Ein friedvolles Weihnachtsfest und einen guten Start in das neue Jahr 2022 - JAHRGANG 44, Donnerstag, 23.12.2021 - Verwaltungsgemeinschaft Burgebrach

Die Seite wird erstellt Horst Kremer
 
WEITER LESEN
Ein friedvolles Weihnachtsfest und einen guten Start in das neue Jahr 2022 - JAHRGANG 44, Donnerstag, 23.12.2021 - Verwaltungsgemeinschaft Burgebrach
Mitteilungsblatt Nummer 51/52/1 vom 23.12.2021

MITTEILUNGSBLATT
            der Verwaltungsgemeinschaft Burgebrach
 und der Mitgliedsgemeinden Markt Burgebrach und Schönbrunn i. Steigerwald

                   JAHRGANG 44, Donnerstag, 23.12.2021

    Ein friedvolles Weihnachtsfest und
einen guten Start in das neue Jahr 2022.

                                                                                                          1
Ein friedvolles Weihnachtsfest und einen guten Start in das neue Jahr 2022 - JAHRGANG 44, Donnerstag, 23.12.2021 - Verwaltungsgemeinschaft Burgebrach
Mitteilungsblatt Nummer 51/52/1 vom 23.12.2021

                                         Grußwort zum Weihnachtsfest 2021
                                         und zum Jahreswechsel für den
                                         Markt Burgebrach

                                         Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

    Weihnachten wird zurecht immer wieder als „das Fest der Liebe“ und „der frohen Botschaft“ bezeichnet. Was unmittelbar die
    Frage aufwirft, wo sind sie eigentlich die frohen Botschaften unserer Zeit. Gibt es sie überhaupt?

    Ich kann diese Frage mit einem überzeugten JA beantworten. Es ist eine beeindruckende frohe Botschaft immer wieder er-
    leben zu können, wie gerade in schwierigen Zeiten die Menschen sich füreinander einsetzen. Gerade in den letzten Wochen
    und Monaten, die mit vielerlei Einschränkungen und Entbehrungen verbunden waren, ist dies besonders zum Tragen ge-
    kommen. Seien es die Hilfen in der Familie und Nachbarschaft, im beruflichen Umfeld oder das vielfältige Engagement in
    unseren Vereinen, um das Vereinsleben irgendwie am Laufen zu halten. Überall zeigen sich Menschen solidarisch miteinan-
    der und tragen ihren Teil dazu bei gut durch und schnell aus dieser bedrückenden Situation herauszukommen.

    Es mag immer noch diejenigen geben, die meinen, wenn jeder an sich selbst denkt, ist auch an jeden gedacht. Dass solche
    Gedanken nicht tragen, hat jedoch die große Mehrheit unserer Gesellschaft auch bei uns unmittelbar vor Ort erkannt. Und
    so ist es die frohe Botschaft unserer Zeit, dass auf vielfältige Weise erlebbar wird, wie Menschen über die eigenen Interessen
    hinaus an ihre Nächsten und Mitmenschen denken und sich so solidarisch zeigen – eine frohe Botschaft die zuversichtlich
    für die Zukunft stimmt.

    Neben diesem allgemeinen Blick auf das Jahr 2021, lassen sich natürlich auch wieder die zahlreichen Aktivitäten unserer
    Marktgemeinde zusammenfassen. Insgesamt war das vergangene Jahr in vielen Projekten ein Planungsjahr. Schulhauser-
    weiterung, zahlreiche Bauleitplanverfahren, Breitbandausbau, Städebauförderung (Würzburger Str., Dorfanger), Dorferneu-
    erung Dippach, Rathauserweiterung, Ortsgestaltung Treppendorf – in all diesen Vorhaben konnten die Planungen so weit
    vorangetrieben werden, dass die entsprechenden Baugenehmigungen und Förderbescheide eingegangen sind und nun im
    kommenden Jahr die Umsetzung angegangen wird. Dem Planungsjahr 2021 wird also ein Baujahr 2022 folgen.

    Dass neben all diesen zukünftigen Maßnahmen bereits auch heuer einiges umgesetzt werden konnte, ist zusätzlich erfreu-
    lich. Die umfangreichen Straßensanierungsmaßnahmen im „Oberen Grund“, die Errichtung der neuen Pump-Track-Anlage
    für unsere Jugendlichen, die Fertigstellung des Dorfgemeinschaftshauses Dippach sowie des Feuerwehr- und Dorfgemein-
    schaftshauses Grasmannsdorf, die Erschließung von Baugrundstücken und Gewerbeflächen in Burgebrach, die Errichtung
    eines neuen Gehweges in Grasmannsdorf, der Anschluss an die zentrale Wasserversorgung in Büchelberg sowie der Ausbau
    der Kreisstraße zwischen Ober- und Unterköst seien an dieser Stelle stellvertretend genannt.

    Am Ende können wir resümieren, dass ein arbeits- und ereignisreiches Jahr hinter uns liegt, dass allen Beteiligten erneut viel
    Einsatz abverlangt hat. Ich danke daher allen, die in besonderer Weise zum Gelingen unserer Vorhaben beigetragen haben.
    Den Kolleginnen und Kollegen des Marktgemeinderates gilt mein Dank für die kollegiale, konstruktive und sachorientierte
    Zusammenarbeit ebenso wie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aller Bereiche unserer Verwaltungsgemeinschaft. Nur
    dieses Zusammenwirken lässt uns die Vielzahl an Aufgaben zur stetigen Weiterentwicklung unserer Marktgemeinde mit all
    unseren 27 Gemeindeteilen immer wieder gelingen.
    In diesem Sinne wünsche ich Ihnen und euch allen ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute für das Jahr 2022!
    Behalten wir uns unsere Zuversicht und sorgen wir alle gemeinsam für die frohen Botschaften unserer Zeit.
    Herzlichst Ihr/Euer

    Johannes Maciejonczyk
    Erster Bürgermeister
    Markt Burgebrach

2
Ein friedvolles Weihnachtsfest und einen guten Start in das neue Jahr 2022 - JAHRGANG 44, Donnerstag, 23.12.2021 - Verwaltungsgemeinschaft Burgebrach
Mitteilungsblatt Nummer 51/52/1 vom 23.12.2021

Eröffnung Pumptrackstrecke                          Dorfgemeinschaftshaus Dippach

Dorfgemeinschaftshaus Grasmannsdorf                 Baustelle am Dorfanger in Burgebrach

Impfangebot in der Windeckhalle Burgebrach          Übergabe der Luftreinigungsgeräte

                                Klausurtagung mit dem Marktgemeinderat

                                                                                                                      3
Ein friedvolles Weihnachtsfest und einen guten Start in das neue Jahr 2022 - JAHRGANG 44, Donnerstag, 23.12.2021 - Verwaltungsgemeinschaft Burgebrach
Mitteilungsblatt Nummer 51/52/1 vom 23.12.2021

                                         Grußwort zum Weihnachtsfest 2021
                                         und zum Jahreswechsel für die
                                         Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald

                                         Liebe Mitbürgerinnen & Mitbürger der Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald,

    ein weiteres außergewöhnliches und schwieriges Jahr neigt sich dem Ende.
    Wer hätte das gedacht, dass uns das Corona Virus auch im Jahr 2021 so beschäftigt und unser öffentliches Leben so lange
    beeinträchtigt.
    Aber trotz der Umstände haben wir auch dieses Jahr wieder viel erreichen können!
    Im März haben wir unser Testzentrum eröffnet. Ich bin stolz auf alle ehrenamtlichen Helfer, die uns alle von Anfang an bis
    jetzt unermüdlich unterstützten. Wir sind ein super Team. Dank euch, ist es uns gelungen, unser Testzentrum ununterbro-
    chen geöffnet zu lassen. So konnten wir unseren Bürgern ein wichtiges Mittel im Kampf gegen die Corona-Pandemie bieten.
    In diesem Zeitraum konnten wir mittlerweile 2.100 Probanden testen.
    Der Gehweg von der Winterleite zur Oberen Schloßleite konnte im Frühjahr 2021 fertiggestellt werden. Auch die Verlänge-
    rung des Gehweges in Frenshof Richtung Grub wurde direkt im Anschluss durchgeführt.
    Am 26. Juni wurde unsere Kinderkrippe- leider nur im kleinsten Kreis- eingeweiht. Wir freuen uns, dass die Einrichtung so gut
    ausgelastet ist und sich unsere Kleinsten dort sehr wohl fühlen. Vielen Dank hierfür an alle Angestellten unserer Einrichtung.
    Am 09.07.2021 erlebten wir ein Hochwasser, welches wir seit 1996 so nicht mehr erlebt haben. Das Wasser kam von Unter-
    franken über Halbersdorf, Zettmannsdorf und Oberneuses nach Schönbrunn. Unsere Ortsfeuerwehren halfen von Nachmit-
    tag bis tief in die Nacht zusammen. War es das Befüllen von Sandsäcken, das Absperren der Straßen oder das Auspumpen
    der Keller. Jeden Einzelnen ein riesengroßes DANKESCHÖN!
    In unserer Verwaltungsgemeinschaft haben wir unseren Ü70 jährigen in der Windeckhalle schon im Frühjahr die Erst- und
    Zweitimpfung angeboten. Am 26.07.2021 hatten wir unseren ersten öffentlichen Impftermin in unserer Schulturnhalle. Da
    das Angebot so gut angenommen wurde, haben wir bis jetzt vier weitere Termine in Burgebrach und Schönbrunn anbieten
    können. Insgesamt wurden 3.000 Dosen verimpft. Vielen Dank an alle beteiligten Ärzte und ehrenamtlichen Helfer, ohne die
    wir das nicht hätten stemmen können und an meinen Kollegen Johannes Maciejonczyk für die gute Zusammenarbeit in der
    VG – Zusammen Eins.
    Unser „Alter Kindergarten“ wurde an einem privaten Investor verkauft, sodass im Sommer einem Abriss der Gebäude, Sied-
    lungsstraße 1-3, nichts mehr im Wege stand. Der Neubau für 15 neue Wohnungen kann somit 2022 beginnen.
    Trotz der Corona-Pandemie, die wir im Sommer jedoch gut im Griff hatten, konnten wir unseren „Kleinen“ ein schönes und
    vor allem abwechslungsreiches Ferienprogramm zur Verfügung stellen. An dieser Stelle möchte ich es natürlich auch nicht
    versäumen, mich bei allen Beteiligten zu bedanken, die dieses Angebot den Kindern ermöglicht haben.
    Am 08.10.2021 sammelten wir mit Kindern aus unserer Gemeinde Äpfel, die wir im Anschluss gleich gepresst haben. Die
    Kinder waren sehr begeistert, das alles zu sehen und freuten sich zum Schluss über die kleine Stärkung. Am Ende hatten wir
    130 Liter „Schönbrunner“ Apfelsaft, die wir zugunsten der Bürgerstiftung verkauft haben.
    Was haben wir sonst noch erreicht?
    Unser Kindergarten und unsere Schule konnten dieses Jahr mit CO 2 Melder sowie mit Luftreinigungsgeräten, die für die
    Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts eine wichtige Bedeutung haben, ausgestattet werden.
    Für das Neubaugebiet in Zettmannsdorf wurde ein Bebauungsplan aufgestellt und die 10 Bauplätze sind allesamt reserviert.
    Natürlich möchte ich mich auch bei der Firma Dennert für die Unterstützung der Werbung bedanken. Auch unser Neubau-
    gebiet in Schönbrunn, Bremi II Abschnitt 2, mit 23 vergebenen Bauplätzen wurde fertiggestellt.
    Die Kläranlage der Ortsteile Zettmannsdorf und Oberneuses wurde aufgrund eines Betonschadens saniert, so dass diese
    wieder einwandfrei funktioniert.
    Auch das Ergebnis unserer Verkehrsschau, über dieses ich Sie schon in meiner „Grauen Spalte“ informiert habe, wurde aus-
    gearbeitet und wird zeitnah umgesetzt.
    Erfreulicherweise hat es heuer auch noch geklappt, dass die Staatsstraße von Ampferbach nach Schönbrunn saniert werden
    konnte. Die Verbindung Ampferbach - Burgebrach wird im Jahr 2022 instand gesetzt.

4
Ein friedvolles Weihnachtsfest und einen guten Start in das neue Jahr 2022 - JAHRGANG 44, Donnerstag, 23.12.2021 - Verwaltungsgemeinschaft Burgebrach
Mitteilungsblatt Nummer 51/52/1 vom 23.12.2021

An der unübersichtlichen und gefährlichen Schulwegüberquerung nördlich der Schule wird nächstes Jahr eine Ampelanlage
installiert. Darüber freuen wir uns sehr, dass der Schulweg unserer Kinder dadurch sicherer wird. Aktuell unterstützen ehren-
amtliche Schulweghelfer den Kindern beim sicheren Überqueren der Straße. Auch hier natürlich ein herzliches Dankeschön.
Dies alles schafft man jedoch nicht alleine!
Deshalb möchte ich es natürlich nicht versäumen, meinem Zweiten Bürgermeister Hubertus Bickel, meinen Gemeinderats-
kollegen, der Verwaltung in Burgebrach und den Mitarbeitern vom Bauhof und Kläranlage DANKE zu sagen.
DANKE für eine sehr gute Zusammenarbeit!
Bedanken möchte ich mich natürlich auch bei beim Personal der Schule und des Kindergartens, bei den Feuerwehren, bei
allen Vereinen, die in diesem Jahr leider wieder viel zurückstecken mussten, sowie bei allen Ehrenamtlichen unserer Ge-
meinde.
Ich bin sehr „stolz auf Euch“.
Trotz der Umstände wünsche ich Ihnen von Herzen ein friedliches und gesegnetes Weihnachtsfest 2021 im Kreise ihrer Liebs-
ten. Für das Jahr 2022 wünsche ich Ihnen vor allem Gesundheit, Glück und Zufriedenheit.
Bleiben Sie gesund!

Dirk Friesen
Erster Bürgermeister
Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald

                                                                                Impfangebot

     Einweihung unserer Kindertagesstätte St. Franziskus

                                                                                Gebäudeabriss vom alten Kindergarten

Schönbrunner Erntehelfer mit eigenem Apfelsaft                                  Hochwasser in Schönbrunn

                                                                                                                                     5
Ein friedvolles Weihnachtsfest und einen guten Start in das neue Jahr 2022 - JAHRGANG 44, Donnerstag, 23.12.2021 - Verwaltungsgemeinschaft Burgebrach
Mitteilungsblatt Nummer 51/52/1 vom 23.12.2021

                                       		Grüße zum Jahreswechsel
                                       		für den Landkreis

    Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,

    Weihnachten und der Jahreswechsel sind für uns in der Regel besonders einprägsam. Vor Jahresfrist standen für viele der
    Beginn der Impfkampagne und damit aus damaliger Perspektive der Ausweg aus der Umklammerung durch das Virus.
    Exakt ein Jahr und rund 350.000 Impfungen in Stadt und Landkreis Bamberg später hat die Pandemie ihren Schrecken noch
    nicht verloren. Sie hat uns, im Gegenteil, stärker im Griff denn je.

    Lassen Sie uns deshalb zum Weihnachfest 2021, dem Fest des Friedens und der Versöhnung, einen neuen Anlauf unterneh-
    men: Lösen wir diese Herausforderung mit weltweiter Dimension gemeinsam. Weder unversöhnlicher Groll noch rückwärts-
    gewandte Schuldzuweisungen werden uns auch nur einen Schritt aus dieser Pandemie heraus führen. Jede und jeder ist an-
    gesprochen, sich mit all seinen Möglichkeiten einzubringen, damit wir dem Pandemie-Sturm trotzen und wieder in ruhiges
    Fahrwasser steuern: Unser Landkreis und viele Gemeinden bieten zum Beispiel umfassende Test- und Impftermine an.

    Sie, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, bringen sich ein, indem Sie diese Angebote nutzen. Sie helfen dadurch
    - sich und unsere Gesellschaft insgesamt zu schützen,
    - die Beschäftigten im Gesundheits- und Pflegedienst zu entlasten, die zum wiederholten Male Unmenschliches bei der
      Behandlung und Pflege Erkrankter leisten,
    - unseren Kinder und Familien die Freiheit zurückzugeben, die diese für ihre Entfaltung brauchen,
    - pandemie-sensible Teile der Wirtschaft zu retten.

    Prägen wir im neuen Jahr auch hier den außergewöhnlichen Gemeinschaftsgeist aus, der das Bamberger Land für jeden
    einzelnen von uns so lebens- und liebenswert macht.

    Ein spannendes neues Jahr erwartet uns „wie ein Kapitel in einem Buch, das darauf wartet, geschrieben zu werden. Wir kön-
    nen diese Geschichte mitschreiben, indem wir uns Ziele setzen.“ (Melody Beattie, amerikanischen Schriftstellerin)

    In diesem Sinne wünsche ich Ihnen ein geruhsames, friedvolles Weihnachtsfest:
    Mögen all Ihre Ziele, die Sie sich für das Jahr 2022 setzen, in Erfüllung gehen!

    Bleiben Sie gesund!

    Herzlichst

    Ihr

    Johann Kalb
    Landrat

6
Ein friedvolles Weihnachtsfest und einen guten Start in das neue Jahr 2022 - JAHRGANG 44, Donnerstag, 23.12.2021 - Verwaltungsgemeinschaft Burgebrach
Mitteilungsblatt Nummer 51/52/1 vom 23.12.2021

Bekanntmachung
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB -
Der Marktgemeinderat Burgebrach hat am 07.12.2021 gemäß (gem.) § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des
Bebauungs- und Grünordnungsplanes (BBP/GOP) mit der Bezeichnung
„Lagerhausstraße“, mit 1. Änderung vorhabensbezogener Bebauungs- und Grünordnungsplan (vBBP/GOP)
„Ehemaliges Bahnhofsgelände“, mit 4. Änderung BBP „Sanierungsgebiet Historischer Ortskern Burgebrach“ und mit
4. Änderung BBP „Im Knöckel und Steinknock“
beschlossen. Das Plangebiet liegt im Ortskern von Burgebrach in der Gemarkung Burgebrach. Der räumliche Geltungsbe-
reich des BBP/GOP wird
im Norden      durch die Grundstücke mit den Flur-Nummern (Fl.-Nr.) 1493/12, 1658/17 und 1658/4 (Treppendorfer Straße,
		             Fahrbahn, mit Gehwegen), 1500/9 (Betriebs-/Lagerflächen, Wohnhaus mit Nebengebäuden-/anlagen, Grün-
		             flächen Gehölzbestand), 1500/20 und 1500/22 (Betriebs-, Lager-, Stellplatzflächen, Lebensmittel-/Drogerie-
		             markt, Fahrradgeschäft), 1500/2 (Privatgrundstück mit Wohnhaus, Nebenanlagen, Garagen, Stellplätzen,
		             privaten Gartenflächen), 1494/5 (Lagerhausstraße) und 1506/2 (Steigerwaldstraße, B22),
im Osten       durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 1487/2 (Gehweg), 1489/7 (Betriebsflächen mit Wohngebäude, Firmen-
		             gelände), 1490/2, 1490/1 und 1491 (alle drei Privatgrundstück mit Wohnhaus, Garagen, Stellplätzen, privaten
		             Gartenflächen), 1492 (Grün-/ Gartenfläche), 1491/2 (private Grundstückszufahrt), 1500/17 (Geh-/Radweg
		             mit Begleitgrün, ehemalige Bahntrasse), 1481 (Wohnhaus, Betriebs-/Lagerflächen, gewerbliche Nutzungen
		             mit Hallen)
im Süden       durch die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 1658/2, 1658/52, 1658, 1658/50 und 1658/51 (alle Lagerhaus-
		             straße), 1493 (Zufahrt Friedhof mit Grünflächen und Bewuchs), 1511 (Friedhof ), 1473/3 und 1473/9 (beides
		             Privatgrundstücke mit Wohnhäusern, Nebenanlagen, Garagen, Stellplätzen, privaten Gartenflächen), 1473/5
		             (Kellerstraße), 1473/6 und 1473/7 (Privatgrundstücke, unbebaut), 1474, 1475 und 1478/1 (alles Privatgrund-
		             stücke mit Wohnhäusern, Nebenanlagen, Garagen, Stellplätzen, privaten Gartenflächen), 1478 (landwirt-
		             schaftliche Hofstelle mit Wohnhaus, Nebenanlagen, Garagen, private Grünflächen, Lagerflächen), 1478/2
		             und 1400/57 (Privatgrundstücke mit Wohnhäusern, Nebenanlagen, Garagen, Stellplätzen, privaten Garten-
		             flächen) und 1400/58 (Drei - Birken - Weg) sowie
im Westen      durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 1493/11 (Gehweg Lagerhausstraße), 1500/31 (Treppendorfer Straße),
		             1509/1 (Falkweg), 1509/3 (Privatgrundstück mit Wohnhäusern, Nebenanlagen, Stellplätzen, privaten Garten
		             flächen),
begrenzt und umfasst folgende Grundstücke der Gemarkung Burgebrach voll- bzw. teilflächig (TF): Fl.-Nr. 1473/2, 1473/35,
1473/36, 1493/12 (TF), 1494, 1500/4, 1500/8, 1500/11, 1500/14, 1500/17 (TF), 1500/18, 1500/28 - 1500/30, 1509/24, 1658 (TF),
1658/1 (TF), 1658/2 (TF), 1658/4 (TF), 1658/17 (TF), 1658/47 - 1658/50, 1658/51 (TF), 1658/52 (TF), 1658/53.

Innerhalb des Geltungsbereiches beabsichtigt ist voraussichtlich die Festsetzung von Flächen für den Gemeinbedarf gemäß
§ 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB sowie von Verkehrsflächen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB.
Die Öffentlichkeit wird gemäß den gesetzlichen Bestimmungen über den weiteren Verlauf des Bauleitplanverfahrens und
über die genauen Details informiert, sobald die Planung in dem dafür notwendigen Umfang erarbeitet und konkretisiert ist.
Beabsichtigt ist die Durchführung des Bauleitverfahrens als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB im
beschleunigten Verfahren.
Burgebrach, 23.12.2021
Johannes Maciejonczyk
Erster Bürgermeister
Markt Burgebrach

                                                                                                                                    7
Ein friedvolles Weihnachtsfest und einen guten Start in das neue Jahr 2022 - JAHRGANG 44, Donnerstag, 23.12.2021 - Verwaltungsgemeinschaft Burgebrach
Mitteilungsblatt Nummer 51/52/1 vom 23.12.2021

    Bekanntmachung
    über den Erlass einer Veränderungssperre nach § 14 BauGB
    - Satzungsbeschluss -
    Der Marktgemeinderat Burgebrach hat in seiner Sitzung am 07.12.2021 beschlossen, für die Flächen des Bebauungs- und
    Grünordnungsplanes (BBP/GOP) mit der Bezeichnung
    „Lagerhausstraße“, mit 1. Änderung vorhabensbezogener Bebauungs- und Grünordnungsplan (vBBP/GOP) „Ehe-
    maliges Bahnhofsgelände“, mit 4. Änderung BBP „Sanierungsgebiet Historischer Ortskern Burgebrach“ und mit 4.
    Änderung BBP „Im Knöckel und Steinknock“
    im Hauptort Burgebrach eine Veränderungssperre (VS) gemäß (gem.) § 14 Baugesetzbuch (BauGB) zu erlassen. Der von der
    VS betroffene Geltungsbereich liegt vollständig in der Gemarkung (Gmkg.) Burgebrach, wird
    im Norden durch die Grundstücke mit den Flur-Nummern (Fl.-Nr.) 1493/12, 1658/17 und 1658/4 (Treppendorfer Straße,
    			         Fahrbahn, mit Gehwegen), 1500/9 (Betriebs-/Lagerflächen, Wohnhaus mit Nebengebäuden-/anlagen, Grün-
    			         flächen Gehölzbestand), 1500/20 und 1500/22 (Betriebs-, Lager-, Stellplatzflächen, Lebensmittel-/Drogerie-
    			         markt, Fahrradgeschäft), 1500/2 (Privatgrundstück mit Wohnhaus, Nebenanlagen, Garagen, Stellplätzen,
    			         privaten Gartenflächen), 1494/5 (Lagerhausstraße) und 1506/2 (Steigerwaldstraße, B22),
    im Osten    durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 1487/2 (Gehweg), 1489/7 (Betriebsflächen mit Wohngebäude, Firmen-
    		          gelände), 1490/2, 1490/1 und 1491 (alle drei Privatgrundstück mit Wohnhaus, Garagen, Stellplätzen, privaten
    		          Gartenflächen), 1492 (Grün-/ Gartenfläche), 1491/2 (private Grundstückszufahrt), 1500/17 (Geh-/Radweg mit
    		          Begleitgrün, ehemalige Bahntrasse), 1481 (Wohnhaus, Betriebs-/Lagerflächen, gewerbliche Nutzungen mit
    		          Hallen)
    im Süden		 durch die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 1658/2, 1658/52, 1658, 1658/50 und 1658/51 (alle Lagerhausstraße),
    			 1493 (Zufahrt Friedhof mit Grünflächen und Bewuchs), 1511 (Friedhof ), 1473/3 und 1473/9 (beides Privat-
    			 grundstücke mit Wohnhäusern, Nebenan-lagen, Garagen, Stellplätzen, privaten Gartenflächen), 1473/5 (Kel-
    			 lerstraße), 1473/6 und 1473/7 (Privatgrundstücke, unbebaut), 1474, 1475 und 1478/1 (alles Privatgrundstücke
    			 mit Wohnhäusern, Nebenanlagen, Garagen, Stellplätzen, privaten Gartenflächen), 1478 (landwirtschaftliche
    			 Hofstelle mit Wohnhaus, Nebenanlagen, Garagen, private Grünflächen, Lagerflächen), 1478/2 und 1400/57
    			 (Privatgrundstücke mit Wohnhäusern, Nebenanlagen, Garagen, Stellplätzen, privaten Gartenflächen) und
    			 1400/58 (Drei - Birken - Weg) sowie
    im Westen		 durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 1493/11 (Gehweg Lagerhausstraße), 1500/31 (Treppendorfer Straße),
    			 1509/1 (Falkweg), 1509/3 (Privatgrundstück mit Wohnhäusern, Nebenanlagen, Stellplätzen, privaten Garten
    			flächen),
    begrenzt und umfasst folgende Grundstücke der Gmkg. Burgebrach voll- bzw. teilflächig (TF): Fl.-Nr. 1473/2, 1473/35,
    1473/36, 1493/12 (TF), 1494, 1500/4, 1500/8, 1500/11, 1500/14, 1500/17 (TF), 1500/18, 1500/28 - 1500/30, 1509/24, 1658
    (TF), 1658/1 (TF), 1658/2 (TF), 1658/4 (TF), 1658/17 (TF), 1658/47 - 1658/50, 1658/51 (TF), 1658/52 (TF), 1658/53. Die Größe
    des Geltungsbereiches der VS beträgt ca. 1,38 ha.

    Vor dem Erlass der VS erfolgte in der Marktgemeinderatsitzung am 07.12.2021 der Beschluss zur Aufstellung des BBP/GOP
    „Lagerhausstraße“ mit 1. Änderung vBBP/GOP „Ehemaliges Bahnhofsgelände“, mit 4. Änderung BBP „Sanierungsgebiet His-
    torischer Ortskern Burgebrach“ und mit 4. Änderung BBP „Im Knöckel und Steinknock“. Der Geltungsbereich des BBP/GOP
    ist mit dem der VS identisch. Der Aufstellungsbeschluss zum BBP/GOP wurde gesondert im amtlichen Mitteilungsblatt vom
    23.12.2021 bekannt gemacht.
    Die VS dient zur Sicherung der Planung im Rahmen des BBP/GOP „Lagerhausstraße“, mit 1. Änderung vBBP/GOP „Ehemaliges
    Bahnhofsgelände“, mit 4. Änderung BBP „Sanierungsgebiet Historischer Ortskern Burgebrach“ und mit 4. Änderung BBP „Im
    Knöckel und Steinknock“. Der Markt Burgebrach erlässt für die gekennzeichneten Flächen des BBP/GOP „Lagerhausstraße“,
    mit 1. Änderung vBBP/GOP „Ehemaliges Bahnhofsgelände“, mit 4. Änderung BBP „Sanierungsgebiet Historischer Ortskern
    Burgebrach“ und mit 4. Änderung BBP „Im Knöckel und Steinknock“ gem. § 14 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 1 BauGB i. V. m.
    Art. 23 Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern demnach folgende Satzung:

8
Ein friedvolles Weihnachtsfest und einen guten Start in das neue Jahr 2022 - JAHRGANG 44, Donnerstag, 23.12.2021 - Verwaltungsgemeinschaft Burgebrach
Mitteilungsblatt Nummer 51/52/1 vom 23.12.2021

                                                   § 1 Zu sichernde Planung

(1) Der Marktgemeinderat des Marktes Burgebrach hat in seiner Sitzung am 07.12.2021 den Beschluss nach § 2 Abs. 1
		 BauGB zur Aufstellung des BBP/GOP „Lagerhausstraße“, mit 1. Änderung vBBP/GOP „Ehemaliges Bahnhofsgelände“, mit
		 4. Änderung BBP „Sanierungsgebiet Historischer Ortskern Burgebrach“ und mit 4. Änderung BBP „Im Knöckel und Stein-
		knock gefasst.
(2) Zur Sicherung der unter § 1 Abs. 1 dieser Satzung genannten Bauleitplanung wird für das in § 2 dieser Satzung bezeich
		 nete und definierte Gebiet eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB beschlossen und festgesetzt.

                                               § 2 Räumlicher Geltungsbereich

(1)   Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ist identisch mit dem räumlichen Geltungsbereich des BBP/
		    GOP „Lagerhausstraße“, mit 1. Änderung vBBP/GOP „Ehemaliges Bahnhofsgelände“, mit 4. Änderung BBP „Sanierungs
		    gebiet Historischer Ortskern Burgebrach“ und mit 4. Änderung BBP „Im Knöckel und Steinknock.
(2)   Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches der Veränderungssperre sind der Planzeichnung zu entnehmen.
(3)   Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre beinhaltet folgende Grundstücke der Gemarkung Burgebrach
		    voll- bzw. teilflächig (TF): Flur - Nummern 1473/2, 1473/35, 1473/36, 1493/12 (TF), 1494, 1500/4, 1500/8, 1500/11, 1500/14,
		    1500/17 (TF), 1500/18, 1500/28 - 1500/30, 1509/24, 1658 (TF), 1658/1 (TF), 1658/2 (TF), 1658/4 (TF), 1658/17 (TF), 1658/47
		    - 1658/50, 1658/51 (TF), 1658/52 (TF), 1658/53

                                         § 3 Rechtswirkung der Veränderungssperre

(1)   Innerhalb des in § 2 dieser Satzung definierten räumlichen Geltungsbereiches der Veränderungssperre dürfen
		    a. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden sowie
		    b. erhebliche oder wesentliche wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Ver-
		    änderung nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig ist, nicht vorgenommen werden.
(2)   Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme
		    zugelassen werden. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit
		    dem Markt Burgebrach.
(3)   Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von de-
		    nen der Markt Burgebrach nach Maßgabe des Bauordnungsrechtes Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor
		    dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fort-
		    führung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.

                              § 4 Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Veränderungssperre

(1) Die Satzung der Veränderungssperre tritt mit dem Tag ihrer Bekanntmachung in Kraft.
(2) Die Satzung der Veränderungssperre tritt gemäß § 17 Abs. 1 nach Ablauf von zwei Jahren - gerechnet ab dem Tag der
		 Bekanntmachung nach § 4 Abs. 1 dieser Satzung - außer Kraft. Der Markt Burgebrach kann die Frist um ein Jahr verlän-
		gern.
(3) Wenn besondere Umstände es erlauben, kann der Markt Burgebrach die Frist nochmals bis zu einem weiteren Jahr ver-
		längern.
(4) Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit die Bauleitplanung zum BBP/GOP „Lagerhaus-
		 straße“ mit 1. Änderung vBBP/GOP „Ehemaliges Bahnhofsgelände“, mit 4. Änderung BBP „Sanierungsgebiet Historischer
		 Ortskern Burgebrach“ und mit 4. Änderung BBP „Im Knöckel und Steinknock“ rechtsverbindlich abgeschlossen ist.

                                                          § 5 Hinweise

Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für
eingetretene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre nach § 14 BauGB und des § 18 Abs. 3 BauGB über das Er-
löschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen.

Burgebrach, 23.12.2021

Johannes Maciejonczyk
Erster Bürgermeister
Markt Burgebrach

                                                                                                                                        9
Ein friedvolles Weihnachtsfest und einen guten Start in das neue Jahr 2022 - JAHRGANG 44, Donnerstag, 23.12.2021 - Verwaltungsgemeinschaft Burgebrach
Mitteilungsblatt Nummer 51/52/1 vom 23.12.2021

                                                                    (6)   Die Werbe- bzw. Schriftzone ist dem Erdgeschossbe-
                        MARKT BURGEBRACH                            		    reich zuzuordnen. Die Höhe der Werbeanlage darf im
                                                                    		    Regelfall 0,5 m nicht überschreiten.
     Der Markt Burgebrach erlässt aufgrund des Art. 81 Abs. 1       (7)   Die Farbgebung sollte idealer Weise auf das bauliche
     Nummer 1 und 2, Art. 79 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 Bayerische      		    Umfeld abgestimmt sein. Unveränderbare oder vordefi-
     Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung           		    nierte Markenlogos oder Firmenfarben müssen sich
     vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-B), die zu-    		    durch ein entsprechendes Größenverhältnis zur Fassade
     letzt durch § 4 des Gesetzes vom 25. Mai 2021 (GVBl. S. 286)   		    unterordnen und in das Ortsbild einpassen.
     geändert worden ist, die nachfolgende
                                                                    Schilder, Aufschriften und Beleuchtungen
                                  Satzung                           (8) Bevorzugt werden direkt auf die Wand gemalte oder in
                                                                    		 glatt geputzte Zierrahmen gesetzte Beschriftungen und
               Werbeanlagen, Außengastronomie und                   		Zeichen.
                        Sondernutzungen                               - Schilder mit aufgedruckter bzw. aufgemalter Werbe
                                                                    		 schrift dürfen verwendet werden.
         für das Sanierungsgebiet „Ortskern Burgebrach“               - Die max. Anbringungshöhe ist die Fensterbrüstung des
                                                                    		1. Obergeschosses.
                             vom 14.12.2021                           - Die Beleuchtung der Schriftzüge als Einzelbuchstaben
                                                                    		 oder Schilder durch punktförmige Lichtquellen oder
     § 1a Räumlicher Geltungsbereich                                		 durch nicht sichtbare indirekte Beleuchtung ist zulässig.
     (1) Der Geltungsbereich umfasst das förmlich festgelegte         - Die horizontale Abwicklung der Werbeanlage darf nicht
     		Sanierungsgebiet „Ortskern Burgebrach“.                      		 länger als die Hälfte der Gebäudefront sein; bei mehre-
                                                                    		 ren Werbeanlagen an einem Gebäude gilt dies für die
     § 1b Sachlicher Geltungsbereich
                                                                    		 Gesamtabwicklung aller Anlagen.
     Der sachliche Geltungsbereich umfasst die genehmigungs-
                                                                      - Schriften und Zeichen sollten nicht höher als 0,4 m sein.
     pflichtige und nicht genehmigungspflichtige
                                                                    		 Einzelne Zeichen oder Buchstaben können bis zu 0,6 m
     (1) Errichtung, Änderung, sowie den Abbruch und die Be-
                                                                    		 im Quadrat haben.
     		 seitigung von Werbeanlagen, Außengastronomie und
                                                                    (9) Senkrecht von der Wand abstehende Werbeanlagen als
     		weiteren Sondernutzungen.
                                                                    		 geschlossene Kästen und aufgemalter bzw. aufgedruck-
     (2) Für genehmigungspflichtige Vorhaben ist ein Bauantrag
                                                                    		 ter Werbung sind mit oder ohne Beleuchtung nicht zu-
     		 beim Markt Burgebrach einzureichen. Er wird der Bau-
                                                                    		lässig.
     		 aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt.
                                                                    (10) Historische Ausleger sind zu erhalten. Individuell ge-
     (3) Die Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes
                                                                    		 staltete und qualitativ hochwertige Neuanlagen sind
     		 (DSchG) bleiben durch diese Satzung unberührt.
                                                                    		 nach Genehmigung möglich.
     § 2 Allgemeine Ziele                                           		 Die Auskragung darf max. 1,0 m betragen, die Verkehrs-
     (1) Werbeanlagen, Objekte der Außengastronomie und             		 sicherheit ist zu gewährleisten.
     		 Sondernutzungen sind so zu errichten, anzubringen, zu       (11) Das Anbringen von Schaukästen und Automaten ist ge-
     		 ändern und zu unterhalten, dass sie mit der Gestaltungs-    		 nehmigungspflichtig. Die Anbringung an exponierten
     		 richtlinie für den Ortskern Burgebrach konform sind.        		 Stellen, im Umfeld oder im Sichtbezug von Einzeldenk-
     (2) Ziel ist es, den Charakter des historischen Ortskerns zu   		 mälern ist nur in begründeten Einzelfällen möglich.
     		 erhalten und die Wohn- und Aufenthaltsqualität zu ver-
                                                                    Aufsteller, mobile Werbeanlagen
     		 bessern und weiter zu entwickeln. Da Werbeanlagen,
                                                                    (12) Aufsteller oder ähnliche mobile Werbeanlagen sind
     		 Beleuchtungen sowie Möbel und Objekte einen großen
                                                                    		 nach Genehmigung möglich. Die Anzahl ist auf max. 1
     		 Einfluss auf die Qualität des öffentlichen Raums haben,
                                                                    		 Stück je Gewerbeeinheit beschränkt.
     		 werden mit dieser Satzung Anforderungen zu Art, An-
                                                                    		 Die Präsentationsfläche darf nicht größer als 0,5 qm sein
     		 zahl, Größe und Ausführung definiert.
                                                                    		 (ca. DIN A1).
     § 3 Werbeanlagen                                               		 Dieser Paragraph ist nicht anzuwenden auf Werbung im
     (1) Die Errichtung von Werbeanlagen im Sanierungsgebiet        		Zusammenhang mit Wahlen.
     		ist genehmigungspflichtig.
     (2) Werbeanlagen dürfen nicht verunstaltend wirken oder        § 4 Außengastronomie
     		 durch ihre Gestaltung Fassade oder Gebäude dominie-         (1) Außenbestuhlungen sind nach Genehmigung grund-
     		ren.                                                         		 sätzlich möglich. Stühle und Tische sollen aus Holz, Stahl-
     (3) Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung zu-       		 rohrprofilen oder Kombinationen daraus bestehen und
     		 lässig und dürfen nur direkt am Gebäude angebracht          		 schlicht gestaltet sein. Einfache Bierbankgarnituren o.ä.
     		werden.                                                      		 sind zu vermeiden.
     (4) Eine Häufung gleicher oder miteinander unvereinbarer       (2) Es sind Einzelschirme aus Metall- oder Holzkonstruktion
     		 Anlagen ist nicht zulässig.                                 		 mit textiler Bespannung in dezenter Farbigkeit und
     (5) An einer Fassadenseite sind maximal zwei Werbeanla-        		 ohne Firmenwerbungen zu verwenden.
     		 gen möglich (z.B. eine Fassadenaufschrift und ein Aus-      (3) Podeste, Einfriedungen, Sichtschutzelemente sind nur
     		leger)                                                       		 in begründeten Ausnahmefällen eingeschränkt mög-
                                                                    		lich.

10
Mitteilungsblatt Nummer 51/52/1 vom 23.12.2021

(4)   Begrünungen mit natürlichen Pflanzen sind einge-
		    schränkt in Form von Pflanzkübeln (Durchmesser ca. 0,40   TELEFONVERZEICHNIS DER
		    – 0,70 m) möglich.                                        VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT BURGEBRACH
(5)   Nicht zulässig sind: Reine Kunststoffstühle und Tische    (TEL.: 09546 / 9416-0 / FAX: 09546 / 9416-10)
		    ohne gestalterischen Qualitätsanspruch, Schirme mit                                              Durchwahl          Zimmer
		    Werbeaufschriften oder Bordüren.
                                                                VG-Vors. und 1. Bgm. des Marktes
Freischankflächen                                               Burgebrach
                                                                Herr Johannes Maciejonczyk                     -20              17
(6) Dauerhaft eingerichtete Freischankflächen auf privatem
                                                                Stellv. VG-Vors. und 1. Bgm. der
		 oder öffentlichem Grund bedürfen einer Sondernutz-           Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald            01 75 / 93 79 184
		 ungserlaubnis. Gestaltung, Größe und Materialwahl sind       Herr Dirk Friesen
		 bei Beantragung verbindlich schriftlich und zeichne-         Sekretariat
		 risch darzustellen. Bei Nichteinhaltung der Vorgaben er-     Frau Katja Selig                               -15              16
		 lischt das Sondernutzungsrecht. Das Nutzungsrecht            Geschäftsstelle der VG –
		 ist bei Freischankflächen, wenn nicht anders vereinbart,     Geschäftsleiter
                                                                Herr Markus Kraus                              -25              15
		 auf 1 Jahr beschränkt. Auf Antrag kann dies verlängert
		werden.                                                       Bauamt, Allgemeine Verwaltung,
                                                                Öffentlichkeitsarbeit
§ 5 Genehmigung der Werbeanlagen und Sondernut-                 Frau Elke Pieger                               -30              14
zungen                                                          Allgemeine Schulverwaltung, Kin-
(1) Für die Umsetzung von Werbeanlagen und die Nutzung          dertagesstätten
                                                                Frau Daniela Bundy                             -31              12
		 des öffentlichen Straßenraums zu gewerblichen oder
                                                                Liegenschaften, Beitragswesen, Was-
		 privaten Zwecken ist eine Sondernutzungserlaubnis            serrecht, Mietwesen
		 notwendig. Diese kann bei der Gemeindeverwaltung             Frau Maria Selig                               -33              12
		beantragt werden.                                             Hoch- und Tiefbauamt, Bauhof
                                                                Herr Stefan Menz                               -35              11
§ 6 Ausnahmen                                                   Frau Nicole Stadter                            -36              11
(1) Ausnahmen von Vorgaben dieser Satzung kann, nach            Gebäudeunterhalt
		 vorheriger Prüfung und fachlicher Abwägung der Argu-         Frau Monika Dürrbeck                           -51              04
		 mente, der Markt Burgebrach gewähren, wenn die               Einwohneramt, Passamt, Fundamt,
		 Durchführung der Vorgaben im Einzelfall zu einer unbil       Sozialamt
                                                                Frau Andrea Ehrenschwender                     -44              06
		 ligen Härte führen würde und die Abweichung den All-         Frau Maria Beck                                -40              06
		 gemeinen Zielen (§2) der Gestaltungsrichtlinie nicht zu-     Standesamt, Friedhofsverwaltung
		widerläuft.                                                   Frau Maria Wächtler                            -45              05
§ 7 Zuwiderhandlungen                                           Personalwesen
                                                                Frau Julia Schöninger                          -62              25
(1) Wer den Vorgaben dieser Satzung vorsätzlich oder fahr-
                                                                Amt für öffentliche Sicherheit und
		 lässig zuwiderhandelt, ist nach Aufforderung durch die       Ordnung, Kämmerei, Verkehr, Land-
		 Organe des Marktes Burgebrach verpflichtet, die wider-       und Forstwirtschaft
		 rechtlich durchgeführten Maßnahmen zurückzubauen             Herr Klaus Dorsch                              -60              21
		 und einen satzungskonformen Zustand wieder herzu-            Herr Andreas Kram                              -63              23
                                                                Frau Brigitte Bayer                            -61              23
		stellen.                                                      Frau Nadine Hetzel                             -59              21
(2) Die möglicherweise vor Baubeginn durch den Markt
                                                                Kasse, Steueramt
		 Burgebrach in Aussicht gestellten Förderungen werden,        Frau Birgit Dorn                               -64              01
		 bei festgestellter mangelhafter Bauqualität oder abwei-      Frau Rita Röckelein                            -65              01
		 chender Ausführung nach Abschluss der Maßnahme,              Hauptverwaltung, Sportamt, EDV,
		nicht ausgezahlt.                                             Gemeindeentwicklung, Städtebauför-
                                                                derung, Wertstoffhof, Archiv
§ 8 Konkurrenzregelung                                          Herr Stephan Bäuerlein                         -66              22
(1) Sofern eine Regelung dieser Satzung einer Festsetzung       Herr Philipp Resch                             -70              23
                                                                Frau Elisabeth Finster                         -67              26
		 eines rechtskräftigen Bebauungsplanes widerspricht,          Frau Susanne Luckert                           -69              22
		 gehen die Bestimmungen des Bebauungsplanes den               Hauptverwaltung, Sitzungsdienst,
		 Regelungen dieser Richtlinie vor.                            Fremdenverkehr, Homepagepflege
                                                                Frau Jasmin Pfohlmann                          -68              26
§ 9 Inkrafttreten
                                                                Mitteilungsblatt, Veranstaltungen
(1) Diese Satzung tritt am 01.01.2022 in Kraft.                 Frau Christina Trunk                           -50              03
                                                                Bauhof
Burgebrach, den 14.12.2021                                                                                       0 95 46 / 15 17
                                                                Herr Josef Jäger und Mitarbeiter
                                                                Hallenbad
                                                                Herr Roland Pabsthart                      0 95 46 / 59 55 55 60
                                                                Kläranlage
                                                                Herren Georg Pflaum, Rainer Wetz,                    0 95 46 / 7 24
                                                                Alexander Graf
Johannes Maciejonczyk
Erster Bürgermeister                                            Gemeindeverwaltung Schönbrunn                    0 95 46 / 66 83
Markt Burgebrach

                                                                                                                                      11
Mitteilungsblatt Nummer 51/52/1 vom 23.12.2021

                        MARKT BURGEBRACH                             GEMEINDE SCHÖNBRUNN I. STEIGERWALD

     MARKTGEMEINDERAT BURGEBRACH                                 GEMEINDERAT SCHÖNBRUNN I. STEIGERWALD
     ÜBERSICHT DER SITZUNGSTERMINE 2022                          ÜBERSICHT DER SITZUNGSTERMINE 2022
     Beginn jeweils um 19.00 Uhr                                 Beginn jeweils um 19.00 Uhr
     Januar:				       Dienstag, 18.01.2022                      Januar:				     Donnerstag, 27.01.2022
     Februar:			       Dienstag, 08.02.2022                      Februar:			     Donnerstag, 17.02.2022
     März:				         Dienstag, 08.03.2022                      März:					      Donnerstag, 17.03.2022
     April:				        Dienstag, 05.04.2022                      April:					     Donnerstag, 28.04.2022
     Mai:				          Dienstag, 10.05.2022                      Mai:					       Donnerstag, 19.05.2022
     						            Dienstag, 31.05.2022                      Juni:					      Donnerstag, 23.06.2022
     Juli: 				        Dienstag, 05.07.2022                      Juli:						     Donnerstag, 21.07.2022
     						            Dienstag, 26.07.2022                      September:		    Donnerstag, 15.09.2022
     September: 		     Dienstag, 20.09.2022                      Oktober:			     Donnerstag, 20.10.2022
     Oktober: 			      Dienstag, 11.10.2022                      November:		     Donnerstag, 17.11.2022
     November:		       Dienstag, 08.11.2022                      Dezember:		     Freitag, 09.12.2022
     Dezember: 		      Dienstag, 13.12.2022                      							         Beginn 18.00 Uhr

         Testzentrum Burgebrach                                     Testzentrum Schönbrunn

        Unser Testangebot                                          Unser Testangebot
        für Ihre Sicherheit                                        für Ihre Sicherheit

         Öffnungszeiten                                             Öffnungszeiten
        Mittwoch                     18.00   -   19.30 Uhr         Dienstag                 17.00 - 18.00 Uhr
        Freitag                      18.00   -   19.30 Uhr         Donnerstag               17.00 - 18.00 Uhr
        Samstag                      15.00   -   16.30 Uhr         Sonn- und Feiertage      10.00 - 11.00 Uhr
        Sonn- und Feiertage          10.00   -   11.30 Uhr

         Adresse                                                    Adresse
        Steigerwaldhalle Burgebrach                                 Testzentrum
        Bamberger Str. 40                                           Schulturnhalle Schönbrunn
        96138 Burgebrach                                            Siedlungsstr. 22
                                                                    96185 Schönbrunn i. Steigerw.

     BÜCHEREI ST. VITUS BURGEBRACH
     Das Bücherei-Team macht Weihnachtsferien!
     Die Bücherei ist vom 24.12.21 bis 06.01.22 geschlossen!
     Wir wünschen allen eine frohe Weihnacht und viel Zeit zum
     Lesen.                                                      GEMEINDEBÜCHEREI SCHÖNBRUNN I. STEIGERWALD
                                                                 Die Gemeindebücherei Schönbrunn ist vom 21.12.21 bis
                                                                 einschließlich 07.01.22 geschlossen.
      BAYERISCHES ROTES KREUZ
                                                                 Wir wünschen allen unseren Bücherfreunden, in dieser her-
      Blutspendenehrungen 2021 in Burgebrach                     rausfordernden Zeit während der Weihnachtstage viel Freu-
                                                                 de, Zeit und Ruhe und ein gesundes und friedvolles neues
      4 Damen für 25-malige Blutspende
                                                                 Jahr.
      3 Herren und 1 Dame für 75-malige Blutspende
                                                                 Ganz herzlich bedanken wir uns für die vielen Besuche, das
      1 Herr und 1 Dame für 100-malige Blutspende
                                                                 rege Interesse und die vielen Ausleihen.
      1 Herr für 125-malige Blutspende
      3 Herren für 150-malige Blutspende                         Das Team der Gemeindebücherei Schönbrunn im Steiger-
                                                                 wald

12
Mitteilungsblatt Nummer 51/52/1 vom 23.12.2021

                                VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT BURGEBRACH

HINWEIS
Manöver und andere Übungen der Bundeswehr und
                                                           INFORMATION
      der Streitkräfte der Entsendestaaten
    Im Bereich des Marktes Burgebrach finden vom           Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens gilt für den
            03.01. bis 31.01.2022 Manöver,                      Parteiverkehr ab sofort in unseren Rathäusern
vor allem Luftlandeübungen der Bundeswehr und der               in Burgebrach und Schönbrunn i. Steigerwald
         Streitkräfte der Entsendestaaten statt.                        eine FFP2 Maskenpflicht und
Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrich-          zwingende vorherige Terminvereinbarung.
tungen der übenden Truppe fernzuhalten.
Zur Schadensabwicklung können die Gemeinde und                            Wir bitten um Beachtung!
das Landratsamt Bamberg (0951/85-343) nähere Aus-
künfte geben.

                                                                         Adressen Testzentren
    Unser Testangebot
                                                                          Steigerwaldhalle Burgebrach
    für Ihre Sicherheit                                                   Bamberger Str. 40
                                                                          96138 Burgebrach
                                                                          Für einen Termin in Burgebrach
                                                                          bitte diesen QR-Code scannen:
       Öffnungszeiten während der Feiertage

     Datum                   Uhrzeit             Ort Teststelle
    Freitag, 24.12.2021: 13.00 - 14.30 Uhr Burgebrach
    Samstag, 25.12.2021: 9.30 - 11.00 Uhr Burgebrach
                                                                          Schulturnhalle Schönbrunn
    Sonntag, 26.12.2021: 10.00 - 11.00 Uhr Schönbrunn
                                                                          Siedlungsstr. 22
                                           i. Steigerwald
                                                                          96185 Schönbrunn i. Steigerwald
    Freitag,  31.12.2021: 13.00 - 14.30 Uhr Burgebrach                    Für einen Termin in Schönbrunn
                                                                          bitte diesen QR-Code scannen:
    Samstag, 01.01.2022: 13.00 - 14.30 Uhr Burgebrach
    Sonntag, 02.01.2022: 10.00 - 11.00 Uhr Schönbrunn
                                            i. Steigerwald

WERSTOFFHOF BURGEBRACH
Der Wertstoffhof in Burgebrach stellt ab 01. Januar 2022
auf die Öffnungszeiten um:

Dienstag			             15.00 bis 17.00 Uhr
Donnerstag		            16.00 bis 18.00 Uhr
Samstag				             10.00 bis 13.00 Uhr

                                                                                                                              13
Mitteilungsblatt Nummer 51/52/1 vom 23.12.2021

                                                      KIRCHLICHE NACHRICHTEN

     KURATIEGEMEINDE MÖNCHHERRNSDORF                                     EVANG.-LUTH. KIRCHENGEMEINDE WALSDORF
     Freitag, 24.12.2021                                                 Freitag, 24.12.2021 - Heiligabend
     19.30 Uhr Christmette mit Gedenken an                               15.00 Uhr Familiengottesdienst in Walsdorf
     						Udo Bauer / Familie Beringer und Basel                        17.15 Uhr Christvesper in St. Vitus Kirche in Burgebrach
                                                                         18.30 Uhr Christvesper in Walsdorf
     Sonntag, 26.12.2021
     08.30 Uhr Eucharistiefeier mit Gedenken an                          Samstag, 25.12.2021 - 1 Weihnachtstag
     						 Johann und Theresia Dorn und Neffen Stefan                   09.30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl in Walsdorf
     						 Fam. Bayer, Engel, Graf und Pfahlmann
                                                                         Sonntag, 26.12.2021 - 2. Weihnachtstag
     						mit Kindersegnung
                                                                         09.30 Uhr Gottesdienst in Walsdorf
     						Bitte Krippenopfer mitbringen
                                                                         Freitag, 31.12.2021 - Altjahresabend
     Freitag, 31.12.2021
                                                                         17.00 Uhr Gottesdienst in Walsdorf
     18.30 Uhr Eucharistiefeier zum Jahreswechsel mit
     						Gedenken an Lebende und Verstorbene der                       Samstag, 01.01.2022 - Neujahrstag
     						Rosenkranzbruderschaft                                        17.00 Uhr Gottesdienst in Walsdorf
     Sonntag, 02.01.2022                                                 Sonntag, 02.01.2022 - 1. Sonntag n.d. Christfest
     10.00 Uhr Eucharistiefeier für die Pfarreien                        09.30 Uhr Gottesdienst in Walsdorf
     Donnerstag, 06.01.2022                                              Donnerstag 06.01.2022 - Epiphanias
     10.00 Uhr Eucharistiefeier                                          09.30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl in Walsdorf
     						und Aussendung der Sternsinger
                                                                         Sonntag, 09.01.2022 - 1. Sonntag n. Epiphanias
     Sonntag, 09.01.2022                                                 09.30 Uhr Gottesdienst in Walsdorf
     10.00 Uhr Eucharistiefeier                                          10.45 Uhr Gottesdienst in St. Vitus Kirche in Burgebrach
     						und Vorstellung der Kommunionkinder
                                                                         Pfarrbüro: Öffnungszeiten Mo. - Do. von 08.30 bis 12.00 Uhr
     Mittwoch, 12.01.2022                                                Internetseite: walsdorf-evangelisch.de
     19.00 Uhr Eucharistiefeier mit Gedenken an
     						Annemarie Hadwiger (2. Seelenmesse)

     Wir bitten um telefonische Anmeldung bei
     Melanie Jäger, Tel. 09551 / 775.

        Liebe Familien,
        Auch in diesem Jahr liegt wieder ein außer-gewöhnliches Weihnachtsfest vor uns.
        Wie bereits angekündigt, werden in Burgebrach und Schönbrunn keine Kindermetten stattfinden. Wir haben uns aber
        besondere Alternativen einfallen lassen, wie wir dem für uns

                   größten Lichtbringer auf die Spur kommen können.
        Aufgepasst:
        Burgebrach: Wir haben für euch einen Weihnachtswanderweg durch Burgebrach vorbereitet. Schnappt euch eure
                             Familie und begebt euch gemeinsam mit Maria und Josef auf Herbergssuche.
                             Was ihr dazu braucht? Einen Stift und ein Smartphone.
                             Startpunkt ist an der Eingangstür zu Pfarrkirche Burgebrach. Den Weg könnt ihr am 24.12.2021 ab 10.00
                             Uhr den ganzen Tag über gehen.
        Schönbrunn: Wir haben die Kindermette mit allem drum und dran so für euch vorbereitet, dass ihr sie euch nach
                             Hause ins Wohnzimmer holen könnt.
                             Alles, was ihr dazu braucht, findet ihr ab 23.12.2021 in der Pfarrkirche Schönbrunn.

14
Mitteilungsblatt Nummer 51/52/1 vom 23.12.2021

AUFRUF ZUR ADVENIAT-AKTION AN HEILIGABEND UND                  KIRCHENGEMEINDE TRABELSDORF
25.12.2021:
                                                               Gottesdienst in Trabelsdorf / Michaelskirche
Immer mehr Menschen in Lateinamerika und der Karibik le-       Jeden Sonntag um 09.30 Uhr
ben bereits heute in Städten.
                                                               ACHTUNG: 01.01.2022 – Neujahr um 09.30 Uhr entfällt!!
Unter dem Motto „ÜberLeben in der Stadt“ rückt Adveniat
dieses Jahr die Sorgen und Nöte der armen Stadtbevölke-        Sonntag, 02.01.2022
rung in den Blickpunkt.                                        09.30 Uhr Gottesdienst in der Michaelskirche
Die Spirale der Armut soll durchbrochen werden:
                                                               Donnerstag, 06.01.2022
mit Bildungsprojekten, Menschenrechtsarbeit und den Ein-
                                                               09.30 Uhr Gottesdienst in der Michaelskirche
satz für faire Arbeitsbedingungen.
                                                               Kindergottesdienst: findet zur Zeit nicht statt
Spendentüten liegen in den Kirchen bereit.
Wer keine Möglichkeit für einen Gottesdienstbesuch hat,        Chor, Musik und Tanz:
kann unter dem Stichwort „Adveniat“ auf die untenstehen-       Posaunenchorprobe: Informationen hierzu finden sie auf der
den Konten die Spende überweisen. Spendenquittungen            Homepage unter: www.posaunenchor-trabelsdorf.de
werden ausgestellt
                                                               Senioren/Seniorinnen:
SPENDENKONTEN (auch für die Kollekten)                         Seniorengesprächskreis:
                                                               Dienstag, 11.01.2022 um 15.00 Uhr im „Alten-Kurhaus“
Burgebrach Spendenkonto                                        Erlebnis-Tanz:
Raiffeisenbank IBAN: DE83 7706 2014 0000 0027 55               findet zur Zeit nicht statt
Sparkasse			    IBAN: DE02 7705 0000 0000 1020 79
Schönbrunn Spendenkonto                                        Sollten Sie pflegerische Hilfe benötigen, so wenden Sie sich
Raiffeisenbank IBAN: DE65 7706 2014 0000 9018 81               bitte an:
Stappenbach Spendenkonto                                       SOZIALSTATION DER DIAKONIE IM AURACHGRUND
Raiffeisenbank IBAN: DE27 7706 2014 0000 5005 00               Ansprechpartnerin Cornelia Betz, Tel. 0951/95511301
Ampferbach Spendenkonto
                                                               Das Kirchengemeindeamt Bamberg vergibt zum 01.09.2022
Raiffeisenbank IBAN: DE61 7706 2014 0000 0027 63
                                                               einen Ausbildungsplatz zur Fachkraft für Büromanagement
Kapelle Steinsdorf Spendenkonto                                (m/w/d). Es handelt sich um eine vielfältige dreijährige Be-
Raiffeisenbank IBAN: DE56 7706 2014 0200 9018 81               rufsausbildung.
Tafel Burgebrach Spendenkonto                                  Voraussetzung ist ein qualifizierter Hauptschulabschluss
Raiffeisenbank IBAN: DE48 7706 2014 0700 0150 40               oder mittlerer Schulabschluss.
                                                               Bewerbungen bitte vorzugsweise im PDF-Format per E-Mail
                                                               an: bewerbung-kga-bamberg@elkb.de
PFARREI SCHÖNBRUNN MARIÄ HIMMELFAHRT
                                                               oder per Post an: Diakon Dirk Giepen,
KAPELLE ZETTMANNSDORF
                                                               Stephansplatz 5, 96049 Bamberg.
Das Friedenslicht von Bethlehem steht auch in diesem Jahr      Weitere Auskünfte erteilt Christian Selig,
zum Abholen in der Kapelle Mariä Namen in Zettmannsdorf        Tel.Nr. 0951/95517-27
bereit. Wem es nicht möglich ist, es selbst abzuholen, kann    Informationen zum Kirchengemeindeamt Bamberg erhalten
bei Michaela Scharf anrufen (Tel. 593795).                     Sie unter:
Wir bringen es gerne zu Ihnen nach Hause.                      www.stephanshof-bamberg.de/kirchengemeindeamt.

                                 NACHDENKENSWERT

                                             Stell dir vor, du bist eine Farbe.
                                    Du wirst nicht jedem gefallen, aber es wird immer
                                     jemanden geben, dessen Lieblingsfarbe du bist.

                                                                                                                                   15
Mitteilungsblatt Nummer 51/52/1 vom 23.12.2021

      PFARRGEMEINDERATSWAHLEN 2022

      Pfarrgemeinderatswahlen 2022
      Am 20.03.2022 auch in Ihrer Pfarrei /Kuratie

      GEHEN SIE WÄHLEN! Alle römisch-katholisch Getauften ab
      14 Jahre dürfen bei der Pfarrgemeinderatswahl in ihrer Pfarrei/Kuratie
      ihre Stimme abgeben!

      GRÜNDE, WARUM IHRE STIMME ZÄHLT!
      1. Sie bestimmen mit, wer Sie im Pfarrgemeinderat vertritt!
      2. Sie nehmen aktiv Einfluss auf das kirchliche Leben in der Gemeinde!
      3. Sie übernehmen mit der Wahl Verantwortung für Gegenwart und Zukunft!
      Auch Jugendliche sollen zur Wahl gehen, denn eine Stimme von der Jugend ist eine Stimme für die Jugend.

      Wer kann kandidieren?
      Kandidieren können alle Katholik*innen, die zum Wahltag 14 Jahre alt sind!
      Es können also auch bereits Jugendliche Ihren Beitrag in den Pfarr- und Kuratiegemeinden leisten.
      Wahlvorschläge müssen mit Einverständnis der vorgeschlagenen Person spätestens bis 23.01.2022 beim Wahlausschuss
      der Pfarrei / Kuratie eingereicht werden!

      GRÜNDE FÜR EINE KANDIDATUR:
      1. Sie bringen ihre Ideen direkt ein!
      2. Sie gestalten Kirche nach ihren Vorstellungen im Team mit!
      3. Sie bestimmen Veranstaltungen und Themen!
      4. Sie vernetzen sich mit anderen in der Gemeinde!
      5. Sie leisten einen Beitrag für die Gemeinschaft!

      GERADE IN ZEITEN VON CORONA IST EIN STARKER PFARRGEMEINDERAT VOR ORT WICHTIG – DENN GENAU JETZT
      BRAUCHEN WIR JEDE HELFENDE HAND!

      Sie haben Fragen zur Wahl /Kandidatur / etc.?

                                  Nähere Informationen zu den einzelnen Gremien erhalten Sie hier:

                                   Für Ampferbach bei                          Für Burgebrach bei
                                  Marina Oberst-Wächtler                        Norbert Drescher
                                     (0176/34318274)                            (0151/44009963)

                                                                 HINWEIS: Für den Pfarrgemeinderat Burgebrach
                                                                    sind auch Interessierte aus den Außenorten
                                                                               herzlich willkommen!)

                  Für Schönbrunn bei                       Für Oberköst bei                Für Stappenbach bei
                     Heike Fröhling                         Adam Drescher                    Thomas Metzner
              (09546/5920260 auch auf AB)                   (0160/7404428)                    (0175/7279453)

                                          Und bei allen anderen Pfarrgemeinderatsmitgliedern

16
Mitteilungsblatt Nummer 51/52/1 vom 23.12.2021

                                                         SCHULEN

GRUND- UND MITTELSCHULE BURGEBRACH                            GRUNDSCHULE SCHÖNBRUNN-AMPFERBACH
Die Schulleitungen der                                        Die Schulleitung und das Kollegium der Grundschule
Grund- und Mittelschule Burgebrach                            Schönbrunn-Ampferbach wünscht allen Eltern unserer
wünschen allen Eltern und unseren Schülerinnen und            Schülerinnen und Schüler sowie den Freunden unserer
Schülern sowie den Freunden unserer Schule                    Schule
      ein frohes und friedliches Weihnachtsfest                    ein frohes und friedliches Weihnachtsfest
             und alles Gute im neuen Jahr.                               und alles Gute im Neuen Jahr.
                 Bleiben Sie gesund!                          Ganz herzlich möchten wir uns bei der gesamten Schul-
Unser Dank gilt allen, die für und in der Schule arbeiten.    familie bedanken, die unsere Schule unterstützt hat, so
Ebenfalls möchten wir uns herzlich bei den Überweg-           dass wir diese herausfordernde Zeit bislang gut meistern
helfern und bei unserer Schwimmhelferin bedanken. Wir         konnten.
wünschen der gesamten Schulfamilie für das Jahr 2022          Letzter Schultag:       Donnerstag, 23.12.2021
weiterhin eine vertrauensvolle und konstruktive Zusam-        Erster Schultag:        Montag, 10.01.2022
menarbeit!
                                                              gez. R. Fuchs,
Letzter Schultag:     Donnerstag,23.12.2021
                                                              Rektor
Erster Schultag:      Montag, 10.01.2022
gez.
Dr. E. Kleber			             J. Poppendörfer
Schulleitung Grundschule     Schulleitung Mittelschule

                                                      SONSTIGES

                                                             BAMBERGER FERIENABENTEUER 2022
                                                             Ab 1. Februar online buchen

                                                             Kinder aus Stadt und Landkreis im Alter von 6 bis 14 Jahren
                                                             können auch 2022 wieder spannende Ferienabenteuer er-
                                                             leben. Das Jahresprogramm ist bereits online, die Buchung
                                                             startet am 01. Februar 2022 unter:
                                                             www.ferienabenteuer-bamberg.de.

                                                             In den Oster-, Pfingst-, Sommer- und Herbstferien sowie am
                                                             Buß- und Bettag können die Kinder aus 38 tollen Angeboten
                                                             wählen, wie etwa Natur- und Wildnisabenteuer, Abenteuer
                                                             auf der Theaterbühne oder mit dem Filmteam im Bauernmu-
                                                             seum. Die Veranstaltungen sind mit Ausnahme des Buß- und
                                                             Bettags ganzwöchig mit täglicher Betreuungszeit von min-
                                                             destens 08.00 bis 15.00 Uhr.

                                                             Das Ferienabenteuer wird von 21 regionalen Unternehmen
                                                             finanziell mitgetragen. Sie leisten damit einen aktiven Bei-
                                                             trag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf – für ihre Mit-
                                                             arbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für die ganze Region.
                                                             Kinderreiche und bedürftige Familien können besondere
                                                             Ermäßigungen nutzen. Für Kinder mit Assistenzbedarf kön-
                                                             nen in Kooperation mit der Offenen Behindertenarbeit der
                                                             Lebenshilfe Bamberg kostenlos zusätzliche Assistenzkräfte
                                                             bereitgestellt werden.

                                                             Stadt und Landkreis Bamberg wünschen, zusammen mit al-
                                                             len Partnerinnen und Partnern der Familienregion, schöne
                                                             Ferien 2022!

                                                                                                                                   17
Mitteilungsblatt Nummer 51/52/1 vom 23.12.2021

     SOZIALVERSICHERUNG FÜR LANDWIRTSCHAFT, FORSTEN UND GARTENBAU
     SVLFG bezuschusst wieder Präventionsprodukte

     Im Jahr 2022 fördert die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) wieder den Kauf
     ausgewählter Präventionsprodukte. Dafür stellt sie insgesamt 800.000 Euro bereit.

     Einen Zuschuss zum Kauf eines Produktes erhalten Unternehmen, die in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
     versichert sind und 2021 keinen Zuschuss bekommen haben. Je Betrieb ist ein Zuschuss pro Aktion möglich. Die Vergabe
     erfolgt in der Reihenfolge der Antragseingänge.

     Beginn und Ende
     Die Aktion startet am 1. Februar 2022 um 12 Uhr. Neu ist eine weitere Zuschussaktion ausschließlich für Sonnenschutz- und
     Hitzeschutzprodukte. Diese Aktion startet am 15. März 2022 um 12 Uhr. Beide Aktionen enden, sobald die Fördersummen
     aufgebraucht sind, spätestens am 31. Oktober 2022.

     Antrag richtig stellen
     Die SVLFG berücksichtigt nur Anträge, die ab Beginn der jeweiligen Aktion eingehen. Das Produkt ist erst zu kaufen, nach-
     dem die SVLFG die Förderzusage erteilt hat. Die Rechnung ist per Mail an praeventionszuschuesse@svlfg.de oder per Fax an
     0561 785-219127 zu senden. Anschaffungen vor Erhalt der Förderzusage werden nicht bezuschusst. Die Antragsformulare
     stehen ab den genannten Start-Terminen im Internet zum Download bereit unter
     www.svlfg.de/arbeitssicherheit-verbessern.

      Förderbeginn am 1. Februar 2022 um 12.00 Uhr
      Produkt                                                                  Förderung
      Radwechselwagen                                                          30 %, max. 300 Euro
      Fang- oder Behandlungsstand für Rinder                                   30 %, max. 600 Euro
      Großballenraufe mit Sicherheitsfangfressgitter für Rinder                30 %, max. 500 Euro
      Halsfangrahmen mit Schwenkgitter für Rinder                              30 %, max. 300 Euro
      Podestleiter / leichte Plattformleiter                                   30 %, max. 300 Euro
      Ausrüstung für Königsbronner Anschlagtechnik (KAT)                       30 %, max. 200 Euro
      oder Totholzkralle mit Teleskopstange
      Kommunikations- und Notrufgerät (KUNO) im Forst                          30 %, max. 400 Euro
      (Set mit 2 Geräten)
      Akkuscheren für den Wein- und Obstbau (nur für Betriebe, die der LBG 30 %, max. 200 Euro
      mit Wein- oder Obstbau gemeldet sind)

      Förderbeginn am 15. März 2022 um 12.00 Uhr
      Produkte (mehrere Teile möglich)                                         Förderung
      Kühlkleidung (Weste, Kopfbedeckung, Shirt), UV-Schutzzelt,               50 %, max. 400 Euro
      Sonnenschutzkappe mit Nackenschutz

18
Sie können auch lesen