Amtsblatt des Gemeindeverwaltungsverbandes Elsenztal und der Gemeinden - Gemeinde Eschelbronn

Die Seite wird erstellt Stefan-Nikolai Ullrich
 
WEITER LESEN
Amtsblatt des Gemeindeverwaltungsverbandes Elsenztal und der Gemeinden - Gemeinde Eschelbronn
Gemeindeverwaltungsverband Elsenztal

Amtsblatt
des Gemeindeverwaltungsverbandes Elsenztal und der Gemeinden
Eschelbronn                   Lobbach
                     Lobenfeld & Waldwimmersbach
                                                           Mauer                Meckesheim
                                                                                                &
                                                                                                                      Spechbach
                                                                                                Mönchzell

  Sitz des Gemeindeverwaltungsverbandes Elsenztal (Hrsgb.): Meckesheim, Vorsitzender: BM John Ehret, Telefon (06226) 92 20-0
     Verantwortung für den amtlichen Inhalt: Der Verbandsvorsitzende und die jeweiligen Bürgermeister oder Vertreter im Amt
Verlag: WDS WerbeDruck Schneider, Industriestr. 20, 74909 Meckesheim, Telefon (06226) 99 39-0, Fax (06226) 99 39-19, wds@wds-druck.de

 47. Jahrgang                                         17. Dezember 2021                                             Nummer 50

                   Die Bürgermeister, Gemeinderätinnen und Gemeinderäte,
                                       Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
                                       der Gemeinden im GVV Elsenztal
                         wünschen allen Einwohnerinnen und Einwohnern
                                          ein gesegnetes Weihnachtsfest
                    und ein gesundes, glückliches und friedliches Jahr 2022.

                                                                                                      J o hn E hr et
     Strahlend, wie ein schöner Traum,                                                           Verbandsvorsitzender
    steht vor uns der Weihnachtsbaum.                                                            Bürgermeister, Mauer
      Seht nur, wie sich goldenes Licht
        auf den zarten Kugeln bricht.
                                                                                                   Marco Siesing
                                                                                             Stellv. Verbandsvorsitzender
     “Frohe Weihnacht” klingt es leise
                                                                                              Bürgermeister, Eschelbronn
      und ein Stern geht auf die Reise.
      Leuchtet hell vom Himmelszelt -                                                               Edgar Knecht
        hinunter auf die ganze Welt.                                                           Bürgermeister, Lobbach
             (Verfasser unbekannt)                                                                  Maik Brandt
                                                                                             Bürgermeister, Meckesheim

                                                                                                   Werner Braun
                                                                                              Bürgermeister, Spechbach

                                                                                                Gunter Dörzbach
                                                                                              Ortsvorsteher, Mönchzell
Nummer 50 • 17. Dezember 2021                              Amtsblatt Elsenztal                                                      Seite 3

                                                                      keitsprüfung. Hierzu hat die Vorhabenträgerin einen Bericht zu den
                                                                      voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Be-
                                                                      richt) erstellt, welcher dem eingereichten Antrag beigelegt ist.
                                                                      Das Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie, Roh-
                                                                      stoffe und Bergbau, Referat 97, Landesbergdirektion ist zuständige
                                                                      Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde.
                                                                      Hinweis: Für dieses Planfeststellungsverfahren erfolgte bereits im

 Wir wünschen                                                         Zeitraum vom 10.08.2020 bis 25.09.2020 eine Beteiligung der Öf-
                                                                      fentlichkeit. Aufgrund eines formellen Verfahrensfehlers wird diese
                                                                      jedoch hiermit wiederholt werden. Wir weisen darauf hin, dass die
                                                                      Einwendungen, Äußerungen und Stellungnahmen, die im Rahmen
 fröhliche                                                            der in 2020 durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebracht
                                                                      wurden, bestehen bleiben und im weiteren Verfahrenslauf behandelt
                                                                      werden, soweit sie gegenüber dem Regierungspräsidium Freiburg

 Weihnachten und                                                      nicht schriftlich zurückgenommen wurden oder werden.

                                                                                                      2.
                                                                      Für die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung liegt der Antrag mit den
 ein glückliches,                                                     dazugehörigen Planunterlagen in der Zeit vom 20.12.2021 bis ein-
                                                                      schließlich 19.01.2022 im
                                                                      Bürgermeisteramt der Gemeinde Lobbach

 gesegnetes neues                                                     74931 Lobbach, Hauptstraße 52, Sitzungssaal 2. OG
                                                                      Bürgermeisteramt der Gemeinde Meckesheim
                                                                      74909 Meckesheim, Friedrichstraße 10, Bürgerbüro

 Jahr.                                                                Bürgermeisteramt der Gemeinde Wiesenbach
                                                                      69257 Wiesenbach, Hauptstraße 26, Zimmer 5
                                                                      während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht aus. Es wird
                                                                      darauf hingewiesen, dass bei der Einsichtnahme vor Ort die gelten-
                                                                      den Bestimmungen und Hygienerichtlinien im Zusammenhang mit
                         Der Aufsichtsrat,                            der Corona-Pandemie zu beachten sind. Wir bitten Sie, sich vor ei-
                                                                      nem Besuch bei der Gemeindeverwaltung hierzu zu informieren;
                               die Leitung                            ggfls. sind Besuchstermine zu vereinbaren.
                        und das Team der                              Der Antrag mit Planunterlagen wird mit Beginn der Auslegung auch
   Kirchlichen Sozialstation Elsenztal e.V.                           auf den jeweiligen Internetseiten der o. g. Gemeinden zur Einsicht-
                                                                      nahme bereitgestellt. Ebenso sind die Bekanntmachung und die zur
                                                                      Einsicht ausgelegten Unterlagen auf der Internetseite des Regie-

         Gemeinsame Amtliche                                          rungspräsidiums Freiburg unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/
                                                                      rpf/service/bekanntmachungen/ unter „Bergrechtliche Verfahren“

          Bekanntmachungen                                            sowie auf der Internetseite des UVP-Verbundes unter https://www.
                                                                      uvp-verbund.de/bw zugänglich gemacht.
                                                                                                        3.
                     REGIERUNGSPRÄSIDIUM                              Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann
                                                                      während der Auslegungsfrist und anschließend einen Monat bis
                     FREIBURG                                         einschließlich 21.02.2022 schriftlich oder zur Niederschrift bei den
                                                                      o. a. Bürgermeisterämtern oder beim Regierungspräsidium Frei-
LANDESAMT FÜR GEOLOGIE, ROHSTOFFE UND BERGBAU                         burg, Abteilung 9, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau,
                 Öffentliche Bekanntmachung                           Albertstraße 5, 79104 Freiburg, Einwendungen gegen das Vorhaben
Auf Veranlassung des Regierungspräsidiums Freiburg, Landesamt         erheben und sich zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens äu-
für Geologie, Rohstoffe und Bergbau wird Folgendes bekannt ge-        ßern (Äußerungsfrist).
geben:
                                                                      Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen
                                1.
                                                                      Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwal-
Die Wienberger GmbH betreibt auf der Grundlage bergrechtlicher
                                                                      tungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach § 74 Landes-
Betriebspläne den Tontagebau „Lobenfeld“ auf der Gemarkung Lo-
                                                                      verwaltungsverfahrensgesetz einzulegen, werden hiermit entspre-
benfeld, Gemeinde Lobbach. Der hierbei gewonnene Rohstoff dient
                                                                      chend von der Auslegung des Plans benachrichtigt. Gleichzeitig
der Versorgung des firmeneigenen Ziegelwerks in Malsch. Da die in     wird ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb der oben ge-
der zugelassenen Abbaufläche anstehenden Rohstoffvorkommen            nannten Einwendungsfrist gegeben. Für die Fristwahrung ist der
in absehbarer Zeit erschöpft sein werden, beantragt die Wiener-       Eingang der Einwendung, Äußerung und Stellungnahme beim Bür-
berger GmbH beim Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für          germeisteramt oder beim Regierungspräsidium Freiburg maßgeb-
Geologie, Rohstoffe und Bergbau, mit Unterlagen vom 13.01.2020        lich. Mit Ablauf der Äußerungsfrist sind für das Planfeststellungsver-
einen Rahmenbetriebsplan zur Erweiterung der Abbaufläche um ca.       fahren alle Einwendungen und Äußerungen, die nicht auf besonde-
18,9 ha. Die Erweiterung befindet sich auf der Gemarkung der Ge-      ren privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen. Dies gilt
meinde Lobbach und schließt sich von Südwesten bis Norden an          entsprechend auch für Stellungnahmen der Vereinigungen. Die
den bestehenden Tontagebau an. Entsprechend des verwertbaren          Einwendungen und Äußerungen müssen den geltend gemachten
Rohstoffvolumens und der prognostizierten jährlichen Abbaumenge       Belang und das Maß der Beeinträchtigung erkennen lassen. Sie
wird ein Abbaubetrieb bis 31.12.2044 beantragt. Bestandteil des       sind in Schriftform, d. h. in einem mit handschriftlicher Unterschrift
Antrages ist zudem die Wiedernutzbarmachung der abgebauten            versehenen Schreiben zu erheben, soweit sie nicht zur Niederschrift
Flächen und die Änderung der bisherigen Rekultivierungsplanung.       erklärt werden. Die Erhebung von Einwendungen und Äußerungen
                                                                      durch Übersendung einer E-Mail ist daher nicht möglich.
Die Zulassung des Rahmenbetriebsplans bedarf der Durchführung
eines bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens nach Maßgabe        Für Einwendungen bzw. Äußerungen, die von mehr als 50 Personen
der §§ 57a und 57b Bundesberggesetz (BBergG).                         auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter
                                                                      gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben),
Des Weiteren besteht für das Vorhaben nach § 6 Satz 1 des Geset-      gilt derjenige Unterzeichner als Vertreter der übrigen Unterzeichner,
zes über die Umweltverträglichkeitsprüfung i. V. m. § 1 Nr. 1b) aa)   der darin mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter bezeichnet
der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbauli-      ist, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt worden
cher Vorhaben die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglich-   ist. Diese Angaben müssen deutlich sichtbar auf jeder mit einer
Seite 4                                                                Amtsblatt Elsenztal                                    Nummer 50 • 17. Dezember 2021

 Wichtige Telefonnummern                                                                                       Vorwahl: 0 62 26 (Meckesheim)
 Polizei-Notruf                                                               1 10    Behördenrufnummer                                                         1 15
 Polizeirevier Neckargemünd                                       0 62 23/9 25 40     Malteser Rhein-Neckar                                         0 62 22/9 22 50
 Polizeiposten Meckesheim                                                    13 36    Kostenfreie Störunghotline des
 Polizeiposten Waibstadt                                            0 72 63/58 07     Gasversorgers (MVV)                                          0800 / 290 1000
 Notruf (Feueralarm, Unfälle aller Art, Notarzt)                              1 12    Süwag Energie AG, Bammental                                   0 62 23/963 300
 DRK-Krankentransporte                                            0 62 26/1 92 22                                                         im Störfall 0800/7962787

                            Eschelbronn Lobbach-Wa. Lobbach-Lo.                           Mauer           Meckesheim           Mönchzell           Spechbach
Bürgermeisteramt                95 09-0            9 27 91-0        9 27 91-90            92 20-0             92 00-0                13 44            95 00-0
Fax                             95 09-50           9 27 91-25       9 27 91-95           92 20-99             92 00-15                               95 00-60
FEUERWEHR
Gerätehaus                      95 09-19            4 06 53            43 33             70 65                99 21 460              67 66           4 12 91
Kommandant                       4 09 16                                             0176/32574137                                               01 73/1 81 47 52
Handy
Wassermeister              01 72/6 23 47 41            07 21/49 97 03 08             0 62 23/9 25 56-0                 92 00-82                      95 00-12
nach Dienstschluss          0 62 26/4 00 57                                                                        01 72/6 23 86 44
Schule                           4 24 56            4 01 84              -               99 17 68             92 00-70              92 00-90          4 00 35
Bauhof                          0 62 26/                  9 27 91-31                      73 98                          92 00-80                01 73-5 10 37 29
                                42 95 87               01 72/6 23 15 12              01 74/9 79 40 82                    92 00-81                01 52-55 28 38 06
Forst                      01 62/2 64 66 73            01 62/2 42 04 17              01 62/2 64 66 93              01 62/2 64 66 74              01 76/10 40 89 15
Halle                        Kultur- und           Wimmers-        Maienbach-           Turnhalle/          Auwiesen-         Lobbachhalle           Turn- und
                            Sportzentrum           bachhalle          halle             Hallenbad             halle              10 55               Festhalle
                               4 12 45              97 12 10         4 06 66              31 77               26 75                                   97 00 18
 Verbandsbaubüro des GVV Elsenztal                              0 62 26/92 00-51       Bereitschaft der Apotheken:
 (u. a. für Schnurgerüstabnahmen)                                                      Freitag, 17.12.         Hackenberg-Apotheke, Hauptstraße 108/2
 Kläranlage Meckesheimer Cent                                           99 11 88                               Waldwimmersbach, Tel. 0 62 26/43 91
 Kläranlage Im Hollmuth                                         0 62 23/97 21 25       Samstag, 18.12.         Kloster-Apotheke, Neckarsteinacher Str. 18
 AVR Kommunal AöR Abfalltelefon                      0 72 61/9 31-0                                            Schönau, Tel. 0 62 28/4 12
 AVR GewerbeService GmbH –                                                             Sonntag, 19.12.         Apotheke in den Brunnenwiesen,
 Entsorgungslösungen für gewerbliche Abfälle:       06221/878-400                                              In den Brunnenwiesen, Bammental
 Ruftaxi-Verkehr Meckesheim/Lobbach                                                                            Tel. 0 62 23/4 94 31
 Taxi Elsenztal                                        06226/8862                      Montag, 20.12.          Markt-Apotheke, Marktplatz 10
 Sozialstation Elsenztal                                      20 99                                            Neckargemünd, Tel. 0 62 23/39 19
 Ambulanter Hospizdienst Elsenztal e.V.           06226/9934077                       Dienstag, 21.12.        Stadt-Apotheke, Hauptstraße 12
 Andrea Haasemann                                01525 - 2845875                                              Schönau, 0 62 28/82 41
 Ärztliche Bereitschaftsdienste                             116 117
                                                                                       Mittwoch, 22.12.        Brücken-Apotheke, Bahnhofstr. 34
 Pilzberatung, Peter Reiter                                   51 15
                                                                                                               Neckargemünd, Tel. 0 62 23/9 72 84 00
 Bereitschaft der Zahnärzte
                                                                                       Donnerstag, 23.12. Christoph-Apotheke, Hauptstraße 47
 Samstags, sonn- und feiertags in der Zeit von 10.00–12.00 Uhr.
                                                                                                          Bammental, Tel. 0 62  23/9 51 70
 Der diensthabende Zahnarzt ist über 0621-38000821 zu erfragen.
 In der übrigen Zeit ist der diensthabende Zahnarzt nur in dringen-                    Freitag, 24.12.         Weinberg-Apotheke, Sinsheimer Straße 5
 den Fällen telefonisch erreichbar.                                                                            Mauer, Tel. 0 62 26/9 93 93 40
                                                                                       Samstag, 25.12.         Steinach-Apotheke, Hauptstraße 12
                                                                                                               Neckarsteinach, Tel. 0 62 29/4 44
 Bereitschaft der Tierärzte falls der Haustierarzt nicht erreichbar ist                Sonntag, 26.12.         Römer-Apotheke, Bammentaler Str. 13
 Am Samstag, 18. Dezember und Sonntag, 19. Dezember                                                            Wiesenbach, Tel. 0 62 23/97 00 74

 Dr. Stadler, Telefon 0 62 22/5 22 52                                                  Montag, 27.12.          Paracelsus-Apotheke, Wiesenbacher Str. 37
                                                                                                               Neckargemünd, Tel. 0 62 23/33 00
 Am Freitag, 24. Dezember (Hlg. Abend) und Samstag,                                    Dienstag, 28.12.        St.-Martin-Apotheke, Friedrichstraße 1
 25. Dezember (1. Weihnachtsfeiertag)                                                                          Meckesheim, Tel. 0 62 26/9 21 20
 Dr. Schäfer, Telefon 0 62 26/15 69                                                    Mittwoch, 29.12.        Christoph-Apotheke, Hauptstraße 47
 Am Sonntag, 26. Dezember                                                                                      Bammental, Tel. 0 62  23/9 51 70
 Dr. Stadler, Telefon 0 62 22/5 22 52                                                  Donnerstag, 30.12. Hackenberg-Apotheke, Hauptstraße 108/2
                                                                                                          Waldwimmersbach, Tel. 0 62 26/43 91
 Am Freitag, 31. Dezember (Silvester)
                                                                                       Freitag, 31.12.         Kloster-Apotheke, Neckarsteinacher Str. 18
 Dr. Schäfer, Telefon 0 62 26/15 69                                                                            Schönau, Tel. 0 62 28/4 12
 Am Samstag, 1. Januar 2022 (Neujahr)                                                 Der Bereitschaftsdienst beginnt um 8.30 Uhr des angegebenen
 Dr. Schäfer, Telefon 0 62 26/15 69                                                   Tages und endet um 8.30 Uhr des darauffolgenden Tages.
                  Der Apotheken-Notdienstfinder 22 8 33*                              Der Apotheken-Notdienstfinder 0800 00 22 8 33 Kostenlos aus dem Festnetz
               von jedem Handy ohne Vorwahl · max. 69 ct/Min/SMS                                           www.aponet.de
Nummer 50 • 17. Dezember 2021                                       Amtsblatt Elsenztal                                                       Seite 5

   Zum Zeitpunkt der Druckdatenerstellung waren leider die Apothekennot-
  dienstpläne für das Jahr 2022 aufgrund eines technischen Fehlers bei der
  Landesapothekenkammer Baden-Württemberg nicht verfügbar. Falls Sie im
    besagten Zeitraum einen Notfall haben, informieren Sie sich bitte unter
             folgenden Telefonnummern oder Internet Adressen:

                              Der Apotheken-Notdienstfinder 22 8 33*
                            von jedem Handy ohne Vorwahl · max. 69 ct/Min/SMS

  Der Apotheken-Notdienstfinder 0800 00 22 8 33 Kostenlos aus dem Festnetz
                       www.aponet.de

                                           Ärztliche Bereitschaftsdienste
 Wenn Sie nachts, am Wochenende oder an Feiertagen einen Arzt                    Notfallpraxis in der GRN-Klinik Sinsheim:
 brauchen und nicht bis zur nächsten Sprechstunde warten können,                 Öffnungszeiten: Mo/Di/Do 19.00 Uhr – Folgetag 7.00 Uhr; Mi 13.00
 ist der ärztliche Bereitschaftsdienst für Sie da. Wenn Sie die Rufnum-          Uhr – Folgetag 7.00 Uhr, Freitag 19.00 Uhr – Mo 7.00 Uhr; Feiertag
 mer 116 117 wählen, hören Sie in der Regel eine Bandansage, die                 Vortag 19.00 Uhr – Folgetag 7.00 Uhr
 Ihnen die Adresse der nächstgelegenen Notfallpraxis und die Öff-                Patienten können ohne Voranmeldung zu den Öffnungszeiten in die
 nungszeiten nennt. Falls Sie aus medizinischen Gründen einen                    nächstliegende Notfallpraxis kommen.
 Hausbesuch benötigen, bleiben Sie in der Leitung. Sie werden so-
 dann an die zuständige Rettungsleitstelle weitergeleitet, welche die            Kinderärztlicher Notdienst, Kinderärztliche Notfallpraxis im Zent-
 Hausbesuche koordiniert. Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist                  rum für Jugendmedizin, Universitätsklinikum Heidelberg, Im Neuen-
 nicht zu verwechseln mit dem Rettungsdienst, der in lebensbe-                   heimer Feld 110 (Altbau Chirurgische Klinik), 69120 Heidelberg
 drohlichen Fällen Hilfe leistet. Bei Nötfällen alarmieren Sie bitte sofort      Öffnungszeiten: Mo, Di, Do: 19.00 - 22.00 Uhr;
 den Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112.                                  Mi, Fr: 16.00 - 22.00 Uhr; Sa, So, Feiertag: 9.00 - 22.00 Uhr
 Den zahnärztlichen Notdienst finden Sie unter Tel. 06221 3544917.               Patienten können ohne Voranmeldung zu den Öffnungszeiten in die
 Notrufnummer des ärztl. Bereitschaftdienstes Rufnummer 116117                   Notfallpraxis kommen
 Notfallpraxis in der GRN-Klinik Eberbach:                                       Allg. Notfallpraxis Buchen (Neckar-Odenwald-Kliniken):
 Öffnungszeiten: Sa/So 8.00 Uhr - Mo 7.00 Uhr; Feiertag 8.00 Uhr -               Öffnungszeiten: Fr 19.00 - 22.00 Uhr; Sa/So/Feiertage: 8.00-22.00
 Folgetag 7.00 Uhr                                                               Uhr
 Notfallpraxis in der GRN-Klinik Schwetzingen:                                   Allg. Notfallpraxis Mosbach (Neckar-Odenwald-Kliniken):
 Öffnungszeiten: Mo/Di/Do/Fr 19.00 Uhr – 24.00 Uhr; Mi 13.00 Uhr –               Öffnungszeiten: Mo/Di/Do/Fr 19.00 - 22.00 Uhr; Mi 13.00 - 22.00 Uhr
 24.00 Uhr, Sa/So/Feiertag 8.00 Uhr - 24.00 Uhr                                  Sa/So/Feiertag: 8.00 - 22.00 Uhr

                                                     Wichtige Informationen
                                                      zu Ihrem Amtsblatt:
                                                Liebe Leserinnen und Leser!
 Wie bereits an dieser Stelle informiert, haben die 5 GVV-Mitgliedsgemeinden die Amtsblatt-Abo-Verwaltung an uns zum
 01.01.2022 übertragen.
 Ihr Abonnement für Ihr Amtsblatt mit Ihrer Gemeinde endet sozusagen zum bevorstehenden Jahreswechsel. Ihre Reaktion
 ist jetzt wichtig!
 Deshalb nochmals die dringende Bitte – wenn nicht bereits geschehen:
 Lesen Sie auf Seite 70/71 dieser Amtsblatt-Ausgabe die „Wichtigen Informationen“ und füllen Sie das SEPA-Formular zu-
 sammen mit der Bestellung umgehend neu aus.
 Nur so ist sichergestellt, dass Sie auch im Januar 2022 noch Ihr Amtsblatt wie gewohnt in Ihren Briefkasten zugestellt
 bekommen.
 Zusätzlich wird auch ein digitales (Online-)Abo wöchentlich zu Ihrer gedruckten Amtsblatt-Version angeboten. Weitere Infor-
 mationen hierzu können Sie ebenfalls in der Heftmitte nachlesen.
 Wir freuen uns auf weitere gemeinsame Jahre mit Ihnen als Leserinnen und Leser unseres Amtsblattes im GVV Elsenztal.
 Vielen Dank.
 Ihr Uwe Schneider
Seite 6                                                      Amtsblatt Elsenztal                          Nummer 50 • 17. Dezember 2021

Unterschrift versehenen Seite enthalten sein. Vertreter kann nur eine   Weitere Informationen über Energienutzung, Wärmeschutz oder
natürliche Person sein. Einwendungen, die den vorstehenden An-          Fördermöglichkeiten gibt es bei den KliBA-Energieberatern: diese
forderungen nicht entsprechen oder auf denen Unterzeichner ihren        sind regelmäßig für Sie im Rathaus vor Ort – natürlich kostenfrei und
Namen oder ihre Anschrift nicht oder unleserlich angegeben haben,       unverbindlich. Näheres finden Sie unter den amtlichen Nachrichten
können unberücksichtigt bleiben.                                        Ihrer Gemeinde.
In Anwendung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)                     Nutzen Sie die kostenfreie Serviceleistung Ihrer Kommune!
weisen wir darauf hin, dass die erhobenen Einwendungen und die
darin mitgeteilten personenbezogenen Daten ausschließlich für die-
ses Plan-feststellungsverfahren vom Referat 97 (Landesbergdirek-        Ämter & Behörden
tion) des Regierungspräsidiums als Verantwortlichem erhoben, ge-
speichert und verarbeitet werden. Die persönlichen Daten werden
benötigt, um den Umfang der jeweiligen Betroffenheit beurteilen zu
können und werden an den Vorhabenträger und seine Beauftragten
zur Auswertung weitergegeben. Die Verarbeitung der Daten ist zur        Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis erlässt für
Erfüllung unserer Aufgabe als zuständige Behörde für das berg-
rechtliche Verfahren erforderlich und erfolgt auf Grundlage von § 4
                                                                        Kreiskommunen Allgemeinverfügung zum
Landesdatenschutzgesetz i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 e) DSGVO.           Verbot von Alkoholkonsum und -ausschank
Sowohl der Vorhabenträger als auch dessen Beauftragte sind zur
Einhaltung der DSGVO verpflichtet. Die Daten werden so lange ge-
                                                                        auf öffentlichen Plätzen sowie zum Verbot des
speichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewah-          Abbrennens von Pyrotechnik an Silvester
rungsfristen für den genannten Zweck erforderlich ist Ergänzend         Das Gesundheitsamt im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis hat in Ab-
wird auf die Datenschutzerklärung des Regierungspräsidiums Frei-        stimmung mit den zuständigen Ortspolizeibehörden das in der ba-
burg (u.a. mit den Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten) ver-       den-württembergischen Corona-Verordnung bereits angeordnete
wiesen. Diese ist abrufbar unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/      Verbot, in bestimmten definierten Bereichen des öffentlichen Raums
fileadmin/RP-Internet/_DocumentLibraries/DSE/97-01F.pdf                 Alkohol auszuschenken und zu konsumieren, konkretisiert. In einer
                                                                        Allgemeinverfügung werden verschiedene öffentliche Plätze in ins-
                                 4.                                     gesamt 25 Kommunen des Landkreises benannt, für die dieses
Nach Ablauf der Äußerungsfrist werden die rechtzeitig erhobenen         Verbot gilt. Gleiches gilt für das Abbrennen von Pyrotechnik – dies
Einwendungen, Äußerungen und Stellungnahmen mit dem Träger              betrifft 30 Kreiskommunen. Beide Allgemeinverfügungen treten am
des Vorhabens, den Behörden, den Vereinigungen, den Betroffenen         morgigen Samstag, 11. Dezember, in Kraft.
sowie den Personen, die Einwendungen und Äußerungen vorge-
bracht haben, in einer mündlichen Verhandlung erörtert (Erörte-         Das Verbot des Alkoholkonsums und -ausschanks gilt auf den be-
rungstermin). Der Erörterungstermin wird mindestens eine Woche          nannten Plätzen ab morgen und ist abhängig vom Fortbestand der
vorher ortsüblich bekannt gemacht. Die Behörden, der Träger des         Alarmstufe II in Baden-Württemberg, das Pyrotechnikverbot gilt für
Vorhabens und diejenigen, die Einwendungen und Äußerungen vor-          den Silvestertag (31. Dezember) und Neujahr (1. Januar). Beide
gebracht oder Stellungnahmen abgegeben haben, werden von                Dokumente sind ab sofort unter dem Link www.rhein-neckar-kreis.
dem Erörterungstermin benachrichtigt.                                   de/bekanntmachungen abrufbar – dort können auch alle Kommu-
                                                                        nen und definierten Örtlichkeiten nachgelesen werden. Grundlage
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten
                                                                        für beide Verbote ist der Paragraf 17b der baden-württembergischen
in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann
                                                                        Corona-Verordnung. Hiernach sind die Gesundheitsämter verpflich-
und dass die Personen, die Einwendungen und Äußerungen vor-
                                                                        tet, im Zusammen-wirken mit den betroffenen Städten und Gemein-
gebracht haben, oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen ab-
                                                                        den Verkehrs- und Begegnungsflächen in Innenstädten oder sons-
gegeben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Be-
                                                                        tigen öffentlichen Orten festzulegen, an denen sich Menschen ent-
kanntmachung benachrichtigt werden können, wenn mehr als 50
                                                                        weder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten.
Benachrichtigungen vorzunehmen sind.
Bei Zulassung des Vorhabens entscheidet die Planfeststellungsbehör-     Dieser Regelung liegen die Erwägungen zugrunde, dass die Unter-
de im Planfeststellungsbeschluss über die Einwendungen und Äuße-        sagung des Ausschankes oder des Konsums von alkoholischen
rungen, über die im Erörterungstermin keine Einigung erzielt worden     Getränken auf bestimmten öffentlichen Plätzen oder zu bestimmten
ist. Sind mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen, so können diese         Zeiten erheblich dazu beitragen kann, Infektionsrisiken zu verrin-
Zustellungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.           gern, da durch die damit verbundene Kontakt-beschränkung das
                                                                        Übertragungsrisiko gesenkt wird. Zudem wird verhindert, dass sich
Lobbach, 17.12.2021
                                                                        wechselnde Gäste oder Gästegruppen an den Ausschankstellen
gez. Herr Knecht, Bürgermeister
                                                                        einfinden und gruppieren. Hierdurch werden bestimmte öffentliche
Meckesheim, 17.12.2021                                                  Plätze besonders attraktiv, um zum Beispiel Partys zu feiern.
gez. Herr Brandt, Bürgermeister
                                                                        Zudem dient ein Alkoholausgabeverbot dazu, spontanen gemein-
Wiesenbach, 17.12.2021
                                                                        schaftlichen (weiteren) Alkoholkonsum und Gruppenbildung auch
gez. Herr Grabenbauer, Bürgermeister
                                                                        mit Fremden zu reduzieren, da eine zunehmende Alkoholisierung
                                                                        der Einhaltung der hier gesetzlich im Zentrum stehenden Kontakt-
                             Energieberatung                            minimierung entgegensteht. „Gerade im Hinblick auf Ansammlun-
                                                                        gen im öffentlichen Raum, bei denen Alkohol konsumiert wird, ist
                             ein Service Ihrer GVV-Gemeinden
                                                                        maßgeblich zu berücksichtigen, dass eines der vordringlichen Ziele
                              Energiespartipp                           zur Eindämmung der Pandemie die Vermeidung und Unterbre-
Was Sie als Hauseigentümer bei energiesparender Modernisierung          chung von Infektionsketten ist. Dies gilt besonders aufgrund der
oder als Mieter beim Energiesparen und dem damit verbundenen            aktuellen Infektionslage“, erklärt die Gesundheitsdezernentin des
Klimaschutz tun können, erfahren Sie bei einer kompetenten und          Kreises, Doreen Kuss.
kostenfreien Initialberatung von der KLiBA. Sie ist eine erste Orien-
tierungshilfe und hilft Ihnen bei der Umsetzung Ihrer Energiespar-      Das Pyrotechnikverbot wurde neben der Vermeidung von Men-
ziele auch mit Hilfe verschiedener staatlicher Fördermöglichkeiten      schenansammlungen – und der damit oftmals einhergehenden
zu folgenden Themen:                                                    Missachtung der Abstands-regelungen – auch wegen der hohen
• energetische Altbaumodernisierung                                     Verletzungsgefahr geregelt. Eine zusätzliche Belastung der Kran-
                                                                        kenhäuser und Intensivstationen in der Silvesternacht durch feuer-
• Neubau oder Sanierung zum Energieeffizienzhaus                        werkstypische Verletzungen soll hierdurch unterbunden werden. In
• Planung eines Passivhauses                                            diesem Zeitraum entsteht nämlich erfahrungsgemäß eine erhöhte
• Heizungserneuerung, Erfüllung EWärmeG                                 Anzahl von Verletzungen, welche zusätzliche Ressourcen in der me-
                                                                        dizinischen Versorgung binden. Derartige Verletzungen sind z.B.
• Einsatz von erneuerbaren Energien
                                                                        Handverletzungen, Augenverletzungen oder Verbrennungen, die
• Stromsparmaßnahmen                                                    jeweils im Zusammenhang mit Unfällen durch Feuerwerkskörper
• Förderung und Zuschuss durch BAFA, KfW, Finanzamt, Land               auftreten. In der Silvesternacht sind die Einsatzzahlen von Rettungs-
    und Kommune                                                         diensten höher als in anderen Nächten – vor diesem Hintergrund
Nummer 50 • 17. Dezember 2021                                       Amtsblatt Elsenztal                                                       Seite 7

kann das Abbrennverbot eine zusätzliche Belastung der medizini-                 Weitere Informationen erhalten Sie unter www.rhein-neckar-kreis.de/
schen Kräfte verhindern.                                                        elternmentorinnen. Bei Fragen und Anregungen steht die Bildungs-
                                                                                koordination der Stabstelle Integration zur Verfügung:
Das Abbrennen von Pyrotechnik im öffentlichen Raum führt außer-
dem insbesondere in der Silvesternacht zu Ansammlungen mehre-                   Elena Albrecht
rer Personen und Gruppenbildung. Die erhöhte Attraktivität des öf-              e.albrecht@rhein-neckar-kreis.de, 06221 522-2206
fentlichen Raums wird durch die Begrenzung von Veranstaltungen                  Dr. Rolf Hackenbroch
noch gesteigert und ein vorhergehender Alkoholkonsum im privaten                r.hackenbroch@rhein-neckar-kreis.de, 06221 522-2208
Raum führt aufgrund der dem Alkohol immanenten enthemmenden                     Reinhard Mitschke
Wirkung dazu, dass Infektionsrisiken nicht mehr richtig eingeschätzt            r.mitschke@rhein-neckar-kreis.de, 06221 522-2207
und AHA-Regeln nicht mehr eingehalten werden.                                   Unterstützt wurde das Projekt durch das Ministerium für Soziales,
                                                                                Gesundheit und Integration aus Mitteln des Landes Baden-Würt-
Elternmentorinnen und Elternmentoren im                                         temberg.

Rhein-Neckar-Kreis starten in die Praxis
Insgesamt haben sich im Sommer und Herbst 2021 17 Engagierte
                                                                                Wer ist der bessere Klimaschützer: ein unge-
im Rhein-Neckar-Kreis zu interkulturellen Elternmentorinnen und                 nutzter oder ein bewirtschafteter Wald?
Elternmentoren ausbilden lassen. Sie sind in den Kommunen Eber-                 Die vergangenen Trockenjahre haben gezeigt, wie stark der Klima-
bach, Edingen-Neckarhausen, Hemsbach, Ladenburg/Heddes-                         wandel bereits vorangeschritten ist und welche Auswirkungen er auf
heim, Neckargemünd und Wiesloch/Walldorf aktiv.                                 die Wälder hat. Vielerorts hat der Trockenstress zu schweren Schä-
Das Projekt „Zusammenhalt(-en) bilden!“ hatte das Landratsamt                   den oder sogar Absterbeerscheinungen an Waldbäumen aller Art
Rhein-Neckar-Kreis gemeinsam mit mehreren Kommunen im Kreis                     geführt. Das lässt die Sorge um den Gesundheitszustand unserer
gestartet. Hierfür wurden in Kooperation mit der Elternstiftung eh-             Wälder in der Bevölkerung, aber auch bei den Försterinnen und Förs-
renamtliche Elternmentorinnen und Elternmentoren ausgebildet.                   tern, wachsen. Dabei ist der Wald wichtiger denn je. Denn er ist nicht
Die Elternstiftung schulte in digitalen Basis-Qualifizierungen speziell         nur Opfer des Klimawandels, sondern selbst ein aktiver Klimaschüt-
zum Bildungssystem Baden-Württemberg, zu interkulturellen Ange-                 zer, indem er das klimaschädliche Kohlenstoffdioxid speichert.
legenheiten und zum Umgang mit Konflikten. Die Elternmentorinnen                Tatsächlich beschäftigt sich die Forstwissenschaft und Forstwirtschaft
und Elternmentoren stehen nun vor Ort als niederschwellige An-                  schon seit Jahrzehnten mit der Thematik der Klimaveränderung. Da-
sprechpersonen insbesondere für Eltern mit Zuwanderungsge-                      bei wird beispielsweise erforscht, welche Baumarten auf welchen
schichte zur Verfügung.                                                         Standorten mit den künftig veränderten Verhältnissen voraussichtlich
                                                                                besser zurechtkommen, oder welche Rolle der Wald als CO2-Spei-
Ziel ist es, Eltern mit Zuwanderungsgeschichte in ihrer Elternrolle zu          cher einnehmen kann. Es stellt sich die Frage, wer der bessere Klima-
stärken und sie dazu zu befähigen, ihre Kinder im baden-württem-                schützer ist - ein bewirtschafteter oder ein ungenutzter Wald?
bergischen Bildungssystem selbstständig zu unterstützen. Dass
dies mit vielen Hürden verbunden ist, wissen viele der Elternmento-             Um wachsen zu können, benötigt ein Baum Kohlenstoffdioxid, das er
rinnen und Elternmentoren auch aus eigener Erfahrung. Oft sind                  aus der Atmosphäre bezieht. Mittels Photosynthese wird ein Anteil
sprachliche Barrieren eine Herausforderung, ebenso wie fehlendes                dieses Kohlenstoffdioxids zu Zuckern umgewandelt und nach weite-
Wissen über das Bildungssystem und mögliche Unterstützungsleis-                 ren biologischen Prozessen im Stamm eingelagert. Bei der Zellat-
tungen. Bei all diesen Problemlagen können die Mentorinnen und                  mung, die man sich als „umgekehrte Photosynthese“ vorstellen kann,
                                                                                gibt der Baum den anderen Anteil des aufgenommenen Kohlenstoff-
Mentoren nun Abhilfe schaffen und stehen als Bindeglied zwischen
                                                                                dioxids wieder an die Atmosphäre ab. Solange sich Bäume noch in
Eltern und Bildungsinstitutionen zur Verfügung. Sie können schrift-
                                                                                der Wachstumsphase befinden, binden sie mehr CO2 als sie wieder
liche Kommunikation mit Lehrenden und Behörden verständlich er-
                                                                                an die Umgebung abgeben und fungieren so als Kohlenstoffsenke.
klären, oder auch übersetzen, bei Bedarf zu Elterngesprächen be-
                                                                                Ist ein Wald erst einmal ausgewachsen, ist zwar eine erhebliche Men-
gleiten und Beratungen für Eltern, aber auch für Lehrkräfte und Er-
                                                                                ge an Kohlenstoffdioxid in den Urwaldstämmen gespeichert, jedoch
zieherinnen und Erzieher, anbieten. Außerdem besteht die
                                                                                kommt es kaum noch zu Zuwächsen an den Bäumen. Der ungenutz-
Möglichkeit, selbst aktiv zu werden und gemeinsam mit Netzwerk-
                                                                                te Urwald ist somit zwar noch ein Kohlenstoffspeicher, aber keine
partnerinnen und Netzwerkpartnern Initiativen zu starten. Dazu kön-
                                                                                aktive Kohlenstoffsenke mehr. In bewirtschafteten Laubwäldern hin-
nen beispielsweise Elterncafés oder Elternkurse zählen, aber auch
                                                                                gegen wächst pro Jahr und Hektar etwa 12 Prozent mehr Holz hinzu
Informationsveranstaltungen zu bildungsrelevanten Themen.
                                                                                als in ungenutzten Laubwäldern. Bei Nadelbäumen macht der Unter-
Das Projekt wird von der Bildungskoordination der Stabsstelle Inte-             schied sogar bis zu 35 Prozent aus. Außerdem kommt es im Urwald
gration koordiniert und mit den Integrationsverantwortlichen der                irgendwann zu einem altersbedingten Zerfall der Bäume. Der abge-
Kreiskommunen durchgeführt.                                                     storbene Baum wird nach und nach von Mikroorganismen zersetzt.
                                                                                Hierbei wird das im Holz gespeicherte CO2 wieder freigesetzt und an
Auch im Jahr 2022 sollen wieder Schulungen für neue Elternmen-                  die Atmosphäre abgegeben, während im bewirtschafteten Wald das
torinnen und Elternmentoren angeboten werden. Die Mentorinnen                   geerntete Holz weiterverwendet wird.
und Mentoren sollen langfristig in einem lokalen Netzwerk verankert
werden und können dort Projekte ihrem Interesse entsprechend                    Nach der Ernte des Holzes gilt es, dieses Holz möglichst klimascho-
umsetzen.                                                                       nend einzusetzen. Eine Möglichkeit wäre es, das Holz energetisch
                                                                                zu verwenden, sprich zu verbrennen. Weil dabei lediglich das CO2
                                                                                freigesetzt wird, das vorher im Baum gebunden wurde, kann Holz
                                                                                als eine fast klimaneutrale Energiequelle angesehen werden. Zu-
                                                                                dem zählt Holz im Gegensatz zu den fossilen Energieträgern zu den
                                                                                nachwachsenden Rohstoffen. Jedoch wird bei der Verbrennung das
                                                                                Treibhausgas vergleichsweise schnell wieder freigesetzt. Eine bes-
                                                                                sere Alternative stellt die Kaskadennutzung dar. Hier wird das Holz
                                                                                zunächst stofflich genutzt. Das bedeutet, es wird zu Möbeln verar-
                                                                                beitet oder in Gebäuden verbaut. Der Kohlenstoff ist also über die
                                                                                gesamte Lebensdauer des Möbelstücks oder Bauwerks gebunden.
                                                                                Die Kaskadennutzung schließt damit ab, dass das stofflich genutzte
                                                                                Holz ganz am Ende noch als Brennstoff genutzt wird und der Koh-
                                                                                lenstoff erst dann wieder freigesetzt wird. Neben der Dauer der Spei-
                                                                                cherung ist es auch wichtig, das Holz so zu verwenden, dass mög-
                                                                                lichst viele klimaschädliche Rohstoffe ersetzt werden. Man spricht
                                                                                hier von der Substitutionswirkung. Baustoffe wie Beton oder Stahl
                                                                                benötigen zur Herstellung extrem viel Energie und tragen damit zur
                                                                                Verschlechterung der CO2-Bilanz bei. Beispielsweise kann beim
Elternmentorinnen und Elternmentoren sowie Koordinatorinnen und Koordinatoren   Bau eines Holzhauses 35 bis 50 Prozent der Energie eingespart
beim ersten kreisweiten Vernetzungstreffen im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis.   werden, die bei der Errichtung eines Massivbaus mit gleicher Funk-
(Foto Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis)                                           tion nötig wäre.
Seite 8                                                      Amtsblatt Elsenztal                               Nummer 50 • 17. Dezember 2021

Warum werden dann nicht 100 Prozent des geernteten Holzes zum           Wert gelegt werden. Denn glühende Abfälle können Mülltonnen
Haus- oder Möbelbau verwendet? Leider ist dies technisch nicht um-      „verschmoren“ lassen und im schlimmsten Fall sogar Abfuhrfahr-
setzbar. Das Lebewesen Baum besteht immer aus einem Stamm,              zeuge in Brand setzen. Wer bei der Entsorgung von Asche- und
dessen Holz stofflich gut verwertbar ist, und der Krone, in der viel    Kohleresten zu sorglos vorgeht, gefährdet nicht nur die Umwelt,
dünnes und krummes Holz vorhanden ist. Dieses Holz ist zur Ver-         sondern auch sich selbst und seine Mitmenschen.
wendung als Brett oder Balken nicht geeignet und wird daher
zwangsläufig zu Brennholz oder Papier. Ein Teil davon verbleibt aber    „Feuer im Abfuhrfahrzeug!“ Diese Meldung ist bei der Einsatzlogis-
auch in den Wäldern, sodass es zersetzt werden kann und die dabei       tik der AVR Kommunal AöR leider keine Seltenheit. Regelmäßig
freiwerdenden Nährstoffe dem Waldboden wieder zur Verfügung             müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AVR Kommunal die
stehen. Denn auch der Waldboden darf nicht vergessen werden,            Einsatzkräfte der Feuerwehr verständigen, weil sich im Inneren ei-
wenn man die CO2-Speicherleistung des Waldes betrachtet. Aller-         nes Abfuhrfahrzeugs ein Brand entfacht hat. Der häufigste Grund:
dings unterscheiden sich hier der bewirtschaftete und der ungenutz-     glühende Abfälle, wie Kaminasche, Kohlereste oder auch Zigaret-
te Wald nicht, beide speichern etwa gleich viel Kohlenstoff im Boden.   tenkippen. Darüber hinaus erreichen die AVR Kommunal AöR bei-
                                                                        nahe wöchentlich Anrufe von Bürgerinnen und Bürgern wegen
Zusammenfassend gilt: ein nachhaltig bewirtschafteter Wald leistet      brennender und zerstörter Abfallbehälter. Und auch hier liegen die
einen effektiveren Beitrag zum Klimaschutz als ein ungenutzter Wald.    Ursachen auf der Hand.
Durch die Bereitstellung von Holz können Emissionen aus fossilen
Brennstoffen vermieden werden. Ein nicht bewirtschafteter Wald          Dabei sollte man sich nicht davon täuschen lassen, dass Asche und
trägt durch seine Speicherfunktion zwar zur Kompensation der Emis-      Kohle aus dem Ofen oder dem Kamin von außen vermeintlich er-
sionen bei, allerdings werden hier keine fossilen Brennstoffe ersetzt   kaltet aussehen, sondern stets auf Nummer sicher gehen. „Bis zu
und damit eingespart. Bei der gesamten Thematik sollte berücksich-      drei Tage lang können sich im Inneren noch Glutnester befinden,
tigt werden, dass die Klimaschutzleistung des Waldes begrenzt ist.      die heiß genug sind, um im Abfallbehälter oder später im Abfuhr-
Er leistet einen wichtigen Beitrag als Kohlenstoffsenke, das Klima      fahrzeug ein Feuer zu entfachen“, erklärt Gerhard Barthel, Bereichs-
kann er aber nicht alleine schützen. Dafür bedarf es weiterer techni-   leiter Entsorgungslogistik. „Und das bedeutet Lebensgefahr für
scher Hilfsmittel und einem hohen Maß an Eigenverantwortung.            Müllwerker, Anwohner und Passanten. Der AVR Kommunal entsteht
                                                                        außerdem ein finanzieller Schaden in beträchtlicher Höhe und die
                                                                        beschädigten Fahrzeuge können aufgrund des großen Reparatur-
Termine & Veranstaltungen                                               aufwands zeitweise nicht mehr zur Abfuhr eingesetzt werden.“
                                                                        Asche- und Kohlereste dürfen deshalb niemals direkt in die Müll-
                             Jede Blutspende zählt!                     tonne, sondern müssen erst einige Tage lang in einem feuerfesten
                             Der DRK-Blutspendedienst bittet            Metallbehälter mit Deckel abkühlen. Dabei sollte darauf geachtet
                             dringend zur Blutspende und                werden, dass sich der Behälter nicht in unmittelbarer Nähe brenn-
                             bedankt sich mit einer exklusi-            barer Materialien befindet. Vor der Entsorgung bitte prüfen, ob die
                                                                        Kohle tatsächlich kalt ist und keine Glutnester mehr vorhanden sind.
                             ven DRK-Mütze.
                                                                        Wenn es mal schnell gehen muss, kann die Asche mit Wasser vor-
Täglich werden Blutspenden für die Heilung und Lebensrettung von        sichtig abgekühlt werden.
Patienten dringend benötigt. Bedingt durch die kurze Haltbarkeit
von Blut können keine Reserven aufgebaut werden.                        Um zusätzliche Staubbelastungen zu verhindern, sollte die kalte
                                                                        Asche in einem Beutel oder in einer Papiertüte verpackt in die Rest-
Daher bittet das DRK besonders zur Weihnachtszeit alle Gesunden         mülltonne - und nur in die Restmülltonne - gegeben werden. Sowohl
zur Blutspende am:                                                      die Grüne Tonne plus als auch die BioEnergieTonne sind tabu.
                     Dienstag, dem 28.12.2021
                   von 14.00 Uhr bis 19.30 Uhr
                    Auwiesenhalle, Schulstr. 19
                74909 MECKESHEIM
Zur Sicherheit der Spender muss im Vorfeld ein Ter-
min reserviert werden. Hier geht es zur Terminreser-
vierung:
https://terminreservierung.blutspende.de
Als Dankeschön erhält jede/r Blutspender/in im Zeitraum vom
20.12.2021 bis 07.01.2022 eine Mütze im exklusiven DRK-De-
sign. Auf allen DRK-Blutspendeterminen gilt die 3G-Regel!
Aufgrund der bundesweit stark angestiegenen Corona-Neuinfektio-
nen erhalten ausschließlich Menschen Zutritt zum Blutspendelokal,
die den Status geimpft, genesen oder getestet erfüllen. Bitte ent-
sprechende Nachweise mitbringen (Antigen-Schnelltest nicht älter
als 24 Stunden, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden). Um Wartezeiten
und größere Menschenansammlungen vor Ort zu vermeiden, kön-
nen keine Tests beim Blutspendetermin vor Ort angeboten werden.
Nach einer Impfung mit den in Deutschland zugelassenen SARS-
CoV-2-Impfstoffen können Sie, vorausgesetzt Sie fühlen sich wohl,
am Folgetag der Impfung Blut spenden.                                   Beinahe wöchentlich erreichen die AVR Kommunal AöR Anrufe wegen brennender
                                                                        und zerstörter Abfallbehälter. Einer der häufigsten Gründe: glühende Abfälle aus
Wer Blut spendet, sollte gesund sein und sich fit fühlen.               Kaminen und Öfen.
Alle Informationen finden Sie unter www.blutspende.de/corona.
Informationen rund um die Blutspende bietet der DRK-Blutspende-                                   Photovoltaik-Pflicht ab 2022
dienst auch über die kostenfreie Service-Hotline 0800 - 11 949 11.
                                                                                                  in Baden-Württemberg
                                                                        Start mit neuen Nichtwohngebäuden und Parkplätzen
Sonstiges                                                               - 60 Prozent der Stellplatz- und Gebäude-Dachflächen sind
                    Heiße Asche ist brandgefährlich                     zu belegen
                                                                        Photovoltaik-Anlagen liefern klimafreundlichen und günstigen Solar-
               AVR Kommunal informiert: Nur völlig                      strom und sind ein wichtiger Pfeiler für die Energiewende. Deshalb
               abgekühlte Asche und Kohle aus Öfen                      werden sie bei Neubauten, neuen Parkplätzen und Dachsanierun-
und Kaminen gehören in den Restmüll.                                    gen im Südwesten bald Pflicht sein: Ab 1. Januar 2022 gilt die Pflicht
Egal ob im Sommer beim gemütlichen Grillen oder aktuell in der          für neue Nichtwohngebäude und neue Parkplätze ab 35 Stellplät-
kalten Jahreszeit am wärmenden Kamin: auf die korrekte und siche-       zen. Im Mai folgen neue Wohngebäude. Darauf weist das Photo-
re Entsorgung von Asche- und Kohleresten sollte stets besonderer        voltaik-Netzwerk Rhein-Neckar hin.
Nummer 50 • 17. Dezember 2021                                Amtsblatt Elsenztal                                                     Seite 9

Am 1. Januar 2023 sind die Solarstromanlagen dann auch bei Dach-         Anlagen, die das Brauchwasser erwärmen und die Heizung unter-
sanierungen von bestehenden Gebäuden zu installieren. Dr. Keßler         stützen können.
vom Photovoltaik-Netzwerk Rhein-Neckar rät Eigentümern, die kli-
mafreundliche Energieerzeugung so rasch wie möglich zu nutzen.
„Sie sind der einzige Bestandteil des Gebäudes, der mehr Geld
einbringt, als er kostet“, so Dr. Keßler „Künftig werden sie zum Stan-
dard werden wie die Regenrinne oder die Heizung.“ Auskunft zum
Thema gibt es kostenfrei bei den Expertinnen und Experten des
Netzwerks oder unter www.photovoltaik-bw.de.
Mit der eigenen Photovoltaik-Anlage auf dem Dach wird man un-
abhängiger vom öffentlichen Stromversorger und leistet einen luk-
rativen Beitrag zur Energiewende. Der Strom wird vor Ort erzeugt
und teilweise selbst verbraucht. Das entlastet die Stromnetze. Den
anderen Teil des Stroms können die Anlageneigentümer gegen eine
Vergütung in das öffentliche Netz einspeisen. Wer den Strom für
Beleuchtung, elektrische Geräte oder das Elektroauto nutzt, spart
den Kauf von teurerem Strom aus dem Netz.

Je mehr Photovoltaik – desto besser für den Klimaschutz
Wer künftig einen Bauantrag für ein neues Büro-, Verwaltungs- oder
Wohngebäude einreicht, muss 60 Prozent der solargeeigneten
Dachfläche mit Solarmodulen belegen. Das gilt auch für Dächer von        Photovoltaikpflicht in Baden-Württemberg
neuen Parkplätzen mit mehr als 35 Parkplätzen und ab Januar 2023         •   Ab 1. Januar 2022:
für grundlegende Dachsanierungen. Als solargeeignet gelten Dach-             • Neubau von Nichtwohngebäuden
flächen, die ausreichend besonnt sind. Das trifft auf unverschattete           (Auslöser ist Einreichung Bauantrag)
Dachflächen zu, die nach Süden, Osten oder Westen ausgerichtet               • Neubau von offenen Parkplätzen mit
sind. Dächer mit einer Dachneigung von mehr als 20 Grad, die nach              mehr als 35 Stellplätzen
Norden zeigen, sind weniger geeignet.                                    •   Ab 1. Mai 2022: Neubau von Wohngebäuden
                                                                         •   Ab 1. Januar 2023: bei grundlegender Dachsanierung
Ein Beispiel zeigt, was die Solarpflicht bedeutet: Ein kleines frei-
stehendes Einfamilienhaus mit nach Ost und West ausgerichteten           Detaillierte Informationen gibt es beim Photovoltaik-Netzwerk Ba-
Dachflächen verfügt über rund 80 Quadratmeter Fläche. Um die             den-Württemberg unter www.photovoltaik-bw.de/pv-netzwerk/pv-
Pflicht zu erfüllen, sind knapp 50 Quadratmeter der Dachfläche zu        themen/pv-pflicht-im-klimaschutzgesetz-bw
belegen. Das ergibt eine installierte Leistung der Solaranlage von
                                                                         Detailliert geregelt sind die Anforderungen in der Photovoltaik-
knapp elf Kilowatt. Ein Kilowatt kostet derzeit rund 1.800 Euro, die
                                                                         Pflicht Verordnung – PVPf-VO des Umweltministeriums Baden-Würt-
gesamte Anlage also rund 20.000 Euro. Für den Klimaschutz sei es
                                                                         temberg:
am besten, das ganze Dach für möglichst viel Solarstrom zu bele-
                                                                         https://um.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-um/in-
gen, rät Dr. Keßler vom Photovoltaik-Netzwerk. Gerade nach Osten
                                                                         tern/Dateien/Dokumente/4_Klima/Klimaschutz/Klimaschutzgesetz/
und Westen orientierte Dachflächen liefern gemeinsam über den
                                                                         Photovoltaikpflicht-Verordnung-Baden-Wuerttemberg.pdf
ganzen Tag günstigen Strom.
                                                                         Das Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg wird vom Umwelt-
Überschreiten die Kosten der Anlage den Schwellenwert von 20
                                                                         ministerium des Landes finanziell unterstützt. Die Fachleute der
Prozent der Baukosten bei Gebäuden und 30 Prozent der Baukos-
                                                                         KLiBA klären Bürgerinnen und Bürger in der Region über die Vor-
ten bei Parkplätzen, ist eine Verkleinerung der Anlage möglich, bis
                                                                         teile der Technologie auf. Vernetzt mit der KEA Klimaschutz- und
diese Prozentschwellen unterschritten sind. Diese Kosten werden
                                                                         Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) und Solar Cluster
übrigens nur bei den allerwenigsten Gebäuden überschritten: Bei
                                                                         Baden-Württemberg helfen die Experten auch bei einem Kontakt zu
den Anlagenkosten von 20.000 Euro für das vorgestellte Einfamili-
                                                                         Handwerkern im Südwesten.
enhaus dürfte das Haus nur 100.000 Euro kosten – bei den derzei-
tigen Baukosten ist das sehr unwahrscheinlich.                           Genauere Informationen, auch zu Fördermitteln, gibt es hier:
                                                                         Photovoltaik-Netzwerk Rhein-Neckar, Peter Kolbe und Silvia Böse,
Nichtwohngebäude mit 300 Quadratmeterdach:                               06221-99875 0, pv@kliba-heidelberg.de. Erste grundlegende Infor-
40 Kilowatt Leistung                                                     mationen zum Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg und allen
Bei einem Nichtwohngebäude mit einem 300 Quadratmeter großen             regionalen Akteuren gibt es unter www.photovoltaik-bw.de.
Flachdach muss die Anlage rund 40 Kilowatt installierte Leistung
haben. Die Kosten liegen hier bei rund 60.000 Euro. Das klingt viel,
lohnt sich aber richtig: Die Anlagen erzeugen tagsüber Solarstrom.
Genau zu der Zeit wird in den Betrieben gearbeitet und der meiste
Strom benötigt. Ein großer Anteil des erzeugten Stroms wird also
sofort selbst verbraucht. Das steigert die Wirtschaftlichkeit der An-    Land stellt den LEADER-Regionen nochmals
lage und entlastet das Stromnetz.                                        Fördergelder bereit!
Photovoltaikanlagen, die über Parkplätzen installiert sind, lohnen       Ausschreibung wird 2022 veröffentlicht
sich ebenfalls: Sie erzeugen auf ohnehin versiegelten Flächen grü-       Das Land hat den 18 LEADER- Aktionsgruppen in Baden-Württem-
nen Strom. Gleichzeitig spenden sie Schatten für darunter parkende       berg bereits Anfang 2021 für den Übergangszeitraum 2021 und
Autos. Mit der weiteren Verbreitung der Elektromobilität werden die      2022 etwa 10,7 Millionen Euro an EU-Mitteln zur Verfügung gestellt.
Fahrzeuge künftig auch die Verbraucher des günstigen Stroms sein.        Die Entscheidungen über diese Fördermittel in den Aktionsgruppen
Denkbar ist die Kombination mit Ladesäulen für E-Autos. So kann          sind gut vorangeschritten. Einige Regionen haben bereits ihr kom-
der erzeugte Strom unmittelbar vor Ort verwendet werden.                 plettes Budget durch Förderentscheidungen gebunden, so auch die
                                                                         LAG Kraichgau. Im November wurden die letzten 380.000 € verteilt.
                                                                         Daher hat sich das Land entschlossen, weitere Gelder an die Akti-
Weitere Erfüllungsmöglichkeiten des Gesetzes
                                                                         onsgruppen auszugeben. Minister Peter Hauk MdL verkündete dies
Wer keine Photovoltaikanlage auf dem Dach oder der Fassade ha-           in einer Pressemitteilung: „Mit der Bereitstellung zusätzlicher Lan-
ben möchte, kann alternativ auch auf Anlagen in unmittelbarer            desmittel setzen wir ein starkes Zeichen für die Wertschätzung für
räumlicher Umgebung, etwa der Wiese vor dem Haus, setzen. „Des           LEADER, unseren Ländlichen Raum und die Menschen, die dort
Weiteren ist die Verpachtung der Dachfläche an Dritte möglich, die       leben und arbeiten“.
dort eine Solaranlage installieren und betreiben“, erklärt Dr. Keßler
vom Photovoltaik-Netzwerk. „Für sie ist ebenfalls ein Verkauf an Drit-   Der Verein Regionalentwicklung Kraichgau e.V. freut sich über die
te vor Ort und eine Einspeisung nach dem Erneuerbaren-Energien-          Mittelzuteilung und damit weitere Vorhaben, die von den LEADER-
Gesetz (EEG) möglich.“ Eine weitere Option sind solarthermische          Fördergeldern profitieren können. Der Verein reicht das Geld an
Seite 10                                                        Amtsblatt Elsenztal                   Nummer 50 • 17. Dezember 2021

Projekte von Kommunen, Unternehmen, Vereinen oder Verbänden
weiter und trifft die Förderpriorisierung. Jeder Cent fließt in Ideen der
Region, es verbleiben keine Gelder beim Verein. Das Entschei-                                     Wichtige
dungsgremium des Vereins wird satzungsgemäß auf seiner nächs-
ten Sitzung die Fristen festlegen, zu denen die Bewerbungen um                                 Informationen
die zusätzlichen 210.000 € eingereicht werden können. Danach wird
der Förderaufruf veröffentlicht, mit einer Bewerbungsfrist ist im Früh-
jahr 2022 zu rechnen. Interessierte können aber bereits jetzt mit der
                                                                                            zu Ihrem Amtsblatt:
Ausarbeitung der Bewerbungen beginnen und beispielsweise die
Bauplanungen weiter vorantreiben.                                              Liebe Leserinnen und Leser!
Zudem bleibt weiterhin die Gelegenheit einer Bewerbung auf die
bereits ausgeschriebenen Fördergelder für:                                    Wie bereits an dieser Stelle informiert, haben die
                                                                              5 GVV-Mitgliedsgemeinden die Amtsblatt-Abo-
Naturschutz/ Landschaftspflege (Fördertopf 150.000 €) mit einer
Bewerbungsfrist am 15.01.2022, Veranstaltungen im Bereich Kul-
                                                                              Verwaltung an uns zum 01.01.2022 übertragen.
tur und Kunst (Fördertopf 10.000 €) mit einer Bewerbungsfrist am              Ihr Abonnement für Ihr Amtsblatt mit Ihrer Ge-
15.01.2022 und Kleinstprojekte (Regionalbudget Fördertopf
200.000 €) mit einer Bewerbungsfrist am 03.01.2022.                           meinde endet sozusagen zum bevorstehenden
                                                                              Jahreswechsel. Ihre Reaktion ist jetzt wichtig!
                                                                              Deshalb nochmals die dringende Bitte –
                                                                              wenn nicht bereits geschehen:
                                                                              Lesen Sie auf Seite 70/71 dieser Amtsblatt-Aus-
                                                                              gabe die „Wichtigen Informationen“ und
                                                                              füllen Sie das SEPA-Formular zusammen mit
                                                                              der Bestellung umgehend neu aus.
Die LEADER-Geschäftsstelle steht für Beratungen bereit und hilft
auch gern bei der Auswahl der passenden Förderrichtlinie für Ihr Vor-
                                                                              Nur so ist sichergestellt, dass Sie auch im
haben! Wenn Sie einen Beratungstermin vereinbaren möchten, um                 Januar 2022 noch Ihr Amtsblatt wie gewohnt
zu klären, ob Ihr Projekt zur Förderung zulässig ist oder andere Fra-         in Ihren Briefkasten zugestellt bekommen.
gen haben, finden Sie unter www.kraichgau-gestalte-mit.de den di-
rekten Kontakt zu unserer LEADER-Geschäftsstelle in Angelbachtal.             Zusätzlich wird auch ein digitales (Online-)Abo
                                                                              wöchentlich zu Ihrer gedruckten Amtsblatt-Ver-
                                                                              sion angeboten. Weitere Informationen hierzu
 Bundesfreiwilligendienst an der                                              können Sie ebenfalls in der Heftmitte nachlesen.
 Merian-Schule Epfenbach                                                      Wir freuen uns auf weitere gemeinsame Jahre
 Die Merian-Schule Epfenbach ist eine Grundschule im Ganzta-                  mit Ihnen als Leserinnen und Leser unseres
 gesbetrieb in offener Angebotsform. Zum 01.08.2022 bieten wir                Amtsblattes im GVV Elsenztal.
 wieder die Möglichkeit, bis zum 31.07.2023 einen Bundesfrei-
 willigendienst mit 39 Wochenstunden zu absolvieren.                          Vielen Dank.
 Der Bundesfreiwilligendienst bietet dort ein abwechslungsrei-                Ihr Uwe Schneider
 ches Betätigungsfeld mit vielfältigen Aufgabenbereichen im Be-
 reich der Grundschule, insbesondere:

                                                                               Anzeigenannahme
  •   Unterstützung der Lehrkräfte (u.a. Hausaufgabenbetreu-
      ung, individuelle Förderung am Vormittag)
  •   Unterstützung bei der Nachmittagsbetreuung und der Fe-
      rienbetreuung
  •   Unterstützung bei der Aufsichtsführung während des Mit-                           für Ihr Amtsblatt
      tagsbandes
  •   Unterstützung des Sekretariats mit leichten organisatori-
      schen Bürotätigkeiten.

 Unsere Anforderungen:
 •   mindestens 18 Jahre alt
 •   zuverlässige, pflichtbewusste und                                           Industriestraße 20          0 62 26 / 99 39 - 0
     selbständige Arbeitsweise
 •   Teamfähigkeit und Freude am Arbeiten mit Kindern.                           74909 Meckesheim
 Erfahrungen in der Kinder- und Jugendarbeit, beispielsweise in
 Vereinen, Kirchen oder sonstigen Organisationen, wären wün-
 schenswert.
 Der Urlaubsanspruch in Höhe von 30 Tagen kann nur innerhalb
 der üblichen Schulferien (mit Ausnahme der Zeiten der Ferien-
 betreuung) genommen werden.                                                  anzeigen@wds-druck.de         0 62 26 / 99 39 - 19
 Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum 14.01.2022
 an das Bürgermeisteramt Epfenbach, Hauptstraße 28, 74925
 Epfenbach.
 Für Auskünfte stehen Ihnen Herr Rektor Liebig-Cardinale (Tel.
 07263/605359-0) oder Frau Haßlinger von der Personalverwal-
 tung (Tel. 07263/4089-0) gerne zur Verfügung.                                  www.wds-druck.de
Nummer 50 • 17. Dezember 2021                         Amtsblatt Elsenztal – Eschelbronn                                                   Seite 11

                                                                          Auch im weiteren Fortgang des Jahres gab es für uns allen Grund
                                                                          zur Freude. Der bundesweit 1. Platz beim „Stadtradeln“ in der Kate-
                                                                          gorie „fahrradaktivstes Kommunalparlament“ ging nach Eschel-
                                                                          bronn und kurz vor Weihnachten erreichte uns die Nachricht des
                                                                          Innenministeriums, dass unser Antrag auf die Zusatzbezeichnung
                                                                          „Schreinerdorf“ genehmigt wurde und wird diese ab Januar 2022
                                                                          nun auch offiziell führen dürfen.
                                                                          Unser Dorf ist ein starkes Dorf, weil so viele Menschen für andere da
                                                                          sind und in der Krise über sich hinauswachsen. Unser Land ist stark,
                                                                          weil seine Einwohnerinnen und Einwohner gegen das Negative
                                                                          kämpfen, auch wenn es Ihnen von manchen Zeitgenossen und Ihren
                                                                          kruden Theorien nicht leicht gemacht wird. Mit ist es ein Bedürfnis all
                                                                          diesen Menschen zu danken, die im Kampf gegen das Virus in der
                                                                          ersten Reihe stehen, die bis zur Erschöpfung arbeiten und ihre eige-
                                                                          ne Gesundheit riskieren - von der Ärztin bis zum Pfleger, von der Er-
                                                                          zieherin über den Wissenschaftler bis zum Busfahrer. Hier möchte ich
                                                                          insbesondere unsere Hausärzte und Ihr Fachpersonal erwähnen, die
                                                                          teilweise mit zusätzlichen Impfaktionen bis zur Belastungsgrenze und
                                                                          darüber hinaus, gegen die Pandemie ankämpfen. Respekt und An-
                                                                          erkennung für Ihren unermüdlichen Einsatz.
                                                                          Unser Land ist ein starkes Land, weil wir die Lasten der Krise gemein-
                                                                          sam schultern. Unser Staat greift denen unter die Arme, die wirtschaft-
                                                                          lich in Not geraten. Viele von Ihnen unterstützen den Laden ums Eck,
                                                                          die Musikschule, den Sportverein. Oder Sie leisten Großartiges im
                                                                          Ehrenamt. In einer Zeit der Verunsicherung haben wir gelernt, dass
Ehrentafel des Alters                                                     wir unserer Demokratie vertrauen können. Wir haben um den richti-
                                                                          gen Weg gestritten - und Entscheidungen dann doch gemeinsam
der Gemeinde Eschelbronn, wir gratulieren                                 getragen. Diejenigen, die die Gefahr des Virus leugnen, sind zwar oft
                                                                          besonders laut. Aber die Vernünftigen sind die große Mehrheit. Sie
         20.12.     Herr Uwe Eberle		             75 Jahre                sorgen dafür, dass wir Menschenleben schützen und die Krise be-
         20.12.     Frau Christina Pilarzeck      75 Jahre                wältigen können. Das ist die gute Nachricht dieses Jahres. Und des-
         24.12.     Frau Emma Goos		              95 Jahre                halb ist auch dieses Weihnachten ein Fest der Hoffnung! Die aller-
         26.12.     Frau Elisabeth Krüger         75 Jahre                meisten Menschen in unserem Land handeln rücksichtsvoll und so-
                                                                          lidarisch - nicht, weil der Staat es ihnen befiehlt, sondern aus Vernunft,
Amtliche Bekanntmachungen                                                 Mitgefühl und Verantwortung. Ich wünsche mir, dass wir diesen Bür-
                                                                          gersinn mitnehmen in das kommende Jahr.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,                                       Bis es soweit ist, möchte ich es nicht versäumen, mich bei Ihnen für
was haben wir erneut gemeinsam für ein Jahr erlebt!                       Ihr Verständnis, Ihre Disziplin und Ihre Besonnenheit zu bedanken.
Aufgrund eines winzigen Virus mussten wir nach                            Nach vielen schlechten Nachrichten, die uns begleitet haben, gibt
2020 wiederum weitgehend auf so manches ver-                              es genügend Gründe zuversichtlich zu sein.
zichten, auf das wir uns gefreut hatten. Fußball im                       Die Gemeindeverwaltung nimmt diese Zuversicht mit in das neue
Stadion, Kino und Konzert, die Urlaubszeit, die Feier                     Jahr 2022. An vielen Ecken und Enden unserer Gemeinde sind
zur Hochzeit und vieles andere mehr waren auch in                         unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Schulterschluss mit dem
diesem Jahr nur mit Einschränkungen möglich. Die                          Gemeinderat aktiv und arbeiten an dem Ziel, die Aufenthalts- und
Pandemie hat uns daran erinnert, wie verletzlich wir Menschen sind,       Lebensqualität im Schreinerdorf weiter zu verbessern.
wie zerbrechlich das ist, was wir unser „normales Leben“ nennen. Aber
                                                                          Möge doch die Vorfreude darauf uns diese außergewöhnlichen
etwas anderes haben wir auch erfahren dürfen: wie stark wir sind, wenn
                                                                          Feiertage verschönern helfen. Ihnen allen gesegnete Weihnachten!
wir aufeinander achtgeben und füreinander da sind. Weihnachten in
diesem Jahr - zum wiederholten Mal ein anderes Weihnachten.                                                                                     Ihr
Die Adventszeit ist üblicherweise eine sehr gesellige Zeit. Leider lief
sie auch bei uns wieder alles andere als gewohnt ab. Erneut muss-
te der Martinsumzug in traditioneller Form ausfallen, auch das Ad-
                                                                                                                                    Bürgermeister
ventssingen und viele Weihnachtsfeiern fielen den Beschränkungen
der Pandemie zum Opfer.
In diesem Zusammenhang denken wir an die Frauen und Männer,               Öffnungszeiten des Rathauses über die
die in diesen Stunden auf den Intensivstationen mit dem Virus rin-        Weihnachtszeit und den Jahreswechsel
gen. An ihre Nächsten, die um sie bangen. Wir denken an die Men-
schen, die den Kampf gegen die Krankheit verloren haben. Viele            Dieses Jahr ist die Gemeindeverwaltung aufgrund der aktuellen
sind einen bitteren, einen einsamen Tod gestorben, und sie alle           Pandemielage und aufgrund von krankheitsbedingt ausgefallenem
fehlen. Unsere Gedanken sind auch bei denen, die sich von den             Personal zwischen den Jahren geschlossen.
Folgen der Infektion nur mühsam erholen. Uns allen haben die Ein-         Das Rathaus ist daher in der Zeit von 24. Dezember 2021 bis
schränkungen, die wir uns auferlegen mussten, zugesetzt. Schul-           07. Januar 2022 nicht für den Publikumsverkehr geöffnet.
kinder sind genervt von Masken, Lüften, Abstand und dem Ausfall           Das Bürgerbüro sowie das Standes- und Ordnungsamt sind wäh-
von Veranstaltungen, Familien sind erschöpft. Künstler, Gastwirte         rend dieser Zeit bei dringenden Notfällen unter der 0171/5356576
und Hoteliers fürchten um ihre Existenz. Einzelhändler sind besorgt       erreichbar.
wegen der vielen harten Regelungen, die Ihnen die Kunden nicht
gerade in die Läden treiben. Fröhlich sind die Menschen auch diese        Im neuen Jahr stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Weihnachten wahrlich nicht überall. Dennoch: Vergessen wir bitte          des Rathauses wieder wie gewohnt zur Verfügung.
neben den vielen dunklen die hellen Seiten dieses Jahres nicht.           Es gilt dann jedoch weiter die 3G-Regelung für den Besuch im
Wir hatten in Eschelbronn über das Frühjahr bis in den Herbst eini-       Rathaus.
ge wohltuende Veranstaltungen und Aktionen in Geselligkeit. Es            Daher bittet die Gemeinde in der Vorweihnachtszeit die Bürgerinnen
gab Sportbetrieb, in den Vereinen fanden wieder gemeinsame Zu-            und Bürger darum, geplante Behördengänge rechtzeitig anzugehen
sammenkünfte statt, man traf sich in der Gemeinschaft. Kinder hat-        und - soweit möglich - vor den Feiertagen abzuwickeln.
ten Spaß beim Ferienprogramm oder in der neu eingerichteten Fe-           Auch sollten vorsorglich Reisedokumente auf ihre Gültigkeit hin
rienbetreuung der Gemeinde. Jung und Alt kamen zusammen, ob               überprüft werden.
nun beim beispielsweise beim Fahrradparcours des Turnvereins
oder auf der Kerweeröffnung, die trotz „3G“ ein toller Erfolg mit nicht   Vielen Dank
einem bestätigten Infektionsfall wurde.                                                                            Ihre Gemeindeverwaltung
Sie können auch lesen