DSTV-PRÄSIDENT LÜTH BEIM BMWK-MITTEL-STANDSBEIRAT

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DSTV-PRÄSIDENT LÜTH BEIM BMWK-MITTEL-STANDSBEIRAT
Verband der steuerberatenden und
         04 | 2023                                                                              wirtschaftsprüfenden Berufe

     DStV-Präsident Lüth
     beim BMWK-Mittel-
     standsbeirat

   Dr. Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, traf sich                  Vorschläge zum Bürokratieabbau
   mit den Mitgliedern seines Mittelstandsbeirats. Schwerpunkte der Sitzung
   waren die Fachkräftesicherung und der Bürokratieabbau. StB Torsten Lüth                   Beim Bürokratieabbau geht das BMWK
   brachte seine Praxisexpertise aus der Beratung von KMU ein und zeigte die                 neue Wege: Mit dem Instrument des
   Herausforderungen des Berufsstands durch den Fachkräftemangel auf.                        Praxis-Checks sollen Hindernisse eines
                                                                                             konkreten Investitionsvorhabens identi-
Der Beirat für Fragen des gewerblichen         stituts der deutschen Wirtschaft Köln e.V.,   fiziert und Lösungsansätze formuliert
Mittelstandes und der Freien Berufe (Mit-      die Herausforderungen der Fachkräf-           werden. Das BMWK hat erstmals einen
telstandsbeirat) beim Bundesministerium        tesicherung vor dem Hintergrund der           Praxis-Check zum Thema „Errichtung und
für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)          Transformation der Wirtschaft in Richtung     Betrieb von Photovoltaik-Anlagen im ge-
befasst sich mit der Lage und den Per-         Klimaneutralität, der Demografie und          werblichen Bereich“ durchgeführt. Die
spektiven kleiner und mittlerer Unter-         weltweiter Krisen dar. Gleichfalls stellte    erkannten Hemmnisse sollen zeitnah
nehmen (KMU) sowie der Freien Berufe           die Arbeitsgruppe Fachkräftesicherung         abgebaut werden (vgl. BMWK-Presse-
(vgl. BMWK-Information). Das Gremi-            des BMWK-Mittelstandsbeirats ihre Ideen       mitteilung vom 27.2.2023).
um berät den Bundesminister. Dem Beirat        vor.
gehören unabhängige Persönlichkeiten an,                                                     Lüth schilderte, wie aufwendig die Umset-
die aufgrund ihrer praktischen und fachli-     Große Unterstützung fand die Forderung        zung der als bürokratiearm angekündigten
chen Erfahrung in mittelstandspolitischen      der Arbeitsgruppe Fachkräftesicherung,        Energiepreispauschale im Kanzleialltag
Fragen besonders geeignet sind. Seit 1956      die Berufsorientierung an den Schulen         war. Mit der Besteuerung der Dezember-
treffen sich die jeweils zu Beginn einer Le-   auszubauen. Dies müsse in den Schul-          hilfe-Gas und der Gaspreisbremse sei
gislaturperiode benannten Mitglieder des       gesetzen der Länder verankert werden.         ein noch größeres Bürokratiemonster zu
Beirats in der Regel zweimal im Jahr. Das      Auch über ein duales Berufsorientierungs-     erwarten, bei dem Aufwand und Nutzen
BMWK berief StB Torsten Lüth in dieser         jahr wurde diskutiert. Lüth strich heraus,    in keinem vernünftigen Verhältnis ste-
Legislaturperiode in den Mittelstands-         dass die Gewinnung von Fachkräften aus        hen dürften. Erneut solle hier der soziale
beirat.                                        dem Ausland für die kleinen und mitt-         Ausgleich über das Steuerrecht geregelt
                                               leren Steuerkanzleien wenig erfolgsver-       werden. Auch die inzwischen regelmäßig
   Ursachen des Fachkräftemangels              sprechend sein dürfte, da die steuerliche     zu kurzen Beurteilungsfristen bei Geset-
   und Handlungserfordernisse                  Materie sehr gute Deutschkenntnisse er-       zesvorhaben führten vielfach zu unprak-
                                               fordere. Er forderte eine engagierte Um-      tikablen Regelungen. Hier müsse auf die
In der ersten Beiratssitzung in 2023 stellte   setzung der Vorschläge der Arbeitsgruppe      Expertise der Fachleute frühzeitiger und
Prof. Dr. Michael Hüther, Direktor des In-     zur Stärkung der Fachkräfte im Inland.        deutlicher gehört werden.
DSTV-PRÄSIDENT LÜTH BEIM BMWK-MITTEL-STANDSBEIRAT
04 | 2023

        DStV-Präsident Lüth mit
        MdB Tillmann im Gespräch zur
        steuerpolitischen Agenda 2023
             Erste steuerliche Gesetzesvorhaben kündigten sich für 2023 an. DStV-
             Präsident Lüth trat frühzeitig mit MdB Tillmann in den Gedankenaus-
             tausch. Zudem brachte er erneut seine Sorgen zum Bürokratieaufwand
             bei der Besteuerung der Gaspreisbremse vor.

        Bundesfinanzminister MdB Chris-               bei MdB StBin Antje Tillmann, finanz-
        tian Lindner skizzierte im BMF-Mo-            politische Sprecherin der CDU/CSU, auf
        natsbericht 2/2023, wie er mit zwei           sehr großes Verständnis. Sie waren sich
        Gesetzesinitiativen in 2023 die Wett-         einig, dass die Bundesregierung der Pra-     StB Torsten Lüth (DStV-Präsident),
        bewerbsfähigkeit Deutschlands stär-           xis insoweit – wie in Aussicht gestellt –    MdB StBin Antje Tillmann
        ken möchte. Auf der Agenda stehen:            zügig Anhaltspunkte geben müsse, was         (Finanzpolitische Sprecherin CDU/CSU)
        Steuerliche Wachstumsförderung sowie          zu beachten sei.                             und RAin/StBin Sylvia Mein
        Steuermodernisierung und Steuerfair-                                                       (DStV-Geschäftsführerin)
        ness. Eine Leerstelle bleibt: der mit der     Zur Steuervereinfachung warb Lüth er-
        Protokollerklärung der Bundesre-              neut für einen Verzicht auf die Umsatz-     Anzeigepflicht für nationale Steuerge-
        gierung zum Jahressteuergesetz 2022           steuerjahreserklärung von Betreibern        staltungen lehnte die DStV-Spitze nach
        am 16.12.2022 angekündigte, zeitnahe          kleiner Photovoltaikanlagen. Zudem          wie vor nachdrücklich ab. In puncto
        Gesetzentwurf zum Verfahren zur Be-           sollten u. a. die Grenzen für die steuer-   Wachstumsförderung unterstützte Lüth

02      steuerung der Gaspreisbremse.
        DStV-Präsident StB Torsten Lüth traf
                                                      liche Buchführungspflicht und die um-
                                                      satzsteuerliche Ist-Besteuerung gleich-
                                                                                                  die Ankündigungen von Lindner, attrak-
                                                                                                  tive Thesaurierungsmöglichkeiten und
        mit den unzähligen Fragen zur steuerli-       laufend erhöht werden. Die sich im          die Verlängerung degressiver Abschrei-
        chen Administration in puncto Gaspreis-       Zuge der Gesetzesinitiative zur Steuer-     bungsmöglichkeiten zu prüfen – beides
        bremse (vgl. DStV-News 01/2023)               fairness andeutende Einführung einer        seit Jahren Forderungen des DStV.

         Final: BMF-Schreiben zum Nullsteuersatz für PV-Anlagen
             Das Bundesministerium der Finanzen hatte erst kürzlich den Entwurf für das BMF-Schreiben zum Nullsteuersatz
             für bestimmte Photovoltaikanlagen veröffentlicht. Hierzu bezog der DStV Stellung. Nun liegt das finale Schrei-
             ben vor. Dieses enthält weitere Anpassungen, auch einer DStV-Anregung trat das BMF näher.

         Beim BMF-Schreiben zum Nullsteuersatz         Vergleich zur Entwurfsfassung sind sogar   des erzeugten Stroms für nichtunter-
         für bestimmte Photovoltaikanlagen (PV-        noch einige Beispiele hinzugekommen:       nehmerische Zwecke verwendet wer-
         Anlagen) hat das Bundesministerium            So u.a. die Übernahme der Anmeldung        den. Für diese restriktive Sicht fehlte aus
         der Finanzen (BMF) auf die Tube ge-           in das Marktstammdatenregister oder die    Sicht des DStV eine Rechtsgrundlage. Er
         drückt: Ende Januar lag der erste Entwurf     Bereitstellung von Software zur Steue-     hatte daher Nachbesserung gefordert.
         auf dem Tisch, zu dem auch der DStV           rung und Überwachung der Anlage.
         Stellung bezog (DStV-News 03/2023).                                                      Zwar hält auch das finale Schreiben
         Einen Monat später folgte das finale             Entnahme von Altanlagen                 im Grundsatz an der 90 %-Grenze fest.
         BMF-Schreiben. Dieses enthält einige             aus dem Betriebsvermögen                Jedoch wird die Voraussetzung etwas
         erfreuliche Anpassungen:                                                                 abgemildert. So soll in den Fällen, in de-
                                                       Der DStV hatte beim BMF-Entwurfs-          nen ein Teil des erzeugten Stroms z. B.
             Hilfreiche Praxiserläuterungen            schreiben insbesondere die vorgesehe-      in einer Batterie gespeichert wird, da-
                                                       ne Einschränkung der Entnahme von          von auszugehen sein, dass der Betrei-
         Mit der Einführung des Nullsteuersatzes       Altanlagen aus dem Betriebsvermögen        ber mehr als 90 % des mit der Anlage
         mehrten sich die Praxisfragen, z. B. mit      kritisiert (vgl. DStV-Stellungnahme        erzeugten Stroms für unternehmens-
         Blick auf die Abgrenzung von Nebenleis-       S 02/2023). Der Entwurf sah insoweit       fremde Zwecke verwendet. Dies würde
         tungen. Das BMF-Schreiben führt hier er-      vor, dass eine Entnahme nur dann mög-      dann die Entnahme (zum Nullsteuer-
         leichternd typische Praxisbeispiele an. Im    lich sein sollte, wenn mindestens 90 %     satz) ermöglichen.
DSTV-PRÄSIDENT LÜTH BEIM BMWK-MITTEL-STANDSBEIRAT
DStV adressiert Vorschläge zum                                                           harmonisieren und auf fünf Jahre zu be-
                                                                                         grenzen. Die damaligen Gespräche des
Bürokratieabbau an das BMJ                                                               BMF mit der Praxis belegten, dass dies ein
                                                                                         Bürokratieabbau-Booster wäre. Passiert
   Das BMJ führte eine Befragung            gen entdeckten Fälle auszuwerten und         ist seitdem nichts. Der DStV regte daher
   zum Bürokratieabbau durch. Der           gesetzlichen Handlungsbedarf zu ermit-       nachdrücklich eine Verkürzung und Harmo-
   DStV führte neun, für die kleinen        teln.                                        nisierung der handels-, steuer- und sozial-
   und mittleren Kanzleien zentrale                                                      versicherungsrechtlichen Aufbewahrungs-
   Punkte aus. Erwartungsvoll wird             Anhebung der Buchführungs-                pflichten an. Durch eine Begrenzung auf
   auf die weitere Entwicklung ge-             grenzen und der Grenze für                fünf Jahre könnten die Bürokratiekosten für
   blickt.                                     die Ist-Besteuerung                       die Wirtschaft deutlich abgebaut werden.

Der DStV fordert schon lange: mehr Bü-      Erneut brachte der DStV vor, die steu-          Erleichterungen bei den
rokratieabbau! In Zeiten außergewöhnli-     erlichen Buchführungsgrenzen anzu-              Kug-Abschlussprüfungen
cher Krisen und Herausforderungen gilt      heben bei gleichlaufender Anhebung
es nach Auffassung des Bundesminis-         der umsatzsteuerlichen Grenze für die        Auch beim Kurzarbeitergeld (Kug) besteht
teriums der Justiz (BMJ), die Transfor-     Ist-Besteuerung. Durch Ausweitung            dringender Handlungsbedarf: Die gesetz-
mation Deutschlands zu nachhaltigem         des Wahlrechts, die Einnahmenüber-           lich vorgeschriebenen Abschlussprüfungen
Wirtschaften und größerer Widerstands-      schussrechnung für die Gewinnermitt-         bedeuten aktuell eine große Belastung für
fähigkeit fortzusetzen. Dazu möchte es      lung anzuwenden, könnten für KMU             die Unternehmen und die Steuerberatungs-
den Normenbestand kritisch in den Blick     der Zeitaufwand und die Kosten für die       kanzleien. Insbesondere die Vielzahl von
nehmen. Um Entlastungspotenziale zu         Buchhaltung und die Steuererklärungen        Korrekturarbeiten, die bei Nachforderungen
identifizieren, befragte das BMJ die Pra-   deutlich reduziert werden.                   oder Erstattungen erfolgen müssen, bedeu-
xis. Der DStV trug wesentliche Forde-                                                    ten einen unverhältnismäßigen Arbeitsauf-
rungen zum Bürokratieabbau erneut vor
und regte eine zeitnahe Umsetzung an.
                                               Verkürzung der Auf-
                                               bewahrungsfristen
                                                                                         wand. Daher forderte der DStV gegenüber
                                                                                         dem BMJ die Einführung einer konkreten        03
                                                                                         Bagatellgrenze für geringe Nachforderun-
   Keine Anzeigepflicht für                 Bereits 2011 beschloss das Bundeskabi-       gen. Zudem setzt sich der DStV für eine
   nationale Steuergestaltungen             nett, die Aufbewahrungsfristen im Steuer-,   medienbruchfreie Ausgestaltung des Ver-
                                            Handels- und Sozialversicherungsrecht zu     fahrens ein.
Der DStV setzte sich dafür ein, auf die
von der Ampel geplante Anzeigepflicht         Weitere DStV-Anregungen zum Bürokratieabbau
für nationale Steuergestaltungen zu ver-      Für folgende Aspekte setzte sich der DStV in der Befragung ebenfalls ein:
zichten. Die dadurch zu erwartenden              Weiterentwicklung des Verfahrens bei der Einfuhrumsatzsteuer hin zu
massiven Berichtspflichten würden kei-           einem Verrechnungsmodell,
nem erkennbaren praktischen Nutzen               Erklärungspflichten für umsatzsteuerliche Kleinunternehmer vereinfachen –
gegenüberstehen. Statt neue Bürokratie           insbesondere durch Verzicht auf die Umsatzsteuerjahreserklärung,
aufzubauen, müsse zunächst die Wirk-             Weiterentwicklung der „One in, one out“-Regelung hin zu einem
samkeit der grenzüberschreitenden                „One in, two out“-Prinzip,
Meldepflicht eindeutig belegt sein. Zu-          Klarstellungen zu den Vertretungsbefugnissen im Kug-Verfahren,
dem müssten die Finanzverwaltungen
                                                 Ablehnung des EU-Richtlinienvorschlags zur Bekämpfung der Rolle von
der Länder ein wirksames Berichtswesen
                                                 Vermittlern von aggressiver Steuerplanung und Steuerhinterziehung („SAFE“).
einrichten, um die bei Betriebsprüfun-

Neue Umfrage zu GmbH-Geschäftsführer-Vergütungen
   Der DStV führt 2023 wieder gemeinsam mit BBE media und Handelsblatt                   sollten steuerliche Berater insoweit also
   eine Umfrage zur Höhe von GmbH-Geschäftsführer-Gehältern durch. Für                   immer über die Entwicklungen auf dem
   jeden ausgefüllten Fragebogen gibt es einen kostenfreien Ergebnisbericht.             Laufenden sein.

Wird bei Betriebsprüfungen in GmbHs über die Angemessenheit von GmbH-Geschäfts-          Der Fragebogen kann unter www.bbe-
führer-Gehältern diskutiert, sind anerkannte Vergleichswerte zu den Jahresbezügen von    umfrage.de online ausgefüllt oder als
Geschäftsführern bzw. Geschäftsführerinnen ähnlich strukturierter GmbHs oftmals sehr     interaktive PDF-Datei heruntergeladen
nützlich. Um steuerliche Risiken frühzeitig zu erkennen und gegensteuern zu können,      werden.
DSTV-PRÄSIDENT LÜTH BEIM BMWK-MITTEL-STANDSBEIRAT
04 | 2023

        Selbstverwaltung nicht dem Kampf
        gegen Geldwäsche opfern
             In einem Schreiben an EU-Abge-                   Kammern bedeuten, die bisher lediglich                  sicht verschont bleiben. Faktisch wären
             ordnete und andere Stakeholder                   der Rechtsaufsicht durch die zustän-                    somit allein Steuerberater und Wirt-
             fordern die German Tax Advisers                  digen Behörden unterliegen. Mit dem                     schaftsprüfer fachaufsichtsgebunden.
             unter anderem den vollstän-                      Selbstverständnis eines unabhängigen
             digen Erhalt der beruflichen                     Berufs wäre eine solche Beschränkung                    Eine solche Unterteilung würde jedoch
             Selbstverwaltung. Insbesondere                   jedenfalls unvereinbar. Inwieweit durch                 eine willkürliche und ungerechtfertigte
             wehren sie sich gegen eine na-                   eine solche Maßnahme ein Mehrwert                       Ungleichbehandlung der selbstverwal-
             tionale Fachaufsicht ausschließ-                 im Kampf gegen Geldwäsche geschaf-                      teten Berufe in Deutschland darstellen.
             lich für Steuerberater und Wirt-                 fen wird, ließen die Mitgliedstaaten zu-                Zudem unterstellt sie zu Unrecht, dass
             schaftsprüfer.                                   dem unerwähnt.                                          die Steuerberaterkammern, im Gegen-
                                                                                                                      satz zu den Kammern der anderen Be-
        Die jüngsten Entwicklungen im lau-                    Notare, Rechtsanwälte und andere un-                    rufe, ihrer Aufsichtsfunktion im Bereich
        fenden Gesetzgebungsverfahren zum                     abhängige Rechtsberufe sollen dagegen                   der Geldwäschebekämpfung nicht oder
        Anti-Geldwäsche-Paket nahmen der                      vom fragwürdigen Segen einer Fachauf-                   nur unzureichend nachkämen.
        Präsident des DStV, StB Torsten Lüth,
        und der Präsident der Bundessteuer-
        beraterkammer, StB Prof. Dr. Hartmut
        Schwab, zum Anlass, sich in einem ge-
        meinsamen Schreiben der German Tax
        Advisers an zuständige Europaabgeord-                                                         Hinweis auf die Rubrik
04      nete und hochrangige Vertreter der EU-
        Kommission zu wenden. Eine zentrale
                                                                                                      „Bericht aus Brüssel“:
                                                                                                      Weitere EU-Informationen – etwa die Berück-
        Forderung der German Tax Advisers ist
                                                                                                      sichtigung des Berufsgeheimnisses beim
        der Erhalt des Selbstverwaltungsrechts
                                                                                                      Data Act durch das EU-Parlament – finden Sie
        der Steuerberater und die Gleichbe-
                                                                                                      in der Ausgabe 04/2023 des DStV-Organs
        handlung mit anderen freien Berufen.
                                                                                                      „Die Steuerberatung“ in unserer Rubrik
                                                                                                      „Bericht aus Brüssel“.
        Der Standpunkt des EU-Rats ist dage-
        gen ein anderer. Die Mitgliedstaaten ha-
        ben sich darauf geeinigt, eine nationale
        Fachaufsicht über die Wirtschaftsprüfer-
        und Steuerberaterkammern stülpen zu
        wollen. Eine solche Fachaufsicht könnte
        im geplanten Bundesfinanzkriminalamt
        angesiedelt werden.

        Dies würde jedoch einen wesentlichen
        Einschnitt in den Kernbereich der funkti-
        onellen Selbstverwaltung der jeweiligen

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                                                                                                                              www.dstv.de
             Verlag:            Stollfuß Verlag, Postanschrift: Lefebvre Sarrut GmbH, Bundeskanzlerplatz 2, 53113 Bonn,
                                Tel. 0228 / 724-0                                                                             www.fachberaterdstv.de
             Satz:              diewerbestrategen, Hannover                                                                   www.steuerberatertag.de
             Druck:             Bonner Universitäts-Buchdruckerei (bub)                                                       www.steuerberater.de
             Herausgeber:       Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)                                                    www.dstv-praxenvergleich.de
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DSTV-PRÄSIDENT LÜTH BEIM BMWK-MITTEL-STANDSBEIRAT
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