derat der Gemeinde Altdorf in seiner Sitzung am 8. Dezember 1804 1802
1700/8 1700/9
2009 folgende Satzung zur zweiten Änderung der Satzung über
1805/1
1805/2 1700/6
1806 1671/2
1807
Frankenstraße
1808 Römerstraße
1818/1 1678/2
1809 1803
1810 1700/3
1700/4
1811 1700/11 1700/5 Gar
!
1701/1
1812 24
!
1702/11
die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortsmitte II“
!
1813
1702/91702/10 Whs
73
59
1814
Whs
1702/5 1702/6 1701/2 Keltenstraße
1950/6 1815
!
!
Whs 1816
55
Whs 1701/3 1678/1 Stall
Gar
1939/1 1701/10
!
Gar
!
1817
53
Whs
1950/2 1702/3
1937/3 Whs 1950/1 1702/12 1701/4
53/1 1950/3
beschlossen:
1701/11 Gar
34 1950/7 Gar 1950/8 1702/2 Gar
1701/9 Whs
!
Gar
!
Alemannenstraße
Whs
46 44 Whs
38 1939/2 36 Gar 49 47 Schr
71
Whs Whs
Whs
Whs Whs 1701/5
10
Whs
!
Whs 36/1 51 1950/5 1702/7 1702/8 1701/8
!
Weg Gar
40 1702/13
1939/436/2
1939/536/3
1939/636/4
Whs
1939
Whs 19371937/1 1950/4 Whs
1621
1939/3
1936/3
17 15
Whs
31 g Gar 69
1937/4
!
Gar 1949 1948/3 Wirt aße
!
1947/3 Taubenstr Whs
1702/14
Gar
Whs
Gar
Gar
14 1
1743
1939/7
1939/8
1939/9
Gar Gar Gar Gar GarGar Gar Gar 1831
1936/2 42 1947/7 1947/11 1826 Whs
29 31/1 1939/10
13 11
Gar Whs /15 1701/6
!
1947/8
1937/2
43
45
Whs Whs
!
1828/1
1936/1 Gar
Gar
Gar 12 Whs
WGhs
Whs
2
Whs
45/1
1830
3
Whs
32
Whs Gar1947/10 Gar Stall
1940/3 Whs
!
41 39 1947/9 1 10 Gar
!2219
26/1 1940/9 30 Whs Weg Gar Schu
1940/8 1826 1826/1 Gar
1825/1
Gar Whs
Gar 1947/1 Gar 1946/9
§1–
1947/641/1 aße
Schu Whs 1632/1
9
25 28 Whs 1702/16
Taubenstr
1946/4
23
!
Gar ße
Gar
Gar 1946/3 Whs
Stra
!
Whs
5
Finkenstraße
8
Whs Whs Whs
Whs r
1946/5
Lerchenstraße
24 4 1826/3 t
31
WhsWhs 1946/10 1825 /7 ge
33
26 1820/3 1832 Gar ns
1946/11 01 erlin
Whs
7
Whs 1829/2
1940/4 37 35 Gar 17 1631 Lilie
Drosselweg
Whs
!
1935/2 1940/2 1946/13 Whs Whs 1946/8 Gar lzg
!
2 Gar Ho 68
1940/7 Gar Whs
5
1945/2
Whs 1826/4 Gar Whs Whs
4
Gar
6
Gar Gar
Buchenweg
Schu
1946/12 1820/2 Gar
1
Ghs Whs
!
Gar Whs Whs Gar 1633/1
6
4
!
Gar
1833
21
Gar
Whs 1820/1 Gar
Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes
27
1824/2
29
Whs
Gar 20 GarGar
1945/7
Whs
1945/8 Whs 1702/1 Gar
4
16
1945/6
Gar 22 Whs Gar
1945/5
7
Whs
3
18 Gar Whs Whs
1829/1 66 1631/1
!
Whs Gar 1821/2 1827/1 Whs
3
Whs Whs Whs Gar
!
1945/9
GarGarGar
Whs 1631/2
1935/1 8 6 29/1 Whs Whs
5
19 1944/5
1944/2 25/2 1629/5
5
Gar
1934/1 1941/1 1945/4 1945/1 1944/4 1821/1 Gar Whs
Gar1629/4
1934/2 1941/2 25/1 1833/1 1702/21 1630/1
!
1945/3
Ma
Gar 1941/5 1941/3
!
Whs Gar
24
25
WhsWhs Gar
4217/3
ure
15 Gar Gar
Gar
1944/1 4 Whs 60
2
Gar 1944/3
Gar Gar Gar 10/1
! Gar Gar
1629/1 1630 G
1943/5
ner
Gar
Whs 1823
!
17 Schu Whs
16 14 1828 /17
!
20 18
!
Whs Whs 1628
1
2
Whs
Schu
Gar Whs Whs Whs 1824/1 Lagg
Straß
1941/6 Whs Whs Whs Whs 5 02 e 18 Whs
Das Sanierungsgebiet wird um einen Teilbereich der Maurener
Whs
1822/2 17 1629/2
7
14
! !
Whs 12 10 WGhs
nstraß
1
1834 1702/19 Whs
!
22 1822/1 58
!
1933/1 1943/4
Whs 1827/2 Lilie
e
3
!
! !
Whs 16
1943/2 eg 1 /18 Whs
1941/7 1941/8 1942 1943/11943/3 Lindenw
Whs 1637
Gar
!
! ! ! 02 84
1838 1628/3
! !Rappenweg
17 14
23
L 11 1629 1626/1
Tulpenstraße
Whs Ust
1933/3 Gar 1852/1
!
19
! ! Whs Gar
Whs
Rappenweg
40
Whs Whs
13 1943 Gar ! ! 10 12
24 11 5 6 8 Whs
Whs
Gar 1626/2
1932 Whs Whs 12 12/1 16 10 Gar
4 12/2 12/3
21
Whs
8
!
Whs Whs Whs
22 9 Whs Whs Whs 14 Gar 56 Whs
Straße ab bestehen- der Sanierungsgebietsgrenze bis zum Ortsen-
1931 2 6
! !
Whs Whs 1849 1848 1843Gar
Whs Whs Whs Gar Whs Whs
Whs Gar
Gar 1626/3 Gar
Gar 1634
Whs Gar
20 11 Gar Gar Gar
Gar 1852/3 1850 2
! !
1928/2 Whs 1858/1 1836/1 1627/1
ße
1927/16 7 1850/1Stall Schu
41
Whs Whs
8
tra
9
Whs 1860/2 1860/1 SchuSchu
1836 1627/2 Whs
1852/2 1843/81843/7 1623
rS
Whs Gar 1843/61843/3 1627/3 GarGar
Ga
ge
Gar Whs
1930/6 1852/7 1852/8 Wkst
1625/2
r
1628/1
lin
Ga
Gar 13
54
Gar 1835 Gar
1930/7 Whs
Nelkenstraße
! !
hs
18
1841
er
18 1858/71858/5
W
Whs Schr
20
14 16 1628/2 Whs
zg
11
Whs 1625/1
1930/3 Whs Gar 11
Hol
de (FlSt. 1851 und 2219 teilweise) und um einen Teilbereich des
Gar Gar Whs
10
1930/4 Whs 8
! !
Whs Gar Wkst
3 Whs Schu Schu Whs
Whs Whs 5 1930/5 1858/4 Gar 4 2 1847/2 9
Whs
Gar 1847/1 1620 1622/2 1624/3 1635/1
Whs 1861/2 Gar 1623/1 Whs
1930/1 1861/1 6 Whs Whs Gar
7
1929/3 1624/2 nstraße
Gar Gar
52
r
1929/5
Ga
Whs Whs
1930/2 9 11 1837
hs
5 Veilche
1668
1852 Schu
! !
W
Gar 1624/1 14 Whs
13
Whs
Whs
7 Gar 15 Whs
Gar Gar Gar
5 Gar Whs 3 1623/3 Whs
Klingenweg 1
1591
1622
! !
4 2 Whs
1 1847 1843/5 1843/4 1837/1 1619 12 Gar
1635/2
1 Schr 1842/1 1842 1621/3 1623/2
30/1 Whs Whs Whs
6
1865 Whs 3 10
Rappenwegs inkl. der Einmündung Drosselweg (FlSt. 1838 teilweise)
Whs
1864 Whs
5 Whs Geißbrunnenweg
7 1839 Whs 1618/3
r
Ga
8 Whs
50
15
1858/3 Gar
17
Whs Gar
1622/3
s
! !
Whs
Wh
Whs 6 Whs
1862/2 1862/1 Schu 1670 1619/1
Whs GarGar 4 Whs
1853/5 Gar Gar 1635/3
Whs Gar
1852/4 10 12 Whs 1618/2
! !
Gar GarGar 1619/2
1858/81858/6 1853/4 1839/1 Schr 1621/2
28 1853/3 4 Whs Whs Whs 2 Gar Gar
1590/1
1
1619/3
8
Kiga 1853/1 Schu 2 Whs 1621/1 Whs
16
Schu Gar
30 1840/4 Whs Whs 1620/1 Whs
1858 Schr SchuSchu 1852/5 1620/2 Gar1618/1
und um einen Teil des Flurstücks Nr. 1450 inkl. der angrenzenden
Whs 371838/1
! !
2
Schu
Stall
Schu
1839/2 1615/1 1620/3 1617/3 Whs
Schu 1838/6 1838/2 Lagg
Gar Schu 1617/2 Gar
Gar 21
15
Tgar
! !
Whs Whs Schr Gar
Gewhs Schu Wh
1617/1
17
Whs
1 Gar1616/3
Whs Whs
12
1863/1 10 Stall
1853/2 1854 Whs Whs 1616/2 19
Whs e
10
1870/1 51/7 Whs
GarGar
1870/2 51/6 43
1840/5 Gewhs 3 5 Whs Whs 17 enstraß
1870/3 51/5 Whs 1858/2 1838/5 1621/4 Whs
15 Ros
Gar
Gar
! ! 1851
1870/4 51/4 1871/1 41 Schr Schr
9
Whs Gar 13 1
Gar
Whs
Whs Whs
1615/2 1615/3 11
51/3
Flächen der Bühlstraße und der Schulstraße erweitert.
1870/5 8
1867/1
Gar
Gar 4 Wkst 1840/3 1616/1 34 36
51/2
1870/6 1616
GarGar
10
Whs
! !
Whs 1852/6 31/1 1838/4 Whs Whs Whs
51/1
1870/7 1872/1 Gar
25 Birkenstraße 2
13
45 Schu 23 Whs 35 Rosenstraße 32
Whs
39 Whs 1838/7 31/2 Gar
30 Whs
Whs
Whs Whs
7 26 28 1597/1
! !
1873 Whs 1840 Schu
8 Gar Whs Whs 1597/2
1871/2 1872
Gar 6 10 12 24
1869/1
Gar Whs Whs
Gar
Whs 22 Whs 1599
1872/2 14 Whs
84
47 Schu 3 Gar 2 Whs Gar 18 20
Badeg
11
Schr Schu Gar Whs Whs Gar 1600
Whs Gar Schu 1839/5 Whs Gar Whs Gar
37 1876 WGhs
L
27 16
Gar
Nelkenstraße
Whs
Whs
21 Fhfg
1838/3 Gar 1601 Stall
31 34 1602
11/1
Whs
1851/5
Schu
1871/3
Gar
Gar
1874 1603 Stall Stall
Stall
Whs Whs ße GarGar
Schr 1840/6 s
1614/1
8
1872/3 1603/1
Schu
tra WGh
49 Schu 1871 1614
rS 1613/1 1604 Stall Stall
Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücks-
7/1 1604/1
Whs 35
11
Gar
1866/2
Whs ge
Whs
Gar
Gar Gar 1605/1 Stall Stall
Stall 1851/1 1840/2 1839/4 Schu lin Gar
er Btrg 1614/2 Stall Stall
Maurener
Gar 1876/2 1614/4
1871/4 1872/4 29 1839/3 zg 1613/2
Hol Weg
Schu
1870 19 1851/2
Whs Gar
Gar 1875 Whs
Whs Gar
1615
Schu 21 1614/5 Ust
hs
Gar
16 32 4504
Straße
30
W
13
1840/1 1605/2
27
7
Whs r
Schr Ga Whs 1612
teile innerhalb des im beiliegenden Lageplan der Wüstenrot Haus-
Whs
33 13 Gar
s 70
Whs 31 Gar Whs u Wh 16
Whs
Stall Schr Sch 25 28 1611/1 4502
Gar Whs
17
Whs Schr Sch
r 1613 1611
1886 1877 84 s
1885 Wh 4486
23
u
3
Sch
1610/2
44
Gar Whs
1884 15 4505
88448
und Städtebau GmbH vom Dezember 2009 abgegrenzten Gel-
Whs
79/1 4501
1882 Gar
1610/1 Furtweg
7
1851/3 26
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1609
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4500
1610
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1
WGhs 1478
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Furtweg /3
20
Ga
1477/1
14
72
ße
1851/4 26/1 14 s 22 r 4499
74
r /1
tungsbereichs. Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung und als
Wh Ga 1477/2
Wkst Ga 73 18
16
5 1471 r14 /2 s r 4498
12
/116
s Ga 73 /3 Wh Ga r
70 Wh 14 1476/2 r Ga s
73
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r
Se 16 Ga 14 1477/3GaGar Wh
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1468/11
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1476/1
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68
Wh
8/12
Wh 24
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Wh
Ga
r
68 1468/13
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Wh
1668/1 14 Wh
14
s
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14
st Wh
18 L 11 21 r 68
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Ga Ga r
Anlage 1 beigefügt.
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1882/1 84
91
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/1 68 1471/1 r 1475/3 1479/4 h 44
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Veränderung der bisherigen Gebietsabgrenzung
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des Sanierungsgebietes
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Wh
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W
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Wh
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W
1
Sc
27
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Sc Wh s 1487/2 4512/1
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hs
hr
r
4510/5
Mit in Kraft treten der heutigen Änderungssatzung wird die Satzung W
s 78
172/11 g
Sch
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s Wh
14 Wh
6
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4525
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Wh
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10
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Sc
Sc
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Sc
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der Gemeinde Altdorf über die förmliche Festlegung des Sanierungsge-
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bietes „Ortsmitte II“, beschlossen durch den Gemeinderat am 29.
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mit Beschluss des Gemeinderats vom 26. Julli 2005, ortsüblich
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1
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Sämtliche Rechtswirkungen der bestehenden Sanierungssatzung Gemeinde Altdorf
$
vom 24. Mai 2003 / 30. Juli 2005 gelten auch für die in § 1 dargestellte Sanierungsgebiet "Ortsmitte ll" Dezember 2009
Erweiterungsfläche. 2. Änderung der Gebietsabgrenzung Ohne Maßstab
Maßstab: 1 : 2.500
Abgrenzung bestehendes Sanierungsgebiet
§4– !!! Änderung Gebietsabgrenzung XXX wegfallende Begrenzung
Inkrafttreten
Die Satzung wird gemäß § 143 Abs. 1 Satz 4 BauGB mit ihrer
Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Ausgefertigt:
Altdorf, den 9. Dezember 2009
Satzung
zur Änderung der Satzung über den
Erwin Heller Anschluss an die öffentliche Wasserversor-
Bürgermeister gungsanlage und die Versorgung der Grund-
Hinweise: stücke mit Wasser (Wasserversorgungs-
1. Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB satzung)
bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel vom 8. Dezember 2009
in der Abwägung sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB Gemeinde Altdorf
Auf Grund der §§ 4 und 11 der Gemeinde-
unbeachtlich, wenn die Verletzung der o.g. Verfahrens- und Landkreis Böblingen
ordnung für Baden-Württemberg sowie der
Formvorschriften nicht schriftlich innerhalb von zwei Jahren §§ 2, 9, 10 und 10a des Kommunalabgabengesetzes für Baden-
seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend Württemberg jeweils in der zuletzt geänderten Fassung, hat der
gemacht worden ist. Bei der Geltendmachung ist der Sach- Gemeinderat am 8. Dezember 2009 folgende Änderungssatzung
verhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, beschlossen:
darzulegen.
2. Nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg §1
(GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581, ber. S 698)
§ 37 Absatz 2 der Wasserversorgungssatzung erhält folgende
zuletzt geändert durch das Gesetz vom 04.05.2009 (GBl. S. 185)
Fassung:
gilt die Satzung, sofern sie unter Verletzung von Verfahrens-
und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund „Die Verbrauchsgebühr nach dem gemessenen Verbrauch (§ 39)
der Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen zustande beträgt je cbm 1,99 Euro.“Sie können auch lesen