HEIKENDORFER ANZEIGER - Amt Schrevenborn

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HEIKENDORFER ANZEIGER - Amt Schrevenborn
HEIKENDORFER
                   ANZEIGER

„Der Schlüssel zum gemeinsamen Erfolg“: Schulleiterin Brigitte Peschties, Carsten Hense
   (Fa. Goldbeck), Bürgermeister Tade Peetz bei der symbolischen Schlüsselübergabe
            zur Einweihung der neuen Grund- und Gemeinschaftsschule. © CK

Amtliches Bekanntmachungsblatt des Ostseebades Heikendorf
mit den Ortsteilen Altheikendorf, Neuheikendorf, Möltenort,

                                                                  04/2019
Kitzeberg und Schrevenborn
und Amtliches Bekanntmachungsblatt Amt Schrevenborn
HEIKENDORFER ANZEIGER - Amt Schrevenborn
Einweihung der neuen Grund- und Gemeinschaftsschule Heikendorf
Nach der technischen Übergabe
des Schulneubaus im Dezember
2018, Umzug und Unterrichtsbe-
ginn im Januar 2019 folgte am
15. März im feierlichen Rahmen
vor zahlreichen geladenen Gäs-
ten die offizielle Einweihung der
neuen Heikendorfer Grund- und
Gemeinschaftsschule.
Dazu übereichte Carsten Hense,
Geschäftsbereichsleiter       der
Firma Goldbeck, Bürgermeister
Tade Peetz und Schulleiterin Bri-
gitte Peschties in der Mensa der
Offenen Ganztagsschule einen
symbolischen Schlüssel mit
Widmung. Die Öffentlichkeit hat
                                  Schüler/innen der Klasse 3 c führ
sich bereits beim Tag der offe-                                     ten den Bauarbeiter-Rap auf.
nen Türen ein Bild machen können von der
neuen Schule, die laut Brigitte Peschties „mo-    Entscheidung angesichts eines Investitionsvo-
dernsten Ansprüchen gerecht wird und das          lumens von knapp 14 Millionen Euro war in den
Herz eines jeden Fachlehrers höher schlagen       Grußworten die Rede, vom „richtigen Weg, in
lässt.“ Bürgermeister Peetz erinnerte an den      Bildung zu investieren“ (Werner Kalinka, Mdl),
langen Weg bis zur Fertigstellung und dankte      von „sehr gut angelegtem Geld“, wie Thilo Rie-
neben allen an diesem größten Bauvorhaben in      gen, Leiter der Kommunalabteilung im Innenmi-
der Heikendorfer Gemeindegeschichte Beteilig-     nisterium mit Blick auf die Fördermittel des
ten seinem Vorgänger Alexander Orth ganz be-      Landes betonte. Der Kreis Plön werde laut
sonders. Orth habe die Gemeindevertretung         Kreispräsident Stefan Leyk weiter in den Bil-
letztlich überzeugen können von diesem Neu-       dungsstandort Heikendorf investieren u.a. mit
bauprojekt, das in öffentlich-privater Partner-   einem zweistelligen Millionenbetrag für die ge-
schaft mit dem Bielefelder Unternehmen            plante Sanierung/Teilneubau des Heinrich-
Goldbeck realisiert wurde. Von einer mutigen      Heine-Gymnasiums. Schüler/innen verschie-
                                                                      dener Klassenstufen begleite-
                                                                      ten die Einweihungsfeier mit
                                                                      einem Sketch und musikali-
                                                                      schen Einlagen wie dem
                                                                      „Bauarbeiter-Rap“ und einer
                                                                      Rap-Stomp-Aufführung.
                                                                      Das viergeschossige neue
                                                                      Schulgebäude im Neuheiken-
                                                                      dorfer Weg ist für bis zu 800
                                                                      Schüler/innen der Sekundar-
                                                                      stufe 1 (1. bis 10. Klasse) und
                                                                      ca. 60 Lehrkräfte ausgelegt.
                                                                      Bis November 2043 ist
                                                                      die Firma Goldbeck für In-
                                                                      standhaltung, Betrieb und
                                                                      Energiemanagement zustän-
                                                                      dig, danach die Gemeinde
Enya Wrede, Linus Rohkamp und Merten Medrikat (v.l.) mit dem Heikendorf.
Sketch „Die Rechenaufgabe“.
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Amt Schrevenborn
Inhaltsverzeichnis
Bekanntmachungen, Mitteilungen und Berichte des Amtes Schrevenborn                                          3- 9
Tourismus                                                                                                       9
Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn für die Gemeinde                                                  10 - 27
Mitteilungen und Berichte aus der Gemeinde                                                                28 - 34
Kulturelles                                                                                               37 - 40
Kindergärten                                                                                              44 - 52
Schulen                                                                                                   53 - 54
Kirchengemeinden                                                                                          57 - 63
Vereine & Verbände Berichte                                                                               64 - 73
Sitzungsprotokoll GV-Sitzung                                                                              74 - 81
Service: Veranstaltungskalender, Öffnungszeiten, Telefonliste und Ansprechpartner                         82 - 94
Impressum                                                                                                      92

          Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn
 Die amtlichen Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn erfolgen durch Abdruck in den gemeindlichen Be-
 kanntmachungsblättern „Schönkirchener Nachrichten“, „Nachrichten aus Mönkeberg“ und „Heikendorfer Anzei-
 ger“, die in der Regel monatlich bis zum 5. des Monats erscheinen. In besonderen Veröffentlichungsfällen können
 zusätzliche Ausgaben herausgegeben werden. Ist der 5. ein Sonnabend, Sonntag, Feiertag oder sonst arbeitsfreier
 Tag, tritt an seine Stelle der nächste nicht arbeitsfreie Werktag. Die gemeindlichen Bekanntmachungsblätter wer-
 den gemeindeweise kostenlos an alle Haushalte verteilt und sind ferner in der Amtsverwaltung sowie in den Ge-
 meindebüros in Mönkeberg und Schönkirchen erhältlich; bei Versand wird das anfallende Porto erhoben.

                                Öffentliche Ausschusssitzungen

                        Im Monat April finden keine Sitzungen des Amtes statt.

                                          ABSCHRIFT
                                            Niederschrift
                                  5. Sitzung des Amtsausschusses

Sitzungstermin:     Dienstag, 05.03.2019                   Herr Jonas Rose Gemeindevertreter
Sitzungsbeginn:     19:00 Uhr                              Vertretung für:
Sitzungsende:       21:00 Uhr                              Herrn Olaf Bartels Gemeindevertreter
Ort, Raum:          Ratssaal Heikendorf,                   Herr Andreas Bohm-Ladehof Gemeindevertrete
                    Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf          Frau Dr. Bettina Bonde Gemeindevertreterin
                                                           Frau Regina Bothur Gemeindevertreterin
Anwesenheit:                                               Herr Steffen Falk-Schott Gemeindevertreter
Herr Olaf Bartels Gemeindevertreter                        Frau Andrea Hamann-Wilke Gemeindevertreterin
- fehlt entschuldigt -                                     Herr Frank Jakumeit Gemeindevertreter
Herr Murat Birkandan Gemeindevertreter                     Herr Benedict Mende Gemeindevertreter
- fehlt entschuldigt -                                     Vertretung für:
Herr Dietmar Katzer Gemeindevertreter                      Herrn Dietmar Katzer Gemeindevertreter
- fehlt entschuldigt -                                     Frau Hildegard Mersmann Bürgermeisterin
Herr Hans-Herbert Pohl Gemeindevertreter                   Herr Mario Mordhorst Gemeindevertreter
Herr Gerald Baden Gemeindevertreter                        Herr Alexander Orth Gemeindevertreter

                                                                                                                    3
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Amt Schrevenborn
ab 19.05 Uhr                                          Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die
Herr Tade Peetz Bürgermeister                         Beschlussfähigkeit fest. Gegen die Protokollfüh-
Herr Rüdiger Petersen Gemeindevertreter               rung bestehen keine Bedenken.
Herr Gerd Radisch Bürgermeister
Herr Thomas Rulle Gemeindevertreter                   Besondere Vorkommnisse:
Herr Thure Spitz Gemeindevertreter
Frau Claudia Zempel Gemeindevertreterin               Auf Antrag von Frau Mersmann wird die Sitzung
Herr Peter Zimprich Gemeindevertreter                 während der Beratung zu TOP 9 „Beratung und
                                                      Beschlussfassung über die Anmietung von Räum-
Weitere Anwesende:                                    lichkeiten (vorübergehende Lösung) und die
Herr Ulrich Hehenkamp       Amtsdirektor              Schaffung von zusätzlichen Raumkapazitäten
                                                      (dauerhafte Lösung) für die Mitarbeiter/innen der
Genehmigt und in der Sitzung unterschrieben           Amtsverwaltung“, in der Zeit von 20.35 Uhr bis
                                                      20.40 Uhr unterbrochen.
Vorsitz          gez. Hans-Herbert Pohl
Protokollführung gez. Thomas Kussin                   Tagesordnungspunkte, die in nichtöffentlicher Sit-
                                                      zung behandelt werden:
Für die Richtigkeit der Abschrift:                    8-10
                    gez. Alexandra von Elm
                                                      Beratungsergebnis:
Tagesordnung:                                         Anwesend:      20
Öffentlicher Teil                                     Dafür:         74
1 Eröffnung der Sitzung durch den Vorsitzen-          Dagegen:       -
    den, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der       Enthaltung/en: -
    Einladung, der Anwesenheit und der Be-
    schlussfähigkeit                                  Zu 2 Änderungsanträge zur Tagesordnung
2 Änderungsanträge zur Tagesordnung                        Vorlage: AA/1032/2019
3 Beschlussfassung über eventuelle Einwen-
    dungen gegen die Niederschrift der letzten Sit-   Herr Amtsvorsteher Pohl beantragt nach Rück-
    zung am 07.02.2019                                sprache mit dem Antragsteller Herrn Rulle, den
4 Mitteilungen des Amtsvorstehers                     TOP 7 „Antrag auf Aufstockung der Stelle der
5 Einwohnerfragestunde                                Gleichstellungsbeauftragten des Amtes Schreven-
6 Beratung und Beschlussfassung über den An-          born auf eine Vollzeitstelle“ von der Tagesordnung
    trag der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen "Um-      abzusetzen.
    stellung des Amtsfuhrparks auf E-Mobilität"
7 Anfragen aus dem Amtsausschuss                      Beratungsergebnis:
                                                      Anwesend:      19
Nichtöffentlicher Teil                                Dafür:         68
8 Beratung und Beschlussfassung über die An-          Dagegen:       -
   mietung von Räumlichkeiten (vorübergehende         Enthaltung/en: 3
   Lösung) und die Schaffung von zusätzlichen
   Raumkapazitäten (dauerhafte Lösung) für die        Zu 3 Beschlussfassung über eventuelle Ein-
   Mitarbeiter/innen der Amtsverwaltung                    wendungen gegen die Niederschrift der
9 Mitteilungen des Amtsvorstehers                          letzten Sitzung am 07.02.2019
10 Anfragen aus dem Amtsausschuss                          Vorlage: AA/1033/2019

Protokoll:                                            Keine
Öffentlicher Teil
Zu 1 Eröffnung der Sitzung durch den Vorsit-          Zu 4 Mitteilungen des Amtsvorstehers
     zenden, Feststellung der Ordnungsmä-                  Vorlage: AA/1034/2019
     ßigkeit der Einladung, der Anwesenheit
     und der Beschlussfähigkeit                       Herr Luft vom Büro Urbanus stellt den Sach-
     Vorlage: AA/1031/2019                            stand des zielgruppen- und gemeindeübergrei-

4
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Amt Schrevenborn
fenden Wegeleitsystems für die Gemeinden und          waltung die Beschaffung des Recyclingpapiers
das Amtes Schrevenborn vor. Der Vortrag wird          mit der Firma, die die Kopierer zur Verfügung
dem Protokoll als Anlage beigefügt.                   stellt, abgestimmt hat.

Herr Amtsvorsteher Pohl teilt mit, dass nach          Zu 6 Beratung und Beschlussfassung über
Aussage des Ortsbusbetreibers, die Fa. Vineta,             den Antrag der Fraktion Bündnis 90 Die
ca. 100 Fahrgäste/pro Tag das Angebot nutzen.              Grünen "Umstellung des Amtsfuhrparks
Die Streckenführung soll zunächst beibehalten              auf E-Mobilität"
werden, die Fördeschifffahrt sei bislang kein              Vorlage: AA/0999/2019
Faktor. Die Rückmeldung der Fahrgäste sei ins-
gesamt positiv.                                       Es wird beschlossen, dass bei der Neu-/Ersatz-
                                                      beschaffung von Maschinen und Fahrzeugen für
Herr Amtsdirektor Hehenkamp ergänzt, dass In-         den ABH umweltfreundliche Alternativen, insbe-
formationsveranstaltungen in den Gemeinden            sondere E-Antriebe und deren Wirtschaftlichkeit
erfolgen sollen, bei denen die Bürgerinnen und        zu prüfen sind.
Bürger Anregungen u. a. zum Sommerfahrplan
geben können.                                         Beratungsergebnis:
                                                      Anwesend:      20
Zu 5 Einwohnerfragestunde                             Dafür:         62
     Vorlage: AA/1035/2019                            Dagegen:       -
                                                      Enthaltung/en: 12
Es werden folgende Anfragen gestellt:
                                                      Zu 7 Anfragen aus dem Amtsausschuss
Frau Sander fragt, ob die Amtsverwaltung bei               Vorlage: AA/1036/2019
der Umstellung auf Recyclingpapier daran ge-          Herr Rulle fragt, nach welchen Kriterien die
dacht hat, dass das Papier ggf. nicht mit allen       Gleichstellungsbeauftragte ausgewählt wird.
Kopierern kompatibel ist.
                                                      Herr Amtsdirektor Hehenkamp antwortet, dass
Herr Kussin verweist darauf, dass die Amtsver-        die Auswahl durch den Amtsausschuss erfolgt.

                                        Bekanntmachung
                      über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis
                               und die Erteilung von Wahlscheinen
                  für die Wahl zum 9. Europäischen Parlament am 26. Mai 2019

1. Das Wählerverzeichnis zur Wahl zum 9. Euro-          überprü-fen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu
   päischen Parlament für die Gemeinden Heiken-         machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder
   dorf, Mönkeberg und Schönkirchen wird in der         Unvollstän-digkeit des Wählerverzeichnisses er-
   Zeit vom 6. Mai 2019 bis 10. Mai 2019 während        geben kann. Das Recht auf Überprüfung be-
   der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Ge-           steht nicht hinsichtlich der Daten von
   meindewahlbehörde im Rathaus Heikendorf,             Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein
   Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf, im Gemeinde-          Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bun-
   büro Mönkeberg, Dorfstraße 1, 24248 Mönke-           desmeldegesetzes eingetragen ist.
   berg und im Gemeindebüro Schönkirchen,
   Mühlenstraße 48, 24232 Schönkirchen, für             Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten
   Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehal-       Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch
   ten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit      ein Datensichtgerät möglich.
   oder Vollständigkeit der zu seiner Person im
   Wählerverzeichnis eingetragenen Daten über-          Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis
   prüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtig-     eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
   keit o-der Vollständigkeit der Daten von anderen
   im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen        2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder

                                                                                                      5
HEIKENDORFER ANZEIGER - Amt Schrevenborn
Amt Schrevenborn
    unvollständig hält, kann in der Zeit vom 6. Mai      entstanden ist,
    2019 bis zum 10. Mai 2019, spätestens am          c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren
    10. Mai 2019 bis 12:00 Uhr, beim Amt Schre-          festgestellt worden und die Feststellung erst
    venborn, Zimmer E.03, Dorfplatz 2, 24226 Hei-        nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur
    kendorf, Einspruch einlegen.                         Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.
    Der Einspruch kann schriftlich oder durch Er-
    klärung zur Niederschrift eingelegt werden.          Wahlscheine können von in das Wählerver-
                                                         zeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis
3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis         zum 24. Mai 2019, 18.00 Uhr, bei der Gemein-
   eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum         dewahlbehörde mündlich, schriftlich oder
   5. Mai 2019 eine Wahlbenachrichtigung.                elektronisch, jedoch am 24. Mai 2019 von
                                                         12:00 bis 18:00 Uhr nur noch persönlich im
    Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat,         Rathaus Heikendorf beantragt werden.
    aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Ein-
    spruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen,         Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung,
    wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein       die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder
    Wahlrecht nicht ausüben kann.                        nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten
                                                         möglich macht, kann der Antrag noch bis zum
    Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das           Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden.
    Wählerverzeichnis eingetragen werden und
    die bereits einen Wahlschein und Briefwahlun-        Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft,
    terlagen beantragt haben, erhalten keine             dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zu-
    Wahlbenachrichtigung.                                gegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der
                                                         Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt
4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl            werden.
   im Kreis Plön
   durch Stimmabgabe in einem beliebigen                 Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene
   Wahlraum dieses Kreises oder                          Wahlberechtigte können aus den unter 5.2
   durch Briefwahl teilnehmen.                           Buchstabe a bis c angegebenen Gründen den
                                                         Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch
5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag                    bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, stellen.

5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener           Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss
    Wahlberechtigter,                                    durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht
                                                         nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein
5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetra-         Wahlberechtigter mit Behinderungen kann
    gener Wahlberechtigter,                              sich bei der Antragstellung der Hilfe einer an-
                                                         deren Person bedienen.
a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Ver-
   schulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das      6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberech-
   Wählerverzeichnis bei Deutschen nach § 17             tigte
   Abs. 1 der Europawahlordnung, bei Unions-          - einen amtlichen Stimmzettel,
   bürgern nach § 17a Abs. 2 der Europawahl-          - einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,
   ordnung bis zum 5. Mai 2019 oder die               - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der
   Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis           Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen
   nach § 21 Abs. 1 der Europawahlordnung bis            roten Wahlbriefumschlag und
   zum 10. Mai 2019 versäumt hat,                     - ein Merkblatt für die Briefwahl.
b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl             Die Abholung von Wahlschein und Briefwahl-
   erst nach Ablauf der Antragsfrist bei Deut-           unterlagen für einen anderen ist nur möglich,
   schen nach § 17 Abs. 1 der Europawahlord-             wenn die Berechtigung zur Empfangnahme
   nung, bei Unionsbürgern nach § 17a Abs. 2             der Unterlagen durch Vorlage einer schriftli-
   der Europa-wahlordnung oder der Einspruchs-           chen Vollmacht nachgewiesen wird und die
   frist nach § 21 Abs. 1 der Europawahlordnung          bevollmächtigte Person nicht mehr als vier

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HEIKENDORFER ANZEIGER - Amt Schrevenborn
Amt Schrevenborn
   Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Ge-        dungsform ausschließlich von der Deutschen
   meindebehörde vor Empfangnahme der Un-                Post AG unentgeltlich befördert.
   terlagen schriftlich zu versichern.
   Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte            Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief ange-
   Person auszuweisen.                                   gebenen Stelle abgegeben werden.

   Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahl-
   brief mit dem Stimmzettel und dem Wahl-           Heikendorf, 30.03.2019
   schein so rechtzeitig an die angegebene Stelle
   absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens
   am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht.                Amt Schrevenborn
                                                     Der Amtsdirektor
   Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepu-      als Gemeindewahlbehörde
   blik Deutschland ohne besondere Versen-           gez. Ulrich Hehenkamp

            Mitteilungen des Amtes Schrevenborn
                      Der Seniorenbeirat Heikendorf informiert

Seniorenpass 2019 / 2020 und
Neuwahl des Seniorenbeirats

Der Seniorenbeirat Heikendorf freut sich,                                          Akt
                                                                                    ktiv
                                                                                       iv 60 +
auch in diesem Jahr den Seniorenpass mit                                            201
                                                                                    20
vielen Vorteilen anbieten zu können. Der
                                                                                      199 / 2020
Pass ist zum Preis von 20 € erhältlich, ist
vom 15. Mai 2019 bis 14. Mai 2020 gültig,
und wird mit Hilfe von bereit gestellten
Haushaltsmitteln der Gemeinde Heiken-
dorf sowie Spenden aus einem treuen
Sponsorenkreis realisiert.

Neben vielfältigen vergünstigten Muse-
umseintritten, u.a. im Künstlermuseum Se
Heikendorf-Kieler Förde, Angeboten im
                                               nioreennppaasss
                                                             s Heikendo
                                                                    ndorf - Mö
                                                                            Mönke
                                                                               nkeber
                                                                                  bergg - Sch
                                                                                          Schönk
                                                                                              önkir
                                                                                                 irch
                                                                                                   chen
                                                                                                      en
Rahmen der Heikendorfer Rathauskon-
zerte und Vergünstigungen bei Massage- und        von 20 € gekauft werden. In den
Fußpflegeanwendungen, profitieren Passinhaber     Gemeindebüros Mönkeberg und Schönkirchen
unter anderem auch von acht kostenlosen           erhalten Sie den Seniorenpass ebenfalls ab 2.
Schwimmbadbesuchen in der Seebadeanstalt          April 2019.
Heikendorf und Hallenbädern der Region (Laboe,
Preetz und Kiel). Der Seniorenpass kann im Hei-
kendorfer Rathaus und in den Gemeindebüros        Wichtig: Im Jahr 2019 steht die Neuwahl des
Schönkirchen und Mönkeberg von jeder Bürge-       Seniorenbeirats an. Am 16. Mai 2019 stellen
rin/jedem Bürger ab 60 Jahren des Amtsberei-      sich von 14 bis 18 Uhr die aktiven Mitglieder des
ches Schrevenborn während der allgemeinen         Seniorenbeirats und – hoffentlich viele neue Mit-
Öffnungszeiten erworben werden.                   streiter/innen – im Heikendorfer Rathaus zur
Das neue „Gutscheinheft“ kann am Dienstag,        Wahl. Wir hoffen auf rege Beteiligung!!!
2. April, von 14 bis 16 Uhr und am Donners-
tag, 4. April, von 10 bis 12 Uhr und von 15 bis   Immer aktuell im Internet:
16 Uhr im Heikendorfer Ratssaal zum Preis         www.senioren-heikendorf.de

                                                                                                      7
HEIKENDORFER ANZEIGER - Amt Schrevenborn
Amt Schrevenborn

                Berichte aus dem Amt Schrevenborn
Fünf Fragen – Fünf Antworten                         Neben dem
Das Interview                                        klassischen
Heute mit Ralf Löhndorf, Standesbeamter              Trauzimmer
im Amt Schrevenborn                                  sind häufig ja
                                                     auch unge-
Hallo Herr Löhndorf, Sie hatten kürzlich Ihre 600.   wöhnliche Lo-
Trauung hier im Standesamt Schrevenborn. War         cations für die
das auch für Sie und nicht nur für das Hochzeits-    Eheschließun-
paar neben all der beruflichen Routine etwas Be-      gen gefragt.
sonderes?                                            Wie sieht es
Das denke ich schon. Meine hauptsächliche Tä-        hier im Amt
tigkeit beim Amt Schrevenborn liegt ja im Be-        Schrevenborn
reich des Ordnungsamtes. Das Standesamt              aus? Wird ak-
kommt leider häufig etwas zu kurz. Die Trauun-       tuell das Hörn-Huus in Schönkirchen, das Feu-
gen sind deshalb auch für mich umso schöner.         erschiff im Möltenorter Hafen oder doch eher das
Schwierig ist es, einen vernünftigen Spagat zwi-     Rathaus in Heikendorf für die Eheschließung ge-
schen beiden Bereichen hinzubekommen. Das            bucht?
ist nicht immer so einfach.                          Wir bieten wirklich drei schöne Locations an. Es
                                                     ist schon ein kleiner Wandel festzustellen. Vor ein
Können Sie sich noch an Ihre erste Trauung er-       paar Jahren war das Hörn-Huus, die reetge-
innern und vielleicht auch an eine besonders         deckte Kate in Schönkirchen, sehr gefragt. Mitt-
schöne?                                              lerweile verzeichnen wir eine erhöhte Nachfrage
An meine erste Trauung kann ich mich nach 19         für das Trauzimmer im Heikendorfer Rathaus.
Jahren leider nicht mehr erinnern. Ich weiß nur,     Das hat wohl hauptsächlich damit zu tun, dass
dass die ersten ca. acht Trauungen bestimmt          die standesamtlichen Trauungen von der Perso-
nicht die schönsten waren. Man war noch so un-       nenzahl immer mehr zunehmen. Und da bietet
sicher. Wie muss der Ablauf sein? Passt die          unser Trauzimmer mit 31 Sitzplätzen den größ-
Traurede, das ausgesuchte Gedicht? Wie war           ten Platz. Brautpaare schauen auch schon auf
noch mal die Trauformel? Wann muss wer wo            ihren Geldbeutel. Eine Trauung außerhalb des
unterschreiben? Das war für mich, aber auch für      Rathauses ist mit erhöhten Gebühren verbun-
die Paare nicht ganz einfach.                        den. Dazu passt auch, dass der Kauf eines
Bis auf ein paar wenige Trauungen und Lebens-        Stammbuches heute eher die Ausnahme ist.
partnerschaften sind alle eigentlich super gelau-
fen. Als Standesbeamter bzw. Standesbeamtin          Wer ist neben Ihnen noch als Standesbeamter
erlebt man schon viele witzige, bunte, spaßige       bzw. Standesbeamtin im Einsatz? Sind Trauun-
und manchmal auch „anstrengende“ Trauungen.          gen im Amt Schrevenborn auch an Wochenen-
                                                     den möglich?
Geben Sie den Paaren eigentlich ein paar Tipps       Im Schnitt haben wir um die 80 Trauungen im
mit für einen gelungenen Start ins gemeinsame        Jahr, die ich derzeit zusammen mit der Kollegin
Glück?                                               Angela Kleefeld bewältige. Mit Marion Moritz
Nein, mit Tipps halte ich mich zurück. Jedes         haben wir noch eine weitere Standesbeamtin,
Brautpaar muss selbst sein Glück finden. Klar,       die bei Bedarf einspringt. Trauungen am Wo-
nach den vielen Jahren hat man Eindrücke von         chenende bieten wir wegen der rückläufigen Re-
den Brautpaaren und macht sich schon mal             sonanz nicht mehr an. Stark zugenommen
seine Gedanken. Das eine oder andere Mal             hingegen haben die Anfragen nach besonderen
kommt man beim Traugespräch auch ins Plau-           Trauorten wie z.B. den eigenen Garten, das Se-
dern und spricht über die Hochzeits-Location,        gelschiff, das Wohnmobil. So weit sind wir aber
über Ringe, Brautkleid, Einladungen, Tischord-       noch nicht, dass wir zu mobilen Standesbeam-
nung. Da wird aus einer Anmeldung zur Ehe-           ten/innen werden.
schließung, die in der Regel 30 Minuten dauert,      Was viele Bürger vermutlich gar nicht wissen:
schnell mal eine Stunde.                             Wir Standesbeamte haben ja noch eine Vielzahl

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Amt Schrevenborn
an weiteren Aufgaben im Standesamt zu bewäl-         Vaterschaftsanerkennungen, Namenerklärun-
tigen. Es sind ja nicht nur die Trauungen. Unser     gen, Kirchenaustritte, besondere Beurkundun-
Tätigkeitsfeld ist weitaus umfangreicher. Zu den     gen zunehmend ausländischer Dokumente.
klassischen Tätigkeiten zählen Geburts-, Hei-
rats- und Sterbefallbeurkundungen, aber auch         Die Fragen stellte Christoph Kuhl

TOURISMUS
Neuigkeiten aus der Urlaubsregion
Neuer Flyer zur OstseeCard
             Auch in 2019 erhalten Heikendorfer Urlaubsgäste für ihre Kurabgabe eine ostseecard
             (Gästekarte), welche mit vielen Vorteilsangeboten ausgestattet ist. Neben den Ange-
             boten öffentlicher Träger, wie zum Beispiel der freien Strandnutzung in allen 20 Part-
             nerorten und weiteren Vorteilsangeboten entlang der gesamten Ostseeküste, wurden
             in der Neuauflage des ostseecard-Flyers wieder örtliche Vorteilsangebote zusammen-
             gestellt. Das sind z.B. Vergünstigungen in Apotheken, dem Künstlermuseum Heiken-
             dorf oder bei sportlichen Aktivtäten wie Yoga am Meer, Golfen in Kitzeberg, Baden in
             der Seebadeanstalt oder dem Mare Health Club & Spa in Schönkirchen u.v.m. Die Bro-
             schüre ist ab Ostern u.a. in der Tourist-Info erhältlich und liegt in den Unterkünften aus.

Tourist-Info startet in Vorsaison
Die Tourist-Info ist ab 1. April wieder täglich geöffnet und startet damit
in die Vorsaison. Das kompetente Service-Team steht dann
montags bis freitags jeweils von 10.00 bis 12.30 Uhr und 15.00 bis
17.30 Uhr sowie samstags und sonntags von 13.00 bis 17.00 Uhr für
Informationen, Zimmervermittlung, Souvenirverkauf, Fahrradverleih und
vieles mehr zur Verfügung.

Aktion Kieler „Bettenwechsel“ bis zum 01. Mai verlängert
                         Noch bis zum 01.05.2019 können Kieler*Innen das Schnupperangebot in
                         den Hotels der heimischen Region nutzen. Die Angebote reichen von einer
                         Auszeit in ruhiger Umgebung, über Verwöhnpakete und Wellness bis zum
                         Vorteil der Citynähe z.B. kombiniert mit einem Theaterbesuch.
                         Alle teilnehmenden Hotels sind über die Tourist- Information Kiel,
                         telefonisch unter 0431 – 679 100 sowie online unter
                         www.kiel-sailing-city.de/bettenwechsel buchbar! Der Preis für eine Über-
nachtung im Doppelzimmer liegt je nach Kategorie zwischen 24,00 € und 58,00 € pro Person und
Nacht inkl. Frühstück. Die Sonderaktion gilt ausschließlich für Bewohner*Innen im Raum Kiel mit den
Postleitzahlen 241xx und 242xx. Eine Überprüfung des Wohnortes erfolgt sowohl bei der Buchung
als auch beim Check In im Hotel.

Vorankündigung: Weltfischbrötchentag am 04. Mai
Von 11 - 16 Uhr dreht sich am Möltenorter Hafen alles rund um unser Kudder-Fudder.
Ab 11 Uhr steht der Shantychor „De Brummelbuttjes“ gemeinsam mit dem Gastchor
„Holzheimer Schoppensänger“ auf der Bühne. Neben dem Verkauf von Fischbrötchen
und anderen leckeren Fischspezialitäten verspricht ein buntes Programm mit Hüpf-
burg, Opti-Schnuppersegeln, Kinderschminken auf dem Feuerschiff, Kinderbasteln, eine Ausflugs-
fahrt mit der MS Dana, eine Modellbauausstellung vom Funkclub Taifun e.V., Besichtigung des
Seenotretters Berlin u.v.m. einen schönen Tag an der Förde, ganz im Zeichen des Fischbrötchens.
Für weitergehende Informationen wenden Sie sich bitte an:
das Team der Tourist-Info am Heikendorfer Hafen (Tel. 0431-679100, info@kiel-sailing-city.de) oder
Kathleen Weiß vom Amt Schrevenborn (Tel. 0431-2409 142, kathleen.weiss@amt-schrevenborn.de)

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Gemeinde Heikendorf

             Bekanntmachungen des Amtes
        Schrevenborn für die Gemeinde Heikendorf
 Die amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Heikendorf erfolgen durch Abdruck in dem gemeindlichen
 Bekanntmachungsblatt „Heikendorfer Anzeiger“, der in der Regel monatlich bis zum 5. des Monats erscheint.
 In besonderen Veröffentlichungsfällen können zusätzliche Ausgaben herausgegeben werden. Ist der 5. ein Sonn-
 abend, Sonntag, Feiertag oder sonst arbeitsfreier Tag, tritt an seine Stelle der nächste nicht arbeitsfreie Werktag.
 Die gemeindliche Bekanntmachungsblatt wird kostenlos an alle Haushalte verteilt und sind ferner in der Amts-
 verwaltung, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf, erhältlich; bei Versand wird das anfallende Porto erhoben.

                                    Öffentliche Ausschusssitzungen

 Zeitpunkt, Ort und Tagesordnung der öffentlich tagenden Ausschüsse der Gemeindevertretung
 werden durch Aushang in der Gemeindeverwaltung mit dem Tag der Einladung zur Sitzung be-
 kannt gegeben! Vorbehaltlich von Änderungen werden folgende Termine mitgeteilt:

             Tag                 Datum              Uhrzeit          Sitzung
             Mittwoch            17.04.2019         19:00 Uhr        8. Sitzung der Gemeindevertretung
             Mittwoch            24.04.2019         19:00 Uhr        Wirtschafts- und Verkehrsausschuss
             Montag              29.04.2019         19:00 Uhr        Bau- und Umweltausschuss

 Sitzungsort: Ratssaal, Rathaus Heikendorf. Die Tagesordnung der Sitzungen können im Rathaus
 eingesehen werden. Der aktuelle Stand der Einladungen ist auf der Internetseite ersichtlich.

                                             EINLADUNG
                                              zur
                         8. Sitzung der Gemeindevertretung Heikendorf

Am Mittwoch, 17. April 2019, findet um 19 Uhr im Ratssaal des Rathauses Heikendorf die 8. Sitzung
der Gemeindevertretung statt, zu der ich Sie herzlich einlade.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung
2. Einwohnerfragestunde
3. Einwände gegen die Abschrift der Niederschrift der öffentlichen Sitzung am 13.03.2019
4. Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 13.03.2019 gefassten Beschlüsse
5. Anträge
6. Umbesetzung von Ausschüssen
7. Mitteilungen
8. Bauangelegenheiten
   8.1 Beratung und Beschlussfassung über die Gestaltung der Schulhöfe des Schulneubaus
9 Anfragen

Nichtöffentlicher Teil
10 Nichtöffentliche Mitteilungen und Anfragen

gez. Tade Peetz
Bürgermeister                                                                   - Änderungen bleiben vorbehalten -

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Gemeinde Heikendorf
 Satzung zum Schutz der öffentlichen Grünanlagen der Gemeinde Heikendorf
                           (Grünflächensatzung)

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schles-          c. Spielplatz Kolonnenweg
wig-Holstein (GO) in der Fassung 28. Februar 2003         d. Bolzplatz Neuheikendorf
(GVOBl. Schl.-H. S. 57) zuletzt geändert durch Ge-        e. Spiel- und Bolzplatz Ragniter Ring
setz vom 04.01.2018 (GVOBl. Schl.-H. S. 6) wird           f. Spielplatz Rügendamm
nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertre-           g. Spielplatz Rührsbrook
tung Heikendorf vom 14.02.2019 folgende Satzung           h. Spielplatz Strand
erlassen:                                                 i. Spielplatz Stückenberg nach Ende des Kin-
                         §1                                  dergartenbetriebes
                   Allgemeines                            j. Spielplatz Teichtor
Diese Satzung gilt für die öffentlichen Grünanlagen       k. Spielplatz Viehkamp
in der Gemeinde Heikendorf.
                                                                                §4
                          §2                                         Benutzung der Anlagen
                Begriffsbestimmung                     (1) Die öffentlichen Grünanlagen dürfen nur so ge-
(1) Öffentliche Grünanlagen im Sinne dieser Satzung        nutzt werden, wie es sich aus der Natur der An-
    sind Anlagen, die der Gesundheit und der Erho-         lagen und ihrer Zweckbestimmung ergibt. Die
    lung der Bevölkerung dienen, der Allgemeinheit         Benutzung der öffentlichen Grünanlagen ge-
    unentgeltlich zugänglich sind und von der Ge-          schieht auf eigene Gefahr. Eine Verpflichtung der
    meinde Heikendorf unterhalten werden.                  Gemeinde Heikendorf zur Beseitigung von
(2) Bei den öffentlichen Grünanlagen handelt es sich       Schnee- und Eisglätte auf den Wegen im Bereich
    um                                                     dieser Anlagen besteht nicht.
    a) die Grün- und Parkanlagen mit ihren Anpflan-    (2) Für die Benutzung der Spiel- und Bolzplätze gilt
       zungen und Einrichtungen einschließlich der         folgende zeitliche Begrenzung:
       Gewässer, die Bestandteil dieser Anlage sind,       a) während der Sommerzeit jeweils zwischen
    b) die ausgewiesenen Liegewiesen,                         08:00 Uhr und 21:00 Uhr,
    c) die ausgewiesenen Hundeauslaufflächen und           b) während der Winterzeit jeweils vom 08:00 Uhr
    d) die ausgewiesenen Spiel- und Bolzplätze.               bis Einbruch der Dunkelheit, spätestens je-
(3) Nicht zu den öffentlichen Grünanlagen nach die-           doch bis 18:00 Uhr.
    ser Satzung gehören die Grünflächen im Bereich     (3) Die Benutzung der Spielplätze ist ausschließlich
    der Sportplätze, der Strandflächen nach dem            Kindern bis 14 Jahren gestattet.
    Landesnaturschutzgesetz, sowie Grünflächen,        (4) Die Benutzung der Bolzplätze ist ohne Altersbe-
    die Bestandteile der öffentlichen Straßen (Stra-       schränkung gestattet.
    ßenbegleitgrün) sind.
                          §3                                                    §5
       Zweckbestimmung von Grünanlagen                            Verhalten in den Grünanlagen
(1) Folgende öffentliche Grünanlagen in der Ge-        (1) Auf den öffentlichen Grünanlagen ist es unter-
    meinde Heikendorf werden als Liegewiese fest-          sagt,
    gelegt:                                                a) Anpflanzungen zu zertreten oder Pflanzen,
    a. die Grünanlage an der Seebadeanstalt / Stin-           Blumen, Zweige, Früchte und Vogeleier zu
       nespark in voller Ausdehnung,                          entnehmen beziehungsweise zu zerstören,
    b. die Grünanlage am Strandweg,                        b) Wege, Rasenflächen, Uferböschungen, An-
    c. die Grünanlage zwischen Fördewanderweg                 pflanzungen und sonstige Anlagenteile zu ver-
       und Hang nordöstlich des Hauptstrandes und             ändern, aufzugraben oder sonst zu
    d. die Grünanlage am nördlichen Ende des Ko-              beschädigen,
       lonnenweges an der Kieler Förde.                    c) die Anlagen durch Papier, Glas und andere
(2) Folgende öffentliche Grünanlagen werden als               Abfälle zu verunreinigen,
    Spiel- und/oder Bolzplatz festgelegt:                  d) Bänke, Schilder, Hinweise, Denkmäler, Einfrie-
    a. Spielplatz Hafenstraße nach Ende des Kinder-           digungen und andere Einrichtungen zu be-
       gartenbetriebes                                        schädigen, zu beschmutzen, zu beschädigen
    b. Spielplatz Kirchsöhren                                 oder zu entfernen,

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Gemeinde Heikendorf
    e) außerhalb der dafür gekennzeichneten Wege                                  §6
       und Flächen Rad zu fahren, zu reiten, mit                              Ausnahmen
       Kraftfahrzeugen zu fahren bzw. diese oder An-    Im Einzelfall kann eine Nutzung öffentlicher Grünan-
       hänger dort abzustellen,                         lagen, die über die Benutzung nach § 4 hinausgeht,
    f) Spaziergänger oder Nutzer von öffentlichen       gestattet und Ausnahmen von den Vorschriften des
       Grünanlagen zu behindern oder zu belästigen,     § 5 dieser Satzung nach pflichtgemäßem Ermessen
    g) Musikinstrumente sowie musikabspielende          zugelassen werden, wenn ein überwiegendes öffent-
       Geräte öffentlich zu betreiben, wenn dadurch     liches Interesse dem nicht entgegensteht.
       die Ruhe anderer Nutzer/innen maßgeblich                                   §7
       gestört wird,                                                    Ordnungswidrigkeiten
    h) gefährliche Spiel- und Sportgeräte, insbeson-    (1) Aufgrund § 134 Abs. 5 der Gemeindeordnung
       dere Luftmodellflugzeuge, Drohnen und Lenk-          handelt ordnungswidrig, wer gegen die Vorschrif-
       drachen zu gebrauchen,                               ten der §§ 4 und 5 dieser Satzung verstößt.
    i) die Wasser-, See- und Küstenvögel oder           (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße
       sonstige Wildtiere zu füttern und mutwillig zu       bis 1.000,00 Euro geahndet werden.
       beunruhigen,                                                               §8
    j) Bäume, Bauwerke oder sonstige Einrichtun-             Verarbeitung personenbezogener Daten
       gen zu besteigen und                             (1) Zur Erfüllung der Aufgaben im Rahmen dieser
    k) zu betteln.                                          Satzung ist die Erhebung, Verarbeitung und Spei-
(2) Die Flächen nach § 3 Absatz 1 sind in der Zeit          cherung der dafür erforderlichen Daten durch die
    vom 1. November jeden Jahres bis zum 31. März           Gemeinde Heikendorf zulässig. Dies gilt insbe-
    des Folgejahres analog zur Strandsatzung der            sondere für
    Gemeinde Heikendorf für Hunde freigegeben. In           • Name, Vorname(n) und Anschrift,
    der Zeit vom 1. April bis zum 31. Oktober jeden         • Geburtsdatum,
    Jahres sind mitgeführte Hunde auf den festgeleg-        • Telefonnummer,
    ten Liegewiesen anzuleinen. Die gesondert aus-          • Name, Vorname(n) und Anschrift von Auf-
    gewiesenen Hundeauslaufflächen bleiben davon                sichtspersonen.
    unberührt.                                          (2) Die personenbezogenen Daten werden insbeson-
(3) Es ist verboten, Hunde auf Kinderspiel- und Bolz-       dere erhoben durch Mitteilung bzw. Übermittlung
    plätzen mitzunehmen oder dort frei laufen zu las-       a) aus den Unterlagen des Verwaltungsverfah-
    sen.                                                        rens,
(4) Etwaige Verunreinigungen auf den Grünflächen            b) aus den Grundsteuerakten,
    durch Hundekot sind von der jeweiligen Hunde-           c) aus dem Einwohnermelderegister.
    halterin bzw. vom jeweiligen Hundehalter zu be-     (3) Die Daten dürfen von der datenverarbeitenden
    seitigen und ordnungsgemäß zu entsorgen.                Stelle nur zum Zwecke nach dieser Satzung wei-
(5) Es ist nicht gestattet, im Bereich öffentlicher         terverarbeitet und gespeichert werden.
    Grünanlagen Lagerfeuer zu entzünden bzw. dort                                 §9
    Grillgeräte zu betreiben.                                                Inkrafttreten
(6) Das Zelten und Campieren im Bereich öffentli-       Diese Satzung tritt am 01.04.2019 in Kraft.
    cher Grünanlagen ist untersagt.
(7) Es ist zudem verboten, auf Kinderspiel- und Bolz-   Heikendorf, den 15.02.2019
    plätzen zu rauchen, sowie der Konsum von Alko-      Gemeinde Heikendorf
    hol und Drogen. Auf allen Grünflächen ist das       Der Bürgermeister
    Jugendschutzgesetz zu beachten.                     gez. Peetz

   Satzung über die Einschränkung des Gemeingebrauches und der
   Nutzung am Meeresstrand, sowie Erhebung von Sondernutzungs-
 gebühren für Veranstaltungen am Strand in der Gemeinde Heikendorf
                           (Strandsatzung)

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für                §§ 1, 2, 6 und 10 des Kommunalabgaben-geset-
Schleswig-Holstein (GO) vom 28. Februar 2003            zes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) vom
(GVOBl. S. 57) in der zurzeit geltenden Fassung,        10.01.2005 (GVOBl. S. 27) in der zurzeit geltenden

12
Gemeinde Heikendorf
Fassung und der §§ 32 und 34 des Gesetzes zum              nutzungsrecht (Konzession) an dem im Ge-
Schutz der Natur des Landes Schleswig-Holstein             meindegebiet gelegenen Meeresstrand einge-
– Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) vom                   räumt.
24.02.2010 (GVOBl. S. xx) in der zurzeit geltenden    (2) Die Strandabschnitte A, B, C, E und F nach §
Fassung i.V.m. der Landesverordnung zur Sonder-            2 sind frei zugänglich.
nutzung am Meeresstrand und über Schutzstreifen       (3) Der Strandabschnitt D ist gebührenpflichtig.
an Gewässern zweiter Ordnung vom 15.11.2018                Näheres regelt die Strandgebührensatzung der
(GVOBl. S. 751) in der zurzeit geltenden Fassung           Gemeinde Heikendorf.
wird nach Beschlussfassung durch die Gemeinde-                                   §4
vertretung Heikendorf vom 14.02.2019 folgende                  Einschränkung der Strandnutzung
Satzung erlassen:                                     (1) Für die Strandabschnitte C, D und E wird der
                         §1                                Gemeingebrauch für die Zeit vom 1. Januar bis
                 Geltungsbereich                           zum 31. Dezember jeden Jahres einge-
(1) Jeder darf den Meeresstrand auf eigene Gefahr          schränkt. Für die Nutzung der Strandab-
    betreten und sich dort aufhalten. Diese Sat-           schnitte A, B und F gelten die Bestimmungen
    zung regelt die Einschränkung des Gemeinge-            dieser Satzung entsprechend.
    brauches und der Nutzung am Meeresstrand          (2) Jede Strandbenutzerin und jeder Strandbenut-
    in der Gemeinde Heikendorf.                            zer hat sich am Meeresstrand so zu verhalten,
(2) Diese Satzung gilt für alle Strandbenutzerinnen        dass die öffentliche Sicherheit nicht beein-
    und Strandbenutzer. Strandbenutzerin und               trächtigt oder gefährdet wird. Unzulässig ist
    Strandbenutzer im Sinne dieser Satzung sind            insbesondere
    Personen oder Personengruppen, die einen             a. den Strandbewuchs zu betreten,
    Strand betreten und sich dort aufhalten.             b. Burgen zu bauen und Löcher zu graben,
(3) Für die Strandbenutzung werden Abgaben               c. Feuer, Grillfeuer oder Feuerwerk zu entzün-
    nach der Kurabgabesatzung und der Strand-                 den oder zu unterhalten,
    gebührensatzung der Gemeinde Heikendorf              d. Papier, Glas und andere Abfälle liegen zu
    erhoben. Darüber hinaus werden Sondernut-                 lassen oder zu vergraben,
    zungsgebühren nach § 7 dieser Satzung erho-          e. den Strand mit Kraftfahrzeugen aller Art zu
    ben.                                                      befahren; ausgenommen sind Reinigungs-
                         §2                                   und Baufahrzeuge im öffentlichen Interesse,
                   Meeresstrand                               Rettungsfahrzeuge und Krankenfahrstühle,
Der Meeresstrand in der Gemeinde Heikendorf              f. Wasser-, See- und Küstenvögel oder sons-
wird in folgende Abschnitte eingeteilt:                       tige Wildtiere zu füttern oder mutwillig zu
 a) Strandabschnitt A                                         beunruhigen,
       in Kitzeberg als Freistrand (von der Wasser-      g. am Strand zu übernachten, zu zelten oder
       kante bis zum Fördewanderweg),                         lautstark zu feiern,
 b) Strandabschnitt B                                    h. Alkohol in nicht geringen Mengen und sons-
       an der Hafenstraße als Freistrand,                     tige Rauschmittel zu konsumieren,
 c) Strandabschnitt C                                    i. der Gebrauch von gefährlichen Spiel- und
       am Strandweg / An der Schanze als kon-                 Sportgeräten, besonders Luftmodellflug-
       zessionierter Freistrand,                              zeuge, Drohnen und Lenkdrachen,
 d) Strandabschnitt D                                 (3) In der Zeit vom 1. April bis zum 31. Oktober
       in Möltenort (Uferweg Süd) als konzessio-           jeden Jahres ist das Mitführen von Hunden an
       nierter gebührenpflichtiger Strand,                 allen Strandabschnitten gemäß § 2 nicht zuläs-
 e) Strandabschnitt E                                      sig. § 32 Abs. 2 Satz 2 LNatSchG bleibt unbe-
       in Möltenort (Uferweg Mitte) als konzessio-         rührt.
       nierter Freistrand,                            (4) Alle Strandabschnitte gemäß § 2 sind in der
 f) Strandabschnitt F                                      Zeit vom 1. November des Jahres bis zum 31.
       in Möltenort (Uferweg Nord) als Freistrand.         März des Folgejahres für Hunde freigegeben.
                         §3                           (5) Hunde sind auf dem Fördewanderweg an der
      Gemeingebrauch und Sondernutzung                     Leine zu führen. Es gelten die Vorschriften des
(1) Für die Strandabschnitte C, D und E nach § 2           Gesetzes über das Halten von Hunden (Hun-
    wurde der Gemeinde Heikendorf ein Sonder-              degesetz Schleswig-Holstein).

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Gemeinde Heikendorf
(6) Die Verunreinigungen durch Hundekot sind von           (4) Die aufgezogene gelbe Flagge am Rettungs-
    den Begleitpersonen umgehend in geeigneter                 schwimmerstrand signalisiert, dass nur unter
    Weise zu beseitigen und nicht zu vergraben.                Aufsicht und nur am bewachten Strandab-
(7) Das Mitbringen von sonstigen Haus- und Klein-              schnitt gebadet werden darf. Bei aufgezogener
    tieren an den Strand ist ganzjährig nicht gestattet.       roter Flagge besteht ein absolutes Badeverbot.
(8) Das Reiten am Strand ist ganzjährig nicht ge-          (5) Die eingesetzten Rettungsschwimmer, die Mit-
    stattet.                                                   arbeiter oder Beauftragten der Gemeinde Hei-
(9) Das Angeln ist außerhalb der Badezeit (von                 kendorf üben am Strand das Hausrecht aus.
    9.00 Uhr bis 18.00 Uhr) gestattet, sofern kein             Auf Anfrage haben sich diese Personen auszu-
    reger Badebetrieb herrscht. Ein gültiger Fi-               weisen. Ihren Anweisungen ist zur Aufrechter-
    schereischein ist Voraussetzung. In der Zeit               haltung der öffentlichen Sicherheit Folge zu
    vom 1. April bis zum 31. Oktober jeden Jahres              leisten. Ein Verstoß gegen die Bestimmungen
    ist das Aufwühlen von Wattwürmern (Plüm-                   dieser Satzung kann zum Verweis aus dem
    pern) in für den Badebetrieb gekennzeichneten              Strandabschnitt führen.
    Bereichen nicht gestattet.
(10)Das Lagern oder Anlanden motorisierter und                                      §6
    nicht motorisierter Wasserfahrzeuge aller Art ist                          Ausnahmen
    unzulässig.                                            Ausnahmen von § 4 können im Einzelfall zugelas-
(11)Musikinstrumente sowie musikabspielende                sen werden. Die Gemeinde Heikendorf erteilt auf
    Geräte dürfen nicht öffentlich betrieben wer-          Antrag eine schriftliche Genehmigung nach pflicht-
    den, wenn dadurch die Ruhe anderer Strand-             gemäßem Ermessen, wenn ein überwiegend öf-
    benutzer/innen maßgeblich gestört wird.                fentliches Interesse einer Ausnahme nicht
(12)Öffentliche Einrichtungen der Gemeinde Hei-            entgegensteht und öffentliche Belange nicht be-
    kendorf oder der Pachtbetriebe oder Anlagen            rührt werden.
    dürfen nicht verunreinigt, beschädigt, entwen-                                  §7
    det oder unbefugt benutzt werden.                         Gewerbliche Betätigung, Veranstaltungen,
(13)Handzettel oder sonstige Werbezettel dürfen                         Sondernutzungsgebühren
    nicht verteilt werden. Waren, Warenproben und          (1) Jede gewerbliche Betätigung und kommer-
    Dienstleistungen dürfen weder verteilt noch an-            zielle Veranstaltung am Meeresstrand bedarf
    geboten werden.                                            einer besonderen Erlaubnis durch die Ge-
(14)Es ist untersagt, Foto- oder Filmaufnahmen für             meinde. Die Gemeinde Heikendorf erteilt auf
    gewerbliche Zwecke zu machen.                              Antrag eine schriftliche Genehmigung; Aufla-
                                                               gen und Bedingungen sind zulässig. Eine Er-
                        §5                                     laubnis wird auf Zeit oder auf Widerruf erteilt,
           Badeaufsicht, Strandaufsicht                        wenn öffentliche Belange einer gewerblichen
(1) Für den Strandabschnitt gemäß § 3 Abs. 3                   Betätigung oder kommerziellen Veranstaltung
    stellt die Gemeinde Heikendorf in der Zeit vom             nicht entgegenstehen. Die Erhebung von Ver-
    vorletzten Sonntag im Juni bis zum letzten                 waltungsgebühren bleibt davon unberührt.
    Sonntag im August jeden Jahres eine Badeauf-           (2) Der Abs. 1 findet für die Durchführung von pri-
    sicht.                                                     vaten und gemeinnützigen Veranstaltungen am
(2) Bei regem Badebetrieb kann eine Badeaufsicht               Strand entsprechend Anwendung.
    über den vorgenannten Zeitraum hinaus ge-              (3) Natürliche und juristische Personen, die eine
    stellt werden. Findet aufgrund der Wetterlage              Erlaubnis nach den Absätzen 1 oder 2 bean-
    oder zu niedriger Wassertemperaturen kein                  tragen, sind zur Zahlung einer Sondernut-
    Badebetrieb statt, kann auf eine Badeaufsicht              zungsgebühr nach dieser Satzung für die
    verzichtet werden. Hierauf ist im Strandbereich            erteilte Erlaubnis verpflichtet.
    gemäß § 3 Abs. 3 in geeigneter Weise hinzu-            (4) Die Pflicht zur Zahlung einer Benutzungsge-
    weisen.                                                    bühr im Rahmen einer erteilten Erlaubnis ent-
(3) An den kenntlich gemachten bewachten Bade-                 steht mit der Bekanntgabe der Erlaubnis und
    stellen wird unter Aufsicht der Rettungs-                  ist spätestens nach einen Monat danach fällig.
    schwimmer gebadet. Das Baden außerhalb                 (5) Für jede gewerbliche Betätigung und kommer-
    dieser Badestellen und der festgesetzten Ba-               zielle Veranstaltung nach § 7 Abs. 1 dieser Sat-
    dezeiten geschieht auf eigene Gefahr.                      zung wird eine Gebühr zwischen 30,00 € und

14
Gemeinde Heikendorf
    500,00 € pro Tag erhoben. Die Höhe der Ge-           • Geburtsdatum,
    bühr richtet sich nach Art und Umfang der ge-        • Telefonnummer,
    werblichen       Betätigung        und     dem       • Email-Adresse.
    wirtschaftlichen Vorteil. Die Entscheidung über   (2) Die personenbezogenen Daten werden insbe-
    die Gebührenhöhe trifft die Verwaltung nach           sondere erhoben durch Mitteilung bzw. Über-
    pflichtgemäßem Ermessen.                              mittlung
(6) Für jede private oder gemeinnützige Veranstal-       a) aus den Unterlagen des Verwaltungsver-
    tung nach § 7 Abs. 2 dieser Satzung wird eine           fahrens,
    Gebühr zwischen 30,00 € und 100,00 € pro             b) aus den Grundsteuerakten oder Gewerbe-
    Tag erhoben. Die Höhe der Gebühr richtet sich           steuerakten,
    nach dem Umfang der privaten oder gemein-            c) aus dem Einwohnermelderegister,
    nützigen Veranstaltung. Die Entscheidung über        d) aus dem Gewerberegister,
    die Gebührenhöhe trifft die Verwaltung nach          e) aus dem Vereinsregister.
    pflichtgemäßem Ermessen.                          (3) Die Daten dürfen von der datenverarbeitenden
                        §8                                Stelle nur zum Zwecke nach dieser Satzung
              Ordnungswidrigkeiten                        weiterverarbeitet und gespeichert werden.
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder
    fahrlässig eine Handlung entgegen §§ 4 oder                               § 10
    7 Abs. 1 Satz 1 dieser Satzung vornimmt.                              Inkrafttreten
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geld-       Diese Satzung tritt am 01.04.2019 in Kraft. Gleich-
    buße bis zu 1.000 Euro geahndet werden.           zeitig treten die §§ 1 bis 5, 7 bis 14, sowie 17 bis
                                                      21 der Satzung über die Nutzung der Grünanlagen
                        §9                            und des Strandes in der Gemeinde Heikendorf
                Datenverarbeitung                     vom 07.03.2011 in der Fassung vom 11.12.2014
(1) Zur Ermittlung der Gebührenschuldner und zur      außer Kraft.
    Festsetzung der Gebühren im Rahmen dieser
    Satzung ist die Erhebung, Verarbeitung und        Heikendorf, den 15.02.2019
    Speicherung der dafür erforderlichen Daten
    durch die Gemeinde Heikendorf zulässig. Dies      Gemeinde Heikendorf
    gilt insbesondere für                             Der Bürgermeister
   • Name, Vorname(n) und Anschrift,                  gez. Peetz

                   Satzung über die Erhebung von
   Strandbenutzungsgebühren und Strandkurabgabe in der Gemeinde
                Heikendorf (Strandgebührensatzung)

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schles-      (1) Die Gemeinde Heikendorf ist als Ostseebad an-
wig-Holstein in der Fassung vom 28. Februar 2003          erkannt. Erhebungsgebiet für die Strandbenut-
(GVOBl. 2003, S. 57) zuletzt geändert durch Gesetz        zungsgebühr und die Strandkurabgabe ist der
vom 4. Januar 2018 (GVOBl. S. 6) und der §§ 1, 2, 6       Strandabschnitt am Uferweg in Möltenort
und 10 des Kommunalabgabengesetztes des Lan-              (Hauptstrand). Die Lage des Hauptstrandes er-
des Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekannt-        gibt sich aus der beigefügten Anlage 1, die Be-
machung vom 10. Januar 2005 (GVOBl. 2005, S.              standteil dieser Satzung ist.
27), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. März       (2) Der gemeindliche Aufwand für die Herstellung,
2018 (GVOBl. S. 69) wird nach Beschlussfassung            Verwaltung und Unterhaltung der zu Kur- und
durch die Gemeindevertretung vom 13.03.2019 fol-          Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen
gende Satzung erlassen: AusGründen der Vereinfa-          Einrichtungen wird durch die Strandbenutzungs-
chung wird im folgenden Satzungstext die                  gebühr zu 10 v. H. gedeckt.
männliche Form verwendet. Die jeweiligen Begriffe     (3) Für die Benutzung öffentlicher Einrichtungen
gelten jedoch in der männlichen und weiblichen            können neben der Strandbenutzungsgebühr Ab-
Form entsprechend.                                        gaben oder besondere Entgelte erhoben wer-
                        §1                                den.
     Allgemeine Erhebungsvoraussetzungen

                                                                                                        15
Gemeinde Heikendorf
                          §2                                zuweisen.
                Erhebungszeitraum                       (4) Von der Strandbenutzungsgebühr und der
(1) Die Strandbenutzungsgebühr und die Strand-              Strandkurabgabe sind die Inhaber einer Kur-
    kurabgabe werden nach Maßgabe des § 5 die-              karte (Ostseecard) der Gemeinde Heikendorf
    ser Satzung in der Zeit vom 1. April bis 31.            und anderer Ferienorte im Rahmen der gegen-
    Oktober zwischen 9.00 und 18.00 Uhr eines               seitigen Anerkennung für die Dauer ihres Aufent-
    jeden Jahres erhoben. Es wird dabei unterschie-         haltes nicht erfasst. Ortsfremde Tagesgäste sind
    den nach:                                               zur Entrichtung der Kurabgabe nach den Vor-
a) Nebensaison:                                             schriften der Kurabgabesatzung der Gemeinde
    1. bis 30. April und 1. bis 31. Oktober                 Heikendorf verpflichtet.
b) Hauptsaison:                                                                   §5
    1. Mai bis 30. September                                             Gebührenmaßstab
(2) Der Zeitraum vom 1. November bis zum 31.            (1) Bemessungsgrundlage ist grundsätzlich, vorbe-
    März eines jeden Jahres ist gebührenfrei.               haltlich der Pauschalisierungsregelung nach
                                                            Abs. 2, die Zahl der Tage der Strandbenutzung
                         §3                                 im Sinne des § 3 Abs. 1.
   Gebührenschuldner, Gebührengegenstand                (2) Die Strandbenutzungsgebühr und die Strand-
(1) Der Gebührenpflicht für die Strandbenutzungs-           kurabgabe werden im Erhebungszeitraum täg-
    gebühr unterliegen die Einwohner der Ge-                lich, höchstens jedoch in Höhe der
    meinde Heikendorf. Die Strandbenutzungs-                Jahresstrandgebühr, bei der die Zahl der Tage
    gebühr ist zu zahlen, wenn der Hauptstrand              auf 20 Tage der Hauptsaison pauschaliert wird,
    nach § 1 Abs. 1 benutzt wird.                           erhoben. Die Jahresstrandgebühr und die Jah-
(2) Als Einwohner im Sinne dieser Satzung gilt, wer         resstrandkurabgabe berechtigen zum Aufenthalt
    mit Hauptwohnsitz in Heikendorf gemeldet ist.           am Hauptstrand nach § 1 Abs. 1 im Erhebungs-
    Alle anderen Personen sind grundsätzlich orts-          zeitraum.
    fremd und unterliegen der Kurabgabepflicht                                    §6
    nach der jeweils geltenden Kurabgabesatzung                   Strandbenutzungsgebühren und
    der Gemeinde Heikendorf (Übernachtungsgäste)                         Strandkurabgaben
    oder der Strandkurabgabepflicht (Tagesgäste         (1) Der Gebührensatz für die Strandbenutzung und
    ohne Übernachtung).                                     die Strandkurabgabe je Strandtag und Person
(3) Als Einwohner im Sinne dieser Satzung gelten            beträgt einschließlich der Mehrwertsteuer, vor-
    auch Personen, die in einem Verwandtschafts-            behaltlich der in § 4 Abs. 1 festgelegten Befrei-
    verhältnis ersten, zweiten oder dritten Grades zu       ungen in der
    mindestens einer Person stehen, die in der Ge-                          Einwohner:       Ortsfremde:
    meinde Heikendorf ihren Hauptwohnsitz hat,          a. Nebensaison        0,50 €             1,00 €
    wenn sie unentgeltlich in die häusliche Gemein-     b. Hauptsaison        1,00 €             2,00 €
    schaft aufgenommen sind.
                         §4                             Im Falle einer Ermäßigung nach § 4 Abs. 2 beträgt
           Befreiungen und Ermäßigungen                 die Strandbenutzungsgebühr bzw. die Strandkurab-
(1) Von der Strandbenutzungsgebühr und der              gabe in der
    Strandkurabgabe sind Kinder und Jugendliche                           Einwohner:      Ortsfremde:
    bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres be-       a. Nebensaison       0,25€           0,50 €
    freit.                                              b. Hauptsaison      0,50 €           1,00 €
(2) Die Strandbenutzungsgebühr und die Strand-
    kurabgabe wird um 50 v.H. ermäßigt bei schwer-      (2) Dem Gebührenschuldner steht es frei, anstelle
    behinderten Personen, die einen Grad der                der Tagesstrandgebühr bzw. Tagesstrandkurab-
    Behinderung von 50 und mehr nachweisen. Dies            gabe die Jahresstrandgebühr bzw. Jahres-
    gilt auch für die ständige Begleitperson, wenn          strandkurabgabe nach § 5 Abs. 2 zu zahlen.
    dies durch den Eintrag „B“ auf der Vorderseite          Diese beträgt das 20-fache des Hauptsaison-
    des Behindertenausweises vermerkt ist.                  Tagessatzes = 20,00 € pro Person für Einwohner
(3) Die Voraussetzungen für die Befreiung von der           und 40,00 € pro Person für ortsfremde Personen
    Gebührenpflicht bzw. Ermäßigung nach den Ab-            (10,00 € ermäßigt für Einwohner und 20,00 € er-
    sätzen 1 und 2 sind von den Berechtigten nach-          mäßigt für ortsfremde Personen). Bereits geleis-

16
Gemeinde Heikendorf
      tete und nach Tagen berechnete Strand- gebüh-                mäßigung nicht vorliegen.
      ren bzw. Strandkurabgabe können auf die Jah-             •   entgegen § 7 den Hauptstrand betreten hat
      resstrandgebühr bzw. Jahresstrandkurabgabe                   ohne die fällige Strandbenutzungsgebühr oder
      angerechnet werden, wenn entsprechen-de                      Strandkurabgabe zu entrichten.
      Nachweise (Tageskarten) vorgelegt werden.                 • entgegen § 7 Abs. 3 eine Jahresstrandkarte
                                                                   Dritten überlässt.
                            §7                               (2) Eine Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geld-
          Erhebungszeitpunkt und Fälligkeit                      buße bis zu 500,00 € geahndet werden.
                   der Gebührenschuld
(1)   Die Gebührenschuld entsteht mit dem Betreten                                    § 11
      des gebührenpflichtigen Hauptstrandes nach §                             Datenverarbeitung
      1 Abs. 1 und ist sofort fällig.                        (1) Zur Ermittlung der Gebührenschuldner und zur
(2)   Die Strandbenutzungsgebühr und die Strand-                  Festsetzung der Gebühren im Rahmen dieser
      kurabgabe sind an den Zugängen zum Strand                   Satzung ist die Erhebung, Verarbeitung und
      an die von der Gemeinde beauftragten Personen               Speicherung der dafür erforderlichen Daten
      oder an den dafür bereitgestell-ten Automaten               durch die Gemeinde Heikendorf zulässig. Dies
      durch Lösen einer Tageskarte zu entrichten.                 gilt insbesondere für
(3)   Gebührenpflichtige, die eine Jahresgebühr                 a) Name, Vorname(n), Anschrift, Geburtsdatum,
      gemäß § 5 Abs. 2 dieser Satzung entrichten, er-           b) Name, Vorname(n), Anschrift eines Bevoll-
      halten eine Jahreskarte. Jahreskarten werden                   mächtigten,
      ausschließlich von der Gemeinde Heikendorf                c) Gültigkeit, Merkzeichen und Grad der Behin-
      ausgestellt und sind nicht übertragbar. Die Jah-               derung gemäß Schwerbehindertenausweis,
      resstrandgebühr und die Jahresstrandkurab-                d) Name, Vorname(n), Anschrift einer Begleitper-
      gabe sind bei der Ausstellung der Jahreskarte                  son i.S.d. SGB IX.
      sofort fällig.                                         (2) Die personenbezogenen Daten werden insbe-
                            §8                                    sondere erhoben durch Mitteilung bzw. Über-
           Gültigkeit, Nachweis und Verlust                       mittlung aus dem Einwohnermelderegister und
                     einer Strandkarte                            dem Versorgungsamt bzw. Amt für Soziale An-
(1)   Die Tageskarte ist beim Betreten des Haupt-                 gelegenheiten.
      strandes mitzuführen und auf Verlangen vorzu-          (3) Die Daten dürfen von der datenverarbeitenden
      zeigen. Sie verliert mit Ablauf des Tages, an dem           Stelle nur zum Zwecke der Gebührenerhebung
      sie gelöst wurde, ihre Gültigkeit. Bei Verlust einer        nach dieser Satzung weiterverarbeitet und ge-
      Tageskarte wird diese nicht ersetzt.                        speichert werden.
(2)   Für die Jahreskarte gilt Abs. 1 Satz 1 entspre-                                 § 12
      chend. Sie verliert mit Ablauf des 31.10. des                               Inkrafttreten
      Jahres, in dem sie ausgestellt wurde, ihre Gül-        (1) Diese Satzung tritt am 01.04.2019 in Kraft.
      tigkeit. Bei Verlust wird auf Antrag eine Ersatz-           Gleichzeitig wird die am 14.02.2019 beschlos-
      karte durch die Gemeinde Heikendorf                         sene Satzung über die Erhebung von Strandbe-
      ausgestellt. Die Erhebung von Verwaltungsge-                nutzungsgebühren in der Gemeinde Heikendorf
      bühren bleibt davon unberührt.                              verworfen.
                                                             (2) Gleichzeitig treten die §§ 6, 15 und 16 der Sat-
                        §9                                        zung über die Nutzung der Grünanlagen und des
                  Erstattungen                                    Strandes in der Gemeinde Heikendorf vom
Die Erstattung einer bereits entrichteten Strandbe-               07.03.2011 in der Fassung vom 11.12.2014
nutzungsgebühr oder Strandkurabgabe ist ausge-                    außer Kraft.
schlossen.
                       § 10                                  Heikendorf, 14.03.2019
              Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer                              Gemeinde Heikendorf
   • entgegen § 4 eine Befreiung oder eine ermä-             Der Bürgermeister
      ßigte Strandbenutzungsgebühr oder Strand-              gez. Peetz
      kurabgabe beansprucht hat, obwohl die
      Voraussetzungen für eine Befreiung bzw. Er-            Anlage 1 zur Strandsatzung der Gemeinde Heikendorf

                                                                                                              17
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