HEIKENDORFER ANZEIGER - Amt Schrevenborn
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
HEIKENDORFER ANZEIGER „Der Schlüssel zum gemeinsamen Erfolg“: Schulleiterin Brigitte Peschties, Carsten Hense (Fa. Goldbeck), Bürgermeister Tade Peetz bei der symbolischen Schlüsselübergabe zur Einweihung der neuen Grund- und Gemeinschaftsschule. © CK Amtliches Bekanntmachungsblatt des Ostseebades Heikendorf mit den Ortsteilen Altheikendorf, Neuheikendorf, Möltenort, 04/2019 Kitzeberg und Schrevenborn und Amtliches Bekanntmachungsblatt Amt Schrevenborn
Einweihung der neuen Grund- und Gemeinschaftsschule Heikendorf Nach der technischen Übergabe des Schulneubaus im Dezember 2018, Umzug und Unterrichtsbe- ginn im Januar 2019 folgte am 15. März im feierlichen Rahmen vor zahlreichen geladenen Gäs- ten die offizielle Einweihung der neuen Heikendorfer Grund- und Gemeinschaftsschule. Dazu übereichte Carsten Hense, Geschäftsbereichsleiter der Firma Goldbeck, Bürgermeister Tade Peetz und Schulleiterin Bri- gitte Peschties in der Mensa der Offenen Ganztagsschule einen symbolischen Schlüssel mit Widmung. Die Öffentlichkeit hat Schüler/innen der Klasse 3 c führ sich bereits beim Tag der offe- ten den Bauarbeiter-Rap auf. nen Türen ein Bild machen können von der neuen Schule, die laut Brigitte Peschties „mo- Entscheidung angesichts eines Investitionsvo- dernsten Ansprüchen gerecht wird und das lumens von knapp 14 Millionen Euro war in den Herz eines jeden Fachlehrers höher schlagen Grußworten die Rede, vom „richtigen Weg, in lässt.“ Bürgermeister Peetz erinnerte an den Bildung zu investieren“ (Werner Kalinka, Mdl), langen Weg bis zur Fertigstellung und dankte von „sehr gut angelegtem Geld“, wie Thilo Rie- neben allen an diesem größten Bauvorhaben in gen, Leiter der Kommunalabteilung im Innenmi- der Heikendorfer Gemeindegeschichte Beteilig- nisterium mit Blick auf die Fördermittel des ten seinem Vorgänger Alexander Orth ganz be- Landes betonte. Der Kreis Plön werde laut sonders. Orth habe die Gemeindevertretung Kreispräsident Stefan Leyk weiter in den Bil- letztlich überzeugen können von diesem Neu- dungsstandort Heikendorf investieren u.a. mit bauprojekt, das in öffentlich-privater Partner- einem zweistelligen Millionenbetrag für die ge- schaft mit dem Bielefelder Unternehmen plante Sanierung/Teilneubau des Heinrich- Goldbeck realisiert wurde. Von einer mutigen Heine-Gymnasiums. Schüler/innen verschie- dener Klassenstufen begleite- ten die Einweihungsfeier mit einem Sketch und musikali- schen Einlagen wie dem „Bauarbeiter-Rap“ und einer Rap-Stomp-Aufführung. Das viergeschossige neue Schulgebäude im Neuheiken- dorfer Weg ist für bis zu 800 Schüler/innen der Sekundar- stufe 1 (1. bis 10. Klasse) und ca. 60 Lehrkräfte ausgelegt. Bis November 2043 ist die Firma Goldbeck für In- standhaltung, Betrieb und Energiemanagement zustän- dig, danach die Gemeinde Enya Wrede, Linus Rohkamp und Merten Medrikat (v.l.) mit dem Heikendorf. Sketch „Die Rechenaufgabe“.
Amt Schrevenborn Inhaltsverzeichnis Bekanntmachungen, Mitteilungen und Berichte des Amtes Schrevenborn 3- 9 Tourismus 9 Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn für die Gemeinde 10 - 27 Mitteilungen und Berichte aus der Gemeinde 28 - 34 Kulturelles 37 - 40 Kindergärten 44 - 52 Schulen 53 - 54 Kirchengemeinden 57 - 63 Vereine & Verbände Berichte 64 - 73 Sitzungsprotokoll GV-Sitzung 74 - 81 Service: Veranstaltungskalender, Öffnungszeiten, Telefonliste und Ansprechpartner 82 - 94 Impressum 92 Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn Die amtlichen Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn erfolgen durch Abdruck in den gemeindlichen Be- kanntmachungsblättern „Schönkirchener Nachrichten“, „Nachrichten aus Mönkeberg“ und „Heikendorfer Anzei- ger“, die in der Regel monatlich bis zum 5. des Monats erscheinen. In besonderen Veröffentlichungsfällen können zusätzliche Ausgaben herausgegeben werden. Ist der 5. ein Sonnabend, Sonntag, Feiertag oder sonst arbeitsfreier Tag, tritt an seine Stelle der nächste nicht arbeitsfreie Werktag. Die gemeindlichen Bekanntmachungsblätter wer- den gemeindeweise kostenlos an alle Haushalte verteilt und sind ferner in der Amtsverwaltung sowie in den Ge- meindebüros in Mönkeberg und Schönkirchen erhältlich; bei Versand wird das anfallende Porto erhoben. Öffentliche Ausschusssitzungen Im Monat April finden keine Sitzungen des Amtes statt. ABSCHRIFT Niederschrift 5. Sitzung des Amtsausschusses Sitzungstermin: Dienstag, 05.03.2019 Herr Jonas Rose Gemeindevertreter Sitzungsbeginn: 19:00 Uhr Vertretung für: Sitzungsende: 21:00 Uhr Herrn Olaf Bartels Gemeindevertreter Ort, Raum: Ratssaal Heikendorf, Herr Andreas Bohm-Ladehof Gemeindevertrete Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf Frau Dr. Bettina Bonde Gemeindevertreterin Frau Regina Bothur Gemeindevertreterin Anwesenheit: Herr Steffen Falk-Schott Gemeindevertreter Herr Olaf Bartels Gemeindevertreter Frau Andrea Hamann-Wilke Gemeindevertreterin - fehlt entschuldigt - Herr Frank Jakumeit Gemeindevertreter Herr Murat Birkandan Gemeindevertreter Herr Benedict Mende Gemeindevertreter - fehlt entschuldigt - Vertretung für: Herr Dietmar Katzer Gemeindevertreter Herrn Dietmar Katzer Gemeindevertreter - fehlt entschuldigt - Frau Hildegard Mersmann Bürgermeisterin Herr Hans-Herbert Pohl Gemeindevertreter Herr Mario Mordhorst Gemeindevertreter Herr Gerald Baden Gemeindevertreter Herr Alexander Orth Gemeindevertreter 3
Amt Schrevenborn ab 19.05 Uhr Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die Herr Tade Peetz Bürgermeister Beschlussfähigkeit fest. Gegen die Protokollfüh- Herr Rüdiger Petersen Gemeindevertreter rung bestehen keine Bedenken. Herr Gerd Radisch Bürgermeister Herr Thomas Rulle Gemeindevertreter Besondere Vorkommnisse: Herr Thure Spitz Gemeindevertreter Frau Claudia Zempel Gemeindevertreterin Auf Antrag von Frau Mersmann wird die Sitzung Herr Peter Zimprich Gemeindevertreter während der Beratung zu TOP 9 „Beratung und Beschlussfassung über die Anmietung von Räum- Weitere Anwesende: lichkeiten (vorübergehende Lösung) und die Herr Ulrich Hehenkamp Amtsdirektor Schaffung von zusätzlichen Raumkapazitäten (dauerhafte Lösung) für die Mitarbeiter/innen der Genehmigt und in der Sitzung unterschrieben Amtsverwaltung“, in der Zeit von 20.35 Uhr bis 20.40 Uhr unterbrochen. Vorsitz gez. Hans-Herbert Pohl Protokollführung gez. Thomas Kussin Tagesordnungspunkte, die in nichtöffentlicher Sit- zung behandelt werden: Für die Richtigkeit der Abschrift: 8-10 gez. Alexandra von Elm Beratungsergebnis: Tagesordnung: Anwesend: 20 Öffentlicher Teil Dafür: 74 1 Eröffnung der Sitzung durch den Vorsitzen- Dagegen: - den, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Enthaltung/en: - Einladung, der Anwesenheit und der Be- schlussfähigkeit Zu 2 Änderungsanträge zur Tagesordnung 2 Änderungsanträge zur Tagesordnung Vorlage: AA/1032/2019 3 Beschlussfassung über eventuelle Einwen- dungen gegen die Niederschrift der letzten Sit- Herr Amtsvorsteher Pohl beantragt nach Rück- zung am 07.02.2019 sprache mit dem Antragsteller Herrn Rulle, den 4 Mitteilungen des Amtsvorstehers TOP 7 „Antrag auf Aufstockung der Stelle der 5 Einwohnerfragestunde Gleichstellungsbeauftragten des Amtes Schreven- 6 Beratung und Beschlussfassung über den An- born auf eine Vollzeitstelle“ von der Tagesordnung trag der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen "Um- abzusetzen. stellung des Amtsfuhrparks auf E-Mobilität" 7 Anfragen aus dem Amtsausschuss Beratungsergebnis: Anwesend: 19 Nichtöffentlicher Teil Dafür: 68 8 Beratung und Beschlussfassung über die An- Dagegen: - mietung von Räumlichkeiten (vorübergehende Enthaltung/en: 3 Lösung) und die Schaffung von zusätzlichen Raumkapazitäten (dauerhafte Lösung) für die Zu 3 Beschlussfassung über eventuelle Ein- Mitarbeiter/innen der Amtsverwaltung wendungen gegen die Niederschrift der 9 Mitteilungen des Amtsvorstehers letzten Sitzung am 07.02.2019 10 Anfragen aus dem Amtsausschuss Vorlage: AA/1033/2019 Protokoll: Keine Öffentlicher Teil Zu 1 Eröffnung der Sitzung durch den Vorsit- Zu 4 Mitteilungen des Amtsvorstehers zenden, Feststellung der Ordnungsmä- Vorlage: AA/1034/2019 ßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit Herr Luft vom Büro Urbanus stellt den Sach- Vorlage: AA/1031/2019 stand des zielgruppen- und gemeindeübergrei- 4
Amt Schrevenborn fenden Wegeleitsystems für die Gemeinden und waltung die Beschaffung des Recyclingpapiers das Amtes Schrevenborn vor. Der Vortrag wird mit der Firma, die die Kopierer zur Verfügung dem Protokoll als Anlage beigefügt. stellt, abgestimmt hat. Herr Amtsvorsteher Pohl teilt mit, dass nach Zu 6 Beratung und Beschlussfassung über Aussage des Ortsbusbetreibers, die Fa. Vineta, den Antrag der Fraktion Bündnis 90 Die ca. 100 Fahrgäste/pro Tag das Angebot nutzen. Grünen "Umstellung des Amtsfuhrparks Die Streckenführung soll zunächst beibehalten auf E-Mobilität" werden, die Fördeschifffahrt sei bislang kein Vorlage: AA/0999/2019 Faktor. Die Rückmeldung der Fahrgäste sei ins- gesamt positiv. Es wird beschlossen, dass bei der Neu-/Ersatz- beschaffung von Maschinen und Fahrzeugen für Herr Amtsdirektor Hehenkamp ergänzt, dass In- den ABH umweltfreundliche Alternativen, insbe- formationsveranstaltungen in den Gemeinden sondere E-Antriebe und deren Wirtschaftlichkeit erfolgen sollen, bei denen die Bürgerinnen und zu prüfen sind. Bürger Anregungen u. a. zum Sommerfahrplan geben können. Beratungsergebnis: Anwesend: 20 Zu 5 Einwohnerfragestunde Dafür: 62 Vorlage: AA/1035/2019 Dagegen: - Enthaltung/en: 12 Es werden folgende Anfragen gestellt: Zu 7 Anfragen aus dem Amtsausschuss Frau Sander fragt, ob die Amtsverwaltung bei Vorlage: AA/1036/2019 der Umstellung auf Recyclingpapier daran ge- Herr Rulle fragt, nach welchen Kriterien die dacht hat, dass das Papier ggf. nicht mit allen Gleichstellungsbeauftragte ausgewählt wird. Kopierern kompatibel ist. Herr Amtsdirektor Hehenkamp antwortet, dass Herr Kussin verweist darauf, dass die Amtsver- die Auswahl durch den Amtsausschuss erfolgt. Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 9. Europäischen Parlament am 26. Mai 2019 1. Das Wählerverzeichnis zur Wahl zum 9. Euro- überprü-fen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu päischen Parlament für die Gemeinden Heiken- machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder dorf, Mönkeberg und Schönkirchen wird in der Unvollstän-digkeit des Wählerverzeichnisses er- Zeit vom 6. Mai 2019 bis 10. Mai 2019 während geben kann. Das Recht auf Überprüfung be- der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Ge- steht nicht hinsichtlich der Daten von meindewahlbehörde im Rathaus Heikendorf, Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf, im Gemeinde- Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bun- büro Mönkeberg, Dorfstraße 1, 24248 Mönke- desmeldegesetzes eingetragen ist. berg und im Gemeindebüro Schönkirchen, Mühlenstraße 48, 24232 Schönkirchen, für Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehal- Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit ein Datensichtgerät möglich. oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten über- Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis prüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtig- eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. keit o-der Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder 5
Amt Schrevenborn unvollständig hält, kann in der Zeit vom 6. Mai entstanden ist, 2019 bis zum 10. Mai 2019, spätestens am c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren 10. Mai 2019 bis 12:00 Uhr, beim Amt Schre- festgestellt worden und die Feststellung erst venborn, Zimmer E.03, Dorfplatz 2, 24226 Hei- nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur kendorf, Einspruch einlegen. Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Er- klärung zur Niederschrift eingelegt werden. Wahlscheine können von in das Wählerver- zeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis zum 24. Mai 2019, 18.00 Uhr, bei der Gemein- eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum dewahlbehörde mündlich, schriftlich oder 5. Mai 2019 eine Wahlbenachrichtigung. elektronisch, jedoch am 24. Mai 2019 von 12:00 bis 18:00 Uhr nur noch persönlich im Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, Rathaus Heikendorf beantragt werden. aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Ein- spruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder Wahlrecht nicht ausüben kann. nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden. Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlun- Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, terlagen beantragt haben, erhalten keine dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zu- Wahlbenachrichtigung. gegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl werden. im Kreis Plön durch Stimmabgabe in einem beliebigen Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlraum dieses Kreises oder Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 durch Briefwahl teilnehmen. Buchstabe a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, stellen. 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss Wahlberechtigter, durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein 5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetra- Wahlberechtigter mit Behinderungen kann gener Wahlberechtigter, sich bei der Antragstellung der Hilfe einer an- deren Person bedienen. a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Ver- schulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das 6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberech- Wählerverzeichnis bei Deutschen nach § 17 tigte Abs. 1 der Europawahlordnung, bei Unions- - einen amtlichen Stimmzettel, bürgern nach § 17a Abs. 2 der Europawahl- - einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, ordnung bis zum 5. Mai 2019 oder die - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen nach § 21 Abs. 1 der Europawahlordnung bis roten Wahlbriefumschlag und zum 10. Mai 2019 versäumt hat, - ein Merkblatt für die Briefwahl. b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl Die Abholung von Wahlschein und Briefwahl- erst nach Ablauf der Antragsfrist bei Deut- unterlagen für einen anderen ist nur möglich, schen nach § 17 Abs. 1 der Europawahlord- wenn die Berechtigung zur Empfangnahme nung, bei Unionsbürgern nach § 17a Abs. 2 der Unterlagen durch Vorlage einer schriftli- der Europa-wahlordnung oder der Einspruchs- chen Vollmacht nachgewiesen wird und die frist nach § 21 Abs. 1 der Europawahlordnung bevollmächtigte Person nicht mehr als vier 6
Amt Schrevenborn Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Ge- dungsform ausschließlich von der Deutschen meindebehörde vor Empfangnahme der Un- Post AG unentgeltlich befördert. terlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief ange- Person auszuweisen. gebenen Stelle abgegeben werden. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahl- brief mit dem Stimmzettel und dem Wahl- Heikendorf, 30.03.2019 schein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Amt Schrevenborn Der Amtsdirektor Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepu- als Gemeindewahlbehörde blik Deutschland ohne besondere Versen- gez. Ulrich Hehenkamp Mitteilungen des Amtes Schrevenborn Der Seniorenbeirat Heikendorf informiert Seniorenpass 2019 / 2020 und Neuwahl des Seniorenbeirats Der Seniorenbeirat Heikendorf freut sich, Akt ktiv iv 60 + auch in diesem Jahr den Seniorenpass mit 201 20 vielen Vorteilen anbieten zu können. Der 199 / 2020 Pass ist zum Preis von 20 € erhältlich, ist vom 15. Mai 2019 bis 14. Mai 2020 gültig, und wird mit Hilfe von bereit gestellten Haushaltsmitteln der Gemeinde Heiken- dorf sowie Spenden aus einem treuen Sponsorenkreis realisiert. Neben vielfältigen vergünstigten Muse- umseintritten, u.a. im Künstlermuseum Se Heikendorf-Kieler Förde, Angeboten im nioreennppaasss s Heikendo ndorf - Mö Mönke nkeber bergg - Sch Schönk önkir irch chen en Rahmen der Heikendorfer Rathauskon- zerte und Vergünstigungen bei Massage- und von 20 € gekauft werden. In den Fußpflegeanwendungen, profitieren Passinhaber Gemeindebüros Mönkeberg und Schönkirchen unter anderem auch von acht kostenlosen erhalten Sie den Seniorenpass ebenfalls ab 2. Schwimmbadbesuchen in der Seebadeanstalt April 2019. Heikendorf und Hallenbädern der Region (Laboe, Preetz und Kiel). Der Seniorenpass kann im Hei- kendorfer Rathaus und in den Gemeindebüros Wichtig: Im Jahr 2019 steht die Neuwahl des Schönkirchen und Mönkeberg von jeder Bürge- Seniorenbeirats an. Am 16. Mai 2019 stellen rin/jedem Bürger ab 60 Jahren des Amtsberei- sich von 14 bis 18 Uhr die aktiven Mitglieder des ches Schrevenborn während der allgemeinen Seniorenbeirats und – hoffentlich viele neue Mit- Öffnungszeiten erworben werden. streiter/innen – im Heikendorfer Rathaus zur Das neue „Gutscheinheft“ kann am Dienstag, Wahl. Wir hoffen auf rege Beteiligung!!! 2. April, von 14 bis 16 Uhr und am Donners- tag, 4. April, von 10 bis 12 Uhr und von 15 bis Immer aktuell im Internet: 16 Uhr im Heikendorfer Ratssaal zum Preis www.senioren-heikendorf.de 7
Amt Schrevenborn Berichte aus dem Amt Schrevenborn Fünf Fragen – Fünf Antworten Neben dem Das Interview klassischen Heute mit Ralf Löhndorf, Standesbeamter Trauzimmer im Amt Schrevenborn sind häufig ja auch unge- Hallo Herr Löhndorf, Sie hatten kürzlich Ihre 600. wöhnliche Lo- Trauung hier im Standesamt Schrevenborn. War cations für die das auch für Sie und nicht nur für das Hochzeits- Eheschließun- paar neben all der beruflichen Routine etwas Be- gen gefragt. sonderes? Wie sieht es Das denke ich schon. Meine hauptsächliche Tä- hier im Amt tigkeit beim Amt Schrevenborn liegt ja im Be- Schrevenborn reich des Ordnungsamtes. Das Standesamt aus? Wird ak- kommt leider häufig etwas zu kurz. Die Trauun- tuell das Hörn-Huus in Schönkirchen, das Feu- gen sind deshalb auch für mich umso schöner. erschiff im Möltenorter Hafen oder doch eher das Schwierig ist es, einen vernünftigen Spagat zwi- Rathaus in Heikendorf für die Eheschließung ge- schen beiden Bereichen hinzubekommen. Das bucht? ist nicht immer so einfach. Wir bieten wirklich drei schöne Locations an. Es ist schon ein kleiner Wandel festzustellen. Vor ein Können Sie sich noch an Ihre erste Trauung er- paar Jahren war das Hörn-Huus, die reetge- innern und vielleicht auch an eine besonders deckte Kate in Schönkirchen, sehr gefragt. Mitt- schöne? lerweile verzeichnen wir eine erhöhte Nachfrage An meine erste Trauung kann ich mich nach 19 für das Trauzimmer im Heikendorfer Rathaus. Jahren leider nicht mehr erinnern. Ich weiß nur, Das hat wohl hauptsächlich damit zu tun, dass dass die ersten ca. acht Trauungen bestimmt die standesamtlichen Trauungen von der Perso- nicht die schönsten waren. Man war noch so un- nenzahl immer mehr zunehmen. Und da bietet sicher. Wie muss der Ablauf sein? Passt die unser Trauzimmer mit 31 Sitzplätzen den größ- Traurede, das ausgesuchte Gedicht? Wie war ten Platz. Brautpaare schauen auch schon auf noch mal die Trauformel? Wann muss wer wo ihren Geldbeutel. Eine Trauung außerhalb des unterschreiben? Das war für mich, aber auch für Rathauses ist mit erhöhten Gebühren verbun- die Paare nicht ganz einfach. den. Dazu passt auch, dass der Kauf eines Bis auf ein paar wenige Trauungen und Lebens- Stammbuches heute eher die Ausnahme ist. partnerschaften sind alle eigentlich super gelau- fen. Als Standesbeamter bzw. Standesbeamtin Wer ist neben Ihnen noch als Standesbeamter erlebt man schon viele witzige, bunte, spaßige bzw. Standesbeamtin im Einsatz? Sind Trauun- und manchmal auch „anstrengende“ Trauungen. gen im Amt Schrevenborn auch an Wochenen- den möglich? Geben Sie den Paaren eigentlich ein paar Tipps Im Schnitt haben wir um die 80 Trauungen im mit für einen gelungenen Start ins gemeinsame Jahr, die ich derzeit zusammen mit der Kollegin Glück? Angela Kleefeld bewältige. Mit Marion Moritz Nein, mit Tipps halte ich mich zurück. Jedes haben wir noch eine weitere Standesbeamtin, Brautpaar muss selbst sein Glück finden. Klar, die bei Bedarf einspringt. Trauungen am Wo- nach den vielen Jahren hat man Eindrücke von chenende bieten wir wegen der rückläufigen Re- den Brautpaaren und macht sich schon mal sonanz nicht mehr an. Stark zugenommen seine Gedanken. Das eine oder andere Mal hingegen haben die Anfragen nach besonderen kommt man beim Traugespräch auch ins Plau- Trauorten wie z.B. den eigenen Garten, das Se- dern und spricht über die Hochzeits-Location, gelschiff, das Wohnmobil. So weit sind wir aber über Ringe, Brautkleid, Einladungen, Tischord- noch nicht, dass wir zu mobilen Standesbeam- nung. Da wird aus einer Anmeldung zur Ehe- ten/innen werden. schließung, die in der Regel 30 Minuten dauert, Was viele Bürger vermutlich gar nicht wissen: schnell mal eine Stunde. Wir Standesbeamte haben ja noch eine Vielzahl 8
Amt Schrevenborn an weiteren Aufgaben im Standesamt zu bewäl- Vaterschaftsanerkennungen, Namenerklärun- tigen. Es sind ja nicht nur die Trauungen. Unser gen, Kirchenaustritte, besondere Beurkundun- Tätigkeitsfeld ist weitaus umfangreicher. Zu den gen zunehmend ausländischer Dokumente. klassischen Tätigkeiten zählen Geburts-, Hei- rats- und Sterbefallbeurkundungen, aber auch Die Fragen stellte Christoph Kuhl TOURISMUS Neuigkeiten aus der Urlaubsregion Neuer Flyer zur OstseeCard Auch in 2019 erhalten Heikendorfer Urlaubsgäste für ihre Kurabgabe eine ostseecard (Gästekarte), welche mit vielen Vorteilsangeboten ausgestattet ist. Neben den Ange- boten öffentlicher Träger, wie zum Beispiel der freien Strandnutzung in allen 20 Part- nerorten und weiteren Vorteilsangeboten entlang der gesamten Ostseeküste, wurden in der Neuauflage des ostseecard-Flyers wieder örtliche Vorteilsangebote zusammen- gestellt. Das sind z.B. Vergünstigungen in Apotheken, dem Künstlermuseum Heiken- dorf oder bei sportlichen Aktivtäten wie Yoga am Meer, Golfen in Kitzeberg, Baden in der Seebadeanstalt oder dem Mare Health Club & Spa in Schönkirchen u.v.m. Die Bro- schüre ist ab Ostern u.a. in der Tourist-Info erhältlich und liegt in den Unterkünften aus. Tourist-Info startet in Vorsaison Die Tourist-Info ist ab 1. April wieder täglich geöffnet und startet damit in die Vorsaison. Das kompetente Service-Team steht dann montags bis freitags jeweils von 10.00 bis 12.30 Uhr und 15.00 bis 17.30 Uhr sowie samstags und sonntags von 13.00 bis 17.00 Uhr für Informationen, Zimmervermittlung, Souvenirverkauf, Fahrradverleih und vieles mehr zur Verfügung. Aktion Kieler „Bettenwechsel“ bis zum 01. Mai verlängert Noch bis zum 01.05.2019 können Kieler*Innen das Schnupperangebot in den Hotels der heimischen Region nutzen. Die Angebote reichen von einer Auszeit in ruhiger Umgebung, über Verwöhnpakete und Wellness bis zum Vorteil der Citynähe z.B. kombiniert mit einem Theaterbesuch. Alle teilnehmenden Hotels sind über die Tourist- Information Kiel, telefonisch unter 0431 – 679 100 sowie online unter www.kiel-sailing-city.de/bettenwechsel buchbar! Der Preis für eine Über- nachtung im Doppelzimmer liegt je nach Kategorie zwischen 24,00 € und 58,00 € pro Person und Nacht inkl. Frühstück. Die Sonderaktion gilt ausschließlich für Bewohner*Innen im Raum Kiel mit den Postleitzahlen 241xx und 242xx. Eine Überprüfung des Wohnortes erfolgt sowohl bei der Buchung als auch beim Check In im Hotel. Vorankündigung: Weltfischbrötchentag am 04. Mai Von 11 - 16 Uhr dreht sich am Möltenorter Hafen alles rund um unser Kudder-Fudder. Ab 11 Uhr steht der Shantychor „De Brummelbuttjes“ gemeinsam mit dem Gastchor „Holzheimer Schoppensänger“ auf der Bühne. Neben dem Verkauf von Fischbrötchen und anderen leckeren Fischspezialitäten verspricht ein buntes Programm mit Hüpf- burg, Opti-Schnuppersegeln, Kinderschminken auf dem Feuerschiff, Kinderbasteln, eine Ausflugs- fahrt mit der MS Dana, eine Modellbauausstellung vom Funkclub Taifun e.V., Besichtigung des Seenotretters Berlin u.v.m. einen schönen Tag an der Förde, ganz im Zeichen des Fischbrötchens. Für weitergehende Informationen wenden Sie sich bitte an: das Team der Tourist-Info am Heikendorfer Hafen (Tel. 0431-679100, info@kiel-sailing-city.de) oder Kathleen Weiß vom Amt Schrevenborn (Tel. 0431-2409 142, kathleen.weiss@amt-schrevenborn.de) 9
Gemeinde Heikendorf Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn für die Gemeinde Heikendorf Die amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Heikendorf erfolgen durch Abdruck in dem gemeindlichen Bekanntmachungsblatt „Heikendorfer Anzeiger“, der in der Regel monatlich bis zum 5. des Monats erscheint. In besonderen Veröffentlichungsfällen können zusätzliche Ausgaben herausgegeben werden. Ist der 5. ein Sonn- abend, Sonntag, Feiertag oder sonst arbeitsfreier Tag, tritt an seine Stelle der nächste nicht arbeitsfreie Werktag. Die gemeindliche Bekanntmachungsblatt wird kostenlos an alle Haushalte verteilt und sind ferner in der Amts- verwaltung, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf, erhältlich; bei Versand wird das anfallende Porto erhoben. Öffentliche Ausschusssitzungen Zeitpunkt, Ort und Tagesordnung der öffentlich tagenden Ausschüsse der Gemeindevertretung werden durch Aushang in der Gemeindeverwaltung mit dem Tag der Einladung zur Sitzung be- kannt gegeben! Vorbehaltlich von Änderungen werden folgende Termine mitgeteilt: Tag Datum Uhrzeit Sitzung Mittwoch 17.04.2019 19:00 Uhr 8. Sitzung der Gemeindevertretung Mittwoch 24.04.2019 19:00 Uhr Wirtschafts- und Verkehrsausschuss Montag 29.04.2019 19:00 Uhr Bau- und Umweltausschuss Sitzungsort: Ratssaal, Rathaus Heikendorf. Die Tagesordnung der Sitzungen können im Rathaus eingesehen werden. Der aktuelle Stand der Einladungen ist auf der Internetseite ersichtlich. EINLADUNG zur 8. Sitzung der Gemeindevertretung Heikendorf Am Mittwoch, 17. April 2019, findet um 19 Uhr im Ratssaal des Rathauses Heikendorf die 8. Sitzung der Gemeindevertretung statt, zu der ich Sie herzlich einlade. Tagesordnung Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung 2. Einwohnerfragestunde 3. Einwände gegen die Abschrift der Niederschrift der öffentlichen Sitzung am 13.03.2019 4. Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 13.03.2019 gefassten Beschlüsse 5. Anträge 6. Umbesetzung von Ausschüssen 7. Mitteilungen 8. Bauangelegenheiten 8.1 Beratung und Beschlussfassung über die Gestaltung der Schulhöfe des Schulneubaus 9 Anfragen Nichtöffentlicher Teil 10 Nichtöffentliche Mitteilungen und Anfragen gez. Tade Peetz Bürgermeister - Änderungen bleiben vorbehalten - 10
Gemeinde Heikendorf Satzung zum Schutz der öffentlichen Grünanlagen der Gemeinde Heikendorf (Grünflächensatzung) Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schles- c. Spielplatz Kolonnenweg wig-Holstein (GO) in der Fassung 28. Februar 2003 d. Bolzplatz Neuheikendorf (GVOBl. Schl.-H. S. 57) zuletzt geändert durch Ge- e. Spiel- und Bolzplatz Ragniter Ring setz vom 04.01.2018 (GVOBl. Schl.-H. S. 6) wird f. Spielplatz Rügendamm nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertre- g. Spielplatz Rührsbrook tung Heikendorf vom 14.02.2019 folgende Satzung h. Spielplatz Strand erlassen: i. Spielplatz Stückenberg nach Ende des Kin- §1 dergartenbetriebes Allgemeines j. Spielplatz Teichtor Diese Satzung gilt für die öffentlichen Grünanlagen k. Spielplatz Viehkamp in der Gemeinde Heikendorf. §4 §2 Benutzung der Anlagen Begriffsbestimmung (1) Die öffentlichen Grünanlagen dürfen nur so ge- (1) Öffentliche Grünanlagen im Sinne dieser Satzung nutzt werden, wie es sich aus der Natur der An- sind Anlagen, die der Gesundheit und der Erho- lagen und ihrer Zweckbestimmung ergibt. Die lung der Bevölkerung dienen, der Allgemeinheit Benutzung der öffentlichen Grünanlagen ge- unentgeltlich zugänglich sind und von der Ge- schieht auf eigene Gefahr. Eine Verpflichtung der meinde Heikendorf unterhalten werden. Gemeinde Heikendorf zur Beseitigung von (2) Bei den öffentlichen Grünanlagen handelt es sich Schnee- und Eisglätte auf den Wegen im Bereich um dieser Anlagen besteht nicht. a) die Grün- und Parkanlagen mit ihren Anpflan- (2) Für die Benutzung der Spiel- und Bolzplätze gilt zungen und Einrichtungen einschließlich der folgende zeitliche Begrenzung: Gewässer, die Bestandteil dieser Anlage sind, a) während der Sommerzeit jeweils zwischen b) die ausgewiesenen Liegewiesen, 08:00 Uhr und 21:00 Uhr, c) die ausgewiesenen Hundeauslaufflächen und b) während der Winterzeit jeweils vom 08:00 Uhr d) die ausgewiesenen Spiel- und Bolzplätze. bis Einbruch der Dunkelheit, spätestens je- (3) Nicht zu den öffentlichen Grünanlagen nach die- doch bis 18:00 Uhr. ser Satzung gehören die Grünflächen im Bereich (3) Die Benutzung der Spielplätze ist ausschließlich der Sportplätze, der Strandflächen nach dem Kindern bis 14 Jahren gestattet. Landesnaturschutzgesetz, sowie Grünflächen, (4) Die Benutzung der Bolzplätze ist ohne Altersbe- die Bestandteile der öffentlichen Straßen (Stra- schränkung gestattet. ßenbegleitgrün) sind. §3 §5 Zweckbestimmung von Grünanlagen Verhalten in den Grünanlagen (1) Folgende öffentliche Grünanlagen in der Ge- (1) Auf den öffentlichen Grünanlagen ist es unter- meinde Heikendorf werden als Liegewiese fest- sagt, gelegt: a) Anpflanzungen zu zertreten oder Pflanzen, a. die Grünanlage an der Seebadeanstalt / Stin- Blumen, Zweige, Früchte und Vogeleier zu nespark in voller Ausdehnung, entnehmen beziehungsweise zu zerstören, b. die Grünanlage am Strandweg, b) Wege, Rasenflächen, Uferböschungen, An- c. die Grünanlage zwischen Fördewanderweg pflanzungen und sonstige Anlagenteile zu ver- und Hang nordöstlich des Hauptstrandes und ändern, aufzugraben oder sonst zu d. die Grünanlage am nördlichen Ende des Ko- beschädigen, lonnenweges an der Kieler Förde. c) die Anlagen durch Papier, Glas und andere (2) Folgende öffentliche Grünanlagen werden als Abfälle zu verunreinigen, Spiel- und/oder Bolzplatz festgelegt: d) Bänke, Schilder, Hinweise, Denkmäler, Einfrie- a. Spielplatz Hafenstraße nach Ende des Kinder- digungen und andere Einrichtungen zu be- gartenbetriebes schädigen, zu beschmutzen, zu beschädigen b. Spielplatz Kirchsöhren oder zu entfernen, 11
Gemeinde Heikendorf e) außerhalb der dafür gekennzeichneten Wege §6 und Flächen Rad zu fahren, zu reiten, mit Ausnahmen Kraftfahrzeugen zu fahren bzw. diese oder An- Im Einzelfall kann eine Nutzung öffentlicher Grünan- hänger dort abzustellen, lagen, die über die Benutzung nach § 4 hinausgeht, f) Spaziergänger oder Nutzer von öffentlichen gestattet und Ausnahmen von den Vorschriften des Grünanlagen zu behindern oder zu belästigen, § 5 dieser Satzung nach pflichtgemäßem Ermessen g) Musikinstrumente sowie musikabspielende zugelassen werden, wenn ein überwiegendes öffent- Geräte öffentlich zu betreiben, wenn dadurch liches Interesse dem nicht entgegensteht. die Ruhe anderer Nutzer/innen maßgeblich §7 gestört wird, Ordnungswidrigkeiten h) gefährliche Spiel- und Sportgeräte, insbeson- (1) Aufgrund § 134 Abs. 5 der Gemeindeordnung dere Luftmodellflugzeuge, Drohnen und Lenk- handelt ordnungswidrig, wer gegen die Vorschrif- drachen zu gebrauchen, ten der §§ 4 und 5 dieser Satzung verstößt. i) die Wasser-, See- und Küstenvögel oder (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße sonstige Wildtiere zu füttern und mutwillig zu bis 1.000,00 Euro geahndet werden. beunruhigen, §8 j) Bäume, Bauwerke oder sonstige Einrichtun- Verarbeitung personenbezogener Daten gen zu besteigen und (1) Zur Erfüllung der Aufgaben im Rahmen dieser k) zu betteln. Satzung ist die Erhebung, Verarbeitung und Spei- (2) Die Flächen nach § 3 Absatz 1 sind in der Zeit cherung der dafür erforderlichen Daten durch die vom 1. November jeden Jahres bis zum 31. März Gemeinde Heikendorf zulässig. Dies gilt insbe- des Folgejahres analog zur Strandsatzung der sondere für Gemeinde Heikendorf für Hunde freigegeben. In • Name, Vorname(n) und Anschrift, der Zeit vom 1. April bis zum 31. Oktober jeden • Geburtsdatum, Jahres sind mitgeführte Hunde auf den festgeleg- • Telefonnummer, ten Liegewiesen anzuleinen. Die gesondert aus- • Name, Vorname(n) und Anschrift von Auf- gewiesenen Hundeauslaufflächen bleiben davon sichtspersonen. unberührt. (2) Die personenbezogenen Daten werden insbeson- (3) Es ist verboten, Hunde auf Kinderspiel- und Bolz- dere erhoben durch Mitteilung bzw. Übermittlung plätzen mitzunehmen oder dort frei laufen zu las- a) aus den Unterlagen des Verwaltungsverfah- sen. rens, (4) Etwaige Verunreinigungen auf den Grünflächen b) aus den Grundsteuerakten, durch Hundekot sind von der jeweiligen Hunde- c) aus dem Einwohnermelderegister. halterin bzw. vom jeweiligen Hundehalter zu be- (3) Die Daten dürfen von der datenverarbeitenden seitigen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Stelle nur zum Zwecke nach dieser Satzung wei- (5) Es ist nicht gestattet, im Bereich öffentlicher terverarbeitet und gespeichert werden. Grünanlagen Lagerfeuer zu entzünden bzw. dort §9 Grillgeräte zu betreiben. Inkrafttreten (6) Das Zelten und Campieren im Bereich öffentli- Diese Satzung tritt am 01.04.2019 in Kraft. cher Grünanlagen ist untersagt. (7) Es ist zudem verboten, auf Kinderspiel- und Bolz- Heikendorf, den 15.02.2019 plätzen zu rauchen, sowie der Konsum von Alko- Gemeinde Heikendorf hol und Drogen. Auf allen Grünflächen ist das Der Bürgermeister Jugendschutzgesetz zu beachten. gez. Peetz Satzung über die Einschränkung des Gemeingebrauches und der Nutzung am Meeresstrand, sowie Erhebung von Sondernutzungs- gebühren für Veranstaltungen am Strand in der Gemeinde Heikendorf (Strandsatzung) Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für §§ 1, 2, 6 und 10 des Kommunalabgaben-geset- Schleswig-Holstein (GO) vom 28. Februar 2003 zes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) vom (GVOBl. S. 57) in der zurzeit geltenden Fassung, 10.01.2005 (GVOBl. S. 27) in der zurzeit geltenden 12
Gemeinde Heikendorf Fassung und der §§ 32 und 34 des Gesetzes zum nutzungsrecht (Konzession) an dem im Ge- Schutz der Natur des Landes Schleswig-Holstein meindegebiet gelegenen Meeresstrand einge- – Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) vom räumt. 24.02.2010 (GVOBl. S. xx) in der zurzeit geltenden (2) Die Strandabschnitte A, B, C, E und F nach § Fassung i.V.m. der Landesverordnung zur Sonder- 2 sind frei zugänglich. nutzung am Meeresstrand und über Schutzstreifen (3) Der Strandabschnitt D ist gebührenpflichtig. an Gewässern zweiter Ordnung vom 15.11.2018 Näheres regelt die Strandgebührensatzung der (GVOBl. S. 751) in der zurzeit geltenden Fassung Gemeinde Heikendorf. wird nach Beschlussfassung durch die Gemeinde- §4 vertretung Heikendorf vom 14.02.2019 folgende Einschränkung der Strandnutzung Satzung erlassen: (1) Für die Strandabschnitte C, D und E wird der §1 Gemeingebrauch für die Zeit vom 1. Januar bis Geltungsbereich zum 31. Dezember jeden Jahres einge- (1) Jeder darf den Meeresstrand auf eigene Gefahr schränkt. Für die Nutzung der Strandab- betreten und sich dort aufhalten. Diese Sat- schnitte A, B und F gelten die Bestimmungen zung regelt die Einschränkung des Gemeinge- dieser Satzung entsprechend. brauches und der Nutzung am Meeresstrand (2) Jede Strandbenutzerin und jeder Strandbenut- in der Gemeinde Heikendorf. zer hat sich am Meeresstrand so zu verhalten, (2) Diese Satzung gilt für alle Strandbenutzerinnen dass die öffentliche Sicherheit nicht beein- und Strandbenutzer. Strandbenutzerin und trächtigt oder gefährdet wird. Unzulässig ist Strandbenutzer im Sinne dieser Satzung sind insbesondere Personen oder Personengruppen, die einen a. den Strandbewuchs zu betreten, Strand betreten und sich dort aufhalten. b. Burgen zu bauen und Löcher zu graben, (3) Für die Strandbenutzung werden Abgaben c. Feuer, Grillfeuer oder Feuerwerk zu entzün- nach der Kurabgabesatzung und der Strand- den oder zu unterhalten, gebührensatzung der Gemeinde Heikendorf d. Papier, Glas und andere Abfälle liegen zu erhoben. Darüber hinaus werden Sondernut- lassen oder zu vergraben, zungsgebühren nach § 7 dieser Satzung erho- e. den Strand mit Kraftfahrzeugen aller Art zu ben. befahren; ausgenommen sind Reinigungs- §2 und Baufahrzeuge im öffentlichen Interesse, Meeresstrand Rettungsfahrzeuge und Krankenfahrstühle, Der Meeresstrand in der Gemeinde Heikendorf f. Wasser-, See- und Küstenvögel oder sons- wird in folgende Abschnitte eingeteilt: tige Wildtiere zu füttern oder mutwillig zu a) Strandabschnitt A beunruhigen, in Kitzeberg als Freistrand (von der Wasser- g. am Strand zu übernachten, zu zelten oder kante bis zum Fördewanderweg), lautstark zu feiern, b) Strandabschnitt B h. Alkohol in nicht geringen Mengen und sons- an der Hafenstraße als Freistrand, tige Rauschmittel zu konsumieren, c) Strandabschnitt C i. der Gebrauch von gefährlichen Spiel- und am Strandweg / An der Schanze als kon- Sportgeräten, besonders Luftmodellflug- zessionierter Freistrand, zeuge, Drohnen und Lenkdrachen, d) Strandabschnitt D (3) In der Zeit vom 1. April bis zum 31. Oktober in Möltenort (Uferweg Süd) als konzessio- jeden Jahres ist das Mitführen von Hunden an nierter gebührenpflichtiger Strand, allen Strandabschnitten gemäß § 2 nicht zuläs- e) Strandabschnitt E sig. § 32 Abs. 2 Satz 2 LNatSchG bleibt unbe- in Möltenort (Uferweg Mitte) als konzessio- rührt. nierter Freistrand, (4) Alle Strandabschnitte gemäß § 2 sind in der f) Strandabschnitt F Zeit vom 1. November des Jahres bis zum 31. in Möltenort (Uferweg Nord) als Freistrand. März des Folgejahres für Hunde freigegeben. §3 (5) Hunde sind auf dem Fördewanderweg an der Gemeingebrauch und Sondernutzung Leine zu führen. Es gelten die Vorschriften des (1) Für die Strandabschnitte C, D und E nach § 2 Gesetzes über das Halten von Hunden (Hun- wurde der Gemeinde Heikendorf ein Sonder- degesetz Schleswig-Holstein). 13
Gemeinde Heikendorf (6) Die Verunreinigungen durch Hundekot sind von (4) Die aufgezogene gelbe Flagge am Rettungs- den Begleitpersonen umgehend in geeigneter schwimmerstrand signalisiert, dass nur unter Weise zu beseitigen und nicht zu vergraben. Aufsicht und nur am bewachten Strandab- (7) Das Mitbringen von sonstigen Haus- und Klein- schnitt gebadet werden darf. Bei aufgezogener tieren an den Strand ist ganzjährig nicht gestattet. roter Flagge besteht ein absolutes Badeverbot. (8) Das Reiten am Strand ist ganzjährig nicht ge- (5) Die eingesetzten Rettungsschwimmer, die Mit- stattet. arbeiter oder Beauftragten der Gemeinde Hei- (9) Das Angeln ist außerhalb der Badezeit (von kendorf üben am Strand das Hausrecht aus. 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr) gestattet, sofern kein Auf Anfrage haben sich diese Personen auszu- reger Badebetrieb herrscht. Ein gültiger Fi- weisen. Ihren Anweisungen ist zur Aufrechter- schereischein ist Voraussetzung. In der Zeit haltung der öffentlichen Sicherheit Folge zu vom 1. April bis zum 31. Oktober jeden Jahres leisten. Ein Verstoß gegen die Bestimmungen ist das Aufwühlen von Wattwürmern (Plüm- dieser Satzung kann zum Verweis aus dem pern) in für den Badebetrieb gekennzeichneten Strandabschnitt führen. Bereichen nicht gestattet. (10)Das Lagern oder Anlanden motorisierter und §6 nicht motorisierter Wasserfahrzeuge aller Art ist Ausnahmen unzulässig. Ausnahmen von § 4 können im Einzelfall zugelas- (11)Musikinstrumente sowie musikabspielende sen werden. Die Gemeinde Heikendorf erteilt auf Geräte dürfen nicht öffentlich betrieben wer- Antrag eine schriftliche Genehmigung nach pflicht- den, wenn dadurch die Ruhe anderer Strand- gemäßem Ermessen, wenn ein überwiegend öf- benutzer/innen maßgeblich gestört wird. fentliches Interesse einer Ausnahme nicht (12)Öffentliche Einrichtungen der Gemeinde Hei- entgegensteht und öffentliche Belange nicht be- kendorf oder der Pachtbetriebe oder Anlagen rührt werden. dürfen nicht verunreinigt, beschädigt, entwen- §7 det oder unbefugt benutzt werden. Gewerbliche Betätigung, Veranstaltungen, (13)Handzettel oder sonstige Werbezettel dürfen Sondernutzungsgebühren nicht verteilt werden. Waren, Warenproben und (1) Jede gewerbliche Betätigung und kommer- Dienstleistungen dürfen weder verteilt noch an- zielle Veranstaltung am Meeresstrand bedarf geboten werden. einer besonderen Erlaubnis durch die Ge- (14)Es ist untersagt, Foto- oder Filmaufnahmen für meinde. Die Gemeinde Heikendorf erteilt auf gewerbliche Zwecke zu machen. Antrag eine schriftliche Genehmigung; Aufla- gen und Bedingungen sind zulässig. Eine Er- §5 laubnis wird auf Zeit oder auf Widerruf erteilt, Badeaufsicht, Strandaufsicht wenn öffentliche Belange einer gewerblichen (1) Für den Strandabschnitt gemäß § 3 Abs. 3 Betätigung oder kommerziellen Veranstaltung stellt die Gemeinde Heikendorf in der Zeit vom nicht entgegenstehen. Die Erhebung von Ver- vorletzten Sonntag im Juni bis zum letzten waltungsgebühren bleibt davon unberührt. Sonntag im August jeden Jahres eine Badeauf- (2) Der Abs. 1 findet für die Durchführung von pri- sicht. vaten und gemeinnützigen Veranstaltungen am (2) Bei regem Badebetrieb kann eine Badeaufsicht Strand entsprechend Anwendung. über den vorgenannten Zeitraum hinaus ge- (3) Natürliche und juristische Personen, die eine stellt werden. Findet aufgrund der Wetterlage Erlaubnis nach den Absätzen 1 oder 2 bean- oder zu niedriger Wassertemperaturen kein tragen, sind zur Zahlung einer Sondernut- Badebetrieb statt, kann auf eine Badeaufsicht zungsgebühr nach dieser Satzung für die verzichtet werden. Hierauf ist im Strandbereich erteilte Erlaubnis verpflichtet. gemäß § 3 Abs. 3 in geeigneter Weise hinzu- (4) Die Pflicht zur Zahlung einer Benutzungsge- weisen. bühr im Rahmen einer erteilten Erlaubnis ent- (3) An den kenntlich gemachten bewachten Bade- steht mit der Bekanntgabe der Erlaubnis und stellen wird unter Aufsicht der Rettungs- ist spätestens nach einen Monat danach fällig. schwimmer gebadet. Das Baden außerhalb (5) Für jede gewerbliche Betätigung und kommer- dieser Badestellen und der festgesetzten Ba- zielle Veranstaltung nach § 7 Abs. 1 dieser Sat- dezeiten geschieht auf eigene Gefahr. zung wird eine Gebühr zwischen 30,00 € und 14
Gemeinde Heikendorf 500,00 € pro Tag erhoben. Die Höhe der Ge- • Geburtsdatum, bühr richtet sich nach Art und Umfang der ge- • Telefonnummer, werblichen Betätigung und dem • Email-Adresse. wirtschaftlichen Vorteil. Die Entscheidung über (2) Die personenbezogenen Daten werden insbe- die Gebührenhöhe trifft die Verwaltung nach sondere erhoben durch Mitteilung bzw. Über- pflichtgemäßem Ermessen. mittlung (6) Für jede private oder gemeinnützige Veranstal- a) aus den Unterlagen des Verwaltungsver- tung nach § 7 Abs. 2 dieser Satzung wird eine fahrens, Gebühr zwischen 30,00 € und 100,00 € pro b) aus den Grundsteuerakten oder Gewerbe- Tag erhoben. Die Höhe der Gebühr richtet sich steuerakten, nach dem Umfang der privaten oder gemein- c) aus dem Einwohnermelderegister, nützigen Veranstaltung. Die Entscheidung über d) aus dem Gewerberegister, die Gebührenhöhe trifft die Verwaltung nach e) aus dem Vereinsregister. pflichtgemäßem Ermessen. (3) Die Daten dürfen von der datenverarbeitenden §8 Stelle nur zum Zwecke nach dieser Satzung Ordnungswidrigkeiten weiterverarbeitet und gespeichert werden. (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig eine Handlung entgegen §§ 4 oder § 10 7 Abs. 1 Satz 1 dieser Satzung vornimmt. Inkrafttreten (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geld- Diese Satzung tritt am 01.04.2019 in Kraft. Gleich- buße bis zu 1.000 Euro geahndet werden. zeitig treten die §§ 1 bis 5, 7 bis 14, sowie 17 bis 21 der Satzung über die Nutzung der Grünanlagen §9 und des Strandes in der Gemeinde Heikendorf Datenverarbeitung vom 07.03.2011 in der Fassung vom 11.12.2014 (1) Zur Ermittlung der Gebührenschuldner und zur außer Kraft. Festsetzung der Gebühren im Rahmen dieser Satzung ist die Erhebung, Verarbeitung und Heikendorf, den 15.02.2019 Speicherung der dafür erforderlichen Daten durch die Gemeinde Heikendorf zulässig. Dies Gemeinde Heikendorf gilt insbesondere für Der Bürgermeister • Name, Vorname(n) und Anschrift, gez. Peetz Satzung über die Erhebung von Strandbenutzungsgebühren und Strandkurabgabe in der Gemeinde Heikendorf (Strandgebührensatzung) Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schles- (1) Die Gemeinde Heikendorf ist als Ostseebad an- wig-Holstein in der Fassung vom 28. Februar 2003 erkannt. Erhebungsgebiet für die Strandbenut- (GVOBl. 2003, S. 57) zuletzt geändert durch Gesetz zungsgebühr und die Strandkurabgabe ist der vom 4. Januar 2018 (GVOBl. S. 6) und der §§ 1, 2, 6 Strandabschnitt am Uferweg in Möltenort und 10 des Kommunalabgabengesetztes des Lan- (Hauptstrand). Die Lage des Hauptstrandes er- des Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekannt- gibt sich aus der beigefügten Anlage 1, die Be- machung vom 10. Januar 2005 (GVOBl. 2005, S. standteil dieser Satzung ist. 27), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. März (2) Der gemeindliche Aufwand für die Herstellung, 2018 (GVOBl. S. 69) wird nach Beschlussfassung Verwaltung und Unterhaltung der zu Kur- und durch die Gemeindevertretung vom 13.03.2019 fol- Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen gende Satzung erlassen: AusGründen der Vereinfa- Einrichtungen wird durch die Strandbenutzungs- chung wird im folgenden Satzungstext die gebühr zu 10 v. H. gedeckt. männliche Form verwendet. Die jeweiligen Begriffe (3) Für die Benutzung öffentlicher Einrichtungen gelten jedoch in der männlichen und weiblichen können neben der Strandbenutzungsgebühr Ab- Form entsprechend. gaben oder besondere Entgelte erhoben wer- §1 den. Allgemeine Erhebungsvoraussetzungen 15
Gemeinde Heikendorf §2 zuweisen. Erhebungszeitraum (4) Von der Strandbenutzungsgebühr und der (1) Die Strandbenutzungsgebühr und die Strand- Strandkurabgabe sind die Inhaber einer Kur- kurabgabe werden nach Maßgabe des § 5 die- karte (Ostseecard) der Gemeinde Heikendorf ser Satzung in der Zeit vom 1. April bis 31. und anderer Ferienorte im Rahmen der gegen- Oktober zwischen 9.00 und 18.00 Uhr eines seitigen Anerkennung für die Dauer ihres Aufent- jeden Jahres erhoben. Es wird dabei unterschie- haltes nicht erfasst. Ortsfremde Tagesgäste sind den nach: zur Entrichtung der Kurabgabe nach den Vor- a) Nebensaison: schriften der Kurabgabesatzung der Gemeinde 1. bis 30. April und 1. bis 31. Oktober Heikendorf verpflichtet. b) Hauptsaison: §5 1. Mai bis 30. September Gebührenmaßstab (2) Der Zeitraum vom 1. November bis zum 31. (1) Bemessungsgrundlage ist grundsätzlich, vorbe- März eines jeden Jahres ist gebührenfrei. haltlich der Pauschalisierungsregelung nach Abs. 2, die Zahl der Tage der Strandbenutzung §3 im Sinne des § 3 Abs. 1. Gebührenschuldner, Gebührengegenstand (2) Die Strandbenutzungsgebühr und die Strand- (1) Der Gebührenpflicht für die Strandbenutzungs- kurabgabe werden im Erhebungszeitraum täg- gebühr unterliegen die Einwohner der Ge- lich, höchstens jedoch in Höhe der meinde Heikendorf. Die Strandbenutzungs- Jahresstrandgebühr, bei der die Zahl der Tage gebühr ist zu zahlen, wenn der Hauptstrand auf 20 Tage der Hauptsaison pauschaliert wird, nach § 1 Abs. 1 benutzt wird. erhoben. Die Jahresstrandgebühr und die Jah- (2) Als Einwohner im Sinne dieser Satzung gilt, wer resstrandkurabgabe berechtigen zum Aufenthalt mit Hauptwohnsitz in Heikendorf gemeldet ist. am Hauptstrand nach § 1 Abs. 1 im Erhebungs- Alle anderen Personen sind grundsätzlich orts- zeitraum. fremd und unterliegen der Kurabgabepflicht §6 nach der jeweils geltenden Kurabgabesatzung Strandbenutzungsgebühren und der Gemeinde Heikendorf (Übernachtungsgäste) Strandkurabgaben oder der Strandkurabgabepflicht (Tagesgäste (1) Der Gebührensatz für die Strandbenutzung und ohne Übernachtung). die Strandkurabgabe je Strandtag und Person (3) Als Einwohner im Sinne dieser Satzung gelten beträgt einschließlich der Mehrwertsteuer, vor- auch Personen, die in einem Verwandtschafts- behaltlich der in § 4 Abs. 1 festgelegten Befrei- verhältnis ersten, zweiten oder dritten Grades zu ungen in der mindestens einer Person stehen, die in der Ge- Einwohner: Ortsfremde: meinde Heikendorf ihren Hauptwohnsitz hat, a. Nebensaison 0,50 € 1,00 € wenn sie unentgeltlich in die häusliche Gemein- b. Hauptsaison 1,00 € 2,00 € schaft aufgenommen sind. §4 Im Falle einer Ermäßigung nach § 4 Abs. 2 beträgt Befreiungen und Ermäßigungen die Strandbenutzungsgebühr bzw. die Strandkurab- (1) Von der Strandbenutzungsgebühr und der gabe in der Strandkurabgabe sind Kinder und Jugendliche Einwohner: Ortsfremde: bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres be- a. Nebensaison 0,25€ 0,50 € freit. b. Hauptsaison 0,50 € 1,00 € (2) Die Strandbenutzungsgebühr und die Strand- kurabgabe wird um 50 v.H. ermäßigt bei schwer- (2) Dem Gebührenschuldner steht es frei, anstelle behinderten Personen, die einen Grad der der Tagesstrandgebühr bzw. Tagesstrandkurab- Behinderung von 50 und mehr nachweisen. Dies gabe die Jahresstrandgebühr bzw. Jahres- gilt auch für die ständige Begleitperson, wenn strandkurabgabe nach § 5 Abs. 2 zu zahlen. dies durch den Eintrag „B“ auf der Vorderseite Diese beträgt das 20-fache des Hauptsaison- des Behindertenausweises vermerkt ist. Tagessatzes = 20,00 € pro Person für Einwohner (3) Die Voraussetzungen für die Befreiung von der und 40,00 € pro Person für ortsfremde Personen Gebührenpflicht bzw. Ermäßigung nach den Ab- (10,00 € ermäßigt für Einwohner und 20,00 € er- sätzen 1 und 2 sind von den Berechtigten nach- mäßigt für ortsfremde Personen). Bereits geleis- 16
Gemeinde Heikendorf tete und nach Tagen berechnete Strand- gebüh- mäßigung nicht vorliegen. ren bzw. Strandkurabgabe können auf die Jah- • entgegen § 7 den Hauptstrand betreten hat resstrandgebühr bzw. Jahresstrandkurabgabe ohne die fällige Strandbenutzungsgebühr oder angerechnet werden, wenn entsprechen-de Strandkurabgabe zu entrichten. Nachweise (Tageskarten) vorgelegt werden. • entgegen § 7 Abs. 3 eine Jahresstrandkarte Dritten überlässt. §7 (2) Eine Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geld- Erhebungszeitpunkt und Fälligkeit buße bis zu 500,00 € geahndet werden. der Gebührenschuld (1) Die Gebührenschuld entsteht mit dem Betreten § 11 des gebührenpflichtigen Hauptstrandes nach § Datenverarbeitung 1 Abs. 1 und ist sofort fällig. (1) Zur Ermittlung der Gebührenschuldner und zur (2) Die Strandbenutzungsgebühr und die Strand- Festsetzung der Gebühren im Rahmen dieser kurabgabe sind an den Zugängen zum Strand Satzung ist die Erhebung, Verarbeitung und an die von der Gemeinde beauftragten Personen Speicherung der dafür erforderlichen Daten oder an den dafür bereitgestell-ten Automaten durch die Gemeinde Heikendorf zulässig. Dies durch Lösen einer Tageskarte zu entrichten. gilt insbesondere für (3) Gebührenpflichtige, die eine Jahresgebühr a) Name, Vorname(n), Anschrift, Geburtsdatum, gemäß § 5 Abs. 2 dieser Satzung entrichten, er- b) Name, Vorname(n), Anschrift eines Bevoll- halten eine Jahreskarte. Jahreskarten werden mächtigten, ausschließlich von der Gemeinde Heikendorf c) Gültigkeit, Merkzeichen und Grad der Behin- ausgestellt und sind nicht übertragbar. Die Jah- derung gemäß Schwerbehindertenausweis, resstrandgebühr und die Jahresstrandkurab- d) Name, Vorname(n), Anschrift einer Begleitper- gabe sind bei der Ausstellung der Jahreskarte son i.S.d. SGB IX. sofort fällig. (2) Die personenbezogenen Daten werden insbe- §8 sondere erhoben durch Mitteilung bzw. Über- Gültigkeit, Nachweis und Verlust mittlung aus dem Einwohnermelderegister und einer Strandkarte dem Versorgungsamt bzw. Amt für Soziale An- (1) Die Tageskarte ist beim Betreten des Haupt- gelegenheiten. strandes mitzuführen und auf Verlangen vorzu- (3) Die Daten dürfen von der datenverarbeitenden zeigen. Sie verliert mit Ablauf des Tages, an dem Stelle nur zum Zwecke der Gebührenerhebung sie gelöst wurde, ihre Gültigkeit. Bei Verlust einer nach dieser Satzung weiterverarbeitet und ge- Tageskarte wird diese nicht ersetzt. speichert werden. (2) Für die Jahreskarte gilt Abs. 1 Satz 1 entspre- § 12 chend. Sie verliert mit Ablauf des 31.10. des Inkrafttreten Jahres, in dem sie ausgestellt wurde, ihre Gül- (1) Diese Satzung tritt am 01.04.2019 in Kraft. tigkeit. Bei Verlust wird auf Antrag eine Ersatz- Gleichzeitig wird die am 14.02.2019 beschlos- karte durch die Gemeinde Heikendorf sene Satzung über die Erhebung von Strandbe- ausgestellt. Die Erhebung von Verwaltungsge- nutzungsgebühren in der Gemeinde Heikendorf bühren bleibt davon unberührt. verworfen. (2) Gleichzeitig treten die §§ 6, 15 und 16 der Sat- §9 zung über die Nutzung der Grünanlagen und des Erstattungen Strandes in der Gemeinde Heikendorf vom Die Erstattung einer bereits entrichteten Strandbe- 07.03.2011 in der Fassung vom 11.12.2014 nutzungsgebühr oder Strandkurabgabe ist ausge- außer Kraft. schlossen. § 10 Heikendorf, 14.03.2019 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig handelt, wer Gemeinde Heikendorf • entgegen § 4 eine Befreiung oder eine ermä- Der Bürgermeister ßigte Strandbenutzungsgebühr oder Strand- gez. Peetz kurabgabe beansprucht hat, obwohl die Voraussetzungen für eine Befreiung bzw. Er- Anlage 1 zur Strandsatzung der Gemeinde Heikendorf 17
Sie können auch lesen