Atemschutzgeräteträger ausgebildet - Verbandsgemeinde ...
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Atemschutzgeräteträger ausgebildet Im Oktober und November fand ein Kreislehrgang für Atemschutzgeräteträger im Feuerwehrhaus in Schönen- berg-Kübelberg statt. Das Ausbilderteam um Kreisausbilder und Lehrgangslei- ter Thorsten Müller vermittelte den 14 Feuerwehrmitglie- dern aus den Feuerwehren Dittweiler, Steinbach am Glan, Herschweiler-Pettersheim, Krottelbach, Waldmohr und Schönenberg-Kübelberg Wissenswertes über den Um- gang mit Atemschutzgeräten. In den etwa 30 Schulungsstunden wurden theoretische Grundkenntnisse gelegt, die anschließend in der Praxis gefestigt wurden. Beispielsweise mussten die Teilnehmer einen Parcour durchs Gerätehaus bewältigen und unter- schiedliche Belastungsübungen durchführen, um die kör- pereigenen Grenzen kennenzulernen. Um vorbereitet für den Innenangriff zu sein, wurden die Teilnehmer auch in Sachen Türöffnung zum Brandraum geschult. Während des Lehrgangs war zudem auch die Atem- schutzübungsstrecke der Berufsfeuerwehr Kaiserslautern zu durchlaufen. Dort mussten die Feuerwehrmitglieder unter extremsten Bedingungen ihr Können unter Beweis stellen. Letztlich musste zum Abschluss noch eine schrift- liche Prüfung geleistet werden. Teilnehmer: Patrick Roos, Eric Christian Dammer, Markus Spreckelsen, Jonas Turos, Michael Klein (FF Waldmohr), Niklas Häßel, Marvin Ehlert (FF Dittweiler), Marc-Eric Neumann, Marvin Guth (FF Schönenberg-Kübelberg), Deniz Hermann, Jo- chen Semek (FF Steinbach am Glan), Erik Lemke, Hendrik Berger (FF Herschweiler-Pettersheim), Leon Witting (FF Krottelbach).
IM NOTFALL - VERÖFFENTLICHUNG OHNE GEWÄHR - Unfall-, Rettungsdienst- und Kran- L-ANON: Selbsthilfe der Verwandten Feuerwehr Verbandsge- Haus der Diakonie Landstuhl Rufbereitschaft der Ver- und Freunde von Alkoholkranken, Kai- kentransporte (Tag und Nacht ein- Hauptstraße 5, 66849 Landstuhl meinde Oberes Glantal satzbereit): DRK-Rettungswache bandsgemeindewerke serslautern, Conradstr. 2 Tel.: 06371/2846 - Notruf 112 - Schönenberg-Kübelberg, Rathaus- Email: Eigenbetrieb Treffen: Dienstag, Mittwoch, Freitag, Wehrleiter Heiko Dörr straße 8, Telefon 112. slb.landstuhl@diakonie-pfalz.de Wasser | Abwasser 19.30 Uhr, Telefon 0631/19295 und Telefon: 0151/61493908 Polizei (Raum Schönenberg-Kü- Unsere Beratungsangebote Bereich Wasser 06356/1224 Stv. Wehrleiter Kai Schmeiser belberg / Waldmohr - Südkreis Ku- Sozial- und Lebensberatung (VG Oberes Glantal) Aids-Hilfe-Kaiserslautern: Pariser Telefon: 0172/6938128 sel): Polizeiwache Schönenberg- Schwangerschafts- und Schwager- Treten außerhalb der allgemeinen Str.23, Tel. 0631/19411 (Montag + Stv. Wehrleiter Thorsten Mü ller Kübelberg, Herzogstraße 8, Telefon schaftskonfliktberatung Bürozeiten Probleme bei der Was- Freitag 19.00 - 21.00 Uhr, Mittwoch Telefon: 0151/52611143 06373/8220 (staatl. anerkannt) serversorgung (Rohrbrüche, Un- 18.00 - 20.00 Uhr) Stv. Wehrleiter Stefan Reichhart Rufbereitschaft Kurberatung dichtigkeiten, Druckabfälle usw.) Deutsche Ilco, Hilfe für Stomaträger: Telefon: 0171/2471311 Entstörungsdienst: (Mütterkuren, Mutter-/Vater-Kind- Gruppe Kusel. Weitere Information: Kuren, Kinder- und Jugenderho- auf oder erkennen Sie sonstige Telefon-Nr. für Störungen Adolf Bender, Tel. 06788/829 sowie Stützpunkt-Feuerwehr lungen, Familienerholungen) Unregelmäßigkeiten an öffentli- Pfalzwerke Netz AG Hauptstuhl im Internet unter www.ilco.de Glan-Münchweiler Termine nach Vereinbarung chen Anlagen (Ausfall der Stra- Ambulanter Dienst, Reha-Westpfalz: Wehrfü hrer Kai Schmeiser Strom: Telefon 0800/7977777 Vertraulich-kostenfrei - auf ßenbeleuchtung, plötzliche Fahr- Hausfrühförderung, häusliche Pflege, Telefon: 0172/6938128 APOTHEKEN-NOTDIENST Wunsch anonym bahnänderungen usw.) so rufen Betreuung und Beratung für Behinder- Deutsches Festnetz: Haus der Diakonie Kaiserslautern Sie für das Gebiet der Verbands- Stützpunkt-Feuerwehr te sowie therapeutische Versorgung 0180-5-258825-PLZ Interventionsstelle gegen Gewalt gemeinde Oberes Glantal die Te- nach Schlaganfall/Hirnverletzung. Schönenberg-Kübelberg Wehrfü hrer Martin Keiper (0,14 Euro/Min.) in engen sozialen Beziehungen lefon-Nr. 0171 / 5065303 an. 66849 Landstuhl, Am Rothenborn, Mobilfunknetz: und Stalking Telefon: 0163/1812518 Tel.: 0631/37108425 Tel. 06371/934275-276, Fax 06371- 0180-5-258825-PLZ Bereich Abwasser 934424. Stützpunkt-Feuerwehr Waldmohr (max. 0,42 Euro/Min.) Email: interventionsstelle.kaisers- (Gebiet Süd und Nord): Wehrfü hrer Matthias Kuntz Internet: www.lak-rlp.de lautern@diakonie-pfalz.de Treten außerhalb der allgemeinen Feuerwehr Breitenbach. Telefon: 0178/5667598 Vertraulich-kostenfrei - Wehrführer Andreas van Wageningen, Der Notdienst wechselt jeweils Bürozeiten Probleme bei der Ent- Tel. 0178/5669437 auf Wunsch anonym wässerung (Verstopfungen, Rück- morgens um 8.30 Uhr Feuerwehr Dunzweiler. Zahnärztlicher Notfalldienst: stau usw.) auf oder erkennen Sie Samstags von 9.00 - 12.00 Uhr, an Schönenberg-Kübelberger Tafel Wehrführer Lars Dilk Ambulanter Pflege- und sonstige Unregelmäßigkeiten in Waldstraße 5, Tel.: 0177/3183947 Sonn- u. Feiertagen v. 11.00 - 12.00 für bedürftige Menschen in der Ver- Betreuungsdienst Zusammenhang mit der Abwas- bandsgemeinde Oberes Glantal. Störungen Erdgasversorgung Uhr. Zu erfragen ist der jeweilige Not- Inhaber W. Tremmel & serbeseitigung oder an Gewäs- Stadtwerke Homburg GmbH falldienst unter der Tel.-Nr. 06373/ Ausgabestelle: M. Tremmel sern (z.B. Gewässerverschmut- Zum Krämel 7, 66904 Brücken Rufbereitschaft: 893770 St. Wendeler Straße 16, zungen, Ölspuren) so rufen Sie für Tel.: 06841/694-0 Augenärztlicher Notfalldienst: (neben ev. Kirche) 66892 Bruchmühlbach-Miesau, Tel. 06372/995751 den Bereich der Ortsgemeinden: Fragen zur Erdgasversorgung: zu erfragen ist der jeweilige Notdienst Öffnungszeiten: Energieberatung-Stadtwerke Dienstag 10:00-11:00 Uhr und Rathausstr. 6, 66914 Waldmohr, * Breitenbach, Dunzweiler, Wald- unter der Tel.-Nr. 0631/ 89290929 mohr, Frohnhofen, Altenkirchen, Homburg: 06841/694-220 Donnerstag 16:00-17:00 Uhr Tel. 06373/508641 Ärztlicher Notfalldienst Wir sind rund um die Uhr für Sie Dittweiler und Schönenberg-Kü- Tierschutzverein im Landkreis Kusel Zuständig ist der Bereitschafts- Bedürftigkeit: e.V., Postfach 1336, 66865 Kusel Anträge gibt es in den Bürger- erreichbar. belberg die Telefon-Nr. 06373 / dienstzentrale im Westpfalzklinikum 8290320 an (Gebiet Süd). Telefonnummern: büro’s der Verbandsgemeinde Kusel, I. Flur 1, Tel.: 06381/ 935 935. Sozialverband * Ohmbach, Brücken, Gries, Börs- 1. Vorsitzende Christine Fauß, Wir bitten in jedem Erkrankungsfall Auskünfte z. Bedürftigkeit: Tel.: 0175/4117712 VG-Verwaltung, Herr Tobias We- VdK Rheinland-Pfalz born, Glan-Münchweil., Hensch- um telefonische Vorankündigung tal,Herschweiler-Pettersheim, Schatzmeister Jutta Keller ber, Tel.: 06373-504-240, Kreisverband Kusel Tel.: 0160/94838930 Dienstzeiten: t.weber@vgog.de Geschäftsstelle Lehnstraße 34, Hüffler, Krottelbach, Langen- Montag 19.00 Uhr 66869 Kusel bach, Matzenbach, Nanzdiet- www.tierschutz-kusel.de Konto: bis Dienstag 07.00 Uhr KSK Kusel, IBAN: Telefonische Erreichbarkeit: schweiler, Quirbach/Pfalz, Beratungsstellen Dienstag 19.00 Uhr DE10 5405 1550 0050 0103 47 Mo. bis Do.: 08.30 bis 12.00 Uhr Steinbach am Glan, Rehweiler im Haus der Diakonie bis Mittwoch 07.00 Uhr www.schoenenberg-kuebelberger- Freitags geschlossen und Wahnwegen die Telefon-Nr. Marktstr. 31 in 66869 Kusel Mittwoch 14.00 Uhr tafel.de 1. Mittwoch im Monat Service- 06383/927681 an (Gebiet Nord). Tel.-Nr.: 06381/422900 bis Donnerstag 07.00 Uhr nachmittag für Arbeitnehmer von Sie wollen eine Störung melden? Fax-Nr.: 06381/4229099 Donnerstag 19.00 Uhr 14.00 - 17.30 Uhr Deutsches Rotes Kreuz Telefon: 06381/425 044 - 0 Dann wählen Sie die entsprechen- Erziehungs- bis Freitag 07.00 Uhr Kreisverband Kusel e.V. de Telefonnummer. Der Telefonan- und Familienberatung Freitag 16.00 Uhr Telefax: 06381/425 044 - 29 ruf wird von einer Sprachbox an- Haushaltsassistenz: E-Mail: kv-kusel@vdk.de Email: erziehungsberatung.ku- bis Montag 07.00 Uhr Hauswirtschaftliche Dienstleis- genommen. Bitte teilen Sie Ihren sel@diakonie-pfalz.de Vortag eines Feiertages 18.00 Uhr Termin nur nach telefonischer Namen sowie Ihre Telefonnum- tungen, Fahrdienst und Betreuungs- Vereinbarung Suchtberatung, Jugend- und bis zum nächsten Werktag 07.00 Uhr angebote für Senioren, Pflegebedürf- mer, unter der Sie erreichbar sind, Drogenberatung, Angehörigen- Sprechstunden: tige und Familien, Unterstützung für mit. Nennen Sie uns den festge- beratung, Prävention Kranke, Genesende, Behinderte. Mobilitas Email: fachstellesucht.kus@diako- Samstag und Sonntag stellten Schaden (z.B. Wasser tritt Hausnotrufsystem: ambulanter Pflege- und Betreuungs- nie-pfalz.de von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und dienst Schönenberg-Kübelbg., Glan- aus dem Gehweg aus) mit Ortsbe- von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr Sicherheit für Senioren, Kranke, Be- zug (Straße, Hausnummer sowie Fachdienst Glückspielsucht hinderte, Alleinstehende. str. 44., Frau Schmidt Kerstin. Die Bereitschaftsdienste der im Raum Mo - Fr 10.00 - 15.00 Uhr, Gemeinde). Sie werden umgehend Email: fachstellesucht.kus@diako- Essen auf Rädern: nie-pfalz.de Bruchmühlbach/Miesau praktizieren- Tiefkühlmenüs, Vollkost und Diät- Tel. 06373/829992 (in der Regel nicht länger als 3 bis den Ärzte u. Zahnärzte können beim An- Beratung kostenlos und neutral! 10 Minuten) vom Rufbereit- Schwangeren- und Schwanger- kost. schaftskonfliktberatung rufbeantworter des jeweiligen Hausarz- Sozialkaufhaus: Pflegerufbereitschaft rund um d. Uhr. schaftspersonal zurückgerufen. tes in Erfahrung gebracht werden. Wir pflegen bei Ihnen zu Hause (staatlich anerkannt) Secondhandbekleidung und -möbel. Email: Geschäftsstelle: Bürgerbus Oberes Glantal slb.kusel@diakonie-pfalz.de Alkohol und Drogen: Blaues Kreuz Ku- Trierer Str. 39, Kusel, ANONYM-VERTRAULICH sel, Marktplatz 4: dienstags und frei- Montag und Mittwoch Sozial- und Lebensberatung Tel. 06381/9246-20 Evangelische - Katholische von 14.00 bis 16.00 Uhr tags ab 20.00 Uhr Kleiderkammer: Telefon-Seelsorge rund um d. Uhr Email: slb.kusel@diakonie-pfalz.de Frauenzuflucht Kaiserslautern: Haus Industriestr. 45 (Gewerbegebiet), gebührenfrei - vertraulich Telefon: 06373/504-108 Kindererholung, Müttergene- für bedrohte und mißhandelte Frauen Kusel, Tel. 06381/ 425861 Tel.: 0800/111 0 111 Email: buchung@bürgerbusog.de sungs- und Mutter-Kind-Kuren und deren Kinder: 0631/17000 und 0800/111 0 222 www.buergerbus-og.de Email: slb.kusel@diakonie-pfalz.de Ehrenamtsbörse Pflegestützpunkt Schuldner- und Insolvenzberatung Ambulanter Hospiz- und Ökumenische Sozialstation des Landkreises Kusel Öffentliche Beratungsstelle rund Brücken e.V. Vielseitige Dienste für hilfebedür- um das Thema Pflege Deutsches Rotes Kreuz Palliativer Beratungsdienst Kreisverband Kusel e.V. Kusel - Ramstein - Landstuhl - Ambulante-Hilfe-Zentrum tige Personen Paulengrunder Straße 7a Trierer Str. 39, 66869 Kusel Westrich Pflegedienst, hauswirtschaftliche Kontakte 66904 Brücken Tel.: 06386/40 40 364 Tel: 06381/964215 Hilfe, Tagesbegegnungsstätte, in den Verbandsgemeinden: Beratung und Unterstützung und 06386/40 40 073 Beratung, Service warmer Mittag- Schönenberg-Kbg. 06373/6606 schwerkranker und sterbender stisch, Familienpflege. Paulen- Waldmohr 06373/2910 Die Beratung erfolgt kostenlos, AWO Betreuungsverein Menschen bei Schmerzen und neutral und vertraulich Trierer Str. 60, 66869 Kusel grunder Str. 7a, 66904 Brücken Initiative des Kreisseniorenrates Kusel psychosozialen Problemen, Telefon: 06386/9219-0 Tel.: 06381/993277/78 Schwebelstraße 8, 66869 Kusel Email: Rund um die Uhr für Sie Rettungsdienst/Krankentransport betreuungsverein-kusel@t-online.de Telefon: 06381/425769. Email: erreichbar DRK-Rettungswache Schönenberg-Kübelberg Telefon 112 Fax: 06381/993279 hospiz.kusel@caritas-speyer.de www.sozialstation-bruecken.de
Verbandsgemeinde Oberes Glantal Gemeinsame Veröffentlichungen und amtliche Bekanntmachungen Das Fundamt Waldmohr Verkauf Unimog Beifahrer/in fü r den Winterdienst Die Verbandsgemeinde Oberes meldet: Glantal verkauft einen Unimog, gesucht. NKS-Z-UGE-232, EZ: Nov. 2014, Im Bürgerbüro Waldmohr wurde ein Schlüssel der Marke JMA 12.000 Km, 500 h, incl. Dreh- (Fundort Nähe Kreisel Rathausstraße Waldmohr) als Fundsache ge- Die Verbandsgemeinde Oberes Glantal sucht fü r die Durchfü hrung klappenschneepflug CP1, Silo- meldet. des Winterdienstes im Bereich der ehemaligen VG Schönenberg- Streugerät Typ: Stratos F17 und Kü belberg Beifahrer/innen. Sie fahren im Räumfahrzeug mit, um Jotha-Wechselsystem für Con- Wer Eigentumsansprüche geltend machen kann, meldet sich bitte auf Anweisung des Fahrers in besonderen Situationen behilflich zu tainer. im Bürgerbüro Waldmohr der Verbandsgemeinde Oberes Glantal, sein. Außerdem ist die Streckendokumentation zu fü hren. Preis: VHB 125.000 Euro. Tel.: 06373/ 504-208. Es handelt sich um eine geringfü gige Beschäftigung im Rahmen Tel: 06373-504-0 oder -251 der 450 Euro Regelung. Der Winterdienst kann zu jeder Tages- und Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen notwendig sein. Wer sich bewerben möchte, sollte eine Fahrgelegenheit zum Bau- hof in Brü cken besitzen und muss auch mal zupacken können (kör- Die Verbandsgemeinde Oberes Glantal hat eine Teilzeitstelle als perliche Eignung). Fü r Rü ckfragen stehen Ihnen Frau Ambos und Frau Brill Sachbearbeiter/in (Tel. 06373 / 504-141 oder -142) gerne zur Verfü gung. Bewerbungen richten Sie bitte an die Verbandsgemeinde Oberes im Schulsekretariat Glantal, Rathausstr. 8, 66901 Schönenberg-Kü belberg. der Grundschule in Schönenberg-Kübelberg zu besetzen. Ihre wesentlichen Aufgaben: - Postorganisation, Terminplanung, Schrift- und Telefonverkehr für SCHACHVEREIN die Schulleitung und Schulverwaltung Bekanntmachung KOHLBACHTAL - Fortführung der Schülerdatenbanken, Erstellen von Statistiken - organisatorische Tätigkeiten und Aktenverwaltung des Wasserzweckverbandes Christian Klisch - Bearbeiten von schülerspezifischen Anträgen und Vorgängen - Kontakte zu Eltern, Schulen, Schulträger, Behörden etc. „Ohmbachtal“ erreicht Teilnahme Gemäß § 7 Abs. 1 des Landesgesetzes über die kommunale Zu- an Jugendeinzel- Sie bringen mit: - Voraussetzung für die Einstellung ist eine abgeschlossene Be- sammenarbeit (KomZG) in Verbindung mit § 97 Abs. 1 der Gemein- meisterschaften deordnung (GemO) weist der Wasserzweckverband „Ohmbachtal“ rufsausbildung im Sekretariats- oder Verwaltungsbereich, vor- daraufhin, dass der Entwurf der Haushaltssatzung mit Wirtschafts- zugsweise als Verwaltungsfachangestellte/r, Kauffrau /-mann für planentwurf und weiteren Anlagen für das Wirtschaftsjahr 2018 in Wir sind auch dieses Jahr sehr er- Bürokommunikation oder eine gleichwertige Berufsausbildung der Zeit vom freut, daß unser Jugendspieler im verwaltenden/kaufmännischen Bereich. Klisch Christian bei der Jugendbe- - sehr gute Ausdrucksform in Wort und Schrift, sehr gute Deutsch- 24. November 2017 bis einschließlich zirkseinzelmeisterschaft die Teil- kenntnisse 08. Dezember 2017 nahme an der Pfälzischen Jugend- - sicheres und freundliches Auftreten, gute Kommunikationsfähig- einzelmeisterschaft in der ersten Ja- keit in den Geschäftsräumen des Verbandes im Wasserwerk, Huber nuarwoche 2018 erreicht hat. Wir - Flexibilität, Belastbarkeit und Einsatzbereitschaft Weg 3, in Schönenberg-Kübelberg, für die Einwohner und Einwoh- wünschen ihm viel Erfolg und eine - Freude am Umgang mit Kindern und Jugendlichen nerinnen im Verbandsbereich zur Einsichtnahme ausliegt. gute Platzierung. - eigenständiges Arbeiten und gute Kenntnisse im Umgang mit PC- Die Einsichtnahme ist während den üblichen Geschäftszeiten von Der Spieler ist hervorgegangen aus Anwendungen Montag bis Freitag, jeweils von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr, möglich. der Schach AG der Grundschule Bis zum Ablauf der 14-tägigen Offenlegung (Ausschlussfrist) kön- Brücken. Wir bieten Ihnen: nen bei vorgenannter Stelle schriftlich Vorschläge zum Planent- Interessenten, die mitspielen oder wurf eingereicht werden. das Spiel erlernen wollen sind je- Die Vergütung erfolgt nach den Bestimmungen des Tarifvertrages den Dienstag ab 18.00 Uhr recht für den öffentlichen Dienst (TVÖD) und beinhaltet alle im öffentli- Schönenberg-Kübelberg, den 15. November 2017 herzlich eingeladen zum Vereins- chen Dienst üblichen Sozialleistungen. Die Aufgaben sind nach gez. Klaus Müller abend ins Bürgerhaus Dittweiler. Entgeltgruppe 5 TVÖD bewertet. Die Stellenbesetzung erfolgt in (Verbandsvorsteher) Beginn ist 18.00 Uhr. Teilzeit mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 19,5 Stunden und unbefristet. Schwerbehinderte Menschen wer- Die Vorstandschaft den bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Interessenten richten ihre Bewerbung bis spätestens 08. Dezem- ber 2017 unter Beifügung der üblichen Unterlagen an die Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal Fachbereich 1A.3 - Personal und Kindertagesstätten „Mach’ ich heute Rathausstr. 8 66901 Schönenberg-Kübelberg oder per Email an poststelle@vgog.de aber Eindruck,“ sagte die Aus Kostengründen kann eine Rücksendung der Bewerbungsunter- lagen grundsätzlich nicht erfolgen. Wir bitten daher keine Origina- le und keine Bewerbungsmappen oder Folien einzureichen. Schönenberg-Kübelberg, den 23.11.2017 gez. Christoph Lothschütz Bürgermeister FarbanzEigE.
Sprechzeiten in der Öffnungszeiten Büchereien Verbandsgemeinde Oberes Glantal und Museen Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Oberes Ortsgemeinde Herschweiler-Pettersheim: Gemeindebücherei Schönenberg-Kübelberg Glantal, Herr Christoph Lothschütz, ist jederzeit, Klaus Drumm, Tel.: 06384-6899 im Bürgerhaus Schönenberg ist montags von 16:00 bis 18:00 Uhr wenn er da ist, für Sie zu sprechen. Jedoch emp- Mobil: 0178-2743819 und donnerstags von 16:30 bis 17:30 Uhr geöffnet fiehlt sich eine Terminvereinbarung unter Tel.: 06373-504105 /106 oder schicken Sie eine Ortsgemeinde Hüffler: Die katholische öffentliche Bücherei E-Mail an c.lothschuetz@vgog.de Helge Schwab, Tel.: 0172-1360660 der Pfarrei Kübelberg im Haus St. Valentin ist dienstags von 16:00 Mo-Fr, 8:00-18:00 Uhr, nach vorheriger telefoni- bis 18:00 Uhr geöffnet und donnerstags von 16:30 bis 17:30 Uhr So können Sie die Ortsbürgermeister oder deren scher Vereinbarung auch in den Ferienzeiten Vertreter erreichen: Ortgemeinde Altenkirchen: Ortsgemeinde Krottelbach: Gemeindebücherei Gries Manfred Geis Karlheinz Finkbohner, Tel.: 06386-993116 oder im Bürger und Vereinshaus ist immer am 1. Mittwoch im Monat, Tel.: 0170-7190144 oder 06386-1362 Mobil: 0171-7324146 von 16:00 bis 17:00 Uhr geöffnet. Sprechzeiten: Donnerstags, 19:00-20:30 Uhr, im Sprechzeiten: Montags von 18:00-19:00 Uhr im Rathaus und nach telefonischer Vereinbarung Dorfgemeinschaftshaus Kath. Bücherei St. Laurentius Brücken Die katholische öffentliche Bücherei Brücken (Nebeneingang der Ortsgemeinde Börsborn: Ortgemeinde Langenbach: katholischen Kindertagesstätte) ist mittwochs von 16.00 bis Franz Sommer Gerd Rudolph, Tel.: 06384-6668 oder 0176- 18.00 Uhr geöffnet. Teilweise auch in den Ferienzeiten Tel.: 06383-57138 oder Mobil: 0160-95987269 76185677 Telefon: 06386/9999209 Sprechzeiten: Mittwochs von 19:00-20:00 Uhr im E-Mail: gerd-rudolph-langenbach@t-online.de E-mail: buecherei.bruecken@t-online.de Büro Ortsbürgermeister im Bürgerhaus Bücherei Breitenbach Ortsgemeinde Matzenbach: Im kath. Pfarrheim im Untergeschoss, donnerstags von 16:00 bis Ortgemeinde Breitenbach: Werner Jung, Tel.: 06383-7705 17:30 Uhr geöffnet. Jürgen Knapp Sprechzeiten: nach telefonischer Vereinbarung Ausleihe außerhalb der Öffnungszeiten Tel.: 06386-7798 Tel.: 0170-3898389 oder 06386-999930 Sprechzeiten: Donnerstags, 18:30-19:30 Uhr, im Ortsgemeinde Nanzdietschweiler: Die Gemeindebücherei Waldmohr Dorfgemeinschaftshaus (06386-352) und nach te- Martin Holzhauser, Tel.:06383-5332 ist Montag bis Freitag von 15:00 bis 18:00 Uhr und zusätzlich lefonischer Vereinbarung Sprechzeiten: nach telefonischer Vereinbarung Dienstag und Donnerstag von 10:00 bis 13:00 Uhr geöffnet Ortgemeinde Brücken: Ortsgemeinde Ohmbach: Heimatmuseum Altenkirchen Pius Klein, Tel.: 06386-5880 Jochen Mayer, bitte einen Besuchstermin vereinbaren mit: Sprechzeiten: Donnerstags, 17:00-19:00 Uhr, im Tel.: 06386-3049971, 01578-8804116, Rudi Hettrich, Tel. 06386-1429 Jugend und Vereinshaus, Hauptstr. 26, 1. Oberge- Fax: 03212-6462224, schoss jochen.mayer@ohmbach.com Bergmannsbauern-Museum Breitenbach jeden 1. Sonntag im Monat von 14:00 bis 18:00 Uhr, jeden Mitt- Ortgemeinde Dittweiler: Ortsgemeinde Quirnbach: woch von 19:00 bis 22:00 Uhr, Sondertermine möglich, nach Rück- Winfried Cloß, Tel.: 06386-404747 Stefanie Körbel, Tel.: 06383-7221 oder Mobil: sprache mit Günter Schneider, Tel. 06386-5529 Sprechzeiten: Donnerstags, 18:00-19:00 Uhr, im 0170-2854865, E-Mail: juskoerbel@t-online.de Brotbacken wie vor 100 Jahren, Termine bitte mit B. Gregor, Tel.: Jugendraum im Bürgerhaus Sprechzeiten: nach telefonischer Vereinbarung 06386-5529 Ortsgemeinde Dunzweiler: Ortsgemeinde Rehweiler: Diamantschleifer-Museum Brücken Volker Korst, Tel.: 06373-3365 Frank Scholz, Tel 06383-6409, 0151-17886409, Hauptstr. 47 ist dienstags von 9:30 bis 12:00 Uhr, donnerstags E-Mail: ob-dunzweiler@gmx.net E-Mail: scholz.rehweiler@gmail.com und sonntags von 14:00 bis 17:00 Uhr geöffnet. Sprechzeiten: nach telefonischer Vereinbarung Sprechzeiten: Donnerstags 19:00-20:00 Uhr im Sonn- und Feiertags Schleifervorführung nach Vereinbarung. Dorfgemeinschaftshaus Rehweiler und nach Ver- Andere Termine und Führungen nach Vereinbarung unter 06386- Ortgemeinde Frohnhofen: einbarung 993168, www.diamantschleifermuseum.de Thomas Weyrich, Tel.: 06386-7188, 06381- 424169 oder Mobil: 0151-15676715 Ortgemeinde Schönenberg-Kübelberg: Jüdisches Museum Steinbach am Glan Sprechzeiten: keine festen Sprechzeiten, jedoch je- Josef Weis, Tel.: Rathaus 06373-504295 Öffnungszeiten jeden 1. Und 3. Sonntag im Monat von 15:00 bis derzeit nach vorheriger Absprache Sprechzeiten: Dienstag, 9:00-11:30 Uhr, und Don- 17:00 Uhr oder nach Vereinbarung (von Dezember bis Februar nur nerstag 16:00-18-00 Uhr und nach Vereinbarung nach Voranmeldung geöffnet) Ortsgemeinde Glan-Münchweiler: im Rathaus Zimmer Nr.: S1-2.01 Fred Müller Kulturhaus Kübelberg Tel.: 06383-7557, Mobil: 0152-21696161 Ortsgemeinde Steinbach am Glan: Kirchengasse 1-3, Ortsteil Kübelberg. Die Dauerausstellung über E-Mail: ortsbuergermeister@glan-münchweiler.eu Jörg Fehrenz, Tel.: 06383-5600 die Geschichte des „Gerichts Kübelberg“ sowie die Gemäldeaus- Sprechzeiten: Donnerstags, 19:00-20:00 Uhr, im Sprechzeiten: Donnerstags von 18:00-19:00 Uhr stellung mit Werken von Alois Metzger ist jeweils am 1. Und 3. Dorfgemeinschaftshaus oder nach tel. Vereinba- im Sitzungssaal der Ortsgemeinde Sonntag im Monat von 13:00 bis 18:00 Uhr sowie nach Vereinba- rung rung (Herr Haiduk, Tel.: 06373-8952564) geöffnet. Ortsgemeinde Wahnwegen: Ortsgemeinde Gries: Rene Morgenstern, Mobil: 0151-26607769 oder Bierkeller, Ortsteil Schönenberg Olaf Klein, Tel.:0152-23664089 oder 06373-7217, 06384-9989082 Die Bierkeller sind in der Zeit von März bis Oktober nur nach Ver- E-Mail: bgm@gries-pfalz.de Sprechzeiten: keine festen Sprechzeiten, jedoch je- einbarung (Herr Kurt Zimmer, Tel. 06386-5729) zu besichtigen. Sprechzeiten: keine festen Sprechzeiten, jedoch je- derzeit nach vorheriger Absprache derzeit nach vorheriger Absprache Der Glockenturm von Börsborn Der Seniorenbeauftragte Herr Gunter Jung ist unter Ortgemeinde Waldmohr: Öffnungszeiten an Sonn-und feiertagen von 9:00 bis 18:00 Uhr der Tel. Nr. 06373-9214, zu erreichen. Dr. Jürgen Schneider, Tel.: 06373-504 296 und nach Vereinbarung unter Tel.: 06383-1536 oder 0173- E-Mail: j.schneider@vgog.de 3884750 (Klaus Schillo) Ortsgemeinde Henschtal: Die Beigeordneten Herr Falko Traudt und Herr Wer- Roger Decklar, Tel.: 06383-993181 abends ner Braun sind unter der Tel. Nr.:06373-504297 zu roger.d@t-online.de erreichen Von November bis Februar ist der Glockenturm geschlossen. Sprechzeiten: Donnerstags, 17:00-18:00 Uhr, im Bei Interesse einer Besichtigung während dieser Zeit nur nach Ver- Rathaus Waldmohr, Zi. 11 einbarung unter der o.g. Telefonnummer.
Bekanntmachung Hinweise zur Schnee- Am Dienstag, den 28.11.2017, um 19.00 Uhr, findet in der Kur- pfalzhalle, Hauptstraße 61, 66909 Nanzdietschweiler eine Sit- zung des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Oberes räumungs- und Streupflicht Glantal statt. Liebe Mitbürgerinnen und Mitbür- Feiertagen von 09.00 bis 20.00 geräumt und gestreut, obwohl nach ger, die bevorstehende winterliche Uhr anzusehen. den gesetzlichen Vorschriften hier- Die Sitzung ist - mit Ausnahme des Tagesordnungspunktes 13 - öf- Witterung gibt Anlass, die Bevölke- für die Ortsgemeinden bzw. die fentlich. rung wieder auf ihre Schneeräum- Erforderlichenfalls sind während Grundstückseigentümer zuständig und Streupflicht hinzuweisen. dieser allgemeinen Hauptverkehrs- sind. Diese Arbeiten werden inner- Tagesordnung: In Übereinstimmung mit § 17 Abs. 3 zeiten die Gehwege, Fußgängerü- orts oft durch parkende Fahrzeuge öffentlich Landesstraßengesetz haben die berwege und besonders gefährli- auf der Straße oder den Bürgerstei- 1. Einwohnerfragestunde Ortsgemeinden im Bereich der Ver- chen Fahrbahnstellen zur Vermei- gen erschwert, so dass die Räum- 2. Prüfung der Jahresabschlüsse (Wasser und Kanal) der Ver- bandsgemeinde Oberes Glantal die dung von Rutschgefahren mehr- fahrzeuge nur mit erhöhtem Risiko bandsgemeindewerke Waldmohr durch die WIBERA Wirt- Verpflichtung zur Reinigung der mals am Tag zu streuen. wegen evtl. Schäden räumen kön- schaftsberatung AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus Straßen innerhalb der geschlosse- Es wird darauf hingewiesen, dass nen. Die Winterdienstfahrer der Frankfurt am Main für das Geschäftsjahr 2015; nen Ortslage, hierzu zählen die rei- die Verletzung der Räum- und Straßenmeisterei sind deshalb an- Abschlussbesprechung und Feststellung des Jahresergebnis- nen Ortsstraßen als auch die klassi- Streupflicht eine Ordnungswidrig- gewiesen, wegen möglicher Scha- ses sowie Entlastung der Werkleitung und Beschlussfassung fizierten Ortsdurchfahrten (Bundes- keit darstellt, die mit einer Geld- densersatzforderungen in diesen über die Verlustabdeckung bzw. Gewinnverwendung. , Landes- und Kreisstraßen), durch buße geahndet werden kann. Fällen kein Risiko einzugehen und 3. Vollzug der Fusionsvereinbarung und des Fusionsgesetzes vom Ortssatzungen auf die Grund- Die Schneeräumpflicht der den Winterdienst dort einzustellen. 19. und 22. Juli 2016; stückseigentümer und Bürger über- Grundstücksangrenzer bleibt Wir bitten Sie deshalb im eigenen Grundsatzbeschluss zur Vereinheitlichung der Entgeltarten für tragen. auch dann bestehen, wenn die je- Interesse so zu parken, dass der die Bereiche Wasser und Abwasser Wird durch Schneefälle die Benut- weilige Ortsgemeinde eigene Räumdienst durchgeführt werden 4. Kündigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen zung von Fahrbahnen und Gehwe- Fahrzeuge oder eigenes Personal kann bzw. nach Möglichkeit auf das der Verbandsgemeinde Glan-Münchweiler und der Verbands- gen erschwert, so ist der Schnee un- zur Räumung der Schneemassen Parken am Straßenbereich ganz zu gemeinde Ramstein-Miesenbach über die Mitbenutzung der verzüglich wegzuräumen. Gefrore- und zur Bestreuung der Straßen verzichten. Kläranlage Glan-Münchweiler; ner oder festgetretener Schnee ist einsetzt oder hierfür Dritte be- Abwicklungsvereinbarung durch Loshacken zu beseitigen. auftragt. Vielen Dank für Ihr Verständnis. 5. Benennung von drei Vertretern der Verbandsgemeinde Oberes Hydranten sind von Eis und Gleiches gilt auch für die Bundes-, Schnee freizuhalten. Der weg- Landes- und Kreisstraßen innerhalb Die Ortsbürgermeisterin Glantal im Verkehrsverein Ohmbachsee Schönenberg-Kübel- geräumte Schnee ist so zu beseiti- der Ortslagen. Wie Ihnen bekannt und Ortsbürgermeister berg e.V. gen, dass der Verkehr auf den Fahr- ist, werden die Ortsdurchfahrten im Bereich der Verbandsgemeinde 6. Breitbandausbau im Landkreis Kusel; bahnen und Gehwegen nicht einge- durch die Straßenmeisterei Oberes Glantal Hinzunahme von Schulen in das bereits bewilligte Projekt des schränkt und der Abfluss von Ober- Landkreises flächenwasser nicht beeinträchtigt 7. Erlass einer Gefahrenabwehrverordnung für das Gebiet der Ver- wird. bandsgemeinde Oberes Glantal 8. Kriminalpräventiver Rat der VG Oberes Glantal a) Gründung eines Kriminalpräventiven Rates für das Gebiet Neben der Schneeräumung obliegt den Anliegern und sonstigen Nut- Unsere Jubilare zungsberechtigten bei auftretender der Verbandsgemeinde Oberes Glantal Glätte auch die Streupflicht. Dieser Altenkirchen Matzenbach b) Erlass einer Geschäftsordnung für den Kriminalpräventiven erstreckt sich auf die Gehwege und 24.11. Horst Binzel 71 28.11. Derk Radstake 71 Rat der Verbandsgemeinde Oberes Glantal die Fußgängerüberwege sowie auf 25.11. Hannelore Koch 70 9. Freibad Waldmohr; die durch Satzung ausdrücklich 28.11. Elvira Schmidt 71 Nanzdietschweiler Eintrittspreise und Ehrenamtskarte festgelegten besonders gefährli- 30.11. Renate Mootz 70 25.11. Otto Stuppy 74 10. Stand der Haushaltswirtschaft chen Fahrbahnstellen. 27.11. Herta Straubinger 83 11. Antrag der SPD-Fraktion; Soweit kein Gehweg vorhanden ist, Breitenbach 28.11. Gerda Kilian 76 Grundsatzbeschluss zur Einführung einer Quote für umwelt- gilt als Gehweg ein Streifen von 24.11. Piero Benzoni 84 schonendere Fahrzeuge und Fahrzeuge mit alternativen Antrie- 1,50 m Breite entlang der Grund- 24.11. Viktor Müller 77 Ohmbach ben stücksgrenze. Die Benutzbarkeit 25.11. Horst Pleger 84 27.11. Gisela Dusch 78 12. Informationen auf diesen Wegen und Fahrbahn- stellen ist durch abstumpfende Brücken Schönenberg-Kübelberg nicht öffentlich Stoffe (z. B. Asche, Sand, Säge- 24.11. Ingrid und Hermann Becker 13. Wirtschafltichkeits- und Machbarkeitsstudie; mehl, Granulat) herzustellen. Eis- Goldene Hochzeit OT Kübelberg Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe flächen sind aufzuhacken und zu 25.11. Otto Tobi 92 23.11. Martha Klink 86 beseitigen. Bei Tauwetter sind die 26.11. Friedrich Bachmann 76 Schönenberg-Kübelberg, den 16. November 2017 Abflussrinnen von Schnee und 29.11. Christel Amann 77 OT Sand gez. Christoph Lothschütz Schneematsch freizuhalten. 24.11. Willi Jung 79 - Bürgermeister - Die vom Schnee geräumten und be- Dittweiler 28.11. Rosa Luise Huber 77 streuten Flächen vor den Grund- 30.11. Helga Becker 71 stücken müssen aufeinander abge- OT Schönenberg stimmt sein. Der später Räumende Dunzweiler 23.11. Konstantin Ehrlich 77 muss sich nach der schon geräum- 24.11. Karl Backes 76 23.11. Elli Pfaff 83 PARTNERSCHAFT ÜBERWINDET ten Fläche des Nachbarn richten, 23.11. Albertine Weber 84 sodass eine durchgehend benutz- Frohnhofen 24.11. Paul Petz 88 GRENZEN E.V. bare Fläche vorhanden ist. 24.11. Monika und Manfred Schaus 28.11. Laura Kostbar 82 Salz oder sonstige auftauende Stof- Goldene Hochzeit 29.11. Renate Meiers 77 Achtung! fe sind grundsätzlich zu vermeiden und soll nur eingesetzt werden, 25.11. Gunther Böhnlein 27.11. Irmtraud Ehemann 71 81 Wahnwegen wenn hierdurch der Oberflächenbe- 23.11. Kurt Becker 70 Es gibt noch freie Plätze für die Fahrt 2018 in unsere lag der Flächen nicht beschädigt Gries 27.11. Werner Molitor 73 ungarische Partnerstadt Szabadszállás! werden kann. 29.11. Erich Jung 76 Waldmohr Der Verein „Partnerschaft überwin- rem nach Budapest. Bei Schneefällen während der Herschweiler- 23.11. Gisela Schimmer 79 det Grenzen e.V.“ bietet eine Bus- Nachtzeit sind der Schnee und Pettersheim 27.11. Friedrich Kusche 80 fahrt in unsere Partnerstadt Sza- Informationen und Anmeldung bei der Schneematsch bis zum Be- 25.11. Christa Matzenbacher 70 27.11. Ursula Wagner 79 badszállás in der ungarischen Pusz- Armin Blon, Telefon 06373/2722. ginn der allgemeinen Hauptver- 28.11. Vera Rodionov 75 ta vom 3. bis 9. Juni 2018 an. Die Anmeldungen mit Angabe von kehrszeiten zu räumen. Als Hüffler 28.11. Peter Schmelzle 78 Fahrt kostet 495,- Euro im Doppel- Name, Anschrift und Telefonnum- Hauptverkehrszeit ist in der Re- 25.11. Lea Wagner 88 29.11. Emilia Funk 72 zimmer und beinhaltet neben der mer auch per Mail an p-ue-g@ka- gel für Werktage die Zeit von 29.11. Horst Trumm 81 Busfahrt, den Übernachtungen mit belmail.de. 07.00 bis 20.00 Uhr (außer Wald- Krottelbach 30.11. Annemarie Dahl 77 Frühstück und Abendessen auch Anmeldeschuss ist der 27. Novem- mohr, hier gilt die Zeit von 06.00 28.11. Heinz Sparing 82 30.11. Ottmar Laufer 76 verschiedene Ausflüge unter ande- ber 2017! bis 20.00 Uhr) und an Sonn- und 30.11. Gisela Rietz 75 30.11. Lintrude Schmidt 87
Energietipp GRUNDSCHULE BRÜCKEN Von der Planung Müllsammelaktion der bis zur Übergabe: Grundschule Brücken Immer mit dem Energieberater Tag der offenen Tür In den letzten Wochen hat die Ar- fen die Menschen wohl alles aus Neue Akzente und viele Besucher in familiärer beitsgruppe „das Hilfsprojekt“ Müll dem Auto oder einfach weg, obwohl (VZ-RLP / 14.11.2017) Auf dem Bau Atmosphäre gesammelt. überall Mülleimer stehen. geht es turbulent zu, verschiedene Wir sind 20 Kinder, die immer mon- Bitte geht nicht so achtlos mit unse- Unternehmen und Handwerker ar- Am 11.11.2017 fand der mittlerwei- für Hunde und Katzen produzieren, tags zwischen 14.50 und 15.40 Uhr rer Umwelt um. Bitte werft den Müll beiten miteinander, hintereinander le achte Tag der offenen Tür an der mit Holz werken, backen, Socken- die Umwelt um die Grundschule in den Mülleimer! und manchmal leider auch gegen- IGS am Standort Waldmohr statt. puppen oder weihnachtliche Artikel Brücken säubern wollen. einander. Bauliche Mängel entste- Und trotz der herbstlichen Wetterla- basteln. Wir sind sehr erschrocken, was wir Danke! hen besonders häufig nach der ge war an diesem Samstag mehr Auch Sportler kamen beim Fechten um die Schule und auf dem Radweg Die Kinder der Grundschule Übergabe von einem Gewerk zum Betrieb denn je bei dieser jährlichen im Foyer, beim Lucky-Punch oder alles gefunden haben. Achtlos wer- Brücken nächsten: Der intakte Putz wird im Veranstaltung für Eltern und ihre beim Fitnesstest auf ihre Kosten, Nachhinein wieder beschädigt, die Kinder, die im nächsten Sommer denn die IGS bieten im nächsten gedämmte Schicht durchstoßen ihre Grundschule verlassen und auf Jahr auch wieder eine reine Sport- oder einst dicht verklebte Folien eine weiterführende Schule wech- klasse an. Auch Darbietungen aus wieder gelöst. Im zugigen Haus sitzt seln werden. Die IGS ist dabei die dem Fach Darstellendes Spiel oder letzten Endes der Bauherr - allein Alternative im Südkreis, nicht zu- das bunte Theaterstück mit Socken- mit den hohen Heizkosten. letzt auch deshalb, weil sie alle puppen waren sehr unterhaltsam. Deshalb sollte bereits frühzeitig, Schulabschlüsse unter einem Dach Und während dieser ganzen Akti- wenn es um die Frage geht, welches anbietet. vitäten gab es immer die Möglich- Haus gebaut werden soll, ein quali- Während Schulleiter Uwe Steinberg keit, im Foyer mit Lehrerinnen und fizierter Energieberater hinzugezo- die Eltern in der Mensa zum System Lehrern oder Mitgliedern des Schul- gen werden. Eine solche Erstbera- IGS informierte, tobten die Kinder in elternbeirats ins Gespräch zu kom- tung erhalten Sie auch kostenlos der Sporthalle und suchten die Her- men oder sich zu stärken. Denn bei der Verbraucherzentrale. ausforderung auf einem Hindernis- dank vieler Kuchenspenden und ei- Der nächste wichtige Schritt ist die sparcours. nem Kessel voller Würste sorgte der Überprüfung der Planungsunterla- Im Anschluss daran konnten sie im Förderverein in bewährter Form gen, die der Architekt oder Bauträ- Schulgebäude unterschiedliche dafür, dass auch der kleine Hunger ger anfertigt. Hier ist unter anderem Workshops besuchen und fleißig und Durst zwischendurch gestillt der energetische Stand des Hauses Stempel sammeln. Ein neues High- werden konnte. fest geschrieben; deshalb sollte ein light in diesem Jahr war zum Bei- Ein lebhafter Tag der offenen Tür Energieberater einen Blick darauf spiel die Robotics-AG. In dieser AG ging gegen 14 Uhr zu Ende. Die werfen, bevor die nächsten Schritte am Nachmittag lernen Schülerinnen Schulgemeinschaft IGS dankt allen erfolgen. und Schüler alles zu Herkunft und Mitwirkenden für die tatkräftige Un- Bei Häusern, die energetisch besser Funktion von Robotern, aber auch terstützung und freut sich jetzt sind als das Gesetz es verlangt, ganz praktisch den Aufbau und die schon über viele neue Schülerinnen kann ein staatlicher Zuschuss oder Steuerung von Förderbandstrecken und Schüler im Schuljahr ein zinsvergünstigtes Darlehen be- mit Hilfe von Bewegsungs-, Farb- 2018/2019. Die Anmeldung ins 5. antragt werden. Dabei ist jedoch die und Ultraschallsensoren. Genauso Schuljahr findet ab 27. Januar 2018 Begleitung durch einen zugelasse- interessant waren die vielen Experi- statt. Weitere Informationen ent- nen Sachverständigen erforderlich. mente aus dem naturwissenschaft- nehmen Sie gerne unserer Homepa- Die Energieberaterdatenbank der lichen Bereich. Da wurde das Ver- ge unter www.igs-skw.de. Deutschen Energieagentur erlaubt halten von Schaumküssen im Vaku- eine Suche nach Qualifikation und um beobachtet oder bunte Flüssig- Postleitzahl (www.energie-effizi- keiten zu neuen Farben gemischt. enz-experten.de). Da die Bezeich- Mitmachen und staunen durften nung „Energieberater“ nicht ge- alle Kinder und auch ihre erwachse- GEWERBEVEREIN KOHLBACHTAL schützt ist, sollte immer nach Quali- nen Begleiter. fikation und Erfahrung gefragt wer- Die Herkunft lateinischer Lehnwör- den. ter am elektronischen Whiteboard erfahren, ein englisches Theater- Lebendiges Kohlbachtal Ausführliche Informationen zu allen Fragen des Energiesparens im Neu- stück oder aber der Französisch - Workshop „Bienvenue en France“ - auch die Fremdsprachen kamen in der Weihnachtszeit und Altbau geben die Energiebera- ter der Verbraucherzentrale Rhein- land-Pfalz in einem Beratungsge- nicht zu kurz. Der Gewerbeverein Kohlbachtal lädt alle Kinder und spräch nach telefonischer Voran- Ebenso lockte ein Raum mit mathe- Eltern zum Basteln ein. Herauskommen sollen eigene meldung. matischen Experimenten oder das Weihnachtskrippen für daheim. Und gute Laune. Die Beratungsgespräche sind kos- Vorlesezimmer rund um verschie- tenlos. Die nächsten Sprechstun- dene Märchen und andere span- Die Aktion startet am 3. Dezember so der 1. Vorsitzende Andreas Rich- den der Energieberater finden wie nende Geschichten. Und wer sich auf dem Weihnachtsmarkt Alten- ter, der Schirmherr. Die Aktion leitet folgt statt: eher handwerklich-kreativ austo- kirchen. Dort wird sie vorgestellt Sabine Wagner. - Schönenberg-Kübelberg: Sams- ben wollte, konnte Schnuffeldecken und erklärt. Es gibt Bastelanleitun- tag, den 16.12.2017 von 10 - gen und einen „Krippenkarton“ zum Näheres jeweils unter www.gewer- 12.15 Uhr in der Verbandsgemein- Aufkleben der Figuren. beverein-kohlbachtal.de deverwaltung, Rathausstraße 8, An den Folgeterminen gibt es weite- Voranmeldung unter 06373/504- re Anleitungen und Vorlagen für die 105. nächsten Figuren. Die Krippe - Waldmohr: Samstag, den 02.12. wächst also. Wir treffen uns am 2017 von 8.30 - 13.45 Uhr im Bür- Brunnen Schillerstraße, Altenkir- gerhaus, Saarpfalzstraße 12, Sei- chen, am 6., 9., 13., 16., 20. und teneingang benutzen (Feuerwehr- 23. Dez., jeweils von 18.00 Uhr bis einfahrt). Voranmeldung unter 19.00 Uhr. 06373/504-123. Neben gemütlichem Zusammen- sein und einer Tombola, winken „leckere“ Preise für die schönsten Krippen. Das - „Prima, dass sich wieder etwas tut, an alle - für alle in unserem schönen Kohlbachtal“,
Interviewer- BÖRSBORN GEWERBEVEREIN BREITENBACH innen und LANDFRAUENVEREIN Kaufen und gewinnen Interviewer für Haus- Adventsfeier in Breitenbach haltsbefragungen gesucht mit Ehrungen Eine Aktion des Gewerbevereins Breitenbach im Schönbachtal e.V. Bundesweit werden monatlich im Für die ehrenamtliche Tätigkeit wird Börsborn. Am Dienstag, den 28.11. Rahmen des Mikrozensus, einer ge- eine steuerfreie Aufwandsentschä- findet um 19.00 Uhr unsere Ad- Breitenbach. Der Gewerbeverein Näheres unter www.gewerbeverein- setzlich angeordneten Stichproben- digung im Sinne des § 3 Nr. 12 Satz ventsfeier mit 60 jährigem Jubiläum Breitenbach im Schönbachtal e.V. breitenbach.de erhebung, private Haushalte zu 2 des Einkommensteuergesetzes und Ehrungen im Dorfgemein- startet am 01. Dezember 2017 wie- ihren wirtschaftlichen und sozialen gezahlt. schaftshaus statt. der die Aktion „Kaufen und gewin- Verhältnissen befragt. Die Interviewer müssen motorisiert nen in Breitenbach”. Kaufen Sie im Zur Durchführung dieser Erhebung sein, da die Befragungen bei den Dezember 2015 bei unseren teil- sucht das Statistische Landesamt Haushalten häufig in unterschiedli- BREITENBACH nehmenden Mitgliedern ein oder im Raum Oberes Glantal und Um- chen Gemeinden bzw. Gemeinde- nehmen deren Leistung in An- gebung Interviewerinnen und In- teilen durchzuführen sind. Fahrtko- spruch. Sie erhalten von Diesen als terviewer. sten werden erstattet. PENSIONÄRVEREIN Bestätigung einen Stempelab- Die Bewerberinnen/Bewerber soll- druck. Sie können bis zu 250 Euro ten kontaktfreudig und gegenüber Haben wir Ihr Interesse geweckt? gewinnen, wenn Sie mindestens 5 derartigen Erhebungen aufge- Dann nehmen Sie bitte umgehend Kaffeenachmittag verschiedene Stempel pro Teilnah- schlossen sein. Erfahrungen im Um- Kontakt mit uns auf! meblatt gesammelt haben. Die Akti- gang mit dem PC oder Laptop sowie Bewerben Sie sich bitte mit Ihrer Breitenbach. Unser nächster on endet am 31.12.2017. Die Auslo- mit MS-Office sind Voraussetzung. Adresse, Telefonnummer tagsüber, Kaffeenachmittag findet am 30.11. sung erfolgt im Januar 2018. Alle Im Rahmen einer Schulung werden Ihrer beruflichen Tätigkeit und 2017, um 15.00 Uhr in der Gaststät- Gewinner werden benachrichtigt. Sie intensiv auf diese Aufgabe vor- Ihrem Geburtsdatum. te der Schönbachtalhalle beim Laki Die Flyer erhalten Sie bei unseren bereitet, damit sie in der Lage sind, statt. teilnehmenden Mitgliedern. solche Befragungen durchzuführen. Ihre Ansprechpartnerin im Statisti- Wenn Sie die Voraussetzungen Die Schulung findet am Standort schen Landesamt Rheinland-Pfalz: Jeder, der Interesse an ein paar un- (mindestens 5 Stempelabdrücke) des Statistischen Landesamtes in Katja Bardon, beschwerten Stunden bei Kaffee, erfüllt haben, senden Sie das Falt- Bad Ems statt. Fahrtkosten und Tel.: 02603- 71 2039, E-Mail: Kuchen und guter Unterhaltung hat, blatt an unsere Vereinsanschrift. Al- Auslagen werden erstattet. katja.bardon@statistik.rlp.de ist herzlich eingeladen. ternativ können Sie die Teilnahme- blätter auch bei jedem der aufge- Auf ihr Kommen freut sich die Vor- führten Mitglieder zur Teilnahme an A LT E N K I R C H E N standschaft. der Verlosung abgeben. LANDFRAUENVEREIN Bekanntmachung Am Donnerstag, den 30.11.2017, um 19.00 Uhr, findet im Sit- Vorankündigung zungssaal des Rathauses, Friedhofstr. 3, 66903 Altenkirchen eine Breitenbach. Am Dienstag, 5. De- Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Ortsgemeinde Al- zember 2017, um 18.00 Uhr, findet tenkirchen statt. unsere traditionelle Weihnachtsfei- Die Sitzung ist - mit Ausnahme des Tagesordnungspunktes 6 - öf- er statt bei Laki im Restaurant „Hel- fentlich. las“. Zur Tradition gehört auch: Gemein- Tagesordnung: sames Singen altbekannter Ad- öffentlich vents- und Weihnachtslieder, kleine 1. Weiterentwicklung und Erweiterung Begehbares Geschichts- Vorträge und Lesungen und eine buch innerhalb der Verbandsgemeinde Oberes Glantal Bescherung. 2. Errichtung und Betrieb freie WLAN-Hotsports (RLP-Hotspot) Anschließend ein schönes Essen, 3. Sanierung Ortsstraße die Essensauswahl ist ebenfalls 4. Zuschussantrag traditionell: 5. Informationen Entweder Schweinefilet mit Beila- gen oder bunter Salatteller mit nicht öffentlich Rindfleischstreifen. 6. Bauangelegenheiten Anteilige Kosten für ein Vereinsmit- glied 6,00 Euro, Nichtmitglieder Altenkirchen, den 16. November 2017 11,00 Euro. gez. Manfred Geis Der Landfrauenverein übernimmt Ortsbürgermeister bei seinen Mitgliedern den Restbe- trag. Getränke gehen auf eigene Kosten. Die Anmeldeliste liegt ab Do. 23. LANDFRAUENVEREIN November in der Bäckerei Körbel aus. Bei Anmeldung bitte Vorkasse - 6,00 Euro. Die Liste wird geschlos- Zimtwaffelbacken - sen am Freitag, 1. Dezember 2017. Weihnachtsmarkt Bei Fragen: Elke Witzel, 0681 - 51279 Altenkirchen. Am Montag, dem Vorbestellung ab sofort bei Sabine 27.11. treffen wir uns im Rathaus Lauer Tel. 06386 6430 oder 0177 - zum Zimtwaffelbacken. Wer noch helfen möchte, bitte ab 777 4893 auch WhatsApp. Abzuholen am 03.12. am Weih- „Schon gehört ?“ 13.30 Uhr zum Backen und Schnei- nachtmarkt hinterm Rathaus oder den, oder ab 16.00 Uhr zum Ein- packen. Arbeitsmaterial bitte mit- nach Absprache. Wir suchen noch Helferinnen für „Stand im .“ bringen. nachmittags an unserem Stand.
Erste Hackschnitzel BRÜCKEN aus dem Breitenbacher Neues aus dem Ortsgemeinderat Gemeindewald Bekanntmachung gem. §41 Abs.5 GemO - Unterrichtung der Einwohner über die Ergebnisse der Ratssitzung Breitenbach. Ende Oktober war es sowie Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung endlich soweit. Mit Hilfe leistungs- gefassten Beschlüsse starker Maschinen wurden selbst dickste Stämme in wenigen Sekun- Brücken. Der Ortsgemeinderat tigsten Anbieter, Thomas Miethbau- den in handliche Hackschnitzel ver- Brücken hat in seiner Sitzung am er, Ottweiler, zu dem Angebotspreis wandelt, mit denen künftig die Hei- 24.10.2017 folgende Beschlüsse von 2.013,96 Euro vergeben. zung für die Schönbachtalhalle mit gefasst: Da dieser Tagesordnungspunkt be- der angegliederten Gaststätte ge- reits im Haupt-, Haushalts- Finanz- füttert werden wird. Nachdem das öffentlich ausschuss, am 06.10.2017, be- Heizmaterial in den ersten zwei Jah- Städtebauförderung schlossen wurde, diente dieser ren des Betriebs der Hackschnitzel- a) Erstellung Städtebaulicher Punkt im Rat zur Information. heizung zugekauft wurde, sind ab Rahmenplan Museumsplatz- sofort die auf großen Poltern vorge- Hauptstraße Städtebauförderung trockneten Stämme aus dem eige- b) Erstellung Städtebaulicher - Modernisierungsrichtlinie nen Wald Grundlage für die Versor- Rahmenplan Ortsbrücke-Glan- Den Richtlinien zur Förderung von gung der Halle mit Wärmeenergie. straße privaten Modernisierungs- und In- Dadurch kommt es gegenüber der c) Bauantrag Arkade Haupt- standsetzungsmaßnahmen im Sa- früheren Flüssiggasheizung nicht straße 52 nierungsgebiet Ortskern Brücken in nur zu erheblichen Kostenein- a) Das Planungsbüro Meckler und der vorliegenden Fassung wird zu- sparungen, sondern auch zu einer Partner wird mit der Erstellung gestimmt. nachhaltigen Nutzung nachwach- des Städtebaulichen Rahmen- sender Rohstoffe aus unmittelbarer plans „Museumplatz-Haupt- Windpark Hodenbachwald Nähe, indem jährlich etwa 80-90 straße“ beauftragt. - Kabelvertrag Festmeter Durchforstungsholz aus b) Das Planungsbüro Meckler und Der Rat hat drei Änderungen vorge- dem Breitenbacher Gemeindewald Partner wird mit der Erstellung schlagen. verwertet werden. des Städtebaulichen Rahmen- Die Hackschnitzellagerhalle ist jetzt plans „Ortsbrücke-Glanstraße“ Ankauf Fahrzeug für Ortsgemein- randvoll mit ca. 350-400 Schütt- beauftragt. de-Bauhof raummetern Hackschnitzel, was c) Das Planungsbüro Meckler und Der Titelbürger tk 38 Pro Winterpa- nach den Berechnungen und auch Partner wird mit der Erstellung ket (Schneeschieber und Schnee- bisherigen Erfahrungen für etwa des Bauantrages für die Arkade schild), soll zu der dem Rat vorlie- zwei vollständige Heizperioden rei- Die beiden Bilder zeigen den Hacker bei der Arbeit und einen Blick in an Hauptstraße 52 beauftragt genden Angebotssumme, von chen sollte. die zu dem Zeitpunkt noch nicht ganz gefüllte Lagerhalle. werden. 2.826,00 Euro (Netto, inklusive Winterpaket) gekauft werden. Energetische Sanierung Kita ÖKUMENISCHER KRANKENPFLEGEVEREIN - Förderantrag Kommunales Inve- Weiterentwicklung und Erweite- stitionsprogramm KI 3.0 rung Begehbares Geschichts- BREITENBACH - DUNZWEILER E.V. Die VG-Verwaltung wird beauftragt buch den Antragsunterlagen für den for- - Antrag im Rahmen der LEADER- Jahreshauptversammlung mellen Förderantrag für die Maß- Förderung nahme zu erstellen. Akustikdecke im Sitzungssaal Dieser Tagesordnungspunkt wurde aufgrund von fehlenden Unterlagen verschoben. Sobald diese vorliegen Oktober 2017 Für den Einbau einer abgehängten erfolgt eine nochmalige Beratung Akustikdecke zur Verbesserung der und Beschlussfassung. Raumakustik im Sitzungssaal wur- Breitenbach. Am Sonntag, den nen ein ehrendes Andenken bewah- wurde vereinbart, weitere Ge- den seitens der VG-Verwaltung An- nicht öffentlich 22.10.2017 begrüßte der 1. Vorsit- ren. spräche mit der Sozialstation zu gebote eingeholt. Es ist geplant Grundstücksangelegenheiten zende Volker Korst die erschiene- Nach dem Jahresbericht des 1. Vor- führen, um dann evtl. auf der nächs- eine weiße Owa-Rasterdecke, Über einen Förderantrag im Rahmen nen Mitglieder zur Jahreshauptver- sitzenden wurde der Kassenbericht ten Mitgliederversammlung eine 62,5/62,5 cm mit umlaufendem der Stadtsanierung wurde beraten. sammlung des Ökumenischen von Herrn Erhard Wagner vorgetra- Lösung zu finden. Auch eine Auflö- Gipskartonfries (Kantenfries 20 cm Eine Vereinbarung über eine Moder- Krankenpflegevereins Breitenbach- gen. Die Kassenprüfung ergab kein- sung des Vereins wurde hier schon breit, 10 cm hoch) einzubauen. Die nisierung eines Wohngebäudes im Dunzweiler e.V. im Albert-Schweit- erlei Beanstandungen, per Handzei- in Erwägung gezogen, was aber Decke umfasst ca. Fläche ca. 27 m2 Ortskern wird zugestimmt. zer-Haus in Breitenbach. chen wurde die Vorstandschaft von natürlich die allerletzte Option blei- und wird ca. 20 cm von der jetzigen Unter den Gästen befand sich auch den anwesenden Mitgliedern ben sollte. Decke abgehängt (siehe beiliegen- Städtebauförderung der Verbandsbürgermeister der Ge- entlastet. den Plan Deckenspiegel - Anlage 1). Die Ortsgemeinde beschließt den meinde Oberes Glantal Herr Chris- Unter dem Tagesordnungspunkt Die Jahreshauptversammlung klang Für die Beleuchtung sind LED- Ankauf eines Wohngebäudes. Der toph Lothschütz, für die Ortsge- Verschiedenes wurde über die Ent- dann mit Kaffee und Kuchen in Rastereinbauleuchten vorgesehen. Ortsgemeinde bietet sich durch den meinde Dunzweiler der 1. Beigeord- wicklung der zukünftigen Mitglieds- gemütlicher Runde aus. Die Anschaffungskosten je Leuchte Erwerb die Möglichkeit den Master- nete Andreas Diehl, für die Ortsge- beiträge kontrovers diskutiert. belaufen sich auf ca. 120 Euro. Die- plan Ortsmitte Brücken vom meinde Breitenbach der 2. Beige- Durch die momentan vereinbarten Die Vorstandschaft möchte sich auf se sollen in Eigenleistung einge- 13.03.2017 durchzuführen. ordnete Urban Scherschel und von Zahlungen an die Ökumenische So- diesem Weg noch einmal ganz herz- baut werden. der ökumenischen Sozialstation zialstation könnte zukünftig die fi- lich bei den fleißigen Helferinnen Mit dem Einbau der Decke soll Mietangelegenheiten Brücken Frau Armbrust, Frau Jentes nanzielle Lage des Vereins in für das gute Gelingen der Versamm- ebenfalls ein vorhandener Beamer Der Ortsgemeinderat beschließt die und Herr Rose. Schieflage geraten. Über die Lö- lung bedanken! an der Decke befestigt werden und Anschaffung eines Ersatzgerätes für Zu Beginn der Versammlung haben sungsmöglichkeiten entspann sich eine Leinwand intrigiert. ein Mietobjekt der Ortsgemeinde. wir den verstorbenen Mitgliedern eine lebhafte Diskussion, die leider Herzliche Grüße Die Arbeiten wurden an den güns- gedacht, wir werden den Verstorbe- noch zu keinem Ergebnis führte. Es Bianca Huber anzeigen bitte rechtzeitig aufgeben.
Öffentliche Bekanntmachung Richtlinie der „Ortsgemeinde Brücken“ zur Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Gebäuden innerhalb des Erneuerungsgebietes „Sanierungsgebiet Ortskern Brücken“ Brücken. rung der städtebaulichen Erneue- §3 standsetzungen unterlassen hat sierung und Instandsetzung nicht Präambel rung (VV-StBauE) in der jeweils gül- Förderungsfähige Maßnahmen oder nicht nachweisen kann, dass durch eigene oder fremde Mittel Mit finanzieller Unterstützung des tigen Fassung sowie dieser Richtli- 1) Förderungsfähig sind wohnraum- ihre Vornahme wirtschaftlich un- oder Zuschüsse anderer Institutio- Landes Rheinland-Pfalz und ggf. nie gewährt. wirksame Modernisierungs- und In- vertretbar oder ihm nicht zuzumu- nen gedeckt und die sich aus der Fi- des Bundes fördert die Ortsgemein- standsetzungsmaßnahmen sowie ten waren (s. § 177 Abs. 4 Satz 3 nanzierung ergebenden Kapitalkos- de Brücken (nachfolgend „Gemein- Die Gewährung von Zuwendungen Modernisierungs- und Instandset- BauGB), ten sowie die entstehenden Bewirt- de“ genannt) Modernisierungs- und stellt eine freiwillige Leistung der zungsmaßnahmen zum Herrichten - ausschließlich für Aufgaben der schaftungskosten nicht aus den Instandsetzungsmaßnahmen an Gemeinde im Rahmen der Städte- von Gebäuden und Ihres Umfeldes Denkmalpflege anfallen. tatsächlich erzielbaren Erträgen privaten Gebäuden innerhalb des bauförderung dar, auf die auch bei für Handel, Dienstleistungen und aufgebracht werden können. Erneuerungsgebietes „Sanierungs- Erfüllung aller Voraussetzungen Gewerbe einschließlich technolo- 3) Für unterlassene Instandsetzung gebiet Ortskern Brücken“ (nachfol- kein Rechtsanspruch besteht. gieorientierter Nutzungen. Die Kos- ist vorab ein Pauschalbetrag von 10 3) Im Rahmen der Anwendung die- gend „Erneuerungsgebiet“ ge- ten der Modernisierung und In- v.H. der anerkannten Kosten abzu- ser Richtlinie kann sich die Gemein- nannt) als Teilmaßnahme der städ- §2 standsetzung dürfen grundsätzlich ziehen, es sei denn, dass der/die Ei- de an den berücksichtigungsfähi- tebaulichen Gesamtmaßnahme. Förderungsgrundsätze nicht mehr als die Kosten eines ver- gentümer/-in die unterlassene In- gen Modernisierungs- und Instand- 1) Das Grundstück muss in dem Er- gleichbaren Neubaus (Kostengrup- standsetzung nachweislich nicht zu setzungskosten durch Gewährung Modernisierung bedeutet im neuerungsgebiet gelegen sein. pen 300 und 400 gem. DIN 276-1) vertreten hat. eines grundsätzlich nicht rückzahl- städtebaulichen Sinne die Beseiti- betragen. baren pauschalierten Kostenerstat- gung städtebaulicher Missstände 2) Die Durchführung der einzelnen 4) Die Umsatzsteuer, die nach § 15 tungsbetrages beteiligen. Dieser durch bauliche Maßnahmen gem. § Modernisierungs- und Instandset- 2) Erneuerungsbedingte Auf- Umsatzsteuergesetz als Vorsteuer beträgt max. 25 v.H. der berück- 177 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 des zungsmaßnahmen muss im öffentli- stockungen und Erweiterungen abziehbar ist, Skonti und sonstige sichtigungsfähigen Gesamtkosten Baugesetzbuches (BauGB) an be- chen Interesse liegen und den Ziele können im angemessenen Verhält- Abzüge gehören nicht zu den (ohne Grundstücks- und Gebäude- stehenden Gebäuden, die den Ge- und Zwecke der städtebaulichen nis zum bisherigen Bestand einbe- berücksichtigungsfähigen Kosten. restwert), jedoch höchstens brauchswert der Wohnungen und Gesamtmaßnahme entsprechen. zogen werden, wenn sie in der Re- 30.000,00 Euro *1. Gebäude nachhaltig erhöhen, die gel weniger als die Hälfte der bishe- §5 allgemeinen Wohnverhältnisse auf 3) Die Modernisierungs- und In- rigen Nutzfläche nach DIN 277 er- Modernisierungs- und Instand- 4) Im Rahmen der Anwendung die- Dauer verbessern und eine nachhal- standsetzungskosten müssen im reichen. setzungsmaßnahmen ser Richtlinie ist auch bei überwie- tige Energieeinsparung ermögli- Hinblick auf die Erhöhung des Ge- Unter Bezugnahme auf den § 2 Abs. gend gewerblich genutzten Gebäu- chen. Städtebauliche Missstände brauchswertes und die Nutzungs- 3) Förderungsfähig sind auch bauli- 5 dieser Richtlinie können die nach- den die Ermittlung des Kostener- liegen vor, wenn die bauliche Anla- dauer des Gebäudes unter Berück- che Maßnahmen (einzelne Gewer- stehend exemplarisch genannten stattungsbetrages auf der Grundla- ge nicht mehr den allgemeinen An- sichtigung seiner städtebaulichen ke), die zu einer erheblichen Ver- Modernisierungs- und Instandset- ge einer Vergleichsberechnung*2 forderungen an gesunde Wohn- und Bedeutung und Funktion wirtschaft- besserung der äußeren Gestalt der zungsmaßnahmen im Rahmen von (Jahresmehrertrags- oder Jahresge- Arbeitsverhältnisse entspricht. lich vertretbar sein. Gebäude im Sinne einer Stadt- Modernisierungsvereinbarungen samtertragsberechnung) unter Ver- bildaufwertung führen. als Teilmaßnahmen förderrechtlich weis auf die Ziffer 8.4.1.5 Abs. 3 VV- Unter Instandsetzung wird die Be- 4) Modernisierungs- und Instand- Berücksichtigung finden: StBauE entbehrlich. hebung von baulichen Mängeln setzungsmaßnahmen müssen 4) Unter Bezug auf § 2 Abs. 5 dieser 1. Maßnahmen zur Verbesserung gem. § 177 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 grundsätzlich vor Baubeginn zwi- Richtlinie ist die Förderung eines des Wohnungszuschnitts 5) *3Bei Gebäuden von geschichtli- BauGB verstanden, die auf eine Ver- schen dem/der Eigentümer/-in und einzigen Gewerkes nur möglich, 2. Maßnahmen zur Verbesserung cher künstlerischer oder städtebau- nachlässigung der Instandhaltung der Gemeinde in einer sogenannten wenn das Gebäude vor kurzem um- der Ver- und Entsorgungsleitun- licher Bedeutung sowie bei Gebäu- der baulichen Anlagen zurückzu- Modernisierungsvereinbarung ver- fassend modernisiert wurde (Rest- gen, zentralen Heizungsanlagen den von strukturpolitischer, konver- führen sind und städtebaulich traglich vereinbart werden. Baube- modernisierung). und Sanitäreinrichtungen sionsbedingter oder technologieo- nachteilige Auswirkungen haben. ginn ist die konkrete Beauftragung 3. Maßnahmen zur Verbesserung rientierter Bedeutung kann der Ko- Durch die durchgeführten Maßnah- von Leistungen oder die Aufnahme 5) Die Gemeinde kann angemesse- des Wärmeschutzes stenerstattungsbetrag um bis zu 10 men müssen entsprechend den Sa- von Eigenleistungen. Ausnahms- ne Arbeitsleistungen des/der Ei- 4. Maßnahmen zur Verbesserung v.H. erhöht werden. Der in Abs. 3 nierungszielen die bestimmungs- weise kann im Einzelfall nach vor- gentümers/-in bis zur geltenden des Schallschutzes genannte Höchstbetrag bleibt hier- gemäße Nutzung oder der städte- heriger schriftlicher Zustimmung Obergrenze (zurzeit 10,00 Euro/ 5. Maßnahmen zur Verbesserung von unberührt. baulich gebotenen Zustand von Ge- förderunschädlich vorzeitig mit Stunde) und bis zu 30 v.H. der son- der Funktionsabläufe innerhalb bäuden und deren Außenanlagen dem Vorhaben begonnen werden. stigen berücksichtigungsfähigen der Wohnung 6) *4Bei der Festsetzung des Ko- wiederhergestellt werden. Planungsleistungen bleiben hier- Gesamtkosten anerkennen. 6. Maßnahme zur Sicherstellung stenerstattungsbetrages können von unberührt. der Barrierefreiheit bei sozialen Härtefällen die nachge- Nach der Rechtsprechung des BVer- §4 7. Schaffung privater Stellplätze wiesenen Einkommensverhältnisse wG (Beschl. vom 27.08.1996 -8 B 5) Die Gebäude müssen grundsätz- Nicht berücksichtigungsfähige entsprechend dem bauordnungs- des/der Eigentümers/-in angemes- 165.96-) fallen unter Modernisie- lich umfassend saniert werden, Kosten rechtlich zu führenden Nachweis sen berücksichtigt werden (Sozial- rung i.S.d. § 177 BauGB nicht die d.h., die wesentlichen Missstände 1) Nicht berücksichtigungsfähig klausel). Der Kostenerstattungsbe- Errichtung eines maßstabgetreuen und Mängel müssen beseitigt wer- sind Kosten für Maßnahmen, die Die förderrechtliche Berücksichti- trag kann um bis zu 10 v.H. erhöht Neubaus an gleicher Stelle sowie den. Eine umfassende Förderung - den anerkannten Regeln der Tech- gung weiterer Teilmaßnahmen werden. Der in Abs. 3 genannte wesentliche bauliche Änderungen, liegt vor, wenn sie sich aus mehre- nik nicht entsprechen, bleibt der Gemeinde vorbehalten, Höchstbetrag bleibt hiervon un- soweit es sich um Ausbauten, Um- ren Maßnahmen zusammensetzt, - den Gebrauchswert des Gebäudes sofern diese mit den Zielen und berührt. bauten und Erweiterungen handelt, die jeweils zu einer nachhaltigen Er- insoweit verändern, als der Ge- Zwecke des Entwicklungskonzepts die als solche nicht den Standard höhung des Gebrauchswertes des brauchswert infolge der Moderni- im Einklang stehen. 7) Die endgültige Festlegung des der vorhandenen Substanz anhe- gesamten Gebäudes bzw. der sierung weit über den Anforderun- Kostenerstattungsbetrages erfolgt ben, sondern erstmals einen Bau- Wohn- oder Gewerbeeinheit beitra- gen der Sanierung liegt (z.B. §6 nach Durchführung der Modernisie- teil schaffen. Dementsprechend gen. Luxusmodernisierungen von Woh- Höhe und Ermittlung des Kosten- rungs- und Instandsetzungsmaß- schließen sich der Abbruch, sofern nungen). Hierzu gehören bei- erstattungsbetrages nahmen auf der Grundlage der mit er als wesentlich anzusehen ist, 6) Aus technischen, wirtschaftli- spielsweise Kosten für den Einbau 1) Der/Die Eigentümer/-in hat Verwendungsnachweis gem. Teil I/ und die Modernisierung von moder- chen oder sozialen Gründen können eines offenen Kamins oder Kachel- grundsätzlich die Kosten der Mo- Anlage 4 Muster 5 zu § 44 Abs. 1 nisierungsbedürftigen Gebäuden Modernisierungs- und Instandset- ofens trotz bestehender Heizungs- dernisierung und Instandsetzung VV-LHO gegenseitig aus. zungsmaßnahmen ausnahmsweise anlage, Schwimmbecken, Sauna, selbst zu tragen. (http://www.add.rlp.de/Kommuna- nach vorheriger Absprache mit der Bar oder ähnliche Einrichtungen. le-und-hoheitliche-Aufgaben,-So- §1 ADD in mehreren Abschnitten 2) Der Kostenerstattungsbetrag soll ziales/Kommunale-Entwicklung,- Rechtsgrundlage durchgeführt werden. 2) Nicht berücksichtigungsfähig grundsätzlich als eine auf den Ein- Sport,-Denkmalschutz/Staedte- Die Zuwendungen werden auf der sind des Weiteren Kosten, die zelfall bezogene Pauschale in Form bauliche-Erneuerung/) nachgewie- Grundlage der Vorschriften des 7) Die Restnutzungsdauer des Ge- - von einer anderen Stelle durch ei- einer Anteilsfinanzierung gewährt senen und von der Gemeinde ge- Zweiten Kapitels „Besonderes bäudes soll nach Durchführung der nen Zuschuss gedeckt werden (s. werden (pauschalierter Kostenan- prüften Kosten. Der endgültige Kos- Städtebaurecht“, Erster Teil Modernisierungs- und Instandset- § 177 Abs. 4 Satz 2 BauGB), teil). tenerstattungsbetrag wird durch „Städtebauliche Sanierungsmaß- zungsmaßnahmen in der Regel min- - der/die Eigentümer/-in aufgrund Ein komplementärer Kostenerstat- einseitige Erklärung der Gemeinde nahmen“ des BauGB und der Ver- destens 30 Jahre betragen. anderer Rechtsvorschriften selbst tungsbetrag kann insoweit gewährt Bestandteil der Modernisierungs- waltungsvorschrift über die Förde- zu tragen hat, oder wenn er In- werden, als die Kosten der Moderni- vereinbarung.
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