Eine Zeitreise durch 50 Jahre Schüler-Unfallversicherung - Eine Zeitreise durch 50 Jahre Schüler ...

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DGUV Forum 4/2021        Schwerpunkt 50 Jahre Schüler-Unfallversicherung

Eine Zeitreise durch 50 Jahre
Schüler-Unfallversicherung
Key Facts                                                                                       Autoren

•   Die Schüler-Unfallversicherung entstand aufgrund eines BGH-Urteils. Seitdem                   Martin Kunze
    ist sie vor allem durch die Rechtsprechung immer wieder erweitert worden                      Andreas Schuhmann
•   Im Laufe der Jahre wurden passgenaue Strukturen für Kinder, Jugendliche und
    junge Erwachsene geschaffen
•   Ständige Aufgabe ist die Sicherstellung einer umfassenden Heilbehandlung
    und Nachsorge

Die Schüler-Unfallversicherung wurde durch eine Gerichtsentscheidung auf den Weg gebracht
und nahm 1971 ihre Arbeit auf. Dieser Beitrag zeichnet die Geschichte dieser Errungenschaft des
Sozialstaates nach.

A
         m 1. April 2021 wird die gesetzliche    fallversicherungsverbände die Prävention       In den Gesetzesmaterialien des Deutschen
         Schüler-Unfallversicherung (SUV)        für diesen neuen Bereich auf. Sie schufen      Bundestages war eine Ergänzung um den
         50 Jahre alt und umfasst aktuell 17,6   Arbeitseinheiten, die mit allen geeigneten     gesetzlichen Unfallversicherungsschutz
Millionen Versicherte.[1] Die Autoren[2] ha-     Mitteln für die Verhütung von Unfällen in      bereits seit 27. November 1968 erkennbar,
ben einen großen Teil des Weges beglei-          Bildungseinrichtungen und für die Erste Hil-   aber erst der Gesetzentwurf vom 30. Okto-
tet. Innerhalb der gesetzlichen Unfall-          fe sorgen. Innerhalb der DGUV entstanden       ber 1970 enthielt konkrete Ausgestaltungs-
versicherung (UV) ist die SUV die „kleine        im Fachbereich Bildungswesen gut vernetz-      vorschläge.[12] In § 539 Abs. 1 Nr. 14 RVO[13]
Schwester“ der Unfallversicherungsfami-          te Sachgebiete für den Bereich der SUV.[9]     wurden neben den Lernenden während der
lie. Hinsichtlich der Unfallhäufigkeit[3] ist                                                   beruflichen Aus- und Fortbildung nunmehr
sie allerdings größer als die allgemeine Un-     1. Entstehungsgeschichte                       auch Schüler und Schülerinnen während
fallversicherung (AUV)[4]. Für die SUV sind                                                     des Besuchs allgemeinbildender Schulen
die Unfallkassen, Landesunfallkassen und         Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im Jah-      sowie Studierende während der Aus- und
Gemeinde-Unfallversicherungsverbände             re 1967 den Fall einer 13-jährigen Schüle-     Fortbildung an Hochschulen genannt.
zuständig.[5]                                    rin zu entscheiden, die sich im Schulsport-    Auf Intervention des Bundesrates kamen
                                                 unterricht schwer verletzt hatte. Der BGH      noch Kinder während des Besuchs von
Bis ins Jahr 1971 war die UV zwar schon für      mahnte eine angemessene öffentlich-recht-      Kindergärten hinzu. Eine entsprechende
etliche Personengruppen, vor allem für Be-       liche Entschädigung an anstatt der bisheri-    Gesetzeserweiterung trat am 1. April 1971
schäftigte, zuständig, jedoch noch nicht für     gen zivilrechtlichen Haftungsansprüche.[10]    in Kraft. In den Gesetzesmaterialien[14] ging
Schülerinnen und Schüler. Mit der SUV wur-       Bis dahin war nämlich nur die berufliche       man von neun Millionen Schülerinnen und
de sie um einen gesellschaftlich wichtigen       Ausbildung in Betrieben und Schulen über       Schülern an allgemeinbildenden Schulen
Bereich erweitert. Die Haftungsablösung          die Reichsversicherungsordnung (RVO) ge-       aus, die gemessen an der bisherigen Un-
durch die gesetzliche Unfallversicherung         setzlich unfallversichert. Das Risiko von      fallhäufigkeit pro Jahr etwa 170.000 Unfälle
brachte bereits im Jahre 1885[6] Betriebsfrie-   Schulunfällen war in den Bundesländern         haben würden.[15]
den[7] in die Arbeitsverhältnisse. 86 Jahre      nur über private Versicherungsverträge ab-
später, ab dem 1. April 1971, zog dieser Frie-   gedeckt, noch dazu mit Leistungshöchst-        Das Datum 1. April 1971 ist die eigentliche
den in die Schulen, Kindertagesstätten und       grenzen. Studierende waren gar nicht ge-       Geburtsstunde der Schüler-Unfallversi-
Hochschulen ein. Seither werden Schulun-         setzlich unfallversichert, es sei denn, sie    cherung. In der Folgezeit kam es zu zahl-
fälle[8] von der UV entschädigt. Gleichzei-      besuchten eine Staatliche Ingenieurs- und      reichen Erweiterungen der SUV. Seit dem
tig bauten Unfallkassen und Gemeinde-Un-         Höhere Wirtschaftsschule.[11]                  1. Januar 1997 ist der gesetzliche Unfall-

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versicherungsschutz im 7. Buch Sozialge-         Schutzbereich auf Personen ausgedehnt,        scheidend, dass der Nachhauseweg un-
setzbuch (SGB VII)[16] kodifiziert (§ 2 Abs. 1   die ihren Arbeitsweg verlängern, um ihre      fallfrei zurückgelegt wurde.
Nr. 8 a–c und Nr. 2 SGB VII) und erfasst         Kinder in fremde Obhut zu bringen.[22] Der
folgende Personengruppen:                        Rückweg der telearbeitenden ­Eltern eines     Diese vorgenannte BSG-Entscheidung hebt
                                                 Kindes zum Homeoffice ist vom Bundesso-       sich damit von der bis zu diesem Zeitpunkt
•   gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 die Lernenden         zialgericht (BSG) aufgrund der geltenden      vorliegenden Rechtsprechung ab. Beispiel-
    während der beruflichen Aus- und             Rechtslage als nicht versichert angese-       haft sei auf eine vergleichbare Entschei-
    Fortbildung,                                 hen worden.[23] Um auch für diese Fallge-     dung hinzuweisen, in der ein Kindergar-
•   nach § 2 Abs. 1 Nr. 8a Kinder wäh-           staltung im Rahmen des Homeoffice Ver-        tenkind von seiner 16-jährigen Schwester
    rend des Besuchs von Tageseinrich-           sicherungsschutz herleiten zu können,         abgeholt wurde und auf einem aus privaten
    tungen,                                      ist aktuell eine Gesetzeserweiterung im       Gründen gewählten Umweg verunfallte.[27]
•   in § 2 Abs. 1 Nr. 8b die große Gruppe        Gespräch.[24] Ebenso sind die Kinder selbst   Diesen Umweg musste sich das Kind zu-
    der Schülerinnen und Schüler und             auf den beruflich bedingten Umwegen ihrer     rechnen lassen. Die Frage, ob auch dieses
•   in § 2 Abs. 1 Nr. 8c die Studierenden        Eltern oder deren Lebenspartnerinnen und      Kind infolge der Abholung durch die min-
    während der Aus- und Fortbildung an          Lebenspartnern versichert.[25]                derjährige Schwester schon in die Obhut
    Hochschulen.[17]                                                                           einer oder eines Personensorgeberechtig-
                                                 2. Entwicklung in der Recht­                  ten gelangt war – was zu bezweifeln ist –,
Die einzelnen Erweiterungen der Schü-            sprechung                                     wurde in dieser Entscheidung nicht the-
ler-Unfallversicherung sind gesellschaft-                                                      matisiert.
lichen Entwicklungen geschuldet. Bei-            2.1. Kinder in Tageseinrich­
spiele für diese gesetzliche Ausdehnung          tungen oder bei Tagespflege­                  Bei den Kindern in Tagespflege hat der Ge-
in § 2 Abs. 1 Nr. 8 SGB VII sind bis dahin       personen                                      setzgeber als Voraussetzung in § 2 Abs. 1
nicht versicherte Betreuungsmaßnahmen                                                          Nr. 8a SGB VII aufgenommen, dass die „Be-
für Schülerinnen und Schüler während der         Bei Kindern in Tageseinrichtungen knüpft      treuung durch geeignete Tagespflegeperso-
Teilnahme an unmittelbar vor oder nach           der Versicherungsschutz an die Erlaubnis      nen im Sinne von § 23 des Achten Buches“
dem Unterricht von der Schule oder im Zu-        der Träger für den Betrieb der Einrichtung    erfolgen muss. Von Anfang an war umstrit-
sammenwirken mit ihr durchgeführten Be-          nach § 45 SGB VIII oder einer entsprechen-    ten, wie dieser Verweis auszulegen ist. Bis
treuungsmaßnahmen oder die Betreuung             den landesrechtlichen Vorschrift an.          ins Jahr 2018 wurde die Auffassung vertre-
von Kindern durch geeignete Tagespflege-                                                       ten, dass die Feststellung der Eignung der
personen oder die Teilnahme an vorschu-          Mehr noch als bei Schülerinnen und            Tagespflegeperson durch das Jugendamt
lischen Sprachförderkursen.[18]                  Schülern kommt bei Kindern im vorschu-        als ausreichender Anknüpfungspunkt für
                                                 lischen Alter den Besonderheiten ihres        die staatliche Verantwortung und damit
Zum 1. Januar 1997 wurde der versicher-          Entwicklungsstandes eine besondere Be-        den Versicherungsschutz angesehen wur-
te Personenkreis um Kinder in Tages-             deutung zu. Kinder dieser Altersgruppe        de. Dabei spielte nicht zuletzt auch der Ge-
einrichtungen wie Krippen und Horten             bedürfen ständig persönlicher Fürsorge        danke einer umfassenden Absicherung der
erweitert.[19] Damit wurde die bisherige         und Obhut. So wurde bei einem Kind, das       Kinder in Tagesbetreuung eine Rolle, zu-
Eingrenzung auf vorrangig vorschulische          in die Obhut eines Kindergartens gegeben      mal damit keine nur schwer nachvollzieh-
Bildung aufgegeben. Hinzu kamen dadurch          wird, durch die mit den Eltern geschlos-      bare Unterscheidung beim Versicherungs-
den Versicherungsschutz rechtfertigende          sene Vereinbarung eine entsprechende          schutz der in Betreuung einer geeigneten
Aspekte wie Einbindung in fremde, staat-         umfassende Obhutspflicht gesehen, die         Tagespflegeperson befindlichen Kinder
lich regulierte beziehungsweise kontrol-         so lange andauert, bis das Kind die Ein-      erforderlich wurde.
lierte Verantwortungsorganisation. Fortan        richtung in erlaubter Weise wieder ver-
standen staatlich organisierte Bildung, Er-      lässt. Wenn das Kind unerlaubterweise         Das BSG hat allerdings im Jahr 2018 [28]
ziehung und Betreuung unter grundsätz-           die Einrichtung verlässt, dann steht es       entschieden, dass die bis dahin vertrete-
lichem Versicherungsschutz.[20]                  weiterhin innerhalb der Obhutspflicht         ne Auffassung nicht der Rechtslage ent-
                                                 und des Verantwortungsbereichs der            spricht. Eine Versicherteneigenschaft der
Nebenbei seien die Erweiterungen der ver-        Einrichtung und damit auch unter Versi-       Kinder in Tagespflege besteht grundsätz-
sicherten Tätigkeiten beim Zurücklegen           cherungsschutz. Dies gilt auch für einen      lich nur dann und insoweit, als der Be-
des versicherten Weges gemäß § 8 Abs. 2          grundsätzlich unversicherten häuslichen       treuungsvertrag zwischen Erziehungsbe-
SGB VII erwähnt.[21] Hier sind verschiedene      Bereich (hier: Laubengang des elterlich       rechtigten[29] und der Tagespflegeperson
Tatbestände genannt, die auch einen ab-          bewohnten Hochhauses), wenn das Kind          unter Beteiligung des Jugendamtes[30] oder
weichenden Weg nach und von dem Ort der          noch nicht in die Obhut seiner Personen-      einer von ihm beauftragten Stelle zustande
Tätigkeit unter gesetzlichen Unfallversi-        sorgeberechtigten gelangt war.[26] Für den    gekommen ist (dreiseitiger Betreuungsver-
cherungsschutz stellen. So wurde auch der        Versicherungsschutz war hier nicht ent-       trag). Auch wenn es in dem vom BSG ent-

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                Zum 1. Januar 1997 wurde der versicherte Personen-
                kreis um Kinder in Tageseinrichtungen wie Krippen
                und Horten erweitert.“

schiedenen Fall nicht auf diese Frage an-       der Vorgängervorschrift des damaligen          begrenzt. Schon in der Gesetzesbegrün-
kam, war dem BSG die Feststellung, unter        § 539 Abs. 1 Nr. 14b RVO definiert sich der    dung findet sich hierzu: „Der Versiche-
welchen Umständen die Voraussetzungen           Versicherungsschutz nicht nur durch die        rungsschutz erstreckt sich auf den Un-
des Versicherungsschutzes der Kinder vor-       Eigenschaft als „Schüler“, sondern wird        terricht (einschließlich der Pausen) und
liegen, so wichtig, dass es seine Auffassung    ergänzt durch den Zusatz „während des          andere schulische Veranstaltungen (etwa
in diesem Urteil deutlich formuliert hat.[31]   Besuchs allgemein- oder berufsbildender        Schulausflüge, Schulreisen oder die Tätig-
Da die Träger der gesetzlichen Unfallversi-     Schulen“.                                      keit in der Schülermitverwaltung), sowie
cherung an die Gesetze und deren von der                                                       auf den Weg zu und von der Schule oder
Rechtsprechung vorgegebene Auslegung            Dies verdeutlicht, dass nicht alle Tätigkei-   dem Ort, an dem eine Schulveranstaltung
gebunden sind, musste die bisher vertre-        ten, die der Eigenschaft als Schüler zuge-     stattfindet.“[34]
tene Auffassung revidiert werden.               rechnet werden können, versichert sein
                                                sollen. Vielmehr wurde durch die Ergän-        Durch die Sozialgerichtsbarkeit ist früh-
Die Möglichkeit der als geeignet anerkann-      zung klargestellt, nur diejenigen Verrich-     zeitig darauf hingewiesen worden, dass
ten Kindertagespflegepersonen, Kinder           tungen unter Unfallversicherungsschutz         für die Zurechnung von Schulunfällen zu
auch ohne Beteiligung oder Kenntnisnah-         stellen zu wollen, die in den organisatori-    Schulbesuch und Schulweg grundsätzlich
me des Jugendamtes in ihre Betreuung zu         schen Verantwortungsbereich der Schule         die allgemeinen Rechtsgrundsätze der Un-
nehmen, wird damit nicht beschnitten. Al-       fallen. Diese grundsätzliche Feststellung,     fallversicherung, die die Rechtsprechung
lerdings ist die rechtliche Wirkung dann so,    dass beim Besuch der Bildungseinrichtung       unter Zustimmung des Schrifttums entwi-
dass diese Kinder nicht dem gesetzlichen        nicht von einem umfassenden Versiche-          ckelt hat, maßgeblich sind; dabei sind aber
Unfallversicherungsschutz unterliegen.          rungsschutz ohne Rücksicht auf den or-         Besonderheiten des Schulbetriebs und des
Dass es bei Kindern, die sich in Betreu-        ganisatorischen Verantwortungsbereich          Schülerverhaltens zu berücksichtigen.[35]
ung derselben geeigneten Tagespflegeper-        der jeweiligen Einrichtung ausgegangen         Die Unfallversicherungsträger und die So-
son befinden, zu Unterschieden in der un-       werden kann, ist fester Bestandteil der        zialgerichtsbarkeit standen dabei vor der
fallversicherungsrechtlichen Beurteilung        ständigen Rechtsprechung.[32]                  Herausforderung, das Schülerverhalten,
kommen kann, wird auch in den Reihen                                                           das altersabhängig durch „Spieltrieb“,
der Träger der gesetzlichen Unfallversiche-     Dieser Verantwortungsbereich erfordert         „Sich-erleben-Wollen“, „Ausprobieren“
rung kritisch gesehen. Sie lässt sich aber      im Regelfall einen unmittelbaren räumli-       und von „gruppentypischem Verhalten“
aufgrund der gesetzlichen Regelungen und        chen und zeitlichen Zusammenhang zum           geprägt sein kann, mit den aufgestellten
der sie auslegenden höchstrichterlichen         Schulbesuch, der grundsätzlich entfällt,       Rechtsgrundsätzen in Einklang zu brin-
Rechtsprechung nicht vermeiden.                 wenn schulische Aufsichtsmaßnahmen             gen. Dabei ist die Rechtsprechung auch ein
                                                nicht mehr gewährleistet sind.[33]             Spiegelbild des sich wandelnden Schul-
2.2. Schülerinnen und Schüler                                                                  alltages.[36]
                                                Dabei ist der Versicherungsschutz nicht
Sowohl in der aktuell gültigen Fassung          nur auf die Teilnahme an Unterrichtsver-       Exemplarisch zur Darstellung der Beson-
des § 2 Abs. 1 Nr. 8b SGB VII als auch in       anstaltungen innerhalb des Schulgebäudes       derheiten bei Kindern und Jugendlichen

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            Für die Frage des Unfallversicherungsschutzes ist ent-
            scheidend, ob die Hausarbeiten dem organisatorischen
            Verantwortungsbereich der Schule zuzurechnen sind.“

werden folgende Sachverhalte näher be-        hat das BSG klargestellt, dass Schülerinnen   das Gericht unter Bezugnahme auf die bis-
trachtet:                                     und Schüler bei der Anfertigung von Haus-     herige Rechtsprechung zu Hausaufgaben,
                                              aufgaben in ihrer privaten Lebenssphäre       weiterhin uneingeschränkt an dieser fest-
2.2.1. Hausaufgaben                           (wie zum Beispiel der Anfertigung eines       zuhalten.
                                              Werkstückes) grundsätzlich nicht gesetz-
Unter dieser Begrifflichkeit sind sprachge-   lich unfallversichert sind.[39]               Der aktuellen Entscheidung sind aller-
bräuchlich all jene Tätigkeiten zu subsu-                                                   dings weitergehende Ausführungen zum
mieren, die von der Lehrerin, dem Lehrer      Für den Versicherungsschutz positiv be-       organisatorischen Verantwortungsbereich
aufgegeben werden und die die Schüle-         urteilt wurde die Erledigung der Haus-        der Schule zu entnehmen. So kann die-
rinnen und Schüler zu Hause erledigen         aufgaben im Rahmen einer in der Schule        ser nur mit Rücksicht auf den „Verantwor-
müssen.[37]                                   stattfindenden Hausaufgabenhilfe, an der      tungsbereich der Eltern“ bestimmt werden.
                                              die Schule personell und organisatorisch      Unter Hinweis auf die Personensorge[43] tre-
Einige Bundesländer verfügen über eige-       beteiligt war.[40]                            ten die Befugnisse der staatlichen Schulen
ne Regelungen zur Definition und zum                                                        und ihre Einflussmöglichkeiten außerhalb
Umgang mit Hausarbeiten. So heißt es          In der Vergangenheit haben im Einzelfall      der Schule hinter dem Elternrecht zurück.
beispielhaft in einem Runderlass des          auch konkrete Aufträge einer Lehrkraft        Der elterliche Verantwortungsbereich setzt
Niedersächsischen Kultusministeriums:         dazu geführt, dass in diesem Zusammen-        ein, sobald der schulische Verantwor-
„Hausaufgaben müssen aus dem Unter-           hang im privaten Bereich zurückgelegte        tungsbereich entfällt. Letztendlich hat der
richt erwachsen und in den Unterricht         Wege versichert waren (zum Beispiel Be-       Senat den Versicherungsschutz bejaht, da
eingebunden sein. Es dürfen nur solche        sorgen von Tümpelwasser)[41].                 die im häuslichen Bereich durchgeführte
Hausaufgaben gestellt werden, deren                                                         schulisch initiierte Gruppenprojektarbeit
selbstständige Erledigung den Schülerin-      Beachtlich ist in diesem Zusammenhang         in den schulischen Verantwortungsbereich
nen und Schülern möglich ist. Die Schu-       eine aktuelle Entscheidung des BSG.[42] In    fiel. Die Gründe hierfür waren im Wesent-
le würdigt die bei den Hausaufgaben ge-       dieser Entscheidung ging es um Schüle-        lichen:
zeigten Leistungen der Schülerinnen und       rinnen und Schüler einer Realschule, die
Schüler angemessen und fördert auch auf       in Kleingruppen einen Werbeclip zu einem      •   schulisch veranlasste Gruppenarbeit
diese Weise deren Motivation. Hausaufga-      bestimmten Produkt filmen, schneiden, be-     •   Die haftungsrechtlichen Belange der
ben dürfen jedoch nicht mit Noten bewer-      arbeiten und mit passender Musik unterle-         betroffenen Lehrkraft dürfen nicht
tet werden.“[38]                              gen sollten. Der Werbeclip sollte außerhalb       außer Acht gelassen werden.
                                              des Schulunterrichts im privaten Bereich      •   Die Schule darf ihren Schülerinnen
Für die Frage des Unfallversicherungs-        gedreht werden. Dabei war nur der Abga-           und Schülern den Versicherungs-
schutzes ist entscheidend, ob die Hausar-     betermin, nicht aber Drehzeit und Dreh-           schutz und das Haftungsprivileg
beiten dem organisatorischen Verantwor-       ort vorgegeben. Nach den Dreharbeiten             nicht dadurch entziehen, dass sie
tungsbereich der Schule zuzurechnen sind.     im häuslichen Bereich eines Mitschülers           wirksame Aufsichtsmaßnahmen
Die Klärung dieser Frage erfolgte höchst-     kam es auf dem direkten Weg nach Hause            unterlässt und damit selbst eine
richterlich. In mehreren Entscheidungen       zu einem Unfall. Grundsätzlich bestätigt          Situation herbeiführt, in der die

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    gesetzliche Unfallversicherung ihre          ob zum Unfallzeitpunkt eine organisatori-      Bereich ist während der Zeit der Betreu-
    Schutzfunktion dann nicht mehr               sche schulische Verantwortung besteht.         ung in der Kindertageseinrichtung kaum
    wahrnehmen kann.                             Diese Frage ist im elterlichen Bereich nicht   denkbar.[50] Die Kinder im Elementarbe-
•   Eine Entscheidung der Sorgeberech-           immer einfach zu beantworten. Wenn je-         reich sind grundsätzlich während des
    tigten über die Teilnahme ihres Kin-         doch ein Distanzunterricht durchgeführt        gesamten Besuchs der Einrichtung ver-
    des hätte die gesamte Projektarbeit          wird, werden Zweifel am organisatorischen      sichert.[51] Dies ist auch höchstrichterlich
    und das dahinterstehende pädagogi-           Verantwortungsbereich der Schule kaum          bestätigt worden.[52]
    sche (Schul-)Konzept infrage gestellt.       geltend gemacht werden können.
•   Der Lernort ist mit Ausnahme des                                                            Bei den Schülerinnen und Schülern an all-
    „gastgebenden“ Mitschülers für alle          2.2.2. Essen und Trinken                       gemeinbildenden Schulen ist ein anderer
    anderen Gruppenmitglieder fremd,                                                            Maßstab anzusetzen. Dort gilt – wie bei
    und die Gruppenarbeit ist für sie            Die Besorgung von Nahrungsmitteln und          erwachsenen Versicherten –, dass die Es-
    keine im privaten Verantwortungs-            Getränken ist – wie das Essen und Trinken      seneinnahme als solche eine eigenwirt-
    bereich ihrer Eltern zu erledigende          selbst – in der Regel eine dem persönlichen    schaftliche Verrichtung darstellt und vom
    „Hausaufgabe“.                               und daher unversicherten Lebensbereich         Versicherungsschutz nicht erfasst wird.[53]
                                                 zuzurechnende Betätigung.[45]                  Dies gilt auch für Verrichtungen, bei denen
In der Literatur wurde das vorgenannte                                                          Schülerinnen und Schüler sich rein per-
„Projektarbeit-Urteil“ kommentiert und           Versicherungsschutz während der Nah-           sönlichen Tätigkeiten widmen wie Essen,
zum Teil kritisch hinterlegt.[44]                rungsaufnahme kann nur dann ange-              Trinken und Schlafen oder einem privaten
                                                 nommen werden, wenn der eingetretene           Spaziergang.[54]
Die aktuelle Coronavirus-Pandemie führt          Schaden wesentlich durch die versicherte
auch in der SUV zu neuen Herausforderun-         Tätigkeit verursacht wird. Ein Zusammen-       Im Unterschied zur allgemeinen Unfallver-
gen. Der Versicherungsschutz für virtuelle       hang wurde beispielsweise bejaht bei:          sicherung besteht bei der gemeinsamen
Unterrichtsangebote ist in Abgrenzung zu                                                        Nahrungsaufnahme und dem Trinken in
den ebenfalls im häuslichen Bereich durch-       •   betriebsbedingter Hast und Eile[46]        Tageseinrichtungen und in Ganztagsschu-
geführten Hausarbeiten zu beurteilen.            •   der Einnahme von verdorbenen               len allgemein Versicherungsschutz.[55]
                                                     ­Lebensmitteln in der Kantine[47]
So kann unter anderem das jeweilige Lan-         •    schadhaftem Besteck oder schadhaf-        2.2.3. Spielerei/Neckerei
desrecht den relevanten organisatorischen             ten Einrichtungsgegenständen[48]
Verantwortungsbereich einer Schule be-                                                          Wer sich noch an seine eigene Schulzeit
gründen, wenn sich das digitale Angebot          Das BSG hat es als mit dem Sinn und            erinnert oder während einer Schulpause
als Ausfluss zur bestehenden Schulpflicht        Zweck der Unfallversicherung für Schü-         an einem Schulhof vorbeigeht, weiß, dass
darstellt und geeignet ist, der Präsenz-         lerinnen und Schüler vereinbar angese-         nicht nur dem Bewegungstrieb, sondern
pflicht in der herkömmlichen Unterrichts-        hen, die Grundsätze aus der allgemeinen        auch dem Spieltrieb – insbesondere im
gestaltung zu entsprechen. Dies könnte           Unfallversicherung für den Versicherungs-      Grundschulbereich – eine große Bedeu-
zum Beispiel die verpflichtende Teilnah-         schutz auf Wegen zur Einnahme von Mahl-        tung zukommt.
me am bi-direktionalen digitalen oder web-       zeiten und zum Besorgen von Lebensmit-
basiertem Unterricht unter Beteiligung der       teln auch hier anzuwenden.[49] Allerdings      Wesentlich für die Beurteilung von Unfäl-
Lehrenden und Dozierenden sein.                  sind bei den jungen Versicherten andere        len im Rahmen von Spiel oder Neckerei ist
                                                 Maßstäbe zur rechtlichen Beurteilung an-       das Alter der betroffenen Kinder.
Inzwischen sind bereits einige Urteile zum       zusetzen. Angefangen in Kindertagesein-
Homeoffice in der allgemeinen Unfallver-         richtungen oder bei der Betreuung durch        Unkritisch ist hierbei der Kreis der Perso-
sicherung bekannt. Hierbei stützen sich          eine Tagespflegeperson, steht bei Kindern      nen, die nach § 2 Abs. 1 Nr. 8a SGB VII versi-
die Gerichte auf die bisherigen Grundsätze       circa bis zum sechsten Lebensjahr auch         chert sind. Bei diesen jungen Versicherten
zum Unfallversicherungsschutz, also auf          der erzieherische Aspekt im Vordergrund.       wird die Dauer der Betreuung neben erzie-
die Prüfung des sachlichen Zusammen-             Hier sollen nicht nur die richtigen Verhal-    herischen und pädagogischen Elementen
hangs zur versicherten Tätigkeit. Eines          tensweisen bei der Nahrungsaufnahme ge-        auch wesentlich von der kindgemäß-spie-
„Lex Homeoffice“ bedarf es nicht, um nach        lernt werden, sondern auch im pädagogi-        lerischen Betätigung geprägt.
bisherigen Grundsätzen zu entscheiden,           schen Sinne den Kindern der Umgang mit
ob gesetzlicher Unfallversicherungsschutz        Nahrungsmitteln, die gesunde Ernährung,        Auch bei Schulkindern hat das BSG da-
besteht. Genauso verhält es sich bei der         aber auch unterschiedliche Geschmacks-         rauf hingewiesen, dass sich diese Grup-
Frage, ob Homeschooling gesetzlich un-           erfahrungen vermittelt werden. Ein den         pe noch in einem Alter befindet, in dem
fallversichert ist. Die Antwort findet sich in   eigenwirtschaftlichen und damit nicht ver-     erfahrungsgemäß der Spieltrieb und das
der positiven oder negativen Beurteilung,        sicherten Betätigungen zuzurechnender          Gruppenverhalten eine dieses Alters mit-

                                                                                                                                            7
DGUV Forum 4/2021        Schwerpunkt 50 Jahre Schüler-Unfallversicherung

kennzeichnende Bedeutung haben und             Auch das BSG hat deutlich gemacht, dass         diese Genehmigung gegebenenfalls erteilt
dem entsprechend auch versicherungs-           ein „Besuch der Schule“, wie ihn § 2 Abs. 1     wurde. In jedem Falle ist versicherungs-
rechtlich Rechnung zu tragen ist.[56]          Nr. 8b Alt. 1 SGB VII tatbestandlich vor-       rechtlich bei nicht in den Lehrplan aufge-
                                               aussetzt, folglich nicht ausschließlich im      nommenen Veranstaltungen entscheidend,
In der Regel kann jedoch mit Vollendung        Schulgebäude und auf dem Schulgelände           dass die Schülerinnen und Schüler an der
des 18. Lebensjahres von genügender Ein-       stattfindet.[61]                                Veranstaltung deshalb teilnehmen, weil
sichtsfähigkeit ausgegangen werden, so-                                                        sie von ihrer Schule durchgeführt wird.
dass grundsätzlich nur bei jüngeren Schü-      Schon 1976 ist höchstrichterlich entschie-      Ob die Teilnahme an einer Veranstaltung
lerinnen und Schülern von Besonderheiten       den worden, dass zum organisatorischen          der Schule im inneren Zusammenhang
gesprochen wird.[57] Aber auch ohne An-        Verantwortungsbereich der Schule auch           mit dem Schulbesuch steht, richtet sich
wendung einer schematischen Altersgren-        eine unter schulischer Aufsicht durchge-        danach, ob die beteiligten Eltern und auch
ze kommt es entscheidend auf die Art der       führte Klassenfahrt gehört.[62]                 die Lernenden davon ausgehen konnten,
Spielerei und insbesondere auf die Fähig-                                                      dass es sich um eine organisatorisch von
keit des verunglückten Schülers oder der       In der Regel wird der organisatorische Ver-     der Schule als Schulveranstaltung getra-
verunglückten Schülerin an, deren Gefähr-      antwortungsbereich zu bejahen sein, wenn        gene Schulfahrt handelt.
lichkeit zu erkennen.[58]                      die Klassenfahrt von der Schulaufsichts-
                                               behörde genehmigt worden ist. Aber selbst       Allerdings besteht Versicherungsschutz
Schon für die Frage des Unfallversiche-        bei der unterlassenen Einholung einer Ge-       nicht schlechthin während der gesamten
rungsschutzes bei Beschäftigten hat das        nehmigung kann es sich um eine versicher-       Dauer der Klassenfahrt für jedwede Be-
BSG klargestellt, dass der durch einen ju-     te Schulveranstaltung handeln.                  tätigung der Personen, die an der Reise
gendlichen Arbeitnehmer infolge spieleri-                                                      teilnehmen.[64] Allein aus der organisa-
schen Verhaltens verursachte Unfall nach       In einem konkreten Fall hatte ein Ober-         torischen Verantwortlichkeit der Schule
ständiger Rechtsprechung nicht ohne Wei-       studienrat im Januar 1976 unter anderem         kann kein Versicherungsschutz „rund um
teres nach den Maßstäben zu beurteilen         mit einem Anschlag am „Schwarzen Brett“         die Uhr“ hergeleitet werden.[65]
ist, die für erwachsene Beschäftigte gel-      der Schule für eine von ihm organisierte
ten.[59]                                       16-tägige Veranstaltung in den Osterferi-       Bei der Befriedigung privater Bedürfnisse
                                               en geworben. Die Schulleitung hatte keine       besteht kein Versicherungsschutz. Aller-
Weitere Faktoren können dazu führen,           Genehmigung als Schulveranstaltung be-          dings können hierbei Umstände, die durch
dass grundsätzlich dem eigenwirtschaft-        antragt. Trotzdem wurde diese Schulfahrt        die Klassenfahrt bedingt sind, hinzukom-
lichen (privaten) Bereich zuzurechnende        unter Unfallversicherungsschutz gestellt.[63]   men, die dazu führen, einen inneren Zu-
Tätigkeiten dem versicherten Schutzbe-         In seiner Entscheidung hierzu führt der Se-     sammenhang mit der versicherten Tätigkeit
reich unterfallen. Dies ist der Fall bei ei-   nat aus, dass der innere Zusammenhang           zu bejahen.[66]
ner unzureichenden Beaufsichtigung oder        mit dem Besuch der Schule nicht entfällt,
einem sonstigen Versäumnis der Schul-          wenn die Schule eine Veranstaltung durch-       Zu solchen Handlungen, die zur Gefähr-
leitung.                                       führt und dabei nicht die hierfür erlasse-      dung führen können und deshalb bei der
                                               nen Rechts- oder Verwaltungsvorschriften        versicherungsrechtlichen Beurteilung zu
2.2.4. Schulfahrten, Schulaus-                 beachtet.                                       berücksichtigen sind, gehören neben den
flüge, Klassenfahrten                                                                          auf natürlichem Spieltrieb ebenso die auf
                                               Die Teilnahme der Schülerinnen und Schü-        typischem Gruppenverhalten beruhenden
Bei Sichtung der Rechtsprechung zur SUV        ler an einer von der Schule durchgeführ-        Verhaltensweisen von Kindern und Jugend-
fällt auf, dass Schul- oder Klassenfahrten     ten Veranstaltung muss wesentlich durch         lichen.[67]
immer wieder Anlass für sozialgerichtliche     den Besuch der Schule bedingt sein. Das
Verfahren gegeben haben.                       ist auch dann der Fall, wenn die im inne-       So wird als typisches Gruppenverhalten
                                               ren Zusammenhang mit der Ausbildung             gewertet, dass Kinder und Jugendliche
In den einzelnen Bundesländern finden          stehende Veranstaltung nicht schulrecht-        bei Auseinandersetzungen das Schubsen
sich Regelungen zur Genehmigung und            lichen Vorschriften entspricht. Für Eltern,     dem sachlichen Gespräch vorziehen und
Durchführung von Schulfahrten. Zur Be-         Schülerinnen und Schüler ist es regelmä-        ihr Verhalten hierbei in eine Rangelei, so-
grifflichkeit findet sich exemplarisch in      ßig nicht erkennbar, ob eine Veranstal-         gar Schlägerei hineingleiten kann.[68]
Niedersachsen dazu folgende Bestimmung:        tung der Schule die in den Rechts- oder
„Schulfahrten sind Schulveranstaltungen,       Verwaltungsvorschriften niedergelegten          Unabhängig von den vorgenannten Verhal-
mit denen definierte Bildungs- und Erzie-      Voraussetzungen erfüllt, insbesondere           tensweisen ist bei der Durchführung von
hungsziele verfolgt werden; dazu zählen        ob die Veranstaltung von der hierfür zu-        rein persönlichen Tätigkeiten eine Lösung
auch Schüleraustauschfahrten und Schul-        ständigen Behörde als Schulveranstaltung        des Zusammenhangs mit der versicherten
landheimaufenthalte.“[60]                      hätte genehmigt werden müssen und ob            Tätigkeit anzunehmen, wenn die Schülerin

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DGUV Forum 4/2021         Schwerpunkt 50 Jahre Schüler-Unfallversicherung

      Ein den eigenwirtschaftlichen und damit nicht versicherten
      Betätigungen zuzurechnender Bereich ist während der Zeit
      der Betreuung in der Kindertageseinrichtung kaum denkbar.“

oder der Schüler eine von der Aufsicht füh-    soziale und persönlichkeitsbildende Aufga-      lichen Betätigung im Rahmen des Hoch-
renden Lehrkraft ausdrücklich verbotene        be“ zu erfüllen. Er soll insbesondere einen     schulsportes gegeben.[76]
Tätigkeit (Sprung von einer Sprungschan-       gesundheitlichen Ausgleich zur einseitigen
ze, Fahrt mit einem Motorroller) ausübe.[69]   Belastung bieten, einer sinnvollen Freizeit-    Da die jeweilige Sportveranstaltung zum
                                               gestaltung und der Erholung dienen, ein         Zweck der Erfüllung des gesetzlichen Auf-
2.3. Studentinnen und                          Feld gegenseitigen Kennenlernens beim           trags der Sportförderung der Hochschule
­Studenten                                     gemeinsamen Sporttreiben eröffnen, die          durchgeführt werden muss, hat sich der
                                               Integration der verschiedenen Hochschul-        Kreis der Teilnehmenden grundsätzlich
Während der Aus- und Fortbildung be-           gruppen durch gemeinsame Sportaktivitä-         im Wesentlichen auf die Studierenden zu
steht für immatrikulierte Studierende ge-      ten und Geselligkeit fördern, die Identifika-   beschränken. Dies schließt aber nicht aus,
setzlicher Unfallversicherungsschutz bei       tion der Hochschulangehörigen mit ihrer         dass auch andere Hochschulangehörige
studienbezogenen Tätigkeiten im organi-        Hochschule positiv beeinflussen, die inte-      an diesem Sportangebot der Hochschule
satorischen Verantwortungsbereich ihrer        grativen Möglichkeiten des Sports auch be-      teilnehmen. Bietet dagegen die Universi-
Einschreibungshochschule.[70]                  hinderten und ausländischen Hochschul-          tät einen Kurs an, an dem unbeschränkt
                                               angehörigen erschließen und Anreiz zum          alle teilnehmen können, liegt keine unter
2.3.1. Hochschulsport                          selbstständigen Sporttreiben schaffen.          dem Schutz der gesetzlichen Unfallversi-
                                                                                               cherung stehende Sportveranstaltung vor,
Anders als beim Schulbesuch gehört bei         Diese Bildungsziele rechtfertigen es, die       selbst wenn der Sportkurs im organisato-
den Studierenden die Ausübung von Sport        sportliche Betätigung Studierender unter        rischen Verantwortungsbereich der Hoch-
nicht zu einem fest vorgeschriebenen Leis-     den Schutz der gesetzlichen Unfallversi-        schule durchgeführt wird.[77]
tungsfach (mit Ausnahme der Sportstu-          cherung zu stellen, wenn die Hochschu-
dierenden), sondern kann auf freiwilliger      le in ihrem organisatorischen Verant-           Ebenso wie beim Besuch allgemeinbilden-
Basis neben dem Studienfach ausgeübt           wortungsbereich Sportveranstaltungen            der Schulen ist der Versicherungsschutz
werden.                                        durchführt, um ihren landesgesetzlichen         während der Aus- und Fortbildung an
                                               Sportförderungsauftrag zu erfüllen.[73]         Hochschulen, zur Abgrenzung vom eigen-
Die Grundlage hierfür findet sich im Hoch-                                                     wirtschaftlichen Bereich der Studierenden,
schulrahmengesetz (HRG). Danach för-           Eine Immatrikulation an der Hochschule          auf Tätigkeiten innerhalb des organisatori-
dern die Hochschulen in ihrem Bereich          ist dabei zwingende Voraussetzung für die       schen Verantwortungsbereichs der Hoch-
den Sport.[71]                                 Begründung eines Unfallversicherungs-           schule beschränkt.[78]
                                               schutzes.[74] Dies gilt nicht nur für den Be-
Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat in       such von Vorlesungen, sondern auch für          Dieser Verantwortungsbereich der Hoch-
ihrem Beschluss vom 9. November 1990 die       die Teilnahme am Hochschulsport.[75]            schule erfordert grundsätzlich, dass ein
Aufgaben des Hochschulsports genauer be-                                                       unmittelbarer räumlicher und zeitlicher
schrieben.[72] So habe der allgemeine Hoch-    Die erforderliche Studienbezogenheit ist        Zusammenhang der Sportveranstaltung
schulsport eine „wichtige gesundheitliche,     grundsätzlich auch während der sport­           zur Hochschule besteht. Der besteht zum

                                                                                                                                        9
DGUV Forum 4/2021         Schwerpunkt 50 Jahre Schüler-Unfallversicherung

       Die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler an einer von der
       Schule durchgeführten Veranstaltung muss wesentlich durch
       den Besuch der Schule bedingt sein.“

Beispiel nicht mehr, wenn keine Aufsicht         die Zurücklegung des Weges genauer zu            altersbedingten Besonderheiten zu berück-
durch die Universität gestellt wird.[79]         betrachten. Von den 2019 erfassten mel-          sichtigen.
                                                 depflichtigen Schulunfällen im Straßen-
Der organisatorische Verantwortungsbe-           verkehr wurde der Weg in folgender Weise         Beim Schulweg ist dem Spieltrieb von
reich ist aber auch dann gegeben, wenn die       zurückgelegt:                                    Schulkindern Rechnung zu tragen.[85]
Hochschule zumindest eine organisatori-
sche Mitverantwortung für die Teilnahme          •   14,93 Prozent ohne Verkehrsmittel            Ein Umweg, der durch Bummeln, Verlau-
an der Veranstaltung trägt. Das heißt, die       •   70,83 Prozent privates Verkehrsmit-          fen, durch Spieltrieb oder Neugier beding-
Studierenden sind in der Ausgestaltung               tel (führend dabei das Fahrrad mit           tes geringfügiges Abweichen entstanden
des Sports nicht völlig frei und die Tätigkeit       48,16 Prozent)                               ist, kann deshalb möglicherweise als ver-
der Hochschule beschränkt sich nicht auf         •   7,91 Prozent öffentliches Verkehrs-          sichert angesehen werden.[86]
reine Unterstützungsleistungen.[80]                  mittel
                                                 •   6,33 Prozent sonstige/keine Angabe           Allerdings ist dabei nicht jede Tätigkeit
Allein die Nutzung der Hochschulsport-                                                            dem Spieltrieb zuzurechnen. So wurde
anlage durch Studierende begründet für           Die Art des gewählten Fortbewegungsmit-          der Unfallversicherungsschutz für einen
sich allein betrachtet nicht den organi-         tels spielt für den Versicherungsschutz kei-     14½-jährigen Schüler, der auf dem Schul-
satorischen Verantwortungsbereich der            ne Rolle.[83] So ist es völlig unerheblich, ob   weg mit explosiven Chemikalien experi-
Hochschule.                                      der Weg mit dem Roller, dem Skateboard,          mentierte, abgelehnt. Es habe sich hierbei
                                                 dem Inliner oder dem Fahrrad zurückgelegt        keinesfalls um eine Spielerei gehandelt,
Da die zum Betriebssport von Beschäftig-         wird. Dies gilt grundsätzlich auch in den        die ihrer Art nach zu denen gehört, die
ten nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII entwi-         Fällen, in denen zum Beispiel von einer          üblicherweise von gleichaltrigen Schüle-
ckelten Grundsätze nicht auf Studierende         Grundschule den Schülerinnen und Schü-           rinnen und Schülern auf dem Schulweg
übertragbar sind, kann auch der sportliche       lern das Zurücklegen des Weges mit dem           durchgeführt werden.[87]
Wettkampf unter Versicherungsschutz ste-         Fahrrad nicht empfohlen wird. Insbeson-
hen, wenn er als Fortsetzung des Hoch-           dere infolge des Anstiegs von Fahrradun-         Eine Frage, die in der Praxis mit der Zu-
schulsports zu sehen ist. Dies ist der Fall,     fällen gilt aber, dass Kinder und Jugend-        rücklegung von Wegen immer wieder auf-
wenn die am Wettkampf teilnehmenden              liche den Weg zur Kindertagesbetreuung           kommt, ist die Frage nach dem Fortbeste-
Personen aus dem Kreis der am Hoch-              oder Schule mit Roller oder Fahrrad erst         hen des Unfallversicherungsschutzes beim
schulsport teilnehmenden Studierenden            zurücklegen sollten, wenn sie sowohl den         Verlassen des Schulgeländes zum Beispiel
kommen, sodass sich die Hochschulmann-           Umgang mit dem Fahrzeug als auch den             in der Pause. Grundsätzlich unterliegen
schaft aus den (besten) Studierenden des         Weg sicher beherrschen. Weiterhin wird           Kinder beim Verlassen des Schulgelän-
Hochschulsports zusammensetzt.[81]               dringend empfohlen: Allein Fahrrad fahren        des nicht mehr dem organisatorischen
                                                 erst mit Bestehen des sogenannten Fahr-          Verantwortungsbereich der Schule. Es
2.4. Wegeunfälle                                 radführerscheins und immer mit Helm.[84]         kommt entscheidend darauf an, welches
                                                                                                  Ziel sie mit dem Zurücklegen des Weges
Bevor wir einen Blick auf die rechtlichen        Die vor Einführung der SUV ergangene             verfolgen. Dient der Weg privaten Inter-
Besonderheiten werfen, lohnt es sich, das        Rechtsprechung findet auch für die We-           essen wie der Erledigung privater Besor-
Unfallgeschehen in der SUV[82] in Bezug auf      geunfälle Anwendung. Allerdings sind die         gungen, einer privaten Verabredung oder

10
DGUV Forum 4/2021        Schwerpunkt 50 Jahre Schüler-Unfallversicherung

einem Stadtbummel, dann besteht kein           den Inhalt und darauf ankommt, ob der         durchgeführter Versorgung – von dauer-
Versicherungsschutz. Wurde das Schul-          Inhalt bisheriger Schulbücher noch ver-       haft bleibenden Veränderungen. Gerade
gelände verlassen, um einen Weg zur Nah-       wendet werden kann. Auch eine Maurer-         bei den zuletzt genannten Verletzungsar-
rungsaufnahme zurückzulegen, kann der          kelle wird nicht nur erneuert, wenn sie       ten war und ist es notwendig, in der Ver-
Weg versichert sein.                           zu schadhaft geworden ist, sondern auch       sorgung nicht vollständig den bei Erwach-
                                               dann, wenn sie durch eine – technische –      senen geltenden Maßstab anzusetzen. Die
2.5. Arbeitsgerät                              Weiterentwicklung überholt ist.[93]           Binsenweisheit, dass „Kinder keine klei-
                                                                                             nen Erwachsenen sind“, ist nicht nur dem
Unter den Schutz der UV fallen auch das        Bei einem Schulbuch ist der Begriff der       Standardwerk der Kindertraumatologie[97]
mit einer versicherten Tätigkeit zusam-        Erneuerung nicht eng, sondern unter Be-       zu entnehmen, sondern hat mittlerweile
menhängende Verwahren, Befördern, In-          rücksichtigung des Schulbesuches aus-         auch in der Praxis der ärztlichen Versor-
standhalten und Erneuern eines Arbeits-        zulegen. So ist ein „Verbrauchen“ eines       gung Eingang gefunden.
geräts oder einer Schutzausrüstung sowie       Arbeitsgerätes auch anzunehmen, wenn
deren Erstbeschaffung, wenn diese auf          ein Arbeitsgerät, wie hier ein Schulbuch,     Dass besondere kindliche Verletzungsarten
Veranlassung des Unternehmers oder der         nicht mehr benutzt werden kann, weil es       auch eine speziell Versorgung benötigen,
Unternehmerin erfolgen.[88] Diese Norm gilt    seinem Inhalt nach nicht mehr verwert-        wird deutlich bei einem Blick in das ak-
auch für die SUV. Dabei stellte sich aber      bar ist, und deshalb ein anderes Buch be-     tuell geltende Verletzungsartenverfahren
zunächst die Frage, ob es in diesem Be-        schafft werden muss. Dies gilt nicht nur      (VAV).[98] Erstmals zum 1. Januar 2013 ha-
reich überhaupt Arbeitsgeräte geben kann.      bei einem Klassenwechsel innerhalb einer      ben explizit kindliche Verletzungen Auf-
Hierzu hat das BSG deutlich gemacht, dass      Schulart, sondern wird auch zum Beispiel      nahme in das VAV gefunden.
nicht jeder Gegenstand, nur weil er zur        bei einem Übergang von der Hauptschu-
Verrichtung einer betrieblichen Arbeit ge-     le zum Berufsgrundbildungsjahr bejaht,         Seit diesem Zeitpunkt müssen auch die
braucht werden kann, ein Arbeitsgerät im       wenn das jeweilige Fach bereits Gegen-         zum Schwerstverletzungsartenverfahren
Sinne des § 549 RVO a. F. ist.[89] Erforder-   stand des Unterrichts an der vorherigen        (SAV) zugelassenen Kliniken eine beson-
lich ist in erster Linie, dass das Arbeits-    Schulform war.[94]                             dere kindertraumatologische Kompetenz
gerät zur Verrichtung versicherter Tätig-                                                     vorweisen (Ziffer 2.3.4).[99] Auch die zum
keiten gebraucht wird.[90] Als Beispiele für   3. Auswirkungen auf die                       Verletzungsartenverzeichnis zuzurechnen-
Arbeitsgeräte im Schulbereich werden in        ­medizinische Versorgung                      den Kliniken müssen über eine Chefärztin
der oben angeführten Entscheidung Bü-                                                        oder einen Chefarzt oder eine ständige Ver-
cher, Schreibhefte, Schreibmaterial und        „Unfallverletzten Kindern kommen nun-         tretung mit Erfahrungen in der Versorgung
Zirkel genannt.                                mehr die neuesten medizinischen Behand-       von Kindern und Jugendlichen verfügen.[100]
                                               lungsmethoden zugute, die die gesetzlichen    In der Fortbildung der D-Ärztinnen und
Auch ein Malkasten ist ein Arbeitsgerät im     Unfallversicherungsträger im Zusammen-        ­D-Ärzte ist der Bereich der Kindertrauma-
Sinne der obigen Vorschrift. Selbst wenn       wirken mit den Ärzten entwickelt haben“,      tologie (Ziffer 5.12) mittlerweile ebenfalls
dieser auch im außerschulischen Bereich        hieß es schon unmittelbar nach Einführung     fest verankert.[101]
genutzt werden kann, ist abzustellen auf       der Schüler-Unfallversicherung.[95] Damit
die hauptsächliche Zweckbestimmung             war unter anderem auch das in der Unfall-     Darüber hinaus haben aber auch Kinder-
für den Schulunterricht.[91] Abweichend        versicherung bereits seit 1921 existierende   kliniken die Möglichkeit, sich zum VAV-
beurteilt wurde der Kauf einer für den         Durchgangsarztverfahren[96] gemeint.          Kind zertifizieren zu lassen.[102]
Schwimmunterricht benötigten Badekappe
mit der Begründung, dass auch von Schul-       In den Anfangsjahren der SUV wurde das        Im Rahmen der ambulanten Heilbehand-
kindern Bademützen nicht nur während           bereits für Erwachsene vorhandene medi-       lung können sich seit dem 1. Juli 2012 auch
des Schwimmunterrichts, sondern allge-         zinische Versorgungssystem vollständig        Kinderchirurginnen und Kinderchirurgen
mein beim Besuch von Schwimmbädern             auch für Kinder und Jugendliche genutzt.      am Durchgangsarztverfahren beteiligen.[103]
getragen werden müssen.[92]
                                               Schon früh wurde aber deutlich, dass auf-     In der Weiterentwicklung der Steuerung
Grundsätzlich zu entscheiden war auch die      grund der Verletzungsbilder, aber auch der    des Heilverfahrens wurden 2008 Eck-
Frage, ob es sich um eine Erst- oder Er-       notwendigen medizinischen Versorgung          punkte für ein gemeinsames Reha-Ma-
satzbeschaffung handelt, wenn bei einem        weitere Fachdisziplinensowie andere Be-       nagement in der gesetzlichen Unfallver-
Klassenwechsel üblicherweise neue Schul­       handlungsarten notwendig waren. So fin-       sicherung aufgestellt. In dem sich hieraus
bücher zu beschaffen sind. Die Auffassung,     den sich bei diesem Personenkreis bei-        ergebenden Handlungsleitfaden zum Re-
es handele sich in einem solchen Fall um       spielhaft gehäuft Zahnverletzungen, aber      ha-Management der gesetzlichen Unfall-
eine Erstbeschaffung, berücksichtigt nicht     auch Knochenbrüche mit Beteiligung der        versicherung[104] ist den Kindern ein ge-
genügend, dass es bei Schul­büchern auf        Wachstumsfugen mit der Gefahr – je nach       sondertes Kapitel gewidmet. Auch hier

                                                                                                                                       11
DGUV Forum 4/2021       Schwerpunkt 50 Jahre Schüler-Unfallversicherung

               Erstmals zum 1. Januar 2013 haben explizit kindliche
               Verletzungen Aufnahme in das Verletzungsartenver-
               zeichnis gefunden.“

spielen die kindlichen Verletzungen ne-       und Jugendliche Friedehorst in Bremen-­         sicherte in der SUV werden auch bei erheb-
ben anderen Einsteuerungskriterien eine       Lesum gegründet.                                lichen Unfallfolgen nicht arbeitsunfähig.[109]
wichtige Rolle. Die wesentlichen Akteu-                                                       Arbeitsunfähigkeit setzt nämlich eine zu-
rinnen und Akteure der Reha-Planung           Spezielle Leistungsangebote waren auch          vor ausgeübte Erwerbstätigkeit voraus. Aus
sind neben den Ärztinnen und Ärzten so-       im Rahmen der schulischen Rehabilitation        diesem Grund besteht bei der Unfähigkeit,
wie den Versicherten auch die Eltern, die     notwendig, um beispielsweise mit Nach-          aufgrund von Unfallfolgen nicht die Kita,
aktiv in die Planung und Durchführung         hilfeunterricht oder der Übernahme von          Schule oder Hochschule besuchen zu kön-
der Rehabilitation einbezogen werden.         Fahrten zur Schule Unterrichtsausfall aus-      nen, kein Anspruch auf Verletztengeld. Der
Dabei ist auch daran zu denken, dass be-      zugleichen oder zu verhindern.                  zuweilen benutzte Begriff der Schulunfä-
reits mit Vollendung des 15. Lebensjahres                                                     higkeit oder Schulsportunfähigkeit besitzt
in der Sozialversicherung die Handlungs-      Während in der Literatur unmittelbar nach       rechtlich keine Bedeutung für das Verletz-
fähigkeit beginnt. Minderjährige haben        der Einführung der SUV davon gesprochen         tengeld. Wenn Schüler oder Schülerinnen
Mitspracherecht.[105]                         wurde, dass im Sinne einer Primarstufe          im Ausnahmefall einer Erwerbstätigkeit
                                              der Berufshilfe das Ziel darin bestünde,        nachgehen, zum Beispiel Zeitungen aus-
In den Anfängen der SUV führte der ge-        die vorschulische oder schulische Aus-          tragen und dafür einen Verdienst erlangen,
stiegene Anteil der schweren Schädel-Hirn-    bildung zu absolvieren[107], stehen heute       besteht wie in der AUV ein Anspruch auf
Verletzungen dazu, dass im Anschluss an        auch frühzeitig Überlegungen zur Berufs-       Verletztengeld für die Zeit der Unfähigkeit
die Akutversorgung spezielle Rehabilitati-     wegeplanung im Vordergrund. Zwischen           der Ausübung der zuvor ausgeübten Be-
onseinrichtungen für diesen Personenkreis     dem Unfallereignis und einer eventuellen        schäftigung.
benötigt wurden. Bereits mit der Gründung     Berufstätigkeit oder möglichen Leistungen
der Schüler-Unfallversicherung wurde den      zur Teilhabe am Arbeitsleben liegt bei Kin-     Auch Kinder und Jugendliche haben bei
Unfallversicherungsträgern auch die Mög-      dern und Jugendlichen oft eine Zeitspanne       Vorliegen einer Minderung der Erwerbsfä-
lichkeit gegeben, besondere Einrichtungen     von mehreren Jahren. Daher ist die Berufs-      higkeit (MdE) von mindestens 20 Prozent
für die medizinische und berufliche Reha-     wegeplanung langfristig anzulegen. Die          Anspruch auf Rente aus der gesetzlichen
bilitation von Kindern und Jugendlichen       Reha-Managerinnen und Reha-Manager              Unfallversicherung, wenn die Unfallfolgen
zu schaffen.[106]                             stellen hier sicher, dass die Beteiligten zur   über ein halbes Jahr hinweg in dieser Höhe
                                              richtigen Berufswahl qualifiziert beraten       bestehen.[110] Bei jugendlichen Versicher-
Nachdem im süddeutschen Raum das Re-          oder Assessments in Zusammenarbeit              ten wird die MdE nach den Auswirkun-
habilitationszentrum Gailingen seit 1972      mit geeigneten Fachleuten durchgeführt          gen bemessen, die sich bei Erwachsenen
als bundesweite Modelleinrichtung spe-        w
                                              ­ erden.[108]                                   mit gleichem Gesundheitsschaden erge-
ziell für Kinder und Jugendliche zur Ver-                                                     ben würden.[111] Kinder und Jugendliche
fügung stand, wurden im norddeutschen         4. Auswirkungen auf den                         sollen hinsichtlich der MdE-Feststellung
Bereich in den 1980er-Jahren die Neurolo-     ­Leistungsbereich                               keine Nachteile gegenüber Erwachsenen
gische Rehabilitationsklinik für Kinder und                                                   haben. Die MdE ist wie bei Erwachsenen
Jugendliche in Geesthacht und das Neuro-      Kinder und Jugendliche haben im Regelfall       zwar konkret und individuell zu ermitteln,
logische Rehabilitationszentrum für Kinder    kein eigenes Entgelt oder Einkommen. Ver-       die Bemessung des Gesundheitsschadens

12
DGUV Forum 4/2021         Schwerpunkt 50 Jahre Schüler-Unfallversicherung

         In den Anfängen der Schülerunfallversicherung führte der
         gestiegene Anteil der schweren Schädel-Hirn-Verletzungen
         dazu, dass im Anschluss an die Akutversorgung spezielle
         Rehabilitationseinrichtungen für diesen Personenkreis
         benötigt wurden.“

ist jedoch in doppelter Hinsicht abstrakt.      ­ nspruch auf Entgeltfortzahlung oder
                                                A                                               war. Ab Neufeststellungen aufgrund der
Einerseits ist die MdE-Ermittlung in der UV     Verletztengeld haben und die Rente ge-          Ansprüche ab dem Jahre 2021 werden die-
stets abstrakt, weil auf den Gesamtbereich      mäß § 72 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII erst mit dem      se Fälle vereinfacht[116], indem der JAV für
des Erwerbslebens abgestellt wird (nicht        Wiedereintritt der Arbeitsfähigkeit beginnt.    die vorgenannte Personengruppe vollstän-
nur auf das vor dem Unfall ausgeübte Be-                                                        dig pauschalisiert wird. In Fortentwicklung
rufsfeld). Andererseits ist eine weitere Abs-   Je nach vorhandener Funktionseinschrän-         des alten Rechts werden Prozentsätze der
traktionsebene zu berücksichtigen: Kin-         kung und durchgeführter Versorgung              Durchschnittsentgelte[117] von 25 bis 100 he-
der und Jugendliche haben im Regelfall vor      sind MdE- Erfahrungswerte erarbeitet            rangezogen; die Neufeststellung wird nach
dem Versicherungsfall noch keine Erwerbs-       worden.[112] Auch für Schädel-Hirn-Trau-        Altersstufen berechnet und für Fälle von
tätigkeit ausgeübt. Deshalb wird nicht auf      men und deren Spätfolgen sind diese in          Versicherten in Schul- oder Berufsausbil-
den tatsächlichen Schaden abgestellt, son-      der Literatur zu finden.[113]                   dung gelten weitere Pauschalierungen bis
dern allein auf den abstrakt bemessenen                                                         zu 120 Prozent der Bezugsgröße.
Verlust von Erwerbsmöglichkeiten. Kinder        Für die Rente in der UV ist neben der Höhe
und Jugendliche werden rechtlich also so        der MdE ein zweiter Berechnungsfaktor           Zur Sicherstellung des Erfolgs der Rehabi-
gestellt, als ob sie sich schon im Erwerbs-     heranzuziehen, nämlich der Jahresarbeits-       litation und der Teilhabe sind vielfältige
leben befänden.                                 verdienst (JAV), also der Verdienst im Jahr     individuelle Leistungsvarianten denkbar.
                                                vor dem Unfall.[114] Da der Verdienst von       In der SUV stehen spezifische medizini-
Bei der Verletzung von Kindern ist zu be-       Kindern und Jugendlichen oft gegen null         sche und schulische Förderungen im Vor-
rücksichtigen, dass sich die Beeinträch-        geht, wird ein sogenannter Mindest-JAV          dergrund. Anders als in anderen Zweigen
tigungen auf einen noch nicht voll ent-         nach Altersstufen angesetzt. Die Rente          der Sozialversicherung soll „mit allen ge-
wickelten Körper auswirken, die geistige        berechnet sich pauschal, entsprechend           eigneten Mitteln“[118] geleistet werden. So
Entwicklung beeinträchtigt werden kann          der Höhe der MdE und dem steigenden             besteht beispielsweise ein Anspruch auf
oder besondere psychische Begleiterschei-       Lebensalter.                                    eine ergänzende Leistung für die Fallgrup-
nungen zu erwarten sind. Da die etwaigen                                                        pe der Betreuung verletzter Kinder über
Renten für jugendliche Versicherte im Re-       Ereignete sich der Unfall während der           die Leistung auf Kinderpflege-Verletzten-
gelfall gemäß § 72 Abs. 1 Nr. 2 SGB VII mit     Schul- oder Berufsausbildung, war bisher        geld gemäß § 45 Abs. 4 SGB VII hinaus.[119]
dem Tag nach dem Versicherungsfall be-          eine Neufeststellung der Rente von dem
ginnen, ist von besonderer Bedeutung,           Zeitpunkt an vorzunehmen, zu dem die            5. Zusammenfassung
dass die dem Versicherungsfall unmittel-        Ausbildung ohne den Versicherungsfall
bar folgenden Zeiten der stationären Erst-      voraussichtlich beendet worden wäre oder        Die Einführung und Umsetzung der SUV
behandlung und eventueller stationärer          bei einem regelmäßigen Verlauf der Aus-         ist gelungen. Die in dem BGH-Urteil aus
Folgebehandlungen mit einer MdE von             bildung tatsächlich beendet worden ist.[115]    dem Jahre 1967[120] eingeforderte soziale
100 Prozent zu belegen sind. Im Unter-          Diese fiktive Berufswahlbestimmung hatte        Absicherung der SUV wurde hergestellt.
schied hierzu sind erwachsene Versicher-        zur Folge, dass in vielen Fällen eine schwie-   Seitdem herrscht sozialer Frieden. Leis-
te im Regelfall nach dem Versicherungs-         rige und zuweilen streitige, jedenfalls auf-    tungsansprüche bestehen seitdem gegen
fall zunächst arbeitsunfähig, sodass sie        wendige JAV-Berechnung durchzuführen            den gesetzlichen Unfallversicherungs-

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DGUV Forum 4/2021        Schwerpunkt 50 Jahre Schüler-Unfallversicherung

     Die Einführung und Umsetzung der Schülerunfallversicherung
     ist gelungen. Die in dem BGH-Urteil aus dem Jahre 1967 ein-
     geforderte soziale Absicherung der Schülerunfallversicherung
     wurde hergestellt.“

träger – wie in der AUV. Erzieherinnen,        Akutbehandlung, sondern auch eine re-          litationsmanagement bereits seit langem
Erzieher und Lehrpersonal sind von der         habilitative Weiterversorgung und stellen      ein Fallmanagement, sie erbringen schon
Haftung wegen Personenschäden abge-            damit im Einzelfall auch den lebenslangen      immer auch Leistungen der beruflichen
löst, genauso wie Mitschülerinnen und          Versorgungsauftrag sicher.                     Teilhabe, sind erfahren in der Anwen-
Mitschüler.[121]                                                                              dung und Prüfung von Kausalitätsfragen
                                               Ein heute zehnjähriger Versicherter mit        und kennen im Bereich der Unfallversiche-
Die Anwendbarkeit der durch die Recht-         gravierenden lebenslangen Unfallfolgen         rungsträger der öffentlichen Hand einen
sprechung vor Einführung der SUV auf-          wird mindestens die nächsten 70 Jahre          Betroffenenkreis vom Kleinkind bis zur
gestellten und weiterentwickelten Rechts-      von seiner Unfallkasse oder Gemeinde-          hochbetagten Person.“
grundsätze hat die Umsetzung erleichtert.      Unfallversicherungsverband zu betreuen
Wie in den vergangenen Jahrzehnten häufi-      sein. Alles aus einer Hand: Heilbehand-        Die berechtigten Interessen der Kinder und
ger festgestellt, musste die gesetzliche Un-   lung, Rehabilitation; schulische, berufliche   Jugendlichen und deren Sorgeberechtigten
fallversicherung nicht neu geschrieben         und soziale Teilhabe – und das mit allen       werden Ansporn sein, sich weiterhin mit
werden, wenn neue Sachverhalte hinzu-          geeigneten Mitteln.                            Spezialwissen diesen Interessen zu wid-
kamen. Die Grundfesten der Unternehmer-                                                       men. Dazu gehört die kindgerechte medizi-
haftpflichtablösung und der Leistungen         6. Ausblick                                    nische Versorgung genauso wie ein offenes
mit allen geeigneten Mitteln ermöglichten                                                     Ohr der Verwaltung.
eine Integration der SUV mit all ihren Fa-     Die guten Erfahrungen der vergange-
cetten. Neben den daraus resultierenden        nen 50 Jahre zeigen, dass es auch in Zu-       Mit Blick auf die immer älter werdende
Vorteilen für die Versichertengemeinschaft     kunft gelingen wird, sich den verändern-       ­Elterngeneration, die schon Jahrzehnte
wird eine von Laien zuweilen breit gefä-       den Rahmenbedingungen zu stellen und            ein im Kindesalter verunfalltes Kind pfle-
cherte Kasuistik kritisiert.                   diese positiv zu gestalten. In der Politik      gen, sind Lösungen anzubieten, die eine
                                               ist die Arbeit der Unfallkassen nicht un-       gute Versorgung sicherstellen, wenn die
Die Praxis der zuständigen Träger der SUV      bemerkt geblieben. Dies zeigt sich in der       Eltern dazu nicht mehr in der Lage sind.
und die Rechtsprechung der Sozialgerichts-     Stellungnahme des Bundesrates zu einem
barkeit haben sich den SUV-typischen Be-       ganz anderen Thema, dem Gesetzgebungs-         Ständige Aufgabe wird die Sicherstellung
sonderheiten und sich verändernden ge-         verfahren zur Regelung des Sozialen Ent-       einer umfassenden Heilbehandlung und
sellschaftlichen Rahmenbedingungen gut         schädigungsrechts, also unter anderem für      Nachsorge sein. Es muss vermieden wer-
angepasst.                                     Opfer von Gewalttaten. In der Beschluss-       den, dass Kinder im Klinikalltag nur „mit-
                                               fassung spricht sich der Bundesrat dafür       laufen“, weil zur kindgerechten Versorgung
Sowohl die aktive Mitarbeit der zuständi-      aus, eine Übertragung der Leistungsbe-         auch ein kindgerechtes Umfeld gehört. Die
gen Träger der SUV in den unterschiedli-       reiche der Krankenbehandlung und Pfle-         BG Kliniken und kindertraumatologisch
chen Gremien der DGUV als auch die Ein-        ge auf die gesetzlichen Unfallkassen der       ausgerichteten Krankenhausabteilungen
bindung ärztlichen Sachverstandes der          Länder nach den Leistungsvorschriften des      sowie spezielle Kinderkliniken bieten ein
Sektion Kindertraumatologie der DGU[122]       Siebten Buches Sozialgesetzbuch vorzu-         optimales Umfeld für eine gute Unfallbe-
haben dazu geführt, dass für die Kinder        nehmen.[123]                                   handlung.
und Jugendlichen mittlerweile passge-
naue Strukturen geschaffen werden konn-        Konkret heißt es hierzu: „Die Unfallversi-     Kinder und Jugendliche sind unsere Zu-
ten. Diese sichern nicht nur eine optimale     cherungsträger betreiben mit dem Rehabi-       kunft. Auf eine gute Zukunft.     ←

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