Die Wohnraumoffensive und ihr Umsetzungsstand - Bezahlbares Wohnen und Bauen - Bilanz der Wohnraumoffensive am 23. Februar 2021
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Die Wohnraumoffensive und ihr Umsetzungsstand Bezahlbares Wohnen und Bauen – Bilanz der Wohnraumoffensive am 23. Februar 2021 Stand Februar 2021
Die Wohnraumoffensive und ihr Umsetzungsstand Die Wohnungsfrage ist eine der wichtigsten sozialen Fragen unserer Zeit. Viele Menschen sorgen sich um steigende Mieten und Wohnkosten. Die Bundesre gierung nimmt die Sorgen ernst und hat mit dem Wohngipfel am 21.09.2018 im Bundeskanzleramt ent scheidende Weichenstellungen vorgenommen. Mit der gemeinsamen Wohnraumoffensive von Bund, Ländern und Kommunen wurde ein einmaliges Maßnahmen paket geschnürt. Dieses umfasst neben investiven Im pulsen für den Wohnungsbau und die Sicherung der Bezahlbarkeit auch den Bereich der Baukosten und der Fachkräftesicherung. Ziel ist die Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum. Die Bundesregierung kann bei der Umsetzung der Wohnraumoffensive eine außergewöhnlich erfolgrei che Bilanz ziehen. Alle zentralen Beschlüsse des Wohn gipfels sind umgesetzt oder unmittelbar in der Umset zung befindlich. Die vorliegende Broschüre bietet eine Übersicht.
Investive Impulse für den Wohnungsbau Versprochen Gehalten Stärkung des sozialen Wohnungsbaus Aufstockung der Kompen sationsmittel des Bundes zur Förderung des sozialen In Kraft seit 21.12.2018 Wohnungsbaus um weitere 500 Mio. € für das Jahr 2019 auf insgesamt 1,5 Mrd. € Grundgesetzänderung, damit sich der Bund auch ab 2020 In Kraft seit 04.04.2019 finanziell am sozialen Woh nungsbau beteiligen kann Enthalten im Bundeshaus halt 2021 und Finanzplan Bereitstellung von je 1 Mrd. € Kabinettbeschluss vom in 2020/2021 18.03.2020: Bundesfinanz hilfen von 1 Mrd. € pro Jahr bis 2024 vorgesehen Für 2020: In Kraft seit 21.04.2020 Verwaltungsvereinbarungen Für 2021: Den Ländern zur Unterschrift vorgelegt Baukindergeld Förderung der erstmaligen Wohneigentumsbildung für Familien in Deutschland Antragstellung bei der Zuschuss in Höhe von 1.200 € KfW seit dem 18.09.2018 je Kind und pro Jahr; Auszah lung über 10 Jahre Bis Ende 2020: 310.000 Anträge mit Zielgerichtete Förderung Zuschüssen von rund durch Einkommensober- 6,5 Mrd. € grenzen Förderzeitraum 01.01.2018 Verlängerung Förderzeit bis 31.12.2020; Antragstellung raum bis 31.03.2021 insbesondere für Neubauten bis 31.12.2023
Versprochen Gehalten Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau 4 Jahre in Höhe von jährlich 5 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten (zusätz lich zur linearen AfA von jährlich 2 %) Rückwirkung bis 01.09.2018, In Kraft seit 08.08.2019 Befristung bis 31.12.2021 (maßgeblich: Bauantrag oder Bauanzeige) Begrenzung auf günstiges Mietsegment durch Bau kostenobergrenzen Mitarbeiterwohnungsbau im privaten Sektor Steuerliche Begünstigung bei Gilt ab dem Veranlagungs verbilligter Überlassung von zeitraum 2020 Mitarbeiterwohnungen Wohnungsbauprämie Attraktivere Gestaltung durch Erhöhung der Einkommens- Gilt ab dem Sparjahr 2021 grenzen, der Förderhöchst beträge und des Prämiensatzes
Investive Impulse für den Wohnungsbau Versprochen Gehalten Beseitigung von steuerlichen Risiken für Wohnungsgenossenschaften im Bereich Mieterstrom Gilt ab dem Veranlagungs zeitraum 2019: » Einführung eines Beseitigung steuerlicher zusätzlichen Toleranz Risiken für Wohnungsge rahmens, in dem nossenschaften im Bereich Einnahmen aus Mieter Mieterstrom strom für die Gewerbe- und Körperschaftsteuer befreiung unschädlich sind Altersgerecht Umbauen, Einbruchsicherung und gemeinschaftlich Wohnen Bis zu 6.250 € Zuschuss je Wohnung für Maßnahmen zur Barrierereduzierung für Mieter und Eigentümer Antragstellung bei der KfW laufend möglich Bis zu 1.600 € Zuschuss für Maßnahmen zum Einbruch Bis Ende 2020 Förderung schutz in Bestandsgebäuden von mehr als 850.000 für Mieter und Eigentümer Wohneinheiten mit einem Nutzung der Kreditförderung Volumen von rd. 4,4 Mrd. € „Altersgerecht Umbauen“ (Kredit- und Zuschusspro für Gemeinschaftsräume gramm) z. B. auch für Pflegeangebote, verbesserte Hinweise bei den Förderbedingungen
Versprochen Gehalten Energieeffizienz und Klimaschutz im Gebäudesektor Steuerliche Förderung der energetischen Gebäude- sanierung für selbstnut zende Wohneigentümer mit bis zu 20 % der Kosten Erarbeitung Vorschläge zur (progressionsunabhängig sektoralen Zielerreichung bis über 3 Jahre) 2030 im Gebäudebereich Einführung einer CO2- Bepreisung für die Sekto ren Wärme und Verkehr ab 2021 Stärkung der investiven Gebäudeförderprogram me und Einführung einer „Austauschprämie“ für Ölheizungen Angemessene Berücksichti ( ) Weiterentwicklung ener gung des bezahlbaren Bauens getische Stadtsanierung und Wohnens als gleichwer tiges Ziel Entlastungsmaßnahmen, u. a. Senkung Stromkosten, Erhöhung Wohngeld und Pendlerpauschale Verstärkte Energie- beratung Zusammenführung von Energieeinsparungsgesetz, Energieeinsparverordnung In Kraft seit 01.11.2020 und Erneuerbare-Energien- Wärmegesetz in einem Ge bäudeenergiegesetz (GEG)
Investive Impulse für den Wohnungsbau Versprochen Gehalten Novellierung Wohnungseigentumsrecht Erarbeitung Vorschläge durch Wohnungseigentums Bund-Länder-Arbeitsgruppe modernisierungsgesetz zur Erleichterung baulicher seit 01.12.2020 in Kraft Maßnahmen Städtebauförderung Fortführung auf hohem Verstetigung i. H. v. Niveau 790 Mio. € pro Jahr Weiterentwicklung Städte bauförderung 2020 mit Akzentuierung auf die Re neuem Programm „Leben vitalisierung von Stadt- und dige Zentren“ zu Erhalt und Ortskernen mit Verwaltungs Revitalisierung von Stadt- vereinbarung Städtebauför und Ortskernen; interkom derung munale Zusammenarbeit als neue Querschnittsauf gabe und mit Förderbonus
Bezahlbarkeit des Wohnens sichern
Bezahlbarkeit des Wohnens sichern Versprochen Gehalten Weiterentwicklung des mietrechtlichen Rahmens Verbesserung des Mieter schutzes und Dämpfung des Mietrechtsanpassungsgesetz Anstiegs der Mietpreise auch seit 01.01.2019 in Kraft bei Bestandsmieten Erweiterung des Betrach tungszeitraums für die orts Seit 01.01.2020 in Kraft übliche Vergleichsmiete von 4 auf 6 Jahre Verlängerung Mietpreisbremse bis 2025 seit 01.04.2020 in Kraft Verbesserung der Rechts BMJV/BMI-Entwürfe für Miet sicherheit und Qualität von spiegelreformgesetz und Miet qualifizierten Mietspiegeln; ( ) spiegelverordnung am 16.12.2020 Beförderung der Verbreitung vom Bundeskabinett beschlossen von Mietspiegeln Wohngeld Gesetz seit 01.01.2020 in Kraft: » Erhöhung der durchschnitt lichen Wohngeldleistung bestehender Wohngeldemp fänger um etwa ein Drittel » Erhöhung Anzahl Empfänger Stärkung Leistungsniveau um 180.000 Haushalte und Reichweite des Wohn » Neue Mietenstufe VII, um hö gelds zum 01.01.2020 here Mieten in angespannten Wohnungsmärkten zu berück sichtigen » Zweijährliche Anpassung des Wohngeldes (sog. Dynamisie rung) ab 2022 Weitere Verbesserung des Wohn gelds zur Entlastung bei den Heizkosten im Kontext der CO2-Bepreisung seit 01.01.2021 in Kraft
Versprochen Gehalten Förderung genossenschaftlichen Wohnens 6 Mio. € für Förderung von Privatpersonen beim Erwerb von Anteilen an einer Wohnungsge nossenschaft für selbstgenutzten Unterstützung von Woh Wohnraum im Haushalt 2021 nungsbaugenossenschaften ( ) eingestellt inkl. Neugründungen Umsetzung im Rahmen des „Wohneigentumsprogramm- Genossenschaftsanteile (134)“ der KfW in 2021 Expertenkommission „Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik“ Vorstellung der Ergebnisse am 02.07.2019 Strategische Fragen der mittel- bis langfristigen Konferenz zur Zwischenbilanz am Verbesserung der Bauland- 28.09.2020: vielfältige Fortschritte bereitstellung von Bund, Ländern und Kom munen bei der Umsetzung der Empfehlungen Entwurf zum Baulandmobilisie rungsgesetz am 04.11.2020 vom Vorschläge zu Änderungen ( ) Bundeskabinett beschlossen des Bauplanungsrechts (parlamentarisches Verfahren noch nicht abgeschlossen) Reduzierung der Möglichkeiten, Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umzuwandeln Reduzierung der Möglich BMI und BMJV haben einen Re keiten, Mietwohnungen in gelungsvorschlag erarbeitet, der ( ) Eigentumswohnungen um Teil des Entwurfs des Bauland zuwandeln mobilisierungsgesetzes ist
Bezahlbarkeit des Wohnens sichern Versprochen Gehalten Bundesseitige Unterstützung bei Gründung kommunaler Wohnungsunternehmen Investitionstitel „Investive Bundesseitige Unterstützung Bedeutung lebenszyklus- und bei Gründung kommunaler wirkungsorientierter Beschaf Wohnungsunternehmen fung“ um 1 Mio. € aufgestockt Beratungen in Kommunen laufen Verbilligte Abgabe von öffentlichen Liegenschaften Spürbare Erleichterung durch überarbeitete BImA-Verbilli gungsrichtlinie (Billigung Haus haltsausschuss am 26.09.2018) Deutliche Steigerung verbillig ter Flächenabgaben: Seit 2018 49 Verkaufs- und Nachverhand lungsfälle mit Verbilligungen Verbilligte Abgabe von von insgesamt rd. 109 Mio. € für Flächen der BImA Zwecke des sozialen Wohnungs (u. a. zum Zwecke des baus zur Schaffung von rd. 4.600 sozialen Wohnungsbaus) Wohnungen Zum 01.01.2020 mit dem Bundes haushaltsgesetz: Übertragung der Regelungen der BImA-Verbilli gungsrichtlinie auf Grundstücke des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) bei Veräußerung zum Zweck des sozialen Wohnungsbaus Flächenpotenziale der Länder Länder aktivieren Flächenpoten aktivieren ziale und unterstützen Kommu Gute Beispiele der Kommu nen bei der Baulandmobilisierung nen verbreiten und Anreize schaffen Länder befördern Konzeptaus schreibungen bei der Grund Konzeptausschreibung für stücksvergabe den Wohnungsbau
Versprochen Gehalten Senkung der Kosten für den Erwerb selbstgenutzten Wohnraums bei den Maklerkosten Gesetz seit 23.12.2020 in Kraft: » Bei einem durch einen Makler vermittelten Kauf einer Senkung der Kosten für Wohnung oder eines Einfami den Erwerb selbstgenutzten lienhauses soll Käufer max. die Wohnraums bei den Makler Hälfte der Provision zahlen, kosten wenn der Makler vom Verkäu fer oder von beiden Parteien beauftragt wird Grundsteuerreform Gesetzgebungsverfahren im November 2019 abgeschlossen; Grundsteuer wird ab 2025 nach neuen Regelungen erhoben: » Neues Bewertungssystem für Grundsteuerreform Grundsteuerzwecke » Länder erhalten die Möglich keit, ein eigenes Grundsteuer recht einzuführen » Grundsteuer C zur Bauland mobilisierung wird ermöglicht Beendigung von missbräuchlichen Gestaltungen bei der Grunderwerbsteuer durch sog. „Share Deals“ Beendigung von missbräuch Bundeskabinett hat Gesetzent lichen Gestaltungen bei der wurf am 31.07.2019 beschlossen ( ) Grunderwerbsteuer durch (Beratungen im parlamentari sog. „Share Deals“ schen Verfahren dauern an)
Bezahlbarkeit des Wohnens sichern
Baukostensenkung und Fachkräftesicherung
Baukostensenkung und Fachkräftesicherung Versprochen Gehalten Bauordnungsrecht weiter entwickeln und harmonisieren BMK-Beschlüsse vom Oktober 2018 und Februar 2019: Weitgehend übereinstimmende Alle Länder streben eine weitge Vorschriften im Bauordnungs hende Harmonisierung der Landes recht bauordnungen mit der Muster bauordnung an und setzen dies mit Novellierungen um BMK hat im Februar 2019 eine Rege Aufnahme Typengenehmigung lung zur Aufnahme der Typengeneh in Musterbauordnung migung in die Musterbauordnung der Länder beschlossen Serielles und modulares Bauen weiter vorantreiben Gezielte Anwendung des Instru GdW-Unternehmen entwickeln ments im Rahmen von Woh Wohnungsbau unter Nutzung des nungsbauprojekten des Bundes Rahmenvertrags BImA wird Bundesbediensteten wohnungen in serieller und modu Initiierung Ausschreibungs larer Bauweise erstellen und ist dem verfahren für den Bau von GdW-Rahmenvertrag beigetreten Wohnungen in serieller und Erste Nutzungen der Rahmenverein modularer Bauweise für einen barung für Wohnungsneubauprojek nachhaltigen, im Lebenszyklus te der BImA erfolgten in Aschaffen wirtschaftlichen Immobilien- burg (Vertragsabschluss im Oktober bestand 2020, Baubeginn im März 2021) und in Hamburg (laufendes Vergabever fahren) Verfahren vereinfachen – Bauvergaberecht Flexibilisierung von Vergabe- verfahren In Kraft seit 01.03.2019 Befristete Anhebung von Wert (befristet bis 31.12.2021) grenzen
Versprochen Gehalten Digitaler Bauantrag Schaffung von Grundlagen in Digita lisierungslabor (09/2018 bis 05/2019) Erarbeitete Ergebnisse stehen allen Ländern und Kommunen für weitere Umsetzung zur Verfügung Umsetzung im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes unter In der Pilotkommune Nordwest Beteiligung von Bund, Länder, ( ) mecklenburg in Mecklenburg- Gemeinden, der Leitstelle XPla Vorpommern ist am 01.01.2021 die nung/XBau in Hamburg und Leistung „vereinfachtes Baugeneh den Nutzern migungsverfahren“ online gegangen; weitere Leistungen werden folgen Änderung Musterbauordnung zur Schaffung rechtlicher Voraussetzun gen für digitale Antragstellung Folgekosten von Regulierung und Normung begrenzen Bund und Länder werden ge Bund und Länder haben Konzept zur meinsam an einer Begrenzung Einrichtung einer zentralen unab der Kostenfolgen der Normung hängigen Stelle zur Begrenzung der arbeiten Folgekosten von Normen und Stan dards im Wohnungsbau entwickelt ( ) In einer wissenschaftlich begleiteten Auf Initiative des Bundes wird Pilotphase werden die Methodik zu deren Begrenzung eine für eine nachvollziehbare Folgekos zentrale unabhängige Stelle tenabschätzung festgelegt sowie die geschaffen Plausibilitätsprüfung der unabhängi gen Stelle anschließend angewendet
Baukostensenkung und Fachkräftesicherung Versprochen Gehalten Branchenübergreifende Fachkräftestrategie des Bundes Vorgestellt am 12.06.2019 Nationale Weiterbildungs- Die Partner der Nationalen Weiter strategie bildungsstrategie setzen die gemein same Strategie in den definierten Handlungsfeldern um Fachkräfteeinwanderungsgesetz Am 01.03.2020 in Kraft getreten Im August 2019 hat BMWi mit den Sozialpartnern Eckwerte besprochen Überarbeitung der Verordnung über die Berufsausbildung in der ( ) Rechtliche Umsetzung eingeleitet; Bauwirtschaft neue Verordnung soll im August 2022 in Kraft treten
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