Die Wohnraumoffensive und ihr Umsetzungsstand - Bezahlbares Wohnen und Bauen - Bilanz der Wohnraumoffensive am 23. Februar 2021

Die Seite wird erstellt Karin Steffens
 
WEITER LESEN
Die Wohnraumoffensive und ihr Umsetzungsstand - Bezahlbares Wohnen und Bauen - Bilanz der Wohnraumoffensive am 23. Februar 2021
Die Wohnraumoffensive
und ihr Umsetzungsstand
Bezahlbares Wohnen und Bauen –
Bilanz der Wohnraumoffensive
am 23. Februar 2021

Stand Februar 2021
Die Wohnraumoffensive und ihr Umsetzungsstand - Bezahlbares Wohnen und Bauen - Bilanz der Wohnraumoffensive am 23. Februar 2021
Die Wohnraumoffensive und ihr Umsetzungsstand - Bezahlbares Wohnen und Bauen - Bilanz der Wohnraumoffensive am 23. Februar 2021
Die Wohnraumoffensive
und ihr Umsetzungsstand
Die Wohnungsfrage ist eine der wichtigsten sozialen
Fragen unserer Zeit. Viele Menschen sorgen sich um
steigende Mieten und Wohnkosten. Die Bundesre­
gierung ­nimmt die Sorgen ernst und hat mit dem
Wohngipfel am 21.09.2018 im Bundeskanzleramt ent­
scheidende Weichenstellungen vorgenommen. Mit der
gemeinsamen Wohnraumoffensive von Bund, Ländern
und Kommunen wurde ein einmaliges Maßnahmen­
paket geschnürt. Dieses umfasst neben investiven Im­
pulsen für den Wohnungsbau und die Sicherung der
Bezahlbarkeit auch den Bereich der Baukosten und der
Fachkräftesicherung. Ziel ist die Schaffung von mehr
bezahlbarem Wohnraum.

Die Bundesregierung kann bei der Umsetzung der
Wohnraumoffensive eine außergewöhnlich erfolgrei­
che Bilanz ziehen. Alle zentralen Beschlüsse des Wohn­
gipfels sind umgesetzt oder unmittelbar in der Umset­
zung befindlich. Die vorliegende Broschüre bietet eine
Übersicht.
Die Wohnraumoffensive und ihr Umsetzungsstand - Bezahlbares Wohnen und Bauen - Bilanz der Wohnraumoffensive am 23. Februar 2021
Investive Impulse
für den Wohnungsbau
Die Wohnraumoffensive und ihr Umsetzungsstand - Bezahlbares Wohnen und Bauen - Bilanz der Wohnraumoffensive am 23. Februar 2021
Investive Impulse für den Wohnungsbau
        Versprochen                          Gehalten
             Stärkung des sozialen Wohnungsbaus
Aufstockung der Kompen­
sationsmittel des Bundes
zur Förderung des sozialen
                                    In Kraft seit 21.12.2018
Wohnungsbaus um weitere
500 Mio. € für das Jahr 2019
auf insgesamt 1,5 Mrd. €
Grundgesetzänderung, damit
sich der Bund auch ab 2020
                                    In Kraft seit 04.04.2019
finanziell am sozialen Woh­
nungsbau beteiligen kann
                                    Enthalten im Bundeshaus­
                                    halt 2021 und Finanzplan
Bereitstellung von je 1 Mrd. €
                                    Kabinettbeschluss vom
in 2020/2021
                                    18.03.2020: Bundes­finanz­
                                    hilfen von 1 Mrd. € pro Jahr
                                    bis 2024 vorgesehen
                                    Für 2020: In Kraft seit
                                    21.04.2020
Verwaltungsvereinbarungen
                                    Für 2021: Den Ländern zur
                                    Unterschrift vorgelegt

                         Baukindergeld
Förderung der erstmaligen
Wohneigentumsbildung für
Familien in Deutschland             Antragstellung bei der
Zuschuss in Höhe von 1.200 €        KfW seit dem 18.09.2018
je Kind und pro Jahr; Auszah­
lung über 10 Jahre                  Bis Ende 2020:
                                    310.000 Anträge mit
Zielgerichtete Förderung            Zuschüssen von rund
durch Einkommensober-               6,5 Mrd. €
grenzen
Förderzeitraum 01.01.2018           Verlängerung Förderzeit­
bis 31.12.2020; Antragstellung      raum bis 31.03.2021
insbesondere für Neubauten
bis 31.12.2023
Die Wohnraumoffensive und ihr Umsetzungsstand - Bezahlbares Wohnen und Bauen - Bilanz der Wohnraumoffensive am 23. Februar 2021
Versprochen                        Gehalten
      Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau
4 Jahre in Höhe von jährlich
5 % der Anschaffungs- oder
Herstellungskosten (zusätz­
lich zur linearen AfA von
jährlich 2 %)
Rückwirkung bis 01.09.2018,
                                  In Kraft seit 08.08.2019
Befristung bis 31.12.2021
(maßgeblich: Bauantrag oder
Bauanzeige)
Begrenzung auf günstiges
Mietsegment durch Bau­
kostenobergrenzen

         Mitarbeiterwohnungsbau im privaten Sektor
Steuerliche Begünstigung bei
                                  Gilt ab dem Veranlagungs­
verbilligter Überlassung von
                                  zeitraum 2020
Mitarbeiterwohnungen

                      Wohnungsbauprämie
Attraktivere Gestaltung durch
Erhöhung der Einkommens-
                                  Gilt ab dem Sparjahr 2021
grenzen, der Förderhöchst­
beträge und des Prämiensatzes
Investive Impulse für den Wohnungsbau
        Versprochen                        Gehalten
         Beseitigung von steuerlichen Risiken für
     Wohnungsgenossenschaften im Bereich Mieterstrom
                                  Gilt ab dem Veranlagungs­
                                  zeitraum 2019:
                                  » Einführung eines
Beseitigung steuerlicher             zusätzlichen Toleranz­
Risiken für Wohnungsge­              rahmens, in dem
nossenschaften im Bereich            Einnahmen aus Mieter­
Mieterstrom                          strom für die Gewerbe-
                                     und Körperschaftsteuer­
                                     befreiung unschädlich
                                     sind

          Altersgerecht Umbauen, Einbruchsicherung
                 und gemeinschaftlich Wohnen
Bis zu 6.250 € Zuschuss je
Wohnung für Maßnahmen
zur Barrierereduzierung für
Mieter und Eigentümer             Antragstellung bei der
                                  KfW laufend möglich
Bis zu 1.600 € Zuschuss für
Maßnahmen zum Einbruch­
                                  Bis Ende 2020 Förderung
schutz in Bestandsgebäuden
                                  von mehr als 850.000
für Mieter und Eigentümer
                                  Wohneinheiten mit einem
Nutzung der Kreditförderung       Volumen von rd. 4,4 Mrd. €
„Altersgerecht Umbauen“           (Kredit- und Zuschusspro­
für Gemeinschaftsräume            gramm)
z. B. auch für Pflegeangebote,
verbesserte Hinweise bei den
Förderbedingungen
Versprochen                            Gehalten
     Energieeffizienz und Klimaschutz im Gebäudesektor
                                      Steuerliche Förderung der
                                      energetischen Gebäude-
                                      sanierung für selbstnut­
                                      zende Wohneigentümer
                                      mit bis zu 20 % der Kosten
Erarbeitung Vorschläge zur            (progressionsunabhängig
sektoralen Zielerreichung bis         über 3 Jahre)
2030 im Gebäudebereich
                                      Einführung einer CO2-
                                      Bepreisung für die Sekto­
                                      ren Wärme und Verkehr
                                      ab 2021

                                      Stärkung der investiven
                                      Gebäudeförderprogram­
                                      me und Einführung einer
                                      „Austauschprämie“ für
                                      Ölheizungen

Angemessene Berücksichti­       (   ) Weiterentwicklung ener­
gung des bezahlbaren Bauens           getische Stadtsanierung
und Wohnens als gleichwer­
tiges Ziel                            Entlastungsmaßnahmen,
                                      u. a. Senkung Stromkosten,
                                      Erhöhung Wohngeld und
                                      Pendlerpauschale

                                      Verstärkte Energie-
                                      beratung
Zusammenführung von
Energieeinsparungsgesetz,
Energieeinsparverordnung
                                      In Kraft seit 01.11.2020
und Erneuerbare-Energien-
Wärmegesetz in einem Ge­
bäudeenergiegesetz (GEG)
Investive Impulse für den Wohnungsbau
        Versprochen                          Gehalten
           Novellierung Wohnungseigentumsrecht
Erarbeitung Vorschläge durch
                                   Wohnungseigentums­
Bund-Länder-Arbeitsgruppe
                                   modernisierungsgesetz
zur Erleichterung baulicher
                                   seit 01.12.2020 in Kraft
Maßnahmen

                      Städtebauförderung

Fortführung auf hohem              Verstetigung i. H. v.
Niveau                             790 Mio. € pro Jahr

                                   Weiterentwicklung Städte­
                                   bauförderung 2020 mit
Akzentuierung auf die Re­          neuem Programm „Leben­
vitalisierung von Stadt- und       dige Zentren“ zu Erhalt und
Ortskernen mit Verwaltungs­        Revitalisierung von Stadt-
vereinbarung Städtebauför­         und Ortskernen; interkom­
derung                             munale Zusammenarbeit
                                   als neue Querschnittsauf­
                                   gabe und mit Förderbonus
Bezahlbarkeit des Wohnens
sichern
Bezahlbarkeit des Wohnens sichern
        Versprochen                                Gehalten
          Weiterentwicklung des mietrechtlichen Rahmens
Verbesserung des Mieter­
schutzes und Dämpfung des             Mietrechtsanpassungsgesetz
Anstiegs der Mietpreise auch          seit 01.01.2019 in Kraft
bei Bestandsmieten

Erweiterung des Betrach­
tungszeitraums für die orts­
                                      Seit 01.01.2020 in Kraft
übliche Vergleichsmiete von
4 auf 6 Jahre

                                      Verlängerung Mietpreisbremse
                                      bis 2025 seit 01.04.2020 in Kraft
Verbesserung der Rechts­
                                      BMJV/BMI-Entwürfe für Miet­
sicherheit und Qualität von
                                      spiegel­reformgesetz und Miet­
qualifizierten Mietspiegeln;    (   )
                                      spiegelverordnung am 16.12.2020
Beförderung der Verbreitung
                                      vom Bundeskabinett beschlossen
von Mietspiegeln

                               Wohngeld
                                      Gesetz seit 01.01.2020 in Kraft:
                                      » Erhöhung der durchschnitt­
                                        lichen Wohngeldleistung
                                        bestehender Wohngeldemp­
                                        fänger um etwa ein Drittel
                                      » Erhöhung Anzahl Empfänger
Stärkung Leistungsniveau
                                        um 180.000 Haushalte
und Reichweite des Wohn­
                                      » Neue Mietenstufe VII, um hö­
gelds zum 01.01.2020
                                        here Mieten in angespannten
                                        Wohnungsmärkten zu berück­
                                        sichtigen
                                      » Zweijährliche Anpassung des
                                        Wohngeldes (sog. Dynamisie­
                                        rung) ab 2022
                                      Weitere Verbesserung des Wohn­
                                      gelds zur Entlastung bei den
                                      Heizkosten im Kontext der
                                      CO2-­Bepreisung seit 01.01.2021
                                      in Kraft
Versprochen                            Gehalten
             Förderung genossenschaftlichen Wohnens
                                  6 Mio. € für Förderung von
                                  Privatpersonen beim Erwerb von
                                  Anteilen an einer Wohnungsge­
                                  nossenschaft für selbstgenutzten
Unterstützung von Woh­            Wohnraum im Haushalt 2021
nungsbaugenossenschaften    (   ) eingestellt
inkl. Neugründungen
                                  Umsetzung im Rahmen des
                                  „Wohneigentumsprogramm-
                                  Genossenschaftsanteile (134)“
                                  der KfW in 2021

                       Expertenkommission
       „Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik“
                                  Vorstellung der Ergebnisse am
                                  02.07.2019
Strategische Fragen der
mittel- bis langfristigen         Konferenz zur Zwischenbilanz am
Verbesserung der Bauland-         28.09.2020: vielfältige Fortschritte
bereitstellung                    von Bund, Ländern und Kom­
                                  munen bei der Umsetzung der
                                  Empfehlungen
                                  Entwurf zum Baulandmobilisie­
                                  rungsgesetz am 04.11.2020 vom
Vorschläge zu Änderungen
                            (   ) Bundeskabinett beschlossen
des Bauplanungsrechts
                                  ­(parlamentarisches Verfahren
                                   noch nicht abgeschlossen)

         Reduzierung der Möglichkeiten, Mietwohnungen
            in Eigentumswohnungen umzuwandeln
Reduzierung der Möglich­          BMI und BMJV haben einen Re­
keiten, Mietwohnungen in          gelungsvorschlag erarbeitet, der
                            (   )
Eigentumswohnungen um­            Teil des Entwurfs des Bauland­
zuwandeln                         mobilisierungsgesetzes ist
Bezahlbarkeit des Wohnens sichern
        Versprochen                            Gehalten
            Bundesseitige Unterstützung bei Gründung
              kommunaler Wohnungsunternehmen
                                   Investitionstitel „Investive
Bundesseitige Unterstützung        Bedeutung lebenszyklus- und
bei Gründung kommunaler            wirkungsorientierter Beschaf­
Wohnungsunternehmen                fung“ um 1 Mio. € aufgestockt

                                   Beratungen in Kommunen laufen

         Verbilligte Abgabe von öffentlichen Liegenschaften
                                   Spürbare Erleichterung durch
                                   überarbeitete BImA-Verbilli­
                                   gungsrichtlinie (Billigung Haus­
                                   haltsausschuss am 26.09.2018)

                                   Deutliche Steigerung verbillig­
                                   ter Flächenabgaben: Seit 2018
                                   49 Verkaufs- und Nachverhand­
                                   lungsfälle mit Verbilligungen
Verbilligte Abgabe von
                                   von insgesamt rd. 109 Mio. € für
Flächen der BImA
                                   Zwecke des sozialen Wohnungs­
(u. a. zum Zwecke des
                                   baus zur Schaffung von rd. 4.600
sozialen Wohnungsbaus)
                                   Wohnungen

                                   Zum 01.01.2020 mit dem Bundes­
                                   haushaltsgesetz: Übertragung der
                                   Regelungen der BImA-Verbilli­
                                   gungsrichtlinie auf Grundstücke
                                   des Bundeseisenbahnvermögens
                                   (BEV) bei Veräußerung zum Zweck
                                   des sozialen Wohnungsbaus
Flächenpotenziale der Länder
                                   Länder aktivieren Flächenpoten­
aktivieren
                                   ziale und unterstützen Kommu­
Gute Beispiele der Kommu­          nen bei der Baulandmobilisierung
nen verbreiten und Anreize
schaffen                           Länder befördern Konzeptaus­
                                   schreibungen bei der Grund­
Konzeptausschreibung für
                                   stücksvergabe
den Wohnungsbau
Versprochen                              Gehalten
        Senkung der Kosten für den Erwerb selbstgenutzten
               Wohnraums bei den Maklerkosten
                                    Gesetz seit 23.12.2020 in Kraft:
                                    » Bei einem durch einen Makler
                                      vermittelten Kauf einer
Senkung der Kosten für
                                      Wohnung oder eines Einfami­
den Erwerb selbstgenutzten
                                      lienhauses soll Käufer max. die
Wohnraums bei den Makler­
                                      Hälfte der Provision zahlen,
kosten
                                      wenn der Makler vom Verkäu­
                                      fer oder von beiden Parteien
                                      beauftragt wird

                       Grundsteuerreform
                                    Gesetzgebungsverfahren im
                                    November 2019 abgeschlossen;
                                    Grundsteuer wird ab 2025 nach
                                    neuen Regelungen erhoben:
                                    » Neues Bewertungssystem für
Grundsteuerreform                     Grundsteuerzwecke
                                    » Länder erhalten die Möglich­
                                      keit, ein eigenes Grundsteuer­
                                      recht einzuführen
                                    » Grundsteuer C zur Bauland­
                                      mobilisierung wird ermöglicht

         Beendigung von missbräuchlichen Gestaltungen
        bei der Grunderwerbsteuer durch sog. „Share Deals“
Beendigung von missbräuch­          Bundeskabinett hat Gesetzent­
lichen Gestaltungen bei der         wurf am 31.07.2019 beschlossen
                              (   )
Grunderwerbsteuer durch             (Beratungen im parlamentari­
sog. „Share Deals“                  schen Verfahren dauern an)
Bezahlbarkeit des Wohnens sichern
Baukostensenkung und
Fachkräftesicherung
Baukostensenkung und Fachkräftesicherung
         Versprochen                                 Gehalten
         Bauordnungsrecht weiter entwickeln und harmonisieren
                                      BMK-Beschlüsse vom Oktober 2018
                                      und Februar 2019:
Weitgehend übereinstimmende           Alle Länder streben eine weitge­
Vorschriften im Bauordnungs­          hende Harmonisierung der Landes­
recht                                 bauordnungen mit der Muster­
                                      bauordnung an und setzen dies mit
                                      Novellierungen um
                                      BMK hat im Februar 2019 eine Rege­
Aufnahme Typengenehmigung             lung zur Aufnahme der Typengeneh­
in Musterbauordnung                   migung in die Musterbauordnung
                                      der Länder beschlossen

            Serielles und modulares Bauen weiter vorantreiben
Gezielte Anwendung des Instru­        GdW-Unternehmen entwickeln
ments im Rahmen von Woh­              Wohnungsbau unter Nutzung des
nungsbauprojekten des Bundes          Rahmenvertrags

                                      BImA wird Bundesbediensteten­
                                      wohnungen in serieller und modu­
Initiierung Ausschreibungs­           larer Bauweise erstellen und ist dem
verfahren für den Bau von             GdW-Rahmenvertrag beigetreten
Wohnungen in serieller und
                                      Erste Nutzungen der Rahmenverein­
modularer Bauweise für einen
                                      barung für Wohnungsneubauprojek­
nachhaltigen, im Lebenszyklus
                                      te der BImA erfolgten in Aschaffen­
wirtschaftlichen Immobilien-
                                      burg (Vertragsabschluss im Oktober
bestand
                                      2020, Baubeginn im März 2021) und
                                      in Hamburg (laufendes Vergabever­
                                      fahren)

                 Verfahren vereinfachen – Bauvergaberecht
Flexibilisierung von Vergabe-
verfahren                             In Kraft seit 01.03.2019
Befristete Anhebung von Wert­         (befristet bis 31.12.2021)
grenzen
Versprochen                                    Gehalten
                             Digitaler Bauantrag
                                          Schaffung von Grundlagen in Digita­
                                          lisierungslabor (09/2018 bis 05/2019)

                                          Erarbeitete Ergebnisse stehen allen
                                          Ländern und Kommunen für weitere
                                          Umsetzung zur Verfügung
Umsetzung im Rahmen des
Onlinezugangsgesetzes unter
                                          In der Pilotkommune Nordwest­
Beteiligung von Bund, Länder,
                                  (   )   mecklenburg in Mecklenburg-
Gemeinden, der Leitstelle XPla­
                                          Vorpommern ist am 01.01.2021 die
nung/XBau in Hamburg und
                                          Leistung „vereinfachtes Baugeneh­
den Nutzern
                                          migungsverfahren“ online gegangen;
                                          weitere Leistungen werden folgen

                                          Änderung Musterbauordnung zur
                                          Schaffung rechtlicher Voraussetzun­
                                          gen für digitale Antragstellung

           Folgekosten von Regulierung und Normung begrenzen
Bund und Länder werden ge­                Bund und Länder haben Konzept zur
meinsam an einer Begrenzung               Einrichtung einer zentralen unab­
der Kostenfolgen der Normung              hängigen Stelle zur Begrenzung der
arbeiten                                  Folgekosten von Normen und Stan­
                                          dards im Wohnungsbau entwickelt
                                  (   )
                                          In einer wissenschaftlich begleiteten
Auf Initiative des Bundes wird
                                          Pilotphase werden die Methodik
zu deren Begrenzung eine
                                          für eine nachvollziehbare Folgekos­
zentrale unabhängige Stelle
                                          tenabschätzung festgelegt sowie die
geschaffen
                                          Plausibilitätsprüfung der unabhängi­
                                          gen Stelle anschließend angewendet
Baukostensenkung und Fachkräftesicherung
         Versprochen                                    Gehalten
          Branchenübergreifende Fachkräftestrategie des Bundes
                                           Vorgestellt am 12.06.2019

Nationale Weiterbildungs-                  Die Partner der Nationalen Weiter­
strategie                                  bildungsstrategie setzen die gemein­
                                           same Strategie in den definierten
                                           Handlungsfeldern um
Fachkräfteeinwanderungsgesetz              Am 01.03.2020 in Kraft getreten
                                           Im August 2019 hat BMWi mit den
                                           Sozialpartnern Eckwerte besprochen
Überarbeitung der Verordnung
über die Berufsausbildung in der   (   )
                                           Rechtliche Umsetzung eingeleitet;
Bauwirtschaft
                                           neue Verordnung soll im August
                                           2022 in Kraft treten
Notizen
Impressum

Herausgeber
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)
Alt-Moabit 140
10557 Berlin

Bildnachweise
Luftbild Berlin von oben: © Adobe Stock / eyetronic
Baustelle mit Kran: © fotolia / Calado
Neubaugebiet mit Sandhaufen: © shutterstock / PIXEL to the PEOPLE
Neubau mit Skaterbahn: © freepik
Bauleitung: © fotolia / Kzenon
Baustelle mit Sonnenuntergang: © freepik

Gestaltung & Satz
VorSprung Design & Kommunikation

Druck
Spree Druck Berlin GmbH

Vervielfältigung
Alle Rechte vorbehalten

Stand 			                 4. aktualisierte Auflage
Februar 2021		            500 Exemplare
www.die-wohnraumoffensive.de
www.bmi.bund.de
Sie können auch lesen