Ein frohes Osterfest - Stadt Frohburg

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Ein frohes Osterfest - Stadt Frohburg
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                    Freitag, 26. März 2021 · 14. Jahrgang · Nummer 3

                                         FROHBURGER
                                         NACHRICHTEN
                 Amtsblatt für die Stadt Frohburg mit ihren Ortsteilen Altmörbitz, Altottenhain, Benndorf, Bubendorf, Dolsenhain, Eckersberg, Elbisbach,
                 Eschefeld, Flößberg, Frankenhain, Frauendorf, Gnandstein, Greifenhain, Hopfgarten, Jahnshain, Kohren-Sahlis, Linda, Meusdorf, Nenkersdorf,
                 Neuhof, Ottenhain, Pflug, Prießnitz, Roda, Rüdigsdorf, Schönau, Streitwald, Tautenhain, Terpitz, Trebishain, Walditz und Wüstenhain

                                Er ist´s
                                Frühling lässt sein blaues Band
                                wieder flattern durch die Lüfte;
                                süße, wohlbekannte Düfte
                                streifen ahnungsvoll das Land.
                                Veilchen träumen schon,
                                wollen balde kommen.
                                - Horch, von fern ein leiser Harfenton!
                                Frühling, ja Du bist ’s!
                                Dich hab’ ich vernommen!
                                Eduard Mörike

                                    Ein frohes Osterfest
                                    Verbunden mit den besten Wünschen für Sie und Ihre Familien übermittelt
                                              allen Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Frohburg
                                                                        Wolfgang Hiensch
                                                                         Bürgermeister

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Ein frohes Osterfest - Stadt Frohburg
2                                                         FROHBURGER NACHRICHTEN                                                   Nr. 3 // 2021

TELEFONÜBERSICHT STADT FROHBURG

           Kontaktübersicht und Öffnungszeiten der Stadtverwaltung
           Markt 13 - 15
           04654 Frohburg                                                            E-Mail: stadt@frohburg.de
           Tel. 034348 805-0, Fax. 034348 805-39                                     Internet: www.frohburg.de

    Bürgermeister Herr Hiensch                                  805-13           Einrichtungen der Stadtverwaltung
    Sekretariat Frau Kaczmarzyk                                 805-13
                                                                                 * Museum „Schloss Frohburg“                       51563
    Amtsleitung Zentralamt Frau Schubinski                      805-23             E-Mail: schlossmuseumfrohburg@gmail.com
    Kindertagesstätten/Schulen Frau Taubert                     805-34             Internet: www.schloss-frohburg.de
    Kindertagesstätten/Schulen Frau Lepke                       805-70
                                                                                 * Museum Kohren-Sahlis                         034344 61547
                                                                                   E-Mail: kohrener-museen@frohburg.de
    Sachgebietsleitung Allg. Verwaltung Frau Gesell             805-55
    Bürgerinformation, Gemeindezentren Frau Dietze              805-11           * Stadtbibliothek Frohburg                        51037
    IT-Verantwortlicher Herr Morgner                            805-60             E-Mail : stadtbibliothek_frohburg@t-online.de
    Öffentlichkeitsarbeit/Homepage/Vereine Frau Kampf           805-15             Internet: www.frohburg.de
    Personalamt Frau Schiebel                                   805-17
                                                                                 * Kommunalarchiv Frohburg                         60762
    Personalamt Frau Wießner-Rühl                               805-54
                                                                                   E-Mail: archiv@frohburg.de
    Organisationsangelegenheiten Frau Günther                   805-37
                                                                                 * Naturfreibad Frohburg                           51674
    Sachgebietsleitung Standes-/Meldeamt Frau Schuster          805-19             E-Mail: freibad-frohburg@gmx.de
    Standesamt/Jugendclubs Frau Jahn-Pöhlmann                   805-69
                                                                                 * Kindertagesstätte Frohburg                      51438
    Pass- und Meldeamt Frau Winkler                             805-27
                                                                                   E-Mail: spatzennest-frohburg@t-online.de
    Pass- und Meldeamt Frau Zschalich                           805-28
                                                                                 * Kinderkrippe „Storchennest“ Frohburg            60982
    Amtsleitung Finanzverwaltung Frau Schulz                    805-12             E-Mail: storchennest-frohburg@t-online.de
    Controlling Frau Dietze                                     805-38
                                                                                 * Kindertagesstätte Greifenhain                   51857
    Kassenverwaltung/Mahnwesen Frau Ledig                       805-21
                                                                                   E-Mail: kitaregenbogenland@yahoo.de             60518
    Vollstreckung/Grundsteuer/Hundesteuer Frau Schilaske        805-59
    Geschäfts-/Finanzbuchhaltung, Kasse Frau Sicker             805-26           * Kindertagesstätte Eschefeld                     609099
    Geschäftsbuchhaltung Frau Müller                            805-56             E-Mail: kita-eschefeld@web.de
    Jahresabschlüsse Frau Kertscher                             805-40
                                                                                 * Kindertagesstätte Flößberg                  034345 599036
    Steuern/Abgaben Frau Kubik                                  805-53
                                                                                   kita-floessberg@gmx.de
    Anlagenbuchhaltung Frau Rauschenbach                        805-72
    Anlagenbuchhaltung/Aufarbeitung Frau Gottschalk             805-62           * Kindertagesstätte Prießnitz                 0176 14654007
                                                                                   Kinderkrippe Prießnitz                      0176 14654021
    Sachgebietsleitung Liegenschaften Frau Gallien              805-41             E-Mail: post@kinderland-priessnitz.de
    Mieten/Pachten Frau Enghardt                                805-43             Internet: www.kinderland-priessnitz.de
    Mieten/Pachten, Gebäudemanag. Frau Lätzsch                  805-73
                                                                                 * Kindertagesstätte Tautenhain                034341 42295
    Liegenschaften Frau Heimann                                 805-24
                                                                                   E-Mail: kitatautenhain@gmx.de
    Liegenschaften Frau Heilmann                                805-49
    Sportstätten/Versicherungen Herr Spranger                   805-45           * Kindertagesstätte Kohren-Sahlis             034344-61228
                                                                                   E-Mail: kita.kohren-sahlis@johanniter.de
    Amtsleitung Bau- und Ordnungsamt Frau Vogel                 805-32
    Sachgebietsleitung Bau- und Planungsamt Herr Neul           805-30           * Grundschule Frankenhain                    034341 43035
    Hochbau/Städtebauförderung Frau Schröder                    805-71             E-Mail: gs-frankenhain@t-online.de
    Hochbau/Bauverwaltung Herr Baer                             805-58             Internet: cms.sachsen.schule/gsfrankenhain
    Wirtschaftsförderung/Radwege Frau Schubinski                805-29           * Grundschule Frohburg                            51333
    Fördermittel Frau Nonn                                      805-16             E-Mail: Grundschule_Frohburg@t-online.de
    Tiefbau Herr Häring                                         805-31
    Tiefbau Frau Naumann                                        805-61           * Grundschule Kohren-Sahlis                  034344 61211
    Allgemeine Bauverwaltung/Baumschutz                         805-35 /           E-Mail: grundschule-kohren-sahlis@t-online.de
    Herr Jungnitz                                               0176 14654011    * Oberschule Frohburg                             51334
    Bauhofkoordination Frau Taubert                             805-33             E-Mail : ms-frohburg@web.de
                                                                                   Internet: cms.sachsen.schule/msfrohburg/
    Sachgebietsleitung Ordnungsamt Frau Schwurack               805-48
    Feuerwehren/Brandschutz Herr Martin                         805-18           * Hort „Die Einsteins“                            51933
    Straßenverkehrsbeh./Sondernutzung Frau Kertscher            805-20             E-Mail: einsteins-frohburg@t-online.de
    Gewerbeamt/Markt/Gemeindevollz. Frau Schlichter             805-22           * Hort „SchlauFüchse“                             568565
    Gemeindlicher Vollzugsdienst Herr Schwurack                 805-57             E-Mail: SchlauFuechse-frohburg@t-online.de
    Gemeindlicher Vollzugsdienst Frau Bohne                     805-25
                                                                                 * Hort Frankenhain                             034341 40748
    Naturfreibad                                                51674              E-Mail: hortfrankenhain7@googlemail.com
                                                                                 * Hort in Außenstelle GS Kohren-Sahlis         034344-61021
    Sporthalle                                                  0176 14654004      E-Mail: kita.kohren-sahlis@johanniter.de
    Polizeipräsenzposten                                        805-74
    Schiedsstelle                                               805-47

    Bereitschaftstelefon „AZV Espenhain“                        0172 2789490     Bereitschaftstelefon „MITNETZ STROM“          0800 2305070
    Bereitschaftstelefon „AZV Wyhratal“                         0172 8841022     Bereitschaftstelefon „MITNETZ GAS“            0800 2200922
    Bereitschaftstelefon Trinkwasser                            0800 6756709

    Sprechzeiten der Stadtverwaltung               Öffnungszeiten der Bürgerinformation     Sprechzeiten des Polizeipräsenzpostens
    Mo    geschlossen                              Mo 08:00 - 12:00 Uhr                     Mo 15:00 - 18:00 Uhr
    Di    09:00 - 12:00/13:00 - 18:00 Uhr          Di 08:00 - 12:00 Uhr/13:00 - 18:00 Uhr   Fr 09:00 - 12:00 Uhr
    Mi    geschlossen                              Mi 08:00 - 12:00 Uhr
    Do    09:00 - 12:00/13:00 - 16:00 Uhr          Do 08:00 - 12:00 Uhr/13:00 - 17:30 Uhr
          bzw. 17:30 Uhr für Standesamt,           Fr 08:00 - 12:00 Uhr
    Fr    08:00 – 11:00 Uhr
Ein frohes Osterfest - Stadt Frohburg
Nr. 3 // 2021                         FROHBURGER NACHRICHTEN                                     3

INFORMATION DES BÜRGERMEISTERS

 Zum Ende meiner Amtszeit
 Es steht nun fest, dass ich am 01.12. dieses Jahres in den vorzeitigen, altersbedingten Ruhe-
 stand wechseln werde.

 Soweit jemand plant, mir anlässlich meines Ausscheidens oder Erreichens der Altersgrenze für
 meine langjährige Amtszeit zu danken oder mir in anderer Art und Weise etwas Gutes tun will,
 so bitte ich dies besser für die Stadt Frohburg zu tun. Zu manchem Begonnenen, mancher Idee
 und manchem Vorhaben werden die verbleibenden Monate meiner Amtszeit kaum ausreichen,
 um noch große Akzente setzen zu können. Hinzu kommt, dass die finanzielle Situation der
 Stadt Frohburg, vor allem infolge vieler noch Anfang 2020 nicht vorhersehbarer Entwicklungen
 dazu führen, dass manches Ziel für eine sinnvolle Stadtentwicklung in Frohburg aus den Augen
 verloren werden könnte.

 Auch wenn alle nachfolgenden Vorhaben auch von Fördermittelbewilligungen und anderer
 vielfältiger Unterstützung abhängig sein werden, so könnten auch zusätzliche finanzielle Un-
 terstützungen für die Stadt Frohburg zum Gelingen dieser Vorhaben behilflich sein:

 ·    Bahnhof Frohburg
 ·    Burgtürme Kohren-Sahlis
 ·    Verfügungsfond Rittergut Prießnitz
 ·    Eingangsportal Schwindpavillon Rüdigsdorf
 ·    Sportzentrum Eschefeld

 Wer also der Stadt Frohburg oder auch mir etwas Gutes tun will, den bitte ich durch Spenden
 oder andere finanzielle Zuschüsse eines der oben aufgeführten Vorhaben zu unterstützen. Dies
 sollte aber auch niemanden von Spenden abhalten, die nicht mir, sondern nur der Stadt Froh-
 burg oder dem jeweiligen Vorhaben wohlgesonnen ist.

 Hierfür können Sie unter Angabe des jeweils oben genannten Vorhabens als Verwendungs-
 zweck Spendenbeträge auf eines der beiden nachfolgend genannten Konten der Stadt Froh-
 burg einzahlen:

                      DE 8605 5592 1150 0829 13 bei Sparkasse Leipzig
                                           oder
                DE56 1203 0000 0001 3069 76 bei Deutsche Kreditbank Berlin

 Vorab vielen Dank für Ihre Unterstützung,

 Ihr Bürgermeister Wolfgang Hiensch
Ein frohes Osterfest - Stadt Frohburg
4                                                      FROHBURGER NACHRICHTEN                                                  Nr. 3 // 2021

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN                                              Der Stadtrat hebt die Ausschreibung des Winterdienstes für die ehe-
                                                                       maligen Kohrener Ortsteile 2021/2022 auf. Der Angebotspreis liegt
                                                                       23,5 % über der ursprünglichen Kalkulation und ist als unwirtschaft-
(( Beschlüsse Technischer Ausschuss                                    lich anzusehen.
Der Technische Ausschuss der Stadt Frohburg hat in seiner Sitzung      Beschluss-Nr. STR 17/230/2021
am 22.02.2021 mehrheitlich bzw. einstimmig folgenden Beschluss
gefasst, der hier öffentlich bekannt gemacht wird.                     Der Stadtrat vergibt die Anfertigung einer Großraumvitrine für die
                                                                       Neugestaltung der Dauerausstellung zur Keramik von Kurt Feuerrie-
Grundstücksangelegenheit                                               gel im Museum Schloss Frohburg gemäß freihändiger Vergabe nach
Beschluss-Nr. TA 16/049/2021                                           VOL an die Fa. GRAICHEN Bau- und Möbelwerkstätten GmbH, ge-
                                                                       schäftsansässig in 04654 Frohburg, Gewerbegebiet Süd, Ringstraße
(( Beschlüsse Verwaltungsausschuss                                     9 zu einem Bruttopreis von 17.319,96 €.
                                                                       Beschluss-Nr. STR 17/231/2021
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Frohburg hat in seiner Sitzung
am 25.02.2021 mehrheitlich bzw. einstimmig folgenden Beschluss         Der Stadtrat vergibt die Bauleistungen für das Vorhaben „Umgestal-
gefasst, der hier öffentlich bekannt gemacht wird.                     tung Außenanlagen Grundschule OT Kohren-Sahlis mit Erneuerung
                                                                       Buswendeschleife“ an die Fa. Straßenbau Kunze GmbH, geschäfts-
Der Verwaltungsausschuss beschließt, die Spenden, Schenkungen          ansässig in 04688 Grimma, August-Bebel-Straße 23 zum geprüften
und ähnlichen Zuwendungen vom 16.11.2020 bis 08.02.2021 anzu-          Angebotspreis in Höhe von 411.145 € (brutto).
nehmen.                                                                Beschluss-Nr. STR 17/232/2021
Beschluss-Nr. VA 16/038/2021
                                                                       Der Stadtrat legitimiert den Technischen Ausschuss, in seiner Sitzung
(( Beschlüsse Stadtrat                                                 am 12.04.2021 folgende Bauleistungen für die Sanierung der Kinder-
Der Stadtrat der Stadt Frohburg hat in seiner Sitzung am 11.03.2021    tagesstätte „Turmspatzen“ OT Kohren-Sahlis zu vergeben:
mehrheitlich bzw. einstimmig folgende Beschlüsse gefasst, die hier     • Gerüstbauarbeiten
öffentlich bekannt gemacht werden.                                     • Zimmererarbeiten
                                                                       • Dachdeckerarbeiten
Der Stadtrat stimmt dem Antrag vom 22.02.2021 auf sofortige Be-        • Trockenbauarbeiten
endigung der ehrenamtlichen Tätigkeit als Stadtrat von Herrn Mario     • Malerarbeiten
Gebhardt (AfD) zu.                                                     • Elektroarbeiten
Beschluss-Nr. STR 17/224/2021                                          Beschluss-Nr. STR 17/233/2021

Der Stadtrat legt als Wahltermin für die Bürgermeisterwahl 2021        Der Stadtrat billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „An der Kir-
Sonntag, den 26.09.2021 (verbundene Wahl mit der Bundestagswahl        che“ im OT Flößberg, bestehend aus der Planzeichnung M 1 : 500
2021) fest. Als Termin für einen eventuell 2. Wahlgang wird Sonntag,   mit den textlichen Festsetzungen und der Begründung in der Fas-
der 17.10.2021 bestimmt.                                               sung vom Dezember 2020, und bestimmt, diesen gemäß § 13 Abs. 2
Beschluss-Nr. STR 17/225/2021                                          i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich aus-
                                                                       zulegen. Der artenschutzrechtliche Fachbeitrag mit Stand Dezember
Der Stadtrat legt den Betriebskostenzuschuss der Stadt Frohburg an     2020 wird ebenfalls mit ausgelegt. Die Behörden und Träger öffent-
den Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. als freier Träger der Kindertages-   licher Belange werden gleichzeitig beteiligt.
stätte „Turmspatzen“ Kohren-Sahlis einschließlich Hort für das Jahr    Der Bebauungsplan wird im Verfahren nach § 13 b BauGB aufgestellt.
2021 in Höhe von 646.002,36 € fest. Auf dieser Grundlage wird der      Daher wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem
Bürgermeister legitimiert, eine entsprechende Ergänzung zur Verei-     Umweltbericht nach § 2a BauGB sowie der zusammenfassenden Er-
nigung über den Betrieb und die Finanzierung der Kindertagesein-       klärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen. Zusätzlich erfolgt eine
richtung in Kohren-Sahlis vom 18.12.2006 für das Haushaltsjahr 2021    spezielle artenschutzrechtliche Prüfung. Auf eine frühzeitige Betei-
mit dem Träger abzuschließen.                                          ligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird gemäß
Beschluss-Nr. STR 17/226/2021                                          § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet.
                                                                       Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird, entgegen des Auf-
Der Stadtrat stimmt der Neuverkabelung und Instandhaltung des          stellungsbeschlusses vom 07.02.2019/STR 51/677/2019, verkleinert
Rathauses Frohburg zur Sicherung der Aufgabenerfüllung und Be-         und umfasst die Teilflächen der Flurstücke Nr. 316/2 und Nr. 37 Ge-
seitigung der auftretenden Probleme mit der Altverkabelung zu. Um      markung Flößberg. Der Geltungsbereich ist nunmehr 14.747 m² groß
den grundlegenden Ablaufplan zu gewährleisten, wird der Techni-        und umfasst die Kleingartenanlage sowie eine Teilfläche des östlich
sche Ausschuss in seiner Sitzung am 12.04.2021 legitimiert, über       angrenzenden Pfarrgartens.
die Vergabe des Projektes bei einem Planungsbudget von maximal         Beschluss-Nr. STR 17/234/2021
75.000 € zu beschließen.
Beschluss-Nr. STR 17/227/2021                                          Der Stadtrat wägt die öffentlichen und privaten Belange unterein-
                                                                       ander und gegeneinander entsprechend der eingegangenen Stel-
Der Stadtrat vergibt den Auftrag zur Grünflächenpflege 2021 in den     lungnahmen der Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden
ehemaligen Kohrener Ortsteilen auf Grundlage einer öffentlichen        und der Ergebnisse der öffentlichen Auslegung der Empfehlung der
Ausschreibung nach VOL/A und der Angebotsauswertung an die Fa.         Verwaltung der Stadt Frohburg zur Ergänzungssatzung „Frauendorfer
ST GrünBau GmbH, geschäftsansässig in 04129 Leipzig, Bitterfelder      Hauptstraße“ im OT Frauendorf nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB
Straße 17. Der Auftragswert beträgt 180.784,19 € brutto.               wie folgt ab:
Beschluss-Nr. STR 17/228/2021                                          Inhalt
                                                                       I. zustimmende Stellungnahmen ohne Abwägungsbedarf
Der Stadtrat vergibt den Auftrag zur Straßenreinigung (öffentliche     II. zustimmende Stellungnahmen mit Hinweisen zur Kenntnis, de-
und kommunale Flächen) und für Regiestunden 2021 in den ehe-                 nen in der Abwägung gefolgt wird
maligen Kohrener Ortsteilen auf Grundlage einer öffentlichen Aus-      III. zustimmende Stellungnahmen mit Hinweisen/Ergänzungen/re-
schreibung nach VOL/A und der Angebotsauswertung an die Fa. ST               daktionellen Änderungen oder Abwägung, die im Einzelnen ab-
GrünBau GmbH geschäftsansässig in 04129 Leipzig, Bitterfelder Stra-          gewogen werden
ße 17. Der Auftragswert beträgt 88.693,08 € brutto.                    IV. nicht geantwortet haben
Beschluss-Nr. STR 17/229/2021                                          Beschluss-Nr. STR 17/235 – 264/2021
Ein frohes Osterfest - Stadt Frohburg
Nr. 3 // 2021                                           FROHBURGER NACHRICHTEN                                                               5

Festlegung der vorerst weiteren Verfahrensweise zur Nutzung des          Der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag vom Dezember 2020 für die-
neu gestalteten Dorfmittelpunktes OT Hopfgarten                          ses Gebiet liegt ebenfalls öffentlich aus. Hierbei wurden die Aus-
Beschluss-Nr. STR 17/265/2021                                            wirkungen des Vorhabens, insbesondere auf die Artengruppen der
                                                                         Fledermäuse, Vögel, Amphibien und Reptilien dargestellt und be-
Grundstücksangelegenheit                                                 wertet.
Beschluss-Nr. STR 17/266/2021                                            Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes, wurde entgegen des
                                                                         Aufstellungsbeschlusses vom 07.02.2019 verkleinert und umfasst
Personalangelegenheit                                                    nunmehr die Teilflächen der Flurstücke Nr. 316/2 und Nr. 37 Gemar-
Beschluss-Nr. STR 17/267/2021                                            kung Flößberg. Der Geltungsbereich ist 14.747 m² groß und umfasst
                                                                         die Kleingartenanlage und eine Teilfläche des östlich angrenzenden
                                                                         Pfarrgartens.
(( Sitzungstermine                                                       Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplanes in
Im Monat April 2021 finden nachfolgend genannte Sitzungen der            der Zeit vom
städtischen Gremien statt. Alle interessierten Bürger sind zum jeweils   09.04.2021 bis einschließlich 11.05.2021
öffentlichen Teil herzlich eingeladen. Die entsprechenden Tagesord-      während der Dienststunden im Bürgerzentrum, Bürgerbüro (EG), der
nungspunkte finden Sie an den öffentlichen Bekanntmachungstafeln         Stadtverwaltung Frohburg, Markt 13 - 15, 04654 Frohburg zu folgen-
                                                                         den Zeiten
(Frohburg; Marktplatz/am Centaurenbrunnen und OT Kohren-Sahlis;
Am Bahnhof 5/SB-Markt) bzw. auf der Homepage der Stadt Frohburg          Montag        9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
stadt@frohburg.de -> Bürgerinformation -> Sitzungskalender.              Dienstag      9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
                                                                         Donnerstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass der Öffentlichkeit             Freitag       8:00 Uhr bis 11:00 Uhr
aufgrund der aktuellen Situation und des Gesundheitsschutzes             zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
nur begrenzte Sitzplatzkapazitäten zur Verfügung stehen. Ge-
mäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 der sächsischen Corona-Schutz-Verordnung            HINWEIS zu den Öffnungszeiten:
gilt generell die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bede-              Aktuell ist wegen der Corona-Pandemie die Einsichtnahme nur
ckung während der gesamten kommunalen Gremiensitzungen.                  nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer
                                                                         034348/80511 möglich.
Technischer Ausschuss                                                    Eine Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die
Montag, den 12.04.2021, 19:00 Uhr                                        wesentlichen Auswirkungen der Planung erfolgt bei Interesse für
Bürgerzentrum am Rathaus, II. OG, Veranstaltungssaal                     jedermann im Bauamt der Stadtverwaltung Frohburg, Zimmer 2.15,
                                                                         zu den Dienststunden (unter telefonischer Voranmeldung 034348
Ortschaftsrat Kohren-Sahlis                                              80532).
Dienstag, den 13.04.2021, 19:00 Uhr                                      Zusätzlich werden die Planunterlagen auf der Internetseite der Stadt
Haus der Begegnung Kohren-Sahlis                                         Frohburg https://www.frohburg.de und im Landesportal Bauleitpla-
                                                                         nung unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de veröffentlicht.
Ortschaftsrat Roda                                                       Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und
Dienstag, den 13.04.2021, 19:30 Uhr                                      Anregungen Satzungsentwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei
Dorfgemeinschaftshaus Roda                                               der Stadt Frohburg, Markt 13 -15, 04654 Frohburg vorgebracht wer-
                                                                         den. Die fristgemäß vorgebrachten Einwände und Anregungen wer-
Ortschaftsrat Eulatal                                                    den geprüft und das Ergebnis mitgeteilt.
Mittwoch, den 14.04.2021, 19:00 Uhr

Ortschaftsrat Nenkersdorf
Mittwoch, den 14.04.2021, 19:30 Uhr
Gemeindehaus Nenkersdorf
                                                                         Wolfgang Hiensch
Verwaltungsausschuss                                                     Bürgermeister
Donnerstag, den 15.04.2021, 19:00 Uhr
Bürgerzentrum am Rathaus, II. OG, Veranstaltungssaal
                                                                         (( Bekanntmachungen anderer Institutionen
Stadtrat
Donnerstag, den 29.04.2021, 19:00 Uhr                                    „Vom LKL gesucht“ startet
Bürgerzentrum am Rathaus, II. OG, Veranstaltungssaal
                                                                         in die vierte Runde
                                                                         Für die Imagekampagne „Vom LKL gesucht“ kön-
(( Bekanntmachungen der Stadt Frohburg                                   nen sich wieder neue Unternehmen aus dem
                                                                         Landkreis Leipzig bewerben – seien Sie dabei!
Öffentliche Auslegung                                                    der Landkreis Leipzig steckt voller Vielfalt, Lebensqualität und Po-
                                                                         tenzial. Deswegen zieht es viele Unternehmen in das Leipziger
                                                                         Umland - doch auch hier macht der Fachkräftemangel nicht halt.
nach § 13 b BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB Entwurf zum
                                                                         Das passende Personal zu finden, erweist sich zunehmend als gro-
Bebauungsplan „An der Kirche“ im OT Flößberg                             ße Herausforderungen für viele Branchen und Unternehmer:innen.
Der Stadtrat der Stadt Frohburg hat am 11.03.2021 in seiner öffent-      Die Imagekampagne „Vom LKL gesucht“ bietet dazu die passen-
lichen Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes „An der Kirche“           de Unterstützung: Mit einer öffentlichkeitswirksamen Kampag-
im OT Flößberg bestehend aus den zeichnerischen und textlichen           ne möchte sie auf die Vielfalt der Unternehmen und Jobchancen
Festsetzungen sowie der Begründung in der Fassung vom Dezem-             im Leipziger Landkreis sowie auf den Charme der Umgebung für
ber 2020, gebilligt und bestimmt, diesen gemäß § 13 Abs. 2               Berufseinsteiger:innen und Jobsuchende aufmerksam machen. Das
Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer ei-         Beste daran: Die Imagekampagne wird nicht von einer Werbeagen-
nes Monats öffentlich auszulegen. Der Bebauungsplan mit seinen           tur durchgeführt, sondern von Studierenden und Absolvent:innen
Festsetzungen wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB         der Leipziger Hochschulen. Denn wer könnte besser wissen, wie
i.V.m. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach           man junge, potenzielle Fachkräfte erreicht und anspricht als die Ziel-
§ 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.                                            gruppe selbst?
Ein frohes Osterfest - Stadt Frohburg
6                                                         FROHBURGER NACHRICHTEN                                                                      Nr. 3 // 2021

Hinter der Kampagne stehen das Landratsamt Leipzig und die ZAROF.          Dorfwettbewerb: Anmeldefrist nochmals verlängert
GmbH. 2021 beginnt bereits die vierte Projektphase, für dessen Teil-
nahme sich Unternehmen aus dem Leipziger Landkreis ab sofort be-           Dorfwerkstätten werden weitergeführt
werben können. Wer ein kleines oder mittelständisches Unternehmen
bzw. eine Institution aus dem Landkreis leitet und Unterstützung im        Sächsische Orte mit bis zu 3 000 Einwohnern können sich noch bis
Bereich Marketing und PR sucht, passt perfekt zu unserer Kampagne.         Ende November 2021 für den 11. Sächsischen Landeswettbewerb
Die Umsetzung erfolgt zwischen Frühjahr 2021 und Ende 2022.                „Unser Dorf hat Zukunft“ anmelden. Bisherige Anmeldungen bleiben
Mit einer Teilnahme an der Imagekampagne „Vom LKL gesucht“ stei-           bestehen. Grund für die nochmalige Verlängerung der Anmeldefrist
gern Sie die Sichtbarkeit Ihres Unternehmens und können sich für eine      sind die Einschränkungen aufgrund von Corona.
junge Zielgruppe als attraktive:r Arbeitgeber:in vorstellen. Das Team      „Ich hoffe, dass die Dörfer mit der Terminänderung ausreichend
der Kampagne, bestehend aus medienaffinen Werkstudierenden, be-            Gelegenheit erhalten, sich in der Dorfgemeinschaft persönlich zu
gibt sich dafür auf die Reise in den Landkreis, führt Interviews und       treffen, auszutauschen und so für eine Wettbewerbsteilnahme vor-
hält den Termin foto- und videografisch fest. Anschließend bereiten        zubereiten. Das gemeinsame Entwickeln von Konzepten für den Ort
sie die gewonnenen Eindrücke als Porträt für die Website www.vom-          und das Arbeiten an einem Ziel festigt die Gemeinschaft. Gerade
lkl-gesucht.de sowie als Bild- und Videomaterial für Instagram und         das ist nach den pandemiebedingten Einschränkungen wichtig.
Facebook auf. Sie stellen jedes Unternehmen eine Woche lang auf            Der Dorfwettbewerb bietet neue Impulse für ein Wir-Gefühl“, sagte
ihren Kanälen vor und gehen dabei jeden Tag auf ein neues Thema            Staatsminister Thomas Schmidt. „Auch die ‚Dorfwerkstätten‘ sind ein
ein, um einen persönlichen wie vielfältigen Eindruck zu verschaffen.       Beitrag, tolle Projekte auf den Weg zu bringen. Ich bin gespannt auf
Außerdem können Unternehmen an Workshops teilnehmen, die sie               die Ideen, an denen in den Dörfern gefeilt wird!“
in den Bereichen Social Media Marketing, Arbeitgeberattraktivität          Mit der Fristverlängerung soll auch die „Dorfwerkstatt“ in diesem
und Recruiting stärken. Auch individuelle Anliegen oder Wünsche            Jahr weitergeführt werden. In der Dorfwerkstatt können sich die
können innerhalb eines Workshops realisiert werden. Zusätzlich             Orte eine professionelle Begleitung bei der Vorbereitung des Wett-
strebt die Imagekampagne für 2021 und 2022 eine engere Zusam-              bewerbs einholen. Im vergangenen Jahr haben 20 Dörfer solche
menarbeit mit Schulen an, um auch hier einen direkten Draht vom            Werkstätten mit guten Ergebnissen durchgeführt. In den Dorfwerk-
Unternehmen zur potenziellen Fachkraft zu knüpfen. Diese Angebo-           stätten werden kostenfrei und direkt im Ort moderierte Workshops
te stehen Ihnen optional zur Verfügung.                                    unter fachlicher Expertise durchgeführt, um die Projekte zu entwi-
Im Rahmen der Imagekampagne „Vom LKL gesucht“ entstanden be-               ckeln und in ein Konzept zu gießen. Eine Dorfwerkstatt verbessert
reits 23 zielgruppenorientierte Unternehmensportraits mit Fokus auf        die Kommunikation und die gemeinsame Entwicklung von Projek-
Arbeit, dem Bezug zum Landkreis Leipzig sowie Spezialthemen, wie           ten der Einwohner. Bereits 30 Dörfer haben ihr Interesse an einer
im vergangenen Jahr, die Corona-Krise.                                     Dorfwerkstatt in diesem Jahr angemeldet.
                                                                           Im Jahr 2022 wird der Wettbewerb dann in den Landkreisen und auf
                                                                           Landesebene stattfinden.
                                                                           Die neuen Termine für den Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“
                                                                           -    Neue Anmeldefrist: 30. November 2021
                                                                           -    Wettbewerb in den Landkreisen: Frühjahr 2022
                                                                           -    Sächsischer Landeswettbewerb: Herbst 2022
                                                                           -    Bundeswettbewerb: 2023
                                                                           Der Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ sowie die Dorf-
                                                                           werkstätten werden durch Steuermittel auf Grundlage des vom
                                                                           Sächsischen Landtag beschlossenen Haushalts finanziert.

                                                                           Weitere Informationen und Anmeldung
                                                                           Dorfwettbewerb:
                                                                           https://www.laendlicher-raum.sachsen.de/unser-dorf-hat-zukunft.html
                                          Foto: FEST_MiguelLehmann        Dorfwerkstatt:
Sie finden uns unter: www.vom-lkl-gesucht.de                               h t t p s : // w w w. l a e n d l i c h e r- r a u m . s a c h s e n . d e /d o r f w e r k-
                                                                           statt-2020-9232.html
Welchen Mehrwert hat die Teilnahme für Ihr Unternehmen?
                                                                           Ihr Ansprechpartner
• Regionale und überregionale Außenwirkung und Sichtbarkeit
                                                                           Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung
• Kennenlernen von potenziellen Fachkräften
                                                                           Bianca Schulz, Telefon +49 351 564-50021, pressestelle@smr.sach-
• Vernetzung und Kooperationsbeziehungen mit anderen Unter-
                                                                           sen.de
    nehmen und Institutionen der Region
• Optionale Teilnahme an Workshops zur Fachkräftesicherung
• Vernetzung zu Schulen und Schüler:innen aus der Region                   MITTEILUNGEN DES BÜRGERMEISTERS
Was kommt auf Sie als Unternehmen konkret zu?
• Offenheit für die Zusammenarbeit mit Studierenden und Lust sich          Neuorientierung zum ehemaligen Rathaus
    als attraktive:r Arbeitgeber:in für potenzielle Fachkräfte (akade-     Kohren-Sahlis erforderlich
    misch und/oder nicht akademisch) zu präsentieren
• ca. einen halben Tag Zeit in Präsenz sowie weitere Kapazitäten           Sofort nach der Eingliederung von Kohren-Sahlis hatte ich vorge-
    für Absprachen, Text- und Bildfreigaben und Feedbackrunden             schlagen und der Stadtrat hat dies durch Beschluss im Juli 2018 auch
• Bereitschaft einen persönlichen Einblick in den Betrieb zu ge-           bestätigt, dass trotz Verlagerung der Stadtverwaltung Kohren-Sahlis
    währen und an modernen Social Media Formaten teilzunehmen              nach Frohburg das Rathaus in Kohren-Sahlis weiter im kommunalen
• Eine Selbstbeteiligung von ca. 300 Euro (für Werbematerialien in digi-   Eigentum bleiben und gemeinsam mit dem „Haus der Begegnung“
    tal und print, anteilige Aufwandsentschädigung für Studierende etc.)   konzeptionell entwickelt werden sollte. Hauptgrund für die damalige
Für die Teilnahme an der Imagekampagne 2021 können Sie sich ab             Empfehlung war, dass die funktionellen Beziehungen zwischen Rat-
sofort bewerben. Melden Sie sich einfach bei Laura Klar (klar@zarof-       haus, „Haus der Begegnung“ und den dazugehörigen Nebengebäu-
gmbh.de // 0341 21729-0). Wir freuen uns über Ihre Bewerbung und           den, Leitungssystemen, Wegen und Freiflächen sehr vielfältig waren.
sind schon sehr gespannt auf Ihr Unternehmen! Für Fragen stehe ich         Damals waren neben der Sparkasse im Rathaus auch noch Teilberei-
Ihnen jederzeit zur Verfügung.                                             che als Wohnung und Gaststätte vermietet. Mittlerweile stehen nicht
                                                                           nur Wohnung und Gaststätte leer, es haben sich in Kohren-Sahlis und
Laura Klar                                                                 Frohburg vielfältige neue bzw. 2018 nicht ausreichend bekannte Sach-
Ein frohes Osterfest - Stadt Frohburg
Nr. 3 // 2021                                            FROHBURGER NACHRICHTEN                                                               7

lagen ergeben, die ein Umdenken in der Stadt Frohburg schnellstens        Es wird nun vorerst in der Hand des Stadtrats liegen, bis möglichst
erforderlich machen. Es ist schwer vorstellbar, dass die Stadt Frohburg   Ende April eine Grundsatzentscheidung zum Verkauf „Ja“ oder „Nein“
im nächsten Jahrzehnt finanziell überhaupt irgendeinmal in der Lage       zu treffen. Alles Weitere bleibt abzuwarten. Ich bin trotzdem davon
sein wird, für die Umnutzung und Neubelebung des Rathauses ausrei-        überzeugt, dass solvente Kaufinteressenten als Investoren deutlich
chend finanzielle Mittel bereitstellen zu können. Noch dazu, weil es      bessere Voraussetzungen als die Stadt Frohburg haben werden, um
kaum einen ausreichend begründbaren kommunalen Bedarf für Nut-            in das Gebäude wieder Leben einziehen zu lassen. Bei allen diesen
zungen im Rahmen der Pflicht- und Freiwilligkeitsaufgaben der Stadt       Überlegungen gehe ich davon aus, dass ein Verkauf nicht den Be-
gibt. Für Neuvermietungen und Umnutzungen sind dennoch Bau- und           stand der Sparkassenfiliale in Kohren-Sahlis gefährden sollte.
Nutzungsänderungsgenehmigungen erforderlich, für die ebenfalls
Planungs- und Baukosten eingeplant werden müssten. Dafür wiede-
                                                                          Wolfgang Hiensch, Bürgermeister
rum müsste erst einmal neben einer umfassenden Bauzustandsana-
lyse eine Aufgabenstellung für ein zu erarbeitendes Nutzungskonzept
zum Rathaus beauftragt werden.
                                                                          Aktuelle Informationen zum Rittergut Prießnitz
                                   Obwohl der Stadtrat bereits vor        Bereits im September 2020 habe ich den Stadtrat informiert, dass
                                   längerer Zeit eine Bauzustands-        ich mit mancher Entwicklung im Rittergut Prießnitz seit 2019 kaum
                                   analyse befürwortet hatte, gibt es     zufrieden sein kann und deshalb auch die weitere Verantwortung
                                   diese bis heute nicht. Sie ist mitt-   für zu große Abweichungen von eigentlichen Zielvorgaben grund-
                                   lerweile auch weitgehend über-         sätzlich ablehne. Außer auf Kostenschätzungen für alle noch erfor-
                                   flüssig, denn es ist wohl vollkom-     derlichen Planungs- und Bauleistungen für die gesamte nördliche
                                   men egal, ob erforderliche             Gebäudezeile mit Schloss, die deutlich über allen bisher von mir nur
                                   Bauleistungen einige Hundertau-        geschätzten Aufwendungen lagen, konnte ich mich aber damals
                                   sende oder deutlich über eine          kaum auf weitere qualifizierte Unterlagen aus dem Bauamt berufen.
                                   Million Euro kosten würden! Die        Ich musste deshalb Stadtrat und alle anderen Beteiligten darauf hin-
                                   Stadt wird dafür in den nächsten       weisen, dass für alle weiteren Überlegungen zur Fortsetzung oder
                                   Jahren kaum Geld haben. Deshalb        Neubeginn von Maßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung
                                   ist nach meiner Meinung auch die       im Fördergebiet „Rittergut Prießnitz“ mehr Aufmerksamkeit auf die
                                   Beauftragung weiterer Aktivitä-        Fördervoraussetzungen gemäß Förderprogramm und die finanzielle
                                   ten der Stadt zur Konkretisierung      Leistungsfähigkeit der Stadt gelegt werden muss. Es zeichnete sich
des Sanierungs- und Kostenaufwandes für das Rathaus eher „raus-           schon damals ab, dass die Stadt keinesfalls in der Lage sein wird,
geschmissenes Geld“. Trotzdem werden wir mit aktuellen Problema-          die von Planungsbüros grob geschätzten Kosten zwischen 5,4 und
tiken konfrontiert, für die noch 2021 finanzielle Mittel bereitgestellt   6,4 Millionen Euro für alle Restleistungen in der nördlichen Gebäu-
werden müssen. So wurden erhebliche Mängel an der Ölheizung,              dezeile bis 2025 aufzubringen. Bei einem Fördersatz von nur 66,67 %
die derzeit Rathaus und „Haus der Begegnung“ gemeinsam ver-               wäre die Stadt selbst für den Fall, dass zusätzliche Bundes- und
sorgt, festgestellt. Dabei bleiben die erheblichen Mängel bezüglich       Landesmittel bewilligt werden würden, mit den erforderlichen Ei-
Energieeffizienz oder Wärmeverlust an der Heizungsanlage unbe-            genmitteln vollkommen überfordert. Der Stadtrat hatte deshalb im
achtet. Nach 28 Jahren ist die gesamte Heizungsanlage dringend            September 2020 beschlossen, dass vorerst alle bis 2025 noch zur
modernisierungsbedürftig. Statt die Mängel im Heizungssystem auf-         Verfügung stehenden oder geplanten Mittel für die Fertigstellung
wändig zu beseitigen, wird von der Stadtverwaltung vorgeschlagen,         des sogenannten „3. Teilabschnitts“ zur Wiedernutzbarkeit der Sport-
im „Haus der Begegnung“ spätestens 2022 eine separate Wärmeer-            halle (ca. 3 Mio. €) einzuplanen sind. Dabei habe ich aber früher auch
zeugung zu installieren.                                                  schon darauf aufmerksam gemacht, dass die bisher bewilligten För-
Als kommunale Gemeinschaftsbedarfseinrichtung für Kohren-Sahlis           dermittel bis 2024 nicht ausreichen werden, um nur die Sporthalle
ist das „Haus der Begegnung“ vom Grunde her vollkommen ausrei-            fertig stellen zu können. Mittlerweile wurde mit der Dachsanierung
chend und es könnte nach Corona noch deutlich intensiver als bisher       über der Sporthalle begonnen, ohne dass bisher zum Gesamtvorha-
genutzt werden. Es muss an dieser Stelle darauf verwiesen werden,         ben Sporthalle ausreichend qualifizierte Planungsunterlagen vorlie-
dass die Personaldecke in der Stadtverwaltung bei Weitem nicht            gen, um die Gremien der Stadt in die Lage zu versetzen, nach Koste-
ausreicht, um sich vorrangig nur den Problematiken und Lösungen in        neinsparungs- oder Optimierungsmöglichkeiten suchen zu können.
Kohren-Sahlis zu widmen. Noch vor einem Jahr konnte wohl keiner
ahnen, wieviel Geld und Personal allein die Suche nach Lösungen für
die vielfältigen Problematiken zur Kindertagesstätte „Turmspatzen“
und zur Grundschule sowie den Burgtürmen binden werden. Dabei
fallen Trauerhalle, Feuerwehr, Straßenbau und manches andere gar
nicht mit ins Gewicht.
Selbst wenn mancher nun von meinem Sinneswandel enttäuscht
sein könnte, bleibt wohl vor allem abzuwägen, wer in den nächsten
Jahren eher in der Lage sein könnte, dem weiteren baulichen Ver-
fall und dem anhaltenden Leerstand des Rathauses in Kohren-Sahlis
entgegen zu wirken - die Stadt bei realistischer Betrachtung wohl
kaum. Um aber über andere Nutzungen oder Kaufinteressenten de-
battieren und später entscheiden zu können, muss sich die Stadt
zuerst einmal zur grundsätzlichen Verkaufsbereitschaft positionie-
ren, über ein noch zu beauftragendes Verkehrswertgutachten den
Mindestkaufpreis ermitteln lassen und dann abwarten, ob es Kauf-
interessenten geben wird.
Da das Rathaus unter Denkmalschutz steht, eine große städtebauli-
che Bedeutung am Markt in Kohren-Sahlis hat sowie die Wegebezie-          Übersichtsplan mit Einzelmaßnahmenkonzept Rittergut Prießnitz
hungen zum „Haus der Begegnung“ und der Straße „An der Mittel-                                                               (Quelle: SV)
mühle“ erhalten bleiben müssen, dürfte es unstrittig sein, dass dann
von Kaufinteressenten auch Aussagen zu geplanten Nutzungen ver-           Im Februar 2021 war aber gegenüber der Förderbehörde und infol-
langt werden müssen.                                                      ge auch dem zuständigen Ministerium über Fortschritte im Förder-
Ein frohes Osterfest - Stadt Frohburg
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gebiet im Jahr 2020 zu berichten und gleichzeitig anzugeben, ob                          ZENTRALAMT
bis Ende der Städtebauförderung im Jahr 2025 für das Fördergebiet
„Rittergut Prießnitz“ noch ein weiterer Bedarf an zusätzlichen Bun-
des- und Landesmitteln besteht. Fristgerecht wurde nach bestem                           Verabschiedung eines lieben Kollegen
Wissen und Gewissen von mir eingeschätzt und mit Argumenten be-                          Ende Februar 2021 wurde Herr Jürgen Hennig aus dem Archiv in sei-
gründet, dass die Stadt Frohburg für einen erfolgreichen Abschluss                       nen wohlverdienten Ruhestand verabschiedet. Seit 2016 arbeitete er
der Städtebauförderung im Fördergebiet „Rittergut Prießnitz“ für den                     über eine Fördermaßnahme im historischen Archiv. Außerdem leis-
Zeitraum 2021 – 2025 noch weitere 1.050.000 € zusätzliche Bundes-                        tete er eine tatkräftige Unterstützung bei der Umquartierung und
und Landeszuschüsse benötigt; zum Teil werden diese nur benötigt,                        Aufarbeitung der Archivakten von Kohren-Sahlis.
um die Sporthalle wieder in Betrieb nehmen zu können. Es muss
nun die Entwicklung 2021 abgewartet werden. Vor dem III. Quartal
wird kaum mit Entscheidungen zum Aufstockungsantrag der Stadt
zu rechnen sein. Durch mein geplantes Ausscheiden obliegt es nun
vor allem dem Bauamt, zielgerichtet Lösungen zu finden und die
Voraussetzungen zu schaffen, damit die Städtebauförderung im Rit-
tergut Prießnitz bis Ende 2025 möglichst erfolgreich abgeschlossen
werden kann. Ich muss diesbezüglich empfehlen, dass sich alle Be-
teiligten künftig zuerst mehr der Beschaffung zusätzlicher finanzi-
eller Mittel widmen sollten, bevor sie die bisher lediglich begrenzt
zur Verfügung stehenden im großen Maß für Baunebenkosten und
andere, nicht zwingend erforderliche Leistungen ausgeben.
Als sich die Stadt Frohburg im Jahr 2012 um die Aufnahme des För-
dergebiets „Rittergut Prießnitz“ in das Städtebauförderprogramm
bemüht hatte, war dies mit dem Willen verbunden, Fördermittel
vor allem für Bauleistungen zur Sanierung und Erhaltung der vie-
len denkmalgeschützten Gebäude in den Gebäudezeilen mit Her-
renhaus und Schloss zu nutzen. Bewusst wurde deshalb auf einen
Sanierungsträger für das Fördergebiet verzichtet. Der damalige Wille
und die Hoffnungen auf zusätzliche finanzielle Unterstützungen au-
ßerhalb der Städtebauförderung für weitere Fortschritte im Rittergut
Prießnitz blieben in den letzten Jahren aber weitgehend unbeachtet.
Bestes Beispiel hierfür ist, dass im September 2019 für das „Rittergut
Prießnitz“ durch Stadtratsbeschluss ein „Verfügungsfonds“ ins Leben
gerufen wurde. Ziel war, mithilfe von Spenden und anderen Zuschüs-
sen Dritter diesen Verfügungsfonds zu füllen und dann Prießnitzer
Akteure mit entscheiden zu lassen, für was diese zusätzlichen Mittel
im Rittergut ausgegeben werden sollen. Seit September 2019 sind
in diesen „Verfügungsfonds“ insgesamt nur 200 € (!!!) eingezahlt
worden. Damit der Verfügungsfonds im Sinne der Städtebauförde-
rung überhaupt genutzt werden kann, müsste dieser deutlich mehr                          Herr Hennig freut sich nun auf den Ruhestand                                 Foto: SV
gefüllt werden, um ihn dann mit dem gleichen Betrag aus Städte-
baufördermitteln auffüllen zu können. Vielleicht regt dieser Beitrag                     In mühevoller Kleinarbeit, mit viel Geduld und Fleiß wurden von
oder mein baldiges Ausscheiden jemanden an, sich verstärkt um                            Herrn Hennig die Akten geordnet, platziert oder aussortiert. Er hat
zusätzliche finanzielle Unterstützung und um neue Finanzierungs-                         gemeinsam mit Frau Schmidt dazu beigetragen, dass das Stadtar-
quellen für das Rittergut Prießnitz zu bemühen.                                          chiv zu einem Vorzeigeobjekt geworden ist.
                                                                                         Für die geleistete Arbeit möchten wir uns ganz herzlich bei ihm be-
Wolfgang Hiensch, Bürgermeister                                                          danken und wünschen Herrn Hennig für seinen neuen, wohlverdien-
                                                                                         ten Lebensabschnitt alles erdenklich Gute, persönliches Wohlerge-
                                                                                         hen, Gesundheit und Glück.
                                                                                         Im Namen der gesamten Stadtverwaltung

                                                                                         Birgit Kretzschmar, amtierende Leiterin Stadtbibliothek

                                                                                 Frohburger Nachrichten
IMPRESSUM

            Herausgeber:
            Stadtverwaltung Frohburg, Markt 13-15, 04654 Frohburg
            Verlag und Druck:
            LINUS WITTICH Medien KG, An den Steinenden 10, 04916 Herzberg, Telefon (03535) 489-0
            Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäfts-bedingungen.
            Verantwortlich für den amtlichen Teil:
            Stadtverwaltung Frohburg, Tel.: (034348) 805-0, Fax: (034348) 805-39, E-Mail: stadt@frohburg.de
            Verantwortlich für den nichtamtl. Teil:
            Unterzeichner der Artikel
            Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen:
            LINUS WITTICH Medien KG,
            vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzberg

            Erscheint monatlich, k o s t e n l o s an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet - zusätzliche Einzelexemplare sind über die Stadtverwaltung Frohburg zu beziehen.
Ein frohes Osterfest - Stadt Frohburg
Nr. 3 // 2021                                          FROHBURGER NACHRICHTEN                                                                 9

  Stellenausschreibung der Stadtverwaltung Frohburg
  Zur Verstärkung unseres Teams bei der Stadt Frohburg ist zum          Wir wünschen uns, dass Sie:
  01.09.2021 die Stelle                                                 - in hohem Maße engagiert, durchsetzungsfä-
                                                                           hig und belastbar sind,
  Sachbearbeiter Ordnungsangelegenheiten (m/w/d)                        - entscheidungsfreudig und bereit sind, ein ho-
                                                                           hes Maß an Verantwortung zu übernehmen,
  im Bau- und Ordnungsamt, Sachgebiet Ordnungsangelegenheiten           - die Bereitschaft zur Mehrarbeit sowie flexiblen Arbeitszeitge-
  zu besetzen.                                                             staltung mitbringen,
                                                                        - Leitungsfähigkeit mitbringen,
  Wir bieten Ihnen:                                                     - selbstständig und eigeninitiativ arbeiten,
  -   eine unbefristete Stelle mit einer wöchentlichen Arbeitszeit      - ein freundliches, sicheres und gepflegtes Auftreten haben,
      von 30 Stunden                                                    - kooperativ und teamfähig sowie kommunikativ und fortbil-
  -   eine attraktive Vergütung nach TVöD entsprechend des TVöD´s          dungsbereit sind,
      in der Entgeltgruppe 5, Jahressonderzahlung, Leistungsentgelt     - ein hohes Maß an Zuverlässigkeit vorweisen können.
      und vermögenswirksame Leistungen,
  -   zusätzliche Leistungen zur betriebliche Altersvorsorge (Zusatz-   Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerber (m/w/d)
      versorgungskasse Sachsen),                                        werden nach Maßgabe des Neunten Buchs Sozialgesetzbuch bei
  -   Möglichkeit zur individuellen Fortbildung und Weiterentwick-      gleicher Eignung, Leistung und Befähigung bevorzugt berücksich-
      lung,                                                             tigt. Der Bewerbung ist ein Nachweis über die Schwerbehinde-
  -   30 Tage Urlaub,                                                   rung oder Gleichstellung beizufügen.
  -   ein vielseitige und interessantes Tätigkeitsgebiet,
  -   gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie,                         Ihre Bewerbungsmappe mit aussagekräftigen Unterlagen (Bewer-
  -   ein engagiertes und kollegiales Team, dass sich auf Ihre tat-     bungsschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Kopien von Abschluss-
      kräftige Mitarbeit freut.                                         zeugnissen, Qualifikationsnachweisen, Referenzen, Beurteilun-
                                                                        gen) richten Sie bitte bis 15.04.2021 an die
  Folgendes interessantes Aufgabengebiet wartet auf Sie:
                                                                        Stadtverwaltung Frohburg
  -  Außendienst zur Überwachung des ruhenden Verkehrs mit Ein-         Personalamt
     leitung und Durchführung von Ordnungswidrigkeitsverfahren          Markt 13 – 15
     nach Tatbestandskatalog,                                           04654 Frohburg.
  - Aufnahme von Verstößen gegen gemeindliche Satzungen und
     Polizeiverordnung
                                                                        Von Bewerbungen per E-Mail bitten wir abzusehen. Nach dem
  - Betreuung und Leerung der Parkscheinautomaten sowie Ab-
                                                                        15.04.2021 eingehende Bewerbungen werden im Auswahlverfah-
     rechnung der Parkgebühren
                                                                        ren nicht berücksichtigt.
  - Verfolgung allg. Ordnungswidrigkeiten,
  - Teilnahme als Zeuge bei Durchsuchungen durch Polizei und
                                                                        Hinweis:
     Zoll,
                                                                        Es werden keine Eingangsbestätigungen versandt. Bewerbungs-
  - Bestückung der amtlichen Bekanntmachungstafeln im Ge-
     meindegebiet (Aushänge)                                            kosten sowie Reisekosten oder sonstige Kosten für das Vorstel-
  Eine Änderung des Tätigkeitsgebietes bleibt jederzeit vorbehalten.    lungsgespräch werden nicht erstattet. Bewerbungsunterlagen
                                                                        werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter
  Das bringen Sie mit:                                                  Rückumschlag beigefügt ist. Anderenfalls werden die Unterlagen
  - Sie verfügen über ein abgeschlossene Ausbildung im Verwal-          nach Ablauf eines halben Jahres ab Ende der Ausschreibung ver-
     tungs- oder kaufmännischem Bereich bzw. erfolgreicher Ab-          nichtet.
     schluss in einem anerkannten mind. 3-jährigen Ausbildungs-
     beruf mit der Bereitschaft, ggf. Zusatzqualifikationen für die     Bitte beachten Sie das Informationsblatt über die Verarbeitung Ih-
     ausgeschriebene Aufgabe zu absolvieren.                            rer Daten durch die Stadt Frohburg im Rahmen des Verfahrens zur
  - Kenntnisse im Allgemeinen Verwaltungs-, Polizei- und Ord-           Stellenbesetzung nach Art. 13 DSGVO. Dieses finden Sie auf www.
     nungswidrigkeitenrecht sind von Vorteil.                           frohburg.de (Rubrik: Wirtschaft und Arbeit - Aktuelle Stellenange-
  - Sie beherrschen sicher den Umgang mit MS Office (Word, Ex-          bote).
     cel, Outlook) und haben die Bereitschaft, sich Kenntnisse in
     den im Arbeitsbereich genutzten Programmen (z.B. OWIGWA-           Für Rückfragen bezüglich des Aufgabengebietes steht Ihnen die
     RE und OWIGWARE mobil.AIR) anzueignen.                             Sachgebietsleiterin, Frau Schwurack, gern unter Tel. 034348 805-48,
  - Sie sind bereit auch in den Abendstunden sowie an Wochen-           E-Mail: m.schwurack@frohburg.de zur Verfügung.
     enden zu arbeiten.
  - Kenntnisse in den o. g. Aufgaben sind von Vorteil.                  Personalrechtliche Fragen beantwortet Ihnen gerne Frau Wießner-
  - Sie haben einen Führerschein der Klasse B.                          Rühl unter Tel. 034348 805-54, E-Mail:
  - Sie sind bereit sich regelmäßig fortzubilden.                       s.wiessner-ruehl@frohburg.de.

                                                 Annahmeschluss für redaktionelle              Annahmeschluss für Anzeigen ist:
   Die nächste Ausgabe erscheint am:
                                                 Beiträge ist:                                 Mittwoch, der 21. April 2021,
   Freitag, dem 30. April 2021
                                                 Donnerstag, der 15. April 2021                9.00 Uhr
Ein frohes Osterfest - Stadt Frohburg
10                                                          FROHBURGER NACHRICHTEN                                                    Nr. 3 // 2021

FINANZVERWALTUNG                                                             BÜRGERZENTRUM
Noch kein Haushaltplan 2021/2022 in Frohburg                                 Freibad Start Vorverkauf Saisonkarten
Aus vielerlei Gründen liegt bisher noch kein Haushaltsplanentwurf für die    Bis zum 07.05.2021 können die Saisonkarten für das Frohburger Na-
Haushalts- und Finanzplanung 2021 - 2025 vor. Obwohl das vorläufige Jah-     turfreibad im Vorverkauf im Bürgerzentrum am Rathaus erworben
resergebnis 2020 voraussichtlich noch einen Bestand an liquiden Mitteln      werden.
von über 4 Mio. € ausweisen dürfte, werden die finanziellen Einschnit-       VVK-Zeitraum:              ab sofort bis zum 07.05.2021
te für kommunales Handeln in den nächsten Jahren wohl beträchtlich           Erwachsene:                56,00 € (sonst 62,50 EUR)
sein. Nach ersten Prognosen aus der Kämmerei deutet sich derzeit ein         Kinder bis 16 Jahre:       34,00 € (sonst 38,00 EUR)
Millionenloch schon für das Haushaltsjahr 2021 an. Allein der geplante
Landeshaushalt im Freistaat Sachsen und das dazugehörige Finanzaus-          Informationen zu den verschiedenen Eintrittskarten (z. B. 10 er Kar-
gleichsgesetz stellen derzeit nicht viel Gutes für die künftige Finanzaus-   ten als Geschenk-Gutschein) erhalten sie ebenfalls im Bürgerzent-
stattung der Kommunen in Aussicht. Das war Anfang 2020 noch ganz             rum am Rathaus, Markt 13 - 15 oder unter Tel. 034348 51674.
anders. Vor allem die erheblichen Einnahmeausfälle aus Schlüssel- und
anderen Landeszuweisungen, aus Umsatz-, Einkommens- und Gewerbe-
steuern sind so beträchtlich, dass die künftigen Handlungsspielräume für
Kommunen wohl drastisch eingeschränkt werden. In der Hoffnung, dass
sich bis zur geplanten Verabschiedung des Landeshaushaltsplanes Ende
Mai vielleicht doch noch etwas zum Besseren für die kommunale Finanz-
ausstattung wendet, geht die Stadtverwaltung davon aus, dass ein Haus-
haltsplan 2021/2022 für die Stadt Frohburg erst im 2. Halbjahr dem Stadt-
rat zur Beschlussfassung vorgelegt werden kann. Bis dahin wird vieles im
kommunalen Handeln in Frohburg nur unter Vorbehalt und eingeschränkt
möglich sein. Es kann aber wohl kaum im Interesse einer zukunftsori-
entierten und zielgerichteten Stadt- und Ortsteilentwicklung sein, wenn
die derzeit düsteren Prognosen zur kommunalen Finanzausstattung und
zu eventuellen Coronafolgen dazu führen, alles oder vieles nur infrage
stellen zu wollen und sich das Heft des Handelns bezüglich Kommunal-
politik lediglich mit dem Verweis auf die Landes- und Bundespolitik aus
der Hand nehmen zu lassen. Ich werde auch in den letzten Monaten mei-
                                                                                                                                         Foto: SV
ner Amtszeit nicht vom Grundsatz abrücken, dass nur durch Investitionen
oder investive Maßnahmen sichtbare Fortschritte und Zufriedenheit bei
vielen Bürgern/Bürgerinnen zu erzielen sind.                                 ORDNUNGS- UND RECHTSANGELEGENHEITEN
Trotzdem werden viele Wünsche
nicht erfüllbar sein, denn für fast
alle Investitionen werden unbe-
dingt Fördermittel benötigt. Für de-                                                                             Wahlhelfer zur
ren Beantragung ist vor allem eine
zielgerichtete Investitionsvorberei-                                                                          Bundestagswahl 2021
tung zu sichern. Ich mache kein Ge-                         Foto: pixabay                                           gesucht
heimnis daraus, dass es hierbei aus
vielerlei Gründen in den letzten Jahren erhebliche Schwierigkeiten und
                                                                                 Das Wahlamt der Stadt Frohburg beruft für den Einsatz in den
Unzufriedenheiten gab. Wenn man in Frohburg, in Ortsteilen und im
                                                                                 Wahlvorständen zur Bundestagswahl im September 2021 ehren-
Tourismusgebiet „Kohrener Land“ aber künftig nur annähernd ähnliche
                                                                                 amtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Interessierte Bürgerin-
Wohn- und Lebensqualität wie anderenorts bieten will, kann man sich
                                                                                 nen und Bürger können sich freiwillig für dieses Wahlehrenamt
nicht nur auf Vergangenem ausruhen, sondern muss nach Lösungen für
                                                                                 melden. Besondere Vorkenntnisse sind nicht dabei erforderlich.
die Zukunft suchen. Bei dieser Suche werden künftig aber vornehmlich
andere gefragt sein. Man muss sicherlich im Rahmen der Haushaltspla-
                                                                                 Jeder Wahlhelfer ist circa einen halben Tag im Einsatz, da immer
nung überlegen, das ein oder andere bisher Geplante zu verschieben
                                                                                 nur jeweils die Hälfte von den berufenen Wahlhelfern im Wahllo-
oder vorerst auch zu streichen. Bevor jedoch bereits mit erheblichem
                                                                                 kal anwesend sein muss. Lediglich bei Beginn der Wahlhandlung
Aufwand Geplantes eingestampft wird oder sich bietende Fördermög-
                                                                                 um 08:00 Uhr und zur Auszählung der Stimmen abends ab 18:00
lichkeiten ungenutzt bleiben, sollte ausreichend belegbar sein, dass das
                                                                                 Uhr ist die Anwesenheit aller Wahlhelfer erforderlich.
ursprünglich einmal Gewollte und Geplante heute nicht mehr zukunfts-
orientiert oder zeitgemäß ist. Eine Begründung, dass dafür derzeit kein               Wahltag ist Sonntag, der 26. September 2021
Geld da ist, ist für mich kaum ein ausreichender Grund, um Begonne-
                                                                                 Für die ehrenamtliche Tätigkeit als Wahlhelfer wird pro Wahltag
nes grundsätzlich infrage zu stellen. Es wird aber im großen Maße dem
                                                                                 eine Entschädigung gezahlt (Wahlentschädigungssatzung der
Stadtrat und meinem/r Amtsnachfolger/-nachfolgerin überlassen blei-
                                                                                 Stadt Frohburg - www.frohburg.de/buergerservice/satzungen).
ben, hierüber zu entscheiden. Dennoch sollte auch einmal darauf ver-
wiesen werden, dass selbst Anfang 2020 nicht annähernd zu erahnen
                                                                                 Anmelden können Sie sich bis spätestens 28.05.2021 bei
war, welche bisher nicht geplanten Investitionskosten allein aus akuten
Problematiken in Kohren-Sahlis (Kita Turmspatzen, Grundschule/Hort,
                                                                                 Frau Schwurack, Telefon 034348 805-48,
Burgtürme, Heizung Haus der Begegnung) innerhalb eines Jahres zu-
                                                                                 E-Mail: m.schwurack@frohburg.de
sätzlich auf die Stadt Frohburg zukommen werden. Bei allen Unerfreu-
lichen dazu können aber kaum andere Ziele anderenorts in Frohburg
                                                                                 Frau Günther, Telefon 034348 805-37,
nicht aus den Augen gelassen werden. Um eines aber klar zu stellen:              E-Mail: c.guenther@frohburg.de.
Obwohl ich selbst bisher keinen Haushaltsplanentwurf 2021/2022 vor-
liegen habe, sollte das Mindestziel sein, den Bestand an liquiden Mit-           Wir freuen uns auf Ihre Mithilfe!
teln bis Ende 2022 keinesfalls unter 1 Mio. € fallen zulassen.

Wolfgang Hiensch, Bürgermeister
Nr. 3 // 2021                                 FROHBURGER NACHRICHTEN                                                 11

ORDNUNGSAMT

   Aufruf zum Frohburger Frühjahrsputz 2021
   Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner,
   schon bald hält mit Sonnenschein und angenehme-           Für die Beseitigung von Müll und Unrat auf öffentli-
   ren Temperaturen der Frühling Einzug und man er-          chen Flächen stellt die Stadtverwaltung hierzu wieder
   freut sich an der erwachenden Natur.                      unentgeltlich Müllsäcke zur Verfügung. Diese können
                                                             in der Zeit vom 29.03. bis 09.04.2021 mit vorheriger
   Leider werden nun aber auch Schmutz und achtlos           Anmeldung im Bürgerbüro, Tel. 034348 805-11 (be-
   weggeworfener Müll, Abfall und sonstiger Unrat sicht-     dingt durch die Corona-Einschränkungen) abgeholt
   bar. Um das Ortsbild in einen sauberen Zustand zu ver-    werden.
   setzen, möchten ich dieses Jahr wieder zum gemeinsa-
   men Frühjahrsputz in Frohburg und in allen Ortsteilen     Nach der Säuberungsaktion informieren Sie bitte die
   aufrufen.                                                 Stadtverwaltung, Bereich Ordnungsamt, Frau Schwu-
                                                             rack, Tel. 034348 805-48 oder das Bauamt, Frau Tau-
   Sauberkeit geht alle etwas an und jeder Einzelne          bert 034348 805-33 über den Standort der Müllsäcke,
   kann in seinem unmittelbaren Umfeld einen Beitrag         damit diese abgeholt werden können.
   dazu leisten. Deshalb geht der Aufruf zur Frühjahrsrei-
   nigung auch an alle Grundstückseigentümer, Einwoh-        Für die Unterstützung und Mithilfe zur Gestaltung ei-
   ner, Unternehmen, Mieter, Vereine, Initiativen und        nes sauberen Ortsbildes möchten ich mich schon im
   Einrichtungen. Alle, denen eine saubere Umwelt und        Voraus recht herzlich bei allen Einwohnerinnen, Ein-
   Heimat am Herzen liegt. In diesem Zusammenhang            wohnern und fleißigen Helfern bedanken.
   möchte ich aber auch die Grundstückseigentümer
   höflichst auf die Anliegerpflichten entsprechend der      Ihr Bürgermeister
   Straßenreinigungssatzung hinweisen.                       Wolfgang Hiensch
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