Der Gemeinde ZABERFELD - 2218 ha Naturpark Stromberg-Heuchelberg pur! - 2218 ha Naturpark ...

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Amtsblatt
  der Gemeinde                      ZABERFELD
                         2218 ha Naturpark Stromberg-Heuchelberg pur!

  44. Woche	                                                                           Freitag, 30. Oktober 2020

Neues aus Ortsbücherei:                                    50 Wochen – 50 Orte
Wir zwei sind Freunde fürs Leben – es geht                 Von A wie Abstatt bis hin zu Z wie Zaberfeld: Mit der
endlich wieder heiter weiter im kleinen                    Aktion 50 Wochen – 50 Orte rückt bereits seit Anfang
Tischtheater                                               des Jahres die Heilbronner Stimme jede Woche eine
                                                           andere Kommune ihres Verbreitungsgebietes in den
                                                           Fokus der Berichterstattung. 50 Wochen – 50 Orte,
                                                           das bedeutet: Jeweils sechs Tage lang Berichte, Analy-
                                                           sen, Interviews, Orts-Spaziergänge, Mitmachaktionen,
                                                           Vor-Ort-Veranstaltungen und vieles mehr.
                                                           Last but not Least ist in der kommenden Woche (KW
                                                           45) unsere schöne Gemeinde an der Reihe.
                                                           Im Rahmen dieser Aktion werden Chefredakteur Ralf-
                                                           Uwe Heer, Friedhelm Römer und Bürgermeisterin
                                                           Diana Kunz am
                                                           Dienstag, den 3. November 2020
                                                           von 10 bis 11 Uhr
                                                           beim Löweneck (Michelbacher Straße 3, Zaberfeld)
Am Dienstag, 03.11.2020 um 16 Uhr in der Bücherei          für die Fragen und Anregungen unserer Bürger zur Ver-
im Löweneck für Kinder von 3 bis 6 Jahren.                 fügung stehen.
Kleine Stammgäste und alle, die zum ersten Mal eine
Geschichte im Fernsehen ohne Strom genießen wollen,        Wir freuen uns über Ihre Fragen und Anregungen!
können sich anmelden. Auf der bunten Zuhörerdecke
finden acht Gäste Platz, pro Familie zählt ein Platz,
da weiterhin Geschwister und große Begleitpersonen
dabei sein dürfen, allerdings unter Einhaltung der AHA
Regeln. Das bedeutet, das alle Erwachsenen die Maske
die ganze Zeit tragen. Vielleicht könnten die Eltern der
sechsjährigen Kinder diese nur bringen und holen.
Das Kreativangebot wird weiterhin angeboten, aller-
dings unter etwas anderen Voraussetzungen. Wir hor-
chen und spielen mit Worten und Farben, genießen
mit unseren Augen, den Ohren und den Händen.
Anmeldung unter Angabe des Alters des Kindes und
einer zu erreichenden Telefonnummer bei A. Werthwein
(0162/7130341).
Zaberfeld                                                                                                                                                                  30.10.2020 Seite 2

  Wichtige Fernsprechanschlüsse, Sprechzeiten usw.
  Gemeindeverwaltung Zaberfeld                   Tel. 9626-0/Fax 9626-26                              Notarzt und Rettungsdienst                                    Notruf 112
  www.Zaberfeld.de                                                                                    Bereitschaftsdienst der Hausärzte im Zabergäu
  Bauhof Zaberfeld                                                 Tel. 6361                          Mo.–Fr.: 7.00 bis 19.00 Uhr           Notdienstnummer 07135/1712000
  Bauhofleiter Reinhold Sigloch                     Handy 0171/4819723
                                                                                                       Ärztlicher Notfalldienst (bei dringenden, aber nicht akut lebensbedroh-
  Wassermeister Volkmar Richter                     Handy 0171/6420599
  Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung                                                                  lichen Fällen zuständig)
  Rathaus Zaberfeld                                                                                    Direktwahl Notfallpraxis Brackenheim 	             Tel. 07135/9360821
  Montag                        8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr                            Bundeseinheitliche Rufnummer                                 Tel. 116117
  Dienstag, Donnerstag und Freitag                      10.00 bis 12.00 Uhr                           Bereitschaftszeiten: Montag bis Freitag von 19.00 bis 22.00 Uhr
  Mittwoch                      7.30 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18.30 Uhr                            Samstag, Sonntag und feiertags 8.00 bis 22.00 Uhr
  Bücherei im Löweneck, Tel. 2169             Dienstag 15.30 bis 18.30 Uhr                            Notfallpraxis Brackenheim, Maulbronner Straße 15, 74336 Brackenheim
                                           Donnerstag 15.00 bis 18.00 Uhr                             Mo.–So. (auch feiertags) ab 22.00 Uhr Notaufnahme SLK-Klinik Heilbronn
                                                Freitag 15.30 bis 18.30 Uhr
                                                                                                       Zahnärztlicher Notdienst
  Grundschule Zaberfeld             Tel. 07046/6563, Fax 07046/912564
                                                                                                       Der Notdienst ist zu erfragen unter                  Tel. 0711/7877712
  Recyclinghof Zaberfeld, Eugen-Zipperle-Straße 8
  Öffnungszeiten:                              Freitag 13.30 bis 16.30 Uhr                           Augenärztlicher Notfalldienst
                                               Samstag 9.00 bis 13.00 Uhr                             Der Notdienst ist zu erfragen unter                           Tel. 116117
  Häckselplatz Zaberfeld                                                                               Ärztl. Notdienst für Patienten mit Hals-, Nasen-, Ohrenerkrankungen
  Öffnungszeiten:                                                                                      Mo.–Fr.: Notdienst ist zu erfragen unter                      Tel. 116117
  September bis Mai	                          Samstag 11.00 bis 15.00 Uhr                             An Sa., So. und Feiertagen in der HNO-Notfallpraxis an der HNO-Klinik im
  Juni bis August	                            Samstag 13.00 bis 15.00 Uhr
                                                                                                       Klinikum am Gesundbrunnen, Heilbronn
  Bereitschaftsdienste bei Stromausfall
  Bezirksservice Brackenheim, Neipperger Straße 31	 Tel. 07135/9832-0                                 Kinderärztlicher Notfalldienst
  Erdgas-Störungsmeldestelle (24-Std. Hotline)          Tel. 01802056229                              Mo.–Fr. 19 bis 22 Uhr, an Sa., So. und Feiertagen von 8 bis 22 Uhr, in der
  Unity Media (Kabel BW) – 24 Std.-Service-Hotline Tel. 0221/46619100                                 Kinderklinik am Gesundbrunnen HN
  Polizei                                                       Notruf 110                            nach 22 Uhr ist der Notdienst zu erfragen unter               Tel. 116117
  Polizeiposten Güglingen                                 Tel. 07135/6507                             Apothekennotdienst
  Polizeirevier Lauffen a. N.                             Tel. 07133/2090                             Diesen finden Sie im Innenteil des Amtsblattes.
  Feuerwehr                                                     Notruf 112
                                                                                                       Tierärztlicher Notdienst
  Kommandant Markus Konz                                       Tel. 8806199
  Abt. 1 (Zaberfeld u. Michelbach)                                                                     Am Samstag, 31. Oktober und Sonntag, 1. November 2020:
  Abt.-Kmdt. Simon Achauer                             Tel. 0157/83880821                             Dr. Villforth, Heilbronn                               Tel. 07131/30003
  Abt. 2 (Ochsenburg u. Leonbronn) Abt.-Kmdt. Holger Häußer Tel. 882327                               Dres. Richter/Schepers, Öhringen                       Tel. 07941/92720
  Leiter der Jugendfeuerwehr Uwe Bohse                              Tel. 7423                         Dr. v. Scheven, Bad Rappenau                        Tel. 07066/9177790

         AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND NACHRICHTEN
Glückwünsche zum 80. Geburtstag                                                                        Sachbeschädigungen am Obstbaummuseum Zaberfeld
Zum 80. Geburtstag am 26. Oktober 2020 konnte Bürgermeisterin Diana                                                                                        „Kreative Täter“ waren in der ver-
Kunz Frau Ruth Rempp die Glückwünsche der Gemeinde mit den bes-                                                                                           gangenen Zeit verstärkt in Zaber-
ten Wünschen für die Zukunft, Gesundheit und persönliches Wohlerge-                                                                                       feld aktiv. Am Obstbaummuseum
hen, überbringen. Sie übergab der Jubilarin den Geschenkkorb der Ge-                                                                                      in der Nähe des Michelbachsees
meinde.                                                                                                                                                   haben bislang unbekannte Täter
Wir gratulieren herzlich und wünschen auf diesem Wege nochmals „Alles                                                                                     an verschiedenen Stellen leider
                                                                                                                                                          Spuren hinterlassen.
Gute“.
                                                                                                                                                          Es wurden mehrere Infotafeln an-
                                                                                                                                                          gesprüht und zerkratzt.
                                                                                                                                                          Vandalismus und Beschädigun-
EnergieSTARTberatung in Zaberfeld                                                                                                                         gen verursachen Kosten, die die
Sie planen einen Austausch Ihrer Heizung, wissen jedoch nicht welches                                                                                     Allgemeinheit zu tragen hat und
Gesetz zu beachten ist oder wie die 15 % des Erneuerbare-Wärme-Ge-                                                                                        können daher in keinster Weise
setzes (EWärmeG) erfüllt werden können? Sie möchten Ihre Energiekos-                                                                                      akzeptiert werden.
ten senken oder Ihr Haus sanieren und finden sich im Dschungel von                                                                                        Sachbeschädigung ist eine Straf-
unübersichtlichen Fördermöglichkeiten, komplizierten Gesetzen und Vor-                                                                                    tat und kann zur Anzeige gebracht
schriften nicht zurecht?                                                                                                                                  werden, sachdienliche Hinweise
                                                                                                                                                          über die Täter nimmt bei der Ge-
Die nächste EnergieSTARTberatung findet am
                                                                                                                                                          meindeverwaltung Zaberfeld Fr.
                     Mittwoch, 11. November 2020                                                                                                          Sabrina Müller, Tel: 07046/9626-10
im Rathaus Zaberfeld von 16.30 bis 17.30 Uhr statt.                                                                                                       entgegen.
Die Termine sowie weitere Informationen können online unter www.
landkreis-heilbronn.de/energieberatung eingesehen und vereinbart
werden. Fragen oder Hilfe bei der Online-Terminvereinbarung erhalten
Sie unter Tel.: 07131/994-1184 oder unter                                                                            Der ideale Reiter dreht sich um und entsorgt.
energieberatung@landratsamt-heilbronn.de

 Herausgeber: Gemeinde Zaberfeld, Schloßberg 5, 74374 Zaberfeld, Tel. 07046/9626-0. Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen der Gemeinde:
 Bürgermeisterin Diana Kunz. Verantwortlich für den übrigen Inhalt und Anzeigen: Timo Bechtold, Kirchenstr. 10, 74906 Bad Rappenau. Druck und Verlag: Nussbaum Medien Bad Rappenau GmbH & Co.
 KG, Kirchenstr. 10, 74906 Bad Rappenau, Tel. 07264/70246-0, Fax 07264/70246-99, Internet: www.nussbaum-medien.de. Anzeigenberatung: Nussbaum Medien, Raiffeisenstr. 49, 74336 Brackenheim, Tel.
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Seite 3 30.10.2020                                                                                                                 Zaberfeld

Abschlagszahlungen für Wasser- und Abwassergebühren
werden zur Zahlung fällig                                                     Landratsamt Heilbronn erlässt
Die Abschlagszahlungen für das 3. Vierteljahr werden am 31. Oktober           Allgemeinverfügung
fällig.
Die Höhe ergibt sich aus dem letzten Gebührenbescheid, es werden              Nachdem am Freitag, 23. Oktober 2020 die 7-Tage-Inzidenz von
keine zusätzlichen Bescheide verschickt.                                      50 Neuinfizierten pro 100.000 Einwohnern im Landkreis Heil-
Es wird um termingerechte Bezahlung gebeten, da im Verzugsfall Mah-           bronn überschritten wurde, hat das für uns zuständige Landrats-
nungen erstellt und Mahngebühren sowie Säumniszuschläge erhoben               amt eine Allgemeinverfügung erlassen, die am vergangenen
werden müssen; die Gemeinde ist dazu gesetzlich verpflichtet.                 Dienstag bereits in Kraft getreten ist.
Bei denjenigen, die uns eine Abbuchungsermächtigung erteilt haben,            Die Allgemeinverfügung enthält verschiedene Maßnahmen zur
werden wir die fälligen Beträge von ihrem Bankkonto abbuchen.                 Eindämmung und zum Schutz der Bevölkerung vor der weiteren
Gemeindekasse                                                                 Verbreitung von COVID-19.
                                                                              • Die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften im Landkreis
                                                                                beginnt künftig um 23 Uhr und endet um 6 Uhr am Folgetag.
                                                                                Während der Sperrstunde ist der Betrieb von Schank- und
Deutsche Eiche für erste Bürgermeisterin in Zaberfeld                           Speisewirtschaften untersagt. Ausgenommen ist die Abgabe
gepflanzt                                                                       und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen oder mitnahme-
                                     Im zurückliegenden März wählten            fähigen nichtalkoholischen Getränken, solange die Speisen
                                     die Bürger*innen der Gemeinde              und Getränke nicht vor Ort verzehrt werden. Außerdem dürfen
                                     Zaberfeld ihre erste Bürgermeiste-         Schank- und Speisewirtschaften sowie sonstige Verkaufsstel-
                                     rin.                                       len in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr am Folgetag keine alkoho-
                                     Stellvertretend für den Jahrgang           lischen Getränke abgegeben.
                                     1952/53 von Leonbronn sowie              • Begrenzung der Teilnehmerzahl bei Messen
                                     dem Heimatverein Leonbronn ini-          • Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist über die Vorgaben der Co-
                                     tiierte Gerhard Michel am 21. Ok-          ronaVO hinaus auch auf Märkten im Sinne der §§ 66 bis 68
                                     tober 2020 eine Pflanzaktion.              Gewerbeordnung (Wochen-, Groß-, Spezial- und Jahrmärkte)
                                     Zu Ehren der ersten Bürgermeis-            zu tragen, auch wenn diese unter freiem Himmel stattfinden.
                                     terin von Zaberfeld wurde auf Ge-        • In geschlossenen Räumen darf die Teilnehmerzahl bei sonsti-
                                     markung Leonbronn eine deutsche            gen Veranstaltungen im Sinne des § 10 Abs. 3 Nr. 2 Corona-
                                     Eiche gepflanzt.                           VO 50 Personen nicht übersteigen. Das Landratsamt kann im
                                     „Ich bin wirklich sprachlos, total         Einzelfall unter Vorlage eines Hygienekonzeptes Ausnahmen
                                     gerührt und unendlich dankbar ob           erteilen. Die Ausnahme ist vierzehn Tage vor Veranstaltungs-
                                     so viel Wertschätzung!“, bedankte          beginn zu beantragen.
                                     sich Bürgermeisterin Diana Kunz          Die vollständige Allgemeinverfügung finden Sie unter:
                                     bei den Vertretern des Leonbron-         www.landkreis-heilbronn.de/coronavirus
                                     ner Jahrgangs 1952/53 und dem            Das Landratsamt wird in den kommenden Tagen die Wirksam-
                                     Heimatverein Leonbronn.                  keit dieser Maßnahmen abwarten und die weitere Entwicklung
                                                                              des Infektionsgeschehen im Landkreis genau beobachten. Stei-
                                                                              gen die Inzidenzwerte weiter, kann es zu weiteren Maßnahmen,
                                                                              wie z.B. die Reduzierung von Teilnehmerzahlen bei Kunst, Kul-
                                                                              tur- und Sportveranstaltungen kommen.
                                                                              Das Landratsamt appelliert nochmals an alle Landkreisein-
                                                                              wohner, die eigenen Kontakte weiter einzuschränken und
                                                                              sich an die allgemein bekannten AHA-Regeln zu halten.
                                                                              Vereine, wie Chöre, Sport- und Blasmusikvereine, sollten
                                                                              kritisch hinterfragen, ob der Übungsbetrieb sowie ande-
                                                                              re Veranstaltungen in der aktuellen Situation erforderlich
                                                                              sind.

                                                                          Ratssplitter 20. Oktober 2020
Überprüfung des Michelbachsees                                            Bekanntgabe nichtöffentlicher Gemeinderatsbeschlüsse
ab Montag, 2. November 2020                                               Bürgermeisterin Diana Kunz hat folgende nichtöffentliche Beschlüsse aus
Stauanlagen müssen nach der DIN 19700 alle 10 bis 20 Jahre einer Ver-     der Gemeinderatssitzung am 15. September 2020 bekannt gegeben:
tieften Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden, um die Sicherheit       – Das Gebäude Kleingartacher Straße 33 in Zaberfeld-Michelbach soll
des Dauerstaubeckens und des Bauwerks zu kontrollieren.                      von der Gemeinde abgerissen und die unbebaute Fläche als Bauland
Das Hochwasserrückhaltebecken Michelbach wurde zuletzt 2007 einer            verkauft werden. Ein etwaiges Vorkaufsrecht ist von der Verwaltung
Vertieften Sicherheitsüberprüfung unterzogen.                                zu prüfen.
Ab Montag, 2. November ist eine erneute Prüfung der Stauanlage not-       – Der Gemeinderat hat dem Erwerb eines Grundstücks zugestimmt.
wendig.                                                                   – Der Gemeinderat hat die Einrichtung eines Natur- und Waldkindergar-
Das Ingenieurbüro Winkler und Partner aus Stuttgart betreut seit Jahren      tens begrüßt und die Verwaltung ermächtigt, dies weiter zu verfolgen.
den Wasserverband Zaber mit seinen gesamten Hochwasserschutzein-             Des Weiteren wurde die Verwaltung beauftragt, Stellenausschreibun-
richtungen und wird die Vertiefte Sicherheitsüberprüfung gemeinsam           gen für das erforderliche Personal zu veranlassen. Der Anbau an den
mit dem Verband organisieren und durchführen.                                Kindergarten Leonbronn (Containerlösung) soll parallel weiter geprüft
In der Kalenderwoche 45, ab Montag, 2. November 2020, wird der Was-          und verfolgt werden.
serstand des Michelbachsees um 50 cm abgelassen. Die eigentliche Si-      – Die Verwaltung wurde mit der Einstellung einer neuen Kindergartenlei-
cherheitsüberprüfung des Beckens und des Bauwerks findet dann am             tung für den Kindergarten in Leonbronn ermächtigt. Der Gemeinderat
Freitag, 6. November statt.                                                  ist über die Entscheidung zu unterrichten.
Nach Abschluss aller Kontrollarbeiten wird mit dem Wiedereinstau be-      Feuerwehrbedarfsplan der Gemeinde Zaberfeld
gonnen.                                                                   Der Gemeinderat hat dem vorgelegten Feuerwehrbedarfsplan zuge-
Wir bitten die Bevölkerung um Beachtung.                                  stimmt.
                                                                          Jede Gemeinde hat für einen 10-Jahres-Zeitraum einen Feuerwehrbe-
                                                                          darfsplan als Grundlage für die Löschsicherheit in der Gemeinde aufzu-
            Telefonseelsorge Heilbronn 0800/1110111                       stellen. Am 24. Januar 2012 hat der Gemeinderat dem Feuerwehrbe-
     Jeden Tag und im Notfall auch nachts für Sie zu sprechen.            darfsplan für die Jahre 2012 bis 2021 zugestimmt. Im Jahr 2016 erfolgte
                                                                          eine erste Fortschreibung.
Zaberfeld                                                                                                                      30.10.2020 Seite 4

Im Rahmen der Klausurtagung im Januar 2020 hat der Gemeinderat den            Vorberatung: Vorhabenbezogener Bebauungsplan,
leitenden Branddirektor Dr. Roland Demke mit der Überprüfung des Be-          Muttersbachstraße 3 in Zaberfeld
darfsplanes auf Entwicklungen der Gemeinde hin beauftragt. Gemein-            Der Gemeinderat hat die Verwaltung beauftragt alle Voraussetzungen zu
sam mit den Kommandanten Markus Konz, Simon Achauer und Holger                schaffen, dass der vorhabenbezogene Bebauungsplan Muttersbachstra-
Häußer sowie deren Stellvertreter Henrik Binder und Daniel Gansohr            ße 3 in Zaberfeld aufgestellt werden kann.
wurde in Absprache mit Kreisbrandmeister Uwe Vogel, der Gemeinde-             In der Gemeinderatssitzung am 28. Mai 2020 wurde das gemeindliche
verwaltung und dem Gesamtausschuss der Freiwilligen Feuerwehr Za-             Einvernehmen für die Bauvoranfrage über den Neubau von 5 Zweifa-
berfeld der derzeit gültige Feuerwehrbedarfsplan überarbeitet.                milienhäusern und einer Gemeinschaftsgarage sowie von Stellplätzen
Ein Feuerwehrbedarfsplan beinhaltet alle wesentlichen Planungsgrößen          einstimmig erteilt. Jedoch wurde in der Sitzung seitens des Gremiums
für die Unterhaltung einer „den örtlichen Verhältnissen entsprechenden        eine massive und verdichtete Bauweise kritisiert und die Verwaltung be-
leistungsfähigen und angemessenen Feuerwehr“. Er beschreibt Mindest-          auftragt, eine Auflockerung mit dem Bauherrn im Detail zu besprechen.
leistungen, welche die Einsatzabteilungen der Feuerwehr Zaberfeld im          Das Landratsamt Heilbronn als zuständige Baurechtsbehörde hat keinen
Regelfall erbringen sollen. Es wird der Istzustand aufgeführt und ein an-     positiven Bescheid für die Bauvoranfrage in Aussicht gestellt, da das Ge-
zustrebender Sollzustand empfohlen. Der Plan stellt Zielvorgaben für den      lände im innenliegenden Außenbereich liegt und eine Genehmigung
Gemeinderat und die Verwaltung auf. Die Erreichung dieser Vorgaben ist        ausschließlich nach Aufstellung eines Bebauungsplans möglich ist. Aus
selbstverständlich abhängig von z. B. den finanziellen Entwicklungen der      diesem Grund hat der Antragssteller die Bauvoranfrage zurückgezogen
Gemeinde Zaberfeld. Der Feuerwehrbedarfsplan bildet also einen Maß-           und sich an das Ingenieurbüro Käser gewandt, um einen vorhabenbe-
nahmenkatalog ab, aus welchem sich keine Ansprüche an die Verwal-             zogenen Bebauungsplan in Zusammenarbeit mit der Gemeinde aufzu-
tung bzw. Dritter ableiten lassen. Grundlage für den Bedarfsplan bildet       stellen.
die Untersuchung der örtlichen Gegebenheiten und aktuellen Gemein-            Bei einem gemeinsamen Besprechungstermin wurden verschiedene
destruktur. Der Feuerwehrbedarfsplan beschreibt die derzeitige Struktur       Punkte wie Bauweise, Wohndichte, Umgebungsbebauung, Müllentsor-
der örtlichen Feuerwehr und ihrer Abteilungen und bewertet die Leis-          gung und Stellplätze thematisiert und dem Gemeinderat anhand von
tungsfähigkeit der Gesamtwehr. Die Erhebung zeigt neben den Einsät-           Plänen in der Oktobersitzung vorgestellt und erläutert. Wohneinheiten
zen im Brandfall auch die vielen Einsätze zur technischen Hilfeleistung.      für Familien ebenso wie Wohnen im Alter inklusive Gemeinschaftsräu-
Auf Grundlage dieser Erhebungen erfolgt die sogenannte individuelle           me und gemeinsam nutzbare Anlagen möchte der Investor mit diesem
Bewertung des örtlichen Risikos. Der Bedarfsplan betrachtet auch die          Bauprojekt auf dem Areal an der Muttersbachstraße realisieren. Gelingt
Ausstattung der Gesamtwehr mit Personal, Fahrzeugen und Gebäude               ein Lückenschluss und eine Verbindung zwischen Mischgebiet und altem
sowie die Organisation.                                                       Ortskern in diesem innerörtlichen Bereich bedeutet dies sicherlich einen
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Feuerwehr Zaber-           Mehrwert für Zaberfeld und eine positive Entwicklung für die Gemeinde.
feld leistungsfähig ist aber verschiedene Verbesserungen in den nächs-        Bebauungsplanänderung „Steingrube“, Leonbronn
ten Jahren erforderlich sind. Dies beinhaltet sowohl organisatorische         Der Gemeinderat hat folgende Beschlüsse gefasst:
Änderungen z. B. in der Anpassung der Alarm- und Ausrückeordnung,             1. Der Gemeinderat stimmt der Kostenübernahmeerklärung zu.
Ausbildungen von Bootsführern, als auch kleinere Beschaffungen wie            2. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Steingrube, 1.
Rettungswesten, Explosionswarngeräte und Optimierung der Löschwas-                Änderung“ in der Entwurfsfassung vom 20.10.2020, gefertigt vom In-
serversorgung.                                                                    genieurbüro Käser, wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit
Die landesweite Umstellung auf den Digitalfunk verursacht auch in den             § 13 BauGB gefasst.
beiden Abteilungen Folgeinvestitionen von rund 30.000 €, die im Jahr          3. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung nach § 3
2021 umgesetzt werden sollen.                                                     Abs. 2 BauGB und die Anhörung der Behörden und sonstigen Träger
Finanziell schwerwiegender sind Ersatzbeschaffungen im Fahrzeugbe-                öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
reich in Form eines LF 10 für das Löschgruppenfahrzeug LF 8/6 aus dem         Mit der Bebauungsplanänderung können öffentliche Parkplätze entlang
Jahr 1997, Ersatz eines Mannschaftstransportwagens und langfristig (ab        der Theodor-Storm-Straße in private Flächen überführt und dann ver-
2028) eines Lösch- und Hilfeleistungsfahrzeugs HLF 10 AF für das Tank-        kauft werden. Ermöglicht wird damit die Zufahrt zu einer neu geplanten
löschfahrzeug TLF 16/25 TH Baujahr 2003. Allein diese Fahrzeugersatz-         Garage im Peter-Rosegger-Weg.
beschaffungen schlagen mit rund 1 Mio. € zu Buche.                            Alle Kosten, die im laufenden Verfahren anfallen, werden von den Bau-
Größtes Maßnahmenpaket ist sicherlich die Investition in ein neues            herren getragen.
Feuerwehrhaus. Sowohl das Feuerwehrmagazin in Ochsenburg als auch             Da durch die Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt wer-
in Zaberfeld erfüllen nicht die Anforderungen eines modernen Feuer-           den, kann die Änderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
wehrhauses. Wegen Unfall- und Gesundheitsgefahr besteht baulicher             erfolgen. Im vereinfachten Verfahren kann von der frühzeitigen Unter-
Veränderungsbedarf. Ein Neubau eines Feuerwehrhauses in Zaberfeld             richtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB
muss mit 3 bis 3,5 Mio. € kalkuliert werden. Der Neubau sollte so konzi-      abgesehen werden. Im vereinfachten Verfahren wird außerdem von der
piert sein, dass alle Ortsteile möglichst innerhalb der erforderlichen Aus-   Umweltprüfung und von dem Umweltbericht abgesehen.
rück- und Eintreffzeiten erreicht werden können. Es sollte bei Bedarf für     Neukalkulation Abwassergebühren
die Aufnahme der Abteilung Ochsenburg erweiterungsfähig sein.                 Der Gemeinderat hat der Satzung zur Änderung der Satzung über die
In einem ersten Schritt wird die Gemeinde im kommenden Jahr eine              öffentliche Abwasserbeseitigung zugestimmt. Des Weiteren wurden fol-
Machbarkeitsstudie einleiten, um eine geeignete Grundstücksfläche von         gende Beschlüsse gefasst:
ca. 40 Ar in den im Gutachten genannten Quartieren zu identifizieren.         1. Der Gemeinderat stimmt der ihm bei der Beschlussfassung über die Ge-
Des Weiteren wird die Verwaltung zeitnah die Fördermöglichkeiten sowohl           bührensätze vorgelegten Gebührenkalkulation vom Oktober 2020 zu.
für die Fahrzeugbeschaffung als auch den möglichen Neubau prüfen.             2. Die Gemeinde Zaberfeld wird weiterhin Gebühren für ihre öffentliche
Gesundheitszentrum Zaberfeld – aktueller Sachstandsbericht                        Einrichtung „Zentrale Abwasserbeseitigung“ erheben.
Der Gemeinderat hat den Bericht von Frau Dietze, Projektentwicklerin          3. Die Gemeinde Zaberfeld wählt als Gebührenmaßstab für die Schmutz-
des Gesundheitszentrums, zustimmend zur Kenntnis genommen.                        wassergebühr den Frischwassermaßstab. Der Gebührenmaßstab für
Die Hausärztliche Praxis Dr. Tempelfeld ist im August 2019 in die neuen           die Niederschlagswassergebühr ist die angeschlossene überbaute und
Räume in der Michelbacher Straße umgezogen, was in Zeiten von Corona              darüber hinaus befestigte Fläche.
mit ausreichend Platz und einem barrierefreien Zugang ein großer Ge-          4. Der Gemeinderat stimmt den in der Gebührenkalkulation berücksich-
winn für Zaberfeld ist. Mieter des Gesamtgebäudes ist die gemeinnützi-            tigten Abschreibungs- und Verzinsungsmethoden sowie den Abschrei-
ge GmbH Gesundheitszentrum Zaberfeld. Neben den Praxisräumen steht                bungs- und Zinssätzen zu.
im Erdgeschoß ein multifunktional nutzbarer Raum zur Verfügung der            5. Der Gemeinderat stimmt den in der Gebührenkalkulation berücksich-
von Gruppen, Vereinen oder für Seminare angemietet werden kann. Auf-              tigten Prognosen und Schätzungen zu.
grund der Corona Pandemie hat sich auch die Auslastung bzw. Belegung          6. Wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, werden die verschie-
des Raumes über mehrere Monate auf null reduziert. Seit Schuljahres-              denen Straßenentwässerungsanteile wie folgt angesetzt:
beginn findet aber wieder eine rege Nutzung statt. Bis Ende des Jahres        aus den kalkulatorischen Kosten der: aus den Betriebsaufwendungen der:
werden auch die Räume im ersten Obergeschoß fertiggestellt sein. Der-         Mischwasseranlagen 25,0 %              Mischwasseranlagen          13,5 %
zeit finden Gespräche mit Medizinern statt, um die ärztliche Versorgung       Regenwasseranlagen 50,0 %              Regenwasseranlagen          27,0 %
für Zaberfeld weiter auszubauen. Des Weiteren steht im Obergeschoß            Kläranlage                5,0 %        Kläranlage                   1,2 %
ebenfalls ein zweiter Raum zur Verfügung, der multifunktional genutzt         7. Den vorgeschlagenen jeweils einjährigen Kalkulationszeiträumen für
und angemietet werden kann. Eine Fortsetzung der finanziellen Unter-              2020, 2021 und 2022 wird zugestimmt. Von der Möglichkeit, die Ge-
stützung der gGmbH durch die Gemeinde wird der Gemeinderat im Rah-                bührenkalkulation auf einen längeren Zeitraum (bis zu fünf Jahre) ab-
men der Haushaltsplandebatte beraten.                                             zustellen, wird kein Gebrauch gemacht.
Seite 5 30.10.2020                                                                                                                  Zaberfeld

8. Die ausgleichspflichtigen Kostenüberdeckungen der Schmutz- und         Mwst., da Fertigstellung in 2021) unterhalb der Kostenschätzung von
   Niederschlagswasserbeseitigung aus dem Bemessungszeitraum               54.500 €. Die Firma hat schon des Öfteren für die Gemeinde Zaberfeld
   2014–2015 sowie den Jahren 2016 und 2017 werden in der Kalkula-         gearbeitet und ist der Verwaltung und Architekt Reinhardt empfiehlt
   tion fristgerecht innerhalb des fünfjährigen Ausgleichszeitraums zum    daher die Vergabe an die Firma Anicic.
   Ausgleich eingestellt (siehe Anlagen 7 und 8).                          Änderung des Gesellschaftervertrages der Neckar-Netze
9. Auf der Grundlage dieser Gebührenkalkulation werden die Abwasser-      Bündelgesellschaft A GmbH & Co. KG
   gebühren wie folgt festgesetzt:                                         Der Gemeinderat hat der Änderung des Gesellschaftervertrages der
– Schmutzwassergebühr:                                                     Neckar Netze Bündelgesellschaft A GmbH & Co. KG zugestimmt und
rückwirkend                                                                ermächtigt die Bürgermeisterin Frau Kunz, in der Gesellschafterver-
für den Zeitraum 01/2020–12/2020           1,20 €/m³ Frischwasser          sammlung der Neckar Netze Bündelgesellschaft A GmbH & Co. KG ent-
für den Zeitraum 01/2021–12/2021           1,20 €/m³ Frischwasser          sprechend abzustimmen.
für den Zeitraum 01/2022–12/2022           1,53 €/m³ Frischwasser          Die Gemeinde Zaberfeld ist als Kommanditist an der Neckar Netze Bün-
– Niederschlagswassergebühr:                                               delgesellschaft A GmbH & Co. KG sowie der Neckar Netze Bündelgesell-
rückwirkend                                                                schaft T GmbH & Co. KG beteiligt. Die Neckar Netze Bündelgesellschaft A
für den Zeitraum 01/2020–12/2020	0,12 €/m² überbaute und                  GmbH & Co. KG möchte eine Änderung des bestehenden Gesellschafter-
		                                         befestigte Fläche               vertrages vornehmen. Dazu bedarf es einer Mehrheit von drei Vierteln
für den Zeitraum 01/2021–12/2021	0,12 €/m² überbaute und                  der Stimmen aller vorhandenen Gesellschafter. Der vorliegende Be-
		                                         befestigte Fläche               schluss dient dazu, Bürgermeisterin Frau Kunz dazu zu ermächtigen, als
für den Zeitraum 01/2022–12/2022	0,15 €/m² überbaute und                  Vertreterin der Gemeinde Zaberfeld in der Gesellschafterversammlung
		                                         befestigte Fläche               entsprechend dieser Änderung zuzustimmen.
Bei diesen Gebührensätzen handelt es sich um auf zwei Nachkomma-           Die erste Reihe an Änderungen beinhaltet die Thematik der Art der Ein-
stellen abgerundete Gebührenobergrenzen. Diese Abrundung hat eine          berufung der Gesellschafterversammlungen. Der Gesellschaftsvertrag
zunächst in Kauf genommene Kostenunterdeckung zur Folge. Der Ge-           der Neckar Netze Bündelgesellschaft A GmbH & Co. KG soll dahingehend
meinderat behält sich vor, diese Kostenunterdeckung zu einem späteren      angepasst werden, dass Sitzungen auch auf dem Wege von Video- oder
Zeitpunkt innerhalb der fünfjährigen Ausgleichsfrist auszugleichen.        Telefonkonferenzen zulässig sind. Außerdem soll explizit die Möglichkeit
Das Kommunalbüro Schmidt und Häuser aus Nordheim hat für die Jahre         zur Beschlussfassung mittels Umlaufbeschlüssen (unter der Prämisse der
2014 bis 2017 die Abwassergebühren für die Gemeinde Zaberfeld nach-        Zustimmung sämtlicher Gesellschafter) geschaffen werden. Angepasst
kalkuliert. Bei der Berechnung werden die ansatzfähigen Ausgaben im        werden soll auch, dass auch eine Zuschaltung über Video- oder Telefon-
jeweiligen Zeitraum und das erzielte Gebührenaufkommen gegenüber-          konferenz auch eine Anwesenheit im Sinne des Vertrages darstellt.
gestellt. Des Weiteren fließen unter anderem eine angemessene Ver-         Die zweite Änderung betrifft den Fall eines vorzeitigen Austritts einer
zinsung und Abschreibung des Anlagekapitals, Verwaltungskosten und         Gemeinde aus der Gesellschaft und der damit verbundenen Konsequen-
Abgaben nach dem Wassergesetz in die Kalkulation mit ein. Hierbei hat      zen. Um eine Gleichbehandlung zu gewährleisten soll eine Gesellschaf-
sich für die betreffenden Jahre jeweils eine Kostenüberdeckung ergeben,    terkommune beim Ausscheiden künftig eine Abfindung in der prozen-
die gemäß § 14 Kommunalabgabengesetz spätestens nach fünf Jahren           tualen Höhe der Beteiligung an der Gesellschaft erhalten.
auszugleichen ist.                                                         Baugesuche
Die neuen Gebührensätze für die Jahre 2020 wie 2022 werden sich wie        – Wohnhausneubau mit Garage und Carport in Zaberfeld, Leonbronner
folgt belaufen:                                                              Straße 8, Flurstück 49
                                          2020        2021       2022      – Errichtung einer Garage mit Dachterrasse in Leonbronn, Peter-Roseg-
Schmutzwassergebühr                       1,20 €      1,20 €     1,53 €      ger-Weg 3, Flurstück 1138/1
                                                                           Der Gemeinderat hat beiden Bauanträgen zugestimmt.
Niederschlagswassergebühr                 0,12 €      0,12 €     0,15 €    Annahme von Spenden vom 01.07.2020 bis 30.09.2020
Die entsprechende Änderungssatzung ist in diesem Amtsblatt nachfol-        Bei der Gemeinde sind im Zeitraum 01.07.2020 bis 30.09.2020 verschiede-
gend abgedruckt.                                                           ne Spenden für die Zaberfelder Grundschule und unsere Kindergärten ein-
Festlegung des Bauplatzpreises sowie Eröffnung des Bewerber-               gegangen. Der Gemeinderat hat die Spenden einstimmig angenommen.
verfahrens zur Vergabe von Wohnbaugrundstücken im Baugebiet
„Gartenäcker“ in Michelbach und „Kohlplatte“ in Ochsenburg                 Gemeinde Zaberfeld
Der Gemeinderat hat folgende Beschlüsse gefasst:                           Landkreis Heilbronn
1. Der Gemeinderat legt den Bauplatzpreis für das Baugebiet Garten-
   äcker auf 210 € je m² fest.                                                                           Satzung
2. Der Gemeinderat legt den Bauplatzpreis für das Flst. 3710/1 (Kohl-                zur Änderung der Satzung über die öffentliche
   platte) auf 165 € je m² fest.                                                                    Abwasserbeseitigung
3. Der bisherige Kinderbonus für Bauplätze wird nicht mehr gewährt.                      (Abwassersatzung) vom 20. Oktober 2020
4. Der Gemeinderat beschließt die Eröffnung des Verfahrens für die Ver-   Aufgrund von § 45 b Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württem-
   gabe von Wohnbaugrundstücken im Baugebiet „Gartenäcker“ in Mi-          berg (WG), §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
   chelbach und „Kohlplatte“ in Ochsenburg                                 (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabenge-
Weitere Informationen zur Eröffnung des Bewerberverfahrens und zur         setzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemein-
Vergabe der Wohnbaugrundstücke entnehmen Sie bitte den Veröffent-          de Zaberfeld am 20. Oktober 2020 folgende Satzung zur Änderung der
lichungen in diesem Amtsblatt auf Seite 6.                                 Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung)
Rückerwerb eines Bauplatzes im Baugebiet „Gottesacker II“,                 beschlossen:
Zaberfeld                                                                  § 1 Inhalt der Änderung
Der Gemeinderat hat dem Rückerwerb des Bauplatzes Flurstück Nr.            § 42 erhält folgende Fassung:
2936/15 im Karpfenweg in Zaberfeld zum Kaufpreis in Höhe von 79.035                            § 42 Höhe der Abwassergebühren
Euro und den damit verbundenen überplanmäßigen Ausgaben zugestimmt.        (1) Die Schmutzwassergebühr (§ 40) beträgt je m³ Abwasser:
Das Baugrundstück wurde 2017 verkauft und nicht innerhalb einer Frist      a) Ab 01.01.2020 bis 31.12.2021: 1,20 Euro.
von 3 Jahren mit einem bezugsfertigen Wohnhaus bebaut. Die Gemein-         b) Ab 01.01.2022:                    1,53 Euro.
de hat den Rücktritt gegenüber dem Käufer bereits erklärt und erstattet    (2) Die Niederschlagswassergebühr (§ 40 a) beträgt je m² versiegelte
vertragsgemäß den damals bezahlten Kaufpreis ohne Verzinsung und           Fläche:
Kaufkraftanpassung.                                                        a) Ab 01.01.2020 bis 31.12.2021: 0,12 Euro.
Bezüglich des Wiederverkaufs hat der Gemeinderat entschieden, den          b) Ab 01.01.2022:                    0,15 Euro.
Bauplatz mit den Baugrundstücken im Neubaugebiet „Gottesacker III“         (3) Beginnt oder endet die gebührenpflichtige Benutzung in den Fällen
auf den Markt zu bringen.                                                  des § 40 a während des Veranlagungszeitraumes (Kalenderjahr), wird für
Vergabe Trockenbauarbeiten für Kindergartenneubau Zaberfeld                jeden Kalendermonat, in dem die Gebührenpflicht besteht, ein Zwölftel
Der Gemeinderat hat der Vergabe an die Firma Anicic Trockenbau mit         der Jahresgebühr angesetzt.
51.234,38 € zugestimmt.                                                    § 2 Inkrafttreten
Für die Vergabe der Trockenbauarbeiten wurden 5 Firmen zur Angebots-       Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2020 in Kraft.
abgabe aufgefordert, 4 davon haben dann ein Angebot abgegeben.             Zaberfeld, 20. Oktober 2020
Von den 4 Angeboten ist das der Firma Anicic Trockenbau aus Heilbronn      Ausgefertigt
das günstigste. Es liegt mit 51.234,38 € (brutto, gerechnet mit 19 %       Kunz, Bürgermeisterin
Zaberfeld                                                                                                                      30.10.2020 Seite 6

Hinweis:                                                                      Ihren ausgefüllten Bewerbungsbogen samt entsprechenden Nachweisen
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der             (z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde des Kindes/der Kinder, Beschei-
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund                    nigung des Vereins über das Ausüben einer ehrenamtlichen Tätigkeit
der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs.                usw.) senden Sie bitte bis zum Freitag, 27. November 2020 per E-Mail an
4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres        gemeinde@zaberfeld.de.
seit der Bekanntgabe dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend            Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Bürgermeisterin Diana Kunz oder Frau
gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll,       Stephanie Stuber, Tel. 07046/9626-31, E-Mail: gemeinde@zaberfeld.de
ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffent-    gerne zur Verfügung.
lichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der
Satzung verletzt worden sind.

Wohnbaugebiete „Gartenäcker“ und „Kohlplatte“ –
Bauplatzvergabe
Die Gemeinde Zaberfeld verkauft im neu erschlossenen Wohnbaugebiet
„Gartenäcker“ im Ortsteil Michelbach ihre 14 Bauplätze.
Des Weiteren wird im Baugebiet „Kohlplatte“ im Ortsteil Ochsenburg der
letzte Bauplatz verkauft.
Sie haben Interesse an einem Bauplatz?
Im Zeitraum vom 2. November bis einschließlich 27. November 2020 haben
Sie die Möglichkeit, sich für einen der Bauplätze zu bewerben.
Bewerbungen die nach dem 27.11.2020 eingehen, werden nicht mehr
berücksichtigt. Das Bewerbungsformular, die „Leitlinien zur Vergabe von
Wohnbaugrundstücken der Gemeinde Zaberfeld“ sowie weitere Informa-
tionen über die Baugebiete erhalten Sie ab dem 30. Oktober auf der Ge-
meindehomepage unter:
https://www.zaberfeld.de/website/de/leben-und-wohnen/bauen-reno-
vieren-und-sanieren/bauplaetze

                                                     Öffentliche Bekanntmachung
                                                Bebauungsplan „Steingrube, 1. Änderung“
                                                                Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Zaberfeld hat am 20.10.2020 die Auf-             Da durch die Planänderung die Grundzüge der Planung nicht berührt
stellung des Bebauungsplans „Steingrube, 1. Änderung“ in Zaberfeld            sind, erfolgt die Aufstellung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.
beschlossen.
                                                                              Öffentliche Auslegung
Das Plangebiet liegt am südlichen Rand von Leonbronn, es umfasst einen
Teilbereich des Flurstücks Nr. 1135/1 (Theodor-Storm-Straße) (vgl. nach-      Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.10.2020 eben-
stehender Übersichtsplan).                                                    falls beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans und die Begründung
Ziel der Bebauungsplanänderung ist es, eine Zufahrt zu einem geplanten        gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Bauvorhaben zu ermöglichen. Die dafür benötigte Fläche ist aktuell als öf-
fentliche Verkehrsfläche gewidmet. Die Entwidmung der Fläche ist Voraus-      Maßgeblich ist der vom Vermessungs- und Planungsbüro Käser, Unter-
setzung für einen Verkauf der betroffenen Fläche an die Bauherrschaft. Dazu   gruppenbach gefertigte Entwurf vom 20.10.2020, die Abgrenzungskarte
ist eine Änderung des geltenden Bebauungsplans erforderlich.                  ist nachstehend abgedruckt:
                                                                                                         Die öffentliche Auslegung findet vom
                                                                                                         09.11.2020 bis 11.12.2020 (je einschließlich)
                                                                                                         während Dienststunden bei der Gemeindever-
                                                                                                         waltung Zaberfeld, Schloßberg 5, Zimmer 4 im
                                                                                                         Rathaus, statt.
                                                                                                         Bitte beachten Sie: Aufgrund der aktuel-
                                                                                                         len Corona-Situation müssen Termine zur
                                                                                                         Einsichtnahme mit der zuständigen Sachbe-
                                                                                                         arbeiterin unter 07046/9626-12 vereinbart
                                                                                                         werden.
                                                                                                         Die Unterlagen können während des genann-
                                                                                                         ten Zeitraums nach § 4 a Abs. 4 BauGB auch
                                                                                                         auf der Internetseite der Gemeinde Zaberfeld
                                                                                                         www.Zaberfeld.de abgerufen werden.
                                                                                                         Während der Auslegungsfrist können –
                                                                                                         schriftlich oder mündlich zur Niederschrift
                                                                                                         – Stellungnahmen bei der Gemeindeverwal-
                                                                                                         tung Zaberfeld, Schloßberg 5, 74374 Zaber-
                                                                                                         feld abgegeben werden. Da das Ergebnis der
                                                                                                         Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Anga-
                                                                                                         be der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
                                                                                                         Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13
                                                                                                         Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung ab-
                                                                                                         gesehen wird.
Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebau-
ungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Ein Normenkontrollantrag (§ 47 VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen
dieser Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht worden sind, aber während der Auslegungsfrist hätten geltend gemacht werden können
(Verwirkungspräklusion).
Zaberfeld, 26.10.2020
gez. Diana Kunz
Bürgermeisterin
Seite 7 30.10.2020                                                                                                                      Zaberfeld

Der Sommer, die Stadt und Du!                                                 Das Landratsamt Heilbronn informiert
Gartenschau Eppingen 2021 ON TOUR
Bevor am 7. Mai 2021 die Gartenschau Eppingen eröffnet wird, geht es              Corona-Hotline wieder in Betrieb
auf Tour durch die Region. Ende September startete die Gartenschau                Da mit den zunehmenden Fallzahlen an COVID-19-Infektionen
Eppingen 2021 zum Dauerkarten-Vorverkaufsstart eine regionale Road-               im Landkreis Heilbronn auch der Informationsbedarf in der Be-
show – auch über die Stadtgrenzen hinaus. Die Gartenschau geht mobil              völkerung ansteigt, nimmt die Info-Hotline zum Thema Corona-
ON TOUR und kommt auch in Ihre Gemeinde:                                          virus ihren Betrieb wieder auf. Alle Einwohnerinnen und Ein-
Samstag, 07.11.2020, 8.00–12.00 Uhr Zaberfeld, Michelbacher Str.                  wohner des Landkreises können sich ab Samstag, 17. Oktober
bei Bäckerei Zöller                                                               2020, bei allgemeinen Fragen zu Infektionen mit dem Corona-
Viele weitere Stationen folgen und werden auf der Homepage der Gar-               virus, dem Krankheitsbild und Quarantänemaßnahmen unter
tenschau veröffentlicht. Natürlich wird an allen Stationen der Roadshow auf       der Nummer 07131/994-5012 informieren. Erreichbar ist die
die Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln geachtet.                Corona-Hotline montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und 13:30
Das Gartenschau-Team begrüßt Sie herzlich bei der Tour durch die Re-              bis 16 Uhr sowie am Wochenende in der Zeit von 12 bis 15 Uhr.
gion und bietet Ihnen die Möglichkeit Ihre personalisierte Dauerkarte             Für Fragen zu den Corona-Verordnungen, wie beispielsweise
direkt mit nach Hause zu nehmen. Vor Ort stehen wir allen interessierten          Feierlichkeiten oder zur Rückkehr aus einem Risikogebiet, sind
Bürgern Rede und Antwort: Egal ob Fragen zum Engagement als ehren-                die Ordnungsämter der Rathäuser im jeweiligen Wohnort die
amtlicher Helfer, zum Veranstaltungskalender oder ganz allgemein zur              richtigen Ansprechpartner.
Gartenschau Eppingen 2021.                                                        Grundsätzlich gilt zu beachten, dass bei der Info-Hotline nur all-
Die Gartenschau Eppingen 2021 wird bunt, individuell und reizvoll – wir           gemeine Fragen zum Thema Coronavirus beantworten werden
freuen uns auf Ihr Kommen!                          Das Gartenschau-Team         können. Die Gesundheitsämter erbringen keine ärztlichen Leis-
                                                                                  tungen für Einzelpersonen und sind deshalb nicht die richtigen
      Apothekennotdienst                                                          Ansprechpartner für Personen, die ärztliche Hilfe benötigen. Bei
                                                                                  dringenden medizinischen Fragen ist außerhalb der Praxiszei-
Am Freitag, 30. Oktober 2020                                    Telefon          ten des jeweiligen Hausarztes der ärztliche Bereitschaftsdienst
Retzbach-Apo. Gemmingen, Schwaigerner Straße 12            07267/91210           unter der Nummer 116117 zu erreichen.
Am Samstag, 31. Oktober 2020
Brunnen-Apo. Leingarten, Heilbronner Straße 60             07131/90670
Markgrafen-Apotheke Kraichtal, Untere Hofstadt 1            07250/8811
Am Sonntag, 1. November 2020                                                      Maskenpflicht auf Recyclinghöfen und Häckselplätzen
Burg-Apotheke Sulzfeld, Gartenstraße 12                       07269/292          Entsprechend der aktuellen Corona-Verordnung des Landes
Am Montag, 2. November 2020                                                       Baden-Württemberg muss nun pauschal in öffentlichen Ein-
Schäfer-Apotheke Eppingen, Brettener Straße 34              07262/4393           richtungen mit Publikumsverkehr eine Mund-Nasen-Bedeckung
Am Dienstag, 3. November 2020                                                     getragen werden. Dies gilt auch auf allen Recyclinghöfen und
Kraichtal-Apotheke Menzingen, Bahnhofstraße 26              07250/7024           Häckselplätzen des Landkreises Heilbronn. Der Mindestabstand
Leintal-Apotheke, Eppinger Straße 20, Leingarten          07131/902090           von 1,5 Meter gilt unverändert.
Am Mittwoch, 4. November 2020
Hubertus-Apotheke Kürnbach, Kronenstraße 7                 07258/92376
Am Donnerstag, 5. November 2020                                               Finanzielle Unterstützung für die Aufarbeitung von Schadholz im
Stromberg-Apotheke Zaberfeld, Weilerer Straße 6           07046/930123       Privatwald
                                                                              Aufgrund der anhaltenden Schadsituation in den hiesigen Wäldern stärkt
                                                                              die baden-württembergische Landesforstverwaltung die forstliche Förde-
                                                                              rung von Privatwaldbesitzenden deutlich. Für Schadholzmengen kann ab
                             Vierter Teil der Serie                           Januar 2020 eine sogenannte Aufarbeitungshilfe in Höhe von 6 € pro Fest-
                             zur Grundrente:                                  meter beantragt werden.
                            Die Einkommensanrechnung                          Die Fördermaßnahme bezieht sich auf Schadholzanfall, der in direktem
(DRV BW) Bei der Grundrente findet eine Einkommensprüfung statt. Als          Bezug zu Extremwetterereignissen steht, insbesondere Trockenheit,
Einkommen sollen die eigene Rente und weiteres zu versteuerndes Ein-          Sturm und Schädlingsbefall. Die seit 2018 anhaltende Dürre und deren
kommen berücksichtigt werden.                                                 Folgeschäden werden landesweit als ein solches Extremwetterereignis
Dieses wird vom Finanzamt festgestellt und der Deutschen Rentenver-           betrachtet. Neben der waldschutzwirksamen Aufarbeitung und Besei-
sicherung automatisch mitgeteilt.                                             tigung von Borkenkäfer-Fichten, kann die Aufarbeitungshilfe beispiels-
Maßgebend ist grundsätzlich das Einkommen des vorvergangenen                  weise auch für eingeschlagene Buchen und andere Laubbäume gewährt
Kalenderjahres, im Jahr 2021 also das Einkommen des Jahres 2019.              werden, welche nachweislich in Folge von Dürre geschädigt sind oder
Steuerfreie Einnahmen wie beispielsweise Einnahmen aus einer ehren-           waren. Weitere Zuwendungen können unter anderem für das wald-
amtlichen Tätigkeit und aus einer pauschal besteuerten geringfügigen          schutzwirksame Auslagern, das Entrinden sowie das Hacken von Schad-
Beschäftigung (Minijob) bleiben ebenso wie Vermögen unberücksichtigt.         holz gewährt werden.
Dabei erhalten den Grundrentenzuschlag in voller Höhe nur diejenigen          Die Schadholzmengen müssen stets über geeignete Belege nachgewie-
Rentnerinnen und Rentner, die im Jahr 2021 als Alleinstehende ein Mo-         sen werden, im Optimalfall geschieht dies mit Hilfe einer Erfassung des
natseinkommen unter 1.250 Euro oder als Ehepaar unter 1.950 Euro zur          Holzes durch den örtlich zuständigen Forstrevierleitenden des Kreisforst-
Verfügung haben. Wenn das Einkommen darüber liegt, wird es zu 60              amts. Für bereits aufgearbeitete Holzmengen des Jahres 2020 kann die
Prozent angerechnet.                                                          Aufarbeitungshilfe nachträglich beantragt werden, zukünftige Fördervor-
Ab einem Monatseinkommen von 1.600 Euro beziehungsweise 2.300                 haben sind grundsätzlich der unteren Forstbehörde (Kreisforstamt) im
Euro bei Ehepaaren wird der übersteigende Betrag zu 100 Prozent auf           Voraus anzuzeigen. Die Bagatellgrenze bei forstlichen Fördermaßnah-
den Grundrentenzuschlag angerechnet.                                          men im Kleinprivatwald liegt bei 250 €.
Da diese Freibeträge an den aktuellen Rentenwert der gesetzlichen Ren-        In diesem Zusammenhang weist das Kreisforstamt Heilbronn beson-
tenversicherung gekoppelt sind, werden sie jedes Jahr angepasst.              ders auf die Möglichkeit des Sammelantrags hin, bei dem sich be-
Für weitere Informationen hat die DRV im Internet eine spezielle The-         liebig viele Waldbesitzende mit geringen Schadholzmengen für eine
menseite rund um die Grundrente unter http://www.deutsche-renten-             gemeinschaftliche Antragstellung zusammenschließen können. Die
versicherung.de/grundrente eingerichtet. Dort finden Interessierte auch       Abwicklung und Auszahlung erfolgen dann über den sammelnden An-
die Broschüre „Grundrente: Fragen und Antworten“ zum Herunterladen.           tragsteller. Informationen zu den genannten Fördermaßnahmen sowie
                                                                              zur Vorgehensweise bei der Antragstellung finden sich auf der Internet-
                                                                              seite des Kreisforstamts (https://www.landkreis-heilbronn.de/service-
      Standesamtliche Mitteilungen                                            fuer-waldbesitzer.497.htm) und im Förderwegweiser des Ministerium für
                                                                              Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (https://foerderung.landwirt-
                                                                              schaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Foerderwegweiser/Forstwirtschaftli-
Sterbefall                                                                    che+Foerdermassnahmen).
Am 19.10.2020 in Heilbronn                                                    Telefonische Beratung erhalten Sie außerdem über das Kreisforstamt
Hans-Martin Klein                                                             Heilbronn (Tel.: 07131/994-153).
Zaberfeld                                                                                                                       30.10.2020 Seite 8

Informationen zum Förderprogramm Wohnungsbau BW                              Der Kurs selbst, Kurslehrbücher und Videos zur Vertiefung des Lern-
2020/2021                                                                    fortschritts sowie der zertifizierte Test am Ende des Kurses werden vom
Das Land Baden-Württemberg unterstützt seine Bürger*innen, die in            Landkreis Heilbronn finanziert und sind somit für die Teilnehmer*innen
den eigenen vier Wänden wohnen möchten. Ehepaare, Lebenspart-                kostenlos.
ner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes, auf Dauer angelegte           Interessierte melden sich per E-Mail an deutschkurse@landratsamt-heil-
Lebensgemeinschaften (Paare) und Alleinerziehende mit mindestens             bronn.de oder telefonisch unter 07131/994-8471.
einem haushaltszugehörigen Kind oder schwerbehinderte Menschen               B2-Kurs für Schnelllernende ab November 2020 in Lauffen
mit speziellen Wohnungsbedürfnissen müssen dazu die Einkommens-              Der Landkreis Heilbronn bietet ab November 2020 einen Sprach-
grenze zum aktuellen Förderprogramm Wohnungsbau BW 2020/2021                 kurs für Schnelllernende im Blended Learning-Verfahren an. Der Kurs
einhalten und das geförderte Objekt ausschließlich selbst nutzen. Das zu     richtet sich an zugewanderte Bürger*innen im Landkreis, die bereits
fördernde Objekt muss familiengerecht sein. Keine Förderung erhält, wer      über B1-Sprachkenntnisse verfügen. Ziel ist es, bis Anfang Mai 2021
bereits über angemessenes Wohneigentum verfügt. Das gilt auch, wenn          B2-Kenntnisse mit zertifizierter Prüfung zu erlangen. Das B2-Niveau ist
die Antragstellerin oder der Antragsteller vermögend genug ist, um sich      meist Voraussetzung für die Aufnahme von Ausbildung oder einer quali-
mit angemessenem Wohnraum zu versorgen. Eine sozial orientierte För-         fizierten Berufstätigkeit.
derung ist dann nicht gerechtfertigt.                                        Der Kurs startet am 12. November 2020 in der Musikschule in Lauffen.
Das Land fördert folgende Maßnahmen:                                         Die Teilnehmer*innen lernen wöchentlich von Mittwoch bis Freitag
• Neubau oder Erwerb neuen Wohnraums, wenn das Vorhaben mindes-              täglich zwischen 9:30 Uhr bis 12:45 Uhr die deutsche Sprache im Prä-
  tens die Voraussetzung des Energieeffizienzstandards KfW 55 erfüllt.       senzunterricht unter Leitung von Dozent*innen der VHS Unterland. Der
• Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Schaffung zusätzlichen            Unterricht wird ergänzt durch Selbstlernzeiten mithilfe der VHS-Sprach-
  Wohnraums einschließlich notwendiger Begleitmaßnahmen, wenn die            lern-App. Die Selbstlernphasen mit der App werden von den Dozent*in-
  Anforderungen der förderfähigen Einzelmaßnahmen entsprechend der           nen angeleitet.
  Programmatik der KfW eingehalten werden.                                   Technische Voraussetzungen sind ein PC, Laptop oder Tablet mit Inter-
• Erwerb bestehenden Wohnraums                                               netzugang und ausreichendem Datenvolumen.
und finanziert diese mit einem zinslosen Darlehen. Die Zinsbindung be-       Der Kurs selbst, Kurslehrbücher, die Nutzung der VHS-Sprachlern-App
trägt 15 Jahre, der Tilgungssatz 2,25 Prozent. Die Zuschüsse der KfW         sowie der zertifizierte Test am Ende des Kurses sind für die Teilneh-
im Neubau für einen Energiestandard ab KfW-Effizienzhaus 55 werden           mer*innen kostenlos.
ebenfalls gewährt.                                                           Interessierte melden sich per E-Mail an deutschkurse@landratsamt-heil-
Das Förderdarlehen für einen Haushalt mit einem minderjährigen Kind          bronn.de oder telefonisch unter 07131/994-8471.
beträgt bis zu 200.000 Euro und erhöht sich mit steigender Zahl haus-
haltszugehöriger minderjähriger Kinder. Der Zuschuss für ein KfW-Effi-
zienzhaus 55 beträgt bis zu 18.000 Euro.                                                           Naturparkinfo
Antragsteller*innen können die Basisförderung jeweils mit Zusatzförde-                             Das Naturparkteam sucht Verstärkung
rungen verbinden. Ergänzend zum Tilgungszuschuss der KfW können sie                                Der Naturpark Stromberg-Heuchelberg e. V. sucht
ab KfW-Effizienzhausstandard 40 einen weiteren Tilgungszuschuss bis zu                             zur Verstärkung des Naturparkteams an der Ge-
einer Höhe von 3.500 EUR erhalten.                                                                 schäftsstelle in Zaberfeld zum nächstmöglichen
Empfänger*innen eines Förderdarlehens, aber auch kinderlose Paare                                  Zeitpunkt eine(n) Mitarbeiter(in) in Teilzeit (50 %)
und Alleinstehende, die ein Familienzuwachsdarlehen der L-Bank in die                              für das Sekretariat
Finanzierung einbeziehen, können eine Ergänzungsförderung für Kin-           Ihre Aufgaben sind:
der erhalten. Dies gilt für Kinder, die innerhalb von zehn Jahren zu dem     • Assistenz der Geschäftsführung, z. B. Terminkoordination
Haushalt hinzukommen. Die Ergänzungsförderung besteht nach den der-          • Selbstständige und eigenverantwortliche Durchführung von Verwal-
zeitigen Förderrichtlinien in einem weiteren Tilgungszuschuss.               tungs-, Organisations- und Sekretariatsaufgaben
Weitere Informationen und Antragstellung                                     • Kommunikationsschnittstelle intern/extern
Interessierte können Fragen zur Finanzierung direkt an die L-Bank richten:   Die ausführliche Stellenausschreibung finden Sie unter www.naturpark-
Telefonnummer 0800/150-3030 (kostenlos aus dem deutschem Festnetz            sh.de
oder mit deutschem Mobilfunknetz und -provider; Mo.–Fr., 8–16.30 Uhr).       Ansprechpartner: Geschäftsführer Dietmar Gretter, Tel. 07046/884815,
Daneben bietet die L-Bank die Möglichkeit an, über ihren Finanzierungs-      d.gretter@naturpark-stromberg-heuchelberg.de
rechner die Förderfähigkeit eines Vorhabens zu ermitteln. (https://finan-    Veranstaltungen der Naturparkführer
zierungsrechner.l-bank.de/)                                                  Alle Veranstaltungen vorbehaltlich weiterer Änderungen im Zusammen-
Das Förderdarlehen wird direkt bei Ihrer Wohnraumförderstelle bean-          hang mit Covid 19
tragt: Ansprechpartner ist das Landratsamt Heilbronn, Erhard Pommers-        „Weinbau – Kulturlandschaft – damals und heute“
heim, Lerchenstraße 40, 74072 Heilbronn, Tel. 07131/994517, E-Mail:          Sonntag, 1. November, 14–18 Uhr, Treffpunkt Schützenhaus Ensingen
Erhard.Pommersheim@Landratsamt-Heilbronn.de.                                 Die Wanderung durch die herbstlich gefärbten Weinberge führt durch
Landkreis Heilbronn bietet weiteren kostenlosen                              alte Hohlwege, vorbei an Trockenmauern und „Wengerthäusla“ aus ver-
Online-Deutschkurs mit Ziel B1 – Start am 30. November 2020                  schiedenen Epochen. Bei der anschließenden Weinprobe im Weingut
Nachdem bereits im Frühjahr diesen Jahres erfolgreich ein Online-Deutsch-    Walz werden bei Zwiebel- und Kartoffelkuchen alte Geschichten und An-
kurs, der ausschließlich per Videokonferenz stattfindet, gestartet wurde,    ekdoten erzählt. Kostenbeitrag p. P. 10 €, Kinder 5 € inkl. Kartoffel- und
bietet der Landkreis Heilbronn zum 30. November 2020 einen weiteren          Zwiebelkuchen, zzgl. Weinprobe beim Weingut Walz.
Kurs im Online-Format an. Zielgruppe des Kurses sind Landkreisbewoh-         Veranstalter, Anmeldung und Info: Naturparkführer Roland Fischer, Tel.
ne*innen, die aufgrund mangelnder finanzieller Ressourcen, familiärer        07042/22950, fischerontour@aol.com
Umstände oder einer schlechten Anbindung an den öffentlichen Nahver-         Zweite Pflegeschulung im Blühenden Naturpark Stromberg-
kehr ansonsten keine Möglichkeit haben, an Integrations- oder anderen        Heuchelberg
Deutschkursen teilzunehmen. Bis Herbst 2021 sollen B1-Kenntnisse er-                                                 Im Rahmen einer Seminarreihe des
langt werden, die mit einer zertifizierten Prüfung am Ende des Kurses                                                Projektes „Blühender Naturpark“
nachgewiesen werden.                                                                                                 fand die zweite Schulung für die
Der Online-Kurs findet ab 30. November 2020 von Montag bis Freitag                                                   Bauhofmitarbeiter*innen der teil-
(auch während der Schulferien; außer zwischen Weihnachten und Neu-                                                   nehmenden Naturparkgemeinden
jahr) zwischen 9:15 Uhr bis 11:30 Uhr statt. Der Unterricht wird inter-                                              statt. Diese Schulungen sind maß-
aktiv mit Hilfe eines Video-Konferenz-Tools unter Leitung erfahrener Do-                                             geblicher Teil des Projekts. Kompe-
zent*innen eines kooperierenden Sprachkursträgers gestaltet.                                                         tente Bauhöfe sind unabdingbar,
Zur Teilnahme erforderlich ist ein PC, Laptop oder Tablet (zur Not reicht                                            um das Ziel einer Stärkung der Bio-
ein größeres Smartphone) mit Mikrophon und Lautsprecher – optimal                                                    diversität im Ortsgrün zu erreichen.
ist ein Headset. Darüber hinaus wird ein Internetzugang mit einem                                                    Bei dem Outdoor-Seminar wurden
Datenvolumen benötigt, das die Teilnahme an den täglichen Videokon-          die Projektflächen vor Ort in Zaberfeld, Cleebronn und Bönnigheim besich-
ferenzen ermöglicht. Darüber hinaus wird die Bereitschaft zur Teilnahme      tigt. Gemeinsam mit Landschaftsökologe Sebastian Frey und Projektkoor-
während der gesamten Kurszeit bis Herbst 2021 sowie zu mindestens            dinatorin Marlene Volz wurden der aktuelle Zustand der Flächen evaluiert
einer Stunde Selbststudium über den obligatorischen Online-Unterricht        sowie Empfehlungen hinsichtlich der weiterführenden Pflege der Blüh-
hinaus vorausgesetzt. Die Teilnehmer*-innen benötigen zu Beginn kei-         flächen gegeben. Ein wichtiger Aspekt des Seminars: der Erfahrungsaus-
nerlei Vorkenntnisse.                                                        tausch der Bauhofmitarbeiter*innen untereinander. Thematisiert wurden
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