Finanzabteilung informiert - Hundesteuer: Informationen zur Anmeldung - Verbandsgemeinde Bad ...
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41. Jahrgang Mittwoch, den 11. August 2021 Nr. 32/2021 Finanzabteilung informiert Hundesteuer: Informationen zur Anmeldung Damit das Miteinander von rund 24.000 Menschen und 1.900 Hunden in der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern gut funktioniert, zählt jeder Beitrag: jeder Besitzer, der seinen Liebling an die Leine nimmt, jede Hinterlassenschaft, die in der Tüte landet und ordentlich entsorgt wird, © iStock/Veronika Dvořáková und auch jede Anmeldung der Hunde! Hunde sind nämlich offizielle Bewohner der Gemeinde oder Stadt, in der sie mit ihren Besitzern wohnen. Das Anmeldeformular finden Sie unter www.vg-bad-bergzabern.de, im Bürgerbüro der Verbandsgemeindeverwaltung oder Sie melden Ihren Vierbeiner telefonisch an unter 06343 701-416. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Bad Bergzabern, den 11.08.2021 - 2 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 32/2021 Auf einen Blick ❙ Ärztliche Bereitschaftspraxis Kandel Amtsblatt Südpfalz Kurier Asklepios Südpfalzklinik Kandel, Luitpoldstraße 14, 76870 Kandel, Die nächste Ausgabe erscheint am Telefon 116117 Mittwoch, 18. August 2021 Öffnungszeiten: Sa, So von 09.00 - 18.00 Uhr Redaktionsschluss: ❙ Augenarzt Freitag, 13. August 2021, 10:00 Uhr Haben die Augenarztpraxen geschlossen, wenden Sie sich unter der Telefonnummer 116117 zunächst an die nächstgelegene Ärztliche Redaktion: Karina Huonker, Bereitschaftspraxis. Die diensthabenden Ärztinnen oder Ärzte ent- i. V. Susanne Lunkenheimer scheiden dann darüber, ob Sie dort behandelt werden können oder Tel. 06343 701-119, E-Mail: amtsblatt@vgbza.de ob eine Behandlung in einer Augenklinik erforderlich ist. Geschäftsanzeigen: Fritz Wünschel ❙ Kinderärztlicher Notdienst Tel. 06343 939265, E-Mail: fritz.wuenschel@gmx.de Tel. 06341 19292 Wir wünschen Ihnen eine schöne Woche. Notdienstzentrale Landau, Vincentius-Krankenhaus (neben der Kin- „Auf Wiederlesen“ - Ihr Südpfalz Kurier! derklinik) Sa, So und an Feiertagen: 9:00 bis 11:00 Uhr, 17:00 bis 19:00 Uhr Die aktuelle Ausgabe finden Sie auch online jeweils ❙ Zahnarzt unter: 14./15. August 2021 https://httpdownload.wittich-foehren.de/101/101.pdf Herr Dr. Veit Rohde, Herzog-Wolfgang-Straße 7, 76887 Bad Bergz- abern, Tel. 06343 931177 Hilfe bei zahnmedizinischen Notfällen an Wochenenden und Feierta- gen sowie mittwoch- und freitagnachmittags: www.zahnnotfall-pfalz.de Notfallrufnummern ❙ Apothekenbereitschaft Polizei ���������������������������������������������������������������������������������������������110 01805 258825 + PLZ des Standorts Feuerwehr, Rettungsdienst �������������������������������������������������������������112 (0,14 €/min Festnetz; max. 0,42 €/min Mobilfunknetz) Krankentransport ������������������������������������������������������������������������19222 www.lak-rlp.de Ärztlicher Bereitschaftsdienst ���������������������������������������������������116117 Mittwoch, 11.08.2021 Gift-Notruf �����������������������������������������������������������������������06131 19240 farma-plus-Apotheke, Dammühlstraße 11, 76829 Landau, Tel. 06341 556430 Ärztliche Donnerstag, 12.08.2021 Markt-Apotheke, Marktstr. 22, 76887 Bad Bergzabern, Tel. 06343 Bereitschaftspraxen 93550 Freitag, 13.08.2021 Klingbach-Apotheke, Hauptstr. 50, 76865 Rohrbach, Tel. 06349 7370 Samstag, 14.08.2021 Corona-Schnelltest-Stationen in Bad Reben-Apotheke, Im Stift 4, 76889 Klingenmünster, Tel. 06349 1677 Bergzabern Sonntag, 15.08.2021 Ring-Apotheke, Rheinstr. 2, 76829 Landau, Tel. 06341 86979 ❙ Teststation - Schloßgasse 3 Montag, 16.08.2021 Öffnungszeiten: Südpfalz-Apotheke, Weinstr. 72, 76887 Bad Bergzabern, Tel. 06343 Freitag: 18:00-19:30 Uhr 2594 Samstag: 10:00-11:30 Uhr Dienstag, 17.08.2021 Trifels-Apotheke im Wasgau-Center, Landauer Str. 37, 76855 Annwei- Terminbuchungen unter www.vg-bad-bergzabern.de ler, Tel. 06346 308830 Testung ohne Terminreservierung ist möglich, je nach Besu- Mittwoch, 18.08.2021 cherandrang mit gegebenenfalls entsprechenden Wartezei- ten. Schwanen-Apotheke, Rathausplatz 12, 76829 Landau, Tel. 06341 Weitere Testmöglichkeiten innerhalb der Verbandsgemeinde Bad 87001 Bergzabern: ❙ Krankenhäuser dm-drogerie markt Bad Bergzabern Klinikum Landau-Südliche Weinstraße Im Weidfeld 10a, 76887 Bad Bergzabern Standort Bad Bergzabern Mo-Sa: 9:00-16:30 Uhr Danziger Straße 25, 76887 Bad Bergzabern, Tel. 06343 950-0 Nur nach Terminvereinbarung (online) Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie corona-schnelltest-zentren.dm.de Weinstraße 100, 76889 Klingenmünster, Tel.: 06349 900-0 Zahnarztpraxis Dr. Heinz Eckelmann Weinstraße 68, 76887 Bad Bergzabern Technische Mo-Fr: 8:00-12:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr Nur nach Terminvereinbarung unter Tel. 06343 939680. Bereitschaftsdienste Dr. Siegfried Simmet und Simon Philipp Traub ❙ Verbandsgemeindewerke Gartenstraße 3, 76889 Schweigen-Rechtenbach (bei Störungen im Wasser) außer Stadtgebiet Bad Bergzabern Mo-Fr: 8:00-11:30 Uhr Mo bis So, Tel. 06343 3211 oder 0172 8748603 Nur nach Terminvereinbarung unter Tel. 06342 6238. (bei Störungen im Abwasser/Kanalisation) gesamtes Gebiet der VG Diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Für Mo bis So, Tel. 06349 5734 oder 0160 99320797 die angegebenen Daten übernehmen wir keine Gewähr. ❙ Stadtwerke Bad Bergzabern VG-Verwaltung (nur bei Störungen bei der Wasserversorgung im Stadtgebiet und beim Stromnetz im Stadtgebiet, Pleisweiler-Oberhofen und Winden) ❙ Prakt. Arzt - Tel. 116117 Tel. 06343 9339-0 oder 0171 7506502 (Anrufe werden je nach Vorwahlbereich automatisch zur zuständigen ❙ Störungsdienst Pfalzwerke Stelle geleitet!) Netzteam Kandel, Landauer Straße 28, Tel. 07275 9554-10 bei Störungen im Stromnetz, Tel. 0800 7977777 ❙ Ärztliche Bereitschaftspraxis Landau Vinzentius-Krankenhaus Landau, Cornichonstraße 4, 76829 Landau, ❙ Störungsdienst Pfalzgas Telefon 116117 Bad Bergzabern, Dörrenbach, Gleiszellen-Gleishorbach, Klingen- Öffnungzeiten: Mo, Di, Do ab 19 Uhr; Mi ab 14.00 Uhr; Fr ab 16.00 münster, Oberotterbach, Pleisweiler-Oberhofen, Schweigen-Rechten- Uhr; Sa, So, Feiertage rund um die Uhr; jeweils bis zum Folgetag um bach 07.00 Uhr Tel. 06233 6040 oder Tel. 0800 1003448
Bad Bergzabern, den 11.08.2021 - 3 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 32/2021 Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern Info zu Dienstleistungen, Öffnungszeiten und Terminreservierungen Öffnungszeiten im Bürgerbüro: Montag, Dienstag und Freitag: 08:00 bis 12:30 Uhr Donnerstag: 14:00 bis 17:30 Uhr Ausschließlich folgende Dienstleistungen sind ohne Terminvereinbarung möglich: - Beantragung von Führungszeugnissen, Gewerbezentralregisterauszügen - Ausgabe von bereits beantragten Personalausweisen und Reisepässen - Verkauf von Müllsäcken (Windel-, Papier- und Restmüllsäcke) - Fertigung von Beglaubigungen - Ausstellung von Meldebescheinigungen für bereits angemeldete Personen - Melderegisterauskünfte und Untersuchungsberechtigungsscheine Gelbe Wertstoffsäcke Abholung im Schlossinnenhof (Zugang über die Schlossgasse) Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Online-Angebote www.vg-bad-bergzabern.de Online-Terminreservierung Für Dienstleistungen des Bürgerbüros können über die Internetseite der Verbandsgemeinde online Termine reserviert werden. Bitte bringen Sie die Reservierungsbestätigung zum Termin mit. Online abrufbare Informationen/Anträge - Hundesteueranmeldung und -abmeldung - Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht - Steuerformulare / Schwerbehindertenausweis / Müllkalender u.v.m Terminpflicht für alle weiteren Dienstleistungen Dienstleistungen der Fachabteilungen können nach wie vor nach Terminvereinbarung mit den entsprechenden Sachbearbeitern in Anspruch genommen werden. Kontakt Terminreservierung • www.vg-bad-bergzabern.de für Dienstleistungen des Bürgerbüros (siehe Auflistung) • telefonisch direkt beim zuständigen Sachbearbeiter (Verzeichnis im Internet) • Telefonzentrale unter Tel. 06343 701-0 Per Mail • Bürgerbüro: buergerbuero@vgbza.de • VG-Werke: vg-werke@vgbza.de Hygienemaßnahmen beim Besuch der Verbandsgemeindeverwaltung AH-Regel: Abstand und Hygiene sowie das Tragen einer OP- oder FFP2-Maske
Bad Bergzabern, den 11.08.2021 - 4 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 32/2021 Auf einen Blick ❙ Störungsdienst Erdgas Thüga Energienetze GmbH ❙ Arbeiter-Samariter-Bund e.V. Bad Bergzabern Barbelroth, Dierbach, Hergersweiler, Kapellen-Drusweiler, Kapsweyer, (Sozialstation, Essen auf Rädern, Hausnotruf), Tel. 06343 7811 Niederhorbach, Niederotterbach, Oberhausen, Schweighofen, Stein- feld ❙ Arbeiterwohlfahrt Tel. 0800 0837111 Tel. 07275 5691 ❙ Berufsbegleitender Dienst (BBD) Verbandsgemeinde Bad Bergzabern Beratung bei gesundheitlichen Problemen im Arbeitsleben, Landau, Tel. 06341 9273-10 und -14 ❙ Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern ❙ BüroLichtBlick ❙ Verwaltungsgebäude Schloss Organisationshilfe, Tel. 06343 931775 Königstraße 61, 76887 Bad Bergzabern Postanschrift: 76883 Bad Bergzabern, Postfach 1313 ❙ Christlicher Krankenpflegeverein e.V E-Mail: info@vgbza.de, www.vg-bad-bergzabern.de - Projekt Nachbarschaftshilfe für Dörrenbach, Oberotterbach, Schwei- Zentrale: Tel. 06343 701-0, Fax: 06343 701-705 gen-Rechtenbach und Schweighofen - Sprechzeiten: Mo bis Fr 08.30 bis 12.00 Uhr, Di 14.00 bis 16.00 Uhr, Tel. 06343 4794 Do 14.00 bis 18.00 Uhr ❙ Deutsche Multiple-Sklerose-Gesellschaft ❙ Öffnungszeiten Bürgerbüro Tel. 0173/665218 und 06345 7457 Tel.: 06343 701-250. Bitte geänderte Öffnungszeiten auf Seite 3 ❙ Diakonie Pfalz beachten. Haus der Diakonie Landau-Bad Bergzabern | Region Mitte ❙ Archiv Sozial-/Lebensberatung, Schwangerschafts-/Schwangerschaftskon- fliktberatung, Termine nach Vereinbarung. Kur- und Erholungsberatung, Kontakt: Donnerstags unter Tel. 06343 701-716 sowie per E-Mail an Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) archiv@vgbza.de Herzog-Wolfgang-Straße 5, Bad Bergzabern ❙ Rentenstelle Mo: geschlossen, Di-Fr: 9:00-12:00 Uhr, Di-Do 14:00-16:00 Uhr Die Rentenstelle ist vormittags unter Telefonnummer 06343 701-221 Termine nach vorheriger Vereinbarung! oder -222 sowie per E-Mail an rentenangelegenheiten@vgbza.de zu Tel. 06343 7060070, E-Mail: slb.badbergzabern@diakonie-pfalz.de erreichen. ❙ DRK Ortsverein Bad Bergzabern e.V. ❙ Bauhof der Verbandsgemeinde Altkleidersammlung, Sanitätsdienst, Tel. 06343 1059 (AB), Brückwiesenstraße 3, Kapellen-Drusweiler Tel. 06343 5644 info@drk-bza.de, www.drk-bza.de www.rotkreuzkurse.de, Erste Hilfe Kurse und Hausnotruf DRK Sozial- ❙ Konten der Verbandsgemeindekasse zentrum LD, Tel. 06341 92910. Sparkasse Südpfalz, BLZ 548 500 10, Kontonr. 75 ❙ Ergänzende unabhängige Teilhabeberatungsstelle Landau IBAN: DE21 5485 0010 0000 0000 75, BIC: SOLADES1SUW Unabhängige Beratungsstelle für Menschen mit Behinderungen und VR Bank Südliche Weinstraße - Wasgau eG, BLZ 548 913 00, Kontonr. psychischen Beeinträchtigungen sowie für deren Angehörige, Tel 27308 06341-7039935 IBAN: DE34 5489 1300 0000 0273 08, BIC: GENODE61BZA ❙ Essen auf Rädern ❙ Tourist-Information Bad Bergzaberner Land Mobiler Sozialer Hilfsdienst Kurtalstraße 27, 76887 Bad Bergzabern, Tel. 06343 9896-60 Tel. 06343 7811 Mo-Fr: 9-17 Uhr Ökumenische Aktion für den Stadtbereich BZA Sa: 10-13 Uhr Tel. 06343 2266 und 9512615 ❙ Erreichbarkeiten der Taxen in Bad Bergzabern ❙ Fachdienst für Hörgeschädigte Grundsätzlich haben die drei in Bad Bergzabern ansässigen Taxiun- Frankenthal (Fax-Nr.), Tel 06233 345827 ternehmen eine dauerhafte Beförderungspflicht. Zu folgenden Zeiten wurde auf Wunsch dieser Taxiunternehmen ein ❙ Frauenbüro Südliche Weinstraße Schichtplan erstellt: Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, An der Kreuzmühle 2, Landau, Sonntag, 19:00 Uhr bis Montag, 06:00 Uhr������������������������� Taxi Drieß, Tel. 06341 940-120 (06343 9395951 und 0175 9160804) (Beratung von Frauen in Krisen- und Notsituationen, Aufnahme in Montag, 19:00 Uhr bis Dienstag, 06:00 Uhr������������������������� Taxi Drieß, die Frauenschutzwohnung des Landkreises SÜW, Gleichstellung von (06343 9395951 und 0175 9160804) Mann und Frau, Beratung nach telefonischer Vereinbarung) Dienstag, 19:00 Uhr bis Mittwoch, 06:00 Uhr��������������� Taxi Pfalzgraf, ❙ Gemeindeschwester plus Annweiler und Bad Bergzabern (06343 6100148) Ute Wingerter, Tel. 06341 940-656, mobil 0162 215 31 61, E-Mail ute. Mittwoch, 19:00 Uhr bis Donnerstag, 06:00 Uhr������������ Taxi Pfalzgraf, wingerter@suedliche-weinstrasse.de (06343 6100148) Donnerstag, 19:00 Uhr bis Freitag, 06:00 Uhr�������������� Taxi Leischner, ❙ Gesundheitsamt (06343 4763) Kreisverwaltung, Landau, Arzheimer Str. 1, Tel. 06341 940-0 Die Taxiunternehmen, die zu diesen Zeiten keinen Fahrdienst haben, ❙ Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ weisen mittels Anrufbeantworter darauf hin. Gleichzeitig wird die www.hilfetelefon.de, Tel. 0800 0116016 Telefonnummer des diensthabenden Taxiunternehmens dem Anrufer bekanntgegeben. Dadurch ist gewährleistet, dass jeder Fahrgast die ❙ Kontaktstelle für psychisch kranke Menschen Möglichkeit hat, das diensthabende Taxiunternehmen zu erreichen. Kandel, Bismarckstr. 15, Tel. 07275 913063 Außerhalb dieser Zeiten besteht für alle Unternehmen eine Betriebs- pflicht. ❙ Ökumenische Nachbarschaftshilfe Gleiszellen-Gleishor- bach und Klingenmünster Tel. 06349 9630966 Soziale Einrichtungen / Beratungsdienste ❙ Ökumenische Sozialstation Herzog-Wolfgang-Straße 5, Tel. 06343 989899-0 ❙ AIDS-Beratung ❙ Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie Anonyme Informationen und Beratung, HIV-Antikörper-Test Sprech- Ess-Störungen Kinder- und Jugendpsychiatrie, Kontakt: KJP- zeiten: Do 14.00-15.00 Uhr oder nach Vereinbarung, Tel. 06341 940- Essstoerung@pfalzklinikum.de 604 Drogen-Info-Telefon Legale Drogen (Alkohol, Medikamente usw.) Tel. 06349 900-2555 ❙ Ambulanter Hospiz- und Palliativ-Beratungsdienst, Drogen-Info-Telefon Illegale Drogen (Haschisch, Heroin usw.), Tel. Landau/SÜW 06349 900-2525 Mo, Mi und Fr, 14.30 bis 16.00 Uhr Tel. 06341 942946 Gruppe für Angehörige von Menschen mit Borderline-Erkrankungen
Bad Bergzabern, den 11.08.2021 - 5 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 32/2021 treffen sich am 06.04., 06.07. und am 02.11., 18.00 bis 19.30 Uhr, Tel. Ruhetage: 24.12., 25.12. und 01.01.. Am 31.12. 06349 900-2120. ist von 9-16 Uhr geöffnet Selbsthilfegruppe Ein- und Durchschlafstörungen jeden 1. Do im Gutscheine für das Angebot der Therme sind im Online-Shop erhält- Monat, ab 19.00 Uhr, Tel. 06349 900-2180 lich. ❙ Pflegestützpunkt ❙ Stadtmuseum Beratung und Hilfen für pflegebedürftige, kranke und behinderte Men- Museum der Stadt Bad Bergzabern, Königstraße 45, im historischen schen/Angehörige, Tel. 06343 6100851 Renaissance-Gebäude „Zum Engel“. ❙ Rheuma-Liga Bad Bergzabern ❙ Westwallmuseum Bad Bergzabern, Kurfürstenstraße 21 Ansprechpartner zu Terminen und Therapien des Funktionstrainings in Von Karfreitag bis 31. Oktober jeden 2. und 4. Sonntag sowie an allen der Südpfalz Therme, Frau Gertrud Mertz, Tel. 06343 1735 Feiertagen, jeweils von 11.00 bis 17.00 Uhr. ❙ SAPV LD/SÜW, Spezialisierte ambulante palliative Versor- Winterpause vom 1. November bis Karfreitag des Folgejahres! gung Führungen für Gruppen sind auch während der Winterpause ab 15 Stützpunkt LD/SÜW im Palliativnetz Süd- und Vorderpfalz Personen möglich. Beratung zur spezialisierten ambulanten palliativen Versorgung, Tel. Mehr Informationen unter 06341 3807-40. www.otterbachabschnitt.de. ❙ Selbsthilfegruppe Hämochromatose Südpfalz ❙ Bad Bergzaberner Zinnfigurenmuseum im Haus Wilms am Tel. 06340 8697 Marktplatz Werktags geöffnet von 09.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr, ❙ Selbsthilfegruppe Osteoporose e.V. Bad Bergzabern samstags von 09.00 - 13.00 Uhr. Tel. 06343 9516050 Gruppen nach Vereinbarung unter Tel. 06343-939172 ❙ Selbsthilfegruppe Parkinson SÜW / Landau ❙ Pfalzklinikum Klingenmünster, Weinstraße 100 Tel. 06349 990215 Dauerausstellung „NS-Psychiatrie in der Pfalz“ ist aufgrund der ❙ Seniorenbüro im Haus der Familie aktuellen Infektionslage durch Corona bis auf weiteres geschlossen, Luitpoldstr. 22, Seniorenreferent Rainer Brunck, Tel. 06343 6100680 ebenso finden keine öffentlichen Führungen statt. ❙ SKFM Betreuungsverein für den Landkreis SüW e.V. ❙ Büchereien in der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern Offenbach an der Queich, Hochstadter Str. 2a, Tel. 06348-316396 11 Stadtbücherei Bad Bergzabern Königstraße 1, Tel. 06343 61691 ❙ Sozialpsychiatrischer Dienst Mo, Mi 15:00-18:00 Uhr und Fr 9:00-12:00 Uhr Beratung, Vermittlung und Unterstützung für psychisch Kranke, Bücherei Kapsweyer Suchtkranke, alte Menschen sowie für Menschen in Konfliktsituatio- Mi, 16:00-18:00 Uhr, Tel. 06340 9194150 nen und deren Angehörige Bücherei Klingenmünster Sprechzeiten in der Kreisverwaltung Landau: 8.30-12.30 Uhr und Do Mi und Fr 16:30-18:30 Uhr 14.00-18.00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter Tel. E-Mail: buecherei@klingenmuenster.de 06341 940-621 Bücherei Oberotterbach Sprechzeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergz- Fr, 15:30-17.30 Uhr abern: Katholische öffentliche Bücherei im Pfarrheim Steinfeld Sprechzeiten jeden 1. und 3. Di im Monat, 14.00-16.00 Uhr, nach vor- Mo, 16:00-18:00 Uhr, Tel. 06340 9186772 heriger telefonischer Vereinbarung unter Tel. 06341 940626 E-Mail: koeb.steinfeld@bistum-speyer.de ❙ Tafel Bad Bergzabern e.V. Tel. 06343 610696 ❙ Telefonseelsorge Amtlicher Teil Hilfe in seelischer Not, Tel. 0800 1110111 und 1110222 ❙ VdK Kreisverband Landau Verbandsgemeinde Beratung und Hilfe, Tel. 06341 86790 ❙ Weißer Ring Hilfe für Opfer von Straftaten, Tel. 116 006 Ratsinformationssystem Informationen über das Ratsinformationssystem beziehen unter ❙ ZAS-Büro „Rat und Tat“ im Haus der Familie www.vg-bad-bergzabern.de/rat-verwaltung/ratsinformation: Luitpoldstraße 22, Zentrale Anlaufstelle für Senioren Mo-Fr- 9:00- • Unter Kalender finden Sie den allgemeinen Terminkalender, in 12:00 Uhr, Tel. 06343-6100682 dem alle Sitzungen eingetragen und mit den zugehörigen Unterla- gen hinterlegt sind. Öffnungszeiten • Alles, was Sie über vergangene Themen wissen möchten, finden Sie in der Recherche, beispielsweise auch die Niederschriften der ❙ Rebmeerbad Bad Bergzabern (Hallenbad) vergangenen Sitzungen. Freischwimmbäder Bad Bergzabern und Steinfeld • Darüber hinaus finden Sie im System Informationen zu den einzel- Bad Bergzabern, Tel. 06343 7120 nen Gremien, Fraktionen sowie zu Mandatsträgern. Montag-Freitag: 8-20 Uhr, Samstag/Sonntag/Feiertag: 9-20 Uhr Amtliche Mitteilungen aus der 9. Sitzung des Steinfeld, Tel. 06340 1250 Haupt- und Finanzausschusses Dienstag-Sonntag und Feiertag: 10-20 Uhr. Tarife: Erm. 2 Euro, Erw. 3 Euro der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern Vor Ort nur EC-Kartenzahlung, keine Bargeldzahlung möglich. vom 8. Juni 2021 Eine Stunde vor Betriebsschluss ist Kassenschluss. Bürgermeister Bohrer informierte den Haupt- und Finanzausschuss ❙ Südpfalz Therme Staatsbad Bad Bergzabern GmbH darüber, dass in Abstimmung mit den Beigeordneten folgende Eilent- Kurtalstraße 27, Information unter Tel. 06343 9340-10 scheidungen während der Corona-Pandemie getroffen wurden: Therme/Sauna: 1. Energetische Sanierung der Verbandsgemeindesporthalle Auf- täglich 9-22 Uhr (dienstags ganztägig Damensauna, außer an Feierta- tragserteilung zur Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen gen und in den Weihnachtsferien) 29.04.2021 Fr und Sa: 9-23 Uhr 2. Energetische Sanierung der Verbandsgemeindesporthalle Auf- Salzgrotte: tragserweiterung Regenwassernutzung - Zisterne 29.04.2021 täglich zur vollen Stunde von 10 bis 18 Uhr 3. Energetische Sanierung der Verbandsgemeindesporthalle Auf- Wellness/Physiotherapie: tragsvergabe Nachverpressung des Technikraums 29.04.2021 täglich 9-20 Uhr - auch am Wochenende Boutique: 4. Energetische Sanierung der Verbandsgemeindesporthalle Auf- täglich 10-13.30 Uhr & 14-18 Uhr tragserweiterung Herstellung von Fundamenten für die Um- Thermen Gastronomie: und Einzäunung 29.04.2021 täglich 9-21.30 Uhr 5. Energetische Sanierung der Verbandsgemeindesporthalle Auf- Fr und Sa: 10-22 Uhr tragserteilung Austausch der Befestigungsringe 29.04.2021
Bad Bergzabern, den 11.08.2021 - 6 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 32/2021 6. Erneuerung der Zugangssysteme in den Schwimmbädern Vollzug der Straßenverkehrsordnung StVO einschließlich Zutrittskontrollsystem (Drehkreuze) und Kas- sensoftware 06.05.2021 Vollsperrung der Steinfelder Straße in Bad Bergzabern - Straßensanierung im Bereich der Einmündung Lessingstraße 7. Sanierung des Daches am Blockheizkraftwerk - Beauftragung eines Ingenieurbüros 06.05.2021 Die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, als zuständige 8. Erneuerung der Hallentore im Feuerwehrgerätehaus Bad Straßenverkehrsbehörde, erlässt gemäß §§ 44 und 45 Abs. 1 und 3 Bergzabern und Barbelroth 23.04.2021 StVO sowie der Landesverordnung über die Zuständigkeiten nach 9. Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Feuerwehrgerä- dem Straßenverkehrsgesetz, folgende verkehrspolizeiliche Anord- tehaus Bad Bergzabern 23.04.2021 nung: 10. Erneuerung des Kofferaufbaus am TSF-W der Feuerwehrein- 1. Ab Montag, 16. August, bis Freitag, 27. August 2021, wird die heit Dörrenbach 23.04.2021 Steinfelder Straße in Bad Bergzabern zwischen der Friedhof- 11. Energetische Sanierung der Verbandsgemeindesporthalle Auf- straße und der Karl-Popp-Straße für den gesamten Verkehr tragsvergabe Anschaffung von 3 Geländer-Transportwagen gesperrt. 31.05.2021 2. Die Umleitung erfolgt über die Kapeller Straße, Bundesstraße 38 12. Verbandsgemeindesporthalle Reparatur bzw. Neubeschaffung wieder auf die Landesstraße 545 Richtung Steinfeld. Die Umlei- von Sportgeräten 25.05.2021 tungsstrecke ist entsprechend ausgeschildert. Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss im Weiteren die Beauftra- 3. Die Anwohner der Steinfelder Straße sowie der Goethestraße gung der Reparatur des Kofferaufbaues am TSF-W der Feuerwehrein- und Schillerstraße können weiterhin ihre Anwesen erreichen. heit Dörrenbach. Durch Kanalsanierungsarbeiten, die auch in dieser Zeit durch- Im Gebäude A der Böhämmer-Grundschule Bad Bergzabern müs- geführt werden, kann es kurzzeitig zu weiteren Behinderungen sen die Decken erneuert werden. Der Haupt- und Finanzausschuss kommen. empfahl dem Verbandsgemeinderat, die Fa. Rocker aus Edenkoben mit den Arbeiten zum Angebotspreis von 138.045,89 Euro (brutto) zu beauftragen. Bezüglich der Anschaffung von interaktiven Displays für die Grund- schule Dörrenbach beschloss der Haupt- und Finanzausschuss die Fa. Urano Informationssysteme GmbH aus Bad Kreuznach mit der Lieferung von acht Displays für die Grundschule Dörrenbach zum Angebotspreis in Höhe von 31.996,15 Euro (inkl. MwSt.) zu beauftra- gen. Für die Sanierung des Dachs am Blockheizkraftwerk empfahl der Haupt- und Finanzausschuss dem Verbandsgemeinderat einstim- mig die Verwaltung mit den Ausschreibungen der erforderlichen Sanierungsarbeiten zu beauftragen. Weiterhin soll der Bürgermeis- ter ermächtigt werden, im Benehmen mit seinen Beigeordneten die erforderlichen Sanierungsarbeiten an die jeweils günstigsten Bieter zu vergeben. Darüber hinaus empfahl der Haupt- und Finanzausschuss dem Ver- bandsgemeinderat, den Bürgermeister zur Erteilung des Auftrags für die Umstellung der Beleuchtung im Verwaltungsgebäude auf LED an den wirtschaftlichsten Bieter zu ermächtigen. Die Softwarelizenzen für die Virenschutzsoftware der Verbandsge- meindeverwaltung laufen aus. Die Software ist zum Schutz der Hard- und Software unbedingt erforderlich. Daher empfahl der Haupt- und Finanzausschuss dem Verbandsgemeinderat, der überplanmäßigen Ausgabe für die Lizenzverlängerungen in Höhe von ca. 19.000,00 Euro zuzustimmen. Der Stellenplan im Rahmen der Haushaltssatzung 2021 bedarf Ergän- zungsbeschlüssen. Daher empfahl der Ausschuss dem Verbandsge- meinderat einstimmig, der Schaffung einer zusätzlichen Stelle für die Wahrnehmung der aus dem Onlinezugangsgesetz (OZG) resultieren- den Aufgaben zuzustimmen. Zudem empfahl der Haupt- und Finanzausschuss dem Verbandsge- meinderat, der Schaffung einer zusätzlichen Halbtagsstelle für die Bereiche Schulen, zentrale Beschaffung, Ehrengaben und Öffentlich- keitsarbeit zuzustimmen. Im Weiteren gab der Haupt- und Finanzausschuss dem Verbandsge- meinderat seine einstimmige Empfehlung, den Auftrag zur Durchfüh- rung der Sanierungsarbeiten an den Filtern im Rebmeerbad an die Fa. Guldager, Füllinsdorf (Schweiz) zu einem Angebotspreis in Höhe von 57.638,60 Euro/netto zu vergeben. Am 23.11.2020 wurde das „Landgesetz zur Änderung des Landes- finanzausgleichsgesetzes und anderer Landesgesetze mit Kommu- nalbezug vom 18.11.2020“ veröffentlicht. Dieses Gesetz regelt unter anderem, dass die Landkreise und kreisfreien Städte in 2020 einmalig einen Betrag in Höhe von 12 Millionen Euro aus der sog. Integrati- onspauschale des Bundes für das Jahr 2020 erhalten, wovon auf den Landkreis Südliche Weinstraße ein Betrag in Höhe von 324.658,57 Euro entfällt. Für die Verbandsgemeinde Bad Bergzabern ergibt sich ein Zuwendungsbetrag in Höhe von 35.318,78 Euro. Dieser Betrag wurde vom Landkreis mittlerweile ausbezahlt. Es wurde vorgeschla- gen, wieder nach dem bisherigen Schlüssel zu verfahren und nach Abzug der Kosten für die Aufwandsentschädigungen der Flüchtlings- helfer eine Aufteilung zwischen der Verbandsgemeinde und der Stadt entsprechend dem Verhältnis ihrer Einwohnerzahlen vorzunehmen. Der Haupt- und Finanzausschuss war sich einig, mögliche Modalitä- ten zur Verwendung der Integrationspauschale in den Fraktionen zu beraten. Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung empfahl der Ausschuss dem Verbandsgemeinderat, das Vorbenehmen und das endgültige Benehmen zur Benetzung der Schulleiterstelle der Grundschule Stein- feld herzustellen. Weiterhin empfahl der Haupt- und Finanzausschuss dem Verbands- Bad Bergzabern 3. August 2021 gemeinderat die Höhergruppierung eines Beschäftigten. Verbandsgemeinde Bad Bergzabern VG-Verwaltung als Straßenverkehrsbehörde
Bad Bergzabern, den 11.08.2021 - 7 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 32/2021 • Begründung des Beschlusses, Barbelroth, Hergersweiler, • Aufklärung der voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentü- mer Dierbach und Steinfeld • Anhörung der zu beteiligenden Behörden und Stellen sind erfüllt. Öffentliche Bekanntmachung 2.2 Materielle Gründe Das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum hat mit Beschluss vom Dienstleistungszentrum 67433 Neustadt a.d.W., 29.11.2011 das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren NGP Bien- Ländlicher Raum 05.08.2021 wald Ost angeordnet um Maßnahmen der Landentwicklung insbe- DLR Rheinpfalz Konrad-Adenauer-Str. 35 sondere Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege Abteilung Landentwicklung, Telefon: 06321/671-0 zu ermöglichen und entstehende Landnutzungskonflikte aufzulösen Ländliche Bodenordnung (NGP = Naturschutzgroßprojekt). Vereinfachtes Telefax: 06321/671-1250 Von diesem Verfahren wurden die Teilgebiete NGP Bienwald Ost – Flurbereinigungsverfahren Kandel am 17.11.2014 und NGP Bienwald Ost-Minfeld/Freckenfeld NGP Bienwald Ost am 24.10.2016, abgeteilt und jeweils als rechtlich selbstständige Flur- bereinigungsverfahren weitergeführt. Aktenzeichen: 41238-HA2.3. Internet: www.dlr.rlp.de In diesen Teilverfahren wurden die bodenordnerischen Maßnahmen, Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren NGP Bienwald Ost die Ziele des Flurbereinigungsverfahrens NGP Bienwald-Ost waren, Einstellung der Vereinfachten Flurbereinigung umgesetzt. Beschluss gemäß § 9 Flurbereinigungsgesetz Weitere Maßnahmen sind nicht erforderlich. Ausführungskosten sind Anordnung nicht angefallen. Vorschüsse wurden nicht erhoben, so dass Beiträge 1. Einstellung der Vereinfachten Flurbereinigung (§ 9 Flurbereini- nicht erstattet werden müssen. gungsgesetz (FlurbG)) Die materiellen Voraussetzungen, das Vereinfachte Flurbereinigungs- Hiermit wird die Einstellung der durch den Flurbereinigungsbeschluss verfahren NGP Bienwald Ost einzustellen, sind damit gegeben. vom 29.11.2011 eingeleiteten und durch den Änderungsbeschluss Rechtsbehelfsbelehrung vom 17.11.2014 und 24.10.2016 geänderten Vereinfachten Flurberei- Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats, beginnend mit nigung NGP Bienwald Ost, Landkreis Germersheim angeordnet. dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung, Widerspruch erho- Die Einstellung umfasst alle nach der Abteilung der verschiedenen ben werden. Projekte (zuletzt NGP Bienwald Ost-Minfeld/Freckenfeld) und gering- Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinpfalz, füge Gebietsänderungen die im Flurbereinigungsgebiet verbliebenen Abteilung Landentwicklung, Ländliche Bodenordnung, Flurstücke (s. Kartenausschnitt). Konrad-Adenauer-Straße 35, 67433 Neustadt oder wahlweise bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) - Obere Flurbereinigungsbehörde - Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier einzulegen. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Widerspruchs- frist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf der Frist bei einer der o.g. Behörden eingegangen ist. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elekt- ronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Trans- aktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/ EG (ABl. L 257 vom 28.8.2014, S. 73) in der jeweils geltenden Fassung 2. Teilnehmergemeinschaft zu versehen. Bei der Erhebung des Widerspruchs durch elektronische Die Teilnehmergemeinschaft der Vereinfachten Flurbereinigung NGP Form bei dem DLR sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet auf der Seite www.dlr.rlp.de unter Ser- Bienwald Ost mit Sitz in Kandel, Landkreis Germersheim, erlischt. vice/ Elektronische Kommunikation ausgeführt sind. 3. Hinweis Bei der Erhebung des Widerspruchs durch elektronische Form bei der Der Einstellungsbeschluss kann im Internet unter https://www.dlr.rlp. ADD sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, de/Landentwicklung/Verfahren/Alle/V41238 4. Bekanntmachungen die im Internet auf der Seite www.add.rlp.de unter Service/ Elektroni- eingesehen werden. sche Kommunikation ausgeführt sind. Begründung Hinweis: 1. Sachverhalt: Informationen zur Datenschutz-Grundverordnung In den Teilverfahren NGP Bienwald-Ost Kandel und NGP Bienwald Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist nach Art. 6 Abs. Ost-Minfeld/Freckenfeld wurden die bodenordnerischen Maßnahmen, 1 Satz 1 lit. e und Abs. 3 Satz 1 lit. b Datenschutz-Grundverordnung die Ziele des Flurbereinigungsverfahrens NGP Bienwald-Ost waren, (DS-GVO) i.V.m § 3 Landesdatenschutzgesetz (LDSG) zur Wahrneh- umgesetzt. mung der Aufgaben des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum Für die im Verfahren NGP Bienwald-Ost verbliebenen Flurstücke (DLR), die im öffentlichen Interesse liegen oder in Ausübung öffentli- besteht kein Bodenordnungsbedarf mehr. cher Gewalt erfolgen, erforderlich. Hinsichtlich der Informationspflich- Die Teilnehmer wurden gemäß §§ 9 und 5 Abs. 1 FlurbG durch öffent- ten nach Art. 13 und 14 DS-GVO sowie der Betroffenenrechte nach liche Bekanntmachung über die geplante Einstellung des Verfahrens Art. 15 ff. DS-GVO weisen wir auf die Datenschutzerklärung auf unse- unterrichtet. rer Homepage www.dlr.rlp.de unter Datenschutz hin. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft, die landwirtschaftliche Im Auftrag Berufsvertretung und sonstigen zu hörenden Stellen wurden zu der gez. Knut Bauer beabsichtigten Einstellung gehört. Einwendungen wurden nicht erhoben. Im Verfahrensgebiet wurden keine Maßnahmen durchgeführt. Die Her- Bad Bergzabern stellung eines geordneten Zustandes ist daher nicht durchzuführen. 2. Gründe 15. Sitzung des Bau- und 2.1 Formelle Gründe Dieser Beschluss wird vom Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Planungsausschusses DLR Rheinpfalz als zuständige Flurbereinigungsbehörde erlassen. der Stadt Bad Bergzabern Rechtsgrundlage für den Beschluss ist der § 9 des Flurbereinigungsge- Einladung setzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 Am Dienstag, 17. August 2021, um 19:00 Uhr findet in der Schloss- (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes halle in Bad Bergzabern eine Sitzung des Bau- und Planungsaus- vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794) in Verbindung mit § 2 Abs. 3 schusses statt. FlurbG und § 1 der Landesverordnung zur Übertragung von Befugnis- Tagesordnung sen nach dem Flurbereinigungsgesetz vom 20.12.1994 (GVBI. S. 485). Die formellen Voraussetzungen für die Einstellung des Vereinfachten Öffentlich: Flurbereinigungsverfahrens nach § 9 Abs. 1 Satz 2 FlurbG 1. Bauvorhaben
Bad Bergzabern, den 11.08.2021 - 8 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 32/2021 2. Planung Radwegekonzept Weiterhin empfahl der Bau- und Planungsausschuss dem Stadtrat, die 3. Informationen und Anfragen vorgelegte Satzung über die Verlängerung einer Veränderungssperre für den zukünftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kapeller Nichtöffentlich: Straße - Ost“ zu beschließen. 1. Sanierungsmaßnahmen Nachstehende Bauvorhaben wurden wie folgt erörtert: 2. Grundstücksangelegenheiten 1. Errichtung eines Gewächshauses, Maxburgring 3. Informationen und Anfragen Der Ausschuss empfahl dem Stadtrat einstimmig seine Zustim- mung zum Antrag. Hinweis: 2. Errichtung Werbeanlagen, Auf dem Viertel, Gewerbegebiet Wernersgrund Aus Gründen des Gesundheitsschutzes können aufgrund der Der Bau- und Planungsausschuss empfahl dem Stadtrat eben- aktuellen Corona-Pandemie-Situation nur begrenzte Kapazitäten falls einstimmig die Zustimmung zur Errichtung der Werbeanlagen. der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Um die notwen- 3. Abweichungsantrag für Zaunanlage, Saarstraße digen Abstände zwischen den Teilnehmern gewährleisten zu kön- Der Ausschuss empfahl dem Stadtrat die Ablehnung des nen, kann die Besucherzahl daher bei Bedarf begrenzt werden. Abweichungsantrages. Weiterhin sind hygienische Schutzmaßnahmen zu ergreifen, ins- 4. Bauvoranfrage Errichtung Einfamilienhaus, Untere Berggasse besondere: Hier empfahl der der Bau- und Planungsausschuss dem Stadt- • Einhaltung des Mindestabstandes unter allen Anwesenden, rat die Bauvoranfrage abzulehnen. • Ausschluss von Personen mit akuten Atemwegs- und Lun- generkrankungen, 5. Tekturantrag wegen Balkonen, Mozartstraße • Händehygiene. Der Ausschuss empfahl dem Stadtrat die Zustimmung zum ein- Des Weiteren ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung beim gereichten Tektur-Antrag. Betreten, Durchqueren und Verlassen der Sitzungsräumlichkeit 6. Bauantrag Neubau Unterkünfte für die Bundespolizei, Kapeller erforderlich. Straße Die Maskenpflicht entfällt, wenn Personen unter Wahrung des Der Ausschuss empfahl dem Stadtrat die Zustimmung zum Vor- Abstandsgebotes einen festen Platz einnehmen. haben. Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde der Ausschuss vom Vor- Rolf Enke, Beigeordneter sitzenden über eine Sanierungsmaßnahme in der historischen Innen- stadt informiert. 17. Sitzung des Haupt- und VG-Verwaltung Finanzausschusses der Stadt Bad Amtliche Bekanntmachung über die Bergzabern Einberufung einer Ersatzperson in den Einladung Stadtrat der Stadt Bad Bergzabern Am Mittwoch, 18. August 2021, um 19:00 Uhr findet in der Schloss- Vollzug des Landesgesetz über die Wahlen zu den kommunalen halle in Bad Bergzabern eine Sitzung des Haupt- und Finanzaus- Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz - KWG -) in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 137), schusses statt. zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17.12.2020 Tagesordnung (GVBl. S. 730). Öffentlich: - Einberufung einer Ersatzperson in den Stadtrat der Stadt Bad 1. Zeitpunkt der Umstellung auf wiederkehrende Straßenausbau- Bergzabern - beiträge in der Stadt Bad Bergzabern Das Ratsmitglied Christiane Sprenger, Herzog-Wolfgang-Straße 16, 2. Auftragsvergaben 76887 Bad Bergzabern, hat mit Schreiben vom 15. Juni 2021 ihr Rats- 3. Informationen und Anfragen mandat zum 30. Juni 2021 niedergelegt. Nach § 45 KWG ist somit eine Ersatzperson einzuberufen. Nichtöffentlich: Als Ersatzperson einberufen wurde die Bewerberin mit der höchsten 1. Sanierungsmaßnahmen Stimmenzahl unter den noch nicht berufenen Bewerbern auf dem 2. Grundstücksangelegenheiten Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD). 3. Mietangelegenheiten Dies ist Herr Florian Oertel, Neugasse 3, 76887 Bad Bergzabern. 4. Vertragsangelegenheiten Herr Oertel hat mitgeteilt, dass er das ihm zufallende Mandat nicht 5. Personalangelegenheiten annimmt. Einberufen als Ersatzperson wurde daraufhin der nächste noch nicht berufene Bewerber auf dem Wahlvorschlag der Sozialde- 6. Informationen und Anfragen mokratischen Partei Deutschlands (SPD). Dies ist Herr Hinweis: Aleksander Bogdanovic Aus Gründen des Gesundheitsschutzes können aufgrund der Maxburgring 3 a aktuellen Corona-Pandemie-Situation nur begrenzte Kapazitäten 76887 Bad Bergzabern der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Um die notwen- Herr Bogdanovic hat das Mandat angenommen. digen Abstände zwischen den Teilnehmern gewährleisten zu kön- Hiermit erfolgt öffentliche Bekanntmachung gemäß § 66 Abs. 3 Kom- nen, kann die Besucherzahl daher bei Bedarf begrenzt werden. munalwahlordnung (KWO). Weiterhin sind hygienische Schutzmaßnahmen zu ergreifen, ins- Bad Bergzabern, 6. August 2021 besondere: Hermann Augspurger, Stadtbürgermeister - Einhaltung des Mindestabstandes unter allen Anwesenden, - Ausschluss von Personen mit akuten Atemwegs- und Lun- Dörrenbach generkrankungen, - Händehygiene. Des Weiteren ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung beim Amtliche Mitteilungen aus der 13. Sitzung Betreten, Durchqueren und Verlassen der Sitzungsräumlichkeit des Gemeinderates von Dörrenbach erforderlich. Die Maskenpflicht entfällt, wenn Personen unter Wah- rung des Abstandsgebotes einen festen Platz einnehmen. vom 30. Juni 2021 Der Gemeinderat beschloss die besonderen Planungsleistungen in Form einer Schadensanalyse am Fachwerk und Dachstuhl des histori- Hermann Augspurger, Stadtbürgermeister schen Rathauses an Herrn Reiner Klopfer (holz_ansicht) aus Gleiszel- len-Gleishorbach zum Angebotspreis in Höhe von 18.665,15 Euro inkl. Amtliche Mitteilungen aus der 14. Sitzung MwSt zu vergeben. Zur Herstellung der Verkehrssicherheit beschloss des Bau- und Planungsausschusses der der Rat die vorhandenen Aufbrüche mittels Asphalttragdeckschicht AC 16 TD schließen zu lassen und beauftragte die Firma Wido Werling, Stadt Bad Bergzabern vom 15. Juni 2021 die Arbeiten zum angebotenen Preis von 15.280,79 Euro auszuführen. Unter Tagesordnungspunkt 2 wurde der Bebauungsplan „Kapeller Abschließend erteilte das Gremium sein Einvernehmen zur Errichtung Straße - Ost“ erörtert. Der Bau- und Planungsausschuss erkannte eines Wohnhauses Am Spöhren in Dörrenbach. Im nichtöffentlichen den nach dem Schallschutzgutachten überarbeiteten, vorliegenden Teil der Sitzung stimmte der Gemeinderat der Veräußerung eines Planentwurf an und empfahl dem Stadtrat, die Durchführung dessen Grundstücks zu. erstmaliger Offenlage zu beschließen. VG-Verwaltung
Bad Bergzabern, den 11.08.2021 - 9 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 32/2021 5. Schlüssel Kapsweyer Die Schlüsselübergabe erfolgt durch einen Beauftragten der Ortsge- meinde. Der Empfang der ausgehändigten Schlüssel wird schriftlich bestätigt. Amtliche Mitteilungen aus der 14. Sitzung Die ausgehändigten Schlüssel sind nicht übertragbar und müssen des Gemeinderates von Kapellen-Drusweiler nach der Veranstaltung unverzüglich an den Beauftragten zurückge- geben werden. Ein Verlust eines Schlüssels muss der Ortsgemeinde vom 1. Juli 2021 umgehend angezeigt werden. Die anfallenden Kosten, für die aus- In der Ludwig-Kröber-Straße und in der Oberen Hauptstraße sollen zuwechselnde Schließanlage sowie die erforderlichen Schlüssel, im gemäß Beschluss des Gemeinderates Parkbuchten während einer Falle eines Verlustes trägt der Benutzer. Testphase, wie vorgeschlagen, eingerichtet und gelb markiert werden. 6. Ordnungsregeln & Schäden Die Testphase wurde auf sechs Monate festgesetzt. Die bauliche Substanz und die Einrichtungsgegenstände sind pfleg- Der Gemeinderat beschloss zudem, den Auftrag zur Neugestaltung lich zu behandeln, die Räumlichkeiten sauber zu halten. Zusätzliche der Beleuchtung am Fußweg Wasgauhalle in Richtung Tennisplätze Befestigungshalterungen in Form von Nägeln, Schrauben, Dübeln, gemäß Angebot vom 20.04.2021 an die Pfalzwerke zu vergeben. Die Reißzwecken etc. dürfen nicht angebracht werden. Das Bekleben der Gesamtkosten für diese Maßnahme betragen 14.246,51 Euro inkl. Decken und Wände ist nicht erlaubt. Die gesetzlichen Bestimmungen MwSt. des Jugendschutzes, des Brandschutzes, des Lärmschutzes, der VG-Verwaltung Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) etc. sind zu beachten. Sämtliche Notausgänge und Fluchtwege sind frei zu halten. Die maxi- male Bestuhlung (siehe Bestuhlungspläne) darf nicht überschritten Oberhausen werden. Schäden an Gebäude, Einrichtung und Inventar sind unver- züglich zu melden und werden dem Benutzer in Rechnung gestellt. Eventuell notwendige weitere öffentliche bzw. privatrechtliche Geneh- Haus- und Benutzungsordnung migungen sind durch den Benutzer einzuholen. Beim Verlassen der benutzten Räume ist darauf zu achten, dass Türen für die Gemeinschaftshalle und Fenster verschlossen, alle Stromquellen, mit Ausnahme der Küh- 1. Hausherr, Allgemeine Bestimmungen lung ausgeschaltet, die Heizung gedrosselt oder die Thermostatven- Hausherr und weisungsbefugt ist der Eigentümer, die Ortsgemeinde tile auf Frostschutz gestellt und die Wasserhähne zugedreht sind. Oberhausen, vertreten durch den Ortsbürgermeister und die Beige- Unerlaubtes Betreten fremder Räume ist nicht gestattet. ordneten bzw. einen Beauftragten der Ortsgemeinde. Die Gemein- 7. Reinigung schaftshalle dient vorrangig für Veranstaltungen der Ortsgemeinde. Den Reinigungsanweisungen der Ortsgemeinde ist Folge zu leisten. Darüber hinaus darf sie von Einwohnern, Vereinen und den politischen Die benutzten Räume sind nach jeder Belegung besenrein zu verlas- Gruppierungen in der Ortsgemeinde nach Abstimmung der Termine sen. Nach jeder Veranstaltung bedürfen alle Räume der Nassreinigung. benutzt werden. Auf Antrag kann die Gemeinschaftshalle auch für Diese wird durch die Ortsgemeinde durchgeführt und dem Benutzer kommerzielle und private Veranstaltungen angemietet werden. in Rechnung gestellt. Alle Geräte und Einrichtungen, besonders in der 2. Nutzungserlaubnis, Benutzungsgebühren Küche und Ausgabe sind sofort nach deren Gebrauch zu reinigen. Das Nutzungsrecht für die Halle, die Küche sowie die Nebenräume Das Geschirr und Gläser sind entsprechend sortiert einzuräumen. Die erteilt der zuständige Beauftragte der Ortsgemeinde in Absprache mit Gemeinde behält sich vor evtl. anfallende Nachreinigungen auf Kosten dem Ortsbürgermeister. Das Nutzungsrecht kann bei Verstößen gegen des Benutzers durchzuführen. Für die vorgeschriebene Trennung und diese Ordnung entzogen werden. Entsorgung von Abfall und Müll hat der Benutzer Sorge zu tragen. Die Benutzungserlaubnis und die Terminvergabe regeln der Ortsbür- 8. Bewirtung germeister bzw. die beauftragten Personen der Ortsgemeinde. Die Bewirtung der Gemeinschaftshalle erfolgt ausschließlich durch Die Ortsgemeinde behält sich die Nutzung der Räumlichkeiten einen Beauftragten der Ortsgemeinde im Rahmen einer gesonderten jederzeit vor. Die Benutzungserlaubnis gilt grundsätzlich nur für die Nutzungsvereinbarung. Eine eigene Bewirtung ist nur in Ausnahmefäl- Räumlichkeiten der Gemeinschaftshalle und deren Außenanlage. len und nur im Einvernehmen mit dem Beauftragten der Ortsgemeinde Technische Einrichtungen dürfen nur nach Zustimmung durch den möglich. Die Abrechnung der Bewirtung erfolgt über den Beauftrag- Ortsbürgermeister bzw. des Beauftragten der Ortsgemeinde benutzt ten. Die Zubereitung und Verabreichung von Speisen dürfen nur unter werden. Ein Rechtsanspruch auf Nutzung kann nicht geltend gemacht Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen vorgenommen werden. werden. Eine Untervermietung oder sonstige Überlassung an Dritte ist 9. Sicherheitseinrichtungen - ausgenommen bei vertraglich abgestimmten Vereinbarungen - nicht a) Fluchtwege: zulässig. Den Anordnungen des Beauftragten der Ortsgemeinde ist Fluchtwege sind die Eingangstür an der Ostseite und die Fluchtwe- Folge zu leisten und jederzeit der Zutritt zu allen Räumen der Gemein- getür an der Südseite im großen Saal. Im Obergeschoss zählt das schaftshalle zu gewähren. Nutzungsgebühren und Nebenkosten Fenster an der Südseite des großen Raumes als Fluchtweg. sowie Reinigungskosten werden entsprechend der vom Gemeinderat b) Feuerlöscher: erlassenen Gebührenordnung in der jeweils geltenden Fassung erho- Sie befinden sich im Foyer, im kleinen Saal/Gaststätte neben der Ein- ben. gangstür, in der Küche, im großen Saal an der Nordost- Seite sowie an 3. Veranstaltungen der Südseite neben der Fluchtwegetür. Die Veranstaltungen sind rechtzeitig zu planen und bedürfen der 10. Haftung und Versicherung Genehmigung der Ortsgemeinde und eventuell des Ordnungsamtes Die Benutzung der Gemeinschaftshalle erfolgt auf eigene Gefahr. Für der Verbandsgemeinde. Ein Anspruch auf einen bestimmten Termin höhere Gewalt und Zufall sowie Mängel, die trotz Einhalt der üblichen kann nicht geltend gemacht werden. Sorgfalt nicht erkannt werden, haftet die Ortsgemeinde nicht. Auch für Die Durchführung von Veranstaltungen liegt in der Verantwortung des die Zerstörung, Beschädigung oder das Abhandenkommen von ein- Benutzers. Ggf. erforderliche Erlaubnisse/Genehmigungen (GEMA, gebrachten Gegenständen übernimmt die Ortsgemeinde keine Haf- Versicherungsschutz, etc.) sind vom Benutzer einzuholen. Nach 22:00 tung. Benutzer haben für einen entsprechenden Versicherungsschutz Uhr ist dafür Sorge zu tragen, dass die Anwohner nicht über die Gebühr (Haftpflicht) Sorge zu tragen. durch Musik, Lärm, an- und abfahrender Fahrzeuge usw. gestört wer- 11. Verstoß gegen Haus- und Nutzungsordnung den. Sollten durch die Nutzung, an und in den Räumlichkeiten Ver- Bei einem Verstoß gegen diese Haus- und Benutzungsordnung kann änderungen vorgenommen werden, so ist vorher die Zustimmung der Benutzer zur sofortigen Räumung verpflichtet werden. Kommt er der Ortsgemeinde einzuholen und zur Rückgabe der ursprüngliche dieser Aufforderung nicht nach, kann die Ortsgemeinde die Räumung Zustand wiederherzustellen. Das Auf- und Abstuhlen sowie Auf- und und Instandsetzung auf Kosten und Gefahr des Benutzers durchfüh- Rückbau der Bühnenaufbauten erfolgt durch den Benutzer. Dies gilt ren lassen. Die Zahlung der anfallenden Nutzungsgebühren bleibt in ebenso für die sich in der Gemeinschaftshalle befindlichen Tischen. solchen Fällen unberührt. Die technischen Anlagen und Geräte sind sorgfältig zu bedienen, ggf. 12. Schlussbestimmungen die Bedienungs- und Gebrauchsanweisungen zu beachten. Striktes Soweit nicht besonders geregelt, gelten die Bestimmungen des Bür- (absolutes) Rauchverbot ist einzuhalten. gerlichen Gesetzbuches (BGB) zum Mietrecht. Gemeindeeigenes Inventar muss vollzählig und unbeschadet bleiben. Personenbezogene Daten werden entsprechend des Bundesdaten- 4. Aufsicht schutzgesetzes (BDSG) elektronisch verarbeitet und gespeichert. Die Benutzung der Räume darf nur unter Aufsicht erfolgen. Die Auf- Die Benutzungsgebühren werden durch den Gemeinderat festgesetzt sichtsperson muss namentlich benannt, volljährig und zu jederzeit und dem Benutzer in Rechnung gestellt. Die Ortsgemeinde behält sich Vorbild sein. Sie hat für den geordneten Ablauf zu sorgen und ist für vor im Bedarfsfall eine Kaution zu verlangen. eine ordnungsgemäße Überwachung der Gruppen verantwortlich. Diese Haus- und Benutzungsordnung wurde vom Gemeinderat der Ortsgemeinde Oberhausen in seiner Sitzung am 13.07.2021 beschlos- Wird der Ortsgemeinde keine andere Person genannt, so ist der Inha- sen und tritt rückwirkend zum 01.07.2021 in Kraft. ber des Schlüssels der Verantwortliche und Ansprechpartner für die Veranstaltung. Für diese Person besteht während der Veranstaltung Oberhausen, den 15.07.2021 Anwesenheitspflicht. Sprenger, Ortsbürgermeister
Bad Bergzabern, den 11.08.2021 - 10 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 32/2021 Gebührenordnung für die 9. Eilentscheidung zu dem Bauantrag - Errichtung eines Wild- schutzzaunes und eines Unterstandes mit Futterlager - Gewanne Gemeinschaftshalle in Oberhausen „Hinters Kunzen Haus“, 76889 Oberotterbach, 11.05.2021 1. Örtliche Vereine: Jedem örtlichen Verein steht die Gemeinschaftshalle für eine Veran- 10. Eilentscheidung zu dem Bauantrag - Anbau eines Wintergartens und Errichtung einer Garage - Weinstraße, 76889 Oberotterbach staltung im Jahr kostenfrei zur Verfügung. 2. Nutzung des großen Saals inkl. Kleiner Saal/Gaststätte: 11. Eilentscheidung zur Anschaffung von zwei Geschwindigkeits- messanlagen für die Ortsgemeinde 04.05.2021 a) Gewerbliche Veranstaltungen Einheimische 200,00 € 12. Eilentscheidung Auftragsvergabe Doppelschaukelanlage Spiel- platz Unterdorfstraße 11.05.2021 Auswärtige 400,00 € b) Private Veranstaltungen Im Weiteren stimmte der Gemeinderat der Annahme der Spende der Einheimische 100,00 € VR-Bank-Stiftung über 1.000 Euro für eine Geschwindigkeitsmessan- Auswärtige 300,00 € lage zu. c) Vereinsveranstaltungen Außerdem stimmten die Ratsmitglieder für die Annahme einer Spende Örtliche Vereine 100,00 € zur Beschaffung einer Sitzbank. Christoph Bleicher aus Oberotter- Auswärtige Vereine 300,00 € bach spendete dafür 220,00 Euro. Der Gemeinderat sprach sich einstimmig für der Neubesetzung des d) Dauernutzer Kulturausschusses durch Stefan Hefner. Jahrespauschale für örtliche Vereine 120,00 € Bezüglich der Festlegung eines Straßennamens für die Straße im Neu- 3. Beerdigungen (Pauschale): Einheimische 75,00 € baugebiet sprach sich das Gremium mit 13 Ja-Stimmen und zwei Ent- Auswärtige 125,00 € haltungen für „Willi-Fischer-Straße“ als Namen der neuen Straße aus. 4. Kleiner Saal/Gaststätte: Die Ehrenbeamtinnen/Ehrenbeamten sind verpflichtet, bis zum 1. Einheimische 50,00 € April eines jeden Kalenderjahres in öffentlicher Gremiensitzung über Auswärtige & Gewerbliche 100,00 € Art und Umfang ihrer 5. Küchenbenutzung: • innerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Ehrenämter Küche (gesamte Küche) 50,00 € • außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Ehrenämter, 6. Bühnenbeleuchtung und Beschallung: wenn ein Bezug zum Hauptamt besteht sowie über die Höhe der Einheimische 25,00 € dadurch erzielten Vergütungen im vergangenen Kalenderjahr zu Auswärtige 50,00 € unterrichten. 7. Nebenkosten: Folgendes ist hierbei aufzuzählen: Heizkostenpauschale (kleiner Saal/Gaststätte) 25,00 € Heizkostenpauschale (Großer Saal) 50,00 € Ortsbürgermeister Oerther: Stromkostenpauschale (kleiner Saal/Gaststätte) 20,00 € Mitglied 4 Sitzungen/ 960,00 Euro Stromkostenpauschale (Großer Saal) 40,00 € im Verbandsgemeinderat: Fraktionsvorsitz 8. Reinigungskosten: Mitglied im Haupt- und 5 Sitzungen 125,00 Euro Kleiner Saal/Gaststätte (pauschal) 25,00 € Finanzausschuss der VG: Großer Saal (pauschal) 100,00 € 9. Kaution (bei Schlüsselübergabe zu entrichten): Mitarbeit im Testzentrum 0,00 Euro Halle 500,00 € Summe in Euro: 1.085,00 Euro Kleiner Saal/Gaststätte 300,00 € Erster Beigeordneter Hartmut Bleicher: Die angegebenen Gebühren gelten für eine Tagesbenutzung und ver- stehen sich zuzüglich der unter Nr. 7 genannten Nebenkosten. Die Mitglied im Gemeinderat: 4 Sitzungen 40,00 Euro Heizkostenpauschale fällt nur in der Heizperiode (Oktober bis April) Beigeordnete Sabrina Rothschmitt: an. Mitglied im Gemeinderat: 4 Sitzungen 40,00 Euro Diese Gebührenordnung wurde vom Gemeinderat der Ortsgemeinde Die Gemeinde zieht zur Schaffung neuer Parkflächen im Ortszentrum Oberhausen in seiner Sitzung am 13.07.2021 beschlossen und tritt den Erwerb des Anwesens „Weinstraße“ mit 510m² mit einstimmigem rückwirkend zum 01.07.2021 in Kraft. Beschluss in Betracht. Oberhausen, den 15.07.2021 Weiterhin beschloss der Gemeinderat Oberotterbach die Satzung Sprenger, Ortsbürgermeister „Weinstraße 22“ über die Bezeichnung des Anwesens Weinstraße 22 zur Ausübung eines besonderen Vorkaufsrechtes. Der örtliche Gel- Oberotterbach tungsbereich dieser Satzung umfasst das komplette vorgenannte Grundstück mit einer Fläche von 510 m² in der Ortslage von Oberot- terbach. Amtliche Mitteilungen aus der 9. Sitzung Überdies beschloss der Gemeinderat die Anschaffung von vier Urnen- des Gemeinderates von Oberotterbach säulen-Ensembles zum Angebotspreis von 43.300,53 Euro inkl. MwSt. vom 17. Juni 2021 von der Fa. Kronimus, Iffezheim. Die Arbeiten zur Errichtung einer Straßenbeleuchtungsanlage im Ortsbürgermeister Oerther informierte den Rat über die getroffenen Eilentscheidungen: Neubaugebiet Rotackerweg vergab das Gremium mit einstimmi- gem Beschluss an die Pfalzwerke Netz AG zum Angebotspreis von 1. Eilentscheidung zur Anschaffung eines Beamers 26.01.2021 24.507,10 Euro inkl. Mehrwertsteuer auf Grundlage des Angebotes 2. Eilentscheidung zur Neuverpachtung des gemeinschaftlichen vom 02.02.2021. Jagdbezirks Oberotterbach (Jagdbogen West) 27.01.2021 Die Ratsmitglieder erteilten ihr Einvernehmen zu nachfolgenden Bau- 3. Eilentscheidung für den Lückenschluss im Radwegenetz in der Gewanne Haselbusch am Heckweg, Nähe der Gemarkungs- vorhaben: grenze zu Niederotterbach 06.02.2021 • Errichtung einer Dachgaube, Guttenbergstraße, Oberotterbach 4. Eilentscheidung Prüfungs- und Schulungsgebühren für die Ins- • Errichtung eines Geräteschuppens, Hintergasse, Oberotterbach pektion der Spielplätze ab 2021 12.02.2021 • Wohnhausumbau und Anbau eines Carports, Lenkerweg, Oberot- 5. Eilentscheidung für den Ausbau des Wirtschaftsweges Ron- terbach, gässel, Plan Nr. 8372 auf die Länge von ca. 120,00 m im Bereich Der Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage des Steilstücks 18.02.2021 in der Raiffeisenstraße stimmte der Rat ebenfalls zu. 6. Eilentscheidung zum dem Bauantrag - Neubau einer privat Im nichtöffentlichen Teil Tel der Sitzung beschloss der Gemeinderat genutzten Lagerhalle/Garage - Hintergasse, 76889 Oberotter- die Veräußerung der neugebildeten Bauplätze im Baugebiet „Im Rota- bach, 18.02.2021 4 cker Süd“ und legte den Kaufpreis hierfür fest. 7. Eilentscheidung zu dem Bauantrag - Nachgenehmigung zwei Weiterhin beschloss der Gemeinderat in einer Mietangelegenheit zwei bestehender Gebäudeteile an und auf einer ehemaligen Bun- Mieterlässe. keranlage des Westwalls, Errichtung eines Anbaus zu Überda- chungszwecken - Hasenberg, 76889 Oberotterbach, 18.02.2021 Abschließend stimmte der Gemeinderat einer befristeten Weiterbe- 8. Eilentscheidung zu dem Bauantrag - Errichtung eines Außenlif- schäftigung eines Beschäftigten zu. tes - Rotackerweg, 76889 Oberotterbach, 11.05.2021 VG-Verwaltung
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