10 Jahre Deutsch-Französisches Naturfotofestival in Bad Bergzabern und Wissembourg

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10 Jahre Deutsch-Französisches Naturfotofestival in Bad Bergzabern und Wissembourg
41. Jahrgang                                                                                                                                                                                                    Mittwoch, den 13. Oktober 2021                                       Nr. 41/2021

   10 Jahre Deutsch-Französisches Naturfotofestival in
           Bad Bergzabern und Wissembourg
  Die Tradition des Deutsch-Französischen
  Naturfotofestivals in Bad Bergzabern und
  Wissembourg nahm vor 10 Jahren ihren
  Anfang und ist mittlerweile zu einem Pub-
  likumsmagnet mit mehreren tausend Besu-
  chern geworden. Hermann Bohrer (l.),
  Bürgermeister der Verbandsgemeinde, und
  Sandra Fischer-Junck, Bürgermeisterin von
  Wissembourg, trafen sich gemeinsam mit
  den Veranstaltern Pascal Gerold (2.v.r.) und
  Erich Hepp (r.) zur Pressekonferenz in Wiss-
  embourg im Vorfeld der Veranstaltung.

                                                                                                                                                                                                                            In diesem Jahr findet der erste Teil des Fotofestivals vom 15. bis
                                                                                                                                                                                                                            17. Oktober 2021 im Haus des Gastes in Bad Bergzabern statt.
      Expositions
      Ausstellungen
      Conférences-projections
                                                                                                                                                                                                                            Rund 30 renommierte Naturfotografen aus der Südpfalz und aus
      Bild-Vorträge
      Ateliers pour enfants, rallye
      photo / Kinderworkshop, Fotorallye
                                                                                                                                                                                                                            Frankreich präsentieren im Festsaal im Haus des Gastes in einer
      Concours photo
      Fotowettbewerb                                                                                                                                                                                                        großen Fotoausstellung viele beeindruckende Naturfotografien.
      Restauration
      Essen und Trinken
                                                                                                                                                                                                                            In Bad Bergzabern findet zudem ein Vortragsprogramm statt: Am
      6ème Festival
      franco-allemand
                                                                                                                                                                                                                            Samstag, 16. Oktober, zeigt Jean-Luc Heili im Konferenzsaal im
      de
                                                                                                                                                                                                                            Haus des Gastes seinen Fotovortrag „Unsere wilden Schwarz-
                                                                                                                                                                                                                            kittel“ und am Sonntag, 17. Oktober, präsentiert Erich Hepp am
                                                                                                                                                                                                                            selben Ort seine neueste Fotoshow-Produktion „Erlebte Natur -
         6. Deutsch-französisches Naturfoto-Festival                                                                                                                                                                        Naturfotos aus der Südpfalz“. Beginn ist jeweils 15.30 Uhr.
                                                                                   Bad Bergzabern
                                                                                   15-17 Oktober 2021                                                                                                                       Die Öffnungszeiten im Haus des Gastes sind am Freitag, 15.10.,
                                                                                                                                                                                                                            von 14 bis 18 Uhr, Samstag und Sonntag, 16. und 17.10., jeweils
                                                                                                                  Wissembourg
                                                                                                                    27 Octobre                                                                                              von 10 bis 18 Uhr.
        RENSEIGNEMENTS 0033 / 3 88 86 51 67
    MEHR INFORMATIONEN 0049 / 639392100                                                                        1 Novembre 2021
                                                                                                                    er
                                                                                                                                                                                                                            Das vollständige Festivalprogramm finden Sie im Internet unter
    Entrée Wissembourg : 5€ agendacine@gmail.com
                                                                                                                                                                                                                            „www.nature-munchhausen.com“. Weitere Informationen finden
                                                                                                                                                                                                                            Sie zudem im Innenteil unter der Rubrik „Informationen vun hiwwe
                                                    Gefördert durch den
                                                    Bezirksverband Pfalz
                Verbandsgemeinde        Stadt
                 Bad Bergzabern    Bad Bergzabern

                                                                           Crédits photos ©Erich Hepp ©Michel Rauch ©Christophe Ravier ©Pascal Gérold ©Thierry Réminiac ©Philippe Lagabbe • Conception *www.erwannfest.fr
                                                                                                                                                                                                                            un driwwe“.
10 Jahre Deutsch-Französisches Naturfotofestival in Bad Bergzabern und Wissembourg
Bad Bergzabern, den 13.10.2021                                                                          - 2 -                             Südpfalz Kurier - Ausgabe 41/2021

                Auf einen Blick
                                                                                                            Samstag, 16.10.2021
       Amtsblatt Südpfalz Kurier                                                                            Trifels-Apotheke im Wasgau-Center, Landauer Str. 37, 76855 Annwei-
                     Die nächste Ausgabe erscheint am                                                       ler, Tel. 06346 308830
                        Mittwoch, 13. Oktober 2021.                                                         Sonntag, 17.10.2021
                              Redaktionsschluss:                                                            Engel-Apotheke, Marktstr. 90, 76829 Landau, Tel. 06341 86661
                        Freitag, 8. Oktober, 10:00 Uhr                                                      Montag, 18.10.2021
                         Redaktion: Karina Huonker,                                                         Bahnhof-Apotheke, Bahnhofstr. 15, 76855 Annweiler, Tel. 06346 1516
                         i. V. Susanne Lunkenheimer                                                         Dienstag, 19.10.2021
              Tel. 06343 701-119, E-Mail: amtsblatt@vgbza.de                                                Steinbühl-Apotheke, St. Urban-Platz 2, 76889 Schweigen-Rechten-
                     Geschäftsanzeigen: Fritz Wünschel                                                      bach, Tel. 06342 7040
             Tel. 06343 939265, E-Mail: fritz.wuenschel@gmx.de                                              Mittwoch, 20.10.2021
                                Wir wünschen Ihnen eine schöne Woche.                                       Pelikan-Apotheke, Marktstr. 20, 76831 Billigheim-Ingenheim, Tel.
                                „Auf Wiederlesen“ - Ihr Südpfalz Kurier!                                    06349 8166
                         Die aktuelle Ausgabe finden Sie auch online jeweils                                ❙ Krankenhäuser
                         unter:                                                                             Klinikum Landau-Südliche Weinstraße
                         https://httpdownload.wittich-foehren.de/101/101.                                   Standort Bad Bergzabern
                         pdf.                                                                               Danziger Straße 25, 76887 Bad Bergzabern, Tel. 06343 950-0
                                                                                                            Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie
       Notfallrufnummern                                                                                    Weinstraße 100, 76889 Klingenmünster, Tel.: 06349 900-0
Polizei ���������������������������������������������������������������������������������������������110
Feuerwehr, Rettungsdienst �������������������������������������������������������������112                      Technische
Krankentransport ������������������������������������������������������������������������19222
Ärztlicher Bereitschaftsdienst ���������������������������������������������������116117                        Bereitschaftsdienste
Gift-Notruf �����������������������������������������������������������������������06131 19240
                                                                                                            ❙ Verbandsgemeindewerke
                                                                                                            (bei Störungen im Wasser) außer Stadtgebiet Bad Bergzabern
       Ärztliche                                                                                            Mo bis So, Tel. 06343 3211 oder 0172 8748603
       Bereitschaftspraxen                                                                                  (bei Störungen im Abwasser/Kanalisation) gesamtes Gebiet der VG
                                                                                                            Mo bis So, Tel. 06349 5734 oder 0160 99320797
❙ Prakt. Arzt - Tel. 116117
(Anrufe werden je nach Vorwahlbereich automatisch zur zuständigen
                                                                                                            ❙ Stadtwerke Bad Bergzabern
Stelle geleitet!)                                                                                           (nur bei Störungen bei der Wasserversorgung im Stadtgebiet und
                                                                                                            beim Stromnetz im Stadtgebiet, Pleisweiler-Oberhofen und Winden)
❙ Ärztliche Bereitschaftspraxis Landau                                                                      Tel. 06343 9339-0 oder 0171 7506502
Vinzentius-Krankenhaus Landau, Cornichonstraße 4, 76829 Landau,
Telefon 116117                                                                                              ❙ Störungsdienst Pfalzwerke
Öffnungzeiten: Mo, Di, Do ab 19 Uhr; Mi ab 14.00 Uhr; Fr ab 16.00                                           Netzteam Kandel, Landauer Straße 28, Tel. 07275 9554-10
Uhr; Sa, So, Feiertage rund um die Uhr; jeweils bis zum Folgetag um                                         bei Störungen im Stromnetz, Tel. 0800 7977777
07.00 Uhr
                                                                                                            ❙ Störungsdienst Pfalzgas
❙ Ärztliche Bereitschaftspraxis Kandel                                                                      Bad Bergzabern, Dörrenbach, Gleiszellen-Gleishorbach, Klingen-
Asklepios Südpfalzklinik Kandel, Luitpoldstraße 14, 76870 Kandel,                                           münster, Oberotterbach, Pleisweiler-Oberhofen, Schweigen-Rechten-
Telefon 116117                                                                                              bach
Öffnungszeiten: Sa, So von 09.00 - 18.00 Uhr                                                                Tel. 06233 6040 oder Tel. 0800 1003448
❙ Augenarzt                                                                                                 ❙ Störungsdienst Erdgas Thüga Energienetze GmbH
Haben die Augenarztpraxen geschlossen, wenden Sie sich unter der                                            Barbelroth, Dierbach, Hergersweiler, Kapellen-Drusweiler, Kapsweyer,
Telefonnummer 116117 zunächst an die nächstgelegene Ärztliche                                               Niederhorbach, Niederotterbach, Oberhausen, Schweighofen, Stein-
Bereitschaftspraxis. Die diensthabenden Ärztinnen oder Ärzte ent-                                           feld
scheiden dann darüber, ob Sie dort behandelt werden können oder
                                                                                                            Tel. 0800 0837111
ob eine Behandlung in einer Augenklinik erforderlich ist.
❙ Kinderärztlicher Notdienst                                                                                     Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
Tel. 06341 19292
Notdienstzentrale Landau, Vincentius-Krankenhaus (neben der Kin-
                                                                                                            ❙ Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern
derklinik)
Sa, So und an Feiertagen: 9:00 bis 11:00 Uhr, 17:00 bis 19:00 Uhr                                           ❙ Verwaltungsgebäude Schloss
                                                                                                            Königstraße 61, 76887 Bad Bergzabern
❙ Zahnarzt                                                                                                  Postanschrift: 76883 Bad Bergzabern, Postfach 1313
16./17. Oktober 2021                                                                                        E-Mail: info@vgbza.de, www.vg-bad-bergzabern.de
Herr Dr. Manfred Runck, Bahnhofstraße 21,                                                                   Zentrale: Tel. 06343 701-0, Fax: 06343 701-705
76855 Annweiler, Tel. 06346 8936                                                                            - Sprechzeiten: Mo bis Fr 08.30 bis 12.00 Uhr, Di 14.00 bis 16.00 Uhr,
Hilfe bei zahnmedizinischen Notfällen an Wochenenden und Feierta-                                           Do 14.00 bis 18.00 Uhr
gen sowie mittwoch- und freitagnachmittags:
www.zahnnotfall-pfalz.de                                                                                    ❙ Öffnungszeiten Bürgerbüro
Hilfe bei zahnmedizinischen Notfällen an Wochenenden und Feierta-                                           Tel.: 06343 701-250. Bitte geänderte Öffnungszeiten auf Seite 3
gen sowie mittwoch- und freitagnachmittags:                                                                 beachten.
www.zahnnotfall-pfalz.de
                                                                                                            ❙ Archiv
❙ Apothekenbereitschaft                                                                                     Termine nach Vereinbarung.
01805 258825 + PLZ des Standorts                                                                            Kontakt: Donnerstags unter Tel. 06343 701-716 sowie per E-Mail an
(0,14 €/min Festnetz; max. 0,42 €/min Mobilfunknetz)                                                        archiv@vgbza.de
www.lak-rlp.de
Mittwoch, 13.10.2021                                                                                        ❙ Rentenstelle
Reben-Apotheke, Im Stift 4, 76889 Klingenmünster, Tel. 06349 1677                                           Die Rentenstelle ist vormittags unter Telefonnummer 06343 701-221
Donnerstag, 14.10.2021                                                                                      oder -222 sowie per E-Mail an rentenangelegenheiten@vgbza.de zu
Neue-Apotheke, Hauptstr. 45, 76857 Albersweiler, Tel. 06345 953495                                          erreichen.
Freitag, 15.10.2021
Markt-Apotheke, Marktstr. 22, 76887 Bad Bergzabern,                                                         ❙ Bauhof der Verbandsgemeinde
Tel. 06343 93550                                                                                            Brückwiesenstraße 3, Kapellen-Drusweiler Tel. 06343 5644
10 Jahre Deutsch-Französisches Naturfotofestival in Bad Bergzabern und Wissembourg
Bad Bergzabern, den 13.10.2021                  - 3 -                 Südpfalz Kurier - Ausgabe 41/2021

          Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern
            Info zu Dienstleistungen, Öffnungszeiten und Terminreservierungen

                       Öffnungszeiten im Bürgerbüro:
                       Montag, Dienstag und Freitag:     08:00 bis 12:30 Uhr
                       Donnerstag:                       14:00 bis 17:30 Uhr

 Ausschließlich folgende Dienstleistungen sind ohne Terminvereinbarung möglich:
 -    Beantragung von Führungszeugnissen, Gewerbezentralregisterauszügen
 -    Ausgabe von bereits beantragten Personalausweisen und Reisepässen
 -    Verkauf von Müllsäcken (Windel-, Papier- und Restmüllsäcke)
 -    Fertigung von Beglaubigungen
 -    Ausstellung von Meldebescheinigungen für bereits angemeldete Personen
 -    Melderegisterauskünfte und Untersuchungsberechtigungsscheine

 Gelbe Wertstoffsäcke
 Abholung im Schlossinnenhof (Zugang über die Schlossgasse)
 Montag bis Donnerstag:               08:00 bis 16:00 Uhr
 Freitag:                             08:00 bis 12:00 Uhr

 Online-Angebote                          www.vg-bad-bergzabern.de
 Online-Terminreservierung
 Für Dienstleistungen des Bürgerbüros können über die Internetseite der Verbandsgemeinde online
 Termine reserviert werden. Bitte bringen Sie die Reservierungsbestätigung zum Termin mit.

 Online abrufbare Informationen/Anträge
 -   Hundesteueranmeldung und -abmeldung
 -   Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht
 -   Steuerformulare / Schwerbehindertenausweis / Müllkalender u.v.m

 Terminpflicht für alle weiteren Dienstleistungen
 Dienstleistungen der Fachabteilungen können nach wie vor nach Terminvereinbarung mit den
 entsprechenden Sachbearbeitern in Anspruch genommen werden.

 Kontakt
 Terminreservierung
   •    www.vg-bad-bergzabern.de für Dienstleistungen des Bürgerbüros (siehe Auflistung)
   •    telefonisch direkt beim zuständigen Sachbearbeiter (Verzeichnis im Internet)
   •    Telefonzentrale unter Tel. 06343 701-0
 Per Mail
   •      Bürgerbüro:       buergerbuero@vgbza.de
   •      VG-Werke:         vg-werke@vgbza.de

 Hygienemaßnahmen beim Besuch der Verbandsgemeindeverwaltung
 AH-Regel: Abstand und Hygiene sowie das Tragen einer OP- oder FFP2-Maske
10 Jahre Deutsch-Französisches Naturfotofestival in Bad Bergzabern und Wissembourg
Bad Bergzabern, den 13.10.2021                                                - 4 -                            Südpfalz Kurier - Ausgabe 41/2021

            Auf einen Blick
❙ Konten der Verbandsgemeindekasse                                                ❙ Ergänzende unabhängige Teilhabeberatungsstelle Landau
Sparkasse Südpfalz, BLZ 548 500 10, Kontonr. 75                                   Unabhängige Beratungsstelle für Menschen mit Behinderungen und
IBAN: DE21 5485 0010 0000 0000 75, BIC: SOLADES1SUW                               psychischen Beeinträchtigungen sowie für deren Angehörige,
VR Bank Südliche Weinstraße - Wasgau eG, BLZ 548 913 00, Kontonr.                 Tel 06341-7039935
27308
IBAN: DE34 5489 1300 0000 0273 08, BIC: GENODE61BZA                               ❙ Essen auf Rädern
                                                                                  Mobiler Sozialer Hilfsdienst
❙ Tourist-Information Bad Bergzaberner Land                                       Tel. 06343 7811
Kurtalstraße 27, 76887 Bad Bergzabern, Tel. 06343 9896-60                         Ökumenische Aktion für den Stadtbereich BZA
Mo-Fr: 9-17 Uhr                                                                   Tel. 06343 2266 und 9512615
Sa: 10-13 Uhr
                                                                                  ❙ Fachdienst für Hörgeschädigte
❙ Erreichbarkeiten der Taxen in Bad Bergzabern
                                                                                  Frankenthal (Fax-Nr.), Tel 06233 345827
Grundsätzlich haben die drei in Bad Bergzabern ansässigen Taxiun-
ternehmen eine dauerhafte Beförderungspflicht.                                    ❙ Frauenbüro Südliche Weinstraße
Zu folgenden Zeiten wurde auf Wunsch dieser Taxiunternehmen ein                   Kreisverwaltung Südliche Weinstraße,
Schichtplan erstellt:                                                             An der Kreuzmühle 2, Landau, Tel. 06341 940-120
Sonntag, 19:00 Uhr bis Montag, 06:00 Uhr������������������������� Taxi Drieß,    (Beratung von Frauen in Krisen- und Notsituationen, Aufnahme in
(06343 9395951 und 0175 9160804)                                                  die Frauenschutzwohnung des Landkreises SÜW, Gleichstellung von
Montag, 19:00 Uhr bis Dienstag, 06:00 Uhr������������������������� Taxi Drieß,
                                                                                  Mann und Frau, Beratung nach telefonischer Vereinbarung)
(06343 9395951 und 0175 9160804)
Dienstag, 19:00 Uhr bis Mittwoch, 06:00 Uhr��������������� Taxi Pfalzgraf,       ❙ Gemeindeschwester plus Annweiler und Bad Bergzabern
(06343 6100148)                                                                   Ute Wingerter,
Mittwoch, 19:00 Uhr bis Donnerstag, 06:00 Uhr������������ Taxi Pfalzgraf,        Tel. 06341 940-656, mobil 0162 215 31 61,
(06343 6100148)                                                                   E-Mail ute.wingerter@suedliche-weinstrasse.de
Donnerstag, 19:00 Uhr bis Freitag, 06:00 Uhr�������������� Taxi Leischner,
(06343 4763)                                                                      ❙ Gesundheitsamt
Die Taxiunternehmen, die zu diesen Zeiten keinen Fahrdienst haben,                Kreisverwaltung, Landau, Arzheimer Str. 1, Tel. 06341 940-0
weisen mittels Anrufbeantworter darauf hin. Gleichzeitig wird die
Telefonnummer des diensthabenden Taxiunternehmens dem Anrufer                     ❙ Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
bekanntgegeben. Dadurch ist gewährleistet, dass jeder Fahrgast die                www.hilfetelefon.de, Tel. 0800 0116016
Möglichkeit hat, das diensthabende Taxiunternehmen zu erreichen.
Außerhalb dieser Zeiten besteht für alle Unternehmen eine Betriebs-               ❙ Kontaktstelle für psychisch kranke Menschen
pflicht.                                                                          Kandel, Bismarckstr. 15, Tel. 07275 913063
                                                                                  ❙ Ökumenische Nachbarschaftshilfe Gleiszellen-Gleishor-
     Soziale Einrichtungen /                                                        bach und Klingenmünster
     Beratungsdienste                                                             Tel. 06349 9630966
                                                                                  ❙ Ökumenische Sozialstation
❙ AIDS-Beratung                                                                   Herzog-Wolfgang-Straße 5, Tel. 06343 989899-0
Anonyme Informationen und Beratung, HIV-Antikörper-Test Sprech-
zeiten: Do 14.00-15.00 Uhr oder nach Vereinbarung, Tel. 06341 940-                ❙ Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie
604                                                                               Ess-Störungen Kinder- und Jugendpsychiatrie,
                                                                                  Kontakt: KJP-Essstoerung@pfalzklinikum.de
❙ Ambulanter Hospiz- und Palliativ-Beratungsdienst,                               Drogen-Info-Telefon Legale Drogen (Alkohol, Medikamente usw.)
  Landau/SÜW                                                                      Tel. 06349 900-2555
Tel. 06341 942946
                                                                                  Drogen-Info-Telefon Illegale Drogen (Haschisch, Heroin usw.),
❙ Arbeiter-Samariter-Bund e.V. Bad Bergzabern                                     Tel. 06349 900-2525 Mo, Mi und Fr, 14.30 bis 16.00 Uhr
(Sozialstation, Essen auf Rädern, Hausnotruf), Tel. 06343 7811                    Gruppe für Angehörige von Menschen mit Borderline-Erkrankungen
                                                                                  treffen sich am 06.04., 06.07. und am 02.11., 18.00 bis 19.30 Uhr,
❙ Arbeiterwohlfahrt                                                               Tel. 06349 900-2120.
Tel. 07275 5691                                                                   Selbsthilfegruppe Ein- und Durchschlafstörungen jeden 1. Do im
❙ Berufsbegleitender Dienst (BBD)                                                 Monat, ab 19.00 Uhr, Tel. 06349 900-2180
Beratung bei gesundheitlichen Problemen im Arbeitsleben, Landau,
                                                                                  ❙ Pflegestützpunkt
Tel. 06341 9273-10 und -14
                                                                                  Beratung und Hilfen für pflegebedürftige, kranke und behinderte Men-
❙ BüroLichtBlick                                                                  schen/Angehörige, Tel. 06343 6100851
Organisationshilfe, Tel. 06343 931775
                                                                                  ❙ Rheuma-Liga Bad Bergzabern
❙ Christlicher Krankenpflegeverein e.V                                            Ansprechpartner zu Terminen und Therapien des Funktionstrainings in
- Projekt Nachbarschaftshilfe für Dörrenbach, Oberotterbach, Schwei-              der Südpfalz Therme, Frau Gertrud Mertz, Tel. 06343 1735
gen-Rechtenbach und Schweighofen
Tel. 06343 4794                                                                   ❙ SAPV LD/SÜW, Spezialisierte ambulante palliative Versor-
                                                                                    gung
❙ Deutsche Multiple-Sklerose-Gesellschaft                                         Stützpunkt LD/SÜW im Palliativnetz Süd- und Vorderpfalz
Tel. 0173/665218 und 06345 7457                                                   Beratung zur spezialisierten ambulanten palliativen Versorgung, Tel.
❙ Diakonie Pfalz                                                                  06341 3807-40.
Haus der Diakonie Landau-Bad Bergzabern | Region Mitte                            ❙ Selbsthilfegruppe Hämochromatose Südpfalz
Sozial-/Lebensberatung, Schwangerschafts-/Schwangerschaftskon-
                                                                                  Tel. 06340 8697
fliktberatung,
Kur- und Erholungsberatung,                                                       ❙ Selbsthilfegruppe Osteoporose e.V. Bad Bergzabern
Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE)                                Tel. 06343 9516050
Herzog-Wolfgang-Straße 5, Bad Bergzabern
Mo: geschlossen, Di-Fr: 9:00-12:00 Uhr, Di-Do 14:00-16:00 Uhr                     ❙ Selbsthilfegruppe Parkinson SÜW / Landau
Termine nach vorheriger Vereinbarung!                                             Tel. 06349 990215
Tel. 06343 7060070, E-Mail: slb.badbergzabern@diakonie-pfalz.de
                                                                                  ❙ Seniorenbüro im Haus der Familie
❙ DRK Ortsverein Bad Bergzabern e.V.                                              Luitpoldstr. 22, Seniorenreferent Rainer Brunck, Tel. 06343 6100680
Altkleidersammlung, Sanitätsdienst, Tel. 06343 1059 (AB),
info@drk-bza.de, www.drk-bza.de                                                   ❙ SKFM Betreuungsverein für den Landkreis SüW e.V.
www.rotkreuzkurse.de, Erste Hilfe Kurse und Hausnotruf DRK Sozial-                Offenbach an der Queich, Hochstadter Str. 2a,
zentrum LD, Tel. 06341 92910.                                                     Tel. 06348-316396 11
10 Jahre Deutsch-Französisches Naturfotofestival in Bad Bergzabern und Wissembourg
Bad Bergzabern, den 13.10.2021   - 5 -   Südpfalz Kurier - Ausgabe 41/2021

                                                              Ortsgemeinde
10 Jahre Deutsch-Französisches Naturfotofestival in Bad Bergzabern und Wissembourg
Bad Bergzabern, den 13.10.2021                                       - 6 -                            Südpfalz Kurier - Ausgabe 41/2021
❙ Sozialpsychiatrischer Dienst                                           ❙ Pfalzklinikum Klingenmünster, Weinstraße 100
Beratung, Vermittlung und Unterstützung für psychisch Kranke,            Dauerausstellung „NS-Psychiatrie in der Pfalz“ ist aufgrund der
Suchtkranke, alte Menschen sowie für Menschen in Konfliktsituatio-       aktuellen Infektionslage durch Corona bis auf weiteres geschlossen,
nen und deren Angehörige                                                 ebenso finden keine öffentlichen Führungen statt.
Sprechzeiten in der Kreisverwaltung Landau: 8.30-12.30 Uhr und Do        ❙ Büchereien in der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
14.00-18.00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter Tel.   Stadtbücherei Bad Bergzabern
06341 940-621                                                            Königstraße 1, Tel. 06343 61691
Sprechzeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergz-                Mo, Mi 15:00-18:00 Uhr und Fr 9:00-12:00 Uhr
abern:                                                                   Bücherei Kapsweyer
Sprechzeiten jeden 1. und 3. Di im Monat, 14.00-16.00 Uhr, nach vor-     Mi, 16:00-18:00 Uhr, Tel. 06340 9194150
heriger telefonischer Vereinbarung unter Tel. 06341 940626               Bücherei Klingenmünster
                                                                         Mi und Fr 16:30-18:30 Uhr
❙ Tafel Bad Bergzabern e.V.                                              E-Mail: buecherei@klingenmuenster.de
Tel. 06343 610696                                                        Bücherei Oberotterbach
                                                                         Fr, 15:30-17.30 Uhr
❙ Telefonseelsorge
                                                                         Katholische öffentliche Bücherei im Pfarrheim Steinfeld
Hilfe in seelischer Not, Tel. 0800 1110111 und 1110222
                                                                         Mo, 16:00-18:00 Uhr, Tel. 06340 9186772
❙ VdK Kreisverband Landau                                                E-Mail: koeb.steinfeld@bistum-speyer.de
Beratung und Hilfe, Tel. 06341 86790
❙ Weißer Ring
Hilfe für Opfer von Straftaten, Tel. 116 006
                                                                                    Amtlicher Teil
❙ ZAS-Büro „Rat und Tat“ im Haus der Familie
Luitpoldstraße 22, Zentrale Anlaufstelle für Senioren Mo-Fr- 9:00-              Verbandsgemeinde
12:00 Uhr, Tel. 06343-6100682

                                                                                        Ratsinformationssystem
                                                                         Informationen über das Ratsinformationssystem beziehen unter
     Öffnungszeiten                                                      www.vg-bad-bergzabern.de/rat-verwaltung/ratsinformation:
                                                                         • Unter Kalender finden Sie den allgemeinen Terminkalender, in
❙ Rebmeerbad Bad Bergzabern (Hallenbad)                                      dem alle Sitzungen eingetragen und mit den zugehörigen Unterla-
Friedrich-Ebert-Str. 40, Tel. 06343 7120                                     gen hinterlegt sind.
Öffnungszeiten für die Hallenbadsaison 2021/2022:                        • Alles, was Sie über vergangene Themen wissen möchten, finden
Montag, Mittwoch und Freitag: 7:00 bis 21:00 Uhr                             Sie in der Recherche, beispielsweise auch die Niederschriften der
Dienstag und Donnerstag: 7:00 bis 19:00 Uhr                                  vergangenen Sitzungen.
Samstag, Sonntag und Feiertag: 9:00 bis 16:00 Uhr                        • Darüber hinaus finden Sie im System Informationen zu den einzel-
Der Hallenbadbetrieb unterliegt den Bestimmungen der jeweils gel-            nen Gremien, Fraktionen sowie zu Mandatsträgern.
tenden Corona-Bekämpfungsverordnung.
Ein Besuch des Hallenbades ist nur mit einem Impf-, Genesenen- oder                     Sanierung Ludwigsplatz
Testnachweis möglich.                                                                Vollzug der Straßenverkehrsordnung StVO;
Über die genauen Regelungen wird auf der Internetseite der Schwimm-      Verkehrseinschränkung am Ludwigsplatz in Bad Bergzabern
bäder informiert.                                                        Sanierung des besonderen Fahrbahnbelags
https://bad-bergzabern.baeder-suite.de/de                                Die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, als zuständige
                                                                         Straßenverkehrsbehörde, erlässt gemäß §§ 44 und 45 Abs. 1 und 3
❙ Südpfalz Therme Staatsbad Bad Bergzabern GmbH                          StVO, sowie der Landesverordnung über die Zuständigkeiten nach
Kurtalstraße 27, Information unter Tel. 06343 9340-10                    dem Straßenverkehrsgesetz, folgende
Therme/Sauna:                                                            verkehrspolizeiliche Anordnung:
täglich 9-22 Uhr (dienstags ganztägig Damensauna, außer an Feierta-      1. ab Dienstag, dem 12. Oktober bis Samstag, den 16. Oktober 2021
gen und in den Weihnachtsferien)                                         kommt es in der Ortsdurchfahrt von Bad Bergzabern zu Verkehrsein-
Fr und Sa: 9-23 Uhr                                                      schränkungen
Salzgrotte:                                                              2. Durch Straßensanierungsarbeiten wird in der Weinstraße, Bereich
täglich zur vollen Stunde von 10 bis 18 Uhr                              Ludwigsplatz, eine Einbahnstraßenregelung angeordnet.
Wellness/Physiotherapie:                                                 Der Verkehr kann über diesen Zeitraum nur noch in Ost-West-Rich-
täglich 9-20 Uhr - auch am Wochenende                                    tung den Ludwigsplatz passieren.
Boutique:                                                                3. Aus Richtung Dahn (über die Kurtalstraße) wird der Verkehr auf die
täglich 10-13.30 Uhr & 14-18 Uhr                                         Bundesstraße 38 umgeleitet und kann dann wieder über die Kapeller
Thermen Gastronomie:                                                     Straße oder die Landauer Straße zurück ins Stadtgebiet fahren
täglich 9-21.30 Uhr                                                      4. Der Verkehr aus Richtung Schweigen-Rechtenbach wird bereits
                                                                         vor der Einmündung nach Bad Bergzabern auf die Sperrung hinge-
Fr und Sa: 10-22 Uhr
                                                                         wiesen.
Ruhetage: 24.12., 25.12. und 01.01.. Am 31.12.
ist von 9-16 Uhr geöffnet
Gutscheine für das Angebot der Therme sind im Online-Shop erhält-
lich.
❙ Stadtmuseum
Museum der Stadt Bad Bergzabern, Königstraße 45, im historischen
Renaissance-Gebäude „Zum Engel“.
❙ Westwallmuseum Bad Bergzabern, Kurfürstenstraße 21
Von Karfreitag bis 31. Oktober jeden 2. und 4. Sonntag sowie an allen
Feiertagen, jeweils von 11.00 bis 17.00 Uhr.
Winterpause vom 1. November bis Karfreitag des Folgejahres!
Führungen für Gruppen sind auch während der Winterpause ab 15
Personen möglich.
Mehr Informationen unter
www.otterbachabschnitt.de.
❙ Bad Bergzaberner Zinnfigurenmuseum im Haus Wilms am
  Marktplatz
Werktags geöffnet von 09.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr,
samstags von 09.00 - 13.00 Uhr.
Gruppen nach Vereinbarung unter Tel. 06343-939172
10 Jahre Deutsch-Französisches Naturfotofestival in Bad Bergzabern und Wissembourg
Bad Bergzabern, den 13.10.2021                                        - 7 -                                Südpfalz Kurier - Ausgabe 41/2021

                                                                                     Bad Bergzabern

                                                                                           19. Sitzung des Haupt- und
                                                                                               Finanzausschusses
                                                                                           der Stadt Bad Bergzabern
                                                                                                    Einladung
                                                                          Am Mittwoch, 20. Oktober 2021, um 19:00 Uhr findet im Konferenz-
                                                                          raum im Haus des Gastes in Bad Bergzabern eine Sitzung des
                                                                          Haupt- und Finanzausschusses statt.
                                                                          Tagesordnung
                                                                          Öffentlich:
                                                                          1. Auftragsvergaben
                                                                          2. Informationen und Anfragen
                                                                          Nichtöffentlich:
                                                                          1. Sanierungsmaßnahmen
                                                                          2. Grundstücksangelegenheiten
                                                                          3. Miet- und Pachtangelegenheiten
                                                                          4. Vertragsangelegenheiten
                                                                          5. Personalangelegenheiten
                                                                          6. Informationen und Anfragen

                                                                               Hinweis:
                                                                               Aus Gründen des Gesundheitsschutzes können aufgrund der
                                                                               aktuellen Corona-Pandemie-Situation nur begrenzte Kapazitäten
                                                                               der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Um die notwen-
                                                                               digen Abstände zwischen den Teilnehmern gewährleisten zu kön-
                                                                               nen, kann die Besucherzahl daher bei Bedarf begrenzt werden.
                                                                               Weiterhin sind hygienische Schutzmaßnahmen zu ergreifen, ins-
                                                                               besondere:
                                Verbandsgemeinde Bad Bergzabern                - Einhaltung des Mindestabstandes unter allen Anwesenden,
                                       als Straßenverkehrsbehörde              - Ausschluss von Personen mit akuten Atemwegs- und Lungener-
                                                                                 krankungen,
                                                                               - Händehygiene.
                                                                               Des Weiteren ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung beim
                                                                               Betreten, Durchqueren und Verlassen der Sitzungsräumlichkeit
           Barbelroth, Hergersweiler                                           erforderlich. Die Maskenpflicht entfällt, wenn Personen unter Wah-
                                                                               rung des Abstandsgebotes einen festen Platz einnehmen.
               und Oberhausen
                                                                                                        Hermann Augspurger, Stadtbürgermeister

       6. Zweckverbandsversammlung des
     Kindergartenzweckverbands Barbelroth,                                                 17. Sitzung des Bau- und
          Hergersweiler und Oberhausen                                                      Planungsausschusses
                          Einladung                                                        der Stadt Bad Bergzabern
Am Montag, 18. Oktober 2021, um 18:00 Uhr findet im Sitzungssaal                                    Einladung
des Schlosses (Zimmer 209) in Bad Bergzabern eine Zweckver-               Am Dienstag, 19. Oktober 2021, um 19:00 Uhr findet im Konferenz-
bandsversammlung des Kindergartenzweckverbands Barbelroth,                raum im Haus des Gastes in Bad Bergzabern eine Sitzung des
Hergersweiler und Oberhausen statt.                                       Bau- und Planungsausschusses statt.
Tagesordnung                                                              Tagesordnung
Nichtöffentlich:                                                          Öffentlich:
1.   Prüfung der Belege und des Jahresabschlusses für das Haus-           1. Bauvorhaben
     haltsjahr 2016                                                       2. Informationen und Anfragen
2.   Prüfung der Belege und des Jahresabschlusses für das Haus-           Nichtöffentlich:
     haltsjahr 2017                                                       1. Sanierungsmaßnahmen
3.   Prüfung der Belege und des Jahresabschlusses für das Haus-           2. Grundstücksangelegenheiten
     haltsjahr 2018                                                       3. Informationen und Anfragen

 Hinweis:                                                                      Hinweis:
 Aus Gründen des Gesundheitsschutzes sind hygienische Schutz-                  Aus Gründen des Gesundheitsschutzes können aufgrund der aktu-
 maßnahmen zu ergreifen, insbesondere:                                         ellen Corona-Pandemie-Situation nur begrenzte Kapazitäten der
                                                                               Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Um die notwendigen
 -    Einhaltung des Mindestabstandes unter allen Anwesenden,                  Abstände zwischen den Teilnehmern gewährleisten zu
 -    Ausschluss von Personen mit akuten Atemwegs- und Lun-                    können, kann die Besucherzahl daher bei Bedarf begrenzt werden.
      generkrankungen,                                                         Weiterhin sind hygienische Schutzmaßnahmen zu ergreifen, ins-
                                                                               besondere:
 -    Händehygiene.
                                                                               -   Einhaltung des Mindestabstandes unter allen Anwesenden,
 Des Weiteren ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung beim                   -   Ausschluss von Personen mit akuten Atemwegs- und Lun-
 Betreten, Durchqueren und Verlassen der Sitzungsräumlichkeit                      generkrankungen,
 erforderlich. Die Maskenpflicht entfällt, wenn Personen unter Wah-            - Händehygiene.
 rung des Abstandsgebotes einen festen Platz einnehmen.                        Des Weiteren ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung beim
                                                                               Betreten, Durchqueren und Verlassen der Sitzungsräumlichkeit
                                                                               erforderlich. Die Maskenpflicht entfällt, wenn Personen unter Wah-
                                                       Dominik Doll,
                                                                               rung des Abstandsgebotes einen festen Platz einnehmen.
                                Stellvertretender Verbandsvorsteher
10 Jahre Deutsch-Französisches Naturfotofestival in Bad Bergzabern und Wissembourg
Bad Bergzabern, den 13.10.2021                                         - 8 -                         Südpfalz Kurier - Ausgabe 41/2021

                                             Kapsweyer
  HAUSHALTSSATZUNG

  der Ortsgemeinde Kapsweyer für die Jahre 2021 und 2022 vom 06.10.2021

  Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende
  Haushaltssatzung beschlossen:

                                                          § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

   Festgesetzt werden

   1. im Ergebnishaushalt                                                                           2021                  2022
         der Gesamtbetrag der Erträge auf                                                    1.168.128,00 Euro     1.184.430,00 Euro
         der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                               1.230.285,00 Euro     1.330.355,00 Euro
         der Jahresüberschuss/-fehlbetrag auf                                                 - 62.157,00 Euro     - 145.925,00 Euro

   2. im Finanzhaushalt                                                                             2021                  2022
         der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf                                  - 6.587,00 Euro      - 98.125,00 Euro

         die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                         2.500,00 Euro         2.500,00 Euro
         die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                        25.000,00 Euro         8.000,00 Euro
         der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                    - 22.500,00 Euro       - 5.500,00 Euro

         der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                    29.087,00 Euro       103.625,00 Euro
                                                 § 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

  Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
  erforderlich ist, wird festgesetzt für

                                                                                                    2021                 2022
         zinslose Kredite auf                                                                       0,00 Euro             0,00 Euro
         verzinste Kredite auf                                                                      0,00 Euro             0,00 Euro
         zusammen auf                                                                               0,00 Euro             0,00 Euro

                                            § 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

  Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für
  Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt

                                                                                                    2021                 2022
   auf                                                                                              0,00 Euro             0,00 Euro

  Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushalten voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen
  werden müssen, beläuft sich
                                                                                               2021                    2022
  auf                                                                                         0,00 Euro                 0,00 Euro
                                              § 4 Steuern, Beiträge und Gebühren

  I.     Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:                       2021                  2022

         1. Grundsteuer
               a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)                         325 v.H.              325 v.H.
               b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                 385 v.H.              385 v.H.

         2. Gewerbesteuer nach Ertrag                                                                 385 v.H.              385 v.H.

         3. Hundesteuer
               a) für den ersten Hund                                                               45,00   Euro          45,00   Euro
               b) für den zweiten Hund                                                              65,00   Euro          65,00   Euro
               c) für jeden weiteren Hund                                                           90,00   Euro          90,00   Euro
               d) für den ersten Kampfhund                                                         450,00   Euro         450,00   Euro
               e) für jeden weiteren Kampfhund                                                     800,00   Euro         800,00   Euro

  II.    Die Sätze der Beiträge für die Unterhaltungskosten und Investitionsaufwendungen
         der Feld-, Weinbergs- und Waldwege (§§ 7, 8 und 11 KAG) werden pro Hektar wie folgt festgesetzt:
                                                                                                   24,00 Euro             24,00 Euro
         Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche
10 Jahre Deutsch-Französisches Naturfotofestival in Bad Bergzabern und Wissembourg
Bad Bergzabern, den 13.10.2021                                          - 9 -                                Südpfalz Kurier - Ausgabe 41/2021

                                                                  § 5 Eigenkapital

   Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals der Ortsgemeinde Kapsweyer zum 31.12.2019 beträgt 3.613.077,75 Euro. Der
   voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 beträgt 3.628.572,75 Euro. Das Eigenkapital verringert sich zum Ende des
   Haushaltsjahres 2021 um voraussichtlich 62.157,00 Euro auf 3.566.415,75 Euro und verringert zum Ende des Haushaltsjahres 2022 um
   voraussichtlich 145.925,00 Euro auf 3.420.490,75 Euro.

                                                        § 6 Wertgrenze für Investitionen

   Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 2.500,00 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

                                                                 § 7 In-Kraft-Treten

   Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2021 in Kraft.

   Kapsweyer, 06.10.2021                                                                      Ortsgemeinde Kapsweyer
                                                                                                   Felix Schönung
                                                                                                 (Ortsbürgermeister)

   Bekanntmachung der Haushaltssatzung und Auslegung des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2021 / 2022

   1. Gemäß § 97 Abs. 1 GemO wurde der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan nach Zuleitung an den Gemeinderat bis zur Beschlussfassung
     zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar gehalten. Die Bekanntmachung der Offenlage erfolgte im Südpfalz-Kurier 33/2021 vom
     18.08.2021. Ab der Bekanntmachung konnten innerhalb einer Frist von 14 Tagen Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung inklusive
     Haushaltsplan durch die Einwohner eingereicht werden. Einsichtnahme war möglich mittels der auf der Internetseite der Verbandsgemeinde
     eingestellten Entwurfsunterlagen oder falls keine elektronische Einsichtnahme genommen werden konnte, nach vorheriger Terminabsprache, im
     Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, Königstraße 61.
     Die Haushaltssatzung wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 02.09.2021 beschlossen.

   2. Die Haushaltssatzung wurde am 03.09.2021 der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße in Landau/Pfalz gemäß § 97 Abs. 2 Satz 1 GemO vorgelegt.
     Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße hat mit Schreiben vom 04.10.2021 unter Az. 12/901-11 die kommunalaufsichtliche Genehmigung erteilt
     bzw. keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben.

   3. Der Haushaltsplan ist gemäß § 97 Abs. 3 GemO ab Donnerstag, 14.10.2021 bis Freitag, 22.10.2021 auf der Internetseite der Verbandsgemeinde
     www.vg-bad-bergzabern.de unter der Rubrik NEUIGKEITEN elektronisch abrufbar oder falls keine elektronische Einsichtnahme genommen werden
     kann, nach vorheriger Terminabsprache unter der Telefonnummer 06343-701-412 im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Bad
     Bergzabern, Königstraße 61, einzusehen.

   4. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass nach § 24 Abs. 6 der GemO, Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
     dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande
     gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn
     1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt
     worden sind, oder
     2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder
     Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend
     gemacht hat.
     Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung
     geltend machen.

   Bad Bergzabern, 06.10.2021
   Verbandsgemeindeverwaltung
   -Finanzabteilung-
   Im Auftrag
   Steffen Kuhn

                                                                             Wegen der aktuellen Corona-Krise besteht die Möglichkeit nach
                                                                             vorheriger telefonischer Terminabsprache unter der Telefonnummer
                                                                             06343 701-113 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergz-
       Niederhorbach                                                         abern, 76887 Bad Bergzabern, Königstraße 61, Zimmer 204 Einsicht
                                                                             zu nehmen.
                                                                             Die öffentliche Auslegung gilt nicht für Angelegenheiten im Sinne des
            Öffentliche Bekanntmachung                                       § 20 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz. Dies sind ins-
   der Beschlüsse über die Feststellung des Jahresabschlusses                besondere Angelegenheiten, die dem Datenschutz unterliegen oder
        2017 und Entlastung des Haushaltsjahres 2017 der                     deren Geheimhaltung ihrer Natur nach erforderlich oder vom Gemein-
                    Ortsgemeinde Niederhorbach                               derat aus Gründen des Gemeinwohls beschlossen ist.
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Niederhorbach hat in seiner öffent-                                                    Bad Bergzabern, 05.10.2021
lichen Sitzung am 08.09.2021 den Jahresabschluss 2017 festgestellt                                                     Verbandsgemeindeverwaltung
und dem Ortsbürgermeister, dem Beigeordneten der Ortsgemeinde                                                                            Im Auftrag
Niederhorbach sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der                                                                           B. Meyer
Verbandsgemeinde Bad Bergzabern für das Haushaltsjahr 2017 die
Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss mit Anlagen liegt gemäß § 114 Abs. 2 der
                                                                                         Öffentliche Bekanntmachung
Gemeindeordnung an sieben Werktagen, das ist vom 14.10.2021                     der Beschlüsse über die Feststellung des Jahresabschlusses
bis 22.10.2021, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergz-                        2018 und Entlastung des Haushaltsjahres 2018 der
abern, 76887 Bad Bergzabern, Königstraße 61 (Schloss), Zimmer                                  Ortsgemeinde Niederhorbach
204, während der allgemeinen Sprechzeiten zur öffentlichen Ein-              Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Niederhorbach hat in seiner öffent-
sichtnahme aus.                                                              lichen Sitzung am 08.09.2021 den Jahresabschluss 2018 festgestellt
10 Jahre Deutsch-Französisches Naturfotofestival in Bad Bergzabern und Wissembourg
Bad Bergzabern, den 13.10.2021                                        - 10 -                             Südpfalz Kurier - Ausgabe 41/2021
und dem Ortsbürgermeister, dem Beigeordneten der Ortsgemeinde
Niederhorbach sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der                   Pleisweiler-Oberhofen
Verbandsgemeinde Bad Bergzabern für das Haushaltsjahr 2018 die
Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss mit Anlagen liegt gemäß § 114 Abs. 2 der                                    Bekanntmachung
Gemeindeordnung an sieben Werktagen, das ist vom 14.10.2021 bis            Ortsgemeinde            GESCHÄFTSSTELLE:Vermessungs- und
22.10.2021, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern,             Pleisweiler-Oberhofen Katasteramt        RheinpfalzPestalozzistraße
76887 Bad Bergzabern, Königstraße 61 (Schloss), Zimmer 204, wäh-           -Umlegungsausschuss- 476829 Landau in der PfalzTelefon: 06341
rend der allgemeinen Sprechzeiten zur öffentlichen Einsichtnahme                                   149-0Telefax: 06341 149-1299E-Mail: rhein-
aus.                                                                                               pfalz@vermkv.rlp.de
Wegen der aktuellen Corona-Krise besteht die Möglichkeit nach              Die 3. Sitzung der Periode 2019/2024 des Umlegungsausschusses
vorheriger telefonischer Terminabsprache unter der Telefonnummer           der Ortsgemeinde Pleisweiler-Oberhofen findet am Dienstag, den 02.
06343 701-113 bei der                                                      November 2021, um 16.30 Uhr, im Rathaus der Ortsgemeinde Pleis-
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern,                                 weiler-Oberhofen, Weinstraße 69, in 76889 Pleisweiler-Oberhofen statt.
76887 Bad Bergzabern,                                                      Tagesordnung:
Königstraße 61, Zimmer 204                                                 Nichtöffentliche Sitzung
Einsicht zu nehmen.                                                        Baulandumlegungsverfahren „ Im Weyhersacker II „ der Ortsgemeinde
Die öffentliche Auslegung gilt nicht für Angelegenheiten im Sinne des      Pleisweiler-Oberhofen.
§ 20 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz.
                                                                           TOP 1. Stand des Verfahrens
Dies sind insbesondere Angelegenheiten, die dem Datenschutz
unterliegen oder deren Geheimhaltung ihrer Natur nach erforderlich         TOP 2. Beratung und ggf. Beschlussfassung zur Aufstellung des
oder vom Gemeinderat aus Gründen des Gemeinwohls beschlos-                        Umlegungsplanes
sen ist.                                                                          gemäß § 66 BauGB
                                                                           TOP 3. Weitere Vorgehensweise, Verschiedenes
                                         Bad Bergzabern, 05.10.2021
                                        Verbandsgemeindeverwaltung                                                      Landau, den 11.10.2021
                                                          Im Auftrag                                                         Gez. Klaus Theuer
                                                           B. Meyer                                    Vorsitzender des Umlegungsausschusses

                                             Vorderweidenthal
 1. NACHTRAGSHAUSHALTSSATZUNG
 der Ortsgemeinde Vorderweidenthal für das Jahr 2021 vom 07.10.2021

 Der Gemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende
 Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

                                                         § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

                                                                                                                                 nunmehr
  Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:
                                                                                    gegenüber bisher      verändert um        festgesetzt auf
                                                                                        - Euro -             - Euro -             - Euro -
  1. im Ergebnishaushalt
        der Gesamtbetrag der Erträge auf                                                  925.600,00          +92.590,00         1.018.190,00
        der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                             994.720,00          +23.710,00         1.018.430,00
        der Jahresüberschuss auf                                                          -69.120,00          +68.880,00               -240,00

  2. im Finanzhaushalt
        der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf                              -27.360,00          +68.880,00           +41.520,00

        die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                    200.000,00          +39.500,00           239.500,00
        die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                    310.000,00         +412.090,00           722.090,00
        der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                -110.000,00          -372.590,00         -482.590,00

        der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                137.360,00         +303.710,00           441.070,00
                                                § 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und
 Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für

         zinslose Kredite    von bisher                         0,00 Euro auf                    0,00 Euro
         verzinste Kredite   von bisher                    95.520,00 Euro auf              283.500,00 Euro
         zusammen            von bisher                    95.520,00 Euro auf              283.500,00 Euro

                                                     § 3 Verpflichtungsermächtigungen

 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt (unverändert).

                                                    § 4 Steuern, Beiträge und Gebühren

  I.    Die Steuersätze für die Gemeindesteuern bleiben unverändert.

  II.   Die Sätze der Beiträge für die Unterhaltungskosten und Investitionsaufwendungen
        der Feld-, Weinbergs- und Waldwege (§§ 7, 8 und 11 KAG) bleiben unverändert.
II.    Die Sätze der Beiträge für die Unterhaltungskosten und Investitionsaufwendungen
    der Feld-, Weinbergs-
Bad Bergzabern,           und Waldwege (§§ 7, 8 und 11 KAG) bleiben
                den 13.10.2021                              - 11 - unverändert.                          Südpfalz Kurier - Ausgabe 41/2021

                                                                § 5 Eigenkapital

Das Eigenkapital betrug zum 31.12.2018 3.505.284,42 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2019 beträgt
3.442.374,42 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 beträgt 3.387.544,42 Euro und zum 31.12.2021
3.387.304,42 Euro.

                                                       § 6 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 2.500,00 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen (unverändert).
                                                                § 7 In-Kraft-Treten

Die Nachtragshaushaltssatzung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.

Vorderweidenthal, 07.10.2021

Ortsgemeinde Vorderweidenthal
Volker Christmann
(Ortsbürgermeister)

               Bekanntmachung                                                      Bekanntmachungen und
   der 1. Nachtragshaushaltssatzung und                                            Mitteilungen anderer Behörden
 Auslegung des 1. Nachtragshaushaltsplans
          für das Haushaltsjahr 2021                                                   Öffentliche Bekanntmachung
1. Gemäß § 97 Abs. 1 GemO wurde der Entwurf der 1. Nachtrags-                 der 6. Änderung der Verbandsordnung des Zweckverbandes
   haushaltssatzung mit 1. Nachtragshaushaltsplan nach Zuleitung             für Abwasserbeseitigung „Klingbachgruppe“, Sitz: Landau i .d.
   an den Gemeinderat bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme              Pfalz, vom 19.12.1985 i. d. F. der 5. Änderung vom 22.03.2002
   durch die Einwohner verfügbar gehalten. Die Bekanntmachung der
   Offenlage erfolgte im Südpfalz-Kurier 27/2021 vom 07.07.2021. Ab        - Bekanntmachung vom 08.10.2021 -
   der Bekanntmachung konnten innerhalb einer Frist von 14 Tagen           Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes für Abwasserbesei-
   Vorschläge zum Entwurf der 1.Nachtragshaushaltssatzung inklu-           tigung „Klingbachgruppe“ hat aufgrund des § 6 Abs. 1 Buchst. a) der
   sive 1. Nachtragshaushaltsplan durch die Einwohner eingereicht          Verbandsordnung i. V. m. § 6 Abs. 2 und § 7 Abs. 1 des Landes-
   werden. Einsichtnahme war möglich mittels der auf der Internet-         gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) und § 27
   seite der Verbandsgemeinde eingestellten Entwurfsunterlagen             der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) jeweils in der gültigen
   oder falls keine elektronische Einsichtnahme genommen werden            Fassung in der Sitzung am 07.07.2021 nachfolgende Änderungen der
   konnte, nach vorheriger Terminabsprache, im Dienstgebäude der           Verbandsordnung beschlossen.
   Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, Königstraße 61.              Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, als die nach § 5 Abs. 1 Nr. 1
                                                                           KomZG zuständige Errichtungsbehörde, stellt hiermit gemäß § 6 Abs.
   Die 1. Nachtragshaushaltssatzung wurde in der Sitzung des
                                                                           2 S. 1 KomZG die 6. Änderung der Verbandsordnung fest:
   Gemeinderates vom 22.07.2021 beschlossen.
                                                                           Artikel I
2. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung wurde am 27.07.2021 der Kreis-
   verwaltung Südliche Weinstraße in Landau/Pfalz gemäß § 97 Abs.          1.  § 12, „Deckung des Finanzbedarfes“ erhält folgende neue Über-
   2 Satz 1 GemO vorgelegt. Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße            schrift:
   hat mit Schreiben vom 23.09.2021 unter Az. 12/901-11 die kommu-             „Deckung des Finanzbedarfes, Eigenkapital, Fördermittel“
   nalaufsichtliche Genehmigung erteilt bzw. keine Bedenken wegen          2. § 12 wird wie folgt ergänzt:
   Rechtsverletzung erhoben.                                                   „(3) Eigenkapital
3. Der 1. Nachtragshaushaltsplan ist gemäß § 97 Abs. 3 GemO ab             Das Eigenkapital des Zweckverbandes entfällt anteilmäßig nach dem
   Donnerstag, 14.10.2021 bis Freitag, 22.10.2021 auf der Internet-        nachgenannten Schlüssel auf die Verbandsmitglieder:
   seite der Verbandsgemeinde www.vg-bad-bergzabern.de unter               Verbandsgemeinde Landau-Land                                 52 %
   der Rubrik NEUIGKEITEN elektronisch abrufbar oder falls keine           Verbandsgemeinde Annweiler                                  24,5 %
   elektronische Einsichtnahme genommen werden kann, nach vor-             Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie                 8,9 %
   heriger Terminabsprache unter der Telefonnummer 06343-701-414           Verbandsgemeinde Bad Bergzabern                              7,5 %
   im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergz-              Deutsches Weintor eG                                         7,1 %
   abern, Königstraße 61, einzusehen.
                                                                                (4) Fördermittel
4. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass nach § 24 Abs. 6 der
   GemO, Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder                   Der Verband ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Aufgaben För-
   Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes              dermittel zu beantragen. Die gewährten Fördermittel sind unge-
   zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als                 kürzt an die Verbandsmitglieder weiterzuleiten bzw. bei der
   von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht,              Verbandsumlage in Abzug zu bringen. Als Verteilungsschlüssel
   wenn                                                                         wird der Abrechnungsmodus der Verbandsumlagen für Investiti-
                                                                                onskosten nach § 12, Abs. 2 angesetzt.“
      1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die         Artikel II
         Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der         Die 6. Änderung der Verbandsordnung tritt am Tage nach ihrer öffent-
         Satzung verletzt worden sind, oder                                lichen Bekanntmachung in Kraft.
      2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde                                    Landau i. d. Pf., den 06. Oktober 2021
         den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der                                          Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
         Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemein-                                           Abt. 1: Recht und Kommunalaufsicht
         deverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die                                                   Ref. 12: Kommunalaufsicht
         Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat                                                              gez. Zwick
         jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so
         kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann      Öffentliche Bekanntmachung der Sitzung
         diese Verletzung geltend machen.                                  des Kreisrechtsausschusses am 09.11.2021
                                          Bad Bergzabern, 07.10.2021                      - Bekanntmachung vom 06.10.2021 -
                                         Verbandsgemeindeverwaltung        Am Dienstag, dem 09.11.21 ab 08:30 Uhr findet im Sitzungssaal
                                                    -Finanzabteilung-      201 (1. OG) bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, An der
                                                           Im Auftrag      Kreuzmühle 2 in Landau unter Vorsitz von Herrn Ltd. Reg. Dir. Man-
                                                        Kerstin Brand      fred Lutz eine Sitzung des Kreisrechtsausschusses statt.
Bad Bergzabern, den 13.10.2021                                     - 12 -                             Südpfalz Kurier - Ausgabe 41/2021
Der Kreisrechtsausschuss tagt in teilweise öffentlicher bzw. nichtöf-   chen Erlaubnissen, müssen die Beteiligten zur Vermeidung des Aus-
fentlicher Sitzung.                                                     schlusses entweder im Anhörungstermin vorbringen oder innerhalb
Die Tagesordnung umfasst 11 Punkte.                                     einer Frist von zwei Wochen nach dem Anhörungstermin schriftlich
Wegen der derzeit bestehenden Corona-Situation sind die Zuschau-        oder zur Niederschrift beim
erkapazitäten eingeschränkt. Da der Sitzungssaal 201 unter diesen             Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinpfalz,
Bedingungen derzeit lediglich 7 Zuschauer aufnehmen kann, werden                   Abt. Landentwicklung, Ländliche Bodenordnung,
interessierte Besucher gebeten, sich vorher telefonisch anzumelden.                  Konrad-Adenauer-Straße 35, 67433 Neustadt
(Tel. 06341 / 940-144)                                                  erheben. Die zum Anhörungstermin vorgebrachten schriftlichen
                                                                        Widersprüche werden in eine Niederschrift aufgenommen.
                                     76829 Landau, den 05.10.2021
                                                                        Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden.
                               Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
                                                                        In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten
                          Abteilung 1: Recht und Kommunalaufsicht
                                                                        elektronischen Signatur nach der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des
            Referat 11: Recht /Geschäftsstelle Kreisrechtsausschuss
                                                                        Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elekt-
                                                          Herrmann
                                                                        ronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Trans-
                                                                        aktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/
           Öffentliche Bekanntmachung                                   EG (ABl. L 257 vom 28.8.2014, S. 73) in der jeweils geltenden Fassung
Dienstleistungszentrum                  67433 Neustadt, 08.10.2021      zu versehen. Bei der Erhebung des Widerspruchs durch die elektro-
Ländlicher Raum                                                         nische Form bei dem DLR sind besondere technische Rahmenbedin-
(DLR) Rheinpfalz                        Konrad-Adenauer-Straße 35       gungen zu beachten, die im Internet auf der Seite www.dlr-rheinpfalz.
Abt. Landentwicklung,                   Telefon: 06321/671-0            rlp.de unter Service > Elektronische Kommunikation ausgeführt sind.
Ländliche Bodenordnung                                                  Eingaben oder Vorsprachen vor dem 08.12.2021 beim DLR oder
                                                                        bei sonstigen Stellen sind zwecklos und haben keinerlei rechtli-
Vereinfachtes Flurbereinigungsverfah-Telefax: 06321/671-1250
                                                                        che Wirkungen.
renImpflingen
                                                                        Reise- und Fahrtkosten werden nicht erstattet.
B38 Nord
                                                                        Wer zur Abgabe von Erklärungen verhindert ist, kann sich durch einen
Az.: 41026-HA10.2                       Internet: www.dlr.rlp.de        Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte muss seine
   Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Impflingen B38 Nord          Vertretungsbefugnis durch eine ordnungsgemäße Vollmacht nach-
                              Ladung                                    weisen. Dies gilt auch für Eheleute bzw. Lebenspartner nach dem
         zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und                 Lebenspartnerschaftsgesetz, falls sie sich gegenseitig vertreten.
       zur Anhörung über den Inhalt des Flurbereinigungsplanes          Die Vollmachtsvordrucke stehen im Internet unter www.dlr-rheinpfalz.
I. Bekanntgabe                                                          rlp.de > Direkt zu: Bodenordnungsverfahren > Verfahrensnummer
Im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Impflingen B38 Nord wird     41026 Verfahrensname „Impflingen B38 Nord“ am Ende der Home-
den Beteiligten der Flurbereinigungsplan gemäß § 59 Abs. 1 des Flur-    page zum Ausducken bereit. Vollmachtsvordrucke können auch tele-
bereinigungsgesetzes (FlurbG) in seiner derzeitig gültigen Fassung      fonisch, schriftlich oder per E-Mail beim DLR angefordert werden.
bekannt gegeben.                                                        Der Vollmachtgeber hat seine Unterschrift amtlich beglaubigen zu
Jeder Teilnehmer erhält einen Auszug aus dem Flurbereinigungsplan,      lassen (z.B. durch die Verbandsgemeindeverwaltung). Als Geschäft,
der seine neuen Grundstücke nach Fläche und Wert sowie das Ver-         das der Durchführung der Vereinfachten Flurbereinigung dient, ist die
hältnis seiner Gesamtabfindung zu dem von ihm Eingebrachten nach-       Beglaubigung der Unterschrift gemäß § 108 FlurbG und § 6 Ausfüh-
weist.                                                                  rungsgesetz zum Flurbereinigungsgesetz in seiner derzeit gültigen
Wenn Teilnehmer Bevollmächtigte benannt haben oder Vertreter            Fassung kosten- und gebührenfrei.
bestellt sind, geht der Auszug dem Bevollmächtigten bzw. dem Ver-       III. Zusatz für die Inhaber von Rechten an Grundstücken
treter zu.                                                              Nebenbeteiligte, deren Rechte aus dem Grundbuch ersichtlich sind,
Der Auszug ist bei Kontaktaufnahme mit dem DLR stets bereitzu-          erhalten mit dieser Ladung ebenfalls einen Auszug aus dem Flurberei-
halten.                                                                 nigungsplan. Für die Rechte haften die im Auszug näher bezeichne-
Die Karte zum Flurbereinigungsplan (Neuer Bestand) kann online unter    ten Abfindungsgrundstücke. Die bisher haftenden alten Grundstücke
www.dlr-rheinpfalz.rlp.de > Direkt zu: Bodenordnungsverfahren > Ver-    können anhand der im Auszug gemachten Angaben über die Grund-
fahrensnummer 41026 Verfahrensname „Impflingen B38 Nord“ oder           bucheintragungen festgestellt werden.
über folgenden Link: https://www.dlr.rlp.de/Landentwicklung/Ver-        Da die eingetragenen Rechte im Flurbereinigungsverfahren durch die
fahren/DLR-Rheinpfalz/V41026 eingesehen und heruntergeladen             Ausweisung von entsprechendem neuen Grundbesitz gewahrt blei-
werden.                                                                 ben und der neue Grundbesitz bezüglich der Belastungen anstelle des
Beauftragte des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum (DLR) wer-      alten Grundbesitzes tritt, ist das Wahrnehmen des Termins durch die
den                                                                     Nebenbeteiligten nicht unbedingt erforderlich.
 am Mittwoch, dem 01.12.2021 und Donnerstag, dem 02.12.2021,
ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminabsprache,                                                                       Im Auftrag
im Sitzungssaal des Rathauses, Kirchstraße 1 in 76831 Impflingen                                                              gez. Knut Bauer
die neue Feldeinteilung erläutern und Auskünfte erteilen. Zusätzlich                                         (Kommissarischer Abteilungsleiter)
können bis zum 07.12.2021 Auskünfte auch schriftlich, telefonisch       Weitere Informationen zu diesem Flurbereinigungsverfahren sind im
oder per E-Mail erteilt werden. Die Einweisung in die neuen Grundstü-   Internet unter www.landentwicklung.rlp.de Rubrik „Bodenordnungs-
cke können per E-Mail oder telefonisch beantragt werden.                verfahren“ zu finden.
Der Bekanntgabetermin findet unter den aktuell geltenden Hygie-         Ansprechpartner für das Verfahren sind:
nevorschriften statt; die Hinweise werden vor Ort ersichtlich sein.     Projektleiter: Carsten Wiesner, Tel. 06321/671-1203
Es liegt im eigenen Interesse der Beteiligten, diese Bekanntgabe        Sachgebietsleiterin Planung und Vermessung: Steffi Lindenau, Tel.
wahrzunehmen. Nach dem Anhörungstermin (vgl. Ziffer II.) besteht        06321/671-1146
aus organisatorischen Gründen nicht die Möglichkeit, eingehende         Sachgebietsleiterin Verwaltung: Antoinette Hammel, Tel. 06321/671-
Auskünfte über die Abfindung einzelner Teilnehmer zu erteilen.          1204
Für Auskünfte oder zur Terminabsprache wenden Sie sich bitte an
eine der folgenden Kontaktpersonen:                                                 Öffentliche Bekanntmachung
• Steffi Lindenau (SGL Planung und Vermessung): 06321/671-1146          Dienstleistungszentrum              67433 Neustadt, 08.10.2021
• Frank Weber (SB Planung und Vermessung): 06321/671-1208               Ländlicher Raum
II. Anhörungstermin                                                     (DLR) Rheinpfalz                    Konrad-Adenauer-Straße 35
Zur Anhörung der Beteiligten über den Inhalt des Flurbereinigungs-
planes wird hiermit gemäß § 59 Abs. 2 FlurbG der Termin anberaumt       Abt. Landentwicklung,               Telefon: 06321/671-0
auf                                                                     Ländliche Bodenordnung
                Mittwoch, den 08.12.2021, 11.00 Uhr                     Unternehmens-                       Telefax: 06321/671-1250
im Sitzungssaal des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum             flurbereinigungsverfahren
(DLR) Rheinpfalz, Konrad-Adenauer-Straße 35 in 67433 Neustadt.          Impflingen B38 Süd
Beteiligte, die keine Erhebung von Widersprüchen beabsichtigen,         Az.: 41228-HA10.2                   Internet: www.dlr.rlp.de
brauchen die Anhörung nicht wahrzunehmen.                                  Unternehmensflurbereinigungsverfahren Impflingen B38 Süd
Sollten Beteiligte den Anhörungstermin wahrnehmen wollen, ist eine                                   Ladung
Anmeldung bei den unter Ziffer I. genannten Kontaktpersonen bis                  zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und
zum 07.12.2021 zwingend erforderlich.                                          zur Anhörung über den Inhalt des Flurbereinigungsplanes
Der Anhörungstermin findet unter den aktuell geltenden Hygie-           I. Bekanntgabe
nevorschriften statt; die Hinweise werden vor Ort ersichtlich sein.     Im Flurbereinigungsverfahren Impflingen B38 Süd wird den Betei-
Widersprüche gegen den Inhalt des Flurbereinigungsplanes, ins-          ligten der Flurbereinigungsplan gemäß § 59 Abs. 1 des Flurbereini-
besondere gegen die Abfindung, gegen die Vermessung der Grenzen         gungsgesetzes (FlurbG) in seiner derzeitig gültigen Fassung bekannt
des Flurbereinigungsgebietes oder die Erteilung von wasserrechtli-      gegeben.
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