Ein Kurzporträt - Swiss National Bank
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Einleitung 5 1 Der Auftrag der Nationalbank 6 2 Das geldpolitische Konzept 9 3 Die Umsetzung der Geldpolitik 14 4 Die Gewährleistung der Bargeldversorgung 21 5 Die Rolle der Nationalbank im bargeldlosen Zahlungsverkehr 24 6 Die Verwaltung der Aktiven 26 7 Der Beitrag der Nationalbank zur Finanzstabilität 30 8 Die internationale Währungskooperation 35 9 Unabhängigkeit, Rechenschaftspflicht und Verhältnis zum Bund 40 10 Die Nationalbank als Unternehmen 43 11 Die Rechtsgrundlagen 50 Anhang 1 Publikationen und Informationsmittel 54 2 Bilanz der Nationalbank 58 3 Adressen 60 Ein Kurzporträt 3
Einleitung Die Schweizerische Nationalbank (SNB) ist die Zentralbank der Schweiz. Sie verfügt über das Banknotenmonopol und hat den Auftrag, die Geld- und Währungspolitik des Landes zu führen. Verfassung und Gesetz schreiben vor, dass die Nationalbank ihren Auftrag unab- hängig erfüllt, sich mit dem Bundesrat regelmässig austauscht, gegenüber der Bundesversammlung Rechenschaft ablegt und die Öffentlichkeit regelmässig über ihre Tätigkeit informiert. In dieser Broschüre werden die wichtigsten Aufgaben und die Organisation der Nationalbank vorgestellt. Kapitel 1 skizziert den Auftrag und die Geschichte der Nationalbank. Kapitel 2 erläutert, welches Konzept die Nationalbank verfolgt, um das Ziel der Preis stabilität zu erreichen, und von welchen Überlegungen sie sich bei ihren geldpolitischen Entscheiden leiten lässt. Kapitel 3 erklärt, welche Instrumente der Nationalbank zur Verfügung stehen, um die geldpolitischen Entscheide in die Praxis umzusetzen. Die Rolle der Nationalbank bei der Bargeldversorgung wird in Kapitel 4 aufgezeigt. In Kapitel 5 wird dargestellt, wie die Nationalbank den bargeldlosen Zahlungsverkehr unterstützt. Kapitel 6 behandelt die Aktiven der Nationalbank, ihre Funktionen und die Kriterien, nach denen sie verwaltet werden. Kapitel 7 legt dar, auf welche Weise die Nationalbank zur Stabilität des Finanzsystems beiträgt. In Kapitel 8 wird gezeigt, in welchen internationalen Institutionen und Gremien die Nationalbank mitwirkt. Kapitel 9 erläutert den Zusammenhang zwischen Unabhängigkeit und Rechenschaftspflicht sowie die Bezie- hungen zwischen der Nationalbank und dem Bund. Kapitel 10 beschreibt die Organisation der Nationalbank und enthält das Organi- gramm des Unternehmens. Kapitel 11 fasst die Rechtsgrundlagen zusammen, auf denen die Tätigkeit der Nationalbank beruht. Der Anhang enthält eine Liste mit den wichtigsten Publikationen und Informationsmitteln der Nationalbank, eine grafische Darstellung der Bilanz sowie ein Verzeichnis der Adressen. Die Broschüre ist auf Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch über die Bibliothek der Nationalbank erhältlich und findet sich zusammen mit weiterführenden Informationen auch auf der SNB- Website (www.snb.ch, Publikationen). Ein Kurzporträt 5
1 Der Auftrag der Nationalbank Die Schweizerische Nationalbank führt als unabhängige Zentralbank die Geld- und Währungspolitik des Landes. Ihr Auftrag lautet, die Geld- und Währungspolitik so zu gestalten, dass das Geld seinen Wert behält und sich die Volkswirtschaft gut entwickeln kann. Dieser Auftrag ist in der Verfassung und im Nationalbankgesetz verankert. Art. 99 der Bundesverfassung verpflichtet die Nationalbank, als unabhängige Zentralbank eine Geld- und Währungspolitik zu führen, die dem Gesamtinteresse des Landes dient. Im Nationalbankgesetz (Art. 5 Abs. 1) wird dieser Auftrag präzisiert: «Die Nationalbank ge- währleistet die Preisstabilität. Dabei trägt sie der konjunkturellen Entwicklung Rechnung.» Entstehung der Ein gut organisiertes und stabiles Geldwesen ist eine wichtige Zentralbanken Voraussetzung für das Gedeihen einer Volkswirtschaft. Mit der Ent- stehung moderner Nationalstaaten wurden die Schaffung von Geld und die Organisation des Geldwesens in der Regel öffentlichen Institutionen, den Zentralbanken, übertragen. Die Zentralbanken der verschiedenen Länder haben unterschiedliche Wurzeln. Einige der ältesten Zentralbanken waren ursprünglich Staatsbanken, die dem Staat Kredite gewährten und das Staatsver- mögen verwalteten. Andere wurden gegründet, um die Stabilität des Bankensystems zu erhöhen und den häufigen Bankenpaniken entgegenzuwirken. 6 Ein Kurzporträt
Wieder andere Zentralbanken, so auch die Nationalbank, lösten Geschichte der private Notenbanken ab. In der Schweiz gab es im 19. Jahrhundert Schweizerischen Nationalbank eine Reihe von Kantonalbanken und privaten Banken, die im Wettbewerb zueinander Banknoten herausgaben. Im Zuge der raschen Entwicklung der Schweizer Wirtschaft und ihrer zunehmenden Einbindung in die Weltwirtschaft deckten sich die Interessen der privaten Emissionsbanken immer weniger mit den Bedürfnissen der Volkswirtschaft. Dies widerspiegelte sich unter anderem in einer unzulänglichen Versorgung der Wirtschaft mit Banknoten. Die Stimmen, die für die Schaffung einer zentralen, mit dem Banknoten- monopol ausgestatteten Notenbank eintraten, mehrten sich. Im Jahr 1891 wurde ein Artikel in die Bundesverfassung aufgenommen, der die Emission von Banknoten zur alleinigen Sache des Bundes erklärte. Es dauerte aber noch 15 Jahre, bis das Bundesgesetz über die Schweizerische Nationalbank Anfang Januar 1906 in Kraft trat. Zuvor war das Projekt einer Staatsbank vom Volk abgelehnt worden. Im Juni 1907 nahm die Nationalbank ihre Tätigkeit als unabhängige Zentralbank auf. Zur Zeit der Gründung der Nationalbank beruhte das Geld- Wandel des und Währungswesen fast überall auf dem festen Verhältnis der Währungswesens Währungen zum Gold. In diesem Umfeld hatte die Nationalbank den Auftrag, «den Geldumlauf zu regeln und den Zahlungsverkehr zu erleichtern». Sie war dabei verpflichtet, Banknoten auf Ver- langen in Gold umzutauschen. Seither hat sich die Weltwirtschaft stark gewandelt. Gold spielt als Anker des internationalen Geld- und Währungssystems keine Rolle mehr, und die Banknoten haben im Vergleich zum Buchgeld an Bedeutung verloren. Gleich geblieben ist dagegen die Aufgabe der Nationalbank, ihre Geldpolitik so zu gestalten, dass der Wert des Geldes stabil bleibt und die Volkswirtschaft sich entfalten kann. Ein Kurzporträt 7
2 Das geldpolitische Konzept Preisstabilität ist eine wesentliche Voraussetzung für Wachstum und Wohlstand. Sowohl Inflation (ein anhaltender Anstieg des Preisni- veaus) als auch Deflation (ein anhaltender Rückgang des Preisniveaus) beeinträchtigen die Entwicklung der Wirtschaft. Sie behindern die Funktion der Preise, Arbeit und Kapital zu einer möglichst produktiven Verwendung zu lenken, und führen zu Umverteilungen von Ein kommen und Vermögen. Das geldpolitische Konzept beschreibt, wie die Nationalbank ihren Geldpolitisches gesetzlichen Auftrag zu erfüllen beabsichtigt. Es besteht aus Konzept drei Elementen: einer Definition der Preisstabilität, einer bedingten Inflationsprognose über die nächsten drei Jahre und dem SNB- Leitzins. Die Nationalbank setzt Preisstabilität mit einem Anstieg des Landes Definition der indexes der Konsumentenpreise von weniger als 2% pro Jahr Preisstabilität gleich. Auch Deflation verletzt das Ziel der Preisstabilität. Mit ihrer Definition der Preisstabilität trägt die Nationalbank dem Umstand Rechnung, dass sie die Inflation nicht exakt steuern kann und der Konsumentenpreisindex die Teuerung tendenziell leicht über zeichnet. Ein Kurzporträt 9
Bedingte Die von der Nationalbank vierteljährlich publizierte Inflationsprognose Inflationsprognose dient als Hauptindikator für den geldpolitischen Entscheid und als zentrales Element der Kommunikation. Die Inflationsprognose, die sich auf die nächsten drei Jahre bezieht, widerspiegelt die mittelfristige Ausrichtung der Geldpolitik. Die Nationalbank trägt damit dem Umstand Rechnung, dass Produktion und Preise auf geldpolitische Impulse mit teilweise beträchtlichen Verzögerungen reagieren. Neben der Inflationsprognose berücksichtigt die Nationalbank für ihren Entscheid eine Vielzahl von Indikatoren zur konjunkturellen und monetären Entwicklung im In- und Ausland sowie zur Finanzstabilität (siehe Kapitel 7). Die Inflationsprognose der Nationalbank unterstellt, dass der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekanntgegebene SNB-Leitzins im Prognosezeitraum konstant bleibt. Es handelt sich somit um eine bedingte Prognose, die zeigt, wie die Nationalbank die Entwick- lung der Konsumentenpreise bei unveränderter Geldpolitik sieht. Dies ermöglicht es der Öffentlichkeit, den künftigen geldpolitischen Handlungsbedarf abzuschätzen. Die publizierte Inflationsprognose der Nationalbank lässt sich nicht mit Prognosen von Banken oder Forschungsinstituten vergleichen, die in der Regel die erwarteten Zinsanpassungen einbeziehen. SNB-Leitzins Die Nationalbank legt die Höhe des SNB-Leitzinses fest und kommu- niziert dadurch ihre geldpolitischen Entscheide. Sie strebt an, die kurzfristigen besicherten Geldmarktzinssätze nahe am SNB-Leitzins zu halten. Als aussagekräftigster kurzfristiger Frankenzinssatz steht der Tagesgeldsatz SARON (Swiss Average Rate Overnight) im Zentrum (siehe Kapitel 3, Textkasten «Übergang vom Libor zum SARON»). 10 Ein Kurzporträt
Die Nationalbank gewährleistet Preisstabilität, indem sie mit ihren Beeinflussung des geldpolitischen Operationen auf das Zinsumfeld einwirkt und es der Zinsumfeldes jeweiligen Lage der Wirtschaft anpasst. Eine wichtige Rolle spielen dabei die Realzinsen, d. h. die Nominalzinsen abzüglich der Teuerung. Im Allgemeinen hat eine Senkung der Realzinsen eine stimulierende und eine Erhöhung der Realzinsen eine dämpfende Wirkung auf die Nachfrage und die Preise von Waren und Dienstleistungen. Zentral- banken steuern zwar kurzfristige Nominalzinsen. Da sich die Teuerung aber nur langsam verändert, beeinflussen sie damit in der kurzen Frist auch die Realzinsen. Eine eigenständige, am Ziel der Preisstabilität orientierte Geldpolitik Rolle des setzt grundsätzlich flexible Wechselkurse voraus. Dies bedeutet Wechselkurses jedoch nicht, dass die Wechselkursentwicklung von der Nationalbank nicht beachtet wird. Da der Franken in Zeiten hoher Unsicherheit von Investoren als sicherer Hafen genutzt wird, wertet er sich in sol- chen Phasen tendenziell auf, was Inflation und Konjunktur beein- trächtigt. Wechselkursbewegungen wirken sich damit auf die geldpo- litischen Entscheide aus. Verändert die Nationalbank die Zinssätze oder interveniert sie am Devisenmarkt, hat dies wiederum einen Einfluss auf den Wechselkurs. Befinden sich die Zinssätze auf sehr tiefen Niveaus, schränkt dies Unkonventionelle den Spielraum für weitere Zinssenkungen zunehmend ein. Will Massnahmen eine Zentralbank ihre Geldpolitik in einem solchen Umfeld weiter lockern, muss sie zu sogenannten unkonventionellen Massnahmen greifen. Die wichtigsten unkonventionellen Massnahmen der National- bank waren in den letzten Jahren Devisenmarktinterventionen, die vorübergehende Festlegung eines Mindestkurses zum Euro und die Einführung eines Negativzinses auf den Sichtguthaben, die Banken und andere Finanzmarktteilnehmer bei der Nationalbank halten. Auch die im März 2020 geschaffene SNB-COVID-19- Refinanzierungsfazilität zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie ist eine unkonventionelle Massnahme (siehe auch Kapitel 3). Ein Kurzporträt 11
Vierteljährliche Die Nationalbank führt in den Monaten März, Juni, September und Lagebeurteilungen Dezember eine vertiefte geldpolitische Lagebeurteilung durch. Gestützt darauf fällt sie einen geldpolitischen Entscheid. Die National- bank begründet ihren Entscheid in einer Medienmitteilung, die auch die bedingte Inflationsprognose enthält. Im Juni und Dezember erläutert die Nationalbank ihre Geldpolitik zusätzlich im Rahmen eines Mediengesprächs. Sie kann auch ausserhalb der vierteljährlichen Lagebeurteilungen jederzeit geldpolitische Massnahmen ergreifen, wenn es die Umstände erfordern. Die Hintergründe des geldpoliti- schen Entscheids werden im vierteljährlichen Bericht über die Geldpolitik dargelegt. Dieser wird im Quartalsheft publiziert. ������ �� ��� �� Veränderung gegenüber dem Vorjahr % 4 3 2 1 0 –1 –2 07 08 09 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 Landesindex der Konsumentenpreise Definition der Preisstabilität Quelle: SNB 12 Ein Kurzporträt
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3 Die Umsetzung der Geldpolitik Die Nationalbank setzt ihre Geldpolitik um, indem sie das Zinsniveau am Geldmarkt steuert. Dabei strebt sie an, dass die kurzfristigen besicherten Geldmarktsätze in der Nähe des SNB-Leitzinses liegen. Im Fokus der Nationalbank steht der Tagesgeldsatz SARON, der aussagekräftigste kurzfristige Frankenzinssatz. Die Nationalbank kann auf die Geldmarktsätze mit ihren Offenmarkt- operationen Einfluss nehmen oder die Verzinsung der Sichtguthaben anpassen, welche die Banken und andere Finanzmarktteilnehmer bei ihr halten. Um die monetären Bedingungen zu beeinflussen, ist die SNB bei Bedarf auch am Devisenmarkt aktiv. Seit 2015 setzt die Nationalbank die Geldpolitik mittels des Negativ zinses, d. h. des Zinses auf Sichtguthaben, welche die Banken und andere Finanzmarktteilnehmer bei ihr halten, und mittels Interventionen am Devisenmarkt um. Der Negativzins beträgt – 0,75% und entspricht damit zurzeit dem SNB-Leitzins. Übergang vom Libor zum SARON In der Schweiz befasst sich die Nationale Arbeitsgruppe für Refe- renzzinssätze in Franken mit der Ablösung des Franken-Libors (London Interbank Offered Rate) am Finanzmarkt. Die Nationalbank unterstützt die Arbeitsgruppe, indem sie das Fachsekretariat führt und die wichtigen Informationen auf ihrer Website veröffent- licht. Die Arbeitsgruppe empfahl 2017 den SARON als Alternative zum Libor. Seither arbeiten die Marktteilnehmer intensiv an der Umstellung auf neue, SARON-basierte Produkte. Inzwischen besteht ein entsprechender Zinsswapmarkt, der die Grundlage für eine SARON-basierte Zinskurve bildet. Auch am Kreditmarkt etabliert sich der SARON als Referenzzinssatz, und es werden Kredite mit einer solchen Zinsfestsetzung vergeben. Ende 2021 wird die Berechnung des Franken-Libors eingestellt. 14 Ein Kurzporträt
Die Sichtguthaben (Giroguthaben) bei der Nationalbank sind die Sichtguthaben liquidesten Aktiven einer Bank. Sie stehen unmittelbar für den bei der Nationalbank Zahlungsverkehr zur Verfügung und stellen gesetzliche Zahlungs mittel dar. Die Banken halten Sichtguthaben zudem als Liqui ditätsreserve und zur Erfüllung der gesetzlichen Mindestreserve vorschriften. Die gesamten Sichtguthaben umfassen neben den Giroguthaben inländischer Banken auch die Verbindlichkeiten gegenüber dem Bund auf Sicht, die Giroguthaben ausländischer Banken und Institutionen sowie die übrigen Sichtverbindlichkeiten. Wenn die Nationalbank ihre geldpolitischen Instrumente einsetzt, werden auch die Sichtguthaben beeinflusst. Mindestreserven Mit der im Nationalbankgesetz verankerten Mindestreservepflicht der Banken wird eine minimale Haltung von Notenbankgeld sicher- gestellt. Zu den anrechenbaren Aktiven in Franken zählen die Umlaufmünzen, die Banknoten und die Sichtguthaben der Banken bei der Nationalbank. Das Mindestreserveerfordernis beträgt der- zeit 2,5% der massgeblichen Verbindlichkeiten. Diese berechnen sich als Summe aus kurzfristigen (bis 90 Tage), auf Franken lauten- den Verbindlichkeiten und 20% der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden in Spar- und Anlageform. Grundsätzlich haben alle in der Schweiz und im Fürstentum Liechten- Zugang zu den stein domizilierten Banken Zugang zu den geldpolitischen Opera geldpolitischen Operationen tionen der Nationalbank. Andere inländische Finanzmarktteilnehmer wie Versicherungen sowie Banken mit Sitz im Ausland können zu den geldpolitischen Operationen zugelassen werden, sofern dafür ein geldpolitisches Interesse besteht und sie zur Liquidität am besicherten Frankengeldmarkt beitragen. Ein Kurzporträt 15
Geldpolitisches Die Geschäfte, welche die Nationalbank zur Umsetzung ihrer Geld Instrumentarium politik durchführen darf, sind in Art. 9 des Nationalbankgesetzes geregelt. Die «Richtlinien der Schweizerischen Nationalbank über das geldpolitische Instrumentarium» beschreiben die entsprechenden Instrumente und Verfahren. Die Richtlinien werden durch Merkblätter ergänzt, die sich an die Geschäftspartner richten. Offenmarktoperationen Die Nationalbank unterscheidet zwischen Offenmarktoperationen und stehende Fazilitäten und stehenden Fazilitäten. Bei Offenmarktoperationen geht die Initiative zum Geschäftsabschluss von der Nationalbank aus, bei stehenden Fazilitäten dagegen von den Banken. Zu den Offenmarktoperationen gehören Devisengeschäfte und Devisen swaps, Repogeschäfte sowie die Emission eigener Schuldverschrei- bungen (SNB Bills). Die Nationalbank kann die Offenmarktoperationen im Rahmen von Auktionen oder bilateralen Geschäften durchfüh- ren. Die Transaktionen am Geldmarkt werden in der Regel über eine elektronische Handelsplattform abgeschlossen. Zu den stehenden Fazilitäten gehören die Engpassfinanzierungs fazilität und die Innertagsfazilität. Hier setzt die Nationalbank lediglich die Konditionen fest, zu denen die Geschäftspartner Liqui- dität beziehen können. Die Engpassfinanzierungsfazilität dient dazu, unerwartete Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Mit der Inner- tagsfazilität werden der Interbankenzahlungsverkehr im SIC-System und Devisentransaktionen im multilateralen Devisenabwicklungs system (Continuous Linked Settlement) erleichtert (siehe Kapitel 5). 16 Ein Kurzporträt
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Devisengeschäfte Die Nationalbank kann an den Finanzmärkten Fremdwährungen gegen Franken kaufen oder verkaufen. Die meisten Devisenge schäfte der Nationalbank sind entweder Kassa- oder Swapgeschäfte. Bei einem Devisenswap werden gleichzeitig der Kauf (Verkauf) von Devisen zum Kassakurs und der Verkauf (Kauf) dieser Devisen zu einem späteren Termin vereinbart. Die Nationalbank schliesst die Devisengeschäfte mit einem breiten Kreis von Gegenparteien im In- und Ausland ab. Verzinsung der Seit Januar 2015 erhebt die Nationalbank auf Sichtguthaben, die Sichtguthaben bei Banken und andere Finanzmarktteilnehmer bei ihr halten, einen der SNB Zins von – 0,75% (Negativzins). Mit der Festlegung eines Zinssatzes auf Sichtguthaben und der Ausgestaltung der weiteren Konditionen beeinflusst die Nationalbank das Zinsniveau am Geldmarkt. Hierfür genügt es, wenn nur ein Teil der Sichtguthaben dem Negativzins unterliegt, weshalb die Nationalbank den Kontoinhabern Freibeträge gewährt, die nicht dem Negativzins unterliegen. Basis für die Be- messung der Freibeträge der inländischen Banken bildet das Mindest reserveerfordernis (siehe Textkasten «Mindestreserven»). Für Kontoinhaber, die nicht der Mindestreservepflicht unterliegen, legt die Nationalbank einen fixen Freibetrag fest. Repogeschäfte Bei einem liquiditätszuführenden Repogeschäft kauft die National- bank von einer Bank (oder von einem anderen zum Repogeschäft zugelassenen Marktteilnehmer) Wertpapiere (Effekten) und schreibt dieser den Gegenwert auf deren Girokonto gut. Gleichzeitig wird vereinbart, dass die Nationalbank der Bank Wertpapiere gleicher Gattung und Menge zu einem späteren Zeitpunkt zurückverkauft. Bei einem liquiditätsabschöpfenden Repogeschäft erfolgen die Transaktionen in umgekehrter Richtung. Für die Dauer des Geschäfts bezahlt der Geld- nehmer dem Geldgeber in der Regel einen Zins (Reposatz). 18 Ein Kurzporträt
SNB-repofähige Effekten Die Nationalbank verlangt bei ihren Kreditgeschäften mit Banken und anderen Finanzmarktteilnehmern ausreichende Sicherheiten. Damit sichert sie sich gegen Verluste ab und gewährleistet die Gleichbehandlung ihrer Geschäftspartner. Die «Richtlinien der Schweizerischen Nationalbank über das geldpolitische Instrumen- tarium» beschreiben die Effekten, welche die Nationalbank als Sicherheiten akzeptiert. Das «Merkblatt zu den SNB-repofähigen Effekten» konkretisiert die Kriterien für die Wertschriften, die bei Repogeschäften mit der Nationalbank geliefert werden können. Da die Nationalbank auch Banken mit Sitz im Ausland zu ihren geldpolitischen Operationen zulässt und der Bestand an Effekten in Franken beschränkt ist, akzeptiert sie auch Sicherheiten, die in Fremdwährungen denominiert sind. Die Nationalbank setzt hohe Mindestanforderungen an die Marktfähigkeit und Bonität von Effekten. Die Emission eigener Schuldverschreibungen in Franken (SNB Bills) SNB Bills ermöglicht der Nationalbank, Liquidität abzuschöpfen. Die Lauf- zeit kann bis zu einem Jahr betragen. Um die Liquidität wieder zu erhöhen, kann die Nationalbank SNB Bills über den Sekundär- markt zurückkaufen. Im März 2020 schuf die Nationalbank die SNB-COVID-19-Refinan- SNB-COVID-19- zierungsfazilität (CRF), die auf der COVID-19-Solidarbürgschafts- Refinanzierungsfazilität verordnung des Bundesrats basiert. Die CRF zielt darauf ab, die Kreditversorgung der Wirtschaft zu stärken und eine hohe Liquidität des Bankensystems sicherzustellen. Es handelt sich um eine Fazilität zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie. Die CRF erlaubt es den Banken, gegen Abtretung von Unterneh- menskrediten bei der Nationalbank Liquidität in Form eines gedeck- ten Darlehens zu beziehen. Als Sicherheiten zugelassen sind Unter- nehmenskredite, die im Zuge der Pandemie vom Bund oder von den Kantonen garantiert werden. Die Nationalbank kann auch weitere Sicherheiten zur Deckung des Darlehens zulassen. Ein Kurzporträt 19
Hohe Liquidität im Bankensystem Umfangreiche Devisenkäufe haben seit 2009 zu einem starken Anstieg der Liquidität im Bankensystem geführt. Daher bestand von 2012 bis Herbst 2019 kein Bedarf für Repogeschäfte. Im Zusammenhang mit der Reaktion des Marktes auf die Anpassung der Freibeträge per 1. November 2019 bzw. 1. April 2020 tätigte die Nationalbank erneut Repogeschäfte, um sicherzustellen, dass die kurzfristigen besicherten Geldmarktsätze in Franken nahe am SNB-Leitzins bleiben. In den vergangenen Jahren wurden keine SNB Bills emittiert oder zurückgekauft. ���������� � � Monatsdurchschnitte aus Tageswerten % 4 3 2 1 0 –1 –2 07 08 09 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 Dreimonats-Libor Zielband der SNB SARON SNB-Leitzins (seit 13.6.2019) Quelle: SNB 20 Ein Kurzporträt
4 Die Gewährleistung der Bargeldversorgung Die Nationalbank verfügt über das alleinige Recht (Monopol) zur Ausgabe von Banknoten. Sie versorgt die Wirtschaft mit Noten, die hohen Qualitäts- und Sicherheitsansprüchen genügen. Im Auftrag des Bundes nimmt die Nationalbank auch die Verteilung der Münzen wahr. Die Versorgung der Wirtschaft mit Banknoten und Münzen erfolgt Ausgabe und über die beiden Kassenstellen an den Sitzen in Bern und Zürich sowie Rücknahme von Banknoten über 13 Agenturen, die im Auftrag der Nationalbank von Kantonal und Münzen banken geführt werden. Die Nationalbank gibt die Banknoten und Münzen nach den Bedürfnissen des Zahlungsverkehrs aus, gleicht saisonale Schwankungen aus und zieht nicht mehr zirkulationsfähige Noten und Münzen aus dem Verkehr. Die Nationalbank wirkt hauptsächlich als Grossverteilerin der Noten und Münzen. Die Banken, die Post und die Bargeldverarbeiter besorgen die Feinverteilung des Bargeldes. Im Durchschnitt des Jahres 2020 befanden sich rund 513 Mio. Stück Banknoten im Wert von 84,4 Mrd. Franken im Umlauf. Die Schweizer Banknoten werden von der Firma Orell Füssli AG Herstellung gedruckt. Das Prägen von Münzen ist Sache des Bundes und wird von Banknoten und Münzen von der Swissmint, der Münzstätte der Schweizerischen Eid genossenschaft in Bern, vorgenommen. Die Nationalbank bestimmt die Nennwerte und die Gestaltung der Banknoten. Besondere Bedeutung kommt der Sicherheit der Noten zu. Aufgrund der raschen technologischen Entwicklung müssen die Banknoten laufend auf ihre Fälschungssicherheit überprüft werden. In Zusammenarbeit mit Dritten entwickelt die Nationalbank neue Sicherheitsmerkmale, die einen zeitgemässen und wirksamen Fälschungsschutz der Banknoten erlauben. Der Anteil der be schlagnahmten Fälschungen aus dem Notenumlauf ist im inter nationalen Vergleich klein. Ein Kurzporträt 21
Die Emission der sechs Notenwerte der 9. Banknotenserie wurde im September 2019 abgeschlossen. Ende April 2021 rief die National- bank die Banknoten der 8. Banknotenserie zurück. Banknoten ab der 6. Serie können zeitlich unbeschränkt bei der Nationalbank zum vollen Nennwert umgetauscht werden. Bedeutung des Bargeldes – Zahlungsmittelumfrage Die Nationalbank führte im Jahr 2020 zum zweiten Mal eine reprä- sentative Umfrage über die Nutzung der verschiedenen Zahlungs- mittel bei privaten Haushalten in der Schweiz durch. Dafür wurden rund 2100 zufällig ausgewählte, in der Schweiz wohnhafte Per sonen mit einem Fragebogen und einem Zahlungstagebuch zu den Zahlungsgewohnheiten und zur Bargeldbenutzung befragt. Die Umfrageresultate zeigen, dass im Herbst 2020 im Vergleich zur Umfrage 2017 merklich weniger Bargeld zu Zahlungszwecken verwendet wurde als im gleichen Zeitraum drei Jahre zuvor. Die befragten Personen nutzten v.a. vermehrt die Debitkarte und insbesondere deren Kontaktlosfunktion, aber auch weitere bar geldlose Zahlungsmittel. Die SNB plant, in regelmässigen Abständen weitere Umfragen durchzuführen. 22 Ein Kurzporträt
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5 Die Rolle der Nationalbank im bargeldlosen Zahlungsverkehr Die Nationalbank hat die Aufgabe, das Funktionieren bargeldloser Zahlungssysteme zu erleichtern und zu sichern. Sie nimmt diese Aufgabe primär wahr, indem sie als Auftraggeberin und Systemmanagerin des Zahlungssystems Swiss Interbank Clearing (SIC-System) fungiert. SIC-System Das SIC-System ist das zentrale Zahlungssystem der Schweiz für Zahlungen in Franken. Über das SIC-System wickeln Banken und andere Finanzmarktteilnehmer sowohl ihre Interbankenzahlungen (Zahlungen zwischen Finanzinstituten sowie Drittsystemzahlungen) als auch Kundenzahlungen ab. Letztere werden hauptsächlich durch Zahlungsinstrumente wie Banküberweisungen und Lastschriften ausgelöst. Ebenso wird ein Teil der Verpflichtungen aus Kartentrans- aktionen gebündelt über das SIC-System unter den Teilnehmern verrechnet. Über das SIC-System versorgt die Nationalbank zudem den Frankengeldmarkt mit Liquidität (siehe Kapitel 3). Das SIC-System ist ein Echtzeit-Brutto-Abwicklungssystem. Dies bedeutet, dass die Zahlungen laufend, einzeln, endgültig und unwiderruflich ausgeführt werden. Die Abwicklung der Zahlungen im SIC-System erfolgt in Zentralbankgeld. Das SIC-System nutzt als Zahlungsmittel die Sichtguthaben der SIC-Teilnehmer auf ihren Girokonten bei der Nationalbank. Technisch hält ein Teilnehmer ein Girokonto bei der SNB und ein Verrechnungskonto im SIC-System – rechtlich bilden diese beiden Konten eine Einheit. Im Jahr 2020 wurden pro Tag im Durchschnitt rund 2,9 Mio. Transaktionen im Wert von 178 Mrd. Franken über das SIC-System abgewickelt. 97,5% der Transaktionen und 10,3% des Umsatzes entfielen auf Kundenzah- lungen, 2,5% der Transaktionen und 89,7% des Umsatzes auf Inter bankenzahlungen. Die Nationalbank als Auftraggeberin und Systemmanagerin des SIC-Systems legt den Teilnehmerkreis fest, versorgt das System mit Liquidität und bestimmt die Funktionalitäten und Abwick lungsregeln. 24 Ein Kurzporträt
Mit dem Betrieb des SIC-Systems hat die Nationalbank die SIX Interbank Clearing AG (SIC AG) – eine Tochtergesellschaft der SIX Group AG (SIX) – beauftragt. Die SIX ihrerseits befindet sich im Besitz von zahlreichen nationalen und internationalen Finanzinstituten. Als systemisch bedeutsame Finanzmarktinfrastruktur wird das SIC-System von der Nationalbank überwacht (siehe Kapitel 7). Weiterentwicklung des Zahlungsverkehrs: Zulassung von Fintech- Unternehmen und Instant Payments Unter dem Stichwort «Fintech» (Kurzform für Finanztechnologie) erlebt die Finanzindustrie einen Innovationsschub. Das Augenmerk der Nationalbank gilt dabei den möglichen Auswirkungen auf die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben. Der bargeldlose Kundenzah- lungsverkehr ist besonders stark von Innovationen tangiert. Da über das SIC-System neben Interbankenzahlungen auch Kunden- zahlungen abgewickelt werden, sind diese Entwicklungen für das SIC-System von Bedeutung. Als Auftraggeberin des SIC-Systems schafft die Nationalbank angemessene Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Seit 2019 gewährt die SNB Unternehmen mit einer Fintech-Bewilli- gung, die ein für den Zahlungsverkehr in Franken massgebliches Geschäftsmodell betreiben, den Zugang zum SIC-System. Im Jahr 2020 lancierten die SNB und die SIC AG ferner das Projekt SIC5 zur Weiterentwicklung des SIC-Systems. Die neue Generation des SIC-Systems erlaubt u. a. die Abwicklung von Sofortzahlungen (Instant Payments), d. h. von bargeldlosen Kundenzahlungen, die rund um die Uhr verarbeitet werden und bei denen die Endbegüns- tigten innert Sekunden über den Zahlungsbetrag verfügen können. Diese Neuerungen sollen im Jahr 2023 eingeführt werden. Ein Kurzporträt 25
6 Die Verwaltung der Aktiven Die Aktiven der Nationalbank erfüllen wichtige geld- und währungs- politische Funktionen. Sie bestehen im Wesentlichen aus Gold und aus Anlagen in Fremdwährungen sowie zu einem kleinen Teil aus Finanzaktiven in Franken. Die Höhe und Zusammensetzung der Aktiven wird durch die Bedürfnisse der Geld- und Währungs politik und die geltende Währungsordnung bestimmt. Währungsreserven Die Anlagen in Fremdwährungen (Devisenreserven), das Gold sowie die Reserveposition und die Sonderziehungsrechte beim Inter nationalen Währungsfonds (IWF) bilden die Währungsreserven der Schweiz. Bei den Devisenreserven handelt es sich im Wesentlichen um Anleihen (rund 80%) und Aktien (rund 20%), die mehrheitlich in Euro und US-Dollar denominiert sind. Die umfangreichen De visenkäufe, die zur Dämpfung des anhaltenden Aufwertungsdrucks auf den Franken seit 2009 nötig waren, führten zu einer Vervielfa- chung der Devisenreserven. Das Gold hält die Nationalbank grössten- teils in Form von Barren und den Rest als Münzen. Die Sonder ziehungsrechte erhält die Schweiz als Mitglied des IWF; sie werden von der Nationalbank verwaltet (zum IWF siehe Kapitel 8). Funktion der Währungsreserven Die Währungsreserven verschaffen der Nationalbank geld- und währungspolitischen Handlungsspielraum. Sie sind für die Schweiz als kleine und offene Volkswirtschaft mit einem inter national wichtigen Finanzplatz von besonderer Bedeutung. Währungsreserven wirken vertrauensbildend und stabilisierend. Sie dienen der Vorbeugung und Überwindung von Krisen. Ihre Höhe ergibt sich im derzeitigen Umfeld weitgehend aus der Umsetzung der Geldpolitik. Finanzaktiven Als Finanzaktiven in Franken hält die Nationalbank Franken- in Franken obligationen, gedeckte Darlehen im Zusammenhang mit der SNB- COVID-19-Refinanzierungsfazilität und gegebenenfalls Forderungen aus Repogeschäften (siehe Kapitel 3). 26 Ein Kurzporträt
Die Anlagen der Nationalbank erfolgen nach den Kriterien Liquidi- Anlagepolitik tät, Sicherheit und Ertrag. Die «Richtlinien der Schweizerischen Nationalbank für die Anlagepolitik» beschreiben den Handlungsrahmen für die Anlagetätigkeit und den Anlage- und Risikokontrollprozess. Die Anlagen werden nach den Grundsätzen einer zeitgemässen Vermö- gensbewirtschaftung getätigt. Durch Diversifikation der Anlagen wird ein angemessenes Verhältnis zwischen Rendite und Risiko angestrebt. Eine breite Diversifikation bezüglich Währungen, Anlageklassen und Emittenten ermöglicht es der Nationalbank, bei einem ausgewo- generen Risikoprofil langfristig höhere Erträge zu erwirtschaften. Aus dem Vorrang der Geldpolitik kann es notwendig sein, bewusst bestimmte Risiken zu übernehmen und entsprechende allfällige Verluste zu tragen. So sichert die Nationalbank das Währungsrisiko nicht gegen eine Frankenaufwertung ab, weil dies eine Franken nachfrage darstellen und einen Aufwertungsdruck erzeugen würde. Um den finanziellen Risiken Rechnung zu tragen, benötigt die SNB Eigenkapital in angemessener Höhe. Sie stellt dies sicher, indem sie aus ihren Erträgen jährlich Zuweisungen an ihre Rückstellungen vornimmt (siehe Kapitel 10). Ein bedeutender Teil der Devisenreserven ist in sicheren und liquiden US-amerikanischen und europäischen Staatspapieren angelegt. Die Nationalbank investiert einen Teil der Mittel in weitere Währungen und Wertpapiere mit höherer erwarteter Rendite. Dazu gehören Unter- nehmensanleihen und Aktien ausländischer Emittenten. Ein Kurzporträt 27
Nicht-finanzielle Bei der Bewirtschaftung solcher Wertschriften privater Emittenten Aspekte berücksichtigt die Nationalbank auch Aspekte, die nicht-finanzieller Natur sind. Zum einen verzichtet die Nationalbank aufgrund ihrer speziellen Rolle als Zentralbank gegenüber dem Bankensektor auf Investitionen in Aktien von systemrelevanten Banken weltweit. Zum anderen berücksichtigt sie in ihrer Anlagepolitik die grund legenden Normen und Werte der Schweiz. Sie investiert daher nicht in Aktien und Anleihen von Unternehmen, deren Produkte oder Produktionsprozesse in grober Weise gegen gesellschaftlich breit anerkannte Werte verstossen. Die Nationalbank erwirbt somit keine Wertschriften von Unternehmen, die grundlegende Menschen- rechte massiv verletzen, systematisch gravierende Umweltschäden verursachen oder in die Produktion international geächteter Waffen involviert sind. �������� ��� ������������������� Devisenanlagen 91% Gold 5% Finanzaktiven in Franken 1% Weitere Aktiven 3% Total: 999 Mrd. Franken Ende 2020 28 Ein Kurzporträt
Ende 2020 erweiterte die Nationalbank das Ausschlusskriterium betreffend Umwelt. Neu schliesst sie auch Wertschriften von Unter- nehmen aus, die primär Kohle für die Energieerzeugung abbauen, weil in der Schweiz ein breiter Konsens für den Kohleausstieg besteht. Bei der Bewirtschaftung der Aktiven gilt es zu berücksichtigen, dass die SNB nicht die Aufgabe hat, gezielt Einfluss auf die Entwick- lung bestimmter Wirtschaftssektoren auszuüben. Ihre Anlagepolitik kann daher nicht darauf ausgerichtet sein, Strukturpolitik zu betreiben, d. h., eine positive oder negative Selektion einzelner Wirtschafts- sektoren vorzunehmen mit dem Ziel, diesen einen Vorteil oder einen Nachteil zu verschaffen bzw. wirtschaftlichen, politischen oder gesellschaftlichen Wandel zu hemmen oder zu fördern. Die Nationalbank bildet daher die einzelnen Aktienmärkte in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung der erwähnten Ausnahmen ab. Als Konsequenz daraus hält sie Aktien aus den verschiedenen Wirtschaftssektoren gemäss deren Börsenkapitalisierung. Damit wird sichergestellt, dass das Portfolio den unterschiedlichen Risiken un- gefähr im selben Mass ausgesetzt ist wie die Gesamtheit der global kotierten Unternehmen und dass sich strukturelle Veränderungen der globalen Wirtschaft auch im Portfolio der SNB widerspiegeln. Ein Kurzporträt 29
7 Der Beitrag der Nationalbank zur Finanzstabilität Finanzstabilität bedeutet, dass die Teilnehmer des Finanzsystems, d. h. die Banken und die Finanzmarktinfrastrukturen, ihre Funktionen erfüllen können und gegenüber möglichen Störungen widerstands fähig sind. Sie ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass sich die Volkswirtschaft gut entfalten kann und dass sich die Geldpolitik wirksam umsetzen lässt. Gesetzlicher Auftrag Das Nationalbankgesetz überträgt der Nationalbank die Aufgabe, zur Stabilität des Finanzsystems beizutragen. Die Nationalbank nimmt diese Aufgabe wahr, indem sie die Gefahrenquellen für das Finanz- system analysiert, die systemisch bedeutsamen Finanzmarktinfra- strukturen überwacht und bei der Gestaltung der Rahmenbedingungen für den Finanzplatz Schweiz mitwirkt. Ein spezielles Augenmerk gilt der Widerstandskraft der systemrelevanten Banken. Die National- bank veröffentlicht jährlich einen Bericht zur Finanzstabilität. Sie nimmt darin eine Einschätzung der Stabilität des Schweizer Banken- sektors vor und bezieht Stellung zu den Entwicklungen und Risiken im gesamtwirtschaftlichen Umfeld und im Bankensektor. Bei der Schaffung stabilitätsfördernder Rahmenbedingungen arbeitet die Nationalbank auf nationaler Ebene mit der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) und dem Eidgenössischen Finanzde- partement (EFD) zusammen. Die Nationalbank nimmt eine syste mische Sichtweise ein und konzentriert sich deshalb auf die makropru- denziellen Aspekte der Regulierung. Demgegenüber ist die FINMA u. a. für die institutsspezifische, d. h. die mikroprudenzielle Aufsicht zuständig. Auf internationaler Ebene ist die Nationalbank in verschie- denen Gremien vertreten, die sich mit Fragen der Finanzstabilität, der Finanzmarktregulierung und der Finanzmarktinfrastrukturen befassen. 30 Ein Kurzporträt
Regulatorische Massnahmen zur Stärkung der Finanzstabilität Ein zentrales Gremium für die Bankenregulierung ist der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (siehe Kapitel 8), der 2010 als Antwort auf die Finanzkrise die Basler Eigenkapitalvereinbarung revidiert hat (Basel III). So wurden die Eigenmittelanforderungen an Banken weltweit erhöht, quantitative Liquiditätsanforderungen eingeführt und als letzter Schritt die Standardansätze zur Messung der Kreditrisiken und der operationellen Risiken überprüft. Banken, die von der SNB als systemrelevant bezeichnet worden sind, haben darüber hinaus besondere Eigenmittelanforderungen zu erfüllen; zurzeit sind dies die Credit Suisse Group, die UBS Group AG, die Zürcher Kantonalbank, die Raiffeisen Gruppe und die PostFinance. Zudem müssen diese Banken speziellen Vorschriften im Bereich der Liquidität, der Risikoverteilung und der Notfall planung genügen. Damit wird die Gefahr entschärft, dass eine Bank gerettet werden muss, die zu gross und für die Volkswirtschaft zu wichtig ist, um Konkurs zu gehen (Too-big-to-fail-Problematik). Diesem Ziel dienen auch Vorkehrungen, mit denen sichergestellt wird, dass die volkswirtschaftlich wichtigen Funktionen solcher Banken bei einem Konkurs fortgeführt werden können. Basel III sieht zudem makroprudenzielle Massnahmen vor. Dazu gehört der antizyklische Kapitalpuffer. Im Falle seiner Aktivierung werden die Banken verpflichtet, ihr Eigenkapital zusätzlich zu den bestehenden Kapitalanforderungen temporär aufzustocken – und zwar abhängig von den bestehenden Verwundbarkeiten des Kreditmarktes. Der antizyklische Kapitalpuffer bezweckt somit, die Widerstandskraft des Bankensektors gegenüber den Risiken eines übermässigen Kreditwachstums zu stärken. Im Weiteren soll er einem übermässigen Kreditwachstum entgegenwirken. Im Jahr 2013 aktivierte der Bundesrat auf Antrag der Nationalbank den antizyklischen Kapitalpuffer auf Hypothekarkrediten zur Finanzierung von Wohnliegenschaften und erhöhte ihn 2014 von 1% auf 2% der entsprechenden risikogewichteten Positionen. Ende März 2020 genehmigte der Bundesrat den Antrag der National- bank auf Deaktivierung des Kapitalpuffers, um den Banken im Zusammenhang mit der Coronakrise den grösstmöglichen Spiel- raum bei der Kreditvergabe zu gewähren. Ein Kurzporträt 31
32 Ein Kurzporträt
Bei der Überwachung von Finanzmarktinfrastrukturen konzentriert Überwachung sich die Nationalbank auf diejenigen Zahlungssysteme, zentralen von Finanzmarkt infrastrukturen Gegenparteien und Zentralverwahrer, von denen Gefahren für den Finanzsektor ausgehen können. Risiken entstehen beispielsweise, wenn operationelle, technische oder finanzielle Schwierigkeiten einer Finanzmarktinfrastruktur andere Finanzmarktinfrastrukturen oder Finanzintermediäre in Mitleidenschaft ziehen. Daraus können sich schwerwiegende Störungen an den Finanzmärkten ergeben. Betreiber solcher Infrastrukturen müssen besondere Anforderungen erfüllen, die in den Ausführungsbestimmungen zum Nationalbankgesetz (Nationalbankverordnung) definiert sind. Bei der Überwachung von Infrastrukturbetreibern, die dem Finanzmarktinfrastrukturgesetz unterstehen, arbeitet die Nationalbank mit der FINMA zusammen. Bei Finanzmarktinfrastrukturen mit Sitz im Ausland kooperiert sie mit den zuständigen ausländischen Behörden. Die Nationalbank leistet neben der Prävention auch einen aktiven Ausserordentliche Beitrag zur Bewältigung von Finanzkrisen. Als Kreditgeberin in Liquiditätshilfe letzter Instanz (lender of last resort) kann die Nationalbank ausser ordentliche Liquiditätshilfe an einzelne Banken leisten, wenn sich diese Institute nicht mehr am Markt refinanzieren können. Voraus- setzung dafür ist, dass die betroffenen Banken für die Stabilität des Finanzsystems von Bedeutung sowie solvent sind und für die Liquiditätshilfe ausreichende Sicherheiten hinterlegen können. Ein Kurzporträt 33
Cybersicherheit Ausfälle und Störungen von IT-Systemen, insbesondere aufgrund des Finanzsektors von Cybervorfällen, können die Verfügbarkeit, Integrität und Vertrau- lichkeit von Daten sowie kritische Dienstleistungen und Funktionen des Finanzsystems erheblich beeinträchtigen. Aufgrund der starken Vernetzung des Finanzsystems und verschiedener institutsübergrei- fender Prozesse sind neben den Massnahmen der einzelnen Finanz institute auch sektorweite Vorkehrungen gegen Cyberrisiken notwen- dig. Dies erfordert zum einen eine enge Zusammenarbeit zwischen den privatwirtschaftlichen Akteuren (Banken, Versicherungen, Finanz marktinfrastrukturen und Branchenverbände) und zum anderen einen Beitrag der Behörden – namentlich des EFD, der FINMA und der Nationalbank. In der Schweiz ist das Nationale Zentrum für Cybersicherheit (Natio- nal Cyber Security Centre, NCSC) für die koordinierte Umsetzung der Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyberrisiken verantwortlich. Die Nationalbank beteiligt sich an dem 2020 unter der Leitung des NCSC initiierten Projekt «Financial Sector Information Sharing and Analysis Centre». Es soll die institutionalisierte Zusammenarbeit zwischen dem Privatsektor und den Behörden in strategischen sowie operationellen Fragestellungen der Cybersicherheit fördern. Im Vor- dergrund stehen der Informationsaustausch, die Identifikation und die Umsetzung von sektorweiten Präventions- und Schutzmassnahmen sowie die Krisenbewältigung. 34 Ein Kurzporträt
8 Die internationale Währungskooperation Die internationale Währungskooperation hat zum Ziel, die Funktions fähigkeit und Stabilität des internationalen Währungs- und Finanz systems zu fördern und zur Überwindung von wirtschaftlichen Krisen beizutragen. Die Schweiz ist als Land mit einer eigenen Währung und einem bedeutenden Finanzplatz stark in die Weltwirtschaft inte- griert. Sie profitiert daher in besonderem Masse von einem stabilen internationalen Währungs- und Finanzsystem. Im Rahmen der internationalen Währungskooperation engagiert sich die Nationalbank im Internationalen Währungsfonds (IWF), in der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ), im Financial Stability Board (FSB), in der Organisation für wirtschaft liche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), auf Einladung der G20-Präsidentschaft am Finance Track der G20 und im Central Banks and Supervisors Network for Greening the Financial System (NGFS). Der IWF setzt sich für die Stabilität des globalen Währungs- und IWF Finanzsystems und die wirtschaftliche Stabilität seiner Mitgliedländer ein. Er verfolgt und überprüft regelmässig die wirtschaftliche Entwicklung aller Mitglieder. Der IWF gewährt Kredite an Länder mit Zahlungsbilanzschwierigkeiten, wofür er auf Mittel seiner Mitglieder zurückgreift. Die Mitgliedschaft im IWF nehmen Bund und Nationalbank Die Schweiz im IWF gemeinsam wahr. Der Präsident des Direktoriums der Nationalbank vertritt die Schweiz im Gouverneursrat, dem obersten Entschei- dungsgremium des IWF, der aus einem Vertreter jedes Mitgliedlandes besteht. Der Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) ist eines von 24 Mitgliedern im Internationalen Währungs- und Finanzausschuss (International Monetary and Financial Committee, IMFC), dem wichtigsten Beratungsgremium des IWF. Die Schweiz bildet gemeinsam mit Aserbaidschan, Kasachstan, Kirgistan, Polen, Serbien, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan eine Stimmrechtsgruppe. Diese hat mit ihrem Exekutivdirektor einen der 24 Sitze im Exekutivrat inne, dem wichtigsten operativen Organ des IWF. Ein Kurzporträt 35
36 Ein Kurzporträt
Die Schweiz und Polen stellen den Exekutivdirektor bzw. den Stellvertretenden Exekutivdirektor im Zweijahresturnus. Die Stelle des Schweizer Exekutivdirektors wird abwechselnd von einem Vertreter des EFD und einem der Nationalbank besetzt. Das EFD und die Nationalbank legen die Politik der Schweiz im IWF fest und unterstützen den Exekutivdirektor der Stimmrechtsgruppe bei der Führung der Geschäfte. Die BIZ in Basel dient den Zentralbanken als Bank und ist das Forum BIZ für ihre internationale Zusammenarbeit im Währungs- und Finanz bereich. Die Nationalbank arbeitet in den vier ständigen Ausschüssen der BIZ mit: dem Basler Ausschuss für Bankenaufsicht, dem Aus- schuss für Zahlungsverkehr und Marktinfrastrukturen, dem Ausschuss für das weltweite Finanzsystem sowie dem Märkteausschuss. Ziel des BIZ-Innovation-Hubs ist es, die Zusammenarbeit zwischen Schweizer Zentrum Zentralbanken im Bereich innovativer Finanztechnologien zu fördern für den BIZ-Innovation- Hub und vertiefte Erkenntnisse über die relevanten technologischen Entwicklungen zu gewinnen, welche die Aufgaben von Zentralbanken betreffen. Zudem sollen öffentliche Güter im Technologiebereich entwickelt werden, um das Funktionieren des globalen Finanzsystems weiter zu verbessern. Der BIZ-Innovation-Hub betreibt verschiedene Zentren, eines davon zusammen mit der Nationalbank in der Schweiz. In diesem Zentrum wird zurzeit an zwei Projekten geforscht. Beim Projekt Helvetia wird zusammen mit der SIX Group AG die Integration von Zentralbankgeld in eine Finanzmarktinfrastruktur geprüft, die auf der Distributed-Ledger-Technologie basiert. Im Projekt Rio wird zur Beobachtung und Überwachung von hochfrequenten elektroni- schen Finanzmärkten eine neue Monitoringplattform entwickelt. Diese ermöglicht es, grosse Datenmengen von verschiedenen Handels plätzen in Echtzeit zu verarbeiten und daraus Indikatoren abzuleiten. Ein Kurzporträt 37
FSB Das FSB vereinigt die für die Finanzstabilität zuständigen natio- nalen Behörden, internationalen Organisationen und normgebenden Instanzen. Die Schweiz wird in der Plenarversammlung durch die Nationalbank und das EFD vertreten. Die Nationalbank ist zudem Mit- glied des Steuerungsausschusses und des Ausschusses für die Beur teilung von Risiken. Die Vertretung der Schweiz in weiteren Ausschüs- sen und Arbeitsgruppen ist zwischen der FINMA, dem EFD und der Nationalbank aufgeteilt, die jeweils in enger Zusammenarbeit die Schweizer Position festlegen. OECD Verschiedene Komitees der OECD setzen sich für die Weiterentwick- lung der wirtschafts-, sozial- und entwicklungspolitischen Bezie hungen unter den 37 Mitgliedländern ein. Gemeinsam mit dem Bund nimmt die Nationalbank die Mitgliedschaft im wirtschafts politischen Komitee, im Finanzmarktkomitee und im Statistik komitee wahr. G20 Auf Einladung nimmt die Nationalbank zusammen mit dem Bund am sogenannten Finance Track, d. h. an den Treffen der Finanzminister und Zentralbankgouverneure der G20, der Gruppe von führenden Industrie- und Schwellenländern, teil und wirkt in den entsprechen- den Arbeitsgruppen mit. NGFS Das NGFS dient Zentralbanken und Aufsichtsbehörden als Forum zum Austausch über die Risiken des Klimawandels für die Volks- wirtschaft und das Finanzsystem. Im Rahmen des NGFS wird analysiert, wie diesen Risiken begegnet werden kann und wie die für den Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaftstätigkeit nötigen Finanzmittel aufgebracht werden können. Mit ihrer Mitgliedschaft beteiligt sich die Nationalbank am Erfahrungsaustausch, um dadurch die potenziellen Auswirkungen von Klimarisiken auf die makroökonomischen Entwicklungen und die Finanzstabilität besser einschätzen zu können. 38 Ein Kurzporträt
Auf bilateraler Ebene arbeitet die Nationalbank mit anderen Zentral- Bilaterale Kooperation banken und Behörden zusammen. Diese bilaterale Kooperation umfasst den Austausch zu Themen, die in internationalen Finanz institutionen debattiert werden, sowie die Teilnahme an den bila teralen Finanzdialogen mit anderen Ländern unter der Leitung des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen (SIF). Darüber hinaus leistet die Nationalbank anderen Zentralbanken auf Anfrage technische Hilfe. Diese wird in der Regel in Form individueller Beratungsleistungen von Experten der Nationalbank vor Ort oder in der Schweiz erbracht. Ergänzend dazu engagiert sich die National- bank bei länderübergreifenden Aktivitäten, um den Austausch von notenbankspezifischem Fachwissen zwischen Zentralbanken zu fördern. Schliesslich kann die Nationalbank im Rahmen des Wäh- rungshilfegesetzes in Zusammenarbeit mit dem Bund Darlehen und Garantien zugunsten von internationalen Institutionen und Staaten leisten. Die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein sind seit 1980 durch Fürstentum einen Währungsvertrag verbunden. Bereits zuvor hatte faktisch Liechtenstein während 60 Jahren eine Währungsunion zwischen den beiden Ländern bestanden. Die Nationalbank agiert für das Fürstentum als Zentral- bank, und der Franken ist das offizielle Zahlungsmittel. Ein Kurzporträt 39
9 Unabhängigkeit, Rechenschaftspflicht und Verhältnis zum Bund Die Nationalbank nimmt ihren geldpolitischen Auftrag unabhängig von Regierung und Parlament wahr. Diese Regelung widerspiegelt die Erfahrung, dass es Zentralbanken, die von der Politik unabhängig sind, besser gelingt, die Preisstabilität zu bewahren. Gegenstück zur Unabhängigkeit ist die Rechenschaftspflicht der Nationalbank gegenüber dem Bundesrat, der Bundesversammlung und der Öffentlichkeit. Gesetzliche Die Unabhängigkeit der Nationalbank ist in der Bundesverfassung Verankerung der verankert. Sie umfasst verschiedene Aspekte, die im National Unabhängigkeit bankgesetz (NBG) konkretisiert werden. Die funktionelle Unabhän- gigkeit untersagt der Nationalbank und ihren Organen, bei der Wahrnehmung der geld- und währungspolitischen Aufgaben Wei- sungen von Bundesrat, Bundesversammlung oder anderen Stellen entgegenzunehmen (Art. 6 NBG). Die finanzielle Unabhängigkeit umfasst zum einen die Budgetautonomie der Nationalbank, die sich aus der Rechtsform der Nationalbank als spezialgesetzliche Aktien gesellschaft ergibt, und zum anderen das Verbot der Gewährung von Krediten an den Bund (Art. 11 NBG). Damit ist dem Staat der direkte Zugriff auf die Notenpresse verwehrt. Die institutionelle Unabhängig- keit zeigt sich darin, dass die Zentralbank mit eigener Rechtsper- sönlichkeit und eigener Organisation ausgestattet ist. Die personelle Unabhängigkeit der Nationalbank schliesslich wird dadurch sicher- gestellt, dass die Mitglieder des Direktoriums und ihre Stellvertreter während ihrer Amtsdauer nur abberufen werden können, wenn sie die Voraussetzungen für die Ausübung des Amtes nicht mehr erfüllen oder eine schwere Verfehlung begangen haben (Art. 45 NBG). Rechenschaftspflicht Als Gegengewicht zur Unabhängigkeit muss die Nationalbank und Information gegenüber dem Bundesrat, der Bundesversammlung und der Öffent- lichkeit Rechenschaft ablegen und Informationspflichten wahr nehmen (Art. 7 NBG). Mit dem Bundesrat erörtert die Nationalbank die Wirtschaftslage, die Geld- und Währungspolitik sowie Fragen der Wirtschaftspolitik des Bundes. Dafür trifft sich das Direktorium regelmässig mit dem Bundesratsausschuss für Finanzfragen. Für die Bundesversammlung verfasst die Nationalbank jährlich einen schriftlichen Bericht (Rechenschaftsbericht) über die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben und erläutert ihre Geldpolitik vor den 40 Ein Kurzporträt
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