Ein frohes Osterfest - Stadt Frohburg
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PA sämtl. HH Freitag, 26. März 2021 · 14. Jahrgang · Nummer 3 FROHBURGER NACHRICHTEN Amtsblatt für die Stadt Frohburg mit ihren Ortsteilen Altmörbitz, Altottenhain, Benndorf, Bubendorf, Dolsenhain, Eckersberg, Elbisbach, Eschefeld, Flößberg, Frankenhain, Frauendorf, Gnandstein, Greifenhain, Hopfgarten, Jahnshain, Kohren-Sahlis, Linda, Meusdorf, Nenkersdorf, Neuhof, Ottenhain, Pflug, Prießnitz, Roda, Rüdigsdorf, Schönau, Streitwald, Tautenhain, Terpitz, Trebishain, Walditz und Wüstenhain Er ist´s Frühling lässt sein blaues Band wieder flattern durch die Lüfte; süße, wohlbekannte Düfte streifen ahnungsvoll das Land. Veilchen träumen schon, wollen balde kommen. - Horch, von fern ein leiser Harfenton! Frühling, ja Du bist ’s! Dich hab’ ich vernommen! Eduard Mörike Ein frohes Osterfest Verbunden mit den besten Wünschen für Sie und Ihre Familien übermittelt allen Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Frohburg Wolfgang Hiensch Bürgermeister - Anzeige(n) -
2 FROHBURGER NACHRICHTEN Nr. 3 // 2021 TELEFONÜBERSICHT STADT FROHBURG Kontaktübersicht und Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Markt 13 - 15 04654 Frohburg E-Mail: stadt@frohburg.de Tel. 034348 805-0, Fax. 034348 805-39 Internet: www.frohburg.de Bürgermeister Herr Hiensch 805-13 Einrichtungen der Stadtverwaltung Sekretariat Frau Kaczmarzyk 805-13 * Museum „Schloss Frohburg“ 51563 Amtsleitung Zentralamt Frau Schubinski 805-23 E-Mail: schlossmuseumfrohburg@gmail.com Kindertagesstätten/Schulen Frau Taubert 805-34 Internet: www.schloss-frohburg.de Kindertagesstätten/Schulen Frau Lepke 805-70 * Museum Kohren-Sahlis 034344 61547 E-Mail: kohrener-museen@frohburg.de Sachgebietsleitung Allg. Verwaltung Frau Gesell 805-55 Bürgerinformation, Gemeindezentren Frau Dietze 805-11 * Stadtbibliothek Frohburg 51037 IT-Verantwortlicher Herr Morgner 805-60 E-Mail : stadtbibliothek_frohburg@t-online.de Öffentlichkeitsarbeit/Homepage/Vereine Frau Kampf 805-15 Internet: www.frohburg.de Personalamt Frau Schiebel 805-17 * Kommunalarchiv Frohburg 60762 Personalamt Frau Wießner-Rühl 805-54 E-Mail: archiv@frohburg.de Organisationsangelegenheiten Frau Günther 805-37 * Naturfreibad Frohburg 51674 Sachgebietsleitung Standes-/Meldeamt Frau Schuster 805-19 E-Mail: freibad-frohburg@gmx.de Standesamt/Jugendclubs Frau Jahn-Pöhlmann 805-69 * Kindertagesstätte Frohburg 51438 Pass- und Meldeamt Frau Winkler 805-27 E-Mail: spatzennest-frohburg@t-online.de Pass- und Meldeamt Frau Zschalich 805-28 * Kinderkrippe „Storchennest“ Frohburg 60982 Amtsleitung Finanzverwaltung Frau Schulz 805-12 E-Mail: storchennest-frohburg@t-online.de Controlling Frau Dietze 805-38 * Kindertagesstätte Greifenhain 51857 Kassenverwaltung/Mahnwesen Frau Ledig 805-21 E-Mail: kitaregenbogenland@yahoo.de 60518 Vollstreckung/Grundsteuer/Hundesteuer Frau Schilaske 805-59 Geschäfts-/Finanzbuchhaltung, Kasse Frau Sicker 805-26 * Kindertagesstätte Eschefeld 609099 Geschäftsbuchhaltung Frau Müller 805-56 E-Mail: kita-eschefeld@web.de Jahresabschlüsse Frau Kertscher 805-40 * Kindertagesstätte Flößberg 034345 599036 Steuern/Abgaben Frau Kubik 805-53 kita-floessberg@gmx.de Anlagenbuchhaltung Frau Rauschenbach 805-72 Anlagenbuchhaltung/Aufarbeitung Frau Gottschalk 805-62 * Kindertagesstätte Prießnitz 0176 14654007 Kinderkrippe Prießnitz 0176 14654021 Sachgebietsleitung Liegenschaften Frau Gallien 805-41 E-Mail: post@kinderland-priessnitz.de Mieten/Pachten Frau Enghardt 805-43 Internet: www.kinderland-priessnitz.de Mieten/Pachten, Gebäudemanag. Frau Lätzsch 805-73 * Kindertagesstätte Tautenhain 034341 42295 Liegenschaften Frau Heimann 805-24 E-Mail: kitatautenhain@gmx.de Liegenschaften Frau Heilmann 805-49 Sportstätten/Versicherungen Herr Spranger 805-45 * Kindertagesstätte Kohren-Sahlis 034344-61228 E-Mail: kita.kohren-sahlis@johanniter.de Amtsleitung Bau- und Ordnungsamt Frau Vogel 805-32 Sachgebietsleitung Bau- und Planungsamt Herr Neul 805-30 * Grundschule Frankenhain 034341 43035 Hochbau/Städtebauförderung Frau Schröder 805-71 E-Mail: gs-frankenhain@t-online.de Hochbau/Bauverwaltung Herr Baer 805-58 Internet: cms.sachsen.schule/gsfrankenhain Wirtschaftsförderung/Radwege Frau Schubinski 805-29 * Grundschule Frohburg 51333 Fördermittel Frau Nonn 805-16 E-Mail: Grundschule_Frohburg@t-online.de Tiefbau Herr Häring 805-31 Tiefbau Frau Naumann 805-61 * Grundschule Kohren-Sahlis 034344 61211 Allgemeine Bauverwaltung/Baumschutz 805-35 / E-Mail: grundschule-kohren-sahlis@t-online.de Herr Jungnitz 0176 14654011 * Oberschule Frohburg 51334 Bauhofkoordination Frau Taubert 805-33 E-Mail : ms-frohburg@web.de Internet: cms.sachsen.schule/msfrohburg/ Sachgebietsleitung Ordnungsamt Frau Schwurack 805-48 Feuerwehren/Brandschutz Herr Martin 805-18 * Hort „Die Einsteins“ 51933 Straßenverkehrsbeh./Sondernutzung Frau Kertscher 805-20 E-Mail: einsteins-frohburg@t-online.de Gewerbeamt/Markt/Gemeindevollz. Frau Schlichter 805-22 * Hort „SchlauFüchse“ 568565 Gemeindlicher Vollzugsdienst Herr Schwurack 805-57 E-Mail: SchlauFuechse-frohburg@t-online.de Gemeindlicher Vollzugsdienst Frau Bohne 805-25 * Hort Frankenhain 034341 40748 Naturfreibad 51674 E-Mail: hortfrankenhain7@googlemail.com * Hort in Außenstelle GS Kohren-Sahlis 034344-61021 Sporthalle 0176 14654004 E-Mail: kita.kohren-sahlis@johanniter.de Polizeipräsenzposten 805-74 Schiedsstelle 805-47 Bereitschaftstelefon „AZV Espenhain“ 0172 2789490 Bereitschaftstelefon „MITNETZ STROM“ 0800 2305070 Bereitschaftstelefon „AZV Wyhratal“ 0172 8841022 Bereitschaftstelefon „MITNETZ GAS“ 0800 2200922 Bereitschaftstelefon Trinkwasser 0800 6756709 Sprechzeiten der Stadtverwaltung Öffnungszeiten der Bürgerinformation Sprechzeiten des Polizeipräsenzpostens Mo geschlossen Mo 08:00 - 12:00 Uhr Mo 15:00 - 18:00 Uhr Di 09:00 - 12:00/13:00 - 18:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr/13:00 - 18:00 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr Mi geschlossen Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 09:00 - 12:00/13:00 - 16:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr/13:00 - 17:30 Uhr bzw. 17:30 Uhr für Standesamt, Fr 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 – 11:00 Uhr
Nr. 3 // 2021 FROHBURGER NACHRICHTEN 3 INFORMATION DES BÜRGERMEISTERS Zum Ende meiner Amtszeit Es steht nun fest, dass ich am 01.12. dieses Jahres in den vorzeitigen, altersbedingten Ruhe- stand wechseln werde. Soweit jemand plant, mir anlässlich meines Ausscheidens oder Erreichens der Altersgrenze für meine langjährige Amtszeit zu danken oder mir in anderer Art und Weise etwas Gutes tun will, so bitte ich dies besser für die Stadt Frohburg zu tun. Zu manchem Begonnenen, mancher Idee und manchem Vorhaben werden die verbleibenden Monate meiner Amtszeit kaum ausreichen, um noch große Akzente setzen zu können. Hinzu kommt, dass die finanzielle Situation der Stadt Frohburg, vor allem infolge vieler noch Anfang 2020 nicht vorhersehbarer Entwicklungen dazu führen, dass manches Ziel für eine sinnvolle Stadtentwicklung in Frohburg aus den Augen verloren werden könnte. Auch wenn alle nachfolgenden Vorhaben auch von Fördermittelbewilligungen und anderer vielfältiger Unterstützung abhängig sein werden, so könnten auch zusätzliche finanzielle Un- terstützungen für die Stadt Frohburg zum Gelingen dieser Vorhaben behilflich sein: · Bahnhof Frohburg · Burgtürme Kohren-Sahlis · Verfügungsfond Rittergut Prießnitz · Eingangsportal Schwindpavillon Rüdigsdorf · Sportzentrum Eschefeld Wer also der Stadt Frohburg oder auch mir etwas Gutes tun will, den bitte ich durch Spenden oder andere finanzielle Zuschüsse eines der oben aufgeführten Vorhaben zu unterstützen. Dies sollte aber auch niemanden von Spenden abhalten, die nicht mir, sondern nur der Stadt Froh- burg oder dem jeweiligen Vorhaben wohlgesonnen ist. Hierfür können Sie unter Angabe des jeweils oben genannten Vorhabens als Verwendungs- zweck Spendenbeträge auf eines der beiden nachfolgend genannten Konten der Stadt Froh- burg einzahlen: DE 8605 5592 1150 0829 13 bei Sparkasse Leipzig oder DE56 1203 0000 0001 3069 76 bei Deutsche Kreditbank Berlin Vorab vielen Dank für Ihre Unterstützung, Ihr Bürgermeister Wolfgang Hiensch
4 FROHBURGER NACHRICHTEN Nr. 3 // 2021 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Der Stadtrat hebt die Ausschreibung des Winterdienstes für die ehe- maligen Kohrener Ortsteile 2021/2022 auf. Der Angebotspreis liegt 23,5 % über der ursprünglichen Kalkulation und ist als unwirtschaft- (( Beschlüsse Technischer Ausschuss lich anzusehen. Der Technische Ausschuss der Stadt Frohburg hat in seiner Sitzung Beschluss-Nr. STR 17/230/2021 am 22.02.2021 mehrheitlich bzw. einstimmig folgenden Beschluss gefasst, der hier öffentlich bekannt gemacht wird. Der Stadtrat vergibt die Anfertigung einer Großraumvitrine für die Neugestaltung der Dauerausstellung zur Keramik von Kurt Feuerrie- Grundstücksangelegenheit gel im Museum Schloss Frohburg gemäß freihändiger Vergabe nach Beschluss-Nr. TA 16/049/2021 VOL an die Fa. GRAICHEN Bau- und Möbelwerkstätten GmbH, ge- schäftsansässig in 04654 Frohburg, Gewerbegebiet Süd, Ringstraße (( Beschlüsse Verwaltungsausschuss 9 zu einem Bruttopreis von 17.319,96 €. Beschluss-Nr. STR 17/231/2021 Der Verwaltungsausschuss der Stadt Frohburg hat in seiner Sitzung am 25.02.2021 mehrheitlich bzw. einstimmig folgenden Beschluss Der Stadtrat vergibt die Bauleistungen für das Vorhaben „Umgestal- gefasst, der hier öffentlich bekannt gemacht wird. tung Außenanlagen Grundschule OT Kohren-Sahlis mit Erneuerung Buswendeschleife“ an die Fa. Straßenbau Kunze GmbH, geschäfts- Der Verwaltungsausschuss beschließt, die Spenden, Schenkungen ansässig in 04688 Grimma, August-Bebel-Straße 23 zum geprüften und ähnlichen Zuwendungen vom 16.11.2020 bis 08.02.2021 anzu- Angebotspreis in Höhe von 411.145 € (brutto). nehmen. Beschluss-Nr. STR 17/232/2021 Beschluss-Nr. VA 16/038/2021 Der Stadtrat legitimiert den Technischen Ausschuss, in seiner Sitzung (( Beschlüsse Stadtrat am 12.04.2021 folgende Bauleistungen für die Sanierung der Kinder- Der Stadtrat der Stadt Frohburg hat in seiner Sitzung am 11.03.2021 tagesstätte „Turmspatzen“ OT Kohren-Sahlis zu vergeben: mehrheitlich bzw. einstimmig folgende Beschlüsse gefasst, die hier • Gerüstbauarbeiten öffentlich bekannt gemacht werden. • Zimmererarbeiten • Dachdeckerarbeiten Der Stadtrat stimmt dem Antrag vom 22.02.2021 auf sofortige Be- • Trockenbauarbeiten endigung der ehrenamtlichen Tätigkeit als Stadtrat von Herrn Mario • Malerarbeiten Gebhardt (AfD) zu. • Elektroarbeiten Beschluss-Nr. STR 17/224/2021 Beschluss-Nr. STR 17/233/2021 Der Stadtrat legt als Wahltermin für die Bürgermeisterwahl 2021 Der Stadtrat billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „An der Kir- Sonntag, den 26.09.2021 (verbundene Wahl mit der Bundestagswahl che“ im OT Flößberg, bestehend aus der Planzeichnung M 1 : 500 2021) fest. Als Termin für einen eventuell 2. Wahlgang wird Sonntag, mit den textlichen Festsetzungen und der Begründung in der Fas- der 17.10.2021 bestimmt. sung vom Dezember 2020, und bestimmt, diesen gemäß § 13 Abs. 2 Beschluss-Nr. STR 17/225/2021 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich aus- zulegen. Der artenschutzrechtliche Fachbeitrag mit Stand Dezember Der Stadtrat legt den Betriebskostenzuschuss der Stadt Frohburg an 2020 wird ebenfalls mit ausgelegt. Die Behörden und Träger öffent- den Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. als freier Träger der Kindertages- licher Belange werden gleichzeitig beteiligt. stätte „Turmspatzen“ Kohren-Sahlis einschließlich Hort für das Jahr Der Bebauungsplan wird im Verfahren nach § 13 b BauGB aufgestellt. 2021 in Höhe von 646.002,36 € fest. Auf dieser Grundlage wird der Daher wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Bürgermeister legitimiert, eine entsprechende Ergänzung zur Verei- Umweltbericht nach § 2a BauGB sowie der zusammenfassenden Er- nigung über den Betrieb und die Finanzierung der Kindertagesein- klärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen. Zusätzlich erfolgt eine richtung in Kohren-Sahlis vom 18.12.2006 für das Haushaltsjahr 2021 spezielle artenschutzrechtliche Prüfung. Auf eine frühzeitige Betei- mit dem Träger abzuschließen. ligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird gemäß Beschluss-Nr. STR 17/226/2021 § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird, entgegen des Auf- Der Stadtrat stimmt der Neuverkabelung und Instandhaltung des stellungsbeschlusses vom 07.02.2019/STR 51/677/2019, verkleinert Rathauses Frohburg zur Sicherung der Aufgabenerfüllung und Be- und umfasst die Teilflächen der Flurstücke Nr. 316/2 und Nr. 37 Ge- seitigung der auftretenden Probleme mit der Altverkabelung zu. Um markung Flößberg. Der Geltungsbereich ist nunmehr 14.747 m² groß den grundlegenden Ablaufplan zu gewährleisten, wird der Techni- und umfasst die Kleingartenanlage sowie eine Teilfläche des östlich sche Ausschuss in seiner Sitzung am 12.04.2021 legitimiert, über angrenzenden Pfarrgartens. die Vergabe des Projektes bei einem Planungsbudget von maximal Beschluss-Nr. STR 17/234/2021 75.000 € zu beschließen. Beschluss-Nr. STR 17/227/2021 Der Stadtrat wägt die öffentlichen und privaten Belange unterein- ander und gegeneinander entsprechend der eingegangenen Stel- Der Stadtrat vergibt den Auftrag zur Grünflächenpflege 2021 in den lungnahmen der Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden ehemaligen Kohrener Ortsteilen auf Grundlage einer öffentlichen und der Ergebnisse der öffentlichen Auslegung der Empfehlung der Ausschreibung nach VOL/A und der Angebotsauswertung an die Fa. Verwaltung der Stadt Frohburg zur Ergänzungssatzung „Frauendorfer ST GrünBau GmbH, geschäftsansässig in 04129 Leipzig, Bitterfelder Hauptstraße“ im OT Frauendorf nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB Straße 17. Der Auftragswert beträgt 180.784,19 € brutto. wie folgt ab: Beschluss-Nr. STR 17/228/2021 Inhalt I. zustimmende Stellungnahmen ohne Abwägungsbedarf Der Stadtrat vergibt den Auftrag zur Straßenreinigung (öffentliche II. zustimmende Stellungnahmen mit Hinweisen zur Kenntnis, de- und kommunale Flächen) und für Regiestunden 2021 in den ehe- nen in der Abwägung gefolgt wird maligen Kohrener Ortsteilen auf Grundlage einer öffentlichen Aus- III. zustimmende Stellungnahmen mit Hinweisen/Ergänzungen/re- schreibung nach VOL/A und der Angebotsauswertung an die Fa. ST daktionellen Änderungen oder Abwägung, die im Einzelnen ab- GrünBau GmbH geschäftsansässig in 04129 Leipzig, Bitterfelder Stra- gewogen werden ße 17. Der Auftragswert beträgt 88.693,08 € brutto. IV. nicht geantwortet haben Beschluss-Nr. STR 17/229/2021 Beschluss-Nr. STR 17/235 – 264/2021
Nr. 3 // 2021 FROHBURGER NACHRICHTEN 5 Festlegung der vorerst weiteren Verfahrensweise zur Nutzung des Der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag vom Dezember 2020 für die- neu gestalteten Dorfmittelpunktes OT Hopfgarten ses Gebiet liegt ebenfalls öffentlich aus. Hierbei wurden die Aus- Beschluss-Nr. STR 17/265/2021 wirkungen des Vorhabens, insbesondere auf die Artengruppen der Fledermäuse, Vögel, Amphibien und Reptilien dargestellt und be- Grundstücksangelegenheit wertet. Beschluss-Nr. STR 17/266/2021 Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes, wurde entgegen des Aufstellungsbeschlusses vom 07.02.2019 verkleinert und umfasst Personalangelegenheit nunmehr die Teilflächen der Flurstücke Nr. 316/2 und Nr. 37 Gemar- Beschluss-Nr. STR 17/267/2021 kung Flößberg. Der Geltungsbereich ist 14.747 m² groß und umfasst die Kleingartenanlage und eine Teilfläche des östlich angrenzenden Pfarrgartens. (( Sitzungstermine Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplanes in Im Monat April 2021 finden nachfolgend genannte Sitzungen der der Zeit vom städtischen Gremien statt. Alle interessierten Bürger sind zum jeweils 09.04.2021 bis einschließlich 11.05.2021 öffentlichen Teil herzlich eingeladen. Die entsprechenden Tagesord- während der Dienststunden im Bürgerzentrum, Bürgerbüro (EG), der nungspunkte finden Sie an den öffentlichen Bekanntmachungstafeln Stadtverwaltung Frohburg, Markt 13 - 15, 04654 Frohburg zu folgen- den Zeiten (Frohburg; Marktplatz/am Centaurenbrunnen und OT Kohren-Sahlis; Am Bahnhof 5/SB-Markt) bzw. auf der Homepage der Stadt Frohburg Montag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr stadt@frohburg.de -> Bürgerinformation -> Sitzungskalender. Dienstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr Donnerstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass der Öffentlichkeit Freitag 8:00 Uhr bis 11:00 Uhr aufgrund der aktuellen Situation und des Gesundheitsschutzes zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. nur begrenzte Sitzplatzkapazitäten zur Verfügung stehen. Ge- mäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 der sächsischen Corona-Schutz-Verordnung HINWEIS zu den Öffnungszeiten: gilt generell die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bede- Aktuell ist wegen der Corona-Pandemie die Einsichtnahme nur ckung während der gesamten kommunalen Gremiensitzungen. nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 034348/80511 möglich. Technischer Ausschuss Eine Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die Montag, den 12.04.2021, 19:00 Uhr wesentlichen Auswirkungen der Planung erfolgt bei Interesse für Bürgerzentrum am Rathaus, II. OG, Veranstaltungssaal jedermann im Bauamt der Stadtverwaltung Frohburg, Zimmer 2.15, zu den Dienststunden (unter telefonischer Voranmeldung 034348 Ortschaftsrat Kohren-Sahlis 80532). Dienstag, den 13.04.2021, 19:00 Uhr Zusätzlich werden die Planunterlagen auf der Internetseite der Stadt Haus der Begegnung Kohren-Sahlis Frohburg https://www.frohburg.de und im Landesportal Bauleitpla- nung unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de veröffentlicht. Ortschaftsrat Roda Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Dienstag, den 13.04.2021, 19:30 Uhr Anregungen Satzungsentwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei Dorfgemeinschaftshaus Roda der Stadt Frohburg, Markt 13 -15, 04654 Frohburg vorgebracht wer- den. Die fristgemäß vorgebrachten Einwände und Anregungen wer- Ortschaftsrat Eulatal den geprüft und das Ergebnis mitgeteilt. Mittwoch, den 14.04.2021, 19:00 Uhr Ortschaftsrat Nenkersdorf Mittwoch, den 14.04.2021, 19:30 Uhr Gemeindehaus Nenkersdorf Wolfgang Hiensch Verwaltungsausschuss Bürgermeister Donnerstag, den 15.04.2021, 19:00 Uhr Bürgerzentrum am Rathaus, II. OG, Veranstaltungssaal (( Bekanntmachungen anderer Institutionen Stadtrat Donnerstag, den 29.04.2021, 19:00 Uhr „Vom LKL gesucht“ startet Bürgerzentrum am Rathaus, II. OG, Veranstaltungssaal in die vierte Runde Für die Imagekampagne „Vom LKL gesucht“ kön- (( Bekanntmachungen der Stadt Frohburg nen sich wieder neue Unternehmen aus dem Landkreis Leipzig bewerben – seien Sie dabei! Öffentliche Auslegung der Landkreis Leipzig steckt voller Vielfalt, Lebensqualität und Po- tenzial. Deswegen zieht es viele Unternehmen in das Leipziger Umland - doch auch hier macht der Fachkräftemangel nicht halt. nach § 13 b BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB Entwurf zum Das passende Personal zu finden, erweist sich zunehmend als gro- Bebauungsplan „An der Kirche“ im OT Flößberg ße Herausforderungen für viele Branchen und Unternehmer:innen. Der Stadtrat der Stadt Frohburg hat am 11.03.2021 in seiner öffent- Die Imagekampagne „Vom LKL gesucht“ bietet dazu die passen- lichen Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes „An der Kirche“ de Unterstützung: Mit einer öffentlichkeitswirksamen Kampag- im OT Flößberg bestehend aus den zeichnerischen und textlichen ne möchte sie auf die Vielfalt der Unternehmen und Jobchancen Festsetzungen sowie der Begründung in der Fassung vom Dezem- im Leipziger Landkreis sowie auf den Charme der Umgebung für ber 2020, gebilligt und bestimmt, diesen gemäß § 13 Abs. 2 Berufseinsteiger:innen und Jobsuchende aufmerksam machen. Das Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer ei- Beste daran: Die Imagekampagne wird nicht von einer Werbeagen- nes Monats öffentlich auszulegen. Der Bebauungsplan mit seinen tur durchgeführt, sondern von Studierenden und Absolvent:innen Festsetzungen wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB der Leipziger Hochschulen. Denn wer könnte besser wissen, wie i.V.m. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach man junge, potenzielle Fachkräfte erreicht und anspricht als die Ziel- § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. gruppe selbst?
6 FROHBURGER NACHRICHTEN Nr. 3 // 2021 Hinter der Kampagne stehen das Landratsamt Leipzig und die ZAROF. Dorfwettbewerb: Anmeldefrist nochmals verlängert GmbH. 2021 beginnt bereits die vierte Projektphase, für dessen Teil- nahme sich Unternehmen aus dem Leipziger Landkreis ab sofort be- Dorfwerkstätten werden weitergeführt werben können. Wer ein kleines oder mittelständisches Unternehmen bzw. eine Institution aus dem Landkreis leitet und Unterstützung im Sächsische Orte mit bis zu 3 000 Einwohnern können sich noch bis Bereich Marketing und PR sucht, passt perfekt zu unserer Kampagne. Ende November 2021 für den 11. Sächsischen Landeswettbewerb Die Umsetzung erfolgt zwischen Frühjahr 2021 und Ende 2022. „Unser Dorf hat Zukunft“ anmelden. Bisherige Anmeldungen bleiben Mit einer Teilnahme an der Imagekampagne „Vom LKL gesucht“ stei- bestehen. Grund für die nochmalige Verlängerung der Anmeldefrist gern Sie die Sichtbarkeit Ihres Unternehmens und können sich für eine sind die Einschränkungen aufgrund von Corona. junge Zielgruppe als attraktive:r Arbeitgeber:in vorstellen. Das Team „Ich hoffe, dass die Dörfer mit der Terminänderung ausreichend der Kampagne, bestehend aus medienaffinen Werkstudierenden, be- Gelegenheit erhalten, sich in der Dorfgemeinschaft persönlich zu gibt sich dafür auf die Reise in den Landkreis, führt Interviews und treffen, auszutauschen und so für eine Wettbewerbsteilnahme vor- hält den Termin foto- und videografisch fest. Anschließend bereiten zubereiten. Das gemeinsame Entwickeln von Konzepten für den Ort sie die gewonnenen Eindrücke als Porträt für die Website www.vom- und das Arbeiten an einem Ziel festigt die Gemeinschaft. Gerade lkl-gesucht.de sowie als Bild- und Videomaterial für Instagram und das ist nach den pandemiebedingten Einschränkungen wichtig. Facebook auf. Sie stellen jedes Unternehmen eine Woche lang auf Der Dorfwettbewerb bietet neue Impulse für ein Wir-Gefühl“, sagte ihren Kanälen vor und gehen dabei jeden Tag auf ein neues Thema Staatsminister Thomas Schmidt. „Auch die ‚Dorfwerkstätten‘ sind ein ein, um einen persönlichen wie vielfältigen Eindruck zu verschaffen. Beitrag, tolle Projekte auf den Weg zu bringen. Ich bin gespannt auf Außerdem können Unternehmen an Workshops teilnehmen, die sie die Ideen, an denen in den Dörfern gefeilt wird!“ in den Bereichen Social Media Marketing, Arbeitgeberattraktivität Mit der Fristverlängerung soll auch die „Dorfwerkstatt“ in diesem und Recruiting stärken. Auch individuelle Anliegen oder Wünsche Jahr weitergeführt werden. In der Dorfwerkstatt können sich die können innerhalb eines Workshops realisiert werden. Zusätzlich Orte eine professionelle Begleitung bei der Vorbereitung des Wett- strebt die Imagekampagne für 2021 und 2022 eine engere Zusam- bewerbs einholen. Im vergangenen Jahr haben 20 Dörfer solche menarbeit mit Schulen an, um auch hier einen direkten Draht vom Werkstätten mit guten Ergebnissen durchgeführt. In den Dorfwerk- Unternehmen zur potenziellen Fachkraft zu knüpfen. Diese Angebo- stätten werden kostenfrei und direkt im Ort moderierte Workshops te stehen Ihnen optional zur Verfügung. unter fachlicher Expertise durchgeführt, um die Projekte zu entwi- Im Rahmen der Imagekampagne „Vom LKL gesucht“ entstanden be- ckeln und in ein Konzept zu gießen. Eine Dorfwerkstatt verbessert reits 23 zielgruppenorientierte Unternehmensportraits mit Fokus auf die Kommunikation und die gemeinsame Entwicklung von Projek- Arbeit, dem Bezug zum Landkreis Leipzig sowie Spezialthemen, wie ten der Einwohner. Bereits 30 Dörfer haben ihr Interesse an einer im vergangenen Jahr, die Corona-Krise. Dorfwerkstatt in diesem Jahr angemeldet. Im Jahr 2022 wird der Wettbewerb dann in den Landkreisen und auf Landesebene stattfinden. Die neuen Termine für den Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ - Neue Anmeldefrist: 30. November 2021 - Wettbewerb in den Landkreisen: Frühjahr 2022 - Sächsischer Landeswettbewerb: Herbst 2022 - Bundeswettbewerb: 2023 Der Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ sowie die Dorf- werkstätten werden durch Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushalts finanziert. Weitere Informationen und Anmeldung Dorfwettbewerb: https://www.laendlicher-raum.sachsen.de/unser-dorf-hat-zukunft.html Foto: FEST_MiguelLehmann Dorfwerkstatt: Sie finden uns unter: www.vom-lkl-gesucht.de h t t p s : // w w w. l a e n d l i c h e r- r a u m . s a c h s e n . d e /d o r f w e r k- statt-2020-9232.html Welchen Mehrwert hat die Teilnahme für Ihr Unternehmen? Ihr Ansprechpartner • Regionale und überregionale Außenwirkung und Sichtbarkeit Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung • Kennenlernen von potenziellen Fachkräften Bianca Schulz, Telefon +49 351 564-50021, pressestelle@smr.sach- • Vernetzung und Kooperationsbeziehungen mit anderen Unter- sen.de nehmen und Institutionen der Region • Optionale Teilnahme an Workshops zur Fachkräftesicherung • Vernetzung zu Schulen und Schüler:innen aus der Region MITTEILUNGEN DES BÜRGERMEISTERS Was kommt auf Sie als Unternehmen konkret zu? • Offenheit für die Zusammenarbeit mit Studierenden und Lust sich Neuorientierung zum ehemaligen Rathaus als attraktive:r Arbeitgeber:in für potenzielle Fachkräfte (akade- Kohren-Sahlis erforderlich misch und/oder nicht akademisch) zu präsentieren • ca. einen halben Tag Zeit in Präsenz sowie weitere Kapazitäten Sofort nach der Eingliederung von Kohren-Sahlis hatte ich vorge- für Absprachen, Text- und Bildfreigaben und Feedbackrunden schlagen und der Stadtrat hat dies durch Beschluss im Juli 2018 auch • Bereitschaft einen persönlichen Einblick in den Betrieb zu ge- bestätigt, dass trotz Verlagerung der Stadtverwaltung Kohren-Sahlis währen und an modernen Social Media Formaten teilzunehmen nach Frohburg das Rathaus in Kohren-Sahlis weiter im kommunalen • Eine Selbstbeteiligung von ca. 300 Euro (für Werbematerialien in digi- Eigentum bleiben und gemeinsam mit dem „Haus der Begegnung“ tal und print, anteilige Aufwandsentschädigung für Studierende etc.) konzeptionell entwickelt werden sollte. Hauptgrund für die damalige Für die Teilnahme an der Imagekampagne 2021 können Sie sich ab Empfehlung war, dass die funktionellen Beziehungen zwischen Rat- sofort bewerben. Melden Sie sich einfach bei Laura Klar (klar@zarof- haus, „Haus der Begegnung“ und den dazugehörigen Nebengebäu- gmbh.de // 0341 21729-0). Wir freuen uns über Ihre Bewerbung und den, Leitungssystemen, Wegen und Freiflächen sehr vielfältig waren. sind schon sehr gespannt auf Ihr Unternehmen! Für Fragen stehe ich Damals waren neben der Sparkasse im Rathaus auch noch Teilberei- Ihnen jederzeit zur Verfügung. che als Wohnung und Gaststätte vermietet. Mittlerweile stehen nicht nur Wohnung und Gaststätte leer, es haben sich in Kohren-Sahlis und Laura Klar Frohburg vielfältige neue bzw. 2018 nicht ausreichend bekannte Sach-
Nr. 3 // 2021 FROHBURGER NACHRICHTEN 7 lagen ergeben, die ein Umdenken in der Stadt Frohburg schnellstens Es wird nun vorerst in der Hand des Stadtrats liegen, bis möglichst erforderlich machen. Es ist schwer vorstellbar, dass die Stadt Frohburg Ende April eine Grundsatzentscheidung zum Verkauf „Ja“ oder „Nein“ im nächsten Jahrzehnt finanziell überhaupt irgendeinmal in der Lage zu treffen. Alles Weitere bleibt abzuwarten. Ich bin trotzdem davon sein wird, für die Umnutzung und Neubelebung des Rathauses ausrei- überzeugt, dass solvente Kaufinteressenten als Investoren deutlich chend finanzielle Mittel bereitstellen zu können. Noch dazu, weil es bessere Voraussetzungen als die Stadt Frohburg haben werden, um kaum einen ausreichend begründbaren kommunalen Bedarf für Nut- in das Gebäude wieder Leben einziehen zu lassen. Bei allen diesen zungen im Rahmen der Pflicht- und Freiwilligkeitsaufgaben der Stadt Überlegungen gehe ich davon aus, dass ein Verkauf nicht den Be- gibt. Für Neuvermietungen und Umnutzungen sind dennoch Bau- und stand der Sparkassenfiliale in Kohren-Sahlis gefährden sollte. Nutzungsänderungsgenehmigungen erforderlich, für die ebenfalls Planungs- und Baukosten eingeplant werden müssten. Dafür wiede- Wolfgang Hiensch, Bürgermeister rum müsste erst einmal neben einer umfassenden Bauzustandsana- lyse eine Aufgabenstellung für ein zu erarbeitendes Nutzungskonzept zum Rathaus beauftragt werden. Aktuelle Informationen zum Rittergut Prießnitz Obwohl der Stadtrat bereits vor Bereits im September 2020 habe ich den Stadtrat informiert, dass längerer Zeit eine Bauzustands- ich mit mancher Entwicklung im Rittergut Prießnitz seit 2019 kaum analyse befürwortet hatte, gibt es zufrieden sein kann und deshalb auch die weitere Verantwortung diese bis heute nicht. Sie ist mitt- für zu große Abweichungen von eigentlichen Zielvorgaben grund- lerweile auch weitgehend über- sätzlich ablehne. Außer auf Kostenschätzungen für alle noch erfor- flüssig, denn es ist wohl vollkom- derlichen Planungs- und Bauleistungen für die gesamte nördliche men egal, ob erforderliche Gebäudezeile mit Schloss, die deutlich über allen bisher von mir nur Bauleistungen einige Hundertau- geschätzten Aufwendungen lagen, konnte ich mich aber damals sende oder deutlich über eine kaum auf weitere qualifizierte Unterlagen aus dem Bauamt berufen. Million Euro kosten würden! Die Ich musste deshalb Stadtrat und alle anderen Beteiligten darauf hin- Stadt wird dafür in den nächsten weisen, dass für alle weiteren Überlegungen zur Fortsetzung oder Jahren kaum Geld haben. Deshalb Neubeginn von Maßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung ist nach meiner Meinung auch die im Fördergebiet „Rittergut Prießnitz“ mehr Aufmerksamkeit auf die Beauftragung weiterer Aktivitä- Fördervoraussetzungen gemäß Förderprogramm und die finanzielle ten der Stadt zur Konkretisierung Leistungsfähigkeit der Stadt gelegt werden muss. Es zeichnete sich des Sanierungs- und Kostenaufwandes für das Rathaus eher „raus- schon damals ab, dass die Stadt keinesfalls in der Lage sein wird, geschmissenes Geld“. Trotzdem werden wir mit aktuellen Problema- die von Planungsbüros grob geschätzten Kosten zwischen 5,4 und tiken konfrontiert, für die noch 2021 finanzielle Mittel bereitgestellt 6,4 Millionen Euro für alle Restleistungen in der nördlichen Gebäu- werden müssen. So wurden erhebliche Mängel an der Ölheizung, dezeile bis 2025 aufzubringen. Bei einem Fördersatz von nur 66,67 % die derzeit Rathaus und „Haus der Begegnung“ gemeinsam ver- wäre die Stadt selbst für den Fall, dass zusätzliche Bundes- und sorgt, festgestellt. Dabei bleiben die erheblichen Mängel bezüglich Landesmittel bewilligt werden würden, mit den erforderlichen Ei- Energieeffizienz oder Wärmeverlust an der Heizungsanlage unbe- genmitteln vollkommen überfordert. Der Stadtrat hatte deshalb im achtet. Nach 28 Jahren ist die gesamte Heizungsanlage dringend September 2020 beschlossen, dass vorerst alle bis 2025 noch zur modernisierungsbedürftig. Statt die Mängel im Heizungssystem auf- Verfügung stehenden oder geplanten Mittel für die Fertigstellung wändig zu beseitigen, wird von der Stadtverwaltung vorgeschlagen, des sogenannten „3. Teilabschnitts“ zur Wiedernutzbarkeit der Sport- im „Haus der Begegnung“ spätestens 2022 eine separate Wärmeer- halle (ca. 3 Mio. €) einzuplanen sind. Dabei habe ich aber früher auch zeugung zu installieren. schon darauf aufmerksam gemacht, dass die bisher bewilligten För- Als kommunale Gemeinschaftsbedarfseinrichtung für Kohren-Sahlis dermittel bis 2024 nicht ausreichen werden, um nur die Sporthalle ist das „Haus der Begegnung“ vom Grunde her vollkommen ausrei- fertig stellen zu können. Mittlerweile wurde mit der Dachsanierung chend und es könnte nach Corona noch deutlich intensiver als bisher über der Sporthalle begonnen, ohne dass bisher zum Gesamtvorha- genutzt werden. Es muss an dieser Stelle darauf verwiesen werden, ben Sporthalle ausreichend qualifizierte Planungsunterlagen vorlie- dass die Personaldecke in der Stadtverwaltung bei Weitem nicht gen, um die Gremien der Stadt in die Lage zu versetzen, nach Koste- ausreicht, um sich vorrangig nur den Problematiken und Lösungen in neinsparungs- oder Optimierungsmöglichkeiten suchen zu können. Kohren-Sahlis zu widmen. Noch vor einem Jahr konnte wohl keiner ahnen, wieviel Geld und Personal allein die Suche nach Lösungen für die vielfältigen Problematiken zur Kindertagesstätte „Turmspatzen“ und zur Grundschule sowie den Burgtürmen binden werden. Dabei fallen Trauerhalle, Feuerwehr, Straßenbau und manches andere gar nicht mit ins Gewicht. Selbst wenn mancher nun von meinem Sinneswandel enttäuscht sein könnte, bleibt wohl vor allem abzuwägen, wer in den nächsten Jahren eher in der Lage sein könnte, dem weiteren baulichen Ver- fall und dem anhaltenden Leerstand des Rathauses in Kohren-Sahlis entgegen zu wirken - die Stadt bei realistischer Betrachtung wohl kaum. Um aber über andere Nutzungen oder Kaufinteressenten de- battieren und später entscheiden zu können, muss sich die Stadt zuerst einmal zur grundsätzlichen Verkaufsbereitschaft positionie- ren, über ein noch zu beauftragendes Verkehrswertgutachten den Mindestkaufpreis ermitteln lassen und dann abwarten, ob es Kauf- interessenten geben wird. Da das Rathaus unter Denkmalschutz steht, eine große städtebauli- che Bedeutung am Markt in Kohren-Sahlis hat sowie die Wegebezie- Übersichtsplan mit Einzelmaßnahmenkonzept Rittergut Prießnitz hungen zum „Haus der Begegnung“ und der Straße „An der Mittel- (Quelle: SV) mühle“ erhalten bleiben müssen, dürfte es unstrittig sein, dass dann von Kaufinteressenten auch Aussagen zu geplanten Nutzungen ver- Im Februar 2021 war aber gegenüber der Förderbehörde und infol- langt werden müssen. ge auch dem zuständigen Ministerium über Fortschritte im Förder-
8 FROHBURGER NACHRICHTEN Nr. 3 // 2021 gebiet im Jahr 2020 zu berichten und gleichzeitig anzugeben, ob ZENTRALAMT bis Ende der Städtebauförderung im Jahr 2025 für das Fördergebiet „Rittergut Prießnitz“ noch ein weiterer Bedarf an zusätzlichen Bun- des- und Landesmitteln besteht. Fristgerecht wurde nach bestem Verabschiedung eines lieben Kollegen Wissen und Gewissen von mir eingeschätzt und mit Argumenten be- Ende Februar 2021 wurde Herr Jürgen Hennig aus dem Archiv in sei- gründet, dass die Stadt Frohburg für einen erfolgreichen Abschluss nen wohlverdienten Ruhestand verabschiedet. Seit 2016 arbeitete er der Städtebauförderung im Fördergebiet „Rittergut Prießnitz“ für den über eine Fördermaßnahme im historischen Archiv. Außerdem leis- Zeitraum 2021 – 2025 noch weitere 1.050.000 € zusätzliche Bundes- tete er eine tatkräftige Unterstützung bei der Umquartierung und und Landeszuschüsse benötigt; zum Teil werden diese nur benötigt, Aufarbeitung der Archivakten von Kohren-Sahlis. um die Sporthalle wieder in Betrieb nehmen zu können. Es muss nun die Entwicklung 2021 abgewartet werden. Vor dem III. Quartal wird kaum mit Entscheidungen zum Aufstockungsantrag der Stadt zu rechnen sein. Durch mein geplantes Ausscheiden obliegt es nun vor allem dem Bauamt, zielgerichtet Lösungen zu finden und die Voraussetzungen zu schaffen, damit die Städtebauförderung im Rit- tergut Prießnitz bis Ende 2025 möglichst erfolgreich abgeschlossen werden kann. Ich muss diesbezüglich empfehlen, dass sich alle Be- teiligten künftig zuerst mehr der Beschaffung zusätzlicher finanzi- eller Mittel widmen sollten, bevor sie die bisher lediglich begrenzt zur Verfügung stehenden im großen Maß für Baunebenkosten und andere, nicht zwingend erforderliche Leistungen ausgeben. Als sich die Stadt Frohburg im Jahr 2012 um die Aufnahme des För- dergebiets „Rittergut Prießnitz“ in das Städtebauförderprogramm bemüht hatte, war dies mit dem Willen verbunden, Fördermittel vor allem für Bauleistungen zur Sanierung und Erhaltung der vie- len denkmalgeschützten Gebäude in den Gebäudezeilen mit Her- renhaus und Schloss zu nutzen. Bewusst wurde deshalb auf einen Sanierungsträger für das Fördergebiet verzichtet. Der damalige Wille und die Hoffnungen auf zusätzliche finanzielle Unterstützungen au- ßerhalb der Städtebauförderung für weitere Fortschritte im Rittergut Prießnitz blieben in den letzten Jahren aber weitgehend unbeachtet. Bestes Beispiel hierfür ist, dass im September 2019 für das „Rittergut Prießnitz“ durch Stadtratsbeschluss ein „Verfügungsfonds“ ins Leben gerufen wurde. Ziel war, mithilfe von Spenden und anderen Zuschüs- sen Dritter diesen Verfügungsfonds zu füllen und dann Prießnitzer Akteure mit entscheiden zu lassen, für was diese zusätzlichen Mittel im Rittergut ausgegeben werden sollen. Seit September 2019 sind in diesen „Verfügungsfonds“ insgesamt nur 200 € (!!!) eingezahlt worden. Damit der Verfügungsfonds im Sinne der Städtebauförde- rung überhaupt genutzt werden kann, müsste dieser deutlich mehr Herr Hennig freut sich nun auf den Ruhestand Foto: SV gefüllt werden, um ihn dann mit dem gleichen Betrag aus Städte- baufördermitteln auffüllen zu können. Vielleicht regt dieser Beitrag In mühevoller Kleinarbeit, mit viel Geduld und Fleiß wurden von oder mein baldiges Ausscheiden jemanden an, sich verstärkt um Herrn Hennig die Akten geordnet, platziert oder aussortiert. Er hat zusätzliche finanzielle Unterstützung und um neue Finanzierungs- gemeinsam mit Frau Schmidt dazu beigetragen, dass das Stadtar- quellen für das Rittergut Prießnitz zu bemühen. chiv zu einem Vorzeigeobjekt geworden ist. Für die geleistete Arbeit möchten wir uns ganz herzlich bei ihm be- Wolfgang Hiensch, Bürgermeister danken und wünschen Herrn Hennig für seinen neuen, wohlverdien- ten Lebensabschnitt alles erdenklich Gute, persönliches Wohlerge- hen, Gesundheit und Glück. Im Namen der gesamten Stadtverwaltung Birgit Kretzschmar, amtierende Leiterin Stadtbibliothek Frohburger Nachrichten IMPRESSUM Herausgeber: Stadtverwaltung Frohburg, Markt 13-15, 04654 Frohburg Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, An den Steinenden 10, 04916 Herzberg, Telefon (03535) 489-0 Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäfts-bedingungen. Verantwortlich für den amtlichen Teil: Stadtverwaltung Frohburg, Tel.: (034348) 805-0, Fax: (034348) 805-39, E-Mail: stadt@frohburg.de Verantwortlich für den nichtamtl. Teil: Unterzeichner der Artikel Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen: LINUS WITTICH Medien KG, vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzberg Erscheint monatlich, k o s t e n l o s an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet - zusätzliche Einzelexemplare sind über die Stadtverwaltung Frohburg zu beziehen.
Nr. 3 // 2021 FROHBURGER NACHRICHTEN 9 Stellenausschreibung der Stadtverwaltung Frohburg Zur Verstärkung unseres Teams bei der Stadt Frohburg ist zum Wir wünschen uns, dass Sie: 01.09.2021 die Stelle - in hohem Maße engagiert, durchsetzungsfä- hig und belastbar sind, Sachbearbeiter Ordnungsangelegenheiten (m/w/d) - entscheidungsfreudig und bereit sind, ein ho- hes Maß an Verantwortung zu übernehmen, im Bau- und Ordnungsamt, Sachgebiet Ordnungsangelegenheiten - die Bereitschaft zur Mehrarbeit sowie flexiblen Arbeitszeitge- zu besetzen. staltung mitbringen, - Leitungsfähigkeit mitbringen, Wir bieten Ihnen: - selbstständig und eigeninitiativ arbeiten, - eine unbefristete Stelle mit einer wöchentlichen Arbeitszeit - ein freundliches, sicheres und gepflegtes Auftreten haben, von 30 Stunden - kooperativ und teamfähig sowie kommunikativ und fortbil- - eine attraktive Vergütung nach TVöD entsprechend des TVöD´s dungsbereit sind, in der Entgeltgruppe 5, Jahressonderzahlung, Leistungsentgelt - ein hohes Maß an Zuverlässigkeit vorweisen können. und vermögenswirksame Leistungen, - zusätzliche Leistungen zur betriebliche Altersvorsorge (Zusatz- Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerber (m/w/d) versorgungskasse Sachsen), werden nach Maßgabe des Neunten Buchs Sozialgesetzbuch bei - Möglichkeit zur individuellen Fortbildung und Weiterentwick- gleicher Eignung, Leistung und Befähigung bevorzugt berücksich- lung, tigt. Der Bewerbung ist ein Nachweis über die Schwerbehinde- - 30 Tage Urlaub, rung oder Gleichstellung beizufügen. - ein vielseitige und interessantes Tätigkeitsgebiet, - gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Ihre Bewerbungsmappe mit aussagekräftigen Unterlagen (Bewer- - ein engagiertes und kollegiales Team, dass sich auf Ihre tat- bungsschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Kopien von Abschluss- kräftige Mitarbeit freut. zeugnissen, Qualifikationsnachweisen, Referenzen, Beurteilun- gen) richten Sie bitte bis 15.04.2021 an die Folgendes interessantes Aufgabengebiet wartet auf Sie: Stadtverwaltung Frohburg - Außendienst zur Überwachung des ruhenden Verkehrs mit Ein- Personalamt leitung und Durchführung von Ordnungswidrigkeitsverfahren Markt 13 – 15 nach Tatbestandskatalog, 04654 Frohburg. - Aufnahme von Verstößen gegen gemeindliche Satzungen und Polizeiverordnung Von Bewerbungen per E-Mail bitten wir abzusehen. Nach dem - Betreuung und Leerung der Parkscheinautomaten sowie Ab- 15.04.2021 eingehende Bewerbungen werden im Auswahlverfah- rechnung der Parkgebühren ren nicht berücksichtigt. - Verfolgung allg. Ordnungswidrigkeiten, - Teilnahme als Zeuge bei Durchsuchungen durch Polizei und Hinweis: Zoll, Es werden keine Eingangsbestätigungen versandt. Bewerbungs- - Bestückung der amtlichen Bekanntmachungstafeln im Ge- meindegebiet (Aushänge) kosten sowie Reisekosten oder sonstige Kosten für das Vorstel- Eine Änderung des Tätigkeitsgebietes bleibt jederzeit vorbehalten. lungsgespräch werden nicht erstattet. Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Das bringen Sie mit: Rückumschlag beigefügt ist. Anderenfalls werden die Unterlagen - Sie verfügen über ein abgeschlossene Ausbildung im Verwal- nach Ablauf eines halben Jahres ab Ende der Ausschreibung ver- tungs- oder kaufmännischem Bereich bzw. erfolgreicher Ab- nichtet. schluss in einem anerkannten mind. 3-jährigen Ausbildungs- beruf mit der Bereitschaft, ggf. Zusatzqualifikationen für die Bitte beachten Sie das Informationsblatt über die Verarbeitung Ih- ausgeschriebene Aufgabe zu absolvieren. rer Daten durch die Stadt Frohburg im Rahmen des Verfahrens zur - Kenntnisse im Allgemeinen Verwaltungs-, Polizei- und Ord- Stellenbesetzung nach Art. 13 DSGVO. Dieses finden Sie auf www. nungswidrigkeitenrecht sind von Vorteil. frohburg.de (Rubrik: Wirtschaft und Arbeit - Aktuelle Stellenange- - Sie beherrschen sicher den Umgang mit MS Office (Word, Ex- bote). cel, Outlook) und haben die Bereitschaft, sich Kenntnisse in den im Arbeitsbereich genutzten Programmen (z.B. OWIGWA- Für Rückfragen bezüglich des Aufgabengebietes steht Ihnen die RE und OWIGWARE mobil.AIR) anzueignen. Sachgebietsleiterin, Frau Schwurack, gern unter Tel. 034348 805-48, - Sie sind bereit auch in den Abendstunden sowie an Wochen- E-Mail: m.schwurack@frohburg.de zur Verfügung. enden zu arbeiten. - Kenntnisse in den o. g. Aufgaben sind von Vorteil. Personalrechtliche Fragen beantwortet Ihnen gerne Frau Wießner- - Sie haben einen Führerschein der Klasse B. Rühl unter Tel. 034348 805-54, E-Mail: - Sie sind bereit sich regelmäßig fortzubilden. s.wiessner-ruehl@frohburg.de. Annahmeschluss für redaktionelle Annahmeschluss für Anzeigen ist: Die nächste Ausgabe erscheint am: Beiträge ist: Mittwoch, der 21. April 2021, Freitag, dem 30. April 2021 Donnerstag, der 15. April 2021 9.00 Uhr
10 FROHBURGER NACHRICHTEN Nr. 3 // 2021 FINANZVERWALTUNG BÜRGERZENTRUM Noch kein Haushaltplan 2021/2022 in Frohburg Freibad Start Vorverkauf Saisonkarten Aus vielerlei Gründen liegt bisher noch kein Haushaltsplanentwurf für die Bis zum 07.05.2021 können die Saisonkarten für das Frohburger Na- Haushalts- und Finanzplanung 2021 - 2025 vor. Obwohl das vorläufige Jah- turfreibad im Vorverkauf im Bürgerzentrum am Rathaus erworben resergebnis 2020 voraussichtlich noch einen Bestand an liquiden Mitteln werden. von über 4 Mio. € ausweisen dürfte, werden die finanziellen Einschnit- VVK-Zeitraum: ab sofort bis zum 07.05.2021 te für kommunales Handeln in den nächsten Jahren wohl beträchtlich Erwachsene: 56,00 € (sonst 62,50 EUR) sein. Nach ersten Prognosen aus der Kämmerei deutet sich derzeit ein Kinder bis 16 Jahre: 34,00 € (sonst 38,00 EUR) Millionenloch schon für das Haushaltsjahr 2021 an. Allein der geplante Landeshaushalt im Freistaat Sachsen und das dazugehörige Finanzaus- Informationen zu den verschiedenen Eintrittskarten (z. B. 10 er Kar- gleichsgesetz stellen derzeit nicht viel Gutes für die künftige Finanzaus- ten als Geschenk-Gutschein) erhalten sie ebenfalls im Bürgerzent- stattung der Kommunen in Aussicht. Das war Anfang 2020 noch ganz rum am Rathaus, Markt 13 - 15 oder unter Tel. 034348 51674. anders. Vor allem die erheblichen Einnahmeausfälle aus Schlüssel- und anderen Landeszuweisungen, aus Umsatz-, Einkommens- und Gewerbe- steuern sind so beträchtlich, dass die künftigen Handlungsspielräume für Kommunen wohl drastisch eingeschränkt werden. In der Hoffnung, dass sich bis zur geplanten Verabschiedung des Landeshaushaltsplanes Ende Mai vielleicht doch noch etwas zum Besseren für die kommunale Finanz- ausstattung wendet, geht die Stadtverwaltung davon aus, dass ein Haus- haltsplan 2021/2022 für die Stadt Frohburg erst im 2. Halbjahr dem Stadt- rat zur Beschlussfassung vorgelegt werden kann. Bis dahin wird vieles im kommunalen Handeln in Frohburg nur unter Vorbehalt und eingeschränkt möglich sein. Es kann aber wohl kaum im Interesse einer zukunftsori- entierten und zielgerichteten Stadt- und Ortsteilentwicklung sein, wenn die derzeit düsteren Prognosen zur kommunalen Finanzausstattung und zu eventuellen Coronafolgen dazu führen, alles oder vieles nur infrage stellen zu wollen und sich das Heft des Handelns bezüglich Kommunal- politik lediglich mit dem Verweis auf die Landes- und Bundespolitik aus der Hand nehmen zu lassen. Ich werde auch in den letzten Monaten mei- Foto: SV ner Amtszeit nicht vom Grundsatz abrücken, dass nur durch Investitionen oder investive Maßnahmen sichtbare Fortschritte und Zufriedenheit bei vielen Bürgern/Bürgerinnen zu erzielen sind. ORDNUNGS- UND RECHTSANGELEGENHEITEN Trotzdem werden viele Wünsche nicht erfüllbar sein, denn für fast alle Investitionen werden unbe- dingt Fördermittel benötigt. Für de- Wahlhelfer zur ren Beantragung ist vor allem eine zielgerichtete Investitionsvorberei- Bundestagswahl 2021 tung zu sichern. Ich mache kein Ge- Foto: pixabay gesucht heimnis daraus, dass es hierbei aus vielerlei Gründen in den letzten Jahren erhebliche Schwierigkeiten und Das Wahlamt der Stadt Frohburg beruft für den Einsatz in den Unzufriedenheiten gab. Wenn man in Frohburg, in Ortsteilen und im Wahlvorständen zur Bundestagswahl im September 2021 ehren- Tourismusgebiet „Kohrener Land“ aber künftig nur annähernd ähnliche amtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Interessierte Bürgerin- Wohn- und Lebensqualität wie anderenorts bieten will, kann man sich nen und Bürger können sich freiwillig für dieses Wahlehrenamt nicht nur auf Vergangenem ausruhen, sondern muss nach Lösungen für melden. Besondere Vorkenntnisse sind nicht dabei erforderlich. die Zukunft suchen. Bei dieser Suche werden künftig aber vornehmlich andere gefragt sein. Man muss sicherlich im Rahmen der Haushaltspla- Jeder Wahlhelfer ist circa einen halben Tag im Einsatz, da immer nung überlegen, das ein oder andere bisher Geplante zu verschieben nur jeweils die Hälfte von den berufenen Wahlhelfern im Wahllo- oder vorerst auch zu streichen. Bevor jedoch bereits mit erheblichem kal anwesend sein muss. Lediglich bei Beginn der Wahlhandlung Aufwand Geplantes eingestampft wird oder sich bietende Fördermög- um 08:00 Uhr und zur Auszählung der Stimmen abends ab 18:00 lichkeiten ungenutzt bleiben, sollte ausreichend belegbar sein, dass das Uhr ist die Anwesenheit aller Wahlhelfer erforderlich. ursprünglich einmal Gewollte und Geplante heute nicht mehr zukunfts- orientiert oder zeitgemäß ist. Eine Begründung, dass dafür derzeit kein Wahltag ist Sonntag, der 26. September 2021 Geld da ist, ist für mich kaum ein ausreichender Grund, um Begonne- Für die ehrenamtliche Tätigkeit als Wahlhelfer wird pro Wahltag nes grundsätzlich infrage zu stellen. Es wird aber im großen Maße dem eine Entschädigung gezahlt (Wahlentschädigungssatzung der Stadtrat und meinem/r Amtsnachfolger/-nachfolgerin überlassen blei- Stadt Frohburg - www.frohburg.de/buergerservice/satzungen). ben, hierüber zu entscheiden. Dennoch sollte auch einmal darauf ver- wiesen werden, dass selbst Anfang 2020 nicht annähernd zu erahnen Anmelden können Sie sich bis spätestens 28.05.2021 bei war, welche bisher nicht geplanten Investitionskosten allein aus akuten Problematiken in Kohren-Sahlis (Kita Turmspatzen, Grundschule/Hort, Frau Schwurack, Telefon 034348 805-48, Burgtürme, Heizung Haus der Begegnung) innerhalb eines Jahres zu- E-Mail: m.schwurack@frohburg.de sätzlich auf die Stadt Frohburg zukommen werden. Bei allen Unerfreu- lichen dazu können aber kaum andere Ziele anderenorts in Frohburg Frau Günther, Telefon 034348 805-37, nicht aus den Augen gelassen werden. Um eines aber klar zu stellen: E-Mail: c.guenther@frohburg.de. Obwohl ich selbst bisher keinen Haushaltsplanentwurf 2021/2022 vor- liegen habe, sollte das Mindestziel sein, den Bestand an liquiden Mit- Wir freuen uns auf Ihre Mithilfe! teln bis Ende 2022 keinesfalls unter 1 Mio. € fallen zulassen. Wolfgang Hiensch, Bürgermeister
Nr. 3 // 2021 FROHBURGER NACHRICHTEN 11 ORDNUNGSAMT Aufruf zum Frohburger Frühjahrsputz 2021 Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner, schon bald hält mit Sonnenschein und angenehme- Für die Beseitigung von Müll und Unrat auf öffentli- ren Temperaturen der Frühling Einzug und man er- chen Flächen stellt die Stadtverwaltung hierzu wieder freut sich an der erwachenden Natur. unentgeltlich Müllsäcke zur Verfügung. Diese können in der Zeit vom 29.03. bis 09.04.2021 mit vorheriger Leider werden nun aber auch Schmutz und achtlos Anmeldung im Bürgerbüro, Tel. 034348 805-11 (be- weggeworfener Müll, Abfall und sonstiger Unrat sicht- dingt durch die Corona-Einschränkungen) abgeholt bar. Um das Ortsbild in einen sauberen Zustand zu ver- werden. setzen, möchten ich dieses Jahr wieder zum gemeinsa- men Frühjahrsputz in Frohburg und in allen Ortsteilen Nach der Säuberungsaktion informieren Sie bitte die aufrufen. Stadtverwaltung, Bereich Ordnungsamt, Frau Schwu- rack, Tel. 034348 805-48 oder das Bauamt, Frau Tau- Sauberkeit geht alle etwas an und jeder Einzelne bert 034348 805-33 über den Standort der Müllsäcke, kann in seinem unmittelbaren Umfeld einen Beitrag damit diese abgeholt werden können. dazu leisten. Deshalb geht der Aufruf zur Frühjahrsrei- nigung auch an alle Grundstückseigentümer, Einwoh- Für die Unterstützung und Mithilfe zur Gestaltung ei- ner, Unternehmen, Mieter, Vereine, Initiativen und nes sauberen Ortsbildes möchten ich mich schon im Einrichtungen. Alle, denen eine saubere Umwelt und Voraus recht herzlich bei allen Einwohnerinnen, Ein- Heimat am Herzen liegt. In diesem Zusammenhang wohnern und fleißigen Helfern bedanken. möchte ich aber auch die Grundstückseigentümer höflichst auf die Anliegerpflichten entsprechend der Ihr Bürgermeister Straßenreinigungssatzung hinweisen. Wolfgang Hiensch
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