10 Jahre Deutsch-Französisches Naturfotofestival in Bad Bergzabern und Wissembourg
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
41. Jahrgang Mittwoch, den 13. Oktober 2021 Nr. 41/2021 10 Jahre Deutsch-Französisches Naturfotofestival in Bad Bergzabern und Wissembourg Die Tradition des Deutsch-Französischen Naturfotofestivals in Bad Bergzabern und Wissembourg nahm vor 10 Jahren ihren Anfang und ist mittlerweile zu einem Pub- likumsmagnet mit mehreren tausend Besu- chern geworden. Hermann Bohrer (l.), Bürgermeister der Verbandsgemeinde, und Sandra Fischer-Junck, Bürgermeisterin von Wissembourg, trafen sich gemeinsam mit den Veranstaltern Pascal Gerold (2.v.r.) und Erich Hepp (r.) zur Pressekonferenz in Wiss- embourg im Vorfeld der Veranstaltung. In diesem Jahr findet der erste Teil des Fotofestivals vom 15. bis 17. Oktober 2021 im Haus des Gastes in Bad Bergzabern statt. Expositions Ausstellungen Conférences-projections Rund 30 renommierte Naturfotografen aus der Südpfalz und aus Bild-Vorträge Ateliers pour enfants, rallye photo / Kinderworkshop, Fotorallye Frankreich präsentieren im Festsaal im Haus des Gastes in einer Concours photo Fotowettbewerb großen Fotoausstellung viele beeindruckende Naturfotografien. Restauration Essen und Trinken In Bad Bergzabern findet zudem ein Vortragsprogramm statt: Am 6ème Festival franco-allemand Samstag, 16. Oktober, zeigt Jean-Luc Heili im Konferenzsaal im de Haus des Gastes seinen Fotovortrag „Unsere wilden Schwarz- kittel“ und am Sonntag, 17. Oktober, präsentiert Erich Hepp am selben Ort seine neueste Fotoshow-Produktion „Erlebte Natur - 6. Deutsch-französisches Naturfoto-Festival Naturfotos aus der Südpfalz“. Beginn ist jeweils 15.30 Uhr. Bad Bergzabern 15-17 Oktober 2021 Die Öffnungszeiten im Haus des Gastes sind am Freitag, 15.10., von 14 bis 18 Uhr, Samstag und Sonntag, 16. und 17.10., jeweils Wissembourg 27 Octobre von 10 bis 18 Uhr. RENSEIGNEMENTS 0033 / 3 88 86 51 67 MEHR INFORMATIONEN 0049 / 639392100 1 Novembre 2021 er Das vollständige Festivalprogramm finden Sie im Internet unter Entrée Wissembourg : 5€ agendacine@gmail.com „www.nature-munchhausen.com“. Weitere Informationen finden Sie zudem im Innenteil unter der Rubrik „Informationen vun hiwwe Gefördert durch den Bezirksverband Pfalz Verbandsgemeinde Stadt Bad Bergzabern Bad Bergzabern Crédits photos ©Erich Hepp ©Michel Rauch ©Christophe Ravier ©Pascal Gérold ©Thierry Réminiac ©Philippe Lagabbe • Conception *www.erwannfest.fr un driwwe“.
Bad Bergzabern, den 13.10.2021 - 2 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 41/2021 Auf einen Blick Samstag, 16.10.2021 Amtsblatt Südpfalz Kurier Trifels-Apotheke im Wasgau-Center, Landauer Str. 37, 76855 Annwei- Die nächste Ausgabe erscheint am ler, Tel. 06346 308830 Mittwoch, 13. Oktober 2021. Sonntag, 17.10.2021 Redaktionsschluss: Engel-Apotheke, Marktstr. 90, 76829 Landau, Tel. 06341 86661 Freitag, 8. Oktober, 10:00 Uhr Montag, 18.10.2021 Redaktion: Karina Huonker, Bahnhof-Apotheke, Bahnhofstr. 15, 76855 Annweiler, Tel. 06346 1516 i. V. Susanne Lunkenheimer Dienstag, 19.10.2021 Tel. 06343 701-119, E-Mail: amtsblatt@vgbza.de Steinbühl-Apotheke, St. Urban-Platz 2, 76889 Schweigen-Rechten- Geschäftsanzeigen: Fritz Wünschel bach, Tel. 06342 7040 Tel. 06343 939265, E-Mail: fritz.wuenschel@gmx.de Mittwoch, 20.10.2021 Wir wünschen Ihnen eine schöne Woche. Pelikan-Apotheke, Marktstr. 20, 76831 Billigheim-Ingenheim, Tel. „Auf Wiederlesen“ - Ihr Südpfalz Kurier! 06349 8166 Die aktuelle Ausgabe finden Sie auch online jeweils ❙ Krankenhäuser unter: Klinikum Landau-Südliche Weinstraße https://httpdownload.wittich-foehren.de/101/101. Standort Bad Bergzabern pdf. Danziger Straße 25, 76887 Bad Bergzabern, Tel. 06343 950-0 Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie Notfallrufnummern Weinstraße 100, 76889 Klingenmünster, Tel.: 06349 900-0 Polizei ���������������������������������������������������������������������������������������������110 Feuerwehr, Rettungsdienst �������������������������������������������������������������112 Technische Krankentransport ������������������������������������������������������������������������19222 Ärztlicher Bereitschaftsdienst ���������������������������������������������������116117 Bereitschaftsdienste Gift-Notruf �����������������������������������������������������������������������06131 19240 ❙ Verbandsgemeindewerke (bei Störungen im Wasser) außer Stadtgebiet Bad Bergzabern Ärztliche Mo bis So, Tel. 06343 3211 oder 0172 8748603 Bereitschaftspraxen (bei Störungen im Abwasser/Kanalisation) gesamtes Gebiet der VG Mo bis So, Tel. 06349 5734 oder 0160 99320797 ❙ Prakt. Arzt - Tel. 116117 (Anrufe werden je nach Vorwahlbereich automatisch zur zuständigen ❙ Stadtwerke Bad Bergzabern Stelle geleitet!) (nur bei Störungen bei der Wasserversorgung im Stadtgebiet und beim Stromnetz im Stadtgebiet, Pleisweiler-Oberhofen und Winden) ❙ Ärztliche Bereitschaftspraxis Landau Tel. 06343 9339-0 oder 0171 7506502 Vinzentius-Krankenhaus Landau, Cornichonstraße 4, 76829 Landau, Telefon 116117 ❙ Störungsdienst Pfalzwerke Öffnungzeiten: Mo, Di, Do ab 19 Uhr; Mi ab 14.00 Uhr; Fr ab 16.00 Netzteam Kandel, Landauer Straße 28, Tel. 07275 9554-10 Uhr; Sa, So, Feiertage rund um die Uhr; jeweils bis zum Folgetag um bei Störungen im Stromnetz, Tel. 0800 7977777 07.00 Uhr ❙ Störungsdienst Pfalzgas ❙ Ärztliche Bereitschaftspraxis Kandel Bad Bergzabern, Dörrenbach, Gleiszellen-Gleishorbach, Klingen- Asklepios Südpfalzklinik Kandel, Luitpoldstraße 14, 76870 Kandel, münster, Oberotterbach, Pleisweiler-Oberhofen, Schweigen-Rechten- Telefon 116117 bach Öffnungszeiten: Sa, So von 09.00 - 18.00 Uhr Tel. 06233 6040 oder Tel. 0800 1003448 ❙ Augenarzt ❙ Störungsdienst Erdgas Thüga Energienetze GmbH Haben die Augenarztpraxen geschlossen, wenden Sie sich unter der Barbelroth, Dierbach, Hergersweiler, Kapellen-Drusweiler, Kapsweyer, Telefonnummer 116117 zunächst an die nächstgelegene Ärztliche Niederhorbach, Niederotterbach, Oberhausen, Schweighofen, Stein- Bereitschaftspraxis. Die diensthabenden Ärztinnen oder Ärzte ent- feld scheiden dann darüber, ob Sie dort behandelt werden können oder Tel. 0800 0837111 ob eine Behandlung in einer Augenklinik erforderlich ist. ❙ Kinderärztlicher Notdienst Verbandsgemeinde Bad Bergzabern Tel. 06341 19292 Notdienstzentrale Landau, Vincentius-Krankenhaus (neben der Kin- ❙ Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern derklinik) Sa, So und an Feiertagen: 9:00 bis 11:00 Uhr, 17:00 bis 19:00 Uhr ❙ Verwaltungsgebäude Schloss Königstraße 61, 76887 Bad Bergzabern ❙ Zahnarzt Postanschrift: 76883 Bad Bergzabern, Postfach 1313 16./17. Oktober 2021 E-Mail: info@vgbza.de, www.vg-bad-bergzabern.de Herr Dr. Manfred Runck, Bahnhofstraße 21, Zentrale: Tel. 06343 701-0, Fax: 06343 701-705 76855 Annweiler, Tel. 06346 8936 - Sprechzeiten: Mo bis Fr 08.30 bis 12.00 Uhr, Di 14.00 bis 16.00 Uhr, Hilfe bei zahnmedizinischen Notfällen an Wochenenden und Feierta- Do 14.00 bis 18.00 Uhr gen sowie mittwoch- und freitagnachmittags: www.zahnnotfall-pfalz.de ❙ Öffnungszeiten Bürgerbüro Hilfe bei zahnmedizinischen Notfällen an Wochenenden und Feierta- Tel.: 06343 701-250. Bitte geänderte Öffnungszeiten auf Seite 3 gen sowie mittwoch- und freitagnachmittags: beachten. www.zahnnotfall-pfalz.de ❙ Archiv ❙ Apothekenbereitschaft Termine nach Vereinbarung. 01805 258825 + PLZ des Standorts Kontakt: Donnerstags unter Tel. 06343 701-716 sowie per E-Mail an (0,14 €/min Festnetz; max. 0,42 €/min Mobilfunknetz) archiv@vgbza.de www.lak-rlp.de Mittwoch, 13.10.2021 ❙ Rentenstelle Reben-Apotheke, Im Stift 4, 76889 Klingenmünster, Tel. 06349 1677 Die Rentenstelle ist vormittags unter Telefonnummer 06343 701-221 Donnerstag, 14.10.2021 oder -222 sowie per E-Mail an rentenangelegenheiten@vgbza.de zu Neue-Apotheke, Hauptstr. 45, 76857 Albersweiler, Tel. 06345 953495 erreichen. Freitag, 15.10.2021 Markt-Apotheke, Marktstr. 22, 76887 Bad Bergzabern, ❙ Bauhof der Verbandsgemeinde Tel. 06343 93550 Brückwiesenstraße 3, Kapellen-Drusweiler Tel. 06343 5644
Bad Bergzabern, den 13.10.2021 - 3 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 41/2021 Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern Info zu Dienstleistungen, Öffnungszeiten und Terminreservierungen Öffnungszeiten im Bürgerbüro: Montag, Dienstag und Freitag: 08:00 bis 12:30 Uhr Donnerstag: 14:00 bis 17:30 Uhr Ausschließlich folgende Dienstleistungen sind ohne Terminvereinbarung möglich: - Beantragung von Führungszeugnissen, Gewerbezentralregisterauszügen - Ausgabe von bereits beantragten Personalausweisen und Reisepässen - Verkauf von Müllsäcken (Windel-, Papier- und Restmüllsäcke) - Fertigung von Beglaubigungen - Ausstellung von Meldebescheinigungen für bereits angemeldete Personen - Melderegisterauskünfte und Untersuchungsberechtigungsscheine Gelbe Wertstoffsäcke Abholung im Schlossinnenhof (Zugang über die Schlossgasse) Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Online-Angebote www.vg-bad-bergzabern.de Online-Terminreservierung Für Dienstleistungen des Bürgerbüros können über die Internetseite der Verbandsgemeinde online Termine reserviert werden. Bitte bringen Sie die Reservierungsbestätigung zum Termin mit. Online abrufbare Informationen/Anträge - Hundesteueranmeldung und -abmeldung - Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht - Steuerformulare / Schwerbehindertenausweis / Müllkalender u.v.m Terminpflicht für alle weiteren Dienstleistungen Dienstleistungen der Fachabteilungen können nach wie vor nach Terminvereinbarung mit den entsprechenden Sachbearbeitern in Anspruch genommen werden. Kontakt Terminreservierung • www.vg-bad-bergzabern.de für Dienstleistungen des Bürgerbüros (siehe Auflistung) • telefonisch direkt beim zuständigen Sachbearbeiter (Verzeichnis im Internet) • Telefonzentrale unter Tel. 06343 701-0 Per Mail • Bürgerbüro: buergerbuero@vgbza.de • VG-Werke: vg-werke@vgbza.de Hygienemaßnahmen beim Besuch der Verbandsgemeindeverwaltung AH-Regel: Abstand und Hygiene sowie das Tragen einer OP- oder FFP2-Maske
Bad Bergzabern, den 13.10.2021 - 4 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 41/2021 Auf einen Blick ❙ Konten der Verbandsgemeindekasse ❙ Ergänzende unabhängige Teilhabeberatungsstelle Landau Sparkasse Südpfalz, BLZ 548 500 10, Kontonr. 75 Unabhängige Beratungsstelle für Menschen mit Behinderungen und IBAN: DE21 5485 0010 0000 0000 75, BIC: SOLADES1SUW psychischen Beeinträchtigungen sowie für deren Angehörige, VR Bank Südliche Weinstraße - Wasgau eG, BLZ 548 913 00, Kontonr. Tel 06341-7039935 27308 IBAN: DE34 5489 1300 0000 0273 08, BIC: GENODE61BZA ❙ Essen auf Rädern Mobiler Sozialer Hilfsdienst ❙ Tourist-Information Bad Bergzaberner Land Tel. 06343 7811 Kurtalstraße 27, 76887 Bad Bergzabern, Tel. 06343 9896-60 Ökumenische Aktion für den Stadtbereich BZA Mo-Fr: 9-17 Uhr Tel. 06343 2266 und 9512615 Sa: 10-13 Uhr ❙ Fachdienst für Hörgeschädigte ❙ Erreichbarkeiten der Taxen in Bad Bergzabern Frankenthal (Fax-Nr.), Tel 06233 345827 Grundsätzlich haben die drei in Bad Bergzabern ansässigen Taxiun- ternehmen eine dauerhafte Beförderungspflicht. ❙ Frauenbüro Südliche Weinstraße Zu folgenden Zeiten wurde auf Wunsch dieser Taxiunternehmen ein Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, Schichtplan erstellt: An der Kreuzmühle 2, Landau, Tel. 06341 940-120 Sonntag, 19:00 Uhr bis Montag, 06:00 Uhr������������������������� Taxi Drieß, (Beratung von Frauen in Krisen- und Notsituationen, Aufnahme in (06343 9395951 und 0175 9160804) die Frauenschutzwohnung des Landkreises SÜW, Gleichstellung von Montag, 19:00 Uhr bis Dienstag, 06:00 Uhr������������������������� Taxi Drieß, Mann und Frau, Beratung nach telefonischer Vereinbarung) (06343 9395951 und 0175 9160804) Dienstag, 19:00 Uhr bis Mittwoch, 06:00 Uhr��������������� Taxi Pfalzgraf, ❙ Gemeindeschwester plus Annweiler und Bad Bergzabern (06343 6100148) Ute Wingerter, Mittwoch, 19:00 Uhr bis Donnerstag, 06:00 Uhr������������ Taxi Pfalzgraf, Tel. 06341 940-656, mobil 0162 215 31 61, (06343 6100148) E-Mail ute.wingerter@suedliche-weinstrasse.de Donnerstag, 19:00 Uhr bis Freitag, 06:00 Uhr�������������� Taxi Leischner, (06343 4763) ❙ Gesundheitsamt Die Taxiunternehmen, die zu diesen Zeiten keinen Fahrdienst haben, Kreisverwaltung, Landau, Arzheimer Str. 1, Tel. 06341 940-0 weisen mittels Anrufbeantworter darauf hin. Gleichzeitig wird die Telefonnummer des diensthabenden Taxiunternehmens dem Anrufer ❙ Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ bekanntgegeben. Dadurch ist gewährleistet, dass jeder Fahrgast die www.hilfetelefon.de, Tel. 0800 0116016 Möglichkeit hat, das diensthabende Taxiunternehmen zu erreichen. Außerhalb dieser Zeiten besteht für alle Unternehmen eine Betriebs- ❙ Kontaktstelle für psychisch kranke Menschen pflicht. Kandel, Bismarckstr. 15, Tel. 07275 913063 ❙ Ökumenische Nachbarschaftshilfe Gleiszellen-Gleishor- Soziale Einrichtungen / bach und Klingenmünster Beratungsdienste Tel. 06349 9630966 ❙ Ökumenische Sozialstation ❙ AIDS-Beratung Herzog-Wolfgang-Straße 5, Tel. 06343 989899-0 Anonyme Informationen und Beratung, HIV-Antikörper-Test Sprech- zeiten: Do 14.00-15.00 Uhr oder nach Vereinbarung, Tel. 06341 940- ❙ Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie 604 Ess-Störungen Kinder- und Jugendpsychiatrie, Kontakt: KJP-Essstoerung@pfalzklinikum.de ❙ Ambulanter Hospiz- und Palliativ-Beratungsdienst, Drogen-Info-Telefon Legale Drogen (Alkohol, Medikamente usw.) Landau/SÜW Tel. 06349 900-2555 Tel. 06341 942946 Drogen-Info-Telefon Illegale Drogen (Haschisch, Heroin usw.), ❙ Arbeiter-Samariter-Bund e.V. Bad Bergzabern Tel. 06349 900-2525 Mo, Mi und Fr, 14.30 bis 16.00 Uhr (Sozialstation, Essen auf Rädern, Hausnotruf), Tel. 06343 7811 Gruppe für Angehörige von Menschen mit Borderline-Erkrankungen treffen sich am 06.04., 06.07. und am 02.11., 18.00 bis 19.30 Uhr, ❙ Arbeiterwohlfahrt Tel. 06349 900-2120. Tel. 07275 5691 Selbsthilfegruppe Ein- und Durchschlafstörungen jeden 1. Do im ❙ Berufsbegleitender Dienst (BBD) Monat, ab 19.00 Uhr, Tel. 06349 900-2180 Beratung bei gesundheitlichen Problemen im Arbeitsleben, Landau, ❙ Pflegestützpunkt Tel. 06341 9273-10 und -14 Beratung und Hilfen für pflegebedürftige, kranke und behinderte Men- ❙ BüroLichtBlick schen/Angehörige, Tel. 06343 6100851 Organisationshilfe, Tel. 06343 931775 ❙ Rheuma-Liga Bad Bergzabern ❙ Christlicher Krankenpflegeverein e.V Ansprechpartner zu Terminen und Therapien des Funktionstrainings in - Projekt Nachbarschaftshilfe für Dörrenbach, Oberotterbach, Schwei- der Südpfalz Therme, Frau Gertrud Mertz, Tel. 06343 1735 gen-Rechtenbach und Schweighofen Tel. 06343 4794 ❙ SAPV LD/SÜW, Spezialisierte ambulante palliative Versor- gung ❙ Deutsche Multiple-Sklerose-Gesellschaft Stützpunkt LD/SÜW im Palliativnetz Süd- und Vorderpfalz Tel. 0173/665218 und 06345 7457 Beratung zur spezialisierten ambulanten palliativen Versorgung, Tel. ❙ Diakonie Pfalz 06341 3807-40. Haus der Diakonie Landau-Bad Bergzabern | Region Mitte ❙ Selbsthilfegruppe Hämochromatose Südpfalz Sozial-/Lebensberatung, Schwangerschafts-/Schwangerschaftskon- Tel. 06340 8697 fliktberatung, Kur- und Erholungsberatung, ❙ Selbsthilfegruppe Osteoporose e.V. Bad Bergzabern Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) Tel. 06343 9516050 Herzog-Wolfgang-Straße 5, Bad Bergzabern Mo: geschlossen, Di-Fr: 9:00-12:00 Uhr, Di-Do 14:00-16:00 Uhr ❙ Selbsthilfegruppe Parkinson SÜW / Landau Termine nach vorheriger Vereinbarung! Tel. 06349 990215 Tel. 06343 7060070, E-Mail: slb.badbergzabern@diakonie-pfalz.de ❙ Seniorenbüro im Haus der Familie ❙ DRK Ortsverein Bad Bergzabern e.V. Luitpoldstr. 22, Seniorenreferent Rainer Brunck, Tel. 06343 6100680 Altkleidersammlung, Sanitätsdienst, Tel. 06343 1059 (AB), info@drk-bza.de, www.drk-bza.de ❙ SKFM Betreuungsverein für den Landkreis SüW e.V. www.rotkreuzkurse.de, Erste Hilfe Kurse und Hausnotruf DRK Sozial- Offenbach an der Queich, Hochstadter Str. 2a, zentrum LD, Tel. 06341 92910. Tel. 06348-316396 11
Bad Bergzabern, den 13.10.2021 - 6 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 41/2021 ❙ Sozialpsychiatrischer Dienst ❙ Pfalzklinikum Klingenmünster, Weinstraße 100 Beratung, Vermittlung und Unterstützung für psychisch Kranke, Dauerausstellung „NS-Psychiatrie in der Pfalz“ ist aufgrund der Suchtkranke, alte Menschen sowie für Menschen in Konfliktsituatio- aktuellen Infektionslage durch Corona bis auf weiteres geschlossen, nen und deren Angehörige ebenso finden keine öffentlichen Führungen statt. Sprechzeiten in der Kreisverwaltung Landau: 8.30-12.30 Uhr und Do ❙ Büchereien in der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern 14.00-18.00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter Tel. Stadtbücherei Bad Bergzabern 06341 940-621 Königstraße 1, Tel. 06343 61691 Sprechzeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergz- Mo, Mi 15:00-18:00 Uhr und Fr 9:00-12:00 Uhr abern: Bücherei Kapsweyer Sprechzeiten jeden 1. und 3. Di im Monat, 14.00-16.00 Uhr, nach vor- Mi, 16:00-18:00 Uhr, Tel. 06340 9194150 heriger telefonischer Vereinbarung unter Tel. 06341 940626 Bücherei Klingenmünster Mi und Fr 16:30-18:30 Uhr ❙ Tafel Bad Bergzabern e.V. E-Mail: buecherei@klingenmuenster.de Tel. 06343 610696 Bücherei Oberotterbach Fr, 15:30-17.30 Uhr ❙ Telefonseelsorge Katholische öffentliche Bücherei im Pfarrheim Steinfeld Hilfe in seelischer Not, Tel. 0800 1110111 und 1110222 Mo, 16:00-18:00 Uhr, Tel. 06340 9186772 ❙ VdK Kreisverband Landau E-Mail: koeb.steinfeld@bistum-speyer.de Beratung und Hilfe, Tel. 06341 86790 ❙ Weißer Ring Hilfe für Opfer von Straftaten, Tel. 116 006 Amtlicher Teil ❙ ZAS-Büro „Rat und Tat“ im Haus der Familie Luitpoldstraße 22, Zentrale Anlaufstelle für Senioren Mo-Fr- 9:00- Verbandsgemeinde 12:00 Uhr, Tel. 06343-6100682 Ratsinformationssystem Informationen über das Ratsinformationssystem beziehen unter Öffnungszeiten www.vg-bad-bergzabern.de/rat-verwaltung/ratsinformation: • Unter Kalender finden Sie den allgemeinen Terminkalender, in ❙ Rebmeerbad Bad Bergzabern (Hallenbad) dem alle Sitzungen eingetragen und mit den zugehörigen Unterla- Friedrich-Ebert-Str. 40, Tel. 06343 7120 gen hinterlegt sind. Öffnungszeiten für die Hallenbadsaison 2021/2022: • Alles, was Sie über vergangene Themen wissen möchten, finden Montag, Mittwoch und Freitag: 7:00 bis 21:00 Uhr Sie in der Recherche, beispielsweise auch die Niederschriften der Dienstag und Donnerstag: 7:00 bis 19:00 Uhr vergangenen Sitzungen. Samstag, Sonntag und Feiertag: 9:00 bis 16:00 Uhr • Darüber hinaus finden Sie im System Informationen zu den einzel- Der Hallenbadbetrieb unterliegt den Bestimmungen der jeweils gel- nen Gremien, Fraktionen sowie zu Mandatsträgern. tenden Corona-Bekämpfungsverordnung. Ein Besuch des Hallenbades ist nur mit einem Impf-, Genesenen- oder Sanierung Ludwigsplatz Testnachweis möglich. Vollzug der Straßenverkehrsordnung StVO; Über die genauen Regelungen wird auf der Internetseite der Schwimm- Verkehrseinschränkung am Ludwigsplatz in Bad Bergzabern bäder informiert. Sanierung des besonderen Fahrbahnbelags https://bad-bergzabern.baeder-suite.de/de Die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, als zuständige Straßenverkehrsbehörde, erlässt gemäß §§ 44 und 45 Abs. 1 und 3 ❙ Südpfalz Therme Staatsbad Bad Bergzabern GmbH StVO, sowie der Landesverordnung über die Zuständigkeiten nach Kurtalstraße 27, Information unter Tel. 06343 9340-10 dem Straßenverkehrsgesetz, folgende Therme/Sauna: verkehrspolizeiliche Anordnung: täglich 9-22 Uhr (dienstags ganztägig Damensauna, außer an Feierta- 1. ab Dienstag, dem 12. Oktober bis Samstag, den 16. Oktober 2021 gen und in den Weihnachtsferien) kommt es in der Ortsdurchfahrt von Bad Bergzabern zu Verkehrsein- Fr und Sa: 9-23 Uhr schränkungen Salzgrotte: 2. Durch Straßensanierungsarbeiten wird in der Weinstraße, Bereich täglich zur vollen Stunde von 10 bis 18 Uhr Ludwigsplatz, eine Einbahnstraßenregelung angeordnet. Wellness/Physiotherapie: Der Verkehr kann über diesen Zeitraum nur noch in Ost-West-Rich- täglich 9-20 Uhr - auch am Wochenende tung den Ludwigsplatz passieren. Boutique: 3. Aus Richtung Dahn (über die Kurtalstraße) wird der Verkehr auf die täglich 10-13.30 Uhr & 14-18 Uhr Bundesstraße 38 umgeleitet und kann dann wieder über die Kapeller Thermen Gastronomie: Straße oder die Landauer Straße zurück ins Stadtgebiet fahren täglich 9-21.30 Uhr 4. Der Verkehr aus Richtung Schweigen-Rechtenbach wird bereits vor der Einmündung nach Bad Bergzabern auf die Sperrung hinge- Fr und Sa: 10-22 Uhr wiesen. Ruhetage: 24.12., 25.12. und 01.01.. Am 31.12. ist von 9-16 Uhr geöffnet Gutscheine für das Angebot der Therme sind im Online-Shop erhält- lich. ❙ Stadtmuseum Museum der Stadt Bad Bergzabern, Königstraße 45, im historischen Renaissance-Gebäude „Zum Engel“. ❙ Westwallmuseum Bad Bergzabern, Kurfürstenstraße 21 Von Karfreitag bis 31. Oktober jeden 2. und 4. Sonntag sowie an allen Feiertagen, jeweils von 11.00 bis 17.00 Uhr. Winterpause vom 1. November bis Karfreitag des Folgejahres! Führungen für Gruppen sind auch während der Winterpause ab 15 Personen möglich. Mehr Informationen unter www.otterbachabschnitt.de. ❙ Bad Bergzaberner Zinnfigurenmuseum im Haus Wilms am Marktplatz Werktags geöffnet von 09.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr, samstags von 09.00 - 13.00 Uhr. Gruppen nach Vereinbarung unter Tel. 06343-939172
Bad Bergzabern, den 13.10.2021 - 7 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 41/2021 Bad Bergzabern 19. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Bad Bergzabern Einladung Am Mittwoch, 20. Oktober 2021, um 19:00 Uhr findet im Konferenz- raum im Haus des Gastes in Bad Bergzabern eine Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses statt. Tagesordnung Öffentlich: 1. Auftragsvergaben 2. Informationen und Anfragen Nichtöffentlich: 1. Sanierungsmaßnahmen 2. Grundstücksangelegenheiten 3. Miet- und Pachtangelegenheiten 4. Vertragsangelegenheiten 5. Personalangelegenheiten 6. Informationen und Anfragen Hinweis: Aus Gründen des Gesundheitsschutzes können aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie-Situation nur begrenzte Kapazitäten der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Um die notwen- digen Abstände zwischen den Teilnehmern gewährleisten zu kön- nen, kann die Besucherzahl daher bei Bedarf begrenzt werden. Weiterhin sind hygienische Schutzmaßnahmen zu ergreifen, ins- besondere: Verbandsgemeinde Bad Bergzabern - Einhaltung des Mindestabstandes unter allen Anwesenden, als Straßenverkehrsbehörde - Ausschluss von Personen mit akuten Atemwegs- und Lungener- krankungen, - Händehygiene. Des Weiteren ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung beim Betreten, Durchqueren und Verlassen der Sitzungsräumlichkeit Barbelroth, Hergersweiler erforderlich. Die Maskenpflicht entfällt, wenn Personen unter Wah- rung des Abstandsgebotes einen festen Platz einnehmen. und Oberhausen Hermann Augspurger, Stadtbürgermeister 6. Zweckverbandsversammlung des Kindergartenzweckverbands Barbelroth, 17. Sitzung des Bau- und Hergersweiler und Oberhausen Planungsausschusses Einladung der Stadt Bad Bergzabern Am Montag, 18. Oktober 2021, um 18:00 Uhr findet im Sitzungssaal Einladung des Schlosses (Zimmer 209) in Bad Bergzabern eine Zweckver- Am Dienstag, 19. Oktober 2021, um 19:00 Uhr findet im Konferenz- bandsversammlung des Kindergartenzweckverbands Barbelroth, raum im Haus des Gastes in Bad Bergzabern eine Sitzung des Hergersweiler und Oberhausen statt. Bau- und Planungsausschusses statt. Tagesordnung Tagesordnung Nichtöffentlich: Öffentlich: 1. Prüfung der Belege und des Jahresabschlusses für das Haus- 1. Bauvorhaben haltsjahr 2016 2. Informationen und Anfragen 2. Prüfung der Belege und des Jahresabschlusses für das Haus- Nichtöffentlich: haltsjahr 2017 1. Sanierungsmaßnahmen 3. Prüfung der Belege und des Jahresabschlusses für das Haus- 2. Grundstücksangelegenheiten haltsjahr 2018 3. Informationen und Anfragen Hinweis: Hinweis: Aus Gründen des Gesundheitsschutzes sind hygienische Schutz- Aus Gründen des Gesundheitsschutzes können aufgrund der aktu- maßnahmen zu ergreifen, insbesondere: ellen Corona-Pandemie-Situation nur begrenzte Kapazitäten der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Um die notwendigen - Einhaltung des Mindestabstandes unter allen Anwesenden, Abstände zwischen den Teilnehmern gewährleisten zu - Ausschluss von Personen mit akuten Atemwegs- und Lun- können, kann die Besucherzahl daher bei Bedarf begrenzt werden. generkrankungen, Weiterhin sind hygienische Schutzmaßnahmen zu ergreifen, ins- besondere: - Händehygiene. - Einhaltung des Mindestabstandes unter allen Anwesenden, Des Weiteren ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung beim - Ausschluss von Personen mit akuten Atemwegs- und Lun- Betreten, Durchqueren und Verlassen der Sitzungsräumlichkeit generkrankungen, erforderlich. Die Maskenpflicht entfällt, wenn Personen unter Wah- - Händehygiene. rung des Abstandsgebotes einen festen Platz einnehmen. Des Weiteren ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung beim Betreten, Durchqueren und Verlassen der Sitzungsräumlichkeit erforderlich. Die Maskenpflicht entfällt, wenn Personen unter Wah- Dominik Doll, rung des Abstandsgebotes einen festen Platz einnehmen. Stellvertretender Verbandsvorsteher
Bad Bergzabern, den 13.10.2021 - 8 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 41/2021 Kapsweyer HAUSHALTSSATZUNG der Ortsgemeinde Kapsweyer für die Jahre 2021 und 2022 vom 06.10.2021 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen: § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden 1. im Ergebnishaushalt 2021 2022 der Gesamtbetrag der Erträge auf 1.168.128,00 Euro 1.184.430,00 Euro der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.230.285,00 Euro 1.330.355,00 Euro der Jahresüberschuss/-fehlbetrag auf - 62.157,00 Euro - 145.925,00 Euro 2. im Finanzhaushalt 2021 2022 der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf - 6.587,00 Euro - 98.125,00 Euro die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 2.500,00 Euro 2.500,00 Euro die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 25.000,00 Euro 8.000,00 Euro der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf - 22.500,00 Euro - 5.500,00 Euro der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 29.087,00 Euro 103.625,00 Euro § 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für 2021 2022 zinslose Kredite auf 0,00 Euro 0,00 Euro verzinste Kredite auf 0,00 Euro 0,00 Euro zusammen auf 0,00 Euro 0,00 Euro § 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt 2021 2022 auf 0,00 Euro 0,00 Euro Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushalten voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich 2021 2022 auf 0,00 Euro 0,00 Euro § 4 Steuern, Beiträge und Gebühren I. Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 2021 2022 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 325 v.H. 325 v.H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 385 v.H. 385 v.H. 2. Gewerbesteuer nach Ertrag 385 v.H. 385 v.H. 3. Hundesteuer a) für den ersten Hund 45,00 Euro 45,00 Euro b) für den zweiten Hund 65,00 Euro 65,00 Euro c) für jeden weiteren Hund 90,00 Euro 90,00 Euro d) für den ersten Kampfhund 450,00 Euro 450,00 Euro e) für jeden weiteren Kampfhund 800,00 Euro 800,00 Euro II. Die Sätze der Beiträge für die Unterhaltungskosten und Investitionsaufwendungen der Feld-, Weinbergs- und Waldwege (§§ 7, 8 und 11 KAG) werden pro Hektar wie folgt festgesetzt: 24,00 Euro 24,00 Euro Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche
Bad Bergzabern, den 13.10.2021 - 9 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 41/2021 § 5 Eigenkapital Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals der Ortsgemeinde Kapsweyer zum 31.12.2019 beträgt 3.613.077,75 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 beträgt 3.628.572,75 Euro. Das Eigenkapital verringert sich zum Ende des Haushaltsjahres 2021 um voraussichtlich 62.157,00 Euro auf 3.566.415,75 Euro und verringert zum Ende des Haushaltsjahres 2022 um voraussichtlich 145.925,00 Euro auf 3.420.490,75 Euro. § 6 Wertgrenze für Investitionen Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 2.500,00 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen. § 7 In-Kraft-Treten Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2021 in Kraft. Kapsweyer, 06.10.2021 Ortsgemeinde Kapsweyer Felix Schönung (Ortsbürgermeister) Bekanntmachung der Haushaltssatzung und Auslegung des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2021 / 2022 1. Gemäß § 97 Abs. 1 GemO wurde der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan nach Zuleitung an den Gemeinderat bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar gehalten. Die Bekanntmachung der Offenlage erfolgte im Südpfalz-Kurier 33/2021 vom 18.08.2021. Ab der Bekanntmachung konnten innerhalb einer Frist von 14 Tagen Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung inklusive Haushaltsplan durch die Einwohner eingereicht werden. Einsichtnahme war möglich mittels der auf der Internetseite der Verbandsgemeinde eingestellten Entwurfsunterlagen oder falls keine elektronische Einsichtnahme genommen werden konnte, nach vorheriger Terminabsprache, im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, Königstraße 61. Die Haushaltssatzung wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 02.09.2021 beschlossen. 2. Die Haushaltssatzung wurde am 03.09.2021 der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße in Landau/Pfalz gemäß § 97 Abs. 2 Satz 1 GemO vorgelegt. Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße hat mit Schreiben vom 04.10.2021 unter Az. 12/901-11 die kommunalaufsichtliche Genehmigung erteilt bzw. keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben. 3. Der Haushaltsplan ist gemäß § 97 Abs. 3 GemO ab Donnerstag, 14.10.2021 bis Freitag, 22.10.2021 auf der Internetseite der Verbandsgemeinde www.vg-bad-bergzabern.de unter der Rubrik NEUIGKEITEN elektronisch abrufbar oder falls keine elektronische Einsichtnahme genommen werden kann, nach vorheriger Terminabsprache unter der Telefonnummer 06343-701-412 im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, Königstraße 61, einzusehen. 4. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass nach § 24 Abs. 6 der GemO, Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Bad Bergzabern, 06.10.2021 Verbandsgemeindeverwaltung -Finanzabteilung- Im Auftrag Steffen Kuhn Wegen der aktuellen Corona-Krise besteht die Möglichkeit nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter der Telefonnummer 06343 701-113 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergz- Niederhorbach abern, 76887 Bad Bergzabern, Königstraße 61, Zimmer 204 Einsicht zu nehmen. Die öffentliche Auslegung gilt nicht für Angelegenheiten im Sinne des Öffentliche Bekanntmachung § 20 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz. Dies sind ins- der Beschlüsse über die Feststellung des Jahresabschlusses besondere Angelegenheiten, die dem Datenschutz unterliegen oder 2017 und Entlastung des Haushaltsjahres 2017 der deren Geheimhaltung ihrer Natur nach erforderlich oder vom Gemein- Ortsgemeinde Niederhorbach derat aus Gründen des Gemeinwohls beschlossen ist. Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Niederhorbach hat in seiner öffent- Bad Bergzabern, 05.10.2021 lichen Sitzung am 08.09.2021 den Jahresabschluss 2017 festgestellt Verbandsgemeindeverwaltung und dem Ortsbürgermeister, dem Beigeordneten der Ortsgemeinde Im Auftrag Niederhorbach sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der B. Meyer Verbandsgemeinde Bad Bergzabern für das Haushaltsjahr 2017 die Entlastung erteilt. Der Jahresabschluss mit Anlagen liegt gemäß § 114 Abs. 2 der Öffentliche Bekanntmachung Gemeindeordnung an sieben Werktagen, das ist vom 14.10.2021 der Beschlüsse über die Feststellung des Jahresabschlusses bis 22.10.2021, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergz- 2018 und Entlastung des Haushaltsjahres 2018 der abern, 76887 Bad Bergzabern, Königstraße 61 (Schloss), Zimmer Ortsgemeinde Niederhorbach 204, während der allgemeinen Sprechzeiten zur öffentlichen Ein- Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Niederhorbach hat in seiner öffent- sichtnahme aus. lichen Sitzung am 08.09.2021 den Jahresabschluss 2018 festgestellt
Bad Bergzabern, den 13.10.2021 - 10 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 41/2021 und dem Ortsbürgermeister, dem Beigeordneten der Ortsgemeinde Niederhorbach sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Pleisweiler-Oberhofen Verbandsgemeinde Bad Bergzabern für das Haushaltsjahr 2018 die Entlastung erteilt. Der Jahresabschluss mit Anlagen liegt gemäß § 114 Abs. 2 der Bekanntmachung Gemeindeordnung an sieben Werktagen, das ist vom 14.10.2021 bis Ortsgemeinde GESCHÄFTSSTELLE:Vermessungs- und 22.10.2021, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, Pleisweiler-Oberhofen Katasteramt RheinpfalzPestalozzistraße 76887 Bad Bergzabern, Königstraße 61 (Schloss), Zimmer 204, wäh- -Umlegungsausschuss- 476829 Landau in der PfalzTelefon: 06341 rend der allgemeinen Sprechzeiten zur öffentlichen Einsichtnahme 149-0Telefax: 06341 149-1299E-Mail: rhein- aus. pfalz@vermkv.rlp.de Wegen der aktuellen Corona-Krise besteht die Möglichkeit nach Die 3. Sitzung der Periode 2019/2024 des Umlegungsausschusses vorheriger telefonischer Terminabsprache unter der Telefonnummer der Ortsgemeinde Pleisweiler-Oberhofen findet am Dienstag, den 02. 06343 701-113 bei der November 2021, um 16.30 Uhr, im Rathaus der Ortsgemeinde Pleis- Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, weiler-Oberhofen, Weinstraße 69, in 76889 Pleisweiler-Oberhofen statt. 76887 Bad Bergzabern, Tagesordnung: Königstraße 61, Zimmer 204 Nichtöffentliche Sitzung Einsicht zu nehmen. Baulandumlegungsverfahren „ Im Weyhersacker II „ der Ortsgemeinde Die öffentliche Auslegung gilt nicht für Angelegenheiten im Sinne des Pleisweiler-Oberhofen. § 20 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz. TOP 1. Stand des Verfahrens Dies sind insbesondere Angelegenheiten, die dem Datenschutz unterliegen oder deren Geheimhaltung ihrer Natur nach erforderlich TOP 2. Beratung und ggf. Beschlussfassung zur Aufstellung des oder vom Gemeinderat aus Gründen des Gemeinwohls beschlos- Umlegungsplanes sen ist. gemäß § 66 BauGB TOP 3. Weitere Vorgehensweise, Verschiedenes Bad Bergzabern, 05.10.2021 Verbandsgemeindeverwaltung Landau, den 11.10.2021 Im Auftrag Gez. Klaus Theuer B. Meyer Vorsitzender des Umlegungsausschusses Vorderweidenthal 1. NACHTRAGSHAUSHALTSSATZUNG der Ortsgemeinde Vorderweidenthal für das Jahr 2021 vom 07.10.2021 Der Gemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen: § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt nunmehr Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt: gegenüber bisher verändert um festgesetzt auf - Euro - - Euro - - Euro - 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf 925.600,00 +92.590,00 1.018.190,00 der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 994.720,00 +23.710,00 1.018.430,00 der Jahresüberschuss auf -69.120,00 +68.880,00 -240,00 2. im Finanzhaushalt der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -27.360,00 +68.880,00 +41.520,00 die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 200.000,00 +39.500,00 239.500,00 die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 310.000,00 +412.090,00 722.090,00 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -110.000,00 -372.590,00 -482.590,00 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 137.360,00 +303.710,00 441.070,00 § 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für zinslose Kredite von bisher 0,00 Euro auf 0,00 Euro verzinste Kredite von bisher 95.520,00 Euro auf 283.500,00 Euro zusammen von bisher 95.520,00 Euro auf 283.500,00 Euro § 3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt (unverändert). § 4 Steuern, Beiträge und Gebühren I. Die Steuersätze für die Gemeindesteuern bleiben unverändert. II. Die Sätze der Beiträge für die Unterhaltungskosten und Investitionsaufwendungen der Feld-, Weinbergs- und Waldwege (§§ 7, 8 und 11 KAG) bleiben unverändert.
II. Die Sätze der Beiträge für die Unterhaltungskosten und Investitionsaufwendungen der Feld-, Weinbergs- Bad Bergzabern, und Waldwege (§§ 7, 8 und 11 KAG) bleiben den 13.10.2021 - 11 - unverändert. Südpfalz Kurier - Ausgabe 41/2021 § 5 Eigenkapital Das Eigenkapital betrug zum 31.12.2018 3.505.284,42 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2019 beträgt 3.442.374,42 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 beträgt 3.387.544,42 Euro und zum 31.12.2021 3.387.304,42 Euro. § 6 Wertgrenze für Investitionen Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 2.500,00 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen (unverändert). § 7 In-Kraft-Treten Die Nachtragshaushaltssatzung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Vorderweidenthal, 07.10.2021 Ortsgemeinde Vorderweidenthal Volker Christmann (Ortsbürgermeister) Bekanntmachung Bekanntmachungen und der 1. Nachtragshaushaltssatzung und Mitteilungen anderer Behörden Auslegung des 1. Nachtragshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2021 Öffentliche Bekanntmachung 1. Gemäß § 97 Abs. 1 GemO wurde der Entwurf der 1. Nachtrags- der 6. Änderung der Verbandsordnung des Zweckverbandes haushaltssatzung mit 1. Nachtragshaushaltsplan nach Zuleitung für Abwasserbeseitigung „Klingbachgruppe“, Sitz: Landau i .d. an den Gemeinderat bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme Pfalz, vom 19.12.1985 i. d. F. der 5. Änderung vom 22.03.2002 durch die Einwohner verfügbar gehalten. Die Bekanntmachung der Offenlage erfolgte im Südpfalz-Kurier 27/2021 vom 07.07.2021. Ab - Bekanntmachung vom 08.10.2021 - der Bekanntmachung konnten innerhalb einer Frist von 14 Tagen Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes für Abwasserbesei- Vorschläge zum Entwurf der 1.Nachtragshaushaltssatzung inklu- tigung „Klingbachgruppe“ hat aufgrund des § 6 Abs. 1 Buchst. a) der sive 1. Nachtragshaushaltsplan durch die Einwohner eingereicht Verbandsordnung i. V. m. § 6 Abs. 2 und § 7 Abs. 1 des Landes- werden. Einsichtnahme war möglich mittels der auf der Internet- gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) und § 27 seite der Verbandsgemeinde eingestellten Entwurfsunterlagen der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) jeweils in der gültigen oder falls keine elektronische Einsichtnahme genommen werden Fassung in der Sitzung am 07.07.2021 nachfolgende Änderungen der konnte, nach vorheriger Terminabsprache, im Dienstgebäude der Verbandsordnung beschlossen. Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, Königstraße 61. Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, als die nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 KomZG zuständige Errichtungsbehörde, stellt hiermit gemäß § 6 Abs. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung wurde in der Sitzung des 2 S. 1 KomZG die 6. Änderung der Verbandsordnung fest: Gemeinderates vom 22.07.2021 beschlossen. Artikel I 2. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung wurde am 27.07.2021 der Kreis- verwaltung Südliche Weinstraße in Landau/Pfalz gemäß § 97 Abs. 1. § 12, „Deckung des Finanzbedarfes“ erhält folgende neue Über- 2 Satz 1 GemO vorgelegt. Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße schrift: hat mit Schreiben vom 23.09.2021 unter Az. 12/901-11 die kommu- „Deckung des Finanzbedarfes, Eigenkapital, Fördermittel“ nalaufsichtliche Genehmigung erteilt bzw. keine Bedenken wegen 2. § 12 wird wie folgt ergänzt: Rechtsverletzung erhoben. „(3) Eigenkapital 3. Der 1. Nachtragshaushaltsplan ist gemäß § 97 Abs. 3 GemO ab Das Eigenkapital des Zweckverbandes entfällt anteilmäßig nach dem Donnerstag, 14.10.2021 bis Freitag, 22.10.2021 auf der Internet- nachgenannten Schlüssel auf die Verbandsmitglieder: seite der Verbandsgemeinde www.vg-bad-bergzabern.de unter Verbandsgemeinde Landau-Land 52 % der Rubrik NEUIGKEITEN elektronisch abrufbar oder falls keine Verbandsgemeinde Annweiler 24,5 % elektronische Einsichtnahme genommen werden kann, nach vor- Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie 8,9 % heriger Terminabsprache unter der Telefonnummer 06343-701-414 Verbandsgemeinde Bad Bergzabern 7,5 % im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergz- Deutsches Weintor eG 7,1 % abern, Königstraße 61, einzusehen. (4) Fördermittel 4. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass nach § 24 Abs. 6 der GemO, Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Der Verband ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Aufgaben För- Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes dermittel zu beantragen. Die gewährten Fördermittel sind unge- zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als kürzt an die Verbandsmitglieder weiterzuleiten bzw. bei der von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, Verbandsumlage in Abzug zu bringen. Als Verteilungsschlüssel wenn wird der Abrechnungsmodus der Verbandsumlagen für Investiti- onskosten nach § 12, Abs. 2 angesetzt.“ 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Artikel II Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Die 6. Änderung der Verbandsordnung tritt am Tage nach ihrer öffent- Satzung verletzt worden sind, oder lichen Bekanntmachung in Kraft. 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde Landau i. d. Pf., den 06. Oktober 2021 den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemein- Abt. 1: Recht und Kommunalaufsicht deverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Ref. 12: Kommunalaufsicht Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat gez. Zwick jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann Öffentliche Bekanntmachung der Sitzung diese Verletzung geltend machen. des Kreisrechtsausschusses am 09.11.2021 Bad Bergzabern, 07.10.2021 - Bekanntmachung vom 06.10.2021 - Verbandsgemeindeverwaltung Am Dienstag, dem 09.11.21 ab 08:30 Uhr findet im Sitzungssaal -Finanzabteilung- 201 (1. OG) bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, An der Im Auftrag Kreuzmühle 2 in Landau unter Vorsitz von Herrn Ltd. Reg. Dir. Man- Kerstin Brand fred Lutz eine Sitzung des Kreisrechtsausschusses statt.
Bad Bergzabern, den 13.10.2021 - 12 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 41/2021 Der Kreisrechtsausschuss tagt in teilweise öffentlicher bzw. nichtöf- chen Erlaubnissen, müssen die Beteiligten zur Vermeidung des Aus- fentlicher Sitzung. schlusses entweder im Anhörungstermin vorbringen oder innerhalb Die Tagesordnung umfasst 11 Punkte. einer Frist von zwei Wochen nach dem Anhörungstermin schriftlich Wegen der derzeit bestehenden Corona-Situation sind die Zuschau- oder zur Niederschrift beim erkapazitäten eingeschränkt. Da der Sitzungssaal 201 unter diesen Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinpfalz, Bedingungen derzeit lediglich 7 Zuschauer aufnehmen kann, werden Abt. Landentwicklung, Ländliche Bodenordnung, interessierte Besucher gebeten, sich vorher telefonisch anzumelden. Konrad-Adenauer-Straße 35, 67433 Neustadt (Tel. 06341 / 940-144) erheben. Die zum Anhörungstermin vorgebrachten schriftlichen Widersprüche werden in eine Niederschrift aufgenommen. 76829 Landau, den 05.10.2021 Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. Kreisverwaltung Südliche Weinstraße In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten Abteilung 1: Recht und Kommunalaufsicht elektronischen Signatur nach der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Referat 11: Recht /Geschäftsstelle Kreisrechtsausschuss Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elekt- Herrmann ronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Trans- aktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/ Öffentliche Bekanntmachung EG (ABl. L 257 vom 28.8.2014, S. 73) in der jeweils geltenden Fassung Dienstleistungszentrum 67433 Neustadt, 08.10.2021 zu versehen. Bei der Erhebung des Widerspruchs durch die elektro- Ländlicher Raum nische Form bei dem DLR sind besondere technische Rahmenbedin- (DLR) Rheinpfalz Konrad-Adenauer-Straße 35 gungen zu beachten, die im Internet auf der Seite www.dlr-rheinpfalz. Abt. Landentwicklung, Telefon: 06321/671-0 rlp.de unter Service > Elektronische Kommunikation ausgeführt sind. Ländliche Bodenordnung Eingaben oder Vorsprachen vor dem 08.12.2021 beim DLR oder bei sonstigen Stellen sind zwecklos und haben keinerlei rechtli- Vereinfachtes Flurbereinigungsverfah-Telefax: 06321/671-1250 che Wirkungen. renImpflingen Reise- und Fahrtkosten werden nicht erstattet. B38 Nord Wer zur Abgabe von Erklärungen verhindert ist, kann sich durch einen Az.: 41026-HA10.2 Internet: www.dlr.rlp.de Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte muss seine Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Impflingen B38 Nord Vertretungsbefugnis durch eine ordnungsgemäße Vollmacht nach- Ladung weisen. Dies gilt auch für Eheleute bzw. Lebenspartner nach dem zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und Lebenspartnerschaftsgesetz, falls sie sich gegenseitig vertreten. zur Anhörung über den Inhalt des Flurbereinigungsplanes Die Vollmachtsvordrucke stehen im Internet unter www.dlr-rheinpfalz. I. Bekanntgabe rlp.de > Direkt zu: Bodenordnungsverfahren > Verfahrensnummer Im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Impflingen B38 Nord wird 41026 Verfahrensname „Impflingen B38 Nord“ am Ende der Home- den Beteiligten der Flurbereinigungsplan gemäß § 59 Abs. 1 des Flur- page zum Ausducken bereit. Vollmachtsvordrucke können auch tele- bereinigungsgesetzes (FlurbG) in seiner derzeitig gültigen Fassung fonisch, schriftlich oder per E-Mail beim DLR angefordert werden. bekannt gegeben. Der Vollmachtgeber hat seine Unterschrift amtlich beglaubigen zu Jeder Teilnehmer erhält einen Auszug aus dem Flurbereinigungsplan, lassen (z.B. durch die Verbandsgemeindeverwaltung). Als Geschäft, der seine neuen Grundstücke nach Fläche und Wert sowie das Ver- das der Durchführung der Vereinfachten Flurbereinigung dient, ist die hältnis seiner Gesamtabfindung zu dem von ihm Eingebrachten nach- Beglaubigung der Unterschrift gemäß § 108 FlurbG und § 6 Ausfüh- weist. rungsgesetz zum Flurbereinigungsgesetz in seiner derzeit gültigen Wenn Teilnehmer Bevollmächtigte benannt haben oder Vertreter Fassung kosten- und gebührenfrei. bestellt sind, geht der Auszug dem Bevollmächtigten bzw. dem Ver- III. Zusatz für die Inhaber von Rechten an Grundstücken treter zu. Nebenbeteiligte, deren Rechte aus dem Grundbuch ersichtlich sind, Der Auszug ist bei Kontaktaufnahme mit dem DLR stets bereitzu- erhalten mit dieser Ladung ebenfalls einen Auszug aus dem Flurberei- halten. nigungsplan. Für die Rechte haften die im Auszug näher bezeichne- Die Karte zum Flurbereinigungsplan (Neuer Bestand) kann online unter ten Abfindungsgrundstücke. Die bisher haftenden alten Grundstücke www.dlr-rheinpfalz.rlp.de > Direkt zu: Bodenordnungsverfahren > Ver- können anhand der im Auszug gemachten Angaben über die Grund- fahrensnummer 41026 Verfahrensname „Impflingen B38 Nord“ oder bucheintragungen festgestellt werden. über folgenden Link: https://www.dlr.rlp.de/Landentwicklung/Ver- Da die eingetragenen Rechte im Flurbereinigungsverfahren durch die fahren/DLR-Rheinpfalz/V41026 eingesehen und heruntergeladen Ausweisung von entsprechendem neuen Grundbesitz gewahrt blei- werden. ben und der neue Grundbesitz bezüglich der Belastungen anstelle des Beauftragte des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum (DLR) wer- alten Grundbesitzes tritt, ist das Wahrnehmen des Termins durch die den Nebenbeteiligten nicht unbedingt erforderlich. am Mittwoch, dem 01.12.2021 und Donnerstag, dem 02.12.2021, ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminabsprache, Im Auftrag im Sitzungssaal des Rathauses, Kirchstraße 1 in 76831 Impflingen gez. Knut Bauer die neue Feldeinteilung erläutern und Auskünfte erteilen. Zusätzlich (Kommissarischer Abteilungsleiter) können bis zum 07.12.2021 Auskünfte auch schriftlich, telefonisch Weitere Informationen zu diesem Flurbereinigungsverfahren sind im oder per E-Mail erteilt werden. Die Einweisung in die neuen Grundstü- Internet unter www.landentwicklung.rlp.de Rubrik „Bodenordnungs- cke können per E-Mail oder telefonisch beantragt werden. verfahren“ zu finden. Der Bekanntgabetermin findet unter den aktuell geltenden Hygie- Ansprechpartner für das Verfahren sind: nevorschriften statt; die Hinweise werden vor Ort ersichtlich sein. Projektleiter: Carsten Wiesner, Tel. 06321/671-1203 Es liegt im eigenen Interesse der Beteiligten, diese Bekanntgabe Sachgebietsleiterin Planung und Vermessung: Steffi Lindenau, Tel. wahrzunehmen. Nach dem Anhörungstermin (vgl. Ziffer II.) besteht 06321/671-1146 aus organisatorischen Gründen nicht die Möglichkeit, eingehende Sachgebietsleiterin Verwaltung: Antoinette Hammel, Tel. 06321/671- Auskünfte über die Abfindung einzelner Teilnehmer zu erteilen. 1204 Für Auskünfte oder zur Terminabsprache wenden Sie sich bitte an eine der folgenden Kontaktpersonen: Öffentliche Bekanntmachung • Steffi Lindenau (SGL Planung und Vermessung): 06321/671-1146 Dienstleistungszentrum 67433 Neustadt, 08.10.2021 • Frank Weber (SB Planung und Vermessung): 06321/671-1208 Ländlicher Raum II. Anhörungstermin (DLR) Rheinpfalz Konrad-Adenauer-Straße 35 Zur Anhörung der Beteiligten über den Inhalt des Flurbereinigungs- planes wird hiermit gemäß § 59 Abs. 2 FlurbG der Termin anberaumt Abt. Landentwicklung, Telefon: 06321/671-0 auf Ländliche Bodenordnung Mittwoch, den 08.12.2021, 11.00 Uhr Unternehmens- Telefax: 06321/671-1250 im Sitzungssaal des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum flurbereinigungsverfahren (DLR) Rheinpfalz, Konrad-Adenauer-Straße 35 in 67433 Neustadt. Impflingen B38 Süd Beteiligte, die keine Erhebung von Widersprüchen beabsichtigen, Az.: 41228-HA10.2 Internet: www.dlr.rlp.de brauchen die Anhörung nicht wahrzunehmen. Unternehmensflurbereinigungsverfahren Impflingen B38 Süd Sollten Beteiligte den Anhörungstermin wahrnehmen wollen, ist eine Ladung Anmeldung bei den unter Ziffer I. genannten Kontaktpersonen bis zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und zum 07.12.2021 zwingend erforderlich. zur Anhörung über den Inhalt des Flurbereinigungsplanes Der Anhörungstermin findet unter den aktuell geltenden Hygie- I. Bekanntgabe nevorschriften statt; die Hinweise werden vor Ort ersichtlich sein. Im Flurbereinigungsverfahren Impflingen B38 Süd wird den Betei- Widersprüche gegen den Inhalt des Flurbereinigungsplanes, ins- ligten der Flurbereinigungsplan gemäß § 59 Abs. 1 des Flurbereini- besondere gegen die Abfindung, gegen die Vermessung der Grenzen gungsgesetzes (FlurbG) in seiner derzeitig gültigen Fassung bekannt des Flurbereinigungsgebietes oder die Erteilung von wasserrechtli- gegeben.
Sie können auch lesen