HEIKENDORFER ANZEIGER - Ich wünsche Ihnen ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Bürgermeister - Amt Schrevenborn
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HEIKENDORFER ANZEIGER Ich wünsche Ihnen ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Tade Peetz Bürgermeister Foto: Simone Kanieß Amtliches Bekanntmachungsblatt des Ostseebades Heikendorf mit den Ortsteilen Altheikendorf, Neuheikendorf, Möltenort, 12/2021 Kitzeberg und Schrevenborn und Amtliches Bekanntmachungsblatt Amt Schrevenborn
Liebe Bürgerinnen und Bürger, in der Gemeinde Heikendorf, in der Ortsmitte Neuhei- Die Aufgaben des Vereins können dabei sehr vielfältig kendorfs, steht das ehemalige Wohn- und Atelierhaus des sein. Sie sind kunstinteressiert und haben Lust an Aus- 1979 verstorbenen Heikendorfer Malers Rudolf Behrend. stellungskonzepten zu arbeiten? Sie besitzen einen grünen Aus einer 2020 durchgeführten Bürgerbeteiligung geht der Daumen und haben Freude an vielfältigen Gartenarbei- Wunsch hervor, dieses sehenswerte „Juwel“ zu erhalten, es ten? Sie backen die besten Kuchen und Torten in Heiken- einer bürgernahen, öffentlichen Nutzung zuzuführen und dorf? Sie sind Gastgeber*in? Oder Sie möchten einfach konkrete Angebote zu schaffen. dazu beitragen, dass sich die Aufenthaltsqualität in unse- Die Gemeinde Heikendorf möchte diesen Wünschen rer Gemeinde verbessert? Dann 昀nden wir gemeinsam nachkommen und plant dieses historische Haus zu erhal- eine geeignete, gerechte Tätigkeit für Sie - kommen Sie ten und zu einem sehenswerten, gemeinnützigen Kleinod vorbei! zu gestalten. Wenn ich Ihr Interesse geweckt habe, dann sind Ziel ist es, das Behrend-Haus weit über die Grenzen unse- Sie herzlich eingeladen, am 09. Dezember 2021, rer Gemeinde hinaus bekannt zu machen und ein sozio- ab 17 Uhr das Behrend-Haus (Neuheikendorfer kulturelles Zentrum für die Allgemeinheit zu schaffen, Weg 136, 24226 Heikendorf) zu bestaunen und an- um den Bürgerinnen und Bürgern von Heikendorf eine schließend ab 18 Uhr in den Räumlichkeiten der Möglichkeit für vielfältige Veranstaltungen, aktive Teilha- Feuerwehr Neuheikendorf, mit mir einen ersten be und Kultur zu bieten. Um diese Aufgaben zu verwirk- Meilenstein für dieses Projekt zu setzen und somit lichen, möchte ich stellvertretend für die Gemeinde Hei- ein weiteres Freizeiterlebnis für uns Heiken- kendorf dazu anregen, einen Förderverein zu gründen. dorfer*innen jedes Alters zu schaffen. Dazu sind alle interessierte Bürgerinnen und Bürger recht herzlich eingeladen und aufgerufen, mitzuwirken. Der Verein ist ehrenamtlich tätig und lebt vom Engagement seiner Mitglieder. Die Vereinsgründung obliegt den Grün- dungsmitgliedern. Ich hoffe auf eine rege Beteiligung und verbleibe mit besten Grüßen Tade Peetz Bürgermeister Bei Rückfragen und weitergehende Informationen wenden Sie sich bitte an: Kathleen Weiß Gemeinde Heikendorf (Tel. 0431-2409 911, kathleen.weiss@gemeinde-heikendorf.de)
Amt Schrevenborn Inhaltsverzeichnis Bekanntmachungen, Mitteilungen und Berichte des Amtes Schrevenborn 3 - 10 Tourismus 11 - 13 Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn für die Gemeinde 13 - 19 Mitteilungen und Berichte aus der Gemeinde 20 - 29 Kulturelles 29 - 30 Kindergärten 35 - 43 Schulen 44 - 47 Kirchengemeinden 54 - 58 Vereine & Verbände Berichte 60 - 76 Sitzungsprotokolle der GV-Sitzungen 79 - 88 Service: Veranstaltungskalender, Öffnungszeiten, Telefonliste und Ansprechpartner 89 - 98 Impressum 96 ACHTUNG! Der REDAKTIONSSCHLUSS für den Heikendorfer Anzeiger Ausgabe JANUAR 2022 wird auf den 08. Dezember 2021 vorverlegt! Aufgrund der Feiertage am Jahresende rückt die Produktionszeit des Heikendorfer Anzeigers entsprechend nach vorne. Wir möchten mit dieser Maßnahme sicherstellen, dass die Zeitung pünktlich zum Jahresbeginn verteilt wird und weisen darauf hin, dass später eingereichte Texte nicht mehr aufgenommen werden können. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Die Redaktion Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn Die amtlichen Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn erfolgen durch Abdruck in den gemeindlichen Be- kanntmachungsblättern „Schönkirchener Nachrichten“, „Nachrichten aus Mönkeberg“ und „Heikendorfer Anzei- ger“, die in der Regel monatlich bis zum 5. Tag des Monats erscheinen. In besonderen Veröffentlichungsfällen können zusätzliche Ausgaben herausgegeben werden. Ist der 5. Tag ein Sonnabend, Sonntag, Feiertag oder sonst arbeitsfreier Tag, tritt an seine Stelle der nächste nicht arbeitsfreie Werktag. Die gemeindlichen Bekannt- machungsblätter werden gemeindeweise kostenlos an alle Haushalte verteilt und sind ferner in der Amtsverwal- tung sowie in den Gemeindebüros in Mönkeberg und Schönkirchen erhältlich; bei Versand wird das anfallende Porto erhoben. Ausgenommen sind die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung einer Sitzung des Amtsausschusses und amtliche Wahlbekanntmachungen, die im Internet erfolgen. Anordnung über das Abbrennverbot von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II (Feuerwerkskörper) im Amt Schrevenborn Aufgrund des Sprengstoffgesetzes vom 10. Sep- wird auf den Grundstücken tember 2002 (BGBl. I S. 3518), zuletzt geändert durch Artikel 2, Artikel 3 Absatz 14, Artikel 4 Ab- in der Gemeinde Heikendorf: satz 64 und Artikel 5 Absatz 5 und 9 des Geset- Schönkamp 11, Hardenbergblick 2 (Hardenberg- zes vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1666) in tempel), 3a, 5 und 8, Kitzeberger Straße 31, Prof.- Verbindung mit § 24 Absatz 2 der Ersten Verord- Dr.-Weigmann-Weg 1, 3 und 7, Drosselhörn 31, nung zum Sprengstoffgesetz vom 31. Januar Möltenorter Weg 1 (Galerie-Café Roehrskroog), 1991 (BGBl. I S. 169), zuletzt geändert durch Ar- Möltenorter Weg/Strandweg (Bootslagerplatz), tikel 13 der Verordnung vom 2. Juni 2016 (BGBl. Hafenbereich, Hammerstiel 9 (Bootslagerplatz), I S. 1257) jeweils in der zurzeit gültigen Fassung Korügen 9 (Bootslagerplatz), Hobelring 1 (Boots- 3
Amt Schrevenborn lagerplatz), Gut Schrevenborn, Schrevenborner Dieses Abbrennverbot gilt auch in der Nähe von Weg 45 und 47, Lehmkamp 5, 6 und 10, Neuhei- brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen wie kendorfer Weg 136 und 139a, beispielsweise Reetdachhäuser, mit Dachpappe gedeckte Gebäude oder Bootswinterlager, und in der Gemeinde Mönkeberg: zwar für Schoorteich 11, Ölpier (Bootslagerplatz), Hafen- 1. pyrotechnische Gegenstände der Klasse II bereich, (z. B. Raketen und Römische Lichter) in einem Umkreis von mindestens 200 Metern sowie in der Gemeinde Schönkirchen: und Hörn 1 (Hörn-Huus), Hörn 4, Am Dorfteich 5a 2. andere pyrotechnische Gegenstände der (Gildehaus), Dorfstraße 29 (Schmidt-Haus), Dorf- Klasse II (z. B. Kanonenschläge und Knallfrö- straße 47 (Giese-Haus), Holzkatenweg 1 (ehem. sche) in einem Umkreis von mindestens 30 Forsthaus), Dorf Schönhorst (alle Grundstücke), Metern. Flüggendorf: Möhlenweg 2 (Arps Gasthof), Alte Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder Schulstraße 1, 3 und 32 fahrlässig innerhalb des festgesetzten Umkreises pyrotechnische Gegenstände der Klasse II ab- angeordnet, dass pyrotechnische Gegenstände brennt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer der Klasse II über das ohnehin vom 2. Januar bis Geldbuße geahndet werden. 30. Dezember bestehende Abbrennverbot (§ 23 Absatz 1 der 1. SprengV) hinaus auch am Heikendorf, 11.11.2021 Amt Schrevenborn 31. Dezember 2021 und am 1. Januar 2022 Die Amtsdirektorin als Ordnungsbehörde nicht abgebrannt werden dürfen. gez. Juliane Bohrer Mitteilungen des Amtes Schrevenborn Das Amt Schrevenborn unterrichtet an dieser Stelle u.a. über die Sitzungstermine des Amtsausschusses und der öffentlichen Ausschusssitzungen. Die örtliche Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung einer Sitzung des Amtsausschusses erfolgt durch die Bereitstellung im Internet unter: www.amt-schrevenborn.de/Verwaltung-Politik/Amtliche-Bekanntmachungen Öffentliche Sitzungen / Sitzungstermine Im Monat Dezember finden keine Sitzungen des Amtes statt. Erreichbarkeit der Verwaltung Liebe Bürger*innen, das Jahr neigt sich dem Ende zu und die Feiertage rücken immer näher. Daher möchte ich Sie kurz auf die Erreichbarkeit der Verwaltung des Amtes Schrevenborn, einschließlich der Gemeindebüros, aufmerksam machen. Bitte beachten Sie, dass die Verwaltung des Amtes Schrevenborn am Heiligabend, Freitag, 24.12.2021, und Silvester, Freitag, 31.12.2021, geschlossen bleibt. An den übrigen Tagen sind die Kolleg*innen zu den aktuellen Zeiten erreichbar. Ich wünsche Ihnen schon jetzt schöne Festtage, einen guten Rutsch und beste Gesundheit für das Jahr 2022. Amt Schrevenborn Die Amtsdirektorin 4
Amt Schrevenborn ABSCHRIFT 2 Änderungsanträge zur Tagesordnung Niederschrift 3 Beschlussfassung über eventuelle Einwen- 17. Sitzung des Amtsausschusses dungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung am 15.06.2021 Sitzungstermin: Mittwoch, 20.10.2021 4 Mitteilungen des Amtsvorstehers Sitzungsbeginn: 19:00 Uhr 5 Einwohnerfragestunde Sitzungsende: 21:50 Uhr 6 Anfragen aus dem Amtsausschuss Ort, Raum: Mensa der OGTS, Schul- 7 Bestellung der Werkleiterin des Eigenbetriebs redder 3a, 24226 Heikendorf "Amtsbetriebshof Schrevenborn" Anwesenheit: 8 Entsendung eines Mitglieds in die Trägerver- Herr Andreas Bohm-Ladehof Gemeindevertreter sammlung des IT-Verbundes Schleswig-Hol- fehlt entschuldigt stein Herr Hans-Herbert Pohl Gemeindevertreter 9 Sachstandsbericht Breitband-/Glasfaseraus- Herr Gerald Baden Gemeindevertreter bau im Amt Schrevenborn Herr Olaf Bartels Gemeindevertreter 10 Beratung und Beschlussfassung über die Herr Steffen Falk-Schott Gemeindevertreter Festlegung eines Amtslogos Herr Murat Birkandan Gemeindevertreter 11 Beratung und Beschlussfassung über die Be- Herr Ernst-Peter Schütt Gemeindevertreter reitstellung eines neuen Serversystems und Vertretung für: Herrn Andreas Bohm-Ladehof Ge- die Berichterstattung zum Sachstand zur Ein- meindevertreter führung eines Dokumentenmanagementsys- Frau Dr. Bettina Bonde Gemeindevertreterin tems im Amt Schrevenborn Frau Andrea Hamann-Wilke Gemeindevertreterin 12 Beratung und Beschlussfassung über die Be- Herr Frank Jakumeit Gemeindevertreter reitstellung eines Bürgerportals im Amt Herr Benedict Mende Gemeindevertreter Schrevenborn Frau Hildegard Mersmann Bürgermeisterin 13 Beratung und Beschluss über den doppi- Herr Mario Mordhorst Gemeindevertreter schen Jahresabschluss des Amtes Schreven- Herr Alexander Orth Gemeindevertreter born zum Haushaltsjahr 2020 ab 19:20 Uhr Herr Tade Peetz Bürgermeister Nichtöffentlicher Teil Herr Rüdiger Petersen Gemeindevertreter 14 Beratung und Beschlussfassung über Ände- Herr Gerd Radisch Bürgermeister rungen des Stellenplans 2021/22 Herr Thomas Rulle Gemeindevertreter 15 Beratung und Beschlussfassung über die be- Herr Thure Spitz Gemeindevertreter darfsgerechte, räumliche Unterbringung des Frau Claudia Zempel Gemeindevertreterin Amtes Schrevenborn Herr Peter Zimprich Gemeindevertreter hier: zusätzliche Anmietung von Flächen Frau Amtsdirektorin Juliane Bohrer 16 Beratung und Beschlussfassung über die Herr Torben Scharbow - Amtsverwaltung - Schaffung von besonderen Unterbringungs- Herr Christoph Kuhl - Amtsverwaltung - möglichkeiten (Differenzierungswohnraum) für Geflüchtete und weitere obdachlose Per- Genehmigt und in der Sitzung unterschrieben sonen Vorsitz gez. hans-Herbert Pohl 17 Mitteilungen des Amtsvorstehers Protokollführung gez. Thomas Kussin 18 Nichtöffentliche Anfragen aus dem Amtsaus- schuss Für die Richtigkeit der Abschrift: gez. Anja Kock Protokoll: Tagesordnung: Öffentlicher Teil Öffentlicher Teil Zu 1 Eröffnung der Sitzung durch den Vorsit- 1 Eröffnung der Sitzung durch den Vorsitzen- zenden, Feststellung der Ordnungsmä- den, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der ßigkeit der Einladung, der Anwesenheit Einladung, der Anwesenheit und der Be- und der Beschlussfähigkeit schlussfähigkeit Vorlage: AA/3931/2021 5
Amt Schrevenborn Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die zeitnah starten. Beschlussfähigkeit fest. Gegen die Protokollfüh- rung bestehen keine Bedenken. Zu 5 Einwohnerfragestunde Vorlage: AA/3935/2021 Besondere Vorkommnisse: Keine Keine Zu 6 Anfragen aus dem Amtsausschuss Änderung der Tagesordnung: Vorlage: AA/3936/2021 Keine Herr Rulle fragt nach, ob es Tagesordnungspunkte, die in nichtöffentlicher -im Amt ein Konzept gibt, um Datensicherheit Sitzung behandelt werden: und Datenintegrität zu gewährleisten TOP 14 - 18 -externe Bewertungen (Stresstest, Penetrations- test) zur Datensicherheit) gibt. Beschluss: Die Tagesordnung wird ungeändert beschlos- Frau Amtsdirektorin Bohrer bejaht beides. sen. Zu 7 Bestellung der Werkleiterin des Eigen- Beratungsergebnis: betriebs "Amtsbetriebshof Schreven- Anwesend: 20 born" Dafür: 20 Vorlage: AA/3910/2021 Dagegen: - Enthaltung/en: - Beschluss: Die Amtsdirektorin Juliane Bohrer wird zur Werk- Zu 2 Änderungsanträge zur Tagesordnung leiterin des Eigenbetriebs Amtsbetriebshof Vorlage: AA/3932/2021 Schrevenborn bestellt.. Keine Beratungsergebnis: Anwesend: 20 Zu 3 Beschlussfassung über eventuelle Ein- Dafür: 74 wendungen gegen die Niederschrift der Dagegen: - letzten Sitzung am 15.06.2021 Enthaltung/en: - Vorlage: AA/3933/2021 Zu 8 Entsendung eines Mitglieds in die Trä- Es werden keine Einwände zur Abschrift der Nie- gerversammlung des IT-Verbundes derschrift der letzten Sitzung vom 15.06.2021 er- Schleswig-Holstein hoben. Vorlage: AA/3911/2021 Beratungsergebnis: Beschluss: Anwesend: 20 In die Trägerversammlung des errichteten IT-Ver- Dafür: 74 bundes Schleswig-Holstein wird nach dem Ge- Dagegen: - setz zur Errichtung einer Anstalt des öffentlichen Enthaltung/en: - Rechts „IT-Verbund Schleswig-Holstein“ Zu 4 Mitteilungen des Amtsvorstehers Frau Amtsdirektorin Juliane Bohrer Vorlage: AA/3934/2021 entsandt. - Herr Amtsvorsteher Pohl teilt mit, dass Herr Beratungsergebnis: Dietmar Katzer als Mitglied des Amtsauschusses Anwesend: 20 und Vorsitzender des Hauptausschusses zum Dafür: 74 30.09.2021 ausgeschieden ist. Dagegen: - -Frau Amtsdirektorin Bohrer teilt mit, dass die Enthaltung/en: - mobilen Impfangebote in den drei Gemeinden 6
Amt Schrevenborn Zu 9 Sachstandsbericht Breitband-/Glasfa- im Amt Schrevenborn serausbau im Amt Schrevenborn Vorlage: AA/3909/2021 Vorlage: AA/3912/2021 Kenntnisnahme: Beschluss: Der Amtsausschuss nimmt den Sachstandsbe- Der Amtsausschuss stimmt der Bereitstellung richt zum Breitband-/Glasfaserausbau zur Kennt- eines Bürgerportals im Amt Schrevenborn in der nis. Variante 1.) unter Nutzung des kostenfreien Bürgerportals Zu 10 Beratung und Beschlussfassung des ITV.SH zu. über die Festlegung eines Amtslogos Vorlage: AA/3718/2021 Beratungsergebnis: Anwesend: 21 Beschluss: Dafür: 77 Der Amtsausschuss beschließt, künftig für alle Dagegen: - Kommunikationsmedien des Amtes ein Amtslogo Enthaltung/en: - in der Variante 2 zu nutzen. Zu 13 Beratung und Beschluss über den dop- Beratungsergebnis: pischen Jahresabschluss des Amtes Anwesend: 21 Schrevenborn zum Haushaltsjahr 2020 Dafür: 71 Vorlage: AA/3614/2021 Dagegen: 3 Enthaltung/en: 3 Beschluss: Der Amtsausschuss beschließt den Jahresab- Zu 11 Beratung und Beschlussfassung über schluss 2020 mit folgenden Eckwerten: die Bereitstellung eines neuen Server- systems und die Berichterstattung zum Gesamtbetrag der Erträge 8.133.190,48 € Sachstand zur Einführung eines Doku- Gesamtbetrag der Aufwendungen 8.324.198,49 € mentenmanagementsystems im Amt Jahresfehlbetrag: -191.008,01 € Schrevenborn Vorlage: AA/3700/2021 Bilanzsumme zum 31.12.2019 = 14.256.432,68 € Bilanzsumme zum 31.12.2020 = 25.487.201,26 € Beschluss: Der Amtsausschuss nimmt die beschriebenen Der Jahresfehlbetrag 2020 in Höhe von - Sachstände zur Kenntnis und beschließt, die Ein- 191.008,01 € ist aus der Ergebnisrücklage aus- führung des DMS zusätzlich um die Erneuerung zugleichen. der Serveranlage zu erweitern. Die zu übertrage- nen Haushaltsmittel werden um den Differenzbe- Beratungsergebnis: trag für eine neue Serveranlage in Höhe von Anwesend: 21 30.900 € aufgestockt (Grundsatzbeschluss). Dafür: 77 Dagegen: - Beschlüsse über die Höhe der Auszahlungen und Enthaltung/en: - Aufwendungen werden im Rahmen der Haus- haltsberatungen verbindlich gefasst. Beratungsergebnis: Anwesend: 21 Dafür: 74 Dagegen: 3 Enthaltung/en: - Zu 12 Beratung und Beschlussfassung über die Bereitstellung eines Bürgerportals 7
Amt Schrevenborn Berichte aus dem Amt Schrevenborn Gedenken an die Novemberpogrome am 9. November 1938 – Zeichen gegen Diskri- minierung, Antisemitismus, Rassismus und für Toleranz und Zivilcourage Schweigeminute an der Gedenkstätte für die Opfer der NS-Gewaltherrschaft: Heikendorfs Bürger- meister Tade Peetz (v.r.) und Bürgervorsteherin Ina Schultheiß, Mönkebergs Bürgermeisterin Hilla Mersmann, Amtsdirektorin Juliane Bohrer, Amtsvorsteher Hans-Herbert Pohl und Schönkirchens Bürgermeister Gerd Radisch. © CK Heikendorf. Das Amt Schrevenborn und die Ge- an dem Menschen jeden Glaubens und religiö- meinde Heikendorf gedachten am 9. November, sen Bekenntnisses friedlich zusammenleben.“ dem Tag der Novemberpogrome in Deutsch- Die Gemeindevertreterinnen und Gemeindever- land, den Opfern der NS-Diktatur. Jeder Mensch treter aller Fraktionen bekennen sich zu den hat einen Namen und ein Schicksal: Stellvertre- Grundsätzen einer offenen und toleranten tend für die große Anzahl an Menschen, die ent- Gesellschaft, die in Frieden, Freiheit und gegen- rechtet, diskriminiert, verfolgt, deportiert, in den seitiger Toleranz nach den demokratischen Prin- Suizid getrieben oder ermordet wurden, wurde zipien handelt und Ausgrenzung aller Art ablehnt. in Gedenken an NS-Opfer aus dem heutigen „So haben es alle im September erklärt und ich Amtsgebiet Schrevenborn eine Schweigeminute kenne niemanden in der Gemeinde, der es auf dem Heikendorfer Friedhof eingelegt. anders sieht“, betonte Heikendorfs Bürgermeis- „Zum 83. Mal jährt sich heute die Reichspo- ter. „Das entbindet uns aber nicht von der gromnacht, die vom nationalsozialistischen Pflicht, wachsam zu bleiben, Ausgrenzung vor- Regime initiierte Aktion gegen die jüdische Be- zubeugen und im Gespräch mit allen Menschen völkerung“, erinnerte Bürgermeister Tade Peetz zu bleiben.“ am Gedenkstein für die NS-Opfer an dieses Amtsdirektorin Juliane Bohrer stellte anschlie- dunkle Kapitel deutscher Geschichte. Aufgrund ßend die Rolle der Kommunalverwaltung in den sehr konkreter Vorfälle auch in Heikendorf sei vor Mittelpunkt ihrer Ausführungen. „Aus heutiger zwei Jahren die kleine Gedenkstätte auf Initiative Sicht wurden durch den Deutschen Staat, und der ehemaligen Heikendorferin Hanna Grasselli man muss leider sagen durch viele Menschen in eingerichtet worden, so Peetz weiter. „Wir alle der Verwaltung, unvorstellbare Gräueltaten erst tragen die Verantwortung, dass so etwas nicht ermöglicht oder gar selbst verübt.“ Zur Wahrheit wieder passiert. Heikendorf ist ein liberaler Ort, gehöre, dass ohne die Mitarbeiter der Verwal- 8
Amt Schrevenborn tung die Bürgermeister allein die Mitwirkung an findet sich an prominenter Stelle in Artikel 1/Ab- der Judenverfolgung nicht hätten realisieren satz 1 im Grundgesetz: Die Würde des Men- können – das sei auch in Heikendorf, Schönkir- schen ist unantastbar. Sie zu achten und zu chen und Mönkeberg so gewesen. Eine ent- schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Ge- scheidende Botschaft von Holocaust- walt. Überlebenden und an Gedenkstätten sei stets An der Gedenkfeier nahmen neben Vertreter* ein Eintreten für Toleranz und gegen Hass, das innen von Schulen, Kirche, Vereinen und Ver- Bauen von Brücken sowie die Stärkung von bänden aus Heikendorf, Gemeindevertreter* Zivilcourage und Mut, im Angesicht von Unrecht innen auch Mitarbeiter*innen der Amtsverwal- auch tätig zu werden. tung und Schüler*innen teil. Ein zentraler Leitgedanke, so die Amtsdirektorin, Parallel beteiligte sich die Gemeinde Heikendorf an dem sich jeder Einzelne, nicht nur als Verwal- an einer Online-Gedenkaktion der Gedenkstätte tungsmitarbeiter*in, orientieren kann und muss, Yad Vashem. Digitale Offensive an den Schulen im Amt Schrevenborn - 171.000 Euro Fördermittel für Schönkirchen aus dem Digitalpakt Schule Die Digitalisierung an den Schulen im Amt einer fehlenden Internetverbindung etwa, müsse Schrevenborn geht weiter voran. Das Schulzen- spontan auf konventionellen Unterricht umge- trum in Schönkirchen erhält aus dem Förderpro- stellt werden. Die Zahl der mobilen Endgeräte, gramm Digitalpakt Schule vom Land die derzeit nach Priorität leihweise zur Nutzung Zuschussmittel in Höhe von rund 171.000 Euro hauptsächlich an Schüler/innen der älteren Jahr- u.a. für die Beschaffung von Hardware und IT- gänge gehen, sei zudem noch nicht ausrei- chend, machten die Schul- leiter bei einem Pressetermin mit Amtsdirektorin Juliane Bohrer und Schönkirchens Bürgermeister Gerd Radisch in einem interaktiven Klas- senzimmer deutlich. Im vergangenen Jahr wurde bereits an der Grundschule in Mönkeberg mit Fördermitteln digital aufgerüstet. Dazu ist an den Schulen in Heiken- dorf, Schönkirchen und Mön- keberg unter Trägerschaft der Gemeinden die notwendige Schulleiter Sven Rathmann (von links), Amtsdirektorin Juliane Bohrer, IT-Infrastruktur mit dem An- IT-Leiter Ole Hauptmann, Schulleiterin Solveig Märzhäuser und Bür- schluss ans schnelle Glasfa- germeister Gerd Radisch in einem interaktiven Klassenzimmer des sernetz geschaffen und ein Förderzentrums Schönkirchen-Schönberg. © CK Schuladministrator im Amt eingestellt worden. Für die di- Technik. Konkret werden die Grund- und Ge- gitale Offensive sei eine professionelle Betreu- meinschaftsschule im Augustental und das ung im technischen und organisatorisch- Förderzentrum Schönkirchen-Schönberg mit di- pädagogischen Bereich zwingend erforderlich, gitalen Tafeln für Klassenräume und mit mobilen so Ole Hauptmann Leiter der IT-Abteilung in der Endgeräten für die Schüler/innen ausgestattet. Amtsverwaltung Schrevenborn. Es werde daher Man befinde sich noch in der Anfangsphase des ein/e weitere/r Systembetreuer*in gesucht. Es interaktiven Unterrichts, betonten Schulleiter wären dann zwei Schuladministratoren für die Sven Rathmann vom Förderzentrum und Schul- vier Schulen unter Trägerschaft der drei Gemein- leiterin Solveig Märzhäuser (Grund- und Gemein- den zuständig. schaftsschule). Bei technischen Problemen, 9
Amt Schrevenborn Themen im Amtsausschuss: Digitalisierung - Raumbedarf Amtsverwaltung – Amtslogo Die Digitalisierung im Amt Schrevenborn im Rah- cher Anforderungen sucht das Amt bereits seit men der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes einiger Zeit nach Lösungen. Dabei wurde auch geht weiter voran. Der Amtsausschuss hat in sei- über mögliche Neubau- und Anbauvarianten be- ner jüngsten Sitzung Haushaltsmittel für eine raten, die aber vor allem mit Blick auf die sehr neue Serveranlage frei gegeben. Eine neue Ser- hohen Investitionskosten wieder verworfen wur- veranlage (die derzeitige ist veraltet und stößt an den. Das Fachamt für Finanzen wurde Ende ihre Kapazitäts- und Leistungsgrenze) ist für den 2020 in einem ersten Schritt in angemieteten Betrieb eines Dokumenten-Managementsys- Räumlichkeiten der Förde Sparkasse unterge- tems/elektronische Aktenführung zwingend er- bracht. In einem weiteren soll nun der Umbau forderlich und soll u.a. sicherstellen, dass immer eines Flügels der Gemeindebücherei erfolgen mehr Verwaltungsdienstleistungen online abge- nach deren Umzug in die ehemaligen Räume der wickelt werden können. Kieler Volksbank am Dorfplatz. In den vielen Be- Als Online-Plattform für digitale Serviceleistun- ratungsrunden wurde in den Ausschussgremien gen in der Verwaltung wird das Amt künftig das des Amtes zuletzt auch über das Angebot der vom IT-Verbund Schleswig-Holstein (ITV.SH) Gemeinde Schönkirchen diskutiert, im dortigen entwickelte Bürgerportal kostenfrei nutzen kön- Gemeindebüro mittelfristig freiwerdende Büro- nen. flächen anzumieten. Eine Nutzung wäre aber erst Geplanter Umbau der Büchereiräume zum Jahreswechsel 2023/2024 möglich gewe- Die Raumproblematik in der Amtsverwaltung mit sen. dem zusätzlichen Bedarf an Büroflächen ist jetzt Grünes Licht gab es für das gelöst. Im Amtsausschuss sprachen sich die modifizierte Amtslogo, das Kommunalpolitiker der drei Gemeinden jetzt für die Marienkirche in Schönkir- eine Umbaulösung in den zum Jahresende 2021 chen, die Mönkeberger Bake frei werden Räumen der Heikendorfer Gemein- und das Möltenorter U-Boot- debücherei aus. Die Gemeinde Heikendorf hatte Ehrenmal jetzt in dieser veränderten Reihenfolge dem Amt zuvor ein entsprechendes Angebot zur zeigt. Anmietung einer größeren Teilfläche unterbreitet. Amtsdirektorin Juliane Bohrer wurde vom Amts- Hintergrund: Angesichts des Personalzuwachses ausschuss zur Werkleiterin des Eigenbetriebs in der Amtsverwaltung und gestiegener räumli- Amtsbetriebshof Schrevenborn bestellt. Veranstaltungsreihe online Frauengesundheit 2. Vortrag Die Brust der Frau Brustgesundheit Referentin: Anna Danisger Heilpraktikerin Dienstag 07.12.2021 18.00-20.00 Uhr Kostenfrei Online über Jitsi Ein Tabu-Thema oder eines, was gerne lieber mit einer Freundin in vertrauter Zweisamkeit bespro- chen wird? Heute Abend sprechen wir offen in diskreter Runde über die Brust der Frau. Wir schauen uns den Aufbau der Brust an, sprechen über das Wachstum und die Veränderungen, die unsere weibliche Brust im Laufe des Lebens und in Phasen der Hormonumstellungen durchmacht. Wir spre- chen über die (gesundheitlichen) Probleme, die entstehen können und lernen, wie frau ihre Brust ab- tasten kann, um Knoten rechtzeitig zu erkennen. Tipps aus der Naturheilkunde werden zur Hilfe gegeben und besprochen, wann es unumgänglich wird, den Arzt aufzusuchen. Das Thema Mammographie bekommt seinen Raum und Fragen können geklärt werden. Eine Kooperation der Gleichstellungsbeauftragten: Amt Schrevenborn / Amt Lütjenburg / Stadt Schwentinental/ Amt Selent-Schlesen Anmeldung und weitere Informationen: Stefanie Ulbrich, Gleichstellungsbeauftragte Amt Schre- venborn (0431) 2409-143, stefanie.ulbrich@amt-schrevenborn.de 10
Tourismus TOURISMUS Neuigkeiten aus der Urlaubsregion Ostsee-Lichtermeer als stimmungsvoller Saisonausklang Weit über 1000 Besucher und Besucherinnen genossen am Abend der Zeitumstellung an den Strän- den und Promenaden von Heikendorf & Mönkeberg das Lichtermeer. Illuminierte Bäume und Brü- cken, Kerzenlicht an den Stränden, stimmungsvolle Musik und heißer Punsch sorgten für eine besondere Atmosphäre. Den Höhepunkt stellten, vor allem für die vielen Kinder, die LED-Walking-Acts „Monsieur Papillon“ und „Nouveau Baroque“ dar. Eine ganze Reihe mit Laternen ausgestatteter Lichtermeer-Fans folgte den Lichtkünstlern bei ihren Auftritten. 11
Tourismus Advent, Advent… 04.12., 18.00 Uhr Weihnachtskonzert der Holzheimer Schoppensänger Sporthalle/Mönkeberg 05.12., 14.00-17.00 Uhr Weihnachtsmarkt Mönkeberg Dorfplatz/Am Eksol 07.12., 15.00 Uhr Weihnachtslesung des Seniorenbeirats Sportheim/Heikendorf 17.12., 19.30 Uhr Kirchenkonzert „Home for Christmas“ Marienkirche/Schönkirchen Bettenwechsel – zu Gast in heimischen Hotels Es ist wieder Zeit für einen Bettenwechsel! Als Bewohner des Kieler Umlan- des haben Schönkirchener, Mönkeberger und Heikendorfer Einwohner*innen vom 1. November 2021 bis zum 1. Mai 2022 durch die Kampagne „Bettenwechsel“ die Möglichkeit, ausgewählte Hotels an der Kieler Förde zum Sonderpreis zu besuchen. Die Bedingungen: Der Wohnsitz muss im Postleitzahlenbereich 241(...) oder 242(…) liegen, pro Person ist nur ein Zimmer buchbar und die maximale Buchungsdauer zum Sonderpreis be- trägt zwei Nächte. Tipp: Der Bettenwechsel kann auch als Gutschein, erhältlich in der Tourist-Info Heikendorf und im Welcome Center Kieler Förde, verschenkt werden! www.kiel-sailing-city.de/bettenwechsel Promenadeneinweihung: Verschiebung auf das Frühjahr Aufgrund einer leichten zeitlichen Verzögerung bei den Sanierungsarbeiten der Heikendorfer/Möl- tenorter Promenade, Abschnitt 2a, wurde beschlossen, die angekündigten Einweihungsfeierlichkeiten auf das Frühjahr zu verschieben. Die Abnahme der Maßnahme soll nunmehr Ende November/Anfang Dezember erfolgen. NEU: Urlaubsmagazin Kieler Förde 2022 Großformatige Bilder, Insidertipps und persönliche Reportagen: Das Urlaubsmagazin Kieler Förde 2022 vereint unter dem Slogan „Stadt.Land.Meer.“ authentisch und facettenreich, was die Kieler Förde ausmacht. Damit ist das Magazin sowohl ein informativer Begleiter für alle Urlauber*innen im echten Norden als auch eine interessante 12
Tourismus / Gemeinde Heikendorf Lektüre für alle Bewohner*innen der Region. Das separat beiliegende Gastgeberverzeichnis ist übersichtlich gestaltet und bietet mit vielen De- tailinformationen und einer Karte mit Umkreisangabe eine gute Orientierung bei der „Kojensuche“. Mit einer Auflage von 24.000 Stück ist das Urlaubsmagazin kostenlos im neuen Welcome Center Kiel, in der Tourist-Information Heikendorf und in über 200 Auslagestellen in ganz Schleswig-Holstein erhältlich. Darüber hinaus ist es als Blätterversion unter www.kieler-foerde.de online einsehbar. Nach einem weiteren herausfordernden Jahr wünschen wir allen Gästen, Einwohner*innen und touristischen Partnern der Urlaubsregion Kieler Förde eine besinnliche Advents- und Weihnachtszeit. Kommen Sie gut und gesund ins neue Jahr! ©Petra Bork_Pixelio Für weitergehende Informationen wenden Sie sich bitte an: das Team der Tourist-Info am Heikendorfer Hafen (Tel. 0431-6791030, info@kiel-sailing-city.de) oder Kristin Reischke/Amt Schrevenborn (Tel. 0431-2409 140, kristin.reischke@amt-schrevenborn.de) Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn für die Gemeinde Heikendorf Die amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Heikendorf erfolgen durch Abdruck in dem gemeindlichen Bekanntmachungsblatt „Heikendorfer Anzeiger“, der in der Regel monatlich bis zum 5. Tag des Monats erscheint. In besonderen Veröffentlichungsfällen können zusätzliche Ausgaben herausgegeben werden. Ist der 5. Tag ein Sonnabend, Sonntag, Feiertag oder sonst arbeitsfreier Tag, tritt an seine Stelle der nächste nicht arbeitsfreie Werktag. Die gemeindliche Bekanntmachungsblatt wird kostenlos an alle Haushalte verteilt und sind ferner in der Amtsverwaltung, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf, erhältlich; bei Versand wird das anfallende Porto erhoben. Ausgenommen sind die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung einer Sitzung der Gemeindevertretung und amtliche Wahlbekanntmachungen, die im Internet erfolgen. Bekanntmachung über die Aufhebung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 76 "Krischansbarg" Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hei- kendorf hat in ihrer Sitzung am 18.11.2015 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 76 "Krischansbarg" aufzustellen. Der Plangeltungsbereich umfasst das Gebiet südwestlich der Straße Tobringer / nördlich der Bundesstraße 502. Der Geltungsbereich ist auch aus dem nachstehend abgedruck- ten Planauszug ersichtlich. Planungsziel war die Ausweisung eines Gewerbegebietes. Im Bebauungsplan sollte hierfür eine entspre- chende Festsetzung als gewerbliche Bauflä- chen (GE) erfolgen. 13
Gemeinde Heikendorf Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hei- Heikendorf, den 22.10.2021 kendorf hat in ihrer Sitzung am 29.09.2021 be- Amt Schrevenborn schlossen, das Verfahren nicht fortzuführen. Die Amtsdirektorin Dies wird hiermit bekannt gemacht. im Auftrag gez.: Böttcher Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 82 "Wohnquartier Krischansbarg" Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heiken- Heikendorf für das Gebiet "östlich der Straße dorf hat in ihrer Sitzung am 29.09.2021 be- Krischansbarg, südwestlich der Straße Tobrin- schlossen, den Bebauungsplan Nr. 92 ger und nördlich der Bundesstraße 502" aufzu- "Wohnquartier Krischansbarg" der Gemeinde stellen. Wesentliche Planungsziele sind die Festsetzung einer Wohnbaufläche (W) mit gliedernden Grün- u. Maßnahmenflächen und die Festsetzung einer Gewerbegebietsfläche (G). Der Geltungsbereich ist aus dem nachstehend abgedruckten Planauszug ersichtlich. Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. Heikendorf, den 21.10.2021 Amt Schrevenborn Die Amtsdirektorin im Auftrag gez. Böttcher Bekanntmachung über die Aufhebung des Verfahrens zur Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "östlich der Straße Krischansbarg, südwestlich der Straße Tobringer und nördlich der Bundesstraße 502" Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heiken- Grünflächen darzustellen, die bisherige Darstel- dorf hat in ihrer Sitzung am 18.11.2015 die Auf- lung Wohnbauflächen z.T. als Flächen für den stellung der 3. Änderung des Flächen- Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung “So- nutzungsplanes der Gemeinde Heikendorf be- zialen Zwecken dienende Einrichtung“ und die schlossen. In der Sitzung der Gemeindevertre- tung am 25.04.2018 wurde eine Änderung des Plangeltungsbereiches und der Planungsziele beschlossen. Das Plangebiet liegt "östlich der Straße Kri- schansbarg, südwestlich der Straße Tobringer und nördlich der Bundesstraße 502". Der Gel- tungsbereich ist auch aus dem nachstehend ab- gedruckten Planauszug ersichtlich. Die Planung sah vor, die bisherige Darstellung Grünflächen Zweckbestimmung “Parkanlage“ z.T. als Gewerbeflächen und Wohnbauflächen darzustellen, die bisherige Darstellung Flächen für Landwirtschaft z.T. als Gewerbeflächen und 14
Gemeinde Heikendorf bisherige Darstellung Flächen für den Gemein- Dies wird hiermit bekannt gemacht. bedarf Einrichtungen und Anlagen mit der Zweckbestimmung “Schule und sportlichen Heikendorf, den 22.10.2021 Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ Amt Schrevenborn z.T. als Wohnbauflächen darzustellen. Die Amtsdirektorin Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heiken- im Auftrag dorf hat in ihrer Sitzung am 29.09.2021 be- gez.: Böttcher schlossen, das Verfahren nicht fortzuführen. Bekanntmachung über die Aufhebung der Satzung über die 2. Verlängerung der Geltungsdauer der Satzung über die Veränderungssperre für den in der Aufstellung befindli- chen Bebauungsplan Nr. 83 "Teilbereich Möltenort, Überplanung der Grund- stücke nordöstlich des Möltenorter Weges" Die von der Gemeindevertretung der Gemeinde befindlichen Bebauungsplan Nr. 83 "Teilbereich Heikendorf in ihrer Sitzung am 28.04.2021 be- Möltenort, Überplanung der Grundstücke nord- schlossene und am 07.06.2021 bekannt ge- östlich des Möltenorter Weges" wurde durch die machte Satzung über 2. Verlängerung der Gemeindevertretung der Gemeinde Heikendorf Geltungsdauer der Satzung über die Verände- in ihrer Sitzung am 19.10.2021 beschlossen. rungssperre für den in der Aufstellung befindli- chen Bebauungsplan Nr. 83 "Teilbereich Dies wird hiermit bekannt gemacht. Möltenort, Überplanung der Grundstücke nord- Heikendorf, den 25.10.2021 östlich des Möltenorter Weges" ist Unwirksam. Amt Schrevenborn Die Aufhebung der Satzung über 2. Verlänge- Die Amtsdirektorin rung der Geltungsdauer der Satzung über die im Auftrag Veränderungssperre für den in der Aufstellung gez.: Böttcher Bekanntmachung über die Aufhebung des Verfahrens zur Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "östlich der Straße Krischansbarg, südwestlich der Straße Tobringer und nördlich der Bundesstraße 502" Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heiken- dorf hat in ihrer Sitzung am 18.11.2015 die Auf- stellung der 3. Änderung des Flächen- nutzungsplanes der Gemeinde Heikendorf be- schlossen. In der Sitzung der Gemeindevertre- tung am 25.04.2018 wurde eine Änderung des Plangeltungsbereiches und der Planungsziele beschlossen. Das Plangebiet liegt "östlich der Straße Kri- schansbarg, südwestlich der Straße Tobringer und nördlich der Bundesstraße 502". Der Gel- tungsbereich ist auch aus dem nachstehend ab- gedruckten Planauszug ersichtlich. Die Planung sah vor, die bisherige Darstellung Grünflächen Zweckbestimmung “Parkanlage“ lung Wohnbauflächen z.T. als Flächen für den z.T. als Gewerbeflächen und Wohnbauflächen Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung “So- darzustellen, die bisherige Darstellung Flächen zialen Zwecken dienende Einrichtung“ und die für Landwirtschaft z.T. als Gewerbeflächen und bisherige Darstellung Flächen für den Gemein- Grünflächen darzustellen, die bisherige Darstel- bedarf Einrichtungen und Anlagen mit der 15
Gemeinde Heikendorf Zweckbestimmung “Schule und sportlichen Dies wird hiermit bekannt gemacht. Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ Heikendorf, den 22.10.2021 z.T. als Wohnbauflächen darzustellen. Amt Schrevenborn Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hei- Die Amtsdirektorin kendorf hat in ihrer Sitzung am 29.09.2021 be- im Auftrag schlossen, das Verfahren nicht fortzuführen. gez.: Böttcher Amtliche Bekanntmachung Benutzungs- und Gebührensatzung für die Gemeindebücherei der Gemeinde Heikendorf Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 der endung des 18. Lebensjahres benötigen zur Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) Benutzung die Einwilligung der Personensor- in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli geberechtigten. Die Benutzer*innen bzw. die 1996 (GVOBl. Schleswig-Holstein S. 529), zuletzt gesetzlichen Vertreter*innen erkennen diese geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom Satzung in der jeweils gültigen Fassung bei 25.05.2021, (GVOBl. Schleswig-Holstein S. 566) der Anmeldung durch die eigenhändige Unter- und der §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 S. 1, 4 und 6 Abs. schrift an. 1, 2 und 4 des Kommunalen Abgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) vom 22. §3 Juli 1996 (GVOBl. Schles-wig-Holstein S. 564) Registrierung der Benutzer*innen zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes (1) Um Medien aus der Gemeindebücherei mit- vom 25.05.2021, (GVOBl. Schleswig-Holstein S. nehmen zu können, benötigen die 566) wird nach Beschlussfassung durch die Ge- Benutzer*innen einen Benutzerausweis, der in meindevertretung vom 29.09.2021 folgende Sat- der Gemeindebücherei ausgestellt wird. Die zung erlassen: Gemeindebücherei ist berechtigt, von Abschnitt I dem/der Benutzer*in die Vorlage eines Identi- täts- und Anschriftennachweises (Personal- I Öffentliche Einrichtung ausweis, Reisepass oder ein gleichwertiges Dokument) und die Einwilligung der Personen- §1 sorgeberechtigten (§ 2) zu verlangen. Kinder Träger und Zweck und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Le- (1) Die Gemeindebücherei Heikendorf – im fol- bensjahr benötigen außerdem die schriftliche genden Bücherei genannt – ist eine öffentliche Einwilligung einer/eines Personensorgebe- Einrichtung der Gemeinde Heikendorf zur Er- rechtigten. gänzung des allgemeinen Bildungs-, Informa- (2) Nach der Anmeldung erhalten die tions- und Unterhaltungsangebotes. Benutzer*innen einen Nutzerausweis in Form (2) Zweck der Bücherei ist die Versorgung mit einer Chipkarte. Der Ausweis ist ab dem An- Medien (u.a. Bücher, AV-Medien, Zeitungen, meldedatum für 1 Jahr gültig. Die erhobenen Zeitschriften und Spiele sowie digitale Ange- Daten werden bei einer Verlängerung des Nut- bote) zur bestimmungsgemäßen Benutzung zerausweises auf Aktualität geprüft und gege- gegen Entrichtung von Gebühren nach § 8 benenfalls angepasst. Der Nutzerausweis ist dieser Satzung. nicht übertragbar und bleibt Eigentum der Ge- (3) Der/Die Bürgermeister*in setzt die Öffnungs- meinde. Sein Verlust sowie Änderungen des zeiten der Bücherei innerhalb des von den ge- Namens und der Anschrift sind der Bücherei meindlichen Gremien vorgegebenen Rahmens unverzüglich mitzuteilen. Bei Verlust des Aus- fest. weises wird gegen Entrichtung einer Gebühr §2 nach § 8 Absatz 1 dieser Satzung ein Ersatz- Benutzerkreis ausweis ausgestellt. (1) Jede Person ist berechtigt, die Bücherei im (3) Der Nutzerausweis ist zurückzugeben, wenn Rahmen der Bestimmungen dieser Satzung zu die Bücherei es verlangt oder die Vorausset- nutzen. Kinder und Jugendliche bis zur Voll- zung für die Nutzung nicht oder nicht mehr ge- 16
Gemeinde Heikendorf geben sind. Er darf nicht missbräuchlich ver- bühr ist beim Abholen der Medien fällig. wendet werden. §4 §6 Umfang der Benutzung Behandlung der entliehenen Bücher und Me- (1) Das Recht zur Benutzung der Bücherei be- dien, Haftung rechtigt (1) Die Benutzer*innen haben die Medien sowie 1. zur gebührenfreien Verwendung der Me- alle Einrichtungen der Bücherei pfleglich zu dien innerhalb der Räume der Gemeindebü- behandeln und sie vor Veränderung, Be- cherei und schmutzung und Beschädigung zu bewahren; 2. zur befristeten Mitnahme der von der Ge- insbesondere haben sie bei Printmedien das meindebücherei zu diesem Zweck bereitge- Einschreiben, Anstreichen und Korrigieren von haltenen Medien. Texten sowie das Umbiegen und Anfeuchten (2) Benutzer*innen, in deren Wohnung eine mel- von Ecken zu unterlassen. depflichtige, übertragbare Krankheit auftritt, (2) Es ist nicht gestattet, die entliehenen Medien dürfen die Bücherei während der Anste- Dritten zu überlassen. ckungsgefahr nicht benutzen. Bereits entlie- (3) Der Verlust entliehener Medien ist der Büche- hene Medien dürfen erst nach fachgerechter rei unverzüglich anzuzeigen. Desinfektion, für die die Benutzer*innen ver- (4) Die Benutzer*innen bzw. deren gesetzliche antwortlich sind, zurückgebracht werden. Es Vertreter*innen haften im Rahmen der gesetz- ist auf Aufforderung der Bücherei eine Be- lichen Bestimmungen über unerlaubte Hand- scheinigung darüber vorzulegen, dass keine lungen für den Verlust, die Verschmutzung, Ansteckungsgefahr mehr besteht. die Veränderung oder die Beschädigung für zum Gebrauch überlassene Medien. Sie sind §5 verpflichtet, die Medien vor der Entleihung auf Entleihung, Verlängerung, Vormerkung vorhandene Beschädigungen zu überprüfen. Dabei festgestellte Mängel der Bücherei un- (1) Medien werden gegen Vorlage des Benutzer- verzüglich anzuzeigen. ausweises und gegebenenfalls nach Zahlung (5) Für jede Beschädigung oder den Verlust ent- der gemäß § 6 dieser Satzung fälligen Gebüh- liehener Medien ist der/die Benutzer*in scha- ren für die Dauer von 4 Wochen ausgeliehen. denersatzpflichtig. Die Höhe des Schaden- In begründeten Ausnahmefällen kann die ersatzes bemisst sich bei Beschädigungen Leihfrist verkürzt oder verlängert werden. Bü- einer Medieneinheit nach den Kosten der Wie- cher aus Präsenzbeständen (insbesondere derherstellung, bei Verlust nach dem Wieder- Lexika) werden nicht verliehen; die Bücherei- beschaffungswert der Medieneinheit. leitung kann Ausnahmen zulassen. (2) Die Leihfrist kann vor Ablauf auf Anfrage bis §7 zu jeweils 4 Wochen kostenlos verlängert wer- Verhalten der Benutzer*innen, Hausrecht, den, sofern keine anderweitige Vorbestellung Ausschluss von der Benutzung vorliegt. (3) Medien, die bei Nachfrage bereits ausgeliehen (1) Das Rauchen ist in den Räumen der Bücherei sind, können vorbestellt werden. nicht gestattet. (4) Die Bücherei ist berechtigt, entliehene Medien (2) Das Mitbringen von Tieren in die Bücherei ist jederzeit zurückzufordern. Die Rückforderung nicht gestattet. Dies gilt nicht für Assistenz- begründet keinen Anspruch auf Erstattung der hunde, die die Benutzer*innen aufgrund be- erhobenen und entrichteten Gebühren. sonderer Beeinträchtigungen begleiten (5) Bücher und andere Medien, die nicht im Be- müssen. stand der Bücherei geführt werden, können (3) Beim Betreten der Bücherei sind Taschen, auf Antrag der Benutzer*innen gegen Gebühr Körbe und sonstige Behältnisse nach Mög- durch den „Leihverkehr der Bibliotheken“ lich-keit vor Ort einzuschließen. Die Bücherei nach den hierfür geltenden Richtlinien be- übernimmt keine Haftung für das mitge- schafft werden. Die für die Dauer der Leihfrist brachte Eigentum der Benutzer*innen. nach (4) Das Personal der Bücherei sowie weitere von § 8 Absatz 3 dieser Satzung zu entrichtende Ge- der Gemeinde beauftragte Personen üben das 17
Gemeinde Heikendorf Hausrecht aus. Alle Benutzer*innen haben den hener Medien durch Bot*innen bzw. Boten er- Anordnungen Folge zu leisten. forderlich, so wird zusätzlich zur Mahngebühr II Erhebung von Benutzungsgebühren eine Vollstreckungsgebühr erhoben, die sich nach der Vollzugs- und Vollstreckungskosten- §8 ordnung S.-H. in der jeweils geltenden Fas- Gegenstand und Höhe der Gebühr sung errechnet. §9 (1) Für die erstmalige Ausgabe von Nutzeraus- Gebührenschuldner*in weisen wird eine Gebühr festgesetzt, erhoben Gebührenschuldner*in sind die volljährigen Be- und entrichtet. Sie beträgt für Familien und Er- nutzer*innen, bei minderjährigen Benutzer*innen wachsene 4,00 €, für Minderjährige 2,00 €. und Benutzern deren Personensorgeberechtigte. Bei Verlust des Ausweises wird für die Ausstel- Mehrere Personen haften gegebenenfalls als Ge- lung eines Ersatzausweises eine Gebühr fest- samtschuldner*innen. gesetzt, erhoben und entrichtet; diese beträgt pro Ausweis 2,00 €. § 10 (2) Lesegebühren werden nicht festgesetzt. Zeitpunkt der Entstehung und Fälligkeit der (3) Für Vorbestellungen über den „Leihverkehr Gebühr für Bibliotheken“ ist eine Gebühr in Höhe von 2,00 € pro Medieneinheit zu entrichten. (1) Die Gebührenpflicht nach § 8 Absatz 1 ent- (4) Die Gebühr für das erstmalige Versäumen der steht mit dem Aushändigen des Benutzeraus- Rückgabefrist (Überschreitung des im Me- weises an die Benutzer*innen. Sie wird mit dium eingestempelten bzw. vereinbarten Fäl- dem Aushändigen des Benutzerausweises ligkeitsdatums um mehr als 1 Woche (Mahn- bzw. des Ersatzausweises erhoben und ist in stufe I) beträgt pro Medieneinheit 1,50 €, ins- einer Summe fällig. gesamt höchstens 4,00 € zzgl. entstehender (2) Die Gebührenpflicht nach § 8 Absatz 3 ent- Portokosten. steht mit dem Abholen der über den „Leihver- Wird das Fälligkeitsdatum um mehr als 2 Wo- kehr der Bibliotheken“ vorbestellten Medien- chen überschritten (Mahnstufe II), ist eine Ge- einheiten. Die Gebühr wird mit dem Abholen bühr in Höhe von 3,00 € pro Medieneinheit, der vorbestellten Medieneinheiten erhoben insgesamt höchstens 8,00 € zzgl. entstehen- und ist in einer Summe fällig. der Portokosten, zu entrichten. (3) Die fällige Gebühr ist an die Gemeindebüche- Bei Überschreitung des Fälligkeitsdatums um rei zu entrichten. mehr als 3 Wochen (Mahnstufe III) beträgt die Gebühr 4,00 € pro Medieneinheit, insgesamt III Schlussbestimmungen höchstens 13,00 € zzgl. entstehender Porto- kosten. § 11 Die Bücherei ist nicht verpflichtet, den Benut- Haftungsausschluss zer*innen das erstmalige Versäumen der Die Bücherei ist für die Inhalte, die Verfügbarkeit Rückgabefrist schriftlich oder elektronisch und die Qualität von Angeboten Dritter nicht ver- mitzuteilen; für die Fälligkeit der Gebühr ist le- antwortlich. Sie haftet nicht für Schäden, die an diglich das Überschreiten des vereinbarten Dateien, Datenträgern und Hardware/Geräten Fristdatums maßgebend. Das Überschreiten von Nutzer*innen durch entliehene Software oder der Rückgabefrist um mehr als 2 Wochen wird andere Medien der Bücherei entstehen. den Benutzer*innen schriftlich oder elektro- nisch mitgeteilt (1. bzw. 2. schriftliche oder § 12 elektronische Mahnung), wobei die Pflicht zur Ausschluss von der Benutzung Zahlung der Versäumnisgebühr bereits mit Personen, die gegen die Bestimmungen dieser dem Überschreiten der von der Bücherei fest- Satzung verstoßen, können von der Büchereilei- gesetzten Nachfrist zur Rückgabe der Medien tung oder deren Vertretung zeitweise oder auf entsteht. Dauer von der Benutzung der Bücherei ausge- schlossen werden. (5) Ist nach Überschreiten des Fälligkeitsdatums um mehr als 3 Wochen die Einziehung entlie- § 13 18
Gemeinde Heikendorf Datenverarbeitung § 14 (1) Soweit dies zur Durchführung dieser Satzung Inkrafttreten erforderlich ist, erhebt und verarbeitet die Bü- Diese Satzung tritt am 01.01.2022 in Kraft. cherei nach den Vorschriften des Schleswig- Gleichzeitig tritt die Benutzungs- und Gebühren- Holsteinischen Gesetzes zum Schutz satzung für die Gemeindebücherei der Gemeinde personenbezogener Informationen (Landes- Heikendorf vom 18.10.2001 außer Kraft. datenschutzgesetz – LDSG – von den Benut- zer*innen folgende Personenbezogene Daten: Diese Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift. anschließend bekanntzumachen. (2) Die Bücherei ist befugt, die erhobenen Daten Heikendorf, 03.11.2021 zum Zweck der Erfüllung der Bestimmungen Gemeinde Heikendorf dieser Satzung an die Amtsverwaltung Schre- Der Bürgermeister venborn weiter zu geben. gez. Peetz (3) Die erhobenen Daten werden nach Beendi- gung der Benutzung der Bücherei befristet für Amt Schrevenborn längstens 2 auf das Jahr der Beendigung der Die Amtsdirektorin Benutzung folgenden Kalenderjahre aufbe- Im Auftrag wahrt und nach Ablauf der vorgenannten Frist gez. Schaarschmidt vernichtet. Amtliche Bekanntmachung Satzung zur 1. Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Heikendorf Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 und § Gerätewart erhalten nach den Richtlinien über 24 Abs. 3 Satz 1 der Gemeindeordnung für die Entschädigung von Mitgliedern der freiwil- Schleswig-Holstein (GO) vom 28.02.2003 (GVOBl. ligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren S. 57), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes eine Entschädigung in Höhe des Höchstsatzes vom 25.05.2021 (GVOBl. S. 566), der Entschädi- der Richtlinie. gungsverordnung (EntschVO) vom 03.05.2018 (3) Die Kinderfeuerwehrwartin oder Kinderfeuer- (GVOBl. S. 220), zuletzt geändert durch LVO vom wehrwart erhält eine Entschädigung, die der 01.10.2020 (GVOBL. S. 738), sowie der Entschä- Entschädigung der Jugendfeuerwehrwartin digungsverordnung Freiwillige Feuerwehr oder des Jugendfeuerwehrwartes entspricht. (EntschVO-fF) vom 28.03.2018 (GVOBl. S. 131) und der Entschädigungsrichtlinie Freiwillige Feu- Artikel 2 erwehr (Entsch-Richtl-fF) vom 08.02.2012 (Amts- blatt Schl.-H. S. 152) wird nach Beschluss der Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekannt- Gemeindever-tretung vom 29.09.2021 folgende machung in Kraft. Satzung zur 1. Änderung der Entschädigungssat- Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt zung für die Gemeinde Heikendorf erlassen: und ist bekanntzumachen. Artikel 1 Heikendorf, 22.10.2021 Gemeinde Heikendorf § 12 wird wie folgt neu gefasst: Der Bürgermeister gez. Peetz (1) Die Gemeindewehrführerin oder der Gemein- Peetz dewehrführer, die Ortswehrführerinnen und Ortswehrführer deren Stellvertreterinnen und Heikendorf, 22.10.2021 Stellvertreter erhalten nach Maßgabe der Amt Schrevenborn EntschVOfF eine Aufwandsentschädigung in Die Amtsdirektorin Höhe des Höchstsatzes der Verordnung. Im Auftrag (2) Die Jugendfeuerwehrwartin oder der Jugend- gez. Hingst feuerwehrwart und die Gerätewartin oder der Hingst 19
Gemeinde Heikendorf Mitteilungen der Gemeinde Heikendorf Die Gemeinde Heikendorf unterrichtet an dieser Stelle u.a. über die Sitzungstermine der Gemeindevertretung und der öffentlichen Ausschusssitzungen. Die örtliche Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung einer Sitzung der Gemeindevertretung erfolgt durch die Bereitstellung im Internet unter: www.amt-schrevenborn.de/Gemeinden/Heikendorf/Amtliche-Bekanntmachungen Öffentliche Sitzungen / Sitzungstermine Vorbehaltlich von Änderungen werden folgende Termine mitgeteilt: Tag Datum Uhrzeit Sitzung Mittwoch 01.12.2021 19:00 Uhr Bau- und Umweltausschuss Montag 06.12.2021 19:00 Uhr Finanz- und Lenkungsausschuss Mittwoch 15.12.2021 19:00 Uhr 30. Sitzung der Gemeindevertretung Sitzungsort: Mensa der offenen Ganztagsschule, Schulredder 3a, Heikendorf. Die Tagesordnung(en) der Sitzungen(en) können im Rathaus oder Internet eingesehen werden. Nächste Schadstoffsammlung in Heikendorf am 10. Dezember 2021, Ort: Parkplatz Schulredder, Freitag, 13:30 Uhr – 15:00 Uhr 20
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