Ein friedvolles Weihnachtsfest und einen guten Start in das neue Jahr 2022 - JAHRGANG 44, Donnerstag, 23.12.2021 - Verwaltungsgemeinschaft Burgebrach
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Mitteilungsblatt Nummer 51/52/1 vom 23.12.2021
MITTEILUNGSBLATT
der Verwaltungsgemeinschaft Burgebrach
und der Mitgliedsgemeinden Markt Burgebrach und Schönbrunn i. Steigerwald
JAHRGANG 44, Donnerstag, 23.12.2021
Ein friedvolles Weihnachtsfest und
einen guten Start in das neue Jahr 2022.
1Mitteilungsblatt Nummer 51/52/1 vom 23.12.2021
Grußwort zum Weihnachtsfest 2021
und zum Jahreswechsel für den
Markt Burgebrach
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
Weihnachten wird zurecht immer wieder als „das Fest der Liebe“ und „der frohen Botschaft“ bezeichnet. Was unmittelbar die
Frage aufwirft, wo sind sie eigentlich die frohen Botschaften unserer Zeit. Gibt es sie überhaupt?
Ich kann diese Frage mit einem überzeugten JA beantworten. Es ist eine beeindruckende frohe Botschaft immer wieder er-
leben zu können, wie gerade in schwierigen Zeiten die Menschen sich füreinander einsetzen. Gerade in den letzten Wochen
und Monaten, die mit vielerlei Einschränkungen und Entbehrungen verbunden waren, ist dies besonders zum Tragen ge-
kommen. Seien es die Hilfen in der Familie und Nachbarschaft, im beruflichen Umfeld oder das vielfältige Engagement in
unseren Vereinen, um das Vereinsleben irgendwie am Laufen zu halten. Überall zeigen sich Menschen solidarisch miteinan-
der und tragen ihren Teil dazu bei gut durch und schnell aus dieser bedrückenden Situation herauszukommen.
Es mag immer noch diejenigen geben, die meinen, wenn jeder an sich selbst denkt, ist auch an jeden gedacht. Dass solche
Gedanken nicht tragen, hat jedoch die große Mehrheit unserer Gesellschaft auch bei uns unmittelbar vor Ort erkannt. Und
so ist es die frohe Botschaft unserer Zeit, dass auf vielfältige Weise erlebbar wird, wie Menschen über die eigenen Interessen
hinaus an ihre Nächsten und Mitmenschen denken und sich so solidarisch zeigen – eine frohe Botschaft die zuversichtlich
für die Zukunft stimmt.
Neben diesem allgemeinen Blick auf das Jahr 2021, lassen sich natürlich auch wieder die zahlreichen Aktivitäten unserer
Marktgemeinde zusammenfassen. Insgesamt war das vergangene Jahr in vielen Projekten ein Planungsjahr. Schulhauser-
weiterung, zahlreiche Bauleitplanverfahren, Breitbandausbau, Städebauförderung (Würzburger Str., Dorfanger), Dorferneu-
erung Dippach, Rathauserweiterung, Ortsgestaltung Treppendorf – in all diesen Vorhaben konnten die Planungen so weit
vorangetrieben werden, dass die entsprechenden Baugenehmigungen und Förderbescheide eingegangen sind und nun im
kommenden Jahr die Umsetzung angegangen wird. Dem Planungsjahr 2021 wird also ein Baujahr 2022 folgen.
Dass neben all diesen zukünftigen Maßnahmen bereits auch heuer einiges umgesetzt werden konnte, ist zusätzlich erfreu-
lich. Die umfangreichen Straßensanierungsmaßnahmen im „Oberen Grund“, die Errichtung der neuen Pump-Track-Anlage
für unsere Jugendlichen, die Fertigstellung des Dorfgemeinschaftshauses Dippach sowie des Feuerwehr- und Dorfgemein-
schaftshauses Grasmannsdorf, die Erschließung von Baugrundstücken und Gewerbeflächen in Burgebrach, die Errichtung
eines neuen Gehweges in Grasmannsdorf, der Anschluss an die zentrale Wasserversorgung in Büchelberg sowie der Ausbau
der Kreisstraße zwischen Ober- und Unterköst seien an dieser Stelle stellvertretend genannt.
Am Ende können wir resümieren, dass ein arbeits- und ereignisreiches Jahr hinter uns liegt, dass allen Beteiligten erneut viel
Einsatz abverlangt hat. Ich danke daher allen, die in besonderer Weise zum Gelingen unserer Vorhaben beigetragen haben.
Den Kolleginnen und Kollegen des Marktgemeinderates gilt mein Dank für die kollegiale, konstruktive und sachorientierte
Zusammenarbeit ebenso wie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aller Bereiche unserer Verwaltungsgemeinschaft. Nur
dieses Zusammenwirken lässt uns die Vielzahl an Aufgaben zur stetigen Weiterentwicklung unserer Marktgemeinde mit all
unseren 27 Gemeindeteilen immer wieder gelingen.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen und euch allen ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute für das Jahr 2022!
Behalten wir uns unsere Zuversicht und sorgen wir alle gemeinsam für die frohen Botschaften unserer Zeit.
Herzlichst Ihr/Euer
Johannes Maciejonczyk
Erster Bürgermeister
Markt Burgebrach
2Mitteilungsblatt Nummer 51/52/1 vom 23.12.2021
Eröffnung Pumptrackstrecke Dorfgemeinschaftshaus Dippach
Dorfgemeinschaftshaus Grasmannsdorf Baustelle am Dorfanger in Burgebrach
Impfangebot in der Windeckhalle Burgebrach Übergabe der Luftreinigungsgeräte
Klausurtagung mit dem Marktgemeinderat
3Mitteilungsblatt Nummer 51/52/1 vom 23.12.2021
Grußwort zum Weihnachtsfest 2021
und zum Jahreswechsel für die
Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald
Liebe Mitbürgerinnen & Mitbürger der Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald,
ein weiteres außergewöhnliches und schwieriges Jahr neigt sich dem Ende.
Wer hätte das gedacht, dass uns das Corona Virus auch im Jahr 2021 so beschäftigt und unser öffentliches Leben so lange
beeinträchtigt.
Aber trotz der Umstände haben wir auch dieses Jahr wieder viel erreichen können!
Im März haben wir unser Testzentrum eröffnet. Ich bin stolz auf alle ehrenamtlichen Helfer, die uns alle von Anfang an bis
jetzt unermüdlich unterstützten. Wir sind ein super Team. Dank euch, ist es uns gelungen, unser Testzentrum ununterbro-
chen geöffnet zu lassen. So konnten wir unseren Bürgern ein wichtiges Mittel im Kampf gegen die Corona-Pandemie bieten.
In diesem Zeitraum konnten wir mittlerweile 2.100 Probanden testen.
Der Gehweg von der Winterleite zur Oberen Schloßleite konnte im Frühjahr 2021 fertiggestellt werden. Auch die Verlänge-
rung des Gehweges in Frenshof Richtung Grub wurde direkt im Anschluss durchgeführt.
Am 26. Juni wurde unsere Kinderkrippe- leider nur im kleinsten Kreis- eingeweiht. Wir freuen uns, dass die Einrichtung so gut
ausgelastet ist und sich unsere Kleinsten dort sehr wohl fühlen. Vielen Dank hierfür an alle Angestellten unserer Einrichtung.
Am 09.07.2021 erlebten wir ein Hochwasser, welches wir seit 1996 so nicht mehr erlebt haben. Das Wasser kam von Unter-
franken über Halbersdorf, Zettmannsdorf und Oberneuses nach Schönbrunn. Unsere Ortsfeuerwehren halfen von Nachmit-
tag bis tief in die Nacht zusammen. War es das Befüllen von Sandsäcken, das Absperren der Straßen oder das Auspumpen
der Keller. Jeden Einzelnen ein riesengroßes DANKESCHÖN!
In unserer Verwaltungsgemeinschaft haben wir unseren Ü70 jährigen in der Windeckhalle schon im Frühjahr die Erst- und
Zweitimpfung angeboten. Am 26.07.2021 hatten wir unseren ersten öffentlichen Impftermin in unserer Schulturnhalle. Da
das Angebot so gut angenommen wurde, haben wir bis jetzt vier weitere Termine in Burgebrach und Schönbrunn anbieten
können. Insgesamt wurden 3.000 Dosen verimpft. Vielen Dank an alle beteiligten Ärzte und ehrenamtlichen Helfer, ohne die
wir das nicht hätten stemmen können und an meinen Kollegen Johannes Maciejonczyk für die gute Zusammenarbeit in der
VG – Zusammen Eins.
Unser „Alter Kindergarten“ wurde an einem privaten Investor verkauft, sodass im Sommer einem Abriss der Gebäude, Sied-
lungsstraße 1-3, nichts mehr im Wege stand. Der Neubau für 15 neue Wohnungen kann somit 2022 beginnen.
Trotz der Corona-Pandemie, die wir im Sommer jedoch gut im Griff hatten, konnten wir unseren „Kleinen“ ein schönes und
vor allem abwechslungsreiches Ferienprogramm zur Verfügung stellen. An dieser Stelle möchte ich es natürlich auch nicht
versäumen, mich bei allen Beteiligten zu bedanken, die dieses Angebot den Kindern ermöglicht haben.
Am 08.10.2021 sammelten wir mit Kindern aus unserer Gemeinde Äpfel, die wir im Anschluss gleich gepresst haben. Die
Kinder waren sehr begeistert, das alles zu sehen und freuten sich zum Schluss über die kleine Stärkung. Am Ende hatten wir
130 Liter „Schönbrunner“ Apfelsaft, die wir zugunsten der Bürgerstiftung verkauft haben.
Was haben wir sonst noch erreicht?
Unser Kindergarten und unsere Schule konnten dieses Jahr mit CO 2 Melder sowie mit Luftreinigungsgeräten, die für die
Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts eine wichtige Bedeutung haben, ausgestattet werden.
Für das Neubaugebiet in Zettmannsdorf wurde ein Bebauungsplan aufgestellt und die 10 Bauplätze sind allesamt reserviert.
Natürlich möchte ich mich auch bei der Firma Dennert für die Unterstützung der Werbung bedanken. Auch unser Neubau-
gebiet in Schönbrunn, Bremi II Abschnitt 2, mit 23 vergebenen Bauplätzen wurde fertiggestellt.
Die Kläranlage der Ortsteile Zettmannsdorf und Oberneuses wurde aufgrund eines Betonschadens saniert, so dass diese
wieder einwandfrei funktioniert.
Auch das Ergebnis unserer Verkehrsschau, über dieses ich Sie schon in meiner „Grauen Spalte“ informiert habe, wurde aus-
gearbeitet und wird zeitnah umgesetzt.
Erfreulicherweise hat es heuer auch noch geklappt, dass die Staatsstraße von Ampferbach nach Schönbrunn saniert werden
konnte. Die Verbindung Ampferbach - Burgebrach wird im Jahr 2022 instand gesetzt.
4Mitteilungsblatt Nummer 51/52/1 vom 23.12.2021
An der unübersichtlichen und gefährlichen Schulwegüberquerung nördlich der Schule wird nächstes Jahr eine Ampelanlage
installiert. Darüber freuen wir uns sehr, dass der Schulweg unserer Kinder dadurch sicherer wird. Aktuell unterstützen ehren-
amtliche Schulweghelfer den Kindern beim sicheren Überqueren der Straße. Auch hier natürlich ein herzliches Dankeschön.
Dies alles schafft man jedoch nicht alleine!
Deshalb möchte ich es natürlich nicht versäumen, meinem Zweiten Bürgermeister Hubertus Bickel, meinen Gemeinderats-
kollegen, der Verwaltung in Burgebrach und den Mitarbeitern vom Bauhof und Kläranlage DANKE zu sagen.
DANKE für eine sehr gute Zusammenarbeit!
Bedanken möchte ich mich natürlich auch bei beim Personal der Schule und des Kindergartens, bei den Feuerwehren, bei
allen Vereinen, die in diesem Jahr leider wieder viel zurückstecken mussten, sowie bei allen Ehrenamtlichen unserer Ge-
meinde.
Ich bin sehr „stolz auf Euch“.
Trotz der Umstände wünsche ich Ihnen von Herzen ein friedliches und gesegnetes Weihnachtsfest 2021 im Kreise ihrer Liebs-
ten. Für das Jahr 2022 wünsche ich Ihnen vor allem Gesundheit, Glück und Zufriedenheit.
Bleiben Sie gesund!
Dirk Friesen
Erster Bürgermeister
Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald
Impfangebot
Einweihung unserer Kindertagesstätte St. Franziskus
Gebäudeabriss vom alten Kindergarten
Schönbrunner Erntehelfer mit eigenem Apfelsaft Hochwasser in Schönbrunn
5Mitteilungsblatt Nummer 51/52/1 vom 23.12.2021
Grüße zum Jahreswechsel
für den Landkreis
Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,
Weihnachten und der Jahreswechsel sind für uns in der Regel besonders einprägsam. Vor Jahresfrist standen für viele der
Beginn der Impfkampagne und damit aus damaliger Perspektive der Ausweg aus der Umklammerung durch das Virus.
Exakt ein Jahr und rund 350.000 Impfungen in Stadt und Landkreis Bamberg später hat die Pandemie ihren Schrecken noch
nicht verloren. Sie hat uns, im Gegenteil, stärker im Griff denn je.
Lassen Sie uns deshalb zum Weihnachfest 2021, dem Fest des Friedens und der Versöhnung, einen neuen Anlauf unterneh-
men: Lösen wir diese Herausforderung mit weltweiter Dimension gemeinsam. Weder unversöhnlicher Groll noch rückwärts-
gewandte Schuldzuweisungen werden uns auch nur einen Schritt aus dieser Pandemie heraus führen. Jede und jeder ist an-
gesprochen, sich mit all seinen Möglichkeiten einzubringen, damit wir dem Pandemie-Sturm trotzen und wieder in ruhiges
Fahrwasser steuern: Unser Landkreis und viele Gemeinden bieten zum Beispiel umfassende Test- und Impftermine an.
Sie, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, bringen sich ein, indem Sie diese Angebote nutzen. Sie helfen dadurch
- sich und unsere Gesellschaft insgesamt zu schützen,
- die Beschäftigten im Gesundheits- und Pflegedienst zu entlasten, die zum wiederholten Male Unmenschliches bei der
Behandlung und Pflege Erkrankter leisten,
- unseren Kinder und Familien die Freiheit zurückzugeben, die diese für ihre Entfaltung brauchen,
- pandemie-sensible Teile der Wirtschaft zu retten.
Prägen wir im neuen Jahr auch hier den außergewöhnlichen Gemeinschaftsgeist aus, der das Bamberger Land für jeden
einzelnen von uns so lebens- und liebenswert macht.
Ein spannendes neues Jahr erwartet uns „wie ein Kapitel in einem Buch, das darauf wartet, geschrieben zu werden. Wir kön-
nen diese Geschichte mitschreiben, indem wir uns Ziele setzen.“ (Melody Beattie, amerikanischen Schriftstellerin)
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen ein geruhsames, friedvolles Weihnachtsfest:
Mögen all Ihre Ziele, die Sie sich für das Jahr 2022 setzen, in Erfüllung gehen!
Bleiben Sie gesund!
Herzlichst
Ihr
Johann Kalb
Landrat
6Mitteilungsblatt Nummer 51/52/1 vom 23.12.2021
Bekanntmachung
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB -
Der Marktgemeinderat Burgebrach hat am 07.12.2021 gemäß (gem.) § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des
Bebauungs- und Grünordnungsplanes (BBP/GOP) mit der Bezeichnung
„Lagerhausstraße“, mit 1. Änderung vorhabensbezogener Bebauungs- und Grünordnungsplan (vBBP/GOP)
„Ehemaliges Bahnhofsgelände“, mit 4. Änderung BBP „Sanierungsgebiet Historischer Ortskern Burgebrach“ und mit
4. Änderung BBP „Im Knöckel und Steinknock“
beschlossen. Das Plangebiet liegt im Ortskern von Burgebrach in der Gemarkung Burgebrach. Der räumliche Geltungsbe-
reich des BBP/GOP wird
im Norden durch die Grundstücke mit den Flur-Nummern (Fl.-Nr.) 1493/12, 1658/17 und 1658/4 (Treppendorfer Straße,
Fahrbahn, mit Gehwegen), 1500/9 (Betriebs-/Lagerflächen, Wohnhaus mit Nebengebäuden-/anlagen, Grün-
flächen Gehölzbestand), 1500/20 und 1500/22 (Betriebs-, Lager-, Stellplatzflächen, Lebensmittel-/Drogerie-
markt, Fahrradgeschäft), 1500/2 (Privatgrundstück mit Wohnhaus, Nebenanlagen, Garagen, Stellplätzen,
privaten Gartenflächen), 1494/5 (Lagerhausstraße) und 1506/2 (Steigerwaldstraße, B22),
im Osten durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 1487/2 (Gehweg), 1489/7 (Betriebsflächen mit Wohngebäude, Firmen-
gelände), 1490/2, 1490/1 und 1491 (alle drei Privatgrundstück mit Wohnhaus, Garagen, Stellplätzen, privaten
Gartenflächen), 1492 (Grün-/ Gartenfläche), 1491/2 (private Grundstückszufahrt), 1500/17 (Geh-/Radweg
mit Begleitgrün, ehemalige Bahntrasse), 1481 (Wohnhaus, Betriebs-/Lagerflächen, gewerbliche Nutzungen
mit Hallen)
im Süden durch die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 1658/2, 1658/52, 1658, 1658/50 und 1658/51 (alle Lagerhaus-
straße), 1493 (Zufahrt Friedhof mit Grünflächen und Bewuchs), 1511 (Friedhof ), 1473/3 und 1473/9 (beides
Privatgrundstücke mit Wohnhäusern, Nebenanlagen, Garagen, Stellplätzen, privaten Gartenflächen), 1473/5
(Kellerstraße), 1473/6 und 1473/7 (Privatgrundstücke, unbebaut), 1474, 1475 und 1478/1 (alles Privatgrund-
stücke mit Wohnhäusern, Nebenanlagen, Garagen, Stellplätzen, privaten Gartenflächen), 1478 (landwirt-
schaftliche Hofstelle mit Wohnhaus, Nebenanlagen, Garagen, private Grünflächen, Lagerflächen), 1478/2
und 1400/57 (Privatgrundstücke mit Wohnhäusern, Nebenanlagen, Garagen, Stellplätzen, privaten Garten-
flächen) und 1400/58 (Drei - Birken - Weg) sowie
im Westen durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 1493/11 (Gehweg Lagerhausstraße), 1500/31 (Treppendorfer Straße),
1509/1 (Falkweg), 1509/3 (Privatgrundstück mit Wohnhäusern, Nebenanlagen, Stellplätzen, privaten Garten
flächen),
begrenzt und umfasst folgende Grundstücke der Gemarkung Burgebrach voll- bzw. teilflächig (TF): Fl.-Nr. 1473/2, 1473/35,
1473/36, 1493/12 (TF), 1494, 1500/4, 1500/8, 1500/11, 1500/14, 1500/17 (TF), 1500/18, 1500/28 - 1500/30, 1509/24, 1658 (TF),
1658/1 (TF), 1658/2 (TF), 1658/4 (TF), 1658/17 (TF), 1658/47 - 1658/50, 1658/51 (TF), 1658/52 (TF), 1658/53.
Innerhalb des Geltungsbereiches beabsichtigt ist voraussichtlich die Festsetzung von Flächen für den Gemeinbedarf gemäß
§ 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB sowie von Verkehrsflächen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB.
Die Öffentlichkeit wird gemäß den gesetzlichen Bestimmungen über den weiteren Verlauf des Bauleitplanverfahrens und
über die genauen Details informiert, sobald die Planung in dem dafür notwendigen Umfang erarbeitet und konkretisiert ist.
Beabsichtigt ist die Durchführung des Bauleitverfahrens als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB im
beschleunigten Verfahren.
Burgebrach, 23.12.2021
Johannes Maciejonczyk
Erster Bürgermeister
Markt Burgebrach
7Mitteilungsblatt Nummer 51/52/1 vom 23.12.2021
Bekanntmachung
über den Erlass einer Veränderungssperre nach § 14 BauGB
- Satzungsbeschluss -
Der Marktgemeinderat Burgebrach hat in seiner Sitzung am 07.12.2021 beschlossen, für die Flächen des Bebauungs- und
Grünordnungsplanes (BBP/GOP) mit der Bezeichnung
„Lagerhausstraße“, mit 1. Änderung vorhabensbezogener Bebauungs- und Grünordnungsplan (vBBP/GOP) „Ehe-
maliges Bahnhofsgelände“, mit 4. Änderung BBP „Sanierungsgebiet Historischer Ortskern Burgebrach“ und mit 4.
Änderung BBP „Im Knöckel und Steinknock“
im Hauptort Burgebrach eine Veränderungssperre (VS) gemäß (gem.) § 14 Baugesetzbuch (BauGB) zu erlassen. Der von der
VS betroffene Geltungsbereich liegt vollständig in der Gemarkung (Gmkg.) Burgebrach, wird
im Norden durch die Grundstücke mit den Flur-Nummern (Fl.-Nr.) 1493/12, 1658/17 und 1658/4 (Treppendorfer Straße,
Fahrbahn, mit Gehwegen), 1500/9 (Betriebs-/Lagerflächen, Wohnhaus mit Nebengebäuden-/anlagen, Grün-
flächen Gehölzbestand), 1500/20 und 1500/22 (Betriebs-, Lager-, Stellplatzflächen, Lebensmittel-/Drogerie-
markt, Fahrradgeschäft), 1500/2 (Privatgrundstück mit Wohnhaus, Nebenanlagen, Garagen, Stellplätzen,
privaten Gartenflächen), 1494/5 (Lagerhausstraße) und 1506/2 (Steigerwaldstraße, B22),
im Osten durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 1487/2 (Gehweg), 1489/7 (Betriebsflächen mit Wohngebäude, Firmen-
gelände), 1490/2, 1490/1 und 1491 (alle drei Privatgrundstück mit Wohnhaus, Garagen, Stellplätzen, privaten
Gartenflächen), 1492 (Grün-/ Gartenfläche), 1491/2 (private Grundstückszufahrt), 1500/17 (Geh-/Radweg mit
Begleitgrün, ehemalige Bahntrasse), 1481 (Wohnhaus, Betriebs-/Lagerflächen, gewerbliche Nutzungen mit
Hallen)
im Süden durch die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 1658/2, 1658/52, 1658, 1658/50 und 1658/51 (alle Lagerhausstraße),
1493 (Zufahrt Friedhof mit Grünflächen und Bewuchs), 1511 (Friedhof ), 1473/3 und 1473/9 (beides Privat-
grundstücke mit Wohnhäusern, Nebenan-lagen, Garagen, Stellplätzen, privaten Gartenflächen), 1473/5 (Kel-
lerstraße), 1473/6 und 1473/7 (Privatgrundstücke, unbebaut), 1474, 1475 und 1478/1 (alles Privatgrundstücke
mit Wohnhäusern, Nebenanlagen, Garagen, Stellplätzen, privaten Gartenflächen), 1478 (landwirtschaftliche
Hofstelle mit Wohnhaus, Nebenanlagen, Garagen, private Grünflächen, Lagerflächen), 1478/2 und 1400/57
(Privatgrundstücke mit Wohnhäusern, Nebenanlagen, Garagen, Stellplätzen, privaten Gartenflächen) und
1400/58 (Drei - Birken - Weg) sowie
im Westen durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 1493/11 (Gehweg Lagerhausstraße), 1500/31 (Treppendorfer Straße),
1509/1 (Falkweg), 1509/3 (Privatgrundstück mit Wohnhäusern, Nebenanlagen, Stellplätzen, privaten Garten
flächen),
begrenzt und umfasst folgende Grundstücke der Gmkg. Burgebrach voll- bzw. teilflächig (TF): Fl.-Nr. 1473/2, 1473/35,
1473/36, 1493/12 (TF), 1494, 1500/4, 1500/8, 1500/11, 1500/14, 1500/17 (TF), 1500/18, 1500/28 - 1500/30, 1509/24, 1658
(TF), 1658/1 (TF), 1658/2 (TF), 1658/4 (TF), 1658/17 (TF), 1658/47 - 1658/50, 1658/51 (TF), 1658/52 (TF), 1658/53. Die Größe
des Geltungsbereiches der VS beträgt ca. 1,38 ha.
Vor dem Erlass der VS erfolgte in der Marktgemeinderatsitzung am 07.12.2021 der Beschluss zur Aufstellung des BBP/GOP
„Lagerhausstraße“ mit 1. Änderung vBBP/GOP „Ehemaliges Bahnhofsgelände“, mit 4. Änderung BBP „Sanierungsgebiet His-
torischer Ortskern Burgebrach“ und mit 4. Änderung BBP „Im Knöckel und Steinknock“. Der Geltungsbereich des BBP/GOP
ist mit dem der VS identisch. Der Aufstellungsbeschluss zum BBP/GOP wurde gesondert im amtlichen Mitteilungsblatt vom
23.12.2021 bekannt gemacht.
Die VS dient zur Sicherung der Planung im Rahmen des BBP/GOP „Lagerhausstraße“, mit 1. Änderung vBBP/GOP „Ehemaliges
Bahnhofsgelände“, mit 4. Änderung BBP „Sanierungsgebiet Historischer Ortskern Burgebrach“ und mit 4. Änderung BBP „Im
Knöckel und Steinknock“. Der Markt Burgebrach erlässt für die gekennzeichneten Flächen des BBP/GOP „Lagerhausstraße“,
mit 1. Änderung vBBP/GOP „Ehemaliges Bahnhofsgelände“, mit 4. Änderung BBP „Sanierungsgebiet Historischer Ortskern
Burgebrach“ und mit 4. Änderung BBP „Im Knöckel und Steinknock“ gem. § 14 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 1 BauGB i. V. m.
Art. 23 Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern demnach folgende Satzung:
8Mitteilungsblatt Nummer 51/52/1 vom 23.12.2021
§ 1 Zu sichernde Planung
(1) Der Marktgemeinderat des Marktes Burgebrach hat in seiner Sitzung am 07.12.2021 den Beschluss nach § 2 Abs. 1
BauGB zur Aufstellung des BBP/GOP „Lagerhausstraße“, mit 1. Änderung vBBP/GOP „Ehemaliges Bahnhofsgelände“, mit
4. Änderung BBP „Sanierungsgebiet Historischer Ortskern Burgebrach“ und mit 4. Änderung BBP „Im Knöckel und Stein-
knock gefasst.
(2) Zur Sicherung der unter § 1 Abs. 1 dieser Satzung genannten Bauleitplanung wird für das in § 2 dieser Satzung bezeich
nete und definierte Gebiet eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB beschlossen und festgesetzt.
§ 2 Räumlicher Geltungsbereich
(1) Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ist identisch mit dem räumlichen Geltungsbereich des BBP/
GOP „Lagerhausstraße“, mit 1. Änderung vBBP/GOP „Ehemaliges Bahnhofsgelände“, mit 4. Änderung BBP „Sanierungs
gebiet Historischer Ortskern Burgebrach“ und mit 4. Änderung BBP „Im Knöckel und Steinknock.
(2) Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches der Veränderungssperre sind der Planzeichnung zu entnehmen.
(3) Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre beinhaltet folgende Grundstücke der Gemarkung Burgebrach
voll- bzw. teilflächig (TF): Flur - Nummern 1473/2, 1473/35, 1473/36, 1493/12 (TF), 1494, 1500/4, 1500/8, 1500/11, 1500/14,
1500/17 (TF), 1500/18, 1500/28 - 1500/30, 1509/24, 1658 (TF), 1658/1 (TF), 1658/2 (TF), 1658/4 (TF), 1658/17 (TF), 1658/47
- 1658/50, 1658/51 (TF), 1658/52 (TF), 1658/53
§ 3 Rechtswirkung der Veränderungssperre
(1) Innerhalb des in § 2 dieser Satzung definierten räumlichen Geltungsbereiches der Veränderungssperre dürfen
a. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden sowie
b. erhebliche oder wesentliche wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Ver-
änderung nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig ist, nicht vorgenommen werden.
(2) Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme
zugelassen werden. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit
dem Markt Burgebrach.
(3) Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von de-
nen der Markt Burgebrach nach Maßgabe des Bauordnungsrechtes Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor
dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fort-
führung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.
§ 4 Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Veränderungssperre
(1) Die Satzung der Veränderungssperre tritt mit dem Tag ihrer Bekanntmachung in Kraft.
(2) Die Satzung der Veränderungssperre tritt gemäß § 17 Abs. 1 nach Ablauf von zwei Jahren - gerechnet ab dem Tag der
Bekanntmachung nach § 4 Abs. 1 dieser Satzung - außer Kraft. Der Markt Burgebrach kann die Frist um ein Jahr verlän-
gern.
(3) Wenn besondere Umstände es erlauben, kann der Markt Burgebrach die Frist nochmals bis zu einem weiteren Jahr ver-
längern.
(4) Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit die Bauleitplanung zum BBP/GOP „Lagerhaus-
straße“ mit 1. Änderung vBBP/GOP „Ehemaliges Bahnhofsgelände“, mit 4. Änderung BBP „Sanierungsgebiet Historischer
Ortskern Burgebrach“ und mit 4. Änderung BBP „Im Knöckel und Steinknock“ rechtsverbindlich abgeschlossen ist.
§ 5 Hinweise
Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für
eingetretene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre nach § 14 BauGB und des § 18 Abs. 3 BauGB über das Er-
löschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen.
Burgebrach, 23.12.2021
Johannes Maciejonczyk
Erster Bürgermeister
Markt Burgebrach
9Mitteilungsblatt Nummer 51/52/1 vom 23.12.2021
(6) Die Werbe- bzw. Schriftzone ist dem Erdgeschossbe-
MARKT BURGEBRACH reich zuzuordnen. Die Höhe der Werbeanlage darf im
Regelfall 0,5 m nicht überschreiten.
Der Markt Burgebrach erlässt aufgrund des Art. 81 Abs. 1 (7) Die Farbgebung sollte idealer Weise auf das bauliche
Nummer 1 und 2, Art. 79 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 Bayerische Umfeld abgestimmt sein. Unveränderbare oder vordefi-
Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung nierte Markenlogos oder Firmenfarben müssen sich
vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-B), die zu- durch ein entsprechendes Größenverhältnis zur Fassade
letzt durch § 4 des Gesetzes vom 25. Mai 2021 (GVBl. S. 286) unterordnen und in das Ortsbild einpassen.
geändert worden ist, die nachfolgende
Schilder, Aufschriften und Beleuchtungen
Satzung (8) Bevorzugt werden direkt auf die Wand gemalte oder in
glatt geputzte Zierrahmen gesetzte Beschriftungen und
Werbeanlagen, Außengastronomie und Zeichen.
Sondernutzungen - Schilder mit aufgedruckter bzw. aufgemalter Werbe
schrift dürfen verwendet werden.
für das Sanierungsgebiet „Ortskern Burgebrach“ - Die max. Anbringungshöhe ist die Fensterbrüstung des
1. Obergeschosses.
vom 14.12.2021 - Die Beleuchtung der Schriftzüge als Einzelbuchstaben
oder Schilder durch punktförmige Lichtquellen oder
§ 1a Räumlicher Geltungsbereich durch nicht sichtbare indirekte Beleuchtung ist zulässig.
(1) Der Geltungsbereich umfasst das förmlich festgelegte - Die horizontale Abwicklung der Werbeanlage darf nicht
Sanierungsgebiet „Ortskern Burgebrach“. länger als die Hälfte der Gebäudefront sein; bei mehre-
ren Werbeanlagen an einem Gebäude gilt dies für die
§ 1b Sachlicher Geltungsbereich
Gesamtabwicklung aller Anlagen.
Der sachliche Geltungsbereich umfasst die genehmigungs-
- Schriften und Zeichen sollten nicht höher als 0,4 m sein.
pflichtige und nicht genehmigungspflichtige
Einzelne Zeichen oder Buchstaben können bis zu 0,6 m
(1) Errichtung, Änderung, sowie den Abbruch und die Be-
im Quadrat haben.
seitigung von Werbeanlagen, Außengastronomie und
(9) Senkrecht von der Wand abstehende Werbeanlagen als
weiteren Sondernutzungen.
geschlossene Kästen und aufgemalter bzw. aufgedruck-
(2) Für genehmigungspflichtige Vorhaben ist ein Bauantrag
ter Werbung sind mit oder ohne Beleuchtung nicht zu-
beim Markt Burgebrach einzureichen. Er wird der Bau-
lässig.
aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt.
(10) Historische Ausleger sind zu erhalten. Individuell ge-
(3) Die Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes
staltete und qualitativ hochwertige Neuanlagen sind
(DSchG) bleiben durch diese Satzung unberührt.
nach Genehmigung möglich.
§ 2 Allgemeine Ziele Die Auskragung darf max. 1,0 m betragen, die Verkehrs-
(1) Werbeanlagen, Objekte der Außengastronomie und sicherheit ist zu gewährleisten.
Sondernutzungen sind so zu errichten, anzubringen, zu (11) Das Anbringen von Schaukästen und Automaten ist ge-
ändern und zu unterhalten, dass sie mit der Gestaltungs- nehmigungspflichtig. Die Anbringung an exponierten
richtlinie für den Ortskern Burgebrach konform sind. Stellen, im Umfeld oder im Sichtbezug von Einzeldenk-
(2) Ziel ist es, den Charakter des historischen Ortskerns zu mälern ist nur in begründeten Einzelfällen möglich.
erhalten und die Wohn- und Aufenthaltsqualität zu ver-
Aufsteller, mobile Werbeanlagen
bessern und weiter zu entwickeln. Da Werbeanlagen,
(12) Aufsteller oder ähnliche mobile Werbeanlagen sind
Beleuchtungen sowie Möbel und Objekte einen großen
nach Genehmigung möglich. Die Anzahl ist auf max. 1
Einfluss auf die Qualität des öffentlichen Raums haben,
Stück je Gewerbeeinheit beschränkt.
werden mit dieser Satzung Anforderungen zu Art, An-
Die Präsentationsfläche darf nicht größer als 0,5 qm sein
zahl, Größe und Ausführung definiert.
(ca. DIN A1).
§ 3 Werbeanlagen Dieser Paragraph ist nicht anzuwenden auf Werbung im
(1) Die Errichtung von Werbeanlagen im Sanierungsgebiet Zusammenhang mit Wahlen.
ist genehmigungspflichtig.
(2) Werbeanlagen dürfen nicht verunstaltend wirken oder § 4 Außengastronomie
durch ihre Gestaltung Fassade oder Gebäude dominie- (1) Außenbestuhlungen sind nach Genehmigung grund-
ren. sätzlich möglich. Stühle und Tische sollen aus Holz, Stahl-
(3) Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung zu- rohrprofilen oder Kombinationen daraus bestehen und
lässig und dürfen nur direkt am Gebäude angebracht schlicht gestaltet sein. Einfache Bierbankgarnituren o.ä.
werden. sind zu vermeiden.
(4) Eine Häufung gleicher oder miteinander unvereinbarer (2) Es sind Einzelschirme aus Metall- oder Holzkonstruktion
Anlagen ist nicht zulässig. mit textiler Bespannung in dezenter Farbigkeit und
(5) An einer Fassadenseite sind maximal zwei Werbeanla- ohne Firmenwerbungen zu verwenden.
gen möglich (z.B. eine Fassadenaufschrift und ein Aus- (3) Podeste, Einfriedungen, Sichtschutzelemente sind nur
leger) in begründeten Ausnahmefällen eingeschränkt mög-
lich.
10Mitteilungsblatt Nummer 51/52/1 vom 23.12.2021
(4) Begrünungen mit natürlichen Pflanzen sind einge-
schränkt in Form von Pflanzkübeln (Durchmesser ca. 0,40 TELEFONVERZEICHNIS DER
– 0,70 m) möglich. VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT BURGEBRACH
(5) Nicht zulässig sind: Reine Kunststoffstühle und Tische (TEL.: 09546 / 9416-0 / FAX: 09546 / 9416-10)
ohne gestalterischen Qualitätsanspruch, Schirme mit Durchwahl Zimmer
Werbeaufschriften oder Bordüren.
VG-Vors. und 1. Bgm. des Marktes
Freischankflächen Burgebrach
Herr Johannes Maciejonczyk -20 17
(6) Dauerhaft eingerichtete Freischankflächen auf privatem
Stellv. VG-Vors. und 1. Bgm. der
oder öffentlichem Grund bedürfen einer Sondernutz- Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald 01 75 / 93 79 184
ungserlaubnis. Gestaltung, Größe und Materialwahl sind Herr Dirk Friesen
bei Beantragung verbindlich schriftlich und zeichne- Sekretariat
risch darzustellen. Bei Nichteinhaltung der Vorgaben er- Frau Katja Selig -15 16
lischt das Sondernutzungsrecht. Das Nutzungsrecht Geschäftsstelle der VG –
ist bei Freischankflächen, wenn nicht anders vereinbart, Geschäftsleiter
Herr Markus Kraus -25 15
auf 1 Jahr beschränkt. Auf Antrag kann dies verlängert
werden. Bauamt, Allgemeine Verwaltung,
Öffentlichkeitsarbeit
§ 5 Genehmigung der Werbeanlagen und Sondernut- Frau Elke Pieger -30 14
zungen Allgemeine Schulverwaltung, Kin-
(1) Für die Umsetzung von Werbeanlagen und die Nutzung dertagesstätten
Frau Daniela Bundy -31 12
des öffentlichen Straßenraums zu gewerblichen oder
Liegenschaften, Beitragswesen, Was-
privaten Zwecken ist eine Sondernutzungserlaubnis serrecht, Mietwesen
notwendig. Diese kann bei der Gemeindeverwaltung Frau Maria Selig -33 12
beantragt werden. Hoch- und Tiefbauamt, Bauhof
Herr Stefan Menz -35 11
§ 6 Ausnahmen Frau Nicole Stadter -36 11
(1) Ausnahmen von Vorgaben dieser Satzung kann, nach Gebäudeunterhalt
vorheriger Prüfung und fachlicher Abwägung der Argu- Frau Monika Dürrbeck -51 04
mente, der Markt Burgebrach gewähren, wenn die Einwohneramt, Passamt, Fundamt,
Durchführung der Vorgaben im Einzelfall zu einer unbil Sozialamt
Frau Andrea Ehrenschwender -44 06
ligen Härte führen würde und die Abweichung den All- Frau Maria Beck -40 06
gemeinen Zielen (§2) der Gestaltungsrichtlinie nicht zu- Standesamt, Friedhofsverwaltung
widerläuft. Frau Maria Wächtler -45 05
§ 7 Zuwiderhandlungen Personalwesen
Frau Julia Schöninger -62 25
(1) Wer den Vorgaben dieser Satzung vorsätzlich oder fahr-
Amt für öffentliche Sicherheit und
lässig zuwiderhandelt, ist nach Aufforderung durch die Ordnung, Kämmerei, Verkehr, Land-
Organe des Marktes Burgebrach verpflichtet, die wider- und Forstwirtschaft
rechtlich durchgeführten Maßnahmen zurückzubauen Herr Klaus Dorsch -60 21
und einen satzungskonformen Zustand wieder herzu- Herr Andreas Kram -63 23
Frau Brigitte Bayer -61 23
stellen. Frau Nadine Hetzel -59 21
(2) Die möglicherweise vor Baubeginn durch den Markt
Kasse, Steueramt
Burgebrach in Aussicht gestellten Förderungen werden, Frau Birgit Dorn -64 01
bei festgestellter mangelhafter Bauqualität oder abwei- Frau Rita Röckelein -65 01
chender Ausführung nach Abschluss der Maßnahme, Hauptverwaltung, Sportamt, EDV,
nicht ausgezahlt. Gemeindeentwicklung, Städtebauför-
derung, Wertstoffhof, Archiv
§ 8 Konkurrenzregelung Herr Stephan Bäuerlein -66 22
(1) Sofern eine Regelung dieser Satzung einer Festsetzung Herr Philipp Resch -70 23
Frau Elisabeth Finster -67 26
eines rechtskräftigen Bebauungsplanes widerspricht, Frau Susanne Luckert -69 22
gehen die Bestimmungen des Bebauungsplanes den Hauptverwaltung, Sitzungsdienst,
Regelungen dieser Richtlinie vor. Fremdenverkehr, Homepagepflege
Frau Jasmin Pfohlmann -68 26
§ 9 Inkrafttreten
Mitteilungsblatt, Veranstaltungen
(1) Diese Satzung tritt am 01.01.2022 in Kraft. Frau Christina Trunk -50 03
Bauhof
Burgebrach, den 14.12.2021 0 95 46 / 15 17
Herr Josef Jäger und Mitarbeiter
Hallenbad
Herr Roland Pabsthart 0 95 46 / 59 55 55 60
Kläranlage
Herren Georg Pflaum, Rainer Wetz, 0 95 46 / 7 24
Alexander Graf
Johannes Maciejonczyk
Erster Bürgermeister Gemeindeverwaltung Schönbrunn 0 95 46 / 66 83
Markt Burgebrach
11Mitteilungsblatt Nummer 51/52/1 vom 23.12.2021
MARKT BURGEBRACH GEMEINDE SCHÖNBRUNN I. STEIGERWALD
MARKTGEMEINDERAT BURGEBRACH GEMEINDERAT SCHÖNBRUNN I. STEIGERWALD
ÜBERSICHT DER SITZUNGSTERMINE 2022 ÜBERSICHT DER SITZUNGSTERMINE 2022
Beginn jeweils um 19.00 Uhr Beginn jeweils um 19.00 Uhr
Januar: Dienstag, 18.01.2022 Januar: Donnerstag, 27.01.2022
Februar: Dienstag, 08.02.2022 Februar: Donnerstag, 17.02.2022
März: Dienstag, 08.03.2022 März: Donnerstag, 17.03.2022
April: Dienstag, 05.04.2022 April: Donnerstag, 28.04.2022
Mai: Dienstag, 10.05.2022 Mai: Donnerstag, 19.05.2022
Dienstag, 31.05.2022 Juni: Donnerstag, 23.06.2022
Juli: Dienstag, 05.07.2022 Juli: Donnerstag, 21.07.2022
Dienstag, 26.07.2022 September: Donnerstag, 15.09.2022
September: Dienstag, 20.09.2022 Oktober: Donnerstag, 20.10.2022
Oktober: Dienstag, 11.10.2022 November: Donnerstag, 17.11.2022
November: Dienstag, 08.11.2022 Dezember: Freitag, 09.12.2022
Dezember: Dienstag, 13.12.2022 Beginn 18.00 Uhr
Testzentrum Burgebrach Testzentrum Schönbrunn
Unser Testangebot Unser Testangebot
für Ihre Sicherheit für Ihre Sicherheit
Öffnungszeiten Öffnungszeiten
Mittwoch 18.00 - 19.30 Uhr Dienstag 17.00 - 18.00 Uhr
Freitag 18.00 - 19.30 Uhr Donnerstag 17.00 - 18.00 Uhr
Samstag 15.00 - 16.30 Uhr Sonn- und Feiertage 10.00 - 11.00 Uhr
Sonn- und Feiertage 10.00 - 11.30 Uhr
Adresse Adresse
Steigerwaldhalle Burgebrach Testzentrum
Bamberger Str. 40 Schulturnhalle Schönbrunn
96138 Burgebrach Siedlungsstr. 22
96185 Schönbrunn i. Steigerw.
BÜCHEREI ST. VITUS BURGEBRACH
Das Bücherei-Team macht Weihnachtsferien!
Die Bücherei ist vom 24.12.21 bis 06.01.22 geschlossen!
Wir wünschen allen eine frohe Weihnacht und viel Zeit zum
Lesen. GEMEINDEBÜCHEREI SCHÖNBRUNN I. STEIGERWALD
Die Gemeindebücherei Schönbrunn ist vom 21.12.21 bis
einschließlich 07.01.22 geschlossen.
BAYERISCHES ROTES KREUZ
Wir wünschen allen unseren Bücherfreunden, in dieser her-
Blutspendenehrungen 2021 in Burgebrach rausfordernden Zeit während der Weihnachtstage viel Freu-
de, Zeit und Ruhe und ein gesundes und friedvolles neues
4 Damen für 25-malige Blutspende
Jahr.
3 Herren und 1 Dame für 75-malige Blutspende
Ganz herzlich bedanken wir uns für die vielen Besuche, das
1 Herr und 1 Dame für 100-malige Blutspende
rege Interesse und die vielen Ausleihen.
1 Herr für 125-malige Blutspende
3 Herren für 150-malige Blutspende Das Team der Gemeindebücherei Schönbrunn im Steiger-
wald
12Mitteilungsblatt Nummer 51/52/1 vom 23.12.2021
VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT BURGEBRACH
HINWEIS
Manöver und andere Übungen der Bundeswehr und
INFORMATION
der Streitkräfte der Entsendestaaten
Im Bereich des Marktes Burgebrach finden vom Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens gilt für den
03.01. bis 31.01.2022 Manöver, Parteiverkehr ab sofort in unseren Rathäusern
vor allem Luftlandeübungen der Bundeswehr und der in Burgebrach und Schönbrunn i. Steigerwald
Streitkräfte der Entsendestaaten statt. eine FFP2 Maskenpflicht und
Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrich- zwingende vorherige Terminvereinbarung.
tungen der übenden Truppe fernzuhalten.
Zur Schadensabwicklung können die Gemeinde und Wir bitten um Beachtung!
das Landratsamt Bamberg (0951/85-343) nähere Aus-
künfte geben.
Adressen Testzentren
Unser Testangebot
Steigerwaldhalle Burgebrach
für Ihre Sicherheit Bamberger Str. 40
96138 Burgebrach
Für einen Termin in Burgebrach
bitte diesen QR-Code scannen:
Öffnungszeiten während der Feiertage
Datum Uhrzeit Ort Teststelle
Freitag, 24.12.2021: 13.00 - 14.30 Uhr Burgebrach
Samstag, 25.12.2021: 9.30 - 11.00 Uhr Burgebrach
Schulturnhalle Schönbrunn
Sonntag, 26.12.2021: 10.00 - 11.00 Uhr Schönbrunn
Siedlungsstr. 22
i. Steigerwald
96185 Schönbrunn i. Steigerwald
Freitag, 31.12.2021: 13.00 - 14.30 Uhr Burgebrach Für einen Termin in Schönbrunn
bitte diesen QR-Code scannen:
Samstag, 01.01.2022: 13.00 - 14.30 Uhr Burgebrach
Sonntag, 02.01.2022: 10.00 - 11.00 Uhr Schönbrunn
i. Steigerwald
WERSTOFFHOF BURGEBRACH
Der Wertstoffhof in Burgebrach stellt ab 01. Januar 2022
auf die Öffnungszeiten um:
Dienstag 15.00 bis 17.00 Uhr
Donnerstag 16.00 bis 18.00 Uhr
Samstag 10.00 bis 13.00 Uhr
13Mitteilungsblatt Nummer 51/52/1 vom 23.12.2021
KIRCHLICHE NACHRICHTEN
KURATIEGEMEINDE MÖNCHHERRNSDORF EVANG.-LUTH. KIRCHENGEMEINDE WALSDORF
Freitag, 24.12.2021 Freitag, 24.12.2021 - Heiligabend
19.30 Uhr Christmette mit Gedenken an 15.00 Uhr Familiengottesdienst in Walsdorf
Udo Bauer / Familie Beringer und Basel 17.15 Uhr Christvesper in St. Vitus Kirche in Burgebrach
18.30 Uhr Christvesper in Walsdorf
Sonntag, 26.12.2021
08.30 Uhr Eucharistiefeier mit Gedenken an Samstag, 25.12.2021 - 1 Weihnachtstag
Johann und Theresia Dorn und Neffen Stefan 09.30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl in Walsdorf
Fam. Bayer, Engel, Graf und Pfahlmann
Sonntag, 26.12.2021 - 2. Weihnachtstag
mit Kindersegnung
09.30 Uhr Gottesdienst in Walsdorf
Bitte Krippenopfer mitbringen
Freitag, 31.12.2021 - Altjahresabend
Freitag, 31.12.2021
17.00 Uhr Gottesdienst in Walsdorf
18.30 Uhr Eucharistiefeier zum Jahreswechsel mit
Gedenken an Lebende und Verstorbene der Samstag, 01.01.2022 - Neujahrstag
Rosenkranzbruderschaft 17.00 Uhr Gottesdienst in Walsdorf
Sonntag, 02.01.2022 Sonntag, 02.01.2022 - 1. Sonntag n.d. Christfest
10.00 Uhr Eucharistiefeier für die Pfarreien 09.30 Uhr Gottesdienst in Walsdorf
Donnerstag, 06.01.2022 Donnerstag 06.01.2022 - Epiphanias
10.00 Uhr Eucharistiefeier 09.30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl in Walsdorf
und Aussendung der Sternsinger
Sonntag, 09.01.2022 - 1. Sonntag n. Epiphanias
Sonntag, 09.01.2022 09.30 Uhr Gottesdienst in Walsdorf
10.00 Uhr Eucharistiefeier 10.45 Uhr Gottesdienst in St. Vitus Kirche in Burgebrach
und Vorstellung der Kommunionkinder
Pfarrbüro: Öffnungszeiten Mo. - Do. von 08.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch, 12.01.2022 Internetseite: walsdorf-evangelisch.de
19.00 Uhr Eucharistiefeier mit Gedenken an
Annemarie Hadwiger (2. Seelenmesse)
Wir bitten um telefonische Anmeldung bei
Melanie Jäger, Tel. 09551 / 775.
Liebe Familien,
Auch in diesem Jahr liegt wieder ein außer-gewöhnliches Weihnachtsfest vor uns.
Wie bereits angekündigt, werden in Burgebrach und Schönbrunn keine Kindermetten stattfinden. Wir haben uns aber
besondere Alternativen einfallen lassen, wie wir dem für uns
größten Lichtbringer auf die Spur kommen können.
Aufgepasst:
Burgebrach: Wir haben für euch einen Weihnachtswanderweg durch Burgebrach vorbereitet. Schnappt euch eure
Familie und begebt euch gemeinsam mit Maria und Josef auf Herbergssuche.
Was ihr dazu braucht? Einen Stift und ein Smartphone.
Startpunkt ist an der Eingangstür zu Pfarrkirche Burgebrach. Den Weg könnt ihr am 24.12.2021 ab 10.00
Uhr den ganzen Tag über gehen.
Schönbrunn: Wir haben die Kindermette mit allem drum und dran so für euch vorbereitet, dass ihr sie euch nach
Hause ins Wohnzimmer holen könnt.
Alles, was ihr dazu braucht, findet ihr ab 23.12.2021 in der Pfarrkirche Schönbrunn.
14Mitteilungsblatt Nummer 51/52/1 vom 23.12.2021
AUFRUF ZUR ADVENIAT-AKTION AN HEILIGABEND UND KIRCHENGEMEINDE TRABELSDORF
25.12.2021:
Gottesdienst in Trabelsdorf / Michaelskirche
Immer mehr Menschen in Lateinamerika und der Karibik le- Jeden Sonntag um 09.30 Uhr
ben bereits heute in Städten.
ACHTUNG: 01.01.2022 – Neujahr um 09.30 Uhr entfällt!!
Unter dem Motto „ÜberLeben in der Stadt“ rückt Adveniat
dieses Jahr die Sorgen und Nöte der armen Stadtbevölke- Sonntag, 02.01.2022
rung in den Blickpunkt. 09.30 Uhr Gottesdienst in der Michaelskirche
Die Spirale der Armut soll durchbrochen werden:
Donnerstag, 06.01.2022
mit Bildungsprojekten, Menschenrechtsarbeit und den Ein-
09.30 Uhr Gottesdienst in der Michaelskirche
satz für faire Arbeitsbedingungen.
Kindergottesdienst: findet zur Zeit nicht statt
Spendentüten liegen in den Kirchen bereit.
Wer keine Möglichkeit für einen Gottesdienstbesuch hat, Chor, Musik und Tanz:
kann unter dem Stichwort „Adveniat“ auf die untenstehen- Posaunenchorprobe: Informationen hierzu finden sie auf der
den Konten die Spende überweisen. Spendenquittungen Homepage unter: www.posaunenchor-trabelsdorf.de
werden ausgestellt
Senioren/Seniorinnen:
SPENDENKONTEN (auch für die Kollekten) Seniorengesprächskreis:
Dienstag, 11.01.2022 um 15.00 Uhr im „Alten-Kurhaus“
Burgebrach Spendenkonto Erlebnis-Tanz:
Raiffeisenbank IBAN: DE83 7706 2014 0000 0027 55 findet zur Zeit nicht statt
Sparkasse IBAN: DE02 7705 0000 0000 1020 79
Schönbrunn Spendenkonto Sollten Sie pflegerische Hilfe benötigen, so wenden Sie sich
Raiffeisenbank IBAN: DE65 7706 2014 0000 9018 81 bitte an:
Stappenbach Spendenkonto SOZIALSTATION DER DIAKONIE IM AURACHGRUND
Raiffeisenbank IBAN: DE27 7706 2014 0000 5005 00 Ansprechpartnerin Cornelia Betz, Tel. 0951/95511301
Ampferbach Spendenkonto
Das Kirchengemeindeamt Bamberg vergibt zum 01.09.2022
Raiffeisenbank IBAN: DE61 7706 2014 0000 0027 63
einen Ausbildungsplatz zur Fachkraft für Büromanagement
Kapelle Steinsdorf Spendenkonto (m/w/d). Es handelt sich um eine vielfältige dreijährige Be-
Raiffeisenbank IBAN: DE56 7706 2014 0200 9018 81 rufsausbildung.
Tafel Burgebrach Spendenkonto Voraussetzung ist ein qualifizierter Hauptschulabschluss
Raiffeisenbank IBAN: DE48 7706 2014 0700 0150 40 oder mittlerer Schulabschluss.
Bewerbungen bitte vorzugsweise im PDF-Format per E-Mail
an: bewerbung-kga-bamberg@elkb.de
PFARREI SCHÖNBRUNN MARIÄ HIMMELFAHRT
oder per Post an: Diakon Dirk Giepen,
KAPELLE ZETTMANNSDORF
Stephansplatz 5, 96049 Bamberg.
Das Friedenslicht von Bethlehem steht auch in diesem Jahr Weitere Auskünfte erteilt Christian Selig,
zum Abholen in der Kapelle Mariä Namen in Zettmannsdorf Tel.Nr. 0951/95517-27
bereit. Wem es nicht möglich ist, es selbst abzuholen, kann Informationen zum Kirchengemeindeamt Bamberg erhalten
bei Michaela Scharf anrufen (Tel. 593795). Sie unter:
Wir bringen es gerne zu Ihnen nach Hause. www.stephanshof-bamberg.de/kirchengemeindeamt.
NACHDENKENSWERT
Stell dir vor, du bist eine Farbe.
Du wirst nicht jedem gefallen, aber es wird immer
jemanden geben, dessen Lieblingsfarbe du bist.
15Mitteilungsblatt Nummer 51/52/1 vom 23.12.2021
PFARRGEMEINDERATSWAHLEN 2022
Pfarrgemeinderatswahlen 2022
Am 20.03.2022 auch in Ihrer Pfarrei /Kuratie
GEHEN SIE WÄHLEN! Alle römisch-katholisch Getauften ab
14 Jahre dürfen bei der Pfarrgemeinderatswahl in ihrer Pfarrei/Kuratie
ihre Stimme abgeben!
GRÜNDE, WARUM IHRE STIMME ZÄHLT!
1. Sie bestimmen mit, wer Sie im Pfarrgemeinderat vertritt!
2. Sie nehmen aktiv Einfluss auf das kirchliche Leben in der Gemeinde!
3. Sie übernehmen mit der Wahl Verantwortung für Gegenwart und Zukunft!
Auch Jugendliche sollen zur Wahl gehen, denn eine Stimme von der Jugend ist eine Stimme für die Jugend.
Wer kann kandidieren?
Kandidieren können alle Katholik*innen, die zum Wahltag 14 Jahre alt sind!
Es können also auch bereits Jugendliche Ihren Beitrag in den Pfarr- und Kuratiegemeinden leisten.
Wahlvorschläge müssen mit Einverständnis der vorgeschlagenen Person spätestens bis 23.01.2022 beim Wahlausschuss
der Pfarrei / Kuratie eingereicht werden!
GRÜNDE FÜR EINE KANDIDATUR:
1. Sie bringen ihre Ideen direkt ein!
2. Sie gestalten Kirche nach ihren Vorstellungen im Team mit!
3. Sie bestimmen Veranstaltungen und Themen!
4. Sie vernetzen sich mit anderen in der Gemeinde!
5. Sie leisten einen Beitrag für die Gemeinschaft!
GERADE IN ZEITEN VON CORONA IST EIN STARKER PFARRGEMEINDERAT VOR ORT WICHTIG – DENN GENAU JETZT
BRAUCHEN WIR JEDE HELFENDE HAND!
Sie haben Fragen zur Wahl /Kandidatur / etc.?
Nähere Informationen zu den einzelnen Gremien erhalten Sie hier:
Für Ampferbach bei Für Burgebrach bei
Marina Oberst-Wächtler Norbert Drescher
(0176/34318274) (0151/44009963)
HINWEIS: Für den Pfarrgemeinderat Burgebrach
sind auch Interessierte aus den Außenorten
herzlich willkommen!)
Für Schönbrunn bei Für Oberköst bei Für Stappenbach bei
Heike Fröhling Adam Drescher Thomas Metzner
(09546/5920260 auch auf AB) (0160/7404428) (0175/7279453)
Und bei allen anderen Pfarrgemeinderatsmitgliedern
16Mitteilungsblatt Nummer 51/52/1 vom 23.12.2021
SCHULEN
GRUND- UND MITTELSCHULE BURGEBRACH GRUNDSCHULE SCHÖNBRUNN-AMPFERBACH
Die Schulleitungen der Die Schulleitung und das Kollegium der Grundschule
Grund- und Mittelschule Burgebrach Schönbrunn-Ampferbach wünscht allen Eltern unserer
wünschen allen Eltern und unseren Schülerinnen und Schülerinnen und Schüler sowie den Freunden unserer
Schülern sowie den Freunden unserer Schule Schule
ein frohes und friedliches Weihnachtsfest ein frohes und friedliches Weihnachtsfest
und alles Gute im neuen Jahr. und alles Gute im Neuen Jahr.
Bleiben Sie gesund! Ganz herzlich möchten wir uns bei der gesamten Schul-
Unser Dank gilt allen, die für und in der Schule arbeiten. familie bedanken, die unsere Schule unterstützt hat, so
Ebenfalls möchten wir uns herzlich bei den Überweg- dass wir diese herausfordernde Zeit bislang gut meistern
helfern und bei unserer Schwimmhelferin bedanken. Wir konnten.
wünschen der gesamten Schulfamilie für das Jahr 2022 Letzter Schultag: Donnerstag, 23.12.2021
weiterhin eine vertrauensvolle und konstruktive Zusam- Erster Schultag: Montag, 10.01.2022
menarbeit!
gez. R. Fuchs,
Letzter Schultag: Donnerstag,23.12.2021
Rektor
Erster Schultag: Montag, 10.01.2022
gez.
Dr. E. Kleber J. Poppendörfer
Schulleitung Grundschule Schulleitung Mittelschule
SONSTIGES
BAMBERGER FERIENABENTEUER 2022
Ab 1. Februar online buchen
Kinder aus Stadt und Landkreis im Alter von 6 bis 14 Jahren
können auch 2022 wieder spannende Ferienabenteuer er-
leben. Das Jahresprogramm ist bereits online, die Buchung
startet am 01. Februar 2022 unter:
www.ferienabenteuer-bamberg.de.
In den Oster-, Pfingst-, Sommer- und Herbstferien sowie am
Buß- und Bettag können die Kinder aus 38 tollen Angeboten
wählen, wie etwa Natur- und Wildnisabenteuer, Abenteuer
auf der Theaterbühne oder mit dem Filmteam im Bauernmu-
seum. Die Veranstaltungen sind mit Ausnahme des Buß- und
Bettags ganzwöchig mit täglicher Betreuungszeit von min-
destens 08.00 bis 15.00 Uhr.
Das Ferienabenteuer wird von 21 regionalen Unternehmen
finanziell mitgetragen. Sie leisten damit einen aktiven Bei-
trag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf – für ihre Mit-
arbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für die ganze Region.
Kinderreiche und bedürftige Familien können besondere
Ermäßigungen nutzen. Für Kinder mit Assistenzbedarf kön-
nen in Kooperation mit der Offenen Behindertenarbeit der
Lebenshilfe Bamberg kostenlos zusätzliche Assistenzkräfte
bereitgestellt werden.
Stadt und Landkreis Bamberg wünschen, zusammen mit al-
len Partnerinnen und Partnern der Familienregion, schöne
Ferien 2022!
17Mitteilungsblatt Nummer 51/52/1 vom 23.12.2021
SOZIALVERSICHERUNG FÜR LANDWIRTSCHAFT, FORSTEN UND GARTENBAU
SVLFG bezuschusst wieder Präventionsprodukte
Im Jahr 2022 fördert die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) wieder den Kauf
ausgewählter Präventionsprodukte. Dafür stellt sie insgesamt 800.000 Euro bereit.
Einen Zuschuss zum Kauf eines Produktes erhalten Unternehmen, die in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
versichert sind und 2021 keinen Zuschuss bekommen haben. Je Betrieb ist ein Zuschuss pro Aktion möglich. Die Vergabe
erfolgt in der Reihenfolge der Antragseingänge.
Beginn und Ende
Die Aktion startet am 1. Februar 2022 um 12 Uhr. Neu ist eine weitere Zuschussaktion ausschließlich für Sonnenschutz- und
Hitzeschutzprodukte. Diese Aktion startet am 15. März 2022 um 12 Uhr. Beide Aktionen enden, sobald die Fördersummen
aufgebraucht sind, spätestens am 31. Oktober 2022.
Antrag richtig stellen
Die SVLFG berücksichtigt nur Anträge, die ab Beginn der jeweiligen Aktion eingehen. Das Produkt ist erst zu kaufen, nach-
dem die SVLFG die Förderzusage erteilt hat. Die Rechnung ist per Mail an praeventionszuschuesse@svlfg.de oder per Fax an
0561 785-219127 zu senden. Anschaffungen vor Erhalt der Förderzusage werden nicht bezuschusst. Die Antragsformulare
stehen ab den genannten Start-Terminen im Internet zum Download bereit unter
www.svlfg.de/arbeitssicherheit-verbessern.
Förderbeginn am 1. Februar 2022 um 12.00 Uhr
Produkt Förderung
Radwechselwagen 30 %, max. 300 Euro
Fang- oder Behandlungsstand für Rinder 30 %, max. 600 Euro
Großballenraufe mit Sicherheitsfangfressgitter für Rinder 30 %, max. 500 Euro
Halsfangrahmen mit Schwenkgitter für Rinder 30 %, max. 300 Euro
Podestleiter / leichte Plattformleiter 30 %, max. 300 Euro
Ausrüstung für Königsbronner Anschlagtechnik (KAT) 30 %, max. 200 Euro
oder Totholzkralle mit Teleskopstange
Kommunikations- und Notrufgerät (KUNO) im Forst 30 %, max. 400 Euro
(Set mit 2 Geräten)
Akkuscheren für den Wein- und Obstbau (nur für Betriebe, die der LBG 30 %, max. 200 Euro
mit Wein- oder Obstbau gemeldet sind)
Förderbeginn am 15. März 2022 um 12.00 Uhr
Produkte (mehrere Teile möglich) Förderung
Kühlkleidung (Weste, Kopfbedeckung, Shirt), UV-Schutzzelt, 50 %, max. 400 Euro
Sonnenschutzkappe mit Nackenschutz
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