Amtsblatt des Gemeindeverwaltungsverbandes Elsenztal und der Gemeinden - Gemeinde Eschelbronn
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Gemeindeverwaltungsverband Elsenztal Amtsblatt des Gemeindeverwaltungsverbandes Elsenztal und der Gemeinden Eschelbronn Lobbach Lobenfeld & Waldwimmersbach Mauer Meckesheim & Spechbach Mönchzell Sitz des Gemeindeverwaltungsverbandes Elsenztal (Hrsgb.): Meckesheim, Vorsitzender: BM John Ehret, Telefon (06226) 92 20-0 Verantwortung für den amtlichen Inhalt: Der Verbandsvorsitzende und die jeweiligen Bürgermeister oder Vertreter im Amt Verlag: WDS WerbeDruck Schneider, Industriestr. 20, 74909 Meckesheim, Telefon (06226) 99 39-0, Fax (06226) 99 39-19, wds@wds-druck.de 47. Jahrgang 17. Dezember 2021 Nummer 50 Die Bürgermeister, Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinden im GVV Elsenztal wünschen allen Einwohnerinnen und Einwohnern ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein gesundes, glückliches und friedliches Jahr 2022. J o hn E hr et Strahlend, wie ein schöner Traum, Verbandsvorsitzender steht vor uns der Weihnachtsbaum. Bürgermeister, Mauer Seht nur, wie sich goldenes Licht auf den zarten Kugeln bricht. Marco Siesing Stellv. Verbandsvorsitzender “Frohe Weihnacht” klingt es leise Bürgermeister, Eschelbronn und ein Stern geht auf die Reise. Leuchtet hell vom Himmelszelt - Edgar Knecht hinunter auf die ganze Welt. Bürgermeister, Lobbach (Verfasser unbekannt) Maik Brandt Bürgermeister, Meckesheim Werner Braun Bürgermeister, Spechbach Gunter Dörzbach Ortsvorsteher, Mönchzell
Nummer 50 • 17. Dezember 2021 Amtsblatt Elsenztal Seite 3 keitsprüfung. Hierzu hat die Vorhabenträgerin einen Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Be- richt) erstellt, welcher dem eingereichten Antrag beigelegt ist. Das Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie, Roh- stoffe und Bergbau, Referat 97, Landesbergdirektion ist zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde. Hinweis: Für dieses Planfeststellungsverfahren erfolgte bereits im Wir wünschen Zeitraum vom 10.08.2020 bis 25.09.2020 eine Beteiligung der Öf- fentlichkeit. Aufgrund eines formellen Verfahrensfehlers wird diese jedoch hiermit wiederholt werden. Wir weisen darauf hin, dass die Einwendungen, Äußerungen und Stellungnahmen, die im Rahmen fröhliche der in 2020 durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebracht wurden, bestehen bleiben und im weiteren Verfahrenslauf behandelt werden, soweit sie gegenüber dem Regierungspräsidium Freiburg Weihnachten und nicht schriftlich zurückgenommen wurden oder werden. 2. Für die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung liegt der Antrag mit den ein glückliches, dazugehörigen Planunterlagen in der Zeit vom 20.12.2021 bis ein- schließlich 19.01.2022 im Bürgermeisteramt der Gemeinde Lobbach gesegnetes neues 74931 Lobbach, Hauptstraße 52, Sitzungssaal 2. OG Bürgermeisteramt der Gemeinde Meckesheim 74909 Meckesheim, Friedrichstraße 10, Bürgerbüro Jahr. Bürgermeisteramt der Gemeinde Wiesenbach 69257 Wiesenbach, Hauptstraße 26, Zimmer 5 während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht aus. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Einsichtnahme vor Ort die gelten- den Bestimmungen und Hygienerichtlinien im Zusammenhang mit Der Aufsichtsrat, der Corona-Pandemie zu beachten sind. Wir bitten Sie, sich vor ei- nem Besuch bei der Gemeindeverwaltung hierzu zu informieren; die Leitung ggfls. sind Besuchstermine zu vereinbaren. und das Team der Der Antrag mit Planunterlagen wird mit Beginn der Auslegung auch Kirchlichen Sozialstation Elsenztal e.V. auf den jeweiligen Internetseiten der o. g. Gemeinden zur Einsicht- nahme bereitgestellt. Ebenso sind die Bekanntmachung und die zur Einsicht ausgelegten Unterlagen auf der Internetseite des Regie- Gemeinsame Amtliche rungspräsidiums Freiburg unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/ rpf/service/bekanntmachungen/ unter „Bergrechtliche Verfahren“ Bekanntmachungen sowie auf der Internetseite des UVP-Verbundes unter https://www. uvp-verbund.de/bw zugänglich gemacht. 3. REGIERUNGSPRÄSIDIUM Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann während der Auslegungsfrist und anschließend einen Monat bis FREIBURG einschließlich 21.02.2022 schriftlich oder zur Niederschrift bei den o. a. Bürgermeisterämtern oder beim Regierungspräsidium Frei- LANDESAMT FÜR GEOLOGIE, ROHSTOFFE UND BERGBAU burg, Abteilung 9, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau, Öffentliche Bekanntmachung Albertstraße 5, 79104 Freiburg, Einwendungen gegen das Vorhaben Auf Veranlassung des Regierungspräsidiums Freiburg, Landesamt erheben und sich zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens äu- für Geologie, Rohstoffe und Bergbau wird Folgendes bekannt ge- ßern (Äußerungsfrist). geben: Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen 1. Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwal- Die Wienberger GmbH betreibt auf der Grundlage bergrechtlicher tungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach § 74 Landes- Betriebspläne den Tontagebau „Lobenfeld“ auf der Gemarkung Lo- verwaltungsverfahrensgesetz einzulegen, werden hiermit entspre- benfeld, Gemeinde Lobbach. Der hierbei gewonnene Rohstoff dient chend von der Auslegung des Plans benachrichtigt. Gleichzeitig der Versorgung des firmeneigenen Ziegelwerks in Malsch. Da die in wird ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb der oben ge- der zugelassenen Abbaufläche anstehenden Rohstoffvorkommen nannten Einwendungsfrist gegeben. Für die Fristwahrung ist der in absehbarer Zeit erschöpft sein werden, beantragt die Wiener- Eingang der Einwendung, Äußerung und Stellungnahme beim Bür- berger GmbH beim Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für germeisteramt oder beim Regierungspräsidium Freiburg maßgeb- Geologie, Rohstoffe und Bergbau, mit Unterlagen vom 13.01.2020 lich. Mit Ablauf der Äußerungsfrist sind für das Planfeststellungsver- einen Rahmenbetriebsplan zur Erweiterung der Abbaufläche um ca. fahren alle Einwendungen und Äußerungen, die nicht auf besonde- 18,9 ha. Die Erweiterung befindet sich auf der Gemarkung der Ge- ren privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen. Dies gilt meinde Lobbach und schließt sich von Südwesten bis Norden an entsprechend auch für Stellungnahmen der Vereinigungen. Die den bestehenden Tontagebau an. Entsprechend des verwertbaren Einwendungen und Äußerungen müssen den geltend gemachten Rohstoffvolumens und der prognostizierten jährlichen Abbaumenge Belang und das Maß der Beeinträchtigung erkennen lassen. Sie wird ein Abbaubetrieb bis 31.12.2044 beantragt. Bestandteil des sind in Schriftform, d. h. in einem mit handschriftlicher Unterschrift Antrages ist zudem die Wiedernutzbarmachung der abgebauten versehenen Schreiben zu erheben, soweit sie nicht zur Niederschrift Flächen und die Änderung der bisherigen Rekultivierungsplanung. erklärt werden. Die Erhebung von Einwendungen und Äußerungen durch Übersendung einer E-Mail ist daher nicht möglich. Die Zulassung des Rahmenbetriebsplans bedarf der Durchführung eines bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens nach Maßgabe Für Einwendungen bzw. Äußerungen, die von mehr als 50 Personen der §§ 57a und 57b Bundesberggesetz (BBergG). auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), Des Weiteren besteht für das Vorhaben nach § 6 Satz 1 des Geset- gilt derjenige Unterzeichner als Vertreter der übrigen Unterzeichner, zes über die Umweltverträglichkeitsprüfung i. V. m. § 1 Nr. 1b) aa) der darin mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter bezeichnet der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbauli- ist, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt worden cher Vorhaben die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglich- ist. Diese Angaben müssen deutlich sichtbar auf jeder mit einer
Seite 4 Amtsblatt Elsenztal Nummer 50 • 17. Dezember 2021 Wichtige Telefonnummern Vorwahl: 0 62 26 (Meckesheim) Polizei-Notruf 1 10 Behördenrufnummer 1 15 Polizeirevier Neckargemünd 0 62 23/9 25 40 Malteser Rhein-Neckar 0 62 22/9 22 50 Polizeiposten Meckesheim 13 36 Kostenfreie Störunghotline des Polizeiposten Waibstadt 0 72 63/58 07 Gasversorgers (MVV) 0800 / 290 1000 Notruf (Feueralarm, Unfälle aller Art, Notarzt) 1 12 Süwag Energie AG, Bammental 0 62 23/963 300 DRK-Krankentransporte 0 62 26/1 92 22 im Störfall 0800/7962787 Eschelbronn Lobbach-Wa. Lobbach-Lo. Mauer Meckesheim Mönchzell Spechbach Bürgermeisteramt 95 09-0 9 27 91-0 9 27 91-90 92 20-0 92 00-0 13 44 95 00-0 Fax 95 09-50 9 27 91-25 9 27 91-95 92 20-99 92 00-15 95 00-60 FEUERWEHR Gerätehaus 95 09-19 4 06 53 43 33 70 65 99 21 460 67 66 4 12 91 Kommandant 4 09 16 0176/32574137 01 73/1 81 47 52 Handy Wassermeister 01 72/6 23 47 41 07 21/49 97 03 08 0 62 23/9 25 56-0 92 00-82 95 00-12 nach Dienstschluss 0 62 26/4 00 57 01 72/6 23 86 44 Schule 4 24 56 4 01 84 - 99 17 68 92 00-70 92 00-90 4 00 35 Bauhof 0 62 26/ 9 27 91-31 73 98 92 00-80 01 73-5 10 37 29 42 95 87 01 72/6 23 15 12 01 74/9 79 40 82 92 00-81 01 52-55 28 38 06 Forst 01 62/2 64 66 73 01 62/2 42 04 17 01 62/2 64 66 93 01 62/2 64 66 74 01 76/10 40 89 15 Halle Kultur- und Wimmers- Maienbach- Turnhalle/ Auwiesen- Lobbachhalle Turn- und Sportzentrum bachhalle halle Hallenbad halle 10 55 Festhalle 4 12 45 97 12 10 4 06 66 31 77 26 75 97 00 18 Verbandsbaubüro des GVV Elsenztal 0 62 26/92 00-51 Bereitschaft der Apotheken: (u. a. für Schnurgerüstabnahmen) Freitag, 17.12. Hackenberg-Apotheke, Hauptstraße 108/2 Kläranlage Meckesheimer Cent 99 11 88 Waldwimmersbach, Tel. 0 62 26/43 91 Kläranlage Im Hollmuth 0 62 23/97 21 25 Samstag, 18.12. Kloster-Apotheke, Neckarsteinacher Str. 18 AVR Kommunal AöR Abfalltelefon 0 72 61/9 31-0 Schönau, Tel. 0 62 28/4 12 AVR GewerbeService GmbH – Sonntag, 19.12. Apotheke in den Brunnenwiesen, Entsorgungslösungen für gewerbliche Abfälle: 06221/878-400 In den Brunnenwiesen, Bammental Ruftaxi-Verkehr Meckesheim/Lobbach Tel. 0 62 23/4 94 31 Taxi Elsenztal 06226/8862 Montag, 20.12. Markt-Apotheke, Marktplatz 10 Sozialstation Elsenztal 20 99 Neckargemünd, Tel. 0 62 23/39 19 Ambulanter Hospizdienst Elsenztal e.V. 06226/9934077 Dienstag, 21.12. Stadt-Apotheke, Hauptstraße 12 Andrea Haasemann 01525 - 2845875 Schönau, 0 62 28/82 41 Ärztliche Bereitschaftsdienste 116 117 Mittwoch, 22.12. Brücken-Apotheke, Bahnhofstr. 34 Pilzberatung, Peter Reiter 51 15 Neckargemünd, Tel. 0 62 23/9 72 84 00 Bereitschaft der Zahnärzte Donnerstag, 23.12. Christoph-Apotheke, Hauptstraße 47 Samstags, sonn- und feiertags in der Zeit von 10.00–12.00 Uhr. Bammental, Tel. 0 62 23/9 51 70 Der diensthabende Zahnarzt ist über 0621-38000821 zu erfragen. In der übrigen Zeit ist der diensthabende Zahnarzt nur in dringen- Freitag, 24.12. Weinberg-Apotheke, Sinsheimer Straße 5 den Fällen telefonisch erreichbar. Mauer, Tel. 0 62 26/9 93 93 40 Samstag, 25.12. Steinach-Apotheke, Hauptstraße 12 Neckarsteinach, Tel. 0 62 29/4 44 Bereitschaft der Tierärzte falls der Haustierarzt nicht erreichbar ist Sonntag, 26.12. Römer-Apotheke, Bammentaler Str. 13 Am Samstag, 18. Dezember und Sonntag, 19. Dezember Wiesenbach, Tel. 0 62 23/97 00 74 Dr. Stadler, Telefon 0 62 22/5 22 52 Montag, 27.12. Paracelsus-Apotheke, Wiesenbacher Str. 37 Neckargemünd, Tel. 0 62 23/33 00 Am Freitag, 24. Dezember (Hlg. Abend) und Samstag, Dienstag, 28.12. St.-Martin-Apotheke, Friedrichstraße 1 25. Dezember (1. Weihnachtsfeiertag) Meckesheim, Tel. 0 62 26/9 21 20 Dr. Schäfer, Telefon 0 62 26/15 69 Mittwoch, 29.12. Christoph-Apotheke, Hauptstraße 47 Am Sonntag, 26. Dezember Bammental, Tel. 0 62 23/9 51 70 Dr. Stadler, Telefon 0 62 22/5 22 52 Donnerstag, 30.12. Hackenberg-Apotheke, Hauptstraße 108/2 Waldwimmersbach, Tel. 0 62 26/43 91 Am Freitag, 31. Dezember (Silvester) Freitag, 31.12. Kloster-Apotheke, Neckarsteinacher Str. 18 Dr. Schäfer, Telefon 0 62 26/15 69 Schönau, Tel. 0 62 28/4 12 Am Samstag, 1. Januar 2022 (Neujahr) Der Bereitschaftsdienst beginnt um 8.30 Uhr des angegebenen Dr. Schäfer, Telefon 0 62 26/15 69 Tages und endet um 8.30 Uhr des darauffolgenden Tages. Der Apotheken-Notdienstfinder 22 8 33* Der Apotheken-Notdienstfinder 0800 00 22 8 33 Kostenlos aus dem Festnetz von jedem Handy ohne Vorwahl · max. 69 ct/Min/SMS www.aponet.de
Nummer 50 • 17. Dezember 2021 Amtsblatt Elsenztal Seite 5 Zum Zeitpunkt der Druckdatenerstellung waren leider die Apothekennot- dienstpläne für das Jahr 2022 aufgrund eines technischen Fehlers bei der Landesapothekenkammer Baden-Württemberg nicht verfügbar. Falls Sie im besagten Zeitraum einen Notfall haben, informieren Sie sich bitte unter folgenden Telefonnummern oder Internet Adressen: Der Apotheken-Notdienstfinder 22 8 33* von jedem Handy ohne Vorwahl · max. 69 ct/Min/SMS Der Apotheken-Notdienstfinder 0800 00 22 8 33 Kostenlos aus dem Festnetz www.aponet.de Ärztliche Bereitschaftsdienste Wenn Sie nachts, am Wochenende oder an Feiertagen einen Arzt Notfallpraxis in der GRN-Klinik Sinsheim: brauchen und nicht bis zur nächsten Sprechstunde warten können, Öffnungszeiten: Mo/Di/Do 19.00 Uhr – Folgetag 7.00 Uhr; Mi 13.00 ist der ärztliche Bereitschaftsdienst für Sie da. Wenn Sie die Rufnum- Uhr – Folgetag 7.00 Uhr, Freitag 19.00 Uhr – Mo 7.00 Uhr; Feiertag mer 116 117 wählen, hören Sie in der Regel eine Bandansage, die Vortag 19.00 Uhr – Folgetag 7.00 Uhr Ihnen die Adresse der nächstgelegenen Notfallpraxis und die Öff- Patienten können ohne Voranmeldung zu den Öffnungszeiten in die nungszeiten nennt. Falls Sie aus medizinischen Gründen einen nächstliegende Notfallpraxis kommen. Hausbesuch benötigen, bleiben Sie in der Leitung. Sie werden so- dann an die zuständige Rettungsleitstelle weitergeleitet, welche die Kinderärztlicher Notdienst, Kinderärztliche Notfallpraxis im Zent- Hausbesuche koordiniert. Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist rum für Jugendmedizin, Universitätsklinikum Heidelberg, Im Neuen- nicht zu verwechseln mit dem Rettungsdienst, der in lebensbe- heimer Feld 110 (Altbau Chirurgische Klinik), 69120 Heidelberg drohlichen Fällen Hilfe leistet. Bei Nötfällen alarmieren Sie bitte sofort Öffnungszeiten: Mo, Di, Do: 19.00 - 22.00 Uhr; den Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112. Mi, Fr: 16.00 - 22.00 Uhr; Sa, So, Feiertag: 9.00 - 22.00 Uhr Den zahnärztlichen Notdienst finden Sie unter Tel. 06221 3544917. Patienten können ohne Voranmeldung zu den Öffnungszeiten in die Notrufnummer des ärztl. Bereitschaftdienstes Rufnummer 116117 Notfallpraxis kommen Notfallpraxis in der GRN-Klinik Eberbach: Allg. Notfallpraxis Buchen (Neckar-Odenwald-Kliniken): Öffnungszeiten: Sa/So 8.00 Uhr - Mo 7.00 Uhr; Feiertag 8.00 Uhr - Öffnungszeiten: Fr 19.00 - 22.00 Uhr; Sa/So/Feiertage: 8.00-22.00 Folgetag 7.00 Uhr Uhr Notfallpraxis in der GRN-Klinik Schwetzingen: Allg. Notfallpraxis Mosbach (Neckar-Odenwald-Kliniken): Öffnungszeiten: Mo/Di/Do/Fr 19.00 Uhr – 24.00 Uhr; Mi 13.00 Uhr – Öffnungszeiten: Mo/Di/Do/Fr 19.00 - 22.00 Uhr; Mi 13.00 - 22.00 Uhr 24.00 Uhr, Sa/So/Feiertag 8.00 Uhr - 24.00 Uhr Sa/So/Feiertag: 8.00 - 22.00 Uhr Wichtige Informationen zu Ihrem Amtsblatt: Liebe Leserinnen und Leser! Wie bereits an dieser Stelle informiert, haben die 5 GVV-Mitgliedsgemeinden die Amtsblatt-Abo-Verwaltung an uns zum 01.01.2022 übertragen. Ihr Abonnement für Ihr Amtsblatt mit Ihrer Gemeinde endet sozusagen zum bevorstehenden Jahreswechsel. Ihre Reaktion ist jetzt wichtig! Deshalb nochmals die dringende Bitte – wenn nicht bereits geschehen: Lesen Sie auf Seite 70/71 dieser Amtsblatt-Ausgabe die „Wichtigen Informationen“ und füllen Sie das SEPA-Formular zu- sammen mit der Bestellung umgehend neu aus. Nur so ist sichergestellt, dass Sie auch im Januar 2022 noch Ihr Amtsblatt wie gewohnt in Ihren Briefkasten zugestellt bekommen. Zusätzlich wird auch ein digitales (Online-)Abo wöchentlich zu Ihrer gedruckten Amtsblatt-Version angeboten. Weitere Infor- mationen hierzu können Sie ebenfalls in der Heftmitte nachlesen. Wir freuen uns auf weitere gemeinsame Jahre mit Ihnen als Leserinnen und Leser unseres Amtsblattes im GVV Elsenztal. Vielen Dank. Ihr Uwe Schneider
Seite 6 Amtsblatt Elsenztal Nummer 50 • 17. Dezember 2021 Unterschrift versehenen Seite enthalten sein. Vertreter kann nur eine Weitere Informationen über Energienutzung, Wärmeschutz oder natürliche Person sein. Einwendungen, die den vorstehenden An- Fördermöglichkeiten gibt es bei den KliBA-Energieberatern: diese forderungen nicht entsprechen oder auf denen Unterzeichner ihren sind regelmäßig für Sie im Rathaus vor Ort – natürlich kostenfrei und Namen oder ihre Anschrift nicht oder unleserlich angegeben haben, unverbindlich. Näheres finden Sie unter den amtlichen Nachrichten können unberücksichtigt bleiben. Ihrer Gemeinde. In Anwendung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Nutzen Sie die kostenfreie Serviceleistung Ihrer Kommune! weisen wir darauf hin, dass die erhobenen Einwendungen und die darin mitgeteilten personenbezogenen Daten ausschließlich für die- ses Plan-feststellungsverfahren vom Referat 97 (Landesbergdirek- Ämter & Behörden tion) des Regierungspräsidiums als Verantwortlichem erhoben, ge- speichert und verarbeitet werden. Die persönlichen Daten werden benötigt, um den Umfang der jeweiligen Betroffenheit beurteilen zu können und werden an den Vorhabenträger und seine Beauftragten zur Auswertung weitergegeben. Die Verarbeitung der Daten ist zur Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis erlässt für Erfüllung unserer Aufgabe als zuständige Behörde für das berg- rechtliche Verfahren erforderlich und erfolgt auf Grundlage von § 4 Kreiskommunen Allgemeinverfügung zum Landesdatenschutzgesetz i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 e) DSGVO. Verbot von Alkoholkonsum und -ausschank Sowohl der Vorhabenträger als auch dessen Beauftragte sind zur Einhaltung der DSGVO verpflichtet. Die Daten werden so lange ge- auf öffentlichen Plätzen sowie zum Verbot des speichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewah- Abbrennens von Pyrotechnik an Silvester rungsfristen für den genannten Zweck erforderlich ist Ergänzend Das Gesundheitsamt im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis hat in Ab- wird auf die Datenschutzerklärung des Regierungspräsidiums Frei- stimmung mit den zuständigen Ortspolizeibehörden das in der ba- burg (u.a. mit den Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten) ver- den-württembergischen Corona-Verordnung bereits angeordnete wiesen. Diese ist abrufbar unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/ Verbot, in bestimmten definierten Bereichen des öffentlichen Raums fileadmin/RP-Internet/_DocumentLibraries/DSE/97-01F.pdf Alkohol auszuschenken und zu konsumieren, konkretisiert. In einer Allgemeinverfügung werden verschiedene öffentliche Plätze in ins- 4. gesamt 25 Kommunen des Landkreises benannt, für die dieses Nach Ablauf der Äußerungsfrist werden die rechtzeitig erhobenen Verbot gilt. Gleiches gilt für das Abbrennen von Pyrotechnik – dies Einwendungen, Äußerungen und Stellungnahmen mit dem Träger betrifft 30 Kreiskommunen. Beide Allgemeinverfügungen treten am des Vorhabens, den Behörden, den Vereinigungen, den Betroffenen morgigen Samstag, 11. Dezember, in Kraft. sowie den Personen, die Einwendungen und Äußerungen vorge- bracht haben, in einer mündlichen Verhandlung erörtert (Erörte- Das Verbot des Alkoholkonsums und -ausschanks gilt auf den be- rungstermin). Der Erörterungstermin wird mindestens eine Woche nannten Plätzen ab morgen und ist abhängig vom Fortbestand der vorher ortsüblich bekannt gemacht. Die Behörden, der Träger des Alarmstufe II in Baden-Württemberg, das Pyrotechnikverbot gilt für Vorhabens und diejenigen, die Einwendungen und Äußerungen vor- den Silvestertag (31. Dezember) und Neujahr (1. Januar). Beide gebracht oder Stellungnahmen abgegeben haben, werden von Dokumente sind ab sofort unter dem Link www.rhein-neckar-kreis. dem Erörterungstermin benachrichtigt. de/bekanntmachungen abrufbar – dort können auch alle Kommu- nen und definierten Örtlichkeiten nachgelesen werden. Grundlage Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten für beide Verbote ist der Paragraf 17b der baden-württembergischen in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann Corona-Verordnung. Hiernach sind die Gesundheitsämter verpflich- und dass die Personen, die Einwendungen und Äußerungen vor- tet, im Zusammen-wirken mit den betroffenen Städten und Gemein- gebracht haben, oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen ab- den Verkehrs- und Begegnungsflächen in Innenstädten oder sons- gegeben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Be- tigen öffentlichen Orten festzulegen, an denen sich Menschen ent- kanntmachung benachrichtigt werden können, wenn mehr als 50 weder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten. Benachrichtigungen vorzunehmen sind. Bei Zulassung des Vorhabens entscheidet die Planfeststellungsbehör- Dieser Regelung liegen die Erwägungen zugrunde, dass die Unter- de im Planfeststellungsbeschluss über die Einwendungen und Äuße- sagung des Ausschankes oder des Konsums von alkoholischen rungen, über die im Erörterungstermin keine Einigung erzielt worden Getränken auf bestimmten öffentlichen Plätzen oder zu bestimmten ist. Sind mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen, so können diese Zeiten erheblich dazu beitragen kann, Infektionsrisiken zu verrin- Zustellungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. gern, da durch die damit verbundene Kontakt-beschränkung das Übertragungsrisiko gesenkt wird. Zudem wird verhindert, dass sich Lobbach, 17.12.2021 wechselnde Gäste oder Gästegruppen an den Ausschankstellen gez. Herr Knecht, Bürgermeister einfinden und gruppieren. Hierdurch werden bestimmte öffentliche Meckesheim, 17.12.2021 Plätze besonders attraktiv, um zum Beispiel Partys zu feiern. gez. Herr Brandt, Bürgermeister Zudem dient ein Alkoholausgabeverbot dazu, spontanen gemein- Wiesenbach, 17.12.2021 schaftlichen (weiteren) Alkoholkonsum und Gruppenbildung auch gez. Herr Grabenbauer, Bürgermeister mit Fremden zu reduzieren, da eine zunehmende Alkoholisierung der Einhaltung der hier gesetzlich im Zentrum stehenden Kontakt- Energieberatung minimierung entgegensteht. „Gerade im Hinblick auf Ansammlun- gen im öffentlichen Raum, bei denen Alkohol konsumiert wird, ist ein Service Ihrer GVV-Gemeinden maßgeblich zu berücksichtigen, dass eines der vordringlichen Ziele Energiespartipp zur Eindämmung der Pandemie die Vermeidung und Unterbre- Was Sie als Hauseigentümer bei energiesparender Modernisierung chung von Infektionsketten ist. Dies gilt besonders aufgrund der oder als Mieter beim Energiesparen und dem damit verbundenen aktuellen Infektionslage“, erklärt die Gesundheitsdezernentin des Klimaschutz tun können, erfahren Sie bei einer kompetenten und Kreises, Doreen Kuss. kostenfreien Initialberatung von der KLiBA. Sie ist eine erste Orien- tierungshilfe und hilft Ihnen bei der Umsetzung Ihrer Energiespar- Das Pyrotechnikverbot wurde neben der Vermeidung von Men- ziele auch mit Hilfe verschiedener staatlicher Fördermöglichkeiten schenansammlungen – und der damit oftmals einhergehenden zu folgenden Themen: Missachtung der Abstands-regelungen – auch wegen der hohen • energetische Altbaumodernisierung Verletzungsgefahr geregelt. Eine zusätzliche Belastung der Kran- kenhäuser und Intensivstationen in der Silvesternacht durch feuer- • Neubau oder Sanierung zum Energieeffizienzhaus werkstypische Verletzungen soll hierdurch unterbunden werden. In • Planung eines Passivhauses diesem Zeitraum entsteht nämlich erfahrungsgemäß eine erhöhte • Heizungserneuerung, Erfüllung EWärmeG Anzahl von Verletzungen, welche zusätzliche Ressourcen in der me- dizinischen Versorgung binden. Derartige Verletzungen sind z.B. • Einsatz von erneuerbaren Energien Handverletzungen, Augenverletzungen oder Verbrennungen, die • Stromsparmaßnahmen jeweils im Zusammenhang mit Unfällen durch Feuerwerkskörper • Förderung und Zuschuss durch BAFA, KfW, Finanzamt, Land auftreten. In der Silvesternacht sind die Einsatzzahlen von Rettungs- und Kommune diensten höher als in anderen Nächten – vor diesem Hintergrund
Nummer 50 • 17. Dezember 2021 Amtsblatt Elsenztal Seite 7 kann das Abbrennverbot eine zusätzliche Belastung der medizini- Weitere Informationen erhalten Sie unter www.rhein-neckar-kreis.de/ schen Kräfte verhindern. elternmentorinnen. Bei Fragen und Anregungen steht die Bildungs- koordination der Stabstelle Integration zur Verfügung: Das Abbrennen von Pyrotechnik im öffentlichen Raum führt außer- dem insbesondere in der Silvesternacht zu Ansammlungen mehre- Elena Albrecht rer Personen und Gruppenbildung. Die erhöhte Attraktivität des öf- e.albrecht@rhein-neckar-kreis.de, 06221 522-2206 fentlichen Raums wird durch die Begrenzung von Veranstaltungen Dr. Rolf Hackenbroch noch gesteigert und ein vorhergehender Alkoholkonsum im privaten r.hackenbroch@rhein-neckar-kreis.de, 06221 522-2208 Raum führt aufgrund der dem Alkohol immanenten enthemmenden Reinhard Mitschke Wirkung dazu, dass Infektionsrisiken nicht mehr richtig eingeschätzt r.mitschke@rhein-neckar-kreis.de, 06221 522-2207 und AHA-Regeln nicht mehr eingehalten werden. Unterstützt wurde das Projekt durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Mitteln des Landes Baden-Würt- Elternmentorinnen und Elternmentoren im temberg. Rhein-Neckar-Kreis starten in die Praxis Insgesamt haben sich im Sommer und Herbst 2021 17 Engagierte Wer ist der bessere Klimaschützer: ein unge- im Rhein-Neckar-Kreis zu interkulturellen Elternmentorinnen und nutzter oder ein bewirtschafteter Wald? Elternmentoren ausbilden lassen. Sie sind in den Kommunen Eber- Die vergangenen Trockenjahre haben gezeigt, wie stark der Klima- bach, Edingen-Neckarhausen, Hemsbach, Ladenburg/Heddes- wandel bereits vorangeschritten ist und welche Auswirkungen er auf heim, Neckargemünd und Wiesloch/Walldorf aktiv. die Wälder hat. Vielerorts hat der Trockenstress zu schweren Schä- Das Projekt „Zusammenhalt(-en) bilden!“ hatte das Landratsamt den oder sogar Absterbeerscheinungen an Waldbäumen aller Art Rhein-Neckar-Kreis gemeinsam mit mehreren Kommunen im Kreis geführt. Das lässt die Sorge um den Gesundheitszustand unserer gestartet. Hierfür wurden in Kooperation mit der Elternstiftung eh- Wälder in der Bevölkerung, aber auch bei den Försterinnen und Förs- renamtliche Elternmentorinnen und Elternmentoren ausgebildet. tern, wachsen. Dabei ist der Wald wichtiger denn je. Denn er ist nicht Die Elternstiftung schulte in digitalen Basis-Qualifizierungen speziell nur Opfer des Klimawandels, sondern selbst ein aktiver Klimaschüt- zum Bildungssystem Baden-Württemberg, zu interkulturellen Ange- zer, indem er das klimaschädliche Kohlenstoffdioxid speichert. legenheiten und zum Umgang mit Konflikten. Die Elternmentorinnen Tatsächlich beschäftigt sich die Forstwissenschaft und Forstwirtschaft und Elternmentoren stehen nun vor Ort als niederschwellige An- schon seit Jahrzehnten mit der Thematik der Klimaveränderung. Da- sprechpersonen insbesondere für Eltern mit Zuwanderungsge- bei wird beispielsweise erforscht, welche Baumarten auf welchen schichte zur Verfügung. Standorten mit den künftig veränderten Verhältnissen voraussichtlich besser zurechtkommen, oder welche Rolle der Wald als CO2-Spei- Ziel ist es, Eltern mit Zuwanderungsgeschichte in ihrer Elternrolle zu cher einnehmen kann. Es stellt sich die Frage, wer der bessere Klima- stärken und sie dazu zu befähigen, ihre Kinder im baden-württem- schützer ist - ein bewirtschafteter oder ein ungenutzter Wald? bergischen Bildungssystem selbstständig zu unterstützen. Dass dies mit vielen Hürden verbunden ist, wissen viele der Elternmento- Um wachsen zu können, benötigt ein Baum Kohlenstoffdioxid, das er rinnen und Elternmentoren auch aus eigener Erfahrung. Oft sind aus der Atmosphäre bezieht. Mittels Photosynthese wird ein Anteil sprachliche Barrieren eine Herausforderung, ebenso wie fehlendes dieses Kohlenstoffdioxids zu Zuckern umgewandelt und nach weite- Wissen über das Bildungssystem und mögliche Unterstützungsleis- ren biologischen Prozessen im Stamm eingelagert. Bei der Zellat- tungen. Bei all diesen Problemlagen können die Mentorinnen und mung, die man sich als „umgekehrte Photosynthese“ vorstellen kann, gibt der Baum den anderen Anteil des aufgenommenen Kohlenstoff- Mentoren nun Abhilfe schaffen und stehen als Bindeglied zwischen dioxids wieder an die Atmosphäre ab. Solange sich Bäume noch in Eltern und Bildungsinstitutionen zur Verfügung. Sie können schrift- der Wachstumsphase befinden, binden sie mehr CO2 als sie wieder liche Kommunikation mit Lehrenden und Behörden verständlich er- an die Umgebung abgeben und fungieren so als Kohlenstoffsenke. klären, oder auch übersetzen, bei Bedarf zu Elterngesprächen be- Ist ein Wald erst einmal ausgewachsen, ist zwar eine erhebliche Men- gleiten und Beratungen für Eltern, aber auch für Lehrkräfte und Er- ge an Kohlenstoffdioxid in den Urwaldstämmen gespeichert, jedoch zieherinnen und Erzieher, anbieten. Außerdem besteht die kommt es kaum noch zu Zuwächsen an den Bäumen. Der ungenutz- Möglichkeit, selbst aktiv zu werden und gemeinsam mit Netzwerk- te Urwald ist somit zwar noch ein Kohlenstoffspeicher, aber keine partnerinnen und Netzwerkpartnern Initiativen zu starten. Dazu kön- aktive Kohlenstoffsenke mehr. In bewirtschafteten Laubwäldern hin- nen beispielsweise Elterncafés oder Elternkurse zählen, aber auch gegen wächst pro Jahr und Hektar etwa 12 Prozent mehr Holz hinzu Informationsveranstaltungen zu bildungsrelevanten Themen. als in ungenutzten Laubwäldern. Bei Nadelbäumen macht der Unter- Das Projekt wird von der Bildungskoordination der Stabsstelle Inte- schied sogar bis zu 35 Prozent aus. Außerdem kommt es im Urwald gration koordiniert und mit den Integrationsverantwortlichen der irgendwann zu einem altersbedingten Zerfall der Bäume. Der abge- Kreiskommunen durchgeführt. storbene Baum wird nach und nach von Mikroorganismen zersetzt. Hierbei wird das im Holz gespeicherte CO2 wieder freigesetzt und an Auch im Jahr 2022 sollen wieder Schulungen für neue Elternmen- die Atmosphäre abgegeben, während im bewirtschafteten Wald das torinnen und Elternmentoren angeboten werden. Die Mentorinnen geerntete Holz weiterverwendet wird. und Mentoren sollen langfristig in einem lokalen Netzwerk verankert werden und können dort Projekte ihrem Interesse entsprechend Nach der Ernte des Holzes gilt es, dieses Holz möglichst klimascho- umsetzen. nend einzusetzen. Eine Möglichkeit wäre es, das Holz energetisch zu verwenden, sprich zu verbrennen. Weil dabei lediglich das CO2 freigesetzt wird, das vorher im Baum gebunden wurde, kann Holz als eine fast klimaneutrale Energiequelle angesehen werden. Zu- dem zählt Holz im Gegensatz zu den fossilen Energieträgern zu den nachwachsenden Rohstoffen. Jedoch wird bei der Verbrennung das Treibhausgas vergleichsweise schnell wieder freigesetzt. Eine bes- sere Alternative stellt die Kaskadennutzung dar. Hier wird das Holz zunächst stofflich genutzt. Das bedeutet, es wird zu Möbeln verar- beitet oder in Gebäuden verbaut. Der Kohlenstoff ist also über die gesamte Lebensdauer des Möbelstücks oder Bauwerks gebunden. Die Kaskadennutzung schließt damit ab, dass das stofflich genutzte Holz ganz am Ende noch als Brennstoff genutzt wird und der Koh- lenstoff erst dann wieder freigesetzt wird. Neben der Dauer der Spei- cherung ist es auch wichtig, das Holz so zu verwenden, dass mög- lichst viele klimaschädliche Rohstoffe ersetzt werden. Man spricht hier von der Substitutionswirkung. Baustoffe wie Beton oder Stahl benötigen zur Herstellung extrem viel Energie und tragen damit zur Verschlechterung der CO2-Bilanz bei. Beispielsweise kann beim Elternmentorinnen und Elternmentoren sowie Koordinatorinnen und Koordinatoren Bau eines Holzhauses 35 bis 50 Prozent der Energie eingespart beim ersten kreisweiten Vernetzungstreffen im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis. werden, die bei der Errichtung eines Massivbaus mit gleicher Funk- (Foto Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis) tion nötig wäre.
Seite 8 Amtsblatt Elsenztal Nummer 50 • 17. Dezember 2021 Warum werden dann nicht 100 Prozent des geernteten Holzes zum Wert gelegt werden. Denn glühende Abfälle können Mülltonnen Haus- oder Möbelbau verwendet? Leider ist dies technisch nicht um- „verschmoren“ lassen und im schlimmsten Fall sogar Abfuhrfahr- setzbar. Das Lebewesen Baum besteht immer aus einem Stamm, zeuge in Brand setzen. Wer bei der Entsorgung von Asche- und dessen Holz stofflich gut verwertbar ist, und der Krone, in der viel Kohleresten zu sorglos vorgeht, gefährdet nicht nur die Umwelt, dünnes und krummes Holz vorhanden ist. Dieses Holz ist zur Ver- sondern auch sich selbst und seine Mitmenschen. wendung als Brett oder Balken nicht geeignet und wird daher zwangsläufig zu Brennholz oder Papier. Ein Teil davon verbleibt aber „Feuer im Abfuhrfahrzeug!“ Diese Meldung ist bei der Einsatzlogis- auch in den Wäldern, sodass es zersetzt werden kann und die dabei tik der AVR Kommunal AöR leider keine Seltenheit. Regelmäßig freiwerdenden Nährstoffe dem Waldboden wieder zur Verfügung müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AVR Kommunal die stehen. Denn auch der Waldboden darf nicht vergessen werden, Einsatzkräfte der Feuerwehr verständigen, weil sich im Inneren ei- wenn man die CO2-Speicherleistung des Waldes betrachtet. Aller- nes Abfuhrfahrzeugs ein Brand entfacht hat. Der häufigste Grund: dings unterscheiden sich hier der bewirtschaftete und der ungenutz- glühende Abfälle, wie Kaminasche, Kohlereste oder auch Zigaret- te Wald nicht, beide speichern etwa gleich viel Kohlenstoff im Boden. tenkippen. Darüber hinaus erreichen die AVR Kommunal AöR bei- nahe wöchentlich Anrufe von Bürgerinnen und Bürgern wegen Zusammenfassend gilt: ein nachhaltig bewirtschafteter Wald leistet brennender und zerstörter Abfallbehälter. Und auch hier liegen die einen effektiveren Beitrag zum Klimaschutz als ein ungenutzter Wald. Ursachen auf der Hand. Durch die Bereitstellung von Holz können Emissionen aus fossilen Brennstoffen vermieden werden. Ein nicht bewirtschafteter Wald Dabei sollte man sich nicht davon täuschen lassen, dass Asche und trägt durch seine Speicherfunktion zwar zur Kompensation der Emis- Kohle aus dem Ofen oder dem Kamin von außen vermeintlich er- sionen bei, allerdings werden hier keine fossilen Brennstoffe ersetzt kaltet aussehen, sondern stets auf Nummer sicher gehen. „Bis zu und damit eingespart. Bei der gesamten Thematik sollte berücksich- drei Tage lang können sich im Inneren noch Glutnester befinden, tigt werden, dass die Klimaschutzleistung des Waldes begrenzt ist. die heiß genug sind, um im Abfallbehälter oder später im Abfuhr- Er leistet einen wichtigen Beitrag als Kohlenstoffsenke, das Klima fahrzeug ein Feuer zu entfachen“, erklärt Gerhard Barthel, Bereichs- kann er aber nicht alleine schützen. Dafür bedarf es weiterer techni- leiter Entsorgungslogistik. „Und das bedeutet Lebensgefahr für scher Hilfsmittel und einem hohen Maß an Eigenverantwortung. Müllwerker, Anwohner und Passanten. Der AVR Kommunal entsteht außerdem ein finanzieller Schaden in beträchtlicher Höhe und die beschädigten Fahrzeuge können aufgrund des großen Reparatur- Termine & Veranstaltungen aufwands zeitweise nicht mehr zur Abfuhr eingesetzt werden.“ Asche- und Kohlereste dürfen deshalb niemals direkt in die Müll- Jede Blutspende zählt! tonne, sondern müssen erst einige Tage lang in einem feuerfesten Der DRK-Blutspendedienst bittet Metallbehälter mit Deckel abkühlen. Dabei sollte darauf geachtet dringend zur Blutspende und werden, dass sich der Behälter nicht in unmittelbarer Nähe brenn- bedankt sich mit einer exklusi- barer Materialien befindet. Vor der Entsorgung bitte prüfen, ob die Kohle tatsächlich kalt ist und keine Glutnester mehr vorhanden sind. ven DRK-Mütze. Wenn es mal schnell gehen muss, kann die Asche mit Wasser vor- Täglich werden Blutspenden für die Heilung und Lebensrettung von sichtig abgekühlt werden. Patienten dringend benötigt. Bedingt durch die kurze Haltbarkeit von Blut können keine Reserven aufgebaut werden. Um zusätzliche Staubbelastungen zu verhindern, sollte die kalte Asche in einem Beutel oder in einer Papiertüte verpackt in die Rest- Daher bittet das DRK besonders zur Weihnachtszeit alle Gesunden mülltonne - und nur in die Restmülltonne - gegeben werden. Sowohl zur Blutspende am: die Grüne Tonne plus als auch die BioEnergieTonne sind tabu. Dienstag, dem 28.12.2021 von 14.00 Uhr bis 19.30 Uhr Auwiesenhalle, Schulstr. 19 74909 MECKESHEIM Zur Sicherheit der Spender muss im Vorfeld ein Ter- min reserviert werden. Hier geht es zur Terminreser- vierung: https://terminreservierung.blutspende.de Als Dankeschön erhält jede/r Blutspender/in im Zeitraum vom 20.12.2021 bis 07.01.2022 eine Mütze im exklusiven DRK-De- sign. Auf allen DRK-Blutspendeterminen gilt die 3G-Regel! Aufgrund der bundesweit stark angestiegenen Corona-Neuinfektio- nen erhalten ausschließlich Menschen Zutritt zum Blutspendelokal, die den Status geimpft, genesen oder getestet erfüllen. Bitte ent- sprechende Nachweise mitbringen (Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden). Um Wartezeiten und größere Menschenansammlungen vor Ort zu vermeiden, kön- nen keine Tests beim Blutspendetermin vor Ort angeboten werden. Nach einer Impfung mit den in Deutschland zugelassenen SARS- CoV-2-Impfstoffen können Sie, vorausgesetzt Sie fühlen sich wohl, am Folgetag der Impfung Blut spenden. Beinahe wöchentlich erreichen die AVR Kommunal AöR Anrufe wegen brennender und zerstörter Abfallbehälter. Einer der häufigsten Gründe: glühende Abfälle aus Wer Blut spendet, sollte gesund sein und sich fit fühlen. Kaminen und Öfen. Alle Informationen finden Sie unter www.blutspende.de/corona. Informationen rund um die Blutspende bietet der DRK-Blutspende- Photovoltaik-Pflicht ab 2022 dienst auch über die kostenfreie Service-Hotline 0800 - 11 949 11. in Baden-Württemberg Start mit neuen Nichtwohngebäuden und Parkplätzen Sonstiges - 60 Prozent der Stellplatz- und Gebäude-Dachflächen sind Heiße Asche ist brandgefährlich zu belegen Photovoltaik-Anlagen liefern klimafreundlichen und günstigen Solar- AVR Kommunal informiert: Nur völlig strom und sind ein wichtiger Pfeiler für die Energiewende. Deshalb abgekühlte Asche und Kohle aus Öfen werden sie bei Neubauten, neuen Parkplätzen und Dachsanierun- und Kaminen gehören in den Restmüll. gen im Südwesten bald Pflicht sein: Ab 1. Januar 2022 gilt die Pflicht Egal ob im Sommer beim gemütlichen Grillen oder aktuell in der für neue Nichtwohngebäude und neue Parkplätze ab 35 Stellplät- kalten Jahreszeit am wärmenden Kamin: auf die korrekte und siche- zen. Im Mai folgen neue Wohngebäude. Darauf weist das Photo- re Entsorgung von Asche- und Kohleresten sollte stets besonderer voltaik-Netzwerk Rhein-Neckar hin.
Nummer 50 • 17. Dezember 2021 Amtsblatt Elsenztal Seite 9 Am 1. Januar 2023 sind die Solarstromanlagen dann auch bei Dach- Anlagen, die das Brauchwasser erwärmen und die Heizung unter- sanierungen von bestehenden Gebäuden zu installieren. Dr. Keßler stützen können. vom Photovoltaik-Netzwerk Rhein-Neckar rät Eigentümern, die kli- mafreundliche Energieerzeugung so rasch wie möglich zu nutzen. „Sie sind der einzige Bestandteil des Gebäudes, der mehr Geld einbringt, als er kostet“, so Dr. Keßler „Künftig werden sie zum Stan- dard werden wie die Regenrinne oder die Heizung.“ Auskunft zum Thema gibt es kostenfrei bei den Expertinnen und Experten des Netzwerks oder unter www.photovoltaik-bw.de. Mit der eigenen Photovoltaik-Anlage auf dem Dach wird man un- abhängiger vom öffentlichen Stromversorger und leistet einen luk- rativen Beitrag zur Energiewende. Der Strom wird vor Ort erzeugt und teilweise selbst verbraucht. Das entlastet die Stromnetze. Den anderen Teil des Stroms können die Anlageneigentümer gegen eine Vergütung in das öffentliche Netz einspeisen. Wer den Strom für Beleuchtung, elektrische Geräte oder das Elektroauto nutzt, spart den Kauf von teurerem Strom aus dem Netz. Je mehr Photovoltaik – desto besser für den Klimaschutz Wer künftig einen Bauantrag für ein neues Büro-, Verwaltungs- oder Wohngebäude einreicht, muss 60 Prozent der solargeeigneten Dachfläche mit Solarmodulen belegen. Das gilt auch für Dächer von Photovoltaikpflicht in Baden-Württemberg neuen Parkplätzen mit mehr als 35 Parkplätzen und ab Januar 2023 • Ab 1. Januar 2022: für grundlegende Dachsanierungen. Als solargeeignet gelten Dach- • Neubau von Nichtwohngebäuden flächen, die ausreichend besonnt sind. Das trifft auf unverschattete (Auslöser ist Einreichung Bauantrag) Dachflächen zu, die nach Süden, Osten oder Westen ausgerichtet • Neubau von offenen Parkplätzen mit sind. Dächer mit einer Dachneigung von mehr als 20 Grad, die nach mehr als 35 Stellplätzen Norden zeigen, sind weniger geeignet. • Ab 1. Mai 2022: Neubau von Wohngebäuden • Ab 1. Januar 2023: bei grundlegender Dachsanierung Ein Beispiel zeigt, was die Solarpflicht bedeutet: Ein kleines frei- stehendes Einfamilienhaus mit nach Ost und West ausgerichteten Detaillierte Informationen gibt es beim Photovoltaik-Netzwerk Ba- Dachflächen verfügt über rund 80 Quadratmeter Fläche. Um die den-Württemberg unter www.photovoltaik-bw.de/pv-netzwerk/pv- Pflicht zu erfüllen, sind knapp 50 Quadratmeter der Dachfläche zu themen/pv-pflicht-im-klimaschutzgesetz-bw belegen. Das ergibt eine installierte Leistung der Solaranlage von Detailliert geregelt sind die Anforderungen in der Photovoltaik- knapp elf Kilowatt. Ein Kilowatt kostet derzeit rund 1.800 Euro, die Pflicht Verordnung – PVPf-VO des Umweltministeriums Baden-Würt- gesamte Anlage also rund 20.000 Euro. Für den Klimaschutz sei es temberg: am besten, das ganze Dach für möglichst viel Solarstrom zu bele- https://um.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-um/in- gen, rät Dr. Keßler vom Photovoltaik-Netzwerk. Gerade nach Osten tern/Dateien/Dokumente/4_Klima/Klimaschutz/Klimaschutzgesetz/ und Westen orientierte Dachflächen liefern gemeinsam über den Photovoltaikpflicht-Verordnung-Baden-Wuerttemberg.pdf ganzen Tag günstigen Strom. Das Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg wird vom Umwelt- Überschreiten die Kosten der Anlage den Schwellenwert von 20 ministerium des Landes finanziell unterstützt. Die Fachleute der Prozent der Baukosten bei Gebäuden und 30 Prozent der Baukos- KLiBA klären Bürgerinnen und Bürger in der Region über die Vor- ten bei Parkplätzen, ist eine Verkleinerung der Anlage möglich, bis teile der Technologie auf. Vernetzt mit der KEA Klimaschutz- und diese Prozentschwellen unterschritten sind. Diese Kosten werden Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) und Solar Cluster übrigens nur bei den allerwenigsten Gebäuden überschritten: Bei Baden-Württemberg helfen die Experten auch bei einem Kontakt zu den Anlagenkosten von 20.000 Euro für das vorgestellte Einfamili- Handwerkern im Südwesten. enhaus dürfte das Haus nur 100.000 Euro kosten – bei den derzei- tigen Baukosten ist das sehr unwahrscheinlich. Genauere Informationen, auch zu Fördermitteln, gibt es hier: Photovoltaik-Netzwerk Rhein-Neckar, Peter Kolbe und Silvia Böse, Nichtwohngebäude mit 300 Quadratmeterdach: 06221-99875 0, pv@kliba-heidelberg.de. Erste grundlegende Infor- 40 Kilowatt Leistung mationen zum Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg und allen Bei einem Nichtwohngebäude mit einem 300 Quadratmeter großen regionalen Akteuren gibt es unter www.photovoltaik-bw.de. Flachdach muss die Anlage rund 40 Kilowatt installierte Leistung haben. Die Kosten liegen hier bei rund 60.000 Euro. Das klingt viel, lohnt sich aber richtig: Die Anlagen erzeugen tagsüber Solarstrom. Genau zu der Zeit wird in den Betrieben gearbeitet und der meiste Strom benötigt. Ein großer Anteil des erzeugten Stroms wird also sofort selbst verbraucht. Das steigert die Wirtschaftlichkeit der An- Land stellt den LEADER-Regionen nochmals lage und entlastet das Stromnetz. Fördergelder bereit! Photovoltaikanlagen, die über Parkplätzen installiert sind, lohnen Ausschreibung wird 2022 veröffentlicht sich ebenfalls: Sie erzeugen auf ohnehin versiegelten Flächen grü- Das Land hat den 18 LEADER- Aktionsgruppen in Baden-Württem- nen Strom. Gleichzeitig spenden sie Schatten für darunter parkende berg bereits Anfang 2021 für den Übergangszeitraum 2021 und Autos. Mit der weiteren Verbreitung der Elektromobilität werden die 2022 etwa 10,7 Millionen Euro an EU-Mitteln zur Verfügung gestellt. Fahrzeuge künftig auch die Verbraucher des günstigen Stroms sein. Die Entscheidungen über diese Fördermittel in den Aktionsgruppen Denkbar ist die Kombination mit Ladesäulen für E-Autos. So kann sind gut vorangeschritten. Einige Regionen haben bereits ihr kom- der erzeugte Strom unmittelbar vor Ort verwendet werden. plettes Budget durch Förderentscheidungen gebunden, so auch die LAG Kraichgau. Im November wurden die letzten 380.000 € verteilt. Daher hat sich das Land entschlossen, weitere Gelder an die Akti- Weitere Erfüllungsmöglichkeiten des Gesetzes onsgruppen auszugeben. Minister Peter Hauk MdL verkündete dies Wer keine Photovoltaikanlage auf dem Dach oder der Fassade ha- in einer Pressemitteilung: „Mit der Bereitstellung zusätzlicher Lan- ben möchte, kann alternativ auch auf Anlagen in unmittelbarer desmittel setzen wir ein starkes Zeichen für die Wertschätzung für räumlicher Umgebung, etwa der Wiese vor dem Haus, setzen. „Des LEADER, unseren Ländlichen Raum und die Menschen, die dort Weiteren ist die Verpachtung der Dachfläche an Dritte möglich, die leben und arbeiten“. dort eine Solaranlage installieren und betreiben“, erklärt Dr. Keßler vom Photovoltaik-Netzwerk. „Für sie ist ebenfalls ein Verkauf an Drit- Der Verein Regionalentwicklung Kraichgau e.V. freut sich über die te vor Ort und eine Einspeisung nach dem Erneuerbaren-Energien- Mittelzuteilung und damit weitere Vorhaben, die von den LEADER- Gesetz (EEG) möglich.“ Eine weitere Option sind solarthermische Fördergeldern profitieren können. Der Verein reicht das Geld an
Seite 10 Amtsblatt Elsenztal Nummer 50 • 17. Dezember 2021 Projekte von Kommunen, Unternehmen, Vereinen oder Verbänden weiter und trifft die Förderpriorisierung. Jeder Cent fließt in Ideen der Region, es verbleiben keine Gelder beim Verein. Das Entschei- Wichtige dungsgremium des Vereins wird satzungsgemäß auf seiner nächs- ten Sitzung die Fristen festlegen, zu denen die Bewerbungen um Informationen die zusätzlichen 210.000 € eingereicht werden können. Danach wird der Förderaufruf veröffentlicht, mit einer Bewerbungsfrist ist im Früh- jahr 2022 zu rechnen. Interessierte können aber bereits jetzt mit der zu Ihrem Amtsblatt: Ausarbeitung der Bewerbungen beginnen und beispielsweise die Bauplanungen weiter vorantreiben. Liebe Leserinnen und Leser! Zudem bleibt weiterhin die Gelegenheit einer Bewerbung auf die bereits ausgeschriebenen Fördergelder für: Wie bereits an dieser Stelle informiert, haben die 5 GVV-Mitgliedsgemeinden die Amtsblatt-Abo- Naturschutz/ Landschaftspflege (Fördertopf 150.000 €) mit einer Bewerbungsfrist am 15.01.2022, Veranstaltungen im Bereich Kul- Verwaltung an uns zum 01.01.2022 übertragen. tur und Kunst (Fördertopf 10.000 €) mit einer Bewerbungsfrist am Ihr Abonnement für Ihr Amtsblatt mit Ihrer Ge- 15.01.2022 und Kleinstprojekte (Regionalbudget Fördertopf 200.000 €) mit einer Bewerbungsfrist am 03.01.2022. meinde endet sozusagen zum bevorstehenden Jahreswechsel. Ihre Reaktion ist jetzt wichtig! Deshalb nochmals die dringende Bitte – wenn nicht bereits geschehen: Lesen Sie auf Seite 70/71 dieser Amtsblatt-Aus- gabe die „Wichtigen Informationen“ und füllen Sie das SEPA-Formular zusammen mit der Bestellung umgehend neu aus. Die LEADER-Geschäftsstelle steht für Beratungen bereit und hilft auch gern bei der Auswahl der passenden Förderrichtlinie für Ihr Vor- Nur so ist sichergestellt, dass Sie auch im haben! Wenn Sie einen Beratungstermin vereinbaren möchten, um Januar 2022 noch Ihr Amtsblatt wie gewohnt zu klären, ob Ihr Projekt zur Förderung zulässig ist oder andere Fra- in Ihren Briefkasten zugestellt bekommen. gen haben, finden Sie unter www.kraichgau-gestalte-mit.de den di- rekten Kontakt zu unserer LEADER-Geschäftsstelle in Angelbachtal. Zusätzlich wird auch ein digitales (Online-)Abo wöchentlich zu Ihrer gedruckten Amtsblatt-Ver- sion angeboten. Weitere Informationen hierzu Bundesfreiwilligendienst an der können Sie ebenfalls in der Heftmitte nachlesen. Merian-Schule Epfenbach Wir freuen uns auf weitere gemeinsame Jahre Die Merian-Schule Epfenbach ist eine Grundschule im Ganzta- mit Ihnen als Leserinnen und Leser unseres gesbetrieb in offener Angebotsform. Zum 01.08.2022 bieten wir Amtsblattes im GVV Elsenztal. wieder die Möglichkeit, bis zum 31.07.2023 einen Bundesfrei- willigendienst mit 39 Wochenstunden zu absolvieren. Vielen Dank. Der Bundesfreiwilligendienst bietet dort ein abwechslungsrei- Ihr Uwe Schneider ches Betätigungsfeld mit vielfältigen Aufgabenbereichen im Be- reich der Grundschule, insbesondere: Anzeigenannahme • Unterstützung der Lehrkräfte (u.a. Hausaufgabenbetreu- ung, individuelle Förderung am Vormittag) • Unterstützung bei der Nachmittagsbetreuung und der Fe- rienbetreuung • Unterstützung bei der Aufsichtsführung während des Mit- für Ihr Amtsblatt tagsbandes • Unterstützung des Sekretariats mit leichten organisatori- schen Bürotätigkeiten. Unsere Anforderungen: • mindestens 18 Jahre alt • zuverlässige, pflichtbewusste und Industriestraße 20 0 62 26 / 99 39 - 0 selbständige Arbeitsweise • Teamfähigkeit und Freude am Arbeiten mit Kindern. 74909 Meckesheim Erfahrungen in der Kinder- und Jugendarbeit, beispielsweise in Vereinen, Kirchen oder sonstigen Organisationen, wären wün- schenswert. Der Urlaubsanspruch in Höhe von 30 Tagen kann nur innerhalb der üblichen Schulferien (mit Ausnahme der Zeiten der Ferien- betreuung) genommen werden. anzeigen@wds-druck.de 0 62 26 / 99 39 - 19 Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum 14.01.2022 an das Bürgermeisteramt Epfenbach, Hauptstraße 28, 74925 Epfenbach. Für Auskünfte stehen Ihnen Herr Rektor Liebig-Cardinale (Tel. 07263/605359-0) oder Frau Haßlinger von der Personalverwal- tung (Tel. 07263/4089-0) gerne zur Verfügung. www.wds-druck.de
Nummer 50 • 17. Dezember 2021 Amtsblatt Elsenztal – Eschelbronn Seite 11 Auch im weiteren Fortgang des Jahres gab es für uns allen Grund zur Freude. Der bundesweit 1. Platz beim „Stadtradeln“ in der Kate- gorie „fahrradaktivstes Kommunalparlament“ ging nach Eschel- bronn und kurz vor Weihnachten erreichte uns die Nachricht des Innenministeriums, dass unser Antrag auf die Zusatzbezeichnung „Schreinerdorf“ genehmigt wurde und wird diese ab Januar 2022 nun auch offiziell führen dürfen. Unser Dorf ist ein starkes Dorf, weil so viele Menschen für andere da sind und in der Krise über sich hinauswachsen. Unser Land ist stark, weil seine Einwohnerinnen und Einwohner gegen das Negative kämpfen, auch wenn es Ihnen von manchen Zeitgenossen und Ihren kruden Theorien nicht leicht gemacht wird. Mit ist es ein Bedürfnis all diesen Menschen zu danken, die im Kampf gegen das Virus in der ersten Reihe stehen, die bis zur Erschöpfung arbeiten und ihre eige- ne Gesundheit riskieren - von der Ärztin bis zum Pfleger, von der Er- zieherin über den Wissenschaftler bis zum Busfahrer. Hier möchte ich insbesondere unsere Hausärzte und Ihr Fachpersonal erwähnen, die teilweise mit zusätzlichen Impfaktionen bis zur Belastungsgrenze und darüber hinaus, gegen die Pandemie ankämpfen. Respekt und An- erkennung für Ihren unermüdlichen Einsatz. Unser Land ist ein starkes Land, weil wir die Lasten der Krise gemein- sam schultern. Unser Staat greift denen unter die Arme, die wirtschaft- lich in Not geraten. Viele von Ihnen unterstützen den Laden ums Eck, die Musikschule, den Sportverein. Oder Sie leisten Großartiges im Ehrenamt. In einer Zeit der Verunsicherung haben wir gelernt, dass Ehrentafel des Alters wir unserer Demokratie vertrauen können. Wir haben um den richti- gen Weg gestritten - und Entscheidungen dann doch gemeinsam der Gemeinde Eschelbronn, wir gratulieren getragen. Diejenigen, die die Gefahr des Virus leugnen, sind zwar oft besonders laut. Aber die Vernünftigen sind die große Mehrheit. Sie 20.12. Herr Uwe Eberle 75 Jahre sorgen dafür, dass wir Menschenleben schützen und die Krise be- 20.12. Frau Christina Pilarzeck 75 Jahre wältigen können. Das ist die gute Nachricht dieses Jahres. Und des- 24.12. Frau Emma Goos 95 Jahre halb ist auch dieses Weihnachten ein Fest der Hoffnung! Die aller- 26.12. Frau Elisabeth Krüger 75 Jahre meisten Menschen in unserem Land handeln rücksichtsvoll und so- lidarisch - nicht, weil der Staat es ihnen befiehlt, sondern aus Vernunft, Amtliche Bekanntmachungen Mitgefühl und Verantwortung. Ich wünsche mir, dass wir diesen Bür- gersinn mitnehmen in das kommende Jahr. Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Bis es soweit ist, möchte ich es nicht versäumen, mich bei Ihnen für was haben wir erneut gemeinsam für ein Jahr erlebt! Ihr Verständnis, Ihre Disziplin und Ihre Besonnenheit zu bedanken. Aufgrund eines winzigen Virus mussten wir nach Nach vielen schlechten Nachrichten, die uns begleitet haben, gibt 2020 wiederum weitgehend auf so manches ver- es genügend Gründe zuversichtlich zu sein. zichten, auf das wir uns gefreut hatten. Fußball im Die Gemeindeverwaltung nimmt diese Zuversicht mit in das neue Stadion, Kino und Konzert, die Urlaubszeit, die Feier Jahr 2022. An vielen Ecken und Enden unserer Gemeinde sind zur Hochzeit und vieles andere mehr waren auch in unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Schulterschluss mit dem diesem Jahr nur mit Einschränkungen möglich. Die Gemeinderat aktiv und arbeiten an dem Ziel, die Aufenthalts- und Pandemie hat uns daran erinnert, wie verletzlich wir Menschen sind, Lebensqualität im Schreinerdorf weiter zu verbessern. wie zerbrechlich das ist, was wir unser „normales Leben“ nennen. Aber Möge doch die Vorfreude darauf uns diese außergewöhnlichen etwas anderes haben wir auch erfahren dürfen: wie stark wir sind, wenn Feiertage verschönern helfen. Ihnen allen gesegnete Weihnachten! wir aufeinander achtgeben und füreinander da sind. Weihnachten in diesem Jahr - zum wiederholten Mal ein anderes Weihnachten. Ihr Die Adventszeit ist üblicherweise eine sehr gesellige Zeit. Leider lief sie auch bei uns wieder alles andere als gewohnt ab. Erneut muss- te der Martinsumzug in traditioneller Form ausfallen, auch das Ad- Bürgermeister ventssingen und viele Weihnachtsfeiern fielen den Beschränkungen der Pandemie zum Opfer. In diesem Zusammenhang denken wir an die Frauen und Männer, Öffnungszeiten des Rathauses über die die in diesen Stunden auf den Intensivstationen mit dem Virus rin- Weihnachtszeit und den Jahreswechsel gen. An ihre Nächsten, die um sie bangen. Wir denken an die Men- schen, die den Kampf gegen die Krankheit verloren haben. Viele Dieses Jahr ist die Gemeindeverwaltung aufgrund der aktuellen sind einen bitteren, einen einsamen Tod gestorben, und sie alle Pandemielage und aufgrund von krankheitsbedingt ausgefallenem fehlen. Unsere Gedanken sind auch bei denen, die sich von den Personal zwischen den Jahren geschlossen. Folgen der Infektion nur mühsam erholen. Uns allen haben die Ein- Das Rathaus ist daher in der Zeit von 24. Dezember 2021 bis schränkungen, die wir uns auferlegen mussten, zugesetzt. Schul- 07. Januar 2022 nicht für den Publikumsverkehr geöffnet. kinder sind genervt von Masken, Lüften, Abstand und dem Ausfall Das Bürgerbüro sowie das Standes- und Ordnungsamt sind wäh- von Veranstaltungen, Familien sind erschöpft. Künstler, Gastwirte rend dieser Zeit bei dringenden Notfällen unter der 0171/5356576 und Hoteliers fürchten um ihre Existenz. Einzelhändler sind besorgt erreichbar. wegen der vielen harten Regelungen, die Ihnen die Kunden nicht gerade in die Läden treiben. Fröhlich sind die Menschen auch diese Im neuen Jahr stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Weihnachten wahrlich nicht überall. Dennoch: Vergessen wir bitte des Rathauses wieder wie gewohnt zur Verfügung. neben den vielen dunklen die hellen Seiten dieses Jahres nicht. Es gilt dann jedoch weiter die 3G-Regelung für den Besuch im Wir hatten in Eschelbronn über das Frühjahr bis in den Herbst eini- Rathaus. ge wohltuende Veranstaltungen und Aktionen in Geselligkeit. Es Daher bittet die Gemeinde in der Vorweihnachtszeit die Bürgerinnen gab Sportbetrieb, in den Vereinen fanden wieder gemeinsame Zu- und Bürger darum, geplante Behördengänge rechtzeitig anzugehen sammenkünfte statt, man traf sich in der Gemeinschaft. Kinder hat- und - soweit möglich - vor den Feiertagen abzuwickeln. ten Spaß beim Ferienprogramm oder in der neu eingerichteten Fe- Auch sollten vorsorglich Reisedokumente auf ihre Gültigkeit hin rienbetreuung der Gemeinde. Jung und Alt kamen zusammen, ob überprüft werden. nun beim beispielsweise beim Fahrradparcours des Turnvereins oder auf der Kerweeröffnung, die trotz „3G“ ein toller Erfolg mit nicht Vielen Dank einem bestätigten Infektionsfall wurde. Ihre Gemeindeverwaltung
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