HEIKENDORFER ANZEIGER - Ich wünsche Ihnen ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Bürgermeister - Amt Schrevenborn

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HEIKENDORFER
                  ANZEIGER

Ich wünsche Ihnen ein schönes Weihnachtsfest
    und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
                 Tade Peetz
                Bürgermeister

                                                   Foto: Simone Kanieß

Amtliches Bekanntmachungsblatt des Ostseebades Heikendorf
mit den Ortsteilen Altheikendorf, Neuheikendorf, Möltenort,

                                                                 12/2021
Kitzeberg und Schrevenborn
und Amtliches Bekanntmachungsblatt Amt Schrevenborn
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
  in der Gemeinde Heikendorf, in der Ortsmitte Neuhei-          Die Aufgaben des Vereins können dabei sehr vielfältig
  kendorfs, steht das ehemalige Wohn- und Atelierhaus des       sein. Sie sind kunstinteressiert und haben Lust an Aus-
  1979 verstorbenen Heikendorfer Malers Rudolf Behrend.         stellungskonzepten zu arbeiten? Sie besitzen einen grünen
  Aus einer 2020 durchgeführten Bürgerbeteiligung geht der      Daumen und haben Freude an vielfältigen Gartenarbei-
  Wunsch hervor, dieses sehenswerte „Juwel“ zu erhalten, es     ten? Sie backen die besten Kuchen und Torten in Heiken-
  einer bürgernahen, öffentlichen Nutzung zuzuführen und        dorf? Sie sind Gastgeber*in? Oder Sie möchten einfach
  konkrete Angebote zu schaffen.                                dazu beitragen, dass sich die Aufenthaltsqualität in unse-
  Die Gemeinde Heikendorf möchte diesen Wünschen                rer Gemeinde verbessert? Dann 昀nden wir gemeinsam
  nachkommen und plant dieses historische Haus zu erhal-        eine geeignete, gerechte Tätigkeit für Sie - kommen Sie
  ten und zu einem sehenswerten, gemeinnützigen Kleinod         vorbei!
  zu gestalten.                                                 Wenn ich Ihr Interesse geweckt habe, dann sind
  Ziel ist es, das Behrend-Haus weit über die Grenzen unse-     Sie herzlich eingeladen, am 09. Dezember 2021,
  rer Gemeinde hinaus bekannt zu machen und ein sozio-          ab 17 Uhr das Behrend-Haus (Neuheikendorfer
  kulturelles Zentrum für die Allgemeinheit zu schaffen,        Weg 136, 24226 Heikendorf) zu bestaunen und an-
  um den Bürgerinnen und Bürgern von Heikendorf eine            schließend ab 18 Uhr in den Räumlichkeiten der
  Möglichkeit für vielfältige Veranstaltungen, aktive Teilha-   Feuerwehr Neuheikendorf, mit mir einen ersten
  be und Kultur zu bieten. Um diese Aufgaben zu verwirk-        Meilenstein für dieses Projekt zu setzen und somit
  lichen, möchte ich stellvertretend für die Gemeinde Hei-      ein weiteres Freizeiterlebnis für uns Heiken-
  kendorf dazu anregen, einen Förderverein zu gründen.          dorfer*innen jedes Alters zu schaffen.
  Dazu sind alle interessierte Bürgerinnen und Bürger recht
  herzlich eingeladen und aufgerufen, mitzuwirken. Der
  Verein ist ehrenamtlich tätig und lebt vom Engagement
  seiner Mitglieder. Die Vereinsgründung obliegt den Grün-
  dungsmitgliedern.

  Ich hoffe auf eine rege Beteiligung und verbleibe mit besten Grüßen

  Tade Peetz
  Bürgermeister

Bei Rückfragen und weitergehende Informationen wenden Sie sich bitte an:
Kathleen Weiß Gemeinde Heikendorf (Tel. 0431-2409 911, kathleen.weiss@gemeinde-heikendorf.de)
Amt Schrevenborn
Inhaltsverzeichnis
Bekanntmachungen, Mitteilungen und Berichte des Amtes Schrevenborn                                           3 - 10
Tourismus                                                                                                  11 - 13
Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn für die Gemeinde                                                   13 - 19
Mitteilungen und Berichte aus der Gemeinde                                                                 20 - 29
Kulturelles                                                                                                29 - 30
Kindergärten                                                                                               35 - 43
Schulen                                                                                                    44 - 47
Kirchengemeinden                                                                                           54 - 58
Vereine & Verbände Berichte                                                                                60 - 76
Sitzungsprotokolle der GV-Sitzungen                                                                        79 - 88
Service: Veranstaltungskalender, Öffnungszeiten, Telefonliste und Ansprechpartner                          89 - 98
Impressum                                                                                                       96

    ACHTUNG! Der REDAKTIONSSCHLUSS für den Heikendorfer Anzeiger
    Ausgabe JANUAR 2022 wird auf den 08. Dezember 2021 vorverlegt!

 Aufgrund der Feiertage am Jahresende rückt die Produktionszeit des Heikendorfer Anzeigers
 entsprechend nach vorne. Wir möchten mit dieser Maßnahme sicherstellen, dass die Zeitung
 pünktlich zum Jahresbeginn verteilt wird und weisen darauf hin, dass später eingereichte Texte
 nicht mehr aufgenommen werden können. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Die Redaktion

          Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn
 Die amtlichen Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn erfolgen durch Abdruck in den gemeindlichen Be-
 kanntmachungsblättern „Schönkirchener Nachrichten“, „Nachrichten aus Mönkeberg“ und „Heikendorfer Anzei-
 ger“, die in der Regel monatlich bis zum 5. Tag des Monats erscheinen. In besonderen Veröffentlichungsfällen
 können zusätzliche Ausgaben herausgegeben werden. Ist der 5. Tag ein Sonnabend, Sonntag, Feiertag oder
 sonst arbeitsfreier Tag, tritt an seine Stelle der nächste nicht arbeitsfreie Werktag. Die gemeindlichen Bekannt-
 machungsblätter werden gemeindeweise kostenlos an alle Haushalte verteilt und sind ferner in der Amtsverwal-
 tung sowie in den Gemeindebüros in Mönkeberg und Schönkirchen erhältlich; bei Versand wird das anfallende
 Porto erhoben. Ausgenommen sind die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung einer Sitzung des
 Amtsausschusses und amtliche Wahlbekanntmachungen, die im Internet erfolgen.

      Anordnung über das Abbrennverbot von pyrotechnischen
 Gegenständen der Klasse II (Feuerwerkskörper) im Amt Schrevenborn

Aufgrund des Sprengstoffgesetzes vom 10. Sep-              wird auf den Grundstücken
tember 2002 (BGBl. I S. 3518), zuletzt geändert
durch Artikel 2, Artikel 3 Absatz 14, Artikel 4 Ab-        in der Gemeinde Heikendorf:
satz 64 und Artikel 5 Absatz 5 und 9 des Geset-            Schönkamp 11, Hardenbergblick 2 (Hardenberg-
zes vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1666) in                 tempel), 3a, 5 und 8, Kitzeberger Straße 31, Prof.-
Verbindung mit § 24 Absatz 2 der Ersten Verord-            Dr.-Weigmann-Weg 1, 3 und 7, Drosselhörn 31,
nung zum Sprengstoffgesetz vom 31. Januar                  Möltenorter Weg 1 (Galerie-Café Roehrskroog),
1991 (BGBl. I S. 169), zuletzt geändert durch Ar-          Möltenorter Weg/Strandweg (Bootslagerplatz),
tikel 13 der Verordnung vom 2. Juni 2016 (BGBl.            Hafenbereich, Hammerstiel 9 (Bootslagerplatz),
I S. 1257) jeweils in der zurzeit gültigen Fassung         Korügen 9 (Bootslagerplatz), Hobelring 1 (Boots-

                                                                                                                     3
Amt Schrevenborn
lagerplatz), Gut Schrevenborn, Schrevenborner              Dieses Abbrennverbot gilt auch in der Nähe von
Weg 45 und 47, Lehmkamp 5, 6 und 10, Neuhei-               brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen wie
kendorfer Weg 136 und 139a,                                beispielsweise Reetdachhäuser, mit Dachpappe
                                                           gedeckte Gebäude oder Bootswinterlager, und
in der Gemeinde Mönkeberg:                                 zwar für
Schoorteich 11, Ölpier (Bootslagerplatz), Hafen-           1. pyrotechnische Gegenstände der Klasse II
bereich,                                                      (z. B. Raketen und Römische Lichter) in
                                                              einem Umkreis von mindestens 200 Metern
sowie in der Gemeinde Schönkirchen:                           und
Hörn 1 (Hörn-Huus), Hörn 4, Am Dorfteich 5a                2. andere pyrotechnische Gegenstände der
(Gildehaus), Dorfstraße 29 (Schmidt-Haus), Dorf-              Klasse II (z. B. Kanonenschläge und Knallfrö-
straße 47 (Giese-Haus), Holzkatenweg 1 (ehem.                 sche) in einem Umkreis von mindestens 30
Forsthaus), Dorf Schönhorst (alle Grundstücke),               Metern.
Flüggendorf: Möhlenweg 2 (Arps Gasthof), Alte              Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder
Schulstraße 1, 3 und 32                                    fahrlässig innerhalb des festgesetzten Umkreises
                                                           pyrotechnische Gegenstände der Klasse II ab-
angeordnet, dass pyrotechnische Gegenstände                brennt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer
der Klasse II über das ohnehin vom 2. Januar bis           Geldbuße geahndet werden.
30. Dezember bestehende Abbrennverbot (§ 23
Absatz 1 der 1. SprengV) hinaus auch am                    Heikendorf, 11.11.2021
                                                           Amt Schrevenborn
    31. Dezember 2021 und am 1. Januar 2022                Die Amtsdirektorin
                                                           als Ordnungsbehörde
nicht abgebrannt werden dürfen.                            gez. Juliane Bohrer

                 Mitteilungen des Amtes Schrevenborn
    Das Amt Schrevenborn unterrichtet an dieser Stelle u.a. über die Sitzungstermine des Amtsausschusses und der
    öffentlichen Ausschusssitzungen. Die örtliche Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung einer Sitzung
    des Amtsausschusses erfolgt durch die Bereitstellung im Internet unter:
    www.amt-schrevenborn.de/Verwaltung-Politik/Amtliche-Bekanntmachungen

                               Öffentliche Sitzungen / Sitzungstermine
                       Im Monat Dezember finden keine Sitzungen des Amtes statt.

                                Erreichbarkeit der Verwaltung
                                         Liebe Bürger*innen,
              das Jahr neigt sich dem Ende zu und die Feiertage rücken immer näher.
      Daher möchte ich Sie kurz auf die Erreichbarkeit der Verwaltung des Amtes Schrevenborn,
                      einschließlich der Gemeindebüros, aufmerksam machen.
               Bitte beachten Sie, dass die Verwaltung des Amtes Schrevenborn am
               Heiligabend, Freitag, 24.12.2021, und Silvester, Freitag, 31.12.2021,
                                         geschlossen bleibt.
           An den übrigen Tagen sind die Kolleg*innen zu den aktuellen Zeiten erreichbar.

                 Ich wünsche Ihnen schon jetzt schöne Festtage, einen guten Rutsch und
                                 beste Gesundheit für das Jahr 2022.

                                               Amt Schrevenborn
                                               Die Amtsdirektorin

4
Amt Schrevenborn
ABSCHRIFT                                        2    Änderungsanträge zur Tagesordnung
Niederschrift                                    3    Beschlussfassung über eventuelle Einwen-
17. Sitzung des Amtsausschusses                       dungen gegen die Niederschrift der letzten
                                                      Sitzung am 15.06.2021
Sitzungstermin:   Mittwoch, 20.10.2021           4    Mitteilungen des Amtsvorstehers
Sitzungsbeginn:   19:00 Uhr                      5    Einwohnerfragestunde
Sitzungsende:     21:50 Uhr                      6    Anfragen aus dem Amtsausschuss
Ort, Raum:        Mensa der OGTS, Schul-         7    Bestellung der Werkleiterin des Eigenbetriebs
                  redder 3a, 24226 Heikendorf         "Amtsbetriebshof Schrevenborn"
Anwesenheit:                                     8    Entsendung eines Mitglieds in die Trägerver-
Herr Andreas Bohm-Ladehof Gemeindevertreter           sammlung des IT-Verbundes Schleswig-Hol-
fehlt entschuldigt                                    stein
Herr Hans-Herbert Pohl Gemeindevertreter         9    Sachstandsbericht Breitband-/Glasfaseraus-
Herr Gerald Baden Gemeindevertreter                   bau im Amt Schrevenborn
Herr Olaf Bartels Gemeindevertreter              10   Beratung und Beschlussfassung über die
Herr Steffen Falk-Schott Gemeindevertreter            Festlegung eines Amtslogos
Herr Murat Birkandan Gemeindevertreter           11   Beratung und Beschlussfassung über die Be-
Herr Ernst-Peter Schütt Gemeindevertreter             reitstellung eines neuen Serversystems und
Vertretung für: Herrn Andreas Bohm-Ladehof Ge-        die Berichterstattung zum Sachstand zur Ein-
meindevertreter                                       führung eines Dokumentenmanagementsys-
Frau Dr. Bettina Bonde Gemeindevertreterin            tems im Amt Schrevenborn
Frau Andrea Hamann-Wilke Gemeindevertreterin     12   Beratung und Beschlussfassung über die Be-
Herr Frank Jakumeit Gemeindevertreter                 reitstellung eines Bürgerportals im Amt
Herr Benedict Mende Gemeindevertreter                 Schrevenborn
Frau Hildegard Mersmann Bürgermeisterin          13   Beratung und Beschluss über den doppi-
Herr Mario Mordhorst Gemeindevertreter                schen Jahresabschluss des Amtes Schreven-
Herr Alexander Orth Gemeindevertreter                 born zum Haushaltsjahr 2020
ab 19:20 Uhr
Herr Tade Peetz Bürgermeister                    Nichtöffentlicher Teil
Herr Rüdiger Petersen Gemeindevertreter          14 Beratung und Beschlussfassung über Ände-
Herr Gerd Radisch Bürgermeister                      rungen des Stellenplans 2021/22
Herr Thomas Rulle Gemeindevertreter              15 Beratung und Beschlussfassung über die be-
Herr Thure Spitz Gemeindevertreter                   darfsgerechte, räumliche Unterbringung des
Frau Claudia Zempel Gemeindevertreterin              Amtes Schrevenborn
Herr Peter Zimprich Gemeindevertreter            hier: zusätzliche Anmietung von Flächen
Frau Amtsdirektorin Juliane Bohrer               16 Beratung und Beschlussfassung über die
Herr Torben Scharbow - Amtsverwaltung -              Schaffung von besonderen Unterbringungs-
Herr Christoph Kuhl - Amtsverwaltung -               möglichkeiten (Differenzierungswohnraum)
                                                     für Geflüchtete und weitere obdachlose Per-
Genehmigt und in der Sitzung unterschrieben          sonen
Vorsitz          gez. hans-Herbert Pohl          17 Mitteilungen des Amtsvorstehers
Protokollführung gez. Thomas Kussin              18 Nichtöffentliche Anfragen aus dem Amtsaus-
                                                     schuss
Für die Richtigkeit der Abschrift:
                   gez. Anja Kock                Protokoll:

Tagesordnung:                                    Öffentlicher Teil

Öffentlicher Teil                                Zu 1 Eröffnung der Sitzung durch den Vorsit-
1 Eröffnung der Sitzung durch den Vorsitzen-          zenden, Feststellung der Ordnungsmä-
   den, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der        ßigkeit der Einladung, der Anwesenheit
   Einladung, der Anwesenheit und der Be-             und der Beschlussfähigkeit
   schlussfähigkeit                                   Vorlage: AA/3931/2021

                                                                                                  5
Amt Schrevenborn
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die   zeitnah starten.
Beschlussfähigkeit fest. Gegen die Protokollfüh-
rung bestehen keine Bedenken.                         Zu 5 Einwohnerfragestunde
                                                            Vorlage: AA/3935/2021
Besondere Vorkommnisse:                               Keine
Keine
                                                      Zu 6 Anfragen aus dem Amtsausschuss
Änderung der Tagesordnung:                                 Vorlage: AA/3936/2021
Keine
                                                      Herr Rulle fragt nach, ob es
Tagesordnungspunkte, die in nichtöffentlicher         -im Amt ein Konzept gibt, um Datensicherheit
Sitzung behandelt werden:                             und Datenintegrität zu gewährleisten
TOP 14 - 18                                           -externe Bewertungen (Stresstest, Penetrations-
                                                      test) zur Datensicherheit) gibt.
Beschluss:
Die Tagesordnung wird ungeändert beschlos-            Frau Amtsdirektorin Bohrer bejaht beides.
sen.
                                                      Zu 7 Bestellung der Werkleiterin des Eigen-
Beratungsergebnis:                                         betriebs "Amtsbetriebshof Schreven-
Anwesend:      20                                          born"
Dafür:         20                                          Vorlage: AA/3910/2021
Dagegen:       -
Enthaltung/en: -                                      Beschluss:
                                                      Die Amtsdirektorin Juliane Bohrer wird zur Werk-
Zu 2 Änderungsanträge zur Tagesordnung                leiterin des Eigenbetriebs Amtsbetriebshof
Vorlage: AA/3932/2021                                 Schrevenborn bestellt..

Keine                                                 Beratungsergebnis:
                                                      Anwesend:      20
Zu 3 Beschlussfassung über eventuelle Ein-            Dafür:         74
     wendungen gegen die Niederschrift der            Dagegen:       -
     letzten Sitzung am 15.06.2021                    Enthaltung/en: -
     Vorlage: AA/3933/2021
                                                      Zu 8 Entsendung eines Mitglieds in die Trä-
Es werden keine Einwände zur Abschrift der Nie-            gerversammlung des IT-Verbundes
derschrift der letzten Sitzung vom 15.06.2021 er-          Schleswig-Holstein
hoben.                                                     Vorlage: AA/3911/2021

Beratungsergebnis:                                    Beschluss:
Anwesend:      20                                     In die Trägerversammlung des errichteten IT-Ver-
Dafür:         74                                     bundes Schleswig-Holstein wird nach dem Ge-
Dagegen:       -                                      setz zur Errichtung einer Anstalt des öffentlichen
Enthaltung/en: -                                      Rechts „IT-Verbund Schleswig-Holstein“

Zu 4    Mitteilungen des Amtsvorstehers                    Frau Amtsdirektorin Juliane Bohrer
Vorlage: AA/3934/2021                                 entsandt.

- Herr Amtsvorsteher Pohl teilt mit, dass Herr        Beratungsergebnis:
Dietmar Katzer als Mitglied des Amtsauschusses        Anwesend:      20
und Vorsitzender des Hauptausschusses zum             Dafür:         74
30.09.2021 ausgeschieden ist.                         Dagegen:       -
-Frau Amtsdirektorin Bohrer teilt mit, dass die       Enthaltung/en: -
mobilen Impfangebote in den drei Gemeinden

6
Amt Schrevenborn
Zu 9 Sachstandsbericht Breitband-/Glasfa-                 im Amt Schrevenborn
     serausbau im Amt Schrevenborn                        Vorlage: AA/3909/2021
     Vorlage: AA/3912/2021

Kenntnisnahme:                                     Beschluss:
Der Amtsausschuss nimmt den Sachstandsbe-          Der Amtsausschuss stimmt der Bereitstellung
richt zum Breitband-/Glasfaserausbau zur Kennt-    eines Bürgerportals im Amt Schrevenborn in der
nis.                                               Variante
                                                   1.) unter Nutzung des kostenfreien Bürgerportals
Zu 10 Beratung und Beschlussfassung                des ITV.SH zu.
     über die Festlegung eines Amtslogos
     Vorlage: AA/3718/2021                         Beratungsergebnis:
                                                   Anwesend:      21
Beschluss:                                         Dafür:         77
Der Amtsausschuss beschließt, künftig für alle     Dagegen:       -
Kommunikationsmedien des Amtes ein Amtslogo        Enthaltung/en: -
in der Variante 2 zu nutzen.
                                                   Zu 13 Beratung und Beschluss über den dop-
Beratungsergebnis:                                       pischen Jahresabschluss des Amtes
Anwesend:      21                                        Schrevenborn zum Haushaltsjahr 2020
Dafür:         71                                        Vorlage: AA/3614/2021
Dagegen:       3
Enthaltung/en: 3                                   Beschluss:
                                                   Der Amtsausschuss beschließt den Jahresab-
Zu 11 Beratung und Beschlussfassung über           schluss 2020 mit folgenden Eckwerten:
      die Bereitstellung eines neuen Server-
      systems und die Berichterstattung zum        Gesamtbetrag der Erträge      8.133.190,48 €
      Sachstand zur Einführung eines Doku-         Gesamtbetrag der Aufwendungen 8.324.198,49 €
      mentenmanagementsystems im Amt               Jahresfehlbetrag:              -191.008,01 €
      Schrevenborn
      Vorlage: AA/3700/2021                        Bilanzsumme zum 31.12.2019 = 14.256.432,68 €
                                                   Bilanzsumme zum 31.12.2020 = 25.487.201,26 €
Beschluss:
Der Amtsausschuss nimmt die beschriebenen          Der Jahresfehlbetrag 2020 in Höhe von -
Sachstände zur Kenntnis und beschließt, die Ein-   191.008,01 € ist aus der Ergebnisrücklage aus-
führung des DMS zusätzlich um die Erneuerung       zugleichen.
der Serveranlage zu erweitern. Die zu übertrage-
nen Haushaltsmittel werden um den Differenzbe-     Beratungsergebnis:
trag für eine neue Serveranlage in Höhe von        Anwesend:      21
30.900 € aufgestockt (Grundsatzbeschluss).         Dafür:         77
                                                   Dagegen:       -
Beschlüsse über die Höhe der Auszahlungen und      Enthaltung/en: -
Aufwendungen werden im Rahmen der Haus-
haltsberatungen verbindlich gefasst.

Beratungsergebnis:
Anwesend:      21
Dafür:         74
Dagegen:       3
Enthaltung/en: -

Zu 12 Beratung und Beschlussfassung über
      die Bereitstellung eines Bürgerportals

                                                                                                  7
Amt Schrevenborn

                Berichte aus dem Amt Schrevenborn
 Gedenken an die Novemberpogrome am 9. November 1938 – Zeichen gegen Diskri-
     minierung, Antisemitismus, Rassismus und für Toleranz und Zivilcourage

Schweigeminute an der Gedenkstätte für die Opfer der NS-Gewaltherrschaft: Heikendorfs Bürger-
meister Tade Peetz (v.r.) und Bürgervorsteherin Ina Schultheiß, Mönkebergs Bürgermeisterin Hilla
Mersmann, Amtsdirektorin Juliane Bohrer, Amtsvorsteher Hans-Herbert Pohl und Schönkirchens
Bürgermeister Gerd Radisch. © CK

Heikendorf. Das Amt Schrevenborn und die Ge-           an dem Menschen jeden Glaubens und religiö-
meinde Heikendorf gedachten am 9. November,            sen Bekenntnisses friedlich zusammenleben.“
dem Tag der Novemberpogrome in Deutsch-                Die Gemeindevertreterinnen und Gemeindever-
land, den Opfern der NS-Diktatur. Jeder Mensch         treter aller Fraktionen bekennen sich zu den
hat einen Namen und ein Schicksal: Stellvertre-        Grundsätzen einer offenen und toleranten
tend für die große Anzahl an Menschen, die ent-        Gesellschaft, die in Frieden, Freiheit und gegen-
rechtet, diskriminiert, verfolgt, deportiert, in den   seitiger Toleranz nach den demokratischen Prin-
Suizid getrieben oder ermordet wurden, wurde           zipien handelt und Ausgrenzung aller Art ablehnt.
in Gedenken an NS-Opfer aus dem heutigen               „So haben es alle im September erklärt und ich
Amtsgebiet Schrevenborn eine Schweigeminute            kenne niemanden in der Gemeinde, der es
auf dem Heikendorfer Friedhof eingelegt.               anders sieht“, betonte Heikendorfs Bürgermeis-
„Zum 83. Mal jährt sich heute die Reichspo-            ter. „Das entbindet uns aber nicht von der
gromnacht, die vom nationalsozialistischen             Pflicht, wachsam zu bleiben, Ausgrenzung vor-
Regime initiierte Aktion gegen die jüdische Be-        zubeugen und im Gespräch mit allen Menschen
völkerung“, erinnerte Bürgermeister Tade Peetz         zu bleiben.“
am Gedenkstein für die NS-Opfer an dieses              Amtsdirektorin Juliane Bohrer stellte anschlie-
dunkle Kapitel deutscher Geschichte. Aufgrund          ßend die Rolle der Kommunalverwaltung in den
sehr konkreter Vorfälle auch in Heikendorf sei vor     Mittelpunkt ihrer Ausführungen. „Aus heutiger
zwei Jahren die kleine Gedenkstätte auf Initiative     Sicht wurden durch den Deutschen Staat, und
der ehemaligen Heikendorferin Hanna Grasselli          man muss leider sagen durch viele Menschen in
eingerichtet worden, so Peetz weiter. „Wir alle        der Verwaltung, unvorstellbare Gräueltaten erst
tragen die Verantwortung, dass so etwas nicht          ermöglicht oder gar selbst verübt.“ Zur Wahrheit
wieder passiert. Heikendorf ist ein liberaler Ort,     gehöre, dass ohne die Mitarbeiter der Verwal-

8
Amt Schrevenborn
tung die Bürgermeister allein die Mitwirkung an     findet sich an prominenter Stelle in Artikel 1/Ab-
der Judenverfolgung nicht hätten realisieren        satz 1 im Grundgesetz: Die Würde des Men-
können – das sei auch in Heikendorf, Schönkir-      schen ist unantastbar. Sie zu achten und zu
chen und Mönkeberg so gewesen. Eine ent-            schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Ge-
scheidende       Botschaft     von   Holocaust-     walt.
Überlebenden und an Gedenkstätten sei stets         An der Gedenkfeier nahmen neben Vertreter*
ein Eintreten für Toleranz und gegen Hass, das      innen von Schulen, Kirche, Vereinen und Ver-
Bauen von Brücken sowie die Stärkung von            bänden aus Heikendorf, Gemeindevertreter*
Zivilcourage und Mut, im Angesicht von Unrecht      innen auch Mitarbeiter*innen der Amtsverwal-
auch tätig zu werden.                               tung und Schüler*innen teil.
Ein zentraler Leitgedanke, so die Amtsdirektorin,   Parallel beteiligte sich die Gemeinde Heikendorf
an dem sich jeder Einzelne, nicht nur als Verwal-   an einer Online-Gedenkaktion der Gedenkstätte
tungsmitarbeiter*in, orientieren kann und muss,     Yad Vashem.

       Digitale Offensive an den Schulen im Amt Schrevenborn - 171.000 Euro
              Fördermittel für Schönkirchen aus dem Digitalpakt Schule

Die Digitalisierung an den Schulen im Amt           einer fehlenden Internetverbindung etwa, müsse
Schrevenborn geht weiter voran. Das Schulzen-       spontan auf konventionellen Unterricht umge-
trum in Schönkirchen erhält aus dem Förderpro-      stellt werden. Die Zahl der mobilen Endgeräte,
gramm Digitalpakt Schule vom Land                   die derzeit nach Priorität leihweise zur Nutzung
Zuschussmittel in Höhe von rund 171.000 Euro        hauptsächlich an Schüler/innen der älteren Jahr-
u.a. für die Beschaffung von Hardware und IT-       gänge gehen, sei zudem noch nicht ausrei-
                                                                       chend, machten die Schul-
                                                                       leiter bei einem Pressetermin
                                                                       mit Amtsdirektorin Juliane
                                                                       Bohrer und Schönkirchens
                                                                       Bürgermeister Gerd Radisch
                                                                       in einem interaktiven Klas-
                                                                       senzimmer deutlich.
                                                                       Im vergangenen Jahr wurde
                                                                       bereits an der Grundschule in
                                                                       Mönkeberg mit Fördermitteln
                                                                       digital aufgerüstet. Dazu ist
                                                                       an den Schulen in Heiken-
                                                                       dorf, Schönkirchen und Mön-
                                                                       keberg unter Trägerschaft der
                                                                       Gemeinden die notwendige
Schulleiter Sven Rathmann (von links), Amtsdirektorin Juliane Bohrer, IT-Infrastruktur mit dem An-
IT-Leiter Ole Hauptmann, Schulleiterin Solveig Märzhäuser und Bür- schluss ans schnelle Glasfa-
germeister Gerd Radisch in einem interaktiven Klassenzimmer des sernetz geschaffen und ein
Förderzentrums Schönkirchen-Schönberg. © CK                            Schuladministrator im Amt
                                                                       eingestellt worden. Für die di-
Technik. Konkret werden die Grund- und Ge-          gitale Offensive sei eine professionelle Betreu-
meinschaftsschule im Augustental und das            ung im technischen und organisatorisch-
Förderzentrum Schönkirchen-Schönberg mit di-        pädagogischen Bereich zwingend erforderlich,
gitalen Tafeln für Klassenräume und mit mobilen     so Ole Hauptmann Leiter der IT-Abteilung in der
Endgeräten für die Schüler/innen ausgestattet.      Amtsverwaltung Schrevenborn. Es werde daher
Man befinde sich noch in der Anfangsphase des       ein/e weitere/r Systembetreuer*in gesucht. Es
interaktiven Unterrichts, betonten Schulleiter      wären dann zwei Schuladministratoren für die
Sven Rathmann vom Förderzentrum und Schul-          vier Schulen unter Trägerschaft der drei Gemein-
leiterin Solveig Märzhäuser (Grund- und Gemein-     den zuständig.
schaftsschule). Bei technischen Problemen,

                                                                                                     9
Amt Schrevenborn
Themen im Amtsausschuss: Digitalisierung - Raumbedarf Amtsverwaltung – Amtslogo

Die Digitalisierung im Amt Schrevenborn im Rah-       cher Anforderungen sucht das Amt bereits seit
men der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes           einiger Zeit nach Lösungen. Dabei wurde auch
geht weiter voran. Der Amtsausschuss hat in sei-      über mögliche Neubau- und Anbauvarianten be-
ner jüngsten Sitzung Haushaltsmittel für eine         raten, die aber vor allem mit Blick auf die sehr
neue Serveranlage frei gegeben. Eine neue Ser-        hohen Investitionskosten wieder verworfen wur-
veranlage (die derzeitige ist veraltet und stößt an   den. Das Fachamt für Finanzen wurde Ende
ihre Kapazitäts- und Leistungsgrenze) ist für den     2020 in einem ersten Schritt in angemieteten
Betrieb eines Dokumenten-Managementsys-               Räumlichkeiten der Förde Sparkasse unterge-
tems/elektronische Aktenführung zwingend er-          bracht. In einem weiteren soll nun der Umbau
forderlich und soll u.a. sicherstellen, dass immer    eines Flügels der Gemeindebücherei erfolgen
mehr Verwaltungsdienstleistungen online abge-         nach deren Umzug in die ehemaligen Räume der
wickelt werden können.                                Kieler Volksbank am Dorfplatz. In den vielen Be-
Als Online-Plattform für digitale Serviceleistun-     ratungsrunden wurde in den Ausschussgremien
gen in der Verwaltung wird das Amt künftig das        des Amtes zuletzt auch über das Angebot der
vom IT-Verbund Schleswig-Holstein (ITV.SH)            Gemeinde Schönkirchen diskutiert, im dortigen
entwickelte Bürgerportal kostenfrei nutzen kön-       Gemeindebüro mittelfristig freiwerdende Büro-
nen.                                                  flächen anzumieten. Eine Nutzung wäre aber erst
Geplanter Umbau der Büchereiräume                     zum Jahreswechsel 2023/2024 möglich gewe-
Die Raumproblematik in der Amtsverwaltung mit         sen.
dem zusätzlichen Bedarf an Büroflächen ist jetzt      Grünes Licht gab es für das
gelöst. Im Amtsausschuss sprachen sich die            modifizierte Amtslogo, das
Kommunalpolitiker der drei Gemeinden jetzt für        die Marienkirche in Schönkir-
eine Umbaulösung in den zum Jahresende 2021           chen, die Mönkeberger Bake
frei werden Räumen der Heikendorfer Gemein-           und das Möltenorter U-Boot-
debücherei aus. Die Gemeinde Heikendorf hatte         Ehrenmal jetzt in dieser veränderten Reihenfolge
dem Amt zuvor ein entsprechendes Angebot zur          zeigt.
Anmietung einer größeren Teilfläche unterbreitet.     Amtsdirektorin Juliane Bohrer wurde vom Amts-
Hintergrund: Angesichts des Personalzuwachses         ausschuss zur Werkleiterin des Eigenbetriebs
in der Amtsverwaltung und gestiegener räumli-         Amtsbetriebshof Schrevenborn bestellt.

     Veranstaltungsreihe online
     Frauengesundheit 2. Vortrag
     Die Brust der Frau Brustgesundheit
     Referentin: Anna Danisger Heilpraktikerin

     Dienstag 07.12.2021 18.00-20.00 Uhr               Kostenfrei Online über Jitsi

Ein Tabu-Thema oder eines, was gerne lieber mit einer Freundin in vertrauter Zweisamkeit bespro-
chen wird? Heute Abend sprechen wir offen in diskreter Runde über die Brust der Frau. Wir schauen
uns den Aufbau der Brust an, sprechen über das Wachstum und die Veränderungen, die unsere
weibliche Brust im Laufe des Lebens und in Phasen der Hormonumstellungen durchmacht. Wir spre-
chen über die (gesundheitlichen) Probleme, die entstehen können und lernen, wie frau ihre Brust ab-
tasten kann, um Knoten rechtzeitig zu erkennen.
Tipps aus der Naturheilkunde werden zur Hilfe gegeben und besprochen, wann es unumgänglich
wird, den Arzt aufzusuchen. Das Thema Mammographie bekommt seinen Raum und Fragen können
geklärt werden.
Eine Kooperation der Gleichstellungsbeauftragten: Amt Schrevenborn / Amt Lütjenburg / Stadt
Schwentinental/ Amt Selent-Schlesen
Anmeldung und weitere Informationen: Stefanie Ulbrich, Gleichstellungsbeauftragte Amt Schre-
venborn (0431) 2409-143, stefanie.ulbrich@amt-schrevenborn.de

10
Tourismus

TOURISMUS
Neuigkeiten aus der Urlaubsregion

Ostsee-Lichtermeer als stimmungsvoller Saisonausklang

Weit über 1000 Besucher und Besucherinnen genossen am Abend der Zeitumstellung an den Strän-
den und Promenaden von Heikendorf & Mönkeberg das Lichtermeer. Illuminierte Bäume und Brü-
cken, Kerzenlicht an den Stränden, stimmungsvolle Musik und heißer Punsch sorgten für eine
besondere Atmosphäre.
Den Höhepunkt stellten, vor allem für die vielen Kinder, die LED-Walking-Acts „Monsieur Papillon“
und „Nouveau Baroque“ dar. Eine ganze Reihe mit Laternen ausgestatteter Lichtermeer-Fans folgte
den Lichtkünstlern bei ihren Auftritten.

                                                                                               11
Tourismus
Advent, Advent…
                                                                04.12., 18.00 Uhr
                                                        Weihnachtskonzert der Holzheimer
                                                               Schoppensänger
                                                              Sporthalle/Mönkeberg

                                                              05.12., 14.00-17.00 Uhr
                                                           Weihnachtsmarkt Mönkeberg
                                                                Dorfplatz/Am Eksol

                                                                07.12., 15.00 Uhr
                                                      Weihnachtslesung des Seniorenbeirats
                                                             Sportheim/Heikendorf

                                                                 17.12., 19.30 Uhr
                                                                  Kirchenkonzert
                                                              „Home for Christmas“
                                                             Marienkirche/Schönkirchen
Bettenwechsel – zu Gast in heimischen Hotels

Es ist wieder Zeit für einen Bettenwechsel! Als Bewohner des Kieler Umlan-
des     haben     Schönkirchener,     Mönkeberger      und     Heikendorfer
Einwohner*innen vom 1. November 2021 bis zum 1. Mai 2022 durch die
Kampagne „Bettenwechsel“ die Möglichkeit, ausgewählte Hotels an der
Kieler Förde zum Sonderpreis zu besuchen. Die Bedingungen: Der Wohnsitz
muss im Postleitzahlenbereich 241(...) oder 242(…) liegen, pro Person ist nur
ein Zimmer buchbar und die maximale Buchungsdauer zum Sonderpreis be-
trägt zwei Nächte.
Tipp: Der Bettenwechsel kann auch als Gutschein, erhältlich in der Tourist-Info Heikendorf und im
Welcome Center Kieler Förde, verschenkt werden! www.kiel-sailing-city.de/bettenwechsel

Promenadeneinweihung: Verschiebung auf das Frühjahr

Aufgrund einer leichten zeitlichen Verzögerung bei den Sanierungsarbeiten der Heikendorfer/Möl-
tenorter Promenade, Abschnitt 2a, wurde beschlossen, die angekündigten Einweihungsfeierlichkeiten
auf das Frühjahr zu verschieben. Die Abnahme der Maßnahme soll nunmehr Ende November/Anfang
Dezember erfolgen.

NEU: Urlaubsmagazin Kieler Förde 2022

Großformatige Bilder, Insidertipps und persönliche Reportagen:
Das Urlaubsmagazin Kieler Förde 2022 vereint unter dem Slogan
„Stadt.Land.Meer.“ authentisch und facettenreich, was die Kieler
Förde ausmacht.
Damit ist das Magazin sowohl ein informativer Begleiter für alle
Urlauber*innen im echten Norden als auch eine interessante

12
Tourismus / Gemeinde Heikendorf
Lektüre für alle Bewohner*innen der Region.
Das separat beiliegende Gastgeberverzeichnis ist übersichtlich gestaltet und bietet mit vielen De-
tailinformationen und einer Karte mit Umkreisangabe eine gute Orientierung bei der „Kojensuche“.
Mit einer Auflage von 24.000 Stück ist das Urlaubsmagazin kostenlos im neuen Welcome Center
Kiel, in der Tourist-Information Heikendorf und in über 200 Auslagestellen in ganz Schleswig-Holstein
erhältlich. Darüber hinaus ist es als Blätterversion unter www.kieler-foerde.de online einsehbar.

       Nach einem weiteren herausfordernden Jahr wünschen wir allen Gästen,
   Einwohner*innen und touristischen Partnern der Urlaubsregion Kieler Förde eine
 besinnliche Advents- und Weihnachtszeit. Kommen Sie gut und gesund ins neue Jahr!

                                                                                            ©Petra Bork_Pixelio
Für weitergehende Informationen wenden Sie sich bitte an:
das Team der Tourist-Info am Heikendorfer Hafen (Tel. 0431-6791030, info@kiel-sailing-city.de) oder
Kristin Reischke/Amt Schrevenborn (Tel. 0431-2409 140, kristin.reischke@amt-schrevenborn.de)

            Bekanntmachungen des Amtes
       Schrevenborn für die Gemeinde Heikendorf
 Die amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Heikendorf erfolgen durch Abdruck in dem gemeindlichen
 Bekanntmachungsblatt „Heikendorfer Anzeiger“, der in der Regel monatlich bis zum 5. Tag des Monats erscheint.
 In besonderen Veröffentlichungsfällen können zusätzliche Ausgaben herausgegeben werden. Ist der 5. Tag ein
 Sonnabend, Sonntag, Feiertag oder sonst arbeitsfreier Tag, tritt an seine Stelle der nächste nicht arbeitsfreie
 Werktag. Die gemeindliche Bekanntmachungsblatt wird kostenlos an alle Haushalte verteilt und sind ferner in der
 Amtsverwaltung, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf, erhältlich; bei Versand wird das anfallende Porto erhoben.
 Ausgenommen sind die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung einer Sitzung der Gemeindevertretung
 und amtliche Wahlbekanntmachungen, die im Internet erfolgen.

                            Bekanntmachung
           über die Aufhebung des Verfahrens zur Aufstellung des
                  Bebauungsplanes Nr. 76 "Krischansbarg"
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hei-
kendorf hat in ihrer Sitzung am 18.11.2015
beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 76
"Krischansbarg" aufzustellen.
Der Plangeltungsbereich umfasst das Gebiet
südwestlich der Straße Tobringer / nördlich
der Bundesstraße 502. Der Geltungsbereich
ist auch aus dem nachstehend abgedruck-
ten Planauszug ersichtlich. Planungsziel war
die Ausweisung eines Gewerbegebietes. Im
Bebauungsplan sollte hierfür eine entspre-
chende Festsetzung als gewerbliche Bauflä-
chen (GE) erfolgen.

                                                                                                                  13
Gemeinde Heikendorf
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hei-           Heikendorf, den 22.10.2021
kendorf hat in ihrer Sitzung am 29.09.2021 be-     Amt Schrevenborn
schlossen, das Verfahren nicht fortzuführen.       Die Amtsdirektorin
Dies wird hiermit bekannt gemacht.                 im Auftrag
                                                   gez.: Böttcher

                               Bekanntmachung
     des Aufstellungsbeschlusses über die Aufstellung des Bebauungsplanes
                      Nr. 82 "Wohnquartier Krischansbarg"

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heiken-        Heikendorf für das Gebiet "östlich der Straße
dorf hat in ihrer Sitzung am 29.09.2021 be-        Krischansbarg, südwestlich der Straße Tobrin-
schlossen, den Bebauungsplan Nr. 92                ger und nördlich der Bundesstraße 502" aufzu-
"Wohnquartier Krischansbarg" der Gemeinde          stellen.
                                                   Wesentliche Planungsziele sind die Festsetzung
                                                   einer Wohnbaufläche (W) mit gliedernden Grün-
                                                   u. Maßnahmenflächen und die Festsetzung einer
                                                   Gewerbegebietsfläche (G).
                                                   Der Geltungsbereich ist aus dem nachstehend
                                                   abgedruckten Planauszug ersichtlich.

                                                   Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

                                                   Heikendorf, den 21.10.2021
                                                   Amt Schrevenborn
                                                   Die Amtsdirektorin
                                                   im Auftrag
                                                   gez. Böttcher

                                Bekanntmachung
      über die Aufhebung des Verfahrens zur Aufstellung der 3. Änderung des
     Flächennutzungsplanes für das Gebiet "östlich der Straße Krischansbarg,
       südwestlich der Straße Tobringer und nördlich der Bundesstraße 502"

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heiken-        Grünflächen darzustellen, die bisherige Darstel-
dorf hat in ihrer Sitzung am 18.11.2015 die Auf-   lung Wohnbauflächen z.T. als Flächen für den
stellung der 3. Änderung des Flächen-              Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung “So-
nutzungsplanes der Gemeinde Heikendorf be-         zialen Zwecken dienende Einrichtung“ und die
schlossen. In der Sitzung der Gemeindevertre-
tung am 25.04.2018 wurde eine Änderung des
Plangeltungsbereiches und der Planungsziele
beschlossen.
Das Plangebiet liegt "östlich der Straße Kri-
schansbarg, südwestlich der Straße Tobringer
und nördlich der Bundesstraße 502". Der Gel-
tungsbereich ist auch aus dem nachstehend ab-
gedruckten Planauszug ersichtlich.
Die Planung sah vor, die bisherige Darstellung
Grünflächen Zweckbestimmung “Parkanlage“
z.T. als Gewerbeflächen und Wohnbauflächen
darzustellen, die bisherige Darstellung Flächen
für Landwirtschaft z.T. als Gewerbeflächen und

14
Gemeinde Heikendorf
bisherige Darstellung Flächen für den Gemein-      Dies wird hiermit bekannt gemacht.
bedarf Einrichtungen und Anlagen mit der
Zweckbestimmung “Schule und sportlichen            Heikendorf, den 22.10.2021
Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“        Amt Schrevenborn
z.T. als Wohnbauflächen darzustellen.              Die Amtsdirektorin
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heiken-        im Auftrag
dorf hat in ihrer Sitzung am 29.09.2021 be-        gez.: Böttcher
schlossen, das Verfahren nicht fortzuführen.

                             Bekanntmachung
 über die Aufhebung der Satzung über die 2. Verlängerung der Geltungsdauer
 der Satzung über die Veränderungssperre für den in der Aufstellung befindli-
 chen Bebauungsplan Nr. 83 "Teilbereich Möltenort, Überplanung der Grund-
                 stücke nordöstlich des Möltenorter Weges"

Die von der Gemeindevertretung der Gemeinde        befindlichen Bebauungsplan Nr. 83 "Teilbereich
Heikendorf in ihrer Sitzung am 28.04.2021 be-      Möltenort, Überplanung der Grundstücke nord-
schlossene und am 07.06.2021 bekannt ge-           östlich des Möltenorter Weges" wurde durch die
machte Satzung über 2. Verlängerung der            Gemeindevertretung der Gemeinde Heikendorf
Geltungsdauer der Satzung über die Verände-        in ihrer Sitzung am 19.10.2021 beschlossen.
rungssperre für den in der Aufstellung befindli-
chen Bebauungsplan Nr. 83 "Teilbereich             Dies wird hiermit bekannt gemacht.
Möltenort, Überplanung der Grundstücke nord-       Heikendorf, den 25.10.2021
östlich des Möltenorter Weges" ist Unwirksam.      Amt Schrevenborn
Die Aufhebung der Satzung über 2. Verlänge-        Die Amtsdirektorin
rung der Geltungsdauer der Satzung über die        im Auftrag
Veränderungssperre für den in der Aufstellung      gez.: Böttcher

                               Bekanntmachung
    über die Aufhebung des Verfahrens zur Aufstellung der 3. Änderung des
                     Flächennutzungsplanes für das Gebiet
     "östlich der Straße Krischansbarg, südwestlich der Straße Tobringer
                      und nördlich der Bundesstraße 502"

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heiken-
dorf hat in ihrer Sitzung am 18.11.2015 die Auf-
stellung der 3. Änderung des Flächen-
nutzungsplanes der Gemeinde Heikendorf be-
schlossen. In der Sitzung der Gemeindevertre-
tung am 25.04.2018 wurde eine Änderung des
Plangeltungsbereiches und der Planungsziele
beschlossen.
Das Plangebiet liegt "östlich der Straße Kri-
schansbarg, südwestlich der Straße Tobringer
und nördlich der Bundesstraße 502". Der Gel-
tungsbereich ist auch aus dem nachstehend ab-
gedruckten Planauszug ersichtlich.
Die Planung sah vor, die bisherige Darstellung
Grünflächen Zweckbestimmung “Parkanlage“           lung Wohnbauflächen z.T. als Flächen für den
z.T. als Gewerbeflächen und Wohnbauflächen         Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung “So-
darzustellen, die bisherige Darstellung Flächen    zialen Zwecken dienende Einrichtung“ und die
für Landwirtschaft z.T. als Gewerbeflächen und     bisherige Darstellung Flächen für den Gemein-
Grünflächen darzustellen, die bisherige Darstel-   bedarf Einrichtungen und Anlagen mit der

                                                                                               15
Gemeinde Heikendorf
Zweckbestimmung “Schule und sportlichen              Dies wird hiermit bekannt gemacht.
Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“          Heikendorf, den 22.10.2021
z.T. als Wohnbauflächen darzustellen.                Amt Schrevenborn
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hei-             Die Amtsdirektorin
kendorf hat in ihrer Sitzung am 29.09.2021 be-       im Auftrag
schlossen, das Verfahren nicht fortzuführen.         gez.: Böttcher

                      Amtliche Bekanntmachung
     Benutzungs- und Gebührensatzung für die Gemeindebücherei der
                        Gemeinde Heikendorf

Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 der          endung des 18. Lebensjahres benötigen zur
Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO)            Benutzung die Einwilligung der Personensor-
in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli         geberechtigten. Die Benutzer*innen bzw. die
1996 (GVOBl. Schleswig-Holstein S. 529), zuletzt       gesetzlichen Vertreter*innen erkennen diese
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom              Satzung in der jeweils gültigen Fassung bei
25.05.2021, (GVOBl. Schleswig-Holstein S. 566)         der Anmeldung durch die eigenhändige Unter-
und der §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 S. 1, 4 und 6 Abs.       schrift an.
1, 2 und 4 des Kommunalen Abgabengesetzes
des Landes Schleswig-Holstein (KAG) vom 22.                                  §3
Juli 1996 (GVOBl. Schles-wig-Holstein S. 564)                Registrierung der Benutzer*innen
zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes        (1) Um Medien aus der Gemeindebücherei mit-
vom 25.05.2021, (GVOBl. Schleswig-Holstein S.            nehmen zu können, benötigen die
566) wird nach Beschlussfassung durch die Ge-            Benutzer*innen einen Benutzerausweis, der in
meindevertretung vom 29.09.2021 folgende Sat-            der Gemeindebücherei ausgestellt wird. Die
zung erlassen:                                           Gemeindebücherei ist berechtigt, von
                  Abschnitt I                            dem/der Benutzer*in die Vorlage eines Identi-
                                                         täts- und Anschriftennachweises (Personal-
           I Öffentliche Einrichtung                     ausweis, Reisepass oder ein gleichwertiges
                                                         Dokument) und die Einwilligung der Personen-
                        §1                               sorgeberechtigten (§ 2) zu verlangen. Kinder
                Träger und Zweck                         und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Le-
(1) Die Gemeindebücherei Heikendorf – im fol-            bensjahr benötigen außerdem die schriftliche
    genden Bücherei genannt – ist eine öffentliche       Einwilligung einer/eines Personensorgebe-
    Einrichtung der Gemeinde Heikendorf zur Er-          rechtigten.
    gänzung des allgemeinen Bildungs-, Informa-      (2) Nach     der    Anmeldung       erhalten   die
    tions- und Unterhaltungsangebotes.                   Benutzer*innen einen Nutzerausweis in Form
(2) Zweck der Bücherei ist die Versorgung mit            einer Chipkarte. Der Ausweis ist ab dem An-
    Medien (u.a. Bücher, AV-Medien, Zeitungen,           meldedatum für 1 Jahr gültig. Die erhobenen
    Zeitschriften und Spiele sowie digitale Ange-        Daten werden bei einer Verlängerung des Nut-
    bote) zur bestimmungsgemäßen Benutzung               zerausweises auf Aktualität geprüft und gege-
    gegen Entrichtung von Gebühren nach § 8              benenfalls angepasst. Der Nutzerausweis ist
    dieser Satzung.                                      nicht übertragbar und bleibt Eigentum der Ge-
(3) Der/Die Bürgermeister*in setzt die Öffnungs-         meinde. Sein Verlust sowie Änderungen des
    zeiten der Bücherei innerhalb des von den ge-        Namens und der Anschrift sind der Bücherei
    meindlichen Gremien vorgegebenen Rahmens             unverzüglich mitzuteilen. Bei Verlust des Aus-
    fest.                                                weises wird gegen Entrichtung einer Gebühr
                        §2                               nach § 8 Absatz 1 dieser Satzung ein Ersatz-
                   Benutzerkreis                         ausweis ausgestellt.
(1) Jede Person ist berechtigt, die Bücherei im      (3) Der Nutzerausweis ist zurückzugeben, wenn
    Rahmen der Bestimmungen dieser Satzung zu            die Bücherei es verlangt oder die Vorausset-
    nutzen. Kinder und Jugendliche bis zur Voll-         zung für die Nutzung nicht oder nicht mehr ge-

16
Gemeinde Heikendorf
    geben sind. Er darf nicht missbräuchlich ver-        bühr ist beim Abholen der Medien fällig.
    wendet werden.
                        §4                                                      §6
             Umfang der Benutzung                     Behandlung der entliehenen Bücher und Me-
(1) Das Recht zur Benutzung der Bücherei be-                              dien, Haftung
    rechtigt                                          (1) Die Benutzer*innen haben die Medien sowie
    1. zur gebührenfreien Verwendung der Me-              alle Einrichtungen der Bücherei pfleglich zu
    dien innerhalb der Räume der Gemeindebü-              behandeln und sie vor Veränderung, Be-
    cherei und                                            schmutzung und Beschädigung zu bewahren;
    2. zur befristeten Mitnahme der von der Ge-           insbesondere haben sie bei Printmedien das
    meindebücherei zu diesem Zweck bereitge-              Einschreiben, Anstreichen und Korrigieren von
    haltenen Medien.                                      Texten sowie das Umbiegen und Anfeuchten
(2) Benutzer*innen, in deren Wohnung eine mel-            von Ecken zu unterlassen.
    depflichtige, übertragbare Krankheit auftritt,    (2) Es ist nicht gestattet, die entliehenen Medien
    dürfen die Bücherei während der Anste-                Dritten zu überlassen.
    ckungsgefahr nicht benutzen. Bereits entlie-      (3) Der Verlust entliehener Medien ist der Büche-
    hene Medien dürfen erst nach fachgerechter            rei unverzüglich anzuzeigen.
    Desinfektion, für die die Benutzer*innen ver-     (4) Die Benutzer*innen bzw. deren gesetzliche
    antwortlich sind, zurückgebracht werden. Es           Vertreter*innen haften im Rahmen der gesetz-
    ist auf Aufforderung der Bücherei eine Be-            lichen Bestimmungen über unerlaubte Hand-
    scheinigung darüber vorzulegen, dass keine            lungen für den Verlust, die Verschmutzung,
    Ansteckungsgefahr mehr besteht.                       die Veränderung oder die Beschädigung für
                                                          zum Gebrauch überlassene Medien. Sie sind
                     §5                                   verpflichtet, die Medien vor der Entleihung auf
   Entleihung, Verlängerung, Vormerkung                   vorhandene Beschädigungen zu überprüfen.
                                                          Dabei festgestellte Mängel der Bücherei un-
(1) Medien werden gegen Vorlage des Benutzer-             verzüglich anzuzeigen.
    ausweises und gegebenenfalls nach Zahlung         (5) Für jede Beschädigung oder den Verlust ent-
    der gemäß § 6 dieser Satzung fälligen Gebüh-          liehener Medien ist der/die Benutzer*in scha-
    ren für die Dauer von 4 Wochen ausgeliehen.           denersatzpflichtig. Die Höhe des Schaden-
    In begründeten Ausnahmefällen kann die                ersatzes bemisst sich bei Beschädigungen
    Leihfrist verkürzt oder verlängert werden. Bü-        einer Medieneinheit nach den Kosten der Wie-
    cher aus Präsenzbeständen (insbesondere               derherstellung, bei Verlust nach dem Wieder-
    Lexika) werden nicht verliehen; die Bücherei-         beschaffungswert der Medieneinheit.
    leitung kann Ausnahmen zulassen.
(2) Die Leihfrist kann vor Ablauf auf Anfrage bis                         §7
    zu jeweils 4 Wochen kostenlos verlängert wer-       Verhalten der Benutzer*innen, Hausrecht,
    den, sofern keine anderweitige Vorbestellung             Ausschluss von der Benutzung
    vorliegt.
(3) Medien, die bei Nachfrage bereits ausgeliehen     (1) Das Rauchen ist in den Räumen der Bücherei
    sind, können vorbestellt werden.                      nicht gestattet.
(4) Die Bücherei ist berechtigt, entliehene Medien    (2) Das Mitbringen von Tieren in die Bücherei ist
    jederzeit zurückzufordern. Die Rückforderung          nicht gestattet. Dies gilt nicht für Assistenz-
    begründet keinen Anspruch auf Erstattung der          hunde, die die Benutzer*innen aufgrund be-
    erhobenen und entrichteten Gebühren.                  sonderer      Beeinträchtigungen      begleiten
(5) Bücher und andere Medien, die nicht im Be-            müssen.
    stand der Bücherei geführt werden, können         (3) Beim Betreten der Bücherei sind Taschen,
    auf Antrag der Benutzer*innen gegen Gebühr            Körbe und sonstige Behältnisse nach Mög-
    durch den „Leihverkehr der Bibliotheken“              lich-keit vor Ort einzuschließen. Die Bücherei
    nach den hierfür geltenden Richtlinien be-            übernimmt keine Haftung für das mitge-
    schafft werden. Die für die Dauer der Leihfrist       brachte Eigentum der Benutzer*innen.
    nach                                              (4) Das Personal der Bücherei sowie weitere von
§ 8 Absatz 3 dieser Satzung zu entrichtende Ge-           der Gemeinde beauftragte Personen üben das

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Gemeinde Heikendorf
     Hausrecht aus. Alle Benutzer*innen haben den           hener Medien durch Bot*innen bzw. Boten er-
     Anordnungen Folge zu leisten.                          forderlich, so wird zusätzlich zur Mahngebühr
      II Erhebung von Benutzungsgebühren                    eine Vollstreckungsgebühr erhoben, die sich
                                                            nach der Vollzugs- und Vollstreckungskosten-
                    §8                                      ordnung S.-H. in der jeweils geltenden Fas-
       Gegenstand und Höhe der Gebühr                       sung errechnet.
                                                                                 §9
(1) Für die erstmalige Ausgabe von Nutzeraus-                         Gebührenschuldner*in
    weisen wird eine Gebühr festgesetzt, erhoben         Gebührenschuldner*in sind die volljährigen Be-
    und entrichtet. Sie beträgt für Familien und Er-     nutzer*innen, bei minderjährigen Benutzer*innen
    wachsene 4,00 €, für Minderjährige 2,00 €.           und Benutzern deren Personensorgeberechtigte.
Bei Verlust des Ausweises wird für die Ausstel-          Mehrere Personen haften gegebenenfalls als Ge-
    lung eines Ersatzausweises eine Gebühr fest-         samtschuldner*innen.
    gesetzt, erhoben und entrichtet; diese beträgt
    pro Ausweis 2,00 €.                                                     § 10
(2) Lesegebühren werden nicht festgesetzt.               Zeitpunkt der Entstehung und Fälligkeit der
(3) Für Vorbestellungen über den „Leihverkehr                              Gebühr
    für Bibliotheken“ ist eine Gebühr in Höhe von
    2,00 € pro Medieneinheit zu entrichten.              (1) Die Gebührenpflicht nach § 8 Absatz 1 ent-
(4) Die Gebühr für das erstmalige Versäumen der              steht mit dem Aushändigen des Benutzeraus-
    Rückgabefrist (Überschreitung des im Me-                 weises an die Benutzer*innen. Sie wird mit
    dium eingestempelten bzw. vereinbarten Fäl-              dem Aushändigen des Benutzerausweises
    ligkeitsdatums um mehr als 1 Woche (Mahn-                bzw. des Ersatzausweises erhoben und ist in
    stufe I) beträgt pro Medieneinheit 1,50 €, ins-          einer Summe fällig.
    gesamt höchstens 4,00 € zzgl. entstehender           (2) Die Gebührenpflicht nach § 8 Absatz 3 ent-
    Portokosten.                                             steht mit dem Abholen der über den „Leihver-
    Wird das Fälligkeitsdatum um mehr als 2 Wo-              kehr der Bibliotheken“ vorbestellten Medien-
    chen überschritten (Mahnstufe II), ist eine Ge-          einheiten. Die Gebühr wird mit dem Abholen
    bühr in Höhe von 3,00 € pro Medieneinheit,               der vorbestellten Medieneinheiten erhoben
    insgesamt höchstens 8,00 € zzgl. entstehen-              und ist in einer Summe fällig.
    der Portokosten, zu entrichten.                      (3) Die fällige Gebühr ist an die Gemeindebüche-
    Bei Überschreitung des Fälligkeitsdatums um              rei zu entrichten.
    mehr als 3 Wochen (Mahnstufe III) beträgt die
    Gebühr 4,00 € pro Medieneinheit, insgesamt                      III Schlussbestimmungen
    höchstens 13,00 € zzgl. entstehender Porto-
    kosten.                                                                     § 11
    Die Bücherei ist nicht verpflichtet, den Benut-                    Haftungsausschluss
    zer*innen das erstmalige Versäumen der               Die Bücherei ist für die Inhalte, die Verfügbarkeit
    Rückgabefrist schriftlich oder elektronisch          und die Qualität von Angeboten Dritter nicht ver-
    mitzuteilen; für die Fälligkeit der Gebühr ist le-   antwortlich. Sie haftet nicht für Schäden, die an
    diglich das Überschreiten des vereinbarten           Dateien, Datenträgern und Hardware/Geräten
    Fristdatums maßgebend. Das Überschreiten             von Nutzer*innen durch entliehene Software oder
    der Rückgabefrist um mehr als 2 Wochen wird          andere Medien der Bücherei entstehen.
    den Benutzer*innen schriftlich oder elektro-
    nisch mitgeteilt (1. bzw. 2. schriftliche oder                            § 12
    elektronische Mahnung), wobei die Pflicht zur               Ausschluss von der Benutzung
    Zahlung der Versäumnisgebühr bereits mit             Personen, die gegen die Bestimmungen dieser
    dem Überschreiten der von der Bücherei fest-         Satzung verstoßen, können von der Büchereilei-
    gesetzten Nachfrist zur Rückgabe der Medien          tung oder deren Vertretung zeitweise oder auf
    entsteht.                                            Dauer von der Benutzung der Bücherei ausge-
                                                         schlossen werden.
(5) Ist nach Überschreiten des Fälligkeitsdatums
    um mehr als 3 Wochen die Einziehung entlie-                                 § 13

18
Gemeinde Heikendorf
                Datenverarbeitung                                               § 14
(1) Soweit dies zur Durchführung dieser Satzung                            Inkrafttreten
    erforderlich ist, erhebt und verarbeitet die Bü-   Diese Satzung tritt am 01.01.2022 in Kraft.
    cherei nach den Vorschriften des Schleswig-        Gleichzeitig tritt die Benutzungs- und Gebühren-
    Holsteinischen Gesetzes zum Schutz                 satzung für die Gemeindebücherei der Gemeinde
    personenbezogener Informationen (Landes-           Heikendorf vom 18.10.2001 außer Kraft.
    datenschutzgesetz – LDSG – von den Benut-
    zer*innen folgende Personenbezogene Daten:         Diese Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist
    Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift.            anschließend bekanntzumachen.
(2) Die Bücherei ist befugt, die erhobenen Daten       Heikendorf, 03.11.2021
    zum Zweck der Erfüllung der Bestimmungen           Gemeinde Heikendorf
    dieser Satzung an die Amtsverwaltung Schre-        Der Bürgermeister
    venborn weiter zu geben.                           gez. Peetz
(3) Die erhobenen Daten werden nach Beendi-
    gung der Benutzung der Bücherei befristet für      Amt Schrevenborn
    längstens 2 auf das Jahr der Beendigung der        Die Amtsdirektorin
    Benutzung folgenden Kalenderjahre aufbe-           Im Auftrag
    wahrt und nach Ablauf der vorgenannten Frist       gez. Schaarschmidt
    vernichtet.

                         Amtliche Bekanntmachung
             Satzung zur 1. Änderung der Entschädigungssatzung
                          der Gemeinde Heikendorf

Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 und §            Gerätewart erhalten nach den Richtlinien über
24 Abs. 3 Satz 1 der Gemeindeordnung für                   die Entschädigung von Mitgliedern der freiwil-
Schleswig-Holstein (GO) vom 28.02.2003 (GVOBl.             ligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren
S. 57), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes         eine Entschädigung in Höhe des Höchstsatzes
vom 25.05.2021 (GVOBl. S. 566), der Entschädi-             der Richtlinie.
gungsverordnung (EntschVO) vom 03.05.2018              (3) Die Kinderfeuerwehrwartin oder Kinderfeuer-
(GVOBl. S. 220), zuletzt geändert durch LVO vom            wehrwart erhält eine Entschädigung, die der
01.10.2020 (GVOBL. S. 738), sowie der Entschä-             Entschädigung der Jugendfeuerwehrwartin
digungsverordnung        Freiwillige    Feuerwehr          oder des Jugendfeuerwehrwartes entspricht.
(EntschVO-fF) vom 28.03.2018 (GVOBl. S. 131)
und der Entschädigungsrichtlinie Freiwillige Feu-                          Artikel 2
erwehr (Entsch-Richtl-fF) vom 08.02.2012 (Amts-
blatt Schl.-H. S. 152) wird nach Beschluss der         Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekannt-
Gemeindever-tretung vom 29.09.2021 folgende            machung in Kraft.
Satzung zur 1. Änderung der Entschädigungssat-         Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt
zung für die Gemeinde Heikendorf erlassen:             und ist bekanntzumachen.

                     Artikel 1                         Heikendorf, 22.10.2021
                                                       Gemeinde Heikendorf
§ 12 wird wie folgt neu gefasst:                       Der Bürgermeister
                                                       gez. Peetz
(1) Die Gemeindewehrführerin oder der Gemein-          Peetz
    dewehrführer, die Ortswehrführerinnen und
    Ortswehrführer deren Stellvertreterinnen und       Heikendorf, 22.10.2021
    Stellvertreter erhalten nach Maßgabe der           Amt Schrevenborn
    EntschVOfF eine Aufwandsentschädigung in           Die Amtsdirektorin
    Höhe des Höchstsatzes der Verordnung.              Im Auftrag
(2) Die Jugendfeuerwehrwartin oder der Jugend-         gez. Hingst
    feuerwehrwart und die Gerätewartin oder der        Hingst

                                                                                                       19
Gemeinde Heikendorf

             Mitteilungen der Gemeinde Heikendorf
 Die Gemeinde Heikendorf unterrichtet an dieser Stelle u.a. über die Sitzungstermine der Gemeindevertretung und
 der öffentlichen Ausschusssitzungen. Die örtliche Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung einer Sitzung
 der Gemeindevertretung erfolgt durch die Bereitstellung im Internet unter:
 www.amt-schrevenborn.de/Gemeinden/Heikendorf/Amtliche-Bekanntmachungen

                            Öffentliche Sitzungen / Sitzungstermine
           Vorbehaltlich von Änderungen werden folgende Termine mitgeteilt:

           Tag                 Datum              Uhrzeit          Sitzung
           Mittwoch            01.12.2021         19:00 Uhr        Bau- und Umweltausschuss
           Montag              06.12.2021         19:00 Uhr        Finanz- und Lenkungsausschuss
           Mittwoch            15.12.2021         19:00 Uhr        30. Sitzung der Gemeindevertretung

 Sitzungsort: Mensa der offenen Ganztagsschule, Schulredder 3a, Heikendorf.
 Die Tagesordnung(en) der Sitzungen(en) können im Rathaus oder Internet eingesehen werden.

     Nächste Schadstoffsammlung in Heikendorf
     am 10. Dezember 2021, Ort: Parkplatz Schulredder,
     Freitag, 13:30 Uhr – 15:00 Uhr

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