Ein besonderes Jahr neigt sich dem Ende zu - Zahnärzte-Zeitung

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Ein besonderes Jahr neigt sich dem Ende zu - Zahnärzte-Zeitung
Ausgabe Dezember 2021
                                                                          Nr. 11-12/2021
                                                                       Österreichische Post AG
                                                                              MZ 02Z032843 M
                                    Österreichische Zahnärztekammer, Kohlmarkt 11/6, 1010 Wien

                       Österreichische
                       Zahnärzte-Zeitung

                    Ein besonderes Jahr
                         neigt sich dem
                                  Ende zu ...
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                                              www.zahnaerztekammer.at
Ein besonderes Jahr neigt sich dem Ende zu - Zahnärzte-Zeitung
Die Redaktion dankt
 allen Kunden, Inserenten
    und Lesern der ÖZZ
für die gute Zusammenarbeit
     und wünscht ein
gesegnetes Weihnachtsfest
und für das kommende Jahr

  Gesundheit und Erfolg.
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Ein besonderes Jahr neigt sich dem Ende zu - Zahnärzte-Zeitung
Es geht voran!
                    Das neue Präsidium darf nun auf die     Wege beschreitenʦ. Dies soll keine      Der Punkt, der mir und dem Prä-
                    ersten hundert Tage zurückblicken.      inhaltsleere Blase sein, sondern wird   sidium sehr wichtig ist, ist die
                    Normalerweise gibt es in diesen         jetzt laufend mit Leben gefüllt wer-    Modernisierung der Zahnärz-
                    hundert Tagen eine Schonfrist, um       den. Unser Ziel war und ist es, dass    tekammer. Mit vollem Elan sind
                    sich einzuarbeiten. Nicht so für uns.   wir die Zahnärztekammer zu einer        wir dieses Projekt gemeinsam
                                                            Full-Service-Kammer umbauen.            angegangen.
                    Wir haben die ersten hundert Tage
                    genützt, um Herausforderungen           Wir wollen einerseits das Service für   Die vom letzten Vorstand der ÖZÄK
                    anzugehen und die ersten Maßnah-        unsere Mitglieder verbessern und        initiierte Ausarbeitung eines neuen
                    men umzusetzen. Ein großer Dank         andererseits auch eine moderne und      /RJRV EH¿QGHW VLFK LP ¿QDOHQ 3UR-
                    gilt dabei den hervorragenden Mit-      zukunftsorientierte Vertretung un-      zess. Das neue Logo wurde deshalb
                    arbeiterinnen und Mitarbeitern der      seres Berufsstandes sein. Darüber       notwendig, da das bisherige nicht
                    Österreichischen Zahnärztekam-          hinaus ist auch mein Ziel, dass wir     wirklich Smartphone-kompatibel war.
                    mer. Ohne deren Expertise wäre          gemeinsam mit allen Bundesländern       Wichtig war mir auch, dass das Logo
                    die kurze Einarbeitungszeit nicht       an einem Strang ziehen.                 auch von den Zahnärztinnen und
                    möglich gewesen.                                                                Zahnärzten verwendet werden kann.
                                                            Es gibt viel zu tun und dies kann       Als positives Beispiel fungieren dabei
                    Wie schon in der letzten Ausgabe er-    nur im gemeinsamen Auftreten            die Apotheker, Notare, Rechtsanwäl-
                    läutert wurde ist unser Motto „Neue     passieren.                              te und Tischler.
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                                                                                             ÖZZ 11-12/2021 I www.zahnaerztekammer.at        1
Ein besonderes Jahr neigt sich dem Ende zu - Zahnärzte-Zeitung
ÖZZ          Aktuelles

    Darüber hinaus haben wir die Kom-                             für die Zahnärztinnen und Zahnärzte                           •    Alle Leistungen werden weiterhin
    munikation mit einer im Gesund-                               und dem zahnärztlichen Ordina-                                     angeboten (inkl. Mundhygiene-
    heitsbereich anerkannten Agentur                              tionspersonal angelaufen. Dabei                                    sitzungen).
    neu aufgestellt. Dazu arbeiten wir                            sind bereits ein erheblicher Anteil
    derzeit an einem neuen und moder-                             unserer Kolleginnen und Kollegen                              Ich freue mich sehr, dass das neue
    neren Auftritt der Österreichischen                           geimpft und die Versorgung mit der                            Präsidium gemeinsam an einem
    Zahnärztekammer. Zeitnah werde                                notwendigen Schutzausrüstung hat                              Strang zieht und wir Ihnen in den
    ich Ihnen unser neues Logo und                                sich normalisiert.                                            nächsten Monaten unsere weiteren
    die weiteren Maßnahmen vorstellen.                                                                                          Modernisierungschritte und stan-
                                                                  Die Zahnärztekammer hat in diesem                             despolitischen Initiativen präsentie-
    Wie schon die letzten eineinhalb                              Zusammenhang zwei Pressemit-                                  UHQN|QQHQ:LUKRϑHQGDVVZLUPLW
    Jahre waren auch die ersten hundert                           teilungen ausgesendet, um sich                                den Reformschritten, die wir geplant
    Tage von der Corona-Pandemie                                  HLQHUVHLWV IU HLQH ,PSISÀLFKW IU                       haben, auch unsere Kritiker von
    geprägt. Ein wichtiger Erfolg war                             Gesundheitsberufe auszusprechen                               unserem Weg überzeugen können.
    dabei, dass wir mit der Gewerk-                               und andererseits haben wir darauf
    schaft eine weitere Verlängerung                              hingewiesen, dass ein sicherer                                Zum Abschluss dieses sowohl ge-
    der Kurzarbeitsmöglichkeiten in                               Besuch der zahnärztlichen Ordi-                               sundheits- als auch standespolitisch
    den zahnärztlichen Ordinationen                               nationen möglich ist und die Be-                              turbulenten Jahres darf ich Ihnen,
    vereinbaren konnten. Wir werden                               handlungstermine wahrgenommen                                 sehr geehrte Frau Kollegin, sehr
    weiterhin den Austausch mit der                               werden sollten.                                               geehrter Herr Kollege, im Namen
    Gewerkschaft suchen und - sobald                                                                                            des Präsidiums der Österreichischen
    dies rechtlich möglich ist - wieder                           Wichtig ist:                                                  Zahnärztekammer ein gesegnetes
    die Kurzarbeitsmöglichkeiten ver-                             • Die Ordinationen sollen normal                              Weihnachtsfest und einen guten
    einbaren.                                                        JH|ϑQHWVHLQ                                              Rutsch ins neue Jahr wünschen,
                                                                                                                                Erfolg und vor allem Gesundheit
    Mittlerweile sind auch die dritten                            •    Die Empfehlungen der ÖZÄK                                sollen Sie und Ihre Lieben auch im
    Schutzimpfungen gegen COVID-19                                     gelten weiterhin.                                        Jahr 2022 begleiten!

                                                                            OMR DDr. Hannes Gruber
                                                                 Präsident der Österreichischen Zahnärztekammer

    Impressum • Medieninhaber (Verleger), Herausgeber und Redaktion: gVWHUUHLFKLVFKH=DKQlU]WHNDPPHU.|USHUVFKDIW|ϑHQWOLFKHQ5HFKWV:LHQ.RKOPDUNW7HO
    )D[(0DLORϒFH#]DKQDHU]WHNDPPHUDW,QWHUQHWZZZ]DKQDHU]WHNDPPHUDWRedakteur: Präsident OMR DDr. H. Gruber Anzeigenleitung: U. König,
    (0DLORH]]#]DKQDHU]WHNDPPHUDWHerstellung, Druck und Vertrieb: Ferdinand Berger & Söhne GesmbH, 3580 Horn Anmerkung der Redaktion: Namentlich gekennzeichnete Ar-
    tikel stellen die persönliche Meinung des Autors dar. Der Nachdruck, auch auszugsweise, von Beiträgen jedweder Art ist nur mit ausdrücklicher Bewilligung des Herausgebers gestattet.
    Haftungsausschluss: Sämtliche Angaben in dieser Zeitschrift erfolgen trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung der Autoren oder der Herausgeber ist ausgeschlossen.

2   www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11-12/2021
Ein besonderes Jahr neigt sich dem Ende zu - Zahnärzte-Zeitung
ÖZZ       Inhalt

                    14
                    Wozu eigentlich
                    +DIWS‹LFKWYHUVLFKHUXQJ"
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                    38                                                                                                             12
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                                                                                                                                                    © stock.adobe.com
                    Lehrabschlussprüfung am ZAFI                                                                     Der „digitale“
                                                                                                                         „digitale“ Einbruch

                         Aktuelles                      14       Wozu eigentlich                     31         Steiermark
                                                                +DIWSÀLFKWYHUVLFKHUXQJ"                        - Goldene Ehrenzeichen.
                    04   kurz & bündig                                                                          - Ausschreibung und Vergabe
                         - Honorarerhöhungsfaktor                                                                 von Kassenplanstellen.
                           2022.                                 Landesinfos
                         - Grenzwertverordnung 2021.                                                 34         Tirol
                         - Änderung Gesamtvertrag       23       Burgenland                                     Lehrpraxis in Tirol.
                           Kieferorthopädie.                     - Fortbildungslehrgang für
                         - Klarstellung zum Artikel               =$VV3$VV                        36         Wien
                           „Die europäische Medizin-             - 42. Burgenländische                          - Der Zug nimmt Fahrt auf.
                           produkte-Verordnungʦ.                   Herbsttagung 2021.                            'LH'LJLWDOLVLHUXQJVRϑHQVLYH
                         - Neuerungen bei der                    - Einfach zum Nachdenken.                      - Lehrabschlussprüfung
                           Österreichischen                                                                        am ZAFI.
                           Zahnärzte-Zeitung.           26       Kärnten                                        - Hochschulen.
                                                                 Vergabe von                                    - Schlüsselübergabe.
                    06   Aus der Presse                          Kassenplanstellen.

                                                        27       Niederösterreich                               Diverses
                         Gesetz & Recht                          - Herbstsymposium 2022.
                                                                 =$VV3$VV-REE|UVH              16         .DULWDWLYH6WHUQIDKUW
                    08   Unterlassungserklärungen                   jetzt im Internet.                          des AMKO
                         und Versäumungsurteile                  - 54. Wachauer
                                                                    Frühjahrsymposium.               18         6WDQGHVYHUlQGHUXQJHQ
                    11   Zahnärzteausweis                                                                       und Standesmeldungen
                                                        30       Oberösterreich
                                                                 Ausschreibung von
                         Versicherung                            Kassenplanstellen.                             Fortbildung
                    12   Der „digitaleʦ Einbruch                                                     42         Fortbildungskalender
                                                                                                                Inland.

                         Rubriken:     ++    04     Aktuelles     ++      08    Gesetz   &     Recht       ++         12        Versicherung   ++
                         16     Diverses    ++     23       Landesinfos    ++     42         Fortbildung        ++         50       Diverses   ++

                                                                                             ÖZZ 11-12/2021 I www.zahnaerztekammer.at                              3
Ein besonderes Jahr neigt sich dem Ende zu - Zahnärzte-Zeitung
Aktuelles        kurz & bündig

    Honorarerhöhungsfaktor 2022
                             22
    Der Erhöhungsfaktor, der sich aus den gewichteten Honorarsteige-
                                                            rsteige-
    rungen der einzelnen Ärztekammern im vergangenen Jahr ergibt,
    beträgt für das nächste Jahr 2,48 %.

    Die neuen, ab 1. Jänner 2022 gültigen Honorartarife werden auff der
    Startseite der Homepage der Österreichischen Zahnärztekammer mer
    zum Downloaden bereitgestellt und nicht mehr österreichweit   eit
    mittels eigenem Rundschreiben an alle niedergelassenen Fach- h-
    ärzte für ZMK, Zahnärzte und Dentisten versendet.

    Keine Änderung wird es bezüglich des Sonderdrucks der ÖZZ
    „Honorarordnungen und Honorartarife gültig ab 1. Jänner
    2022ʦ geben, der wie gewohnt wieder Ende Jänner 2022
    versendet wird.

    Grenzwertverordnung (GWV-2021)

    Bekanntgabe der Österreichischen Zahnärztekammer über den Grenzwert als Voraussetzung
    für den schriftlichen Heil- und Kostenplan auf Basis des Jahres 2020 – Grenzwertverordnung
    (GWV-2021)

    Auf Grund des § 18 Abs. 4 Zahnärztegesetz (ZÄG), BGBl. I Nr. 126/2005, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl.
    I Nr. 105/2019 und die Bundesministeriengesetz-Novelle 2020, BGBl. I Nr. 8/2020, sowie die Kundmachung BGBl. I Nr.
    133/2021 in Verbindung mit § 19 Abs. 2 Z 7 Zahnärztekammergesetz (ZÄKG), BGBl I Nr. 154/2005, zuletzt geändert
    durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 100/2018 und die Bundesministeriengesetz-Novelle 2020, BGBl. I Nr. 8/2020, sowie
    die Kundmachung BGBl. I Nr. 133/2021, hat der Bundesvorstand der Österreichischen Zahnärztekammer gemäß § 26 Abs.
    1 Z 1 ZÄKG am 12. 11. 2021 folgende Grenzwertverordnung (GWV-2021) beschlossen:

      § 1. Die wesentlichen Kosten im Sinne des § 18 Abs. 3 Z 1 ZÄG betragen unter Zugrundelegung der von der Statistik
    Austria gemäß volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen laut ESVG 2010 für das Jahr 2020 ermittelten Nettolöhne und
    JHKlOWHUQRPLQHOOPRQDWOLFKMH$UEHLWQHKPHUQHKPHULQ € 1.946,-.

      § 2. 'LHVH 9HURUGQXQJ LVW DXI GHU +RPHSDJH GHU gVWHUUHLFKLVFKHQ =DKQlU]WHNDPPHU ]X YHU|ϑHQWOLFKHQ XQG WULWW PLW
    Ablauf des Tages der Kundmachung im Internet in Kraft.

4   www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11-12/2021
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Aktuelles        kurz & bündig

Änderung Gesamtvertrag Kieferorthopädie
Die Österreichische Zahnärztekammer hat mit dem Dachverband der österreichischen Sozialversicherungen folgende Än-
derungen zum Gesamtvertrag Kieferorthopädie (KFO-GV) vereinbart:

ł Grundsätzlich hat die Übermittlung von Unterlagen und Modellen in digitalisierter Form über das Formularübermittlungs-
    service FUS-KFO mit 1. Jänner 2022 zu erfolgen.
ł Sollte allerdings die entsprechende Ausstattung dafür noch nicht zur Verfügung stehen, können bis längstens 30. Juni
    2022 ersatzweise Panoramaröntgenbilder und Fotos via FUS-KFO übermittelt werden.
ł VertragsbehandlerInnen, die am 30. Juni 2022GDV/HEHQVMDKUHUUHLFKWRGHUEHUHLWVEHUVFKULWWHQKDEHQ *HEXUWV-
    datum 30. Juni 1958 oder älter), können auch nach dem 30. Juni 2022 weiterhin ersatzweise Panoramaröntgenbilder
    und Fotos via FUS-KFO übermitteln.
ł WahlbehandlerInnen haben die Möglichkeit, ihre Anträge und Modelle analog den Regelungen für Vertragsbehandler-
    Innen zu übermitteln.

:HLWHUH,QIRUPDWLRQHQ¿QGHQ6LHauf der Homepage der Österreichischen Zahnärztekammer www.zahnaerztekammer.at.

Klarstellung zum Artikel
„Die europäische Medizinprodukte-Verordnung“
erschienen in der ÖZZ Nr. 9-10/2021 auf S. 14:

Unter die Aufzählungen der Beispiele für Sonderanfertigungen wird präzisiert, dass nur laborgefertigte Langzeitprovisorien
darunterfallen, keine Sonderanfertigungen sind am Patienten hergestellte temporäre Provisorien (chairside-Provisorien).

'LHDNWXHOOH,QIRUPDWLRQLP*HVDPWWH[WVRZLHGDV0XVWHUIUGLHDNWXHOOH.RQIRUPLWlWVHUNOlUXQJODXW$QKDQJ;,,,¿QGHQ
Sie auf der Homepage der Österreichischen Zahnärztekammer www.zahnaerztekammer.at.

Neuerungen bei der Österreichischen Zahnärzte-Zeitung
Die Österreichische Zahnärzte-Zeitung wird ab 2022 nur mehr 4 x jährlich
zu nachfolgenden Terminen erscheinen:

Ausgabe   1: 15. 02. (.:
Ausgabe   2: KW 20)
Ausgabe   3: KW 33)
Ausgabe   4: 15. 11. (.:

'HQGHWDLOOLHUWHQ7HUPLQSODQEH]JOLFK$EJDEHWHUPLQIU0DQXVNULSWH$Q]HLJHQVFKOXVVHWFVDPW0HGLDGDWHQ¿QGHQ6LH
auf der Homepage der Österreichischen Zahnärztekammer www.zahnaerztekammer.at.

                                                                            ÖZZ 11-12/2021 I www.zahnaerztekammer.at         5
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Aktuelles      Aus der Presse

    „Impfen ist das Gebot der Stunde“
    ,QGHU'HEDWWHXPHLQHHWZDLJH,PSISÀLFKWEHJU‰WGLH
    gVWHUUHLFKLVFKH=DKQlU]WHNDPPHUHLQHJHQHUHOOH,PSISÀLFKW

    „'LH =DKQlU]WHNDPPHU EHIUZRUWHW HLQH JHQHUHOOH ,PSISÀLFKW )U$QJHK|ULJH GHU *HVXQGKHLWVEHUXIH VROOWH
    GLH,PSIXQJHLJHQWOLFKHLQH6HOEVWYHUVWlQGOLFKNHLWVHLQ6ROOWHQEHLHLQHULP*HVXQGKHLWVEHUHLFKWlWLJHQ3HUVRQ
    HWZDLJH*UXQGHUNUDQNXQJHQYRUOLHJHQPXVVPDQVLFKGLHVHLP(LQ]HOIDOODQVHKHQXQGREOLHJWHVGHUJHPHLQ-
    VDPHQ(QWVFKHLGXQJPLWGHUEHKDQGHOQGHQbU]WLQE]ZGHQEHKDQGHOQGHQ$U]WYRQHLQHU,PSIXQJDE]XVHKHQ
    'HUgVWHUUHLFKLVFKHQ=DKQlU]WHNDPPHULVWGLH$XINOlUXQJYRQ3HUVRQDOXQG0LWDUEHLWHUQZLFKWLJGHQQQXUGLH
    ,PSIXQJVFKW]WYRUVFKZHUHQ9HUOlXIHQXQGLVWVRPLWXQXPJlQJOLFK³VRGHU3UlVLGHQWGHUgVWHUUHLFKLVFKHQ
    =DKQlU]WHNDPPHUXQG3UlVLGHQWGHU1LHGHU|VWHUUHLFKLVFKHQ=DKQlU]WHNDPPHU205''U+DQQHV*UXEHU

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    WXQJXQG9RUELOGIXQNWLRQEHZXVVW

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    EHZXVVW'HVKDOEKDEHQZLUYRQ$QIDQJDQNRQVHTXHQWXQVHUH0LWDUEHLWHULQQHQXQG0LWDUEHLWHULQIRUPLHUWXQG
    DXIJHNOlUWZLHZLFKWLJGLH,PSIXQJLVW(LQHJHQHUHOOH,PSISÀLFKWJHJHQ&29,'EHJU‰HQZLUDOVgVWHUUHLFKL-
    VFKH=DKQlU]WHNDPPHUDXVGUFNOLFKXQGVWHKHQYROOKLQWHUGLHVHU(QWVFKHLGXQJ

    'DUEHUKLQDXVN|QQHQXQGGUIHQZLUHVQLFKWJXWKHL‰HQGDVVXQJHLPSIWH.ROOHJLQQHQXQG.ROOHJHQXQGGDV
    ]DKQlU]WOLFKH3HUVRQDOVRQDKHLP3DWLHQWHQNRQWDNWVWHKHQ³VRGLH9L]HSUlVLGHQWLQGHUgVWHUUHLFKLVFKHQ=DKQ-
    lU]WHNDPPHUXQG3UlVLGHQWLQGHU:LHQHU=DKQlU]WHNDPPHU'U%HWWLQD6FKUHGHUDEVFKOLH‰HQG

                                                                                             vom 19. November 2021

                                                                                                                        © stock.adobe.com

6   www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11-12/2021
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Aktuelles   Aus der Presse

 =DKQlU]WHKDOWHQWURW]/RFNGRZQGLH9HUVRUJXQJGHU
 %HY|ONHUXQJZHLWHUKLQLQYROOHP8PIDQJDXIUHFKW
 'HU3UlVLGHQWGHUgVWHUUHLFKLVFKHQ=DKQlU]WHNDPPHU205''U+DQQHV*UXEHUPDFKWNODUGDVVGLH]DKQlU]WOLFKHQ
 2UGLQDWLRQHQLQgVWHUUHLFKWURW]GHVVHLWKHXWHJHOWHQGHQ/RFNGRZQVDXFKZHLWHUKLQJH|ႇQHWEOHLEHQ)UGLH$XV-
 EHQGHQHLQHV*HVXQGKHLWVEHUXIVZLHGLH|VWHUUHLFKLVFKHQ=DKQlU]WLQQHQXQG=DKQlU]WHLVWHVVHOEVWYHUVWlQGOLFK
 GDVVGLHVXQWHU(LQKDOWXQJDOOHUJHVHW]OLFKYRUJHVFKULHEHQHQXQGK\JLHQLVFKHUIRUGHUOLFKHQ&RURQD5HJHOQHUIROJW

 :LH DXFK GHU 5DW GHU HXURSlLVFKHQ =DKQlU]WH LP %HLVHLQ YRQ 3UlVLGHQW 205 ''U *UXEHU DP    LQ
 %UVVHOIHVWJHKDOWHQKDWJLEWHV(XURSDZHLWHLQKHLWOLFKHHPSLULVFKH1DFKZHLVHGDVVGLH$QVWHFNXQJVJHIDKUEHL
 GHU =DKQEHKDQGOXQJ GDQN GHV VFKRQ ODQJH YRU &RURQD HLQJHIKUWHQ +\JLHQHNRQ]HSWHV LQ GHQ ]DKQlU]WOLFKHQ
 2UGLQDWLRQHQH[WUHPJHULQJLVW3UDNWLVFKDOOH|VWHUUHLFKLVFKHQ=DKQlU]WLQQHQXQG=DKQlU]WHXQGZHLWEHU
 GHU2UGLQDWLRQVWHDPVVLQGJHLPSIWZHVKDOEGLHgVWHUUHLFKHUXQGgVWHUUHLFKHULQQHQRKQH%HGHQNHQDXFKZHLWHU-
 KLQ GLH ]DKQlU]WOLFKHQ 2UGLQDWLRQHQ DXIVXFKHQ N|QQHQ (LQ$XIVFKLHEHQ ]DKQlU]WOLFKHU %HKDQGOXQJHQ NDQQ ]X
 HUKHEOLFKHQ *HVXQGKHLWVSUREOHPHQ IKUHQ ZHVKDOE GHU 3UlVLGHQW GHU gVWHUUHLFKLVFKHQ =DKQlU]WHNDPPHU GLH
 %HY|ONHUXQJ DXႇRUGHUW DOOH LKUH %HKDQGOXQJVWHUPLQH JHQDXVR ZLH DXFK
 0XQGK\JLHQHVLW]XQJHQWURW]GHUMHW]LJHQ8PVWlQGHXQEHGLQJWHLQ]XKDOWHQ                      vom 22. November 2021

                    „FREIGESETZTE BAKTERIEN“
                          EIN RISIKO BEI JEDER BEHANDLUNG
Die prophylaktische Anwendung
eines antibakteriellen Wirkstoffs wie
Chlorhexidin vor Eingriffen in Mund-
und Rachenraum wird empfohlen.1

Chlorhexamed FORTE
2 mg/ml Dentallösung
hilft Bakterien abzutöten,
bevor sie freigesetzt werden.                  2,3,4

         Goldstandard-Wirkstoff Chlorhexidin                    3,4

         Bekämpft Bakterien bis zu 12 Stunden
                                                                                                                              BG-JV.CHX 200105

         Schutz für Arzt und Patienten während operativer Eingriffe                             2

         Chlorhexamed – die Nr. 1 zur Anwendung in Mund- und Rachenraum                                5

GSK-Gebro Consumer Healthcare GmbH, 6391 Fieberbrunn, Österreich.
Marken sind Eigentum der GSK Unternehmensgruppe oder an diese lizenziert. Stand: Jänner 2020.
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Gesetz & Recht             Unterlassungserklärungen

                                                     &JD
                                                     &JD       EKUHQ  XQG GLH .RVWHQ GHU 9HU|ϑHQWOLFKXQJ GLHVHU
                                                                        (UNOlUXQJLQGHUg==YRQ¼ GDULQHQWKDOWHQ
                                                                        ¼DQ8VW ]XVDPPHQ¼]X+DQ-
            Unterlassungserklärung                                      den des Rechtsanwalts Dr. Friedrich Schulz auf dessen
                                                                        Konto bei der UniCredit Bank Austria IBAN AT82 1100
                                                                        ]XEH]DKOHQ'LH%H]DKOXQJHUIROJWLQ
      Klagende Partei                                                   4 Monatsraten, und zwar 3 Raten von je € 1.200,00, die
             Österreichische Zahnärztekammer                            erste Rate am 1. Oktober 2021, die Fotgeraten jeweils
            :LHQ.RKOPDUNW                                  am Ersten der folgenden Monate, die 4. (letzte) Rate von
      vertreten durch                                                   ¼DP-lQQHU%HL9HU]XJPLWHLQHU5DWH
             Dr. Friedrich Schulz, Rechtsanwalt                         tritt Terminsverlust ein und wird der dann aushaftende
            :LHQ6WRFNLP(LVHQ3ODW]                       Betrag sofort und gänzlich fällig.

      Beklagte Partei                                                 Ich nehme zur Kenntnis, dass dann, wenn die Unterlas-
            Pamela BERTAGNOLLI, Kosmetikerin                              VXQJVSÀLFKWHQJHP3XQNW]XYHUOlVVLJEHDFKWHWXQG
           Axams, lnnsbrucker Straße 80                             eingehalten und sämtliche Kosten gem. Punkt 5. dieser
                                                                          Erklärung vollständig und pünktlich bezahlt werden, die
                                                                          gVWHUUHLFKLVFKH =DKQlU]WHNDPPHU DXI GLH 9HU|ϑHQW-
      ,FK 3DPHOD %(57$*12//, .RVPHWLNHULQ  $[DPV            lichung dieses Vergleiches gem. Punkt 2. im Internet
      lnnsbrucker Straße 80, erkläre Folgendes:                           verzichtet und auch davon Abstand nimmt, von der
                                                                          9HU|ϑHQWOLFKXQJVHUPlFKWLJXQJDXIPHLQH.RVWHPJHP
      1. ,FK YHUSÀLFKWH PLFK DE VRIRUW HV ]X XQWHUODVVHQ       Punkt 3. in der Kronenzeitung Gebrauch zu machen.
         zahnärztliche Tätigkeiten wie Bleaching, sei es auch als
         „Zahnaufhellungʦ, „kosmetische Zahnaufhellungʦ, „kos-
         metisches Zahnbleachingʦ oder durch sinngemäß gleiche                       Pamela Bertagnolli
         %H]HLFKQXQJHQDQ]XNQGLJHQXQGRGHUDXV]XIKUHQ                        Axams, am 20. September 2021

      2. ,FKYHUSÀLFKWHPLFKZHLWHUVGLHVH(UNOlUXQJELQQHQ
         Monaten für die Dauer von 2 Monaten auf der Webseite
         mit der Internetadresse www.zeitlosschoen-tirol.at oder,
         sollte diese Internetadresse geändert werden, auf der
         Webseite der an der Stelle der Internetadresse www.
         zeitlosschoen-tirol.at verwendeten Internetadresse, auf
                                                                                                                      3 &JG
         der Startseite im oberen, beim Aufrufen dieser Seite so-
         fort sichtbaren Bereich mit Schriftbild, Schriftgröße und
         Zeilenabständen wie auf dieser Webseite üblich, mit den
         üblichen graphischen Hervorhebungen, fettgedruckten                Unterlassungserklärung
         Namen der Prozessparteien, Fettdruckumrandung, zu
         YHU|ϑHQWOLFKHQ
                                                                      Klagende Partei
                                                                             Österreichische Zahnärztekammer
      3. Ich ermächtige die Österreichische Zahnärztekammer,
                                                                            :LHQ.RKOPDUNW
         GLHVH(UNOlUXQJELQQHQ0RQDWHQDXIPHLQH.RVWHQ
                                                                      vertreten durch
         in je einer Ausgabe der Kronenzeitung und der Öster-
                                                                             Dr. Friedrich Schulz, Rechtsanwalt
         reichischen Zahnärzte-Zeitung (ÖZZ), jeweils im Textteil
                                                                            :LHQ6WRFNLP(LVHQ3ODW]
         mit Normallettern wie für redaktionelle Artikel üblich,
         mit Überschrift und den Namen der Parteien und deren
                                                                      Beklagte Partei
         Vertreter im Fettdruck sowie mit Textumrandung, ver-
                                                                            Marina MURESAN,
         |ϑHQWOLFKHQ]XODVVHQ
                                                                            Betreiberin von Nagelstudios
                                                                             4820 Bad Ischl, Schulgasse 8
      4. )UGHQ)DOONQIWLJHQ=XZLGHUKDQGHOQVYHUSÀLFKWHLFK
         mich, in jedem einzelnen Fall und für jeden einzelnen
         Verstoß eine nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht
                                                                      Ich, Marina MURESAN, Betreiberin von Nagelstudios in 4820
         unterliegende Konventionalstrafe an die Österreichische
                                                                      Bad Ischl, Schulgasse 8, und in 5020 Salzburg, Siezenheimer
         Zahnärztekammer zu bezahlen. Diese Konventional-
                                                                      Straße 398, erkläre Folgendes:
         strafe beträgt beim ersten Verstoß € 5.000,00, bei
         jedem weiteren Verstoß € 10.000,00. Ich nehme zur
                                                                      1. ,FK YHUSÀLFKWH PLFK DE VRIRUW HV ]X XQWHUODVVHQ
         Kenntnis, dass unabhängig davon bei einem neuerlichen
                                                                         zahnärztliche Tätigkeiten wie Bleaching, sei es auch als
         Wettbewerbsverstoß ohne weitere Verständigung eine
                                                                         „Zahnbleachingʦ oder durch sinngemäß gleiche Bezeich-
         8QWHUODVVXQJVXQG9HU|ϑHQWOLFKXQJVNODJHJHJHQPLFK
                                                                         QXQJHQDQ]XNQGLJHQXQGRGHUDXV]XIKUHQ
         eingebracht werden kann.
                                                                      2. ,FKYHUSÀLFKWHPLFKZHLWHUVGLHVH(UNOlUXQJELQQHQ
      5. 6FKOLH‰OLFKYHUSÀLFKWHLFKPLFKGLHLQGHU5HFKWVVDFKH
                                                                         Monaten für die Dauer von 2 Monaten auf der Webseite
          &J D GHV /DQGHVJJHULFKWV ,QQVEUXFN DXIJH-
                                                                         mit der Internetadresse www.sissi-nails.at oder, sollte
         laufenen Klagskosten von € 3.152,52 (darin enthalten
                                                                         diese Internetadresse geändert werden, auf der Webseite
         ¼  DQ   86W XQG ¼  DQ *HULFKWVJH-
                                                                         der an der Stelle der Internetadresse www.sissi-nails.at

8   www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11-12/2021
Gesetz & Recht                Versäumungsurteile

   verwendeten Internetadresse, auf der Startseite im obe-                                                           5 &JD
   ren, beim Aufrufen dieser Seite sofort sichtbaren Bereich
   mit Schriftbild, Schriftgröße und Zeilenabständen wie auf
   dieser Webseite üblich, mit den üblichen graphischen                      Versäumungsurteil
   Hervorhebungen, fettgedruckten Namen der Prozesspar-
   WHLHQ)HWWGUXFNXPUDQGXQJ]XYHU|ϑHQWOLFKHQ                          Im Namen der Republik
3. Ich ermächtige die Österreichische Zahnärztekammer,
   GLHVH (UNOlUXQJ ELQQHQ  0RQDWHQ DXI PHLQH .RVWHQ     Das Landesgericht Linz hat durch den Richter Mag. Gerald Rüger,
   in je einer Ausgabe der Kronenzeitung und der Öster-           in der Rechtssache der:
   reichischen Zahnärzte-Zeitung (ÖZZ), jeweils im Textteil
   mit Normallettern wie für redaktionelle Artikel üblich,        klagenden
                                                                  kl agenden Partei
   mit Überschrift und den Namen der Parteien und deren                   Österreichische Zahnärztekammer
   Vertreter im Fettdruck sowie mit Textumrandung, ver-                  :LHQ.RKOPDUNW
                                                                  vertreten durch
   |ϑHQWOLFKHQ]XODVVHQ
                                                                          Dr. Friedrich Schulz, Rechtsanwalt
                                                                         :LHQ6WRFNLP(LVHQ3ODW]
4. )U GHQ )DOO NQIWLJHQ =XZLGHUKDQGHOQV YHUSÀLFKWH LFK
   mich, in jedem einzelnen Fall und für jeden einzelnen
                                                                  gegen die beklagte Partei
   Verstoß eine nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht                   Dr. Christoph K R O N S T E I N E R, Zahnarzt
   unterliegende Konventionalstrafe an die Österreichi-                 Leonding, 5XIOLQJHU6WUD‰H
   sche Zahnärztekammer zu bezahlen. Diese Konventio-
   nalstrafe beträgt beim ersten Verstoß € 5.000,00, bei          wegen:     EUR 34.000,00 samt Anhang
   jedem weiteren Verstoß € 10.000,00. Ich nehme zur                         ((*HZHUEOLFKHU5HFKWVVFKXW]8UKHEHUUHFKW
                                                                               *HZHUEOLFKHU5HFKWVVFKXW]8UKHEHUUHFKW))
   Kenntnis, dass unabhängig davon bei einem neuerlichen
   Wettbewerbsverstoß ohne weitere Verständigung eine             zu Recht erkannt:
   8QWHUODVVXQJVXQG9HU|ϑHQWOLFKXQJVNODJHJHJHQPLFK
   eingebracht werden kann.                                       1. Der Beklagte ist bei sonstiger Exekution schuldig, es zu unter-
                                                                     lassen, für zahnärztliche Leistungen Anzeigen in Printmedien,
5. 6FKOLH‰OLFKYHUSÀLFKWHLFKPLFKGLHLQGHU5HFKWVVDFKH          welche ein Viertel einer Seite des jeweiligen Printmediums
    &J G GHV /DQGHVJHULFKWV :HOV DXIJHODXIHQHQ          EHUVFKUHLWHQLQVEHVJDQ]VHLWLJH$Q]HLJHQ]XYHU|ϑHQWOL-
   Klagskosten von € 3.152,52 (darin enthalten € 393,42              FKHQXQGRGHUYHU|ϑHQWOLFKHQ]XODVVHQ
   DQ86WXQG¼DQ*HULFKWVJHEKUHQ XQGGLH
                                                                  2. Die klagende Partei wird ermächtigt, den stattgebenden Teil
   .RVWHQGHU9HU|ϑHQWOLFKXQJGLHVHU(UNOlUXQJLQGHUg==
                                                                     dieses Urteilsspruchs, ausgenommen die Kostenentschei-
   YRQ¼ GDULQHQWKDOWHQ¼DQ8VW 
                                                                     dung, binnen 9 Monaten nach Rechtskraft auf Kosten des
   ]XVDPPHQ¼]X+DQGHQGHV5HFKWVDQZDOWV'U
                                                                     Beklagten in je einer Ausgabe der Zeitung „Oberösterreich
   Friedrich Schulz auf dessen Konto bei der UniCredit Bank
                                                                     Magazinʦ und der „Österreichischen Zahnärzte-Zeitungʦ
   $XVWULD,%$1$7]XEH]DKOHQ               (ÖZZ), jeweils im Textteil mit Überschrift im Fettdruck, die
   Die Bezahlung erfolgt in 4 Monatsraten, und zwar 3 Raten          Namen der Parteien und deren Vertreter im gesperrten Druck
   von je € 1.200,00, die erste Rate am 1. Oktober 2021,             VRZLHPLW7H[WXPUDQGXQJYHU|ϑHQWOLFKHQ]XODVVHQ
   die Folgeraten jeweils am Ersten der folgenden Monate,
   GLH OHW]WH 5DWHYRQ¼DP-lQQHU%HL     3. Der Beklagte ist bei sonstiger Exekution schuldig, der kla-
   Verzug mit einer Rate tritt Terminsverlust ein und wird           genden Partei zu Handen des Klagevertreters binnen 14
   der dann aushaftende Betrag sofort und gänzlich fällig.           7DJHQGLHPLW¼ GDULQHQWKDOWHQ¼86WXQG
                                                                     ¼%DUDXVODJHQ EHVWLPPWHQ.RVWHQGHV5HFKWVVWUHLWV
Ich nehme zur Kenntnis, dass dann, wenn die Unterlas-            zu ersetzen.
    VXQJVSÀLFKWHQJHP3XQNW]XYHUOlVVLJEHDFKWHWXQG
    eingehalten und sämtliche Kosten gem. Punkt 5. dieser            Entscheidungsgründe:
    Erklärung vollständig und pünktlich bezahlt werden, die
    gVWHUUHLFKLVFKH =DKQlU]WHNDPPHU DXI GLH 9HU|ϑHQW-            Der Beklagte erstattete keine Klagebeantwortung. Aus die-
    lichung dieses Vergleiches gem. Punkt 2. im Internet             VHP*UXQGEHDQWUDJWHGLHNODJHQGH3DUWHLJHP†$EV
                                                                     ZPO die Fällung eines Versäumungsurteils. Die Kostenent-
    verzichtet und auch davon Abstand nimmt, von der
                                                                     scheidung gründet sich auf § 41 ZPO.
    9HU|ϑHQWOLFKXQJVHUPlFKWLJXQJDXIPHLQH.RVWHQJHP
    Punkt 3. in der Kronenzeitung Gebrauch zu machen.

                                                                                   Landesgericht Linz, Abteilung 5
                 Marina MURESAN                                                        Linz, 11. August 2021
          Bad Ischl, am 20. September 2021                                           Mag. Gerald Rüger, Richter

                                                                                                                         © stock.adobe.com

                                                                                ÖZZ 11-12/2021 I www.zahnaerztekammer.at                     9
Gesetz & Recht              Versäumungsurteile

                                                       38 &J]

                                                                         Achtung!
                Versäumungsurteil
              Im Namen der Republik                                      Antrag zur Ausstellung

     Das Landesgericht Linz hat durch den Richter Mag. Nikolaus
                                                                         eines Zahnärzteausweises
     Steininger, LL.M. in der Rechtssache der:

     klagenden
     kl agenden Partei                                                   Gültigkeit der
             Österreichische Zahnärztekammer
            :LHQ.RKOPDUNW                                   Ärzteausweise abgelaufen!
     vertreten durch
             Dr. Friedrich Schulz, Rechtsanwalt
            :LHQ6WRFNLP(LVHQ3ODW]                        Wie bereits mehrmals in der Österreichischen
                                                                         Zahnärzte-Zeitung veröffentlicht, weisen wir
     gegen die beklagte Partei
            Dr. Octavian FA G A R AS, Zahnarzt                           neuerlich darauf hin, dass Ärzteausweise für
            4040 Puchenau, Golfplatzstraße 1c                            FachärztInnen für ZMK und ZahnärztInnen,
                                                                         GLHYRUGHP-lQQHUYRQGHQMHZHLOLJHQ
     wegen:    EUR 34.000,00 samt Anhang
               ((8QWHUODVVXQJXQG8UWHLOVYHU|ϑHQWOLFKXQJ
                 8QWHUODVVXQJXQG8UWHLOVYHU|ϑHQWOLFKXQJ))               Ärztekammern ausgestellt wurden, laut Zahn-
                                                                         ärztegesetz mit 31. Dezember 2009 bereits ihre
     zu Recht erkannt:
                                                                         Gültigkeit verloren haben!
     1. Der Beklagte ist bei sonstiger Exekution schuldig, es zu
        unterlassen,                                                     Um wieder einen gültigen Ausweis zu erhalten,
        a) an zahnärztlichen Tätigkeiten wie beispielsweise der
           Behandlung von Zahnfehlstellungen mit Hilfe von Zahn-         können Sie die Ausstellung eines Zahnärzteaus-
           schienen durch die Urban Technology GmbH oder an der          weises bei der Österreichischen Zahnärztekam-
           Werbung dafür unmittelbar oder mittelbar dadurch mit-         mer beantragen.
           zuwirken, dass er Abdrücke bei Zahnfehlstellungen, sei
           es auch auf digitale Weise durch einen Intraoralscanner,
           IUGLH8UEDQ7HFKQRORJ\*PE+YRUQLPPWXQGRGHUGDVV         Füllen Sie dazu bitte das auf der nächsten Seite
           er namentlich oder zumindest bestimmbar, beispielsweise
                                                                         abgedruckte Antragsformular aus und senden die-
           durch die Angabe seiner Anschrift oder sonstiger Kon-
           WDNWGDWHQXQGRGHUGXUFKGDV6HW]HQHLQHU6FKDOWÀlFKH        ses samt Passfoto mit möglichst nicht zu hellem
           (Link), die zu solchen Daten führt, genannt wird;             Hintergrund und Unterschrift an die
        b) für die Zuweisung von Kranken an ihn Vergütungen sich
           zusichern zu lassen oder zu nehmen, beispielsweise für
           die Vornahme von Abdrücken bei Zahnfehlstellungen, sei        Österreichische Zahnärztekammer
           es auch auf digitale Weise durch einen Intraoralscanner.
                                                                         Kohlmarkt 11/6
     2. Die klagende Partei wird ermächtigt, den stattgebenden Teil      1010 Wien
        des Urteilsspruchs, ausgenommen die Kostenentscheidung,
        binnen 9 Monaten nach Rechtskraft auf Kosten des Beklagten
        a) für die Dauer von 2 Monaten auf der Webseite mit              Für die Ausstellung fällt eine Bundesabgabe in
           den Internetadresse www.drsmile.at oder, sollte diese         Höhe von € 14,30 an, die unter Angabe Ihres
           Internetadresse geändert werden, auf der Webseite
           der an der Stelle der Internetadresse www.drsmile.at          Namens und des Zahlungszweckes mittels Erlag-
           verwendeten Internetadresse auf der Startseite im obe-        schein bzw. Überweisung an folgende Bankver-
           ren, beim Aufrufen dieser Seite sofort sichtbaren Bereich     ELQGXQJ,%$1$7%,&
           mit Schriftbild, Schriftgröße und Zeilenabständen wie auf
           diesen Webseiten üblich, mit den üblichen graphischen         BWFBATW1 bei der APOBank (lautend auf Öster-
           Hervorhebungen, fettgedruckten Namen der Prozesspar-          reichische Zahnärztekammer) einzuzahlen ist.
           teien, Fettdruckumrandung, und
        b) in je einer Ausgabe der „Kronenzeitungʦ und der „Öster-
           reichischen Zahnärzte-Zeitungʦ (ÖZZ), jeweils im Textteil     Bitte beachten Sie, dass Zahnärzteausweise erst
           mit Normallettern, wie für redaktionelle Artikel verwendet,   nach Einlangen der Bundesabgabe ausgestellt
           mit Überschrift und den Namen der Parteien und deren
                                                                         werden können und die Ausstellung des Zahnärz-
           Vertreter im Fettdruck sowie mit Textumrandung, veröf-
           fentlichen zu lassen.                                         teausweises im Regelfall ca. vier Wochen dauert.

              /DQGHVJHULFKW/LQ]$EW/LQ]-XOL          Der Ausweis wird Ihnen direkt bzw. über die für Sie
                 Mag. Nikolaus Steininger, LL.M., Richter                zuständige Landeszahnärztekammer zugestellt.

10 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11-12/2021
Kohlmarkt 11/6
                                                                                      1010 Wien

                      Antrag auf (Neu-) Ausstellung eines
                      Zahnärzte-/Dentistenausweises

Ich beantrage die (Neu-) Ausstellung eines Zahnärzte-'HQWLVWHQDXVZHLVHVZHJHQ

Ŀ   Neuanmeldung (Ersteintragung in die Zahnärzteliste)

Ŀ   Verlust

Ŀ   Diebstahl

Ŀ Beschädigung
Ŀ Neuausstellung (bisher Ärzte-'HQWLVWHQDXVZHLV, Namens- bzw. Titeländerung, usw.)

Für die Ausstellung des Ausweises fallen € 14,30 Bundesabgabe an. Wir ersuchen, diese
Bundesabgabe auf das Konto der Ärzte- und Apothekerbank, lautend auf Österreichische
Zahnärztekammer mit IBAN $7 und BIC BWFBATW1, zu
überweisen. Nach Zahlungseingang erfolgt die Ausstellung des Ausweises.

Bitte vervollständigen Sie nachstehende Angaben:

 Akademischer Grad bzw. Grade:
 Vorname(n):
 Zuname(n):
 Geburtsdatum:
 Geburtsort:
 Staatsangehörigkeit:

Mit meiner Unterschrift bestätige ich die Richtigkeit meiner Angaben.

…………………………….……., am ………….………………

                                       Unterschrift (dient als 6FDQYRUODJH für den
                                                       ÖZZ 11-12/2021 I www.zahnaerztekammer.at    11
                                      Ausweis, bitte innerhalb der Linien schreiben)
Versicherung         Cyberattacke

   Der „digitale“ Einbruch
    Ausgangslage, Problemfelder, DSGVO und Lösung

   Ausgangslage                                                  )UGDVEHWURϑHQH&\EHURSIHUEHGHXWHWGLHVLP5HJHOIDOOYLHO
                                                                 $UEHLWKRKH.RVWHQ6WLOOVWDQGLP%HWULHELQGHU2UGLQDWLRQ
   Der „digitaleʦ Einbruch, also ein Cyber Sicherheitsvorfall,   und die Möglichkeit bei Bekanntwerden des Datendiebstahls
   ist zwar nicht mehr eine neue Art eines Verbrechens aber      einen Reputationsschaden zu erleiden. Mit Letzterem spe-
   eine stark steigende. Die Anzahl von Cyberattacken nimmt      NXOLHUHQYLHOH+DFNHUXQGHUKRϑHQVLFKGDGXUFKGLHUDVFKH
   zu, seit der Corona Pandemie kam es zu einem sprunghaf-       =DKOXQJYRQ/|VHJHOGHUQZHOFKHKlX¿JLQ)RUPYRQGLJLWDOHQ
   WHQ$QVWLHJ%HWURϑHQVLQGQLFKWQXUGLHPHGLDOEHNDQQWHQ    Währungen (Bitcoins) erfolgen.
   *UR‰NRQ]HUQHRGHU|ϑHQWOLFKH,QVWLWXWLRQHQVRQGHUQDXFK
   KMUs und Selbstständige.
                                                                 Problemfeld 1 – Sicherheit der eigenen IT
   Zugang erlangt der Hacker oft über Phishing Mails und Ins-
   tallation von Trojanern (Schadsoftware). Sobald der Hacker    Investitionen in die eigene IT-Sicherheit sind das Gebot der
   den Zugang zum Computersystem und den Daten hergestellt       6WXQGH(LQ%OLFNHLQHV('93UR¿VLQGLHYRUKDQGHQH('9
   hat, ergeben sich für diesen im Wesentlichen drei Möglich-    Infrastruktur bringt hier Klarheit. Besonders wichtig sind vor
   keiten zu deren Nutzung:                                      allem eine auf tagesaktuellen Stand gehaltene Virensoftware,
   1. Verschlüsselung der Daten und Erpressung von Lösegeld      HLQH JXWH )LUHZDOO XQG UHJHOPl‰LJH Z|FKHQWOLFKWlJOLFK 
       zum Erhalt des Entschlüsselungscodes                      Datensicherungen. Vom Anwender unterschätzt jedoch
   2. Erpressung des Cyberopfers z. B. durch Androhung der       umso wichtiger sind ebenfalls in regelmäßigem Abstand
       9HU|ϑHQWOLFKXQJGHU'DWHQ                                  MlKUOLFKKDOEMlKUOLFK GXUFKJHIKUWH3DVVZRUWlQGHUXQJHQ
   3. Verkauf der gestohlenen Datensätze an andere Hacker        Einen Leitfaden hierfür und für sichere Passwörter geben
       im Darknet                                                entsprechende Passwortrichtlinien.

                                                                                                                                   © stock.adobe.com

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Cyberattacke                  Versicherung
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                    Problemfeld 2 – die eigene Sensibilisierung                     Der „analogeʦ Einbruch in die Ordination ist in der Regel in
                                                                                    jeder Ordinationsbündelversicherung gut abgedeckt. Cy-
                    Die eigene Sensibilisierung und jene der Mitarbeiter zum        berversicherungen zur Absicherung des „digitalenʦ Einbruch
                    Thema Cybersicherheit zählt als eine der Schlüsselfaktoren      VLQG PRGHUQ KlX¿J LQ 3ROL]]HQRUGQHUQ ]X ¿QGHQ VLQG VLH
                    zur erfolgreichen Abwehr von Cyberattacken.                     jedoch noch nicht.

                    Die kritische Betrachtung fremder oder verdächtiger E-Mails     Cyberversicherungen sind komplexe Produkte und sollten
                    und die bereits angesprochene sichere Vergabe von unter-        deshalb auch bei spezialisierten Anbietern abgeschlossen
                    schiedlichen Passwörtern und deren regelmäßiger Änderung        werden. Der Leistungsumfang ist höher und die im Scha-
                    helfen dabei bereits enorm. Cyber-Präventionsschulungen         denfall besonders wichtige Assistance, damit ist der Zugang
                    durch Experten mit einem Praxistest zeigen Schwachstellen       zu speziellen IT- Forensikern gemeint, ist gesichert und in-
                    in der IT-Sicherheit und im eigenen Verhalten auf.              kludiert. Diese IT-Forensiker arbeiten im Schadenfall sofort
                                                                                    mit den vom Klienten beauftragten lokalen EDV-Betreuer
                                                                                    zusammen und bringen das notwendige Know-How mit,
                    '6*92 ± 0HOGHYHUSÀLFKWXQJ                                       um die Cyberattacke zu stoppen und den Schaden für den
                    an die Datenschutzbehörde (DSB)                                 versicherten Klienten möglichst gering zu halten.

                    Gemäß Artikel 33 der DSGVO besteht eine gesetzliche Melde-      Die jährliche Prämie von guten Cyberversicherungslösungen
                    YHUSÀLFKWXQJDQGLH]XVWlQGLJH'DWHQVFKXW]EHK|UGH '6%        beginnt bereits bei ca. € 500,00 (abhängig vom Umsatz und
                    wenn der Schutz personenbezogener Daten verletzt wurde.         gewählter Versicherungssumme). Das Kostenrisiko im Falle
                    (LQH1LFKWPHOGXQJHLQH]XVSlWH0HOGXQJ )ULVWK RGHU      einer erfolgreichen Cyberattacke ist unverhältnismäßig höher,
                    GLH6HW]XQJIDOVFKHU0D‰QDKPHQN|QQHQHPS¿QGOLFKH*HOG-         weshalb eine entsprechende Absicherung empfehlenswert
                    VWUDIHQQDFKVLFK]LHKHQ'LHYRP'DWHQPLVVEUDXFKEHWURϑH-      ist. Für die Auswahl des Versicherungsunternehmens und
                    QHQ.XQGHQ3DWLHQWHQVLQG]XGHPEHUGHQ+DFNHUDQJULϑ]X       des passenden Leistungsumfangs sollte die Wahl auf einen
                    informieren. Eine professionelle Beratung und Durchführung      unabhängigen, und auf Cyberversicherungslösungen speziell
                    der notwendigen Schritte durch Spezialisten ist anzuraten.      geschulten, Berater fallen.

                    Versicherungslösung

                    Durch Einhaltung der bereits beschriebenen Maßnahmen
                                                                                                                Marco Willinger
                    reduziert sich das Risiko einer erfolgreichen Cyberattacke
                    merklich. Auch ein Cyberversicherer setzt eine regelmäßige              Akademischer Versicherungsmakler und
                                                                                              Geschäftsführender Gesellschafter bei
                    Datensicherung, aktuelle Virensoftware und Firewalls für den
                                                                                                   SWZ Versicherungsmakler GmbH
                    Versicherungsschutz voraus. Das verbleibende Restrisiko soll-                                 www.swzvers.at
                    te im Rahmen einer Versicherungslösung abgesichert werden.

                                                                                                   ÖZZ 11-12/2021 I www.zahnaerztekammer.at 13
Versicherung       +DIWS‹LFKWYHUVLFKHUXQJ

                                   Die „geheimen Tricks“
                                  im Umgang mit Versicherungen

     Was sind die Tricks erfahrener Versicherungsberater im immer

       VFKZLHULJHUHQ8PJDQJPLWGHQ9HUVLFKHUXQJVJHVHOOVFKDIWHQ"

                             'LHZHUGHQQDWUOLFKYRQQLHPDQGHPYHUUDWHQ±

                               außer eben hier, für alle für Zahnärztinnen und

                                     =DKQlU]WHUHOHYDQWHQ9HUVLFKHUXQJVIUDJHQ

                                                                                 © stock.adobe.com

14 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11-12/2021
+DIWS‹LFKWYHUVLFKHUXQJ Versicherung

Teil 41: Wozu eigentlich                                         Die Kosten, für die der Versicherer dann einzustehen hat, um-
        +DIWSÀLFKWYHUVLFKHUXQJ"                                 fassen ein breites Spektrum: Neben den bis dahin angefalle-
                                                                 nen Prozess- und sonstigen Abwehrkosten wird jetzt auch all
.XU]:HLO6LHPVVHQ'DV:RUWÄ+DIW3ÀLFKWʦ beschreibt         GDVEH]DKOWZDVJHPHLQKLQXQWHUGHP6FKDGHQHUVDW]%HJULϑ
gemäß unserem altehrwürdigen, bürgerlichen Gesetzbuch            zusammengefasst wird: Schmerzengeld, Verdienstentgang,
 $%*% DXV   GLH 9HUSÀLFKWXQJ XQWHU EHVWLPPWHQ       8QWHUKDOW3ÀHJHNRVWHQ7UDXHUVFKDGHQ
Umständen für verursachte Schäden einstehen zu müssen.
Für bestimmte Gefahrenarten oder Tätigkeiten ist dafür ge-
setzlich eine Versicherung vorgeschrieben. Das heißt dann
                                                                     WICHTIG: Die gewählte Versicherungssumme
HWZDVVSHUULJÄ3ÀLFKW+DIWSÀLFKWYHUVLFKHUXQJʦ.
                                                                     muss insgesamt auch in einem Großschadenfall
                                                                     für alle diese Kosten zusammen ausreichen!
*HVHW]OLFKH 3ÀLFKW VHLW 
                                                                     Eine dauernde Invalidität fällt bei einem Kind
(LQ%HLVSLHOGDIULVWGLH=DKQDU]W+DIWSÀLFKWYHUVLFKHUXQJ
=XGLHVHU]HQWUDOHQEHUXÀLFKHQ$EVLFKHUXQJEHUDWHQZLUXQ-           mit langer Restlebenserwartung dann ungleich
sere Klienten nicht nur tagtäglich, sondern haben wir an der         höher aus als bei einem älteren Patienten. Auch
*HVHW]ZHUGXQJDXFKPLWZLUNHQXQGGDPLWXQVH-               das Thema Verdienstentgang, wegen einer
ren Beitrag für optimale rechtliche Rahmenbedingungen für            beispielsweise unklar gewordenen Sprache bei
gVWHUUHLFKV=DKQDU]W+DIWSÀLFKWUHFKWOHLVWHQN|QQHQ1XQ           Verletzung des nervus lingualis, wird bei einem
10 Jahre danach, ist eine gute Gelegenheit die Grundfunk-            berühmten Fernsehmoderator anders zu sehen
WLRQHQGLHVHUHLQ]LJHQ3ÀLFKWYHUVLFKHUXQJIUGLH$XVEXQJ          sein, als bei einem anderen Patienten.
des Zahnarztberufs zu beleuchten.

*HVHW]OLFKH )XQNWLRQHQ GHU 3ÀLFKWYHUVLFKHUXQJ
%HLHLQHU3ÀLFKWYHUVLFKHUXQJKDWGHU*HVHW]JHEHULPPHU]ZHL     Die höchsten Risiken entspringen dabei oftmals eher dem
Aspekte im Kopf: Vergleichbar mit der aktuellen Impfdebat-       DOOJHPHLQPHGL]LQLVFKHQDOVGHP]DKQDU]WVSH]L¿VFKHQ%H-
te stehen sich dabei Eigenschutz IU GHQ =DKQDU]WGHQ        UHLFK±XQGEHLGHVPXVVQDWUOLFKJOHLFKHUPD‰HQDEJHGHFNW
3ÀLFKWYHUVLFKHUWHQ XQGFremdschutz IUGHQ3DWLHQWHQ          sein. Für die Verdeutlichung dieser Thematik sei an den dra-
den Geschädigten) gegenüber. Es soll also sowohl der „Unter-     matischen Fall vor wenigen Jahren erinnert, als ein Patient
nehmer Zahnarztʦ im Fall einer Inanspruchnahme geschützt         anstelle des Spülwassers den Becher mit dem Bleachingmittel
sein; als auch der Geschädigte, wenn sich der Anspruch als       erwischt hat. Dieser schlimme Fall mit schweren Dauerfolgen
berechtigt herausstellt. In beiden Fällen ist mit einer Versi-   ging damals durch die Medien.
cherung gewährleistet, dass die Entschädigung erfolgen kann
und das Vermögen des Zahnarztes abgesichert ist.                 Ä7ULFNʦ
                                                                 'HU +DIWSÀLFKW9HUVLFKHUXQJVVFKXW] LVW IU =DKQlU]WH LQ
Funktionen aus Zahnarzt-Sicht                                    Österreich immer noch äußerst günstig und unterscheidet
Auch aus Sicht des versicherten Zahnarztes hat die Haft-         sich am Markt in der Prämie nur minimal. Wir empfehlen
SÀLFKWYHUVLFKHUXQJHLQHZLFKWLJH'RSSHOIXQNWLRQHLQHUVHLWV     daher unbedingt auf die Qualität achten, um etwa auch
die „Abwehrfunktionʦ und andererseits die „Leistungsfunk-        für typische nichtmedizinisch indizierte Behandlungen wie
tionʦ. Denn die Versicherung ist mitnichten „die Stelle, die     etwa Bleaching vollen Schutz zu haben, was nicht in allen
immer zahltʦ, wenn eine Forderung gestellt wird. Würden          Angeboten gleichermaßen gegeben ist. Ein auf Zahnärzte
wirklich alle in der Praxis ganz überwiegend nicht gerecht-      spezialisierter unabhängiger Berater kennt alle am Markt
fertigten Forderungen stets ungeprüft bezahlt werden, wären      DQJHERWHQHQ6WDQGDUGXQG6RQGHUSURGXNWHXQG¿QGHWGLH
GLH3UlPLHQIUHLQHQ=DKQDU]W+DIWSÀLFKWVFKXW]±YRUGHP       für Sie individuell beste Lösung.
+LQWHUJUXQG PRGHUQHQ $QVSUXFKVGHQNHQV ± XQHUVFKZLQJ-
lich hoch. Daher besteht die erste zentrale Funktion der
+DIWSÀLFKWYHUVLFKHUXQJ GDULQ GHQ =DKQDU]W YRQ 6FKDGHQ
freizuhalten, indem ungerechtfertigte Forderungen „abge-
wehrtʦ werden.

Die richtige Versicherungssumme                                                 Mag. Marcel Mittendorfer
6ROOWHVLFKHLQH)RUGHUXQJ±DOOHQIDOOVDXFKHUVWQDFKHLQHP                VERAG Versicherungsmakler GmbH
6DFKYHUVWlQGLJHQYHUIDKUHQYRU*HULFKW±DOVJHUHFKWIHUWLJW                          1190 Wien, Eroicagasse 9
herausstellen, kommt die zweite Funktion der Versicherung                                       www.verag.at

zum Tragen, die Leistungsfunktion.

                                                                               ÖZZ 11-12/2021 I www.zahnaerztekammer.at 15
Diverses        AMKO

               Karitative Sternfahrt
   des Ärztlichen Mobilitätsklub Österreichs (AMKO)

   A   m Samstag, dem 18. September 2021, fand die nunmehr
       vierte, und immer beliebtere, Sternfahrt des AMKO statt.
   Wie auch in den Jahren zuvor waren dazu ganz besonders die
                                                                     Mein Dank gilt aber ebenso unserem Team im Vereinsbüro,
                                                                     Frau Braunseis und Frau Schuster, die sich immer mit großem
                                                                     Engagement der Vorbereitung und der Durchführung unserer
   Besitzer von Oldtimern und historischen Motorrädern in un-        Sternfahrt widmen. Die Teilnehmerzahl vom Vorjahr konnte
                               seren Reihen, aber auch Mitglie-      PLWNQDSSIQI]LJ)DKU]HXJHQDEHUPDOVEHUWURϑHQZHUGHQ
                               der, die ausschließlich moderne       was fraglos ein deutlicher Parameter dafür ist, dass der AMKO
                               Fahrzeuge bewegen, herzlichst         den Erwartungen seiner Mitglieder an diese Veranstaltung
                               zur Teilnahme eingeladen.             RϑHQVLFKWOLFKJHUHFKW]XZHUGHQVFKHLQW

                             Auch heuer lag die Planung der          Wie auch in den Vorjahren trafen wir uns zum Start in Sto-
                             gesamten Veranstaltung, also            ckerau, wo es nach der Begrüßung durch die dortige Stadt-
                             sowohl der Fahrtroute als auch          amtsdirektorin Dr. Maria Andrea Riedler, die mit ihrem Mann
                             des sehr interessant gestalteten        in einem historischen BMW ebenfalls an unserer Sternfahrt
                             Rahmenprogrammes, in den                teilnahm, eine kurze Instruktion zur Fahrtroute und zum
                             routinierten Händen unseres             Tagesablauf gab. Danach formierte sich das Starterfeld und
                             geschätzten und höchst Mo-              die Strecke führte uns in einer ersten Etappe nach Loosdorf
                             torsport-erfahrenen Vorstands-          bei Laa an der Thaya, wo wir dann im Rahmen einer sehr
   mitgliedes Prim. MR Dr. Gerald Brandstetter, der für uns          interessanten Führung seitens der Besitzerfamilie Piatti das
   auch diesmal wieder einen sehr abwechslungsreichen und            dortige, malerisch gelegene Schloss besichtigen durften. Be-
   LQWHUHVVDQWHQ$XVÀXJVWDJRUJDQLVLHUWH                           eindruckend dabei waren vor allem die privaten historischen
                                                                     =LQQ¿JXUHQXQG3RU]HOODQVDPPOXQJHQ
   Das Tagesthema war diesmal, im wahrsten Sinne des Wortes,
   GDV Ä(UIDKUHQʦ WHLOZHLVH XQEHNDQQWHU WHLOZHLVH EHNDQQWHU
   Burgen und Schlösser im Weinviertel. Leider hatte es der
   heilige Petrus heuer nicht so gut mit uns gemeint, denn die
   Sonne war an diesem Tag ein sehr seltener Gast, was dem
   Erfolg der Veranstaltung aber absolut nicht im Wege stand,
   wofür unserem Gery Brandstetter angesichts der Qualität
   seiner Organisation an dieser Stelle sehr herzlich gedankt sei.

16 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11-12/2021
Die zweite Etappe führte das Teilnehmerfeld dann, unter-
EURFKHQGXUFKHLQHNXU]H.DϑHHXQG0HKOVSHLVSDXVHLQ
Laa an der Thaya, nach Schöngrabern. Dort konnten wir
die berühmte, kulturell und historisch vor allem für ihre
Ä6WHLQHUQH%LEHOʦEHNDQQWHURPDQLVFKH3IDUUNLUFKHEHVLFK-
tigen, über die uns die Stockerauer Stadtamtsdirektorin
Dr. Riedler im Rahmen einer Führung vieles zu erzählen
wusste.
                                                                                                          Bald
                                                                                                       erhäl
                                                                                                             tlich
Die dritte und letzte Etappe leitete uns dann, abermals
an vielen zum Teil verfallenen und verborgenen, zum Teil
bekannten und bewirtschafteten, Burgen und Schlössern
vorbei und auf herrlichen, wenig frequentierten und ge-
rade mit Oldtimern genussvoll und abwechslungsreich zu
befahrenden Straßen zu unserem traditionellen Ziel nach
Hausleiten bei Stockerau zurück.

Dort erwartete uns als kulinarischer Ausklang des Tages
ein vorzügliches Abendessen, in dessen Rahmen wir noch
die Gelegenheit dazu hatten, unseren gemeinsamen Aus-
ÀXJVWDJ5HYXHSDVVLHUHQ]XODVVHQXQGXQWHUHLQDQGHUGLH
eine oder andere kraftfahrzeugtechnische Erfahrung auszu-
tauschen, was sich auch stets als sehr interessant erweist.

Es ist ebenso Tradition, dass wir unsere gemeinsame Aus-
fahrt immer einem karitativen Zweck widmen, zu dessen
Gunsten wir die Teilnehmer jeweils um eine Spende bitten.

Es geht dabei um die Unterstützung eines mittlerweile
12-jährigen Buben, der am Asperger-Syndrom leidet und         Aquasil® Ultra+ Smart Wetting®
der von seiner alleinerziehenden Mutter liebevoll betreut
wird. Sie ist deshalb nur eingeschränkt erwerbsfähig, was
                                                              Abformmaterial
für die Lebensumstände beider naturgemäß ein großes
¿QDQ]LHOOHV3UREOHPGDUVWHOOWEHLGHVVHQ%HZlOWLJXQJZLU
                                                              Mehr Abformungen durch
helfen können und wollen.                                     weniger Materialverlust –
Zu guter Letzt möchte ich unsere Mitglieder und jene, die     einfachere Anwendung*
es noch werden wollen, schon jetzt sehr herzlich zur AMKO-    Jetzt gibt es weitere Gründe, sich für
Sternfahrt 2022 einladen.                                     Aquasil® Ultra+ zu entscheiden.

Sobald der Termin dafür feststeht, erfahren Sie Näheres       Mit dem neuen Mischkanülen- und
dazu über unser Sekretariat bzw. auf der AMKO-Homepage        Kartuschensystem von Aquasil® Ultra+
unter www.amko.at.                                            entstehen bis zu ca. 60% weniger Mate-
                                                              rialverlust und gleichmäßigere Mischung
                                                              des Abformmaterials.
                                                              Informieren Sie sich über weitere Vorteile
                                                              des neuen Systems und über die Produk-
                                                              teigenschaften von Aquasil® Ultra+ unter
                                                              dentsplysirona.com/aquasil
            MR DDr. Claudius Ratschew
                  Präsident des Ärztlichen
                 Mobilitätsklub Österreichs                   * Im Vergleich zum vorherigen Mischkanülen- und
                                                                Kartuschensystem von Dentsply Sirona
Diverses          Standesveränderungen

            Standesveränderungen von 1. Oktober bis 30. November 2021

   Eintragungen in                                  Dr. med. dent. Andrea KREBS                     Dr. med. dent. Jochen TOTZKE
                                                    2500 Baden (NÖ), am 14. Oktober 2021            -HQEDFK 7LURO DP2NWREHU
   die Zahnärzteliste
                                                    Dr. med. dent. Nikola KROISS                    Dr. med. dent. Melanie VÖLKEL
   Dr. med. dent. Shaza ALBUNI                      1230 Wien, am 4. Oktober 2021                   3400 Klosterneuburg (NÖ),
   1200 Wien, am 18. Oktober 2021                                                                   am 1. November 2021
                                                    Dr. med. dent. Victoria MAKRIDI
   Dr. med. dent. Hans Magnus BARTHOLOMÄUS          3500 Krems an der Donau (NÖ),                   Dr. med. dent. Philipp WEBER
   :LHQDP1RYHPEHU                  am 13. Oktober 2021                             :LHQDP1RYHPEHU

   Dr. med. dent. Marlene BECKER                    Dr. med. univ. Norbert MALLI                    Zahnärztin Patricia WIEGELE
   3380 Pöchlarn (NÖ), am 15. Oktober 2021          8010 Graz (Steiermark), am 2. November 2021     9LOODFK .lUQWHQ DP2NWREHU

   Dr. med. dent. Lorenz CASPARY                    Dr. med. dent. Isabella MITTAG                  Dr. med. dent. Winfried WIESINGER
   1090 Wien, am 5. Oktober 2021                    1050 Wien, am 13. Oktober 2021                  3300 Amstetten (NÖ), am 12. Oktober 2021

   MDDr. Elior DJURAYEV                             Dr. med. dent. Dominic MOROCUTTI                Zahnärztin Heike WILLIMAYER-ZAHNER
   1110 Wien, am 11. Oktober 2021                   8010 Graz (Steiermark), am 1. Oktober 2021      (OOPDX 7LURO DP2NWREHU

   Dr. med. dent. Josephine DULCE                   Dr. med. dent. Antonela NAISAR                  Dr. med. dent. Julia WOJCIK
   1190 Wien, am 11. November 2021                  :LHQDP2NWREHU                   1090 Wien, am 15. November 2021

   Dr. med. dent. Gabriela ENZINGER                 Dr. med. dent. Sophia Anna PANWINKLER           Dr. med. dent. David ZYMBAL
   3002 Purkersdorf (NÖ), am 12. November 2021      :LHQDP2NWREHU                   1180 Wien, am 22. November 2021

   Dr. med. dent. Kai ERGIN                         Dr. med. dent. Vera PLETZ
   1030 Wien, am 4. Oktober 2021                    1030 Wien, am 1. Oktober 2021                   3UD[LVHU|ϑQXQJHQ
   Dr. med. dent. Tugba ERTEKIN                     Dr. med. dent. Vilma RADÒ                       Dr. med. dent. Sarah ABDEL-HAMIED
   1050 Wien, am 13. Oktober 2021                   4400 Steyr (OÖ), am 13. Oktober 2021            *lQVHUQGRUI/DJHUKDXVVWUD‰H 1g
                                                                                                    am 2. November 2021
   Dr. med. dent. Cornelia FUCHS                    Dr. med. dent. Johannes REISNER
   8350 Fehring (Steiermark), am 1. Oktober 2021    1HXQNLUFKHQ 1g DP2NWREHU       Dr. med. dent. Omar Ali Hussein AL-AZZAWI
                                                                                                    :LHQ1LEHOXQJHQJDVVH7RS
   Dr. med. dent. Gernot GLANTSCHNIG                Alen REPIJA, dr. dent. med.                     am 1. Oktober 2021
   1090 Wien, am 1. Oktober 2021                    8490 Bad Radkersburg (Steiermark),
                                                    am 22. November 2021                            Dr. med. dent. Hamza ALYOUSEF
   Dr. med. dent. Veronika GRÜNER                                                                   /RFKDX/DQGVWUD‰H 9RUDUOEHUJ 
   1010 Wien, am 20. Oktober 2021                   Dr. med. dent. Marina SAAD                      am 11. Oktober 2021
                                                    :LHQDP2NWREHU
   Dr. med. dent. Lukas HAIDER                                                                      Zahnarzt Luka BALTIC, dr. med. dent.
   2380 Perchtoldsdorf (NÖ), am 21. Oktober 2021    Andrej SABO, dr. med. dr. dent. med.            8051 Graz, Anton-Kleinoscheg-Straße 19
                                                    8490 Bad Radkersburg (Steiermark),              (Steiermark)
   Dr. med. dent. Nina HASPEL                       DP1RYHPEHU                            am 1. Oktober 2021
   8010 Graz (Steiermark), am 1. Oktober 2021
                                                    Dr. med. dent. Karoline SAGMEISTER              Dr. med. dent. Marlene BECKER
   Dr. med. dent. Herbert HEISS                     'RUQELUQ 9RUDUOEHUJ                     3|FKODUQ:LHQHUVWUD‰H 1g 
   (OOPDX 7LURO DP2NWREHU          am 1. Oktober 2021                              am 15. Oktober 2021

   Dr. med. dent. Michael HOFFMANN                  lek. dent. Anna Marta SEK                       Dr. med. univ. Dr. med. dent. Stefan BUBIK
   :LHQDP2NWREHU                   1230 Wien, am 11. Oktober 2021                  *UR‰SHWHUVGRUI%XUJHUVWUD‰H %XUJHQODQG
                                                                                                    am 19. Oktober 2021
   Dr. med. dent. Daniel HORAK                      dr. dent. Daniel SOMOGYI
   0DULD5DLQ .lUQWHQ DP2NWREHU   2334 Vösendorf (NÖ), am 2. November 2021        Mag. sc. Etienne CIKAC, dr. med. dent.
                                                                                                    %DG*DVWHLQ+DQV.XGOLFK6WUD‰H
   Dr. med. dent. Senem KAYA                        Dr. med. dent. Stefan SPRINZ                    (Salzburg)
   1040 Wien, am 18. November 2021                  =XJWDO 6WHLHUPDUN DP2NWREHU   am 1. November 2021

   Dr. med. dent. Karoline KELLERER                 Dr. med. dent. Oliver STEDING                   Dr. med. dent. Ahmad Wais FATEH
   :LHQDP2NWREHU                   :LHQDP1RYHPEHU                 +RKHQDXDQGHU0DUFK
                                                                                                    Rathausplatz 10 (NÖ)
   Dr. med. dent. Peter KEREK                       Dr. med. dent. Viktoria STROBL                  am 1. Oktober 2021
   8010 Graz (Steiermark), am 1. Oktober 2021       1020 Wien, am 12. Oktober 2021
                                                                                                    Dr. med. dent. Heidrun FRANKL
   Dr. med. univ. Dr. med. dent.                    Dr. med. dent. Daniela THALHOFER, MSc           8045 Graz, Weinzöttlstraße 3 (Steiermark)
   Nicole KINASTBERGER                              +LQWHUJOHPP 6DO]EXUJ                    am 1. Oktober 2021
   1210 Wien, am 1. November 2021                   DP2NWREHU
                                                                                                    Dr. med. dent. Manuel GAPPITZ
   Dr. med. dent. Anne-Aimée KRAKORA                Dr. med. dent. Milena TOPIC                     9020 Klagenfurt, Koschatstraße 92 (Kärnten)
   :LHQDP1RYHPEHU                  1140 Wien, am 24. November 2021                 am 4. Oktober 2021

18 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11-12/2021
Diverses       Standesveränderungen

Dr. med. univ. Dr. med. dent.              Dr. med. univ. Dr. med. dent. Klaus KRIEBER      Dr. med. dent. Annika MELLER
Gertrude-Elisabeth GRABNER                 :HL]%UDFKWHU*DVVH 6WHLHUPDUN         :LHQ+DXVODEJDVVH
:LHQ6HLOHUJDVVH               am 1. Oktober 2021                               am 1. Oktober 2021
am 1. Oktober 2021, Zweitordination
                                           Zahnarzt Ahmad LABACH                            Dr. med. dent. Sarah METZKER
Dr. med. dent. Dennis GROSSE               :LHQ3HUQHUVWRUIHUJDVVH             7KD\D+DXSWVWUD‰H 1g 
5020 Salzburg, Imbergstraße 23             am 22. November 2021                             am 4. Oktober 2021
am 29. November 2021
                                           Dr. med. dent. Maria Andreyna                    Dr. med. dent. Gregor MOHL
Dr. med. dent. Annika HECHT                LEON MANRIQUE, MSc (Periodontology)              $OWHQPDUNWDQGHU7ULHVWLQJ
3\KUD+DXSWVWUD‰H7RS 1g    :LHQ+RFNHJDVVH%                   Altenmarkt an der Triesting 159 (NÖ)
am 25. Oktober 2021                        am 1. Oktober 2021                               am 1. Oktober 2021

Dr. med. univ. Dr. med. dent.              Prim. Dr. med. dent. Andrea LINTNER              Dr. med. dent. Agnes NEMETH
Ivonne HEINRICH-MOVSSISSIAN                %XFK6W0DJGDOHQD2EHUEXFK             6FKlUGLQJ,QQHUH6WDGW
:LHQ,JODVVHHJDVVH            (Steiermark)                                     Passauer Straße 9 (OÖ)
am 4. Oktober 2021                         am 1. Oktober 2021                               am 1. Oktober 2021

Dr. med. dent. Herbert HEISS               Zahnarzt Georg LINTNER                           Dr. med. dent. Anuscha NIDETZKY
(OOPDX'RUI 7LURO               *ULHVNLUFKHQ:HEHU]HLOH 2g             :LHQ%UQQHU6WUD‰H
am 1. Oktober 2021                         am 1. Oktober 2021                               am 1. Oktober 2021

Dr. med. dent. Xaver HOFINGER              Dr. med. dent. Birgit LUCKMANN                   dr. med. dent. Zsuzsanna NYITRAI
0RQGVHH5DLQHUVWUD‰H 2g         8280 Fürstenfeld, Klostergasse 28 (Steiermark)   %DGHQ+HOHQHQVWUD‰H 1g 
am 1. November 2021                        am 1. Oktober 2021                               am 1. Oktober 2021

Dr. med. dent. Julia HOSMANN               MR Dr. med. univ. Rudolf MATHEIS, MDSc           Dr. med. dent. Leyla OVEYSI
6FKZDU]DXDP6WHLQIHOG              /LQ]3URPHQDGH6W 2g               2225 Zistersdorf, Kaiserstraße 10 (NÖ)
Wechselbundesstraße 24 (NÖ)                am 13. Oktober 2021, Zweitordination             am 1. Oktober 2021
am 1. November 2021, Zweitordination                                                                                                 «

    Die Arbeitsgemeinschaft der Zahnärzte im Katholischen Akademikerverband der Erzdiözese Wien
                  lädt alle KollegInnen, FachärztInnen für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde,
              DentistInnen sowie ZahnärztInnen und deren Verwandte und Freunde herzlich zur

                       Apollonia-Messe
                                 zu Ehren der Patronin der Zahnheilkunde ein.

                            Ort: Krypta der Peterskirche, Wien 1.,
                                                               1., Petersplatz
                                 (Eingang rechts vom Haupttor)

                            Zeit: Samstag, 19. Februar 2021, 11.00 Uhr

                                                                                     ÖZZ 11-12/2021 I www.zahnaerztekammer.at 19
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