DIESES BESONDERE JUBILÄUM WOLLEN WIR MIT IHNEN FEIERN - mit Ausstellungen, Festen und besonderen Veranstaltungen

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DIESES BESONDERE JUBILÄUM WOLLEN WIR MIT IHNEN FEIERN - mit Ausstellungen, Festen und besonderen Veranstaltungen
42. Jahrgang                        Mittwoch, den 23. Februar 2022   Nr. 8/2022

       DIESES BESONDERE JUBILÄUM
       WOLLEN WIR MIT IHNEN FEIERN
       mit Ausstellungen, Festen und besonderen Veranstaltungen
DIESES BESONDERE JUBILÄUM WOLLEN WIR MIT IHNEN FEIERN - mit Ausstellungen, Festen und besonderen Veranstaltungen
Bad Bergzabern, den 23.02.2022                                                                          - 2 -                                 Südpfalz Kurier - Ausgabe 8/2022

                Auf einen Blick
       Amtsblatt Südpfalz Kurier                                                                                 ❙ Corona-Testzentrum Klingenmünster/Pfalzklinikum
         Die nächste Ausgabe - KW 09/2022 - erscheint am                                                         76889 Klingenmünster, Weinstraße 100 (auf dem Parkplatz des
                      Mittwoch, 2. März 2022.                                                                    Pfalzklinikums)
                         Redaktionsschluss:                                                                      Testungen: Mo bis Fr, 14:00-19:00 Uhr sowie Sa und So, 14:00-
                Freitag, 25. Februar 2022, 10:00 Uhr                                                             17:00 Uhr
Redaktion: Karina Huonker,
i. V. Susanne Lunkenheimer                                                                                       ❙ Teststation „Wir testen Sie“ Klingenmünster
Tel. 06343 701-119, E-Mail: amtsblatt@vgbza.de                                                                   76889 Klingenmünster, Weinstraße 87
Geschäftsanzeigen: Fritz Wünschel                                                                                Öffnungszeiten: Mo bis Fr, 8:00-12:00 Uhr sowie So bis Do,
Tel. 06343 939265, E-Mail: fritz.wuenschel@gmx.de                                                                17:00-19:00 Uhr
              Wir wünschen Ihnen eine schöne Woche.                                                              Schwangere, Frauen mit Kindern und Menschen mit Behinde-
              „Auf Wiederlesen“ - Ihr Südpfalz Kurier!                                                           rung können einen separaten Termin vereinbaren unter Tel. 0176
                                                                                                                 60502252

           Die nächste Ausgabe - KW 98/2022 - erscheint am                                                       ❙ Corona Teststation „Weintor Panorama“
                        Mittwoch, 2. März 2022.                                                                  76889 Schweigen-Rechtenbach
                           Redaktionsschluss:                                                                    Antigen Schnelltests & PCR-Tests möglich, Mo bis So 8:00-18:00
                  Freitag, 25. Februar 2022, 10:00 Uhr                                                           Uhr
                                                                                                                 Für einen PCR-Test kann ein Termin vereinbart werden unter 0176
                                                                                                                 62093725.
Redaktion: Karina Huonker,
i. V. Susanne Lunkenheimer                                                                                       ❙ Kinderarztpraxis Dr. med. Siegfried Simmet/Simon
Tel. 06343 701-119, E-Mail: amtsblatt@vgbza.de                                                                     Traub, Schweigen-Rechtenbach
Geschäftsanzeigen: Fritz Wünschel                                                                                76889 Schweigen-Rechtenbach, Gartenstraße 3
Tel. 06343 939265, E-Mail: fritz.wuenschel@gmx.de                                                                Nur mit Terminvereinbarung unter Tel. 06342 6238
                           Wir wünschen Ihnen eine schöne Woche.                                                 ❙ Corona-Test im Rathaus
                            „Auf Wiederlesen“ - Ihr Südpfalz Kurier!                                             76889 Steinfeld, Obere Hauptstraße 7, täglich 17:00-19:00 Uhr
                     Die aktuelle Ausgabe finden Sie auch online                                                 Tel. 0152 56825932, Teststation & PCR
                     jeweils unter: https://httpdownload.wittich-foehren.                                        Diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
                     de/101/101.pdf.                                                                             Für die angegebenen Daten übernehmen wir keine Gewähr.
                                                                                                                                                                   VG-Verwaltung
       Notfallrufnummern
Polizei ���������������������������������������������������������������������������������������������110   ❙ Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Feuerwehr, Rettungsdienst �������������������������������������������������������������112                 Telefon: 116117
Krankentransport ������������������������������������������������������������������������19222             Wenn ohne unmittelbare Behandlung Lebensgefahr besteht oder blei-
Ärztlicher Bereitschaftsdienst ���������������������������������������������������116117                   bende gesundheitliche Schäden zu befürchten sind, ist der Rettungs-
Gift-Notruf �����������������������������������������������������������������������06131 19240             dienst unter 112 zu alarmieren. Der Patientenservice ist 24 Stunden
                                                                                                            erreichbar, gebührenfrei und ohne Vorwahl. Anrufe werden je nach
                                                                                                            Vorwahlbereich automatisch zur zuständigen Stelle weitergeleitet.
       Ärzte & Apotheken                                                                                    ❙ Augenarzt
                                                                                                            Haben die Augenarztpraxen geschlossen, wenden Sie sich unter der
                                                                                                            Telefonnummer 116117 zunächst an die nächstgelegene Ärztliche
          Corona-Schnelltest-Stationen in der                                                               Bereitschaftspraxis. Die diensthabenden Ärztinnen oder Ärzte ent-
          Verbandsgemeinde Bad Bergzabern                                                                   scheiden dann darüber, ob Sie dort behandelt werden können oder
                                                                                                            ob eine Behandlung in einer Augenklinik erforderlich ist.
   ❙ Corona-Testzentrum Bad Bergzabern
   76887 Bad Bergzabern, Lindelbrunnstraße 6                                                                ❙ Kinderärztlicher Notdienst
   Zugang über Kurfürstenstraße                                                                             Tel. 06341 19292
   www.testzentrum-badbergzabern.de                                                                         Notdienstzentrale Landau, Vincentius-Krankenhaus (neben der Kinderklinik)
                                                                                                            Sa, So und an Feiertagen: 9:00 bis 11:00 Uhr, 17:00 bis 19:00 Uhr
   ❙ Corona Teststation „Parkplatz Sparkasse“                                                               ❙ Zahnarzt
   76887 Bad Bergzabern
                                                                                                            26. / 27. Februar 2022
   Antigen Schnelltests & PCR-Tests möglich, Mo-So 8:00-18:00 Uhr
                                                                                                            Dr. Inga Kesting, Zeppelinstraße 24, 76887 Bad Bergzabern, Tel.-Nr.:
   Für einen PCR-Test kann ein Termin vereinbart werden unter 0176
   62093725.                                                                                                06343 - 3689.
                                                                                                            Die Sprechzeiten sind: samstags von 9:00 bis 12:00 Uhr und sonntags
   ❙ AGILEXS Teststation mit „Drive-In“                                                                     von 11:00 bis 12:00 Uhr. Auch außerhalb dieser Sprechzeiten ist der
   76887 Bad Bergzabern, Auf dem Viertel 8                                                                  diensthabende Zahnarzt für Notfälle erreichbar. Weitere Informationen
   Tel. 06343 9893311, E-Mail: coronatest@agilexs.de                                                        und kurzfristige Änderungen entnehmen Sie bitte der Internetseite
   Kinder können mittels Lollitest getestet werden.                                                         zum zahnärztlichen Notdienst www.zahnnotfall-pfalz.de.
   Wir bieten auch mobile Tests für Kindergärten und Veranstaltun-                                          ❙ Apothekenbereitschaft
   gen an. Sprechen Sie uns einfach an.                                                                     01805 258825 + PLZ des Standorts
                                                                                                            (0,14 €/min Festnetz; max. 0,42 €/min Mobilfunknetz) www.lak-rlp.de
   ❙ Praxis Dr. Eckelmann, Bad Bergzabern
   76887 Bad Bergzabern, Weinstraße 68                                                                      Mittwoch, 23.02.2022
   Begrenzte Kapazität.                                                                                     Markt - Apotheke, Marktstr. 22, 76887 Bad Bergzabern, Tel.-Nr.: 06343 - 93550
   Nur mit Terminvereinbarung unter Tel. 06343 939680.                                                      Donnerstag, 24.02.2022
                                                                                                            Klingbach - Apotheke, Hauptstr. 50, 76865 Rohrbach, Tel.-Nr.: 06349 - 7370
   ❙ W&F GmbH Herxheim                                                                                      Freitag, 25.02.2022
   76887 Bad Bergzabern, Eichamtsstraße/Marktstraße, gegenüber                                              Reben - Apotheke, Im Stift 4, 76889 Klingenmünster, Tel.-Nr.: 06349 - 1677
   der Löwenapotheke, Tel. 07276 9131200                                                                    Samstag, 26.02.2022
   Ohne Anmeldung. Mo bis Fr 8:00-18:00 Uhr, Sa 8:00-14:00 Uhr,                                             Park - Apotheke, Westbahnstr. 1, 76829 Landau, Tel.-Nr.: 06341 - 520090
   So 10:00-17:00 Uhr                                                                                       Sonntag, 27.02.2022
   ❙ Teststation „Wir testen Sie“ Bad Bergzabern                                                            Südpfalz - Apotheke, Weinstr. 72, 76887 Bad Bergzabern, Tel.-Nr.:
   76887 Bad Bergzabern, Schlossgasse 3                                                                     06343 - 2594
   Öffnungszeiten: Mo bis Fr 8:00-12:00 Uhr und 15:00-19:00 Uhr,                                            Montag, 28.02.2022
   Sa 10:00-12:00 Uhr und 15:00-19:00 Uhr, So 14:00-19:00 Uhr                                               Trifels - Apotheke im Wasgau-Center, Landauer Str. 37, 76855 Ann-
   Schwangere, Frauen mit Kindern und Menschen mit Behinde-                                                 weiler, Tel.-Nr.: 06346 - 308830
   rung können einen separaten Termin vereinbaren unter Tel. 0176                                           Dienstag, 01.03.2022
   60502252                                                                                                 Apotheke am Südring, Xylanderstr. 8, 76829 Landau, Tel.-Nr.: 06341 - 82777
   Antikörper-Test nur nach Terminvereinbarung                                                              Mittwoch, 02.03.2022
                                                                                                            Bahnhof - Apotheke, Bahnhofstr. 15, 76855 Annweiler, Tel.-Nr.: 06346 – 1516
DIESES BESONDERE JUBILÄUM WOLLEN WIR MIT IHNEN FEIERN - mit Ausstellungen, Festen und besonderen Veranstaltungen
Bad Bergzabern, den 23.02.2022   - 3 -   Südpfalz Kurier - Ausgabe 8/2022
DIESES BESONDERE JUBILÄUM WOLLEN WIR MIT IHNEN FEIERN - mit Ausstellungen, Festen und besonderen Veranstaltungen
Bad Bergzabern, den 23.02.2022                                              - 4 -                                  Südpfalz Kurier - Ausgabe 8/2022

            Auf einen Blick
     Kliniken                                                                   ❙ Erreichbarkeiten der Taxen in Bad Bergzabern
                                                                                Grundsätzlich haben die drei in Bad Bergzabern ansässigen Taxiun-
Klinikum Landau-Südliche Weinstraße                                             ternehmen eine dauerhafte Beförderungspflicht.
Standort Bad Bergzabern                                                         Zu folgenden Zeiten wurde auf Wunsch dieser Taxiunternehmen ein
Danziger Straße 25, 76887 Bad Bergzabern, Tel. 06343 950-0                      Schichtplan erstellt:
www.klinikum-ld-suew.de                                                         Sonntag, 19:00 Uhr bis Montag, 06:00 Uhr������������������������� Taxi Drieß,
Edith-Stein-Fachklinik Bad Bergzabern                                           (06343 9395951 und 0175 9160804)
Wiesenstraße 25, 76887 Bad Bergzabern, Tel. 06343 949-0                         Montag, 19:00 Uhr bis Dienstag, 06:00 Uhr������������������������� Taxi Drieß,
www.reha-bza.de                                                                 (06343 9395951 und 0175 9160804)
Parkklinik Bad Bergzabern
                                                                                Dienstag, 19:00 Uhr bis Mittwoch, 06:00 Uhr��������������� Taxi Pfalzgraf,
Kurtalstraße 83-85, 76887 Bad Bergzabern, Tel. 06343 942-0
                                                                                (06343 6100148)
www.parkklinik-bad-bergzabern.de
                                                                                Mittwoch, 19:00 Uhr bis Donnerstag, 06:00 Uhr������������ Taxi Pfalzgraf,
Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie
                                                                                (06343 6100148)
Weinstraße 100, 76889 Klingenmünster, Tel. 06349 900-0
www.pfalzklinikum.de                                                            Donnerstag, 19:00 Uhr bis Freitag, 06:00 Uhr�������������� Taxi Leischner,
                                                                                (06343 4763)
                                                                                Die Taxiunternehmen, die zu diesen Zeiten keinen Fahrdienst haben,
     Technische                                                                 weisen mittels Anrufbeantworter darauf hin. Gleichzeitig wird die
     Bereitschaftsdienste                                                       Telefonnummer des diensthabenden Taxiunternehmens dem Anru-
                                                                                fer bekanntgegeben. Dadurch ist gewährleistet, dass jeder Fahrgast die
❙ Verbandsgemeindewerke                                                         Möglichkeit hat, das diensthabende Taxiunternehmen zu erreichen.
(bei Störungen im Wasser) außer Stadtgebiet Bad Bergzabern                      Außerhalb dieser Zeiten besteht für alle Unternehmen eine Betriebspflicht.
Mo bis So, Tel. 06343 3211 oder 0172 8748603
(bei Störungen im Abwasser/Kanalisation) gesamtes Gebiet der VG
Mo bis So, Tel. 06349 5734 oder 0160 99320797
                                                                                     Soziale Einrichtungen /
                                                                                     Beratungsdienste
❙ Stadtwerke Bad Bergzabern
(nur bei Störungen bei der Wasserversorgung im Stadtgebiet und
beim Stromnetz im Stadtgebiet, Pleisweiler-Oberhofen und Winden)                ❙ AIDS-Beratung
Tel. 06343 9339-0 oder 0171 7506502                                             Anonyme Informationen und Beratung, HIV-Antikörper-Test Sprechzeiten:
                                                                                Do 14.00-15.00 Uhr oder nach Vereinbarung, Tel. 06341 940-604
❙ Störungsdienst Pfalzwerke
Netzteam Kandel, Landauer Straße 28, Tel. 07275 9554-10                         ❙ Ambulanter Hospiz- und Palliativ-Beratungsdienst,
bei Störungen im Stromnetz, Tel. 0800 7977777                                     Landau/SÜW
                                                                                Tel. 06341 942946
❙ Störungsdienst Pfalzgas
Bad Bergzabern, Dörrenbach, Gleiszellen-Gleishorbach, Klingenmünster,           ❙ Arbeiter-Samariter-Bund e.V. Bad Bergzabern
Oberotterbach, Pleisweiler-Oberhofen, Schweigen-Rechtenbach                     (Sozialstation, Essen auf Rädern, Hausnotruf), Tel. 06343 7811
Tel. 06233 6040 oder Tel. 0800 1003448
                                                                                ❙ Arbeiterwohlfahrt
❙ Störungsdienst Erdgas Thüga Energienetze GmbH                                 Tel. 07275 5691
Barbelroth, Dierbach, Hergersweiler, Kapellen-Drusweiler, Kapsweyer,
Niederhorbach, Niederotterbach, Oberhausen, Schweighofen, Steinfeld             ❙ Berufsbegleitender Dienst (BBD)
Tel. 0800 0837111                                                               Beratung bei gesundheitlichen Problemen im Arbeitsleben, Landau,
                                                                                Tel. 06341 9273-10 und -14
     Verbandsgemeinde Bad Bergzabern                                            ❙ BüroLichtBlick
                                                                                Organisationshilfe, Tel. 06343 931775
❙ Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern                                     Sprechzeiten: montags, 10-12 Uhr, im Haus der Familie, Luitpoldstr. 22
❙ Verwaltungsgebäude Schloss
                                                                                ❙ Christlicher Krankenpflegeverein e.V
Königstraße 61, 76887 Bad Bergzabern
                                                                                - Projekt Nachbarschaftshilfe für Dörrenbach, Oberotterbach, Schwei-
Postanschrift: 76883 Bad Bergzabern, Postfach 1313
E-Mail: info@vgbza.de, www.vg-bad-bergzabern.de                                 gen-Rechtenbach und Schweighofen
Zentrale: Tel. 06343 701-0, Fax: 06343 701-705                                  Tel. 06343 4794
- Sprechzeiten: Mo bis Fr 08.30 bis 12.00 Uhr, Di 14.00 bis 16.00 Uhr,          ❙ Deutsche Multiple-Sklerose-Gesellschaft
Do 14.00 bis 18.00 Uhr                                                          Tel. 0173/665218 und 06345 7457
❙ Öffnungszeiten Bürgerbüro                                                     ❙ Diakonie Pfalz
Tel.: 06343 701-250. Bitte geänderte Öffnungszeiten auf Seite 3 beachten.       Haus der Diakonie Landau-Bad Bergzabern | Region Mitte
❙ Archiv                                                                        Sozial-/Lebensberatung, Schwangerschafts-/Schwangerschaftskon-
Termine nach Vereinbarung.                                                      fliktberatung,
Kontakt: Donnerstags unter Tel. 06343 701-716 sowie per E-Mail an               Kur- und Erholungsberatung,
archiv@vgbza.de                                                                 Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE)
                                                                                Herzog-Wolfgang-Straße 5, Bad Bergzabern
❙ Rentenstelle                                                                  Mo: geschlossen, Di-Fr: 9:00-12:00 Uhr, Di-Do 14:00-16:00 Uhr
Die Rentenstelle ist vormittags unter Telefonnummer 06343 701-221               Termine nach vorheriger Vereinbarung!
oder -222 sowie per E-Mail an rentenangelegenheiten@vgbza.de zu                 Tel. 06343 7060070, E-Mail: slb.badbergzabern@diakonie-pfalz.de
erreichen.
                                                                                ❙ DRK Ortsverein Bad Bergzabern e.V.
❙ Meldung von Schäden an Straßenbeleuchtungsanlagen                             Altkleidersammlung, Sanitätsdienst, Tel. 06343 1059 (AB),
Schäden an Straßenbeleuchtungsanlagen innerhalb der Ortschaften                 info@drk-bza.de, www.drk-bza.de
der VG bitte melden an stoerungen-strom@vgbza.de.                               www.rotkreuzkurse.de, Erste Hilfe Kurse und Hausnotruf DRK Sozial-
❙ Bauhof der Verbandsgemeinde                                                   zentrum LD, Tel. 06341 92910.
Brückwiesenstraße 3, Kapellen-Drusweiler Tel. 06343 5644                        ❙ Ergänzende unabhängige Teilhabeberatungsstelle Landau
❙ Konten der Verbandsgemeindekasse                                              Unabhängige Beratungsstelle für Menschen mit Behinderungen und
Sparkasse Südpfalz, BLZ 548 500 10, Kontonr. 75                                 psychischen Beeinträchtigungen sowie für deren Angehörige, Tel
IBAN: DE21 5485 0010 0000 0000 75, BIC: SOLADES1SUW                             06341-7039935
VR Bank Südliche Weinstraße - Wasgau eG, BLZ 548 913 00, Kontonr. 27308
IBAN: DE34 5489 1300 0000 0273 08, BIC: GENODE61BZA                             ❙ Essen auf Rädern
                                                                                Mobiler Sozialer Hilfsdienst
❙ Tourist-Information Bad Bergzaberner Land                                     Tel. 06343 7811
Kurtalstraße 27, 76887 Bad Bergzabern, Tel. 06343 9896-60                       Ökumenische Aktion für den Stadtbereich BZA
Mo-Fr: 9-14 Uhr                                                                 Tel. 06343 2266 und 9512615
DIESES BESONDERE JUBILÄUM WOLLEN WIR MIT IHNEN FEIERN - mit Ausstellungen, Festen und besonderen Veranstaltungen
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern
                                                                                                                    Info zu Dienstleistungen, Öffnungszeiten und Terminreservierungen

                                                                                                                             Öffnungszeiten im Bürgerbüro:
                                                                                                                             Montag, Dienstag und Freitag:      08:00 bis 12:30 Uhr
                                                                                                                             Donnerstag:                        14:00 bis 17:30 Uhr
                                                                                                                                                                                                          Bad Bergzabern, den 23.02.2022

        Young Brass
                                                                                                         Ausschließlich folgende Dienstleistungen sind ohne Terminvereinbarung möglich:

  Samstag, 05.03.2022, 17:00 Uhr                                                                             Beantragung von Führungszeugnissen, Gewerbezentralregisterauszügen
                                                                                                         -   Ausgabe von bereits beantragten Personalausweisen und Reisepässen
                                                                                                             Verkauf von Müllsäcken (Windel-, Papier- und Restmüllsäcke)
         Marktkirche Bad Bergzabern                                                                          Fertigung von Beglaubigungen
                                                                                                             Ausstellung von Meldebescheinigungen für bereits angemeldete Personen
                                                                                                         -   Melderegisterauskünfte und Untersuchungsberechtigungsscheine

                                                                                                         Gelbe Wertstoffsäcke
                                                                                                         Abholung im Schlossinnenhof (Zugang über die Schlossgasse)
                                                                                                         Montag bis Donnerstag:               08:00 bis 16:00 Uhr
                                                                                                         Freitag:                             08:00 bis 12:00 Uhr
                                                                                                                                                                                                          - 5 -

                                                                                                         Online-Angebote                        www.vg-bad-bergzabern.de
                                                                                                         Online-Terminreservierung
                                                                                                         Für Dienstleistungen des Bürgerbüros können über die Internetseite der Verbandsgemeinde online
                                                                                                         Termine reserviert werden. Bitte bringen Sie die Reservierungsbestätigung zum Termin mit.
                                                                                                         Sie werden am Seiteneingang (Schlossparkplatz) abgeholt.
                                                                                                         Online abrufbare Informationen/Anträge
                                                                                                             Hundesteueranmeldung und -abmeldung
                                                                                                             Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht
Werke von Enrique Crespo, Chris�an Sprenger, Dieter Wendel u.a.                                              Steuerformulare / Schwerbehindertenausweis / Müllkalender u.v.m
   Leitung: Katharina Gortner und LPW Ma�hias Fi�ng
       Eintri� frei, es gelten die aktuellen Coronaregeln
                                                                                                         Terminpflicht für alle weiteren Dienstleistungen
                                                                                                         Dienstleistungen der Fachabteilungen können nach wie vor nach Terminvereinbarung mit den
                                                                                                         entsprechenden Sachbearbeitern in Anspruch genommen werden.

                                                                                                         Kontakt
                                                                           Landesverband                 Terminreservierung
                                                             evangelischer Posaunenchöre                        www.vg-bad-bergzabern.de für Dienstleistungen des Bürgerbüros (siehe Auflistung)
                                                                              in der Pfalz                      telefonisch direkt beim zuständigen Sachbearbeiter (Verzeichnis im Internet)
                                                                                                                Telefonzentrale unter Tel. 06343 701-0
               Der Jugendposaunenchor Pfalz wird gefördert vom
           Förderverein der evangelischen Bläserarbeit in der Pfalz e.V.                                 Per Mail
                                                                                                                    Bürgerbüro:   buergerbuero@vgbza.de
                                                                     www.kirchenmusik-bza-ger.de                    VG-Werke:     vg-werke@vgbza.de
                                                                                                                                                                                                          Südpfalz Kurier - Ausgabe 8/2022

                                                                                        Prot. Pfarramt
DIESES BESONDERE JUBILÄUM WOLLEN WIR MIT IHNEN FEIERN - mit Ausstellungen, Festen und besonderen Veranstaltungen
Bad Bergzabern, den 23.02.2022                                        - 6 -                                  Südpfalz Kurier - Ausgabe 8/2022
❙ Fachdienst für Hörgeschädigte                                           ❙ Sozialpsychiatrischer Dienst
Frankenthal (Fax-Nr.), Tel 06233 345827                                   Beratung, Vermittlung und Unterstützung für psychisch Kranke,
                                                                          Suchtkranke, alte Menschen sowie für Menschen in Konfliktsituatio-
❙ Forum Demenz Landkreis Südliche Weinstraße-Stadt Landau                 nen und deren Angehörige
Informationen zum Thema Demenz für Betroffene und Angehörige              Sprechzeiten in der Kreisverwaltung Landau: 8.30-12.30 Uhr und Do
unter www.forumdemenz.de                                                  14.00-18.00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter Tel.
❙ Frauenbüro Südliche Weinstraße                                          06341 940-621
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, An der Kreuzmühle 2, Landau,         Sprechzeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern:
Tel. 06341 940-120                                                        Sprechzeiten jeden 1. und 3. Di im Monat, 14.00-16.00 Uhr, nach vor-
(Beratung von Frauen in Krisen- und Notsituationen, Aufnahme in           heriger telefonischer Vereinbarung unter Tel. 06341 940626
die Frauenschutzwohnung des Landkreises SÜW, Gleichstellung von           ❙ Tafel Bad Bergzabern e.V., Tel. 06343 610696
Mann und Frau, Beratung nach telefonischer Vereinbarung)                  ❙ Telefonseelsorge
                                                                          Hilfe in seelischer Not, Tel. 0800 1110111 und 1110222
❙ Gemeindeschwester plus
Verbandsgemeinden Annweiler und Bad Bergzabern (Bad Bergz-                ❙ VdK Kreisverband Landau
abern (Stadt), Böllenborn, Gleiszellen-Gleishorbach, Klingen-             Beratung und Hilfe, Tel. 06341 86790
münster, Pleisweiler-Oberhofen)                                           ❙ Weißer Ring, Hilfe für Opfer von Straftaten, Tel. 116 006
Frau Ute Wingerter, Tel. 06341 940-656, ute.wingerter@suedliche-          ❙ ZAS-Büro „Rat und Tat“ im Haus der Familie
weinstrasse.de                                                            Luitpoldstraße 22, Zentrale Anlaufstelle für Senioren Mo-Fr- 9:00-
Verbandsgemeinden Offenbach/Queich und Bad Bergzabern                     12:00 Uhr, Tel. 06343-6100682
(Barbelroth, Birkenhördt, Dierbach, Dörrenbach, Hergersweiler,
Kapellen-Drusweiler, Kapsweyer, Niederhorbach, Niederotterbach,
Oberhausen, Oberotterbach, Oberschlettenbach, Schweigen-Rech-                  Öffnungszeiten
tenbach, Schweighofen, Steinfeld und Vorderweidenthal)
Frau Sigrid Hauck-Vollmar, Tel. 06341 940-657, sigrid.hauck-vollmar@      ❙ Rebmeerbad Bad Bergzabern (Hallenbad)
suedliche-weinstrasse.de                                                  Friedrich-Ebert-Str. 40, Tel. 06343 7120
                                                                          Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch und Freitag: 7:00 bis 21:00 Uhr
❙ Gesundheitsamt                                                          Dienstag und Donnerstag: 7:00 bis 19:00 Uhr
Kreisverwaltung, Landau, Arzheimer Str. 1, Tel. 06341 940-0               Samstag und Sonntag: 10:00 bis 15:30 Uhr
                                                                          Der Hallenbadbetrieb unterliegt den Bestimmungen der jeweils gel-
❙ Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“                                      tenden Corona-Bekämpfungsverordnung. Über die aktuell geltenden
www.hilfetelefon.de, Tel. 0800 0116016                                    Zugangsregelungen wird auf der Internetseite der Schwimmbäder
                                                                          informiert. https://schwimmbad.vg-bad-bergzabern.de/
❙ Kontaktstelle für psychisch kranke Menschen
Kandel, Bismarckstr. 15, Tel. 07275 913063                                ❙ Südpfalz Therme Staatsbad Bad Bergzabern GmbH
                                                                          Kurtalstraße 27, Information unter Tel. 06343 9340-10
❙ Ökumenische Nachbarschaftshilfe Gleiszellen-Gleishor-                   Therme/Sauna:
  bach und Klingenmünster                                                 täglich 9-22 Uhr (dienstags ganztägig Damensauna, außer an Feierta-
Tel. 06349 9630966                                                        gen und in den Weihnachtsferien)
                                                                          Fr und Sa: 9-23 Uhr
❙ Ökumenische Sozialstation                                               Salzgrotte:
Herzog-Wolfgang-Straße 5, Tel. 06343 989899-0                             täglich zur vollen Stunde von 10 bis 18 Uhr
❙ Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie                            Wellness/Physiotherapie:
Ess-Störungen Kinder- und Jugendpsychiatrie, Kontakt: KJP-                täglich 9-20 Uhr - auch am Wochenende
Essstoerung@pfalzklinikum.de                                              Boutique:
Drogen-Info-Telefon Legale Drogen (Alkohol, Medikamente usw.) Tel.        täglich 10-13.30 Uhr & 14-18 Uhr
06349 900-2555                                                            Thermen Gastronomie:
Drogen-Info-Telefon Illegale Drogen (Haschisch, Heroin usw.), Tel.        täglich 9-21.30 Uhr
06349 900-2525 Mo, Mi und Fr, 14:30 bis 16:00 Uhr                         Fr und Sa: 10-22 Uhr
Gruppe für Angehörige von Menschen mit Borderline-Erkrankungen            Ruhetage: 24.12., 25.12. und 01.01.. Am 31.12.
treffen sich am 06.01., 04.04., 04.07. und am 07.11.2022, 18.00 bis       ist von 9-16 Uhr geöffnet
19.30 Uhr, Tel. 06349 900-2120.                                           Gutscheine für das Angebot der Therme sind im Online-Shop erhältlich.
Gruppe für Angehörige von Menschen mit bipolaren Störungen und            Geplante Revisionsschließung 2022: Mo. 20.06. - Die. 28.06.2022
Depressionen jeden 2. Dienstag im Monat, 18:00 bis 19:30 Uhr, Tel.        ❙ Stadtmuseum
06349 900-2117                                                            Museum der Stadt Bad Bergzabern, Königstraße 45, im historischen
Selbsthilfegruppe Ein- und Durchschlafstörungen jeden 1. Do im            Renaissance-Gebäude „Zum Engel“.
Monat, ab 19:00 Uhr, Tel. 06349 900-2180
                                                                          ❙ Westwallmuseum Bad Bergzabern, Kurfürstenstraße 21
❙ Pflegestützpunkt                                                        Von Karfreitag bis 31. Oktober jeden 2. und 4. Sonntag sowie an allen
Beratung und Hilfen für pflegebedürftige, kranke und behinderte Men-      Feiertagen, jeweils von 11.00 bis 17.00 Uhr.
schen/Angehörige, Tel. 06343 6100851                                      Winterpause vom 1. November bis Karfreitag des Folgejahres!
❙ Rheuma-Liga Bad Bergzabern                                              Führungen für Gruppen sind auch während der Winterpause ab 15
Ansprechpartner zu Terminen und Therapien des Funktionstrainings in       Personen möglich. Mehr Informationen unter www.otterbachab-
der Südpfalz Therme, Frau Gertrud Mertz, Tel. 06343 1735                  schnitt.de.

❙ SAPV LD/SÜW, Spezialisierte ambulante palliative Versorgung             ❙ Bad Bergzaberner Zinnfigurenmuseum im Haus Wilms am
Stützpunkt LD/SÜW im Palliativnetz Süd- und Vorderpfalz                     Marktplatz
Beratung zur spezialisierten ambulanten palliativen Versorgung, Tel.      Werktags geöffnet von 09.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr, samstags von
06341 3807-40.                                                            09.00 - 13.00 Uhr. Gruppen nach Vereinbarung unter Tel. 06343-939172

❙ Selbsthilfegruppe Hämochromatose Südpfalz                               ❙ Pfalzklinikum Klingenmünster, Weinstraße 100
Tel. 06340 8697                                                           Dauerausstellung „NS-Psychiatrie in der Pfalz“ ist aufgrund der
                                                                          aktuellen Infektionslage durch Corona bis auf weiteres geschlossen,
❙ Selbsthilfegruppe Osteoporose e.V. Bad Bergzabern                       ebenso finden keine öffentlichen Führungen statt.
Tel. 06343 9516050
                                                                          ❙ Büchereien in der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
❙ Selbsthilfegruppe Parkinson SÜW / Landau                                Stadtbücherei Bad Bergzabern
Tel. 06349 990215                                                         Königstraße 1, Tel. 06343 61691, Mo, Mi 15:00-18:00 Uhr und Fr 9:00-12:00 Uhr
❙ Seniorenbüro im Haus der Familie                                        Bücherei Kapsweyer
Luitpoldstr. 22, Seniorenreferent Rainer Brunck, Tel. 06343 6100680       Mi, 16:00-18:00 Uhr, Tel. 06340 9194150
❙ SILBERRUF                                                               Bücherei Klingenmünster
kostenloses telefonisches Gesprächsangebot für Senioren in SÜW,           Mi und Fr 16 bis 18:30 Uhr, E-Mail: buecherei@klingenmuenster.de
Tel. 0800 500 50 20 (montags, freitags und sonntags 18 bis 20 Uhr,        Bücherei Oberotterbach
dienstags 9 bis 11 Uhr).                                                  Fr, 16:00-18:00 Uhr
                                                                          Katholische öffentliche Bücherei im Pfarrheim Steinfeld
❙ SKFM Betreuungsverein für den Landkreis SüW e.V.                        Mo, 16:00-18:00 Uhr, Tel. 06340 9186772
Offenbach an der Queich, Hochstadter Str. 2a, Tel. 06348-316396 11        E-Mail: koeb.steinfeld@bistum-speyer.de
DIESES BESONDERE JUBILÄUM WOLLEN WIR MIT IHNEN FEIERN - mit Ausstellungen, Festen und besonderen Veranstaltungen
Bad Bergzabern, den 23.02.2022                                       - 7 -                               Südpfalz Kurier - Ausgabe 8/2022
                                                                                                           §3
           Amtlicher Teil                                                         Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
                                                                         Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflich-
                                                                         tungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für
                                                                         Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungs-
       Verbandsgemeinde                                                  ermächtigungen) führen können,
                                                                         wird festgesetzt                                     auf 0,00 Euro.
                                                                         Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künf-
                                                                         tigen Haushalten voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen
                  Öffentliche Mahnung                                    werden müssen,
  Die zum 15. Februar 2022 fälligen Steuern mit Nebenabgaben (1.         beläuft sich                                         auf 0,00 Euro.
  Jahresrate)
                                                                                                           §4
             a) Grundsteuer mit Nebenabgaben
             b) Hundesteuer                                                       Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
             c) Gewerbesteuer                                            Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festge-
  sind, soweit sie nicht über diesen Zeitpunkt hinaus gestundet          setzt auf 10.000.000,00 Euro
  wurden, nunmehr sofort bei der Verbandsgemeindekasse Bad
                                                                                                           §5
  Bergzabern einzuzahlen oder dieser auf bargeldlosem Wege
                                                                         Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen
  zuzuleiten; ansonsten werden die rückständigen Beträge zwangs-
  weise eingezogen.                                                      Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für den Eigenbetrieb
                                                                         „Verbandsgemeindewerke“ werden festgesetzt auf
                                       Bad Bergzabern, 18.02.2022        1. Kreditaufnahmen für Investitionen
                                       - Verbandsgemeindekasse -         und Investitionsförderungsmaßnahmen
                                                                         auf                                             3.100.000,00 Euro
                                                                         davon entfallen auf den Vermögensplan
  Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde                                  a) Wasserversorgung                             1.400.000,00 Euro
     Bad Bergzabern für das Jahr 2022                                    b) Abwasserbeseitigung                          1.700.000,00 Euro
                                                                         2. Kredite zur Liquiditätssicherung
                            vom 21.02.2022                               auf                                             3.000.000,00 Euro
Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung           davon entfallen auf den Vermögensplan
Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushalts-     a) Wasserversorgung                             1.500.000,00 Euro
satzung beschlossen:                                                     b) Abwasserbeseitigung                          1.500.000,00 Euro
                                   §1                                    3. Verpflichtungsermächtigungen
                    Ergebnis- und Finanzhaushalt                         auf                                                     0,00 Euro
Festgesetzt werden                                                       darunter: Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen
1. im Ergebnishaushalt                                                   Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen
der Gesamtbetrag der Erträge auf                 15.720.960,00 Euro     werden müssen                                           0,00 Euro
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf            16.237.210,00 Euro
der Jahresfehlbedarf auf                           - 516.250,00 Euro                                     §6
2. im Finanzhaushalt                                                                           Gebühren und Beiträge
die ordentlichen Einzahlungen auf                14.997.430,00 Euro     1. Benutzungsgebühren Bäder
die ordentlichen Auszahlungen auf                14.941.070,00 Euro     Die Festsetzung der Benutzungsgebühren für die Bäder der Ver-
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf        56.360,00   bandsgemeinde Bad Bergzabern erfolgt gemäß § 1 Abs. 3 der Gebüh-
Euro                                                                     rensatzung für Bäder der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern vom
die außerordentlichen Einzahlungen auf                      0,00 Euro   14.Dezember 2021 durch Beschluss des Verbandsgemeinderates.
die außerordentlichen Auszahlungen auf                      0,00 Euro   2. Abwasserbeseitigung – Laufende Entgelte und Beitragssätze
der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf        0,00   Die Festsetzung der Abgabensätze für die laufenden Entgelte und
Euro                                                                     die einmaligen Beiträge erfolgt gemäß § 1 Abs. 4 der Entgeltsatzung
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf     1.668.400,00 Euro    Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern vom
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf     3.274.800,00 Euro    16.Dezember 2020 durch Beschluss des Verbandsgemeinderates.
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
                                                                         3. Wasserversorgung – Laufende Entgelte und Beitragssätze
Investitionstätigkeit auf                        - 1.606.400,00 Euro
                                                                         (ohne MwSt.)
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  2.010.400,00 Euro
                                                                         Die Festsetzung der Abgabensätze für die laufenden Entgelte und
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf      460.360,00 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen                                      die einmaligen Beiträge erfolgt gemäß § 1 Abs. 3 der Entgeltsatzung
aus Finanzierungstätigkeit auf                     1.550.040,00 Euro    Wasserversorgung der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern vom 16.
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf            18.676.230,00 Euro     Dezember 2020. Zu den festzulegenden Entgelten, die der Umsatz-
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf            18.676.230,00 Euro     steuer unterliegen, ist die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der
3. in den Wirtschaftsplänen der Verbandsgemeindewerke                    jeweils geregelten Höhe hinzuzurechnen (§ 7 Abs. 8 KAG).
für die „Wasserversorgung“                                                                             §7
im Erfolgsplan                                                                             Verbandsgemeindeumlage
der Gesamtbetrag der Erträge auf                   2.401.600,00 Euro
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf              2.483.279,65 Euro    1. Gemäß § 26 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) vom
Ergebnis                                             - 81.679,65 Euro   30. November 1999 (GVBl. S. 415) in der derzeit geltenden Fassung
im Vermögensplan                                                         erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Ver-
die Deckungsmittel auf                             2.306.679,65 Euro    bandsgemeindeumlage.
der Finanzbedarf auf                               2.306.679,65 Euro    Der Umlagesatz wird festgesetzt für
Investitionen                                      1.875.000,00 Euro    - die Schlüsselzuweisungen A nach § 8 LFAG auf              26,0 v. H.
für die „Abwasserbeseitigung“
im Erfolgsplan                                                           - die Schlüsselzuweisungen B nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 LFAG auf  26,0 v. H.
der Gesamtbetrag der Erträge auf                   4.965.940,00 Euro    - die Steuerkraftmesszahl nach § 13 LFAG auf            26,0 v. H.
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf              5.022.568,50 Euro    2. Sonderumlage
Ergebnis                                             - 56.628,50 Euro   für die Grundschule nach § 26 Abs. 2 LFAG zur Deckung der Perso-
im Vermögensplan                                                         nal- und Sachaufwendungen (§ 74 SchulG). Der umzulegende Auf-
die Deckungsmittel auf                              7.592.828,50Euro    wand wird nach den Umlagegrundlagen ohne die der Ortsgemeinde
der Finanzbedarf auf                               7.592.828,50 Euro    Klingenmünster verteilt.                                7,61 v. H.
Investitionen                                      6.108.200,00 Euro
                                                                         Die Umlage wird mit je einem Viertel am 15.02., 15.05., 15.08. und
                                   §2                                    15.11. zur Zahlung fällig. Nach Vorliegen der endgültigen Umlage-
              Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite                      grundlagen erfolgt eine Abrechnung.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur
Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnah-                                           §8
men erforderlich ist, wird festgesetzt für                                                      Überörtlicher Tourismus
zinslose Kredite auf                                        0,00 Euro   Zur Wahrnehmung der überörtlichen Tourismusaufgaben wird gemäß
verzinste Kredite auf                              1.606.400,00 Euro    Ziffer 6 der Vereinbarung der zu erhebende Zuschuss 2022 auf
zusammen auf                                       1.606.400,00 Euro                                              280.000 Euro festgesetzt.
DIESES BESONDERE JUBILÄUM WOLLEN WIR MIT IHNEN FEIERN - mit Ausstellungen, Festen und besonderen Veranstaltungen
Bad Bergzabern, den 23.02.2022                                        - 8 -                               Südpfalz Kurier - Ausgabe 8/2022
                                   §9                                     Zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde ist die Struktur-
                              Eigenkapital                                und Genehmigungsdirektion Nord, Zentralreferat Gewerbeaufsicht,
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 beträgt voraussichtlich        Stresemannstraße 3-5, 56068 Koblenz. Über die Zulässigkeit des Vor-
26.847.126,00 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals          habens wird in Form eines Planfeststellungsbeschlusses entschieden.
zum 31.12.2021 beträgt 26.429.486,00 Euro (Grundlage: Ansatz für          Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Planunterlagen:
Jahresergebnis) und zum 31.12.2022 25.913.236,00 Euro.                    Aufgrund der Corona-Pandemie wird die Auslegung der Planunter-
                                                                          lagen bei den zuständigen Kommunalverwaltungen durch die Veröf-
                                  § 10                                    fentlichung der Planunterlagen im Internet ersetzt (§ 1 Nr. 9 und § 3
                      Wertgrenze für Investitionen                        Abs. 1 des Planungssicherstellungsgesetzes [PlanSiG]). Der Zugang
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 15.000,00 Euro sind ein-        zu den Planunterlagen ist in der Zeit vom 07.03.2022 bis einschließlich
zeln in einer Investitionsübersicht darzustellen.                         06.04.2022 unter folgenden Internetadressen möglich:
                                  § 11                                           https://sgdnord.rlp.de/de/planen-bauen-natur-energie/
                             Altersteilzeit                                                        energie/netzausbau/
In 3 Fällen wurde eine Altersteilzeit vereinbart. Ein darüber hinausge-       (siehe Link zur TENP III unter der Rubrik „Laufende Verfahren“)
hender Bedarf, d. h. eine Erhöhung der Quote i. S. des TV FlexAZ, ist                                        oder
in einer Dienstvereinbarung mit dem Personalrat festzulegen.                                www.uvp-verbund.de/freitextsuche
Die Haushaltssatzung tritt am 01.01.2022 in Kraft.                            (siehe Kategorie „Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen“)
                                                                          Neben der Internetveröffentlichung soll in der Zeit vom 07.03.2022 bis
                                      Bad Bergzabern, 21.02.2022          einschließlich 06.04.2022 eine Auslegung der Planunterlagen bei den
                                    Verbandsgemeindeverwaltung            betroffenen Verbandsgemeindeverwaltungen erfolgen (§ 3 Abs. 2 Satz
                                   Hermann Bohrer, Bürgermeister          1 PlanSiG). Die Einsichtnahme in die Planunterlagen soll bei der unten
     Bekanntmachung der Haushaltssatzung und Auslegung des                genannten Verbandsgemeindeverwaltung unter Beachtung der gel-
            Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022                     tenden Corona-Abstands- und Hygieneregeln (z.B. Pflicht zum Tragen
                                                                          einer medizinischen Maske/FFP2-Maske oder
1.  Gemäß § 97 Abs. 1 GemO wurde der Entwurf der Haushalts-               vergleichbarer Standard) ermöglicht werden. Sollte die Verbandsge-
    satzung mit Haushaltsplan nach Zuleitung an den Verbandsge-           meindeverwaltung nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, dass
    meinderat bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die        eine Auslegung des Plans aufgrund der Corona-Infektionslage nicht
    Einwohner verfügbar gehalten. Die Bekanntmachung der Offen-           möglich ist, ist diese verpflichtet, andere leicht zugängliche Wege zur
    lage erfolgte im Südpfalz-Kurier 47/2021 vom 24.11.2021. Ab der       Einsichtnahme in die Planunterlagen zur Verfügung zu stellen (§ 3 Abs.
    Bekanntmachung konnten innerhalb einer Frist von 14 Tagen Vor-        2 Satz 2 PlanSiG). Nähere
    schläge zum Entwurf der Haushaltssatzung inklusive Haushalts-         Informationen hierzu erhalten Sie bei der:
    plan durch die Einwohner eingereicht werden. Einsichtnahme war                    Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern
    möglich mittels der auf der Internetseite der Verbandsgemeinde                                Königstraße 61 (Schloss)
    eingestellten Entwurfsunterlagen oder, falls keine elektronische                               76887 Bad Bergzabern
    Einsichtnahme genommen werden konnte, nach vorheriger Termi-                                        Raum-Nr.: 305
    nabsprache im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung             Mo., Di. und Fr. 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr, Do.: 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr
    Bad Bergzabern, Königstraße 61.                                             Einsichtnahme nur nach vorheriger Terminvereinbarung (Tel.
    Die Haushaltssatzung wurde in der Sitzung des Verbandsgemein-            06343/701-310) und Zutritt zum Gebäude nur mit 3-G-Nachweis
    derates vom 14.12.2021 beschlossen.                                                       (geimpft, genesen oder getestet).
2. Die Haushaltssatzung wurde am 15.12.2021 der Kreisverwaltung           Einwendungen, Äußerungen und Fragen von Betroffenen sowie Stel-
    Südliche Weinstraße in Landau/Pfalz gemäß § 97 Abs. 2 Satz 1          lungnahmen und Einwendungen von anerkannten Vereinigungen:
    GemO vorgelegt. Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße hat           Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann
    mit Schreiben vom 08.02.2022 unter Az. 12/901-11 die kommu-           bis zu sechs Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist - also bis ein-
    nalaufsichtliche Genehmigung erteilt bzw. keine Bedenken wegen        schließlich 18.05.2022 - schriftlich oder zur Niederschrift
    Rechtsverletzung erhoben.                                             Einwendungen gegen den Plan erheben oder sich zum Vorhaben und
3. Der Haushaltsplan ist gemäß § 97 Abs. 3 GemO ab Donnerstag,            dessen Umweltauswirkungen äußern, und zwar bei der Struktur- und
    24.02.2022 bis Freitag, 04.03.2022 auf der Internetseite der Ver-     Genehmigungsdirektion Nord, Stresemannstraße 3-5, 56068 Koblenz,
    bandsgemeinde www.vg-bad-bergzabern.de unter der Rubrik               oder bei der oben genannten Verbandsgemeindeverwaltung. Verei-
    NEUIGKEITEN elektronisch abrufbar oder, falls keine elektroni-        nigungen, die aufgrund einer gesetzlich begründeten Anerkennung
    sche Einsichtnahme genommen werden kann, nach vorheriger              befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung
    Terminabsprache unter der Telefonnummer 06343-701-410 im              gegen den Planfeststellungsbeschluss einzulegen (z.B. anerkannte
    Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergz-               Vereinigungen gemäß § 3 des Gesetzes über ergänzende Vorschriften
    abern, Königstraße 61, einzusehen.                                    zu Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie
                                                                          2003/35/EG [Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz - UmwRG] in der Neufas-
4. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass nach § 24 Abs. 6 der
    GemO, Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder            sung der Bekanntmachung vom 23.08.2017 [BGBl. I S. 3290], zuletzt
    Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Geset-         geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 25.02.2021 [BGBl. I S.
    zes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntma-              306]) wird bis zu sechs Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist -
    chung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies         also bis einschließlich 18.05.2022 - Gelegenheit zur Stellungnahme
    gilt nicht, wenn                                                      oder zur Erhebung von Einwendungen bei der Struktur- und Geneh-
                                                                          migungsdirektion Nord oder der oben genannten Verbandsgemeinde-
    1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die          verwaltung gegeben.
    Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der             Mit Ablauf der Äußerungsfrist sind für das Planfeststellungsverfahren
    Satzung verletzt worden sind, oder                                    Äußerungen und Stellungnahmen sowie alle Einwendungen ausge-
    2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde      schlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen
    den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Ver-         (formelle Präklusion). Äußerungsfrist und formelle Präklusion gelten
    fahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwal-          auch für Einwendungen, die sich nicht auf die Umweltauswirkungen
    tung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung          des Vorhabens beziehen.
    begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.                      Einwendungen sollen neben dem leserlichen Vor- und Familiennamen
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so          auch die volle leserliche Anschrift des Einwenders/der Einwenderin
kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese       enthalten. Eine Einwendung muss den geltend gemachten Belang und
Verletzung geltend machen.                                                das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Um Angabe des
                                                                          Aktenzeichens 21a-7.110-007-2020 wird gebeten. Bei Einwendun-
                                         Bad Bergzabern, 21.02.2022
                                                                          gen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeich-
                                        Verbandsgemeindeverwaltung
                                                                          net oder in Form vervielfältigter, gleichlautender Texte eingereicht
                                                   -Finanzabteilung-
                                                                          werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift
                                                           Im Auftrag
                                                                          versehenen Seite eine Unterzeichnerin/ein Unterzeichner mit Namen,
                                                        S. Bodenseh       Beruf und Anschrift als Vertreter/in der übrigen Unterzeichner/innen
                                                                          zu bezeichnen.
                     Bekanntmachung                                       Vertreter/in kann nur eine natürliche Person sein. Sofern eine gleich-
Planfeststellungsverfahren zum Neubau und Betrieb der Gasver-             förmige Eingabe den vorgenannten Anforderungen nicht entspricht,
sorgungsleitung TENP III, Projekt Mittelbrunn - Au am Rhein (DN           kann sie unberücksichtigt bleiben. Will die Behörde so verfahren, ist
1.000, DP 70), Abschnitt Mittelbrunn - Klingenmünster                     dies öffentlich bekanntzumachen (§§ 72 Abs. 2 und 17 Abs. 2 VwVfG).
Aktenzeichen 21a-7.110-007-2020                                           Endet die Vertretungsmacht des Vertreters, so kann die Behörde
Die Trans-Europa-Naturgas-Pipeline (TENP) GmbH & Co. KG, Gladbe-          die nicht mehr Vertretenen auffordern, innerhalb einer angemesse-
cker Straße 425, 45329 Essen, hat für oben genanntes Vorhaben die         nen Frist einen gemeinsamen Vertreter zu bestellen. Sind mehr als
Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beantragt.                 50 Personen aufzufordern, so kann die Behörde die Aufforderung
DIESES BESONDERE JUBILÄUM WOLLEN WIR MIT IHNEN FEIERN - mit Ausstellungen, Festen und besonderen Veranstaltungen
Bad Bergzabern, den 23.02.2022                                       - 9 -                               Südpfalz Kurier - Ausgabe 8/2022
öffentlich bekannt machen. Wird der Aufforderung nicht fristgemäß              - Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben: Ortsgemeinden
entsprochen, so kann die Behörde von Amts wegen einen gemeinsa-                Höheinöd, Waldfischbach-Burgalben
men Vertreter bestellen (§§ 72 Abs. 2 und 17 Abs. 4 VwVfG). Die Ein-           - Verbandsgemeinde Rodalben: Ortsgemeinden Donsieders,
wendungen werden der Antragstellerin zur Stellungnahme übersandt.              Clausen, Münchweiler an der Rodalb und Merzalben
Auf Verlangen der Einwenderin/des Einwenders werden deren/dessen               - Verbandsgemeinde Hauenstein: Ortsgemeinden Wilgartswie-
Name und Anschrift unkenntlich gemacht, soweit die Angaben nicht               sen, Hinterweidenthal, Hauenstein, Spirkelbach, Schwanheim,
zur Beurteilung des Inhaltes der Einwendung erforderlich sind.                 Dimbach und Lug
Über die Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungsverfah-
                                                                         • Landkreis Südliche Weinstraße
rens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Zustellung
der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an Einwender und                 - Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels: Ortsgemeinden
anerkannte Vereinigungen kann durch öffentliche Bekanntmachung                 Völkersweiler, Gossersweiler-Stein, Waldrohrbach, Silz und
                                                                               Münchweiler am Klingbach
ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen an Einwender und
anerkannte Vereinigungen vorzunehmen sind (§ 74 Abs. 5 VwVfG).                 - Verbandsgemeinde Bad Bergzabern: Ortsgemeinden Klingen-
Bei der Anhörungsbehörde oder den oben genannten Verbandsge-                   münster, Gleiszellen-Gleishorbach und Niederhorbach
meindeverwaltungen können innerhalb der Äußerungsfrist Fragen            Erörterungstermin / Online-Konsultation:
zum Vorhaben eingereicht werden.                                         Nach § 73 Abs. 6 Satz 1 VwVfG hat die Anhörungsbehörde die recht-
Beschreibung des Vorhabens:                                              zeitig erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stel-
Das Vorhaben umfasst insbesondere folgende Maßnahmen:                    lungnahmen von Vereinigungen im Sinne des § 73 Absatz 4 Satz 5
                                                                         VwVfG sowie die zum Plan abgegebenen Stellungnahmen von Behör-
1.   Neubau und Betrieb der Gasversorgungsleitung TENP III, Projekt      den mit der Vorhabenträgerin, den Behörden, den Betroffenen sowie
     Mittelbrunn - Au am Rhein (DN 1.000, DP 70), Abschnitt Mittel-      denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abge-
     brunn - Schwanheim (Netzentwicklungsplan-ID: 552-01) nebst          geben haben, mündlich zu erörtern. Der Erörterungstermin wird orts-
     Anbindungen zur Verdichterstation Mittelbrunn und zu den Arma-      üblich bekannt gemacht.
     turenstationen Höheinöd, Merzalben und Schwanheim sowie             Personen und Vereinigungen, die Einwendungen erhoben oder Stel-
     Einbindung der Netzanschlusspunkte Donsieders und Merzal-           lungnahmen abgegeben haben, können vom Termin durch öffentliche
     ben; Anfangspunkt ist Flurstück Nr. 810/2 (Verdichterstation Mit-   Bekanntmachung benachrichtigt werden, wenn mehr als 50 Benach-
     telbrunn), Gemarkung Mittelbrunn; Endpunkt sind die Flurstücke      richtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind (§ 73 Abs. 6 Satz 4
     Nr. 2327/1 und Nr. 2328/1 (Station Schwanheim), Gemarkung           VwVfG). Beim Erörterungstermin ist die Vertretung durch einen Bevoll-
     Schwanheim; Länge ca. 38 km,                                        mächtigten möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche
2. Neubau und Betrieb der Gasversorgungsleitung TENP III, Projekt        Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu
     Mittelbrunn - Au am Rhein (DN 1.000, DP 70), Abschnitt Schwan-      geben ist.
     heim - Klingenmünster (Teilabschnitt der Netzentwicklungsplan-      Bei Ausbleiben eines Beteiligten im Erörterungstermin kann auch ohne
     ID: 602-02) nebst Anbindung zur Armaturenstation Schwanheim         ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des
     sowie Einbindung des Netzanschlusspunktes Klingenmünster;           Erörterungstermins beendet. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
     Anfangspunkt sind die Flurstücke Nr. 2327/1 und Nr. 2328/1 (Sta-    Aufgrund der Corona-Pandemie ist derzeit unklar, ob ein Erörte-
     tion Schwanheim), Gemarkung Schwanheim; Endpunkt ist Flur-          rungstermin mit einer Vielzahl von Teilnehmern umsetzbar sein wird.
     stück Nr. 1362, Gemarkung Klingenmünster; Länge ca. 13 km,          Sofern das Planungssicherstellungsgesetz zur gegebenen Zeit noch
3. Errichtung notwendiger Nebenanlagen im Sinne des § 43 Abs.            anwendbar ist, wird die Anhörungsbehörde nach pflichtgemäßem
     2 Satz 1 Nr. 1 EnWG, der Plan umfasst insbesondere folgende         Ermessen darüber entscheiden, ob der Erörterungstermin durch eine
     Nebenanlagen:                                                       Online-Konsultation ersetzt wird (§ 1 Nr. 9 und § 5 Abs. 2 bis 4 Plan-
     a. Einbindung der Netzanschlusspunkte Donsieders, Merzalben         SiG). Die ersatzweise Durchführung einer Online-Konsultation würde
     und Klingenmünster                                                  ortsüblich bekannt gemacht.
     b. Errichtung einer Molchschleuse auf dem Gelände der Verdicht-     Die zur Teilnahme Berechtigten werden in diesem Fall über die Durch-
     erstation Mittelbrunn, Flurstück Nr. 810/2, Gemarkung Mittel-       führung der ersatzweisen Online-Konsultation benachrichtigt. Sind
     brunn,                                                              außer der Benachrichtigung der Behörden und des Trägers des Vor-
                                                                         habens mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können
     c. Herstellung und Betrieb des Steuer- und Kommunikationska-
                                                                         diese Benachrichtigungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt
     bels zur TENP III im Leitungsgraben der TENP III,
                                                                         werden (§ 5 Abs. 3 PlanSiG i.V.m. § 73 Abs. 6 Satz 2 bis 4 VwVfG).
     d. Erder- und Korrosionsschutzmaßnahmen (kathodische Korrosi-       Kosten:
     onsschutzanlage nebst Messeinrichtungen),                           Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwen-
     e. Errichtung einer Zaunanlage mit Übersteigschutz um die beste-    dungen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertretungsbestellung
     hende Armaturenstation Höheinöd und nebst Ausbläser auf Flur-       entstehende Kosten werden nicht erstattet.
     stück Nr. 930, Gemarkung Burgalben,                                 Veränderungssperre und Vorkaufsrecht:
     f. Errichtung einer Zaunanlage mit Übersteigschutz um die beste-    Mit Beginn der Auslegung des Planes tritt die Veränderungssperre
     hende Armaturenstation Merzalben nebst Ausbläser auf Flurstück      des § 44a EnWG in Kraft. Auf den vom Plan betroffenen Flächen, wie
     Nr. 1467/26, Gemarkung Merzalben,                                   sie insbesondere in den Kapiteln 5, 6, 9 und 10 der Planunterlagen
     g. Errichtung einer Zaunanlage mit Übersteigschutz um die beste-    bezeichnet sind, dürfen bis zu ihrer Inanspruchnahme keine wesent-
     hende Armaturenstation Schwanheim nebst Ausbläser auf den           lich wertsteigernden oder die geplanten Baumaßnahmen erheblich
     Flurstücken Nr. 2338, Nr. 2327/1 und Nr. 2328/1, Gemarkung          erschwerenden Veränderungen vorgenommen werden. Darüber hin-
     Schwanheim,                                                         aus steht ab diesem Zeitpunkt der Vorhabenträgerin ein Vorkaufsrecht
4. Umlegung des Glasfaserkabels der GasLine GmbH & Co. KG im             an diesen Flächen zu (§ 44a Abs. 3 EnWG).
     Abschnitt zwischen der Verdichterstation Mittelbrunn und der Sta-   Umweltverträglichkeitsprüfung:
     tion Klingenmünster; Anfangspunkt ist Flurstück Nr. 810/2 (Ver-     Auf der Grundlage der §§ 4, 5 und 6 des Gesetzes über die Umwelt-
     dichterstation Mittelbrunn), Gemarkung Mittelbrunn; Endpunkt        verträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung vom 18.03.2021 (BGBl.
     sind die Flurstücke Nr. 1487 und Nr. 1488, Gemarkung Klingen-       I S. 540), zuletzt geändert durch Art. 14 des Gesetzes vom 10.09.2021
     münster (Notwendige Folgemaßnahme im Sinne des § 75 Abs. 1          (BGBl. I S. 4147), in Verbindung mit Ziffer 19.2.1 der Anlage 1 zum
     Satz 1 VwVfG).                                                      UVPG besteht für das Vorhaben die unbedingte Pflicht zur Durchfüh-
Neben den unter den Ziffern 1 bis 4 aufgeführten Planungen sind          rung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
                                                                         Die Anhörung zu den ausgelegten Planunterlagen ist gleichzeitig die
alle mit dem Vorhaben in Zusammenhang stehenden Maßnahmen,
                                                                         Einbeziehung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vor-
die zur Errichtung, zum Betrieb und zur Unterhaltung der Leitungen
                                                                         habens nach § 18 Abs. 1 UVPG. In den Planunterlagen ist ein UVP-
notwendig sind, Gegenstand des Antrags (z.B. die Änderung und
                                                                         Bericht (§ 16 UVPG) enthalten.
Anbindung angrenzender Leitungen, die Sicherung und Nutzung von          Der Plan enthält außerdem die folgenden entscheidungserheblichen
Zuwegungen, Arbeitsflächen, Rohrlagerplätzen, die Ausweisung von         Berichte und Empfehlungen im Sinne des § 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2
Leitungsschutzstreifen sowie notwendige Folgemaßnahmen an ande-          UVPG: Bescheid der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord zur
ren Anlagen).                                                            Unterrichtung der Vorhabenträgerin über den Untersuchungsrahmen
Das Vorhaben befindet sich auf dem Gebiet folgender Kommunen:            (§ 15 Abs. 1 UVPG) vom 28.10.2020, Stellungnahme der oberen Lan-
• Landkreis Kaiserslautern                                               desplanungsbehörde der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
    - Verbandsgemeinde Landstuhl: Ortsgemeinde Mittelbrunn               vom 22.04.2020.
                                                                         Rechtsgrundlagen:
    - Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau: Ortsgemeinde
                                                                         Das Planfeststellungsverfahren wird aufgrund folgender Rechtsvor-
    Gerhardsbrunn
                                                                         schriften durchgeführt: § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 sowie Abs. 4 und 5
• Landkreis Südwestpfalz                                                 EnWG in Verbindung mit den §§ 43a ff. des Gesetzes über die Elek-
    - Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben: Ortsgemeinden         trizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) vom
    Obernheim-Kirchenarnbach, Hettenhausen, Saalstadt, Schauer-          07.07.2005 (BGBl. I S. 1970, 3621), zuletzt geändert durch Artikel 84
    berg, Herschberg, Thaleischweiler-Fröschen und Weselberg             des Gesetzes vom 10.08.2021 (BGBl. I S. 3436), in Verbindung mit
DIESES BESONDERE JUBILÄUM WOLLEN WIR MIT IHNEN FEIERN - mit Ausstellungen, Festen und besonderen Veranstaltungen
Bad Bergzabern, den 23.02.2022                                      - 10 -                             Südpfalz Kurier - Ausgabe 8/2022
§ 1 Abs. 1 und § 4 Landesverwaltungsverfahrensgesetz Rheinland-          Weiterhin wurde der Gemeinderat über den Sachstand zur Maßnahme
Pfalz (LVwVfG) vom 23.12.1976 (GVBl. S. 308), zuletzt geändert durch     „Umbau ehemaliges Pfarrhaus zum Dorfgemeinschaftshaus“ infor-
§ 48 des Gesetzes vom 22.12.2015 (GVBl. S. 487), in Verbindung mit       miert. Hierzu soll am 03.02.2022 eine Telefonkonferenz stattfinden.
den §§ 72 bis 77 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in der        Der bisherige Ortsbürgermeister Gittler wurde ermächtigt, aufgrund
Fassung vom 23.01.2003 (BGBl. I S. 102), zuletzt geändert durch          seiner Vorkenntnisse, noch an diesem Termin teilzunehmen und in
Artikel 15 Abs. 1 des Gesetzes vom 04.05.2021 (BGBl. I S. 882), in       Abstimmung mit dem neuen Ortsbürgermeister zu handeln.
Verbindung mit den §§ 1 bis 6 des Gesetzes zur Sicherstellung ord-       Aufgrund der gerade „explodierenden“ Handwerkerpreise soll in der
nungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der             nächsten Sitzung nochmal die Thematik behandelt werden.
COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz [PlanSiG]) vom          Außerdem stimmte der Gemeinderat einer weiteren Verlängerung
20.05.2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt geändert durch Artikel 1 des       einer Grabstätte auf dem Friedhof Schulstraße zu.
Gesetzes vom 18.03.2021 (BGBl. I S. 353).                                Ebenfalls stimmte der Gemeinderat der Reparatur des Schleppers zu.
                                           Koblenz, den 07.02.2022       Abschließend beschloss der Gemeinderat zur Behebung der bereits
                          Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord       deutlichen Fahrspuren auf dem neu angelegten Parkplatz an der K 14
                                                         Im Auftrag      zwei Tonnen Schotter zu beschaffen und diesen einzuarbeiten
                                               Thomas Gottschling                                                            VG-Verwaltung
                                             - Regierungsdirektor -

                                                                                 Hergersweiler
       Gleiszellen-Gleishorbach
                                                                              Amtliche Mitteilungen aus der 17. Sitzung
  Amtliche Mitteilungen aus der 26. Sitzung                                    des Gemeinderates von Hergersweiler
    des Gemeinderates von Gleiszellen-
                                                                                        vom 24. Januar 2022
     Gleishorbach vom 27. Januar 2022                                    Der Vorsitzende erörterte die neuesten Corona-Richtlinien. Er regte
Nachdem das bisherige Ratsmitglied Stefanie Linsel aufgrund ihrer        an, dass, sobald die Maßnahmen gelockert werden, auch wieder die
neuen Beschäftigung nicht mehr ihr Ratsmandat ausüben darf, war          Nutzung der Vogelsang-Hütte und des Gemeindehauses gewährleis-
ein neues Ratsmitglied zu verpflichten. Die beiden anschließenden        tet sein sollte.
Nachrücker der CDU-Fraktion haben das Ratsmandat abgelehnt. Die          Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Vergabe des Planungsauf-
nächste Nachrückerin, Annette Schrittenloher, hat das Mandat ange-       trags für den Bebauungsplan „Hauptstraße-Süd“ an das Planungs-
nommen. Nach Verlesung der Verpflichtungsformel und Belehrung            büro Plankultur in Landau zum Angebotspreis für ein Pauschalhonorar
über die Obliegenheiten ihres Amtes verpflichtete der Vorsitzende        von 4.800 Euro netto für die Grundleistungen plus Nebenkosten zzgl.
Annette Schrittenloher als Mitglied des Gemeinderates und händigte       eventuell anfallender Mehrkosten durch besondere Leistungen oder
ihr eine Niederschrift über die Verpflichtung aus.                       Mehraufwand.
Zur Wahl zum neuen Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Gleiszel-          Am 10.01.2022 fand die Jagdgenossenschaftssitzung des gemein-
len-Gleishorbach wurde Herr Johann Kumpfmüller vorgeschlagen.            schaftlichen Jagdbezirkes Barbelroth-Hergersweiler statt, in der
Weitere Vorschläge gab es nicht. In geheimer Wahl durch Stimmzet-        der Neuabschluss der Vereinbarung zur Übertragung der Verwal-
tel erhielt Herr Kumpfmüller 8 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen. Auf        tungsgeschäfte mit gleichzeitigem Abschluss eines Auftragsverar-
Grund des Wahlergebnisses stellte der Beigeordnete Reiner Hanß           beitungsvertrags zwischen der Ortsgemeinde Barbelroth und der
fest, dass Herr Johann Kumpfmüller zum Ortsbürgermeister gewählt         Jagdgenossenschaft Barbelroth-Hergersweiler sowie über die Erstel-
ist. Mit Wirkung zum 01.02.2022 ernannte er ihn unter Aushändigung       lung zweier Verarbeitungsverzeichnisse beschlossen wurde. Der
der Ernennungsurkunde, vereidigte ihn und führte ihn in das Amt ein.     Gemeinderat der Ortsgemeinde Hergersweiler stimmte einstimmig
Der Gemeinderat beriet über verschiedene Bauvorhaben.                    dem Neuabschluss der Vereinbarung zur Übertragung der Verwal-
Dem Bauvorhaben Neubau eines Stahlgittermastes mit einer Höhe            tungsgeschäfte zu. Ebenfalls stimmte der Gemeinderat der Vereinba-
von 40,74 m OK-Gelände und der zugehörigen Systemtechnik, Errich-
                                                                         rung zur Auftragsverarbeitung zwischen der Ortsgemeinde und der
tung einer Zaunanlage (2 m Höhe in der Weinlage Frühmeß wurde
                                                                         Jagdgenossenschaft sowie der Erstellung zweier Verarbeitungsver-
mit 9 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung zugestimmt. Die Bauverwaltung
                                                                         zeichnisse zu.
wurde wegen der Befürchtung, dass der Zufahrtsweg im Zuge der
                                                                         Dem Gemeinderat lag der Kostenentscheid für die Vermessung des
Baumaßnahme in Mitleidenschaft gezogen wird, beauftragt zu klären,
                                                                         Bürgerhauses und des Spielplatzes in Höhe von 643,00 Euro vor.
wer die Kosten einer Beweissicherung zu tragen hat und wie hoch
                                                                         Der Vorsitzende teilte mit, dass ab 01.01.2022 ein Wechsel in der
diese Kosten circa sein werden. Weiter wurde beschlossen die Pacht-
                                                                         Zuständigkeit der Bezirksschornsteinfeger stattgefunden hat. Herr
höhe nachzuverhandeln. Bei der Baustelleneinweisung sollte ein Ver-
                                                                         Steffen Lauerbach, Hauenstein, übernimmt die Nachfolge von Herrn
treter der Ortsgemeinde unbedingt mit vor Ort sein.
Zur bereits in der Sitzung vom 25.11.2021 behandelten Bauvoranfrage      Werner Vogler, Dierbach.
zum Neubau einer landwirtschaftlichen Betriebshalle lag die Stellung-    Coronabedingt bleiben das Bürgerhaus und die Vogelsanghütte auch
nahme der Bauverwaltung vor. Die im damaligen Beschluss genann-          im Februar 2022 geschlossen.
ten Bedenken wurden damit in dreifacher Hinsicht nicht ausgeräumt.                                                           VG-Verwaltung
Die Beschlussfassung über das Einvernehmen ergab 3 Ja-Stimmen,
3 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen. Das Einvernehmen zur gestell-
ten Bauvoranfrage wurde daher abgelehnt. Trotzdem möchte der                     Kapsweyer
Gemeinderat den Antragsteller in seiner Betriebsgründung ermutigen
und sucht daher nach alternativen Möglichkeiten.
Der Gemeinderat stimmte dem Bauantrag zur Umnutzung eines                     Amtliche Mitteilungen aus der 16. Sitzung
Wohnhauses zur Ferienwohnung in der Winzergasse einstimmig zu.                des Gemeinderates von Kapsweyer vom
Durch das Ausscheiden von Stefanie Linsel und den Wegzug einer
Bürgerin waren Ausschüsse der Gemeinde durch Nachrücker neu zu                           2. Dezember 2021
besetzen. Der Rat wählte jeweils einstimmig bei jeweiliger Enthaltung    Mit Gesetz vom 05.05.2020 hat das Land die grundsätzliche flächen-
der Betroffenen Anna Wegmann als Mitglied in den Bau-, Planungs-         deckende Einführung des wiederkehrenden Straßenausbaubeitrages
und Umweltausschuss, Annette Schrittenloher als stellvertretendes        beschlossen. Demnach werden die Gemeinden und Städte, die der-
Mitglied in den Rechnungsprüfungsausschuss und als Mitglied in den       zeit noch einmalige Straßenausbaubeiträge erheben, grundsätzlich ab
Dorferneuerungsausschuss, Jörg Brombacher als Mitglied in den Tou-       spätestens 01.01.2024 auf das System der wiederkehrenden Beiträge
rismus- und Kulturausschuss und Claudia Padberg als stellvertreten-      (wkB) umstellen müssen. Der Gemeinderat beschloss, das System
des Mitglied in den Dorferneuerungsausschuss.                            von einmaligen Straßenbaubeiträgen auf wiederkehrende Beiträge
Der Jugendpfleger der Verbandsgemeinde betreibt die Wiederauf-           umzustellen. Die vorliegende geänderte Fassung der Satzung wurde
nahme des Jugendtreffs nach der Winterpause unter Corona-Bedin-          mit Wirkung ab 01.01.2022 beschlossen.
gungen. Der angepeilte Termin im Februar wurde vom Gemeinderat           Der Gemeinderat erteilte einstimmig dem geplanten Bauvorhaben
aufgrund der derzeitigen Inzidenzen über 1.000 aber zunächst in den      Umbau des Einfamilienhauses zu einem Wohnhaus mit zwei Wohn-
März verschoben.                                                         einheiten und Errichtung einer Terrasse im Obergeschoss südlich des
Eine Reservistenkameradschaft der Bundeswehr aus Speyer e.V. hat         Wohnhauses in der Samsgasse sein Einvernehmen.
sich als Pate für die Pflege der Kriegsgräberstätte angetragen. Da die   Die Feuerwehr hat im Erdgeschoss des Feuerwehrhauses (Senioren-
Kriegsgräberstätte schon bisher viel Lob für ihr gepflegtes Erschei-     stube) diverse Renovierungsarbeiten in Eigenleistung durchgeführt.
nungsbild erhält, soll das aber nicht über den Kopf der dort bisher      Der Gemeinderat beschloss eine Kostenbeteiligung für die Renovie-
engagierten Frauen aus der Ortsgemeinde geschehen.                       rung der Räumlichkeiten im Erdgeschoss (Seniorenstube) durch den
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung informierte der Vorsitzende den    Feuerwehrverein St. Florian Kapsweyer e.V. in Höhe von 824,01 Euro.
Gemeinderat über eine rechtliche Stellungnahme zur Vorgehensweise        Die Gemeinde bittet darum, zukünftig im Voraus über solche Maßnah-
des Notariats.                                                           men informiert zu werden.
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