Elterninfo für gewählte Elternvertreterinnen und Elternvertreter Schuljahr 2020/2021 - Elternstiftung Baden-Württemberg

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Elterninfo für gewählte Elternvertreterinnen und Elternvertreter Schuljahr 2020/2021 - Elternstiftung Baden-Württemberg
FÜR ELTERN

               Elterninfo
    für gewählte Elternvertreterinnen und Elternvertreter
                     Schuljahr 2020/2021

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Elterninfo für gewählte Elternvertreterinnen und Elternvertreter Schuljahr 2020/2021 - Elternstiftung Baden-Württemberg
INHALTSVERZEICHNIS

             Vorwort  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 3

             Elternmitwirkung
             Tipps zur Mitwirkung  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 4
             Klassenpflegschaft/Elternabend  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 6
             Tipps zur Vorbereitung  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 6
             Praktische Ratschläge zur Klassenpflegschaftssitzung/Elternabend  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 8
             In diesen Gremien können Eltern vertreten sein  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 13
             Das Schulleben mitgestalten  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 14
             Bericht vom Fachtag Zusammenarbeit von Schulen mit Eltern .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 16

             Erziehungsauftrag
             Aus Verfassung und Schulgesetz .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 20
             Auszug aus dem Grundgesetz  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 20
             Auszug aus der Verfassung des Landes Baden-Württemberg  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 21
             Auszug aus dem Schulgesetz für Baden-Württemberg  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 22
             Elternbeiratsverordnung  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 43
             Auszug aus der Schulkonferenzordnung  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 51
             Auszug aus der Konferenzordnung  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 52

             Vorschriften  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 54

             Wichtige Adressen  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 56
             Behörden .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 56
             Gremien und Verbände .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 59

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Elterninfo für gewählte Elternvertreterinnen und Elternvertreter Schuljahr 2020/2021 - Elternstiftung Baden-Württemberg
Sehr geehrte Elternvertreterinnen
       und Elternvertreter,
erfolgreiche Bildung ist ohne eine vertrauensvolle Zu-       praktische Tipps und Hinweise, Ihre Aufgaben als Eltern-
sammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule undenk-          vertretung in der Schule wahrzunehmen.
bar. Dies zeigt sich gerade auch in diesen krisenhaften      Auf mehreren Veranstaltungen habe ich die Zusammen-
Zeiten, in denen sich ein verlässliches Miteinander          arbeit zwischen Schule und Eltern zum Thema gemacht.
zwischen Eltern, Schulleitung sowie Lehrerinnen und          Als Ergebnis der Diskussionen und des fachlichen Aus-
Lehrern bewährt. Es ist mir wichtig, dass die regelmäßige    tausches mit allen Beteiligten wird es eine Handreichung,
Kommunikation zwischen der Schulleitung, den Lehr-           an der u.a. der Landeseltern- und der Landesschülerbeirat
kräften und Ihnen auch unter den herausfordernden            mitwirken, für Schulen und Eltern geben. Mit einem
Bedingungen der Corona-Pandemie von den Schulen              kurzen Rückblick können Sie sich auf den Seiten 16 bis
im Land fortgeführt wird.                                    19 darüber informieren, auf welchen Grundpfeilern eine
Das Schulgesetz ermöglicht es, sich in unterschiedlichen     gute Zusammenarbeit mit Eltern aus wissenschaftlicher
Ämtern und Gremien für die Sache der Eltern zu enga-         und praktischer Perspektive beruht.
gieren. Auf der Ebene der Klassenpflegschaften und der       Ich danke Ihnen sehr für Ihre Bereitschaft, ehrenamtlich
Elternbeiräte, aber auch im Gesamt- oder Landeseltern-       Verantwortung zu übernehmen und wünsche Ihnen dabei
beirat können Sie Ihre Belange einbringen und so an der      viel Freude und Engagement.
Gestaltung der Erziehungs- und Bildungspartnerschaft         Für alle Fragen zum Regelbetrieb der Schulen und Kinder-
mitwirken. Insbesondere profitieren natürlich die Schüle-    tageseinrichtungen im Schuljahr 2020/2021 unter
rinnen und Schüler von einem guten Klima an der Schule.      Pandemiebedingungen empfehle ich Ihnen sich unter
Diese Broschüre soll Sie in der aktiven Elternmitwirkung     km-bw.de/Coronavirus auf dem Laufenden zu halten.
unterstützen. Sie enthält aktuelle Informationen zu den      Ich möchte Sie herzlich bitten, die dort eingestellten
rechtlichen Grundlagen wie auch Antworten auf inhalt-        relevanten Informationen an alle Eltern weiter zu geben.
liche und organisatorische Fragen. Zudem helfen Ihnen

                                                  Dr. Susanne Eisenmann
                               Ministerin für Kultus, Jugend und Sport, Baden-Württemberg
                                                                                                                         3
Elterninfo für gewählte Elternvertreterinnen und Elternvertreter Schuljahr 2020/2021 - Elternstiftung Baden-Württemberg
ELTERNMITWIRKUNG

                Tipps zur Mitwirkung
  E LT E RNBEGRIFF                              ELTERN K AS S E                              S C H U L AU F S I C H T

  Eltern sind in aller Regel die Personensor-   Der Elternbeirat kann in den Schulen für     Suchen Sie bei eventuellen Unstimmig-
  geberechtigten. Leben die Schülerinnen        seine Zwecke Sammlungen durchführen.         keiten das Gespräch mit den Fachlehrkräf-
  und Schüler bei Pflegeeltern oder nahen       Daneben können Einnahmen aus den             ten, der Klassenlehrerin bzw. dem Klas-
  Angehörigen, gelten diese gemäß § 1           Erlösen von Schulfesten aufgenommen          senlehrer oder der Schulleitung.
  Elternbeiratsverordnung als Eltern,           werden. Die geordnete Kassenführung          Darüber hinaus sind für Grund-, Werk-
  andernfalls gäbe es in solchen Fällen keine   sollte aber in der Geschäftsordnung ab-      real-, Haupt-, Real-, Gemeinschaftsschulen
  elterlichen Partner für die Schulen. Neben    gesichert werden (siehe § 28 Nr. 9           und sonderpädagogische Bildungs- und
  dem Begriff „Eltern“ wird zum Beispiel bei    Elternbeiratsverordnung).                    Beratungszentren die Staatlichen Schul-
  Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen                                                          ämter, für Gymnasien und berufliche
  (§ 90 Schulgesetz für Baden-Württemberg       KO STEN                                      Schulen die Regierungspräsidien zuständig
  [SchG]) das Wort „Erziehungsberechtigte“      Die notwendigen Kosten des Elternbeira-      (siehe Seite 56 bis 58).
  gebraucht. In diesen Situationen sind die     tes (vor allem für Porto und Papier)
  Personen gefordert, denen nach dem            gehören zu den sächlichen Schulkosten,       S C H U LV E R B U N D

  Familienrecht das Personensorgerecht          für die der Schulträger aufkommt.            Der Verbund von Schularten (§ 16 SchG)
  zusteht.                                                                                   ist rechtlich eine Schule mit nur einem
                                                PO ST                                        Elternbeirat. Die Geschäftsordnung des
  VO LL JÄHRIGKEIT VO N SCHÜ LERI N -           Die Schulleitung ist verpflichtet, Post an   Elternbeirates kann aber schulartbezogene
  NE N UND SCHÜL ER N                           Elternvertreterinnen und -vertreter          Ausschüsse vorsehen oder die für die
  Auch wenn Schülerinnen und Schüler            weiterzuleiten. Allerdings kann dies nicht   Beschlussfähigkeit erforderliche Zahl
  volljährig geworden sind, bleibt das          für Drucksachen, Postwurfsendungen,          anwesender Mitglieder bei Tagesordnungs-
  kollektive Mitwirkungsrecht ihrer Eltern      Reklame und Ähnliches gelten. Zweifels-      punkten (ausschließlich eine Schulart
  erhalten (§ 55 Abs. 3 SchG).                  fälle sollten vor Ort besprochen werden.     betreffend) herabsetzen.
                                                Die Post der Elternvertreterinnen und
  E INZ EL FÄL LE                               Elternvertreter an die Eltern wird entwe-    V E RS I C H E R U N G S S C H U T Z

  Angelegenheiten einzelner Schülerinnen        der per E-Mail (soweit dies datenschutz-     Als Elternvertretung üben Sie ein öffent-
  und Schüler können die Elternvertretun-       rechtlich zulässig ist) versandt oder den    liches Ehrenamt aus. Hierbei sind Sie nach
  gen nur mit Zustimmung der jeweiligen         Schülerinnen und Schülern mitgegeben.        dem Sozialgesetzbuch gesetzlich unfallver-
  Eltern behandeln (§ 55 Abs. 4 SchG). Falls                                                 sichert, ebenso wie die Eltern, die von der
  durch die Probleme einzelner Schülerin-       RECHTLI C H E F R AG E N                     Schule zur Unterstützung einer Dienst-
  nen und Schüler Veränderungen im              In rechtlichen Fragen können Sie die         handlung herangezogen werden. Dies
  menschlichen Umgang in der Klasse oder        Juristinnen oder Juristen der Regierungs-    betrifft Fälle, in denen Eltern bei der
  in Schulgemeinschaften auftreten, ist es      präsidien um Rat bitten.                     Aufsicht helfen, zum Beispiel beim
  außerdem möglich, die Situation in Eltern-                                                 Schwimmen oder im Schullandheim, oder
  vertretungen anonym zur Sprache zu                                                         in denen Eltern auf Bitten von Schullei-
  bringen.                                                                                   tung und Schulträgern das Klassenzimmer
                                                                                             ihrer Kinder selbst renovieren.

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Klassenpflegschaft/
                       Elternabend
T IP P S ZUR VORBER EI TU N G                 ters und deren/dessen Stellvertreterin         Aufgaben
                                              oder Stellvertreters (§ 57 Abs. 3 SchG und     Sie werden als Klassenelternvertretung mit
Die Klassenpflegschaftssitzung ist das        §§ 14 ff. Elternbeiratsverordnung) ein         Ihrer Stellvertreterin oder Ihrem Stellver-
Herzstück der Elternbeteiligung an der        wichtiger Punkt. Beachten Sie, dass in der     treter jeweils für ein Jahr gewählt, falls
Schule. Auch alle Mitglieder der Elternbei-   Regel nur die Eltern wahlberechtigt sind,      nicht durch Wahlordnung die Amtszeit um
räte bis hinauf zum Landeselternbeirat        die das Sorgerecht haben (siehe Seite 4        ein oder zwei Schuljahre verlängert wird,
haben irgendwann einmal ihre „zweite          „Elternbegriff“).                              und können in nicht mehr als einer Klasse
Schullaufbahn“ bei einer Klassenpfleg-                                                       derselben Schule Mitglied der Elternver-
schaftssitzung im Klassenzimmer ihres         Bestimmungen zur Wahl                          tretung sein. Eine Wiederwahl ist möglich.
Kindes begonnen. Im nachfolgenden Text        Gewählt wird in offener Abstimmung             Als Klassenelternvertreterin oder Klassen-
sind die wichtigsten Regeln für die Eltern-   durch Handzeichen. Es genügt jedoch der        elternvertreter und Stellvertreterin oder
mitwirkung auf Klassenebene und die           Wunsch eines Elternteils, um die Wahl          Stellvertreter arbeiten Sie im Team. Sie
Wahl der Klassenelternvertreterinnen und      geheim erfolgen zu lassen (vgl. § 18 Eltern-   sind beide Mitglied im Elternbeirat der
Klassenelternvertreter zusammengefasst:       beiratsverordnung). Jede(r) der anwesen-       Schule. Als Klassenelternvertreterin oder
Spätestens sechs Wochen nach Unter-           den Mütter und Väter hat je eine Stimme        Klassenelternvertreter sind Sie Vorsitzende
richtsbeginn trifft sich die Klassenpfleg-    – gleichgültig, wie viele Kinder die Klasse    oder Vorsitzender der Klassenpflegschaft
schaft, die aus den Eltern und den Lehr-      besuchen. Nicht anwesende Eltern können        und berufen die Klassenpflegschaft nach
kräften der Klasse besteht, zur ersten Sit-   ihr Stimmrecht nicht übertragen. Gewählt       § 8 Abs. 2 Elternbeiratsverordnung ein,
zung. Elternvertreterinnen und Elternver-     ist, wer die meisten Stimmen erreicht – es     wenn es der Förderung der Erziehungs-
treter sowie die Klassenlehrkraft sollten     genügt also die einfache Mehrheit. Bei         arbeit in der Klasse dienlich erscheint,
gemeinsam den Termin und die Tagesord-        Stimmengleichheit entscheidet das Los.         mindestens jedoch einmal im Schulhalb-
nung festlegen. Bei der Klassenpfleg-         Allerdings kann der Elternbeirat dies          jahr. Eine Sitzung der Klassenpflegschaft
schaftssitzung werden Themen bespro-          durch Wahlordnung anders regeln                ist außerdem einzuberufen, wenn ein Vier-
chen, die die ganze Klasse berühren, um       (vgl. § 20 Elternbeiratsverordnung).           tel der Eltern, die Klassenlehrerin oder der
nach § 56 SchG die engen Verbindungen                                                        Klassenlehrer, die Schulleiterin oder der
zwischen Eltern und Schule zu pflegen.                                                       Schulleiter sowie die Elternbeiratsvorsit-
Neben dem Austausch von Eltern und                                                           zenden darum nachsuchen.
Lehrkräften ist die Wahl der Klasseneltern-
vertreterin oder des Klassenelternvertre-

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Stimmen Sie sich gemeinsam mit der Klas-       • Stundenplan, Nachmittagsunterricht,
senlehrerin als stellvertretender Vorsitzen-     Arbeitsgemeinschaften, Kurse, Soziales
den oder dem Klassenlehrer als stellvertre-      Lernen;
tendem Vorsitzenden der Klassenpfleg-          • Hausaufgaben, Prüfungs- und Verset-
schaft im Vorfeld ab, wenn Sie bei geeigne-      zungsregelungen, Lernmittel (zum Bei-
ten Tagesordnungspunkten auch die Schü-          spiel Schulbücher, Taschenrechner) und
lervertreterin oder den Schülervertreter         deren Kosten;
teilnehmen lassen möchten.                     • Schülerbeförderung (Schulbusproble-
Bei Problemen einzelner Kinder ist ein           me), Schullandheimaufenthalte, Aus-
persönliches Gespräch zwischen den be-           flüge, Wanderungen;
troffenen Eltern und der Lehrerin oder         • Maßnahmen der beruflichen Orientie-
dem Lehrer angeraten. Einzelfälle dürfen         rung und Praxiserfahrungen;
im Rahmen der Klassenpflegschaft nicht         • Förderung der Schülermitverantwortung
erörtert werden. Versuchen Sie bei der           der Klasse;
Klassenpflegschaftssitzung möglichst viele     • Familien- und Geschlechtserziehung in
Eltern zu erreichen. Es soll keineswegs          der Schule;
eine Pflichtübung sein, deren Ende Eltern,     • Beschlüsse der Klassenkonferenz, der
Lehrerinnen und Lehrer herbeisehnen, um          Schulkonferenz, des Elternbeirats und
dann fluchtartig die Schule zu verlassen.        des Schülerrats;
                                               • Sucht-/Gewaltprävention;
Zur interessanten Gestaltung können Sie        • Medienerziehung.
sich nach den in § 56 SchG aufgezählten
Themen richten oder andere wählen:             Ebenso eignen sich folgende Fragestellun-
• Entwicklungs- und Leistungsstandard          gen zur Orientierung:
  der Klasse, Fragen der Disziplin, Verfah-    • Welche Möglichkeiten bieten der Haupt-
  ren und Maßstäbe der Leistungsbeurtei-         schulabschluss, der Werkrealschulab-
  lung (Notenbildung), Klassenarbeiten;          schluss, der Realschulabschluss oder das
• Fördermaßnahmen im Klassenverband              Abitur für den weiteren Bildungsweg
  und in Förderkursen;                           meines Kindes?

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• Welche Möglichkeit bietet eine duale            Legen Sie zusammen mit der Klassenlehre-
      Ausbildung?                                     rin oder dem Klassenlehrer die Tagesord-
    • Was bedeuten der Wahlpflichtunterricht          nung und den Sitzungstermin fest.
      und die Arbeitsgemeinschaften für die           § 8 Elternbeiratsverordnung schreibt vor,
      Arbeit in der Realschule?                       dass alle Beteiligten rechtzeitig eingeladen
    • Welche Kriterien sind bei der individu-         werden müssen. Die Einladung sollte we-
      ellen Gestaltung der Kursstufe in der           nigstens eine Woche vor der Sitzung die
      gymnasialen Oberstufe zu beachten?              teilnahmeberechtigten Eltern und Lehr-
    • Welche Möglichkeiten gibt es, wenn              kräfte erreichen. Berücksichtigen Sie bei
      mein Kind besonders begabt ist?                 der Terminsuche beispielsweise auch das
    • Wo bekomme ich Hilfe, wenn mein                 Fernsehprogramm und Abendveranstaltun-
      Kind das Klassenziel nicht erreicht hat?        gen der örtlichen Vereine: Die Übertragung
    • Welche Maßnahmen führt die Schule im            eines attraktiven Fußballspiels im Fernse-
      Bereich der Prävention durch?                   hen oder eine wichtige Besprechung im
    • Wie werden in unserer Schule Schüle-            Verein hält viele Eltern vom Besuch der
      rinnen und Schüler mit Fluchterfahrung          Klassenpflegschaft ab.
      unterrichtet?
    • Welche weiterführenden Bildungsab-              Neben der Klassenlehrerin oder dem Klas-
      schlüsse können im beruflichen Schul-           senlehrer, die oder der immer bei der Klas-
      wesen vermittelt werden?                        senpflegschaftssitzung anwesend ist, wer-
                                                      den auch die Fachlehrkräfte eingeladen. Sie
                                                      müssen teilnehmen, sofern das nach der
                                                      Tagesordnung erforderlich ist (§ 8 Abs. 4
    PRAKTI SC H E R AT S C H L ÄG E Z U R             Elternbeiratsverordnung). Die Schulleiterin
    KLASSEN P F L E G S C H A F T S S I T Z U N G /   oder der Schulleiter sowie die oder der
    ELTERN A B E N D                                  Elternbeiratsvorsitzende müssen eingeladen
                                                      werden (§ 6 Abs. 2 Elternbeiratsverordnung).
    ERSTER S C H R I TT: VO R B E R E I T U N G

    Eine rechtzeitige und gute Vorbereitung ist       Wenn die Themen, der Termin und der
    mindestens der halbe Erfolg für die Klas-         Ort der Sitzung feststehen, muss eine Ein-
    senpflegschaftssitzung. Eine Themenliste          ladung mit folgenden Punkten an alle be-
    können Sie sich auch unter Mitwirkung             treffenden Eltern, Lehrerinnen und Lehrer
    anderer Eltern und der Lehrerin oder des          geschrieben werden:
    Lehrers überlegen. Treffen Sie sich doch          1. Wann findet die Veranstaltung statt
    mit ihnen zu einer Vorbesprechung der               (Tag, Uhrzeit)?
    Klassenpflegschaftssitzung. Thematisch            2. Wo wird getagt?
    vorbereitete Lehrkräfte können den Eltern         3. Was soll besprochen werden?
    sehr viel besser Rede und Antwort stehen.
    Mögliche Themen sind auf Seite 7 auf-             Die Einladung können Sie der Schule ge-
    geführt.                                          ben, die sie vervielfältigt und an alle Emp-
                                                      fängerinnen und Empfänger weiterleitet. So
                                                      könnte Ihre Einladung zur Klassenpfleg-
                                                      schaftssitzung aussehen:

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Elterninfo für gewählte Elternvertreterinnen und Elternvertreter Schuljahr 2020/2021 - Elternstiftung Baden-Württemberg
Absender:
          M. Muster
          Musterstr. 136
          […] Musterhausen
          Telefon: […]
          E-Mail: […]

          An alle Eltern, Lehrerinnen und Lehrer
          der Klasse 6 a 1
          					Musterhausen, den 1. Oktober 2020

          Liebe Eltern, liebe Lehrerinnen und Lehrer der 6 a,

          zur nächsten Sitzung der Klassenpflegschaft laden wir Sie herzlich ein,

                     am Donnerstag, den 15. Oktober 2020, 19 Uhr
                     in das Klassenzimmer/in den Raum […] zu kommen.

          Es ist folgende Tagesordnung vorgesehen:
          1. Begrüßung und Austausch
          2. Bericht der Klassenlehrkraft über den aktuellen Stand der Klasse
          3. Wahl der Klassenelternvertreter
          4. Geplanter Schullandheimaufenthalt
          5. Lernmittel
          6. Termine und Kurzinfos

          Die Eltern freuen sich, wenn möglichst viele Lehrerinnen und Lehrer teilnehmen.
          Die Englischlehrerin, Frau Maier, berichtet zu Punkt 5 der Tagesordnung.

          Unsere Sitzung dauert voraussichtlich bis 21 Uhr. Anschließend wollen wir uns noch im Café „Kanne“
          zum ersten Elternstammtisch treffen.

          Mit freundlichen Grüßen

          M. Muster
          Elternvertreter/in				Klassenlehrer/in

                                                                                                                        !

          Name der Schülerin/des Schülers:

          An der nächsten Sitzung der Klassenpflegschaft am 15. Oktober 2020

                nehme ich teil.                             kann ich nicht teilnehmen.

          Folgendes Thema ist mir noch wichtig:

          Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten:

1 Mehrfertigung an Schulleiterin oder Schulleiter, Vorsitzende oder Vorsitzenden des Elternbeirats, gegebenenfalls an
Klassensprecherin oder Klassensprecher. An Berufsschulen, Berufskollegs in Teilzeitunterricht und in entsprechenden
sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren die Sonderregelungen für Berufsschulen berücksichtigen.

                                                                                                                            9
Elterninfo für gewählte Elternvertreterinnen und Elternvertreter Schuljahr 2020/2021 - Elternstiftung Baden-Württemberg
Es ist gar nicht so einfach, in einem Klas-     Kontrollliste                                • Ist der Termin günstig (Anreisezeit für
senzimmer günstige Voraussetzungen für          1. Tagesordnung festlegen                      auswärtige Eltern, Fahrzeiten öffentli-
die Klassenpflegschaftssitzung herzustel-       • Sind Wahlen erforderlich?                    cher Verkehrsmittel, Fernsehprogramme
len: Die Tische und Stühle sind in den          • Gibt es ein Schwerpunktthema?                berücksichtigen)?
meisten Klassenzimmern mit Blick auf die        • Welche Themen haben Eltern und Leh-
Tafel angeordnet. Leider können sich da-          rerinnen oder Lehrer vorgeschlagen?        3. Einladungsschreiben herausgeben

durch die Eltern nicht gegenseitig anschau-     • Was hat sich seit der letzten Sitzung an   • Alle Beteiligten und Berechtigten ein-
en. Besser ist es, die Sitzordnung so zu ver-     der Schule und in der Klasse ereignet?       laden (Eltern, Lehrkräfte, Schulleitung,
ändern, dass alle miteinander reden können,                                                    Elternbeiratsvorsitzende oder Elternbei-
ohne dass sich jemand umdrehen muss             2. Termin festlegen                            ratsvorsitzenden und eventuell Klassen-
(zum Beispiel Stuhlkreis, Tischviereck).        • Erreicht die Einladung die Empfängerin-      sprecherin oder Klassensprecher
Sie finden hier noch einmal alle Punkte,          nen und Empfänger wenigstens eine Wo-        [§ 56 Abs. 3 SchG]). An Berufsschulen,
die für die Vorbereitung einer Klassen-           che vor dem Termin? Nach § 9 Elternbei-      Berufskollegs in Teilzeitunterricht und
pflegschaft wichtig sein können:                  ratsverordnung kann die Schulkonferenz       entsprechenden sonderpädagogischen
                                                  eine Geschäftsordnung für die Klassen-       Bildungs- und Beratungszentren
                                                  pflegschaften erlassen und dort auch         § 59 SchG berücksichtigen.
                                                  Bestimmungen zur Form und Frist der        • Allen Betroffenen Bescheid geben
                                                  Einladung vorsehen.                          (Hausmeisterin oder Hausmeister mit-
                                                • Können alle Beteiligten kommen (Stell-       teilen, in welchem Zeitraum das Zimmer
                                                  vertreterinnen und Stellvertreter, Lehr-     benötigt wird).
                                                  kraft fragen)?
                                                • Ist ein Raum frei (Klassenlehrerin oder    4. Weitere Vorbereitungen

                                                  Klassenlehrer, Hausmeisterin oder          • Muss ich mich zu einem Thema noch
                                                  Hausmeister fragen; eventuell Neben-         genauer informieren (Betroffene befra-
                                                  raum eines Cafés oder einer Gaststätte       gen, Vorschriften einsehen)?
                                                  belegen)?                                  • Sind Unterlagen notwendig (Liste zum
                                                                                               Eintragen von Elternadressen vorberei-
                                                                                               ten)?

10
• Werden technische Geräte, wie z. B.           3. Bei der Diskussion muss ein „roter            D R I TT E R S C H R I TT:

  Notebook oder Beamer benötigt?                Faden“ erkennbar sein                            N AC H B E R E I T U N G

• Mit wem kann ich zusammenarbeiten?            Fassen Sie ab und zu den Stand der Dis-          Notieren Sie sich unmittelbar nach der
• Wer hilft bei der Vorbereitung des            kussion zusammen. Scheuen Sie sich auch          Klassenpflegschaft, was Ihnen bei der Ver-
  Raumes, beim Aufräumen am Ende der            nicht, bei kompliziertem Sachverhalt ein-        anstaltung aufgefallen ist und was Sie das
  Veranstaltung?                                zelne Punkte an die Tafel zu schreiben.          nächste Mal eventuell anders machen
• Was muss ich zur Sitzung mitnehmen            Versuchen Sie ein Thema stets durch eine         wollen. Das hilft bei der Vorbereitung der
  (Papier für Wahlen sowie Namensschil-         Zusammenfassung abzuschließen. Sollte            nächsten Sitzung. Welche Themen sind
  der, Informationsmaterial, Kreide)?           ein Diskussionsbeitrag nicht zum Thema           vorgeschlagen worden? Müssen Beschlüsse
                                                passen, bitten Sie darum, den Beitrag an         umgesetzt werden? Falls das der Fall ist,
                                                geeigneter Stelle, zum Beispiel beim Tages-      sollten Sie möglichst früh die ersten Schrit-
Z WE ITER SCHRITT: VERLAU F DER                 ordnungspunkt „Verschiedenes“ vorzutra-          te dazu in die Wege leiten.
K LASSENPFL EGSCH AFTSSI TZU N G                gen. Ergibt sich nach einer Diskussion in        Es ist nicht vorgeschrieben und nur an
Sie als Klassenelternvertreterin oder           einer wichtigen Frage kein einheitliches         wenigen Schulen üblich, dass ein Protokoll
Klassenelternvertreter sind gleichzeitig        Meinungsbild, so empfiehlt es sich, eine         über den Verlauf der Sitzung angefertigt
Vorsitzende oder Vorsitzender und leiten        Abstimmung herbeizuführen. Dies kann             wird. Das Protokoll kann knapp abgefasst
die Sitzung. Stellvertretende Vorsitzende       zum Beispiel der Fall sein, wenn unter den       sein, es sollte aber wenigstens folgende
oder stellvertretender Vorsitzender ist die     Eltern strittig ist, ob eine Studienfahrt nach   Punkte enthalten: Datum und Uhrzeit der
Klassenlehrkraft, die bei Verhinderung der      Prag oder München führen soll.                   Sitzung, die Tagesordnung und die Ab-
Klassenelternvertreterin oder des Klassen-      Vor einer Abstimmung müssen die einzel-          stimmungsergebnisse.
elternvertreters die Sitzung leitet.            nen Standpunkte noch einmal deutlich             An manchen Schulen finden Nachbespre-
Die Leitung ist gar nicht so schwierig,         herausgestellt werden. Das Abstimmungs-          chungen in einer Sitzung des Elternbeirates
wenn Sie ein paar Regeln beachten:              verfahren wurde bereits auf Seite 6 bei der      statt, bei denen die Schulleiterin oder der
                                                Wahl der Klassenelternvertreterin oder des       Schulleiter anwesend ist. Aus diesen Be-
1. An der Diskussion sollten sich               Klassenelternvertreters beschrieben (siehe       sprechungen können sich Anregungen für
möglichst viele beteiligen                      §§ 7 und 9 Elternbeiratsverordnung).             die Schulleitung und für die Arbeit aller
Es empfiehlt sich in der Regel, dass Sie in                                                      Klassenpflegschaftsvorsitzenden ergeben.
das jeweilige Thema kurz einführen. Dann        4. Keine Diskussion über Einzelfälle

kann darüber eine freie und offene Diskus-      Die Klassenpflegschaft dient der Ausspra-        Die Gemeinnützige Elternstiftung Baden-
sion stattfinden, an der sich möglichst viele   che und dem Austausch über die klassen-          Württemberg bietet für Elternvertreter
Eltern beteiligen sollten. Wenn einige          interne Lernsituation. Aufgabe der Klas-         und Elternvertreterinnen folgende Semi-
wenige sich sehr stark beteiligen, so sollten   senpflegschaft ist es grundsätzlich nicht,       nare an: „So gelingt der Elternabend!“ und
Sie auch die übrigen Eltern bitten, ihre        problematische Einzelfälle zu behandeln.         „Leitung und Moderation von Sitzungen“.
Meinung zu sagen.                               Hierzu sind vielmehr Elternsprechstunden
                                                und Elternsprechtage da. Allerdings kann
2. Die Diskussion muss sachlich bleiben         sich das Verhalten einzelner Schülerinnen
Ihre Aufgabe ist es, neutral zu sein. Ver-      und Schüler auf die gesamte Lernsituation        Weitere Infos und Anmeldung unter
                                                                                                 www.elternstiftung.de
zichten Sie deshalb darauf, Diskussionsbei-     der Klasse auswirken, sodass solche Einzel-
                                                                                                 Die Adresse und die Angebote der Eltern-
träge zu loben oder zu tadeln. Achten Sie       fälle auch in der Klassenpflegschaft zumin-      stiftung sind auf Seite 60 aufgeführt.
darauf, dass niemand einen anderen per-         dest mittelbar ohne Namensnennung ange-
sönlich angreift oder beleidigt. In diesem      sprochen werden können.
Fall müssten Sie sofort eingreifen.

                                                                                                                                              11
Wie können Elternvertreterinnen und Elternvertreter
     sich bei Konflikten verhalten?

     1. Sprechen Sie das Problem möglichst früh an.
          Je mehr Zeit Sie verstreichen lassen, desto mehr Ärger staut sich auf und desto schwieriger
          wird die Konfliktlösung.

     2. Fragen Sie Ihre Gesprächspartnerin oder Ihren Gesprächspartner, ob sie oder er für Sie Zeit hat,
          oder äußern Sie ganz einfach Ihren Wunsch, mit ihr oder ihm sprechen zu wollen.

     3. Führen Sie das Gespräch an einem separaten Ort und in ungestörter Atmosphäre.

     4. Bringen Sie das Konfliktthema in der Ich-Form vor. Sagen Sie, was Sie stört, worüber Sie
          sich ärgern, womit Sie unzufrieden sind.

     5. Tragen Sie Ihre Streitpunkte so vor, dass klar ist, was Tatsachen und was Vermutungen sind.

     6. Lassen Sie Ihrer Gesprächspartnerin oder Ihrem Gesprächspartner angemessen Zeit,
          ihre oder seine Sichtweise darzulegen.

     7.   Hören Sie ihr oder ihm aufmerksam zu und versuchen Sie, sich in sie oder ihn hineinzuversetzen.

     8. Verhalten Sie sich höflich und fair.

     9. Trennen Sie zwischen sachlichen und emotionalen Konfliktanteilen.

     10. Wiederholen Sie das, was Ihr Gegenüber gesagt hat, in eigenen Worten.

     11. Stellen Sie konstruktive W-Fragen (Was? Wie? Woran? Wer? Wo?).

     12. Vermeiden Sie vorschnelle Wertungen und Schlussfolgerungen. Bleiben Sie offen für
          neue Erkenntnisse und Gesichtspunkte.

     13. Äußern Sie Kritik möglichst in Form von E
                                                 ­ rwartungen und Wünschen.

     14. Entspannen Sie kritische Gesprächsphasen durch Humor und positives Umdeuten.

     15. Heben Sie Punkte hervor, in welchen Sie mit Ihrem Gegenüber übereinstimmen.

     16. Finden Sie ein gemeinsames Ziel und lenken Sie Ihre Energien darauf.

     17. Sammeln Sie mit Ihrer Gesprächspartnerin oder Ihrem Gesprächspartner Lösungsideen
          und suchen Sie die beste aus.

     18. Fassen Sie die Gesprächsergebnisse zusammen und sagen Sie klar, was wer künftig anders
          machen soll.

     19. Vereinbaren Sie ein Folgegespräch, das der Erfolgskontrolle oder eventuell auch der Behandlung
          weiterer Konfliktpunkte dienen soll.

     20. Formulieren Sie einen motivierenden Schlusskommentar und verabschieden Sie Ihre
          Gesprächspartnerin oder Ihren Gesprächspartner freundlich.

     Quelle: Regierungspräsidium Tübingen (2001): Konfliktmoderation in der Schule. Tübingen.

     Weitere praktische Hilfestellung gibt das Seminar„Kommunikation und Umgang mit Konflikten“

     der Gemeinnützigen Elternstiftung Baden-Württemberg.

     Weitere Infos und Anmeldung unter www.elternstiftung.de

12
In diesen Gremien können
      Eltern vertreten sein
Elternbeirat (§ 57 SchG)                       Überörtliche Arbeitskreise                    Bundeselternrat
Der Elternbeirat ist die Vertretung der        (§ 58 Abs. 2 SchG)                            Der Bundeselternrat ist die Dachorganisa-
Eltern der Schülerschaft einer Schule.         Das Kultusministerium, die Regierungs-        tion der Landeselternvertretungen in
Spätestens neun Wochen nach Beginn des         präsidien und die Staatlichen Schulämter      Deutschland (Anschrift: Geschäftsstelle des
Schuljahres muss sich der Elternbeirat, das    beraten und unterstützen diese Arbeits-       Bundeselternrats, Bernauer Str. 100, 16515
sind die gewählten Elternvertreterinnen        kreise. Die überörtlichen Arbeitskreise       Oranienburg). Er unterstützt die Elternver-
und Elternvertreter der einzelnen Klassen      tauschen Erfahrungen und Meinungen aus,       treter in den Ländern bei der Mitwirkung in
und ihre Stellvertreterinnen und Stellver-     führen gemeinsam Veranstaltungen durch        der Schule und koordiniert die Elternmit-
treter, konstituiert und aus seiner Mitte      und erarbeiten Stellungnahmen.                wirkung auf Bundesebene.
eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden
und eine stellvertretende Vorsitzende oder     Landeselternbeirat (§ 60 SchG)
einen stellvertretenden Vorsitzenden ge-       Der Landeselternbeirat ist die gewählte
wählt haben.                                   Vertretung der Eltern auf Landesebene.
                                               Die Mitgliederübersicht des Landeseltern-
Gesamtelternbeirat (§ 58 Abs. 1 SchG)          beirates finden Sie auf Seite 59.
Gibt es im Verantwortungsbereich eines
Schulträgers – Gemeinde oder Kreis –           Landesschulbeirat (§ 71 SchG)
mehr als eine Schule, bilden die Vorsitzen-    Der Landesschulbeirat ist ein Forum aller
den und je eine Stellvertreterin oder ein      am Schulleben beteiligten Gruppen: Das
Stellvertreter der Elternbeiräte aller Schu-   Kultusministerium beruft in den Landes-
len des Schulträgers den Gesamtelternbei-      schulbeirat neben Eltern, Lehrerinnen und
rat. An ihrer Stelle und auf ihren Wunsch      Lehrern, Schülerinnen und Schülern auch
kann der Elternbeirat aus seiner Mitte         Vertreterinnen und Vertreter der kommuna-
andere Vertreter entsenden.                    len Landesverbände, der Hochschulen, der
Auch Elternvertreterinnen und Elternver-       Arbeitgeber und Gewerkschaften, der
treter von Privatschulen (sog. Ersatzschu-     Kirchen und anerkannten Religionsgemein-
len) können diesem Gremium als vollbe-         schaften sowie Vertreterinnen und Vertreter
rechtigte Mitglieder beitreten (§ 31 Abs. 1    der für die Berufserziehung der Schülerin-
Elternbeiratsverordnung).                      nen und Schüler Mitverantwortlichen.

                                                                                                                                          13
Das Schulleben mitgestalten
Mit den bisher beschriebenen rechtlich           • Zusammenarbeit von Elternbeiräten von       • Hausaufgaben- und Freizeitbetreuung;
geregelten Mitwirkungsmöglichkeiten sind           Grundschule und Kindergarten sowie          • Sprachförderung;
die Chancen für die partnerschaftliche             von Grundschule und weiterführenden         • Organisation von Berufsbildungsmessen.
Zusammenarbeit zwischen Eltern und                 Schulen.                                    Das Engagement der Freiwilligen ist eine
Schule noch keineswegs erschöpft.                                                              Unterstützung für die Schule sowie deren
Eine lebendige Schule entsteht nur dann,         Förderverein der Schule                       Schülerinnen und Schüler. Je nach Schul-
wenn Eltern, Lehrerinnen und Lehrer              An vielen Schulen gibt es einen Förderver-    form und Größe der Schule unterscheiden
gemeinsam den Freiraum nutzen, der für           ein, in dem Eltern von Schülerinnen und       sich die Projekte, die durch Schulförder-
die Verwirklichung von Interessen und            Schülern, ehemalige Schülerinnen und          vereine angestoßen und umgesetzt werden.
Neigungen in der Schule vorhanden ist.           Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und an-       Der Schulförderverein ist in der Regel ein
Die Eltern haben dabei vielfältige Mög-          dere „Förderer“, die an der Schule interes-   eingetragener Verein. Falls Sie an Ihrer
lichkeiten, am Schulleben mitzuwirken.           siert sind, zusammenarbeiten. Diese Verei-    Schule einen Förderverein gründen möch-
Nachfolgend einige Beispiele:                    ne haben es sich zur Aufgabe gemacht, die     ten oder Unterstützung und Beratung im
• Herausgabe gemeinsamer Informations-           Schule auf vielfältige Weise zu fördern.      Vereinsmanagement eines Schulförderver-
     briefe des Elternbeirates und der Schul-    Schulfördervereine unterstützen die Schu-     eins benötigen, können Sie sich von den
     leitung an die Eltern;                      len beispielsweise durch die Finanzierung     Regierungspräsidien sowie vom Landesver-
• Elternmitwirkung an Schulorchestern,           von Geräten für den naturwissenschaftli-      band der Schulfördervereine Baden-Würt-
     Theatern, Schulfesten sowie bei sport-      chen Unterricht, Musikinstrumenten oder       temberg e. V. (LSFV BW) beraten lassen.
     lichen Veranstaltungen;                     Spielgeräten für den Schulhof. Sie geben      Zudem gibt das Justizministerium eine
• „Arbeitskaffee“ – zwanglose Besprechung        finanziell schlechter gestellten Schülerin-   Broschüre mit Hinweisen zur Vereinsgrün-
     über wichtige, die Schule betreffende       nen und Schülern Zuschüsse für Schulland-     dung heraus (Schillerplatz 4, 70173 Stutt-
     Fragen zwischen Schulleitung, Elternver-    heimaufenthalte und Studienfahrten. Auch      gart, www.jum.baden-wuerttemberg.de).
     tretung und eventuell Lehrerinnen und       kulturelle Angebote wie Dichterlesungen,      Die Satzung eines der Schule zugeordne-
     Lehrern (zwei- bis dreimal pro Jahr);       Kindertheater oder Marionettenspiel orga-     ten Fördervereins sollte mit dem örtlichen
• Herausgabe einer „Schulzeitung“;               nisieren die Vereine und wirken bei der       Finanzamt abgestimmt werden, um die
• Mitarbeit bei Projekttagen oder Veran-         Gestaltung von Schulfesten mit.               Gemeinnützigkeit juristisch abzusichern.
     staltungen;                                 Schulfördervereine unterstützen jedoch        Nur wenn er gemeinnützig ist, darf ein
• Eltern als Expertinnen und Experten im         nicht nur finanziell: Die Tätigkeiten eines   Schulförderverein Spendenbescheinigun-
     Unterricht (zum Beispiel Vorstellung        Schulfördervereins reichen von kleineren      gen ausstellen und steuerfreie Einnahmen
     ihrer Berufe);                              Aktionen bis hin zu festen Stützen im         haben.
• Informationsveranstaltungen von Eltern         Schulalltag. Beispiele für die Beteiligung    Der LSFV BW unterstützt die Arbeit von
     für ­Eltern (zum Beispiel über die Gefah-   von Schulfördervereinen sind:                 Schulfördervereinen durch Rechtsberatun-
     ren von Internetangeboten und jugend-       • Organisation und Durchführung der           gen und vielfältige Fortbildungsangebote
     gefährdenden Computerspielen);                Ganztagsbetreuung;                          sowie ein auf die Bedürfnisse von Schul-
• Diskussionskreise über Fragen der Er-          • Betreiben einer Schulmensa;                 fördervereinen zugeschnittenes Versiche-
     ziehung;                                    • Organisation von Nachmittagskursen          rungsangebot. Hier finden Sie weitere
• gemeinsame Wanderungen, Organisation             (z. B. Kochen, Werken, Musik);              Informationen (www.lsfv-bw.de).
     von Spiel- und Grillnachmittagen;           • Durchführung von Lesepatenschaften;
• Förderung von Schulpartnerschaften;            • Organisation von Vorträgen und Aus-
                                                                                               Die Adresse und Angebote des LSFV
• Zusammenarbeit von Schule und Verein;            stellungen;                                 finden Sie auf Seite 60.

14
Verteilung der Kosten
Das öffentliche Schulwesen wird gemeinsam vom
Land Baden-Württemberg und von den kommu-
nalen Schulträgern – das sind die Gemeinden,
Städte und Landkreise – getragen. Für den päda-
gogischen Bereich ist im Wesentlichen das
Land zuständig; neben der Einstellung und
Bezahlung von Lehrerinnen und Lehrern
werden aber auch Zuschüsse für den Bau von
Schulen und Sportstätten vergeben. Für den
eigentlichen Schulbau, die Einrichtung mit
Tischen und Ähnlichem sowie für Lern-
mittel sind die kommunalen Schulträger
verantwortlich. Ferner kommen diese für
die Kosten des laufenden Betriebs der
Schulen auf, wie zum Beispiel die
Unterhaltung der Schulgebäude, die
Heizung, die Reinigung und die
Bezahlung der Gehälter für das
Schulsekretariat und den Haus-
meisterdienst.
Der Schulträger stellt die
notwendigen Lernmittel zur
Verfügung und trägt die
Fahrtkosten zur Schule
oder beteiligt sich daran.
Die Lernmittelfreiheit
ist im Schulgesetz
geregelt. (§ 94 SchG,
siehe Seite 42).
Bericht vom Fachtag Zusammenarbeit
            von Schulen mit Eltern
     IN DEN BE I DEN LETZTEN SCHU LJAHR E N H AT DAS K U LT U S MI N I ST E R I U M D I E Z U S A MME N -

     ARBEIT ZWI SCHEN ELTERN U N D SCHUL E N I N B A D E N - W Ü RTT E MB E RG I N E I N E R

     VERANSTALTU N G SREI HE ZU M THEM A G E MAC H T U N D MI T D E N B E T E I L I G T E N Ö F F E N T L I C H

     DISKUTIE RT. HI ER ERHALTEN SI E EI N E N E I N D R U C K VO M A B S C H L I E S S E N D E N FAC H TAG

     AM 12 . F EBRUAR I M KU RSAAL I N BAD C A N N STATT:

     1. DER BE I TRAG AU S DER W I SSEN SCH A F T:              • Lehrkräfte und Eltern sollten sich bei ihren Be-
     PROF. WERN ER SACHER                                         mühungen um den Bildungserfolg der Kinder und
     Kooperation zwischen Elternhaus und Schule                   Jugendlichen gegenseitig unterstützen. Dass Eltern
     als Schlüssel zum Bildungserfolg                             Hilfeleistungen in der Schule erbringen, ist nicht
     Der Bildungserfolg von Schülerinnen und Schülern             einmal so wichtig. Entscheidend ist die häusliche
     hängt in hohem Maße davon ab, wie gut ihre Eltern            Unterstützung der schulischen Bildungsarbeit durch
     und Lehrkräfte miteinander kooperieren. Damit sich           positive Erwartungen, durch eine Erziehung, die
     diese Kooperation wirklich im Bildungserfolg der             einen Mittelweg zwischen autoritärem Regime und
     Kinder und Jugendlichen auszahlt, muss sie sich auf          Laissez-faire findet, und durch die Organisation
     vier Bereiche erstrecken:                                    einer stimulierenden häuslichen Lernumgebung.
                                                                  Unmittelbare Lernhilfe der Eltern hingegen ist oft
     • Es ist eine Gemeinschafts- und Willkommenskultur
                                                                  – zumindest auf lange Sicht – kontraproduktiv. Im
       zu etablieren, in der sich alle Eltern respektiert und
                                                                  Gegenzug sollte die Schule den Eltern Beratung in
       wertgeschätzt fühlen. Begrüßungsgespräche und
                                                                  Erziehungsfragen und Hilfen zur Stärkung ihrer Er-
       Willkommensveranstaltungen beim Schuleintritt
                                                                  ziehungskompetenz anbieten und vermitteln.
       und -übertritt, Gelegenheiten zum Kennenlernen
       bei Ausflügen, in Elterncafés, Arbeitsgruppen,           • Eltern sind bei allen wichtigen Entscheidungen über
       Gesprächskreisen und Elternbibliotheken sowie              die Organisation und Gestaltung der schulischen
       Patenschaften, welche erfahrene Eltern für „Neu-           Bildungsarbeit angemessen zu beteiligen. Dabei
       linge“ und unterstützungsbedürftige Familien über-         genügt es nicht, Elternvertreter einzubeziehen. Wo
       nehmen, können erfolgversprechende Maßnahmen               immer es möglich ist, sollten auch alle mandatslosen
       sein. Gesprächsbereitschaft des Schulpersonals, die        Eltern an wichtigen Entscheidungen partizipieren,
       sich auch in rascher und unkomplizierter Erreich-          die ihre Kinder betreffen.
       barkeit zeigt, ist eine unverzichtbare Grundlage.
                                                                Zur Kooperation in diesen vier Bereichen braucht es
     • Es ist für regelmäßigen Informationsaustausch            intensive und regelmäßige Kontakte, nicht nur die
       zwischen Schule und Elternhaus zu sorgen. Die            amtlich vorgeschriebenen formellen, sondern auch
       Kommunikation darf nicht nur problemveranlasst           ungezwungene informelle Kontakte. Entscheidend ist
       erfolgen und sollte unbedingt wechselseitig sein.        auch die Qualität der Kontakte, die erkennbar der
       D. h. Eltern sollten Lehrkräfte auch über wichtige       jeweils verfolgten Zielsetzung entsprechend gestaltet
       lernrelevante Bedingungen und Ereignisse in der          werden müssen. Unspezifische Kontakte sind wenig
       häuslichen Umgebung des Kindes informieren.              aussichtsreich. Unbedingt sind auch die Schülerinnen

16
und Schüler altersentsprechend in die Kooperation          2 . STAT E ME N T D E S L A N D E S E LT E R N B E I R AT S

einzubeziehen. Das Verhältnis der Kooperations-            Der Vorsitzende des 18. Landeselternbeirats, Herr Dr.
partner ist partnerschaftlich zu gestalten. Das heißt      Carsten T. Rees hat am Fachtag teilgenommen und
nicht, dass die Partner immer in gleichem Maße aktiv       resümmiert: Erziehungspartnerschaft an der Schule
und engagiert sein müssen. Sofern die Akzeptanz der        – Nett, wenn man sie hat, aber eigentlich nur ein
jeweils anderen Seite gesichert ist, können im konkre-     schöner Zusatz? Völlig falsch! Die Erziehungspartner-
ten Fall auch entweder Lehrkräfte oder Eltern stärker      schaft zwischen Eltern und Schule ist in Baden-Würt-
die Initiative übernehmen. Manche Anliegen lassen          temberg vielfach in der Landesverfassung verankert,
sich mittels moderner Medien über eine Fernbeziehung       ganz besonders in Artikel 15 Absatz 3: „Das natürliche
zwischen Schule und Elternhaus bearbeiten. Aber            Recht der Eltern, die Erziehung und Bildung ihrer
nach wie vor bleiben die unmittelbare Begegnung und        Kinder mitzubestimmen, muss bei der Gestaltung des
der persönliche Kontakt unverzichtbar.                     Erziehungs- und Schulwesens berücksichtigt werden.“
                                                           Und die Bildungswissenschaften bestätigen uns ein-
Werner Sacher (2020): Kooperation zwischen Schule          drücklich die große Bedeutung einer funktionierenden
und Elternhaus als Schlüssel zum Schulerfolg. In:          Erziehungspartnerschaft für den Bildungserfolg unse-
Schule im Blickpunkt. Informationen des Landesel-          rer Kinder. Aber Partnerschaften müssen täglich ge-
ternbeirats Baden-Württemberg, 54. Jg., Heft 3,            lebt werden, täglich mit Leben erfüllt werden. Dazu
Februar 2020, S.5–9.                                       hat der Fachtag „Zusammenarbeit Eltern-Schule“
                                                           Impulse gegeben. Highlight war dabei das Referat von
Werner Sacher, Fred Berger und Flavia Guerrini
                                                           Prof. Dr. Werner Sacher. In großer Klarheit hat er den
(2019): Schule und Eltern – eine schwierige Partner-
                                                           wissenschaftlichen Erkenntnisstand dargestellt – im-
schaft. Wie Zusammenarbeit gelingt. Stuttgart:
                                                           mer mit Blick auf die Umsetzung in der Schulpraxis.
Kohlhammer.
                                                           Dieser Blick auf die Schulpraxis bestimmte dann auch
Werner Sacher (2014): Elternarbeit als Erziehungs- und     die Arbeit in den Fachforen. Und was folgt aus dem
Bildungspartnerschaft. Grundlagen und Gestaltungs-         Fachtag konkret? Erich Kästner bringt es auf den
vorschläge für alle Schularten. 2. Aufl., Bad Heilbrunn:   Punkt: „Es gibt nichts Gutes außer man tut es.“
Klinkhardt.                                                Und damit frisch ans Werk!

                                                                                                                         17
3. PRAXIS BEI SPI ELE ZU VERSCHI EDENE N                  höhe? In den Diskussionen am Fachtag bestand Kon-
     ASPEKTEN DER ZU SAM M EN ARBEI T                          sens darin, dass es klug sei, kontinuierlich ein trag-
                                                               fähiges Netz aus klaren und transparenten Strukturen,
     3.1. Willkommen! Wie können Eltern ermutigt               wertschätzenden Kommunikationswegen und echter
     werden, Schule mitzugestalten? Wie können                 Teilhabe aufzubauen. Das daraus resultierende gegen-
     Hürden abgebaut werden?                                   seitige Grundvertrauen und eine lösungsorientierte
     Es gibt Eltern, die sich bei unterschiedlichen Gelegen-   Haltung seien dann wesentliche Faktoren in der kon-
     heiten in das Schulleben einbringen und für die ge-       kreten Konfliktbewältigung. Eine konstruktive Ge-
     meinsamen Anliegen werben. Nicht alle Eltern können       sprächskultur, in der sich alle an die gemeinsam ver-
     und wollen auf diese Weise in der Schule präsent sein.    einbarten Regeln hielten, bringe außerdem alle weiter.
     Ein Beispiel aus der Praxis einer Grundschule, der
     Plaisirschule Backnang, zeigt, wie es gelingen kann,       Wenn Sie Fragen zur konkreten Umsetzung an der
     dass sich Eltern und Schule von Anfang an füreinander      Schule haben: Angelika Philipzen,
     interessieren. Gute Elternarbeit gelingt durch uner-       angelika.philipzen@friesenheim-schule.de,
     müdliches Engagement, gute Willkommenskultur               07821 920300; www.friesenheim-schule.de
     schon vor der Einschulung, gegenseitige Wertschät-
     zung, Begegnung auf Augenhöhe, stete Gesprächs-
     bereitschaft und Respekt für die jeweiligen Kompe-        3.3. Wie sehen die Kommunikationswege zwi-
     tenzen und Professionen des anderen. Die Haltung          schen Eltern und Schule bzw. Schulverwaltung
     muss sein: Alle tragen zur Lebendigkeit einer Schule      aus? Wie kann vertrauensvolle und erfolgreiche
     bei, werden gebraucht und prägen so die Erziehungs-       Kommunikation rund um Schule gelingen?
     partnerschaft.                                            Oft ist es für Eltern unklar, wer im System Schule für
                                                               ihre Anliegen zuständig ist. Sie fragen sich, wen sie
      Ansprechpartnerin:                                       ansprechen können und welche Wege passend sind.
      Dr. Annedore Bauer-Lachenmaier, Rektorin                 Auch Schulen wissen zu wenig über die Situation und
      Plaisirschule Backnang;                                  die Bedarfe ihrer Elternschaft. Das Kepler-Gymnasium
      E-Mail: bauer-lachenmaier@plaisirschule.de               Ulm zeigt beispielhaft, wie es gelingen kann, sich ge-
                                                               meinsam über Kommunikationswege zu verständigen
                                                               und einen intensiven Informationsaustausch im
     3.2. Konflikte! Wie können Brücken gebaut                 Schulalltag zu pflegen.
     werden?
     Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Menschen auf       Ihre Ansprechpartnerin für die konkrete Umsetzung
     Konfliktsituationen reagieren. Diese reichen von „ich      in der Praxis ist Frau StD‘in Nina Herkommer,
     setze mich durch“ über „ich passe mich an“ bis zu „wir     Abteilungsleiterin Schulentwicklung,
     einigen uns“. Wie erreicht man aber im Lebensraum          Kepler-Gymnasium Ulm, 0731 161-3671
     Schule, in dem viele unterschiedliche Meinungen und        (Sekretariat), kepler-gym@ulm.de;
     unterschiedliche Interessen aufeinander treffen, eine      www.kgu.schule.ulm.de
     Partnerschaft zwischen Eltern und Schule auf Augen-

18
3.4. Rollen und Aufgaben klären!
Wer hat welche Zuständigkeit und welche
Verantwortung?
Eltern und Lehrkräfte nehmen an der Schule verschie-
dene Rollen ein.
Die Gemeinschaftsschule Schillerschule Münsingen
zeigt, wie alle voneinander profitieren, wenn Zustän-
digkeiten geklärt, Verantwortungsbereiche geteilt und
die Aufgaben der Lehrkräfte, der Schulleitung sowie
der Eltern klar erkennbar sind. Zahlreiche Maßnahmen
wie beispielsweise Eltern-Lehrer-Tandems, ein
Dolmetscher-Pool oder gemeinsame Vortragsabende
stärken die Rollenwahrnehmung von Eltern und
Lehrkräften bzw. Schulleitungen in der Erziehungs-
und Bildungspartnerschaft.

 Bei Interesse ist Ihre Ansprechpartnerin:

 Frau Nicole Breitling (Schulleiterin);

 www.schillerschule-muensingen.de

                                                        19
ERZIEHUNGSAUFTRAG

                                   Aus Verfassung und
                                      Schulgesetz
 In den gekennzeich-
 neten Textabschnit-
 ten haben sich Ände-
 rungen ergeben.

                          §        Auszug aus dem Grundgesetz
                        Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom       (3) Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen
                        15. November 2019 (BGBl.I S. 1546)                      Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen
                                                                                ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen
                        ARTI KEL 6                                              Aufsichtsrechts wird der Religionsunterricht in
                        (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen         Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religions-
                        Schutze der staatlichen Ordnung.                        gemeinschaften erteilt. Kein Lehrer darf gegen seinen
                        (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das            Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu
                        natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen    erteilen.
                        obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die      (4) Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen
                        staatliche Gemeinschaft.                                wird gewährleistet. Private Schulen als Ersatz für
                        (3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten         öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des
                        dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der      Staates und unterstehen den Landesgesetzen. Die Ge-
                        Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberech-     nehmigung ist zu erteilen, wenn die privaten Schulen
                        tigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen        in ihren Lernzielen und Einrichtungen sowie in der
                        Gründen zu verwahrlosen drohen.                         wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht
                        (4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und         hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen und
                        die Fürsorge der Gemeinschaft.                          eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnis-
                        (5) Den unehelichen Kindern sind durch die              sen der Eltern nicht gefördert wird. Die Genehmigung
                        Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre          ist zu versagen, wenn die wirtschaftliche und recht-
                        leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung   liche Stellung der Lehrkräfte nicht genügend gesichert
                        in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen       ist.
                        Kindern.                                                (5) Eine private Volksschule ist nur zuzulassen, wenn
                                                                                die Unterrichtsverwaltung ein besonderes pädagogi-
                        ARTI KEL 7                                              sches Interesse anerkennt oder, auf Antrag von
                        (1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht     Erziehungsberechtigten, wenn sie als Gemeinschafts-
                        des Staates.                                            schule, als Bekenntnis- oder Weltanschauungsschule
                        (2) Die Erziehungsberechtigten haben das Recht,         errichtet werden soll und eine öffentliche Volksschule
                        über die Teilnahme des Kindes am Religionsunter-        dieser Art in der Gemeinde nicht besteht.
                        richt zu bestimmen.                                     (6) Vorschulen bleiben aufgehoben.

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§     Auszug aus der Verfassung des Landes Baden-Württemberg
Zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Mai 2020 (GBl. S. 305)        A RT I K E L 1 6

                                                                    (1) In christlichen Gemeinschaftsschulen werden die Kinder auf
A RT IKEL 11                                                        der Grundlage christlicher und abendländischer Bildungs- und
(1) Jeder junge Mensch hat ohne Rücksicht auf Herkunft oder         Kulturwerte erzogen. Der Unterricht wird mit Ausnahme des
wirtschaftliche Lage das Recht auf eine seiner Begabung entspre-    Religionsunterrichts gemeinsam erteilt.
chende Erziehung und Ausbildung.                                    (2) Bei der Bestellung der Lehrer an den Volksschulen ist auf
                                                                    das religiöse und weltanschauliche Bekenntnis der Schüler nach
A RT IKEL 12                                                        Möglichkeit Rücksicht zu nehmen. Bekenntnismäßig nicht
(1) Die Jugend ist in der Ehrfurcht vor Gott, im Geiste der         gebundene Lehrer dürfen jedoch nicht benachteiligt werden.
christlichen Nächstenliebe, zur Brüderlichkeit aller Menschen       (3) Ergeben sich bei der Auslegung des christlichen Charakters
und zur Friedensliebe, in der Liebe zu Volk und Heimat, zu sitt-    der Volksschule Zweifelsfragen, so sind sie in gemeinsamer
licher und politischer Verantwortlichkeit, zu beruflicher und so-   Beratung zwischen dem Staat, den Religionsgemeinschaften, den
zialer Bewährung und zu freiheitlicher demokratischer Gesinnung     Lehrern und den Eltern zu beheben.
zu erziehen.
(2) Verantwortliche Träger der Erziehung sind in ihren Berei-       A RT I K E L 17

chen die Eltern, der Staat, die Religionsgemeinschaften, die Ge-    (1) In allen Schulen waltet der Geist der Duldsamkeit und der
meinden und die in ihren Bünden gegliederte Jugend.                 sozialen Ethik.
                                                                    (2) Die Schulaufsicht wird durch fachlich vorgebildete, haupt-
A RT IKEL 13                                                        amtlich tätige Beamte ausgeübt.
Kinder und Jugendliche sind gegen Ausbeutung, Vernachlässi-         (3) Prüfungen, durch die eine öffentlich anerkannte Berechtigung
gung und gegen sittliche, geistige, körperliche und seelische Ge-   erworben werden soll, müssen vor staatlichen oder staatlich ermäch-
fährdung zu schützen. Staat, Gemeinden und Gemeindeverbände         tigten Stellen abgelegt werden.
schaffen die erforderlichen Einrichtungen. Ihre Aufgaben können     (4) Die Erziehungsberechtigten wirken durch gewählte Vertreter
auch durch die freie Wohlfahrtspflege wahrgenommen werden.          an der Gestaltung des Lebens und der Arbeit der Schule mit.
                                                                    Näheres regelt ein Gesetz.
A RT IKEL 14

(1) Es besteht allgemeine Schulpflicht.                             A RT I K E L 18

(2) Unterricht und Lernmittel an den öffentlichen Schulen sind      Der Religionsunterricht ist an den öffentlichen Schulen ordent-
unentgeltlich. Die Unentgeltlichkeit wird stufenweise verwirk-      liches Lehrfach. Er wird nach den Grundsätzen der Religionsge-
licht.                                                              meinschaften und unbeschadet des allgemeinen Aufsichtsrechts
                                                                    des Staates von deren Beauftragten erteilt und beaufsichtigt. Die
A RT IKEL 15                                                        Teilnahme am Religionsunterricht und an religiösen Schulfeiern
(1) Die öffentlichen Volksschulen (Grund- und Hauptschulen)         bleibt der Willenserklärung der Erziehungsberechtigten, die
haben die Schulform der christlichen Gemeinschaftsschule nach den   Erteilung des Religionsunterrichts der des Lehrers überlassen.
Grundsätzen und Bestimmungen, die am 9. Dezember 1951 in Baden
für die Simultanschule mit christlichem Charakter gegolten haben.   A RT I K E L 2 1

(2) ...                                                             (1) Die Jugend ist in den Schulen zu freien und verantwortungs-
(3) Das natürliche Recht der Eltern, die Erziehung und Bildung      freudigen Bürgern zu erziehen und an der Gestaltung des
ihrer Kinder mitzubestimmen, muss bei der Gestaltung des            Schullebens zu beteiligen.
Erziehungs- und Schulwesens berücksichtigt werden.                  (2) In allen Schulen ist Gemeinschaftskunde ordentliches
                                                                    Lehrfach.

21                                                                                                                                     21
§         Auszug aus dem Schulgesetz für Baden-Württemberg
     In der Fassung vom 1. August 1983                          Leistungswillen und Eigenverantwortung sowie zu
     (GBl. S. 397, K. u. U. S. 584), zuletzt geändert durch     sozialer Bewährung zu erziehen und in der Entfal-
     Artikel 1 des Gesetzes vom 19. März 2020                   tung ihrer Persönlichkeit und Begabung zu fördern;
     (GBl. S. 144)                                            • zur Anerkennung der Wert- und Ordnungsvorstel-
                                                                lungen der freiheitlich-demokratischen Grundord-
     § 1 ERZI EHU N G S- U N D BI LD U N G S -                  nung zu erziehen, die im Einzelnen eine Ausein-
     AU FTRAG DER SCHU LE                                       andersetzung mit ihnen nicht ausschließt, wobei
     (1) Der Auftrag der Schule bestimmt sich aus der           jedoch die freiheitlich-demokratische Grundord-
     durch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutsch-          nung, wie in Grundgesetz und Landesverfassung
     land und der Verfassung des Landes Baden-Württem-          verankert, nicht in Frage gestellt werden darf;
     berg gesetzten Ordnung, insbesondere daraus, dass        • auf die Wahrnehmung ihrer verfassungsmäßigen
     jeder junge Mensch ohne Rücksicht auf Herkunft oder        staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten vorzuberei-
     wirtschaftliche Lage das Recht auf eine seiner Bega-       ten und die dazu notwendige Urteils- und Entschei-
     bung entsprechende Erziehung und Ausbildung hat            dungsfähigkeit zu vermitteln, auf die Mannigfaltig-
     und dass er zur Wahrnehmung von Verantwortung,             keit der Lebensaufgaben und auf die Anforderungen
     Rechten und Pflichten in Staat und Gesellschaft sowie      der Berufs- und Arbeitswelt mit ihren unterschied-
     in der ihn umgebenden Gemeinschaft vorbereitet             lichen Aufgaben und Entwicklungen vorzubereiten.
     werden muss.                                             (3) Bei der Erfüllung ihres Auftrags hat die Schule
     (2) Die Schule hat den in der Landesverfassung ver-      das verfassungsmäßige Recht der Eltern, die Erziehung
     ankerten Erziehungs- und Bildungsauftrag zu verwirk-     und Bildung ihrer Kinder mitzubestimmen, zu achten
     lichen. Über die Vermittlung von Wissen, Fähigkeiten     und die Verantwortung der übrigen Träger der Erzie-
     und Fertigkeiten hinaus ist die Schule insbesondere      hung und Bildung zu berücksichtigen.
     gehalten, die Schüler                                    (4) Die zur Erfüllung der Aufgaben der Schule erfor-
     • in Verantwortung vor Gott, im Geiste christlicher      derlichen Vorschriften und Maßnahmen müssen die-
       Nächstenliebe, zur Menschlichkeit und Friedenslie-     sen Grundsätzen entsprechen. Dies gilt insbesondere
       be, in der Liebe zu Volk und Heimat, zur Achtung       für die Gestaltung der Bildungs- und Lehrpläne sowie
       der Würde und der Überzeugung anderer, zu              für die Lehrerbildung.

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