DSTV-PRÄSIDENT LÜTH BEIM BMWK-MITTEL-STANDSBEIRAT
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Verband der steuerberatenden und 04 | 2023 wirtschaftsprüfenden Berufe DStV-Präsident Lüth beim BMWK-Mittel- standsbeirat Dr. Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, traf sich Vorschläge zum Bürokratieabbau mit den Mitgliedern seines Mittelstandsbeirats. Schwerpunkte der Sitzung waren die Fachkräftesicherung und der Bürokratieabbau. StB Torsten Lüth Beim Bürokratieabbau geht das BMWK brachte seine Praxisexpertise aus der Beratung von KMU ein und zeigte die neue Wege: Mit dem Instrument des Herausforderungen des Berufsstands durch den Fachkräftemangel auf. Praxis-Checks sollen Hindernisse eines konkreten Investitionsvorhabens identi- Der Beirat für Fragen des gewerblichen stituts der deutschen Wirtschaft Köln e.V., fiziert und Lösungsansätze formuliert Mittelstandes und der Freien Berufe (Mit- die Herausforderungen der Fachkräf- werden. Das BMWK hat erstmals einen telstandsbeirat) beim Bundesministerium tesicherung vor dem Hintergrund der Praxis-Check zum Thema „Errichtung und für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Transformation der Wirtschaft in Richtung Betrieb von Photovoltaik-Anlagen im ge- befasst sich mit der Lage und den Per- Klimaneutralität, der Demografie und werblichen Bereich“ durchgeführt. Die spektiven kleiner und mittlerer Unter- weltweiter Krisen dar. Gleichfalls stellte erkannten Hemmnisse sollen zeitnah nehmen (KMU) sowie der Freien Berufe die Arbeitsgruppe Fachkräftesicherung abgebaut werden (vgl. BMWK-Presse- (vgl. BMWK-Information). Das Gremi- des BMWK-Mittelstandsbeirats ihre Ideen mitteilung vom 27.2.2023). um berät den Bundesminister. Dem Beirat vor. gehören unabhängige Persönlichkeiten an, Lüth schilderte, wie aufwendig die Umset- die aufgrund ihrer praktischen und fachli- Große Unterstützung fand die Forderung zung der als bürokratiearm angekündigten chen Erfahrung in mittelstandspolitischen der Arbeitsgruppe Fachkräftesicherung, Energiepreispauschale im Kanzleialltag Fragen besonders geeignet sind. Seit 1956 die Berufsorientierung an den Schulen war. Mit der Besteuerung der Dezember- treffen sich die jeweils zu Beginn einer Le- auszubauen. Dies müsse in den Schul- hilfe-Gas und der Gaspreisbremse sei gislaturperiode benannten Mitglieder des gesetzen der Länder verankert werden. ein noch größeres Bürokratiemonster zu Beirats in der Regel zweimal im Jahr. Das Auch über ein duales Berufsorientierungs- erwarten, bei dem Aufwand und Nutzen BMWK berief StB Torsten Lüth in dieser jahr wurde diskutiert. Lüth strich heraus, in keinem vernünftigen Verhältnis ste- Legislaturperiode in den Mittelstands- dass die Gewinnung von Fachkräften aus hen dürften. Erneut solle hier der soziale beirat. dem Ausland für die kleinen und mitt- Ausgleich über das Steuerrecht geregelt leren Steuerkanzleien wenig erfolgsver- werden. Auch die inzwischen regelmäßig Ursachen des Fachkräftemangels sprechend sein dürfte, da die steuerliche zu kurzen Beurteilungsfristen bei Geset- und Handlungserfordernisse Materie sehr gute Deutschkenntnisse er- zesvorhaben führten vielfach zu unprak- fordere. Er forderte eine engagierte Um- tikablen Regelungen. Hier müsse auf die In der ersten Beiratssitzung in 2023 stellte setzung der Vorschläge der Arbeitsgruppe Expertise der Fachleute frühzeitiger und Prof. Dr. Michael Hüther, Direktor des In- zur Stärkung der Fachkräfte im Inland. deutlicher gehört werden.
04 | 2023 DStV-Präsident Lüth mit MdB Tillmann im Gespräch zur steuerpolitischen Agenda 2023 Erste steuerliche Gesetzesvorhaben kündigten sich für 2023 an. DStV- Präsident Lüth trat frühzeitig mit MdB Tillmann in den Gedankenaus- tausch. Zudem brachte er erneut seine Sorgen zum Bürokratieaufwand bei der Besteuerung der Gaspreisbremse vor. Bundesfinanzminister MdB Chris- bei MdB StBin Antje Tillmann, finanz- tian Lindner skizzierte im BMF-Mo- politische Sprecherin der CDU/CSU, auf natsbericht 2/2023, wie er mit zwei sehr großes Verständnis. Sie waren sich Gesetzesinitiativen in 2023 die Wett- einig, dass die Bundesregierung der Pra- StB Torsten Lüth (DStV-Präsident), bewerbsfähigkeit Deutschlands stär- xis insoweit – wie in Aussicht gestellt – MdB StBin Antje Tillmann ken möchte. Auf der Agenda stehen: zügig Anhaltspunkte geben müsse, was (Finanzpolitische Sprecherin CDU/CSU) Steuerliche Wachstumsförderung sowie zu beachten sei. und RAin/StBin Sylvia Mein Steuermodernisierung und Steuerfair- (DStV-Geschäftsführerin) ness. Eine Leerstelle bleibt: der mit der Zur Steuervereinfachung warb Lüth er- Protokollerklärung der Bundesre- neut für einen Verzicht auf die Umsatz- Anzeigepflicht für nationale Steuerge- gierung zum Jahressteuergesetz 2022 steuerjahreserklärung von Betreibern staltungen lehnte die DStV-Spitze nach am 16.12.2022 angekündigte, zeitnahe kleiner Photovoltaikanlagen. Zudem wie vor nachdrücklich ab. In puncto Gesetzentwurf zum Verfahren zur Be- sollten u. a. die Grenzen für die steuer- Wachstumsförderung unterstützte Lüth 02 steuerung der Gaspreisbremse. DStV-Präsident StB Torsten Lüth traf liche Buchführungspflicht und die um- satzsteuerliche Ist-Besteuerung gleich- die Ankündigungen von Lindner, attrak- tive Thesaurierungsmöglichkeiten und mit den unzähligen Fragen zur steuerli- laufend erhöht werden. Die sich im die Verlängerung degressiver Abschrei- chen Administration in puncto Gaspreis- Zuge der Gesetzesinitiative zur Steuer- bungsmöglichkeiten zu prüfen – beides bremse (vgl. DStV-News 01/2023) fairness andeutende Einführung einer seit Jahren Forderungen des DStV. Final: BMF-Schreiben zum Nullsteuersatz für PV-Anlagen Das Bundesministerium der Finanzen hatte erst kürzlich den Entwurf für das BMF-Schreiben zum Nullsteuersatz für bestimmte Photovoltaikanlagen veröffentlicht. Hierzu bezog der DStV Stellung. Nun liegt das finale Schrei- ben vor. Dieses enthält weitere Anpassungen, auch einer DStV-Anregung trat das BMF näher. Beim BMF-Schreiben zum Nullsteuersatz Vergleich zur Entwurfsfassung sind sogar des erzeugten Stroms für nichtunter- für bestimmte Photovoltaikanlagen (PV- noch einige Beispiele hinzugekommen: nehmerische Zwecke verwendet wer- Anlagen) hat das Bundesministerium So u.a. die Übernahme der Anmeldung den. Für diese restriktive Sicht fehlte aus der Finanzen (BMF) auf die Tube ge- in das Marktstammdatenregister oder die Sicht des DStV eine Rechtsgrundlage. Er drückt: Ende Januar lag der erste Entwurf Bereitstellung von Software zur Steue- hatte daher Nachbesserung gefordert. auf dem Tisch, zu dem auch der DStV rung und Überwachung der Anlage. Stellung bezog (DStV-News 03/2023). Zwar hält auch das finale Schreiben Einen Monat später folgte das finale Entnahme von Altanlagen im Grundsatz an der 90 %-Grenze fest. BMF-Schreiben. Dieses enthält einige aus dem Betriebsvermögen Jedoch wird die Voraussetzung etwas erfreuliche Anpassungen: abgemildert. So soll in den Fällen, in de- Der DStV hatte beim BMF-Entwurfs- nen ein Teil des erzeugten Stroms z. B. Hilfreiche Praxiserläuterungen schreiben insbesondere die vorgesehe- in einer Batterie gespeichert wird, da- ne Einschränkung der Entnahme von von auszugehen sein, dass der Betrei- Mit der Einführung des Nullsteuersatzes Altanlagen aus dem Betriebsvermögen ber mehr als 90 % des mit der Anlage mehrten sich die Praxisfragen, z. B. mit kritisiert (vgl. DStV-Stellungnahme erzeugten Stroms für unternehmens- Blick auf die Abgrenzung von Nebenleis- S 02/2023). Der Entwurf sah insoweit fremde Zwecke verwendet. Dies würde tungen. Das BMF-Schreiben führt hier er- vor, dass eine Entnahme nur dann mög- dann die Entnahme (zum Nullsteuer- leichternd typische Praxisbeispiele an. Im lich sein sollte, wenn mindestens 90 % satz) ermöglichen.
DStV adressiert Vorschläge zum harmonisieren und auf fünf Jahre zu be- grenzen. Die damaligen Gespräche des Bürokratieabbau an das BMJ BMF mit der Praxis belegten, dass dies ein Bürokratieabbau-Booster wäre. Passiert Das BMJ führte eine Befragung gen entdeckten Fälle auszuwerten und ist seitdem nichts. Der DStV regte daher zum Bürokratieabbau durch. Der gesetzlichen Handlungsbedarf zu ermit- nachdrücklich eine Verkürzung und Harmo- DStV führte neun, für die kleinen teln. nisierung der handels-, steuer- und sozial- und mittleren Kanzleien zentrale versicherungsrechtlichen Aufbewahrungs- Punkte aus. Erwartungsvoll wird Anhebung der Buchführungs- pflichten an. Durch eine Begrenzung auf auf die weitere Entwicklung ge- grenzen und der Grenze für fünf Jahre könnten die Bürokratiekosten für blickt. die Ist-Besteuerung die Wirtschaft deutlich abgebaut werden. Der DStV fordert schon lange: mehr Bü- Erneut brachte der DStV vor, die steu- Erleichterungen bei den rokratieabbau! In Zeiten außergewöhnli- erlichen Buchführungsgrenzen anzu- Kug-Abschlussprüfungen cher Krisen und Herausforderungen gilt heben bei gleichlaufender Anhebung es nach Auffassung des Bundesminis- der umsatzsteuerlichen Grenze für die Auch beim Kurzarbeitergeld (Kug) besteht teriums der Justiz (BMJ), die Transfor- Ist-Besteuerung. Durch Ausweitung dringender Handlungsbedarf: Die gesetz- mation Deutschlands zu nachhaltigem des Wahlrechts, die Einnahmenüber- lich vorgeschriebenen Abschlussprüfungen Wirtschaften und größerer Widerstands- schussrechnung für die Gewinnermitt- bedeuten aktuell eine große Belastung für fähigkeit fortzusetzen. Dazu möchte es lung anzuwenden, könnten für KMU die Unternehmen und die Steuerberatungs- den Normenbestand kritisch in den Blick der Zeitaufwand und die Kosten für die kanzleien. Insbesondere die Vielzahl von nehmen. Um Entlastungspotenziale zu Buchhaltung und die Steuererklärungen Korrekturarbeiten, die bei Nachforderungen identifizieren, befragte das BMJ die Pra- deutlich reduziert werden. oder Erstattungen erfolgen müssen, bedeu- xis. Der DStV trug wesentliche Forde- ten einen unverhältnismäßigen Arbeitsauf- rungen zum Bürokratieabbau erneut vor und regte eine zeitnahe Umsetzung an. Verkürzung der Auf- bewahrungsfristen wand. Daher forderte der DStV gegenüber dem BMJ die Einführung einer konkreten 03 Bagatellgrenze für geringe Nachforderun- Keine Anzeigepflicht für Bereits 2011 beschloss das Bundeskabi- gen. Zudem setzt sich der DStV für eine nationale Steuergestaltungen nett, die Aufbewahrungsfristen im Steuer-, medienbruchfreie Ausgestaltung des Ver- Handels- und Sozialversicherungsrecht zu fahrens ein. Der DStV setzte sich dafür ein, auf die von der Ampel geplante Anzeigepflicht Weitere DStV-Anregungen zum Bürokratieabbau für nationale Steuergestaltungen zu ver- Für folgende Aspekte setzte sich der DStV in der Befragung ebenfalls ein: zichten. Die dadurch zu erwartenden Weiterentwicklung des Verfahrens bei der Einfuhrumsatzsteuer hin zu massiven Berichtspflichten würden kei- einem Verrechnungsmodell, nem erkennbaren praktischen Nutzen Erklärungspflichten für umsatzsteuerliche Kleinunternehmer vereinfachen – gegenüberstehen. Statt neue Bürokratie insbesondere durch Verzicht auf die Umsatzsteuerjahreserklärung, aufzubauen, müsse zunächst die Wirk- Weiterentwicklung der „One in, one out“-Regelung hin zu einem samkeit der grenzüberschreitenden „One in, two out“-Prinzip, Meldepflicht eindeutig belegt sein. Zu- Klarstellungen zu den Vertretungsbefugnissen im Kug-Verfahren, dem müssten die Finanzverwaltungen Ablehnung des EU-Richtlinienvorschlags zur Bekämpfung der Rolle von der Länder ein wirksames Berichtswesen Vermittlern von aggressiver Steuerplanung und Steuerhinterziehung („SAFE“). einrichten, um die bei Betriebsprüfun- Neue Umfrage zu GmbH-Geschäftsführer-Vergütungen Der DStV führt 2023 wieder gemeinsam mit BBE media und Handelsblatt sollten steuerliche Berater insoweit also eine Umfrage zur Höhe von GmbH-Geschäftsführer-Gehältern durch. Für immer über die Entwicklungen auf dem jeden ausgefüllten Fragebogen gibt es einen kostenfreien Ergebnisbericht. Laufenden sein. Wird bei Betriebsprüfungen in GmbHs über die Angemessenheit von GmbH-Geschäfts- Der Fragebogen kann unter www.bbe- führer-Gehältern diskutiert, sind anerkannte Vergleichswerte zu den Jahresbezügen von umfrage.de online ausgefüllt oder als Geschäftsführern bzw. Geschäftsführerinnen ähnlich strukturierter GmbHs oftmals sehr interaktive PDF-Datei heruntergeladen nützlich. Um steuerliche Risiken frühzeitig zu erkennen und gegensteuern zu können, werden.
04 | 2023 Selbstverwaltung nicht dem Kampf gegen Geldwäsche opfern In einem Schreiben an EU-Abge- Kammern bedeuten, die bisher lediglich sicht verschont bleiben. Faktisch wären ordnete und andere Stakeholder der Rechtsaufsicht durch die zustän- somit allein Steuerberater und Wirt- fordern die German Tax Advisers digen Behörden unterliegen. Mit dem schaftsprüfer fachaufsichtsgebunden. unter anderem den vollstän- Selbstverständnis eines unabhängigen digen Erhalt der beruflichen Berufs wäre eine solche Beschränkung Eine solche Unterteilung würde jedoch Selbstverwaltung. Insbesondere jedenfalls unvereinbar. Inwieweit durch eine willkürliche und ungerechtfertigte wehren sie sich gegen eine na- eine solche Maßnahme ein Mehrwert Ungleichbehandlung der selbstverwal- tionale Fachaufsicht ausschließ- im Kampf gegen Geldwäsche geschaf- teten Berufe in Deutschland darstellen. lich für Steuerberater und Wirt- fen wird, ließen die Mitgliedstaaten zu- Zudem unterstellt sie zu Unrecht, dass schaftsprüfer. dem unerwähnt. die Steuerberaterkammern, im Gegen- satz zu den Kammern der anderen Be- Die jüngsten Entwicklungen im lau- Notare, Rechtsanwälte und andere un- rufe, ihrer Aufsichtsfunktion im Bereich fenden Gesetzgebungsverfahren zum abhängige Rechtsberufe sollen dagegen der Geldwäschebekämpfung nicht oder Anti-Geldwäsche-Paket nahmen der vom fragwürdigen Segen einer Fachauf- nur unzureichend nachkämen. Präsident des DStV, StB Torsten Lüth, und der Präsident der Bundessteuer- beraterkammer, StB Prof. Dr. Hartmut Schwab, zum Anlass, sich in einem ge- meinsamen Schreiben der German Tax Advisers an zuständige Europaabgeord- Hinweis auf die Rubrik 04 nete und hochrangige Vertreter der EU- Kommission zu wenden. Eine zentrale „Bericht aus Brüssel“: Weitere EU-Informationen – etwa die Berück- Forderung der German Tax Advisers ist sichtigung des Berufsgeheimnisses beim der Erhalt des Selbstverwaltungsrechts Data Act durch das EU-Parlament – finden Sie der Steuerberater und die Gleichbe- in der Ausgabe 04/2023 des DStV-Organs handlung mit anderen freien Berufen. „Die Steuerberatung“ in unserer Rubrik „Bericht aus Brüssel“. Der Standpunkt des EU-Rats ist dage- gen ein anderer. Die Mitgliedstaaten ha- ben sich darauf geeinigt, eine nationale Fachaufsicht über die Wirtschaftsprüfer- und Steuerberaterkammern stülpen zu wollen. Eine solche Fachaufsicht könnte im geplanten Bundesfinanzkriminalamt angesiedelt werden. Dies würde jedoch einen wesentlichen Einschnitt in den Kernbereich der funkti- onellen Selbstverwaltung der jeweiligen DStV-News www.dstv.de Verlag: Stollfuß Verlag, Postanschrift: Lefebvre Sarrut GmbH, Bundeskanzlerplatz 2, 53113 Bonn, Tel. 0228 / 724-0 www.fachberaterdstv.de Satz: diewerbestrategen, Hannover www.steuerberatertag.de Druck: Bonner Universitäts-Buchdruckerei (bub) www.steuerberater.de Herausgeber: Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV) www.dstv-praxenvergleich.de Littenstraße 10, 10179 Berlin, Tel. 030 / 278 76-2, Fax: 030 / 278 76-799, dstv.berlin@dstv.de Social-Media Vereinsregister: AG Charlottenburg, VR 20931 B @DStVberlin Verantwortlich für den Inhalt: StB Torsten Lüth, Präsident des DStV Deutscher Steuer- Redaktion: RAin/StBin Sylvia Mein, Geschäftsführerin DStV beraterverband e.V. Copyright: Alle Urheber,- Nutzungs- und Verlagsrechte sind dem DStV vorbehalten. @steuerberatertag Bildnachweise: DStV; BMWK/Andreas Mertens @steuerberatertag
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