Der Gemeinde ZABERFELD - 2218 ha Naturpark Stromberg-Heuchelberg pur! - 2218 ha Naturpark ...
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Amtsblatt der Gemeinde ZABERFELD 2218 ha Naturpark Stromberg-Heuchelberg pur! 44. Woche Freitag, 30. Oktober 2020 Neues aus Ortsbücherei: 50 Wochen – 50 Orte Wir zwei sind Freunde fürs Leben – es geht Von A wie Abstatt bis hin zu Z wie Zaberfeld: Mit der endlich wieder heiter weiter im kleinen Aktion 50 Wochen – 50 Orte rückt bereits seit Anfang Tischtheater des Jahres die Heilbronner Stimme jede Woche eine andere Kommune ihres Verbreitungsgebietes in den Fokus der Berichterstattung. 50 Wochen – 50 Orte, das bedeutet: Jeweils sechs Tage lang Berichte, Analy- sen, Interviews, Orts-Spaziergänge, Mitmachaktionen, Vor-Ort-Veranstaltungen und vieles mehr. Last but not Least ist in der kommenden Woche (KW 45) unsere schöne Gemeinde an der Reihe. Im Rahmen dieser Aktion werden Chefredakteur Ralf- Uwe Heer, Friedhelm Römer und Bürgermeisterin Diana Kunz am Dienstag, den 3. November 2020 von 10 bis 11 Uhr beim Löweneck (Michelbacher Straße 3, Zaberfeld) Am Dienstag, 03.11.2020 um 16 Uhr in der Bücherei für die Fragen und Anregungen unserer Bürger zur Ver- im Löweneck für Kinder von 3 bis 6 Jahren. fügung stehen. Kleine Stammgäste und alle, die zum ersten Mal eine Geschichte im Fernsehen ohne Strom genießen wollen, Wir freuen uns über Ihre Fragen und Anregungen! können sich anmelden. Auf der bunten Zuhörerdecke finden acht Gäste Platz, pro Familie zählt ein Platz, da weiterhin Geschwister und große Begleitpersonen dabei sein dürfen, allerdings unter Einhaltung der AHA Regeln. Das bedeutet, das alle Erwachsenen die Maske die ganze Zeit tragen. Vielleicht könnten die Eltern der sechsjährigen Kinder diese nur bringen und holen. Das Kreativangebot wird weiterhin angeboten, aller- dings unter etwas anderen Voraussetzungen. Wir hor- chen und spielen mit Worten und Farben, genießen mit unseren Augen, den Ohren und den Händen. Anmeldung unter Angabe des Alters des Kindes und einer zu erreichenden Telefonnummer bei A. Werthwein (0162/7130341).
Zaberfeld 30.10.2020 Seite 2 Wichtige Fernsprechanschlüsse, Sprechzeiten usw. Gemeindeverwaltung Zaberfeld Tel. 9626-0/Fax 9626-26 Notarzt und Rettungsdienst Notruf 112 www.Zaberfeld.de Bereitschaftsdienst der Hausärzte im Zabergäu Bauhof Zaberfeld Tel. 6361 Mo.–Fr.: 7.00 bis 19.00 Uhr Notdienstnummer 07135/1712000 Bauhofleiter Reinhold Sigloch Handy 0171/4819723 Ärztlicher Notfalldienst (bei dringenden, aber nicht akut lebensbedroh- Wassermeister Volkmar Richter Handy 0171/6420599 Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung lichen Fällen zuständig) Rathaus Zaberfeld Direktwahl Notfallpraxis Brackenheim Tel. 07135/9360821 Montag 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr Bundeseinheitliche Rufnummer Tel. 116117 Dienstag, Donnerstag und Freitag 10.00 bis 12.00 Uhr Bereitschaftszeiten: Montag bis Freitag von 19.00 bis 22.00 Uhr Mittwoch 7.30 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18.30 Uhr Samstag, Sonntag und feiertags 8.00 bis 22.00 Uhr Bücherei im Löweneck, Tel. 2169 Dienstag 15.30 bis 18.30 Uhr Notfallpraxis Brackenheim, Maulbronner Straße 15, 74336 Brackenheim Donnerstag 15.00 bis 18.00 Uhr Mo.–So. (auch feiertags) ab 22.00 Uhr Notaufnahme SLK-Klinik Heilbronn Freitag 15.30 bis 18.30 Uhr Zahnärztlicher Notdienst Grundschule Zaberfeld Tel. 07046/6563, Fax 07046/912564 Der Notdienst ist zu erfragen unter Tel. 0711/7877712 Recyclinghof Zaberfeld, Eugen-Zipperle-Straße 8 Öffnungszeiten: Freitag 13.30 bis 16.30 Uhr Augenärztlicher Notfalldienst Samstag 9.00 bis 13.00 Uhr Der Notdienst ist zu erfragen unter Tel. 116117 Häckselplatz Zaberfeld Ärztl. Notdienst für Patienten mit Hals-, Nasen-, Ohrenerkrankungen Öffnungszeiten: Mo.–Fr.: Notdienst ist zu erfragen unter Tel. 116117 September bis Mai Samstag 11.00 bis 15.00 Uhr An Sa., So. und Feiertagen in der HNO-Notfallpraxis an der HNO-Klinik im Juni bis August Samstag 13.00 bis 15.00 Uhr Klinikum am Gesundbrunnen, Heilbronn Bereitschaftsdienste bei Stromausfall Bezirksservice Brackenheim, Neipperger Straße 31 Tel. 07135/9832-0 Kinderärztlicher Notfalldienst Erdgas-Störungsmeldestelle (24-Std. Hotline) Tel. 01802056229 Mo.–Fr. 19 bis 22 Uhr, an Sa., So. und Feiertagen von 8 bis 22 Uhr, in der Unity Media (Kabel BW) – 24 Std.-Service-Hotline Tel. 0221/46619100 Kinderklinik am Gesundbrunnen HN Polizei Notruf 110 nach 22 Uhr ist der Notdienst zu erfragen unter Tel. 116117 Polizeiposten Güglingen Tel. 07135/6507 Apothekennotdienst Polizeirevier Lauffen a. N. Tel. 07133/2090 Diesen finden Sie im Innenteil des Amtsblattes. Feuerwehr Notruf 112 Tierärztlicher Notdienst Kommandant Markus Konz Tel. 8806199 Abt. 1 (Zaberfeld u. Michelbach) Am Samstag, 31. Oktober und Sonntag, 1. November 2020: Abt.-Kmdt. Simon Achauer Tel. 0157/83880821 Dr. Villforth, Heilbronn Tel. 07131/30003 Abt. 2 (Ochsenburg u. Leonbronn) Abt.-Kmdt. Holger Häußer Tel. 882327 Dres. Richter/Schepers, Öhringen Tel. 07941/92720 Leiter der Jugendfeuerwehr Uwe Bohse Tel. 7423 Dr. v. Scheven, Bad Rappenau Tel. 07066/9177790 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND NACHRICHTEN Glückwünsche zum 80. Geburtstag Sachbeschädigungen am Obstbaummuseum Zaberfeld Zum 80. Geburtstag am 26. Oktober 2020 konnte Bürgermeisterin Diana „Kreative Täter“ waren in der ver- Kunz Frau Ruth Rempp die Glückwünsche der Gemeinde mit den bes- gangenen Zeit verstärkt in Zaber- ten Wünschen für die Zukunft, Gesundheit und persönliches Wohlerge- feld aktiv. Am Obstbaummuseum hen, überbringen. Sie übergab der Jubilarin den Geschenkkorb der Ge- in der Nähe des Michelbachsees meinde. haben bislang unbekannte Täter Wir gratulieren herzlich und wünschen auf diesem Wege nochmals „Alles an verschiedenen Stellen leider Spuren hinterlassen. Gute“. Es wurden mehrere Infotafeln an- gesprüht und zerkratzt. Vandalismus und Beschädigun- EnergieSTARTberatung in Zaberfeld gen verursachen Kosten, die die Sie planen einen Austausch Ihrer Heizung, wissen jedoch nicht welches Allgemeinheit zu tragen hat und Gesetz zu beachten ist oder wie die 15 % des Erneuerbare-Wärme-Ge- können daher in keinster Weise setzes (EWärmeG) erfüllt werden können? Sie möchten Ihre Energiekos- akzeptiert werden. ten senken oder Ihr Haus sanieren und finden sich im Dschungel von Sachbeschädigung ist eine Straf- unübersichtlichen Fördermöglichkeiten, komplizierten Gesetzen und Vor- tat und kann zur Anzeige gebracht schriften nicht zurecht? werden, sachdienliche Hinweise über die Täter nimmt bei der Ge- Die nächste EnergieSTARTberatung findet am meindeverwaltung Zaberfeld Fr. Mittwoch, 11. November 2020 Sabrina Müller, Tel: 07046/9626-10 im Rathaus Zaberfeld von 16.30 bis 17.30 Uhr statt. entgegen. Die Termine sowie weitere Informationen können online unter www. landkreis-heilbronn.de/energieberatung eingesehen und vereinbart werden. Fragen oder Hilfe bei der Online-Terminvereinbarung erhalten Sie unter Tel.: 07131/994-1184 oder unter Der ideale Reiter dreht sich um und entsorgt. energieberatung@landratsamt-heilbronn.de Herausgeber: Gemeinde Zaberfeld, Schloßberg 5, 74374 Zaberfeld, Tel. 07046/9626-0. Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen der Gemeinde: Bürgermeisterin Diana Kunz. Verantwortlich für den übrigen Inhalt und Anzeigen: Timo Bechtold, Kirchenstr. 10, 74906 Bad Rappenau. Druck und Verlag: Nussbaum Medien Bad Rappenau GmbH & Co. KG, Kirchenstr. 10, 74906 Bad Rappenau, Tel. 07264/70246-0, Fax 07264/70246-99, Internet: www.nussbaum-medien.de. Anzeigenberatung: Nussbaum Medien, Raiffeisenstr. 49, 74336 Brackenheim, Tel. 07264/70246-70, bad-rappenau@nussbaum-medien.de, Internet: www.nussbaum-medien.de. Zuständig für die Zustellung: G.S. Vertriebs GmbH, Josef-Beyerle-Str. 2, 71263 Weil der Stadt, Telefon 07033/6924-0, E-Mail: info@gsvertrieb.de, Abonnement: www.nussbaum-lesen.de, Zusteller: www.gsvertrieb.de
Seite 3 30.10.2020 Zaberfeld Abschlagszahlungen für Wasser- und Abwassergebühren werden zur Zahlung fällig Landratsamt Heilbronn erlässt Die Abschlagszahlungen für das 3. Vierteljahr werden am 31. Oktober Allgemeinverfügung fällig. Die Höhe ergibt sich aus dem letzten Gebührenbescheid, es werden Nachdem am Freitag, 23. Oktober 2020 die 7-Tage-Inzidenz von keine zusätzlichen Bescheide verschickt. 50 Neuinfizierten pro 100.000 Einwohnern im Landkreis Heil- Es wird um termingerechte Bezahlung gebeten, da im Verzugsfall Mah- bronn überschritten wurde, hat das für uns zuständige Landrats- nungen erstellt und Mahngebühren sowie Säumniszuschläge erhoben amt eine Allgemeinverfügung erlassen, die am vergangenen werden müssen; die Gemeinde ist dazu gesetzlich verpflichtet. Dienstag bereits in Kraft getreten ist. Bei denjenigen, die uns eine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, Die Allgemeinverfügung enthält verschiedene Maßnahmen zur werden wir die fälligen Beträge von ihrem Bankkonto abbuchen. Eindämmung und zum Schutz der Bevölkerung vor der weiteren Gemeindekasse Verbreitung von COVID-19. • Die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften im Landkreis beginnt künftig um 23 Uhr und endet um 6 Uhr am Folgetag. Während der Sperrstunde ist der Betrieb von Schank- und Deutsche Eiche für erste Bürgermeisterin in Zaberfeld Speisewirtschaften untersagt. Ausgenommen ist die Abgabe gepflanzt und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen oder mitnahme- Im zurückliegenden März wählten fähigen nichtalkoholischen Getränken, solange die Speisen die Bürger*innen der Gemeinde und Getränke nicht vor Ort verzehrt werden. Außerdem dürfen Zaberfeld ihre erste Bürgermeiste- Schank- und Speisewirtschaften sowie sonstige Verkaufsstel- rin. len in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr am Folgetag keine alkoho- Stellvertretend für den Jahrgang lischen Getränke abgegeben. 1952/53 von Leonbronn sowie • Begrenzung der Teilnehmerzahl bei Messen dem Heimatverein Leonbronn ini- • Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist über die Vorgaben der Co- tiierte Gerhard Michel am 21. Ok- ronaVO hinaus auch auf Märkten im Sinne der §§ 66 bis 68 tober 2020 eine Pflanzaktion. Gewerbeordnung (Wochen-, Groß-, Spezial- und Jahrmärkte) Zu Ehren der ersten Bürgermeis- zu tragen, auch wenn diese unter freiem Himmel stattfinden. terin von Zaberfeld wurde auf Ge- • In geschlossenen Räumen darf die Teilnehmerzahl bei sonsti- markung Leonbronn eine deutsche gen Veranstaltungen im Sinne des § 10 Abs. 3 Nr. 2 Corona- Eiche gepflanzt. VO 50 Personen nicht übersteigen. Das Landratsamt kann im „Ich bin wirklich sprachlos, total Einzelfall unter Vorlage eines Hygienekonzeptes Ausnahmen gerührt und unendlich dankbar ob erteilen. Die Ausnahme ist vierzehn Tage vor Veranstaltungs- so viel Wertschätzung!“, bedankte beginn zu beantragen. sich Bürgermeisterin Diana Kunz Die vollständige Allgemeinverfügung finden Sie unter: bei den Vertretern des Leonbron- www.landkreis-heilbronn.de/coronavirus ner Jahrgangs 1952/53 und dem Das Landratsamt wird in den kommenden Tagen die Wirksam- Heimatverein Leonbronn. keit dieser Maßnahmen abwarten und die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehen im Landkreis genau beobachten. Stei- gen die Inzidenzwerte weiter, kann es zu weiteren Maßnahmen, wie z.B. die Reduzierung von Teilnehmerzahlen bei Kunst, Kul- tur- und Sportveranstaltungen kommen. Das Landratsamt appelliert nochmals an alle Landkreisein- wohner, die eigenen Kontakte weiter einzuschränken und sich an die allgemein bekannten AHA-Regeln zu halten. Vereine, wie Chöre, Sport- und Blasmusikvereine, sollten kritisch hinterfragen, ob der Übungsbetrieb sowie ande- re Veranstaltungen in der aktuellen Situation erforderlich sind. Ratssplitter 20. Oktober 2020 Überprüfung des Michelbachsees Bekanntgabe nichtöffentlicher Gemeinderatsbeschlüsse ab Montag, 2. November 2020 Bürgermeisterin Diana Kunz hat folgende nichtöffentliche Beschlüsse aus Stauanlagen müssen nach der DIN 19700 alle 10 bis 20 Jahre einer Ver- der Gemeinderatssitzung am 15. September 2020 bekannt gegeben: tieften Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden, um die Sicherheit – Das Gebäude Kleingartacher Straße 33 in Zaberfeld-Michelbach soll des Dauerstaubeckens und des Bauwerks zu kontrollieren. von der Gemeinde abgerissen und die unbebaute Fläche als Bauland Das Hochwasserrückhaltebecken Michelbach wurde zuletzt 2007 einer verkauft werden. Ein etwaiges Vorkaufsrecht ist von der Verwaltung Vertieften Sicherheitsüberprüfung unterzogen. zu prüfen. Ab Montag, 2. November ist eine erneute Prüfung der Stauanlage not- – Der Gemeinderat hat dem Erwerb eines Grundstücks zugestimmt. wendig. – Der Gemeinderat hat die Einrichtung eines Natur- und Waldkindergar- Das Ingenieurbüro Winkler und Partner aus Stuttgart betreut seit Jahren tens begrüßt und die Verwaltung ermächtigt, dies weiter zu verfolgen. den Wasserverband Zaber mit seinen gesamten Hochwasserschutzein- Des Weiteren wurde die Verwaltung beauftragt, Stellenausschreibun- richtungen und wird die Vertiefte Sicherheitsüberprüfung gemeinsam gen für das erforderliche Personal zu veranlassen. Der Anbau an den mit dem Verband organisieren und durchführen. Kindergarten Leonbronn (Containerlösung) soll parallel weiter geprüft In der Kalenderwoche 45, ab Montag, 2. November 2020, wird der Was- und verfolgt werden. serstand des Michelbachsees um 50 cm abgelassen. Die eigentliche Si- – Die Verwaltung wurde mit der Einstellung einer neuen Kindergartenlei- cherheitsüberprüfung des Beckens und des Bauwerks findet dann am tung für den Kindergarten in Leonbronn ermächtigt. Der Gemeinderat Freitag, 6. November statt. ist über die Entscheidung zu unterrichten. Nach Abschluss aller Kontrollarbeiten wird mit dem Wiedereinstau be- Feuerwehrbedarfsplan der Gemeinde Zaberfeld gonnen. Der Gemeinderat hat dem vorgelegten Feuerwehrbedarfsplan zuge- Wir bitten die Bevölkerung um Beachtung. stimmt. Jede Gemeinde hat für einen 10-Jahres-Zeitraum einen Feuerwehrbe- darfsplan als Grundlage für die Löschsicherheit in der Gemeinde aufzu- Telefonseelsorge Heilbronn 0800/1110111 stellen. Am 24. Januar 2012 hat der Gemeinderat dem Feuerwehrbe- Jeden Tag und im Notfall auch nachts für Sie zu sprechen. darfsplan für die Jahre 2012 bis 2021 zugestimmt. Im Jahr 2016 erfolgte eine erste Fortschreibung.
Zaberfeld 30.10.2020 Seite 4 Im Rahmen der Klausurtagung im Januar 2020 hat der Gemeinderat den Vorberatung: Vorhabenbezogener Bebauungsplan, leitenden Branddirektor Dr. Roland Demke mit der Überprüfung des Be- Muttersbachstraße 3 in Zaberfeld darfsplanes auf Entwicklungen der Gemeinde hin beauftragt. Gemein- Der Gemeinderat hat die Verwaltung beauftragt alle Voraussetzungen zu sam mit den Kommandanten Markus Konz, Simon Achauer und Holger schaffen, dass der vorhabenbezogene Bebauungsplan Muttersbachstra- Häußer sowie deren Stellvertreter Henrik Binder und Daniel Gansohr ße 3 in Zaberfeld aufgestellt werden kann. wurde in Absprache mit Kreisbrandmeister Uwe Vogel, der Gemeinde- In der Gemeinderatssitzung am 28. Mai 2020 wurde das gemeindliche verwaltung und dem Gesamtausschuss der Freiwilligen Feuerwehr Za- Einvernehmen für die Bauvoranfrage über den Neubau von 5 Zweifa- berfeld der derzeit gültige Feuerwehrbedarfsplan überarbeitet. milienhäusern und einer Gemeinschaftsgarage sowie von Stellplätzen Ein Feuerwehrbedarfsplan beinhaltet alle wesentlichen Planungsgrößen einstimmig erteilt. Jedoch wurde in der Sitzung seitens des Gremiums für die Unterhaltung einer „den örtlichen Verhältnissen entsprechenden eine massive und verdichtete Bauweise kritisiert und die Verwaltung be- leistungsfähigen und angemessenen Feuerwehr“. Er beschreibt Mindest- auftragt, eine Auflockerung mit dem Bauherrn im Detail zu besprechen. leistungen, welche die Einsatzabteilungen der Feuerwehr Zaberfeld im Das Landratsamt Heilbronn als zuständige Baurechtsbehörde hat keinen Regelfall erbringen sollen. Es wird der Istzustand aufgeführt und ein an- positiven Bescheid für die Bauvoranfrage in Aussicht gestellt, da das Ge- zustrebender Sollzustand empfohlen. Der Plan stellt Zielvorgaben für den lände im innenliegenden Außenbereich liegt und eine Genehmigung Gemeinderat und die Verwaltung auf. Die Erreichung dieser Vorgaben ist ausschließlich nach Aufstellung eines Bebauungsplans möglich ist. Aus selbstverständlich abhängig von z. B. den finanziellen Entwicklungen der diesem Grund hat der Antragssteller die Bauvoranfrage zurückgezogen Gemeinde Zaberfeld. Der Feuerwehrbedarfsplan bildet also einen Maß- und sich an das Ingenieurbüro Käser gewandt, um einen vorhabenbe- nahmenkatalog ab, aus welchem sich keine Ansprüche an die Verwal- zogenen Bebauungsplan in Zusammenarbeit mit der Gemeinde aufzu- tung bzw. Dritter ableiten lassen. Grundlage für den Bedarfsplan bildet stellen. die Untersuchung der örtlichen Gegebenheiten und aktuellen Gemein- Bei einem gemeinsamen Besprechungstermin wurden verschiedene destruktur. Der Feuerwehrbedarfsplan beschreibt die derzeitige Struktur Punkte wie Bauweise, Wohndichte, Umgebungsbebauung, Müllentsor- der örtlichen Feuerwehr und ihrer Abteilungen und bewertet die Leis- gung und Stellplätze thematisiert und dem Gemeinderat anhand von tungsfähigkeit der Gesamtwehr. Die Erhebung zeigt neben den Einsät- Plänen in der Oktobersitzung vorgestellt und erläutert. Wohneinheiten zen im Brandfall auch die vielen Einsätze zur technischen Hilfeleistung. für Familien ebenso wie Wohnen im Alter inklusive Gemeinschaftsräu- Auf Grundlage dieser Erhebungen erfolgt die sogenannte individuelle me und gemeinsam nutzbare Anlagen möchte der Investor mit diesem Bewertung des örtlichen Risikos. Der Bedarfsplan betrachtet auch die Bauprojekt auf dem Areal an der Muttersbachstraße realisieren. Gelingt Ausstattung der Gesamtwehr mit Personal, Fahrzeugen und Gebäude ein Lückenschluss und eine Verbindung zwischen Mischgebiet und altem sowie die Organisation. Ortskern in diesem innerörtlichen Bereich bedeutet dies sicherlich einen Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Feuerwehr Zaber- Mehrwert für Zaberfeld und eine positive Entwicklung für die Gemeinde. feld leistungsfähig ist aber verschiedene Verbesserungen in den nächs- Bebauungsplanänderung „Steingrube“, Leonbronn ten Jahren erforderlich sind. Dies beinhaltet sowohl organisatorische Der Gemeinderat hat folgende Beschlüsse gefasst: Änderungen z. B. in der Anpassung der Alarm- und Ausrückeordnung, 1. Der Gemeinderat stimmt der Kostenübernahmeerklärung zu. Ausbildungen von Bootsführern, als auch kleinere Beschaffungen wie 2. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Steingrube, 1. Rettungswesten, Explosionswarngeräte und Optimierung der Löschwas- Änderung“ in der Entwurfsfassung vom 20.10.2020, gefertigt vom In- serversorgung. genieurbüro Käser, wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit Die landesweite Umstellung auf den Digitalfunk verursacht auch in den § 13 BauGB gefasst. beiden Abteilungen Folgeinvestitionen von rund 30.000 €, die im Jahr 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung nach § 3 2021 umgesetzt werden sollen. Abs. 2 BauGB und die Anhörung der Behörden und sonstigen Träger Finanziell schwerwiegender sind Ersatzbeschaffungen im Fahrzeugbe- öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. reich in Form eines LF 10 für das Löschgruppenfahrzeug LF 8/6 aus dem Mit der Bebauungsplanänderung können öffentliche Parkplätze entlang Jahr 1997, Ersatz eines Mannschaftstransportwagens und langfristig (ab der Theodor-Storm-Straße in private Flächen überführt und dann ver- 2028) eines Lösch- und Hilfeleistungsfahrzeugs HLF 10 AF für das Tank- kauft werden. Ermöglicht wird damit die Zufahrt zu einer neu geplanten löschfahrzeug TLF 16/25 TH Baujahr 2003. Allein diese Fahrzeugersatz- Garage im Peter-Rosegger-Weg. beschaffungen schlagen mit rund 1 Mio. € zu Buche. Alle Kosten, die im laufenden Verfahren anfallen, werden von den Bau- Größtes Maßnahmenpaket ist sicherlich die Investition in ein neues herren getragen. Feuerwehrhaus. Sowohl das Feuerwehrmagazin in Ochsenburg als auch Da durch die Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt wer- in Zaberfeld erfüllen nicht die Anforderungen eines modernen Feuer- den, kann die Änderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB wehrhauses. Wegen Unfall- und Gesundheitsgefahr besteht baulicher erfolgen. Im vereinfachten Verfahren kann von der frühzeitigen Unter- Veränderungsbedarf. Ein Neubau eines Feuerwehrhauses in Zaberfeld richtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB muss mit 3 bis 3,5 Mio. € kalkuliert werden. Der Neubau sollte so konzi- abgesehen werden. Im vereinfachten Verfahren wird außerdem von der piert sein, dass alle Ortsteile möglichst innerhalb der erforderlichen Aus- Umweltprüfung und von dem Umweltbericht abgesehen. rück- und Eintreffzeiten erreicht werden können. Es sollte bei Bedarf für Neukalkulation Abwassergebühren die Aufnahme der Abteilung Ochsenburg erweiterungsfähig sein. Der Gemeinderat hat der Satzung zur Änderung der Satzung über die In einem ersten Schritt wird die Gemeinde im kommenden Jahr eine öffentliche Abwasserbeseitigung zugestimmt. Des Weiteren wurden fol- Machbarkeitsstudie einleiten, um eine geeignete Grundstücksfläche von gende Beschlüsse gefasst: ca. 40 Ar in den im Gutachten genannten Quartieren zu identifizieren. 1. Der Gemeinderat stimmt der ihm bei der Beschlussfassung über die Ge- Des Weiteren wird die Verwaltung zeitnah die Fördermöglichkeiten sowohl bührensätze vorgelegten Gebührenkalkulation vom Oktober 2020 zu. für die Fahrzeugbeschaffung als auch den möglichen Neubau prüfen. 2. Die Gemeinde Zaberfeld wird weiterhin Gebühren für ihre öffentliche Gesundheitszentrum Zaberfeld – aktueller Sachstandsbericht Einrichtung „Zentrale Abwasserbeseitigung“ erheben. Der Gemeinderat hat den Bericht von Frau Dietze, Projektentwicklerin 3. Die Gemeinde Zaberfeld wählt als Gebührenmaßstab für die Schmutz- des Gesundheitszentrums, zustimmend zur Kenntnis genommen. wassergebühr den Frischwassermaßstab. Der Gebührenmaßstab für Die Hausärztliche Praxis Dr. Tempelfeld ist im August 2019 in die neuen die Niederschlagswassergebühr ist die angeschlossene überbaute und Räume in der Michelbacher Straße umgezogen, was in Zeiten von Corona darüber hinaus befestigte Fläche. mit ausreichend Platz und einem barrierefreien Zugang ein großer Ge- 4. Der Gemeinderat stimmt den in der Gebührenkalkulation berücksich- winn für Zaberfeld ist. Mieter des Gesamtgebäudes ist die gemeinnützi- tigten Abschreibungs- und Verzinsungsmethoden sowie den Abschrei- ge GmbH Gesundheitszentrum Zaberfeld. Neben den Praxisräumen steht bungs- und Zinssätzen zu. im Erdgeschoß ein multifunktional nutzbarer Raum zur Verfügung der 5. Der Gemeinderat stimmt den in der Gebührenkalkulation berücksich- von Gruppen, Vereinen oder für Seminare angemietet werden kann. Auf- tigten Prognosen und Schätzungen zu. grund der Corona Pandemie hat sich auch die Auslastung bzw. Belegung 6. Wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, werden die verschie- des Raumes über mehrere Monate auf null reduziert. Seit Schuljahres- denen Straßenentwässerungsanteile wie folgt angesetzt: beginn findet aber wieder eine rege Nutzung statt. Bis Ende des Jahres aus den kalkulatorischen Kosten der: aus den Betriebsaufwendungen der: werden auch die Räume im ersten Obergeschoß fertiggestellt sein. Der- Mischwasseranlagen 25,0 % Mischwasseranlagen 13,5 % zeit finden Gespräche mit Medizinern statt, um die ärztliche Versorgung Regenwasseranlagen 50,0 % Regenwasseranlagen 27,0 % für Zaberfeld weiter auszubauen. Des Weiteren steht im Obergeschoß Kläranlage 5,0 % Kläranlage 1,2 % ebenfalls ein zweiter Raum zur Verfügung, der multifunktional genutzt 7. Den vorgeschlagenen jeweils einjährigen Kalkulationszeiträumen für und angemietet werden kann. Eine Fortsetzung der finanziellen Unter- 2020, 2021 und 2022 wird zugestimmt. Von der Möglichkeit, die Ge- stützung der gGmbH durch die Gemeinde wird der Gemeinderat im Rah- bührenkalkulation auf einen längeren Zeitraum (bis zu fünf Jahre) ab- men der Haushaltsplandebatte beraten. zustellen, wird kein Gebrauch gemacht.
Seite 5 30.10.2020 Zaberfeld 8. Die ausgleichspflichtigen Kostenüberdeckungen der Schmutz- und Mwst., da Fertigstellung in 2021) unterhalb der Kostenschätzung von Niederschlagswasserbeseitigung aus dem Bemessungszeitraum 54.500 €. Die Firma hat schon des Öfteren für die Gemeinde Zaberfeld 2014–2015 sowie den Jahren 2016 und 2017 werden in der Kalkula- gearbeitet und ist der Verwaltung und Architekt Reinhardt empfiehlt tion fristgerecht innerhalb des fünfjährigen Ausgleichszeitraums zum daher die Vergabe an die Firma Anicic. Ausgleich eingestellt (siehe Anlagen 7 und 8). Änderung des Gesellschaftervertrages der Neckar-Netze 9. Auf der Grundlage dieser Gebührenkalkulation werden die Abwasser- Bündelgesellschaft A GmbH & Co. KG gebühren wie folgt festgesetzt: Der Gemeinderat hat der Änderung des Gesellschaftervertrages der – Schmutzwassergebühr: Neckar Netze Bündelgesellschaft A GmbH & Co. KG zugestimmt und rückwirkend ermächtigt die Bürgermeisterin Frau Kunz, in der Gesellschafterver- für den Zeitraum 01/2020–12/2020 1,20 €/m³ Frischwasser sammlung der Neckar Netze Bündelgesellschaft A GmbH & Co. KG ent- für den Zeitraum 01/2021–12/2021 1,20 €/m³ Frischwasser sprechend abzustimmen. für den Zeitraum 01/2022–12/2022 1,53 €/m³ Frischwasser Die Gemeinde Zaberfeld ist als Kommanditist an der Neckar Netze Bün- – Niederschlagswassergebühr: delgesellschaft A GmbH & Co. KG sowie der Neckar Netze Bündelgesell- rückwirkend schaft T GmbH & Co. KG beteiligt. Die Neckar Netze Bündelgesellschaft A für den Zeitraum 01/2020–12/2020 0,12 €/m² überbaute und GmbH & Co. KG möchte eine Änderung des bestehenden Gesellschafter- befestigte Fläche vertrages vornehmen. Dazu bedarf es einer Mehrheit von drei Vierteln für den Zeitraum 01/2021–12/2021 0,12 €/m² überbaute und der Stimmen aller vorhandenen Gesellschafter. Der vorliegende Be- befestigte Fläche schluss dient dazu, Bürgermeisterin Frau Kunz dazu zu ermächtigen, als für den Zeitraum 01/2022–12/2022 0,15 €/m² überbaute und Vertreterin der Gemeinde Zaberfeld in der Gesellschafterversammlung befestigte Fläche entsprechend dieser Änderung zuzustimmen. Bei diesen Gebührensätzen handelt es sich um auf zwei Nachkomma- Die erste Reihe an Änderungen beinhaltet die Thematik der Art der Ein- stellen abgerundete Gebührenobergrenzen. Diese Abrundung hat eine berufung der Gesellschafterversammlungen. Der Gesellschaftsvertrag zunächst in Kauf genommene Kostenunterdeckung zur Folge. Der Ge- der Neckar Netze Bündelgesellschaft A GmbH & Co. KG soll dahingehend meinderat behält sich vor, diese Kostenunterdeckung zu einem späteren angepasst werden, dass Sitzungen auch auf dem Wege von Video- oder Zeitpunkt innerhalb der fünfjährigen Ausgleichsfrist auszugleichen. Telefonkonferenzen zulässig sind. Außerdem soll explizit die Möglichkeit Das Kommunalbüro Schmidt und Häuser aus Nordheim hat für die Jahre zur Beschlussfassung mittels Umlaufbeschlüssen (unter der Prämisse der 2014 bis 2017 die Abwassergebühren für die Gemeinde Zaberfeld nach- Zustimmung sämtlicher Gesellschafter) geschaffen werden. Angepasst kalkuliert. Bei der Berechnung werden die ansatzfähigen Ausgaben im werden soll auch, dass auch eine Zuschaltung über Video- oder Telefon- jeweiligen Zeitraum und das erzielte Gebührenaufkommen gegenüber- konferenz auch eine Anwesenheit im Sinne des Vertrages darstellt. gestellt. Des Weiteren fließen unter anderem eine angemessene Ver- Die zweite Änderung betrifft den Fall eines vorzeitigen Austritts einer zinsung und Abschreibung des Anlagekapitals, Verwaltungskosten und Gemeinde aus der Gesellschaft und der damit verbundenen Konsequen- Abgaben nach dem Wassergesetz in die Kalkulation mit ein. Hierbei hat zen. Um eine Gleichbehandlung zu gewährleisten soll eine Gesellschaf- sich für die betreffenden Jahre jeweils eine Kostenüberdeckung ergeben, terkommune beim Ausscheiden künftig eine Abfindung in der prozen- die gemäß § 14 Kommunalabgabengesetz spätestens nach fünf Jahren tualen Höhe der Beteiligung an der Gesellschaft erhalten. auszugleichen ist. Baugesuche Die neuen Gebührensätze für die Jahre 2020 wie 2022 werden sich wie – Wohnhausneubau mit Garage und Carport in Zaberfeld, Leonbronner folgt belaufen: Straße 8, Flurstück 49 2020 2021 2022 – Errichtung einer Garage mit Dachterrasse in Leonbronn, Peter-Roseg- Schmutzwassergebühr 1,20 € 1,20 € 1,53 € ger-Weg 3, Flurstück 1138/1 Der Gemeinderat hat beiden Bauanträgen zugestimmt. Niederschlagswassergebühr 0,12 € 0,12 € 0,15 € Annahme von Spenden vom 01.07.2020 bis 30.09.2020 Die entsprechende Änderungssatzung ist in diesem Amtsblatt nachfol- Bei der Gemeinde sind im Zeitraum 01.07.2020 bis 30.09.2020 verschiede- gend abgedruckt. ne Spenden für die Zaberfelder Grundschule und unsere Kindergärten ein- Festlegung des Bauplatzpreises sowie Eröffnung des Bewerber- gegangen. Der Gemeinderat hat die Spenden einstimmig angenommen. verfahrens zur Vergabe von Wohnbaugrundstücken im Baugebiet „Gartenäcker“ in Michelbach und „Kohlplatte“ in Ochsenburg Gemeinde Zaberfeld Der Gemeinderat hat folgende Beschlüsse gefasst: Landkreis Heilbronn 1. Der Gemeinderat legt den Bauplatzpreis für das Baugebiet Garten- äcker auf 210 € je m² fest. Satzung 2. Der Gemeinderat legt den Bauplatzpreis für das Flst. 3710/1 (Kohl- zur Änderung der Satzung über die öffentliche platte) auf 165 € je m² fest. Abwasserbeseitigung 3. Der bisherige Kinderbonus für Bauplätze wird nicht mehr gewährt. (Abwassersatzung) vom 20. Oktober 2020 4. Der Gemeinderat beschließt die Eröffnung des Verfahrens für die Ver- Aufgrund von § 45 b Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württem- gabe von Wohnbaugrundstücken im Baugebiet „Gartenäcker“ in Mi- berg (WG), §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg chelbach und „Kohlplatte“ in Ochsenburg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabenge- Weitere Informationen zur Eröffnung des Bewerberverfahrens und zur setzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemein- Vergabe der Wohnbaugrundstücke entnehmen Sie bitte den Veröffent- de Zaberfeld am 20. Oktober 2020 folgende Satzung zur Änderung der lichungen in diesem Amtsblatt auf Seite 6. Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung) Rückerwerb eines Bauplatzes im Baugebiet „Gottesacker II“, beschlossen: Zaberfeld § 1 Inhalt der Änderung Der Gemeinderat hat dem Rückerwerb des Bauplatzes Flurstück Nr. § 42 erhält folgende Fassung: 2936/15 im Karpfenweg in Zaberfeld zum Kaufpreis in Höhe von 79.035 § 42 Höhe der Abwassergebühren Euro und den damit verbundenen überplanmäßigen Ausgaben zugestimmt. (1) Die Schmutzwassergebühr (§ 40) beträgt je m³ Abwasser: Das Baugrundstück wurde 2017 verkauft und nicht innerhalb einer Frist a) Ab 01.01.2020 bis 31.12.2021: 1,20 Euro. von 3 Jahren mit einem bezugsfertigen Wohnhaus bebaut. Die Gemein- b) Ab 01.01.2022: 1,53 Euro. de hat den Rücktritt gegenüber dem Käufer bereits erklärt und erstattet (2) Die Niederschlagswassergebühr (§ 40 a) beträgt je m² versiegelte vertragsgemäß den damals bezahlten Kaufpreis ohne Verzinsung und Fläche: Kaufkraftanpassung. a) Ab 01.01.2020 bis 31.12.2021: 0,12 Euro. Bezüglich des Wiederverkaufs hat der Gemeinderat entschieden, den b) Ab 01.01.2022: 0,15 Euro. Bauplatz mit den Baugrundstücken im Neubaugebiet „Gottesacker III“ (3) Beginnt oder endet die gebührenpflichtige Benutzung in den Fällen auf den Markt zu bringen. des § 40 a während des Veranlagungszeitraumes (Kalenderjahr), wird für Vergabe Trockenbauarbeiten für Kindergartenneubau Zaberfeld jeden Kalendermonat, in dem die Gebührenpflicht besteht, ein Zwölftel Der Gemeinderat hat der Vergabe an die Firma Anicic Trockenbau mit der Jahresgebühr angesetzt. 51.234,38 € zugestimmt. § 2 Inkrafttreten Für die Vergabe der Trockenbauarbeiten wurden 5 Firmen zur Angebots- Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2020 in Kraft. abgabe aufgefordert, 4 davon haben dann ein Angebot abgegeben. Zaberfeld, 20. Oktober 2020 Von den 4 Angeboten ist das der Firma Anicic Trockenbau aus Heilbronn Ausgefertigt das günstigste. Es liegt mit 51.234,38 € (brutto, gerechnet mit 19 % Kunz, Bürgermeisterin
Zaberfeld 30.10.2020 Seite 6 Hinweis: Ihren ausgefüllten Bewerbungsbogen samt entsprechenden Nachweisen Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der (z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde des Kindes/der Kinder, Beschei- Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund nigung des Vereins über das Ausüben einer ehrenamtlichen Tätigkeit der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. usw.) senden Sie bitte bis zum Freitag, 27. November 2020 per E-Mail an 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres gemeinde@zaberfeld.de. seit der Bekanntgabe dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Bürgermeisterin Diana Kunz oder Frau gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, Stephanie Stuber, Tel. 07046/9626-31, E-Mail: gemeinde@zaberfeld.de ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffent- gerne zur Verfügung. lichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Wohnbaugebiete „Gartenäcker“ und „Kohlplatte“ – Bauplatzvergabe Die Gemeinde Zaberfeld verkauft im neu erschlossenen Wohnbaugebiet „Gartenäcker“ im Ortsteil Michelbach ihre 14 Bauplätze. Des Weiteren wird im Baugebiet „Kohlplatte“ im Ortsteil Ochsenburg der letzte Bauplatz verkauft. Sie haben Interesse an einem Bauplatz? Im Zeitraum vom 2. November bis einschließlich 27. November 2020 haben Sie die Möglichkeit, sich für einen der Bauplätze zu bewerben. Bewerbungen die nach dem 27.11.2020 eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt. Das Bewerbungsformular, die „Leitlinien zur Vergabe von Wohnbaugrundstücken der Gemeinde Zaberfeld“ sowie weitere Informa- tionen über die Baugebiete erhalten Sie ab dem 30. Oktober auf der Ge- meindehomepage unter: https://www.zaberfeld.de/website/de/leben-und-wohnen/bauen-reno- vieren-und-sanieren/bauplaetze Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan „Steingrube, 1. Änderung“ Aufstellungsbeschluss Der Gemeinderat der Gemeinde Zaberfeld hat am 20.10.2020 die Auf- Da durch die Planänderung die Grundzüge der Planung nicht berührt stellung des Bebauungsplans „Steingrube, 1. Änderung“ in Zaberfeld sind, erfolgt die Aufstellung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. beschlossen. Öffentliche Auslegung Das Plangebiet liegt am südlichen Rand von Leonbronn, es umfasst einen Teilbereich des Flurstücks Nr. 1135/1 (Theodor-Storm-Straße) (vgl. nach- Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.10.2020 eben- stehender Übersichtsplan). falls beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans und die Begründung Ziel der Bebauungsplanänderung ist es, eine Zufahrt zu einem geplanten gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Bauvorhaben zu ermöglichen. Die dafür benötigte Fläche ist aktuell als öf- fentliche Verkehrsfläche gewidmet. Die Entwidmung der Fläche ist Voraus- Maßgeblich ist der vom Vermessungs- und Planungsbüro Käser, Unter- setzung für einen Verkauf der betroffenen Fläche an die Bauherrschaft. Dazu gruppenbach gefertigte Entwurf vom 20.10.2020, die Abgrenzungskarte ist eine Änderung des geltenden Bebauungsplans erforderlich. ist nachstehend abgedruckt: Die öffentliche Auslegung findet vom 09.11.2020 bis 11.12.2020 (je einschließlich) während Dienststunden bei der Gemeindever- waltung Zaberfeld, Schloßberg 5, Zimmer 4 im Rathaus, statt. Bitte beachten Sie: Aufgrund der aktuel- len Corona-Situation müssen Termine zur Einsichtnahme mit der zuständigen Sachbe- arbeiterin unter 07046/9626-12 vereinbart werden. Die Unterlagen können während des genann- ten Zeitraums nach § 4 a Abs. 4 BauGB auch auf der Internetseite der Gemeinde Zaberfeld www.Zaberfeld.de abgerufen werden. Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen bei der Gemeindeverwal- tung Zaberfeld, Schloßberg 5, 74374 Zaber- feld abgegeben werden. Da das Ergebnis der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Anga- be der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung ab- gesehen wird. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebau- ungsplan unberücksichtigt bleiben können. Ein Normenkontrollantrag (§ 47 VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen dieser Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht worden sind, aber während der Auslegungsfrist hätten geltend gemacht werden können (Verwirkungspräklusion). Zaberfeld, 26.10.2020 gez. Diana Kunz Bürgermeisterin
Seite 7 30.10.2020 Zaberfeld Der Sommer, die Stadt und Du! Das Landratsamt Heilbronn informiert Gartenschau Eppingen 2021 ON TOUR Bevor am 7. Mai 2021 die Gartenschau Eppingen eröffnet wird, geht es Corona-Hotline wieder in Betrieb auf Tour durch die Region. Ende September startete die Gartenschau Da mit den zunehmenden Fallzahlen an COVID-19-Infektionen Eppingen 2021 zum Dauerkarten-Vorverkaufsstart eine regionale Road- im Landkreis Heilbronn auch der Informationsbedarf in der Be- show – auch über die Stadtgrenzen hinaus. Die Gartenschau geht mobil völkerung ansteigt, nimmt die Info-Hotline zum Thema Corona- ON TOUR und kommt auch in Ihre Gemeinde: virus ihren Betrieb wieder auf. Alle Einwohnerinnen und Ein- Samstag, 07.11.2020, 8.00–12.00 Uhr Zaberfeld, Michelbacher Str. wohner des Landkreises können sich ab Samstag, 17. Oktober bei Bäckerei Zöller 2020, bei allgemeinen Fragen zu Infektionen mit dem Corona- Viele weitere Stationen folgen und werden auf der Homepage der Gar- virus, dem Krankheitsbild und Quarantänemaßnahmen unter tenschau veröffentlicht. Natürlich wird an allen Stationen der Roadshow auf der Nummer 07131/994-5012 informieren. Erreichbar ist die die Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln geachtet. Corona-Hotline montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und 13:30 Das Gartenschau-Team begrüßt Sie herzlich bei der Tour durch die Re- bis 16 Uhr sowie am Wochenende in der Zeit von 12 bis 15 Uhr. gion und bietet Ihnen die Möglichkeit Ihre personalisierte Dauerkarte Für Fragen zu den Corona-Verordnungen, wie beispielsweise direkt mit nach Hause zu nehmen. Vor Ort stehen wir allen interessierten Feierlichkeiten oder zur Rückkehr aus einem Risikogebiet, sind Bürgern Rede und Antwort: Egal ob Fragen zum Engagement als ehren- die Ordnungsämter der Rathäuser im jeweiligen Wohnort die amtlicher Helfer, zum Veranstaltungskalender oder ganz allgemein zur richtigen Ansprechpartner. Gartenschau Eppingen 2021. Grundsätzlich gilt zu beachten, dass bei der Info-Hotline nur all- Die Gartenschau Eppingen 2021 wird bunt, individuell und reizvoll – wir gemeine Fragen zum Thema Coronavirus beantworten werden freuen uns auf Ihr Kommen! Das Gartenschau-Team können. Die Gesundheitsämter erbringen keine ärztlichen Leis- tungen für Einzelpersonen und sind deshalb nicht die richtigen Apothekennotdienst Ansprechpartner für Personen, die ärztliche Hilfe benötigen. Bei dringenden medizinischen Fragen ist außerhalb der Praxiszei- Am Freitag, 30. Oktober 2020 Telefon ten des jeweiligen Hausarztes der ärztliche Bereitschaftsdienst Retzbach-Apo. Gemmingen, Schwaigerner Straße 12 07267/91210 unter der Nummer 116117 zu erreichen. Am Samstag, 31. Oktober 2020 Brunnen-Apo. Leingarten, Heilbronner Straße 60 07131/90670 Markgrafen-Apotheke Kraichtal, Untere Hofstadt 1 07250/8811 Am Sonntag, 1. November 2020 Maskenpflicht auf Recyclinghöfen und Häckselplätzen Burg-Apotheke Sulzfeld, Gartenstraße 12 07269/292 Entsprechend der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Am Montag, 2. November 2020 Baden-Württemberg muss nun pauschal in öffentlichen Ein- Schäfer-Apotheke Eppingen, Brettener Straße 34 07262/4393 richtungen mit Publikumsverkehr eine Mund-Nasen-Bedeckung Am Dienstag, 3. November 2020 getragen werden. Dies gilt auch auf allen Recyclinghöfen und Kraichtal-Apotheke Menzingen, Bahnhofstraße 26 07250/7024 Häckselplätzen des Landkreises Heilbronn. Der Mindestabstand Leintal-Apotheke, Eppinger Straße 20, Leingarten 07131/902090 von 1,5 Meter gilt unverändert. Am Mittwoch, 4. November 2020 Hubertus-Apotheke Kürnbach, Kronenstraße 7 07258/92376 Am Donnerstag, 5. November 2020 Finanzielle Unterstützung für die Aufarbeitung von Schadholz im Stromberg-Apotheke Zaberfeld, Weilerer Straße 6 07046/930123 Privatwald Aufgrund der anhaltenden Schadsituation in den hiesigen Wäldern stärkt die baden-württembergische Landesforstverwaltung die forstliche Förde- rung von Privatwaldbesitzenden deutlich. Für Schadholzmengen kann ab Vierter Teil der Serie Januar 2020 eine sogenannte Aufarbeitungshilfe in Höhe von 6 € pro Fest- zur Grundrente: meter beantragt werden. Die Einkommensanrechnung Die Fördermaßnahme bezieht sich auf Schadholzanfall, der in direktem (DRV BW) Bei der Grundrente findet eine Einkommensprüfung statt. Als Bezug zu Extremwetterereignissen steht, insbesondere Trockenheit, Einkommen sollen die eigene Rente und weiteres zu versteuerndes Ein- Sturm und Schädlingsbefall. Die seit 2018 anhaltende Dürre und deren kommen berücksichtigt werden. Folgeschäden werden landesweit als ein solches Extremwetterereignis Dieses wird vom Finanzamt festgestellt und der Deutschen Rentenver- betrachtet. Neben der waldschutzwirksamen Aufarbeitung und Besei- sicherung automatisch mitgeteilt. tigung von Borkenkäfer-Fichten, kann die Aufarbeitungshilfe beispiels- Maßgebend ist grundsätzlich das Einkommen des vorvergangenen weise auch für eingeschlagene Buchen und andere Laubbäume gewährt Kalenderjahres, im Jahr 2021 also das Einkommen des Jahres 2019. werden, welche nachweislich in Folge von Dürre geschädigt sind oder Steuerfreie Einnahmen wie beispielsweise Einnahmen aus einer ehren- waren. Weitere Zuwendungen können unter anderem für das wald- amtlichen Tätigkeit und aus einer pauschal besteuerten geringfügigen schutzwirksame Auslagern, das Entrinden sowie das Hacken von Schad- Beschäftigung (Minijob) bleiben ebenso wie Vermögen unberücksichtigt. holz gewährt werden. Dabei erhalten den Grundrentenzuschlag in voller Höhe nur diejenigen Die Schadholzmengen müssen stets über geeignete Belege nachgewie- Rentnerinnen und Rentner, die im Jahr 2021 als Alleinstehende ein Mo- sen werden, im Optimalfall geschieht dies mit Hilfe einer Erfassung des natseinkommen unter 1.250 Euro oder als Ehepaar unter 1.950 Euro zur Holzes durch den örtlich zuständigen Forstrevierleitenden des Kreisforst- Verfügung haben. Wenn das Einkommen darüber liegt, wird es zu 60 amts. Für bereits aufgearbeitete Holzmengen des Jahres 2020 kann die Prozent angerechnet. Aufarbeitungshilfe nachträglich beantragt werden, zukünftige Fördervor- Ab einem Monatseinkommen von 1.600 Euro beziehungsweise 2.300 haben sind grundsätzlich der unteren Forstbehörde (Kreisforstamt) im Euro bei Ehepaaren wird der übersteigende Betrag zu 100 Prozent auf Voraus anzuzeigen. Die Bagatellgrenze bei forstlichen Fördermaßnah- den Grundrentenzuschlag angerechnet. men im Kleinprivatwald liegt bei 250 €. Da diese Freibeträge an den aktuellen Rentenwert der gesetzlichen Ren- In diesem Zusammenhang weist das Kreisforstamt Heilbronn beson- tenversicherung gekoppelt sind, werden sie jedes Jahr angepasst. ders auf die Möglichkeit des Sammelantrags hin, bei dem sich be- Für weitere Informationen hat die DRV im Internet eine spezielle The- liebig viele Waldbesitzende mit geringen Schadholzmengen für eine menseite rund um die Grundrente unter http://www.deutsche-renten- gemeinschaftliche Antragstellung zusammenschließen können. Die versicherung.de/grundrente eingerichtet. Dort finden Interessierte auch Abwicklung und Auszahlung erfolgen dann über den sammelnden An- die Broschüre „Grundrente: Fragen und Antworten“ zum Herunterladen. tragsteller. Informationen zu den genannten Fördermaßnahmen sowie zur Vorgehensweise bei der Antragstellung finden sich auf der Internet- seite des Kreisforstamts (https://www.landkreis-heilbronn.de/service- Standesamtliche Mitteilungen fuer-waldbesitzer.497.htm) und im Förderwegweiser des Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (https://foerderung.landwirt- schaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Foerderwegweiser/Forstwirtschaftli- Sterbefall che+Foerdermassnahmen). Am 19.10.2020 in Heilbronn Telefonische Beratung erhalten Sie außerdem über das Kreisforstamt Hans-Martin Klein Heilbronn (Tel.: 07131/994-153).
Zaberfeld 30.10.2020 Seite 8 Informationen zum Förderprogramm Wohnungsbau BW Der Kurs selbst, Kurslehrbücher und Videos zur Vertiefung des Lern- 2020/2021 fortschritts sowie der zertifizierte Test am Ende des Kurses werden vom Das Land Baden-Württemberg unterstützt seine Bürger*innen, die in Landkreis Heilbronn finanziert und sind somit für die Teilnehmer*innen den eigenen vier Wänden wohnen möchten. Ehepaare, Lebenspart- kostenlos. ner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes, auf Dauer angelegte Interessierte melden sich per E-Mail an deutschkurse@landratsamt-heil- Lebensgemeinschaften (Paare) und Alleinerziehende mit mindestens bronn.de oder telefonisch unter 07131/994-8471. einem haushaltszugehörigen Kind oder schwerbehinderte Menschen B2-Kurs für Schnelllernende ab November 2020 in Lauffen mit speziellen Wohnungsbedürfnissen müssen dazu die Einkommens- Der Landkreis Heilbronn bietet ab November 2020 einen Sprach- grenze zum aktuellen Förderprogramm Wohnungsbau BW 2020/2021 kurs für Schnelllernende im Blended Learning-Verfahren an. Der Kurs einhalten und das geförderte Objekt ausschließlich selbst nutzen. Das zu richtet sich an zugewanderte Bürger*innen im Landkreis, die bereits fördernde Objekt muss familiengerecht sein. Keine Förderung erhält, wer über B1-Sprachkenntnisse verfügen. Ziel ist es, bis Anfang Mai 2021 bereits über angemessenes Wohneigentum verfügt. Das gilt auch, wenn B2-Kenntnisse mit zertifizierter Prüfung zu erlangen. Das B2-Niveau ist die Antragstellerin oder der Antragsteller vermögend genug ist, um sich meist Voraussetzung für die Aufnahme von Ausbildung oder einer quali- mit angemessenem Wohnraum zu versorgen. Eine sozial orientierte För- fizierten Berufstätigkeit. derung ist dann nicht gerechtfertigt. Der Kurs startet am 12. November 2020 in der Musikschule in Lauffen. Das Land fördert folgende Maßnahmen: Die Teilnehmer*innen lernen wöchentlich von Mittwoch bis Freitag • Neubau oder Erwerb neuen Wohnraums, wenn das Vorhaben mindes- täglich zwischen 9:30 Uhr bis 12:45 Uhr die deutsche Sprache im Prä- tens die Voraussetzung des Energieeffizienzstandards KfW 55 erfüllt. senzunterricht unter Leitung von Dozent*innen der VHS Unterland. Der • Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Schaffung zusätzlichen Unterricht wird ergänzt durch Selbstlernzeiten mithilfe der VHS-Sprach- Wohnraums einschließlich notwendiger Begleitmaßnahmen, wenn die lern-App. Die Selbstlernphasen mit der App werden von den Dozent*in- Anforderungen der förderfähigen Einzelmaßnahmen entsprechend der nen angeleitet. Programmatik der KfW eingehalten werden. Technische Voraussetzungen sind ein PC, Laptop oder Tablet mit Inter- • Erwerb bestehenden Wohnraums netzugang und ausreichendem Datenvolumen. und finanziert diese mit einem zinslosen Darlehen. Die Zinsbindung be- Der Kurs selbst, Kurslehrbücher, die Nutzung der VHS-Sprachlern-App trägt 15 Jahre, der Tilgungssatz 2,25 Prozent. Die Zuschüsse der KfW sowie der zertifizierte Test am Ende des Kurses sind für die Teilneh- im Neubau für einen Energiestandard ab KfW-Effizienzhaus 55 werden mer*innen kostenlos. ebenfalls gewährt. Interessierte melden sich per E-Mail an deutschkurse@landratsamt-heil- Das Förderdarlehen für einen Haushalt mit einem minderjährigen Kind bronn.de oder telefonisch unter 07131/994-8471. beträgt bis zu 200.000 Euro und erhöht sich mit steigender Zahl haus- haltszugehöriger minderjähriger Kinder. Der Zuschuss für ein KfW-Effi- zienzhaus 55 beträgt bis zu 18.000 Euro. Naturparkinfo Antragsteller*innen können die Basisförderung jeweils mit Zusatzförde- Das Naturparkteam sucht Verstärkung rungen verbinden. Ergänzend zum Tilgungszuschuss der KfW können sie Der Naturpark Stromberg-Heuchelberg e. V. sucht ab KfW-Effizienzhausstandard 40 einen weiteren Tilgungszuschuss bis zu zur Verstärkung des Naturparkteams an der Ge- einer Höhe von 3.500 EUR erhalten. schäftsstelle in Zaberfeld zum nächstmöglichen Empfänger*innen eines Förderdarlehens, aber auch kinderlose Paare Zeitpunkt eine(n) Mitarbeiter(in) in Teilzeit (50 %) und Alleinstehende, die ein Familienzuwachsdarlehen der L-Bank in die für das Sekretariat Finanzierung einbeziehen, können eine Ergänzungsförderung für Kin- Ihre Aufgaben sind: der erhalten. Dies gilt für Kinder, die innerhalb von zehn Jahren zu dem • Assistenz der Geschäftsführung, z. B. Terminkoordination Haushalt hinzukommen. Die Ergänzungsförderung besteht nach den der- • Selbstständige und eigenverantwortliche Durchführung von Verwal- zeitigen Förderrichtlinien in einem weiteren Tilgungszuschuss. tungs-, Organisations- und Sekretariatsaufgaben Weitere Informationen und Antragstellung • Kommunikationsschnittstelle intern/extern Interessierte können Fragen zur Finanzierung direkt an die L-Bank richten: Die ausführliche Stellenausschreibung finden Sie unter www.naturpark- Telefonnummer 0800/150-3030 (kostenlos aus dem deutschem Festnetz sh.de oder mit deutschem Mobilfunknetz und -provider; Mo.–Fr., 8–16.30 Uhr). Ansprechpartner: Geschäftsführer Dietmar Gretter, Tel. 07046/884815, Daneben bietet die L-Bank die Möglichkeit an, über ihren Finanzierungs- d.gretter@naturpark-stromberg-heuchelberg.de rechner die Förderfähigkeit eines Vorhabens zu ermitteln. (https://finan- Veranstaltungen der Naturparkführer zierungsrechner.l-bank.de/) Alle Veranstaltungen vorbehaltlich weiterer Änderungen im Zusammen- Das Förderdarlehen wird direkt bei Ihrer Wohnraumförderstelle bean- hang mit Covid 19 tragt: Ansprechpartner ist das Landratsamt Heilbronn, Erhard Pommers- „Weinbau – Kulturlandschaft – damals und heute“ heim, Lerchenstraße 40, 74072 Heilbronn, Tel. 07131/994517, E-Mail: Sonntag, 1. November, 14–18 Uhr, Treffpunkt Schützenhaus Ensingen Erhard.Pommersheim@Landratsamt-Heilbronn.de. Die Wanderung durch die herbstlich gefärbten Weinberge führt durch Landkreis Heilbronn bietet weiteren kostenlosen alte Hohlwege, vorbei an Trockenmauern und „Wengerthäusla“ aus ver- Online-Deutschkurs mit Ziel B1 – Start am 30. November 2020 schiedenen Epochen. Bei der anschließenden Weinprobe im Weingut Nachdem bereits im Frühjahr diesen Jahres erfolgreich ein Online-Deutsch- Walz werden bei Zwiebel- und Kartoffelkuchen alte Geschichten und An- kurs, der ausschließlich per Videokonferenz stattfindet, gestartet wurde, ekdoten erzählt. Kostenbeitrag p. P. 10 €, Kinder 5 € inkl. Kartoffel- und bietet der Landkreis Heilbronn zum 30. November 2020 einen weiteren Zwiebelkuchen, zzgl. Weinprobe beim Weingut Walz. Kurs im Online-Format an. Zielgruppe des Kurses sind Landkreisbewoh- Veranstalter, Anmeldung und Info: Naturparkführer Roland Fischer, Tel. ne*innen, die aufgrund mangelnder finanzieller Ressourcen, familiärer 07042/22950, fischerontour@aol.com Umstände oder einer schlechten Anbindung an den öffentlichen Nahver- Zweite Pflegeschulung im Blühenden Naturpark Stromberg- kehr ansonsten keine Möglichkeit haben, an Integrations- oder anderen Heuchelberg Deutschkursen teilzunehmen. Bis Herbst 2021 sollen B1-Kenntnisse er- Im Rahmen einer Seminarreihe des langt werden, die mit einer zertifizierten Prüfung am Ende des Kurses Projektes „Blühender Naturpark“ nachgewiesen werden. fand die zweite Schulung für die Der Online-Kurs findet ab 30. November 2020 von Montag bis Freitag Bauhofmitarbeiter*innen der teil- (auch während der Schulferien; außer zwischen Weihnachten und Neu- nehmenden Naturparkgemeinden jahr) zwischen 9:15 Uhr bis 11:30 Uhr statt. Der Unterricht wird inter- statt. Diese Schulungen sind maß- aktiv mit Hilfe eines Video-Konferenz-Tools unter Leitung erfahrener Do- geblicher Teil des Projekts. Kompe- zent*innen eines kooperierenden Sprachkursträgers gestaltet. tente Bauhöfe sind unabdingbar, Zur Teilnahme erforderlich ist ein PC, Laptop oder Tablet (zur Not reicht um das Ziel einer Stärkung der Bio- ein größeres Smartphone) mit Mikrophon und Lautsprecher – optimal diversität im Ortsgrün zu erreichen. ist ein Headset. Darüber hinaus wird ein Internetzugang mit einem Bei dem Outdoor-Seminar wurden Datenvolumen benötigt, das die Teilnahme an den täglichen Videokon- die Projektflächen vor Ort in Zaberfeld, Cleebronn und Bönnigheim besich- ferenzen ermöglicht. Darüber hinaus wird die Bereitschaft zur Teilnahme tigt. Gemeinsam mit Landschaftsökologe Sebastian Frey und Projektkoor- während der gesamten Kurszeit bis Herbst 2021 sowie zu mindestens dinatorin Marlene Volz wurden der aktuelle Zustand der Flächen evaluiert einer Stunde Selbststudium über den obligatorischen Online-Unterricht sowie Empfehlungen hinsichtlich der weiterführenden Pflege der Blüh- hinaus vorausgesetzt. Die Teilnehmer*-innen benötigen zu Beginn kei- flächen gegeben. Ein wichtiger Aspekt des Seminars: der Erfahrungsaus- nerlei Vorkenntnisse. tausch der Bauhofmitarbeiter*innen untereinander. Thematisiert wurden
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