DGUV Information 215-310 - Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen Leitfaden für Theater, Film, Hörfunk, Fernsehen, Konzerte, Shows ...

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215-310
            DGUV Information 215-310

            Sicherheit bei Veranstaltungen
            und Produktionen
            Leitfaden für Theater, Film, Hörfunk, Fernsehen,
            Konzerte, Shows, Events, Messen und Ausstellungen

Juni 2016
DGUV Information 215-310 - Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen Leitfaden für Theater, Film, Hörfunk, Fernsehen, Konzerte, Shows ...
Impressum

Herausgeber:
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Glinkastraße 40
10117 Berlin
Tel.: 030 288763800
Fax: 030 288763808
E-Mail: info@dguv.de
Internet: www.dguv.de

Sachgebiet „Bühnen und Studios“ des
Fachbereichs „Verwaltung“ der DGUV

Ausgabe: Juni 2016

DGUV Information 215-310
zu beziehen bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter www.dguv.de/publikationen
DGUV Information 215-310 - Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen Leitfaden für Theater, Film, Hörfunk, Fernsehen, Konzerte, Shows ...
Sicherheit bei Veranstaltungen
und Produktionen
Leitfaden für Theater, Film, Hörfunk, Fernsehen, Konzerte, Shows,
Events, Messen und Ausstellungen

DGUV Information 215-310 Juni 2016
DGUV Information 215-310 - Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen Leitfaden für Theater, Film, Hörfunk, Fernsehen, Konzerte, Shows ...
Inhaltsverzeichnis

                                                                                                                          Seite                                                                                                                          Seite

Vorbemerkung.........................................................................................................            5   3.3.7                  Veranstaltungen und Produktionen mit Musik........                                                36
                                                                                                                                     3.3.8                  Arbeit im Freien............................................................................      37
1                      Unternehmensorganisation................................................                                  6   3.3.9                  Veranstaltungen und Produktionen im Ausland.....                                                  38
1.1                    Leitung und Verantwortung..................................................                               6   3.4                    Persönliche Schutzausrüstungen....................................                                39
1.2                    Personal............................................................................................      7
1.3                    Beurteilung der Arbeitsbedingungen............................                                            8
1.4                    Arbeitsmittel/Arbeitsstoffe..................................................                             9   Anhang 1
1.5                    Arbeits-/Veranstaltungs-/Produktionsstätten.........                                                     10   Qualifikation und Aufgaben von Bühnen- und Studio-
1.6                    Notfallorganisation, Brandschutz und Erste Hilfe.                                                        10   fachkräften................................................................................................................. 41
1.7                    Unterweisung................................................................................             12
1.8                    Dokumentation............................................................................                14   Anhang 2
                                                                                                                                     Kriterien zur Auswahl erforderlicher Qualifikation........................... 44
2                      Veranstaltungs- und Produktionsorganisation......                                                        15
2.1                    Leitung und Verantwortung..................................................                              15   Literaturverzeichnis............................................................................................. 47
2.2                    Planung und Vorbereitung....................................................                             17
2.2.1                  Leistungsbeschreibung und Beauftragung................                                                   17
2.2.2                  Planungsmodule.........................................................................                  17
2.2.3                  Personal............................................................................................     19
2.2.4                  Arbeitsvorbereitung..................................................................                    20
2.2.5                  Tournee- und Gastspielbetrieb..........................................                                  20
2.2.6                  Sicherheitsmaßnahmen, Brandschutz,
                       Erste Hilfe.........................................................................................     21
2.3                    Durchführung................................................................................             23
2.4                    Kommunikation und Dokumentation............................                                              23

3                      Fachinformation.........................................................................                 24
3.1                    Veranstaltungs- und Produktionsstätten....................                                               24
3.1.1                  Flächen und Aufbauten...........................................................                         24
3.1.1.1                Arbeitsplätze mit Absturzgefahr........................................                                  24
3.1.1.2                Verkehrs- und Fluchtwege.....................................................                            26
3.1.1.3                Orchestergraben.........................................................................                 27
3.1.2                  Veranstaltungs- und Produktionsstätten
                       mit Publikum..................................................................................           28
3.1.3                  Vorkehrungen zum Brandschutz.......................................                                      28
3.2                    Technik und betriebliche Prozesse..................................                                      28
3.2.1                  Arbeitsmittel..................................................................................          28
3.2.2                  Ausstattungen..............................................................................              28
3.2.3                  Maschinentechnische Einrichtungen............................                                            29
3.2.4                  Elektrische Anlagen und Betriebsmittel.......................                                            30
3.2.5                  Einsatz von Lasern.....................................................................                  31
3.2.6                  Kabelverlegung............................................................................               31
3.2.7                  Rigging...............................................................................................   31
3.2.8                  Lasten über Personen..............................................................                       31
3.2.9                  Transport und Lagerung..........................................................                         31
3.3                    Veranstaltungen und Produktionen................................                                         33
3.3.1                  Maske.................................................................................................   33
3.3.2                  Szenische Effekte.......................................................................                 34
3.3.3                  Besondere szenische Darstellungen.............................                                           34
3.3.4                  Fliegen von Personen...............................................................                      34
3.3.5                  Veranstaltungen und Produktionen mit Tieren........                                                      35
3.3.6                  Bühnentanz....................................................................................           35

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Vorbemerkung

Dieser Leitfaden „Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktio-     Im Leitfaden wird die praxisgerechte Umsetzung staatlicher
nen“ gibt Ihnen Informationen und Praxishilfen für die erfolgrei-   Vorschriften und Vorschriften der Unfallversicherungsträger
che und sicherheitsgerechte Organisation und Durchführung           beschrieben. Er stellt ein Bindeglied zu anwendbaren Regeln
von Veranstaltungen und Produktionen. Er richtet sich an alle,      der Technik, weiteren DGUV Informationen sowie Branchen-
die am Entstehungsprozess von Veranstaltungen und Produktio-        standards dar. Dieser Leitfaden dient damit der rechtskonfor-
nen beteiligt sind.                                                 men Durchführung von Veranstaltungen und Produktionen.

Kapitel 1 befasst sich mit der sicheren und rechtskonformen         Die vorliegende Information wurde in Zusammenarbeit von VBG
Unternehmensorganisation. Hauptzielgruppe dieses Kapitels           und DGUV, Fachbereich Verwaltung, Sachgebiet „Bühnen und
sind damit Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Füh-              Studios“ sowie dem Arbeitskreis der Sicherheitsingenieure
rungskräfte. Die Arten der Unternehmen sind vielfältig – vom        (ARD, ZDF.medienakademie, ARTE, Bavaria, BR, DR, DW, HR, IRT,
rein gewerblich tätigen Unternehmen, über öffentlich rechtliche     MDR, NDR, ORF, RB, RBB, RBT, RTL, SF, SR, SRG SSR, Studio Ham-
Unternehmen und kommunale oder staatliche Organisationen            burg, SWR, WDR, ZDF) und dem VPLT – Verband für Medien- und
und Einrichtungen bis hin zu Vereinen. Je nach Unternehmensart      Veranstaltungstechnik e. V. sowie der DTHG – Deutsche Theater-
wird der oben genannte Personenkreis unterschiedlich bezeich-       technische Gesellschaft e. V. erarbeitet.
net: zum Beispiel Intendanz, Verwaltungsleitung, Bürgermeiste-
rin beziehungsweise Bürgermeister, Verantwortliche der Kom-         Die Information stellt grundsätzlich den gemeinsamen Stand-
mune, Schulleitung, Vorstand, Hallenbetreiber sowie                 punkt der DGUV und der folgenden Verbände dar:
selbstständige Einzelunternehmerinnen und -unternehmer und          • BVB – Bundesverband Beleuchtung & Bühne e. V.
Führungskräfte – zum Beispiel Direktorinnen und Direktoren,         • Deutscher Bühnenverein – Bundesverband der Theater und
Betriebsleitung.                                                      Orchester
                                                                    • Deutscher Städtetag
Kapitel 2 befasst sich mit der Veranstaltungs- und Produktions-     • EVVC – Europäischer Verband der VeranstaltungsCentren e. V.
organisation. Kapitel 3 informiert über Anforderungen an Veran-     • VDSI – Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e. V.
staltungs- und Produktionsstätten, Veranstaltungstechnik, ver-      • ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
anstaltungs- und produktionsspezifische Arbeitsbereiche und         • DOV – Deutsche Orchestervereinigung e. V.
-verfahren. Deshalb richten sich Kapitel 2 und 3 an die Zielgrup-   • BvS – Bundesverband deutscher Stuntleute e. V.
pe der organisatorisch und fachlich Verantwortlichen für die
Durchführung von Veranstaltungen und Produktionen. Dies sind
zum Beispiel Produktions- und Projektleitungen, technische
Leitung, Bühnen- und Studiofachkräfte, Eventmanagerinnen
und -manager.                                                        Hinweise zum Text des Leitfadens

Der Leitfaden ermöglicht Ihnen eine sichere und gesundheits-         • Die Texte beschreiben jeweils Hinweise, wie die Situation
gerechte Vorbereitung und Arbeitsgestaltung für das Personal           sicher und erfolgreich gestaltet werden kann.
sowie einen effizienten Einsatz der zur Verfügung stehenden          • Den Texten zugeordnet sind immer die jeweiligen Verweise
Ressourcen. Daraus folgen dann auch ein zufriedenes Publikum           auf Gesetze, Vorschriften und Bestimmungen, die Grundla-
und ein gutes Image in der Öffentlichkeit. Er hilft Ihnen bei der      ge für die beschriebenen Inhalte sind. Bei dem Hinweis auf
Unternehmensorganisation, bei der Beurteilung der Arbeitsbe-           die Gesetze, Vorschriften und Bestimmungen wird jeweils
dingungen und bei der Veranstaltungs-/Produktionsorganisati-           das Kürzel für deren Namen verwendet. Die vollständigen
on über den kompletten Entstehungsprozess hinweg.                      Namen finden Sie im Kapitel 4.2 „Rechtsquellen und
                                                                       Informationen“.
Der Leitfaden unterstützt Sie, die Potentiale von Sicherheit und
Gesundheit in Ihre Arbeitsorganisation zu integrieren.

                                                                                                                                    5
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1 Unternehmensorganisation

Die Sicherheit einer Veranstaltung oder Produktion ist die zen-    Arbeitsschutz ist Chefsache
trale Voraussetzung für deren Erfolg. Mitwirkende sowie Besu-      Um welche Organisationsstruktur es sich auch handelt, die Ge-
cherinnen und Besucher müssen davon ausgehen können,               samtverantwortung für Sicherheit und Gesundheitsschutz liegt
dass sie keinen besonderen Gefahren ausgesetzt werden.             immer bei der Unternehmerin beziehungsweise beim Unterneh-
                                                                   mer. Sorgen Sie dafür, dass bei der Durchführung jeder einzel-
Als Unternehmerin beziehungsweise Unternehmer müssen Sie           nen Veranstaltung und Produktion festgelegt wird, wer dafür die
die Gesundheit und Sicherheit des Personals durch wirksame         Gesamtverantwortung trägt.
Maßnahmen des Gesundheitsschutzes und der Arbeitssicher-
heit gewährleisten.                                                Als jemand, der ein Unternehmen leitet, dürfen Sie Leitung und
                                                                   Aufsicht der Arbeiten in Veranstaltungs- und Produktionsstätten
Eine reibungslose und sichere Veranstaltung oder Produktion zu     nur Bühnen- und Studiofachkräften übertragen. Dies gilt auch
gewährleisten, ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Die besonderen     für Veranstaltungen und Produktionen von oder mit Dritten.
Bedingungen bei Veranstaltungen und Produktionen erschweren
die Umsetzung und beeinflussen die Sicherheit – zum Beispiel       Siehe auch Vorbemerkung Seite 5; Kapitel 4.1 „Qualifikation und
enge Zeitpläne, kurzfristige Änderungen. Zusätzlich beeinflus-     Aufgaben von Bühnen- und Studiofachkräften“; Informationen
sen wirtschaftliche Aspekte die Arbeitsbedingungen. Hieraus        zur Betreuung erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Unfallver-
resultieren eine große Verantwortung und hohe Belastung für        sicherungsträger.
alle Verantwortlichen und Beteiligten.
                                                                   Organisationsstruktur
Unfälle bei Veranstaltungen und Produktionen machen deutlich,      Im Bereich Veranstaltungen und Produktionen können die Orga-
wie wichtig das Thema Sicherheit und Gesundheitsschutz ist.        nisationsstruktur und damit auch die Struktur der Verantwor-
                                                                   tungsbereiche sehr unterschiedlich sein, je nachdem, ob es sich
Organisieren Sie deshalb alle grundlegenden Strukturen und         zum Beispiel um ein Theater, eine Rundfunkanstalt, eine Mehr-
Abläufe in Ihrem Unternehmen eindeutig. Dies hilft Ihnen bei       zweckhalle oder eine Messe handelt.
jeder einzelnen Veranstaltung oder Produktion, Risiken zu ver-
meiden sowie Energie, Zeit und Kosten zu sparen.                   Organisationsstrukturen sind geprägt durch die Aufgaben und
                                                                   die Art des Unternehmens. Die Organisation richtet sich nach
Wenn Sie die folgenden Hinweise zum Thema „Unternehmensor-         betrieblichen Prozessen oder Arbeitsabläufen sowie nach fachli-
ganisation“ berücksichtigen, kommen Sie zugleich der Pflicht       chen Voraussetzungen und räumlichen Gegebenheiten.
zur sicheren und gesundheitsgerechten Organisation der Arbei-
ten nach.                                                          Pflichtenübertragung nur an fachkundige Personen
                                                                   Als jemand, der ein Unternehmen leitet, können Sie Pflichten in
                                                                   der Arbeitssicherheit und im Gesundheitsschutz an fachkundi-
1.1     Leitung und Verantwortung                                  ge, zuverlässige Personen übertragen – zum Beispiel an Lei-
                                                                   tungskräfte von Abteilungen und Teams. Bei einer Pflichtenüber-
Arbeitsunfälle und gesundheitliche Beeinträchtigungen des          tragung müssen die Verantwortungsbereiche und Befugnisse
Personals verursachen Leid, sind ein hoher Kostenfaktor und        genau definiert und schriftlich festgehalten werden.
stören den reibungslosen Ablauf. Deshalb ist es wichtig, Sicher-
heit und Gesundheit in die Organisationsabläufe zu integrieren.    Verantwortung
Voraussetzung dafür ist eine verantwortungsbewusste Unter-         Je nach Organisation des Betriebes sowie Art und Umfang der
nehmensführung. Die Einführung eines betrieblichen Arbeits-        Arbeiten haben Sie als Unternehmerin beziehungsweise Unter-
schutzmanagements ist ein Weg zu den folgenden Zielen:             nehmer oder als die von ihnen beauftragte Person folgende
• die Organisation und die Arbeitsbedingungen im Betrieb so        Verantwortung:
  sicher und gesund wie möglich zu gestalten und damit
• die Zufriedenheit und Zuverlässigkeit des Personals zu           Organisationsverantwortung: Das heißt, Einrichtungen schaf-
  verbessern sowie                                                 fen; Regeln für den Betrieb aufstellen; Maßnahmen und Anord-
• zum Erfolg des Unternehmens beizutragen.                         nungen treffen und umsetzen – zum Beispiel durch Dienstanwei-
                                                                   sungen, Betriebsanweisungen, Arbeitsregeln –; Personal
                                                                   informieren, unterweisen und schulen.

6
Unternehmensorganisation

Auswahlverantwortung: Personal nach Eignung (Qualifikation)         1.2     Personal
auswählen, testen, einweisen und einsetzen; qualifizierte Auf-
tragnehmende auswählen und Teams zusammenstellen.                   Personalauswahl
                                                                    Aufgrund der besonderen Gefährdungen ist es für Sie als Unter-
Siehe auch Kapitel 2.2.1 „Leistungsbeschreibung und                 nehmerin beziehungsweise Unternehmer zwingend geboten,
Beauftragung“                                                       Veranstaltungen mit Personen zu planen und durchzuführen, die
                                                                    die jeweils notwendige Eignung und Erfahrung beziehungsweise
Kontrollverantwortung: Überprüfen, ob die geplante Organisati-      Qualifikation haben. Nur so kann eine sichere Veranstaltung im
on funktioniert und ob die beauftragten Personen geeignet sind.     rechtskonformen Rahmen durchgeführt werden.

Fachverantwortung: Kenntnisse und Erfahrungen fachkundig            Zum Beispiel:
anwenden; eigenverantwortlich sicher arbeiten; mögliche Ge-         Bühnen- und Studiofachkräfte, Meister/Meisterin für Veranstal-
fahren erkennen und im eigenen Fachgebiet richtig handeln.          tungstechnik, Fachkraft für Veranstaltungstechnik, Pyrotechni-
                                                                    ker/in, Rigger/in
Betriebliche Arbeitsschutzorganisation
Zur Gewährleistung eines angemessenen Arbeits- und Gesund-          → Grundlagen: §§ 4, 7, ArbSchG; § 2 DGUV Vorschrift 1;
heitsschutzes haben Sie als Leitung für eine geeignete betriebli-      § 15 DGUV Vorschrift 17/18
che Arbeitsschutzorganisation zu sorgen. Es ist Ihre Aufgabe,
die sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung           Aufgabenübertragung
sicherzustellen.                                                    Vereinbaren Sie in Ihrem Verantwortungsbereich mit allen Betei-
                                                                    ligten schriftlich, welche Arbeitsaufgaben sie haben und wie
Hat Ihr Unternehmen mehr als 20 Beschäftigte, müssen Sie            diese sicher und qualitätsbewusst umzusetzen sind.
• Sicherheitsbeauftragte auswählen, deren Ausbildung ermögli-
  chen und diese benennen sowie                                     → Grundlagen: §§ 3, 4, ArbSchG; § 2 DGUV Vorschrift 1;
• einen Arbeitsschutzausschuss einrichten.                             § 15 DGUV Vorschrift 17/18

Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurtei-         Arbeitsmedizinische Vorsorge
lung) liegt ebenfalls in der Verantwortung der Leitung.             Ziel arbeitsmedizinischer Präventionsmaßnahmen ist die Erhal-
                                                                    tung der Gesundheit und Beschäftigungsfähigkeit des Perso-
Stellen Sie sicher, dass die Gefährdungsbeurteilung durchge-        nals. Hierzu zählen die Gefährdungsbeurteilung, die arbeitsme-
führt und wirksame Maßnahmen festgelegt werden. Benennen            dizinische Beratung des Personals und aller am Arbeitsschutz
Sie darüber hinaus geeignete und qualifizierte Personen, die für    Beteiligten, die arbeitsmedizinische Vorsorge sowie die betrieb-
die Durchführung und Wirkungskontrolle der jeweiligen Maß-          liche Gesundheitsförderung.
nahmen verantwortlich sind.
                                                                    Die Gefährdungsbeurteilung ist die Basis für eine angemessene
Siehe auch Kapitel 1.3 „Beurteilung der Arbeitsbedingungen“         arbeitsmedizinische Betreuung. Arbeitsmedizinische Vorsorge
                                                                    ermöglicht es, rechtzeitig eventuelle Risiken für die Gesundheit
→G
  rundlagen: §§ 3, 4, 7, 11, 13 ArbSchG; §§ 213, 15, 16            zu erkennen.
 DGUV Vorschrift 1
                                                                    Arbeitsmedizinische Vorsorge ist entweder von der Arbeitgebe-
                                                                    rin beziehungsweise vom Arbeitgeber zu veranlassen (= Pflicht-
        Merksatz                                                    vorsorge) oder anzubieten (= Angebotsvorsorge). Für Beschäftig-
 Arbeitsschutz organisieren, Verantwortungsbereiche festle-         te in der Branche kommt abhängig von den Gefährdungen vor
 gen, fachkundige Personen auswählen.                               allem bei folgenden Anlässen arbeitsmedizinische Vorsorge
                                                                    infrage:
                                                                    • Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (z. B. Chrom-VI-Verbindungen,
                                                                       Isocyanate, Nickel oder seine Verbindungen, Schweißrauche,
                                                                       Hartholzstäube)
                                                                    • Tätigkeiten mit Hautgefährdung (z. B. Feuchtarbeit)
                                                                    • Tätigkeiten mit physikalischen Einwirkungen (z. B. Lärm, Belas-
                                                                       tungen des Muskel-Skelett-Systems einschließlich Vibrationen)

                                                                                                                                     7
Unternehmensorganisation

• Arbeiten an Bildschirmarbeitsplätzen                                 • Wesentliche Arbeitsplätze/Tätigkeiten sind beurteilt
• Arbeitsaufenthalte im Ausland unter besonderen klimatischen          • Besondere Personengruppen sind berücksichtigt wor-
    Bedingungen und Infektionsgefährdung.                                  den – zum Beispiel Zeitarbeitnehmende, Berufsanfangen-
                                                                           de oder Personal ohne ausreichende Kenntnisse in der
Zusätzlich hat der Arbeitgeber dem Personal auf dessen Wunsch              Arbeitssprache
hin eine arbeitsmedizinische Vorsorge zu ermöglichen, wenn bei         •   Arbeitsschutzmaßnahmen sind geeignet und
der Beschäftigung mit einem Gesundheitsschaden zu rechnen                  ausreichend
ist (= Wunschvorsorge).                                                •   Wirksamkeitskontrollen werden durchgeführt
                                                                       •   Die Gefährdungsbeurteilung ist aktuell
Arbeitsmedizinische Vorsorge dient nicht dem Nachweis der              •   Die Dokumentation liegt nach Form und Inhalt angemes-
Eignung einer Person für eine bestimmte Tätigkeit. Diesen Zweck            sen vor.
erfüllen Eignungsuntersuchungen, die getrennt von der arbeits-
medizinischen Vorsorge durchgeführt werden sollen. Dazu gehö-          In den Brancheninformationen der gesetzlichen Unfall-
ren je nach Gefährdungsbeurteilung zum Beispiel Fahr-, Steuer-         versicherungsträger und der Fachverbände (siehe Literatur-
und Überwachungstätigkeiten sowie Arbeiten mit Absturzgefahr.          verzeichnis) sind praktische Beispiele der Umsetzung der
                                                                       Schutzziele beschrieben. Sie stellen langjährig bewährte
→G
  rundlagen: §§ 2, 3, 4, 5 ArbMedVV; DGUV-Infor-                      Vorgehensweisen/Arbeitsverfahren dar. Wenn die Anforde-
 mation 250-010 Eignungsuntersuchungen in der betrieblichen            rungen der Brancheninformationen erfüllt werden, kann in
 Praxis; Arbeitsmedizinische Empfehlung "Wunschvorsorge"               der Regel davon ausgegangen werden, dass das Restrisiko
 des BMAS                                                              hinreichend minimiert ist.

                                                                       Außergewöhnliche produktions- und veranstaltungs-
          Merksatz                                                     spezifische Gefährdungssituationen, die in einer solchen
    Qualifiziertes und geeignetes Personal auswählen und gut           Basis-Gefährdungsbeurteilung nicht berücksichtigt sind,
    vorbereiten.                                                       müssen Sie durch eine spezielle Gefährdungsbeurteilung
                                                                       bewerten. Lassen Sie sich dazu eventuell durch Fachleute
                                                                       – zum Beispiel die Betriebsärztin beziehungsweise den
                                                                       Betriebsarzt, die Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sachver-
1.3       Beurteilung der Arbeitsbedingungen                           ständige – beraten.

Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurtei-        ?    F ür welche Arbeitsplätze/Tätigkeiten/Arbeitsmittel muss
lung) ist ein zentrales Element im Arbeitsschutz. Sie ermöglicht         eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden?
und unterstützt einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess.
                                                                        ei Veranstaltungs- und Produktionsunternehmen müssen
                                                                       B
?      Was versteht man unter Gefährdungsbeurteilung?                  Sie eine Gefährdungsbeurteilung für die wesentlichen Ar-
                                                                       beitsplätze/Tätigkeiten/Arbeitsmittel vornehmen:
       Die Gefährdungsbeurteilung ist eine Methode,                   • Auf dem eigenen Betriebsgelände als auch für Arbeits-
        • Gefährdungen präventiv und systematisch zu ermitteln            plätze/Tätigkeiten/Arbeitsmittel
       • diese zu bewerten                                             • Bei Veranstaltungen und Produktionen am Veranstal-
       • geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen und                        tungs- und Produktionsort.
       • deren Wirksamkeit zu überprüfen.
                                                                       Ermitteln Sie ebenfalls die wesentlichen Gefährdungen für
      Sie ermöglicht darüber hinaus, Arbeitsabläufe zu optimie-        das Personal, das außerhalb des eigenen Betriebsgeländes
      ren und Störungen im Betriebsablauf zu vermeiden.                tätig wird – zum Beispiel bei Gastspielaufführungen, Teams
                                                                       bei Filmdrehs im Freien, EB-Teams beim Fernsehen, bei
?       ann ist eine Gefährdungsbeurteilung angemessen
       W                                                               Open-Air-Veranstaltungen. Dabei ist es allerdings nicht im-
       durchgeführt?                                                   mer möglich, alle Gefährdungen vorherzusehen, die vor Ort
                                                                       konkret auftreten können. Die Komplexität der Arbeitssituati-
        ine Gefährdungsbeurteilung muss „im Wesentlichen
       E                                                               onen und Arbeitsumgebungen in der Veranstaltungswirt-
       durchgeführt und zutreffend“ sein. Das heißt:                   schaft bedingen, dass unerwartete Gefahren auftreten kön-
       • Wesentliche Gefährdungen sind ermittelt und zutreffend        nen. Diese Tatsache erfordert den Einsatz von ausreichend
          bewertet                                                     für die Tätigkeiten qualifiziertem und geeignetem Personal,
8
Unternehmensorganisation

         das situativ angemessen entscheiden kann. Auch die beste               –– Erneute Beurteilung der Situation unter Berücksichti-
         Gefährdungsbeurteilung kann die Leitung und Aufsicht durch                gung der zur Risikominimierung erforderlichen
         eine erfahrene Bühnen- und Studiofachkraft nicht ersetzen.                Arbeitsschutzmaßnahmen.
                                                                             • Laufend: durch Sie als verantwortliche Person (Leitung
?        ie muss die Gefährdungsbeurteilung dokumentiert
         W                                                                     und Aufsicht durch eine erfahrene Bühnen- und
         werden?                                                               Studiofachkraft).
                                                                             • Retrospektiv: nach Ereignissen, aufgrund neuer Erfah-
         Beurteilung der Gefährdungen                                          rungen und Erkenntnisse; zur Erzielung eines kontinuier-
         • Für die betrachteten Arbeitsbereiche und Tätigkeiten                lichen Verbesserungsprozesses.
           (beziehungsweise für die veranstaltungsbezogenen
           Gewerke) muss eine systematische Ermittlung und Be-         → Grundlagen: § 3 DGUV Vorschrift 1; §§ 5, 6 ArbSchG
           wertung der Gefährdungen ersichtlich sein
         • Angaben zum Ergebnis der Beurteilung müssen enthal-
           ten sein – zum Beispiel: Risikoeinschätzung oder Hand-               Merksatz
           lungsbedarf? JA/NEIN                                         Gefährdungen müssen ermittelt und die Risiken bewertet
         • Festlegung von konkreten Arbeitsschutzmaßnahmen              werden. Es müssen geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt
           einschließlich Termine und Verantwortliche. Für eine ver-    und deren Wirksamkeit überprüft werden. Die Gefährdungs-
           anstaltungsbezogene Gefährdungsbeurteilung wird in der       beurteilung muss dokumentiert werden.
           Regel kein Termin, sondern eine Phase – zum Beispiel
           Aufbau, Veranstaltung, Abbau definiert
         • Durchführung der Maßnahmen und Überprüfung der
           Wirksamkeit                                                 1.4      Arbeitsmittel/Arbeitsstoffe
         • Datum der Erstellung/Aktualisierung.
                                                                       Auswahl von Arbeitsmitteln/-stoffen
         Die Dokumentation kann modular aufgebaut und auch Be-         Legen Sie bei der Auswahl von Arbeitsmitteln und Arbeitsstoffen
         standteil von branchenüblichen anderen Dokumenten sein        die geplante Verwendung, die Erfahrungen des Personals und
         – zum Beispiel Tagesdisposition, Aufgabenlisten, Bauab-       die zu erwartenden Gefährdungen zugrunde.
         nahme-Protokolle, Sicherheitskonzept.
                                                                       Beschaffung von Arbeitsmitteln/-stoffen
         Spezielle Dokumentationsanforderungen in Arbeitsschutz-       Beschaffen Sie nur einwandfreie und gekennzeichnete Arbeitsmittel
         vorschriften sind zu beachten – zum Beispiel BetrSichV,       – zum Beispiel mit GS-Kennzeichen, DGUV Test-Zeichen. Schaffen
         LärmVibrationsArbSchV, GefStoffV.                             Sie nur Arbeitsstoffe an, die nach dem Ergebnis der Gefährdungsbe-
                                                                       urteilung die Gesundheit des Personals nicht beeinträchtigen.
   ?    ie können die Maßnahmen auf Wirksamkeit überprüft
         W
         werden?                                                       Übernahme von Arbeitsmitteln
                                                                       Prüfen Sie, ob die Arbeitsmittel den von Ihnen definierten Spezi-
         I nsbesondere bei veranstaltungs- und produktionsbezoge-     fikationen und Anforderungen entsprechen. Überprüfen Sie
          nen Gefährdungsbeurteilungen ist wegen der komplexen         auch alle zugesicherten Funktionen und Ausstattungsmerkmale.
          Abläufe und Gefährdungen eine sorgfältige Wirksamkeits-
          kontrolle der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen          Dokumentation
          erforderlich.                                                Achten Sie darauf, dass die erforderliche Dokumentation vor-
                                                                       handen ist. Dazu zählen zum Beispiel:
         • Prospektiv: Hierzu ist es empfehlenswert, dass Sie die      • Montage- und Bedienungsanleitung
           Bewertung des Risikos in zwei Schritten durchführen und     • Sicherheitsdatenblätter
           dokumentieren. Ihre Einschätzung als verantwortliche        • Statische Berechnungen und/oder Nachweise
           Person erfolgt aufgrund Ihrer Erfahrungen, ob durch die     • Technische Zeichnungen und Schaltpläne
           vorgesehenen Maßnahmen das Restrisiko hinreichend           • Prüfanweisungen und Prüfkriterien
           minimiert werden kann:                                      • Prüfnachweise, Zertifikate, Prüfberichte
           –– Beurteilung der Ausgangssituation ohne Berücksichti-     • Konformitätserklärungen.
              gung der darauf abgestimmten
              Arbeitsschutzmaßnahmen                                   → Grundlagen: §§ 3, 4, ArbSchG; § 4 ff. BetrSichV;
                                                                          §§ 3–10 DGUV Vorschrift 17/18 (bisher BGV C1/GUV-V C1)
                                                                                                                                       9
Unternehmensorganisation

Benutzung von Arbeitsmitteln                                         für Fahrzeuge
Planen Sie alle Maßnahmen, die zur sicheren Benutzung von          • Technische Ausstattung mit Maschinen, Anlagen, Mobiliar,
Arbeitsmitteln erforderlich sind. Zum Beispiel:                      anderen Arbeitsmitteln sowie Beleuchtungs-, Lüftungs-, Hei-
• Betriebsanweisungen und Unterweisungen                             zungs- und Versorgungseinrichtungen, Durchsage- und
• Einsatz von Schutzeinrichtungen                                    Alarmierungseinrichtungen, elektrische Energieversorgung
• Benutzung von Persönlichen Schutzausrüstungen                    • Konstruktion und Festigkeit der baulichen Anlage, Belastbar-
• Pflege und Wartung                                                 keit der Verkehrswege
• Prüfungen.                                                       • Bauliche Einrichtungen gegen Absturz und herabfallende
                                                                     Gegenstände.
Siehe auch Kapitel 2.2.4 „Arbeitsvorbereitung“ und 2.4 „Kom-
munikation und Dokumentation“                                      Berücksichtigung von Menschen mit Behinderungen
                                                                   Sorgen Sie für eine barrierefreie Gestaltung der Arbeits-, Veran-
Prüfung und Wartung von Arbeitsmitteln und PSA                     staltungs- oder Produktionsstätte in allen Bereichen, zu denen
Stellen Sie sicher, dass die Einrichtungen, Arbeitsmittel und      Menschen Zugang haben müssen. Barrierefreiheit ist gegeben,
Persönlichen Schutzausrüstungen in den notwendigen Fristen         wenn
von befähigten Personen bzw. Sachkundigen geprüft und gewar-       • bauliche und sonstige Anlagen
tet werden – Fristen und befähigte Personen sind in den Beurtei-   • Transport- und Arbeitsmittel
lungen der Arbeitsbedingungen ermittelt und festgelegt.            • Systeme der Informationsverarbeitung
                                                                   • akustische, visuelle und taktile Informationsquellen
Siehe auch DGUV Grundsatz 315-390 „Grundsätze für die Prü-         • Kommunikationseinrichtungen
fung maschinentechnischer Einrichtungen in Bühnen und
Studios“                                                           für alle Personen in der allgemein üblichen Weise, ohne beson-
                                                                   dere Erschwernisse und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zu-
                                                                   gänglich und nutzbar sind.
        Merksatz
 Sichere, geeignete und wirtschaftliche Arbeitsmittel bereit-      Siehe auch Kapitel 3.1 „Veranstaltungs- und Produktionsstätten“
 stellen sowie für die sichere Benutzung sorgen.

                                                                           Merksatz
                                                                    Arbeits-/Veranstaltungs-/Produktionsstätten im Vorfeld auf
1.5     Arbeits-/Veranstaltungs-/Produktionsstätten                 Sicherheit und Eignung prüfen.

Beurteilen der Sicherheit und der Infrastruktur von Arbeits-/
Veranstaltungs-/Produktionsstätten
Stellen Sie sicher, dass die Arbeits-/Veranstaltungs-/Produk-      1.6     Notfallorganisation, Brandschutz und Erste Hilfe
tionsstätten geeignet sind, um die geplanten Veranstaltungen
und Produktionen durchführen zu können. Dies gilt für alle Sze-    Notfallorganisation
nenflächen, auch außerhalb von ortsfesten Veranstaltungs- und      Prüfen Sie, ob für Ihr Unternehmen oder Ihre Veranstaltungs-/
Produktionsstätten – zum Beispiel das Filmset oder besondere       Produktionsstätte ein aktuelles Notfallkonzept vorliegt.
Gastspielorte. Führen Sie deshalb eine Vorabprüfung auf mögli-
che Gefährdungen oder mangelhafte Infrastruktur durch. Beur-       • Organisieren Sie entsprechend den Anforderungen des Not-
teilen Sie dabei unter anderem:                                      fallkonzeptes die geforderten Maßnahmen.
• Abmessungen von Räumen                                           • Klären Sie, ob die präventiven und organisatorischen Maß-
• Lage, Zustand und Kennzeichnung von Verkehrswegen,                 nahmen entsprechend den Anforderungen des Notfallkonzep-
   Fluchtwegen, Notausgängen sowie die Kennzeichnung von             tes umgesetzt sind.
   Gefahrenstellen
• Vorhandensein und Kennzeichnung von brandschutztechni-
   schen Ausrüstungen und Einrichtungen der Ersten Hilfe
• Verfügbarkeit und Eignung von Lager-, Maschinen- und Ne-
   benräumen, Sanitärräumen (Umkleide-, Wasch- und Toiletten-
   räume), Pausen- und Bereitschaftsräumen sowie Stellplätzen

10
Unternehmensorganisation

Grundsätzlich dient ein Notfallkonzept zur Umsetzung der auf                                              • Klären Sie, ob die Maßnahmen des organisatorischen Brand-
dem unternehmensspezifischen Schutzbedarf und der entspre-                                                  schutzes entsprechend den Anforderungen des Brandschutz-
chenden Risikoanalyse basierenden Notfallstrategie.                                                         konzeptes und des Alarmplans umgesetzt sind.
                                                                                                          • Organisieren Sie entsprechend den Anforderungen des Brand-
Klassische Notfallarten sind zum Beispiel:                                                                  schutzkonzeptes und des Alarmplans die geforderten
• Brand > siehe Brandschutz                                                                                 Maßnahmen.
• Bombendrohung, Gasalarm
• Unfall, bedrohliche Erkrankung > siehe Erste Hilfe                                                      Im Falle von besonderen Brandgefährdungen – zum Beispiel
• Bedrohung (Amok, Geiselnahme, …)                                                                        beim Einsatz von besonderen Dekorationsmitteln oder besonde-
• Gewalt gegen Einzelpersonen.                                                                            ren szenischen Effekten – lassen Sie sich gegebenenfalls durch
                                                                                                          Fachplane-rinnen oder -planer für Brandschutz oder die zustän-
Notfallbeauftragte/Notfallkoordinatorinnen beziehungsweise                                                dige Brandschutzdienststelle beraten.
-koordinatoren:
Bestimmen Sie für Ihr Unternehmen Notfallbeauftragte und                                                  Brandschutzaushänge
Notfallkoordinatorinnen beziehungsweise -koordinatoren. Füh-                                              Stellen Sie sicher, dass für Ihr Unternehmen die erforderlichen
ren Sie regelmäßig Notfallübungen mit Ihrem Personal durch                                                Aushänge vorhanden sind und an den strategischen Punkten
und dokumentieren Sie diese.                                                                              aushängen.

Brandschutz                                                                                               Stellen Sie sicher, dass auf das Verbot „Feuer, offenes Licht und
Brandschutzkonzept/Alarmplan                                                                              Rauchen“ an gut sichtbaren Stellen hingewiesen wird.
Prüfen Sie, ob für Ihr Unternehmen oder Ihre Veranstaltungs-/
Produktionsstätte ein aktuelles Brandschutzkonzept und ein
Alarmplan zur Evakuierung vorliegen.

                                                                                                                                                                     LEGENDE
                                                                                                                                                          Standort                           Erste Hilfe

                                                                                                                                                          Feuerlöscher                       Notruftelefon

                                                                                                                                                          Löschschlauch                      Notdusche

                                                                                                                                                          Brandmelder,                       Augenspül-
                                                                                                                                                          manuell                            einrichtung

                                                                                                                                                          Brandmelde-                        Arzt
                                                                                                                                                          telefon
                                                                                                                                                          Mittel u. Geräte zur
                                                                                                                                                          Brandbekämpfung                    Krankentrage

                     Löschsand

                                                 Verbandkasten   Sanitätsraum
                                                                                                                                                          Richtungsangabe                    Sammelstelle

                                                                                                                                                          Rettungsweg /
                                                                                                                                                          Notausgang                         Einbauten

                                                                                                                                                               ÜBERSICHTSPLAN
      Verhalten im Brandfall                                                         Verhalten bei Unfällen
                 Ruhe bewahren                                                                   Ruhe bewahren
                                                                                                                                                                                        Produktion
  1. Brand melden                Telefon: (Tel.-Nr. einfügen)
                                 pder / und ..........................          1. Unfall melden      Telefon: (Tel.-Nr. einfügen)
                                                                                                      pder / und ..........................
                                 Wer meldet?                                                          Wo geschah es?
                                 Was ist passiert?                                                    Was geschah?
                                 Wie viele sind betroffen/verletzt?                                   Wie viele Verletzte?                              Verwaltung / Lager
                                 Wo ist etwas passiert?                                               Welche Art von Verletzungen?
                                 Warten auf Rückfragen!                                               Warten auf Rückfragen!
                                 Brandmelder betätigen

                                 Gefährdete Personen mitnehmen
  2. In Sicherheit               Türen schließen                                2. Erste Hilfe        Absicherung des Unfallortes

     bringen                     Gekennzeichneten
                                 Rettungswegen folgen                                                 Versorgen der Verletzten
                                                                                                                                              Objekt:    Fa. Mustermann, Industriestr. 22, 12345 Musterhausen
                                 Aufzug nicht benutzen
                                                                                                      Anweisungen beachten                    Gebäude: Verwaltung / Lager      Etage: Erdgeschoss
                                 Anweisungen beachten
                                                                                                                                              Stand: Dez. 2001                 Plan-Nr.: 1
  3. Löschversuch                                                               3. Weitere            Rettungsdienste einweisen
                                                                                                                                              Planersteller:
     unternehmen                 Feuerlöscher benutzen                              Maßnahmen         Schaulustige entfernen

Abb. 1     Brandschutz-/Erste Hilfe-Aushänge

                                                                                                                                                                                                                11
Unternehmensorganisation

Brandschutz- und Evakuierungshelfende                                   Information
Bilden Sie mindestens fünf Prozent Ihrer Beschäftigten zu               Informieren Sie in Abstimmung mit der Betriebsärztin bezie-
Brandschutz- und Evakuierungshelfenden aus. Führen Sie regel-           hungsweise dem Betriebsarzt das Personal über die Erste-Hil-
mäßig Lösch- und Evakuierungsübungen mit Ihrem Personal                 fe-Einrichtungen und die notwendigen Maßnahmen bei einem
durch und dokumentieren Sie diese.                                      Notfall.

Feuerlöscher                                                            Dokumentation
Stellen Sie sicher, dass die – entsprechend der ermittelten             Stellen Sie sicher, dass jede Erste-Hilfe-Leistung dokumentiert
Brandgefährdung – notwendigen, aktuell geprüften Feuerlösch-            und diese Dokumentation fünf Jahre lang aufbewahrt wird – zum
mittel für Ihr Unternehmen oder Ihre Veranstaltungs-/Produkti-          Beispiel im Verbandbuch, in elektronischer Form oder in Papier-
onsstätte vorhanden und dass deren Standorte gekennzeichnet             form. Behandeln Sie die Dokumente vertraulich.
sind.
                                                                        Siehe auch Kapitel 2.2.6 „Sicherheitsmaßnahmen, Brandschutz,
Flucht- und Rettungswege                                                Erste Hilfe“
Stellen Sie sicher, dass für Ihr Unternehmen oder Ihre Veranstal-
tungs-/Produktionsstätte die notwendigen Flucht- und Rettungs-          → Grundlagen: § 10 ArbSchG; § 6 ArbStättV; ASR A2.2;
wegpläne erstellt sind und an den strategischen Punkten aus-              ASR A2.3; ASR A4.3; §§ 21, 24–28 DGUV Vorschrift 1;
hängen. Stellen Sie sicher, dass jederzeit die Flucht- und                DGUV Regel 100-001
Rettungswege in voller Breite begehbar und nicht zugestellt sind
und dass sich die Notausgänge leicht öffnen lassen.
                                                                                Merksatz
Brandsicherheitswache                                                    Notfall-, Brandschutz- und Erste-Hilfe-Maßnahmen planen.
Bestellen Sie gegebenenfalls die Anzahl an Brandsicherheitswa-           Notfallmaßnahmen, Brandschutz-, Erste-Hilfe-Einrichtungen
chen, die sich aus der Gefährdungsbeurteilung oder aus den mit           organisieren. Das Personal über die Maßnahmen, die Einrich-
der Brandschutzdirektion festgelegten Kompensationsmaßnah-               tungen und deren Handhabung informieren.
men ergeben.

Information
Informieren Sie das Personal über die notwendigen Brand-                1.7     Unterweisung
schutz- und Evakuierungsmaßnahmen. Zeigen Sie den Verlauf
der Flucht- und Rettungswege und die Lage der Sammelplätze.             Ziel der Unterweisung ist es, sicherheits- und gesundheitsge-
Machen Sie Ihr Personal mit den Standorten der Feuerlöscher             rechte Verhaltensweisen zu erreichen oder zu erhalten. Sinnvol-
vertraut.                                                               lerweise werden in der betrieblichen Praxis die Beurteilung der
                                                                        Arbeitsbedingungen und die Unterweisungen miteinander ver-
Erste Hilfe                                                             zahnt. Die bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen festge-
Einrichtungen und Hilfsmittel                                           stellten Gefährdungen und die daraus abgeleiteten Maßnahmen
Stellen Sie die Hilfsmittel zur Ersten Hilfe, wie Erste-Hilfe-Materi-   werden dabei zum Unterweisungsinhalt.
al und Meldeeinrichtungen, zur Verfügung. Stellen Sie sicher,
dass für Ihr Unternehmen oder Ihre Veranstaltungs-/Produkti-            Vermitteln Sie den zu unterweisenden Personen – zum Beispiel
onsstätte die notwendigen Erste-Hilfe-Aushänge erstellt sind            Beschäftigte, Schülerinnen und Schüler, selbstständige Einzel-
und an den strategischen Punkten aushängen.                             unternehmerinnen und -unternehmer, Mitwirkende – die Wir-
                                                                        kungsweise der sicheren Technik und erläutern Sie die mit orga-
Ersthelfende                                                            nisatorischen Maßnahmen verfolgten Ziele. Erklären Sie die
Bilden Sie eine ausreichende Anzahl Ihres Personals zu Ersthel-         richtige Verwendung der notwendigen Persönlichen Schutzaus-
fenden aus, mindestens zehn Prozent der anwesenden Beschäf-             rüstung (PSA) und üben Sie den Einsatz von PSA gegen Absturz.
tigten. Disponieren Sie Ihre Teams so, dass mindestens eine             Motivieren Sie die zu unterweisenden Personen dazu, Sicher-
Ersthelferin beziehungsweise ein Ersthelfer dabei ist.                  heitsmaßnahmen einzuhalten oder durchzuführen und Vor-
                                                                        schläge zu machen.

12
© bluebat/Fotolia

Anlässe und Arten der Unterweisung                                  Die Unterweisung erfolgt in der Regel mündlich. In Veran-
Führen Sie Unterweisungen regelmäßig und in angemessenem            staltungs- oder Produktionsunternehmen können häufig
Umfang durch.                                                       nicht alle Beschäftigten dabei anwesend sein. Für diesen
                                                                    Personenkreis eignet sich eine Unterweisung mit Computer-
?   Wann ist zu unterweisen?                                        unterstützung. Die Unterweisungsprogramme müssen min-
                                                                    destens folgende Anforderungen erfüllen:
    • Vor Aufnahme der Tätigkeit oder neuer Aufgaben
    • Bei Veränderung innerhalb der Aufgabenbereiche                 • Die Inhalte müssen arbeitsplatzspezifisch aufbereitet
    • Nach Einrichtung einer Arbeits-, Veranstaltungs- oder            sein
      Produktionsstätte                                              • Es erfolgt eine Verständnisprüfung
    • Bei Einführung neuer Arbeitsmittel, neuer Arbeitsstoffe        • Ein Gespräch zwischen den Beschäftigten und den Füh-
      oder Verfahren                                                   rungskräften muss darüber hinaus jederzeit möglich
    • Nach Unfällen                                                    sein.
    • Durch eine ergänzende Unterweisung am Veranstal-
      tungs- oder Produktionsort. Diese Unterweisung berück-    Dokumentation der Unterweisung
      sichtigt die zusätzlichen Gefährdungen, die sich durch    Für die Dokumentation der durchgeführten Unterweisung können
      die Umgebung, die eingesetzte Technik und die Abläufe     Sie ein Formblatt nutzen. Tragen Sie in diesen „Unterweisungs-
      der Veranstaltung oder Produktion ergeben können.         nachweis“ das Unterweisungsdatum und die Unterweisungsin-
                                                                halte ein. Unterschreiben Sie den Unterweisungsnachweis, las-
    Führen Sie die allgemeine Unterweisung mindestens einmal    sen Sie ihn von den Unterwiesenen unterschreiben und bewahren
    jährlich, die ergänzende Unterweisung vor und gegebenen-    Sie ihn auf.
    falls auch mehrmals während einer Veranstaltung oder
    Produktion durch.                                           → Grundlagen: § 12 ArbSchG; § 4 DGUV Vorschrift 1;

    Als Arbeitgeberin beziehungsweise Arbeitgeber können Sie
    die Unterweisung auch von den unmittelbaren betrieblichen           Merksatz
    Vorgesetzten durchführen lassen oder eine andere persön-     Das gesamte Personal regelmäßig tätigkeits- und arbeits-
    lich und fachlich geeignete Person damit beauftragen.        platzbezogen unterweisen.

                                                                                                                                     13
Unternehmensorganisation

1.8    Dokumentation                                          Tabelle 1 Aufbewahrungsfristen für Dokumente

Der Gesetzgeber schreibt die Dokumentation der durchgeführ-            Dokument betrifft               Aufbewahrungsdauer
ten Organisationsmaßnahmen vor. Zumindest Folgendes sollten
                                                               Pflichtenübertragungen            Für die Dauer der Wirksamkeit
Sie dokumentieren und nach den vorgegebenen Fristen            Ausnahmegenehmigungen
aufbewahren:
                                                               Bestellung:                       Für die Dauer der Wirksamkeit
• Pflichtenübertragungen
                                                               Arbeitsmedizinerinnen oder
• Gefährdungsbeurteilungen und Umsetzung der Maßnahmen         Arbeitsmediziner
• Durchgeführte Unterweisungen                                 Fachkraft für Arbeitssicherheit
                                                               Sicherheitsbeauftragte
• Durchgeführte Prüfungen und Wartungen
• Brandschutzordnung                                           Betriebsbegehungen durch die      Bis zur Erstellung eines neuen
• Auftragsvergabe                                              Fachkraft für Arbeitssicherheit   Berichts, nach Einstellung der
                                                               und Betriebsärztin beziehungs-    Betriebsstätte zwei Jahre
• Abnahmeprotokolle bei Übergabe von Einrichtungen und
                                                               weise Betriebsarzt
  Leistungen
• Sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung        Ausbildungsmaßnahmen zum          Zwei Jahre
                                                               Arbeitsschutz
  (Vereinbarung/Berichte)
• Arbeitsmedizinische Vorsorge                                 Arbeitsmedizinische Vorsorge      Bis zum Ende des Beschäfti-
• Lärmmessungen                                                                                  gungsverhältnisses, danach
                                                                                                 mitgeben
• Gefahrstoffkataster
• Dienstpläne/Arbeitszeitnachweise.                            Unterweisungen                    Zwei Jahre

                                                               Gefährdungsbeurteilungen          Nach betrieblichen
                                                                                                 Erfordernissen

                                                               Arbeitszeitnachweise              Zwei Jahre

                                                               Lärm- und Vibrationsmessungen     Dreißig Jahre

                                                                       Merksatz
                                                               Die durchgeführten Organisationsmaßnahmen dokumentie-
                                                               ren und die Dokumentationen aufbewahren.

14
2 Veranstaltungs- und Produktionsorganisation

Eine sichere und erfolgreiche Veranstaltung und Produktion zu        Der Veranstalter ist für alle sicherheitsrelevanten, organisatori-
gewährleisten, ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Unterschiedli-       schen, technischen und wirtschaftlichen Abläufe einer Veran-
che und oft konkurrierende Anforderungen erfordern bei den           staltung verantwortlich.
Verantwortlichen ein hohes Maß an Erfahrung bei der Bewertung
von Sachverhalten. Die verantwortlichen Personen müssen über         Gesamtverantwortliche Person des Veranstalters ist eine zuver-
angemessene Handlungskompetenzen und Entscheidungsbe-                lässige und fachkundige Person, die die Veranstaltung und Pro-
fugnisse verfügen.                                                   duktion leitet und beaufsichtigt. Als gesamtverantwortliche
                                                                     Person fungiert in der Regel die Technische Direktion, Herstel-
Alle Inhalte und Abläufe einer Veranstaltung oder Produktion         lungsleitung, Produktionsleitung, Projektleitung, Produktions-
sind detailliert zu planen, um die Veranstaltung und Produktion      ingenieurin/Produktionsingenieur.
rechtskonform zu gestalten.
                                                                     Siehe auch DIN 15750 „Veranstaltungstechnik – Leitlinien für
Nach jeder Veranstaltung oder Produktion ist eine Nachbetrach-       technische Dienstleistungen“
tung/Wirksamkeitskontrolle durchzuführen. Dies hilft bei künfti-
gen Planungen, Fehler zu vermeiden, Risiken besser einzuschät-       Der Betreiber ist verantwortlich für den sicheren Zustand seiner
zen und den Ablauf weiter zu optimieren.                             Veranstaltungs- und Produktionsstätte, der betrieblichen Ein-
                                                                     richtungen und der bereitgestellten Arbeitsmittel. Und er muss
                                                                     die Verkehrssicherungspflichten erfüllen, die sich aus dem Be-
2.1     Leitung und Verantwortung                                    trieb der Veranstaltungsstätte ergeben. Aus dem Baurecht erge-
                                                                     ben sich besondere Pflichten für den sicheren Zustand und
Für die Veranstaltung oder Produktion muss die Unternehmerin         Betrieb von baulichen Anlagen, in denen Veranstaltungen statt-
beziehungsweise der Unternehmer eine gesamtverantwortliche           finden. Der Betreiber kann die Pflichten für den sicheren Betrieb
Person benennen. Je nach Organisationsstruktur der Veranstal-        an eine dafür befähigte Veranstaltungsleitung übertragen.
tung oder Produktion verteilen sich die Verantwortungsbereiche
auf die an der Durchführung Beteiligten.                             Die Veranstaltungsleitung wird in Abstimmung zwischen Veran-
                                                                     stalter und Betreiber ausgewählt. Sie stimmt die jeweils erfor-
Leitung und Aufsicht der Arbeiten bedeutet die eigenständige         derlichen Sicherheitsmaßnahmen mit allen Beteiligten ab und
Wahrnehmung von Führungs- und Fachverantwortung vor Ort.             koordiniert die Abläufe.
Hierzu gehört auch, die für die jeweilige Tätigkeit erforderlichen
Schutzmaßnahmen festzulegen, durchzuführen und deren Wirk-           Bühnen- und Studiofachkräfte überwachen die Ausführung aller
samkeit zu kontrollieren.                                            veranstaltungstechnischen Leistungen und sind im Rahmen
                                                                     ihrer fachlichen Zuständigkeit weisungsbefugt. Sie können so-
Klären Sie die Funktionen, Aufgaben und Weisungsbefugnisse           wohl als Verantwortliche für Veranstaltungstechnik und/oder als
aller an der Veranstaltung und Produktion Beteiligten – vom          Technische Leitung für Veranstaltungstechnik tätig werden.
Veranstalter, Betreiber, Produktionsleitung, von der Technischen
Leitung, dem/der Verantwortlichen für die Veranstaltungstech-        Siehe dazu Anhang „Kriterien zur Auswahl erforderlicher
nik bis zu den einzelnen beteiligten Produktionsfirmen und           Qualifikation“
Dienstleistern.

                       Planung                        Vorbereitung                     Durchführung

                                                                                                                                      15
Veranstaltungs- und Produktionsorganisation

Bei der Zusammenarbeit mehrerer Unternehmen ist eine mögli-                     Die Erstellung eines Organigramms hilft Ihnen, die Verantwort-
che gegenseitige Gefährdung zu vermeiden. Um eine reibungslo-                   lichkeiten für Ihre Veranstaltung oder Produktion transparent
se, effektive Veranstaltung und Produktion zu ermöglichen, ist                  darzustellen und zu kommunizieren (Beispiel siehe Abbildung 2,
es wichtig, eine befähigte Person als Koordinator/Koordinatorin                 auf dieser Seite).
zu bestimmen, die die Arbeiten aufeinander abstimmt. Zur Ab-
wehr besonderer Gefahren ist sie mit entsprechender Weisungs-
befugnis auszustatten.                                                                  Merksatz
                                                                                 Verantwortlichkeiten eindeutig definieren und mittels Organi-
                                                                                 gramm visualisieren.

                                                      Verantwortlichkeiten (Beispiel)

                                        Veranstalter                                                                   Betreiber

         Kooperationspartner                          Realisation
                                            (Produktionsleitung, Produktions-
                                              unternehmen, Projektmanage-
                                                       ment etc.)

                                                                                 Veranstaltungsleiter/in
                                                              (Auswahl in Abstimmung zwischen Betreiber und Veranstalter)
                                                       Koordination von Ordnungsdienst, Brandsicherheitswache und Sanitätsdienst

                                                       beauftragt                                                      beauftragt
                                                                                      Abstimmung
                                              Bühnen- und Studiofachkraft            über technische         Bühnen- und Studiofachkraft
                                                                                       Realisation

                                                                                     Unter bestimmten
                                             Leitung Veranstaltungstechnik                                       Verantwortliche/r für
                                                                                      Bedingungen in
                                            Koordination und Überwachung              Personalunion             Veranstaltungstechnik
                                                 mit Weisungsbefugnis                    möglich

                               Auftrag-                Auftrag-                Auftrag-                     Auftrag-              Auftrag-
                              nehmer/in               nehmer/in              nehmer/in                     nehmer/in             nehmer/in
                              Licht, Ton,            Kooperations-          Personalüber-                  Ordnungs-            Dienstleister
                              Bühne etc.                partner                lassung                       dienst             Haustechnik

Abb. 2     Verantwortlichkeiten

16
© sergign/Fotolia

2.2     Planung und Vorbereitung                                  Führen Sie erforderlichenfalls vor einer Beauftragung mit den
                                                                  Leistungserbringenden eine Baubesprechung oder ein Bieter-
2.2.1 Leistungsbeschreibung und Beauftragung                      gespräch zur Klärung aller Sachverhalte und Realisierungsvor-
Vor der Beauftragung und dem Abschluss von Verträgen mit den      schläge durch.
beteiligten Auftragnehmenden müssen Sie als Auftraggeberin
beziehungsweise Auftraggeber die zu erbringenden Leistungen       Im Rahmen der Bieterbewertung kann die Qualität der Dienst-
eindeutig und umfassend beschreiben.                              leister auch über eine externe branchen-bezogene Zertifizierung
                                                                  nachgewiesen werden.
Ihre schriftliche Leistungsbeschreibung kann je nach Art der
Veranstaltung und Produktion Folgendes beinhalten:                Siehe auch DGUV Information 215-830 „Einsatz von Fremdfirmen
• Organisatorische und zeitliche Rahmenbedingungen                im Rahmen von Werkverträgen“ (bisher BGI 865)
• Örtliche Voraussetzungen
• Erforderliche Arbeitsmittel, Einrichtungen
• Persönliche Schutzausrüstungen und deren Bereitstellung                 Merksatz
  sowie deren Benutzung                                            Die geforderten Leistungen eindeutig und umfassend definie-
• Besondere Anforderungen der Betriebssicherheit von Arbeits-      ren und diese mit den Rechten und Pflichten aller Beteiligten
  mitteln und Einrichtungen                                        in der Beauftragung beschreiben.
• Erforderliche Materialeigenschaften – zum Beispiel Brand-
  schutz, Witterungsbeständigkeit, Transportfähigkeit
• Gegebenenfalls besondere Kompetenzen und Fachkunde des          2.2.2 Planungsmodule
  Personals                                                       Konzeption
• Informationspflichten bezüglich Gefährdungen durch einge-       Beteiligen Sie alle an der Veranstaltung oder Produktion mitwir-
  brachte Leistungen und Produkte                                 kenden Kreativen und Technik-Fachleuten am Organisationspro-
• Erforderliche Abstimmungen und Koordination der Leistungen      zess und berücksichtigen Sie schon bei der Idee und Konzeption
  mit anderen Beteiligten                                         folgende Aspekte:
• Erforderliche Dokumentationen – Statik, Anleitungen für Auf-,   • Realisierbarkeit und praktische Umsetzung des Konzeptes
  Um- und Abbau, Materialnachweise, Gastspielprüfbuch             • Rahmenbedingungen, die die Umsetzung Ihrer Idee beeinflus-
• Umfang und Nachweis über Unfallversicherung, Sachversiche-        sen und die Mitwirkenden gefährden könnten
  rung und Haftpflichtversicherung                                • Zu erwartende Ereignisse und das Verhalten der beteiligten
• Zulässigkeit von Subunternehmen und selbstständigen               Personen
  Einzelunternehmerinnen beziehungsweise -unternehmern.           • Prüfung der Eignung der ausgewählten Veranstaltungs- und
                                                                    Produktionsstätte.

                                                                                                                                    17
Veranstaltungs- und Produktionsorganisation

Vorbesichtigung                                                    Flächenplanung
• Führen Sie eine Vorbesichtigung am Ort der Veranstaltung         Legen Sie die Flächen für die Veranstaltung und Produktion fest
  oder Produktion durch, um die praktische Umsetzung – zum         – zum Beispiel die Produktionsgrundfläche, die Dekorationsflä-
  Beispiel Tragfähigkeit, elektrische Anlagen, Zugänge, Brand-     che, die technische Gerätefläche, Besucherflächen.
  schutz – und die Bedingungen für die Veranstaltung und Pro-
  duktion zu klären.                                               Siehe auch Kapitel 3.1.1 „Flächen und Aufbauten“
• Beteiligen Sie an der Vorbesichtigung entsprechendes Fach-
  personal – zum Beispiel ein/e Ingenieur/in beziehungsweise       Verkehrs- und Fluchtwege sowie Notausgänge
  ein/e Meister/in oder eine Fachkraft für Veranstaltungstech-     Legen Sie die Verkehrs- und Fluchtwege für die Veranstaltungs-
  nik, die Kreativen.                                              und Produktionsflächen und Arbeitsplätze fest.
• Dokumentieren Sie alle relevanten Details der
  Vorbesichtigung.                                                 Siehe auch Kapitel 3.1.1.2 „Verkehrs- und Fluchtwege“
• Ist eine Vorbesichtigung durch Sie nicht möglich, müssen Sie
  mit einer fachlich geeigneten Person des Betreibers die Bedin-   Flächenplanung bei Veranstaltungen und Produktionen mit
  gungen der Veranstaltung und Produktion klären.                  Besucherinnen und Besuchern
                                                                   Bei Veranstaltungen und Produktionen mit Besucherinnen und
Abstimmungen                                                       Besuchern müssen besondere Anforderungen der Flächenpla-
Informieren Sie die Fachkraft für Arbeitssicherheit über die ge-   nung erfüllt werden.
plante Veranstaltung und Produktion. Sind bei Planung und
Ausführung der Veranstaltung und Produktion sicherheitsrele-       Erstellen Sie einen Bestuhlungsplan auf Basis der gültigen lan-
vante Probleme zu erkennen, beteiligen Sie die Fachkraft für       desrechtlichen Bestimmungen. Lassen Sie ihn genehmigen und
Arbeitssicherheit und sorgen Sie für einen Abstimmungsprozess      an den strategischen Stellen des Veranstaltungs- und Produkti-
zwischen Bühnen- und Studiofachkraft, Produktionsleiter und        onsortes aushängen.
Kreativen.
                                                                   Sind die Besucherplätze und deren Rettungswege in die Dekora-
Behörden                                                           tion integriert, sorgen Sie dafür, dass schon bei der Szenenbild-
Ziehen Sie gegebenenfalls die zuständigen Behörden (Bauauf-        planung die entsprechenden Anforderungen berücksichtigt
sichts-, Ordnungs- und Sicherheitsbehörden, Berufsgenossen-        werden.
schaften) hinzu – zum Beispiel beim Einsatz von Showlasern.
Dabei müssen Sie die speziellen lokalen Regelungen der Bun-        Gefährliche szenische Darstellungen
desländer und Kommunen beachten.                                   • Um besondere Gefährdungen bei Aufbauten, Dekoration,
                                                                     Requisiten und Darstellung zu minimieren, stellen Sie sicher,
Genehmigungen                                                        dass eine enge Abstimmung mit der Bühnen- und Studiofach-
Berücksichtigen Sie, dass Genehmigungen mit der erforderli-          kraft erfolgt.
chen Vorlaufzeit eingeholt werden – zum Beispiel szenische         • Führen Sie bei gefährlichen szenischen Darstellungen zur
Darstellungen mit Kindern, in Versammlungsstätten der Einsatz        Bewertung des besonderen Risikos eine Gefährdungsbeurtei-
von Pyrotechnik oder genehmigungspflichtige Nutzungsände-            lung in Absprache mit Fachleuten – zum Beispiel Pyrotechni-
rungen von Räumen, Gebäuden oder Anlagen. Informieren Sie            kerinnen und -techniker, Stuntleute – durch und legen Sie die
die Beteiligten über die Genehmigungen und die darin enthalte-       entsprechenden Schutzmaßnahmen fest.
nen Auflagen.                                                      • Achten Sie darauf, dass gefährliche szenische Vorgänge aus-
                                                                     reichend geprobt werden. Bei Neu- und Umbesetzungen be-
Gefährdungsbeurteilung                                               ziehungsweise Wiederaufnahmen der Produktion müssen die
Gefährdungen, die sich aus der Art der Veranstaltung und Pro-        Proben wiederholt werden.
duktion ergeben, müssen Sie bereits im Vorfeld in der Gefähr-
dungsbeurteilung (Beurteilung der Arbeitsbedingungen) berück-      Es sind grundsätzlich zwei Kategorien von besonderen szeni-
sichtigen. Dazu gehören beispielsweise auch schwer                 schen Vorgängen zu unterscheiden:
einschätzbare Ereignisse durch Umwelt, Menschen und Technik.       • Besondere szenische Vorgänge, die bei Einhaltung der übli-
                                                                     chen Regeln ein gesellschaftlich allgemein akzeptiertes Rest-
Siehe auch Kapitel 1.3 „Beurteilung der Arbeitsbedingungen“          risiko darstellen – zum Beispiel offene Verwandlung, Brei-
                                                                     tensport. Diese können unter Beachtung der üblichen Regeln
                                                                     von geeigneten und geübten Darstellern durchgeführt werden.

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