Der MERCOSUR und sein neues Migrationsrecht. Fokus auf Argentinien

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Der MERCOSUR und sein neues Migrationsrecht. Fokus auf Argentinien
.SIAK-Journal – Zeitschrift für Polizeiwissenschaft
und polizeiliche Praxis

                                   Onzek, Stefan (2007):
                                   Der MERCOSUR und sein
                                   neues Migrationsrecht. Fokus
                                   auf Argentinien
                                   SIAK-Journal − Zeitschrift für
                                   Polizeiwissenschaft und polizeiliche Praxis
                                   (1), 62-72.
                                   doi: 10.7396/2007_1_F

Um auf diesen Artikel als Quelle zu verweisen, verwenden Sie bitte folgende Angaben:

Onzek, Stefan (2007). Der MERCOSUR und sein neues Migrationsrecht. Fokus auf
Argentinien, SIAK-Journal − Zeitschrift für Polizeiwissenschaft und polizeiliche Praxis (1), 62-
72, Online: http://dx.doi.org/10.7396/2007_1_F.

© Bundesministerium für Inneres – Sicherheitsakademie / Verlag NWV, 2007

Hinweis: Die gedruckte Ausgabe des Artikels ist in der Print-Version des SIAK-Journals im
Verlag NWV (http://nwv.at) erschienen.

Online publiziert: 4/2014
.SIAK-JOURNAL       1/2007

                                                                   Fokus auf Argentinien:

                                              DER MERCOSUR
                                              UND SEIN NEUES
                                             MIGRATIONSRECHT
                                               Am 6. Dezember 2002 wurden in Brasilia zwei neue Übereinkommen im
                                             Rahmen des MERCOSUR unterzeichnet, welche die Migrationspolitik in-
                                             nerhalb der Vertragsstaaten in geradezu revolutionärer Weise reformierten.
                                             Jahrhunderte lang galt besonders in Argentinien die Prämisse der Förderung
     STEFAN ONZEK, MAG . ,
Mitarbeiter des Österreichischen             der europäischen Einwanderung. Durch die massiven Veränderungen der
       Integrationsfonds für die             letzten Jahrzehnte, besonders in wirtschaftlicher, aber auch in politischer
 Bereiche Recht, Internationales
              und Zertifizierung.            Hinsicht, haben sich die Migrationsströme aber sehr stark verändert. In der
                                             zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts erfuhr besonders Argentinien eine ver-
                                             mehrte Einwanderung aus seinen Nachbarstaaten, mit denen es über lange
                                             Zeit unterschiedliche politische und militärische Konflikte auszufechten
                                             hatte. Die hier beschriebenen Übereinkommen wurden zwar noch nicht in
                                             allen beteiligten Staaten ratifiziert, haben aber bereits zu gesetzlichen Ände-
                                             rungen bei den meisten Vertragspartnern geführt, woraus sich Rechte für den
                                             Einzelnen ableiten lassen. Die neuen Regeln eröffnen den Bürgern des
                                             MERCOSUR eine Dimension der Mobilität, die außerhalb der EU noch
                                             nicht gekannt oder praktiziert wurde. Insbesondere werden die freie Nieder-
                                             lassung und das Recht in jedem Vertragsstaat zu arbeiten und zu studieren
                                             für alle unbescholtenen Bürger möglich. Auch wenn die Mechanismen des
                                             MERCOSUR zur Durchsetzung seiner Gemeinschaftsnormen nicht sehr ef-
                                             fizient und kritisierbar sind, besteht nunmehr die Hoffnung, dass die gegen-
                                             wärtigen Veränderungen sich auch positiv auf die zukünftige Entwicklung
                                             des Wirtschaftsraumes und die weitere politische und ökonomische Integra-
                                             tion der Region auswirken. Der vorliegende Text reflektiert die wesentlichen
                                             neuen Bestimmungen und die bisher erfolgten Schritte in deren Umsetzung.
                                             Zusätzlich gibt er einen kursorischen Überblick über die Geschichte der Mi-
                                             gration und die aktuelle Situation der Einwanderung in den Staaten des süd-
                                             lichen Marktes.

                                    D       er MERCOSUR, was ausgesprochen
                                      soviel bedeutet wie Gemeinsamer Markt
                                      des Südens1, ist ein Zusammenschluss von
                                                                                     aber, trotz der vor allem wirtschaftspoliti-
                                                                                     schen Ausrichtung der Gemeinschaft, von
                                                                                     deren Mitgliedstaaten in den letzten Jahren
                                      Staaten2 des südlichen Südamerikas, die es     besondere Akzente in der Migrationspoli-
                                      sich zum Ziel gesetzt haben, vor allem auf     tik bzw in der Frage der Personenfreizü-
                                      wirtschaftlicher Basis immer enger zu ko-      gigkeit ihrer Bürger/innen gesetzt, welche
                                      operieren. Überraschenderweise wurden          näher zu betrachten sich dieser Text zum

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Ziel gesetzt hat. Da dieser relativ junge      on, zur wirtschaftlichen, aber auch politi-
Wirtschaftsraum – trotz seiner steigenden      schen, Integration bezeichnet werden.
wirtschaftlichen Bedeutung3 – in Europa
immer noch einen sehr geringen Bekannt-              Seit die Präsidenten Luiz
heitsgrad besitzt, sollen an dieser Stelle            Inácio Lula da Silva in
auch, zum Zwecke des besseren Verständ-            Brasilien (2002) und Nestor
nisses des Gesamtzusammenhanges, eini-               Kirchner in Argentinien
ge grundlegende Prinzipien des MERCO-              (2003) an die Macht kamen,
SUR-Rechts sowie die Hintergründe des                waren sie sich einig, dem
Zusammenschlusses beleuchtet werden.                 Integrationsprozess neue
                                                       Impulse zu verleihen.
ZUR ENTSTEHUNG
DES MERCOSUR                                     Aber bereits kurz vor diesen politischen
Auch wenn die Mitgliedstaaten oft den 30.      Änderungen wurden weitere Schritte in
November 1985, das Datum an dem die            Richtung einer weiteren Integration ge-
Deklaration von Foz de Iguazú4 den jüng-       setzt. Dies passierte gerade auf dem Feld
sten südlichen Integrationsprozess einlei-     der Migrationspolitik, indem man im
tete, als Geburtsstunde des südlichen          Dezember 2002 diesbezügliche Abkom-
Marktes ins Treffen führen, ist das tatsäch-   men unterzeichnete, die sogar über das
liche Gründungsdatum doch der 26. März         Territorium des eigentlichen MERCOSUR
1991, an dem der sog Vertrag von Asun-         hinausgingen und sowohl Bolivien als
ción5 unterzeichnet wurde. Die Völker-         auch Chile, als assoziierte Staaten, in die-
rechtssubjektivität dieses Zusammen-           ses Regelwerk miteinbezogen. Da jedoch,
schlusses von doch sehr unterschiedlichen      wie schon erwähnt, auch der MERCO-
Staaten wurde allerdings erst im Jahr 1994     SUR-Prozess seit seinem Anfang mit zahl-
im sog Protokoll von Ouro Preto (POP)          reichen Problemen zu kämpfen hatte, war
mit der Schaffung eines konkreten institu-     es umso verwunderlicher, dass die Mit-
tionellen Rahmens, dh einer Organstruk-        gliedstaaten sich gerade in einem sensi-
tur, begründet.6 Seitdem durchlebte der        blen Bereich, wie es die Migrationspolitik
MERCOSUR Phasen sehr unterschiedli-            ist, auf einen gemeinsamen Nenner eini-
cher Aktivität. Besonders auffällig war,       gen konnten, wenn daneben in den wirt-
dass die Mitgliedstaaten ursprünglich ein      schaftlichen Kernbereichen, wie das unter
sehr beherztes Programm zur Umsetzung          anderen die Eliminierung von Zollschran-
ihrer gemeinsamen Ziele aufstellten, diese     ken und nicht-tarifären Handelshemmnis-
aber über die Jahre durch unterschiedliche     sen oder die Koordination der Wirtschafts-
Probleme nie so ganz erreichen konnten.        politik ist10, nur sehr schwer Fortschritte
Da aber die bisher erfolgten Integrations-     erzielt wurden. Dies kann aber vielleicht
versuche in Südamerika, wie die Andenge-       damit erklärt werden, dass die beteiligten
meinschaft7 oder der ALAC/ALADI Pro-           Nationen ihre Verpflichtung der gemeinsa-
zess8, sowie die – besonders von den USA       men Organisation gegenüber zum Aus-
betriebenen – Versuche, eine gesamtame-        druck bringen wollten und es im Augen-
rikanische Freihandelszone (ALCA)9 zu          blick des Vertragsschlusses für Argenti-
etablieren, keine besseren Erfolge aufwei-     nien, welches das hauptsächlich von
sen konnten, kann der MERCOSUR je-             MERCOSURinterner Migration betroffe-
denfalls als die bisher erfolgreichste süd-    ne Land ist, die geringsten Kosten erwar-
amerikanische Initiative, bzw Organisati-      ten ließ.11

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                  GESCHICHTE DER                                 davon überzeugt werden sollten, das Land
                  MIGRATION IM CONO SUR                          als ihr eigenes zu verstehen. Es wird
                  Südamerika galt aus Sicht des alten Kon-       geschätzt, dass Argentinien zwischen 1870
                  tinents schon seit seiner Entdeckung als       und 1930 über sieben Millionen
                  klassisches Einwanderungsgebiet für Eu-        Immigrant/innen vorwiegend aus den
                  ropäer, was sich besonders auch in der Zeit    Ländern Spanien und Italien aufnahm, was
                  des Zweiten Weltkrieges zuspitzte, als eine    sich nachhaltig auf die Entwicklung der
                  große Zahl von Menschen, die weder in          Kultur und die ethnische Struktur des
                  den noch freien Ländern Europas noch in        Landes auswirkte.18
                  die USA einwandern konnte, als letzte Zu-
                  flucht die Reise in das damals noch sehr       GEGENWÄRTIGE MIGRATIONS-
                  exotische Südamerika wagte. Gerade Län-        STRÖME IM MERCOSUR
                  der wie Argentinien, Bolivien, Brasilien,      Aktuell gibt es naturgemäß wenig Migra-
                  Paraguay, Uruguay und Chile boten diesen       tion aus den europäischen Staaten nach
                  Flüchtlingen, wenn häufig auch nicht un-       Südamerika, sondern – wie das besonders
                  bedingt gewollt, Schutz vor der Nazidik-       der Fall Argentinien dokumentiert – ver-
                  tatur in Europa. Eine erste große europäi-     läuft der Migrationsstrom stark zurück in
                  sche Einwanderungswelle erfolgte aber          Richtung der "alten Welt". Dies insbeson-
                  schon im 19. Jahrhundert. Zuvor gab es,        dere infolge der zahlreichen Wirtschafts-
                  besonders in der kolonialen Periode, die in    krisen, die sich in Südamerika und speziell
                  Argentinien vom 16. bis ins frühe 19. Jahr-    in Argentinien zuletzt zwischen 1998 und
                  hundert andauerte, eine besondere Regle-       2002 besonders hart äußerten. Gerade je-
                  mentierung der Einwanderung nach natio-        ne, die durch ihre Herkunft (vor allem
                  nalen Kriterien, auch wenn schon damals        durch italienische und spanische Vorfah-
                  illegale Einwanderung ein Thema war.13 14      ren) eine EU-Staatsbürgerschaft erhalten
                                                                 können, versuchen diese aufgrund ihrer
                         Nachdem Argentinien Anfang              Abstammung zu beantragen, um zumin-
                           des 19. Jahrhunderts die              dest die Möglichkeit zu bekommen, in Eu-
                             Unabhängigkeit von                  ropa auf rechtmäßigem Wege ihr Glück zu
                          Spanien erlangte, verfolgte            versuchen.19
                           man allgemein eine sehr
                           offene Migrationspolitik.                    Vorrangiges Ziel ist
                                                                     natürlich die Europäische
                    Besonders wurde jedoch die Immigra-               Union, wo aufgrund der
                  tion aus Europa gefördert, was vor allem            Sprachen oder auch der
                  Sarmiento15 und Alberdi16 ein Anliegen            Herkunft die besten Chancen
                  war. Diese begründeten ihre Ansichten mit            für einen Neubeginn
                  dem, aus heutiger Sicht offen rassistischen,               herrschen.
                  Argument, dass "das Land eine europäi-
                  sche Population benötige, um die ‘barbari-       Und wenn man sich nicht legal nieder-
                  sche’ umherwandernde, ethnisch ver-            lassen kann, versucht man es auch auf
                  mischte argentinische Population zu erset-     andere Weise. In den letzten Jahrzehnten
                  zen".17 Es ging sogar soweit, dass zumin-      kam es in der argentinischen Immigration
                  dest für eine kurze Periode, Ende der          aber zu einem absoluten Wandel. Migran-
                  1880er Jahre, Schiffspassagen vom Staat        ten kamen nicht mehr aus Europa, sondern
                  subventioniert wurden und die Menschen         vor allem aus den benachbarten Ländern.

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Die Migrationsbewegungen standen da-         nur Vorteile bringen konnte. So sind der
bei zumeist in Zusammenhang mit der Su-      MERCOSUR sowie die beiden mit ihm
che nach Arbeit, aber auch mit anderen       assoziierten Staaten Bolivien und Chile im
äußeren Faktoren, wie der unterschiedli-     Jahr 2002 übereingekommen, dass ihr ge-
chen wirtschaftlichen Entwicklung, der       samter gemeinsamer Raum eine Zone frei-
kulturellen Nähe der Bevölkerung, wirt-      er Niederlassung bilden soll, welche auch
schaftlichen Krisen und mit autoritären      das Recht für alle ihre Bürger einschließt,
Strukturen bzw Herrschaftsformen im Her-     in jedem der Vertragsstaaten zu studieren
kunftsland. Die meisten der hier unter-      oder zu arbeiten. Am 6. Dezember 2002
suchten Länder wurden ja in der zweiten      wurden aus diesem Grund in Brasilia das
Hälfte des 20. Jahrhunderts von oft sehr     Übereinkommen über die Niederlassung
grausamen Militärdiktaturen beherrscht.20    von Staatsbürgern der Mitgliedstaaten des
Es gab aber auch einen Zusammenhang          MERCOSUR, Bolivien und Chile24, sowie
mit der zunehmenden Industrialisierung,      das Übereinkommen zur Regulierung der
besonders in Argentinien, ab der Mitte des   internen Migration von Bürgern der MER-
20. Jahrhunderts, und der damit verbunde-    COSURstaaten25 abgeschlossen. Ersteres
nen Verbesserung der Lebensbedingungen       wurde bis heute in allen Mitgliedstaaten,
für alle Bevölkerungsschichten des Lan-      außer Paraguay, umgesetzt. In Argentinien
des. Das erforderte wiederum neue Ar-        geschah dies eineinhalb Jahre später in ei-
beitskräfte, die nunmehr vor allem aus den   nem eigenen Umsetzungsgesetz, welches
schlechter entwickelten Nachbarländern       den Wortlaut des Übereinkommens in das
kamen.21 Sie kamen vor allem, um in der      argentinische Recht inkorporierte. Dabei
Landwirtschaft, Manufaktur, in der Bau-      ist die argentinische Verfassung durchaus
wirtschaft und im Dienstleistungssektor zu   zweckmäßig und modern, da sie völker-
arbeiten.22                                  rechtlichen Verträgen Vorrang vor nationa-
                                             lem Recht einräumt, was weiters bedeutet,
     Damit verbunden war aber                dass diese auch ihnen entgegenstehendes,
        auch, dass es immer                  nationales, Recht derrogieren.26 Zweiteres
        häufiger zu illegaler                Übereinkommen harrt immer noch seiner
      Einwanderung kam, die                  Ratifizierung in Argentinien und ebenso in
    wiederum zu verschiedensten              Paraguay.27 Da MERCOSURrecht laut den
         gesellschaftlichen                  Bestimmungen des Protokolls von Ouro
         Problemen führte.                   Preto aber erst mit der Umsetzung in allen
                                             Mitgliedstaaten als solches in Kraft tritt,
  Die Ausbeutung der betroffenen Perso-      ist dieses Übereinkommen derzeit noch
nen war besonders leicht. Das wurde schon    nicht geltendes MERCOSUR-Gemein-
durch den Umstand gefördert, dass diese      schaftsrecht. Da auch die Durchsetzungs-
oft die lokalen Gegebenheiten nicht genau    mechanismen – im Gegensatz zum Ver-
kannten und durch ihren irregulären Status   tragsverletzungsverfahren der Europäi-
auch leichter einzuschüchtern waren.23       schen Gemeinschaft – eher schwach aus-
                                             geprägt sind, gilt auch hier, dass man auf
DAS NEUE MIGRATIONSRECHT                     den gegenseitigen guten Willen durchaus
DES MERCOSUR                                 angewiesen ist, um in der Integration tat-
Diese Umstände führten sicherlich auch       sächlich einen Schritt weiter zu kommen.
dazu, dass eine Neuregelung des Migrati-     Bei den hier beschriebenen Übereinkom-
onsregimes in der Region allen Beteiligten   men handelt es sich noch zusätzlich nicht

                                                                                             65
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                  um abgeleitetes Gemeinschaftsrecht, son-        geführte permanente Tribunal33 des MER-
                  dern um völkerrechtliche Verträge28, die        COSUR, gibt, konnte dieses Integrations-
                  jedenfalls einer Ratifizierung bedürfen.        hindernis niemals beseitigt werden. Des-
                  Für sonstiges Gemeinschaftsrecht wurde          halb traten auch nur durchschnittlich zirka
                  in Art 40 POP ein System sui generis ge-        45% der beschlossenen Normen als MER-
                  schaffen, welches eine Art schlechter Er-       COSURrecht tatsächlich in Kraft, weshalb
                  satz für das in der Europäischen Union an-      trotz vorhandener Gemeinschaftsregeln
                  gewandte und durch den EuGH vertretene          oft unterschiedliche Rechtslagen in den
                  System der sog "unmittelbaren Anwend-           einzelnen Mitgliedstaaten auftreten.34
                  barkeit"29 sein soll. Es handelt sich hier um     Nichtsdestotrotz ist MERCOSURrecht
                  das Konzept der "vigencia simultánea", al-      jedoch zumeist in jedem Staat gültig und
                  so des gleichzeitigen Inkrafttretens.30 Die     anwendbar, in welchem die betreffende
                  Vorgangsweise stellt sich wie folgt dar:        Vorschrift bereits umgesetzt wurde. Das
                  Zunächst muss die jeweils erlassene Norm        heißt also, dass die beschriebenen Über-
                  in das Rechtssystems jedes Mitgliedstaa-        einkommen in einigen Ländern ihre An-
                  tes des MERCOSUR umgesetzt werden.              wendung finden, in anderen aber noch ei-
                  Über diese Tatsache, also über die erfolgte     ner Umsetzung bedürfen und der Bürger
                  Umsetzung, muss sodann das Sekretariat          deshalb dort keinerlei Rechte für sich ab-
                  des MERCOSUR (SAM)31 informiert wer-            leiten kann.
                  den. Sobald alle Mitgliedstaaten dem SAM          Die beiden oben zitierten Übereinkom-
                  die tatsächliche Umsetzung notifiziert          men regeln also inhaltlich die gegenseitige
                  haben, informiert dieses seinerseits alle       Niederlassung von "MERCOSURbür-
                  Mitgliedstaaten über die erfolgte erfolgrei-    gern" grundsätzlich neu und vereinfachen
                  che Umsetzung der Norm im gesamten              – in den meisten Mitgliedstaaten schon
                  MERCOSURraum. Danach tritt die                  jetzt – den permanenten Aufenthalt im-
                  Rechtskraft der Vorschrift nach Ablauf          mens. Die Ausnahme bleiben im Augen-
                  von 30 Tagen, ab dem Zeitpunkt der Mit-         blick noch Paraguay in beiden und Argen-
                  teilung durch das SAM, ein.32 Diese Vor-        tinien in einem Fall.
                  gangsweise ist jedoch keine sehr befriedi-
                  gende und bezieht sich – wie oben bereits             De facto führt die neue
                  erwähnt – auch nur auf MERCOSUR-                    Rechtslage aber zu einer bis
                  Sekundärrecht, da durch die Struktur des            dato in MERCOSURstaaten
                  Zusammenschlusses, die ja immer noch                      nicht gekannten
                  auf völkerrechtlichen Grundlagen basiert,              Freizügigkeit, die der
                  die Umsetzung und besonders die Durch-             Personenverkehrsfreiheit der
                  setzung      von      MERCOSUR-Gemein              Europäischen Union, eine der
                  schaftsrecht sehr schwierig ist. Der wich-              Grundfreiheiten der
                  tigste Unterschied ist immer noch, dass            Europäischen Gemeischaft 35,
                  MERCOSUR-Gemeinschaftsrecht niemals                  schon recht nahe kommt.
                  wirklich unmittelbar anwendbar ist oder
                  selbstständige Rechtswirkungen entfaltet.         Welches Regelwerk beinhalten diese
                  Selbst wenn es sich dabei um Sekundär-          beiden Übereinkommen also genau? Das
                  recht (also von den Organen der Organi-         bereits als Erstes zitierte Übereinkommen
                  sation gesetztes Recht) handelt. Auch           bezüglich des Aufenthaltsrechtes in den
                  wenn es verschiedenste Streitbeilegungs-        MERCOSURstaaten, Bolivien und Chile36
                  mechanismen, wie das durch das POP ein-         schafft eine neue Rechtsgrundlage für alle

          66
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Personen, die in einem der beteiligten         beit wirksam und auf sozialverträgliche
Staaten geboren wurden (also zumeist des-      Art und Weise zu verringern.
sen Staatsbürger sind)37, in jedem anderen       Die wichtigsten Normierungen des Ab-
der Vertragsstaaten einen legalen Aufent-      kommens über das Aufenthaltsrecht zwi-
halt zu begründen. Die einzige Vorausset-      schen diesen Staaten stellen sich nun in-
zung ist der persönliche Entschluss, in        haltlich folgendermaßen dar: Die Bürger/
einen der Signatarstaaten migrieren zu         innen der Signatarstaaten haben laut den
wollen. Das zweite hier schon erwähnte         gegenständlichen Bestimmungen das ge-
Abkommen, welches am selben Tag unter-         genseitige Recht, in jedem anderen der be-
zeichnet wurde, und das die Regulierung        teiligten Länder zu studieren und erwerbs-
der internen Migration von Bürgern der         tätig zu werden. Außerdem erhalten sie
MERCOSURstaaten ins Auge fasst38, nor-         dieselben "Bürgerrechte" wie durch einen
miert eine noch viel interessantere Frage.     permanenten Aufenthaltstitel sowie eine
Es soll vorwiegend das Problem der vielen      unbegrenzte Arbeitserlaubnis. Des Weite-
illegal in einem Vertragsstaate lebenden       ren steht es Ihnen frei, ihre persönlichen
Personen, die aus einem anderen Ver-           Ersparnisse und Erträgnisse in jeden der
tragsstaat eingewandert sind, lösen helfen.    anderen Vertragsstaaten zu transferieren,
Dies betrifft wiederum besonders die Re-       was für eine erfolgreiche Migration auch
publik Argentinien, in der eine sehr große     nicht unwesentlich ist. Die Kinder von sol-
Zahl an nicht deklarierten Migrant/innen,      chen Migrant/innen erfreuen sich dersel-
besonders aus Bolivien und Paraguay, oh-       ben Rechte wie solche von einheimischen
ne regulären Titel aufhältig ist. Aus diesem   Menschen. Die neuen Bestimmungen gel-
Grund ist es auch sehr verwunderlich, dass     ten jedoch weder für den Militärdienst
Argentinien dieses Abkommen noch nicht         noch für die Beteiligung an politischen
ratifiziert hat, nachdem doch allen Ein-       Ämtern. Der bzw die Migrant/ in kann al-
wanderern die Offenlegung und Legalisie-       so zum Beispiel eine Karriere im öffentli-
rung ihres Status dadurch eröffnet würde.      chen Dienst durchleben, doch hat er bzw
Dies brächte sicher auch viele Vorteile für    sie keine Möglichkeit, aufgrund dieses
Argentinien, besonders wenn es um die          Übereinkommens auch politische Ämter
Bekämpfung der Schwarzarbeit geht. Die         zu bekleiden, zu wählen oder bei Wahlen
hier beschriebenen Übereinkünfte könnten       zu kandidieren.
jedoch durch ihre durchaus als revolutio-
när zu bezeichnenden Normen der Beginn            Die einzige Voraussetzung für
einer auf gegenseitigem Respekt beruhen-                die Akzeptanz der
den Migrationspolitik im MERCOSUR                 Migration im Zielland ist ein
sein, die nunmehr auch auf den Garantien           positives Führungszeugnis
des Völkerrechtes und der nationalen Ver-            (Strafregisterauskunft),
fassungen beruht. Auch können sich die             daran werden aber strenge
verpflichteten Staaten, Argentinien, Brasi-             Maßstäbe gesetzt.
lien, Paraguay und Uruguay und nunmehr
Venezuela auf Seiten des MERCOSUR                Damit sich schlussendlich die vorläufi-
und darüber hinaus Bolivien und Chile,         ge, temporäre Aufenthaltsgenehmigung
auch der Tatsache bewusst sein, dass dies      von bis zu zwei Jahren (Art 4 Abs 1, 1.
sich positiv auf ihre Wirtschaftsentwick-      Satz leg cit) in eine unbegrenzte Nieder-
lung auswirken wird und mE auch stark          lassungsbewilligung verwandeln lässt,
dazu beiträgt, die verbreitete Schwarzar-      muss die migrationswillige Person nach-

                                                                                               67
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                  weisen, dass sie im Stande ist, ihren Le-     reise in das Zielland müssen vor den zu-
                  bensunterhalt und den ihrer Familie zu        ständigen Konsularbehörden die wichtigs-
                  gewährleisten.                                ten Dokumente präsentiert werden, um die
                     Dies muss insgesamt als historische Ver-   erwähnte temporäre Aufenthaltsgenehmi-
                  änderung der Immigrationspolitik im "süd-     gung zu beantragen. Dies sind unter ande-
                  lichen Kegel", wie der Südteil Südameri-      ren Identitätsdokumente (Reisepass oder
                  kas auch bezeichnet wird, angesehen wer-      Personalausweis), Nachweise über den
                  den. Jedoch scheinen sich die beteiligten     zivilen Status und eventuell der Einbür-
                  Staaten auf diese Maßnahme vor allem          gerung, Bestätigungen über die polizeili-
                  auch deshalb geeinigt zu haben, um den        che und justizielle Unbescholtenheit im
                  mangelnden Fortschritt in der wirtschaftli-   Herkunftsland, aber auch im Zielland und
                  chen Integration zumindest etwas zu kom-      sogar international. Dazu dürfte laut Ab-
                  pensieren.39 Keinesfalls kann dieses neue     kommen eine eidesstattliche Erklärung
                  Abkommen – um dies vielleicht in einen        ausreichend sein. Eventuell müssen Ge-
                  europäischen Kontext zu stellen – jedoch      sundheitszeugnisse vorgelegt werden,
                  mit dem sog Schengener Abkommen aus           sollte das nach der Gesetzgebung des Ziel-
                  1985 verglichen werden, da es nicht den       landes erforderlich sein. Außerdem müs-
                  Abbau von Grenzkontrollen beinhaltet,         sen alle erforderlichen Gebühren bezahlt
                  sondern sich nur auf die grundsätzliche       worden sein.
                  Möglichkeit der Niederlassung im jeweils
                  anderen Vertragsstaat beschränkt. Es ent-         Wichtig ist, dass die Identität
                  spricht eher der im Art 43 Abs 2 EGV ge-           und Nationalität, also die
                  regelten Niederlassungsfreiheit. Einige           Zugehörigkeit zu einem der
                  weitere Unterschiede gibt es aber noch. So         MERCOSURstaaten bzw
                  wird auch keine MERCOSURbürger-                      einem der assoziierten
                  schaft, wie dies in den Staaten der EU seit       Vertragsstaaten, zweifelsfrei
                  dem Vertrag von Maastricht 1992 der Fall                   geklärt ist.
                  ist (Zweiter Teil des EG-Vertrags, Art 17-
                  22), begründet. Außerdem müssen die mi-         Neunzig Tage vor Ablauf der zunächst
                  grationswilligen Bürger/innen des MER-        befristeten Aufenthaltsgenehmigung kann
                  COSUR, bevor sie ihre Freizügigkeit in        die migrationswillige Person nach Art 5
                  Anspruch nehmen können, einige bürokra-       des Abkommens einen weiteren Antrag
                  tische Wege absolvieren, wie dies laut Art    stellen, um damit den bisher zeitlich be-
                  4 des Übereinkommens vorgesehen ist.          grenzten Titel in einen unbefristeten um-
                  Insgesamt handelt es sich dabei um ein        wandeln zu lassen. Dazu müssen aller-
                  zweistufiges Verfahren, wobei in der ers-     dings wiederum eine Reihe von Dokumen-
                  ten Phase nur ein bis zu zweijähriger Auf-    ten präsentiert werden, die ungefähr denen
                  enthaltstitel gewährt wird. Innerhalb von     des Erstantrages entsprechen. Sollte sich
                  neunzig Tagen vor Ablauf dieses Titels        eine Person aber nach Ablauf ihres befris-
                  kann dann um die Umwandlung dieses            teten Titels nicht mehr bei den Behörden
                  temporären Aufenthaltstitels in einen un-     melden, unterliegt sie allein den dann an-
                  beschränkten Titel angesucht werden. Da-      wendbaren gesetzlichen Bestimmungen
                  zu müssen allerdings insgesamt folgende       des Ziellandes, hiezu führt das Abkommen
                  Voraussetzungen erfüllt werden: Vor Ein-      nichts mehr Näheres aus (Art 6 leg cit).

          68
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LEGALISIERUNG DES STATUS                       chen Gütern und Werten, die im Rahmen
VON BEREITS MIGRIERTEN                         des oben näher beschriebenen neuen
PERSONEN                                       MERCOSUR-Migrationsregimes bereits
Das zweite Übereinkommen, welches die          abschließend geregelt und erlaubt worden
internen Verhältnisse in den Mitgliedstaa-     waren (Art 4 leg cit). Welche Probleme
ten regulieren soll, ist inhaltlich noch in-   sich daraus ergeben wird erst die Praxis
teressanter, da es beabsichtigt, den Status    zeigen. Da jedoch das nunmehr skizzierte
der, wie bereits erwähnt, illegal aufhälti-    Abkommen als MERCOSUR-Norm noch
gen Personen nachträglich zu legalisieren.     nicht in Kraft getreten ist, werden die Mi-
In dessen Art 1 wird normiert, dass alle       grant/innen besonders in Argentinien noch
Personen, die Angehörige eines der Signa-      eine gewisse Zeit in ihrem unsicheren
tarstaaten sind und sich auf dem Territori-    Status ausharren müssen.
um eines anderen Vertragsstaates befin-          Trotz der nicht so ganz bürokratiefreien
den, Anträge auf einen Aufenthaltstitel        Gestaltung der neuen Migrationsregeln im
von diesem Staat aus stellen können und        MERCOSUR sind die beiden hier be-
dafür nicht, wie es anderenfalls notwendig     schriebenen Übereinkommen insgesamt
wäre, in ihren Heimatstaat zurückkehren        als äußerst positiv zu bewerten. Hier wird
müssen. Laut Art 2 des Abkommens ist es        zum ersten Mal zwischen unabhängigen
dabei egal, aufgrund welches ursprüngli-       Nationen außerhalb Europas eine Dimen-
chen Titels die betroffene Person sich im      sion der Freizügigkeit erreicht, die bisher
Land aufhält bzw wie diese ihre Migra-         nur aus der Europäischen Union bekannt
tionssituation darstellt. Dh es kommt da-      ist. Auch wenn die Umsetzung in nationa-
durch zu einer generellen Amnestie für         les Recht im südlichen Markt nicht immer
alle sich "clandestin" im Land befindli-       sehr rasch vorangeht und in der Umset-
chen Bürger eines Vertragsstaates. Wichtig     zung von Gemeinschaftsnormen ein gro-
ist, wie zuvor bereits angeschnitten, dass     ßes Defizit besteht, ist im Falle der in die-
die Betroffenen ihre Anträge in Zukunft        sem Text beschriebenen Abkommen die
sogar im jeweiligen Land stellen dürfen        Hoffnung groß, dass diese auch im Rah-
und dafür nicht, wie es unter anderen Um-      men des MERCOSUR in Kraft treten wer-
ständen notwendig wäre, in ihr Herkunfts-      den. Dies auch aufgrund der bisher hohen
land zurückreisen müssen. Dies soll offen-     Umsetzungsrate und des erkennbaren Wil-
sichtlich auch Probleme beim Grenzüber-        lens der beteiligten Staaten, ihre Koope-
tritt von vornherein ausschließen, die sich    ration weiter voranzutreiben. Dies ist je-
eventuell aus einem titellosen Aufenthalt      doch auch keine Garantie, dass es dem
ergeben können. Laut Art 3 dieses Über-        MERCOSUR als Ganzes gelingt, seine
einkommens können die Aufnahmeländer           zahlreichen Probleme zu überwinden. Je-
dabei im Anschluss an das Verfahren eine       doch kann die Erleichterung der Nieder-
begrenzte oder eine permanente Aufent-         lassung und die Bekämpfung der Illegali-
haltsgenehmigung erteilen, ganz so wie es      tät im positiven Sinne dazu beitragen, dass
den Bestimmungen ihrer eigenen Migra-          die Menschen bestehende gegenseitige
tionsgesetzgebung entspricht. Dabei ist        Vorurteile abbauen und dem Gesamtpro-
aber zu beachten, dass vom ggst Überein-       jekt der südamerikanischen Integration ins-
kommen nur Fragen der Migration betrof-        gesamt positiver und optimistischer ge-
fen sind. Keinesfalls bezieht es sich aber     genüberstehen.
auf die Regulierung oder nachträgliche
Legalisierung der Einfuhr von persönli-

                                                                                                 69
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1
  Mercado Común del Sur bzw portugie-        konkret an der Förderung eines Raumes        Kegel, womit zumeist der Süden des Süd-
sisch MERCOSUL Mercado Comum do              für Zollvergünstigungen. Die Bemühun-        amerikanischen Kontinents bezeichnet
Sul.                                         gen um Integration der Region sind bish-     wird.
2
  Die aktuellen Mitgliedstaaten des MER-     er jedoch sehr bescheiden geblieben.         13
                                                                                             Pellegrino, A. (2001). Migrantes Lati-
COSUR sind: Argentinien, Brasilien, Pa-      9
                                                Englisch: Free Trade Area of the Ameri-   noamericanos y Caribeños, Síntesis his-
raguay, Uruguay als Gründungsstaaten,        cas (FTAA); Spanisch: Área de Libre          tórica y tendencias recientes, Publikation
sowie seit Dezember 2005 auch Venezu-        Comercio de las Américas (ALCA).             der CEPAL (Comisión Económica para
ela, das aber bis zum 4. Juli 2006 kein      10
                                                 Der Vertrag von Asunción normiert in     América Latina y El Caribe, des CELA-
Stimmrecht hatte.                            dessen Artikel 1, dass die Vertragspartei-   DE (Centro Latinoamericano y Caribeño
3
  Albarracin, J. (2005). Globalization and   en sich dazu verpflichten, einen gemein-     de Demografía) und der Facultad de
Immigration: The New Immigration Poli-       samen Markt zu errichten, der die freie      Sciencias Sociales de la Universidad de
cies of Mercosur from the perspective of     Zirkulation von Gütern, Waren und Pro-       la República del Uruguay (ISBN: 9974-0-
Argentina delivered at the Second Cum-       duktionsfaktoren zwischen den Mitglied-      0156-0).
bre of the Great Plains: Revisioning La-     staaten ermöglicht. Dies soll unter an-      14
                                                                                             Romero, J. L. (1991). Breve Historia de
tino America – New Perspectives on Mi-       deren durch die Eliminierung von Zoll-       la Argentina4, 19 ff.
gration, Transnationalism and Integra-       schranken und nicht-tarifären Handels-       15
                                                                                             Domingo Faustino Sarmiento Albarra-
tion, Omaha, Nebraska, April 22-24, 16.      hemmnissen auf die Zirkulation von Wa-       cín (* 14. Februar 1811 in San Juan, † 11.
4
  Auch bekannt unter dem Namen: Ab-          ren und vergleichbaren Dingen erreicht       September 1888 in Asunción, Paraguay)
kommen von Itaipú.                           werden. Außerdem soll es einen gemein-       war von 1868 bis 1874 Präsident von Ar-
5
  Der Vertrag von Asunción (Hauptstadt       samen Außenzolltarif sowie eine gemein-      gentinien.
Paraguays) markiert die Gründung des         same Wirtschaftspolitik gegenüber Dritt-     16
                                                                                             Juan Bautista Alberdi (1810-1884) wird
MERCOSUR. Signatarstaaten waren Ar-          staaten und Staatengemeinschaften ge-        auch als der Vater der argentinischen
gentinien, Brasilien, Paraguay und Uru-      ben. Zusätzlich sollen die Positionen der    Verfassung bezeichnet. Geboren wurde er
guay.                                        Mitgliedstaaten in regionalen und inter-     in Tucumán am 20. August 1810. In
6
  Das Protokoll von Ouro Preto wurde am      nationalen Wirtschafts- und Handelsforen     zahlreichen Publikationen analysierte er
09.12.1994 in der gleichnamigen brasil-      koordiniert werden. Weiters sollen die       die wirtschaftliche und soziale Struktur
ianischen Stadt unterzeichnet und mani-      makro-ökonomischen und sektorenbezo-         Argentiniens. Laut Alberdi existierte in
festierte zum ersten Mal in der Geschich-    genen Politiken der Mitgliedstaaten in       Argentinien kein Bürgertum, welches das
te des MERCOSUR eine organisatorische        den Bereichen Außenhandel, Agrarwirt-        Land wirtschaftlich weiterentwickeln kön-
Struktur, die durch den Vertrag von Asun-    schaft, Industrie, sowie Steuer-, Wäh-       ne. Aus diesem Grund hielt er die euro-
ción nur in Ansätzen vorgezeichnet war.      rungs-, Wechselkurs- und Kapitalmarkt-       päische Immigration für unverzichtbar.
Es wurde hier also nachvollzogen, was        politik, des Weiteren Dienstleistungs-,      Er war während vieler Jahre die zentrale
zuvor zT schon faktisch gelebt wurde.        Zoll-, Transport- und Kommunikations-        politische Figur des Landes und verstarb
7
  Andengemeinschaft (früher Andenpakt        politik und weitere Bereiche, auf die man    1884 in Paris.
oder Andengruppe, span Comunidad An-         sich nachträglich einigt, gemeinsam ko-      17
                                                                                             Albarracin, J. (2005). Globalization and
dina de Naciones, Abkürzung: CAN).           ordiniert werden. Dies um geeignete Wett-    Immigration, 5.
8
  ALADI, Asociación Latinoamericana de       bewerbsbedingungen zwischen den Mit-         18
                                                                                             Jachimowicz, M. (2006). Argentina: A
Integración, Lateinamerikanische Inte-       gliedstaaten zu schaffen. Schlussendlich     New Era of Migration and Migration Po-
grationsassoziation mit Sitz in Montevi-     verpflichten sich die Vertragsparteien da-   licy, in: Migration Information Source
deo, gegründet am 12.08.1980 von zehn        zu, ihre Gesetzgebung in den einschlägi-     (February 2006), http://www.migration-
südamerikanischen Ländern sowie Mexi-        gen Bereichen zu harmonisieren, um die       information.org/Profiles/print.cfm?ID=3
ko und Kuba (ab 1999), Nachfolgeorga-        Stärkung des Integrationsprozesses zu er-    74 (25.09.2006).
nisation der Lateinamerikanischen Frei-      reichen.                                     19
                                                                                             Zur (Re)Immigration speziell in Italien
handelszone ALALC. ALADI strebt die          11
                                                 Albarracin, J. (2005). Globalization     und Spanien siehe auch: Carella, M./Pa-
Errichtung eines "Gemeinsamen latein-        and Immigration, 15 f.                       terno, A./Strozza, S. (2000). Caracteristi-
amerikanischen Marktes" an und arbeitet      12
                                                 Cono Sur bedeutet übersetzt südlicher    cas Diferenciales del Modelo de Distri-

                      70
1/2007   .SIAK-JOURNAL

butión Territorial de los Extracomunita-     "Sekundärrecht" (derecho derivativo),
rios en Italia y España, Congreso sobre la   wie dies auch im Rahmen der EU der Fall
Inmigración en España, Madrid, 5-7.          ist. Ersteres wird durch die Mechanismen,
October 2000.                                die sich aus dem Gründungsvertrag von
20
   Perez, V. N. (2005). El MERCOSUR y la     Asunción ergeben, geschaffen. Sie treten
Migración Internacional-Expert group         nach den völkerrechtlichen Grundsätzen
meeting on international migration and       und nach den Vorgaben, die die einzelnen
development in Latin America and the         Verfassungen der Mitgliedstaaten im Hin-
Caribbean, 3.                                blick auf die Ratifizierung und Trans-
21
    Pellegrino, A. (2001). Migrantes La-     formierung von völkerrechtlichen Nor-
tionamericanos y Caribeños, 85.              men vorgeben, in Kraft. Sekundärrecht ist
22
   Vgl Beninger, R. (2002). La migración     solches, welches von den Organen des
internacional de los brasileños: carac-      MERCOSUR mit konkreter Entschei-
terística y tendencias, Publicación de las   dungsgewalt erlassen wurde. Dies können
Naciones Unidas LC/L.1730-P, 19.             in concreto decisiones (Entscheidungen)
23
   Perez, V. (2005). Expert Group Meeting    des Consejo del Mercado Commún
on international Migration and Develop-      (CMC), resoluciones (Entschließungen)
ment in Latin Americe and the Caribbean.     des Grupo Mercado Commun (GMC) und
Working paper: El MERCOSUR y la Mi-          directivas (Richtlinien) der Commissión
gración Internacional, 7.                    de Commercio del MERCOSUR (CCM)
24
    Acuerdo sobre Residencia para Na-        sein.
cionales de los Estados Partes del MER-      29
                                                Vgl ua Streinz, Europarecht6, Rn 349 ff.
COSUR. Gesetz Nr.: 25.903, beschlossen       30
                                                 Vgl Pena, C./Rozemberg, R. (2004).
am 09. Juni 2004 und verlautbart am 13.      MERCOSUR ¿Una Experiencia de des-
Juli 2004.                                   sarrollo institutional sustentable?, 8.
25
   Acuerdo sobre Regularización Migra-       31
                                                Secretaría Administrativa del MERCO-
toria Interna de Ciudadanos del MER-         SUR (SAM).
COSUR, Bolivia y Chile, Brasilia vom 5.      32
                                                Art 40 POP: Con la finalidad de garan-
Dezember 2002.                               tizar la vigencia simultánea en los Esta-
26
   Verfassung der Republik Argentinien,      dos Partes de las normas emanadas de
Art 75 Abs 22 (Zuständigkeiten des Kon-      los órganos del MERCOSUR previstos en
gresses): "Es ist Aufgabe des Kongresses:    el Artículo 2 de este Protocolo, deberá se-
(...) 22. Die Beschlussfassung über oder     guirse el siguiente procedimiento:
die Ablehnung von Verträgen mit den          i) Una vez aprobada la norma, los Esta-
übrigen Nationen (...).Verträge und Kon-     dos Partes adoptarán las medidas nece-
kordate sind den Gesetzen übergeordnet.      sarias para su incorporación al ordena-
(...)."                                      miento jurídico nacional y comunicarán
27
    Angabe laut Kundmachung auf der          las mismas a la Secretaría Administrativa
offiziellen Internetseite des MERCOSUR,      del MERCOSUR;
spanische Version: http://www.mercosur.      ii) Cuando todos los Estados Partes hu-
int/msweb/principal/ contenido.asp, unter    bieren informado la incorporación a sus
Punkt "Normativa" und weiters unter          respectivos ordenamientos jurídicos in-
"Acuerdos" (24.09.2006).                     ternos, la Secretaría Administrativa del
28
   Auch im MERCOSUR existiert die Un-        MERCOSUR comunicará el hecho a cada
terscheidung zwischen einem "Primär-         Estado Parte;
recht" (derecho originario) und einem        iii) Las normas entrarán en vigor simul-

                                                                                                    71
.SIAK-JOURNAL   1/2007

                         táneamente en los Estados Partes 30 días     die Notwendigkeit eine korrekte Interpre-
                         después de la fecha de comunicación          tation und Anwendung des MERCOSUR-
                         efectuada por la Secretaría Administra-      rechtes zu garantieren. Außerdem soll es
                         tiva del MERCOSUR, en los términos del       die Einhaltung der fundamentalen Instru-
                         literal anterior. Con ese objetivo, los      mente im Integrationsprozess garantie-
                         Estados Partes, dentro del plazo men-        ren. Dies in einer konsistenten und sys-
                         cionado, darán publicidad del inicio de la   tematischen Form. So zumindest sieht es
                         vigencia de las referidas normas por         die Präambel des zitierten Protokolls vor.
                         intermedio de sus respectivos diarios ofi-   Was dieses Gericht zur Entwicklung und
                         ciales.                                      zur Umsetzung der Normen im Südlichen
                         33
                             Das MERCOSUR-Revisionsgericht            Markt beizutragen vermag wird jedoch
                         (Tribunal Permanente de Revisión) ist        die Zukunft noch weisen.
                         nunmehr das dritte ständige Organ des        34
                                                                          Vgl Pena, C./Rozemberg, R. (2004).
                         MERCOSUR und existiert erst seit dem         MERCOSUR, 6.
                         Jahr 2004. Eingeführt wurde es durch das     35
                                                                         Streinz, Europarecht6, Rn 349 ff.
                         oben zitierte Protokoll von Olivos. In       36
                                                                         Auerdo sobre Residencia para Nacio-
                         erster Instanz werden zwar Ad-hoc-           nales de los Estados Partes del MERCO-
                         Schiedsgerichte (Tribunales arbitrales Ad    SUR, Bolivia y Chile (Übersetzung:
                         Hoc) Urteile treffen, doch ist es auch       Übereinkommen über den Aufenthalt von
                         möglich die erste Instanz zu überspringen    Bürgern der Mitgliedstaaten des MER-
                         und gleich das ständige Gericht ein-         COSUR, Bolivien und Chile).
                         zubeziehen. Es widmet sich außerdem der      37
                                                                         In Südamerika gilt häufig das ius soli,
                         Aufgabe, das MERCOSUR-Recht zu sys-          dh man erwirbt allein aufgrund der
                         tematisieren und zu vereinheitlichen. Das    Geburt auf dem Territorium eines bes-
                         Tribunal besteht aus fünf Mitgliedern,       timmten Staates dessen Staatsbürger-
                         wobei jeder Mitgliedstaat einen Richter      schaft.
                         auf die Dauer von zwei Jahren ernennt        38
                                                                         Acuerdo sobre Regularización Migra-
                         und der fünfte Richter von allen Mitglied-   toria Interna de Ciudadanos del MER-
                         staaten einstimmig für drei Jahre ge-        COSUR, Bolivia y Chile, Brasilia vom 5.
                         wählt wird. Sein Sitz ist die Stadt Asun-    Dezember 2002. (Übersetzung: Überein-
                         ción in Paraguay. Das Gericht entstand       kommen über die Regulierug der Inneren
                         im Rahmen der Ausformulierung der            Migration von Bürgern des MERCOSUR,
                         Streitbeilegungsmechanismen im Proto-        Boliviens und Chiles).
                         koll von Olivos. Ausschlaggebend für die     39
                                                                          Albarracin, J. (2005). Globalization
                         Einführung dieses Tribunals war ua auch      and Immigration.

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