Der Gemeinde ZABERFELD - 2218 ha Naturpark Stromberg-Heuchelberg pur! - Gemeinde ...
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Amtsblatt der Gemeinde ZABERFELD 2218 ha Naturpark Stromberg-Heuchelberg pur! 49. Woche VOLLVERTEILUNG Freitag, 4. Dezember 2020 Neues aus der Ortsbücherei Zaberfeld +++ NEU NEU NEU +++ NEUE TONIES in der Bücherei Da fast alle unsere Veranstaltungen dieses Jahr ausfallen mussten, haben wir für euch neue Tonies gekauft. Natürlich ist das kein Ersatz für eine Autorenlesung, aber doch etwas Besonderes für Euch. So könnt ihr euch die Lesung ganz unkompliziert nach Hause holen und anhören wo und wann ihr wollt. Wir sind mit 20 neuen Tonies eingestiegen. Schöne Kinderlieder, ver- schiedenste Kinderklassiker wie „Meine Freundin Conni“, „Bibi Blocksberg“, „Der kleine Wassermann“ und Wissenswertes aus der Serie „Wieso? Weshalb? Warum?“ zu den Themen „Dinosaurier“ u. a. Anders als bei Tiptoi haben wir aber nicht die Box dazu gekauft. Die Toniebox muss man sich selbst anschaffen, da diese sonst immer neu „kalibriert“ werden muss. Einfach mal vorbeischauen. Neue Medien für unsere jugendlichen LeserInnen Wir haben neue Medien für euch ausgesucht. Die teilweise schnellen Ausleihen haben gezeigt, dass wir eure Interessen getrof- fen haben. Gerne reservieren wir aber für dich vor. Einige Beispiele sind: „Internat der bösen Tiere“ Band 1 und 2; „Das Leben ist ein Rechenfehler“; Reckless, Band 4 „Auf silberner Fährte“; „Freunde halten das Universum zusammen“; „Die App der 1000 Gefahren“; „Das Handy der 1000 Gefahren“; 1000 Gefahren in der Schule des Schreckens“. Für Wissbegierige: „Stephan Hawking und das Geheimnis der Schwarzen Löcher“; weitere Sachbücher zu den Themen „Natur“; „Wasser“, „Wikinger“; Mittelalter“; „Was ist los in meinem Körper“ (Pubertät) Für unsere Leseanfänger: „Alarm auf der Weltraumstation“ Für Erwachsene Krimi von Jo Nesbo: „Ihr Königreich“; „Ruth Bader Ginsberg: 300 Statements der berühmtesten Supreme-Court-Richterin“ und weitere interessante Werke. Weihnachtsbuchausstellung Wir haben vielfältige Anregungen zur Gestaltung der Weihnachtszeit. Egal ob Sie einen schönen Weihnachtsroman lesen wollen oder Gestaltungs- oder Bastelanregungen für sich oder zusammen mit den Kleinsten suchen, wir haben eine schöne Auswahl. Einfach mal vorbeischauen. Nutzen Sie unsere Öffnungszeiten Di. und Fr., 15.30–18.30 Uhr und Do., 15.00–18.00 Uhr Sie haben Fragen? Dann kontaktieren Sie unser Bücherei-Team per E-Mail buecherei.zaberfeld@t-online.de oder während den Öff- nungszeiten telefonisch unter 07046/2169. Weiterhin können Sie für Ihre gewünschten Medien die Vorbestellfunktion in unserem Bibliothekskatalog in Anspruch nehmen. Weitere Hinweise finden Sie auch unter bibkat.de/zaberfeld.
Zaberfeld 04.12.2020 Seite 2 Wichtige Fernsprechanschlüsse, Sprechzeiten usw. Gemeindeverwaltung Zaberfeld Tel. 9626-0/Fax 9626-26 Notarzt und Rettungsdienst Notruf 112 www.Zaberfeld.de Bereitschaftsdienst der Hausärzte im Zabergäu Bauhof Zaberfeld Tel. 6361 Mo.–Fr.: 7.00 bis 19.00 Uhr Notdienstnummer 07135/1712000 Bauhofleiter Reinhold Sigloch Handy 0171/4819723 Ärztlicher Notfalldienst (bei dringenden, aber nicht akut lebensbedroh- Wassermeister Volkmar Richter Handy 0171/6420599 Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung lichen Fällen zuständig) Rathaus Zaberfeld Direktwahl Notfallpraxis Brackenheim Tel. 07135/9360821 Montag 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr Bundeseinheitliche Rufnummer Tel. 116117 Dienstag, Donnerstag und Freitag 10.00 bis 12.00 Uhr Bereitschaftszeiten: Montag bis Freitag von 19.00 bis 22.00 Uhr Mittwoch 7.30 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18.30 Uhr Samstag, Sonntag und feiertags 8.00 bis 22.00 Uhr Bücherei im Löweneck, Tel. 2169 Dienstag 15.30 bis 18.30 Uhr Notfallpraxis Brackenheim, Maulbronner Straße 15, 74336 Brackenheim Donnerstag 15.00 bis 18.00 Uhr Mo.–So. (auch feiertags) ab 22.00 Uhr Notaufnahme SLK-Klinik Heilbronn Freitag 15.30 bis 18.30 Uhr Zahnärztlicher Notdienst Grundschule Zaberfeld Tel. 07046/6563, Fax 07046/912564 Der Notdienst ist zu erfragen unter Tel. 0711/7877712 Recyclinghof Zaberfeld, Eugen-Zipperle-Straße 8 Öffnungszeiten: Freitag 13.30 bis 16.30 Uhr Augenärztlicher Notfalldienst Samstag 9.00 bis 13.00 Uhr Der Notdienst ist zu erfragen unter Tel. 116117 Häckselplatz Zaberfeld Ärztl. Notdienst für Patienten mit Hals-, Nasen-, Ohrenerkrankungen Öffnungszeiten: Mo.–Fr.: Notdienst ist zu erfragen unter Tel. 116117 September bis Mai Samstag 11.00 bis 15.00 Uhr An Sa., So. und Feiertagen in der HNO-Notfallpraxis an der HNO-Klinik im Juni bis August Samstag 13.00 bis 15.00 Uhr Klinikum am Gesundbrunnen, Heilbronn Bereitschaftsdienste bei Stromausfall Bezirksservice Brackenheim, Neipperger Straße 31 Tel. 07135/9832-0 Kinderärztlicher Notfalldienst Erdgas-Störungsmeldestelle (24-Std. Hotline) Tel. 01802056229 Mo.–Fr. 19 bis 22 Uhr, an Sa., So. und Feiertagen von 8 bis 22 Uhr, in der Unity Media (Kabel BW) – 24 Std.-Service-Hotline Tel. 0221/46619100 Kinderklinik am Gesundbrunnen HN Polizei Notruf 110 nach 22 Uhr ist der Notdienst zu erfragen unter Tel. 116117 Polizeiposten Güglingen Tel. 07135/6507 Apothekennotdienst Polizeirevier Lauffen a. N. Tel. 07133/2090 Diesen finden Sie im Innenteil des Amtsblattes. Feuerwehr Notruf 112 Tierärztlicher Notdienst Kommandant Markus Konz Tel. 8806199 Am Samstag, 5. und Sonntag, 6. Dezember 2020: Abt. 1 (Zaberfeld u. Michelbach) Abt.-Kmdt. Simon Achauer Tel. 0157/83880821 AniCura Kleintierzentrum, Heilbronn Tel. 07131/89090 Abt. 2 (Ochsenburg u. Leonbronn) Abt.-Kmdt. Holger Häußer Tel. 882327 TÄ Keller-Stenger/Dr. Bieringer, Bretzfeld Tel. 07946/940049 Leiter der Jugendfeuerwehr Uwe Bohse Tel. 7423 TA Juppe, Angelbachtal Tel. 07265/7910 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND NACHRICHTEN Frostschäden an Wasserleitungen und Wasserzählern 2. Hauptabsperrhähne in leer stehenden Gebäuden schließen und Jeder Winter mit starkem Frost verursacht empfindliche Schäden, be- Stockwerkswasserleitungen entleeren. Alle Zapfstellen kurz öffnen sonders aber an Wasserzählern, die vermieden werden könnten, wenn und nach dem Entleeren der Steigestränge sofort wieder schließen. die Abnehmer rechtzeitig die nötigen Vorkehrungen treffen würden. Auch im Kellergeschoss notfalls die Leitungen bis zum Hauptabsperr- Unkosten, die durch Frostschäden an den Wasseranschlüssen und Was- hahn entleeren. sermessern entstehen, sind vom Anschlussinhaber zu tragen. 3. Bei Wiederinbetriebnahme der Hausinnenleitungen Wasser langsam Ebenso sind die Eigentümer der Grundstücke für Rohrbrüche innerhalb zufließen lassen. Höchstgelegene Zapfstellen lüften; Leerlaufhähne der Grundstücke verantwortlich und tragen die Kosten selbst, sofern schließen. keine Versicherungen abgeschlossen sind. Derartige Schäden bedeuten 4. Eingefrorene Innenleitungen nicht mit Lötlampe oder offenem Feuer aber auch ein unnötiger Verbrauch wertvoller Rohstoffe und kostbarer auftauen. Fachmann heranziehen, damit das Auftauen an der richti- Arbeitskraft. gen Stelle begonnen wird! Die Gemeinde muss für die Schäden im Straßenbereich aufkommen. Hierfür zugelassene Handwerker können bei der Gemeinde erfragt Aufgrund der anstehenden kalten Jahreszeit sollte deshalb folgendes werden. beachtet werden: 5. Frostschäden an Hausanschlussleitungen und an Wasserzählern be- Regeln zum Schutze der Wasserleitung seitigt nur die Gemeinde. A.) Grundsätzliche Maßnahmen Die Gemeinde bittet seine Abnehmer dringend, diese Regeln sowohl 1. Mit Eintritt von Kälte in Kellern und in der Nähe von Wasserleitungen im eigenen als auch im allgemeinen Interesse zu beachten. und Wasserzählern, Türen und Fenster immer geschlossen halten. Ihre Gemeindeverwaltung 2. Wasserzähler und freiliegende Wasserrohre in nicht frostfreien Räu- men mit wasserabweisenden Isolierstoffen umhüllen. 3. Wasserzählerschächte im Freien dicht abdecken. Die leichte Bedie- nung der Absperrhähne und Wasserzähler darf dadurch nicht behin- Schnelle dert werden. Hilfe B.) Maßnahmen bei strengem Frost Feuerwehrruf 112 1. Bei starkem Frost in der Nähe der Wasserleitungen und -zähler Türen und Fenster frostsicher abdichten. Schutz gegen Frost geben mit Dämmstoff oder Styropor. Herausgeber: Gemeinde Zaberfeld, Schloßberg 5, 74374 Zaberfeld, Tel. 07046/9626-0. Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen der Gemeinde: Bürgermeisterin Diana Kunz. Verantwortlich für den übrigen Inhalt und Anzeigen: Timo Bechtold, Kirchenstr. 10, 74906 Bad Rappenau. Druck und Verlag: Nussbaum Medien Bad Rappenau GmbH & Co. KG, Kirchenstr. 10, 74906 Bad Rappenau, Tel. 07264/70246-0, Fax 07264/70246-99, Internet: www.nussbaum-medien.de. Anzeigenberatung: Nussbaum Medien, Raiffeisenstr. 49, 74336 Brackenheim, Tel. 07264/70246-70, bad-rappenau@nussbaum-medien.de, Internet: www.nussbaum-medien.de. Zuständig für die Zustellung: G.S. Vertriebs GmbH, Josef-Beyerle-Str. 2, 71263 Weil der Stadt, Telefon 07033/6924-0, E-Mail: info@gsvertrieb.de, Abonnement: www.nussbaum-lesen.de, Zusteller: www.gsvertrieb.de
Seite 3 04.12.2020 Zaberfeld Coronavirus (COVID-19) Selbsteinschätzung: Infektionsrisiko und Einstufung als Kontaktperson Kennen Sie eine Person, die positiv auf COVID-19 getestet wurde? Ja Nein Haben Sie sich in der Zeit, in Eine Person, mit der Sie Sie werden nicht als der die Person krank war oder Nein Kontakt hatten, hat sich in der Nein Kontaktperson maximal 2 Tage vor Beginn der Nähe einer positiv getesteten eingestuft. Halten Sie ersten Symptome oder Person aufgehalten? dennoch die soziale maximal 2 Tage vor dem Test Distanz ein. in ihrer Nähe befunden? Ja Ja Hat Ihre Kontaktperson Nein Sie werden nicht als Symptome? Kontaktperson Hatten Sie mindestens 15 eingestuft. Halten Sie Minuten direkten Kontakt Ja dennoch die soziale (Abstand unter 1,5 Meter) zu Distanz ein. der Person, z. B. in einem direkten Gespräch und Sie Die Kontaktperson gilt als haben beide keinen korrekt vermutlich infiziert. Sie sollte angelegten Mund-Nasen- die CoronaVO Absonderung Test Sie werden nicht als Schutz getragen? beachten und sich an ihren negativ Kontaktperson Hausarzt wenden. eingestuft. Halten Sie oder . dennoch die soziale Sie selbst sollten abwarten, ob Haben Sie sich länger als 30 diese Person positiv getestet Distanz ein. Minuten im selben Raum wird. Halten Sie beim Warten aufgehalten? auf das Ergebnis die soziale Starten Sie dieses oder Distanz ein. Bei Auftreten von Schema erneut. Test Haben Sie eine Symptomen melden Sie sich positiv Körperflüssigkeit dieser Person bei Ihrem Hausarzt. berührt, z. B. durch Küssen, Niesen, Husten oder Benutzung desselben Nein Geschirrs? Ja Sie hatten keinen Kontakt zu einer Kontaktperson Kontaktperson positiv getesteten Kategorie 1 Kategorie 2 Person, aber haben (erhöhtes Infektionsrisiko) (relevantes Infektionsrisiko) trotzdem Symptome (Fieber, trockener Für Sie gilt die Corona- Sie müssen sich nicht in Husten), gehören Verordnung Absonderung zur Quarantäne begeben. Halten einer Risikogruppe häuslichen Absonderung. Sie Sie dennoch die soziale an oder arbeiten im müssen sich in Quarantäne Distanz ein. Achten Sie auf medizinischen begeben. Bei Auftreten von Symptome und melden Sie Bereich? Symptomen melden Sie sich sich bei Auftreten bei Ihrem Wenden Sie sich an bei Ihrem Hausarzt. Hausarzt. Ihren Hausarzt. Dieses allgemeine Schema dient zur Orientierung, ersetzt aber nicht die Einzelfallbetrachtung durch das Gesundheitsamt, das unter Einbeziehung der individuellen Umstände auch zu einer anderen Einschätzung kommen kann. Landratsamt Heilbronn, Lerchenstraße 40, 74072 Heilbronn | www.landkreis-heilbronn.de
Zaberfeld 04.12.2020 Seite 4 Landesweite Maßnahmen zur Sport • Öffentliche und private Sportstätten werden Eindämmung der Corona-Pandemie für den Publikumsverkehr geschlossen. Z.B.: - Fitness- und Yogastudios - Schwimm- und Spaßbäder, für Schul- und Dienstleistungen Studienbetrieb weiterhin geöffnet • Kosmetik-, Tattoo- und Piercingstudios Kontaktbeschränkungen Weihnachtstage 21. bis - Thermen und Saunen werden geschlossen. • Persönliche Kontakte auf ein Minimum 27. Dezember 2020* - Tanzschulen • Medizinisch notwendige Behandlungen reduzieren. • Maximal 10 Personen aus dem engsten - Sportstätten von Vereinen jeglicher Art (z.B. Physio- oder Ergotherapie, Logopädie, • Treffen oder Feiern im privaten mit maximal Familien- oder Freundeskreis. Kinder bis • Sport alleine, zu zweit oder mit Angehörigen Fußpflege sowie Massagen) möglich. 2 Haushalten oder wenn alle miteinander einschließlich 14 Jahren zählen bei der des eigenen Haushalts auf öffentlichen oder • Friseursalons und Sonnenstudios unter verwandt* sind. In allen Fällen gilt: Berechnung der Personenanzahl nicht mit. privaten Sportanlagen erlaubt. Hygieneauflagen weiterhin geöffnet. höchstens 5 Personen. Kinder, aus diesen • Beherbergung in Hotels o.ä. für Familien- • Training und Veranstaltungen von Spitzen- • Prostitutionsstätten müssen schließen. Haushalten, bis einschließlich 14 Jahren besuche in diesem Zeitraum gestattet. und Profisport ohne Zuschauer möglich. zählen bei der Berechnung der Personen- *wenn es die Infektionslage zulässt • Sport auf weitläufigen Anlagen wie Golf- anzahl nicht mit. oder Tennisplätzen oder Reitanlagen erlaubt. • Rehasport erlaubt. *verwandt bedeutet hier: Personen, die in Reisen & Beherbergung gerader Linie verwandt sind: Großeltern, Eltern und Kinder sowie deren jeweiligen Gesundheit & Soziales • Verzicht auf private Reisen sowie Besuche Ehegatten, Lebenspartner*innen oder von Verwandten. • Schutzvorkehrungen in Krankenhäusern, • Keine überregionalen touristischen Ausflüge. Partner*innen. Pflegeheimen, Senioren- und Kultur • Keine Busreisen zu touristischen Zwecken. Behinderteneinrichtungen. • Fahrgemeinschaften zur Schule oder Arbeit • Veranstaltungen, die der Unterhaltung • Keine Isolation der Betroffenen. gestattet. dienen, sind nicht gestattet. • Übernahme der Kosten von regelmäßigen • Übernachtungsangebote nicht für Einzelhandel • Kultur-, und Freizeiteinrichtungen SARS-CoV2-Schnelltests für Patienten touristische Zwecke gestattet. Dies gilt auch werden für den Publikumsverkehr • Bleibt unter Hygieneauflagen geöffnet. und Besucher. für Campingplätze. geschlossen. Z.B.: • Geschäfte bis zu 800 m² ein Kunde pro 10 m² - Theater • Geschäftliche, notwendige Reisen und Verkaufsfläche. - Oper Übernachtungen bleiben erlaubt. • Für Geschäfte mit mehr als 800 m² gilt ab dem - Museen 800. m² eine Grenze von einem Kunden Bildung & Betreuung - Konzerthäuser pro 20 m². - Clubs und Diskotheken • Alle Bildungseinrichtungen und Kinder- • Geschäfte mit weniger als 10 m² Verkaufs- gärten bleiben geöffnet. - Kinos Hotspot-Strategie fläche weiterhin maximal ein Kunde. - Freizeitattraktionen drinnen oder • Weiterbildungseinrichtungen für • Ab einer 7-Tage-Inzidenz über 200 erlassen • Maskenpflicht vor den Geschäften und draußen theoretische Seminare bleiben geöffnet, die betroffenen Stadt- und Lankreise auf den Parkplätzen. - Spielhallen, Spielbanken oder Wettan- keine Sportkurse o.ä. weitere Maßnahmen zur Eindämmung. • Gesteuerter Zutritt. nahmestellen • Warteschlangen vermeiden. • Spielplätze im Freien dürfen genutzt werden. Arbeiten Hilfsmaßnahmen Gastronomie • Home Office überall dort, wo es möglich • Nothilfe für betroffene Unternehmen und ist. Betriebe wird vom Bund bereitgestellt. • Schank- und Speisegaststätten, Bars, • Notwendige Geschäftstreffen im Rahmen Religion & Todesfälle • KfW-Schnellkredite für Unternehmen mit Shisha- und Raucherlokale, Clubs sowie weniger als 10 Beschäftigten. Arbeits-, Dienst- und Geschäftsbetriebes • Gottesdienste und Beerdigungen Kneipen aller Art werden geschlossen. möglich. unter Hygieneauflagen erlaubt. • Ausnahme für Speisen zur Abholung oder • Maskenpflicht am Arbeitsplatz, wenn der Lieferung. Mindestabstand von 1,5 metern zu den • Betriebskantinen unter Hygieneauflagen Kolleg*innen nicht eingehalten werden kann. weiterhin geöffnet. Diese Regelung gilt auch für Arbeiten im Freien. • An den Betrieb angepasste Hygiene- Ein ausführliches FAQ finden Sie auf auflagen. Abstand Hygiene Alltagsmaske Corona-App regelmäßig halten praktizieren tragen nutzen lüften » Baden-Württemberg.de Stand: 30.11.2020 Amtliche Bekanntmachungen des Landkreises Heilbronn Mitmenschen in häusliche Quarantäne begeben. Sie sollten sich also sofort Das Landratsamt Heilbronn erlässt im Wege der Eilzuständigkeit nach und ohne Umwege nach Hause oder eine andere geeignete Unterkunft be- § 16 Abs. 7 in Verbindung mit § 28 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) geben und dort möglichst keinen Besuch empfangen. § 20 Abs. 1 der Rechtsverordnung der Landesregierung über infektions- Die Verordnung enthält einheitliche Regelungen für Baden-Württem- berg, wonach sich die genannten Personen sofort und ohne weitere schützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 Anordnung der örtlich zuständigen Behörde selbständig in Quaran- (CoronaVO) und § 35 Satz 2 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes täne begeben müssen. Dadurch sollen mögliche weitere Ansteckun- (LVwVfG) gen oder Übertragungen besser verhindert sowie eine Entlastung der • für die Städte Bad Friedrichshall, Bad Rappenau, Bad Wimpfen, Beil- Gesundheitsämter erreicht werden. Antworten auf häufige Fragen zur stein, Brackenheim, Eppingen, Güglingen, Gundelsheim, Lauffen a. N., Corona-Verordnung Absonderung sind unter https://www.baden-wu- Leingarten, Löwenstein, Möckmühl, Neckarsulm, Neudenau, Neuen- erttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/fragen-und-antwor- stadt a. K., Schwaigern, Weinsberg, Widdern und ten-rund-um-corona/faq-quarantaene/ abrufbar. Die Corona-VO Abson- • für die Gemeinden Abstatt, Cleebronn, Eberstadt, Ellhofen, Erlenbach, derung und weitere wichtige Informationen finden Sie auch auf der Flein, Gemmingen, Hardthausen, Ilsfeld, Ittlingen, Jagsthausen, Kir- Gemeindehomepage www.zaberfeld.de. chardt, Langenbrettach, Lehrensteinsfeld, Massenbachhausen, Ne- ckarwestheim, Nordheim, Obersulm, Oedheim, Offenau, Pfaffenhofen, Angebote der örtlichen Gastronomen während der Corona-Zeit Roigheim, Siegelsbach, Talheim, Untereisesheim, Untergruppenbach, Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie und dem Wüstenrot, Zaberfeld exponentiellen Anstieg der Neuinfektionen in den folgende Entscheidung: vergangenen Tagen hat unsere Regierung ihre Maß- Die Allgemeinverfügung des Landratsamts Heilbronn vom 16. Juli 2020 nahmen im Kampf gegen das Virus weiter verschärft. über die häusliche Absonderung von Personen, die mit dem neuartigen Schank- und Speisegaststätten, Bars und Kneipen Corona-Virus SARS-CoV-2 infiziert sind und deren Kontaktpersonen zur aller Art wurden zum vergangenen Montag wieder Eindämmung und zum Schutz vor der Verbreitung der Atemwegserkran- geschlossen. Durch die Schließung ist ihnen der nor- kung COVID-19 wird mit Wirkung vom 1. Dezember 2020 aufgehoben. male Verkauf von Speisen, Getränken u. ä. nicht mehr möglich. Beson- Sachverhalt und Begründung ders jetzt sind sie auf die Bürger*innen vor Ort und deren Unterstützung Durch die Verordnung des Sozialministeriums zur Absonderung von mit angewiesen. dem Virus SARS-CoV-2 infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen Unsere örtlichen Gastronomen bieten zum Teil eine Vielzahl ihrer Spei- und deren Haushaltsangehörigen (CoronaVO Absonderung) vom 23. sen wieder zur Abholung und/oder Lieferung an. November 2020 sind die wesentlichen Inhalte der oben genannten All- Lebensmittel für den täglichen Bedarf erhalten Sie weiterhin in den je- gemeinverfügung bereits geregelt und die Allgemeinverfügung wurde weiligen Einkaufsläden sowie im Getränkemarkt vor Ort. somit entbehrlich. Unterstützen Sie die örtlichen Gastronomen! Heilbronn, den 30. November 2020 Halten Sie beim Abholen der Speisen bitte Abstand zu anderen Personen! Detlef Piepenburg, Landrat Nähere Informationen über die einzelnen Angebote unserer Gastronomen finden Sie in den jeweiligen sozialen Netzwerken (z. B. Facebook), auf den Ab sofort gilt die neue Corona-Verordnung Absonderung Internetseiten sowie im Anzeigenteil des Zaberfelder Amtsblattes. Seit 28. November 2020 gilt in Baden-Württemberg die neue Corona-Ver- An dieser Stelle möchten wir allen Gastronomen für ihren Einsatz und ordnung Absonderung. Danach müssen sich Personen, die mit dem Corona- den angepassten Service in dieser schwierigen Zeit herzlich danken! virus SARS-CoV-2 infiziert sind oder sein könnten – das sind Krankheitsver- Bleiben Sie gesund! dächtige, positiv getestete Personen und deren Haushaltsangehörige sowie die jeweiligen engen Kontaktpersonen der Kategorie I – zum Schutz ihrer Ihre Gemeindeverwaltung Zaberfeld
Seite 5 04.12.2020 Zaberfeld Ratssplitter 24. November 2020 Das Gebiet „Hofäcker“ ist im geltenden Bebauungsplan als allgemeines Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse Wohngebiet nach § 4 BauNVO festgesetzt, woran sich durch die Plan- Folgende nichtöffentliche Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung am änderung auch zukünftig nichts ändern wird. 20. Oktober 2020 zur Wiederaufbereitung und Verpachtung von Ge- Es wird lediglich die Voraussetzung geschaffen, dass „nicht störende meindeflächen im Eichwald wurden bekannt gegeben: Gewerbebetriebe“ ausnahmsweise zugelassen werden können. Jede 1.) Die Wiederaufbereitung der Eichwaldwiesen, Gemarkung Zaberfeld, Nutzungsänderung wird wie bisher im Gemeinderat behandelt und sei- wird vom Bauhof der Gemeinde Zaberfeld gemäß den kalkulierten Kos- tens der unteren Baurechtsbehörde auf die Eigenschaft „nicht störend“ ten von Bauhofleiter Reinhold Sigloch vorgenommen. geprüft. 2.) Vor einer Entsorgung oder Aufbereitung müssen die Erdablagerungen Verabschiedung des Waldhaushalts 2021 beprobt werden. Der Gemeinderat hat dem Waldhaushaltsplan 2021 zugestimmt. 3.) Die Flächen sollen an die beiden Zaberfelder Bewerber, die noch aktiv Der vorgelegte Waldhaushaltsplan unterliegt wie in den vergangenen Viehwirtschaft betreiben, verpachtet werden. Jahren erheblichen Unsicherheiten. Der Umfang der Kalamitäts-Nutzun- 4.) Die Flächen werden zu einem marktüblichen Pachtpreis verpachtet. gen (Holznutzung in Folge höherer Gewalt auf Grund von Naturereignis- 5.) Es ist ein langfristiger Pachtvertrag über 10 Jahre abzuschließen. sen) ist nicht abzusehen und eine Wiederbewaldung von Schadflächen 6.) Die Verwaltung wird beauftragt mit den Interessenten zu verhandeln ist zeit- und kostenintensiv. und die Flächen auf die beiden Bewerber aufzuteilen. Entgegen den Vorjahren ist nach der vorgelegten Haushaltsplanung für Neukalkulation der Wassergebühr 2021 mit einem geringen Defizit zu rechnen. Der Gemeinderat hat folgende Beschlüsse gefasst: Das dritte Trockenjahr in Folge und Sturmereignisse im letzten Winter 1. Der Gemeinderat stimmt der ihm bei der Beschlussfassung über die verursachten in den betreuten Wäldern (alle 46 Kommunen im Kreis Gebührensätze vorgelegten Gebührenkalkulation vom November sowie viele Privatwälder) rund 90.000 Festmeter (Fm) Schadholz. Im Ver- 2020 zu. gleich zu anderen Regionen in Deutschland oder weltweit sind die natur- 2. Die Gemeinde Zaberfeld wird weiterhin eine Gebühr für ihre öffentli- nahen Laubmischwälder im Heilbronner Raum aber viel widerstandsfä- che Einrichtung „Wasserversorgung“ erheben. higer als z. B. großflächige reine Fichten- oder Kiefernwälder. 3. Die Gemeinde Zaberfeld wählt als Gebührenmaßstab für die Wasser- Während die Hauptbaumart Buche vor allem unter der Sommertrocken- verbrauchsgebühr weiterhin den Frischwassermaßstab. heit stark leidet, waren die Eichen im Frühjahr fast frei von Schadfraß 4. Der Gemeinderat stimmt den in der Gebührenkalkulation berücksich- durch Frostspanner, Eichenwickler u. a. und wirkten vital. Bei allen Baum- tigten Abschreibungs- und Verzinsungsmethoden sowie den Abschrei- arten gab es sehr viel Frucht- bzw. Samenanhang, bei Eichen eine so- bungs- und Zinssätzen zu. genannte „Vollmast“. Bei der Esche scheint es einzelne Exemplare zu 5. Der Gemeinderat stimmt den in der Gebührenkalkulation berücksich- geben, die gegen das Triebsterben resistent sind, die Mehrzahl wird aber tigten Prognosen und Schätzungen zu. nicht zu halten sein. 6. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum für 2021–2022 (zweijäh- Enorm zugenommen hat die erhöhte „Verkehrssicherungspflicht“ an öf- rig) wird zugestimmt. Von der Möglichkeit, die Gebührenkalkulation fentlichen Straßen sowie an Sportplätzen, Wohngebieten etc. am Wald- auf einen längeren Zeitraum (bis zu fünf Jahre) abzustellen, wird kein rand. Gebrauch gemacht. Aktuell zeichnet sich ein kleiner Lichtblick für eine Preiserholung ab. Ins- 7. Auf den freiwilligen Ausgleich der ausgleichsfähigen Kostenüber- und besondere in Süddeutschland ist weniger Käferholz als erwartet angefal- -unterdeckungen aus den Jahren 2015 bis 2018 entsprechend der An- len und die Auftragslage der Säger noch gut. lage 4 wird verzichtet. Komplett unbeeinflusst ist die Nachfragesituation bei den Baumarten 8. Auf der Grundlage dieser Gebührenkalkulation wird die Wasserver- Douglasie und Lärche. Hier können Preise bis zu 100 €/Fm realisiert wer- brauchsgebühr für den Zeitraum 01/2021–12/2022 wie folgt geändert: den. Entsprechend haben wir aktuell den Fokus auf den Einschlag dieser – Wasserverbrauchsgebühr 2,41 €/m³ Frischwasser sogenannten „Rothölzer“ gelegt. Die Umsetzung der Wasserkonzeption des Zweckverbandes „Obere Za- bergäugruppe“ mit Leitungsverlegungen, Neubau eines neuen zentralen Auch beim Laubholz leiden im speziellen die Buchen noch unter dem Hochbehälters in Ochsenburg und dem Neubau des Tiefbrunnen II zur Trockensommer 2018. Das Phänomen absterbender Buchen ist jedoch Sicherung der Eigenwasserversorgung verursachen seit 2018 sehr hohe dieses Jahr weit weniger ausgeprägt als letztes Jahr. Kosten für die Gemeinde Zaberfeld. Dies wird sich auch in den nächsten Im Gegensatz zur Nadelholz-Sägeindustrie, die die Corona-Pandemie Jahren bis zum Abschluss der Wasserkonzeption so fortsetzen. Daher fast unbeschadet überstanden hat, leidet die Laubholz-Sägeindustrie ist eine Neukalkulation der Wassergebühren unerlässlich, wenn die Ge- bzw. der Laubstammholzhandel unter den Handelsbeschränkungen. Die meinde in Zukunft Kostenunterdeckungen vermeiden möchte. Anders als Baumarten Buche und Esche sind im Rundholz- und Schnittholzhandel im Bereich Abwasser sind Kostenüberdeckungen bei der Wasserversor- sehr stark exportgeprägt. Die Eiche ist weiterhin bei Küchen-, Möbel- gung nicht zwingend auszugleichen. Dennoch wurden bei der Kalkula- und Fußbodenherstellern „in Mode“. Die Nachfrage kann daher, trotz tion auch die Ergebnisse der Vorjahre (bis 2018) ermittelt, um eventuelle hohem Eichen-Anteil unserer Wälder im Landkreis Heilbronn, nicht be- bis dahin vorliegende Kostenunterdeckungen zu berücksichtigen. Jedoch friedigt werden. liegt bis 2018 insgesamt eine Kostenüberdeckung vor. Würde man diese Zum Herbst 2021 steht für den Zaberfelder Gemeindewald wieder die mitberücksichtigen, sinkt der Gebührensatz von 2,41 € je m³ auf 2,32 € turnusmäßige Erneuerung der Forsteinrichtung an. Dabei wird zunächst je m³. Da sich durch die Wasserkonzeption in den Folgejahren fortblei- der aktuelle Zustand der Bäume und Waldflächen erfasst und bewertet bend eine hohe Kostenlast für die Gemeinde Zaberfeld ergeben wird und (Inventur). ein höherer Gebührensatz eine höhere Förderquote bei den Zuschüssen In einem zweiten Schritt erfolgt eine Kontrolle, inwieweit die zuletzt ver- für die Wasserkonzeption mit sich bringt, hat sich der Gemeinderat dem einbarten Maßnahmen umgesetzt und die geplanten ökologischen und Verwaltungsvorschlag angeschlossen und den vollen kostendeckenden wirtschaftlichen Ziele im Wald erreicht werden konnten. Gerade durch Gebührensatz von 2,41 € je m³ für den Zeitraum Januar 2021 bis Dezem- die für die Forstwirtschaft herausfordernden letzten drei Jahre aufgrund ber 2022 beschlossen. der sich spürbar verändernden klimatischen Rahmenbedingungen sowie Bebauungsplanverfahren „Hofäcker, 1. Änderung“ – Abwägung dem hohen Anfall von Sturm- und Käferholz kommt dieser Bestandsauf- der eingegangenen Stellungnahmen aus der öffentlichen Beteili- nahme eine wichtige Rolle zu. gung und Satzungsbeschluss Auf der Grundlage dieser Ergebnisse sowie anhand der individuellen Der Gemeinderat hat folgende Beschlüsse gefasst: Zielsetzung des Waldeigentümers entsteht dann eine fachlich ausgewo- 1. Den Behandlungsvorschlägen zu den im Rahmen der öffentlichen Aus- gene und nachhaltige Planung für den nächsten Bewirtschaftungszeit- legung eingegangenen Anregungen wird zugestimmt. raum von 2021 bis 2031. 2. Der Bebauungsplan „Hofäcker, 1. Änderung“ in der vorliegenden Fassung wird gemäß § 10 BauGB i. V. mit § 4 GemO als Satzung beschlossen. Baugesuche Durch die Änderung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, • Neubau Wohngebäude, Quartiersraum, Lagerräume, Ausstellung mit so dass eine Durchführung nach § 13 BauGB möglich ist. Im Rahmen der Büro, Abbruch Photovoltaikanlage in Zaberfeld, Muttersbachstr. 3, Flur- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden für das Bebauungsplan- stück 1517/4 und 1518/2 verfahren „Hofäcker 1. Änderung“ vom 17.08.2020 bis zum 18.09.2020 • Erstellung Anbaubalkon in Ochsenburg, Eppinger Str. 39, Flurstücke 32 sind Anregungen bei der Gemeinde eingegangen, die in der Sitzung be- und 32/3 raten wurden. Der Gemeinderat hat sich in der Abstimmung dem Ver- • Umbau eines 2 Familienhauses in ein 4 Familienhaus in Michelbach, waltungsantrag angeschlossen und den vorgelegten Behandlungsvor- Ringstraße 5, Flurstücke 54,55 und 53/6 schlägen zu den eingegangenen Anregungen zugestimmt. Der Gemeinderat hat allen drei Baugesuchen zugestimmt.
Zaberfeld 04.12.2020 Seite 6 Denken Sie bei Eis und Schnee an den Winterdienst! ken, dass sie in ihrer Hausgemeinschaft oder Nachbarschaft oft mehr Glatte Straßen und wundervolle Schneelandschaften sind ein eindeuti- Hilfsbereitschaft und Unterstützung finden, als sie vielleicht annehmen. ges Zeichen dafür, dass der Winter Einzug gehalten hat. Wenn sich auf Die Nachbarn und Mitbewohner könnten sich den hilfsbedürftigen Men- den Fenstern kunstvolle Eisblumen bilden ist auch die Zeit für den Win- schen anbieten und das Schneeräumen und Streuen mit übernehmen. terdienst gekommen, denn in der kalten Jahreszeit lauern Gefahren für Ihre Gemeindeverwaltung alle Verkehrsteilnehmer. Hier gilt: Bei Schnee muss geräumt und bei Eis gestreut werden. Während der Bauhof für gefahrlose Straßen sorgt, sind Klimaschutzmanagerin des GVV Oberes Zabergäu die Anlieger für das sichere Geleit auf den Fußgängerwegen entlang der Alin Rösch jetzt auch Photovoltaik-Botschafterin Grundstücke verantwortlich. Wir möchten Sie daher über die Aufgaben Seit September 2019 begleitet Alin des Winterdienstes informieren. Bitte denken Sie auch immer an den Rösch das Amt der Klimaschutz- Umweltschutz und helfen Sie Ihren Mitbürgern. managerin für den Gemeindever- Aufgaben der Gemeinde waltungsverband Oberes Zaber- Die Gemeinde hat die Pflicht die Straßen innerhalb der geschlosse- gäu. Bereits im ersten Jahr nen Ortslage zu reinigen, bei Schnee und Eisglätte zu bestreuen sowie konnten erste Projekte erfolgreich Schneehäufungen zu räumen. Da es praktisch unmöglich ist, alle Stra- umgesetzt werden. So wurde ein ßen bei plötzlicher Eis- und Glättebildung durch Streuen in einen eis- Förderantrag für die Umrüstung und schneefreien Zustand zu versetzen, muss vonseiten der Gemeinde einer Schule auf hocheffiziente In- nicht das gesamte Straßennetz, sondern lediglich an verkehrswichtigen nenbeleuchtungstechnik beim und gefährlichen Stellen der Fahrbahn gestreut werden. Diese Schwer- Projektträger Jülich eingereicht. punkte sind in einem Streuplan festgelegt und nach Prioritäten geord- Auch die erste Teilnahme am net. Zunächst werden alle Hauptverbindungsstraßen mit Gefällstrecken STADTRADELN 2020 fand viel Zu- geräumt bzw. gestreut und anschließend andere wichtige innerörtliche spruch, es wurden viele klima- Straßen mit Gefahrstellen. Aus Rücksicht auf die Umwelt wird möglichst freundliche Kilometer zurückge- wenig Salz gestreut. Stellen Sie sich daher bitte darauf ein, dass nicht legt. alle Straßen eisfrei sein können. Fahren Sie daher bei winterlichen Stra- Seit Juni 2020 werden die drei Gemeinden Pfaffenhofen, Zaberfeld ßenverhältnissen besonders vorsichtig. Unsere Bauhofmitarbeiter, geben und Güglingen von der KEA BW, der Klimaschutz- und Energieagentur sich alle Mühe, um die Straßen für Sie von Eis und Schnee zu befreien. Baden-Württemberg bei der Einführung eines kommunalen Energie- Bitte haben Sie dennoch Verständnis, dass sie nicht überall gleichzeitig managementsystems unterstützen. „Das Projekt ist eine große Heraus- sein können. forderung,“ so Rösch, „doch die erste Etappe ist bereits erreicht und bis Aufgaben der Bürger Mitte nächsten Jahres soll das Projekt erfolgreich umgesetzt werden.“ Durch die Streupflichtsatzung wurde den Straßenanliegern die Räum- Im März 2020 konnte die Info-Veranstaltung „PV lohnt sich – eigener und Streupflicht auf den Fußgängerwegen übertragen. Straßenanlieger Solarstrom direkt vom Dach“ noch glücklicherweise vor dem Lockdown, im Sinne dieser Satzung sind Eigentümer und Besitzer (z. B. Mieter und wie geplant stattfinden. Sie wurde in Kooperation mit dem Landratsamt Pächter) von Grundstücken, die an einer Straße liegen oder von ihr eine Heilbronn und dem Photovoltaik-Netzwerk Heilbronn-Franken realisiert. Zufahrt oder einen Zugang haben. Als Straßenanlieger gelten auch die Über 100 Besucher informierten sich zu Thema „Photovoltaik“. Auch bei Eigentümer und Besitzer solcher Grundstücke, die von der Straße durch der Stadtverwaltung Güglingen blieb der Vortrag im Gedächtnis. Als es eine im Eigentum der Gemeinde oder des Trägers der Straßenbaulast um die Auslegung des Neubaugebietes „Ob der großen Hohle“ in Frau- stehende, unbebaute Fläche (z. B. Grünfläche, Parkplatz) getrennt sind, enzimmern ging, wurde sich eindrücklich mit einer möglichen Photo- wenn der Abstand zwischen Grundstücksgrenze und Straße nicht mehr voltaik-Pflicht auseinandergesetzt, die letztlich auch vom Gemeinderat als 10 Meter beträgt. Die Streupflichtsatzung schreibt vor, dass Geh- so beschlossen wurde. „Ein absoluter Erfolg und ein Schritt in Richtung wege in einer Breite von mindestens 1,00 m werktags bis spätestens Vorreiterrolle in der Region“, freut sich die Klimaschutzmanagerin. Das 8:30 Uhr, sonn- und feiertags bis 09:00 Uhr, geräumt und gestreut sein hat auch das Photovoltaik-Netzwerk Heilbronn-Franken erkannt und Alin müssen. Sofern auf keiner Straßenseite ein Gehweg vorhanden ist, gilt Rösch gebeten, künftig als PV-Botschafterin zu agieren. „Ich möchte noch diese Pflicht beidseitig für die Fläche am Rand der Fahrbahn in einer mehr PV-Anlagen auf die Dächer der Gemeinden des Verwaltungsver- Breite von 1,50 m. Die Räum- und Streupflicht endet um 21:00 Uhr. Sollte bandes bringen.“, betont Rösch. innerhalb dieses Zeitfensters Schnee fallen oder Schnee- bzw. Eisglätte Informationen zum Photovoltaik-Netzwerk Heilbronn-Franken, auch zu auftreten, ist unverzüglich – bei Bedarf auch wiederholt – zu räumen und den Botschafter*Innen, hierzu finden Sie unter: zu streuen. Achten Sie daher auf das Wetter und stellen Sie sicher, dass https://www.photovoltaik-bw.de/regionale-pv-netzwerke/heil- die Fußgängerwege sicher genutzt werden können. bronn-franken/ Wohin mit dem Schnee? Die Projektplanung für das nächste Jahr läuft auf Hochtouren. Eine be- Werfen Sie den Schnee nicht einfach auf die Straße! Häufen Sie den sondere Veranstaltung steht bereits fest. Am 19. April 2021 wird Profes- Schnee am äußeren Gehwegrand an. Sollte hier nicht genügend Platz sor Henning Austmann, Nachhaltigkeitsexperte an der Hochschule Han- sein, kann der Schnee auch am Rand der Fahrbahn angehäuft werden. nover, mit seinem Vortrag „einfach.besser.leben“ in Brackenheim zu Gast Eine Ablaufrinne zu den Straßeneinlaufschächten ist dabei frei zu halten. sein. Die kostenlose Veranstaltung wird vom Arbeitskreis Klimaschutz Achtung! Bitte zuerst Schnee und Eis mechanisch räumen und dann mit der Stadt Brackenheim, den Landratsamt Heilbronn und dem GVV Obe- res Zabergäu organisiert und beginnt um 19.30 Uhr im Bürgerzentrum. abstumpfenden Streumitteln – Splitt, Sand oder Asche – abstreuen. Der Alin Rösch freut als Klimaschutzmanagerin des GVV Oberes Zabergäu Umwelt zu Liebe sollte möglichst kein Streusalz genutzt werden, denn und PV-Botschafterin, weitere Projekte im nächsten Jahr voranzubringen das ist schädlich für Pflanzen und Grundwasser. und damit die Umsetzung des Klimaschutzkonzepts Schritt für Schritt zu Tipps und Ratschläge! realisieren. Gemeinsam geht es besser, deshalb noch einige Tipps und Ratschläge für eine gute Zusammenarbeit. Geben Sie den Streufahrzeugen die Vor- fahrt. Diese kommen schneller durch und Sie fahren sicherer auf geräum- Apothekennotdienst ten und gestreuten Straßen. Parken Sie die Straßen nicht zu! Das Räum- fahrzeug benötigt eine Fahrbahnbreite von mindestens 3,00 m um die Am Freitag, 4. Dezember 2020 Telefon Straßen richtig räumen zu können. Stellen Sie Ihr Auto, wenn möglich, Hubertus-Apotheke Kürnbach, Kronenstraße 7 07258/92376 auf Ihrem privaten Grundstück ab. Steigen Sie bei Schnee und Eis auf öf- Am Samstag, 5. Dezember 2020 fentliche Verkehrsmittel um. Sie fahren bequemer, sicherer und schonen Stromberg-Apotheke Zaberfeld, Weilerer Straße 6 07046/930123 die Umwelt. Falls dies nicht möglich sein sollte, fahren Sie vorausschau- Am Sonntag, 6. Dezember 2020 end, vermeiden Sie heftiges Lenken, Bremsen und Beschleunigen und Rosen-Apotheke Eppingen, Brettener Straße 36 07262/1858 halten Sie immer genügend Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug. Sie Am Montag, 7. Dezember 2020 sollten außerdem auf plötzlich wechselnde Straßenverhältnisse gefasst Schloss-Apotheke, Marktplatz 7, Schwaigern 07138/810620 sein. Planen Sie zudem von vornherein mehr Fahrzeit ein. Am Dienstag, 8. Dezember 2020 Für Ältere, Kranke und Menschen mit Behinderung schippen! Engel-Apotheke Eppingen, Bismarckstraße 4 07262/1888 Den einen freut die alljährliche Pracht, dem anderen bereitet sie Kopfzer- Am Mittwoch, 9. Dezember 2020 brechen: Für alte, kranke und behinderte Mitbürger kann die Räum- und Rathaus-Apo. Massenbachhausen, HN Straße 41 07138/7666 Streupflicht zu einer kaum zu bewältigenden Last werden. Diejenigen, Am Donnerstag, 10. Dezember 2020 die wegen der winterlichen Kehrwoche besorgt sind, sollten daran den- Schloss-Apo. Flehingen, Samuel-Friedrich-Sauter-Str. 2 07258/7490
Seite 7 04.12.2020 Zaberfeld Alters- und Ehejubilare Kfz-Zulassungsstelle Landkreis Heilbronn: Namens- oder Adressänderungen innerhalb des Landkreises ab sofort per Post möglich Es feiern Geburtstag: Ob bei Heirat, Scheidung oder Umzug: Eine Änderung des Namens oder Am Samstag, 5. Dezember 2020: der Adresse muss in allen wichtigen Dokumenten eingetragen werden. Frau Ilse Kranich den 90. Geburtstag Dazu gehören auch die Fahrzeugpapiere. Bisher war es notwendig, Än- Frau Ingrid Bareiß den 85. Geburtstag derungen der Halterdaten bei der Zulassungsstelle vor Ort mitzuteilen. Am Sonntag, 6. Dezember 2020: Ab sofort besteht bei der Kfz-Zulassungsstelle des Landkreises Heilbronn Herr Mehmet Ekeer den 75. Geburtstag alternativ die Möglichkeit, Namens- oder Adressänderungen bequem Am Montag, 7. Dezember 2020: auf dem Postweg zu erledigen. Herr Drago Mihelak den 70. Geburtstag Ein Formular für die Änderung der Halterdaten steht unter www.land- kreis-heilbronn.de/aenderung-halterdaten zum Download bereit oder Den Altersjubilaren gratulieren wir ganz herzlich und wünschen weiterhin kann per E-Mail an kfz-zulassung@landratsamt-heilbronn.de angefor- Gesundheit und Wohlergehen. Glückwunsch auch an all diejenigen, die dert werden. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular wird zu- nicht im Amtsblatt genannt werden dürfen oder keine Veröffentlichung sammen mit den notwendigen Unterlagen an die Zulassungsstelle des wünschen. Landkreises Heilbronn gesendet. Das Landratsamt übernimmt keine Haftung für Unterlagen auf dem Postweg. Es wird empfohlen, den Fahr- Standesamtliche Mitteilungen zeugschein an das Antragsformular zu heften. Sofern die Unterlagen vollständig sind und kein Zulassungshemmnis Eheschließung besteht, führt die Zulassungsstelle die Namens- bzw. Adressänderung in der Regel am Tag des Posteingangs durch. Anschließend werden die Am 25.11.2020 in Zaberfeld geänderten Unterlagen zusammen mit einem Anschreiben und einer Nora Beate Jetter und Jürgen Michael Waldbauer Kostenrechnung mit einer Postzustellungsurkunde an den Antragssteller zurückgesendet. Sterbefall Durch den erhöhten Arbeitsaufwand und den Postversand mittels Post- Am 29.11.2020 in Kürnbach zustellungsurkunde entstehen Mehrkosten von 16,25 €. Der gesamte Ingeborg Martin, geb. Nimmrichter Vorgang kostet deshalb in der Regel 27,95 €. Mittendrin 2020 – Alltag mit Handicap Das Landratsamt Heilbronn informiert Anlässlich des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderung Festgefroren in der Tonne muss nicht sein am Donnerstag, 3. Dezember, rücken Stadt und Landkreis Heilbronn in In der kalten Jahreszeit kann es vorkommen, dass die Müllwerker trotz diesem Jahr die Belange rund um ein Leben mit Handicap unter dem mehrmaliger Versuche nur einen Teil der Mülltonne entleeren können Titel „Mittendrin“ in den Fokus. Diesjähriges Thema ist der Alltag in Co- – der Rest ist an die Tonnenwand angefroren. Daher ist es wichtig, kei- rona-Zeiten, der in Form einer Online-Ausstellung auf den Webseiten nen nassen Abfall in die kalte Abfalltonne zu geben. Zusätzlich kann der www.heilbronn.de/mittendrin2020 und www.landkreis-heilbronn.de/ Boden der Tonne mit Papier oder leichtem Karton ausgelegt werden, dies mittendrin2020 zum Ausdruck kommt. hilft Feuchtigkeit aufzusaugen. Außerdem sollte der Tonnendeckel immer Das Corona-Virus hat den Alltag in diesem außergewöhnlichen Jahr in geschlossen gehalten werden, denn durch die Öffnung eindringender nie dagewesenem Ausmaß geprägt und unser Leben durch Regelungen Regen oder Schnee führt zur Vereisung des Inhalts. Besonders gefährdet und Maßnahmen stark beeinflusst. Eine Personengruppe ist hiervon be- im Winter ist die Biotonne. Der Abfallwirtschaftsbetrieb gibt folgende sonders betroffen: Menschen mit Behinderung. Die Beauftragten für die Tipps um das Anfrieren des Bioabfalls in der Tonne zu vermeiden: Belange von Menschen mit Behinderung von Stadt und Landkreis Heil- • Vorsortiergefäß und Biotonne mit einigen Lagen Zeitungspapier aus- bronn haben daher bei ihnen nachgefragt, was sie in dieser Zeit bewegt legen. hat oder welche Erfahrungen sie gemacht haben. „Die eingereichten • Feuchte Abfälle nach Möglichkeit antrocknen lassen. Nur nasse Abfälle Beiträge zeigen eine große Vielfalt und zeugen von großem Einfalls- können gefrieren. reichtum“, sagen die Initiatorinnen Irina Richter und Susanne Theves, die • Den Biomüll in Zeitungspapier einschlagen, so dass kleine „Päckchen“ bei der Stadt und dem Landkreis als Beauftragte für die Belange von entstehen. Menschen mit Behinderung tätig sind. • Nicht gepresste Abfälle frieren schwerer fest. Das Luftpolster zwischen Die Ausstellung mit den ausdrucksstarken Gedichten, Berichten, Bildern und Objekten ist nun ein Jahr lang bis zum 3. Dezember 2021 online. den einzelnen Produkten reduziert die Kälte in der Tonne. Deswegen gilt: Abfälle nicht in die Tonne drücken. Kostenfreie Online-Vorträge: Photovoltaik lohnt sich – jetzt aktiv • Wer einen Balkon oder Garten besitzt, kann den Biomüll auch für ca. werden! 1 Stunde ins Freie stellen, bevor er in die Tonne gegeben wird. Abge- Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Photovoltaik lohnt sich – jetzt aktiv kühlter Biomüll friert in der Tonne nicht mehr an, wenn es keine Ver- werden“ veranstaltet das Landratsamt Heilbronn gemeinsam mit dem dunstung mehr gibt. Photovoltaik-Netzwerk Heilbronn-Franken zwei kostenfreie Online-Vor- • Optimal ist das Unterstellen der Biotonne an einem frostgeschützten träge für private Anlagenbetreiber und alle weiteren Interessierten. Die Platz wie z. B. Garage oder Scheune. Wer die Möglichkeit hat, sollte die Teilnehmenden erwartet ein Rundumblick zu ausgewählten Themen der Biotonne kältegeschützt unterstellen und das Gefäß erst kurz vor der Photovoltaik. Die beiden Referenten und Photovoltaik-Experten geben in Abfuhr zur Abholung bereitstellen. ihren Vorträgen wertvolle Tipps aus der Praxis und erklären anhand von Beispielen verständlich, worauf zu achten ist. Es besteht die Möglichkeit Überfüllte Mülltonnen werden nicht mehr geleert während der Online-Veranstaltung Fragen zu stellen. Der Deckel muss geschlossen sein Donnerstag, 10. Dezember 2020: Abfallbehälter dürfen nur soweit gefüllt werden, dass sich der Deckel Photovoltaik & Steuern: Keine Angst vor dem Finanzamt mühelos schließen lässt – so gibt es die Satzung des Abfallwirtschafts- Steuertipps für Photovoltaik-Betreiber betriebes im Landkreis Heilbronn vor. Leider kommt es jedoch immer Referent: Thomas Seltmann (Photovoltaik-Autor und Steuerexperte) häufiger vor, dass Mülltonnen überfüllt zur Abfuhr bereitgestellt wer- Dienstag, 5. Januar 2021: den. Das stört nicht nur den Betriebsablauf, da die Mehrmengen beim Pack‘ die Sonne in den Tank! Einhängen an die Fahrzeuge daneben oder stark gepresste Abfälle nur Photovoltaik und Elektromobilität am Eigenheim unvollständig herausfallen, sondern ist vor allem ungerecht gegenüber Referent: Michael Vogtmann (Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie) allen anderen Gebührenzahlern. Durch den zusätzlichen Müll wird mehr Wann? jeweils 18:00–19:30 Uhr Volumen beansprucht, als durch die Verursacher über die Gebühr bezahlt Infos und Anmeldung: www.photovoltaik-bw.de/heilbronn-franken wird. Dadurch müssen letztlich alle Gebührenzahler die Kosten für diese Kontakt: Landratsamt Heilbronn, Barbara Hennrich, Telefon: 07131/994- Mehrmengen tragen. Aus diesen Gründen werden künftig Mülltonnen, 1184, E-Mail: energieundklima@landratsamt-heilbronn.de bei denen der Deckel nicht geschlossen ist, nicht mehr geleert. Mehr Stauraum durch Abfallvermeidung und Abfalltrennung Konsequen- te Abfallvermeidung und -trennung können bei Platzproblemen Abhilfe schaffen. Ist die Mülltonne trotzdem hin und wieder überfüllt, sollten Telefonseelsorge Heilbronn 0800/1110111 rechtzeitig amtliche Abfallsäcke besorgt werden. Diese gibt es für 4,20 Euro pro Stück bei allen Verkaufsstellen, die auch die Jahresmüllmarken Jeden Tag und im Notfall auch nachts für Sie zu sprechen. verkaufen. Die Adressen stehen im Abfallkalender.
Zaberfeld 04.12.2020 Seite 8 Streuobstprojekt des Landschaftserhaltungsverbandes Die Investition soll zu einem Plus an Sicherheit, Ergonomie und Gesund- für den Landkreis Heilbronn e. V. heitsschutz führen. Der sichere fachkundige Umgang mit Werkzeugen und Maschinen ist hierfür Grundvoraussetzung. Informationen zur För- Das von der Sozialstiftung der Kreissparkasse Heilbronn geförderte derung und zum Antragsverfahren unter: Streuobstprojekt fand großen Anklang bei den Bürgern des Landkreises. www.rentenbank.de/foerderangebote/bundesprogramme/waldwirt- Die 150 Streuobstpakete waren sehr schnell vergeben und die Nachfra- schaft/ ge war so groß, dass bei weitem nicht alle Bestellungen berücksichtigt Fragen zum Arbeitsschutz beim Investitionsvorhaben beantworten die werden konnten. Es ist deshalb geplant, das Projekt im nächsten Jahr Präventionsmitarbeiter der SVLFG. Ansprechpartner unter: www.svlfg. in ähnlicher Form zu wiederholen, um auch die restlichen Bestellungen de/ansprechpartner-praevention erfüllen zu können. Der LEV bedankt sich bei der Sozialstiftung der Kreis- sparkasse für die Projektförderung und beim Weingut Gemmrich, Gei- ger’s Apfelland, Fruchtsaft Beil und der Baumschule Heckmann für die Neckar-Zaber-Tourismus e. V. tatkräftige Unterstützung bei der Ausgabe der Pakete. Arbeitskreis Tourismus zu Gast im Ute Schimmele, Landschaftserhaltungsverband für den Landkreis HN e. V. Hölderlinhaus Ortswechsel beflügelt – bei der Adventssitzung des AK Tourismus im Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Würt- besonderen Ambiente des Hölderlinhauses wurden Pläne für das Tou- temberg gibt Tipps zum richtigen Lüften im Winter rismusjahr 2021 geschmiedet. Ein Rundgang durch das neu eröffnete So bleibt der Schimmel draußen Museum im ehemaligen Wohnhaus der Hölderlins inklusive. Hölderlin Auch wenn es draußen kalt ist und man es zu Hause wohlig warm haben in all seinen Facetten – inspirierend und faszinierend. Ein echtes Kultur- möchte, sollte man im Winter die Fenster regelmäßig öffnen, denn das highlight, das Literaturfreunden hoffentlich bald wieder offen steht. Wir Lüften ist wichtig für ein gesundes Raumklima. Worauf man achten sollte, sagen danke für die Gastfreundschaft. damit die eigenen vier Wände dabei nicht dauerhaft auskühlen, erklärt die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Häufigkeit des Lüftens hängt von der Anzahl der Personen ab Wer täglich drei- bis fünfmal durchlüftet, kann sich und sein Heim vor Schimmel schützen. Durch Stoßlüften wird verhindert, dass Wände, Ta- peten und Fußböden zu feucht werden. Durch Kochen, Duschen und Baden, aber auch durch die Atemluft ent- steht viel Raumfeuchtigkeit. Auch das nächtliche Schwitzen trägt zu einer hohen Luftfeuchtigkeit bei. Eine relative Luftfeuchtigkeit von über 60 Pro- zent kann zu Schimmelbildung und damit zu gesundheitlichen Proble- men führen. Drei- bis fünfmal am Tag durchzulüften bringt frische Luft in die Räume hinein und befördert feuchtwarme Luft hinaus. Je mehr Personen im Haushalt leben, desto häufiger sollte gelüftet werden. Die Energieberatung empfiehlt in den Wintermonaten eine Lüftungsdauer von rund 5 Minuten. Als Faustformel gilt, dass es einmal richtig kalt wer- den muss im Raum. Die Thermostatventile der Heizungskörper sollten in der Zeit des Lüftens ausgeschaltet werden, um unnötiges aufheizen zu vermeiden. Zu hohe Luftfeuchtigkeit ist nicht sichtbar Arbeitskreissitzung im Hölderlinhaus Beträgt die relativen Luftfeuchte direkt an der Wand 70 bis 80 Prozent, können dort Schimmelpilze wachsen. Das Gefährliche: Die Wand fühlt sich dabei weder feucht an, noch kann man sehen ob sich Kondenswas- ser gebildet hat. Dieses sieht man erst, wenn die Luftfeuchtigkeit bei 100 Prozent liegt. Wer befürchtet, dass die Luftfeuchtigkeit zu hoch ist, kann diese regelmäßig mit einem Hygrometer prüfen. Alle Fragen zum Thema Schimmel und Lüften beantworten die Energiebe- rater der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kompetent und anbie- terneutral. Informationen finden Sie auf www.verbraucherzentrale-energie- beratung.de oder kostenlos unter: 0800/809802400. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau informiert Investitionsprogramm Wald: Beim Kauf auch auf Sicherheit achten Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert ab sofort Investitionen in Digitalisierung und Technik zugunsten einer nachhaltigen Waldwirtschaft. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) weist darauf hin, im Zusammenhang mit diesem Förderpro- gramm unbedingt darauf zu achten, ausschließlich sichere, ergonomi- Blick in die Ausstellung sche und gesundheitsschonende Maschinen und Geräte zu kaufen. Weihnachtsgeschenke – am besten lokal! Grundsätzlich gelten für alle Werkzeuge und Maschinen die EU-Sicher- Auch wenn das Weihnachtsfest dieses Jahr irgendwie anders sein wird – heitsvorgaben, wie zum Beispiel die der Maschinenrichtlinie. Richtlinien beschenken wollen wir unsere Lieben. Viele Ideen und Angebote finden und Normen geben Herstellern die Sicherheits- und Gesundheitsschutz- sich dafür in den örtlichen Geschäften. Die Winzergenossenschaften und standards vor. Durch das CE-Zeichen und die Konformitätserklärung zeigt privaten Weingüter bieten Ihre Erzeugnisse auch in kreativen Geschenk- der Hersteller, dass er diese bei seinem Produkt einhält. Beim Kauf einer kombis an. Maschine gilt es daher, auf das CE-Zeichen und auf die Konformitäts- Nudeln, feine Öle und Essige, Aufstriche oder Kosmetikprodukte – das erklärung zu achten. Zudem muss eine Bedienungsanleitung in deut- ist nur eine kleine Auswahl der regionalen Erzeugnisse, die in Hofläden scher Sprache mitgeliefert werden. und bei Selbstvermarktern auf Kundschaft warten. Einkaufsgutscheine Die vom BMEL als förderfähig erklärten Produkte umfassen fast alle auf sorgen für Freude beim Empfänger und für Perspektive beim Handel. dem Markt verfügbaren forstlichen Arbeitsmittel. Beim Fördervorhaben Und mit Gastrogutscheinen, Veranstaltungstickets oder Tageskarten für sollten Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz nicht zur kurz kommen, die Gartenschau schaffen Sie Vorfreude auf wieder „normalere“ Zeiten. so die SVLFG. Neckar-Zaber-Tourismus e. V., Heilbronner Straße 36, 74336 Bracken- Gerade im Forst bietet sich vielfach die Möglichkeit, durch moderne heim, Telefon 07135/933525, info@neckar-zaber-tourismus.de, www. Technik belastende körperliche Arbeit zu ersetzen. „Technikkraft statt neckar-zaber-tourismus.de. Aktuelle Öffnungszeiten: Montag bis Freitag Muskelkraft“ soll das Motto sein – dem Rücken zuliebe. von 10–15 Uhr.
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