Elterninfo für gewählte Elternvertreterinnen und Elternvertreter Schuljahr 2020/2021 - Elternstiftung Baden-Württemberg
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
INHALTSVERZEICHNIS Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Elternmitwirkung Tipps zur Mitwirkung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Klassenpflegschaft/Elternabend . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Tipps zur Vorbereitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Praktische Ratschläge zur Klassenpflegschaftssitzung/Elternabend . . . . . . . . . . . . . 8 In diesen Gremien können Eltern vertreten sein . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Das Schulleben mitgestalten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Bericht vom Fachtag Zusammenarbeit von Schulen mit Eltern . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Erziehungsauftrag Aus Verfassung und Schulgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Auszug aus dem Grundgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Auszug aus der Verfassung des Landes Baden-Württemberg . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Auszug aus dem Schulgesetz für Baden-Württemberg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Elternbeiratsverordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Auszug aus der Schulkonferenzordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Auszug aus der Konferenzordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Vorschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 Wichtige Adressen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 Behörden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 Gremien und Verbände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 2
Sehr geehrte Elternvertreterinnen und Elternvertreter, erfolgreiche Bildung ist ohne eine vertrauensvolle Zu- praktische Tipps und Hinweise, Ihre Aufgaben als Eltern- sammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule undenk- vertretung in der Schule wahrzunehmen. bar. Dies zeigt sich gerade auch in diesen krisenhaften Auf mehreren Veranstaltungen habe ich die Zusammen- Zeiten, in denen sich ein verlässliches Miteinander arbeit zwischen Schule und Eltern zum Thema gemacht. zwischen Eltern, Schulleitung sowie Lehrerinnen und Als Ergebnis der Diskussionen und des fachlichen Aus- Lehrern bewährt. Es ist mir wichtig, dass die regelmäßige tausches mit allen Beteiligten wird es eine Handreichung, Kommunikation zwischen der Schulleitung, den Lehr- an der u.a. der Landeseltern- und der Landesschülerbeirat kräften und Ihnen auch unter den herausfordernden mitwirken, für Schulen und Eltern geben. Mit einem Bedingungen der Corona-Pandemie von den Schulen kurzen Rückblick können Sie sich auf den Seiten 16 bis im Land fortgeführt wird. 19 darüber informieren, auf welchen Grundpfeilern eine Das Schulgesetz ermöglicht es, sich in unterschiedlichen gute Zusammenarbeit mit Eltern aus wissenschaftlicher Ämtern und Gremien für die Sache der Eltern zu enga- und praktischer Perspektive beruht. gieren. Auf der Ebene der Klassenpflegschaften und der Ich danke Ihnen sehr für Ihre Bereitschaft, ehrenamtlich Elternbeiräte, aber auch im Gesamt- oder Landeseltern- Verantwortung zu übernehmen und wünsche Ihnen dabei beirat können Sie Ihre Belange einbringen und so an der viel Freude und Engagement. Gestaltung der Erziehungs- und Bildungspartnerschaft Für alle Fragen zum Regelbetrieb der Schulen und Kinder- mitwirken. Insbesondere profitieren natürlich die Schüle- tageseinrichtungen im Schuljahr 2020/2021 unter rinnen und Schüler von einem guten Klima an der Schule. Pandemiebedingungen empfehle ich Ihnen sich unter Diese Broschüre soll Sie in der aktiven Elternmitwirkung km-bw.de/Coronavirus auf dem Laufenden zu halten. unterstützen. Sie enthält aktuelle Informationen zu den Ich möchte Sie herzlich bitten, die dort eingestellten rechtlichen Grundlagen wie auch Antworten auf inhalt- relevanten Informationen an alle Eltern weiter zu geben. liche und organisatorische Fragen. Zudem helfen Ihnen Dr. Susanne Eisenmann Ministerin für Kultus, Jugend und Sport, Baden-Württemberg 3
ELTERNMITWIRKUNG Tipps zur Mitwirkung E LT E RNBEGRIFF ELTERN K AS S E S C H U L AU F S I C H T Eltern sind in aller Regel die Personensor- Der Elternbeirat kann in den Schulen für Suchen Sie bei eventuellen Unstimmig- geberechtigten. Leben die Schülerinnen seine Zwecke Sammlungen durchführen. keiten das Gespräch mit den Fachlehrkräf- und Schüler bei Pflegeeltern oder nahen Daneben können Einnahmen aus den ten, der Klassenlehrerin bzw. dem Klas- Angehörigen, gelten diese gemäß § 1 Erlösen von Schulfesten aufgenommen senlehrer oder der Schulleitung. Elternbeiratsverordnung als Eltern, werden. Die geordnete Kassenführung Darüber hinaus sind für Grund-, Werk- andernfalls gäbe es in solchen Fällen keine sollte aber in der Geschäftsordnung ab- real-, Haupt-, Real-, Gemeinschaftsschulen elterlichen Partner für die Schulen. Neben gesichert werden (siehe § 28 Nr. 9 und sonderpädagogische Bildungs- und dem Begriff „Eltern“ wird zum Beispiel bei Elternbeiratsverordnung). Beratungszentren die Staatlichen Schul- Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen ämter, für Gymnasien und berufliche (§ 90 Schulgesetz für Baden-Württemberg KO STEN Schulen die Regierungspräsidien zuständig [SchG]) das Wort „Erziehungsberechtigte“ Die notwendigen Kosten des Elternbeira- (siehe Seite 56 bis 58). gebraucht. In diesen Situationen sind die tes (vor allem für Porto und Papier) Personen gefordert, denen nach dem gehören zu den sächlichen Schulkosten, S C H U LV E R B U N D Familienrecht das Personensorgerecht für die der Schulträger aufkommt. Der Verbund von Schularten (§ 16 SchG) zusteht. ist rechtlich eine Schule mit nur einem PO ST Elternbeirat. Die Geschäftsordnung des VO LL JÄHRIGKEIT VO N SCHÜ LERI N - Die Schulleitung ist verpflichtet, Post an Elternbeirates kann aber schulartbezogene NE N UND SCHÜL ER N Elternvertreterinnen und -vertreter Ausschüsse vorsehen oder die für die Auch wenn Schülerinnen und Schüler weiterzuleiten. Allerdings kann dies nicht Beschlussfähigkeit erforderliche Zahl volljährig geworden sind, bleibt das für Drucksachen, Postwurfsendungen, anwesender Mitglieder bei Tagesordnungs- kollektive Mitwirkungsrecht ihrer Eltern Reklame und Ähnliches gelten. Zweifels- punkten (ausschließlich eine Schulart erhalten (§ 55 Abs. 3 SchG). fälle sollten vor Ort besprochen werden. betreffend) herabsetzen. Die Post der Elternvertreterinnen und E INZ EL FÄL LE Elternvertreter an die Eltern wird entwe- V E RS I C H E R U N G S S C H U T Z Angelegenheiten einzelner Schülerinnen der per E-Mail (soweit dies datenschutz- Als Elternvertretung üben Sie ein öffent- und Schüler können die Elternvertretun- rechtlich zulässig ist) versandt oder den liches Ehrenamt aus. Hierbei sind Sie nach gen nur mit Zustimmung der jeweiligen Schülerinnen und Schülern mitgegeben. dem Sozialgesetzbuch gesetzlich unfallver- Eltern behandeln (§ 55 Abs. 4 SchG). Falls sichert, ebenso wie die Eltern, die von der durch die Probleme einzelner Schülerin- RECHTLI C H E F R AG E N Schule zur Unterstützung einer Dienst- nen und Schüler Veränderungen im In rechtlichen Fragen können Sie die handlung herangezogen werden. Dies menschlichen Umgang in der Klasse oder Juristinnen oder Juristen der Regierungs- betrifft Fälle, in denen Eltern bei der in Schulgemeinschaften auftreten, ist es präsidien um Rat bitten. Aufsicht helfen, zum Beispiel beim außerdem möglich, die Situation in Eltern- Schwimmen oder im Schullandheim, oder vertretungen anonym zur Sprache zu in denen Eltern auf Bitten von Schullei- bringen. tung und Schulträgern das Klassenzimmer ihrer Kinder selbst renovieren. 4
Klassenpflegschaft/ Elternabend T IP P S ZUR VORBER EI TU N G ters und deren/dessen Stellvertreterin Aufgaben oder Stellvertreters (§ 57 Abs. 3 SchG und Sie werden als Klassenelternvertretung mit Die Klassenpflegschaftssitzung ist das §§ 14 ff. Elternbeiratsverordnung) ein Ihrer Stellvertreterin oder Ihrem Stellver- Herzstück der Elternbeteiligung an der wichtiger Punkt. Beachten Sie, dass in der treter jeweils für ein Jahr gewählt, falls Schule. Auch alle Mitglieder der Elternbei- Regel nur die Eltern wahlberechtigt sind, nicht durch Wahlordnung die Amtszeit um räte bis hinauf zum Landeselternbeirat die das Sorgerecht haben (siehe Seite 4 ein oder zwei Schuljahre verlängert wird, haben irgendwann einmal ihre „zweite „Elternbegriff“). und können in nicht mehr als einer Klasse Schullaufbahn“ bei einer Klassenpfleg- derselben Schule Mitglied der Elternver- schaftssitzung im Klassenzimmer ihres Bestimmungen zur Wahl tretung sein. Eine Wiederwahl ist möglich. Kindes begonnen. Im nachfolgenden Text Gewählt wird in offener Abstimmung Als Klassenelternvertreterin oder Klassen- sind die wichtigsten Regeln für die Eltern- durch Handzeichen. Es genügt jedoch der elternvertreter und Stellvertreterin oder mitwirkung auf Klassenebene und die Wunsch eines Elternteils, um die Wahl Stellvertreter arbeiten Sie im Team. Sie Wahl der Klassenelternvertreterinnen und geheim erfolgen zu lassen (vgl. § 18 Eltern- sind beide Mitglied im Elternbeirat der Klassenelternvertreter zusammengefasst: beiratsverordnung). Jede(r) der anwesen- Schule. Als Klassenelternvertreterin oder Spätestens sechs Wochen nach Unter- den Mütter und Väter hat je eine Stimme Klassenelternvertreter sind Sie Vorsitzende richtsbeginn trifft sich die Klassenpfleg- – gleichgültig, wie viele Kinder die Klasse oder Vorsitzender der Klassenpflegschaft schaft, die aus den Eltern und den Lehr- besuchen. Nicht anwesende Eltern können und berufen die Klassenpflegschaft nach kräften der Klasse besteht, zur ersten Sit- ihr Stimmrecht nicht übertragen. Gewählt § 8 Abs. 2 Elternbeiratsverordnung ein, zung. Elternvertreterinnen und Elternver- ist, wer die meisten Stimmen erreicht – es wenn es der Förderung der Erziehungs- treter sowie die Klassenlehrkraft sollten genügt also die einfache Mehrheit. Bei arbeit in der Klasse dienlich erscheint, gemeinsam den Termin und die Tagesord- Stimmengleichheit entscheidet das Los. mindestens jedoch einmal im Schulhalb- nung festlegen. Bei der Klassenpfleg- Allerdings kann der Elternbeirat dies jahr. Eine Sitzung der Klassenpflegschaft schaftssitzung werden Themen bespro- durch Wahlordnung anders regeln ist außerdem einzuberufen, wenn ein Vier- chen, die die ganze Klasse berühren, um (vgl. § 20 Elternbeiratsverordnung). tel der Eltern, die Klassenlehrerin oder der nach § 56 SchG die engen Verbindungen Klassenlehrer, die Schulleiterin oder der zwischen Eltern und Schule zu pflegen. Schulleiter sowie die Elternbeiratsvorsit- Neben dem Austausch von Eltern und zenden darum nachsuchen. Lehrkräften ist die Wahl der Klasseneltern- vertreterin oder des Klassenelternvertre- 6
Stimmen Sie sich gemeinsam mit der Klas- • Stundenplan, Nachmittagsunterricht, senlehrerin als stellvertretender Vorsitzen- Arbeitsgemeinschaften, Kurse, Soziales den oder dem Klassenlehrer als stellvertre- Lernen; tendem Vorsitzenden der Klassenpfleg- • Hausaufgaben, Prüfungs- und Verset- schaft im Vorfeld ab, wenn Sie bei geeigne- zungsregelungen, Lernmittel (zum Bei- ten Tagesordnungspunkten auch die Schü- spiel Schulbücher, Taschenrechner) und lervertreterin oder den Schülervertreter deren Kosten; teilnehmen lassen möchten. • Schülerbeförderung (Schulbusproble- Bei Problemen einzelner Kinder ist ein me), Schullandheimaufenthalte, Aus- persönliches Gespräch zwischen den be- flüge, Wanderungen; troffenen Eltern und der Lehrerin oder • Maßnahmen der beruflichen Orientie- dem Lehrer angeraten. Einzelfälle dürfen rung und Praxiserfahrungen; im Rahmen der Klassenpflegschaft nicht • Förderung der Schülermitverantwortung erörtert werden. Versuchen Sie bei der der Klasse; Klassenpflegschaftssitzung möglichst viele • Familien- und Geschlechtserziehung in Eltern zu erreichen. Es soll keineswegs der Schule; eine Pflichtübung sein, deren Ende Eltern, • Beschlüsse der Klassenkonferenz, der Lehrerinnen und Lehrer herbeisehnen, um Schulkonferenz, des Elternbeirats und dann fluchtartig die Schule zu verlassen. des Schülerrats; • Sucht-/Gewaltprävention; Zur interessanten Gestaltung können Sie • Medienerziehung. sich nach den in § 56 SchG aufgezählten Themen richten oder andere wählen: Ebenso eignen sich folgende Fragestellun- • Entwicklungs- und Leistungsstandard gen zur Orientierung: der Klasse, Fragen der Disziplin, Verfah- • Welche Möglichkeiten bieten der Haupt- ren und Maßstäbe der Leistungsbeurtei- schulabschluss, der Werkrealschulab- lung (Notenbildung), Klassenarbeiten; schluss, der Realschulabschluss oder das • Fördermaßnahmen im Klassenverband Abitur für den weiteren Bildungsweg und in Förderkursen; meines Kindes? 7
• Welche Möglichkeit bietet eine duale Legen Sie zusammen mit der Klassenlehre- Ausbildung? rin oder dem Klassenlehrer die Tagesord- • Was bedeuten der Wahlpflichtunterricht nung und den Sitzungstermin fest. und die Arbeitsgemeinschaften für die § 8 Elternbeiratsverordnung schreibt vor, Arbeit in der Realschule? dass alle Beteiligten rechtzeitig eingeladen • Welche Kriterien sind bei der individu- werden müssen. Die Einladung sollte we- ellen Gestaltung der Kursstufe in der nigstens eine Woche vor der Sitzung die gymnasialen Oberstufe zu beachten? teilnahmeberechtigten Eltern und Lehr- • Welche Möglichkeiten gibt es, wenn kräfte erreichen. Berücksichtigen Sie bei mein Kind besonders begabt ist? der Terminsuche beispielsweise auch das • Wo bekomme ich Hilfe, wenn mein Fernsehprogramm und Abendveranstaltun- Kind das Klassenziel nicht erreicht hat? gen der örtlichen Vereine: Die Übertragung • Welche Maßnahmen führt die Schule im eines attraktiven Fußballspiels im Fernse- Bereich der Prävention durch? hen oder eine wichtige Besprechung im • Wie werden in unserer Schule Schüle- Verein hält viele Eltern vom Besuch der rinnen und Schüler mit Fluchterfahrung Klassenpflegschaft ab. unterrichtet? • Welche weiterführenden Bildungsab- Neben der Klassenlehrerin oder dem Klas- schlüsse können im beruflichen Schul- senlehrer, die oder der immer bei der Klas- wesen vermittelt werden? senpflegschaftssitzung anwesend ist, wer- den auch die Fachlehrkräfte eingeladen. Sie müssen teilnehmen, sofern das nach der Tagesordnung erforderlich ist (§ 8 Abs. 4 PRAKTI SC H E R AT S C H L ÄG E Z U R Elternbeiratsverordnung). Die Schulleiterin KLASSEN P F L E G S C H A F T S S I T Z U N G / oder der Schulleiter sowie die oder der ELTERN A B E N D Elternbeiratsvorsitzende müssen eingeladen werden (§ 6 Abs. 2 Elternbeiratsverordnung). ERSTER S C H R I TT: VO R B E R E I T U N G Eine rechtzeitige und gute Vorbereitung ist Wenn die Themen, der Termin und der mindestens der halbe Erfolg für die Klas- Ort der Sitzung feststehen, muss eine Ein- senpflegschaftssitzung. Eine Themenliste ladung mit folgenden Punkten an alle be- können Sie sich auch unter Mitwirkung treffenden Eltern, Lehrerinnen und Lehrer anderer Eltern und der Lehrerin oder des geschrieben werden: Lehrers überlegen. Treffen Sie sich doch 1. Wann findet die Veranstaltung statt mit ihnen zu einer Vorbesprechung der (Tag, Uhrzeit)? Klassenpflegschaftssitzung. Thematisch 2. Wo wird getagt? vorbereitete Lehrkräfte können den Eltern 3. Was soll besprochen werden? sehr viel besser Rede und Antwort stehen. Mögliche Themen sind auf Seite 7 auf- Die Einladung können Sie der Schule ge- geführt. ben, die sie vervielfältigt und an alle Emp- fängerinnen und Empfänger weiterleitet. So könnte Ihre Einladung zur Klassenpfleg- schaftssitzung aussehen: 8
Absender: M. Muster Musterstr. 136 […] Musterhausen Telefon: […] E-Mail: […] An alle Eltern, Lehrerinnen und Lehrer der Klasse 6 a 1 Musterhausen, den 1. Oktober 2020 Liebe Eltern, liebe Lehrerinnen und Lehrer der 6 a, zur nächsten Sitzung der Klassenpflegschaft laden wir Sie herzlich ein, am Donnerstag, den 15. Oktober 2020, 19 Uhr in das Klassenzimmer/in den Raum […] zu kommen. Es ist folgende Tagesordnung vorgesehen: 1. Begrüßung und Austausch 2. Bericht der Klassenlehrkraft über den aktuellen Stand der Klasse 3. Wahl der Klassenelternvertreter 4. Geplanter Schullandheimaufenthalt 5. Lernmittel 6. Termine und Kurzinfos Die Eltern freuen sich, wenn möglichst viele Lehrerinnen und Lehrer teilnehmen. Die Englischlehrerin, Frau Maier, berichtet zu Punkt 5 der Tagesordnung. Unsere Sitzung dauert voraussichtlich bis 21 Uhr. Anschließend wollen wir uns noch im Café „Kanne“ zum ersten Elternstammtisch treffen. Mit freundlichen Grüßen M. Muster Elternvertreter/in Klassenlehrer/in ! Name der Schülerin/des Schülers: An der nächsten Sitzung der Klassenpflegschaft am 15. Oktober 2020 nehme ich teil. kann ich nicht teilnehmen. Folgendes Thema ist mir noch wichtig: Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten: 1 Mehrfertigung an Schulleiterin oder Schulleiter, Vorsitzende oder Vorsitzenden des Elternbeirats, gegebenenfalls an Klassensprecherin oder Klassensprecher. An Berufsschulen, Berufskollegs in Teilzeitunterricht und in entsprechenden sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren die Sonderregelungen für Berufsschulen berücksichtigen. 9
Es ist gar nicht so einfach, in einem Klas- Kontrollliste • Ist der Termin günstig (Anreisezeit für senzimmer günstige Voraussetzungen für 1. Tagesordnung festlegen auswärtige Eltern, Fahrzeiten öffentli- die Klassenpflegschaftssitzung herzustel- • Sind Wahlen erforderlich? cher Verkehrsmittel, Fernsehprogramme len: Die Tische und Stühle sind in den • Gibt es ein Schwerpunktthema? berücksichtigen)? meisten Klassenzimmern mit Blick auf die • Welche Themen haben Eltern und Leh- Tafel angeordnet. Leider können sich da- rerinnen oder Lehrer vorgeschlagen? 3. Einladungsschreiben herausgeben durch die Eltern nicht gegenseitig anschau- • Was hat sich seit der letzten Sitzung an • Alle Beteiligten und Berechtigten ein- en. Besser ist es, die Sitzordnung so zu ver- der Schule und in der Klasse ereignet? laden (Eltern, Lehrkräfte, Schulleitung, ändern, dass alle miteinander reden können, Elternbeiratsvorsitzende oder Elternbei- ohne dass sich jemand umdrehen muss 2. Termin festlegen ratsvorsitzenden und eventuell Klassen- (zum Beispiel Stuhlkreis, Tischviereck). • Erreicht die Einladung die Empfängerin- sprecherin oder Klassensprecher Sie finden hier noch einmal alle Punkte, nen und Empfänger wenigstens eine Wo- [§ 56 Abs. 3 SchG]). An Berufsschulen, die für die Vorbereitung einer Klassen- che vor dem Termin? Nach § 9 Elternbei- Berufskollegs in Teilzeitunterricht und pflegschaft wichtig sein können: ratsverordnung kann die Schulkonferenz entsprechenden sonderpädagogischen eine Geschäftsordnung für die Klassen- Bildungs- und Beratungszentren pflegschaften erlassen und dort auch § 59 SchG berücksichtigen. Bestimmungen zur Form und Frist der • Allen Betroffenen Bescheid geben Einladung vorsehen. (Hausmeisterin oder Hausmeister mit- • Können alle Beteiligten kommen (Stell- teilen, in welchem Zeitraum das Zimmer vertreterinnen und Stellvertreter, Lehr- benötigt wird). kraft fragen)? • Ist ein Raum frei (Klassenlehrerin oder 4. Weitere Vorbereitungen Klassenlehrer, Hausmeisterin oder • Muss ich mich zu einem Thema noch Hausmeister fragen; eventuell Neben- genauer informieren (Betroffene befra- raum eines Cafés oder einer Gaststätte gen, Vorschriften einsehen)? belegen)? • Sind Unterlagen notwendig (Liste zum Eintragen von Elternadressen vorberei- ten)? 10
• Werden technische Geräte, wie z. B. 3. Bei der Diskussion muss ein „roter D R I TT E R S C H R I TT: Notebook oder Beamer benötigt? Faden“ erkennbar sein N AC H B E R E I T U N G • Mit wem kann ich zusammenarbeiten? Fassen Sie ab und zu den Stand der Dis- Notieren Sie sich unmittelbar nach der • Wer hilft bei der Vorbereitung des kussion zusammen. Scheuen Sie sich auch Klassenpflegschaft, was Ihnen bei der Ver- Raumes, beim Aufräumen am Ende der nicht, bei kompliziertem Sachverhalt ein- anstaltung aufgefallen ist und was Sie das Veranstaltung? zelne Punkte an die Tafel zu schreiben. nächste Mal eventuell anders machen • Was muss ich zur Sitzung mitnehmen Versuchen Sie ein Thema stets durch eine wollen. Das hilft bei der Vorbereitung der (Papier für Wahlen sowie Namensschil- Zusammenfassung abzuschließen. Sollte nächsten Sitzung. Welche Themen sind der, Informationsmaterial, Kreide)? ein Diskussionsbeitrag nicht zum Thema vorgeschlagen worden? Müssen Beschlüsse passen, bitten Sie darum, den Beitrag an umgesetzt werden? Falls das der Fall ist, geeigneter Stelle, zum Beispiel beim Tages- sollten Sie möglichst früh die ersten Schrit- Z WE ITER SCHRITT: VERLAU F DER ordnungspunkt „Verschiedenes“ vorzutra- te dazu in die Wege leiten. K LASSENPFL EGSCH AFTSSI TZU N G gen. Ergibt sich nach einer Diskussion in Es ist nicht vorgeschrieben und nur an Sie als Klassenelternvertreterin oder einer wichtigen Frage kein einheitliches wenigen Schulen üblich, dass ein Protokoll Klassenelternvertreter sind gleichzeitig Meinungsbild, so empfiehlt es sich, eine über den Verlauf der Sitzung angefertigt Vorsitzende oder Vorsitzender und leiten Abstimmung herbeizuführen. Dies kann wird. Das Protokoll kann knapp abgefasst die Sitzung. Stellvertretende Vorsitzende zum Beispiel der Fall sein, wenn unter den sein, es sollte aber wenigstens folgende oder stellvertretender Vorsitzender ist die Eltern strittig ist, ob eine Studienfahrt nach Punkte enthalten: Datum und Uhrzeit der Klassenlehrkraft, die bei Verhinderung der Prag oder München führen soll. Sitzung, die Tagesordnung und die Ab- Klassenelternvertreterin oder des Klassen- Vor einer Abstimmung müssen die einzel- stimmungsergebnisse. elternvertreters die Sitzung leitet. nen Standpunkte noch einmal deutlich An manchen Schulen finden Nachbespre- Die Leitung ist gar nicht so schwierig, herausgestellt werden. Das Abstimmungs- chungen in einer Sitzung des Elternbeirates wenn Sie ein paar Regeln beachten: verfahren wurde bereits auf Seite 6 bei der statt, bei denen die Schulleiterin oder der Wahl der Klassenelternvertreterin oder des Schulleiter anwesend ist. Aus diesen Be- 1. An der Diskussion sollten sich Klassenelternvertreters beschrieben (siehe sprechungen können sich Anregungen für möglichst viele beteiligen §§ 7 und 9 Elternbeiratsverordnung). die Schulleitung und für die Arbeit aller Es empfiehlt sich in der Regel, dass Sie in Klassenpflegschaftsvorsitzenden ergeben. das jeweilige Thema kurz einführen. Dann 4. Keine Diskussion über Einzelfälle kann darüber eine freie und offene Diskus- Die Klassenpflegschaft dient der Ausspra- Die Gemeinnützige Elternstiftung Baden- sion stattfinden, an der sich möglichst viele che und dem Austausch über die klassen- Württemberg bietet für Elternvertreter Eltern beteiligen sollten. Wenn einige interne Lernsituation. Aufgabe der Klas- und Elternvertreterinnen folgende Semi- wenige sich sehr stark beteiligen, so sollten senpflegschaft ist es grundsätzlich nicht, nare an: „So gelingt der Elternabend!“ und Sie auch die übrigen Eltern bitten, ihre problematische Einzelfälle zu behandeln. „Leitung und Moderation von Sitzungen“. Meinung zu sagen. Hierzu sind vielmehr Elternsprechstunden und Elternsprechtage da. Allerdings kann 2. Die Diskussion muss sachlich bleiben sich das Verhalten einzelner Schülerinnen Ihre Aufgabe ist es, neutral zu sein. Ver- und Schüler auf die gesamte Lernsituation Weitere Infos und Anmeldung unter www.elternstiftung.de zichten Sie deshalb darauf, Diskussionsbei- der Klasse auswirken, sodass solche Einzel- Die Adresse und die Angebote der Eltern- träge zu loben oder zu tadeln. Achten Sie fälle auch in der Klassenpflegschaft zumin- stiftung sind auf Seite 60 aufgeführt. darauf, dass niemand einen anderen per- dest mittelbar ohne Namensnennung ange- sönlich angreift oder beleidigt. In diesem sprochen werden können. Fall müssten Sie sofort eingreifen. 11
Wie können Elternvertreterinnen und Elternvertreter sich bei Konflikten verhalten? 1. Sprechen Sie das Problem möglichst früh an. Je mehr Zeit Sie verstreichen lassen, desto mehr Ärger staut sich auf und desto schwieriger wird die Konfliktlösung. 2. Fragen Sie Ihre Gesprächspartnerin oder Ihren Gesprächspartner, ob sie oder er für Sie Zeit hat, oder äußern Sie ganz einfach Ihren Wunsch, mit ihr oder ihm sprechen zu wollen. 3. Führen Sie das Gespräch an einem separaten Ort und in ungestörter Atmosphäre. 4. Bringen Sie das Konfliktthema in der Ich-Form vor. Sagen Sie, was Sie stört, worüber Sie sich ärgern, womit Sie unzufrieden sind. 5. Tragen Sie Ihre Streitpunkte so vor, dass klar ist, was Tatsachen und was Vermutungen sind. 6. Lassen Sie Ihrer Gesprächspartnerin oder Ihrem Gesprächspartner angemessen Zeit, ihre oder seine Sichtweise darzulegen. 7. Hören Sie ihr oder ihm aufmerksam zu und versuchen Sie, sich in sie oder ihn hineinzuversetzen. 8. Verhalten Sie sich höflich und fair. 9. Trennen Sie zwischen sachlichen und emotionalen Konfliktanteilen. 10. Wiederholen Sie das, was Ihr Gegenüber gesagt hat, in eigenen Worten. 11. Stellen Sie konstruktive W-Fragen (Was? Wie? Woran? Wer? Wo?). 12. Vermeiden Sie vorschnelle Wertungen und Schlussfolgerungen. Bleiben Sie offen für neue Erkenntnisse und Gesichtspunkte. 13. Äußern Sie Kritik möglichst in Form von E rwartungen und Wünschen. 14. Entspannen Sie kritische Gesprächsphasen durch Humor und positives Umdeuten. 15. Heben Sie Punkte hervor, in welchen Sie mit Ihrem Gegenüber übereinstimmen. 16. Finden Sie ein gemeinsames Ziel und lenken Sie Ihre Energien darauf. 17. Sammeln Sie mit Ihrer Gesprächspartnerin oder Ihrem Gesprächspartner Lösungsideen und suchen Sie die beste aus. 18. Fassen Sie die Gesprächsergebnisse zusammen und sagen Sie klar, was wer künftig anders machen soll. 19. Vereinbaren Sie ein Folgegespräch, das der Erfolgskontrolle oder eventuell auch der Behandlung weiterer Konfliktpunkte dienen soll. 20. Formulieren Sie einen motivierenden Schlusskommentar und verabschieden Sie Ihre Gesprächspartnerin oder Ihren Gesprächspartner freundlich. Quelle: Regierungspräsidium Tübingen (2001): Konfliktmoderation in der Schule. Tübingen. Weitere praktische Hilfestellung gibt das Seminar„Kommunikation und Umgang mit Konflikten“ der Gemeinnützigen Elternstiftung Baden-Württemberg. Weitere Infos und Anmeldung unter www.elternstiftung.de 12
In diesen Gremien können Eltern vertreten sein Elternbeirat (§ 57 SchG) Überörtliche Arbeitskreise Bundeselternrat Der Elternbeirat ist die Vertretung der (§ 58 Abs. 2 SchG) Der Bundeselternrat ist die Dachorganisa- Eltern der Schülerschaft einer Schule. Das Kultusministerium, die Regierungs- tion der Landeselternvertretungen in Spätestens neun Wochen nach Beginn des präsidien und die Staatlichen Schulämter Deutschland (Anschrift: Geschäftsstelle des Schuljahres muss sich der Elternbeirat, das beraten und unterstützen diese Arbeits- Bundeselternrats, Bernauer Str. 100, 16515 sind die gewählten Elternvertreterinnen kreise. Die überörtlichen Arbeitskreise Oranienburg). Er unterstützt die Elternver- und Elternvertreter der einzelnen Klassen tauschen Erfahrungen und Meinungen aus, treter in den Ländern bei der Mitwirkung in und ihre Stellvertreterinnen und Stellver- führen gemeinsam Veranstaltungen durch der Schule und koordiniert die Elternmit- treter, konstituiert und aus seiner Mitte und erarbeiten Stellungnahmen. wirkung auf Bundesebene. eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine stellvertretende Vorsitzende oder Landeselternbeirat (§ 60 SchG) einen stellvertretenden Vorsitzenden ge- Der Landeselternbeirat ist die gewählte wählt haben. Vertretung der Eltern auf Landesebene. Die Mitgliederübersicht des Landeseltern- Gesamtelternbeirat (§ 58 Abs. 1 SchG) beirates finden Sie auf Seite 59. Gibt es im Verantwortungsbereich eines Schulträgers – Gemeinde oder Kreis – Landesschulbeirat (§ 71 SchG) mehr als eine Schule, bilden die Vorsitzen- Der Landesschulbeirat ist ein Forum aller den und je eine Stellvertreterin oder ein am Schulleben beteiligten Gruppen: Das Stellvertreter der Elternbeiräte aller Schu- Kultusministerium beruft in den Landes- len des Schulträgers den Gesamtelternbei- schulbeirat neben Eltern, Lehrerinnen und rat. An ihrer Stelle und auf ihren Wunsch Lehrern, Schülerinnen und Schülern auch kann der Elternbeirat aus seiner Mitte Vertreterinnen und Vertreter der kommuna- andere Vertreter entsenden. len Landesverbände, der Hochschulen, der Auch Elternvertreterinnen und Elternver- Arbeitgeber und Gewerkschaften, der treter von Privatschulen (sog. Ersatzschu- Kirchen und anerkannten Religionsgemein- len) können diesem Gremium als vollbe- schaften sowie Vertreterinnen und Vertreter rechtigte Mitglieder beitreten (§ 31 Abs. 1 der für die Berufserziehung der Schülerin- Elternbeiratsverordnung). nen und Schüler Mitverantwortlichen. 13
Das Schulleben mitgestalten Mit den bisher beschriebenen rechtlich • Zusammenarbeit von Elternbeiräten von • Hausaufgaben- und Freizeitbetreuung; geregelten Mitwirkungsmöglichkeiten sind Grundschule und Kindergarten sowie • Sprachförderung; die Chancen für die partnerschaftliche von Grundschule und weiterführenden • Organisation von Berufsbildungsmessen. Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schulen. Das Engagement der Freiwilligen ist eine Schule noch keineswegs erschöpft. Unterstützung für die Schule sowie deren Eine lebendige Schule entsteht nur dann, Förderverein der Schule Schülerinnen und Schüler. Je nach Schul- wenn Eltern, Lehrerinnen und Lehrer An vielen Schulen gibt es einen Förderver- form und Größe der Schule unterscheiden gemeinsam den Freiraum nutzen, der für ein, in dem Eltern von Schülerinnen und sich die Projekte, die durch Schulförder- die Verwirklichung von Interessen und Schülern, ehemalige Schülerinnen und vereine angestoßen und umgesetzt werden. Neigungen in der Schule vorhanden ist. Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und an- Der Schulförderverein ist in der Regel ein Die Eltern haben dabei vielfältige Mög- dere „Förderer“, die an der Schule interes- eingetragener Verein. Falls Sie an Ihrer lichkeiten, am Schulleben mitzuwirken. siert sind, zusammenarbeiten. Diese Verei- Schule einen Förderverein gründen möch- Nachfolgend einige Beispiele: ne haben es sich zur Aufgabe gemacht, die ten oder Unterstützung und Beratung im • Herausgabe gemeinsamer Informations- Schule auf vielfältige Weise zu fördern. Vereinsmanagement eines Schulförderver- briefe des Elternbeirates und der Schul- Schulfördervereine unterstützen die Schu- eins benötigen, können Sie sich von den leitung an die Eltern; len beispielsweise durch die Finanzierung Regierungspräsidien sowie vom Landesver- • Elternmitwirkung an Schulorchestern, von Geräten für den naturwissenschaftli- band der Schulfördervereine Baden-Würt- Theatern, Schulfesten sowie bei sport- chen Unterricht, Musikinstrumenten oder temberg e. V. (LSFV BW) beraten lassen. lichen Veranstaltungen; Spielgeräten für den Schulhof. Sie geben Zudem gibt das Justizministerium eine • „Arbeitskaffee“ – zwanglose Besprechung finanziell schlechter gestellten Schülerin- Broschüre mit Hinweisen zur Vereinsgrün- über wichtige, die Schule betreffende nen und Schülern Zuschüsse für Schulland- dung heraus (Schillerplatz 4, 70173 Stutt- Fragen zwischen Schulleitung, Elternver- heimaufenthalte und Studienfahrten. Auch gart, www.jum.baden-wuerttemberg.de). tretung und eventuell Lehrerinnen und kulturelle Angebote wie Dichterlesungen, Die Satzung eines der Schule zugeordne- Lehrern (zwei- bis dreimal pro Jahr); Kindertheater oder Marionettenspiel orga- ten Fördervereins sollte mit dem örtlichen • Herausgabe einer „Schulzeitung“; nisieren die Vereine und wirken bei der Finanzamt abgestimmt werden, um die • Mitarbeit bei Projekttagen oder Veran- Gestaltung von Schulfesten mit. Gemeinnützigkeit juristisch abzusichern. staltungen; Schulfördervereine unterstützen jedoch Nur wenn er gemeinnützig ist, darf ein • Eltern als Expertinnen und Experten im nicht nur finanziell: Die Tätigkeiten eines Schulförderverein Spendenbescheinigun- Unterricht (zum Beispiel Vorstellung Schulfördervereins reichen von kleineren gen ausstellen und steuerfreie Einnahmen ihrer Berufe); Aktionen bis hin zu festen Stützen im haben. • Informationsveranstaltungen von Eltern Schulalltag. Beispiele für die Beteiligung Der LSFV BW unterstützt die Arbeit von für Eltern (zum Beispiel über die Gefah- von Schulfördervereinen sind: Schulfördervereinen durch Rechtsberatun- ren von Internetangeboten und jugend- • Organisation und Durchführung der gen und vielfältige Fortbildungsangebote gefährdenden Computerspielen); Ganztagsbetreuung; sowie ein auf die Bedürfnisse von Schul- • Diskussionskreise über Fragen der Er- • Betreiben einer Schulmensa; fördervereinen zugeschnittenes Versiche- ziehung; • Organisation von Nachmittagskursen rungsangebot. Hier finden Sie weitere • gemeinsame Wanderungen, Organisation (z. B. Kochen, Werken, Musik); Informationen (www.lsfv-bw.de). von Spiel- und Grillnachmittagen; • Durchführung von Lesepatenschaften; • Förderung von Schulpartnerschaften; • Organisation von Vorträgen und Aus- Die Adresse und Angebote des LSFV • Zusammenarbeit von Schule und Verein; stellungen; finden Sie auf Seite 60. 14
Verteilung der Kosten Das öffentliche Schulwesen wird gemeinsam vom Land Baden-Württemberg und von den kommu- nalen Schulträgern – das sind die Gemeinden, Städte und Landkreise – getragen. Für den päda- gogischen Bereich ist im Wesentlichen das Land zuständig; neben der Einstellung und Bezahlung von Lehrerinnen und Lehrern werden aber auch Zuschüsse für den Bau von Schulen und Sportstätten vergeben. Für den eigentlichen Schulbau, die Einrichtung mit Tischen und Ähnlichem sowie für Lern- mittel sind die kommunalen Schulträger verantwortlich. Ferner kommen diese für die Kosten des laufenden Betriebs der Schulen auf, wie zum Beispiel die Unterhaltung der Schulgebäude, die Heizung, die Reinigung und die Bezahlung der Gehälter für das Schulsekretariat und den Haus- meisterdienst. Der Schulträger stellt die notwendigen Lernmittel zur Verfügung und trägt die Fahrtkosten zur Schule oder beteiligt sich daran. Die Lernmittelfreiheit ist im Schulgesetz geregelt. (§ 94 SchG, siehe Seite 42).
Bericht vom Fachtag Zusammenarbeit von Schulen mit Eltern IN DEN BE I DEN LETZTEN SCHU LJAHR E N H AT DAS K U LT U S MI N I ST E R I U M D I E Z U S A MME N - ARBEIT ZWI SCHEN ELTERN U N D SCHUL E N I N B A D E N - W Ü RTT E MB E RG I N E I N E R VERANSTALTU N G SREI HE ZU M THEM A G E MAC H T U N D MI T D E N B E T E I L I G T E N Ö F F E N T L I C H DISKUTIE RT. HI ER ERHALTEN SI E EI N E N E I N D R U C K VO M A B S C H L I E S S E N D E N FAC H TAG AM 12 . F EBRUAR I M KU RSAAL I N BAD C A N N STATT: 1. DER BE I TRAG AU S DER W I SSEN SCH A F T: • Lehrkräfte und Eltern sollten sich bei ihren Be- PROF. WERN ER SACHER mühungen um den Bildungserfolg der Kinder und Kooperation zwischen Elternhaus und Schule Jugendlichen gegenseitig unterstützen. Dass Eltern als Schlüssel zum Bildungserfolg Hilfeleistungen in der Schule erbringen, ist nicht Der Bildungserfolg von Schülerinnen und Schülern einmal so wichtig. Entscheidend ist die häusliche hängt in hohem Maße davon ab, wie gut ihre Eltern Unterstützung der schulischen Bildungsarbeit durch und Lehrkräfte miteinander kooperieren. Damit sich positive Erwartungen, durch eine Erziehung, die diese Kooperation wirklich im Bildungserfolg der einen Mittelweg zwischen autoritärem Regime und Kinder und Jugendlichen auszahlt, muss sie sich auf Laissez-faire findet, und durch die Organisation vier Bereiche erstrecken: einer stimulierenden häuslichen Lernumgebung. Unmittelbare Lernhilfe der Eltern hingegen ist oft • Es ist eine Gemeinschafts- und Willkommenskultur – zumindest auf lange Sicht – kontraproduktiv. Im zu etablieren, in der sich alle Eltern respektiert und Gegenzug sollte die Schule den Eltern Beratung in wertgeschätzt fühlen. Begrüßungsgespräche und Erziehungsfragen und Hilfen zur Stärkung ihrer Er- Willkommensveranstaltungen beim Schuleintritt ziehungskompetenz anbieten und vermitteln. und -übertritt, Gelegenheiten zum Kennenlernen bei Ausflügen, in Elterncafés, Arbeitsgruppen, • Eltern sind bei allen wichtigen Entscheidungen über Gesprächskreisen und Elternbibliotheken sowie die Organisation und Gestaltung der schulischen Patenschaften, welche erfahrene Eltern für „Neu- Bildungsarbeit angemessen zu beteiligen. Dabei linge“ und unterstützungsbedürftige Familien über- genügt es nicht, Elternvertreter einzubeziehen. Wo nehmen, können erfolgversprechende Maßnahmen immer es möglich ist, sollten auch alle mandatslosen sein. Gesprächsbereitschaft des Schulpersonals, die Eltern an wichtigen Entscheidungen partizipieren, sich auch in rascher und unkomplizierter Erreich- die ihre Kinder betreffen. barkeit zeigt, ist eine unverzichtbare Grundlage. Zur Kooperation in diesen vier Bereichen braucht es • Es ist für regelmäßigen Informationsaustausch intensive und regelmäßige Kontakte, nicht nur die zwischen Schule und Elternhaus zu sorgen. Die amtlich vorgeschriebenen formellen, sondern auch Kommunikation darf nicht nur problemveranlasst ungezwungene informelle Kontakte. Entscheidend ist erfolgen und sollte unbedingt wechselseitig sein. auch die Qualität der Kontakte, die erkennbar der D. h. Eltern sollten Lehrkräfte auch über wichtige jeweils verfolgten Zielsetzung entsprechend gestaltet lernrelevante Bedingungen und Ereignisse in der werden müssen. Unspezifische Kontakte sind wenig häuslichen Umgebung des Kindes informieren. aussichtsreich. Unbedingt sind auch die Schülerinnen 16
und Schüler altersentsprechend in die Kooperation 2 . STAT E ME N T D E S L A N D E S E LT E R N B E I R AT S einzubeziehen. Das Verhältnis der Kooperations- Der Vorsitzende des 18. Landeselternbeirats, Herr Dr. partner ist partnerschaftlich zu gestalten. Das heißt Carsten T. Rees hat am Fachtag teilgenommen und nicht, dass die Partner immer in gleichem Maße aktiv resümmiert: Erziehungspartnerschaft an der Schule und engagiert sein müssen. Sofern die Akzeptanz der – Nett, wenn man sie hat, aber eigentlich nur ein jeweils anderen Seite gesichert ist, können im konkre- schöner Zusatz? Völlig falsch! Die Erziehungspartner- ten Fall auch entweder Lehrkräfte oder Eltern stärker schaft zwischen Eltern und Schule ist in Baden-Würt- die Initiative übernehmen. Manche Anliegen lassen temberg vielfach in der Landesverfassung verankert, sich mittels moderner Medien über eine Fernbeziehung ganz besonders in Artikel 15 Absatz 3: „Das natürliche zwischen Schule und Elternhaus bearbeiten. Aber Recht der Eltern, die Erziehung und Bildung ihrer nach wie vor bleiben die unmittelbare Begegnung und Kinder mitzubestimmen, muss bei der Gestaltung des der persönliche Kontakt unverzichtbar. Erziehungs- und Schulwesens berücksichtigt werden.“ Und die Bildungswissenschaften bestätigen uns ein- Werner Sacher (2020): Kooperation zwischen Schule drücklich die große Bedeutung einer funktionierenden und Elternhaus als Schlüssel zum Schulerfolg. In: Erziehungspartnerschaft für den Bildungserfolg unse- Schule im Blickpunkt. Informationen des Landesel- rer Kinder. Aber Partnerschaften müssen täglich ge- ternbeirats Baden-Württemberg, 54. Jg., Heft 3, lebt werden, täglich mit Leben erfüllt werden. Dazu Februar 2020, S.5–9. hat der Fachtag „Zusammenarbeit Eltern-Schule“ Impulse gegeben. Highlight war dabei das Referat von Werner Sacher, Fred Berger und Flavia Guerrini Prof. Dr. Werner Sacher. In großer Klarheit hat er den (2019): Schule und Eltern – eine schwierige Partner- wissenschaftlichen Erkenntnisstand dargestellt – im- schaft. Wie Zusammenarbeit gelingt. Stuttgart: mer mit Blick auf die Umsetzung in der Schulpraxis. Kohlhammer. Dieser Blick auf die Schulpraxis bestimmte dann auch Werner Sacher (2014): Elternarbeit als Erziehungs- und die Arbeit in den Fachforen. Und was folgt aus dem Bildungspartnerschaft. Grundlagen und Gestaltungs- Fachtag konkret? Erich Kästner bringt es auf den vorschläge für alle Schularten. 2. Aufl., Bad Heilbrunn: Punkt: „Es gibt nichts Gutes außer man tut es.“ Klinkhardt. Und damit frisch ans Werk! 17
3. PRAXIS BEI SPI ELE ZU VERSCHI EDENE N höhe? In den Diskussionen am Fachtag bestand Kon- ASPEKTEN DER ZU SAM M EN ARBEI T sens darin, dass es klug sei, kontinuierlich ein trag- fähiges Netz aus klaren und transparenten Strukturen, 3.1. Willkommen! Wie können Eltern ermutigt wertschätzenden Kommunikationswegen und echter werden, Schule mitzugestalten? Wie können Teilhabe aufzubauen. Das daraus resultierende gegen- Hürden abgebaut werden? seitige Grundvertrauen und eine lösungsorientierte Es gibt Eltern, die sich bei unterschiedlichen Gelegen- Haltung seien dann wesentliche Faktoren in der kon- heiten in das Schulleben einbringen und für die ge- kreten Konfliktbewältigung. Eine konstruktive Ge- meinsamen Anliegen werben. Nicht alle Eltern können sprächskultur, in der sich alle an die gemeinsam ver- und wollen auf diese Weise in der Schule präsent sein. einbarten Regeln hielten, bringe außerdem alle weiter. Ein Beispiel aus der Praxis einer Grundschule, der Plaisirschule Backnang, zeigt, wie es gelingen kann, Wenn Sie Fragen zur konkreten Umsetzung an der dass sich Eltern und Schule von Anfang an füreinander Schule haben: Angelika Philipzen, interessieren. Gute Elternarbeit gelingt durch uner- angelika.philipzen@friesenheim-schule.de, müdliches Engagement, gute Willkommenskultur 07821 920300; www.friesenheim-schule.de schon vor der Einschulung, gegenseitige Wertschät- zung, Begegnung auf Augenhöhe, stete Gesprächs- bereitschaft und Respekt für die jeweiligen Kompe- 3.3. Wie sehen die Kommunikationswege zwi- tenzen und Professionen des anderen. Die Haltung schen Eltern und Schule bzw. Schulverwaltung muss sein: Alle tragen zur Lebendigkeit einer Schule aus? Wie kann vertrauensvolle und erfolgreiche bei, werden gebraucht und prägen so die Erziehungs- Kommunikation rund um Schule gelingen? partnerschaft. Oft ist es für Eltern unklar, wer im System Schule für ihre Anliegen zuständig ist. Sie fragen sich, wen sie Ansprechpartnerin: ansprechen können und welche Wege passend sind. Dr. Annedore Bauer-Lachenmaier, Rektorin Auch Schulen wissen zu wenig über die Situation und Plaisirschule Backnang; die Bedarfe ihrer Elternschaft. Das Kepler-Gymnasium E-Mail: bauer-lachenmaier@plaisirschule.de Ulm zeigt beispielhaft, wie es gelingen kann, sich ge- meinsam über Kommunikationswege zu verständigen und einen intensiven Informationsaustausch im 3.2. Konflikte! Wie können Brücken gebaut Schulalltag zu pflegen. werden? Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Menschen auf Ihre Ansprechpartnerin für die konkrete Umsetzung Konfliktsituationen reagieren. Diese reichen von „ich in der Praxis ist Frau StD‘in Nina Herkommer, setze mich durch“ über „ich passe mich an“ bis zu „wir Abteilungsleiterin Schulentwicklung, einigen uns“. Wie erreicht man aber im Lebensraum Kepler-Gymnasium Ulm, 0731 161-3671 Schule, in dem viele unterschiedliche Meinungen und (Sekretariat), kepler-gym@ulm.de; unterschiedliche Interessen aufeinander treffen, eine www.kgu.schule.ulm.de Partnerschaft zwischen Eltern und Schule auf Augen- 18
3.4. Rollen und Aufgaben klären! Wer hat welche Zuständigkeit und welche Verantwortung? Eltern und Lehrkräfte nehmen an der Schule verschie- dene Rollen ein. Die Gemeinschaftsschule Schillerschule Münsingen zeigt, wie alle voneinander profitieren, wenn Zustän- digkeiten geklärt, Verantwortungsbereiche geteilt und die Aufgaben der Lehrkräfte, der Schulleitung sowie der Eltern klar erkennbar sind. Zahlreiche Maßnahmen wie beispielsweise Eltern-Lehrer-Tandems, ein Dolmetscher-Pool oder gemeinsame Vortragsabende stärken die Rollenwahrnehmung von Eltern und Lehrkräften bzw. Schulleitungen in der Erziehungs- und Bildungspartnerschaft. Bei Interesse ist Ihre Ansprechpartnerin: Frau Nicole Breitling (Schulleiterin); www.schillerschule-muensingen.de 19
ERZIEHUNGSAUFTRAG Aus Verfassung und Schulgesetz In den gekennzeich- neten Textabschnit- ten haben sich Ände- rungen ergeben. § Auszug aus dem Grundgesetz Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (3) Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen 15. November 2019 (BGBl.I S. 1546) Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen ARTI KEL 6 Aufsichtsrechts wird der Religionsunterricht in (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religions- Schutze der staatlichen Ordnung. gemeinschaften erteilt. Kein Lehrer darf gegen seinen (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen erteilen. obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die (4) Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen staatliche Gemeinschaft. wird gewährleistet. Private Schulen als Ersatz für (3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Staates und unterstehen den Landesgesetzen. Die Ge- Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberech- nehmigung ist zu erteilen, wenn die privaten Schulen tigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen in ihren Lernzielen und Einrichtungen sowie in der Gründen zu verwahrlosen drohen. wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht (4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen und die Fürsorge der Gemeinschaft. eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnis- (5) Den unehelichen Kindern sind durch die sen der Eltern nicht gefördert wird. Die Genehmigung Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre ist zu versagen, wenn die wirtschaftliche und recht- leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung liche Stellung der Lehrkräfte nicht genügend gesichert in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen ist. Kindern. (5) Eine private Volksschule ist nur zuzulassen, wenn die Unterrichtsverwaltung ein besonderes pädagogi- ARTI KEL 7 sches Interesse anerkennt oder, auf Antrag von (1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht Erziehungsberechtigten, wenn sie als Gemeinschafts- des Staates. schule, als Bekenntnis- oder Weltanschauungsschule (2) Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, errichtet werden soll und eine öffentliche Volksschule über die Teilnahme des Kindes am Religionsunter- dieser Art in der Gemeinde nicht besteht. richt zu bestimmen. (6) Vorschulen bleiben aufgehoben. 20
§ Auszug aus der Verfassung des Landes Baden-Württemberg Zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Mai 2020 (GBl. S. 305) A RT I K E L 1 6 (1) In christlichen Gemeinschaftsschulen werden die Kinder auf A RT IKEL 11 der Grundlage christlicher und abendländischer Bildungs- und (1) Jeder junge Mensch hat ohne Rücksicht auf Herkunft oder Kulturwerte erzogen. Der Unterricht wird mit Ausnahme des wirtschaftliche Lage das Recht auf eine seiner Begabung entspre- Religionsunterrichts gemeinsam erteilt. chende Erziehung und Ausbildung. (2) Bei der Bestellung der Lehrer an den Volksschulen ist auf das religiöse und weltanschauliche Bekenntnis der Schüler nach A RT IKEL 12 Möglichkeit Rücksicht zu nehmen. Bekenntnismäßig nicht (1) Die Jugend ist in der Ehrfurcht vor Gott, im Geiste der gebundene Lehrer dürfen jedoch nicht benachteiligt werden. christlichen Nächstenliebe, zur Brüderlichkeit aller Menschen (3) Ergeben sich bei der Auslegung des christlichen Charakters und zur Friedensliebe, in der Liebe zu Volk und Heimat, zu sitt- der Volksschule Zweifelsfragen, so sind sie in gemeinsamer licher und politischer Verantwortlichkeit, zu beruflicher und so- Beratung zwischen dem Staat, den Religionsgemeinschaften, den zialer Bewährung und zu freiheitlicher demokratischer Gesinnung Lehrern und den Eltern zu beheben. zu erziehen. (2) Verantwortliche Träger der Erziehung sind in ihren Berei- A RT I K E L 17 chen die Eltern, der Staat, die Religionsgemeinschaften, die Ge- (1) In allen Schulen waltet der Geist der Duldsamkeit und der meinden und die in ihren Bünden gegliederte Jugend. sozialen Ethik. (2) Die Schulaufsicht wird durch fachlich vorgebildete, haupt- A RT IKEL 13 amtlich tätige Beamte ausgeübt. Kinder und Jugendliche sind gegen Ausbeutung, Vernachlässi- (3) Prüfungen, durch die eine öffentlich anerkannte Berechtigung gung und gegen sittliche, geistige, körperliche und seelische Ge- erworben werden soll, müssen vor staatlichen oder staatlich ermäch- fährdung zu schützen. Staat, Gemeinden und Gemeindeverbände tigten Stellen abgelegt werden. schaffen die erforderlichen Einrichtungen. Ihre Aufgaben können (4) Die Erziehungsberechtigten wirken durch gewählte Vertreter auch durch die freie Wohlfahrtspflege wahrgenommen werden. an der Gestaltung des Lebens und der Arbeit der Schule mit. Näheres regelt ein Gesetz. A RT IKEL 14 (1) Es besteht allgemeine Schulpflicht. A RT I K E L 18 (2) Unterricht und Lernmittel an den öffentlichen Schulen sind Der Religionsunterricht ist an den öffentlichen Schulen ordent- unentgeltlich. Die Unentgeltlichkeit wird stufenweise verwirk- liches Lehrfach. Er wird nach den Grundsätzen der Religionsge- licht. meinschaften und unbeschadet des allgemeinen Aufsichtsrechts des Staates von deren Beauftragten erteilt und beaufsichtigt. Die A RT IKEL 15 Teilnahme am Religionsunterricht und an religiösen Schulfeiern (1) Die öffentlichen Volksschulen (Grund- und Hauptschulen) bleibt der Willenserklärung der Erziehungsberechtigten, die haben die Schulform der christlichen Gemeinschaftsschule nach den Erteilung des Religionsunterrichts der des Lehrers überlassen. Grundsätzen und Bestimmungen, die am 9. Dezember 1951 in Baden für die Simultanschule mit christlichem Charakter gegolten haben. A RT I K E L 2 1 (2) ... (1) Die Jugend ist in den Schulen zu freien und verantwortungs- (3) Das natürliche Recht der Eltern, die Erziehung und Bildung freudigen Bürgern zu erziehen und an der Gestaltung des ihrer Kinder mitzubestimmen, muss bei der Gestaltung des Schullebens zu beteiligen. Erziehungs- und Schulwesens berücksichtigt werden. (2) In allen Schulen ist Gemeinschaftskunde ordentliches Lehrfach. 21 21
§ Auszug aus dem Schulgesetz für Baden-Württemberg In der Fassung vom 1. August 1983 Leistungswillen und Eigenverantwortung sowie zu (GBl. S. 397, K. u. U. S. 584), zuletzt geändert durch sozialer Bewährung zu erziehen und in der Entfal- Artikel 1 des Gesetzes vom 19. März 2020 tung ihrer Persönlichkeit und Begabung zu fördern; (GBl. S. 144) • zur Anerkennung der Wert- und Ordnungsvorstel- lungen der freiheitlich-demokratischen Grundord- § 1 ERZI EHU N G S- U N D BI LD U N G S - nung zu erziehen, die im Einzelnen eine Ausein- AU FTRAG DER SCHU LE andersetzung mit ihnen nicht ausschließt, wobei (1) Der Auftrag der Schule bestimmt sich aus der jedoch die freiheitlich-demokratische Grundord- durch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutsch- nung, wie in Grundgesetz und Landesverfassung land und der Verfassung des Landes Baden-Württem- verankert, nicht in Frage gestellt werden darf; berg gesetzten Ordnung, insbesondere daraus, dass • auf die Wahrnehmung ihrer verfassungsmäßigen jeder junge Mensch ohne Rücksicht auf Herkunft oder staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten vorzuberei- wirtschaftliche Lage das Recht auf eine seiner Bega- ten und die dazu notwendige Urteils- und Entschei- bung entsprechende Erziehung und Ausbildung hat dungsfähigkeit zu vermitteln, auf die Mannigfaltig- und dass er zur Wahrnehmung von Verantwortung, keit der Lebensaufgaben und auf die Anforderungen Rechten und Pflichten in Staat und Gesellschaft sowie der Berufs- und Arbeitswelt mit ihren unterschied- in der ihn umgebenden Gemeinschaft vorbereitet lichen Aufgaben und Entwicklungen vorzubereiten. werden muss. (3) Bei der Erfüllung ihres Auftrags hat die Schule (2) Die Schule hat den in der Landesverfassung ver- das verfassungsmäßige Recht der Eltern, die Erziehung ankerten Erziehungs- und Bildungsauftrag zu verwirk- und Bildung ihrer Kinder mitzubestimmen, zu achten lichen. Über die Vermittlung von Wissen, Fähigkeiten und die Verantwortung der übrigen Träger der Erzie- und Fertigkeiten hinaus ist die Schule insbesondere hung und Bildung zu berücksichtigen. gehalten, die Schüler (4) Die zur Erfüllung der Aufgaben der Schule erfor- • in Verantwortung vor Gott, im Geiste christlicher derlichen Vorschriften und Maßnahmen müssen die- Nächstenliebe, zur Menschlichkeit und Friedenslie- sen Grundsätzen entsprechen. Dies gilt insbesondere be, in der Liebe zu Volk und Heimat, zur Achtung für die Gestaltung der Bildungs- und Lehrpläne sowie der Würde und der Überzeugung anderer, zu für die Lehrerbildung. 22
Sie können auch lesen